wohnen ohne barrieren für jedes alter

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wohnen ohne barrieren für jedes alter
Baudezern at
Wohnen ohne Barrieren
für jedes Alter
Ausgabe 2016/2017
Spezialisiert auf:
Badmodernisierung
Barrierefreies Bauen
Industriestraße 19
53721 Siegburg
Telefon
Fax
02241 9385852
02241 9713693
E-Mail
Internet
info@fliesengoerzen.de
www.fliesengoerzen.de
Vorwort
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Im Juni 2015 wurde der Aktionsplan Inklusion vom Rat
der Stadt beschlossen. Darin hat sich die Stadt Sankt
Augustin zum Ziel gesetzt, die Menschen mit Behinderung stärker als bisher in die Gemeinschaft einzubinden. Dies kann natürlich nur gelingen, wenn sich die
Menschen mit Behinderung auch innerhalb ihrer Stadt
bewegen können. Die Barrierefreiheit innerhalb einer
Kommune, der häuslichen Umgebung und der eigenen
Wohnung ist daher eine unverzichtbare Voraussetzung
für ein selbstbestimmtes Leben und ermöglicht eine
gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger.
Der unmittelbare Abbau sämtlicher baulicher Barrieren
an öffentlichen Wegen und städtischen Gebäuden
wäre dabei schon aus finanziellen Gründen ein nicht
umsetzbares Ziel. Aber sukzessive und vor allem bei
Neuplanung von städtischen Gebäuden und Verkehrswegen wird dem Ziel umfassender Barrierefreiheit
heute Rechnung getragen.
Parallel zu diesen Bemühungen der Stadt macht es Sinn,
auch vorhandene Barrieren bei privaten Wohnungen
und Häusern abzubauen. Für den Abbau baulicher
Barrieren und die Schaffung eines weitestgehend barrierefreien Wohnraums sind die Eigentümer und Mieter
von Wohnungen und Häusern selbst verantwortlich. Die
Stadt Sankt Augustin unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Barrieren an ihren Wohnhäusern abzubauen, indem
sie einen Mitarbeiter als Ansprechpartner für Fragen
zum barrierefreien Bauen und zur Schaffung barrierefreien Wohnraums kostenfrei zur Verfügung stellt.
Die Broschüre „Wohnen ohne Barrieren für jedes Alter“
erscheint bereits in einer zweiten aktualisierten Auflage. Genauso wie die erste Broschüre liefert sie Anstöße, die eigene Wohnung auf ihre Tauglichkeit für ein
selbständiges Leben mit Behinderung oder im Alter zu
untersuchen und vorhandene Barrieren abzubauen.
Eine barrierefreie Stadt dient nämlich nicht nur den
Menschen mit Behinderungen, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern und erleichtert auch beispielsweise
Eltern mit Kindern und älteren Menschen den Alltag.
Sankt Augustin
Klaus Schumacher
Bürgermeister
Rainer Gleß
Erster Beigeordneter
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Kontakt:
Telefon: 0 22 41/233-0
Telefax: 0 22 41/233-50
E-Mail: service@wvg-sanktaugustin.de
Wir sind für Sie da!
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Service-Zeiten:
Mo:
07.30 bis 17.00 Uhr
Di-Do:
07.30 bis 16.30 Uhr
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Impressum · Inhaltsverzeichnis
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Vorwort ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 3
Impressum · Inhaltsverzeichnis ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 5
Ansprechpartner��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 7
Vorbetrachtungen ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 9
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Außenanlagen����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 14
Bewegungsflächen����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 15
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Aufenthaltsräume������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 18
Küche������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 21
Nassräume����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 22
Freisitze�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 29
Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten.
Bedienelemente, AAL �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 35
Energiefragen�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 41
© BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2016
Finanzierung����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 45
Titelbilder: © drubig-photo - Fotolia.com
Checkliste ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 52
Texte:
Stadt Sankt Augustin - Der Bürgermeister Baudezernat, Christiane Hütténes
Markt 1, 53757 Sankt Augustin
Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie
Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich
geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht
gestattet. Alle Rechte vorbehalten.
In unserem Verlag erscheinen unter anderem
Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und
Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse.
© Maksym Dykha - Fotolia.com
Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,
aus Gründen einer zügigen Lesbarkeit der Texte wurde auf die weibliche
Form erwähnter Personengruppen verzichtet. Eine Diskriminierung der
Leserinnen gegenüber den Lesern geht damit nicht einher.
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Leistungsfähige
Unternehmen stellen sich vor
Projekt2014_Layout 1 24.02.2015 11:55 Seite 1
Ein konsequenter Gewässerschutz in den Einzugsgebieten, die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft, sowie Phosphateliminierung WAHNBACHTALSPERRENVERBAND
des Wahnbachwassers am Zulauf zur Talsperre, eine naturnahe Wald- und gezielte Fischwirtschaft um die Wahnbachtalsperre und
als letzte Barriere eine prozessstabile, versorgungssichere Aufbereitungsanlage garantieren eine nachhaltig angelegte Trinkwasserversorgung für ca. 800.000 Einwohner in der Region/ Bonn/Rhein-Sieg/Ahr im Härtebereich “weich”.
WAHNBACHTALSPERRENVERBAND · Siegelsknippen · 53721 Siegburg · Tel. 02241 128 104 · info@wahnbach.de · www.wahnbach.de
© Irochka - Fotolia.com
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Ansprechpartner
Beratung barrierefreies Wohnen
und Bauen
Hier können interessierte Bürger Informationen über
das barrierefreie Wohnen bzw. Bauen erhalten:
Christiane Hütténes
Rathaus, Zimmer 308
Markt 1, 53757 Sankt Augustin
Telefon02241 / 243 246
christiane.huettenes@sankt-augustin.de
Beratungs- und Ortstermine bitte telefonisch vereinbaren!
Behindertenbeauftragte
der Stadt Sankt Augustin
Liegt eine Behinderung vor, besteht auch die Möglichkeit, sich an die ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten zu wenden:
© strixcode - Fotolia.com
Isabella Praschma-Spitzeck
Horst Ritter
Rathaus, Zimmer 9, Erdgeschoss
Markt 1, 53757 Sankt Augustin
Telefon02241 / 243 401
isabella.praschmaspitzeck@sankt-augustin.de
horst.ritter@sankt-augustin.de
Sprechzeiten
mittwochs und donnerstags
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach individueller Vereinbarung
SENIOREN- und PFLEGEBERATUNG
In der Senioren- und Pflegeberatung erhalten Sie Informationen zu allen Fragen der Lebensgestaltung im Alter
oder in einer Pflegesituation:
Walter Schilling
Rathaus, Zimmer 111 A
Telefon02241 / 243 444
walter.schilling@sankt-augustin.de
Wohnberatung / Wohnungsanpassung
für ältere, behinderte und dementiell erkrankte Menschen im Rhein-Sieg-Kreis
Zum Tätigkeitsspektrum der AWO-Wohnberatung
(AWO-WB) gehören die umfassende Beratung zu Hilfsmitteln, Ausstattungsveränderungen und altersgemäßen bzw. behinderungsgerechten Umbaumaßnahmen
sowie die Klärung der Finanzierung und Beantragung
möglicher Zuschüsse.
7
Essen auf Rädern der Malteser ist gesund
auch am Wochenende – Warm- und Kaltverpflegung
– keine Vertragsbindung ohne Zusatzstoffe –
keine zusätzlichen Lieferkosten
Rhein-Sieg: Jeder weiß,
wie wichtig gesunde
Ernährung ist: Nur wer
seinem Körper regelmäßig Obst und Gemüse
gönnt, und damit die
darin enthaltenen Vitamine, Mineral-, Ballastund Pflanzenstoffe, hat
eine Chance bis ins hohe
Alter fit zu bleiben. Was
aber, wenn man älter
geworden ist und das
Selberkochen
schwerfällt? Wenn das Schälen,
Schneiden und Schnippeln von Gemüse und
Obst ohne fremde Hilfe
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nicht mehr geht? Hier
bieten die Malteser in
Bonn, dem Rhein-SiegKreis und Wesseling eine
gute Alternative: Mit ihrem Mahlzeitendienst
bringen die Malteser
täglich ein warmes, leckeres Menü ins Haus.
Mit Obst und Gemüse
in vielen Varianten. Als
Beilage zum Hauptgericht, als reine vegetarische Mahlzeit oder
verarbeitet in leckeren
Süßspeisen! Die Menüs
der Malteser werden
nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen aus
ausgesuchten Zutaten
erstellt. Gesunde Ernährung im Alter – mit den
Maltesern kein Problem.
Selbstverständlich bieten die Malteser auch
schmackhafte Tiefkühlmenüs an. Mehr Informationen zum Thema
„Gesunde Ernährung“
und zum Malteser Mahlzeitendienst gibt es kostenlos unter:
02241-398530
Ansprechpartner
Schumannstraße 4, 53721 Siegburg
Telefon02241 / 866 857-20 (Zentrale)
Fax
02241 / 866 857-17
Telefonsprechzeiten:
montags bis donnerstags
und donnerstags
•Christa Behrendt
•Elke Emmerich
•Petra Krechel
•Karin Michels
wohnberatung@awo-bnsu.de
Besuche bitte nur nach vorheriger
telefonischer Vereinbarung!
10.00 –12.00 Uhr
14.00 –16.00 Uhr
Vorbetrachtungen
Jeder Mensch hat eigene Bedürfnisse und Wünsche über
sein Leben und Wohnen im Alter. Aber nicht nur die
Wünsche der Menschen sind verschieden, sondern auch
die baulichen Voraussetzungen der Wohnungen und
Häuser. Die Lage und das Alter der Gebäude, die Ausstattung der Wohnungen und der Grad der Versorgung
mit Waren des täglichen Bedarfs, Ärzten und anderen
Gesundheitseinrichtungen in der näheren Umgebung
der Wohnungen sind in den einzelnen Stadtteilen Sankt
Augustins sehr unterschiedlich. Nicht zuletzt beeinflussen
aber auch die persönlichen und finanziellen Verhältnisse
der Bewohner, gleich ob es sich um Mieter oder Eigentümer handelt, den jeweils notwendigen Wohnraum.
Viele Menschen möchten im Alter oder bei Eintreten
einer Behinderung auf ihre vertraute Wohnung und
ihr bekanntes Wohnumfeld nicht verzichten.
