07/2012 - Waldenburg

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07/2012 - Waldenburg
Nr. 7/2012
WALDENBURGER STADTBOTE
Jahrgang 20
Mittwoch, 1. August 2012
12. NACHT DER
SCHLÖSSER
BLANKENHAIN
GLAUCHAU
LICHTENSTEIN
WALDENBURG
WILDENFELS
WOLKENBURG
ZWICKAU
Kartenvorverkauf:
Tourismusregion Zwickau e. V.
Peniger Straße 10
08396 Waldenburg
Mo bis Fr 08:00 bis 17:00 Uhr
Programm Waldenburg
Märchenhaftes Familienabenteuer
Programm:
16:00 Uhr
Einlass
Von Märchenerzählerin über Kinderschminken,
Bastelstraße, Spiel, Musik und natürlich die traditionelle
Schatzsuche rund um das Schloss
(16:30, 17:15, 18:00, 18:45, 19:30 Uhr) gibt es hier ein
märchenhaftes Familienabenteuer zu erleben.
– mächenhaftes Gewinnspiel für Groß und Klein –
· 16:30 bis 18:00 Uhr – Thomas Uhlig singt für und mit
den Kindern aus dem Märchenreich
· 18:00 Uhr – kunterbuntes Ballonfliegen über Waldenburg
· ab 19:30 Uhr – Live-Musik mit der Band „Bob ist dein
Onkel“ bis ca. 01:00 Uhr
· 20:00 Uhr – große Verlosung des Gewinnspiels durch
die Märchenfee
· 20:30/21:30/22:30 Uhr: Vocalensemble Lajuna
· 22:00 Uhr: zauberhafte Lasershow
www.nachtderschloesser-zwickau.de
Ansprechpartner:
Tourismusregion Zwickau e. V.
Peniger Straße 10
08396 Waldenburg
Telefon: 037608 27243
Nr. 7/2012
Erstmalig wird das Schlossgelände zum großen Kinderspielplatz mit über 50 Spielgeräten.
25. AUGUST 2012
Mit freundlicher Unterstützung der
Mittwoch, 1. August 2012
Alle Gäste sind nicht nur dazu eingeladen, auf dem
Schlosshof das Bühnenprogramm, sondern auch auf der
Terrasse das mediterrane Flair mit Blick auf den Schlosspark und zu den Sternen zu genießen.
durchgängig: Schlossbesichtigungen – ganz märchenhaft
Eintrittspreise: Erwachsene 5 EUR, Kinder 2,50 EUR
(freier Eintritt für Kinder in märchenhaften Kostümen
sowie mit Bild zum Thema „Märchen auf Schloss Waldenburg“)
Im Eintrittspreis inbegriffen ist auch der Besuch des dem
Schloss gegenüberliegenden Naturalienkabinetts und
Stadtmuseums.
Stadthalle Limbach-Oberfrohna
Jägerstraße 2
09212 Limbach-Oberfrohna
Mo bis Fr 09:00 bis 15:00 Uhr
Tourist-Information Zwickau
Hauptstraße 6
08056 Zwickau
Mo bis Fr 9:00 bis 18:30 Uhr
Sa
10:00 bis 16:00 Uhr
1
Nr. 7/2012
Mittwoch, 1. August 2012
WALDENBURGER STADTBOTE
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffnungszeiten
Bekanntgabe von Beschlüssen
Stadtverwaltung/
Standesamt:
… aus der Sitzung des Stadtrates vom 24. Juli 2012
Mo, Mi, Fr geschlossen
Di
09.00–12.00 Uhr und
13.00–18.00 Uhr
Do
09.00–12.00 Uhr und
13.00–16.00 Uhr
34/07/2012
35/07/2012
36/07/2012
38/07/2012
Beschluss über die Verwendung zweckungebundener Spenden
Beschluss für die Einsetzung der kommissarischen Wehrleitung und
deren Stellvertreter der FF Waldenburg
Beschluss zum Kaufvertrag Flurstück-Nr. 657 (Jahnstraße 12) und Flurtück Nr. 658 (Jahnstr. 10) der Gemarkung Waldenburg
Beschluss zur Wahl eines Vertreters aus dem Stadtrat für den Feuerwehrausschuss
… aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 03. Juli 2012
13/07/2012
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flst.-Nr.
554/27, Gemarkung Waldenburg (Am Erdbeerfeld 29)
Bekanntgabe der Sitzungstermine
- Sitzung des Verwaltungsausschusses
Die nächste öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am Dienstag, dem
07.08.2012, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Waldenburg statt.
Zu der genannten Sitzung sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Die
Tagesordnung zur Sitzungen geben wir durch Aushang an der Verkündigungstafel des
Rathauses in der Weinkellergasse bekannt.
Geänderte
Öffnungszeiten
Tourismusamt der Stadt
Waldenburg und Schloss
Waldenburg ab 01. August
2012
Öffnungszeiten Tourismusamt:
Dienstag bis Freitag:
10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Sonntag sowie an Feiertagen:
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Oktober bis März Samstag:
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Schlossbesichtigungen:
(Dauer jeweils ½ Stunde; keine Anmeldung erforderlich):
Mittwoch und Freitag:
11.00
Uhr, 13.00 Uhr, 14.00 Uhr und 15.00Uhr.
Sonntag:
13.15 Uhr, 14.15 Uhr, 15.15 Uhr u. 16.15 Uhr
Oktober bis März Sonnabend:
13.15 Uhr, 14.15 Uhr, 15.15 Uhr u. 16.15 Uhr
Schlossführungen: (Dauer ca. 1 Stunde;
nur nach Anmeldung) ganzjährig möglich
Anmeldungen nimmt das Tourismusamt
der Stadt Waldenburg entgegen:
Tourismusamt Waldenburg,
Peniger Straße 10, 08396 Waldenburg
Telefon: 037608.21000, Fax: 037608.21006
tourismus-kultur@waldenburg.de
2
Geburten
In den Monaten März bis Juni 2012 wurden
15 Waldenburger Kinder geboren.
Es lag eine Zustimmung der Eltern zur
Veröffentlichung vor:
Nele Führer
geb. am 01.06.2012
Max Meglitsch
geb. am 15.06.2012
Maja Sowada
geb. am 15.06.2012
Declan Loos
geb. am 22.07.2012
Die Stadt Waldenburg gratuliert recht herzlich.
Einwohnermeldeamt:
Mo
Di
08.00–12.00 Uhr
09.00–12.00 Uhr und
13.00–18.00 Uhr
Mi
geschlossen
Do
09.00–12.00 Uhr und
13.00–18.00 Uhr
Fr
08.00–12.00 Uhr
(außerhalb der Öffnungszeiten nach
vorheriger telefonischer Absprache)
Das Einwohnermeldeamt können Sie
telefonisch unter folgender Rufnummer erreichen: 037608 12336.
Kleiderkammer
montags:
9.00–12.00 und 12.30–13.30 Uhr
dienstags:
9.00–12.00 und 12.30–15.30 Uhr
mittwochs: geschlossen
donnerstags:
9.00–12.00 und 12.30–13.30 Uhr
freitags:
geschlossen
Redaktionsschluss
für die Septemberausgabe (Erscheinungstag 05.09.2012) ist am 16.08.2012.
Sommeraktion 2012 mit neuem Geschenk
für Blutspender des DRK
Mit ihrer Blutspende im Sommer sichern
die Spender nicht nur die Versorgung der
Kliniken mit den so wichtigen Blutkonserven, sondern rüsten sich gleichzeitig automatisch mit einem vielseitigen Spieleset
aus, einsetzbar für Garten, Strand und zu
Hause.
Wer in der kritischen Zeit der Reise-Hochsaison, die schon fast traditionell mit einem
Blutkonservenmangel einhergeht, Blut
spendet, erhält vom Entnahmeteam des
DRK-Blutspendedienstes in diesem Jahr
als Dank ein Spieleset. Die Aktion geht in
Sachsen drei Monate bis Ende September.
Dieses Präsent gibt es nur beim DRK.
Bitte helfen Sie mit Ihrer Blutspende und
nehmen Sie an der Sommeraktion teil.
Ausweichtermine finden Sie in der Ter-
mindatenbank
unter
www.
blutspende.
de, oder Sie
können über
das Infotelefon
0800/ 11 949
11
(Festnetz
kostenfrei) erfragt werden.
Der DRK-Blutspendedienst dankt allen
seinen Spenderinnen und Spendern im
Namen seiner Patienten ganz herzlich.
Die nächste Möglichkeit zur Blutspende
besteht
am Montag, den 13.08.2012, von 15:00 bis
19:00 Uhr in Altstädter Schule Waldenburg, Bahnhofstr. 5
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WALDENBURGER STADTBOTE
Mittwoch, 1. August 2012
Öffentliche Bekanntmachungen
Feuerwehrsatzung der Stadt Waldenburg
Der Stadtrat der Stadt Waldenburg hat am
26. Juni 2012 auf Grund von
1. § 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55,
159) und
2. § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über
den Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom
24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647)
die nachfolgende Satzung beschlossen.
§1
Begriff, Gliederung und Leitung der
Feuerwehr
(1) Die Freiwillige Feuerwehr Waldenburg ist eine Einrichtung der Gemeinde
ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Sie besteht aus den Löschzügen:
Waldenburg, Schlagwitz und Schwaben.
(2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den
Namen „Freiwillige Feuerwehr Waldenburg“. Die Löschzüge können den Namen
des Ortsteiles beifügen.
(3) In der Feuerwehr Waldenburg besteht
eine Jugendfeuerwehr, die in Jugendgruppen gegliedert sein kann, in den Löschzügen Waldenburg, Schlagwitz und Schwaben.
(4) Die Leitung der Feuerwehr obliegt
dem Wehrleiter und seinen Stellvertretern,
in den Löschzügen dem Zugführer und seinen Stellvertretern. Bei mehreren Stellvertretern ist die Reihenfolge der Vertretung
festzulegen.
