Elternbegleitbuch - Stadt Gummersbach
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Elternbegleitbuch - Stadt Gummersbach
Liebe Eltern, Dieses Elternbegleitbuch wird Ihnen von den Familienhebammen Ute von Polheim, Ulrike Kösling und Michaela Styrnal im Namen der Stadt Gummersbach überreicht. Wir hoffen, Ihnen mit zahlreichen Informationen, Hinweisen und Ansprechpartner/innen, die wir in diesem Buch zusammengestellt haben, einen Wegweiser (nicht nur durch den Behördendschungel) für das Leben mit Kind/ern in unserer Stadt geben zu können. Für Vollständigkeit und Aktualität können wir - trotz all unserer Bemühungen - leider nicht garantieren. Wir sind aber dankbar für Ihre Anregungen, weiteren Informationen und Aktualisierungen. Schauen Sie auch auf unseren Familienwegweiser der Stadt Gummersbach www.gummersbach.de/fruehehilfen Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich gern an uns wenden: Ansprechpartner/innen Sekretariat des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales Frau Müller und Frau Langlotz Tel.: 02261 871218 E-mail: familienhebamme@gummersbach.de Mit den besten Wünschen Ihre Familienhebammen Ute von Polheim, Ulrike Kösling und Michaela Styrnal Herzlichen Dank an alle Menschen, die dieses Elternbegleitbuch sowie unsere Babybegrüßungsbesuche und -geschenke durch ihre freundliche Unterstützung ermöglichen. 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach................................................10 Durch den Behördendschungel.......................................................................................15 Anmeldung Ihres Kindes nach der Geburt......................................................................17 Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt..............................................................17 Mutterschutz....................................................................................................................17 Kündigungsschutz...........................................................................................................18 Schulpflichtbefreiung von jungen Müttern.......................................................................18 Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse.............................................................18 Eintrag des Kindes auf der Lohnsteuerkarte...................................................................18 Vaterschaftsanerkennung................................................................................................19 Wirtschaftliche Hilfen........................................................................................................21 Die Elternzeit....................................................................................................................23 Das Elterngeld.................................................................................................................24 Das Kindergeld................................................................................................................27 Betreuungsgeld................................................................................................................28 Kindergeld für Ausländerinnen und Ausländer................................................................29 Kindergeldzuschlag.........................................................................................................30 Kinderfreibetrag...............................................................................................................31 Kinderfreibetrag 2014......................................................................................................31 Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)....................................................31 Kinderzulage im Riestervertrag.......................................................................................31 Besteuerung von Ehegatten............................................................................................31 Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern...................................................31 Bildungs-und Teilhabepaket BUT....................................................................................32 Soziale Hilfen......................................................................................................................34 Pfändungsschutzkonto P-Konto......................................................................................34 Hilfe zum Lebensunterhalt...............................................................................................35 Das Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)......................................36 Begleitung und Unterstützung für Menschen..............................................................37 Grundsicherung...............................................................................................................38 Weitere Hilfen..................................................................................................................39 Die Hilfe in besonderen Lebenslagen.........................................................................39 Besondere Ansprüche von Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Angehörigen und Leistungen für sie...........................................................................40 Schwerbehindertenausweis.............................................................................................41 Ratgeber für Menschen mit Behinderung...................................................................41 Willkommen - Wenn es anders kommt........................................................................41 Informationen für Eltern eines behinderten oder chronisch kranken Kindes..........41 Wohnungswesen.............................................................................................................42 Wohngeld.....................................................................................................................43 Wohnberechtigungsschein..........................................................................................47 Wohnberatung und -vermittlung:.................................................................................47 Bundesstiftung „Mutter und Kind“....................................................................................48 Hilfen für Familien mit geringem Einkommen..................................................................48 Zuständige Stellen für wirtschaftliche / soziale Hilfen.....................................................49 Stromspar-Check.........................................................................................................51 Sind Sie alleinerziehend?..................................................................................................53 3 Wirtschaftliche Hilfen für Alleinerziehende......................................................................55 Unterhaltsvorschuss - eine Hilfe für Alleinerziehende.................................................55 Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?...................................................................56 Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende............................................................57 Kinderbetreuungskosten.............................................................................................57 Beistandschaft, Beurkundung, Vaterschaft, Unterhalt, Sorgeerklärung..........................57 Kurzinfos für Allein - Erziehende.....................................................................................59 Sorgerecht...................................................................................................................59 Neue Regelung für nicht verheiratete Väter................................................................59 Vaterschaftsrecht.........................................................................................................60 "Allein erziehend - Tipps und Informationen"..........................................................60 Beratungsangebote für Alleinerziehende Mütter und Väter............................................61 Trennungs- und Scheidungsberatung.........................................................................61 Weiterführende Beratungsangebote für Alleinerziehende..........................................63 Angebote für junge Schwangere / Mütter........................................................................65 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit......................................................................67 Bereitschaftsdienst Kinderärzte.......................................................................................69 Bereitschaftsdienst Ärzte Gummersbach........................................................................70 Kinder-und Jugendärzte in Gummersbach......................................................................71 Entwicklungskalender für Kinder bis zum 18. Monat.......................................................73 Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche (Standardimpfungen)..............74 Welche Krankheitszeichen Sie unbedingt ernst nehmen sollten:...............................83 Checkliste auffälliger Symptome.....................................................................................84 Zahngesundheit...............................................................................................................85 Krankenhaus Gummersbach...........................................................................................87 Klinik für Kinder- und Jugendmedizin..............................................................................88 Kinderklinikkonzept......................................................................................................88 Fachbereich Kinder- / Jugendpsychiatrie, –psychotherapie und –psychosomatik.........89 Förderverein PuSCH e.V.............................................................................................89 BIGS – BürgerInformation Gesundheit und Soziales......................................................90 Die Körpersprache der Babys / Feine Signale erkennen und verstehen........................91 Bindung: Liebe für´s Leben..............................................................................................92 Kinderwagen, Buggy...................................................................................................93 Singen macht stark!.....................................................................................................93 Was ist Marte Meo®?......................................................................................................94 Impfungen........................................................................................................................95 Schmerzzentrum für Kinder mit chronischen Schmerzen...............................................95 Frühgeborene Kinder.......................................................................................................96 Haus früher Hilfen............................................................................................................97 AD(H)S.............................................................................................................................98 Hilfe bei Schreibabys.......................................................................................................99 Tragetuch - Tragehilfen.............................................................................................100 Schütteltrauma bei Kindern...........................................................................................101 Der Plötzliche Säuglingstod (SIDS) Hilfe für Betroffene................................................103 Bergisches Kinderhospiz Burgholz...........................................................................107 Kinderhospiz Balthasar Jugendhospiz Balthasar......................................................107 Kinder trauern anders....................................................................................................107 Thalita - Trauerzentrum für Kinder.................................................................................108 4 Netzwerk-Depression-Oberberg....................................................................................108 Wenn die Mutterliebe nicht von selbst kommt...............................................................109 Diabetes mellitus.......................................................................................................110 „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“..............................................................111 Gesunde Kinderaugen ein Leben lang!.........................................................................112 Schielt mein Kind?.....................................................................................................112 KISS – Syndrom.............................................................................................................113 Autositz......................................................................................................................113 Was ist Osteopathie eigentlich genau?..........................................................................114 Sprachheilbeauftragte für den Oberbergischen Kreis...................................................115 Was ist Hebammenhilfe?...............................................................................................116 Rückbildungsgymnastik.............................................................................................117 Verhütung.......................................................................................................................120 AIDS / HIV – Verhütung.................................................................................................121 Was gehört in die Hausapotheke?.................................................................................122 Inhalt einer kompletten Hausapotheke......................................................................123 Babys im Störfeld von Handys, TV und Computer........................................................124 Baby 1x1: Einfach leben mit Baby.................................................................................126 Ernährung des Babys ca. ab dem 6. Lebensmonat......................................................127 Beikost...........................................................................................................................127 Kinderbetreuung..............................................................................................................129 Tageseinrichtung für Kinder...........................................................................................131 Kinderbildungsgesetz (KiBiz).........................................................................................131 Betreuung von Kindern unter drei Jahren.....................................................................131 Tagesmütter und Tagesväter.........................................................................................131 Familienzentren.............................................................................................................131 Kindergärten..................................................................................................................133 Spielplätze in Gummersbach.........................................................................................139 Leben in Gummersbach Jugend und Familie / Jugendamt...........................................143 Hilfen, Beratung und Unterstützung durch den.............................................................143 Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach..........................143 Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst..............................................................145 1. Kinder- und Jugendberatung.................................................................................147 2. Hilfe bei Problemen in der Familie (Familien- und Erziehungsberatung).............147 3. Hilfe bei Erziehungsproblemen (Hilfen zur Erziehung).........................................148 4. Hilfen bei Straffälligkeit von Jugendlichen (unter 21 Jahre), Jugendgerichtshilfe 151 5. Informationen zu den Themen Unterhalt, Vaterschaft, Sorgeerklärung und Beurkundungen sowie zum Thema Unterhaltsvorschuss.........................................153 6.Vermittlung von Tagespflegekindern und Dauerpflegekindern..............................153 Kindertagespflege.................................................................................................153 Dauerpflegekinder.................................................................................................155 7. Trennungs- und Scheidungsberatung...................................................................157 Beratung bei Umgangsfragen mit dem Kind.............................................................157 8. Hilfen bei Kindeswohlgefährdung..........................................................................157 9. Kinderschutzfachkraft............................................................................................157 Babysitter...................................................................................................................158 Familienbildung................................................................................................................159 Bildungsstandort Gummersbach...................................................................................163 5 Ogs = Offene Ganztagsgrundschule.........................................................................163 Grundschulen.................................................................................................................167 Gymnasien.....................................................................................................................169 Realschulen...................................................................................................................169 Hauptschulen.................................................................................................................170 Gesamtschule:...............................................................................................................170 Förderschulen................................................................................................................171 Integration in den Beruf für Förderschüler................................................................173 Weiterführende Schulen: Berufskolleg..........................................................................173 Schulamt........................................................................................................................173 Fachbereich Schule und Sport der Stadt Gummersbach.........................................173 Hochschulen..................................................................................................................174 Volkshochschulen..........................................................................................................174 Sonstige Schulen...........................................................................................................174 Rund um die Schule......................................................................................................175 Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket........................................175 Schulpsychologischer Dienst des Oberbergischen Kreises..........................................177 Musikschule Gummersbach e. V...................................................................................178 Volkshochschule Gummersbach...................................................................................179 Bücherei / Bibliothek......................................................................................................179 Bruno – Goller – Haus...................................................................................................180 Halle 32..........................................................................................................................180 Theater der Stadt Gummersbach..................................................................................180 Analphabetismus / Alphabetisierung.............................................................................181 Schulabschluss nachholen............................................................................................182 Schulabschlüsse der Sekundarstufe I / Hauptschulabschluss.................................182 Hauptschulabschluss nachholen...............................................................................183 Weiter durch Bildung.................................................................................................184 Weiterführende Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene..........................185 Berufliche Zukunft von Jugendlichen.............................................................................185 Caritas.......................................................................................................................185 Nestor Bildungsinstitut GmbH...................................................................................185 VSB gGmbH..............................................................................................................186 CJD Olpe / Standort Gummersbach.........................................................................187 IB Internationaler Bund..............................................................................................188 Steinmüller Bildungszentrum.....................................................................................189 Innovation NRW Studieren mit Kind..........................................................................189 Regionalagentur Region Köln...................................................................................189 Berufsrückkehr in Gummersbach..............................................................................189 Kommunale Gleichstellungsstelle der Stadt Gummersbach.....................................190 Forum W....................................................................................................................190 Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind.................................................190 Service rund um die Ausbildung....................................................................................192 Die "Beratungsstelle zur Qualifizierung von Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund in der Region Köln "..............................................................192 Ausbildungsbonus.....................................................................................................192 Einstiegsqualifizierung (EQJ)....................................................................................192 Bildungsprämie..............................................................................................................193 6 Bildungsscheck NRW....................................................................................................194 Sonstige Ansprechpartner/innen für Beruf und Familie............................................194 Frau und Wirtschaft...................................................................................................194 Oberbergisches Bündnis für Familie.............................................................................196 Beratungs- und Bildungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im Kreisgesundheitsamtes.................................................................................................197 Familienberatung.............................................................................................................199 Beratung und Hilfe bei Gewalt.......................................................................................201 NO Netzwerk Oberberg gegen Gewalt.....................................................................201 Das Frauenhaus........................................................................................................201 Ambulante Beratung..................................................................................................203 Caritasverband für den Oberbergischen Kreis..........................................................203 Deutscher Kinderschutzbund OV Oberberg..............................................................204 nina + nico Verein zur Beratung von Frauen, Mädchen/Jungen e.V.........................205 Weisser Ring.............................................................................................................206 Deutsches Rotes Kreuz Kinderschutzberatung........................................................206 Beratungs- und Hilfsangebote bei Problemen in der Familie, Ehe, Erziehung.............207 AWO Rhein-Oberberg e.V.........................................................................................207 Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte......................207 Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche........................208 Diakonie Michaelshoven e.V. Haus Segenborn........................................................209 Hilfen für wohnungslose Frauen und Männer...........................................................209 donum vitae Oberberg e.V........................................................................................210 esperanza Schwangerschaftsberatungsstelle Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V.....................................................................................................................211 Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen.........................212 Gesundheitsamt........................................................................................................212 Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis.....................................................................213 Sucht- und Drogenberatung Suchtnotruf : 0221 19700............................................214 Sonstige Beratungen / Hilfen.........................................................................................214 Koordinatorin für Gesundheitserziehung und -förderung beim Schulamt für den Oberbergischen Kreis................................................................................................214 Selbsthilfe-Büro Gummersbach................................................................................215 Schuldnerberatung / en in Gummersbach................................................................216 AIDS-Beratung..........................................................................................................216 Senioren- und Pflegeberatung Rathaus....................................................................216 Behindertenhilfe.............................................................................................................217 Bundesweite Angebote Beratungsstellen und weiterführende Internetlinks.................218 Vertrauliche Geburt....................................................................................................219 Elternberatung des Gesundheitsdienstes für Kinder und Jugendlichen...................220 Kommunales.....................................................................................................................221 Bürgersprechstunde......................................................................................................223 Kinder-/Jugendlichensprechstunde...............................................................................223 Sichere Kinderbetreuung in den Ferien.........................................................................224 Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit......................................................225 Quartiersmanagement Bernberg...................................................................................225 Ermäßigungen in der Stadt Gummersbach...................................................................227 Kirchen/Pfarrämter/Religiöse Gemeinschaften.............................................................229 7 Evangelische Kirchen................................................................................................229 Katholische Kirchen...................................................................................................230 Freikirchen.................................................................................................................231 Sonstige Religionsgemeinschaften...........................................................................231 Landsmannschaften und Vertriebenenvereinigungen...................................................232 Sportangebote in Gummersbach...................................................................................233 Leben in Gummersbach Jugend und Familie -Jugendzentren.....................................235 Jugendzentren...............................................................................................................237 Jugendheime - Jugendeinrichtungen............................................................................237 Jugendzentrum Bernberg..........................................................................................238 Jugendzentrum Innenstadt........................................................................................238 Mobile Jugendarbeit......................................................................................................238 Der Jugendclub Dieringhausen.................................................................................239 Leben in Gummersbach - Jugend und Familie - Zuschüsse.........................................239 Jugendschutzfachkraft der Stadt Gummersbach..........................................................239 Windelcontainer.............................................................................................................240 Ausländerangelegenheiten.............................................................................................241 Aufenthaltsgenehmigung...............................................................................................243 Deutsch als Fremdsprache............................................................................................243 Kommunale Migrations- und Integrationsarbeit.............................................................244 Einbürgerung.................................................................................................................245 Einbürgerungstest.....................................................................................................246 Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach..............................................................246 Schnittstellenmanagement für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund........246 Sprachentwicklung, Sprachförderung und zweisprachige Erziehung...........................247 Ist mein Kind deutsch?..................................................................................................248 Beratungsstellen für Ausländer/innen, Migrant/innen und Flüchtlinge..........................250 Migrationserstberatung..............................................................................................250 Ehrenamtskoordinator Flüchtlinge.............................................................................250 Jugendmigrationsdienst............................................................................................251 Beratungsstelle für jugendliche Aussiedler...............................................................251 Allgemeiner Sozialer Dienst und Spätaussiedlerbetreuung......................................251 Türkischer Elternverein Bergneustadt.......................................................................252 Missione Catholica Italiana........................................................................................252 Griechisch-deutsche Gesellschaft.............................................................................252 Albanische und Deutsche Freunde Oberberg e. V....................................................252 Amnesty International................................................................................................252 Willkommen in Deutschland..........................................................................................253 Checklisten, Formulare und Persönliches....................................................................255 Checkliste für Behördengänge und Anträge..................................................................255 Betreuungsverfügung, Patientenvollmacht, Patientenverfügung..................................259 Organspende.................................................................................................................261 Blutspende.....................................................................................................................261 Jeder Einzelne zählt! – Gemeinsam gegen Leukämie!.................................................261 Knochenmarkspende.....................................................................................................262 Nabelschnurblutspende.................................................................................................262 Anhänge............................................................................................................................262 Checkliste: Erstausstattung für Baby.............................................................................263 8 Checkliste: Sichere Umgebung für Kinder....................................................................265 Stichwortverzeichnis.......................................................................................................267 9 10 Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach Grußwort des Bürgermeisters der Stadt Gummersbach Frank Helmenstein Liebe Eltern, im Namen der Stadt Gummersbach gratuliere ich Ihnen sehr herzlich zur Geburt Ihres Kindes. Ich freue mich mit Ihnen über unseren neuen Erdenbürger und wünsche ihm alles erdenklich Gute! Im Moment ist noch vieles neu oder wieder neu für Sie: Ihr Kind muss sich noch an die Umgebung gewöhnen und an die vielen Reize, mit denen es in jedem Augenblick konfrontiert wird. Und genauso hat sich Ihr Leben verändert. Ihr Baby braucht Ihre Hilfe und Pflege, in seinen ersten Lebensmonaten noch viel mehr als irgendwann später. Sie sollen wissen: Kinder sind in Gummersbach gern gesehen und wir möchten Sie darin bestmöglich unterstützen, dass Sie Ihrem Kind einen guten Start ins Leben ermöglichen können. Dafür haben wir dieses Elternbegleitbuch entwickelt. Zum Einen soll es Sie in den ersten Lebensmonaten durch den „Behörden-Dschungel“ begleiten und Ihnen Auskunft über mögliche wirtschaftliche Hilfen geben. Zum Andern erhalten Sie eine Fülle von konkreten Angeboten für Kinder und Familien, Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind sowie Informationen über Beratungs- und Hilfestellen in Gummersbach. Mit dem Begrüßungsgeschenk verbinde ich den Wunsch, dass sich Ihr Kind in unserer Heimatstadt jederzeit wohl und geborgen fühlen möge. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine glückliche Zeit mit Ihrem Kind und verbleibe in aufrichtiger Verbundenheit Ihr Frank Helmenstein Bürgermeister 11 Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach Der Freizeitpark Hexenbusch e.V., in der Bevölkerung besser bekannt als „Hexenbuschverein“, ist ein gemeinnütziger Verein mit über 400 Mitgliedern, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, den kleinen Gummersbacher Stadtpark namens "Hexenbusch", der zwischen Luisen-, Augusta- und Moltkestraße und dem Rathaus gelegen ist, als grüne Lunge der Stadt zu erhalten. Der Verein wurde am 26. Juni 1975 vom leider viel zu früh verstorbenen "Altstadtbürgermeister" Klaus Gelhausen, dem jetzigen Ehrenvorsitzenden Manfred Jost und dem Ehrenmitglied Herbert Berg gegründet. Der Sohn des damaligen Gründungsvorsitzenden ist der heute amtierende erste Vorsitzende Marco Gelhausen. Ziel war zunächst die Instandsetzung, Erweiterung und Modernisierung des veralteten, kleinen Spielplatzes im Hexenbusch, der sich in einem erbarmungswürdigen Zustand befand. Die Kinder der Innenstadt sollten „von der Straße geholt“ werden und einen attraktiven Platz zum Spielen bekommen. Besucher des Hexenbuschs, der im Übrigen auch von den Schülern des Städtischen Gymnasiums Moltkestraße als Spielplatz genutzt wird, können sich davon überzeugen, dass wir dieses Ziel erreicht haben. Immer wieder neu angeschaffte Spielgeräte haben die Attraktivität des Spielplatzes enorm gesteigert. Wir werden aber nicht nachlassen, innovativ über neue Ideen zur Verbesserung des Spielangebots nachzudenken und befinden uns im Fluss ständiger Veränderungen. Weiteres Vereinsziel war und ist es, den gesamten Park als einen Ort der Entspannung und Erholung für Jung und Alt zu gestalten. Dies haben wir durch Anpflanzungen, Gestaltung der Grünflächen, die ehrenamtliches Engagement Errichtung mehrerer Bronzeskulpturen wie der „Hexe auf dem Ritt durch die Walpurgisnacht“, dem „Wicht met Zöppen“, dem „Wicht ohne Zöppe“ und dem Blumenbrunnen getan. Seit einigen Jahren ist ein Boule- und Bocciaplatz hinzugekommen, der dazu einlädt, „eine ruhige Kugel zu schieben“. An wetterfesten Tischtennisplatten können sich Kinder wie auch Erwachsene austoben. Auch sonstige soziale und kulturelle Zwecke unterstützt der Hexenbuschverein. So war er maßgeblich am Erhalt der Gummersbacher Stadthalle, der „Schützenburg“ beteiligt wie auch an der Restaurierung des Glockenspiels am Rathaus und vielen anderen Projekten. Wir finanzieren unsere Projekte im Wesentlichen mit einem alljährlich im Bühnenhaus der Stadt ausgerichteten Wohltätigkeitskonzert des Musikkorps der Bundeswehr, welches regelmäßig ausverkauft ist. Die hieraus resultierenden Einnahmen werden ausnahmslos dem wohltätigen Zweck zugeführt. In Verbindung mit unserem ehrenamtlichen Engagement werden so immer neue Projekte realisierbar. Einmal jährlich organisieren wir eine Veranstaltung, bei der Jung und Alt im Hexenbusch feiern können. Mal veranstalten wir ein reines Kinderfest, ein anderes Mal einen Frühschoppen oder ein Oktoberfest; im vergangenen Jahr haben wir ein großes Boule- und Boccia- Turnier ausgerichtet, welches begeisterten Zuspruch und rege Teilnahme fand. Selbstverständlich wird bei unseren Festen stets für Musik, gute Verpflegung und Stimmung gesorgt, weshalb sie nicht nur von Bewohnern der Innenstadt gerne besucht werden. Wir möchten gerne alle, die neugierig geworden sind und sich für uns interessieren, einladen, den Hexenbusch und unseren Hexenbuschverein kennenzulernen. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage oder kommen sie zu einer unserer Veranstaltungen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Marco Gelhausen (1. Vorsitzender) 12 Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach - Einfach Gutes tun Zur Anziehungskraft und Lebensqualität einer Region tragen neben landschaftlichen Reizen, attraktiven Arbeitsplätzen und einer guten Infrastruktur insbesondere vielfältige Angebote im kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich bei. Um gerade dieses Angebot auf eine breitere finanzielle Basis zu stellen, gründeten Sparkasse und Stadt im Jahr 2007 die Sparkassen- und Bürgerstiftung für Gummersbach. Nun ist es an den Gummersbacher Bürgern, die Stiftung zu dem zu machen, was sie sein soll: Eine Stiftung von Bürgern für Bürger. Einerseits gehört hierzu, dass engagierte Gummersbacher Bürger das Stiftungskapital durch kleine und große Zuwendungen aufstocken, so dass noch mehr gemeinnützige Projekte in unserer Stadt unterstützt werden können. Die Auflage dieser Broschüre beispielsweise wurde erst durch die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung möglich. Andererseits braucht es engagierte Bürger, die solche Projekte initiieren und bewegen. Wir würden uns sehr freuen, wenn viele Gummersbacher die Stiftung unterstützen und so zu noch mehr Lebensqualität in unserer Stadt beitragen. Wesentliche Informationen zur Stiftung und wie Sie diese unterstützen können, finden Sie auf: www.sparkassen-und-buergerstiftung-gm.de oder erhalten Sie bei: Hartmut Weuste (Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt): 02261/31-202 oder Dr. Klaus Blau (Stadt Gummersbach): 02261/871135. 13 Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach 14 Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach 15 Durch den Behördendschungel Durch den Behördendschungel Liebe Eltern, In diesem Kapitel „Durch den Behördendschungel“ finden Sie Informationen über • • • • • • • • Anmeldung Ihres Kindes nach der Geburt Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt Mutterschutz Kündigungsschutz Schulpflichtbefreiung von jungen Müttern Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse Eintrag Ihres Kindes auf der Lohnsteuerkarte Vaterschaftsanerkennung Weitere Informationen finden Sie sicherlich auch in den folgenden Kapiteln und einen kurzgefassten Überblick erhalten Sie nochmals am Ende dieses Elternbegleitbuches im Kapitel „Checklisten, Formulare & Persönliches“ Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich gern an uns wenden: Ansprechpartner/innen Sekretariat des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales Frau Müller und Frau Langlotz Tel.: 02261 871218 E-mail: familienhebamme@gummersbach.de 17 Durch den Behördendschungel Anmeldung Ihres Kindes nach der Geburt Die Anmeldung Ihres Kindes beim zuständigen Standesamt übernimmt für Sie das Krankenhaus, in dem Ihr Kind geboren worden ist. Das Krankenhaus gibt die Geburtsanzeige sowie Ihre schriftliche Erklärung über die Bestimmung des bzw. der Vornamen an das Standesamt weiter. Dabei richtet sich die Zuständigkeit des Standesamtes nach dem Geburtsort Ihres Kindes, nicht nach Ihrem Wohnort. Sofern keine Fragen beim Standesamt auftreten, können Sie die Geburtsurkunde dort abholen. In vielen Fällen, z.B. wenn Sie nicht verheiratet oder Sie ausländischer Herkunft sind, müssen Sie persönlich noch einmal im Standesamt erscheinen und fehlende Unterlagen nachreichen oder die Vaterschaftsanerkennung erklären. Bei einer Hausgeburt müssen Sie Ihr Kind innerhalb einer Woche selbst beim zuständigen Standesamt anmelden. Dazu ist die von der Hebamme ausgestellte Geburtsbescheinigung vorzulegen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt. Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme Ihrer Wahl während der Schwangerschaft, der Geburt und für den Zeitraum von mindestens acht Wochen nach der Entbindung. Von Ihrer Hebamme erhalten Sie in der ersten Zeit Hilfe bei der Pflege und Ernährung Ihres Kindes, beim Stillen, bei sozialen und behördlichen Fragen und vieles mehr. Die Kosten für die Hebamme werden vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ein Verzeichnis der Hebammen in Gummersbach erhalten Sie mit diesem Elternbegleitbuch oder im Internet unter www.hebammen-oberberg.de www.hebammensuche.de/ http://klinikum-oberberg.de/fileadmin/Presse/PDF/Hebammenliste_2014.pdf Mutterschutz Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Als werdende Mutter genießen Sie einen besonderen Schutz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit sind Sie von Ihrer Arbeit freigestellt, um sich auf die Geburt vorzubereiten, bzw. sich nach der Geburt zu erholen und in Ruhe die erste Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzzeit auf zwölf Wochen nach der Entbindung. Während des Mutterschutzes erhalten Sie – sofern Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld und ggf. von Ihrem Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss ergeben summiert Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus den letzten drei Kalendermonaten. Sofern Sie privat versichert sind, ist nicht die Krankenkasse, sondern die Mutterschaftsgeldstelle beim Bundesversicherungsamt in Bonn die richtige Anlaufstelle. Im Anschluss an die Mutterschutzfrist können Sie Elternzeit beantragen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder – sofern Sie privat versichert sind – an das Bundesversicherungsamt in Bonn. Einen Leitfaden zum Thema Mutterschutz erhalten Sie unter www.bmfsfj.de 19 Durch den Behördendschungel Kündigungsschutz Während der Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Geburt darf Ihnen der Arbeitgeber nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt unabhängig davon, ob Sie als Mutter nach Ablauf der Mutterschutzfrist wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in Elternzeit gehen wollen. Der Kündigungsschutz besteht auch während der gesamten Dauer der in Anspruch genommenen Elternzeit. Weitere Informationen zum Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz unter www.bmfsfj.de oder in der kostenlosen Broschüre „Kündigungsschutz“, die Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Postfach 300 265, 53182 Bonn oder per E-Mail an info@bmas.bund.de bestellen können. Schulpflichtbefreiung von jungen Müttern Während der Schwangerschaft bleibt die Schulpflicht – bis zum Eintritt des Mutterschutzes – bestehen. Selbstverständlich kann nach Eintritt des Mutterschutzes weiterhin die Schule freiwillig besucht werden. Sofern Sie sich in einer Ausbildung befinden und in Elternzeit gehen, verlängert sich Ihre Ausbildungszeit entsprechend. Kann nach der Geburt die Betreuung des Kindes nicht anders sichergestellt werden, können Sie sich von der Schulpflicht befreien lassen. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Befreiung der Schulpflicht. Anträge dazu sind in den Schulen erhältlich. Dem Antrag fügen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes bei, sowie die Bescheinigung Ihres zuständigen Jugendamtes, dass die Betreuung Ihres Kindes von Ihnen allein wahrgenommen wird. Falls die Betreuung Ihres Kindes durch Andere (z.B. durch die Großeltern) sichergestellt werden kann, ist eine Schulbefreiung nicht möglich. Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse Sofern noch nicht geschehen, müssen Sie Ihr Kind auch bei Ihrer Krankenkasse anmelden. Hierzu erhalten Sie vom Standesamt, bei dem Sie Ihr Kind in der ersten Woche nach der Geburt angemeldet haben, eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Bei miteinander verheirateten Eltern wird Ihr Kind in die bestehende Familienversicherung kostenlos mit aufgenommen, ebenso bei minderjährigen Eltern, die selbst noch bei ihren Eltern mitversichert sind. Diese Regelung gilt bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Eintrag des Kindes auf der Lohnsteuerkarte Um einen Steuerfreibetrag zu erhalten, müssen Sie Ihr Kind auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt vor Ort. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde Ihres Kindes (diese erhalten Sie im Standesamt) sowie Ihr gültiger Personalausweis. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. 20 Durch den Behördendschungel Vaterschaftsanerkennung Sofern Sie verheiratet sind, ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig, da hier per Gesetz der Mann, der zum Zeitpunkt mit der Kindesmutter verheiratet ist, als Vater des Kindes gilt. Sofern Sie nicht verheiratet sind, besteht eine Vaterschaft erst dann, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Um eine Vaterschaft anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte wahlweise an Ihr zuständiges Jugendamt oder Standesamt vor Ort. Hier wird die Anerkennung der Vaterschaft, sowie die Zustimmung der Kindesmutter beurkundet. Die Anerkennung sollte – wenn möglich – bereits vor der Geburt oder kurz danach erfolgen. Weitere Informationen hierzu siehe bitte im Kapitel „Sind Sie alleinerziehend“. Bitte beachten: Seit Sommer 2012 benötigen Kinder eigene Reisedokumente. Siehe bitte Kapitel „Checklisten, Formulare, Persönliches“. 21 Wirtschaftliche Hilfen Wirtschaftliche Hilfen Liebe Eltern, Auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen u.a. zur Elternzeit, zum Elterngeld , zum ElterngeldPlus, zum Kindergeld und zum Betreuungsgeld. Eltern mit geringem Einkommen können zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen einen Kinderzuschlag erhalten. Wer anspruchsberechtigt ist und bei welcher Stelle Eltern einen Antrag stellen können, steht auf den folgenden Seiten. Ebenso finden Sie Informationen zum Kinderfreibetrag, Bildungs- und Teilhabepaket (BUT), zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto), sowie zu Sozialen Hilfen: Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, weitere Hilfen nach dem SBG XII. Vielleicht möchten Sie ja wissen, ob Sie Anspruch auf eine preiswerte Sozialwohnung haben und wie und wo Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen können. Möglicherweise interessieren Sie sich für das Thema Wohngeld. Informationen zu diesen Themen finden Sie ebenfalls auf den nächsten Seiten. Außerdem gibt es noch einige Informationen zur Sozialhilfe, zur Schuldnerberatung, zu Beratung- und Prozesskostenhilfe, zur Bundesstiftung Mutter und Kind, zum Steuerrecht für Familien, zu der Kleider-und Möbelkammer in Gummersbach, zur Gummersbacher Tafel sowie zum Sozialkaufhaus der Caritas und zur Fahrrad- und Mopedwerkstatt zweier Mitarbeiter des Jugendamtes Gummersbach. Ermäßigungen in der Stadt Gummersbach finden Sie im Kapitel „Kommunales“. Möchten Sie wissen, was Alleinerziehende tun können, die für ihr Kind keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten? Dann sind Sie auf der Seite Unterhaltsvorschuss (siehe Kapitel Alleinerziehende) genau richtig. 23 Wirtschaftliche Hilfen Die Elternzeit Für berufstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, besteht ein Anspruch auf Elternzeit. Er gilt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Während der Elternzeit ruhen die Arbeitspflichten, dennoch bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen vergleichbar ist. Aufteilung unter den Eltern / Gemeinsame Elternzeit Beide Eltern können gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit beanspruchen. Übertragung der Elternzeit Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu 12 Monate der dreijährigen Elternzeit angespart und auf einen späteren Zeitpunkt übertragen werden. Dies gilt bis zur Vollendung des achten Lebensjahres. Schriftliche Anmeldung Spätestens acht Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt werden. Die Eltern müssen sich bei der Anmeldung für die kommenden zwei Jahre hinsichtlich der Dauer und der zeitlichen Lage ab Beginn der Elternzeit festlegen. Teilzeittätigkeit in der Elternzeit Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können beide Eltern also insgesamt 60 Wochenstunden erwerbstätig sein. Vorzeitige Beendigung der Elternzeit Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Wird eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles erforderlich, kann der Arbeitgeber diesen Antrag nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Kündigungsschutz in der Elternzeit Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit sowie während der Elternzeit, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kann eine Kündigung ausgesprochen werden. www.bmfsfj.de Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 25 Wirtschaftliche Hilfen Das Elterngeld www.elterngeld.de Elterngeldstelle Kreishaus, Moltkestr. 42 Tel. 02261/88-1126, 88-1127, 88-1128, 88-1129 Das Elterngeld gilt für alle Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren wurden . Es wird an die Eltern gezahlt, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst um die Betreuung ihres Kindes kümmern wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Anspruch auf Elterngeld Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Zum 1. Januar 2011 hat die Bundesregierung Kürzungen bei den Hartz IV Leistungen beschlossen. Das Elterngeld wird auf den Bezug von Arbeitslosengeld II voll angerechnet und der Zuschlag zum Arbeitslosengeld II entfällt. Höhe des Elterngeldes • Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Es ersetzt 67 % des bisherigen Nettoeinkommens. • Mütter und Väter, die das Elterngeld in Anspruch nehmen und mindestens 1240 Euro netto verdient haben, erhalten ab Januar 2011 statt 67 nun 65 Prozent ihres Nettolohns als Elterngeld ausgezahlt. • Alle berechtigten Eltern erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Dieser wird für zwölf Lebensmonate des Kindes unabhängig davon gezahlt, ob sie vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht, also auch für Hausfrauen und -männer, Studierende, Kleinstverdiener. • Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld: Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 Euro monatlich, wird der Einkommensersatz von 67 % auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um ein 1 Prozent. • Bei einer Teilzeittätigkeit von maximal 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67 % /bzw. 65% des entfallenden Teileinkommens. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro berücksichtigt. Bezugsdauer Das Elterngeld wird zunächst für 12 Monate gezahlt. Einen zweimonatigen Bonus gibt es, wenn der jeweils andere Elternteil zugunsten der Kinderbetreuung ganz oder teilweise für zwei Monate auf seine Erwerbstätigkeit verzichtet. Das Elterngeld kann zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden. Ein Partner kann maximal 12 Monate beanspruchen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Mutter und der Vater sieben Monate Elternzeit entweder gemeinsam oder hintereinander nehmen; sie können die Zeit auch ganz anders aufteilen. Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für diese zwei Monate kein Elterngeld gezahlt. 26 Wirtschaftliche Hilfen Elterngeld für Alleinerziehende Alleinerziehende, die das Elterngeld als Ausgleich für wegfallendes Erwerbseinkommen beziehen, erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld. Elterngeld bei Mehrlingsgeburten Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Elterngeld für Geschwisterkinder: Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten. Hier werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des zweiten oder eines weiteren Kindes die vorherigen Zeiten mit Mutterschaftsgeld und mit Elterngeld nicht mitberücksichtigt. Das danach zustehende Elterngeld wird um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat erhöht. Der Mindestbetrag erhöht sich ebenfalls von monatlich 300 Euro auf 375 Euro. Altersgrenzen für den Anspruch auf den Geschwisterbonus: bei zwei Kindern im Haushalt, bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist; bei drei und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens zwei Kinder noch nicht sechs Jahre alt sind; • bei einem behinderten Geschwisterkind im Haushalt, bis das Kind vierzehn Jahre alt ist. • • Für adoptierte oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder gilt als Alter der Kinder der Zeitraum seit der Aufnahme der Kinder in den Haushalt der elterngeldberechtigten Person. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind das jeweilige oben genannte Alter erreicht hat, entfällt der Geschwisterbonus. Der Grundbetrag des Elterngeldes bleibt bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder 14 Monaten bestehen. Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ kostenlos zu bestellen: www.bmfsfj.det Das neue Elterngeld Plus Alle Eltern, deren Kinder ab dem 1.Juli 2015 geboren werden, können die bereits zu Jahresbeginn 2015 in Kraft getretenen Regelungen in Anspruch nehmen. Mit dem neuen Elterngeld wird sich künftig der frühe Wiedereinstieg in Teilzeit mehr lohnen. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf wird mit einem Partnerschaftsbonus unterstützt und die Elternzeitregelungen werden flexibler, so dass es künftig leichter wird, auch zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. zur Einschulung des Kindes, in Elternzeit zu gehen. „Das ElterngeldPlus unterstützt Väter und Mütter, die gemeinsam für ihre Familie da sein möchten und trotzdem berufstätig sein wollen“. Das ElterngeldPlus ist eine gute Grundlage für mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Familienarbeitszeit“. Das bisherige Elterngeld wurde für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Sind Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder eingestiegen, haben sie dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. 27 Wirtschaftliche Hilfen Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Nun ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Mit dem ElterngeldPlus wird zugleich ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Dieser Bonus besteht aus vier zusätzlichen Elterngeld Plus Monaten je Elternteil. Anspruch auf den Partnerschaftsbonus haben Elternpaare, die sich in vier aufeinanderfolgenden Monaten gemeinsam um das Kind kümmern und beide zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Der Partnerschaftsbonus soll es Eltern erleichtern, in einer frühen Phase der Elternschaft in die partnerschaftliche Arbeitsteilung hineinzufinden. Außerdem können künftig 24 statt bisher 12 Monate nicht genutzter Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Nach bisheriger Rechtslage konnten nur 12 Monate nach vorheriger Zustimmung des Arbeitsgebers übertragen werden. Die Regelungen zum bisherigen Elterngeld bestehen im Wesentlichen parallel fort. Alle Infos zum Elterngeld Plus finden Sie auf www.elterngeld-plus.de oder durch das bundesweite Servicetelefon 030-20179130 oder vor Ort: Elterngeld und Elternzeitangelegenheiten Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach Servicezeiten: Mo und Di 8.00 - 12.00 h und 13.00 - .16.00h Do 8.00 – 12.00 h und 13.00 – 17.30 h Fr 8.00 – 12.00 h Elterngeldrechner www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner 28 Wirtschaftliche Hilfen Das Kindergeld Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für Kinder ohne Arbeitsplatz, die als Arbeitsuchende bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, wird das Kindergeld zeitlich unbegrenzt gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Kinder ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben. Das Kindergeld wird an die Person gezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Die Höhe des Kindergeldes beträgt ab dem 01.01.2016, 190 Euro (erste+ zweite Kind), 196 Euro (Dritte) und 221 Euro (weitere Kinder). Der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern beträgt z. Zeit. 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und 180 Euro für 6 bis 11-jährige Kinder. Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit, von der es auch ausgezahlt wird. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld bei ihrer Personalstelle. Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der für Sie zuständigen Familienkasse (sofern Sie nicht im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind). Das ist in erster Linie die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Benutzen Sie bitte zur Antragstellung die Vordrucke, die bei der Familienkasse erhältlich sind. Sie können den Antrag persönlich bei Ihrer Familienkasse abgeben, per Post zusenden oder durch einen Beauftragten abgeben lassen. Eine Übermittlung mittels Telefax ist auch möglich. Die Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse oder als Internet-Vordruck. Kindergeldkasse FAMILIENKASSE - KOSTENLOSE TELEFONNUMMER 0800 4 5555 30 0800 4 5555 33 für allgemeine Fragen für Zahlungstermine und Kinderzuschlag Ansprechpartner/innen Familienkasse Singerbrinkstr. 43 51643 Gummersbach www.arbeitsagentur.de Familienkasse Bergisch Gladbach: Bensberger Str. 85, 51461 Bergisch Gladbach Tel. 0180-1546337 Familienkasse-BergischGladbach@arbeitsagentur.de 29 Wirtschaftliche Hilfen Kindergeld-Änderungen infolge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 Ein Kind wird nach der ab 01.01.2012 geltenden Gesetzeslage nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums nur dann berücksichtigt, wenn das Kind daneben keiner Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachgeht. Die Einkünfte- und Bezügegrenze in Höhe von 8.004 Euro ist für Zeiträume ab 01.01.2012 entfallen. Wie bisher besteht auch ab 01.01.2012 grundsätzlich für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Anspruch auf Kindergeld. Auch für ein volljähriges Kind kann wie bisher ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn es • sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet, • einen Ausbildungsplatz sucht, • einen berücksichtigungsfähigen Freiwilligendienst (z.B. freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) ableistet oder • sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten z.B. zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. In diesen Fällen wird ein Kind jedoch nach der ab 01.01.2012 geltenden Gesetzeslage nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums nur dann berücksichtigt, wenn das Kind daneben keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne von §§ 8, 8a Viertes Buch Sozialgesetzbuch sind dabei unschädlich. Die Einkünfte- und Bezügegrenze in Höhe von 8.004 Euro für Zeiträume ab 01.01.2012 entfallen. Unabhängig davon ist eine Weiterzahlung über das 18. Lebensjahr hinaus auch weiterhin möglich, wenn ein Kind • wegen Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann oder • noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, sich arbeitsuchend gemeldet hat und daneben keiner Beschäftigung nachgeht. In diesen Fällen ist das Vorliegen einer anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit nicht zu prüfen. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Aenderungen-Steuervereinfachungsgesetz2011.html Betreuungsgeld Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld hat die Bundesregierung entschieden, an wen die Leistung in den nächsten Monaten noch ausgezahlt wird. "Niemand muss bereits erhaltene Betreuungsgeld-Leistungen zurückzahlen. Für Familien, die derzeit Betreuungsgeld beziehen, erfolgen die Auszahlungen für die Dauer der Bewilligung weiter. Damit ist klar: Alle Familien, deren Antrag vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 21. Juli 2015 bewilligt wurde, bekommen für den gesamten im Bescheid vorgesehenen Zeitraum Betreuungsgeld bezahlt. Das gilt demnach auch für Fälle, in denen Familien zwar schon einen Bescheid bekamen, aber noch kein Geld erhalten haben. 30 Wirtschaftliche Hilfen Kindergeld für Ausländerinnen und Ausländer Für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes und Staatsangehörige der Schweiz, die in Deutschland erwerbstätig sind oder, falls sie nicht erwerbstätig sind, in Deutschland wohnen, gelten für den Anspruch auf Kindergeld die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Bürgerinnen und Bürger. (Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sind Island, Norwegen und Liechtenstein.) Staatsangehörige Algeriens, Bosnien-Herzegowinas, Marokkos, Serbiens, Montenegros, Tunesiens und der Türkei können auf der Grundlage der jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen Kindergeld erhalten, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer arbeitslosen-versicherungspflichtig beschäftigt sind oder beispielsweise Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld beziehen. Andere Ausländerinnen und Ausländer können einen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihre erlaubte Erwerbstätigkeit voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen. (eine vor dem 1.1.2005 erteilte Aufenthaltsberechtigung sowie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis gelten weiter als Niederlassungserlaubnis) Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann diese Anspruchsvoraussetzungen nur dann erfüllen, wenn er oder sie auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat. Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, bei Aussetzung der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen besitzt, kann Kindergeld erst nach einem rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt in Deutschland von drei Jahren erhalten. Hinzukommen muss ein bestehendes berechtigtes Arbeitsverhältnis oder der Bezug von laufenden Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (-Arbeitsförderung) oder die Inanspruchnahme von Elternzeit. Kein Kindergeld erhalten ausländische Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der betrieblichen Aus- und Weiterbildung oder eine Aufenthaltserlaubnis in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen Höchstzeitraum (die Bundesagentur für Arbeit hat auf Grund der Beschäftigungsverordnung die Beschäftigung nur für eine begrenzte Zeit erlaubt, z.B. Saisonarbeiter oder Au pair) besitzen. Bei diesen Personen wird von einem nur vorübergehenden Aufenthalt ausgegangen. Das Gleiche gilt bei Personen, die als Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen oder sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten. Auch eine erlaubte Erwerbstätigkeit führt in diesen Fällen nicht zu einem Anspruch auf Kindergeld. 31 Wirtschaftliche Hilfen Kindergeldzuschlag Überblick zu den wichtigsten Regelungen für Eltern, die einen Kinderzuschlag beanspruchen möchten Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn • • • • für diese Kinder Kindergeld bezogen wird, die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen. Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen und –vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den angemessenen Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen. Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich. Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 Euro/Monat je Kind. Ab 1. Juli 2016 soll der Kinderzuschlag um 20 Euro pro Monat erhöht werden. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt. Über den Antrag auf Kinderzuschlag entscheidet die Familienkasse durch schriftlichen Bescheid.Der Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Sie ist auch für die Bearbeitung zuständig. Dies gilt gleichermaßen für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Bei Fragen zur Antragstellung und zu ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am besten persönlich an die Familienkasse Tel.: 02261 7304-0. oder 0800 4 5555 33 für Zahlungstermine und Kinderzuschlag Wenn Sie Kindergeldzuschlag erhalten, können Sie bei der Wohngeldstelle BUT-Gelder für Ihre Kinder beantragen. (siehe Stichwortverzeichnis BUT) www.arbeitsargentur.de Für mehr Informationen zum Kindergeld wird auf die Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwiesen. www.bmfsfj.de 32 Wirtschaftliche Hilfen Kinderfreibetrag Kinderfreibetrag 2014 Das Existenzminimum des Kindes soll nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts steuerfrei verbleiben. Aus diesem Grund wurden die Kinderfreibeträge 2012 geschaffen. Kinderfreibeträge ab 2012 werden nicht mehr automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Die Eltern müssen jedes Jahr diese Eintragung beim zuständigen Finanzamt beantragen, damit die Kinderfreibeträge bei der Berechnung der Kirchensteuer bzw. des Solidaritätszuschlages berücksichtigt werden. Bei der Berechnung der anfallenden Lohnsteuer werden die Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt. Die Zahlung von Kindergeld ist zunächst einmal vorrangig. (Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro) Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) Alleinerziehende können zusätzlich einen sogenannten Entlastungsbeitrag von 1.908 Euro jährlich steuerlich geltend machen. Er ist bereits in die Lohnsteuertabelle der Steuerklasse II eingearbeitet, die für Alleinerziehende gilt. (Weitere Infos: Siehe bitte Kapitel „Sind Sie Alleinerziehend?