Merkblatt Aus- und Weiterbildung
Transcription
Merkblatt Aus- und Weiterbildung
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung PRÜFUNG FÜR GEFAHRGUTFAHRER Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Neben dem Besuch einer mindestens zweieinhalbtägigen Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen. Besonderheiten gelten bezüglich der Klasse 1 (Explosivstoffe) und der Klasse 7 (radioaktive Stoffe). PRÜFUNGSDAUER: Erstschulung Basiskurs 45 Minuten Aufbaukurs Tank 45 Minuten Aufbaukurs Klasse 1 30 Minuten Aufbaukurs Klasse 7 30 Minuten Auffrischungsschulung 30 Minuten Nicht bestandene Prüfungen dürfen einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden. ZULASSUNG: Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde. Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Anforderungen des Abs. 1 erfüllt und die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat. Name des Verfassers: Peter Wimmer Durchwahl: -1402 Fax: -81402 E-Mail: peter.wimmer@muenchen.ihk.de Bearbeitet am: 05.08.2016 IHK-Service: Tel. 089 / 5116-0 Anschrift: Orleansstraße 10-12 81669 München Homepage: https://www.ihk-muenchen.de Seite 2 von 5 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Auffrischungsprüfung nur zugelassen, wenn die Anforderungen des Abs. 1 erfüllt und eine gültige ADR- Schulungsbescheinigung vorliegt. RÜCKTRITT UND AUSSCHLUSS: Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin zu einer Prüfung nicht erscheint. Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin im Verlauf der Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin aus einem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegen eines solchen Grundes. Macht der Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen konnte oder nach Beginn abbrechen musste. So hat er/sie dies unverzüglich, spätestens drei Tage nach dem Prüfungstermin durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt. Unternimmt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin Täuschungs- handlungen oder stört den Prüfungsablauf erheblich, kann er/sie von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nicht bestanden. WIEDERHOLUNGSPRÜFUNG: Die IHK lässt bei nicht bestandener Prüfung auf Anmeldung Online nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung zu. Seite 3 von 5 WER STELLT DIE ADR-SCHULUNGSBESCHEINIGUNG AUS? Die für den Lehrgang und die Prüfung zuständige IHK stellt die ADRSchulungsbescheinigung aus. GÜLTIGKEIT DER ADR-SCHULUNGSBESCHEINIGUNG? Die ADR-Schulungsbescheinigung gilt fünf Jahre ab dem Datum der bestandenen Grundprüfung. Schulungsbescheinigung Für um die weitere Verlängerung 5 Jahre der ADR- muss eine Auffrischungsschulung besucht und die Auffrischungsprüfung bestanden werden. Dies muss zwingend vor Ablauf der Gültigkeit der ADRSchulungsbescheinigung erfolgen. Ist das Datum der Gültigkeit überschritten, ist zwingend eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren. ADR-Schulungsbescheinigungen werden um weitere 5 Jahre ab dem Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde. ERSATZAUSSTELLUNG DER ADR-SCHULUNGSBESCHEINIGUNG Im Falle des Verlustes der ADR-Schulungsbescheinigung (z. B. durch Diebstahl) kann bei der IHK, bei der die Prüfung abgelegt wurde, gebührenpflichtig eine Ersatzbescheinigung in schriftlicher Form beantragt werden. Die Ausstellung der Ersatzbescheinigung beträgt 35,00 €, die Sie vorher nach Erhalt des Gebührenbescheides überweisen müssen. AUSKÜNFTE ZU DEN PRÜFUNGEN ERHALTEN SIE BEI: Peter Wimmer, Tel. 089 5116-1402 peter.wimmer@muenchen.ihk.de Seite 4 von 5 Liste der anerkannten Lehrgangsveranstalter für die Gefahrgutfahrerschulung DEKRA Akademie GmbH Steinheilstraße 3 85053 Ingolstadt