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Diese Bestandsaufnahme erfolgt im Rahmen des europäischen Projekts „Grenzüberschreitende
Werkstatt zur Verhinderung von Überschuldung“, dessen Ziel die Entwicklung neuer Ansätze der
Prävention und der Begleitung überschuldeter Personen ist, wobei der Schwerpunkt auf die
Information und die Verantwortlichkeit der Verbraucher gelegt wird und zwar bereits von klein
auf.
Mit der Unterstützung des EFRE, des Regionalrats Lothringen, der Direction Générale de la
Concurrence de la Consommation et de la répression des Fraudes (DGCCRF), des Ministeriums für
Gesundheit und Soziales der Wallonischen Region, des Ministeriums für Gesundheit und
Verbraucherschutz des Saarlands, des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft des
Saarlands.
Hinweis: Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Bestandsaufnahme sich über zwei Jahre
erstreckt hat und im April 2012 fertiggestellt wurde, so dass zwischenzeitliche Änderungen
möglich sind und gewisse Daten somit nicht mehr aktuell sind.
Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich irgendwelche Fehler oder
Auslassungen in das Dokument eingeschlichen haben, obwohl wir versucht haben, diese Studie so
sorgfältig wie möglich durchzuführen. Wir bitten unsere Leser um Entschuldigung, sollte dies der
Fall sein.
1
EINLEITUNG.........................................................................................................................................................................6
Ziele.....................................................................................................................................................................................6
Methode ............................................................................................................................................................................7
a.
Geographischer Aktionsradius ..................................................................................................................7
b.
Zeitlicher Aktionsradius ..............................................................................................................................7
c.
Folgende Schwerpunkte werden behandelt ........................................................................................7
ANALYSE DER ANGABEN NACH REGION ............................................................................................................. 11
Die Überschuldung in der Wallonischen Region................................................................................................ 11
Die kurative Politik .................................................................................................................................................... 12
a.
Außergerichtliche Hilfen .......................................................................................................................... 12
Budgetverwaltung ............................................................................................................................................ 12
Budgetbegleitung.............................................................................................................................................. 12
Die gütliche oder klassische Schuldnerberatung ................................................................................ 13
b.
Juristische Hilfe............................................................................................................................................. 13
Kollektive Schuldenregelung ....................................................................................................................... 13
Präventionspolitik ..................................................................................................................................................... 15
a.
Anvisierte Ziele ............................................................................................................................................. 15
Besonderheit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft .................................................................... 15
Die Akteure der Prävention ................................................................................................................................... 16
Das Observatoire du Crédit et de l’Endettement (OCE) ................................................................... 16
Referenzzentren................................................................................................................................................ 16
Schuldnerberatungsstellen (217 anerkannte Dienste) .................................................................... 16
Unterstützungsgruppen ................................................................................................................................. 16
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft ................................................................................................ 17
Das Referenzzentrum (Verbraucherschutzzentrale) ................................................................... 17
Die Schuldnerberatungsstellen .............................................................................................................. 17
Die Verbraucherschulen ........................................................................................................................... 17
Der Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft ............................................. 17
Erfassung der Präventionswerkzeuge nach Region .................................................................................... 19
a.
Durch die Wallonische Region entwickelte Werkzeuge .............................................................. 19
Überschuldungsportal .................................................................................................................................... 19
„Mein Budget, eine Frage des Gleichgewichts“..................................................................................... 19
Eine DVD « Besoin d’argent » (Geldnot) ................................................................................................. 19
Unterstützungsgruppen ................................................................................................................................. 19
Pädagogischer Koffer ...................................................................................................................................... 20
2
b.
Werkzeuge aus der Provinz Luxemburg ............................................................................................ 20
Von der Groupe Action Surendettement................................................................................................. 20
Tabelle der durch den GAS durchgeführten Aktionen: 2009 - 2011 ...................................... 21
Analyse der Tabelle..................................................................................................................................... 25
Vereinigungen in der Provinz Luxemburg ............................................................................................. 26
Tabelle der in der Provinz Luxemburg durchgeführten Aktionen: 2009 - 2011 .............. 27
Analyse der Tabelle..................................................................................................................................... 29
c.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft entwickelte Instrumente ....................................... 30
Tabelle der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durchgeführten Aktionen und der
eingesetzten Werkzeuge................................................................................................................................ 30
Analyse der Tabelle ......................................................................................................................................... 32
Finanzerziehung in den Schulen .......................................................................................................................... 33
a.
In der Französischen Gemeinschaft Belgiens .................................................................................. 33
Tabelle der Schulprogramme des Sekundarunterrichts in der Französischen Gemeinschaft
.................................................................................................................................................................................. 34
Analyse der Tabelle ......................................................................................................................................... 36
Im Primarunterricht ................................................................................................................................... 36
Im Sekundarunterricht .............................................................................................................................. 36
b.
●
Im ersten Zyklus: ........................................................................................................................... 36
●
Im zweiten Zyklus: ........................................................................................................................ 36
●
Im dritten Zyklus: .......................................................................................................................... 36
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens ......................................................................... 37
Primarunterricht.......................................................................................................................................... 37
Sekundarunterricht .................................................................................................................................... 37
Überschuldung in Lothringen .................................................................................................................................... 40
Kurative Politik: Maßnahmen zur Behandlung von Überschuldung in Lothringen. ...................... 41
a.
Erzieherische Budgetbegleitung ........................................................................................................... 41
Worin besteht sie? ............................................................................................................................................ 41
Wohin kann man sich wenden? .................................................................................................................. 41
Wie läuft das „Verfahren“ ab? ...................................................................................................................... 41
b. Die Kommission für Überschuldung von Privatpersonen (La Commission de traitement
du surendettement des particuliers) ............................................................................................................ 42
Das Verfahren..................................................................................................................................................... 42
Einreichen der Akte .................................................................................................................................... 43
Orientierung der Akte: 2 Möglichkeiten… ......................................................................................... 45
c.
. Die Akteure der kurativen Überschuldungspolitik...................................................................... 46
3
Präventionspolitik – die Akteure ......................................................................................................................... 47
Erfassung der bestehenden Präventionsmittel ............................................................................................. 47
a. Pädagogische Hilfsmittel, verfügbar beim CTRC und eingesetzt bei den EDCI-Workshops,
zum Thema Geld und Budget ........................................................................................................................... 52
b. Themen, die während der durch die Vereinigungen in Lothringen durchgeführten
Workshops von 2009 bis 2011 angesprochen wurden ......................................................................... 55
Finanzerziehung in französischen Schulen ..................................................................................................... 57
a.
Empfehlung: ................................................................................................................................................... 57
b.
Verbrauchererziehung in Sekundarschulen ..................................................................................... 58
In den Schulbüchern........................................................................................................................................ 58
Nach Programmen....................................................................................................................................... 58
Nach Schulstufe, ........................................................................................................................................... 58
Die am häufigsten angesprochenen Themen ................................................................................... 58
Die Präsenz und die Verwendung von Marken ............................................................................... 59
Zum angeschlagenen Ton in den Sätzen zur Verbrauchererziehung: ................................... 60
Schlussfolgerung......................................................................................................................................................... 61
Überschuldung im Saarland ....................................................................................................................................... 63
Analyse der Überschuldungssituation............................................................................................................... 63
a.
Begriffsbestimmung ................................................................................................................................... 63
Verschuldung ..................................................................................................................................................... 63
Überschuldung: ................................................................................................................................................. 63
b.
Versuch einer mathematischen Darstellung von Überschuldung im Saarland ................. 64
Herkunft der Zahlen ........................................................................................................................................ 64
Die Auskunfteien............................................................................................................................................... 64
Die Schufa........................................................................................................................................................ 65
Bürgel................................................................................................................................................................ 66
c.
Verwertbarkeit der Zahlen ...................................................................................................................... 66
d.
Statistiken der Schufa ................................................................................................................................ 67
Trends und Entwicklungen der privaten Kreditaufnahme (Deutschland) .............................. 67
Überschuldungssituation 2011 (Saarland)............................................................................................ 68
e.
Statistiken von Bürgel ................................................................................................................................ 68
Schuldenbarometer 2011 (Deutschland) ............................................................................................... 68
Schuldenbarometer 2011 (Saarland)....................................................................................................... 69
Kurative Politik ........................................................................................................................................................... 70
a.
Schuldner- und Insolvenzberatung im Saarland ............................................................................ 70
Schuldnerberatung .......................................................................................................................................... 70
4
Insolvenzberatung ........................................................................................................................................... 71
Die Beratungsstellen im Saarland.............................................................................................................. 72
Soziale versus gewerbliche Schuldnerberatung .................................................................................. 77
Geeignete Stellen und geeignete Personen ............................................................................................ 77
b.
Das Insolvenzverfahren ............................................................................................................................ 78
Der außergerichtliche Einigungsversuch ............................................................................................... 78
Das Verfahren..................................................................................................................................................... 78
Die Phase der Restschuldbefreiung .......................................................................................................... 79
c.
Die Finanzierung der geeigneten Stellen ........................................................................................... 79
d.
Die Finanzierung der geeigneten Personen...................................................................................... 80
e.
Auftrag der Geldgeber ............................................................................................................................... 80
Schuldnerberatung .......................................................................................................................................... 80
Insolvenzberatung ........................................................................................................................................... 80
Präventionspolitik ..................................................................................................................................................... 81
a.
Der fachliche Diskurs im Saarland........................................................................................................ 81
b.
Resümee / Ausblick .................................................................................................................................... 82
Finanzerziehung in den Schulen .......................................................................................................................... 83
5
EINLEITUNG
Im Rahmen des Interreg III A-Projektes „grenzüberschreitende Verhinderung von
Überschuldung“ war eine erste Bestandsaufnahme durchgeführt worden. Diese vergleichende
Studie befasste sich mit der belgischen, französischen und luxemburgischen Gesetzgebung
bezüglich Kredit, Überschuldung und Pfändungen. Es handelte sich also insbesondere um ein
Werkzeug, das den Schuldnerberatern der Großregion ihre Arbeit erleichtern sollte.
Im jetzigen Interreg IV A-Projekt ist die Zielsetzung eine andere. Die jetzige Bestandsaufnahme
erfolgt in Hinsicht auf die Durchführung einer „grenzüberschreitenden Werkstatt zur
Verhinderung von Überschuldung“, wobei der Schwerpunkt auf der Präventionspolitik in den
betreffenden Gebieten liegen soll.
Ziele
Erstes Ziel dieser Bestandsaufnahme ist es, den Partnern sowohl eine globale als auch eine
detaillierte Übersicht über die bestehende Politik in Bezug auf eine psychosoziale Begleitung und
die Überschuldungsprävention in den jeweiligen Regionen vorzulegen.
Selbstverständlich gibt es zahlreiche Unterschiede in den jeweiligen Regionen, insbesondere was
die Herangehensweisen an das Überschuldungsproblem anbelangt. Allerdings gab es bis dato
keine genaue Analyse dieser Unterschiede, seien sie nun institutioneller, sozialer oder kultureller
Art.
Diese Bestandsaufnahme stellt einen ersten Schritt in diese Richtung dar. Sie ist das Ergebnis
einer ausgedehnten Erhebung und Analyse. Sie bildet das theoretische Fundament und wird als
Bezugspunkt für dieses Interreg IV A-Projekt dienen.
Unser Wunsch ist es, nicht nur die Besonderheiten der Partnerregionen besser kennenzulernen,
sondern auch allen Partnern die Möglichkeit zu geben, von den Erfahrungen, dem Know-how und
dem Sachverstand der anderen Partner zu profitieren.
Ein weiteres Ziel ist es, Defizite in der Prävention zu erkennen und diesen entgegenzuwirken,
indem neue Wege in der Bekämpfung der Überschuldung beschritten werden.
Und zu guter Letzt möchten wir auf unserer Website die Erkenntnisse weitergeben, die aus dieser
Umfrage gewonnen werden konnten, damit anderen Vereinigungen aus den Partnerregionen und
darüber hinaus Denkanstöße und Arbeitsmethoden vermittelt werden können.
6
Methode
a. Geographischer Aktionsradius
An dieser Bestandsaufnahme haben sich alle Partnerorganisationen beteiligt1, wobei jeder
Partner die in seiner jeweiligen Region eingesetzten Praktiken untersucht hat. Dieser Wahl lag der
Wille zugrunde, vorrangig die sozialen Gegebenheiten zu erfassen, auf die die
Partnerorganisationen im Rahmen dieses Projektes und darüber hinaus einwirken können.
Anders ausgedrückt, diese Bestandsaufnahme betrifft die anspruchsberechtigten Gebiete sowie
die angrenzenden Gebiete. Zur Erinnerung: Es handelt sich hierbei um folgende Gebiete:
Im Saarland: Die vollständig anspruchsberechtigten Gebiete sind der Landkreis Merzig-Wadern,
der Landkreis Saarlouis, der Stadtverband Saarbrücken, der Saarpfalz-Kreis. Das angrenzende
Gebiet ist der Landkreis St. Wendel.
In Lothringen:Die vollständig anspruchsberechtigten Gebiete sind die Départements Meurthe-etMoselle, Meuse und Moselle. Das angrenzende Gebiet besteht aus dem Département Vosges.
In Wallonien: Die vollständig anspruchsberechtigten Gebiete sind die Bezirke Verviers
(einschließlich der Deutschsprachigen Gemeinschaft), Arlon, Bastogne und Virton. Die
angrenzenden Gebiete sind die Bezirke Marche-en-Famenne und Neufchâteau.
b. Zeitlicher Aktionsradius
Damit die Stichprobe so repräsentativ wie eben möglich für die aktuelle Dynamik unserer
jeweiligen Regionen ausfällt, haben wir uns entschieden, unsere Arbeit auf eine zeitlich befristete
Periode zu begrenzen. Diese Frist betrifft den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember
2011.
c. Folgende Schwerpunkte werden behandelt
Diese Untersuchung konzentriert sich auf vier Hauptschwerpunkte, die unserer Meinung nach
entscheidend für eine aktive Bekämpfung der Überschuldung sind. Als Präambel hierzu nehmen
wir Bezug auf die Überschuldungssituation in den verschiedenen Regionen.
Als erster Schwerpunkt werden die kurativen Maßnahmen untersucht. Wir werden hierfür die
verschiedenen Lösungsansätze für die Überschuldungsproblematik unter die Lupe nehmen. So
wird es uns möglich, die verschiedenen Verfahren in der Großregion zu vergleichen. Diese
Begutachtung gibt uns einen Überblick über die verschiedenen kurativen Maßnahmen, die in den
jeweiligen Regionen eingesetzt werden, sowie über deren Auswirkungen auf das Leben der
betroffenen Personen. Daraus können wir wertvolle Lehren für die anvisierte psychosoziale
Begleitung und die hierfür zu empfehlenden Werkzeuge ziehen.
Partner an diesem Projekt sind: Groupe Action Surendettement (GAS), Verbraucherschutzzentrale VoE
(VSZ), Centre Technique Régional de la Consommation de Lorraine (CTRC) und die Verbraucherzentrale
Saarland (VZ Saar).
1
7
Der zweite Schwerpunkt betrifft die regionale Präventionspolitik. Wir möchten so die Bedeutung
besser verstehen, die die Politik der Überschuldungsvorbeugung beimisst und vergleichen, wie
diese Politik in den verschiedenen Regionen aussieht.
In einem dritten Schwerpunkt möchten wir eine Liste der verschiedenen Präventionswerkzeuge
in den jeweiligen Regionen erstellen mit dem Ziel, ein Inventar der bestehenden Werkzeuge zu
haben und diesed über die Grenzen hinweg gemeinsam zu nutzen. Die Erfassung dieser
Werkzeuge bei allen Partnern sowie bei betreffenden Vereinigungen wird über ein
Standardformular erfolgen (siehe Anlage 1). Dieser Fragebogen bietet den Vorteil, die
Informationen sowohl quantitativ (Anzahl Werkzeuge, Zielpublikum, angesprochene
Themenbereiche) als auch qualitativ zu erfassen), da die Vereinigungen aufgefordert sind, eine
Bewertung für jedes aufgeführte Werkzeug abzugeben (Vorteile, Schwachpunkte,…).
Der vierte Schwerpunkt liegt auf der Finanzerziehung in den Schulprogrammen. Er ermöglicht es
uns festzustellen, ob die Verbrauchererziehung im Laufe der Schullaufbahn auftaucht oder nicht.
8
9
10
ANALYSE DER ANGABEN NACH REGION
Die Überschuldung in der Wallonischen Region
Es ist schwierig, genaue Zahlenangaben zur problematischen Verschuldung oder zur
Überschuldungssituation in einer Region zu machen, denn längst nicht alle verschuldeten
Personen oder Haushalte wenden sich an einen Schuldnerberatungsdienst. Auch wünschen viele
Personen keine kollektive Schuldenregelung (A.d.Ü. etwa: Privatkonkurs). Daher sind die
nachfolgenden Prozentsätze nur ein Spiegel des sichtbaren Teils des Überschuldungsphänomens.
In Belgien befanden sich Ende 2009 78.145 Personen in einem Verfahren der kollektiven
Schuldenregelung, dies entspricht 0,91% der großjährigen Bevölkerung Belgiens.
In der Wallonischen Region haben sich 18.751 Haushalte an einen durch die Wallonische Region
anerkannten Schuldnerberatungsdienst gewandt. Dies entspricht 1,25% der wallonischen
Haushalte. Gleichzeitig befanden sich 32.552 Personen in einem Verfahren für kollektive
Schuldenregelung, dies entspricht 1,19 % der großjährigen wallonischen Bevölkerung.
Es ist nicht einfach einen Hauptgrund für die Überschuldung zu bestimmen. Überschuldung ist in
den meisten Fällen das Ergebnis einer Reihe von Faktoren, die teils innerhalb, teils außerhalb des
Einflussbereiches des Betroffenen liegen.
Eine häufig angeführte Ursache ist ein „Lebensunfall“. Darunter versteht man den
Arbeitsplatzverlust, Krankheit, einen Sterbefall, eine Trennung oder eine Scheidung. All diese
Umstände haben eines gemeinsam: Sie führen zu einer plötzlichen Verringerung der Einkünfte,
die das Budget des betroffenen Haushaltes aus dem Gleichgewicht bringt.