“) Kinderzulage im Riestervertrag Wer einen Riester-Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließt, erhält jährlich eine Kinderzulage vom Staat. Die Kinderzulage beträgt bei einem Altersvorsorgevertrag nach dem Riester-Modell für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro. Besteuerung von Ehegatten Die gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehegatten wird flexibler gestaltet. Von 2010 an gilt für Doppelverdiener ein so genanntes freiwilliges Faktorverfahren. Ehepaare können dann nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern auch die Steuerklassen IV/IV mit "Faktor". Der Steuervorteil, den das Ehegattensplitting bringt, wird dann nicht erst beim Einkommensteuerausgleich berücksichtigt, sondern schon bei der monatlichen Lohnauszahlung. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt im Jahr 2015 bei 8472 Euro. 2016 wird er auf 8652 Euro angehoben. Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern Die Eltern eines Kindes, das sich in der Ausbildung befindet und selbst schon Mutter oder Vater ist, erhalten weiterhin Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des sich in Ausbildung befindenden Kindes 7680 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Seit dem 1. Januar 2007 wird die Altersgrenze der berücksichtigungsfähigen Kinder stufenweise auf 25 Jahre gesenkt: • Geburtsjahrgänge 1980 und 1981: weiterhin bis zum vollendeten 27. Lebensjahr • Geburtsjahr 1982: bis zum vollendeten 26. Lebensjahr • ab Geburtsjahr 1983: bis zum vollendeten 25. Lebensjahr 33 Wirtschaftliche Hilfen Bei auswärtiger Unterbringung des sich in Ausbildung befindenden Kindes können die Eltern zusätzlich den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs für Kinder in Ausbildung von bis zu 924 Euro im Kalenderjahr erhalten. Voraussetzung ist, dass tatsächlich eine Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem jungen Elternteil besteht. Bildungs-und Teilhabepaket BUT Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen „Bildungs- und Teilhabepaket“ gehört und sich gefragt, was sich dahinter verbirgt. Dahinter steckt, dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt werden. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht. Ab sofort können diese Kinder und Jugendlichen z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen. Diese Informationen sollen Ihnen zeigen, was alles möglich ist, wer die Leistungen bekommen kann und wie Sie und Ihr Kind die Förderung erhalten können. Wer kann die Leistungen erhalten? Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Welche Leistungen gibt es? Tagesausflüge und Klassenfahrten Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, bleibt Ihr Kind nicht ausgeschlossen. Die Kosten hierfür werden übernommen. Schulbedarfspaket Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils zum 1. August und zum 1. Februar Leistungen für die Anschaffung von Schulranzen, Sportzeug, Schreib-, Rechenund Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte). Schülerbeförderungskosten Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht vom Schulträger übernommen werden und es dem Schüler/-innen nicht zumutbar ist, die Aufwendungen selbst zu tragen. 34 Wirtschaftliche Hilfen Lernförderung für Schülerinnen und Schüler - Nachhilfe Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann, wird sich in vielen Fällen die Frage gezielter Nachhilfe stellen. Dies ist allerdings in der Regel mit Kosten verbunden, die sich viele Familien nicht leisten können. Kein Kind soll aber von notwendiger Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung im angemessenen Rahmen übernommen werden, um die Schulziele (Versetzung in die nächste Klasse, Schulabschluss) zu erreichen. Zuschuss zum Mittagessen Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder, die daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen. Bis zum 31.12.2013 haben auch Kinder, die einen Hort besuchen, einen Anspruch auf einen Zuschuss zu dem dort eingenommenen Mittagessen. Für jede Mahlzeit ist ein Eigenanteil von 1 Euro vom dem Schüler/der Schülerin/dem Kind selber zu leisten. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein monatliches Budget für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden. Wie können Sie die Leistungen erhalten? Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Wege zu Gute kommen. Deshalb gibt es für das gesamte Bildungs- und Teilhabepaket nur einen einzigen Antrag. Und dieser besteht aus nur einem Blatt. Dort können Sie ankreuzen, welche Leistungen im Falle Ihres Kindes benötigt werden. Für einzelne Leistungen, z.B. bei der Lernförderung, ist ein zusätzlicher Fragebogen auszufüllen. Wichtig ist es, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen, damit die Leistungen Ihren Kindern auch zeitgerecht zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, welche Unterlagen / Bescheinigungen Sie noch vorlegen müssen. Vom Amt wird dann geprüft, ob und in welcher Höhe die von Ihnen gewünschte Leistung erbracht werden kann und über Ihren Antrag entschieden. Die Leistung wird über einen Gutschein bequem und direkt mit dem Verein, der Musikschule oder dem Anbieter des Mittagessens abgerechnet. Ohne großen Aufwand für Sie! Nur das Schulbedarfspaket und die Schülerbeförderung werden als Geldleistung unmittelbar an Sie ausgezahlt. Wer ist Ansprechpartner für die Leistungen? Anträge und Informationen erhalten Sie in der Wohngeldstelle des Rathauses sowie beim Jobcenter Oberberg. Hier gibt es auch entsprechende Informationsblätter in Russisch, Türkisch, Arabisch und Englisch! Ansprechpartnerin: Frau Barra Rathaus Zi 2 Tel. 02261 871502 (oder Jobcenter) 35 Soziale Hilfen Soziale Hilfen Zum 01.01.2005 wurde im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung das System der sozialen Sicherung in Deutschland neu strukturiert. Die Arbeitslosenhilfe als Sozialversicherungsleistung entfällt. Stattdessen kann das sog. Arbeitslosengeld II (AlG II) als bedarfsabhängige Leistung beansprucht werden. Dieses wird ebenfalls für bisherige Bezieher von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) gewährt – soweit nach dem Gesundheitszustand eine Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich möglich ist. 1. 2. 3. 4. 5. Hilfe zum Lebensunterhalt Arbeitslosengeld II Grundsicherung Weitere Hilfen nach dem SGB XII Wohngeld Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich die gesamte Rechtsmaterie als sehr komplex darstellt. Deshalb empfehlen wir Ihnen: Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir Sie konkret beraten können. Die Hilfe zum Lebensunterhalt bleibt für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, aber nicht erwerbsunfähig sind, erhalten. Für Erwerbsunfähige und 65-Jährige und Ältere bleibt die bisherige Grundsicherung mit gewissen Änderungen erhalten. Wohngeld wird für Empfänger der genannten Sozialleistungen nicht mehr gezahlt. Es wird allerdings „Mischfälle“ geben, in denen einige Mitglieder einer sog. Bedarfsgemeinschaft Ansprüche auf diese Sozialleistungen haben, andere auf Wohngeld. Informationen über Zuständigkeiten und Ansprechpartner erhalten Sie unter den jeweiligen Hilfearten. Weitere Informationen erhalten Sie beim: ➔ Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW www.bmfsfj.de bzw. ➔ Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung .www.bmg.bund.de ➔ Homepage der Stadt Gummersbach www.gummersbach.de Pfändungsschutzkonto P-Konto Kontoinhaber, die von einer Pfändung betroffen sind, müssen seit dem 1.Januar 2012 ein Pfändungsschutzkonto einrichten, um ihr Vermögen vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Das Guthaben ist dann in Höhe des gesetzlichen Freibetrags von aktuell 1028,89 Euro geschützt. Bei der Schuldnerberatung erhalten Betroffene auch Bescheinigungen über eventuelle Unterhaltspflichten für Kinder oder Lebenspartner, die sie der Bank vorlegen, wodurch sich der Freibetrag erhöht. 36 Soziale Hilfen Hilfe zum Lebensunterhalt Das Bundessozialhilfegesetz gilt ab 01.01.2005 nicht mehr. Hilfe zum Lebensunterhalt wird ggf. nach den Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGX II) gewährt. Anspruch auf diese Leistung hat jedoch nur noch ein kleiner Personenkreis, nämlich diejenigen Hilfebedürftigen, die weder Arbeitslosengeld II noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit beanspruchen können. Die einmaligen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt wurden bis auf wenige Ausnahmen in den Regelsatz einbezogen. Dadurch erhöht sich das Niveau des Eckregelsatzes. Weihnachtsbeihilfen und die meisten einmaligen Beihilfen, z.B. für Kleidung, sind entfallen. Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner des Sozial- und Wohnungsamtes zur Verfügung. Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo – Fr 8.00-12.00 Uhr Do 14.00-17.00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie vorab unbedingt einen Termin. Terminsprechzeiten haben grundsätzlich Vorrang. Zuständigkeiten: Hilfe zum Lebensunterhalt bei vorübergehender Erwebsminderung (Sozialhilfe) : Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales Rathausplatz 1 | 51643 Gummersbach Angelika Seyfried (A - G) Zimmer: 3 Tel.: 02261 / 87 - 1503 Fax: 02261 / 87 - 8503 Email : Angelika.seyfired@stadt-gummersbach.de Petra Causemann (H - O) Zimmer: 4 Tel.: 02261 / 87 - 2504 Fax: 02261 / 87 - 8505 Email : Petra.Causemann@stadt-gummersbach.de Rita Oberschachtsiek (P - Z) Zimmer: 5 Tel.: 02261 / 87 - 1505 Fax: 02261 / 87 - 9505 Email : Rita.Oberschachtsiek@stadt-gummersbach.de 37 Soziale Hilfen Das Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) Seit 01. Januar 2005 gibt es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Neben Dienstleistungen und Sachleistungen gehören dazu insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, wenn sie leistungsberechtigt sind; Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zu gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert sind. Sie gelten auch dann als erwerbsfähig, wenn Ihnen z.B. wegen der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren oder der Pflege einer bzw. eines Angehörigen vorübergehend nicht zugemutet werden kann. Leistungsberechtigt sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt und den der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern können und Sie die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhalten. Das Arbeitslosengeld II umfasst den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung. Wenn Sie zuletzt gesetzlich versichert waren, sind Sie für die Zeit des Bezuges von Arbeitsgeld II in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert, falls für Sie keine Familienversicherung möglich ist. Die pauschalierten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zahlt allein das Jobcenter. Das vorrangige Ziel ist jedoch, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. So sollen mit den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit des Sozialgesetzbuches II alle Erwerbsfähigen so gefördert werden, dass sie künftig ihren eigenen oder den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen – aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können. Leistungen der Grundsicherung müssen Sie beantragen. Wenn Sie in Gummersbach wohnen, wenden Sie sich bitte für alle weitergehenden Informationen zum Arbeitslosengeld II an das Jobcenter Oberberg, Standort Gummersbach. Einmalige Leistungen kommen im Regelfall nicht mehr in Frage. Ausnahmen sind lediglich : Erstausstattungen für Wohnung und Bekleidung und Kosten für mehrtägige Klassenfahrten. 38 Soziale Hilfen Zuständige Behörde ist das Jobcenter (Tel.: 02261/8156-0), das seinen Sitz auf dem ehemaligen Steinmüllergelände in 51643 Gummersbach, Fabrikstr. 2-4, hat. Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Sie erhalten weitere Informationen auch auf der Internetseite des Jobcenters Oberberg und der Arbeitsagentur: www.jobcenter-oberberg.de www.arbeitsagentur.de>Startseite>Schnellzugriff>Veröffentlichungen Dort gibt es einen Link > Merkblätter Begleitung und Unterstützung für Menschen die Arbeitslosengeld II, bzw. „Hartz IV“ oder Sozialhilfe beziehen Amt für Soziale Angelegenheiten, Psychosoziale Betreuung und Begleitung (PSB) PSB ist Beratung, Unterstützung, Hilfe und Begleitung • bei der Klärung Ihrer beruflichen Situation (Arbeit, Schulabschluss, Ausbildung, Umschulung/ Weiterbildung etc.) • bei Problemen in der Partnerschaft oder der Familie • beim Umgang mit Ämtern und Behörden • bei „seelischen“ Problemen • bei Schwierigkeiten in Ihrer Wohnsituation • im Umgang mit Geld oder bei der Schuldenregulierung • bei der Klärung von Justizangelegenheiten • beim Umgang mit Ihrer Suchterkrankung • bei der Suche nach einem Arzt oder Therapeuten für Gummersbach: Christiane Wagner Telefon 0171 1292736 Oliver Föllmer Telefon 0160 90351077 Thomas Jaeger Telefon 0151 12069616 Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie beim Jobcenter BUT-Gelder für Ihre Kinder beantragen. (siehe Stichwortverzeichnis BUT) 39 Soziale Hilfen Grundsicherung Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Ein Antrag auf Prüfung ist bei der zuständigen kommunalen Behörde zu stellen. Bewilligungsbeginn ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der 1. des Antragsmonats. Die Bewilligungsdauer beträgt in der Regel 12 Monate. Haben Sie noch Fragen? Wollen Sie wissen, ob für Sie oder für einen Angehörigen Grundsicherungsleistungen in Frage kommen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an die unten genannten zuständigen Ansprechpartner/innen. Öffnungszeit für diese Angelegenheit Grundsicherung: Mo - Fr 8.00-12.00 Uhr Terminsprechzeiten haben grundsätzlich Vorrang. Do 14.00-17.00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorab unbedingt einen Termin. Zuständigkeiten: Grundsicherung A – F und M Frau Rödder Zimmer: 28 Tel.: 02261 / 87 – 1528 Fax 02261 / 87 – 9501 Email : Barbara.Roedder@stadt-gummersbach.de G–K Frau Krieger Zimmer: 29 Tel.: 02261 / 87 – 1529 Fax 02261 / 87 - 9508 Email : Ute.Krieger@stadt-gummersbach.de L , N, P, Q, R Frau Struck Zimmer: 30 Tel.: 02261 / 87 – 1530 Fax 02261 / 87 - 8512 Email : Heike.Struck@stadt-gummersbach.de O, Sch, St Frau Riepert Zimmer 27 Tel.: 02261 / 87 – 1527 Fax 02261 / 87 – 8527 Email : Nicole.Riepert@stadt-gummersbach.de S–Z Frau Poschner Zimmer :31 Tel.: 02261 / 87 – 1531 Fax 02261 / 87 - 8528 Email : Anja.Poschner@stadt-gummersbach.de Weitere Informationen und Ansprechpartner/innen finden Sie : auf der Internetseite der Stadt Gummersbach: www.gummersbach.de 40 Soziale Hilfen Weitere Hilfen Diese Hilfen sind für Personen vorgesehen, die in einer besonderen Lebenssituation wie Pflegebedürftigkeit, hohes Alter, Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen besonderer Bedarfssituationen auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist allein, dass dem Hilfesuchenden aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist. Das Einkommen ist im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen einzusetzen. Das Einkommen unterhalb der im Einzelfall anzuwendenden Einkommensgrenze bleibt in der Regel anrechnungsfrei, das die Einkommensgrenze übersteigende Einkommen ist in angemessenem Umfang einzusetzen. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Sozial- und Wohnungsamt im Rathaus. Die Hilfe in besonderen Lebenslagen gliedert sich in folgende Hilfearten auf: Zuständigkeit der Stadtverwaltung: Hilfen zur Gesundheit (auch zur Familienplanung und bei Schwangerschaft / Mutterschaft): Bei dieser Hilfe "ersetzt" das Sozialamt die Krankenkasse. Dies kommt jedoch nur in Frage, wenn der Hilfesuchende selbst nicht krankenversichert ist und ärztlicher Hilfe bedarf. In diesem Falle erhält er dieselben Leistungen, wie andere von der gesetzlichen Krankenversicherung. Leistungen darüber hinaus, z. B. für Zuzahlungen bei Medikamenten, Zahnersatz, Brillen usw. werden grundsätzlich nicht gewährt. • Häusliche Hilfe zur Pflege Diese Hilfe "ersetzt" die Pflegekasse. Pflegebedürftige, die keiner Pflegekasse angehören, können Hilfe zur Pflege erhalten. Diese entspricht den gesetzlichen Leistungen der Pflegekassen. Aber auch hier gilt: Leistungen, die durch eine bereits bestehende Pflegeversicherung nicht gedeckt sind, werden vom Sozialamt grundsätzlich nicht übernommen. • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Personen mit eigenem Haushalt soll Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gewährt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Die Hilfe soll in der Regel nur vorübergehend gewährt werden, wenn durch sie die Unterbringung in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung nicht vermieden oder verzögert werden kann. • Altenhilfe – individuelle Hilfe und persönliche Hilfeberatung • Hilfen in sonstigen Lebenslagen • Bestattungskosten • 41 Soziale Hilfen • • Blindengeld, Hilfe für hochgradig Sehschwache und Gehörlose (nur Antragsannahme für LVR) Träger-unabhängige Pflegeberatung Zuständigkeit der Kreisverwaltung: • • • • • vorbeugende und sonstige Gesundheitshilfe Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Altenhilfe – außer individuelle Hilfe und persönliche Hilfeberatung Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Besondere Ansprüche von Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Angehörigen und Leistungen für sie Eltern behinderter Kinder haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und, wenn diese nicht ausreichen, auf Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II. Höhere Aufwendungen für behinderte Kinder können steuerlich abgesetzt werden. Behinderte Menschen haben Anspruch auf medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. zuständig: Pflegekasse (in der Regel bei Krankenkasse), Sozialamt, Finanzamt, Versorgungsamt, Agentur für Arbeit Ansprüche von Ausländer/innen und Leistungen für sie Die dargestellten Ansprüche und Leistungen gelten auch für Ausländer/innen, die in Deutschland leben, wenn sie z.B. eine Aufenthaltsberechtigung /Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis haben. Abhängig vom ausländerrechtlichen Status kann es Einschränkungen geben. zuständig: siehe zuständige Stellen für die jeweiligen Leistungen. 42 Soziale Hilfen Schwerbehindertenausweis Menschen mit einer dauernden körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Dieser Ausweis wird vermögens- und einkommensunabhängig ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Antragsvordrucke sind zu erhalten beim: BürgerService Rathausplatz 1, 51643 GM Tel.: 02261 / 87-200 Oberbergischer Kreis Amt für Soziale Angelegenheiten Moltkestr. 42, 51643 GM Tel.: 02261 / 88-5090 Den Ratgeber für Menschen mit Behinderung erhalten Sie kostenlos bei Frau Graewe im Kreisgesundheitsamt. Der Ratgeber ist ein Wegweiser, der es allen behinderten Menschen und ihren Angehörigen leichter machen soll, die richtige Adresse zu finden und wichtige Informationen über die Möglichkeiten zur Hilfe und Unterstützung zu erhalten. Der Ratgeber enthält umfangreiche Adresslisten, angefangen bei integrativen Kindergärten über eine Vielzahl von Förderschulen bis hin zu Ansprechpartnern, die beim Schritt ins Berufsleben behilflich sind. Es gibt im Oberbergischen Kreis ein großes Angebot an Vereinen und Selbsthilfegruppen, die sich um Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen kümmern. Auch diese Anlaufstellen listet der Ratgeber auf. Der „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ ist auch auf der Homepage des Oberbergischen Kreises zu finden: www.obk.de Willkommen - Wenn es anders kommt Informationen für Eltern eines behinderten oder chronisch kranken Kindes erhalten Sie kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. www.bzga.de Nähere Informationen zu o.g. Broschüre, finden Sie im Kapitel „Kinderarzt“/ Haus früher Hilfen. Bei Bedarf: Sprechen Sie uns bitte an Email: familienhebamme@gummersbach.de 43 Soziale Hilfen Wohnungswesen In dieser Rubrik erhalten Sie Informationen zum Wohngeld (Anspruchsvoraussetzungen, -höhe, Ansprechpartner) und zum Wohnberechtigungsschein Zudem beraten und helfen wir Ihnen gerne - im Rahmen unserer Möglichkeiten - bei der Wohnungsvermittlung. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim / bei der Oberbergischen Mieterverein Oberberg e.V. Haus- & Grundbesitzerverein e.V. Dieringhauser Str. 45 Büro Kaiserstr. 27 51643 Gummersbach 51643 Gummersbach Tel. 02261 / 7 79 55 Tel. 02261 / 2 43 72 Fax 02261 / 7 26 55 Fax 02261 / 91 99 51 Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Kleine Bergstr. 5 51643 Gummersbach Tel. 02261 / 6004-0 Allgemeine Wohnungsbau KG An der Wende 14 51643 Gummersbach Tel. 02261 / 6019-0 Fax. 02261 / 6019-25 E-Mail: mail@allgemeinewohnungsbau.de Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Schulstr. 23 51674 Wiehl Tel. 02262 / 76230 LEG Wohnen NRW GmbH Mieterbüro Kreuztal EggerstenRing 18 57223 Kreuztal Tel. 02732 / 7983014 Köllner Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Hausverwaltung: Herr Schneider Zaunkönigsteg 2 51647 Gummersbach Tel. 02261 / 53574 BERKA Vermögensverwaltung KG Hausverwaltung: Frau Dirxen Taubenweg 6 51647 Gummersbach Tel. 02261 / 59698 oder 52002 Bauverein Dieringhausen e.G. Zur Aggerhalle 27 51645 Gummersbach Tel. 02261 / 77354 Fachschaft des Campus Gummersbach der TH Köln Steinmüllerallee 1 51643 Gummersbach Tel. 02261 / 8196-121 Internet: www.fachschaft-gummersbach.de Für Wohnraumförderung ist der Oberbergische Kreis zuständig. 44 Soziale Hilfen Wohngeld Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es • • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen zusammengestellt: Wir sagen Ihnen, was Wohngeld ist und wer es bekommt, nennen Ihnen Ansprechpartner/innen und bieten Ihnen online auf der Seite der Stadt Gummersbach die Antragsformulare zum Ausdrucken an. Natürlich erfahren Sie hier auch, wo Sie Papiervordrucke bekommen. Ansprechpartner/innen: Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales Rathausplatz 1 | 51643 Gummersbach Tanja Vaas - Seifner Zimmer: 24a Tel. 02261 / 87 – 2524 Fax 02261 / 87 - 9524 Email : Tanja.Vass-Seifner@stadt-gummersbach.de Antje Herholz Zimmer: 11 Tel. 02261 / 87 – 1511 Fax 02261 / 87 - 8511 Email : Antje.Herholz@stadt-gummersbach.de Waltraud Leidig Zimmer: 24 Tel. 02261 / 87 – 1524 Fax 02261 / 87 - 8524 Email : Waltraud.Leidig@stadt-gummersbach.de Astrid Krauss Zimmer: 25 Tel. 02261 / 87 – 1525 Fax 02261 / 87 - 8525 Email : Astrid.Krauss@stadt-gummersbach.de Wohnberechtigung: Vertretung: Frau Petra Stranksy Frau Waltraud Leidig Tel.: 87-1512 Tel.: 87-1524 Zi. 12 Zi. 24 Bitte beachten Sie, dass folgende Informationen allgemein gehalten sind. Für Ihre persönliche Lebenssituation und Ihren individuellen Bedarf wenden Sie sich bitte an unsere Wohngeldstelle im Rathaus Gummersbach. 45 Soziale Hilfen Die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009 (Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) Wer bekommt Wohngeld? Antragsberechtigt für einen Mietzuschuss sind • • • • • • • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung, Bewohner eines Heimes, mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn sie in diesem Hause wohnen, Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als Eigenheim angesehen werden kann, Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist. Antragsberechtigt für einen Lastenzuschuss sind • • • • • • Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, Eigentümer einer Kleinsiedlung, Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle, Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann, Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, Erbbauberechtigte und diejenige, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung beziehungsweise auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechts haben. Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt. Bewilligungsvoraussetzungen Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt von drei Faktoren ab: • • • 46 der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen, der Höhe des Gesamteinkommens, der Höhe der bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung. Soziale Hilfen Und wer bekommt kein Wohngeld? Keinen Anspruch auf Wohngeld hat, • • • • • der allein stehende Wehrpflichtige während des Grundwehrdienstes, wenn Unterhaltssicherungsleistungen gezahlt werden, wer über den Einkommensgrenzen ( siehe weiter unten) liegt, ein Haushalt, in dem ausschließlich Menschen leben, denen Leistungen nach dem BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Sozialgesetzbuch (III. Buch) dem Grunde nach als Zuschuss zustehen (Ausnahme: Darlehnsweise Gewährung), wer nicht Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist, wer also beispielsweise in einem Hotel oder einer sonstigen Herberge lebt. wer seinen Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde hat. Wie gibt es Wohngeld? Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag stellen Sie schriftlich in der Wohngeldstelle des Sozial- und Wohnungsamtes. Berechnet wird der Wohngeldanspruch ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Wie lange gibt es Wohngeld? Wohngeld wird für maximal 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Bei verkürzten Bewilligungszeiträumen muss nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ein neuer Antrag gestellt werden, um weiter Wohngeld zu erhalten. Einkommensgrenzen Neuer Haushaltsbegriff Neu ist, dass nicht nur Familienangehörige, sondern alle Personen in einem Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben, bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden. Grundlage für die Berechnung des Einkommens ist das Bruttoeinkommen, das in den zwölf Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist. Ist eine solche Prognose nicht möglich, zählt das Einkommen der vergangenen zwölf Monate. Es zählt das Einkommen aller zum Haushalt rechnenden Personen. Ob Ihr Einkommen unter diese Grenzen fällt, kann man anhand folgender Faustregel abschätzen, deren Grundlage das Nettoeinkommen ist. Liegen Sie nur knapp über diesen Grenzen, sollten Sie trotzdem einen Antrag stellen, da u. U. individuelle Abzugsbeträge anerkannt werden. 47 Soziale Hilfen Einkommensgrenzen Wohngeld Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder 1 2 3 4 5 Nettoeinkommen 820,00 € 1.120,00 € 1.380,00 € 1.810,00 € 2.080,00 € Heizkosten werden bei der Wohngeldberechnung ab Januar 2011 nicht mehr berücksichtigt Für alle Wohnungstypen gilt nur noch ein regional gestaffelter Miethöchstbetrag bei der Bruttokaltmiete Ab dem 1. Januar 2009 gilt nur noch ein nach der Mietenstufe der Gemeinde und nach der Haushaltsgröße gestaffelter Miethöchstbetrag. Die bisherige Differenzierung nach dem Baualter und der Ausstattung entfällt. Der neue Miethöchstbetrag für alle Haushalte ist um zehn Prozent höher als der bisher höchste Miethöchstbetrag (siehe Tabelle). Höchstbeträge für Miete und Belastung in Euro Für die Stadt Gummersbach gilt ab 01.01.2009 die Mietstufe III. Anzahl der zu berücksichtigenden Mietstufe III Haushaltsmitglieder 1 2 3 4 5 Mehrbetrag für jedes weitere anzurechnende Haushaltsmitglied 330 402 479 556 638 77 Wenn Sie Wohngeld erhalten, können Sie bei der Wohngeldstelle BUT-Gelder für Ihre Kinder beantragen. (siehe Stichwortverzeichnis BUT) 48 Soziale Hilfen Wohnberechtigungsschein Erläuterungen: Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte BruttoFamilieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist. Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozial- und Wohnungsamt. Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo - Fr 8.00-12.00 Uhr Do 14.00-17.00 Bitte vereinbaren Sie vorab unbedingt einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Terminabsprachen haben grundsätzlich Vorrang.l Zuständigkeiten: Frau Petra Stransky 02261 / 87 – 1512 Zi. 12 Frau Waltraud Leidig 02261 / 87-1524 Zi. 24 Wohnberatung und -vermittlung: Erläuterungen: Manchmal hat man schon viele Jahre in einer Wohnung zufrieden gelebt und doch stellt man eines Tages fest, dass sie eigentlich nicht mehr so richtig passt. Wenn man älter wird oder durch eine Behinderung eingeschränkt ist, wird manche Wohnung veränderten Bedürfnissen nicht gerecht. Vielleicht ist sie inzwischen zu groß und deshalb nur mühsam zu bewirtschaften, ohne Aufzug nur schwer zu erreichen oder zu teuer. Da denkt man schon mal an eine neue "passende" Wohnung, ohne Stufen, den Supermarkt um die Ecke, die Bushaltestelle vor der Tür. Schließlich möchte man möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen, selbst wenn die Beine nicht mehr so richtig wollen oder man gar auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Doch Wohnungssuche und Umzug kosten Zeit und Mühe. Zweifel melden sich, ob man überhaupt was Geeignetes findet. Entscheidung und Umzug fallen leichter, wenn jemand kompetenten Rat und praktische Hilfen bietet. Die Wohnberatung unterstützt Sie, egal ob Sie allein oder zu zweit nach einer individuellen Wohnlösung suchen. Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo - Fr 8.00-12.00 Uhr Do 14.00-17.00 Uhr Frau Petra Stransky 02261 / 87 – 1512 Zi. 12 Persönliche Terminabsprache wird empfohlen. 49 Soziale Hilfen Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Vor 25 Jahren wurde die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ gegründet. Ziel der Stiftung ist die direkte und unbürokratische Hilfe für schwangere Frauen in Notlagen. Beratungs- und Hilfsangebote Zuständig für Beratung, Unterstützung und Antragstellung von schwangeren Frauen und jungen Müttern in Notlagen sind die Schwangerschaftsberatungsstellen am Wohnsitz der Hilfesuchenden. AWO Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte Kölner Str. 173 51702 Bergneustadt Tel.: 02261 946950 Caritas Schwangerenberatung Talstr. 1 51643 Gummersbach Tel.: 02261 30641 Donum Vitae Gummersbacher Str. 17 51645 Gummersbach Tel.: 02261 816750 Kreisgesundheitsamt Gummersbach Am Wiedenhof 3 51643 Gummersbach Tel.: 02261 885333 Frau Großhans 02261 885343 Flyer zum Weiterlesen Bundesstiftung Mutter und Kind vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Auswege - Wege vor und nach einer Geburt Hilfen für Familien mit geringem Einkommen Das Serviceportal des Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) "Familien-Wegweiser" (www.familien-wegweiser.de) informiert ab sofort über Unterstützungsmöglichkeiten für Familien mit geringem oder ohne Einkommen. Das Thema bündelt entsprechende Leistungen für verschiedene Lebenssituationen, sowie eine Auswahl von Ämtern und Ansprechpartnern vor Ort. Das Serviceportal hilft Müttern, Vätern und allen anderen Interessierten dabei, aktuelle Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten im Blick zu behalten. Thematisch und nach Lebensphasen geordnet finden NutzerInnen einen schnellen Zugang unter anderem zu finanziellen Leistungen, Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu Hilfs- und Beratungsangeboten. 50 Soziale Hilfen Übersichtlich und mit weitergehenden Verweisen sind Informationen zum Elterngeld, Kinderzuschlag und zum Mutterschutz im Familienwegweiser zusammengestellt. Neben staatlichen Leistungen können sich Interessierte auch über das Thema Erziehung informieren. Der "Kompass Erziehung" beantwortet Erziehungsfragen, gibt Tipps und Anregungen und informiert über Beratungsmöglichkeiten vor Ort. In der Rubrik "Familie regional" können über eine Postleitzahlensuche Ansprechpartner zu zentralen Leistungen wie dem Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss direkt gefunden werden. Zuständige Stellen für wirtschaftliche / soziale Hilfen Kindergeld und Kinderzuschlag Agentur für Arbeit Singerbrinkstr. 43 51643 Gummersbach Tel. Fax Elterngeldstelle Oberbergischer Kreis Moltkestr. 42 51643 Gummersbach 0800 4 5555 00 02261/304881 Tel.: 02261/881126 02261/881127 02261/881128 02261/881129 Elterngeld Arbeitslosengeld I und II Arge Oberberg / Jobcenter Fabrikstr. 2 – 4 51643 Gummersbach Tel. 02261/ 81560 Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr. 7.30 – 12.30 Uhr Fax. 02261/8156199 Mittwochs geschlossen Wohngeld Jugend –Familie und Soziales Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Tel. 02261/871511 02261/871512 02261/871524 02261/871525 Tel. Fax. 02261/871216 02261/876218 Unterhaltsvorschuss Jugendamt der Stadt Gummersbach Zimmer 216 Frau Bögel und Frau Mengel Rathausplatz 1 51643 Gummersbach 51 Soziale Hilfen Schuldnerberatung (siehe bitte auch Kapitel „Familienberatung“) Caritas Oberberg e.V. AWO Hüttenstraße 25 Diakonie Vennstr. 13a Talstr. 1 51643 Gummersbach 51766 Engelskirchen-Ründeroth 51545 Waldbröl Beratungs und Prozesskostenhilfe Amtsgericht Gummersbach, Moltkestr. 6 Tel. Tel.. Tel. 02261 /30651 02263 / 95 27 87 02291 /808716 51643 Gummersbach., el. 02261/811100 Erläuterung: Beratung/Prozesskostenhilfe Menschen mit geringem Einkommen können sich in Rechtsfragen nach dem Beratungshilfegesetz kostenlos oder gegen eine Gebühr von 10 Euro beraten und vertreten lassen. Näheres über die Einkommensgrenzen kann ggf. telefonisch erfragt werden. Caritas Kaufhaus Das Kaufhaus der besonderen Art in Gummersbach, Wilhelmstraße 13 51643 Gummersbach Tel. 02261/600914 Öffnungszeiten Mo.-Fr. 10- 18 Uhr Sa. 10 – 18 Uhr Spenden sind willkommen! Caritas Wohnwelt Mühlenstraße 24-26 51643 Gummersbach Tel. 02261/8162906 Öffnungszeiten : Mo – Fr 10 – 17.30 Uhr Spenden sind willkommen! Kleiderkammer Gummersbach Tal Str. 1 , Gummersbach Tel. 02261-306-98 Fax 02261-306-78 Öffnungszeiten: Dienstag 10 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr, Donnerstag 10 – 12 Uhr Spenden sind willkommen! Oberbergische Tafel e. V. „Suppenküche“ Karlstr. 12 , www.oberbergische-tafel.de Gummersbach Tel. 02261/912270 Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 09:30 - 11:00 und von 12:00 - 13:30 Uhr Lebensmittelausgabe: Di und Fr 13 – 15 Uhr (solange der Vorrat reicht) Essensausgabe Dieringhausen „Alte Werkstatt“ www.altewerkstatt.sofa-projekt.de Jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag von 12:00h - 13:30h in der Dieringhauser Str. 107 in Gummersbach-Dieringhausen (Eingang linke Gasse neben dem Blumenladen). Spendenkonten Tafel e.V.: Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt Konto: 20 37 37 BLZ: 384 500 00 52 Volksbank Meinerzhagen e.G. Konto: 1006 100 000 BLZ: 458 61617 Soziale Hilfen Fahrrad- und Mopedwerkstatt Hilfe bei Reparaturen, Ersatzteilfundus, Second-Hand-Fahrrad-Verkauf Montags 15.00 – 18.00 Uhr im Jugendzentrum Bernberg, Dümmlinghauser Strasse 41 Ansprechpartner: Michael Steinbrügge Tel.: 0178 330 3026 Stromspar-Check Erhalten Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld? Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, mit dem Stromspar-Check PLUS Ihre Stromkosten deutlich zu senken - um bis zu 100 Euro pro Jahr! Ganz nebenbei leisten Sie auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. 1. Teilnahmeberechtigt sind alle Menschen, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. Rufen Sie beim Stromspar-Check PLUS-Standort in Ihrer Nähe an und vereinbaren Sie einen Termin. 2. Geschulte Stromsparhelfer kommen zu Ihnen ins Haus und überprüfen Ihren Stromverbrauch. Sie bekommen die ersten Tipps, wie Sie in Ihrem Haushalt Strom und damit bares Geld sparen können. 3. Bei einem zweiten Besuch der Stromsparhelfer erhalten Sie kostenlose Soforthilfen wie Energiesparlampen, schaltbare Steckdosenleisten, TV-Standby-Abschalter, Zeitschaltuhren und Strahlregler für Wasserhähne, die nach Bedarf sofort montiert und in Betrieb genommen werden. 4. Außerdem erhalten Sie einen detaillierten Stromspar-Fahrplan, individuell auf Ihren Haushalt abgestellt sowie qualifizierte Ratschläge, wie Sie Ihren Stromverbrauch mit einfachen Mitteln weiter reduzieren können. 5. Bei Bedarf erhalten Sie weiterführende Beratung durch Energieberater der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale-energieberatung.de). Durch den Stromsparhelfer können Sie einen Beratungsgutschein im Wert von 5 € erhalten. Damit können Sie die nächtgelegene Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale aufsuchen. Senken Sie jetzt dauerhaft Ihre Stromkosten. Caritasverband für den Oberbergischen Kreis Ansprechpartner für den Oberbergischen sowie für den Rheinisch-Bergischen Kreis: Wolfgang Fischer Tel. 02261 - 306180 stromspar-check@caritas-oberberg.de www.stromspar-check.de 53 Sind Sie alleinerziehend? Sind Sie alleinerziehend? Liebe Mutter, lieber Vater, Sind Sie alleinerziehend? Auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen zu • • • • • • • • Unterhaltsvorschuss Beistandschaft Beurkundung Vaterschaft Unterhalt Sorgeerklärung Steuerentlastung Beratungsangeboten, z. B. Trennungs- und Scheidungsberatung Außerdem haben wir für junge schwangere Frauen und Mütter einige spezielle Angebote zusammengestellt. Wenn Sie Fragen haben, wenn Sie Hilfe benötigen, scheuen Sie sich bitte nicht, diese und weitere in anderen Kapiteln genannte Angebote anzunehmen. Wir stehen Ihnen zur Seite. Frau Müller und Frau Langlotz vom Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach vermitteln Ihnen gerne die entsprechenden Fachberater/innen. Sie erreichen das Sekretariat telefonisch unter Tel.: 02261/87-1218 bzw. per E-Mail unter christa.Mueller@gummersbach.de angelika.langlotz@stadt-gummersbach.de familienhebamme@stadt-gummersbach 55 Sind Sie alleinerziehend? Wirtschaftliche Hilfen für Alleinerziehende Für Alleinerziehende bestehen besondere Ansprüche und Leistungen: • Unterhaltsvorschuss zuständig: Jugendamt • Betreuungsunterhalt: Alleinerziehenden Müttern steht vom Vater des Kindes bis drei Jahre - in Einzelfällen bis zu 7 Jahren - nach der Entbindung Unterhalt zu, wenn wegen der Pflege oder Erziehung des gemeinschaftlichen Kindes nicht verlangt werden kann, dass sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. zuständig: Vater des Kindes • • Kosten der Kinderbetreuung und Haushaltsführung (Haushaltsfreibetrag) können steuerlich abgesetzt werden. zuständig: Finanzamt • • Für Alleinerziehende kommen günstigere Regelungen beim Elterngeld in Betracht zuständig: Elterngeldstelle • Mehrbedarf für Alleinerziehende von Minderjährigen (die Höhe ist abhängig vom Alter der Kinder) zuständig: Jobcenter Oberberg, Standort Gummersbach Unterhaltsvorschuss - eine Hilfe für Alleinerziehende Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, geschieht dies meist unter erschwerten Bedingungen. Diese Situation verschärft sich noch, wenn Ihr Kind nicht, nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält. In diesen Fällen müssen Sie nicht nur den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes verfolgen, sondern auch im Rahmen Ihrer eigenen Leistungsfähigkeit für den ausfallenden Unterhalt aufkommen. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem seit 01.01.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil wird vom Fachbereich Jugend, Familie und Soziales für die Beantragung eines Unterhaltsvorschusses nicht vorausgesetzt. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen. 57 Sind Sie alleinerziehend? Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss? Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich, wie der Unterhalt, nach dem für die betreffende Altersstufe festgelegten Mindestunterhalt gem. Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). Nach Abzug des Erstkindergeldes ergeben sich aktuell folgende Unterhaltsvorschussbeträge: (Stand 01.05.2015) •für Kinder bis unter 6 Jahren monatlich 133,00 € •für Kinder von 6 – 12 Jahren monatlich 180,00 € Von den genannten Unterhaltsvorschussbeträgen werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder die Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod des anderen Elternteils oder nach dem Tod eines Stiefelternteils erhält, abgezogen. Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) müssen schriftlich beantragt werden. Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner/innen Unterhaltsvorschuss: Frau Doris Boegel Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales (A - K) Tel.: 02261 / 87 - 1216 Raum-Nr. 216 Fax: 02261 / 87 - 8216 Rathausplatz 1 51643 Gummersbach email: Doris.Boegel@stadt-gummersbach.de Frau Bettina Mengel (L - Z) Tel.: 02261 / 87 - 1216 Fax: 02261 / 87 - 8216 58 Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales Raum-Nr. 216 Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Sind Sie alleinerziehend? Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, wird in Lohnsteuerklasse zwei veranlagt. Der Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende mit Kind/ Kindern wurde aktuell 01.01.15 rückwirkend auf 1.908 EUR pro Jahr angehoben. Er berücksichtigt den haushaltsbedingten Mehraufwand, den so genannte "echte" Alleinerziehende - die alleine mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern in einem Haushalt leben - gegenüber Paarfamilien haben, egal ob diese verheiratet oder unverheiratet zusammenleben. Gemäß dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird dieser Mehraufwand dauerhaft bei der Lohnsteuer berücksichtigt (Steuerklasse II). Die Bescheinigung der Lohnsteuerklasse erfolgt durch die Gemeinden, bzw. wenn die Kinder volljährig sind, wird die Steuerklasse II vom Finanzamt eingetragen. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro. Kinderbetreuungskosten Kinderbetreuungskosten können ab 2012 einfacher beim Finanzamt geltend gemacht werden. Seit diesem Jahr sind Ausgaben dieser Art einheitlich als Sonderausgaben steuerlich abziehbar. Ob die Eltern berufstätig sind, spielt nun keine Rolle mehr. Abzugsfähig sind Betreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Anerkannt werden zwei Drittel der Aufwendungen, maximal 4000 Euro je Kind. Mit der Ausweitung der Altersgrenze wird der Kreis der Berechtigten erweitert. Ansprechpartner: Ihr Finanzamt Mühlenbergweg 5 Tel. 02261 860 51645 Gummersbach Weitere Infos beim : Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Beistandschaft, Beurkundung, Vaterschaft, Unterhalt, Sorgeerklärung Erläuterungen: Die Beistandschaft umfasst die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder. Die freiwillige Beistandschaft beginnt, sobald ein schriftlicher Antrag des allein sorgeberechtigten Elternteils dem Jugendamt zugegangen ist. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Eine Beistandschaft kann auch schon vor der Geburt des Kindes eingerichtet werden. Die elterliche Sorge wird nicht eingeschränkt, eine Beendigung ist jederzeit möglich. 59 Sind Sie alleinerziehend? Vaterschaft Wir beraten und unterstützen Mütter und Väter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes, beurkunden die Vaterschaftsanerkennung. Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsprozessen, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will. Unterhalt Wir berechnen, beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes und machen ihn nötigenfalls auch gerichtlich geltend. Wir setzen den Unterhaltsanspruch durch, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen. Weitere Angebote Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr in Unterhaltsfragen. Wir beraten und unterstützen allein sorgeberechtigte Mütter hinsichtlich ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegen den Vater des Kindes - Betreuungsunterhalt, Entbindungskosten. Wir beraten Eltern in allen rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung. Wir bescheinigen dem allein sorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sog.“Negativattest“). Weitere Informationen zur Beistandschaft und zum Kindschaftsrecht erhalten Sie auf Anfrage. Beurkundungen Wir beurkunden kostenfrei u.a. Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung (auch im lfd. Scheidungsverfahren), Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Öffnungszeiten für diese Angelegenheiten: Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Persönliche Terminabsprache ist sinnvoll. Zuständige Ansprechpartner/innen: Beistandschaft, Beurkundung, Vaterschaft, Unterhalt, Sorgeerklärung Jugendamt der Stadt Gummersbach Rathausplatz 1 51643 Gummersbach A–D Frau Nemitz-Günther E – Ki Frau Urspruch Kl – Q Frau Kaufmann R–Z Frau Rösner Zahlungsüberwachung: Frau Reiß 60 Tel. 02261 871213 Tel. 02261 871210 Tel. 02261 871215 Tel. 02261 871213 Tel. 02261 872213 Zi. 213 a Zi. 210 Zi. 215 Zi. 214 Zi. 213 Sind Sie alleinerziehend? Kurzinfos für Allein - Erziehende Sorgerecht Die elterliche Sorge umfasst die umfassende Sorge für ein Kind, von der Betreuung bis hin zur Verwaltung seines Vermögens. Haben Mutter und Vater das gemeinsame Sorgerecht, sind sie gleichermaßen für das Kindeswohl zuständig. Auch sind beide unter anderem entscheidungs- und unterschriftenpflichtig und auch dazu berechtigt. So bei der Wahl der Schule oder im Falle eines Krankenhausaufenthalts des Kindes. Im Falles des alleinigen Sorgerechts hat diese Rechte nur die Person, der das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. Das Sorgerecht regelt auch das Recht auf Wahl des Wohnsitzes. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts muss die Mutter die Erlaubnis des Vaters einholen, wenn sie mit dem Kind an einen anderen Ort ziehen will. Es gibt Eltern, die sich einig sind beim Sorgerecht, wenn sie sich trennen (egal, ob sie zum Zeitpunkt der Trennung nun verheiratet waren oder nicht). Sie organisieren die gemeinsame Sorge und die gemeinsamen Pflichten nach Absprache und im Sinne des Kindeswohls - unabhängig von der Gesetzeslage. Neue Regelung für nicht verheiratete Väter Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Regelung des Sorgerechts für verfassungswidrig erklärt, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in dem veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 420/09). Damit haben die Karlsruher Richter die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. Danach hat bei einem nichtehelichen Kind zunächst die Mutter die Alleinsorge. Auf Antrag des Vaters oder der Mutter kann das Familiengericht dann die gemeinsame Sorge oder die Alleinsorge des Vaters anordnen - wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Die gemeinsame Sorge soll dabei Vorrang haben. D.h.: Können sich nicht miteinander verheiratete Eltern nicht auf das gemeinsame Sorgerecht einigen, kann der Vater bei Gericht beantragen, am Sorgerecht beteiligt zu werden. Ist die Mutter damit nicht einverstanden, muss sie schriftlich innerhalb von 6 Wochen darlegen, wieso die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Umgangsrecht Dieses wird oft verwechselt mit dem Sorgerecht, das Umgangsrecht gilt aber unabhängig davon: Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Praktische Bedeutung hat das Umgangsrecht bei getrennt lebenden Eltern und Eltern, die nicht über das gemeinsame Sorgerecht verfügen: Der Umgang mit dem Kind steht auch demjenigen zu, der kein Sorgerecht hat. 61 Sind Sie alleinerziehend? Vaterschaftsrecht Wird aufgrund seiner Bezeichnung ebenfalls hin und wieder mit dem Sorgerecht verwechselt, ist aber etwas ganz anderes. Es regelt die Abstammung eines Kindes und kann angefochten werden: Vermutet ein Vater, dass das Kind, das er großzieht, nicht von ihm stammt, kann er die Vaterschaft anfechten. Kindeswohl Umfasst das gesamte Wohlergehen eines Kindes, sowohl physisch als auch psychisch. Das Kindeswohl steht über dem Elternwohl. Das hat auch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch einmal eindeutig betont. Namensrecht Das Kind erhält bei Geburt den Familiennamen der Mutter, den diese zur Zeit der Geburt führt, sofern Sie nichts anderes bestimmen. Informationen hierzu erteilt das Standesamt. Erbrecht Seit dem 01.04.1998 sind Kinder verheirateter und nicht miteinander verheirateter Eltern erbrechtlich gleichgestellt. VAMV-Bundesverband Der VAMV-Bundesverband setzt sich für die Durchsetzung der Interessen von Einelternfamilien ein. Unter http://www.vamv-bundesverband.de können aktuelle Stellungnahmen, Statistiken und vieles mehr abgerufen werden. Der Verband gibt das Taschenbuch "Allein erziehend - Tipps und Informationen" heraus, das unter der Telefonnummer 030/695978-6 kostenlos bestellt werden kann. Verband allein erziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. Hasenheide 70 10967 Berlin Tel.: 030/695978-6 Fax: 030/695978-77 Email: kontakt@vamv-bundesverband.de 62 Sind Sie alleinerziehend? Beratungsangebote für Alleinerziehende Mütter und Väter Trennungs- und Scheidungsberatung Trennung / Scheidung / Neubeginn …… Bin ich schuld?..... Was ist los? Warum seid ihr so komisch? Ihr macht mir ANGST! Eltern bleiben Sie beide.... Sie trennen sich als Paar: Ihre Kinder brauchen Sie weiter als Mutter und Vater – Eltern bleiben Sie ein Leben lang. Sie sind als Eltern gefragt, doch Tausend Fragen gehen Ihnen durch den Kopf.... Was brauchen die Kinder? Wo werden sie leben? Wie regelt sich der Alltag? Wie gestalten sich die Kontakte? Es geht um Gefühle: Angst, Verzweiflung, Wut, Trauer, Eifersucht, Verlassensangst und Hoffnung... Es geht ums Geld: Unterhalt, Wohnung, Hausrat, Versorgungsausgleich, Versicherungen, Schulden..... Kann das alles anders als im Streit geklärt werden? Was Sie als Eltern tun können.... Sie entscheiden zusammen für und mit Ihren Kindern. Sie suchen nach einem Weg und nach Lösungen. Dafür haben Sie und Ihre Kinder Anspruch auf Beratung. Im Fachbereich Jugend, Familie und Soziales arbeiten Fachkräfte, die Sie zu den vielfältigen Fragen von Trennung und Scheidung kostenlos und vertraulich beraten können. Wir bieten Ihnen - Entwicklung von Umgangs- und Sorgerechtsregelungen mit den Eltern - Begleitung von Eltern und Kindern in dieser schwierigen Lebenskrise - Mediation (gemeinsam außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung erarbeiten) - Paarberatung und - Familiengespräche. Wir wollen mit Ihnen und Ihren Kindern einvernehmliche Lösungen suchen und Wege für jedes Familienmitglied in Ihrer veränderten Lebenslage finden. Wenn Sie beim Familiengericht einen Antrag auf eine gerichtliche Regelung der elterlichen Sorge stellen, wirkt der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales im Verfahren mit. Dies gilt auch für alle weiteren Anträge auf Umgangsregelung usw. Ziel bleibt: Sie entwickeln eine einvernehmliche Lösung - wir beraten Sie dabei. Ihr gemeinsamer Vorschlag wird dem Familiengericht zur Entscheidung zugesandt. 63 Sind Sie alleinerziehend? Trennungs- und Scheidungsberatung Was ist Mediation? Mit Hilfe eines Beraters erarbeiten die Eltern selbst eine einvernehmliche Lösung ihrer aktuellen Konflikte. Erarbeitet wird dabei ein Kompromiss zwischen Ihren unterschiedlichen Interessen und Anliegen. Dabei schaffen Sie die Grundlage, weitere Streitfragen konfliktfreier zu lösen. Warum Mediation? Mediation betrifft die Regelung von Konflikten in Lebensgemeinschaften, in denen wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen. Im Fall von Trennung und Scheidung von Eltern zielt die Vermittlung auf die Entwicklung eines gemeinsamen Entwurfs elterlicher Verantwortung von Vater und Mutter. Hierzu ist folgendes zu beachten: • • • • • • die anstehenden Veränderungen Ihrer Lebensbedingungen, die Neuordnung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung, die Klärung der finanziellen Sicherung der Einzelhaushalte, die Vermögensauseinandersetzung, die Hausratsaufteilung, die Wohnsituation und die Alterssicherung. Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner: Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Frau Rebecca Ahmadi-Bruchhausen Herr Andreas Hausmann Tel.: 02261 871212 Tel.: 02261 872212 Kinder im Blick Ein Kurs für Eltern in Trennung Familienwerkstatt Verein zur Unterstützung alleinerziehender Männer und Frauen Oberberg e.V. Hauptstrasse 61 51674 Wiehl www.kinderimblick.de Weiterführende Informationen finden Sie auch in dem Kapitel„Kommunales“ 64 Sind Sie alleinerziehend? Weiterführende Beratungsangebote für Alleinerziehende Gesprächskreis allein erziehende Mütter und Väter Selbsthilfebüro Gummersbach Am Wiedenhof 1 – 3 51643 Gummersbach Tel: 02261/816807 Fax:02261/816812 Treffen: Samstag 16 – 18 Uhr Martinstr. 2 51643 Gummersbach Sozialdienst katholischer Frauen und Männer im Oberbergischen Kreis e. V. Hömerichstr. 7 51643 Gummersbach Tel: 02261/60020 Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Oberbergischen Kreises Im Baumhof 5 51643 Gummersbach Tel: 02261/885711 „Café esperanza“ für Alleinerziehende mit Kindern bis 6 Jahren Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e. V. Talstr. 1 51643 Gummersbach Tel: 02261/306140 Fax: 02261/30674 Mutter-Kind-Kur Beratung, Hilfe bei Antragstellung Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e. V. Kurenberatung Talstr. 1 51643 Gummersbach Tel: 02261/306132 Fax: 02261/30673 DRK Industriestr. 2 51643 Gummersbach Awo Beratungsstelle, Beratungsstelle im Baumhof Tel.: 02261 30921 Tel.: 02261 885710 Familien im Oberbergischen Kreis www.familie-in-oberberg.de Arbeit – Bildung – Familie – Freizeit – Gesundheit – Wohnen – Familienkrise Oberbergisches Bündnis für Familie Moltkestr. 34 51643 Gummersbach Ansprechpartnerin : Frau Birgit Steuer Tel: 02261/886888 Weitere Beratungsangebote / stellen „Familien-Bildung und -beratung“ entnehmen Sie bitte dem Kapitel 65 Angebote für junge Schwangere / Mütter Angebote für junge Schwangere / Mütter Treffpunkte: fragen Sie bitte bei Gemeinden, Familienzentren und Esperanza nach speziellen Veranstaltungen. Mutter-Kind-Häuser Ein Mutter-Kind-Haus bietet schwangeren Frauen und Müttern, die sich in besonderen Lebenslagen, Nöten oder Krisensituationen befinden, einen geschützten Raum. Von hier aus können sie Schritte in die Selbstständigkeit wagen. Ansprechpartner: Jugendamt Gummersbach Sekretariat Tel.: 02261 871218 Knotenpunkt -Wohnprojekt für junge Mütter/Väter Café L(i)ebenswert 42499 Hückeswagen Islandstr. 4 Ansprechpartnerin: Denny Burmester Tel: 02192/1200 Öffnungszeiten: Dienstag 9 – 13 Uhr Donnerstag 14 – 18 Uhr Freiwilligenengagement aller Generationen im Oberbergischen Kreis Ansprechpartnerinnen: Karin Keller und Elisabeth Honisch 51643 Gummersbach Moltkestr. 32 Tel.: 02261 886866 www.gemeinsam-in-oberberg.de Bergneustadt: Starthilfe & Müttercafe ISIS Kölner Str. 250a Tel.: 02261 479405 „Weitblick“ Projekt für ganz junge Mütter und Schwangere AWO Bergneustadt Neue Wege –gemeinsam gehen / Projekt für Mütter <18 Jahre Kölner Str. 173 Tel.: 02261 946950 Offenes Frühstück für junge Mütter und junge Schwangere bis 21 Jahre Bergneustadt , Quellenweg 22 Jeden 1. Samstag im Monat 10.30 – 12.30 h Tel.: 02261 886866 Karin Keller Waldbröl: Café together- gemeinsam statt einsam Offenes Treffen für junge Mütter und Schwangere Jeden 3. Samstag im Monat von 10 – 12 Uhr Im Familienzentrum pontium pro 51545 Waldbröl / Hermesdorf Erlengrund 26 Tel: 02291/2923 Cafe Wunderbar Jeden 1. Freitag im Monat 9.30 – 11.30 h Nachbarschaftsbüro Mecklenburgerstr. 47, Waldbröl Tel. 02291 9070702 Stefanie Bilz Alleinerziehendentreff im kath. Pfarrheim Brigitte Courth 02291 9093420 Gummersbach: Esperanza Babynest ein Treff für Mütter/Väter mit ihren Babys und Kleinkindern von 8 Wochen bis 2 Jahre im Caritashaus Gummersbach Talstr. 1 Tel.: 02261-306-40/141/142/143 67 Angebote für junge Schwangere / Mütter Stillcafe Krankenhaus Gummersbach Tel.: 02261 170 Engelskirchen: Cafe Nena offener Treffpunkt für Eltern mit ihren Kindern 0-3 Jahre Donnerstags 9.30 – 11.45 h Caritasjugendzentrum MOVE, Engelsplatz 8 Tel.: 022623 923720 Nina Bittner Villa Adebar, Ründeroth offene Stillgruppe / Ernährung mit gemeinsamen Frühstück Jeden 1. und 3. Montag im Monat 10.00 – 11.30 h Oststr. 16 Tel. 0173 3103276 Lindlar: Cafe BIB für Mütter und Väter mit Kindern von 0 – 3 Jahren Donnerstags 15 – 18 h Altes Amtsgericht Pollerhofstr. 19 Tel.: 02266 4631487 Sabine Bülow-Quabach oder 02267 3034 Herbstmühle Weiterführende Infos: Schulbefreiung siehe bitte im Kapitel „Behördendschungel“. Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern Siehe bitte Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“ Zusätzliche Informationen:Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind, sowie weitere Bildungsangebote, z.Bsp. Schulabschluss nachholen, studieren mit Kind, etc. finden Sie im Kapitel „Familien Bildung und Beratung“. 68 Kinderarzt/ärztin Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit rund um die Gesundheit Liebe Eltern, im folgenden Kapitel finden Sie Informationen rund um die Gesundheit Ihres Kindes: Bereitschaftsdienst der Kinderärzte und Ärzte in Gummersbach Adressliste der Kinderärzte Entwicklungskalender bis 18 Monate Impfplan Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 Checkliste auffälliger Symptome Wann muss mein Kind zum Kinderarzt? Zahngesundheit Informationen und Angebote im Kreiskrankenhaus Gummersbach: - Babyschwimmen - Müttercafe - Hebammensprechstunde - Rückbildungsgymnastik - Hilfe bei Ernährungsfragen - Kinder- und Jugendstation - Förderverein PuSCH e.V. FachbereichKinder/Jugendpsychiatrie Infos des Kreisgesundheitsamtes BIGS (Bürgerinformation Gesundheit und Soziales) Ratgeber für Menschen mit Behinderung (darin enthalten:)Früherkennung und Frühförderung von Kindern mit Behinderungen Körpersprache der Babys Bindung Kinderwagen, Buggy Marte Meo Haus früher Hilfen ADHS Hilfe bei Schreibabys Tragetuch, Tragehilfen Wichtige Informationen zum Schütteltrauma SIDS Plötzlicher Kindstod und wie Schlafsäcke das Risiko mindern Kinder und Jugendhospiz Verein leere Wiege Thalita - Trauerzentrum für Kinder Netzwerk Depression Oberberg Postpartale Depression Diabetes mellitus Hilfen für Kinder mit Behinderung Schielen KISS Syndrom, Bewegungsauffälligkeiten Autositz Osteopathie Sprachheilbeauftragte Was ist Hebammenhilfe? Beckenboden(gymnastik) Verhütung nach der Geburt AIDS/HIV Verhütung Hausapotheke Babys im Störfeld von Handys, TV und Computer Videos Baby 1x1 Beikost, Ernährung ab 6. Monat Bei Fragen / Bedarf sprechen Sie uns bitte an. familienhebamme@gummersbach.de 69 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Bereitschaftsdienst Kinderärzte In Krankheitsfällen bei Kindern kann ein Kinderarzt unter der unten stehenden Telefonnummer zu folgenden Zeiten • täglich von 19.00 Uhr bis morgens 8.00 Uhr • mittwochs von 13.00 Uhr bis donnerstags 8.00 Uhr • freitags von 19.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr erreicht werden. Kinder werden auch - wie bisher - durch den allgemeinen Notfalldienst behandelt. Zusätzlich zur Versorgung von Kindern im allgemeinen Notdienst besteht eine kinderärztliche Notfall-Praxis am Kreiskrankenhaus Gummersbach. Die Sprechstunden sind • Montag 19.00 - 23.00 Uhr • Dienstag 19.00 - 23.00 Uhr • Mittwoch 16.00 - 23.00 Uhr • Donnerstag 19.00 - 23.00 Uhr • Freitag • Samstag, Sonntag und an Feiertagen 16.00 - 23.00 Uhr 08.00 - 23.00 Uhr Eltern können zu den vorstehenden Zeiten ihre kranken Kinder auch ohne vorherige Anmeldung vorstellen. Kinderärztlicher Notdienst - Telefon 02261 / 17-1189 Siehe Notfallnummern vorn links im Ordner Tel.: 116117 Telefon-Nummer 0180 5 044 100 im gesamten Kreisgebiet (ein Anruf 12 Cent) 71 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Bereitschaftsdienst Ärzte Gummersbach Alle Patienten sollten sich zunächst an ihren behandelnden Arzt wenden. Bei Abwesenheit gilt der Bereitschaftsdienst (Notfalldienst) für die folgenden Zeiten: • • • täglich mittwochs freitags von 19.00 Uhr bis morgens von 13.00 Uhr bis donnerstags von 19.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr 8.00 Uhr 8.00 Uhr In den Kreiskrankenhäusern Gummersbach und Waldbröl ist ein "Sitzdienst" mit einem Arzt oder einer Ärztin zu den vorgenannten Notfallzeiten eingerichtet. An diesen "Sitzdienst" können sich Patienten und Patientinnen wenden, wenn Sie nicht den Fahrdienst in Anspruch nehmen wollen. Telefon-Nummer 0180 5 044 100 gesamtes Stadtgebiet (ein Anruf 12 Cent) Tel.: 116 117 Sitzdienst Kreiskrankenhaus Gummersbach / Marienheide Die Allgemeinärzte im Stadtgebiet Gummersbach und in der Gemeinde Marienheide haben ab 01.01.2003 einen gemeinsamen Notdienst eingerichtet. Ein Arzt bzw. eine Ärztin wird dabei jeweils "Sitzdienst" im Kreiskrankenhaus Gummersbach haben. Die Patienten können dabei selbst entscheiden, ob sie den "Sitzdienst" in Anspruch nehmen wollen, der zu folgenden Notdienstzeiten zur Verfügung steht • Montag 19.00 - 23.00 Uhr • Dienstag 19.00 - 23.00 Uhr • Mittwoch 13.00 - 23.00 Uhr • Donnerstag 19.00 - 23.00 Uhr • Freitag • Samstag, Sonntag, an Feiertagen und Rosenmontag 13.00 - 23.00 Uhr 08.00 - 23.00 Uhr . Der Fahrdienst, (Ärztlicher Hausbesuch)bei dem ein Arzt oder eine Ärztin die erkrankte Person zu Hause aufsucht, ist ab 01.04.2004 ausschließlich über die Rufnummer 0180 5 044 100 (ein Anruf 12 Cent) 72 Tel.: 116 117 erreichbar. Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Kinder-und Jugendärzte in Gummersbach Kinder-Jugendärzte Kinder-Jugendärzte Dr. Corinna Banek und Dr. Angela Hoffmann Hindenburgstr. 27 51643 Gummersbach Tel.: 02261/26041 Dr. Volker Toelstede Alte Rathausstr. 2-4 51643 Gummersbach Tel.: 02261/67158 Dr. Sabine Wagner Kölnerstr. 1 51645 Gummersbach Tel.: 02261/500240 Dr. med. Jörg Nase / Ludger Roschinsky Kölner Str. 254 A 51702 Bergneustadt Tel.: 02261 40035 Fachärztin für HNO-Heilkunde Phoniatrie und Pädaudiologie Dr. Petra Scheer Rambouxstr. 327 50737 Köln Tel.: 0221/67158 Kinderkardiologie Dr. Koch Bergisch-Gladbacherstr.408 -412 51067 Köln- Holweide Tel.: 0221/9777433 Dr. Martin Böhle Arzt für Kinderheilkunde, Allergologie, Kinderkardiologie Parkstr. 3 58509 Lüdenscheid Tel.: 02351/378099 Kinderorthopädie Dr. med. Tillmann Otterbach Orthopädie, Chirotherapie Weidenauer Str. 76 57076 Siegen Tel.: 0271/7734577 73 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Entwicklungskalender für Kinder bis zum 18. Monat Merkblatt der BzgA für junge Eltern www.bzga.de Helfen Sie Ihrem Kind, heute und morgen gesund zu sein. Diese Untersuchungen sollten Sie mit Ihrem Kind unbedingt wahrnehmen: U2 U3 U4 U5 U6 U7 U8 U9 J1 3.–10. 4. – 6. 3. – 4. 6. – 7. 10.–12. 21.–24. 43.–48. 60.–64. 13.–15. Lebenstag Lebenswoche Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensjahr Sicher haben Sie schon während der Schwangerschaft darüber nachgedacht, was Sie alles tun können, damit Ihr Kind gesund heranwächst. Dieses Faltblatt soll Ihnen viele Monate lang eine Hilfe sein. Es informiert Sie über die wichtigsten Entwicklungsschritte und gibt Ihnen nützliche Hinweise. Nehmen Sie die Angaben bitte nicht auf die Woche genau. Jedes Kind entwickelt sich anders. Abweichungen von gut einem Monat sind durchaus normal. Erst wenn Ihr Kind zwei Monate „zurückliegt“ oder mehrere Auffälligkeiten zusammenkommen, dann drängt die Zeit, zum Kinderarzt zu gehen. Für Sie als Mutter oder Vater ist es jedoch oft nicht leicht, Störungen festzustellen, weil Ihr Kind vielleicht einen ganz gesunden Eindruck macht. Deshalb kann ein solcher Kalender den Kinderarzt nicht ersetzen. Die beste Sicherheit für Sie und Ihr Kind sind die neun kostenlosen Früherkennungsuntersuchungen, auf die Sie einen gesetzlich festgelegten Anspruch haben. Bei der Früherkennung geht es nicht darum, akute Krankheiten zu behandeln, sondern Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung rechtzeitig zu erkennen. Rechtzeitig heißt, die beste Chance für Besserung und Heilung zu haben. Mit dem gelben „Untersuchungsheft für Kinder“ führt Ihr Arzt bis zum 6. Lebensjahr genau Buch über die Gesundheit Ihres Kindes. Besprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt außerdem den Impfplan. Eine Übersicht finden Sie am Schluss dieses Entwicklungskalenders. Zur liebevollen Fürsorge gehört auch Vorsorge. Ausführliche Informationen zum gesunden Aufwachsen und zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder finden Sie in dem Eltern-Ordner „Gesund groß werden“, den Sie für 4,00 Euro bei der Bzga bestellen können.. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kinderaerzte-im-netz.de oder Sie wenden sich direkt an einen Kinderarzt vor Ort. www.kindergesundheit-info.de 75 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche (Standardimpfungen) Empfohlenes Impfalter und Mindestabstände zwischen den Impfungen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (Stand: 2014) 76 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Nach der Geburt Was Ihr Kind jetzt schon kann: Wenn es auf dem Rücken liegt, bewegt es bei gerade gehaltenem Köpfchen die Arme und Beine gleichmäßig. In der Bauchlage dreht es von allein den Kopf zur Seite. Im Stand – natürlich gut festgehalten – bewegt Ihr Baby die Beine, als wollte es schreiten. Die Hände sind zur Faust geschlossen, Arme und Beine gebeugt. Bei Berührung machen Hände und Füße Greifbewegungen. Manchmal wird es tief klingende Laute von sich geben. Was Sie tun können: Um die allererste Untersuchung brauchen Sie sich in der Regel nicht zu kümmern. Sie wird unmittelbar nach der Geburt durchgeführt. Die zweite ist für den 3. bis 10. Lebenstag vorgesehen. Sollten Sie mit dem Baby dann zu Hause sein (nach Hausgeburt oder ambulanter Geburt), ist es ganz wichtig, diese Untersuchung einzuplanen. Zu dieser Untersuchung kommt der Kinderarzt auch zu Ihnen. Wichtig: Die Untersuchung zur Früherkennung von Stoffwechselerkrankungen muss bis zum vollendeten 3. Lebenstag erfolgen. Bitte lassen Sie Ihr Baby nie allein auf dem Wickeltisch liegen (Sturzgefahr!). Nutzen Sie die Möglichkeit von Hausbesuchen der Hebamme. Sprechen Sie mit ihr oder dem Kinderarzt, wenn Sie Fragen zum Stillen oder zur Babypflege haben. Viele Informationen über die Gesundheit Ihres Kindes, das Stillen, die Babypflege und über seine Bedürfnisse gibt Ihnen die Broschüre „das baby“. Sie bekommen sie kostenlos von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln. U2 2. Früherkennungsuntersuchung - schon gemacht? Termin? Bis Ende des 1. Monats Was Ihr Kind jetzt schon kann: Jetzt beginnt es, seinen Kopf aus der Bauchlage für kurze Zeit zu heben. In Ihren Armen sitzend kann es seinen Kopf einen Moment aufrecht halten. Hat Ihr Baby eine Hand ergriffen, führt es diese unwillkürlich zum Mund. Das Gleiche geschieht häufig mit der eigenen Hand. Es reagiert aufmerksam auf Stimmen und Geräusche und schaut gerne in das Gesicht von Mutter oder Vater. Einem bewegten Spielzeug folgt es mit den Augen in horizontaler Richtung. Der Kontakt zur Umwelt erwacht. Was Sie tun können: Beschäftigen Sie sich so oft wie möglich mit Ihrem Baby. Spielen Sie mit ihm, sprechen Sie viel mit ihm, auch wenn es die Worte selbst noch nicht versteht. Nehmen Sie es öfter in den Arm, vor allem, wenn es schreit, und streicheln Sie es. Für die gesunde Entwicklung ist es wichtig, dass sich Ihr Kind auf Ihre liebevolle Zuwendung verlassen kann. Legen Sie Ihr Baby in Rückenlage schlafen, im eigenen Bett im Schlafzimmer der Eltern, und packen Sie es nicht zu warm ein. Wichtig: Halten Sie das Schlafzimmer rauchfrei! 