Mise en page 1 - Gemeinde Raeren
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Informationen der Gemeindeverwaltung Raeren Raerener Schaukasten 2015 Ausgabe 30 Foto: Paul Kockartz Allgemeine Bauunternehmung INHALTSVERZEICHNIS und Söhne PGmbH GRUSSWORT ..................................................................................................................... 4 VERWALTUNGSDIENSTE...................................................................................................5 RAEREN STELLT SICH VOR ..............................................................................................6 • Buchhaltung und Personaldienst des ÖSHZ GEMEINDEPROJEKTE .......................................................................................................7 • Ein- und Mehrfamilienhäuser • Stahlbetonarbeiten aller Art • Natursteinarbeiten Sie planen ein Innen- oder Außenschwimmbecken ? Mit unseren Partnern bieten wir von der Planung bis zur Fertigmontage einen kompletten Service zur Verwirklichung Ihres Traumes vom eigenen Schwimmbecken. Gewerbestraße 6 • B-4731 EYNATTEN Tel. 087/85 01 14 • Fax 087/ 85 22 49 E-Mail: info@maassen-bau.be • www.maassen-bau.be SERVICE D'AIDE AUX FAMILLES ET AUX PERSONNES AGEES DE LA REGION VERVIETOISE Hütte 79 - 4700 EUPEN FAMILIEN-UND SENIORENHILFSDIENST Familienhelfer(innen) : Körperpflege Betreuung von Kindern oder Angehörigen Einkäufe tätigen Wäsche waschen und bügeln Begleitung zu medizinischen Diensten Mahlzeiten zubereiten Haushaltsarbeiten erledigen 087/76 67 77 • Abriss Schule Plei •Jugendheim Eynatten - Dacherneuerung • Schule Eynatten – Isolationsmaßnahmen Turnhalle • Schule Eynatten – Umbau Mädchentoilette • Schule Eynatten und Schule Lichtenbusch – Verlegen von Linoleumboden • Schule Hauset: Umzäunung Lärmschutzmaßnahmen • Instandsetzungsarbeiten an der Ufermauer sowie Neugestaltung des Dorfplatzes Driesch AKTUELLES .......................................................................................................................14 • Baustellen zu verkaufen • Neuer Naturlehrpfad in Raeren • Die Bio-Woche • Der Naturpark Hohes Venn-Eifel braucht Sie, um seinen neuen Verwaltungsplan auszuarbeiten! • Hauspersonalregelung – Beschäftigen Sie eine(n) Raumpfleger(in), eine(n) Gärtner(in) oder jemand anders? • Urlaubszeit – Reisezeit: Gut informiert lässt sich entspannter reisen • Mitteilung an die Inhaber eines europäischen Führerscheins • Die letztwillige Verfügung über die Bestattungsart • Zahlenspiegel • Eintragung der Schutzbereiche SCHULEN ..........................................................................................................................28 • 50 Jahre Eynattener Kinderkarneval • Waldtag in der Gemeindeschule Lichtenbusch • Raerener Klassenfahrt nach Luttach in Italien SPORT - KULTUR - TOURISMUS ....................................................................................34 • Neue Radwegebeschilderung des INTER-RAVeL-Nord • Vorankündigung – Tryptique Ardennais 2015 SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT............................................................................36 • Sozialfonds für Heizkostenbeihilfen • Wir suchen Ehrenamtliche für unsere Projektidee „Bewerbungscoaching“! • Mitteilung des Rentendienstes • Unser Weltladen in Eynatten: FAIR speisen – FAIR schenken – FAIR teilen • Stundenblume • Mehrgenerationen-Wohnen für die Gemeinde Raeren UMWELT ............................................................................................................................44 • Biologischer Pflanzenschutz – Alternativen zum Gebrauch von Pestiziden im Garten • Bekämpfung von invasiven und gesundheitsgefährdenden Pflanzen • Verwaltung der öffentlichen Grünflächen ohne Pestizide – Erster Einsatz der neuen Wildkrautvernichtungsmaschinen • Wie kann man seinen Stromverbrauch ohne Kosten und Anstrengungen um 10% reduzieren? POLIZEI & SICHERHEIT....................................................................................................51 • Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses zu den geschlossenen Ortschaften in der Gemeinde Raeren • Anpflanzungen auf Eigentum längs des öffentlichen Wegenetzes www.raeren .be Anerkannt und subsidiert durch das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2 3 GRUSSWORT Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die schönste Jahreszeit hat begonnen. Die Natur erwacht aus ihrem Winterschlaf und wir dürfen uns wieder an zahlreichen Tulpen, Narzissen und anderen Frühblühern erfreuen. Genießen Sie dieses Naturereignis! Wir wünschen Ihnen im Namen des Gemeinderates, des Gemeindekollegiums, des Rates des Öffentlichen Sozialhilfezentrums und der Mitarbeiter/innen sonnige Frühlingstage. VERWALTUNGSDIENSTE DIE GEMEINDE PERSONALDIENST Die Gemeindeverwaltung ist jeden Tag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet. Hauptstraße 26, 4730 RAEREN Tel. 087 86 69 40 Tel. 087 85 89 57 Fax 087 85 10 06 Email : personaldienst@raeren.be SCHULDIENST Generaldirektor : Bernd LENTZ Finanzdirektor : Hermann-Joseph NEYCKEN Tel. 087.85 89 65 Fax 087.85.11.69 Email : schulen@raeren.be GEMEINDESEKRETARIAT TOURISMUS und VEREINSWESEN Tel. 087 85 89 40 Fax 087 85 11 69 Email : info@raeren.be Tel. 087 85 89 65 Fax 087 85 11 69 Email : vereine@raeren.be STANDESAMT/MELDEAMT Tel. 087 85 89 42 Email : meldeamt@raeren.be Zusätzlich dienstags geöffnet von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr und jeden 1. Samstag im Monat auf Vereinbarung Hans-Dieter Laschet Bürgermeister Ulrich Deller ÖSHZ - Präsident PENSIONSDIENST / SOZIALDIENST Tel. 087 85 89 51 Nadine Radermacher Sozialassistentin Burgstraße 42, 4730 Raeren Die Sprechstunden sind montags und mittwochs nach vorheriger telefonischer Terminabsprache FINANZDIENST Tel. 087 85 89 56 Fax 087 85 33 73 Email : finanzdienst@raeren.be ÖFFENTLICHES SOZIALHILFEZENTRUM BAUAMT Bernd Lentz Generaldirektor Thomas Brüll Sekretär ÖSHZ Tel. 087 85 89 72 Fax 087 65 28 88 Email : bauamt@raeren.be Mittwochs geschlossen. Sekretär: Thomas BRÜLL Einnehmer: Hermann-Joseph NEYCKEN Tel. 087 85 89 51 Fax 087 55 74 64 Email : oshz@raeren.be Adresse : Burgstraße 42, 4730 Raeren Zusätzlich an einem Dienstagabend pro Monat zwischen 17 und 20 Uhr auf Vereinbarung www.raeren .be 4 www.raeren .be 5 RAEREN STELLT SICH VOR BUCHHALTUNG UND PERSONALDIENST DES ÖFFENTLICHEN SOZIALHILFEZENTRUMS RAEREN GEMEINDEPROJEKE ABRISS SCHULE PLEI Frau Ingrid Emonts und Herr Gaëtan Grignard bilden das Team im Dienst „Buchhaltung und Personalverwaltung“ des ÖSHZ. Frau Emonts (ingrid.emonts@raeren.be) ist mit der allgemeinen ÖSHZ-Buchhaltung beauftragt. Sie ist ebenfalls Ihre Ansprechpartnerin für die Rechnungen der ÖSHZ-Dienste „Essen auf Rädern“, „Haushaltsgehilfinnendienst“ und „Notrufgeräte“. Auch das Mahnwesen und die Ausarbeitung verschiedenster Statistiken gehören zu ihrem Aufgabenbereich. Herr Grignard (gaetan.grignard@raeren.be) bearbeitet die Personalbuchhaltung des gesamten ÖSHZ sowie die administrative Verwaltung der Artikel 60§7-Arbeitsverträge. Zudem ist er der Verantwortliche für die Erstellung der Statistiken und Jahresberichte im Finanzbereich. Bei der jährlichen Haushaltsplanung des ÖSHZ sowie den Haushaltsanpassungen im Laufe des Jahres ist er ebenfalls involviert. Er ist im Wechsel mit Frau Emonts auch Ihr bevorzugter Ansprechpartner für die Heizkostenbeihilfen. Die Öffnungszeiten sind denen des ÖSHZ angepasst und zwar jeden Vormittag von 9.00 – 12.00 Uhr. Die Besucherzeiten für die Heizölanträge bleiben unverändert dienstags und donnerstags vormittags von 9.00 – 12.00 Uhr. Nachmittags steht Ihnen der Dienst von montags bis donnerstags telefonisch bis 16.00 Uhr zur Verfügung (Tel: 087/85.89.51). Da die Räumlichkeiten der ehemaligen Schule Plei nicht mehr benutzt wurden und dem Vandalismus zum Opfer fielen, hat sich die Gemeinde Raeren zu einem Abriss des Gebäudes entschlossen. Das vorhandene Material wurde verkauft oder anderweitig verwendet. Nach Erteilung der entsprechenden Städtebaugenehmigung wurden eine Projektautorin und ein Sicherheitskoordinator bezeichnet sowie ein Asbestinventar erstellt. Die Firma DE MEUTER/DI MATTEO wird die Asbest- und Abrissarbeiten ausführen. Um einen sauberen Abriss des Gebäudes sowie des Asbestmaterials zu garantieren, erfolgt dieser per Bagger und Schutzfolie. Das saubere Abbruchmaterial wird für die Befestigung des Lagerplatzes neben dem Bauhof benutzt. Die veralteten Spielelemente und die Blausteine werden entsorgt. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf ca. 265.000 € inkl. MwSt. Das Projekt wird zu 60% seitens des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschusst. Am Montag, dem 16.03.2015 veranstaltete die Gemeinde Raeren einen Informationsabend für die Anwohner. Die Arbeiten starteten am Montag, dem 23.03.2015, wobei die Vorbereitungsarbeiten zur Errichtung der Baustellen schon im Vorfeld durchgeführt wurden. Die Dauer der Arbeiten beträgt ca. 3-4 Monate. Die Projektautorin und der Sicherheitskoordinator überwachen stets den Verlauf der Arbeiten und kontrollieren diese. www.raeren .be 6 www.raeren .be 7 GEMEINDEPROJEKE JUGENDHEIM EYNATTEN – DACHERNEUERUNG Im Jahr 2015 entschied sich die Gemeinde Raeren das Dach des Jugendheims Eynatten zu erneuern, da sich immer wieder Dachziegel lösten, was in erster Linie eine Gefährdung der Nutznießer und Bürger darstellte. Die vorhandenen, sich noch in einem guten Zustand befindlichen Dachziegel wurden ausgebaut und als Reserve für den Bauhof benutzt, um anderweitig Reparaturarbeiten durchführen zu können. Nach Entfernung der defekten Dachziegel wurden neue Tonziegel angebracht sowie eine Neueinlattung durchgeführt. Auch die Unterspannbahn wurde kontrolliert und erneuert. An der Vorderseite wurde die defekte Dachrinne ersetzt und ein Einziehblech angebracht sowie Reparaturen zur Dichtigkeit des kleinen Daches an der vorderen Fassade ausgeführt. Die Firma Dachtechnik Radermeker hat die Arbeiten Anfang März ausgeführt. Die Kosten beliefen sich auf ca. 6.100 € inkl. MwSt. GEMEINDEPROJEKE SCHULE EYNATTEN ISOLATIONSMASSNAHMEN TURNHALLE An der Turnhalle der Schule Eynatten finden in den Osterferien Isolationsmaßnahmen und Umbauarbeiten durch die Firma Longton Heinrichs statt. Somit wird eine Wärme- bzw. CO2-Einsparung erreicht sowie eine optimale und sichere Nutzung der Infrastruktur gewährleistet. Außerdem soll das neue Satteldach isoliert und luftdicht gestaltet werden. Die Fenster werden zum Teil ausgetauscht und das Mauerwerk wird besser isoliert. Der Projektautor und der Sicherheitskoordinator werden die Baustelle stets überwachen und den Verlauf der Arbeiten kontrollieren. Die direkten Nachbarn wurden entsprechend über die Arbeiten informiert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 160.000 € inkl. MwSt. Der Zuschuss seitens des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft beträgt 60%. Auch wurden UrebaZuschüsse bei der Wallonischen Region beantragt. SCHULE EYNATTEN – UMBAU MÄDCHENTOILETTE Im Sommer/Herbst 2014 hat die Firma W. Steffens die Mädchentoilette im Altbau der Schule Eynatten erneuert zwecks Verwirklichung einer Schleuse zwischen den Kindergarten- und Toilettenräumen. Der Umbau erfasste folgende Arbeiten: Entfernen der Toilettenwände, Bodenaushub, Bodenplatte, Mauerwerk, Bodenbelag, Fußleisten, Blausteinschwellen, Putzarbeiten, Holztür am Eingang der Toilette, Aluminiumfenster und Türen. