Die Ausbildung zum Pferdewirt - Bundesvereinigung der Berufsreiter

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Die Ausbildung zum Pferdewirt - Bundesvereinigung der Berufsreiter
Die Ausbildung zum Pferdewirt
Fachrichtung:
Klassische Reitausbildung
Pferdehaltung und Service
Pferdezucht
Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und Fahrer- Verband e.V.
„Unser Beruf „Pferdewirt“
ist anspruchsvoll und abwechslungsreich.
Tierliebe, Gefühl im Umgang mit dem Pferd,
Talent, Willensstärke, Geduld, Ausdauer
und Geschick im Umgang mit Menschen
sind Grundvoraussetzungen.
Damit ist es möglich einen der
schönsten Berufe der Welt
ausüben zu können.
Mit diesen Voraussetzungen ist es ein Traumberuf.“
(Burkhard Jung, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Berufsreiter)
„Wähle einen Beruf den du liebst,
und du brauchst keinen Tag in deinem Leben
mehr zu arbeiten.“ (Konfuzius)
Informationstage für den Beruf Pferdewirt
Um einen passenden Ausbildungsbetrieb zu finden, sind Eigeninitiative und Mobilität erforderlich. Nutzen Sie die bundesweiten Informationsveranstaltungen der Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und Fahrer-Verband e.V. zum Berufsbild
des Pferdewirts. Dort erhalten Sie durch unsere Fachleute kompetente Beratung und eine qualifizierte Einschätzung Ihrer Eignung zu diesem anspruchsvollen Beruf.
Teilnehmer, die auf einer Informationsveranstaltung von der Testkommission eine Empfehlung erhalten, werden außerdem zu einem ausführlichen Eignungstest eingeladen,
der jedes Jahr Ende November an der Deutschen Reitschule in Warendorf stattfindet.
Die Termine der Informationsveranstaltungen finden Sie unter:
http://berufsreiter.com/berufseinsteiger/infoveranstaltungen/index.html
Sie suchen einen Ausbildungsplatz?
Schauen Sie doch einmal auf unserer Stellen- und Ausbildungsplatzbörse vorbei oder
geben Sie dort selbst ein kostenloses Stellengesuch auf unter
http://berufsreiter.com/stellenboerse/index.html
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Impressum
Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und Fahrer-Verband e.V.
Zum Steinbrink 1
33775 Versmold
Tel. 05423-9516606
Fax. 05423-9516636
E Mail: geschaefststelle@berufsreiter.de
www.berufsreiter.com
Texte: Caroline Huppertz und Carolin Schmidt
Umschlagfoto: Ludwig Sauels
Inhaltsverzeichnis
1. Die Berufsausbildung zum Pferdewirt
1.1 Voraussetzungen
1.2 Die Ausbildung
1.3 Prüfungen
1
1
2
3
2. Pferdewirt Fachrichtung „Klassische Reitausbildung“
5
3. Pferdewirt Fachrichtung „Pferdehaltung und Service“
7
4. Pferdewirt Fachrichtung „Pferdezucht“
9
5. Prüfung zum Pferdewirtschaftsmeister
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6. Test: Sind Sie den Anforderungen gewachsen?
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7. So finden Sie den passenden Ausbildungsbetrieb
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8. Wichtige Adressen
8.1 Zuständige Stellen Ansprechpartner für alle Fachrichtungen
8.2 Weitere Ansprechpartner
18
18
19
1. Die Berufsausbildung zum Pferdewirt
Schon seit dem letzten Jahrhundert gibt es in Deutschland die zivile, staatlich
anerkannte Ausbildung zum Berufsreiter. Seit dem 1.11.1975 wird der Beruf, der im
Wesentlichen ein Lehr- und Dienstleistungsberuf ist, durch das Berufsbildungsgesetz
geregelt. Die Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und FahrerVerband e.V. (BBR) ist kompetenter Ansprechpartner für die Ausbildung.
Mit der Änderung der Verordnung zum Beruf Pferdewirt/in vom 01.08.2010 erhielt der
Beruf eine neue Struktur und wurde in fünf Fachrichtungen aufgeteilt:
 Klassische Reitausbildung
 Pferdehaltung und Service
 Pferdezucht
 Pferderennen
 Spezialreitweisen
Die BBR ist Ansprechpartner für die Fachrichtungen Klassische Reitausbildung,
Pferdehaltung und Service sowie Pferdezucht.
1.1 Voraussetzungen
Der zukünftige Pferdewirt sollte die Schule mit einem Abschluss beendet haben.
Wichtig sind außerdem:
 Vorerfahrung und Gefühl im Umgang mit dem Pferd bezogen auf Haltung und
Pflege
 Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen
 Geschick im Umgang mit Menschen
 Engagement und Einsatzbereitschaft – häufig muss am Wochenende oder am
Abend gearbeitet werden, wenn die Kunden ihrer Freizeitbeschäftigung
nachgehen
 Verantwortungsbewusstsein
 Gute reiterliche Grundausbildung sowie reiterliches Talent – besonders bezogen
auf die Fachrichtung Klassische Reitausbildung
Berufsaussichten
Der Bedarf an gut qualifizierten Pferdewirten ist nach wie vor groß. Deutsche Pferdewirte genießen auch international einen sehr guten Ruf und sind gefragt.
Auch wenn der demographische Wandel nicht vor dem Pferdesport Halt machen wird,
die Nachfrage nach Fachpersonal zur Aus- und Weiterbildung von Pferden und Reitschülern, zur Pferdezucht und zur Dienstleistung rund um das Pferd wird bleiben. Deshalb
werden die Berufsaussichten als sehr gut bezeichnet.
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Wer Berufsreiter/in werden möchte, sollte:
 selbstkritisch prüfen, ob er o. g. Anforderungen erfüllen will und kann
(Ferienpraktika),
 jede Gelegenheit zur Information und Beratung nutzen,
 höchstmöglichen Schulabschluss mit möglichst guten Leistungen erwerben,
(Die Ausbildungsbetriebe stellen oftmals Auszubildende erst ab 18 Jahren ein.)
 sich 1 - 1/2 Jahr vor Schulabschluss eine geeignete Ausbildungsstelle suchen.
