DIE ORDNUNG DES BILDUNGSWESENS
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DIE ORDNUNG DES BILDUNGSWESENS
Demnächst erscheint: Band 15: Ursula Pidun: Koloss ohne Zukunft – Die Bundesagentur für Arbeit: Ein deprimierendes Auslaufmodell liberal Verlag PROBLEMZONEN SEINER ORDNUNGSÖKONOMISCHEN GESTALTUNG Ulrich van Lith liberal Verlag Argumente der Freiheit, Band 14 Band 14: Ulrich van Lith: Die Ordnung des Bildungswesens Problemzonen seiner ordnungsökonomischen Gestaltung Ulrich van Lith: Die Ordnung des Bildungswesens – Problemzonen seiner ordnungsökonomischen Gestaltung Herausgegeben vom Liberalen Institut der Friedrich-Naumann-Stiftung Argumente der Freiheit 14 Argumente der Freiheit DIE ORDNUNG DES BILDUNGSWESENS Die Ordnung des Bildungswesens Problemzonen seiner ordnungsökonomischen Gestaltung Argumente der Freiheit Die Ordnung des Bildungswesens Problemzonen seiner ordnungsökonomischen Gestaltung Ulrich van Lith liberal Verlag GmbH Argumente der Freiheit Die Ordnung des Bildungswesens Problemzonen seiner ordnungsökonomischen Gestaltung von Prof. Dr. Ulrich van Lith Karlsruher Str. 67, 45478 Mülheim an der Ruhr Tel. +49(0)208 59 37 51, Fax +49(0)208 59 37 61 ulrich@vanLith.de http://www.vanLith.de Impressum: 1. Auflage, Juli 2005 © 2005 liberal Verlag GmbH, Berlin Umschlag Titelbild: © Bildagentur-online/Begsteiger Gestaltung: altmann-druck GmbH, Berlin Satz und Druck: altmann-druck GmbH, Berlin Printed in Germany – ISBN 3-920590-14-7 Inhalt Vorbemerkung …………………………………………… 9 A) Vorab: Bildung als Gut – seine Besonderheiten ……… 11 B) Die Ordnung des Bildungswesens und die Rolle des Staates………………………… 15 I. Marktversagenstheorien: politischadministrative Steuerung oder Markt? ………… 16 a) Nicht funktionierender Wettbewerb ……… 17 b) Informationsmangel, Informationsverfälschung und verzerrte Präferenzen: Mangelnde Nachfragersouveränität? ……… 18 c) Minderjährigkeit (Vertragsunfähigkeit) der Bildungsnachfrager ………………………… 22 d) Positive externe Effekte …………………… 24 1. Steigerung der Produktivität …………… 25 2. Rentabilität von Humankapitalinvestitionen: private und soziale Erträge der Bildung – eine Klarstellung ………… 26 3. Förderung von wirtschaftlichem Wachstum und Innovationen ………… 30 4. Atmosphärische Effekte der Bildung … 30 5 II. Marktgestaltungsfragen ……………………… a) Offener oder geschlossener Bildungsmarkt? – Bildung, Wirtschaftsund Kulturstandort ………………………… b) Kosten, Preise – Leistungstransparenz…… c) Private öffentliche und staatlich-öffentliche Schulen? ……………… d) Gewinnorientierte Schulen? ……………… III. Bildung und soziale Gerechtigkeit: Zugang zu Bildung und Lastenverteilung ……………… C) Spezielle und aktuelle Ordnungsfragen zu den verschiedenen Bereichen des deutschen Bildungssystems …………………………………… I. Schulbereich …………………………………… a) Die internationalen Vergleichsstudien machen die verfehlte ordnungspolitische Grundorientierung der Bildungspolitik deutlich ……………………………………… b) Gestaltung des Übergangs vom Elementarzum Primarbereich ………………………… c) Zusammenwirken von Schule und Jugendhilfe ………………………………… d) Gliedrigkeit des Schulsystems oder Gemeinschaftsschule im Primarund S-I-Bereich? …………………………… e) Qualitätssicherung: Bildungsstandards, zentrale Prüfungen, Berichterstattung …… f) Selbständigkeit von Schulen ……………… 6 34 34 38 40 42 47 49 49 49 51 55 56 57 60 II. Hochschulbereich ……………………………… a) Staatsferne, Selbständigkeit von Hochschulen und wissenschaftsadäquate Organisations- und Rechtsformen ………… b) Qualität der Forschung und Lehre: Akkreditierung und Evaluation oder Marktwettbewerb? ………………………… c) Studiengeld – wird es Anreiz und Reformhebel? ……………………………… III. Berufliche Aus- und Weiterbildung …………… a) Abstimmung von Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage ……………………………… b) Entstehung von Ausbildungsordnungen ‚von oben‘ oder ‚von unten‘? ……………… c) Abstimmung von Theorie und Praxis, Kooperation zwischen Schule und ausbildenden Betrieben …………………… D) Bildungsfinanzierung – Finanzierung der Humankapitalbildung ……………………………… I. Private Finanzierung von Bildung ……………… a) Eigenfinanzierung und private finanzielle Vorsorge …………………………………… b) Private Fremdfinanzierung: Schwierigkeiten des Kapitalmarktes bei der Humankapitalfinanzierung ……………… II. Staatliche Finanzierung von Bildung ………… a) Angebotsorientierte Finanzierung (Institutionenfinanzierung) ………………… 62 62 63 64 65 66 67 67 69 69 69 70 72 74 7 1. Einsatzorientierte Finanzierung ………… 74 2. Leistungsorientierte Finanzierung (Kennzahlen, Zielvereinbarungen) ……… 76 b) Nachfrageorientierte Finanzierung (Subjektfinanzierung)………………………… 79 1. Bildungsdarlehen ………………………… 80 2. Bildungsgutscheine ……………………… 81 3. Bildungsgeld ……………………………… 97 4. Steuerabzugsverfahren, negative Einkommensteuer ……………………… 99 5. Abzug vom zu versteuernden Einkommen ……………………………… 100 6. Mischformen: Bildungskonten, Studienkonten ………………………… 100 7. Rückzahlungsklauseln ………………… 104 III. Der Stiftungs- und Spendenmarkt…………… 105 E) Schlussbemerkung ……………………………… 109 Literaturhinweise ……………………………………… 111 Über den Autor: ………………………………………… 147 8 Vorbemerkung Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich sowohl mit den theoretischen Grundlagen als auch mit anwendungsbezogenen und aktuellen Fragen der ordnungspolitischen Gestaltung von Bildungssystemen.1 In ihrem praktischen und aktuellen Bezug zielen sie auf das Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland, das nach wie vor große Veränderungen zu vollziehen hat, wenn es als modernes, zukunftsfähiges Bildungssystem seine Aufgaben in einer Zeit erfüllen will, die für die Menschen wie für das Gemeinwesen als Ganzes durch außergewöhnlich große Herausforderungen gekennzeichnet ist. Bildungssysteme werden um so eher ihrer Aufgabe gerecht, je mehr sie in der Lage sind, die Anforderungen von Wirschaft und Gesellschaft vorausschauend möglichst frühzeitig zu erkennen und in Bildungsentscheidungen kostengünstig umzusetzen. Das setzt eine dezentrale Steuerung der Leistungserstellung bei klaren und straffen staatlichen Rahmenbedingungen voraus. 1 Das Walter Eucken Institut und seine Freunde haben dankenswerterweise zu der Entstehung dieser Studie beigetragen. Sie ist Christian Watrin zum 75. Geburtstag gewidmet. 9 A) Vorab: Bildung als Gut – seine Besonderheiten Bildung ist zwar keine Ware, aber ein Gut und unterliegt der Knappheit. Wird in der ökonomischen Literatur von Bildung oder Bildungsgütern gesprochen, so ist damit formale, intendierte Bildung (Erziehung, Werte- und Wissensvermittlung, Aneignung von Fertigkeiten und Kompetenzen) gemeint. Sie findet in Familien (privaten Haushalten), Vorschulen, Schulen, Hochschulen, Betrieben, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen statt und verursacht Kosten. Sie ist der Gegenstand der nachfolgenden Betrachtungen, soweit sie außerhalb der privaten Haushalte stattfindet. Bildung findet aber auch funktional, nicht intendiert, in den verschiedensten Lebenssituationen durch Erfahrung statt, in der Familie, im Bekannten- und Freundeskreis, am Arbeitsplatz, bei Spiel, Sport und Freizeit. Derartige Bildung ist kostenfrei. Festzustellen ist, dass informelle oder funktionale Bildung in ihrer Bedeutung i. d. R. systematisch unterschätzt wird. Erich Staudt hat in der Bundesrepublik Deutschland nachdrücklich darauf hingewiesen (Staudt u. Kley 2001; Staudt u. Kriegesmann 1999). Die Ursachen liegen in den Interessen derjenigen, die von formaler Bildung profitieren (Politiker, Verwaltungen, Bedienstete der Bil11 dungseinrichtungen, ihre Verbände). Die Bedeutung informeller Bildung kommt aber auch darin indirekt zum Ausdruck, dass die Wirtschaft Wert darauf legt, möglichst früh junge Menschen in das betriebliche Leben einzugliedern, Verschulung zu vermeiden sowie dadurch, dass manche Menschen lieber und besser lernen, wenn sie sich in einer Spiel- oder Ernstsituation statt in einer formalen Lernsituation befinden, die speziell zu Lernzwecken konstruiert wurde. Wird formale Bildung kostenfrei angeboten, wird die Nachfrage größer sein als es ökonomisch zweckmäßig ist, da informelle tendenziell durch formale Bildung ersetzt wird, obwohl diese kostengünstiger wäre, i. e. weniger knappe Ressourcen in Anspruch nehmen würde. Formale Bildung (i. F. kurz Bildung bzw. Bildungsgut genannt) hat als Gut besondere Eigenschaften, die sie von anderen Gütern unterscheidet (s. van Lith 1985, S. 141 f.). Aus ihnen folgen Konsequenzen für die Leistungserstellung von Bildung, für die institutionelle Ausgestaltung des Bildungswesens und die Finanzierung von Bildung: 1. Bildung entsteht nur durch Mitwirkung, Eigenleistung des zu Bildenden (Schüler, Studenten, Aus-, Weiterzubildenden) mit dem Erzieher, Lehrer, Professor, Ausbilder, i.e. Bildungsnachfrager sind Teil (unabhängige Variable) der Bildungsproduktionsfunktion; ohne sie kommt letztendlich kein Bildungsergebnis zustande. Hieraus ergeben sich Konsequenzen in Bezug auf Substitutionalität und Komplementarität der Leistungsbeiträge, für die Leistungsmessung (was ist Leistung der Schule, des Leh12 rers, des Dozenten, was Schüler- bzw. Studentenleistung?), für die Kosten und Preise (Unterrichts-, Studiengeld). 2. Bildung ist primär ein Investitionsgut (Bildung von Humankapital). 3. Bildungskosten (Kosten der Bildungseinrichtung, Kosten des sich Bildenden in Form von Mühe und Verzicht auf Alternativen) fallen zeitlich direkt oder in naher Zukunft, der Nutzen bzw. (monetäre und nicht-monetäre) Ertrag von Bildung tendenziell erst später an. 4. Die Asymmetrie des Anfalls von Kosten und Erträgen hat Konsequenzen für die Erwartungsbildung im Zeitpunkt der Bildungsentscheidung: erwartete Kosten sind relativ sicher, der erwartete Nutzen unsicher. Das hat Konsequenzen für die Finanzierung von Bildung und für das Verhältnis von allgemeinverwendbarer Bildung (Allgemeinbildung) und Spezialbildung bzw. die Nachfrage nach diesen Bildungsinhalten (Kenntnissen, Verhaltensweisen). 5. Die Einschätzung von Kosten (direkte und Opportunitätskosten) und vor allem des Nutzens von Bildung unterliegt einer hohen Subjektivität. 6. Die Zeitpräferenz der Individuen als Bildungsnachfrager hat wegen (3) einen hohen Einfluss auf die Bildungsnachfrage (bei einkommensstarken und einkommensschwachen, optimistischen und eher pessimistischen Bildungsnachfragern). 13 7. Minderjährige sind nicht vertrags- und entscheidungsfähig, Vertretungs-, Agentenproblem (Eltern, andere Erziehungsberechtigte) treten auf. 8. Das Eigentumsrecht am Bildungskapital ist untrennbar mit der Person verbunden und unveräußerlich (Infungibilität). Daraus folgen Konsequenzen für die Kreditwürdigkeit und die Möglichkeit der Fremdfinanzierung von Humankapitalinvestitionen über den Kapitalmarkt. 9. Bildungserträge hängen von den zukünftigen Dispositionen der Bildungsträger ab. Sie fallen nicht automatisch an. Auch daraus folgen Konsequenzen für die Fremdfinanzierung von Humankapitalinvestitionen. 14 B) Die Ordnung des Bildungswesens und die Rolle des Staates Trennung von Bildungs- und Kapitalmarktversagen: Bei der Frage nach der institutionellen Ausgestaltung des Bildungswesens und den Aufgaben, die dabei dem Staat zukommen, sind zwei Aspekte deutlich zu trennen: die Frage nach der Ordnung des Bildungssystems und die nach seiner Finanzierung. Haben z. B. Individuen Schwierigkeiten, Bildung zu finanzieren, ist das eine Frage der Funktionstüchtigkeit des Finanzierungssystems bzw. des Kapitalmarktes, nicht aber der Funktionstüchtigkeit des Bildungsmarktes. Entsprechend muss ein ‚Finanzierungsversagen‘ wegen fehlender Eigen- und Fremdmittel (Kapitalmarkt) nicht zur Folge haben, dass der Staat selbst die Bildungsproduktion (Finanzierung und Leistungserstellung) von Schulen, Hochschulen, Ausbildungsstätten übernimmt. Die Frage nach der Rolle des Staates im Bildungswesen ist in zweierlei Hinsicht zu stellen: • Welche Funktionen und Aufgaben soll der Staat übernehmen, um die Ressourcenallokation im Bildungsbereich zu verbessern (Effizienzziel)? 15 • Welche Rolle soll der Staat möglicherweise übernehmen, um über Bildung distributive Ziele, Ziele der Gerechtigkeit zu verfolgen, diesen näher zu kommen (Startchancengerechtigkeit, soziale bzw. distributive Gerechtigkeit, gerechtere Verteilung von Steuer- und Altersrentenlasten, Korrektur der primären Einkommensverteilung durch bildungsbezogene Sozialtransfers, Familienlastenausgleich)? I. Marktversagenstheorien: politisch-administrative Steuerung oder Markt? Die theoretische Begründung von allokativen Staatsfunktionen im Bildungsbereich reicht von den Klassikern der Nationalökonomie (T. R. Malthus, A. Smith, J. St. Mill u.a.) bis in die Gegenwart (jüngst z. B. Sachverständigenrat, Jahresgutachten 2004/5, S. 36*–38*, S. 569–630). Die Argumente sind diverse Formen des Marktversagens: • der Wettbewerb zwischen Schulen und Hochschulen funktioniere nicht (natürliches und regionales Monopol), • es bestehe Informationsmangel und die Präferenzen der Bildungsnachfrager seien verzerrt, • häufig seien Minderjährige, d. h. Vertragsunfähige die Bildungsnachfrager, • es existierten positive externe Effekte (soziale Erträge) in Form von Steigerungen der Produktivität, des technischen Fortschritts und des wirtschaftlichen Wachstums, 16 • sowie atmosphärische Effekte, wie Minderung gesetzeswidrigen Verhaltens (Verringerung von Kriminalität und Vandalismus), Förderung des demokratischen Bewusstseins, der sozialen Kohäsion und Kultur, Steigerung der Gesundheit u.ä. a) Nicht funktionierender Wettbewerb Die Argumente des fehlenden Wettbewerbs sind zweifach: (1) Verschiedentlich wird behauptet, Bildungseinrichtungen hätten die Eigenschaften eines natürlichen Monopols (langfristig sinkende Grenzkosten), (2) Schulen und Fakultäten hätten die Eigenschaften eines lokalen bzw. regionalen Monopols. Während das Argument des natürlichen Monopols als widerlegt gilt und auch weitgehender Konsens darin herrscht, dass Wettbewerb zwischen Hochschulen bzw. Fakultäten funktioniert, wenn dem keine administrativen Barrieren entgegen stünden, wird insbesondere im Grundschulbereich eine ausreichende Funktionstüchtigkeit des Wettbewerbs, besonders in ländlichen Regionen bezweifelt. Der Verfasser vertritt die Auffassung, dass selbst im Grundschulbereich und in ländlichen Regionen das Prinzip der wettbewerblichen Gestaltung des Schulmarktes nicht aufgegeben werden darf, weil es als Grundprinzip auch unter diesen Bedingungen Schranken gegen Ineffizienzen setzt. Allerdings wird der Staat bzw. die betreffende Gebietskörperschaft ggf. aktiv mitwirken müssen, um Schwächen des Wettbewerbs und der Marktmacht zu verhindern. Es wäre unrealistisch davon auszugehen, dass Staat und Kommunen 17 dafür nicht Sorge tragen müssten, da Absprachen und Vermachtungstendenzen auftreten können. Der Gedanke der wettbewerblichen Gestaltung des Schulmarktes ist aber den Trägern der Bildungspolitik (Bundesländer, Kommunen) fremd. Dies erklärt sich aus der Verquickung von Aufsichtsfunktion und Trägerschaft von Schulen bzw. Hochschulen. Es wird deshalb häufig und gerne von der Gestaltung von „Bildungslandschaften“ gesprochen (bes. Rau-Kommission) und der Wettbewerb abgelehnt. b) Informationsmangel, Informationsverfälschung und verzerrte Präferenzen: Mangelnde Nachfragersouveränität? (1) Die These, Bildungsmärkte funktionierten nicht, weil Bildungsnachfrager (Eltern für ihre minderjährigen Kinder, Studierende, sich Weiterbildende) die Kosten der Information (insbesondere Zeit und Mühe) scheuten oder auf den Märkten Informationen nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung stünden, ist nicht erhärtet. Auch liegen keine Erkenntnisse vor, weshalb auf anderen Märkten Informationen über technisch aufwendige und komplizierte Produkte und Dienstleistungen in die Entscheidungen der Nachfrager einfließen, bei der Bildungsnachfrage aber nicht. Hauptfehler der Diskussion darüber ist der Rückschluss vom Informationsverhalten der Anbieter und Nachfrager im staatlich-verwalteten System auf das Informationsverhalten derselben bei Schul- und Studienwahlfreiheit. Erst recht würde sich das Verhalten verändern, wenn die Nachfrager an den Kosten des Schul- bzw. Studienangebotes beteiligt und diese Ko18 sten und die damit erbrachten Leistungen transparent würden, Anbieter potentielle Nachfrager über ihre Leistungen informieren müssten, um ausreichend geeignete Schüler, Studierende oder Weiterzubildende zu rekrutieren. Eltern nehmen schon jetzt unter den herrschenden Bedingungen Unterschiede im Schulangebot wahr, obwohl die Schulen und auch die Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor wenig, geschweige denn nachfragerorientiert informieren bzw. überhaupt Schulwahlrecht besteht: Die auf Anordnung der Ministerien erstellten Schulprofilinformationen öffentlicher Schulen sind absolut unprofessionell und unbrauchbar, und die von der Kultusministerkonferenz im Zusammenwirken mit dem Bundesbildungsministerium in Auftrag gegebene Erarbeitung einer Bundesbildungsberichterstattung lässt diesen Aspekt völlig außer acht und orientiert sich entgegen den Bemühungen um eine größere Verselbständigung von Schulen und Hochschulen an einer administrativen, allenfalls der universitären Forschung dienenden Informationsaufbereitung und -verbreitung (s. Konsortium 2004, van Lith 2004). Die Berichterstattung von Schulen und Fakultäten muss so gestaltet sein, dass unmittelbar diejenigen sachlich und konkret informiert werden, die Entscheidungen über den Besuch einer Schule oder Hochschule zu treffen und die Konsequenzen dieser Entscheidungen zu tragen haben. Das erfordert eine völlig andere Berichterstattung als bisher intendiert. Auch bei den vielen privaten öffentlichen Schulen, insbesondere den christlichen Schulen, die die bei weitem größte Zahl privater 19 öffentlicher Schulen (Ersatzschulen) in Deutschland stellen, ist diesbezüglich kein großer Unterschied im Vergleich zu den staatlichen festzustellen. Anders dagegen die Schulen christlicher Orden, die Waldorfschulen und sonstigen privaten Ersatz- und Ergänzungsschulen (Fachschulen). Die Gründe liegen in den Staatsverträgen und der großen Nachfrage nach diesen Schulen (auch wegen ihres geringen Ausländeranteils), verbunden mit den Schwierigkeiten der Finanzierung der Kapazitätsausweitungen und Neugründungen. Der theoretische Schwachpunkt der Kritik an den durch Märkte spontan im Spiel von Angebot und Nachfrage entstehenden Informationen liegt darin, dass die Kritiker davon ausgehen, Nachfrager müssten vollständig und systematisch informiert werden. Dieser Trugschluss liegt auch der Konzeption der Bundes-Bildungsberichterstattung zugrunde. Zum einen ist das aber nicht erforderlich (Subjekt bezogene raum-zeitliche Begrenzung) und zum anderen auch nicht hilfreich bei der Entscheidungsfindung (Übermaß an Informationen). (2) Die zweite These, der Bildungsmarkt funktioniere nicht, weil Informationen über Bildungsangebote verfälscht würden, wird inzwischen auch nicht mehr als ein schlagkräftiges Argument angesehen. Zwar ist nicht von der Hand zu weisen, dass immer wieder derartiges geschieht, sowohl in der Einzel- und Prospektinformation und Werbung von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen als auch in manchen Rankings. Gleichwohl sorgt der Wettbewerb und die Meinungsfreiheit