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 16.520 € inkl. MwSt. Der Bauhof hat noch Anstrich- und Belüftungsarbeiten ausgeführt sowie eine zusätzliche Tür angebracht. Auch wurde noch eine Lampe im Flur angebracht. Die entsprechenden Schlüssel wurden dem Schulleiter sowie den Betreuerinnen der Außerschulischen Betreuung ausgehändigt. www.raeren .be 8 www.raeren .be 9 GEMEINDEPROJEKE SCHULE EYNATTEN UND SCHULE LICHTENBUSCH VERLEGEN VON LINOLEUMBODEN GEMEINDEPROJEKTE SCHULE HAUSET: UMZÄUNUNG UND LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN In 2 Klassen im Kindergarten der Schule Eynatten wurde während der Karnevalsferien ein neuer Linoleumboden durch die Firma Chantraine verlegt. Die Lehrpersonen haben mit dem Schulleiter die Farbe ausgewählt. Vorher bestand ein Steinboden. Der Bauhof hat die Klassen leer- und wieder eingeräumt sowie noch anfallende Arbeiten erledigt. Die Kosten beliefen sich auf 5.320 € inkl. MwSt. Um eine gemütliche Atmosphäre zu schaffen, hat der Bauhof Hängeelemente an der Decke installiert, damit dort Dekorationen, Bastelarbeiten usw. angebracht werden können. In der Schule Lichtenbusch wird während der Osterferien in 3 Klassen und im Flur durch die Firma Scholl ein neuer Linoleumboden verlegt. Die Farbpalette wurde dem Schulleiter vorgelegt und mit ihm und den Lehrpersonen ausgesucht. Der alte PVC-Boden wird entfernt und entsorgt. In den Klassen 1-2 und im Flur werden auch Fußleisten angebracht. Zwischen den Klassen und dem Flur wird eine Abschlussleiste vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf 11.360 € inkl. MwSt. Umzäunung: Da es in der Vergangenheit durch provisorische Einzäunungsmaßnahmen durch bewegliche Absperrgitter zu gefährlichen Situationen gekommen ist, werden neue kleine Tore installiert bzw. ausgetauscht an der alten Telefonkabine, am Zugang zur Kirche, an der Einfahrt sowie am aktuellen Zugang. Die Arbeiten wird die Firma Kraft Metallbau ausführen. Alle Tore werden mit einem Schließsystem vorgesehen, so dass die Kinder nicht ohne weiteres vom Schulhof zur Straße laufen können. Die Kosten belaufen sich auf 6.050 € inkl. MwSt. Der Bauhof wird außerdem folgende Arbeiten ausführen: die Renovierung eines Teils des Schulhofes mit einer geformten Teerrinne und einer Rampe, das Anbringen eines Holzzauns von ca. 140 x 180 cm sowie die Installation von im Boden betonierten Pfosten neben dem Bauwagen, um den Müllcontainer zu verstecken. Lärmschutzmaßnahmen: In bestimmten Bereichen des Neubaus der Schule Hauset schallt es sehr, so dass dies sehr störend für die Lehrer und Schüler bzw. Kindergartenkinder ist. Daher wird die Firma Longton Heinrichs in den Osterferien Lärmschutzmaßnahmen in folgenden Räumen anbringen, um Ruhe und Lernbereitschaft zu gewährleisten: Klasse linke Etage, Klasse rechte Etage, Speisesaal im Erdgeschoss inkl. Flurbereich und Halle Etage. Die schallhemmenden Platten werden an der Decke angebracht und mit Metallhaltern befestigt. Die Kosten (Material und Installation) belaufen sich auf 8.600 € inkl. MwSt. www.raeren .be 10 www.raeren .be 11 GEMEINDEPROJEKTE INSTANDSETZUNGSARBEITEN AN DER UFERMAUER SOWIE NEUGESTALTUNG DES DORFPLATZES DRIESCH GEMEINDEPROJEKTE Der Fußweg zwischen der Schule Driesch und der Burgstraße wurde Ende letzten Jahres fertiggestellt. Ende 2014 wurden die Fundament- sowie die Stabilisierungsarbeiten an der Ufermauer beendet. Derzeit erfolgt die Fertigstellung der Oberflächenbeläge sowie des Geländers.Parallel zu diesen Arbeiten haben zu Beginn des Jahres die Arbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes begonnen. Im Zuge dieser Arbeiten werden momentan eine neue Regenwasserkanalisation zur Entwässerung des Platzes verlegt, die Kellermauern der Schule Driesch abgedichtet, das Denkmal durch Sandstrahlung gereinigt und an seinen neuen Standort verlegt. www.raeren .be 12 www.raeren .be 13 AKTUELLES BAUSTELLEN ZU VERKAUFEN A) Mittlerer Wohnungsbaumarkt In der Parzellierung „Am Knipp“, Raeren stehen noch insgesamt sechs (6) Lose im Rahmen des mittleren Wohnungsbaus zur Verfügung. Aus der Parzellierung Möschenberg in Eynatten können noch zwei (2) Lose veräußert werden. Um diese Bauparzellen erwerben zu können, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt werden: • mindestens 10 Jahre in der Gemeinde Raeren wohnen • zwischen 25 und 50 Jahre alt sein • nicht bereits Eigentümer eines Baugrundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung sein oder hierfür die Nutznießung haben • seit mindestens 3 Jahren über ein eigenes Einkommen verfügen • das steuerbare Globaleinkommen der Erwerber darf im vorletzten Jahr vor der Tätigung des Kaufaktes nicht höher sein als: für Paare: jährlich 43.000€ - pro Kind zu Lasten des Paares erhöht sich dieser Betrag um 1.860€ alleinstehende Personen: jährlich 36.000 € • Kaufpreis: 60 €/m² für die Parzellierung „Am Knipp“ – Der Preis wird dem Index angepasst. 50 €/m² für die Parzellierung Möschenberg – Der Preis wird ebenfalls dem Index angepasst. Die Vermessungskosten und alle mit der Urkunde verbundenen Kosten sind zu Lasten des Erwerbers. Nachstehende Lose können unter Berücksichtigung der Einhaltung dieser Bedingungen, die im Gemeinderatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 festgehalten sind, erworben werden. AKTUELLES Parzellierung Möschenberg, Eynatten • Los 14 - ± 960 m². Das Los 14 kann sowohl für den Bau eines Einzel- wie eines Doppelhauses genutzt werden. • Los 16 - ± 820 m² Das nötige Antragsformular erhalten Sie auf einfache Anfrage im Sekretariat der Gemeinde Raeren (Tel. 087/85.89.41). B) Freier Verkauf Parzellierung Am Knipp, Raeren In ruhiger Idylle können wir Ihnen verschiedene Lose aus der Parzellierung Am Knipp, Raeren, im Rahmen eines freien Verkaufs anbieten und zwar • Los 5 ± 658,20 m² • Los 7 ± 539,87 m² • Los 18 ± 756,60 m² • Los 19 ± 590,19 m² • Los 20 ± 766,37 m² • Los 21 ± 740,19 m² Das Mindestangebot für diese Parzellen beträgt 100 €/m². Wenn Sie interessiert sind, melden Sie sich bitte bis zum 29.05.2015 im Sekretariat der Gemeinde Raeren unter 087/85.89.41 oder teilen Sie uns dies schriftlich mit oder per Mail an nachstehende Adresse martina.nols@raeren.be. Gerne erteilen wir Ihnen hierzu zusätzliche Auskünfte. Nähere Informationen zur Lage der Parzellen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Raeren. Parzellierung Am Knipp, Raeren: • Los 12 - ± 416,53 m² Das Baufenster der Lose 12 und 13 sieht die Errichtung • Los 13 - ± 414,25 m² eines Doppelhauses vor. • Los 14 - ± 516,08 m² • Los 17 - ± 472,93 m² • Los 22 - ± 333,82 m² Das Baufenster der Lose 22, 23 und 24 sieht die Errichtung • Los 24 - ± 329,42 m² von Reihenhäusern vor www.raeren .be 14 www.raeren .be 15 AKTUELLES AKTUELLES NEUER NATURLEHRPFAD IN RAEREN Mit tatkräftiger Unterstützung der AVES-Ostkantone V.o.G. ist die Gemeinde Raeren zurzeit mit den Vorbereitungsarbeiten zur Schaffung eines Naturlehrpfads beschäftigt. Der geplante 8,5 km lange Rundweg folgt dem RAVeL-Weg ab Bahnhof Raeren in Richtung Roetgen und führt kurz vor der Grenze über die Gasse zum Baiershof zur RAVeL-Strecke Walheim-Raeren und zurück zum Bahnhof. 14 Stationen werden auf abwechslungsreiche Weise naturnahe Themen präsentieren: Heimische Waldvögel, Geologie Raeren, Insekten, Amphibien, Raerener Wasserläufe, Bankettvegetation, Tiere des Waldes, Lebensraum Wald, Eichensitz, Lebensraum Bach, Spechte und Ameisen, Sprungleistung der Wildtiere, Bienen, Flora auf Schotterplätzen. Die Informationen, die vor Ort auf ansprechenden Schautafeln zur Verfügung stehen, werden durch zusätzliche Texte und Bilder auf der Webseite der Gemeinde Raeren www.raeren.be vervollständigt. Sie können online eingesehen oder über einen QR-Code auf den jeweiligen Tafeln abgerufen werden. Wie bereits für andere Wanderrouten in der Gemeinde werden auch für den Naturlehrpfad die geographischen Koordinaten erfasst. Auf diese Weise kann ein Besucher der Webseite sich über den Wegverlauf und die Stationen informieren. Für die Verwirklichung dieses Projekts hat der Gemeinderat einen Haushaltsposten in Höhe von 15.000 € vorgesehen. Die Auswertung der Angebote für die verschiedenen Materialien lässt hoffen, dass diese Summe erheblich unterschritten wird. Des Weiteren wurde der Gemeinde eine Förderung durch den Naturpark Hohes Venn-Eifel in Aussicht gestellt, der voraussichtlich ein Drittel der Kosten übernehmen wird. Die Einrichtung des Lehrpfads wird im Laufe dieses Frühjahrs durchgeführt. Ende Juni soll er offiziell seiner Bestimmung übergeben werden. Der genaue Termin wird zu gegebener Zeit in der Presse und auf der Gemeindewebseite bekannt gegeben. Alle interessierten Bürger sind bereits jetzt herzlich zur Teilnahme an der Einweihung und zur regen Nutzung des fertiggestellten Lehrpfads eingeladen. Béatrice Peters www.raeren .be 16 www.raeren .be 17 AKTUELLES AKTUELLES DIE BIO-WOCHE Im Rahmen der „Bio-Woche“ organisiert die Gemeinde Raeren am 14. Juni eine Besichtigung des Bio-Gartens von Martin Görg, Vogelsang 11, in Eynatten, der auch als Mehrgenerationen-Projekt