Förderprogramme zur Sanierung von Heizungs

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Förderprogramme zur Sanierung von Heizungs
Förderprogramme
zur Sanierung von
Heizungs- und
Warmwasserbereitungsanlagen
Art der Förderung
Förderkonditionen
Richtlinien und Informationen
Ersatz von Elektroheizungen, Senator für
Umwelt, Bau und Verkehr, Freie Hansestadt
Bremen
Zur Zeit Haushaltssperre!
www.swb-gruppe.de
Das Gebäude muss sich im Land Bremen befinden. Für die
Umstellung des Heizsystems auf Holzpellets beträgt die
Förderung 2.600 € (BAFA 2.000 € + 600 € Landesförderung)
Der Zuschuss beträgt für Einfamilienhäuser bei Umstellung
auf Nah-/ Fernwärme 1.250 € und bei Umstellung auf Gas
Nichtrückzahlbarer Zuschuss für den Ersatz von
1.000 € je Vorhaben. Bei Zweifamilienhäusern beträgt der
Elektroheizungen durch Gebäudezentralheizungen
Zuschuss bei Umstellung auf Nah-/Fernwärme 2.250 € und
mit Warmwasserbereitung auf der Basis von
bei Umstellung auf Gas 2.000 € je Vorhaben. Für
erneuerbaren Energien, Nah-oder Fernwärme,
Wohngebäude mit 3 bis 12 Wohneinheiten ist die Förderung
Abwärmenutzung oder Gas inklusive Entsorgung von von der Anzahl der Wohnungen abhängig. Weitere Angaben
asbesthaltigen Nachtstromspeicherheizungen (wenn zum Förderprogramm können im Internet nachgelesen
entsprechender Nachweis vorliegt)
werden (www.umwelt.bremen.de)
(Für die Entsorgung von asbesthaltigen
Nachtstromspeichergeräten gibt es einen weiteren Zuschuss:
höchstens 80 € je Gerät im Ein-und Zweifamilienhaus,
höchstens 60 € je Gerät im Mehrfamilienhaus mit mehr als 2
Wohneinheiten)
KfW-Energieeffizient Sanieren (Programm
430)
swb Vertrieb Bremen GmbH
Am Wall/ Sögestraße
28195 Bremen
Bremerhaven
swb Bremerhaven
Bgm.-Smidt-Str. 49
27568 Bremerhaven
Beratungshotline
Bremen
0421 - 359-35 90
Bremerhaven
0471 - 477 11 11
www.kfw.de
für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und
Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen
Personen als Eigentümer):
Zuschussvariante
Finanzierung der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
oder von energetischen Einzelmaßnahmen,
Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
und der Heizungsanlage im Wohngebäudebestand;
für Wohngebäude für die vor dem 01.01.1995 der
Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde;
Einbindung eines Sachverständigen in das
Bauvorhaben (qualifizierte Baubegleitung)
erforderlich!
Einzelmaßnahmen, Zuschuss in Höhe von 10% (5.000 € je
Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus Denkmal, Zuschuss in Höhe von 15%
(max. 15.000 € je Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009), Zuschuss in Höhe von
15% (max. 15.000 € je Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009), Zuschuss in Höhe von
17,5% (max. 17.500 € je Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009), Zuschuss in Höhe von
20 % (max. 20.000 € je Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 70, Zuschuss in Höhe von 25,0 % auf die
förderfähigen Investitionskosten (max. 25.000 € je
Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 55, Zuschuss in Höhe von 30,0% auf die
förderfähigen Investitionskosten (max. 30.000 € je
Wohneinheit)
KfW-Energieeffizient Sanieren (Programm
151)
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, Maßnahmen zur
Verbesserung des Wärmeschutzes und der
Heizungsanlage im Wohngebäudebestand;
Einbindung eines Sachverständigen in das
Bauvorhaben (qualifizierte Baubegleitung)
erforderlich!