Eine strukturelle Zahlungsunfähigkeit der Haushalte kann ebenfalls eine Erklärung für die
Überschuldungssituation der Haushalte sein. Wenn das Einkommen zu niedrig ist um die
wichtigsten Bedürfnisse zu bestreiten, kann ein Haushalt seinen laufenden Kosten nicht mehr
nachkommen.
Oft lassen sich Geldprobleme auch darauf zurückführen, dass die Lebensweise im Missverhältnis
zu den Einkünften steht und es gleichzeitig Schwierigkeiten gibt, mit den Einkünften richtig zu
haushalten.
11
Die kurative Politik
Unter kurativer Politik verstehen wir jede Art von Intervention, die darauf abzielt, die negativen
Auswirkungen der Überschuldung einzuschränken. Nachfolgend möchten wir auf die
außergerichtliche oder die freiwillige Hilfe eingehen, d.h. die Budgetverwaltung, die
Budgetbegleitung und die klassische Schuldnerberatung
(gütliche Schuldnerberatung).
Anschließend werden wir uns mit der gerichtlichen Hilfe und insbesondere der kollektiven
Schuldenregelung befassen.
In einer Überschuldungssituation sind vier Arten von zusätzlicher Hilfe möglich:
●
●
●
●
Die Budgetverwaltung
Die Budgetbegleitung
Die klassische Schuldnerberatung
Die kollektive Schuldenregelung
a. Außergerichtliche Hilfen
Budgetverwaltung
Es gibt keine eigentlichen Bestimmungen hinsichtlich der Budgetverwaltung, man kann höchstens
Bezug nehmen auf das Rahmengesetz der ÖSHZ (Öffentliche Sozialhilfezentren), das die Aufgaben
der ÖSHZ festlegt, zu denen auch die Gewährung von Sozialhilfe gehören.
Eine Budgetverwaltung ist ein Mechanismus, der Personen helfen soll, die Schwierigkeiten mit
der Verwaltung ihres Budgets haben. Der Sozialassistent kümmert sich um die Einnahme der
Geldmittel und die Begleichung der Unkosten für diese Personen. Diese Hilfe wird auf Anfrage
dieser Personen angeboten, sie darf den Betroffenen keinesfalls aufgezwungen werden!
Die Einnahmen der Personen werden also auf ein Sperrkonto überwiesen, auf das die Person nur
mit Genehmigung des Sozialarbeiters Zugriff hat (letzterer hat über eine Vollmacht Zugriff
darauf). Er wird den Personen bei der Verwaltung ihres Haushalts behilflich sein, indem er ihnen
die erforderlichen Beträge für ihre laufenden Ausgaben aushändigt nach Abzug der
Rechnungsbeträge.
Budgetbegleitung2
Eine Budgetbegleitung kann folgendermaßen definiert werden: „Es handelt sich um eine Form
von Sozialhilfe mit dem Ziel, den betroffenen Personen dabei behilflich zu sein, besser mit ihrem
Budget umgehen zu können, ihre Existenzbedingungen und ihr Wohlbefinden zu verbessern“.
Hier spricht man nicht mehr von einer Verwaltung der Konten, sondern eher von Beratung. Der
Sozialarbeiter gibt der Person Anleitungen auf ihrem Weg in ein „besseres Leben“ in Bezug auf
einen besseren Konsum und eine psychosoziale Unterstützung.
Plumb Marie-Noël « Le traitement du surendettement » Belgique dans le cadre de « Etude comparative
des législations nationales en matière de crédit, de surendettement et de saisies ». Juni 2006 – Interreg III
2
12
Die gütliche oder klassische Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung wird im Gesetz vom 12. Juni 1991 definiert. In der Wallonischen Region
gibt es über 130 Schuldnerberatungsdienste3.
Die gütliche Schuldnerberatung beruht auf dem Willen der Gläubiger und der Schuldner mithilfe
eines Vermittlers, einen Kompromiss über die Rückzahlung der Schulden zu finden. Der
Vermittler wird den verschiedenen Gläubigern einen Rückzahlungsplan vorlegen, der den
Rückzahlungsmöglichkeiten des Schuldners Rechnung trägt. Diese Prozedur ist kostenlos und
erfolgt auf Verhandlungsbasis. Es steht den verschiedenen Gläubigern frei, die
Rückzahlungsvorschläge zu akzeptieren oder nicht, Eintreibungsverfahren einzustellen und die
Zinsen auszusetzen.
b. Juristische Hilfe
Kollektive Schuldenregelung
Hierbei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren gemäß dem Gesetz vom 5. Juli 1998 über
die kollektive Schuldenregelung und die Möglichkeit des freihändigen Verkaufs gepfändeter
Immobilien. Diese wurde abgeändert durch das Gesetz vom 13. Dezember 2005 und richtet sich
an natürliche Personen, die sich in einer dauerhaften Überschuldungssituation befinden. Der
Antrag muss beim Greffier des Arbeitsgerichts eingereicht werden.
Bedingungen für die Zulässigkeit :
●
●
●
●
●
Eine natürliche Person sein;
Seinen Wohnsitz in Belgien haben (unabhängig von der Nationalität);
Keine kommerzielle Haupt- oder Nebentätigkeit ausüben;
Dauerhaft nicht in der Lage sein, seine fälligen oder fällig werdenden Schulden zu
bezahlen;
Seine Zahlungsunfähigkeit nicht offensichtlich organisiert haben; die faktischen
Gegebenheiten im Zusammenhang mit der betrügerischen Handlung werden
herangezogen, um darüber zu entscheiden, ob die Person ihre Zahlungsunfähigkeit
organisiert hat oder nicht.
Ziele des Gesetzes4
Ziel des Verfahrens ist es einerseits, dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, seine Schulden im
Rahmen des Möglichen zurückzubezahlen und ihm und seiner Familie andererseits ein
menschenwürdiges Leben zu gewähren.
3
FÖD Wirtschaft, Die kollektive Schuldenregelung, September 2009.
E. Balate, P.Dejemeppe, F. Domont-Naert, « Le règlement collectif de dettes », Les dossiers du JT, Larcier,
2001, S. 35-45.
4
13
Der Vermittler
Das Gesetz unterscheidet vier Arten von Schuldenvermittlern:
●
●
●
●
Anerkannte Schuldnerberatungsstellen
Rechtsanwälte
Notare
Gerichtsvollzieher
Der Vermittler wird durch den Richter bezeichnet. Seine Rolle besteht darin, einen
Bereinigungsplan vorzubereiten und mit den Gläubigern und dem Schuldner darüber zu
verhandeln im Hinblick auf eine Rückzahlung der Schulden (gütlicher Bereinigungsplan). Wenn
er keine Einigung zwischen den verschiedenen Parteien herbeiführen kann, erlegt der Richter
einen gerichtlichen Bereinigungsplan auf.
Auswirkungen des Verfahrens
Aussetzung der Zinsen: sobald der Antrag angenommen wurde, werden die Zinsen ausgesetzt,
damit man die Situation des Schuldners untersuchen und einen Bereinigungsplan erstellen kann.
Unverfügbarkeit des Vermögens des Antragsstellers: die Güter des Schuldners zum Zeitpunkt der
Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags, aber auch diejenigen, die er während der
kollektiven Schuldenregelung erwirbt, bilden die für die Rückzahlung an die Gläubiger bestimmte
„Masse“. Sobald der Antrag für zulässig erklärt wurde, darf die überschuldete Person nicht mehr
über ihre Güter verfügen, sie darf nur noch normale Verwaltungshandlungen ausführen außer mit
ausdrücklicher Genehmigung des Richters (Beispiel: sie darf sie nicht verkaufen)
Der Vermittler vereinnahmt die Einkünfte der betroffenen Schuldner: die Person darf ihre
Einkünfte nicht mehr selbst vereinnahmen. Die Einkommensschuldner sind verpflichtet, dieses
an den Schuldenvermittler zu überweisen.
Eintreibungsverfahren werden ausgesetzt: Pfändungen,
Lohnabtretungen dürfen nicht länger praktiziert werden.
Übertragung
von
Beträgen,
Die Gläubiger müssen dem Vermittler eine Schuldforderung schicken.
Es entsteht eine Wettbewerbssituation zwischen den Gläubigern: alle Gläubiger werden gleich
behandelt.
Seine Zahlungsunfähigkeit nicht verschlimmern.
Dies gilt für das gesamte Verfahren.
Am Ende des Bereinigungsplans ist die finanzielle Situation des Schuldners bereinigt, sofern
dieser strengstens eingehalten worden ist, und der Schuldner kann einen Neuanfang machen. In
Ausnahmesituationen kann ein teilweiser oder vollständiger Schuldenerlass in Erwägung
gezogen werden. Sollte der Schuldner allerdings einen Teil seiner Güter verheimlichen,
fehlerhafte Dokumente übermitteln, seine Verschuldung verschlimmern, eine falsche Aussage
machen, seine Verpflichtungen nicht einhalten..., kann er vom Verfahren ausgeschlossen werden.
14
Präventionspolitik
a. Anvisierte Ziele
In der Wallonie ist die Politik zur Verhinderung der Überschuldung eine regionale Kompetenz, die
in die Zuständigkeit des Ministers der Sozialen Maßnahmen und der Gesundheit fällt.
Diese Politik zur Verhinderung von Überschuldung war anfangs vor allem kurativ. So wurden
beispielsweise die Schuldenvermittlungsdienste ins Leben gerufen. Seit 1999 hat mit der
Einführung neuer Strukturen (Beobachtungsstellen für Kredite und Überschuldung,
Referenzzentren...) auch allmählich eine Präventionspolitik in der Wallonischen Region Fuß
gefasst.
Die Wallonische Region empfiehlt, dass sich diese Präventionspolitik vornehmlich an ein
benachteiligtes erwachsenes Publikum bzw. an ein Publikum richtet, dass möglicherweise mit
einer Kreditpolitik konfrontiert werden könnte, die in die Überschuldung führen könnte oder aber
an ein Vermittlerpublikum (Personalwesen, Gewerkschaften, Sozialarbeiter...), die eine
Präventionsbotschaft an andere Personen vermitteln können.
Ziel ist es, der Überschuldung mit Hilfe von Aktionen Einhalt zu gebieten, die darauf abzielen
Angewohnheiten oder Mechanismen abzulegen, die zu einer unkontrollierten Verschuldung
führen und die das Risiko mindern, Überschuldungssituationen zu vervielfältigen.
Um diese Präventionspolitik erfolgreich durchführen zu können, hat die Wallonische Region
verschiedenen anerkannten Strukturen Präventionsaufträge übertragen.
Besonderheit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist zuständig für den Kampf gegen Überschuldung, und zwar
gehört dieser Bereich zu den Kompetenzen des Ministers für Familie, Gesundheit und Soziales.
Diese Politik zur Verhinderung von Überschuldung ist vornehmlich kurativ ausgerichtet,
beispielsweise durch die Schaffung und Entwicklung der Schuldnerberatungsdienste. Das Dekret
von 19965 über die Überschuldung und Entschuldung organisiert die Schuldnerberatungsdienste.
2004 wurde dieses Instrument durch eine weitere gesetzliche Bestimmung, die die Schaffung
eines Referenzzentrums6 vorsieht, erweitert.
Neben dieser Betreuungsfunktion interveniert die Regierung der Gemeinschaft auch punktuell
durch Aktionen im Bereich der Prävention. So hat sie beispielsweise eine Broschüre der
Wallonischen Region mit dem Titel „Mein Budget, eine Frage des Gleichgewichts“ übersetzen
lassen und die Broschüre „Schulden über Schulden“ veröffentlicht.
Sie hat ebenfalls ein recht originelles Instrument zur Bekämpfung der Überschuldung entwickelt:
den sogenannten Entschuldungsfonds.
5
Siehe: Dekret über Schuldnerberatung und Entschuldung vom 29. April 1996
6
Siehe: Erlass der Regierung zur Schuldnerberatung vom 15. Juni 2004
15
Die Akteure der Prävention
Das Observatoire du Crédit et de l’Endettement (OCE)
Das OCE hat zum Ziel, Aktionen und Überlegungen in den Bereichen Kredit und Überschuldung zu
fördern. Das OCE ist ein Forschungs- und Kompetenzzentrum für Überschuldung. Es handelt sich
um eine offizielle Stelle, die beispielsweise die Weiterbildung der Schuldenvermittler
gewährleistet. Es ist ebenfalls damit beauftragt, Präventionsarbeit im Bereich der Überschuldung
zu leisten durch die Verbreitung von Informationen beim Publikum und den Fachkräften für
Sozialhilfe oder Kredite. Das OCE ist ebenfalls zuständig für die Verwaltung eines Forums und bald
auch eines Portals, das auf die Überschuldungsprävention ausgerichtet ist.
Referenzzentren
In der Wallonischen Region gibt es in jeder Provinz ein Referenzzentrum. Sie sollen den
anerkannten Schuldnerberatungsstellen auf ihrem Gebiet Hilfestellung leisten, und dies sowohl
in rechtlicher als auch in praktischer Hinsicht. Darüber hinaus haben sie den allgemeinen Auftrag
Überschuldungsprävention zu leisten und Unterstützungsgruppen zu begleiten7. Die
Referenzzentren führen verschiedene Vorbeugungs- und Sensibilisierungsaktionen für
unterschiedliches Publikum durch. Es handelt sich um einen so genannten primären
Präventionsauftrag, die verschiedenen Vorbeugungsaktionen sollen ein möglichst breites
Publikum ansprechen: Unternehmen, Schulen, Krankenkassen...
Schuldnerberatungsstellen (217 anerkannte Dienste)
Die Schuldnerberatungsdienste setzen sich aus Sozialassistenten und Juristen zusammen, die eine
spezielle Ausbildung in diesem Bereich erhalten haben. Diese Dienste sind von der Wallonischen
Region anerkannt und haben die Aufgabe, Personen bei den verschiedenen Schritten zur
Rückzahlung ihrer Schulden zu beraten und zu begleiten. Hierzu bedienen sie sich entweder der
gütlichen Schuldenvermittlung oder der kollektiven Schuldenregelung. Vorbeugend können diese
Schuldnerberatungsstellen auch Unterstützungsgruppen einrichten.
Unterstützungsgruppen
Neben diesen drei Arten von Einrichtungen gibt es noch Hilfs- und Ausbildungsstrukturen zur
Budgetverwaltung, die von gewissen anerkannten Schuldnerberatungsstellen geschaffen und
geleitet werden: Es handelt sich um die Unterstützungsgruppen zur Überschuldungsprävention,
Nachfolger
der
„Verbraucherschulen“.
Diese
Unterstützungsgruppen
zur
Überschuldungsprävention sind Teil der so genannten sekundären und tertiären Prävention. Ihre
Aufgabe ist es, mit Überschuldeten oder mit Personen, die bereits einmal in einer solchen
Situation waren oder einfach nur mit interessierten Personen bei regelmäßigen Treffen Probleme
der Budgetverwaltung, der Überschuldung und allgemein all jene Themen anzusprechen, die
einen Einfluss auf diese Budgetverwaltung haben, damit die Betroffenen ihre soziale Situation
verbessern können8.
7
Siehe Dekret vom 7. Juli 1994 über die Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen, Art. 11bis
8
Siehe Dekret vom 7. Juli 1994 über die Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen, Art.11quater
16
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Das Referenzzentrum (Verbraucherschutzzentrale)
Der Erlass vom 15. Juni 2004 hat die Grundvoraussetzungen für den Aufbau eines
Referenzzentrums geschaffen.9
Die Aufgaben des Referenzzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
Verbraucherschutzzentrale ausführt, sind sowohl präventiver als auch kurativer Art.
die
die
Was den kurativen Auftrag anbelangt, ist die VSZ zuständig, wenn der Hilfesuchende selbstständig
oder Besitzer einer Immobilie ist oder aber wenn mindestens einer der Gläubiger sich im Ausland
befindet. Dies gilt ebenfalls, wenn die Kollektive Schuldenregelung Anwendung findet.
Der Erlass über das Referenzzentrum legt ebenfalls einen Präventionsauftrag im weiteren Sinne
fest. Es übernimmt auch die Rolle eines Dokumentationszentrums und organisiert
Weiterbildungen für die Sozialarbeiter der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Im Rahmen eines Kooperationsabkommens zwischen der Wallonischen Region und der
Deutschsprachigen Gemeinschaft arbeitet das Referenzzentrum eng mit der Wallonischen Region
zusammen. Die VSZ nimmt an den Koordinationsversammlungen der Referenzzentren der
Wallonischen Region teil und ist Verwaltungsratsmitglied des Observatoire du Crédit et de
l’Endettement in Charleroi.
Die Schuldnerberatungsstellen
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es drei anerkannte Schuldnerberatungsstellen. Es
handelt sich um das ÖSHZ St. Vith, die VSZ und den Zusammenschluss der ÖSHZ Eupen, Kelmis,
Raeren und Lontzen. Die VSZ übernimmt die Rolle des Schuldnerberatungsdienstes für acht ÖSHZ
(darunter vier in der Französischen Gemeinschaft und vier in der Deutschsprachigen
Gemeinschaft).
Die Verbraucherschulen
Nach dem Vorbild der Wallonischen Region sind in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ebenfalls
Verbraucherschulen ins Leben gerufen worden. Der Minister für Soziales hat hierfür
Funktionssubsidien gewährt. Ihre Aktivitäten sind vielfältig und zielen im Allgemeinen darauf ab,
ihre Teilnehmer mittels Animationen zu informieren und ihnen bei der Verwaltung ihrer
Finanzen behilflich zu sein und zu sparen, insbesondere im Energiebereich. Bei den Teilnehmern
handelt es sich je nach Schule überwiegend um Personen mit Geldproblemen oder einer
Behinderung
Der Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft10
Mit der Einführung der Schuldnerberatungsdienste hat die Deutschsprachige Gemeinschaft auch
einen Entschuldungsfonds geschaffen. Dieser Dienst besteht bereits seit 1995.