dafür, dass derartige 20 Informationen der Kritik ausgesetzt und korrigiert werden. Hinzu kommt das Bemühen staatlicher Stellen, etwa über Verbraucherorganisationen für weitere Transparenz zu sorgen, z. B. in der Bundesrepublik Deutschland. International dürfte gerade die Informationspolitik der anglo-amerikanischen Hochschulen als Erfolg gewertet werden, sich auf den grenzübergreifenden Märkten mit ihren Leistungsprofilen durchzusetzen. U. a. bemängeln größere deutsche Arbeitgeber die Fähigkeit deutscher Hochschulen, sich auf dem globalen Bildungsmarkt durchzusetzen und die für das internationale Geschäft Geeigneten rekrutieren zu können. Deshalb sei etwa die Gründung der ESMT (European School auf Management and Technology) in Berlin ein notwendiger Schritt. (3) Das Argument der verzerrten Präferenzen unterstellt, dass Eltern und Studierende den Wert bzw. den Nutzen oder die Erträge von Bildung nicht oder unzureichend erkennen. Insbesondere würden sie Gegenwartsgüter dem Zukunftsgut Bildung vorziehen. Das Argument hat weniger Gültigkeit in der Annahme, dass die Präferenzen der Menschen verzerrt sind, als vielmehr in den Eigenschaften der Bildungsgüter (s. oben), nämlich dass die Kosten zukunftsnah, Erträge aber später anfallen und letztere nicht gesichert sind. Bei schwacher Vermögensausstattung und geringem Einkommen ist die Bereitschaft, Kosten und Risiken auf sich zu nehmen, gering. Darüber hinaus spielen die eigenen Mühen und Anstrengungen, die mit dem Erwerb von Wissen und Fertigkeiten verbunden sind, eine Rolle. Dies gilt insbesondere für 21 so genannte (formaler) Bildung ferne Haushalte. Es kommt also ganz entscheidend darauf an, Bildungsangebote so zu gestalten, dass diesen Risiken und individuellen Kosten, den fehlenden Informationen und Finanzierungsmöglichkeiten Rechnung getragen wird. Bildungsanbieter haben dies herauszufinden. Schulen und Hochschulen haben dazu in Deutschland aber bisher keine oder kaum Anreize und sie haben keine Instrumente entwickelt, diese ernst zu nehmenden Probleme aktiv anzugehen. Als Teil eines staatlichadministrativen Schul- und Hochschulsystems sind sie durch die politischen Machtverhältnisse geprägt, die eher zur Förderung der mittleren bis höheren sowie der bildungsnäheren Einkommensgruppen beitragen. Entsprechend sind die Feststellungen in den internationalen Vergleichsstudien (PISA). c) Minderjährigkeit (Vertragsunfähigkeit) der Bildungsnachfrager Ein besonderes Problem der institutionellen Gestaltung des Bildungswesens ist die Minderjährigkeit von Bildungsnachfragern (Schülerinnen und Schülern). Aus ihr folgt die Notwendigkeit, Agenten an die Stelle minderjähriger Nachfrager treten zu lassen, die in Bildungsangelegenheiten für diese entscheiden. Zahlreiche Gründe und empirische Befunde sprechen dafür, dass dies zweckmäßiger Weise i.d.R. die Eltern sein sollten (s. van Lith 1985, S. 60–82; Kasemir 1997). Darüber hinaus wären junge Menschen durch Bildungs- bzw. Schulpflicht vor frühzeitiger Erwerbstätigkeit zu schützen, damit sie ein Mindestmaß an Bildung in einer Lebensphase erhalten, in der sie besonders bildungsfähig 22 sind. Im Rahmen der Schulpflicht oder erst recht der Bildungspflicht (etwa auch Erwerb von Wissen und Fertigkeiten durch Privatunterricht, im Selbst- oder Fernstudium, etwa zunehmend auch durch das Internet) ist eine marktlich-wettbewerbliche Lösung des Allokationsproblems, d.h. durch Schul- und Unterrichtswahlfreiheit möglich und der Effizienz des Systems förderlich. Schulpflicht zieht keinesfalls zwangsläufig ein staatliches Schulangebot nach sich. Im Gegenteil, im Fall der Schulpflicht nimmt der Staat eine Position ein, die am Schutz des Bürgers und Bildungsnachfragers subsidiär ansetzt (Negativgesetzgebung) und Freiraum für individuelle Gestaltung und ein freies Spiel der Kräfte lässt. Allerdings gehört es im Rahmen der Schulpflicht dazu, dass der Staat ordnungspolitisch dafür Sorge trägt, dass der Schulmarkt wettbewerblich gestaltet ist und die Bürger und sonstigen Bildungsnachfrager ihrer Bildungsbzw. Schulpflicht nachkommen können. Im Interventionsfalle hieße dies, dass er ggf. selbst Schwächen des Wettbewerbs und des Bildungsangebots auszugleichen hat, sei es durch Beseitigung von Barrieren, die zu einem unzureichenden Angebot geführt haben, sei es durch ein eigenes Angebot. Streitpunkt ist in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion nicht die Bildungspflicht bzw. Schulpflicht als solche, als vielmehr ihre Dauer und das Ausmaß der Regulierung ihrer Inhalte. Dies gilt insbesondere in Zusammenhang mit der Frage des zeitlichen Wechselspiels zwischen gewerblicher Arbeit und Lernen (lebenslanges Lernen in der Wissensgesellschaft). Bei der Dauer zeigt sich, dass Kriminalität 23 und Vandalismus in den letzten Schulpflichtjahren in verschiedenen Ländern zunehmen und auch der Zuwachs an Wissen und Fertigkeiten in den beiden letzten Jahren, z.B. in Deutschland, gering ist. Zu vermuten ist, dass sich hier die Schwächen eines verwalteten Schulsystems zeigen, dessen Schulen sich nicht daran messen lassen müssen, wie erfolgreich sie ihre Schüler ausbilden und auf das Beschäftigungssystem vorbereiten. Unter Abnahmezwang von Bildungsleistungen (Schulpflicht, -zwang) sind neben den Schwächen der praktizierten institutionellen, einsatzorientierten Finanzierung (s. unten) der Schulen und den Eigenschaften der Bildungsproduktion (variables Faktoreinsatzverhältnis zwischen Lehrenden und Lernenden) zusätzliche Effizienzminderungen zu erwarten. Zu fragen ist deshalb, ob nicht gerade für schulisch leistungsschwächere Menschen andere Formen des Lernens und des Wechsels mit produktiven Phasen im Beschäftigungssystem vermehrt zu suchen sind. d) Positive externe Effekte Eine der verwirrenden Diskussionen um die Marktfähigkeit von Bildung bzw. um die Frage, ob ein Bildungswesen marktlich geordnet werden solle oder nicht, ist die Frage nach den externen Effekten „der“ Bildung. Wird von externen Effekten gesprochen, so sind grundsätzlich positive externe Effekte gemeint, wie z. B. die Steigerung der Produktivität, des wirtschaftlichen Wachstums, des technischen Fortschritts, die Förderung des demokratischen Bewusstseins der Bürger, der sozialen Kohäsion, der Gesundheit sowie die 24 Reduzierung gesetzeswidrigen Verhaltens (Senkung von Kriminalität und Vandalismus), Effekte, die nicht über den Markt als Allokationsverfahren zu erzielen seien. Zwar wird die Marktfähigkeit von Bildungsgütern (schulischen Bildungs-, Unterrichts- und erzieherischen Betreuungsleistungen, Studiengängen, Ausbildungsmodulen, Lehrveranstaltungen, Kursen und Weiterbildungsmaßnahmen) nicht mehr generell wie früher (van Lith 1980, 1983) durch so genannte positive externe Effekte in Zweifel gestellt und die Funktion von Preisen bzw. Preistaxen (Gebühren, Studienbeiträgen, Studien-, Unterrichtsgeld) für die Ressourcenallokation geleugnet. Trotzdem besteht immer noch Verwirrung, und sie wird teils bewusst gestiftet, wenn es um die Beratung von Politik, um Einfluss auf die Bildungs- und Wissenschaftspolitik und die Bereitstellung öffentlicher Mittel geht. 1. Steigerung der Produktivität Zunächst ist festzuhalten, dass unter Ökonomen mit dem Begriff „externe Effekte“ pareto-relevante externe Effekte gemeint sind, da nur diese ordnungsökonomisch über die Wahl des Steuerungsmechanismus (Markt, Staat) bzw. über staatliche Interventionen in Märkte von Bedeutung sind. In der öffentlichen politischen Diskussion ist dieser fachbegriffliche Terminus nicht bekannt und kann entsprechend auch nicht verstanden werden. Widerstände gegen das marktliche Allokationsverfahren beruhen zum großen Teil auf diesem Missverständnis. Aber selbst in Fachkreisen wurden – und werden (z.B. Sachverständigenrat, Jahresgutachten 2004/5, S. 572 ff.) – 25 fälschlicherweise als positive externe Effekte Produktivitätssteigerungen und damit verbundene Einkommens- und Wohlfahrtsgewinne bezeichnet, die im Begriff der Grenzproduktivität bereits enthalten sind und die über Tauschprozesse (Lohn gegen qualifizierte Arbeitsleistung) am Markt internalisiert werden. Darüber hinaus liegen Doppelzählungen vor. Ferner wird auf in der Realität nicht vorliegende theoretische Bedingungen (vollkommene Information, beliebige Teilbarkeit von Gütern) Rekurs genommen und die Besonderheiten von Bildungsgütern (s. oben, Mitwirkung des Bildungsnachfragers am Bildungsergebnis, seine freie Entscheidung in der Anwendung von erworbenem Wissen und erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen) außer acht gelassen. Pauschalierend wird dabei von „Bildung“ gesprochen, wo es doch entscheidend darauf ankommt, um welche Bildungsgüter oder -leistungen es sich nach Ort und Zeit unterschiedlichen Umständen handelt. (S. hierzu ausführlich van Lith 1985, S. 18– 47) Im Folgenden soll daher nur auf die in der aktuellen Diskussion relevanten Aspekte und Missverständnisse der positiven externen Effekte bzw. sozialen (gesellschaftlichen) Erträge von Bildungsgütern, wie sie ebenfalls genannt werden, eingegangen werden. 2. Rentabilität von Humankapitalinvestitionen: private und soziale Erträge der Bildung – eine Klarstellung Bei der Berechnung von Investitionen in Bildung (Humankapitalinvestitionen) wird zwischen privaten und sozialen Erträgen unterschieden. Als private Erträge werden diejenigen 26 bezeichnet, die dem formal Gebildeten (Absolvent einer Schule, Hochschule, Ausbildung, Fortbildung) in Form von monetären (Arbeitseinkommen) und nicht-monetären (monetär schwer messbaren) Erträgen, etwa durch Reputation, sozialem Status, zukommen. Hierzu liegen zahlreiche Berechnungen vor, die sich häufig an der Zahl der Schul- und Hochschuljahre bzw. den formalen Abschlüssen (ohne Schulabschluss bzw. Ausbildung, abgeschlossene Schulausbildung bzw. Berufsausbildung, Hochschulausbildung, Weiterbildung) orientieren. Die erzielten, empirisch festgestellten Lebens- bzw. Arbeitseinkommen werden mit diesen Schuljahren bzw. Bildungsabschlüssen in Relation gebracht und Einkommensdifferenzen zwischen den Schuljahren bzw. Bildungsabschlüssen berechnet. Die Differenzen sind Erträge, die dem jeweiligen Schuljahr zuzurechnen sind. Als soziale Erträge bzw. positive externe Effekte der Bildung werden die Erträge angesehen, die bei anderen Mitgliedern der Gesellschaft, also insbesondere den Unternehmen bzw. Arbeitgebern und indirekt beim Staat (höhere Steuern, Abgaben) anfallen. Das aber ist unzutreffend, wenn soziale Erträge und positive externe Effekte synonym verwendet werden, wie es die Theorie der externen Effekte und des Marktversagens tut. Es handelt sich um wohlfahrtssteigernde Effekte, die über Tauschprozesse marktmäßig entgolten werden. Insoweit sind auch die Ausführungen des Sachverständigenrats für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (JG 2004/5, S. 572 ff.), aber auch jüngste andere Ausführungen ähnlicher Art (BMBF: In27 vestitionsgut Bildung 2005) falsch. Diese Feststellung bleibt völlig unberührt davon, ob der Einfluss von Faktoren, wie die natürliche Begabung von Menschen, Milieufaktoren (sozialer Hintergrund), Knappheiten und Machtverhältnisse auf den Arbeitsmärkten, die ertragsmäßig nicht auf den Erwerb formaler Bildung zurückgeführt werden können, korrekt berücksichtigt wurden. Darüber hinaus erweisen sich diese Feststellungen makroökonomischer Bildungssystemergebnisse institutionenökonomisch und wirtschaftspolitisch als uninteressant, soweit sie keine Hinweise auf institutionelle Defizite oder Stärken geben können. Aus Gründen der Praktikabilität errechnete gesellschaftliche oder soziale Erträge können also nicht mit positiven externen Effekten der Bildung gleichgesetzt werden. Sie haben nichts mit einander zu tun und sind ordnungspolitisch irrelevant. Ein anderer, ebenso wichtiger Punkt ist in diesem Zusammenhang der methodologische Status, den Aussagen zu den Renditen zu Humankapitalinvestitionen charakterisieren, die als politisches Argument für mehr Investitionen in „Bildung“ von verantwortlichen staatlichen Stellen und Forschungsinstituten (z. B. ZEW) vorgetragen werden: Renditeberechnungen zu Bildungsinvestitionen beziehen sich auf begrenzte Raum-Zeit-Gebiete (z. B. BRD 1990 –2000) und können als Buchhaltungswerte verwendet werden. Sie haben entweder keine theoretische Grundlage oder sind als Aussage induktionslogisch auf den jeweiligen Zeitraum und das benannte Gebiet beschränkt. Weder kann eine Aussage darüber gemacht werden, auf welche Bildungsgüter, Inhalte 28 und Verfahren, Schul- und Fakultätsleistungen die Renditen zurückzuführen sind, noch ob die positiven Effekte bzw. sozialen Renditen durch Verbesserungen des Bildungssystems, seiner einzelnen Teile und Elemente hätten gesteigert werden können. Auch die Frage, ob sich Human- und Sachkapital gleichgewichtig entwickelt haben und unter welchen Bedingungen eine gleichgewichtigere Entwicklung erreicht werden kann, bleibt offen. Für die institutionelle Gestaltung des Bildungssystems sind das aber die entscheidenden Fragen. Erst recht vermag kein Bildungsnachfrager aus diesen Daten Konsequenzen für sein Bildungsverhalten und die Nachfrage nach Bildungsgütern (Schullaufbahnen, Studiengängen, Weiterbildungsmaßnahmen) zu ziehen und seine Investitionsentscheidungen zu verbessern. Das gleiche gilt für Bildungsanbieter. Die zentralen Fragen sind nämlich, wie die Rahmenbedingungen für Bildungs- und Produktionsentscheidungen von Nachfragern und Anbietern von Bildung so zu gestalten sind, dass (1) zukünftige Anforderungen an die Qualität der Arbeitskräfte möglich gut und frühzeitig erkannt, kostengünstig und flexibel in Bildungsgüter (Ziele, Inhalte von Bildungsgängen, Verfahren) umgesetzt und dazu die geeigneten Schüler, Studierenden, Aus- und Weiterzubildenden in möglichst quantitativ richtigen Größenordnungen ausgewählt werden. Und (2) umgekehrt Bildungseinrichtungen, insbesondere wissenschaftliche Hochschulen neue Inhalte und Erkenntnisse zum Gegenstand von Bildungsangeboten machen, von denen sie annehmen, dass daraus neue Produkte und Verfahren von der Wirtschaft entwickelt werden könnten. Das Wissen, das dazu erforderlich ist, ist 29 aber Marktwissen und erfordert ein System entsprechend unternehmerisch handelnder Bildungsanbieter. 3. Förderung von wirtschaftlichem Wachstum und Innovationen Schon die ältere Wachstumstheorie (Schätzungen auf der Grundlage von Produktionsfunktionen, Korrelationsrechnungen) konnte den Zusammenhang zwischen Bildung, Wachstum und externen Effekten nicht klären. Politikempfehlungen für die Steuerung von Bildungsinvestitionen und die institutionelle Gestaltung konnten aus den verschiedenen Schätzungen für unterschiedliche Volkswirtschaften und Zeiträume dementsprechend auch nicht abgeleitet werden. Die neue Wachstumstheorie unterstellt in heroischen Annahmen positive externe Effekte der Bildung, erklärt aber nicht, wie diese zustande kommen (Romer 1990). Nach wie vor sind die verschiedenen Versuche der neuen Wachstumstheorie nicht in der Lage, positive externe Effekte der Bildung zu erklären (s. dazu Bodenhöfer u. Riedl 1990) oder unabhängig von der Frage der externen Effekte zu prognostizieren, unter welchen Voraussetzungen Bildungsinvestitionen Wachstum und Innovationen erzeugen und welche diese sind. Die Bildungsexpansion der 60er und 70er Jahre hat in der Bundesrepublik Deutschland z.B. keinen beobachtbaren Wachstumseffekt erzielt (Dürr 1975). 4. Atmosphärische Effekte der Bildung Der Bildung werden nach wie vor zahlreiche Effekte wie Minderung gesetzeswidrigen Verhaltens (Verringerung von Kri30 minalität und Vandalismus), die Förderung des demokratischen Bewusstseins und sozialen Kohäsion, der Landessprache und Kultur sowie der Gesundheit u. ä. zu geschrieben. Derartige Effekte werden als positive externe Effekte deklariert (jüngst z. B. auch der Sachverständigenrat, Jahresgutachten 2004/5, S. 617 f.). Der Begriff externe Effekte ist gerade in diesem Zusammenhang irreführend. Zunächst ist festzustellen, dass ein weitgehendes Selbstinteresse der Bürger und Bildungsnachfrager besteht, gesellschaftliche Normen und Werte zu pflegen und einzuüben, die Landessprache zu beherrschen und sich gesetzeskonform zu verhalten. Dies gilt erst recht für die Aufrechterhaltung der eigenen Gesundheit. Darüber hinaus gehört es aber zur Staatsaufgabe, gesetzeskonformes Verhalten zu erzeugen und die Regierbarkeit und Verwaltung eines Staates möglichst wirtschaftlich zu sichern. Daraus die Konsequenz zu ziehen, dass ein dezentrales, marktlich gestaltetes Schul- und Hochschulsystem deshalb abzulehnen sei, der Markt als regulatives Ordnungsprinzip nicht funktioniere, ist so nicht haltbar (van Lith 1985, S. 30– 47) und wird auch in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen mit weniger Nachdruck gefordert. Aber auch aus diesen Gründen die staatliche Finanzierung von „Bildung“ als solcher zu fordern (Sachverständigenrat, JG 2004/5, S. 617) ist ökonomisch nicht zu rechtfertigen. Der entscheidende Punkt ist, dass sehr wohl durch bestimmte Bildungsleistungen, durch spezielle Verfahren und Inhalte des Unterrichts, der Werterziehung, der Verhaltenseinübung, der Sprachvermittlung in historisch verschiedenen Situationen derartige Wirkungen 31 durchaus erzielt werden. Es wäre aber naiv zu behaupten, dass der Staat in Erfüllung seiner unmittelbaren Aufgaben kein Interesse daran haben darf und muss, auch Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen mit bestimmten Leistungen zu beauftragen und diese zu finanzieren (Subventionierung), soweit sie in seinem Interesse liegen. So kann es durchaus ökonomisch zweckmäßig sein, dass zur Verwaltungsvereinfachung eine einheitliche Amtssprache vorteilhafter ist mehrere, dass die Kriminalitätsrate durch bestimmte Bildungsmaßnahmen frühzeitig und erfolgreicher gesenkt werden kann als durch Steigerung des Polizeieinsatzes oder Erhöhung des Strafmaßes. Auch kann die Kohäsion der Gesellschaft, der Zusammenhalt des Staates durch spontane Entwicklungen auf dem Bildungsmarkt in Frage gestellt, staatsbürgerliche Tugenden und politische Kultur (freiheitliche Demokratie, Verfassungsgarantien) in Gefahr geraten. Der Begriff der externen Effekte, wie er nach wie vor in der akademischen Diskussion verwendet und in die Politik transportiert wird, ist hier nicht hilfreich, die Diskussion produktiv voranzubringen. Es liegt kein Marktversagen vor. Die großen ökonomischen Vorteile eines dezentralen, marktlich geordneten Bildungssystems liegen gerade in der Leistungsstärke, Flexibilität, Innovationskraft des Systems, der Fähigkeit Bildungsbedarfe zu erkennen, professionell in Bildungsziele, -inhalte mit geeigneten Methoden kostengünstig umzusetzen. Dies zu ermöglichen, die Eigendynamik eines freien Bildungsmarktes zu nutzen, und zwar auch für die bessere Erfüllung genuiner staatlicher Aufgaben, kann schwerlich als Versagen des Bildungsmarktes 32 bezeichnet werden. Und die Inanspruchnahme bzw. Beauftragung von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen für Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung, der Bekämpfung von Krankheiten und Seuchen durch Aufklärung hat nichts mit Marktversagen und externen Effekten der Bildung zu tun. Der Bildungsmarkt ist dem Staat bei der Suche nach geeigneten Lösungen gerade zu behilflich. Er ist deshalb kein Ausnahmebereich. Darüber hinaus wäre es naiv anzunehmen, dass ein Bildungssystem bzw. Bildungsmarkt stets perfekt funktioniert. Um das sicher zu stellen hat der Staat aus ordnungspolitischer Sicht einzugreifen, wettbewerbsfördernde Maßnahmen zu ergreifen, das Bildungsinteresse der Nachfrager (Bürger, ausländischen Schüler, Studierenden und Gastarbeitnehmer) zu schützen. Trotz der Verwirrungen um die Diskussion der externen Effekte und des zumindest teilweisen Missbrauchs des Begriffs zur Durchsetzung höherer staatlicher Bildungsbudgets hat sich seit dem Beginn der 80er Jahre sowohl in der wissenschaftlichen wie der politischen Diskussion ein Wandel vollzogen, nämlich die Erkenntnis, dass dem Markt und Wettbewerb im Bildungssystem mehr Raum zu geben ist und auch in der Finanzierung entsprechende Veränderungen eintreten müssen. 