Greifhöhen
Kopfhöhe im Stehen
120 cm
Kopfhöhe im Sitzen
100 cm
Greifhöhe
80 cm
ideale Greifhöhe für alle: 85 cm
Greifhöhen, Quelle: Stadt Sankt Augustin
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Vorbetrachtungen
Vielfach sind sie gezwungen, bauliche Barrieren ihrer
Wohnung oder ihres Hauses hinzunehmen oder diese
aufwändig zu beseitigen, um einen möglichst langen
Verbleib in der eigenen Wohnung zu erreichen.
Andere Menschen wiederum machen sich im fortgeschrittenen Alter auf die Suche nach einer neuen
Wohnung, die ihren geänderten Lebensverhältnissen
Rechnung trägt. Sie ziehen in eine neue – zumeist
kleinere – Wohnung in städtische Kernlagen, in denen
die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs und
umfassende medizinische Versorgung in fußläufiger
Nähe zur Wohnung gewährleistet sind und die Wohnung barrierefrei ist.
Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass eine fußläufige Erreichbarkeit der Wohnung oder des Hauses für
viele Menschen von größter Bedeutung ist, gerade wenn
die Fahrtüchtigkeit womöglich im Alter nachläßt.
lichen Verkehrsfläche aus barrierefrei erreichbar sein
müssen, sofern sich in dem Gebäude mehr als zwei
Wohnungen befinden. Die gebaute Wirklichkeit sieht
dabei häufig anders aus.
Die Landesregierung beabsichtigt, dem barrierefreien
Bauen und Wohnen durch Änderung der Bauordnung
im Laufe des Jahres 2016 Nachdruck zu verleihen. So
ist im Entwurf der neuen Landesbauordnung vorgesehen, dass alle künftigen Neubauten mit mehr als drei
Geschossen mit einem Aufzug versehen sein müssen.
Wohngebäude, für die dann ein Aufzug verpflichtend
anzuordnen ist, dürfen dann auch nur noch barrierefreie Wohnungen haben, von denen mindestens eine
Wohnung sogar rollstuhlgerecht sein muss. Es bleibt
abzuwarten, ob sich diese Gesetzesänderung durchsetzt
und wie die Bauwirtschaft auf diese Anhebung der Bedeutung barrierefreien Wohnraumes reagiert.
Warum wird barrierefrei gebaut?
Um sich der Frage nach der Barrierefreiheit von Gebäuden zu nähern, werden zunächst einmal die drei möglichen Arten von baulichen Barrieren betrachtet: Als vertikale Barrieren gelten z. B. Schwellen, Stufen und Treppen.
Der Hintergrund für Forderungen nach einer barrierefreien Umwelt ist in unserem Grundgesetz verankert;
darin heißt es unter anderem, dass niemand wegen
seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Dieser
Grundsatz zielt unmittelbar sowohl auf die Teilhabe
aller Menschen an allen öffentlichen Ereignissen als
auch auf die Arbeits- und Wohnwelt ab.
So ist in der noch geltenden Bauordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen verankert, dass die Wohnungen
eines gesamten Geschosses – dabei wird es sich zumeist um das Erdgeschoss handeln – von der öffent-
Horizontale Barrieren können beispielsweise entstehen durch eingeengte Wege oder Flure oder nicht
ausreichend breite Türöffnungen. Bei den räumlichen
Barrieren handelt es sich um nicht ausreichende
Bewegungsflächen, einschränkende Einbauten, eine
ungeeignete Möblierung oder ähnliche Einschränkungen des Wohnungsgrundrisses.
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Vorbetrachtungen
Eine barrierefreie Wohnung muss nicht zwingend auch
rollstuhlgerecht gestaltet sein. Denn die Anforderungen
an die Bewegungsflächen innerhalb einer Wohnung sind
für einen Rollstuhlfahrer höher als bei einer barrierefreien
Grundrissplanung. Anhand der Anforderungen an die
lichte Türbreite wird deutlich, dass ­Türen innerhalb einer
barrierefrei gestalteten Wohnung mit einer Mindestbreite von 80 cm auskommen. Für eine rollstuhlgerechte
Wohnung gilt jedoch ein Mindestmaß der Öffnung von
90 cm. Im Vergleich kann man also festhalten, dass an
eine rollstuhlgerechte Wohnung höhere Anforderungen
als an eine barrierefreie Wohnung gestellt werden.
Das Zwei-Sinne-Prinzip
Das Zwei-Sinne-Prinzip kennt jeder von uns; die Feuerwehr beispielsweise handelt bei Einsätzen danach: Das
blaue Blinklicht signalisiert optisch den Einsatz und das
Martinshorn zeigt diesen zusätzlich akustisch an.
Menschen bewegen sich im Raum im Allgemeinen über
drei ihrer Sinne: das Sehen, das Hören oder das Fühlen.
Fällt einer dieser Sinne aus, so ist über die Kombination
der beiden anderen verbleibenden Sinne eine Orientierung im Raum und damit eine weitgehend selbstständige Lebensführung für den in der Sinneswahrnehmung
beeinträchtigten Menschen trotzdem möglich.
Bewegt sich ein in der Mobilität oder ansonsten körperlich eingeschränkter Mensch in seiner Wohnung
oder in deren Umfeld, so ist er gezwungen, sich auf
die verbleibenden Orientierungssinne zu verlassen.
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Visuelle Gestaltung – Sehen
Zur Orientierung im Raum sollen einfache Formen und
Zeichen gewählt werden. Tastbare Displays, Schriftoder Bildzeichen kommen hier häufig zum Einsatz.
Im Alter lässt häufig die Sehfähigkeit nach. Durch dynamische und dimmbare Beleuchtungssysteme kann
diese Veränderung mitunter gut ausgeglichen werden.
So sollte ein Raum auch möglichst gleichmäßig und
ohne größere Helligkeitsunterschiede sowie ohne sog.
Lichtflecken ausgeleuchtet werden. Darüber hinaus
sollte bei der Ausleuchtung von Räumen auch eine
ausgewogene Schattigkeit angestrebt werden, die
die räumliche Wahrnehmung und Erkennbarkeit von
Oberflächenstrukturen unterstützt. Dies wird erreicht
durch ein ausgewogenes Verhältnis von gerichteten und diffusen Lichtquellen. Nicht zuletzt wird die
Lichtatmosphäre eines Raumes geprägt durch die
Lichtfarbe und die Farbwiedergabeeigenschaften des
Lichtes. Das Wohlbefinden im Raum wird dadurch
entscheidend beeinflusst.
Kontrastarme Räume bewirken bei Menschen mit
Sehbehinderungen häufig eine Verunsicherung und
Desorientierung.
Darum sollten Böden und Wände stets in deutlichem
Hell-Dunkel-Kontrast zueinander gestaltet werden.
Auch Türen, Zargen, Fenster, Treppen und Aufzüge sollten sich stets kontrastreich von den Wänden
abheben. Kontrastreich bedeutet hierbei einen
eindeutigen Unterschied in der Wiedergabe der
Farbhelligkeiten.
Vorbetrachtungen
Auditive Gestaltung – Hören
Auch die Hörfähigkeiten nehmen häufig im Alter ab.
Akustische Informationen wie beispielsweise Töne oder
Tonfolgen sollten daher auf eine eindeutige und leichte
Unterscheidbarkeit angelegt sein, z. B. Warnsignale. Bei
Sprachinformationen ist auf eine einwand- und störungsfreie Verständlichkeit der Sprache zu achten.
Foto: DORMA
Beispiel: Text in Braille-Schrift
Haptische Gestaltung – Tasten
Mit den Händen tastbare Informationen zur Orientierung
im Raum sollen prägnant und wiedererkennbar sein.
Dies kann beispielsweise über die gewählte Form von
Produkten wie einen Türgriff erfolgen. Bodenbeläge
sind dann für barrierefreies Bauen gut geeignet, wenn
die Struktur mit den Füßen zu tasten ist, beispielsweise wenn auf dem Boden angebrachte Noppen oder
Riffelungen eine Orientierung im Raum ermöglichen.
Dabei sollten folgende Prinzipien berücksichtigt werden:
Die Form und die Funktion eines Gestaltungselementes
sollen sich gegenseitig entsprechen, z. B. Türgriffe oder
Not-Aus-Schalter. Räumliche Orientierungshilfen, die
auf dem Prinzip des Erfühlens beruhen, sollen sich vom
Umfeld beispielsweise durch Form, Material, Härte oder
Oberflächenrauigkeit unterscheiden. Dies erleichtert das
Ertasten mit den Händen, Füßen oder einem Langstock.
Die Oberflächen verwendeter Materialien sollen
die Funktion des Gestaltungselements erkennen
lassen, beispielsweise durch unterschiedliche Ober-
flächenstrukturen bei Laufflächen, Tastflächen oder
Griffzonen.
Schrift- oder Bildzeichen, Pläne und andere Informationsträger sollen leicht ertastet werden können. So
sollte die Erhabenheit dieser Informationen 0,8 bis
2 mm stark sein, damit ein Ertasten mit den Fingern gut
möglich ist. Die Größe von erhaben gesetzten Zeichen
sollte mindestens 10 mm bis 25 mm betragen. Scharfe
Kanten sollten jedoch wegen der Gefahr von Schnittverletzungen unbedingt vermieden werden. Integrierte
Blindenschriftzeichen (Braille-Schrift) sollten zusätzlich
eingesetzt werden. Mit dem Langstock ertastbare Bodenindikatoren sollen als durchlaufende Streifen oder
punktuell rechteckige Felder ausgeführt werden.
Für stark sehbehinderte Menschen und Blinde sollen Ausstattungs- oder Bedienelemente eingesetzt
werden, die bis auf den Boden reichen oder maximal
15 cm oberhalb des Bodens enden. Ein 3 cm hohes
Bodenpodest kann zur Ergänzung eingebaut werden.
Die Anbringung einer Tastleiste bis zu 15 cm Höhe
über dem Boden kann ebenfalls sinnvoll sein.
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AuSSenanlagen
Auch die komfortabelste barrierefrei gestaltete Wohnung muss ohne Barrieren, d. h. ohne Stufe und ohne
seitliche Einengung von der öffentlichen Verkehrsfläche aus, erreichbar sein.
