Ihr Netzanschluss. - Stadtwerke Münster
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Ihr Netzanschluss. - Stadtwerke Münster
www.stadtwerke-muenster.de www.netze-stadtwerke-muenster.de STROM/ERDGAS TRINKWASSER/FERNWÄRME Ihr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie. STROM/ERDGAS TRINKWASSER/FERNWÄRME Die Stadtwerke Münster GmbH sorgt für den Anschluss an die • Wasserversorgung • Fernwärmeversorgung und im Auftrag der Stadtwerke Münster GmbH/Netzgesellschaft an die • Stromversorgung • Erdgasversorgung Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme für Ihr Haus. Die Baukostenzuschüsse und Netzanschlusspreise können Sie aus den nachfolgenden Tabellen entnehmen. Rechtsgrundlagen sind in der jeweils gültigen Fassung die: Wir bringen für Sie alles unter Dach und Fach. Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie sich mit vielen kleinen und großen Details beschäftigen, bevor alles perfekt ist. Eines dieser vielen Details ist Ihr Anschluss für die Versorgung mit Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme. Um die Planung der dafür anfallenden Kosten für Sie möglichst einfach zu machen, haben wir in dieser Broschüre sämtliche Kosten für Ihren Netzanschluss zusammengestellt. • „Verordnung für Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477)“ • „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2485)“ • „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung (AVBWasserV)“ • „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB FernwärmeV)“ Die Kosten für den Netzanschluss setzen sich zusammen aus den Baukostenzuschüssen und den Netzanschlusskosten zuzüglich der Inbetriebsetzungskosten. 2 jeweils in Verbindung mit den Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Münster GmbH bzw. den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Münster GmbH/Netzgesellschaft zu den Verordnungen. 3 Nachfolgend die Preise für die Lückenbebauung und bestehende Baugebiete: Baukostenzuschüsse (BKZ) Für Strom, Erdgas und Fernwärme ist der BKZ jeweils gestaffelt nach dem Anschlusswert der Versorgungsanlage. Der BKZ erhöht sich entsprechend der angeforderten Leistung. Beauftragt ein Kunde eine Verstärkung des Netzanschlusses, so wird als BKZ der Differenzbetrag berechnet, der sich aus dem bereits bezahlten BKZ für den vorhandenen Anschluss und dem BKZ des beauftragten, höheren Anschlusswertes ergibt. Für Wasser ist der BKZ gestaffelt nach der Straßenfrontlänge. Lückenbebauung und bestehende Baugebiete In diesem Fall handelt es sich um Netzanschlüsse für Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme, die an Verteilungsleitungen angeschlossen werden, die vor dem 01.04.2006 verlegt worden sind. In den anderen Versorgungsgebieten wird der Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß Punkt 2 der Ergänzenden Bestimmungen festgelegt. Preisstand: 01.01.2013 Strom Der BKZ ist in einem Pauschalbetrag je Netzanschluss, gestaffelt nach dem Anschlusswert der Versorgungsanlage. Dieser wird entsprechend der Niederspannungsverordnung (NAV) vom 01.11.2006 erhoben, wenn die Leistungsanforderung 30 KW übersteigt. Hausanschlusswert bis 30 KW (1x3x50 A) Baukostenzuschuss EUR (Netto) EUR (Brutto) entfällt entfällt Erdgas Der BKZ ist in einem Pauschalbetrag je Netzanschluss, gestaffelt nach dem Anschlusswert der Versorgungsanlage, festgelegt und beträgt: Hausanschlusswert bis 10 KW Baukostenzuschuss EUR (Netto) EUR (Brutto) 435,00 517,65 Fernwärme Der BKZ ist in einem Pauschalbetrag je Netzanschluss, gestaffelt nach dem Anschlusswert der Versorgungsanlage, festgelegt und beträgt: Hausanschlusswert bis 10 KW Baukostenzuschuss EUR (Netto) EUR (Brutto) 1.356,00 1.613,64 Wasser Der BKZ ist in einem Pauschalbetrag je Netzanschluss, gestaffelt nach der Straßenfrontlänge, festgelegt und beträgt bis einschl. 