§2
Pflichten der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr hat die Pflichten
- Menschen, Tiere und Sachwerte vor
Bränden zu schützen,
- technische Hilfe bei der Bekämpfung
von Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von
Umweltgefahren zu leisten und
- nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und
Brandsicherheitswachen durchzuführen.
(2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Feuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer
Notlagen heranziehen.
§3
Aufnahme in die Feuerwehr
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in
die aktive Abteilung der Stadtfeuerwehr
sind:
– die Vollendung des 16. Lebensjahres,
– die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderung an den Feuerwehrdienst,
– das Bestehen des Eignungs- und Aufnahmetests,
– die charakterliche Eignung,
– die Verpflichtung zu einer längeren
Dienstzeit sowie
– die Bereitschaft zur Teilnahme an der
Ausbildung.
Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im
Sinne von § 18 Abs. 3 SächsBRKG sein.
Bei Minderjährigen muss die Zustimmung
der Erziehungsberechtigten vorliegen.
(3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die
Verlegung seines ständigen Wohnsitzes in
eine andere Gemeinde unverzüglich dem
Wehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf
schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen.
Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem Feuerwehrangehörigen
die Dienstausübung in der Feuerwehr aufgrund der Verlegung des Wohnsitzes nicht
mehr möglich ist.
(2) Die Bewerber sollen in der Stadt wohnhaft sein und in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der Feuerwehrausschuss kann Ausnahmen zulassen.
(5) Der Bürgermeister entscheidet nach
Anhörung des Feuerwehrausschusses über
die Entlassung oder den Ausschluss und
stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich
fest. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine Bescheinigung
über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und die
zuletzt ausgeübte Funktion erhalten.
(3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an
den Wehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Wehrleiter nach
Anhörung des zuständigen Feuerwehrausschusses. Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält bei seiner Aufnahme einen
Dienstausweis.
(4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für eine Ablehnung
des Aufnahmegesuches sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.
§4
Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes
(1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige der
Feuerwehr
- aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd
unfähig ist,
- ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs. 3 SächsBRKG wird
oder
- aus der Feuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird.
(2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn der Dienst
in der Feuerwehr für ihn aus persönlichen
oder beruflichen Gründen eine besondere
Härte bedeutet.
(4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei
fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst
oder in der Aus- und Fortbildung sowie
bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht nach Anhörung des Feuerwehrausschusses aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden.
§5
Rechte und Pflichten der Feuerwehr
(1) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben das Recht, den Wehrleiter,
seine Stellvertreter und die zusätzlichen
Mitglieder des Feuerwehrausschusses
zu wählen. Die aktiven Angehörigen der
Löschzüge haben das Recht den Zugführer,
seine Stellvertreter und die Mitglieder des
Zugfeuerwehrausschusses zu wählen.
(2) Die Stadt hat nach Maßgabe des § 61
Abs. 1 SächsBRKG die Freistellung der Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und für
die Aus- und Fortbildung zu erwirken.
(3) Wehrleiter, Zugführer und ihre Stellvertreter, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte und Angehörige der Feuerwehr, die
regelmäßig über das übliche Maß hinaus
Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine
Aufwandsentschädigung in Höhe der dafür in einer besonderen Satzung der Stadt
festgelegten Beträge.
(4) Angehörige der Feuerwehr erhalten
auf Antrag die Auslagen, die ihnen durch
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die Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und
Fortbildung entstehen. Darüber hinaus
erstattet die Stadt Sachschäden, die Angehörigen der Feuerwehr in Ausübung ihres
Dienstes entstehen, sowie vermögenswerte
Versicherungsnachteile nach Maßgabe des
§ 63 Abs. 2 SächsBRKG.
(5) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben die ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden
Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie
sind insbesondere verpflichtet:
- am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig
und pünktlich teilzunehmen,
- sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrhaus / an der Feuerwache einzufinden,
- den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen,
- im Dienst und außerhalb des Dienstes
ein vorbildliches Verhalten zu zeigen
und sich den anderen Angehörigen der
Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten,
- die Feuerwehrdienstvorschriften und
Unfallverhütungsvorschriften für den
Feuerwehrdienst zu beachten und
- die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen
gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu
dienstlichen Zwecken zu benutzen.
(6) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben eine Ortsabwesenheit von
länger als zwei Wochen dem Wehrleiter,
Zugführer oder seinen Stellvertretern
rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung rechtzeitig zu melden.
(7) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden
Dienstpflichten, so kann der Wehrleiter
- einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen,
- die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder
- im Einvernehmen mit dem Feuerwehrausschuss den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen.
Der zuständige Zugführer ist zuvor zu hören. Dem Angehörigen der Feuerwehr ist
Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen
ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern.
§6
Jugendfeuerwehr
(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche vom 8. Lebensjahr bis
zur Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen werden. § 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG bleibt unberührt. Dem Aufnahme-
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antrag muss die schriftliche Zustimmung
der Erziehungsberechtigten beigefügt sein.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der
Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen
mit dem Wehrleiter. Im Übrigen gelten die
Festlegungen des § 4 entsprechend.
(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied
- in die aktive Abteilung aufgenommen
wird,
- aus der Jugendfeuerwehr austritt,
- den körperlichen Anforderungen nicht
mehr gewachsen ist oder
- aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder
ausgeschlossen wird.
Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Absatz 1
schriftlich zurücknehmen.
(4) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr
wählen den Jugendfeuerwehrwart für die
Dauer von fünf Jahren entsprechend den
Festlegungen in § 16. Wiederwahl ist zulässig. Das Wahlergebnis ist dem Feuerwehrausschuss zur Bestätigung vorzulegen. Der
Jugendfeuerwehrwart ist Angehöriger der
aktiven Abteilung der Feuerwehr und
muss neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrungen im
Umgang mit Jugendlichen verfügen. Er
vertritt die Jugendfeuerwehr nach außen.
(5) Die Mitglieder der Jugendgruppen
wählen bei größeren Jugendfeuerwehren
den oder sie Jugendgruppenleiter für die
Dauer von zwei Jahren entsprechend den
Festlegungen in § 16. Das Ergebnis ist dem
zuständigen Ortsfeuerwehrausschuss zur
Bestätigung vorzulegen.
§7
Alters- und Ehrenabteilung
(1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Feuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung übernommen
werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst
in der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschieden sind.
(2) Der Feuerwehrausschuss kann auf
Antrag Angehörigen der aktiven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung gestatten, wenn der Dienst
in der Feuerwehr für sie aus persönlichen
oder beruflichen Gründen eine besondere
Härte bedeutet.
(3) Der Feuerwehrausschuss kann auf
Antrag Angehörige der Feuerwehr, die 25
Dienstjahre vollendet haben, aus der aktiven Abteilung in die Alters- und Ehrenabteilung übernehmen.
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(4) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung wählen ihren Leiter für die
Dauer von fünf Jahren.
§8
Ehrenmitglieder
Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des
Feuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder
Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern
der Feuerwehr ernennen.
§9
Organe der Freiwilligen Feuerwehr
Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:
- die Hauptversammlung/Zugversammlung,
- der
Feuerwehrausschuss/Zugfeuerwehrausschuss und
- die Wehrleitung/Zugleitung.
§ 10
Hauptversammlung
(1) Unter dem Vorsitz des Wehrleiters ist
jährlich eine ordentliche Hauptversammlung der Feuerwehr durchzuführen. Der
Hauptversammlung sind alle wichtigen
Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit
zu ihrer Behandlung und Entscheidung
nicht andere Organe zuständig sind, zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der
Wehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit
der Feuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben. In der Hauptversammlung werden
die Wehrleitung und der Feuerwehrausschuss gewählt.
(2) Die ordentliche Hauptversammlung
ist vom Wehrleiter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn
das von mindestens einem Drittel der
aktiven Angehörigen der Feuerwehr und
der Alters- und Ehrenabteilung schriftlich
unter Angabe der Gründe gefordert wird.
Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Angehörigen der
Feuerwehr und dem Bürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben.
(3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer
stimmberechtigten Mitglieder anwesend
ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb
eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von
der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim
abzustimmen.
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(4) Über die Hauptversammlung ist eine
Niederschrift anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist.
(5) Für die Zugversammlungen gelten die
Absätze 1 bis 3 entsprechend. Eine Niederschrift ist dem Wehrleiter vorzulegen.
§ 11
Feuerwehrausschuss
(1) Der Feuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Wehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung der Stadt
für die Feuerwehr sowie der Dienst- und
Einsatzplanung. Er wird für die Dauer von
fünf Jahren gewählt.
(2) Der Feuerwehrausschuss besteht aus
dem Wehrleiter als Vorsitzenden, seinen
Stellvertretern, den Zugführern, ihren
Stellvertretern, dem Jugendfeuerwehrwart, dem Leiter der Alters- und Ehrenabteilung sowie einem Mitglied aus dem
Stadtrat (welches kein Angehöriger der
Feuerwehr ist und vom Stadtrat bestimmt
wird). Für die Jugendfeuerwehren kann
jeweils ein Gesamtbeauftragter (z.B. als
Stadtjugendfeuerwehrwart) für den Feuerwehrausschuss bestimmt werden.
(3) In der Hauptversammlung können
weitere Mitglieder der Löschzüge in den
Feuerwehrausschuss gewählt werden; ihre
Anzahl ist nach einem Schlüssel entsprechend der zahlenmäßigen Stärke der Züge
festzulegen. Der Schriftführer nimmt, sofern er nicht Funktionsträger nach Satz 1
ist, ohne Stimmberechtigung von Amts
wegen an den Beratungen des Feuerwehrausschusses teil.