33 II. Marktgestaltungsfragen a) Offener oder geschlossener Bildungsmarkt? – Bildung, Wirtschafts- und Kulturstandort Die Offen- bzw. Geschlossenheit von Bildungsmärkten hat auf der Anbieterseite, die hier im Vordergrund steht, vor allem zwei Aspekte: (1) die Zulassung privater Schulen und Hochschulen, (2) die Zulassung ausländischer Schulen und Hochschulen. Das gilt besonders für die Bundesrepublik Deutschland. Die Nachfragerseite betrifft die freie Wahl der Schule und des Studiums (van Lith, 1985, S. 96 ff., 119 ff.), besonders die Rationierung von Studienplätzen, etwa durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Letztere ist die Folge eines geschlossenen Hochschulsystems und schon auf Grund der Internationalisierung und des zunehmenden Wettbewerbs und der damit verbundenen Profilbildung von Hochschulen als Institution ordnungspolitisch nicht zu rechtfertigen. (1) Eine der ökonomisch zentralen Fragen für die Ordnung von Bildungssystemen ist die Frage nach dem Zugang zum Bildungsmarkt für Anbieter und die freie Schul- bzw. Hochschulwahl für Bildungsnachfrager. Beides wird i.d.R. restriktiv gehandhabt. Beim Zugang als Bildungsanbieter liegen die Probleme im Schulbereich in dem vorbeugenden Schutz Minderjähriger vor einseitiger weltanschaulicher, sektiere34 rischer Indoktrination und der unzureichenden sächlichen Ausstattung und Qualifikation des Personals. Die Diskussion um Mindeststandards ist hier eine ständige, aber ordnungsökonomisch berechtigte Diskussion (van Lith 1985, S. 100 ff.). Für den Hochschul- und Weiterbildungsbereich sind diese Sachverhalte normalerweise weniger von Bedeutung, spielten aber und spielen bei der staatlichen Zulassung bzw. Akkreditierung in verschiedenen Ländern selbst bei vollständiger privater Finanzierung (z. B. Buckingham University, European Business School, Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung, European School of Management and Technology) eine Rolle. In Deutschland ist die Privatschulfreiheit als Grundrecht durch die Verfassung grundsätzlich garantiert (Art. 7 Abs.4). Privatschulen sind aber als Ersatzschulen für allgemeinbildende staatliche Schulen genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist an zahlreiche staatliche Vorgaben, wie gleichwertiges qualifiziertes Personal, entsprechende Räumlichkeiten und Ausstattung, geknüpft sowie an Finanzierungsvoraussetzungen, die durch das Verbot der Erhebung von kostendeckendem Unterrichtsgeld (Verbot der Sonderung nach den Besitzverhältnissen, i.d.R. nicht mehr als 150 Euro pro Monat) insbesondere in der Gründungsphase oder bei Kapazitätserweiterung (Erweiterungsinvestitionen) Probleme bereiten. Die Nutzung des Kapitalmarktes für Schulinvestitionen ist daher für private Schulen bzw. ihre Träger (Kirchen, Waldorfvereinigungen, u. ä.) nicht oder nur schwer – etwa durch Inanspruchnahme des Stiftungs- und 35 Spendenmarktes – möglich. Nähere, zahlreiche unübersichtliche Bestimmungen hierzu enthalten die Landesgesetzgebungen und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen und Ausführungsbestimmungen. Die Handhabungspraxis ist wie die Bildungspolitik restriktiv. Auch in den reformorientierten politischen Verlautbarungen und Stellungnahmen werden heutzutage private Schulen nicht einmal erwähnt (Bildungskommission NRW, Bildungspapier der CDU). Für private Hochschulen ist diese Lage mit Blick auf die Finanzierungsmöglichkeiten nicht viel anders. Zwar gelten nicht die strikten Regeln der Schulfinanzierung und des Studiengeldverbots. Es besteht aber auch kein Anspruch auf staatliche Finanzierungsbeteiligung. Das Verbot der Sonderung nach den Besitzverhältnissen verlangt aber eine bestimmte Anzahl kostenfreier Studienplätze, die Hochschulen für weniger bemittelte Studierende bereitzustellen haben. Die Wettbewerbsfähigkeit der privaten Hochschulen dürfte aber steigen, soweit staatliche Hochschulen in Zukunft Studiengebühren erheben. Schon jetzt aber lässt sich zeigen, dass trotz der von privaten erhobenen Studiengelder ein Studium an diesen durch kürzere Studienzeiten (geringere Opportunitätskosten) und geringere Lebenshaltungskosten kostengünstiger ist – von den i.d.R. günstigeren Beschäftigungsmöglichkeiten nach dem Studium und dem geringeren Arbeitsmarktrisiko ganz abgesehen. (2) Der Zugang ausländischer Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen, Weiterbildungseinrichtungen) zum nationalen Bildungsmarkt spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Er 36 ist im Rahmen der Europäisierung, der Internationalisierung und Globalisierung der Wirtschaft erst recht ökonomisch wünschenswert. Wissenschaftlich wird diese wichtige Frage selten bearbeitet (schwache UNESCO, geringe Kompetenz der Europäischen Kommission, Sonder- und Eigeninteresse der staatlichen Bildungsverwaltungen und Lehrergewerkschaften). Lediglich die GATS-Verhandlungen haben hier in jüngster Zeit eine Liberalisierungsdiskussion (van Lith 2003) und zahlreiche ökonomisch kaum begründbare Abwehrpositionen (BLK, KMK, RK, BMBF) hervorgerufen. In van Lith (2003) wurde eine liberalisierungsfreundliche Position vertreten, die auf die Kosten-, Produktivitäts- und Innovationsgewinne des deutschen Bildungsmarktes hinwies. Auch das Bundeswirtschaftsministerium ist an einer liberalen Position der deutschen Bildungspolitik interessiert. Die Schließungspraktiken des deutschen Bildungsmarktes liegen in den Ansiedlungs- und Finanzierungsbedingungen, dem Dienst- und Besoldungsrecht und dem Nulltarif für Schul- und Hochschulleistungen. Aber auch die Denkweise und tradierte Haltung der Bildungsbeamten in den Ministerien, Bildungs-, Schul- und Hochschulpolitik lediglich aus dem Blickwinkel des Staatshaushaltes zu betrachten, steht dem entgegen. Bisher wird nicht erkannt, dass die Rahmenbedingungen (Schul-, Hochschul- Wissenschaftsrecht, Steuer- und Stiftungsrecht, Arbeits-, Besoldungs- und Dienstrecht, Niederlassungsrecht) so zu optimieren sind, dass der Bildungs-, Wissenschafts-, Kultur- und Wirtschaftsstandort Deutschland international an Lebens- und Wett37 bewerbsfähigkeit gewinnt. Anglo-amerikanische und ostasiatische Staaten z. B. haben diesen Sachverhalt erkannt und entwickeln sich grenzübergreifend zu Hochschul- und Wissenschaftszentren. Trotz der hohen Kosten, der schwierigen finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte, der teils auch aus dem Altersaufbau der Lehrerschaft bedingten Schwächen wird besonders das deutsche Schulsystem, aber auch das Hochschulsystem nicht aktiv dem Wettbewerb ausgesetzt. Deutlich erkennbare Kosten-, Produktivitäts- und Innovationsvorteile zum Vorteil der Bildungsnachfrager, der Wirtschaft und der Gesellschaft bleiben ungenutzt. b) Kosten, Preise – Leistungstransparenz Die Steuerung von Bildungsleistungen erfordert wie andere Leistungsbereiche der Wirtschaft Kosten- und Leistungstransparenz. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kosten der Bildungsleistungen von Schulen und Hochschulen jedoch nur wenig bekannt. Als staatliche Einrichtungen unterliegen sie nach wie vor der Kameralistik. Eine Kosten- und Leistungsrechnung existiert bisher i.d.R. nicht. Zwar ist eine Verwaltungsreform in Gang und es gibt seit kurzem in verschiedenen Bundesländern Bemühungen, in Zusammenhang mit der Verselbständigung von Schulen und Hochschulen die kaufmännische Rechnungslegung einzuführen. Es liegen aber lediglich von privaten Bildungseinrichtungen Zahlen vor, die Schätzungen erlauben. Dies gilt für die privaten Hochschulen sowie für die wenigen nichtkirchlichen allgemeinbildenden Schulen und für die privaten 38 Fachschulen (Ergänzungsschulen). Von dem vorliegenden Datenmaterial ist das der Freien Waldorfschulen öffentlich und spielt in Zusammenhang mit der Privatschulfinanzierung (Schülerpauschalen) eine wichtige Rolle. Schwierigkeiten, in dem Bemühen korrekte Kostenvergleiche zu ermöglichen, bereiten vor allem die Differenzen zwischen der EinnahmenAusgabenrechnung und der Kosten-Ertragsrechnung (insbesondere fiktive Positionen für Pensionen, Beihilfe, Investitionen) sowie die korrekte institutionelle Zurechnung von Verwaltungskosten, die beim Staat von den unteren bis zur obersten Verwaltungsebene anfallen und die in einem solchen Vergleich teilweise mit in Ansatz zu bringen sind (s. Haug, Hetmeier, Eisinger u. a.). Im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich die kaufmännische Rechnungslegung in den Hochschulen eingeführt worden. Das gilt im Übrigen für eine Reihe von Ländern in der Europäischen Union und des nicht europäischen Auslands. Anders als die Schul- und Hochschulkosten sind die Kosten der betrieblichen Aus- und Weiterbildung weitgehend bekannt, zumindest soweit sie unmittelbar anfallen (direkte Kosten). Bei der Zurechnung indirekter Kosten bestehen bisher keine einheitlichen Grundsätze, so dass es hier an Exaktheit der Daten mangelt. Auch beruhen die bisherigen Kostenerfassungen für die betriebliche Berufsausbildung weitgehend auf Kostenbefragungen der Unternehmen. Soweit die Kosten vor allem der Schul- und Hochschulausbildungen nur wenig bekannt sind, ist auch keine exakte 39 Preisbildung auf Kostenbasis für diese möglich. Die Kostenpreise für den Schul- und Hochschulbesuch sowie für die verschiedenen Ausbildungsgänge zu kennen, wäre aber eine wichtige Voraussetzung für eine möglichst effiziente Ressourcenallokation im Bildungsbereich, und zwar für die einzelne Schule und Hochschule wie für die Bildungsindustrie als Ganzes. Auch die Bildungsfinanzierung könnte dann verbessert werden. Sie wäre eine wichtige Voraussetzung für die Berechnung verschiedenster Subventionen, besonders für die korrekte Berechnung der Schülerkopfpauschalen für Privatschulen und die Einführung von Bildungsgutscheinen. c) Private öffentliche und staatlich-öffentliche Schulen? Die aktuelle öffentliche Diskussion um die Reform und Qualitätssicherung im deutschen Schulsystem befasst sich auch mit der Frage nach der Rolle der privaten Schulen. Allerdings steht diese Frage nicht im Zentrum der Diskussion. Es sei denn, es handelt sich um die Frage nach der Schulfinanzierung (s. dort). Die Diskussion, ob Privatschulen einen qualitativen Unterschied ausmachen, wird unterschiedlich beantwortet (z. B. Sachverständigenrat 2004/5, S. 593). Zu fragen wäre allerdings, in wie fern eine solche generelle Antwort überhaupt gegeben werden kann. Eltern, die entscheiden, ihre Kinder auf eine private öffentliche Schule statt auf eine kommunal-staatliche zu schicken, werden dazu ihre Gründe haben und bestimmte Leistungen von diesen Schulen fordern. Diese Leistungen dürften häufig im Bereich der Werteerziehung liegen. 40 In der Regel sind die institutionellen Voraussetzungen, unter denen private öffentliche Schulen ihr Angebot machen, sehr unterschiedlich. In Deutschland unterscheiden sie sich als anerkannte Ersatzschulen lediglich in dem Recht der freien Wahl des Lehrpersonals und der Schüler. Dabei besteht die freie Wahl des Lehrpersonals unter der Restriktion der Gleichwertigkeit und mündet in der Auswahl der Absolventen der Lehramtsstudiengänge. Eine Ausnahme von der Regel bilden die Waldorfschulen mit eigener Lehrerausbildung und eigenen Besoldungsregeln. Aus diesen Gründen ist die Vielfalt des schulischen Angebots eingeschränkt. Trotzdem zeigt die Schulgeschichte, dass die pädagogischen Innovationen im Wesentlichen von privaten Schulen und Pädagogen ausgingen und erst mit großen Bemühungen dieser pädagogischen Unternehmer in das staatliche Schulsystem übernommen wurden. Auch ist zu erwarten und hat sich gezeigt, dass private Schulen nachprüfbar die Leistung staatlicher Schulen in ihrem Umfeld steigern, die Verbandsmacht von Lehrervereinigungen brechen helfen und kostenbewusster und -günstiger arbeiten, wenn dazu die rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Vieles spricht dafür, dass zumindest in einem ‚gesunden‘ Mix staatlicher und privater Schulen (etwa 5 : 5 oder 6 : 4) und unter Rahmenbedingungen, die Wettbewerb zu lassen, beachtliche Leistungsreserven mobilisiert und Effizienzgewinne erzielt werden können. 41 d) Gewinnorientierte Schulen? Eine der offenen Fragen ist die nach der zukünftigen Rolle gewinnorientierter Schulen in modernen Schulsystemen. Als Frage wird sie allerdings in der deutschen Diskussion kaum gestellt. Der Grund dafür dürfte darin liegen, dass Schulen nach wie vor unselbständige Einrichtungen, i.e. unmittelbarer Teil der Staatsaktivität sind (staatliche Bildungsproduktion) und selbst die Existenz privater Schulen nur als Ausnahme bzw. Ersatz staatlicher Aktivität betrachtet und entsprechend reguliert und finanziert wird (Verpflichtung des Staates zur Ersatzschulfinanzierung, Verbot von Schulgeld). Hinzu kommt, dass diejenigen Schulen, die als Ersatzschulen von der jeweiligen Landesregierung anerkannt sind, kirchliche Schulen sind, denen eine gewerbliche, gewinnorientierte Ausrichtung fremd ist. Gewinnorientierte Schulen existieren daher in Deutschland lediglich als Fachschulen (i. d. R. Ergänzungsschulen) und als Weiterbildungseinrichtungen auf dem Fort- und Weiterbildungsmarkt. Die ökonomisch interessante Frage ist allerdings, worin die komparativen Vor- und Nachteile gewinn- und nicht-gewinnorientierter Schulen bestehen könnten. Van Lith geht davon aus, dass die ökonomisch entscheidende Voraussetzung ein wettbewerblicher Markt ist, der Leistung belohnt, unabhängig von der Frage, ob Überschüsse zu Gewinn- oder Kostensteigerungen (insbesondere Vergütungen des Personals) führen. Zu vermuten ist, dass wie in anderen Bereichen, etwa der Seniorenbetreuung und Krankenversorgung, Unterschiede in den Leistungsprofilen bestehen, 42 die dazu führen, dass nicht-gewinnorientierte Schulen auch in zukünftigen Schulsystemen eine wichtige Rolle spielen werden. Die Gründe dafür dürften in der Wertevermittlung und den pädagogischen Aufgaben liegen, die über eine reine Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten hinausgehen und denen das (unmittelbare) Ziel der Gewinnerwirtschaftung und das Denken in diesen Kategorien fremd ist. Exkurs: Zur Frage der Schülerwahlfreiheit und Schulplatzgarantie: a) Der Staat sollte stets die Schulplatzgarantie gewährleisten. Das tut er am besten durch Wettbewerb und eine Finanzierung, die neben den durchschnittlichen Kosten (z. B. Gutschein bzw. pro-Kopf-Pauschale, ggf. kleine Zuzahlung) zusätzliche Mittel (Ergänzungsgutschein, Subventionen) vorsieht, die an Schulen in wirtschaftlich und sozial schwachem Umfeld gezahlt werden (z.B. Duisburg-Hamborn, Köln-Worringen). Das wird heute schon, und in jüngster Zeit besonders wegen der sozialen Schäden durch Langzeitarbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit, die sich in manchen Stadtvierteln durch die Strukturschwäche der Wirtschaft konzentrieren, praktiziert. Diese Mittel kommen zweckmäßigerweise von den Kommunen, da diese über die Lage in den einzelnen Stadtvierteln am besten Bescheid wissen. In Deutschland ist das auch der Fall, zumal wir eine Zweiteilung der Schulfinanzierung haben: Sach- und Investitionsmittel sowie Hilfspersonal finanziert die Kommune als Schulträger, die Lehrer finanziert das Bundesland. 43 Teils erhalten die Kommunen vom Land und aus anderen Töpfen Mittel für besondere pädagogische Aufgaben und flankierende Maßnahmen. b) Die ergänzende Finanzierung nach dem Schweregrad der pädagogischen Aufgabe an – ich sage bewusst – „Standard“ Schulen (Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Berufskollegs) ist aber zu ergänzen durch spezielle Schulen für körperlich Behinderte, geistig-psychisch Behinderte und Schwererziehbare. Die Ausprägung dieser Schulen hat sich über Generationen herausgebildet und liegt kostenmäßig doppelt so hoch wie vergleichbare Standardschulen. Zu diesen Schulen werden die Kinder oft aus dem gesamten Stadtgebiet oder einem größeren ländlichen Raum gefahren. Für Gutscheine würden hier die durchschnittlichen Kosten dieser speziellen Schulen berechnet und zugrunde gelegt. Wahrscheinlich sind aber diese Fälle mit dem Ausdruck ‚Problemkinder‘ nicht gemeint, sondern nur jene, die gesund, aber erziehungsmäßig aufgrund der Familienverhältnisse verwahrlost sind und unter a) fallen. c) Schülerwahlfreiheit, Wettbewerb und Finanzierung nach langfristigen Durchschnittskosten Pro-Kopf (=langfristige Grenzkosten) unterstellt, würden die einzelnen Schulen in der Tendenz die am leichtesten zu bildenden oder die mit geringstem Aufwand zum gesteckten Bildungsziel zu bringenden Schüler auswählen. Das können sie allerdings wegen wachsender räumlicher Entfernung von „guten“ Schülern nur in begrenztem Maße. Auch werden sie immer bestrebt sein, eine bestimmte Ka44 pazität auszulasten und unter Bedingungen eines relativ knappen Schülerangebots nach Auslastung suchen (Nachfragermarkt), umgekehrt natürlich nicht (Anbietermarkt). Zu berücksichtigen ist auch, dass Schulen z.Z. keine gewinnorientierten Einrichtungen sind und die Annahme des reinen Selbstinteresses im Sinne der Eigennutzmaximierung nicht vollständig gilt. Wenn das der Fall wäre, würden unsere Schulen heute wohl überhaupt nicht mehr funktionieren. Vieles was Schulen heute leisten, verdanken wir Menschen, die gerade an der Sache selbst interessiert sind, an den Schülern, am Fach. Das gilt in der Tendenz noch mehr für christliche Schulen und noch mehr für Ordens- und Klosterschulen oder Schulen, in denen sich pädagogisch besonders Engagierte sammeln: Waldorfschulen, private Montessorischulen, Schulen der Landschulheimbewegung u. ä. Diese Schulen aber auch die ,normalen‘ kommunalen Schulen würden sich mehr oder weniger auch der schwierigeren Schüler und weniger Begaben annehmen, dies z.T. sogar zu einem Bestandteil ihres Profils machen. Das ist auch unter den heutigen Bedingungen zu beobachten, soweit Schulwahlfreiheit besteht. Aber selbst wenn kein Abweichen von der Eigennutzmaximierung unterstellt wird, spricht das eine oder andere pädagogische Konzept dafür, begabte und weniger begabte, schwierige und leicht bildbare Kinder zu mischen, weil die Bildungsergebnisse bei gleichem Aufwand von Seiten der Schule besser ausfallen (Schwach Begabte lernen von Begabten, Begabte von Schwächeren, etwa wenn es um 45 Durchsetzungsfähigkeit, körperliches Talent, Sportlichkeit oder Ähnliches geht. Die pädagogische Forschung kann hier mehr zu sagen. c) Trotzdem, wird der Staat darüber wachen müssen, dass auch