Merkblatt Aus- und Weiterbildung

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Merkblatt Aus- und Weiterbildung
MERKBLATT
Aus- und Weiterbildung
PRÜFUNG FÜR GEFAHRGUTFAHRER
Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im
Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein.
Neben dem Besuch einer mindestens zweieinhalbtägigen Schulung bei einem
anerkannten Lehrgangsveranstalter ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.
Besonderheiten gelten bezüglich der Klasse 1 (Explosivstoffe) und der Klasse 7
(radioaktive Stoffe).
PRÜFUNGSDAUER:
 Erstschulung Basiskurs
45 Minuten
Aufbaukurs Tank
45 Minuten
Aufbaukurs Klasse 1
30 Minuten
Aufbaukurs Klasse 7
30 Minuten
 Auffrischungsschulung
30 Minuten
Nicht bestandene Prüfungen dürfen einmal ohne nochmalige Schulung
wiederholt werden.
ZULASSUNG:
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen,
wenn ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung
teilgenommen wurde.
Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der
Teilnehmer/die Teilnehmerin die Anforderungen des Abs. 1 erfüllt und die Prüfung
für den Basiskurs bestanden hat.
Name des Verfassers: Peter Wimmer
Durchwahl: -1402
Fax: -81402
E-Mail: peter.wimmer@muenchen.ihk.de
Bearbeitet am: 05.08.2016
IHK-Service: Tel. 089 / 5116-0
Anschrift: Orleansstraße 10-12
81669 München
Homepage: https://www.ihk-muenchen.de
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Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Auffrischungsprüfung nur zugelassen,
wenn
die
Anforderungen
des
Abs.
1
erfüllt
und
eine
gültige
ADR-
Schulungsbescheinigung vorliegt.
RÜCKTRITT UND AUSSCHLUSS:
Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin vor Beginn der Prüfung
zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein
Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin zu einer Prüfung nicht erscheint.
Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin im Verlauf der Prüfung
zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden.
Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin aus einem wichtigen Grund
zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegen eines solchen Grundes. Macht der
Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass
wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen konnte oder nach Beginn
abbrechen musste. So hat er/sie dies unverzüglich, spätestens drei Tage nach
dem Prüfungstermin durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als
am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in
begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit
Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob
ein wichtiger Grund vorliegt. Die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt.
Unternimmt
ein
Prüfungsteilnehmer/eine
Prüfungsteilnehmerin
Täuschungs-
handlungen oder stört den Prüfungsablauf erheblich, kann er/sie von der weiteren
Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss
entscheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nicht bestanden.
WIEDERHOLUNGSPRÜFUNG:
Die IHK lässt bei nicht bestandener Prüfung auf
Anmeldung Online nach einer
angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne
nochmalige Schulung zu.
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WER STELLT DIE ADR-SCHULUNGSBESCHEINIGUNG AUS?
Die für den Lehrgang und die Prüfung zuständige IHK stellt die ADRSchulungsbescheinigung aus.
GÜLTIGKEIT DER ADR-SCHULUNGSBESCHEINIGUNG?
Die ADR-Schulungsbescheinigung gilt fünf Jahre ab dem Datum der
bestandenen
Grundprüfung.
Schulungsbescheinigung
Für
um
die
weitere
Verlängerung
5
Jahre
der
ADR-
muss
eine
Auffrischungsschulung besucht und die Auffrischungsprüfung bestanden
werden. Dies muss zwingend vor Ablauf der Gültigkeit der ADRSchulungsbescheinigung erfolgen. Ist das Datum der Gültigkeit
überschritten, ist zwingend eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren.
ADR-Schulungsbescheinigungen werden um weitere 5 Jahre ab dem
Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb
von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich
abgeschlossen wurde.
ERSATZAUSSTELLUNG DER
ADR-SCHULUNGSBESCHEINIGUNG
Im Falle des Verlustes der ADR-Schulungsbescheinigung (z. B. durch
Diebstahl) kann bei der IHK, bei der die Prüfung abgelegt wurde,
gebührenpflichtig
eine
Ersatzbescheinigung
in
schriftlicher
Form
beantragt werden.
Die Ausstellung der Ersatzbescheinigung beträgt 35,00 €, die Sie vorher
nach Erhalt des Gebührenbescheides überweisen müssen.