(4) Der Feuerwehrausschuss soll viermal
im Jahr tagen. Die Beratungen sind vom
Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Der
Feuerwehrausschuss muss einberufen
werden, wenn dies mindestens ein Drittel
seiner Mitglieder bei Angabe der von ihnen
geforderten Tagesordnung verlangt. Der
Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig,
wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder
anwesend sind.
(5) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Feuerwehrausschusses einzuladen.
(6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses
werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
(7) Die Beratungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über die
Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.
(8) In den Löschzügen kann ein Zugausschuss gebildet werden. Für ihn gelten die
Absätze 1 bis 3, 5 und 6 entsprechend. Er
besteht aus dem Zugführer als Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, dem Jugendfeuerwehrwart und bis zu sechs weiteren
von der Zugversammlung für die Dauer
von fünf Jahren gewählten Mitgliedern.
Der Wehrleiter ist zu den Sitzungen einzuladen, er besitzt kein Stimmrecht.
§ 12
Wehrleitung
(1) Der Stadtwehrleitung gehören der
Wehrleiter und seine Stellvertreter an.
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(2) Die Wehrleitung wird in der Hauptversammlung in geheimer Wahl für die
Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
(3) Gewählt werden kann nur, wer der
Feuerwehr aktiv angehört, über die für diese Dienststellung erforderlichen fachlichen
Kenntnisse und Erfahrungen und die erforderlichen persönlichen und fachlichen
Voraussetzungen verfügt.
(4) Der Wehrleiter und seine Stellvertreter
werden nach der Wahl durch die Hauptversammlung und nach Zustimmung durch
den Stadtrat vom Bürgermeister bestellt.
(5) Der Wehrleiter und seine Stellvertreter
haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten
vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung
eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht
kein Nachfolger zur Verfügung, kann der
Bürgermeister geeignete Personen mit der
kommissarischen Leitung der Feuerwehr
beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl zustande, setzt der Bürgermeister
bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines
Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen
mit Zustimmung des Stadtrates als Wehrleiter oder Stellvertreter ein.
(6) Der Wehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich und
führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat
insbesondere
- auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen der
Feuerwehr entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,
- die Zusammenarbeit der Löschzüge bei
Übungen und Einsätzen zu regeln,
- die Dienste so zu organisieren, dass jeder
aktive Feuerwehrangehörige jährlich an
mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen kann,
- dafür zu sorgen, dass die Dienst- und
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Ausbildungspläne aufgestellt und dem
Feuerwehrausschuss vorgelegt werden,
die Tätigkeit der Zugführer und Gruppenführer und der Gerätewarte zu kontrollieren,
auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung der
Feuerwehr hinzuwirken,
für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der einschlägigen Unfallverhütungs-vorschriften zu sorgen,
bei der Verwendung minderjähriger
Feuerwehrangehöriger die Einhaltung
der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und
Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit
der Feuerwehr betreffend, dem Bürgermeister mitzuteilen.
(7) Der Bürgermeister kann dem Wehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes
übertragen.
(8) Der Wehrleiter soll den Bürgermeister
und den Stadtrat in allen feuerwehr- und
brandschutztechnischen Angelegenheiten
beraten. Er ist zu den Beratungen in der
Stadt zu Angelegenheiten der Feuerwehr
und des Brandschutzes zu hören.
(9) Die stellvertretenden Wehrleiter haben den Wehrleiter bei der Erfüllung seiner
Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten
zu vertreten.
(10) Der Wehrleiter und seine Stellvertreter
können bei groben Verstößen gegen die
Dienstpflichten oder wenn sie die im Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht
mehr erfüllen, vom Stadtrat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden.
(11) Für die Zugführer gelten die Absätze 1
bis 10 entsprechend, ausgenommen Absatz
4. Sie führen die Löschzüge nach Weisung
des Wehrleiters.
§ 13
Unterführer, Gerätewarte
(1) Als Unterführer (Gruppenführer, Staffelführer) dürfen nur Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich
geeignet sind, über praktische Erfahrungen
im Feuerwehrdienst verfügen sowie die
erforderliche Qualifikation besitzen. Die
erforderliche Qualifikation kann insbesondere durch die erfolgreiche Teilnahme an
den vorgeschriebenen Lehrgängen an der
Landesfeuerwehrschule Sachsen nachgewiesen werden.
(2) Die Unterführerwerden auf Vorschlag
der Zugführer im Einvernehmen mit dem
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Feuerwehr-Zugausschuss vom Wehrleiter
auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Der Wehrleiter kann die Bestellung nach
Anhörung im Feuerwehr-Zugausschuss
widerrufen. Die Gerätewarte haben ihre
Aufgaben nach Ablauf der Amtszeit bis
zur Bestellung eines Nachfolgers weiter
zu erfüllen. Wiederbestellung ist zulässig.
(3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben
nach Weisungen ihrer Vorgesetzten aus.
(4) Für Gerätewarte gelten die Absätze 1
und 3 entsprechend. Sie haben die Ausrüstung und die Einrichtungen der Feuerwehr zu verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festgelegten
Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem zuständigen Zugführer /
Wehrleiter zu melden.
§ 14
Schriftführer
(1) Der Schriftführer wird vom Feuerwehrausschuss für die Dauer von fünf
Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
(2) Der Schriftführer hat Niederschriften
über die Beratungen des Feuerwehrausschusses und über Hauptversammlungen
zu fertigen. Darüber hinaus soll der
Schriftführer für die Öffentlichkeitsarbeit
der Feuerwehr verantwortlich sein.
(3) Für Schriftführer der Zugausschüsse
gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
§ 15
Wahlen
(1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG
durchzuführenden Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit
dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der
Feuerwehr bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als zu wählen sind und muss vom
Feuerwehrausschuss bestätigt sein.
(2) Wahlen sind geheim durchzuführen.
Steht nur ein Kandidat zur Wahl, kann mit
Zustimmung der Hauptversammlung die
Wahl offen erfolgen.
(3) Die Wahlen sind vom Bürgermeister,
seinem Stellvertreter oder einem von ihm
benannten Beauftragten zu leiten. Die
Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die
Stimmenauszählung vornehmen.
(4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der
Wahlberechtigten anwesend ist.
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WALDENBURGER STADTBOTE
(5) Die Wahl des Wehrleiters und seiner
Stellvertreter gemäß § 13 Abs. 4 erfolgt in
getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer
mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang
die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit
den meisten Stimmen durchzuführen, bei
der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(6) Die Wahl der weiteren Mitglieder des
Feuerwehrausschusses gemäß § 12 Abs. 3
ist als Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung
durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte
hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen
der Feuerwehr gewählt, die die meisten
Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(7) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie
die Wahl annehmen.
(8) Die Niederschrift über die Wahl ist
spätestens eine Woche nach der Wahl
durch den Wahlleiter dem Bürgermeister
zur Vorlage an den Stadtrat zu übergeben.
Stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis
nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine
Neuwahl durchzuführen.
(9) Kommt innerhalb eines Monats die
Wahl des Wehrleiters oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der
Stadtrat dem Wahlergebnis wiederum
nicht zu, hat der Stadtfeuerwehrausschuss
dem Bürgermeister eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Meinung nach für eine der Funktionen
in Frage kommen. Der Bürgermeister setzt
dann nach § 13 Abs. 5 die Wehrleitung ein.
(10) Für die Wahlen in den Löschzügen
gelten die Absätze 1 bis 9 entsprechend,
ausgenommen Absatz 8.
§ 16
Stukturen
Wehrleiter
Stellvertreter
1 für Ausbildung
1 für Technik
1 für Innendienst
Zugführer Waldenburg
1 Stellvertreter Zugführer
1 Zugführer Schlagwitz
1 Stellvertreter Schlagwitz
1 Zugführer Schwaben
1 Stellvertreter Schwaben
Mittwoch, 1. August 2012
1 Atemschutzgerätewart
1 Gerätewart für Brand- und Technische
Hilfe
1 Gerätewart Gefahrgut
1 Jugendwart
2 Stellvertreter
1 Alters- und Ehrenabteilung
§ 17
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.
Juni 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Feuerwehrsatzung der Stadt Waldenburg
vom 14. Juni 2000 außer Kraft.
Waldenburg, den 26. Juni 2012
Pohlers, Bürgermeister
(Siegel)
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 gelten Satzungen,
die unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nichtig
oder fehlerhaft erfolgt ist
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzungen, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach
§ 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschrift
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder
4 geltend gemacht worden, so kann auch
nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Havarie- und
Bereitschaftsdienst
der WAD GmbH
Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am
unterirdischen öffentlichen oder privaten
Abwasserkanalnetz bitten wir, unsren
24-Stunden-Bereitschaftsdienst (auch an
Sonn- und Feiertagen) unter der TelefonNr.: 0172 3578636 zu benachrichtigen.
Nr. 7/2012
WALDENBURGER STADTBOTE
Mittwoch, 1. August 2012
Die Stadt Waldenburg bietet folgende Grundstücke zum Kauf
bzw. zur Verpachtung an:
Grundstück Kirchplatz 2, 08396
Waldenburg
Grundstück Grünfelder Str. 1b,
08396 Waldenburg
Grundstücksangaben
Lage:
Waldenburg/Sachsen liegt inmitten des
Städtedreiecks Chemnitz - Zwickau - Leipzig und ist von der Schönheit und Vielfalt
des Erzgebirgsvorlandes gekennzeichnet.
Waldenburg mit rund 4.300 Einwohnern
liegt ca. 25 km westlich von Chemnitz.
Die B175 und B180 queren die Stadt. Das
Grundstück befindet sich direkt neben dem
Pfarramt, oberhalb der Stadtkirche St. Bartholomäus.