77 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Eine detaillierte Übersicht über alle Früherkennungsuntersuchungen erhalten Sie in dem kostenlosen Faltblatt „gesundheitskalender“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln. U3 Termin für 3. Früherkennungsuntersuchung Bis Ende des 2. Monats Was Ihr Kind jetzt schon kann: Wenn Sie es zum Sitzen aufrichten, ist der Rücken straffer und weniger gerundet. Dabei kann der Kopf bis zu 5 Sekunden aufrecht bleiben, wenn auch noch sehr unsicher. In Bauchlage hebt es den Kopf um etwa 45 Grad an und kann ihn etwa 10 Sekunden oben halten. Jetzt zieht das Baby in dieser Lage die Knie nicht mehr an den Bauch, sondern streckt sich mehr in der Hüft- Gesäß-Partie. In Rückenlage strampelt es kräftig mit den Beinen. Auf das Lächeln der Erwachsenen antwortet das Baby jetzt ebenfalls mit Lächeln, allerdings noch ein bisschen flüchtig. Was Sie tun können: Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt über die für Ihr Kind notwendigen Schutzimpfungen. Ab dem vollendeten 2. Lebensmonat sollten die ersten Impfungen gegen Hepatitis B (bei Infektion der Mutter bereits unmittelbar nach der Geburt), Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus und Kinderlähmung erfolgen, sowie die Haemophilus influenzae Typ b-Impfung, die u.a. vor einer Hirnhautentzündung schützen soll. Muttermilch ist die beste Nahrung für Ihr Baby. Sind Sie oder Ihr Mann von Allergien betroffen? Dann ist es besonders gut, wenn Sie Ihr Baby möglichst 6 Monate voll stillen. Beikost sollte es frühestens nach 4 Monaten, besser erst nach 6 Monaten erhalten. Sie können dadurch verhindern, dass Ihr Kind frühzeitig eine Allergie entwickelt. Besprechen Sie die Ernährung mit Ihrem Arzt. Tabakrauch wirkt sich nicht nur auf die Entwicklung von Allergien ungünstig aus, sondern schadet Ihrem Baby grundsätzlich. Rauchen Sie keinesfalls in den Räumen, in denen Ihr Baby sich aufhält oder schläft. Wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Aufhören haben bestellen Sie sich kostenlos die Broschüre „rauchfrei für mein Baby: Das Baby ist da.“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln. Termin beim Kinderarzt notwendig? Auffälligkeiten? Bis Ende des 3. MonatsEnde des 3. Monats Was Ihr Kind jetzt schon kann: Liegt es auf dem Bauch, kann es sich auf die Unterarme stützen und damit Kinn und Schultern leicht abheben. Aus der Bauchlage heraus hält es auch den Kopf schon gut eine Minute lang oben. In Ihren Armen sitzend hält es den Kopf ohne Hilfe nur rund eine halbe Minute. Auf der Seite liegend rollt sich Ihr Baby von allein auf den Rücken. Ein Spielzeug wird mit den Augen verfolgt. Das Baby beginnt zu plappern und spontan Laute zu bilden. Auch das Lächeln kommt jetzt manchmal spontan. In jedem Fall reagiert Ihr Baby auf Ihr Lächeln oder Ihren freundlichen Zuspruch sehr deutlich. Es kann nun besser greifen und hält beispielsweise eine Rassel für kurze Zeit fest. 78 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Was Sie tun können: Wenn die Faust Ihres Babys jetzt noch fast dauernd geschlossen ist, kann das ein Hinweis auf eine hirnorganische Bewegungsstörung sein. Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt bei der U 4 darüber. Jetzt können Sie mit Ihrem Baby schwimmen gehen. Dabei geht es mehr um die Bewegung als um richtiges Schwimmen. Das können Kinder jetzt noch nicht. Erkundigen Sie sich in Schwimmbädern über „Baby-Schwimmen“. Auch die ersten Bewegungsspiele sind ein gutes Bewegungstraining. Da Ihr Baby sich jetzt spontan umdrehen kann, bleiben Sie am Wickeltisch bitte immer in Reichweite. Das Impfprogramm – eine Sicherheit ohne Alternative. Der kostenlose „impfkalender“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, informiert Sie ausführlich über alle Impfungen und beantwortet wichtige Fragen. U4 Bei der 4. Untersuchung die ersten Impfungen vorsehen (siehe Impfplan)! Bis Ende des 4. MonatsEnde des 4. Monats Was Ihr Kind jetzt schon kann: Wenn es auf dem Rücken liegt, strampelt es lebhaft und bewegt sich frei und locker. In der Bauchlage stützt sich das Baby jetzt sicher auf den Unterarmen ab. In der Schwebelage hebt es den Kopf kräftig an und kann die Beine strecken. Richten Sie es zum Sitzen auf, bringt es den Kopf mit hoch, hält ihn aufrecht und dreht ihn nach beiden Seiten. Das Baby kann einen etwas entfernten Gegenstand mit den Augen verfolgen und beginnt danach zu greifen. Hat es ein Spielzeug in der Hand, hält es dieses gut fest und dreht es nach allen Seiten. Es wird oft vor Vergnügen quietschen und Laute von sich geben. Was Sie tun können: Jetzt ist es wichtig, mögliche Hörstörungen zu erkennen. Machen Sie dafür den einfachen „Seidenpapier-Test“. Rascheln Sie seitlich vom Kopf des Kindes (es soll Sie nicht sehen) mit Seidenpapier. Der Abstand soll dabei etwa 20 bis 30 cm vom Ohr betragen. Das Baby wird in der Regel seinen Kopf in die Raschelrichtung bewegen. Wichtig sind natürlich ein ruhiger Raum und keine Ablenkung durch andere Personen. Sie können den Test wiederholen, sollten aber schon bei leisestem Zweifel mit Ihrem Kinderarzt darüber sprechen. Termin beim Kinderarzt wegen Impfung zur Grundimmunisierung (siehe Impfplan) Auffälligkeiten/Impfreaktionen? 79 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Bis Ende des 5. Monatsde des 5. Monats Was Ihr Kind jetzt schon kann: Richten Sie das Baby zum Sitzen auf, bemüht es sich von allein, sich weiter aufzurichten und kann sich ausbalancieren. Legen Sie Ihr Kind öfter auf den Bauch. Aus der Bauchlage heraus fängt es an, sich auf die geöffneten Hände zu stützen. Es kann auch auf dem Bauch „schwimmen“, also, ohne sich abzustützen schaukeln. Wenn es hingestellt wird, stemmt es sich mit den Zehen gegen die Unterlage. Es greift nach Spielzeug und steckt es in den Mund. Sprechenden Personen wendet sich Ihr Baby jetzt deutlich zu und lernt, zwischen Gesichtsausdruck und Tonfall zu unterscheiden. Was Sie tun können: Spielen Sie mit Ihrem Kind jeden Tag. Dabei sind Eltern wichtiger als jedes Spielzeug. Anleitungen gibt Ihnen die Broschüre „das baby“ oder Ihr Kinderarzt. Bewegungsspiele sorgen für eine gute Durchblutung, stärken die Muskeln, regen den Stoffwechsel an und machen Ihr Kind widerstandsfähiger. Spiele regen auch die Sinne an und fördern die Entwicklung. Aber „bespielen“ Sie Ihr Kind nicht, sondern achten Sie auf seine Reaktion, seine Beteiligung und sein Vergnügen. Termin beim Kinderarzt wegen Impfung zur Grundimmunisierung (siehe Impfplan) Bis Ende des 6. MonatsEnde des 6. Monats Was Ihr Kind jetzt schon kann: In der Bauchlage stützt es sich jetzt mit gestreckten Armen ab. Heben Sie seine Unterlage leicht an, wird es sich kräftig entgegen stemmen, um sein Gleichgewicht zu halten. In der Rückenlage rollt sich das Baby von einer Seite auf die andere. Daher sollten Sie es nicht allein auf dem Tisch, Wickeltisch oder Sofa liegen lassen. Wenn Sie es zum Sitzen aufrichten, bringt es den Kopf sofort hoch und hebt gleichzeitig die Beine von der Unterlage. Im Sitzen stützt es sich auch mit den Armen ab und hält den Kopf jetzt sehr sicher. In der Schwebelage sind Beine und Rücken gestreckt, der Kopf wird hochgehalten. Ihr Baby beginnt mit der Hand-Fuß-Koordination, d.h., es versucht seinen Zeh zu greifen und mit ihm zu spielen. Fällt ein Spielzeug vom Tisch, wird Ihr Baby ihm interessiert nachschauen. Liegt es in Reichweite, wird es von allein danach greifen und es vielleicht von einer Hand in die andere nehmen. Was Sie tun können: Zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat ist es Zeit für die 5. Früherkennungsuntersuchung. Hinweise auf Fehlentwicklungen sind jetzt für den Kinderarzt unter anderem die so genannte Froschhaltung oder eine steife Streckstellung der Beine, keine Kopfkontrolle oder kein gezieltes Greifen mit der ganzen Hand. Er wird Sie fragen, ob Ihr Baby aufmerksam ist und sich für angebotenes Spielzeug interessiert. U 5 Termin für die 5. Früherkennungsuntersuchung vereinbaren! 80 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Bis Ende des 7. Monats Was Ihr Kind jetzt schon kann: Es fängt jetzt an, sich selbst vom Rücken auf den Bauch zu drehen. Aus dieser Lage heraus kann es mit einer Hand nach einem Spielzeug greifen und sich mit der anderen Hand abstützen. Es kann nun auch ohne Ihre Hilfe sitzen. Wenn Sie das Baby auf eine harte Unterlage stellen, fängt es an zu „tänzeln“: Es beugt die Knie, geht in die Hocke und stößt dann die Beine federnd ab. Ihr Baby spielt gerne mit seinen Füßen und steckt sie auch in den Mund. Ein anderes beliebtes Spiel ist jetzt „Verstecken“, beispielsweise unter einem Tuch. Das Baby macht sich mit Silben- Ruflauten bemerkbar und beginnt zu „fremdeln“, d.h., Fremden gegenüber scheu und abweisend zu sein. Es möchte jetzt auch Gegenstände ergreifen, die außerhalb seiner Reichweite liegen. Was Sie tun können: Ihr Kind möchte immer Ihre Nähe spüren, Sie sehen können. Nehmen Sie es deshalb mit in den Raum, in dem Sie beschäftigt sind. Jedenfalls dann, wenn es wach ist. Und lassen Sie es niemals allein in der Wohnung. Auch dann nicht, wenn es schläft. Setzen Sie Ihr Baby nicht hin, solange es noch zusammensackt (Gefahr eines „Sitzbuckels”). Es ist ist dann noch nicht bereit, aktiv zu sitzen. Bis Ende des 7. Monats „U5“ schon gemacht? Bis Ende des 8. MonatsEnde des 8. Monats Was Ihr Kind jetzt schon kann: Auf dem Rücken liegend dreht es sich ohne fremde Hilfe auf den Bauch. In Bauchlage stützt es sich ab mit gestreckten Armen und geöffneten Händen. Dabei kann es sogar das Gesäß leicht anheben. Ärzte nennen das den „Vierfüßlerstand“. Auf dem Bauch beginnt das Baby mit dem „Robben“. An einem Möbelstück kann es sich zum Knien hochziehen. Wenn es sitzt, hält es den Rücken zunehmend gerade und stützt sich sicher zur Seite ab. Beim Spielen wird es in jede Hand ein Klötzchen nehmen und damit hantieren. Es beginnt jetzt auch, aus der Hand zu essen und aus der vorgehaltenen Tasse zu trinken. Was Sie tun können: Ihr Baby bekommt in dieser Zeit Zähnchen, die Sie am besten nach den Mahlzeiten nur mit Wasser und einer weichen Zahnbürste oder einem feuchten Wattestäbchen reinigen. Da die Kinder in diesem Alter auch schon selbstständig Trinkgefäße halten wollen, achten Sie bitte darauf, Tee (möglichst ungesüßt) aus einer Lerntasse und nicht aus einer Nuckelflasche zu geben, um Karies zu vermeiden. Kinder sind in diesem Zeitraum außerdem anfällig für Infektionskrankheiten. Machen Sie deshalb für Fieber, Husten, Durchfall, Krämpfe oder andere Krankheitszeichen nicht allein die wachsenden Zähne verantwortlich. Dahinter stecken eher Infektionskrankheiten, und diese müssen in jedem Fall vom Kinderarzt behandelt werden. Termin beim Kinderarzt notwendig? Auffälligkeiten/Fragen zur Zahnpflege? 81 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Bis Ende des 9. MonatsEnde des 9. Monats Was Ihr Kind jetzt schon kann: Es kann jetzt schon mehr als eine Minute lang frei sitzen und sich dabei nach vorn beugen, ohne das Gleichgewicht zu verlieren. Es beginnt sich kriechend, rutschend oder auf andere Weise fortzubewegen. Gegenstände ergreift es jetzt mit Daumen und Zeigefinger, zunächst im so genannten „Scherengriff“. An den Händen gehalten steht das Baby gut eine halbe Minute lang gerade, wobei die Fußsohlen voll belastet werden. Lassen Sie das Baby aus der Tasse trinken, wird es Ihnen helfen, sie zu halten. Das Plappern wird nun im Tonfall abwechslungsreicher und das Kind lallt Silben hintereinander. Auch das Spielen wird vielseitiger. Ihr Kind lässt Gegenstände absichtlich fallen oder greift nach einem Spielzeug, das Sie vor seinen Augen in einen Kasten gelegt haben. Was Sie tun können: Spielen Sie, so oft es geht, mit Ihrem Kind und gehen Sie dabei auf seine Möglichkeiten ein. Es liebt beispielsweise, etwas fallen zu lassen, und freut sich, wenn Sie es aufheben. Dieses Spiel kann endlos Spaß machen. Wiederholen Sie auch die Gebärden Ihres Kindes, antworten Sie auf sein Geplapper. Sie sind für Ihr Kind wie ein Spiegel, und wenn es sich darin wiederfindet, ist das gut für seine gesamte Entwicklung. Termin beim Kinderarzt notwendig? Auffälligkeiten? Bis Ende des 10. Monats Ende des 10. Monats Was Ihr Kind jetzt schon kann: Es schaukelt jetzt auf allen vieren, ohne dabei umzufallen. Aus der Bauchlage setzt es sich von allein auf. Aus der Rückenlage gelingt das zuerst nur, wenn sich Ihr Kind an Möbeln oder am Bettgitter festhält. An der Hand oder durch eigenes Festhalten an Möbelstücken kann es schon für eine kurze Weile stehen. Mit dieser Unterstützung gelingt es auch, sich aus dem Sitz zum Stehen hochzuziehen. Gesten und Gebärden von Erwachsenen werden mit einfachen Bewegungen nachgeahmt und beantwortet. Das Kind greift jetzt auch im „Pinzettengriff“. Was Sie tun können: Loben Sie Ihr Kind häufig, denn es beginnt langsam zu verstehen, was das bedeutet. Das können Sie an seinen nachahmenden Gesten und Lauten erkennen. Bremsen Sie den wachsenden Entdeckungsdrang Ihres Kindes nicht mit einem Laufstall. Als Hilfsmittel ist er sicher sinnvoll, aber nicht als Dauereinrichtung. U6 82 Die 6. Früherkennungsuntersuchung einplanen! Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Bis Ende des 11. Monats Ende des 11. Monats Was Ihr Kind jetzt schon kann: Jetzt krabbelt es bereits mit großer Sicherheit durch die ganze Wohnung und zieht sich an den Möbeln selbstständig hoch. An der Hand macht es die ersten unsicheren Schritte. Im Stehen kann es bei gutem Halt einen Fuß hochheben, ohne umzufallen. Es plappert laufend vor sich hin. Seine Gefühle kann das Kind jetzt auch schon durch Umarmen ausdrücken. Was Sie tun können: Die Unfallgefahren steigen. Denken Sie an alles, was Ihr Kind herunterziehen kann und womit es sich verletzen könnte. Ein Ratgeber für die Sicherheit Ihres Kindes ist die „sicherheitsfibel“, die Sie kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, anfordern können. Vergessen Sie nicht die 6. Untersuchung zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat. Bei diesem Termin wird der Arzt die noch ausstehenden Impfungen durchführen und die nächsten Impftermine besprechen (vor allem die Masern-Mumps-Röteln-Impfung ab dem vollendeten 11.– 14. Monat). Termin beim Kinderarzt wegen Impfung (siehe Impfplan) Fragen zur bevorstehenden Masern- Mumps-Röteln-Impfung oder zur Windpockenimpfung Bis Ende des 12. Monats Ende des 12. Monats Was Ihr Kind jetzt schon kann: Bis zu seinem 1. Geburtstag wird es an einer Hand laufen, vielleicht macht es die ersten Schritte sogar ganz allein auf eigenen Füßen. Es kann seitwärts gut an den Möbeln entlanglaufen, sich mit der einen Hand festhalten und mit der anderen einen Gegenstand aufheben. Mühelos setzt es sich hin und kommt mit einer Seitwärtsdrehung auf alle viere. Ihr Kind reagiert jetzt auf seinen Namen und versteht kleine Aufforderungen. Der Sprachschatz umfasst jetzt zwei Worte. Was Sie tun können: Sollte Ihr Baby kein Lauf- oder Sprachgenie sein, Ihr Kinderarzt aber bestätigen, dass alles in Ordnung ist, lassen Sie Ihrem Kind etwas Zeit. Mit Bewegungsübungen und mit liebevoller Unterhaltung – wie Spielen, Sprechen, Singen, Gegenstände zeigen und erklären – können Sie selbst die Entwicklung Ihres Kindes fördern. Wichtig ist jedoch, keinen Druck auszuüben, weil das eher gegenteilige Folgen haben kann. Termin beim Kinderarzt notwendig? Auffälligkeiten? 83 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit 13. - 15. Monat15. Monat Was Ihr Kind jetzt schon kann: Es kann jetzt frei stehen und lernt, ohne Hilfe sicher zu gehen. Dabei kann es allerdings noch nicht um Ecken herumlaufen oder plötzlich stehen bleiben. Beim Spielen fängt es an, Würfel aufeinander zu setzen oder einen Ball zu rollen. Seine Babysprache umfasst jetzt mehrere Wörter, die recht gut zu verstehen sind und sich auf vorhandene Personen oder Sachen beziehen. Was Sie tun können: Sprechen und spielen Sie viel mit Ihrem Kind und denken Sie daran, dass die Unfallgefahren steigen. Die Broschüre „kinderspiele“ können Sie ebenfalls kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, anfordern. Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sowie Windpocken schon erfolgt? Abschluss der Grundimmunisierung. Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung? 15. - 18. Monat –18. Monat Was Ihr Kind jetzt schon kann: Nun sind Treppen kein Hindernis mehr. Wenn es sich festhält, kann das Kind hinauf- und hinuntersteigen. Beim Laufen kann es einen Gegenstand tragen oder ein Spielzeug hinter sich herziehen. Es entdeckt den Spaß am Klettern. Beim Spielen hat Ihr Kind jetzt mehr Ausdauer. Mit zwei, drei Klötzen versucht es, einen Turm zu bauen. Ein Bilderbuch wird aufmerksam betrachtet. Auch das Trinken aus der Tasse schafft es ebenso allein wie das Essen mit dem Löffel. Was Sie tun können: Bringen Sie den Impfpass zur 7. Früherkennungsuntersuchung mit. Der Arzt prüft, ob alle empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind und führt erforderliche Auffrischungsimpfungen durch. Ab dem vollendeten 15. bis 23. Monat erfolgt die 2. Masern-Mumps-Röteln-Impfung. „unsere kinder“ ist eine weitere Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, die Eltern kostenlos anfordern können. Sie beschreibt die körperliche, seelische und soziale Entwicklung der Kinder zwischen dem 2. und 6. Lebensjahr. Sie enthält viele Tipps zur Pflege, Ernährung und Erziehung. U7 Noch vor dem 2. Geburtstag: 7. Untersuchung! Wichtig: 2. Masern-Mumps-Röteln-Impfung 84 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Das sollten Sie wissen Welche Krankheitszeichen Sie unbedingt ernst nehmen sollten: Wenn Ihr Kind erkältet ist und deutlich Mühe hat, Luft zu bekommen, achten Sie auf Folgendes: Atmet es keuchend mit einem ziehenden Geräusch? Klingt der Husten hart, heiser, bellend? Zögern Sie nicht, zum Arzt zu gehen, denn es könnte sich um einen Pseudokrupp handeln. Diese Virusinfektion kann Erstickungsgefahren mit sich bringen und muss deshalb unbedingt ärztlich behandelt werden. Sollte Ihr Kind einmal an starkem Brechdurchfall leiden und keine flüssige Nahrung bei sich behalten, setzen Sie sich mit Ihrem Kinderarzt in Verbindung. Babys und Kleinkinder haben einen anderen Flüssigkeitshaushalt als Erwachsene und können deshalb an einem lebensbedrohenden Mangel leiden. Fieber, Husten, Durchfall, starkes Wundsein, Ohrenschmerzen, Krämpfe oder andere deutliche Krankheitszeichen sind immer Anlass, den Kinderarzt aufzusuchen. Doktern Sie nicht lange selbst herum. Kleine Kinder sind anfällig für Infektionskrankheiten und oft angewiesen auf ärztliche Hilfe. Wo finden Sie Rat und Hilfe? Bei Ihrem Kinderarzt, Ihrem Hausarzt, in Kinderkliniken oder beim zuständigen Gesundheitsamt. Gegebenenfalls wird Ihr Kinderarzt Sie an ein sozialpädiatrisches Zentrum oder an eine Frühförderstelle verweisen. Sie wissen Einfach bestellen: Diese Broschüren sind kostenlos erhältlich unter der Bestelladresse: BZgA, 51101 Köln, oder per E-Mail: order@bzga.de www.bzga.de Impressum: Herausgegeben von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln, im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Alle Rechte vorbehalten. Bestell-Nr.: 11 040 000 impfkalender Bestell-Nr.: 11 080 000 gesundheitskalender Bestell-Nr.: 11 020 000 das baby Bestell-Nr.: 11 030 000 unsere kinder Bestell-Nr.: 11 070 000 » sicherheitsfibel Bestell-Nr.: 11 050 000N Diese Informationsmedien bekommen Sie kostenlos:ach der DDie jeweils aktualisierten Impfempfehlungen der STIKO finden Sie auch im Internet: www.rki.deie jeweils aktualisierten Impfempfehlungen der STIKO finden Sie auch im Internet: Übersetzung des Impfkalenders in 16 Sprachen: www.rki.de 85 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Gesundheitsamt Checkliste auffälliger Symptome Gerade beim ersten Kind ist die Unsicherheit vieler Eltern oft groß. Die Frage, wann muss ich zum Kinderarzt oder kann ich noch abwarten, ist nicht immer einfach zu beantworten. Die unten aufgeführten Punkte sind nur Anhaltspunkte. Grundsätzlich gilt: Gehen Sie lieber einmal mehr zu Ihrem Kinderarzt als einmal zu wenig! Anhaltspunkte für den Besuch des Kinderarztes / der Kinderärztin ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ Bei Fieber von mehr als 39 Grad Celsius im ersten Lebensjahr Wenn Sie mit Ihrem Baby beim Arzt waren, das Fieber aber länger als drei Tage andauert, sollte unbedingt eine erneute Abklärung erfolgen Wenn das Baby oder Kind sehr viel mehr schreit als sonst Wenn das Baby plötzlich sehr viel mehr oder weniger schläft als sonst Wenn das Baby sehr viel weniger trinkt als sonst Bei wiederholtem Erbrechen und/oder Durchfall bei Appetitlosigkeit oder Apathie bei Hautausschlägen Suchen Sie am Besten den Arzt auf, der Ihr Kind kennt. Im Notfall suchen Sie den Kinderärztlichen Notdienst am Kreiskrankenhaus Gummersbach auf oder stellen Sie Ihr Kind in der Kinderambulanz des Kreiskrankenhauses vor. Dort ist immer ein Kinderarzt für Sie erreichbar. Die Telefonnummern finden Sie unter – „Notfall-Telefonnummern“ links vorn in diesem Ordner. Ihr Kinder- und Jugendärzteteam des Gesundheitsamtes Oberbergischer Kreis 86 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Zahngesundheit 87 Kinderarzt/ärztin 88 rund um die Gesundheit Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Krankenhaus Gummersbach Neben den Fachabteilungen (u.a.) Gynäkologie / Geburtshilfe, Kinderklinik, Kinder-und Jugendpsychiatrie bietet das Kreiskrankenhaus Gummersbach Angebote für Eltern und Kinder Müttercafe Jeden ersten Dienstag im Monat 11.00 -13.00 Uhr Stillberatung, erste Breikost, Erfahrungsaustausch, Kontakt zu anderen Müttern Tel.: 02261 171666 02261 171210 Babyschwimmen Im Gesundheitszentrum unterhalb des Krankenhauses Mo 16.00 -17.00 Uhr und 17.00 -18.00 Uhr Di 10.00 -11.00 Uhr und 11.00 - 12.00 Uhr Do 10.30 - 11.30 Uhr und 11.30 - 12.30 Uhr Kosten 10Stunden 80 € (bei entsprechenden Voraussetzungen: über BUT, Bildungs-und Teilhabepaket finanzierbar, bitte fragen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im Job Center nach) Max. 10 Teilnehmer Anmeldung: Frau Sauerländer Tel.: 02261 230250 Hebammensprechstunde Jeden Mittwoch 16.00 – 20.00 Uhr Kontakt über die Hebammen im Kreißsaal Tel.: 02261 171928 Hilfestellung bei Ernährungsfragen Station 7.4 Tel.: 02261 171666 02261 171210 89 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im Kreiskrankenhaus Gummersbach Chefarzt Dr. med. Roland Adelmann Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr Tel.:02261/17-1565 Fax.: 02261/17-1423 Kinderklinikkonzept In der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin werden alle somatischen Erkrankungen der Kinder vom Frühgeborenen bis zum Jugendlichen behandelt. Besondere Schwerpunkte der Klinik liegen im Bereich der Neonatologie und der Epileptologie. Die Klinik ist sowohl als neonatologischer Schwerpunkt, als auch als Epilepsiezentrum anerkannt und etabliert und erfüllt selbstverständlich alle entsprechenden Voraussetzungen der medizinischen Fachgesellschaften. Mit Beginn des Jahres 2000 ist an diesem Krankenhaus auch die Abteilung für Kinder-und Jugendpsychiatrie mit einem eigenen Fachbereich etabliert. In einem im Zentrum von Gummersbach gelegenen Gebäude werden diese jungen Patienten von einem erfahrenen Team von Psychiatern betreut. In enger Zusammenarbeit mit der Tagesklinik für Kinderund Jugendpsychiatrie können somit auch psychosomatische Krankheiten qualifiziert behandelt werden. Eine Intensivstation für Kinder bis zu einem Alter von 3-4 Jahren ist ebenfalls in die Kinderklinik integriert. Ebenfalls werden junge Patienten bis 14 Jahren aus der Chirurgie, Unfallchirurgie und HNO betreut, damit auch diese Kinder von speziell geschultem Kinderkrankenpflegepersonal betreut werden. Für ambulant operierte Kinder werden separate, helle und freundliche Räumlichkeiten angeboten, in denen sie sich von dem Eingriff erholen können. Um den speziellen Bedürfnissen der kleinen Patienten und deren Eltern gerecht werden zu können, steht die Klinik ganztägig für Besuche offen. Auf Wunsch können Mutter oder Vater jederzeit ihr Kind während des gesamten stationären Aufenthalts begleiten und selber in der Klinik in so genannten "Mutter-Kind-Zimmern" aufgenommen werden. Zusätzlich verfügt die Klinik über ein großes Spielzimmer, in dem sich zwei ausgebildete Kindergärtnerinnen von morgens 8.00 Uhr bis abends 18.00 Uhr mit den jungen Patienten beschäftigen. Selbstverständlich ist auch der Besuch von anderen Kindern in der Klinik jederzeit erwünscht. 90 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Fachbereich Kinder- / Jugendpsychiatrie, –psychotherapie und – psychosomatik Die Tagesklinik in der Kaiserstraße, die über zehn reguläre und zwei Notplätze verfügt, und die Institutsambulanz ermöglichen eine äußerst intensive und sehr stark nachgefragte Untersuchungs- und Behandlungstätigkeit. Seit 2004 betreibt die Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Station zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychosomatischen Erkrankungen, die organisatorisch der Kinderklinik des Krankenhauses zugeordnet ist. Im gleichen Jahr wurde die Station Rückenwind zur qualifizierten Entzugsbehandlung und Akutbehandlung bei suchtkranken Jugendlichen innerhalb des Zentrums für Seelische Gesundheit in Marienheide geschaffen. Chefarzt der Fachabteilung: Dipl. Psych. Dr. rer. nat. Peter Melchers Facharzt f. Kinder- und Jugendpsychiatrie -psychotherapie, Rehabilitationswesen Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Klin. Neuropsychologe GNP; Supervisor BDP Kontakt über das Sekretariat: 02261 - 80 59 3 Förderverein PuSCH e.V Der Verein zur Förderung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher in Psychiatrie und Schule, PuSCH e.V., hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeit der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Anna-Freud-Schule zu unterstützen z.B. mit: • der Anschaffung therapeutischen oder schulischen Materials • spezifischen unterstützenden Aktionen und Aktivitäten im Rahmen der soziotherapeutischen Behandlung • spezifischen therapeutischen Angeboten außerhalb des durch das Gesundheitswesen finanzierbaren Standards • dem Ermöglichen weiterer intensiver sonderpädagogischer Maßnahmen im schulischen Bereich • der direkten Unterstützung einzelner Patient/innen oder Schüler/innen bei besonderen sozialen Problemen • der Erweiterung ergo- und arbeitstherapeutischer Maßnahmen durch Sachspenden wie Holz o.ä. Ein erster Höhepunkt der Vereinsarbeit war der Bau einer Kletterwand für therapeutische wie freizeitpädagogische Aktivitäten in der Klinik Marienheide. Vorsitzender: Dr. Peter Melchers (Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie) 2. Vorsitzende: Mari Winkels (Schulleiterin der Anna-Freud-Schule) Spendenkonto: Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt BLZ 384 500 00 Konto-Nr. 204 768 Spenden an PuSCH e.V. sind steuerlich absetzbar. 91 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Informationsangebot des Kreisgesundheitsamtes BIGS – BürgerInformation Gesundheit und Soziales Am Wiedenhof 1 – 3 51643 Gummersbach Telefon 02261 / 88-5345 und 88-5304 An wen kann ich mich mit meinen krankheitsbedingten Problemen wenden? Wie und wo finde ich einen Facharzt für meine besondere Erkrankung oder alternative Therapieangebote? Diese und andere Fragen stellen sich Menschen in ihren besonderen Lebenssituationen und sie begeben sich häufig auf eine langwierige Suche. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises bietet einen Bürgerservice zu gesundheitlichen und psychosozialen Themen an. Die Informationsstelle trägt den Namen: Bürgerinformation Gesundheit und Soziales, kurz BIGS. Um auch außerhalb von medizinischer und therapeutischer Behandlung die Möglichkeit zu schaffen, Informationen zu gesundheitlichen und psychosozialen Fragestellungen zu bekommen, bietet das Gesundheitsamt mit dem Service der BIGS Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Zugang zum existierenden Beratungsangebot zu bekommen und Unterstützung bei der Suche nach entsprechender Hilfe und Informationen, insbesondere zu folgenden Themen: •Anbieter und Angebote im Gesundheitswesen •Beratung zu gesundheitlichen Fragestellungen (Krankheitsbilder, Behandlungsmethoden) •Information und Auskunft zu Beschwerdemöglichkeiten im medizinischen Bereich (z. B. bei Behandlungsfehlern, Verletzung der Aufklärungspflicht) •Ernährungsberatung für übergewichtige Kinder und Informationen über sonstige Ernährungsberatungsangebote im Kreis •Reise-/Impfberatung •Umwelt bezogener Gesundheitsschutz Das BIGS versteht sich als kleiner Wegweiser durch den großen Dschungel des Gesundheitswesens. Haben Sie Fragen? Rufen Sie an oder gehen Sie vorbei! Ansprechpartner/innen: Die MitarbeiterInnen der BIGS sind telefonisch zu erreichen unter 02261 / 88-5345 und 88-5304: montags - donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr freitags 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie für persönliche Gespräche vorab telefonisch einen Termin oder schicken Sie eine E-Mail bigs@obk.de 92 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Die Körpersprache der Babys / Feine Signale erkennen und verstehen Von Geburt an sprechen Babys mit ihrem Körper - mit vielen feinen und stärkeren Signalen. Sie zeigen damit zum Beispiel, ob es ihnen gut geht, ob sie eine Pause brauchen oder ob sie mit Ihnen kommunizieren wollen. Am Verhalten des Babys können Sie ablesen, ob es offen für Anregungen ist oder sich belastet fühlt. Schauen Sie einfach hin. Ihr Baby wird Ihnen zeigen, wie es ihm gerade geht. Wir haben Ihnen hier einige wichtige Signale des Babys zusammengestellt. Ein zufriedenes Baby • atmet regelmäßig und ruhig, • hat eine rosige Hautfarbe, • bewegt sich ruhig und gleichmäßig, • schaut Sie an, • plappert oder macht andere kleine Geräusche, • lächelt. Ein belastetes Baby • wendet den Blick ab, • dreht den Kopf oder den Körper weg, • reibt sich die Augen, • rudert heftig mit den Armen, • überstreckt den Rücken, • windet sich oder tritt, • starrt vor sich hin, • atmet schnell und gepresst, • hat eine marmorierte, blasse oder gerötete Haut, • spuckt oder würgt, • quengelt oder schreit. Interessierte Eltern finden mehr zum Thema u.a. in der TK-Broschüre "Geliebte Babys gesunde Kinder". Die renommierte Entwicklungspädagogin und Diplom-Psychologin Professor Dr. Ute Ziegenhain zeigt darin, wie Eltern feinfühlig die Signale ihres Babys deuten und gemeinsam mit ihrem Kind zufrieden die Turbulenzen des ersten Lebensjahres meistern. http://www.tk.de/tk/broschueren-und-mehr/informationen-rund-ums-kind/geliebte-babysgesunde-kinder/238748 oder schauen Sie die Filme Signale des Babys auf YouTube an: http://www.youtube.com/channel/UCih9W5cmpjtz9tp9yTgZbcQ BUCHTIPP: Baby-Lesen: Die Signale des Säuglings sehen und verstehen B. Derksen (Autor), S. Lohmann (Autor) Lernprogramm Baby-Lesen: Übungsfilme Stillen und Ernährung Die Ernährung während der Stillzeit ist unkompliziert. Neueste Untersuchungen bestätigen, dass eine stillende Mutter grundsätzlich weder bestimmte Nahrungsmittel meiden, noch zu sich nehmen muss. 93 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Bindung: Liebe für´s Leben Kinder brauchen Liebe und Zuwendung, um gesund aufzuwachsen. Kinder, die sich in den ersten Lebensjahren bei ihren Eltern sicher und aufgehoben fühlen, profitieren davon in ihrem ganzen späteren Leben. Das erste Lebensjahr ist dafür besonders bedeutsam. Im ersten Lebensjahr ist das Baby völlig auf die Liebe und Fürsorge seiner Eltern angewiesen. Eltern, die ihrem Baby feinfühlig begegnen, seine feinen Signale wahrnehmen und angemessen auf seine Bedürfnisse eingehen, geben ihm das beste emotionale Rüstzeug, um später die Herausforderungen des Lebens zu bewältigen. Feinfühlig die Bindung entwickeln Feinfühlige Eltern helfen ihrem Baby, eine sichere Bindung an sie zu entwickeln. Unter Bindung versteht man die besondere Beziehung eines Kindes zu seinen Eltern oder anderen Menschen, die es beständig versorgen. Kinder, die sicher an ihre Eltern gebunden sind, nutzen ihre Eltern als verlässlichen Ausgangspunkt, von dem aus sie neugierig die Welt erkunden können und zu dem sie immer wieder vertrauensvoll zurückkehren. Diese Bindung entwickelt sich im Laufe des ersten Lebensjahres. Kinder, die sicher an ihre Eltern gebunden sind, gehen später flexibler mit Herausforderungen, Belastungen und Konflikten um. Sie haben mehr Freude am Leben und kommen mit ihren Altersgenossen besser zurecht. Angemessen, prompt und zuverlässig Eltern und andere Bezugspersonen verhalten sich feinfühlig, wenn sie angemessen, zuverlässig und prompt auf die Signale des Babys reagieren. Das heißt zum Beispiel: Trösten Sie Ihr Baby zuverlässig und sofort jedes Mal, wenn es weint. Unterstützen Sie es in unbekannten und schwierigen Situationen und vermitteln Sie ihm Sicherheit und Geborgenheit. Damit verwöhnen Sie Ihr Baby in den ersten Lebensmonaten auf keinen Fall Sie geben ihm lediglich, was es braucht, um selbstständig zu werden. Denn um neugierig und sicher seine Umwelt zu erobern, braucht es die Erfahrung: Meine Eltern - oder auch andere vertraute Personen - sind für mich da, wenn ich sie brauche. Erst ab etwa dem achten Lebensmonat können Kinder allmählich lernen, ein wenig zu warten, bis ihre Bedürfnisse befriedigt werden. Autor:Techniker Krankenkasse TK-Broschüre 2010 Quelle: Ziegenhain, U., Weber, J., "Geliebte Babys - gesunde Kinder", TIPP: www.einfach-eltern.com Bindungsorientierte Erziehung „Die Chance der ersten Monate“ http://www.familienfoerderung-bgl.de/fileadmin/user_upload/Chance-ersteMonate_MANUAL.pdf www.fuerkinder.org 94 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Kinderwagen, Buggy Bei der Eroberung der Welt brauchen Babys den Blickkontakt zur vertrauten Person. Kleine Entdecker brauchen Urvertrauen. Babys brauchen in den ersten beiden Lebensjahren die „Rückversicherung“ bei einer Vertrauensperson, wenn sie sich aufmachen, die Welt zu erkunden. Erst dieses sichere Vertrauen, das Urvertrauen, befähigt sie, sich neugierig auf all die spannenden Eindrücke aus ihrer Umgebung einzulassen – alles ist ja noch neu und voller Überraschungen. Dem Baby, das mit dem Gesicht nach vorn durch die Landschaft oder durch das Gewühl der Stadt geschoben wird, fehlt diese Rückversicherung, es zieht sich in sich zurück, blockt die gelegentlich beängstigenden neuen Eindrücke ab und lernt, der Welt da draußen zu misstrauen. Die Lösung des Problems ist einfach: Buggys mit variabel einstellbarem Sitz, nach vorn oder nach hinten mit Blickkontakt zur schiebenden Vertrauensperson, je nach individuellem Stand der kindlichen Entwicklung und der Bedürfnisse. Video: http://www.fuerkinder.org/kinder-brauchen-bindung/aktuelles-news/380-mit-dembuggy-in-die-fremde-welt Dieses Video wurde von den Trägern der englischen Buggy-Kampagne am Norland College und beim "Literacy Trust" gedreht. Es gibt einen guten Eindruck, wie der Transport im Buggy aus der Sicht des Kleinkinds abläuft. Selbst als erwachsener Zuschauer zuckt man hier immer mal wieder zusammen. Singen macht stark! Singen Sie gemeinsam mit Kindern zuhause, im Kindergarten, der Jugendgruppe oder der Schule. Denn: Singen macht stark! Nutzen Sie die umfangreichen Möglichkeiten z.Bsp. dieses kostenlosen Archivs mit über 340 Liedern! Suchen sie gezielt nach geeigneten Liedern für ein bestimmtes Kinderalter oder nach Liedern einer bestimmten Entstehungszeit, hören Sie sich Mitsingfassungen an, gesungene Fassungen oder Podcasts von SWR2 mit ausführlichen Hintergrundinformationen. Nutzen Sie die komfortable Volltextsuche. Wiegenlieder aus aller Welt mit Texten und Noten http://www.liederprojekt.org/ www.lullabiesoftheworld.org TIPP: Babyschlaf Schlafen, unruhige Nächte „Schlafprogramme zerstören die Kinderseele“ www.einfach-eltern.com/images/Flyer/Szenenwechsel_web.jpg www.fuerkinder.org/files/broschre_kinder_brauchen_uns_auch_nachts_de.pdf www.artgerecht-projekt.de/files/2013/02/nicolas_schlaftipps.pdf 95 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Was ist Marte Meo®? Marte Meo® ist eine Entwicklungsunterstützung mit Videobegleitung und bedeutet 'etwas aus eigener Kraft erreichen'. Mit Marte Meo® lassen sich menschliche Entwicklungsprozesse unterstützen und voranbringen. Die Methode gibt hilfreiche und konkrete Informationen an die Hand, die im Alltag leicht verständlich und ebenso leicht umsetzbar sind. Marte Meo® kann überall dort, wo mit Menschen gearbeitet wird, eingesetzt werden und ist von jedem erlernbar. Maria Aarts Die Pädagogin und Direktorin von Marte Meo® International (Eindhoven, NL) entwickelte die Marte Meo®-Methode bereits Ende der 70er Jahre bei ihrer Arbeit mit autistischen Kindern und Jugendlichen. Die Methode diente dazu, den Eltern einen besseren Kontakt zu ihren Kindern zu ermöglichen. Schnell wurde das Potenzial von Marte Meo® für viele weitere Praxisfelder entdeckt. Marte Meo® wird inzwischen in fast 40 Ländern erfolgreich angewandt. Das Konzept von Marte Meo® • Von einer alltäglichen Situation des Klienten wird eine Videoaufnahme gemacht. • Mithilfe der Marte Meo®-Checklisten erfolgt eine Interaktionsanalyse. Durch die bewegten Bilder erhält man wichtige Informationen über die Fähigkeiten und die Entwicklungsbedürfnisse der beteiligten Menschen. • Stärken können erkannt, aktiviert und entwickelt werden. • Die Auswertung mit Videobildern macht konkrete Einsichten möglich. So kann entwicklungsförderndes Verhalten trainiert werden. Menschen können sich ihrer eigenen Kraft bewusst werden und diese dann verstärkt einsetzen. Durch die Unterstützung der Marte Meo Supervisorin wird neues Verhalten Schritt für Schritt erlernt. • Außerdem kann durch das Betrachten emotional berührender Bilder Zuneigung, Liebe und/oder Bindung in zwischenmenschlichen Beziehungen neu entwickelt werden und wachsen. Dieser Aspekt ist besonders in der Arbeit mit Menschen 'mit besonderen Bedürfnissen' (Menschen mit Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten) von großer Bedeutung. Profitieren können Menschen jeden Alters. Dabei ist es ganz gleich, in welchen sozialen Bezügen sie sich befinden. Die Marte Meo®-Methode ist deshalb sowohl für Menschen mit fachlichem Hintergrund als auch für Laien gedacht. Marte Meo® nutzt die Kraft der Bilder und macht wichtige Informationen sichtbar. Website von Marte Meo® International: www.martemeo.com 96 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Impfungen Mit einer bundesweiten Datenbank im Internet will die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung das Informationsangebot zum Thema Impfen verbessern. Die Internetseite www.impfen-info.de bietet einen aktuellen bundesweiten Überblick über bereits vorhandene Informationsmaterialien und -angebote. Derzeit umfasst die Datenbank mehr als 180 Einträge von etwa 60 verschiedenen Anbietern. Kommerzielle und produktbezogene Informationen werden nicht aufgenommen. „Impfungen sind individuelle Entscheidungen. Impfungen können einen Schutz vor bedrohlichen Erkrankungen vermitteln. ihr Einsatz hat weltweit zu einem besseren Gesundheitsstatus vieler Menschen beigetragen. Impfstoffe können jedoch – wie alle Arzneimittel – auch schwere unerwünschte Wirkungen hervorrufen, im Einzelfall mit bleibender Beeinträchtigung der Gesundheit. Als präventive, am Gesunden vorgenommene Maßnahmen müssen Impfungen besonders hohen Sicherheitsansprüchen genügen. Es ist in jedem Einzelfall abzuwägen zwischen den Risiken der jeweiligen Erkrankung und dem mit der Impfung verbundenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Dies gilt insbesondere auch für Kinder hinsichtlich ihrer immunologischen und neurologischen Reifung. Eine Entscheidung setzt eine umfassende Kenntnis der kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen von Impfstoffen und Impfprogrammen voraus.“ Quelle: Ärzte für Individuelle Impfentscheidungen informieren Sie detailliert auf der Website www.individuelle-impfentscheidung.de Buchempfehlung: Impfen Pro & Contra: Das Handbuch für die individuelle Impfentscheidung von Martin Hirte www.forum-impfen.de/dasdorum/info.htm www.mags-nrw.de Bitte siehe auch: in diesem Kapitel „Entwicklungskalender, Impfkalender“. Bitte informieren Sie sich über Impfungen für Ihr Kind und auch für sich selbst bei Ihrem Kinderarzt, Ihrer Kinderärztin/Hausarzt/Hausärztin. Übersetzung des Impfkalenders in 16 Sprachen: www.rki.de Schmerzzentrum für Kinder mit chronischen Schmerzen www.deutsches-kinderschmerzzentrum.de/ Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln 97 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Helfende Hände Oberberg "Hilfe für Nick & Co.- Helfende Hände Oberberg" hilft schwer kranken Kindern und ihren Familien in Oberberg, in der Stunde ihrer größten Not. Wir versuchen finanzielle Engpässe aufzufangen, Wünsche zu erfüllen und wir begleiten und unterstützen Sie gerne bei der Zusammenarbeit mit Kassen, Kliniken und Ärzten..." Eine lebensbedrohende Diagnose bedeutet für die Kinder und ihre Familien oftmals auch ein finanzielles Desaster. Daher ist es mein Wunsch, diesen Familien in ihrer größten Not beizustehen. In der langwierigen Phase ihrer großen Angst um das Leben ihre Kinder möchte ich ihnen etwas Freude bereiten, so zum Beispiel durch die Erfüllung ihrer Wünsche, zum Teil auch durch dringend benötigte Sachspenden... Manchmal ist es auch der letzte Wunsch… Helfen Sie mit: Spendenkonten: Ursula-Barth-Stiftung IBAN: DE04370700600100250000 BIC: DEUTDEDKXXX Deutsche Bank Gummersbach IBAN: DE24370502990341557254 BIC: COKSDE33 Kreissparkasse Köln Stichwort:„Helfende Hände" Spendenquittungen können ausgestellt werden. www.helfende-haende-oberberg.de Hilfe für Nick & Co. Im Kämpchen 10a 51647 Gummersbach E-Mail: bettina-huehn@t-online.de Frühgeborene Kinder www.fruehgeborene.de Bundesverband „Das frühgeborene Kind e.V.“ Tel.: 081 908559 email: silkemad@web.de 98 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Haus früher Hilfen Interdisziplinäre Frühförderung & Integrierte Familienberatung Wann können Sie sich an uns wenden? An uns können sich Eltern mit Kindern von der Geburt bis zum Schulalter wenden, wenn Anlass zur Sorge oder Fragen zur Entwicklung bestehen. Wie kommen Sie zu einem Termin? Sprechen Sie mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt Ihres Vertrauens. Sie werden dann an unser Haus überwiesen. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie einen ersten Beratungstermin Was Sie grundsätzlich über die Entwicklung Ihres Kindes wissen sollten: Gefühle, Bewegung, Wahrnehmung und Lernen Kinder kommunizieren vom ersten Tag an mit uns. Gefühle, Bewegung, Wahrnehmung und Sprache haben ihre Quelle in diesem Austausch. Eine liebevolle und zuverlässige Beziehung zu den Eltern ist die beste Basis für ein Kind. Erlebt ein Kind Ihre Freude und Zufriedenheit, die Sie bei seinen Entdeckungen haben, entwickelt es ein gutes Selbstbild und ist offen für Neues. Jedes Kind ist einzigartig Ein Kind mag besondere Fähigkeiten oder aber besondere Lebensaufgaben haben. Jedes Kind ist dabei einzigartig, obwohl es allgemeine Entwicklungsprinzipien gibt. Vom ersten Tag an sind Kinder wissbegierig und entschlossen zu verstehen, wie die Welt funktioniert. Spielende Kindheit Wenn Sie mit Ihrem Kind spielen, können Sie seine persönliche Art der Konzentration, der Leidenschaft und der Begeisterung empfinden. Es ist zudem der Weg, wie Sie seine Entwicklung unterstützen und an ihr teilhaben können. Unser Grundsatz von Entwicklungsförderung ist Handlungsförderung Entwicklungsdiagnostik sucht und Entwicklungsförderung basiert auf den vorhandenen Handlungsmöglichkeiten eines Kindes. Nur handelnd kann ein Kind in seiner Entwicklung voranschreiten. Entwicklungsförderung braucht Optimismus Fördervoraussetzung ist eine prinzipiell optimistische Grundhaltung, die wir Kindern gegenüber einnehmen. Gemeinsam können wir neue Möglichkeiten entdecken, gerade wenn Wege schwierig erscheinen. 99 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Das bietet das Haus Früher Hilfen für Sie und Ihr Kind: • • • • • • • • • • • • • Entwicklungs-- und Erziehungsberatung Entwicklungsdiagnostik Physiotherapie auf neurophysiologischer Basis nach den Konzepten Bobath,. Vojta, und Castillo Morales© „Child’s Space“© Entwicklungsbegleitung für Säuglinge, Kleinkinder und Eltern nach dem Feldenkrais-Konzept© Entwicklungsberatung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bei Regulationsstörungen in der frühen Kindheit (z. B. chronische Unruhe, exzessives Schreien, Schlaf-, Fütter- und Gedeihstörungen Hausfrühförderung Pädagogisch-therapeutische Einzel- u. Gruppenförderung Sprachtherapie Motopädie/ Psychomotorik Ergotherapie Sensorische Integrationstherapie© Montessori-Pädagogik Musiktherapie (z. B. zur Förderung der Mutter-Kind-Interaktion und des Spracherwerbs Haus früher Hilfen Wiehl-Oberbantenberg Weierhofweg 48 Mo. – Do. 8:00 Uhr – 16:30 Uhr Termine nach Vereinbarung Tel. 02262 6992-0 Mail: zentrale@hfh-wiehl.de Fr. 8:00 Uhr – 15:00 Uhr AD(H)S Begriffe für das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom mit und ohne Hyperaktivität: ADS = Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom ohne Hyperaktivität ADHS = Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom mit Hyperaktivität Welche Ursachen hat AD(H)S? AD(H)S ist nicht auf falsche Erziehung zurückzuführen. Die Wissenschaft geht von einer neurobiologischen Störung im Gehirn aus. Nicht jedes unaufmerksame, hyperaktive oder verhaltensauffällige Kind leidet an AD(H)S. Eine umfassende Diagnostik bei einem Kinder- und Jugendpsychiater ist zwingend notwendig. 100 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Quelle: www.adhs-oberberg.de AD(H)S - Hilfe und Unterstützung finden Sie hier: www.wibbelstaetze.de Selbsthilfegruppe für Eltern von Kindern, die an AD(H)S leiden. Familienwerkstatt Wiehl Verein zur Unterstützung allein erziehender Männer und Frauen Oberberg e.V Hauptstraße 32 | 51674 Wiehl Treffen jeden 1. Donnerstag im Monat zum Erfahrungsaustausch. Fachvorträge rund um das Thema ADS. Informationen über ADS. Ansprechpartner/in: Frau Sylke Koppenhagen Herr Manfred Hein-Dürr Telefon 02262 7172-14 Für weitere Informationen über dieses Projekt kontaktieren Sie o.g. bitte per E-Mail: info@adhs-oberberg.de Weiterführende Links: http://www.shg-wellenreiter.de/ http://www.coach-bei-ads.de/ http://www.endlich-durchblick.de/ http://www.shg-sausebraus.de/ Hilfe bei Schreibabys Babys schreien und das ist überall so! Alle Eltern sind in den ersten Monaten mehr oder weniger erschöpft, das gehört zum Leben mit einem Baby dazu. Dennoch scheint es zwischen den Babys erhebliche Unterschiede zu geben. Einige schreien sehr viel mehr als andere und lassen sich scheinbar gar nicht oder nur sehr schwer beruhigen. Das ist für die Eltern eine sehr anstrengende Zeit, weil sie sich hilflos und schnell erschöpft fühlen. Sie hatten es sich alles viel einfacher mit ihrem Baby vorgestellt. Was ist los mit diesen so genannten Schreibabys? Diese Babys haben größere Mühe, sich nach der Geburt zurechtzufinden als andere und schreien deshalb so viel. Was können Eltern tun, um diese schwierige Zeit zu bestehen und wo können sie sich Hilfe holen? • • • Die zufriedenen Wachzeiten des Kindes nutzen Aufmerksames Beruhigen Für sich selber sorgen 101 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Eltern sollten Hilfe suchen, wenn • das Schreien länger als drei Monate dauert • sie sich vom Schreien sehr belastet fühlen • das Füttern und Schlafen auch schwierig sind • noch andere Sorgen bestehen Hilfe gibt es bei • Ihrem Kinderarzt / Ihrer Kinderärztin / Ihrer Hebamme • Elterntelefon des Deutschen Kinderschutzbundes (gebührenfrei) Tel.: 0800 1110550 (Mo – Fr 9.00 – 13.00 und 17.00 – 19.00 Uhr) im Internet www.schreibaby.de www.familienhandbuch.de www.trostreich.de • Baby im Blick Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Frühe Hilfen für Eltern mit Kleinkindern im Alter von 0 bis 3 Jahren Herbstmühle 3 51688 Wipperfürth Tel. 02267 3034 Sekretariat: Mo-Fr 8.00 -13.00 u. 14.00 -17.00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Birgit Langer mittwochs 10.00 – 12.00 Uhr SchreiBabyAmbulanz : Hebammenpraxis in der Villa Adebar Oststr. 16 51766 Engelskirchen-Ründeroth Tel.:01733103276 Osteopathie -Sprechstunde Wipperfürth Elternschule Josefine Tel.: 02267 889667 Das Baby tragen Tragetuch - Tragehilfen • • • • • • • Der Mensch ist ein Tragling - Tragen ist „artgerecht“ Babys brauchen Begrenzung, um sich spüren zu können. Das eng anliegende Tuch gibt dem Baby Sicherheit und Geborgenheit. Ein Baby wird durch ständigen Körperkontakt nicht verwöhnt, sondern gefördert. Es benötigt ihn unbedingt für eine gesunde physische und psychische Entwicklung. Tragen fördert die motorische, anatomische und soziale Entwicklung und schult den Gleichgewichtssinn des Kindes. Die Mutter/ der Vater kann durch das Tragen die Nähe des Kindes genießen und hat gleichzeitig die Hände für Geschwisterkinder oder Hausarbeit frei. Getragene Kinder sind ausgeglichener und schlafen in der Nacht besser! Sie weinen deutlich weniger, da sie durch den engen Körperkontakt, Nähe und Geborgenheit spüren. http://einfach-eltern.com/erziehung/tragen Trageberatung erhalten Sie u.a. bei Ihrer Hebamme oder im Internet www.trageberatung-oberberg.de www.huckepacker.com www.tragenetzwerk.de www.trageportal.de www.kuscheltrage.de 102 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Schütteltrauma bei Kindern Dass Eltern ihre Kinder und Babys nicht schlagen sollen, das weiß jeder. Aber dass sie ihr Baby auch auf keinen Fall schütteln dürfen, ist längst nicht allen bekannt. Ein sogenanntes Schütteltrauma kann tödlich enden. Das Baby schreit und schreit und lässt sich einfach nicht beruhigen. Die Eltern sind genervt, hilflos, übermüdet und frustriert. Manchmal verspüren sie den Drang, den Säugling zu schütteln, nur damit er endlich einmal still ist. Das kann aber beim Kind schwere Verletzungen verursachen! Die Nackenmuskulatur des Säuglings ist noch zu schwach, um den Kopf genügend zu stabilisieren. Durch die Schüttelbewegungen schleudert der im Verhältnis zum Körpergewicht noch relativ große und schwere Kopf des Säuglings vor und zurück. Die Blutgefäße im Gehirn sind aber noch sehr zart. So kann es zur Zerstörung von Blutgefäßen und Hirnsubstanz kommen. Die Folgen sind verheerend und können sogar zum Tod führen! Früher glaubte man, dass nur starke, absichtliche Schüttelbewegungen den Tod zur Folge haben können. Neuere Studien zeigen, dass bereits leichte Schüttelbewegungen die Nervenfasern im Nackenbereich des Säuglings schädigen und so einen Atemstillstand verursachen können. Bitte gehen Sie behutsam mit Ihrem Kind um! Haben Sie Geduld und Nachsicht, egal wie gestresst Sie auch sein mögen! Machen Sie sich klar, dass Ihr Baby vollkommen auf Sie angewiesen ist und nichts tut um Sie zu ärgern! Ein Säugling hat anfangs keine andere Möglichkeit außer zu Schreien. Seine Bedürfnisse lautstark zu äußern ist ein Instinkt, der Ihrem Baby das Überleben sichert, indem es darauf aufmerksam macht, dass es Hunger hat oder sich unwohl fühlt. Gehen Sie auf diese Bedürfnisse ein und beobachten Sie Ihr Kind gut. Schon bald wird sich zwischen Ihnen beiden eine besondere Form der Kommunikation entwickeln. Sollten Sie doch einmal wütend werden, lassen Sie dies nicht an Ihrem Kind aus! Verlassen Sie den Raum in dem sich Ihr Kind befindet (allerdings nur, wenn es dort sicher aufgehoben ist). Atmen Sie tief durch und machen Sie sich noch einmal klar, dass Sie die Oberhand behalten müssen und Ihr Kind um ein Vielfaches schwächer ist als Sie. Legen Sie sich eine Liste an, auf der Sie Telefonnummern der Leute haben, die Sie in einem solchen Moment anrufen können. Vereinbaren Sie vorher, wer Sie in Stresssituationen unterstützen kann und scheuen Sie sich nicht, Unterstützung für sich einzufordern. Manchmal helfen auch einfache Dinge, wie der Spaziergang an der frischen Luft oder der Plausch mit der Nachbarin. Sie haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe! 103 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Mein Baby schreit unaufhörlich Wenn Ihr Baby schreit, hat es immer einen Grund dafür;auch wenn Sie diesen nicht gleich erkennen. Gesunde Babys schreien, wenn sie • hungrig sind • müde sind • die Windel voll haben • Ihre Stimme hören möchten • Körperkontakt brauchen Gesunde Säuglinge schreien durchschnittlich zwei bis drei Stunden am Tag - manchmal aber auch viel länger. In Ausnahmefällen auch mit nur kurzen Unterbrechungen den ganzen Tag. Dieses kann normal und ohne Krankheitsursache sein. Achten Sie auf Veränderungen des Schreiens. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kinderärztin, Ihrem Kinderarzt oder zur Hebamme auf, wenn Ihr Baby • länger und lauter als üblich schreit • einen kranken Eindruck macht • so schreit, dass es Sie ängstigt Was Sie noch tun können • nehmen Sie das Baby auf den Arm und schaukeln oder wiegen Sie es sanft • gehen Sie langsam mit ihm herum • gehen Sie mit dem Kind spazieren • sprechen Sie zu dem Baby oder singen Sie leise • versuchen Sie, es mit einem Schnuller zu beruhigen • streicheln oder massieren Sie sanft den Bauch oder Rücken • bieten Sie ihm etwas zu trinken an • wechseln Sie sich in der Betreuung ab Sie wissen nicht mehr weiter? Sie haben alles Mögliche versucht und Ihr Baby schreit trotzdem weiter? Sie spüren, dass Sie langsam müde werden und die Geduld verlieren? Auch wenn Ihr Baby schreit und schreit und schreit und Sie entkräftet und entnervt sind: Schütteln ist lebensgefährlich! Versuchen Sie, etwas Distanz zu bekommen und geben Sie sich eine Chance, ruhig zu werden, z. B. indem Sie: kurz den Raum verlassen und/oder durch ein Telefongespräch mit einer Vertrauensperson. Rat und Hilfe erhalten Sie auch von den aufgeführten Kontaktstellen (s. " Beratung“). Schütteln ist lebensgefährlich! Der Kopf des Babys schlägt insbesondere beim Schütteln ungeschützt hin und her. Das Gehirn des kleinen Kindes ist sehr zart und verletzlich. Schon hastige Bewegungen ohne Halten des Kopfes können gefährlich sein. Durch das Schütteln kommt es zum Einriss von Blutgefäßen im Gehirn. Diese Blutungen können zu bleibenden Schäden des Gehirns führen, z.B. zu schweren und sehr schweren • Entwicklungsstörungen mit Seh-/Hör- oder Sprachausfällen • körperlichen und geistigen Behinderungen • Verhaltensstörungen • Krampfleiden bis hin zum Tod! Auch für Kleinkinder kann Schütteln lebensgefährlich sein! Informieren Sie alle, die Ihr Kind versorgen oder beaufsichtigen: Schütteln ist lebensgefährlich! 104 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Wenn das Baby doch geschüttelt wurde, suchen Sie bitte schnellstmöglich einen Arzt auf! Sie bewahren damit ihr Kind vor schwerwiegenden Schäden! Wählen Sie 112! Der Plötzliche Säuglingstod (SIDS) Hilfe für Betroffene Ein Kind zu verlieren, gehört für Eltern zum Schlimmsten, was ihnen widerfahren kann. Manchmal hilft es betroffenen Eltern, ihre Erfahrung und die damit verbundenen Gefühle der Trauer und Verzweiflung mit Menschen zu teilen, welche die gleiche Erfahrung gemacht haben. Die Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod (GEPS) Deutschland e.V. wurde von betroffenen Eltern gegründet. Ihr zentrales Anliegen ist es, trauernde Eltern zu unterstützen und zu begleiten. Darüber hinaus hat es sich die Initiative zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit über beeinflussbare Risikofaktoren des Plötzlichen Säuglingstodes aufzuklären. Die GEPS verfügt bundesweit über ein engmaschiges Netz von Ansprechpartnerinnen und -partnern. Sie bietet betroffenen Eltern und anderen Familienmitgliedern Raum und Möglichkeiten, sich zu treffen, auszutauschen und gemeinsam zu trauern. GEPS Deutschland e.V. Bundesgeschäftsstelle Fallingbosteler Straße 20 30625 Hannover Telefon und Fax: 0511 – 8386202 Selbsthilfebüro Gummersbach Gummersbach - Steinenbrück Anke Klimmeck Tel.: 02261 2308439 (AB) Kontaktkreis – leere Wiege – Für Mütter und Väter, deren Kind in der Schwangerschaft, während der Geburt oder in den frühen Lebensmonaten gestorben ist. Ein Kreis Betroffener versucht, im Gespräch und Erfahrungsaustausch, Wege durch die Trauer und Mut für die veränderte Lebenssituation zu finden. Einzelgespräche und Gruppentreffen Kreisweites Angebot für Trauernde jeder Konfession mit regelmäßigen Treffen in Gummersbach. Wenn Sie daran interessiert sind, rufen Sie bitte an: Kirchenkreis an der Agger Kontaktkreis leere Wiege Auf der Brück 46 51645 Gummersbach Tel.: 02261 70090 Wenn ein Kind stirbt, ist nichts mehr so, wie es vorher war. Sternenkinder – Schmetterlingskinder www.schmetterlingskinder.de TrauerZentrumOberberg (TZO) Hauptstr. 27 51674 Wiehl Tel.: 02262 7075550 www.hospizarbeit-wiehl.de Ökumenischer Hospizdienst Gummersbach e.V. Tel.: 02261 288503 Trauereinzelbegleitung und einmal im Monat Trauercafe in Bergneustadt-Wiedenest AGUS Hilfe für Angehörige nach Suizid (Selbsttötung) www.agus-selbsthilfe.de 105 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Plötzlicher Säuglingstod - Das Risiko mindern Quelle: www.familienhandbuch.de Der Plötzliche Säuglingstod, auch Plötzlicher Kindstod, Krippentod oder Sudden Infant Death Syndrome (SIDS) genannt, ist der plötzliche und unerwartete Tod eines anscheinend gesunden Babys. Dieser Tod gehört zu den häufigsten Todesarten im Säuglingsalter und kommt doppelt so häufig in der gesamten Kinderzeit vor wie der Tod im Straßenverkehr. Er tritt ohne erkennbare Ursachen während des Schlafes ein, betrifft vor allem Babys im ersten Lebensjahr und kommt in allen sozialen Schichten vor. Die meisten Babys sterben bereits im ersten Lebenshalbjahr. Trotz weltweiter Forschung sind die Ursachen des Plötzlichen Säuglingstodes bisher nicht geklärt. Auch gibt es keine Möglichkeiten, den Plötzlichen Säuglingstod vorherzusehen. Mit Präventionskampagnen wird seit einigen Jahren versucht, dem Kindstod entgegenzuwirken; tatsächlich sind die Todesfälle um mehr als die Hälfte gesunken. Das Risiko mindern Durch intensive Forschung konnten Risikofaktoren identifiziert werden (z.B. Untergewichtigkeit bei der Geburt, häufige extreme Blässe oder Blaufärbung des Gesichtes, ungewöhnlich lange Atempausen, Hochsteigen von Magensäure bis zum Kehlkopf, starke Anämien u.a.). Ein Teil dieser Risikofaktoren kann durch die Eltern und die Umgebung des Babys beeinflusst werden und z.T. gänzlich vermieden werden. Beachten Sie die folgenden Empfehlungen und senken Sie so auf ganz einfache Weise das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod: • rauchfreie Umgebung für das Baby, • ausschließlich Rückenlage zum Schlafen, • Schlafsack statt Bettdecke, • Stillen möglichst ein halbes Jahr ohne weitere Zusatznahrung, denn Muttermilch ist die beste Nahrung für Ihr Baby im ersten Lebenshalbjahr. Achten Sie auf eine rauchfreie Umgebung für Ihr Kind, auch schon während der Schwangerschaft Das Rauchen erhöht folgende Risiken für Ihr Baby: • zu früh geboren zu werden, • vor der Geburt zu wenig an Gewicht zuzunehmen, • nach der Geburt an Atemwegserkrankungen zu leiden, • nach der Geburt an Allergien zu leiden, • am Plötzlichen Säuglingstod zu sterben. • Das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod steigt mit jeder gerauchten Zigarette an! Selbst wenn nur in der Umgebung des Babys geraucht wird, ist sein Risiko, am Plötzlichen Kindstod zu sterben, deutlich erhöht. Bevorzugen Sie für Ihr Baby zum Schlafen nur die Rückenlage Internationale Forschungsergebnisse zeigen eindeutig, dass die Bauchlage als Schlafposition das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod deutlich erhöht. Die Rückenlage hat sich als die sicherste Schlafposition herausgestellt. Es gibt keinen Beleg für die Befürchtung, dass Babys in Rückenlage häufiger an hochgebrachter Nahrung ersticken als in Bauchlage! Auch ein Baby verfügt schon über Schutzreflexe, die 106 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit in der Rückenlage gut funktionieren. Legen Sie daher Ihr Baby zum Schlafen nur auf den Rücken. Im Wachzustand und unter Aufsicht darf und sollte Ihr Baby in der Bauchlage spielen, um seine Nacken-, Schulter- und Ärmchenmuskuatur zu trainieren. Sobald es müde ist, legen Sie es aber bitte zurück in die Rückenlage. Bis vor wenigen Jahren wurde in Deutschland die Seitenlage als Alternative zur Bauchlage empfohlen. Durch weitere Forschung hat sich aber herausgestellt, dass auch in der Seitenlage als Schlafposition das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod um bis zum 6fachen erhöht ist. Daher soll die Seitenlage als Schlafposition für Ihr Baby vermieden werden. In der Rückenlage liegt das Köpfchen Ihres Babys immer ein bisschen zur Seite geneigt. Wenn Sie beobachten, dass Ihr Baby eine Lieblingsliegeseite für sein Köpfchen entwickelt, legen Sie Ihr Kind abwechselnd an die Kopf- oder Fußseite des Bettes und ändern Sie damit die Position zum Licht. So verhindern Sie eine einseitige Abflachung des Kopfes und eine unterschiedliche Ausbildung der Muskeln und Sehnen im Nackenbereich. Stillen Sie Ihr Baby, wenn es Ihnen möglich ist, sechs Monate voll Muttermilch ist die beste Nahrung für Ihr Baby in den ersten sechs Monaten. Sie gibt dem Baby aufgrund ihrer Zusammensetzung einen natürlichen Schutz gegen Allergien und Infektionen. Außerdem mindert das Stillen die Gefahr des Plötzlichen Säuglingstodes. Bei der Nahrungsaufnahme hat jedes Baby seinen eigenen Rhythmus. Die Pausen zwischen den Mahlzeiten sind individuell verschieden lang. Die Ernährung ist ausreichend, wenn Ihr Baby kontinuierlich an Gewicht zunimmt! Ab wann das Kind eine Zusatznahrung braucht, erfragen Sie bitte bei Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Hebamme. Bei Stillproblemen helfen Ihnen sicher Ihre Stillberaterin, Ihre Hebamme, Ihre Ärztin oder Ihr Arzt weiter. Geben Sie das Stillen nicht auf, wenn Sie das Rauchen nicht lassen können. Sorgen Sie aber für eine rauchfreie Zeit von mindestens zwei Stunden vor jeder Stillmahlzeit. Schützen Sie Ihr Baby vor Überwärmung und Überdeckung Babys sollten warm gehalten werden, niemals aber zu warm! • Die ideale Raumtemperatur für Babys liegt zum Schlafen bei 16°-18°C. Sorgen Sie für eine ausreichende Lüftung des Schlafzimmers und der übrigen Wohnung (2-3x Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern für ca. 10 Min., dann Fenster wieder schließen). • Das Babybett sollte nicht neben der Heizung und nicht direkt in der Sonne stehen. • Wegen der Gefahr eines Wärmestaus oder einer Atembehinderung sollten Sie auf die Verwendung von Kopfkissen, Federbetten, Nestchen und Fellen, langen Himmeln oder Moskitonetzen über dem Babybett sowie wasserdichten Unterlagen im Babybett ganz verzichten. • Auch eine Wärmflasche, ein Heizkissen, ein warmes Körner- oder Kirschsteinkissen sollten in einem Babybett nicht eingesetzt werden. 107 Kinderarzt/ärztin • • • • rund um die Gesundheit Überschüssige Wärme kann Ihr Baby am besten über das Gesicht und den freiliegenden Kopf abgeben. Verzichten Sei deshalb im Haus auf eine Kopfbedeckung für Ihr Baby. Ihr Baby benötigt in der Wohnung nicht mehr Bekleidung als Sie selbst. Zum Schlafen genügen Windel, Unterhemd und Schlafanzug, bei hoher Umgebungstemperatur (wie z.B. im Sommer) weniger. Draußen benötigt Ihr Baby bei niedrigen Temperaturen mehr Kleidung. Trotzdem sollten Sie immer prüfen, ob Ihr Baby nicht zu warm angezogen ist, das heißt, ob es auffällig schwitzt. Dies gilt selbstverständlich auch für Autofahrten, Busfahrten, den Aufenthalt in Kaufhäusern usw. Scheuen Sie sich nie, die Kleidung Ihres Babys den Umständen entsprechend anzupassen, selbst wenn es gerade schläft! Ob es Ihrem Baby zu warm oder zu kalt ist, können Sie am besten im Nacken feststellen, denn Hände und Füße der Babys sind oftmals kühl und reichen für diese Einschätzung nicht aus. Alle Hinweise gelten auch dann, wenn Ihr Baby krank ist (z.B. bei einer fiebrigen Erkältung). In diesem Fall benötigt Ihr Baby eher weniger Kleidung, niemals mehr. Wärmflaschen und Heizkissen sind auch dann für Ihr Baby überflüssig. Verwenden Sie für Ihr Kind zum Schlafen einen Schlafsack und keine Decke Babyschlafsäcke haben gegenüber Bettdecken viele Vorteile: • Ihr Kind bleibt immer richtig bedeckt, auch wenn es strampelt und sich bewegt. • Schlafsäcke sind für unterschiedliche Raumtemperaturen und in allen erforderlichen Größen erhältlich, auch für Frühgeborene und Neugeborene, so dass Ihr Baby weder frieren noch schwitzen muss. • Mit einem passenden Schlafsack ist die Gefahr der Überwärmung und Überdeckung deutlich kleiner. Im Gegensatz zu Bettdecken kann sich Ihr Baby einen Schlafsack nicht über den Kopf oder über Mund und Nase ziehen. Schon ein Neugeborenes kann unter die Bettdecke rutschen; ein älteres Baby kann sich die Bettdecke über den Kopf ziehen oder auf die Decke rutschen und darin einsinken. Beides erhöht die Gefahr der Überwärmung und die Gefahr der Rückatmung der eigenen Ausatemluft. • Bei einem von unten zu öffnenden Schlafsack können Sie die Windeln wechseln, ohne das Baby zu wecken oder ganz zu entkleiden. So kann es in seiner angenehmen Umgebung bleiben. • Mit einem Schlafsack kann sich das Baby weniger leicht in die risikoreiche Bauchlage drehen. • Achten Sie aber unbedingt auf die passende Größe des Schlafsackes! (Körperlänge minus Länge des Kopfes plus 10-15 cm zum Strampeln und Wachsen). • Achten Sie auch darauf, dass der Halsausschnitt so klein ist, dass der Kopf des Kindes nicht hindurch rutschen kann. Auch die Armausschnitte dürfen nicht zu groß sein. • Wenn es Ihrem Baby zu kalt ist, ziehen Sie es lieber etwas wärmer an. Vermeiden Sie unbedingt die Kombination von Schlafsack und Decke! 108 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Kind in Reichweite im Elternschlafzimmer, aber im eigenen Babybett Lassen Sie Ihr Kind in den ersten beiden Lebensjahren im Elternschlafzimmer schlafen, aber im eigenen Bett mit einer relativ festen, schadstofffreien, luftdurchlässigen Matratze. Es wird durch die Geräusche und Bewegungen der Eltern positiv stimuliert. Sie verwöhnen Ihr Kind damit nicht. Es braucht Ihre Nähe. Auch für das Stillen ist es günstig, wenn das Kinderbett neben dem elterlichen Bett steht. Nehmen Sie Ihr Baby zum Schlafen aber nicht ins Elternbett, um eine Überwärmung und Überdeckung zu vermeiden. Wasserbetten sind für Babys ebenso wenig als Schlafplatz geeignet wie Kinderwagen und Tragetaschen. Weitere Hinweise Gehen Sie mit Ihrem Baby zum Arzt, wenn eine Vorsorgeuntersuchung fällig ist, aber natürlich auch, wenn Sie etwas an Ihrem Baby beunruhigt oder das Baby Fieber hat und krank ist. Weitere Informationen zur optimalen Schlafumgebung für Ihr Baby erhalten Sie unter http://www.schlafumgebung.de. Informationen, Broschüren und Beratung zum Plötzlichen Säuglingstod bieten Ihnen Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod Deutschland e.V. Fallingbostelerstr. 20 30625 Hannover Tel./Fax: 0251/8386202 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): http://www.kindergesundheit-info.de/sids.0.html Bergisches Kinderhospiz Burgholz Kolpingstr. 13 in 42103 Wuppertal www.kinderhospiz-burgholz.de email: info@kinderhospiz-burgholz.de Tel. 0202 389034646 Kinderhospiz Balthasar Jugendhospiz Balthasar 57462 Olpe Maria-Theresia-Str. 30a Tel: 02761/926540 www.kinderhospiz-Balthasar.de email: kontakt@kinderhospiz-balthasar.de Fax: 02761/926555 Kinder trauern anders Für Kinder, die ein Eltern- oder Geschwisterteil verloren haben, sind Trauer und Verlusterfahrungen oft sehr prägend, da sie als erste Begegnung mit dem Tod ein besonderes Gewicht erhalten. Eltern, Großeltern, Lehrer und Erzieher sind oft wenig darauf vorbereitet, einen Todesfall gemeinsam mit den Kindern zu verarbeiten. 