panda antivirus 2007 / panda antivirus + firewall 2007 / panda

Transcription

panda antivirus 2007 / panda antivirus + firewall 2007 / panda
ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
Bitte lesen Sie die folgende Lizenzvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie dieses
Programm verwenden. Durch das Akzeptieren der Vereinbarung erklären Sie sich damit
einverstanden, Benutzer oder Lizenznehmer zu werden, und Sie erkennen ausdrücklich
alle Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung an. Falls Sie die
Bestimmungen der Vereinbarung nicht akzeptieren, dürfen Sie das Programm nicht
installieren. Durch die Verwendung des Programms erkennen Sie die Bestimmungen
und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung an.
Diese Lizenzvereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem
Lizenznehmer und PANDA SECURITY S.L. (im Folgenden: „PANDA“) im Hinblick
auf den Vereinbarungsgegenstand dar. In gleicher Weise und soweit dies mit dem
geltenden Recht vereinbar ist, haben die Bestimmungen und Bedingungen der
vorliegenden Lizenzvereinbarung Vorrang vor allen Mitteilungen bzw.
Werbeunterlagen, sofern diese Dokumente den Bestimmungen und Bedingungen der
vorliegenden Lizenzvereinbarung widersprechen oder wenn diese Dokumente älter als
diese Lizenzvereinbarung sein sollten.
Durch das Akzeptieren der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung
werden außer den in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten keinerlei
Eigentumsrechte an dem Programm übertragen, das PANDA bzw. seinen SoftwareZulieferern gehört.
1.- ERTEILUNG DER LIZENZ: PANDA erteilt mit dieser Vereinbarung dem
Lizenznehmer die beschränkte, einfache und nicht übertragbare Lizenz und das Recht,
das Programm während der Vertragslaufzeit unter den hier genannten
Vertragsbedingungen zu nutzen.
Testversionen darf der Lizenznehmer nur für den von PANDA angegebenen Zeitraum
verwenden. Um diesen Zeitraum zu verlängern, bedarf es der schriftlichen
Genehmigung durch PANDA. Ungeachtet der Bestimmungen der Lizenzvereinbarung
bietet PANDA keine Garantien hinsichtlich der Testversionen des Programms. Diese
werden im Hinblick auf die vorliegende Vereinbarung ohne Gewährleistung (auf „as
is“-Basis) bereitgestellt.
Werbeversionen des Produkts dürfen nur einmal und nur auf einem einzigen Computer
installiert werden. Es dürfen nicht mehrere Werbeversionen eines Produkts auf einem
Computer installiert werden.
Eine OEM-Version darf nur entsprechend den von Panda festgelegten Voraussetzungen
mit Hardware verkauft werden. Folglich behält PANDA sich das Recht vor, OEMVersionen zu deaktivieren oder zu blockieren, wenn festgestellt wird, dass diese
Voraussetzungen nicht eingehalten wurden.
Wurden für Abonnement-Versionen die monatlichen oder periodischen
Abonnementgebühren nicht bezahlt oder ist der Abonnementzeitraum abgelaufen,
verliert der Lizenznehmer die Rechte auf die Serviceleistungen für dieses Programm.
Diese Lizenzvereinbarung gewährt dem Lizenznehmer das Recht, das Programm auf
der Anzahl von Servern und/oder Computern zu verwenden, die der Anzahl der
gekauften Lizenzen entspricht. Im Fall von Produkten mit mehreren Lizenzen beginnt
der Zeitraum für die Serviceleistungen für alle Lizenzen ab dem Moment der
Aktivierung der ersten Lizenz.
In Netzwerkumgebungen müssen Lizenzen für die maximale Anzahl von Computern,
die an den Server angeschlossen sind, bzw. für die maximale Anzahl von darauf
zugreifenden Benutzern erworben werden. Die Anzahl der Computer, auf denen das
Produkt installiert ist, darf die im Lizenzzertifikat (sofern bereitgestellt) für dieses
Programm angegebene Anzahl an erworbenen Lizenzen nicht übersteigen.
Bei nicht an ein Netzwerk angeschlossenen Computern muss für jeden Computer, auf
dem der Lizenznehmer das Programm installieren möchte, eine Lizenz erworben
werden. Die Anzahl der Computer, auf denen das Produkt installiert ist, darf die im
Lizenzzertifikat (sofern bereitgestellt) für dieses Programm angegebene Anzahl an
erworbenen Lizenzen nicht übersteigen.
In beiden oben genannten Fällen ist die Lizenz nur für das erworbene Programm gültig,
das im Lizenzzertifikat angegeben ist (falls das Programm dieses Zertifikat beinhaltet).