betrieben wird. In dem naturnahen Garten sind mehrere Biotope zu besichtigen, u.a. eine Obstwiese, ein Gartenteich, ein großes Insektenhotel, sowie Gemüse-, Kräuter- und Blumenbeete. Auch sind viele Tiere anzutreffen, u.a. Schafe, Hühner, Bienen und indische Laufenten. Bei den Gartenführungen erfahren die Besucher, wie man einen solchen Garten anlegt, was den Bio-Garten ausmacht und worauf man achten sollte. Es werden Themen rund um die Bewirtschaftung eines Bio-Gartens angesprochen: Wie bearbeite ich den Boden? Wie ziehe ich Gemüsepflanzen auf? Wie bekämpfe ich Schädlingsbefall ohne den Einsatz von Pestiziden? Außerdem erfährt der Besucher etwas über artgerechte Hühner- und Schafhaltung sowie Bienenhaltung. Wer Interesse an einer hauseigenen Apfelsaft- und Apfelweinherstellung hat, der kann sich vor Ort darüber informieren. Für Kurzweil sorgen verschiedene Aussteller von Bio-Produkten, Workshops und eine Kinderanimation. Der Bio-Garten ist an diesem Tag von 11-17 Uhr geöffnet. Herzliche Einladung an alle interessierten BürgerInnen, gerne in Begleitung mit ihren Kindern. DER NATURPARK HOHES VENN – EIFEL BRAUCHT SIE, UM SEINEN NEUEN VERWALTUNGSPLAN AUSZUARBEITEN ! Wie Sie vielleicht schon wissen, arbeitet das Team des Naturparks Hohes Venn – Eifel V.o.G, dem auch die Gemeinde Raeren angehört, seit 2014 an der Erneuerung seines Verwaltungsplans. Ein Verwaltungsplan ist ein Dokument, das jeder wallonische Naturpark haben muss. Er definiert die Projekte, die in den kommenden zehn Jahren durchgeführt werden sollen. Es ist sozusagen ein Aktionsplan für die Zukunft. Ein Naturpark an sich ist ein ländliches Gebiet von hohem biologischen und geografischen Wert, in dem bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden zum Schutz des betroffenen Milieus, im Einklang mit den Wünschen der Bevölkerung sowie der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des betroffenen Gebiets. Ein Naturpark ist ein Territorium, das den dort lebenden, arbeitenden oder besichtigenden Menschen ein außergewöhnliches Umfeld bietet. Daraus versteht sich, dass dieser Verwaltungsplan nur einen Sinn hat, wenn er in Zusammenarbeit mit den lokalen Akteuren erarbeitet und für zulässig erklärt wird. Aus diesem Grund werden im Mai und Juni 2015 drei öffentliche Befragungen stattfinden. So können gemeinsam die Hauptziele bestimmt werden, die es für die kommenden zehn Jahre zu befolgen gilt. Diese werden im Einklang mit den Missionen des Naturparks entwickelt. So werden auch gemeinsam die Stärken, Schwächen, Chancen und Gefahren des Gebiets ermittelt. Diese Diskussion wird wichtig sein, um das Dokument zu bestätigen, zu bereichern oder zu verbessern, aber hauptsächlich, um Ihr Empfinden und Ihre Erwartungen Datum Zeit Ort Sprachen www.raeren .be 18 30/05/2014 18:00 Uhr - 21:30 Uhr Naturparkzentrum Botrange Route de Botrange, 131 4950 Robertville Französisch mit deutscher Übersetzung 13/06/2015 18:00 Uhr - 21:30 Uhr Gemeindeverwaltung Eupen Rathausplatz, 14 4700 Eupen Deutsch mit französischer Übersetzung 20/06/2015 18:00 Uhr - 21:30 Uhr Gemeindeverwaltung Sankt Vith Hauptstrasse, 43 4780 Sankt Vith Versammlung in deutscher Sprache Diejenigen, die nicht an diesen öffentlichen Befragungen teilnehmen können, die aber an der Entwicklung des Verwaltungsplans mitwirken möchten, werden nicht vergessen: auf der Internetseite www.botrange.be werden Sie unter dem Verzeichnis „Verwaltungsplan“ die zusammenfassenden Broschüren der Bestandsaufnahme finden, die die großen Arbeitsachsen des Naturparks vorstellen. Des Weiteren gibt es dort die SWOT-Analyse sowie einen Online-Fragebogen, den Sie ausfüllen können, um dem Naturpark Ihre Aktionsideen oder Ratschläge mitzuteilen. Haben Sie eine Frage zum Verwaltungsplan? Kontaktieren Sie den Naturpark unter plandegestion@botrange.be. Unter der gleichen Adresse können Sie den Newsletter „Verwaltungsplan“ anfragen, um über die Entwicklung des Verwaltungsplans informiert zu bleiben. Béatrice Peters www.raeren .be 19 AKTUELLES AKTUELLES HAUSPERSONALREGELUNG - BESCHÄFTIGEN SIE EINE(N) RAUMPFLEGER(IN), EINE(N) GÄRTNER(IN) ODER JEMAND ANDERS? Sobald Sie eine(n) Raumpfleger(in), eine(n) Gärtner(in) oder jemand anders beschäftigen, sollten Sie das dem Landesamt für Soziale Sicherheit melden, und ihn/sie gegen Arbeitsunfälle versichern. Falls Sie das unterlassen, riskieren Sie mehrere Bußen. Konkret sollten Sie: - sich beim Landesamt für Soziale Sicherheit als Arbeitgeber registrieren lassen; - auf dem Portal der Sozialen Sicherheit durch die Dimona-Applikation das Personal, das Sie beschäftigen, melden; - die LASS-Beiträge bezahlen; - und Ihr Personal bei einem anerkannten Versicherungsunternehmen gegen Arbeitsunfälle versichern. Wünschen Sie weitere Informationen? Lesen Sie bitte das Faltblatt über Hauspersonal auf der Website des Fonds für Arbeitsunfälle (http://www.faofat.fgov.be/site_de/home.html), oder konsultieren Sie die Portalseite der Sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be). Sie können weiterhin auch mit dem Contact-Center der Sozialen Sicherheit Kontakt aufnehmen unter der Nummer 02 511 51 51 (werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr). URLAUBSZEIT – REISEZEIT: GUT INFORMIERT LÄSST SICH ENTSPANNTER REISEN Sind die Ausweisdokumente noch gültig? Für einen reibungslosen Start in die schönste Zeit des Jahres ist es wichtig, rechtzeitig die Gültigkeit von Personalausweis, Reisepass und Kids- ID zu überprüfen. Einige Länder fordern eine Restgültigkeitsdauer der Ausweisdokumente von mindestens sechs Monaten. Aktuelle Einreisebestimmungen über das Urlaubsland gibt es im Internet unter diplomatie.belgium.be. Wer ein neues Ausweisdokument beantragen möchte, muss dies persönlich beim Meldeamt erledigen. • Sie benötigen einen Reisepass? Sollte Ihr Urlaubsland einen Reisepass zur Einreise voraussetzen, so benötigen Sie ein Farbfoto. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Passbild den neuen Qualitätskriterien unterliegt und gemäß der Verordnung der Europäischen Union den ICAO-Normen entspricht: Das Foto muss in Farbe sein Der Gesichtsausdruck muss neutral sein: Mund geschlossen, nicht lächeln Halten Sie Kopf und Schultern gerade Machen Sie Ihr Gesicht frei: Stirn, Kinn und Ohransatz dürfen nicht verdeckt sein Ihre Augen müssen gut erkennbar sein: keine Spiegelung auf den Brillengläsern, keine getönten Gläser, kein zu großes oder auf Augenhöhe sitzendes Brillengestell (Im Zweifelsfall ohne Brille) Bei der Antragstellung wird Ihr Bild gescannt, wobei das Programm sofort überprüft, ob das Bild den vorgenannten Normen entspricht. www.raeren .be 20 www.raeren .be 21 AKTUELLES Neben dem Passbild enthält der neue biometrische Reisepass noch drei weitere Arten von Daten: Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit Ihre Unterschrift Abdrücke von zwei Fingern Kinder unter 12 Jahren und Personen, bei denen die Abnahme von Fingerabdrücken unmöglich ist, sind von dieser Pflicht befreit. Ein neuer Reisepass für Erwachsene, gültig für sieben Jahre, kostet 72,50 €. Ein Reisepass für Minderjährige, gültig für fünf Jahre, kostet 35 €. • Sie benötigen KEINEN Reisepass? Sollten Sie zur Einreise lediglich einen Personalausweis benötigen, so ist auch hier auf die Gültigkeit zu achten AKTUELLES MITTEILUNG AN DIE INHABER EINES EUROPÄISCHEN FÜHRERSCHEINS In Anwendung einer EU-Richtlinie müssen EU-Bürger, die länger als 2 Jahre in Belgien wohnen und deren nationaler Führerschein nicht mit einem Ablaufdatum versehen ist, ihren Führerschein umschreiben lassen. Europäische Mitbürger, die bereits eine nationale Fahrerlaubnis mit Ablaufdatum besitzen, sollten diese bei der belgischen Behörde registrieren lassen. Der neue Führerschein kostet 30 EURO. Inhaber der elektronisch lesbaren Ausländerkarte benötigen zur Ausstellung des Kartenführerscheins kein neues Passfoto. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Meldeamt. Kontakt: meldeamt@raeren.be oder 087/858942 Bitte vergessen Sie nicht die Kids-ID für mitreisende Kinder. Diese Karte kostet 6,10 €. Bei der Antragstellung muss das Kind anwesend sein. Ein aktuelles Passbild des Kindes wird zur Ausstellung benötigt. Bitte achten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung darauf, alle benötigten Dokumente rechtzeitig zu beantragen. Sollten Sie noch Fragen haben, so zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Ihr Meldeamt 087/858942 www.raeren .be 22 www.raeren .be 23 AKTUELLES DIE LETZTWILLIGE VERFÜGUNG ÜBER DIE BESTATTUNGSART Jeder Bürger hat die Möglichkeit zu Lebzeiten über die Art seiner Bestattung zu entscheiden und kann aus folgenden Möglichkeiten frei wählen: • Beerdigung der sterblichen Überreste • Einäscherung mit Verstreuung der Asche auf der zu diesem Zweck bestimmten Parzelle des Friedhofes • Einäscherung mit Verstreuung der Asche in dem an das belgische Staatsgebiet angrenzenden Küstengewässer • Einäscherung mit Beerdigung der Asche innerhalb des Friedhofes • Einäscherung mit Beisetzung der Asche in einer Urnenwand • Einäscherung mit Verstreuung der Asche an einem anderen Ort als auf dem Friedhof oder den belgischen Hoheitsgewässern • Einäscherung mit Beerdigung der Asche an einem anderen Ort als einem Friedhof • Einäscherung mit Aufbewahrung der Asche an einem anderen Ort als einem Friedhof Vordrucke der Erklärung zur letztwilligen Verfügung über die Bestattungsart gibt es bei ihrem Meldeamt. AKTUELLES ZAHLENSPIEGEL Die Bevölkerungsentwicklung in Raeren: 31.12.2000: 9.558 - 31.12.2005: 9.943 - 31.12.2010: 10.452 31.12.2013: 10.630 - 31.12.2014: 10.535 Ägypten 1 Albanien 2 Algerien 3 Armenien 5 Belgien 5436 Bolivien 4 Bosnien und Herzegowina 24 Bulgarien 1 China 3 Dänemark 1 Deutschland (Bundesrep.) 