Größe:
195 m2
Flurstücksnummer: 3949 - 129
Gemarkung:
Waldenburg
Bebauung:
Baujahr 1900, Neubau 1998, kein Denkmalschutz, Ziegelmassivbau, Holzbalkendecken, Dielung, Treppenhaus Zementestrich
mit Fliesen, Stahltreppe vom Erdgeschoss
ins Obergeschoss, Böden aus Beton, Isolierglasfenster aus Holz, Türen und Tore aus
Holz und Blech, Gasheizung mit Warmwasseraufbereitung, Sanitärtrakte gefliest,
Dach bestehend aus Vollholzkonstruktion
mit Schalung und Dachziegeln
Erschließung:
gepflasterte Zufahrtsstraße, Strom, Telefon,
Wasser und Abwasser
Dingliche Belastungen: nicht bekannt
Grundstücksangaben
Lage:
Beschreibung wie Grundstück Kirchplatz 2,
jedoch befindet sich das Grundstück in der
Nähe des Grünfelder Parks, schräg gegenüber dem neu entstehenden Feuerwehrgerätehaus der Stadt Waldenburg.
Größe:
980 m2
Flurstücksnummer: 1508/1; 1508/2
Gemarkung:
Waldenburg
Bebauung:
Baujahr ca. 1960 – 70er Jahre, Sanierung
1995, Ziegelmassivbau, Geschossdecken
bestehend aus T-Träger mit Betondielen,
Böden aus Zementestrich, Isolierglasfenster aus Holz, Türen und Tore aus Holz
und Blech, Gaszentralheizung mit Warmwasseraufbereitung, Sanitärtrakte gefliest,
Dach bestehend aus Flachdach bzw. Satteldach mit Schweißbahn
Erschließung:
Strom, Telefon, Wasser und Abwasser
Dingliche Belastungen: nicht bekannt
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Stadtverwaltung Waldenburg
Bürgermeister
Markt 1
08396 Waldenburg
oder unter Telefon: Sekretariat des Bürgermeisters 037608 123-29.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Stadtverwaltung Waldenburg
Bürgermeister
Markt 1
08396 Waldenburg
oder unter Telefon: Sekretariat des Bürgermeisters 037608 123-29.
Schiedsstelle Waldenburg
Der Sprechtag der Schiedsstelle der Stadt Waldenburg findet nach
vorheriger telefonischer Vereinbarung statt. Bitte melden Sie sich
bei Bedarf unter folgender Rufnummer: (037608)123-0
Reinigung der Bio-Tonnen
Der angegebene „Reinigungstag“ ist gleichzeitig der Leerungstag.
Die Reinigung erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Leerung. Deshalb sollten die Bioabfallbehälter an den nachfolgend
genannten Reinigungstagen nicht sofort nach der Leerung ins
Grundstück zurückgeholt werden.
Die Leerung und die anschließende Reinigung können sich in
Ausnahmefällen bis in die Abendstunden verschieben.
Termin für Waldenburg:
Freitag, 3. August 2012
Waldenburg sowie die OT Dürrenuhlsdorf, Franken, Niederwinkel, Oberwinkel, Schlagwitz und Schwaben
7
Nr. 7/2012
WALDENBURGER STADTBOTE
Mittwoch, 1. August 2012
Die Freiwillige Feuerwehr Waldenburg zieht feierlich um
Waldenburgs größte Baustelle des letzten
Jahres ist jetzt (zumindest äußerlich) keine Baustelle mehr. Nach etwas mehr als
eineinhalb Jahren Bauzeit wurde das neue
Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr
Waldenburg fertiggestellt und der Mannschaft bereit zum Beziehen übergeben. Dieser Meilenstein war Anlass genug für eine
große Einzugsfeier, welche am 09.06.2012
stattfand. Der Weg dorthin war lang und
auch nicht immer einfach.
Punkt elf Uhr begann die Feierstunde,
musikalisch untermalt von der Chorgemeinschaft und dem Posaunenchor Waldenburg, mit der Begrüßung durch den
Bürgermeister. In seiner Rede übermittelte
er seinen Dank an all diejenigen, die den
Bau des Gerätehauses ermöglicht und die
Umsetzung unterstützt haben und lies,
genauso wie Wehrleiter Manfred Wörl in
seiner folgenden Rede, die vergangenen
Bauetappen Revue passieren:
Der erste Spatenstich erfolgte am 22.12.2010
und begann mit einer Reihe Eigenleistungen durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Gemeinsam wurden Bäume gefällt, Sträucher zerteilt, Bauschutt
entfernt und sogar zwei alte Gartenlauben
abgerissen, um die notwendige Baufreiheit
zu schaffen. Diese Eigenleistungen wurden
von den Kameraden immer wieder eingefordert, damit das Projekt Gerätehausbau
den eng gesteckten finanziellen Rahmen
nicht sprengte. Mit der Fertigstellung des
Fundaments, etwa fünf Monate nach Baubeginn, wurde am 23.05.2011 feierlich der
Grundstein gelegt. Tag um Tag wuchs das
Gerätehaus und nahm immer deutlichere
Züge an. Nach etwa der Halbzeit stand
der Rohbau und wurde am 16.09.2011 mit
dem Richtfest gemeinsam mit dem Bürgermeister und einigen Kameraden feierlich
gewürdigt. Nachdem der Innenausbau immer weiter voran schritt, wurde auch wieder mehr von den Kameraden abverlangt.
Der Innenausbau, Maler-, Montagearbeiten und Arbeiten an den Außenanlagen
konnten ebenso durch die freiwilligen Helfer übernommen werden, so dass bis zur
Einweihung über 2.500 Stunden in Eigenleistung erledigt wurden. Die Weihe wurde
vom Superintendenten Johannes Jenichen
mit einem gemeinsamen Gebet und mit
den Worten „Gott zur Ehr, dem Nächsten
zur Wehr“ beendet. Direkt im Anschluss
wurde durch den neu gegründeten Traditionsverein der Feuerwehr Waldenburg ein
Tag der Offenen Tür veranstaltet, zu dem
interessierte Bürgerinnen und Bürger sich
ein Bild vom Neubau machen konnten.
Hierbei hat der Verein seine erste Bewährungsprobe in Vorbereitung und Durchführung sehr gut bestanden. Für die sehr
gute Zusammenarbeit und Unterstützung,
auch mit dem Tourismusamt Waldenburg,
insbesondere Frau Nadine Salzbrenner,
möchte sich die Wehrleitung im Namen
aller Kameradinnen und Kameraden beim
Vorstand und den Mitgliedern ganz herzlich bedanken.
Nach den Aufräumarbeiten stand noch
der Löwenanteil des Umzugs bevor. Die
Herausforderung besteht darin, nicht nur
eine Wache umzuziehen, sondern gleich
vier. Im Zuge der Einweihung werden die
Standorte Niederwinkel, Dürrenuhlsdorf
Besuch aus Frankreich
Im Jahr 2010 wurde eine Tradition aus den
1970er Jahren im Rahmen unserer Partnerschaft mit Noyelles-les-Vermelles aufgegriffen und neu belebt. Gemeint ist der
Ferienaufenthalt von Kindern aus unserer
französischen Partnergemeinde in Waldenburg. In der Zeit vom 7. Juli bis 16. Juli
2012 war die Stadt Waldenburg Gastgeber
für 10 Kinder und 1 Betreuer aus Noyellesles-Vermelles. Als Unterkunft wurden 3
Bungalows im Ferienpark Waldenburg
angemietet. Durch die Verantwortlichen
der Stadt wurde ein abwechslungsreiches
Programm erarbeitet. Unter anderem wurde der Erlebnispark Plohn, die Fundgrube
St. Anna in Wolkenburg, die Friweika in
Weidensdorf und die Stadt Lichtenstein
besucht. Viel Spaß hatten unsere kleinen
Gäste bei der Schlauchbootfahrt auf der
Zwickauer Mulde und diversen Badbesuchen. Aufgrund des regnerischen Wetters
musste täglich neu entschieden werden,
8
was unternommen werden konnte. Um
den Ferienaufenthalt vorzubereiten und
abzusichern, bedarf es der Mitarbeit und
Unterstützung vieler. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Herrn Hilmar Reimann und Florian Reimann für ihre Unterstützung zu danken. Beide haben in der
Zeit vom 7. bis 16. Juli viel Freizeit zur
Betreuung unserer Gäste eingebracht.
Pohlers; Bürgermeister
und die Oberstadt aufgelöst und zu einem
Zug zusammengefasst. Seit nunmehr fünf
Wochen finden immer mehr der zahlreichen Ausrüstungsgegenstände, Unterlagen, Möbelstücke und historischen Teile
ihren Weg in das neue Gerätehaus. Der
Dienstbetrieb läuft mittlerweile auch wieder auf Hochtouren, ob bei der etwa 80 Personen starken aktiven Abteilung oder der
Jugendfeuerwehr mit ihren 12 Mitgliedern.
In diesem Zuge möchten wir unseren Dank
allen beteiligten Baufirmen und Unternehmern übermitteln, die für die Umsetzung gesorgt haben, den Stadträten und
Befürwortern, die dieses Projekt erst ermöglicht haben, und allen Gästen der Feierstunde und des Tages der Offenen Tür,
die unsere Einweihung zu einem solchen
unvergesslichen Erlebnis gemacht haben.
Die Liste lässt sich noch mit zahlreichen
Personen und –kreisen fortführen. Fakt ist:
wir freuen uns auf die Arbeit in unserem
neuen Gerätehaus und hoffen auf unfallfreie Einsätze mit einem Happy End.
Sascha Mühleisen, Jugendwart Freiwillige
Feuerwehr Waldenburg
Nr. 7/2012
WALDENBURGER STADTBOTE
Mittwoch, 1. August 2012
Abfallbehälter und Sperrmüll am Entsorgungstag
rechtzeitig bereitstellen
Hinweise bitte beachten
Das Amt für Abfallwirtschaft bittet alle
Einwohner des Landkreises Zwickau, um
eine problemlose und zügige Entsorgung
zu gewährleisten, die Abfallbehälter und
den Sperrmüll am Entsorgungstag bis
07:00 Uhr frei zugänglich, in kürzester
Entfernung zum Fahrbahnrand oder zum
nächstmöglichen Haltepunkt des Entsorgungsfahrzeuges bereitzustellen.