2.- GEISTIGES EIGENTUM: Sowohl dieses Programm als auch die entsprechenden
Informationsmaterialien und Dokumentationen sind ausschließliches Eigentum von
PANDA und/oder seinen Software-Zulieferern. PANDA bzw. seine Software-Zulieferer
besitzen alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte an diesen Programmen,
Informationsmaterialien und anderen Produkten, die dem Lizenznehmer von PANDA
als Teil dieser Vereinbarung übergeben wurden.
PANDA ist mit der Verwendung seiner Programme und Produkte im Rahmen von
Vergleichstests einverstanden, sofern diese objektiv sind und im guten Glauben sowie
nach anerkannter oder gängiger Branchenpraxis durchgeführt werden. Diese Tests
dürfen nur mit den neuesten Versionen der betreffenden Programme und Produkte
durchgeführt werden.
3.- SICHERHEITSKOPIE: Die vorliegende Lizenzvereinbarung autorisiert den
Benutzer, lediglich eine Sicherheitskopie der Inhalte der CD-ROM bzw. der aus dem
Internet heruntergeladenen Dateien anzulegen, und zwar unter der Bedingung, dass
diese Kopie alle Hinweise auf die Software-Eigentumsrechte enthält.
4.- ÄNDERUNGEN AN PRODUKTEN UND SERVICELEISTUNGEN: Der
Lizenznehmer erkennt an und akzeptiert, dass es PANDA erlaubt ist, während der
Vertragslaufzeit die Entwicklung des vom Lizenznehmer erworbenen Programms oder
Produkts zugunsten anderer Produkte einzustellen, um die Programme und Produkte
von PANDA dem technischen Fortschritt anpassen und entsprechend verbessern zu
können. In diesem Fall darf der Lizenznehmer in Übereinstimmung mit den
Produktmigrationsgrundsätzen von PANDA ein anderes Programm oder Produkt
auswählen. In diesem Fall erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, diese
Grundsätze zu akzeptieren und seinen Computer gegebenenfalls entsprechend
anzupassen. Die Migration zu einem neuen Programm oder Produkt kann kostenlos
sein. Eine etwaige Kostenpflicht hängt von den Betriebsmitteln ab, die PANDA für
Forschung und Entwicklung der neuen Programme und Produkte aufgewendet hat, und
vom Umfang, in dem sie von den ersetzten Programmen oder Produkten abweichen.
Der Lizenznehmer akzeptiert außerdem, dass PANDA seine Serviceleistungen während
der Vertragslaufzeit verändern darf, um sie an dem oben genannten technischen
Fortschritt anzupassen.
Der Lizenznehmer akzeptiert diese Veränderungen und fordert keine wie auch immer
geartete Entschädigung. PANDA hat den Lizenznehmer über alle Änderungen in
Kenntnis zu setzen.
Der Lizenznehmer nimmt darüber hinaus zur Kenntnis und akzeptiert, dass bei
Verlängerungen der Produkt- und Serviceverträge nach Ablauf der Vertragslaufzeit die
Serviceleistungen und Merkmale des Programms oder des Produkts zwecks Anpassung
an den technischen Fortschritt verändert worden sein können, so dass er entsprechend
den Grundsätzen von PANDA zu einem neuen Produkt oder Programm bzw. zu einer
neuen Version wechseln müsste.
Wechselt der Lizenznehmer zu einer neuen Version oder zu einem neuen Programm
oder Produkt von PANDA, um eine ältere Version zu aktualisieren, darf der
Lizenznehmer ausschließlich die aktualisierte Version bzw. das aktualisierte Programm
oder Produkt verwenden, unter ausschließlicher Anerkennung der für die gesamte
Dokumentation sowie für alle Informationsmaterialien und Spezifikationen für die neue
Version bzw. das neue Programm oder Produkt geltenden Bedingungen. In diesen
Fällen ist der Lizenznehmer dazu verpflichtet, alle das vorhergehende Produkt
betreffenden Materialien zu löschen.
Mit dem Akzeptieren dieser Lizenzvereinbarung akzeptiert der Lizenznehmer alle
derartigen Veränderungen an Serviceleistungen und Programmmerkmalen. Bitte
überprüfen Sie alle derartigen Veränderungen, bevor Sie die Lizenzvereinbarung
akzeptieren.