109 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Kinder müssen unbedingt die Möglichkeit bekommen, ihre Trauer und Gefühle auszudrücken. Sie brauchen Unterstützung in ihrem Trauerprozess. Kinder leben in einer ganzheitlichen gefühlsbetonten Welt. Sie gehen mit ihrer Trauer anders um als Erwachsene dies tun. Manche Kinder ziehen sich zurück, andere wiederum sind albern, lustig und benehmen sich geradezu, als ob nichts geschehen wäre. Jedes Kind trauert auf seine Weise, weil jedes seine Situation anders erlebt. Trauernde Kinder brauchen Möglichkeiten, ihre Gefühle offen auszuleben, und sie brauchen aufmerksame Begleiter, die sie dabei unterstützen. Thalita - Trauerzentrum für Kinder ist eine Anlaufstelle für Kinder im Alter von sieben bis vierzehn Jahren, die ein Elternteil, ein Geschwisterkind oder einen anderen lieben Menschen verloren haben. In einem geschützten Raum bekommen die Kinder die Möglichkeit, ihrer Trauer Ausdruck zu verleihen. Wir vermitteln den Kindern durch Gespräche und kreatives Arbeiten, dass Trauer keine Krankheit, sondern eine natürliche Reaktion auf einen Verlust ist. Die Trauer soll mit allen Sinnen verstanden und akzeptiert werden. Für trauernde Kinder sind wir einfühlsame Begleiter und aufmerksame Gesprächspartner, so dass sie lernen, mit dem Tod zu leben und ihn als Bestandteil des Lebens begreifen. Die Kinder werden von geschulten und erfahrenen Mitarbeiter/innen des Kinderhospiz Balthasar begleitet. Unser Angebot findet im 14-tägigen Rhythmus (begrenzt auf ein Vierteljahr) statt. Im Kinder- und Jugendhospiz Balthasar Tel.: 02761 926540 Netzwerk-Depression-Oberberg www.obk.de/cms200/gesundheit_soziales/ndo/index.shtml Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen in Gummersbach-Dieringhausen „Der britische Gesundheitsdienst erklärt in einer groß angelegten Informationskampagne, dass fast jeder Mensch in seinem Leben mindestens einmal an einer Depression leidet.“ Die Gründung einer Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen verfolgt das Ziel, dass Betroffene sich gegenseitig unterstützen, verstehen lernen, und entlasten. Wir möchten ein Forum bieten, vom Schatten wieder ins Licht zu treten. Die Selbsthilfegruppe kann dazu beigetragen, dass Ihnen die Bewältigung des Alltags wieder leichter fällt und Ihr Leben sich stabilisiert. Wir dürfen auch Spaß miteinander haben! In der Gruppe unterstützen sich gegenseitig Experten durch Erfahrung. Die fachliche und organisatorische Begleitung übernehmen: S. Meurs: (0171) 19 85 932 C. Eisbrenner: (0151) 40 23 4881 Diplom-Sozialpädagoginnen und Mitarbeiterinnen des Ambulant Betreuten Wohnens Waldruhe Kontakt zur Selbsthilfegruppe Sabine Meurs Waldruhe Ambulant Betreutes Wohnen Schulstraße 1 51645 Gummersbach-Dieringhausen Telefon: (02261) 91 30 070 Telefax: (02261) 91 30 165 Mobil: (0171) 19 85 932 110 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Wenn die Mutterliebe nicht von selbst kommt Die Postpartale ( nach der Geburt ) Depression ist eines der letzten Tabus: Wenn eine junge Mutter nicht spontane Zuneigung für ihr Kind empfindet und sich statt dessen indifferent, ängstlich oder ablehnend verhält, reagiert die Umwelt im besten Fall mit Unverständnis und in der Regel mit Vorwürfen. Dadurch wird die Mutter weiter unter Druck gesetzt, anstatt dass ihr Hilfe zuteil wird. Insbesondere angesichts der fast 100 prozentigen Heilungsprognose scheint es ein Widerspruch zu sein, dass das Krankheitsbild so wenig bekannt ist und entsprechend häufig nicht oder erst sehr spät diagnostiziert wird. Postpartale Krankheitsbilder Ganz grob gliedern sich die Gemütszustände, in die eine Mutter nach der Geburt des Kindes geraten kann, in drei verschiedene Kategorien: das postpartale Stimmungstief (Baby-Blues), die postpartale Depression, die postpartale Psychose (Wochenbettpsychose). Diese Gruppen stehen nicht isoliert nebeneinander, sondern gehen oft fließend ineinander über, so dass sich z.B. aus dem postpartalen Stimmungstief eine Depression entwickeln kann. Das postpartale Stimmungstief Das postpartale Stimmungstief oder auch Baby-Blues (amerikanischer Fachbegriff) bezeichnet ein kurzlebiges Stimmungstief in den ersten 10 Tagen nach der Entbindung, von dem ungefähr 50 bis 80 Prozent aller Mütter betroffen sind. Es entsteht meist zwischen dem 3. und 5. Tag. Als typische Kennzeichen dieses Stimmungstiefs gelten: Traurigkeit und häufiges Weinen Empfindsamkeit und Stimmungsschwankungen Müdigkeit und Erschöpfung Schlaf- und Ruhelosigkeit Ängstlichkeit und Reizbarkeit Konzentrationsschwierigkeiten u.a. Da es sich beim Baby-Blues um eine zeitlich begrenzte und häufig vorkommende Erscheinung handelt, gilt er als normal und relativ harmlos. Die Einordnung des BabyBlues als Normalzustand darf nicht zur Folge haben, ihm keine weitere Beachtung zu schenken. Wenn die schlechte Stimmung ungewöhnlich lange anhält (über zwei Wochen), kann sich daraus eine dauerhafte Depression entwickeln. Postpartale Depression Die postpartale Depression, von der ungefähr 10 bis 20 Prozent aller Mütter betroffen sind, kann jederzeit im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes entstehen. Dabei sind graduelle Abstufungen von leicht bis schwer zu unterscheiden. Typisch ist eine schleichende Entwicklung. Als Kennzeichen der postpartalen Depression gelten: Müdigkeit, Erschöpfung, Energiemangel Traurigkeit, häufiges Weinen Schuldgefühle Inneres Leeregefühl Allgemeines Desinteresse, sexuelle Unlust Konzentrations-, Appetit-, Schlafstörungen Ängste, Panikattacken, Zwangsgedanken (wiederkehrende destruktive Vorstellungen) extreme Reizbarkeit Suizidgedanken ambivalente Gefühle dem Kind gegenüber psychosomatische Beschwerden, z.B. Kopfschmerzen, Schwindel, Herzbeschwerden. Postpartale Angstzustände werden als eigenständige Kategorie behandelt, da eine Frau mit diversen Angststörungen nicht zwangsläufig depressiv sein muss. Die Angstsymptome treten für gewöhnlich in den ersten zwei bis drei Wochen nach der Geburt auf und werden jedoch erst nach Ablauf einiger Wochen offensichtlich. Wenn die Symptome nicht frühzeitig erkannt und behandelt werden, können im Gefolge der Angstgefühle Depressionen entstehen. Postpartale Angsterkrankungen umfassen schwere und immer wiederkehrende Angst- und / oder Panikgefühle. Die Ängste oder Sorgen können vage und sich auf das Leben und die Welt ganz allgemein beziehen; oder sie können in ganz 111 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit bestimmten Situationen auftreten. Typisch sind Ängste und Sorgen in Bezug auf das Wohlergehen des Babys. Postpartale Panikstörungen (Anfälle extremer Angst) und postpartale Zwangsstörungen (ständig zwanghaft wiederkehrende Angstgedanken, Angstvorstellungen, Angstbilder) sind schwere Formen postpartaler Angstreaktionen. Postpartale Psychose Die postpartale Psychose entsteht vorwiegend in den ersten zwei Wochen nach der Entbindung, kann sich aber auch aus einer Depression entwickeln. Sie gilt als die schwerste Form der nachgeburtlichen Krise und kommt bei einer bis drei von 1000 Müttern vor. Es lassen sich folgende Formen unterscheiden: Manische Form: starke Antriebssteigerung, motorische Unruhe, Verworrenheit, Größenwahn. Der starke Antrieb, der sich in diversen unproduktiven Aktivitäten äußert, bedeutet nicht, dass sich die Mutter in gehobener Stimmung befindet. Depressive Form: Angstzustände, Antriebs-, Bewegungs- und Teilnahmslosigkeit Schizophrene Form: Halluzinationen und Wahnvorstellungen. Die betroffene Frau kann Stimmen hören, Menschen, Tiere und Dinge sehen, die nicht existieren. Oft sind ihre Halluzinationen religiöser Natur.? Relativ typisch für die Wochenbettpsychose sind Mischformen der genannten Zustandsbilder. Die schizo-depressiven gelten als die gefährlichsten, da sie mit einem erhöhten Suizidrisiko korreliert sind. Häufiger treten jedoch die schizo-manischen Mischbilder in Erscheinung: Euphorie und Antriebssteigerung paaren sich mit der Überzeugung, verfolgt zu werden, oder mit anderen Wahninhalten. (aus: www.schatten-und-licht.de) Bundesweite Selbsthilfe-Organisation Schatten & Licht – Krise nach der Geburt e. V. Frau Sabine Surholt Obere Weinbergstraße 3 86465 Welden Tel. 08293 965864 Fax 08293 965868 info@schatten-und-licht.de www.schatten-und-licht.de Hilfe finden Sie bei Ihrer Hebamme, Ihrer Gynäkologin / Ihrem Gynäkologen, Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt und in den Beratungsstellen (siehe Kapitel Familienberatung) Diabetes mellitus die Zuckerkrankheit, gehört zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindes- und Jugenalter. Der Förderverein ZuckerLeicht e.V. unterstützt Kinder und Jugendliche mit Diabetes sowie deren Erziehungsberechtigte und Angehörige. ZuckerLeicht e.V. Klinikum Leverkusen gGmbH Am Gesundheitspark 11 in 51375 Leverkusen www.zuckerleicht.de 112 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ Menschen mit Behinderung sind auf den besonderen Schutz und die Fürsorge unserer Gesellschaft angewiesen Behinderungen haben unterschiedliche Ursachen. Sie können von Geburt an bestehen oder durch einen Unfall oder eine Krankheit eingetreten sein. Die nachstehenden Informationen geben nur einen minimalen Überblick zu den Unterstützungsmöglichkeiten. Hierzu möchten wir auf nachfolgende Broschüre verweisen: „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ Diese Broschüre kann beim Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. im Internet kostenlos als pdf- Datei heruntergeladen werden: www.bvkm.de/0-10/buecher,recht.html Nachstehende Adressen möchten wir Ihnen empfehlen, hier können Sie Informationen zur Behinderung/Krankheit Ihres Kindes, sowie zu Hilfsangeboten, Frühförderstellen, Selbsthilfegruppen erhalten. Aktion Mensch e.V. Heinemannstr. 36 53175 Bonn Tel.: 0228 2090-0 E-Mail: info@aktion-mensch.de www.aktion-mensch.de Bundesverband Lebenshilfe e.V. Raiffeisenstr. 18 35043 Marburg E-Mail: Bundesvereinigung@Lebenshilfe.de Tel.: 06421 491-0 www.lebenshilfe.de Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. Bremstrasse 5-7 40239 Düsseldorf Tel.: 0211 64004-0 E-Mail: info@bvkm.de www.bvkm.de Familienratgeber Wegweiser für Menschen mit Behinderung www.familienratgeber.de Das Anfallskind Antwort auf Elternfragen zu Epilepsie im Kinder- und Jugendalter von Dr. med. Helmut Volkers, Bremen 2006 www.anfallskind.de Interessenvertretung Selbstbestimmt leben in Deutschland e.V. Hermann-Pistor-Strasse 1 07745 Jena Tel.: 03641 234795 E-Mail: info@isl-ev.de www.isl-ev.de Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. Kirchfeldstr. 149 440215 Düsseldor Tel.: 0211 31006-0 E-Mail: info@bag-selbsthilfe.de www.bag-selbsthilfe.de Leona e.V. Verein für Eltern chromosomal geschädigter Kinder E-Mail info@leona-ev.de www.leona-ev.de 113 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Gesunde Kinderaugen ein Leben lang! Informationen für Eltern zur richtigen Vorsorge www.augeninfo.de Checkliste zur Früherkennung von Sehstörungen Kinder sollten zur augenärtzlichen Untersuchung: ... sofort bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z.B. Augenzittern, Hornhauttrübungen, grau-weißlichen Pupillen, großen lichtscheuen Augen oder bei Lidveränderungen, hier besonders Hängelidern, welche die Pupille verdecken, auffälliger Tollpatschigkeit oder falls man sich einer Sache nicht sicher ist. ... mit 6 bis 12 Monaten bei erhöhtem Risiko für Schielen, für Fehlsichtigkeit (optische Brechungsfehler) und/oder für erbliche Augenerkrankungen. Das liegt z.B. vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen, sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen. ... mit 30 bis 42 Monaten spätestens auch bei unverdächtigen Kindern zur frühzeitigen Entdeckung eines kleinwinkligen Schielens oder von optischen Brechungsfehlern. Besonders einseitige Fehler werden oft zu spät erkannt. Eine Untersuchung des Kindes beim Augenarzt kann frühzeitig Klarheit über die Erkennung und Behandlung von Augenund Sehfehlern bringen. Grundsatz: Auch wenn keine Beschwerden oder Auffälligkeiten auftreten, sollte man mit seinem Kind regelmäßig zur Vorsorge zum Augenarzt gehen. Der Augenarzt hilft hier gerne weiter. Schielt mein Kind? Schielen (Strabismus) nennt man die meist beständige oder immer wieder auftretende Fehlstellung eines oder beider Augen. Vier Millionen Menschen in Deutschland leiden unter den mit dem Schielen verbundenen Sehstörungen. Wenn die augenärztliche Behandlung nicht frühzeitig erfolgt, kann das Kind kein räumliches Sehen entwickeln. Je früher das Schielen vom Augenarzt behandelt werden kann, desto wirkungsvoller und weniger belastend ist die Therapie für das Kind. Schon mit drei Jahren sinken die Erfolgschancen erheblich, zu Beginn des Schulalters lässt sich bei einer schielbedingten Sehschwäche trotz Behandlung in der Regel keine normale Sehschärfe mehr erreichen. Leider gibt es im Kleinkindalter für die Eltern keine eindeutigen Merkmale, die darauf hinweisen, dass eine Sehschwäche welcher Ursache auch immer vorliegt. Es ist daher dringend zu empfehlen, Kinder, auch wenn sie unauffällig erscheinen, spätestens im Alter von 30 bis 42 Monaten augenärztlich-orthoptisch untersuchen zu lassen. Kinder, die auffällig schielen, haben die besten Chancen rechtzeitig behandelt zu werden, weil ihre Eltern schon aufgrund des deutlich sichtbaren „Schönheitsfehlers“ frühzeitig mit ihnen zum Augenarzt gehen. Leider sind die kaum oder gar nicht sichtbaren Abweichungen (Mikrostrabismus) in der Überzahl. Dieses „unauffällige Schielen“ verursacht jedoch genauso schwere Sehdefizite wie ein großer und sofort sichtbarer Schielwinkel. In fast der Hälfte der Fälle sind Sehschwächen nicht einmal durch Schielen, sondern durch eine einseitige und/oder hohe Fehlsichtigkeit bedingt. Ihr Augenarzt kann das mit kindgerechten Sehtests feststellen. 114 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit KISS – Syndrom Welche Auffälligkeiten können auf das Kiss-Syndrom hindeuten? Bei Säuglingen: • Schiefhaltung des Kopfes bis zur Zwangshaltung • Kopfhalteschwäche und/oder ausgeprägte Kopfrückbeuge • Asymmetrie der Bewegungen von Armen und Beinen • Einseitig oder mittig abgeplatteter Hinterkopf • Einseitige Haltung des Rumpfes • Reifungsprobleme der Hüftgelenke, oft einseitig • Fehlstellung der Füßchen, bis hin zum Sichelfuß • Schlafstörungen, Schreien im Schlaf • Dreimonats-Koliken (Blähungen) und "Schreikind - Schreibaby" • Haarloser Kiss-Fleck am Hinterkopf (symmetrisch oder asymmetrisch) • "Haare-Raufen", hohe Tastempfindlichkeit des Nackens • Einseitige Schlafhaltung des Kindes • Schädelasymmetrie, im Gesicht und /oder am Hinterkopf (seitlich abgeplatteter Hinterkopf) • Gesäßfaltenasymmetrie • Ein kleineres Auge, das oft auch etwas tiefer zu liegen scheint • Schlafhaltung wie ein nach hinten durchgebogenes "C", massives Durchstrecken nach hinten z.B. auf dem Arm oder im Bettchen • Kind kann nur an einer Seite gut gestillt werden, da es nicht entspannt liegen kann; es überstreckt sich und schluckt viel Luft • "Head banging", d. h. es schlägt den Kopf z.B. gegen die Gitter des Bettchens • Stereotype Kopfbewegungen vor dem Einschlafen • Drehen sich nur über eine Seite (Lieblingsseite) • Übermäßiges Sabbern, Probleme beim Schlucken • Schreien beim Autofahren und im Kinderwagen • Sabbern, Schluckschwierigkeiten, häufiges Erbrechen http://www.kiss-kid.de/ Unterstützende Maßnahmen für Säuglinge mit Bewegungsauffälligkeiten (Lieblingsseite, Schiefer Kopf, Vorzugshaltung) http://www.youtube.com/watch?v=1A7ftL3UqRc Autositz Wichtige Hinweise zum Baby- Autositz Babyschalen sind die beste Lösung, kleine Kinder im Auto zu transportieren. Babyschalen fordern den Kindern eine sitzende Haltung ab. Da sie aber noch nicht selbstständig sitzen können, ist der Rücken zu schwach, um dieser Belastung stand zu halten.Werden die Babys müde, sinken sie in sich zusammen. Der Reflex, den Kopf aufrecht zu halten, ist noch nicht ausgebildet. Deshalb drückt der Brustkorb auf den Bauch, was zu Atmungsschwierigkeiten und Verdauungsstörungen führen kann, sowie die Nackenmuskulatur und die Wirbelsäule erheblich belastet. Bitte lassen Sie Ihr Baby nur so lange wie nötig in der Babyschale. http://einfach-eltern.com/images/Flyer/Flyer-Babyschale_web.jpg 115 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Was ist Osteopathie eigentlich genau? Die von dem amerikanischen Arzt Andrew Taylor Still (1828–1917) begründete Heillehre 'Osteopathie' basiert auf der Vorstellung, dass der menschliche Körper eine Einheit bildet. Alle seine Strukturen – Knochen, Gelenke, Gewebe oder Organe – sind in ständiger Bewegung und im Idealfall harmonisch miteinander verbunden. Ist das Zusammenspiel an einem Punkt gestört, hat das Auswirkungen auf den Rest des Gebildes: Der Bewegungsfluss gerät aus dem Gleichgewicht, Krankheitssymptome entstehen. Aufgabe des Osteopathen ist es, Gewebespannungen und Bewegungseinschränkungen der Strukturen über die Hände wahrzunehmen und zu korrigieren.. Osteopathen kennen die menschliche Anatomie und Physiologie genau Mit esoterischem Handauflegen hat Osteopathie nichts zu tun. Grundlage sind vielmehr genaue Kenntnisse der menschlichen Anatomie und Physiologie. Sie ermöglichen es dem Osteopathen, kleinste Spannungen im Gewebe aufzuspüren. Mithilfe manueller Techniken versucht er dann, die Selbstheilungskräfte zu mobilisieren und so Blockaden zu lösen. Der enge Geburtskanal kann Babys verschieben Bei Babys und Kleinkindern sind solche Dysfunktionen oft Folge von Schwangerschaft oder Geburt. Denn hier wirken enorme Kräfte auf den kleinen Körper ein, insbesondere auf den Hals und Kopfbereich. So kann die Enge im Geburtskanal zu einer Verschiebung der Schädelknochen oder der oberen Halswirbel führen. Gefäße und Nerven können eingeengt werden und verschiedenste Symptome auslösen. Schiefhals, Saug- und Schluckstörungen, Koliken, Schlafprobleme oder häufiges Schreien sind typische Beschwerden, bei denen Osteopathie helfen kann. Gerade bei Babys und Kleinkindern gilt die Osteopathie als wirksame Therapieform. Das mögliche Behandlungsspektrum ist groß. Folgende Beschwerden gehören dazu: 1. Regulationsstörungen wie anhaltendes Schreien, Schlafprobleme oder Unruhezustände 2. Trink- und Ess-Störungen sowie Verdauungsbeschwerden, z.B. vermehrtes Spucken, Erbrechen, Drei-Monats-Koliken und Verstopfung 3. Geburtsbedingte Asymmetrien der Gesichts- und Schädelknochen, z.B. Abflachung des Hinterkopfs 4. Asymmetrien und Störungen im Bewegungsapparat, z.B. Schiefhals, Rundrücken (Kyphose), Verkrümmung der Wirbelsäule (Skoliose), Fehlstellung des Hüftgelenks (Hüftdysplasie), oder der Beine oder Füße 5. Wiederkehrende Mittelohr und Nasennebenhöhlenentzündungen, Dauerschnupfen sowie chronische Bronchitis 6. Das Immunsystem betreffende Beeinträchtigungen wie Heuschnupfen, Neurodermitis, Nahrungsmittelallergien und allergisches Asthma 7. Koordinationsprobleme sowie Entwicklungsverzögerungen im motorischen und sprachlichen Bereich Für Babys sind Osteopathen mit einer kinderosteopathischen Weiterbildung zu empfehlen. Hier hilft die Mitgliederliste der Deutschen Gesellschaft für Kinderosteopathie (DGKO, www.kinderosteopathen.de) weiter. Osteopathie -Sprechstunde Wipperfürth Elternschule Josefine Tel.: 02267 889667 oder Simone Schulz / Heilpraktikerin / Tel. 01601536183 / www.praxismitherz.net 116 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Sprachheilbeauftragte für den Oberbergischen Kreis im Haus früher Hilfen INTERDISZIPLINARE FRÜHFÖRDERUNG & INTEGRIERTE FAMILIENBERATUNG Ein Thema - viele Fragen Die Sprache entwickelt sich vom ersten Lebenstag an. Zunächst erfolgt die Kontaktaufnahme über das Schreien, gefolgt vom Lallen, Gurren, Quietschen und Brabbeln. Im Alter von ungefähr 12 Monaten produzieren Kinder bereits erste Wörter – ein großer Moment, der von den Eltern sehnsüchtig erwartet wird. Mit sechs Jahren wird die Umgangssprache bereits sicher beherrscht. Faszinierend in welchem Tempo die Sprachentwicklung verläuft! Sprache entsteht jedoch nur zwischen Menschen, d.h. Kinder brauchen Ansprechpartner. Sie als Eltern können viel dazu beitragen die Sprachentwicklung ihrer Kinder zu unterstützen, indem sie eine sprachförderliche Umgebung schaffen. Der Verlauf des Spracherwerbs kann viele Fragen aufwerfen: • Wie verläuft die normale Sprachentwicklung und wo liegt der Übergang zu einer Sprachstörung? • Wann ist eine Sprachförderung ausreichend und wann eine sprachtherapeutische Behandlung nötig? • Was sind die Besonderheiten des Mehrspracherwerbs und wie kann er gefördert werden? Kostenfreie Beratung, Schulung und Begleitung Zur Klärung dieser und anderer Fragen zum Thema „Sprache“ und „Sprachentwicklung“ kann eine gezielte Beratung beitragen. Die Stelle der Sprachheilbeauftragten ermöglicht neben der Elternberatung auch eine Abklärung bei sprachlichen Auffälligkeiten. Angebote • Aufklärung und Information zu Fragen der Sprachentwicklung • Aufklärung und Information zu Störungsbildern im Bereich Sprache • Bedarfsabklärung bei Klein-, Vorschul- und Grundschulkindern • Beratung zu Therapie- und Fördermöglichkeiten • Erarbeitung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen • Durchführung von Elternarbeit • Durchführung von Informationsveranstaltungen • Durchführung von Fortbildungen • Teilnahme an fallbezogener Netzwerkarbeit • Sprachheilpädagogische Bestimmung des Hilfebedarfs in Kindertageseinrichtungen • Zusammenarbeit im Rahmen von Sprachförderung und Sprachpflege Die Beratung ist kostenlos. Es bedarf keiner ärztlichen Überweisung. Kontakt Frau Annika Helle Dipl.-Sprachheilpädagogin Weierhofweg 48 51674 Wiehl-Oberbantenberg Telefon: O2262/6992 – O Fax: O2262/6992 — 4O Mail: annika.helle@hfh-wiehl.de Mo. — Do. 8.OO — 16.3O Uhr Fr. 8.OO — 15.OO Uhr Termine nach Vereinbarung 117 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Was ist Hebammenhilfe? Hebammenhilfe umfasst die Beratung und Betreuung während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Sie ist Beratung, Begleitung und Versorgung von Mutter und Kind. Hebammenhilfe kann von jeder schwangeren, gebärenden oder entbundenen Frau kostenlos in Anspruch genommen werden. Das heißt: Auch wenn Sie bisher keine Hebamme hatten, können Sie jederzeit bis zur 8. Lebenswoche Ihres Kindes Hebammenhilfe in Anspruch nehmen (siehe Adressliste der Hebammen.) www.hebammen-oberberg.de Jede Frau kann sich direkt an die Hebamme wenden. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren. Leistungen während des Wochenbetts (Wochenbettbetreuung) Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt besucht Sie die Hebamme in der Regel täglich. Später nach Absprache. Bis zur 8. Lebenswoche des Kindes stehen Ihnen 16 weitere Besuche zu. Stillende Mütter haben Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum Ende der Stillzeit. Insgesamt stehen Ihnen hierfür 8 Termine zu, die Sie bei Problemen wie Gedeihstörung, Milchstau, Brustentzündung oder bei Fragen zur Beikosteinführung wahrnehmen können. Weitere Besuche werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt). Die Wochenbettbetreuung umfasst • die Versorgung des Nabels, • Beobachtung des allgemeinen Zustands des Säuglings (Temperatur, Atmung, Trinkverhalten, Gewicht), • Ernährungsberatung und Anleitung zur Pflege des Säuglings, • Hilfe bei Blähungen, • Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten, • Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitt, Dammschnitt oder -riss, • Kontrolle der Gebärmutter-Rückbildung und erste Übungen zur Rückbildung, • beratende Gespräche über Empfängnisverhütung, Impfen, Kindererziehung, • Informationen über Beratungsstellen, Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen für Eltern und Kinder. Hebammensuche: Hier finden Sie eine freie Hebamme in Oberberg. www.hebammen-oberberg.de Betreuung in besonderen Situationen: Familienhebammen sind Hebammen mit einer weiterführenden Ausbildung, die Familien in besonderen Lebenssituationen bis zum ersten Geburtstag des Kindes begleiten können. Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an: mail: familienhebamme@gummersbach.de 118 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Rückbildungsgymnastik Hier ist Zeit und Raum für Bewegung und Entspannung. Es werden Körperübungen gezeigt zur Linderung bei Rückenschmerzen und Nackenverspannungen, zur Kräftigung des Beckenbodens und der Bauch- und Rückenmuskulatur. Atem-, Entspannungs- und Lockerungsübungen helfen das körperliche und seelische Gleichgewicht wieder zu finden. Rückbildungskurse werden mit und ohne Baby angeboten. Der richtige Zeitpunkt, einen Rückbildungskurs zu beginnen, ist ab der 3. Woche nach der Geburt und liegt für die meisten Frauen zwischen acht Wochen und vier Monaten nach der Geburt. Rückbildungsgymnastik findet in der Regel in der Gruppe statt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für 10 Stunden. Ansprechpartnerin: Fragen Sie Ihre / eine Hebamme Beckenboden(gymnastik) Aufbau und Funktion Ein gesunder Beckenboden bietet allen inneren Organen "Halt". Die handtellerdicken Muskelschichten des Beckenbodens schließen den Bauchraum nach unten ab. Sie sind Bestandteil der Rumpfmuskulatur und bilden zusammen mit der Bauch- und Zwerchfellmuskulatur eine funktionelle Einheit. Im Wesentlichen muss der Beckenboden folgende Aufgaben erfüllen: • Er muss kräftig genug sein, um die inneren Organe zu stützen und die Schließmuskulatur von Harnröhre und After zu unterstützen. • Der Beckenboden muss sich entspannen können. Dies ist wichtig beim Stuhlgang, beim Wasserlassen und bei der Frau beim Geschlechtsverkehr und während der Geburt. • Er muss dem hohen Druck standhalten, der beim Heben schwerer Lasten entsteht. Beckenbodenbewusstes Verhalten Gleich nach der Geburt haben viele Frauen noch kein Gefühl für den Beckenboden. Lassen Sie sich in dieser Phase von Ihrer Hebamme oder einer Physiotherapeutin das richtige Aufstehen über die Seite zeigen. Auch das richtige Heben ist jetzt wichtig. Wenn Sie falsch oder schwer heben, entsteht Druck im Bauchraum. Diese Belastung schadet jetzt ihrem Beckenboden. Wenn Sie es dennoch ausnahmsweise machen müssen, spannen Sie die Beckenboden- und Bauchmuskeln an, gehen Sie in die Knie und behalten beim Heben einen geraden Rücken. Entlasten Sie Ihren Beckenboden, indem Sie sich tagsüber auf den Rücken legen und das Becken und die Beine etwas hochlagern. Spannen Sie beim Niesen und Husten immer auch Ihren Beckenboden an. Vermeiden Sie langes Stehen. Unterbrechen Sie das Stehen durch ein kurzes Umhergehen. Zeitplan für Beckenbodengymnastik Der folgende Zeitplan stellt nur eine ungefähre Orientierungshilfe dar. Erste bis achte Woche nach der Geburt: Lassen Sie sich in der Klinik oder von Ihrer Nachsorgehebamme einfache Übungen zeigen, die den Muskeltonus des Beckenbodens anregen. Versuchen Sie diese täglich zu 119 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Hause zu machen. Nach zwei oder drei Wochen können Sie auch mit dem Training für die schrägen Bauchmuskeln und die Rückenmuskeln beginnen. Acht bis zwölf Wochen nach der Geburt: Sie sollten jetzt einen Rückbildungskurs besuchen. Übungen für die geraden Bauchmuskeln sind jetzt schon erlaubt. Ab der 20. Woche: Nehmen Sie an einem Kurs teil, der ein gezieltes Aufbautraining für den Beckenboden beinhaltet. Sechs Monate nach der Geburt: Viele Frauen können ihr gewohntes Sportprogramm wieder aufnehmen. Ideal sind jetzt Walken, Schwimmen oder Radfahren, um wieder Kondition und Ausdauer zu bekommen. Häufig wird empfohlen gleich nach der Geburt mit der Beckenbodengymnastik zu beginnen. Vor allem nach einem Dammschnitt sollten Sie aber erst warten, bis er abgeheilt ist. Ganz wichtig ist es an dieser Stelle zu erwähnen: • Auch wenn Sie erst ein Jahr nach der Geburt mit dem Beckenbodentraining beginnen, beispielsweise weil Ihr Baby Sie sehr beansprucht hat, ist es sehr wirksam. • Wichtig bei der Beckenbodengymnastik ist Konsequenz und Durchhaltevermögen. Stellen sich Erfolge nicht gleich ein, so bleiben Sie trotzdem dabei und stecken nicht auf. Sie trainieren Ihren ganzen Körper und machen nebenbei viel für Ihre Haltung und ihre Rückengesundheit. Für eine effektive Beckenbodengymnastik sind die richtige Atemtechnik, das Gespür für den Beckenboden und die Fähigkeit die Beckenbodenmuskeln isoliert anspannen zu können, entscheidend. Alle Übungen werden zunächst in Rückenlage durchgeführt. Die Beine werden zunächst hochgelagert. Mit zunehmender Erfahrung werden die Übungen im Vierfüßlerstand, im Sitzen oder im Stehen durchgeführt. Im ersten Schritt eignen Sie sich die richtige Atemtechnik an: • Atmen Sie in Rückenlage in den Bauchraum. Der Bauch bläht sich auf und dehnt sich in alle Richtungen aus. Der Beckenboden bewegt sich dabei in Richtung der Beine. • Beim Ausatmen zieht sich die Bauchdecke ein, der Beckenboden zieht sich wieder in den Bauchraum zurück. • Stoßen Sie die Luft beim Ausatmen auf den Laut "P" aus. Diese Ausatemtechnik führt zu einer reflektorischen Anspannung der Beckenbodenmuskulatur. In einem zweiten Schritt lernen Sie Ihren Beckenboden wahrzunehmen. Die Anspannung kann am besten durch Ertasten im Dammbereich wahrgenommen werden. Wichtig bei den unten aufgeführten Übungen ist es, dass die Gesäß- und die Oberschenkelmuskulatur entspannt ist. Probieren Sie folgende Anspannungsvarianten: 120 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Versuchen Sie die Scheide und den After einander anzunähern. Der Beckenboden geht in den Bauch hinein. • Versuchen Sie Steißbein und Schambein zusammenzuführen. • Probieren Sie die beiden Sitzbeinhöcker zusammenzubringen. Die Pobacken dürfen Sie dabei nicht anspannen. • Versuchen Sie, nur den After anzuspannen. In einem letzten Schritt wird der Beckenboden mit anderen Muskelgruppen zusammen trainiert. Dabei ist die Stärke der Kontraktion entscheidend, nicht die Dauer der einzelnen Übung. Die Entspannungszeit zwischen den einzelnen Übungen sollte dabei länger sein, als die Übung selbst (Übungszeit 7-10 Minuten). Versuchen Sie folgende Übungen: •Spannen Sie gleichzeitig die Beckenbodenmuskulatur und die Bauchmuskulatur an. Stellen Sie sich dabei vor, Ihre Rippen und Ihr Becken nähern sich einander an und Ihr Nabel zieht sich nach innen. Atmen Sie während der Anspannung langsam aus. •Viele Vorstellungshilfen erleichtern die Beckenbodenspannung zu verstärken. Ziehen Sie den Beckenboden nach innen in den Bauchraum. Stellen Sie sich dabei vor, dass Ihr Beckenboden ein Aufzug ist, der langsam nach oben in den Bauch fährt. Sowohl die Anspannung wie auch die Entspannung werden so schrittweise durchgeführt, ähnlich einem Lift, der an jedem Stockwerk hält. Versuchen Sie die Übungen anfänglich täglich zu machen. Es genügen ein paar Minuten. Lassen Sie sich professionell anleiten. • Weitergehende Informationen über: Rückbildungskurse, Termine etc. erfahren Sie bei allen Hebammen oder Z.Bsp. Im RPP Gummersbach Tel.: 02261/17-4000 oder auch dem Kreißsaal im Kreiskrankenhaus Gummersbach Tel. 02261/171928 www.kaiserschnitt-netzwerk.de Internetseite des Kaiserschnitt-Netzwerkes Diese Seite richtet sich einerseits an Kaiserschnittmütter, bei denen die Erinnerung an den Kaiserschnitt noch schmerzt. Mit Fachinformationen, sowie deutschen, schweizer und österreichischen Beratungsadressen zur Kaiserschnittverarbeitung Hier möchte die Autorin der Internetseite Katrin Mikolitch, Gründerin des Netzwerks und Ärztin in Düsseldorf, betroffenen Müttern kompetente Hilfe vermitteln. Im Onlineforum beantwortet sie gerne Fragen, die Sie zu dieser einschneidenden Geburt haben. Andererseits richtet sich die Netzwerkseite an Fachkreise, die hier vertiefende Informationen und Angebote zur Weiterbildung (Fortbildungen, Fachtagungen, Fachliteratur) finden. Die Vernetzung von Kolleginnen, die Hilfe zur Kaiserschnittverarbeitung anbieten, ist ein besonderes Anliegen. Das Onlineforum für Fachkreise bietet zudem Raum für internen Erfahrungsaustausch. 121 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Verhütung Erster Eisprung Wann der erste Eisprung nach der Geburt stattfindet, kann nicht exakt vorausgesagt werden. Dies ist individuell verschieden und hängt auch vom Stillen ab. Oft tritt die erste Menstruation bei Frauen, die nicht stillen, etwa 4 bis 6 Wochen nach der Geburt auf. Bei Müttern, die teilweise zufüttern und eingeschränkt stillen, dauert es 2 bis 3 Monate. Etwa 6 bis 18 Monate lässt die erste Regel wieder auf sich warten, wenn voll gestillt wird. Fast jeder Menstruationsblutung geht etwa 14 Tage zuvor ein Eisprung voraus! Wenn Sie also noch keine Menstruationsblutung nach der Geburt hatten, können Sie schon wieder fruchtbar sein und schwanger werden. Verhütungsmittel Stillen? Der natürliche Verhütungsmechanismus funktioniert nicht hundertprozentig! Auch eine voll stillende Mutter muss daher an Verhütung denken. Verhütungsmittel Am besten besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Gynäkologen / mit Ihrer behandelnden Gynäkologin die für Sie am besten geeignete Verhütungsmethode. Eine gute Gelegenheit dazu ist die Abschlussuntersuchung, die Sie 6 bis 8 Wochen nach der Geburt wahrnehmen sollten. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. Bsp. Hartz IV) bekommen Sie eventuell Verhütungsmittel erstattet, bitte fragen Sie Ihre Ärztin / Ihren Arzt. Verhütungsmittel Kondome schützen vor HIV und anderen Geschlechtskrankheiten! Das HI – Virus ist der Erreger einer für den Menschen lebensgefährlichen Immunschwächekrankheit (AIDS). 122 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit AIDS / HIV – Verhütung Etwas Grundsätzliches vorneweg: Eine HIV – Infektion kann man niemandem ansehen! Sie müssen sich also auf andere Weise schützen. Eine der häufigsten Ansteckungsarten ist Geschlechtsverkehr. Sie sind beim Sex nur durch die Verwendung von Kondomen geschützt, weil dadurch keine Körperflüssigkeiten in den Körper des anderen gelangen können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, nur Qualitätskondome zu verwenden (CE – Kennzeichnung). Prüfen Sie auch das Haltbarkeitsdatum. Falls dies nötig ist, benutzen Sie ein Gleitmittel. Vorsicht: Ein Latex–Kondom harmoniert nur mit fettfreien Gleitmitteln. Alle anderen Gleitmittel beschädigen es und können es zerreißen! Benutzen Sie deswegen nur wasserlösliche Gleitmittel, welche es in Drogerien, Apotheken oder Sexshops zu kaufen gibt. Schauen Sie zudem auf den Etikettendruck der Verpackung, ob das Kondom noch haltbar ist. Für Sie sollte zudem das Thema „AIDS und Verhütung“ ein stets präsentes Thema sein, vor allem, wenn Sie sich auf eine neue Beziehung einlassen, oder häufig Ihre Geschlechtspartner wechseln. Vertrauen Sie Fremden nicht blind, sondern verhüten Sie mit Kondom, bis Sie sich beide haben testen lassen. Manchmal weiß der Sexualpartner auch noch nicht, dass er bereits infiziert ist. In anderen Bereichen Ihres Lebens ist keine akute Ansteckungsgefahr gegeben. Ärztliches Besteck beispielsweise wird nach jeder Behandlung gründlich gereinigt und desinfiziert, Sie brauchen sich hier also keine Sorgen zu machen. Durch eine HIV – Infektion muss niemand im Alltag besonders behandelt werden. Mitbewohner können sich durch gewöhnliches Zusammenleben in einem Haushalt nicht anstecken, die Kleidung eines Infizierten muss beispielsweise nicht gesondert gewaschen werden. Bei kleineren Verletzungen sollte man vorsichtig sein. Verletzt man sich beispielsweise an einem Kunststoffzaun und blutet, sollte man hier wie bei jeder anderen blutenden Wunde acht geben. Es besteht jedoch kein Risiko bei Haut – oder Körperkontakt wie Schmusen, Küssen oder einen Händedruck. Trotzdem möchten wir Ihnen hier erklären, in welchen Situationen Sie besonders Acht geben sollten, falls Sie ein HIV-infiziertes Kind haben: Wenn sich das Kind geschnitten hat (zum Beispiel beim Kochen, als es Gemüse geschnitten hat) und dadurch eine offene Wunde hat, ziehen Sie sich selbst Handschuhe an, bevor Sie das Kind medizinisch versorgen. In dieser Zeit sollte das Kind mit seiner offenen Wunde nicht zu anderen Kindern gehen. Waschen Sie die Wunde gut aus und verbinden Sie sie, bzw. verwenden Sie ein Pflaster (je nach Größe der Wunde). Einen Punkt möchten wir ganz klar ins Zentrum stellen: Packen Sie Ihr Kind nicht „in Watte“, nur weil es AIDS hat – es ist trotzdem ein Kind, dass spielen möchte – auch mit anderen Kindern. Es hat ein Recht darauf! Und zu diesem Spiel gehört auch, dass man sich einmal dabei verletzt. Denken Sie einfach daran, wie viele Schrammen und blaue 123 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Flecke Sie hatten, als Sie in diesem Alter waren. Es kann nichts passieren, wenn dem Kind klar ist, dass seine Wunden sofort verarztet werden müssen, wenn es sich welche zugezogen hat. Alles andere ist nur unnötige Panikmache und schadet dem Kind umso mehr, nämlich auf psychischer Ebene! Neben allgemeiner medizinischer Beratung kann beim Gesundheitsamt auch ein HIV-Antikörper-Test ("Aids-Test") durchgeführt werden. Dieser Test wird kostenfrei angeboten und ist anonym. Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises Am Wiedenhof 1- 3 51643 Gummersbach Tel. 02261 / 88 5305 oder 88 5318 Was gehört in die Hausapotheke? Autorin: Susanne Kreichauf, wissenschaftliche Angestellte am Staatsinstitut für Frühpädagogik, München Die Hausapotheke ist ein unverzichtbarer Bestandteil für jeden Haushalt. Gerade zu Hause passieren die meisten Unfälle – wie leicht kann man sich Schnitt- und Schürfwunden, Verbrennungen oder Verbrühungen zuziehen. Die Hausapotheke ist dann oft der Retter in der Not und leistet schnell Erste Hilfe. Auch Erkältungen melden sich meist am Abend an, wenn die Apotheke bereits geschlossen hat und der Notdienst nur umständlich erreicht werden kann. Jährliche Kontrolle wichtig Damit im Notfall die richtigen Utensilien zur Hand sind, sollte die Hausapotheke einmal im Jahr überprüft werden. Medikamente, deren Haltbarkeitsdatum überschritten ist, sowie Medikamente, deren Etiketten nicht mehr leserlich sind, müssen entfernt werden. Auch müssen nicht mehr klebende Pflaster entsorgt werden. Ebenfalls wichtig: Der Beipackzettel sollte immer zusammen mit dem Arzneimittel, am besten in der Originalverpackung, aufbewahrt werden. Der optimale Platz Lagern Sie die Hausapotheke möglichst kühl, trocken und dunkel. Als Aufbewahrungsorte scheiden damit Bad und Küche aus, geeignet ist das Schlafzimmer oder der Flur. Arzneimittel sollten für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden, allerdings sollten auch für Kinder zumindest Pflaster immer griffbereit liegen. Bitte lassen Sie sich in Ihrer Apotheke, beim Hausarzt, Kinderarzt beraten! 124 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Inhalt einer kompletten Hausapotheke Arzneimittel • Schmerz- und Fiebertabletten • Erkältungsmittel gegen Husten, Halsschmerzen, Schnupfen • Tabletten gegen Durchfall und Verstopfung • Mittel gegen Sodbrennen, Völlegefühl und Blähungen • Mittel gegen Übelkeit und Magendrücken • Mittel gegen Insektenstiche • Wund- und Brandgel • Medikamente, die der Arzt zum Dauergebrauch verschrieben hat Verbandsmittel • Pflaster und Pflasterstrips • Mullbinden, 6 cm und 8 cm breit • elastische Binden • Verbandspäckchen in verschiedenen Größen (klein, mittel, groß) • Verbandsklammern • Heftpflaster von der Rolle • Verbandswatte • Dreieckstücher • Sicherheitsnadeln • Splitterpinzette • Verbandsschere Hilfsmittel • Fieberthermometer • Gummi- oder Plastikhandschuhe • Wunddesinfektionsmittel Mundspatel • Gummi- oder Lederfingerling • Wärmflasche Sonstiges • Erste-Hilfe-Anleitung • Notfalladressen • Telefonnummern von Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus und Vergiftungszentren www.ratgeber-versand.de/.../ratgeber/.../brosch_weleda_kinderapotheke... Hinweis: Der Besuch eines Erste Hilfe Kurses am Kind macht Eltern sicherer. Erkundigen Sie sich beim Deutschen Roten Kreuz oder in der Volkshochschule oder in der Villa Adebar Oststr. 16 , 51766 Ründeroth Gemeinde Engelskirchen Tel.:01733103276 Familienhebamme Michaela Styrnal 125 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Babys im Störfeld von Handys, TV und Computer Herausgeber: Verein Spielraum-Lebensraum, 9472 Grabs, spielraum-lebensraum@bluewin.ch Sollen wir wirklich unsere Gewohnheiten im Umgang mit Handy, TV und Computer wegen eines Babys umstellen? Wir werden reich belohnt, wenn wir die zarten Signale der Kinder beachten und ihre Schutzbedürftigkeit respektieren. Es entsteht so eine umso tiefere Beziehung und gegenseitiges Vertrauen kann aufkeimen als Grundlage für alle spätere Entwicklung. Die Kinder weisen uns immer in eine Richtung, die humaner, lebenswerter und lebendiger ist. Dieses Infoblatt basiert auf folgenden Schriften: Neugeborene unter dem Einfluss von TV und Handy – die Wirkung auf Babys und auf die Mutter-Kind-Beziehung Meinungen von Fachleuten wie Gerald Hüther, ManfredSpitzer, Thomas Harms, Paula Diederichs, Fraanz Renggli, Jirina Prekop, Heinz Buddemeier, Edwin Hübner, Uwe Buermann u.v.m. (72 Seiten) ISBN 978-3-033-01425-1 Bestellungen D: Irmgard Beckert, Tel. 07641 / 933 44 28 Mail: imba-spielimpuls@gmx.de Preis Euro 7.40 + Porto/Versand Die Gefährdung und Schädigung von Kindern durch Mobilfunk - Ärztliche Beobachtung – wissenschaftliche Erkenntnis – gesellschaftliche Erfahrung ISBN 978-3-9812598-0-3 Bestellungen D: Bürgerwelle e.V.: Tel. 09631 / 79 57 36 bestellung@buergerwelle.de Preis: Euro 6.- + Porto/Versand Babys im Störfeld von Handys, TV und Computer Heute sind Handys, TV und Computer allgegenwärtig. Sie machen unser Leben hektischer und trotz des „ständig-erreichbar-Seins“ ist ein wachsender Beziehungsverlust zu beobachten. Beziehung aber ist die zentrale Grundlage für das Leben von Säuglingen. Gelingt es noch, für sie Räume der Ruhe, der Verlangsamung, des Respekts zu schaffen? Gelingt es, für sie ganz ungestört präsent zu sein? Welche Auswirkungen haben Handy, TV und Computer-Gebrauch sowohl seelisch als auch körperlich auf unsere Babys? Babys sind ganz anders. Sie erleben sich nicht getrennt von der Umgebung. Ihr ganzer Körper ist ein hochsensibles Sinnesorgan. Sie sind empfindsam, wahrnehmend und überaus sozial. Babys können ihre Wahrnehmungen nicht bewusst verarbeiten, sondern sind ihnen schutzlos ausgesetzt. Ihr einziger Anker, ihre einzige Sicherheit, ist der emotionale Kontakt mit einem nahen Menschen. Technik bringt Störung in ihr verletzliches Leben. Wenn wir die Bedürfnisse von Babys „lesen“ lernen, führen sie uns zu einer neuen Wahrnehmung der Welt. Ihr lebenswichtiges Verlangen nach Ruhe, Wiederholung und einfachem Da-Sein kann auch den Eltern eine ganz neue Lebensqualität verschaffen. 126 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Um aber heute auf Handys, TV und Computer in Gegenwart von Babys zu verzichten, braucht es, außer viel Liebe und Respekt, auch vermehrtes Wissen um die Wirkung. Die neueste Forschung auf dem Gebiet der frühen Bindung weist auf gravierende Folgen hin, wenn Störungen in der ersten Lebenszeit vorliegen. Geburt und Wochenbett Die Fachleute raten Eltern dringend davon ab, sich während oder nach der Geburt von technischen Geräten wie Handy (SMS) und TV ablenken zu lassen. Es gibt Wochenbettabteilungen, die Handy- und TV-freie Zimmer einführten, um Babys und Müttern die notwendige Ruhe zu gewährleisten. Dazu sagt der Neurobiologe Prof. Dr. Gerald Hüther: „Alles, was eine Mutter davon ablenkt, sich ihrem Kind während der ersten Tage zu widmen, ist Gift für das sich entwickelnde Gehirn des Kindes und Gift für die sich entwickelnde Beziehung zwischen ihr und ihrem Kind. Die vertrauensvolle Beziehung bildet die Grundlage für die gesamte weitere Entwicklung, wenn sie nicht gelingt, bleibt das Kind ängstlich und hat große Probleme, sich in der neuen Welt sicher zu fühlen. Es verliert seine Offenheit und Lernfreude. Das ist das Schlimmste, was einem Kind nach der Geburt passieren kann.“ Die Tyrannei der Klingel Nach einer Studie sprechen in Deutschland Mütter durchschnittlich schon länger in ihr Handy als zu ihren Kindern. Für Kinder ist die innere Abwesenheit der telefonierenden Eltern nicht nachvollziehbar. Im schlimmsten Fall reagieren sie mit „seelischem Einfrieren“. Besonders gefährdet sind Kinder, die eine schwierige Geburt hatten. Es hilft, zuhause Telefonzeiten einzuführen (wenn die Kinder schlafen!). Ein Telefonbeantworter trägt dazu bei, den Alltag telefon- stressfreier zu gestalten für Eltern und für Kinder. Schützen Sie vor allem die Stillzeiten. Beim Stillen ist die volle Zugewandtheit zum Baby und die innere Präsenz der Mutter zentral.Auch während der Pflege (wickeln, baden, anziehen) entsteht eine ganz andere Qualität, wenn Sie sich bewusst dem Kind widmen. Sie können laut zur eigenen Bestärkung sagen: “Jetzt bin ich ganz für Dich da!” Der Hunger des Babys nach Beziehung wird durch diese Art von Stillen und Pflege gesättigt. Wählen Sie einen Kinderwagen mit Blickkontakt und schalten Sie das Handy aus. Jetzt haben Sie Zeit um mit Ihrem Baby zu plaudern, es braucht den Blickkontakt auch um sich sicher zu fühlen. Sorgen Sie schon vor der Geburt dafür, dass Sie reale erwachsene Gesprächspartner und ein unterstützendes Netz um sich haben, innere Einsamkeit kann weder durch Handy noch durch chatten erlöst werden. Sie brauchen echte Kontakte genauso wie Ihr Baby. Einige Wirkungen von Mobilfunkstrahlung • Handys und schnurlose Haustelefone sind ungemein praktisch, aber sie haben auch Nebenwirkungen. Diese sind umso gravierender, je jünger ein Mensch ist. Der Organismus der Kinder ist viel durchlässiger. Am meisten Strahlung wird vom Kopf aufgenommen, der beim Baby im Verhältnis zum Erwachsenen viel größer ist. 127 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit • 20 Sekunden Handytelefonat reichen aus, um das Blutbild zu verändern und rote Blutkörperchen zum Verklumpen zu bringen (www.diagnose-funk.org). • Die Salford-Studie beschreibt potenzielle Gehirnschädigungen durch die Öffnung der Blut-Hirn-Schranke. Dr. Salford prognostiziert mögliche frühe Demenz und Alzheimer. • Die Mobilfunkstudie des Schweizer Bundesamtes 2007 stellt Kopfweh bei Kindern fest. • Es gibt Veränderungen im Verlauf der Gehirnströme im EEG. • Mobiltelefonieren der Mutter beeinflusst die Herzaktivität von Ungeborenen. Ärztliche Empfehlungen um die Strahlenbelastung in der Nähe von Kindern zu reduzieren: • Handys nur in Notfällen und kurz benutzen. In der Regel ganz ausschalten, da sie sonst ständig den nächsten Sendemasten anfunken. • Handy auf keinen Fall im Kinderbett (Kinderwagen) „parken“. • Möglichst im Freien bei guter Verbindung telefonieren. Je dicker die Wände, desto stärker die Leistung. • Handys in Fahrzeugen nicht benutzen und vollständig ausgeschaltet lassen. • Grundsätzlich ein Schnurtelefon benutzen. Gesundheitliche Schädigungen durch DECT-Telefone (mit Basisstation) sind womöglich noch stärker als beim Handy. • W-LAN/Bluetooth nicht verwenden, durch Kabelverbindung ersetzen. • Babyphone: keines mit DECT Standard, mehr als 2 m Abstand vom Bett, Gerät ohne Reichweitenkontrolle verwenden. Quelle: Internet : www.spielraum-lebensraum.ch Früher Fernsehkonsum behindert kindliche Entwicklung ! http://www.fuerkinder.org/kinder-brauchen-bindung/die-forschung-sagt/425-frueherfernsehkonsum-behindert-kindliche-entwicklung Die Empfehlungen der US-Kinderärzte (American Association of Pediatrics, AAP): Kein Fernsehen für Kinder unter zwei Jahren. Laut Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sollten Kinder zwischen 3 und 6 Jahren höchsten eine halbe Stunde TV schauen, im Grundschulalter höchsten 45 Minuten Baby 1x1: Einfach leben mit Baby So klein, so süß, so zart - und jetzt? In 14 Videos die wichtigsten Grundlagen der Babypflege, Babyernährung und wie Sie mit Baby unterwegs sein können. Ein toller Einstieg ins Elternsein! www.urbia.de/magazin/baby/baby-1x1-einfach-leben-mit-baby 128 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit Ernährung des Babys ca. ab dem 6. Lebensmonat Beikost Ob Ihr Kind für die Beikosteinführung bereit ist, lässt sich sehr schnell feststellen: • Es ist in der Lage aufrecht zu sitzen • Der Zungenstreckreflex, durch den das Baby feste Nahrung automatisch wieder aus dem Mund herausschiebt, hat sich abgeschwächt • Es zeigt Bereitschaft zum Kauen • Es kann selbstständig Nahrung aufnehmen und in den Mund stecken und interessiert sich dafür • Es zeigt ein gesteigertes Stillbedürfnis, das sich nicht mit einer Erkrankung, dem Zahnen oder einer Veränderung in seiner Umgebung oder in seinem Tagesablauf in Verbindung bringen lässt. Diese Anzeichen sollten alle - nicht nur eines davon - vorhanden sein und sind häufig bei der Beikosteinführung noch gar nicht gegeben. Die Empfehlung der Babynahrungsindustrie, bereits mit 4-6 Monaten mit der Beikost anzufangen, geht in der Regel nicht mit der Reife der Kinder einher. Auch das Stillbedürfnis ist noch weit über diesen Zeitraum hinaus vorhanden und sollte bei diesen Überlegungen nicht außer Acht gelassen werden. Fakt ist, Sie können Ihr Kind das erste Lebensjahr problemlos Vollstillen, ohne mit Mangelerscheinungen rechnen zu müssen. In der Tat ist die Muttermilch immer noch wesentlich reichhaltiger als Beikostgläschen. Es gibt also keinen Grund zur Panik, wenn Ihr Baby die neue Nahrung erst mit 8 oder 10 Monaten akzeptiert. Mit Ihrem Kind ist alles in Ordnung. Eine sehr empfehlenswerte Alternative zu Brei und Gläschen ist das "Baby Led Weaning"Konzept. Hier nimmt das Kind langsam Kontakt mit der festen Nahrung auf und zwar in seiner ursprünglichen Form. Dein Baby lernt das essen allein und wird nicht gefüttert. Das Essen wird dem Kind in Handgerechte Stücke geteilt und es darf seine neue Nahrung mit allen Sinnen selbst erkunden. Der Fokus liegt hier ganz klar nicht auf dem Abstillen, sondern neue Erfahrungen zu sammeln und die Nahrung immer mehr in den Speiseplan, nach Tempo des Kindes mit aufzunehmen. Die meisten Kinder essen mit etwas über einem Jahr somit schon am Familientisch mit, ohne jemals Brei gegessen zu haben. Allergieprophylaxe ab dem 4. Monat war auch nicht anders gemeint. Es geht nicht darum, dass das Kind möglichst früh möglichst wenig Milch benötigt. Es soll einfach schon ab dem 4. Monat mit unserer Kost in KONTAKT kommen. Das geht mit Fingerfood wunderbar. Hier werden anfangs nur kleine Mengen geschluckt und der Körper kann diese gut verarbeiten. Mit Muttermilch /Flaschenmilch umspült ist es die ideale Beikosteinführung. Sie brauchen nur Ihre Milch und können unterwegs einfach mal ein reifes Stück Birne oder Gurke anbieten. Quelle: Internet: www.einfach-eltern.com 129 Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit "Baby & Essen" – kostenlose Eltern-App für das 1. Lebensjahr Mit der App "Baby & Essen" haben Eltern einen ausführlichen Essens-Fahrplan fürs 1. Lebensjahr griffbereit. Für die stillende Mutter gibt es Ernährungstipps und Väter können sich im Papa-Modus Männer-Fakten holen. Checks, Rechner und Rezepte unterstützen im Alltag. Die App basiert auf den bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Empfehlungen zur Säuglingsernährung und Ernährung der stillenden Mutter von "Gesund ins Leben". Diese Empfehlungen gelten für gesunde, reifgeborene Säuglinge. App herunterladen http://www.fruehehilfen.de/no_cache/serviceangebote-desnzfh/materialien/publikationen/einzelansicht-publikationen/titel/app-baby-essen/? tx_wcopublications_pi1[action]=show&tx_wcopublications_pi1[controller]=Publication&cHa sh=664859c021967e16e4e37b77dcff264b Gesund ins Leben - Netzwerk Junge Familie Beschreibung Eltern bekommen jeden Monat Informationen und Tipps zur Ernährung und Bewegung ihres Babys. Alle wichtigen Fragen, vom Stillen über die Flaschennahrung bis zur Beikost und dem Familienessen, werden dabei beantwortet. Für stillende Mütter gibt es zudem Tipps für eine ausgewogene Ernährung in der Stillzeit. Ob das Baby ein erhöhtes Allergierisiko hat und was in dem Fall getan werden kann, lässt sich mit dem Allergie-Risiko-Check herausfinden. Und wer den „Reif-für-Brei-Check?“ macht, weiß, ob sein Baby schon bereit ist für die ersten Löffel Brei. Schritt für Schritt wird erklärt, wie und mit welchen Zutaten die Gemüse-, Milch- und Getreide-Breie ganz leicht selbst zubereitet werden können – Breirezepte inklusive. Mit dem Breikalkulator können Eltern Abwechslung in den Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei bringen: dazu einfach Zutaten auswählen, die gewünschte Portionszahl einstellen, und schon bekommt man das Rezept, mit dem direkt für mehrere Tage vorgekocht werden kann. Wer nicht selbst kochen will, erfährt, worauf beim Kauf von Fertigbreien zu achten ist. Im Papa-Modus erhalten frischgebackene Väter zusätzlich Männer-Fakten zum Stillen sowie Anregungen, wie sie die Bewegung ihres Babys von Anfang an fördern können. Wer die App gemeinsam mit seinem Partner nutzen will, kann das mit der Funktion „Partner einladen“ tun. Herausgegeben vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 130 Kinderbetreuung Kinderbetreuung Liebe Eltern, auf den folgenden Seiten finden Sie u.a. eine Liste aller Gummersbacher Kindergärten und Familienzentren mit kurzen Beschreibungen über das Alter der betreuten Kinder, die Öffnungszeiten der Einrichtung, spezielle Angebote, sowie Adressen und Ansprechpartner/ innen. Wenn Sie wissen möchten, wo der nächste Spielplatz ist, sind Sie hier genau richtig: Spielplätze Darüber hinaus finden Sie Informationen über Hilfen, Beratung und Unterstützung durch den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Kinder- und Jugendberatung Hilfe bei Problemen in der Familie (Familien- und Erziehungsberatung) Hilfe bei Erziehungsproblemen (Hilfen zur Erziehung) Hilfen bei Straffälligkeit von Jugendlichen (unter 21 Jahre), Jugendgerichtshilfe Informationen zu den Themen Unterhalt, Vaterschaft, Sorgeerklärung und Beurkundungen sowie zum Thema Unterhaltsvorschuss (siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“) Vermittlung von Tagespflegekindern und Dauerpflegekindern Trennungs- und Scheidungsberatung und Beratung bei Umgangsfragen mit dem Kind (siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“) Hilfen bei Kindeswohlgefährdung Kinderschutzfachkraft Sie suchen einen Babysitter? Schauen Sie in diesem Kapitel nach: • Vermittlung von Babysittern Angebote für Jugendliche finden Sie in der Rubrik Kommunales 131 Kinderbetreuung Tageseinrichtung für Kinder Jedes Kind ist anders. Jedes Kind hat unterschiedliche Begabungen und Bedürfnisse, das wissen Sie als Eltern am besten. Die Kindertageseinrichtung ist der Ort, der die Erziehung und Bildung in der Familie sinnvoll ergänzt und die kindliche Entwicklung in besonderer Weise fördert. Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Zum 1. August 2008 ist das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Im Zentrum des Gesetztes stehen neben dem verstärkten Ausbau des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige insbesondere die frühe Bildung und individuelle Förderung von Kindern und mehr Flexibilität für die Eltern bei der Nutzung des Angebots. Alle Kinder sollen gleichermaßen gefördert und in ihren Bildungskompetenzen gestärkt werden. Deshalb werden alle vierjährigen Kinder auf ihre Sprachfähigkeit getestet. Kinder, bei denen Sprachdefizite erkannt werden, bekommen eine auf zwei Jahre angelegte, zusätzliche Sprachförderung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.mfkjks.nrw.de Betreuung von Kindern unter drei Jahren Immer mehr Eltern haben den Wunsch, Familie und Beruf zu vereinbaren. Aber nur wenn eine Kinderbetreuung vorhanden ist, können Mütter oder Väter ihren weiteren Berufsweg oder ihre berufliche Weiterbildung planen. Jedes Kind, das mindestens drei Jahre alt ist, hat einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Im Kindergartenjahr 2013 soll dieser Anspruch auch für Kinder ab zwei Jahren gelten. Tagesmütter und Tagesväter Neu im Kinderbildungsgesetz ist auch eine stärkere Verankerung von Tagesmüttern und Tagesvätern. Viele Eltern schätzen die familiennahe Form der Bildung und Erziehung durch Tagesmütter und Tagesväter, ihre zeitliche Flexibilität und ihre besondere Bedeutung für die Kinder. Die Tagesmütter und Tagesväter werden im Allgemeinen über Fortbildungen qualifiziert und per Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis sowie einem Hausbesuch überprüft. Die Kosten werden vom Jugendamt einkommensabhängig ermittelt. Bei der Suche nach einer Tagesmutter oder einem Tagesvater hilft Ihnen Ihr Jugendamt gerne. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Familienzentren Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen in Deutschland Familienzentren eingerichtet, um Eltern und Kindern alltagsnahe, ganzheitliche Hilfen rund um die Kindertagesstätten anzubieten. 1500 Familienzentren gibt es schon. Bis zum Jahr 2012 sollen 3.000 dieser Zentren eingerichtet sein. Ziel ist es, Bildung, Erziehung und Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der Beratung und Hilfe für Familien zusammen zu führen. Unter www.familienzentrum.nrw.de finden Sie weitere, umfangreiche Informationen. 133 Kinderbetreuung Kindergärten Städtische Kindertagesstätten Kindergarten Hoppetosse Virchowstr. 11, 51643 Gummersbach-Strombach Frau Winterscheidt (Tel. 02261-62459) Einzelintegration, 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit Körperliche, Seelische, Geistige Gesundheit info(at)kiga-hoppetosse(dot)de Kindergarten Flohkiste Frömmersbacher Str. 5, 51647 Gummersbach-Lantenbach Frau Schilling (Tel. 02261-23984) Einzelintegration, 3-6 Jahre, 25-35 Std. Betreuungszeit Theaterspiel, Bewegung info(at)flohkiste-kiga(dot)de Familienzentrum NRW Wilde Knöpfe Brüder-Grimm-Str. 2, 51645 Gummersbach-Dieringhausen Frau Schnabel-Roth / Frau Dresbach(Tel. 02261-77786) Einzelintegration, 3-6 Jahre, Betreuungszeit 25-35-45 Std. Elterncafè; Krabbelgruppe; Hilfe bei der Suche einer Tagesmutter; Familienbildung; Kooperation mit über 30 Partnern, Beratungsstellen; Veranstaltungskalender; Gütesiegel Familienzentrum NRW info(at)familienzentrum-wildeknoepfe(dot)de www.familienzentrum-wilde-knoepfe.de Familienzentrum Hand-in-Hand Auf der Platte 5, 51643 Gummersbach Frau Mühlkünzler (Tel. 02261-5018666) 0-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit Partizipation, Technik, Wissenschaft info(at)kita-handinhand(dot)info www.kita-handinhand.info Familienzentrum NRW Janosch's Trauminsel Weidenstr. 43 – 45, 51647 Gummersbach-Bernberg Frau Maas-Maiworm (Tel. 02261-56292) 2 integrative Gruppen, 2-6 Jahre, Betreuungszeit 25-35-45 Std. Anlaufstelle für Beratung und Familienbildung; Kooperationen mit Therapeuten, Beratungs-und Gesundheitsfachstellen; Krabbel- und Spielgruppen; Tagesmuttervermittlung; Elterncafè; 3Monats-Programme; Pilotprojekt des Ministeriums für Familien in NRW famzentrum-bernberg(at)gmx(dot)de www.janoschs-trauminsel.de Bewegungskindergarten Lummerland Kirchplatz 4, 51647 Gummersbach-Lieberhausen Frau Rother (Tel. 02354-2634) Einzelintegration, 3-6 Jahre, 35 Std. Betreuungszeit Kooperation mit Becketaler Turnverein und Lern- und Mototherapie; „Lernen mit Bewegung“; Zertifiziert durch Landessportbund NRW info(at)bewegungskiga-lummerland(dot)de 135 Kinderbetreuung Evangelische Kindertagesstätten Ev. Kindergarten Kirchweg 33, 51645 Gummersbach-Derschlag Frau Urban (Tel. 02261-53301) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit Kiga.derschlag(at)ekagger(dot)de Evang. Kindergarten und Familienzentrum „Innenstadt“ (Verbundpartner) Von-Steinen-Str. 5a, 51643 Gummersbach Frau Sutter (Tel. 02261-25388) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit gudrun.sutter(at)ev-familienzentrum-gm(dot)de Evang. Kindergarten und Familienzentrum „Bernberg“ (Verbundpartner) Fasanenweg 31, 51647 Gummersbach-Bernberg Frau Köster (Tel. 02261-59571) 1 integrative Gruppe, 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit claudia.koester(at)ev-familienzentrum-gm(dot)de Ev. Kindergarten Kleine Strolche Theodor-Heuss-Str. 39, 51645 Gummersbach-Niederseßmar Frau Schmidt-Dresbach (Tel. 02261-21594) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit kigakleinestrolche(at)anderagger(dot)de Ev. Familienzentrum Vollmerhausen Kapellenstr. 21, 51645 Gummersbach-Vollmerhausen Frau Schmidt-Dresbach (Tel. 02261-76178) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit Beratung und Unterstützung für Familien; Familienbildung; Unterstützung bei Tagesmüttersuche; Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Gütesiegel Familienzentrum NRW familienzentrumvh(at)anderagger(dot)de Familienzentrum Himmelszelt Ev. freikirchl. Kindergarten Burgstr. 7, 51647 Gummersbach-Windhagen Frau Bories (Tel. 02261-21110) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit kiga.gm-windhagen(at)t-online(dot)de www . familz-gm.de Katholische Kindertagesstätten Kath. Familienzentrum Oberberg-Mitte Herz Jesu Dieringhauser Str. 111, 51645 Gummersbach Frau Bolzani (Tel. 02261-77744) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit fz.dieringhausen(at)oberberg-mitte(dot)de Kath. Familienzentrum Oberberg-Mitte St. Raphael Singerbrinkstraße 42, 51643 Gummersbach Frau Kühr (Tel. 02261-26576) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit fz.gummersbach(at)oberberg-mitte(dot)de 136 Kinderbetreuung AWO Kindertagesstätten Lina-Ege-Kindergarten Hermann-Kind-Str. 32, 51645 Gummersbach-Hunstig Frau Koch (Tel. 02261-74808) 2-6 Jahre, 35-45 Std. Betreuungszeit lina-ege-kita@awo-rhein-oberberg(dot)de Berta-Kröger-Kindergarten Glockenweg 6, 51647 Gummersbach-Berghausen Frau Oerder (Tel. 02266-6175) 0-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit berta-kroeger-kita@awo-rhein-oberberg(dot)de AWO Familienzentrum Christa-Hasenclever Albert-Schweitzer-Platz 3 51643 Gummersbach-Berstig Herr Gogos (Tel. 02261-27287) 0-6 Jahre, 25-35-34 Std. Betreuungszeit Beratung und Unterstützung für Familien; Familienbildung; Unterstützung bei Tagesmüttersuche; Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Gütesiegel Familienzentrum NRW fz-christa-hasenclever(at)awo-rhein-oberberg(dot)de AWO Familienzentrum Johanna-Tesch Flurstr. 34 51645 Gummersbach-Derschlag Frau Dickhaus, Frau Will (Tel. 02261-53846) 1 integrative Gruppe, 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit Beratung und Unterstützung für Familien; Familienbildung; Unterstützung bei Tagesmüttersuche; Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Gütesiegel Familienzentrum NRW fz-johanna-tesch@awo-rhein-oberberg(dot)de Käthe-Frankenthal-Kindergarten Hülsenweg 17 51647 Gummersbach-Hülsenbusch Frau Bilstein (Tel. 02261-67868) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit kaethe-frankenthal-kita@awo-oberberg(dot)de Margot-Paatzig-Kindergarten Virchowstr. 2 51643 Gummersbach-Strombach Frau Bomhauer (Tel. 02261-22027) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit margot-paatzig-kita@awo-rhein-oberberg(dot)de DRK Kindertagesstätten DRK-Kindergarten Krümelkiste Amselweg 39, 51647 Gummersbach-Bernberg Herr Bödecker (Tel. 02261-52373) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit bernberg(at)oberberg.drk(dot)de DRK-Kindergarten Pusteblume Hohensteinstr. 25, 51645 Gummersbach-Rebbelroth Frau Koßlick (Tel. 02261-59125) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit rebbelroth(at)oberberg.drk(dot)de 137 Kinderbetreuung Freie Kindertagesstätten (DPWV) PEG-Kindergarten (Elterninitiative) Grotenbachstr. 36, 51643 Gummersbach Frau Frackenpohl (Tel. 02261-23386) 3-6 Jahre, 35 Std. Betreuungszeit info(at)peg-ev(dot)de Waldorf-Kindergarten Brüder-Grimm-Str. 6, 51645 Gummersbach-Dieringhausen Frau Ludwig (Tel. 02261-72000) 1 integrative Gruppe, 3-6 Jahre, 25-35 Std. Betreuungszeit waldorfkigagm(at)t-online(dot)de Kindertageseinrichtung KinderLeben Steinenbrück Bickenbachstraße 3 51643 Gummersbach Frau Thomas/Frau Timmler (Tel. 02261-9789-100) 2-6 Jahre 25-35-45 Std. Betreuungszeit info(at)kita-kinderleben(dot)de www.kita-kinderleben.de 138 Kinderbetreuung Erläuterungen: Die Anmeldung für einen Kindergartenplatz erfolgt immer in der jeweiligen Tageseinrichtung für Kinder! Öffnungszeit für diese Angelegenheit im Jugendamt: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr Persönliche Terminabsprache ist möglich. Kindergarten Zuständigkeiten im Jugendamt: Betriebskosten: Frau Anke Vogt-Katzwinkel Tel.: 02261-871538 Zi.38 anke.vogt-katzwinkel@stadt-gummersbach.de Fachberatung: Herr Michael Spautz Tel.: 02261-872538 Zi.38 michael.spautz@stadt-gummersbach.de Elternbeiträge: Frau Beate Menzl Tel.: 02261-871537 beate.menzl@stadt-gummersbach.de Frau Fatme Zafer Tel.: 02261-872537 fatme.zafer@stadt-gummersbach.de Zi. 37 Zi. 37 Tagespflegegeld Frau Barbara Weispfennig Tel.: 02261-871545 Zi. 45 barbara.weispfennig@stadt-gummersbach.de Ihre Ansprechpartnerin (Tagespflege): Frau Stolte Tel.: 02261/ 872536 Frau Brünninghaus Tel.: 02261/871536 Zi. 36 Zi. 36 139 Kinderbetreuung Spielplätze in Gummersbach Bo = Bolzplatz Sch = Schule Pa = Patenschaft Pri = Privat Einzugsgebiet ca. 150 m unabhängig von örtlichen Gegebenheiten. Das Maß ergibt sich aus dem Umstand, dass Eltern ihre Kinder im Kindergartenalter etwa 150 Meter weit alleine gehen lassen. Bo Beckestr. 54-85, Am alten Steg, Am Ohl, Am Langenberg, Am Berghof 1-13 Becke, Niederhagenstr. - Bolz Sch Becke, Schule, Am Sonnenberg Beckestr. 87, Am Sonnenberg 1-28, Breite Str. 1-5 Pri Berghausen, Thaler Weg Thaler Weg 32-54 und 43-53, Hohefuhrweg 50 Ansprechpartner:Verschönerungsverein Berghausen Hr. Selbach, Huhefuhrweg 5, Berghausen Bernberg, Kastanienstr. Kastanienstr. 37-67 und 50-90 und 125-145 und 182-188, Fichtestr. 1-11, Südring 56 Bernberg, Falkenhöhe Erneuert 2006; Falkenhöhe, Meiseneck, Taubenweg 5-19, Stareneck, Finkenweg 2-14 und 11-23, Amselweg 1-33, Ammerweg 2-12 Bernberg, Nordring Nordring 35-52, Falkenhöhe, Meiseneck, Zaunkönigsteg Derschlag, Am Epelberg Am Epelberg 5-20 (alle), Sienhardtstr. 3-32 (alle), HermannRenner-Str. 25-43 und 26-52 Derschlag, Am Rennerpark Am Rennerpark, Am Waldhang 17, 22, 24, Epelstr. 25-37 und 40-56, Im Manshagen, Haidschlade, In der Mühlhelle 27-43 (alle), Hermann-Renner-Str. 1-23 (alle), Am Heidnocken 1-9 Derschlag, Kölner Str. Sonneneck, Eintrachtstr., Epelstr. 2-19, Kölner Str. 30-70 und 45-81, Südstr. 2-43, Turmstr. 4 und 9-27 Derschlag, Rennerpark Hermann-Renner-Str. 4-38 (alle), Am Rennerpark 1-4 (alle), Im Manshagen 1-6 (alle) Bo Sch Derschlag Pa Am Heidnocken, Haidschlade, In der Mühlhelle, HermannRenner-Str. 1-111 (alle), Kirchweg 15-29 (alle) Dieringhausen, Am Homertsiefen Am Homertsiefen 1-59, Im Eichenhof 13-19 und 18-24, Stüfkenskamp 9-25 und 14-26, Hochstr. 35-61 und 44-62 Dieringhausen, Hambaumsiedlung Hambaumsiedlung, Halstenbachstr. 4-16 (alle) Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für Dieringhausen, Vollmerhausen und Umgebung, Hr. Pütz, Dieringhauserstr. 115, Dieringhausen 141 Kinderbetreuung Pa Pa Pri Dieringhausen, Heinrich-Heine-Str. Ganghoferstr., Heinrich-Heine-Str., Eichendorfstr., Kantstr., Neudieringhauserstr. 76-103, Auf der Brück 48-62 Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für Dieringhausen, Vollmerhausen und Umgebung, Hr. Pütz, Dieringhauserstr. 115, Dieringhausen Dieringhausen, Lachtstr. Lachtstr., Alte Mühlenstr., Vollmerhauserstr. 105-133, Dieringhauserstr. 1-15 Dieringhausen, Zur Aggerhalle Zur Aggerhalle, Schulstr. 1-37 (alle), Sternstr., Steinstr. 915, Arndtstr., Zum Schulzentrum1, 1a, Im Aggersiefen 218 und 3-7, Neudieringhauserstr. 14a-19 (alle) Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für Dieringhausen, Vollmerhausen und Umgebung, Hr. Pütz, Dieringhauserstr. 115, Dieringhausen Dümmlinghausen, Hagener Str. Hagenerstr. 2-42a und 9-29, Herweg 3-13 Erbland, Erblandstr. Erblandstr. 12-43 (alle), Schönebergerstr. 4-13 Ansprechpartner: Dorf- und Sportgemeinschaft, Herr Blum, Grünstr. 10, Erbland Frömmersbach, Am Am Hofacker 1-24, Im Höhgarten 1-11, Alte Burgstr., Hofacker Langenbergstr. 1-16, Unnenbergstr. Gummeroth, Gummarstr. Lindenau, Gummarstr. 8-32 und 15-39, Burgwiesenstr. 419 (alle), Im Bonnen, Im Hof 2-12 und 3-9 Pri Gummersbach Berstig Neu in 2008 Peter-König-Str., Bertha-von-Suttner-Str. 1-9, Wilhelm-Hurz-Str., Elsa-Brandström-Str., Peter-Heuser-Str. Ansprechpartner: GWG, 42477 Radevormwald, Wiesenstr. 20 Bo Gummersbach, str. Kirchfeldstr. 53-69, Buchenweg 1-8 Pa Gummersbach, Hexenbusch Sch Gummersbach, Körnerstr. Pa Bismarkstr., Roonstr., Luisenstr., Augustastr., Moltkestr. 33-40 (alle), Reininghauser Str. 2-16 Ansprechpartner: Hexenbusch, Hr. Gelhausen, Lindenstockstr. 26, Bernberg Körnerstr., Am Wehrenbeul 21-46, Talstr. 7-34 (alle), Yorkstr., Blücherstr. 1-11 und 2-14, Singerbrinkstr. 