Stand: 06.01.2016
Angaben ohne Gewähr
0800 - 539-9002
www.kfw.de
für Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten u.
vermieteten Wohngebäuden:
Kreditvariante
KfW-Effizienzhaus Denkmal, Tilgungszuschuss in Höhe von
12,5% des Zusagebetrages
KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009), Tilgungszuschuss in
Höhe von 12,5% des Zusagebetrages
KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009), Tilgungszuschuss in
Höhe von 15,0% des Zusagebetrages
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009), Tilgungszuschuss in
Höhe von 17,5% des Zusagebetrages
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009), Tilgungszuschuss in
Höhe von 22,5% des Zusagebetrages
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009), Tilgungszuschuss in
Höhe von 27,5% des Zusagebetrages
Kredithöchstbetrag max. 100.000 pro Wohneinheit
0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 10 Jahren,
0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 20 Jahren,
0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 30 Jahren
Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW
Palmengartenstr. 5-9
60325 Frankfurt
0800 - 539-9002
www.kfw.de
Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr. 152)
Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen mit
einem zinsgünstigen Darlehen für die Sanierung einer
Mietwohnung, einer Eigentumswohnung oder eines
Wohngebäudes, wenn die technischen
Mindestanforderungen erfüllt werden; Förderung des
Fensteraustauschs, der Dämmung, der
Heizungserneuerung und des Einbaus einer
Lüftungsanlage; dieses Programm ist ebenfalls
geeignet zum Kauf von energetisch saniertem
Wohnraum (Haus, Eigentumswohnung); Einbindung
eines Sachverständigen in das Bauvorhaben
(qualifizierte Baubegleitung) erforderlich!
Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW
Palmengartenstr. 5-9
60325 Frankfurt
für Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten u.
vermieteten Wohngebäuden:
Kreditvariante
Kredithöchstbetrag max. 50.000 € pro Wohneinheit
Der Finanzierungsumfang beträgt bis zu 100% der
förderfähigen Investitionskosten einschl. Nebenkosten
(Architekt, Energiesparberatung, etc.)
0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 10 Jahren,
0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 20 Jahren
0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 30 Jahren
Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW
Palmengartenstr. 5-9
60325 Frankfurt
0800 - 539-9002
Ein Service der Klimaschutzagentur energiekonsens
www.energiekonsens.de
Förderprogramme
zur Sanierung von
Heizungs- und
Warmwasserbereitungsanlagen
Art der Förderung
Förderkonditionen
KfW-Energieeffizient Sanieren
Sonderförderung (Programm 431)
antragsberechtigt sind alle Träger von
Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und
vermieteten Wohngebäuden sowie
Eigentumswohnungen
Beratungshotline
www.kfw.de
Zuschuss für energetische Fachplanung und Baubegleitung
beträgt 50% der förderfähigen Kosten, max. 4.000 € pro
Investitionsvorhaben; Antragstellung erfolgt nach Abschluss
der Fachplanung und Baubegleitung
KfW-Energieeffizient Bauen
(Programm 153)
Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von
Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und
Pflegeheime. KfW-Effizienzhäuser müssen ein
bestimmtes energetisches Niveau erreichen.
Richtlinien und Informationen
Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW
Palmengartenstr. 5-9
60325 Frankfurt
0800 - 539-9002
www.kfw.de
1. KfW-Effizienzhaus 55 (Tilgungszuschuss 5%)
2. KfW-Effizienzhaus 40 (Tilgungszuschuss 10%):
0,75% Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren (bei 2
tilgungsfreien Anlaufjahren),
0,75% Sollzins bei max. Laufzeit von 20 Jahren (bei 3
tilgungsfreien Anlaufjahren),
0,75% Sollzins bei max. Laufzeit von 30 Jahren (bei 5
tilgungsfreien Anlaufjahren) bei 100% Auszahlung, wobei der
Zinssatz der ersten 10 Jahre festgeschrieben ist.
Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW
Palmengartenstr. 5-9
60325 Frankfurt
0800 - 539-9002
KfW-Effizienzhaus 70 (gültig bis 31.03.16)
1,50% Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren (bei 10
tilgungsfreien Anlaufjahren),
1,00% Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren (bei 2
tilgungsfreien Anlaufjahren),
1,40% Sollzins bei max. Laufzeit von 20 Jahren (bei 3
tilgungsfreien Anlaufjahren),
1,40% Sollzins bei max. Laufzeit von 30 Jahren (bei 5
tilgungsfreien Anlaufjahren) bei 100% Auszahlung, wobei der
Zinssatz der ersten 10 Jahre festgeschrieben ist.
Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW
Palmengartenstr. 5-9
60325 Frankfurt
0800 - 539-9002
Energieeffizient Bauen (Programm-Nr. 153)
Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von
Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und
Pflegeheime. KfW-Effizienzhäuser müssen ein
bestimmtes energetisches Niveau erreichen.
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit
(Programm-Nr. 167)
Förderung der Umstellung von Heizungsanlagen auf
erneuerbare Energien (Voraussetzung: die alte
Anlage wurde vor dem 01.01.2009 installiert); z.B.
thermische Solarkollektoranlage bis 40m²
Bruttokollektorfläche, Biomasseanlage mit
Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW
(Holzvergaser, Pelletheizung,
Holzhackschnitzelheizung), Wärmepumpe mit
Nennwärmeleistung bis 100 kW; Förderkredit kann in
Ergänzung zu Zuschüssen aus dem
Marktanreizprogramm "Förderung von Maßnahmen
zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt"
des BAFA (www.bafa.de) genutzt werden
www.kfw.de
Darlehen: 10 -jährige Zinsbindungsfrist - 1,45% Sollzins bei
max. Laufzeit von 10 Jahren; Kredithöchstbetrag 50.000
€/Wohneinheit
Auszahlung 100%
Programm zur Förderung von Maßnahmen
zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA)
Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW
Palmengartenstr. 5-9
60325 Frankfurt
0800 - 539-9002
www.bafa.de
Mindestvoraussetzungen in der Basisförderung:
Bruttokollektorfläche mind. 3m² bis max. 40m²,
Gebäudebestand: 3 bis 10m² Bruttokollektorfläche
Pufferspeichervolumen mind. 200 l (beides gilt für alle
Basisförderung 500 €; 11 bis 40m² Bruttokollekturfläche 50
Kollektortypen); Verschiedene Zusatzförderungen
€/m² Bruttokollektorfläche
können zusätzlich zur Basisförderung gewährt
werden und sind miteinander kumulierbar.
Errichtung einer Solaranlage zur kombinierten
Bestandsgebäude: Basisförderung bis 14m²
Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung,
Bruttokollektorfläche 2.000 €; 15 bis 40m²
solare Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung bis
Bruttokollektorfläche Basisförderung 140 €/m²
40 m² Kollektorfläche
Bruttokollektorfläche
Errichtung einer Solaranlage zur kombinierten
Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
mit 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche
Erweiterung einer bestehenden Solaranlage um
mind. 4m² bis zu 40m² Bruttokollektorfläche; als
Zusatzförderung kann ein Kombinationsbonus
gewährt werden
Errichtung eines Pelletofens mit Wassertasche
(5 kW bis 100 kW)
Errichtung eines Pelletkessels
(5 kW bis 100 kW)
Keine Basisförderung!
