Produkt 05.312.01 Grundsicherung nach dem SGB II - Rhein-Erft
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Produkt 05.312.01 Grundsicherung nach dem SGB II - Rhein-Erft
Produkt 05.312.01 Grundsicherung nach dem SGB II Produktbereich: 05 Soziale Leistungen Produktgruppe: 05.311 Grundsicherung nach dem SGB II Organisationseinheit: 50 Verantwortlich: Amtsleiter/in Amt für Familien, Generationen und Soziales Produktdefinition Kurzbeschreibung Die Aufgaben des Rhein-Erft-Kreises als Leistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch II bestehen in der Ausübung der Richtlinienkompetenz bezüglich der seitens des Jobcenters Rhein-Erft übernommenen Aufgaben des kommunalen Trägers sowie in der Finanzierung der an das Jobcenter Rhein-Erft übertragenen Aufgaben. Auftragsgrundlage § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II Zielgruppe Hilfebedürftige erwerbsfähige Menschen und deren Angehörige, Geschäftsleitung und MitarbeiterInnen des Jobcenters Rhein-Erft Ziele Qualitätssicherung im Rahmen der Aufgabenerfüllung und Ausgabenbegrenzung Zeitnahe finanzielle Abwicklung der Forderungen der BA sowie der Erstattungsansprüche gegenüber Bund und Land Leistungsbeschreibung Der REK ist Leitungsträger nach dem SGB II und zuständig für - Leistungen zur Eingliederung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-4 SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II Darlehen bei Mietschulden nach § 22 Abs. 5 SGB II Einmalige Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II und § 29 SGB II Das Jobcenter Rhein-Erft ist für die Leistungsgewährung und die Vermittlung Arbeitsuchender nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch II (SGB II) im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises zuständig, wobei der REK als Leistungsträger über den Erlass von Richtlinien auf die Art der Aufgabenwahrnehmung Einfluss nimmt. Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 2 SGB II in Form von Schuldnerberatung werden auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit den Schuldnerberatungsstellen unmittelbar mit dem REK abgerechnet. Die Leistungen in kommunaler Trägerschaft gemäß §§ 22, 23 SGB II werden durch das Jobcenter gewährt, aus dem Bundeshaushalt ausgezahlt und vom REK wieder erstattet. Der Bund beteiligt sich an den kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung. Das Land erbringt Ausgleichsleistungen aus der sog. Wohngeldersparnis. Stellenplanauszug Stellenanteile Beamte Stellenanteile tariflich Beschäftigte 2013 0,48 0,19 2014 2015/2016 0,48 0,48 0,19 0,19 Grundzahlen (G), Kennzahlen (K) IST 2013 EinwohnerInnen im Rhein-ErftKreis 1 Durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften/Monat Durchschnittliche monatliche Aufwendungen für Kosten der Unterkunft (KdU) Durchschnittliche monatliche Aufwendungen für Kosten der Unterkunft/Bedarfsgemeinschaft Durchschnittliche monatliche Aufwendungen für Kosten der Unterkunft/10.000 Einwohner Ansatz 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 G 456.602 456.602 456.602 456.602 456.602 456.602 456.602 18.060 18.200 18.666 19.002 19.344 19.692 20.047 G G 7.101.291 7.458.333 7.695.833 7.965.167 8.244.000 8.532.500 8.831.167 G 393 410 412 419 426 433 441 155.525 163.344 168.546 174.444 180.551 186.870 193.411 G Erläuterungen 1) Quelle: Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2011, Landesbetrieb Information und Technik NordrheinWestfalen (IT.NRW), abgerufen am 26.11.2014 Teilergebnishaushalt Produkt 05.312.01 Grundsicherung nach dem SGB II Rhein-Erft-Kreis Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 01 Steuern und ähnliche Abgaben 0 0 0 0 0 0 0 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0 