TGL 24957 Holzschutzverfahren. Schutz von Schnittholz gegen
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TGL 24957 Holzschutzverfahren. Schutz von Schnittholz gegen
Fachbereichstandard OK 674.048 ('J ~ ,., 11 0 Deutsche Demokratische Republik Januar 1970 HolzschutZTerfahren SCHUTZ VOH .S::DITTHOLZ GIGD BOLZqRrlRBUDI PILZI Pill! - 'l'AUCIVIRr.ABRll ~-= (.; Cnocod santB'l'lil npeBeClmH Saum IDUIOMaTep:saJrOB OT llSMeHem!JI ~m JJ;peBeCBHB rpmdm.m 1JaRen:po:eam1e - onoco6 npoimTlGI ~·' ,.. •': l„---,.., !'I... -~ '~ '> ..... h - "!'';' .... • ' <.... rp .,..„ 1 . ' Vood preaerYation process Protection of savn timber to woodstainlng fUngi Pack - Open tank process ~ .\_.f '-·· ., '*'. L. 4,; J..i ~< Verbindlich ab 1. 4. 1970 Die reatlegungen dies•• Standards sind zur Anwendung empfohlen. D 1 e s e r 8 t a n d a r d g i l t fUr Yorbeugende chemische Bolzschutzmaßnahmen gegen holzverf°arbende Pilze, z.B. Bläue- oder Sandbräunepil:ae, an und in Schnittholz. Die restlegungen können auch sinngemäß filr den Schutz anderer lrzeugnisse aus Vollholz angewendet werden. Jegriffe Holzschutzbegriffe, siehe '!GL 18 979 Scbni ttholzpaket 9 siehe '!GL 18 975 1. 2. '.l'rii.nkanlage 2.1. Jlindestausstattung Bin L<Ssegefliß zua Herstellen des Trinkmittels, ein !ränkgefäß (!ränktrog) zur Tränkung, eine Abtropfeinrichtung zur Rilckgewinnung des Tom !ränkgut abtropfenden !riinkaittels, Vorrichtungen zum Transport sowie für die !ränkung von Schnittholzpaketen. Mechanische Vorrichtungen zum Beschicken des Trinkgefäßes mit Schnittholzpaketen. 2.2 • .lusfUhrung und AusrUstung Lase- und !ränkgefäß flUssigkeitsdicht, aus Stahlblech oder Sperrbeton; in den lrdboden eingelassen, Uberdachbar und mit Schutzgeländer eingezäunt. Innenal:aessungen des !ränkgefäßes größer als das größte Schnittholzpaket nach ML 18 975. · Unter dem Boden des Trinkgefäßes Schlammsammelbehälter mit herausnehllbareJR linsatz. Lösegefäß an das !ränkgef"aß angrenzend. Die Abmessungen desselben milssen so groß sein, daß es als Vorratsbehälter !Ur das Trinkmittel dienen kann; am L<Ssegefäß VasserzufUhrung, Ablesevorrichtung für den 1Ullstand1 z.B. Pegel sowie aechanische linrichtung zum Umrühren des Lösegefäß-Inhalts; Tberaoaeter zur lontrolle der !ränkmitteltemperatur; Anlage mm Umpuapen des !ränkmi ttels; Abtropfplatz mit achräger Auflagefläche, z.B. Gitterrost und lllit Zufluß zua !ränkgefllßa lortsetzung Seite 2 bis 4 Bestltigt: )0. Herausgeber und Vertrieb: 1. 19'.70 Vereinigung Volkseigener Betriebe Schnittholz und Holzwaren, Berlin VVB Schnittholz und Holzwaren, Zentralstelle f. Standardisierung 8051 nresden, Bautzner L_andstraße 46 Seite 2 TGL 24 957 Lagerraum für Holzschutzmittel, der den Bestimmungen des Gesetzes Uber den Verkehr mit Giften entsprechen muß; Hebezeug oder mechanische Vorrichtung, z. B. Gleisförderer, zur Beschioltung des Tränkgetäßes mit dem auf oder in einer Vorrichtung gelagerten Schnittholzpaket; Transport- und Tränkvorrichtung entsprechend den grtißten Abmessungen fUr Schnittholzpakete nach TGL 18 975. Sie muß so beschaffen sein, daß sie den Anforderungen des Transportes und der Tränkung entspricht, den Auftrieb mit Ausgleichsmassen, z. B. Stahlbetonplatten, versehen, wenn nicht am ~ränkgeffiß entsprechende Vorrichtungen zum Niederhalten des Schnittholzpaketes vorhanden sind. Löse- und Tränkgefäß sowie die Transport- und TränkYorrichtung müssen gegen Korrosion geschützt sein. 2.J. Anordnungsbeispiele der Einrichtungen 2.J.1. Tränkanlage mit Hebezeug 1 3 ls bedeutens 1 fahrbare ~rananlage 2 tfberdaohungsrollo mit Führungsschienen ) Xrangleia 4 Trinkgefäß mit Schlammsammelbehälter 5 Lösegetlß 6 Sohutzgeländer ? Vasseransohluß 8 Abtro~teinrichtung 9 Transport- und Tränkvorriohtung mit Schnittholzpaket TGL 24 957 Seite Prinzipskizze der Transport- und i'ränkYorrichtung 6 ls bedeuten z 1 Hubseil 2 Vorrichtungsrahllen 3 Ringöse 4 Stahlbetonplatte 5 Lastkette 6 linhakbolzen 2'9.). 