9
Siehe: Erlass der Regierung zur Schuldnerberatung vom 15. Juni 2004
10
Entschuldungsfonds der DG, Tätigkeitsbericht 2010
17
Alle durch die Deutschsprachige Gemeinschaft anerkannten Schuldnerberatungsstellen können
eine Intervention des Entschuldungsfonds beantragen, um einer überschuldeten Person oder
einem überschuldeten Haushalt unter die Arme zu greifen.
Ein Vergabegremium bestehend aus drei Personen entscheidet über die Zulässigkeit des Antrags.
2011 wurden 24 Darlehen gewährt.11
Seit Einsetzung des Fonds wurden 123 Darlehen gewährt, 44 wurden bereits vollständig
zurückbezahlt (Situation Ende 2010).
Durchschnittlich verleiht der Fonds 54.000 Euro jährlich. Das nachstehende Diagramm zeigt die
Entwicklung der gesamten Darlehen von 2006 bis 2010 auf.
Gesamtsumme der ausgezahlten
Darlehen
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
0
Gesamtsumme der
ausgezahlten
Darlehen
2006
2007
2008
2009
2010
Der Fonds wird durch eine öffentliche Dotation und die Rückzahlung der Darlehen gespeist.
Das nachstehende Diagramm zeigt das Verhältnis
Darlehensrückzahlungen zwischen 1994 und 2010 auf.
zwischen
Dotationen
Dotationen und Rückzahlungen an den Entschuldungsfonds
60.000,00
50.000,00
40.000,00
Dotation
30.000,00
Rückzahlungen
20.000,00
10.000,00
20
09
20
10
20
07
20
08
20
06
20
04
20
05
19
94
-2
00
2
bi
s
20
03
-
Seit Schaffung des Fonds bis Ende 2010 sind 164.536,57 Euro eingezahlt worden.
11
Information erhalten beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
18
und
2010 betrug der durchschnittliche Betrag der gewährten Darlehen 4.791,82 Euro. Das höchste
Darlehen betrug 12.500 Euro und das niedrigste 1.600 Euro.
Erfassung der Präventionswerkzeuge nach Region
a. Durch die Wallonische Region entwickelte Werkzeuge
Überschuldungsportal
2011 hat die Wallonische Region eine Website eingerichtet: „Régler son compte au
surendettement“
(Abrechnen
mit
der
Überschuldung)
http://socialisante.wallonie.be/surendettement. Diese Website besteht aus zwei Teilen. Ein Teil
richtet sich an Fachleute. Ziel ist es, die administrative Arbeit zu erleichtern, Erfahrungen
auszutauschen und juristische Hilfestellung anzubieten. Ein zweiter Teil richtet sich an ein breites
Publikum und möchte informieren, Erfahrungen mit anderen teilen und Überschuldung
vorbeugen. Er ist in vier Teilen aufgebaut, wo Privatpersonen verschiedene Informationen je nach
Situation finden können: ich verwalte meinen Haushalt, ich brauche Rat; ich komme nicht mehr
mit meinen Schulden klar; ich manage meine Überschuldung mithilfe eines Fachmanns; Lexikon,
Links, Werkzeuge.
Das Observatoire du Crédit et de l’Endettement hat ein Forum eingerichtet. In diesem Forum
sollen Erfahrungen, und Ratschläge ausgetauscht oder Antworten zu Fragen gegeben werden
zwischen Personen, die ein persönliches Interesse an der Überschuldungsproblematik haben oder
auch nicht. Das Team des Observatoire du Crédit et de l’Endettement moderiert den Austausch
und gibt die erforderlichen Auskünfte juristischer und wirtschaftlicher Art.
http://socialsante.wallonie.be/forumsurendettement/
„Mein Budget, eine Frage des Gleichgewichts“
Bei „Mein Budget, eine Frage des Gleichgewichts“ handelt es sich um eine Präventionskampagne,
die 2008 in der Wallonischen Region lanciert wurde. Die Referenzzentren, zu denen auch die
Groupe Action Surendettement gehört, verteilen ein Faltblatt sowie eine Broschüre hierzu.
Eine DVD « Besoin d’argent » (Geldnot)
Auf einer DVD „Besoin d’argent“ sprechen Überschuldete über ihre Erfahrungen. Diese Reportage
wird als Sensibilisierungswerkzeug bei unterschiedlichem Publikum eingesetzt, um die Frage
nach den Ursachen für Überschuldung aufzugreifen. Sie wurde 2006 erstellt und wird immer noch
von den verschiedenen Referenzzentren, zu denen auch die Groupe Action Surendettement
gehört, eingesetzt.
Unterstützungsgruppen
In vielen anerkannten öffentlichen oder privaten Schuldnerberatungsstellen gibt es diese
Unterstützungsgruppen. Sie leisten Vorbeugungsarbeit im Bereich Überschuldung durch
regelmäßig stattfindende pädagogische Animationen, welche die soziale Situation (vormals)
überschuldeter Personen verbessern sollen. Sie richtet sich aber ebenso an alle interessierten
Personen und dort werden hauptsächlich Probleme der Haushaltsführung (Budgetverwaltung),
19
der Überschuldung und anderer Themen, die Einfluss auf diese Budgetverwaltung haben,
angesprochen.
Pädagogischer Koffer
Hierbei handelt es sich um ein pädagogisches Werkzeug, das von den Akteuren der
Überschuldungsprävention und –behandlung in der Wallonischen Region entwickelt wurde. Er
setzt sich aus 4 didaktischen Arbeitsbögen zusammen, die sich mit Themen in Zusammenhang mit
der Überschuldungsproblematik befassen und als Prävention und Finanzerziehungsmittel
angedacht sind. Er deckt Fragen bezüglich Werbung und Konsum (1. Arbeitsbogen), Budget (2.
Arbeitsbogen), Kredite (3. Arbeitsbogen) und Fragen zur Überschuldung (4. Arbeitsbogen) ab.
Dieses Werkzeug möchte den Betreuern potentiell betroffener Personen Werkzeuge an die Hand
geben, die es ihnen erlauben, sachdienliche Informationen zu vermitteln und so
Überschuldungsprävention zu leisten. Er soll auch zum Nachdenken über das eigene Verhältnis
zum Geld anregen und dient als Informationsmittel für die breite Öffentlichkeit und die
Mittelspersonen über Fragen der Budgetverwaltung und der Schuldnerberatung.
b. Werkzeuge aus der Provinz Luxemburg
Von der Groupe Action Surendettement
Die untenstehenden Ergebnisse werden ausführlich in den Tabellen in der Anlage vorgestellt
- 42 Vereinigungen wurden kontaktiert12 (5 davon haben nicht geantwortet).
- Insgesamt sind zurzeit 16 Vereinigungen mittels Werkzeugen in der Überschuldungsprävention
aktiv
12
2 allgemeine Sozialhilfestellen, Alpabetisierungsorganisationen (1 Organisation hat nicht geantwortet)
1 Jugendhilfsdienst, 10 Betriebe für arbeitsgebundene Ausbildung (1 Betrieb hat nicht geantwortet), 9
Organisationen für sozioprofessionelle Eingliederung (3 Vereinigungen haben nicht geantwortet), das Forem
(Arbeitsamt), 2 Gewerkschaften, 8 Organisationen für die Aufnahme und Unterbringung für bedürftige Personen
(1 Organisation hat nicht geantwortet), 9 Organisationen für ständige Weiterbildung
2 Familienhilfsorganisationen.
20
Tabelle der durch den GAS durchgeführten Aktionen: 2009 - 2011
Name des Werkzeugs
Art des Werkzeugs
(Spiel, Animation,
Folder,…)
Marionettentheater
Animation
« J’veux des sous » („Ich will Aufführung.
Geld“)
Aufführung
über DVD)
Le stylo de Julie
Buch
(„Julies Füller“)
Angesprochene Themen
Zielpublikum
– Begriffe Bedürfnis und Wunsch, Werbung und Kinder von 6 bis 8 Jahren
(Live- Geld
oder
Begriffe Bedürfnis und Wunsch, Budget eines Kinder von 6 bis 8 Jahren
Haushalts
Entstehungsjahr
2005
immer noch
verfügbar
2005
immer noch
verfügbar
Animation Werbung
Animation
Verschiedene von Werbefachleuten eingesetzte Kinder von 11 bis 12 Jahren
Strategien
2010
Eurodéo de la Conso
Spiel
Begriffe Bedürfnis und Wunsch, Geld, Sparen, Kinder von 11 bis 12 Jahren
Budget
2010
Le jeu du Supermarché Spiel
(Supermarktspiel)
Begriffe Bedürfnis und Wunsch, Geld verwalten, Kinder von 11 bis 12 Jahren
Sparen
2010
Le
jeu
du
(Haushaltsspiel)
Begriff Budget
Kinder von 11 bis 12 Jahren
2010
Überweisungen, Kinder von 11 bis 12 Jahren
2010
(Eurodeo des Konsums)
Budget Spiel
Les Mécanismes Bancaires Spiel
(Bankmechanismen)
Begriffe
Geldkonten,
Kreditkarten, Sparen
21
Le
jeu
du
(Haushaltsspiel)
Budget Spiel
Erstellung einer Haushaltstabelle und die Jugendliche von 16 bis 18
verschiedenen enthaltenen Posten
Jahren
2005
Regelmäßig
aktualisiert
GSM : Meilleur ami ? Prospekt
Meilleur ennemi ? (Das
Handy: Bester Freund?
Bester Feind?)
Die Gefahren des Handys: Guthabenkarte oder Jugendliche
Abo, Werbung per SMS
2008
Internet pas net
Die Gefahren des Internet: Werbung, Pop-ups, Jugendliche
Spam, eKonsum, Spiele
2008
Prospekt
(Internet, gar nicht nett)
Consommation (Konsum)
Exposition d’affiches
Animation
(Ausstrahlung
Werbung
Auszüge
Reportagen)
Ausstellung
Konsum und Werbung
von
und
aus
Überschuldung, Kredite, Schulden, Konsum
immer noch
verteilt
Jugendliche zwischen 16 und
18 Jahren
Jugendliche
2005
regelmäßig
aktualisiert
2004-05
(Plakatausstellung)
immer noch
verteilt
Clip vidéo et rap de la Videoclip + Making Clip zur Ankündigung des Kreditfreien Tages Jugendliche
« Journée sans crédit Of
2009, erstellt von einer Gruppe Jugendlicher. Erwachsene
2009 » (Videoclip und Rap
Thema ist die Schwierigkeit, den Versuchungen
anlässlich des kreditfreien
des Kredits und des Konsums zu widerstehen.
Tages 2009)
22
und
junge
2009
Magazine « La peau de Zeitschrift
zur Das Verhältnis zum Geld, Werbung, die Jugendliche
banane » (Zeitschrift „Die Sensibilisierung von verschiedenen Formen und Gefahren von Erwachsene
Bananenschale“)
Jugendlichen,
Krediten
veröffentlicht
im
Rahmen
des
Kreditfreien Tages
2009
und
junge
2009
Farde pédagogique de la Pädagogische
Journée sans crédit 2010 Mappe
(pädagogische
Mappe
kreditfreier Tag 2010)
Die verschiedenen Kreditformen und die Jugendliche
Schwierigkeit, den Versuchungen des Konsums
zu begegnen.
2010
Dépliants
d’information Faltblätter
tout
publics
(Informationsfaltblätter
für
die
breite
Öffentlichkeit)
Budget,
Kredit,
Hypothekarkredit, Erwachsene
Bankgarantien,
Tipps
zu
Konsum,
Energiesparen,
Geldkarten,
Fernverkauf,
Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, Verfahren
bei Überschuldung
2004-2007
Formations pour un public Animationen
d’Aides
familiales (Powerpoint)
(Weiterbildungen
für
Publikum
aus
der
Familienhilfe)
Budget,
Energiesparen,
Kredite
und Familienhilfe
verschiedene Formen von Haustürgeschäften,
Lösungen bei Überschuldung
Module groupe d’appui Modul
aus
(Modul
Animationen
Unterstützungsgruppen)
10 „Einen Lohnzettel verstehen“, „Rechnungen Potentiell
lesen
und
analysieren“,
„Rolle
des Erwachsene
Gerichtsvollziehers“, „Telefon, Handy, ADSL“
23
Immer noch
verteilt
2009
regelmäßig
aktualisiert
betroffene
2007
regelmäßig
aktualisiert
Quizz sur le crédit et le Frage-Antwort-Spiel
surendettement (Quiz über
Kredite
und
Überschuldung)
Kredit, Bankgarantien, Gerichtsvollzieher, Potentiell
Eintreibungsverfahren,
Überschuldung, Erwachsene
Schuldnerberatungsdienste
betroffene
Le surendettement
Animation
Interaktive
Herangehensweise
an
Überschuldungsproblematik: Ursachen
Lösungen
die Potentiell
und Erwachsene
betroffene
2011
Animation
Budget,
Sparen,
Versuchungen
Unvorhergesehenes, Potentiell
Erwachsene
betroffene
2011
(Überschuldung)
Le Budget (Budget)
24
2007
regelmäßig
aktualisiert
Analyse der Tabelle
Als zentraler Akteur in der Überschuldungsprävention in der Provinz Luxemburg bietet der GAS
zurzeit 21 Animationen bzw. Werkzeuge für verschiedene Zielgruppen an. Allerdings hat unsere
Bestandsaufnahme auch verschiedene Mankos an den Tag gebracht:
●
Die neuen Technologien sind sehr schwach in diesem Animationsprogramm vertreten und
nur sehr wenige Werkzeuge nutzen diese neuen Technologien (es gibt nur eine einzige
DVD).
●
Zurzeit gibt es kein einziges Werkzeug für die psychosoziale Begleitung.
25
Vereinigungen in der Provinz Luxemburg
Die nachfolgenden Ergebnisse werden ausführlich in den Tabellen in der Anlage vorgestellt.
●
●
●
●
●
13
42 Vereinigungen wurden kontaktiert13 (davon haben deren 5 nicht geantwortet).
Zurzeit sind insgesamt 16 Vereinigungen in der Überschuldungsprävention aktiv anhand
von Werkzeugen/kollektiven Animationen. 8 von ihnen greifen hierzu auf Dienste von
außen zurück14. Die 8 anderen Vereinigungen bieten intern entwickelte
Werkzeuge/Animationen an (siehe Tabelle).
Keine Vereinigung bietet eine psychosoziale Begleitung für Überschuldung im
eigentlichen Sinne an.
23 Vereinigungen haben Interesse für neue Präventionswerkzeuge bekundet oder
möchten mit einem fachkundigen Dienst zusammenarbeiten.
Insgesamt werden zurzeit 9 Sensibilisierungswerkzeuge auf dem Gebiet der Provinz
Luxemburg eingesetzt. Diese werden in der beiliegenden Tabelle beschrieben.
2 allgemeine Sozialhilfedienste, 2 Alphabetisierungsorganisationen (1 Vereinigung hat nicht geantwortet)
1 Jugendhilfsdienst, 10 Betriebe für arbeitsgebundene Ausbildung (1 Vereinigung hat nicht geantwortet), 9
Organisationen für sozioprofessionelle Eingliederung (3 Vereinigungen haben nicht geantwortet), das Forem
(Arbeitsamt), 2 Gewerkschaften, 8 Organisationen für die Aufnahme und Unterbringung für bedürftige Personen
(1 Organisation hat nicht geantwortet), 9 Organisationen für ständige Weiterbildung
2 Familienhilfsorganisationen.
5 Betriebe für arbeitsgebundene Ausbildung und 3 Organisationen für sozioprofessionelle Eingliederung ziehen
außenstehende Vereinigungen hinzu, um diese Themen aufzugreifen
14
26
Tabelle der in der Provinz Luxemburg durchgeführten Aktionen: 2009 - 2011
Entwickler
Name des
Werkzeugs
La
source Weiterbildungsune cascade workshops
de
ressources
Art des Werkzeugs
(Spiel, Animation,
Folder,…)
Weiterbildungsworkshops
Angesprochene Thematik
- Energiesparen
- Budgetführung
Zielpublikum
Entstehungsjahr
Potentiell
Erwachsene
betroffene
Ab Oktober
2011
Potentiell
Erwachsene
betroffene
Im Gange
- Alltägliches Leben
Clair et net
Workshop Küche Workshop Küche und - Einsparungen in der Küche
und
Workshop Workshop
Gemüsegarten
Gemüsegarten
Mode
d’emploi
(EFT)
Workshop
Workshop
Konsum, Kredite, eine Rechnung richtig Publikum aus
lesen, Budget,…
(potentiell
Erwachsene)
den EFT
betroffene
Im Gange
Au
travert Workshop
(EFT)
Workshop
- Energiesparen
den EFT
betroffene
Im Gange
Jugendliche von 5 bis 15
Jahren
Im Gange
- Budgetverwaltung
- Alltägliches Leben
Centre
d’Action
Laïque/
3 Animationen für Spiel
Schulen
Das Budget
27
Publikum aus
(potentiell
Erwachsene)
Mouvement
Ouvrier
Chrétien/
CIEP
2 Weiterbildungs- Podiumsgespräch
zyklen im Rahmen
der
offenen
sozialen Schule
Alternativen zum Konsum
Erwachsene
2010-11
K-fé citoyen
Alternativen zum Konsum
Erwachsene
Im Gange
Erwachsene
2010-11
Jugendliche und potentiell
betroffene Erwachsene
Im Gange
Podiumsdiskussion
Kino
mit Kino
anschließender
anschließender
Debatte
zum Debatte
Thema Geld
Maison de la « La bourse ou la Didaktisches Spiel
Laïcité
vie »/“Geld oder
Leben“
mit Geld
Budgetverwaltung
28
Analyse der Tabelle
Die gesammelten Daten betreffen 37 Vereinigungen15, die auf dem Gebiet der Provinz Luxemburg
ansässig sind. Davon üben 16 eine Tätigkeit im Rahmen der Überschuldungsbekämpfung aus.
Weitaus mehr jedoch (24) sind interessiert an der Entwicklung neuer Werkzeuge für die
Überschuldungsprävention oder an einer Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Dienst.