4547 Flüchtling unbestimmter Herkunft 1 Frankreich 26 Georgien 3 Ghana 1 Griechenland 7 Indien 1 Irak 6 Irland 1 Italien 31 Kasachstan 3 Kirgisistan 2 Kongo (Dem. Rep.) 1 Kongo (Rep.) 1 Kosovo 2 Kroatien 5 Lettland 2 Litauen 4 Luxemburg 10 Marokko 12 Mazedonien 11 Mexiko 1 Neuseeland 1 Niederlande 142 Norwegen 1 Österreich 12 Pakistan 5 Palästina Philippinen Polen ( Rep. ) Portugal Rumänien Russ.Föderation Schweden Schweiz Serbien Serbien/ Montenegro Slowenien Spanien Sri Lanka Staatenlos Südkorea Syrien Thailand Tschechische Republik Tunesien Türkei Ukraine Unbestimmt Usbekistan Amerika Vereinigtes Königreich Flüchtling alb.Herkunft Flüchtling iran.Herkunft Flüchtling jugosl. Herkunft Flüchtling syr. Herkunft Weißrussland Total www.raeren .be 24 4 2 13 1 17 5 3 6 2 4 1 11 1 1 1 8 8 6 1 15 3 49 1 6 25 4 4 8 5 1 10.535 www.raeren .be 25 AKTUELLES Die Bevölkerung der Gemeinde Raeren setzt sich zusammen aus: Frauen: 5.351 Männer: 5.184 AKTUELLES • • • • • • • • • • Gut Leuff in Eynatten Haus Amstenrath in Eynatten Hof Stester in Berlotte Eynatten Haus Lichtenbuscher Straße 19 in Eynatten Haus Raaff in Eynatten Haus Raeren in Raeren Haus Bergscheid in Raeren Hof Meurisse in Raeren St. Anna Kapelle in Raeren St. Nikolaus Kirche in Raeren Für folgende Denkmäler und geschützte Landschaften ändert sich der Schutzbereich nicht: • • • • • Für die verschiedenen Ortschaften der Großgemeinde Raeren wurden zum 01.01.2015 folgende Einwohnerzahlen errechnet: Raeren: 4.852 Eynatten: 3.745 Hauset: 1.938 Die Gesamtzahl der Haushalte der Großgemeinde Raeren betrug 4.513 EINTRAGUNG DER SCHUTZBEREICHE Das Ministerium der Deutschsprachige Gemeinschaft hat mit seinem Schreiben vom 04.09.2014 mitgeteilt, dass die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 06.02.2014 per Erlass (Veröffentlichung im Staatsblatt am 28.08.2014) für die Gemeinde Raeren die noch nicht klar definierten Schutzbereiche um Denkmäler und geschützte Landschaften festgelegt hat. Denkmäler und geschützte Landschaften : • Kule-Kreuz in Raeren • Burg Raeren • „Hohen Brücke“ in Raeren • St. Rochus Kapelle in Hauset • Wegekreuz Hauseter Feld in Hauset • Eupener Straße 8 in Eynatten Dorfzentrum Eynatten Knoppenburg in Raeren „Brandheidchen“ in Eynatten-Hauset Zyklopensteine in Eynatten-Lichtenbusch Vennbusch in Raeren Die Gemeinde hat die Hauseigentümer, die sich in diesem Schutzbereich befinden, entsprechend informiert. Seit dem Inkrafttreten des Denkmalschutzdekrets der DG 2009 muss für die Arbeiten an geschützten Objekten oder an Gebäuden, Parzellen im Schutzbereich eine so genannte Denkmalgenehmigung eingeholt werden. In der Großgemeinde Raeren stehen 21 Gebäude und Landschaften unter Denkmalschutz, von denen die meisten aber über keinen Schutzbereich verfügen. In diesen Fällen gilt das Sichtprinzip, d.h. zum Schutzbereich gehören theoretisch alle Gebäude und Parzellen, die gleichzeitig mit dem Denkmal zu sehen sind. Dieses Prinzip räumt der zuständigen Behörde einen gewissen Ermessungsspielraum ein und wurde daher nun durch eindeutig definierte Schutzbereiche ersetzt. Für Häuser und Parzellen, die sich in den Schutzbereichen befinden, war schon vorher eine Denkmalgenehmigung erforderlich. Es handelt sich also um keine Neuerung. Dies bedeutet für die Grundstückseigentümer innerhalb eines solchen Schutzbereiches, dass sie bei baulichen Änderungen eine Denkmalgenehmigung benötigen. Diese steht einer Städtebaugenehmigung gleich, ersetzt diese aber nicht. Konkret sind also für die meisten Bauvorhaben zwei getrennte Anträge bei unterschiedlichen Behörden zu stellen. Der Städtebauantrag beim Bauamt in der Gemeinde und die Denkmalgenehmigung beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Nähere Auskünfte zur Denkmalgenehmigung erteilt die zuständige Sachbearbeiterin im Ministerium, Frau Yvette Willems (087/596327, E-Mail : yvette.willems@dgov.be). Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.dgkulturerbe.be. www.raeren .be 26 www.raeren .be 27 SCHULEN 50 JAHRE EYNATTENER KINDERKARNEVAL Raeren ist eine jecke Großgemeinde. Raeren hat seinen großen Umzug, in Hauset geben sich die Karnevalspromis das Mikro in die Hand und Lichtenbusch feiert sogar international – oder auch grenzüberschreitend. In Eynatten hat die Gemeindeschule seit Jahren das karnevalistische Ruder in der Hand, denn hier lebt vor allem der Kinderkarneval. Alljährlich organisiert die Schule eine große Kappensitzung. Den Ursprung nahmen die Feiern vor geraumer Zeit im Saal Casino, damals noch ohne schulische Beteiligung. Sogar ein Zug zog durch das Dorf. Später stieg dann die Schule in die Veranstaltung mit ein. Unter dem ehemaligen Schulleiter Walter Schins zog die Feier in den Saal Tychon, wo sie sich lange Jahre mit der Unterstützung einiger Mütter und Ehrenamtlicher hielt. Als die Verantwortlichen nach und nach aus dem Veranstaltungskomitee ausschieden, war es um den Kinderkarneval in Eynatten für einige Jahre ruhig geworden. Seit knapp einem Jahrzehnt hat nun die Schulgemeinschaft die Ausrichtung einer großen Karnevalsfeier übernommen. Wie in jedem Jahr bestand das Programm zur Hälfte aus Vorstellungen der Kindergartenund Schulkinder und zur Hälfte aus Beiträgen auswärtiger Vereine. Am Wochenende vor den Umzügen sorgte die Feier für absolute Ausnahmestimmung, denn Groß und Klein aus der Gemeinde und der Umgebung strömten zur Sitzung mit gewohnt abwechslungsreichem Programm. Neben den Vennkatzen aus Vennwegen, die mit zwei Bussen angereist waren, statteten der KK Öcher Storm, de Blömcher, die Lustige 11, der TSG Blau-Weiß und die Karnevalspolizei Raeren den Eynattener Jecken gelungene Besuche ab. SCHULEN Das erste Highlight der Feier war der frühe Besuch von Kinderprinz Maxim I. mit seinen Pagen Lea und Anaїs und seinem Hofnarren Felix. Die Lautstärke erreichte vor allem bei den Auftritten der Kinder aus Schule und Kindergarten ohrenbetäubendes Niveau. Als dann die Lehrer eine karnevalistische Version von Helene Fischers „Atemlos“ mit Tanz und Gesang darboten, erreichte die Feier kurz vor Ende den absoluten Höhepunkt. Am Ende gingen die Jecken wie berauscht und voller Vorfreude auf eine tolle Session nach Hause. Eine Aufarbeitung des Kinderkarnevals in Eynatten wird übrigens aktuell von einer Arbeitsgruppe zusammengestellt. Ende des Jahres wird diesbezüglich eine knapp 80seitige Dokumentation für alle Interessierten erscheinen. Über Zusendungen von Fotos und Ähnlichem freut sich diese Arbeitsgruppe übrigens per E-Mail oder Post unter folgender Adresse. rolf.kolvenbach@hotmail.com / mitoe@skynet.be / Freddy Schroeder, Eynattener Str. 185, 4731 Eynatten www.raeren .be 28 www.raeren .be 29 SCHULEN SCHULEN WALDTAG IN DER GEMEINDESCHULE LICHTENBUSCH Wenn das Wetter mitspielt, ist mittwochs im Kindergarten Lichtenbusch Waldtag. Alle Kinder und Kindergärtnerinne fahren dann, ausgerüstet mit Rucksack und Matschhose, gemeinsam mit dem Linienbus zur Haltestelle am Wald. Von dort aus führt ein kurzer, manchmal geheimnisvoller Wanderweg zum selbstgebauten „Waldsofa“, wo alle zusammen frühstücken. Die Waldtage sind für alle Kinder ein tolles Erlebnis. Wir beobachten die Natur im Wechsel der Jahreszeiten, bauen Hütten, entdecken kleine und größere Tiere, gestalten Naturbilder, bauen Pfeil und Bogen, balancieren auf Baumstämmen oder liegen einfach im Moos und träumen. Besonderen Spaß macht es wenn die Kindergärtnerinnen in dieser Waldkulisse mit den Kindern ein Theaterstück oder ein Märchen aufführen. So waren schon, Sterntaler, Maria und Josef, St. Martin, Frau Holle und der Osterhase im Wald zu Besuch. Gegen Mittag treffen dann die Eltern an der Bushaltestelle ein, um die aus dem Wald zurückkehrenden Kinder abzuholen. In der kalten und nassen Jahreszeit werden die Waldtage durch Frühstückstage ersetzt, an denen die Kinder dann ein ständig wechselndes Frühstück zubereiten. www.raeren .be 30 www.raeren .be 31 SCHULEN SCHULEN RAERENER KLASSENFAHRT NACH LUTTACH IN ITALIEN Unsere langersehnte Klassenfahrt nach Luttach/ Italien ging am Dienstag, den 20 Januar los. Um 5.15 Uhr trafen wir uns auf dem Kirchparkplatz. Bis sich alle Schüler von ihren Eltern verabschiedet hatten, alle Koffer verstaut waren und der Bus endlich losfahren konnte, war es bereits 5.45 Uhr. Zunächst holten wir das 6. Schuljahr aus Hergenrath ab, das mit uns fahren sollte. Nach einer langen Busfahrt kamen wir dann um 20 Uhr am Hotel Tiroler Adler in Luttach/Südtirol an. Unsere Begleitpersonen waren unsere Klassenlehrer Frau Ernst, Herr Goor, René-der Freizeitbegleiter der Hergenrather, Frau Emontspohl- die Klassenlehrerin der Hergenrather, Dany und dessen Freundin Jacqueline, Frau Leubner, ein Arzt und Udo, der Busfahrer. Über die gesamte Klassenfahrt hinweg erlebten wir viel. Am ersten Tag holten wir unser Skimaterial ab. Jeden Tag fuhren wir Ski und machten eine Wanderung oder einen Ausflug. Zum Beispiel wanderten wir zu einer Berghütte und tranken dort etwas. Dann liehen wir uns Holzschlitten und rodelten den ganzen Weg wieder runter. Das war toll! An einem anderen Tag besuchten wir einen Schnitzer, der uns etwas über sein Handwerk erzählte und gingen ins Mineralienmuseum, wo wir uns die Ausstellung ansahen und einen Film über Mineralien, ihre Finder und ihre Fundorte schauten. Wir wanderten auch zu einem zugefrorenen Wasserfall, besichtigten die Burg Taufers, besuchten das Krippenmuseum oder machten eine Schneeballschlacht. Wir durften auch kleine Souvenirs für unsere Familie kaufen. Das Essen im Hotel war wirklich lecker! Abends gab es sogar ein richtiges Viergangmenü: Salat, dann eine Suppe, eine Hauptspeise und ein Dessert. Vor dem Abendessen sangen wir gemeinsam Schneeschulhits und schrieben Tagebuch. Nach dem Abendessen gab es verschiedene Aktivitäten wie Bastelateliers, Casinoabend, Spieleabend, Sport-Spiel-Spaß... Wir mussten auch jeden Tag ein Tagesrätsel lösen, das uns morgens gestellt und abends aufgelöst wurde. Die Antwort musste man auf einen Zettel schreiben und abgeben. Die Tage waren spannend, aber anstrengend! Ich glaube, am 29. Januar, dem Tag der Abreise waren alle Kinder ein bisschen traurig, dass die Klassenfahrt schon wieder zu Ende war. Aber alle freuten sich auch darauf, ihre Familie wiederzusehen. Nach einem kurzen Frühstück im Hotel fuhr der Bus dann um 6.15 Uhr los. Am Vorabend hatten wir schon die Koffer gepackt und zum Bus gebracht. Wir setzten zuerst die Kinder aus Hergenrath an ihrer Schule ab, mit denen wir uns während der gemeinsamen Zeit gut angefreundet hatten. Dann endlich, es war schon fast 21.30 Uhr, durften auch wir unsere Eltern wiedersehen. Die Schneeklasse war ein tolles Erlebnis, das wir alle wohl nie wieder vergessen werden! www.raeren .be 32 www.raeren .be 33 SPORT – KULTUR - TOURISMUS SPORT – KULTUR - TOURISMUS NEUE RADWEGEBESCHILDERUNG