07/2012 - Waldenburg
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07/2012 - Waldenburg
Nr. 7/2012 WALDENBURGER STADTBOTE Jahrgang 20 Mittwoch, 1. August 2012 12. NACHT DER SCHLÖSSER BLANKENHAIN GLAUCHAU LICHTENSTEIN WALDENBURG WILDENFELS WOLKENBURG ZWICKAU Kartenvorverkauf: Tourismusregion Zwickau e. V. Peniger Straße 10 08396 Waldenburg Mo bis Fr 08:00 bis 17:00 Uhr Programm Waldenburg Märchenhaftes Familienabenteuer Programm: 16:00 Uhr Einlass Von Märchenerzählerin über Kinderschminken, Bastelstraße, Spiel, Musik und natürlich die traditionelle Schatzsuche rund um das Schloss (16:30, 17:15, 18:00, 18:45, 19:30 Uhr) gibt es hier ein märchenhaftes Familienabenteuer zu erleben. – mächenhaftes Gewinnspiel für Groß und Klein – · 16:30 bis 18:00 Uhr – Thomas Uhlig singt für und mit den Kindern aus dem Märchenreich · 18:00 Uhr – kunterbuntes Ballonfliegen über Waldenburg · ab 19:30 Uhr – Live-Musik mit der Band „Bob ist dein Onkel“ bis ca. 01:00 Uhr · 20:00 Uhr – große Verlosung des Gewinnspiels durch die Märchenfee · 20:30/21:30/22:30 Uhr: Vocalensemble Lajuna · 22:00 Uhr: zauberhafte Lasershow www.nachtderschloesser-zwickau.de Ansprechpartner: Tourismusregion Zwickau e. V. Peniger Straße 10 08396 Waldenburg Telefon: 037608 27243 Nr. 7/2012 Erstmalig wird das Schlossgelände zum großen Kinderspielplatz mit über 50 Spielgeräten. 25. AUGUST 2012 Mit freundlicher Unterstützung der Mittwoch, 1. August 2012 Alle Gäste sind nicht nur dazu eingeladen, auf dem Schlosshof das Bühnenprogramm, sondern auch auf der Terrasse das mediterrane Flair mit Blick auf den Schlosspark und zu den Sternen zu genießen. durchgängig: Schlossbesichtigungen – ganz märchenhaft Eintrittspreise: Erwachsene 5 EUR, Kinder 2,50 EUR (freier Eintritt für Kinder in märchenhaften Kostümen sowie mit Bild zum Thema „Märchen auf Schloss Waldenburg“) Im Eintrittspreis inbegriffen ist auch der Besuch des dem Schloss gegenüberliegenden Naturalienkabinetts und Stadtmuseums. Stadthalle Limbach-Oberfrohna Jägerstraße 2 09212 Limbach-Oberfrohna Mo bis Fr 09:00 bis 15:00 Uhr Tourist-Information Zwickau Hauptstraße 6 08056 Zwickau Mo bis Fr 9:00 bis 18:30 Uhr Sa 10:00 bis 16:00 Uhr 1 Nr. 7/2012 Mittwoch, 1. August 2012 WALDENBURGER STADTBOTE Öffentliche Bekanntmachungen Öffnungszeiten Bekanntgabe von Beschlüssen Stadtverwaltung/ Standesamt: … aus der Sitzung des Stadtrates vom 24. Juli 2012 Mo, Mi, Fr geschlossen Di 09.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr Do 09.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr 34/07/2012 35/07/2012 36/07/2012 38/07/2012 Beschluss über die Verwendung zweckungebundener Spenden Beschluss für die Einsetzung der kommissarischen Wehrleitung und deren Stellvertreter der FF Waldenburg Beschluss zum Kaufvertrag Flurstück-Nr. 657 (Jahnstraße 12) und Flurtück Nr. 658 (Jahnstr. 10) der Gemarkung Waldenburg Beschluss zur Wahl eines Vertreters aus dem Stadtrat für den Feuerwehrausschuss … aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 03. Juli 2012 13/07/2012 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flst.-Nr. 554/27, Gemarkung Waldenburg (Am Erdbeerfeld 29) Bekanntgabe der Sitzungstermine - Sitzung des Verwaltungsausschusses Die nächste öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am Dienstag, dem 07.08.2012, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Waldenburg statt. Zu der genannten Sitzung sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Die Tagesordnung zur Sitzungen geben wir durch Aushang an der Verkündigungstafel des Rathauses in der Weinkellergasse bekannt. Geänderte Öffnungszeiten Tourismusamt der Stadt Waldenburg und Schloss Waldenburg ab 01. August 2012 Öffnungszeiten Tourismusamt: Dienstag bis Freitag: 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr Sonntag sowie an Feiertagen: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Oktober bis März Samstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Schlossbesichtigungen: (Dauer jeweils ½ Stunde; keine Anmeldung erforderlich): Mittwoch und Freitag: 11.00 Uhr, 13.00 Uhr, 14.00 Uhr und 15.00Uhr. Sonntag: 13.15 Uhr, 14.15 Uhr, 15.15 Uhr u. 16.15 Uhr Oktober bis März Sonnabend: 13.15 Uhr, 14.15 Uhr, 15.15 Uhr u. 16.15 Uhr Schlossführungen: (Dauer ca. 1 Stunde; nur nach Anmeldung) ganzjährig möglich Anmeldungen nimmt das Tourismusamt der Stadt Waldenburg entgegen: Tourismusamt Waldenburg, Peniger Straße 10, 08396 Waldenburg Telefon: 037608.21000, Fax: 037608.21006 tourismus-kultur@waldenburg.de 2 Geburten In den Monaten März bis Juni 2012 wurden 15 Waldenburger Kinder geboren. Es lag eine Zustimmung der Eltern zur Veröffentlichung vor: Nele Führer geb. am 01.06.2012 Max Meglitsch geb. am 15.06.2012 Maja Sowada geb. am 15.06.2012 Declan Loos geb. am 22.07.2012 Die Stadt Waldenburg gratuliert recht herzlich. Einwohnermeldeamt: Mo Di 08.00–12.00 Uhr 09.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr Mi geschlossen Do 09.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr Fr 08.00–12.00 Uhr (außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Absprache) Das Einwohnermeldeamt können Sie telefonisch unter folgender Rufnummer erreichen: 037608 12336. Kleiderkammer montags: 9.00–12.00 und 12.30–13.30 Uhr dienstags: 9.00–12.00 und 12.30–15.30 Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: 9.00–12.00 und 12.30–13.30 Uhr freitags: geschlossen Redaktionsschluss für die Septemberausgabe (Erscheinungstag 05.09.2012) ist am 16.08.2012. Sommeraktion 2012 mit neuem Geschenk für Blutspender des DRK Mit ihrer Blutspende im Sommer sichern die Spender nicht nur die Versorgung der Kliniken mit den so wichtigen Blutkonserven, sondern rüsten sich gleichzeitig automatisch mit einem vielseitigen Spieleset aus, einsetzbar für Garten, Strand und zu Hause. Wer in der kritischen Zeit der Reise-Hochsaison, die schon fast traditionell mit einem Blutkonservenmangel einhergeht, Blut spendet, erhält vom Entnahmeteam des DRK-Blutspendedienstes in diesem Jahr als Dank ein Spieleset. Die Aktion geht in Sachsen drei Monate bis Ende September. Dieses Präsent gibt es nur beim DRK. Bitte helfen Sie mit Ihrer Blutspende und nehmen Sie an der Sommeraktion teil. Ausweichtermine finden Sie in der Ter- mindatenbank unter www. blutspende. de, oder Sie können über das Infotelefon 0800/ 11 949 11 (Festnetz kostenfrei) erfragt werden. Der DRK-Blutspendedienst dankt allen seinen Spenderinnen und Spendern im Namen seiner Patienten ganz herzlich. Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht am Montag, den 13.08.2012, von 15:00 bis 19:00 Uhr in Altstädter Schule Waldenburg, Bahnhofstr. 5 Nr. 7/2012 WALDENBURGER STADTBOTE Mittwoch, 1. August 2012 Öffentliche Bekanntmachungen Feuerwehrsatzung der Stadt Waldenburg Der Stadtrat der Stadt Waldenburg hat am 26. Juni 2012 auf Grund von 1. § 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159) und 2. § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647) die nachfolgende Satzung beschlossen. §1 Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr (1) Die Freiwillige Feuerwehr Waldenburg ist eine Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus den Löschzügen: Waldenburg, Schlagwitz und Schwaben. (2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige Feuerwehr Waldenburg“. Die Löschzüge können den Namen des Ortsteiles beifügen. (3) In der Feuerwehr Waldenburg besteht eine Jugendfeuerwehr, die in Jugendgruppen gegliedert sein kann, in den Löschzügen Waldenburg, Schlagwitz und Schwaben. (4) Die Leitung der Feuerwehr obliegt dem Wehrleiter und seinen Stellvertretern, in den Löschzügen dem Zugführer und seinen Stellvertretern. Bei mehreren Stellvertretern ist die Reihenfolge der Vertretung festzulegen. §2 Pflichten der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat die Pflichten - Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen, - technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten und - nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen durchzuführen. (2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Feuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen. §3 Aufnahme in die Feuerwehr (1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Stadtfeuerwehr sind: – die Vollendung des 16. Lebensjahres, – die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderung an den Feuerwehrdienst, – das Bestehen des Eignungs- und Aufnahmetests, – die charakterliche Eignung, – die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit sowie – die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung. Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 3 SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen. (3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Wehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem Feuerwehrangehörigen die Dienstausübung in der Feuerwehr aufgrund der Verlegung des Wohnsitzes nicht mehr möglich ist. (2) Die Bewerber sollen in der Stadt wohnhaft sein und in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der Feuerwehrausschuss kann Ausnahmen zulassen. (5) Der Bürgermeister entscheidet nach Anhörung des Feuerwehrausschusses über die Entlassung oder den Ausschluss und stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich fest. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten. (3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Wehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Wehrleiter nach Anhörung des zuständigen Feuerwehrausschusses. Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält bei seiner Aufnahme einen Dienstausweis. (4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen. §4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige der Feuerwehr - aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist, - ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs. 3 SächsBRKG wird oder - aus der Feuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird. (2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in der Feuerwehr für ihn aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. (4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder in der Aus- und Fortbildung sowie bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht nach Anhörung des Feuerwehrausschusses aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden. §5 Rechte und Pflichten der Feuerwehr (1) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben das Recht, den Wehrleiter, seine Stellvertreter und die zusätzlichen Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Die aktiven Angehörigen der Löschzüge haben das Recht den Zugführer, seine Stellvertreter und die Mitglieder des Zugfeuerwehrausschusses zu wählen. (2) Die Stadt hat nach Maßgabe des § 61 Abs. 1 SächsBRKG die Freistellung der Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus- und Fortbildung zu erwirken. (3) Wehrleiter, Zugführer und ihre Stellvertreter, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte und Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der dafür in einer besonderen Satzung der Stadt festgelegten Beträge. (4) Angehörige der Feuerwehr erhalten auf Antrag die Auslagen, die ihnen durch 3 Nr. 7/2012 WALDENBURGER STADTBOTE die Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehen. Darüber hinaus erstattet die Stadt Sachschäden, die Angehörigen der Feuerwehr in Ausübung ihres Dienstes entstehen, sowie vermögenswerte Versicherungsnachteile nach Maßgabe des § 63 Abs. 2 SächsBRKG. (5) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben die ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet: - am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, - sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrhaus / an der Feuerwache einzufinden, - den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen, - im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, - die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und - die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. (6) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben eine Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem Wehrleiter, Zugführer oder seinen Stellvertretern rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung rechtzeitig zu melden. (7) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Wehrleiter - einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen, - die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder - im Einvernehmen mit dem Feuerwehrausschuss den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen. Der zuständige Zugführer ist zuvor zu hören. Dem Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern. §6 Jugendfeuerwehr (1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche vom 8. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen werden. § 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG bleibt unberührt. Dem Aufnahme- 4 antrag muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt sein. (2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem Wehrleiter. Im Übrigen gelten die Festlegungen des § 4 entsprechend. (3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied - in die aktive Abteilung aufgenommen wird, - aus der Jugendfeuerwehr austritt, - den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist oder - aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird. Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Absatz 1 schriftlich zurücknehmen. (4) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr wählen den Jugendfeuerwehrwart für die Dauer von fünf Jahren entsprechend den Festlegungen in § 16. Wiederwahl ist zulässig. Das Wahlergebnis ist dem Feuerwehrausschuss zur Bestätigung vorzulegen. Der Jugendfeuerwehrwart ist Angehöriger der aktiven Abteilung der Feuerwehr und muss neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Er vertritt die Jugendfeuerwehr nach außen. (5) Die Mitglieder der Jugendgruppen wählen bei größeren Jugendfeuerwehren den oder sie Jugendgruppenleiter für die Dauer von zwei Jahren entsprechend den Festlegungen in § 16. Das Ergebnis ist dem zuständigen Ortsfeuerwehrausschuss zur Bestätigung vorzulegen. §7 Alters- und Ehrenabteilung (1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Feuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung übernommen werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschieden sind. (2) Der Feuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der aktiven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung gestatten, wenn der Dienst in der Feuerwehr für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. (3) Der Feuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörige der Feuerwehr, die 25 Dienstjahre vollendet haben, aus der aktiven Abteilung in die Alters- und Ehrenabteilung übernehmen. Mittwoch, 1. August 2012 (4) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung wählen ihren Leiter für die Dauer von fünf Jahren. §8 Ehrenmitglieder Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen. §9 Organe der Freiwilligen Feuerwehr Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind: - die Hauptversammlung/Zugversammlung, - der Feuerwehrausschuss/Zugfeuerwehrausschuss und - die Wehrleitung/Zugleitung. § 10 Hauptversammlung (1) Unter dem Vorsitz des Wehrleiters ist jährlich eine ordentliche Hauptversammlung der Feuerwehr durchzuführen. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der Wehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der Feuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben. In der Hauptversammlung werden die Wehrleitung und der Feuerwehrausschuss gewählt. (2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Wehrleiter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen der Feuerwehr und der Alters- und Ehrenabteilung schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Angehörigen der Feuerwehr und dem Bürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. (3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. Nr. 7/2012 WALDENBURGER STADTBOTE (4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist. (5) Für die Zugversammlungen gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Eine Niederschrift ist dem Wehrleiter vorzulegen. § 11 Feuerwehrausschuss (1) Der Feuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Wehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung der Stadt für die Feuerwehr sowie der Dienst- und Einsatzplanung. Er wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Wehrleiter als Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, den Zugführern, ihren Stellvertretern, dem Jugendfeuerwehrwart, dem Leiter der Alters- und Ehrenabteilung sowie einem Mitglied aus dem Stadtrat (welches kein Angehöriger der Feuerwehr ist und vom Stadtrat bestimmt wird). Für die Jugendfeuerwehren kann jeweils ein Gesamtbeauftragter (z.B. als Stadtjugendfeuerwehrwart) für den Feuerwehrausschuss bestimmt werden. (3) In der Hauptversammlung können weitere Mitglieder der Löschzüge in den Feuerwehrausschuss gewählt werden; ihre Anzahl ist nach einem Schlüssel entsprechend der zahlenmäßigen Stärke der Züge festzulegen. Der Schriftführer nimmt, sofern er nicht Funktionsträger nach Satz 1 ist, ohne Stimmberechtigung von Amts wegen an den Beratungen des Feuerwehrausschusses teil. (4) Der Feuerwehrausschuss soll viermal im Jahr tagen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Der Feuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder bei Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. (5) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Feuerwehrausschusses einzuladen. (6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. (7) Die Beratungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen. (8) In den Löschzügen kann ein Zugausschuss gebildet werden. Für ihn gelten die Absätze 1 bis 3, 5 und 6 entsprechend. Er besteht aus dem Zugführer als Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, dem Jugendfeuerwehrwart und bis zu sechs weiteren von der Zugversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählten Mitgliedern. Der Wehrleiter ist zu den Sitzungen einzuladen, er besitzt kein Stimmrecht. § 12 Wehrleitung (1) Der Stadtwehrleitung gehören der Wehrleiter und seine Stellvertreter an. - - - - (2) Die Wehrleitung wird in der Hauptversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. (3) Gewählt werden kann nur, wer der Feuerwehr aktiv angehört, über die für diese Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. (4) Der Wehrleiter und seine Stellvertreter werden nach der Wahl durch die Hauptversammlung und nach Zustimmung durch den Stadtrat vom Bürgermeister bestellt. (5) Der Wehrleiter und seine Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der Bürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Feuerwehr beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl zustande, setzt der Bürgermeister bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen mit Zustimmung des Stadtrates als Wehrleiter oder Stellvertreter ein. (6) Der Wehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat insbesondere - auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen der Feuerwehr entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken, - die Zusammenarbeit der Löschzüge bei Übungen und Einsätzen zu regeln, - die Dienste so zu organisieren, dass jeder aktive Feuerwehrangehörige jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen kann, - dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Mittwoch, 1. August 2012 Ausbildungspläne aufgestellt und dem Feuerwehrausschuss vorgelegt werden, die Tätigkeit der Zugführer und Gruppenführer und der Gerätewarte zu kontrollieren, auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr hinzuwirken, für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der einschlägigen Unfallverhütungs-vorschriften zu sorgen, bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend, dem Bürgermeister mitzuteilen. (7) Der Bürgermeister kann dem Wehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen. (8) Der Wehrleiter soll den Bürgermeister und den Stadtrat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen in der Stadt zu Angelegenheiten der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören. (9) Die stellvertretenden Wehrleiter haben den Wehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (10) Der Wehrleiter und seine Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom Stadtrat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. (11) Für die Zugführer gelten die Absätze 1 bis 10 entsprechend, ausgenommen Absatz 4. Sie führen die Löschzüge nach Weisung des Wehrleiters. § 13 Unterführer, Gerätewarte (1) Als Unterführer (Gruppenführer, Staffelführer) dürfen nur Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen. Die erforderliche Qualifikation kann insbesondere durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule Sachsen nachgewiesen werden. (2) Die Unterführerwerden auf Vorschlag der Zugführer im Einvernehmen mit dem 5 Nr. 7/2012 Feuerwehr-Zugausschuss vom Wehrleiter auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Wehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung im Feuerwehr-Zugausschuss widerrufen. Die Gerätewarte haben ihre Aufgaben nach Ablauf der Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter zu erfüllen. Wiederbestellung ist zulässig. (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen ihrer Vorgesetzten aus. (4) Für Gerätewarte gelten die Absätze 1 und 3 entsprechend. Sie haben die Ausrüstung und die Einrichtungen der Feuerwehr zu verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festgelegten Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem zuständigen Zugführer / Wehrleiter zu melden. § 14 Schriftführer (1) Der Schriftführer wird vom Feuerwehrausschuss für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. (2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen des Feuerwehrausschusses und über Hauptversammlungen zu fertigen. Darüber hinaus soll der Schriftführer für die Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr verantwortlich sein. (3) Für Schriftführer der Zugausschüsse gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. § 15 Wahlen (1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der Feuerwehr bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als zu wählen sind und muss vom Feuerwehrausschuss bestätigt sein. (2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat zur Wahl, kann mit Zustimmung der Hauptversammlung die Wahl offen erfolgen. (3) Die Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen. (4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist. 6 WALDENBURGER STADTBOTE (5) Die Wahl des Wehrleiters und seiner Stellvertreter gemäß § 13 Abs. 4 erfolgt in getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (6) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Feuerwehrausschusses gemäß § 12 Abs. 3 ist als Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Feuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (7) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. (8) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zur Vorlage an den Stadtrat zu übergeben. Stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen. (9) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Wehrleiters oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der Stadtfeuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Meinung nach für eine der Funktionen in Frage kommen. Der Bürgermeister setzt dann nach § 13 Abs. 5 die Wehrleitung ein. (10) Für die Wahlen in den Löschzügen gelten die Absätze 1 bis 9 entsprechend, ausgenommen Absatz 8. § 16 Stukturen Wehrleiter Stellvertreter 1 für Ausbildung 1 für Technik 1 für Innendienst Zugführer Waldenburg 1 Stellvertreter Zugführer 1 Zugführer Schlagwitz 1 Stellvertreter Schlagwitz 1 Zugführer Schwaben 1 Stellvertreter Schwaben Mittwoch, 1. August 2012 1 Atemschutzgerätewart 1 Gerätewart für Brand- und Technische Hilfe 1 Gerätewart Gefahrgut 1 Jugendwart 2 Stellvertreter 1 Alters- und Ehrenabteilung § 17 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Juni 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung der Stadt Waldenburg vom 14. Juni 2000 außer Kraft. Waldenburg, den 26. Juni 2012 Pohlers, Bürgermeister (Siegel) Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nichtig oder fehlerhaft erfolgt ist 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Havarie- und Bereitschaftsdienst der WAD GmbH Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am