Allerdings sind zurzeit nur 9 Werkzeuge im Umlauf. Diese ersten Zahlen sind also bezeichnend für
das bestehende Interesse seitens der Vereinigungen für das Thema, aber gleichzeitig auch für den
klaren Defizit an Werkzeugen und Unterstützung bei der Umsetzung von Vorbeugungsaktionen.
Dank der im Rahmen dieser Erhebung gesammelten Angaben können die bestehenden Mängel
genauer präzisiert werden:
●
Es gibt nur sehr wenig Material für Kinder und Jugendliche (1 Werkzeug).
●
Die neuen Technologien sind nur sehr wenig vertreten, sei es als Präventionswerkzeug
(DVD, Videospiele, Websites...) oder als Studienobjekt (über die Nutzung des Handys,
Internet, oder über neue Marketingformen)
●
Es gibt keine psychosoziale Begleitung bei Überschuldung; gewisse Vereinigungen,
insbesondere solche für sozioprofessionelle Integration und Unterbringungsdienste
wünschen mehr Unterstützung bei der Begleitung der Personen.
Es handelt sich um 2 Sozialhilfedienste, 1 Jugendhilfedienst, 2 Alphabetisierungsorganisationen, 10
Betriebe für arbeitsgebundene Ausbildung, 5 Organisationen für sozioprofessionelle Eingliederung, 6
Organisationen für Aufnahme und Unterbringung, 9 Vereinigung für ständige Weiterbildung, 2
Familienhilfsorganisationen
15
29
c. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft entwickelte Instrumente
Tabelle der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durchgeführten Aktionen und
der eingesetzten Werkzeuge
Herausgebe
r
Name
des Art
des Angesproch
Werkzeugs
Werkzeugs ene
(Spiel,
Thematik
Animation,
Folder,…)
Verbrauchers
chule Süd der
DG
Zielpubliku
m
Erstellt
Animatione
n
Energie,
gesunde
Ernährung,
Haushaltsfü
hrung
Sozial
schwache
Erwachsene
2005
Animatione
n
Lernen, sein Sozial
Budget
zu schwache
verwalten
Erwachsene
2010
ALTEO
Mein
persönliches
Budget
ÖSHZ Raeren
Verbrauchersc Animatione
hule Nord der n
DG
Energie,
Budgetverw
altung,
günstig
kochen
Sozial
schwache
Erwachsene
20082010
ÖSHZ Raeren
Aktionsplan zur Animatione
rationellen
n
Energienutzun
g
Energie,
Sozial
insbesonder schwache
e
Strom Erwachsene
sparen
2011
DG
Schulden über Broschüre
Schulden
Überschulde
te
informieren
Alle
2011
VSZ
Keep Counting
Pädagogisch
e Mappe
Der
Überschuldu
ngsfalle
entgehen
Lehrer
2003
VSZ
Keep Counting
Gesellschaft
sspiel
Den Umgang 14 bis
mit
Jahre
Bankkarten
erlernen
VSZ
(Zusammena
rbeit mit WR
und DG)
„Mein Haushalt Veröffentlic
- eine Frage des hung
Gleichgewichts
“
30
18
Über
die Multiplikator
Überschuldu en
ngsproblem
atik
informieren
2003
2011
VSZ
„In the Pocket“
(Zusammena
rbeit
mit
KönigBaudouinStiftung)
Pädagogisch
e Mappe
Der
Überschuldu
ngsfalle
entgehen
VSZ
Kollektive
Schuldenregelu
ng
Broschüre
Über
die Überschuldet
Kollektive
e
Schuldenreg
elung
informieren
2004
VSZ
Der Kredit/Le Broschüre
Crédit
Über Kredite Alle
informieren
2004
VSZ
Überschuldet – Broschüre
was tun?
Überschulde
te
Informieren
Alle
2003
VSZ
Wer klopft an Broschüre
der Tür?
Über
Inkassogesel
lschaften
informieren
Alle
2006
VSZ
VSZ-Magazin
Die
Alle
Verbraucher
der
DG
informieren
2001
VSZ
Faltblätter für Faltblätter
jedermann
Mietvertrag, Alle
Handelsprak
tiken,
Energierech
nung,
den
Energieanbi
eter
wechseln,...
20102011
VSZ
Verbrauchertip
p
Wöchentlich
e
Radiosendu
ng
Verbraucher
themen,
einschließlic
h
Überschuldu
ng
1992
VSZ
Überschuldung
sportal
Website
Prävention
und
Information
zur
Überschuldu
ng
Magazin
31
Lehrer
Alle
/
Überschuldet
e
2011
2011
Analyse der Tabelle
Die gesammelten Angaben betreffen 5 Akteure, die auf dem Gebiet der Deutschsprachigen
Gemeinschaft aktiv sind. Das einzige Spiel, das bei Animationen eingesetzt wurde, ist nicht mehr
aktuell. Die bei den Akteuren durchgeführte Umfrage hat aufgezeigt, dass alle an einem modernen
Gesellschaftsspiel interessiert sind, das sich auch bei unterschiedlichem Publikum einsetzen lässt.
Ein solches Instrument sollte also dringend ausgearbeitet werden. Ganz allgemein besteht eine
Nachfrage nach wirksamen Hilfsmitteln. Die Tabelle macht deutlich, dass es einen großen Bedarf
an pädagogischem Material gibt, das in den Animationen eingesetzt werden kann.
Mit den in dieser Erhebung gesammelten Angaben wird deutlich, woran genau ein Mangel
besteht:
●
Es gibt nur sehr wenig Material für Kinder und Jugendliche (1 Werkzeug).
●
Die neuen Technologien sind nur sehr schwach vertreten, sei es als
Präventionsmittel (DVD, Videospiele, Website,…) oder als Lernobjekt (über die
Verwendung des Handys, des Internet oder die neuen Marketingformen)
●
Die
psychosoziale
Begleitung
Überschuldungssituationen.
32
ist
praktisch
inexistent
in
Finanzerziehung in den Schulen
a. In der Französischen Gemeinschaft Belgiens
Nachstehend finden Sie eine Tabelle mit allen Unterrichten, die mit Finanzerziehung
zusammenhängen.
Die in der Tabelle enthaltenen Informationen wurden auf Grundlage der Schulprogramme der
Französischen Gemeinschaft Belgiens ausgewählt.
33
Tabelle der Schulprogramme des Sekundarunterrichts in der Französischen Gemeinschaft
Erster Zyklus
Allgemeinbildender
Sekundarunterricht
Übergangsunterricht
Zweiter Zyklus
Dritter Zyklus
Zusätzliche Aktivität:
Wahlfächer:
Wahlfächer:
„Wirtschaft
und
Sozialkunde“. Zu den
behandelten
Themen
gehören „Jugendliche und
Geld“, „Jugendliche als
Wirtschaftsakteure“,
„Jugendliche und Geld“,
„Jugendliche, Geld und
Banken“, „Jugendliche und
die Konsumgesellschaft“,
„Jugendliche
und
Kommerz“.
„Wirtschaftswissenschaften“:
Die
Schüler
behandeln
beispielsweise die Einkünfte“
und
Ausgaben
eines
Haushaltes, mit einem Kapitel
über die Bedeutung und die
Gefahren von Privatkrediten
für Haushalte.
„Wirtschaftswissenschaften“:
Privatkredite, Überschuldung
Pflichtfach für die Abteilung
Wirtschaft:
„Angewandte
Wirtschaftswissenschaften“.
Die
Schüler
behandeln
beispielsweise die Einkünfte
und
Ausgaben
von
Haushalten, mit einem Kapitel
über die Bedeutung und die
Gefahren von Privatkrediten
für Haushalte.
Pflichtfach
für
den
Wirtschaftssektor: „angewandte
Wirtschaftswissenschaften“.
(ohne direkten Zusammenhang
mit der Verbrauchererziehung)
Technischer
Übergangsunterricht
34
Kompetenzen: Das Zurückgreifen
auf Kredite in der Praxis
einordnen und Finanzierung eines
Haushalts
und
eines
Unternehmens,
einen
Zusammenhang zwischen den
Kreditkosten und den Risiken
herstellen
Wahlfach:
„Ergänzung
zu
Wirtschaftswissenschaften“.
(ohne direkten Zusammenhang
mit der Verbrauchererziehung.)
Beruflicher
technischer
Unterricht
und
Pflichtfach für
„Familienhilfe“.
die
Abteilung
Pflichtfächer:
„Wirtschaftsund Sozialkunde“
Kompetenz: Hilfen einsetzen, die
die finanzielle Selbstständigkeit
3. Jahr: „Ich konsumiere, ich und
Unabhängigkeit
des
nehme am wirtschaftlichen Nutznießers fördern
Leben teil“
Kompetenzen:
Werbebotschaften lesen und
verstehen,
den
Kaufakt
beherrschen mit Preis, Etikett,
Prozenten...
Qualifikationsunterricht
4. Jahr: „Ich konsumiere, ich
nehme am wirtschaftlichen
Leben teil“
Technische
Qualifikation
Kompetenzen: ein Budget
erstellen, Prozente und Sätze
berechnen,
Gleichgewicht
zwischen
Bedürfnissen,
Wünschen
finden,
die
Mechanismen von Lotterien
verstehen,
die
Preise
vergleichen,…)
35
Pflichtfach:
„Ausbildung
in
Wirtschaftswissenschaften“. Die
Schüler befassen sich mit Sparen,
Versicherungen,
Kostenanschlägen.
Kompetenz: ihr Budget verwalten,
mit richtigem Einsatz von Sparen
und Kredit.
Analyse der Tabelle
Im Primarunterricht
In der Französischen Gemeinschaft fehlt die Verbrauchererziehung vollständig im
Primarunterricht. Auch wenn bei der Medienerziehung eine Tür geöffnet wird, beispielsweise bei
der Entschlüsselung der Werbung, ist dies keinesfalls eine Garantie dafür, dass andere
Grundkenntnisse im Zusammenhang mit Konsum angesprochen werden, wie zum Beispiel Geld,
der Unterschied zwischen Bedürfnis und Wunsch usw. Zurzeit werden diese Begriffe daher nur
auf Initiative mancher Lehrer angesprochen, die sich hierfür in der Provinz Luxemburg an die
Vorbeugungsspezialisten beim GAS wenden können.
Im Sekundarunterricht
●
Im ersten Zyklus:
Es gibt keine Pflichtfächer hierzu in den Programmen. Nur ein Wahlfach im allgemeinbildenden
Unterricht greift Fragen zum Thema Jugendliche und Geld auf.
●
Im zweiten Zyklus:
Im Qualifikationsunterricht (technisch und beruflich) gibt es zwei Pflichtfächer im dritten und
vierten Jahr. Diese Fächer befassen sich mit dem Verstehen von Werbebotschaften und der
Erstellung eines Budgets.
Im Rahmen dieser Unterrichte bitten die Lehrer
Vorbeugungsspezialisten beim GAS um Unterstützung.
●
im
Übrigen
regelmäßig
die
Im dritten Zyklus:
Die Anzahl an Wahlfächern nimmt sowohl im Übergangsunterricht als auch im
Qualifikationsunterricht ständig zu. Nur ein einziges Pflichtfach im technischen
Qualifikationsunterricht befasst sich mit dem Thema Sparen und Krediten im Hinblick auf die
Erstellung eines Budgets.
Schlussfolgerung: Auch wenn es in allen Unterrichtsrichtungen Wahlfächer gibt, können wir doch
große Unterschiede zwischen dem Übergangsunterricht (allgemeinbildender und technischer
Unterricht)
und
der
Qualifikationsrichtung
(berufsbildender
und
technischer
Qualifikationsunterricht) feststellen. Während es im Qualifikationsunterricht mehrere
Pflichtfächer gibt, kann ein Schüler aus dem Übergangsunterricht (über 50% der Jugendlichen)
seine ganze Schulbahn durchlaufen, ohne mit den Begriffen Budget, Sparen, Kredite in Berührung
gekommen zu sein und ohne irgendwelche Informationen über Marketingtechniken erhalten zu
haben.
36
b. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden die Schulprogramme derzeit kodifiziert. Zurzeit
sind die Programme für den Primarunterricht sowie den ersten Zyklus des Sekundarunterrichts
fertig. Die Rahmenpläne für den zweiten und dritten Zyklus sollten im Laufe des Jahres 2014 fertig
gestellt werden.
Primarunterricht
Das Schulprogramm16 für den Primarunterricht sieht keine besonderen Programme in
Zusammenhang mit der Aneignung von Kompetenzen im finanziellen Bereich oder in
Zusammenhang mit der Konsumproblematik vor. Allerdings bietet die im Kapitel über die zu
fördernden Kompetenzen vorgesehene Fähigkeit, die Informationstechnologien zu verstehen und
mit ihnen umzugehen, eine Möglichkeit für den Lehrer, das Thema Werbung anzusprechen, wenn
auch nur indirekt.
Sekundarunterricht
Wie bereits erwähnt, wurde bisher nur für den ersten Zyklus des Sekundarschulwesens ein
Programm erstellt.17 Derzeit dient das Programm des zweiten und dritten Zyklus der
Französischen Gemeinschaft als Referenz. Leider wurden bisher keinerlei formelle Maßnahmen
getroffen, die es möglich machen, ein Minimum an Kenntnissen in Zusammenhang mit der
Führung eines Haushalts und Kenntnissen von Finanzprodukten in den Unterricht aufzunehmen.
Man sucht vergeblich nach einer strukturierten Heranführung an das Thema Konsum. Allerdings
behandeln manche Schulen spontan finanzbezogene Themen.
Hinsichtlich des Programms in den Fächern Naturwissenschaften und Technik ist es erfreulich
festzustellen, dass das Thema Energie auch unter dem Blickwinkel der Ökologie angegangen
werden soll. Die Betrachtung des Wasserkreislaufs sollte ebenfalls eine Herangehensweise unter
Einbeziehung von Umweltgesichtspunkten, beziehungsweise in Zusammenhang mit
nachhaltigem Konsum möglich machen. Im technischen Bereich sollen auch
Niedrigenergiebauweisen zur Sprache kommen. Dies sind die einzigen Möglichkeiten, die
Problematik des Konsums anzusprechen.
Schlussfolgernd kann man feststellen, dass noch viel zu tun bleibt, bevor in der Deutschsprachigen
Gemeinschaft eine echte Überschuldungsprävention im Schulwesen Berücksichtigung findet.
So bleibt es Aufgabe des GWVÜ-Projekts, im Rahmen der Aktion 4: Politische Empfehlungen, die
Gesamtheit der erforderlichen und unverzichtbaren Kompetenzen festzulegen, die für einen
nachhaltigen Konsum und eine gesunde Finanzverwaltung erforderlich sind. Wir werden die
Ergebnisse an die zuständigen Stellen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft übermitteln, in der
Hoffnung, dass die Überschuldungsprävention Aufnahme in die Schulprogramme finden wird.
Siehe:
http://www.bildungsserver.be/desktopdefault.aspx/tabid-2201/
Kompetenzen und Zertifizierung im Grundschulwesen”, Stand 01.09.2011
16
,“Unterrichtsinhalte,
Siehe: http://www.bildungsserver.be/desktopdefault.aspx/tabid-2209/, “Rahmenplan Mathematik,
Rahmenplan Geschichte und Geographie, Rahmenplan Naturwissenschaft Technik
17
37
38
39
Überschuldung in Lothringen
Im Jahr 2010 sind in Lothringen 8681 Überschuldungsakten hinterlegt worden. Dies sind 4,7%
weniger als 2009, als ein starker Anstieg der Akten im Vergleich zum Vorjahr 2008 festzustellen
war (+18,8%). Für ganz Frankreich hat sich diese Tendenz nach oben auch 2010 mit einem sehr
leichten Anstieg fortgesetzt (+0,7%).
Sei Ende des Jahres 2010 ist ein steter Anstieg der Akten zu erkennen, was vielleicht auf die Anzahl
Arbeitsloser am Ende der Anspruchsdauer für Arbeitslosenhilfe und das Inkrafttreten der ersten
Verfügungen des Lagarde-Gesetzes (über die Reform der Maßnahmen hinsichtlich des
Verbraucherkredits und das Verfahren zur Behandlung von Überschuldung) zurückzuführen ist.
Während der ersten 4 Monate des Jahres 2011 konnte ein Anstieg von 8% festgestellt werden (im
Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2010).
Eine 4. typologische Untersuchung zur Überschuldung von Privatpersonen auf nationaler Ebene
durchgeführt von der Banque de France ist am 26. April 2011 erschienen. Diese bestätigt bzw.
weist auf eine Verschärfung der in den letzten 10 Jahren beobachteten Tendenzen hin:
●
●
●
●
●
Alterung der betroffenen Bevölkerungsgruppen: immer mehr Rentner sind betroffen,
waren es im Jahr 2001 13%, so liegt der Anteil der über 55-Jährigen im Jahr 2010 bereits
bei 23%.
65% der Antragsteller sind alleinstehend, oft aufgrund eines „Lebensunfalls“.
26% der überschuldeten Personen sind arbeitslos, 13% haben keinen Beruf und 14 %
keine Beschäftigung.
34500 € ist der durchschnittliche Betrag der Verschuldung mit durchschnittlich 10
Bankschulden.
In 56% der Akten besteht keinerlei Rückzahlungsmöglichkeit.
In Lothringen laufen 30% der Fälle auf ein Privatinsolvenzverfahren hinaus (procédure de
redressement personnel). Dies liegt leicht über dem landesweiten Durchschnitt.
Im Jahr 2009 lag Lothringen auf dem 6. Platz der von Überschuldung betroffenen Regionen, mit
474 Akten pro 100.000 Einwohner von über 15 Jahren.
40
Quelle: INSEE – Institut national de la statistique et des études économiques (Nationales Institut für Statistik und
Wirtschaftsforschung).