Innovationsförderung: Bestandsgebäude 200 €/m²
Bruttokollektorfläche; Neubau 150 €/m² Bruttokollektorfläche
Basisförderung des BAFA 50,00 €/m² für zusätzliche
Kollektorfläche im Gebäudebestand
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65726 Eschborn
06196 - 908-625
Bestandsgebäude: Basisförderung 2.000 € (5 bis 25 kW), 80
€ je kW für 25,1 bis max. 100 kW, Innovationsförderung und
Zusatzförderung für Gebäudebestand und Neubau möglich
Bestandsgebäude: Basisförderung 3.000 € (5 kW bis 37,5
kW), 80 € je kW für 37,6 kW bis max. 100 kW,
Innovationsförderung und Zusatzförderung für
Bestandsgebäude und Neubau möglich
Bestandsgebäude: Basisförderung 3.500 € (5 kW bis 43,7
Errichtung eines Pelletkessels m. neu errichtetem
kW), 80 € je kW für 43,8 kW bis max. 100 kW,
Pufferspeicher von mind. 30l/kW (5 kW bis max. 100
Innovationsförderung und Zusatzförderung für
kW)
Bestandsgebäude und Neubau möglich,
Stand: 06.01.2016
Angaben ohne Gewähr
Ein Service der Klimaschutzagentur energiekonsens
www.energiekonsens.de
Förderprogramme
zur Sanierung von
Heizungs- und
Warmwasserbereitungsanlagen
Art der Förderung
Förderkonditionen
Programm zur Förderung von Maßnahmen
zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA)
Errichtung einer Holzhackschnitzelanlage mit einem
Pufferspeicher von mind. 30 l/kW
Errichtung einer Luft/ Wasser-Wärmepumpe
elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,5 (Bestand)
Errichtung einer Wasser/ Wasser oder einer Sole/
Wasser-Wärmepumpe
Wohngebäude
gasbetrieben: JAZ ≥ 1,25
elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,8
in Nichtwohngebäuden (Raumheizung):
gasbetrieben: JAZ ≥ 1,3
elektrisch betrieben: JAZ ≥ 4,0
Richtlinien und Informationen
www.bafa.de
Bestandsgebäude: Basisförderung pauschal 3.500 € je
Anlage, Innovationsförderung und Zusatzförderung für
Bestandsgebäude und Neubau möglich
Gebäudebestand: Basisförderung 40 €/kW,
Mindestförderbetrag bei leistungsgeregelten und/ oder
monovalenten WP 1.500 € (Nennwärmeleistung ≤ 37,5 kW),
Basisförderung Mindestförderbetrag bei anderen WP 1.300 €
(Nennwärmeleistung ≤ 32,5 kW), Innovationsförderung und
Zusatzförderung möglich
Gebäudebestand Basisförderung 100 €/kW,
Mindestförderbetrag bei Sorptions- und gasbetriebenen WP
4.500 € (Nennwärmeleistung bis 45 kW), Mindestförderbetrag
bei elektr. Sole-WP mit Erdsondenbohrungen 4.500 €
(Nennwärmeleistung bis 45,0 kW, Mindestförderung bei
anderen elektrisch betriebenen WP 4.000 €
(Nennwärmeleistung bis 40,0 kW); Innovationsförderung und
Zusatzförderung möglich
Heizungsaustausch bei gleichzeitiger
Verbesserung der Energieeffizienz
(Anreizprogramm Energieeffizienz - APEE)
Zusatzbonus für den Austausch ineffizienter
Altanlagen durch moderne Heizungen in Kombination
mit einer Optimierung des gesamten
Heizungssystems; Voraussetzung für den Erhalt der
Förderung ist die Antragsberechtigung im Rahmen
des Marktanreizprogramms (MAP) und wenn ein
Förderantrag nach MAP-Richtlinien gestellt wird (für
die Förderung einer Solaranlage, Biomasseanlage
oder Wärmepumpe)
Beratungshotline
06196 - 908-1625
Förderung in Höhe von 20% des im Rahmen der MAPRichtlinie für die Installation der neuen Anlage bewilligten