5.- DATENERFASSUNGSTECHNOLOGIE: PANDA informiert den Lizenznehmer
darüber, dass PANDA in bestimmten Programmen und Produkten möglicherweise
mithilfe einer Datenerfassungstechnologie technische Informationen (darunter
verdächtige Dateien) erfasst, um die Programme und Produkte zu verbessern, um
verwandte Services anzubieten und diese an die Wünsche der Kunden anzupassen sowie
um die nicht lizenzierte und illegale Verwendung des Programms oder Produkts zu
verhindern. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass PANDA diese Informationen als Teil der
im Zusammenhang mit dem Programm oder Produkt bereitgestellten Serviceleistungen
verwenden darf. Der Lizenznehmer erkennt an und akzeptiert, dass PANDA Updates
und Ergänzungen zum Programm oder Produkt bereitstellen darf, die automatisch auf
den Computer des Lizenznehmers heruntergeladen werden.
Des Weiteren erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, PANDA zum Zwecke
des Erwerbs und der Verwendung des Programms bestimmte personenbezogene Daten
zugänglich zu machen. Der Lizenznehmer hat verstanden und genehmigt, dass seine
personenbezogenen Daten, die PANDA als Folge dieser Vereinbarung und der
Verwendung des Programms zur Verfügung gestellt werden, verarbeitet werden, um auf
die von PANDA bereitgestellten Informationen oder Serviceleistungen zugreifen, die
vertraglichen Beziehungen pflegen und um Marketinginformationen in jeder beliebigen
Weise, auch elektronisch, senden zu können. PANDA informiert den Lizenznehmer
darüber, dass diese personenbezogenen Daten entsprechend dem geltenden Recht und
gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt werden. Der Lizenznehmer
kann die Datenschutzbestimmungen unter folgender Adresse abrufen:
http://www.pandasecurity.com/spain/enterprise/media/legal-notice/#e10
Im Rahmen der Serviceleistung werden die IP-Adresse und der Computername
übertragen, um Lizenzen überprüfen zu können und möglicherweise auftretende
Probleme bei der Verwendung des Produkts überprüfen und erkennen zu können. Der
Lizenznehmer bestätigt die Verarbeitung dieser IP-Adresse durch PANDA und
genehmigt diese Verarbeitung.
6.- EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG: Ungeachtet etwaiger geltender
Verbraucherschutzrechte garantiert PANDA neunzig (90) Tage ab Empfang, dass das
Programm im Wesentlichen so funktioniert, wie es in der dem Programm beiliegenden
Dokumentation und/oder in der Hilfe beschrieben ist, und keine Fabrikations- und
Funktionsfehler aufweist. Während dieser Zeit und bei Aktivierung der
Serviceleistungen durch den Lizenznehmer (soweit anwendbar) bietet PANDA folgende
eingeschränkte Gewährleistung, die gleichzeitig die maximale Gewährleistung von
PANDA gegenüber dem Lizenznehmer hinsichtlich Mängeln am Programm, dem
Produkt oder der Dokumentation darstellt, für die diese Vereinbarung gilt. PANDA
garantiert dem Lizenznehmer die Reparatur bzw. den Ersatz von defekten optischen
Datenträgern, die das Funktionieren des Programms verhindern, sowie von fehlerhaftem
Druckmaterial. Die eingeschränkte Gewährleistung hinsichtlich Reparatur oder Ersatz
gilt auch für Dateien, die aus dem Internet heruntergeladen wurden, wenn das
Programm auf diese Weise bereitgestellt wurde. Wenn defekte optische Datenträger
oder fehlerhaftes Druckmaterial ersetzt werden müssen, muss der Lizenznehmer diese
an PANDA zurückschicken. Ein Ersetzen des Materials ist unmöglich, wenn die
ursprünglichen optischen Datenträger und/oder das defekte Druckmaterial nicht vorher
vom Lizenznehmer zurückgeschickt wurden. Diese letztgenannte Bedingung muss im
Fall von über das Internet bereitgestelltem Druckmaterial nicht erfüllt werden.
7.- HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Garantie deckt nicht verlorenes, gestohlenes
oder versehentlich beschädigtes Material bzw. Material ab, das unsachgemäß verwendet
bzw. ohne Genehmigung verändert wurde. Ebenso bezieht sich diese Garantie nicht auf
vom Lizenznehmer oder von Dritten verursachte Materialfehler. PANDA kann nicht für
fehlerhafte Funktionen des lizenzierten Programms verantwortlich gemacht werden,
wenn diese durch externe technische Ausrüstung verursacht werden. Darüber hinaus
informiert PANDA den Lizenznehmer darüber, dass PANDA nicht für Handlungen
verantwortlich gemacht werden kann, die auf Verlangen des Lizenznehmers von Dritten
statt vom technischen Support von PANDA vorgenommen werden.
