wohnen ohne barrieren für jedes alter
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wohnen ohne barrieren für jedes alter
Baudezern at Wohnen ohne Barrieren für jedes Alter Ausgabe 2016/2017 Spezialisiert auf: Badmodernisierung Barrierefreies Bauen Industriestraße 19 53721 Siegburg Telefon Fax 02241 9385852 02241 9713693 E-Mail Internet info@fliesengoerzen.de www.fliesengoerzen.de Vorwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Im Juni 2015 wurde der Aktionsplan Inklusion vom Rat der Stadt beschlossen. Darin hat sich die Stadt Sankt Augustin zum Ziel gesetzt, die Menschen mit Behinderung stärker als bisher in die Gemeinschaft einzubinden. Dies kann natürlich nur gelingen, wenn sich die Menschen mit Behinderung auch innerhalb ihrer Stadt bewegen können. Die Barrierefreiheit innerhalb einer Kommune, der häuslichen Umgebung und der eigenen Wohnung ist daher eine unverzichtbare Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und ermöglicht eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger. Der unmittelbare Abbau sämtlicher baulicher Barrieren an öffentlichen Wegen und städtischen Gebäuden wäre dabei schon aus finanziellen Gründen ein nicht umsetzbares Ziel. Aber sukzessive und vor allem bei Neuplanung von städtischen Gebäuden und Verkehrswegen wird dem Ziel umfassender Barrierefreiheit heute Rechnung getragen. Parallel zu diesen Bemühungen der Stadt macht es Sinn, auch vorhandene Barrieren bei privaten Wohnungen und Häusern abzubauen. Für den Abbau baulicher Barrieren und die Schaffung eines weitestgehend barrierefreien Wohnraums sind die Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Häusern selbst verantwortlich. Die Stadt Sankt Augustin unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Barrieren an ihren Wohnhäusern abzubauen, indem sie einen Mitarbeiter als Ansprechpartner für Fragen zum barrierefreien Bauen und zur Schaffung barrierefreien Wohnraums kostenfrei zur Verfügung stellt. Die Broschüre „Wohnen ohne Barrieren für jedes Alter“ erscheint bereits in einer zweiten aktualisierten Auflage. Genauso wie die erste Broschüre liefert sie Anstöße, die eigene Wohnung auf ihre Tauglichkeit für ein selbständiges Leben mit Behinderung oder im Alter zu untersuchen und vorhandene Barrieren abzubauen. Eine barrierefreie Stadt dient nämlich nicht nur den Menschen mit Behinderungen, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern und erleichtert auch beispielsweise Eltern mit Kindern und älteren Menschen den Alltag. Sankt Augustin Klaus Schumacher Bürgermeister Rainer Gleß Erster Beigeordneter 3 Kontakt: Telefon: 0 22 41/233-0 Telefax: 0 22 41/233-50 E-Mail: service@wvg-sanktaugustin.de Wir sind für Sie da! Entstör Service-Zeiten: Mo: 07.30 bis 17.00 Uhr Di-Do: 07.30 bis 16.30 Uhr Fr: 07.30 bis 13.00 Uhr ung sdie nst run -0 3 3 d um 2 die Uhr: 02241- WasseristEnergie! 4 Mendener Straße 23 53757 Sankt Augustin www.wvg-sanktaugustin.de Impressum · Inhaltsverzeichnis BVB-Verlagsgesellschaft mbH seit 1990 Friedrichstraße 4 · 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 · Fax 05921 9730-50 E-Mail contact@bvb-verlag.de Thema ab Seite Vorwort ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 3 Impressum · Inhaltsverzeichnis ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 5 Ansprechpartner��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 7 Vorbetrachtungen ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 9 www.bvb-verlag.de www.bvb-stadtapp.de www.findcity.de Außenanlagen����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 14 Bewegungsflächen����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 15 Nimm Dein Smartphone, scan den Code und erfahre mehr über den BVB-Verlag! Aufenthaltsräume������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 18 Küche������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 21 Nassräume����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 22 Freisitze�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 29 Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Bedienelemente, AAL �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 35 Energiefragen�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 41 © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2016 Finanzierung����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 45 Titelbilder: © drubig-photo - Fotolia.com Checkliste ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 52 Texte: Stadt Sankt Augustin - Der Bürgermeister Baudezernat, Christiane Hütténes Markt 1, 53757 Sankt Augustin Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. © Maksym Dykha - Fotolia.com Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, aus Gründen einer zügigen Lesbarkeit der Texte wurde auf die weibliche Form erwähnter Personengruppen verzichtet. Eine Diskriminierung der Leserinnen gegenüber den Lesern geht damit nicht einher. 5 Leistungsfähige Unternehmen stellen sich vor Projekt2014_Layout 1 24.02.2015 11:55 Seite 1 Ein konsequenter Gewässerschutz in den Einzugsgebieten, die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft, sowie Phosphateliminierung WAHNBACHTALSPERRENVERBAND des Wahnbachwassers am Zulauf zur Talsperre, eine naturnahe Wald- und gezielte Fischwirtschaft um die Wahnbachtalsperre und als letzte Barriere eine prozessstabile, versorgungssichere Aufbereitungsanlage garantieren eine nachhaltig angelegte Trinkwasserversorgung für ca. 800.000 Einwohner in der Region/ Bonn/Rhein-Sieg/Ahr im Härtebereich “weich”. WAHNBACHTALSPERRENVERBAND · Siegelsknippen · 53721 Siegburg · Tel. 02241 128 104 · info@wahnbach.de · www.wahnbach.de © Irochka - Fotolia.com 6 Ansprechpartner Beratung barrierefreies Wohnen und Bauen Hier können interessierte Bürger Informationen über das barrierefreie Wohnen bzw. Bauen erhalten: Christiane Hütténes Rathaus, Zimmer 308 Markt 1, 53757 Sankt Augustin Telefon02241 / 243 246 christiane.huettenes@sankt-augustin.de Beratungs- und Ortstermine bitte telefonisch vereinbaren! Behindertenbeauftragte der Stadt Sankt Augustin Liegt eine Behinderung vor, besteht auch die Möglichkeit, sich an die ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten zu wenden: © strixcode - Fotolia.com Isabella Praschma-Spitzeck Horst Ritter Rathaus, Zimmer 9, Erdgeschoss Markt 1, 53757 Sankt Augustin Telefon02241 / 243 401 isabella.praschmaspitzeck@sankt-augustin.de horst.ritter@sankt-augustin.de Sprechzeiten mittwochs und donnerstags 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach individueller Vereinbarung SENIOREN- und PFLEGEBERATUNG In der Senioren- und Pflegeberatung erhalten Sie Informationen zu allen Fragen der Lebensgestaltung im Alter oder in einer Pflegesituation: Walter Schilling Rathaus, Zimmer 111 A Telefon02241 / 243 444 walter.schilling@sankt-augustin.de Wohnberatung / Wohnungsanpassung für ältere, behinderte und dementiell erkrankte Menschen im Rhein-Sieg-Kreis Zum Tätigkeitsspektrum der AWO-Wohnberatung (AWO-WB) gehören die umfassende Beratung zu Hilfsmitteln, Ausstattungsveränderungen und altersgemäßen bzw. behinderungsgerechten Umbaumaßnahmen sowie die Klärung der Finanzierung und Beantragung möglicher Zuschüsse. 7 Essen auf Rädern der Malteser ist gesund auch am Wochenende – Warm- und Kaltverpflegung – keine Vertragsbindung ohne Zusatzstoffe – keine zusätzlichen Lieferkosten Rhein-Sieg: Jeder weiß, wie wichtig gesunde Ernährung ist: Nur wer seinem Körper regelmäßig Obst und Gemüse gönnt, und damit die darin enthaltenen Vitamine, Mineral-, Ballastund Pflanzenstoffe, hat eine Chance bis ins hohe Alter fit zu bleiben. Was aber, wenn man älter geworden ist und das Selberkochen schwerfällt? Wenn das Schälen, Schneiden und Schnippeln von Gemüse und Obst ohne fremde Hilfe 8 nicht mehr geht? Hier bieten die Malteser in Bonn, dem Rhein-SiegKreis und Wesseling eine gute Alternative: Mit ihrem Mahlzeitendienst bringen die Malteser täglich ein warmes, leckeres Menü ins Haus. Mit Obst und Gemüse in vielen Varianten. Als Beilage zum Hauptgericht, als reine vegetarische Mahlzeit oder verarbeitet in leckeren Süßspeisen! Die Menüs der Malteser werden nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen aus ausgesuchten Zutaten erstellt. Gesunde Ernährung im Alter – mit den Maltesern kein Problem. Selbstverständlich bieten die Malteser auch schmackhafte Tiefkühlmenüs an. Mehr Informationen zum Thema „Gesunde Ernährung“ und zum Malteser Mahlzeitendienst gibt es kostenlos unter: 02241-398530 Ansprechpartner Schumannstraße 4, 53721 Siegburg Telefon02241 / 866 857-20 (Zentrale) Fax 02241 / 866 857-17 Telefonsprechzeiten: montags bis donnerstags und donnerstags •Christa Behrendt •Elke Emmerich •Petra Krechel •Karin Michels wohnberatung@awo-bnsu.de Besuche bitte nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung! 10.00 –12.00 Uhr 14.00 –16.00 Uhr Vorbetrachtungen Jeder Mensch hat eigene Bedürfnisse und Wünsche über sein Leben und Wohnen im Alter. Aber nicht nur die Wünsche der Menschen sind verschieden, sondern auch die baulichen Voraussetzungen der Wohnungen und Häuser. Die Lage und das Alter der Gebäude, die Ausstattung der Wohnungen und der Grad der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs, Ärzten und anderen Gesundheitseinrichtungen in der näheren Umgebung der Wohnungen sind in den einzelnen Stadtteilen Sankt Augustins sehr unterschiedlich. Nicht zuletzt beeinflussen aber auch die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Bewohner, gleich ob es sich um Mieter oder Eigentümer handelt, den jeweils notwendigen Wohnraum. Viele Menschen möchten im Alter oder bei Eintreten einer Behinderung auf ihre vertraute Wohnung und ihr bekanntes Wohnumfeld nicht verzichten. Greifhöhen Kopfhöhe im Stehen 120 cm Kopfhöhe im Sitzen 100 cm Greifhöhe 80 cm ideale Greifhöhe für alle: 85 cm Greifhöhen, Quelle: Stadt Sankt Augustin 9 AuSSerklinische Intensivpflege & Lebensmittelhandel P und Rehabilitation GmbH Wir sind für Sie da: 24 Stunden am Tag bieten wir Außerklinische rufen Sie uns an, wir kommen auch zu Ihnen nach Hause. | Wachsbleiche 26 | 53111 Bonn | 0228 - 390 402 09 | www.purGmbH.de Einfacher einkaufen. Für jede Generation. „Generationenfreundlich Einkaufen“ Fragen und Problemen • Barrierefreiheit durch breitere Gänge Dirk Pfleger Schulstraße 5, 53757 Sankt Augustin 10 Für Sie geöffnet: Montag - Samstag von 7 21.30 bis Uhr www.rewe.de Vorbetrachtungen Vielfach sind sie gezwungen, bauliche Barrieren ihrer Wohnung oder ihres Hauses hinzunehmen oder diese aufwändig zu beseitigen, um einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Wohnung zu erreichen. Andere Menschen wiederum machen sich im fortgeschrittenen Alter auf die Suche nach einer neuen Wohnung, die ihren geänderten Lebensverhältnissen Rechnung trägt. Sie ziehen in eine neue – zumeist kleinere – Wohnung in städtische Kernlagen, in denen die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs und umfassende medizinische Versorgung in fußläufiger Nähe zur Wohnung gewährleistet sind und die Wohnung barrierefrei ist. Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass eine fußläufige Erreichbarkeit der Wohnung oder des Hauses für viele Menschen von größter Bedeutung ist, gerade wenn die Fahrtüchtigkeit womöglich im Alter nachläßt. lichen Verkehrsfläche aus barrierefrei erreichbar sein müssen, sofern sich in dem Gebäude mehr als zwei Wohnungen befinden. Die gebaute Wirklichkeit sieht dabei häufig anders aus. Die Landesregierung beabsichtigt, dem barrierefreien Bauen und Wohnen durch Änderung der Bauordnung im Laufe des Jahres 2016 Nachdruck zu verleihen. So ist im Entwurf der neuen Landesbauordnung vorgesehen, dass alle künftigen Neubauten mit mehr als drei Geschossen mit einem Aufzug versehen sein müssen. Wohngebäude, für die dann ein Aufzug verpflichtend anzuordnen ist, dürfen dann auch nur noch barrierefreie Wohnungen haben, von denen mindestens eine Wohnung sogar rollstuhlgerecht sein muss. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Gesetzesänderung durchsetzt und wie die Bauwirtschaft auf diese Anhebung der Bedeutung barrierefreien Wohnraumes reagiert. Warum wird barrierefrei gebaut? Um sich der Frage nach der Barrierefreiheit von Gebäuden zu nähern, werden zunächst einmal die drei möglichen Arten von baulichen Barrieren betrachtet: Als vertikale Barrieren gelten z. B. Schwellen, Stufen und Treppen. Der Hintergrund für Forderungen nach einer barrierefreien Umwelt ist in unserem Grundgesetz verankert; darin heißt es unter anderem, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Dieser Grundsatz zielt unmittelbar sowohl auf die Teilhabe aller Menschen an allen öffentlichen Ereignissen als auch auf die Arbeits- und Wohnwelt ab. So ist in der noch geltenden Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verankert, dass die Wohnungen eines gesamten Geschosses – dabei wird es sich zumeist um das Erdgeschoss handeln – von der öffent- Horizontale Barrieren können beispielsweise entstehen durch eingeengte Wege oder Flure oder nicht ausreichend breite Türöffnungen. Bei den räumlichen Barrieren handelt es sich um nicht ausreichende Bewegungsflächen, einschränkende Einbauten, eine ungeeignete Möblierung oder ähnliche Einschränkungen des Wohnungsgrundrisses. 11 Vorbetrachtungen Eine barrierefreie Wohnung muss nicht zwingend auch rollstuhlgerecht gestaltet sein. Denn die Anforderungen an die Bewegungsflächen innerhalb einer Wohnung sind für einen Rollstuhlfahrer höher als bei einer barrierefreien Grundrissplanung. Anhand der Anforderungen an die lichte Türbreite wird deutlich, dass Türen innerhalb einer barrierefrei gestalteten Wohnung mit einer Mindestbreite von 80 cm auskommen. Für eine rollstuhlgerechte Wohnung gilt jedoch ein Mindestmaß der Öffnung von 90 cm. Im Vergleich kann man also festhalten, dass an eine rollstuhlgerechte Wohnung höhere Anforderungen als an eine barrierefreie Wohnung gestellt werden. Das Zwei-Sinne-Prinzip Das Zwei-Sinne-Prinzip kennt jeder von uns; die Feuerwehr beispielsweise handelt bei Einsätzen danach: Das blaue Blinklicht signalisiert optisch den Einsatz und das Martinshorn zeigt diesen zusätzlich akustisch an. Menschen bewegen sich im Raum im Allgemeinen über drei ihrer Sinne: das Sehen, das Hören oder das Fühlen. Fällt einer dieser Sinne aus, so ist über die Kombination der beiden anderen verbleibenden Sinne eine Orientierung im Raum und damit eine weitgehend selbstständige Lebensführung für den in der Sinneswahrnehmung beeinträchtigten Menschen trotzdem möglich. Bewegt sich ein in der Mobilität oder ansonsten körperlich eingeschränkter Mensch in seiner Wohnung oder in deren Umfeld, so ist er gezwungen, sich auf die verbleibenden Orientierungssinne zu verlassen. 12 Visuelle Gestaltung – Sehen Zur Orientierung im Raum sollen einfache Formen und Zeichen gewählt werden. Tastbare Displays, Schriftoder Bildzeichen kommen hier häufig zum Einsatz. Im Alter lässt häufig die Sehfähigkeit nach. Durch dynamische und dimmbare Beleuchtungssysteme kann diese Veränderung mitunter gut ausgeglichen werden. So sollte ein Raum auch möglichst gleichmäßig und ohne größere Helligkeitsunterschiede sowie ohne sog. Lichtflecken ausgeleuchtet werden. Darüber hinaus sollte bei der Ausleuchtung von Räumen auch eine ausgewogene Schattigkeit angestrebt werden, die die räumliche Wahrnehmung und Erkennbarkeit von Oberflächenstrukturen unterstützt. Dies wird erreicht durch ein ausgewogenes Verhältnis von gerichteten und diffusen Lichtquellen. Nicht zuletzt wird die Lichtatmosphäre eines Raumes geprägt durch die Lichtfarbe und die Farbwiedergabeeigenschaften des Lichtes. Das Wohlbefinden im Raum wird dadurch entscheidend beeinflusst. Kontrastarme Räume bewirken bei Menschen mit Sehbehinderungen häufig eine Verunsicherung und Desorientierung. Darum sollten Böden und Wände stets in deutlichem Hell-Dunkel-Kontrast zueinander gestaltet werden. Auch Türen, Zargen, Fenster, Treppen und Aufzüge sollten sich stets kontrastreich von den Wänden abheben. Kontrastreich bedeutet hierbei einen eindeutigen Unterschied in der Wiedergabe der Farbhelligkeiten. Vorbetrachtungen Auditive Gestaltung – Hören Auch die Hörfähigkeiten nehmen häufig im Alter ab. Akustische Informationen wie beispielsweise Töne oder Tonfolgen sollten daher auf eine eindeutige und leichte Unterscheidbarkeit angelegt sein, z. B. Warnsignale. Bei Sprachinformationen ist auf eine einwand- und störungsfreie Verständlichkeit der Sprache zu achten. Foto: DORMA Beispiel: Text in Braille-Schrift Haptische Gestaltung – Tasten Mit den Händen tastbare Informationen zur Orientierung im Raum sollen prägnant und wiedererkennbar sein. Dies kann beispielsweise über die gewählte Form von Produkten wie einen Türgriff erfolgen. Bodenbeläge sind dann für barrierefreies Bauen gut geeignet, wenn die Struktur mit den Füßen zu tasten ist, beispielsweise wenn auf dem Boden angebrachte Noppen oder Riffelungen eine Orientierung im Raum ermöglichen. Dabei sollten folgende Prinzipien berücksichtigt werden: Die Form und die Funktion eines Gestaltungselementes sollen sich gegenseitig entsprechen, z. B. Türgriffe oder Not-Aus-Schalter. Räumliche Orientierungshilfen, die auf dem Prinzip des Erfühlens beruhen, sollen sich vom Umfeld beispielsweise durch Form, Material, Härte oder Oberflächenrauigkeit unterscheiden. Dies erleichtert das Ertasten mit den Händen, Füßen oder einem Langstock. Die Oberflächen verwendeter Materialien sollen die Funktion des Gestaltungselements erkennen lassen, beispielsweise durch unterschiedliche Ober- flächenstrukturen bei Laufflächen, Tastflächen oder Griffzonen. Schrift- oder Bildzeichen, Pläne und andere Informationsträger sollen leicht ertastet werden können. So sollte die Erhabenheit dieser Informationen 0,8 bis 2 mm stark sein, damit ein Ertasten mit den Fingern gut möglich ist. Die Größe von erhaben gesetzten Zeichen sollte mindestens 10 mm bis 25 mm betragen. Scharfe Kanten sollten jedoch wegen der Gefahr von Schnittverletzungen unbedingt vermieden werden. Integrierte Blindenschriftzeichen (Braille-Schrift) sollten zusätzlich eingesetzt werden. Mit dem Langstock ertastbare Bodenindikatoren sollen als durchlaufende Streifen oder punktuell rechteckige Felder ausgeführt werden. Für stark sehbehinderte Menschen und Blinde sollen Ausstattungs- oder Bedienelemente eingesetzt werden, die bis auf den Boden reichen oder maximal 15 cm oberhalb des Bodens enden. Ein 3 cm hohes Bodenpodest kann zur Ergänzung eingebaut werden. Die Anbringung einer Tastleiste bis zu 15 cm Höhe über dem Boden kann ebenfalls sinnvoll sein. 13 AuSSenanlagen Auch die komfortabelste barrierefrei gestaltete Wohnung muss ohne Barrieren, d. h. ohne Stufe und ohne seitliche Einengung von der öffentlichen Verkehrsfläche aus, erreichbar sein. Bestenfalls ist der Hauszugang ebenerdig zur Straße oder zum PKW-Stellplatz hin angeordnet. Ist jedoch ein Höhenunterschied zwischen Straße/Stellplatz und Hauseingang vorhanden, muss überprüft werden, ob dieser Höhenunterschied mittels einer Rampe oder durch eine mechanische Hebevorrichtung überwunden werden kann. Sind beispielsweise gravierende Eingriffe in die Aufteilung eines mehrgeschossigen Wohnhauses grundsätzlich nicht möglich, kann die Verlegung des Hauseingangs in ein anderes Geschoss oder auf eine andere Gebäudeseite eine sinnvolle Lösung darstellen, um einen barrierefreien Zugang zum Haus oder einer Wohnung herzustellen. Rampen und Aufzüge Für die Gestaltung einer Rampe gilt, dass sie im Allgemeinen nicht mehr als 6 % Gefälle haben darf. Bei einer zu überwindenden Höhendifferenz von 24 cm, wie dies beispielsweise bei zwei Stufen zu Eingängen von Gebäuden häufig anzutreffen ist, bedeutet dies: •pro Meter Rampenlänge werden 6 cm Höhendifferenz überwunden 14 •die Rampe muss dann mindestens 4 m lang sein, wenn 24 cm Höhenunterschied überwunden werden müssen. Bei Wohngebäuden dürfen Rampen bis zu 8 % Neigung aufweisen. In diesem Fall würde die Rampenlänge für die Überwindung von 24 cm Höhenunterschied dann nur noch 3 m betragen. Dabei muss eine für einen Rollstuhlfahrer nutzbare Rampe in Wohngebäuden außerdem mindestens 1,20 m breit sein und an den Enden einer Rampe muss jeweils eine Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m angeordnet werden. Diese Bewegungsfläche bietet Rollstuhlfahrern ausreichenden Spielraum für die Nutzung der Rampe und mögliche Richtungsänderungen. Rampen sollten zudem auf beiden Seiten über Handläufe und Radabweiser verfügen. Wenn das Anlegen einer Rampe zum Hauseingang nicht möglich sein sollte, weil der Platz vor dem Haus nicht ausreicht oder die zu überwindende Höhendifferenz zu groß ist, ist die Anbringung eines Plattformlifts gut geeignet, um auch Rollstuhlfahrern einen ungehinderten Zugang zum Haus zu ermöglichen. Für den privaten Wohnungsbau gibt es inzwischen