1.2 Die Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt im dualen Ausbildungssystem – im Ausbildungsbetrieb und der
Berufsschule und dauert in der Regel drei Jahre. Der Ausbildungsbetrieb muss von der
Zuständigen Stelle, meistens sind das die Landwirtschaftskammern, anerkannt worden
sein. Die Berufsschule wird entweder einmal wöchentlich oder in Form von Blockunterricht besucht.
Die Verordnung über die Ausbildung zum Pferdewirt ist unter www.bibb.de zu finden.
Ausbildungsstätten
Die Wahl der Ausbildungsstätte hängt eng mit der gewählten Fachrichtung zusammen
Eine Liste der anerkannten Ausbildungsbetriebe in den jeweiligen Bundesländern erhalten Sie am besten über die Zuständigen Stellen (meistens die Landwirtschaftskammern)
oder die Bundesvereinigung der Berufsreiter. Als Entscheidungshilfe vor Beginn der
Ausbildung sind Praktika empfehlenswert, die jedoch nicht länger als 2 – 4 Wochen dauern sollten.
Wichtig ist, dass die eigenen Erwartungen mit denen des Ausbilders übereinstimmen.
Ausbildungsvertrag
Die Ausbildung erfordert einen Ausbildungsvertrag zwischen Ausbilder und
Auszubildendem, den die Zuständige Stelle genehmigen muss. Auskünfte zum Abschluss
des Ausbildungsvertrages erteilen die Zuständigen Stellen. Der Auszubildende erhält
eine Vergütung in Anlehnung an die Tarife der Landwirtschaft. Die Höhe der Vergütung
wird mit dem Ausbildungsbetrieb vereinbart.
Gemeinsame Ausbildungsinhalte aller Fachrichtungen:
Die Ausbildungsinhalte richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan, der im
Berufsbildungsgesetz festgelegt ist.
Folgende Themen werden gelehrt:
 Tiergerechte Pferdehaltung und -fütterung
 Tierschutz und -gesundheit
 Ausbildung und Vorbereitung von Pferden für Zucht- und Leistungsprüfungen
 Dienstleistungen, Kundenorientierung, Marketing
 Pferdezucht und -aufzucht
 Ausrüstung; Einsatz von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
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 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
 Umweltschutz
 Naturschutz, ökologische Zusammenhänge, Nachhaltigkeit
 Qualitätssichernde Maßnahmen
Dazu kommen die speziellen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der einzelnen
Fachrichtungen (siehe Kapitel 2, 3 und 4).
1.3 Prüfungen
Prüfungsorte
Die Zwischen- und Abschlussprüfungen für die Fachrichtung Klassische Reitausbildung
finden an der Deutschen Reitschule in Warendorf statt. Ausnahme ist das Bundesland
Bayern, wo sie an der Bayerischen Landes-Reit- und Fahrschule in München-Riem stattfinden.
Für die übrigen Fachrichtungen werden die Zwischen- und Abschlussprüfungen in ausgewählten, anerkannten Ausbildungsbetrieben in den jeweiligen Bundesländern durchgeführt.
Zwischenprüfung
In der Regel findet nach beenden des ersten Ausbildungsjahres zur Überprüfung des
Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung statt. Diese bildet die Abschlussprüfung auf
einem niedrigeren Niveau ab.
Geprüft wird in folgenden Bereichen:
 Pferdehaltung und -gesundheit
 Pferde identifizieren und beurteilen
 Gesundheits- und Ernährungszustand von Pferden beurteilen
 Futtermittel auswählen, die Qualität beurteilen, Fütterungen durchführen
 Haltungsbedingungen beurteilen
 Pferde pflegen und versorgen
Prüfungszeit: 150 Min., Arbeitsaufgabe 60 Min., Fachgespräch 15 Min.
 Pferde bewegen
 Umgang mit Pferden, Ausrüstung, Vorstellung
 Erziehung und Ausbildung von Pferden erläutern
Prüfungszeit: 60 Min., Fachgespräch: 15 Min.
Die Zwischenprüfung wird den Fachrichtungen entsprechend unterschiedlich ausgestaltet. Beispielsweise wird in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung in der praktischen
Prüfung ein Pferd unter dem Sattel in der Dressur und im Springen vorgestellt.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung zum Pferdewirt Fachrichtung „Pferdehaltung und Service“ sowie „Pferdezucht“ wird von einem von den Zuständigen Stellen
gebildeten Prüfungsausschuss abgenommen. Die Abschlussprüfung zum Pferdewirt
Fachrichtung „Klassische Reitausbildung“ wird, mit Ausnahme von Bayern, an der Deut3
schen Reitschule im Nordrhein-Westfälischen Landgestüt in Warendorf nach der Prüfungsordnung der Landwirtschaftskammer Westfalen von einem von den Zuständigen
Stellen gemeinsam gebildeten Prüfungsausschuss abgenommen. Voraus geht ein zwölftägiger (in Bayern dreiwöchiger) Vorbereitungslehrgang an der Deutschen Reitschule
bzw. der Bayerischen Landes-Reit- und Fahrschule.