0 0 0 0 0 0 03 + Sonstige Transfererträge 0 0 0 0 0 0 0 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0 0 0 0 0 0 0 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0 0 0 0 0 0 0 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 37.233.747 37.513.900 39.060.500 40.061.850 41.095.650 42.162.700 43.264.550 4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber. 8.465.250 9.483.150 10.929.900 11.039.200 11.149.550 11.261.050 11.373.700 0 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 28.768.497 28.029.750 28.129.600 29.021.650 29.945.100 30.900.650 31.889.850 24.056 0 0 0 0 0 0 3.553 0 0 0 0 0 0 20.503 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 = Ordentliche Erträge 37.257.803 37.513.900 39.060.500 40.061.850 41.095.650 42.162.700 43.264.550 11 - Personalaufwendungen -7.921.575 -9.460.000 -10.974.100 -10.955.650 -11.066.750 -11.178.000 -11.290.900 5011000 Dienstbezüge Beamte -1.011.903 -1.120.900 -1.208.100 -1.212.850 -1.225.000 -1.237.250 -1.249.650 4488000 Kostenerst. übriger Bereich 4491000 Leistungsbtlg.Unterk. u.Heizung 07 + Sonstige ordentliche Erträge 4591000 Andere so. ord. Erträge (pr.) 4591010 Andere so. ord. Erträge (ö.-r.) 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/- Bestandsveränderungen 10 5011900 Dienstbezüge Beamte (Risiko 1:1) 5012000 Dienstbezüge tarifl. Beschäft. 5012001 Dienstbezüge tarifl. Beschäft. Projekte 5022000 Beitr. Versorg.-kasse t. Besch 5022001 Beitr. Versorg.-kasse t. Besch. Projekte 5032000 Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch 5032001 Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch Projekte 5032100 Beiträge an die Unfallkasse NRW 0 -30.750 0 0 0 0 0 -5.372.332 -6.099.200 -7.168.100 -7.175.200 -7.246.900 -7.319.400 -7.392.600 0 0 -6.550 -12.350 -12.450 -12.600 -12.700 -437.944 -487.150 -575.350 -574.800 -580.550 -586.350 -592.200 0 0 -550 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.072.284 -1.232.800 -1.459.050 -1.460.850 -1.475.500 -1.490.200 -1.505.150 0 0 -1.300 -2.450 -2.500 -2.550 -2.550 -27.111 -31.250 -35.450 -35.350 -35.750 -36.300 -36.700 5051000 Zuf. Pensionsrückstell. Besch. 0 -357.700 -519.650 -480.800 -487.100 -492.350 -498.350 5051900 Zuf. Pensionsrückstell. Besch. (Risiko 1:1) 0 -100.250 0 0 0 0 0 12 - Versorgungsaufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 -3.952.822 -4.247.500 -4.770.000 -4.913.100 -5.060.500 -5.212.300 -5.368.700 -3.952.822 -4.247.500 -4.770.000 -4.913.100 -5.060.500 -5.212.300 -5.368.700 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5233000 Erst. Aufw. von Dr. an ZV und dgl. 14 - Bilanzielle Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 0 15 - Transferaufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 16 - Sonstige Aufwendungen -90.319.393 -94.792.000 5421000 Aufw. für ehremamtl. Tätigkeit -1.023 -1.100 -97.320.800 -100.657.800 -104.108.800 -107.675.800 -111.364.800 -1.100 -1.100 -1.100 -1.100 -1.100 Teilergebnishaushalt Produkt 05.312.01 Grundsicherung nach dem SGB II Rhein-Erft-Kreis Nr. Bezeichnung 5431700 Sachverständigen-, Ger.- u.ähnl. Kosten 5461000 Leist.btlg. bei Unterk. u. Heizung 5461001 Leist.btlg. bei Unterk. u. Heizung sonstige vorl. Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Plan 2017 -432 -1.000 -1.000 -1.000 -85.215.493 -89.500.000 -92.350.000 -95.582.000 -1.396.898 -1.453.000 -1.300.000 -1.300.000 Plan 2018 -1.000 Plan 2019 -1.000 -1.000 -98.928.000 -102.390.000 -105.974.000 -1.300.000 -1.300.000 -1.300.000 A. 5462000 L.btlg. bei Leist. Eingl. AS -222.763 -156.800 -170.000 -175.000 -180.000 -185.000 -190.000 5463000 Leist.btlg. bei einmalige Leist. an AS -1.572.275 -1.550.000 -1.650.000 -1.750.000 -1.850.000 -1.950.000 -2.050.000 5468000 Leist.btlg. bei Abwicklung über Jobcenter -1.910.509 -2.130.100 -1.848.700 -1.848.700 -1.848.700 -1.848.700 -1.848.700 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (=Zeilen 10 und 17) 19 -102.193.790 -108.499.500 -113.064.900 -116.526.550 -120.236.050 -124.066.100 -128.024.400 -64.935.987 -70.985.600 -74.004.400 -76.464.700 -79.140.400 -81.903.400 -84.759.850 + Finanzerträge 0 0 0 0 0 0 0 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) 0 0 0 0 0 0 0 -64.935.987 -70.985.600 -74.004.400 -76.464.700 -79.140.400 -81.903.400 -84.759.850 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 18 und 21) 23 + Außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0 0 24 - Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 25 = Außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0 0 26 = Jahresergebnis -64.935.987 -70.985.600 -74.004.400 -76.464.700 -79.140.400 -81.903.400 -84.759.850 27 + Erträge aus internen Leistungsbezieungen 0 0 0 0 0 0 0 28 - Aufwendungen aus internen 0 -5.850 -5.900 -5.900 -6.000 -6.050 -6.150 0 -5.850 -5.900 -5.900 -6.000 -6.050 -6.150 -64.935.987 -70.991.450 -74.010.300 -76.470.600 -79.146.400 -81.909.450 -84.766.000 Leistungsbeziehungen 5811000 Aufw. aus interner Leistungsverr. (ILV) 29 = Teilergebnis (Zeilen 26, 27, 28) Teilfinanzhaushalt Produkt 05.312.01 Grundsicherung nach dem SGB II Rhein-Erft-Kreis Nr. 17 Bezeichnung = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ( vorl. Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 VE 2015 VE 2016 Ansatz 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 -65.476.377 -70.826.350 -74.146.050 0 0 -75.983.900 -78.653.300 -81.411.050 -84.261.500 =Zeilen 9 und 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 + Einz. aus der Veräußerung von 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sachanlagen Finanzanlagen 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 0 0 0 0 0 24 - Auszahlungen f. d. Erwerb v. Grundst u. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gebäuden 25 26 Anlageverm. 27 - Auszahlungen für den Erwerb von 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 0 0 0 0 0 = Saldo aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -65.476.377 -70.826.350 -74.146.050 0 0 -75.983.900 -78.653.300 -81.411.050 -84.261.500 Finanzanlagen 31 23 und 30) 32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag ( =Zeilen 17 und 31) 33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 34 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 35 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Produkt 05.312.01 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zu SK 50xxxxx: Erläuterungen zu den Veränderungen der Personalaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr siehe detaillierte Darstellungen am Ende des Vorberichtes. SK 4484000 Dieser Ansatz dient der Erstattung der dem Rhein-Erft-Kreis entstehenden Verwaltungskosten durch das Jobcenter. Dazu gehört auch eine pauschalierte Erstattung für Dienstreisen. Die Modalitäten der Kostenerstattung richten sich nach dem Dienstleistungsüberlassungsvertrag zwischen dem Kreis und dem Jobcenter. Die Erhöhung der Erstattung für das im Jobcenter eingesetzte Personal ergibt sich aus der zum 01.01.2015 in Kraft getretenen „Ersten Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung“. Die Versorgungsaufwendungen werden nicht mehr pauschal mit 30%, sondern nunmehr mit 35% der Dienstbezüge angesetzt. Zudem werden die Personalverwaltungskosten zukünftig mit 2,2% statt wie bisher mit 2,0% abgerechnet. Hinzu kommt eine Erhöhung, die durch zusätzliche Personalaufwendungen aufgrund der Aufstockung des