Förderprogramme zur Sanierung von Heizungs
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Förderprogramme zur Sanierung von Heizungs
Förderprogramme zur Sanierung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen Art der Förderung Förderkonditionen Richtlinien und Informationen Ersatz von Elektroheizungen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Freie Hansestadt Bremen Zur Zeit Haushaltssperre! www.swb-gruppe.de Das Gebäude muss sich im Land Bremen befinden. Für die Umstellung des Heizsystems auf Holzpellets beträgt die Förderung 2.600 € (BAFA 2.000 € + 600 € Landesförderung) Der Zuschuss beträgt für Einfamilienhäuser bei Umstellung auf Nah-/ Fernwärme 1.250 € und bei Umstellung auf Gas Nichtrückzahlbarer Zuschuss für den Ersatz von 1.000 € je Vorhaben. Bei Zweifamilienhäusern beträgt der Elektroheizungen durch Gebäudezentralheizungen Zuschuss bei Umstellung auf Nah-/Fernwärme 2.250 € und mit Warmwasserbereitung auf der Basis von bei Umstellung auf Gas 2.000 € je Vorhaben. Für erneuerbaren Energien, Nah-oder Fernwärme, Wohngebäude mit 3 bis 12 Wohneinheiten ist die Förderung Abwärmenutzung oder Gas inklusive Entsorgung von von der Anzahl der Wohnungen abhängig. Weitere Angaben asbesthaltigen Nachtstromspeicherheizungen (wenn zum Förderprogramm können im Internet nachgelesen entsprechender Nachweis vorliegt) werden (www.umwelt.bremen.de) (Für die Entsorgung von asbesthaltigen Nachtstromspeichergeräten gibt es einen weiteren Zuschuss: höchstens 80 € je Gerät im Ein-und Zweifamilienhaus, höchstens 60 € je Gerät im Mehrfamilienhaus mit mehr als 2 Wohneinheiten) KfW-Energieeffizient Sanieren (Programm 430) swb Vertrieb Bremen GmbH Am Wall/ Sögestraße 28195 Bremen Bremerhaven swb Bremerhaven Bgm.-Smidt-Str. 49 27568 Bremerhaven Beratungshotline Bremen 0421 - 359-35 90 Bremerhaven 0471 - 477 11 11 www.kfw.de für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Eigentümer): Zuschussvariante Finanzierung der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder von energetischen Einzelmaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und der Heizungsanlage im Wohngebäudebestand; für Wohngebäude für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde; Einbindung eines Sachverständigen in das Bauvorhaben (qualifizierte Baubegleitung) erforderlich! Einzelmaßnahmen, Zuschuss in Höhe von 10% (5.000 € je Wohneinheit) KfW-Effizienzhaus Denkmal, Zuschuss in Höhe von 15% (max. 15.000 € je Wohneinheit) KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009), Zuschuss in Höhe von 15% (max. 15.000 € je Wohneinheit) KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009), Zuschuss in Höhe von 17,5% (max. 17.500 € je Wohneinheit) KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009), Zuschuss in Höhe von 20 % (max. 20.000 € je Wohneinheit) KfW-Effizienzhaus 70, Zuschuss in Höhe von 25,0 % auf die förderfähigen Investitionskosten (max. 25.000 € je Wohneinheit) KfW-Effizienzhaus 55, Zuschuss in Höhe von 30,0% auf die förderfähigen Investitionskosten (max. 30.000 € je Wohneinheit) KfW-Energieeffizient Sanieren (Programm 151) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und der Heizungsanlage im Wohngebäudebestand; Einbindung eines Sachverständigen in das Bauvorhaben (qualifizierte Baubegleitung) erforderlich! Stand: 06.01.2016 Angaben ohne Gewähr 0800 - 539-9002 www.kfw.de für Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten u. vermieteten Wohngebäuden: Kreditvariante KfW-Effizienzhaus Denkmal, Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5% des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009), Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5% des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009), Tilgungszuschuss in Höhe von 