Kurative Politik: Maßnahmen zur Behandlung von
Überschuldung in Lothringen.
a. Erzieherische Budgetbegleitung
Bevor die Überschuldungskommission für Privatpersonen eingeschaltet wird, kann auf Wunsch
eine erzieherische Budgetbegleitung durch einen Sozialpädagogen (des Departements oder
seiner Gemeinde) in Anspruch genommen werden. Diese Art der Begleitung kann direkt von der
betroffenen Person beantragt oder durch die Sozialarbeiter empfohlen werden, wenn ein Antrag
auf Sozialhilfe vorliegt. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme; die betreffende
Person kann diese Begleitung annehmen oder ablehnen.
Je nach Situation der Person kann diese Art der Begleitung ebenfalls als eine Art der Prävention
betrachtet werden.
--------------------------------------Diese Budgetbegleitung wird traditionell durch Berater für Sozial- und Hauswirtschaft (Inhaber
eines entsprechenden Diploms – conseiller en économie sociale et familiale DCESF) durchgeführt.
Worin besteht sie?
Ziel ist es, das Budget der betroffenen Personen wieder ins Gleichgewicht zu bringen und mit
ihnen Lösungen auszuarbeiten, um ihre Schulden zu bereinigen.
Bei dieser Art der Begleitung wird jeder Beteiligte aktiv. Sie setzt also eine freiwillige Mitarbeit
der betroffenen Person voraus.
Diese Art der Begleitung wird nicht erst im Notfall aktiv, sondern es handelt sich um eine Art
Schulung, damit der Sozialarbeiter zusammen mit dem begleiteten Haushalt ein richtiges
„Familienprojekt“ auf die Beine stellen kann und der Familie die Mittel an die Hand gegeben
werden, die es ihr ermöglichen ihr Budget schlussendlich selbstständig zu verwalten unter
Berücksichtigung ihrer Lebensweise und Bestrebungen.
Es handelt sich um eine langfristige Begleitung, die sich dem Rhythmus der jeweiligen Personen
anpasst.
Wohin kann man sich wenden?
Die meisten Einrichtungen, die diese Art Berater beschäftigen bieten ihren Kunden diese Art der
Begleitung an.
Manche Sozialhilfezentren (Centres communaux d’action sociale (CCAS)) bieten der Bevölkerung
diesen Service an. Gegebenenfalls sollte man sich an ein medizinisch-soziales Zentrum wenden
(das von der Sozialbehörde des Departements abhängt - Regionalrat).
Wie läuft das „Verfahren“ ab?
41
Der Berater wird zusammen mit der betroffenen Person die Einnahmen und Ausgaben sowie die
bestehenden Schulden erörtern.
Je nach Höhe und Art der Schulden, wird der Berater entweder direkt bei den Gläubiger
intervenieren, um die Rückzahlungspläne mit ihnen auszuhandeln (im Einverständnis mit der
betroffenen Person) oder er schlägt der Person eine Begleitung in einem Entschuldungsverfahren
mit der Banque de France vor.
Bemerkung: es handelt sich um eine Begleitung, für die keine speziellen Formen einzuhalten sind,
abgesehen davon, dass es sich um eine fest verankerte Berufspraktik handelt. Auch hat sie keinen
verpflichtenden Charakter. Der Berater hat keinerlei juristische Befugnisse, Sanktionen gegen den
Nutznießer dieses Verfahrens zu verhängen. Sie kann dem Verfahren jederzeit ein Ende setzen
und sich beispielsweise für ein Entschuldungsverfahren entscheiden.
b. Die Kommission für Überschuldung von Privatpersonen (La
Commission de traitement du surendettement des particuliers)
Diese Überschuldungskommissionen wurden durch das Neiertz-Gesetz vom 31. Dezember 1989
eingerichtet. In jedem Departement gibt es mindestens eine solche Kommission. Die Banque de
France führt das Sekretariat.
Die Zusammensetzung der Überschuldungskommission wird im Paragraph L 331-2 des
Verbrauchergesetzes festgelegt. Unter anderem gehören ihr ein Vertreter des Staates im
Departement, ein Vertreter der Banque de France, ein Vertreter der Kreditinstitute sowie ein
Vertreter der Nutzer an (bezeichnet von den Vereinigungen der Familien und der Verbraucher
des Departements). Sie treffen sich regelmäßig und prüfen die Akten, die bei der Kommission
eingegangen sind, um so den Überschuldeten zu helfen, wieder aus ihrer Situation
herauszukommen.
An den Treffen der Kommission (mit beratender Stimme) nehmen ebenfalls ein Jurist und ein
Berater für Sozial- und Hauswirtschaft teil.
Die Person tritt alleine vor der Überschuldungskommission auf. Ein Schuldner muss keinen
sozialen Unterhändler einschalten, wenn er die Kommission anrufen möchte. Tut er dies jedoch,
werden dessen Daten der Akte beigefügt.
Die überschuldete Person wird also nicht unbedingt bei der Schuldentilgung begleitet, wenn ihr
Tilgungsplan von der Kommission verabschiedet worden ist.
Das Verfahren
Paragraph L330-1 des Verbrauchergesetzes definiert eine Überschuldungssituation
folgendermaßen: „Offensichtliches Unvermögen des nach Treu und Glauben handelnden
Schuldners, die Gesamtheit seiner fälligen oder fällig werdenden außerberuflichen Schulden
zurückzuzahlen sowie eingegangene Bürgschaften für Schulden eines einzelnen Unternehmers
oder einer Gesellschaft (sofern er nicht deren Geschäftsführer ist)“. Darüber hinaus kann auch
„die Tatsache, dass man Eigentümer seiner Wohnung ist, nicht als Hinderungsgrund für die
Feststellung der Überschuldungssituation angesehen werden“.
42
Der Schuldner muss offensichtlich nicht in der Lage sein, seine Passiva zurückzuzahlen. Darüber
hinaus muss er noch ein paar andere Bedingungen erfüllen, um eine Überschuldungsakte beim
Sekretariat der Banque de France einreichen zu können:
●
●
●
In Frankreich oder im Ausland wohnhafter Franzose sein oder in Frankreich wohnhafter
Ausländer.
Guten Glaubens sein
Nicht in der Lage sein, die Gesamtheit seiner außerberuflichen Schulden bei in Frankreich
ansässigen Gläubigern zurückzuzahlen.
Einreichen der Akte
Das Entschuldungsverfahren ist vollkommen kostenlos. Die Person muss den Antrag beim
Sekretariat der Banque de France seines Wohnsitzes einreichen. Um den Antrag zu erleichtern,
gibt es ein vorgedrucktes Formular. Ist die Akte vollständig, kann er sie einreichen. Dies muss
durch eine natürliche Person geschehen.
Fehlen Unterlagen, hat die Person 15 Tage Zeit, um die Akte zu vervollständigen, anderenfalls
wird die Akte geschlossen.
Auswirkungen bei Hinterlegung einer Akte:
•
Ausstellung einer Hinterlegungsbescheinigung binnen 48 Stunden
•
Eintragung im FICP – Fichier des incidents de remboursement des crédits aux particuliers
– Liste der Zahlungsvorfälle bei Privatkrediten - (Negativliste)
•
Die Kommission hat nun 3 Monate Zeit, um über die Zulässigkeit des Antrags zu
entscheiden und welchen Kurs die Akte einnehmen wird.
•
Die Kommission hat die Möglichkeit, den Richter auf Anfrage des Schuldners um
Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahmen zu bitten (Pfändungen usw.)
•
Die Kommission darf keinerlei Informationen an die Gläubiger weiterleiten, bevor die
Akte nicht für zulässig erklärt wurde.
•
Der Schuldner muss seine Schulden weiter begleichen und Verfolgungen werden nicht
ausgesetzt, so lange die Akte nicht akzeptiert wurde.
Die Akte wird anschließend der Überschuldungskommission vorgelegt.
Die Überschuldungskommission überprüft dann die Zulässigkeit der Akte. Es gibt dann zwei
Möglichkeiten:
 Ist die Person nicht überschuldet oder nur in beruflicher Hinsicht, oder wenn andere
Verfahren gelten, wird der Antrag für nicht zulässig erklärt. Die Person kann gegen eine
solche Entscheidung Einspruch einlegen.
Anmerkung: In Bezug auf die beruflichen Schulden gilt, dass falls eine Akte eine oder mehrere
Berufsschulden beinhaltet, nicht allein die Berufsschulden ausgeschlossen werden, sondern dass
der gesamte Antrag abgelehnt wird. Gibt es keinerlei andere Möglichkeit mehr, etwas an der
Situation der Person zu ändern, kann der Richter die Banque de France zur Annahme zwingen.
 Ist die Person eindeutig überschuldet, persönlich oder infolge einer Bürgschaft für eine
Privatperson, ein Unternehmen oder eine Gesellschaft, ohne dessen/deren
Geschäftsführer zu sein (siehe Definition), und zwar nach Treu und Glauben, wird der
43
Antrag für zulässig erklärt. Dann beginnt die Verhandlungsphase mit den Gläubigern, die
eine Umstrukturierung der Schulden dieser Person zur Folge haben wird. Die Kommission
hat 9 Monate Zeit, die Akte zu studieren und über ihren weiteren Verlauf zu entscheiden.
Die Folgen der Zulässigkeit:
•
•
•
•
•
•
Automatische Aussetzung und Verbot von Vollstreckungsverfahren und
Gehaltsabtretungen
Verbot für den Schuldner seine Schulden, die vor der Entscheidung über die Zulässigkeit
entstanden sind, (laufende Wechsel für Immobiliar- und Verbraucherkredite fallen
ebenfalls darunter)
Automatische Wiederherstellung des Wohngelds, welches direkt an den Vermieter
überwiesen wird
Die Bank des Schuldners wird systematisch über die Zulässigkeit des Antrags informiert
(diese muss dieser Entscheidung Rechnung tragen, im gleichen Maße wie die anderen
Gläubiger).
Die Kommission hat die Möglichkeit, die Aussetzung von Zwangsräumungsverfahren zu
beantragen
Verbot, Kosten für die Ablehnung von Lastschrifteinzügen zu erheben (diese Maßnahme
betrifft sowohl die Gläubiger als auch die Institute, bei denen die Konten bestehen).
44
•
Die Kommission kann den Schuldner zu jedem Zeitpunkt im Laufe des Verfahrens
auffordern, eine Hilfsmaßnahme oder Sozialhilfe zu beantragen, welche auch ein
Programm zur Finanzerziehung beinhalten kann.
Orientierung der Akte: 2 Möglichkeiten…
•
Entweder kann man etwas an der Situation der Person ändern (d.h. eine Begleichung der
Schulden ist in maximal 8 Jahren möglich, mit einem eventuellen teilweisen
Schuldenerlass): man veranlasst gütliche Verhandlungen mit den Gläubigern.
•
Die Situation ist vollkommen verfahren (es ist derzeit oder auch in Zukunft unmöglich, die
Schulden binnen 8 Jahren zu begleichen, selbst wenn ein Teil der Schulden erlassen
werden): es kommt zu einem Restschuldverfahren.
Ziel der gütlichen Verhandlung mit den Gläubigern ist es, eine Einigung zwischen dem Schuldner
und seinen Gläubigern zu finden, so dass er seine Schulden binnen maximal 8 Jahren abzahlen
kann (eventuelle Senkung des Zinssatzes, Verlängerung der Rückzahlungsdauer, vorläufiges
Einfrieren der Schulden usw.).
Sind alle beteiligten Parteien sich einig (Schuldner und Gläubiger), wird der vertragliche
Sanierungsplan angenommen. Die Person zahlt dann ihre Schulden gemäß diesem Plan ab.
Verfolgungen gegenüber dem Schuldner werden ausgesetzt; er verpflichtet sich, seine Schulden
zurückzuzahlen, keine Darlehen mehr aufzunehmen und gegebenenfalls ein Gut zu verkaufen.
Ist auch nur eine Partei gegen dieses Abkommen, kommt es nicht zu einem gütlichen
Rückzahlungsplan. Die Person hat 15 Tage Zeit, die Überschuldungskommission zu bitten,
Maßnahmen zu treffen.
Ausarbeitung von Maßnahmen
Es gibt 2 Möglichkeiten:
●
Überschuldungskommission verhängt Maßnahmen:
 Umschuldung
 Aufschub
 Senkung des Zinssatzes
 Aufschiebung der Einforderbarkeit der Schulden (für maximal 2 Jahre)
●
Die Kommission empfiehlt dem Richter Maßnahmen:
 Reduzierung des Restbetrages eines Immobiliendarlehens nach Verkauf des Gutes
 Teilweiser Schuldenerlass
 Maßnahmen, die der Schuldner trifft, um die Zahlung seiner Schulden zu erleichtern
oder zu gewährleisten
Das Restschuldverfahren richtet sich an Personen, deren Situation vollkommen ausweglos ist. Es
gibt zwei verschiedene Verfahren, je nachdem ob mit oder ohne Zwangskonkurs.
Ohne Zwangskonkurs (Anmerkung: Dieses Verfahren kommt in der Praxis äußerst selten vor):
45
●
Es wird kein Verwalter benannt.
●
Die Person besitzt keine Güter oder diese sind nicht wertvoll genug, so dass sie nicht
verkauft werden können, um die Gläubiger zu bezahlen.
●
Es muss kein Einverständnis des Schuldners beantragt werden.
●
Es wird eine Empfehlung an den Richter ausgesprochen, die Schulden zu erlassen.
●
Wenn der Richter die Empfehlung anerkennt, erfolgt eine Streichung der Schulden und die
Person wird für eine Dauer von 5 Jahren in der Liste der Zahlungsvorfälle bei
Privatkrediten eingetragen.
Mit Zwangskonkurs:
●
Es wird ein Konkursverwalter benannt, um die Aktiva der Person zu veranschlagen.
●
Reicht der Verkauf der Güter aus, um die Gläubiger zumindest teilweise zu bezahlen, so
findet ein solcher Verkauf statt. In der Praxis sorgen in Lothringen die Kommissionen
dafür, dass es zu einem freihändigen Verkauf (und nicht zu einer Zwangsversteigerung)
kommt.
●
Das Einverständnis des Schuldners ist erforderlich.
●
Kommt es zu einem abschließenden Urteil, weil die Aktiva nicht ausreichen, sind die
Folgen die gleichen wie bei einem Restschuldverfahren ohne Zwangskonkurs.
Unabhängig von der Art des Restschuldverfahrens, werden alle Schulden erlassen, außer:
●
Unterhaltsschulden, Entschädigungen im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung,
Geldstrafen
●
Pfandleihe des Gemeindekredits
●
Berufsschulden
●
Schulden, die natürliche Personen als Bürgen anstelle des Schuldners bezahlt haben
●
Schulden, die von Mitschuldnern bezahlt worden sind (Mitanleihenehmer)
c. . Die Akteure der kurativen Überschuldungspolitik

Verbrauchervereinigungen, die als
Überschuldungskommission haben

Die
Banque
de
France
Überschuldungskommission).

Die Sozialdienste (Departements, Gemeinden)
Vertreter der
(kümmert
46
sich
Nutzer einen Sitz in
um
das
Sekretariat
der
der
●
Im Departement Moselle, der CODAL (Begleitung von Personen, die dies wünschen, bei
der Rückzahlung ihrer Schulden, aber ACHTUNG nur ab Beginn des Plans)
Präventionspolitik – die Akteure
Die Zahl der Akteure, die vor Ort bei der Verbrauchererziehung (und somit bei der
Überschuldungsprävention) oder der Begleitung von Personen im Alltag mitwirken können, ist
groß. Hierzu zählen:
●
●
●
●
●
Verbraucherorganisationen
Die Sozialdienste der Departements (allgemeine Beratung, medizinisch-soziale Zentren)
Die Gemeinden (über kommunale Zentren für Sozialhilfe)
Vereinigungen, die Familien begleiten und Aktionen im Bereich der lokalen sozialen
Entwicklung durchführen: Beispiel soziokulturelle Zentren, Jugend- und Kulturzentren,
Frauen- und Familienverbände …
Familienzulagenkassen (über ihre Berater für Sozial- und Hauswirtschaft)
Erfassung der bestehenden Präventionsmittel
Etwa dreißig Vereinigungen (die Verbrauchervereinigungen, die dem CTRC Lothringen
angehören) sind gebeten worden, sich an der Umfrage „Bestandsaufnahme zu beteiligen, die
gemeinsam mit den anderen Projektpartnern durchgeführt wird. Die Hälfte von ihnen hat
geantwortet.
Daraus ergeben sich zwei Profile von Vereinigungen:
•
Diejenigen, die sich für Aktionen im Bereich der Verbrauchererziehung und
Fragestellungen im Zusammenhang mit Geld engagieren, darunter insbesondere
diejenigen, die am Projekt „wandernde Verbraucherschule“ unter der Leitung des
CTRC Lothringen teilnehmen.
•
Diejenigen, die familienorientierte Aktionen durchführen und die eventuell
Aktionen wie zum Beispiel „psychosoziale Begleitung“ durchführen können (dies
gilt beispielsweise für die Vereinigung Familles Rurales de Colombey-les-Belles,
Departement Meurthe-et-Moselle – Ländliche Familien aus Colmbey-les-Belles,
Departement Meurthe-et-Moselle).
Beschreibung der Aktionen im Bereich « Psychosoziale Begleitung », durchgeführt durch die association
Familles Rurales de Colombey et du sud Toulois (54)
Handarbeitsworkshops (Töpfern, Glasarbeit, sonstige Arbeiten), um Alleinstehenden in einer prekären
Situation zu helfen ihrer Isolation zu entkommen, andere Menschen zu treffen, Dinge zu realisieren, auf
die sie stolz sein können, um ihr Selbstwertgefühl zu steigern.
Diese Workshops werden je nach Bedarf oder Anfrage organisiert /Wichtige Partnerschaft mit dem
Gemeindeverband
47
Das Projekt besteht seit etwa 10 Jahren / seit seinem Bestehen sind keinerlei besondere Schwierigkeiten
aufgetreten, was die Durchführung der Workshops betrifft
Gleichzeitig wurden auch andere Organisationen kontaktiert. Es handelt sich hierbei um
öffentliche oder private Organisationen, die Sozialarbeiter beschäftigen.
Diese kontaktierten Sozialarbeiter (Assistenten im Sozialdienst, Berater für Sozial- und
Hauswirtschaft) führen punktuell öffentliche Präventionsaktionen zu Fragen des Konsums oder
der Budgeterziehung oder Aktionen, die im Bereich der psychosozialen Begleitung anzusiedeln
sind, durch.