AUSKÜNFTE ZU DEN PRÜFUNGEN ERHALTEN SIE BEI:
Peter Wimmer, Tel. 089 5116-1402
peter.wimmer@muenchen.ihk.de
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Liste der anerkannten Lehrgangsveranstalter für die
Gefahrgutfahrerschulung
DEKRA Akademie GmbH
Steinheilstraße 3
85053 Ingolstadt
Telefon: 0841 966990
Internet: www.dekra-akademie.de
E-Mail: service.akademie@dekra.com
Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AF
DEKRA Akademie GmbH
Haberlandstraße 59
80335 München
Telefon: 089 8392940-15
Internet: www.dekra-akademie.de
E-Mail: service.akademie@dekra.com
Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1; AF
DGZfP Deutsche Gesellschaft für
Zerstörungsfreie Prüfung e.V.
Ausbildung und Training GmbH
Steinheilstraße 6
85737 Ismaning
Telefon: 089 96208723
Internet: www.dgzfp.de
E-Mail: mail@dgzfp.de
Lehrgangsteile: BK, AK7, AF
Fahrschule Leonhard Betz
Rheinstraße 30
80803 München
Telefon: 089 3681880
Internet: http://www.fahrschulebetz.de
E-Mail: info@fahrschule-betz.de
Lehrgangsteile: BK, AKT, AF
Fahrschule Georg Krackhardt
Johann-Arnold-Straße 12 a
86899 Landsberg a. Lech
Telefon: 08191 2304
Internet: www.fahrschule-krackhardt.de
Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AF
KHB Fahrschule GmbH
Heideckstraße 4
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431 593-0
Internet: www.khb-fahrschulen.de
E-Mail: info@khb-fahrschulen.de
Lehrgangsteile: BK, AKT, AF
SZD Schulungszentrum Dudek
Oberer Markt 28
94536 Eging am See
Telefon: 08544 917761
Internet: www.schulungszentrum.h-jdudek.de
Lehrgangsteile: BK, AKT, AF
Seminarorganisation Tanja Eskofier
Vachendorfer Ring 31
83278 Traunstein
Telefon: 0861 2007520
Internet: www.berufskraftfahrerseminar.de
E-Mail: info@berufskraftfahrerseminar.de
Lehrgangsteile: BK, AKT, AF
Fahrschule Edbauer
Inhaber Stefan Madlener
Bräuhausstraße 24
83101 Rohrdorf
Telefon: 08032 988694
E-Mail: info@Fahrschule-Edbauer.de
Lehrgangsteile: BK, AKT, AF
Opticon GmbH
Gutenbergstraße 3
86558 Hohenwart
Telefon: 08443 9263-0
Internet: www.die-fahrerakademie.de
E-Mail: info@die-fahrerakademie.de
Lehrgangsteile: BK, AF
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Henfling-Ausbildungen
Bad-Trißl-Straße 59 b
83080 Oberaudorf
Telefon: 08033 30 30 188
Internet: www.henfling-ausbildungen.de
E-Mail: info@henfling-ausbildungen.de
Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AF
Kraftverkehrsinstitut
Weilheim GmbH
Schützenstraße 18
82362 Weilheim i. Obb.
Telefon: 0881 9253483
Internet: www.kvi-weilheim.de
Lehrgangsteile: BK, AF
Schiffner Consult GbR
Gefahrgutschulung und Beratung
Boschstraße 17
94405 Landau a. d. Isar
Telefon: 09951 98420
Internet: www.schiffner-gefahrgut.de
E-Mail: info@schiffner-gefahrgut.de
Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AK7, AF
Senlog Schulungs- u. Beratungsgesellschaft
mbH
Mödlitzer Straße 26
96279 Weidhausen
Telefon: 09562 57185
Internet: www.senlog.de
E-Mail: Senlogwesthofen@aol.com
Lehrgangsteile: BK, AF, AK1
Verkehrsinstitut München
Hunger GmbH
Martin-Luther-Straße 22
81539 München
Telefon: 089 6924409
Internet: www.vm-verkehrsinstitut.de
E-Mail: info@vm-verkehrsinstitut.de
Lehrgangsteile: BK, AKT, AF
Verkehrsinstitut & Fahrschule
Dehler-Peucker GmbH
Proviantstraße 24
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 935300
Internet: www.dehler-peucker.de
E-Mail: info@dehler-peucker.de
Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AF
SVG SiQUM GmbH
Leonrodstraße 48
80636 München
Telefon: 0911 94010-10
Internet: www.svg-siqum.de
E-Mail: info@svg-siqum.de
Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AK7, AF
TÜV Süd Akademie GmbH
Training Center München
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: 089 57911694
Internet: www.tuev-sued.de
E-Mail: info@tuev-sued.de
Lehrgangsteile: BK, AKT, AK1, AK7, AF
Erklärungen: BK
AKT
AK 1
AK 7
AF
Basiskurs
Aufbaukurs Tank
Aufbaukurs Klasse 1
Aufbaukurs Klasse 7
Auffrischungsschulungen