TGL 24957 Holzschutzverfahren. Schutz von Schnittholz gegen

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TGL 24957 Holzschutzverfahren. Schutz von Schnittholz gegen
Fachbereichstandard
OK 674.048
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Deutsche
Demokratische
Republik
Januar 1970
HolzschutZTerfahren
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Vood preaerYation process
Protection of savn timber to woodstainlng fUngi
Pack - Open tank process
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Verbindlich ab 1. 4. 1970
Die reatlegungen dies•• Standards sind zur Anwendung empfohlen.
D 1 e s e r 8 t a n d a r d g i l t fUr Yorbeugende chemische Bolzschutzmaßnahmen gegen holzverf°arbende Pilze, z.B. Bläue- oder Sandbräunepil:ae, an und in Schnittholz.
Die restlegungen können auch sinngemäß filr den Schutz anderer lrzeugnisse
aus Vollholz angewendet werden.
Jegriffe
Holzschutzbegriffe, siehe '!GL 18 979
Scbni ttholzpaket 9 siehe '!GL 18 975
1.
2.
'.l'rii.nkanlage
2.1. Jlindestausstattung
Bin L<Ssegefliß zua Herstellen des Trinkmittels, ein !ränkgefäß (!ränktrog)
zur Tränkung, eine Abtropfeinrichtung zur Rilckgewinnung des Tom !ränkgut
abtropfenden !riinkaittels, Vorrichtungen zum Transport sowie für die
!ränkung von Schnittholzpaketen.
Mechanische Vorrichtungen zum Beschicken des Trinkgefäßes mit Schnittholzpaketen.
2.2 • .lusfUhrung und AusrUstung
Lase- und !ränkgefäß flUssigkeitsdicht, aus Stahlblech oder Sperrbeton;
in den lrdboden eingelassen, Uberdachbar und mit Schutzgeländer eingezäunt.
Innenal:aessungen des !ränkgefäßes größer als das größte Schnittholzpaket
nach ML 18 975.
·
Unter dem Boden des Trinkgefäßes Schlammsammelbehälter mit herausnehllbareJR linsatz.
Lösegefäß an das !ränkgef"aß angrenzend. Die Abmessungen desselben milssen so
groß sein, daß es als Vorratsbehälter !Ur das Trinkmittel dienen kann;
am L<Ssegefäß VasserzufUhrung, Ablesevorrichtung für den 1Ullstand1 z.B.
Pegel sowie aechanische linrichtung zum Umrühren des Lösegefäß-Inhalts;
Tberaoaeter zur lontrolle der !ränkmitteltemperatur;
Anlage mm Umpuapen des !ränkmi ttels;
Abtropfplatz mit achräger Auflagefläche, z.B. Gitterrost und lllit Zufluß
zua !ränkgefllßa
lortsetzung Seite 2 bis 4
Bestltigt:
)0.
Herausgeber
und Vertrieb:
1. 19'.70
Vereinigung Volkseigener Betriebe
Schnittholz und Holzwaren, Berlin
VVB Schnittholz und Holzwaren, Zentralstelle f. Standardisierung
8051
nresden, Bautzner L_andstraße 46
Seite 2
TGL 24 957
Lagerraum für Holzschutzmittel, der den Bestimmungen des Gesetzes Uber den
Verkehr mit Giften entsprechen muß;
Hebezeug oder mechanische Vorrichtung, z. B. Gleisförderer, zur Beschioltung
des Tränkgetäßes mit dem auf oder in einer Vorrichtung gelagerten Schnittholzpaket;
Transport- und Tränkvorrichtung entsprechend den grtißten Abmessungen fUr
Schnittholzpakete nach TGL 18 975.
Sie muß so beschaffen sein, daß sie den Anforderungen des Transportes und
der Tränkung entspricht, den Auftrieb mit Ausgleichsmassen, z. B. Stahlbetonplatten, versehen, wenn nicht am ~ränkgeffiß entsprechende Vorrichtungen
zum Niederhalten des Schnittholzpaketes vorhanden sind.
Löse- und Tränkgefäß sowie die Transport- und TränkYorrichtung müssen gegen
Korrosion geschützt sein.