Bestenfalls ist der Hauszugang ebenerdig zur Straße
oder zum PKW-Stellplatz hin angeordnet. Ist jedoch
ein Höhenunterschied zwischen Straße/Stellplatz und
Hauseingang vorhanden, muss überprüft werden, ob
dieser Höhenunterschied mittels einer Rampe oder
durch eine mechanische Hebevorrichtung überwunden werden kann. Sind beispielsweise gravierende
Eingriffe in die Aufteilung eines mehrgeschossigen
Wohnhauses grundsätzlich nicht möglich, kann die
Verlegung des Hauseingangs in ein anderes Geschoss
oder auf eine andere Gebäudeseite eine sinnvolle Lösung darstellen, um einen barrierefreien Zugang zum
Haus oder einer Wohnung herzustellen.
Rampen und Aufzüge
Für die Gestaltung einer Rampe gilt, dass sie im Allgemeinen nicht mehr als 6 % Gefälle haben darf. Bei
einer zu überwindenden Höhendifferenz von 24 cm,
wie dies beispielsweise bei zwei Stufen zu Eingängen
von Gebäuden häufig anzutreffen ist, bedeutet dies:
•pro Meter Rampenlänge werden 6 cm Höhendifferenz überwunden
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•die Rampe muss dann mindestens 4 m lang sein,
wenn 24 cm Höhenunterschied überwunden werden müssen.
Bei Wohngebäuden dürfen Rampen bis zu 8 % Neigung aufweisen. In diesem Fall würde die Rampenlänge für die Überwindung von 24 cm Höhenunterschied
dann nur noch 3 m betragen.
Dabei muss eine für einen Rollstuhlfahrer nutzbare
Rampe in Wohngebäuden außerdem mindestens
1,20 m breit sein und an den Enden einer Rampe
muss jeweils eine Bewegungsfläche von 1,50 m x
1,50 m angeordnet werden. Diese Bewegungsfläche bietet Rollstuhlfahrern ausreichenden Spielraum für die Nutzung der Rampe und mögliche
Richtungsänderungen.
Rampen sollten zudem auf beiden Seiten über Handläufe und Radabweiser ver­fügen.
Wenn das Anlegen einer Rampe zum Hauseingang
nicht möglich sein sollte, weil der Platz vor dem Haus
nicht ausreicht oder die zu überwindende Höhendifferenz zu groß ist, ist die Anbringung eines Plattformlifts gut geeignet, um auch Rollstuhlfahrern einen
ungehinderten Zugang zum Haus zu ermöglichen.
Für den privaten Wohnungsbau gibt es inzwischen
verschiedene Platz sparende Aufzugssysteme, die
keinen Maschinenraum benötigen, sondern lediglich
eine tragende Wand. Dadurch sind sie auch für einen
nachträglichen Einbau gut geeignet.
AuSSenanlagen
Stellplätze
Stellplatz für Rollstuhlfahrer / Behinderte
Bewegungsfläche
seitlicher Abstand 1,50 m
Straße
Ein Parkplatz, der von Menschen mit Behinderung
genutzt werden soll, muss mindestens 3,50 m breit
und 5 m lang sein. Dabei soll der Parkplatz möglichst
in der Nähe des Hauseingangs angeordnet werden
und ausreichend hell beleuchtet sein.
Stellplatzbreite
3,00 m
Stellplatzlänge
5,00 m
Maße Stellplatz für Rollstuhlnutzer
Quelle: Stadt Sankt Augustin
Bewegungsflächen
Hauseingang
Vor der Hauseingangstüre muss eine ausreichend große
Bewegungsfläche vorgehalten werden. Bei Einfamilienhäusern ist meist eine freie Fläche von 1,20 m x 1,20 m
als ausreichend anzusehen. Für Rollstuhlfahrer ist eine
Fläche von 1,50 m x 1,50 m ausreichend.
Der Zugang zur Haustüre soll ohne Stufen und Schwellen gestaltet sein. Mit einem Rollstuhl können Schwellen von maximal 2 cm Höhe überwunden werden.
Der Hausflur darf nicht schmaler als 1,20 m sein; eine
Breite von 1,50 m ist jedoch für einen Rollstuhlfah-
rer erheblich besser geeignet. Der Zugang zum Haus
muss leicht auffindbar sein. In der Praxis bedeutet dies
eine visuell kontrastreiche Gestaltung von Bodenbelägen und Wandoberflächen im Eingangsbereich. Durch
eine helle Tür mit dunklen Umgebungsflächen (Zarge oder Wandfarbe) kann diese Vorgabe umgesetzt
werden.
Auch taktil erfassbare deutlich unterschiedliche Bodenbeläge sind geeignet, Menschen – insbesondere
mit Sehbehinderungen – eine selbständige Bewegung
im Haus zu ermöglichen.
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Hotels & Restaurants
Wald
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Rund um auto – motor – rad
Eduard Ertmann
KFZ-mEistEr-FachbEtriEb
DEKRA Automobil GmbH
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Fax 0228 908788-20
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53229 bonn
bffbonn@dekra.com
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alle marken, eine Werkstatt
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Mit Sicherheit mobil
im Alter.
Bewegungsflächen
Treppenraum
vorher: Hauseingang mit Stufen
Quelle: AWO-WB, Rhein-Sieg
nachher: Hauseingang mit Rampe
Quelle: AWO-WB, Rhein-Sieg
Hauseingangstüren müssen auch mit geringem Kraftaufwand geöffnet werden können. Für Mehrfamilienhäuser sind sowohl Türen mit automatischem oder
kraftunterstütztem Türantrieb als auch Tastschalter
zum Öffnen sinnvoll.
Bedienelemente wie z. B. Klingel, Lichtschalter, Türdrücker
und -griffe oder Schließzylinder müssen in einer Höhe von
85 bis 105 cm vom Boden aus montiert werden. Dieses
Maß gilt auch für die Anbringung von Briefkästen.
Treppen sind naturgemäß keine barrierefreien vertikalen
Verbindungen. Sehbehinderte und leicht in ihrer Mobilität
eingeschränkte Menschen können Stufen jedoch durchaus eigenständig und ohne fremde Hilfe überwinden.
Für stark mobilitätseingeschränkte Menschen oder
Rollstuhlfahrer stellt jedoch oft schon nur eine einzige
Stufe am Hauseingang ein unüberwindbares Hindernis dar. Sie sind auf einen Aufzug, eine Rampe oder
eine Hebevorrichtung angewiesen.
Sind Treppenstufen zum Haus- oder Wohnungseingang vorhanden, sollten beidseitig Handläufe angebracht werden. Ein Unterschneiden (horizontal überstehende Stufenfläche) von Treppenstufen ist wegen
der Gefahr, an diesem Überstand mit der Schuhspitze
hängen zu bleiben, nicht zulässig. Eine kontrastreiche, farbige und taktile Hervorhebung der obersten
und untersten Treppenstufe erleichtert Blinden und
Sehbehinderten die Orientierung in Gebäuden.
Über die zusätzliche Anbringung von Informationen
in Braille- und Reliefschrift am (Treppen)handlauf im
Eingangsbereich und im Treppenhaus können den
Sehbehinderten darüber hinaus wichtige Informationen zur Orientierung im Gebäude gegeben werden.
Türgriff mit Braille-Schrift, Foto: DORMA
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Aufenthaltsräume
An Aufenthaltsräume werden diverse bauordnungsrechtliche Anforderungen gestellt. So müssen in
Nordrhein-Westfalen Aufenthaltsräume eine lichte
Mindesthöhe von mindestens 2,40 m aufweisen;
dieses Mindestmaß darf bei Wohnungen in Ein- und
Zweifamilienhäusern unter bestimmten Voraussetzungen sogar nur 2,20 m lichte Höhe betragen. Darüber
hinaus ist gesetzlich geregelt, dass eine Wohnung
nicht nur Aufenthaltsräume – meist also Wohn- und
Schlafräume – haben darf, deren Fenster nach Norden
hin ausgerichtet sind.
Wohn- und Schlafzimmer müssen aber auch Anforderungen an die Mindestgröße der Fensterfläche
erfüllen. Dabei gilt die Faustregel, dass die Größe der
Fensterfläche mindestens 1/8 der jeweiligen Raumfläche betragen muss. Ein Beispiel: Die Raumgröße
beträgt 14 m², die Fensterfläche beträgt folglich
14 m² : 8 = 1,75 m². Darüber hinaus muss ein Fenster
mindestens 1,20 m x 0,90 m, im lichten gemessen,
groß sein, wenn es als zweiter Rettungsweg eingesetzt werden soll.
Die Höhe einer undurchsichtigen (geschlossenen)
Fensterbrüstung von Wohnräumen in barrierefreien
Wohnungen soll 0,60 m Höhe über dem Fußboden
nicht überschreiten, um einem Rollstuhlfahrer einen
ungehinderten Ausblick zu ermöglichen. Dabei ist
auch wichtig, dass die Fenster- oder Türbeschläge in
einer Höhe von etwa 85 cm bis maximal 105 cm über
dem Fußboden angebracht sind, der Fenstergriff also
eine Bedienung vom Rollstuhl aus ermöglicht.
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Barrierefreie Innenraumgestaltung, Quelle: Schaller / Theodor –
Architekten, Köln
Die Anbringung einer Absturzsicherung vor einem
öffenbaren Fenster – insbesondere bei bodentiefen
Fenstern oder sog. französischen Balkonfenstern –
muss allerdings auch beachtet werden.
Es wird empfohlen, den Einbau von Verschattungssystemen zur Regulierung des Licht- und Sonneneinfalls
bei großen oder nach Süden ausgerichteten Fensterflächen wie z. B. Jalousien oder Rollläden frühzeitig einzuplanen und entsprechend haustechnisch vorzuhalten.
Die KfW gibt für die Beurteilung der Förderwürdigkeit
einer altersgerechten Wohnung eine Mindestraumgröße von 14 m² für Aufenthaltsräume vor.
Aufenthaltsräume
Ein Wohnzimmer, das für einen Menschen mit motorischen Einschränkungen bequem nutzbar sein soll, sollte
einen annähernd rechtwinkligen Zuschnitt haben, um
eine übersichtliche Möblierung zu ermöglichen und
Bewegungsflächen zu bündeln.
