Inhalt - Delitzsch
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AmtsBlatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen sowie der Gemeinden Neukyhna, Rackwitz, Schönwölkau, Wiedemar, Zwochau und dem Verwaltungsverband Wiedemar Jahrgang 19 ■ Freitag den 6. Februar 2009 Nummer 5 Inhalt Bereitschaftsdienste Seite 2 ■ Stadtverwaltung Delitzsch Amtliche Bekanntmachungen Seite 3 Mitteilungen Seite 5 Vereine und Verbände Seite 9 Kirchennachrichten Seite 13 ■ Landkreis Nordsachsen Mitteilungen Landratsamt Seite 14 Mitteilungen Gemeinden Seite 25 Zweckverbände Seite 31 Kultur und Schulen Seite 32 Verschiedenes - Anzeige - Albrecht Optik Seite 33 2 Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 Not- und Bereitschaftsdienste Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst vom 6. bis 15. Februar 2009 Tel.-Nr. Leitstelle 6 52 60 Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 bis 7:00 Uhr Mittwoch und Freitag 14:00 bis 7:00 Uhr Sonnabend, Sonntag/Feiertag 7:00 bis 7:00 Uhr Delitzsch/Klitschmar/ Krostitz/Löbnitz/ Neukyhna (einschl. amb. Dienst) Rackwitz/Schönwölkau 06.02.2009 Dr. Heybey, Delitzsch, Mühlstr. 21 über Leitstelle Tel. 03 42 02/6 37 74 über Leitstelle 07.02. - 08.02.2009 09.02.2009 Dr. Böhme, Delitzsch, Elberitzstr. 9a über Leitstelle Tel. 03 42 02/5 40 21 10./11.02.2009 über Leitstelle 12.02.2009 DM Heß, Delitzsch, Breite Str. 19 über Leitstelle Tel. 03 42 02/73 80 13.02. - 14.02.2009 über Leitstelle 15.02.2009 Dr. Franke, Delitzsch, Breite Str. 19 über Leitstelle Tel. 03 42 02/73 80 Zahnärztlicher Notdienst (von 9.00 bis 11.00 Uhr) 07./08.02.2009 Dr. med. dent. Jörg Töpfer & Dr. med. dent. Wolfgang Richter Hauptstraße 22, Rackwitz 03 42 94/7 60 18 Dipl.-Stom. Karola Mähnert Nemitzweg 6, Klitschmar 03 46 02/2 20 77 14./15.02.2009 Gut beraten von A - Z Augenärztlicher Notdienst ist bei der Leitstelle zu erfragen: 03 42 02/1 92 22 Apotheken-Bereitschaftsdienst Stadt Delitzsch 06.02. - 09.02.2009 10.02. - 13.02.2009 14.02. - 15.02.09 Adler-Apotheke, Markt 5 03 42 02/6 01 50 Nord-Apotheke, Bonhoefferstr. 1 03 42 02/6 37 04 Rotkäppchen-Apotheke, Beerendorfer Str. 49 03 42 02/5 14 63 Tierärzte-Bereitschaftsdienst am Wochenende 07./08.02.2009 Delitzsch: Krostitz: TA. N. Pott, Friedenssiedlung 17, Tel. 03 42 02/6 18 27 Kleintiersprechstunde: Samstags 10 - 12 Uhr und nach Vereinbarung Dr. Heide, Leipziger Straße 18b, Tel. 01 72/3 98 22 01 Dr. Kuhn, Stresemannstraße 8, Tel. 03 42 02/5 36 47 Kleintiersprechstunde: Samstag 10 - 12 Uhr Dr. Pankrath, Mutzschlenaer Str. 6c, Tel. 03 42 95/7 23 72 bzw. 01 72/1 41 08 96 Tierschutzverein Delitzsch e. V. Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung: 03 42 02/6 72 13 (Ordnungsamt) außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch: 03 42 02/660 (Polizeirevier) Sorgentelefon des Tierschutzvereins: Montag bis Freitag 18 bis 20 Uhr 01 62/4 04 09 49 Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24h) (Netzgebiet der Stadt Delitzsch) Elektroenergie 03 42 02/6 56 66 Gas/Wärme 03 42 02/6 57 77 Störungsdienst der DERAWA Trinkwasserversorgung 01 62/2 76 89 99 Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch Abwasser: 03 42 02/6 56 22 3 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Einladung zur Sitzung des Verwaltungsausschusses Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die 36. Sitzung des Verwaltungsausschusses Delitzsch findet planmäßig am Donnerstag, dem 12. Februar 2009, um 17:00 Uhr im Rathaus Delitzsch, Markt 3 Rathaussaal statt. Dazu möchte ich Sie recht herzlich einladen. Tagesordnung - öffentlich I. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Beschlussfähigkeit II. Beratung und Beschlussfassung 1. Ankauf Flurst. 725, Flur 5, Gem. Delitzsch (Zwingergarten) DS 24/09 III. Verschiedenes Es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an. Mit freundlichen Grüßen Dr. Wilde Oberbürgermeister Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates Delitzsch In der Sitzung des Stadtrates Delitzsch am 29.01.2009 wurden folgende Beschlüsse gefasst: öffentliche Sitzung 01/09 Weisungsbeschluss zur Bestellung des Prokuristen der WGD mbH, zum Geschäftsführer Zukunft in Delitzsch GmbH 02/09 Wahl des Abschlussprüfers für den Konzernabschluss zum 31.12.08 der WGD mbH 03/09 Abschluss Erbbaurechtsvertrag, Flurstr. 46/3, Flur 3, Gem. Döbernitz nichtöffentliche Sitzung 04/09 Sanierungsmaßnahme Altstadt - Programm SDP, Modernisierungs- und Instandsetzungszuschuss für Mühlstr. 17 + 19 05/09 Sanierungsmaßnahme Altstadt - Programm SDP, Modernisierungs- und Instandsetzungszuschuss für Schlossstr. 28 06/09 Einstellung von Herrn Rockmann als Amtsleiter für Recht und städtische Beteiligungen Die Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung können in der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, Zimmer 2.10 während der Dienstzeiten eingesehen werden. Dr. Wilde Oberbürgermeister Bekanntmachung von Beschlüssen der Ausschüsse des Stadtrates Delitzsch Vergabeausschuss 21. Januar 2009 - öffentliche Sitzung 01/09 Auftragsvergabe „Sanierung Schülerfreizeitzentrum“ Los 8 - Leichtmetallarbeiten Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können in der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, während der Dienststunden eingesehen werden. Zu den Beschlüssen des Bau- sowie des Vergabeausschusses wird interessierten Bürgern die Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, Zimmer 2.17, empfohlen. Dr. Wilde Oberbürgermeister Ortsübliche Bekanntmachung Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Gewässerausbau des Lobers zum Anschluss an den Hangendgrundwasserleiter mit Entfernung der Kolmationsschicht im Bereich der Stadt Delitzsch“ (Az. des Landesdirektion Leipzig: 42-8962.41 - Loberausbau) Mit Schreiben vom 30. Januar 2009 beantragte die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsens für das oben genannte Vorhaben bei der Landesdirektion Leipzig die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 31 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden. Das Planfeststellungsverfahren umfasst im Wesentlichen den Gewässerausbau des Lobers zum Anschluss an den Hangendgrundwasserleiter mit Entfernung der Kolmationsschicht im Bereich der Stadt Delitzsch. Das Vorhaben soll als komplexe Gefahrenabwehrmaßnahme die Folgen des Grundwasserwiederanstieges im Stadtgebiet Delitzsch nach Einstellung der bergbaulichen Grundwasserwiederabsenkung, hier flurnahe Grundwasserstände auf bebaute Gebiete, abmildern. Hierbei werden auf der Gesamtgewässerstrecke des Lober im Stadtgebiet von 6 km, zwischen den Flusskilometern 17 + 500 bis 23 + 500 im Stadtgebiet Delitzsch, drei Bauabschnitte gebildet: · Abschnitt I von Station 17 + 500 bis Station 19 + 900 · Abschnitt II von Station 19 + 900 bis Station 22 + 500 · Abschnitt III von Station 22 + 500 bis Station 23 + 500. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Delitzsch, Döbernitz und Schenkenberg beansprucht. Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen während der Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme in der Zeit vom 13. Februar 2009 bis einschließlich 12. März 2009 a. in der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, 4. Etage, Raum 435 Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr b. in der Stadt Delitzsch, Schloßstraße 30, 04509 Delitzsch, Zimmer 3.28 Montag, Mittwoch, Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr aus. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt 4 bis einschließlich 26. März 2009 bei der Stadt Delitzsch oder bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die schriftliche Einwendung muss den Namen und die vollständige leserliche Anschrift des Einwenders tragen. Sie muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Es ist ausreichend, wenn die Einwendung bei einer der oben genannten Stelle fristgemäß erhoben wird. Das Erheben von gleichlautenden Einwendungen bei jeder der oben genannten Stellen ist nicht erforderlich. Die Einwenderinnen und Einwender erhalten von der Landesdirektion Leipzig keine Eingangsbestätigung zu ihrer Einwendung. Hierfür stehen postalische Alternativen zur Verfügung, die den Zugang der Einwendung belegen. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Absatz 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Einwendungen wegen nachteiliger Wirkungen einer Benutzung können später nur nach § 10 Absatz 2 WHG geltend gemacht werden (§ 128 Nr. 3 Sächsisches Wassergesetz). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es können ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben. 2. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die form- und fristgerechte Einwendungen erhoben haben, beziehungsweise bei gleichförmigen Eingaben der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin ist nichtöffentlich. 3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Delitzsch, 2. Februar 2009 Ort, Datum, Unterschrift des Bürgermeisters Dr. Wilde i. A. der Landesdirektion Leipzig Oberbürgermeister Nachschätzung von Flächen des Kulturbodens durch Veränderung der Ertragsfähigkeit Im Zuge der Fortführung der Bodenschätzungen im Amtsbezirk des Finanzamtes Eilenburg erfolgen auf ausgewählten Flächen der Gemarkung Spröda die Schätzungsarbeiten in den Monaten März/April 2009. Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 Rechtsgrundlage: Bodenschätzgesetz vom 1. Januar 2008, §§ 11 und 15 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Eilenburg, Herrn Heinig, Tel.: 0 34 23/6 63 39 10. Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A § 17 Nr. 1 a) Auftraggeber: Große Kreisstadt Delitzsch Bauamt/Stadtplanung Technischer Bereich Tel. 04 32 02/67 -3 05 Markt 3, 04509 Delitzsch b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung c) Art der Leistung:Graffitientfernung an städtischen Gebäuden und Grundstücken d) Ausführungsort: Stadtgebiet Delitzsch und Ortsteile e) Umfang der Leistung: Graffitientfernung - An allen Städtischen Gebäuden und Grundstücken im Stadtgebiet Delitzsch und in den Ortsteilen - Entfernung von Graffiti an den unterschiedlichsten Untergründen (z. B. Putzflächen, WDVS, Mauerwerk, Waschbetonplatten, Holz, Metall, Glasflächen usw.). - Ausführung aller anfallenden Leistungen für den Zeitraum von einem Jahr. f) Unterteilung in Lose: nein h) Ausführungsfrist: 01.03.2009 - 28.02.2010 i) Abholung und Versand ab 09.02.2009 in der Schloßstraße 30, Delitzsch, Zimmer-Nr. 2.24 j) Gebühren für den Erhalt der Unterlagen: 10,00 € bei Abholung per Scheck; Gebühren werden nicht rückerstattet Bei Versand werden zusätzlich 1,45 € erhoben k) Angebotsabgabe: 24.02.2009, 11:00 Uhr l) die Angebote sind einzureichen: schriftlich an Große Kreisstadt Delitzsch Bauamt/Stadtplanung Bauverwaltung Markt 3, 04509 Delitzsch Tel. 03 42 02/67 -3 60 Fax 03 42 02/67 -4 04 n) Es dürfen nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten an der Eröffnung der Angebote anwesend sein. (VOB/A § 22 Nr.1 ) o) Eröffnung der Angebote: Verwaltungsgebäude II, ( Versammlungsraum 1. OG) Zimmer-Nr. 227) Schloßstraße 30, Delitzsch Am 24.02.2009 11:00 Uhr p) Sicherheiten: nach § 17 VOB/B q) Zahlungsbedingungen: nach § 16 VOB/B s) Der Bewerber hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A § 8 Nr. 3 sowie die Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu erbringen. t) Zuschlags- und Bindefrist: 24.03.2009 w) Nachprüfende Stelle: Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27 04860 Torgau Kommunalamt Ortschaftsrat Schenkenberg, Rödgen, Storkwitz Die nächste Beratung des Ortschaftsrates Schenkenberg findet am Montag, dem 16. Februar 2009, 18.00 Uhr, im Hotel „Schenkenberger Hof“ statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Protokoll der letzten Beratung 5 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch 3. Informationen aus der Stadtratssitzung am 29.01.2009 4. Wahlen 2009 5. Kultur- und Sportveranstaltungen 2009 6. Verschiedenes Dazu möchte ich Sie recht herzlich einladen und würde mich freuen, Sie begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen Fritzsch Ortschaftsratsvorsitzende Ursache: Besonderheiten: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Besonderheiten: Ortschaftsratssitzung Benndorf Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung findet am Donnerstag, dem 19. Februar 2009, 18.00 Uhr im Ortsbegegnungszentrum statt. Tagesordnung 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 27.11.2008 3. 18.05 Uhr Bürgerfragestunde 4. Haushaltsplan 2009 5. Vorbereitung einer Ortschaftsverfassung 6. Erfüllungsstand der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Benndorf in die Stadt Delitzsch vom 26.01.94 7. Verschiedenes (Abarbeitung der Protokolle der letzten Sitzungen) Mit freundlichen Grüßen Herder Ortschaftsratsvorsitzender Straße: Zeitraum: Besonderheiten: Ortschaftsrat Laue Sehr geehrte Einwohner des Ortsteiles Laue, am Donnerstag, dem 12. Februar findet um 19:00 Uhr im Bürgerhaus in Laue die 1. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates im Jahr 2009 statt Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung des letzten Protokolls 3. Bürgerfragestunde 4. Verschiedenes (Vorschläge interessierter Bürger und Mitglieder des Jugendclubs zur Vorbereitung des Sportfestes am 13.06.09) Ich möchte herzlich dazu einladen und hoffe auf ein reges Interesse. Mit freundlichen Grüßen Siegfried Süpple Ortsvorsteher Verkehrsraumeinschränkungen im Stadtgebiet Delitzsch vom 7. bis 13. Februar 2009 Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Besonderheiten: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Zum Amt in Selben Vollsperrung 29.09.2008 - 03.04.2009 Erschließung Abwasser Halteverbote in der gesamten Straße. Der Anliegerverkehr wird je nach Baufortschritt möglich sein. Lange Straße, OT Selben Halbseitige Sperrung der Langen Straße 11.02.2009 - 03.04.2009 Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Besonderheiten: Verlegung Abwasserkanal und Entwässerungsgräben Verkehrsregelung durch Lichtsignalanlage Securiusstraße 2. Bauabschnitt: Vollsperrung der Securiusstraße zwischen der Schulze-DelitzschStraße und Kosebruchweg ab 25.08.2008 Straßenbau Aus Richtung Sachsenstraße kommend ist die Zufahrt für Anlieger frei bis zum Kosebruchweg. Aus Richtung Bitterfelder Straße kommend ist die Zufahrt frei bis zur Schulze-Delitzsch-Straße. Eine Umleitung für die gesperrte Securiusstraße ist für beide Richtungen über Bitterfelder Straße - Nordplatz - Bitterfelder Straße (B 183a) - Sachsenstraße (B 184/B 183a) ausgewiesen. Beachtung der geänderten Verkehrsführung sowie der Halteverbote! Securiusstraße ab 20.12.2008 In der Securiusstraße (zwischen SchulzeDelitzsch-Straße und Kosebruchweg) wird bis zur Wiederaufnahme der Arbeiten (witterungsabhängig) die Fahrbahn für Anlieger und Linienverkehr freigegeben. Der genannte Straßenabschnitt, insbesondere der Gehweg, bleibt aber weiterhin Baustelle. Die Befahrung hat mit entsprechender Vorsicht zu erfolgen. E.-Thälmann-Straße Vollsperrung E.-Thälmann-Str. zwischen Bahnweg und zum Kartoffelhof. 17.11.2008 - März 2009 (witterungsabhängig) Sanierung Ortsentwässerung Beachtung der Halteverbote sowie der geänderten Verkehrsführung. Die Zufahrt für Anwohner wird soweit wie möglich im Rahmen des Baufortschritts gewährleistet. Ausbau der Schenkenberger-/Kertitzer Straße Als Vorbereitungsarbeiten für die in der Schenkenberger-/Kertitzer Straße geplante Straßen- und Tiefbaumaßnahme, die in den Jahren 2009 und 2010 in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden soll, werden vom 16. bis 27. Februar 2009 im Bereich zwischen B 183a und Delitzscher Straße (K 7440) 13 Bäume im Straßenraum gefällt sowie Hecken und Buschwerk gerodet. Die Rodungsarbeiten sind notwendig, da sich durch die Straßenrekonstruktion der Fahrbahnverlauf teilweise verändert. Außerdem musste in den vergangenen Jahren stets massiv in den Kronenbereich der Bäume eingegriffen werden, da diese unter den Oberleitungen der Stromversorgung stehen. An verschiedenen Bäumen wurde bei Kontrollen festgestellt, dass die Bruch- und Standsicherheit künftig nicht mehr gewährleistet ist. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme werden an geeigneten Stellen im Straßenraum als Ersatz neue Bäume gepflanzt. Die Maßnahme ist mit der Baumkommission und dem Ortschaftsrat Schenkenberg abgestimmt. Die Schenkenberger-/Kertitzer Straße ist während der Baumfällungen bereichsweise gesperrt. Für die sich daraus ergebenden Behinderungen bitten wir um Ihr Verständnis. 6 Umgestaltung des Wall-, Promenadenund Zwingerbereiches Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 Informationen zukünftig bitte per E-Mail An alle Vereine, Verbände und Religionsgemeinschaften, bitte beachten Sie Neuanpflanzungen aus dem Jahr 2007 Zahlreiche private und kommunale Baumaßnahmen der letzten Jahre trugen im Bereich der Delitzscher Altstadt und der Neustadt zu einer wesentlichen Verbesserung des städtebaulichen Erscheinungsbildes bei. Insbesondere die Sanierung des Schlossareals und der die Altstadt umschließenden Stadtmauer tragen zu einem positiven Imagegewinn für die Stadt Delitzsch bei. Die Stadtmauer stellt in Verbindung mit den vorgelagerten Zwingergärten und dem Wassergraben (Wallgraben) ein bedeutendes Wahrzeichen dar, das in seiner zusammenhängenden Erscheinungsform in Mitteldeutschland nur selten zu finden ist. Zukünftige Maßnahmen wie der Neubau der Schillerbrücke nach historischem Vorbild sowie die für bis 2011 geplante Schlämmung des Wallgrabens sollen zur weiteren Verbesserung des Gesamteindruckes beitragen. In der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werksausschusses am 18. November 2008 fassten die Ausschussmitglieder einstimmig den Beschluss, „den Grundsätzen der Gestaltung des Zwingerbereiches einschließlich der Böschungsbereiche des Wallgrabens einschließlich der Böschungsbereiche des Wallgrabens“ zuzustimmen. In den letzten Wochen wurden wilder Baumbewuchs im Böschungsbereich des Wallgrabens entfernt und Bäume mit Windbruch, einseitigem Aufwuchs oder anderen Schadensmerkmalen auf der Wallgrabenpromenade entfernt. In den nächsten Monaten werden diese durch neue Linden ersetzt, die den ursprünglichen Alleecharakter wiederherstellen sollen. Bereits in der Vergangenheit sind an der Wallgrabenpromenade ähnliche Neupflanzungen vorgenommen worden, z. B. 2007 im Abschnitt zwischen Rossplatz und Holzstraße (s. Foto). Die neue Delitzscher Stadtbibliothek empfängt ihre Besucher Ab Montag, dem 9. Februar 2009, finden Sie Ihre Delitzscher Stadtbibliothek in der „Alten Lateinschule“ an der Stadtkirche. In eineinhalb Jahren Bauzeit entstand auf historisch bedeutsamem Boden eine der wichtigsten städtischen Kultureinrichtungen neu. Neu sind auch die Telefonnummer 03 42 02/67 -1 80, die E-Mail-Adresse stadtbibliothek@delitzsch.de und die Faxnummer 03 42 02/67 -1 86. Öffnungszeiten: Montag 10:00 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 10:00 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag 10:00 Uhr - 19:00 Uhr Freitag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Um die zügige Verarbeitung Ihrer Amtsblatt-Informationen im Hause und im Linus-Wittich-Verlag zu gewährleisten und Informationsverluste zu verhindern, senden Sie uns Ihre Zuarbeiten zukünftig bitte ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse: oeffentlichkeitsarbeit@delitzsch.de Bitte senden Sie Ihre Texte nur im .doc-Format (Word) und Graphiken im .jpg- oder .tif-Format. Vorlagen im .pdf-Format können nur originalgetreu abgedruckt werden. ExcelDateien wandeln Sie bitte vorher in ein .pdf-Format um. Der Redaktionsschluss liegt wie bisher - wenn nicht vorher anders kundgetan - bei Montag, 16 Uhr. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie bitte Frau Kinne, Tel.: 03 42 02/67 -1 24, an. Vielen Dank für Ihr Verständnis. N. Kinne Öffentlichkeitsarbeit Auf, auf zum Rentnerfasching nach Selben Wann?: Wo?: Eintrittspreis: 15. Februar 2009, 14.30 Uhr Gaststätte Steinhäußer in Selben 9,00 € incl. Kaffeegedeck Das Programm wird gestaltet vom CCSZ „Bei uns steppt die Sau, CCSZ helau“ Kostüme sind erwünscht. Kartenbestellung bei Fr. Adam, Tel.: 03 42 02/5 07 42, Herrn Haase, Tel.: 03 42 02/5 17 91 Tag der Senioren am 28. Mai 2009 Mitwirkende gesucht! Die Stadt Delitzsch initiiert unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters Herrn Dr. Wilde einen „Tag der Senioren“ als jährlich wiederkehrende Bereicherung des städtischen Lebens. Dazu möchte die Stadtverwaltung mit möglichst vielen Initiatoren, die sich mit dem Thema „Senioren“ befassen, zusammenarbeiten. Der erster Schritt ist durch die Bildung einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des städtischen Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamtes getan. Als Mitglieder agieren dort die AWO, die Diakonie, das DRK, der Betreuungsverein, die katholische und evangelische Kirchengemeinde, die Volkssolidarität und die Seniorenbeauftragte des Landkreises. Alle Beteiligten sind sich darüber einig, den Tag mit interessanten Ausstellungen, Vorträgen und kulturellen Beiträgen auf dem Gelände der Volkssolidarität Am Wallgraben 7 in Delitzsch, in der Zeit von 10 bis 16 Uhr, zu beleben. Mit dieser Veranstaltung steht den Vereinen und Verbänden der Stadt Delitzsch ein interessantes Podium ganz anderer Art zur Verfügung. Wer sich mit Beiträgen kultureller Art oder Informationsständen im Rahmen dieser Veranstaltung einbringen möchte, wende sich bitte unter der Rufnummer 03 42 02/67 -1 03, dem Faxanschluss 03 42 02/ 67 -4 16 oder unter der E-Mail-Adresse: martin.winkler@stadtdelitzsch.de an das federführende Amt. Ihre Teilnahmeinformation mit konkreten Vorstellungen erwarten wir bis zum 17. Februar 2009. 7 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Delitzsch - in Sachen Kultur Tourist-Information im Barockschloss Delitzsch Tel.: 03 42 02/67 -2 37, Fax: -4 08 Die Tourist-Information verkauft auch für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten. Eine längerfristige Vorschau erhalten Sie unter www.delitzsch.de. Soweit nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen in Delitzsch statt. Stand 02.02.2009 Bitte beachten Sie: Die Übersichten „Delitzsch - in Sachen Kultur“ und „Kartenvorverkauf“ werden seit 2009 im wöchent-lichen Wechsel gedruckt. Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort ____________________________________________________________________________________________________________________ Dienstag Sonntag 27.11. 15.03.2009 10.00 17.00 Uhr Samstag Samstag 07.02.2009 07.02.2009 20.30 Uhr 17.00 Uhr Dienstag 10.02.2009 19.00 Uhr Donnerstag 12.02.2009 Sonnabend Mittwoch Mittwoch Mittwoch Samstag Donnerstag Freitag 14.02.2009 18.02.2009 18.02.2009 18. 21.02.2009 19.02.2009 20.02.2009 15.00 18.00 Uhr 17.00 Uhr 19.00 Uhr 14.00 Uhr 9.00 12.00 Uhr 20.00 Uhr 19.00 Uhr Samstag Samstag Samstag 21.02.2009 21.02.2009 21.02.2009 19.00 Uhr 20.00 Uhr 20.00 Uhr Mittwoch Donnerstag 25.02.2009 26.02.2009 Freitag Freitag 06.03.2009 06.03.2009 Samstag Dienstag Mittwoch Donnerstag 07.03.2009 10.03.2009 11.03.2009 12.03.2009 20.00 Uhr 15.00 18.00 Uhr 19.30 Uhr 15.00 und 19.00 Uhr 20.30 Uhr 19.00 Uhr 14.00 Uhr 19.30 Uhr Donnerstag 12.03.2009 Samstag 14.03.2009 15.00 18.00 Uhr 18.00 - 0 Uhr Sonderausstellung: „Sandmann, Halstuch, rote Brause“ Kindheit in der DDR Kabarett mit VICKI VOMIT Konzert mit Werken deutscher Komponisten des Barock Vortrag: Fahrzeugerkennung fremder Heere, von Andreas Herm Tanztee mit Kirschi Live-Beamershow über Bulgarien Philatelisten-Treffen Vortrag der Rentenversicherung Barockschloss Delitzsch No. 2 - Die Altstadtkneipe Gemeindehaus, Schloßstraße 6 Feldwebel-Bold-Kaserne politischer Aschermittwoch Bürgerhaus Hotel „Zum Weißen Ross“ Gaststätte „Elbritzmühle“ Volkssolidarität Gemeindehaus, Schloßstraße 6 Bürgerhaus Freikirchliche Gemeinde, Mauergasse 19a Volkssolidarität Bürgerhaus Akademie der Darstellenden Künste Bürgerhaus Tanztee mit Heli’s Musike Die Bar Hocker aus Oelsnitz, Comedy Bürgerhaus BlumenKunst Café Pawlowski Weltgebetstag der Frauen Konzert mit der Band Unikat Vortrag „Karte u. Kompass“ Teil 1 Vortrag der Rentenversicherung Diavortrag „Neuseeland Fräulein Smillas großes Abenteuer“ Gemeindehaus, Schloßstraße 6 Pfarrscheune Schenkenberg Feldwebel-Boldt-Kaserne Volkssolidarität Tanztee mit Krystorius 3. Blasmusikfestveranstaltung der Kapelle „Frischluftprojekt“, mit Blaskapelle „Gloria“Spitzenblasmusik aus Mähren Tschechien Bürgerhaus Kinderbibeltage Weiberfastnacht Vortrag zur Ernährungs- und Heilkunde nach Hildegard v. Bingen Mondschein-Fasching Festsitzung Dirk Michaelis Pfarrscheune Schenkenberg Saal des Schienenfahrzeugwerks Friedhofsverwaltung am 12. und 13. Februar geschlossen Wegen einer EDV-Umstellung bleibt die Friedhofsverwaltung Delitzsch am Donnerstag, dem 12. Februar und am Freitag, dem 13. Februar 2009 geschlossen. Ab Montag, dem 16. Februar, ist die Verwaltung wieder zu den regulären Zeiten geöffnet: Montag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Klos, Tel.: 03 42 02/6 42 09. 8 Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 Wohnungsgesellschaft 9 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Tele Data jetzt in Bahnhofspromenaden Mit erweiterten Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr; Samstag 9 bis 13 Uhr) präsentiert sich das bisher in der Eilenburger Straße ansässige Fachgeschäft für Telekommunikation seit 2. Februar in der Delitzscher Bahnhofspromenade. Geschäftsführer Marcel Sieste (s. Foto, rechts) und Azubi Benjamin Tanas (l.) informierten Wirtschaftsförderer Joachim Ackermann in den neuen großzügigen Verkaufsräumen darüber, dass sie ihren Kunden den vollen Service rund um die Festnetz- und Mobiltelefonie sowie DSL aller namhaften Anbieter bieten. Besonderen Wert legt die Verkaufsmannschaft auf individuelle Tarifberatung. Das Angebot wird durch Reparaturannahme und Zubehörhandel abgerundet. Diakonie Kindertagesstätte „Morgenland“ Karl-Marx-Str. 2, Tel.: 03 42 02/5 82 55 Krabbelgruppe der Diakonie-Kitas Immer am Montag in der Zeit von 9.30 bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus „Zu den fünf Kirchen“, Schlossstraße 6; weitere Informationen dazu gibt es in der Kita „Regenbogenhaus“ und in der Kita „Morgenland“ Kleiderkammer im Delitzscher „Kinderhaus zum Regenbogen“, Gellertstr. 26a, Tel.: 03 42 02/5 85 38 Die Ausgabe von Sachen erfolgt immer dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr. Die Annahme erfolgt Montag bis Freitag im Bereich der Tagespflege. Begegnungsstätte für Senioren Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 03 42 02/5 85 38 (Mit Hol- und Bringedienst nach Voranmeldung!) Regelmäßige Treffen: Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr - gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. Rolli-Club Jeder Rollstuhlfahrer ist herzlich eingeladen. Wollen sie mehr über den Rolli-Treff erfahren, dann rufen Sie uns einfach an. Ihre Ansprechpartner sind: Frau Möritz (Tel.: 03 42 02/6 17 55) und Frau Müller (Tel.: 03 42 02/5 57 75). Veröffentlichung von Sterbefällen Die Veröffentlichung der im Januar Verstorbenen, deren Angehörige die entsprechende Zustimmung gegeben haben, erfolgt im nächsten Amtsblatt. Letzte Schmuckbriefe mit Schulze-Delitzsch-Marke Im Schulze-Delitzsch-Haus in der Kreuzgasse 10 sind nur noch wenige Schmuckumschläge mit der Sondermarke „HermannSchulze-Delitzsch 1808 - 1883“ erhältlich. Die besonderen Umschläge wurden anlässlich des SchulzeDelitzsch-Jubiläumsjahres gefertigt und können für 2,50 Euro zu folgenden Öffnungszeiten erworben werden: Dienstag bis Donnerstag: 10 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr. Telefon: 03 42 02/6 38 64 Sozialstation (ambulanter Pflegedienst) Gellertstr. 26a, 04509 Delitzsch, Tel.: 03 42 02/5 85 38 Pflegedienstleiterin: Frau Katja Thomas Die Leistungen unserer Sozialstation im Überblick: - Häusliche Kranken- und Altenpflege - Haushaltshilfe, Wäschereinigung - Bereitstellung von Hilfsmitteln - preiswerter Hilfsmittelverleih - Essenversorgung (Essen auf Rädern) - medizinische Fußpflege - Bademöglichkeit mit Wannenlift im Haus - Unterstützung und Beratung bei der Finanzierung der Pflege, allgemeine und spezielle Kranken- und Behandlungspflege - Nachtpflege (3 - 5 Pflegeeinsätze pro Nacht) - Nachtwache für Wochenendvertretung - Begleitservice für Einkauf, Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen usw. Unser Fachpersonal verfügt über langjährige Berufserfahrung und betreut Sie individuell, mit Herz und mit Freundlichkeit. Tagespflege für Senioren Ganztagsbetreuung wochentags von 7.00 bis 17.00 Uhr. Neben Pflege und med. Betreuung bieten wir abwechslungsreiche kreative und kulturelle Angebote für Senioren. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer: 03 42 02/5 85 43. Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e. V. Geschäftsstelle Delitzsch Schlossstr. 4, 04509 Delitzsch Tel.: 03 42 02/5 06 00, Fax: 03 42 02/6 38 39 Hompage: www.diakonie-delitzsch.de Unsere Kindereinrichtungen in Delitzsch Diakonie Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“ Gellertstr. 26a, Tel.: 03 42 02/5 13 76 Hospizdienst Nikolaiplatz 3, 04838 Eilenburg, Ansprechpartner: Petra Berendt, Sprechzeiten: Di. 15 - 17 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr, Tel.: 0 34 23/7 00 29 98 oder 01 51/22 78 80 89; Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte telefonisch abstimmen. Spendenkonto des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg e. V.: Sparkasse Leipzig; Kto: 2 280 001 899; BLZ: 860 555 92 10 Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 Neue Kurse und Angebote Mitte Februar erscheint das neue Programmheft für März bis Juli 2009 von „MITTENDRIN“. Zahlreiche Kurse, Veranstaltungen, Fahrten und Projekte bieten Möglichkeiten zum Mitmachen, Entspannen, Entdecken, Dazulernen und Ausprobieren für alle Altersgruppen. Informieren Sie sich und melden Sie sich rechtzeitig an. Entdeckertouren für Reiselustige in die Nähere Umgebung (Teil I) „Zug der guten Laune“ Termin: Mittwoch, 11. März 2009 Abfahrt: 12.15 Uhr (genaue Abholstellen werden individuell vereinbart) Fahrt nach Meuselwitz und zünftige Begrüßung auf dem Kulturbahnhof, Abfahrt des „Zuges der guten Laune“ nach Regis-Breitingen mit traditioneller Zollkontrolle zwischen Thüringen und Sachsen, Zwischenstopp in der Westernstadt Haselbach, Kaffeegedeck im Saloon, Spaziergang im Sekkendorf-Park, Abschluss mit Abendessen im Soziokulturellen Zentrum Delitzsch, gegen 18.15 Uhr Heimfahrt Programmpreis: 36,00 Euro pro Person Anmeldungen bitte bis spätestens 4. März 2009. Besuch der neuen Kreisstadt Torgau Termin: Donnerstag, 26. März 2009 Abfahrt: 8.30 Uhr (genaue Abholstellen werden individuell vereinbart) Stadtrundfahrt mit „Katharina von Bora“ und Erläuterungen zur Stadt, zum Schloss Hartenfels usw., Bummel zum Bärengehege, Besuch im Landratsamt, Mittagessen im Ratskeller, Rundfahrt ins Umland z. B. Gneisenaustadt Schildau, Schmannewitz, Rolandstadt Belgern, Kaffeegedeck in Bennewitz, ca. 16.00 Uhr Rückfahrt Programmpreis: 39,50 Euro pro Person. Anmeldungen bitte bis spätestens 19. März 2009. MDR-Studiotour und Cospudener See Termin: Mittwoch, 15. April 2009 Abfahrt: 12.30 Uhr (genaue Abholstellen werden individuell vereinbart) Zwei interessante Stunden beim MDR mit Besichtigung des Produktionszentrums, Requisiten-Werkstätten, Kostümfundus, Fernsehstudios und Blick hinter die Kulissen der Serie „In aller Freundschaft“, Kaffeegedeck im Bistro der Media-City, Fahrt zum Zörbigker Hafen, Spaziergang und Schifffahrt auf dem Cospudener See, gegen 18.15 Uhr Rückfahrt Programmpreis: 43,50 Euro pro Person Anmeldungen bitte bis spätestens 8. April 2009. Halloren Halle & Saale-Schiffahrt Termin: Mittwoch, 29. April 2009 Abfahrt: 12.15 Uhr (genaue Abholstellen werden individuell vereinbart) Führung in der Halloren-Schokoladenfabrik mit Besuch im Schokoladenmuseum und Schokoladenzimmer inkl. Verkostung, Kaffeegedeck, Stadtrundfahrt per Schiff auf der Saale, ca. 17.00 Uhr Rückfahrt. Programmpreis: 32,00 Euro pro Person Anmeldungen bitte bis spätestens 22. April 2009. Elternfreies Wochenende Kinder, braucht ihr etwas Abstand von euren Eltern? Eltern, wollt ihr etwas Zeit für euch? Dann nutzt unser Angebot zum stressfreien Wochenende! Für: alle Eltern mit Kindern ab 7 Jahre Termin: jedes 1. Wochenende im Monat, von samstags 14.00 Uhr bis sonntags 11.00 Uhr Anmeldungen spätestens am Mittwoch vor dem Wochenende Kosten: 25,00 Euro inkl. Verpflegung, toller Betreuung und individueller Freizeitgestaltung mit Spaß und Action Infos: Frau A. Dautz Babygruppe Eltern erfahren bei Gesprächen und vielerlei Anregungen, wie sie die ganzheitliche Entwicklung ihres Babys unterstützen können. Der Kurs fördert die positive Beziehung zwischen Eltern und Kind, Kontakt zu anderen und Entwicklung aller Sinne durch Spiele, Musik, Massagen und vieles mehr. Für: Eltern mit ihren Babys ab 3 Monaten neue Kurse ab 02.03.09 und 06.03.09 Termine: montags 9.30 - 11.00 Uhr freitags 9.30 - 11.00 Uhr Kosten: 3,50 Euro Infos: Frau Bachner Zeit für mich Dieses Angebot richtet sich an alle Mütter, die sich in der Babypause befinden und Zeit zum Entspannen und Austauschen brauchen. Für: junge Muttis Termin: montags ab 19.00 Uhr Infos: Frau Bachner Flitzpiepen Hier trainieren wir mit viel Spiel und Spaß unsere Mu(u)skeln, üben Balance zu halten, die Koordination von Armen und Beinen zu entwickeln, die Ausdauer zu steigern und ein Rhythmusgefühl zu toller Musik zu entwickeln. Für: Kinder von 3 - 5 Jahren mit Eltern(teil) Termin: mittwochs 16.15 - 17.15 Uhr Infos: Frau A. Dautz Für: Kinder von 5 - 7 Jahren ohne Eltern(teil) Termin: montags 16.30 - 17.30 Uhr Infos: Frau A. Dautz ACHTUNG! Unser Line-Dance findet ab sofort jeden Montag ab 18.30 Uhr in der Turnhalle Rosenweg in Delitzsch-Nord statt. Nun haben wir genügend Platz, um Neueinsteiger und Interessierte aufzunehmen. Das Trainingsprogramm ist so abgestimmt, dass jederzeit ein Einstieg möglich ist. Gesundheitsfonds„IG Bergbau-Chemie-Energie“ Ortsgruppe Delitzsch Zum Veranstaltungsthema „Gesundheitsfonds und die Auswirkungen für gesetzlich Krankenversicherte“ laden wir unsere Gewerkschaftsmitglieder und weitere Interessenten recht herzlich in die Gaststätte „Elberitzmühle“ ein. Termin: 12. Februar 2009, Beginn: 17:00 Uhr Wir bitten aus organisatorischen Gründen um Teilnahmebestätigung bis 8. Februar 2009 ab 18:00 Uhr unter Telefon-Nr. 03 42 02/5 85 40 oder 9 25 32 Vorstand der IG BCE Ortsgruppe Delitzsch 11 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch MDR sendet aus dem Tierheim Laue Die nächste „tierisch, tierisch“-Sendung vom MDR kommt am 11. Februar 2009 um 19.50 Uhr aus dem Tierheim Laue. Viel Freude beim Schauen! Delitzscher Tierschutzverein e. V. Der Vorstand TRANSNET Gewerkschaft GdED Ortsverwaltung Delitzsch, Tel.: 03 42 02/5 10 35 E-Mail: ov.delitzsch@transnet.org Die nächste Veranstaltung der Vorruheständler und Senioren findet am Mittwoch, dem 11. Februar 2009, 14.00 Uhr im Sportlerheim des ESV Delitzsch (Werkstättenweg) statt. Sitzung des Ortsseniorenrates um 12.45 Uhr Gast: Herr Manfred Kolbe, Mitglied des Bundestages Achtung! Die Veranstaltung für Monat März findet schon am 04.03.2009 statt. Thema: Besichtigung Oberer Bahnhof mit Kaffee + Kuchen Für diese Veranstaltung liegt die Liste zur Anmeldung bereit. Unkostenbeitrag 2,50 € Alle TRANSNET-Mitglieder sind recht herzlich eingeladen. Wie kommt man in Sachsen in den Besitz eines Fischereischeines? 1. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (3 Schulungstage á 10 Stunden) 2. Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereischeinprüfung. Bedingung: Zum Prüfungstermin muss der Teilnehmer das 14. Lebensjahr vollendet haben. 3. Danach Erwerb des Fischereischeines: je nach Bedarf für 1 bis 29 Jahre oder auf Lebenszeit. 4. Der Lehrgang findet am 16.05./17.05. und 23.05.2009 jeweils 8.00 Uhr in Eilenburg, Puschkinstraße 7, ehemals Gaststätte Osteck, statt. 5. Die Fischereischeinprüfung ist am 13.06.2009. Ohne Lehrmaterial ist eine Teilnahme nicht möglich, man kann es sich aber bei Freunden oder Bekannten ausleihen oder bei mir bestellen. Die Voranmeldung sollte schon jetzt mit nachstehendem Formular, spätestens jedoch bis zum Meldeschlusstermin 10.05.2009 an obige Adresse erfolgen. ✁ ------------------------------------------------------------------------- Sudetendeutsche Landsmannschaft Kreisgruppe Delitzsch Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang zur Fischereischeinprüfung Die besten Wünsche unseren Geburtstagskindern und alles Gute im neuen Lebensjahr wünscht der Vorstand. Allen Mitgliedern und Freunden unserer Volksgruppe zur Kenntnis, der Sudetendeutsche Tag findet vom 30. bis 31. Mai in Augsburg statt. Das Motto lautet: Der Geschichte verpflichtet, die Zukunft gestalten. Die Termine für unsere Treffen sind festgelegt, es ist noch die Raumfrage zu klären. Die Termine werden umgehend bekannt gemacht. Der Vorstand Name: ........................................................................................ Vorname: ................................................................................... Straße/Haus-Nr.: ........................................................................ Telefon: ...................................................................................... PLZ/Ort: ..................................................................................... Geburtsdatum: ........................................................................... VDSF Ortsgruppe „Petri - Heil“ Eilenburg Dozent für Fischereischeinlehrgang Wird Lehrmaterial benötigt? (bitte ankreuzen) ( ) ja Lothar Richter, Lossastraße 15, 04838 Eilenburg Tel.: 0 34 23/75 76 09 • Funk: 01 73/8 01 04 37 Der Anmeldung bitte ein Passbild beifügen! ( ) nein Schulung zur Fischereischeinprüfung Entsprechend denn Fischereigesetz des Freistaates Sachsen kann nur eine Angelberechtigung erwerben, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist. (Dies trifft für alle Bundesländer zu). ✁ ------------------------------------------------------------------------- 1. SV Concordia Delitzsch Vereinsspiele vom 07.02.2009 bis 08.02.2009 Spieltag Datum Uhrzeit Ort Spielklasse Heimmannschaft Gastmannschaft ________________________________________________________________________________________________________________________ Sonnabend, Sonnabend, Sonntag, Sonntag, 07.02.2009 07.02.2009 08.02.2009 08.02.2009 14.00 Uhr 15.00 Uhr 13.00 Uhr 17.00 Uhr BSZ Radeberg BSZ Radeberg BSZ - SH SH Flugplatz Oberliga mJC Oberliga mJC Oberliga mJB Oberliga Männer HSG Freiberg Radeberger SV LHV Hoyerswerda HVH Kamenz SV Concordia Delitzsch SV Concordia Delitzsch SV Concordia Delitzsch Juniorteam Delitzsch Familienanzeigen online buchen www.wittich.de 12 Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 Wohnungsbaugenossenschft 13 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Katholischer Gemeindeverbund Delitzsch Lindenstraße 4, 04509 Delitzsch Tel.: (03 42 02) 5 21 59, Fax: (03 42 02) 5 21 75 Gottesdienste im Gemeindeverbund und Zusammenkünfte der katholischen Gemeinde „St. Marien“ Delitzsch vom 6. bis zum 13. Februar 2009. Telefon Pfarrbüro 03 42 02/5 21 59 Fax: 03 42 02/5 21 75 Pfarrer M. Poschlod: 03 42 02/32 97 06 Gottesdienstzeiten im Gemeindeverbund Samstag, 7. Februar 17.00 Uhr Hl. Messe in Lehelitz 17.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz Sonntag, 8. Februar 08.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 09.00 Uhr Hl. Messe in Bad Düben und Zwochau 10.00 Uhr Hl. Messe in Schkeuditz 10.30 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg 16.00 Uhr Krankensegnung in Delitzsch Montag, 9. Februar 18.30 Uhr Hl. Messe in Zwochau Dienstag, 10. Februar 08.30 Uhr Hl. Messe in Bad Düben 10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier im St.-Martin-Heim Eilenburg 14.30 Uhr Wort-Gottes-Feier in Löbnitz 18.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 18.30 Uhr Hl. Messe in Zwochau Mittwoch, 11. Februar 17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 18.30 Uhr Hl. Messe in Zwochau Donnerstag, 12. Februar 09.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 09.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch 18.30 Uhr Hl. Messe in Zwochau Freitag, 13. Februar 08.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg und Delitzsch 18.30 Uhr Hl. Messe in Zwochau Montag, den 9. Februar 2009 Krabbelgruppe im Gemeindehaus 09.30 Uhr 17.30 Uhr Großer Posaunenchor im Gemeindehaus 19.30 Uhr Kantorei im Gemeindehaus Dienstag, den 10. Februar 2009 14.00 Uhr Seniorenkreis im Gemeindehaus Bibel im Gespräch im Gemeindehaus 19.00 Uhr Mittwoch, den 11. Februar 2009 19.00 Uhr Gestaltungskreis im Gemeindehaus Alle Konfirmanden der Konfirmationsjahrgänge 1939, 1949, 1959 und 1984, die an der diesjährigen Jubelkonfirmation teilnehmen möchten, werden gebeten, sich im Gemeindebüro anzumelden. Anschriften: Pfarrer St. Pecusa, Schloßstr. 6, Tel. 98 96 37 Superintendent Dr. Chr. Stawenow Schloßstr. 26, Tel. 5 12 19 oder Tel. 5 12 81 Kantorin Chr. Heimrich, Zschortau, Tel. 9 22 00 Gemeindebüro Schloßstr. 6, Tel. 5 31 79, Fax 5 31 98 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2 280 006 670, BLZ 860 555 92 Ev.Kirche-Delitzsch@t-online.de, www.delitzsch-online.de/ev.kirche/ Zusammenkünfte in Delitzsch vom 09.02. - 21.02.09 kein Religionsunterricht (Schulferien) vom 08.02. - 12.02.09 Ministrantenfahrt nach Berlin (Abfahrt am 8.02. 14.00 Uhr ) Mo., 09.02. 14.30 Uhr Seniorentreff in Delitzsch Mi., 11.02. 19.00 Uhr Chor 19.30 Uhr „Gutes für Ehepaare“ (Film- und Gesprächsabend) in Eilenburg Do., 12.02. 19.30 Uhr Canisius-Kreis Sa., 14.02. 16.00 Uhr Segensfeier für (Ehe-) Paare in Delitzsch Vorankündigung: Fr., 20.02. 19.30 Uhr Gemeindeverbundsfasching in Delitzsch Evangelische Kirchengemeinde Gottesdienste und Veranstaltungen vom 7. bis 13. Februar 2009 Sonnabend, den 7. Februar 2009 17.00 Uhr „Meisterwerke für Viola da gamba und Cembalo“ Konzert mit Werken deutscher Komponisten des Barock im Gemeindehaus (Eintritt 8,00 EUR/ermäßigt 6,00 EUR) Sonntag, den 8. Februar 2009 10.00 Uhr Gottesdienst in der Marienkirche Jehovas Zeugen - Delitzsch Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10a, Petersroda Sonntag, 08.02.09 17.00 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema „Die Welt, in der wir leben, beweist die Existenz Gottes“ 17.30 Uhr Wachtturm-Studium Thema: „Deine Lauterkeit - Warum so wichtig?“ Freitag, 13.02.09 19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium Betrachtung des Buches „Lebe mit dem Tag Jehovas vor Augen“ 19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches 1. Mose 25 - 28 Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes Thema: „Warum Revolutionen nicht die Lösung sind“ 20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst Ansprache und Demonstrationen über, die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse Eintritt frei, Keine Kollekte 14 ■ Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 Landkreis Nordsachsen Mitteilung des Büros des Kreistages In der 4. Sitzung des Kreistages Nordsachsen am 10. Dezember 2008 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Betreff Beschluss-Nr. Öffentlicher Teil -> Bestellung feuerwehrtechnische Bedienstete 063/08 KT -> Vergabe von Reinigungsleistungen in Verwaltungsgebäuden und schulischen Einrichtungen des Landkreises Nordsachsen 064/08 KT -> Jahresabschluss zum 31.12.2007 des Kommunalen Eigenbetriebes „Bildungsstätten des Landkreises Torgau-Oschatz“ 065/08 KT -> Jahresabschluss zum 31.12.2007 des Kommunalen Eigenbetriebes „Kultur- und Bildungseinrichtungen des Landkreises Delitzsch“ 066/08 KT -> Feststellung der Jahresrechnung 2007 für den Landkreis Torgau-Oschatz 067/08 KT -> Feststellung der Jahresrechnung 2007 für den Landkreis Delitzsch 068/08 KT -> Beschlussfassung über die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für das Territorium des Altkreises Torgau-Oschatz 069/08 KT -> Liniengenehmigungen 070/08 KT -> Komplettierung der Schule zur Lernförderung „Rosenthalschule“ Oschatz, Heinrich-MannStraße 37b; 04758 Oschatz (Endausbaustufe) Finanzierung der Planungsleistungen Haushaltsunterlage Bau 071/08 KT -> Sanierung Martin-Rinckart-Gymnasium Eilenburg, Haus Möbius, Haupthaus 072/08 KT -> Verlagerung des Standortes der Schule für geistig Behinderte 073/08 KT -> Konzept für die Kindertagesstättenbedarfsplanung im Landkreis Nordsachsen 074/08 KT -> Feststellung des Bedarfs durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe - Jugendamt Nordsachsen 075/08 KT -> Mitgliedschaft im Verein „Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.“ 076/08 KT -> Zustimmung zur Neufassung der Zweckvereinbarung Adoptionsvermittlungsstelle 077/08 KT -> Satzung des Kreisarchivs Nordsachsen 078/08 KT -> Gebührensatzung für das Kreisarchiv Nordsachsen 079/08 KT -> Aufhebung von Gebührensatzungen Fleischhygienegebührensatzungen und Geflügelfleischhygienegebührensatzungen 080/08 KT -> Gebührensatzung über die Erhebung Gebühren für Rettungsdienstleistungen 081/08 KT -> Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Kreisbrandmeister und stellvertretende Kreisbrandmeister sowie Kreisausbilder und deren Helfer (Entschädigungssatzung Brandschutz) 082/08 KT -> Bestellung Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Nordsachsen 083/08 KT -> Bestellung Ausländer- und Integrationsbeauftragte für das Landratsamt Nordsachsen 084/08 KT -> Bestellung eines Behindertenbeauftragten 085/08 KT -> Bestellung von Seniorenbeauftragten des Landkreises Nordsachsen 086/08 KT -> Bestellung von ehrenamtlichen Patienten fürsprechern für die stationären psychiatrischen Einrichtungen im Landkreis Nordsachsen 087/08 KT Mitteilungen Landratsamt -> Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Gesundheits- und Sozialausschuss des Kreistages Nordsachsen -> Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Vergabeausschuss des Kreistages Nordsachsen -> Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Schul- und Kulturausschuss des Kreistages Nordsachsen -> Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Finanzausschuss des Kreistages Nordsachsen -> Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Ausschuss Umwelt und Technik des Kreistages Nordsachsen -> Beitritt des Landkreises Nordsachsen in den Verein „Netzwerk Logistik Leipzig-Halle e. V.“ -> Wappen Landkreis Nordsachsen -> Terminplan für die Sitzungen des Kreistages Nordsachsen sowie der beratenden und beschließenden Ausschüsse für das Jahr 2009 088/08 KT 089/08 KT 090/08 KT 091/08 KT 092/08 KT 093/08 KT 094/08 KT 095/08 KT Die hier genannten Beschlüsse (öffentlicher Teil) können im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages (Zimmer 335) sowie am Verwaltungsstandort Delitzsch, Richard-Wagner-Straße 7a, Büro Kreistag (Zimmer 611) eingesehen werden. _________________________________________________________ Der Kreiswahlleiter Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland Am 7. Juni 2009 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag 1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinander folgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet), 4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind, 5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einen Antrag, der erst nach dem 17. Mai 2009 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung) Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vor- 15 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch liegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden. Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u. a. Voraussetzung, dass Sie am Wahltag 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, 3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Mit einem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme. Torgau, 16.01.2009 • Zusammenarbeit mit pädagogischen und medizinischen Institutionen • Allgemeine Verwaltungstätigkeiten Die Kenntnis allgemeiner Verwaltungsvorschriften und insbesondere der einschlägigen Rechtsvorschriften ist erforderlich. Neben der persönlichen Eignung, einer guten Kommunikationsfähigkeit für die o. g. Tätigkeit ist eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung Sozialarbeiter/in/Sozialpädagoge/in erforderlich. Die Tätigkeit setzt vom Bewerber eine hohe psychische und physische Belastbarkeit voraus, sowie die Bereitschaft zur Gestaltung einer flexiblen Arbeitszeit. Die Stelle ist der Entgeltgruppe 9 nach TVöD zugeordnet. Voraussetzung ist weiterhin der Führerschein Klasse 3 sowie die Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen können bis zum 20.02.2009 an das Landratsamt Nordsachsen, Personalamt, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau, gerichtet werden. gez. Winkler Dezernent _________________________________________________________ Dezernat I, Personalamt Öffentliche Stellenausschreibung Beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Nordsachsen ist zum nächstmöglichenTermin eine Stelle als Amtlicher/e Fachassistent/in Fleischer Kreiswahlleiter _________________________________________________________ Dezernat I Personalamt Landratsamt Nordsachsen Öffentliche Stellenausschreibung Im Jugendamt des Landratsamtes Nordsachsen, Standort Oschatz, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Sozialarbeiterin/s/Sozialpädagogin/en zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst nachfolgend aufgeführte Arbeitsinhalte: • Eigenverantwortliche sozialpädagogische Arbeit nach den §§ 16, 17, 18, 20, 21 KJHG - Betreuung von Klienten aus allen sozialen Schichten - Beratung und Begleitung der Familien mit dem Ziel der Sanierung der häuslichen Verhältnisse und Sicherung der finanziellen Lebenssituation der Familien - Beratung zum Sorge- und Umgangsrecht - Beratung von Hilfe suchenden Kindern, Jugendlichen und Eltern - Einleitung, Planung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung, sowie Hilfen zur Eingliederung - Operative Tätigkeit zur Beurteilung der sozialen Gesamtsituation von Hilfe suchenden Familien in Form von Beratungsund Hausbesuchstätigkeiten - Abschätzung von Gefährdungsrisiken für Kinder und Jugendliche • Vorbereitung und Mitwirkung in Familienrechtsverfahren • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig - Die amtliche Geflügelfleischuntersuchung von Masthähnchen am Schlachtband im Schlachthof Mockrehna im 2-SchichtBetrieb, - die amtliche Fleischuntersuchung von Schlachtschweinen und Rindern am Band sowie die Trichinenuntersuchung nach der Digestionsmethode im Schlachthof Belgern, - die Anfertigung von Dokumentationen gemäß den rechtlichen Bestimmungen und die Durchführung von Hygienekontrollen in Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben. Gesucht wird eine engagierte und belastbare Persönlichkeit, die über Eigeninitiative und Durchsetzungsvermögen, Bereitschaft zur Teamarbeit und soziale Kompetenz verfügt. Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit ist der Befähigungsnachweis als amtlicher Fachassistent gemäß VO (EG) 854/2004 oder die Bereitschaft zu einer anspruchsvollen Qualifikation mit Prüfung für diese Tätigkeit. Bewerber müssen - den erfolgreichen Abschluss einer Hauptschule oder einen mindestens gleichwertigen Bildungsabschluss, - die körperliche und gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Attest, - die erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis und den - Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B nachweisen. Gefordert wird das Einverständnis zur dienstlichen Nutzung des eigenen Pkw mit Vergütung nach aktuellem Reisekostenrecht. Die Vergütung erfolgt nach TVöD, die Stelle ist ganztägig zu besetzen. Bewerbungen können mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugniskopien, lückenlose Übersicht über den beruflichen Werdegang) bis zum 20.02.2009 an das Landratsamt Nordsachsen, Personalamt, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau, gerichtet werden. gez. Winkler Dezernent 16 Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 Dezernat I Telefonnummern der Bürgerbüros im Landkreis Nordsachsen Eilenburg 0 34 23/66 3- 13 55 0 34 23/66 3- 13 38 Ansprechpartner: Frau Köhler, Frau Dannenberg Delitzsch 03 42 02/98 8- 13 35 03 42 02/98 8- 13 39 Ansprechpartner: Frau Völkel, Frau Keller Torgau 0 34 21/7 58 -2 26 0 34 21/7 58 -2 28 Ansprechpartner: Frau Kopsch, Frau Schindler Oschatz 0 34 35/9 84 -2 96 0 34 35/9 84 -2 94 Ansprechpartner: Frau Hein, Frau Birnbaum _________________________________________________________ Dezenat I Personalamt Landratsamt Nordsachsen Öffentliche Stellenausschreibung Im Jugendamt des Landratsamtes Nordsachsen, Standort Delitzsch, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Sozialarbeiterin/s/Sozialpädagogin/en zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst nachfolgend aufgeführte Arbeitsinhalte: • Eigenverantwortliche sozialpädagogische Arbeit nach den §§ 16, 17, 18, 20, 21 KJHG - Betreuung von Klienten aus allen sozialen Schichten - Beratung und Begleitung der Familien mit dem Ziel der Sanierung der häuslichen Verhältnisse und Sicherung der finanziellen Lebenssituation der Familien - Beratung zum Sorge- und Umgangsrecht - Beratung von Hilfe suchenden Kindern, Jugendlichen und Eltern - Einleitung, Planung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung sowie Hilfen zur Eingliederung - Operative Tätigkeit zur Beurteilung der sozialen Gesamtsituation von Hilfe suchenden Familien in Form von Beratungsund Hausbesuchstätigkeiten - Abschätzung von Gefährdungsrisiken für Kinder und Jugendliche • Vorbereitung und Mitwirkung in Familienrechtsverfahren • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge • Zusammenarbeit mit pädagogischen und medizinischen Institutionen • Allgemeine Verwaltungstätigkeiten Die Kenntnis allgemeiner Verwaltungsvorschriften und insbesondere der einschlägigen Rechtsvorschriften ist erforderlich. Neben der persönlichen Eignung, einer guten Kommunikationsfähigkeit für die o. g. Tätigkeit ist eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung Sozialarbei-ter/in/Sozialpädagoge/in erforderlich. Die Tätigkeit setzt vom Bewerber eine hohe psychische und physische Belastbarkeit voraus sowie die Bereitschaft zur Gestaltung einer flexiblen Arbeitszeit. Die Stelle ist der Entgeltgruppe 9 nach TVöD zugeordnet. Voraussetzung ist weiterhin der Führerschein Klasse 3 sowie die Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen können bis zum 20.02.2009 an das Landratsamt Nordsachsen, Personalamt, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau, gerichtet werden. gez. Winkler Dezernent _________________________________________________________ Dezernat IV Vermessungsamt Landkreis Nordsachsen Landratsamt Dezernat: Umwelt Amt: Vermessungsamt Datum: 234/07 Aktenzeichen: Zimmer: 1.25 Telefon: (0 34 21) 7 79 -2 51 Telefax: (0 34 21) 7 79 -5 00 E-Mail*: Besucheranschrift: Husarenpark 19 04860 Torgau Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Gemarkung Schirmenitz 107/1, 109, 110/1, 112, 114, 115, 117, 118/1, 120, 122/1, 124, 127, 128, 130/1, 133, 134, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 172, 173, 174, 175, 177, 211, 212, 213, 259, 260, 261, 262, 266, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289/1, 290, 531, 532, 533, 534, 535, 817, 818, 819, 820 Art der Änderung 1. Änderung der Angabe der Flächengröße 2. Änderung der Angabe der Nutzung Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermGeoG1. Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermGeoG1 für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermGeoG1 zu Grunde. Die Unterlagen liegen ab dem 09.02.2009 bis 09.03.2009 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau, Husarenpark 19, 04860 Torgau Tel.: (0 34 21) 7 79 -1 10, -1 11, -1 12 in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermGeoG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der Öffnungszeiten einzusehen. Torgau, den 26.01.2009 Pahlitzsch Amtsleiterin 17 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch 1 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sowie die Bereitstellung von amtlichen Geobasisinformationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgeselz - SächsVermGeoG) = Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz -SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138) _________________________________________________________ Dezernat V Das Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt Nordsachsen informiert Informationen zum Stand der Tollwutbekämpfung in Deutschland und im Landkreis Nordsachsen und Verfahren zur Tollwutausschlussdiagnostik Seit dem 28. September 2008 gilt Deutschland als Gesamtstaat „tollwutfrei“, da die Bedingungen des Tiergesundheitskodex der Internationalen Tierseuchenorganisation (OIE) hinsichtlich Tollwutfreiheit erfüllt wurden. Der letzte Tollwutfall in Deutschland war am 3. Februar 2006 bei einem Fuchs im Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz festgestellt worden. Die ehemaligen Landkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz sind dagegen schon mehrere Jahre als tollwutfreie Region anerkannt. Die letzten Tollwutfälle bei Tieren wurden in diesen Kreisen in den Jahren 1991 und 1992 festgestellt. Dank konsequenter und flächendeckender Bekämpfung in Sachsen und anderen Bundesländern konnte der Status der „Tollwutfreiheit“ erreicht werden. Zu den Bekämpfungsmaßnahmen gehörten die Ausbringungsaktionen von Impfködern für Füchse per Flugzeug und per Hand, die Kontrolle des Impferfolges bei den Füchsen durch Untersuchungen der erlegten Füchse, die intensive Bejagung der Füchse und die labordiagnostischen Untersuchungen bei erlegten Füchsen und sonstigen verhaltensauffälligen Tieren. Die Situation der Tollwutverbreitung sieht in anderen Teilen der Welt wesentlich ungünstiger aus. Weltweit sterben noch immer jährlich 55 000 Menschen an Tollwut. Besonders in Afrika und Südostasien und auch in den meisten Ländern Osteuropas ist die Tollwut bei Tieren noch häufig anzutreffen. Entsprechend groß sind die Risiken für Tier und Mensch in diesen Gebieten, sich mit Tollwut zu infizieren. Dies sollten Reisende und Touristen beachten und daran denken, dass das Tollwutvirus wieder eingeschleppt werden kann. Weltweit müssen etwa zehn Millionen Menschen nach Kontakt mit tollwutverdächtigen Tieren vorsorglich behandelt werden. Deshalb dürfen die Vorsorgemaßnahmen nicht außer Acht gelassen werden. Nach wie vor sind Ärzte, die von Tieren verletzte Menschen behandeln, angehalten, eine Untersuchung des verletzenden Tieres zum Ausschluss der Tollwut abzufordern. Aufgrund der entspannten Tollwutsituation in Deutschland und zur Vereinheitlichung der Verfahrensweise zur Ausschlussdiagnostik von Tollwut bei Verletzungen des Menschen durch Tiere ist im Landkreis Nordsachsen diese Tollwutuntersuchungen wie folgend aufgeführt geregelt: Alle approbierten Tierärzte des Landkreises Nordsachsen sind befähigt und vom Amtstierarzt beauftragt, auf Anforderung des Tierhalters, des LÜVA Nordsachsen oder eines Arztes, Tiere, die Menschen verletzt haben, zu untersuchen. Deshalb können alle Tierbesitzer, die ihr Tier auf Tollwut untersuchen lassen müssen, weil es einen Menschen gebissen oder sonst verletzt hat, sich an jeden niedergelassenen Tierarzt im Landkreis Nordsachsen wenden. Der niedergelassene Tierarzt wird dem Tierhalter eine Bescheinigung über die durchgeführte Tollwutuntersuchung ausstellen, die dem behandelnden Arzt oder einer sonstigen anfordernden Stelle übergeben werden kann. Wenn der Tierarzt bei der ersten Untersuchung nicht sicher ist, wird eine zweite Untersuchung nötig sein. Ein Tier wird als nicht Tollwut ansteckungsverdächtig angesehen, wenn es sich ausschließlich in einem tollwutfreien Gebiet aufgehalten hat und regelmäßig gegen Tollwut geimpft wurde oder ein Tierarzt klinisch keinen Verdacht auf Tollwut bescheinigt. Verweigert ein Tierhalter Auskünfte und Untersuchungen, so gilt das Tier als ansteckungsverdächtig im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Nach § 9 und 10 der Tollwutverordnung müssen derartige Tiere durch die zuständige Veterinärbehörde untersucht werden und können ggf. getötet oder unter amtliche Beobachtung gestellt werden. Da eine Tollwuterkrankung fast immer zum Tod führt, ist es sowohl im Interesse des Verletzten als auch des Tierbesitzers, dass präventive Maßnamen, u. a. eine Tollwutausschlussuntersuchung ohne Zeitverzug, durchgeführt werden können. Aufhebung von Fleischhygienegebührensatzungen Mit Inkrafttreten der „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über Verwaltungskosten gemäß § 3 des Fleischhygienegesetzes sowie Artikel 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004“ vom 03. März 2008 (SächsGVBl. vom 22.03.2008) sind die Rechtsgrundlagen für kommunale Gebührensatzungen über Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchungsgebühren weggefallen. Diese Verordnung legt nunmehr durch Landesrecht selbst die kostenpflichtigen Tatbestände und den Gebührenrahmen fest. Deshalb sind vom Kreistag des Landkreises Nordsachsen in seiner Sitzung am 10.12.2008 folgende Satzungen aufgehoben worden: 1. Satzung des Landkreises Delitzsch über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygienerechtlicher Vorschriften (Fleischhygienegebührensatzung) vom 19.09.2001 2. Satzung des Landkreises Torgau-Oschatz über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug des Fleischhygienegesetzes in Schlachthöfen mit Stetigförderern (Fleischhygienegebührensatzung - Schlachthöfe) vom 06.12.2000 i. d. F. der Satzung zur 4. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug des Fleischhygienegesetzes in Schlachthöfen mit Stetigförderern (Fleischhygienegebührensatzung - Schlachthöfe) vom 05.12.2000, in der zuletzt geänderten Fassung vom 02.11.2007 3. Satzung des Landkreises Torgau-Oschatz über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug des Geflügelfleischhygienegesetzes an Geflügelschlachthöfen und in gewerblichen Betrieben (Geflügelfleischhygienegebührensatzung) Beschluss des Kreistages Torgau-Oschatz vom 05.12.2000 i. d. F. der Satzung zur 4. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug des Geflügelfleischhygienegesetzes an Geflügelschlachthöfen und in gewerblichen Betrieben (Geflügelfleischhygienegebührensatzung) Beschluss des Kreistages Torgau-Oschatz vom 05.12.2000“, in der zuletzt geänderten Fassung vom 24.10.2007 4. Satzung des Landkreises Torgau-Oschatz über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug des Fleischhygienegesetzes in gewerblichen Betrieben und bei der Hausschlachtung (Fleischhygienegebührensatzung - gewerblich/ambulant) vom 06.12.2000, i. d. F. der Satzung zur 1. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug des Fleischhygienegesetzes in gewerblichen Betrieben und bei der Hauschlachtung (Fleischhygienegebührensatzung gewerblich/ambulant) vom 01.10.2003 18 5. Satzung des Landkreises Delitzsch über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug geflügelfleischhygienischer Vorschriften (Geflügelfleischhygienegebührensatzung) vom 30.11.2000 in der zuletzt geänderten Fassung vom 10.12.2003 Mit der Aufhebung dieser Gebührensatzungen sind im Landkreis Nordsachsen für fleischhygienerechtliche und geflügelfleischhygienerechtliche Untersuchungen Gebühren in Höhe des durch oben genannte Verordnung vorgegebenen Rahmens zu erheben. _________________________________________________________ Dezernat V Koordinierungsstelle des Landkreises Nordsachsen gegen Extremismus und Gewalt Jahresauftaktveranstaltung am 26.01.2009 im Schloss Hartenfels, Torgau Am 26.01.2009 fand im Schloß Hartenfels in Torgau die Jahresauftaktveranstaltung der Koordinierungsstelle des Landkreises Nordsachsen gegen Extremismus und Gewalt statt. Die zahlreich erschienenen Mitglieder und Gäste der Koordinierungsstelle ließen die Aktivitäten und Veranstaltungen des Vorjahres noch einmal Revue passieren und diskutierten über die Arbeitsplanung für das Jahr 2009. Im Ergebnis des sehr zielgerichteten Gedanken- und Erfahrungsaustausches wird nunmehr der Arbeitsplan angepasst bzw. aktualisiert. Alle Anwesenden haben einmütig zum Ausdruck gebracht, dass die anspruchsvollen Zielsetzungen des Jahres 2009 nur gemeinsam und durch einen zielgerichteten Informationsaustausch untereinander umgesetzt werden können. Die Jahresauftaktveranstaltung wurde von den Teilnehmern als gute Arbeitsgrundlage für das Jahr 2009 angesehen, was nunmehr gilt, inhaltlich bzw. projektbezogen mit Leben zu erfüllen. Bevor die Teilnehmer sich voneinander verabschiedeten, gab es Gelegenheit, sich gemeinsam den Film „Der Tisch - Gelebte Zivilcourage“, ein Projekt des Leipziger Erich-Zeigner-Haus e. V. und der Stiftung Civil-Courage, anzuschauen, welcher bei vielen einen tiefen Eindruck hinterließ. _________________________________________________________ Dezernat VI - Jugendamt - Öffentliche Zustellung Für Herrn Maik Tittelbach, geb. am 26.11.1978, zuletzt wohnhaft in 09123 Chemnitz, Würschnitztalstr. 55, liegt im Jugendamt, 04758 Oschatz; Friedrich-Naumann-Promenade 9, folgendes Schriftstück zum Abholen bereit: 1. Mitteilung gemäß § 7 Unterhaltsvorschussgesetz vom 16.01.2009 Az.: 469.31.3.2014/04 Diese Schriftstücke können in vorgenannter Dienststelle Dienstag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Dienstag 13.00 - 19.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr in Empfang genommen werden. Torgau, 26.01.2009 im Auftrag Amtsleiter Verfügung: 1. Original an Pressebüro 2. z. d. Akten Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 Dezernat VI Kita-Sportfeste 2009 Alle kleinen sport- und bewegungsbegeisterten Einschüler dürfen sich wieder freuen: Der Kreissportbund unseres Landkreises wird unter Mitwirkung des Gesundheitsamtes zum wiederholten Male ein Kindergartensportfest organisieren. Die Hallensportfeste werden dieses Jahr an vier Standorten durchgeführt, nämlich in - Oschatz am 10.02.09 (Rosentalsporthalle), - Torgau am 11.02.09 (Wasserturmturnhalle), - Bad Düben am 17.02.09 (Sporthalle der Mittelschule) und - Taucha am 18.02.09 (Sport- und Mehrzweckhalle). Die Sportfeste beginnen jeweils um 09.00 Uhr und enden um 12.00 Uhr. Es handelt sich um einen sportlichen Vergleich zur Förderung der Freude an der Bewegung, wobei der Wettkampf als Mannschaftssport (jede Kita ein Team) ausgetragen wird. Die Zielgruppe sind Kinder der Jahrgänge 2004/2005. Zahlreiche Kindertagesstätten unseres Landkreises beteiligen sich an der Aktion. Jedes teilnehmende Kind erhält eine Teilnehmerurkunde und Medaillen (1. - 3. Platz). Beim Tauziehen als Mannschaftssportart erhält die beste Kindergruppe einen Pokal. _________________________________________________________ Dezernat VI Landkreis Nordsachsen Seniorenbeauftragte für den Landkreis Nordsachsen bestellt Der Kreistag des Landkreises Nordsachsen hat in seiner 4. Sitzung am 10. Dezember 2008 zwei ehrenamtliche Seniorenbeauftragte bestellt. Frau Carola Koch und Herr Klaus-Eckhardt Körner sind nun für den Landkreis Nordsachsen als Anlauf- und Beratungsstelle für allgemeine Anliegen älterer Bürger, für die Wahrnehmung der Senioreninteressen auf Landkreisebene sowie als Vermittler an andere und besondere Stellen zuständig. Die beiden Seniorenbeauftragten sind zu folgenden Zeiten zu erreichen: Herr Klaus-Eckhardt Körner Landratsamt Nordsachsen 04860 Torgau, Schloss Hartenfels Flügel D, Zimmer 238 jeweils am 1. und 3. Donnerstag eines Monats 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr 0 34 21/75 87 11 Frau Carola Koch Landratsamt Nordsachsen 04509 Delitzsch, Richard-Wagner-Straße 7a Haus C, Zimmer 10.23 jeweils am 2. und 4. Donnerstag eines Monats 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr 03 42 02/9 88 61 54 carola.koch@lra-nordsachsen.de Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter den angegebenen Telefonnummern und E-Mail-Adressen individuelle Termine zu vereinbaren, um Beratungen im Einzelfall auch vor Ort zu erhalten. 19 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Dezernat VI Mehr Generationen Haus Verein zur Bewahrung und Förderung des ländlichen Raumes Ostelbien e. V. Bahnhofstraße 3c 04886 Beilrode Im Porträt Die Mehrgenerationenhäuser im Landkreis Nordsachsen Am 20. November 2006 startete die Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen das Projekt Mehrgenerationenhäuser. Bis Ende 2008 entstanden 500 dieser speziellen Einrichtungen in ganz Deutschland, 39 davon im Freistaat Sachsen. Ein Mehrgenerationenhaus - was das ist? Nein, nicht etwa eine Wohnstätte für Jung und Alt aus einer Familie, sondern eine TreffMöglichkeit für alle Generationen in einem Ort, in einer Region. Egal ob’s um Extra-Kinderbetreuung, Senioren-Angebote, Versorgung, Service- oder Info-Platz geht - das Mehrgenerationenhaus ist offener Treff für alle Interessenten jeden Alters. In unserem Landkreis Nordsachsen stehen vier dieser Mehrgenerationenhäuser: in Arzberg, Delitzsch, Dommitzsch und Neukyhna. Im Porträt stellen sich die vier Häuser vor. Ostelbisches Mehrgenerationenhaus Arzberg (O-M-A) Adresse: Straße der Jugend 1 04886 Arzberg 03 42 22/4 80 08 info@ostelbien.de www.ostelbien.de Ansprechpartner: Ronald Weidner (Hausleiter) Holger Reinboth (Vorstand) Träger: Verein zur Bewahrung und Förderung des ländlichen Raumes Ostelbien im Landkreis Nordsachsen e. V. Bahnhofstraße 3c 04886 Beilrode Öffnungszeiten: Mo. 09.00 - 17.00 Uhr Di. 09.00 - 17.00 Uhr Mi. 09.00 - 13.00 Uhr Do. 09.00 - 19.00 Uhr Fr. 09.00 - 13.00 Uhr Eröffnungsdatum: 4. Juli 2008 Partnerhaus: MEGEHA Nordhausen Angebote: Kaffeeklatsch, Nähservice, Krabbelgruppe, Frauenstammtisch, gemeinsamer Mittagstisch, Raumvermietung für Privatpersonen, Kinderbetreuung, Yoga und Rückenschule (Kooperation mit der Volkshochschule Torgau), Kreatives Basteln mit Dorit Ramp Aktivitäten: Thematische Veranstaltungen (Teestunde, Skatabend, Exkursionen, Vorträge) Höhepunkte: Auftaktveranstaltung 04.07., Besuch MdB Manfred Kolbe 23.10., O-M-A sagt Danke 12.09., Jahresabschluss-Feiern von Vereinen Partner: Gemeinde Arzberg, Ganztagsgrundschule und Kita Arzberg, Volkshochschule Torgau, Bastelparadies Dorit Ramp, Heimatverein Arzberg, DRK Torgau-Oschatz, Agrargenossenschaft Arzberg Biete: Offener Treff mit einem freundlichen O-M-A-Team Suche: ehrenamtliche Mitstreiter Mehrgenerationenhaus Delitzsch „Mittendrin“ Kontakt: Kosebruchweg 14 04509 Delitzsch Tel.: 03 42 02/6 37 64 Fax: 03 42 02/6 37 85 bettina.kuehnel@soziokulturelles-zentrum.de www.soziokulturelles-zentrum.de Ansprechpartner: Bettina Kühnel Petra Dautz (Geschäftsführerin) Trägerverein: Soziokulturelles Zentrum e. V. Eröffnungsdatum: 14. Juni 2007 Öffnungszeiten: Mo. - Do. 8.00 - 21.00 Uhr Fr. 8.00 - 16.00 Uhr Sa. + So. nach Vereinbarung Partnerhaus: MGH Weißenfels Angebote: Offener Treff im Café „Mitte“ Mittagstisch für jedermann Offener Familienbastelnachmittag Babysitter/Kinderbetreuung Oma-/Opa-Service Näh- und Bügelservice/Kostümverleih Nachbarschaftstelefon Clubkino Feriencamp Elternnetz Stadtteilfeste Dienstleistungsvermittlung Erzähl-Salon Mehrgenerationentheater „cool - isse“ Familienbildungs- und -beratungsangebote Eltern-Kind-Gruppen Seniorentreffs Aktivitäten: - (fast) jährliche Großaktionen, bei der die Bevölkerung des LK zu Teilnahme aufgerufen ist (z. B. Guinness- Rekordversuche) - Beteiligung an Kinder-, Vereins- und Stadtfesten Höhepunkte: 3 - 4 Stadtteilfeste im Jahr (z. B. Piratenparty, Westernfest, Halloween) Motto: Wir sind mittendrin ... im Zeitgeschehen ... im Wohngebiet ... bei allen Generationen ... beim Lehren und Lernen ... im kreativen Schaffen ... in der Freizeitgestaltung ... im sozialen Füreinander ... im kulturellen Miteinander und aufgeschlossen Partner/Sponsoren: Kulturraum Leipziger Raum, Volksbank Delitzsch eG, Arbeitsagentur Delitzsch, ARGE Delitzsch, Stadt Delitzsch, Wohnungsgesellschaft Delitzsch, Wohnungsbaugenossenschaft „Aufbau“ e G Delitzsch, Landratsamt Nordsachsen, Rosenapotheke Delitzsch Paten: Manfred Kolbe, MdB Dr. Liane Deicke, MdL Rita Henke, MdL Michael Czupalla, Landrat Nordsachsen Dr. Manfred Wilde, Oberbürgermeister Delitzsch Heinz Bieniek OB a. D. 20 Anette Pittschaft, Wohnungsbaugenossenschaft eG Andrea Kohn, Rosenapotheke Frank Germer, ARGE Delitzsch Andreas Brünner, Kommunaler Eigenbetrieb Martina Müller, Allianz-Versicherungen Silvia Haake, Mobiler Pflegedienst Manuela Kutschbach, Idee-Werbung Theodor Arnold Susanne Ogrodowski Diana Müller Wir bieten: zahlreiche Aktivitäten für alle Generationen Wir suchen: engagierte Mitstreiter Ideen und neue Vorschläge Neue Sponsoren Sachspenden (z. B. Stoffe, Wolle, Papier, ...) Mehrgenerationenhaus Dommitzsch Kontakt: Leipziger Str. 75 04880 Dommitzsch Tel.: 03 42 23/6 03 81 Fax: 03 42 23/43 43 99 Funk: 01 72/3 42 41 10 mghdommitzsch@asb-to.de Ansprechpartner: Sybille Zugowski Trägerverein: Arbeitersamariterbund Kreisverband Torgau-Oschatz e. V. Eröffnungsdatum: 15. April 2008 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8:00 - 17:00 Sa./So. 14:00 - 18:00 sowie nach Anmeldung und Veranstaltung Partnerhaus: MGH Wurzen Angebote: offene Kinder- und Jugendarbeit, Spielketten zur Förderung der Wahrnehmung, Ausgestaltung von Familien- und Vereinsfeierlichkeiten, Theater im MGH, KEKS - Kinder-Eltern-Kreativ-Samstag, Kurse (Yoga, Seniorensport, Gedächtnistraining für jedermann, Musikunterricht der Kreismusikschule), der Dommitzscher Chor übt in unseren Räumen, Kinderwerkstatt, ab April Hausaufgabenhilfe, natürlich unser gemütlicher Tagestreff, Gesunde Ernährung Präventionsangebote (Vortragsreihe zur Gesundheit) 2 Computerarbeitsplätze zum Anfertigen von Bewerbungsschreiben sowie Internetrecherchen Aktivitäten: Projektangebote für Kindereinrichtungen und Schulen (Gestaltung eines Kindergeschichtenbuches, König Karls Kinderküche mit Gestaltung eines Kinderkochbuches), Ausgestaltung von Projekttagen unter verschiedenen Themen z. B. erste Hilfe. Höhepunkte: 15. April: Wir feiern unseren 1. Geburtstag, Fasching sowie Halloween In den Sommerferien bauen wir zum 2. Mal unsere Kinderstadt auf. Motto/Credo: Unser Haus soll ein Ort sein, an dem sich Menschen begegnen und aufeinander aufmerksam werden. Ein Ort, an dem sie sich gegenseitig schenken, was nicht mit Geld zu bezahlen ist: Zeit, gegenseitige Hilfe und Achtung, Anerkennung, ein freundliches Wort und wenn notwendig Trost. Partner: Grundschule, Hort und Kindergarten Dommitzsch, Volkssolidarität, Volkshochschule, Kreismusikschule, Gesundheitsamt Torgau Paten: Patenschaftsübernahme erst ab Ende April Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 Mehrgenerationenhaus Neukyhna Name: Mehrgenerationenhaus „Nathanael - Haus der kleinen Engel“ Neukyhna Eröffnungsdatum: 4. Juli 2008 Kontakt: Adresse Landsberger Straße 4, 04509 Neukyhna/OT Zschernitz Tel. 03 46 02/40 09 21 Funk 01 77/3 93 60 16 E-Mail nathanael.hausderkleinenengel@gmx.de Internet www.nathanael-hausderkleinenengel.de Ansprechpartner: Katja Seifarth (01 77/3 93 60 16) Trägerverein: Nathanael - Haus der kleinen Engel e. V. Öffnungszeiten: Mo. - Sa. 10.00 - 12.30 Uhr So. 14.00 - 17.00 Uhr Partnerhaus: MGH Bitterfeld-Wolfen Angebote: generationsübergreifende Angebote und Aktivitäten Kinderbetreuung Physiotherapie und Massagen Fitnessraum Jugendclub mit Darts, Billard, Tischtennis Raumvermietung für Privatfeiern Höhepunkte: Vereinstreffen Hausfeste Familienfeiern Partner: Physiotherapie Brandt Delitzsch, Kampfsportschule Shin-Ketsu Musikschule Delitzsch Delitzscher Landsknechte Kreativwerkstatt Anja Weidenhammer aus Quering SV 90 Lissa _________________________________________________________ Kommunale Bildungsstätten Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Nordsachsen vom 10.12.2008 zum Jahresabschluss zum 31.12.2007 des Kommunalen Eigenbetriebes „Bildungsstätten des Landkreises Torgau-Oschatz“ Beschluss: 1. Der Kreistag stellt den Jahresabschluss des Kommunalen Eigenbetriebes „Bildungsstätten des Landkreises TorgauOschatz“ fest. 1.1. Bilanzsumme 493.906,57 EUR 1.1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 36.137,00 EUR - das Umlaufvermögen 457.091,89 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 677,68 EUR 1.1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 290.740,45 EUR - Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 25.779,57 EUR - Rückstellungen 163.420,99 EUR - Verbindlichkeiten 10.792,16 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 3,173,40 EUR 1.2. Jahresgewinn: 66.140,14 EUR 1.2.1. Summe der Erträge 1.625.673,34 EUR 1.2.2. Summe der Aufwendungen 1.559.533,20 EUR 21 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch 2. In den Anlagen werden der Lagebericht zum Geschäftsjahr 2007, die Bilanz zum 31.12.2007, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Erfolgsübersicht sowie der Anlagennachweis zum 31.12.2007 des Eigenbetriebes zur Kenntnis gegeben. Die ausführlichen Unterlagen zum Jahresabschluss, der Bericht zur Jahresabschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rinke Treuhand GmbH sowie der Prüfbericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss 2007 können während der Dienststunden im Kommunalen Eigenbetrieb TorgauOschatz eingesehen werden. Die Anlage enthält weiterhin den abschließenden Vermerk des Sächsischen Rechnungshofes, den Abschlussvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Torgau-Oschatz sowie den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. 