Übersicht der Prüfungsbereiche
FR
„Pferdehaltung
und Service“
FR
„Pferdezucht“
FR
„Klassische
Reitausbildung“
FR
„Pferderennen“
FR
„Spezialreitweisen“
Kundenberatung
und -ausbildung
60 min
Durchführung
von Zuchtmaßnahmen
45 min
Dressurausbildung
45 min
Gesundheit von
Rennpferden
60 min
Pferdehaltung
und -gesundheit
60 min
20 %
Bewegen von
Pferden
75 min
Haltung und
Betreuung
60 min
Springausbildung
45 min
Training von
Rennpferden
60 min
Ausbildung von
Pferden
60 min
20 %
Haltung und
Versorgung von
Pferden
60 min
Vorstellen von
Pferden
60 min
Reiterausbildung
60 min
Leistungsvermögen von
Rennpferden
45 min
Ausbildung und
Beratung von
Reitern
60 min
Betriebsorganisation
120 min 
Planung und
Organisation der
Pferdezucht
120 min 
Pferdegesundheit, Reitund Sportlehre
120 min 
Planung von
Renneinsätzen
120 min 
Planung und
Organisation
120 min 
WiSo
45 min 
WiSo
45 min
WiSo
45 min
WiSo
45 min
WiSo
45 min
20 %
30 %
10 %
Sperrfach:
Eine Note von mangelhaft oder schlechter in diesem Prüfungsbereich
bedeutet ein Nichtbestehen der Prüfung.
Sonderzulassung zur Abschlussprüfung
Wer in dem Beruf des Pferdewirtes (ohne abgelegte Prüfung) einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung nachgegangen ist, hat die Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erlangen. Nach §45 Abs. 2, Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das 1,5fache der vorgeschriebenen
Ausbildungszeit in dem Beruf tätig war, in dem er die Prüfung ablegen will. Bei einer
vorgeschriebenen Ausbildungsdauer von drei Jahren muss folglich eine berufliche Tätigkeit von 4 1/2 Jahren nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt über Vorlage der Arbeitsverträge, Versicherungsnachweise oder ähnlichem. Der Antrag ist an die Zuständige
Stelle zu richten. Als Orientierung und Beratungsmöglichkeit empfiehlt sich die Teilnahme an einer Zwischenprüfung.
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2. Pferdewirt Fachrichtung „Klassische Reitausbildung“
Spezielle Voraussetzungen
Der Pferdewirt Fachrichtung „Klassische Reitausbildung“ arbeitet vorwiegend in Ausbildungs- und Turnierbetrieben sowie Vereinen. Er kümmert sich um die Ausbildung von
Pferden und Reitern. Für diese Fachrichtung sind vor allem reiterliches Talent und Erfahrung im Sattel wichtig. Die meisten Ausbildungsbetriebe, setzen den Besitz eines Reitabzeichens voraus.
Fachspezifische Aufgabengebiete
 Funktionelle Pferdebeurteilung
 Vielseitige, klassische Ausbildung des Pferdes
 Zielgruppenorientierte, klassische Ausbildung von Reitern und Reiterinnen
 Vorbereitung und Vorstellung von Pferden bei Leistungsprüfungen
Prüfungsbereiche gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/in
 Dressurausbildung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Pferde in ihrer Eignung als Reitpferde beurteilen,
b) Ausrüstung von Reitpferden beurteilen,
c) verschiedene Pferde dressurmäßig entsprechend der Skala der Ausbildung
gymnastizieren und deren Ausbildungsstand beurteilen,
d) Pferde in Dressuraufgaben bis zum Schwierigkeitsgrad der beginnenden
Versammlung nach den Kriterien einer Dressurreiterprüfung auf Kandare
vorstellen
und dabei Gesichtspunkte der Gesundheitsvorsorge bei Pferden, des Tierschutzes,
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit beachten, die
wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und seine Vorgehensweise
begründen kann.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes
Fachgespräch führen. Prüfungszeit: 45 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch.
 Springausbildung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Pferde in ihrer Eignung als Springpferd beurteilen,
b) Ausrüstung von Springpferden beurteilen,
c) Pferde über Sprünge und Hindernisreihen nach der Skala der Ausbildung
gymnastizieren und deren Ausbildungsstand beurteilen,
d) Pferde in Springparcours bis zum Schwierigkeitsgrad von 1,20 Meter Höhe nach
den Kriterien einer Standardstilspringprüfung vorstellen
und dabei Gesichtspunkte der Gesundheitsvorsorge bei Pferden, des Tierschutzes,
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit beachten, die
wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und seine Vorgehensweise
begründen kann.
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Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes
Fachgespräch führen. Prüfungszeit: 45 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch.
 Ausbildung von Reitern/innen
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) den Ausbildungsstand von Reitern und Reiterinnen analysieren sowie deren
Ausbildungswege planen und korrigieren,
b) Reiter und Reiterinnen in dressurmäßigen Trainingseinheiten bis zum
Schwierigkeitsgrad der beginnenden Versammlung unterrichten,
c) Reiter und Reiterinnen in springgymnastischen Trainingseinheiten bis zum
Schwierigkeitsgrad von 1,20 Meter Höhe unterrichten
und dabei fachliche Regelwerke umsetzen, Trainingsmittel und –abläufe festlegen,
Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, betriebliche Rahmenbedingungen,
Gesichtspunkte der Qualitätssicherung, des Tierschutzes, der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes bei der Arbeit beachten, Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit
ergreifen, die wesentliche fachliche Zusammenhänge aufzeigen und seine
Vorgehensweise begründen kann.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes
Fachgespräch führen. Prüfungszeit: 60 Min., davon höchstens 15 Min. Fachgespräch.
 Pferdegesundheit, Reit- und Sportlehre
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Pferde betreuen und gesund erhalten,
b) Pferde, Reiter und Reiterinnen ausbilden sowie trainieren
und dabei den Tierschutz, wirtschaftliche, technische und organisatorische Aspekte
sowie rechtliche Vorgaben beachten kann.
Für den Nachweis sind zwei der folgenden Gebiete auszuwählen, wobei eines der
Gebiete nach den Buchstaben a bis c sowie eines nach den Buchstaben d bis f
auszuwählen ist:
a) Planung und Beurteilung leistungsgerechter Haltung von Pferden,
b) Darstellung von Kriterien der Pferdefütterung, Auswahl von Futtermitteln sowie
Berechnung und Beurteilung leistungsfähiger Futterrationen,
c) Planung und Beurteilung von Maßnahmen zur gesundheitlichen Betreuung von
Pferden,
d) Planung und Beurteilung der Ausbildung, des Trainings und des Einsatzes von
Pferden,
e) Planung und Beurteilung der Ausbildung und des Trainings von Reitern und
Reiterinnen unter Berücksichtigung von Bewegungs- und Trainingslehre,
f) Planung und Beurteilung von Wettkampfvorbereitung und Transport von
Pferden.
Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten. Prüfungszeit: 120 Min.
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 Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche
Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Prüfungszeit: 45 Min.
3. Pferdewirt Fachrichtung „Pferdehaltung und Service“
Spezielle Voraussetzungen
Von Pferdewirten der Fachrichtung „Pferdehaltung und Service“ wird kunden- und
serviceorientiertes Handeln in allen Bereichen der Pferdehaltung erwartet. Diese
Ausbildung hat einen besonders hohen Stellenwert für die Pensionspferdehaltung und
die damit verbundene Dienstleistung rund ums Pferd. Der freundliche und zuvorkommende Umgang mit den Kunden ist Grundvoraussetzung.
Fachspezifische Aufgabengebiete
 Individuelle Pferdefütterung; Futtergewinnung und -beschaffung
 Stall- und Weidemanagement
 Das Bewegen von Pferden im Reiten oder Fahren, Arbeiten an der Longe
 Die Beratung von Kunden und kundenorientierte Anlagenbewirtschaftung
Prüfungsbereiche gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/in
 Kundenberatung und –ausbildung
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Ausbildungsmaßnahmen planen, durchführen und kontrollieren,
b) Kunden beraten und unterstützen,
c) mit Kunden kommunizieren
und dabei Kundenwünsche berücksichtigen, betrieblichen Rahmenbedingungen, Gesichtspunkte der Gesundheitsvorsorge bei Pferden, des Tierschutzes, der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit beachten, Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit ergreifen, die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und seine
Vorgehensweise begründen kann.
Für den Nachweis ist eines der folgenden Gebiete auszuwählen:
a) Umgang mit Pferden,
b) Grunderziehung und Bodenarbeit von Pferden,
c) Verladen und Transportieren von Pferden,
d) Gesundheitsvorsorge und Notfälle bei Pferden.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes
Fachgespräch führen.
Prüfungszeit: 60 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch.
 Bewegen von Pferden
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Pferde bewegen und dabei Regeln des Straßenverkehrs, Gesichtspunkte des
Tierschutzes, des Umweltschutzes sowie der Sicherheit und des Gesundheits7
schutzes bei der Arbeit berücksichtigen kann.
Für den Nachweis sind zwei der folgenden Gebiete auszuwählen, wobei das Gebiet nach
Buchstabe a enthalten sein muss:
a) Longieren von Pferden,
b) ausbalanciertes Reiten von Pferden in allen Gangarten mit sicherer Hilfengebung
mit Überwindung kleinerer Hindernisse und Anführen von Ausritten,
c) Fahren von Pferden in verschiedenen Gangarten mit Durchfahren von Hindernissen und Durchführung von Ausfahrten;
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes
Fachgespräch führen. Prüfungszeit: 75 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch.
 Haltung und Versorgung von Pferden
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Pferde halten sowie diese versorgen und dabei Arbeitsmittel und -abläufe festlegen, Informationen beschaffen und auswerten, Arbeitszusammenhänge erkennen, Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, betriebliche Rahmenbedingungen, Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit und des Tierschutzes, der Sicherheit und
des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit beachten sowie Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung ergreifen, die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen kann.
Für den Nachweis sind zwei der folgenden Gebiete auszuwählen:
a) Planung, Durchführung und Beurteilung der Pferdefütterung
b) Beurteilung und Verbesserung von Stallhaltungssystemen und Stallklima,
c) Gefährdungsbeurteilung,
d) Beurteilung des Gesundheitszustandes von Pferden,
e) Durchführung von Sofortmaßnahmen, Erster Hilfe und Erstellung von Vorsorgeplänen für Pferde,
f) Beurteilung des Hufzustandes einschließlich des Beschlages sowie der Stellung
der Extremitäten.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes
Fachgespräch führen. Prüfungszeit: 60 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch.
 Betriebsorganisation
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Betriebsabläufe planen und umsetzen,
b) Preise kalkulieren,
c) Verfahren zur Qualitätssicherung einsetzen,
d) Arbeitsabläufe dokumentieren
und dabei Maßnahmen zum Umweltschutz, zur Nachhaltigkeit, zum Tierschutz, zur
Wirtschaftlichkeit und zur Kundenorientierung sowie berufsspezifische rechtliche
Regelungen berücksichtigen kann.
Für den Nachweis sind zwei der folgenden Gebiete auszuwählen:
a) Planung von Pferdezaunanlagen,
b) Bewirtschaftung von Pferdeweiden,
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c) Bewirtschaftung von Stallanlagen,
d) Bedarf, Auswahl, Beschaffung und Lagerung von Futtermitteln,
e) Planung von Reit- und Auslaufböden sowie Reitwegen,
f) Durchführung von Dienstleistungen.
Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten. Prüfungszeit: 120 Min.
 Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufsund Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. Der Prüfling soll praxisbezogene
Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Prüfungszeit: 45 Min.
4. Pferdewirt Fachrichtung „Pferdezucht“
Spezielle Voraussetzungen
In der Fachrichtung „Pferdezucht" geht es um die Praxis auf Zucht- bzw. Aufzuchtbetrieben sowie auf Deckstationen. Um die Zuchttheorie und die Besamungstechnik erfassen
zu können, ist ein solides naturwissenschaftliches Grundwissen wichtig.
Fachspezifische Aufgabengebiete
Zu den Aufgabengebieten des Pferdewirtes mit Fachrichtung „Pferdezucht“ gehören u.a.