in Einzelfällen kein Kind ohne Schulplatz bleibt. Er wird in das freie Spiel auf dem Schulmarkt einzugreifen haben. Im Einzelfall Zuweisung (Zuweisungsrecht) oder, ich habe mich dafür ausgesprochen, eine Mischung durch Quoten (Mindestquoten) herbeizuführen. Denn wahrscheinlich sind nicht die so genannten Problemkinder das Problem, sondern ihre Häufung in herabgewirtschafteten Stadtvierteln (hohe Zahl von Langzeitarbeitslosen, Sozialhilfeempfängern, Migranten, zerrütteten Familien, Drogenabhängigen) und damit in Brennpunktschulen. Für sie besteht heute faktisch keine Schulwahlfreiheit. Sie würden aber teilweise die Schule anderswo aufsuchen, wenn sie das Recht hätten, vor allem ihre Grundschule, aber auch ihre Realschule, Gesamtschule frei zu wählen. Bei Schulwahlfreiheit unter den oben erwähnten Bedingungen würden manche dies tun, Brennpunktschulen tendenziell entlastet. Durch Mindestquoten, bis zu denen andere Schulen Schüler aus diesem Umfeld aufzunehmen hätten, wenn deren Eltern dies wünschten, könnte Abhilfe geschaffen werden. Ergänzungsgutscheine täten ihr Weiteres, wie auch bürgerschaftliches Engagement (s. Anlage) 46 III. Bildung und soziale Gerechtigkeit: Zugang zu Bildung und Lastenverteilung Die Frage nach der Bildungspartizipation, dem Zugang zu Schulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen (Chancengerechtigkeit) ist keine Frage der Wahl des Steuerungsmechanismus für die Ressourcenallokation im Bildungsbereich, also etwa des Marktes als Allokationsverfahren und damit der Kosten und Preise für Bildungsgüter, so sehr das in der Literatur und in der öffentlichen Diskussion immer wieder behauptet wird. Weder muss das Bildungsangebot staatlich sein, noch Nulltarif bestehen. Durch Subventionen und Sozialtransfers lässt sich im Rahmen der Subjektfinanzierung (Bildungs-, Kindergeld, Bildungsgutscheine u. ä.) die Bildungspartizipation beliebig steuern, soweit finanzielle Barrieren verantwortlich für den Zugang zu formaler Bildung für Schüler und Studierende sind. Allein schon aus Effizienzgründen ist es wünschenswert und erforderlich, dass Menschen in der Lage sind, sich so zu qualifizieren, dass sie für sich und die Gesellschaft bestmögliches zu leisten vermögen. Aber auch das Opfer, das dazu an Konsumverzicht nötig ist und mit abnehmendem Einkommen wächst, kann durch bildungsbezogene Sozialtransfers verringert werden, soweit dazu die Gesellschaft bereit ist. Je ungleicher die Einkommensverteilung in einer Volkswirtschaft ist, umso größer müssten diese Transfers sein. Derzeit drohen in der Bundesrepublik Deutschland durch die 47 zunehmenden Einkommensdisparitäten zwischen Beschäftigten und Erwerbslosen, speziell Langzeitarbeitslosen, die Probleme für die Bildungsfähigkeit und -bereitschaft stark zu zunehmen. Die nicht leicht zu beantwortenden Fragen nach den steuerlichen Lasten und der Inzidenz der Bildungsfinanzierung, insbesondere der Regressivität der Steuerfinanzierung von Bildung oberhalb der Schulpflicht (Hansen-WeisbrodPechman-Debatte; Grüske 1994, 1997; Sturn u. Wohlfahrt 2000), ließe sich von vornherein vermeiden, wenn Transparenz der Kosten und Preise hergestellt und die Nutzung von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen individuell zugerechnet würde. Dies wäre technisch heute kein Problem. Die Schwierigkeit dürfte allein darin bestehen, den politischen Willen zu erzeugen, diese Transparenz herzustellen. Sie ist offenbar auf Grund der politischen Machtverhältnisse nicht gewollt. Die jüngsten Auseinandersetzungen um die privat zu leistenden Kostenbeiträge für Kindergärten und den noch bestehenden Nulltarif für die Nutzung von Hochschulressourcen spiegeln diese politischen Machtverhältnisse wider. 48 C) Spezielle und aktuelle Ordnungsfragen zu den verschiedenen Bereichen des deutschen Bildungssystems Die bildungspolitische Diskussion ist z. Z. von Fragen bestimmt, die bestimmte Bereiche des Bildungswesens in besonderer Weise betreffen. Sie sollen im Folgenden aus ordnungsökonomischer Sicht beleuchtet werden. I. Schulbereich a) Die internationalen Vergleichsstudien machen die verfehlte ordnungspolitische Grundorientierung der Bildungspolitik deutlich Die schulpolitische Diskussion wird in den letzten Jahren insbesondere durch die Ergebnisse der internationalen Vergleichsstudien (TIMSS, PISA I und II) bestimmt. Daraus ergeben sich eine Reihe ordnungsökonomischer Feststellungen: (1) Der Umstand, dass erst durch internationale Vergleichstudien von externen, supranationalen Organisationen wie der OECD, eine Reformdiskussion angestoßen wird, deutet daraufhin, dass dezentrale, wettbewerbliche Steuerungsmechanismen und die dazu erforderlichen Verfügungsrechte und Verantwortlichkeiten auf der Handlungsebene der Schulen fehlen. (2) Ordnungspolitisch bezeich49 nend ist ferner, dass die Ergebnisse der Studien nicht dort rezipiert und unmittelbar zu Selbstprüfungen und ggf. Korrekturen der Leistungsprozesse führten, wo schulische Bildung unmittelbar stattfindet. Vielmehr vollzogen sich die Auseinandersetzungen um die Richtigkeit und Interpretation der Daten medienwirksam ausschließlich im politischen und wissenschaftlich-akademischen Raum, mit der Folge oft sachfremder Auseinandersetzungen. (3) Ordnungspolitisch charakteristisch ist schließlich, dass erst fünf Jahre nach Veröffentlichung der ersten PISA-Studie zaghaft Veränderungen als Konsequenzen der Ergebnisse dieser Studie (und ihrer weit länger – 10 Jahre – zurückliegenden Vorläufer!) in den Schulen erkennbar werden. Verbesserungen der Ergebnisse der Leistungsprozesse können dagegen nach wie vor nicht festgestellt werden (s. jüngste PISA-Studie). Es steht aber außer Frage, dass bereits innerhalb eines Jahres Ergebnisverbesserungen in den einzelnen Schulen erreichbar gewesen wären, wenn entsprechende Entscheidungsbefugnisse, Anreize und Verantwortlichkeiten dort vorhanden gewesen wären. Privatschulen hätten auf einem freien Bildungsmarkt diesen Zustand ohne Reaktionen nicht überstanden. Auch ist zu bezweifeln, dass dieser Zustand überhaupt hätte eintreten können, wenn Schulen unmittelbar nach ihren Leistungen beurteilt und für diese honoriert worden wären. Das Verschweigen der weit länger als fünf Jahre bekannten Defizite, die Verlautbarung der verantwortlichen Politiker, Ergebnisse seien erst in ca. 15 Jahren zu erwarten, ist unver50 antwortlich. Wer ernsthaft an einer guten Ausbildung junger Menschen interessiert ist, muss sich fragen lassen, ob er die Verantwortung dafür übernehmen will, dass dieser Zustand anhält. Es ist unverantwortlich, weiterhin auf Reformstrategien zu setzen, die augenfällig alle Anzeichen und Schwächen der Steuerung aufweisen, die aus zentralen Planwirtschaften bekannt sind. Hier liegen alle Anzeichen massiven Politikversagens vor. Die enge Verknüpfung von Lehrergewerkschaften und Staat sowie die fehlende Trennung von Aufsicht und Verantwortung für die schulischen Leistungsprozesse dürften die Hauptursachen sein. Während Lehrergewerkschaften sich als Korporationen zu allen Fragen der Schulpolitik äußern, obwohl sie sich doch auf Fragen der Vergütung und Arbeitsbedingungen zu beschränken hätten, ist die Stimme der einzelnen Schulen und ihrer Schulleitungen – und mit ihnen der Eltern – nicht zu vernehmen. b) Gestaltung des Übergangs vom Elementar- zum Primarbereich Ausgelöst durch PISA wird bemängelt, dass der Übergang zwischen Elementarbereich (Kindergärten, Vorschulen) und Primarbereich (Grundschulen) nicht richtig funktioniere. Oft würde zu spät und mit sehr heterogenen Voraussetzungen für den schulischen Lernprozess, besonders im sprachlichen Bereich, eingeschult. Die Regelungen zielen auf neue staatliche Vorgaben (frühere Einschulung, Zwangseinschulung, Umstrukturierung der Eingangsstufe u.ä.). Zu fragen ist aber, ob Grundschulen nicht von sich aus auf Kindergärten und andere vorschulische Einrichtungen zugehen und 51 Einfluss nehmen würden, um die Bildungsvoraussetzungen und den erfolgreichen Besuch der Grundschule für ihre Schülerinnen und Schüler zu sichern, Sprachvoraussetzungen zu klären und die Eingangsstufe so zu gestalten, dass der Übergang möglichst reibungslos verläuft. Vielfältige, den jeweiligen Verhältnissen vor Ort angepasste Lösungen könnten schneller, passender und kostengünstiger zur Verbesserung des Übergangs beitragen, ohne dass große Umstrukturierungen von oben (z. B. in NRW) vorgenommen werden müssten. Exkurs: Kindererziehung in der vorschulischen Phase: Sicherung der Bildungsfähigkeit Die Familien frühzeitig zu erreichen und erzieherisch positiven Einfluss zu nehmen, ist sehr schwierig. Die Bemühungen der Pädagogen diesbezüglich sind alt. Pädagogen suchen aber vor allem nach pädagogischen Lösungen und denken weniger institutionell. Ein Gedanke wäre, die Schulen verantwortlich für die Bildung und auch die Bildungsfähigkeit in ihrem Umfeld zu machen und sie unternehmerisch zu führen. Schulen sehen bisher ihr Umfeld nicht, sie warten als Grundschulen ab, was sie an Schülern zugewiesen bekommen. Das liegt an der bisherigen Schule als Verwaltungseinheit, die nicht an ihren Leistungen gemessen wird, sondern das ausführt, was Anweisung ist. Sie kann sich außerdem relativ gut exkulpieren und Eltern und Schüler für die schwachen Leistungen 52 verantwortlich machen. Nur die Leistung letzterer wird bisher festgestellt und dokumentiert. Würde man die einzelne Grundschule an ihren Leistungsergebnissen dergestalt messen, inwieweit sie in der Lage ist, Schülern den erfolgreichen Besuch einer fortführenden Schule zu ermöglichen (dies wäre noch näher auszuführen), wäre sie auch an einer frühzeitigen Sicherung der Bildungsfähigkeit der Kinder in ihrem Einzugsgebiet interessiert (u.a. an gut funktionierende Kindergärten, -horte und vorkindergärtlicher Betreuung) und würde entsprechende Maßnahmen selbst ergreifen oder andere veranlassen, diese zu ergreifen, um ihren eigenen Bildungserfolg zu sichern. Grundschulen wären gewissermaßen die Zentren, von denen Aktionen zur Sicherung der Bildungsfähigkeit im lokalen Umfeld ausgehen. Das geht natürlich nur, wenn sie entsprechend handeln dürfen und sich entsprechende Ausstattungen aneignen können – und das in Eigenständigkeit und klarer Zuweisung der Verantwortlichkeiten. Die erwähnte Jugendhilfe muss als Finanzierungsinstrument der einzelnen Schule zur Verfügung stehen, die institutionelle Trennung Jugendhilfe-Schulfinanzierung aufgehoben und zu einem Instrument ausgestaltet werden.2 U.a. wäre die Zusammenarbeit mit Pfarrgemeinden (dort: Betreuerinnen, Helfer- und nicht-akademische Beraterinnen, Kinderhorte, Horte in kirchlichen Altersheimen3) und mit Ämtern/ Agenturen, die als erste erfahren, wann Familien die wirtschaftliche Grundlage verlieren, Kinder verwahrlosen, dann gewiss Teil der von den Schulen ausgehenden Initiativen, 53 Maßnahmen zur Sicherung der Bildungsfähigkeit zu ergreifen bzw. anzustoßen. (Im Übrigen können Mrd. Euro in Deutschland gespart werden, wenn die nur zu wenigen Stunden in der Woche genutzten Pfarrjugendheime und ähnliche Einrichtungen stärker und im Zusammenwirken mit anderen genutzt würden. Die Kirche ‚schläft‘ hier, ist inflexibel oder hat Berührungsängste, wie z.B. aus eigenen Initiativen und des Bundes Katholischer Unternehmer, Essen, 2 Eine interessante Variante der Ausgestaltung könnte sein, im Auftrag (performance contracting) der Grundschulen (ggf. der Kindergärten) von der Geburt eines Kindes bis zum Besuch der Grundschule schwierige Erziehungs- und Familiensituationen zu identifizieren, dazu zeitnah den Auftraggebern erziehungsbezogen zu berichten und mit diesen Erziehungshilfen direkt oder indirekt gesteuert mit verschiedenen Partnern einzuleiten. Aus Fachgesprächen und Beobachtungen scheint sich offenbar zu ergeben, dass Mütter, Eltern in schwieriger wirtschaftlicher Lage von Geburt des Kindes an materielle Unterstützung erhalten. Auch wird medizinische, psychische Hilfe mehr oder weniger gut gewährt. Maßnahmen, die die Erziehung und Bildungsfähigkeit des Kindes unterstützen, fehlen aber bis zum Beginn des Kindergartenbesuchs vollständig. Und auch danach wird zwar auffälliges Verhalten von Erzieherinnen registriert, aber selten Maßnahmen vor der Grundschule eingeleitet. Bereits vor dem Kindergarten wären jedoch Maßnahmen zu ergreifen, um die Fälle weitestgehend zu verhindern, die sich in Schulen für Schwererziehbare sammeln. 3 Viele Menschen in Altersheimen fühlen sich „abgeschoben“. Kinder haben in frühem Alter erfahrungsgemäß keine Hemmnisse im Umgang mit älteren Menschen. Die Kombination von Horten und Kindergärten mit Seniorenheimen, die funktionell Kinder und ältere Menschen zusammenführen, wäre eine Lösung. Aber auch in diesen Heimen, etwa auch der Caritas, ist Verwaltungs- und Beamtenmentalität zu sehr verbreitet, echtes soziales Engagement bzw. Unternehmertum zu selten zu finden. 54 zu berichten ist. Das gilt in anderer Hinsicht auch für katholische Schulen in der Trägerschaft der jeweiligen Bistümer. Dies sieht in Ordensschulen, soweit sie in Deutschland noch existieren, so etwa der Jesuiten, anders aus. Anzumerken ist aber auch, dass in jüngster Zeit Initiativen ergriffen werden (u. a. auch Hertie-Stiftung), Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Möglichkeit zur Erziehung im frühen Kindesalter verbessern (z. B. Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Kindererziehung, betriebliche Kinderhorte, flexible Schuleingangsphase). c) Zusammenwirken von Schule und Jugendhilfe Das Zusammenwirken zwischen Schulen und den Einrichtungen der Jugendhilfe weist seit Jahren Defizite auf. Die Gründe liegen in den Berührungsängsten der Schulen, mit Sozialarbeitern, Sozialpädagogen und Einrichtungen der Jugendhilfe zusammen zu arbeiten. Erst in jüngerer Zeit tritt durch die Kritik, Kinder und Jugendliche aus Migrantenfamilien und schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen (u. a. auch alleinerziehende, Sozialhilfe empfangende Mütter) zu vernachlässigen, eine Veränderung in dem Verhalten von Schulen ein und verstärkt die Bereitschaft zum Zusammenwirken. Aber nach wie vor ist die Aktivität der Schulen, auf Ressourcen der Jugendhilfe (Mittel des Bundesfamilienministeriums) zurückzugreifen und zielorientiert die Bildungsfähigkeit und -bereitschaft in ihrem Umfeld präventiv mit zu sichern, schwach ausgeprägt. Dazu fehlen die organisatorischen Voraussetzungen und die Professio55 nalität. Es muss und wird, daran sind Leitungen von Grundschulen (und Kindergärten) gewöhnt, auf politische Vorgaben gewartet werden. Das aber würde sich ändern, wenn Schulen unmittelbar an der Bildungsfähigkeit und -willigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler interessiert wären. Sie würden ihren Bildungserfolg steigern und ihre Kosten senken können, indem sie bildungsbezogene Steuerungsmaßnahmen in ihrem Umfeld aus Eigeninteresse zwecks Optimierung der schulinternen Bildungsprozesse wahrnehmen und so etwa die Einflüsse zerrütteter Familien und bildungsschwacher Elternhäuser tendenziell zu kompensieren suchten. Mit anderen Worten, die Frage ist, ob die bisherigen Ergebnisse und Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe nicht das Ergebnis einer verkehrten Anreizstruktur in den Schulen ist. d) Gliedrigkeit des Schulsystems oder Gemeinschaftsschule im Primar- und S-I-Bereich? Mit PISA hat erneut eine Diskussion um die Dreigliedrigkeit des Schulsystems und die Einführung eines Schultyps begonnen, der die Schularten bis zum Abschluss der allgemeinen Schulpflicht (Primar- und Sekundar-I-Bereich) zusammenfasst und die Schülerinnen und Schüler intern nach Leistung und Förderungsbedarf selektiert und entsprechend differenziert unabhängig vom Alter der Schüler vorgeht. Vorbild sind dabei Schulen ausländischer Schulsysteme, die anscheinend mit besonders großem Erfolg bei den internationalen Vergleichsstudien aufwarten können. Ordnungspolitisch ist hier zu fragen, ob diese Diskussion 56 erneut politisch und damit ideologisch und sachfremd geführt werden muss, ob nicht vielmehr auf dem Schulmarkt durch Wettbewerb und Überzeugung der einzelnen Eltern und Schüler als Bildungsnachfrager von der Leistungsfähigkeit und Vorzugswürdigkeit eines Schultyps entschieden werden sollte. Wenn es tatsächlich gelingen sollte, etwa nach dem Muster der dreißig Jahre bestehenden Laborschule in Bielefeld (Gründung durch Hartmut von Hentig) die Bildungsergebnisse zu steigern, so müsste sie sich Schritt für Schritt am Markt durchsetzen.4 Die ungünstigen Erfahrungen aus der Strukturdebatte um die Gesamtschule könnten so vermieden und sachliche sowie kostengünstige Lösungen gefunden werden. Suchprozesse nach leistungsfähigeren Schulorganisationsformen würden nicht mehr blockiert. e) Qualitätssicherung: Bildungsstandards, zentrale Prüfungen, Berichterstattung In unmittelbarem Zusammenhang mit den Ergebnissen der internationalen Vergleichsstudien stehen die derzeitigen Bemühungen der Politik, die Qualität der Schulbildung durch die Definition von Bildungsstandards und zentrale Prüfungen zu verbessern. Die zentrale Frage ist hier: Sollen sich die Schulen (1) an einheitlichen Vorgaben (Standards) oder (2) 4 Die Laborschule hat kein Bildungsunternehmertum entwickelt und sich in Überzeugung ihrer guten pädagogischen Arbeit weiter ausgebreitet. Sie lebt von ihren überdurchschnittlich hohen Finanzzuweisungen. Keine Versuche sind bekannt, nach langem Experimentieren den Markt zu suchen, Zahlungsbereitschaft zu testen, kostengünstige Lösungen zu suchen. 