Merkblatt Taxi - IHK Nürnberg für Mittelfranken

Transcription

Merkblatt Taxi - IHK Nürnberg für Mittelfranken
BERUFSZUGANG UND
FACHKUNDE IM
TAXI- UND MIETWAGENVERKEHR
Hausanschrift: Hauptmarkt 25-27, 90403 Nürnberg
Inhaltsverzeichnis
1.
Allgemeine Informationen
2.
Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes
3.
Persönliche Zuverlässigkeit
4.
Fachliche Eignung
5.
Befreiung von der fachlichen Eignung
6.
Anmeldung zur Prüfung
7.
Fachliteratur
8.
Lehrgangsveranstalter für Vorbereitungslehrgänge
9.
Anmeldeformular
2
1. Allgemeine Informationen
Nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) muss jeder,
der gewerblich Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, im Besitz einer
entsprechenden Genehmigung sein. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei
zwischen dem Verkehr mit Kraftomnibussen und dem Taxi- und Mietwagenverkehr.
Zuständig für die Erteilung der Taxi- und Mietwagen-Genehmigungen ist die
untere Verkehrsbehörde; d.h. in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltung (Amt für
öffentliche Ordnung) und in den Landkreisgemeinden das jeweilige Landratsamt
(Abteilung Verkehrswesen).
In § 13 Abs. 1 PBefG wird vorgeschrieben, dass eine Genehmigung nur dann erteilt
werden darf, wenn der Antragsteller (bzw. der Geschäftsführer) die folgenden
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt:
2. Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes
Diese liegt vor, wenn ausreichende Eigenmittel für die Fahrzeugfinanzierung und für
die Betriebsausgaben während der Anlaufzeit des Unternehmens nachgewiesen
werden (Mindestbetrag 2.250,-- € für das erste Fahrzeug und 1.250,-- € für jedes
weitere Fahrzeug). Zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit sind die
Vermögensverhältnisse gegenüber der Genehmigungsbehörde in beglaubigter Form
(Steuerberater) offen zu legen.
3. Persönliche Zuverlässigkeit
Eine Prüfung der Zuverlässigkeit durch die Genehmigungsbehörde erfolgt anhand
des Führungszeugnisses, das bei dem Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes zu
beantragen ist. Ferner wird ein Auszug des Verkehrszentralregisters (Flensburg)
und des Gewerbezentralregisters (Berlin) angefordert. Sofern eine selbständige
Tätigkeit bereits ausgeübt wird (wurde), ist zudem die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Krankenkasse und der
Berufsgenossenschaft erforderlich.
3
4. Fachliche Eignung
Fachlich geeignet ist, wer über die zur ordnungsgemäßen Führung eines
Unternehmens im Taxi- und Mietwagenverkehr erforderlichen Kenntnisse verfügt.
Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch erfolgreiche Teilnahme an der
„Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr“ festgestellt.
Die Prüfung erstreckt sich über folgende fünf Bereiche:
-
Berufsbezogenes Recht
Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung
Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des
Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Grenzüberschreitende Beförderungen
5. Befreiung von der Eignungsprüfung
Personen, die durch schriftliche Zeugnisse und Bestätigungen nachweisen können,
dass sie die notwendigen fachlichen Qualifikationen aufgrund einer mindestens
dreijährigen, leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Taxi- und Mietwagenverkehrs erworben haben. Diese Tätigkeit muss die zur Führung des Unternehmens
erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten gem. Anlage 3 der
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vermittelt
haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht
länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Anerkennung der Fachkunde ist bei der
IHK zu beantragen. Eventuell wird ergänzend noch ein Beurteilungsgespräch in der
IHK geführt.
Gemäß Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
§ 6 Abs. 1 und 2 vom 15. Juni 2000 sind Antragsteller vom Nachweis der
fachlichen Eignung befreit, wenn eine der nachfolgend aufgeführten
Abschlussprüfungen vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde:
-
Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und
Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
-
Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
-
Abschlussprüfungen als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt
bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
4
-
Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im
Fachbereich Wirtschaft, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und
Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
-
Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden,
-
Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik,
Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn.
6. Anmeldung zur Prüfung
Zur Anmeldung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für
Mittelfranken verwenden Sie bitte das beigefügte Anmeldeformular. Bitte fügen Sie
eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (bei Reisepass
Kopien der Seiten mit Foto und den persönlichen Angaben) bei.
Nach Eingang der verbindlichen Anmeldung wird Ihnen ein Gebührenbescheid
(Erstprüfung 130,-- € / Wiederholungsprüfung 110,-- €) zugesendet. Erst nach der
Anmeldung und Zahlung der Prüfungsgebühr kann der Antragsteller zur Prüfung
eingeladen werden. Die schriftliche Einladung erfolgt ca. 2 Wochen vor dem
Prüfungstermin. Weitere Einzelheiten sind dem Anmeldeformular zu entnehmen.
Fachkundeprüfungen für den Taxi- und Mietwagenverkehr finden in der Regel
vierteljährlich statt. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen mit jeweils 60
min. Dauer, die sich auf alle Sachgebiete gem. Anlage 3 der
Berufszugangsverordnung Straßenpersonenverkehr (PBZugV) erstrecken. Eine
mündliche Prüfung von ca. 30 min. erfolgt nur bei hinreichender schriftlicher
Leistung. Die Gesamtdauer der Prüfung beträgt also 2,5 Stunden.
Über die erfolgreiche Teilnahme an der Fachkundeprüfung stellt die Industrie- und
Handelskammer eine Bescheinigung aus.
Zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung kann ein entsprechender Lehrgang (v.a.
für branchenfremde empfehlenswert) besucht werden oder auf eine Reihe
geeigneter Fachbücher zum Selbststudium zurückgegriffen werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen Stefan Zwiener, Telefon 0911 1335 421,
Fax: 0911 1335 150421 gerne zur Verfügung.
5
7. Fachliteratur
(Auszug aus einem vielfältigen Literaturangebot)
„Fachkunde & Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer“
Thomas Grätz
(Bestell-Nr.: 24033)
„BO Kraft Kommentar“
Dr. Gerhard Hole
ISBN 978-3-574-24015-7
Verlag Heinrich Vogel, Verkaufsniederlassung Nürnberg,
Zweigstraße 5, 90439 Nürnberg
Tel.: 0911 616 03 06
www.heinrich-vogel-shop.de
„Sach- und Fachkunde – Fachrichtung „Taxi- und Mietwagenverkehr“
Christiane Helf-Marx
ISBN 978-3-930581-05-4 (Lehrbuch & Fragenkatalog)
ISBN 978-3-930581-06-1 (Lösungsbuch)
Verkehrsverlag - HeMa
Reiffsr. 2a, 45659 Recklinghausen
Tel. 02361 658090
www.hema-marx.de
„Taxi-Handbuch“
Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer
Herwig Kollar / Ufuk Gergin
(Artikel-Nr.: 28125000000)
Huss-Verlag GmbH
Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München
Tel. 0049 89 323 91 317
www.huss-shop.de
6
8. Lehrgangsveranstalter für Vorbereitungslehrgänge:
Ein Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben,
aber auf Grund der umfangreichen Prüfung sehr zu empfehlen.
Im IHK-Bezirk sind folgende ansässige Veranstalter von Kursen zur Vorbereitung auf die
Eignungsprüfungen für den Taxi- und Mietwagenverkehr uns gemeldet.
Abendkurse Landesverband
Auskunft über
Taxi-Zentrale Nürnberg eG
Andernacher Straße 33
90411 Nürnberg
 0911 952 100 (Monika Simcic)
Verkehrsakademie e.V.
Verkehrsinstitut Kolb GmbH Nürnberg
Rotterdamer Straße 2
90451 Nürnberg
 0911 63 22 99 0
Verkehrsinstitut VI-Franken UG
(haftungsbeschränkt) & Co. KG
Vordere Cramergasse 11-13
90478 Nürnberg
 0911 480 455 21
Verkehrsseminare-HEMA
Schulungsort: Schmetterling Reisen
Johann - Zumpe - Straße 8
90763 Fürth
 0800 80 80 103
Verkehrsseminare Rothländer
Schulungsort: Schmetterling Reisen
Johann - Zumpe - Straße 8
90763 Fürth
 0160 94581618
7
Weitere / überregionale Anbieter finden Sie z.B. im Internet unter: www.wis.ihk.de.
Sämtliche Lehrgangsveranstalter werden weder von der IHK zugelassen, noch
kontrolliert.
Daher bietet auch die Nennung der Namen von Lehrgangsveranstaltern und Fachliteratur
grundsätzlich keine Gewähr für die Qualität und erhebt auch keinen Anspruch auf
Vollständigkeit
Bezüglich näherer Einzelheiten über Kosten, Inhalte, eingesetzter Fachliteratur, Kursdauer
und Termine bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Veranstalter.
Hinweis
Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt
erstellt, dienen einem ersten Überblick und
erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit
Ansprechpartner
Stefan Zwiener
IHK Nürnberg für Mittelfranken
Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg
Tel. +49 (0)911 1335 421
Stand : September 2015
Fax : +49 (0)911 1335 150421
stefan.zwiener@nuernberg.ihk.de.
www.ihk-nuernberg.de
8
9. Anmeldeformular
VERBINDLICHE ANMELDUNG
FACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN TAXI- UND MIETWAGENVERKEHR
Vor- und Zuname:___________________________________________________________
Staatsangehörigkeit:_________________________________________________________
Geburtsort-/Land:_______________________________Geburtsdatum:________________
Postleitzahl und Wohnort:_____________________________________________________
Straße:_______________________________________:__________________________
Erstprüfung:
Wiederholungsprüfung:
130,-- €
110,-- €