 Zuchtmethoden, Zuchtplanung, Zuchthygiene
 Pferdebeurteilung, Pferderassen
 Reproduktion und Aufzucht
 Vorstellung von Pferden bei Zuchtschauen und Prüfungen
Prüfungsbereiche gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/in
 Durchführung von Zuchtmaßnahmen
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Zuchtmaßnahmen im Laufe eines Fortpflanzungszyklus durchführen sowie
b) Deck- und Abfohlregister führen und dabei gesetzliche Vorgaben und fachliche
Regelwerke umsetzen,
c) Arbeitsmittel und -abläufe festlegen,
d) betriebliche Rahmenbedingungen,
e) Gesichtspunkte der Qualitätssicherung, des Tierschutzes, der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes bei der Arbeit beachten,
f) Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit ergreifen,
g) die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen kann.
Für den Nachweis ist mindestens eines der folgenden Gebiete auszuwählen:
a) Abprobieren von Stuten,
b) Durchführung von Reproduktionsmaßnahmen,
c) Vorbereitung und Begleitung von Abfohlungen,
d) Versorgung von Stuten und Fohlen nach der Geburt;
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Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes
Fachgespräch führen. Prüfungszeit: 45 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch.
 Haltung und Betreuung von Zuchtpferden
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Zuchtpferde in einem Zuchtbetrieb halten sowie diese betreuen und dabei gesetzliche Vorgaben und fachliche Regelwerke umsetzen,
b) Arbeitsmittel und -abläufe festlegen,
c) Informationen beschaffen und auswerten,
d) Arbeitszusammenhänge erkennen,
e) Arbeiten kontrollieren und dokumentieren,
f) betriebliche Rahmenbedingungen, Gesichtspunkte der Qualitätssicherung, der
Nachhaltigkeit und des Tierschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
bei der Arbeit beachten sowie Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit ergreifen, die
wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und seine Vorgehensweise
begründen kann.
Für den Nachweis sind zwei der folgenden Gebiete auszuwählen:
a) Beurteilung von Haltungssystemen und Zusammenstellung von Pferdegruppen,
b) Planung und Durchführung leistungsgerechter Fütterung,
c) Planung und Realisierung von Maßnahmen der Grünlandbewirtschaftung,
d) gesundheitliche Betreuung von Zuchtpferden entsprechend der Regelwerke,
e) Planung, Überwachung und Erläuterung von Pferdetransporten.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes
Fachgespräch führen. Prüfungszeit: 60 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch.
 Vorstellen von Pferden
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Pferde identifizieren,
b) Pferde auf Zuchtveranstaltungen vorbereiten,
c) Zuchtpferde rassespezifisch präsentieren,
d) Pferde beurteilen und rangieren
und dabei zuchtbezogene Regelwerke und Leistungsprüfungsanforderungen umsetzen, Arbeitsmittel und -abläufe festlegen, Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, Gesichtspunkte der Qualitätssicherung, der Nachhaltigkeit und des Tierschutzes,
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit beachten sowie Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit ergreifen, die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen kann.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes
Fachgespräch führen. Prüfungszeit: 60 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch.
 Planung und Organisation der Pferdezucht
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Vererbungsvorgänge darstellen,
b) Zuchtziele und Zuchtkriterien erläutern,
c) Methoden der Pferdezucht darstellen,
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d) Hygienemaßnahmen im Zuchtbetrieb planen und beurteilen,
e) Kunden züchterisch beraten und unterstützen
und dabei gesetzliche Vorgaben und fachliche Regelwerke umsetzen, Informationen
beschaffen und auswerten, betriebliche Rahmenbedingungen, Gesichtspunkte der
Qualitätssicherung, der Nachhaltigkeit und des Tierschutzes beachten, Maßnahmen
zur Wirtschaftlichkeit und die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge darstellen
sowie Lösungen begründen kann.
Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten. Prüfungszeit: 120 Min.
 Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. Der Prüfling
soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Prüfungszeit: 45 Min.
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5. Prüfung zum Pferdewirtschaftsmeister
Als Fortbildung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum Pferdewirtschaftsmeister abzulegen. Diese soll dazu befähigen, einen Pferdebetrieb meisterlich zu führen und Berufsanfänger auszubilden. In der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung
für den Beruf Pferdewirt und über die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der
fachlichen Eignung für die Berufsausbildung zum Pferdewirt/in vom 4. 2 1980, zuletzt
geändert durch die Verordnung vom 20.12.2000, ist die Prüfungsordnung geregelt.
Die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung kann in folgenden vier Teilbereichen abgelegt
werden:
 Pferdezucht und -haltung
 Reitausbildung
 Galopprenntraining
 Trabrenntraining.
Die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung ist die Voraussetzung für die Anerkennung der
Ausbilderbefähigung. Die Bundesvereinigung der Berufsreiter berät Pferdewirte zu
Meisterprüfungen für die Teilbereiche Pferdezucht und –haltung sowie Reitausbildung.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung sind:
 bestandene Ausbildung zum Pferdewirt und eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Pferdewirtschaft oder
 Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Beruf und mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in der Pferdewirtschaft
 Nachweis einer mindestens fünfjährigen Berufspraxis in der Pferdewirtschaft.
Ohne Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen und der
Meisterprüfung nicht möglich. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung hat fristgerecht auf
einem Anmeldevordruck bei der Zuständigen Stelle zu erfolgen. Außerdem sind der Anmeldung beizufügen:
 selbstverfasster Lebenslauf mit Angaben zum beruflichen Werdegang,
 ggf. Nachweise über den Besuch von Fortbildungs- bzw. Beratungslehrgängen.
Informationen und Termine:
 Bayerische Landes-Reit- und Fahrschule
 Bundesvereinigung der Berufsreiter im DRFV e.V.
 Deutsche Reitschule im NRW-Landgestüt
 Westfälische Reit- und Fahrschule
 Zuständige Stellen
 Adressen siehe Kapitel 8.