57 am Markt, d. h. unmittelbar an den Bildungsnachfragern, den Bildungswünschen und Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft orientieren? (1) Die Vorgabe und Orientierung an Standards bedeutet grundsätzlich, dass die Aufgabe der einzelnen Schule erfüllt ist, wenn sie die vorgegebenen Standards möglichst gut erfüllt. Die unternehmerische Leistung ist darauf beschränkt, dafür die bestmöglichen Lösungen (Personal, Unterrichtsund Erziehungsverfahren, Hilfsmittel, Organisation der Abläufe) unter den jeweils gegebenen Bedingungen zu finden und zu realisieren. Kreativität, Motivation, Interesse an der Sache selbst spielen tendenziell eine geringere Rolle. Tests und formale Lernziele rücken stärker in den Vordergrund. Fragen nach der Richtigkeit und Aktualität der Standards, ihrer Gültigkeit für das vorhandene und erreichbare Schülerpotential des Umfelds, die speziellen örtlichen und regionalen Besonderheiten, die zu erwartenden Anforderungen und Quantitäten an nachgefragten qualifizierten Arbeitskräften kommen nicht ins Visier der Schule, werden dort nicht eigenverantwortlich umgesetzt. Zu erwarten ist auch, dass die Schule die Schüler stärker selektiert, das begrenzt substitutive Verhältnis von Lehrer- und Schülerleistung im Bildungsprozess sich eher zu Gunsten der Lehrer verschiebt, i.e. mehr Eigenleistung von den Schülerinnen und Schülern verlangt wird. (2) Die unmittelbare Orientierung am Markt bedeutet, dass sich die Schulen daran messen lassen müssen, ob es ihnen letztendlich gelingt, ihre Schülerinnen und Schüler an wei58 terführenden Schulen, Hochschulen, in Ausbildungsbetrieben oder am Arbeitsmarkt zu platzieren. Die Berichterstattung erfolgt nicht in erste Linie gegenüber dem Staat, sondern zeit- und ortsnah gegenüber den Nachfragern und der breiten Öffentlichkeit. Dementsprechend haben die Schulen größere Freiheit und Verantwortung. Marktwettbewerb und Eigenständigkeit sind die Voraussetzung. Sie entscheiden nicht nur über die Wahl der Methoden, bestimmte Ziele oder operationalisierte Standards zu erreichen, sondern gewichten auch die Ziele anders je nach den individuellen Begabungen und dem sozialen Hintergrund der Schüler sowie den regionalen und überregionalen Erfordernissen von Wirtschaft und Gesellschaft in einem staatlich vorgegebenen Rahmen. Dazu gehört auch eine ständige Überprüfung, ob und wie es gelingt, die Schüler auf den weiteren Bildungsweg und auf den Arbeitsmarkt erfolgreich vorzubereiten. Voraussetzung hierfür ist die Aneignung des notwendigen Marktwissens. Die Gefahr dabei ist, dass der Wettbewerb nicht vollkommen genug ist, um nicht Leistungsdefizite durch monopolistische Spielräume und Marktintransparenzen entstehen zu lassen. Zu fragen wäre dabei, ob nicht die marktliche Lösung selbst das Interesse an geeigneten Leistungsvergleichen stärkt und ggf. eine Ergänzung durch obligatorische, unveröffentlichte Leistungsvergleiche vorzuziehen wäre. Dadurch würde vermieden, dass das Augenmerk der Bildungsnachfrager und der Öffentlichkeit sich ausschließlich nach dem Ranking richtet, das sich aus den Vergleichstests ergibt. Darüber 59 hinaus käme der Schulaufsicht, etwa nach dem Visitationsbzw. Inspektionsverfahren, bei der Qualitätssicherung ergänzend zum Wettbewerb Bedeutung zu. Die Diskussion um die zentrale Vorgabe von Bildungsstandards, die inzwischen eingeführten Standards (für Fünfzehnjährige) und die Erfahrungen mit Zentralprüfungen (z. B. Abitur) spiegelt sich in der nachfolgenden Literatur wieder. f) Selbständigkeit von Schulen Die Verselbständigung von Schulen wird zwar mehr oder weniger in allen Bundesländern und entsprechend in den Kommunen als Schulträger angestrebt, ist aber aus ordnungsökonomischer Sicht nicht weit vorangeschritten. Von Verselbständigung kann ökonomisch keine Rede sein, da für die staatlich-kommunalen Schulen bisher kein unternehmerisches Risiko existiert, sie bisher nicht einmal den Status von Regiebetrieben haben. Elemente größerer Eigenständigkeit sind begrenzte Personalbefugnisse (z.B. die so genannte ‚schulscharfe Ausschreibung‘), ein kleines Budget zur eigenen Disposition und die Anweisung durch die Ministerien, Schulprofile zu erstellen, die Auskunft über das Leistungsprofil geben sollen. Bei letzteren fehlt es aber durchweg an Professionalität und an der Brauchbarkeit dieser Informationen für Bildungsnachfrager und die breite Öffentlichkeit. Auch fehlen die internen Steuerungsinstrumente sowohl im kaufmännischen Bereich (Kosten-Leistungsrechnung, Bilanz) als auch im Qualitätsmanagement und in der Marktbeobachtung (Beobachtung des Schulein60 zugsbereichs und des Bildungserfolgs in Form von Verbleibedaten der Absolventen in fortführenden Bildungsgängen und auf dem Arbeitsmarkt). Ordnungsökonomisch können daher bisher keine für die Funktionstüchtigkeit eines dezentralen, wettbewerblich gestalteten Schulsystems wesentlichen Veränderungen (Verantwortung für den Ressourceneinsatz, für den Erfolg der Absolventen, für die Berichterstattung und Markttransparenz) wahrgenommen werden. Das gilt auch für die Modellprojekte der Bertelsmann Stiftung, die die Verselbständigung von rd. 300 Schulen in Nordrhein-Westfalen zum Gegenstand haben. Offen bleibt in dem Zusammenhang auch die Frage, wie zentrale Bildungsstandards und Selbständige Schule zusammengehen. Entgegen der Zielharmonie, die der Sachverständigenrat zwischen beiden sehen möchte (s. auch Wößmann 2003), aber auch nicht begründen kann (Jahresgutachten 2004/5, S. 593, 606 f.), ist die ökonomische Funktion unter Standards, wie oben angedeutet, stark beschränkt. Die Behauptung in der Setzung von Bildungszielen dürfe es keinen Wettbewerb geben (S. 606), ist gerade im Hinblick auf die Entwicklung von Wirtschaft (Wachstum, Innovation) und Gesellschaft von Bedeutung (Bodenhöfer u. Riedl, Vanberg, van Lith 1998, Tessaring S. 27). Die Sichtweise der deutschen Wirtschaft, in der Selbständigkeit von Schulen im Wesentlichen eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bzw. der Kosteneffizienz zu sehen, ist ordnungsökonomisch zu kurz gegriffen. Allerdings 61 erfordert die dezentrale Setzung von Bildungszielen im gesetzlichen Rahmen auch echte Selbständigkeit der Schulen, i. e. das Tragen eines unternehmerischen Risikos und Marktsteuerung (Preise bei Finanzierung durch Pro-Kopf-Pauschalen, Bildungsgutscheine, ergänzt durch ein einkommensabhängiges Schul- bzw. Unterrichtsgeld) und eine von den Schulen getrennte, unabhängige Schulaufsicht. II. Hochschulbereich a) Staatsferne, Selbständigkeit von Hochschulen und wissenschaftsadäquate Organisations- und Rechtsformen In der aktuellen Diskussion sind in der Bundesrepublik Deutschland der Wunsch und die Notwendigkeit nach mehr Staatsferne und Sicherung wissenschaftsadäquater Eigenständigkeit („Autonomie“) groß. In Zusammenhang mit einer Verselbständigung staatlicher Hochschulen tritt dabei die Frage der Rechtsform auf, unter der Forschung, Lehre, Studium wissenschaftsgeeignet organisiert werden können. Insbesondere die Verselbständigung einiger niedersächsischer Universitäten und Fachhochschulen sowie die Diskussion um die Verselbständigung der Freien Universität Berlin haben diese Diskussion entfacht. Dabei ist die Frage nach den öffentlich-rechtlichen (selbständige Anstalt, Körperschaft, Stiftung) und privaten Rechtsformen (GmbH, AG, eingetragene Genossenschaft, e. V., selbständige Stiftung privaten Rechts) mit ihren Folgen für die Organi62 sation von Wissenschaft und ihre Finanzierungsmöglichkeiten von Belang. Die nachfolgende Literatur gibt dazu Auskunft. b) Qualität der Forschung und Lehre: Akkreditierung und Evaluation oder Marktwettbewerb? Eine der Fragen, die in jüngster Zeit mit der Qualitätsverbesserung von Hochschulleistungen in Deutschland in Forschung und Lehre verbunden ist, ist die Frage nach der Leistungsbewertung durch Marktzulassungs- und Evaluationsverfahren. Die Hochschulrektorenkonferenz und der Wissenschaftsrat haben hierzu Positionen bezogen und Verfahren in Gang gebracht. Die Verfahren beanspruchen erhebliche Ressourcen auf beiden Seiten, bei den Akkrediteuren bzw. Evaluatoren und den Zulassung beantragenden Fakultäten bzw. Evaluierten, und sind deshalb in die Kritik geraten. Neben den grundsätzlichen Fragen, ob eher ein freier Zugang zum Hochschulmarkt für Lehre bestehen soll, ob die Bewertung der Qualität der Studiengänge nicht den Studierenden, den Arbeitgebern und den Marktinformationen generierenden Agenturen und sonstiger Öffentlichkeit überlassen bleiben sollte und ob die Bewertung von Forschungsleistungen der Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern nicht dem Wettbewerb unter Forschern überlassen bleiben sollte, stellt sich die schwierige Frage nach dem Wie. Zu erwarten und auch festzustellen ist, dass besonders im Fall der Evaluation nicht selten produktives, intrinsisch motiviertes Verhalten abnimmt und durch vor63 gegebene Leistungskennziffern und Indices in eher weniger produktive Bereiche abgelenkt wird. c) Studiengeld – wird es Anreiz und Reformhebel? Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Studiengebührenverbot des Hochschulrahmengesetzes (Normenkontrollverfahren) ist ordnungspolitisch der Weg frei zu Ansätzen einer pretialen Lenkung der Hochschullehre durch Studiengebühren bzw. Studienbeiträge (Entgelt oder Teilentgelt für die Nutzung staatlicher Einrichtungen) oder Studiengeld. Die Reaktionen der Landesregierungen lassen aber bisher wenig erkennen, die mit der Einführung von Kostenbeiträgen der Studierenden verbundenen möglichen Anreize zu einer besseren Qualität und Ressourcenverwendung in der Hochschullehre zu nutzen und die asymmetrische Anreizstruktur zwischen Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen abzubauen (van Lith 1998). Es wird keinesfalls als selbstverständlich erachtet, dass den Hochschulen bzw. ihren Fakultäten Handlungsfreiheit zumindest in einem bestimmten Rahmen für die Fixierung von Studienbeiträgen gewährt werden sollte. Auch werden keine Vorkehrungen institutioneller Art (Finanzierungstransparenz, Vermögens- und Privatrechtsfähigkeit) getroffen, die so weit wie möglich sicher stellen, dass die Beiträge der Studierenden den Hochschulen verbleiben und nicht als Entgelt ohne Reformeffekt dem allgemeinen Staatshaushalt zugeführt werden. Letzteres hätte zur Folge, dass das Verhältnis zwischen Fakultät und Studierenden unverändert bleibt, eine Art ‚Qualitätsgemeinschaft‘ der Lehrenden und 64 Lernenden sich kaum fortentwickeln kann und die Anreize zu mehr Leistung wie bisher einseitig zu Gunsten der Forschung fortbestehen. Entsprechend wird die Lehre weiterhin tendenziell vernachlässigt und der Wettbewerb zwischen den Fakultäten, auch den privaten, nicht gestärkt werden. Widerstand der Studierenden wäre die Folge, und es träte politisch der gleiche negative Akzeptanzeffekt ein wie 1982/3 bei der Umstellung des BAföG vom Zuschuss auf rückzahlbares Darlehen. Die Frage ist hier, ob es in nächster Zukunft gelingt, die Eigenständigkeit der Hochschulen und Fakultäten – auch über den Studienabschluss hinaus mit entsprechenden Wirkungen für die wissenschaftliche Weiterbildung und positiven Rückwirkungen für Forschung und Lehre – voran zu bringen und gleiche Wettbewerbsbedingungen mit privaten herzustellen. Nicht zuletzt hängt davon ab, ob es möglich wird, gezielt ausländische Studierende und Weiterzubildende für den deutschen Wissenschaftsstandort zu gewinnen, ggf. ausländisches Kapital für Forschung und Lehre zu attrahieren und für die erbrachten Leistungen Devisen zu erwirtschaften. III. Berufliche Aus- und Weiterbildung Anders als (bisher) Schulen und Fakultäten haben Unternehmen starke ökonomische Anreize, ihre Nachwuchskräfte gut aus- und weiterzubilden. Andernfalls würden sie langfristig nicht am Markt bestehen können. Entsprechend ist 65 der betriebliche Teil der Aus- und Weiterbildung organisiert und werden Anforderungen an den schulischen Teil der Ausbildung, besonders die berufsbildenden Schulen, gestellt. Vermutlich ist das einer der Gründe, weshalb das duale Berufsausbildungssystem als leistungsfähig und erfolgreich angesehen wird. Probleme bestehen allerdings (a) in der Abstimmung von Angebot und Nachfrage nach Ausbildungsplätzen, (b) in der Entwicklung von Ausbildungsordnungen und (c) in der Abstimmung von Theorie und Praxis zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. a) Abstimmung von Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage Für die immer wieder auftretenden Schwächen in der Abstimmung von Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage sind Regulierungen des Berufsbildungsgesetzes und Rigiditäten auf dem Ausbildungsmarkt verantwortlich sowie unzureichende Finanzierungsmöglichkeiten, die die betriebliche Ausbildung konjunkturunabhängig machen (s. unter Finanzierung bes. Rückzahlungsklauseln). Da zunehmend die zukünftige Leistungsfähigkeit und das Vermögen von Unternehmen, Erträge zu erwirtschaften, durch die Qualität und das Können der Mitarbeiter bestimmt werden, weniger dagegen durch das vorhandene Sachkapital (Unternehmensaktiva), sind Entwicklungen im Gang, die Rechnungslegungsvorschriften dieser Entwicklung anzupassen und den immateriellen Werten des Unternehmens und der Ausbildungsqualität der Mitarbeiter mehr Rechnung zu tragen. 66 b) Entstehung von Ausbildungsordnungen ‚von oben‘ oder ‚von unten‘? Die Entwicklung von Ausbildungsordnungen und ihre Neuordnung, die auf dem politischen Entscheidungswege über Einbindung zahlreicher Gremien erfolgt, wird als zu bürokratisch und langwierig angesehen, so dass die Ausbildung oft nicht rechtzeitig den technischen und wirtschaftlichen Neuerungen in den Unternehmen angepasst werden kann. Gefragt wird hier, ob nicht auch in Bezug auf die Abstimmung von Theorie und Praxis (c) und ein besseres Zusammenwirken von Schule und Ausbildungsbetrieb, die Entwicklung von Ausbildungsordnungen statt ‚von oben‘ markt- und praxisnah ‚von unten‘ über die Schulen nach oben erfolgen sollte. c) Abstimmung von Theorie und Praxis, Kooperation zwischen Schule und ausbildenden Betrieben Die Abstimmung von Theorie und Praxis sowie die Zusammenarbeit mit den ausbildenden Betrieben und Unternehmen könnte dadurch besser werden, dass die Berufsschulen für den Erfolg ihrer Schüler in der Aus- und Fortbildung und für die Unterstützung und Beratung der Betriebe und Unternehmen in Qualifizierungs- und Knowhow-Fragen, honoriert werden. Das gilt besonders für die Zusammenarbeit mit kleineren ausbildenden Unternehmen, die nicht selten von der technischen Ausstattung und dem Know how der Schulen profitieren könnten. 67 D) Bildungsfinanzierung – Finanzierung der Humankapitalbildung Bildung bzw. Investitionen in Humankapital können privat oder/und staatlich finanziert werden. I. Private Finanzierung von Bildung Die private Finanzierung von Bildung ist heute selbst unter den Bedingungen der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich möglich und wird praktiziert. Das gilt nicht nur für den Lebensunterhalt während der Schul- oder beruflichen Ausbildung, sondern auch, wenn auch im deutlich geringeren Maße, für die Kosten des Bildungsangebots (Kosten des Schul-, Hochschul-, Aus-, Weiterbildungsplatzes). Sie wäre erst recht im größeren Umfang möglich, wenn der Staat die Steuerzahler um die für Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen aufgewendeten Mittel entlastet und damit die finanzielle Eigenvorsorge als Pflichtvorsorge oder auf freiwilliger Basis stärkt. a) Eigenfinanzierung und private finanzielle Vorsorge Private Bildungsfinanzierung ist vor allem so lange unproblematisch, so lange sie aus Eigenmitteln finanziert werden 69 kann, Eltern, Erziehungsberechtigte und andere entsprechende finanzielle Vorsorge betreiben können (s.u.a. zu Bildungssparen van Lith 1985, Grossmann u. Laux 1984, 2001, Sachverständigenrat Bildung 1998). Sie ist auch dann noch kein Problem, wenn Eltern, Verwandte, Freunde, Selbsthilfegruppen, -genossenschaften oder Unternehmen sächliche oder personelle Sicherheiten bei der Aufnahme von Fremdmitteln für die Finanzierung der Schul- und beruflichen Ausbildung bereitstellen (s. van Lith 1985, S. 129 ff., van Lith 1999 Finanzierung der Berufsausbildung sowie Handbuch der Aus- und Weiterbildung). b) Private Fremdfinanzierung: Schwierigkeiten des Kapitalmarktes bei der Humankapitalfinanzierung Sobald aber private Haushalte (Eltern, Studierende) über keine ausreichenden Eigenmittel und Kreditsicherheiten verfügen, entstehen Schwierigkeiten, weil gebildetes Humankapital nicht als Kreditsicherheit dienen kann (s. oben Eigenschaften des Gutes Bildung), die Erträge aus diesem Kapital i. d. R. erst Jahre später entstehen, diese für den Kreditgeber unsicher sind (Langfristigkeit der Finanzierung, moralisches Risiko durch absichtliche Vermeidung der Rückzahlung, Risiken der Rückzahlungsunfähigkeit durch Tod, Invalidität, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft) und sie auch nur zum Teil (pfändbarer Teil des monetären Einkommens) zur Tilgung zur Verfügung stehen. Zwar sind die meisten Risiken der Rückzahlungsunfähigkeit versicherbar. Sie verteuern aber den Kredit. Außerdem sind die Verwaltungskosten für den Kreditgeber hoch und die Laufzeiten der 70 Kredite sehr lang, selbst wenn man unterstellt, dass die Anbieter auf dem Bildungsmarkt die Studienzeiten verringern (z.B. durch Einführung des Bachelors) oder feiner stufen und die Studierenden zügiger studieren. Entsprechend hoch wird der Zinssatz sein. Er wird über dem Zinssatz für Sachkredite liegen und die mit ihm verbundene Zinslast wird manchen Nachfrager nach Bildungskrediten abschrecken. Auf Seiten der Nachfrager kommt hinzu, dass sie sich als junge Menschen verschulden müssten, und dass unter der Unsicherheit, ob ein Studium sich lohnt, die Erträge also die Kosten übersteigen oder sie überhaupt in der Lage sein werden, das Studium erfolgreich abzuschließen (s. van Lith 1985, S. 133–142, s. auch die jüngste Diskussion und die Reaktionen in Zusammenhang mit der Refinanzierung von Studiengebühren, FAZ v. 27. 1. 2005, S. 13 u. v. 1. 2. 2005, S. 9). Die schon bestehenden Angebote als auch die derzeit neu eingeführten Studienfinanzierungsangebote der Kreditwirtschaft ermöglichen es dem Studierenden mit ausreichender Bonität auch ohne staatliche Risikobeteiligung und ohne Risikobeteiligung der Bildungsanbieter Kapital für sein Studium auf dem privaten Kapitalmarkt zu aquirieren. Für Studienbewerber bzw. Studierende mit niedriger Bonität könnte sich ggf. der Staat oder der Bildungsanbieter am Risiko beteiligen. In jedem Fall setzt ein funktionierender Kapitalmarkt für Studienkredite wettbewerblich agierende Hochschulen voraus, die nur die Quantität und Qualität an Studierenden ausbilden, die auch vom Arbeitsmarkt zu entsprechender Entlohnung absorbiert werden. 71 II. Staatliche Finanzierung von Bildung Bei der staatlichen Bildungsfinanzierung sollten zunächst folgende Sachverhalte unterschieden werden, die häufig nicht korrekt getrennt werden, zu Konfusion und Fehleinschätzungen führen: (1) Finanzierung staatlicher Bildungsaktivität, i. e. Finanzierung staatlich-kommunaler Schulen, staatlicher Hochschulen und anderer staatlicher Bildungseinrichtungen: Die Finanzierung wird hier finanzwirtschaftlich als Finanzierung unmittelbarer staatlicher Aktivität behandelt. Sie ist mit dieser Eigenschaft Bestandteil des Staatsbudgets. (2) Finanzierung privater Bildungsaktivitäten durch Subventionen: die nahezu vollständige Finanzierung oder die Teilfinanzierung nicht staatlicher Einrichtungen oder Personen, etwa privater Schulen und Hochschulen bzw. die Finanzierung der Bildung von Schülern und Studierenden (z. B. staatliche Stipendien, nicht rückzahlbare Bestandteile des BAföG, Bürgschaften und Zinssubventionen für Bildungsdarlehen, Steuervergünstigungen, wie z. B. der Sonderausgabenabzug für Ausgaben für die Schul- und Berufsausbildung, Zulagen und Sonderabschreibungen für aus- und weiterbildende Betriebe). Zu beachten ist, dass Subventionen einen anderen haushaltsrechtlichen Status haben als Ausgaben für staatseigene Aktivitäten und Einrichtungen. Sie unterliegen eher der Kürzung, so z. B. die für die Privatschulfinanzierung von den Bundesländern bereit gestellten Mittel. 