15,0% des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009), Tilgungszuschuss in Höhe von 17,5% des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009), Tilgungszuschuss in Höhe von 22,5% des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009), Tilgungszuschuss in Höhe von 27,5% des Zusagebetrages Kredithöchstbetrag max. 100.000 pro Wohneinheit 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 10 Jahren, 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 20 Jahren, 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 30 Jahren Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt 0800 - 539-9002 www.kfw.de Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr. 152) Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen mit einem zinsgünstigen Darlehen für die Sanierung einer Mietwohnung, einer Eigentumswohnung oder eines Wohngebäudes, wenn die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden; Förderung des Fensteraustauschs, der Dämmung, der Heizungserneuerung und des Einbaus einer Lüftungsanlage; dieses Programm ist ebenfalls geeignet zum Kauf von energetisch saniertem Wohnraum (Haus, Eigentumswohnung); Einbindung eines Sachverständigen in das Bauvorhaben (qualifizierte Baubegleitung) erforderlich! Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt für Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten u. vermieteten Wohngebäuden: Kreditvariante Kredithöchstbetrag max. 50.000 € pro Wohneinheit Der Finanzierungsumfang beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten einschl. Nebenkosten (Architekt, Energiesparberatung, etc.) 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 10 Jahren, 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 20 Jahren 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit v. 30 Jahren Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt 0800 - 539-9002 Ein Service der Klimaschutzagentur energiekonsens www.energiekonsens.de Förderprogramme zur Sanierung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen Art der Förderung Förderkonditionen KfW-Energieeffizient Sanieren Sonderförderung (Programm 431) antragsberechtigt sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen Beratungshotline www.kfw.de Zuschuss für energetische Fachplanung und Baubegleitung beträgt 50% der förderfähigen Kosten, max. 4.000 € pro Investitionsvorhaben; Antragstellung erfolgt nach Abschluss der Fachplanung und Baubegleitung KfW-Energieeffizient Bauen (Programm 153) Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime. KfW-Effizienzhäuser müssen ein bestimmtes energetisches Niveau erreichen. Richtlinien und Informationen Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt 0800 - 539-9002 www.kfw.de 1. KfW-Effizienzhaus 55 (Tilgungszuschuss 5%) 2. KfW-Effizienzhaus 40 (Tilgungszuschuss 10%): 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren (bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren), 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit von 20 Jahren (bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren), 0,75% Sollzins bei max. Laufzeit von 30 Jahren (bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren) bei 100% Auszahlung, wobei der Zinssatz der ersten 10 Jahre festgeschrieben ist. Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt 0800 - 539-9002 KfW-Effizienzhaus 70 (gültig bis 31.03.16) 1,50% Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren (bei 10 tilgungsfreien Anlaufjahren), 1,00% Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren (bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren), 1,40% Sollzins bei max. Laufzeit von 20 Jahren (bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren), 1,40% Sollzins bei max. Laufzeit von 30 Jahren (bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren) bei 100% Auszahlung, wobei der Zinssatz der ersten 10 Jahre festgeschrieben ist. Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt 0800 - 539-9002 Energieeffizient Bauen (Programm-Nr. 153) Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime. KfW-Effizienzhäuser müssen ein bestimmtes energetisches Niveau erreichen. Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (Programm-Nr. 167) Förderung der Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien (Voraussetzung: die alte Anlage wurde vor dem 01.01.2009 installiert); z.B. thermische Solarkollektoranlage bis 40m² Bruttokollektorfläche, Biomasseanlage mit Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (Holzvergaser, Pelletheizung, Holzhackschnitzelheizung), Wärmepumpe mit Nennwärmeleistung bis 100 kW; Förderkredit kann in Ergänzung zu Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" des BAFA (www.bafa.de) genutzt werden www.kfw.de Darlehen: 10 -jährige Zinsbindungsfrist - 1,45% Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren; Kredithöchstbetrag 50.000 €/Wohneinheit Auszahlung 100% Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA) Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt 0800 - 539-9002 www.bafa.de Mindestvoraussetzungen in der Basisförderung: Bruttokollektorfläche mind. 3m² bis max. 40m², Gebäudebestand: 3 bis 10m² Bruttokollektorfläche Pufferspeichervolumen mind. 200 l (beides gilt für alle Basisförderung 500 €; 11 bis 40m² Bruttokollekturfläche 50 Kollektortypen); Verschiedene Zusatzförderungen €/m² Bruttokollektorfläche können zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Errichtung einer Solaranlage zur kombinierten Bestandsgebäude: Basisförderung bis 14m² Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Bruttokollektorfläche 2.000 €; 15 bis 40m² solare Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung bis Bruttokollektorfläche Basisförderung 140 €/m² 40 m² Kollektorfläche Bruttokollektorfläche Errichtung einer Solaranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche Erweiterung einer bestehenden Solaranlage um mind. 4m² bis zu 40m² Bruttokollektorfläche; als Zusatzförderung kann ein Kombinationsbonus gewährt werden Errichtung eines Pelletofens mit Wassertasche (5 kW bis 100 kW) Errichtung eines Pelletkessels (5 kW bis 100 kW) Keine Basisförderung! Innovationsförderung: Bestandsgebäude 200 €/m² Bruttokollektorfläche; Neubau 150 €/m² Bruttokollektorfläche Basisförderung des BAFA 50,00 €/m² für zusätzliche Kollektorfläche im Gebäudebestand Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35 65726 Eschborn 06196 - 908-625 Bestandsgebäude: Basisförderung 2.000 € (5 bis 25 kW), 80 € je kW für 25,1 bis max. 100 kW, Innovationsförderung und Zusatzförderung für Gebäudebestand und Neubau möglich Bestandsgebäude: Basisförderung 3.000 € (5 kW bis 37,5 kW), 80 € je kW für 37,6 kW bis max. 100 kW, Innovationsförderung und Zusatzförderung für Bestandsgebäude und Neubau möglich Bestandsgebäude: Basisförderung 3.500 € (5 kW bis 43,7 Errichtung eines Pelletkessels m. neu errichtetem kW), 80 € je kW für 43,8 kW bis max. 100 kW, Pufferspeicher von mind. 30l/kW (5 kW bis max. 100 Innovationsförderung und Zusatzförderung für kW) Bestandsgebäude und Neubau möglich, Stand: 06.01.2016 Angaben ohne Gewähr Ein Service der Klimaschutzagentur energiekonsens www.energiekonsens.de Förderprogramme zur Sanierung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen Art der Förderung Förderkonditionen Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA) Errichtung einer Holzhackschnitzelanlage mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW Errichtung einer Luft/ Wasser-Wärmepumpe elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,5 (Bestand) Errichtung einer Wasser/ Wasser oder einer Sole/ Wasser-Wärmepumpe Wohngebäude