JobcenterStellenplans zu begründen ist. Hochrechnung der Folgejahre entsprechend den Orientierungsdaten des MIK (siehe hierzu auch die allgemeinen Erläuterungen im Produkt 01.111.11). SK 4491000 Der Bund erhöhte zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Mehrlasten des SGB II seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) für die Jahre 2011 – 2013 von 24,5 % um 11,3 % auf insgesamt 35,8 %. Die für das Land Nordrhein-Westfalen ab dem 01.01.2015 geltende Höhe der Bundesbeteiligung an den KdU ergibt sich wie folgt: 31,3 % Bundesbeteiligung gemäß § 46 Abs. 5 Satz 3 SGB II i.d.F. des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. 2014 Teil 1 Nr. 63 vom 30. Dezember 2014) 3,7 % Bundesbeteiligung gemäß § 46 Abs. 6 und 7 SGB II (Bildung und Teilhabe) (der angegebene Prozentsatz gilt bis zur rückwirkenden Anpassung für das Jahr 2015 durch das MAIS im Wege der Rechtsverordnung vorläufig) Die Bundesbeteiligung gemäß § 46 Abs. 5 Satz 3 SGB II wird wie bisher an den Kreis weitergeleitet. Die Bundesbeteiligung nach § 46 Abs. 6 und 7 SGB II für Bildung und Teilhabe in Höhe von vorläufig 3,7% für das Jahr 2015 wird nicht wie bisher an die Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet. Die Weiterleitung erfolgt nunmehr gemäß § 6a AG-SGB II NRW. Danach werden die vom Land NRW über die Beteiligungsquote nach § 46 Abs. 6 und 7 SGB II vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für BuT-Leistungen im Verhältnis des jeweiligen Anteils der Aufwendungen des Kreises zu den Gesamtaufwendungen aller Kreise und kreisfreien Städte für die Leistungen nach § 28 SGB II und § 6b Bundeskindergeldgesetz des jeweiligen Vorjahres weitergeleitet. Für die Weiterleitung der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 6 und 7 SGB II wurde gem. § 6a Abs. 4 Satz 5 AG-SGB II NRW für den Kreis rückwirkend zum 01.01.2014 ein Anteil von 1,862483126062800 % festgelegt, was Aufwendungen des Kreises für Bildung und Teilhabe (gemäß § 28 SGB II und § 6b BKGG) in Höhe von 2,641 Mio. EUR entspricht. Dieser Anteil gilt im Jahr 2015 bis zur Festsetzung des neuen Anteils vorläufig (§ 6a Abs. 4 Satz 3 AG-SGB II NRW). Soweit sich infolge der Festlegung des für den Rhein-Erft-Kreis für das Jahr 2014 gültigen Anteils rückwirkend zum 1. Januar 2014 eine Über- oder Unterzahlung ergibt, wird diese im Rahmen der Weiterleitung der Bundesbeteiligung nach § 6 Abs. 1 AG-SGB II NRW im Wege der Verrechnung ausgeglichen. Die im Haushaltsentwurf 2015/2016 veranschlagte „Übergangsmilliarde“ in Höhe von 3,1 Mio EUR p.a. wurde im Rahmen des Veränderungsdienstes vom Produkt 05.312.01 ins Produkt 16.611.01 verlagert und bei SK 4131000 veranschlagt. Ab 2015 setzt sich die Leistungsbeteiligung an den Kosten für Unterkunft auf Basis der für 2015/2016 kalkulierten KdUAufwendungen (SK 5461000) wie folgt zusammen: Höhe des Erstattungssatz fix. Leistungsbeteiligung 24,5% KdU 1,9% Warmwasseranteil Bildung und Teilhabe Verwaltungskosten 1,2% Bildung und Teilhabe Zwischensumme: Kalkulierte KdUKalkulierte KdUAufwendungen 2015 in EUR Aufwendungen 2016 in EUR 92.350.000 95.582.000 22.625.750 23.417.600 1.754.650 1.816.050 2.641.000 2.641.000 1.108.200 28.129.600 1.147.000 29.021.650 Der Betrag für Bildung und Teilhabe verteilt sich wegen des unterschiedlichen Empfängerkreises auf die Produkte 05.311.10 (siehe SK 5338000), 05.311.60 (siehe SK 5338000), 05.312.01 (siehe SK 5468000) und 05.351.01 (SK 5338000) und wurde mit Ausnahme der Aufwendungen im Produkt 05.311.10 aufwandsdeckend kalkuliert. SK 5233000 Nach § 46 Abs. 3 SGB II beträgt der Anteil des Bundes an den Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung 84,8%. Vom kommunalen Träger ist