Diese Fachleute sind innerhalb der Regionalräte (Sozialdienst des Departements, medizinischsoziale Zentren), der Gemeindezentren für Sozialhilfe, Vereinigungen die Frauen, Familien und
Haushalte mit finanziellen Schwierigkeiten betreuen, sozialen oder soziokulturellen Zentren
kontaktiert worden. Einige unter ihnen beteiligen sich ebenfalls neben den
Verbraucherorganisationen an der wandernden Verbraucherschule - EDCI (Projekt unter der
Federführung des CTRC Lothringen).
Aus diesen Treffen geht hervor, dass Aktionen im Bereich der psychosozialen Begleitung in den
verschiedenen Gebieten je nach Bedarf und mobilisierbarem Personal durchgeführt werden.
Leider reichen die wenigen übermittelten Informationen nicht aus, um ein genaues Bild der
eingesetzten Werkzeuge zu zeichnen, sondern nur, um einige Beispiele zu nennen.
48
Projekt zur Budgeterziehung, durchgeführt durch den Regionalrat Meuse, 2010-2011.
Beschreibung: 2010 hat der Regionalrat Meuse eine Aktion zur Überschuldungsvorbeugung für das
gesamte Departement durchgeführt. Die Fachleute (Sozialdienst des Departements) haben
verschiedene Mittel eingesetzt, manche darunter selbst entworfen, andere wiederum von Partnern
zur Verfügung gestellt (z.B. kleine Ratgeber „Die Schlüssel der Bank“, Finanzen & Pädagogik, UDAF
usw. – siehe Tabelle der Werkzeuge in der Anlage).
Es wurde ebenfalls ein Theaterstück mit Unterstützung der Truppe Interlude und der ACB (Action
Culturelle du Barrois) erarbeitet.
Ziel: Überschuldungsprävention
Für jedermann
Themen: Die Überschuldungskommission, Budgetführung, Ablegen von Papieren
Fall des CCAS Nancy-Haut-du-Lièvre (Psychosoziale Begleitung):
Die Sozialarbeiter verwenden manchmal die Fotosprachmethode, um den Austausch innerhalb von
Personengruppen, die sie betreuen, anzukurbeln, um Selbstvertrauen zu fördern, zu verdeutlichen,
wie die eigene Situation erfahren wird usw.
Weitere informationen: http://fr.wikipedia.org/wiki/Méthode_Photolangage
49
Projekt der Verbrauchererziehung zum Budget, seit 2009 durchgeführt durch den Generalrat
Meurthe-et-Moselle
Beschreibung: Angesichts der Schwierigkeiten, die die betreuten Personen mit ihren Kosten für
Telefon (Festnetz und Handy) und dem Internet haben, hat der Generalrat Meurthe-et-Moselle ein
Präventionsspiel diesbezüglich entwickelt.
Die Unkenntnis der Rechte und Pflichten als Verbraucher, der Kündigungsbedingungen von
Verträgen, Probleme beim Entschlüsseln von Angeboten, die Schwierigkeiten sich als Eltern
gegenüber den Wünschen der Kinder und Jugendlichen zu diesem Thema zu behaupten usw. führen
zu einer richtigen „Explosion“ der monatlichen Ausgaben in diesem Bereich, während die
verfügbaren Mittel meist nicht sehr hoch sind.
Ziel: Dem Zielpublikum helfen:
●
●
●
●
Eine kritische Haltung gegenüber der Vielzahl der Angebote auf dem
Telekommunikationsmarkt zu entwickeln
Grundkenntnisse in diesem Bereich zu erlangen
Sich über Verträge, Verpflichtungen, Bedürfnisse, Wünsche, Kosten.... auszutauschen
Sich über die Wahl und ihre Folgen auszutauschen.
Erwachsene und Jugendliche (ab 14 Jahren)
In erster Linie, Personen, die von Fachleuten aus dem Sozial- oder Animationsbereich betreut
werden (des Generalrats Meurthe-et-Moselle).
Angesprochene Themen: die verschiedenen Formen der Telekommunikation, Werbung, Verträge
und Fakturierung
Beschreibung des Werkzeugs: Brettspiel, das in Gruppen gespielt wird (mindestens 4 Teilnehmer);
zwei verschiedene Spielkarten: „Forum“-Fragen (sollen zur Diskussion zwischen den Mannschaften
anregen) und „Antwort“-Fragen (über das Wissen der Teilnehmer; sie erfordern eine gemeinsame
Antwort der Mannschaft).
EDCI-Workshops in Lothringen
Die im Rahmen der wandernden Verbraucherschule durchgeführten Workshops möchten den
schlecht oder falsch informierten Bevölkerungsgruppen Tipps und Informationen zu
Psychosoziale Begleitung
Verbraucherthemen
vermitteln. Diese Workshops werden im Wesentlichen in Vierteln
abgehalten, in denen der Anteil Wohnungen mit niedrigen Mietpreisen oder Sozialwohnungen
hoch ist. Außerdem werden sie immer zusammen mit lokalen Partnern durchgeführt
(Sozialarbeiter,
soziale
Einrichtungen,
ansässige
Vereinigungen
oder sonstige
Im DepartementVereinigungen,
Meurthe-et-Moselle
werden
viele Aktionen
in diesem
Bereich durchgeführt.
Im
Ansprechpartner).
Generalrat sind die hauswirtschaftlichen und sozialen Berater für psychosoziale Begleitaktionen
zuständig.
50
Die wandernde Verbraucherschule steht allen offen. Sie ist frei zugänglich und kostenlos. Die
Teilnehmer treffen sich dort, um sich bei Treffen, deren Themen sie selbst bestimmen, über ihre
Verbraucherpraktiken auszutauschen oder mitzuteilen.
Es handelt sich um gesellige Treffen, bei denen Informationen, Tipps für den Alltag und
Verbrauchererziehung vermittelt werden. Präventionsanimatoren betreuen die Aktionen und
hören den teilnehmenden Verbrauchern zu.
Die Ziele dieser Workshops sind:
●
Über die Rechte und Pflichten der Mieter und Verbraucher informieren.
●
Soziale Bindungen innerhalb eines Hauses, einer Viertels, einer Gemeinde zu stärken.
●
die richtigen Ansprechpartner zu bestimmten Fragen des täglichen Lebens bekannt zu
machen (Organisationen, usw.).
●
Verbraucher über „aufdringliche“ Handelspraktiken zu informieren.
●
Den Alltag der Familien durch Informationen und Tipps zu erleichtern.
●
Das Vertrauen der Teilnehmer zu stärken, indem sie dazu ermuntert werden, das
Wort/Initiativen zu ergreifen und durch gestellte Situationen.
●
Die Teilnehmer bestärken, indem sie ihrerseits Familie, Freunde und Nachbarn
informieren dürfen.
51
a. Pädagogische Hilfsmittel, verfügbar beim CTRC und eingesetzt bei den EDCI-Workshops, zum Thema Geld und
Budget
TITEL DES DOKUMENTS
BUDGET FICELE…SOUCIS BALAYES
(BUDGET GESCHNÜRT...SORGEN
WEGGEFEGT)
ART DES DOKUMENTS
HERAUSGEBER
ZIELPUBLIKUM
Groupe Action Surendettement
(GAS), CTRC Lorthringen und
Inter-Actions (Informations- und
Beratungsstelle zur Überschuldung
in Luxemburg) im Rahmen des
INTERREG III-Projektes
Erwachsene
junge Erwachsenes
ERSTELLT°
Arbeitsblatt Consommer
Malin n°1 (Schlau
konsumieren)
LE CREDIT PARLONS-EN ! (SPRECHEN
WIR ÜBER KREDITE)
LE CREDIT HYPOTHECAIRE J’EN FAIS
MON AFFAIRE (HYPOTHEKARKREDITE
GEHEN MICH AUCH AN)
LES GARANTIES BANCAIRES METTONS
LES CHOSES AU CLAIR
(BANKGARANTIEN – INS REINE
GEBRACHT)
LES DESSOUS… DES CARTES (DIE
RÜCKSEITE ... DER KARTEN)
HUISSIERS ET SOCIETES DE
RECOUVREMENT…REAGISSEZ À
TEMPS ! (GERICHTSVOLLZIEHER UND
INKASSOBÜROS...REAGIEREN SIE
RECHTZEITIG!)
Arbeitsblatt Consommer
Malin n°2
LE STYLO DE JULIE (JULIES FÜLLER)
Buch
Groupe Action Surendettement
(GAS) –INTERREG III-Projekt
Kinder (6-8 Jahre)
2005
Immer noch verwendet
EUROCOCHOU
DVD « J’veux des sous » +
Aktivitätenheft «J’apprends
en m’amusant » („ich will
Knete“ „Spielend lernen“)
Groupe Action Surendettement
(GAS) –INTERREG III-Projekt
Kinder (6 - 8 Jahre)
2005
Immer noch verwendet
Brettspiel
Groupe Action Surendettement
(GAS)
Kinder (9 - 12 Jahres)
2005
Immer noch verwendet
EURODEO DE LA CONSO (EURODEO
DES KONSUMS)
Arbeitsblatt Consommer
Malin n°3
Arbeitsblatt Consommer
Malin n°4
Von 2004 bis 2007
Immer noch verwendet, so
lange der Stock reicht
Arbeitsblatt Consommer
Malin n°7
Arbeitsblatt Consommer
Malin n°9
52
JEUNES CONSOMMATEURS JEUNES
CONSOM’ACTEURS (JUNGE
KONSUMENTEN- JUNGE KONSUMAKTEURE)
GAS
Kinder von 6 bis 11
Jahre
2000
Das Supermarkt-Spiel wird
punktuell verwendet.
Gestellte Situation
Interreg III (GAS, CTRC Lothringen,
Inter-Actions)
Jugendliche + 16 Jahre
Junge Erwachsene
2006
LE BUDGET DES FAMILLES (DAS
BUDGET DER FAMILIEN
Informationsbroschüre
UDAF Meuse
Familienverbände
2009
Etude de cas (Fallstudie)
Arbeitsdokument
CTRC Lothringen
Jugendliche
2000
GERER SON BUDGET SANS DERAPER
16-25 ans
CD-Rom, Heft für
Animatoren, Arbeitsbögen,
pädagogische Dokumente,
Arbeitsbögen Budget,
Anlagen
Pädagogische Sammlung
Bemerkung: Manche Fragen
der Mappe wurden
überarbeitet, um sie an die
Situation in Frankreich
anzupassen.
CNAFAL, CSF, Familles Rurales,
UFCS, UNAF
16-25-jährige, aber
gewisse Arbeitsbögen
(Kredit, Transport, usw.)
sind auch für jedermann
einsetzbar
2003
20 französisch- und
niederländischsprachige
Vereinigungen für den Tag ohne
Kredit
(junge) Erwachsene
2009
Faltblatt
CLCV
Personen mit mehreren
Krediten
Faltblatt
CAF (Familienzulagenkasse)
Meurthe et Moselle
Pädagogische Mappe für
Lehrer
LE JEU DU BUDGET (DAS BUDGETSPIEL)
(Sein Budget verwalten, ohne ins
Schleudern zu geraten)
LA FARDE PEDAGOGIQUE
(Pädagogische Mappe)
LA RENEGOCIATION DE DETTES
TROP DE CREDITS ?
REDUISEZ VOS MENSUALITES
REALISEZ A NOUVEAU VOS PROJETS
(Neuverhandlung von Schulden / Zu
viele Kredite / Senkung von Monatsraten
/ Setzen Sie Ihre Projekte in die Tat um)
PRESTATIONS SOCIALES : LES
CONTROLES ET LA PREVENTION DE LA
FRAUDE (SOZIALE LEISTUNGEN:
KONTROLLEN UND
BETRUGSVORBEUGUNG)
VOTRE CAF VOUS DEMANDE DE
REMBOURSER DES PRESTATIONS (DIE
Handbuch
CAF
53
2009
Bezugsberechtigte
FAMILIENZULAGENKASSE FORDERT
RÜCKERSTATTUNG VON LEISTUNGEN)
LE DROIT AU COMPTE BANCAIRE (DAS
RECHT AUF EIN BANKKONTO)
Faltblatt
Ministerium für Wirtschaft,
Finanzen und Industrie
Erwachsene
2006
ACHETER N’EST PAS JOUER
Praktischer Ratgeber
CAF Meurthe et Moselle
Erwachsene
2002
LES CARTES BANCAIRES
UNIVERSELLES (3-EN-1) UNIVERSELLE
BANKKARTEN (3-IN-1)
Powerpoint/ Text / Tabelle
CTRC Lothringen
Junge
Erwachsene
2010
SURENDETTEMENT Des solutions pour
s’en sortir – Überschuldung- Wege
hinaus
Faltblatt
Ausstellung mit 15 Tafeln
Booklet
ASSECO-CFDT, CGL, ALLDC,
UFCS, UNAF
Faltblatt für Erwachsene
Ausstellung für
Erwachsene und
Ausbilder
Booklet für Ausbilder
2006
Heft
CLCV
Erwachsene
2004
Arbeitsblatt Consommer
Malin n°10
GAS, CTRC Lothringen und InterActions im Rahmen des
INTERREG III-Projektes
(junge) Erwachsene
2007
Nicht mehr verwendet seit
der Lagarde-Reform (Juli
2010)
Mini-Informationsbroschüren
Les Clés de la Banque
Erwachsene
Interaktiver Web-Support
Les Clés de la Banque
Erwachsene
Glossar
Les Clés de la Banque
Erwachsene
LE SURENDETTEMENT
(ÜBERSCHULDUNG)
SURENDETTEMENT GARE AU
NAUFRAGE…TOUS A L’ABORDAGE !
(ÜBERSCHULDUNG ACHTUNG
SCHIFFBRUCH – ALLES KLAR ZUM
ENTERN)
LES MINIS GUIDES BANCAIRES (MiniBankführer)
VISITE D’UNE AGENCE BANCAIRE
VIRTUELLE (Besuch einer virtuellen
Bankfiliale)
LE GLOSSAIRE DES OPERATIONS
BANCAIRES (Glossar der
Banktransaktionen)
LES RELATIONS AVEC VOTRE
BANQUIER (DIE BEZIEHUNG ZU IHREM
BANKIER)
www.ctaconso.fr
Faltblatt
Website
Ministère de l’Economie des
Finances et de l’industrie
(DGCCRF)
Institut National de la
Consommation (INC) (Nationales
Verbraucherinstitut
54
Immer noch regelmäßig
eingesetzt
Regelmäßig aktualisiert
durch den Herausgeber,
die Fédération Bancaire
Française (französische
Bankenvereinigung)
Erwachsene
Jugendliche 16-25
Jahre
Regelmäßig aktualisiert
b. Themen, die während der durch die Vereinigungen in Lothringen
durchgeführten Workshops von 2009 bis 2011 angesprochen wurden
2009:
Dprt
Animator(en)
Thema
Der ökologische
Haushalt
54
CGL
und
Publikum
kostensparende
Erwachsene
Die Schlüssel für ein gutes Mietverhältnis
Erwachsene
2010:
Dprt
Animator(en)
CSF Damelevières
Thema
Haustürgeschäfte
Energie)
Publikum
(verbunden
mit
Betrachtung der Energieausgaben
CSF Laxou
Mietnebenkosten:
Antworten
ADEIC
54
CLCV
Maisons
Fragen
Erwachsene
und
Energieeinsparungen
Neuves-
Erwachsene
Haustürgeschäfte und kommerzielle
Gewinnspiele
Erwachsene
Erwachsene
Erwachsene Ältere
Personen
Die Woche der Öko-Bürgerschaft –
Viertel:
●
CLCV
●
●
●
●
Ökologische und
kostensparende Einkäufe
Müllvermeidung
Der ökologische und
kostensparende Haushalt
Sehr teures Wasser!
Der Topf der ÖkoBürgerschaft
CTRC + Familles
Rurales (ländliche
Familien)
55
Verbraucherkredite
Maison
familiale
rurale de Bras-surMeuse
88
ADEIC
Erwachsene
Schüler
Abiturienten der
beruflichen Abteilung
„Personendienstleistungen“
Kauf eines Fahrzeugs und Beziehung
Automechaniker
Erwachsene
KFZ-Versicherung und Unfallbericht
Erwachsene
55
Das digitale terrestrische Fernsehen
Erwachsene
Sicherheit im Haushalt
Erwachsene
Telefon und Internetanbieter
Erwachsene
Rechte und Pflichten der Mieter
Erwachsene
Internetkauf
Erwachsene
UDAF
2011:
Dprt
Animator(en)
Thema
Publikum
Erwachsene
CLCV
Beziehungen zwischen Banken und Kunden
(Projekt
Interaktion der
CMS Calmette
und
Gross aus
Nancy –
Workshop Alltagsleben)
54
CLCV Neuves-Maisons
ADEIC
ADEIC
Etikett ohne Stress
Erwachsene
Schule der Champions: Spiel EcoConso
Erwachsene
Telefondienste
Erwachsene
Qualität der Innenluft
Erwachsene
Schlau wohnen
Erwachsene
Glasfasern
Erwachsene
Beziehungen Banken-Kunden
Erwachsene
Gesundheitskosten
Erwachsene
Nahrungsmittelsicherheit
Erwachsene
Lebensereignisse: Geburt, Heirat, Tod
Erwachsene
88
Jugendliche
(Schüler)
Videospiele
Erwachsene
ASF Gérardmer
Schlau wohnen
56
Erwachsene
Finanzerziehung in französischen Schulen
In Frankreich ist die Verbrauchererziehung nicht Teil der Schulprogramme, auch wenn
entsprechende Empfehlungen bereits ausgesprochen wurden. Hierzu ist insbesondere das
Rundschreiben von Dezember 1990 erwähnenswert.
a. Empfehlung:
Rundschreiben Nr. 90-342 vom 17. Dezember 1990, vom nationalen Bildungsministerium, das die
Erziehung der jungen Verbraucher in allen Altersklassen, deren Einführung in allen
Studienrichtungen empfiehlt.