Die Möbel, insbesondere beispielsweise ältere bereits
vorhandene Sitzmöbel, können mit Holzklötzchen
oder speziellen Distanzstücken, die im Fachhandel
erhältlich sind, erhöht werden. Dies erleichtert den Bewohnern das Aufstehen und Hinsetzen. Und so können eigene Möbel noch lange gut genutzt werden.
Die Anzahl und Qualität der Lampen in Aufenthaltsräumen barrierefrei gestalteter Wohnungen sollte zielgerichtet und hinsichtlich der Lichtstärke individuell regulierbar
sein. Sinnvoll ist eine Raumausstattung mit mehreren
und verschiedenen Lichtquellen, um dem Bewohner eine
möglichst breite Vielfalt für die lange Zeit der Nutzung
seiner eigenen vier Wände anbieten zu können.
Denn auch durch den Einsatz von Licht können seine
Stimmungslagen und Nutzungsabsichten beeinflusst
werden.
Das Schlafzimmer wird im Falle eintretender Bettlägerigkeit und Pflegebedürftigkeit zur Drehscheibe der
Aktivitäten des Bewohners.
Deshalb sollen Schlafräume beispielsweise eine Mindestbreite von 3,00 m aufweisen. Diese Mindestbreite
garantiert eine freie seitliche Zugänglichkeit zum Bett
oder Pflegebett.
© Gina Sanders - Fotolia.com
Günstige Raumabmessungen unterstützen also auch
die tägliche Pflege des Bewohners. Dabei sollte frühzeitig – also möglicherweise schon vor Eintritt einer
Pflegestufe (ab 2017 eines Pflegegrades) – über die
Anschaffung eines Senioren- oder Pflegebettes nachgedacht werden, da diese höhenverstellbar sind und
mehrfach geteilte und individuell verstellbare Liegeflächen haben.
Dass gerade auch am Bett für eine ausreichende und
leicht erreichbare Beleuchtung gesorgt werden muss,
sollte schon frühzeitig in die Planungen möglicher
Variationen der Raumaufteilung und damit in die
Planung der Elektroinstallation einfließen. Dies erspart
spätere kostenintensive Umbaumaßnahmen.
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Aufenthaltsräume
Am Bett sollte außerdem eine gut erreichbare und
ausreichend große Ablage angebracht werden. Hier
können ein Telefon und eventuell eine Notrufanlage
aufgestellt werden.
Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf die Gestaltung von Türen verwendet werden, da im Flucht- und
Rettungsfall wichtig ist, dass Türen deutlich zu erkennen und leicht zu öffnen sind. Die Gestaltung der
Wand mit der Türe sollte kontrastreich gehalten sein,
z. B. eine helle Wand mit einer dunklen Zarge oder ein
heller Türflügel mit einer dunklen Hauptschließkante
und dunklem Beschlag. Ganzglastüren und großflächig
verglaste Türen sollen mit Sicherheitsmarkierungen
deutlich wahrnehmbar gemacht werden.
Den Boden- und Wandbelägen der Aufenthaltsräume
sollte bei der Planung auch eine hohe Aufmerksamkeit entgegen gebracht werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Auswahl der Materialien, Farben
und Oberflächenstrukturen.
Bodenbeläge sollen eben, rutschsicher, gut begehbar
und mit einem Rollator oder Rollstuhl gut befahrbar sein
und dürfen sich nicht statisch aufladen. Sie sollten leicht
zu reinigen und fußwarm sein.
Reflexionen und verwirrende Muster von Bodenbelägen sollen vermieden werden. Auch die Unterstützung einer guten Raumakustik durch den verwendeten Bodenbelag ist wichtig, um beispielsweise längere
Nachhallzeiten zu vermeiden.
Küche
Jede Wohnung muss schon aus bauordnungsrechtlichen Gründen neben einem Bad und einem WC auch
eine Kochnische oder eine Küche aufweisen.
Ist eine Küche barrierefrei nutzbar, trägt dies entscheidend dazu bei, älteren Menschen oder solchen mit
Behinderung lange Zeit eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen.
Für den Umbau einer vorhandenen Küche zu einer
barrierefreien Küche ist eine Tiefe der Bewegungsfläche von mindestens 1,20 m vor allen Küchenmöbeln
erforderlich. Die Tiefe der Bewegungsfläche im Falle
einer Nutzung durch Rollstuhlfahrer liegt bei einem
Mindestmaß von 1,50 m.
Insbesondere für Seniorenwohnungen ist die Zusammenlegung von Koch-, Eß- und Wohnbereich von Vorteil, weil sich die Bewegungsflächen von Küchenzeile
und Sitzplatz überlagern dürfen.
So wird Raumvolumen eingespart.
Auf Beinfreiheit (am besten sogar Unterfahrbarkeit
mit einem Rollstuhl) wenigstens des Arbeitsplatzbereiches der Küchenunterzeile sollte bei der Planung
einer barrierefreien Küche geachtet werden. Dies hilft
21
Küche
Menschen, die sich zur Bewältigung täglicher Hausarbeiten hinsetzen müssen (oder auch Rollstuhlfahrern)
bei der Bewältigung dieser Aufgaben.
Die Unterfahrbarkeit wird gewährleistet, indem unter
der Küchenzeile keine Möblierung vorgesehen wird. Die
Maße dieses freien Raumes sollen etwa 70 cm Höhe vom
Boden aus, mindestens 30 cm Tiefe (unter der Arbeitsplatte und ggf. auch unter Schränken) und mindestens
90 cm Breite betragen. Auf die Unterfahrbarkeit des Spülbeckens sollte besonderes Augenmerk gelegt werden.
Elektronisch steuerbare Oberschränke, die auf- und abgesenkt werden können, sind für eine Küche, die von einem
Rollstuhlfahrer genutzt wird, besonders gut geeignet.
Die Arbeitsplatte einer Küche sollte eine Gesamttiefe
von 60 cm nicht überschreiten und bei einer Höhe
von 80 – 85 cm vom Boden aus angeordnet werden.
Liegt ein Fenster über der Arbeitsfläche oder Küchenzeile, sollte es mit einer elektronischen Steuerung zum
Öffnen und Schließen ausgestattet werden.
Bei der Bestimmung der Anzahl von Steckdosen und
deren Anordnung ist gerade in der Küche darauf zu
achten, dass möglichst viele Steckdosen eingesetzt
werden, weil das Umstecken eines Steckers Menschen
mit Behinderungen oder älteren Menschen häufig
große Schwierigkeiten bereitet.
Küche für Rollator und Rollstuhl geeignet,
Quelle: AWO-WB, Rhein-Sieg
Nassräume
In jeder Wohnung muss ein Bad und ein WC vorhanden sein.
Die nachträgliche Herstellung eines barrierefreien Bades oder WC kann mit hohen Baukosten verbunden
sein. Manchmal sind solche Maßnahmen mit wesentlichen Eingriffen in die vorhandene Bausubstanz
verbunden, wenn beispielsweise Wände beseitigt,
22
versetzt oder neue eingezogen werden müssen.
So lässt sich häufig ein barrierefreies Bad oder WC
nur durch Änderung der gesamten Raumgeometrie
einer Wohnung oder eines Hauses überhaupt herstellen. Ohne ein wenigstens barrierefreies – oder sogar
von Rollstuhlfahrern nutzbares – Bad und WC ist ein
selbstständiges Wohnen für Menschen im Alter oder
Nassräume
bei Vorliegen einer gravierenden Behinderung jedoch
grundsätzlich nicht möglich.
Darum wird auch in dieser Broschüre die Barrierefreiheit von Bad und WC genauer als bei anderen Räumen behandelt.
Sanitärgegenstand zu berücksichtigen, für Rollstuhlfahrer 1,50 m x 1,50 m.
Um ein Bad mit WC rollstuhlgerecht zu gestalten,
sollten mindestens 6 bis 8 m² Grundfläche für das Bad
zur Verfügung stehen.
Das Bad
Der Waschtisch
Auch sehr kleine Bäder von nur 4 m² lassen sich oft
schon barrierefrei gestalten. Dann ist der Verzicht auf
eine Badewanne allerdings unerlässlich. Ein solches
Mini-Bad kann mit einer bodengleichen Dusche,
einem WC und einem unterfahrbaren Waschtisch
ausgestattet werden. Die für eine barrierefreie Gestaltung erforderlichen Bewegungsflächen im Bad dürfen
sich überlagern; dabei ist eine Bewegungsfläche in
der Größe von mindestens 1,20 m x 1,20 m vor jedem
Vor dem Waschtisch muss eine Bewegungsfläche von
mindestens 90 cm Breite und 1,20 m Tiefe vorhanden
sein, bei Rollstuhlnutzung sogar 1,50 m Tiefe. Der
seitliche Abstand vom Waschtisch zur Wand darf nicht
weniger als 25 cm betragen.
Rollstuhlgerechtigkeit am Waschbecken
15 cm
40 cm
80 cm
67 cm
35 cm
10 cm
30 cm
55 cm
Barrierefreies Bad nach Umbau
Quelle: AWO-WB, Rhein-Sieg
Maße im Bad,
Quelle: Stadt Sankt Augustin
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Nassräume
Der Waschtisch in einem rollstuhlgerechten Bad muss
unterfahren werden können. Der freie Raum unter einem solchen Waschtisch hat mindestens 67 cm Höhe.
Außerdem soll der freie Raum mindestens 30 cm tief
und 90 cm breit sein. Es dürfen keine Bauteile wie ein
Siphon oder eine Wasserleitung in diesen freien Raum
hineinragen, um eine Verletzungsgefahr des Nutzers
zu vermeiden. Für Rollstuhlfahrer eignen sich Waschtische von mindestens 55 cm Tiefe.
getroffen werden. Bei einem späteren Badausbau mit
Leichtbauwänden sind diese sinnvollen Ausstattungselemente nämlich nur noch mit erhöhtem Aufwand
zu realisieren.
Das WC
Vor dem WC muss eine Bewegungsfläche von mindestens 90 cm Breite und 1,20 m Tiefe vorhanden sein
(bei Rollstuhlnutzung 1,50 m). Der seitliche Abstand
vom WC zur Wand soll mehr als 20 cm betragen. Der
WC-Sitz sollte in einer Höhe von 46 bis 48 cm über
dem Boden angebracht werden. Die herkömmliche
Höhe des WC-Sitzes hingegen beträgt oft nur 38 cm.