Weiterhin möchte das Amt darauf hinweisen, dass kein Anspruch besteht, dass
die Entsorgung entsprechend des Entsorgungszyklus (wöchentlich oder 14-täglich)
stets zur gleichen Uhrzeit erfolgt. Hat die
Entsorgung beispielsweise bisher gegen
15:00 Uhr stattgefunden, so lässt sich daraus kein ständiger Anspruch für die Abfallentsorgung gegen 15:00 Uhr ableiten. Es
besteht somit kein Anspruch auf Nachentsorgung, wenn die Entsorgung bereits in
den Vormittagsstunden stattfand, aber die
Behälterbereitstellung aus Gewohnheit
erst gegen Mittag erfolgte.
Den Entsorgungsunternehmen ist es gestattet, ihre Dienstleistung nach Bedarf
auch zweischichtig zu planen bzw. Tageslichtzeiten auszunutzen. Dabei werden
auch nach Bedarf Urlaubszeiten, Feiertagsnachberäumungen, Personalausfälle wegen Krankheit und auch Fahrzeugausfälle
abgefedert. Die Sperrmüllentsorgungstouren werden abhängig von der Anzahl
der im Amt eingehenden Anmeldungen
durch Haushalte des Landkreises mittels
Sperrmüllkarte geplant. Die Sperrmüllentsorgung wird saisonal bedingt auch
zweischichtig erledigt, da im Frühjahr
und Sommer die Anmeldungen stark zunehmen. Das bedeutet, dass mitunter der
Sperrmüll erst in den Nachmittags- oder
Abendstunden abgeholt wird.
Amt für Abfallwirtschaft
Bundesweite Projekte zum Thema Energiespeicherung für Kindergärten und Schulen
Neue Ideen sind gefragt
Unter dem Motto „Ressourcen- und Umweltschutz für nachfolgende Generationen“ hat die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) die
Bildungsinitiative „Inspektor Energie“ und
den Schulwettbewerb „Faszination Energie“ ins Leben gerufen.
Kinder im Vor- und Grundschulalter wer-
den vom „Inspektor Energie“ altersgerecht
mittels eines Puppentheaters und spannenden Experimenten an das Thema „Batterien – Was in ihnen steckt und wie man sie
entsorgt“ herangeführt.
Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis
9 können sich am Schulwettbewerb „Faszination Energie“ beteiligen.
Hier sind neue Ideen für die Speicherung erneuerbarer Energie in der Zukunft gefragt.
Für beide Projekte kann sich bundesweit
jede Einrichtung anmelden.
Nähere Informationen dazu sind unter
www.inspektor-energie.de und www.energie-fasziniert.de zu finden.
Wir gratulieren
Geburtstagsglückwünsche August
Wir gratulieren allen Jubilarinnen und Jubilaren zum Geburtstag, auch denen, die aus persönlichen Gründen nicht
genannt werden wollen, wünschen alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen.
• am 02.08. zum 80. Geburtstag
Frau Henriette Scherf, OT Niederwinkel
• am 03.08. zum 92. Geburtstag
Frau Lisa Rabe
• am 04.08. zum 87. Geburtstag
Herrn Hans-Eberhard Hoffmann
• am 05.08. zum 98. Geburtstag
Herrn Johannes Günther
• am 05.08. zum 83. Geburtstag
Frau Rosemarie Kummer
• am 06.08. zum 86. Geburtstag
Frau Anneliese Berger
• am 07.08. zum 84. Geburtstag
Frau Lieselotte Pester, OT Franken
• am 07.08. zum 80. Geburtstag
Herrn Eberhard Goldmann
• am 09.08. zum 97. Geburtstag
Frau Else Schuricht
• am 09.08. zum 90. Geburtstag
Frau Irmgard Dietrich
• am 11.08. zum 86. Geburtstag
Frau Agathe Dietrich
• am 12.08. zum 84. Geburtstag
Frau Edeltraut Forgber
• am 12.08. zum 82. Geburtstag
Frau Erika Krell
• am 14.08. zum 82. Geburtstag
Frau Margitta Erdt
• am 15.08. zum 82. Geburtstag
Herrn Robert Koller
• am 16.08. zum 84. Geburtstag
Frau Erika Stötzner
• am 17.08. zum 91. Geburtstag
Frau Lisbeth Weise
• am 19.08. zum 91. Geburtstag
Frau Elli Zaja
• am 22.08. zum 84. Geburtstag
Frau Inge Jarsumbek
• am 24.08. zum 84. Geburtstag
Herrn Johannes Rüger
• am 31.08. zum 86. Geburtstag
Frau Jutta Möbius
Das Fest der
feiern
n
Goldenen Hochzeit
Hoch
am 03.08. das Ehepaar Jörg und G
Gudrun
Friedrich
drich und
am 25.08. das Ehepaar Bernd und Bärbel
Jacobi.
bi.
Auch
h dazu gratulieren wir auf das allerherzlichste und wünschen noch viele gemeinsame Ehejahre bei bester Gesundheit.
9
Nr. 7/2012
WALDENBURGER STADTBOTE
Eheschließungen
Juni 2012
Wir gratulieren zur Eheschließung und
wünschen für die gemeinsame Zukunft
alles Gute und viel Glück.
• Enrico Arendt und Jessica Arendt geb.
Böttcher aus Gera
• Steve Wagner und Sandra Wagner geb.
Billing aus Glauchau
• Marino Müller und Annette Müller geb.
Karczewsky aus Crimmitschau
• Toni Klemm-Edelmann geb. Klemm und
Diana Edelmann aus Lauf a.d.Pegnitz
• Simon Floß und Doreen Floß geb. Müller
aus Glauchau
• Marco Nendel und Vicky Nendel geb.
Buschmann aus Flöha
• Georg Keller und Susann Keller geb. Feik
aus Leipzig
• Sven Günther und Kerstin Günther geb.
Felsner aus Berlin
• Michael Knoop und Karina Knoop geb.
Schmidt aus Oberlungwitz
• Michael Grießbach geb. Vogel und Anne
Grießbach aus St. Egidien
• Maik Busch und Anne Busch geb. Landgraf aus Waldenburg
• Steffen Quellmalz und Andrea Quellmalz geb. Eckardt aus Waldenburg
• Sascha Stolper und Mandy Stolper geb.
Schwenzer aus Mülsen
• Falko Herfort und Bianka Herfort geb.
Lämmler aus Chemnitz
• Alexander Schulz und Christin Schulz
geb. Bauer aus Nürnberg
• Carsten Mader und Nicolle Mader geb.
Hippe aus Callenberg
• Michael Junghans und Grit Junghans
geb. Baldung aus Chemnitz
• Klaus Wittmann und Antje Wittmann
geb. Nowak aus Zwickau
• Michael Kraneis und Nancy Kraneis geb.
Brommer aus Lunzenau
• René Staske und Verena Staske geb. Pötzl
aus Meerane
• Thomas Kuchs und Susan Kuchs geb.
Graf aus Lichtenstein
• Eric Schmidt und Anke Schmidt geb.
Oertel aus Chemnitz
• Andreas Lippmann und Susan Lippmann geb. Urban aus Glauchau
• Christian Thümmel und Yvonne Thümmel geb. Schmidt aus Callenberg
• Sven Langer und Steffi Langer geb. Schmidt aus Mülsen
• Maik Müller und Kati Müller geb. Panhans aus St. Egidien
• Marcus Mönnich und Denise Mönnich
geb. Bierbaß aus Hohenstein-Ernstthal
10
Mittwoch, 1. August 2012
Kirchennachrichten
ADVENTGEMEINDE am Rothenberg 1
DU BIST HERZLICH WILLKOMMEN
Sa 4.8., 11.8., 18.8., 25.8.
10 Uhr Gottesdienst mit Kindern
Sa 1.9. 9.30 Uhr!
Familiengottesdienst mit Schulanfängern
Einen gesegneten Sommer mit stärkenden
Erlebnissen wünschen wir DIR.
Für Gespräche und Anfragen stehen wir
gern zur Verfügung: Pastor R. Schulz
037204 500459 oder Infotel. 037608 21334
EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHE
GEMEINDE
Gartenstraße 22, Waldenburg
Sonntag 10.00 Uhr Gottesdienst
Mittwoch 19.30 Uhr Bibel- und
Gebetsstunde
Schulnachrichten
Liebe Schulanfänger,
jetzt ist es bald soweit.
Am 1. September 2012 werdet ihr in unsere Schule aufgenommen.
Wir laden euch und eure Gäste recht herzlich zur Aufnahmefeier in die Altstädter Schule Waldenburg ein. Die Lehrer der Klassen 1 werden euch 13.30 Uhr in
eurem Klassenzimmer begrüßen. Dort dürft ihr zum ersten Mal die Schulbücher
in den neuen Ranzen packen, während eure Gäste in der Turnhalle Platz nehmen.
Die Kinder der Theater- und Artistikgruppe und unser Spatzenchor haben schon
ein tolles Programm vorbereitet.
Wir sind schon gespannt, ob auch in diesem Jahr die Zuckertüten kräftig wachsen
werden. Viel Spaß noch im Kindergarten! Wir freuen uns auf euch!
Die Schüler und Lehrer der Altstädter Schule
Frankreich 2012 – erlebnisreiche Tage
sind zu Ende gegangen
Das Jugendblasorchester des Europäischen
Gymnasiums Waldenburg weilte eine Woche lang in der französischen Partnergemeinde Noyelles Les Vermelles. Im Reiseprogramm gab es Ausfahrten in die Städte
Calais, Lille und Paris. Besonderer Höhepunkt war ein Stadtkonzert im Herzen der
Hauptstadt am Fuße des Eifelturmes.