unterirdischen öffentlichen oder privaten Abwasserkanalnetz bitten wir, unsren 24-Stunden-Bereitschaftsdienst (auch an Sonn- und Feiertagen) unter der TelefonNr.: 0172 3578636 zu benachrichtigen. Nr. 7/2012 WALDENBURGER STADTBOTE Mittwoch, 1. August 2012 Die Stadt Waldenburg bietet folgende Grundstücke zum Kauf bzw. zur Verpachtung an: Grundstück Kirchplatz 2, 08396 Waldenburg Grundstück Grünfelder Str. 1b, 08396 Waldenburg Grundstücksangaben Lage: Waldenburg/Sachsen liegt inmitten des Städtedreiecks Chemnitz - Zwickau - Leipzig und ist von der Schönheit und Vielfalt des Erzgebirgsvorlandes gekennzeichnet. Waldenburg mit rund 4.300 Einwohnern liegt ca. 25 km westlich von Chemnitz. Die B175 und B180 queren die Stadt. Das Grundstück befindet sich direkt neben dem Pfarramt, oberhalb der Stadtkirche St. Bartholomäus. Größe: 195 m2 Flurstücksnummer: 3949 - 129 Gemarkung: Waldenburg Bebauung: Baujahr 1900, Neubau 1998, kein Denkmalschutz, Ziegelmassivbau, Holzbalkendecken, Dielung, Treppenhaus Zementestrich mit Fliesen, Stahltreppe vom Erdgeschoss ins Obergeschoss, Böden aus Beton, Isolierglasfenster aus Holz, Türen und Tore aus Holz und Blech, Gasheizung mit Warmwasseraufbereitung, Sanitärtrakte gefliest, Dach bestehend aus Vollholzkonstruktion mit Schalung und Dachziegeln Erschließung: gepflasterte Zufahrtsstraße, Strom, Telefon, Wasser und Abwasser Dingliche Belastungen: nicht bekannt Grundstücksangaben Lage: Beschreibung wie Grundstück Kirchplatz 2, jedoch befindet sich das Grundstück in der Nähe des Grünfelder Parks, schräg gegenüber dem neu entstehenden Feuerwehrgerätehaus der Stadt Waldenburg. Größe: 980 m2 Flurstücksnummer: 1508/1; 1508/2 Gemarkung: Waldenburg Bebauung: Baujahr ca. 1960 – 70er Jahre, Sanierung 1995, Ziegelmassivbau, Geschossdecken bestehend aus T-Träger mit Betondielen, Böden aus Zementestrich, Isolierglasfenster aus Holz, Türen und Tore aus Holz und Blech, Gaszentralheizung mit Warmwasseraufbereitung, Sanitärtrakte gefliest, Dach bestehend aus Flachdach bzw. Satteldach mit Schweißbahn Erschließung: Strom, Telefon, Wasser und Abwasser Dingliche Belastungen: nicht bekannt Bei Interesse wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: Stadtverwaltung Waldenburg Bürgermeister Markt 1 08396 Waldenburg oder unter Telefon: Sekretariat des Bürgermeisters 037608 123-29. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: Stadtverwaltung Waldenburg Bürgermeister Markt 1 08396 Waldenburg oder unter Telefon: Sekretariat des Bürgermeisters 037608 123-29. Schiedsstelle Waldenburg Der Sprechtag der Schiedsstelle der Stadt Waldenburg findet nach vorheriger telefonischer Vereinbarung statt. Bitte melden Sie sich bei Bedarf unter folgender Rufnummer: (037608)123-0 Reinigung der Bio-Tonnen Der angegebene „Reinigungstag“ ist gleichzeitig der Leerungstag. Die Reinigung erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Leerung. Deshalb sollten die Bioabfallbehälter an den nachfolgend genannten Reinigungstagen nicht sofort nach der Leerung ins Grundstück zurückgeholt werden. Die Leerung und die anschließende Reinigung können sich in Ausnahmefällen bis in die Abendstunden verschieben. Termin für Waldenburg: Freitag, 3. August 2012 Waldenburg sowie die OT Dürrenuhlsdorf, Franken, Niederwinkel, Oberwinkel, Schlagwitz und Schwaben 7 Nr. 7/2012 WALDENBURGER STADTBOTE Mittwoch, 1. August 2012 Die Freiwillige Feuerwehr Waldenburg zieht feierlich um Waldenburgs größte Baustelle des letzten Jahres ist jetzt (zumindest äußerlich) keine Baustelle mehr. Nach etwas mehr als eineinhalb Jahren Bauzeit wurde das neue Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Waldenburg fertiggestellt und der Mannschaft bereit zum Beziehen übergeben. Dieser Meilenstein war Anlass genug für eine große Einzugsfeier, welche am 09.06.2012 stattfand. Der Weg dorthin war lang und auch nicht immer einfach. Punkt elf Uhr begann die Feierstunde, musikalisch untermalt von der Chorgemeinschaft und dem Posaunenchor Waldenburg, mit der Begrüßung durch den Bürgermeister. In seiner Rede übermittelte er seinen Dank an all diejenigen, die den Bau des Gerätehauses ermöglicht und die Umsetzung unterstützt haben und lies, genauso wie Wehrleiter Manfred Wörl in seiner folgenden Rede, die vergangenen Bauetappen Revue passieren: Der erste Spatenstich erfolgte am 22.12.2010 und begann mit einer Reihe Eigenleistungen durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Gemeinsam wurden Bäume gefällt, Sträucher zerteilt, Bauschutt entfernt und sogar zwei alte Gartenlauben abgerissen, um die notwendige Baufreiheit zu schaffen. Diese Eigenleistungen wurden von den Kameraden immer wieder eingefordert, damit das Projekt Gerätehausbau den eng gesteckten finanziellen Rahmen nicht sprengte. Mit der Fertigstellung des Fundaments, etwa fünf Monate nach Baubeginn, wurde am 23.05.2011 feierlich der Grundstein gelegt. Tag um Tag wuchs das Gerätehaus und nahm immer deutlichere Züge an. Nach etwa der Halbzeit stand der Rohbau und wurde am 16.09.2011 mit dem Richtfest gemeinsam mit dem Bürgermeister und einigen Kameraden feierlich gewürdigt. Nachdem der Innenausbau immer weiter voran schritt, wurde auch wieder mehr von den Kameraden abverlangt. Der Innenausbau, Maler-, Montagearbeiten und Arbeiten an den Außenanlagen konnten ebenso durch die freiwilligen Helfer übernommen werden, so dass bis zur Einweihung über 2.500 Stunden in Eigenleistung erledigt wurden. Die Weihe wurde vom Superintendenten Johannes Jenichen mit einem gemeinsamen Gebet und mit den Worten „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“ beendet. Direkt im Anschluss wurde durch den neu gegründeten Traditionsverein der Feuerwehr Waldenburg ein Tag der Offenen Tür veranstaltet, zu dem interessierte Bürgerinnen und Bürger sich ein Bild vom Neubau machen konnten. Hierbei hat der Verein seine erste Bewährungsprobe in Vorbereitung und Durchführung sehr gut bestanden. Für die sehr gute Zusammenarbeit und Unterstützung, auch mit dem Tourismusamt Waldenburg, insbesondere Frau Nadine Salzbrenner, möchte sich die Wehrleitung im Namen aller Kameradinnen und Kameraden beim Vorstand und den Mitgliedern ganz herzlich bedanken. Nach den Aufräumarbeiten stand noch der Löwenanteil des Umzugs bevor. Die Herausforderung besteht darin, nicht nur eine Wache umzuziehen, sondern gleich vier. Im Zuge der Einweihung werden die Standorte Niederwinkel, Dürrenuhlsdorf Besuch aus Frankreich Im Jahr 2010 wurde eine Tradition aus den 1970er Jahren im Rahmen unserer Partnerschaft mit Noyelles-les-Vermelles aufgegriffen und neu belebt. Gemeint ist der Ferienaufenthalt von Kindern aus unserer französischen Partnergemeinde in Waldenburg. In der Zeit vom 7. Juli bis 16. Juli 2012 war die Stadt Waldenburg Gastgeber für 10 Kinder und 1 Betreuer aus Noyellesles-Vermelles. Als Unterkunft wurden 3 Bungalows im Ferienpark Waldenburg angemietet. Durch die Verantwortlichen der Stadt wurde ein abwechslungsreiches Programm erarbeitet. Unter anderem wurde der Erlebnispark Plohn, die Fundgrube St. Anna in Wolkenburg, die Friweika in Weidensdorf und die Stadt Lichtenstein besucht. Viel Spaß hatten unsere kleinen Gäste bei der Schlauchbootfahrt auf der Zwickauer Mulde und diversen Badbesuchen. Aufgrund des regnerischen Wetters musste täglich neu entschieden werden, 8 was unternommen werden konnte. Um den Ferienaufenthalt vorzubereiten und abzusichern, bedarf es der Mitarbeit und Unterstützung vieler. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Herrn Hilmar Reimann und Florian Reimann für ihre Unterstützung zu danken. Beide haben in der Zeit vom 7. bis 16. Juli viel Freizeit zur Betreuung unserer Gäste eingebracht. Pohlers; Bürgermeister und die Oberstadt aufgelöst und zu einem Zug zusammengefasst. Seit nunmehr fünf Wochen finden immer mehr der zahlreichen Ausrüstungsgegenstände, Unterlagen, Möbelstücke und historischen Teile ihren Weg in das neue Gerätehaus. Der Dienstbetrieb läuft mittlerweile auch wieder auf Hochtouren, ob bei der etwa 80 Personen starken aktiven Abteilung oder der Jugendfeuerwehr mit ihren 12 Mitgliedern. In diesem Zuge möchten wir unseren Dank allen beteiligten Baufirmen und Unternehmern übermitteln, die für die Umsetzung gesorgt haben, den Stadträten und Befürwortern, die dieses Projekt erst ermöglicht haben, und allen Gästen der Feierstunde und des Tages der Offenen Tür, die unsere Einweihung zu einem solchen unvergesslichen Erlebnis gemacht haben. Die Liste lässt sich noch mit zahlreichen Personen und –kreisen fortführen. Fakt ist: wir freuen uns auf die Arbeit in unserem neuen Gerätehaus und hoffen auf unfallfreie Einsätze mit einem Happy End. Sascha Mühleisen, Jugendwart Freiwillige Feuerwehr Waldenburg Nr. 7/2012 WALDENBURGER STADTBOTE Mittwoch, 1. August 2012 Abfallbehälter und Sperrmüll am Entsorgungstag rechtzeitig bereitstellen Hinweise bitte beachten Das Amt für Abfallwirtschaft bittet alle Einwohner des Landkreises Zwickau, um eine problemlose und zügige Entsorgung zu gewährleisten, die Abfallbehälter und den Sperrmüll am Entsorgungstag bis 07:00 Uhr frei zugänglich, in kürzester Entfernung zum Fahrbahnrand oder zum nächstmöglichen Haltepunkt des Entsorgungsfahrzeuges bereitzustellen. Weiterhin möchte das Amt darauf hinweisen, dass kein Anspruch besteht, dass die Entsorgung entsprechend des Entsorgungszyklus (wöchentlich oder 14-täglich) stets zur gleichen Uhrzeit erfolgt. Hat die Entsorgung beispielsweise bisher gegen 15:00 Uhr stattgefunden, so lässt sich daraus kein ständiger Anspruch für die Abfallentsorgung gegen 15:00 Uhr ableiten. Es besteht somit kein Anspruch auf Nachentsorgung, wenn die Entsorgung bereits in den Vormittagsstunden stattfand, aber die Behälterbereitstellung aus Gewohnheit erst gegen Mittag erfolgte. Den Entsorgungsunternehmen ist es gestattet, ihre Dienstleistung nach Bedarf auch zweischichtig zu planen bzw. Tageslichtzeiten auszunutzen. Dabei werden auch nach Bedarf Urlaubszeiten, Feiertagsnachberäumungen, Personalausfälle wegen Krankheit und auch Fahrzeugausfälle abgefedert. Die Sperrmüllentsorgungstouren werden abhängig von der Anzahl der im Amt eingehenden Anmeldungen durch Haushalte des Landkreises mittels Sperrmüllkarte geplant. Die Sperrmüllentsorgung wird saisonal bedingt auch zweischichtig erledigt, da im Frühjahr und Sommer die Anmeldungen stark zunehmen. Das bedeutet, dass mitunter der Sperrmüll erst in den Nachmittags- oder Abendstunden abgeholt wird. Amt für Abfallwirtschaft Bundesweite Projekte zum Thema Energiespeicherung für Kindergärten und Schulen Neue Ideen sind gefragt Unter dem Motto „Ressourcen- und Umweltschutz für nachfolgende Generationen“ hat die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) die Bildungsinitiative „Inspektor Energie“ und den Schulwettbewerb „Faszination Energie“ ins Leben gerufen. Kinder im Vor- und Grundschulalter wer- den vom „Inspektor Energie“ altersgerecht mittels eines Puppentheaters und spannenden Experimenten an das Thema „Batterien – Was in ihnen steckt und wie man sie entsorgt“ herangeführt. Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 9 können sich am Schulwettbewerb „Faszination Energie“ beteiligen. Hier sind neue Ideen für die Speicherung erneuerbarer Energie in der Zukunft gefragt. Für beide Projekte kann sich bundesweit jede Einrichtung anmelden. Nähere Informationen dazu sind unter www.inspektor-energie.de und www.energie-fasziniert.de zu finden. Wir gratulieren Geburtstagsglückwünsche August Wir gratulieren allen Jubilarinnen und Jubilaren zum Geburtstag, auch denen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden wollen, wünschen alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. • am 02.08. zum 80. Geburtstag Frau Henriette Scherf, OT Niederwinkel • am 03.08. zum 92. Geburtstag Frau Lisa Rabe • am 04.08. zum 87. Geburtstag Herrn Hans-Eberhard Hoffmann • am 05.08. zum 98. Geburtstag Herrn Johannes Günther • am 05.08. zum 83. Geburtstag Frau Rosemarie Kummer • am 06.08. zum 86. Geburtstag Frau Anneliese Berger • am 07.08. zum 84. Geburtstag Frau Lieselotte Pester, OT Franken • am 07.08. zum 80. Geburtstag Herrn Eberhard Goldmann • am 09.08. zum 97. Geburtstag Frau Else Schuricht • am 09.08. zum 90. Geburtstag Frau Irmgard Dietrich • am 11.08. zum 86. Geburtstag Frau Agathe Dietrich • am 12.08. zum 84. Geburtstag Frau Edeltraut Forgber • am 12.08. zum 82. Geburtstag Frau Erika Krell • am 14.08. zum 82. Geburtstag Frau Margitta Erdt • am 15.08. zum 82. Geburtstag Herrn Robert Koller • am 16.08. zum 84. Geburtstag Frau Erika Stötzner • am 17.08. zum 91. Geburtstag Frau Lisbeth Weise • am 19.08. zum 91. Geburtstag Frau Elli Zaja • am 22.08. zum 84. Geburtstag Frau Inge Jarsumbek • am 24.08. zum 84. Geburtstag Herrn Johannes Rüger • am 31.08. zum 86. Geburtstag Frau Jutta Möbius Das Fest der feiern n Goldenen Hochzeit Hoch am 03.08. das Ehepaar Jörg und G Gudrun Friedrich drich und am 25.08. das Ehepaar Bernd und Bärbel Jacobi. bi. Auch h dazu gratulieren wir auf das allerherzlichste und wünschen noch viele gemeinsame Ehejahre bei bester Gesundheit. 9 Nr. 7/2012 WALDENBURGER STADTBOTE Eheschließungen Juni 2012 Wir gratulieren zur Eheschließung und wünschen für die gemeinsame Zukunft alles Gute und viel Glück. • Enrico Arendt und Jessica Arendt geb. Böttcher aus Gera • Steve Wagner und Sandra Wagner geb. Billing aus Glauchau • Marino Müller und Annette Müller geb. Karczewsky aus Crimmitschau • Toni Klemm-Edelmann geb. Klemm und Diana Edelmann aus Lauf a.d.Pegnitz • Simon Floß und Doreen Floß geb. Müller aus Glauchau • Marco Nendel und Vicky Nendel geb. Buschmann aus Flöha • Georg Keller und Susann Keller geb. Feik aus Leipzig • Sven Günther und Kerstin Günther geb. Felsner aus Berlin • Michael Knoop und Karina Knoop geb. Schmidt aus Oberlungwitz • Michael Grießbach geb. Vogel und Anne Grießbach aus St. Egidien • Maik Busch und Anne Busch geb. Landgraf aus Waldenburg • Steffen Quellmalz und Andrea Quellmalz geb. Eckardt aus Waldenburg • Sascha Stolper und Mandy Stolper geb. Schwenzer aus Mülsen • Falko Herfort und Bianka Herfort geb. Lämmler aus Chemnitz • Alexander Schulz und Christin Schulz geb. Bauer aus Nürnberg • Carsten Mader und Nicolle Mader geb. Hippe aus Callenberg • Michael Junghans und Grit Junghans geb. Baldung aus Chemnitz • Klaus Wittmann und Antje Wittmann geb. Nowak aus Zwickau • Michael Kraneis und Nancy Kraneis geb. Brommer aus Lunzenau • René Staske und Verena Staske geb. Pötzl aus Meerane • Thomas Kuchs und Susan Kuchs geb. Graf aus Lichtenstein • Eric Schmidt und Anke Schmidt geb. Oertel aus Chemnitz • Andreas Lippmann und Susan Lippmann geb. Urban aus Glauchau • Christian Thümmel und Yvonne Thümmel geb. Schmidt aus Callenberg • Sven Langer und Steffi Langer geb. Schmidt aus Mülsen • Maik Müller und Kati Müller geb. Panhans aus St. Egidien • Marcus Mönnich und Denise Mönnich geb. Bierbaß aus Hohenstein-Ernstthal 10 Mittwoch, 1. August 2012 Kirchennachrichten ADVENTGEMEINDE am Rothenberg 1 DU BIST HERZLICH WILLKOMMEN Sa 4.8., 11.8., 18.8., 25.8. 10 Uhr Gottesdienst mit Kindern Sa 1.9. 9.30 Uhr! Familiengottesdienst mit Schulanfängern Einen gesegneten Sommer mit stärkenden Erlebnissen wünschen wir DIR. Für Gespräche und Anfragen stehen wir gern zur Verfügung: Pastor R. Schulz 037204 500459 oder Infotel. 