Eine sichere selbstständige Benutzung des WCs auch
im Alter oder bei Vorliegen körperlicher Beeinträchtigungen wird deutlich erhöht, wenn ein – idealerweise
sogar beidseitiger – seitlicher klappbarer Haltegriff an
der Wand angebracht ist.
Schon bei der Planung eines neuen Bades sollten die
Möglichkeiten zur Anbringung von senkrechten und
waagerechten Stütz- und Haltegriffen überprüft werden und ggf. entsprechende bauliche Vorkehrungen
WC-Sitz
Quelle: AWO-WB, Rhein-Sieg
Die Dusche
Der Duschplatz soll niveaugleich zu den angrenzenden Bodenflächen gestaltet sein und sollte mindestens
1,20 m x 1,20 m groß sein. Für eine Rollstuhlnutzung
gilt eine Fläche von 1,50 m x 1,50 m als ausreichend.
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Nassräume
Eine Absenkung (Neigung) der Duschfläche zum Wasserablauf darf nicht mehr als 2 Prozent betragen.
Und der Bodenbelag der Dusche muss mindestens
rutschhemmend sein. Darüber hinaus ist der Einbau
eines Dusch-Klappsitzes mit einer Sitzhöhe von 46 bis
48 cm über dem Boden zu empfehlen, ergänzt durch
beidseitig davon angebrachte klappbare Stützgriffe
mit einer Oberkante, die 28 cm über der Sitzhöhe
liegt. Auch an den Wänden der Dusche ist die Anbringung von Stütz- oder Haltegriffen sehr zu empfehlen.
Die Badewanne
Sollte der Einbau einer Badewanne gewünscht werden, so kann dies bei einem Mini-Bad von weniger
als 4 m² Grundfläche nicht realisiert werden, wenn
außerdem das Kriterium Barrierefreiheit erfüllt werden soll.
Badewannen sollten mit einem Liftersystem ausgestattet sein. Sinnvoll ist dann, ein mobiles Liftersystem zu
wählen, mit dem die Badewanne unterfahren werden
kann. Die Höhe des Badewannenrandes soll höchstens etwa 50 cm über dem Fertigfußboden liegen.
An Wänden oberhalb der Badewanne ist die Anbringung von seitlichen Stütz- oder Haltegriffen zu empfehlen. Alternativ können Badewannen mit seitlichem
Türeinstieg eingebaut werden.
Sonstige Anforderungen an
Nassräume
Die Badezimmertüre muss nach außen aufschlagen.
Damit wird sicher gestellt, dass die Tür nicht von innen
blockiert werden kann, sollte der Badnutzer bewusstlos ­werden, auf dem Boden zusammen sinken und die
Türe von innen blockieren.
Türen von Sanitärräumen müssen im Falle einer
Verriegelung von der Innenseite außerdem auch
von außen geöffnet werden können (Not- und
Gefahrenfunktion).
Armaturen von Duschen, Badewannen und Waschbecken sollen als Einhebel-Dusch-Armaturen eingebaut
werden, deren Hebel im Ruhezustand nach unten
weisen. Durch diese Maßnahme wird der Verletzungsgefahr von Sehbehinderten bei der Badbenutzung
entgegen gewirkt.
Über einem Waschtisch ist die Anbringung eines
Kippspiegels sinnvoll. Alternativ hierzu kann jedoch
ein Spiegel, der senkrecht bis auf die Oberkante des
Waschtischs herunter reicht, senkrecht an der Wand
angebracht werden. Dies ist besonders für kleine
Menschen oder Rollstuhlnutzer komfortabel und solche
Spiegel sind meistens wesentlich kostengünstiger als
klappbare Badezimmerspiegel.
Der Einbau eines Notrufsystems in Bad und WC ist auch
in Wohnungen oder Einfamilienhäusern sehr sinnvoll.
Im Umfeld des Waschtischs sollten mindestens drei
Steckdosen angebracht werden, um ein häufiges Umstecken von Elektrogeräten zu vermeiden.
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Freisitze
Gerade für ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen hat die selbstständige Nutzung eines
Balkons, einer Terrasse oder einer Loggia große Bedeutung für ihre Lebensqualität.
Der individuelle Platzbedarf für solche Flächen ist jedoch sehr verschieden. Die Bewegungsfläche (mindestens 1,20 m x 1,20 m und für Rollstuhlfahrer 1,50 m x
1,50 m) darf weder von Blumenkästen noch sonstiger
Möblierung eingeengt sein.
Auch Türschwellen von gerade einmal 2 cm Höhe sind
von vielen Rollstuhlfahrern praktisch nicht mehr ohne
Freisitz für Rollstuhlnutzer
1,50 m
Sonnen- und
Witterungsschutz
(Überdachung)
1,20 m
Augenhöhe
0,90 m
0,60 m
Absturzsicherung
Sichtschutz
(blickdicht)
fremde Hilfe zu überwinden und sollten daher gänzlich vermieden werden.
Höhenunterschiede von nur wenigen Stufen oder
kleine Geländesprünge in den Außenanlagen eines
Grundstücks können oft mittels fest eingebauter oder
mobiler Rampen aus Hartgummi oder gefalztem Stahl
überwunden werden.
Um auch Rollstuhlfahrern eine möglichst ungehinderte Sicht in den Garten oder auf die Straße zu
ermöglichen, sollen Brüstungselemente von Balkon
oder Terrasse maximal 60 cm hoch in undurchsichtigem Material wie Holz, Beton oder als Mauer gestaltet sein. Oberhalb dieses Teils der Brüstung soll der
Blick in den Garten oder auf die Straße durch eine
offene Gestaltung z. B. über ein Metallgeländer
oder eine vertikale Verglasung gewährleistet werden. Die obere Kante des Sichtschutzes/Geländers
muss aus Gründen der Absturzsicherung mindestens 90 cm über dem Bodenbelag des Freisitzes
angeordnet werden.
Balkon oder Terrasse
Schnitt durch einen Balkon
Quelle: Stadt Sankt Augustin
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Freisitze
Ist ein Mensch in seiner Mobilität stark eingeschränkt
und sein Leben spielt sich überwiegend in den eigenen vier Wänden ab, dann nimmt die Möglichkeit,
die eigene, Umgebung, Natur und das soziale Leben
im öffentlichen Raum von der Wohnung aus zu beobachten, eine hohe Bedeutung ein.
Zur Vermeidung von Wasserschäden am Übergang
des Innenraumes zum Freisitz ist zu empfehlen,
Balkone oder Terrassen zu überdachen und unmittelbar vor der Türschwelle auf der Außenseite eine
vorher: Hauseingang mit Stufen
Quelle: Stadt Sankt Augustin
Ablaufrinne für Niederschlagswasser anzuordnen.
Sowohl auf den Spritzwasserschutz als auf die Rückstaufreiheit bei der Entwässerung ist bei der Planung
und der handwerklichen Ausführung zu achten. Die
Überdachung eines Balkons, einer Terrasse oder eines
sonstigen Freisitzes unterstützt nicht nur das Fernhalten von Wasser von Innenräumen, sondern ist außerdem sehr gut geeignet, dem Wohnungsnutzer einen
witterungsunabhängigen Aufenthalt im Freien zu
ermöglichen.
nachher: Hauseingang mit Hublift
Quelle: D. Schneider
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Bedienelemente
Werden Bedienelemente wie Hausbriefkästen, Gegensprechanlagen oder Klingeln montiert, sollen diese
stets nach dem Zwei-Sinne-Prinzip (siehe Kapitel Vorbetrachtungen) eingesetzt werden. Eine Klingel müsste
dementsprechend farbig oder mit deutlichem SchwarzWeiß-Kontrast von der Wand, auf der sie montiert wird,
abgesetzt sein. Zusätzlich sollte sie durch eine ertastbare, also andersartige Oberflächenstruktur von der Wand
abgesetzt werden (raue contra glatte Oberflächen).
Werden Bedienelemente betätigt, sollte das dem Nutzer
auf mehrere Arten angezeigt werden, beispielsweise
durch ein akustisches und/oder ein Lichtsignal. Aber
auch eine geänderte Schalterstellung oder eine fühlbare
Vibration des Schalters sind geeignet, um dem Nutzer
anzuzeigen, dass er gerade erfolgreich einen Schalter
betätigt hat oder eine sonstige Eingabe gemacht hat.
Dass Bedienelemente barrierefrei, d. h. stufenlos, zu
erreichen sein müssen, versteht sich schon alleine aus
ihrer Funktion heraus. Die Anbringungshöhe von Bedienelementen sollte daher in einer Höhe von 85 cm bis
maximal 105 cm oberhalb des Bodens liegen. Vor Bedienelementen muss aber auch eine ausreichend dimensionierte Grundrissfläche vorhanden sein, die die Erreichbarkeit für Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen
und Rollstuhlnutzer gewährleistet. Dies wird durch eine
seitliche Bewegungsfläche von mind. 1,20 m Tiefe und
von mind. 1,50 m Länge ermöglicht. Bedienelemente
sind für Rollstuhlfahrer nur dann anfahrbar – und damit
überhaupt erreichbar – wenn sie mindestens 50 cm
von der Innenecke eines Gebäudes entfernt angeordnet sind. Bedienelemente, die nur frontal angefahren
werden können, müssen eine Unterfahrbarkeit von
15 cm Tiefe und 35 cm Höhe gewährleisten, um einer
Verletzungsgefahr der Beine entgegen zu wirken. Dies
betrifft beispielsweise Hausbriefkästen oder Klingelanlagen, die vor einem Hauseingang frei aufgestellt werden.
Feuerlöscher, Briefkästen u. a. Ausstattungselemente
von Mehrfamilienhäusern werden häufig im Inneren
des Eingangsbereiches angeordnet. Bei der Positionierung solcher Elemente ist darauf zu achten, dass sie
die erforderlichen Bewegungsflächen nicht einengen,
also nicht in Flure und Aufstellflächen hineinragen. Die
notwendige Bewegungsfläche vor Bedienelementen
beträgt 1,20 m x 1,20 m (bei Rollstuhlnutzung 1,50 m x
1,50 m). Die Bedienelemente sollten so gestaltet werden, dass sie mit einer Leiste oder einem kleinen Sockel
ertastet werden können.