44-56 Hepel, An der Höhe An der Schneppenhaardt 6-19, An der Höhe 4-30, KarlEberhard-Str. 1-24, Hans-Böckler-Str., Am Hepel 69-79 Ansprechpartner: BI Hepel, Danziger Str. Am Hepel 46-56, Stolp Str., Königsberger Str., Stettiner Str., Danziger Str., Berliner Platz Pri 142 Herreshagen Schulweg, Im Winkel, Gummershardter Weg 1-6 (alle), Windhagener Str. 17-23 und 2c Ansprechpartner: Dorfgemeinschaft Herreshagen, Frau Kinderbetreuung Rocheteau, Im Winkel 4, Herreshagen Hülsenbusch, Obergelpestr. Neu in 2007 Obergelpestr. 1-11 und 2-14, Hülsenweg 1,2,3, Am Strauch 1-8 (alle), Schwarzenberger Str. 13-31 (alle), Höveler Weg, Dr.-Wiefel-Str., Zur Gummershardt 1b-5 (alle) Hunstig, Hunstiger Str. Hunstiger Str. 37-53 und 28-36, Hermann-Kind-Str. 18-34 und 29-39, Andreasweg, Am Funkenberg 1-9 und 2-18, Auf dem Höchsten 17-29, 5, Hermann-Löns-Str. 1-11, 2, Grenzweg 2,4,5, Im Halken 58-72 und 61-65, Am Kittelbusch 2-8a und 1-11, Höhenweg, Jägerstr. 3,6,7,8, Bergstr. 1-7 und 4-10 Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für Hunstig und Umgebung, Hr. Kern, Hunstiger Str. 61, Hunstig Karlskamp, Karlsbader Str. Liegnitzer Str., Karlsbader Str., Tilsiter Str., Allensteinstr., Virchowstr. 26-30, Oberthstr. 5-12 Lantenbach, Am Stutzemer Am Stutzemer, Frömmersbacher Str. 1-16 (alle), Steinweg 5-21 (alle), In der Schlaa Ansprechpartner: Eigentümergemeinschaft Stutzemer Lieberhausen, Im Heuhof Kiga Lummerland Kirchplatz, Lambertiweg, Im Heuhof, Homertstr. 1-16 (alle), Schnuter Weg 1-10 (alle) Lieberhausen, Immertweg Immertweg, Gartenstr., Im Heuhof 1-10 (alle) Pri Lützinghausen, Strünkenweg Strünkenweg, Vogteistr. 10-26 und 17-35, Cäciliastr. 9-16 (alle) Ansprechpartner: Dorfgemeinschaft Lützinghausen, Hr. Riese, Vogteistr. 2a, Lützinghausen Bo Niederseßmar, Friedrichsthal Am alten Feld Am alten Feld, Friedrichsthalerstr. 31, 33 Ansprechpartner: Dorfgemeinschaft Friedrichsthal, Frau Valpert, Am alten Feld 18a, Niederseßmar Niederseßmar, Eichenweg Eschenweg, Eichenweg, Lärchenweg, In der Kalkschlade 7-15+26-32, Sonnenstr. 21-47+16-34, Keplerweg 1-5+2-16 Pri Pri Pri Sch Niederseßmar Theodor-Heuss-Str. 1-37a (alle), Kölner Str. 290-332 und 279-311, Siepenstr. 20-28, Ahlefelder Str. 1-12 (alle) Niederseßmar, Sonnenstr. Sonnenstr. 39-63 und 32-76, Saturnstr. 2-10 und 13-33, Markurstr. 1-7 (alle), Galileostr. 1-4 (alle). Zur Zeit keine Spielgeräte vorhanden. Rebbelroth, Hohensteinstr. Erneuert 2005 Rundstr. 1-16 (alle), Kölnerstr. 145-171 und 178-202, Rebbelrother Str. 6-24 (alle), Mittel Weg, Alte Schule, Hohensteinstr. 8, 10 und 3-11c, Korlenbergstr. Rebbelroth, Rebbelrotherstr. Alte Schule, Rundweg 4-14+1-5, Rebbelrotherstr. 17-34, Kölnerstr. 176-192+145-161 143 Kinderbetreuung Reininghausen, In der Kampwiese Mittelstr., In der Kampwiese 1-13 (alle), Hammerstr. 1-26 (alle), Am Sandberg 7-19 und 14-26 Steinberg, Im Sohl Im Sohl 52-100, Am Steinberg 22-55 Sch Steinenbrück, Bickenbachstr. 144 OGS Bickenbachstr. 4-86 und 3-31, Hömerichstr. 16-40 und 35-71, In den Wiesen 29-46 (alle) Steinenbrück, Im Kamp Herreshagener Str. 3-25 und 2-20, Im Kamp, Hömicker Weg 2-8 und 1-5, Am Schütt, Hömerichstr. 2-121b und 9-25 Steinenbrück, In den Wiesen Erneuert 2002 Hömerichstr. 69-79 und 40-62, In den Wiesen 2-35 (alle), Bickenbachstr. 106-114, 57, An der Wende 1-6 (alle), Weststr. 2-12b Strombach, Mozartstr. Beethovenstr. 27-47 + 36-54, Mozartstr. 12-32, Lobscheiderstr. 9-36 + 43-53, Straußstr. 7-25 Strombach, Virchowstr. Virchowstr. 1-5, Zum Hassel 1-6, Weststr. 76-90 + 51-61, Im Tal 1-13 (ungr.), Berlizstr. Vollmerhausen, Rospetalstr. Rospetalstr. 6-32, Ohler Str., Eulenhardstr. 6, 9, 9a, Bahnstr. 8-30 Windhagen, Heilerstr. Erneuert 2000 Heilerstr. 20-77 (alle), Berketstr. 1-19 und 2-24, Im Leienkamp Kinderbetreuung Leben in Gummersbach Jugend und Familie / Jugendamt Dem Zusammenwirken der verschiedenen Generationen kommt für die Zukunft eine immer stärkere Bedeutung zu. Die demographische Entwicklung macht es erforderlich, Interessenkonflikte zwischen Jung und Alt zwar zu erkennen - daraus aber kein Gegeneinander entstehen zu lassen, sondern nach Möglichkeiten der Gemeinsamkeit zu suchen. Diese Gemeinsamkeit hat die Stadt Gummersbach auch bei ihren Förderungs- und Entwicklungsbemühungen insbesondere im Rahmen der Jugendhilfe und der Altenhilfe immer vor Augen. Daneben ist es erforderlich, jedem Menschen die individuelle Förderung (entsprechend den Vorschriften von Sozial- und Jugendhilferecht) zukommen zu lassen, die dieser benötigt, um seinen Platz und seine Aufgabe in der Gesellschaft zu finden. Den nachfolgenden Seiten können Sie Informationen zu den einzelnen Themenbereichen entnehmen bzw. bekommen die hierfür zuständigen Ansprechpartner/innen genannt. Hilfen, Beratung und Unterstützung durch den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Kinder- und Jugendberatung Hilfe bei Problemen in der Familie (Familien- und Erziehungsberatung) Hilfe bei Erziehungsproblemen (Hilfen zur Erziehung) Hilfen bei Straffälligkeit von Jugendlichen (unter 21 Jahre), Jugendgerichtshilfe Informationen zu den Themen Unterhalt, Vaterschaft, Sorgeerklärung und Beurkundungen sowie zum Thema Unterhaltsvorschuss (siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“) Vermittlung von Tagespflegekindern und Dauerpflegekindern Trennungs- und Scheidungsberatung und Beratung bei Umgangsfragen mit dem Kind (siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“) Hilfen bei Kindeswohlgefährdung Kinderschutzfachkraft Hinweis: Für Adoptionen ist das Kreisjugendamt zuständig! 145 Kinderbetreuung Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst Der zuständige Ansprechpartner / die zuständige Ansprechpartnerin richtet sich nach Ihrem Wohnbezirk (Sozialbezirk) innerhalb Gummersbachs. Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt: Gummersbach-West: Apfelbaum, Berghausen, Birnbaum, Brunohl, Bünghausen (Hömel), Dieringhausen/Süd, Dieringhausen/Nord, Elbach, Erbland, Flaberg, Gummeroth, Hagen, Hanfgarten, Hardt, Herreshagen, Höfen, Hülsenbusch, Hunstig/Ohmig, Karlskamp, Liefenroth, Lobscheid, Lützinghausen, Niedergelpe, Nochen, Obergelpe, Peisel, Remmelsohl, Rodt, Rospe Schneppsiefen, Schönenberg, Steinenbrück, Strombach, Veste, Vollmerhausen, Wasserfuhr, Wegescheid, Würden Herr Boers Zi. 224 Herr Ponzel Zi. 208 Herr Kämpfer Zi. 209 (Pflegekinderdienst) Frau Schneider Zi. 222a Tel.:02261 871224 Tel.:02261 871208 Tel.:02261 871209 Tel.:02261 872222 Gummersbach-Mitte: Berstig/Nord, Berstig/Süd, Erbelchen, Hepel, Kerberg, Mühle/Luttersiefen, Mühlenseßmar, Niederseßmar, Reininghausen, Stadtmitte, Steinberg, Windhagen Frau Güler Frau Fittig (Pflegekinderdienst) Frau Brambach (Jugendgerichtshilfe) Frau Kreidl Herr Arnds Zi. 206a Zi. 205 Tel.:02261 872206 Tel.:02261 871207 Zi. 208A Tel.:02261 872208 Zi. 203 Zi. 202 Tel.:02261 871203 Tel.:02261 871202 Gummersbach-Ost: Becke, Bernberg/Nord, Bernberg/Süd, Bredenbruch, Deitenbach, Derschlag/Nord, Derschlag/Süd, Drieberhausen, Dümmlinghausen, Erlenhagen, Frömmersbach, Hesselbach, Kalteneich, Lantenbach, Lieberhausen, Mittelstebecke, Niedernhagen, Piene, Rebbelroth, Unnenberg Herr Adleff Zi. 201a Tel.: 02261 872201 Frau Stegmann Zi. 206 Tel.: 02261.871206 Frau Martin Zi. 205 Tel.: 02261 871205 (Pflegekinderdienst) Frau Gerheim Tel.:02261 871223 Zi. 223 Wenn Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, können Sie sich auch an die Mitarbeiterinnen des Sekretariats des Jugendamtes wenden: Frau Mülller Zi. 218 Tel.: 02261 871218 Frau Langlotz Zi. 218 Tel.: 02261 871218 147 Kinderbetreuung 1. Kinder- und Jugendberatung Du kannst anrufen oder vorbeikommen, • • • • wenn Dich Probleme innerhalb oder außerhalb Deiner Familie bedrücken und Du darüber reden möchtest; wenn Du Dich in einer Notlage oder in einem Konflikt befindest und mit jemandem darüber sprechen willst; wenn Du Dich in einer Gefahr befindest und Schutz suchst; wenn Du Fragen zu Deiner Erziehung oder Entwicklung hast. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales sind Deine Ansprechpartner. Bitte siehe Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst Wenn Du es wünschst, nehmen wir auch mit Deinen Eltern Kontakt auf und bieten ihnen Einzelgespräche und Gespräche mit der ganzen Familie an. Alle Probleme können angesprochen werden und gemeinsame Lösungen werden gesucht. 2. Hilfe bei Problemen in der Familie (Familien- und Erziehungsberatung) Sie können mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufnehmen, 1. wenn Sie sich über Aufgaben und Leistungen des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales einfach mal informieren wollen; 2. wenn Sie als Eltern Beratung in Fragen der Erziehung wünschen, weil es Probleme gibt und Sie Unterstützung suchen; 3. wenn Sie sich als Eltern in einer Belastungs- und/oder Krisensituation befinden und sofortige Hilfe suchen; 4. wenn Sie als Eltern innerhalb der Familie oder in der Partnerschaft Konflikte haben und eine Beratung wünschen; 5. wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Kind Gefahr droht und Sie Ihr Kind schützen wollen; 6. wenn Sie das Gefühl haben, dass ein Kind oder Jugendlicher in Ihrer Umgebung dringend Hilfe benötigt. Unsere Fachkräfte, Diplom-Sozialarbeiterinnen und Diplom-Sozialarbeiter, dienen Ihnen als Ansprechpartner. Sie führen mit einzelnen Familienmitgliedern oder der ganzen Familie Gespräche. Probleme können angesprochen werden und es wird nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung können gemeinsam besprochen und geplant werden. Ansprechpartner: Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich danach, wo Sie in Gummersbach wohnen. Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt! Bitte siehe (vorherige Seite) Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst 149 Kinderbetreuung 3. Hilfe bei Erziehungsproblemen (Hilfen zur Erziehung) Was sind eigentlich ‚Hilfen zur Erziehung‘? ‚Hilfen zur Erziehung’ sind in der Regel längerfristige und intensive Formen der Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche. Ihnen gehen ausführliche Beratungen und gemeinsame Überlegungen voraus, die allen Beteiligten zur Klärung verhelfen sollen, wie die richtige Unterstützung aussehen kann. Nach dieser Klärungsphase können dann die Sorgeberechtigten einen Antrag auf die entsprechende ‚Hilfe zur Erziehung‘ stellen. Die Ziele der Hilfe werden mit allen Beteiligten in einem Hilfeplan vereinbart. Regelmäßig wird geprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet und notwendig ist. Es gehören dazu pädagogische Leistungen, z. B. die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Tagesgruppe oder die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Hilfe zur Erziehung durch die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie bietet Eltern mit Kindern und Jugendlichen sowie allein erziehenden Vätern und Müttern, die sich zur Zeit mit ihren Elternaufgaben und im Alltag überfordert fühlen, eine längerfristige intensive Hilfe zur Selbsthilfe an. Voraussetzung ist eine aktive Mitarbeit der Familie. Eine Fachkraft kommt zu Ihnen ins Haus, um Sie zu unterstützen, z. B.: • wenn Sie sich durch vielfache Alltagsprobleme ausgelaugt fühlen; • wenn Ihre Kinder seelische oder schulische Probleme haben; • wenn Sie Schwierigkeiten in der Erziehung und Versorgung Ihrer Kinder haben; • wenn Sie Hilfe bei amtlichen Angelegenheiten brauchen; • wenn Sie Hilfe bei der Regelung Ihrer finanziellen Probleme benötigen; • wenn Sie die gemeinsame Zeit mit der Familie anders gestalten möchten. Die Hilfe hat zum Ziel, dass Ihr Kind in Ihrer Familie bleibt. Hilfe zur Erziehung durch den Erziehungsbeistand Der Erziehungsbeistand kann Ihrem Kind bis zum Alter von 18 Jahren helfen, mit seinen Problemen besser klarzukommen und kann es eine Zeit lang begleiten und unterstützen, wenn es gerade in einer schwierigen Lebensphase ist, z. B. • • • 150 wenn es ständig Ärger mit Ihnen oder den Geschwistern hat oder unglücklich ist; wenn das Kind, aber auch andere Familienmitglieder das Gefühl haben, dass alle etwas dafür tun sollten, damit sich die Beziehungen untereinander und der Familienalltag positiv verändern; wenn Ihr Kind erhebliche Probleme in Schule oder Berufsausbildung hat; wenn Ihr Kind im entsprechenden Alter Anleitung benötigt, seine Angelegenheiten selbständig erledigen zu können. Kinderbetreuung Was Ihr Kind mit dem Erziehungsbeistand bespricht, wird vertraulich behandelt. Der Erziehungsbeistand führt Gespräche mit Ihnen und der ganzen Familie zur Verbesserung der Beziehung in der Familie. Voraussetzung ist aber, dass Ihr Kind diese Hilfe gerne annimmt. Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe Ihr schulpflichtiges Kind hat Probleme in seinem Sozialverhalten, kommt innerhalb Ihrer Familie nicht mehr gut zurecht, hat ständig Stress mit anderen Kindern. Ihr Kind stört den Unterricht, gerät in Konflikte mit seinen Lehrern und kommt deshalb in der Schule nicht mehr mit. Sie als seine Eltern wissen auch nicht mehr, wie Sie sich verhalten sollen und suchen Unterstützung. In der Tagesgruppe verbringt Ihr Kind nach dem Schulbesuch den Nachmittag. Ihr Kind wird dort in seiner Entwicklung unterstützt durch • • soziales Lernen in der Gruppe und intensive Hilfestellungen bei der schulischen Förderung. Sie als seine Eltern werden von den sozialpädagogischen Fachkräften der Tagesgruppe während der Dauer der Hilfe beraten. Ziel ist, dass Ihr Kind mit dieser Hilfe trotz seiner Probleme in seiner Familie bleiben kann. Die Hilfe wird nur auf Antrag der sorgeberechtigten Eltern oder Elternteile geleistet. Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses Wenn die Probleme einmal so groß werden, dass eine vorübergehende oder längerfristige Trennung von Eltern und Kind erforderlich werden sollte, können wir mit Ihnen auch Hilfen zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie erarbeiten, z. B. in einer Pflegefamilie, einer Einrichtung, einem Heim, einer Jugendwohngemeinschaft, einen betreuten Wohngemeinschaft oder der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung. 151 Kinderbetreuung Ziel der Hilfe ist grundsätzlich die Rückkehr des Kindes in seine Familie. Bei Beginn und während der Hilfe werden wir mit Ihnen in einer gemeinsamen Hilfeplanung an der Rückkehr Ihres Kindes in die Familie arbeiten. Bei schon älteren Jugendlichen kann statt Rückkehr in die eigene Familie auch eine Verselbständigung angestrebt werden. Wenn Ihr Kind seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sein sollte, können wir mit Ihnen gemeinsam eine bedarfsgerechte Hilfe für Ihr Kind erarbeiten und vermitteln. Junge Erwachsene von 18 – 21 Jahren haben die Möglichkeit, eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenständigen Lebensführung zu erhalten, wenn und so lange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation erforderlich ist. Ansprechpartner: Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich danach, wo Sie in Gummersbach wohnen. Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt! Bitte siehe Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst 152 Kinderbetreuung 4. Hilfen bei Straffälligkeit von Jugendlichen (unter 21 Jahre), Jugendgerichtshilfe Die Jugendgerichtshilfe hat in anhängigen Strafverfahren die Aufgabe, alle pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte zur Sprache zu bringen und in der Weise beratend tätig zu werden, dass für den Jugendlichen und Heranwachsenden eine pädagogisch sinnvolle Maßnahme getroffen werden kann, sofern gerichtlicherseits ein Verschulden festgestellt werden sollte. Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales handelt hierbei keineswegs als Strafverfolgungsbehörde. Vielmehr soll nach dem Willen des Gesetzgebers durch die Erforschung der Persönlichkeit des Jugendlichen (14 – 18 Jahre) oder Heranwachsenden (18 – 21 Jahre) die Voraussetzung für eine gerechte Beurteilung durch den Jugendrichter geschaffen werden. Dabei sollen die Entwicklung, der Lebenslauf und die Persönlichkeit in ihren spezifischen Merkmalen wie auch besondere Ereignisse im Verlauf des Lebens des Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigt werden. Das heißt, Sie haben durch die Jugendgerichtshilfe die Chance, sich für das Gericht offen und ehrlich in Ihrer Persönlichkeit und dem Bezug zu Ihrer Tat darzustellen. Tätigkeit in Stichpunkten Die Jugendgerichtshelfer und Jugendgerichtshelferinnen • • • • • • • • • beraten den Beschuldigten und seine Angehörigen während eines Verfahrens, helfen bei Schwierigkeiten, die sich durch das Verfahren ergeben (zum Beispiel in der Familie, in der Schule oder an der Arbeitsstelle, im Freundeskreis), interessieren sich für die Persönlichkeit und die besonderen Lebensumstände des Betroffenen, klären die Beweggründe für die Straftat oder teilen dem Gericht mit, dass der Jugendliche die Straftat bestreitet, verhelfen dem Gericht zu einem ausgewogenen und gerechten Urteil, indem sie dem Gericht die Gesprächsergebnisse in einem „Jugendgerichtshilfebericht“ vorlegen und eine mündliche Stellungnahme in der Hauptverhandlung abgeben, treffen eine Entscheidung, ob ein Heranwachsender noch nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) beurteilt werden kann, überwachen die von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erteilten Weisungen und Auflagen, bieten eine Betreuung während der U-Haft und Haftstrafe an, sie helfen bei der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft, leisten Hilfestellung bei Wohnungssuche, Arbeitssuche, Schuldenregulierung und Drogenproblemen. 153 Kinderbetreuung Kurzinfos über Maßnahmen: Der Jugendgerichtshelfer/die Jugendgerichtshelferin hat verschiedene Vorschlagmöglichkeiten, so zum Beispiel: • Arbeitsstunden, in denen der/die Jugendliche soziale Hilfsdienste leistet. • Tatorientierte Maßnahmen: - Individuelle Maßnahmen - Verkehrserziehungskurs - Täter-Opfer-Ausgleich • Täterorientierte Maßnahmen: - Soziale Gruppenarbeit in verschiedenen Formen, in der es darum geht, sich gegenseitig Hilfestellung zu geben. - Anti-Aggressions-Training - Betreuungsweisung, wodurch dem Einzelnen in Zusammenarbeit mit einem Sozialarbeiter/einer Sozialarbeiterin und anderer Hilfestellungen in schwierigen Lebenssituationen gegeben werden sollen. - Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem Konflikte zwischen Täter/Täterin und Opfer außergerichtlich geregelt werden können. - Hilfe zur Erziehung (HzE)-Maßnahmen. - Individuelle Maßnahmen. Ansprechpartner/in: Frau Kreidl Zimmer 203 Herr Arnds Zimmer 202 Tel.: 02261 871203 Tel.: 02261 871202 Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo, Di, Mi und Fr 8.30 - 12.00 Uhr Do Persönliche Terminabsprache ist möglich. 154 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Kinderbetreuung 5. Informationen zu den Themen Unterhalt, Vaterschaft, Sorgeerklärung und Beurkundungen sowie zum Thema Unterhaltsvorschuss siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“. Öffnungszeiten für diese Angelegenheiten: Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Persönliche Terminabsprache ist möglich. Zuständige Ansprechpartner/innen: (Amtsvormund-, Pfleg- und Beistandschaft) A–B Frau Nemitz-Günther Tel. 02261 871213 Zi. 213 C-J Frau Körber Tel. 02261 871210 Zi. 210 K – Na Frau Urspruch Tel. 02261 872213 Zi. 213 A Mb-R Frau Kaufmann Tel. 02261 871215 Zi. 215 S–Z Frau Rösner Tel. 02261 871213 Zi. 214 (Unterhaltsvorschuss) Frau Boegel Tel. 02261 871216 Zi. 216 und Frau Mengel Tel. 02261 871216 Zi. 216 6.Vermittlung von Tagespflegekindern und Dauerpflegekindern Kindertagespflege Tagespflege für Kinder bedeutet: In der Kindertagespflege werden Kinder durch eine geeignete Tagespflegeperson betreut. Sie erfolgt in der Regel tagsüber, zu vereinbarten Zeiten, und findet im Haushalt der Tagespflegeperson, in anderen, z. B. angemieteten Räumen, oder im Haushalt der Eltern statt. Neben der institutionellen Betreuung von Kindern (z. B im Kindergarten), bietet die Kindertagespflege die Möglichkeit einer liebevollen Betreuung und Versorgung der Kinder. Sie soll die Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Sie soll Eltern und Alleinerziehenden dabei helfen Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Wann können Sie Tagespflege beanspruchen? Das Amt für Jugend, Familie und Soziales hält Plätze in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren, mindestens vor, wenn Sie als Eltern oder Alleinerziehende eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder dieser nachgehen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder an 155 Kinderbetreuung Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit befinden oder wenn ohne diese Betreuung eine dem Wohl der Kinder entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. In der Kindertagespflege werden meist Kleinkinder betreut, die noch keinen Kindergartenplatz haben, aber auch Kinder bis max. 14 Jahre können in die Kindertagespflege vermittelt werden, wenn z. B. Betreuungszeiten eines Kindergartens oder der Offenen Ganztagsschule nicht ausreichen. Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales bietet Eltern/ Alleinerziehenden: Informationen und Beratung rund um die Kindertagespflege sowie deren Beantragung. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Tagespflegestellen Vermittlung der Kinder in die Tagespflegestellen sowie die Begleitung der Betreuungsverhältnisse Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales bietet Tagespflegepersonen: Überprüfung der Eignung als Tagespflegeperson Vermittlung von Tagespflegekindern Fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung/ Fortbildung Haben Sie Interesse selbst Tagespflegeperson zu werden? Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales sucht ständig neue Tagespflegepersonen. Sie sollten sich bei uns melden wenn: Sie Freude am Umgang mit Kindern und deren Betreuung haben Sie engagiert, belastbar und flexibel sind Sie evtl. eine pädagogische Ausbildung haben oder anderweitige Qualifikationen nachweisen können oder bereit sind diese zu erwerben Wenn Sie über ausreichend Platz zur Betreuung von Kindern verfügen Interesse an der Zusammenarbeit mit Eltern und dem Fachbereich Jugend, Familie und Soziales haben Wir beraten und überprüfen Sie dann hinsichtlich Ihrer Eignung als Tagespflegeperson Hier bekommen Sie weitere Informationen: Zu allen o. g. Punkten können Sie sich an den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales wenden. Sekretariat Tel. 02261 871218 156 Kinderbetreuung Ihre Ansprechpartnerin (Tagespflege): Herr Demerling Tel.: 02261/ 872536 Frau Gorezki Tel.: 02261/871536 Sie erreichen uns in der Regel von: Montag – Freitag: 08.30 -12.00 Uhr Donnerstag: bis 17.00 Uhr Zi. 36 Zi. 36 13.00 – 16.00 Uhr Sonstige Informationen und Ansprechpartner/innen: Tagesmütternetz Oberberg e.V. Am Wiedenhof 19 51643 Gummersbach Telefon 02261 - 88 6 88 6 Fax 02261 - 80 44 45 http://www.tagesmuetternetz.de Dauerpflegekinder Gründe für die Unterbringung in Vollzeitpflege sind: • Vorübergehend können Eltern ihren Erziehungsaufgaben wegen Erkrankung, Inhaftierung etc. nicht nachkommen. • Den Anforderungen der Erziehung ihrer Kinder sind Eltern nicht mehr gewachsen. • Wenn Eltern aufgrund der innerfamiliären Situation nicht in der Lage sind, sich ihrem Kind ausreichend zuwenden zu können und es zu erziehen. Die Formen der Pflege (Dauerpflegekinder): • • • Vollzeitpflege (vorübergehend, für einen bestimmten, begrenzten Zeitraum oder als Hilfe, die auf Dauer angelegt ist bis zur Selbständigkeit des Kindes) Kurzzeitpflege (auf kurze, befristete Dauer) Bereitschaftspflege (hier werden Kinder u. Jugendliche in Krisensituationen aufgenommen; die Bereitschaftspflege ist ein Ort der Klärung) Pflegeverhältnisse bieten Kindern und Jugendlichen: • • • • • • Verlässliche Versorgung und Betreuung in einer Familie Aufwachsen in einem familiären Rahmen Erwachsene, die Beziehung anbieten Kindgerechter Umgang und Zuwendung Orientierung und Schutz Förderung 157 Kinderbetreuung Pflegeeltern sollten folgende Fähigkeiten mitbringen: • • • • • • Offenheit, Einfühlungsvermögen, Geduld und Toleranz Verständnis für die besonderen Probleme des Kindes Belastbarkeit und erzieherisches Durchhaltevermögen Verständnis für die Situation der Herkunftsfamilie Kontakte des Kindes zu den leiblichen Eltern mittragen können Offenheit in der Zusammenarbeit mit Herkunftseltern und Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales bietet Pflegeeltern: • • • • • Überprüfung und Aufnahme in die Kartei Vermittlung von Vollzeitpflegekindern Beratung Kontinuierliche Begleitung des Pflegeverhältnisses Pflegeelterngruppen mit fachlicher Begleitung Sind Sie neugierig geworden? Möchten Sie Veränderungen in Ihrer jetzigen Familiensituation? Trauen Sie sich die Belastungen durch ein Pflegekind zu? Dann rufen Sie an! Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner (Pflegekinderdienst): Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Persönliche Terminabsprache ist möglich. Frau Gerheim Frau Schneider Frau Brambach 158 Zi. 223 Zi. 222 Zi. 208a Tel. 02261 871223 Tel. 02261 87 2222 Tel. 02261 872208 Kinderbetreuung 7. Trennungs- und Scheidungsberatung Beratung bei Umgangsfragen mit dem Kind (Nähere Informationen siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“) Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Persönliche Terminabsprache ist möglich. Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner/innen! Frau Ahmadi-Bruchhausen Herr Andreas Hausmann Tel.: 02261 871212 Tel.: 02261 872212 8. Hilfen bei Kindeswohlgefährdung Wenn dem Jugendamt Kindesgefährdungen bekannt werden, muss das Jugendamt zum Schutz der Kinder tätig werden. Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales ist auch verpflichtet, geeignete und notwendige Maßnahmen zur Abwehr oder Beseitigung der Gefährdungen von Kindern/Jugendlichen zu ergreifen. Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich danach, wo Sie in Gummersbach wohnen Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt! Bitte siehe Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst Wenn Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, können Sie sich auch an die Mitarbeiterinnen des Sekretariats des Jugendamtes wenden: Frau Müller Frau Langlotz Tel.: 02261 871218 Tel.: 02261 871218 9. Kinderschutzfachkraft Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz hat die Rechtslage und Aufgabenstellung für die Beteiligten im Kinderschutz grundlegend geändert. So ist insbesondere der Beratungsauftrag für die „insoweit erfahrene Fachkraft“ - in Nordrhein-Westfalen hat sich die Bezeichnung Kinderschutzfachkraft durchgesetzt durch einen konkreten Adressatenkreis präzisiert worden. Demnach haben Personen, die beruflich in engem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, neben bestimmten Pflichten prinzipiell auch einen Anspruch gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf eine Beratung. Gegenstand der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft ist die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Dabei handelt es sich um eine Kompetenz im Kinderschutz, die „die Organisation und Durchführung qualifizierter kollegialer und interdisziplinärer Beratung zur Gefährdungseinschätzung für ein gefährdetes Kind oder einen Jugendlichen“ umfasst. Leitziel des fachlichen Handelns der Kinderschutzfachkraft als fallbezogener/-e Berater/in bei der Gefährdungseinschätzung ist die bestmögliche Gewährleistung des Kinderschutzes. Ansprechpartner: Herr Thomas Schulte Zi. 226A Tel.: 02261 871226 159 Kinderbetreuung Babysitter Die Volkshochschule Gummersbach bietet für Jugendliche ab 15 Jahren einen Babysitter-Kurs mit Babysitterzertifikat an. Eine Vermittlung eines Babysitters kann erfolgen durch das Ev. Familienzentrum 51645 Gummersbach-Vollmerhausen Kapellenstr.23 Tel.: 02261 76178 Weitere Vermittlungen: Bitte fragen Sie in Ihrem Familienzentrum nach 160 Familienbildung Familienbildung Liebe Eltern, In diesem Kapitel Familienbildung finden Sie Informationen über den Bildungsstandort Gummersbach • OGS Offene Ganztagsschule • Betreute Grundschule Sie erhalten hier : Adresslisten von: • Grundschulen • Gymnasien • Realschulen • Hauptschulen • Gesamtschule • Förderschulen • Berufskollegs • Schulamt • Technische Hochschule • Fernuniversität • Volkshochschulen Was bedeutet das? Was bedeutet das? • Musikschule • Abendgymnasium • Theodor-Heuss-Akademie • Verein für Soziale Bildungsarbeit • Anna-Freud-Schule Dies und Das rund um Schule Schulsozialarbeiter/innen Hochbegabung, Legasthenie, Dyskalkulie BUT siehe bitte Kapitel Wirtschaftliche Hilfen Nähere Informationen über: • Beratungsstelle Schulpsychologischer Dienst • Musikschule: spezielle Angebote für Kleinkinder • Volkshochschule der Stadt Gummersbach: spezielle Angebote für Babys, Kinder und Eltern • Kreis- und Stadtbücherei / Bibliothek • Kulturzentrum der Stadt Gummersbach Bruno-Goller-Haus / Halle 32 • Theater der Stadt Gummersbach 161 Familienbildung Des Weiteren finden Sie: Weiterführende Bildungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene • Analphabetismus / Alphabetisierung • Schulabschlüsse nachholen / Hauptschulabschluss nachholen • Caritas Berufsausbildung • Nestor • VSB • CJD • IB • Steinmüller Bildungszentrum • Studieren mit Kind • Berufsrückkehr • Beratung bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Gummersbach • Wiedereinstieg in den Beruf für Frauen • Frau und Wirtschaft • Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind • Beratung, Unterstützung und Hilfe rund um die Ausbildungsbonus • Verband berufstätiger Mütter • Bildungsscheck für Berufsrückkehrerinnen Bildungsprämie • Startercenter für Gründerinnen Beratungs- und Bildungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im Kreisgesundheitsamt Gummersbach Oberbergisches Bündnis für Familie www.familie-in-oberberg.de 163 Familienbildung Bildungsstandort Gummersbach Gummersbach als Bildungsstandort im Oberbergischen Kreis kann sich sehen lassen: 10 Grundschulen 2 Gymnasien 2 Realschulen 1 Hauptschule 1 Gesamtschule befinden sich in städtischer Trägerschaft. Außerdem gibt es vor Ort: 2 Berufsbildende Schulen verschiedener Fachrichtungen das Studienzentrum der Fernuniversität Hagen der Campus Gummersbach der Technischen Hochschule Köln mit den Studiengängen Elektrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen und Informatik. Ferner gibt es zahlreiche Schulen in anderer Trägerschaft. Ogs = Offene Ganztagsgrundschule Warum Offene Ganztagsgrundschule? Die Offene Ganztagsgrundschule gewährleistet die sichere Betreuung von Grundschulkindern über den ganzen Tag. Sie bietet für die Kinder und Eltern darüber hinaus vielfältige Chancen: • • • • • • • Verbesserung der Vereinbarung von Familie und Beruf Mehr Zeit zum Lernen; mehr Zeit miteinander Förderung von Begabung und Stärkung bei Schwächen Hilfe und Anleitung bei den Hausaufgaben Förderung des Sozialverhaltens in Gruppen Kulturelle und sportliche Zusatzangebote Schule als Lebensraum 165 Familienbildung Was kostet die Offene Ganztagsgrundschule? Ähnlich wie im Kindergarten richten sich die Elternbeiträge nach der Einkommen der Eltern im Jahr. In Gummersbach werden zur Zeit folgende Gebühren veranschlagt: • • • • • • • Einkommen von Einkommen von Einkommen von Einkommen von Einkommen von Einkommen von Einkommen 0 bis 19.001 bis 25.001 bis 37.001 bis 49.001 bis 61.001 bis über 19.000,-- Euro 25.000.-- Euro 37.000,-- Euro 49.000,-- Euro 61.000.-- Euro 73.000.-- Euro 73.001,-- Euro frei 25,00 Euro 50,00 Euro 75,00 Euro 100,00 Euro 125,00 Euro 150,00 Euro Außerdem fallen die Kosten für das Mittagessen an und zwar: 2,10 Euro / Mahlzeit Pauschal 30 Euro Empfänger Arbeitslosengeld 2 (Agg2) 1,00 Euro / Mahlzeit Pauschal 15 Euro ! Geschwisterkinder sind frei! ! Ist ein Geschwisterkind in einem städtischen Kindergarten, ist das andere Kind in der Betreuung frei! ! Antrag wird von den Eltern ausgefüllt und im Sekretariat übergeben. ! Essen muss im Krankheitsfall bis 9.00 Uhr im Sekretariat abgesagt werden, sonst muss es bezahlt werden. Betreuung während der Ferien Während der Herbst- und Osterferien bietet das Jugendzentrum Bernberg Betreuung an. Hierfür bekommen Sie rechtzeitig von uns ein Informationsblatt, um Ihr Kind, bei Bedarf dort anzumelden. Bei Interesse: Wenden Sie sich bitte an Ihre Schule. Nähere Informationen finden Sie im Kapitel „Kommunales“. Betreuung "Schule von acht bis eins" Betreuungszeit ist bis 13.25 Uhr Informationen über Organisation und Inhalte der Betreuungsangebote erhalten Sie hier: 1. Ihr Kind hat in dieser Gruppe die Möglichkeit, freie Spielangebote -allein oder in Kleingruppen- zu wählen, zu malen, Gestaltungs- und Bastelarbeiten auszuführen sowie an Sportspielen draußen oder in der Turnhalle teilzunehmen. 2. Lesestoff, Schreib- und Rechenspiele in altersgemäßer Form stehen Ihrem Kind zur freien Verfügung. 166 Familienbildung 3. Auch hat es die Möglichkeit, Hausaufgaben zu machen; diese sollten Sie aber bitte zu Hause auf Vollständigkeit kontrollieren, da uns das gründliche Nachschauen der erledigten Aufgaben wegen der Verschiedenartigkeit der Anforderungen in den Klassen 1 bis 4 und Gruppengröße der Kinder nicht möglich ist. 4. Ihr Kind kann im Anschluss an den Unterricht bis zum Ende der 6. Stunde, d.h. bis 13.25 Uhr betreut werden. Nach der 5. Schulstunde, d.h. um 12.25 Uhr stehen täglich Schulbusse für die Heimfahrt zur Verfügung. Nach der 6. Stunde, um 13.25 Uhr, fahren die Busse an 3 Wochentagen und zwar am Montag, Mittwoch und am Donnerstag. Selbstverständlich können Sie Ihr Kind jederzeit aus der Betreuung abholen. 5. Bitte teilen Sie uns mit, an welchen Wochentagen Ihr Kind wie lange betreut werden soll und ob Sie es abholen oder ob es mit dem Schulbus heimfährt. Abweichungen von dieser Absprache sollen uns mit einer kurzen schriftlichen Notiz (Zettel im Mäppchen), Anruf im Sekretariat oder um 11.30 Uhr in der Betreuung, mitgeteilt werden. Sollten wir diesbezüglich keine Info von Ihnen haben, bleibt das Kind in der Betreuung bis Sie es abholen. (Aussage des Kindes kann nicht berücksichtigt werden). 6. Bitte geben Sie Ihrem Kind für die Dauer des Schultages genügen zu essen mit; meist stellt sich gegen Mittag der Hunger ein. 7. - Keine Betreuung findet statt: während der Schulferien (s.o.) an beweglichen Ferientagen 8. Für Gespräche steht Ihnen gern die Schule zur Verfügung. 9. Der Elternbeitrag wird auf 350,- € pro Schuljahr (10 Schulmonate x 35,- €) festgesetzt und wird in 2 Raten von je 175,- € erhoben. Befreiungen oder Ermäßigungen werden nicht gewährt. Geschwisterkinder zahlen die Hälfte. Eine Kündigung im laufenden Schuljahr ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: a) bei Umzug des Kindes in einen anderen Schulbezirk, b) bei Schulwechsel des Kindes, c) bei schwerer und längerer Krankheit des Kindes. In allen anderen Fällen kann nur mit einer halbjährigen Frist gekündigt werden. Sie muss schriftlich erfolgen. (Änderungen vorbehalten) kostenfreies Leseförderprogramm für Grundschüler in 6 Sprachen : www.amira-pisakids.de 167 Familienbildung Grundschulen Alle Grundschulen in städtischer Trägerschaft sind offene Ganztagsschulen (OGS) mit Betreuung von 8.00 – 16.00 Uhr Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Becke Anschrift: Am Sonnenberg 3, 51647 Gummersbach Tel.: 02261 - 23285 Fax: 02261 - 63681 EMail: ggsbecke@t-online.de Internet: www.ggs-becke.de Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Bernberg Anschrift: Ulmenweg 10, 51647 Gummersbach Tel.: 02261 - 51383 Fax: 02261 - 588076 EMail: info@ggsbernberg.de Internet: --Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Derschlag Anschrift: Epelstr. 34, 51645 Gummersbach Tel.: 02261 - 51940 Fax: 02261 - 560064 EMail: astridlindgrenschule@berg.net Internet: www.schule.berg.net/astridlindgrenschule Regenbogenschule / Grundschulverbund Gummersbach-Dieringhausen: Anschrift: Zum Schulzentrum 14, 51645 Gummersbach Tel.: 02261 - 74464 Fax: 02261 - 73778 EMail: gv.dieringhausen@t-online.de Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Hülsenbusch Anschrift: Waldweg 10, 51647 Gummersbach Tel.: 02261 - 62534 Fax: 02261 - 4058243 EMail: 114182@schule.nrw.de Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Körnerstraße Anschrift: Körnerstraße 2, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 - 67530 Fax: 02261 - 807332 EMail: info@ggsk.de Internet: www.ggsk.de 169 Familienbildung Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Niederseßmar Anschrift: Theodor-Heuss-Str. 16, 51645 Gummersbach Tel.: 02261 - 26989 Fax: 02261 - 26989 EMail: info@grundschule-niedersessmar.de Internet: www.grundschule-niedersessmar.de Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Steinenbrück Anschrift: Hömerichstr. 18, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 - 65757 Fax: 02261 - 62890 EMail: ggs.steinenbrueck@web.de Internet: --Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Windhagen Anschrift: Heiler Str. 79, 51647 Gummersbach Tel.: 02261 - 23749 Fax: 02261 - 639674 EMail: gruwi@t-online.de Internet: www.grundschule-gummersbach-windhagen.de Grundschulen in anderer Trägerschaft: Freie Christliche Grundschule Gummersbach e. V. (Ersatzschule, d.h. Elternbeitrag wird erhoben) Anschrift: Gelpestraße 108, 51647 Gummersbach Tel.: 02261 - 62820 Fax: 02261 - 639597 EMail: grundschule@fcbg.de Internet: www.fcbg.de Betreuung von 8.00 – 13.00 Uhr Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h. Elternbeitrag wird erhoben) Klasse 1 -13, Anschrift: Kirchhellstr. 32, 51645 Gummersbach Tel.: 02261 - 9686-0 Fax: 02261 - 9686-76 EMail: info@fws-oberberg.de Internet: www.fws-oberberg.de/ 170 Familienbildung Gymnasien Städtisches Lindengymnasium Gummersbach Standort Reininghauser Straße und Verwaltung Anschrift: Reininghauser Str. 32, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 - 5011630 Fax: 02261 – 50116501 Standort Moltkestraße Anschrift: Moltkestraße 41, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 – 23381 Fax: 02261 - 61953 EMail: Internet: mail@lindengymnasium.de http://www.lindengymnasium.de/ Gymnasien in anderer Trägerschaft Freies Christliches Gymnasium Gummersbach e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben) Anschrift: Hülsenbuscher Str. 5, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 - 40583-0 Fax: 02261 - 40583-10 EMail: gymnasium@fcbg.de Internet: www.fcbg.de Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben) Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft Realschulen Städtische Realschule Gummersbach-Hepel Anschrift: Am Hepel 51, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 - 23651 Fax: 02261 - 28110 EMail: info@rs-hepel.de Internet: www.rs-hepel.de Städtische Realschule Gummersbach-Steinberg Anschrift: Waldstraße 14, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 - 21044 Fax: 02261 - 921470 EMail: info@RS-Steinberg.de Internet: www.rs-steinberg.de 171 Familienbildung Realschulen in anderer Trägerschaft Freie Christliche Realschule Gummersbach e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben) Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben) Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft Hauptschulen Freie Christliche Hauptschule Gummersbach e. V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben) Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft Gesamtschule: Städtische Gesamtschule Gummersbach-Derschlag Anschrift: Epelstraße 23, 51645 Gummersbach Tel.: 02261 - 53031 Fax: 02261 - 59526 EMail: info@gesamtschulegm.de Internet: www.gesamtschulegm.de Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben) Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft 172 Familienbildung Förderschulen Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung als Sonderform der Grund- und Hauptschule mit Vielzahl sozialpädagogischer Maßnahmen Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung Schulbergstraße 6-10 51645 Gummersbach Tel.: 02261/974530 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Jakob-Moreno-Schule Ganzheitliches, kreatives und bewegtes Lernen Reininghauser Str. 28 51643 Gummersbach Tel.: 02261/602110 http://www.jakob-moreno-schule.de Förderschule des Oberbergischen Kreises mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Helen Keller-Schule Fritz-Rau-Straße 1 51674 Wiehl Tel.: 02262/700990 http://www.hks-wiehl.de Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Hugo Kükelhaus Schule Fritz-Rau-Straße 1 51674 Wiehl Tel.: 02262/700890 www. hugo-kuekelhaus.gm.nw.schule.de Förderschule des Oberbergischen Kreises mit dem Förderschwerpunkt Sprache Förderschule für Sprache des Oberbergischen Kreises Hinderlanger Straße 5 51674 Wiehl Tel.: 02262/751000 http://www.sprachfoerderschule-oberberg.de Verbundschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Erziehung, soziale und emotionale Entwicklung Janusz-Korczak-Schule Hellingerstr. 2 51789 Lindlar Tel.: 02266/2044 173 Familienbildung Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Alice-Salomon-Schule Michaelstraße 2 51688 Wipperfürth Tel.: 02267/828447 http://www.alice-salomon-schule.de/ Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung mit dem Schwerpunkt Lernen Roseggerschule Förderschule Zuccalmaglioststraße 15 51545 Waldbröl Tel.: 02291/92330 http://www.roseggerschule.de Förderschule Schwerpunkt geistige Entwicklung Anne-Frank-Schule Ostlandstraße 25 51688 Wipperfürth Tel.: 02267/887810 Schule für Hörgeschädigte Bodelschwingstraße 13 57462 Olpe Tel.: 02761/920180 Förderschule für Hörgeschädigte Johann-Joseph-Gronewald-Schule Gronwaldstr. 1 50931 Köln Tel.: 0221/4307570 http://www.gronewaldschule.de/ Rheinische Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen Kompetenzzentrum für blinde Schüler Meckerstr. 1-3 52353 Düren Tel.: 02421/40782200 http://www.blindenschule-dueren.lvr.de/ Förderschule für alle Schulformen bei einem mindestens vierwöchigen Aufenthalt in einer medizinisch-therapeutischen Einrichtung Anna-Freud Schule für Kranke Kaiserstraße 150 51643 Gummersbach Tel.: 02261/288796 Spendeninfo- siehe bitte im Kapitel „Kinderarzt“ unter Kreiskrankenhaus Förderverein PuSCH e.V. 174 Familienbildung Integration in den Beruf für Förderschüler Ansprechpartner Agentur für Arbeit Bergisch-Gladbach Bensberger Straße 85 51465 Bergisch Gladbach Herr Schwamborn Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer) Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber) Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min Weiterführende Schulen: Berufskolleg Berufskolleg Oberberg Ausbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Ernährung, Sozialwesen und Technik Ernst-Zimmermann-Strasse 26 51645 Gummersbach Tel.: 0226196800 www.bk-oberg.de Berufskolleg Oberberg Kaufmännische Schulen Ausbildungsmöglichkeiten in den Kaufmännischen Bereichen Hans-Böckler-Straße 5 51643 Gummersbach Tel.: 02261 92960 www.bko-kfm.de Schulamt Schulamt für den Oberbergischen Kreis Am Wiedenhof 15 51643 Gummersbach Tel.: 02261/884028 Schulaufsicht über die Grund-, Haupt- und Förderschulen im schulfachlichen und verwaltungsfachlichen Bereich sowie Gesundheitserziehung und -förderung Fachbereich Schule und Sport der Stadt Gummersbach Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Ansprechpartner: Frank Hüttebreuker Tel.: 02261 871608 175 Familienbildung Hochschulen TH Köln Abt. Gummersbach Steinmüllerallee 1 Gummersbach 0 22 61/8 19 60 Studienzentrum Gummersbach der Fernuniversität des Landes Nordrhein-Westfalen Reininghauser Str. 32 Gummersbach 0 22 61/6 53 24 Volkshochschulen Volkshochschule der Stadt Gummersbach Rathausplatz 1 Gummersbach 0 22 61/8 70 Kreisvolkshochschule Mühlenbergweg 3 Gummersbach 0 22 61/8 19 00 Sonstige Schulen Musikschule Gummersbach e.V. Moltkestraße 41 Gummersbach 0 22 61/6 59 90 Abendgymnasium Rhein-Sieg (Außenstelle Oberberg) Ernst-Zimmermann-Straße 22 Gummersbach 0 22 61/7 80 48 Theodor-Heuss-Akademie der Friedrich-Naumann-Stiftung T.-Heuss-Straße 26 Gummersbach 0 22 61/30 02-0 Verein für Soziale Bildungsarbeit e.V. Geschäftsstelle Vollmerhauser Str. 30 51645 Gummersbach 0 22 61/8 05 70 Anna-Freud-Schule für Kranke aus allen Schulformen (siehe Liste Förderschulen) 02261/288796 176 Familienbildung Rund um die Schule Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Schulsozialarbeit wird im Allgemeinen als Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern und der Lehrerschaft verstanden. Sie fördert mit der Schule die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, indem sie an der Schule Aktivitäten anbietet, durch die die SchülerInnen ihre Fähigkeiten entfalten, Anerkennung erfahren und soziale Prozesse gestalten können. Auch der besonderen Problemlage im Bereich Gummersbach, dass Kinder von Eltern mit Migrationshintergrund oder ausländischer Herkunft im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung viel zu wenige qualifizierte Schulabschlüsse erlangen, kann durch Schulsozialarbeit entgegen gewirkt werden. Durch geeignete Projekte, bildungsbiographische Begleitung von Schülern mit Migrationshintergrund und in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Integration können diesen Kindern und Jugendlichen wesentlich höhere Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnet werden. Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket trägt dazu bei, Benachteiligungen abzubauen (z.B. junge Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern), neue Ressourcen zu erschließen und Lebensperspektiven zu finden. Eltern können sich in Erziehungs- und Wertefragen im Rahmen von Beratungsgesprächen und Veranstaltungen Hilfe holen. Schulsozialarbeit realisiert Arbeitsansätze, Handlungsformen und Zielbestimmungen der Jugendhilfe am Ort und im Umfeld des Ortes der Schule und trägt somit dazu bei, positive Lebensbedingungen zu schaffen und das soziale Klima an der Schule zu fördern. Allerdings richtet sich die Schulsozialarbeit der Stadt Gummersbach nicht nur an Empfänger des Bildungs- und Teilhabepaketes, sondern jedem Schüler, Lehrer oder Elternteil stehen die Beratungsangebote der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Tätigkeit in Stichpunkten Die Schulsozialarbeiter/Innen • • • • • • • • • • beraten Schüler bei Schulschwierigkeiten, erarbeiten Lösungsstrategien bei individueller Problemstellung durch Einzelfallhilfe, vermitteln lebenspraktische Techniken, Sozial- und Handlungskompetenzen durch individuelle sozialpädagogische Betreuung einzelner Schüler, erarbeiten Zukunftsperspektiven, insbesondere beim Übergang Schule-Beruf, helfen bei der Vermittlung passender Hilfeangebote, beraten Eltern in Erziehungsfragen, bieten Informationsveranstaltung über das Bildungs- und Teilhabepaket in Kooperation mit dem Wohnungsamt der Stadt Gummersbach an, Unterstützen Eltern bei Beantragung und Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket, kooperieren eng mit den Integrationsfachkräften der Stadt Gummersbach und vernetzen zu den Aufgabenbereichen der Jugendhilfe, arbeiten projekthaft an Schulen zu aktuellen Themen die Schüler bewegen und aus ihrem Alltag nicht wegzudenken sind, 177 Familienbildung Schulsozialarbeit • • • • • • • Kurzinfo über Projekte: Anti-Aggressionstraining, Projekte im Genderbereich, Projekte im Bereich der Medienkompetenz und der Medienerziehung (Mobbing, Cybermobbing, Facebook, vertrauensvoller Umgang mit Bildschirmspielen, Jugendschutz etc.), Erlebnispädagogische Angebote in den Bereichen Klettern, Rollerwerkstatt, Kanufahren, Trialbikes etc., Bildungsbiographisches Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, Medienbiograpische generationsübergreifende Projekte, Patenschaften Ansprechpartner: Herr Arne Steiner Tel.: Frau Semra Ergin Tel.: 01756202678 015789124821 Mail: arnesteiner@gmx.de Mail: schulsozialarbeiter@gummersbach.de Weitere Infos zum Bildungs- und Teilhabepaket BUT siehe bitte Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“ Lernhilfen, Schülerhilfen, Nachhilfeunterrichte, Logopädie Praxen etc. entnehmen Sie bitte dem örtlichen Telefonbuch. Interessengemeinschaft Kind und Hochbegabung Bergisch-Land e.V. (iKuH e.V.) Tel.: 02262/5435 www.ikuh.de Informationen zu Legasthenie /Lese-Rechtschreibschwäche und Dyskalkulie / Rechenschwäche , deren Förderung sowie Hochbegabung, genauso wie Hilfe und Unterstützung bei Mobbing in der Schule erhalten Sie hier: Bundesverband Legasthnie und Dyskalkulie e.V. www.bvl-legasthenie.de Für Kinder: spielerische Anregungen und Übungsmöglichkeiten in Form von OnlineLern- und Lesespielen mit vielen Tipps und Tricks finden Sie auf: www.legakids.net/ Schulpsychologischer Dienst Hindenburgstraße 24 51643 Gummersbach Tel. (02261) – 88-4060 Fax (02261) – 88-4066 E-Mail: schulpsychologie@obk.de Internet: www.obk.de Anmeldung: Montag – Freitag 8.30 Uhr – 11.30 Uhr Die Leistungen des Schulpsychologischen Dienstes sind kostenfrei und vertraulich. Darüber hinaus unterstützt der Schulpsychologische Dienst aktiv die Beratungslehrerausbildung, die von der Bezirksregierung Köln organisiert wird. 178 Familienbildung Schulpsychologischer Dienst des Oberbergischen Kreises Der Schulpsychologische Dienst ist als unabhängige und leicht zugängliche Beratungsstelle für die Bürger/innen und Schulen des Oberbergischen Kreises eingerichtet worden. Die Fachmitarbeiter/innen des Schulpsychologischen Dienstes sind DiplomPsychologen/innen, die spezielle Qualifikationen im Bereich der Beratung, Diagnostik und Förderung im Themengebiet Schule erworben haben. Das Leistungsspektrum bezieht sich auf folgende zwei Bereiche: 1. Einzelfallhilfe im Grundschulalter Im Rahmen der Einzelfallhilfe arbeiten wir vertrauensvoll mit Schüler/innen im Grundschulalter, deren Familien und Lehrer/innen zusammen, um die bestmögliche Entwicklung der Fähigkeiten, Fertigkeiten, der individuellen Begabung sowie der Persönlichkeit zu unterstützen. Ziel ist nicht eine Diagnose sondern eine Förderberatung. Dabei beziehen wir im gemeinsamen Gespräch die erzieherischen und pädagogischen Kompetenzen der Eltern und Lehrkräfte mit ein. Die Anmeldung für die Einzelfallhilfe erfolgt – häufig auf Anregung der Lehrerkräfte – durch die Eltern! Schulpsychologischer Dienst Wir haben keinen Auftrag zur intensiven Einzelförderung, zur therapeutischen Begleitung oder gutachterlichen Stellungnahmen. Folgende Schwerpunkte: • Hilfen bei der Schullaufbahnberatung • Hilfen bei Schulleistungsschwierigkeiten • Hilfen bei Verhaltensauffälligkeiten und Ängsten sowie Beratung zur Sozialintegration • Beratung zur Fragestellung im Zusammenhang mit besonderer Begabung • In geringem Umfang Trainingsgruppen zu speziellen Themen 2. Beratung des Systems Schule bzw. der Lehrkräfte (aller Schulen und Schulformen) Über die Einzelfallhilfe hinaus sind wir Ansprechpartner für Lehrkräfte und Schulen. Folgende Angebote können sich ergeben: • Schulinterne oder schulübergreifende Fortbildungen zu schulpsychologischen Fragestellungen • Unterstützung bei der Bildung von Krisenteams bzw. in der Notfallprophylaxe und Gewaltprävention • Supervisionsgruppen für Beratungslehrer und Sozialpädagogen • Beratung bzw. Supervision einzelner Lehrkräfte Schulpsychologische Dienst Hindenburgstraße 24 Telefon 02261 88-4060 E-Mail schulpsychologie@obk.de Fax 02261 88-4066 179 Familienbildung Musikschule Gummersbach e. V. Moltkestr. 41 51643 Gummersbach Ihre Ansprechpartner sind: Peter Even Musikschulleiter Barbara Gelhausen Verwaltung Tel: 02261 / 65990 Angebote u a. : Junges Symphonieorchester, Bläsergruppe, Musikunterricht, Big Band, Kinderchor Musikgarten: Für Kinder von 1 1/2 bis 3 Jahren in Begleitung eines Elternteils wird mit Gesang, Rhythmus, Tanz, Geschichten und Musikbeispielen die vielfältige Ausdrucksmöglichkeit von Musik erlebt. Musikalische Früherziehung: Dieses Angebot richtet sich an Kinder ab 4 Jahren. Über Singen, Sprechen, Rhythmus und Klangbeispiele werden spielerisch die Grundlagen der Notation und musikalische Grundkenntnisse vermittelt. Musikalische Grundausbildung: In der MGA werden Kinder im Grundschulalter in Gruppen unterrichtet. Wir bieten die Blockflöte, das Schlagzeug, die Gitarre und die Trompete als Instrumente der Grundausbildung an. Obwohl dieser Einstieg in die aktive Musikwelt sehr empfohlen wird, ist es auch ohne diese Vorbildung möglich in jedem Lebensalter am weiterführenden Instrumental- oder Vokalunterricht teilzunehmen. Musical-Projekt Oberberg Bruno Goller-Haus Brückenstraße 4 51643 Gummersbach Tel.: 0 22 61 / 2 22 79 Jede/r kann mitmachen! Nähere Infos www.musical-projekt-oberberg.de 180 Familienbildung Volkshochschule Gummersbach Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Tel: 02261/87540 U. a. gibt es in der VHS verschiedenste Angebote für Babys, Kinder und Eltern: z.B.: • • • • • • • • • • Babyschwimmen Wassergewöhnung für Kinder von 2 -4 Jahren Vorbereitungskurs zum Schwimmen lernen Eltern – Kind – Seminare / Erziehungsfragen, Pädagogik Eltern mit Kindern im Alter von 13 – 18 Monaten Spielgruppe für Kinder mit und ohne Behinderung Eltern – Kind – Turnen Englisch / Italienisch für Kinder im Kindergartenalter Naturpädagogische Exkursionen Kurs: Starke Eltern – starke Kinder Genaueres und weitere Angebote siehe bitte unter www.vhs-gm.de oder in den Programmheften, die an allen öffentlichen Stellen ausliegen. Bücherei / Bibliothek Kreis- und Stadtbücherei Gummersbach Moltkestr. 43 51643 Gummersbach Tel.: 02261 / 2 39 00 Öffnungszeiten Mo, Di., Do., Fr. 10.00 – 13.30 Uhr und 14.30 -18.00 Uhr Jahresgebühr € 20,00 für Erwachsene, € 10,00 für Kinder, bzw € 25,00 für Familien Für Empfänger von Leistungen nach SGBXII und Arbeitslosengeld II: Familien € 12,50 und Erwachsene € 10,00. Ein Besuch lohnt sich, denn Sie finden dort: z. B.: Kinder- und Jugendbücher Bei den gut 10.000 Kinder- und Jugendbüchern ist für jedes Alter etwas dabei: Bilderbücher und Vorlesebücher, Bücher für Leseanfänger, Geschichten, Kinderromane und interessante Sachbücher. z.B.: Kinderkassetten / Kinder-CDs Die Kreis- und Stadtbücherei bietet für Kinder 800 Kassetten und CDs mit Kindermusik und Hörspielen an. Onleihe, digitale Medien rund um die Uhr: www.onleihe.de/gummersbach 181 Familienbildung Bruno – Goller – Haus Kulturzentrum der Stadt Gummersbach Das Bruno-Goller-Haus ist ein Kulturzentrum.Es wurde nach dem berühmten Maler und Sohn der Stadt, Bruno Goller, benannt. Als kulturelle Begegnungsstätte wird es sowohl für städtische Veranstaltungen, als auch als Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger genutzt. Das Programm umfasst Konzerte, Vorträge, Lesungen, Kindertheater, Kinderkunstschule, Schauspiel und Kabarett. Halle 32 Steinmüllergelände, Gummersbach Tel.: 02261 22279 www.halle32.de Theater der Stadt Gummersbach Theater für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Moltkestr. 50 , 51643 Gummersbach Theaterkasse im Theater Tel.: (02261) 9142142 (geöffnet jeweils eine Stunde vor Beginn vor Vorstellung) Auskunft: BürgerService GM-Ticket, Rathausplatz 1 Tel: 02261-87 555 Aneamoni Einzelförderung von sozial benachteiligten Kindern Manchmal geraten Familien, trotz aller Bemühungen mit ihren Kindern in eine Krisensituation, die auch finanziell belastet. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Mal ist es eine Krankheit, der Tod, die Arbeitslosigkeit oder die Überforderung Alleinerziehender. Diesen Familien bieten wir unsere Hilfe an. Damit sozial benachteiligte Kinder in Zukunft ihr Leben aus eigener Kraft meistern können und in die Gesellschaft integriert anstatt ausgegrenzt werden, benötigen sie individuelle Förderung. Wir stärken ihr Selbstbewusstsein und fördern ihre Talente und Fähigkeiten, z.B. indem wir Sport-, Musik-, Kunst- oder schulischen Förderunterricht finanzieren. Investoren, die in eine fairere Gesellschaft und damit in unser aller Zukunft investieren möchten, werden gesucht. www.aneamoni.de 182 Familienbildung Analphabetismus / Alphabetisierung Im September 2004 startete der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ein Internet-Lernportal, das sich mit interaktiven Lernangeboten an funktionale Analphabeten wendet. Bis November 2008 haben sich mehr als 135.000 Nutzer im Portal angemeldet. www.ich-will-lernen.de ist inzwischen Deutschlands größtes offenes Lernportal mit kostenlosen Übungen im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung. Das Lernportal wurde seitdem vom DVV weiterentwickelt und bietet inzwischen zwei Lernbereiche: Den Lernbereich Alphabetisierung/Grundbildung sowie den Lernbereich zur Unterstützung beim Nachholen von Schulabschlüssen Das Angebot zur nachträglichen Alphabetisierung/Grundbildung bietet Übungen zum Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Das Lernportal wendet sich an Anfänger/innen ebenso wie an Lernende, die bereits Vorkenntnisse haben. Weitere Übungen vermitteln Lernstrategien und Kompetenzen zur Organisation des Alltags. Insgesamt stehen rund 9.000 interaktive Übungen im Bereich Alphabetisierung zur Verfügung, aufgebaut in sechs Lernstufen. Das Lernangebot „Rechnen“ beginnt mit der dritten Lernstufe. Alle Übungen im Bereich Alphabetisierung sind audio- unterstützt und besitzen einen Bezug zur Alltagswelt – sie thematisieren beispielsweise einen Bankbesuch oder einen Einkauf im Supermarkt. Alphabetisierung (und damit funktionaler Analphabetismus) unterliegt einem zeitlichen Wandel. Genügte es vor 150 Jahren noch, seinen Namen schreiben zu können, sind heute die Ansprüche aufgrund des gesellschaftlichen Wandels (Verschwinden einfacher, ausführender Tätigkeiten und damit wachsender Anforderungen der Arbeitswelt) gestiegen. Zudem gehört heute eine einfache Form von Medienkompetenz (Media Literacy) zur Grundbildung. Seitdem hat sich der Begriff Analphabetismus gewandelt. Als alphabetisiert gilt heute, wer sich an sämtlichen Aktivitäten seiner Umwelt, bei denen Lesen, Schreiben und Rechnen erforderlich sind, und ebenso an der weiteren Nutzung dieser Kulturtechniken für seine eigene Entwicklung und die seiner Gemeinschaft beteiligen kann (UNESCO: Statement of the International Commitee of Experts on Literacy, 1962). Dazu gehören beispielsweise die Rezeption von Texten, die von allgemeinem Interesse sind, der Umgang mit Bedienungsanleitungen und schriftlichen Arbeitsanweisungen, das Ausfüllen von Formularen, das Bedienen von Automaten und dergleichen mehr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Gita Felbinger Volkshochschule der Stadt Gummersbach Tel. (0 22 61) 87 15 38 Renée Scheer Kreisvolkshochschule Tel. (0 22 61) 81 90-15 183 Familienbildung Schulabschluss nachholen Vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife - Sie haben die Wahl! Schulabschlüsse der Sekundarstufe I / Hauptschulabschluss In Zusammenarbeit mit der VHS Gummersbach führt die VHS Oberbergischer Kreis folgende Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen durch: • • • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Hauptschulabschluss nach Klasse 10 a (Sekundarstufe I) Hauptschulabschluss nach Klasse 10 b (Fachoberschulreife) Der Eintritt in den Beruf, die Sicherheit des Arbeitsplatzes und der berufliche Erfolg hängen wesentlich von der Qualität eines schulischen Abschlusses ab. Der Hauptschulabschluss ist der grundlegende Schulabschluss in unserem Bildungssystem. Er bildet die Voraussetzung dafür, eine geeignete Lehrstelle zu bekommen oder sich beruflich, z.B. durch Umschulung, verändern zu können. Die Unterrichtsinhalte sind auf die Bedürfnisse von Erwachsenen abgestimmt und orientieren sich u. a. auch an interessanten, alltagspraktischen Fragestellungen. Das Lernen fällt oft nicht leicht, und viele sind sicher aus der Übung gekommen. Lernungewohnten Teilnehmer/innen werden daher ausreichend Hilfestellungen gegeben, um den Lernstoff der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch oder Erdkunde, Biologie und Geschichte sowie Wirtschaftslehre erfolgreich zu bewältigen. Unterrichtszeiten: Klasse 9: Klasse 10 a / 10 b: montags bis freitags montags bis freitags 17.30 - 20.45 17.30 - 20.45 Die Volkshochschule Oberbergischer Kreis bzw. die Volkshochschule der Stadt Gummersbach nehmen am Ende des Lehrgangs selbst die staatliche Prüfung ab. Sie werden also von den Lehrern geprüft, die Sie auch unterrichtet haben und die Ihnen vertraut sind. 184 Familienbildung Der Unterricht umfasst folgende Fächer (Stunden pro Woche): Unterrichtsstunden Unterrichtsstunden Fächer: der Klasse 9 der Klasse 10a / 10b Deutsch 4 Std. 4 Std. Mathematik 4 Std. 4 Std. Englisch 4 Std. 4 Std. Erdkunde (Ersatzfach für 4 Std. 4 Std. Englisch) Geschichte 2 Std. 2 Std. Biologie 2 Std. 2 Std. Wirtschaftslehre 4 Std. 16 Stunden pro Woche 20 Stunden pro Woche Der Unterricht in den Klassen 9 und 10 a findet in den Räumen der KVHS statt. Der Unterricht der Klasse 10 b findet in den Räumen der VHS Gummersbach statt. Hauptschulabschluss nachholen Teilnehmer/innen aus dem Ausland, Teilnehmer/innen, die eine Sonderschule besucht haben und diejenigen, die bis zum 13.9.1973 ihre Pflichtschulzeit erfüllt haben, können gemäß § 10 statt Englisch das Ersatzfach Erdkunde als 3. Hauptfach belegen. Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung: • formlose Anmeldung • Lebenslauf • Lichtbild • Kopie des letzten Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses Fragen und Anmeldungen für die Klassen 9 und 10 a bitte an: Volkshochschule Oberbergischer Kreis z.Hd. Renée Scheer Mühlenbergweg 3 51645 Gummersbach Tel.: 0 22 61 81 90 15 Fragen und Anmeldungen für die Klasse 10 b / Fachoberschulreife bitte an: Volkshochschule Gummersbach z.Hd. Gita Felbinger Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Tel. 0 22 61 87 15 38 Projekt „Start“ Chancen für den Berufseinstieg www.vfsd.de Vorbereitung auf den externen Schulabschluss nach Klasse 9 bzw. 10a Verein für soziale Dienste Bergneustadt e.V. Döspestr.2 Tel.: 02261 41186 185 Familienbildung Weiter durch Bildung Agentur für Arbeit Gummersbach Singerbrinkstraße 43 51643 Gummersbach Telefon 02261 / 3 04-0 Fax 02261 / 3 04-881 E-Mail Gummersbach@arbeitsagentur.de Internet : www.arbeitsagentur.de Berufsberatung Die Bundesagentur für Arbeit berät Jugendliche und Arbeitgeber rund um das Thema Ausbildung. Sie unterstützt mit umfassenden Angeboten und hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Unter www.ich-bin-gut.de finden Jugendliche wichtige Informationen zum Thema Ausbildung und werden von dort aus ganz gezielt auf das Angebot der Bundesagentur weitergeleitet. Außerdem gibt es tolle Preise zu gewinnen. Es lohnt sich, hier einmal reinzuschauen. Viele Informationen über Berufe: www.berufenet.arbeitsagentur.de Ausbildungsplätze und Lehrstellen für Gummersbach und Umgebung findest Du z.Bsp. im Lehrstellenmarkt von www.ihk-Lehrstellenboerse.de www.meinestadt.de/gummersbach/lehrstellen www.ausbildungsboerse-oberberg.de www.bildungsklick.de Mit Weiterbildung Chancen erhöhen Mehr Jobsicherheit, mehr Herausforderung, mehr Aufstiegschancen: Wir unterstützen Ihre persönliche Bildungsoffensive mit zahlreichen Informationen sowie verschiedenen Fördermöglichkeiten und -programmen zur Weiterbildung. Z.B. mit der LERNBÖRSE exklusiv mit seinen Selbstlernprogrammen für alle Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit und der Grundsicherungsstellen (ARGE, Jobcenter). Oder mit KURSNET, Deutschlands größter Datenbank im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Eine Berufsausbildung ist ein solides Fundament für die berufliche Zukunft. Die schnellen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen erfordern aber eine dauerhafte Anpassung und ein ständiges Weiterlernen. Weder unsere private noch unsere berufliche Zukunft lassen sich langfristig bis ins Detail planen. Kurven und Kreuzungen gehören zum Leben. Manchmal entscheidet man sich selbst für einen anderen Weg, manchmal wird man gezwungen, sich neu zu orientieren oder sich beruflich weiter zu entwickeln. Die Agenturen für Arbeit fördern übrigens nicht nur die berufliche Weiterbildung von arbeitslos gewordenen Menschen. Berufliche Kompetenz ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Für die berufliche Qualifizierung Beschäftigter stehen den Agenturen für Arbeit verschiedene Fördermöglichkeiten und -programme zur Verfügung. 186 Familienbildung Weiterbildungskurse Wenn Sie sich bereits einmal selbst informieren wollen, nutzen Sie KURSNET – Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung. KURSNET bietet Informationen zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, ob Inhouse oder Fernlernangebote, Wochenendseminare oder Vollzeitunterricht von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Integration in den Beruf für Förderschüler Ansprechpartner Agentur für Arbeit Bergisch-Gladbach Bensberger Straße 85 51465 Bergisch Gladbach Herr Schwamborn Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer) * Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber) * Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min Weiterführende Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene Berufliche Zukunft von Jugendlichen Caritas Talstr. 1 51643 Gummersbach Tel.: 0180 5005532 Bürozeiten: Mo – Do 8.00 - 12.30 Uhr 13.00 – 16.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Angebote • Ausbildungen in Kooperationsbetrieben • Ausbildungsbegleitende Hilfen • Die Ausbildung zur HauswirtschaftlerIn/ -helferin • Berufsbegleitende Bildungsmaßnahmen Nestor Bildungsinstitut GmbH Friedrichstaler Straße 39 51645 Gummersbach Ansprechpartnerin Frau Waltraut Wiechers Beratungstermine nach Vereinbarung bzw. donnerstags von 13:30 bis 15:30 Uhr Telefon 02261 98970 http://www.nestor-bildung.de 187 Familienbildung VSB gGmbH Perspektiven entwickeln – schaffen – umsetzen / Vermitteln / Schulen / Beraten Aktuelle Angebote: Für Jugendliche und junge Erwachsene • Lernwerk- Aktivierungshilfen • start-klar • kre@ktiv-Werkstatt • BITS Arbeitslosenberatung • BITS Arbeitslosenzentrum • Jugend in Arbeit PLUS • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme • Kompetenzcheck • Erstausbildung • BIN-GO! Werkstattjahr NRW ...für Frauen & Männer • BITS Arbeitslosenberatung • BITS Arbeitslosenzentrum • Weiterbildungen - AEVO • Fachschule für Gastronomie - Bildungsangebot • Gemeinwohlarbeit • Gemeinwohlarbeit für Ältere • SeLa - für Frauen ...für Betriebe Betriebspraktikum Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 8.00 - 16.30 Uhr Freitag 8.00 - 15.00 Uhr Tel.: 02261/79580 www.vsb-ggmbh.com Standorte VSB Gummersbach-Dieringhausen Geschäftsstelle Gustav-Adolf-Str. 3 (Zugang über Martinstr.) 51645 Gummersbach Telefon: (02261) 79580 Vollmerhauser Str. 30 51645 Gummersbach Telefon: (02261) 80570 Hohler Str. 2A 51645 Gummersbach Telefon: (02261) 9947141 Königstr. 1 188 51645 Gummersbach Telefon: (02261) 9947062 Dieringhauser Str. 47 51645 Gummersbach Telefon: (02261) 9947151 Ausbildungsort Städt. Gesamtschule Derschlag Epelstr. 