72 Subventionen sollen der effizienten Erfüllung von Staatsaufgaben oder der Beseitigung von Marktversagen dienen. Sie sind allokativ zu begründen. Dementsprechend können sie (1) den Bildungsmarkt betreffen, etwa die Finanzierung präventiver Bildungsmaßnahmen zur Reduzierung von besonderen Sprachdefiziten, der Reduzierung des Drogenkonsums, der Kriminalitätsbekämpfung, der zu geringen Nachfrage nach bestimmten Studienfächern, z. B. in den Natur-, Ingenieurwissenschaften, wenn Funktionsschwächen des Marktes vorliegen, oder (2) den Kapitalmarkt betreffen, d.h. die Finanzierung von Humankapitalinvestitionen, etwa im Fall mangelnder Kreditwürdigkeit von begabten Studierenden wegen fehlender Banksicherheiten oder im Fall von Privatschulen und privaten Hochschulen wegen staatlicher Regulierungen. (3) Finanzierung von Bildung über Sozialtransfers: staatliche Zuwendungen, die nicht aus allokativen Gründen vorgenommen werden, dementsprechend sich nicht auf die Funktionsschwächen des Bildungs- oder Kapitalmarktes beziehen, sondern die Bildungsbeteiligung aus wirtschaftlich schwachen und kinderreichen Familien kostenmäßig (Verringerung der Opportunitätskosten) erleichtern sollen. So kann ein Teil des nicht rückzahlbaren BAföG, des Familienlastenausgleichs und der einkommensabhängig gezahlten staatlichen Stipendien sozialpolitisch-distributiv begründet werden. Je ungleichmäßiger die Einkommens- und Vermögensverteilung in einer Volkswirtschaft ist, umso mehr Bedeutung kommt dem Sozialtransfer zu. Indirekt wird dadurch 73 auch die allokative Effizienz durch Annäherung an eine optimale Einkommensverteilung gefördert. Die staatliche Finanzierung von Bildung kann grundsätzlich angebotsorientiert oder nachfrageorientiert sein. Die angebotsorientierte Finanzierung verbindet sich dabei bekanntlich mit der unmittelbar staatlichen Aktivität auf dem Bildungsmarkt (unmittelbar staatliche Produktion und Finanzierung von Bildung). Sie dominiert in fast allen Staaten der Europäischen Union (Ausnahmen: Belgien, Niederlande) und in vielen anderen Ländern. a) Angebotsorientierte Finanzierung (Institutionenfinanzierung) Staatlich-kommunale Schulen und staatliche Hochschulen werden als staatliche Einrichtungen institutionell finanziert (s. oben (1). Haushaltsrechtlich sind sie unselbständige Anstalten des öffentlichen Rechts, als Schulen im Eigentum der Kommune (Ausnahme: deutsche Schulen im Ausland: Bundeseigentum), als Hochschulen im Eigentum des Bundeslandes (Ausnahmen: Hochschulen der Bundeswehr und einige andere, jeweils den Bundesministerien zuzuordnende Fach- und Fachhochschulen). Die Finanzierung kann einsatzorientiert (inputorientiert) oder leistungsorientiert (outputorientiert) sein. 1. Einsatzorientierte Finanzierung Die einsatzorientierte Finanzierung richtet sich nach der Ausstattung der Einrichtungen mit Einsatzfaktoren, Personalstellen (Planstellen) und einer standardisierten Sach74 mittelausstattung (z. B. Fläche in m2, umbauter Raum in qm3). Sie steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der erbrachten Leistung. Lediglich eine bestimmte quantitative Standardleistung (Schüler-, Studierendenzahl) wird planerisch unterstellt. Richtwerte (Lehrer je x Schüler, Dozent je x Studierende/Fachrichtung) für die Ausstattung sind die Grundlage des staatlichen Haushaltsansatzes, der zwischen dem jeweiligen Bildungs- bzw. Wissenschaftsministerium und dem Finanzministerium verhandelt und letztendlich im Rahmen des Jahreshaushaltsgesetzes von der Volksvertretung (Landtag, Bundestag) zu verabschieden ist. Die Struktur der Mittelveranschlagung ist im Detail grundsätzlich fix (strukturierter Haushalt) und unterliegt nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz der sachlichen und zeitlichen Nichtdeckungsfähigkeit der einzelnen Haushaltspositionen (Kameralistik). Für die staatlich-kommunalen Schulen kommt erschwerend hinzu, dass für die so genannten äußeren Schulangelegenheiten (Sachmittelausstattung, nicht-pädagogische Hilfskräfte wie Hausmeister, Sekretärin, Reinigungspersonal) die jeweilige Kommune bzw. der Landkreis zuständig ist und für die Ausstattung mit Lehrkräften das jeweilige Bundesland. Darüber hinaus gewährt das Land Zuschüsse für den Schulbau und der Bund beteiligt sich am Hochschulbau der Bundesländer. Haushaltsflexibilisierung. Seit einigen Jahren wird die sachliche und zeitliche Nichtdeckungsfähigkeit der Haushaltspositionen gelockert, der staatliche Haushalt flexibilisiert. D. h. eine begrenzte gegenseitige Deckungsfähigkeit 75 bzw. Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln (z. B. 5 % oder 10 % der veranschlagten Mittel für bestimmte Haushaltspositionen) wird den Mittelempfängern gewährt, damit diese selber flexibler auf individuelle Gegebenheiten reagieren können. Globalhaushalt. Im Gegensatz zur Haushaltsflexibilisierung erlaubt der Globalhaushalt nach Zuweisung des nach Standardrichtwerten vorgegebenen Budgets freie Verfügbarkeit im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Aufgabenzuweisung. Echte Globalhaushalte werden bisher in der Bundesrepublik Deutschland nicht praktiziert. Allenfalls sind dies Teilhaushalte, Fonds, die zur eigenständigen Disposition der Schulen und im größeren Umfang der Hochschulen zur Verfügung stehen. Für die Schulen haben diese freidisponiblen Mittel eine Größenordnung zwischen ca. 0,5% bis 3% der Gesamtmittel. Bei den Hochschulen dürften diese Mittel in einer deutlich höheren Größenordnung liegen (1–10%), sind dann aber i. d. R. bereits mit leistungsorientierten Kennziffern und Zielvereinbarungen verbunden. 2) Leistungsorientierte Finanzierung (Kennzahlen, Zielvereinbarungen) Die leistungsorientierte Finanzierung berücksichtigt als institutionelle Finanzierung die tatsächlich erbrachte quantitative, teils auch qualitative Leistung (z. B. Schülerzahlen, Studierendenzahlen in der Regelstudienzeit, Absolventenzahlen, für wissenschaftliche Hochschulen bestimmte Forschungsindikatoren, wie z. B. wissenschaftliche Publikationen, Dritt76 mittel). I. d. R. betrifft die leistungsorientierte Zuweisung allerdings nur einen Teil des Budgets. Zielvereinbarungen. Finanzierung der Hochschulen auf der Grundlage von Zielvereinbarungen sind in nahezu allen Bundesländern eingeführt worden (s. Müller u. Ziegele 2003). Grundlage sind verbindliche Absprachen (Verträge) zwischen den Wissenschaftsministerien und den einzelnen Hochschulen. Die Absprachen betreffen quantitative und qualitative Ziele der Leistungserstellung in Lehre und Forschung. Zielvereinbarungen sind jedoch juristisch keine echten Verträge, oft nicht verbindlich und nicht präzise genug, wenn es insbesondere um qualitative Vereinbarungen geht. Ihre Problematik liegt ordnungsökonomisch in der staatlich-administrativen Vorgabe, der Intervention in die Wissenschaftsfreiheit und der Schwächung der Marktsteuerung. Schülerpauschalen oder Defizitdeckungsverfahren? In der Privatschulfinanzierung werden in der Bundesrepublik Deutschland zwei Verfahren angewandt, die eine Mischung zwischen einsatzorientierter und leistungsorientierter Finanzierung darstellen: das Defizitdeckungsverfahren und die Finanzierung über pro-Kopfpauschalen (Schülerpauschalen). Ersteres orientiert sich am Einsatz der notwendigen Leistungsfaktoren, die erforderlich sind, um die Aufgaben einer Privatschule als Ersatzschule zu erfüllen. Dabei wird ein Eigenbeitrag zur Kostendeckung erwartet, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist und in etwa zwischen 20 bis 6 % der vergleichbaren Kosten einer staat77 lichen Schule liegt. Nach dem Verfahren der Schülerpauschalen wird dagegen vom Staat (Bundesland) pro Schüler ein Durchschnittsbetrag gezahlt, der sich an den laufenden Kosten pro Schüler einer entsprechenden öffentlichen Schule richtet, ebenfalls versehen mit einem Abschlag, der je nach Bundesland unterschiedlich ist und mit den besonderen Bildungszielen der Privatschulen begründet wird, die diese selbst zu finanzieren haben. Inzwischen ist die Mehrzahl der Bundesländer zum Finanzierungsverfahren über Schülerpauschalen übergegangen (Ausnahme NordrheinWestfalen). Streitpunkt ist dabei die korrekte Berechnung der Kosten eines Schulplatzes (s. Abschnitt Kosten und Preise) und die Berücksichtigung von Abschreibungen für Investitionen in Schulbau und Einrichtungen. Schwierigkeiten beim Übergang vom Defizitdeckungsverfahren zur Finanzierung auf der Basis von Pro-Kopf-Pauschalen machen zudem Härten für bestehende Schulen, die auf Grund ihrer baulichen Situation mit Nachteilen bei der Umstellung zu rechnen haben. Da derartige Pauschalen oder Beiträge zur Defizitdeckung Subventionen sind, unterliegen sie außerdem im Gegensatz zur Finanzierung staatlicher Schulen schneller der Kürzung. Das Finanzierungsverfahren über Pro-Kopf-Pauschalen kommt der Finanzierung nach Leistung am nächsten und entspricht, abgesehen von dem Umstand, dass eine solche Pauschale nicht in einer Zahlungsanweisung verbrieft ist und dem Bildungsnachfrager ausgehändigt wird, dem Bildungsgutschein, der um ein geringes Aufgeld in Höhe des ver78 fassungsrechtlich zulässigen Schulgeldes (s. oben) ergänzt werden kann. Würde dieses Verfahren nach gleichen Grundsätzen auf private und staatliche Schulen angewendet, so würde der Wettbewerb in entscheidender Weise beflügelt, Wettbewerbsgleichheit zwischen privaten öffentlichen und staatlich öffentlichen Schulen hergestellt und der Schulmarktzugang von finanziellen Barrieren befreit. b) Nachfrageorientierte Finanzierung (Subjektfinanzierung) Nachfrageorientierte Finanzierung betont den Aspekt der Humankapitalbildung. Nicht die Institutionen (Schulen, Hochschulen usf.) werden finanziert, sondern die Subjekte (Bürger, Ausländer), die sich bilden wollen bzw. der Bildungspflicht unterliegen, und Bildungsleistungen nachfragen. Die Leitidee der staatlichen Bildungspolitik ist hier, nicht selbst als Bildungsproduzent aufzutreten, sondern die Nachfrager nach Bildung, besonders die Bürger des eigenen Landes finanziell in die Lage zu versetzten, sich Bildung anzueignen, soweit sie selbst aus finanziellen Gründen dazu nicht in der Lage sind. Folgende Formen der nachfrageorientierten Finanzierung lassen sich unterscheiden: Darlehensfinanzierung, Bildungsgutscheine, Bildungsgeld, Steuerabzugsverfahren (Bürgergeld) und diverse Mischformen, z. B. Bildungskonten, Studienkonten. (Zum Über79 blick hierzu s. van Lith, 1985, S. 131–261, Übersicht S. 143, und die dort angegebene Literatur) 1. Bildungsdarlehen Es haben sich verschiedene spezielle Formen der Darlehensfinanzierung herausgebildet. Diese Formen gehen davon aus, dass unabhängig von den sächlichen und persönlichen Sicherheiten, die ein Nachfrager nach einem Bildungsdarlehen anbieten kann, eine Vorfinanzierung der Bildungsausgaben (Studien-, Unterrichtsgeld, Studiengebühren, sonstige studienbezogene Ausgaben, Ausgaben für den Lebensunterhalt) ermöglicht werden soll. Diese Formen der Darlehensfinanzierung im weitesten Sinne lassen sich wie folgt klassifizieren: • Konventionelle Darlehen Vorschläge: z. B. R. Hauser u. H. Adam, A. Rivlin; praktiziert in zahlreichen Ländern, USA z.B. Stafford Loans, Perkins Loans, s. KfW 2005 (grober Entwurf), Sachverständigenrat 2004/5 Die Darlehen sind ausgestattet mit a) fakultativer Versicherung oder b) obligatorischer Versicherung gegen zumindest einige Risiken der Rückzahlungsunfähigkeit (Tod, Invalidität, Arbeitslosigkeit) • Darlehen mit einkommensabhängiger Tilgung (Bildungsnießbrauch) a) der Staat als Kreditgeber 80 1) mit fakultativer Beteiligung Vorschläge: M. Friedman, E. Shapiro, C. C. Killingsworth, Zacharias-Plan, C. C. von Weizsäcker • a) 2) mit obligatorischer Beteiligung (Bildungs-, Akademiker’steuer’) Vorschlag z. B. von W. Kuna, praktiziert in Australien, CHE-Vorschlag • b) öffentliche (nicht hoheitliche) oder private Einrichtungen als Darlehensgeber (private einkommensabhängige Tilgung) Vorschläge v. z.B. W. Vickrey, Carnegie Commission, St. P. Dresch u. R. D. Goldberg; praktiziert u. a. an den Universitäten Yale, Duke, Harvard (Vorläufer: mittelalterliche Universitäten), Witten-Herdecke 2.Bildungsgutscheine Bildungsgutscheine sind Subventionen zur Beseitigung von Bildungs- oder Kapitalmarktunvollkommenheiten und/oder bildungspolitisch motivierte Sozialtransfers, die durch einen Gutschein verbrieft und zweckgebunden sind. Sie dienen ausschließlich der ganzen oder anteiligen Finanzierung der Kosten von Schul- bzw. Hochschulstudienplätzen. Werden sie ausschließlich zur Finanzierung staatseigener Schulen und Hochschulen verwendet, handelt es sich um eine technisch anders abgewickelte, nachfrageorientierte Form der Finanzierung staatseigener Aktivitäten (s. oben). Im letzteren Fall unterscheidet sich die Bildungsgutscheinfinanzierung nur geringfügig von der direkten leistungsbezogenen Finan81 zierung von Schulen und Hochschulen (z. B. nach den Kennziffern pro Schüler bzw. Studierender). Sind dagegen Bildungsgutscheine an allen akkreditierten Schulen und Hochschulen, seien es staatliche oder private, in- oder ausländische, einlösbar, so haben sie reinen Subventionsund/oder Sozialtransfercharakter. Ökonomisch ist von Bedeutung, dass der Bildungsgutschein wie jede bildungsbezogene Subvention bzw. wie jeder bildungsbezogene Sozialtransfer die Kosten der Bildung für den Nachfrager senkt. Deckt der Bildungsgutschein sämtliche Kosten des Schul- bzw. Studienplatzes ab, so verbleiben dem Bildungsnachfrager lediglich die Kosten des Lebensunterhalts und die Kosten der eigenen Bildungs- oder Lernleistung. Eine Beteiligung an den Kosten der Schule bzw. Hochschule liegt nicht vor. Ein Anreiz für den wirtschaftlichen Umgang mit diesen Ressourcen ist insofern auch nicht gegeben. Zu beachten ist bei der Gutscheinfinanzierung, dass die Ausgabe und Einlösung von Gutscheinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen. So ließe sich in der Bundesrepublik Deutschland wahrscheinlich verwaltungstechnisch einfacher die Finanzierung pro Kopf bei freier Schul- und Hochschulwahl nach der Landeskinderklausel durchführen und die Spitzen zwischen den Gebietskörperschaften ausgleichen. Der Wettbewerbseffekt wäre ein deutlich größerer als bei Einführung von Schul- bzw. Studiengeld, das allenfalls eine Größenordnung von 25 % der Schul- bzw. Hochschulplatzkosten erreichen dürfte (Beispiel USA). 82 Arten von Bildungsgutscheinen • der Bildungsgutschein mit festem Nennwert (z.B. 5000 Eur für ein Schul- oder Studienjahr) oder in Abhängigkeit von den Kosten eines durchschnittlichen Schul- oder Studienplatzes mit variablem Wert • der pro-Kopf-Gutschein (Schüler, Studierender) oder proStück-Gutschein (Unterrichtsstunde, Vorlesung, Kurs, Lernmodul, Studiensemester, Schuljahr) • der einkommensabhängige Bildungsgutschein (invers zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Bildungsnachfragers bzw. seiner unterhaltspflichtigen Eltern variierend, steuerlich z. B. dem Einkommen zuzurechnen oder nicht) • der ergänzungsfähige (Zuzahlungen möglich) bzw. nicht ergänzungsfähige Bildungsgutschein (kommt einer Preisfixierung für Bildungsleistungen gleich) • der erfolgsabhängige oder erfolgsunabhängige Gutschein (der Bildungsanbieter verpflichtet sich, angenommene Bildungsnachfrager auf ein bestimmtes Bildungsniveau zu bringen, bestimmte, vorab definierte Bildungsziele zu erreichen oder nicht) Neben der finanziellen Ausgestaltung des Bildungsgutscheins sind die Rahmenbedingungen zu regeln: • Wer ist gutscheinberechtigt? (gutscheinberechtigte Bildungsnachfrager) 83 • Wer ist Gutschein einlösungsberechtigt? (akkreditierte Bildungseinrichtungen) • Welche Mindeststandards sollen gesetzt werden? • Wie werden Marktransparenz und die Rechte der Bildungsnachfrager gesichert? • Wie wird das Bildungsgutscheinsystem verwaltungstechnisch ausgestaltet? (Ausgabe der Gutscheine an Schüler (Eltern), Studierende, Einlösung der Gutscheine bei der Schule, Hochschule der Wahl, Einreichung von diesen bei den zuständigen staatlichen Stellen) S. hierzu die ausführliche Beschreibung möglicher und vorgeschlagener Bildungsgutscheinmodelle bei van Lith 1985, S. 182– 261, Übersicht S. 194 f. sowie Dohmen 2002. Erfahrungen mit Bildungsgutscheinen und Schulwahlfreiheit Inzwischen liegen eine Reihe von Erfahrungen mit Bildungsgutscheinen vor (s. van Lith 1985, S. 246–250 (Alum-RockVoucher-Experiment) und dortige Literatur, OECD 1994, M. Seldon 1991, E. G. West 1997, UNESCO 1998, Reed 2001). Die ersten Bildungsgutschein-Experimente scheiterten an dem Widerstand der Lehrergewerkschaften, der Kompliziertheit des Gutscheinsystems und verfehlter Informationspolitik (Alum Rock). Das Bildungsgutschein-Experiment in Milwaukee (Wisconsin) war sehr begrenzt (Teilnehmer lediglich wirtschaftliche schwächere Eltern), aber deutlich positiv, i. e. verbunden mit den erwarteten Effekten (Annahme durch 84 die Eltern, bessere Schulqualität). Die Erfahrungen in verschiedenen Länder, mit Gutscheinen und pro-Kopf-Finanzierungsverfahren (Dänemark, Schweden: Järva-Schuldistrikt, Nord-Stockholm, Niederlande) sind ebenfalls weitgehend positiv und führten je nach Rahmenbedingungen zu erkennbaren Qualitätsverbesserungen, Wahlmöglichkeiten und Vielfalt. Das Gleiche gilt für die Technology Colleges in England, die allerdings nur zum Teil durch pro-Kopfmittel vom Staat, darüber hinaus durch private Mittel von Unternehmen (matching funds) finanziert werden. Der Erfolg hängt entscheidend davon ab, unter welchen Voraussetzungen und kulturellen Gegebenheiten des Landes die Gutschein- bzw. Pro-Kopf-Finanzierung stattfindet (s.z.B. die Erfahrungen in Chile). Die Ergebnisse der bisherigen Erfahrungen der Agentur für Arbeit mit den Bildungsgutscheinen sind negativ. Weder sind geeignete Rahmenbedingungen und sonstige notwendige Voraussetzungen für die Funktionsweise des Systems geschaffen worden, noch war genügend Zeit zur Umstellung auf der Anbieterseite auf geeignete berufliche Aus-, Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen. Inhaltliche und organisatorische Umstrukturierungen, Schwerpunktbildungen und Spezialisierungen auf die individuellen Anforderungen bestimmter Personengruppen sowie neue Verfahrensweisen, die den Voraussetzungen der meist schwer formal qualifizierbaren Personen mehr entsprechen, konnten nicht vorgenommen werden. Qualifizierung suchende Personen waren ebenfalls auf die Umstellung nicht vorbereitet, fanden keine 85 Informationen vor, weil die Anbieter darauf nicht eingestellt waren, Beratung und Informationsvermittlung nicht funktionierten. Erfahrungen mit Bildungsgutscheinen bzw. pro-KopfSubventionen mit Blick auf das Segregationsproblem Das Problem der Segregation wird in van Lith (1985) gesehen und behandelt. Die inzwischen vorliegenden empirischen Erfahrungen zeigen, dass die dortigen allgemeinen Aussagen und die in der Synopse gemachten Aussagen offenbar zutreffen. Der Fall Chile: 1981 Einführung von Bildungsscheinen in ganz Chile für private Schulen. Sorgfältige Analyse von 20 Jahren Erfahrung des im Wesentlichen unveränderten Gutscheinsystems durch Hsieh und Uquiola (2002). Ergebnis: deutlicher Segregationseffekt. Mittel- und Oberschichtkinder wandern von staatlichen Schulen an private ab, Unterschichtkinder verbleiben statistisch signifikant an staatlichen Schulen. Dies gilt in besonderem Maße für Ballungsräume. Kinder von reichen Eltern besuchen in kaum veränderten Größenordnungen (vor und nach der Gutscheineinführung) Privatschulen, die ausschließlich privat finanziert werden. Ergebnis der Gutscheineinführung nach Hsieh und Uquiola: gemessen an genormten Bildungsstandards (TIMSS 1970, also 11 Jahre vor der Einführung der Gutscheine und 1999, 19 Jahre nach der Einführung) keine Verbesserung der Bildungsqualität unter Berücksichtigung des Segregationseffekts, und zwar weder jeweils insgesamt an den Privatschulen noch an den staatlichen Schulen und entspre86 chend auch keine Verbesserung der Bildungsqualität des gesamten chilenischen Schulsystems. Stellungnahme zu vorliegenden Informationen: a) Gewinnorientierung von Schulen – Chile ist ein Beispiel – verstärkt erwartungsgemäß die Selektion von Schülerinnen und Schülern und infolgedessen die Segregation (relativ leicht zu erreichende Kostensenkung durch Auswahl begabter Schüler, von Schülern mit Bildung förderndem Familienhintergrund, durch erhöhte Lerneffekte zwischen den Schülern; dadurch Verbesserung der Bildungsproduktivität und ggf. auch niedrigere Lohnkosten; beides reduziert die Stückkosten). Die Zahl der Privatschulen in Chile wuchs rapide, um die von den staatlichen an private Schulen wechselnden Schüler und Schülerinnen aufzunehmen. Allerdings erfolgte die Kapazitätsausweitung (1000 neu gegründete Schulen bis 1988) im Wesentlichen durch gewinnorientierte, nicht christliche Schulen (bis ca. 84%). b) Messung an extern vorgegebenen Bildungsstandards muss nicht den Bildungswünschen der Eltern und Schüler entsprechen. Es kann durchaus sein – ja wäre normal –, dass von den privaten Schulen andere oder zusätzliche Erziehungs- und Bildungsleistungen erwartet werden als die mit externen Standards gemessenen, so etwa verstärkte Werteerziehung, ganzheitliche Erziehung, die sich z. B. in besonderer Weise dem individuellen Entwicklungsstand eines Schülers anpasst (Waldorfpädagogik, Prinzipien der Landschulheimbewegung, Montessori, u. ä.), musische Fä87 cher, innovative Lerninhalte betont, besonders schöne und angenehme Lernumgebung und schulergänzende Betreuung (Sportangebote u. ä.) bietet. Schulen als Anbieter reagieren darauf. Die Vielfalt der Angebote nach Inhalt und Methode dürfte erwartungsgemäß zunehmen. Auch kann es sein, dass durch den Bildungsschein (keine Zuzahlung der Eltern!) und die Wahl einer Privatschule die Erwartungshaltung an die Schule steigt, tendenziell Eigenleistungen der Schüler durch Lehrleistungen der Lehrer bei gleichem Ergebnis substituiert werden. Ebenso ist es möglich, dass sich unter sonst gleichen Bedingungen die wirtschaftliche Lage im Land verbessert hat (in Chile offenbar der Fall), die Konkurrenz der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt abnimmt und daher die Leistung von Schülern und Lehrern nachlässt. Schließlich ist auch denkbar, dass private Schulen sich monopolistische Spielräume verschaffen, Absprachen treffen, Kartelle bilden. Nichts liegt hierzu im Fall Chile an Informationen vor. Nach rund zwanzig Jahren Markterfahrung dürften die erwerbswirtschaftlich betriebenen Schulen bzw. ihre Träger gelernt haben, Gewinne nicht nur durch Leistung, sondern auch durch Absprachen und Marktmacht zu erzielen. Der Fall Kolumbien: 125 000 Gutscheine wurden 1992 bis 1997 meist über ein Losverfahren an Schüler/innen aus wirtschaftlich schwachen Wohnvierteln für den Besuch privater Sekundarschulen verteilt (Projekt PACES). Die Gutscheine deckten die Kosten des Privatschulbesuchs ab der 6. Klasse. 