2. !ränltanlage mit Gleisförderer 72 13 1't 11 5 • ls bedeuten: ' 1 i'ränkgefäß 2 Gleisschwelle 3 Gleisschiene 4 Schlammsammelbehälter 5 Winkelschiene 6 rlüssigkeitsstand 7 Paketverkettung 8 Gleisvagen mit Schnittholspaket 9 ~ettenhaken 10 Unter Winkelschiene laufende Rolle zur Verhinderung des Gleiswagenauftriebes 11 Schutzgeländer 12 Zugseil 13 Seilrolle 14 Zuflußschieber 15 Öberdachung 16 Vasseranschluß 17 Lösegefäß Seite 4 'IGL 24 957 J. 'l'ränkmi t te 1 Die 'l'ränkmittel müsseri- aus Holzschutzmitteln hergestellt werden, die gegen holzverf'ärbende Pilze wirksam und als solche laut gültigem Holzachutzmittelverzeichnis vom Deutschen Amt flir Meßwesen und WarenprUfung anerkannt worden sind 1). Die Anwendnngskonzentration eines 'fränkaittels ist dem Holzschutzmittelverzeichnis zu entnehmen. Das Ansetzen desselben hat naoh den Vorschriften des Herstellers im Lösegetäß zu erfolgen. Die benötigte Konzentration ist naoh 'J.GL 22 860 zu prUfen und auf den Sollwert einzustellen. 4. Vorbehandlung des Tränkgu. tes Vereistes, gefrorenes, blaues oder angeblautes Schnittholz ist von der Tränkung auszuschließen. Das Schnittholz ist nach dem linschnitt und der Sortierung ohne Stapellatten zu einem Schnittholzpaket Zl1 stapeln, dessen Abmessungen sur'Paketverladung nach 'J.GL 18 975 zulässig sind. llaoh linbringung des Schnittholzpaketes in die Transport- und 'l'ränkYorrichtung darf kein äußerer Zwang, z.B. durch Verkeilen, auf das Tränkgut ausgeübt werden. 5. Tränkung Das 'fränkgu. t ist mit Hilfe des Hebezeuges oder der meohanisohen Vorrichtung so in das mit Tränkmi ttel angefUll te 'l'ränkgefäß einzubringen, daß dessen oberste Lage unter der Tränkllitteloberfläohe liegt. Die 'fränkzei t muß mindestens eine Minute betragen. Bach der Tränkung ist das Tränkgut mindestens zwei Minuten auf der Abtropf'V'orrichtung zwischenzulagern. Das getränkte Schnittholz kann ohne weitere Behandlung auf dem Schnittholzplatz abgesetzt werden oder zum Versand kommen. Die Temperatur des Tränkmittels muß während der Tränkung mindestens 5 oC betragen. Bach Abschluß der Tränkung und bei Niederschlag sind Tränk- und Lösegetäß sowie die Abtropfeinrichtung zu überdachen. Der Schlammsammelbehälter ist täglich zu entleeren. Die Konzentration des Tränkmittels ist täglich zu prUfen und wenn nötig neu zu regulieren. Hinweises Schnittholz, Stapelordnung siehe 'J.GL 494~ Schnittholz, Paketverladung siehe 'J.GL 18 975 Holzschutz, Begriffe siehe 'IGL 18 979 PrUfung der Konzentration wäßriger Tränkmittel von salzf6rmigen Holzschutzmitteln siehe 'IGL 22 860 Gesetz Uber den Verkehr mit Giften vom 6. September 1950, GBl. 50 1 Seite 977 einschließlich DurohfUhrungsbestimmungen ASAO 2)4 "Umgang mit Holzschutzmitteln und holssohutzmittelhaltigen Hölzern und Werkstoffen" "Verzeichnis der vom Deutschen Amt fUr Meßwesen und VarenprUf'ung anerkannten Holzschutzmittel, holzschUtzenden Anstrichstoffe und Holzpflegemittel"& siehe Zeitschrift "Holzindustrie", jährlich neu iap_.Quartal Abschlußbericht zum 1/1-!hema "Schnittholz-Bläueschutz", vorhanden 111 Wissenschaftlich-technischen Zentrum der Vereinigung Volkseigener Betriebe "Schnittholz und Holzwaren" Dresden, 8051 Dr•sden, Milkeler Straße 7. 1) Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Standards entsprach das Holzschutzmittel H1lotox MSB diesen Forderungen.