35
Bedienelemente
Technische Hilfen
Beleuchtung und Bewegungsmelder
Ein Muss für die barrierefreie Gestaltung eines Wohngebäudes ist eine ausreichende und geeignete Beleuchtung. Damit wird die Orientierung von Bewohnern und Besuchern unterstützt und die Sturzgefahr
für die Nutzer gemindert. Dies gilt insbesondere für
den Bereich von Stufen und Treppen, die sich bei
vielen Mehrfamilienhäusern unmittelbar vor oder im
Eingangsbereich befinden.
Aber auch bei Einfamilienhäusern, die von älteren
oder Menschen mit Behinderungen bewohnt werden,
ist die ausreichende Beleuchtung aller Bewegungsflächen unerlässlich. Der Hauseingangsbereich steht da
zunächst natürlich an erster Stelle.
Der Einsatz von Bewegungsmeldern vor dem Hauseingang, hinter der Haus- oder Wohnungstür, aber nicht
zuletzt auch in Wohn- und Sanitärräumen von Einfamilienhäusern oder Wohnungen, verbessert die Sicherheit, Orientierung und selbständige Lebensführung
der Bewohner erheblich. Wenn nämlich beispielsweise
Lichtschalter nicht mehr manuell betätigt werden müssen, hat der Bewohner stets zwei Hände frei.
Steckdosen und Schalter
Die elektrische Unterstützung vieler alltäglicher Prozesse hat in den vergangenen Jahren zu einem enormen Anstieg notwendiger Elektroverkabelungen innerhalb von Wohnungen geführt; beispielsweise wird
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heute kaum noch ein Rollladen ohne Zeitschaltung
oder manuelle elektronische Schaltung eingebaut.
Die Zunahme elektrischer Steuerungsprozesse in
Wohnungen führt aber auch zu einer Mehrung der
Kabelmenge. Um Stolperfallen durch Kabelsalat zu
vermeiden, sollten daher stets mehr Steckdosen und
Schalter eingesetzt werden als zunächst für nötig
gehalten werden. Dafür sollen Leerrohre und zunächst
nicht genutzte Schalter eingebaut werden.
Steckdosen und Schalter sollten mindestens 50 cm
von inneren Gebäudeecken entfernt und grundsätzlich in einer Höhe von 85 bis 105 cm oberhalb des
Bodens angebracht werden.
Schwerhörigen- und Blindentelefon
Der Einsatz spezieller Telefone für Hörgeschädigte stellt
heutzutage keine besondere technische Herausforderung mehr dar.
Inzwischen ist im Handel ein ansehnliches Angebot
verschiedenster schnurloser Telefone für Menschen mit
Seh- und Hörschädigung erhältlich. Dabei leisten diese
Telefone durchaus Unterschiedliches: beispielsweise
durch eine Hörverstärkung, eine Verstärkung des Klingeltons oder die Unterstützung durch Vibrations- und
Lichtsignale bei eingehenden Anrufen.
Blindentelefone zeichnen sich durch große tastbare
Telefontasten aus. Es gibt auch Telefone, bei denen
die Tasten zusätzlich mit Brailleschrift (Blindenschrift)
ausgestattet sind. Besondere akustische Signale und
Bedienelemente
sind aber jederzeit in der Lage, sich im Bedarfsfall
– z. B. bei einem Sturz – mittels eines von ihnen
selbst abgegebenen Signals, Hilfe zu holen.
Tastschalter, Quelle: AWO-WB, Rhein-Sieg
eine reduzierte Funktionsvielfalt von Telefonen für
ältere Menschen sind inzwischen durchaus marktüblich geworden. Eine Alarmunterstützung des Telefons
mittels Vibration und/oder Blinken wird getreu dem
Zwei-Sinne-Prinzip gerne eingesetzt. Idealerweise
werden Blindentelefone fest an der Wand montiert.
Dies erleichtert die Auffindbarkeit und mindert dabei
gleichzeitig die Sturzgefahr des Nutzers.
Notfall- und Warnsysteme
Spezielle Notfallschutztelefone, die zu ausgewählten
Hilfseinrichtungen aufgeschaltet sind, können mit
Armband und/oder Halsschlaufe versehen werden. Auf
diese Weise können beispielsweise ältere Menschen in
ihrer Wohnung noch weitgehend selbstständig leben,
Gefahr am Herd, Quelle: AWOWB, Rhein-Sieg
„Herta“ Herdsicherung
Quelle: AWO-WB, Rhein-Sieg
AAL (= ambient assisted living)
Altersgerechte Assistenzsysteme zur Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens umfassen
(elektronische) Systeme, Produkte und Dienstleistungen, die das Leben von Menschen im Alter, in
einer Pflegesituation oder bei Vorliegen von Behinderungen unterstützen. Die vielfältigen Möglichkeiten der Informationstechnologie werden
hierbei eingesetzt, um vor allem allein lebende
Menschen mit einem Bedarf an Hilfe oder Pflege
zu unterstützen. So kann ihr Alltag weitgehend
eigenständig bewältigt werden. Gleichzeitig kann
hiermit der Gesundheitszustand länger bewahrt
werden und die Sicherheit in den eigenen vier
Wänden wird erhöht. In den vergangenen Jahren
37
BAUEN & WOHNEN
Gemeinnützige Baugenossenschaft
Sankt Augustin eG
Gut und sicher Wohnen
- seit 90 Jahren im Dienst
der Bürger von Sankt Augustin
und Bonn erfolgreich tätig.
gegr. 1925
Wir sind für Sie da – Büro –
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DIE WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFT DES KREISES
UND SEINER STÄDTE UND GEMEINDEN
Gemeinnützige
Wohnungsbaugesellschaft
für den Rhein-Sieg-Kreis mbH
Gartenstraße 47-49
53757 Sankt Augustin
Tel. 02241/93 45-0, Fax -99
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TIERBEDARF
38
- Vermietung und Verwaltung
von Wohnraum im Rhein-Sieg-Kreis
- Bestandserhaltung und energiebewusste
Modernisierung
- Neubau von hochwertigen,
barrierearmen Mietwohnungen
© Alexander Raths - Fotolia.com
Bedienelemente
Haus
Telefon
Kamera
Hilferuf
Inaktiv
Dienste
Medien
Weitere
wurden hierzu eine Reihe von Forschungen unternommen und eine entsprechend große Zahl von Produkten
und Dienstleistungen wurden auf den Markt gebracht,
die mit technischen Mitteln den Alltag von Menschen
mit Behinderungen erleichtern. Das AAL-System
funktioniert als eine intelligente Vernetzung, über die
beispielsweise die Haushaltsgeräte gesteuert und beim
Verlassen der Wohnung abgeschaltet werden. Wird
dieses System außerdem an ein externes Notrufsystem
angeschlossen, erhöht dies die Sicherheit des Nutzers
im Falle eines medizinischen Notrufs. Ein solcher Notruf
wird automatisch angezeigt, was eine selbständige
Lebensführung auch im Alter oder bei Vorliegen von
Behinderungen deutlich unterstützt.
Es ist auch möglich, die Steuerung der Wohnungstechnik (Komfort und Sicherheit) und verschiedener Kommunikations- und Unterhaltungsfunktionen miteinander zu
verbinden, beispielsweise mit dem elektronischen Assistenten PAUL (= persönlicher Assistent für unterstütztes
Leben). PAUL wurde von der Universität Kaiserslautern
entwickelt. Mittels eines Sensorbildschirms (TouchScreen) können verschiedene Funktionen aufgerufen
und gesteuert werden.
technische Systeme zur
Unterstützung von Hilfs- und
Pflegebedürftigen
Lifte und Aufzüge
Zur Überwindung von Höhenunterschieden, die aus
einzelnen Stufen, Treppen oder stark geneigten Flächen im Haus oder in der Wohnung bestehen, können
Aufzüge, Treppenlifte oder Hubplattformlifte eingebaut werden. Bei der Wahl des Mittels, mit dem ein
Höhenunterschied ausgeglichen werden soll, kommt
es ganz auf den jeweiligen individuellen Bedarf des
Nutzers an, die vorhandene Bausubstanz und um
welche Art von Barriere es sich handelt.
39
Bedienelemente
Zur Überwindung einer Geschosstreppe ist der Einbau
eines Treppenlifts häufig eine zwar kostspielige, aber
durchaus machbare Alternative. Damit lassen sich
insbesondere Einfamilienhäuser derart sinnvoll umgestalten, dass oft trotz erheblicher Einschränkung der
Mobilität den Bewohnern ein längerer Verbleib in der
gewohnten Umgebung ermöglicht werden kann.
Auch Lifttreppen als Hebebühnen können im Wohnungsbau eingesetzt werden. Sie bestehen aus einer
begehbaren kurzen Treppe, die im Bedarfsfall als Hebebühne zusammen gefahren werden kann. Lifttreppen werden überwiegend in engen Eingangsbereichen von Ein- oder Mehrfamilienhäusern eingesetzt.
Bei ausreichend großen Vorgärten sollte die Möglichkeit einer Umgestaltung dieser Fläche mit einer
Rampe untersucht werden, wenn ein Höhenunterschied zwischen Verkehrsfläche und Haus/Wohnungseingang überwunden werden muss (siehe Kapitel
Außenanlagen).
Gerade im Geschosswohnungsbau können auch
individuelle Einzellösungen den Verbleib eines älteren
oder behinderten Menschen in der eigenen Wohnung
ermöglichen, wenn beispielsweise eine Hebebühne
oder eine Rampe für eine Hochparterrewohnung am
Balkon angebracht wird.
Damit wird dann der Eingang dieser Wohnung vom
Treppenraum zum Wohnungsbalkon verlegt.
40
Der Einbau von Aufzügen in Mehrfamilienhäusern
gehört auch heute noch nicht zum Standard, da die
Kosten für den E
­ inbau und die Wartung eines Aufzugs ­neben dem Vorhandensein erforderlicher freier
Flächen recht hoch sind.