An einigen Vormittagen wurde noch fleißig für die drei Bühnenkonzerte geprobt,
eines davon in der Kirche Notre Dame
de Calais. Am 14. Juli, dem französischen
Nationalfeiertag, war das Orchester ein
wichtiger Mitgestalter der Festlichkeiten.
Dazu gehörten eine Marschmusik zum
Ehrenmal, die feierliche Intonierung der
französischen Nationalhymne „Marseillaise“ und Beethovens „Ode an die Freude“
und ein Konzert im Kultursaal von Noyelles Les Vermelles.
Wir haben sehr aufgeschlossene, gastfreundliche und humorvolle Menschen
kennengelernt und fahren mit Zufriedenheit und erfüllten Erwartungen nach Hause.
Nr. 7/2012
WALDENBURGER STADTBOTE
Kindergartennachrichten
Zirkusfest im
Kindergarten
Am 16.06.2012 fand im Kindergarten
„Schatzkiste“ das jährliche Kindergartenfest statt. Dieses Jahr stand alles unter dem
Thema Zirkus. Jede Kindergruppe hatte
sich sehr große Mühe und Arbeit gemacht,
um einen tollen Programmpunkt vorzuführen. Annett Herold (Kindergartenleiterin) war bei diesem ganzen Spektakel
die Zirkusdirektorin und begleitete durch
die Vorstellung. Zwischen den Programmpunkten sorgte Clown Anja für viel Spaß.
Neben wilden Tigern, süßen Pferdchen,
starken Männern und Seiltänzerinnen
konnten noch Akrobaten, ein kleiner Flohzirkus, Zauberer sowie ein Tücher-Tanz bestaunt werden. Das Publikum war begeistert und belohnte die kleinen und großen
Stars der Manege mit tobendem Applaus.
Die Kindertagesstätte Schatzkiste erhielt
zudem eine neue Schaukel, welche Clown
Anja feierlich freigab.
Vielen Dank an die vielen fleißigen Helfer
sowie an das gesamte Team der Schatzkiste
für das tolle Fest. Silke Reh (Elternbeirat)
Mittwoch, 1. August 2012
Vereine und Verbände
Volkssolidarität
Ortsgruppe Waldenburg
Veranstaltungen im August
Wir laden herzlich ein:
01.08.2012 13.30 Uhr
02.08.2012
06.08.2012
08.08.2012
13.08.2012
16.08.2012
20.08.2012
22.08.2012
23.08.2012
18.00 Uhr
16.00 Uhr
18.00 Uhr
24.08.2012
27.08.2012
29.08.2012
18.30 Uhr
18.00 Uhr
18.00 Uhr
16.00 Uhr
Wandern der Ortsgruppe, Treffpunkt: Parkplatz Lustgarten
Tagesfahrt zur Landesgartenschau nach Löbau,
Abfahrt siehe Einladung
Gymnastik in der Jahn-Turnhalle
Tanzgymnastik in der Jahnturnhalle
Gymnastik in der Jahn-Turnhalle
Kleiner Spaziergang mit Rostern
Gymnastik in der Jahn-Turnhalle
Tanzgymnastik in der Jahnturnhalle
Wassergymnastik im Kreiskrankenhaus,
Abfahrt 14 Uhr ab Penny
Summer-Special (Musical-Abend ) im Schloss Waldenburg
Gymnastik in der Jahn-Turnhalle
Halbtagesfahrt nach Altenburg mit Besuch des Insel-Zoo
Abfahrt siehe Einladung
Vorschau für September 2012
05.09.2012 Wandern der OG
06.09.2012 Wassergymnastik
08.09.2012 Wander- und Radlertag um Lichtenwalde
11.-15.9.12 Mehrtagesfahrt Mecklenburgische Seenplatte
19.09.2012 Tanzgymnastik
20.09.2012 Wassergymnastik
25.09.2012 Brettspielnachmittag
26.09.2012 Tanzgymnastik
27.09.2012 Skat- und Rommeenachmittag
28.09.2012 „Die Akademixer“, Kabarett im Stadttheater Glauchau
Für Rückfragen bzw. Anmeldungen sind für Sie da: Herr Franke Telefon 037608/21565, Frau Bachert 037608/21651, Frau Demmler 037608/3284,
Frau Mühleisen 037608/21449, Frau Wörl 037608/21957, Reisebuchungen weiterhin unter 03763/789921, Ansprechpartner für soziale Leistungen:
Sozialstation Meerane, Oststraße 55, 03764/76809, Zentralküche für Mahlzeitendienst: 03763/172164 oder 172165, Voranmeldungen für alle
Veranstaltungen bitte umgehend an o. gen. Ansprechpartner
Diakonie
Waldenburg
Diakonie – Sozialstation
W a l d e n b u r g e. V.
Die Diakonie-Sozialstation Waldenburg e.
V. lädt alle Senioren aus Waldenburg und
Umgebung herzlich zu folgenden Veranstaltungen im Seniorentreff Betreutes Wohnen, Obere Kirchgasse 1, ein. Beginn der
Veranstaltungen ist jeweils 14.00 Uhr.
Di 07.08.12 Spielenachmittag
Do 09.08.12 Kaffeekränzchen
Di 14.08.12 Rätselrunde
Do 16.08.12 Altersgerechte Gymnastik
Di 21.08.12 Kaffeekränzchen
Do 23.08.12 Spielenachmittag
Di 28.08.12 Rätselnachmittag
Do 30.08.12 Rommé-Nachmittag
Di 04.09.12 Spielenachmittag
Oma- und Opatag in der DiakonieTagespflege Waldenburg
Am 21. Juni besuchten einige Kinder aus
dem Kindergarten Altstädter Kinderland
die Omas und Opas in unserer Tagespflege.
Die Kinder kamen vormittags und stärkten
sich dann erst mal gemeinsam mit den Senioren an einem leckeren Obstsalat. Dann
wurde zusammen gemalt und gespielt und
eine spannende Geschichte von Kapitän
Nemo angehört. Zur Mittagszeit gab es
frisch gegrillte Würstchen, die allen besonders gut schmeckten. Kindern und Tagespflegegästen brachte der gemeinsame
Tag viel Spaß. Wir bedanken uns bei den
Kindern und Erziehern des Kindergartens
für den Besuch und freuen uns schon auf
den nächsten Oma- und Opatag.
Das Team der Diakonie-Tagespflege
Waldenburg
11
Nr. 7/2012
WALDENBURGER STADTBOTE
Jugendfeuerwehrzeltlager in Wernsdorf –
Und wir waren dabei!
Am Freitag, den 13.Juli 2012, war große
Unruhe in den Reihen der regionalen
Jugendfeuerwehren zu erkennen. Doch
warum? Die Antwort ist ganz simpel. Es
war mal wieder Zeit für ein Jugendfeuerwehrzeltlager. Nach dem erfolgreichen
Zeltlager 2011 in Waldenburg fand das
diesjährige Zeltlager in Wernsdorf statt.
Und zwar vom 13.-15.Juli. Nachdem alles
Gepäck verstaut war, machten wir, die Jugendfeuerwehr Waldenburg, uns auf den
Weg nach Wernsdorf. Dort angekommen
bezogen wir unser Mannschaftszelt und
anschließend wurden alle anwesenden
Jugendfeuerwehren begrüßt und das Zeltlager eröffnet. Dieses Jahr dabei waren die
Jugendfeuerwehren aus Glauchau, Remse,
Reinholdshain, Wernsdorf, Schlunzig, Niederschindmaas und natürlich Waldenburg
und Schlagwitz. Um danach die restliche
Zeit bis zum Abendbrot zu überbrücken
wurde uns eine Tagesaufgabe gestellt,
welche es zu erfüllen galt. Jede Jugendfeuerwehr musste sich um die Gestaltung
einer Fahne Gedanken machen und dies
anschließend auch umsetzen. Nach späterer Stärkung mit Leckerrein vom Grill
machten sich die verschiedenen Jugendfeuerwehren nach und nach für die Nachtwanderung, das Highlight jedes Zeltlagers,
bereit. Auf der nächtlichen Tour galt es,
verschiedene Rätsel zu lösen und an Stationen unser Können, in Hinsicht auf das
Feuerwehrwesen sowie des täglichen Lebens, zu bestreiten. Erwähnenswert wäre
hier das Schlauchkegeln, Strohballenrollen
oder das Erraten von Tieren anhand ihrer
Laute. Den Rest des Abends ließen wir in
gemütlicher Runde ausklingen.
Der Samstagmorgen begann für alle mit einer kleinen Portion Frühsport. So spielten
wir mit unseren Betreuern zusammen eine
Partie Völkerball. Nach anschließendem,
ausgedehntem Frühstück hieß es dann für
alle Teams verschiedene Zutaten für ein
Mittagessen bei eingeweihten Bauern aus
Wernsdorf zu besorgen. Auf der Speisekarte stand nämlich selbstgemachte Kartoffelsuppe. So besorgte beispielsweise ein
Team Kartoffeln, ein anderes Karotten und
was man halt sonst so für eine leckere Kartoffelsuppe benötigt. Anschließend wurde
fleißig geschnippelt und gekocht und dann
ließen sich alle die köstliche Kartoffelsuppe
schmecken. Am Nachmittag ging es dann
zur Dorfrally. Die Teams zogen durch
Wernsdorf von Station zu Station, über
Stock und Stein. An den Stationen musste Teamgeist, Intelligenz oder aber auch
einfaches Feuerwehrwissen bewiesen werden. Der spätere Abend ging nach leckerem
Abendbrot bei Spiel und vor allem Spaß
langsam zu Ende.