88 In Hinblick auf die Segregationsproblematik ist zu vermerken, dass das Gutscheinverfahren eingeführt wurde, um die Beteiligung von Schülern und Schülerinnen aus wirtschaftlich schwierigeren Verhältnissen am Privatschulbesuch zu steigern. Dabei wurde davon ausgegangen, dass Privatschulen leistungsfähiger sind und es sich lohnt, den Besuch dieser Schulen durch Gutscheine zu fördern. Darüber hinaus wurde von vielen Schülern aus ärmeren Verhältnissen der Schulbesuch nach der Grundschule abgebrochen. Finanzielle Hilfen sollten das vermeiden helfen. Zuzahlungen zu den Gutscheinen waren nicht erforderlich. Der Gutschein hat diese Ziele erreicht. Er steigerte den Privatschulbesuch und verbesserte die Bildungsergebnisse (s. Angrist, Bettinger, Bloom, King und Kremer 2000). Letztere schlugen sich in besseren Testergebnissen, einer geringeren Anzahl von Klassenwiederholungen, in größerem Erfolg bei College-Eingangsexamina sowie in einer geringeren Fallzahl von Kinderarbeit und frühzeitiger Heirat (teen marriage) nieder. Allerdings haben gut 50 % derjenigen, die über das Losverfahren keinen Gutschein erhalten hatten, trotzdem eine Privatschule besucht. Daraus lässt sich schließen, dass selbst unter wirtschaftlich schwierigeren Verhältnissen von einem großen Teil der Gutscheinempfänger eine gewisse private Zuzahlung verlangt werden könnte. USA – Dayton (Ohio, metropolitan area), New York City, Washington D.C.: Drei privat finanzierte Bildungsgutscheinprojekte wurden Ende der 90er Jahre in den genannten Städten durchgeführt. Sie richteten sich alle drei an Schüler 89 wirtschaftlich schwacher Familien mit dem Ziel, diesen Schülern die freie Wahl von privaten Grundschulen zu ermöglichen und damit deren Schulbildung zu verbessern. Die Nachfrage nach diesen Gutscheinen übertraf in allen drei Städten das Angebot. Die Zuteilung erfolgte jeweils über Losverfahren. Gemessen an den nach ein und zwei Jahren durchgeführten standardisierten Tests verbesserten sich die Bildungsergebnisse im Vergleich zu Kontrollgruppen, die in allen drei Fällen aus Schülern, die keinen Gutschein erhalten hatten und an staatlichen Schulen verblieben waren, signifikant. Allerdings gilt dieses Ergebnis nur für schwarze Amerikaner. Sie bildeten den größten Teil der Schülerschaft. Ungeklärt ist, weshalb die statistisch signifikante Leistungsverbesserung nicht bei Schülern anderer ethnischer Herkunft eingetreten ist. In Hinblick auf das Segregationsproblem lassen sich wegen der Zielgruppe (Bildungsgutscheine lediglich für Schüler aus ärmeren Verhältnissen) keine weiteren Rückschlüsse ziehen. Es ist aber festzustellen, dass unter amerikanischen Verhältnissen das Schulwahlrecht auch von dieser bildungsschwachen Gruppe von Schulnachfragern hoch geschätzt und als Chance der Ausbildungsverbesserung begriffen wurde. USA – Milwaukee: 1990 führte der Bundesstaat Wisconsin das erste, kleine amerikanische Bildungsgutscheinexperiment für Schüler aus wirtschaftlich schwachen Verhältnis90 sen in Milwaukee durch (1544 Teilnehmer, 1 bis 1,5% der Schüler an Milkaukees öffentlichen Schulen). Wählbar waren private, nicht-weltanschaulich orientierte Schulen. Die Untersuchungsergebnisse von (Rouse 1998) zeigen gemessen durch standardisierte Tests im Vergleich zu zwei Vergleichsgruppen (nicht erfolgreiche Bewerber und Schüler an den öffentlichen Schulen) bessere Ergebnisse in Mathematik, aber nahezu gleiche Ergebnisse im Lesen. In Hinblick auf die Segregation ist zu vermerken, dass Schüler, die sich um einen Bildungsgutschein bewarben, aus deutlich niedrigeren Einkommensverhältnissen stammten als jene, die sich nicht bewarben und an öffentlichen Schulen verblieben. USA – Cleveland (1996): Dieses ebenfalls relativ kleine Gutscheinprojekt (knapp 2000 Schüler in Grundschulen) für Schüler aus wirtschaftlich schwachen Verhältnissen kommt ebenfalls zu positiven Ergebnissen wie die bisher aufgezeigten (Peterson, Greene, Howell 1998). Allerdings beziehen sich die Untersuchungen lediglich auf das erste Jahr, nachdem die Schüler (3. Klasse) von den öffentlichen Schulen zu privaten gewechselt sind bzw. die letzteren unmittelbar nach dem Kindergarten gewählt haben. Zur Frage der Segregation können keine zusätzlichen Erkenntnisse gewonnen werden. Insgesamt kann zur Frage der Segregation in Zusammenhang mit Bildungsgutscheinen die empirische Frage nicht eindeutig beantwortet werden, die im Vordergrund steht: 91 Fördert die Schulwahlfreiheit Segregation? Bei Dominanz gewinnorientierter Schulen scheint dies der Fall zu sein. Die beleuchteten Gutscheinsysteme der USA werden aber gerade deshalb eingeführt, um die Sonderung nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen abzubauen und die Bildungschancen der ärmeren Bevölkerungsschichten zu verbessern. Die Lage in Deutschland ist, wie bereits deutlich gemacht, anders. Die große Mehrzahl der öffentlichen Privatschulen (christliche Schulen) verfährt in der Bundesrepublik kaum anders als die öffentlichen staatlich-kommunalen Schulen: Curriculum, Methoden, Besoldung der Lehrer sind gleich, Werteerziehung und Religion werden stärker betont. Sie verhalten sich auch bewusst uniform. Ausnahme bilden die Waldorfschulen und wenige andere „Ersatzschulen“. Wohl kann der von mir gemachte Hinweis faktisch etwas dadurch bestätigt werden, dass nicht-gewinnorientierte, meist christliche Schulen sich auf die Erziehung und Bildung benachteiligter Kinder spezialisieren, diese Schulen also bereit sind, mehr Kosten auf sich nehmen, auf die Selektion leichter erzieh- und bildbarer Kinder zu verzichten. Festzuhalten ist aber auch, dass die US-amerikanische Kultur und die öffentliche Diskussion in den USA um Bildungschancen und die Leistungsfähigkeit der Schulen „aktives“ Schulwahlverhalten unterstützen. Das gilt auch und vielleicht gerade für wirtschaftlich schwächere Schichten, wenn sie die Chance zur Wahl erhalten. In Deutschland 92 wird sich dieses Verhalten wahrscheinlich erst über Jahre entwickeln müssen, wie jüngste Erfahrungen im Hochschulbereich (Wahl der Hochschule/Fakultät durch Studierende) zeigen. Exkurs: a) Vor- und Nachteile von Zuzahlungen zu Bildungsgutscheinen bzw. pro-Kopf Schülerpauschalen (ergänzungsfähige Gutscheine) Vorteile • Das Verhältnis zwischen Schüler/Eltern und Schule verändert sich, wird gestärkt. • Schüler/Eltern erkennen, dass Schule etwas kostet, dass sie selbst ein kleines ‚Opfer‘ bringen müssen, die Schule auch von ihrer Gegenleistung abhängt, sie nicht nur Bittsteller sind und allenfalls ein administratives Einspruchsrecht haben, was schwierig und aufwendig durchzusetzen ist. Ihr eigenes Selbstwertgefühl steigt, je mehr der relativ kleine Kostenbeitrag von ihnen einen vergleichsweise hohen Verzicht auf andere Güter verlangt. • Die Schule hängt ihrerseits von der Gegenleistung ab, sie muss deutlich machen, dass die Zuzahlung gerechtfertigt ist, ein Gegenwert möglichst sichtbar wird. Hoheitliches Denken im Lehrerkollegium nimmt ab, Gehalts- und Tariferhöhungen müssen stärker gerechtfertigt werden, der Umgang der Lehrer mit Sachmitteln erfolgt tendenziell kostenbewusster. • Die gesamte Rechenschaftslegung (für Zuzahlung und Gegenwert des Gutscheins) wird gestärkt; sie wird ten93 denziell öffentlicher und vollzieht sich nicht nur intern zwischen Schule und staatlicher Verwaltung und ggf. Rechnungshof. (erste Ansätze und auch Anreize zu einer Kostenkontrolle durch den Markt und die Öffentlichkeit und dadurch zu verstärktem wirtschaftlichen Umgang mit Ressourcen) • Spitzen in den Kosten unterschiedlicher Schulleistungen können ausgeglichen werden. • Überdurchschnittlich hohe Kosten eines Schulplatzes können ebenfalls ausgeglichen werden; z.B. besonders hohe Standortkosten (Großstadt), die mit einem Gutschein, der die durchschnittlichen Kosten eines Schulplatzes repräsentiert, ganz oder teilweise nicht abgedeckt werden können. Nachteile • Die Zuzahlung ermöglicht auch Einnahmen, die höher sind als die Kosten, dann nämlich, wenn Wettbewerb und Transparenz fehlen bzw. die Kontrolle durch den Markt nicht funktioniert. (Vollkommen funktioniert diese nie, aber deutlich besser als die administrative Kontrolle allein, da Bildungsnachfrager individuelle Verluste erleiden.) • Zuzahlungen erhöhen die individuellen Kosten der Bildungsnachfrager. Marginal dürfte die Bildungsnachfrage zurückgehen, sofern keine Pflichtnachfrage (Schulpflicht) besteht. Das ist solange kein Nachteil, wie der marginale Rückgang der Bildungsnachfrage nicht durch finanzielle Engpässe hervorgerufen wird. • Zuzahlungen verursachen einen unterschiedlich hohen Nutzenentgang (Opfer), je nach dem wie die individuellen 94 Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind. Eine ärmere oder kinderreichere Familie hat bei gleichen nominalen Zuzahlungen ein höheres Opfer in Form von alternativem Ausgabenverzicht (Konsumverzicht, Vermögensverzicht) zu leisten als reiche oder weniger kinderreiche. • Zuzahlung ist aus finanziellen Gründen für manche Bildungsnachfrager mit niedrigsten Einkommen nicht möglich. Das soziale Sicherungssystem, Staat oder andere, Private (Stiftungen, Schulfördervereine u.ä.), müssen die Zuzahlung übernehmen, bzw. die Schule, wie oft üblich, verzichtet in diesen Fällen auf Zuzahlung oder gestaltet sich einkommensabhängig, wie z. B. die Waldorfschulen. Anmerkung: Man sollte grundsätzlich einen kleinen Obulus von den Bildungsnachfragern selbst verlangen. Die Mechanismen, dass Härten vermieden werden, funktionieren. Die deutsche Schulgeschichte zeigt dies deutlich und auch die Erfahrungen, die der Verfasser mit Schulleitungen und Schulfördervereinen (van Lith 2000) gemacht hat, deuten darauf hin. Ein nicht ergänzungsfähiger Bildungsgutschein (pro-Kopf-Pauschale), der in den hier diskutierten Fällen die Verwendung von Steuergeldern bedeutet, hat die Schwächen des Nulltarifs, soweit es um das kostenbewusste Verhalten des Bildungsnachfragers geht. (Die Aspekte der Zuzahlung und der Wirkung von Gutscheinen auf das Verhalten der Bildungsbeteiligten sind in van Lith 1985 bei der Behandlung der verschiedensten Gutscheintypen, S. 192–250, ausführlich beschrieben.) 95 b) Zur Frage der Bildungsgutscheine für Lehrlinge: Gutscheine für Lehrlinge sind nicht bekannt. Eher verlangt man neuerdings in Deutschland von Auszubildenden, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden, unentgeltlich tätig zu werden, eine offizielle Bescheinigung darüber zu erwerben, die dann bei ausbildenden Betrieben die Chance der Aufnahme in ein Ausbildungsverhältnis erhöht (camoufliertes Lehrgeld). Die betriebliche Berufsausbildungsfinanzierung ist in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern eine Angebotsfinanzierung (Umlageverfahren in Frankreich, in nordischen Ländern). Die Ausbildung vollzieht sich dabei meist schulisch. In Deutschland werden Auszubildende, die keinen Ausbildungsplatz erhalten, weitgehend in Schulen, überbetrieblichen Ausbildungsstätten und sonstigen Anlernmaßnahmen untergebracht. Sie sind staatlich finanziert, abgesehen von den überbetrieblichen Ausbildungsstätten im Baugewerbe (Umlageverfahren). Eine Art Gutschein wäre aber denkbar und wirkt wie Zulagen für zusätzlich geschaffene Ausbildungsplätze, wie sie praktiziert werden. Ein Unterschied besteht allerdings darin, dass der ausbildende Betrieb die Zulage bei Nachweis der geschaffenen Ausbildungsstelle direkt vom Staat bezieht. Ziehungsrechte (Gutscheine) auf einen Fonds, der durch Mittel der Arbeitgeber gespeist wird, werden weitgehend abgelehnt. 96 Ein Lösungskorridor für eine konsistente Ausbildungsfinanzierung, die die jungen Menschen als Bildungs- und Ausbildungsnachfrager stärkt, wäre, eine Finanzierung über individuelle Studienkonten, die mit staatlichen Guthaben versehen werden, privat ergänzt werden können und die die durchschnittlichen Kosten innerhalb der Schulpflicht und bis zu einem bestimmten Maß darüber hinaus abdecken. Diese Mittel (technisch etwa auf einer Chipcard gespeichert) wären auch für die anerkannte betriebliche Berufsausbildung verwendbar, wenn die Kosten der Ausbildung nachweislich die produktiven Erträge des Auszubildenden übersteigen. Dazu fehlen aber noch die Voraussetzungen, wie schon angemerkt. Für die finanzielle Gleichbehandlung der Auszubildenden, etwa mit Hochschülern, wäre eine Neuordnung der Finanzierung dieser Art auf der Grundlage der Subjektfinanzierung wünschenswert (s. auch Rückzahlungsklauseln). 3. Bildungsgeld Das Bildungsgeld (van Lith 1991) ist ebenfalls eine zweckgebundene Subvention (oder ein Sozialtransfer), die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. In der Regel ist diese Voraussetzung, dass sich in einem Haushalt ein oder mehrere Kinder in der Schul- oder Berufsausbildung befinden und es bzw. sie zum elterlichen Haushalt zu rechnen sind. Das Bildungsgeld wird bis zu einem bestimmten Höchstalter der Kinder gezahlt und erhöht als Barsubvention (steuerfrei) das verfügbare Einkommen der Familie. In der Bundesrepublik Deutschland existiert es in Form des Kindergeldes, das in der zweiten Stufe, i. e. nach dem 16. Lebens97 jahr bis maximal zur Vollendung des 27. Lebensjahres fortgezahlt wird unter der Voraussetzung, dass sich das oder die Kinder in einer Ausbildung (Schul-, Hochschul-, Berufsausbildung) befinden (Bildungsgeld). Es wird in Deutschland von der Bundeskindergeldkasse (bisher bei der Bundesanstalt für Arbeit bzw. Agentur für Arbeit angesiedelt) über den Arbeitgeber im Rahmen der Lohn- und Gehaltszahlung oder im Fall der Arbeitslosigkeit bzw. des Rentenbezugs über die dafür zuständigen Stellen ausgezahlt. Vorteil des Bildungsgeldes ist es in Deutschland, dass keine zusätzliche Verwaltung eingerichtet werden muss, um den Kreis der Anspruchsberechtigten zu bedienen. Die Produktivität dieser Verwaltung (Bundeskindergeldkasse) würde steigen, wenn das bisherige Bildungsgeld sich um die Kosten des Schulbesuchs (Unterrichtsgeld bis zum Ende der Schulpflicht) bzw. eines Hochschulstudiums (Studiengeld, Zuschuss zum Lebensunterhalt) erhöhen würde. Als Nachteil wird bewertet, dass das Bildungsgeld als Barsubvention den Eltern zufließt und die in Ausbildung befindlichen Kinder keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Auszahlung haben. Nur im Rahmen der Unterhaltspflicht der Eltern kann im Falle des Konflikts eine angemessene Übernahme der Ausbildungskosten auf dem Rechtswege erstritten werden. Zu prüfen wäre hier, ob die Ausgestaltung der Rechtsnorm Unterhaltspflicht nicht so vorgenommen werden kann, dass ein Mindestanspruch in Höhe des Bildungsgeldes besteht. 98 Von van Lith (1990, S. 132 u. 141–144) wurde in Zusammenhang mit der Reform der Hochschul- und Studienfinanzierung ein solcher Vorschlag gemacht und auch noch in jüngster Zeit in Zusammenhang mit der Ausgliederung der Bundeskindergeldkasse aus der Agentur für Arbeit weiter verfolgt. (Allerdings: Der FDP-Bundesfachausschuss war gegen eine solche Lösung wegen des Fehlens der elternunabhängigen Förderung.) 4. Steuerabzugsverfahren, negative Einkommensteuer Das Steuerabzugsverfahren (tax credit, negative income tax) ermöglicht den Abzug von Schul-, Aus- und Weiterbildungskosten von der zu zahlenden Einkommensteuer (nicht zu verwechseln mit dem Abzug vom zu versteuernden Einkommen, etwa im Rahmen des Sonderausgabenabzugs und der Werbungskosten). Ist die abzuführende Einkommensteuer niedriger als die abzugsfähigen Bildungskosten, kommt es zu einer Erstattung der Differenz durch die Finanzbehörde. Die Anwendung des Verfahrens erfordert für die Bundesrepublik Deutschland eine grundlegende Steuerreform, wie sie mit der Einführung des Bürgergeldes generell verbunden wäre. Ohne diese ist eine Anwendung in Deutschland nicht möglich. Auch ist zu bedenken, dass sämtliche Volljährigen unter diesen Voraussetzungen eine Einkommensteuerveranlagung durchzuführen hätten, was mit erheblichem Mehraufwand für die Finanzbehörden verbunden wäre. 99 5. Abzug vom zu versteuernden Einkommen Minderjährige und Studierende haben häufig kein eigenes Einkommen, von dem Bildungs- und Ausbildungskosten abgezogen werden könnten. Haben Studierende, Aus-, Weiterzubildende ein eigenes zu versteuerndes Einkommen, so ist ein Abzug der Ausbildungskosten möglich und wird praktiziert, z. B. bis zu 4000 Eur für die eigene Berufsausbildung in Deutschland. Für die Eltern eines Kindes, das zum Haushalt zu rechnen ist (BRD max. 27jährige), wäre ein solcher Abzug möglich und wird auch zum Teil gewährt, und zwar bis zu 30 % des Entgeltes, das die Eltern für den Privatschulbesuch eines Kindes zahlen. Das Verfahren hat aber den Nachteil, dass es regressiv wirkt, nur die begünstigt, die ein zu versteuerndes Einkommen haben und bei progressiver Besteuerung umso mehr begünstigt, je höher das Einkommen ist. Das entspricht nicht dem Ziel einer effizienten Studienfinanzierung wie auch nicht distributiven Zielen bzw. verschiedenen Vorstellungen von Gerechtigkeit. 