Zuschusses (ohne Optimierungsbonus);
Zahlung eines einmaligen Investitionszuschusses von 600 €
für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur
Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65726 Eschborn
Optimierung bereits geförderter Heizungsanlagen
Kann beantragt werden für Solarkollektoranlagen,
Biomasseanlagen und Wärmepumpen; die
Inbetriebnahme der Anlage muss mind. 3 Jahre und
max. 7 Jahre zurückliegen;
Durchführung eines Wärmepumpen-Qualitätschecks
ist frühestens ein Jahr nach Inbetriebnahme möglich
Zuschuss von 200 € oder max. in Höhe der förderfähigen
Kosten für die Optimierung einer bereits durch das BAFA
geförderten Heizung;
Beantragung eines Zuschusses von 250 € (oder in Höhe der
nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten) möglich, wenn ein
einmaliger Qualitätscheck bei einer geförderten Wärmepumpe
durchgeführt wurde
Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen (BHKW) in Bestandsbauten:
Förderhöhe richtet sich nach der installierten Leistung (je
Förderung der Installation strom- und wärmeführbarer kW ) z.B. bis zu 1 kW 1.500 €, bis zu 4 kW 2.400 €; die
el
el
el
Mini-KWK-Anlagen in Bestandsbauten
Fördersätze sind je installierter Leistung in kW el für die
jeweiligen Leistungsbereiche bis 20 kW el festgelegt
Stand: 06.01.2016
Angaben ohne Gewähr
06196 - 908-1798
Ein Service der Klimaschutzagentur energiekonsens
www.energiekonsens.de
Förderprogramme
zur Sanierung von
Heizungs- und
Warmwasserbereitungsanlagen
Art der Förderung
Förderkonditionen
KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (Programm-Nr. 270)
Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien zur
Erzeugung von Strom beziehungsweise Strom und
Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK);
Kreditbetrag bis zu max. 25 Millionen Euro pro
Vorhaben, Finanzierungsanteil bis zu 100% der
förderfähigen Netto-Investitionskosten
Darlehen: 5 -jährige Zinsbindungsfrist - 1,20 - 7,60 % Sollzins
bei max. Laufzeit von 5 Jahren; 10-jährige Zinsbindungsfrist 1,55 - 7,95 % Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren; 10Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW
jährige Zinsbindungsfrist - 1,85 - 8,25 % nominal bei max.
Palmengartenstr. 5-9
Laufzeit von 20 Jahren; 20-jährige Zinsbindungsfrist - 2,50 60325 Frankfurt
8,90 % nominal bei max. Laufzeit von 20 Jahren; Auszahlung
100 %
Darlehen: 5 -jährige Zinsbindungsfrist - 1,20 - 7,60 % Sollzins
bei max. Laufzeit von 5 Jahren; 10-jährige Zinsbindungsfrist 1,55 - 7,95 % Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren; 10Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW
jährige Zinsbindungsfrist - 1,85 - 8,25 % nominal bei max.
Palmengartenstr. 5-9
Laufzeit von 20 Jahren; 20-jährige Zinsbindungsfrist - 2,50 60325 Frankfurt
8,90% nominal bei max. Laufzeit von 20 Jahren; Auszahlung
96 %
0800 - 539-9001
www.kfw.de
Darlehen: 5 -jährige Zinsbindungsfrist - 1,20 - 7,60% Sollzins
bei max. Laufzeit von 5 Jahren; 10-jährige Zinsbindungsfrist 1,55 - 7,95 % Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren; 10Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW
jährige Zinsbindungsfrist - 1,85 - 8,25 % nominal bei max.