23 51645 Gummersbach Telefon: (02261) 500673 VSB - Schulungszentrum für Hotel- u. Gastberufe/ Hauswirtschaft Ulrichstraße 6 51645 Gummersbach Telefon: (02261) 72921 Familienbildung CJD Olpe / Standort Gummersbach Rospestraße 1 51643 Gummersbach www.cjd-olpe.de Angebot Das CJD Olpe, eine Einrichtung des Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. (CJD), bildet seit 2004 am Standort Gummersbach in Kooperation mit dem Steinmüller Bildungszentrum für Schulabgänger aus den Bezirken der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach in verschiedenen Berufsfeldern aus: • • • • • • • • • • • Hauswirtschaftshelferin/-in Hauswirtschafter/-in Gartenbauwerker/-in Beikoch/-köchin Verkaufshelfer/-in Bau -und Metallmaler/-in Baufachwerker/-in – Hochbau Metallbearbeiter/-in (in Kooperation) Verkäufer/-in Teilezurichter/-in (in Kooperation) Metallbauer/-in - Konstruktionstechnik (in Kooperation) Berufsvorbereitung für Schulabgänger wird in folgenden Berufsfeldern angeboten: • • • Berufsfeld Bau Berufsfeld Garten- und Landschaftsbau Berufsfeld Holz Umschulungen können in Auftrag der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter in folgenden Berufen angeboten werden: • • • • Bürokaufmann/-frau Kaufmann/-frau für Bürokommunikation Koch/ Köchin Fachkraft im Gastgewerbe Ansprechpartner CJD: Sascha Erlebach Telefon 02261 / 92 05 38-0 Fax 02261 / 92 05 38-18 E-Mail sascha.erlebach@cjd-olpe.de Internet www.cjd-olpe.de 189 Familienbildung IB Internationaler Bund Gesellschaft für Beschäftigung, Bildung und soziale Dienste mbH Betriebsstätte Gummersbach Friedrichstaler Str. 39 51645 Gummersbach www.internationaler-bund.de Telefon 02261-72011 Berufsausbildung (BaE kooperativ) - Gummersbach Die Auszubildenden werden von einem Team, bestehend aus qualifizierten Lehrkräften und Sozialpädagogen, individuell darauf vorbereitet, ihre Prüfung vor der zuständigen Kammer abzulegen. Ziel ist der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses und die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Das Bildungszentrum Gummersbach bildet seit 2005 Jugendliche und junge Erwachsene zusammen mit Kooperationsbetrieben in unterschiedlichen Berufen aus. Die Auszubildenden erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung und Urlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ziel des Angebots Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, wird hier die Aufnahme, Fortsetzung und der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung ermöglicht. Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben Ausbildungsbereiche IB: • Lager / Handel • Metall • Farbe / Raumgestaltung • Kosmetik / Körperpflege • Bau Unterrichtszeiten, Ausbildungszeiten im Betrieb und Unterrichtszeiten beim IB werden individuell abgestimmt Unterrichtsform: Kleingruppe (je nach Förderbedarf) Abschlussbezeichnung: Geselle / Facharbeiter Prüfungsart: gem. BBiG Abschlusszeugnis: Gesellenbrief / Facharbeiterbrief max. Anzahl der Teilnehmer/Plätze: 17 Voraussetzungen: Die Prüfung der individuellen Teilnahmevoraussetzungen und eine entsprechende Zuweisung erfolgen ausschließlich über die Agentur für Arbeit. Fördermöglichkeiten: Arbeitsgemeinschaft / Agentur für Arbeit Haben Sie Interesse an diesem Angebot? Dann sprechen Sie den IB oder Ihren zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit an. Ansprechpartner/in: Patrizia Reinery Tel.: 02261 969071 190 Familienbildung Steinmüller Bildungszentrum Damit Sie schulisch und beruflich weiterkommen! Rospestrasse 1 51645 Gummersbach • • • Telefon: 02261-2902630 Verbundausbildungen intensive Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen Berufliche Weiterbildung Innovation NRW Studieren mit Kind Studentenwerk Kinderbetreuung Eine Informationsseite des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes NRW www.innovation.nrw.de www.das-neue-bafoeg.de www.kinderbetreuung-hochschulen.nrw.de Regionalagentur Region Köln Berufsrückkehr Teilzeitausbildung Weiterbildung Bildungsscheck www.regionalagentur-region-koeln.de Berufsrückkehr in Gummersbach Erste Orientierung - hier finden Sie eine Reihe von Anlaufstellen, sowie wichtige Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen in der Stadt Gummersbach zum beruflichen Wiedereinstieg Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach, Marita Franssen, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) Bensberger Str. 85 51465 Bergisch Gladbach Tel: 02202/9333-615 E-Mail: Jobcenter-Oberberg.BCA@jobcenter-ge.de Arbeitslosengeld II Empfängerinnen und Empfänger können sich auch gerne an das Jobcenter Oberberg wenden: Jobcenter Oberberg Enesa Mahmutbegovic, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Fabrikstr. 2 – 4, 51643 Gummersbach Telefon: 02261 8156 452 E-Mail: Jobcenter-Oberberg.BCA@jobcenter-ge.de 191 Familienbildung Kommunale Gleichstellungsstelle der Stadt Gummersbach Kommunale Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte kümmern sich um alle Belange von Frauen- und Gleichstellungsfragen in der Stadt, dem Kreis oder der Gemeinde. Hier können Sie eine allgemeine Erstberatung oder Informationen und Tipps zum beruflichen Wiedereinstieg erhalten. Bettina Schneider Tel: 02261/87 545 Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Gleichstellungsstelle des Kreises Oberbergischer Kreis Sabine Steller Tel: 02261/881040 Moltkestr. 42 51643 Gummersbach Forum W Wiedereinstieg in den Beruf für Frauen www.wiedereinstieg.nrw.de Hilfe und Unterstützung finden Sie im Netzwerk W: - Agentur für Arbeit Marita Franssen, BergischGladbach.BCA@arbeitsagentur.de - Jobcenter Oberberg Enesa Mahmutbegovic, Jobcenter-Oberberg.BCA@jobcenter-ge.de - Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln Sabine Brinkmann, competentia@stadt-koeln.de - Bündnis für Familie obk Sylvia Asmussen, sylvia.asmussen@obk.de - Tagesmütternetz obk e.V. Barbara Kitzerau, info@tagesmuetternetz.de - Wirtschaftsförderung obk Claudia Hebebrand-Mach, Wirtschaftsfoerderung@obk.de Moltkestr. 34, 51643 Gummersbach Telefon: 02261 - 886805 - Gleichstellungbeauftragte s.o. Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind Was ist Teilzeitberufsausbildung? Ausbildung in Teilzeit bedeutet bis zu 75% der normalen Regelarbeitszeit, d.h. 21 Stunden in der Woche im Betrieb, ein bis zwei Berufsschultage in Vollzeit kommen noch hinzu. Dies entspricht in etwa einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden. Auszubildende/r und Betrieb sprechen ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden. Grundsätzlich 192 Familienbildung sollte eine Teilzeitberufsausbildung in regulärer Ausbildungszeit ermöglicht werden. Die Verlängerung der Ausbildungszeit ist seit der Reform des Berufsbildungsgesetzes im April 2005 nicht mehr dringend erforderlich, wenn der Anteil der betrieblichen Ausbildungszeit mindestens 75% beträgt. Vergütung Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Vergütung beträgt bei einer Regelarbeitszeit von 75% analog 75% des normalen Ausbildungsgehalts und wird vom Betrieb getragen. Agentur für Arbeit Köln Beauftragte f. Chancengleichheit a. Arbeitsmarkt Eva Pohl Telefon: 0221 - 9429-5400 E-Mail: Koeln.BCA@arbeitsagentur.de Industrie- und Handelskammer zu Köln Ausbildungsberaterin Erika C. Kömpel Telefon: 0221 - 1640-635 E-Mail: erika.koempel@koeln.ihk.de Zweigstelle Oberberg Talstr. 11 , 51643 Gummersbach Telefon: 02261 – 8101-0 www.ihk-koeln.de/ Handwerkskammer zu Köln Abt. Ausbildungsberatung Telefon: 0221 - 20 22-251 oder -344 E-Mail: aubira@hwk-koeln.de Steuerberaterkammer Köln Abteilung Aus- und Fortbildung Telefon: 0221 - 33643-33 E-Mail: mail@stbk-koeln.de Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e.V. Geschäftsführer André Busshuven Telefon: 0211 - 4361799-0 E-Mail: info@vfb-nw.de Weitere Informationen zum Thema Teilzeitberufsausbildung finden Sie unter: www.teilzeitberufsausbildung.de www.netzwerk-teilzeitberufsausbildung.de www.reinit.de www.projekt-miavia.de www.bildung.koeln.de Informationen für MigrantInnen, Wege in den Beruf www.migra-info.de 193 Familienbildung Service rund um die Ausbildung Hier finden Unternehmen und Jugendliche Informationsmaterial zur Berufsausbildung. In den Lehrstellenbörsen der Kammern können nach offenen Ausbildungsplätzen gesucht und von Betrieben zu besetzende Ausbildungsplätze veröffentlicht werden. Die "Beratungsstelle zur Qualifizierung von Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund in der Region Köln " hat sich zum Ziel gesetzt, die Akzeptanz für eine Berufsausbildung bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund zu erhöhen und Ausbildungsbetrieben gezielt geeignete Bewerber vorzuschlagen. So soll die Schwelle zur Einmündung in einen Ausbildungsberuf verringert werden. Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit ist die individuelle Beratung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und deren Eltern zu Fragen der Berufsorientierung und Bewerbung. Darüber hinaus ist die Beratungsstelle Ansprechpartner für Unternehmen, die ausbilden möchten oder dies bereits tun. Im Idealfall können entsprechend den betrieblichen Anforderungen geeignete Bewerber vorschlagen werden. Insgesamt stehen die Angebote "Berufsorientierung", "Beratung" und "Bewerbung & Ausbildung" zur Verfügung. Zusammenarbeit mit: Industrie- und Handelskammer zu Köln / Handwerkskammer zu Köln / Türkisch-Deutsche-Industrie-u. Handelskammer. www.bqn2.de Ausbildungsbonus Der Ausbildungsbonus ist ein Zuschuss an Unternehmen, die Altbewerbern (Jugendliche, die bereits seit einem Jahr oder länger auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind) einen zusätzlichen Ausbildungsplatz bieten. Wie hoch ist der Ausbildungsbonus? Die Höhe des Ausbildungsbonus richtet sich nach der tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr; besteht keine tarifliche Regelung, gilt die ortsübliche Vergütung. Demnach beträgt der Ausbildungsbonus 4.000 Euro (bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung bis zu 500 Euro), 5.000 Euro (500-750 Euro) oder 6.000 Euro (mehr als 750 Euro). Für behinderte Auszubildende erhöht sich der Bonus um 30 Prozent. Wie wird der Bonus ausgezahlt? 50 Prozent werden nach Ablauf der Probezeit, 50 Prozent nach Anmeldung zur Abschlussprüfung gezahlt. Wo kann der Bonus beantragt werden? Der Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagentur übernimmt die Beratung, die Auszahlung und sendet den interessierten Betrieben die erforderlichen Antragsunterlagen (z.B. Förderantrag, Selbstauskunft zu den registrierten Ausbildungsverträgen etc.) zu. Die Hotline des Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur ist unter der Tel. Nr.: 01801 664466 erreichbar. Einstiegsqualifizierung (EQJ) Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines 194 Familienbildung Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung. Ihre Agentur für Arbeit und Ihre IHK informieren Sie gerne über weitere Details zur Einstiegsqualifizierung. Kontakt zu Ihren Ausbildungsberatern erhalten Sie über die Homepage Ihrer IHK: www.ihk.de, Rubrik „Der Weg zu Ihrer IHK“ Informationen zum Ausbildungspakt, weitere EQ-Beispiele und einen EQ-Mustervertrag erhalten Sie z.Bsp. unter: www.dihk.de/pakt IHK-Lehrstellenbörse | www.ihk-lehrstellenboerse.de Bildungsprämie Väter und Mütter, die nach der Elternzeit in den Beruf zurückkehren, können feststellen: Es hat sich in kurzer Zeit oft mehr verändert, als früher innerhalb von vielen Jahren. Mit Weiterbildung schaffen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neue Chancen. Denn: Eine bessere Qualifizierung schafft eine höhere Arbeitsplatzsicherheit und ermöglicht mitunter mehr Einkommen. Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Sie setzt gezielt finanzielle Anreize, um die Weiterbildung bezahlbar zu machen und die individuellen Möglichkeiten im Beruf zu erweitern: Büroangestellte lernen ein neues Computerprogramm, Friseurinnen und Friseure den neuesten Modehaarschnitt, Reinigungskräfte verbessern ihre Kenntnisse in speziellen Reinigungsverfahren usw. Das sind nur ein paar Beispiele von Hunderten. Und für alle lässt sich die Bildungsprämie nutzen. Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Maßgeblich für die Bildungsprämie ist ein zu versteuerndes Einkommen laut Einkommensteuerbescheid von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, so wie sie im Einkommensteuerbescheid oder in einem vergleichbaren Nachweis belegt werden können. Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt www.bildungspraemie.info oder die kostenlose Hotline 0800-2623 000 Beratungsstellen: Industrie- und Handelskammer zu Köln / Zweigstelle Oberberg Talstr. 11 51643 Gummersbach http://www.ihk-koeln.de Berater / Beraterin: Frau Schmidt Ingrid 02261/ 8101-964 ingrid.schmidt@koeln.ihk.de 195 Familienbildung Bildungsprämie Beratungsstellen Oberbergischer Kreis; Wirtschaftsförderung Moltkestr. 34 51643 Gummersbach http://www.Wirtschaftsstandort-Oberberg.de Berater / Beraterin: Herr Bernd Creemers 02261 / 886805 Bernd.Creemers@obk.de Volkshochschule Oberbergischer Kreis Mühlenbergweg 3 51645 Gummersbach http://www.vhs-oberberg.de Berater / Beraterin:Frau Ruth Uessem 02261/ 8190-19 ruth.uessem@agewis.de Frau Renée Scheer 02261 - 819015 renee.scheer@vhs.oberberg.de Bildungsscheck NRW Berufsrückkehrende können für Bildungsmaßnahmen den Bildungsscheck NRW in Anspruch nehmen und sich einen Teil der Kosten erstatten lassen. Die für Sie zuständigen Beratungsstellen siehe bitte (auf der vorigen Seite) unter „Bildungsprämie“ Weitere Angebote der Familienbildung sind unter www.familienbildung-in-nrw.de zusammengestellt. Sonstige Ansprechpartner/innen für Beruf und Familie Frau und Wirtschaft • • • • • • • Existenzgründungsberatung Wiedereinstieg Berufswahlorientierung Vereinbarkeit von Familie und Beruf Strategie zur Jobsuche Betriebliche Frauenförderung Flexible Arbeitszeiten Ansprechpartnerin: Birgit Steuer Moltkestr. 34 Tel: 02261/886888 www.obk.de 51463 Gummersbach Berufundfamilie GmbH Ansprechpartner: Stefan J. Becker Feldbergstr. 21 60323 Frankfurt a.M. Tel.: 069 . 300388-512 Fax: 069 . 300388-777 E-Mail: St.Becker@beruf-und-familie.de info@beruf-und-familie.de www.beruf-und-familie.de 196 Familienbildung Verband berufstätiger Mütter Aachener Str. 403 50933 Köln Tel.: 0221 / 7329732 E-Mail: info.vbm-koeln@vbm-online.de www.berufstaetige-muetter.de Das Bildungsbüro Oberberg ist erreichbar Am Wiedenhof 13 und 19 51643 Gummersbach montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr , montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung Telefon 02261 / 88- 4035 E-Mail: bildungsbuero@obk.de Eine erste Anlaufstelle für den Wiedereinstieg in den Beruf kann eine Informationsveranstaltung der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) der Agentur für Arbeit sein. Sie findet an jedem 4. Freitag im Monat inder Singerbrinkstr. 43 in Gummersbach (Raum 302) statt. In den Ferien und nach Feiertagen fällt die Infoveranstaltung aus. Genaue Termine erfahren Sie unter: www.arbeitsagentur.de Schnellzugriff Veranstaltungsdatenbank Die kostenlose Broschüre Familie und Beruf im Oberbergischen Kreis erhalten Sie bei Frau Claudia Hebebrand-Mach Wirtschaftsförderung@obk.de Moltkestr.34, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 886805 Erstberatung zur Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen bietet kostenfrei die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises www.wirtschaftsstandort-oberberg.de Beratung Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.netzwerk-iq.de/anerkennung.html www.bamf.de/DE/Willkommen/ArbeitBeruf/Anerkennung/anerkennung-node.html www.anerkennung-in-deutschland.de 197 Familienbildung Startercenter für Gründerinnen Berufsrückkehrende, die sich selbständig machen wollen, erhalten in den Startercentern NRW kostenlose Beratung und Unterstützung. Hier finden Sie das für Sie zuständige Startercenter 0180 130 130 0 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Oberbergisches Bündnis für Familie Zielsetzung – Angebot Das Oberbergische Bündnis für Familie ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und Institutionen aus dem Wirtschafts-, Verwaltungs- und Sozialbereich im Oberbergischen Kreis. Das Oberbergische Bündnis für Familie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Familien zu stärken, die Balance zwischen Arbeitswelt und Familie zu verbessern und gut ausgebildete Fachkräfte für die oft weltweit agierenden oberbergischen Firmen zu beheimaten. Es werden Themen zu Handlungsfeldern wie Bildung, Betreuung von Kindern, Pflegebedürftigen und Senioren, Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie Stärkung der Familien- und Erziehungskompetenz angegangen. Der Oberbergische Kreis als starker, familienbewusster Standort, der sich für Familien und Unternehmen lohnt, betreibt hier mit seinen Stärken Standortmarketing. Ansprechpartner / Ansprechpartnerin Frau Birgit Steuer Oberbergischer Kreis Wirtschaftsförderung - Frau und Wirtschaft Moltkestraße 34 51643 Gummersbach Telefon 02261 / 88-68 88 Telefax 02261 / 88-68 99 E-Mail birgit.steuer@obk.de Internet www.familie-in-oberberg.de Kulturrucksack Der Kulturrucksack NRW knüpft an bestehende Programme wie zum Beispiel Künstler in die Kitas, Jedem Kind ein Instrument, Kultur und Schule, KulturScouts oder Kulturstrolche an, die bereits in den Kindertageseinrichtungen und Schulen NordrheinWestfalens angeboten werden. Er wendet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren. http://www.mfkjks.nrw.de/kultur/kulturrucksack-nrw-12704/ 198 Familienbildung Gesundheitsamt, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Beratungs- und Bildungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im Kreisgesundheitsamtes Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Kreisgesundheitsamtes bietet eine Reihe von Untersuchungen und Beratungen an, die ihre gesetzliche Grundlage im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst finden. Darüber hinaus werden Aufträge sowohl externer, wie auch kreisinterner Ämter bearbeitet. Zu den wichtigsten Aufgaben zählt die Überwachung und Dokumentation der Gesundheit der Oberbergischen Bevölkerung, sowie die Mitwirkung an Präventionsprojekten. Zu den Pflichtaufgaben zählen eine Reihe von Untersuchungen, wie z.B. die Untersuchung eines jeden Einschuljahrgangs, der Schulabgänger, der Kinder mit besonderem Förderbedarf (Sonderschulverfahren, Eingliederungshilfen). Fakultativ werden im Auftragsverfahren für andere Ämter Gutachten erstellt, sowie aufsuchende Untersuchungen in anderen öffentlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Frühförderstellen durchgeführt. Die Gesundheitsberichterstattung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes, da sich hieraus Handlungsfelder für die Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Kindern und Jugendlichen dokumentieren und ableiten lassen. So können Präventivmaßnahmen zur Verbesserung der Gesundheits- und Bildungssituation, z.B. in Kindertagesstätten, gezielt und kleinräumig geplant und durchgeführt werden. Darüber hinaus finden Beratungsangebote während des jeweiligen Untersuchungsganges zu individuellen Fragestellungen statt. Dies können z.B. Fragen zum Impfschutz, zu Vorsorgeuntersuchungen oder zum Entwicklungsstand eines Kindes sein. Eine ausführliche Mütter-/Väterberatung können wir derzeit nur im Einzelfall nach vorheriger Terminabsprache mit dem jeweils zuständigen Jugendarzt anbieten. Impfberatungen, auch reisemedizinische Beratungen und Impfungen, bieten wir im Rahmen unserer allgemeinen Sprechstunde an. Der Zahnmedizinische Dienst des Kreisgesundheitsamtes besucht regelmäßig alle Kindergärten und Grundschulen des Kreises und bietet dort Prophylaxemaßnahmen an. Die Ernährungsberaterin führt ebenfalls in den Grundschulen Beratungsangebote zum Thema gesunde Ernährung für Kinder durch. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Amtsärztlichen Dienst, der Infektionsschutzabteilung,den Koordinationsstellen Sucht, Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitskonferenz sowie der Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte und dem Selbsthilfebüro des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Diese Einrichtungen befinden sich alle ebenfalls im Haus. Die unterschiedlichen Fachabteilungen bieten regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren an. Terminvereinbarungen und Rückfragen werden über die Anmeldung weitergeleitet: Tel.: 02261/885305 „Elternstart NRW“ Für Eltern mit kleinen Kindern unter einem Jahr gibt es das Angebot. Kursangebote finden Sie : www.familienbildung-in-nrw.de Menüpinkt „Vor Ort“ „Starke Eltern – Starke Kinder“ Kursangebote finden Sie bei der VHS oder in den Familienzentren. Fragen Sie einfach nach. 199 Familienbildung 200 Familienberatung Familienberatung Liebe Eltern, Beratung und Hilfe „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind groß zu ziehen“, heißt es in einem afrikanischen Sprichwort. Wir stellen Ihnen im folgenden Kapitel ein ganzes Netz der Unterstützung, eine Vielzahl von Beratungs- und Hilfsangeboten für Kinder, Eltern und Familien in Gummersbach vor. Dort erhalten Sie Unterstützung und Hilfe, und zwar unbürokratisch, kostenlos, qualifiziert, individuell, vertraulich und orientiert an Ihren Anliegen und Möglichkeiten. Angebote • bei Gewalt • bei Problemen in der Familie • bei Problemen in der Ehe • bei Problemen mit der Erziehung • bei psychischen Problemen • bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens mit Kindern • bei Suchtproblemen • bei Geldproblemen • bei körperlichen und/oder geistigen Behinderungen • bei Wohnungslosigkeit • Trennungs- und Scheidungsberatung / Mediation (siehe Rubrik Alleinerziehende) • weiterführende Internetlinks und bundesweite Angebote • Vertrauliche Geburt • Elternberatung Gesundheitsamt Die meisten dieser Adressen und Telefonnummern werden Sie vielleicht niemals brauchen. Wenn Sie sich jedoch irgendwann einmal in einer schwierigen Lebenssituation befinden sollten, wünschen wir Ihnen, dass Sie eine dieser vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten für sich selbst, für Ihr Kind und für Ihre Familie nutzen können. 201 Familienberatung Beratung und Hilfe bei Gewalt Rund 25 Prozent aller Frauen in Deutschland haben bereits Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt in ihrer häuslichen Umgebung erlebt. Frauen werden getreten, geschlagen, an den Haaren gezogen, eingesperrt, verbal gedemütigt - das Spektrum ist breit. Bildung, Einkommen oder Alter sind dabei ohne Belang. Immer noch ist häusliche Gewalt die Hauptursache für Verletzungen bei Frauen. Ihr eigenes Zuhause ist der gefährlichste Ort für zahlreiche Frauen. NO Netzwerk Oberberg gegen Gewalt Hier finden Sie Hilfe Siehe Flyer auf der folgenden Seite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" 08000 116 016 www.hilfetelefon.de www.amnestyforwomen.de Das Frauenhaus Zuflucht für geschlagene und misshandelte Frauen und ihre Kinder Jede vierte Frau in Deutschland hat körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch den Partner erlebt. Betroffene Frauen und Kinder leiden körperlich, vor allem aber seelisch unter Bedrohung, Gewalt, Misshandlung – unter körperlicher wie auch psychischer Gewalt. Wenn Sie im Frauenhaus Schutz suchen wollen, rufen Sie an: 0180 / 500 55 32 Wenn Sie das Frauenhaus unterstützen wollen: Durch Einsparungen von Landesmitteln ist die immer schon enge finanzielle Situation noch prekärer geworden. Wenn Sie das Frauenhaus und damit die in Not geratenen Frauen und Kindern unterstützen wollen: sie freuen sich sehr über jede Spende! Kontonummer: 0341 0045 61 BLZ: 370 502 99 Kreissparkasse Köln Stichwort „Frauenhaus“ Gerne können Sie die Verwendung der Spende genauer bestimmen z.B. Ausstattung des Hauses, pädagogische Arbeit mit den Kindern etc. Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung! 203 Familienberatung Netzwerk Oberberg – gegen Gewalt Hier finden Sie Beratung · Wenn Sie zu Hause geschlagen werden und Hilfe benötigen:, können Sie die Polizei anrufen: Telefon 110 · Die Polizei kann anordnen,dass derjenige, der schlägt,die gemeinsame Wohnung verlässt. Der Täter muss den Schlüssel abgeben und darf für zehn Tage nicht zurückkehren.· Die Polizei achtet darauf,dass der Täter sich an dieses Verbot hält. · Wer Gewalt in der Familie erlebt, sollte schnellstmöglich Beratung suchen • zur persönlichen Stärkung • über weitere Rechte • zur finanziellen Sicherung • zum besseren Schutz Opferschutz/Polizei 02261 / 8199-880 02261 / 8199-881 Caritas Frauenhaus Oberberg 0180 / 5005532 Gleichstellungsbeauftragte: Gummersbach 02261 / 871536 Wiehl 02262 / 99-417 Waldbröl 02291 / 908115 Wipperfürth 02267 / 64505 Jugendämter: Gummersbach, Kreis 02261 / 885120 Gummersbach, Stadt 02261 / 871218 Wiehl 02262 / 99-417 Radevormwald 02195 / 6804541 Wipperfürth 02267 / 64502 nina + nico e.V., Verein zur Beratung von Frauen, Mädchen/Jungen 02261 / 24792 Hoffnung e.V., Verein gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch 0170 / 6860732 Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche, Herbstmühle,Wipperfürth 02267 / 3034 Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche Baumhof, Gummersbach 02261 / 885710 02261 / 885711 Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensfragen „Haus für alle“, Waldbröl 02291 / 4068 Katholische Ehe-Familien-Lebensberatung Gummersbach 02261 / 27724 AWO Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte Bergneustadt 02261 / 946950 Esperanza, Hilfe für Schwangere und ihre Familien, Caritas 02261 / 30640 Donum Vitae Oberberg e.V.,Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte 02261 / 816750 Gesundheitsamt, Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte 02261 / 885343 Netzwerk Oberberg - gegen Gewalt 204 Familienberatung Ambulante Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz Auch ohne Frauenhausaufenthalt wird Beratung angeboten: 0180 / 500 55 32 Caritasverband für den Oberbergischen Kreis Zielsetzung – Angebote Wenn eine Frau von ihrem Mann/Freund…misshandelt oder bedroht wird, dann ist das eine Straftat! Die Polizei kann den Misshandler für 10 Tage aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Diese Zeit kann die Frau für sich nutzen, um eine Entscheidung für ihr zukünftiges Leben zu treffen: Soll die Überlassung der Wohnung verlängert werden? Gibt es eine Chance für die Partnerschaft oder ist die endgültige Trennung unausweichlich? Was ist mit den Kindern (Sorgerecht, Unterhalt…)? Um durch diesen Dschungel an Fragen und Entscheidungen einen Weg zu finden, bietet der Caritasverband in den 10 Tagen nach dem Polizeieinsatz zwei Beratungstermine an einem neutralen Ort an, in denen die Frau erste Informationen und Unterstützung erhält, um ihr zukünftiges Leben selbstbestimmt zu gestalten. Die Beratungen sind für die Frauen kostenfrei. Kurzfristige Beratungstermine können telefonisch abgesprochen werden. Kontaktangaben Caritasverband für den Oberbergischen Kreis Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz Talstraße 1 51643 Gummersbach Telefon 0180 / 5 00 55 32 Fax 0180 / 5 00 60 19 E-Mail: frauenberatung@caritas-oberberg.de Internet: www.caritas-oberberg.de (-Menschen in Krisen) Ansprechpartner/innen Frau Maria Potthast Frau Monika Csillik Sprechzeiten - Öffnungszeiten Terminabsprachen und telefonische Beratung montags - donnerstags 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, freitags 9:00 - 12:00 Uhr 205 Familienberatung Opferschutzhilfe Polizei Kriminalprävention/Opferschutz Tel.: 02261 8199880 Kreispolizeibehörde Gummersbach Kommissariat Vorbeugung / Opferschutz und Opferhilfe Zielsetzung – Angebote • Erstberatung der Opfer von Straftaten • Vermittlung von Kontakten zu Ansprechpartnern für Soforthilfen, zur Sicherstellung von Entschädigungsansprüchen sowie Betreuung und Begleitung • Kooperation mit Trägern des Opferschutzes und der Opferentschädigung • Beschulung und Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und Beamten, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Kontakt mit Opfern häuslicher Gewalt und/oder herausragender Straftaten haben • Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen, Erzieherinnen und Erzieher, Seniorinnen und Senioren und speziellen Zielgruppen • Entwicklung von Präventionskonzepten gegen Kriminalität, insbesondere gegen Gewalt. Kontaktangaben Kreispolizeibehörde Gummersbach Direktion-Kriminalität-Kriminalkommissariat Hindenburgstraße 40 51643 Gummersbach Telefon Telefon Fax 02261 / 81 99-880 (Herr Schuh) 02261 / 81 99-881 (Herr Bonner) 02261 / 81 99-809 Internet www.polizei.nrw.de/gummersbach/ Deutscher Kinderschutzbund OV Oberberg Ansprechpartnerin Frau Edda Puhl Frau Christiane Cramer 51643 Gummersbach Tannenfeldstr. 9 Dieringhauser Str. 96 Tel.: 02261 / 2 66 57 Tel.: 02261 73707 Der Verein HennaMond e.V. ist ein eingetragener mildtätiger Verein unter Leitung von Sonja Bläser. Ziel des Vereins ist es, Mädchen, jungen Frauen und jungen Männern, die von häuslicher Gewalt, psychischer Gewalt, Zwangsverheiratung oder Ehrenmord betroffen sind, zu helfen. Tel.: 0214 311 72 95 mobil: 0172 2639593 www.hennamond-verein.de www.beende-dein-schweigen.de/türkisch 206 Familienberatung nina + nico Verein zur Beratung von Frauen, Mädchen/Jungen e.V. besonders nach Gewalterfahrungen/sexuellem Missbrauch Zielsetzung – Angebote Zweck des Vereins ist • psychosoziale Unterstützung von Mädchen/Jungen und Frauen durch Prävention und Hilfestellung besonders nach Gewalterfahrung im sexuellen Bereich; • Vermittlung von Rechtsberatung / psychotherapeutischer Beratung; • initiieren von Selbsthilfegruppen für Betroffene von sexueller Gewalt, Stalking oder ähnlichem . Der Verein arbeitet überparteilich, nicht konfessionell und parteiisch. Komm zu uns, wenn... • Du Dich allein fühlst • Du das Gefühl hast, es versteht Dich keiner • Du Dich unsicher fühlst • Du Dich selber nicht mehr leiden kannst • Du glaubst, Du seist anders als die anderen • Du Dich schuldig fühlst • Deine Schulnoten immer schlechter werden • Du mit Freunden, Geschwistern, Klassenkameraden oder Eltern nicht mehr klar kommst • Du mit dem Essen Probleme hast • Du Schwierigkeiten hast, einzuschlafen oder durchzuschlafen • Du manchmal am liebsten von Zuhause weglaufen möchtest • Du geschlagen wirst • Du Dich gegen andere schlecht wehren kannst • Du Erfahrungen mit unangenehmen Blicken und Berührungen hast • Du Angst vor Sexualität hast • Du glaubst, Du kannst an Deiner Lage wenig ändern Kontaktangaben nina + nico Kaiserstrasse 21 -27 (im Hasselhaus) 51643 Gummersbach Telefon: 02261 / 2 47 92 Handy 0160 / 94 90 66 32 E-Mail info@nina-nico.de Internet www.nina-nico.de Ansprechpersonen Dagmar Steinmann Monica Weispfennig Regina Gerwing Terminvereinbarungen telefonisch unter 0 22 61 / 2 47 92 Handy 0163 / 8 73 24 77 Notfall - Nr. 0160 / 94 90 66 32 Spenden für nina + nico können auf das Konto 196 592 BLZ 384 500 00 bei der Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt überwiesen werden 207 Familienberatung Weisser Ring Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V. Zielsetzung - Angebote Der WEISSE RING hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu helfen, die durch eine vorsätzliche Straftat (z.B. sexuelle Gewalt gegen Kinder) unverschuldet in Not geraten sind. Neben dem menschlichen Beistand und der persönlichen Betreuung nach der Tat, leistet er Hilfestellung im Umgang mit Behörden und begleitet die Opfer zu Gerichtsterminen. Der WEISSE RING stellt einen Beratungsscheck für eine kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt zur Verfügung, übernimmt ggf. weitere Anwaltskosten und unterstützt Erholungsmaßnahmen für die Betroffenen und ihre Familie. Kontaktangaben WEISSER RING Außenstelle Oberbergischer Kreis Gerhard Niggemann Weiherplatz 3 51674 Wiehl Telefon 0151 551 646 56 Internet www.weisser-ring.de Deutsches Rotes Kreuz Kinderschutzberatung Kreisverband Oberberg Ansprechpartnerin Jessica Gogos Telefon 01783249905 Augustastr. 12 51643 Gummersbach Email: kinderschutz@oberberg.drk.de Internet: www.kinderschutz-oberberg.de DRK-Kinderschutz-Beratung Zum Wohle des Kindes Es gibt viele Situationen, in denen Kinder unter Druck stehen. Oft wissen Eltern dann nicht, was zu tun ist. Oder Nachbarn, Erzieherinnen und Erzieher, Ärzte und andere besorgte Menschen bemerken die Situation. Doch was sind die richtigen Wege zum Kindeswohl? Eine allgemeingültige Lösung gibt es nicht. In dieser schwierigen Situation hilft die DRKKinderschutz-Beratung. Im gemeinsamen Gespräch wird die Situation kompetent eingeschätzt und es werden die richtigen Wege zum Wohle des Kindes gefunden. Wir kooperieren mit vielen Verbänden und Institutionen in der Region. Denn unsere Kinder sind unsere Zukunft. Ihnen eine Entwicklung zu einer starken, selbstständigen Persönlichkeit zu ermöglichen – das ist Zukunftsvorsorge. Wir beraten: * Eltern und Angehörige /* Nachbarn und besorgte Mitmenschen *Kindergärten/Einrichtungen/Institutionen /* Menschen, die beruflich mit Kindern zu tun haben Sie sind in Sorge? Sie wissen nicht weiter? Wir sind Ihre neutrale Anlaufstelle. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf Telefon 02261 4081221 oder wenden Sie sich an die Kinderschutzfachkraft im Rathaus: Herr Thomas Schulte Zi. 226A Tel.: 02261 871226 208 Familienberatung Beratungs- und Hilfsangebote bei Problemen in der Familie, Ehe, Erziehung AWO Rhein-Oberberg e.V. Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte Zielsetzung - Angebote Die Einrichtung soll Frauen, Männern und Jugendlichen helfen Probleme zu bewältigen die im Zusammenhang mit Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft auftreten können. Krisenberatung in der Schwangerschaft und bei Verdacht auf eine Schwangerschaft Schwangerschaftskonfliktberatung (Beratungsbescheinigung) Beratung nach Fehlgeburt und Totgeburt Beratung für Schwangere auch im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik Verhütungsberatung und Familienplanung Paarberatung Präventionsarbeit in z.B. Schulen Vergabe von Stiftungsmitteln aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Beratung bei der Antragstellung und der Suche nach einem geeigneten Kurhaus für Mutter-Vater-Kind-Kuren Die Beratung ist kostenlos, erfolgt unverzüglich und unterliegt der Schweigepflicht. • • • • • • • • • • Kontaktangaben AWO Rhein-Oberberg e.V. Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte Kölner Straße 173 51702 Bergneustadt Telefon 02261 / 94 69 50 E-Mail schwangerenberatung@awo-rhein-oberberg.de Internet www. awo-rhein-oberberg.de Ansprechpersonen Frau Gelfahrt Frau Chromow Frau Wirth (Kuren) Sprechzeiten - Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung Bürozeiten täglich Offene Abendsprechstunde montags von 9.00 - 12.00 Uhr von 17.00 - 20.00 Uhr Außensprechstunde Wipperfürth Freitag Vormittag nach telefonischer Anmeldung unter Telefon 02261 / 94 69 50 Außensprechstunde Nümbrecht Donnerstag Nachmittag nach telefonischer Anmeldung Telefon 02261 / 94 69 50 209 Familienberatung Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Im Baumhof Zielsetzung – Angebote Diagnostik, Beratung und Therapie bei Fragen und Problemen der Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Mit den Ratsuchenden werden individuell passende Hilfen erarbeitet. Die Mitarbeiter/innen bieten ihre fachliche Hilfe an • • • bei Erziehungs- und Entwicklungsschwierigkeiten wie: Ängste, Zwänge, Essstörungen, Schlafstörungen, Aggressivität, Hemmungen, Einnässen, Leistungsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten, Beziehungsprobleme innerhalb und außerhalb der Familie u.v.a.m. bei komplexen Problemlagen wie : sexueller Missbrauch, Vernachlässigung und Misshandlung, Probleme des Sorge- und Umgangsrechts für Jugendliche und junge Volljährige mit persönlichen Problemen und bei Schwierigkeiten mit Schule, Beruf, Freizeit, Freundeskreis, Partnerschaft, Eltern usw. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Die Angebote der Beratungsstelle sind kostenfrei. Kontaktangaben Psychologische Beratungsstelle Im Baumhof 5 51643 Gummersbach Telefon 02261 / 88-5710 und 88-5711 Fax 02261 / 88-5713 E-Mail pbs@obk.de Internet www.obk.de Sprechzeiten - Öffnungszeiten Anmeldungen zu den Öffnungszeiten des Sekretariats persönlich oder telefonisch montags - donnerstags 08.00 - 12.00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr freitags 08.00 - 12.00 Uhr Beratungstermine werden individuell vereinbart. Nach der Anmeldung erhalten die Ratsuchenden einen Termin für ein erstes ausführliches Gespräch, in dem Möglichkeiten der Hilfe und das weitere Vorgehen besprochen werden. 210 Familienberatung Diakonie Michaelshoven e.V. Haus Segenborn Hilfen für wohnungslose Frauen und Männer Zielsetzung – Angebote Sie können sich an uns wenden, wenn • Sie keine eigene Wohnung haben. • der Erhalt Ihrer Wohnung gefährdet ist. • Sie Unterstützung bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven brauchen. • Ihre Existenz nicht gesichert ist. • Sie Hilfe und Unterstützung im lebenspraktischen Bereich benötigen. • Sie Hilfestellung bei der Berufsausübung und Arbeitsaufnahme brauchen. • Sie fachlicher Unterstützung bei der Verwirklichung Ihrer persönlichen Ziele bedürfen. Arbeitsformen: • klientenzentrierte Betreuung unter Beachtung systemischer und frauenspezifischer Realitäten • soziale Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit • Tagesstrukturierende Beschäftigungsangebote Kontaktangaben Haus Segenborn Pulvermühle 1 51545 Waldbröl Telefon 02295 / 91 80–0 Fax 02295 / 91 80–80 E-Mail haus.segenborn@diakonie-michaelshoven.de Internet www.diakonie-michaelshoven.de Ansprechpersonen Frau Susanne Hahmann Herr Olaf Seibert Frau Andrea Ewald Frau Julia Lang Sprechzeiten - Öffnungszeiten Sie können uns über Haus Segenborn rund um die Uhr erreichen. In der Regel findet vor der Aufnahme ein Vorstellungs- und Informationsgespräch statt. Fachberatung für Wohnungslose Karlstr. 1 Gummersbach Tel.: 02261 96906-20 Mobil: 0173-9059715 211 Familienberatung donum vitae Oberberg e.V Beratungsstelle für Schwangere und ihre Familien sowie Frauen im Schwangerschaftskonflikt Zielsetzung – Angebote • Schwangerschaftskonfliktberatung (mit Ausstellung des gesetzlich geforderten Beratungsscheins) • Allgemeine Schwangerenberatung (Mittelvergabe Bundesstiftung „Mutter und Kind“) • psychosoziale Beratung vor, während, nach Schwangerschaft • sexualpädagogische Prävention Wir beraten, informieren, vermitteln Hilfe, unterstützen und begleiten bei psychosozialen Problemen in und mit der Schwangerschaft; im Schwangerschaftskonflikt; bei Problemen nach Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt, Totgeburt; Verhütung und Familienplanung; Fragen zu gesetzlichen Leistungen und finanziellen Hilfen; Fragen zu Sexualität; Fragen zu Vergabe der Mittel aus der Stiftung „Mutter und Kind“; sexualpädagogische Prävention. Die Beratung ist kostenlos, unabhängig von Konfession oder Staatsangehörigkeit, unterliegt der Schweigepflicht und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Kontaktangaben donum vitae Oberberg e.V. Beratungsstelle für Schwangere und ihre Familien sowie Frauen im Schwangerschaftskonflikt Gummersbacher Straße 17 51645 Gummersbach Telefon 02261 / 81 67 50 Fax 02261 / 81 67 52 E-Mail gummersbach@donumvitae.org Internet www.donumvitae.de Ansprechpersonen Frau Elsbeth Joos: (Beraterinnen) Frau Heike Runow (Verwaltung) Sprechzeiten - Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung, auch nachmittags möglich Bürozeiten: montags - donnerstags 08.30 - 12.30 Uhr freitags 08.30 - 11.45 Uhr Außensprechstunde Waldbröl Dienstagvormittag nach telefonischer Voranmeldung unter 02261 / 81 67 50 212 Familienberatung esperanza Schwangerschaftsberatungsstelle Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V. Zielsetzung - Angebote In der Schwangerschaftsberatungsstelle esperanza bieten wir Ihnen individuelle Beratung vor, während und nach der Schwangerschaft an. Egal in welcher Lebenssituation Sie sind, unser Beratungs- und Hilfsangebot richtet sich an alle Frauen und Männer. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Unsere Schwerpunkte nach dem systemischen Beratungsansatz sind: • Hilfestellung bei Konflikten, die durch die Schwangerschaft ausgelöst wurden • Klärung bei Partnerschafts- und Eheproblemen • Bewältigung von Trauerprozessen nach Fehl- und Totgeburten und nach Abbruch • Fragen zur Familienplanung und zur vorgeburtlichen Diagnostik (wie Triple-Test; Fruchtwasseruntersuchung, etc.) • Fragen bei zu erwartender Behinderung des Kindes • Fragen bei finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten Weitere Angebote von esperanza: • Begleitung von Ratsuchenden mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr, besonders bei minderjährigen Schwangeren und allein Erziehenden • Prävention im Rahmen von ergänzender Sexualpädagogik in Schulen, Kirchengemeinden, Jugendgruppen • Vernetzung von Vermittlungen zu bestehenden Einrichtungen (Frauenhaus, MutterKind-Wohnen, etc.) • „esperanza-cafe“ in Gummersbach, Treff für allein Erziehende • „esperanza-Wiege“ in Gummersbach, Treff für Mütter/Väter mit ihrem Kind im 1. Lebensjahr • "cafe-mammamia" in Wipperfürth im Haus der Familie, Treff für jugendliche Mütter mit ihren Kindern • Väterberatung Ansprechpartnerin :Frau Elfi Jungbluth, Leiterin Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V.Schwangerschaftsberatungsstelle esperanza 51643 Gummersbach Talstraße 1 Telefon 02261 / 3 06-0 Zentrale oder 02261 / 3 06-41, 3 06-42 Fax 02261 / 3 06-74 E-Mail: elfi-jungbluth@caritas-oberberg.de Internet www.esperanza-online.de Väterbratung: 02261 / 3 06-140 Esperanza Sprechzeiten - Öffnungszeiten Termine nach telefonischer Vereinbarung in Gummersbach Montag – Donnerstag 9.00 - 15.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr offene Sprechstunde Das Informationsportal für Väter: www.vaeter.nrw.de 213 Familienberatung Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Zielsetzung - Angebote Ob wir allein leben oder in einer Partnerschaft, immer wieder stoßen wir an unsere Grenzen, geraten in Krisen und Konfliktsituationen. Dies belastet und bedeutet zugleich oft auch eine Chance zur Neuorientierung. Wenn eigene Bemühungen nicht ausreichen, kann das persönliche Gespräch in einer vertrauensvollen Atmosphäre weiterhelfen. Wir beraten Erwachsene, einzelne und Paare in den verschiedensten Lebens-, Familienund Partnerschaftsfragen. Unsere Beratungsstelle können Sie unabhängig von Ihrer Weltanschauung, Religionsoder Konfessionszugehörigkeit in Anspruch nehmen. Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Kontaktangaben Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Hömerichstraße 7 51643 Gummersbach Telefon 02261 / 27724 Fax 02261 / 40 57 42 mit Außenstelle in Wipperfürth Mail: info@efl-gummersbach.de www.efl-gummersbach.de onlineanmeldung.efl-gummersbach.de Onlineberatung: www.onlineberatung-efl.de Sprechzeiten - Öffnungszeiten Telefonische Terminvereinbarung über das Sekretariat montags, dienstags, mittwochs 08.00 – 11.30 Uhr donnerstags 15.00 – 17.30 Uhr freitags 08.00 – 11.30 Uhr Auch über Anrufbeantworter. Wir rufen baldmöglichst zurück. Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis Der Landrat Gesundheitsamt Am Wiedenhof 1 - 3 51643 Gummersbach Telefon 02261 / 88-5357 (Auskunft) Fax 02261 / 88972-7253 E-Mail: amt53@obk.de Internet www.obk.de Ansprechpersonen Ärztlicher Dienst Telefon 02261 / 88-5305 Soziale Dienste / Schwangerschaftskonfliktberatung Telefon 02261 / 88-5333 Sprechzeiten - Öffnungszeiten montags – freitags 08.00 - 12.00 Uhr montags – donnerstags 13.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung 214 Familienberatung Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis Der Landrat – Ärztlicher Dienst - Soziale Dienste - Schwangerschaftskonfliktberatung Zielsetzung – Angebote Ärztliche Hilfestellung bei Verdacht auf Gewalt Beratung und Unterstützung gegen Gewalt in der Familie Beratung für Schwangere / Schwangerschaftskonfliktberatung, Verhütungsberatung und Familienplanung, Finanzielle Hilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Kontaktangaben Oberbergischer Kreis Der Landrat Gesundheitsamt Am Wiedenhof 1 - 3 51643 Gummersbach Telefon 02261 / 88-5357 (Auskunft) Fax 02261 / 88972-7253 E-Mail amt53@obk.de Internet www.obk.de Ansprechpersonen Ärztlicher Dienst Telefon 02261 / 88-5305 Soziale Dienste / Schwangerschaftskonfliktberatung Telefon 02261 / 88-5333 Frau Großhans 02261 / 885343 Sprechzeiten - Öffnungszeiten montags - freitags 08.00 - 12.00 Uhr montags - donnerstags 13.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Hinweis: Beim Gesundheitsamt (Frau Gräwe) erhalten Sie die Broschüre: „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ Selbsthilfebüro im Erdgeschoss des Kreisgesundheitsamts Tel.: 02261 816807 215 Familienberatung Sucht- und Drogenberatung Suchtnotruf : 0221 19700 Alkoholismus Eine Familienkrankheit AA eine Chance Al-Anon für Angehörige und Freunde von Alkoholikern Tel.: 02261 978597 Treffen : La-Roche-Sur-Yon-Str. 5 (Saftladen) www.anonyme-alkoholiker.de www.al-anon.de www.aa-oberberg.de Anonyme Spieler Selbsthilfegruppe La-Roche-Sur-Yon-Str. 5 (Saftladen) 51641 Gummersbach Tel. Selbsthilfebüro (0 22 61) 81 68 07 Caritas-Suchthilfe / Sucht- und Drogenberatung Suchtberatung für Migranten / Migrantinnen Talstraße. 1 51643 Gummersbach Tel.: 02261 30662 Handy: 01607077591 Öffnungszeiten: Mo.- Do. 8.00- 16.30 Uhr Fr. 8.00- 15.00 Uhr und abends nach telefonischer Vereinbarung Offene Sprechzeiten Gummersbach: Dienstag 10.00- 15.00 Uhr Soziale Dienste Oberberg Sucht- und Drogenberatung Moltkestraße 32 Tel.: 0 22 61 / 88 53 33 Suchtmedizinische offene Sprechstunde in Marienheide Tel.: 02264 246810 Sonstige Beratungen / Hilfen Koordinatorin für Gesundheitserziehung und -förderung beim Schulamt für den Oberbergischen Kreis Zielsetzung -Angebote Die Koordinatorin arbeitet schulformübergreifend als Koordinatorin für Gesundheitserziehung und -förderung am Schulamt des Oberbergischen Kreises. Kinder leben in Schulen; suchen sie Hilfe, bieten sich in der „Gesunden Schule“ Sprechanlässe, Vermittlung und Begleitung. Die ausgebildeten Beratungslehrer/innen und Frau Bleicker stehen als Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Kontaktangaben Konrad-Adenauer-Hauptschule 51688 Wipperfürth Mühlenberg 1 Frau Ulrike Bleicker Telefon 02267 / 8 87 30 Schulamt für den Oberbergischen Kreis 51643 Gummersbach Am Wiedenhof 15 Telefon 02261 / 88-4028 E-Mail amt40@obk.de Internet www.obk.de 216 Familienberatung Selbsthilfe-Büro Gummersbach (Selbsthilfekontaktstelle Bergisches Land) Selbsthilfe bedeutet: Menschen nutzen ihr Potential, eigenverantwortlich und selbstbestimmt mit ihrer Lebenssituation umzugehen. Probleme erkennen: Immer mehr Menschen mit gesundheitlichen, sozialen oder seelischen Schwierigkeiten nutzen die Chance, sich mit Gleichbetroffenen in einer Selbsthilfegruppe zusammenzuschließen. Gemeinsamkeiten entdecken: Im Zentrum der Selbsthilfegruppenarbeit steht das gemeinsame Gespräch über belastende Lebenssituationen. Es geht um wechselseitige Unterstützung, um "Zuhören", um den Abbau von Ängsten, um die Entwicklung von neuem Lebensmut... Wege finden: Die Mitglieder suchen nach gemeinsamen Lösungen, um somit die eigenen Lebensumstände zu verbessern. www.selbsthilfe-bergisches-land.de Kontaktangaben Paritätischer Wohlfahrtsverband Am Wiedenhof 1-3 51643 Gummersbach Ansprechpartnerinnen: Frau Sabine Simon-Ostbomk und Frau Renate Reccius Tel.: (0 22 61) 81 68 07 Fax: (0 22 61) 81 68 12 eMail: selbsthilfe-gm@paritaet-nrw.org Persönliche Beratung nach Terminabsprache Die Beratung ist kostenlos und vertraulich Das Gleiche gilt für die Telefonberatung Sprechen tut gut...ein Gespräch macht Mut... Müttertelefon 0800 3332111 jeden Tag zwischen 20.00 -22.00 h Die Nummer gegen Kummer – Elterntelefon 0800-1110550 www.elterntelefon.de Die Nummer gegen Kummer – Kinder und Jugendtelefon 0800-1110333 www.kinderundjugendtelefon.de Telefonseelsorge Evangelische Telefonseelsorge Oberberg 0800 111 0 111 (gebührenfrei) 217 Familienberatung Schuldnerberatung / en in Gummersbach Viele Familien geraten – oft unverschuldet – in die Schuldenfalle. Hilfe gibt es bei den Schuldnerberatungsstellen vor Ort. Bei existenzbedrohenden Umständen bieten Ihnen die meisten Beratungsstellen das erste Beratungsgespräch ohne lange Wartezeiten an. Existenzbedrohende Umstände sind beispielsweise Mietrückstände, Stromnachzahlungen, Kontenpfändungen, Ankündigungen von Inkassobüros oder Gerichtsvollziehern. Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet www.meine-schulden.de Caritasverband Oberberg e. V. 51643 Gummersbach Talstr. 1 Tel: 02261/306-51 und -53 Mail: schuldnerberatung@caritas-oberberg.de www.caritas-oberberg.de Arbeiterwohlfahrt 51766 Engelskirchen 51702 Bergneustadt Hüttenstr. 25 Kölnerstr. 173 Diakonisches Werk 51545 Waldbröl Vennstr. 13a Tel.: 02263 952787 Tel.: 02261 946950 Tel.: 02291 808716 AIDS-Beratung „Es ist keine Schande, AIDS zu haben, aber es ist eine Schande, nichts über AIDS zu wissen.“ Kurzinfo: HIV Infektion durch Geschlechtsverkehr: Kondome schützen! Nach einem Ansteckungsverdacht sollte immer sofort ein Arzt aufgesucht werden, der über mögliche Maßnahmen informiert und diese auch einleiten kann. Kurzinfo:HIV Infektion : Übertragung Mutter/Kind Die Infektionswahrscheinlichkeit von der unbehandelten Mutter auf das Kind während der natürlichen Geburt wird, je nach Studie, mit zehn bis vierzig Prozent angegeben. Die Wahrscheinlichkeit solch einer Übertragung während und nach der Geburt lässt sich durch medikamentöse Therapie der Mutter in der Schwangerschaft, Kaiserschnitt und Verzicht aufs Stillen auf unter zwei Prozent senken. Gesundheitsamt 51643 Gummersbach Am Wiedenhof 1–3 Tel.: 02261 885318 Aids-Hilfe Oberbergischer Kreis e.V. 51645 Gummersbach Martinstr. 1 Tel.: 02261 549861 www.aidshilfe-oberberg.de Spendenkonto: BLZ 38450000 Kontonummer 197087 Senioren- und Pflegeberatung Rathaus Herr Ganter Tel.: 87-1548 Zi 48 Frau Stroetmann Tel.: 87-1547 Zi 47 218 Familienberatung Behindertenhilfe Bund Deutscher Hirnbeschädigter Kreisverband Oberberg Ursula Haas Vollmerhauser Straße 31, Gummersbach 0 22 61/7 68 65 Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (RaBe) Frau Heide Berwing Dörnerstr. 4 51674 Wiehl 0 22 62/9 36 45 Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland e.V. Steinenbrück, Hömerichstr. 30, Gummersbach 0 22 61/2 60 64 Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH Marktstraße 12, Gummersbach 0 22 61/2 12 14 Hinweis: Den Ratgeber für Menschen mit Behinderung erhalten Sie kostenlos bei Frau Graewe im Kreisgesundheitsamt. Der Ratgeber zum Thema Behinderung gibt umfassend Auskunft über alle Leistungen und Hilfestellungen, auf die Menschen mit Behinderung Anspruch haben, von der Vorsorge und Früherkennung über die Schul- und Berufsausbildung und Berufsförderung bis zu steuerlichen Erleichterungen. In Auszügen sind auch die entsprechenden Gesetzestexte enthalten. www.bmas.de/portal/10386/ratgeber__fuer__behinderte__menschen.html KoKoBe Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung Am Verkehrskreuz 16-18 Telefon: 02262/718450 Email: kokobe@hbw-wiehl.de Hilfe für Eltern bei grenzüberschreitender Kindesentführung Seit dem 1. Januar 2012 gibt es in Deutschland eine zentrale Hilfseinrichtung zur Lösung grenzüberschreitender Fälle von Kindesentführung. Die Anlaufstelle ist beim Internationalen Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge in Berlin angesiedelt. Kontakt: Die Beratungsstelle ist im Internet unter www.zank.de zu erreichen. 219 Familienberatung Bundesweite Angebote Beratungsstellen und weiterführende Internetlinks www.bke.de Bundeskonferenz für Erziehungsberatung mit Informationen und Adressen der Erziehungsberatungsstellen in Deutschland und einem eigenen Online-Beratungsangebot www.bke-elternberatung.de Online Beratung für Eltern www.bke-jugendberatung.de Online-Beratung für Jugendliche www.dajeb.de Bundesweites Adressenverzeichnis von Beratungsstellen www.schulpsychologie.de Informationen und Hinweise für Eltern, Kinder, Jugendliche und Lehrer zu Fragen des Lernens, des Lernverhaltens und zu sozialen Fragen in der Schule. www.partnerschule.de Informationen zum Thema Partnerschaft und Ehe, auch Literaturhinweise www.kinderschutzbund.de Informationen und Adressen zur Beratung bei Kinder- und Jugendschutzfragen, sowie allgemeine Erziehungsberatung www.kinderschutz-zentren.de Hier besteht auch die Möglichkeit der Online Beratung für Kinder und Jugendliche www.youngavenue.de Online Beratung für Kinder und Jugendliche der Kinderschutz-Zentren des Kinderschutzbundes www.kummernetz.de Informationen und Hinweise rund um Erziehungsfragen (insbesondere auch Online Beratung für Jugendliche) www.kidnet.de Viele Themen und Hinweise für Eltern mit Kindern bis 9 Jahre www.familienhandbuch.de Beiträge zur Erziehungs- und Familienfragen www.helpmails.de Online-Beratungsangebot für Jugendliche der Jugend- und Familienberatungsstellen in Mannheim 220 Familienberatung Bundesweite Angebote Beratungsstellen und weiterführende Internetlinks www.das-beratungsnetz.de Beratungsstellen Informationen und Online Beratung verschiedener www.kids-hotline.de Online Beratung Kinder- und Jugendschutz www.vitawo.de Beratungsangebote der Arbeiterwohlfahrt für Familien www.dpwv-online.de Beratungsangebote des Paritätischen Wohlfahrtsverbands www.kidkit.de Beratung für Kinder suchtkranker Eltern www.lvr.de Informationen des Landschaftsverbandes Rheinland zu den Bereichen Soziales / Jugend / Gesundheit / Schulen / Kultur In der Rubrik Gesundheit > Psychiatrische Kliniken > Viersen > Wege zur Entwicklung finden sich Informationen über Kinder-und jugendtherapeutische Themen www.crossbot.de Die Suchmaschine der Kirchen mit vielen Verlinkungen zu Seelsorge und Beratung www.chatseelsorge.de Das Internetangebot der evangelischen Kirche www.mediendienst-integration.de Informations-Plattform für Medienschaffende Vertrauliche Geburt Vertrauliche Geburt bedeutet: Sie können Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. www.geburt-vertraulich.de Hilfetelefon: 0800-4040020 Bitte wenden Sie sich an eine der Schwangerenberatungsstelle, die zur „Vertraulichen Geburt“ hinzugezogen werden müssen. Schwangerschaftsberatungsstelle Kreis Schwangerschaftsberatungsstelle AWO Schwangerschaftsberatungsstelle donum vitae Schwangerschaftsberatungsstelle esperanza 02261 / 885343 02261 / 946950 02261 / 81 67 50 02261 / 306-0 (Zentrale) Dort bekommen Sie auch weitere Informationen 221 Familienberatung Elternberatung des Gesundheitsdienstes für Kinder und Jugendlichen Offene Eltern-Sprechstunde im Gesundheitsamt Gummersbach jeden Mittwoch 9.00 bis 11.00 Uhr Am Wiedenhof 1-3 (außer in den Schulferien) Ziel: Mit unserem Beratungs- und Hilfeangebot wollen wir Eltern unterstützen und ihnen dabei helfen, für die gesundheitliche Entwicklung ihrer Kinder bestmöglich zu sorgen. Unser Ziel ist es, die persönliche Eigenverantwortlichkeit zu fördern. Wer wir sind: Wir sind ein Team aus Ärztinnen und ArztassistentInnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes für den Oberbergischen Kreis. Unsere Aufgabe ist neben der medizinischen Beratung auch die Beratung und Hilfestellung bei Fragen der Zuständigkeit von Behörden, bis hin zu Vermittlung oder Einleitung konkreter Hilfemaßnahmen. Versorgen, Vermitteln, Vernetzen ist unsere vorrangige Aufgabe! Wir beraten umfassend zu folgenden Bereichen: ● Früh- und Risikogeburt ● Bedeutung der Vorsorgeuntersuchungen ● Bedeutung von Impfungen ● Fragen zur allgemeinen Entwicklungs-Koordinierung von Hilfemaßnahmen ● Ernährungsfragen -Stillen – Flaschennahrung – Beikost – spezielle Nahrung ● Ernährungsstörungen ● Pflege des Kindes / Pflegeprobleme ● Umfeld des Kindes zur Vermeidung von Kinderunfällen Wir bieten diese Hilfe allen Eltern mit Beratungsbedarf und Kindern im Alter von 0 – 5 Jahren Die Sprechstunde ist kostenlos, eine Überweisung wird nicht benötigt. Eltern, die sich in einer der folgenden Krisensituationen befinden, sind ausdrücklich willkommen: ● Soziale Problematiken ● Minderjährige Eltern ● Eltern von Früh-, Risiko-, Mehrlingsgeburten ● Familien mit Behindertenproblematik ● Eltern mit psychischen Erkrankungen und/oder Suchtproblematik Elternsprechstunde des Gesundheitsamtes Tel. 02261 885305 E-Mail : amt53@obk.de 222 Kommunales Kommunales Liebe Eltern, Im Kapitel „Kommunales“ möchten wir Ihnen die Angebote unserer Stadt vorstellen: Wir beginnen mit der Bürger-, Kinder-, und Jugendsprechstunde des Bürgermeisters, informieren Sie über die sichere Kinderbetreuung in den Ferien, die Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit, das Quartiersmanagement Bernberg und über mögliche städtische Ermäßigungen für Menschen mit geringem Einkommen. Außerdem erhalten Sie eine Liste der Kirchen, Pfarrämter und religiösen Gemeinschaften, sowie der Landmannschaften und Vertriebenenvereinigungen. Unsere Stadt Gummersbach zählt über 70 Sportvereine, diese finden Sie auch in diesem Kapitel. Vielleicht ist ja was für Sie dabei? Für unsere Jugendlichen gibt es im Folgenden eine Auflistung verschiedenster Treffpunkte, Jugendzentren und –einrichtungen und die Kontaktdaten der Jugendschutzfachkraft. Weitere Angebote für Jugendliche, u.a. bezüglich schulischer und beruflicher Fortbildung, finden Sie in den Kapiteln „Kinderbetreuung“ und „Familienbildung“. Wußten Sie dass Sie kostenlos einen Windelcontainer nutzen können? Die Standorte finden Sie hier. Für unsere ausländischen Mitbewohner/Innen haben wir am Ende dieses Kapitels spezielle Informationen über Sprachentwicklung und Staatsangehörigkeit des Kindes, Beratungsstellen sowie die Adresse des Ausländeramts und Informationen über Ausländerangelegenheiten wie z.B. Aufenthaltsgenehmigung, Integrationsfachkraft, Einbürgerungsantrag zusammengestellt. Dieses Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach bietet Ihnen viele – hoffentlich hilfreiche – Informationen. Für Vollständigkeit und Aktualität können wir trotz all unserer Bemühungen leider nicht garantieren. Wir sind aber dankbar für Ihre Anregungen, weiteren Informationen und Aktualisierungen. Ansprechpartnerinnen Frau Müller und Frau Langlotz Sekretariat des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales Tel.: 02261 871218 E-mail: familienhebamme@gummersbach.de www.gummersbach.de 223 Kommunales Bürgersprechstunde Einmal im Monat nimmt Bürgermeister Frank Helmenstein sich Zeit, um sich den Fragen und Problemen, die die Bürgerinnen und Bürger haben und die sich auf das städtische Geschehen beziehen, zu stellen. Zur Koordination und Vorbereitung dieses Termins ist es allerdings erforderlich, die Fragen, Anregungen und Hinweise vorher schriftlich unter dem Stichwort „Bürgersprechstunde“ mitzuteilen. per Brief (Stadt Gummersbach, Beschwerdemanagement, 51643 Gummersbach), Fax: 02261/87-6138 oder per Email: beate.menzl@stadt-gummersbach.de Bei Rückfragen steht Ihnen Beate Menzl auch unter Tel. 87-1132 zur Verfügung. Kinder-/Jugendlichensprechstunde Bürgermeister Frank Helmenstein hat nicht nur für die Probleme der Erwachsenen ein offenes Ohr. Vier Mal im Jahr können die Kids Dinge, die aus ihrer Sicht in der Stadt im Argen liegen, vortragen. Dabei kann alles vorgebracht werden, was den Kindern und Jugendlichen „unter den Nägeln“ brennt. Natürlich müssen sich aber die Anfragen auf das Aufgabengebiet der Stadt beziehen, denn nur dann kann der Bürgermeister auch wirklich helfen. Die Fragen, Anregungen und Hinweise sind anzumelden. Dies kann per Brief (Stadt Gummersbach, Beschwerdemanagement, 51643 Gummersbach) oder per Fax: 02261/87-6138 oder per Email: Beate.Menzl@stadt-gummersbach.de oder telefonisch 87-1132 unter dem Sichtwort „Kinder-/Jugendlichensprechstunde“ erfolgen. 225 Kommunales Sichere Kinderbetreuung in den Ferien Das Stadtjugendamt bietet für alle berufstätigen Eltern oder Alleinerziehenden aus dem Gummersbacher Stadtbereich für ihr Kind/ihre Kinder eine gesicherte Kinderbetreuung in den Oster-, Sommer- und Herbstferien an. Angemerkt sei, dass die Betreuung in den Sommerferien in den ersten drei Wochen stattfindet. Die restlichen drei Ferienwochen werden mit Einzelangeboten, den so genannten Stadtteilferienspielen abgedeckt. Hierzu gibt es jedes Jahr vier Wochen vor Beginn der Sommerferien ein kleines Heftchen, in welchem alle Angebote mit Anmeldeadressen aufgeführt sind. Die sichere Kinderbetreuung in den ersten drei Ferienwochen teilt sich auf in die KidsWorld für Kinder von 6 – 8 Jahren und die Teens-World für die Kinder von 9 – 12 Jahren. Die Betreuungswoche kostet z. Zt pro Kind und mit Frühstück 50,00 Euro und ohne Frühstück 45,00 Euro. Bei einer Buchung mit Frühstück beginnt der Tag im Alten- und Jugendzentrum Bernberg, Dümmlinghauser Str. 41, 51647 Gummersbach, bereits um 7.45 Uhr und ohne Frühstück geht es um 9.00 Uhr los. Abgeholt werden kann das Kind dann um 17.00 Uhr. Es ist wichtig, dass die Betreuungszeiten eingehalten werden, um den Ablauf des Angebotes nicht zu unterbrechen. Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind über das Internet anmelden, da die Angebote ab Anfang Februar des laufenden Jahres im Internet stehen. Selbstverständlich ist auch eine persönliche Anmeldung im Stadtjugendamt möglich. Für Kinder, die die Offene Ganztagsschule (OGS) besuchen, gilt ein anderer Preis und auch ein anderes Anmeldeverfahren, da diese Kinder einen Anspruch auf einen Platz in der sicheren Kinderbetreuung haben. Für ein OGS-Kind kostet die Woche zwischen 8,00 Euro und 10,00 Euro, je nach Anzahl der Wochentage. Die Betreuerinnen der OGS-Kinder erhalten vorab die Anmeldeformulare für die Ferien des gesamten Jahres und verteilen diese an die Kinder. Bis zu einem bestimmten Stichtag sind diese Anmeldeformulare ausgefüllt mit dem Essensgeld an die Betreuer/Innnen zurückzugeben, die diese gesammelt an das Jugendamt weiterleiten. Wichtig ist zu wissen, dass eine verspätete Abgabe der Anmeldungen keine Platzgarantie mehr gewährleisten kann. Des Weiteren bietet das Stadtjugendamt noch einige Specials an, wie z. B. das Internationale Zirkusbegegnungscamp, den Weltkindertag im Innenstadtbereich von Gummersbach, die JuLeiCa-Schulung für jugendliche Helfer oder aber Ferienfahrten für Kinder und Jugendliche im In- sowie Ausland an. Im Internet kann man sich unter www.gummersbach.de, Rubrik „Leben in Gummersbach“, Jugend und Familie immer informieren, was es Neues an Angeboten gibt. Für alle Veranstaltungen ist die Ansprechpartnerin: Beate Reichau-Leschnik, Tel. 02261/87-1535, e-mail: Beate.Reichau-Leschnik@stadt-gummersbach.de Anmeldungen erfolgen bei: Christa Müller / Angelika Langlotz, Sekretariat, Tel. 02261/87-1535 e-mail:christa.Mueller@gummersbach.de e-mail: Angelika.Langlotz@stadt-gummersbach.de 226 Kommunales Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit Mit Einrichtung des städtischen Jugendamtes im Jahre 1998 wurden in vier Gummersbacher Stadtteilen die so genannten „Stadtteilkonferenzen“ konstituiert. In diesen Stadtteilkonferenzen werden alle, die direkt im Bereich der Jugendhilfe tätig sind, wie z.B. Jugendvereine oder -verbände, Schulen oder andere Institutionen, genauso beteiligt, wie an Jugendhilfe interessierte Bürger, die im Stadtteil wohnen. Ziel der Konferenz ist es, die vorhandenen Kapazitäten der Jugendhilfe innerhalb eines Stadtteils zu bündeln, um über eine verstärkte Zusammenarbeit die stadtteilspezifischen Probleme der Kinder und Jugendlichen besser bearbeiten zu können. Als wünschenswertes Ergebnis soll dann letztendlich die Verbesserung der Lebensqualität der im Stadtteil lebenden Menschen stehen. Ansprechpartnerin: Beate Reichau-Leschnik, Tel. 02261/87-1535 e-mail: Beate.Reichau-Leschnik@stadt-gummersbach.de Protokolle der Stadtteilkonferenzen können Sie auf der Internetseite der Stadt Gummersbach www.gummersbach.de nachlesen. Quartiersmanagement Bernberg Seit dem 01. Oktober 2009 gibt es für den Stadtteil Bernberg einen Quartiersmanager, der in Bernberg, Zaunkönigsteg 4 sein Büro hat. Der Quartiersmanager hat die Aufgabe als Ansprechpartner für die Bewohner/ Bewohnerinnen im Stadtteil da zu sein. Dabei können die Themen reichen von Beratung bei Amtsangelegenheiten, Bewerbungshilfe, Wohnungssuche, bis zur Planung von gemeinsamen Projekten im und für den Stadtteil Bernberg. Ansprechpartner Adam Wesolek Tel.: 0179 7568676 Zaunkönigsteg 4 Gummersbach-Bernberg Bürozeiten: Mo + Mi 10.00 – 12.00 Uhr Di + Do 15.00 – 17.00 Uhr oder nach persönlicher Absprache Beate Reichau-Leschnik, Rathaus EG Zimmer 35 Tel.: 87-1535 Tel. 02261/87-1535 227 Kommunales Ermäßigungen in der Stadt Gummersbach bei Vorlage entsprechender Ausweise bzw. Nachweise Einen Oberberg Pass erhalten • Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) bewilligt vom Jobcenter (ARGE) Wird ein Zuschlag nach § 24 SGB II gezahlt, besteht der Anspruch nur, wenn der Zuschlag 10% der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II nicht übersteigt. • Empfänger von laufenden Sozialhilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bewilligt von den Sozialämtern der Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis. Wo beantrage ich den Oberberg Pass? Der Antrag auf Ausstellung eines Oberberg Passes wird nach einheitlichem Muster bei den örtlich für die Leistungen zuständigen Stellen gestellt: Bitte sprechen Sie hierauf Ihren/Ihre Sachbearbeiter/in an. Theater Den ermäßigten Kartenpreis (knapp 50%) erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte (100%), Grundwehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II. Ausnahme ist das Theater für Kinder, bei dem der Kartenpreis schon um 50% niedriger ist. Stadtbücherei Leseausweis für Schüler und Studenten 5 € statt 10 €, für eine komplette Familie 15 €. Volkshochschule Eine Ermäßigung um 50% des Entgeltes für Kurse und Seminare erhalten Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Bafög und Asylbewerberleistungen. Bildungsschecks werden eingelöst. Musikschule 20% Ermäßigung ab dem 3. Kind und für jedes weitere. Sozial schwache Familien können einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Nach individueller Prüfung können sie dann auch 20% Ermäßigung erhalten. Gumbala Ermäßigte Preise um 1,50 € im Badeland, um 1 € in der Sauna incl. Badewelt) gelten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und für Behinderte ab 80 % Erwerbsminderung. Kinder bis zum 3. Lebensjahr haben freien Eintritt. BürgerService Personalausweis, Meldebescheinigung, Beglaubigungen, Führungszeugnis kostenlos für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld-II-Bezieher, nach Vorlage eines aktuellen Bescheides und dem Oberberg-Pass. 229 Kommunales OVAG / VRS Reduzierte Tickets für Auszubildende/Schüler, Juniorticket für alle unter 21 Jahren, Aktiv60Ticket für Personen ab 60 Jahre, Kinder bis einschl. 5 Jahre kostenlos, 6 -14 Jahre Kindertarif VfL Gummersbach Ermäßigung um 5 € auf den jeweiligen Ticket-Preis für Schüler, Studenten, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Schwerbehinderte ab 50%, Auszubildende, Wehr- und Zivil-dienstleistende und Senioren ab 65 GEZ Von den Rundfunkgebühren werden auf Antrag Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, BAFöG und Berufsausbildungsbeihilfe sowie Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit dem Merkzeichen RF befreit. www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/gez-befreiung.html Wohnberechtigungsschein Die Kosten für den Wohnberechtigungsschein betragen grundsätzlich nur 5,- € und können nach der Einkommensberechnung noch auf 2,50 € reduziert werden. Parken Für die ersten 30 Minuten fallen keine Parkgebühren an (für alle). Wichtig ! Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Verkaufs- bzw. Ausgabestellen, sowie auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises unter „www.obk.de“. Die Liste muss nicht abschließend sein. Fragen Sie nach Ermäßigungen ! Fairtrade-Stadt Gummersbach detaillierte Infos entnehmen Sie bitte 230 www.gummersbach.de/de/fairtrade/ Kommunales Kirchen/Pfarrämter/Religiöse Gemeinschaften Evangelische Kirchen Ev. Kirchenkreis An der Agger Kreiskirchenamt: Auf der Brück 46, 51645 Gummersbach 02261/7009-0 Ev. Kirchengemeinde Derschlag Gemeindebüro: Kirchweg 35, 51645 Gummersbach 02261/51965 Gemeinsames Pastorales Amt: Pfarrer Ulrich Kräuter u. Pfarrerin Gabriele Kräuter Kirchweg 37, 51645 Gummersbach 02261/815698 Gemeindereferent Michael Kunz Lindenstraße 34, 51645 Gummersbach 02261/56239 Ev. Kirchengemeinde Dieringhausen-Vollmerhausen-Niederseßmar Gemeindebüro: Dieringhauser Str. 41, 51645 Gummersbach 02261/979194 Pfarrer Aurel Everling Dieringhauser Straße 41, 51645 Gummersbach 02261/790763 Pfarrer Hermann Bednarek Kapellenstraße 21, 51645 Gummersbach 02261/979108 Ev. Kirchengemeinde Gummersbach Gemeindeamt: Von-Steinen-Straße 2, 51643 Gummersbach 02261/22133 Pfarrer Uwe Selbach Fasanenweg 33, 51643 Gummersbach 02261/52665 Pfarrer Helmut Krüger An der Vosswiese 37, 51643 Gummersbach 02261/22164 231 Kommunales Pfarrer Allan Grave Pasteurstraße 18, 51643 Gummersbach 02261/28145 Pfarrerin Edelinde Koch-Hein Von-Steinen-Straße 2, 51643 Gummersbach 02261/22133 Ev. Kirchengemeinde Hülsenbusch Gemeindebüro: Otto-Gebühr-Platz 2, 51647 Gummersbach 02261/22277 Pfarrer Gisbert von Spankeren Heinrich-Krapoth-Straße 2a, 51647 Gummersbach 02261/23935 Ev. Kirchengemeinde Lieberhausen Pfarrer Manfred Kapala, Homertstraße 5, 51647 Gummersbach 02354/2031 Katholische Kirchen Verband der Kath. Kirchengemeinden im Oberbergischen Kreis Hömerichstraße 7, 51643 Gummersbach 02261/40570 St. Elisabeth (Derschlag) Heerstraße 6, 51645 Gummersbach 02261/51221 Herz Jesu (Dieringhausen) Dieringhauser Straße 111, 51645 Gummersbach 02261/77712 St. Franziskus (Gummersbach) Moltkestraße 4, 51643 Gummersbach 02261/22197 St. Maria vom Frieden (Niederseßmar) Friedrichstaler Straße 22, 51645 Gummersbach 02261/75122 232 Kommunales Freikirchen Freie evangelische Gemeinde Gummersbach Seßmarstraße 45, 51643 Gummersbach 02261/5013737 Freie evangelische Gemeinde Dieringhausen Zur Aggerhalle 13b, 51645 Gummersbach 02261/75736 Ev.