ein Finanzierungsanteil von 15,2% zu erbringen. Das Gesamtverwaltungskostenbudget wird im Rahmen der gemeinsamen Trägerversammlung (siehe auch § 44c SGB II) beschlossen. Der im Haushaltsplanentwurf 2015/2016 geplante Ansatz für das Verwaltungskostenbudget wurde in der Sitzung der Trägerversammlung Jobcenter Rhein-Erft-Kreis am 12. Dezember 2014 aufgrund gestiegener Personal-, Dienstleistungs- und Sachkosten an die laufendende Entwicklung angepasst. Die Personalaufwendungen als größter Kostenfaktor basiert überwiegend auf der Entwicklung der Fallzahlen und der gesetzlichen Betreuungsschlüssel im Integrationsbereich sowie der vereinbarten Betreuungsdichte im Leistungsbereich. Aufgrund stetig steigender Fallzahlen (s. SK 5461000) bei den Bedarfsgemeinschaften (BG´s) und den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) musste der Stellenplan des Jobcenters Rhein-Erft an die laufende Entwicklung angepasst werden. Damit einhergehend ist mit einem Anstieg der Personalaufwendungen zu rechnen. Darüber hinaus wurde ab 2015 die Initiierung eines Projektteams „KdU-Senkung“ beschlossen, dessen Aufgabe es ist, die individuelle Wohnungssituation von wohnungssuchenden SGB II Hilfebedürftigen zu verbessern und hierbei auch gerade im Interesse dieser Hilfebedürftigen angemessene und kostenbewusste Lösungen zu finden. Für die Bildung des Projektteams ist die Einstellung von drei zusätzlichen Fachkräften als interne Jobcenter Immobilienmakler erforderlich. Zur Durchführung der o.g. Aufgabe wurden daher ab 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 55.000 EUR p.a. bereitgestellt. Zudem besteht im Zusammenhang mit erforderlichen Maßnahmen im Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ein erhöhter Bedarf an Fachkräften sowie an weiteren sicherheitsvorbeugenden Handlungsmaßnahmen. Darüber hinaus besteht ab 2015 das Risiko, dass durch eine geplante Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zusätzliche Aufwendungen im Rahmen der Kosten der Unterkunft und der Verwaltungskosten Jobcenter entstehen können, welche bislang nicht bezifferbar sind. Ausgehend von einem kalkulierten Ansatz für 2015 in Höhe von 4.770.000 EUR wurde für die Folgejahre eine Steigerung von 3% p.a. berücksichtigt. SK 5461000 Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II / Hartz IV) sind die Kosten der Unterkunft (KdU) nur in angemessener Höhe von den Jobcentern zu übernehmen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist von den örtlichen Jobcentern durch Richtlinien zu konkretisieren. Die Jobcenter in NRW orientieren sich dabei an den Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS). Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 16.05.2012) musste bei der Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ab dem 01.01.2010 auf die in Nr. 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes NRW festgesetzten Werte zurückgegriffen und mithin als angemessene Wohnungsgröße für einen Ein-PersonenHaushalt eine Wohnfläche von 50 qm berücksichtigt werden. Dies führt zu erheblichen Aufwandssteigerungen. Darüber hinaus zeichnet sich im Rhein-Erft-Kreis ein weiterer eklatanter Anstieg der Fallzahlen bei Bedarfsgemeinschaften (hier insbesondere 1-Personen-Bedarfsgemeinschaften) und Leistungsempfängern ab. So stieg im Rhein-Erft-Kreis alleine im Haushaltsjahr 2013 die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von 17.469 um 602 auf insgesamt 18.071. Zum Stichtag 30.11.2014 lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften bei 18.516 (Stand: 26.02.2015). Das entspricht einem Anstieg in 2014 von ca. 2,46% (Quelle: Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II – Report für Kreise und