3. Der Kreistag beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses i. H. v. 66.140,14 € wie folgt: - zur Abführung an den Haushalt des Landkreises Nordsachsen i. H. v. 56.140, 14 € und - zur Einstellung in die Betriebsmittelrücklage zur Deckung von zu erwartenden Verlusten der Folgejahre i. H. v. 10.000,00 €. 4. Der Kreistag beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2007. * Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers - RINKE TREUHAND GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, Wuppertal, Zweigniederlassung Riesa, vom 20. Mai 2008 „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes „Bildungsstätten des Landkreises Torgau-Oschatz“, Torgau, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Leitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 110 SächsGemO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Leitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grund- sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen.“ * Abschließender Vermerk der örtlichen Prüfungseinrichtung - Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Torgau-Oschatz vom 28. Juli 2008 „Der Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes „Bildungsstätten des Landkreises Torgau-Oschatz“ schließt ab mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 66.140,14 €. Es haben sich keine Beanstandungen ergeben, die einer Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Eigenbetriebes „Bildungsstätten des Landkreises Torgau-Oschatz“ entgegenstehen.“ * Abschließender Vermerk der überörtlichen Prüfungseinrichtung - Sächsischer Rechnungshof, Schongauer Straße 3, 04328 Leipzig, vom 24. Juli 2008 „Der Sächsische Rechnungshof nimmt den Bericht des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes des Eigenbetriebes „Bildungsstätten des Landkreises TorgauOschatz“ zur Kenntnis und erteilt dem Jahresabschluss zum 31.12.2007 den abschließenden Vermerk.“ Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht nach dieser öffentlichen Bekanntmachung an 7 Arbeitstagen (vom 09.02.2009 bis 17.02.2009) zur öffentlichen Einsichtnahme in den Büroräumen des Dienstsitzes der Kommunalen Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27 in 04860/Torgau aus. Dr. Beuchling Betriebsleiter Kommunale Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen _________________________________________________________ Landkreis Nordsachsen Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Kommunalen Eigenbetriebes „Kultur- und Bildungseinrichtungen des Landkreises Delitzsch“ Zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 hat der Kreistag des Landkreises Delitzsch in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.12.2008 folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Kreistag stellt den Jahresabschluss des Kommunalen Eigenbetriebes „Kultur- und Bildungseinrichtungen des Landkreises Delitzsch“ fest. 1.1. Bilanzsumme 4.216.535,37 EUR 1.1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 1.757.914,72 EUR - das Umlaufvermögen 2.457.538,45 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 1.082,20 EUR 1.1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 2.094.278,03 EUR - Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 67.768,00 EUR - Rückstellungen 1.874.276,59 EUR - Verbindlichkeiten 153.803,31 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 26.409,44 EUR 22 1.2. Jahresgewinn/Jahresverlust: - 85.937,25 EUR 1.2.1. Summe der Erträge 4.622.420,63 EUR 1.2.2. Summe der Aufwendungen 4.708.357,88 EUR 2. In den Anlagen werden der Lagebericht zum Geschäftsjahr 2007, die Bilanz zum 31.12.2007, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Erfolgsübersicht sowie der Anlagennachweis zum 31.12.2007 des Eigenbetriebes zur Kenntnis gegeben. Die ausführlichen Unterlagen zum Jahresabschluss, der Bericht zur Jahresabschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH sowie der Prüfbericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss 2007 können während der Dienststunden in den Büroräumen der Betriebsleitung der Kommunalen Bildungsstätten eingesehen werden. Die Anlage enthält weiterhin den abschließenden Vermerk des Sächsischen Rechnungshofes, den Abschlussvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Nordsachsen sowie den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. 3. Die Jahresabschlüsse des Kommunalen Eigenbetriebes weisen für das Geschäftsjahr 2007 einen Jahresverlust von 85.937,25 EUR aus. Es wird vorgeschlagen, diesen Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Der Kreistag beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2007. Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 Kommunale Bildungsstätten Lieferleistungen (VOL) Verbrauchsmaterial, Entsorgungsleistungen und Mattenservice im Landkreis Nordsachsen EU-Vergabebekanntmachung I) I.1) I.2) Abschließender Vermerk der örtlichen Prüfungseinrichtung -Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Nordsachsen vom 17.10.2008 „Zusammenfassend wird im Ergebnis der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2007 festgestellt, dass bei der Wirtschaftsführung die gesetzlichen Vorschriften, die Beschlüsse, sowie Dienstordnungen weitestgehend beachtet wurden. Verstöße gegen geltendes Recht, die einer Feststellung des Jahresabschlusses und einer Entlastung der Betriebsleitung entgegenstehen, waren nicht zu verzeichnen. Dem Kreistag wird empfohlen, den Jahresabschluss des Kommunalen Eigenbetriebes „Kultur- und Bildungseinrichtungen des ehemaligen Landkreises Delitzsch“ für das Wirtschaftsjahr 2007 gemäß § 17 Abs. 3 SächsEigBG festzustellen und die Betriebsleitung zu entlasten.“ Abschließender Vermerk der überörtlichen Prüfungseinrichtung - Sächsischer Rechnungshof vom 29.09.2008 II) II.1.1) II.1.2) II.1.3) II.1.5) II.1.6) Gemäß § 110 SächsGemO i. V. § 17 SächsEigBG wurde folgender abschließender Vermerk der überörtlichen Prüfungseinrichtung zum Jahresabschluss und Lagebericht des kommunalen Eigenbetriebes „Kultur- und Bildungseinrichtungen des Landkreises Delitzsch“ zum 31.12.2007 erteilt: „Der Sächsische Rechnungshof nimmt den Bericht des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes des Eigenbetriebes Kultur- und Bildungseinrichtungen des ehemaligen Landkreises Delitzsch zur Kenntnis und erteilt dem Jahresabschluss zum 31.12.2007 den abschließenden Vermerk. II.3) Öffentliche Auslage III) Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht nach dieser öffentlichen Bekanntmachung an 7 Arbeitstagen (vom 09.02.2009 bis 17.02.2009) zu büroüblichen Zeiten zur öffentlichen Einsichtnahme in den Büroräumen des Dienstsitzes der Kommunalen Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen im Landratsamt Nordsachen, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau aus. II.1.7) II.1.8) II.1.9) II.2.2) III.1) III.1.1) III.1.2) III.1.4) III.2) III.2.1) Dr. Beuchling Betriebsleiter Kommunale Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen Öffentlicher Auftraggeber Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Nordsachsen - Kommunale Bildungsstätten Schulverwaltung, Schulverwaltung, Frau Winkler, Schloßstraße 27, 04860 Torgau, Deutschland, Fax: (03 42 02) 9 88 71 11, E-Mail: susanne.winkler@lra-nordsachsen.de; Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen; Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (siehe auch IV.3.3) sind erhältlich bei: siehe Anhang A.II; Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen Art des öffentlichen Auftraggeber und Haupttätigkeiten: Art: Regional- oder Lokalbehörde; Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung; Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Auftragsgegenstand Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber: Lieferung von Sanitärverbrauchsmaterial, Entsorgungsleistungen Damenhygiene und Mattenservice in verschiedenen Objekten im Landkreis Nordsachsen Art des Auftrags: Lieferung: eine Kombination davon; Hauptlieferort: 04860 Landkreis Nordsachsen Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Lieferung von Sanitärverbrauchsmaterial (Toilettenpapiere, Papierhandtücher und Handtuchspendersysteme, Seifen und Seifenspendersysteme, sonstige Hygieneartikel), Entsorgungsleistungen Damenhygiene und Mattenservice in verschiedenen Objekten im Landkreis Nordsachsen Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 33760000; 39514400 (39831700) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja Aufteilung in Lose: ja; Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose Werden Nebenangebote/Alternativvorschläge berücksichtigt: nein Optionen: ja; Beschreibung der Optionen: Nach Ablauf der Laufzeit des Vertrages eine 2-malige Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr; Zahl der möglichen Verlängerungen: 2 Beginn der Auftragsausführung: 01.07.2009; Ende der Auftragsausführung: 30.06.2012 Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Information Bedingungen für den Auftrag Geforderte Kautionen und Sicherheiten; nicht zutreffend Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften: Monatliche Zahlung nach Rechnungsstellung Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: nein Teilnahmebedingungen Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers - Angaben und Auflagen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gemäß § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eine Eigenerklärung abzugeben. Eigenerklärung, dass der Bie- 23 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch III.2.4) III.3) III.3.1) III.3.2) IV) IV.1) IV.2.1) IV.2.2) IV.3) IV.3.2) IV.3.3) IV.3.4) IV.3.6) IV.3.7) IV.3.8) VI) VI.1) VI.3) VI.4.1) VI.5) A) A.I) A.II) A.III) ter seine Verpflichtung zur Zahlung seiner Sozialbeiträge, Steuern und Abgaben erfüllt; Eigenerklärung, dass er sich nicht in Konkurs, Insolvenz oder Liquidation befindet; Eigenerklärung nach VOB/A § 7 Nr. 5 und § 7a Nr. 2, dass die Zuverlässigkeit des Unternehmens nicht infrage gestellt ist; aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate Vorbehaltene Aufträge: nein Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Die Dienstleistungserbringung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein Juristische Personen müssen den Namen und die berufliche Qualifikation der für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlichen Person angeben: ja Verfahren Verfahrensart: Offenes Verfahren Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: nein Verwaltungsinformationen Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: ja: Vorinformation Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 12.02.2009, 12.00 Uhr; Preis: 30,00 EUR; Zahlungsbedingungen und -weise: Mit der Anforderung der Vergabeunterlagen hat der Bieter den Einzahlbeleg einzureichen. Die Unterlagen werden innerhalb von 6 Tagen nach kompletter Anforderung (schriftliche Anforderung mit Einzahlbeleg und Zahlungseingang) versendet. Empfänger: Lean Consulting Volkmar Herrmann; Bankverbindung: DRESDNER BANK COTTBUS; BLZ: 180 800 00; Konto: 4 782 525 000; IBAN: DE45 180 800 00 47 825 250 00; SWIFT: DRES DE FF 180 Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 27.02.2009, 12.00 Uhr Sprache(n) in der (denen) die Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch Bindefrist des Angebots: bis 31.05.2009 Personen, die bei der Eröffnung des Angebotes anwesend sein dürfen: nein Zusätzliche Informationen Dauerauftrag: nein Sonstige Informationen: Als Kommunikationsplattform gilt ausschließlich der E-Mailverkehr. Bieter haben in ihrer Anforderung der Vergabeunterlagen eine versandfähige E-Mailadresse anzugeben. Der komplette Mailverkehr ist zu bestätigen und in Schriftform dem Angebot beizufügen. Für die Bestätigung ist eine elektronisch versandte Empfangsbestätigung nicht ausreichend. Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustr. 2, 04107 Leipzig, Deutschland, Tel.: +49 3 41/9 77 30 13, Fax: +49 3 41/9 77 30 98 Tag der Versendung der Bekanntmachung: 26.01.2009 Anhang A: Sonstige Adressen und Kontaktstellen Adressen und Kontaktstellen, bei denen nähere Auskünfte erhältlich sind: Landratsamt Nordsachsen - Kommunale Bildungsstätten, Schulverwaltung, Frau Winkler, Schloßstraße 27, 04860 Torgau, Deutschland, Fax: (03 42 02) 9 88 71 11, E-Mail: susanne.winkler@lra-nordsachsen.de Adressen und Kontaktstellen, bei denen Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind: Lean Consulting Unternehmensberatung, Herr Herrmann, Gahryer Weg 4, 03149 Wiesengrund OT Trebendorf, Deutschland, Fax: (03 56 95) 9 49 84, E-Mail: cc-vh@lcvh.de Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu senden sind: Landratsamt Nordsachsen Kommunale Bildungsstätten, Schulverwaltung, Frau Winkler, Schloßstraße 27, 04860 Torgau, Deutschland B) Anhang B: Angaben zu den Losen; Los 1: Hygieneartikel, WC-Papiere, Papierhandtücher; 1) Kurze Beschreibung: Lieferung o. g. Artikel in die Objekte innerhalb des Landkreises Nordsachsen mit den Hauptschwerpunkten Delitzsch, Torgau, Eilenburg, Taucha und Schkeuditz; Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Übersicht mit den Lieferanschriften. 3) Menge oder Umfang: 32 Objekte; Los 2: Entsorgungssysteme zur Entsorgung von Damenhygiene; 1) Kurze Beschreibung: Lieferung von Behältnissen zur Entsorgung von Damenhygiene; Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Übersicht mit den Lieferanschriften. 3) Menge oder Umfang: 3 Objekte; Los 3: Mattenservice; 1) Kurze Beschreibung: Durchführung des Mattenservice in diversen Objekten im Landkreis Nordsachsen; Wechsel von Fußmatten laut Wechselintervallen gemäß Vergabeunterlagen; Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Übersicht mit den Lieferanschriften. 3) Menge oder Umfang: 21 Objekte _________________________________________________________ Kommunale Bildungsstätten Finanzielle Unterstützung von Schülern bei notwendiger auswärtiger Unterbringung Bezug: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die finanzielle Unterstützung von Schülern bei notwendiger auswärtiger Unterbringung (Sächsische Unterbringungsverordnung - SächsUVO) vom 18. Dezember 2008; veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl. S. 945, 946) am 31.12.2008. Ab 01.01.2009 gewährt der Landkreis Nordsachsen auf Grundlage des § 38a des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) seinen Einwohnern, denen wegen ihrer notwendigen Unterbringung als Schüler außerhalb der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes (auswärtige Unterbringung) erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung entstehen, die nicht durch andere öffentliche Mittel ersetzt werden, auf Antrag eine finanzielle Unterstützung nach Maßgabe der Bestimmungen der Sächsischen Unterbringungsverordnung (SächsUVO). Die für diesen Zweck veranschlagten Haushaltsmittel werden dem Landkreis aus dem Staatshaushalt des Freistaates Sachsen zur Bewirtschaftung übertragen. Das aktuell gültige Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) und die Sächsische Unterbringungsverordnung (SächsUVO) kann auf der Internetseite: http://www.revosax.sachsen.de abgerufen werden. Für die Internatsschüler allgemein bildender Schulen und für die Berufsschüler gelten weiterhin separate Antragsformulare und Merkblätter. Aufgrund der Übergangsregelung gemäß § 7 SächsUVO sind hierzu differenzierte Antragsformulare zu verwenden: • • Anträge auf eine Zuwendung im Abrechnungszeitraum bis einschließlich 31.12.2008 sind nach den Bestimmungen der beiden bisherigen Förderrichtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) zu gewähren. Zu beachten sind hierzu die verbindlichen Ausschlussfristen gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie (Internatsschüler bis 31.10.2009 und Berufsschüler bis 01.04.2009). Anträge auf eine finanzielle Unterstützung ab dem Abrechnungszeitraum 01.01.2009 sind nach den Bestimmungen der SächsUVO zu gewähren. Die jeweiligen Antragsformulare und Merkblätter der Landkreise und Kreisfreien Städte sind zu verwenden und zu beachten. Diese können über den Bildungsserver des SMK auf der Internetseite http://www.sachsen-macht-schule.de/schule/formulare/620.htm abgerufen werden. Den Schülern sollte dieses an den Schulen ermöglicht werden. 24 Der Monat Januar 2009 kann mit dem Antragsformular für das erste Schulhalbjahr 2008/09 (01.08.2008 bis 31.01.2009) abgerechnet werden. Die Anträge können an folgende Anschrift gerichtet werden: Postanschrift Besucheranschrift Landratsamt Nordsachsen Landratsamt Nordsachsen Kommunale Bildungsstätten Kommunale Bildungsstätten 04855 Torgau Schlossstraße 27 04860 Torgau Für Rückfragen steht Ihnen unser Mitarbeiter, Herr Schlimok, unter der Tel.