037608 21334 EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHE GEMEINDE Gartenstraße 22, Waldenburg Sonntag 10.00 Uhr Gottesdienst Mittwoch 19.30 Uhr Bibel- und Gebetsstunde Schulnachrichten Liebe Schulanfänger, jetzt ist es bald soweit. Am 1. September 2012 werdet ihr in unsere Schule aufgenommen. Wir laden euch und eure Gäste recht herzlich zur Aufnahmefeier in die Altstädter Schule Waldenburg ein. Die Lehrer der Klassen 1 werden euch 13.30 Uhr in eurem Klassenzimmer begrüßen. Dort dürft ihr zum ersten Mal die Schulbücher in den neuen Ranzen packen, während eure Gäste in der Turnhalle Platz nehmen. Die Kinder der Theater- und Artistikgruppe und unser Spatzenchor haben schon ein tolles Programm vorbereitet. Wir sind schon gespannt, ob auch in diesem Jahr die Zuckertüten kräftig wachsen werden. Viel Spaß noch im Kindergarten! Wir freuen uns auf euch! Die Schüler und Lehrer der Altstädter Schule Frankreich 2012 – erlebnisreiche Tage sind zu Ende gegangen Das Jugendblasorchester des Europäischen Gymnasiums Waldenburg weilte eine Woche lang in der französischen Partnergemeinde Noyelles Les Vermelles. Im Reiseprogramm gab es Ausfahrten in die Städte Calais, Lille und Paris. Besonderer Höhepunkt war ein Stadtkonzert im Herzen der Hauptstadt am Fuße des Eifelturmes. An einigen Vormittagen wurde noch fleißig für die drei Bühnenkonzerte geprobt, eines davon in der Kirche Notre Dame de Calais. Am 14. Juli, dem französischen Nationalfeiertag, war das Orchester ein wichtiger Mitgestalter der Festlichkeiten. Dazu gehörten eine Marschmusik zum Ehrenmal, die feierliche Intonierung der französischen Nationalhymne „Marseillaise“ und Beethovens „Ode an die Freude“ und ein Konzert im Kultursaal von Noyelles Les Vermelles. Wir haben sehr aufgeschlossene, gastfreundliche und humorvolle Menschen kennengelernt und fahren mit Zufriedenheit und erfüllten Erwartungen nach Hause. Nr. 7/2012 WALDENBURGER STADTBOTE Kindergartennachrichten Zirkusfest im Kindergarten Am 16.06.2012 fand im Kindergarten „Schatzkiste“ das jährliche Kindergartenfest statt. Dieses Jahr stand alles unter dem Thema Zirkus. Jede Kindergruppe hatte sich sehr große Mühe und Arbeit gemacht, um einen tollen Programmpunkt vorzuführen. Annett Herold (Kindergartenleiterin) war bei diesem ganzen Spektakel die Zirkusdirektorin und begleitete durch die Vorstellung. Zwischen den Programmpunkten sorgte Clown Anja für viel Spaß. Neben wilden Tigern, süßen Pferdchen, starken Männern und Seiltänzerinnen konnten noch Akrobaten, ein kleiner Flohzirkus, Zauberer sowie ein Tücher-Tanz bestaunt werden. Das Publikum war begeistert und belohnte die kleinen und großen Stars der Manege mit tobendem Applaus. Die Kindertagesstätte Schatzkiste erhielt zudem eine neue Schaukel, welche Clown Anja feierlich freigab. Vielen Dank an die vielen fleißigen Helfer sowie an das gesamte Team der Schatzkiste für das tolle Fest. Silke Reh (Elternbeirat) Mittwoch, 1. August 2012 Vereine und Verbände Volkssolidarität Ortsgruppe Waldenburg Veranstaltungen im August Wir laden herzlich ein: 01.08.2012 13.30 Uhr 02.08.2012 06.08.2012 08.08.2012 13.08.2012 16.08.2012 20.08.2012 22.08.2012 23.08.2012 18.00 Uhr 16.00 Uhr 18.00 Uhr 24.08.2012 27.08.2012 29.08.2012 18.30 Uhr 18.00 Uhr 18.00 Uhr 16.00 Uhr Wandern der Ortsgruppe, Treffpunkt: Parkplatz Lustgarten Tagesfahrt zur Landesgartenschau nach Löbau, Abfahrt siehe Einladung Gymnastik in der Jahn-Turnhalle Tanzgymnastik in der Jahnturnhalle Gymnastik in der Jahn-Turnhalle Kleiner Spaziergang mit Rostern Gymnastik in der Jahn-Turnhalle Tanzgymnastik in der Jahnturnhalle Wassergymnastik im Kreiskrankenhaus, Abfahrt 14 Uhr ab Penny Summer-Special (Musical-Abend ) im Schloss Waldenburg Gymnastik in der Jahn-Turnhalle Halbtagesfahrt nach Altenburg mit Besuch des Insel-Zoo Abfahrt siehe Einladung Vorschau für September 2012 05.09.2012 Wandern der OG 06.09.2012 Wassergymnastik 08.09.2012 Wander- und Radlertag um Lichtenwalde 11.-15.9.12 Mehrtagesfahrt Mecklenburgische Seenplatte 19.09.2012 Tanzgymnastik 20.09.2012 Wassergymnastik 25.09.2012 Brettspielnachmittag 26.09.2012 Tanzgymnastik 27.09.2012 Skat- und Rommeenachmittag 28.09.2012 „Die Akademixer“, Kabarett im Stadttheater Glauchau Für Rückfragen bzw. Anmeldungen sind für Sie da: Herr Franke Telefon 037608/21565, Frau Bachert 037608/21651, Frau Demmler 037608/3284, Frau Mühleisen 037608/21449, Frau Wörl 037608/21957, Reisebuchungen weiterhin unter 03763/789921, Ansprechpartner für soziale Leistungen: Sozialstation Meerane, Oststraße 55, 03764/76809, Zentralküche für Mahlzeitendienst: 03763/172164 oder 172165, Voranmeldungen für alle Veranstaltungen bitte umgehend an o. gen. Ansprechpartner Diakonie Waldenburg Diakonie – Sozialstation W a l d e n b u r g e. V. Die Diakonie-Sozialstation Waldenburg e. V. lädt alle Senioren aus Waldenburg und Umgebung herzlich zu folgenden Veranstaltungen im Seniorentreff Betreutes Wohnen, Obere Kirchgasse 1, ein. Beginn der Veranstaltungen ist jeweils 14.00 Uhr. Di 07.08.12 Spielenachmittag Do 09.08.12 Kaffeekränzchen Di 14.08.12 Rätselrunde Do 16.08.12 Altersgerechte Gymnastik Di 21.08.12 Kaffeekränzchen Do 23.08.12 Spielenachmittag Di 28.08.12 Rätselnachmittag Do 30.08.12 Rommé-Nachmittag Di 04.09.12 Spielenachmittag Oma- und Opatag in der DiakonieTagespflege Waldenburg Am 21. Juni besuchten einige Kinder aus dem Kindergarten Altstädter Kinderland die Omas und Opas in unserer Tagespflege. Die Kinder kamen vormittags und stärkten sich dann erst mal gemeinsam mit den Senioren an einem leckeren Obstsalat. Dann wurde zusammen gemalt und gespielt und eine spannende Geschichte von Kapitän Nemo angehört. Zur Mittagszeit gab es frisch gegrillte Würstchen, die allen besonders gut schmeckten. Kindern und Tagespflegegästen brachte der gemeinsame Tag viel Spaß. Wir bedanken uns bei den Kindern und Erziehern des Kindergartens für den Besuch und freuen uns schon auf den nächsten Oma- und Opatag. Das Team der Diakonie-Tagespflege Waldenburg 11 Nr. 7/2012 WALDENBURGER STADTBOTE Jugendfeuerwehrzeltlager in Wernsdorf – Und wir waren dabei! Am Freitag, den 13.Juli 2012, war große Unruhe in den Reihen der regionalen Jugendfeuerwehren zu erkennen. Doch warum? Die Antwort ist ganz simpel. Es war mal wieder Zeit für ein Jugendfeuerwehrzeltlager. Nach dem erfolgreichen Zeltlager 2011 in Waldenburg fand das diesjährige Zeltlager in Wernsdorf statt. Und zwar vom 13.-15.Juli. Nachdem alles Gepäck verstaut war, machten wir, die Jugendfeuerwehr Waldenburg, uns auf den Weg nach Wernsdorf. Dort angekommen bezogen wir unser Mannschaftszelt und anschließend wurden alle anwesenden Jugendfeuerwehren begrüßt und das Zeltlager eröffnet. Dieses Jahr dabei waren die Jugendfeuerwehren aus Glauchau, Remse, Reinholdshain, Wernsdorf, Schlunzig, Niederschindmaas und natürlich Waldenburg und Schlagwitz. Um danach die restliche Zeit bis zum Abendbrot zu überbrücken wurde uns eine Tagesaufgabe gestellt, welche es zu erfüllen galt. Jede Jugendfeuerwehr musste sich um die Gestaltung einer Fahne Gedanken machen und dies anschließend auch umsetzen. Nach späterer Stärkung mit Leckerrein vom Grill machten sich die verschiedenen Jugendfeuerwehren nach und nach für die Nachtwanderung, das Highlight jedes Zeltlagers, bereit. Auf der nächtlichen Tour galt es, verschiedene Rätsel zu lösen und an Stationen unser Können, in Hinsicht auf das Feuerwehrwesen sowie des täglichen Lebens, zu bestreiten. Erwähnenswert wäre hier das Schlauchkegeln, Strohballenrollen oder das Erraten von Tieren anhand ihrer Laute. Den Rest des Abends ließen wir in gemütlicher Runde ausklingen. Der Samstagmorgen begann für alle mit einer kleinen Portion Frühsport. So spielten wir mit unseren Betreuern zusammen eine Partie Völkerball. Nach anschließendem, ausgedehntem Frühstück hieß es dann für alle Teams verschiedene Zutaten für ein Mittagessen bei eingeweihten Bauern aus Wernsdorf zu besorgen. Auf der Speisekarte stand nämlich selbstgemachte Kartoffelsuppe. So besorgte beispielsweise ein Team Kartoffeln, ein anderes Karotten und was man halt sonst so für eine leckere Kartoffelsuppe benötigt. Anschließend wurde fleißig geschnippelt und gekocht und dann ließen sich alle die köstliche Kartoffelsuppe schmecken. Am Nachmittag ging es dann zur Dorfrally. Die Teams zogen durch Wernsdorf von Station zu Station, über Stock und Stein. An den Stationen musste Teamgeist, Intelligenz oder aber auch einfaches Feuerwehrwissen bewiesen werden. Der spätere Abend ging nach leckerem Abendbrot bei Spiel und vor allem Spaß langsam zu Ende. Nach morgendlichem Frühsport und leckerem Frühstück am Sonntag hieß es Sachen zusammen zu packen und die Zelte abzubauen. Nachdem dies geschehen war, galt es noch das Siegerteam des Wochenendes zu küren. Von neun Mannschaften belegte Glauchau den 3. Platz, Wernsdorf den 2. Platz und unsere Jugendfeuerwehr aus Waldenburg den 1. Platz. Doch trotz der für Waldenburg sehr erfreulichen Siegerehrung hieß es dann Abschied nehmen. Doch Tränen wurden zum Glück keine vergossen, denn das tat der Himmel die Tage zuvor zu genüge. 