Kreisfreie Städte; http://statistik.arbeitsagentur.de). Diese Entwicklung wurde bei der Ansatzbemessung berücksichtigt. Beginnend ab 2015 wurde bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften eine jährliche Steigerung von 1,8% einkalkuliert. Erschwerend kommt hinzu, dass das Empirica-Gutachten (Schlüssiges Konzept zur Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft) regelmäßig fortzuschreiben ist und dass die Regelsätze in wiederkehrenden Zeitabständen (letztmalig zum 01.01.2013 um 2,26%) ebenfalls angepasst werden, was mittelbar zu einem Anstieg der KdU-Aufwendungen führt, was den Kreishaushalt zusätzlich belastet. Zudem besteht ab 2015 aufgrund einer geplanten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes das Risiko steigender Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft, was den Kreishaushalt zusätzlich belasten könnte (siehe auch Ausführungen zu SK 5233000). Aufgrund der oben gemachten Ausführungen kalkuliert der Rhein-Erft-Kreis für 2015 für die Kosten der Unterkunft mit Aufwendungen in Höhe von 92.350.000 EUR und in 2016 mit 95.582.000 EUR. SK 5461001 Unter sonstigen Leistungen für Unterkunft und Heizung gem. § 22 III SGB sind Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten zu verstehen. Enthalten sind zudem Leistungsbeteiligungen bei Mietschulden. Aufgrund des bisherigen günstigen Verlaufs in 2014 wurde der Ansatz ab 2015 entsprechend angepasst und moderat gesenkt. In den Folgejahren wurde ein gleichmäßiger Verlauf kalkuliert. SK 5462000 Der Ansatz wird für Leistungen zur Eingliederung nach § 16 Abs. 2 SGB II bereitgestellt. Insbesondere werden hierüber Kosten für Schuldnerberatung und Kinderbetreuungskosten (z.B. wegen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) abgewickelt. Die Erstattung erfolgt i.d.R. nicht an die Bundesagentur für Arbeit, sondern aufgrund vertraglicher Verpflichtungen direkt an die Leistungserbringer (z.B. Schuldnerberatungsstellen, Frauenhäuser, Kinderbetreuungsstellen usw.). SK 5463000 Neben den laufenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II - Hartz IV), der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) werden einmalige Leistungen gesondert erbracht für insbesondere: 1. 2. 3. Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen Die Erstattung erfolgt aufgrund der Aufgabenwahrnehmung durch das Jobcenter Rhein-Erft-Kreis an die Bundesagentur für Arbeit. SK 5468000 Mit Wirkung vom 01. April 2011 wurde das Gesetz zur Änderung des SGB II und SGB XII beschlossen. Es beinhaltet neben Änderungen im Bereich der Kosten der Unterkunft (SGB II) bereits ab 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket sowie ab 2012 eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung nach dem SGB XII. Zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für den Personenkreis des Produktes 05.312.01 wurden beim RheinErft-Kreis folgende Ansätze eingeplant: Bezeichnung Schul- und KiTaAusflüge u. mehrt. KiTa-Fahrten Mehrtägige Klassenfahrten Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung Soziale/kulturelle Teilhabe Schulbedarf Summe Ansatz 2015 in EUR 55.450 462.200 36.950 166.400 480.650 184.850 462.200 1.848.700 Ansatz 2016 in EUR 55.450 462.200 36.950 166.400 480.650 184.850 462.200 1.848.700 Ansatz 2017 in EUR 55.450 462.200 36.950 166.400 480.650 184.850 462.200 1.848.700 Ansatz 2018 in EUR 55.450 462.200 36.950 166.400 480.650 184.850 462.200 1.848.700 Ansatz 2019 in EUR 55.450 462.200 36.950 166.400 480.650 184.850 462.200 1.848.700 Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu SK 4491000 und auf die Erläuterungen zum Bildungs- und Teilhabepaket der Produkte 05.311.10, 05.311.60 und 05.312.01 verwiesen.