gasbetrieben: JAZ ≥ 1,25 elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,8 in Nichtwohngebäuden (Raumheizung): gasbetrieben: JAZ ≥ 1,3 elektrisch betrieben: JAZ ≥ 4,0 Richtlinien und Informationen www.bafa.de Bestandsgebäude: Basisförderung pauschal 3.500 € je Anlage, Innovationsförderung und Zusatzförderung für Bestandsgebäude und Neubau möglich Gebäudebestand: Basisförderung 40 €/kW, Mindestförderbetrag bei leistungsgeregelten und/ oder monovalenten WP 1.500 € (Nennwärmeleistung ≤ 37,5 kW), Basisförderung Mindestförderbetrag bei anderen WP 1.300 € (Nennwärmeleistung ≤ 32,5 kW), Innovationsförderung und Zusatzförderung möglich Gebäudebestand Basisförderung 100 €/kW, Mindestförderbetrag bei Sorptions- und gasbetriebenen WP 4.500 € (Nennwärmeleistung bis 45 kW), Mindestförderbetrag bei elektr. Sole-WP mit Erdsondenbohrungen 4.500 € (Nennwärmeleistung bis 45,0 kW, Mindestförderung bei anderen elektrisch betriebenen WP 4.000 € (Nennwärmeleistung bis 40,0 kW); Innovationsförderung und Zusatzförderung möglich Heizungsaustausch bei gleichzeitiger Verbesserung der Energieeffizienz (Anreizprogramm Energieeffizienz - APEE) Zusatzbonus für den Austausch ineffizienter Altanlagen durch moderne Heizungen in Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizungssystems; Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Antragsberechtigung im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) und wenn ein Förderantrag nach MAP-Richtlinien gestellt wird (für die Förderung einer Solaranlage, Biomasseanlage oder Wärmepumpe) Beratungshotline 06196 - 908-1625 Förderung in Höhe von 20% des im Rahmen der MAPRichtlinie für die Installation der neuen Anlage bewilligten Zuschusses (ohne Optimierungsbonus); Zahlung eines einmaligen Investitionszuschusses von 600 € für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35 65726 Eschborn Optimierung bereits geförderter Heizungsanlagen Kann beantragt werden für Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen; die Inbetriebnahme der Anlage muss mind. 3 Jahre und max. 7 Jahre zurückliegen; Durchführung eines Wärmepumpen-Qualitätschecks ist frühestens ein Jahr nach Inbetriebnahme möglich Zuschuss von 200 € oder max. in Höhe der förderfähigen Kosten für die Optimierung einer bereits durch das BAFA geförderten Heizung; Beantragung eines Zuschusses von 250 € (oder in Höhe der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten) möglich, wenn ein einmaliger Qualitätscheck bei einer geförderten Wärmepumpe durchgeführt wurde Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen (BHKW) in Bestandsbauten: Förderhöhe richtet sich nach der installierten Leistung (je Förderung der Installation strom- und wärmeführbarer kW ) z.B. bis zu 1 kW 1.500 €, bis zu 4 kW 2.400 €; die el el el Mini-KWK-Anlagen in Bestandsbauten Fördersätze sind je installierter Leistung in kW el für die jeweiligen Leistungsbereiche bis 20 kW el festgelegt Stand: 06.01.2016 Angaben ohne Gewähr 06196 - 908-1798 Ein Service der Klimaschutzagentur energiekonsens www.energiekonsens.de Förderprogramme zur Sanierung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen Art der Förderung Förderkonditionen KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (Programm-Nr. 270) Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom beziehungsweise Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK); Kreditbetrag bis zu max. 25 Millionen Euro pro Vorhaben, Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfähigen Netto-Investitionskosten Darlehen: 5 -jährige Zinsbindungsfrist - 1,20 - 7,60 % Sollzins bei max. Laufzeit von 5 Jahren; 10-jährige Zinsbindungsfrist 1,55 - 7,95 % Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren; 10Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW jährige Zinsbindungsfrist - 1,85 - 8,25 % nominal bei max. Palmengartenstr. 