Dieses Rundschreiben von 1990 legt sechs Kategorien fest:
●
Nachhaltige Entwicklung
●
Das Budget einer Familie
●
Ernährung
●
Werbung
●
Gesundheit
●
Sicherheit im Haushalt
Folgende Fächer werden ebenfalls angesprochen:
●
Bio- und Geowissenschaften
●
Geschichte - Geografie
●
Gemeinschaftskunde
●
Technologie
Da dieser Unterricht in der Nationalen Bildung fehlt, sind nur wenige Untersuchungen zu diesem
Thema erschienen. Unseres Wissens hat sich nur eine einzige These mit der
Verbrauchererziehung in Schulbüchern befasst.
57
b. Verbrauchererziehung in Sekundarschulen18
In den Schulbüchern
Nach Programmen
Lehrbücher
Verbrauchererziehung
Bio- und Geowissenschaften
Enthalten den Hauptteil der Verbrauchererziehung Dies
ist auf die Lektionen zu Ernährung und Gesundheit
zurückzuführen
Gemeinschaftskunde
Die Themen Ernährung, Gesundheit und nachhaltige
Entwicklung. Ziel: Verantwortungsbewusstsein der
Schüler wecken, damit sie vorbildliche Bürger werden
Geschichte-Geografie
Befassen sich nur am Rande mit Verbrauchererziehung
Technologie
Befasst sich nur am Rande mit Verbrauchererziehung.
Nach Schulstufe,
Die Lehrbücher der sechsten und der dritten Klassen beinhalten den größten Anteil
Verbrauchererziehung. Eine Erklärung hierfür ist vielleicht, dass die Ernährungslehre im sechsten
und anschließend wieder im dritten Jahr behandelt wird. Darüber hinaus wird in den Geschichts/Geografie-Büchern des dritten Jahres, die Entwicklung der Gesellschaft im 21. Jahrhundert
behandelt, wodurch auch die Kommunikationsmittel und somit auch die Werbung eingeführt
werden können.
Die am häufigsten angesprochenen Themen
Ernährung
Lektionen zur Ernährung und Ernährungsgleichgewicht: Analyse der
Zusammensetzung der Lebensmittels, ausgewogene Mahlzeiten
und Fast Food, wie liest man das Etikett.
Hinzu kommen noch Themen im
Lebensmittelsicherheit und Produktqualität
Gesundheit
Zusammenhang
mit
Ein wichtiger Punkt im Programm der Bio- und Geowissenschaften:
In diesem Alter werden Jugendliche mit neuen Erfahrungen
konfrontiert (Tabak und Alkohol) und sind zum ersten Mal verliebt.
Information ist sehr wichtig, die negativen Folgen von Drogen und die
Bedeutung der Verhütung werden regelmäßig in diesen Unterrichten
angesprochen.
18
L’Education à la consommation : des manuels scolaires aux documents sponsorisés – INC document Etude
N°1319 novembre 2004
58
Werbung
In den Erdkunde/Geschichte-Büchern: die Entwicklung der
Werbetechniken in den Technologiebüchern: Herstellung eines
Produkts, von seiner Entstehung bis zu seiner Vermarktung. Auch
Werbeslogans, Logos und Marken werden behandelt.
Nachhaltige
Entwicklung
Sehr wenig präsent; Hinweis: in den Kapiteln der Biologie, die sich
mit Umweltschutz und Mülltrennung befassen. Energiesparen
hingegen wird nicht behandelt.
Die Präsenz und die Verwendung von Marken
In den Schulbüchern werden manche Marken genannt, ohne dass ihr Logo dabei unscharf gemacht
würde. In einer Studie über die Gesamtheit der untersuchten Lehrbücher wurden 139 Marken
ausgemacht.
Fächer
Anzahl der
Name der Marke
ausgemachten Marken,
die meisten davon ohne
Grund
Bio- und
39 Marken
Geowissenschaft
en
Molkerei Chambourcy
Maître Coq
Royco
Geschichte
Geografie*
Automarken
Mac Donald's
Coca Cola, Disney
85 Marken
Gemeinschaftsku 39 Marken
nde
Die Presse (deren Präsenz
gerechtfertigt ist)
Technologie
Automarken
Wasser und Getränke
Handelsketten, deren Präsenz
gerechtfertigt ist
30 Marken
Es muss hervorgehoben werden, dass diese Marken Waren verkaufen, die sich direkt an die
Jugendlichen richten. Ihre Nennung in den Schulbüchern hat zum Ziel, dieses Publikum zu erobern
und an sich zu binden.
59
Zum angeschlagenen Ton in den Sätzen zur Verbrauchererziehung:
•
Ein autoritärer Ton wird verwendet, um zu beeinflussen, ein vernünftiges Verhalten
vorzuschreiben, dass das Kind an den Tag legen soll, beispielsweise in Bezug auf die
Ernährung,
•
Negativere und schockierendere Ausdrücke werden verwendet, um den Schüler zu
warnen vor Dingen, die er nicht tun sollte (Gesundheit)
Pädagogische Träger
Gesponserte pädagogische Lehrer, die diese Dokumente verwenden, heben deren
Dokumentes (DPS)
praktische und ästhetische Qualität hervor. Die Lehrer
scheinen auch auf deren pädagogische Bedeutung, ihre
Objektivität und die Unauffälligkeit des Logos zu achten.
Auch wenn diese Dokumente nur gelegentlich eingesetzt
werden, so werden sie doch benutzt und es wäre
interessant, deren mögliche Auswirkungen auf den Konsum
der Jugendlichen zu untersuchen.
Die Pädagothek des INC
INC hat 1983 seine Pädagothek gegründet, die mittlerweile
auch über seine Website zur Verfügung steht
Ein paritätischer Bewertungsausschuss untersucht und
bewertet das Unterrichtsmaterial und macht die Pädagothek
zu einem Zentrum, wo pädagogisches Material erfasst und
bewertet wird.
Das INC führt seit September 2004 die Anpassung und die
Verbreitung der französischen Version der Agenda Europa
durch, ein pädagogisches Set bestehend aus Schulagendas
für Schüler der zweiten Klassen der Sekundarschulen und
einem Handbuch für den Lehrer
Schaffung einer Website für Jugendliche durch das INC
www.ctaconso.fr
60
Schlussfolgerung
Die Verbraucherziehung macht sich also eher rar in den Schulbüchern und die untersuchten
Unterrichte weisen große Mankos auf. Die Unterrichtsinhalte stimmen nicht genug mit den
Interessen, den Sorgen und dem Alltag der Schüler überein. Es gibt kein Schulbuch über
Verbrauchererziehung. Der Lehrer hat ebenfalls kein geregeltes und objektives pädagogisches
Mittel zur Verfügung, um diesen Unterricht zu halten. Er ist versucht, die durch Unternehmen
gesponserten Dokumente zu verwenden. Ein gutes Mittel, den Lehrern bei der Verwirklichung der
diesbezüglichen pädagogischen Sequenzen zu helfen, wäre die Herausgabe eines Schulbuchs, das
sich ausschließlich mit der Verbrauchererziehung befasst.
Wenn das Thema der Verbrauchererziehung in einem einzigen Dokument abgehandelt würde,
wäre die Kontrolle erheblich einfacher und der Inhalt könnte leichter umgestaltet werden.
Ein Handbuch ist das Referenzwerkzeug für Lehrer. Sie benutzen es, um den Unterricht zu
illustrieren. Es ist aber auch der Träger, der eine Verbindung zwischen Schule und Zuhause
ermöglicht und zu einem echten Informationsfluss zwischen dem schulischen und dem familiären
Bereich beiträgt.
So hat das Institut National de la Consommation (Nationales Vebraucherinstitut) im Oktober 2007
im Rahmen des europäischen Netzes E-CONS das „Handbuch zur Erziehung junger Verbraucher
für Lehrer von Primar-, Sekundarschulen und Gymnasien“ veröffentlicht. Hierbei handelt es sich
um ein Referenzmittel im Bereich der Verbrauchererziehung. Seine Ziele sind:
●
Den Fachleuten aus dem Erziehungsbereich bei der Entwicklung von Projekten der
Verbrauchererziehung behilflich zu sein
●
Die öffentlichen oder privaten institutionellen Akteure, die in den Bereichen Erziehung
und Konsum aktiv sind, zu sensibilisieren
●
Vorstellung von Aktionen zur Verbrauchererziehung, die innerhalb der europäischen
Staaten bestehen
●
Als Grundlage für die Realisierung von fachübergreifenden Projekten der
Verbrauchererziehung sowohl innerhalb als auch außerhalb des schulischen Rahmens
dienen.
61
62
Überschuldung im Saarland
Analyse der Überschuldungssituation
a. Begriffsbestimmung
Da wir uns mit zwei Begriffen befassen: Verschuldung und Überschuldung, macht es Sinn diese im
Vorfeld zu definieren.
Verschuldung
Verschuldung ist ein Zustand den die meisten Menschen in Deutschland eingehen indem sie einen
Kredit nehmen oder ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis, wie beispielsweise einen
Handyvertrag oder einen Wohnraummietvertrag eingehen. Dieser Zustand ist, gesellschaftlich
betrachtet, unproblematisch.
Die Situation einer Verschuldung ist gekennzeichnet durch eine normative Bedienung der
einzelnen Forderungen. In der Regel kommt es nicht zu Rückständen oder
Zahlungsschwierigkeiten. Viele Menschen in Deutschland verschulden sich über einen längeren
Zeitraum. Dieses entweder durch eine langfristige Immobilienfinanzierung oder durch Kredite
welche wenn diese ausgelaufen sind wieder eingegangen werden um sich andere materielle
Wünsche zu erfüllen.
Überschuldung:
Von Überschuldung sprechen wir, wenn die Einnahmen welche eine Person oder eine Familie
generiert die laufenden Schuldverpflichtungen nicht mehr deckt. In aller Regel ist somit auch die
finanzielle Existenz der überschuldeten Person oder Familie gefährdet. Überschuldungsindizien
sind:
●
Wiederholte Nichteinlösungen von Lastschriften
●
Mietrückstände
●
Unterversorgung von Lebensmitteln
●
Strom- und Heizsperren
●
Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide
63
b. Versuch einer mathematischen Darstellung von Überschuldung im
Saarland
Herkunft der Zahlen
Es stellt sich die Frage inwieweit Verschuldungszahlen, real und mathematisch korrekt, auf das
Saarland zu übertragen sind. Auskunfteien stellen Zahlen zur Verfügung. Diese sind jedoch im
Vorfeld bereits Kausal lastig. Dies bedeutet die Zahlen von Auskunfteien stellen in der Regel nur
Zahlen zur Verfügung welche in die Richtung der Überschuldung gehen. Reale
Verschuldungszahlen sind nur schwer zu erlangen.
Warum ist das so?
Im Rahmen einer Verschuldung muss diese nicht zwangsläufig in den Auskunfteien
wiedergespiegelt sein. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten sich zu verschulden ohne, dass es zu
irgendeinem Eintrag in einer Datei kommen muss.
Dies bedeutet in vorliegender Arbeit, dass die verwendeten Zahlen harte Zahlen von
Überschuldung sind. Verschuldungszahlen sind deshalb nur schätzbar und spiegeln nicht die
Realität dar. Das gleiche gilt aber auch für die Überschuldungszahlen. Nicht alle Menschen die
überschuldet sind und im Saarland leben finden sich in Dateien wieder. Viele Gläubiger tragen
ihre Daten nicht in Dateien ein.
Somit gibt es eine Dunkelziffer von Verschuldung aber auch von Überschuldung im Saarland.
Dennoch kann von einer hohen messbaren Kausalität der vorhandenen Zahlen ausgegangen
werden, da die Auskunfteien auf eigene gemeldete Zahlen und Daten zurückgreifen. Und diese
sind zumindest nachvollziehbar und real.
Es kommt leider noch hinzu, dass Ver- und Überschuldung in Deutschland ein Tabuthema ist.
Somit sind vorliegende Daten im Grunde auch sensible Daten. Da die Überschuldung aber auch
die Verschuldung als moralische Verfehlung verstanden wird wird das Thema auch sehr sensibel
behandelt.
Obgleich jedem Bürger klar ist, dass Verschuldung einen betriebswirtschaftlichen Nutzen hat ist
es dennoch nicht opportun über seine Schulden zu reden oder gar diese zu diskutieren. Der
wohlhabende Bürger ohne Schulden ist der Angesehenere. Könnte man die Zahlen erfassen, real,
von Menschen mit und ohne Verschuldung, wären die ohne Verschuldung wohl im einstelligen
Prozentbereich zu finden.
Die Auskunfteien
In Deutschland gibt es insgesamt 6 Auskunfteien die Daten über Bürgerinnen und Bürgern
speichern. Diese sind:
●
accumio finance services GmbH
●
infoscore Consumer Data GmbH
●
Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG
●
CEG Creditreform Consumer GmbH
64
●
Deltavista GmbH
●
SCHUFA Holding AG
Was ist eine Auskunftei?
Eine Auskunftei ist zunächst ein wirtschaftliches Unternehmen. Das bedeutet: die Auskunftei hat
ein großes Interesse eine hohe Anzahl von Mitgliedern zu werben. Mitglieder der Auskunfteien
sind:
●
Banken
●
Telekommunikation
●
Handel
●
Versandhäuser
●
und auch Einzelunternehmen
Die Mitglieder einer Auskunftei zahlen für deren Dienstleistungen Mitgliedsbeiträge oder einzelne
der Auskunft entsprechende Beträge. Auskünfte werden an das Mitglied hinsichtlich der
gespeicherten, wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Kunden des Mitglieds erteilt. Diese
können sein:
●
Bonitätsauskünfte
●
Gespeicherte Daten über Wohnort etc.
●
Auskünfte aus öffentlichen Verzeichnissen der Amtsgerichte wie Haftbefehle zur
Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Eidesstattliche Versicherungen oder
eröffnete Insolvenzverfahren
Die Schufa
Die SCHUFA (Schutzauskunft für allgemeine Kreditsicherung) hat sich zur Aufgabe gemacht den
Kreditgebern mittels einer Auskunftei gespeicherte Informationen zu erteilen. Dies nur den
Mitgliedern der SCHUFA. Gespeicherte Daten sind:
•
Name, Geburtsdatum, Adressen
•
Kredit- oder Leasingvertrag mit Betrag und Laufzeit sowie eventueller vorzeitiger
Erledigung
•
Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte
•
Einrichtung eines Telekommunikationskontos
•
Kundenkonten beim Handel
•
Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind
•
Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
•
Missbrauch eines Giro- oder Kreditkontos nach Nutzungsverbot
•
Eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl zur Erzwingung von Eidesstattlichen
Versicherungen
•
Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens
•
Abweisung und Einstellung des Verbraucher - Insolvenzverfahrens mangels Masse
65
Die SCHUFA ist eine reine Auskunftei. Das bedeutet sie nimmt keine weiteren Aufgaben wie die
eines Inkassobüros wahr. Klar ist aber auch, dass die SCHUFA die originäre Aufgabe hat für ihre
Mitglieder zu ermitteln wie wahrscheinlich es ist, dass der Kunde den beantragten Kredit
zurückzahlt.
Es gibt jedoch immer wieder Schwierigkeiten mit den Einträgen in der Auskunftei. Die SCHUFA
bemüht sich zwar Falscheinträge zu recherchieren doch tut sie dies zumeist nur mit, für den
Betroffenen, automatisierten Schreiben. Zumeist ist der Tenor: Wer meldet muss auch die
Änderung oder den Austrag beantragen.
Dies bedeutet, dass der Betroffene sich oftmals selbst und alleine um den Austrag oder die
Berichtigung kümmern muss. Dies kann, insbesondere mit Inkassobüros, eine sehr langwierige
Aufgabe sein.
Bürgel
Bürgel ist eine Auskunftei wie die bereits beschriebene SCHUFA jedoch mit zusätzlichen
Angeboten wie beispielsweise Inkasso. Die Angebote von Bürgel werden auf deren Internetseite
wie folgt beschrieben:
•
Wirtschaftsinformationen; Verlässlich informiert mit Bonitätsinformationen von Bürgel
•
Forderungsmanagement; Professionelles Forderungsmanagement für meine Liquidität
•
Direktmarketing; Mit bonitätsgeprüften Firmenadressen Neukunden effizient gewinnen
•
Adressenermittlung; Ihr Kunde/Schuldner ist „Unbekannt verzogen“? Schnell die richtige
Anschrift ermitteln
•
Software + System; Technisch verbunden
(Quelle: http://www.buergel.de/produkte-leistungen.html)
Auch hier gilt: Auskünfte gibt es nur gegen Bares. Zusätzlich bietet Bürgel detaillierte Auskünfte
zu Firmen an und betreibt Inkassotätigkeiten für ihre Kunden.
Beide Auskunfteien SCHUFA und Bürgel erstellen aber auch regelmäßig einmal jährlich
Statistiken zur Verfügung. Diese Statistiken beziehen sich auf die gemeldeten Daten bei den
Auskunfteien und spiegeln, zumindest bei SCHUFA und Bürgel, die Überschuldungssituation in
Deutschland wieder.
An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass was die Überschuldung betrifft der registrierten Personen
in Deutschland die SCHUFA die mitunter verlässlichsten Daten liefert. Dieses, da die SCHUFA die
größte Auskunftei ist.
c. Verwertbarkeit der Zahlen
Wie bereits an anderem Ort erwähnt ist es notwendig die Entstehung der statistischen Zahlen zu
diskutieren.
Statistiken zur Verschuldung sind immer dezidiert zu betrachten. Auskunfteien haben sicherlich
harte Zahlen was Kredite und Leasingverträge betrifft. Jedoch sind auch hier die Auskunfteien
darauf angewiesen, dass die Banken bzw. der Handel Daten auch liefert. In der Regel ist dies bei
66
Banken nicht das Problem. In Deutschland gilt die SCHUFA als DIE Auskunftei schlechthin. Will
heißen, dass in 99 % der Fälle die Banken bei Kreditvergabe auch an die SCHUFA Daten melden.