DES INTER - RAVEL - NORD Zur Vervollständigung des Radwegenetzes zwischen den schon bestehenden RAVeLStrecken L38 Lüttich-Hombourg und der L48 Vennbahn Aachen-Ulflingen wurde unter Federführung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und unter Mitwirkung der Tourismusagentur der Ostkantone und der Chemins du Rail zwischen den Gemeinden Hombourg und Raeren der INTER-RAVeL Nord konzipiert, der im ersten Schritt zwischen der Ortsgrenze zu Lontzen in Hauset und dem Langenbend in Raeren mit Richtungsschildern ausgestattet wird. Der Weg verläuft von der Asteneter Straße in Hauset kommend, über die Hauseter Straße nach Eynatten, dort vorbei an der Kirche über Louisenstraße, Lichtenbuscher Straße und Wegestraße zur Kinkebahn; anschließend über Panneschopp, Vergefenes, Eynattener Straße, Neustraße, Bachstraße, Neudorfer Straße, Schulstraße, Hochstraße, Winkel- und Bahnhofstraße zum Langenbend in Raeren. Die Beschilderung wird von den Gemeinden Lontzen und Kelmis entsprechend auf deren Gemeindegebiet ausgeführt. Da die Strecke in Plombières noch nicht fertig gestellt ist, kann die Beschilderung, die in beiden Richtungen vorgesehen ist, derzeit nur in Richtung Raeren zum Langenbend mit Anschluss an die Vennbahn RAVeL L48 erstellt werden. Curt Zester VORANKÜNDIGUNG - TRYPTIQUE ARDENNAIS 2015 Radveranstaltung „Tryptique Ardennais“ Die 49. Auflage des Radklassikers „Tryptique Ardennais“ findet in diesem Jahr vom 22. bis zum 24. Mai 2015 statt. Die erste Etappe dieses wichtigsten und schwersten Dreitage-Radrennens für Amateure in Belgien führt die Teilnehmer am 22.05.2015 wieder nach Raeren. Nachdem die Gemeinde Raeren in den beiden vergangenen Jahren Start- bzw. Zieletappe war, ist sie in diesem Jahr Durchfahrtstrecke. Radsportfans kommen dennoch auf ihre Kosten, denn gegen 15.35 Uhr erreichen die Radsportler die Hauptstraße, wo sie ihr Können im Sprint unter Beweis stellen müssen. Radsportbegeisterte sind herzlich eingeladen, die Sportler an der Sprintstrecke anzufeuern. Die erste Etappe endet gegen 16.30 Uhr in der Gemeinde Kelmis. www.raeren .be 34 www.raeren .be 35 SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT SOZIALFONDS FÜR HEIZKOSTENBEIHILFEN Praktische Hinweise für Ihre Anfrage Welche Heizstoffe kommen in Frage? Die Anträge werden im ÖSHZ Raeren, Burgstraße 42 in 4730 Raeren entgegengenommen, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr. Die Beihilfe kann zur Intervention in den Kosten von Heizöl, Heizpetroleum und Propangas gewährt werden. Andere Heizstoffe wie Stadtgas, Flaschengas, Strom, Kohle usw. fallen weiterhin nicht unter die Regelung. Ihre Ansprechpartner sind Frau I. Emonts und Herr G. Grignard (andere Termine nur auf telefonische Anfrage 087/85.89.51). Welche Unterlagen sind für Ihren Antrag erforderlich? In jedem Fall die Lieferrechnung. Für die Personen, die in einem Mehrfamilienhaus wohnen, muss eine Bescheinigung des Vermieters mit der Anzahl der Wohnungen, welche die Rechnung betreffen, vorliegen. Welche Personen können einen Antrag einreichen? Erste Kategorie: Personen, die einen Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss zu bestimmten Versicherungen haben (z. B. OMNIO Statut, Eingliederungseinkommen usw.) Für diese Personen gilt ebenfalls die Einkommensgrenze der zweiten Kategorie. Zweite Kategorie: Haushalte, die ein steuerpflichtiges Bruttojahreseinkommen unter 16.965,47 € + 3.140,77 € pro Person zu Lasten (Netto Einkünfte unter 3.110,00 €) haben. Dritte Kategorie: Zusätzlich Erste Kategorie - eine OMNIO Bescheinigung bzw. der Steuerbescheid von 2014 bzw.2013 - der Personalausweis Zweite Kategorie - der Personalausweis - der Steuerbescheid von 2014 bzw. 2013 Zusätzlich ist der Haushalt nicht in der Lage, die Heizkostenrechnung zu bezahlen. Dritte Kategorie - der Personalausweis - die Entscheidung über die Annahme des Antrags auf kollektive Schuldenbegleichung oder eine Bescheinigung der Person, die als Schuldenvermittler auftritt Wie hoch ist die Beihilfe? Wichtig! Überschuldete Haushalte, die Anspruch auf eine kollektive Schuldenregelung haben oder eine Schuldenvermittlung in Anspruch nehmen. * Für die 3 Kategorien Die Beihilfe wird für maximal 1.500 Liter, geliefert in einen oder mehreren Malen, gewährt. Preis pro Liter mit Mehrwehrsteuer Beihilfe pro Liter für die ersten 3 Kategorien 14 Cent 15 Cent 16 Cent 17 Cent 18 Cent 19 Cent 20 Cent < 1,1400 € ≥ 1,1400 und < 1,1650 € ≥ 1,1650 und < 1,1900 € ≥ 1,1900 und < 1,2150 € ≥ 1,2150 und < 1,2400 € ≥ 1,2400 und < 1,2650 € über 1,2650 € Beihilfe bei 1500 Liter für die ersten 3 Kategorien 210 € 225 € 240 € 255 € 270 € 285 € 300 € Für Heizöl oder Heizpetroleum an der Zapfsäule wird eine einmalige und pauschale Beihilfe von 210 € pro Heizperiode gewährt. www.raeren .be 36 Die Beihilfe wird für Heizstoffe gewährt, die zwischen dem 01/01/2015 und dem 31/12/2015 (das ganze Ziviljahr) geliefert werden. Der Antrag muss ausnahmslos innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung eingereicht werden, andernfalls sind wir verpflichtet, ihn abzulehnen. WIR SUCHEN EHRENAMTLICHE FÜR UNSERE PROJEKTIDEE „BEWERBUNGSCOACHING“! Ziel dieses Projekts ist es, Kundinnen und Kunden des ÖSHZ, die arbeitsuchend sind, in eine Gruppe zu integrieren und gemeinsam zu schauen: Wo stehe ich? Was kann ich? Persönliche Stärken-Schwächenanalyse Wo will ich hin? Wie bewerbe ich mich? Wie schreibe ich einen Lebenslauf? Worauf muss ich achten bei einem Bewerbungsgespräch? …. www.raeren .be 37 SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT Wer möchte im Rahmen eines Ehrenamtes hierbei mitwirken? Gedacht wird an ein Gruppenangebot, zu familienfreundlichen Zeiten, jede zweite Woche, etwa 2 bis 2,5 Stunden, dienstags oder donnerstags. SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT UNSER WELTLADEN IN EYNATTEN FAIR-SPEISEN – FAIR-SCHENKEN – FAIR-TEILEN Das Ziel ist die berufliche Integration der TeilnehmerInnen. Der FAIRE HANDEL – Was ist das? In Zusammenarbeit mit dem Dienst für sozial-berufliche Eingliederung wird das Konzept erarbeitet und die Begleitung der TeilnehmerInnen organisiert und durchgeführt. Es gibt ihn bereits seit vielen Jahren als Alternative zu den komplexen Verflechtungen des Weltwirtschaftssystems, wo zumeist die Großen und Mächtigen zu Lasten der Schwachen und Armen das System ausnutzen. Fairer Handel hingegen ist überschaubar, und es liegt in unserer Hand – durch unser tagtägliches Konsumverhalten – diesen Weg zu stärken. Sind Sie interessiert? Dann melden Sie sich bitte im ÖSHZ Raeren, Burgstraße 42 bei Doris Malmendier 0474/490.137. MITTEILUNG DES RENTENDIENSTES Vom 01.04.2015 bis 31.08.2015 wird die Rentenberatung nicht mehr auf Termin im ÖSHZ Raeren, sondern an jedem 3. Mittwoch im Monat von 9.00 – 12.00 Uhr in Eupen, RotKreuz-Zentrum, Rotenberg 33 (gegenüber des Altenheims St. Josef) und von 13.30 – 15.30 Uhr im Gemeindehaus Raeren, Hauptstraße 26, stattfinden. Die Rentenberater des Landespensionsamtes, der Selbständigen Rentenkasse (nachmittags bis 14.30 Uhr) und der Deutschen Rentenversicherung werden anwesend sein und Sie zu Ihren Rentenfragen beraten, sowie Formulare bzgl. Ihrer Rente gemeinsam mit Ihnen ausfüllen. Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen, sowie Ihre Rentennummern und Ihren Ausweis mit. Die WELTLÄDEN unserer Gegend wurden Anfang der 1980er Jahre gegründet. In Eynatten sind wir seit 1982 präsent, erst in der Louisenstraße und seit 1993 im „Haus Humanitäre Hilfe“ an der Aachener Straße 8. Die Gemeinde stellt uns die Räume zu einem sehr moderaten Mietpreis zur Verfügung. Dafür sind wir den Gemeindeverantwortlichen sehr dankbar. WELTLÄDEN werden von Ehrenamtlichen geführt. So gibt es in Eynatten ca. 20 Frauen und 1 Mann, die in regelmäßigem Rhythmus ihren Dienst versehen, der gemäß ihrer Verfügbarkeiten organisiert wird. Einige sind seit mehr als 30 Jahren dabei. Die nächsten Termine sind mittwochs am: In WELTLÄDEN geht es neben dem Verkauf auch um die Sensibilisierung für eine gerechtere, menschlichere Welt und um die Weitergabe von Informationen über unsere Produkte und die Projekte, die von uns unterstützt werden. Dabei muss man wissen, dass der in WELTLÄDEN erwirtschaftete Gewinn nicht, wie z.B. beim Einkauf von FairTradeProdukten im Supermarkt oder im Discounter, in die Taschen der Aktionäre fließt, sondern in Projekte, wie z.B. den Bau von Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Schulen, Trinkwasserbrunnen... Der Faire Einkauf gehört also in die WELTLÄDEN. 20/05/2015 Bildungschancen für alle durch gerechte Löhne sichern 17/06/2015 Landwirte müssen überall auf der Welt von ihren Erträgen leben können. Deshalb setzen WELTLÄDEN sich dafür ein, dass Produzenten der südlichen Halbkugel gerechte Löhne für ihre Ernten und Erzeugnisse erhalten und unter menschenwürdigen Bedingungen arbeiten können. Dadurch wird vermieden, dass Kinder z.B. in Kaffee- oder Kakaoplantagen körperlich hart arbeiten müssen, um den Familienunterhalt zu sichern, statt in die Schule zu gehen. Bildungsmangel ist überall in der Welt die Grundlage für prekäre Lebenssituationen. Bildungsmangel von Mädchen verhindert auch die Selbstbestimmung der Frauen und trägt zu undemokratischen Staatsregimen bei. Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen verhindern Krankheiten und Unfälle, z.B. durch den sachgemäßen Umgang mit Chemikalien oder Brandschutzmaßnahmen. Es ist keine vorherige Anmeldung nötig. 