5-9 Laufzeit von 20 Jahren; 20-jährige Zinsbindungsfrist - 2,50 60325 Frankfurt 8,90 % nominal bei max. Laufzeit von 20 Jahren; Auszahlung 100 % Darlehen: 5 -jährige Zinsbindungsfrist - 1,20 - 7,60 % Sollzins bei max. Laufzeit von 5 Jahren; 10-jährige Zinsbindungsfrist 1,55 - 7,95 % Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren; 10Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW jährige Zinsbindungsfrist - 1,85 - 8,25 % nominal bei max. Palmengartenstr. 5-9 Laufzeit von 20 Jahren; 20-jährige Zinsbindungsfrist - 2,50 60325 Frankfurt 8,90% nominal bei max. Laufzeit von 20 Jahren; Auszahlung 96 % 0800 - 539-9001 www.kfw.de Darlehen: 5 -jährige Zinsbindungsfrist - 1,20 - 7,60% Sollzins bei max. Laufzeit von 5 Jahren; 10-jährige Zinsbindungsfrist 1,55 - 7,95 % Sollzins bei max. Laufzeit von 10 Jahren; 10Kreditanstalt f. Wiederaufbau KfW jährige Zinsbindungsfrist - 1,85 - 8,25 % nominal bei max. Palmengartenstr. 5-9 Laufzeit von 20 Jahren; 20-jährige Zinsbindungsfrist - 2,50 60325 Frankfurt 8,90% nominal bei max. Laufzeit von 20 Jahren; Auszahlung 100 % swb Förderprogramm Heizung Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung von bestehenden Heizungsanlagen; antragsberechtigt sind swb-Kunden, deren betroffenes Gebäude mit Erdgas oder Wärme von der swb versorgt wird; Antragstellung möglich bis 31.12.16 0800 - 539-9001 www.kfw.de KfW-Programm Erneuerbare Energien Speicher (Programm-Nr. 275) Finanzierung (zinsgünstiges Darlehen) von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage; Kreditbetrag bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten; Anträge können u. a. von natürlichen Personen gestellt werden, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen Beratungshotline www.kfw.de KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard - Photovoltaik (Programm-Nr. 274) Förderung von Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie; gefördert werden die Kosten für Aufbau oder Erweiterung von gebrauchten Anlagen (wenn mit Modernisierung eine Leistungssteigerung erreicht wird) und der Kauf von neuen Anlagen; Kreditbetrag bis zu max. 25 Millionen Euro pro Vorhaben, Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfähigen Netto-Investitionskosten Richtlinien und Informationen 0800 - 539-9001 www.swb-gruppe.de Förderung für den hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inkl. Einbau voreinstellbarer Thermostatventilunterteile beträgt maximal 50 € Förderung für Einbau einer elektronisch geregelten Heizungspumpe der Energieeffizienzklasse A beträgt maximal 50 € swb Kundencenter Bremerhaven Bgm.-Smidt-Str. 49 27568 Bremerhaven swb Vertrieb Bremen GmbH Kundencenter Am Wall/ Sögestr. 28195 Bremen 0471 - 477 11 11 0421 - 359 - 35 90 Reeder-Bischoff-Str. 61 28757 Bremen swb Förderprogramm Heizung - optimale Einstellung www.swb-gruppe.de swb Kundencenter Bremerhaven Bgm.-Smidt-Str. 49 27568 Bremerhaven Förderung von Maßnahmen zur optimalen Einstellung von Heizungsanlagen; Antragstellung möglich bis Die Förderung beträgt pro Wartung 25 € 31.12.16 swb Vertrieb Bremen GmbH Kundencenter Am Wall/ Sögestr. 28195 Bremen 0471 - 477 11 11 0421 - 359 - 35 90 Reeder-Bischoff-Str. 61 28757 Bremen swb Förderprogramm Erdgas www.swb-gruppe.de swb Kundencenter Bremerhaven Bgm.-Smidt-Str. 49 27568 Bremerhaven Förderung der Umstellung der vorhandenen Wärmeerzeugungsanlage von einer anderen Energieart (außer Fernwärme) auf swb Erdgas; antragsberechtigt sind swb-Kunden; Antragstellung möglich bis 31.12.2016 Gefördert wird die Umstellung der vorhandenen Wärmeerzeugungsanlage mit 200 €, Stilllegung bzw. fachgerechte Entsorgung für Öltankanlage 100 € swb Vertrieb Bremen GmbH Kundencenter Am Wall/ Sögestr. 