Der Entwurf zur Novellierung der Bauordnung NRW
sieht die Verpflichtung vor, dass Aufzüge bei Neubauten
mit mehr als drei Geschossen künftig eingebaut werden
müssen. Jedoch auch bei neu geplanten Wohngebäuden mit weniger als vier Geschossen kann es schon
sinnvoll sein, einen Aufzug im Bereich des Treppenhaus
oder an einer Außenwand vorzusehen. Wenn die Ausstattung eines Hauses beispielsweise aus Kostengründen
zunächst ohne einen Aufzug erfolgen soll, dann ist es
zumindest sinnvoll, schon bei der Grundrißgestaltung
eine Fläche für einen späteren Einbau oder Anbau eines
Aufzuges frei zu halten. Wurde die Fläche für einen Aufzug nämlich nicht bereits in der ersten Grundrissplanung
berücksichtigt, ist häufig eine nachträgliche Änderung
des Gebäudes nur noch sehr eingeschränkt möglich
oder sogar unmöglich. In vielen Fällen müssen dann
Aufzüge vor der Fassade angeordnet werden und gravierende Eingriffe in die Gebäudegeometrie vorgenommen
werden. In engen Citylagen ist dies dann mitunter gar
nicht mehr möglich und verhindert dadurch eine barrierefreie Nutzung des Gebäudes. Die Novelle der Bauordnung NRW sieht Möglichkeiten für Bestandsbauten vor,
hier auch in seitlichen Abstandflächen in der Nähe zu
Nachbargrenzen Aufzüge zuzulassen.
Bedienelemente
Es bleibt abzuwarten, ob dieser Vorschlag vom Landesparlament auch beschlossen wird.
Letztlich profitieren von dem Vorhandensein eines
Aufzuges jedoch nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Eltern mit Kinderwagen und Senioren. Im Entwurf der Novelle der Landesbauordnung
ist außerdem vorgesehen: Es soll gesetzlich festgelegt
werden, dass unter Einhaltung von Mindestmaßen
von Treppenbreiten (80 cm) der nachträgliche Einbau von Treppenliften auch in Mehrfamilienhäusern
zugelassen werden kann. Das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahren bleibt jedoch abzuwarten.
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Finanzierung
Bei Neubauten führen bauliche Maßnahmen zur Herstellung eines Lebensraumes ohne bauliche Barrieren
meist nur zu geringen Mehrkosten. Werden jedoch
bei einem bestehenden Gebäude bauliche Barrieren
beseitigt, so bedeutet dies in der Regel einen ganz
erheblichen finanziellen Mehraufwand. Angenommen,
der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung
beabsichtigt, die Immobilie zugunsten der Barrierefreiheit zu verändern, dann möchte er doch zunächst
einmal wissen, welche baulichen Eingriffe sinnvoll und
möglich sind und wie hoch der finanzielle Aufwand
dafür ist?
Darüber hinaus geben Steuerberater oder auch die
jeweils zuständigen Finanzämter Auskunft über die
Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Umbaumaßnahmen als „außergewöhnliche Belastung“
oder als „Handwerkerleistung“ nach dem Einkommensteuergesetz. Möglicherweise muss auch vor Beauftragung eines Unternehmens zum Umbau eines Hauses
oder einer Wohnung ein ärztliches Attest eingeholt
werden oder sogar ein Antrag auf Gewährung einer
Pflegestufe (ab 2017 – fünf Pflegegrade anstatt drei
Pflegestufen) für ein Familienmitglied bei der Krankenkasse/Pflegekasse gestellt werden.
Um den Kostenaufwand realistisch abschätzen zu können, wird dann die Hilfe von Fachleuten benötigt.
Empfehlenswert ist generell, sich vor der Beauftragung
eines Architekten/Innenarchitekten oder einer Baufirma über deren Erfahrungen und Fortbildungen im
Bereich des barrierefreien Bauens zu informieren.
Um die erforderlichen Schritte zur Realisierung einer
barrierefreien oder rollstuhlgerechten Wohnung einzuleiten, sollten die regional vorhandenen Beratungsangebote zunächst einmal genutzt werden. Die Stadt
Sankt Augustin bietet ihren Bürgern an, mit einem
städtischen Ansprechpartner für Fragen des barrierefreien Bauens Kontakt aufzunehmen (siehe Ansprechpartner, Seite 7).
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45
Rechtsanwälte & Steuerberater
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Finanzierung
Der einfachste Weg zum Umbau einer Immobilie ist natürlich der Einsatz von Eigenkapital. Da jedoch Eingriffe in die Bausubstanz oft nur mit einem recht hohen
finanziellen Aufwand zu realisieren sind, müssen viele
Menschen auf das Mittel der Fremdfinanzierung über
ein Bauspardarlehen oder die Aufnahme eines Baukredits zurückgreifen. Auch hierbei ist wichtig, mehrere
Angebote verschiedener Kreditgeber (beispielsweise
Banken und Sparkassen, Versicherungen) miteinander
zu vergleichen. Dabei soll durchaus auch der monatliche Kostenaufwand für die Unterbringung in einer
Senioren- oder Pflegeeinrichtung den Kosten für einen
Umbau gegenüber gestellt werden.
Das Programm richtet sich sowohl an Eigentümer
selbst genutzter Wohnungen bzw. Häuser als auch an
deren Mieter und an Erwerber entsprechend umgebauter Immobilien.
Welche finanziellen Fördermöglichkeiten beim Bau
bzw. Umbau einer Immobilie zu einer barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten Wohnung gibt es?
Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) –
Investitionszuschuss
Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) –
Kredit
Im Programm Nr. 455 der KfW werden Maßnahmen
zur Reduzierung von baulichen Barrieren an Wohnungen und Wohnhäusern gefördert. Diese Zuschussvariante richtet sich an Eigentümer von selbst genutzten
Wohnhäusern und von Wohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften. Aber auch deren Mieter
können den Investitionszuschuss beantragen. Die
Zustimmung des Eigentümers zu den geplanten
baulichen Änderungen muss dann jedoch vorgelegt
werden.
Die KfW-Bank fördert in ihrem Programm „Altersgerecht
Umbauen“ mit Bundesmitteln den Umbau vorhandener
Wohnimmobilien im Sinne eines Abbaus von Barrieren in
der Wohnung und im unmittelbaren Wohnumfeld. Das
Programm Nr. 159 läuft auf Kreditbasis und stellt mit
niedrigen Zinsen ein attraktives Angebot dar. Das Kreditprogramm umfasst 100 % der förderfähigen Kosten
(maximal jedoch 50.000 € pro Wohneinheit).
Es ist empfehlenswert, sich bereits vor einem Gespräch mit der Hausbank ein eigenes Bild über das
Kreditprogramm der KfW-Bank „Altersgerecht Umbauen“ zu machen. Unbedingt beachten sollte man,
dass ein Antrag auf Gewährung eines Kredits bei der
KfW zwingend vor Beginn der Baumaßnahme gestellt
werden muss. Ein Kreditantrag an die KfW wird über
die Hausbank an die KfW weiter geleitet.
47
Finanzierung
Der rückzahlungsfreie Investitionszuschuss ist an
Bedingungen geknüpft, die auf der Anlage zum
„Merkblatt Altersgerecht Umbauen“ festgehalten
sind. Darin werden technische Mindestanforderungen
beschrieben, die mit den beabsichtigten baulichen
Veränderungen erreicht werden müssen, um die
begehrte finanzielle Förderung überhaupt erhalten zu
können. Es können 10 % der förderfähigen Kosten
bis zu einer Höhe von max. 5.000 € bezuschusst
werden. Wenn sogar der Standard „Altersgerechtes
Haus“ erreicht wird, können sogar bis zu 12,5 % der
förderfähigen Kosten bis zu einer Höhe von maximal
6.250 € bezuschusst werden.
Welche baulichen Maßnahmen aus den verschiedenen
KfW-Programmen gefördert werden, welche technischen Mindestanforderungen an die Umbaumaßnahmen gestellt werden und wie die zeitlichen Abläufe
dieser Förderungen aussehen, ist auf der Homepage
der KfW unter den Programmnummern 159 und 455
nachzulesen oder kann über die kostenfreie Telefonhotline der KfW in Erfahrung gebracht werden.
KfW Niederlassung Bonn
Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn
Telefon0228 / 831-0 oder
0800 539-9002 (kostenfrei vom dt. Festnetz)
Fax 0228 / 831-9500
E-Mail info@kfw.de
48
Pflegekassen – Pflegefall
Liegt bereits eine anerkannte Pflegestufe vor und
sind bauliche Maßnahmen zur Reduzierung oder
Beseitigung von Barrieren in der Wohnung bzw. im
Wohnumfeld erforderlich, so besteht ein Anspruch
auf Gewährung von bis zu 4.000 € Zuschuss für die
Verbesserung des Wohnumfeldes oder für technische
Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern (Ab 2017
werden die bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt.).
Auskunft über die jeweiligen Ansprüche auf Förderung geben die Kranken- und Pflegekassen, die
geschulte Pflegeberater zur Verfügung stellen und mit
den Betroffenen bzw. den Angehörigen individuelle
Pflegepläne ausarbeiten. Bei Eintritt eines Pflegefalls
in der Familie ist die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Pflegekasse unbedingt zu empfehlen. Einen
Einstieg in den Themenkomplex „Pflege“ können die
Betroffenen bei der Stadt Sankt Augustin und beim
Rhein-Sieg-Kreis erhalten.
Ansprechpartner bei der Stadt Sankt Augustin finden
Sie auf Seite 7.
Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
Kreissozialamt – Koordinierungsstelle Pflege –
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Ansprechpartnerin: Diana Reuter
Telefon02241 / 13 2379
Rechtsanwälte & Steuerberater
In unserem barrierefreien Büro
bieten wir Ihnen individuelle Lösungen
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02241 332013
Beratung in
familiärer
Atmosphäre
Hausbesuche bei Senioren und
Menschen mit Behinderung
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www.kanzlei-dr-geis.de
Steuerberatung
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53229 Bonn
Vilich-Müldorf
Mühlenbachstraße 25
www.steuerberater-krause.de
Auch Schlaganfallpatienten
© Thomas Francois - Fotolia.com
49
Finanzierung
E-Mail diana.reuter@rhein-sieg-kreis.de
Ansprechpartnerin: Katja Milde
Telefon02241 / 13 3248
Fax 02241 / 13 3192
E-Mail katja.milde@rhein-sieg-kreis.de
Wohnungsbauförderung
Auch das Land Nordrhein-Westfalen stellt Fördermittel
für den Neubau, den Ersterwerb einer barrierefreien
Wohnung/eines Hauses und den Erwerb im Bestand
zur Verfügung. Die Förderung erfolgt über zinsvergünstigte Kredite, ist an Einkommensgrenzen gebunden und steht Haushalten mit Kindern oder Schwerbehinderten zur Verfügung. Gebrauchte Immobilien
müssen häufig sowohl energetisch als auch hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit nachgerüstet werden. Die
Nachrüstung der Barrierefreiheit kann in bestimmten
Fällen vom Land NRW gefördert werden.