verschiedene Platz sparende Aufzugssysteme, die keinen Maschinenraum benötigen, sondern lediglich eine tragende Wand. Dadurch sind sie auch für einen nachträglichen Einbau gut geeignet. AuSSenanlagen Stellplätze Stellplatz für Rollstuhlfahrer / Behinderte Bewegungsfläche seitlicher Abstand 1,50 m Straße Ein Parkplatz, der von Menschen mit Behinderung genutzt werden soll, muss mindestens 3,50 m breit und 5 m lang sein. Dabei soll der Parkplatz möglichst in der Nähe des Hauseingangs angeordnet werden und ausreichend hell beleuchtet sein. Stellplatzbreite 3,00 m Stellplatzlänge 5,00 m Maße Stellplatz für Rollstuhlnutzer Quelle: Stadt Sankt Augustin Bewegungsflächen Hauseingang Vor der Hauseingangstüre muss eine ausreichend große Bewegungsfläche vorgehalten werden. Bei Einfamilienhäusern ist meist eine freie Fläche von 1,20 m x 1,20 m als ausreichend anzusehen. Für Rollstuhlfahrer ist eine Fläche von 1,50 m x 1,50 m ausreichend. Der Zugang zur Haustüre soll ohne Stufen und Schwellen gestaltet sein. Mit einem Rollstuhl können Schwellen von maximal 2 cm Höhe überwunden werden. Der Hausflur darf nicht schmaler als 1,20 m sein; eine Breite von 1,50 m ist jedoch für einen Rollstuhlfah- rer erheblich besser geeignet. Der Zugang zum Haus muss leicht auffindbar sein. In der Praxis bedeutet dies eine visuell kontrastreiche Gestaltung von Bodenbelägen und Wandoberflächen im Eingangsbereich. Durch eine helle Tür mit dunklen Umgebungsflächen (Zarge oder Wandfarbe) kann diese Vorgabe umgesetzt werden. Auch taktil erfassbare deutlich unterschiedliche Bodenbeläge sind geeignet, Menschen – insbesondere mit Sehbehinderungen – eine selbständige Bewegung im Haus zu ermöglichen. 15 Hotels & Restaurants Wald Cafe Hotel - Restaurant Herzliche Gastlichkeit für jeden Anlass Wald-Café · Hotel - Restaurant · Am Rehsprung 35 · 53229 Bonn · Tel.: 0228 97720-0 · Fax: 0228 484254 · E-Mail: info@waldcafe.de Rund um auto – motor – rad Eduard Ertmann KFZ-mEistEr-FachbEtriEb DEKRA Automobil GmbH Begutachtungsstelle für Fahreignung Bonn Poststraße 2 53111 Bonn EDUARD ERTMANN Tel 0228 908788-0 Fax 0228 908788-20 Windgassenstraße 42 53229 bonn bffbonn@dekra.com www.dekra.com telefon: 0228 9262857 telefax: 0228 92616352 E-mail: ertmann-fahrzeugservice@t-online.de www.ertmann-kfz.de alle marken, eine Werkstatt 16 Mit Sicherheit mobil im Alter. Bewegungsflächen Treppenraum vorher: Hauseingang mit Stufen Quelle: AWO-WB, Rhein-Sieg nachher: Hauseingang mit Rampe Quelle: AWO-WB, Rhein-Sieg Hauseingangstüren müssen auch mit geringem Kraftaufwand geöffnet werden können. Für Mehrfamilienhäuser sind sowohl Türen mit automatischem oder kraftunterstütztem Türantrieb als auch Tastschalter zum Öffnen sinnvoll. Bedienelemente wie z. B. Klingel, Lichtschalter, Türdrücker und -griffe oder Schließzylinder müssen in einer Höhe von 85 bis 105 cm vom Boden aus montiert werden. Dieses Maß gilt auch für die Anbringung von Briefkästen. Treppen sind naturgemäß keine barrierefreien vertikalen Verbindungen. Sehbehinderte und leicht in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen können Stufen jedoch durchaus eigenständig und ohne fremde Hilfe überwinden. Für stark mobilitätseingeschränkte Menschen oder Rollstuhlfahrer stellt jedoch oft schon nur eine einzige Stufe am Hauseingang ein unüberwindbares Hindernis dar. Sie sind auf einen Aufzug, eine Rampe oder eine Hebevorrichtung angewiesen. Sind Treppenstufen zum Haus- oder Wohnungseingang vorhanden, sollten beidseitig Handläufe angebracht werden. Ein Unterschneiden (horizontal überstehende Stufenfläche) von Treppenstufen ist wegen der Gefahr, an diesem Überstand mit der Schuhspitze hängen zu bleiben, nicht zulässig. Eine kontrastreiche, farbige und taktile Hervorhebung der obersten und untersten Treppenstufe erleichtert Blinden und Sehbehinderten die Orientierung in Gebäuden. Über die zusätzliche Anbringung von Informationen in Braille- und Reliefschrift am (Treppen)handlauf im Eingangsbereich und im Treppenhaus können den Sehbehinderten darüber hinaus wichtige Informationen zur Orientierung im Gebäude gegeben werden. Türgriff mit Braille-Schrift, Foto: DORMA 17 Aufenthaltsräume An Aufenthaltsräume werden diverse bauordnungsrechtliche Anforderungen gestellt. So müssen in Nordrhein-Westfalen Aufenthaltsräume eine lichte Mindesthöhe von mindestens 2,40 m aufweisen; dieses Mindestmaß darf bei Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern unter bestimmten Voraussetzungen sogar nur 2,20 m lichte Höhe betragen. Darüber hinaus ist gesetzlich geregelt, dass eine Wohnung nicht nur Aufenthaltsräume – meist also Wohn- und Schlafräume – haben darf, deren Fenster nach Norden hin ausgerichtet sind. Wohn- und Schlafzimmer müssen aber auch Anforderungen an die Mindestgröße der Fensterfläche erfüllen. Dabei gilt die Faustregel, dass die Größe der Fensterfläche mindestens 1/8 der jeweiligen Raumfläche betragen muss. Ein Beispiel: Die Raumgröße beträgt 14 m², die Fensterfläche beträgt folglich 14 m² : 8 = 1,75 m². Darüber hinaus muss ein Fenster mindestens 1,20 m x 0,90 m, im lichten gemessen, groß sein, wenn es als zweiter Rettungsweg eingesetzt werden soll. Die Höhe einer undurchsichtigen (geschlossenen) Fensterbrüstung von Wohnräumen in barrierefreien Wohnungen soll 0,60 m Höhe über dem Fußboden nicht überschreiten, um einem Rollstuhlfahrer einen ungehinderten Ausblick zu ermöglichen. Dabei ist auch wichtig, dass die Fenster- oder Türbeschläge in einer Höhe von etwa 85 cm bis maximal 105 cm über dem Fußboden angebracht sind, der Fenstergriff also eine Bedienung vom Rollstuhl aus ermöglicht. 18 Barrierefreie Innenraumgestaltung, Quelle: Schaller / Theodor – Architekten, Köln Die Anbringung einer Absturzsicherung vor einem öffenbaren Fenster – insbesondere bei bodentiefen Fenstern oder sog. französischen Balkonfenstern – muss allerdings auch beachtet werden. Es wird empfohlen, den Einbau von Verschattungssystemen zur Regulierung des Licht- und Sonneneinfalls bei großen oder nach Süden ausgerichteten Fensterflächen wie z. B. Jalousien oder Rollläden frühzeitig einzuplanen und entsprechend haustechnisch vorzuhalten. Die KfW gibt für die Beurteilung der Förderwürdigkeit einer altersgerechten Wohnung eine Mindestraumgröße von 14 m² für Aufenthaltsräume vor. Aufenthaltsräume Ein Wohnzimmer, das für einen Menschen mit motorischen Einschränkungen bequem nutzbar sein soll, sollte einen annähernd rechtwinkligen Zuschnitt haben, um eine übersichtliche Möblierung zu ermöglichen und Bewegungsflächen zu bündeln. Die Möbel, insbesondere beispielsweise ältere bereits vorhandene Sitzmöbel, können mit Holzklötzchen oder speziellen Distanzstücken, die im Fachhandel erhältlich sind, erhöht werden. Dies erleichtert den Bewohnern das Aufstehen und Hinsetzen. Und so können eigene Möbel noch lange gut genutzt werden. Die Anzahl und Qualität der Lampen in Aufenthaltsräumen barrierefrei gestalteter Wohnungen sollte zielgerichtet und hinsichtlich der Lichtstärke individuell regulierbar sein. Sinnvoll ist eine Raumausstattung mit mehreren und verschiedenen Lichtquellen, um dem Bewohner eine möglichst breite Vielfalt für die lange Zeit der Nutzung seiner eigenen vier Wände anbieten zu können. Denn auch durch den Einsatz von Licht können seine Stimmungslagen und Nutzungsabsichten beeinflusst werden. Das Schlafzimmer wird im Falle eintretender Bettlägerigkeit und Pflegebedürftigkeit zur Drehscheibe der Aktivitäten des Bewohners. Deshalb sollen Schlafräume beispielsweise eine Mindestbreite von 3,00 m aufweisen. Diese Mindestbreite garantiert eine freie seitliche Zugänglichkeit zum Bett oder Pflegebett. © Gina Sanders - Fotolia.com Günstige Raumabmessungen unterstützen also auch die tägliche Pflege des Bewohners. Dabei sollte frühzeitig – also möglicherweise schon vor Eintritt einer Pflegestufe (ab 2017 eines Pflegegrades) – über die Anschaffung eines Senioren- oder Pflegebettes nachgedacht werden, da diese höhenverstellbar sind und mehrfach geteilte und individuell verstellbare Liegeflächen haben. Dass gerade auch am Bett für eine ausreichende und leicht erreichbare Beleuchtung gesorgt werden muss, sollte schon frühzeitig in die Planungen möglicher Variationen der Raumaufteilung und damit in die Planung der Elektroinstallation einfließen. Dies erspart spätere kostenintensive Umbaumaßnahmen. 19 Küchen & Bäder Gut durchdacht: Alles am richtigen Platz Serv vicce-C Champio ons im m errlebte en Kun nde enservi viice e Küche&Co Nr.1 der Küchenmärkte Im Ranking: 10 Küchenmärkte 10 | 2015 www.Se w rvi vice-C Champio ons.de KÜCHE&CO BONN Michael Knecht • Pützchens Chaussee 53 • 53227 Bonn • Tel.: 02 28-53 66 09 33 Öffnungszeiten Mo.-Fr. 10-18:30 • Sa. 10-15 www.kueche-co.de/Bonn/ Unsere 5-Sterne Garantie für Sie! Bedürfnis und Budget Ermittlung Termin-Garantie Festpreis-Garantie geschulte Mitarbeiter Sauberkeitsgarantie LEGRA GmbH • Wiesenstraße 7 • 53639 Königswinter • Telefon 02244 918140 • Telefax 02244 918149 Mobil 0151 16324831 • E-Mail b.lehnen@legra-gmbh.de • Internet www.legra-gmbh.de 20 Aufenthaltsräume Am Bett sollte außerdem eine gut erreichbare und ausreichend große Ablage angebracht werden. Hier können ein Telefon und eventuell eine Notrufanlage aufgestellt werden. Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf die Gestaltung von Türen verwendet werden, da im Flucht- und Rettungsfall wichtig ist, dass Türen deutlich zu erkennen und leicht zu öffnen sind. Die Gestaltung der Wand mit der Türe sollte kontrastreich gehalten sein, z. B. eine helle Wand mit einer dunklen Zarge oder ein heller Türflügel mit einer dunklen Hauptschließkante und dunklem Beschlag. Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen sollen mit Sicherheitsmarkierungen deutlich wahrnehmbar gemacht werden. Den Boden- und Wandbelägen der Aufenthaltsräume sollte bei der Planung auch eine hohe Aufmerksamkeit entgegen gebracht werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Auswahl der Materialien, Farben und Oberflächenstrukturen. Bodenbeläge sollen eben, rutschsicher, gut begehbar und mit einem Rollator oder Rollstuhl gut befahrbar sein und dürfen sich nicht statisch aufladen. Sie sollten leicht zu reinigen und fußwarm sein. Reflexionen und verwirrende Muster von Bodenbelägen sollen vermieden werden. Auch die Unterstützung einer guten Raumakustik durch den verwendeten Bodenbelag ist wichtig, um beispielsweise längere Nachhallzeiten zu vermeiden. Küche Jede Wohnung muss schon aus bauordnungsrechtlichen Gründen neben einem Bad und einem WC auch eine Kochnische oder eine Küche aufweisen. Ist eine Küche barrierefrei nutzbar, trägt dies entscheidend dazu bei, älteren Menschen oder solchen mit Behinderung lange Zeit eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen. Für den Umbau einer vorhandenen Küche zu einer barrierefreien Küche ist eine Tiefe der Bewegungsfläche von mindestens 1,20 m vor allen Küchenmöbeln erforderlich. Die Tiefe der Bewegungsfläche im Falle einer Nutzung durch Rollstuhlfahrer liegt bei einem Mindestmaß von 1,50 m. Insbesondere für Seniorenwohnungen ist die Zusammenlegung von Koch-, Eß- und Wohnbereich von Vorteil, weil sich die Bewegungsflächen von Küchenzeile und Sitzplatz überlagern dürfen. So wird Raumvolumen eingespart. Auf Beinfreiheit (am besten sogar Unterfahrbarkeit mit einem Rollstuhl) wenigstens des Arbeitsplatzbereiches der Küchenunterzeile sollte bei der Planung einer barrierefreien Küche geachtet werden. Dies hilft 21 Küche Menschen, die sich zur Bewältigung täglicher Hausarbeiten hinsetzen müssen (oder auch Rollstuhlfahrern) bei der Bewältigung dieser Aufgaben. Die Unterfahrbarkeit wird gewährleistet, indem unter der Küchenzeile keine Möblierung vorgesehen wird. Die Maße dieses freien Raumes sollen etwa 70 cm Höhe vom Boden aus, mindestens 30 cm Tiefe (unter der Arbeitsplatte und ggf. auch unter Schränken) und mindestens 90 cm Breite betragen. Auf die Unterfahrbarkeit des Spülbeckens sollte besonderes Augenmerk gelegt werden. Elektronisch steuerbare Oberschränke, die auf- und abgesenkt werden können, sind für eine Küche, die von einem Rollstuhlfahrer genutzt wird, besonders gut geeignet. Die Arbeitsplatte einer Küche sollte eine Gesamttiefe von 60 cm nicht überschreiten und bei einer Höhe von 80 – 85 cm vom Boden aus angeordnet werden. Liegt ein Fenster über der Arbeitsfläche oder Küchenzeile, sollte es mit einer elektronischen Steuerung zum Öffnen und Schließen ausgestattet werden. Bei der Bestimmung der Anzahl von Steckdosen und deren Anordnung ist gerade in der Küche darauf zu achten, dass möglichst viele Steckdosen eingesetzt werden, weil das Umstecken eines Steckers Menschen mit Behinderungen oder älteren Menschen häufig große Schwierigkeiten bereitet. Küche für Rollator und Rollstuhl geeignet, Quelle: AWO-WB, Rhein-Sieg Nassräume In jeder Wohnung muss ein Bad und ein WC vorhanden sein. Die nachträgliche Herstellung eines barrierefreien Bades oder WC kann mit hohen Baukosten verbunden sein. Manchmal sind solche Maßnahmen mit wesentlichen Eingriffen in die vorhandene Bausubstanz verbunden, wenn beispielsweise Wände beseitigt, 22 versetzt oder neue eingezogen werden müssen. So lässt sich häufig ein barrierefreies Bad oder WC nur durch Änderung der gesamten Raumgeometrie einer Wohnung oder eines Hauses überhaupt herstellen. Ohne ein wenigstens barrierefreies – oder sogar von Rollstuhlfahrern nutzbares – Bad und WC ist ein selbstständiges Wohnen für Menschen im Alter oder Nassräume bei Vorliegen einer gravierenden Behinderung jedoch grundsätzlich nicht möglich. Darum wird auch in dieser Broschüre die Barrierefreiheit von Bad und WC genauer als bei anderen Räumen behandelt. Sanitärgegenstand zu berücksichtigen, für Rollstuhlfahrer 1,50 m x 1,50 m. Um ein Bad mit WC rollstuhlgerecht zu gestalten, sollten mindestens 6 bis 8 m² Grundfläche für das Bad zur Verfügung stehen. Das Bad Der Waschtisch Auch sehr kleine Bäder von nur 4 m² lassen sich oft schon barrierefrei gestalten. Dann ist der Verzicht auf eine Badewanne allerdings unerlässlich. Ein solches Mini-Bad kann mit einer bodengleichen Dusche, einem WC und einem unterfahrbaren Waschtisch ausgestattet werden. Die für eine barrierefreie Gestaltung erforderlichen Bewegungsflächen im Bad dürfen sich überlagern; dabei ist eine Bewegungsfläche in der Größe von mindestens 1,20 m x 1,20 m vor jedem Vor dem Waschtisch muss eine Bewegungsfläche von mindestens 90 cm Breite und 1,20 m Tiefe vorhanden sein, bei Rollstuhlnutzung sogar 1,50 m Tiefe. Der seitliche Abstand vom Waschtisch zur Wand darf nicht weniger als 25 cm betragen. Rollstuhlgerechtigkeit am Waschbecken 15 cm 40 cm 80 cm 67 cm 35 cm 10 cm 30 cm 55 cm Barrierefreies Bad nach Umbau Quelle: AWO-WB, Rhein-Sieg Maße im Bad, Quelle: Stadt Sankt Augustin 23 Architekten Neubau Eigentumswohnungen, Köln Umbau, Anbau Verwaltungs-/Wohngebäude, Köln Neubau Grundschule, Erweiterung Realschule, Pulheim Städtebauliche Konzepte | Bauen im Bestand | Schulbauten Wohngebäude | Gewerbebauten | Verkehrsbauten S C H A L L E R PA R T N E R A R C H I T E K T E N S TA D T P L A N E R B D A Balthasarstraße 79 · 50670 Köln · Tel.: 0221-973009-0 · Fax 0221-7392854 · www.schallerpartnerarchitekten.de · info@schallerpartnerarchitekten.de Unsere Leistungen: PlanungundBauleitungvonNeu-,UmbautenundSanierungenvonEinfamilien-,Mehrfamilienhäusern,Industriegebäuden,Kirchen,SchulenundGebäudenunterDenkmalschutz weitere Dienstleistungen: Bestandsaufnahmen, Schadensgutachten, Untersuchungen mit Wärmebildkamera T E K T U R B Ü R O FINCK neue Dienstleistungen aus unserem Hause: I H 3DLaserScanszurDokumentationundAufmaß. 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Außerdem soll der freie Raum mindestens 30 cm tief und 90 cm breit sein. Es dürfen keine Bauteile wie ein Siphon oder eine Wasserleitung in diesen freien Raum hineinragen, um eine Verletzungsgefahr des Nutzers zu vermeiden. Für Rollstuhlfahrer eignen sich Waschtische von mindestens 55 cm Tiefe. getroffen werden. Bei einem späteren Badausbau mit Leichtbauwänden sind diese sinnvollen Ausstattungselemente nämlich nur noch mit erhöhtem Aufwand zu realisieren. Das WC Vor dem WC muss eine Bewegungsfläche von mindestens 90 cm Breite und 1,20 m Tiefe vorhanden sein (bei Rollstuhlnutzung 1,50 m). Der seitliche Abstand vom WC zur Wand soll mehr als 20 cm betragen. Der WC-Sitz sollte in einer Höhe von 46 bis 48 cm über dem Boden angebracht werden. Die herkömmliche Höhe des WC-Sitzes hingegen beträgt oft nur 38 cm. Eine sichere selbstständige Benutzung des WCs auch im Alter oder bei Vorliegen körperlicher Beeinträchtigungen wird deutlich erhöht, wenn ein – idealerweise sogar beidseitiger – seitlicher klappbarer Haltegriff an der Wand angebracht ist. Schon bei der Planung eines neuen Bades sollten die Möglichkeiten zur Anbringung von senkrechten und waagerechten Stütz- und Haltegriffen überprüft werden und ggf. entsprechende bauliche Vorkehrungen WC-Sitz Quelle: AWO-WB, Rhein-Sieg Die Dusche Der Duschplatz soll niveaugleich zu den angrenzenden Bodenflächen gestaltet sein und sollte mindestens 1,20 m x 1,20 m groß sein. Für eine Rollstuhlnutzung gilt eine Fläche von 1,50 m x 1,50 m als ausreichend. 25 Architekten & Ingenieure Zertifizierung für Bau-Sachverständige / QM-Beratung / AZAV / ISO 9001 Institut für Qualitätssicherung & Zertifizierung GmbH & Co. KG UHlAndStrASSe 10 53757 SAnKt AUGUStIn telefon 02241 1681588 telefax 02241 1683464 horst.finsterer@iq-zert.de www.iq-zert.de dr. -Ing. Horst FInsterer IQ - ZERT Dipl.-Ing. Klaus B Vermessungsbüro Öffentlich bestellter Vermessung ruhmhardt · Lühring · sonntag Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Otto-von-Guericke-Str. 8 · 53757 San Dipl.-Ing. Klaus Bracht Telefon 02241 / 65 111 Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Telefax 02241 / 97 67 88 Vermessungsbüro ruhmhardt-Lühring-sonntag Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Westfeldgasse 3 · 51143 Köln Telefon: 02203 9878-0 · Fax: 02203 9878-66 info@vermessung-rls.de · www.vermessung-rls neu: 3D-Vermessungen jetzt auch aus der Luft! 26 info@bracht-vermessung.de Otto-von-Guericke-Str. 8 · 53757 Sankt Augustin www.bracht-vermessung.de Telefon 02241 / 65 111 Telefax 02241 / 97 67 88 Mobil 0172 / 248 29 83 info@bracht-vermessung.de www.bracht-vermessung.de 0172 Nassräume Eine Absenkung (Neigung) der Duschfläche zum Wasserablauf darf nicht mehr als 2 Prozent betragen. Und der Bodenbelag der Dusche muss mindestens rutschhemmend sein. Darüber hinaus ist der Einbau eines Dusch-Klappsitzes mit einer Sitzhöhe von 46 bis 48 cm über dem Boden zu empfehlen, ergänzt durch beidseitig davon angebrachte klappbare Stützgriffe mit einer Oberkante, die 28 cm über der Sitzhöhe liegt. Auch an den Wänden der Dusche ist die Anbringung von Stütz- oder Haltegriffen sehr zu empfehlen. Die Badewanne Sollte der Einbau einer Badewanne gewünscht werden, so kann dies bei einem Mini-Bad von weniger als 4 m² Grundfläche nicht realisiert werden, wenn außerdem das Kriterium Barrierefreiheit erfüllt werden soll. Badewannen sollten mit einem Liftersystem ausgestattet sein. Sinnvoll ist dann, ein mobiles Liftersystem zu wählen, mit dem die Badewanne unterfahren werden kann. Die Höhe des Badewannenrandes soll höchstens etwa 50 cm über dem Fertigfußboden liegen. An Wänden oberhalb der Badewanne ist die Anbringung von seitlichen Stütz- oder Haltegriffen zu empfehlen. Alternativ können Badewannen mit seitlichem Türeinstieg eingebaut werden. Sonstige Anforderungen an Nassräume Die Badezimmertüre muss nach außen aufschlagen. Damit wird sicher gestellt, dass die Tür nicht von innen blockiert werden kann, sollte der Badnutzer bewusstlos werden, auf dem Boden zusammen sinken und die Türe von innen blockieren. Türen von Sanitärräumen müssen im Falle einer Verriegelung von der Innenseite außerdem auch von außen geöffnet werden können (Not- und Gefahrenfunktion). Armaturen von Duschen, Badewannen und Waschbecken sollen als Einhebel-Dusch-Armaturen eingebaut werden, deren Hebel im Ruhezustand nach unten weisen. Durch diese Maßnahme wird der Verletzungsgefahr von Sehbehinderten bei der Badbenutzung entgegen gewirkt. Über einem Waschtisch ist die Anbringung eines Kippspiegels sinnvoll. Alternativ hierzu kann jedoch ein Spiegel, der senkrecht bis auf die Oberkante des Waschtischs herunter reicht, senkrecht an der Wand angebracht werden. Dies ist besonders für kleine Menschen oder Rollstuhlnutzer komfortabel und solche Spiegel sind meistens wesentlich kostengünstiger als klappbare Badezimmerspiegel. Der Einbau eines Notrufsystems in Bad und WC ist auch in Wohnungen oder Einfamilienhäusern sehr sinnvoll. Im Umfeld des Waschtischs sollten mindestens drei Steckdosen angebracht werden, um ein häufiges Umstecken von Elektrogeräten zu vermeiden. 27 Architekten & Ingenieure Barrierefreie auSSenanlagen Dipl.