12 Sächsische MozartGesellschaft e.V Freundeskreis Waldenburg Wir laden herzlich ein zu unserem Konzert nach der Sommerpause Sonntag, 9. September 2012, 17.00 Uhr Schloss Waldenburg, Blauer Saal Liebst du um Schönheit . . . Lieder von Robert Schumann, Gustav Mahler und Moritz Eggert Georg Streuber, Bariton Afra Su, Klavier Die Förderung von jungen Künstlern ist ein stetiges Anliegen von uns. In diesem Jahr begrüßen wir den jungen Bariton Georg Streuber. Aufgewachsen in Chemnitz, erhielt er eine umfassende Gesangsausbildung, war Preisträger bei „Jugend Musiziert“ und erster deutscher Preisträger beim Duschek-Wettbewerb in Prag. In renommierten Konzertchören und als Solist ist er willkommener Gast. In diesem Sommer folgte er erstmals einer Einladung zur Mitwirkung im Chor der Bayreuther Festspiele. Die koreanische Pianistin Afra Su studiert gemeinsam mit Georg Streuber an der Hochschule für Musik „Carl-Maria von Weber“ in Dresden. Eintritt 14 EUR, ermäßigt 10 EUR. AK 18 EUR, ermäßigt 14 EUR Karten über die Buchhandlung Grigo in Waldenburg, Tel.: 037608 215 09 und das Tourismusamt im Schloss Waldenburg, Tel.: 037608 21 000 Wir bedanken uns bei den Wernsdorfer Kammeraden und Kameradinnen für die großartige Organisation des Zeltlagers und bei unserem stellvertretenden Jugendwart, Mario Naumann, für die tolle Betreuung an dem Wochenende unserer Jugendfeuerwehr. Maximilian Silbermann im Namen der Jugendfeuerwehr Waldenburg. Gemeinschafts-Jungtierschau in Waldenburg (Altstadt) Der Kleintierzüchterverein S 567 Waldenburg-Altstadt e.V. führt auch in diesem Jahr seine obligatorische GemeinschaftsJungtier- und Werbeschau durch. Am Sonnabend, dem 4. August 2012, 16.00 Uhr, beginnt unsere Veranstaltung mit gemütlichem Biergartenbetrieb. Am Sonntag, dem 5. August 2012, wird unsere Gemeinschafts-Jungtierschau ab 9.00 Uhr geöffnet. Etwa 100 Rassekaninchen und auch das Rassegeflügel werden in Klein-Volieren ausgestellt. Unterstützung für diese Schau bekommen wir wieder Mittwoch, 1. August 2012 vom Kleintierzüchterverein Remse. Auch der Verein der Vogelliebhaber Waldenburg und Umgebung wird mit einigen Groß-Volieren anwesend sein. Selbstverständlich werden an diesem Sonntag unser urgemütlicher Frühschoppen sowie der beliebte Kaffeenachmittag abgehalten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und grüßen Sie schon jetzt recht herzlich mit einem Gut Zucht! Unser Vereinsgelände befindet sich in Waldenburg-Altstadt an der Grünfelder Straße. Der Vorstand Garten- und Kinderfest des Kleingärtnervereins „Ziegelei e.V.“ Am 11.08.2012 ab 14.00 Uhr lädt die Gaststätte „Zur Palme“ recht herzlich zum diesjährigen Garten- und Kinderfest des Kleingärtnervereins „Ziegelei e.V“ Waldenburg in unser Vereinsgelände in Waldenburg, am Ziegeleiweg 9 ein. Zu Beginn gibt es Kaffee und selbstgebackenen Kuchen. Für unsere Kinder haben wir ein Kinderfest mit dem Spiele-Mobil und Hüpfburg vom Fun Park Glauchau mit vielen Beschäftigungsmöglichkeiten und Überraschungen vorbereitet. Für Musik zur Unterhaltung und Tanz ist gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Nr. 7/2012 WALDENBURGER STADTBOTE Mittwoch, 1. August 2012 Schwaben mit Sonnenschutz und Regenschirm Unser 21. Dorf- und Kinderfest am ersten Juliwochenende folgte auch 2012 wieder dem traditionellen Programm. Selbst das Regenwetter hat mittlerweile Tradition bei uns. Heiß und sportlich ging es beim Kräftemessen der Feuerwehren im Löschangriff zu. Den Ausscheid der Feuerwehrjugend in der AK 8-14 und AK 14-18 beendeten die Mannschaften aus Dürrengerbisdorf bzw. Bräunsdorf als Sieger. Unseren Schwabener Wanderpokal im Feuerwehrwettbewerb der Erwachsenen konnte die Mannschaft des Heimat- und Feuerwehrvereins Dürrenuhlsdorf für ein Jahr mit nach Hause nehmen. Die Dürrenuhlsdorfer stellten mit 27,61 Sekunden ihren bisherigen Rekord auf unserer Wettkampfbahn ein und siegten knapp vor uns Gastgebern. Der Gewinner des Preisskates heißt Alfred Rascher und ist im thüringischen Klausa zu Hause. Im Kegeln siegte bei den Erwachsenen Jens Krumbholz (Schwaben) und bei den Kindern Richard Sett (Dürrenuhlsdorf). Den Ausscheid um die Schützenmeistertitel entschieden Katrin Landgraf (Waldenburg) bei den Frauen und bei den Männern Rainer Landgraf (Schwaben) für sich. Blitz und Donner in der Nacht vom Samstag zum Sonntag konnten unsere Feierlaune im Festzelt nicht trüben. Diskoklänge, beschwingte Tänze der „MeetaGirls“ in ihren originellen Kostümen und das Feuerwerk sorgten für gute Unterhaltung. Am Sonntag fanden über 40 Oldtimerfreunde mit ihren Schmuckstücken den Weg zu uns und hofften mit uns auf schönes Wetter. Dieser Wunsch ging aber nicht in Erfüllung und so fiel schon wie im vergangenen Jahr die geplante Oldtimerrundfahrt buchstäblich ins Wasser. Trotz dieser widrigen Witterungsbedingungen sorgten weitere Höhepunkte vor großem Publikum für ausgelassene Stimmung. Unser Kinderfest begann mit der Übergabe des neuen Kinderspielplatzes durch den Waldenburger Bürgermeister Bernd Pohlers. Im Beisein von vielen Gästen ergriffen die jüngsten Festbesucher sofort Besitz vom neuen Areal. Wir freuten uns sehr, dass innerhalb einer Bauzeit von nur zwei Wochen das Projekt von der Stadtverwaltung sowie den Firmen Einhorn Spielgeräte und Geringswald Tief- und Straßenbau noch vor unseren Feierlichkeiten erledigt werden konnte. Der Mini-Streichelzoo und eine tolle Fermila-Strohhüpfburg luden in regenfreien Minuten ebenfalls zum Spielen ein. Die Kindergruppe der Meeraner „MeetaGirls“ begeisterte Jung und Alt im Festzelt mit dem Tanzmärchen „Der verlorene Schatz von Schwaben“. Zum Abschluss unseres Festes heizten uns die „Reichenbacher Schalmeien“ mit ihrer Musik noch mal richtig ein. Wie immer danken wir an dieser Stelle allen Helfern, Sponsoren, Wettkämpfern, der Stadtverwaltung Waldenburg, dem DRK, den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr und den Mitgliedern unseres Feuerwehrvereins sowie dem Jugendclub Schwaben. Reiner Winter, Vorsitzender Feuerwehrverein Schwaben e. V. 1. Firmen- und Familientag des SV Waldenburg wird zum vollen Erfolg Am 23.06.2012 fand auf dem Waldenburger Sportplatz der 1. Firmen- und Familientag des SV Waldenburg statt. Gemeinsam mit der Lutherkirchgemeinde wurde den Besuchern ein abwechslungsreiches Programm geboten. Während die Eltern spannenden Fußball genossen, konnten die Kinder ihre Geschicklichkeit, Schnelligkeit und auch Treffsicherheit bei den verschiedenen Spielstationen, die von Gemeindemitgliedern betreut wurden, ausprobieren. Wer am Ende des Tages alle Stationen absolviert hatte, konnte an einer Tombola teilnehmen und zusätzlich noch tolle Preise gewinnen. Doch nicht nur für die Kinder wurde etwas geboten. Die erwachsenen Besucher konnten bei bestem Wetter verschiedenen Firmenmannschaften dabei zusehen, wie um eine gute Platzierung gekämpft wurde. Insgesamt nahmen 6 Mannschaften teil, welche in 2 Staffeln spielten. Besonders spannend wurde es dann im Finalspiel, welches im Neunmeterschießen entschie- den werden musste. Als Sieger verließ schlussendlich die 1. Mannschaft von Johnson Controls den Platz vor dem Gelenkwellenwerk Mosel und der Mannschaft von Cargo Express. Wir danken allen Mitwirkenden und Sponsoren für diesen gelungenen Tag und hoffen auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr! 13 Nr. 7/2012 WALDENBURGER STADTBOTE Mittwoch, 1. August 2012 Kulturelles Kartoffelwelt VeranstaltungsKarriere einer Knolle information Sonderausstellung im Museum Waldenburg 30.06.2012 - 31.08.2012 Von Fürsten als exotischer Gartenschmuck begehrt, von Kirchenvertretern als Teufelszeug geschmäht, von Botanikern als Studienobjekt geliebt. Die Kartoffel durchlief viele Stationen auf ihrem Weg von den Kanarischen Inseln, wo sie vermutlich erstmals europäischen Boden berührte, auf die Teller der Bevölkerung. In Deutschland half dabei der Preußenkönig Friedrich II. etwas nach. Im 19. Jahrhundert war die Knolle das Armeleuteessen schlechthin. Die Kraut- und Knollenfäuleepidemie in den 1840er-Jahren traf die Armen daher besonders hart. Allein in Irland verhungerte mehr als eine Million Menschen. Bis nach dem Zweiten Weltkrieg waren Kartoffeln bei uns ein wichtiges Grundnahrungsmittel. Die Ausstellung entstand im Auftrag des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und kann nun ergänzt mit Exponaten aus der Region im Museum Waldenburg besichtigt werden. Öffnungszeiten: Die-Fr 9.00 – 16.00 Uhr, Sa/ So 9.30 – 17.00 Uhr (In den sächsischen Schulferien auch montags von 9-16 Uhr geöffnet. Nach dem großen Erfolg im Sommer 2011 am 24. August findet ab 18.30 Uhr im Schloss Waldenburg der 2. Musicalabend statt. Die Veranstaltungsagentur MIDEA freut sich, mit dem Team von ShowBiss! diesen Abend mit neuem Konzept im schönen Schlossensemble präsentieren zu dürfen. Energiegeladene Stimmen sorgen in dieser Musicalshow für Sommerstimmung und abwechslungsreiche Unterhaltung. Ein musikalischer Sommerabend für Jung und Alt! MIDEA verwöhnt Sie an diesem Sommerabend mit erfrischenden Getränken und kleinen Speisen. Restkarten erhalten Sie in der Touristinformation Waldenburg, in der Buchhandlung Grigo und telefonisch über MIDEA, 0371 4792652 (Vorverkaufspreis für das Konzert inkl. Begrüßungsgetränk 19,90 EUR, Abendkasse 21,00 EUR) Veranstaltungsplan August 05.08. 