8,00 m Straßenfrontlänge: Baukostenzuschuss EUR (Netto) EUR (Brutto) 520,00 556,40 Der BKZ erhöht sich entsprechend der Straßenfrontlänge: pro Meter Straßenfrontlänge › 8,00 m 4 EUR (Netto) EUR (Brutto) 65,00 69,55 5 STROM/ERDGAS TRINKWASSER/FERNWÄRME Die Berechnung erfolgt gemäß den Ergänzenden Bestimmungen/ Bedingungen. Die in diesem Abschnitt ausgewiesenen Preise für Netzanschlüsse gelten bis zur ersten Absperreinrichtung und für folgende Absicherungen bzw. Nennweiten: Neue Netzanschlüsse Neubaugebiete In diesem Fall handelt es sich um Netzanschlüsse für Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme, die an Verteilungsleitungen angeschlossen werden, die nach dem 01.04.2006 verlegt worden sind. Die Berechnung erfolgt individuell für das jeweilige Baugebiet nach den Ergänzenden Bestimmungen/Bedingungen. Auskunft über den jeweiligen BKZ erhalten Sie auf Anfrage. 6 Strom: Kabelanschluss mit einer Absicherung bis max. 3 x 100 Ampere. Erdgas: Erdgasanschluss mit einer Nennweite bis einschließlich dn 63. Wasser: Wasseranschluss mit einer Nennweite bis einschließlich dn 63. Fernwärme: Fernwärmeanschluss mit einer Nennweite bis einschließlich DN 25. Sonstige Anschlüsse werden separat berechnet und angeboten. 7 Einspartenhausanschlüsse mit Tiefbauarbeiten bis 10 m Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt durch Stadtwerke Münster GmbH/Netzgesellschaft. Die Anschlüsse werden in einem separaten Graben verlegt. Stand 01.01.2013 Strom Erdgas Wasser Fernwärme EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) Grundpreis inkl. 10m (Tiefbau) 1.600,00 1.904,00 1.500,00 1.785,00 2.180,00 2.332,60 3.700,00 4.403,00 Mehrpreis bis max. 3x160A 390,00 464,10 Mauerdurchführung bauseits - 75,00 - 89,25 - 75,00 - 89,25 - 75,00 - 80,25 - 75,00 - 89,25 Eigenschachtung auf Privat je Meter - 20,00 - 23,80 - 20,00 - 23,80 - 20,00 - 21,40 - 20,00 - 23,80 Mehrspartennetzanschlüsse Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt durch Stadtwerke Münster GmbH/Netzgesellschaft. Die Anschlüsse werden zusammen mit anderen Versorgungsleitungen in einem gemeinsamen Graben verlegt. Strom Erdgas Wasser Stand 01.01.2013 Fernwärme EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) Grundpreis inkl. 10m (Tiefbau) 970,00 1.154,30 Mehrpreis bis max. 3x160A 390,00 464,10 Eigenschachtung auf Privat je Meter - 10,00 - 11,90 1.200,00 1.428,00 1.536,00 1.643,52 3.500,00 - 10,00 - 11,90 - 10,00 - 11,90 - 10,00 4.165,00 - 11,90 Bei gemeinsamer Verlegung ist ein Mehrspartennetzanschluss vorgesehen. Zusatzbetrag pro Meter Zusatzbetrag je angefangenem Meter Versorgungsleitung, für Anschlüsse ›10 m Anschlusslänge. Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt durch Stadtwerke Münster GmbH/Netzgesellschaft. Stand 01.01.2013 Strom Erdgas Wasser Fernwärme Ohne Oberfläche Ohne Oberfläche Ohne Oberfläche Ohne Oberfläche EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) Einzelverlegung 58,00 69,02 58,00 69,02 58,00 62,06 217,00 258,23 Gem. Verlegung 31,00 36,89 31,00 36,89 31,00 33,17 178,00 211,82 Mit Oberfläche Mit Oberfläche Mit Oberfläche Mit Oberfläche Einzelverlegung 103,00 122,57 103,00 122,57 103,00 110,21 280,00 333,20 Gem. Verlegung 50,00 59,50 50,00 59,50 50,00 53,50 212,00 252,28 8 9 Netzanschlussveränderungen Die Kosten für die Veränderung