Nach morgendlichem Frühsport und leckerem Frühstück am Sonntag hieß es Sachen zusammen zu packen und die Zelte
abzubauen. Nachdem dies geschehen war,
galt es noch das Siegerteam des Wochenendes zu küren. Von neun Mannschaften
belegte Glauchau den 3. Platz, Wernsdorf
den 2. Platz und unsere Jugendfeuerwehr
aus Waldenburg den 1. Platz. Doch trotz
der für Waldenburg sehr erfreulichen Siegerehrung hieß es dann Abschied nehmen.
Doch Tränen wurden zum Glück keine vergossen, denn das tat der Himmel die Tage
zuvor zu genüge.
12
Sächsische MozartGesellschaft e.V Freundeskreis Waldenburg
Wir laden herzlich ein zu unserem Konzert
nach der Sommerpause
Sonntag, 9. September 2012, 17.00 Uhr
Schloss Waldenburg, Blauer Saal
Liebst du um Schönheit . . .
Lieder von Robert Schumann, Gustav
Mahler und Moritz Eggert
Georg Streuber, Bariton
Afra Su, Klavier
Die Förderung von jungen Künstlern ist
ein stetiges Anliegen von uns. In diesem
Jahr begrüßen wir den jungen Bariton
Georg Streuber. Aufgewachsen in Chemnitz, erhielt er eine umfassende Gesangsausbildung, war Preisträger bei „Jugend
Musiziert“ und erster deutscher Preisträger beim Duschek-Wettbewerb in Prag.
In renommierten Konzertchören und als
Solist ist er willkommener Gast. In diesem
Sommer folgte er erstmals einer Einladung
zur Mitwirkung im Chor der Bayreuther
Festspiele. Die koreanische Pianistin Afra
Su studiert gemeinsam mit Georg Streuber
an der Hochschule für Musik „Carl-Maria
von Weber“ in Dresden.
Eintritt 14 EUR, ermäßigt 10 EUR. AK 18
EUR, ermäßigt 14 EUR
Karten über die Buchhandlung Grigo in
Waldenburg, Tel.: 037608 215 09
und das Tourismusamt im Schloss Waldenburg, Tel.: 037608 21 000
Wir bedanken uns bei den Wernsdorfer
Kammeraden und Kameradinnen für die
großartige Organisation des Zeltlagers und
bei unserem stellvertretenden Jugendwart,
Mario Naumann, für die tolle Betreuung
an dem Wochenende unserer Jugendfeuerwehr.
Maximilian Silbermann im Namen der Jugendfeuerwehr Waldenburg.
Gemeinschafts-Jungtierschau in
Waldenburg (Altstadt)
Der Kleintierzüchterverein S 567 Waldenburg-Altstadt e.V. führt auch in diesem
Jahr seine obligatorische GemeinschaftsJungtier- und Werbeschau durch. Am
Sonnabend, dem 4. August 2012, 16.00 Uhr,
beginnt unsere Veranstaltung mit gemütlichem Biergartenbetrieb.
Am Sonntag, dem 5. August 2012, wird unsere Gemeinschafts-Jungtierschau ab 9.00
Uhr geöffnet. Etwa 100 Rassekaninchen
und auch das Rassegeflügel werden in
Klein-Volieren ausgestellt. Unterstützung
für diese Schau bekommen wir wieder
Mittwoch, 1. August 2012
vom Kleintierzüchterverein Remse. Auch
der Verein der Vogelliebhaber Waldenburg
und Umgebung wird mit einigen Groß-Volieren anwesend sein. Selbstverständlich
werden an diesem Sonntag unser urgemütlicher Frühschoppen sowie der beliebte
Kaffeenachmittag abgehalten. Wir freuen
uns auf Ihren Besuch und grüßen Sie schon
jetzt recht herzlich mit einem Gut Zucht!
Unser Vereinsgelände befindet sich in
Waldenburg-Altstadt an der Grünfelder
Straße.
Der Vorstand
Garten- und Kinderfest
des Kleingärtnervereins
„Ziegelei e.V.“
Am 11.08.2012 ab 14.00 Uhr lädt die Gaststätte „Zur Palme“ recht herzlich zum diesjährigen Garten- und Kinderfest des Kleingärtnervereins „Ziegelei e.V“ Waldenburg
in unser Vereinsgelände in Waldenburg,
am Ziegeleiweg 9 ein. Zu Beginn gibt es
Kaffee und selbstgebackenen Kuchen. Für
unsere Kinder haben wir ein Kinderfest
mit dem Spiele-Mobil und Hüpfburg vom
Fun Park Glauchau mit vielen Beschäftigungsmöglichkeiten und Überraschungen
vorbereitet. Für Musik zur Unterhaltung
und Tanz ist gesorgt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Nr. 7/2012
WALDENBURGER STADTBOTE
Mittwoch, 1. August 2012
Schwaben mit Sonnenschutz und Regenschirm
Unser 21. Dorf- und Kinderfest am ersten
Juliwochenende folgte auch 2012 wieder
dem traditionellen Programm. Selbst das
Regenwetter hat mittlerweile Tradition bei
uns.
Heiß und sportlich ging es beim Kräftemessen der Feuerwehren im Löschangriff zu.
Den Ausscheid der Feuerwehrjugend in
der AK 8-14 und AK 14-18 beendeten die
Mannschaften aus Dürrengerbisdorf bzw.
Bräunsdorf als Sieger.
Unseren Schwabener Wanderpokal im
Feuerwehrwettbewerb der Erwachsenen
konnte die Mannschaft des Heimat- und
Feuerwehrvereins Dürrenuhlsdorf für ein
Jahr mit nach Hause nehmen. Die Dürrenuhlsdorfer stellten mit 27,61 Sekunden
ihren bisherigen Rekord auf unserer Wettkampfbahn ein und siegten knapp vor uns
Gastgebern.
Der Gewinner des Preisskates heißt Alfred
Rascher und ist im thüringischen Klausa
zu Hause.
Im Kegeln siegte bei den Erwachsenen
Jens Krumbholz (Schwaben) und bei den
Kindern Richard Sett (Dürrenuhlsdorf).
Den Ausscheid um die Schützenmeistertitel entschieden Katrin Landgraf (Waldenburg) bei den Frauen und bei den Männern
Rainer Landgraf (Schwaben) für sich.
Blitz und Donner in der Nacht vom Samstag zum Sonntag konnten unsere Feierlaune im Festzelt nicht trüben. Diskoklänge,
beschwingte Tänze der „MeetaGirls“ in
ihren originellen Kostümen und das Feuerwerk sorgten für gute Unterhaltung.
Am Sonntag fanden über 40 Oldtimerfreunde mit ihren Schmuckstücken den
Weg zu uns und hofften mit uns auf schönes Wetter. Dieser Wunsch ging aber nicht
in Erfüllung und so fiel schon wie im
vergangenen Jahr die geplante Oldtimerrundfahrt buchstäblich ins Wasser.
Trotz dieser widrigen Witterungsbedingungen sorgten weitere Höhepunkte vor
großem Publikum für ausgelassene Stimmung.
Unser Kinderfest begann mit der Übergabe
des neuen Kinderspielplatzes durch den
Waldenburger Bürgermeister Bernd Pohlers. Im Beisein von vielen Gästen ergriffen die jüngsten Festbesucher sofort Besitz
vom neuen Areal. Wir freuten uns sehr, dass
innerhalb einer Bauzeit von nur zwei Wochen das Projekt von der Stadtverwaltung
sowie den Firmen Einhorn Spielgeräte und
Geringswald Tief- und Straßenbau noch
vor unseren Feierlichkeiten erledigt werden konnte.
Der Mini-Streichelzoo und eine tolle Fermila-Strohhüpfburg luden in regenfreien
Minuten ebenfalls zum Spielen ein.
Die Kindergruppe der Meeraner „MeetaGirls“ begeisterte Jung und Alt im Festzelt mit dem Tanzmärchen „Der verlorene
Schatz von Schwaben“.
Zum Abschluss unseres Festes heizten uns
die „Reichenbacher Schalmeien“ mit ihrer
Musik noch mal richtig ein.
Wie immer danken wir an dieser Stelle allen Helfern, Sponsoren, Wettkämpfern, der
Stadtverwaltung Waldenburg, dem DRK,
den Kameradinnen und Kameraden der
Feuerwehr und den Mitgliedern unseres
Feuerwehrvereins sowie dem Jugendclub
Schwaben. Reiner Winter, Vorsitzender
Feuerwehrverein Schwaben e. V.
1. Firmen- und Familientag des SV
Waldenburg wird zum vollen Erfolg
Am 23.06.2012 fand auf dem Waldenburger Sportplatz der 1. Firmen- und Familientag des SV
Waldenburg statt. Gemeinsam mit
der Lutherkirchgemeinde wurde
den Besuchern ein abwechslungsreiches Programm geboten. Während die Eltern spannenden Fußball
genossen, konnten die Kinder ihre
Geschicklichkeit, Schnelligkeit und
auch Treffsicherheit bei den verschiedenen Spielstationen, die von
Gemeindemitgliedern betreut wurden, ausprobieren. Wer am Ende
des Tages alle Stationen absolviert hatte,
konnte an einer Tombola teilnehmen und
zusätzlich noch tolle Preise gewinnen.
Doch nicht nur für die Kinder wurde etwas geboten. Die erwachsenen Besucher
konnten bei bestem Wetter verschiedenen
Firmenmannschaften dabei zusehen, wie
um eine gute Platzierung gekämpft wurde. Insgesamt nahmen 6 Mannschaften teil,
welche in 2 Staffeln spielten. Besonders
spannend wurde es dann im Finalspiel,
welches im Neunmeterschießen entschie-
den werden musste. Als Sieger verließ schlussendlich die
1. Mannschaft von Johnson
Controls den Platz vor dem
Gelenkwellenwerk
Mosel
und der Mannschaft von Cargo Express.