-Ing. Peter Doerenkamp Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Oberpleis Siegburger Straße 34 · 53639 Königswinter Telefon 0 22 44 / 77 10 · Telefax 0 22 44 / 8 18 43 info@doerenkamp.net · www.doerenkamp.net Dipl.- Ing. Ulrich Epp Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Sachverständiger für Immobilienbewertung Amtliche Vermesungsstelle Wertgutachten Dip.-Ing. Gerd Langendonk Dip.-Ing. Eva Langendonk Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Sachverständige für Immobilienbewertung & Beratende Ingenieure Kaiser Wilhelm-Platz 12 ❘ 53721 Siegburg 02241 592930 ❘ www.vermessung-epp.de Steinerstraße 52 · 53225 Bonn Tel 0228 421350 info@vermessung-langendonk.de www.vermessung-langendonk.de © Maksym Dykha - Fotolia.com 28 Freisitze Gerade für ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen hat die selbstständige Nutzung eines Balkons, einer Terrasse oder einer Loggia große Bedeutung für ihre Lebensqualität. Der individuelle Platzbedarf für solche Flächen ist jedoch sehr verschieden. Die Bewegungsfläche (mindestens 1,20 m x 1,20 m und für Rollstuhlfahrer 1,50 m x 1,50 m) darf weder von Blumenkästen noch sonstiger Möblierung eingeengt sein. Auch Türschwellen von gerade einmal 2 cm Höhe sind von vielen Rollstuhlfahrern praktisch nicht mehr ohne Freisitz für Rollstuhlnutzer 1,50 m Sonnen- und Witterungsschutz (Überdachung) 1,20 m Augenhöhe 0,90 m 0,60 m Absturzsicherung Sichtschutz (blickdicht) fremde Hilfe zu überwinden und sollten daher gänzlich vermieden werden. Höhenunterschiede von nur wenigen Stufen oder kleine Geländesprünge in den Außenanlagen eines Grundstücks können oft mittels fest eingebauter oder mobiler Rampen aus Hartgummi oder gefalztem Stahl überwunden werden. Um auch Rollstuhlfahrern eine möglichst ungehinderte Sicht in den Garten oder auf die Straße zu ermöglichen, sollen Brüstungselemente von Balkon oder Terrasse maximal 60 cm hoch in undurchsichtigem Material wie Holz, Beton oder als Mauer gestaltet sein. Oberhalb dieses Teils der Brüstung soll der Blick in den Garten oder auf die Straße durch eine offene Gestaltung z. B. über ein Metallgeländer oder eine vertikale Verglasung gewährleistet werden. Die obere Kante des Sichtschutzes/Geländers muss aus Gründen der Absturzsicherung mindestens 90 cm über dem Bodenbelag des Freisitzes angeordnet werden. Balkon oder Terrasse Schnitt durch einen Balkon Quelle: Stadt Sankt Augustin 29 MBS _ KOMPETENZ IN PLANUNG PARTNER BEIM BAU IHR PLANUNGSBÜRO FÜR TECHNISCHE GEBÄUDEAUSSTATTUNG Sparkasse, Weidenau Hauptbahnhof, Aachen Mehrzweckhalle, Hennef Busbahnhof, Hennef Mathe. Institut, Bonn HWP, Köln Bürogebäude, Geschäftszentren Seniorenzentren, Hotels Behindertenwerkstätten, Behindertenwohnhäuser Kommunales Bauwesen (Rathäuser, Schulen, etc.) Wohnhäuser mit gehobener Ausstattung Beleuchtungskonzeption für Innen und Aussen Anlagenbau / Prozessleitsysteme Innovation in Haustechnik, Heizung, Sanitär, Lüftung und Kälte MBS ELEKTRO - PLANUNG GMBH Planungsbüro für technische Gebäudeausstattung Geschäftsführer: Hermann Josef Müller Ziethenstraße 39 • 53773 Hennef Telefon: +49 (0) 2242 / 934 - 0 Telefax: +49 (0) 2242 / 934 - 34 mail@mbs - elektroplanung.de www.mbs - elektroplanung.de DIN 14675 Zertifikat: 01 675 041031 MBS ELEKTROPLANUNG Müllerland, Hennef Harry-Brot, Troisdorf Sparkasse, Siegen Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gern! Steimel-Bau Bergstraße 16a 53757 Sankt Augustin 30 Telefon 02241/9370-0 Telefax 02241/937025 info@steimel-bau.de www.steimel-bau.de Freisitze Ist ein Mensch in seiner Mobilität stark eingeschränkt und sein Leben spielt sich überwiegend in den eigenen vier Wänden ab, dann nimmt die Möglichkeit, die eigene, Umgebung, Natur und das soziale Leben im öffentlichen Raum von der Wohnung aus zu beobachten, eine hohe Bedeutung ein. Zur Vermeidung von Wasserschäden am Übergang des Innenraumes zum Freisitz ist zu empfehlen, Balkone oder Terrassen zu überdachen und unmittelbar vor der Türschwelle auf der Außenseite eine vorher: Hauseingang mit Stufen Quelle: Stadt Sankt Augustin Ablaufrinne für Niederschlagswasser anzuordnen. Sowohl auf den Spritzwasserschutz als auf die Rückstaufreiheit bei der Entwässerung ist bei der Planung und der handwerklichen Ausführung zu achten. Die Überdachung eines Balkons, einer Terrasse oder eines sonstigen Freisitzes unterstützt nicht nur das Fernhalten von Wasser von Innenräumen, sondern ist außerdem sehr gut geeignet, dem Wohnungsnutzer einen witterungsunabhängigen Aufenthalt im Freien zu ermöglichen. nachher: Hauseingang mit Hublift Quelle: D. Schneider 31 # TECHNIKFRAGE WAS IST DAS GRÖSSTE, DAS ES BEI SATURN GIBT? Technik und Service für jede Generation. Größte Auswahl im Rhein-Sieg-Kreis Ausliefern, Anschließen und Erklären zu günstigen Preisen Einfach und Ebenerdig vom neuen Parkhaus zu erreichen Moderner und übersichtlicher neuer Markt Wir, das Saturn Team, nehmen uns Zeit für Sie Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Sankt Augustin ONLINE SHOP SATURN.DE Lassen Sie uns Freunde werden: über 1,6 Mio. 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Dass Bedienelemente barrierefrei, d. h. stufenlos, zu erreichen sein müssen, versteht sich schon alleine aus ihrer Funktion heraus. Die Anbringungshöhe von Bedienelementen sollte daher in einer Höhe von 85 cm bis maximal 105 cm oberhalb des Bodens liegen. Vor Bedienelementen muss aber auch eine ausreichend dimensionierte Grundrissfläche vorhanden sein, die die Erreichbarkeit für Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen und Rollstuhlnutzer gewährleistet. Dies wird durch eine seitliche Bewegungsfläche von mind. 1,20 m Tiefe und von mind. 1,50 m Länge ermöglicht. Bedienelemente sind für Rollstuhlfahrer nur dann anfahrbar – und damit überhaupt erreichbar – wenn sie mindestens 50 cm von der Innenecke eines Gebäudes entfernt angeordnet sind. Bedienelemente, die nur frontal angefahren werden können, müssen eine Unterfahrbarkeit von 15 cm Tiefe und 35 cm Höhe gewährleisten, um einer Verletzungsgefahr der Beine entgegen zu wirken. Dies betrifft beispielsweise Hausbriefkästen oder Klingelanlagen, die vor einem Hauseingang frei aufgestellt werden. Feuerlöscher, Briefkästen u. a. Ausstattungselemente von Mehrfamilienhäusern werden häufig im Inneren des Eingangsbereiches angeordnet. Bei der Positionierung solcher Elemente ist darauf zu achten, dass sie die erforderlichen Bewegungsflächen nicht einengen, also nicht in Flure und Aufstellflächen hineinragen. Die notwendige Bewegungsfläche vor Bedienelementen beträgt 1,20 m x 1,20 m (bei Rollstuhlnutzung 1,50 m x 1,50 m). Die Bedienelemente sollten so gestaltet werden, dass sie mit einer Leiste oder einem kleinen Sockel ertastet werden können. 35 Bedienelemente Technische Hilfen Beleuchtung und Bewegungsmelder Ein Muss für die barrierefreie Gestaltung eines Wohngebäudes ist eine ausreichende und geeignete Beleuchtung. Damit wird die Orientierung von Bewohnern und Besuchern unterstützt und die Sturzgefahr für die Nutzer gemindert. Dies gilt insbesondere für den Bereich von Stufen und Treppen, die sich bei vielen Mehrfamilienhäusern unmittelbar vor oder im Eingangsbereich befinden. Aber auch bei Einfamilienhäusern, die von älteren oder Menschen mit Behinderungen bewohnt werden, ist die ausreichende Beleuchtung aller Bewegungsflächen unerlässlich. Der Hauseingangsbereich steht da zunächst natürlich an erster Stelle. Der Einsatz von Bewegungsmeldern vor dem Hauseingang, hinter der Haus- oder Wohnungstür, aber nicht zuletzt auch in Wohn- und Sanitärräumen von Einfamilienhäusern oder Wohnungen, verbessert die Sicherheit, Orientierung und selbständige Lebensführung der Bewohner erheblich. Wenn nämlich beispielsweise Lichtschalter nicht mehr manuell betätigt werden müssen, hat der Bewohner stets zwei Hände frei. Steckdosen und Schalter Die elektrische Unterstützung vieler alltäglicher Prozesse hat in den vergangenen Jahren zu einem enormen Anstieg notwendiger Elektroverkabelungen innerhalb von Wohnungen geführt; beispielsweise wird 36 heute kaum noch ein Rollladen ohne Zeitschaltung oder manuelle elektronische Schaltung eingebaut. Die Zunahme elektrischer Steuerungsprozesse in Wohnungen führt aber auch zu einer Mehrung der Kabelmenge. Um Stolperfallen durch Kabelsalat zu vermeiden, sollten daher stets mehr Steckdosen und Schalter eingesetzt werden als zunächst für nötig gehalten werden. Dafür sollen Leerrohre und zunächst nicht genutzte Schalter eingebaut werden. Steckdosen und Schalter sollten mindestens 50 cm von inneren Gebäudeecken entfernt und grundsätzlich in einer Höhe von 85 bis 105 cm oberhalb des Bodens angebracht werden. Schwerhörigen- und Blindentelefon Der Einsatz spezieller Telefone für Hörgeschädigte stellt heutzutage keine besondere technische Herausforderung mehr dar. Inzwischen ist im Handel ein ansehnliches Angebot verschiedenster schnurloser Telefone für Menschen mit Seh- und Hörschädigung erhältlich. Dabei leisten diese Telefone durchaus Unterschiedliches: beispielsweise durch eine Hörverstärkung, eine Verstärkung des Klingeltons oder die Unterstützung durch Vibrations- und Lichtsignale bei eingehenden Anrufen. Blindentelefone zeichnen sich durch große tastbare Telefontasten aus. Es gibt auch Telefone, bei denen die Tasten zusätzlich mit Brailleschrift (Blindenschrift) ausgestattet sind. Besondere akustische Signale und Bedienelemente sind aber jederzeit in der Lage, sich im Bedarfsfall – z. B. bei einem Sturz – mittels eines von ihnen selbst abgegebenen Signals, Hilfe zu holen. Tastschalter, Quelle: AWO-WB, Rhein-Sieg eine reduzierte Funktionsvielfalt von Telefonen für ältere Menschen sind inzwischen durchaus marktüblich geworden. Eine Alarmunterstützung des Telefons mittels Vibration und/oder Blinken wird getreu dem Zwei-Sinne-Prinzip gerne eingesetzt. Idealerweise werden Blindentelefone fest an der Wand montiert. Dies erleichtert die Auffindbarkeit und mindert dabei gleichzeitig die Sturzgefahr des Nutzers. Notfall- und Warnsysteme Spezielle Notfallschutztelefone, die zu ausgewählten Hilfseinrichtungen aufgeschaltet sind, können mit Armband und/oder Halsschlaufe versehen werden. Auf diese Weise können beispielsweise ältere Menschen in ihrer Wohnung noch weitgehend selbstständig leben, Gefahr am Herd, Quelle: AWOWB, Rhein-Sieg „Herta“ Herdsicherung Quelle: AWO-WB, Rhein-Sieg AAL (= ambient assisted living) Altersgerechte Assistenzsysteme zur Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens umfassen (elektronische) Systeme, Produkte und Dienstleistungen, die das Leben von Menschen im Alter, in einer Pflegesituation oder bei Vorliegen von Behinderungen unterstützen. Die vielfältigen Möglichkeiten der Informationstechnologie werden hierbei eingesetzt, um vor allem allein lebende Menschen mit einem Bedarf an Hilfe oder Pflege zu unterstützen. So kann ihr Alltag weitgehend eigenständig bewältigt werden. Gleichzeitig kann hiermit der Gesundheitszustand länger bewahrt werden und die Sicherheit in den eigenen vier Wänden wird erhöht. In den vergangenen Jahren 37 BAUEN & WOHNEN Gemeinnützige Baugenossenschaft Sankt Augustin eG Gut und sicher Wohnen - seit 90 Jahren im Dienst der Bürger von Sankt Augustin und Bonn erfolgreich tätig. gegr. 1925 Wir sind für Sie da – Büro – 53757 Sankt Augustin · Kamillenweg 12 Telefon 02241 94386-0 Fax 02241 94386-29 Bürosprechzeiten: Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr oder nach Termin DIE WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFT DES KREISES UND SEINER STÄDTE UND GEMEINDEN Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis mbH Gartenstraße 47-49 53757 Sankt Augustin Tel. 02241/93 45-0, Fax -99 Internet: www.gwg-rhein-sieg.de E-Mail: gwg@gwg-rhein-sieg.de TIERBEDARF 38 - Vermietung und Verwaltung von Wohnraum im Rhein-Sieg-Kreis - Bestandserhaltung und energiebewusste Modernisierung - Neubau von hochwertigen, barrierearmen Mietwohnungen © Alexander Raths - Fotolia.com Bedienelemente Haus Telefon Kamera Hilferuf Inaktiv Dienste Medien Weitere wurden hierzu eine Reihe von Forschungen unternommen und eine entsprechend große Zahl von Produkten und Dienstleistungen wurden auf den Markt gebracht, die mit technischen Mitteln den Alltag von Menschen mit Behinderungen erleichtern. Das AAL-System funktioniert als eine intelligente Vernetzung, über die beispielsweise die Haushaltsgeräte gesteuert und beim Verlassen der Wohnung abgeschaltet werden. Wird dieses System außerdem an ein externes Notrufsystem angeschlossen, erhöht dies die Sicherheit des Nutzers im Falle eines medizinischen Notrufs. Ein solcher Notruf wird automatisch angezeigt, was eine selbständige Lebensführung auch im Alter oder bei Vorliegen von Behinderungen deutlich unterstützt. Es ist auch möglich, die Steuerung der Wohnungstechnik (Komfort und Sicherheit) und verschiedener Kommunikations- und Unterhaltungsfunktionen miteinander zu verbinden, beispielsweise mit dem elektronischen Assistenten PAUL (= persönlicher Assistent für unterstütztes Leben). PAUL wurde von der Universität Kaiserslautern entwickelt. Mittels eines Sensorbildschirms (TouchScreen) können verschiedene Funktionen aufgerufen und gesteuert werden. technische Systeme zur Unterstützung von Hilfs- und Pflegebedürftigen Lifte und Aufzüge Zur Überwindung von Höhenunterschieden, die aus einzelnen Stufen, Treppen oder stark geneigten Flächen im Haus oder in der Wohnung bestehen, können Aufzüge, Treppenlifte oder Hubplattformlifte eingebaut werden. Bei der Wahl des Mittels, mit dem ein Höhenunterschied ausgeglichen werden soll, kommt es ganz auf den jeweiligen individuellen Bedarf des Nutzers an, die vorhandene Bausubstanz und um welche Art von Barriere es sich handelt. 39 Bedienelemente Zur Überwindung einer Geschosstreppe ist der Einbau eines Treppenlifts häufig eine zwar kostspielige, aber durchaus machbare Alternative. Damit lassen sich insbesondere Einfamilienhäuser derart sinnvoll umgestalten, dass oft trotz erheblicher Einschränkung der Mobilität den Bewohnern ein längerer Verbleib in der gewohnten Umgebung ermöglicht werden kann. Auch Lifttreppen als Hebebühnen können im Wohnungsbau eingesetzt werden. Sie bestehen aus einer begehbaren kurzen Treppe, die im Bedarfsfall als Hebebühne zusammen gefahren werden kann. Lifttreppen werden überwiegend in engen Eingangsbereichen von Ein- oder Mehrfamilienhäusern eingesetzt. Bei ausreichend großen Vorgärten sollte die Möglichkeit einer Umgestaltung dieser Fläche mit einer Rampe untersucht werden, wenn ein Höhenunterschied zwischen Verkehrsfläche und Haus/Wohnungseingang überwunden werden muss (siehe Kapitel Außenanlagen). Gerade im Geschosswohnungsbau können auch individuelle Einzellösungen den Verbleib eines älteren oder behinderten Menschen in der eigenen Wohnung ermöglichen, wenn beispielsweise eine Hebebühne oder eine Rampe für eine Hochparterrewohnung am Balkon angebracht wird. Damit wird dann der Eingang dieser Wohnung vom Treppenraum zum Wohnungsbalkon verlegt. 40 Der Einbau von Aufzügen in Mehrfamilienhäusern gehört auch heute noch nicht zum Standard, da die Kosten für den E inbau und die Wartung eines Aufzugs neben dem Vorhandensein erforderlicher freier Flächen recht hoch sind. Der Entwurf zur Novellierung der Bauordnung NRW sieht die Verpflichtung vor, dass Aufzüge bei Neubauten mit mehr als drei Geschossen künftig eingebaut werden müssen. Jedoch auch bei neu geplanten Wohngebäuden mit weniger als vier Geschossen kann es schon sinnvoll sein, einen Aufzug im Bereich des Treppenhaus oder an einer Außenwand vorzusehen. Wenn die Ausstattung eines Hauses beispielsweise aus Kostengründen zunächst ohne einen Aufzug erfolgen soll, dann ist es zumindest sinnvoll, schon bei der Grundrißgestaltung eine Fläche für einen späteren Einbau oder Anbau eines Aufzuges frei zu halten. Wurde die Fläche für einen Aufzug nämlich nicht bereits in der ersten Grundrissplanung berücksichtigt, ist häufig eine nachträgliche Änderung des Gebäudes nur noch sehr eingeschränkt möglich oder sogar unmöglich. In vielen Fällen müssen dann Aufzüge vor der Fassade angeordnet werden und gravierende Eingriffe in die Gebäudegeometrie vorgenommen werden. In engen Citylagen ist dies dann mitunter gar nicht mehr möglich und verhindert dadurch eine barrierefreie Nutzung des Gebäudes. Die Novelle der Bauordnung NRW sieht Möglichkeiten für Bestandsbauten vor, hier auch in seitlichen Abstandflächen in der Nähe zu Nachbargrenzen Aufzüge zuzulassen. Bedienelemente Es bleibt abzuwarten, ob dieser Vorschlag vom Landesparlament auch beschlossen wird. Letztlich profitieren von dem Vorhandensein eines Aufzuges jedoch nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Eltern mit Kinderwagen und Senioren. Im Entwurf der Novelle der Landesbauordnung ist außerdem vorgesehen: Es soll gesetzlich festgelegt werden, dass unter Einhaltung von Mindestmaßen von Treppenbreiten (80 cm) der nachträgliche Einbau von Treppenliften auch in Mehrfamilienhäusern zugelassen werden kann. Das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahren bleibt jedoch abzuwarten. Energiefragen „Energiefragen bequem vor Ort lösen“ Für viele Menschen wird es immer schwieriger, im Dickicht der Energielieferanten das passende Angebot zu finden. Kompetente Beratung und kundenfreundlicher Service nehmen daher an Bedeutung zu. Die Mitarbeiter der Energieversorgungsgesellschaft mbH Sankt Augustin (EVG) beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Energie schnell, kompetent und zuverlässig. EVG Sankt Augustin Mendener Straße 23 53757 Sankt Augustin Telefon: 02241 / 943847-0 E-Mail: kontakt@evg-sanktaugustin.de Die EVG versorgt alle städtischen Liegenschaften mit Ökostrom und Erdgas. Sie betreibt im Wohngebiet „Im Rebhuhnfeld“ in Sankt Augustin Menden ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zur Energieerzeugung. Die Anlage deckt den Strom- und Wärmebedarf des Wohngebietes und der neu zu errichtenden städtischen Kindertagesstätte. Ein BHKW spart gegenüber konventioneller Stromerzeugung in Großkraftwerken 42 % Primärenergie und 44 % CO2 ein. Deshalb bezeichnet auch das Klimaschutzkonzept der Stadt Sankt Augustin die KraftWärme-Kopplung als eine der bedeutendsten Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.evg-sanktaugustin.de 41 Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Wir auch. Gemeinsam mit Ihnen! Vertrauen auch Sie beim Immobilienverkauf auf den Platzhirschen im Rheinland - denn Qualität zeichnet sich aus! Sie sind Eigentümer einer Immobilie? Sie möchten kurzfristig einen seriösen Käufer finden und gleichzeitig einen guten Preis erzielen? Dann profitieren Sie von dem Rundumsorglos-Paket der CORPUS SIREO Makler. Unser einzigartiges Vertriebsnetzwerk und unser Know-how sichern den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie. 42 Ihr Ansprechpartner: Nico von Ahlen Tel. 0228 909051-581 www.corpussireo.com/vb CHANCEN UND RISIKEN BEIM PRIVATEN IMMOBILIENVERKAUF Ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen ist keine Kleinigkeit- trotz oder gerade wegen des massiven Nachfrageüberhangs. Erfahrung auf dem lokalen Immobilienmarkt, Rechtskenntnisse und Verhandlungsgeschick sind das A und O für den reibungslosen Verkauf seiner eigenen vier Wände zum bestmöglichen Preis. Denn schon ein kleiner Fehler kann für den Verkäufer große finanzielle Konsequenzen haben. Ratsam ist der Einsatz eines professionellen Maklers. das Angebot, die Immobilienpreise steigen Jahr um sondern auch das Ergebnis von aktuellen Marktstudien. Trotzdem ist natürlich jede Immobilie ganz individuell zu betrachten und zahlreiche Faktoren beeinflussen den jeweils erzielbaren Preis. Für Verkäufer als auch für Käufer ist es deshalb nicht leicht, den Markt richtig einzuschätzen. Verkäufer könnten selbst in der derzeitigen Situation durch das Ansetzen zu hoher Preise auf ihrem Objekt sitzen bleiben, obwohl durch realistische Einschätzung und kluges Agieren ein guter Preis zu erzielen wäre. Beim Immobilienverkauf ist es wichtig, das Objekt im Hinblick auf Lage, Qualität und Merkmale am Markt zu vergleichen – dabei hilft ein Makler mit lokaler Markterfahrung. Der Immobilienmakler kümmert sich zunächst um den wichtigsten Punkt für den erfolgreichen Verkauf – die Preisfindung. Beibringung sämtlicher Unterlagen und begleitet den Verkauf vor Ort beim Notar. Dieses Rundum-sorglos-Paket bietet Ihnen die „CORPUS SIREO Makler“. Gegründet 1995 von den Sparkassen KölnBonn, Düsseldorf und Frankfurt/Main, ist es das führende Maklerhaus im Rheinland. Alle Services sind von der VQZ Bonn nach DIN EN Iso 9001 zertifiziert. Ein guter Makler kennt die Marktpreise, nimmt selbst eine kompetente Wertermittlung vor und berät bei Festlegung des Angebotspreises. Er unterstützt bei der Vorbereitung und Erstellung