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Der Ausbildungsweg zum Pferdewirtschaftsmeister
am Beispiel Reitausbildung
Vor Ausbildungsbeginn vielseitige reiterliche Grundfertigkeiten erwerben
Ausbildung
nach dem ersten Ausbildungsjahr

3 Jahre
Zwischenprüfung

Abschlussprüfung
PFERDEWIRT/IN
Fachrichtung Klassische Reitausbildung
- Ausbilden von Reitern und Pferden
- eigenverantwortliche Fortbildung
- Berufserfahrung sammeln
Mind.
2 Jahre

Pferdewirtschaftsmeisterprüfung
(Ausbildungsbefähigung bis zur höchsten Klasse für Reiter und Pferd)
PFERDEWIRTSCHAFTSMEISTER/IN
REITAUSBILDUNG

Betriebe leiten – Ausbildung von Reitern/Pferden – Ausbildung von Auszubildenden



Möglicher Zusatzabschluss Diplomtrainer/in
Mögliche Auszeichnung "Reitmeister/in"
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6. Test: Sind Sie den Anforderungen gewachsen?
Mit diesem kleinen Test können Sie überprüfen, ob Sie den Anforderungen an den Beruf
des Pferdewirts gewachsen sind.
1. Gefühl für den Umgang mit Pferden
Ja
Nein
Ich habe Freude am Umgang mit Pferden
Ich trete gegenüber dem Pferd sicher auf
Ich habe ein gutes Reaktionsvermögen
Ich kann Verantwortung übernehmen
Das Wohlergehen des Pferdes steht über meinen persönlichen
Interessen
 Tierliebe heißt, für das Wohlergehen der Pferde zu sorgen, sie zu achten und zu
schätzen.
2. Reiterliches Talent und Vorbildung
Ja
Nein
Ich bin ein sportlicher Typ mit guten motorischen Anlagen,
Koordinations-, Takt- und Balancegefühl
Ich bin leistungsbereit und willensstark
Ich habe ein gutes Einfühlungsvermögen
Ich habe einen ausbalancierten, geschmeidigen Grundsitz,
vielfältige Erfahrungen
Ich habe ein Reitabzeichen und/oder Turniererfolge
Reiterliches Talent
 Reiterliches Talent und Einfühlungsvermögen sind für den angehenden Pferdewirt
Fachrichtung Klassische Reitausbildung besonders wichtige Voraussetzungen.
Reiterliche Vorbildung
 Ohne eine gute und vielseitige reiterliche Vorbildung ist das Prüfungsziel in der
Kürze der Lehrzeit nicht zu erreichen. Zum Abschluss der Ausbildung muss der
Auszubildende in der Lage sein, Pferde unter Anleitung bis zur Klasse L auszubilden
bzw. zu korrigieren.
3. Persönlichkeit
Ja
Nein
Ich kann durch eigenes Auftreten überzeugen
Ich habe realistische und erreichbare Ziele
Ich habe ein gutes Durchhaltevermögen
 Die Begeisterung für das Pferd allein reicht nicht. Neben der Tierliebe und der
Geduld sind Disziplin und Durchhaltevermögen notwendig.
4. Kontaktfreude und kundenorientiertes Auftreten
Ja
Nein
Ich habe pädagogische Fähigkeiten
14
Ich habe psychologisches Einfühlungsvermögen
Ich kann kundenorientiert Auftreten
Ich bin aufgeschlossen und kommunikationsbereit
 Der Pferdewirt gestaltet für seine Kunden die Freizeit. Er muss fachkompetent
auf die verschiedensten Erwartungshorizonte eingehen können.
Vor allem der Pferdewirt- Fachrichtung Pferdehaltung und Service muss seinen
Kunden beratend zur Seite stehen können.
5. Einsatzbereitschaft und Flexibilität
Ja
Nein
Ich zeige Einsatzbereitschaft auch an Sonn-/Feiertagen oder
abends
Ich weiß, dass nicht immer pünktlich Feierabend gemacht werden
kann
Ich weiß, dass die Aufgaben eines Pferdewirts an die körperliche
und geistige Leistungsfähigkeit hohe Anforderungen stellen.
 Der Pferdewirt muss häufig dann arbeiten, wenn andere Freizeit haben.
6.Weiterbildung und Mobilität
Ja
Nein
Ja
Nein
Ich nehme jede Gelegenheit wahr, mich zu verbessern
Ich weiß, dass man Reiten nur durch Reiten lernt
Ich möchte verschiedene Betriebe kennen lernen
Ich bin mobil und möchte Erfahrungen sammeln
7. Naturwissenschaftliches Interesse
Ich habe schon Pferde auf Zuchtschauen vorgestellt
Ich kenne mich mit Blutlinien aus
Ich bin naturwissenschaftlich interessiert
 Der Pferdewirt - Fachrichtung Zucht sollte sich schon vor Ausbildungsbeginn
eingehend mit der Pferdezucht beschäftigt haben.
Auswertung:
Zählen Sie zusammen wie oft Sie ja oder nein angekreuzt haben. Daraus ergibt sich Ihr
Ergebnis.
27-18 Ja
Glückwunsch. Der Beruf
des Pferdewirts ist für Sie
genau richtig! Sie erfüllen
alle Voraussetzungen.
18-10 Ja
Machen Sie sich noch
einmal Gedanken über die
Wahl Ihrer Fachrichtung,
dann sind Sie in diesem
Beruf gut aufgehoben.
10-0 Ja
Vielleicht sollten Sie ihren
Berufswunsch noch einmal
überdenken.
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7. So finden Sie den passenden Ausbildungsbetrieb
1. Entscheiden Sie sich für eine der Fachrichtungen
 Lesen Sie diese Broschüre sorgfältig. Die genaue Verordnung zu den
Prüfungsinhalten finden Sie unter: www.bibb.de.
2. Fangen Sie frühzeitig mit der Suche an, besuchen Sie mehrere Betriebe
 Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb bekommen Sie bei der
Bundesvereinigung der Berufsreiter oder der Zuständigen Stelle.