9.00–17.00 Uhr, GemeinschaftsFreiland-Jungtierschau, Grünfelder Straße 21 Waldenburg 09.08. 18.00 Uhr, Vortragsreihe „100 Jahre Residenzschloss Waldenburg“ „Fürstliches Gesamtkunstwerk- die Neugestaltung des Waldenburger Schlosses 1909–1912“ Dr. Matthias Donath, Kunsthistoriker, Autor, Dresden Blauer Saal 11.08. ab 14.30 Uhr Garten- und Kinderfest, Kleingärtnerverein Ziegelei e.V., Vereinsgelände Ziegeleiweg und Gaststätte zur Palme 18.08. 17:00 Uhr „König Drosselbart“ Freilichtbühne Waldenburg 19.08. 17:00 Uhr „König Drosselbart“ Freilichtbühne Waldenburg 24.08. 18.30 Uhr Musicalabend mit der ShowBiss Company Vorverkauf im Tourismusamt und Buchhandlung Grigo, Schloss Waldenburg, Blauer Saal 24.08. ab 18.00 Uhr 8. Kunz-von-Kauffungen-Lauf Schloss Wolkenburg 25.08. Nacht der Schlösser L a n d k re i s Zwickau/Schloss Waldenburg 26.08. 15:00 Uhr „König Drosselbart“ Freilichtbühne Waldenburg 01.09. 10.00–17.00 Uhr B a u e r n m a r k t Waldenburg, Regionale Spezialitäten aus Landwirtschaft und Handwerk – direkt vom Erzeuger – Freiheitsplatz Waldenburg 01.09. 20:00 Uhr „König Drosselbart“ Freilichtbühne Waldenburg 02.09. 17:00 Uhr „König Drosselbart“ Internationale Orgelwoche mit Konzert in der Schlosskapelle Waldenburg Am 2. September 2012 beginnt 17 Uhr ein Orgelkonzert in der Schlosskapelle Waldenburg. Gemäß dem diesjährigen Motto „Universum Bach“ werden in einem abwechslungsreichen Programm auch Kompositionen von Johann Sebastian Bach zu hören sein. Als Solist begrüßt die Orgelakademie Professor Andreas Schröder aus Karlsruhe. Der in Sachsen gebürtige Kirchenmusiker, Dirigent, Dozent und künstlerische Leiter von Konzertreihen ist seit 1994 Partner der Sächsischen Orgelakademie. Bei zahlreichen Orgelwochen gab er Konzerte, leitete Interpretationskurse und Orgelführungen. Professor Andreas Schröder kennt sich bis zum Detail bei sächsischen Orgeln 14 aus und leistet seit Jahren einen Beitrag, diese kulturellen Kleinode, die sich häufig auch in kleinen Dorfkirchen und unbekannten Orten „verstecken“, einem interessierten Publikum erlebbar zu machen. Er leitete mehrfach Orgelexkursionen der Orgelakademie, so auch in diesem Jahr die Exkursion ins Vogtland (s. Übersicht Internationale Orgelwoche im Infokasten). Geschichtsverein Waldenburg e.V. Sponsoren: Sparkasse Chemnitz, Kulturraum Vogtland-Zwickau und die Stadt Lichtenstein. Veranstalter: (Informationen und Anmeldung zur Exkursion) Sächsische Orgelakademie e. V., Badergasse 17, 09350 Lichtenstein E-Mail: saechsische-orgelakademie@web.de, Tel. 037204 605330 31, Fax 037204 605332 Informationen www.saechsische-orgelakademie.de Wir möchten nochmals an den Vortrag „Karl May in Waldenburg“ mit Stadtchronist Wolfgang Hallmann aus Hohenstein-Ernstthal am Sonntag, dem 26. August 2012 14.30 Uhr im Badehaus Grünfelder Park, erinnern. Eintritt frei! (Siehe Veröffentlichung im Stadtboten Juli) Nr. 7/2012 WALDENBURGER STADTBOTE Mittwoch, 1. August 2012 15. Bauernmarkt in Waldenburg am 01. September 2012 Auch dieses Jahr findet das Markttreiben wieder auf dem Freiheitsplatz (Gelände vom Töpfermarkt) statt. Der diesjährige Waldenburger Bauernmarkt findet am 01. September, von 10 bis 17 Uhr, auf dem Freiheitsplatz statt. Traditionell gibt es auch in diesem Jahr wieder regionale Spezialitäten aus Landwirtschaft und Handwerk – direkt vom Erzeuger und auch so manche Köstlichkeit vor Ort zu probieren und natürlich auch zu kaufen. Ob herzhafte Genüsse, wie Käse und Fisch, Hausschlachtene Wurst, Spezialitäten vom Rind, Schwein, Kaninchen, Wild, Wasserbüffel, Pferd und Geflügel, frische Eier, Butter, Joghurt, Eis oder Obst, Gemüse und Edelpilze – hier ist für jeden Gaumen das Passende dabei. Natürlich ist auch dieses Jahr der Holzofenbäcker auf dem Markt, es gibt wieder große runde Bauernkuchen, Honig und Honigprodukte, hausgemachte Gelees, Marmeladen und Sanddornprodukte werden angeboten. Auch ein großes Angebot an edlen Gewürzen, Ölen (Vorführung einer Ölpresse) und Kräuterlikören ist im Angebot. Probieren Sie außerdem die Tiroler- oder Antipastispezialitäten. Auch Naturprodukte, großes Angebot an Holzwaren, Töpfer- und Korbwaren, handgefertigte Seife sowie Alpaka- und Schafwollprodukte, Zwiebelzöpfe, Mineralien, Textilien und Pantoffeln in verschiedenen Kollektionen werden auf dem Markt feilgeboten. Ein Papierschöpfer und ein Grafiker zeigen ihre Handwerkskunst. Es warten Alpakas auf interessierte Besucher. Lustige Gärtnerinnen vertreiben den kleinen Besuchern mit neuen Spielideen die Zeit. Basteln und Kinderschminken stehen ebenfalls auf dem Programm. Wohnung 1. Etage, saniert in 08396 Waldenburg, Glauchauer Straße 6, ab 01. August 2012 zu beziehen. Küche, Bad (Wanne, Dusche, WC und Stellplatz für Waschmaschine u. Trockner), Wohnzimmer, Schlafzimmer, Balkon, Keller, Schuppen und Garten. Grundfläche der Wohnung: 61,3 qm Telefon HOT-ABS mbH Muldentalmarketing Stadtverwaltung Waldenburg IMPRESSUM: Der WALDENBURGER STADTBOTE erscheint monatlich. Die Verteilung erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister der Stadt Waldenburg, Herr Bernd Pohlers, 08396 Waldenburg, Markt 1, Telefon (03 76 08) 123-0, Fax (03 76 08) 123-10, e-mail: k.kirsten@waldenburg.de, http://www.waldenburg.de, Tourismusamt Telefon (03 76 08) 2 10 00. Vertrieb: WVD Zustellservice GmbH, Heinrich-Lorenz-Straße 2-4, 09120 Chemnitz Direktkontakt bei Nichterhalt: Tel. 0371 5289-245, e-mail: info@wvd-zustellservice.de Gesamtherstellung: SCHWARZ DRUCK, Werbung und Verlag GmbH, Guteborner Allee 8, 08393 Meerane, Telefon (0 37 64) 79 15-0, Fax (0 37 64) 79 15-38, info@ schwarz-druck-meerane.de, www.schwarz-druck-meerane.de. Top Lage in Waldenburg Stadtmitte 3 sanierte Wohnungen zu vermieten. 1-Raum-Whg. im EG, 32 qm, separate Küchenecke, Bad mit Dusche, WC, Laminat, ZH, Kaltmiete 125 EUR, Warmmiete 200 EUR inkl. NK Nichtraucherwohnung, kein Kinderzimmer. Zu erfragen unter: Ute Kämpf Ab ca. 13.00 Uhr erwartet Sie die Interessengemeinschaft der Oldtimer-Freunde Langenchursdorf mit ihren 8 – 10 altertümlichen Traktoren. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt! Roster und Rauchwürste, Pfefferhacksteaks, Wildsoljanka, Pilzpfanne, Lángos, Fischimbiss, Kaffee und Kuchen, alkoholfreie Getränke, Bier und viele andere Leckereien sind im Angebot. Achtung! Es wird für die Waldenburger ein Shuttlebus fahren. Die genauen Abfahrtszeiten entnehmen Sie bitte dem Programm, welches im Wochenspiegel veröffentlicht wird. Besuchen Sie unseren 15. Bauernmarkt mit über 60 Anbietern - wir freuen uns auf Sie! 037608 22871 037608 15936 bzw. im Jeans-Eck Waldenburg 2-Zi.-Whg. im EG, 36 qm, separate Küchenecke, Bad mit Dusche und WC, Laminat, ZH, Kaltmiete 145 EUR Warmmiete, 225 EUR inkl. NK 2 1/2-Zi.-Whg. im OG, 70 qm, mit Einbauküche, Bad, ZH, Kaltmiete 280 EUR, Warmmiete 450 EUR inkl. NK Infos und Besichtigung über Frau Dörfel 015225132801 Hin und weg . . . Egal wo Sie Ihren Sommer verbringen, wir wünschen eine Starke Ideen, starke Umsetzung. schöne Urlaubszeit! D E S I G N · P R I N T · V E R L AG www.schwarz-medien-center.de info@schwarz-medien-center.de Firmengruppe Schwarz SCHWARZ Medien-Center GmbH Schwarz Druck, Werbung und Verlag GmbH Guteborner Allee 8 Gewerbegebiet 08393 Meerane Telefon 03764 7915-0 15