Das Programm wird ohne Gewährleistung (auf „as is“-Basis) bereitgestellt, und es
können keine anderen Ansprüche wegen Nichterfüllung angenommener Eigenschaften,
außer den unter Klausel 6 ausdrücklich festgelegten Ansprüchen, geltend gemacht
werden. PANDA garantiert nicht, dass die Software fehlerfrei ist oder dass sie
unterbrechungsfrei funktioniert. Der Lizenznehmer weiß und akzeptiert in eigener
Verantwortung, dass aufgrund von Veränderungen, die Viren an infizierten Dateien
verursachen, im Rahmen der Virenbeseitigung unvorhergesehene Veränderungen an
betroffenen Dateien auftreten können.
Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Nutzung des Programms durch andere. Der
Lizenznehmer übernimmt die Verantwortung für alle Verluste und/oder Schäden und
Kosten, die aus der Inkompatibilität zwischen diesem Programm und seinen Updates
sowie der Software Dritter entstehen, die der Lizenznehmer auf seinem Computer
installiert hat, sowie für alle anderen Probleme, die durch die Interaktion zwischen
beiden Programmen entstehen können, bzw. für übereinstimmende Code-Strings.
Ungeachtet der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung haftet PANDA unter keinen
Umständen für Schäden, die die vom Lizenznehmer für das Programm entrichteten
Gebühren übersteigen, unabhängig davon, ob der Lizenznehmer PANDA von der
Möglichkeit solcher Schäden informiert hat.
8.- RISIKOREICHE UMGEBUNGEN: Dieses Programm wurde nicht dafür
entwickelt und ist nicht dazu vorgesehen, in gefährlichen Umgebungen eingesetzt zu
werden, die eine ausfallsichere (fehlertolerante) Leistung erfordern, wie
Atomkraftwerke,
Flugzeugnavigationsund
-kommunikationssysteme,
Luftraumkontrollsysteme,
Waffenoder
Verteidigungssysteme,
Lebenserhaltungssysteme oder andere Umgebungen, in denen der Ausfall von Software
direkt zum Tode, zu Personenschäden oder zu schweren Schäden an Eigentum oder an
der Umwelt führen könnte. PANDA übernimmt insbesondere weder eine ausdrückliche
noch eine konkludente Gewährleistung für die Eignung des Programms für diese
Verwendungszwecke.
9.ÜBERTRAGUNGSBESCHRÄNKUNGEN
UND
VEREINBARUNGSABLAUF: Der Lizenznehmer darf das Programm ohne vorherige
schriftliche Zustimmung von PANDA in keiner Weise lizenzieren, unterlizenzieren,
vertreiben, verleihen oder übertragen. Bei Kündigung oder Ablauf der vorliegenden
Lizenzvereinbarung muss der Lizenznehmer die Verwendung des Programms
umgehend einstellen und alle Programmkopien vernichten oder an PANDA
zurücksenden.
10.- ANDERE BESCHRÄNKUNGEN: Dieses Programm wird per CD-ROM oder
über das Internet zur Verfügung gestellt. Das Programm darf nur auf den/dem eigenen
Computer(n) des Lizenznehmers verwendet werden. Es darf weder auf Computern
verwendet werden, die nicht sein Eigentum sind, noch darf es verliehen, vermietet,
verleast, verschenkt, gestiftet oder an Dritte übertragen werden.
Der Lizenznehmer darf die durch diese Lizenzvereinbarung erworbenen Rechte nicht
übertragen. Es ist nicht gestattet, das Programm vollständig oder in Teilen zu
dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren.
Der Lizenznehmer darf keine Veränderungen, weder insgesamt noch teilweise, an der
Software, der Serviceleistung und/oder anderen Dokumentationen oder Materialien
durchführen, die diesem Produkt beiliegen.
11.- GERICHTSBARKEIT: Die vorliegende Lizenzvereinbarung unterliegt dem
spanischen Recht. Sollten Zweifel oder Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung bzw.
der Gültigkeit auftreten, so sind ausschließlich die Gerichte der Stadt Bilbao zuständig.
Beide Parteien verzichten ausdrücklich auf die mögliche Zuständigkeit anderer
Gerichte.
12.- ALLGEMEINES: Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass Mitarbeiter
von PANDA ihn/sie aufsuchen, um festzustellen, ob die Bedingungen der vorliegenden
Lizenz erfüllt werden.
Der Lizenznehmer weiß und akzeptiert, dass PANDA rechtliche Schritte einleiten kann,
wenn der Lizenznehmer die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht einhält.