des Netzanschlusses fallen dann für Sie an, wenn die Arbeiten auf Ihre Veranlassung durchgeführt werden. Die Berechnung erfolgt gemäß den Ergänzenden Bestimmungen/Bedingungen. zungsversuch den Betrag gemäß den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Münster GmbH/Netzgesellschaft zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)“ vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) Mahnkosten Trennung von Netzanschlüssen mit Tiefbauarbeiten Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt durch Stadtwerke Münster GmbH/Netzgesellschaft. Strom (1 kV) Trennung 180,00 214,20 1.360,00 Erdgas 1.618,40 Wasser EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) Trennung 250,00 297,50 Fernwärme 510,00 545,70 Erdarbeiten (Baugrube) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) Trennung 1.000,00 1.190,00 Nachinkassogang Pauschalen für Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung Strom (10 kV) EUR (Netto) EUR (Brutto) EUR (Netto) EUR (Brutto) 510,00* 606,90* *Preis je erf. Baugrube In den Preisen ist der Ausbau der Messeinrichtung enthalten. Soweit aus Gründen, die Sie als Auftraggeber zu vertreten haben, zusätzliche Arbeitsgänge erforderlich sind, werden die Kosten nach Aufwand abgerechnet. EUR (Netto) EUR(Brutto) 4,00 4,00 EUR (Netto) EUR(Brutto) 32,57 32,57 EUR (Netto) EUR(Brutto) 1 Sperrung bzw. Ausbau von Messeinrichtungen (inklusive Nachinkassogang) 75,99 75,99 2 Wiederaufnahme der Versorgung oder Einstellung der Versorgung auf Wunsch des Kunden während der üblichen Arbeitszeit 38,18 45,43 Die Berechnung erfolgt gemäß den Ergänzenden Bestimmungen/ Bedingungen. Sind für die Einstellung und/oder Wiederaufnahme der Versorgung besondere Maßnahmen erforderlich (z. B. Zählerentfernung, Unterbrechung der Netzanschlussleitung oder erfolgt die Wiederaufnahme oder die Einstellung der Versorgung auf Ihren Wunsch außerhalb der üblichen Arbeitszeit, so werden die Kosten hierfür nach tatsächlichem Aufwand berechnet. In den Bruttopreisen ist bei steuerpflichtigen Leistungen die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe enthalten. Dieses Preisblatt wird mit der Gültigkeit eines neuen Preisblattes unwirksam. Umlegung von Netzanschlüssen Umlegungen von Netzanschlüssen werden nach Aufwand bzw. in Absprache pauschal abgerechnet. Inbetriebsetzung/Außerbetriebnahme EUR (Netto) EUR (Brutto) Strom (1 kV) 67,98 80,90 Erdgas 75,00 89,25 Wasser 75,00 80,25 Fernwärme 90,00 107,10 Ist eine vom Anschlussnehmer bzw. Kunden beantragte Inbetriebsetzung aufgrund festgestellter Mängel an der Kundenanlage oder aus anderen Gründen, die der Anschlussnehmer bzw. Kunde zu vertreten hat nicht möglich, so zahlt der Anschlussnehmer bzw. der Kunde für jeden vergeblichen Inbetriebset- 10 Thomas Holtermann Tel.: 02 51.6 94-40 65 Hubert Wilmer Tel.: 02 51.6 94-40 68 Wolfgang Havers Tel.: 02 51.6 94-40 67 Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte einfach an unser Netzanschlussteam: Telefon: 02 51.6 94-16 14 · Fax: 02 51.6 94-40 66 E-Mail: Netzanschlussteam@netze-stadtwerke-muenster.de Wir sind für Sie da: Hafenplatz 1, Mo. – Fr. 8:00-18:00 Uhr 11 Stadtwerke Münster GmbH Hafenplatz 1 48155 Münster Stadtwerke CityShop Salzstr. 21 48143 Münster Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Mo–Fr 8 –18 Uhr Mo–Fr 10–20 Uhr Sa 10–18 Uhr Kunden-Hotline: Mo–Fr 8 –20 Uhr Sa 9 –15 Uhr Telefon 02 51.6 94-12 34 Fax 02 51.6 94-11 11 E-Mail info@stadtwerke-muenster.de Internet: www.stadtwerke-muenster.de www.netze-stadtwerke-muenster.de Stand 12/2012 In Münster immer für Sie da!