Wir danken allen Mitwirkenden und Sponsoren für
diesen gelungenen Tag und
hoffen auf ein Wiedersehen
im nächsten Jahr!
13
Nr. 7/2012
WALDENBURGER STADTBOTE
Mittwoch, 1. August 2012
Kulturelles
Kartoffelwelt VeranstaltungsKarriere einer Knolle information
Sonderausstellung im Museum Waldenburg
30.06.2012 - 31.08.2012
Von Fürsten als exotischer Gartenschmuck
begehrt, von Kirchenvertretern als Teufelszeug geschmäht, von Botanikern als Studienobjekt geliebt. Die Kartoffel durchlief
viele Stationen auf ihrem Weg von den
Kanarischen Inseln, wo sie vermutlich
erstmals europäischen Boden berührte, auf
die Teller der Bevölkerung. In Deutschland
half dabei der Preußenkönig Friedrich II.
etwas nach. Im 19. Jahrhundert war die
Knolle das Armeleuteessen schlechthin.
Die Kraut- und Knollenfäuleepidemie in
den 1840er-Jahren traf die Armen daher besonders hart. Allein in Irland verhungerte
mehr als eine Million Menschen. Bis nach
dem Zweiten Weltkrieg waren Kartoffeln
bei uns ein wichtiges Grundnahrungsmittel.
Die Ausstellung entstand im Auftrag des
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und
kann nun ergänzt mit Exponaten aus der
Region im Museum Waldenburg besichtigt
werden.
Öffnungszeiten:
Die-Fr
9.00 – 16.00 Uhr,
Sa/ So
9.30 – 17.00 Uhr
(In den sächsischen Schulferien auch montags von 9-16 Uhr geöffnet.
Nach dem großen Erfolg im Sommer 2011
am 24. August findet ab 18.30 Uhr im
Schloss Waldenburg der 2. Musicalabend
statt.
Die Veranstaltungsagentur MIDEA freut
sich, mit dem Team von ShowBiss! diesen
Abend mit neuem Konzept im schönen
Schlossensemble präsentieren zu dürfen.
Energiegeladene Stimmen sorgen in dieser
Musicalshow für Sommerstimmung und
abwechslungsreiche Unterhaltung.
Ein musikalischer Sommerabend für Jung
und Alt!
MIDEA verwöhnt Sie an diesem Sommerabend mit erfrischenden Getränken und
kleinen Speisen.
Restkarten erhalten Sie in der Touristinformation Waldenburg, in der Buchhandlung
Grigo und telefonisch über MIDEA, 0371
4792652
(Vorverkaufspreis für das Konzert inkl. Begrüßungsgetränk 19,90 EUR, Abendkasse
21,00 EUR)
Veranstaltungsplan
August
05.08. 9.00–17.00 Uhr, GemeinschaftsFreiland-Jungtierschau, Grünfelder Straße 21 Waldenburg
09.08. 18.00 Uhr, Vortragsreihe „100 Jahre
Residenzschloss Waldenburg“
„Fürstliches Gesamtkunstwerk- die Neugestaltung des Waldenburger Schlosses
1909–1912“ Dr. Matthias Donath, Kunsthistoriker, Autor, Dresden
Blauer Saal
11.08. ab 14.30 Uhr Garten- und Kinderfest, Kleingärtnerverein Ziegelei e.V.,
Vereinsgelände Ziegeleiweg und Gaststätte zur Palme
18.08. 17:00 Uhr „König Drosselbart“
Freilichtbühne Waldenburg
19.08. 17:00 Uhr „König Drosselbart“
Freilichtbühne Waldenburg
24.08. 18.30 Uhr Musicalabend mit der
ShowBiss Company
Vorverkauf im Tourismusamt und Buchhandlung Grigo, Schloss Waldenburg,
Blauer Saal
24.08. ab 18.00 Uhr 8. Kunz-von-Kauffungen-Lauf Schloss Wolkenburg
25.08. Nacht der Schlösser L a n d k re i s
Zwickau/Schloss Waldenburg
26.08. 15:00 Uhr „König Drosselbart“
Freilichtbühne Waldenburg
01.09. 10.00–17.00 Uhr B a u e r n m a r k t
Waldenburg, Regionale Spezialitäten aus
Landwirtschaft und Handwerk
– direkt vom Erzeuger – Freiheitsplatz
Waldenburg
01.09. 20:00 Uhr „König Drosselbart“
Freilichtbühne Waldenburg
02.09. 17:00 Uhr „König Drosselbart“
Internationale Orgelwoche mit Konzert in
der Schlosskapelle Waldenburg
Am 2. September 2012 beginnt 17 Uhr ein
Orgelkonzert in der Schlosskapelle Waldenburg. Gemäß dem diesjährigen Motto
„Universum Bach“ werden in einem abwechslungsreichen Programm auch Kompositionen von Johann Sebastian Bach zu
hören sein.
Als Solist begrüßt die Orgelakademie Professor Andreas Schröder aus Karlsruhe.
Der in Sachsen gebürtige Kirchenmusiker,
Dirigent, Dozent und künstlerische Leiter von Konzertreihen ist seit 1994 Partner der Sächsischen Orgelakademie. Bei
zahlreichen Orgelwochen gab er Konzerte,
leitete Interpretationskurse und Orgelführungen. Professor Andreas Schröder kennt
sich bis zum Detail bei sächsischen Orgeln
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aus und leistet seit Jahren einen Beitrag,
diese kulturellen Kleinode, die sich häufig
auch in kleinen Dorfkirchen und unbekannten Orten „verstecken“, einem interessierten Publikum erlebbar zu machen.
Er leitete mehrfach Orgelexkursionen der
Orgelakademie, so auch in diesem Jahr die
Exkursion ins Vogtland (s. Übersicht Internationale Orgelwoche im Infokasten).
Geschichtsverein
Waldenburg e.V.
Sponsoren: Sparkasse Chemnitz, Kulturraum
Vogtland-Zwickau und die Stadt Lichtenstein.
Veranstalter: (Informationen und Anmeldung
zur Exkursion) Sächsische Orgelakademie e. V.,
Badergasse 17, 09350 Lichtenstein
E-Mail:
saechsische-orgelakademie@web.de,
Tel. 037204 605330 31, Fax 037204 605332
Informationen
www.saechsische-orgelakademie.de
Wir möchten nochmals an den Vortrag
„Karl May in Waldenburg“
mit Stadtchronist Wolfgang Hallmann
aus Hohenstein-Ernstthal
am Sonntag, dem 26. August 2012
14.30 Uhr im Badehaus Grünfelder Park,
erinnern. Eintritt frei!
(Siehe Veröffentlichung im Stadtboten Juli)
Nr. 7/2012
WALDENBURGER STADTBOTE
Mittwoch, 1. August 2012
15. Bauernmarkt in Waldenburg
am 01. September 2012
Auch dieses Jahr findet das Markttreiben wieder auf dem Freiheitsplatz (Gelände vom Töpfermarkt) statt.
Der diesjährige Waldenburger Bauernmarkt findet am 01. September, von 10 bis 17 Uhr, auf dem Freiheitsplatz statt. Traditionell
gibt es auch in diesem Jahr wieder regionale Spezialitäten aus
Landwirtschaft und Handwerk – direkt vom Erzeuger und auch
so manche Köstlichkeit vor Ort zu probieren und natürlich auch zu
kaufen. Ob herzhafte Genüsse, wie Käse und Fisch, Hausschlachtene Wurst, Spezialitäten vom Rind, Schwein, Kaninchen, Wild,
Wasserbüffel, Pferd und Geflügel, frische Eier, Butter, Joghurt, Eis
oder Obst, Gemüse und Edelpilze – hier ist für jeden Gaumen das
Passende dabei. Natürlich ist auch dieses Jahr der Holzofenbäcker
auf dem Markt, es gibt wieder große runde Bauernkuchen, Honig und Honigprodukte, hausgemachte Gelees, Marmeladen und
Sanddornprodukte werden angeboten. Auch ein großes Angebot
an edlen Gewürzen, Ölen (Vorführung einer Ölpresse) und Kräuterlikören ist im Angebot. Probieren Sie außerdem die Tiroler- oder
Antipastispezialitäten. Auch Naturprodukte, großes Angebot an
Holzwaren, Töpfer- und Korbwaren, handgefertigte Seife sowie
Alpaka- und Schafwollprodukte, Zwiebelzöpfe, Mineralien, Textilien und Pantoffeln in verschiedenen Kollektionen werden auf
dem Markt feilgeboten.
Ein Papierschöpfer und ein Grafiker zeigen ihre Handwerkskunst.
Es warten Alpakas auf interessierte Besucher.
Lustige Gärtnerinnen vertreiben den kleinen Besuchern mit neuen
Spielideen die Zeit. Basteln und Kinderschminken stehen ebenfalls auf dem Programm.
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Glauchauer Straße 6, ab 01. August 2012 zu beziehen.
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Trockner), Wohnzimmer, Schlafzimmer, Balkon, Keller, Schuppen und
Garten.
Grundfläche der Wohnung: 61,3 qm
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Stadtverwaltung
Waldenburg
IMPRESSUM: Der WALDENBURGER STADTBOTE erscheint monatlich. Die Verteilung erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte. Verantwortlich für den
amtlichen Teil: Bürgermeister der Stadt Waldenburg, Herr Bernd Pohlers, 08396
Waldenburg, Markt 1, Telefon (03 76 08) 123-0, Fax (03 76 08) 123-10, e-mail:
k.kirsten@waldenburg.de, http://www.waldenburg.de, Tourismusamt Telefon (03
76 08) 2 10 00. Vertrieb: WVD Zustellservice GmbH, Heinrich-Lorenz-Straße 2-4,
09120 Chemnitz
Direktkontakt bei Nichterhalt: Tel. 0371 5289-245, e-mail: info@wvd-zustellservice.de
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