15/07/2015 19/08/2015 (nur Landespensionsamt anwesend) Ab September findet die Rentenberatung dann wieder auf Termin bei Frau Radermacher im ÖSHZ Raeren, Burgstraße 42 statt. Für Termine bitten wir Sie dann in unserem Sekretariat anzurufen unter 087/85.89.51 Beratung bezüglich Anerkennung einer Behinderung: Vom 01.04.2015 bis 31.08.2015 wird die Beratung rund um das Thema „Anerkennung einer Behinderung“ von Frau Gaby Marquet im ÖSHZ Raeren, Burgstraße 42 übernommen. Frau Marquet empfängt Sie dienstags auf Termin. Für Termine bitten wir Sie, im Sekretariat des ÖSHZ anzurufen unter 087/85.89.51. Ab September findet die Beratung dann wieder auf Termin bei Frau Radermacher statt. FAIR-speisen Bei uns finden Sie Lebensmittel: Kaffee und Tee, Kakao und Schokolade, Honig, Reis, Quinoa, Couscous, Olivenöl, Süßigkeiten, Wein, Obstsäfte, … Wir haben unser Angebot um eine reichhaltige Auswahl an Bio-Produkten erweitert: www.raeren .be 38 www.raeren .be 39 SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT Körner- und Müslimischungen, Tee, Trockenobst, Nüsse aller Art, Gewürze und Essige, Kaffeeersatz,... FAIR-schenken SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT Unsere Öffnungszeiten: montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags, mittwochs, freitags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Wir führen Kunstgewerbeartikel, Geschenke aller Art für Frauen und Männer, für alle Gelegenheiten und Feste im Jahreskreis: Schmuck, Schals für Sommer und Winter, Holzspielzeug, Küchentücher, Tischdecken, Kerzen, Seifen, Handtaschen und Portemonnaies aus Leder, Blumenvasen, Schmuck- und andere Dosen, Holz- und Glaskreuze, Windlichter,... und vieles mehr. Last but not least finden Sie bei uns auch umweltverträgliche Wasch- und Putzmittel der Marken ECOVER und BIOTOP, sowie Körperpflegeprodukte von WELEDA. Auf Initiative der Gemeinde verteilen wir im März wieder kostenlos Waschnussproben. Falls Sie sich nach dem Probewaschen für deren weitere Verwendung entscheiden, finden Sie auch diese bei uns. Sie möchten sicher sein, dass auch „FAIR“ drin ist, wenn „FAIR“ drauf steht? Die Lebensmittelqualität wird regelmäßig von unabhängigen Laboratorien kontrolliert. Übrigens sind Lebensmittel aus fairem Handel häufig auch bio, weil die Landwirte in Entwicklungsländern sich die teuren Dünger und Pestizide gar nicht leisten können. Da sie auch kein Geld haben, um das Bio-Label zu kaufen, dürfen die Artikel nicht als zertifizierte Bio-Produkte angeboten werden, obwohl sie es sind. Durch unangekündigte Kontrollen wird die Herstellung der Geschenkartikel überwacht, sowohl was die Qualität der Produkte betrifft (Farben, die für die Textilien und das Holzspielzeug verwendet werden) als auch bez. der Arbeitsbedingungen. Dadurch kommt es ab und zu vor, dass Produkte aus dem Angebot genommen werden. Ein Tässchen Kaffee gefällig? Seit einigen Monaten bieten wir Ihnen darüber hinaus einen Becher Coffee-to-go inkl. Schokotäfelchen und Spekulatius, alles FairTrade, zu 1€ an. Kommen Sie doch einfach mal herein, wenn Sie auf den Bus warten oder einfach nur vorbeigehen. Ein Blick in unseren Laden lohnt sich, und wenn Sie sich dadurch kalte Füße an der Bushaltestelle ersparen können... Bei uns ist immer „Tag der offenen Tür“. Durch Ihren Einkauf unterstützen Sie uns in unserem Bestreben, unsere Welt FAIRER und menschlicher zu machen. Zeit FAIR-teilen Sie sind neugierig geworden und haben Lust, sich bei uns zu engagieren? Durch Ihr ehrenamtliches Engagement würden Sie unser Team FAIR-stärken. Wir suchen ständig neue MitarbeiterInnen. Falls Sie Interesse haben, wenden Sie sich bitte an Hedy Dejonghe-Freches (087/85 08 85) oder hedy.dejonghe@gmail.com. Über Ihre Nachricht würden wir uns sehr freuen. donnerstags von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr samstags, von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Stundenblume Sie möchten sich sinnvoll engagieren? Dann werden Sie Gesprächspartner oder Begleitperson für einen weniger mobilen Senior in Ihrer dörflichen Umgebung. Sie sind offen, hilfsbereit und kontaktfreudig und möchten selbst entscheiden, wann, wo und wie oft Sie sich einsetzen? Dann sind Sie bei der Stundenblume genau richtig! Kontakt und Infos: montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr 087/87 78 14 info@stundenblume.com Sie sind über 65 Jahre und brauchen Hilfe, um Ihren Alltag weiterhin selbständig zu gestalten? Sie sind pflegende Angehörige und brauchen Entlastung? über 65 Jahre und Die Ehrenamtlichen der Stundenblume unterstützen Sie durch Begleitungen, leisten Gesellschaft zu Hause, gehen mit Ihnen spazieren, lesen vor oder halten Krankenwache. www.raeren .be 40 www.raeren .be 41 MEHRGENERATIONEN-WOHNEN FÜR DIE GEMEINDE RAEREN Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Freizeit und Kultur, gemeinsam und im Alter selbstbestimmt leben – das gehört heute alles irgendwie zusammen. Aber wie schafft man das? Jede Generation hat ganz eigene Mobilitätsbedürfnisse. Über alle Generationen hinweg aber gilt: Die uneingeschränkte individuelle Mobilität ist entscheidend für gesellschaftlichen Austausch und soziale Teilhabe. Für ältere Menschen hat der Erhalt ihrer Mobilität einen erheblichen Einfluss auf ihre Lebensqualität. Selbst für Menschen, die die Kinder nahe haben, ist das oft eine Herausforderung. Und wer ist schon gerne allein?! Das Mehrgenerationenwohnen ist hier eine wichtige, zukunftsweisende Antwort auf solche Fragen, auch für uns in Raeren. Am Thema Mehrgenerationenwohnen wird in Raeren schon lange gearbeitet. Nun kommt neuer Wind auf. Wir haben die Arbeitsgruppe Mehrgenerationenwohnen in Raeren gegründet. Wir, das sind Bewohner oder ggf. künftige Bewohner, die sich vorstellen können in einem Mehrgenerationen-Projekt zu leben, oder die das Projekt unterstützen und begleiten möchten. Breite institutionelle Unterstützung erfolgt durch das ÖSHZ, die ÖKLE, den Seniorenbeirat und das Marienheim. Jung und Alt, Familien und Singles, Menschen mit und ohne Behinderung sollen bei uns Wohnraum finden können, der nicht auf vier Wände beschränkt ist. Die Mieter leben in einer eigenen Wohnung und haben zugleich Gemeinschaft mit anderen Menschen unterschiedlicher Generationen. Das ist eine Art des Wohnens, die Zusammensein genauso wie Alleinsein ermöglicht, aber vor allem Vereinsamung verhindert. Wenn sich Menschen unterschiedlicher Altersgruppen miteinander austauschen, profitieren alle davon – und gemeinsam sind sie außerordentlich aktiv, produktiv und kreativ. Genau dieses gewinnbringende Miteinander zu fördern, ist unser Ziel. Das Angebotsspektrum in den Mehrgenerationenhäusern ist so vielfältig wie ihre Nutzerinnen und Nutzer. Das fängt an mit Kinderbetreuung – auch für Not- und Randzeiten – geht über die Unterstützung bei Einkäufen und Behördengängen bis hin zur Pflege und Betreuung erkrankter Menschen. Beim Nachhilfeunterricht kommen das Wissen und die Lebenserfahrung älterer Menschen dem Nachwuchs zugute. Und umgekehrt bieten Kinder und Jugendliche ihre Hilfe beispielsweise am Computer an, begleiten die Älteren auf Spaziergängen oder treffen sich mit ihnen zu gemeinsamen Aktivitäten. Das Leben auf dem Lande bleibt so für alle attraktiv. Mehrgenerationenhäuser stehen für mehr Mitmenschlichkeit und stiften Gemeinsinn über Altersgruppen hinweg, sie unterstützen die Familie unbürokratisch und effizient, integrieren Senioren, fördern das bürgerschaftliche Engagement und die Solidarität in der Gesellschaft. In Gesellschaft und im Grünen - hier im gewachsenen Umfeld der Gemeinde Raeren - www.raeren .be 42 SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT können durch Modernisierung oder Neubau Mehrgenerationen-Wohneinheiten entstehen. Den behinderten und älteren Menschen soll möglichst lange ein selbstständiges Leben in ihren eigenen vier Wänden ermöglicht werden. Deshalb bestreben wir auch barrierefreie Wohnungen mit anzubieten sowie auch größere Einheiten für Familien. Jetzt ist es wichtig, dass das Projekt „von unten“ wächst und sich eine Gruppe findet, die die konkreten Bedürfnisse selbst festlegt. Die beteiligten Organisationen sorgen für die notwendige Unterstützung. Sie haben / Ihr habt Interesse mitzumachen, dann sind Sie / seid Ihr herzlich eingeladen, die Postkarte auszufüllen und abzuschicken oder eine Mail (mehrgenerationen@raeren.be) zu senden. SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT UMWELT BIOLOGISCHER PFLANZENSCHUTZ – ALTERNATIVEN ZUM GEBRAUCH VON PESTIZIDEN IM GARTEN Dieses Heft wurde von der GmbH REGIFO, rue St-Roch 59 - 5070 Fosses-la-Ville realisiert. Wir danken den Inserenten für ihre Mitarbeit bei der Veröffentlichung dieses Mitteilungsblatts. Wir entschuldigen uns bei denen, die nicht kontaktiert wurden. Wenn Sie in der nächsten Ausgabe erscheinen möchten, kontaktieren Sie uns bitte Fax 071/74.15.76 Tél. 071/74.01.37 www.regifo.be info@regifo.be Wurmige Äpfel, madige Kirschen, Schnecken im Salat und Läusebefall der Rosen. Ärgerlich, wenn Apfelwickler, Schnecken, Läuse und Co. schneller sind als wir. Möchten Sie im Garten auf chemische Pflanzenschutzmittel verzichten und trotzdem gesundes Obst und Gemüse ernten und sich an prachtvollen Blumenbeeten erfreuen? Praktische Tipps und kompetente Informationen rund um den biologischen Pflanzenschutz können Sie in folgenden Büchern nachlesen und vertiefen: Schneckenalarm! – So machen Sie Ihren Garten zur schneckenberuhigten Zone In die Falle gegangen – Pflanzenschutz mit Gelbtafel, Leimgürtel, Schutznetz & Co. Marienkäfer, Glühwürmchen, Florfliege & Co. – Nützlinge im Garten Beinwelljauche, Knoblauchtee & Co. – Pflanzenauszüge zum Düngen und Stärken Auf gute Nachbarschaft – Mischkultur im Garten Der Permakultur-Garten – Anbau in Harmonie mit der Natur Der Biogarten – Das Standardwerk für Biogärtner Die Bücher können in den Büchereien in Hauset, Eynatten und Raeren ausgeliehen werden: Bibliothek Hauset, Kirchstraße 128 Bibliothek Eynatten, Aachener Straße 10 Bibliothek Raeren, Hauptstraße 22 www.raeren .be 45 UMWELT Bekämpfung von invasiven und gesundheitsgefährdenden Pflanzen Angesichts der besorgniserregend schnellen Verbreitung gewisser invasiver Pflanzen auf ihrem Gebiet hat die Wallonische Region ihre Gemeinden zur Unterstützung im Kampf gegen diese Pflanzen aufgerufen. Bereits im vergangenen Jahr haben die Gemeinden Eupen, Kelmis, Lontzen und Raeren eine erste gemeinsame Bekämpfungskampagne durchgeführt. Die Bemühungen zum Schutz der heimischen Artenvielfalt werden auch in 2015 weitergeführt. Hierzu gehört nicht nur die fachgerechte, selbstverständlich pestizidfreie Bekämpfung großer Riesenbärenklau-Vorkommen, die nur durch mehrjährige intensive Nachbehandlung zur Vernichtung des vorhandenen Bestands führen kann. In Zusammenarbeit mit der Naturschutzvereinigung AVES-Ostkantone V.o.G. werden ebenfalls wieder Aktionen mit freiwilligen Helfern geplant, die in den Monaten Juni/Juli dem blühenden Asiatischen Springkraut zu Leibe rücken werden. Entsprechende Termine werden zu gegebener Zeit in der Presse