PANDA behält sich das Recht vor, die vorliegende Lizenzvereinbarung automatisch
fristlos zu kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen die Bedingungen der vorliegenden
Vereinbarung verstößt.
Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung gegen geltendes Recht verstoßen,
wird die betreffende Bestimmung nichtig, ohne die Wirksamkeit der gesamten
Vereinbarung zu berühren.
PANDA behält sich ausdrücklich alle weiteren Rechte vor, die eventuell zutreffen und
die dem Lizenznehmer hier nicht ausdrücklich gewährt werden.
KLAUSELN ZU KOSTENLOSER SOFTWARE
Zu dem Tool „SafeBrowser“, das über das hiermit lizenzierte Produkt verfügbar
ist, gehören möglicherweise Programme, für die der Lizenznehmer eine Lizenz
oder Unterlizenz gemäß GPL oder eine ähnliche für kostenlose Software gültige
Lizenz erhält und die es ihm u. a. gestattet, bestimmte Programme ganz oder
teilweise zu kopieren, zu modifizieren oder weiterzuleiten, und für die er Zugang
zum Quellcode erhält.
Außerdem enthält das Produkt ein Dienstprogramm, um Systeme mit dem Panda Cloud
Cleaner auf Grundlage des Tiny Core Linux-Projekts zu starten. Weitere Informationen
zu diesem Projekt erhalten Sie unter: http://distro.ibiblio.org/tinycorelinux/. Weitere
Informationen zur Projektversion des Reparaturdienstprogramms erhalten Sie unter:
http://distro.ibiblio.org/tinycorelinux/3.x/release/. Es handelt sich hierbei um ein
kostenloses Softwareprojekt gemäß GNU General Public License (GNU GPL) Version
2.
Das genannte Dienstprogramm enthält zudem Software von Drittanbietern gemäß GNU
General Public License (GNU GPL) Version 2 oder 3.
Urheberrecht: Sofern nicht anderweitig festgelegt, gelten folgende Bestimmungen:
Syslinux
Copyright © 1994–2011 H. Peter Anvin et al – Alle Rechte vorbehalten
GRUB4DOS
Copyright © 2010 Free Software Foundation, Inc.
Copyright © 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 Yoshinori K. Okuji
TinyCore
© 2008, 2009, 2010, 2011 Robert Shingledecker.
Bei diesem Tools sowie hiermit zusammenhängenden anderen Tools handelt es sich um
kostenlose Software. Der Lizenznehmer kann die Software unter Einhaltung der
Bedingungen der GNU General Public License laut Veröffentlichung durch die Free
Software Foundation (Version 2 oder 3 der Lizenz) weitergeben und/oder verändern.
Die Texte der General Public License (GPL) der Versionen 2 und 3 sind unter
http://www.gnu.org/licenses/licenses.en.html zu finden.
Die Lizenz sieht vor, dass der Quellcode dem Lizenznehmer im Fall von Software, die
der GPL oder einer anderen ähnlichen für kostenlose Software gültigen Lizenz
unterliegt und im ausführbaren Format (Binary Executable) verteilt wird, zur Verfügung
gestellt wird. Der Lizenznehmer darf über folgenden Link auf den Quellcode zugreifen:
http://acs.pandasoftware.com/eula/sc/tinycore.linux.zip
Falls der Lizenznehmer diese Software installiert, gelten die entsprechenden
Lizenzbedingungen und Regelungen zum geistigen Eigentum und zum Urheberrecht
zusätzlich zu den in der vorliegenden Lizenzvereinbarung festgelegten Regelungen.
Diese Software wird in der Hoffnung verbreitet, dass sie nützlich sein wird. Es können
jedoch keinerlei Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, selbst ohne die
Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck. Weitere Informationen
erhalten Sie in der GNU General Public License Version 2 und 3.
Falls die Lizenzbedingungen, auf die in dieser Klausel verwiesen wird, umfangreichere
Rechte gewähren als die vorliegende Lizenzvereinbarung, so haben die genannten
Rechte Vorrang gegenüber den in der vorliegenden Vereinbarung gewährten Rechten
und Einschränkungen, jedoch nur bezüglich der Software oder Softwarekomponente,
die aufgrund der genannten Bedingungen lizenziert ist.
Panda Security, S.L.
Gran Via D. Diego Lopez de Haro 4
48001 Bilbao, Spanien
Tel.: +34-902-243-654
Fax: + 34 94 424 46 97
E-Mail-Adresse: info@es.pandasecurity.com
 Panda Security 2013