2.J. Anordnungsbeispiele der Einrichtungen
2.J.1. Tränkanlage mit Hebezeug
1
3
ls bedeutens
1 fahrbare ~rananlage
2 tfberdaohungsrollo mit Führungsschienen
) Xrangleia
4 Trinkgefäß mit Schlammsammelbehälter
5 Lösegetlß
6 Sohutzgeländer
? Vasseransohluß
8 Abtro~teinrichtung
9 Transport- und Tränkvorriohtung mit Schnittholzpaket
TGL 24 957
Seite
Prinzipskizze der Transport- und i'ränkYorrichtung
6
ls bedeuten z
1 Hubseil
2 Vorrichtungsrahllen
3 Ringöse
4 Stahlbetonplatte
5 Lastkette
6 linhakbolzen
2'9.). 2. !ränltanlage mit Gleisförderer
72
13
1't
11
5 •
ls bedeuten: '
1 i'ränkgefäß
2 Gleisschwelle
3 Gleisschiene
4 Schlammsammelbehälter
5 Winkelschiene
6 rlüssigkeitsstand
7 Paketverkettung
8 Gleisvagen mit Schnittholspaket
9
~ettenhaken
10 Unter Winkelschiene laufende Rolle
zur Verhinderung des Gleiswagenauftriebes
11 Schutzgeländer
12 Zugseil
13 Seilrolle
14 Zuflußschieber
15 Öberdachung
16 Vasseranschluß
17 Lösegefäß
Seite 4
'IGL 24 957
J. 'l'ränkmi t te 1
Die 'l'ränkmittel müsseri- aus Holzschutzmitteln hergestellt werden, die
gegen holzverf'ärbende Pilze wirksam und als solche laut gültigem Holzachutzmittelverzeichnis vom Deutschen Amt flir Meßwesen und WarenprUfung
anerkannt worden sind 1).
Die Anwendnngskonzentration eines 'fränkaittels ist dem Holzschutzmittelverzeichnis zu entnehmen. Das Ansetzen desselben hat naoh den Vorschriften
des Herstellers im Lösegetäß zu erfolgen. Die benötigte Konzentration ist
naoh 'J.GL 22 860 zu prUfen und auf den Sollwert einzustellen.
4. Vorbehandlung des Tränkgu. tes
Vereistes, gefrorenes, blaues oder angeblautes Schnittholz ist von der
Tränkung auszuschließen.
Das Schnittholz ist nach dem linschnitt und der Sortierung ohne Stapellatten zu einem Schnittholzpaket Zl1 stapeln, dessen Abmessungen sur'Paketverladung nach 'J.GL 18 975 zulässig sind. llaoh linbringung des Schnittholzpaketes in die Transport- und 'l'ränkYorrichtung darf kein äußerer Zwang, z.B.
durch Verkeilen, auf das Tränkgut ausgeübt werden.
5.
Tränkung
Das 'fränkgu. t ist mit Hilfe des Hebezeuges oder der meohanisohen Vorrichtung so in das mit Tränkmi ttel angefUll te 'l'ränkgefäß einzubringen, daß
dessen oberste Lage unter der Tränkllitteloberfläohe liegt.
Die 'fränkzei t muß mindestens eine Minute betragen. Bach der Tränkung ist
das Tränkgut mindestens zwei Minuten auf der Abtropf'V'orrichtung zwischenzulagern.
Das getränkte Schnittholz kann ohne weitere Behandlung auf dem Schnittholzplatz abgesetzt werden oder zum Versand kommen.
Die Temperatur des Tränkmittels muß während der Tränkung mindestens
5 oC betragen.
Bach Abschluß der Tränkung und bei Niederschlag sind Tränk- und Lösegetäß sowie die Abtropfeinrichtung zu überdachen.
Der Schlammsammelbehälter ist täglich zu entleeren.
Die Konzentration des Tränkmittels ist täglich zu prUfen und wenn nötig
neu zu regulieren.
Hinweises
Schnittholz, Stapelordnung siehe 'J.GL 494~
Schnittholz, Paketverladung siehe 'J.GL 18 975
Holzschutz, Begriffe siehe 'IGL 18 979
PrUfung der Konzentration wäßriger Tränkmittel von salzf6rmigen
Holzschutzmitteln siehe 'IGL 22 860
Gesetz Uber den Verkehr mit Giften vom 6. September 1950,
GBl. 50 1 Seite 977 einschließlich DurohfUhrungsbestimmungen
ASAO 2)4 "Umgang mit Holzschutzmitteln und holssohutzmittelhaltigen Hölzern und Werkstoffen"
"Verzeichnis der vom Deutschen Amt fUr Meßwesen und VarenprUf'ung
anerkannten Holzschutzmittel, holzschUtzenden Anstrichstoffe und
Holzpflegemittel"& siehe Zeitschrift "Holzindustrie", jährlich neu
iap_.Quartal
Abschlußbericht zum 1/1-!hema "Schnittholz-Bläueschutz", vorhanden 111
Wissenschaftlich-technischen Zentrum der Vereinigung Volkseigener
Betriebe "Schnittholz und Holzwaren" Dresden,
8051 Dr•sden, Milkeler Straße 7.
1) Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Standards entsprach das
Holzschutzmittel H1lotox MSB diesen Forderungen.