 Die Entscheidung für einen Betrieb bedeutet i.d.R. eine dreijährige Bindung.
3. Informieren Sie sich über die Betriebsstrukturen
 Für die einzelnen Fachrichtungen muss eine geeignete Betriebsstruktur
gewährleistet sein, z.B. ist eine vielseitige Grundausbildung (Dressur, Springen,
Unterrichtserteilung) Grundvoraussetzung für die Ausbildung zum Pferdewirt –
Fachrichtung Klassische Reitausbildung.
4. Lernen Sie den Betriebsablauf kennen
 Tagesablauf, Umgang mit den Pferden, deren Pflegezustand, Ordnung auf der
Anlage.
 Das Betriebsklima bestimmt den Alltag im Betrieb. "Passe ich in diesen Betrieb,
möchte ich hier 3 Jahre Mitarbeiter/in sein?"
5. Beachten Sie die Infrastruktur
 Wie weit ist es bis zur Wohnung, bzw. zur nächsten Berufsschule?
 Ist ein eigenes Auto vorhanden? Sind die öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar?
6. Verabreden Sie möglichst ein Praktikum
 Möglichst 2 - 4 Wochen, Alltag kennen lernen und mit eigenen Vorstellungen
vergleichen.
7. Klären Sie Unterkunft und Verpflegung
 Gibt es eine Wohnung mit Verpflegung im Betrieb oder außerhalb,
Mitbewohner/innen, Wäsche waschen u.v.a.?
8. Erfragen Sie die Arbeitszeitenregelung
 Klären Sie: Regelarbeitszeit, Spät- und Wochenenddienst, Turnierwochenenden.
 Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen der Pferde und der Kunden.
9. Erfragen Sie die Urlaubsregelung
 Jahresurlaub, freie Wochenenden und Tage, Freizeitausgleich
 Urlaubszeitpunkt und -dauer richten sich nach dem Betriebsablauf.
10. Klären Sie die Ausbildungsvergütung
 Die Höhe der Vergütung wird im Ausbildungsvertrag festgelegt, Weihnachts- und
Urlaubsgeld sind freiwillige Leistungen. Sach- oder sonstige Leistungen wie z.B.
Verpflegung, Unterbringung für das eigene Pferd müssen vorab geregelt werden.
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8. Wichtige Adressen
8. 1 Zuständige Stellen
Ansprechpartner für alle Fachrichtungen
Baden – Württemberg: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 31, Schlossplatz 4 – 6,
76131 Karlsruhe, Tel. 0721-926-0, Ansprechpartner: Sigrid Meng, Tel. 0721-926-3714
(v. 9.00 – 11.30 Uhr), E-Mail: sigrid.meng@rpk.bwl.de;
Susanne Kaltenmaier, Tel. 0721-926-3710, E-Mail: susanne.kaltenmaier@rpk.bwl.de,
http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1111153/index.html
Bayern: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Berufliche Bildung,
Lange Point 12, 85354 Freising, Ansprechpartner Pferdewirte: Daniela Kraus,
Tel. 08161-71-2639, Fax: 08161-71-5980, E-Mail: daniela.kraus@lfl.bayern.de,
Ansprechpartner Pferdewirtschaftsmeister: Claudia Kühn-Heydrich, Tel. 08161-71-3604,
Fax: 08161-71-5980, www.lfl.bayern.de
Berlin: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales, Oranienstr. 106,
10969 Berlin, Ansprechpartner: Sylvia Peters, Tel. 030-9028-1390, Fax: 030-9028-2056,
E-Mail: sylvia.peters@senias.berlin.de, www.berlin.de/sen/ias
Brandenburg: Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und
Flurneuordnung, Berufliche Bildung, Referat 46, Dorfstr. 1, 14513 Teltow OT Ruhlsdorf,
Ansprechpartner: Dr. Ramona Rügen, Tel. 03328-436-200, Fax: 03328-436-204,
E-Mail: ramona.ruegen@lelf.brandenburg.de, www.lelf.brandenburg.de
Bremen: Landwirtschaftskammer Bremen, Johann-Neudörffer-Str. 2, 28355 Bremen,
Ansprechpartner: Hinrich Otten Tel. 0421-5364170, Fax: 0421-5364176,
E-Mail: otten@lwk-bremen.de, www.lwk-bremen.de
Hamburg: Landwirtschaftskammer Hamburg, Brennerhof 121 – 123, 22113 Hamburg,
Ansprechpartner: Jutta Thon, Tel. 040-781291-40, Fax: 040-781291-745,
E-Mail: jutta.thon@lwk-hamburg.de, http://www.lwk-hamburg.de/ausbildungbig/berufliche-bildung/pferdewirt-pferdewirtin/
Hessen: LLH-Bildungs- und Beratungszentrum, Schanzenfeldstr. 8, 35578 Wetzlar,
Ansprechpartner: Ralf Balzer, Tel. 06441-9289-358, E-Mail: ralf.balzer@llh.hessen.de,
http://www.llh.hessen.de/berufsbildung-zustaendigestelle/ausbildungsberufe/pferdewirt-pferdewirtin.html
Mecklenburg-Vorpommern: Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes MecklenburgVorpommern, „Johann Heinrich von Thünen, Bockhorst 1, 18273 Güstrow,
Ansprechpartner: Herr Hein, Tel. 03843-264357, Fax: 03843-212536,
E-Mail: j.hein@fs.mv-regierung.de, www.regierung-mv.de
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Niedersachsen: Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Hannover), Geschäftsbereich
Landwirtschaft , Johannssenstraße 10, 30159 Hannover, Ansprechpartner:
Udo Meyer Tel. 0511-3665-4462, Fax: 0511-3665-4566, E-Mail: udo.meyer@lwkniedersachsen.de od. E-Mail: info@lwk-niedersachsen.de,
http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/berufbildung/nav/896.html
Niedersachsen: Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Weser-Ems), Geschäftsbereich
Landwirtschaft, Mars-la-Tour-Straße 1-13, 26121 Oldenburg, Ansprechpartner:
Hennig Hölscher, Tel. 0441-801-203, Fax: 0441-801-204,
E-Mail: hennig.hoelscher@lwk-niedersachsen.de,
http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/berufbildung/nav/896.html
Nordrhein-Westfalen: Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Referat Berufsbildung,
Siebengebirgsstr. 200, 53229 Bonn,
Ansprechpartner Pferdewirte Pferdehaltung und Service/Pferdezucht: Gertrud Fömpe,
Tel. 0228-703-1494, Fax: 0228-703-191494, E-Mail: gertrud.foempe@lwk.nrw.de,
http://www.lwk-nrw.de/bildung/pferdewirt/index.htm
Nordrhein-Westfalen: Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Referat Berufsausbildung, Nevinghoff 40,
48147 Münster, Ansprechpartner Pferdewirte Kl. Reitausbildung: Isabel RövekampStroop Tel. 0251-2376-411, E-Mail: isabel.roevekamp-stroop@lwk.nrw.de, Friedrich
Schäfers, Tel. 0251-2376-300, E-Mail: friedrich.schaefers@lwk.nrw.de,
http://www.lwk-nrw.de/bildung/pferdewirt/index.htm
Rheinland-Pfalz: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Dienststelle Koblenz,
Peter-Klöckner-Str. 3, 56073 Koblenz, Ansprechpartner: Helmut Scherhag, Tel. 026191593-229, Fax: 0261-91593-233, E-Mail: helmut.scherhag@lwk-rlp.de, www.lwk-rlp.de
Saarland: Landwirtschaftskammer für das Saarland, Dillinger Straße 67, 66822 Lebach,
Ansprechpartner: Brigitte Pontius Tel. 06881-928-246, Fax: 06881-928-100,
E-Mail: brigitte.pontius@lwk-saarland.de, www.lwk-saarland.de
Sachsen: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 91,
August-Böckstiegel-Str- 1, 01326 Dresden Pillnitz, Ansprechpartner: Henrik Fichtner,
Tel. 0351-8928-3400, Fax: 0351-8928-3499, E-Mail: Henrik.fichtner@smul.sachsen.de,
Ines Clausnitzer, Tel. 0351-8928-3412, E-Mail: Ines.Clausnitzer@smul.sachsen.de,
http://www.smul.sachsen.de/bildung/83.htm
Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt,
Ref. Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Dessauer Str. 70, 06118 Halle (Saale),
Ansprechpartner: Dr. Petra Hunold, Tel. 0345 – 514-2463, Fax: 0345-514-2633,
E-Mail: petra.hunold@lvwa.sachsen-anhalt.de, www.sachsen-anhalt.de
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Schleswig-Holstein: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein,
Grüner Kamp 15 – 17, 24768 Rendsburg, Ansprechpartner: Eckhard Rimkus
Tel. 04331–9453-250, Fax: 04331–9453-199, E-Mail: erimkus@lksh.de,
http://www.lksh.de/aus-und-weiterbildung/agrarberufe/pferdewirt/
Schleswig-Holstein: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein,
Futterkamp, 24327 Blekendorf, Ansprechpartner: Christine Panzer
Tel. 04381–9009-57, Fax: 04381-9009-8, E-Mail: cpanzer@lksh.de,
http://www.lksh.de/aus-und-weiterbildung/agrarberufe/pferdewirt/
Thüringen, Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL),
Weimarplatz 4, 99423 Weimar,
Ansprechpartner: Steffen Fleischhack, Tel. 0361–37738-118, Fax: 0361-37738-328,
E-Mail: steffen.fleischhack@tlvwa.thueringen.de, www.thueringen.de/de/tll/
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn,
Tel: 0228-107-0, Fax: 0228-107-2977, E-Mail: zentrale@bibb.de, www.bibb.de
8.2 Weitere Ansprechpartner
Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter und Fahrer-Verband e.V.,
Zum Steinbrink 1, 33775 Versmold, Tel. 05423-9516606, Fax: 05423-9516636,
E-Mail: geschaeftsstelle@berufsreiter.de, www.berufsreiter.com
Deutsche Reiterliche Vereinigung, Abt. Ausbildung und Wissenschaft,
Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf, Tel. 02581-6362-0,
E-Mail: ausbildung@fn-dokr.de, www.pferd-aktuell.de
Deutsche Reitschule, Sassenberger Str. 11, 48231 Warendorf ,
Tel. 02581-6369-28, Fax 02581-6369-50, E-Mail: m.risse@deutsche-reitschule.de,
www.deutsche-reitschule.de
Westfälische Reit- und Fahrschule, Havichhorster Mühle 100A, 48157 Münster,
Tel. 0251-390033-0, Fax: 0251-390033-14, E-Mail: info@wrfs.de, www.wrfs.de
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: Referat Berufsausbildung,
Nevinghoff 40, 48147 Münster, Ansprechpartner Pferdewirte Kl. Reitausbildung:
Isabel Rövekamp-Stroop Tel. 0251-2376-411, E-Mail: isabel.roevekampstroop@lwk.nrw.de, Friedrich Schäfers, Tel. 0251-2376-300,
E-Mail: friedrich.schaefers@lwk.nrw.de,
http://www.lwk-nrw.de/bildung/pferdewirt/index.htm
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Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Berufliche Bildung,
Lange Point 12, 85354 Freising, Ansprechpartner Pferdewirte: Daniela Kraus,
Tel. 08161-71-2639, Fax: 08161-71-5980, E-Mail: daniela.kraus@lfl.bayern.de,
Ansprechpartner Pferdewirtschaftsmeister: Claudia Kühn-Heydrich, Tel. 08161-71-3604,
Fax: 08161-71-5980, www.lfl.bayern.de
Bayerische Landes-Reit- und Fahrschule, Landshamer Str. 11, 81929 München,
Tel: 089-9269672-50, Fax: 089-926967-299, E-Mail: office@brfv.de, www.brfv.de
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