und auf der Webseite der Gemeinde bekanntgegeben. Interessierte Bürger und Vereinigungen, die sich für die Artenvielfalt einsetzen möchten und bereit sind, an einer oder mehrerer dieser Aktionen teilzunehmen, können bereits jetzt ihre Kontaktdaten im Umweltbüro der Gemeinde (Frau Peters; Tel. 087/85.89.77 – E-Mail beatrice.peters@raeren.be) hinterlegen. Sie werden beizeiten über die Termine lokaler Aktionen informiert. UMWELT invasiven Arten vorkommen, einige Verpflichtungen auf: - Information der Gemeinde über den vorhandenen Bestand - Gewährung des Zutrittsrechts für von der Gemeinde autorisierte Personen zwecks Bestandsaufnahme und Überprüfung der Maßnahmen - Durchführung der vorgegebenen Bekämpfungsmaßnahmen zu ihren Lasten Zusätzlich sieht sie vor, dass Eiben (Taxus), die zwar nicht zu den invasiven Arten gehören aber die Gesundheit von Tieren (z.B. Kühe und Pferde) bedrohen, nicht in einem Abstand von weniger als 2m zur Grenze des Grundstücks gepflanzt werden dürfen, wenn diese an Wiesen, Weiden oder Wegen mit Viehtrieb liegt. Natürlich gibt es auch noch andere invasive Pflanzenarten, die sich glücklicherweise nicht so aggressiv vermehren wie Bärenklau, Springkraut und Knöterich. Darunter befinden sich beliebte Pflanzen wie Schmetterlingsstrauch, Kirschlorbeer oder Cotoneaster. Zum Schutz unserer heimischen Arten ist es jedoch wünschenswert, das Vorkommen dieser Pflanzen einzuschränken bzw. deren Ausbreitung zu verhindern, indem sie z.B. nicht in der Nähe eines Wasserlaufs gepflanzt werden. Die Webseite http://www.alterias.be/fr/liste-desplantes-invasives-et-des-plantes-alternatives/les-plantes-invasives gibt interessante Tipps und Anregungen, welche heimischen Arten gute Alternativen für Gärten und Beete darstellen. Béatrice Peters Diese Bemühungen werden durch eine neue verwaltungspolizeiliche Verordnung unterstützt, die im März durch den Gemeinderat verabschiedet und deren Inhalt mit den Nachbargemeinden abgestimmt wurde. Ihr zufolge dürfen die drei bekannten invasiven Arten Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum), Asiatisches Springkraut (Impatiens glandulifera) und Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica) auf dem gesamten Gemeindegebiet weder gepflanzt noch gesät bzw. vermehrt und ohne adäquate Vorsichtsmaßnahmen transportiert und/oder gelagert werden. Dies gilt für vollständige Exemplare sowie für jegliche Teile dieser Pflanzen, in gleich welchem Entwicklungsstadium. Bei der Bekämpfung der invasiven Pflanzen sind die von der Wallonischen Region empfohlenen Methoden anzuwenden. Die aktuell bekannten Maßnahmen sind auf der Webseite der Gemeinde www.raeren.be unter der Rubrik „Umwelt“ zu finden oder können beim Umweltbüro der Gemeinde angefragt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema findet man in französischer Sprache auf der Webseite der Wallonischen Region: http://biodiversite.wallonie.be/fr/invasives.html?IDC=5632 Die neue Gemeindeverordnung zur Bekämpfung invasiver Pflanzen erlegt den Eigentümern, Mietern und Nutznießern von Grundstücken, auf denen die genannten www.raeren .be 46 www.raeren .be 47 UMWELT Verwaltung der öffentlichen Grünflächen ohne Pestizide – Erster Einsatz der neuen Wildkrautvernichtungsmaschinen Wie bereits berichtet hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 16.10.2014 den Verwaltungsplan der Grünflächen und den Ankauf verschiedener Wildkrautvernichtungsmaschinen beschlossen. Nun sind die neuen Geräte im Bauhof der Gemeinde eingetroffen. Angesichts der günstigen Wetterlage im Monat März wurden die Maschinen schon bald nach ihrer Lieferung eingesetzt. Die ersten Erfahrungen sind positiv, auch wenn die Mitarbeiter des Gründienstes selbstverständlich erst eine Eingewöhnungsphase benötigen, um sich mit der Handhabung und den veränderten Arbeitsabläufen vertraut machen zu können. Bei den angeschafften Geräten handelt es sich um einen Gasbrenner, eine Heißwassermaschine sowie um ein Trägergerät, das mit einem Kehraufsatz versehen ist. Jedes der Geräte verfügt über spezifische Vorteile, die je nach den Gegebenheiten vor Ort genutzt werden können. Dabei entspricht die Wirkung der Maschinen natürlich nicht der einer radikalen Pestizidbehandlung. Erst mehrmalige Durchgänge im Abstand von einigen Wochen führen zu einem befriedigenden Ergebnis. Wenn auch der erforderliche Zeit- und Materialaufwand hierfür bedeutend größer ist, so trägt der konsequente Verzicht auf Pestizide zu einer erheblichen Verbesserung der Wasserqualität unserer Bachläufe und des Grundwassers bei. Ein wesentlicher Bestandteil des Verwaltungsplans ist die Einteilung der Grünflächen in verschiedene Kategorien. Der Einsatz der Geräte konzentriert sich in einer ersten Phase auf die zentralen Bereiche der Gemeinde rund um Gemeindehaus, Kirchen, Friedhöfe und Museum, da hier die intensivsten Pflegemaßnahmen vorgesehen sind. Im Anschluss werden die alternativen Methoden auch im Umfeld der Kapellen, Hallen, Säle sowie Jugendheime und Schulen angewandt sowie auf den Pflasterflächen, die bislang mit Pestiziden unkrautfrei gehalten wurden. Eine moderate Pflege ist für die zahlreichen Beete und Hecken in der Gemeinde vorgesehen, die wie bisher einmal jährlich zurückgeschnitten werden. Auch die restlichen Pflasterflächen und das Stadtmobiliar werden im gewohnten Turnus unterhalten. Die Straßengräben, Wildblumenwiesen, Mähwiesen sowie die meisten Bäume werden naturfreundlich gepflegt. Zusätzlich zu der in den letzten Jahren bereits praktizierten Späten Mahd der Straßenränder werden beispielsweise einige öffentliche Rasenflächen ein anderes Aussehen erhalten, wenn verschiedene Bereiche in starker Hanglage oder hinter Gebäuden nur noch 1-2-mal pro Jahr gemäht werden. Dabei wird selbstverständlich weiterhin Wert auf ein ansprechendes Gesamtbild der Anlagen gelegt. In einer nächsten Phase sollen ebenfalls weitere Wildblumenbeete und –wiesen angelegt werden. Auf diese Weise erhält die Natur möglichst viel Raum, was ebenso wie der Verzicht auf Pestizide zur UMWELT Förderung der Pflanzen- und Tiervielfalt beiträgt. Zielsetzung des Verwaltungsplans ist eine naturfreundlichere Handhabung der Grünpflege. Angesichts der erheblichen Umstellungen benötigt seine Umsetzung jedoch eine gewisse Zeit. Dabei ist es unerlässlich, regelmäßige Zwischenbilanzen zu ziehen, um die Fortschritte zu überprüfen und die vorgesehenen Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen. Um den Bürgern einen Einblick in die Arbeitsweise der neuen Geräte zu ermöglichen, wird demnächst eine öffentliche Vorführung stattfinden. Der entsprechende Termin wird beizeiten in der Presse und auf der Webseite der Gemeinde www.raeren.be bekannt gegeben. Alle interessierten Bürger sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen. Béatrice Peters www.raeren .be 48 www.raeren .be 49 UMWELT Wie kann man seinen Stromverbrauch ohne Kosten und Anstrengungen um 10% reduzieren? Wussten Sie, dass die meisten Elektrogeräte selbst im ausgeschalteten Zustand Strom verbrauchen, nur weil die Geräte an das Stromnetz angeschlossen sind? Indem die Geräte im Standby-Modus und die vielen Transformatoren und Netzteile, die in unserem täglichen Leben in den letzten Jahren Einzug gehalten haben, konsequent abgeschaltet werden, könnten wir unseren Stromverbrauch ganz einfach um 10% reduzieren. Der Standby-Modus (Leerlaufverlust) Um aus der Ferne einen Fernseher, einen Receiver oder eine Musikanlage starten zu können, sollen die Anlagen über einen Standby-Modus verfügen. Der Apparat bleibt unter Spannung, um die Informationen, die von der Fernbedienung gesendet werden, zu verarbeiten. Obwohl die Leistungsaufnahme reduziert ist, kann der Verbrauch im Standby-Modus relativ hoch sein, da die meisten Geräte viel mehr Zeit in Standby verbringen als in Betrieb. Betrachten wir zum Beispiel einen Fernseher: In Betrieb verbraucht er 50 Wh und in Standby 5 Wh. Dieses Fernsehgerät wird durchschnittlich 2 Stunden pro Tag benutzt. Der Energieverbrauch bei einer normalen Benutzung nach einem Jahr ist: 2 Stunden/Tag x 365 Tage x 50 Wh = 36,5 kWh. Der Energieverbrauch im Standby-Modus nach einem Jahr ist: 22 Stunden/Tag x 365 Tage x 5 Wh = 40,15 kWh. In diesem Fall ist der Jahresverbrauch in Standby höher als im Betriebsmodus. Wenn man bedenkt, dass 1 kWh ca. 20 Cent kostet, belaufen sich die jährlichen Kosten, um diesen Fernseher in Standby-Modus zu halten, auf 8 € pro Jahr. Sind 8 € für einen besseren Komfort für Sie akzeptabel? Darüber hinaus verbrauchen die neuen FlachbildFernseher weniger im Bereitschaftsmodus (ca. 1Wh oder noch weniger). Allerdings besteht das Problem in der Häufung dieser Geräte, da immer mehr elektrische Geräte in unseren Alltag eindringen. Die meisten dieser Geräte verbrauchen weiter Strom, wenn sie angeschlossen bleiben, auch wenn sie nicht über einen klaren Standby-Modus verfügen (zum Beispiel ein kleines rotes Licht). UMWELT verstehen, dass eine Familie jährlich nur für den versteckten und den Standby-Verbrauch bis zu 100 Watt verbraucht. Dies entspricht ca. 90 €/Jahr! Spartipps - Geräte abschalten, die nur gelegentlich benutzt werden (z.B. Radio im Keller) - Geräte, die nach dem Ausschalten noch Strom verbrauchen (TV, Computer, Bildschirm, Waschmaschine, Geschirrspüler, etc.) durch eine Steckerleiste mit Schalter vom Netz trennen; übrigens: Steckerleisten mit Überspannungsschutz verhindern Schäden durch Blitzeinschlag - Ladegeräte immer vom Netz trennen (Handy, Rasierer, elektrische Zahnbürste, Akkuladegerät, etc.) - Vor Urlauben oder langfristiger Abwesenheit alle Elektrogeräte ausstecken - Geräte können mit einem Treppenhausautomaten verbunden werden (z.B. Nachtausschaltung des Fernsehmodems) - Geräte mit niedrigem Stromverbrauch im Standby-Betrieb kaufen - Kleingeräte wie Taschenrechner oder Uhren mit Solarzellen kaufen Strommessgerät / Wattmeter Dieses Instrument dient dazu, die elektrische Leistung zu messen, die ein elektrisches oder elektronisches Gerät oder auch eine Lampe fortwährend verbraucht. Die Leistung, die in Watt (W) angegeben wird, steht für die elektrische Energie, die jede Sekunde verbraucht wird. Bestimmte Wattmeter können auch die Gesamtmenge der elektrischen Energie messen, die innerhalb einer gewissen Zeitspanne