der Verkaufsunterlagen, erstellt ein aussagekräftiges Exposé und versendet dieses an Interessenten. Er schaltet Verkaufsanzeigen in Internetportalen, präsentiert die Immobilie auf seiner Website und kümmert sich um aufmerksamkeitsstarke Außenwerbung. Er sortiert die eingehenden Anfragen, macht Besichtigungstermine, kümmert sich um die Erfahren Sie mehr unter: www.corpussireo.com/Makler CORPUS SIREO Makler GmbH Niederlassung Bonn Am Burgweiher 65 53123 Bonn Philipp Rothländer Leitung Eigennutzung/Investment Köln rechtsrheinisch/Bonn Tel. 0228 909051-713 philipp.rothlaender@corpussireo.com 43 BAUFINANZIERUNG RHEIN-SIEG FINANZ ® ü bankenunabhängiger Baufinanzierer mit Fachkompetenz und Marktkenntnis ü individuelle persönliche Betreuung vom Erstgespräch über die Finanzierungplanung, Übernahme sämtlicher Kreditformalitäten, Begleitung zur Vertragsunterzeichnung und auf Wunsch auch zum Beurkundungstermin Bernd Kleine Wiesenweg 13 53721 Siegburg ü Einbeziehung öffentlicher Fördermittel ü Günstige Modernisierungskredite für altersgerechten Umbau ohne Grundbucheintrag und Altersgrenze (bonitätsabhängig) ü keine Beratungs- & Bearbeitungsgebühr BRANDSCHUTZ & SICHERHEITSTECHNIK Einbruchszeit... ist immer! Siegburg - Versetzen Sie sich einmal für 10 Sekunden in den Menschen, bei dem eingebrochen wurde. Ein Fremder war in Ihrer Wohnung, er hat Ihre Sachen durchwühlt. Na, wie fühlen Sie sich? Es wurden Ihnen Sachen gestohlen, die vielleicht wertvoll sind. Vielleicht wurden Ihnen aber auch Sachen gestohlen, dessen Wert Sie besonders Christian Spenner geschätzt haben. Tun Sie was dagegen! Sichern Sie Ihr Eigentum mit dem Einbau einer Alarmanlage. Investieren Sie in Ihre Sicherheit, damit Sie sich keine 10 Sekunden mit diesem Thema beschäftigen müssen. Wir von Brandschutz- und Sicherheitstechnik Spenner können Sie kostenlos und unverbindlich beraten, wie Sie Ihr Eigenheim sichern können. Unsere Funkalarmanlagen sichern Sie über Funk, keine Kabel müssen verlegt werden, eine saubere Sache, gerade für Mietwohnungen geeignet. Eine Funkalarmanlage zieht immer mit um und kann beliebig verändert werden, ganz nach Ihren Wünschen. Nutzen Sie den KfW Investitionszuschuss, wir beraten und unterstützen Sie gerne bei diesen Möglichkeiten. Telefon: 02241 319552 Mobil: 0157 74086714 www.rhein-sieg-finanz.de info@rhein-sieg-finanz.de RECHTSANWÄLTE Anwaltskanzlei Angelika Pinner Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Kamillenweg 22 • 53757 Sankt Augustin Tel. 02241/ 234 26 -14 • Seniorenrecht • Erbrecht • Elternunterhalt • Hilfe zur Pflege • Vorsorgevollmacht buero@kanzlei-pinner.de www.kanzlei-pinner.de Spenner Brandschutz- und Sichheitstechnik 53809 Ruppichteroth · Rose 13 · Tel.: 0 22 95 90 33 820 Fax: 0 32 22 394 29 98 · Mobil: 0160 96450654 E-Mail: info@sicherheitstechnik-spenner.de Web: www.sicherheitstechnik-spenner.de 44 © contrastwerkstatt - Fotolia.com Finanzierung Bei Neubauten führen bauliche Maßnahmen zur Herstellung eines Lebensraumes ohne bauliche Barrieren meist nur zu geringen Mehrkosten. Werden jedoch bei einem bestehenden Gebäude bauliche Barrieren beseitigt, so bedeutet dies in der Regel einen ganz erheblichen finanziellen Mehraufwand. Angenommen, der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung beabsichtigt, die Immobilie zugunsten der Barrierefreiheit zu verändern, dann möchte er doch zunächst einmal wissen, welche baulichen Eingriffe sinnvoll und möglich sind und wie hoch der finanzielle Aufwand dafür ist? Darüber hinaus geben Steuerberater oder auch die jeweils zuständigen Finanzämter Auskunft über die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Umbaumaßnahmen als „außergewöhnliche Belastung“ oder als „Handwerkerleistung“ nach dem Einkommensteuergesetz. Möglicherweise muss auch vor Beauftragung eines Unternehmens zum Umbau eines Hauses oder einer Wohnung ein ärztliches Attest eingeholt werden oder sogar ein Antrag auf Gewährung einer Pflegestufe (ab 2017 – fünf Pflegegrade anstatt drei Pflegestufen) für ein Familienmitglied bei der Krankenkasse/Pflegekasse gestellt werden. Um den Kostenaufwand realistisch abschätzen zu können, wird dann die Hilfe von Fachleuten benötigt. Empfehlenswert ist generell, sich vor der Beauftragung eines Architekten/Innenarchitekten oder einer Baufirma über deren Erfahrungen und Fortbildungen im Bereich des barrierefreien Bauens zu informieren. Um die erforderlichen Schritte zur Realisierung einer barrierefreien oder rollstuhlgerechten Wohnung einzuleiten, sollten die regional vorhandenen Beratungsangebote zunächst einmal genutzt werden. Die Stadt Sankt Augustin bietet ihren Bürgern an, mit einem städtischen Ansprechpartner für Fragen des barrierefreien Bauens Kontakt aufzunehmen (siehe Ansprechpartner, Seite 7). © fox17 - Fotolia.com 45 Rechtsanwälte & Steuerberater Wahlefeld Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Christoph Wahlefeld Rechtsanwalt · Erbrecht · Sozialrecht · Familienrecht · Betreuungsrecht · Testamentsvollsteckung Barbara Welsch Diplom-Betriebswirtin Steuerberaterin Wir verstehen Steuerberatung als eine umfassende Serviceleistung Am Herrengarten 79 · 53229 Bonn-Beuel Tel. 0228 9085608 · Fax 0228 9085727 Mobil 0177 6443491 · bonn-jur@web.de – barrierefrei – www.wahlefeld.net QUABECK & PARTNER Gesellschaft bürgerlichen Rechts WIRTSCHAFTSPRÜFER – STEUERBERATER Jüchstraße 3 53757 Sankt Augustin Telefon: 02241 93610 Telefax: 02241 9361-93 E-Mail: info@stb-welsch.de Internet: www.stb-welsch.de 46 Hermannstraße 38-40 53225 Bonn www.quabeck-partner.de 0228946660 Tel. Fax 0228 9466666 Finanzierung Der einfachste Weg zum Umbau einer Immobilie ist natürlich der Einsatz von Eigenkapital. Da jedoch Eingriffe in die Bausubstanz oft nur mit einem recht hohen finanziellen Aufwand zu realisieren sind, müssen viele Menschen auf das Mittel der Fremdfinanzierung über ein Bauspardarlehen oder die Aufnahme eines Baukredits zurückgreifen. Auch hierbei ist wichtig, mehrere Angebote verschiedener Kreditgeber (beispielsweise Banken und Sparkassen, Versicherungen) miteinander zu vergleichen. Dabei soll durchaus auch der monatliche Kostenaufwand für die Unterbringung in einer Senioren- oder Pflegeeinrichtung den Kosten für einen Umbau gegenüber gestellt werden. Das Programm richtet sich sowohl an Eigentümer selbst genutzter Wohnungen bzw. Häuser als auch an deren Mieter und an Erwerber entsprechend umgebauter Immobilien. Welche finanziellen Fördermöglichkeiten beim Bau bzw. Umbau einer Immobilie zu einer barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten Wohnung gibt es? Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Investitionszuschuss Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Kredit Im Programm Nr. 455 der KfW werden Maßnahmen zur Reduzierung von baulichen Barrieren an Wohnungen und Wohnhäusern gefördert. Diese Zuschussvariante richtet sich an Eigentümer von selbst genutzten Wohnhäusern und von Wohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften. Aber auch deren Mieter können den Investitionszuschuss beantragen. Die Zustimmung des Eigentümers zu den geplanten baulichen Änderungen muss dann jedoch vorgelegt werden. Die KfW-Bank fördert in ihrem Programm „Altersgerecht Umbauen“ mit Bundesmitteln den Umbau vorhandener Wohnimmobilien im Sinne eines Abbaus von Barrieren in der Wohnung und im unmittelbaren Wohnumfeld. Das Programm Nr. 159 läuft auf Kreditbasis und stellt mit niedrigen Zinsen ein attraktives Angebot dar. Das Kreditprogramm umfasst 100 % der förderfähigen Kosten (maximal jedoch 50.000 € pro Wohneinheit). Es ist empfehlenswert, sich bereits vor einem Gespräch mit der Hausbank ein eigenes Bild über das Kreditprogramm der KfW-Bank „Altersgerecht Umbauen“ zu machen. Unbedingt beachten sollte man, dass ein Antrag auf Gewährung eines Kredits bei der KfW zwingend vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden muss. Ein Kreditantrag an die KfW wird über die Hausbank an die KfW weiter geleitet. 47 Finanzierung Der rückzahlungsfreie Investitionszuschuss ist an Bedingungen geknüpft, die auf der Anlage zum „Merkblatt Altersgerecht Umbauen“ festgehalten sind. Darin werden technische Mindestanforderungen beschrieben, die mit den beabsichtigten baulichen Veränderungen erreicht werden müssen, um die begehrte finanzielle Förderung überhaupt erhalten zu können. Es können 10 % der förderfähigen Kosten bis zu einer Höhe von max. 5.000 € bezuschusst werden. Wenn sogar der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird, können sogar bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 6.250 € bezuschusst werden. Welche baulichen Maßnahmen aus den verschiedenen KfW-Programmen gefördert werden, welche technischen Mindestanforderungen an die Umbaumaßnahmen gestellt werden und wie die zeitlichen Abläufe dieser Förderungen aussehen, ist auf der Homepage der KfW unter den Programmnummern 159 und 455 nachzulesen oder kann über die kostenfreie Telefonhotline der KfW in Erfahrung gebracht werden. KfW Niederlassung Bonn Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn Telefon0228 / 831-0 oder 0800 539-9002 (kostenfrei vom dt. Festnetz) Fax 0228 / 831-9500 E-Mail info@kfw.de 48 Pflegekassen – Pflegefall Liegt bereits eine anerkannte Pflegestufe vor und sind bauliche Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren in der Wohnung bzw. im Wohnumfeld erforderlich, so besteht ein Anspruch auf Gewährung von bis zu 4.000 € Zuschuss für die Verbesserung des Wohnumfeldes oder für technische Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern (Ab 2017 werden die bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt.). Auskunft über die jeweiligen Ansprüche auf Förderung geben die Kranken- und Pflegekassen, die geschulte Pflegeberater zur Verfügung stellen und mit den Betroffenen bzw. den Angehörigen individuelle Pflegepläne ausarbeiten. Bei Eintritt eines Pflegefalls in der Familie ist die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Pflegekasse unbedingt zu empfehlen. Einen Einstieg in den Themenkomplex „Pflege“ können die Betroffenen bei der Stadt Sankt Augustin und beim Rhein-Sieg-Kreis erhalten. Ansprechpartner bei der Stadt Sankt Augustin finden Sie auf Seite 7. Landrat des Rhein-Sieg-Kreises Kreissozialamt – Koordinierungsstelle Pflege – Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg Ansprechpartnerin: Diana Reuter Telefon02241 / 13 2379 Rechtsanwälte & Steuerberater In unserem barrierefreien Büro bieten wir Ihnen individuelle Lösungen für Ihre steuerlichen Belange: • Erbfolge- und Nachfolgeplanung • Altersvorsorgeplanung mit z.B. Wohnungseigentum • Steuererklärungen Schulstraße 38 ∙ 53757 St. Augustin Telefon +49 (0) 2241 974 352-33 Dr. Iris Geis Seniorenrecht Familienrecht R e c h t s a n w ä lt i n UnterhaltSrecht internationaleS erbrecht Familienrecht Sankt aUgUStin meindorF liebFraUenStraSSe 21 a 02241 332013 Beratung in familiärer Atmosphäre Hausbesuche bei Senioren und Menschen mit Behinderung 0228 - 94499175 www.kanzlei-dr-geis.de Steuerberatung Andreas Krause 53229 Bonn Vilich-Müldorf Mühlenbachstraße 25 www.steuerberater-krause.de Auch Schlaganfallpatienten © Thomas Francois - Fotolia.com 49 Finanzierung E-Mail diana.reuter@rhein-sieg-kreis.de Ansprechpartnerin: Katja Milde Telefon02241 / 13 3248 Fax 02241 / 13 3192 E-Mail katja.milde@rhein-sieg-kreis.de Wohnungsbauförderung Auch das Land Nordrhein-Westfalen stellt Fördermittel für den Neubau, den Ersterwerb einer barrierefreien Wohnung/eines Hauses und den Erwerb im Bestand zur Verfügung. Die Förderung erfolgt über zinsvergünstigte Kredite, ist an Einkommensgrenzen gebunden und steht Haushalten mit Kindern oder Schwerbehinderten zur Verfügung. Gebrauchte Immobilien müssen häufig sowohl energetisch als auch hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit nachgerüstet werden. Die Nachrüstung der Barrierefreiheit kann in bestimmten Fällen vom Land NRW gefördert werden. 