50
Mit geförderten Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Förderzusage vorliegt. Da
die Bearbeitungszeit eines Antrages je nach Umfang
der Fördermaßnahme sehr variiert, muss dies bei der
Zeitplanung von Bau- oder Umbaumaßnahmen unbedingt berücksichtigt werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn, d.h. ohne schriftlich erteilte Förderzusage, ist
grundsätzlich nicht zulässig und förderschädlich.
Diese Fördermöglichkeit kommt daher derzeit nur in
den Fällen in Betracht, in denen kein akuter Handlungsdruck besteht.
Die hier aufgeführten Informationen beziehen sich
auf Fördermöglichkeiten zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Informationsbroschüre. Es empfiehlt sich,
bei Aufnahme von Planungen eines entsprechenden
Bauprojektes, aktuelle Informationen bei der Abteilung Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreises
zu erfragen.
© Doris Heinrichs - Fotolia.com
Finanzierung
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW entscheidet jährlich neu über Fördervoraussetzungen und Umfang des
Fördervolumens. Auch vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, vor einer Antragstellung beim RheinSieg-Kreis als Bewilligungsbehörde, eine Beratung in
Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen unter:
www.mwebwv.nrw.de oder unter
www.nrwbank.de
Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
– Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft,
Wohnungsbauförderung –
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Ansprechpartner: Klaus-Dieter Klein (Abteilungsleiter)
Telefon02241 / 13 3219
Fax 02241 / 13 2123
E-Mail klaus-dieter.klein@rhein-sieg-kreis.de
„Wohn-Riester“ –
Eigenheimrente
Beim „Wohn-Riestern“ handelt es sich um eine
staatliche Bauförderung, die ausschließlich für selbst
genutztes Wohneigentum zur Altersvorsorge entwickelt wurde. Das Riester-Prinzip:
Durch die regelmäßige Einzahlung von Beiträgen in
einen Versicherungs/Sparvertrag entsteht ein Vermö-
gen. Diese Einzahlungen werden durch eine staatliche
Zulage ergänzt. Die Höhe der staatlichen Förderung
ist bei allen Riester-Produkten gleich: Riester-Sparer
erhalten jährlich 154 € als Grundzulage. Für kindergeldberechtigte Kinder, die vor 2008 geboren wurden,
werden jährlich weitere 185 € als Zulage gewährt (für
ab 2008 geborene Kinder 300 €).
Jedoch werden auch Anforderungen an die Höhe der
Spareinlagen gelegt. Diese müssen nämlich mindestens 4 % des Jahresbruttoeinkommens im Jahr betragen. Gleichzeitig werden sie auch nur dann in voller
Höhe gewährt, wenn höchstens 2.100 € Spareinlagen
jährlich angelegt werden.
Es gibt drei Fördervarianten:
Riester-Bausparen, Kombi-Verträge und
Wohn-Riester-Darlehen.
Beim Riester-Bausparen und den Kombi-Verträgen
werden die jährlichen Zuschüsse in der Anspar- und
Tilgungsphase gewährt. Beim Wohn-Riester-Darlehen
fließen die Zuschüsse in die Tilgung.
Einzahlungen auf einen Riester-Bausparvertrag sind
bis zu einer Höhe von 2.100 € im Jahr steuerlich absetzbar. Die gewährten Zulagen werden fiktiv jährlich
mit 2 % verzinst und auf einem fiktiven WohnförderKonto gesammelt. Das Endkapital auf diesem fiktiven
Wohn-Förderkonto wird mit Erreichen des Rentenalters bzw. spätestens mit 68 Jahren entweder in einer
Summe oder in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr versteuert.
51
Finanzierung
„Wohn-Riestern“ steht gesetzlich Rentenversicherten,
Beamten, Arbeitssuchenden ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit oder Kinder Erziehenden
während rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten
zur Verfügung.
Dass die Berechnung der jährlichen Spareinlagen, der
Steuerersparnisse vergangener Jahre und schließlich die
Belastungen durch die fiktive Versteuerung der Zulagen
kompliziert ist, kann hier nur erahnt werden. Darum
wird empfohlen, vor Abschluß eines Riestervertrages,
fachkundige Beratung bei Banken, Versicherungen oder
unabhängigen Finanzberatern wahrzunehmen.
Immobilienrente –
Umkehrhypothek
Hierbei handelt es sich um eine Form der Verrentung
bestehender Immobilien, die schuldenfrei und werthaltig sind und sich durch eine gute Lage auszeichnen.
Das Prinzip der Immobilienrente ist einfach: Der Immobilieneigentümer beleiht seine Immobilie, bleibt Ei-
gentümer und bewohnt die Immobilie weiterhin. Mit
der ausgezahlten Kreditsumme können beispielsweise
heimische Pflegekosten aufgefangen werden; sie
könnte jedoch auch für Reisen oder andere persönliche Interessen verwendet werden. Zur Absicherung
des Geldgebers wird der gewährte Kredit im Grundbuch eingetragen. Zinsen und Tilgung werden entweder bis zum Auszug (z. B. in ein Pflegeheim) oder bis
zum Tod des Eigentümers gestundet. Die Schuldenlast
baut sich so von Jahr zu Jahr auf und schmälert den
Wert des Erbes erheblich.
Die Erfahrungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass
die Umkehrhypothek keine weite Verbreitung gefunden hat.
Auskünfte über die Umkehrhypothek geben Banken,
Sparkassen und Finanzberater.
Checkliste
Auf den folgenden Seiten sind die wichtigsten Bewertungskriterien einer barrierefreien/rollstuhlgerechten
Wohnung aufgeführt. Mit der Liste wird kein Anspruch
auf Vollständigkeit erhoben. Sie dient lediglich als Ein52
stieg, um die eigene Wohnung/das eigene Haus auf die
Möglichkeiten eines barrierearmen, barrierefreien oder
gar rollstuhlgerechten Wohnens zu überprüfen.
Checkliste
Versorgungslage
ja nein
•Einkaufen – Waren des täglichen Bedarfs
•medizinische Versorgung
•Bus/Straßenbahnhaltestelle
•Wege gut begehbar
•Wege gut beleuchtet
•Wege sicher begehbar
Erreichbarkeit des Hauses
ja nein
•Weg mit Stufe(n)
•Hausnummer gut sichtbar
•Klingelschild beleuchtet
•Haustür leicht zu öffnen
•Wetterschutz vorhanden
Bewegungsfläche
•Treppenlift vorhanden
•Einbau Treppenlift möglich
Aufenthaltsräume
•Raumgröße mind. 14 m²
•Türöffnungen mind. 80 cm im Lichten
•Türschwellen vorhanden
•Stolperstellen vorhanden
(Teppich, Kabel)
•Beleuchtung blendfrei
•Beleuchtung ausreichend
•Sitzmöbel körpergerecht
(Armstütze, Erhöhung, Aufstehhilfe)
•Lichtschalter am Bett
•ausreichend Platz um das Bett herum
•Bett erhöht
ja nein
ja nein
•Zugang zur Wohnung mit Stufe(n)
•Eingangstür öffnet automatisch/elektrisch
•Bewegungsfläche (min. 1,20 m x 1,20 m)
•Aufzug vorhanden
•Handlauf an beiden Seiten des Treppenlaufs
•Bodenbelag rutschfest
•Treppenhausbeleuchtung ausreichend hell
•Treppenhausbeleuchtung
ausreichend lange geschaltet
Küche
•Arbeitsfläche ca. 80 – 85 cm hoch
•Stehhilfen an der Arbeitsfläche
•Sitzmöglichkeit an der Arbeitsfläche
•unterfahrbare Arbeitsfläche
•unterfahrbare Spüle
•Schränke gut erreichbar
•Höhe der Schränke individuell angepasst
ja nein
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Checkliste
Nassräume
•Größe mind. 4 m²
•rutschfester Bodenbelag
•Haltegriffe am WC
•Haltegriffe in der Dusche
•bodengleiche Dusche
•Duschsitz vorhanden
•Badewannenlifter vorhanden
•Toilettensitz erhöht
•Waschtisch unterfahrbar
•Tür öffnet nach außen
•Türöffner mit Not- und Gefahrenfunktion
Freisitze
•Balkon, Loggia, Wintergarten vorhanden
•Türschwelle höher als 2 cm
ja nein
ja nein
Bei der Überprüfung der eigenen Wohnung/des eigenen Hauses anhand der Checkliste ist es sinnvoll, gleichzeitig eine Unterscheidung vorzunehmen, ob festgestellte Mängelpunkte selbst beseitigt werden können oder
der Rat und die Hilfe von Fachleuten eingeholt werden
müsste.
Fachleute können beispielsweise sein: Handwerker
oder Fachplaner (Mitglied der Architektenkammer oder
der Ingenieurkammer Bau), die in der Beurteilung und
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•geschlossene Brüstung bis maximal
60 cm Höhe
•Sonnen- und Wetterschutz vorhanden
Technik
•Bedienelemente im Eingangsbereich
•Höhe von Bedienelementen
ca. 85 – 105 cm
•Feuerlöscher u.a. Bedienelemente
im Flur/Treppenhaus
•Bewegungsmelder im Eingangsbereich
•Bewegungsmelder in der Wohnung
•Steckdosen und Schalter gut erreichbar
•Notfall- und Warnsystem vorhanden
•Telefon bei bestehender Seh- oder
Hörbehinderung geeignet
•Leerrohre für AAL-Nachrüstung
vorhanden
ja nein
Planung barrierefreien Lebensraumes den Schwerpunkt
ihrer beruflichen Fortbildung und Arbeit gelegt haben.
Über ihre Erfahrungen und Kenntnisse im barrierefreien
und rollstuhlgerechten Bauen berichten sowohl Handwerker als auch Planer auf Nachfrage sicher gerne.
Weitere Informationen sind unter www.nullbarriere.de
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erhältlich.
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