-freik. Gemeinde Derschlag Eduard-Scheve-Straße 4, 51645 Gummersbach 02261/56949 Ev.-freik. Gemeinde Dümmlinghausen Hagener Straße 104, 51645 Gummersbach 02261/56688 Ev.-freik. Gemeinde Vollmerhausen-Ründeroth Eulenhardtstraße 1, 51645 Gummersbach 02261/978447 Ev.-freik. Gemeinde Windhagen Burgstraße 9, 51647 Gummersbach 02261/65117 Kirche für Oberberg e. V. Wasserfuhrstraße 4, 51643 Gummersbach 02261/288771 Sonstige Religionsgemeinschaften Griechisch-orthodoxe Kirche Alte Schule 3, 51645 Gummersbach 02261/500737 Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten Aggerstraße 75, 51645 Gummersbach Neuapostolische Gemeinde In der Kalkschlade 2, 51645 Gummersbach 233 Kommunales Jehovas Zeugen Strombachstraße 11, 51645 Gummersbach KURINCHIKUMARAN Hindu - Tempel Gummersbach Industriestr. 7 51643 Gummersbach Tel.: 02261 5015964 Deutschsprachiger Kontakt: Frau Selvanathan Tel.: 02261 290369 Islamische Moschee Wiesenstr. 24 51702 Bergneustadt Tel.: 02261 43493 Landsmannschaften und Vertriebenenvereinigungen Bund der Vertriebenen e. V. Kreisverband Oberberg Herr Joachim Kanus Schlade 19, 51766 Engelskirchen Heimatkreisstelle der Lauenburger Horst-Arthur Wischnewske Lindenstr. 11 51674 Wiehl Tel.: 0 22 62/9 73 60 Landsmannschaft Schlesien Nieder- und Oberschlesien - Kreisgruppe Gummersbach Arthur Thiel Merkausener Str. 7, Wiehl Tel.: 0 22 61/7 71 32 Landsmannschaft der Siebenbürger, Sachsen e. V. Kreisgruppe Gummersbach e. V. Günter Scheipner Gummersbach - Bernberg, Kastanienstr. 66, Landsmannschaft der Ost- und Westpreußen Dora Mross Jedinghagen, 51709 Marienheide Tel.: 0 22 64/4 01 33 234 Kommunales Sportangebote in Gummersbach Sportangebote in Gummersbach Gummersbach zählt über 70 Sportvereine mit 14.500 Mitgliedern, die sich in 27 verschiedenen Sportarten, unter Nutzung von 145 Sportstätten, in Form halten. Dazu gehören u. a. 2 Hallenbäder, das Strandbad Bruch, 2 Stadien, 4 Sporthallen, 28 Turn-, Mehrzweck- und Gymnastikhallen, über 30 Tennisplätze, 2 Tennishallen, 1 Golfplatz, 1 Squashanlage und 13 Sportschützenstände sowie Trimmpfade, Minigolfanlagen, mehrere Reitsportplätze und Wassersportmöglichkeiten, ferner 300 km gekennzeichnete Wanderwege. Kreisportbund Oberberg e. V. Der Kreissportbund ist die Dachorganisation aller im Kreis ansässigen Sportvereine, wobei der Schwerpunkt im Breitensport liegt. Kreissportbund Oberberg e. V. Hindenburgstr. 37 51643 Gummersbach Ansprechpartnerin Frau Anja Lepperhoff Tel: 02261-911930 www.ksb-oberberg.de Hinweis: Spezielle Angebote für Babys, Kinder und Eltern finden Sie in den Vereinen, bei der Volkshochschule, im Schwimmbad etc. Fragen Sie einfach nach. 235 Kommunales Leben in Gummersbach Jugend und Familie -Jugendzentren Leben in Gummersbach Jugendzentren Jugend und Familie Die Stadt Gummersbach ist bestrebt, ihren jungen Mitbürgerinnen und Mitbürgern vielfältige Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung, aber auch als Hilfestellung zur Entwicklung und Entfaltung der eigenen Fähigkeiten anzubieten. In unterschiedlichen Vereinen oder Verbänden, in Teestuben oder Schülercafés, in Sportvereinen oder Kirchengemeinden haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, abwechslungsreiche, interessante und lehrreiche Stunden zu verbringen. Viele Kinder und Jugendliche fühlen sich vom Angebot der Jugendvereine und –verbände jedoch nicht angesprochen. Sie identifizieren sich nicht mit den Inhalten der Angebote oder scheuen den verbindlichen Charakter der Vereinsstrukturen. Aber auch diese Kinder und Jugendlichen benötigen einen Raum zur ungestörten Entwicklung ihrer Persönlichkeit und Identität. Sie benötigen diesen Schutzraum genauso, wie die Möglichkeit zum Treffpunkt mit Gleichaltrigen und zur interessanten Freizeitgestaltung. Die Stadt Gummersbach bietet in zwei Häusern der offenen Jugendarbeit (Jugendzentren) dieses maßgeschneiderte Angebot. Mit Einrichtung des neuen Jugendamtes der Stadt im Jahr 1998 steht darüber hinaus fest, dass sich diese Jugendzentren gerade um die Kinder und Jugendlichen bemühen sollen, die im eigenen Stadtteil (Sozialraum) leben. Der Arbeitsauftrag an die zwei Jugendzentren lautet also, sich mit der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil zu beschäftigen, deren Lebensbedingungen kennen zu lernen und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen weitestgehend zu begleiten. Seit August 2008 gibt es eine mobile Unterstützung der sozialen Arbeit in den Stadtteilen Vollmerhausen und Dieringhausen und das Quartiersmanagement im Stadtteil Bernberg seit Oktober 2009. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der Öffnung der Einrichtung nach Außen, der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen im Stadtteil, die die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen maßgeblich mit gestalten. An erster Stelle steht hier jedoch, für die Gummersbacher Kinder und Jugendlichen ein interessantes Angebot zu ermöglichen, das von ihnen weitgehend mitgestaltet werden kann. www.jugendarbeit-gummersbach.de 237 Kommunales Jugendzentren Jugendzentrum Bernberg Dümmlinghauser Straße 41 Tel.: 0 22 61/5 38 13 Jugendtreff Gummersbach-Innenstadt Fröbelstrasse 1 Tel.: 02261 9107380 Gummersbach Gummersbach Der Jugendclub Dieringhausen befindet sich in der Martinstrasse 1 direkt hinter der evangelischen Kirche. Öffnungszeiten Di. 16 – 21 Uhr Do. 16 – 21 Uhr Fr. 16 – 21 Uhr Tel. 0171 3872122 Herr Mercene Jugendheime - Jugendeinrichtungen Ev. Jugendheim Hülsenbusch Gummersbach Otto-Gebühr-Platz, Tel.: 0 22 61/2 22 77 Kath. Jugendheim Am Wehrrenbeul 2, Gummersbach Tel.: 0 22 61/2 22 11 CVJM-Jugendheim Am Wiedenhof 32, Gummersbach Tel.: 0 22 61/2 21 46 mit dem Kinder-Sportprojekt SaS-KidsCorner (6-12 Jahre) in der Turnhalle GGS Bernberg Ev. Jugendheim von-Steinen-Straße 4, Gummersbach Jugendzeltplatz (Anmeldung über Kreisjugendamt) Aggertalsperre Lantenbach, Gummersbach Tel.: 0 22 61/2 33 87 Jugendwerkstatt des Caritasverbandes Dieringhausen Halstenbachstraße 35, Gummersbach Tel.: 0 22 61/7 26 70 Jugendtreff im evang. Gemeindehaus Derschlag Kirchweg Gummersbach Weitere Jugendeinrichtungen können bei den Kirchengemeinden erfragt werden. 239 Kommunales Jugendzentrum Bernberg Seit nunmehr über 25 Jahren befindet sich die Einrichtung mitten im Stadtteil Bernberg und bietet Kindern und Jugendlichen ein vielfältiges Freizeitprogramm. Die Arbeit wird getragen von drei hauptamtlichen Pädagogen, die in Verbindung mit vielen freiwilligen Helfern oder verschiedenen Honorarkräften die unterschiedlichen Angebote sicherstellen. Ein großzügiges Raumprogramm bietet darüber hinaus sowohl einen Treffpunkt für die Senioren im Stadtteil als auch die Möglichkeit zur Durchführung privater Feiern. Die Nutzung der Räumlichkeiten steht grundsätzlich allen Gruppen offen, da sich die Einrichtung als Begegnungszentrum für die Bürger im Stadtteil versteht. Das Alten-und Jugendzentrum Bernberg ist täglich außer Sonntags geöffnet. Weitere Informationen gibt das Jugendzentrum unter 02261/53813 (Frau Roes) Mail: jugendzentrum-bernberg@t-online.de Jugendzentrum Innenstadt Seit über 8 Jahren befindet sich in der Fröbelstraße 1, im Zentrum der Stadt, das Jugendzentrum Innenstadt. Der Schwerpunkt der Angebote wird hier auf die Altersgruppe der 13 bis 15-jährigen gelegt, aber auch für ältere Jugendliche stehen in den Abendstunden Angebote und Öffnungszeiten zur Verfügung. Zwei hauptamtliche Mitarbeiter/innen sind für die Organisation und Gestaltung des Programms zuständig, das zu den Öffnungszeiten von Dienstag bis Samstag angeboten wird. Weitere Informationen gibt das Jugendzentrum unter 02261/9107380 (Daniela Kunert) Mail: JZInnenstadt@aol.com www.jugendzentrum-gummersbach.de Mobile Jugendarbeit www.linie-302.de Die Anlaufstation in den Stadtteilen Dieringhausen und Vollmerhausen für den Bereich der mobilen Jugendarbeit befindet sich im Familienzentrum Wilde Knöpfe (Brüder-Grimm-Str. 4). Dort untergebracht ist das Büro von dem Streetworker, der seit August 2008 mit verschiedensten Angeboten die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in diesen Stadtteilen zu ergänzen versucht. Des Weiteren unterstützt er Heranwachsende bei der Lebens- und Berufsorientierung und versucht, in Konfliktsituationen im Interesse der Jugendlichen zu vermitteln. Streetworker Herr Will Mercene Tel.: 01713872122 240 Kommunales Der Jugendclub Dieringhausen befindet sich in der Martinstrasse 1 direkt hinter der evangelischen Kirche. Öffnungszeiten Di. 16 – 21 Uhr Do. 16 – 21 Uhr Fr. 16 – 21 Uhr Kontakt: Stadt Gummersbach Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Rathausplatz 1 Frau Reichau-Leschnik Rathaus EG Zimmer 35 Tel.: 87-1535 Email: beate.reichau-leschnik@stadt-gummersbach.de Leben in Gummersbach - Jugend und Familie - Zuschüsse Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach gewährt anerkannten Trägern der Jugendhilfe Zuschüsse zur Deckung einzelner Kinder- und Jugendveranstaltungen. Auch Gummersbacher Schulen können in Zusammenarbeit mit anerkannten Trägern der Jugendhilfe an diesen Förderungen partizipieren. Ferner ist die Bezuschussung von Veranstaltungen einzelner Jugendinitiativen im Ausnahmefall möglich. Hinweis: Nachfolgende Informationen können als PDF-Datei heruntergeladen werden! http://www.gummersbach.de/de/364/ Zurzeit werden folgende Förderungen durch die Stadt Gummersbach gewährt: • • • • Förderung von Ferienfreizeiten Förderung von Jugendprojekten Förderung von stadtteilbezogener Jugendarbeit Förderung von offenen Jugendeinrichtungen Ansprechpartnerin: Beate Reichau-Leschnik 02261 871535 Jugendschutzfachkraft der Stadt Gummersbach Andreas Schulze Rathaus EG Zimmer 38 Tel.: 87-1538 Jugendschutz online www.jugendschutz-gummersbach.de 241 Kommunales Windelcontainer Windeln / Entsorgung Entsorgung von Einwegwindeln Gebrauchte Einwegwindeln sind nicht verwertbar und sind deshalb über die zur Verfügung stehende Restabfalltonne zu entsorgen. Es besteht auch die Möglichkeit, gebrauchte Einwegwindeln über die im Verbandsgebiet aufgestellten Sammelgefäße zu entsorgen. Die Anlieferung muss in handelsüblichen Müllsäcken erfolgen. In den Rathäusern /Bauhöfen werden keine speziellen Säcke ausgegeben. Die Standorte der Sammelgefäße sowie die Befüllungszeiten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung. Standorte der Sammelgefäße Aktuell nur direkt beim Müllentsorger in Marienheide oder Bergneustadt möglich. Bergneustadt Städtischer Baubetriebshof Industriestr. 16 Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 7.30 - 15.30 Uhr Freitag 7.30 - 11.30 Uhr Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG Hackewiese 4, Immicke Öffnungszeiten: Montag - Freitag 7.00 - 16.00 Uhr 242 Ausländerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten Liebe Eltern, Lächeln Ein kleines Lächeln, ein freundliches Wort der verschiedenartigsten Menschen untereinander, sind die beste Anerkennung der Menschenrechte. Hans Lind Informationen für Menschen mit Zuwanderergeschichte ... alle Informationen und alle Kontaktadressen, die Sie in diesem Elternbegleitbuch finden, sind wissenswerte und nützliche Hinweise für alle Gummersbacher Eltern, ganz gleich welcher Herkunft und Nationalität. In diesem Kapitel gibt es nun zusätzlich Hinweise und Empfehlungen für die Eltern, die aus anderen Ländern nach Gummersbach zugewandert sind und/oder deren Muttersprache nicht deutsch ist. Außerdem erhalten Sie Hinweise, wie Sie die Sprachentwicklung Ihres Kindes und das Erlernen der deutschen Sprache unterstützen können. Auf den folgenden Seiten werden wir auch auf eine zweisprachige Erziehung eingehen, die oft eine besondere Herausforderung für Sie als Eltern bedeutet. Und zum Schluss wollen wir Sie über Fragen der Staatsangehörigkeit Ihres Kindes informieren und auf spezielle Beratungsstellen für Zuwandererinnen und Zuwanderer sowie Migrantinnen und Migranten hinweisen. Darüber hinaus informieren wir Sie über Anlaufstellen wie das Ausländeramt, und Ausländerangelegenheiten wie Aufenthaltsgenehmigung, Einbürgerungsantrag. Hinweis: Informationen über Kindergeld entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“. Fragen zum Einbürgerungstest beantwortet Ihnen gern Ihre Ansprechpartnerin: Annelie Roggendorff Rathaus Gummersbach, Zimmer 37 Tel.: 02261 871537 243 Ausländerangelegenheiten Aufenthaltsgenehmigung Sie möchten eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder verlängern lassen? Anträge hierfür werden beim BürgerService der Stadt Gummersbach für Sie bereitgehalten. Diese werden zusammen mit Ihrem Ausweisdokument, einem bzw. zwei aktuellen Passfotos sowie einem Unterhaltsnachweis (z. B. Arbeitsbescheinigung, Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt, Rentenbescheid, usw.) an den Oberbergischen Kreis in Gummersbach, Ausländeramt, zur Bearbeitung und Entscheidung weitergeleitet. In Einzelfällen kann es sein, dass noch andere Unterlagen benötigt werden. Bisher nur geduldete Ausländer dürfen in Zukunft längerfristig in Deutschland bleiben, wenn sie schon seit einigen Jahren hier leben, die Sprache beherrschen und ihren Unterhalt bestreiten können. Menschen ohne Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht sollen schneller abgeschoben werden. Klargestellt wird, dass junge Ausländer ohne Aufenthaltstitel im Fall einer Ausbildung eine verlängerte Duldung bekommen können - ein echtes Aufenthaltsrecht in diesen Fällen gibt es vorerst nicht. Fragen hierzu beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BürgerService. Der Antrag ist persönlich beim BürgerService zu stellen. Möchten Sie einen Einbürgerungsantrag stellen? Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Stichwort Einbürgerung auf den folgenden Seiten. Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo Di, Mi, Fr Do Sa 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.30 Uhr 08.00-18.00 Uhr 10.00-12.00 Uhr Unser Tipp: Zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr bestehen nur kurze Wartezeiten! Persönliche Terminabsprache ist möglich. Zuständigkeiten: BürgerService Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Tel. 02261 / 87 – 200 Fax 02261 / 87 – 6520 EMail : Buergerservice@stadt-gummersbach.de www.gummersbach.de Deutsch als Fremdsprache Informationen erhalten Sie bei der Volkshochschule in Gummersbach Renée Scheer Tel. (0 22 61) 81 90-15 renee.scheer@vhs.oberberg.de 245 Ausländerangelegenheiten Kommunale Migrations- und Integrationsarbeit "Halló, Góðan daginn" "Dzien' dobry" "Binevenit" "Ilaali" "Dobro utro" "Welkom" "Sabah al khair" "Ni hao" "Vítany" "Hallo" "Welkom" "Bonvenigi" "Hei" "Bienvenue" "Willkommen" "Isten hozta!" "Benvenuto" "Kouguu" "Tá fáilte romhat" "Ave" "Prosím; Nie je za c^o" "Welcome" "Merhaba" "Bienvenida" "Hej" "Croeso" "Sawubona" "Bem-vindo" in Gummersbach ? Migrantenvereine Sprachkurse Schulen Studium Arbeit ? Wohnen ? ? Ausbildung Vereine Kultur Kindergarten Freizeit/Kultur Religionsgemeinschaften ? Das Aufgabengebiet unserer kommunalen Migrations- und Integrationsarbeit und der Antidiskriminierungsarbeit ist ein offenes Angebot und eine Dienstleistung für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gummersbach gleich welcher Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Auch allen deutschen Mitbürgerinnen/Mitbürgern und deren Ideen, Fragen, Anregungen etc. rund um das Thema Integration stehen wir als Gesprächspartner gerne zur Verfügung. Angeboten wird eine individuelle kompetente Beratung und wenn nötig bzw. möglich auch konkrete Hilfestellungen zu Anliegen, Fragestellungen oder auch bei Problemen aus den Bereichen wirtschaftlicher, sozialer, kultureller Integrationsanliegen und kommunaler Sozial(dienst)leistungen. Darüber hinaus werden bei Bedarf auch weiterführende Hilfestellungen/Dienstleistungen von Dritten eingebunden, sowie hilfreiche Kontakte vermittelt. Die Stadt Gummersbach ist eine lebendige Stadt, die als Kreisstadt des Oberbergischen all denen, die hier leben (wollen) vielfältigste attraktive Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten bietet. Wir freuen uns über jede und jeden, die/der unser Gemeinwesen bereichert und sich einbringt. Wer mehr über die Möglichkeiten erfahren möchte, die Gummersbach bietet (Sprachschulen, Arbeit, Wohnen, Schulen, Kindergärten, Ausbildung, Studium, Vereine, Migrantenorganisationen, religiöse Gemeinschaften, Friedhöfe, Freizeit, Kultur, Wohnen etc.) erhält hier hilfreiche Informationen. Ansprechpartner/in Migrations- und Integrationsarbeit Antidiskriminierungsarbeit Rathaus Gummersbach Hanna Weyrauch, Tel: 02261 871526, Sandy Diedrich, Tel. 02261-871205 und Gerhard Wilden, Tel. 02261 871508 weitere Infos: 246 www.gummersbach.de/de/786 Ausländerangelegenheiten Einbürgerung Erläuterungen: Etwa 9% der in Gummersbach lebenden Einwohner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Einige von Ihnen tragen sich mit dem Gedanken, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Der BürgerService der Stadt Gummersbach ist für die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen aller mit Hauptwohnsitz in Gummersbach gemeldeten Ausländer und Ausländerinnen zuständig. Hier erhalten Sie - nach vorausgehendem, individuellem Beratungsgespräch - auch Antragsvordrucke und Merkblätter über die für den Antrag erforderlichen Unterlagen. Nach deutschem Recht gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen für Einbürgerungsanträge, die wichtigsten sind in Kurzform dargestellt. I. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Seit dem 01.01.2000 erwirbt ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. In diesem Fall kann Mehrstaatigkeit entstehen ("Doppelte Staatsangehörigkeit). Diese Mehrstaatigkeit wird bis zum Erreichen der Volljährigkeit hingenommen. Mit Erreichen der Volljährigkeit muss sich die betreffende Person entscheiden, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. II. Einbürgerungsanspruch für Ausländer mit längerem Aufenthalt Einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung haben Ausländer, die sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten (eine Fristverlängerung auf 7 bzw. 6 Jahre bei erfolgreich absolviertem Integrationskurs ist evtl. möglich), • sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen (so genannte "Loyalitätserklärung"), • im Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis - EG besitzen, • den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie aus eigenen Mitteln bestreiten können ("Unterhaltsfähigkeit"), • grundsätzlich bereit sind, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind, • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift nachweisen können (Niveau der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch; B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens), • den Einbürgerungstest erfolgreich bestanden haben (wenn ein deutscher Schulabschluss vorliegt, ist kein Einbürgerungstest erforderlich!). Ein Antragsvordruck und ein Merkblatt, welche Unterlagen zusammen mit dem Antrag auf Einbürgerung einzureichen sind, erhalten Sie nach einem vorherigen Beratungsgespräch beim BürgerService der Stadt Gummersbach. Verwaltungsgebühr für Bearbeitung des Antrags z. Zeit. : Gebühr: 255 € für Erwachsene und Kinder die ohne Ihre Eltern einen Antrag stellen. Kinder zusammen mit ihren Eltern 51 € 247 Ausländerangelegenheiten Informationen/Terminabsprachen für o.g.Ausländerangelegenheiten BürgerService, Frau Horn Tel. 02261 / 87- 1516 Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo 08.00-16.00 Uhr Di, Mi, Fr 08.00-12.30 Uhr Do 08.00-18.00 Uhr Sa 10.00-12.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!) Unser Tipp: Zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr bestehen nur kurze Wartezeiten! Persönliche Terminabsprache ist möglich. Zusatzinformationen anderer Internet-Seiten: www.einbuergerung.de Wege zur Einbürgerung: www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Ein buergerung/einbuergerung.html Einbürgerungstest Fragenkatalog zur Testvorbereitung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge http://oet.bamf.de/pls/oetut/f?p=514:1:1573119303764732 Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach Schnittstellenmanagement für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund Über tausend Brücken musst du gehen,... ...wenn du zum ersten Mal in den Kindergarten gehst, ...wenn du vom Kindergarten in die Schule gehst, ...wenn es darum geht, die Schule zu wechseln... Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund haben Wünsche, haben Ideen, haben Fragen, brauchen Hilfe? Sprechen Sie mich an,... ...denn es kann durchaus sein, dass gerade an diesen Schnittstellen für diese Kinder eine gute Wegbegleitung hilfreich und vielleicht auch nötig ist. Eine solche Wegbegleitung ist kein „Nürnberger Trichter“. Es geht um wertschätzende Begegnung und hilfreiche Beziehung von Mensch zu Mensch. ...denn eine solche Hilfe sucht immer wieder kinderfreundliche Helferinnen und Helfer, Vorlesepaten usw., die sich als Wegbegleiter, d.h. als „Paten“ auf Zeit oder im Rahmen eines Projektes engagieren möchten. Kinder brauchen eine Zukunft – Kinder sind unsere Zukunft! Kontakt: Hanna Weyrauch Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach Tel. 02261/87 - 1526 Email: hanna.weyrauch@stadt-gummersbach.de 248 Ausländerangelegenheiten Sprachentwicklung, Sprachförderung und zweisprachige Erziehung Bei vielen Familien mit Migrationshintergrund wird im Alltag untereinander eine andere Sprache als die deutsche Sprache gesprochen. Die Kinder wachsen dort muttersprachlich und nicht deutsch auf. Dennoch sind die Deutschkenntnisse enorm wichtig für die spätere schulische und berufliche Entwicklung der Kinder. Wie also kann der Wunsch nach Vermittlung der Herkunftskultur mit dem Wunsch nach bestmöglichen Zukunftschancen für die Kinder in Übereinklang gebracht werden? Ein gutes Beherrschen der Erstsprache ist – unabhängig davon, ob die Erstsprache die deutsche Sprache ist oder die Sprache Ihres Herkunftslandes– eine wichtige Voraussetzung für das Erlernen einer zweiten Sprache. Das belegen wissenschaftliche Untersuchungen. Das heißt, sprechen Sie mit Ihren Kindern die Sprache, in der Sie sich selbst am sichersten fühlen und die Sie selbst am besten beherrschen, auch wenn es nicht die deutsche Sprache ist. Und fördern Sie den Lernprozess Ihrer Kinder in dieser Sprache von Geburt an, denn damit verbessern Sie zugleich die Grundlage für das Erlernen der Zweitsprache, in diesem Fall der deutschen Sprache. Mit Beginn des 3. Lebensjahres sollten Sie dann aber sehr großen Wert darauf legen, dass Ihr Kind gezielt die deutsche Sprache erlernt! In der Stadt Gummersbach finden Sie Kindergärten, die sich professionell für die Sprachförderung der Kinder engagieren. Nicht nur deshalb ist der Besuch einer Kindertagesstätte sehr wichtig für die weitere Entwicklung Ihres Kindes. Jedes Kind hat ab drei Jahren ein Recht auf einen Kindergartenplatz, das Sie für eine bestmögliche Entwicklung Ihres Kindes dringend nutzen sollten. Bemühen Sie sich also frühzeitig um einen Kindergartenplatz in Ihrer Nähe. Zur sprachlichen Frühförderung vor dem Kindergartenalter gibt es Eltern-Kind-Gruppen. Auch wenn Ihr Kind den Kindergarten besucht, braucht es zur weiteren Unterstützung eine effektive Sprachförderung. Parallel zur Förderung der Kinder in den Einrichtungen gibt es so genannte „Sprachlerncafés“ für Eltern. Hier bekommen Sie zahlreiche Anregungen, wie Sie zuhause die Sprachentwicklung Ihres Kindes unterstützen können. Kontakte zu deutschsprachigen Kindern, Bilderbücher, Hörbücher und Kinderlieder in deutscher Sprache, vereinbarte Zeiten, Spiele und Unternehmungen, wo nur in Deutsch gesprochen wird, sind nur einige Beispiele dafür. Sprechen Sie mit den Erzieherinnen, die Sie über diese und weitere Möglichkeiten informieren können. Wächst Ihr Kind in einer zweisprachigen Familie auf, ist es wichtig, sich frühzeitig über die zweisprachige Erziehung zu informieren. So erleichtern Sie es Ihrem Kind, sich in seinem Umfeld besser zu orientieren und erschließen wichtige Entwicklungspotenziale. Aktuelle Hinweise aus der Wissenschaft belegen, dass die ideale Voraussetzung für eine mehrsprachige Erziehung die gleichzeitige Förderung der jeweiligen Sprachen ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die sprachliche Bezugsperson erstens die jeweilige 249 Ausländerangelegenheiten Sprache gut beherrscht und zweitens kontinuierlich und zuverlässig und nach Möglichkeit nicht nur dem Kind gegenüber benutzt. Idealerweise sind die Bezugspersonen jeweils Muttersprachlerinnen bzw. Muttersprachler. So wird Ihr Kind mit einer bestimmten Person die jeweilige Sprache verbinden und sich bemühen, sich an die personengebundene Sprache zu halten. Ihr Kind wird sich im Kindergarten wohler fühlen und sich in der Schule besser zu Recht finden, wenn es die deutsche Sprache gut beherrscht. Mit Ihrem Engagement für die gezielte Sprachförderung, können Sie Ihrem Kind das Gefühl ersparen, nichts zu verstehen, nicht mitzukommen, sich fremd zu fühlen und nicht teilhaben zu können. Je bessere sprachliche Bedingungen Ihr Kind im Kindergarten und in der Schule hat, desto eher können Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind ein gesundes Selbstbewusstsein entwickelt und – nicht nur in der Schule – bessere Aussichten auf Erfolg hat. So erleichtern Sie Ihrem Kind schon früh die Integration in unserer Stadt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Annika Helle Dipl.-Sprachheilpädagogin Weierhofweg 48 51674 Wiehl-Oberbantenberg Telefon: O2262/6992 – O Fax: O2262/6992 — 4O Mail: annika.helle@hfh-wiehl.de kostenfreies Leseförderprogramm für Grundschüler in 6 Sprachen : www.amira-pisakids.de Ist mein Kind deutsch? Im Normalfall leitet sich die Staatsangehörigkeit Ihres Kindes von seinen Eltern ab (Abstammungsprinzip). Ihr Kind erwirbt mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Sofern nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht mit der Mutter verheiratet ist, ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich. Diese können Sie beim städtischen Jugendamt bereits vor der Geburt des Kindes vornehmen. Haben die Mutter und der Vater unterschiedliche Staatsangehörigkeiten ist eine doppelte Staatsangehörigkeit des Kindes nicht selten. Näheres regelt das jeweilige Heimatrecht. Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG – sieht eine Besonderheit vor. Es macht möglich, dass Ihr Baby unter bestimmten Voraussetzung die deutsche Staatsangehörigkeit bereits per Gesetz mit der Geburt erworben hat, auch wenn beide Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Geburtsortprinzip). Voraussetzung ist, dass Ihr Kind in Deutschland geboren ist und ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz besitzt. 250 Ausländerangelegenheiten Neben der gesetzlich erhaltenen Staatsangehörigkeit hat Ihr Kind zusätzlich in den meisten Fällen durch das jeweilige Heimatrecht bestimmt auch noch (eine) weitere Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip erhalten hat, muss sich allerdings mit Beginn der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, ob er/sie die deutsche oder die andere Staatsangehörigkeit behalten will. Zuständige Stellen Staatsangehörigkeit Standesamt der Stadt Gummersbach, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 871516 Feststellung der Vaterschaft Jugendamt, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach Sekretariat Frau Müller / Frau Langlotz Tel.: 02261 871218 Erzähl mir mehr von Dir Gesucht werden: Interessierte Einzelpersonen oder auch Familien, die neugierig und offen sind, sich mit anderen Einzelpersonen bzw. Familien aus anderen Kulturen und Religionen auszutauschen. Die Interessierten sollen Gelegenheit bekommen, sich zwanglos kennen zu lernen, indem sie sich Zeit nehmen füreinander und selbst entscheiden wie, wo und wann sie ihre Begegnung gestalten wollen. Hierbei geht es nicht um Kontakte in einer Großgruppe, sondern um eine individuelle Begegnung. Entsprechende Kontakte werden nach Anfrage gerne an entsprechend Interessierte weitergeleitet. Kontakt: Herr Wilden, Integrationsbeauftragter der Stadt Gummersbach, Tel.: 02261 871508 Über Themen rund um die Gesundheit, können Sie sich hier informieren. SAGLIKLA ILGILI KONULARI BURADAN ÖGRENE BILIRSINIZ www.kultur-gesundheit.de/nuetzliche_links/tuerkische_e-health_fuer_muslime.php www.kultur-gesundheit.de/nuetzliche_links/arabische_e-health_fuer_muslime.php www.kultur-gesundheit.de/nuetzliche_links/persische_e-health_fuer_muslime.php 251 Ausländerangelegenheiten Beratungsstellen für Ausländer/innen, Migrant/innen und Flüchtlinge Selbstverständlich stehen Ihnen alle Beratungsdienste der Stadt Gummersbach zur Verfügung. Für neue Zuwandererinnen und Zuwanderer existieren darüber hinaus spezifische Beratungsangebote: Migrationserstberatung Hier finden Sie in den ersten drei Jahren nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland individuelle an Ihrem Bedarf orientierte Beratung und Unterstützung zur Integrationsförderung. Sie erhalten grundlegende Informationen zu Sprach- und Integrationskursen sowie weitere Hinweise auf Unterstützungsmöglichkeiten und integrationsfördernde Angebote durch andere Institutionen. Die Migrationserstberatungsstellen sind auch für die Beratung und Betreuung während der Integrationskurse/Sprachkurse zuständig und werden Ihnen bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten während dieser Kurse helfen. Sie können sich mit allen Fragen, die die Integration betreffen, an diese Dienste wenden. Beratung für Ausländer/innen, Migrant/innen und Flüchtlinge (kostenlos, vertraulich, unverbindlich) Beratungsstelle für Ausländer Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach Ansprechpartner: Gerhard Wilden, Tel.: 02261 871508, Sandy Diedrich Tel..: 02261-871505 und Hanna Weyrauch, Tel_ 02261 871526 Ehrenamtskoordinator Flüchtlinge Naeem Khalaf, Tel.: 02261 / 87 - 2505 Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach naeem.khalaf@gummersbach.de Flüchtlingsberatungsstelle Die Flüchtlingsberatung hilft allen Bürgerinnen und Bürgern, die in Gummersbach Asyl suchen, sich in unserer Stadt zu orientieren. Asylsuchende können sich mit allen Fragen, die den Aufenthaltsstatus in Gummersbach betreffen, an die Flüchtlingsberatungsstelle wenden. Beratungsstelle des Ev. Kirchenkreises für ausländische Flüchtlinge Hindenburgstr. 7 51643 Gummersbach Ansprechpartner: Omar Sabalbal Tel.: 02261 610 33 Caritas Ausländerberatung Erstberatung Talstraße 1 51643 Gummersbach Tel.: 02261 3060 Weitere Beratungsangebote der Caritas www.caritas-oberberg.de • Aussiedlerberatung • Fachdienst für Integration und Migration • Jugendmigrationsdienst 252 Ausländerangelegenheiten Jugendmigrationsdienst Der Jugendmigrationsdienst berät und betreut junge Zuwanderinnen und Zuwanderer bis zum 27. Lebensjahr. Diese finden hier individuelle auf den Bedarf junger Menschen abgestimmte Beratung und Unterstützung zur Integrationsförderung. Sie werden je nach Bedarf an andere Dienste und Einrichtungen wie z. B. Träger der Kinder- und Jugendhilfe vermittelt. Passende Angebote wie Sprachkurse, berufsvorbereitende Maßnahmen etc. werden berücksichtigt. Sie erhalten Hilfen in besonderen Krisensituationen. Zuständige Stellen: Caritas Talstr.1 51643 Gummersbach Tel.: 02261 3060 Beratungsstelle für jugendliche Aussiedler des Kath. Jugendgemeinschaftswerks Wasserfuhrstraße 2, 51645 Gummersbach Tel.: 0 22 61/2 18 00 Caritas Sozialdienst für Spätaussiedler Hömerichstr. 7 51643 Gummersbach Tel: 02261-306-32 Allgemeiner Sozialer Dienst und Spätaussiedlerbetreuung Gummersbacher Str. 17 Gummersbach-Niederseßmar Tel.: 02261 67970 Spätaussiedler Freie Gruppe Alten- und Jugendzentrum Gummersbach – Bernberg Dümmlinghauser Str. 41 51647 Gummersbach Ansprechpartner: Stolz, Sergej Tel.: 02261 53813 Diakonie Michaelshoven Integrationshilfen für Wohnungslose Karlstr. 1 51643 Gummersbach Tel.: 02261 96906-20 Diakonie Michaelshoven Projekt Integrationslotsen Nümbrechter Straße 8a 51545 Waldbröl Ansprechpartnerinnen: Lesya Schmidke und Hamiyet Dargus Tel.: 02291 9072406 www.diakonie-michaelshoven.de 253 Ausländerangelegenheiten Türkischer Elternverein Bergneustadt Ausländerberatung Klosterstr. 15 51645 Gummersbach Derschlag Tel: 02261 52331 http://www.tr-elternverein.de Türkischer Kulturverein Gelpestr. 86 516465 Gummersbach Tel.: 02261 66784 www.tdg-stiftung.de Türkisch-Deutsche Gesundheitsstiftung Missione Catholica Italiana Singerbrinkstr. 38 51645 Gummersbach Ansprechpartner: Adolfo Oscari Tel.: 02261 65626 Griechisch-deutsche Gesellschaft Oberbergischer Kreis e.V. Alte Schule 3 51645 Gummersbach Islamisches Zentrum Siepener Weg 16 A Tel.: 02261 55024 58540 Meinerzhagen Tel.: 02354 13385 Verband der Islamischen Kulturzentren e. V. Bahnhofstr. 47 51545 Waldbröl Tel.: 02291 901063 Albanische und Deutsche Freunde Oberberg e. V. Im Stadtgraben 3 51702 Bergneustadt Tel.: 02261 45893 Amnesty International Herr Walter Mittler Am Steinberg 12, Gummersbach Suchtberatung für Migranten / Migrantinnen Caritas Suchthilfe Talstr. 1 Tel.: 02261 30662 Handy: 01607077591 Offene Sprechzeit: dienstags 10.00 – 15.00 Uhr Tel.: 0 22 61/2 72 13 51643 Gummersbach Beratungsstelle zur Qualifizierung von Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund in der Region Köln www.bqn.de (siehe Kapitel „Familienbildung- und Beratung“, „Service rund um die Ausbildung“) Online-Beratung zum Schutz vor Zwangsheirat www.zwangsheirat-nrw.de Zufluchtstätte 24 Std. Erreichbarkeit und Aufnahmemöglichkeit Tel.: 0521 21010 Weitere Beratungsstellen finden Sie im Kapitel „Familienbildung und -beratung“ Besondere Ansprüche von Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Angehörigen und Leistungen für sie (siehe bitte im Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“, „Soziale Hilfen“) Kindergeld für Ausländer/innen siehe bitte im Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“ 254 Ausländerangelegenheiten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Willkommen in Deutschland Informationen für Zuwanderer auf Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch Was brauche ich für die Einreise nach Deutschland? Wo kann ich Deutsch lernen? Wie finde ich eine Wohnung und Arbeit? Gibt es Betreuungsangebote für meine Kinder? Wird mein Schulabschluss oder meine Ausbildung anerkannt? Welche Versicherungen sind ratsam oder gar Pflicht? Zu diesen und weiteren Fragen gibt diese Broschüre Auskunft. Die Broschüre, die im Auftrag des Bundesinnenministeriums vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestaltet wurde, gibt auf rund 130 Seiten zahlreiche Tipps, die den Alltag erleichtern. Sie beinhaltet zudem eine Vielzahl von (Internet-)Adressen zu Beratungsangeboten und weiterführenden Stellen. Ergänzt wird die Broschüre durch ein speziell auf die Bedürfnisse von Spätaussiedlern abgestimmtes Informationsangebot: „Willkommen in Deutschland - Zusatzinformationen für Spätaussiedler“ gibt es in einer zweisprachigen deutsch-russischen Version, die als Download zur Verfügung steht. „Willkommen in Deutschland“ ist kostenlos und kann in Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch und Türkisch bestellt werden. Die Versionen in Bulgarisch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Rumänisch und Spanisch werden zunächst ausschließlich zum Download angeboten, sind aber voraussichtlich im Februar ebenfalls als Druckversion bestellbar. Bestellservice des Bundesamts und Download unter: http://www.bamf.de/... Sollte beim Bestellservice des Bundesamts eine Sprachversion vergriffen sein, probieren Sie es bitte beim Publikationsversand der Bundesregierung (Telefon: +49 180 577-8090, Fax: +49 180 577-8094, E-Mail: publikationen@bundesregierung.de). http://www.infodienst.bzga.de/? uid=3cd207c06053a4024a30070e416437b2&id=teaserext3.17&idx=4969 Erstberatung zur Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen bietet kostenfrei die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises www.wirtschaftsstandort-oberberg.de Beratung Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.netzwerk-iq.de/anerkennung.html www.bamf.de/DE/Willkommen/ArbeitBeruf/Anerkennung/anerkennung-node.html www.anerkennung-in-deutschland.de www.ihk-koeln.de Beratungsstelle für Berufe in Industrie und Handel www.hwk-koeln.de Beratungsstelle für Berufe im Handwerk 255 Checklisten, Formulare und Persönliches Checklisten, Formulare und Persönliches Checkliste für Behördengänge und Anträge Was Wann Wo Womit Beginn Mutterschutzfrist/ Mutterschaftsgeld beantragen 7 Wochen vor der Geburt Krankenkasse Bescheinigung der Gynäkologin / des Gynäkologen Elternzeit beantragen Spätestens 7 Wochen Arbeitgeber der vor geplantem Beginn Antragstellerin / der Elternzeit des Antragstellers Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten Vaterschaft anerkennen Vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter nötig) Örtlich zuständiges Standesamt oder Jugendamt ►Ausweise beider Elternteile ►Geburtsurkunde oder ►Abstammungsurku nden beider Elternteile ►Geburtsurkunde des Kindes Geburtsurkunde Innerhalb einer Woche nach der Geburt Standesamt des Geburtsortes ►Geburtsbescheinigung der Klinik ►Personalausweis Hinweis Oft kann das oder Reisepass Kind direkt im desjenigen, der die Krankenhaus Geburt anmeldet angemeldet werden. ►Heiratsurkunde Dann müssen Sie nur oder beglaubigte noch zum Abholen Abschrift aus dem der Geburtsurkunde Familienstammbuch zum Standesamt ►schriftliche Erklärung über die Bestimmung der/des Vornamen/s und des Familiennamens, wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, benötigen Sie zusätzlich: ►Geburtsurkunde der Mutter►Vaterschaftsanerkennung, falls bereits vorhanden 257 Checklisten, Formulare und Persönliches Was? Wo? Womit? Fortzahlung des Unmittelbar nach der Mutterschaftsgeldes Geburt beantragen Krankenkasse Bescheinigung des Standesamtes Krankenversicherung des Kindes anmelden Bei der Krankenkasse, bei der der berufstätige bzw. meistverdienende Elternteil versichert ist Zunächst können Sie die Krankenkasse telefonisch informieren. Als Nachweis benötigt die Krankenkasse die Geburtsbescheinigung. Für Ihr Kind erhalten Sie eine eigene Versicherungskarte. Einwohnermeldeamt So früh wie möglich nach der Geburt ►Kind anmelden Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ►Personalausweis oder Pass eines Sorgeberechtigten ►Lohnsteuerkarte ändern Finanzamt ►Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten) ►evtl. Kinderreisepass beantragen Ab 26.06.2012 braucht jedes Kind sein eigenes Reisedokument! Wann? Unmittelbar nach der Geburt ►Geburtsurkunde des Kindes im Original ►evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung ►soll ein Kinderpass beantragt werden, wird außerdem ein Lichtbild des Kindes gemäß Anforderungen der neuen Bundesdruckerei benötigt. Bei nur einem Erziehungsberechtigten wird zusätzlich ein Sorgerechtsnachweis benötigt. 258 Checklisten, Formulare und Persönliches Was? Wann? Wo? Elterngeld beantragen Innerhalb der ersten Elterngeldstelle drei Monate nach der Geburt des Kindes Hinweis: Zuständig ist der Kreis, bzw. die Hinweis: Elterngeld kreisfreie Stadt, in der wird nur drei Monate Sie leben rückwirkend gezahlt Womit? ►von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeldstelle Ausnahme: Ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht. ►Geburtsbescheinig ung des Kindes mit Verwendungszweck „Elterngeld“ oder „soziale Zwecke“ im Original ►Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung ►Bescheinigung des Arbeitgebers über Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung ►Einkommenserkläru ng und Lohn- und Gehaltsbescheinigun gen für die letzten 12 Monate vor der Geburtsbescheinigung Kindergeld beantragen Betreuungsgeld beantragen Spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes Kurz vor Ende des Elterngeld Familienkasse der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit Ausnahme: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld bei der Personalstelle des Dienstherrn. ►Antrag auf Kindergeld Elterngeldkasse des Oberbergischen Kreises ►Geburtsurkunde ►Elterngeldbescheid ►Einkommensnachweis ► Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung des Kindes im Original 259 Checklisten, Formulare und Persönliches Betreuungsverfügung, Patientenvollmacht, Patientenverfügung Menschen sollten für den Ernstfall Vorsorge treffen Mit der Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht stellen Bürger sicher, dass ihre Belange auch bei eigener Hilflosigkeit nach ihrem Willen geregelt werden. In einer Vollmacht werden eine oder mehrere vertraute Personen ermächtigt, die im Bedarfsfall in den genannten Angelegenheiten handeln sollen. Voraussetzung zur Erstellung einer Vollmacht ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers und ein uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten. Die Vollmacht unterliegt keiner besonderen Formvorschrift, muss aber unbedingt persönlich unterschrieben werden. Patientenvollmacht und Patientenverfügung sind zwei Begriffe, die den einen oder anderen gerne einmal in größere Verwirrung stürzen können. Auch wenn sie sich sehr ähnlich anhören, sind es doch zwei völlig unterschiedliche Arten von „Urkunden“, die auch völlig unterschiedliche Auswirkungen haben. 1.) Mit einer Patientenverfügung wird für den Fall einer möglichen Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festgelegt, ob und wie man in festgelegten Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Man kann damit sein Selbstbestimmungsrecht wahren. Wichtig ist eine ergänzende Vollmacht.(siehe Patientenvollmacht). Der dort festgelegte Bevollmächtigte hat dann die Möglichkeit darauf zu achten, dass die festgelegten Wünsche des entscheidungsunfähigen Patienten eingehalten werden. Die Patientenverfügung ist an keine besondere Form gebunden, muss aber persönlich unterschrieben werden. Wenn jemand keine Vollmacht erstellen möchte, kann dieser in einer Betreuungsverfügung eine Person vorschlagen, die für den Fall einer gesetzlichen Betreuungsbedürftigkeit als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Die in einer Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche sind für das Amtsgericht grundsätzlich verbindlich. Ein gesetzlich bestellter Betreuer wird in seinen Entscheidungen regelmäßig vom Gericht kontrolliert. Die Patientenverfügung ist ein Dokument mit dem man als Patient aufschreiben kann, wie und ob man in bestimmten Situationen behandelt bzw. operiert werden möchte, falls man in den jeweiligen Situationen nicht mehr in der Lage ist, dieses selbst zu entscheiden. Das Problem einer Patientenverfügung ist, dass man sie entweder ständig bei sich tragen muss, oder auf andere Weise dafür sorgen muss, das die jeweils behandelnden Ärzte diese bekommen um entsprechend der Verfügung „arbeiten“ zu können. Eine Patientenverfügung kann aber in einigen Fällen auch übergangen werden, weshalb es vor allem im Bereich der „Lebensverlängernden“ Maßnahmen und „Sterbehilfe“ in weiterem Sinne immer wieder zu Streit und heftigen Diskussionen kommt. 261 Checklisten, Formulare und Persönliches 2.) Die Patientenvollmacht ist eine Vollmacht, die an eine bestimmte Person herausgegeben wird. Anders als bei einer Patientenverfügung ist es kein „allgemeines“ äußern der eigenen Behandlungswünsche. Mit dieser Vollmacht übergibt man einer anderen Person das Recht über die eigenen Behandlungen zu entscheiden, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Schwierigkeit besteht darin, dass man auch unbedingt dafür sorgen muss, dass die Formulierungen so einer Vollmacht auch mit dem geltenden Betreuungsrecht übereinstimmen. Dafür wird man immer auch einen Anwalt und die entsprechende Beratung brauchen. Damit gar nicht erst „Zweifel“ an der „Gültigkeit“ so einer Vollmacht aufkommen, sollte man diese immer auch noch notariell beglaubigen lassen. Sicher kann man als „Patient“ dann keinen Einfluss auf die eigene Behandlung mehr nehmen. Hat man jedoch eine Person bevollmächtigt, bei der man sich sicher ist, das sie im eigenen Sinne handelt, können Ärzte die „Anweisungen“ des Bevollmächtigten nicht ganz so einfach „übergehen“ wie die Wünsche, die man in einer Patientenverfügung hinterlässt. Ratsam ist es, die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Gesetzliche Betreuung Ist ein Volljähriger aufgrund physischer, psychischer oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten zu regeln und Entscheidungen zu treffen, kann beim Amtsgericht die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung angeregt werden. Dabei wird durch das Gericht in jedem Einzelfall geprüft, welche Angelegenheiten Betroffene noch selber regeln können und wofür Unterstützungsbedarf besteht. Der Antrag auf gesetzliche Betreuung wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Weitergehende Infos, Muster der Dokumente etc. www.bmj.bund.de/files/-/3903/Patientenverfuegung_Broschuere_ Oktober_202009.pdf Personensorge Falls beispielsweise ein Kind mit den Großeltern oder nur einem Elternteil unterwegs auf Reisen ist, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine sogenannte Personensorgevollmacht. Dabei handelt es sich um ein Blatt, auf dem steht, dass die Person entscheidungsbefugt ist, für das Kind während der Reise zu sorgen. Manche Länder verlangen dies sogar bei der Einreise. 262 Checklisten, Formulare und Persönliches Organspende Infotelefon Organspende 0800 90 40 400 Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 90 40 400 erreichen Sie das Infotelefon Organspende montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Das Team des Infotelefons - beantwortet Ihre Fragen zu Organspende und Transplantation - nimmt Bestellungen von kostenlosem Infomaterial entgegen - versendet Organspendeausweise. Das Infotelefon Organspende ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der DSO. Es ergänzt die BZgAInformationskampagne "Organspende schenkt Leben" um ein persönliches Gesprächsangebot für Bürgerinnen und Bürger, aber auch Ärzte, Apotheker, Patientenverbände etc... Anrufer erhalten Informationen, die sie für eine Entscheidung zur Organspende benötigen. Bei Bedarf werden erfahrene Fachleute aus Medizin, Psychologie und Ethik hinzugezogen. www.bzga.de/infomaterialien/organspende Blutspende Deutsches Rotes Kreuz: Jetzt sollte jede/r Gesunde helfen - Patienten sind auf die Blutspende der Mitmenschen angewiesen Unser Spender-Service-Center bietet Ihnen die Möglichkeit zur persönlichen Auskunft bei Fragen zur Spenderzulassung bzw. allen anderen Fragen rund um die Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz. Sie erreichen das Spender-Service-Center über die kostenlose Festnetzrufnummer 08 00 / 11 949 11 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr Jeder Einzelne zählt! – Gemeinsam gegen Leukämie! Vielleicht werden auch Sie schon bald als „genetischer Zwilling“ eines Patienten entdeckt und können ihm ein neues Leben schenken. Klingt das nicht hoffnungsvoll? Unser Motto heißt: „Jeder Einzelne zählt!“ Auch Sie! Denn immer noch erhält in Deutschland alle 45 Minuten ein Mensch die niederschmetternde Diagnose: Sie haben Leukämie. Viele dieser Patienten sind Kinder und Jugendliche. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gewebemerkmale zweier Menschen übereinstimmen, reicht derzeit von 1:20.000 bis zu weit über 1 zu mehreren Millionen. Die Suche nach einem passenden Spender ist deswegen auch immer ein Wettlauf auf Leben und Tod. Wir wollen den Wettlauf mit der Zeit immer öfter gewinnen. Sie können uns dabei helfen. 263 Checklisten, Formulare und Persönliches Werden Sie DKMS-Spender! Lassen Sie sich registrieren und schenken Sie so einem Leukämiepatienten die Hoffnung auf neues Leben. Sie können die/der Richtige sein! Den Wert bestimmter Dinge erkennt man besonders dann, wenn Sie fehlen. Eine Erfahrung, die knapp 2.500 Leukämiepatienten weltweit im letzten Jahr erspart blieb: denn für so viele Menschen konnte allein die DKMS den passenden Stammzellspender ermitteln. Nur ein Drittel der Patienten findet innerhalb der Familie einen geeigneten Spender. Der Großteil benötigt einen Fremdspender – und Sie können einer werden. Knochenmarkspende www.wsze.de/spender/index.php Nabelschnurblutspende Alle Infos – über die Nabelschnurblutspende an sich, über das Verfahren und welche Kliniken eine Spende ermöglichen, u.v.m. – können Sie nachlesen auf: www.dkms-nabelschnurblutbank.de Nabelschnurblut Wahrscheinlich haben Sie auch schon von den Stammzellen im Nabelschnurblut gehört: Man soll sie auf keinen Fall wegwerfen, heißt es. Dazu sind sie zu wertvoll und einzigartig. Aber was steckt eigentlich genau dahinter? Was können diese Stammzellen und was hat Ihr Kind davon? Auf www.nabelschnurblut.de bekommen Sie auf diese und weitere Fragen klare und verständliche Antworten. Anhänge Auf den folgenden Seiten finden Sie nützliche Checklisten: 264 Anhänge Checkliste: Erstausstattung für Baby Ein Kind zu bekommen, ist immer ein Wunder. Beim ersten Kind kommt aber schnell auch Hilflosigkeit hinzu, weil man einfach nicht genau weiß, was alles benötigt wird. Wir geben Ihnen eine Checkliste an die Hand, mit der Sie alle benötigten wichtigen Dinge im Überblick haben und gut versorgt sind. Ein Baby wächst schnell, deshalb ist es ratsam, nicht allzu viel Kleidung von einer Größe zu besorgen, sondern immer auch schon einige Sachen in der nächsten Größe parat zu haben. Kleidung: Wichtiger Hinweis noch vorweg: alle neuen Kleidungsstücke sollten mindestens 1x vor gebrauch gewaschen werden, um evtl. Schadstoffe zu entfernen. Von Vorteil ist Second Hand Ware, da diese bereits mehrfach gewaschen wurde. Achten Sie auch immer auf die Qualität der Kleidung, Baumwolle sollten Sie bevorzugen. Sommerbaby Winterbaby O O O O O O O O O O O 6 Baumwollbodys mit kurzem Arm (Gr. 56) 6 Strampler, möglichst mit Füßen (Gr. 56) 6 Jäckchen und leicht zu öffnende, Pullies mit langem Arm 2 Paar warme Socken 1 Ausgehjacke 1 dünne Baumwollmütze (Gr. 37 und 39) 1 Sonnenhut (Gr. 37 und 39) 1 dünne Decke O O O O O 6 Baumwollbodys mit langem Arm (Gr. 56) 6 Strampler, möglichst mit Füßen (Gr. 56) 6 dicke Jäckchen und leicht zu öffnende, Pullies (mit langem Arm) 2 Paar warme Socke 2 dünne Baumwollmützen (Gr. 37 und 39) 1 Wintersack oder eine dicke Ausgehjacke 1 dickere Mütze, 1 Schal und Fäustlinge 1 dicke Decke O O O O Spieluhr Evtl. Mobile Evtl. Babywippe oder Hängemate Evtl. Pucksack Schlafen O O O O O Babybet Matraze mit Schoner und Kantenschutz Wasserdichte Unterlage 2 Spannbettücher 1 Babyschlafsack Ernährung Für Stillende Für Flaschenmilch O O O O O O O O O O O O O O Stillkissen Fencheltee Teefläschchen und Sauger Evtl. Milchpumpe und Zubehör 3 Still BHs Stilleinlagen Säuglingsnahrung 6 Fläschchen mit (Tee-)Sauger Flaschenständer Eventuell Sterilisator / Vaporisator Saugerbürste Evtl. 2 Beruhigungssauger/ Schnuller 2 Thermosflaschen Pre-Nahrung (bis Ende 6. Lebensmonat) 265 Anhänge Babypflege O O O O O O O O O Wickeltisch mit gepolsterter Auflage Gut verschließbarer Windeleimer Windeln Schüssel für warmes Wasser am Wickeltisch 6 -8 Waschlappen 4 – 6 Handtücher als Auflage für den Wickeltisch 2 Badetücher mit Kapuze Babybadewanne oder Badeeimer Rückfetender Badezusatz / Olivenöl O O O O O O O Badethermometer Baby-Nagelschere Baby Haarbürste mit weichen Borsten 6 Mulltücher 6 Moltontücher 1 abdeckenede Pocreme für wunde Haut Evtl. eine Wärmelampe, Heizstrahler Zuhause Unterwegs O O O O O O Krabbeldecke für den Fußboden Erste Spielsachen ( Mobile, Rassel, Spieluhr) Babyfone Evtl. Wärmflasche oder Kirchkernkissen gegen Blähungen Stillkissen O O O O O O Tasche mit Wickelausrüstung für unterwegs (Wickeltasche) Autositz / Babyschale Kinderwagen (Sitzrichtung Augenkontakt) mit Babytasche / Babywanne Regenschutz für den Kinderwagen Sonnenblenden für das Auto Babydecke für den Wagen Evtl. Tragetuch Für die Geburt im Krankenhaus Am besten die Tasche mindestens 4 Wochen vor dem Termin packen! Für die Mutter Für das Baby O O O O O O O O O O O O O O O O O O O O O 266 Muterpass Personalausweis Versichertenkarte Langes T-Shirt Dicke Socken Bademantel Evtl. Haargummi Fotoapparat Kosmetiksachen Nachthemden und Oberteile, praktisch zum Stillen Still-BHs oder bequeme BHs, die keine Bügel haben Bequeme Kleidung, die Ihnen im fünften Monat gepasst hat Evtl. Entspannungsmusik für den Kreißsaal 1 bis 2 Wickelbodies in Größe 50 oder 56 1 Strampelanzug Je nach Jahreszeit einen Pullover oder ein Shirt 1 Mütze 1 Jacke Babyschale Eine Decke für den Autositz Ein Spucktuch Anhänge Checkliste: Sichere Umgebung für Kinder Erste Hilfe Kinder-/Gitterbett O O Machen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs für Eltern Badezimmer O O O Nie, nie Ihr Kind im Bad allein lassen Legen Sie eine rutschfeste Mate im Bad aus Halten Sie den Klodeckel geschlossen Wasser O O O Lassen Sie Ihr Kind nie allein am Wasser Zäunen Sie Ihren Gartenteich ein Lassen Sie keine Flüssigkeiten in Eimern oder anderen Behältern stehen Fenster O O O O O Entfernen Sie Kordeln an Vorhängen Markieren Sie große Glasflächen mit Aufklebern Installieren Sie Fenstersicherungen Stellen Sie Möbel nicht direkt ans Fenster Eine Fensterscheibe ist kein Sturzschutz Giftige Substanzen O O O O O Kinderbet: Sichern Sie es mit einem Giter oder legen Sie eine Matratze davor, falls Ihr Kind aus dem Bet fällt Keine Spielsachen im Bet Möbel O O O O O Entfernen Sie Möbel aus Laufwegen Polstern Sie scharfe Kanten ab Befestigen Sie kippelige Möbel an der Wand Stellen Sie den Fernseher außer Reichweite Schieben Sie Stehlampen hinter die Möbel Steckdosen und Elektik O O O Installieren Sie überall Steckdosenschutz Verbergen Sie freie Kabel Lassen Sie unbenutzte Elektrogeräte ausgesteckt Sicheres Spielzeug O O O O Ist gut verarbeitet, leicht, nicht scharfkantig Hat keine Knöpfe oder ablösbare Augen, Perlen, Bänder oder andere Accessoires Kann man nicht um den Hals hängen Entspricht den altersgerechten Fähigkeiten Schließen Sie alle Reiniger weg Achten Sie auf giftige Zimmer- oder Gartenpflanzen Besucherhandtaschen sind Gefahrenquellen Schließen Sie alle Medikamente weg 267 Anhänge Checkliste: Sichere Umgebung für Kinder Brandschutz Spielplatz O O O Installieren Sie Rauchmelder Keine Streichhölzer und Feuerzeuge in Kinderhände Verbrennungen vermeiden O O O O O Tragen Sie nie heißes Essen/Trinken und gleichzeitig Ihr Kind auf dem Arm Stellen Sie keine heißen Speisen/Getränke an den Tischrand oder in Kinderreichweite Drehen Sie Pfannenstiele auf dem Herd zur Wand bzw. weg vom Rand Bringen Sie eine Kindersicherung am Ofen an Bringen Sie ein Herdschutzgiter an Straße und Verkehr O O O O Türstopper verhindern, dass sich Ihr Kind die Finger klemmt O O O Sonne O O 268 Möglichst wenig direkte Sonne Nur mit Sonnenschutz und langärmliger Kleidung Immer nur im altersgerechten Kindersitz und angeschnallt Der sicherste Platz für den Kindersitz ist hinter dem Beifahrersitz Aktivieren Sie die Kindersicherung der Türen Verbotenes Territoirum Kleidung Entfernen Sie Kordeln und Schleifchen Lehren Sie Ihr Kind Vorsicht im Straßenverkehr und lassen Sie es an der Straße und auf dem Parkplatz immer die Hand eines Erwachsenen halten Auto O Türen Am besten mit weichem Untergrund unter den Geräten - Gummi, Späne, Sand oder Graupel O O Spitze, zerbrechliche und gefährliche Dinge wegschließen oder aus der Reichweite von Kinderhänden entfernen Sichern Sie Gefahrenquellen mit Schlössern oder Kindersicherungen Papierkörbe sollten ebenfalls gesichert sein Verwenden Sie bei Tisch keine Platzdeckchen oder Sets Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis AA Anonyme Alkoholiker....................................................................................................216 Abendgymnasium..............................................................................................................176 Abflachung des Hinterkopfs...............................................................................................116 Abschlussuntersuchung 6-8 Wochen nach der Geburt.....................................................122 AD(H)S...............................................................................................................................100 Adoptionen.........................................................................................................................145 Agentur für Arbeit.........................................................................................................51, 186 Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach...............................................................................191 Agentur für Arbeit Köln.......................................................................................................193 AIDS / HIV..........................................................................................................................123 AIDS-Beratung Aids-Hilfe Oberbergischer Kreis e.V.........................................................218 Aids-Test.............................................................................................................................124 Aktion Mensch e.V..............................................................................................................113 Albanische und Deutsche Freunde Oberberg e. V............................................................254 Alkoholismus, Al-Anon für Angehörige und Freunde von Alkoholikern.............................216 alleinerziehend.....................................................................................................................55 Alleinerziehend - Tipps und Informationen..........................................................................62 Amnesty International........................................................................................................254 Amtsvormund.....................................................................................................................155 Analphabetismus / Alphabetisierung..................................................................................183 Aneamoni...........................................................................................................................182 Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen...........................197, 255 Angebote für Babys, Kinder und Eltern VHS.....................................................................181 Angsterkrankungen Postpartale.........................................................................................111 Anhänge.............................................................................................................................264 Anmeldung für einen Kindergartenplatz............................................................................139 Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse..................................................................20 Anmeldung Ihres Kindes nach der Geburt...........................................................................19 Anna-Freud-Schule für Kranke aus allen Schulformen.....................................................176 Anonyme Spieler Selbsthilfegruppe...................................................................................216 Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst..................................................................147 Antidiskriminierungsarbeit..................................................................................................246 Anträge...............................................................................................................................257 Arbeitslosenberatung/zentrum BITS .................................................................................188 Arbeitslosengeld II................................................................................................................38 ARGE Oberberg...................................................................................................................51 Ärztlicher Hausbesuch.........................................................................................................72 Asyl.....................................................................................................................................252 Asymmetrien der Gesichts- und Schädelknochen.............................................................116 Aufenthaltsgenehmigung...................................................................................................245 Augen, Augenarzt...............................................................................................................114 Ausbildung Service rund um die........................................................................................194 Ausbildungsbonus..............................................................................................................194 Ausbildungsplätze..............................................................................................................186 Ausländerangelegenheiten................................................................................................243 Ausländerberatung Erstberatung.......................................................................................252 Aussiedlerberatung............................................................................................................252 269 Stichwortverzeichnis Autositz...............................................................................................................................115 AWO Rhein-Oberberg e.V..................................................................................................209 Baby & Essen Eltern-App..................................................................................................130 Baby 1x1: Einfach leben mit Baby.....................................................................................128 Baby im Blick......................................................................................................................102 Baby-Blues.........................................................................................................................111 Babynest Esperanza............................................................................................................67 Babyphone.........................................................................................................................128 Babys im Störfeld von Handys, TV und Computer............................................................126 Babyschlaf............................................................................................................................95 Babyschwimmen................................................................................................................181 Babyschwimmen im RPP.....................................................................................................89 Babysitter...........................................................................................................................160 Baumhof Psychologische Beratungsstelle.........................................................................210 Beckenboden(gymnastik)...................................................................................................119 Behinderte Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für e.V.........................................................113 behinderte oder chronisch kranke Kinder............................................................................43 Behindertenhilfe.................................................................................................................219 Behinderung...................................................................................................................41, 42 Behinderung des Kindes....................................................................................................213 Behinderung Ratgeber für Menschen mit............................................................................43 Behinderung seelische.......................................................................................................152 Behinderung Wegweiser für Menschen mit.......................................................................113 Behördendschungel.............................................................................................................17 Behördengänge..................................................................................................................257 Beikost................................................................................................................................129 Beistandschaft................................................................................................................59, 60 Beratung für Kinder suchtkranker Eltern............................................................................221 Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung...........................................................219 Beratung und Hilfe bei Gewalt...........................................................................................203 Beratungs und Prozesskostenhilfe......................................................................................52 Beratungs- und Hilfsangebote bei Problemen in der Familie, Ehe, Erziehung.................209 Beratungsangebote für Alleinerziehende.............................................................................65 Beratungslehrerausbildung................................................................................................178 Beratungsstelle des Ev. Kirchenkreises für ausländische Flüchtlinge...............................252 Beratungsstelle zur Qualifizierung von Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund.....194 Beratungsstellen für Ausländer/innen, Migrant/innen und Flüchtlinge..............................252 Bereitschaftsdienst Ärzte.....................................................................................................72 Bereitschaftsdienst Kinderärzte...........................................................................................71 Berufsausbildung.......................................................................................................186, 194 Berufsausbildung (BaE kooperativ)...................................................................................190 Berufsberatung...................................................................................................................186 