50 Mit geförderten Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Förderzusage vorliegt. Da die Bearbeitungszeit eines Antrages je nach Umfang der Fördermaßnahme sehr variiert, muss dies bei der Zeitplanung von Bau- oder Umbaumaßnahmen unbedingt berücksichtigt werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn, d.h. ohne schriftlich erteilte Förderzusage, ist grundsätzlich nicht zulässig und förderschädlich. Diese Fördermöglichkeit kommt daher derzeit nur in den Fällen in Betracht, in denen kein akuter Handlungsdruck besteht. Die hier aufgeführten Informationen beziehen sich auf Fördermöglichkeiten zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Informationsbroschüre. Es empfiehlt sich, bei Aufnahme von Planungen eines entsprechenden Bauprojektes, aktuelle Informationen bei der Abteilung Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreises zu erfragen. © Doris Heinrichs - Fotolia.com Finanzierung Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW entscheidet jährlich neu über Fördervoraussetzungen und Umfang des Fördervolumens. Auch vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, vor einer Antragstellung beim RheinSieg-Kreis als Bewilligungsbehörde, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen unter: www.mwebwv.nrw.de oder unter www.nrwbank.de Landrat des Rhein-Sieg-Kreises – Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft, Wohnungsbauförderung – Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg Ansprechpartner: Klaus-Dieter Klein (Abteilungsleiter) Telefon02241 / 13 3219 Fax 02241 / 13 2123 E-Mail klaus-dieter.klein@rhein-sieg-kreis.de „Wohn-Riester“ – Eigenheimrente Beim „Wohn-Riestern“ handelt es sich um eine staatliche Bauförderung, die ausschließlich für selbst genutztes Wohneigentum zur Altersvorsorge entwickelt wurde. Das Riester-Prinzip: Durch die regelmäßige Einzahlung von Beiträgen in einen Versicherungs/Sparvertrag entsteht ein Vermö- gen. Diese Einzahlungen werden durch eine staatliche Zulage ergänzt. Die Höhe der staatlichen Förderung ist bei allen Riester-Produkten gleich: Riester-Sparer erhalten jährlich 154 € als Grundzulage. Für kindergeldberechtigte Kinder, die vor 2008 geboren wurden, werden jährlich weitere 185 € als Zulage gewährt (für ab 2008 geborene Kinder 300 €). Jedoch werden auch Anforderungen an die Höhe der Spareinlagen gelegt. Diese müssen nämlich mindestens 4 % des Jahresbruttoeinkommens im Jahr betragen. Gleichzeitig werden sie auch nur dann in voller Höhe gewährt, wenn höchstens 2.100 € Spareinlagen jährlich angelegt werden. Es gibt drei Fördervarianten: Riester-Bausparen, Kombi-Verträge und Wohn-Riester-Darlehen. Beim Riester-Bausparen und den Kombi-Verträgen werden die jährlichen Zuschüsse in der Anspar- und Tilgungsphase gewährt. Beim Wohn-Riester-Darlehen fließen die Zuschüsse in die Tilgung. Einzahlungen auf einen Riester-Bausparvertrag sind bis zu einer Höhe von 2.100 € im Jahr steuerlich absetzbar. Die gewährten Zulagen werden fiktiv jährlich mit 2 % verzinst und auf einem fiktiven WohnförderKonto gesammelt. Das Endkapital auf diesem fiktiven Wohn-Förderkonto wird mit Erreichen des Rentenalters bzw. spätestens mit 68 Jahren entweder in einer Summe oder in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr versteuert. 51 Finanzierung „Wohn-Riestern“ steht gesetzlich Rentenversicherten, Beamten, Arbeitssuchenden ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit oder Kinder Erziehenden während rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten zur Verfügung. Dass die Berechnung der jährlichen Spareinlagen, der Steuerersparnisse vergangener Jahre und schließlich die Belastungen durch die fiktive Versteuerung der Zulagen kompliziert ist, kann hier nur erahnt werden. Darum wird empfohlen, vor Abschluß eines Riestervertrages, fachkundige Beratung bei Banken, Versicherungen oder unabhängigen Finanzberatern wahrzunehmen. Immobilienrente – Umkehrhypothek Hierbei handelt es sich um eine Form der Verrentung bestehender Immobilien, die schuldenfrei und werthaltig sind und sich durch eine gute Lage auszeichnen. Das Prinzip der Immobilienrente ist einfach: Der Immobilieneigentümer beleiht seine Immobilie, bleibt Ei- gentümer und bewohnt die Immobilie weiterhin. Mit der ausgezahlten Kreditsumme können beispielsweise heimische Pflegekosten aufgefangen werden; sie könnte jedoch auch für Reisen oder andere persönliche Interessen verwendet werden. Zur Absicherung des Geldgebers wird der gewährte Kredit im Grundbuch eingetragen. Zinsen und Tilgung werden entweder bis zum Auszug (z. B. in ein Pflegeheim) oder bis zum Tod des Eigentümers gestundet. Die Schuldenlast baut sich so von Jahr zu Jahr auf und schmälert den Wert des Erbes erheblich. Die Erfahrungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Umkehrhypothek keine weite Verbreitung gefunden hat. Auskünfte über die Umkehrhypothek geben Banken, Sparkassen und Finanzberater. Checkliste Auf den folgenden Seiten sind die wichtigsten Bewertungskriterien einer barrierefreien/rollstuhlgerechten Wohnung aufgeführt. Mit der Liste wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Sie dient lediglich als Ein52 stieg, um die eigene Wohnung/das eigene Haus auf die Möglichkeiten eines barrierearmen, barrierefreien oder gar rollstuhlgerechten Wohnens zu überprüfen. Checkliste Versorgungslage ja nein •Einkaufen – Waren des täglichen Bedarfs •medizinische Versorgung •Bus/Straßenbahnhaltestelle •Wege gut begehbar •Wege gut beleuchtet •Wege sicher begehbar Erreichbarkeit des Hauses ja nein •Weg mit Stufe(n) •Hausnummer gut sichtbar •Klingelschild beleuchtet •Haustür leicht zu öffnen •Wetterschutz vorhanden Bewegungsfläche •Treppenlift vorhanden •Einbau Treppenlift möglich Aufenthaltsräume •Raumgröße mind. 14 m² •Türöffnungen mind. 80 cm im Lichten •Türschwellen vorhanden •Stolperstellen vorhanden (Teppich, Kabel) •Beleuchtung blendfrei •Beleuchtung ausreichend •Sitzmöbel körpergerecht (Armstütze, Erhöhung, Aufstehhilfe) •Lichtschalter am Bett •ausreichend Platz um das Bett herum •Bett erhöht ja nein ja nein •Zugang zur Wohnung mit Stufe(n) •Eingangstür öffnet automatisch/elektrisch •Bewegungsfläche (min. 1,20 m x 1,20 m) •Aufzug vorhanden •Handlauf an beiden Seiten des Treppenlaufs •Bodenbelag rutschfest •Treppenhausbeleuchtung ausreichend hell •Treppenhausbeleuchtung ausreichend lange geschaltet Küche •Arbeitsfläche ca. 80 – 85 cm hoch •Stehhilfen an der Arbeitsfläche •Sitzmöglichkeit an der Arbeitsfläche •unterfahrbare Arbeitsfläche •unterfahrbare Spüle •Schränke gut erreichbar •Höhe der Schränke individuell angepasst ja nein 53 Checkliste Nassräume •Größe mind. 4 m² •rutschfester Bodenbelag •Haltegriffe am WC •Haltegriffe in der Dusche •bodengleiche Dusche •Duschsitz vorhanden •Badewannenlifter vorhanden •Toilettensitz erhöht •Waschtisch unterfahrbar •Tür öffnet nach außen •Türöffner mit Not- und Gefahrenfunktion Freisitze •Balkon, Loggia, Wintergarten vorhanden •Türschwelle höher als 2 cm ja nein ja nein Bei der Überprüfung der eigenen Wohnung/des eigenen Hauses anhand der Checkliste ist es sinnvoll, gleichzeitig eine Unterscheidung vorzunehmen, ob festgestellte Mängelpunkte selbst beseitigt werden können oder der Rat und die Hilfe von Fachleuten eingeholt werden müsste. Fachleute können beispielsweise sein: Handwerker oder Fachplaner (Mitglied der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer Bau), die in der Beurteilung und 54 •geschlossene Brüstung bis maximal 60 cm Höhe •Sonnen- und Wetterschutz vorhanden Technik •Bedienelemente im Eingangsbereich •Höhe von Bedienelementen ca. 85 – 105 cm •Feuerlöscher u.a. Bedienelemente im Flur/Treppenhaus •Bewegungsmelder im Eingangsbereich •Bewegungsmelder in der Wohnung •Steckdosen und Schalter gut erreichbar •Notfall- und Warnsystem vorhanden •Telefon bei bestehender Seh- oder Hörbehinderung geeignet •Leerrohre für AAL-Nachrüstung vorhanden ja nein Planung barrierefreien Lebensraumes den Schwerpunkt ihrer beruflichen Fortbildung und Arbeit gelegt haben. Über ihre Erfahrungen und Kenntnisse im barrierefreien und rollstuhlgerechten Bauen berichten sowohl Handwerker als auch Planer auf Nachfrage sicher gerne. Weitere Informationen sind unter www.nullbarriere.de und vielen anderen Internetseiten unter dem Stichwort „Barrierefreiheit“ und „Rollstuhlgerechtigkeit“ erhältlich. Schützen was uns am Herzen liegt – Mit Energie vor Ort! Ihre Stadtwerke Sankt Augustin. evg-sanktaugustin.de Wir für Sie in Sankt Augustin – heimatverbunden, innovativ, verantwortungsvoll! Die EVG wurde von der Stadt Sankt Augustin im Jahr 2008 gegründet, um die Energieversorgung für die Bürgerinnen und Bürger in die eigenen Hände zu nehmen – nachhaltig und mit solidem Wachstum. Sie wünschen weitere Informationen? Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite: evg-sanktaugustin.de Ihre Stadtwerke Sankt Augustin. evg-sanktaugustin.de