verbraucht wird, zum Beispiel während mehrerer Stunden: diese Energie wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Sie können ein Wattmeter benutzen, um zum Beispiel den Standby-Verbrauch zu berechnen oder um den Stromverbrauch des Geräts zu verfolgen. Versteckter Stromverbrauch Alle Geräte mit Transformator verbrauchen Strom, wenn sie mit dem Netz verbunden sind, auch wenn das Gerät selbst ausgeschaltet ist. So verbrauchen einige Büro- oder Nachttischlampen auch ausgeschaltet Strom, genauso wie ans Netz angeschlossene Ladegeräte, selbst ohne Handy. Vergessen Sie nicht, dass die Transformatoren nicht immer sichtbar sind. Zum Beispiel haben Waschmaschinen, Trockner oder Computer einen, daher gibt es für diese Geräte einen Restverbrauch. Schauen Sie jetzt in Ihrem Haus nach, wie viele solcher Geräte Sie besitzen. Sie werden Catherine Kuppens www.raeren .be 50 www.raeren .be 51 POLIZEI UND SICHERHEIT Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses zu den geschlossenen Ortschaften in der Gemeinde Raeren Im Verlauf der letzten Monate hat die Gemeindeverwaltung die Ortseingangs- und ausgangsschilder überprüft, die die in der Straßenverkehrsordnung als „geschlossene Ortschaft“ definierten Bereiche der Gemeinde festlegen. Da ab Juni 2015 nur noch die Modelle F1a und F3a mit einer Stadtsilhouette als Hintergrund Gültigkeit haben werden, musste eine Reihe dieser Schilder ausgetauscht werden. Im Rahmen des Projekts zeigten sich mancherorts erhebliche Veränderungen des Straßenbilds seit der ursprünglichen Polizeiverordnung von 1989. Stellenweise wurde durch die Weiterführung einer relativ dichten und sichtbaren Bebauung der Ortseingang verlagert, ohne die Ortsgrenze anzupassen. In anderen Straßen wurden im Laufe der Zeit die Schilder versetzt, obwohl es hier keine wesentlichen Änderungen in der Bebauung gegeben hatte. Nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde der Wallonischen Region kann ein zu früh positioniertes Ortseingangsschild jedoch dazu führen, dass Autofahrer die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h schlecht wahrnehmen und bis zum Beginn der Bebauung bereits wieder zu schnell fahren. Im Interesse der Verkehrssicherheit erschien es daher sinnvoll, eine Anpassung der Verordnung an die heutigen Gegebenheiten vorzunehmen. Der Raerener Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.01.2015 die neue Fassung der Verordnung verabschiedet. Sie sieht u.a. vor, die dicht besiedelten Viertel Wesselbend (ab Autobahnbrücke) / Lichtenbuscher Straße / Freientsbenden sowie Johannisberg / Horster Park / Franssens Busch in Zukunft als „geschlossene Ortschaften“ auszuweisen. Auf diese Weise gilt in den gesamten betroffenen Straßen und Nebenwegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern nicht anders angezeigt. Des Weiteren gibt es eine Reihe von Änderungen in den bekannten Standorten der Ortsschilder. In den folgenden Straßen wird die Verschiebung des Ortseingangs verbunden mit einer vorherigen Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h: Roetgener Straße, Petergensfeld, Hagbenden, Großenbusch und Buschhausstraße. Zusätzlich wird in einigen Gemeindestraßen der Durchfahrtsverkehr untersagt: • Hagbenden, zwischen Kreuzung Eynattener Straße und Kreuzung Gewerbestraße, • Großenbusch, zwischen Kreuzung Buschhausstraße und Kreuzung Friedhofsweg, • Buschhausstraße, zwischen Kreuzung Großenbusch und Kreuzung Botzefeld. Die Zufahrt zu diesen Bereichen ist dann lediglich dem Ortsverkehr, d.h. den Anliegern und deren Besuchern, Lieferanten, Versorgern o.ä. sowie den Unterhaltsfahrzeugen, erlaubt. Im Laufe der kommenden Wochen wird der technische Dienst der Gemeinde diese neuen Bestimmungen umsetzen und die vorhandene Beschilderung anpassen. Béatrice Peters www.raeren .be 52 POLIZEI UND SICHERHEIT Anpflanzungen auf Eigentum längs des öffentlichen Wegenetzes Seit Juni 2006 besteht die Allgemeine Verwaltungspolizeiliche Verordnung der Gemeinden Eupen-Kelmis-Lontzen-Raeren, die für die gesamte Polizeizone Weser-Göhl eine Reihe von Themen mit Bezug auf die öffentliche Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit und Gesundheit regelt. In der Anwendung hat sich herausgestellt, dass die Bestimmungen bezüglich des Auslichtens der Anpflanzungen auf Eigentum längs des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes (Titel 2, Kap. V) stellenweise unterschiedlich verstanden werden und so immer wieder Anlass zu Diskussionen und Streitfällen geben. Aus diesem Grund haben die vier Gemeinden einvernehmlich beschlossen, die betreffenden Artikel 33 und 34 zu überarbeiten. Diese Gelegenheit wurde genutzt, um einige Neuerungen einzubringen, insbesondere was die Anpflanzungen und Bäume auf der Fluchtlinie des öffentlichen Eigentums betrifft. In seiner Märzsitzung hat der Raerener Gemeinderat den folgenden Wortlaut gutgeheißen, der ab dem 01.06.2015 in Kraft treten wird: Artikel 33 - Pflege 33.1 Jeder Anlieger, der Eigentümer, Mieter oder Bewirtschafter des betreffenden Geländes ist, muss dafür sorgen, dass Hecken und Anpflanzungen, durch die das Eigentum und die öffentliche Straße begrenzt werden oder die über die Grundstücksgrenze auf das öffentliche Eigentum hinausragen, während des ganzen Jahres gemäß den Anweisungen des vorliegenden Kapitels ausreichend ausgelichtet und beschnitten werden. 33.2 Jegliche Hecken und Anpflanzungen längs des Straßen- und Wegenetzes müssen mindestens einmal pro Jahr vor dem 1. November fachgerecht beschnitten werden, so dass ein gepflegtes Erscheinungsbild und ein ungehindertes Passieren der Straßen und Wege gewährleistet ist. In jedem Fall ist ein nachhaltiger Schnitt durchzuführen. Unbeschadet der Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist besonders in den Monaten März bis Ende August darauf zu achten, dass das Brutverhalten der Vögel innerhalb dieser Anpflanzungen nicht gestört wird. 33.3 Hecken und Anpflanzungen müssen immer dann beschnitten werden, wenn außerhalb der Monate März bis Ende August das gepflegte Erscheinungsbild, und, ganzjährig, der sichere und ungehinderte Verkehr auf öffentlicher Straße und gleichgestellten Örtlichkeiten sowie die Einhaltung der in Artikel 33bis und 33ter genannten Bestimmungen nicht mehr gewährleistet sind. 33.4 Die geschnittenen Äste der Hecken und Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straße zur Begrenzung der Wiesen und Gelände außerhalb der geschlossenen Ortschaft müssen binnen 8 Tagen aufgehoben und weggeräumt werden. Eine Ausnahme besteht an den grasbewachsenen Seitenstreifen der Wegstrecken, die nicht als „Späte Mahd“ ausgewiesen sind, wenn die Äste in Teile von weniger als 1 cm x 2,5 cm zerkleinert werden. Begeh- und/oder befahrbare Teile der öffentlichen Straße sowie Gräben sind stets unverzüglich von Ästen und Schnittabfällen zu befreien und zu säubern. 33.5 Die geschnittenen Äste der Hecken und Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straße zur Begrenzung bebauter Parzellen sowie der Wiesen und Gelände in geschlossenen Ortschaften müssen unverzüglich aufgehoben und weggeräumt werden. www.raeren .be 53 POLIZEI UND SICHERHEIT Straßen, Rad- und Gehwege sowie Gräben sind stets unverzüglich von den Schnittrückständen zu säubern. 33.6 Böschungen und grasbewachsene Seitenstreifen entlang der öffentlichen Straße müssen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit über eine Breite von 50 cm unterhalten werden, gemessen ab dem Außenrand der Verkehrswege; ausgenommen sind die vom jeweiligen Stadt- bzw. Gemeinderat als „Späte Mahd“-Zone ausgewiesenen Wegstrecken. 33.7 Der Eigentümer eines Grundstücks, das an öffentliches Eigentum grenzt, ist verpflichtet, jegliche Anpflanzungen und Bäume, welche auf der Fluchtlinie des öffentlichen Eigentums gepflanzt wurden, unter Berücksichtigung der Anfrage und Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen zu unterhalten und für die Kosten des Unterhalts aufzukommen. Artikel 33bis - Pflanzabstände Hecken und Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straße dürfen die Grenze des öffentlichen Eigentums nicht um mehr als 20 cm überschreiten, gemessen senkrecht zum Fuß der Hecke. In keinem Fall dürfen die Hecken und Anpflanzungen auf die begeh- und/oder befahrbaren Teile der öffentlichen Straße hinausragen. Artikel 33ter - Heckenhöhe und -breite entlang der öffentlichen Straße 33ter.1 Jeder Anlieger, der Eigentümer, Mieter oder Bewirtschafter des betreffenden Geländes und somit der anliegenden Hecken und Anpflanzungen ist, hat dafür Sorge zu tragen, dass durch deren Beschneiden dauerhaft verhindert wird, dass Äste und Laub: - in einer Höhe von weniger als 4,5 m vom Boden auf befahrbare Teile der öffentlichen Straße hinausragen; - in einer Höhe von weniger als 3 m vom Boden auf nicht befahrbare Teile oder Teile der öffentlichen Straße, welche Fußgängern, Radfahrern und Reitern vorbehalten sind, hinausragen; - die Sichtbarkeit von Straßenbeschilderungen, Wegweisern, Hydranten u.ä. oder die Wirkung der Straßenbeleuchtung beeinträchtigen - vorhandene öffentliche Einrichtungen beschädigen Die Höhe der Hecken kann durch übergeordnete oder anderweitige ortsspezifische Vorschriften begrenzt werden. 33ter.2 Vorbehaltlich einer durch das Gemeindekollegium erteilten Genehmigung bilden sowohl Hecken mit ortstypischem und/oder schützenswertem Charakter als auch Hohlgassen, Hohlwege und Wege, die nur von Wanderern benutzt werden können, eine Ausnahme. Das Gemeindekollegium ist in diesem Fall ermächtigt, Auflagen vorzusehen. Artikel 34: Verkehrssicherheit Unbeschadet der vorangegangenen Bestimmungen gilt allgemein, dass Hecken und Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straße, sei es durch ihren Standort oder ihren Wuchs, keinesfalls die Verkehrssicherheit auf der öffentlichen Straße, insbesondere in Kurven und an Kreuzungen, gefährden bzw. ein Hindernis für die Nutzung der öffentlichen Straße darstellen dürfen. Es liegt im Ermessen der Polizeidienste und der lokalen Behörden, eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit festzustellen. Béatrice Peters Hypothekendarlehen mit dem besten Festzinssatz bis 110 % Reduzierte Notarkosten Termine auch abends bei Ihnen L. 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