6. Mischformen: Bildungskonten, Studienkonten Es versteht sich, dass die verschiedenen Formen der staatlichen und privaten Bildungsfinanzierung in verschiedenster Weise mit einander kombiniert werden können. Das ist in der Regel auch der Fall. Ökonomisch entscheidend ist, dass bei knappen verfügbaren Mitteln (1) Human- und Sachkapitalbildung durch das Finanzierungssystem möglichst ins Gleichgewicht gebracht werden, also Fälle von Over100 education und Undereducation vermieden bzw. möglichst schnell korrigiert werden und (2) die Menschen in die Lage versetzt werden, durch Bildung, Aus- und Weiterbildung das bestmögliche aus ihren natürlichen Begabungen zu machen. Die staatlichen Hilfen bei der Finanzierung (Bildungsfinanzierungssubventionen) sollten dabei subsidiär sein und sind von den staatlichen Finanzierungsanteilen bzw. -zuschüssen (Subventionen) zu unterscheiden, die auf die Korrektur von Funktionsschwächen des Bildungsmarktes zurückzuführen sind, also den Preis bzw. die individuellen Kosten der Bildungsproduktion korrigieren sollen (Bildungsmarktsubventionen). Zu diesen Mischformen und ihrer technischen Ausgestaltung zählen in jüngster Zeit, aber schon früher als theoretische Modelle vorgeschlagen (W. Engels u.a. 1973, van Lith 1983) Bildungs- und Studienkonten. Dabei handelt es sich um Modelle unterschiedlicher Prägung, die technisch dadurch gekennzeichnet sind, dass sie, sei es beginnend im frühen Alter, etwa mit der Geburt, oder erst später mit dem Hochschulstudium, verschiedenste Finanzierungselemente buchhalterisch zusammenführen: private Mittel (angesparte Mittel aus Bildungssparverträgen, Bildungsversicherungen, Darlehen) und staatliche Mittel (Bildungsgeld, staatliche Zuschüsse diverser Art zum Lebensunterhalt, etwa im Rahmen des Familienlastenausgleichs sowie besonders zur Finanzierung von Studiengebühren). Den Einnahmen stehen entsprechend die Ausgaben für Schul-, Hochschul-, berufliche Aus- und Weiterbildung gegenüber. Das Konto wird 101 beim Staat (z. B. Kindergeldkasse, Bundesverwaltungsamt), einer selbständigen öffentlichen Einrichtung (Parafiskus, etwa analog den Rentenversicherungsanstalten des Bundes, KfW) oder von Privaten im öffentlichen Auftrag geführt. Derzeit praktizieren die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Studienkontenmodelle zur Finanzierung der Studienplatzkosten an staatlichen Hochschulen. Weitere Länder wie Bremen, Schleswig-Holstein und Berlin wollen folgen. In Nordrhein-Westfalen werden seit dem Sommersemester 2004 (1. Stufe) die Studienkonten in Form von Punkten geführt, die es den Studierenden (bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres) erlauben, bis zu einer bestimmten Höchstzahl an den Hochschulen des Landes kostenfrei zu studieren. Rechnerisch reicht das Studienguthaben für ein Studium der 1,5fachen Länge der Regelstudienzeit des gewählten Studienfaches (erster berufsqualifizierender Abschluss, konsekutiver Bachelor- und Masterabschluss). Für die Studierenden fallen also erst nach dieser Zeit Studienbeiträge (650 Eur je Semester) an. Ab 2007 (2. Stufe) werden die Punkte für tatsächlich in Anspruch genommene Lehrveranstaltungen bzw. Module exakt berechnet und dem Konto belastet. Bei diesem Modell fließen in Folge dessen keine finanziellen Mittel zwischen Studierenden, Hochschule und Staat. Lediglich die jeweilige staatliche Hochschule erhält einen Teil ihrer Finanzzuweisungen vom Land auf der Grundlage der Studierendenzahl bzw. später der exakten Inanspruchnahme der (modularisierten) Lehrveranstaltungen. 102 In Rheinland-Pfalz wurden Studienkonten zum Wintersemester 2004/5 für die Studierenden der staatlichen Hochschulen des Landes bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres eingerichtet. Sie sind wie in Nordrhein-Westfalen i.d.R. mit 200 Semesterwochenstunden ausgestattet, können aber sowohl für ein Erststudium als auch für anschließende Weiterbildungsmaßnahmen und postgraduale Studien genutzt werden. Nach dem Verbrauch der freien 200 Semesterwochenstunden werden Studiengebühren (650 Eur) erhoben. Die Einführung erfolgt ebenfalls in zwei Stufen. Ab der zweiten Stufe (Wintersemester 2007/8) werden Module und Leistungspunkte nach dem europäischen Leistungskreditpunktesystem ECTS der Berechnung zugrunde gelegt. Beide Studienkontensysteme knüpfen zwar beim Bildungsnachfrager an und versetzen diesen in die Lage, ein Studium bis zu einer bestimmten Grenze kostenfrei nachzufragen. Die Kontensysteme sind aber im Kern immer noch staatliche Steuerungselemente für staatseigene Hochschulen. Das ist im Ausland anders. Studienkonten werden in anderen Ländern praktiziert. Zu erwähnen sind besonders die langjährigen und zahlreichen Erfahrungen in den USA. Dort werden die Konten (student accounts) von meist universitätseigenen (Office of Student Accounts) bzw. universitätsnahen Kreditinstituten für die Studierenden geführt und aus den verschiedensten Quellen gespeist. 103 7. Rückzahlungsklauseln Für die Finanzierung des betrieblichen Teils der beruflichen Ausbildung spielt die Fremdfinanzierung seit dem jüngsten Ausbildungsplatzdefizit in Form der Rückzahlungsklauseln eine Rolle (van Lith 1999). In der beruflichen Weiterbildung spielen sie eine zunehmende Rolle. Bisher tragen die ausbildenden Betriebe die Kosten (Nettokosten) der Ausbildung und sind oft nicht in der Lage, diese Kosten (Gesamtkosten der Ausbildung abzüglich der Erträge durch produktive Leistungen der Auszubildenden) zu decken. Der Grund ist zum einen die Möglichkeit der Auszubildenden, nach dem Ausbildungsverhältnis den Betrieb bzw. das Unternehmen verlassen zu können, und zum anderen, dass Unternehmen die Kosten der Ausbildung auf Grund der Geschäftsentwicklung und konjunkturellen Lage durch die am Markt erzielbaren Preise nicht gedeckt bekommen. Um die betriebliche Ausbildung für den ausbildenden Betrieb attraktiver und von der konjunkturellen Lage unabhängiger zu machen, wird vorgeschlagen, die Nettoausbildungskosten dem Auszubildenden gegenüber zu kreditieren und sie als Forderung bzw. Darlehen des Betriebes an den Auszubildenden bilanziell als Aktiva auszuweisen. Die Ausbildung von Auszubildenden ist dann ergebnisneutral. Verbleibt der Auszubildende im Betrieb, erfolgt die Rückzahlung bzw. der Erlass des Darlehens durch den Ausbildungsbetrieb. Bei Betriebswechsel wird die Forderung auf den übernehmenden Betrieb übertragen und die Rückzahlung vom Ausgebildeten an den neuen Betrieb 104 geleistet. Im Fall der Arbeitslosigkeit des Auszubildenden übernimmt der Staat Rückzahlungsgarantien. Bisher ist allerdings die Belastung der Auszubildenden mit den Kosten der Ausbildung durch das Berufbildungsgesetz nicht gestattet. In der Weiterbildung sind sie dann zulässig, wenn die Rückzahlung den Zeitraum von 5 Jahren nicht überschreitet. In der Ausbildung und Umschulung von Piloten und bei mehrjährigen Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmensangehörigen sind sie üblich. Rückzahlungsklauseln sind eine Alternative zur Umlagefinanzierung (Ausbildungsplatzabgabe) der betrieblichen Berufsausbildung, die die Schaffung eines kollektiven Fonds vorsieht, in den alle oder nur die nicht ausbildenden Betriebe einzuzahlen haben, um ausbildenden Betrieben Ausbildungskosten zu erstatten. Während derartige Umlagesysteme die dezentrale Steuerung beeinträchtigen, stärken Rückzahlungsklauseln die dezentrale Steuerung, nutzen die informationalen Vorteile der Betriebe in den sich auf Grund technischen und organisatorischen Fortschritts entwickelnden Ausbildungsanforderungen, stärken den Aspekt der Humankapitalbildung und individuellen Verantwortung, vergrößern die Fremdfinanzierungsbasis der Unternehmen. III. Der Stiftungs- und Spendenmarkt Für die Finanzierung von Bildung hat von je her das Stiften und Spenden, also die Bereitstellung von Sach- und Geld105 mitteln ohne Gegenleistung eine Rolle gespielt. Zu beobachten ist, dass Stiften und Spenden immer dann an Bedeutung gewinnt, wenn öffentliche Mittel zunehmend knapper werden und Bildung nicht mehr im gewünschten Maße staatlich finanziert wird. Das gilt seit einigen Jahren erneut für die Bundesrepublik Deutschland (van Lith 1999 u. 2000). Die Bereitschaft für Schulen und Hochschulen sowie andere Bildungseinrichtungen zu stiften und zu spenden, ist dabei im Vergleich zu anderen Bereichen (Kultur, Gesundheit, Sport, soziale Zwecke) groß – die Wissenschaft (Forschung) mit inbegriffen, ist diese Bereitschaft am größten. Insbesondere Hochschulen pflegen diese Möglichkeiten, zunehmend auch Schulen, erst recht wenn es sich um private gemeinnützige Schulen handelt. In angelsächsischen Ländern und im ostasiatischen-pazifischen Raum sind diese Aktivitäten am stärksten verbreitet, obwohl sie auch im kontinentalen Europa früher traditionsgemäß stark verbreitet waren. Sie ist aber dort durch zunehmende Staatsaktivität weitgehend verdrängt worden. Ökonomisch spielt die Möglichkeit, Einnahmen auf dem Stiftungs- und Spendenmarkt und/oder auf dem Bildungsmarkt über Preise bzw. Quasi-Preise zu erzielen, eine besondere Rolle. Offenbar lassen sich auf Grund der Eigenschaften von Bildung und der mit ihnen verbundenen Finanzierungsschwierigkeiten für bestimmte Bildungs- und Wissenschaftsleistungen eher Einnahmen über Spenden und sonstige freiwillige Zuwendungen erzielen als über Preise. Vor allem amerikanische private, aber auch staatliche Universi106 täten nutzen die mit dem Gemeinnützigkeitsstatus verbundenen Möglichkeiten in professioneller Weise und haben dadurch große Vermögen ansammeln können. Trotz mehrfacher Anstöße und inzwischen verbesserter Rahmenbedingungen für Stiftungen und Spenden haben bis heute deutsche Universitäten und Schulen wenig von diesem Know how erworben. 107 E) Schlussbemerkung In Deutschland fehlt es nach wie vor an der echten Bereitschaft, mehr Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse dort zuzulassen, wo Erziehung, Bildung und Wissenschaft stattfinden bzw. stattfinden sollten. Auch Politiker, die viel über Autonomie und Selbständigkeit von Schulen und Universitäten sprechen und von denen man eine freiheitliche Grundhaltung erwarten dürfte, wagen diesen Schritt bisher nicht. Es wird politisch nach wie vor über Dinge entschieden, die Politiker nicht wissen und nicht wissen können, die zu unterschiedlich und vielfältig sind, sich zu schnell ändern, als dass sie als Entscheidungsgegenstand in Parlamente und andere politische Gremien gehören. Das gilt angefangen vom Elementarbereich unseres Bildungswesens, der sich in kommunaler Verantwortung befindet, bis hin zum Hochschulbereich, für den die Länder und begrenzt der Bund Verantwortung tragen. Es ist durchgehend das gleiche Phänomen zu beobachten: Leiterinnen von Kindergärten warten, bis die Signale für Sprachunterricht für Kinder und Mütter, für die Betreuungsmaßnahmen in den ersten Lebensjahren (0–3 Jahre) gesetzt werden, statt selbst zu handeln und Mittel anfordern bzw. akquirieren zu können. Grundschulen 109 gehen nicht von sich aus auf Kindergärten und andere Einrichtungen zu, um möglichst gute Bildungsvoraussetzungen für ihre potentiellen Schülerinnen und Schüler zu sichern, weiterführende Schulen warten auf internationale Vergleichstests statt selbst Anreiz zu haben, schulintern Leistungsvergleiche anzustellen und den Ursachen von Leistungsschwächen nachzugehen und diese zu beseitigen. Universitäten werden mit Kennzahlen und Zielvereinbarungen ferngelenkt und dem Bologna-Prozess unterworfen, statt ihre Studienangebote eigenverantwortlich aus der Forschung heraus und unter unternehmerischem Risiko national und international anzubieten und für die Struktur (Diplom, Bachelor, Master etc.) und den Wert (marktmäßige Anerkennung) ihrer Bildungsabschlüsse selbst zum Nutzen ihrer Absolventen gerade zu stehen. Das Fatale ist, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt – und verständlicherweise von einigen gepflegt wird –, dass an dem Zustand unserer Kinder- und Jugendeinrichtungen, an dem Zustand unserer Schulen und Hochschulen und den von diesen Einrichtungen erbrachten Leistungen Erzieher, Lehrer und Professoren Schuld seien. Tatsache ist, dass ein massives Politikversagen vorliegt! Für die Politik gilt, den Mut und die Selbstbescheidung zu haben, denen Freiheit und Verantwortung zu geben, die unmittelbar in unseren Erziehungs- und Bildungseinrichtungen mit Erziehung und Bildung zu tun haben – das aber unter klaren und strikten Rahmenbedingungen. 110 Literaturhinweise Die nachfolgenden Literaturangaben zu einzelnen Themenbereichen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da sich einige Themenbereiche überschneiden, wird empfohlen auch unter angrenzenden Themen zu suchen. Zu A): Bildung als Gut – seine Besonderheiten Bundesinstitut für Berufsbildung: Instrumente der Erfassung informellen Lernens im Prozess der Erwerbsarbeit, BIBB-Forschung 1/2005, S. 1–2. Lith, U. van: Der Markt als Ordnungsprinzip des Bildungsbereichs, München 1985, S. 19 ff., S. 141f. Staudt, E. u. Kley, T.: Formelles Lernen – informelles Lernen – Erfahrungslernen, Wo liegt der Schlüssel zur Kompetenzentwicklung von Fach- und Führungskräften, in: QUEM-report, Heft 69, März 2001, S. 227–275. 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(Enthält ausführlich alle Aspekte der Darlehensfinanzierung sowie einen eigenen Vorschlag, der 1982 durch den Verein für studentische und Hochschulfragen dem Ausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet wurde; s. S. 264– 305) Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 1998/99. S. 247–256. (auch Kurzdarstellung der Modelle des Stifterverbandes und des Centrums für Hochschulentwicklung CHE) Sachverständigenrat Bildung bei der Hans-Böckler-Stiftung: Für ein verändertes System der Bildungsfinanzierung, Diskussionspapiere Nr. 1, Düsseldorf 1998. 136 Wigger, B. U., u. von Weizsäcker, R. K.: Risk, Resources, and Education: Public Versus Private Financing of Higher Education, in: IMF Staff Papers Vol. 48. 2001, No 3. Zu D) II b) 2. 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(Übersicht über weltweite Praktizierung von Bildungsgutscheinmodellen und anderen Formen der Subjetfinanzierung, enthält keine deutschen Erfahrungen, obwohl zahlreich in der Schulfinanzierungsgeschichte deutscher Staaten vorhanden) 140 Wolter, S.: Bildungsfinanzierung zwischen Markt und Staat, Chur 2001. Zu aktuellen Fragen der Schulwahl und Bildungsgutscheine in den USA s. auch http://www.SchoolChoiceInfo.org. Speziell zu der Anwendung von Bildungsgutscheinen in der Weiterbildung und zu den Erfahrungen mit Bildungsgutscheinen in der beruflichen Weiterbildung der Bundesrepublik Deutschland siehe: Bruttel, O.: Eine erste Analyse des Bildungsgutscheins, Wirtschaftsdienst – Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 2003, Nr. 9, S. 613 ff. Geers, F.: The training voucher scheme, in: T. Pukkinen, C. Romijn , S. Elson-Rogers (Hg.): Funding continuing training in small and medium-sized enterprises. Discussion and case studies from across the EU, Cedefop Panorama Series, Vol. 17., Luxemburg 2001. 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Abzug vom zu versteuernden Einkommen Übersicht zur steuerlichen Behandlung von Bildungsausgaben in der Europäischen Union Coopers & Lybrand: The economic dimension of education and training in the Member States of the European Union, A survey carried out on behalf of the European Commission, DG XXII, 1996. Lith, U. van: Der Markt als Ordnungsprinzip des Bildungsbereichs, München 1985, S. 243–246. Zu D) II b) 6. Mischformen: Bildungskonten, Studienkonten Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes NordrheinWestfalen: Leitfaden Studienkonten. S. auch http://www,mwf.nrw.de/Studieren_in_NRW/Studienkonten/html Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz: Grundsatzpapier Studienkonten v. 19. 11 .2003 sowie die Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten vom 26. 5. 2004. Siehe als typisches Muster: Office of Student Accounts, http://www.nd.edu. Zu den verschiedenen Hilfen, die auf den Studienkonten gewährt zu zusammengeführt werden: US Department of Education: ‘Funding your Education’ und ‘Student Guide’. S. auch http://studentaid.ed.gov. 142 Zu D) II b) 7. Rückzahlungsklauseln Alewell, D.: Rückzahlungsklauseln für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen – Eine kritische Würdigung der Rechtsprechung auf der Grundlage einer ökonomischen Analyse; in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Jg. 68 (1998) Heft 10, S. 1121–1142. Alewell, D., und Koller: Die Sicherung von Humankapitalinvestitionen über Rückzahlungsklauseln – Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung H. 1/2002, S.107–122. Alewell, D.: Warum finanzieren Arbeitgeber transferierbare Weiterbildung? In: Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, Jg. 50 (1998), Heft 4, S. 315–335. 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Neuhoff, K.: 1000 Jahre Stiftungen in Deutschland, in: Das Parlament Nr. 41 v. 12. 10. 1968. 145 Über den Autor: Professor Dr. Ulrich van Lith habilitierte sich 1983 in Wirtschaftstheorie und -politik an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Seine Forschungsaufenthalte führten ihn vor allem nach Großbritannien und in die USA, wo er immer wieder am Center for the Study of Public Choice, George Mason University, zu Gast war. Sein Spezialgebiet sind neben Grundfragen der Sozialen Marktwirtschaft die Ordnungsökonomie in ihrer Anwendung auf Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Fragen der Arbeitsmarktpolitik. Professor van Lith ist nicht nur wissenschaftlich tätig. Er war Gründungsdekan in Sachsen und hat langjährige Erfahrung im Stiftungs- und Förderwesen (Peter-Klöckner-Stiftung, Schulstiftungen und förderorganisationen) sowie in der grenzübergreifenden wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit. Er ist u. a. Mitglied des Vereins für Socialpolitik und seines Bildungsökonomischen Ausschusses, der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaften, der Mont Pèlerin Society sowie der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft. Für weitere Informationen s. http://www. vanLith.de 147 149 150 151 Demnächst erscheint: Band 15: Ursula Pidun: Koloss ohne Zukunft – Die Bundesagentur für Arbeit: Ein deprimierendes Auslaufmodell liberal Verlag PROBLEMZONEN SEINER ORDNUNGSÖKONOMISCHEN GESTALTUNG Ulrich van Lith liberal Verlag Argumente der Freiheit, Band 14 Band 14: Ulrich van Lith: Die Ordnung des Bildungswesens Problemzonen seiner ordnungsökonomischen Gestaltung Ulrich van Lith: Die Ordnung des Bildungswesens – Problemzonen seiner ordnungsökonomischen Gestaltung Herausgegeben vom Liberalen Institut der Friedrich-Naumann-Stiftung Argumente der Freiheit 14 Argumente der Freiheit DIE ORDNUNG DES BILDUNGSWESENS