Palmengartenstr. 5-9
Laufzeit von 20 Jahren; 20-jährige Zinsbindungsfrist - 2,50 60325 Frankfurt
8,90% nominal bei max. Laufzeit von 20 Jahren; Auszahlung
100 %
swb Förderprogramm
Heizung
Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung von
bestehenden Heizungsanlagen; antragsberechtigt
sind swb-Kunden, deren betroffenes Gebäude mit
Erdgas oder Wärme von der swb versorgt wird;
Antragstellung möglich bis 31.12.16
0800 - 539-9001
www.kfw.de
KfW-Programm Erneuerbare Energien Speicher (Programm-Nr. 275)
Finanzierung (zinsgünstiges Darlehen) von
stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung
mit einer Photovoltaikanlage; Kreditbetrag bis zu
100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten;
Anträge können u. a. von natürlichen Personen
gestellt werden, die den mit einer Photovoltaikanlage
erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen
Beratungshotline
www.kfw.de
KfW-Programm Erneuerbare Energien
Standard - Photovoltaik (Programm-Nr. 274)
Förderung von Anlagen zur Stromerzeugung aus
Sonnenenergie; gefördert werden die Kosten für
Aufbau oder Erweiterung von gebrauchten Anlagen
(wenn mit Modernisierung eine Leistungssteigerung
erreicht wird) und der Kauf von neuen Anlagen;
Kreditbetrag bis zu max. 25 Millionen Euro pro
Vorhaben, Finanzierungsanteil bis zu 100% der
förderfähigen Netto-Investitionskosten
Richtlinien und Informationen
0800 - 539-9001
www.swb-gruppe.de
Förderung für den hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
inkl. Einbau voreinstellbarer Thermostatventilunterteile beträgt
maximal 50 €
Förderung für Einbau einer elektronisch geregelten
Heizungspumpe der Energieeffizienzklasse A beträgt maximal
50 €
swb Kundencenter Bremerhaven
Bgm.-Smidt-Str. 49
27568 Bremerhaven
swb Vertrieb Bremen GmbH
Kundencenter
Am Wall/ Sögestr.
28195 Bremen
0471 - 477 11 11
0421 - 359 - 35 90
Reeder-Bischoff-Str. 61
28757 Bremen
swb Förderprogramm
Heizung - optimale Einstellung
www.swb-gruppe.de
swb Kundencenter Bremerhaven
Bgm.-Smidt-Str. 49
27568 Bremerhaven
Förderung von Maßnahmen zur optimalen Einstellung
von Heizungsanlagen; Antragstellung möglich bis
Die Förderung beträgt pro Wartung 25 €
31.12.16
swb Vertrieb Bremen GmbH
Kundencenter
Am Wall/ Sögestr.
28195 Bremen
0471 - 477 11 11
0421 - 359 - 35 90
Reeder-Bischoff-Str. 61
28757 Bremen
swb Förderprogramm
Erdgas
www.swb-gruppe.de
swb Kundencenter Bremerhaven
Bgm.-Smidt-Str. 49
27568 Bremerhaven
Förderung der Umstellung der vorhandenen
Wärmeerzeugungsanlage von einer anderen
Energieart (außer Fernwärme) auf swb Erdgas;
antragsberechtigt sind swb-Kunden; Antragstellung
möglich bis 31.12.2016
Gefördert wird die Umstellung der vorhandenen
Wärmeerzeugungsanlage mit 200 €, Stilllegung bzw.
fachgerechte Entsorgung für Öltankanlage 100 €
swb Vertrieb Bremen GmbH
Kundencenter
Am Wall/ Sögestr.
28195 Bremen
0471 - 477 11 11
0421 - 359 35 90
Reeder-Bischoff-Str. 61
28757 Bremen
Stand: 06.01.2016
Angaben ohne Gewähr
Ein Service der Klimaschutzagentur energiekonsens
www.energiekonsens.de
Förderprogramme
zur Sanierung von
Heizungs- und
Warmwasserbereitungsanlagen
Art der Förderung
Förderkonditionen
Richtlinien und Informationen
Beratungshotline
www.swb-gruppe.de
Besser versorgt mit swb Wärme
swb Kundencenter Bremerhaven
Bgm.-Smidt-Str. 49
27568 Bremerhaven
Förderung der Umstellung der vorhandenen
Wärmeerzeugungsanlage von einer anderen
Energieart (außer Erdgas) auf swb Wärme,
Antragstellung möglich bis 31.12.16
Einen Förderantrag können Kunden von swb stellen, die zum
Zeitpunkt der Antragstellung einen gültigen
Energieversorgungsvertrag Wärme mit swb abgeschlossen
haben; die Förderhöhe beträgt bis zu 1.000 € für die
Umstellung auf swb Wärme
swb Vertrieb Bremen GmbH
Kundencenter
Am Wall/ Sögestr.