-Nr.: 0 34 21/7 58 -2 62 oder per E-Mail: helge.schlimok@lra-nordsachsen.de zur Verfügung. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die finanzielle Unterstützung von Schülern bei notwendiger auswärtiger Unterbringung (Sächsische Unterbringungsverordnung - SächsUVO) vom 18. Dezember 2008 Es wird verordnet aufgrund von 1. § 38a Abs. 3 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 163) geändert worden ist, 2. § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG) vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 140). §1 Geltungsbereich Die Landkreise und Kreisfreien Städte gewähren Schülern mit Hauptwohnsitz in ihrem Gebiet auf Antrag eine finanzielle Unterstützung zu den Ausgaben für die notwendige auswärtige Unterbringung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. §2 Allgemeinbildende Schulen (1) Die finanzielle Unterstützung für erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung wird gewährt bei Unterbringung in einem der Schule zugeordneten Internat für Schüler 1. am Landesgymnasium St. Afra zu Meißen, 2. in der vertieften Ausbildung an Gymnasien gemäß § 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemein bildende Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien - SOGY) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 336, 576), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. April 2008 (SächsGVBl. S. 276), in der jeweils geltenden Fassung, 3. in der sportlichen Ausbildung am „Glückauf“-Gymnasium Dippoldiswalde/Altenberg und 4. an Mittelschulen, die mit den Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung gemäß Ziffer II der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für die Arbeit an den Sportbetonten Schulen im Freistaat Sachsen (VwV Sportbetonte Schulen) vom 3. Dezember 2007 (MBI. SMK 2008 S. 4), in der jeweils geltenden Fassung, kooperieren. (2) Die auswärtige Unterbringung ist notwendig, wenn die tägliche Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule einschließlich der Wartezeiten bei der Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindestens 120 Minuten und bei Schülern mit Behinderungen mindestens 90 Minuten betragen würde. Für Schüler des Landes- Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 gymnasiums St. Afra zu Meißen und des Landesgymnasiums für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden gilt eine auswärtige Unterbringung unabhängig von der Gesamtwegezeit stets als notwendig. (3) Es wird ein monatlicher Betrag von mindestens 165 EUR gewährt. Wenn volljährige Schüler oder bei minderjährigen Schülern die Eltern Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeit Suchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955), zuletzt geändert durch Artikel 2a des Gesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856, 1874), in der jeweils geltenden Fassung, oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), zuletzt geändert durch Artikel 2d des Gesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856, 1874), in der jeweils geltenden Fassung, erhalten, wird ein monatlicher Betrag von mindestens 265 EUR gewährt; sind die entstandenen Aufwendungen geringer, wird ein monatlicher Betrag mindestens in Höhe der entstandenen Aufwendungen gewährt. §3 Berufsschulen (1) Die finanzielle Unterstützung für erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung wird gewährt für Schüler in einem Berufsausbildungsverhältnis, die eine Klasse mit einem von der Schulaufsichtsbehörde festgelegten Einzugsbereich besuchen. Als Schüler einer Klasse nach Satz 1 gelten auch Schüler, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Staatsministerium für Kultus und dem jeweiligen Land eine Berufsschulklasse außerhalb des Freistaates Sachsen besuchen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen und für Schüler mit einem Abschluss der Sekundarstufe II oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Das Staatsministerium für Kultus soll die Landkreise und Kreisfreien Städte über die Einzugsbereiche nach Satz 1 und Vereinbarungen nach Satz 2 jeweils spätestens am 15. August unterrichten. (2) Die auswärtige Unterbringung ist notwendig, wenn die tägliche Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule einschließlich der Wartezeiten bei der Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindestens 180 Minuten und bei Schülern mit Behinderungen mindestens 130 Minuten betragen würde. (3) Es wird ein Betrag von mindestens 8 EUR pro Unterrichtstag gewährt. Dieser Betrag wird auch gewährt für unterrichtsfreie Tage sowie An- und Abreisetage, wenn die auswärtige Unterbringung an diesen Tagen aufgrund unzumutbarer Verkehrsverbindungen notwendig ist. Eine Verkehrsverbindung ist unzumutbar, wenn die An- oder Abreise an dem Unterrichtstag in den Zeitraum vor 5 Uhr oder nach 20 Uhr fallen würde. Als Unterrichtstage gelten auch Tage, an denen andere verbindliche Veranstaltungen der Schule durchgeführt werden. Finanzielle Unterstützung wird nicht für Unterrichtstage gewährt, an denen der Schüler fehlt, es sei denn, für die Inanspruchnahme der auswärtigen Unterbringung bestehen triftige Gründe. §4 Antragstellung und Abschlagszahlung (1) Bei der Antragstellung sind die von den Landkreisen und Kreisfreien Städten vorgegebenen Formulare zu verwenden. (2) Weisen volljährige Schüler oder bei minderjährigen Schülern die Eltern nach, dass sie zur Vorleistung nicht in der Lage sind, wird auf Antrag eine Abschlagszahlung gewährt. §5 Bewirtschaftungsbefugnis Die Sächsische Bildungsagentur erteilt den Landkreisen und Kreisfreien Städten jeweils spätestens am 1. April und am 1. Oktober auf Antrag eine Bewirtschaftungsbefugnis für Haushaltsmittel aus dem Staatshaushalt, die für finanzielle Unterstützungen von Schü- 25 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch lern bei notwendiger auswärtiger Unterbringung zur Verfügung stehen. Bei der Bewirtschaftung dieser Haushaltsmittel gilt das Haushaltsrecht des Freistaates Sachsen; das für Gemeinden und Landkreise geltende Haushaltsrecht findet keine Anwendung. Dem Antrag ist ein Bedarfsnachweis auf der Grundlage einer Prognose beizufügen. §6 Abweichende Regelungen Weichen die Landkreise und Kreisfreien Städte zu Gunsten der Schüler von den Mindestbeträgen nach den §§ 2 und 3 ab, kann für den erhöhten Mittelbedarf eine Bewirtschaftungsbefugnis nicht erteilt werden. §7 Übergangsvorschrift Auf Anträge auf finanzielle Unterstützung zu den Ausgaben, die bis zum 31. Dezember 2008 angefallen sind, finden Anwendung 1. die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung einer Zuwendung für Internatsschüler an allgemein bildenden Schulen vom 11. Juli 2006 (SächsABI. S. 709), 2. die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung (Förderrichtlinie Unterbringung Berufsschüler) vom 26. Juni 2003 (SächsABI. S. 1164) und 3. die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus-Antragsformular und Merkblatt für die Gewährung von Zuwendungen für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung vom 28. November 2003 (MBI. SMK S. 323), jeweils enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABI. SDr. S. S 628). Zuständig ist der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt, in deren Gebiet der Schüler seinen Hauptwohnsitz hat. Eigenbetrieb „Kommunale Bildungsstätten Kulturverwaltung“ Am Donnerstag, dem 29. Januar 2009 wurde um 09:00 Uhr im Foyer des Landratsamtes Nordsachsen in Delitzsch, RichardWagner-Straße 7a, eine Gemeinschaftsausstellung von Frau Ingrid Pistora, Frau Ursula Körner und Frau Monika Renk eröffnet. Die Ausstellung beinhaltet Öl- und Acrylmalerei gemischt mit Fotografie. Zu sehen sind bei den Ölbildern vorwiegend stimmungsvolle Landschaften, Ortsansichten, Porträts und Stillleben. Bei den Fotografien hingegen handelt es sich um die so genannte Makrofotografie. Zu sehen sind hier ausschließlich Tiere und Pflanzen der heimischen Umgebung. Insgesamt umfasst die Ausstellung 7 Fotos und 13 Ölbilder. Den Betrachter erwartet also ein sehr interessanter Mix aus Malerei und Fotografie. Alle drei Frauen haben an Malkursen in Leipzig teilgenommen und dort unter der künstlerischen Leitung durch die Diplom-Malerin Frau Petra Watzlawik ihr Talent weiterentwickelt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nordsachsen haben bis einschließlich 6. März 2009 die Möglichkeit, diese Ausstellung zu besichtigen. §8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Dresden, den 18. Dezember 2008 Der Staatsminister für Kultus in Vertretung Hansjörg König Staatssekretär Eigenbetrieb Kommunale Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Die Kulturverwaltung informiert! Mühlenpreis 2009 Auch in diesem Jahr wird wieder der Mühlenpreis in den Kategorien Kultur, Sport, Soziales und Natur- und Umweltschutz vergeben. Mit der festlichen Mühlenpreisverleihung erhält die jährliche Ehrung von verdienstvollen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern einen würdigen Rahmen und entsprechend hohe Anerkennung. Vereine, Verbände, Einrichtungen sowie Privatpersonen haben bis zum 06. März 2009 die Möglichkeit, ihre Favoriten vorzuschlagen. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie bei der Kulturverwaltung des Eigenbetriebes, Wittenberger Straße 1, in 04509 Delitzsch. Wichtig ist hierbei eine ausführliche und aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibung der vorzuschlagenden Person. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, entsprechende Fotos in Papierform oder in digitaler Form mit einzureichen. Bei eventuellen Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unter Tel. 03 42 02/86 11 77 gern zur Verfügung. Gemeinde Doberschütz Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Doberschütz Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 05.02.2009 mit Beschluss-Nr. 16/2009 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Doberschütz in der Fassung vom 05.02.2009 samt Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen - Landratsamt Delitzsch, - Regierungspräsidium Leipzig, - Regionaler Planungsverband Westsachsen, - Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V., - Naturschutzbund Deutschland und - Anglerverband Sachsen e. V. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage bestimmt. Die wesentlichen verfügbaren umweltbezogenen Informationen, die im Entwurf berücksichtigt wurden, sind folgenden Planungen und Unterlagen entnommen: 26 - Landschaftsplan der Gemeinde Doberschütz (2002), Avifaunistisches Gutachten zu Durchzüglern und Wintergästen im Untersuchungsraum (Naturschutzinstitut Dehnitz, 2003). - Biotopuntersuchung für „Energiepark Rote Jahne“ (Tiepelt Architekten, 2007), - Grünordnungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Oldtimerring Rote Jahne“ (Jung & Partner, 2002), - Faunistische Sonderuntersuchung & Artenschutzbeitrag „Energiepark Rote Jahne“ (Myotis, 2008), - Pflege- und Entwicklungskonzept Naturpark Dübener Heide (2003) und - o. g. Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB. Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Entwurf zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Doberschütz wird in der Zeit vom 16.02.2009 bis 16.03.2009 in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz, ausgelegt. Zusätzlich ist der Entwurf zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Doberschütz im Internet auf der Website http//www.bk-landschaftsarchitekten.de/service.htm abrufbar. Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin. Telefon (0 34 23) 7 58 60 -0, Fax (0 34 23) 75 86 0- 59, E-Mail knoblich@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten Montag von 8.00 - 12.00 und von 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag von 8.00 - 12.00 und von 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch von 8.00 - 12.00 und von 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag von 8.00 - 12.00 und von 13.00 - 15.00 Uhr Freitag von 8.00 - 11.00 Uhr im Zi. 11b erfolgen. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung des Planungsinhalts während der Auslegungsfrist. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der von der Fortschreibung betroffene Ausschnitt „Sondergebiet Solarenergie“ (Energiepark Rote Jahne) ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. Doberschütz, den 06.02.09 Märtz Bürgermeister Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Doberschütz für das Haushaltsjahr 2009 liegt gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO vom 18.03.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2002, in der Zeit vom 09.02.2009 bis 17.02.2009 im Zimmer 24 der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, zu den Dienstzeiten öffentlich aus. Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 Öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichte der Gemeinde Doberschütz Die Berichte der Gemeinde Doberschütz für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 über die Eigenbetriebe und die Unternehmungen, an denen die Gemeinde unmittelbar bzw. mittelbar beteiligt ist, liegen gemäß § 99 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 09.02.2009 bis 17.02.2009 im Zimmer 24 der Gemeindeverwaltung, Breite Straße 17, zu den Dienstzeiten öffentlich aus und kann von den Bürgern eingesehen werden. Märtz Bürgermeister Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 9.00 - 11.00 Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters der Gemeinde Doberschütz im Februar 2009 Montag, den 02.02.2009 Montag, den 09.02.2009 Mittwoch, den 11.02.2009 Donnerstag, den 19.02.2009 Donnerstag, den 26.02.2009 in der Ortschaft Battaune, Dortplatz 9, Bibliothek von 17.00 bis 18.00 Uhr in der Ortschaft Wöllnau, Dorfstr. 71a (ehem. Gem.) von 17.00 bis 18.00 Uhr in der Ortschaft Mörtitz, Schulgasse 6 (Kita „Sonnenkäfer“) von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr in der Ortschaft Paschwitz, Eilenburger Str. 9 (FFW) von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Ortschaft Sprotta, Lindenallee 3 (Kita „Storchennest“) von 16.00 bis 18.00 Uhr Märtz Bürgermeister Achtung Wiedereröffnung Werte Einwohner von Mörtitz! Das Bücherstübchen in der Kindertagesstätte hat ab Montag, d. 09.02.2009, wieder geöffnet. In der Zeit zwischen 15.00 bis 16.00 Uhr können sich interessierte Leser und Leserinnen vom aktuellen Angebot der Zweigstelle der Bibliothek Doberschütz informieren und Medien ausleihen. Märtz Bürgermeister Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung: Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 9.00 - 11.00 Uhr Nicole Jost berät Sie gern bei der Auswahl und ist jeden Montag im Bücherstübchen um diese Zeit anzutreffen. Schauen auch Sie einfach mal rein und nutzen die Vielfalt an Büchern und Zeitschriften des sehr schön renovierten Bücherstübchens in der Kita Mörtitz! B. Pohlenz Leiterin der Bibliothek 27 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Öffnungszeiten weiterer Zweigstellen der Gemeindebibliothek Doberschütz Battaune Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr zuständig: Michelle Geidel Paschwitz Dienstag 17.00 - 18.00 Uhr Marion Rohrbach Sprotta Mittwoch 15.00 - 16.00 Uhr Heidrun Leicht Sprotta-Siedlung Mittwoch 15.00 - 16.00 Uhr Katrin Kern Wöllnau Mittwoch 16.30 - 17.30 Uhr Christine Kortüm Gemeinde Jesewitz Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Jesewitz Der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Jesewitz für das Haushaltsjahr 2009 Iiegt gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom 09.02.09 bis 17.02.09 Im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zu den täglichen Dienstzeiten sowie zu den Sprechzeiten des Bürgermeisters im Gemeindeamt Jesewitz, Alte Dorfstraße 1 in 04838 Jesewitz zur Einsichtnahme öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. SV Jesewitz lädt ein Die Sportvereinigung Jesewitz e. V. lädt zu folgenden Veranstaltungen in die Sportlerklause herzlich ein: 1. Zu einer Faschingsfete, am Rosenmontag, dem 23.02.09 um 19.00 Uhr Anmeldungen bitte bis 17.02.09! 2. Zu einem unterhaltsamen Kaffeenachmittag, anlässlich des Frauentages am Sonntag, dem 08.03.09 um 14.30 Uhr Anmeldungen bitte bis 28.02.09! 3. Vorinformation: Osterfeuer, am Donnerstag, dem 09.04.09 um 19.00 Uhr am Sportplatz Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten bitte die Anmeldungen für Pkt. 1 + 2 zu den genannten Terminen sowie nähere Informationen unter Tel.: 0 34 23/60 26 98 (Christa Mosig). Wir freuen uns auf Sie! Der Vorstand Gemeinde Krostitz Landratsamt Nordsachsen Dezernat Umwelt Vermessungsamt Sonderungsbehörde Öffentliche Bekanntmachung Informationsveranstaltung zu den Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz in den Gemarkungen Priester, Krensitz, Mutschlena, Kletzen und Zschölkau Es werden in der Gemeinde Krostitz, Gemarkung Priester Flur 2 und 4 Gemarkung Krensitz Flur 1 und 2 Gemarkung Mutschlena Flur 2 Gemarkung Kletzen Flur 1 und 5 Gemarkung Zschölkau Flur 1 und 3 Verfahren nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I 5. 2182, 2215) eingeleitet. Sonderungsbehörde ist das Vermessungsamt in Torgau. Durch die Verfahren soll die Reichweite des unvermessenen Eigentums im ungetrennten Hofraum bestimmt werden. Betroffen sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und deren Vertretungsbefugte von Anteilen an ungetrennten Hofräumen in den betreffenden Gemarkungen sowie Personen bzw. Stellen, die ein Recht an einem solchen Grundstück besitzen. Personen, die örtliche Arbeiten im Sinne des BoSoG durchführen, sind gesetzlich berechtigt, bei der Erfüllung ihres Auftrages Grundstücke zu betreten, um die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Die beteiligten Grundstückseigentümer und sonstigen berechtigten Personen und Stellen werden hiermit zu einer Informationsveranstaltung am 17.02.2009 um 18.00 Uhr in den Speiseraum der Mittelschule Krostitz, Parkstraße 5 in Krostitz eingeladen. In dieser Veranstaltung wird über die Ziele, Zweck, Ablauf und die Kosten des Verfahrens informiert. Übersichtskarten, in denen die betroffenen Gebiete markiert sind, liegen in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1 in 04509 Krostitz aus und können zu den üblichen Gemeindeöffnungszeiten eingesehen werden. Pahlitzsch Amtsleiterin Gemeinde Laußig Gemeinde Laußig Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am 17.02.2009 um 19.00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Görschlitz eine Einwohnerversammlung statt, zu der ich hiermit herzlich einlade. gez. Schneider Bürgermeister Vereinsförderung im Jahr 2009 Die Anträge auf Vereinsförderung für das Jahr 2009 können bis zum 27.02.2009 bei der Gemeindeverwaltung Laußig eingereicht werden. Die Anträge sollen den Verwendungszweck beinhalten sowie die genaue Fördersumme. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden können. gez. Schneider Bürgermeister _________________________________________________________ Landkreis Nordsachsen Verfahren: 2 Eigenheime Feldgasse in Authausen Gemarkung: Authausen, Flur 3 Gemeinde: Laußig Lfd. Nr.: DZ/B 11 Schlussfeststellung Auf Grundlage des § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), in der heute geltenden Fassung i. V. m. § 149 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden Fassung wird das Bodenordnungsverfahren hiermit abgeschlossen. 28 Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 Begründung Der Bodenordnungsplan vom 16. Mai 2007 ist in allen seinen Teilen ausgeführt. Im Verfahrensgebiet wurden Boden- und Gebäudeeigentum zusammengeführt und damit BGB-konforme Rechtsverhältnisse hergestellt. Das Eigentum an den Flurstücken ist an die im Bodenordnungsplan genannten Beteiligten übergegangen. Das Grundbuch ist berichtigt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen Amt für Ländliche Neuordnung Hausanschrift: Lüptitzer Straße 39 04808 Wurzen Postanschrift: 04855 Torgau oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landratsamtes Nordsachsen Schlossstraße 27, 04860 Torgau Südring 17, 04860 Torgau Husarenpark 19, 04860 Torgau Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz Striesaer Weg 4, 04758 Oschatz einzulegen. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Wurzen, den 08. Dezember 2008 Wirsching Amtsleiter DS Frauentagsfeier im Bürgerhaus Authausen am Samstag, dem 7. März 2009 Beginn: 19.00 Uhr Eintritt: 13,00 Euro Wir feiern in den Frauentag rein, da könnt ihr Sonntag bei eurer Familie sein. Denn Montag, wisst ihr ganz genau, ruft die Arbeit auch die Frau. Kartenvorverkauf vom 09.02.2009 bis 04.03.2009 in der Gemeindeverwaltung Laußig bei Frau Haffke, Tel.: 03 42 43/3 39 19 Es lädt ein: Gemeinde Laußig Frauentagsfeier im Bürgerhaus Pressel am Samstag, dem 7. März 2009 Beginn: 19.00 Uhr Eintritt: 13,00 Euro Wir feiern in den Frauentag rein, da könnt ihr Sonntag bei eurer Familie sein. Denn Montag, wisst ihr ganz genau, ruft die Arbeit auch die Frau. Kartenvorverkauf vom 09.02.2009 bis 04.03.2009 Verein zur Förderung des ländlichen Raumes Pressel Tel.: 03 42 43/2 61 20 Es lädt ein: Gemeinde Laußig Gemeinde Neukyhna Bekanntgabe Der Gemeinderat Neukyhna fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 22.01.2009 nachfolgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 01/2009 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neukyhna Beschluss-Nr.: 02/2009 Abschluss Pachtvertrag mit Landbau Schenkenberg GbR Beschluss Nr.: 03/2009 Zustimmung zum Entwurfs der 4. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest als Empfehlung für die Verbandsversammlung Beschluss-Nr.: 04/2009 Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 10 Abs. 5, des BimSchG - zum Genehmigungsverfahren nach § 16 BimSchG - zum Antrag des Landwirtes Martin Steinborn vom 27.10.2008 zur wesentlichen Änderung der Sauenzuchtanlage in Zschernitz durch Veränderung des Lüftgungsregims Beschluss-Nr.: 05/2009 Verkauf der Wohnung Nr. 12, Zum Sportplatz 1a, Zschernitz Beschluss-Nr.: 06/2009 Verkauf einer Teilfläche von ca. 252 m2 aus Flst. 56/13, Flur 1, Gemarkung Pohritzsch Beschluss-Nr.: 07/2009 Verkauf einer Teilfläche von ca. 500 m2 ans Flst. 56/13, Flur 1, Gemarkung Pohritzsch Beschluss-Nr.: 08/2009 Verkauf einer Teilfläche von ca. 120 m2 aus Flst. 44/1, Flur 5, Gemarkung Pohritzsch Beschluss-Nr.: 09/2009 Verkauf einer Teilfläche von ca. 150 m2 aus Flst. 42/1, Flur 1, Gemarkung Zschernitz Beschluss-Nr.: 10/2009 Kauf des Flurstückes 5/126 = 432 m2, Flur 4, Gemarkung Lissa Beschluss-Nr.: 11/2009 Kauf des Flurstückes 5/124 = 210 m2, Flur 4, Gemarkung Lissa Beschlüsse, welche in öffentlicher Sitzung gefasst wurden, können während der Öffnungszeiten im Verwaltungsverband Wiedemar, OT Kyhna, Hauptstraße 29, 04509 Neukyhna, eingesehen werden. Lösch Bürgermeisterin 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neukyhna Aufgrund von § 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (GVBI. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 158) hat der Gemeinderat Neukyhna in seiner Sitzung am 22.01.2009 die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel 1 Änderungen Die Hauptsatzung vom 14.02.2002, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 11.09.2003, wird wie folgt geändert: 29 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Der § 9 Abs. 2 wird um folgenden Punkt 12 ergänzt: 12. den Verzicht auf die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrecht nach BauGB. Artikel 2 Inkrafttreten Diese 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen in Kraft. Kyhna, den 22.01.2009 Ich bitte darum, dass sich alle Interessenten bis zum 6. März 2009 bei Herrn Manfred Krüger, Wölkau, Breite Str. 9; Herrn Reinhard Unterbeck, Boyda, Teichstraße 23 bzw. Herrn Günther Bürger, Göritz 19a schriftlich oder persönlich anmelden. Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wölkau, den 23. Januar 2009 Zschieschang Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Wölkau Einladung Lösch Bürgermeisterin Gemeinde Schönwölkau Jagdgenossenschaft Wölkau Bekanntgabe Hiermit weise ich auf die Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Wölkau einschließlich Boyda und Göritz vom 26. November 2008 hin. Die Bekanntgabe erfolgt in der Zeit vom 09.02. bis 09.03.2009 durch öffentliche Auslegung des Protokolls der Jagdgenossenschaftsversammlung in der Gemeindeverwaltung Schönwölkau, Parkstraße 11, 04509 Schönwölkau OT Wölkau während der Sprechzeiten. Wölkau, den 22.01.2009 Zschieschang Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Wölkau Einladung In unserer Versammlung der Jagdgenossenschaft Wölkau einschließlich Boyda und Göritz vom 26. November 2008 haben wir beschlossen, eine gemeinsame Tagesfahrt für alle Landeigentümer und Partner zu unternehmen. Die Busfahrt in die Sächsische Schweiz findet am Sonntag, dem 17. Mai 2009 statt. Abfahrtsorte: 08:00 Uhr Göritz, Haltestelle 08:05 Uhr Wölkau, Kirchplatz 08:10 Uhr Boyda, Haltestelle Mit dem „Eilenburger“ geht es zu einer Fahrt in die wunderschöne Sächsische Schweiz. 12:00 Uhr heißt es dann „Leinen los“ und wir unternehmen eine beeindruckende zweieinhalbstündige Schifffahrt mit einem Salonschiff der Sächsischen Dampfschifffahrtsgesellschaft. An Bord des Schiffes haben Sie die Möglichkeit zur individuellen Mittagspause. Gegen 14:30 Uhr erreichen wir Königsstein, wo uns der Bus empfängt und zum Kaffeetrinken in die „Neue Schänke“ am Fuße der Festung Königsstein bringt. Das Abendessen ist im Schlosshotel in Trebsen für uns bestellt. Für die Durchführung der Fahrt erheben wir einen Unkostenbeitrag von 20,- EUR pro Person. Darin sind alle Kosten enthalten, außer für die persönlichen Getränke und das Mittagsessen. Der Beitrag ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Wölkau einschließlich Boyda und Göritz Hiermit lade ich alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Wölkau einschließlich Boyda und Göritz am Donnerstag, dem 12. März 2009, 19.00 Uhr in das Gasthaus Böttge, Kirchplatz 8 in Wölkau zur Versammlung ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung durch den Vorsteher der Jagdgenossenschaft Wölkau und Begrüßung der Jagdgenossen 2. Feststellung der Anzahl der anwesenden Stimmen und der Grundstückseigentümer 3. Beschlussfassung über das Verfahren und die Bedingungen für den Abschluss der Jagdpachtverträge ab 2010 4. Sonstiges 5. Schlusswort Zschieschang Jagdvorsteher Gemeinde Zschepplin Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Zschepplin Der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Zschepplin für das Haushaltsjahr 2009 liegt gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom 11.02.09 bis 19.02.09 im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zu den täglichen Dienstzeiten aus. Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Ausfall Sprechstunde Bürgermeisterin der Gemeinde Zschepplin Am Dienstag, dem 17.02.2009 fällt die Bürgermeister-Sprechstunde von 15.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindeamt Zschepplin, OT Naundorf, Bahnhofstraße 1 aus. Berkes Bürgermeisterin _________________________________________________________ Gemeinde Zschepplin Jagdgenossenschaft Naundorf Einladung an alle Mitglieder zur Jagdgenossenschaftsversammlung am 20.02.2008 um 19.00 Uhr in der Gaststätte „Zum Schenkteich“ in Naundorf. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 30 Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 2. 3. 4. 5. Davon anwesend: 11 Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Nach § 20 SächsGemO waren keine Mitglieder der Verbandsversammlung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Es wird bestätigt, dass ordnungsgemäß und unter Einhaltung der Fristen zur Sitzung eingeladen wurde. Eilenburg, den 30.01.2009 Rechenschaftsbericht des Vorstandes Rechenschaftsbericht des Kassenführers Entlastung des Jagdgenossenschaftsvorstandes Wahl des Jagdgenossenschaftsvorstandes für die Zeit vom 01.04.2009 bis 31.03.2014 6. Bericht der Jäger 7. Anträge, Wünsche, Sonstiges 8. Wildessen der Mitglieder mit Ehepartner Die Mitglieder werden gebeten, sich bei einer der folgenden Adressen persönlich oder telefonisch anzumelden: Ute Reichert, Naundorf Siegfried Jäger, Steubeln Die Vorstandschaft i. A. L. Huber Hohenprießnitzer „Spinnen am Spinnrad“ Die Hohenprießnitzer Heimatfreunde laden ein! Wo? - Hohenprießnitz, Begegnungszentrum in der Schule Wann? - Samstag, 7. Februar 2009, 14:00 bis 17:00 Uhr Wir möchten die Wolle von unseren Schafen aus dem vergangenem Jahr verspinnen und anschließend zu Strickwaren verarbeiten. Hierfür benötigen wir Unterstützung. Wer also ein Spinnrad hat und helfen kann oder spinnen lernen möchte hat an diesem Tag die Gelegenheit dazu. Spintenachmittag Begonnene Handarbeiten können fertig gestellt werden. Spielecke mit Karten- und Würfelspielen. Frank Pöhler Verbandsvorsitzender Die Jahresrechnung 2005 des Verwaltungsverbandes EilenburgWest liegt gemäß § 88 Abs. 4 SächsGemO in der Zeit vom 09.02.2009 bis 17.02.2009 im Verwaltungsverband EilenburgWest, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zu den täglichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Öffentliche Bekanntmachung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West In der öffentlichen Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West am 15.12.2008 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.Inhalt ________________________________________________________ 7/2008 Verwaltungsverband Eilenburg-West Wahl eines Vertreters der Verbandsversammlung zur Vornahme der Vereidigung und Verpflichtung des gewählten Verbandsvorsitzenden Besetzung der Stelle der Leiterin Kämmerei Feststellung Jahresabschluss 2005 Beschluss-Nr.: 9/2008 8/2008 9/2008 Frank Pöhler Verbandsvorsitzender Feststellung Jahresabschluss 2005 Gemeinde Wiedemar Beschluss: Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes EilenburgWest beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.12.2008 die vorliegende Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 entsprechend § 88 Abs. 3 SächsGemO festzustellen. Hiermit weisen wir gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung sowie § 1 der Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) der Gemeinde Wiedemar auf die öffentliche Auslegung des Verwaltungsverband Eilenburg-West Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft: VerwaltungsVermögens- Gesamthaushalt haushalt haushalt Summe Einnahmen: 668.904,74 € 81.925,51 € 750.830,25 € Summe Ausgaben: 668.904,74 € 81.925,51 € 750.830,25 € Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt: Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: 81.925,51 € 81.925,51 € Der Prüfbericht über die Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2005 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West vom 03.05.2008 (erstellt durch den Landkreis Delitzsch - Dezernat I Kommunalund Rechnungsprüfungsamt) lag der Verbandsversammlung im Zeitpunkt der Beschlussfassung vor. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Verbandsversammlung: Tatsächliche Anzahl der Mitglieder der Verbandsversammlung: Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 der Gemeinde Wiedemar hin. Der Entwurf kann in der Zeit vom 09.02. bis 17.02.2009 während der Dienststunden Montag, Mittwoch, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowohl in der Gemeinde Wiedemar, Schulstr. 2, 04509 Wiedemar als auch am Sitz des Verwaltungsverbandes Wiedemar in 04509 Neukyhna, Hauptstraße 29, Kämmerei, eingesehen werden. Bedenken und Anregungen zum Entwurf können bis einschließlich 26.02.2009 zu den genannten Öffnungszeiten vorgebracht werden. 11 11 K. Bödemann Bürgermeisterin 31 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen Aufruf an alle Streuobstinteressierte Streuobstwiesen - Nutzen für Mensch und Natur Nicht zum ersten Mal beschäftigen sich Landschaftspflegeverbände und Naturschutzvereine mit dem Thema des Erhaltes alter Apfelsorten und Streuobstwiesen. In den Jahren 1998 - 2002 wurden alte Apfelsorten und Streuobstwiesen in den Landkreisen Nordsachsen, Leipziger Land und im Muldetal bestimmt, erfasst und kartiert. Viele Gespräche mit Streuobstwiesenbesitzern sind erfolgt und manch ein Streuobstwiesenbesitzer hat sich auch schon über die Vielfalt seiner Obstsorten auf seinem Grundstück informiert. In den letzten Jahrzehnten sind die Bestände an Streuobstwiesen zurückgegangen. Vorhandene Obstwiesen sind sehr lückenhaft bestückt, da viele alte Bäume gefällt wurden. Neue Bäume wurden nicht nachgepflanzt, da es dazu keinen Bedarf gibt. Viele Leute bevorzugen Koniferen und Nadelgehölze anstatt fruchttragender Bäume und Sträucher, weil sie weniger Arbeit machen. Aber vielleicht sollten wir auch mal eine andere Betrachtung für die Anlage oder die Pflege unseres Grundstückes in Betracht ziehen. Die Obstbaumblüte beispielsweise gilt als ein Höhepunkt im Jahresablauf. Regelmäßig im Frühjahr, wenn die Natur aus der Winterruhe erwacht, verwandeln blühende Obstbäume der Gärten und Streuobstwiesen weite Landstriche in ein weißes Btütenmeer. Sie sind für unser Auge eine Abwechslung in der sonst vielfach nur mit eintönigen grünen Koniferen bestückten Garten- und Agrarumwelt. Aber nicht nur Menschen, auch Tiere erfreuen sich an den Streuobstwiesen. Zahlreiche Insekten laben sich an Pollen und Nektar der Obstblüten. Sie sind Nahrungs-, Lebens- und Vermehrungsraum für über 5.000 Tier- und Pflanzenarten wie z. B. Steinkauz und Siebenschläfer. Streuobstwiesen gehören damit zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa. Der Erhalt von Streuobstwiesen als Lebensraum vieler geschützter Tier- und Pflanzenarten ist ohne die Möglichkeiten zur sinnvollen Verwertung des Obstes auf Dauer undenkbar. Heute läuft der Rückgang der Streuobstbestände etwas langsamer, teilweise ist sogar schon wieder eine Zunahme der hochstämmigen Obstbäume zu verzeichnen. Aufgrund der hohen ökologischen und touristischen Bedeutung von Streuobstwiesen will man nun nach den Erfassungen und Bewertungen der vorhandenen Bestände auch einen Schritt weitergehen! Im Auftrag der sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft und des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege sollen regionale Streuobstkreisläufe in unserer Region etabliert werden. Wirtschaftlich ist Streuobst aufgrund seiner hohen Qualität unverzichtbar für hochwertige Produkte wie beispielsweise Fruchtsäfte, Frischverzehr, Eingemachtes, Marmeladen, Dörrobst, Wein und Obstdestillate. Naturtrüber Apfelsaft hat die größte Bedeutung. Eine immer noch wachsende Absatzmöglichkeit für große Erntemengen bildet die Herstellung von Fruchtsäften und -weinen. So finden sich vor allem in industriell erzeugten Säften und Fruchtweinen auch Früchte aus dem Streuobstbau wieder. Allerdings werden hier auch die Früchte aus Mostobstplantagen sowie Überschüsse aus dem Plantagen-Tafelobstanbau verarbeitet, die mit einem enormen Einsatz von künstlichen Dünge- und Spritzmitteln betrieben werden. Reine Streuobstprodukte setzten sich dagegen nur aus Früchten von Streuobstbeständen zusammen. Am weitesten verbreitet sind hier die Apfelsäfte aus Streuobst, die direkt abgefüllt, also nicht aus Konzentraten hergestellt werden. Sie werden naturrein und naturtrüb belassen und durchlaufen im Rahmen von entsprechenden Streuobstprojekten ein Kontrollverfahren vom Anbau bis zur Abfüllung. Dabei entstehen je nach Mengenanteilen süßer und saurer Äpfel Säfte mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen und Jahrgangscharakter. Wir wenden uns heute an alle interessierten Besitzer von Streuobstwiesen, Akteure, Imker und Landwirte, welche Probleme mit der Pflege oder mit der Verwertung des Obstes haben. Wir möchten erreichen, dass wirtschaftliche Anreize geschaffen werden und vielleicht euch eine regionale Börse für Streuobst entsteht. Wie soll das praktisch umgesetzt werden? Auf der einen Seite sind die Streuobstwieseneigentümer, die gern ihr Obst vielleicht auch die Wiesennutzung abgeben würden, auch zum Selbstpflücken, bzw. über eine sinnvolle Verwertung dankbar wären. Auf der anderen Seite sind die interessierten Verbraucher, die das schmackhafte und unbehandelte Obst verwerten möchten. Hier möch- ten wir Nutzer und Verwerter zusammenführen und später über eine Datenbank eine Vernetzung herstellen. Wer also der Meinung ist, dass seine Streuobstwiese einer Nutzung zugeführt werden soll bzw. wer eine Beratung zur Pflege oder zur Beantragung von Fördermitteln benötigt, kann sich unter folgenden Anlaufstellen melden: Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V. Dr.-Belian-Str. 4 - 04838 Eilenburg Tel.: 0 34 23/66 3- 39 24, Fax: 0 34 23/66 3- 39 25 E-Mail: info@lpv-nordwestsachsen.de Internet: www.lpv-nordwestsachsen.de NABU Landesverband Sachsen e. V. Löbauer Str. 68 - 04347 Leipzig Tel.: 03 41/2 33 31 30, Fax: 03 41/2 33 31 33 E-Mail: landesverband@nabu-sachsen.de Internet: www.nabu-sachsen.de Abfallverband Nordsachsen Öffentliche Bekanntmachung Die Verbands Versammlung des AVN hat am 15.12.20008 die Jahresrechnung 2007 des Verbandes festgestellt. Das Haushaltsjahr 2007 schließt in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4.331.459,94 €. Davon im Verwaltungshaushalt mit 4.319,477,32 € und im Vermögenshaushalt mit 11.982,62 €. Die Jahresrechnung schließt ohne Fehlbetrag ab. Der rechnungsmäßige Kassenbestand beläuft sich zum 31.12.2007 auf 83.946,36 €. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht liegen vom 09. - 17.02.2009 während der üblichen Dienstzeiten zur öffent-lichen Einsichtnahme in folgenden Einrichtungen aus: • Geschäftsstelle des AVN, Str. des Friedens 9a, Gebäude 2, Zimmer 110, in 04720 Döbeln • LRA Nordsachsen, Schloßstr. 27, Haupt- und Finanzdezernat; SG Abfallwirtschaft, Zimmer 306 in 04860 Torgau Uhlig Verbandsvorsitzender Abwasserzweckverband Unteres Leinetal - Der Verbandsvorsitzende 04509 Schönwölkau, OT Wölkau, Parkstraße 11 Öffentliche Bekanntmachung Über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2009 des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal Gemäß § 76 der SächsGemO wird der Entwurf der Haushaltsatzung für das Jahr 2008 in der Zeit vom 09. - 17. Februar 2009 öffentlich ausgelegt. Dieser kann während der Dienststunden des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal: Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 - 11.30 Uhr und 12.30 - 14.00 Uhr Dienstag 8.00 - 11.30 Uhr und 12.30 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 11.30 Uhr in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal, OT Wölkau, Parkstraße 11 in 04509 Schönwölkau, eingesehen werden. Einwohner und Abgabepflichtige haben die Möglichkeit, bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (26.02.2009) Einwendungen gegen den Entwurf bei genannter Adresse zu erheben. Wölkau, den 30.01.2009 Tiefensee Verbandsvorsitzender Schulzweckverband „Mulde Ost“ - Einladung Am 09.02.2009 findet um 14.00 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Laußig die nächste Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes „Mulde Ost“ statt. Tagesordnung: I. öffentlicher Teil 1. Bestätigung der Niederschrift vom 16.12.2008 2. Beschlussvorlagen 2.1. Haushaltssatzung 2009 2.2. 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Schulzweckverbandes „Mulde Ost“ 3. Verschiedenes/Anfragen/Informationen Schneider, Verbandsvorsitzender 32 ■ Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 Kultur und Schulen 33 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Die Kreismusikschule Delitzsch informiert Rückblick Beim 46. Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“, der an den vergangenen beiden Wochenenden in Leipzig stattfand, waren 23 aktive Schüler der Kreismusikschule Delitzsch erfolgreich. Der Wettbewerb ist ein Podium für alle, die als Solisten oder im Ensemble ihr musikalisches Können in der Öffentlichkeit zeigen und sich einer fachkundigen Jury präsentieren wollen. In diesem Jahr wetteiferten Solisten in den Fachgebieten Gitarre sowie Holz- und Blechbläser um Preise und Prädikate. In den Duowertungen präsentierten Klavierschüler ihr Können 4-händig oder spielten mit jeweils einem Streichinstrument gemeinsam. Bei den Blechbläsern konnten der Posaunist Timm Richter aus Eilenburg und der Hornist Michael Kreß aus Taucha 1. Preise mit Weiterleitung zum Landeswettbewerb in Empfang nehmen. Sie werden im März in Chemnitz ihr Können erneut unter Beweis stellen und sich mit den besten Bläsern aus Sachsen messen. Weitere erste Preise erspielten sich die Pianisten Maximilian Huth und Tran Hong Ngoc aus Eilenburg sowie Willi Schicketanz und Olaf Penzold aus Taucha in der Kategorie Klavier 4-händig und die beiden Gitarristen Felix Grell und Michelle Höft (beide Delitzsch). Über 2. Preise freuten sich die beiden erst 7-jährigen Klavierspielerinnen Magdalena Hartmann und Aurelia Holfeld, Hannah Schack und Ann-Kathrin Brumm/Gitarre, Johanna Altmann und Anne Schwarzer/Klarinette, Nicole Sonneberg/Trompete und die Duo’s mit Klavier und Violine Philipp Kanitz/Stefan Löwe und Claudia Brandt/Dorothea Rosch. 3. Preise erreichten Luise Barth und Clemens Taube/Gitarre sowie das Duo mit Lucius Holfeld und Anne Stadler/Klavier und Violine. Allen Teilnehmern sei zu ihren beachtlichen Leistungen herzlich gratuliert. Kreismusikschule Delitzsch Hauptgeschäftsstelle Schlossstraße 31 04509 Delitzsch Tel.: 03 42 02/6 37 41 Fax: 03 42 02/3 24 03 E-Mail: info@kms-delitzsch.de Internet: www.kms-delitzsch.de Kreismusikschule Delitzsch Außenstelle Eilenburg C.-Zetkin-Straße 16 04838 Eilenburg Tel.: 0 34 23/70 34 68 Fax: 0 34 23/75 02 42 E-Mail: eilenburg@kms-delitzsch.de Öffentliche Veranstaltungen der Sternwarte Nordsachsen während der Winterferien 2009 1. im Astronomischen Zentrum Schkeuditz, Bergbreite 1, 04435 Schkeuditz, Rückfragen bitte unter 0 34 24/6 26 16 Dienstag, 10.02.09, 10.00 Uhr, Planetariumsprogramm Thema: „Besuch beim Orion“ Donnerstag, 12.02.09, 10.00 Uhr, Planetariumsprogramm Thema: „Besuch beim Orion“ Samstag, 14.02.09, 19.00 Uhr, Planetariumsprogramm mit anschließender Beobachtung Thema: „Besuch beim Orion“ Sonntag, 22.02.09, 11.00 Uhr, Planetariumsprogramm Thema: „Besuch beim Orion“ 2. in der Sternwarte „Juri Gagarin“ Eilenburg Mansberg 18, 04838 Eilenburg, Rückfragen bitte unter 0 34 23/60 31 53 Dienstag, 10.02.09, 14.30 Uhr, Kinderveranstaltung im Planetarium Thema: „Als der Mond zum Schneider kam“ (ab 6 Jahre) Mittwoch, 11.02.09, 14.30 Uhr, Kinderveranstaltung im Planetarium Thema: „Erde ruft Pegasus, bitte melden!“ (ab 8 Jahre) Donnerstag, 12.02.09, 14.30 Uhr, Kinderveranstaltung im Planetarium Thema: „Mit den Abrafaxen durch Raum und Zeit“ (ab 9 Jahre) Dienstag, 17.02.09, 14.30 Uhr, Kinderveranstaltung im Planetarium Thema: „Mit den Abrafaxen durch Raum und Zeit“ (ab 9 Jahre) Mittwoch, 18.02.09, 14.30 Uhr, Kinderveranstaltung im Planetarium Thema: „Dina und Dino in der Urzeit“ (ab 6 Jahre) Donnerstag, 19.02.09, 14.30 Uhr, Kinderveranstaltung im Planetarium Thema: „Als der Mond zum Schneider kam“ (ab 6 Jahre) Freitag, 20.02.09, 18.30 Uhr, Beobachtungsabend an den Fernrohren (zuvor Einführung im Planetarium) Nach Veranstaltungsbeginn kann kein Einlass mehr erfolgen! Fernrohrbeobachtungen können nur bei weitestgehend wolkenfreiem Himmel durchgeführt werden. Öffentliche Bekanntmachung Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die Deutsche Telekom AG, Sitz Bonn, die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes für ober- und unterirdische Telekommunikationsanlagen in den Städten/Gemeinden Arzberg, Belgern, Delitzsch, Elsnig, Löbnitz, Mockrehna, Neukyhna und Schkeuditz beantragt hat. Betroffen sind folgende Flurstücke (FSt.): Gemarkung Belgern, Flur 11, FSt. 98, 99, 100, 103, 105, 106, 110/1 und 110/2; Gemarkung Delitzsch, Flur 2, FSt. 403; Gemarkung Dölzig, FSt. 696e, 718e, 722, 723/1, 723/4, 723/7, 728, 732, 735, 736, 739, 742, 743a, 743b, 745, 747, 748, 750, 937, 1075/6, 1075/7 und 1075/8; Gemarkung Köllitzsch, Flur 3, FSt. 52, 53, 58, 60, 68, 83, 84, 85, 87 und 98; Flur 4, FSt. 34, 43 bis 46, 65, 68, 84/1, 76 und 77; Gemarkung Kyhna, Flur 8, FSt. 7/60, 25/11 und 25/31; Gemarkung Langenreichenbach, Flur 1, FSt. 2, 12, 13/1, 15, 16/1 bis 16/5, 20, 21, 23, 27, 28, 32/1, 35, 72/26, 73/26, 90/24 und 91/24; Flur 6, FSt. 161/3, 163/1; Flur 10, FSt. 158, 159/1, 159/2, 160/2, 160/3, 160/4 und 161; Gemarkung Liebersee, Flur 1, FSt. 4, 14, 15, 107, 108, 110, 112 und 160; Flur 3, FSt. 97, 103 bis 106, 121, 122, 123, 130, 131, 138/1 bis 138/16, 139, 143 und 148; Gemarkung Lissa, Flur 1, FSt. 23/22, 23/25, 23/28, 23/31, 25/2 und 29/12; Gemarkung Neiden, Flur 2, FSt. 191/30; Gemarkung Roitschjora, Flur 4, FSt. 437/152 und 526; Gemarkung Schenkenberg, Flur 3, FSt. 88/13, 85/1, 89/1 bis 89/7, 89/12, 93/3, 109/3, 110/3 und 284/87; Flur 7, FSt. 13/11, 13/12, 17/5, 19/9, 22/4 und 25/4. Betroffene können innerhalb von vier Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an die Antragsunterlagen unter dem Aktenzeichen Berl1-3 B 097/07 bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Berlin, Seidelstraße 49, 13405 Berlin einsehen und schriftlich bzw. zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Entsprechende Formulare sind dort erhältlich. Die Vereinbarung eines Termins oder ggf. eines anderen Ortes für die Einsichtnahme ist unter der Telefonnummer (030) 4 37 4- 15 70, (E-Mail: karin.kulb@bnetza.de), möglich. Hinweis: Ein Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes besteht, da gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 11 GBBerG von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für am 03.10.1990 bestehende TK-Anlagen der früheren Deutschen Post entstanden ist. Berlin, 06.11.2008 Bundesnetzagentur 34 Die evangelischen Kirchengemeinden Behlitz, Gostemitz, Krostitz, Liemehna, Mocherwitz, Pehritzsch, Priester, Weltewitz, Wöllmen und Wölpern Gottesdienste und Veranstaltungen im Kirchspiel Krostitz Sonntag, den 08.02.2009 9.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst Kirche Mocherwitz 10.15 Uhr Abendmahlsgottesdienst Kirche Krostitz Sonntag, den 15.02.2009 9.00 Uhr Gottesdienst Kirche Liemehna 10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Kirche Weltewitz 10.30 Uhr Gottesdienst Kirche Pehritzsch 10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Kirche Wölpern Gebetskreis Jeden Donnerstag, 19.30 Uhr in der katholischen Kapelle Pehritzsch. Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Landestalsperrenverwaltung, Postfach 13 14, 04570 Rötha Landestalsperrenverwaltung Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster Flussmeisterei Torgau Zur Elsmühle 12 04889 Torgau/OT Beckwitz Bad Düben, 23.01.2009 Bearbeiter: Tobiaschek/Ciesielski Telefon: 0 34 21/73 14 10 E-Mail: fmtorgau@ltv.smul.sachsen.de Aktenzeichen: G:\Daten_FMT\Aktenordnung\09. Unterhaltung Gewässer - Deiche\9.3 Ausschreibungen Gewässer\2009\Amtsblatt To 2009.doc Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. Ordnung und an Hochwasserschutzanlagen im Landkreis Nordsachsen 2009 (ehemaliger LK Torgau/Oschatz) Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue Mulde Untere Weiße Elster, Flussmeisterei Torgau führt im Jahr 2009 folgende Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. Ordnung sowie zugehörigen Hochwasserschutzanlagen aus: • Elbe ostelbisch - Landesgrenze Brandenburg (Stehla) bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (Großtreben) • Elbe westelbisch - Landesgrenze Brandenburg (Plotha/Burkhardtshof) bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (Dommitzsch/Proschwitz) Unterhaltungspflege und Mahd an Hochwasserschutzdeichen und Hochwasserschutzmauern: Juni 2009 und September/Oktober 2009 • Dahlerückstaudeich zwischen Seydewitz und Schirmenitz Deichmahd an Hochwasserschutzdeichen der Dahle, Ausführung: Juni bis Oktober 2009 • Schwarzer Graben/Weinske zwischen Ortslage Schöna und Polbitz Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis November 2009 • Dahle zwischen Ortslage Schmannewitz und Seydewitz Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis Oktober 2009 • Döllnitz zwischen Ortslage Mahlis und Schmorkau Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: Juni bis September 2009 • Weinske zwischen Torgau - Elsnig Deichmahd, Ausführung: August bis November 2009 Amtsblatt Delitzsch ■ 06.02.2009 Weiterhin werden Kontroll- und Unterhaltungsarbeiten ganzjährig ausgeführt: • Gehölzpflege- und Pflanzarbeiten an v. g. Gewässern I. Ordnung • Unterhaltungsarbeiten an Deichen (u. a. Schadstellenbeseitigung, Ausbesserung) und deren beidseitigen Deichschutzstreifen von jeweils 5 m Breite - gemessen vom Deichfuß Die hierzu erforderlichen Leistungen werden sowohl durch die Flussmeisterei Torgau selbst als auch durch beauftragte Fremdfirmen ausgeführt. Für Rückfragen, Hinweise oder evtl. Beschwerden steht Ihnen die Flussmeisterei Torgau unter der Telefonnummer 0 34 21/73 14 10 zur Verfügung. Zur Sicherung der Gewässer- und Bauwerksüberwachung von Anlagen der Landestalsperrenverwaltung erfolgen weiterhin regelmäßige Kontrollen durch Mitarbeiter der Flussmeisterei Torgau. Wir weisen alle Anlieger ausdrücklich darauf hin, dass auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Zugänglichkeit zu den Gewässern sowie zu den Hochwasserschutzdeichen für die mit den Unterhaltungsarbeiten beauftragten Firmen und Mitarbeiter der Flussmeisterei Torgau gewährleistet sein muss. Wir bitten um Beachtung. Tobiaschek Flussmeister Schlichten statt Richten Liebe Bürger der Gemeinde Rackwitz, der Stadt Delitzsch und des Kreises Nordsachsen Im Rückblick auf das vergangene Schlichtungsjahr fällt mir auf, dass es mir allem Anschein nach gelungen ist, hin und wieder ein neues Sozial- u. Wertebewusstsein zu vermitteln. Soziale Tugenden, wie Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft vermochten sich mehr als zuvor durchzusetzen und die Oberhand gegenüber Egoismus und Aggressivität zu gewinnen. „Lassen Sie uns einen neuen Geist der Verantwortung herbeirufen, der uns dazu inspirieren wird, sich nicht nur um uns selbst, sondern auch um andere zu kümmern“, sagte Barack Obama, neuer Präsident der Vereinigten Staaten von Nordamerika. Was ich sehe und empfinde, haben auch Experten in Medien mit großer Deutlichkeit hervorgehoben: Familien und Freunde bekommen in so genannten schwierigen Zeiten wieder eine stärkere und damit symbolische Bedeutung; die Kontakte unter Nachbarn und in der Gemeinde werden enger, Menschlichkeit ist gefragt. Es muss demzufolge nicht wundern, dass der Friedensrichter weniger häufig, als vor Jahren um Streitschlichtung gebeten wird. Missverständnisse werden neuerdings mit anderen Augen gesehen und vor dem großen Konflikt einer einvernehmlichen Klärung zugeführt. Dieser Trend der Entwicklung darf aber keinesfalls zu dem irrigen Schluss führen, dass der Friedensrichter nicht mehr vonnöten sei. Im Gegenteil! Es sind Überlegungen gefragt, sich der neuen Situation zu stellen und gewachsen zu sehen. Ihr Horst Kaewel Rackwitz, 23.01.2009 Westring 6 04519 Rackwitz Tel.: 03 42 94/7 31 80; Fax: 03 42 94/8 49 31; E-Mail: h_kaewel@web.de Naturpark Dübener Heide legt am 28. Februar die Heidemesse neu auf Ende Februar lädt der Naturpark Dübener Heide zu einer Heidemesse ein. Diese steht unter dem Motto: „Was die Dübener Heide bietet: Erlebnis, Bildung, Kultur“. Sie findet vom 28. Februar bis 1. März in der Gutsscheune Schwemsal, Dübener Straße 22, statt. 35 06.02.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Kontakt und weitere Informationen: Kati Ehlert, Naturparkbeauftragte Falkenberger Str. 3, 04849 Pressel Tel.: 03 42 43/7 29 93, 01 63/1 72 12 77 E-Mail: info@naturpark-duebener-heide.com Internet: www.naturpark-duebener-heide.com Arbeiterwohlfahrt KV Delitzsch e. V. Sandstraße 5, 04849 Bad Düben Tel.: 03 42 43/33 5- 20, Fax: 03 42 43/33 5- 28 Seniorenbegegnungsstätte Bad Düben, Neuhofstr. 19A, Tel.: 03 42 43/5 13 08 Veranstaltungen für die Woche vom 09.02. - 15.02.2009, Frau Seidel Montag, 09.02.2009 19.00 Uhr Probe AWO-Chor (Postweg) Mittwoch, 11.02.2009 13.00 Uhr Spielnachmittag Donnerstag, 12.02.2009 14.00 Uhr „Eine Reise nach Bulgarien“ Dia-Vortrag mit Herrn Koltermann Unkosten: 3,50 € incl. Kaffeegedeck Anmeldung bis 09.02.2009 Sonntag, 15.02.2009 13.30 Uhr ab Paradeplatz und weitere Haltestellen zum HKV nach Glaucha Änderungen vorbehalten! Presseinformation Deutsches Rotes Kreuz DRK-Blutspendedienst Ost für Berlin, Brandenburg und Sachsen Ansprechpartner Leiter Öffentlichkeitsarbeit Steffen Eberle Tel. 03 71/43 22 0- 66, Mobil: 01 72/5 21 09 77 seberle@drk-bsd-sachsen.de Institut für Transfusionsmedizin Chemnitz Zeisigwaldstraße 103 09130 Chemnitz Tel. 03 71/4 32 20 -0 Fax 03 71/43 22 0- 60 www.blutspende.de DRK-Blutspendedienst sucht dringend Neuspender Wenn das DRK zur Teilnahme an der nächsten Blutspendeaktion am Dienstag, dem 10.03.09 von 15.00 bis 19.00 Uhr im Café Wahnsinn Kitzscher, Trageser Str. 34, aufruft, hoffen die Organisatoren, dass mindestens jeder 10. Teilnehmer ein Neuspender ist. Warum werden immer wieder so viele neue Blutspender gesucht? Es gibt beim DRK-Blutspendedienst einen großen Spenderstamm langjähriger treuer Blutspender. Bei jeder Blutspendeaktion werden jedoch aus den verschiedensten medizinischen Gründen ca. 10 % der Spendewilligen, zumindest vorübergehend, von der Blutspende zurückgestellt. Hinzu kommt, dass auch der treueste Dauerspender einmal ausscheidet, sei es durch gesundheitliche Beschwerden oder das Alter. Ein großes Problem stellt vor allem aber die anhaltende Abwanderung aus Sachsen, insbesondere von 25- bis 35-jährigen Menschen, darunter auch Blutspendern dar. Das spiegelt sich nicht nur in Problemen des Arbeitsmarktes, sondern auch bei der Blutversorgung wider. Diese Generation ist in erster Linie die Grundlage für die medizinische Sicherung der Kliniken mit Blutpräparaten in den nächsten Jahren. Die Tendenz geht jedoch dahin, dass immer weniger junge Menschen als Blutspender bereitstehen, für immer mehr ältere, die naturgemäß mehr medizinische Hilfe benötigen, als die junge Generation. Im letzten Jahr ist es nicht in ausreichendem Maß gelungen, ausgefallene Dauerspender durch Neuspender zu ersetzen. Der Spenderstamm ist kleiner geworden, mit der Folge, dass Versorgungsengpässe häufiger werden. Wer kann helfen? Im Aller zwischen 18 und 60 Jahren kann man sich als Erstspender in die Reihen der uneigennützigen Lebensretter einreihen. Die medizinische Eignung prüft ein Arzt vor der Spende. Niemand braucht deshalb Angst vor dem „Aderlass“ zu haben. Mitbringen braucht man nur den Personalausweis und den Willen zu helfen. Unter www.blutspende.de können alle geplanten Spendetermine für die nächsten Wochen abgerufen werden. Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen IMPRESSUM „Die Messe versteht sich als Saisonauftaktveranstaltung in der Dübener Heide und wartet mit zahlreichen neuen, originellen und entdeckungsreichen Angeboten von hoher Qualität, für jedes Alter und jeden Geldbeutel auf, sagt Organisatorin Kathi Ehlert vom Verein Dübener Heide e. V. Vor allem Familien, Heidebesucher, Pädagogen, Erzieher und Lehrer, Bildungseinrichtungen, Reiseunternehmen, Tourismuseinrichtungen, Behindertenverbände, Seniorengruppen sowie interessierte Vereine und Verbände sind in die Gutsscheune eingeladen. Geöffnet ist jeweils von 13 bis 17 Uhr. Neben dem Naturpark präsentieren sich verschiedene Partner und Einrichtungen des Netzwerks „Naturparkbildung“ mit ihren vielfältigen Angeboten. Am „Grünen Stand“ sind neben den „Heidemagneten“ auch echte regionale Erzeugnisse des Regionalverbundes von „Bestes aus der Dübener Heide“ zur Verkostung vertreten. Zum Heidesonntag am 1. März sorgen die Aussteller von 11 bis 17 Uhr für Spannung und Unterhaltung. An beiden Tagen haben sie sich zu jeder vollen Stunde etwas Besonderes überlegt. Premiere zur Messe hat auch der neue HeideKalender 2009, der wieder mit zahlreichen Wildtierabenteuern, geführten Wanderungen, Heideausflügen, Festen und Feriencamps für große und kleine Naturparkbesucher sowie spannenden Schnupperkursen aufwartet. Alle Angebote des Heide-Kalenders stehen auch auf den Internetseiten des Naturparks unter www.naturpark-duebenerheide.com. Der Eintritt ist frei! 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