28195 Bremen 0471 - 477 11 11 0421 - 359 35 90 Reeder-Bischoff-Str. 61 28757 Bremen Stand: 06.01.2016 Angaben ohne Gewähr Ein Service der Klimaschutzagentur energiekonsens www.energiekonsens.de Förderprogramme zur Sanierung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen Art der Förderung Förderkonditionen Richtlinien und Informationen Beratungshotline www.swb-gruppe.de Besser versorgt mit swb Wärme swb Kundencenter Bremerhaven Bgm.-Smidt-Str. 49 27568 Bremerhaven Förderung der Umstellung der vorhandenen Wärmeerzeugungsanlage von einer anderen Energieart (außer Erdgas) auf swb Wärme, Antragstellung möglich bis 31.12.16 Einen Förderantrag können Kunden von swb stellen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen gültigen Energieversorgungsvertrag Wärme mit swb abgeschlossen haben; die Förderhöhe beträgt bis zu 1.000 € für die Umstellung auf swb Wärme swb Vertrieb Bremen GmbH Kundencenter Am Wall/ Sögestr. 28195 Bremen 0471 - 477 11 11 0421 - 359 35 90 Reeder-Bischoff-Str. 61 28757 Bremen www.energiekonsens.de Clever heizen Heizungsvisite: Inaugenscheinnahme der bestehenden Heizungsanlage und geben von Handlungsempfehlungen zum energieeffizienten Betrieb; Einbau einer Bremer Spar-Heizung: Bestandsaufnahme der IST-Situation der Heizungsanlage, Wahl d. richtigen Energieträgers, Berechnung der neuen Heizungsanlage, Wahl der besten Systemkomponenten für die neue Heizung, Kontrolle; Einbau der Heizung erfolgt durch für dieses Programm zugelassene SHK-Fachbetriebe; Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass sich das Gebäude im Land Bremen befindet und der Qualitätsstandard der Bremer Spar-Heizung eingehalten wird. Bremer Energie-Konsens GmbH www.energiekonsens.de/clever-heizen heizung@energiekonsens.de Heizungsvisite: Förderung für Einfamilienhäuser 75 € und Mehrfamilienhäuser 125 €; Bremer Spar-Heizung: Förderung durch den Clever heizenBonus in Höhe von 500 € www.bab-bremen.de Die Höhe des Baudarlehens beträgt max. 40.000 € je Wohneinheit, höchstens jedoch bis zu 80% der anerkannten Modernisierungskosten; Energieniveau mind. entsprechend KfW-Effizienzhaus 115; Anfangsmiete höchstens 5,60 € je m² Wohnfläche monatlich (KfW-100-Standard höchstens 6,00 €/m²); Dauer der Zweckbestimmung beträgt 20 Jahre; Förderungsnehmer soll zur Finanzierung der Modernisierungskosten eine Eigenleistung von mind. 15% erbringen Stand: 06.01.2016 Angaben ohne Gewähr Bremer Aufbaubank GmbH Langen Str. 2-4 28195 Bremen Außenstelle Bremerhaven Stadthaus 1 Hinrich-Schmalfeld-Str. 27576 Bremerhaven Bremen Tel.: 0421 - 96 00 454 Bremerhaven Tel.: 0471 - 308 46 35 (Mi) mail@bab-bremen.de www.bab-bremen.de Rund ums Wasser - Vom Dach bis zum Kanal Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen im Bereich der Grundstücksentwässerung und/ oder Trinkwassernetzes sowie des Überflutungsschutzes am Wohneigentum (inkl. 2FamilienHäusern) auf einem Grundstück im Land Bremen durchführen. 0471 - 30 94 73 - 70 Bremerhaven: Schifferstraße 36-40 27568 Bremerhaven Modernisierungsförderung - Mietwohnungen Förderung durch zinsverbilligtes Baudarlehen für die Modernisierung von Mietwohnraum (belegungs- und mietbindungsfreie Wohnungen) in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf, z.B. in Stadtumbau, Sanierungs- und Entwicklungsgebieten und im innerstädtischen Verdichtungsbereich sowie die Umnutzung von Büroräumen 0421 - 83 58 88 - 22 (Di-Do 10-16 Uhr) Bremen: Am Wall 172/ 173 28195 Bremen Förderung bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten durch zinsgünstiges Darlehen. Mindestbetrag 3.000 € und Höchstbetrag 20.000 €. Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Bremer Aufbaubank GmbH Langen Str. 2-4 28195 Bremen Bremen Tel.: 0421 - 96 00 454 mail@bab-bremen.de Ein Service der Klimaschutzagentur energiekonsens www.energiekonsens.de