28195 Bremen
0471 - 477 11 11
0421 - 359 35 90
Reeder-Bischoff-Str. 61
28757 Bremen
www.energiekonsens.de
Clever heizen
Heizungsvisite: Inaugenscheinnahme der
bestehenden Heizungsanlage und geben von
Handlungsempfehlungen zum energieeffizienten
Betrieb;
Einbau einer Bremer Spar-Heizung:
Bestandsaufnahme der IST-Situation der
Heizungsanlage, Wahl d. richtigen Energieträgers,
Berechnung der neuen Heizungsanlage, Wahl der
besten Systemkomponenten für die neue Heizung,
Kontrolle; Einbau der Heizung erfolgt durch für dieses
Programm zugelassene SHK-Fachbetriebe;
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass
sich das Gebäude im Land Bremen befindet und der
Qualitätsstandard der Bremer Spar-Heizung
eingehalten wird.
Bremer Energie-Konsens GmbH
www.energiekonsens.de/clever-heizen
heizung@energiekonsens.de
Heizungsvisite: Förderung für Einfamilienhäuser 75 € und
Mehrfamilienhäuser 125 €;
Bremer Spar-Heizung: Förderung durch den Clever heizenBonus in Höhe von 500 €
www.bab-bremen.de
Die Höhe des Baudarlehens beträgt max. 40.000 € je
Wohneinheit, höchstens jedoch bis zu 80% der anerkannten
Modernisierungskosten; Energieniveau mind. entsprechend
KfW-Effizienzhaus 115; Anfangsmiete höchstens 5,60 € je m²
Wohnfläche monatlich (KfW-100-Standard höchstens 6,00
€/m²); Dauer der Zweckbestimmung beträgt 20 Jahre;
Förderungsnehmer soll zur Finanzierung der
Modernisierungskosten eine Eigenleistung von mind. 15%
erbringen
Stand: 06.01.2016
Angaben ohne Gewähr
Bremer Aufbaubank GmbH
Langen Str. 2-4
28195 Bremen
Außenstelle Bremerhaven
Stadthaus 1
Hinrich-Schmalfeld-Str.
27576 Bremerhaven
Bremen
Tel.: 0421 - 96 00 454
Bremerhaven
Tel.: 0471 - 308 46 35
(Mi)
mail@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de
Rund ums Wasser - Vom Dach bis zum Kanal
Gefördert werden Privatpersonen, die
Investitionsmaßnahmen im Bereich der
Grundstücksentwässerung und/ oder
Trinkwassernetzes sowie des Überflutungsschutzes
am Wohneigentum (inkl. 2FamilienHäusern) auf
einem Grundstück im Land Bremen durchführen.
0471 - 30 94 73 - 70
Bremerhaven:
Schifferstraße 36-40
27568 Bremerhaven
Modernisierungsförderung - Mietwohnungen
Förderung durch zinsverbilligtes Baudarlehen für die
Modernisierung von Mietwohnraum (belegungs- und
mietbindungsfreie Wohnungen) in Gebäuden mit
mehr als zwei Mietwohnungen in Gebieten mit
besonderem Entwicklungsbedarf, z.B. in Stadtumbau, Sanierungs- und Entwicklungsgebieten und im
innerstädtischen Verdichtungsbereich sowie die
Umnutzung von Büroräumen
0421 - 83 58 88 - 22
(Di-Do 10-16 Uhr)
Bremen:
Am Wall 172/ 173
28195 Bremen
Förderung bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
durch zinsgünstiges Darlehen. Mindestbetrag 3.000 € und
Höchstbetrag 20.000 €. Eine Kombination mit weiteren
Förderungen ist möglich.
Bremer Aufbaubank GmbH
Langen Str. 2-4
28195 Bremen
Bremen
Tel.: 0421 - 96 00 454
mail@bab-bremen.de
Ein Service der Klimaschutzagentur energiekonsens
www.energiekonsens.de