Berufskolleg.......................................................................................................................175 Berufsrückkehr...................................................................................................................191 Berufundfamilie GmbH.......................................................................................................196 Besteuerung von Ehegatten................................................................................................33 Betreuung "Schule von acht bis eins"................................................................................166 Betreuung von Kindern unter drei Jahren..........................................................................133 270 Stichwortverzeichnis Betreuungsgeld............................................................................................................30, 259 Betreuungsunterhalt allein Erziehende................................................................................57 Betreuungsverfügung.........................................................................................................261 Beurkundungen....................................................................................................................60 Bewegungsauffälligkeiten...................................................................................................115 BIGS – BürgerInformation Gesundheit und Soziales..........................................................92 Bildung weiter durch...........................................................................................................186 Bildungs- und Teilhabepaket..............................................................................................177 Bildungs-und Teilhabepaket.................................................................................................34 Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene Weiterführende...............................187 Bildungsbüro Oberberg......................................................................................................197 Bildungsprämie..................................................................................................................195 Bildungsscheck..................................................................................................................196 Bildungsstandort Gummersbach........................................................................................165 BIN-GO! Werkstattjahr NRW..............................................................................................188 Bindung................................................................................................................................94 Bindungsorientierte Erziehung.............................................................................................94 BITS Arbeitslosenberatung................................................................................................188 Blutspende.........................................................................................................................263 Bobath................................................................................................................................100 Boule- und Bocciaplatz........................................................................................................12 bqn2 Beratung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund............................................194 Breirezepte.........................................................................................................................130 Bücherei / Bibliothek..........................................................................................................181 Buggy...................................................................................................................................95 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge..........................................................................248 Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.........................................32 Bundesstiftung „Mutter und Kind“................................................................................50, 209 Bundesweite Angebote Beratungsstellen..........................................................................220 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de............................................43 Bürgermeister Frank Helmenstein.....................................................................................225 BürgerService der Stadt Gummersbach..............................................................43, 229, 245 Bürgersprechstunde...........................................................................................................225 BUT..............................................................................................................................34, 178 Cafe BIB...............................................................................................................................68 Café esperanza....................................................................................................................65 Café L(i)ebenswert...............................................................................................................67 Cafe Nena............................................................................................................................68 Café together.......................................................................................................................67 Cafe Wunderbar...................................................................................................................67 cafe-mammamia................................................................................................................213 Caritas........................................................................................................................187, 205 Caritas Kaufhaus..................................................................................................................52 Caritas Wohnwelt.................................................................................................................52 Checkliste auffälliger Symptome..........................................................................................86 Checkliste Erstausstattung................................................................................................265 Checkliste für Behördengänge und Anträge......................................................................257 Checkliste Sichere Umgebung...........................................................................................267 271 Stichwortverzeichnis Child’s Space© Entwicklungsbegleitung für Säuglinge, Kleinkinder und Eltern nach dem Feldenkrais-Konzept©.......................................................................................................100 chromosomal geschädigte Kinder......................................................................................113 CJD Olpe / Standort Gummersbach..................................................................................189 Dauerpflegekinder..............................................................................................................157 Depression.........................................................................................................................110 Depression Postpartale ( nach der Geburt )......................................................................111 Deutsch als Fremdsprache................................................................................................245 Deutsches Rotes Kreuz Kinderschutzberatung.................................................................208 Deutschkenntnisse.............................................................................................................249 Diabetes mellitus................................................................................................................112 donum vitae........................................................................................................................212 Dyskalkulie Rechenschwäche...........................................................................................178 Ehegattensplitting.................................................................................................................33 Ehrenamtskoordinator Flüchtlinge.....................................................................................252 Ehrenmord.........................................................................................................................206 Einbürgerung......................................................................................................................247 Einbürgerungstest......................................................................................................243, 248 Einkommen Hilfen für Familien mit geringem......................................................................50 Einnässen..........................................................................................................................210 Einstiegsqualifizierung (EQJ).............................................................................................194 Einwohnermeldeamt..........................................................................................................258 Einzelförderung sozial benachteiligte Kinder.....................................................................182 Elternberatung....................................................................................................................222 Elterngeld.....................................................................................................................26, 259 Elterngeld Plus.....................................................................................................................27 Elterngeldstelle.....................................................................................................................51 Elternstart NRW.................................................................................................................199 Elternzeit......................................................................................................................25, 257 Entwicklungs-- und Erziehungsberatung...........................................................................100 Entwicklungsbegleitung für Säuglinge, Kleinkinder und Eltern.........................................100 Entwicklungsförderung.........................................................................................................99 Entwicklungskalender für Kinder bis zum 18. Monat...........................................................75 Entwicklungsunterstützung..................................................................................................96 Epilepsie.............................................................................................................................113 Erbrecht................................................................................................................................62 Ergotherapie.......................................................................................................................100 Ermäßigungen in der Stadt Gummersbach.......................................................................229 Ernährung des Babys ca. ab dem 6. Lebensmonat..........................................................129 Ernährungsfragen Babys.....................................................................................................89 Erste Hilfe Kurs am Kind....................................................................................................125 Erziehungsbeistand............................................................................................................150 Erziehungsberatung...........................................................................................................149 Erziehungsfragen...............................................................................................................181 Erziehungsprobleme Hilfe bei............................................................................................150 esperanza..........................................................................................................................213 Fachbereich Jugend, Familie und Soziales.......................................................................145 Fachbereich Schule und Sport der Stadt Gummersbach..................................................175 272 Stichwortverzeichnis Fahrrad- und Mopedwerkstatt..............................................................................................53 Fairtrade-Stadt Gummersbach..........................................................................................230 Familie regional (Internet)....................................................................................................51 Familien-Wegweiser.............................................................................................................50 Familienberatung...............................................................................................................201 Familienbildung..................................................................................................................161 Familiengericht.....................................................................................................................63 Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik.................................................220 Familienhebammen............................................................................................................118 Familienkasse................................................................................................................29, 32 Familienwegweiser / www.gummersbach.de/fruehehilfen.....................................................1 Familienwerkstatt Wiehl...............................................................................................64, 101 Familienzentren..................................................................................................................133 Fehlgeburt..........................................................................................................................209 Fehlgeburt Beratung nach Fehl- und Totgeburten.....................................................212, 213 Ferienfahrten......................................................................................................................226 Fernsehkonsum.................................................................................................................128 Fernuniversität...................................................................................................................176 Finanzamt.............................................................................................................................59 Flüchtlingsberatungsstelle.................................................................................................252 Fördermöglichkeiten und -programme Beruf und Ausbildung...........................................186 Förderschulen....................................................................................................................173 Förderverein PuSCH e.V.....................................................................................................91 Fragen bei finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten.................................................213 Frank Helmenstein...............................................................................................................11 Frau und Wirtschaft............................................................................................................196 Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte...............................................................192 Frauenhaus........................................................................................................................203 Freiwilligenengagement aller Generationen........................................................................67 Früherkennungsuntersuchungen.........................................................................................75 Frühgeborene Kinder...........................................................................................................98 Geburt, vertraulich..............................................................................................................221 Geburtsortprinzip................................................................................................................250 Geburtsurkunde...........................................................................................................19, 257 GEPS Deutschland e.V......................................................................................................105 Gesamtschule....................................................................................................................172 Gesetzliche Betreuung.......................................................................................................262 Gesund groß werden...........................................................................................................75 Gesunde Schule.................................................................................................................216 Gesundheit (Inernetlinks), türkisch, arabisch, persisch.....................................................251 Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises....................................92, 124, 199, 214, 215 Gewalt................................................................................................................................203 Gewalt Netzwerk Oberberg – gegen.................................................................................204 Gewaltprävention...............................................................................................................179 GEZ....................................................................................................................................230 Gleichstellungsbeauftragte................................................................................................192 Griechisch-deutsche Gesellschaft.....................................................................................254 Grundlagen der Babypflege, Babyernährung....................................................................128 273 Stichwortverzeichnis Grundschulen.....................................................................................................................169 Grundsicherung....................................................................................................................40 Gumbala.............................................................................................................................229 Gymnasien.........................................................................................................................171 Halle 32..............................................................................................................................182 Handwerkskammer zu Köln...............................................................................................193 Hartz IV und BürgerService...............................................................................................229 Hartz IV und Elterngeld........................................................................................................26 Hartz IV und Kinderzuschlag...............................................................................................32 Hartz IV und Verhütungsmittel...........................................................................................122 Hartz IV, Beratung/Unterstützung........................................................................................39 Hauptschulabschluss nachholen.......................................................................................185 Hauptschulen.....................................................................................................................172 Haus früher Hilfen................................................................................................................99 Hausapotheke....................................................................................................................124 Hausfrühförderung.............................................................................................................100 Hausgeburt...........................................................................................................................19 Hebamme.............................................................................................................................19 Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt..................................................................19 Hebammenhilfe..................................................................................................................118 Hebammensprechstunde im Krankenhaus..........................................................................89 Hebammensuche...............................................................................................................118 Heizkostenzuschuss zum Wohngeld...................................................................................48 Hexenbusch e.V. Freizeitpark..............................................................................................12 Hilfe für schwer kranke Kinder.............................................................................................98 Hilfe in besonderen Lebenslagen........................................................................................41 Hilfe zum Lebensunterhalt...................................................................................................37 Hirnbeschädigter Bund Deutscher.....................................................................................219 HIV Infektion.......................................................................................................................218 HIV-infiziertes Kind.............................................................................................................123 Hochbegabung...................................................................................................................178 Hochschulen......................................................................................................................176 Homepage des Oberbergischen Kreises www.obk.de........................................................43 Hospizdienst Gummersbach e.V.......................................................................................105 Hüftgelenk Dysplasie..........................................................................................................116 IB Internationaler Bund......................................................................................................190 ich-bin-gut..........................................................................................................................186 ich-will-lernen.....................................................................................................................183 Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche..........................................................76 Impfkalender Übersetzung 16 Sprachen.......................................................................85, 97 Impfungen............................................................................................................................97 Industrie- und Handelskammer zu Köln.............................................................................193 Integration..................................................................................................................246, 250 Integration in den Beruf für Förderschüler.........................................................................175 Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach..................................................................248 Integrationshilfen für Wohnungslose..................................................................................253 Integrationslotsen...............................................................................................................253 Internetlinks........................................................................................................................220 274 Stichwortverzeichnis Internetseite der Stadt Gummersbach www.gummersbach.de...........................................40 Islamisches Zentrum..........................................................................................................254 Jobcenter..............................................................................................................................39 Jugend und Familie............................................................................................................237 Jugendamt.........................................................................................................................145 Jugendamt Sekretariat Tel. 02261 871218........................................................................147 Jugendclub Dieringhausen........................................................................................239, 241 Jugendgerichtshilfe............................................................................................................153 Jugendheime - Jugendeinrichtungen.................................................................................239 jugendliche Aussiedler Beratungsstelle für........................................................................253 jugendliche Mütter..............................................................................................................213 Jugendmigrationsdienst.....................................................................................................252 Jugendschutzfachkraft.......................................................................................................241 Jugendzeltplatz..................................................................................................................239 Jugendzentren...................................................................................................................239 Jugendzentrum Bernberg..................................................................................................240 Jugendzentrum Innenstadt................................................................................................240 JuLeiCa-Schulung..............................................................................................................226 junge Eltern Steuerliche Regelung für die Eltern von..........................................................33 Junge Erwachsene.............................................................................................................152 junge Mütter in Notlagen......................................................................................................50 junge Mütter Schulpflichtbefreiung von................................................................................20 junge Schwangere / Mütter Angebote für............................................................................67 Juniorticket.........................................................................................................................230 Kaiserschnitt.......................................................................................................................121 Kath. Jugendgemeinschaftswerk.......................................................................................253 Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen.................................214 Kids-World..........................................................................................................................226 Kinder- / Jugendpsychiatrie.................................................................................................91 Kinder- und Jugendberatung.............................................................................................149 Kinder- und Jugendbücher.................................................................................................181 Kinder-/Jugendlichensprechstunde...................................................................................225 Kinder-und Jugendärzte in Gummersbach..........................................................................73 Kinderarzt/ärztin...................................................................................................................69 Kinderärztlicher Notdienst - Telefon 02261 / 17-1189..........................................................71 Kinderbetreuung.................................................................................................................131 Kinderbetreuung in den Ferien..........................................................................................226 kinderbetreuung-hochschulen.nrw.....................................................................................191 Kinderbetreuungskosten......................................................................................................59 Kinderbildungsgesetz (KiBiz).............................................................................................133 Kinderfreibetrag....................................................................................................................33 kinderfreundliche Helferinnen und Helfer gesucht.............................................................248 Kindergärten.......................................................................................................................135 Kindergarten Zuständigkeiten im Jugendamt....................................................................139 Kindergeld....................................................................................................................29, 259 Kindergeld für Ausländerinnen und Ausländer.....................................................................31 Kindergeldkasse...................................................................................................................29 Kindergeldzuschlag..............................................................................................................32 275 Stichwortverzeichnis Kinderhospiz Balthasar Jugendhospiz Balthasar..............................................................109 Kinderkassetten / Kinder-CDs............................................................................................181 Kinderklinik...........................................................................................................................90 Kinderreisepass beantragen..............................................................................................258 Kinderschutz-Beratung......................................................................................................208 Kinderschutzbund Deutscher OV Oberberg......................................................................206 Kinderschutzfachkraft........................................................................................................159 Kindertagespflege..............................................................................................................155 Kinderwagen........................................................................................................................95 Kindesentführung Hilfe für Eltern bei grenzüberschreitender............................................219 Kindeswohl...........................................................................................................................62 Kindeswohlgefährdung Hilfen bei......................................................................................159 Kirchen/Pfarrämter/Religiöse Gemeinschaften.................................................................231 Kiss-Syndrom.....................................................................................................................115 Klassenfahrten finanzieller Zuschuss..................................................................................34 Kleiderkammer Gummersbach............................................................................................52 Knochenmarkspende.........................................................................................................264 Kommunales......................................................................................................................223 Kompass Erziehung.............................................................................................................51 Kompetenzcheck Für Jugendliche und junge Erwachsene...............................................188 Kondom......................................................................................................................122, 123 Kontaktkreis – leere Wiege................................................................................................105 Koordinatorin für Gesundheitserziehung und -förderung beim Schulamt für den Oberbergischen Kreis........................................................................................................216 Körper- und Mehrfachbehinderte Bundesverband für e.V.................................................113 Körperbehinderte Selbsthilfe e.V. (RaBe)..........................................................................219 Körpersprache der Babys....................................................................................................93 Krabbel- und Spielgruppen................................................................................................135 Krabbelgruppe....................................................................................................................135 Krankenhaus Gummersbach...............................................................................................89 Krankenkasse......................................................................................................................20 Krankenversicherung des Kindes anmelden.....................................................................258 Krankheitszeichen................................................................................................................85 Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderte und Rentner Verband Deutschland e.V...........219 Kriminalitätsopfer...............................................................................................................208 Krisensituationen................................................................................................................157 Kulturrucksack....................................................................................................................198 Kulturzentrum Bruno – Goller – Haus................................................................................182 Kündigungsschutz................................................................................................................20 Landsmannschaften und Vertriebenenvereinigungen.......................................................234 Lebenshilfe Bundesverband e.V........................................................................................113 Legasthenie Lese-Rechtschreibschwäche........................................................................178 Lehrstellen..........................................................................................................................186 Lehrstellenbörse.................................................................................................................195 Leseförderprogramm kostenlos in 6 Sprachen..........................................................167, 250 Leukämie............................................................................................................................263 linie-302..............................................................................................................................240 Lohnsteuerkarte...................................................................................................................20 276 Stichwortverzeichnis Marte Meo®.........................................................................................................................96 Mediation..............................................................................................................................64 Mehrstaatigkeit...................................................................................................................247 Mein Kind ist behindert.......................................................................................................113 Melchers Peter Dipl. Psych. Dr. rer. nat...............................................................................91 Migranten / Migrantinnen Suchtberatung für.....................................................................216 MigrantInnen, Wege in den Beruf......................................................................................193 Migrations- und Integrationsarbeit Kommunale.................................................................246 Migrationserstberatung......................................................................................................252 Migrationshintergrund................................................................................................248, 249 Migrationshintergrund Berufsausbildung...........................................................................194 Migrationshintergrund für Kinder aus Familien mit............................................................248 minderjährigen Schwangere..............................................................................................213 Missione Catholica Italiana................................................................................................254 Mittagessen Zuschuss zum.................................................................................................35 Mobbing in der Schule.......................................................................................................178 Mobile Jugendarbeit...........................................................................................................240 Montessori-Pädagogik.......................................................................................................100 Motopädie/ Psychomotorik.................................................................................................100 Musical-Projekt Oberberg..................................................................................................180 Musikschule.......................................................................................................176, 180, 229 Musiktherapie.....................................................................................................................100 Mutter-Kind Bundesstiftung..................................................................................................50 Mutter-Kind-Haus.................................................................................................................67 Mutter-Kind-Kur....................................................................................................................65 Mutter-Vater-Kind-Kur........................................................................................................209 Müttercafe im Krankenhaus.................................................................................................89 Müttercafe ISIS....................................................................................................................67 Mutterschaftsgeld.......................................................................................................257, 258 Mutterschutz.........................................................................................................................19 Nabelschnurblut Nabelschnurblutspende..........................................................................264 Nachhilfe Lernförderung für Schülerinnen und Schüler.......................................................35 Namensrecht........................................................................................................................62 Nestor Bildungsinstitut GmbH............................................................................................187 Neue Wege für Mütter < 18 Jahre.......................................................................................67 neutrale Anlaufstelle Kinderschutz-Beratung DRK............................................................208 nina + nico Verein zur Beratung von Frauen, Mädchen/Jungen e.V.................................207 NO Netzwerk Oberberg gegen Gewalt..............................................................................203 Notfall-Praxis kinderärztliche Krankenhaus Gummersbach................................................71 Nummer gegen Kummer – Elterntelefon...........................................................................217 Nummer gegen Kummer – Kinder/Jugendtelefon.............................................................217 Oberberg Pass...................................................................................................................229 Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH...............................219 Oberbergischer Kreis Amt für Soziale Angelegenheiten......................................................43 Oberbergisches Bündnis für Familie............................................................................65, 198 Ogs = Offene Ganztagsgrundschule.................................................................................165 Online Beratung für Jugendliche........................................................................................220 Opferschutzhilfe Polizei.....................................................................................................206 277 Stichwortverzeichnis Organspende.....................................................................................................................263 Osteopathie........................................................................................................................116 Osteopathie................................................................................................................102, 116 OVAG / VRS.......................................................................................................................230 Paarberatung.......................................................................................................................63 Paten gesucht....................................................................................................................248 Patientenverfügung............................................................................................................261 Patientenvollmacht.............................................................................................................262 Personensorge...................................................................................................................262 Persönlichkeitsentwicklung................................................................................................152 Pfändungsschutzkonto P-Konto...........................................................................................36 Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftige..............................................................................41, 42 Pflegeberatung.....................................................................................................................42 Pflegeeltern........................................................................................................................158 Plötzlicher Säuglingstod - Das Risiko mindern..................................................................106 Plötzlicher Säuglingstod SIDS Hilfe für Betroffene............................................................105 Pränataldiagnostik..............................................................................................................209 Probleme in der Familie Hilfe bei.......................................................................................149 Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche im Baumhof............210 Psychologische Beratungsstelle Wipperfürth Herbstmühle...............................................102 Psychose Postpartale.........................................................................................................112 Quartiersmanagement Bernberg Quartiersmangerin........................................................227 Ratgeber für Menschen mit Behinderung..........................................................................219 rauchfreie Umgebung für Ihr Kind......................................................................................106 Realschulen.......................................................................................................................171 Regionalagentur Region Köln............................................................................................191 Reisepass für Kinder..........................................................................................................258 Riestervertrag Kinderzulage im............................................................................................33 RPP Gummersbach...........................................................................................................121 Rückbildungsgymnastik Rückbildungskurse......................................................................119 Rückbildungskurs...............................................................................................................120 Rückenlage........................................................................................................................106 Schiefhals...........................................................................................................................116 Schielen..............................................................................................................................114 Schlafen, unruhige Nächte...................................................................................................95 Schlafsack..........................................................................................................................108 Schlafstörungen.................................................................................................................210 Schmerzzentrum für Kinder mit chronischen Schmerzen...................................................97 Schmetterlingskinder.........................................................................................................105 Schnittstellenmanagement für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund................248 Schreibabys.......................................................................................................................101 Schulabschluss nachholen................................................................................................184 Schulabschlüsse Unterstützung beim Nachholen von......................................................183 Schulamt............................................................................................................................175 Schulbedarfspaket...............................................................................................................34 Schuldnerberatung.......................................................................................................52, 218 Schülerbeförderungskosten.................................................................................................34 Schullaufbahnberatung......................................................................................................179 278 Stichwortverzeichnis Schulleistungsschwierigkeiten...........................................................................................179 Schulpflichtbefreiung von jungen Müttern............................................................................20 Schulpsychologischer Dienst.............................................................................................178 Schulsozialarbeit................................................................................................................177 Schütteltrauma bei Kindern................................................................................................103 Schwangerschaftskonfliktberatung....................................................................................215 Schwerbehindertenausweis.................................................................................................43 Schwierigkeiten mit Schule, Beruf, Freizeit, Freundeskreis, Partnerschaft, Eltern...........210 Sehstörungen.....................................................................................................................114 Selbsthilfebüro...................................................................................................................215 Selbsthilfebüro Gummersbach............................................................................65, 105, 217 Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen...........................................................110 Senioren- und Pflegeberatung Rathaus............................................................................218 Sensorische Integrationstherapie©....................................................................................100 sexueller Missbrauch Hilfe bei nina +nico.........................................................................207 Signale des Babys verstehen Filme....................................................................................93 Singen macht stark!.............................................................................................................95 Sorgeerklärung.....................................................................................................................60 Sorgerecht............................................................................................................................61 Sozialdienst katholischer Frauen und Männer.....................................................................65 Soziale Dienste Oberberg..................................................................................................216 Soziale Hilfen.......................................................................................................................36 Sozialhilfe.............................................................................................................................37 Sozialintegration.................................................................................................................179 Sozialpädagogische Familienhilfe.....................................................................................150 Sparkassen-und-Bürgerstiftung...........................................................................................13 Spätaussiedler...................................................................................................................253 Spielgruppe für Kinder mit und ohne Behinderung............................................................181 Spielplätze in Gummersbach.............................................................................................141 Sportangebote in Gummersbach.......................................................................................235 Sprachentwicklung.............................................................................................................249 Sprachentwicklung ihrer Kinder.........................................................................................117 Sprachförderung................................................................................................................249 Sprachheilbeauftragte für den Oberbergischen Kreis........................................................117 Sprachlerncafés.................................................................................................................249 Sprachstörung....................................................................................................................117 Sprachtherapie...................................................................................................................100 Staatsangehörigkeit...........................................................................................247, 250, 251 Stadtbücherei.....................................................................................................................229 Stadtteilferienspiele............................................................................................................226 Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit..........................................................227 Stalking...............................................................................................................................207 Standesamt..........................................................................................................................19 Starke Eltern – starke Kinder.............................................................................................181 start-klar Berufsperspektiven für Jugendliche und junge Erwachsene.............................188 Startercenter für Gründerinnen..........................................................................................198 Steinmüller Bildungszentrum.............................................................................................191 Sternenkinder.....................................................................................................................105 279 Stichwortverzeichnis Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende.....................................................................59 Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern........................................................33 Stiftung Mutter und Kind....................................................................................................212 Stillberatung im Krankenhaus..............................................................................................89 Stillcafe.................................................................................................................................68 Stillen..................................................................................................................................107 Stillen und Ernährung...........................................................................................................93 Stillgruppe............................................................................................................................68 Straffälligkeit von Jugendlichen.........................................................................................153 Streetworker.......................................................................................................................240 Stromspar-Check.................................................................................................................53 Studieren mit Kind..............................................................................................................191 Sucht- und Drogenberatung...............................................................................................216 Suchtberatung für Migranten / Migrantinnen.....................................................................254 Suizid (Selbsttötung)..........................................................................................................105 Supervisionsgruppen für Beratungslehrer und Sozialpädagogen.....................................179 Tafel e. V Suppenküche.......................................................................................................52 Tagesgruppe......................................................................................................................151 Tagesmutter Tagesvater gesucht.......................................................................................156 Tagesmütter und Tagesväter..............................................................................................133 Tagesmütternetz Oberberg e.V..........................................................................................157 Tagesmüttersuche......................................................................................................136, 137 Tagesmuttervermittlung......................................................................................................135 Tagespflegekinder..............................................................................................................155 Teens-World.......................................................................................................................226 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben........................................................................35 Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind......................................................192 Telefonberatung.................................................................................................................217 Telefonseelsorge................................................................................................................217 TH Köln Abt. Gummersbach..............................................................................................176 Theater der Stadt Gummersbach..............................................................................182, 229 Theodor-Heuss-Akademie.................................................................................................176 Tischtennisplatten................................................................................................................12 Totgeburt............................................................................................................................209 Totgeburt Beratung nach....................................................................................................212 Tragetuch...........................................................................................................................102 Trauerzentrum für Kinder Thalita.......................................................................................110 TrauerZentrumOberberg....................................................................................................105 Trennung Ein Kurs für Eltern in Trennung...........................................................................64 Trennungs- und Scheidungsberatung..................................................................................63 Türkischer Elternverein Bergneustadt...............................................................................254 Türkischer Kulturverein......................................................................................................254 Überwärmung und Überdeckung.......................................................................................107 Umgangsrecht......................................................................................................................61 Umgangsregelung................................................................................................................63 Unterhaltsanspruch..............................................................................................................60 Unterhaltsvorschuss.............................................................................................................57 Vater...................................................................................................................................213 280 Stichwortverzeichnis Väter nicht verheiratete Neue Regelung für........................................................................61 Väterberatung....................................................................................................................213 Vaterschaftsanerkennung......................................................................................21, 60, 257 Vaterschaftsrecht.................................................................................................................62 Verband allein erziehender Mütter und Väter......................................................................62 Verband berufstätiger Mütter.............................................................................................197 Verbesserung der Lebensqualität der im Stadtteil lebenden Menschen...........................227 Verein für Soziale Bildungsarbeit e.V.................................................................................176 Verhaltensauffälligkeiten....................................................................................................179 Verhütung Verhütungsmittel Stillen?..................................................................................122 Verhütungsberatung...........................................................................................................215 Vertrauliche Geburt............................................................................................................221 verwöhnen Babys.................................................................................................................94 Verzeichnis der Hebammen.................................................................................................19 VfL Gummersbach.............................................................................................................230 Videobegleitung...................................................................................................................96 Villa Adebar........................................................................................................................102 Vojta, und Castillo Morales©..............................................................................................100 Volkshochschule Gummersbach.......................................................................176, 181, 229 Vorlesepaten gesucht........................................................................................................248 Vorsorgevollmacht..............................................................................................................262 VSB gGmbH.......................................................................................................................188 Wegbegleiter für Kinder mit Migrationshintergrund gesucht..............................................248 Weisser Ring......................................................................................................................208 Weitblick...............................................................................................................................67 Weiterbildung.............................................................................................................186, 195 Weiterbildungskurse...........................................................................................................187 Weltkindertag.....................................................................................................................226 wibbelstaetze ADHS...........................................................................................................101 Wiedereinstieg in den Beruf für Frauen.............................................................................192 Wiegenlieder........................................................................................................................95 Willkommen in Deutschland Infos für Zuwanderer............................................................255 Windelcontainer.................................................................................................................242 Wirtschaftliche Hilfen............................................................................................................23 Wirtschaftliche Hilfen für Alleinerziehende...........................................................................57 Wochenbettbetreuung........................................................................................................118 Wohnberatung und -vermittlung...........................................................................................49 Wohnberechtigungsschein...........................................................................................49, 230 Wohngeld.......................................................................................................................44, 45 Wohngeldstelle.....................................................................................................................35 Wohnprojekt für junge Mütter/Väter Knotenpunkt................................................................67 Wohnungslose Frauen und Männer...................................................................................211 Wohnungsvermittlung..........................................................................................................44 Zahngesundheit...................................................................................................................87 Zirkusbegegnungscamp.....................................................................................................226 Zuflucht für geschlagene und misshandelte Frauen und ihre Kinder................................203 Zukunft Berufliche von Jugendlichen.................................................................................187 Zuschüsse zur Deckung einzelner Kinder- und Jugendveranstaltungen..........................241 281 Stichwortverzeichnis Zuständige Stellen für wirtschaftliche / soziale Hilfen..........................................................51 Zwangsheirat......................................................................................................................254 Zwangsverheiratung...........................................................................................................206 zweisprachige Erziehung...................................................................................................249 Zwischen- und Abschlussprüfungen intensive Vorbereitung auf.......................................191 282