Prüfungstermin ab:__________________________________________________________
Bisherige Tätigkeit im Personenbeförderungsgewerbe:
a) unselbständig bei Verkehrsunternehmer:_______________________________________
b) selbständig als:___________________________________________________________
Gegenwärtige Tätigkeit: ______________________________________________________
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Fachkundeprüfung für den Taxi-/Mietwagenverkehr
an. Nach Erhalt des Gebührenbescheides werde ich die Prüfungsgebühr von 130,-- € bzw.
110,-- € umgehend überweisen. Eine Vormerkung als Prüfungsbewerber wird erst nach
Eingang der Gebührenzahlung vorgenommen.
Die Einladung zur Prüfung erfolgt ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin. Die postalische
Erreichbarkeit unter oben angegebener Adresse ist sicherzustellen. Bei unentschuldigtem
Fernbleiben oder nicht rechtzeitiger Entschuldigung verfällt die Prüfungsgebühr gemäß
PrüfOV. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass sich der Prüfungsausschuss bei der
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken wie folgt zusammensetzt:
Vorsitzender:
Beisitzer:
Willibald Bittner
Ramona Deska, Fürth
Donald Dickau, Bubenreuth
Bernward Finck, Erlangen
Reinhold Gast, Lauf a.d. Pegnitz
Horst Lager, Fürth
Wegen Befangenheit lehne ich mit beigefügter Begründung ab:_______________________
Ich bin damit einverstanden, dass nach bestandener Prüfung mein Name und meine
Anschrift interessierten Verbänden des Verkehrsgewerbes mitgeteilt wird.
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
JA 
NEIN 
______________________________
Ort, Datum
______________________________________
Unterschrift des Antragstellers
9