Telefon: 0841 966990 Internet: www.dekra-akademie.de E-Mail: service.akademie@dekra.com Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AF DEKRA Akademie GmbH Haberlandstraße 59 80335 München Telefon: 089 8392940-15 Internet: www.dekra-akademie.de E-Mail: service.akademie@dekra.com Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1; AF DGZfP Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung e.V. Ausbildung und Training GmbH Steinheilstraße 6 85737 Ismaning Telefon: 089 96208723 Internet: www.dgzfp.de E-Mail: mail@dgzfp.de Lehrgangsteile: BK, AK7, AF Fahrschule Leonhard Betz Rheinstraße 30 80803 München Telefon: 089 3681880 Internet: http://www.fahrschulebetz.de E-Mail: info@fahrschule-betz.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AF Fahrschule Georg Krackhardt Johann-Arnold-Straße 12 a 86899 Landsberg a. Lech Telefon: 08191 2304 Internet: www.fahrschule-krackhardt.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AF KHB Fahrschule GmbH Heideckstraße 4 86633 Neuburg an der Donau Telefon: 08431 593-0 Internet: www.khb-fahrschulen.de E-Mail: info@khb-fahrschulen.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AF SZD Schulungszentrum Dudek Oberer Markt 28 94536 Eging am See Telefon: 08544 917761 Internet: www.schulungszentrum.h-jdudek.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AF Seminarorganisation Tanja Eskofier Vachendorfer Ring 31 83278 Traunstein Telefon: 0861 2007520 Internet: www.berufskraftfahrerseminar.de E-Mail: info@berufskraftfahrerseminar.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AF Fahrschule Edbauer Inhaber Stefan Madlener Bräuhausstraße 24 83101 Rohrdorf Telefon: 08032 988694 E-Mail: info@Fahrschule-Edbauer.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AF Opticon GmbH Gutenbergstraße 3 86558 Hohenwart Telefon: 08443 9263-0 Internet: www.die-fahrerakademie.de E-Mail: info@die-fahrerakademie.de Lehrgangsteile: BK, AF Seite 5 von 5 Henfling-Ausbildungen Bad-Trißl-Straße 59 b 83080 Oberaudorf Telefon: 08033 30 30 188 Internet: www.henfling-ausbildungen.de E-Mail: info@henfling-ausbildungen.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AF Kraftverkehrsinstitut Weilheim GmbH Schützenstraße 18 82362 Weilheim i. Obb. Telefon: 0881 9253483 Internet: www.kvi-weilheim.de Lehrgangsteile: BK, AF Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung Boschstraße 17 94405 Landau a. d. Isar Telefon: 09951 98420 Internet: www.schiffner-gefahrgut.de E-Mail: info@schiffner-gefahrgut.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AK7, AF Senlog Schulungs- u. Beratungsgesellschaft mbH Mödlitzer Straße 26 96279 Weidhausen Telefon: 09562 57185 Internet: www.senlog.de E-Mail: Senlogwesthofen@aol.com Lehrgangsteile: BK, AF, AK1 Verkehrsinstitut München Hunger GmbH Martin-Luther-Straße 22 81539 München Telefon: 089 6924409 Internet: www.vm-verkehrsinstitut.de E-Mail: info@vm-verkehrsinstitut.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AF Verkehrsinstitut & Fahrschule Dehler-Peucker GmbH Proviantstraße 24 85049 Ingolstadt Telefon: 0841 935300 Internet: www.dehler-peucker.de E-Mail: info@dehler-peucker.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AF SVG SiQUM GmbH Leonrodstraße 48 80636 München Telefon: 0911 94010-10 Internet: www.svg-siqum.de E-Mail: info@svg-siqum.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AK7, AF TÜV Süd Akademie GmbH Training Center München Westendstraße 199 80686 München Telefon: 089 57911694 Internet: www.tuev-sued.de E-Mail: info@tuev-sued.de Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AK7, AF Erklärungen: BK AKT AK 1 AK 7 AF Basiskurs Aufbaukurs Tank Aufbaukurs Klasse 1 Aufbaukurs Klasse 7 Auffrischungsschulungen