Anders verhält es sich beim Handel. Es gibt Handelsunternehmen die konsequent ihre Verträge
und Kunden melden. Eine große Anzahl von Handelsunternehmen meldet aber auch nicht. So
kommt es bei den Zahlen was die Verschuldung betrifft in aller Regel zu Schätzungen. Dies sollte
berücksichtigt werden bei der Betrachtung der Frage hinsichtlich einer Verschuldung der
Menschen in Deutschland.
Sprechen wir von einer Überschuldung sieht der Bestand des Zahlenwerks anders aus. Hier kann
von harten Zahlen ausgegangen werden. Von Überschuldeten sprechen wir wenn mindestens ein
negatives Merkmal in der Auskunftei gespeichert ist. Zahlungsschwierigkeiten hängen sicherlich
sehr eng mit Überschuldungen zusammen. Auch bei den klassischen Gründen wie Arbeitslosigkeit
oder Krankheit führt das verminderte Einkommen zu einer Überschuldung. Unter Umständen
sind die monatlichen Ausgaben durch die dann generierten Einnahmen nicht mehr gedeckt und
es entsteht zwangsläufig ein Wechsel von einer Verschuldung hin zu der Überschuldung.
Wie kamen nun die vorliegenden Zahlen zustande?
Bei den Statistiken handelt es sich um Personen die mindestens eine negative Bewertung bei der
SCHUFA oder Bürgel aufweisen. Eine negative Bewertung kann ein nicht ordnungsgemäß
abgeschlossener Vertrag sein oder die Meldung eines Vertragspartners über
Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Aber auch einen Eintrag aus öffentlicher Hand wie
Amtsgerichte / Vollstreckungsgerichte sind hier zu Grunde gelegt. Ein solcher Eintrag wäre
sodann die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung (alt: Offenbarungseid) oder ein eröffnetes
Insolvenzverfahren.
d. Statistiken der Schufa
Trends und Entwicklungen der privaten Kreditaufnahme (Deutschland)
Aufgabenstellung: Seit 2003 analysiert die SCHUFA Trends und Entwicklungen der privaten
Kreditaufnahme auf Basis des SCHUFA-Datenbestandes. Untersucht werden verschiedene
Indikatoren zur Entwicklung der Kreditverpflichtungen und der Kreditausfallraten in
Deutschland. Im Vordergrund stehen dabei Ratenkredite (auch Ratenzahlungskredite genannt),
die typischste Form der Konsumentenkredite. Kernergebnisse der Auswertungen für 2011:
●
Konstant hohes Rückzahlungsverhalten: Insgesamt 97,5 Prozent aller Ratenkredite – so
viel wie im Vorjahr – wurden im Jahr 2011 ordnungsgemäß bedient. Bei den 60- bis 74Jährigen liegen die Ausfallquoten sogar lediglich zwischen 1,8 und 1,9 Prozent.
●
Zu 91,2 Prozent der Personen im SCHUFA-Datenbestand lagen 2011 ausschließlich
positive Informationen vor. Die positiven Kreditbiographien bleiben damit ebenfalls auf
einem hohen Niveau.
●
Die Zahl aller laufenden Ratenkredite hat sich mit 17,2 Millionen im Vergleich zu den
Vorjahren stabilisiert.
●
Gemessen an der Zahl der Anfragen von Banken nach SCHUFA-Informationen ist das
Interesse der Verbraucher an Ratenkrediten im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 9
67
Prozent gestiegen. Darin zeigt sich die wachsende Bereitschaft der Verbraucher, vor
einem Kreditabschluss mehrere Angebote einzuholen.
●
2011 wurden mit rund 7,2 Millionen neue Ratenkrediten etwa 1 Prozent weniger neue
Ratenkredite abgeschlossen als 2010. Damit stabilisierte sich das Niveau im Vergleich zu
2009, dem Jahr mit der „Abwrackprämie“.
●
Der Anteil höherer Kredite steigt wieder an. Auch das Durchschnittsvolumen neuer
Ratenkredite vergrößerte sich gegenüber 2010 um 8,6 Prozent von 7.099 Euro auf 7.712
Euro.
●
Die Kreditlaufzeiten sind seit einigen Jahren rückläufig. Im Jahr 2006 lag der Durchschnitt
noch bei 45,2 Monaten und ist bis 2011 auf 42,3 Monate gefallen. Vor allem unter jüngeren
Konsumenten geht der Trend zu kürzeren Verbindlichkeiten.
(Quelle: SCHUFA Holding AG)
Überschuldungssituation 2011 (Saarland)
Anteil der mind. 18 jährigen Personen zu denen die SCHUFA 2010 mindestens ein
Negativmerkmal gespeichert hatte in Prozent.
Saarland 9,4 %
Einwohner: 1.014.636
Überschuldete Personen: 95.376
(Quelle: SCHUFA Holding AG)
e. Statistiken von Bürgel
Bürgel zeigt in dem erstellten Schuldenbarometer nur die Privatinsolvenzfälle
(Verbraucherinsolvenzen) dar. Statistiken über einen Verschuldungsindex wie dies von der
Schufa veröffentlicht wird werden von Bürgel nicht erhoben
Schuldenbarometer 2011 (Deutschland)
Zahl der Privatinsolvenzen sinkt 2011 um 2,2 Prozent.
Kernergebnisse:
●
2011 ereigneten sich in Deutschland 136.033 Privatinsolvenzen – 2,2 Prozent weniger als
im Vorjahr
●
Risikogruppen unter den Schuldnern nach Alter: 18- bis 25-Jährige (Zunahme: plus 0,9
Prozent) und Gruppe 60 Jahre und älter (plus 6,7 Prozent). Junge Erwachsene mit 3,1prozentigem Anstieg der Insolvenzzahlen bei den Frauen; Senioren mit anteilsmäßigem
Zuwachs von 12,3 Prozent bei den Frauen
●
Am meisten Insolvenzen (absolute Werte) verzeichnet Nordrhein-Westfalen mit 32.389
Fällen
●
Spitzenreiter bei relativen Zahlen: Bremen mit 293 Insolvenzen je 100.000 Einwohner
68
●
Am wenigsten Fälle in Bayern mit 121 Pleiten je 100.000 Einwohner
●
Bundesdurchschnitt: 166 Insolvenzen je 100.000 Einwohner
●
Prozentuale Zunahme an Privatpleiten in vier Ländern – vor allem in Nordrhein-Westfalen
(plus 7,1 Prozent)
●
Stärkster Rückgang in Sachsen (minus 13,3 Prozent)
●
Den Großteil (32,4 Prozent) der bundesweiten Privatinsolvenzen 2011 nach Alter
verursachen die 46- bis 59-Jährigen Bundesbürger
●
Männer dominieren Schuldnerstatistik (durchschnittlicher Anteil: 58,1 Prozent) –
Ausnahme: Bei den 18- bis 25-Jährigen verschulden sich mehr Frauen (Anteil: 55,1
Prozent)
●
Bürgel prognostiziert bis Ende des laufenden Jahres 135.000 bis 137.000 Privatpleiten
(Quelle: Bürgel)
Schuldenbarometer 2011 (Saarland)
Privatinsolvenzen
Saarland 2.162
Einwohner 1.014.636
entspricht 0,21 %
(Quelle: Bürgel)
69
Kurative Politik
a. Schuldner- und Insolvenzberatung im Saarland
Betrachtet man den wissenschaftlichen Diskurs im Kontext einer Schuldner-und
Insolvenzberatung, wird zumeist nicht mehr unterschieden. Dies ist auch insoweit logisch, wie
dass Schuldnerberatung, Thematisch auch Insolvenzberatung ist und umgekehrt. Dennoch wird
politisch unterschieden, insbesondere bei der Finanzierung der Beratungsangebote.
Schuldnerberatung ist, was die Finanzierung betrifft, im Saarland eine Leistung der Kommunen.
Insolvenzberatung eine Leistung des Landes.
Schuldnerberatung
Wie bereits erwähnt macht es wissenschaftlich keinen Sinn eine Unterscheidung zwischen
Schuldner- und Insolvenzberatung zu machen. Doch ist immer wieder festzustellen, dass es im
Bundesgebiet immer noch Beratungsstellen gibt die nur Schuldnerberatung machen und keine
Insolvenzberatung. Von daher erscheint eine Unterscheidung dem Ursprung nach hier sinnvoll.
Zu erwähnen ist, dass die anerkannten Stellen im Saarland alle Schuldner- und Insolvenzberatung
anbieten.
Wenn wir von einer Schuldnerberatung sprechen, sprechen wir auch automatisch von einer
„sozialen“ Schuldnerberatung.
Was aber ist eine soziale Schuldnerberatung?
Eine „soziale Schuldnerberatung“ bezieht zwangsläufig das soziale Umfeld des Ratsuchenden mit
ein. Es ist insbesondere wichtig zu ermitteln weshalb die Überschuldung stattgefunden hat.
Hierbei ist es jedoch elementar wichtig die Beratungssituation gänzlich „vorwurfsfrei“ zu
gestalten. Es ist nicht die Aufgabe des Schuldnerberaters die „Schuldfrage“ zu stellen, sondern
vielmehr Wege aufzuzeigen aus der negativen Situation herauszukommen.
Schuldnerberatung ist auch: Vertrauen schaffen. Schuldnerberatung ist nicht: Moralisierung. Bis
auf ganz wenige Ausnahmen ist es den Betroffenen klar weshalb sie in der Situation befinden die
sie zu uns geführt hat.
Wie läuft eine Beratung nun ab?
Es kommt sehr stark darauf an wer der Berater ist und welcher Profession dieser angehört. Es ist
in Deutschland nicht geregelt wer Schuldnerberatung durchführt. Festzustellen ist jedoch, dass
die meisten Geldgeber in ihren Verträgen mit den Leistungserbringern bereits akademisierte
Vorgaben machen. Das bedeutet vorgesehen für die Schuldnerberatung sind nachstehende
Berufsgruppen:
●
●
●
●
●
Sozialarbeiter/Sozialpädagogen
Juristen
Betriebswirte
Bankwirte
aber auch immer noch Bankkaufleute (nicht akademisierter Bereich)
70
Zunächst sollte dem Klienten die Möglichkeit gegeben werden, „seine Geschichte“ zu erzählen. In
meiner Beratung gibt es zwei feststehende Fragen in der Beratung:
●
●
Was kann ich für Sie tun?
Was ist Ihr Wunsch?
Was kann ich für Sie tun? führt bereits zu Beginn des Gespräches zu einem Stressabbau. Ich, der
Berater, bin für den Klienten da. Nicht der Klient tritt als Bittsteller auf.
Die ersten Sekunden sind elementar wichtig für die weitere Beratung. Der Ratsuchende muss sich
ernstgenommen fühlen. Die vorwurfsfreie Beratung muss spürbar sein. Es ist sicherlich nicht die
Aufgabe der Schuldnerberatung zu moralisieren.
Aufgabe der Schuldnerberatung ist es aber sehr wohl eine nachhaltige Entschuldung
vorzubereiten und ggf. auch unterstützend durchzuführen. Diese jedoch nicht nach einem Schema
„F“, sondern auf den jeweiligen Klienten zugeschnitten.
Ein Beratungsgespräch hier zu skizzieren wäre sicherlich rahmensprengend zumal dieses Thema
einen eigenen Aufsatz wert ist.
Zur Abgrenzung nochmals in die Richtung der Schuldnerberatung sei erwähnt, dass es in der
Schuldnerberatung auch oft darum geht welche komplementären Dienste können dem
Betroffenen noch weiterhelfen.
Diese können sein:
●
●
●
●
●
●
Jugendamt
Sozialpsychiatrischer Dienst der Gesundheitsämter
Drogenberatungsstellen
Erziehungsberatungsstellen
Betreuungsbehörde
Beratungsstellen allgemein
Ziel einer Schuldnerberatung ist es auch ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Insolvenzberatung
Möchte man die Insolvenzberatung von der Schuldnerberatung getrennt betrachten so kann man
die Theorie aufstellen, dass Insolvenzberatung ganz klar und ohne Umwege in ein
Insolvenzverfahren mündet. Das würde bedeuten, dass bereits bei der Terminvergabe abgefragt
wird in welche Richtung es gehen kann.
Insolvenzberatung beschränkt sich dann sehr statisch auf die Einleitung des Insolvenzverfahrens
und das Verfahren als solches.
Das bedeutet Ursache der Verschuldung erscheint vernachlässigbar. Es geht in der Beratung nur
um den Ablauf und die Verpflichtung des insolventen Klienten vor und im Verfahren.
Insolvenzberatung bedeutet aber auch Hilfe und Beratung im laufenden Insolvenzverfahren. Das
bedeutet sicherlich aktive Rechtsberatung.
71
Hier kommt es nun darauf an wie es um den fachlichen Charakter des Beraters bestellt ist. Handelt
es sich um einen starken Berater oder eher um einen Schwachen. Der starke Berater hat keine
Schwierigkeiten auch gegen das Tun eines Treuhänders oder Insolvenzverwalters zu beraten. Ein
schwacher Berater wird sich in Fragen des Treuhänders oder Insolvenzberaters wohl eher
zurückhalten.
Die Beratungsstellen im Saarland
Regionalverband Saarbrücken
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Regionalverbandes Saarbrücken
Schlossplatz 2A
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 - 506 50 64
Fax: 0681 - 506 50 95
Zuständigkeit:
Friedrichsthal, Sulzbach, Dudweiler, Heusweiler,
Quierschied, Riegelsberg und Kleinblittersdorf
Web: www.svsbr.de
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Verbraucherzentrale des Saarlandes
Triererstraße 22
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 - 500 89 21
Zuständigkeit:
Stadtgebiet der Landeshauptstadt mit Ausnahme
von Burbach und Dudweiler
Web: www.vzsaar.de
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Caritasverbandes für Saarbrücken und
Umgebung e. V.
72
Johannisstraße 2
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 - 309 06 12
Tel.: 0681 - 309 06 40
Fax: 0681 - 309 06 18
Zuständigkeit:
Stadtgebiet der Landeshauptstadt mit Ausnahme
von Burbach und Dudweiler
Web: www.caritas-saarbruecken.de
Außenstelle Burbach
Bergstraße 6
66115 Saarbrücken
Tel.: 0681 - 761 95 27
Zuständigkeit:
Burbach
Web: www.caritas-saarbruecken.de
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Diakonischen Werkes an der Saar gGmbH in
Völklingen
Gatterstraße 13
66333 Völklingen
Tel.: 06898 - 91476-28
Tel.: 06898 - 91476-26
Fax: 06898 - 91476-15
Zuständigkeit:
Völklingen, Großrosseln,Püttlingen
Web: www.dzvk.dwsaar.de
73
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Vereins zur Förderung der Bewährungs- und
Jugendgerichtshilfe im Saarland e.V.
Knappschaftsplatz 3
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681- 948 23 0
Fax: 0681- 948 23 10
E-Mail: info@verein-bwh.de
Zuständigkeit:
Inhaftierte und deren Familienangehörige
Web: www.verein-bwh.de
Saaepfalz-Kreis Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises
Am Forum 1
66424 Homburg
Tel.: 06841 - 104 8181
Tel.: 06841 - 104 8171
Fax: 06841 - 104 7522
Web: www.saarpfalz-kreis.de
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Caritasverbandes im Dekanat Saarpfalz
Kaiserstraße 63
66386 St. Ingbert
Tel.: 06894 - 92 63 0
Zuständigkeit: St. Ingbert
Web: www.caritas-zentrum-saarpfalz.de
74
Landkreis Neunkirchen
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Landkreises Neunkirchen
Martin-Luther-Straße 6
66564 Ottweiler
Tel.: 06824 - 906 25 19
Tel.: 06824 - 906 25 20
Web: www.landkreis-neunkirchen.de
Landkreis Saarlouis
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt
Zentrum für Beratung | Schuldnerberatung
Prälat-Subtil-Ring 3a
66740 Saarlouis
Tel.: 06831 - 946 9-0
Fax: 06831 - 946 9-33
Web: www.awo-saarland.de
Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen des Caritasverbandes für die Region
Saar-Hochwald e.V.
Lisdorfer Str. 13
66740 Saarlouis
Tel.: 06831 - 9399 - 15
Fax: 06831 - 9399 - 40
Web: www.rcvsaarlouis.caritas.de
75
Außenstelle Dillingen:
Neustraße 37
66763 Dillingen
Tel.: 06831 - 98694 – 0
Web: www.rcvsaarlouis.caritas.de
Außenstelle Lebach:
Mottenerstraße 61
66822 Lebach
Tel.: 06881 - 537102
Fax.: 06881 - 538663
Web: www.rcvsaarlouis.caritas.de
Landkreis St. Wendel
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Landkreises St Wendel
Mommstr. 21-31 [Eingang J]
66606 St. Wendel
Tel.: 06851 - 801 - 5220
Tel.: 06851 - 801 - 5221
Fax: 06851 - 801 - 5290
Web: www.landkreis-st-wendel.de
Landkreis Merzig-Wadern
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Caritasverbandes für die Region SaarHochwald e.V.
Bahnhofstr. 47
66663 Merzig
Tel.: 06861-939 75 0
Fax: 06861-939 75 29
E-Mail: beratungszentrum@caritas-merzig.de
Web: www.caritas-merzig.de
Außenstelle Wadern
Marktplatz 4
66687 Wadern
Tel.: 06871-9209421
Fax: 06871-9209423
Web: www.caritas-merzig.de
76
Soziale versus gewerbliche Schuldnerberatung
In den letzten Jahren hat sich in Deutschland eine Richtung der Schuldnerberatung entwickelt die
recht bedenkliche Ausmaße angenommen hat. Da kein bundeseinheitliches Berufsbild besteht
wie die Schuldnerberatung fachlich besetzt sein muss haben sich windige Geschäftemacher der
Schuldner- und Insolvenzberatung angenommen. Das bedeutet, dass sogenannte gewerbliche
Schuldnerberatungsstellen Geld für die eigentlicher Beratung verlangen. Nun kann man sicherlich
geteilter Meinung sein, was die Eigenbeteiligung der Betroffenen an den Beratungskosten betrifft.
Aber die gewerbliche Schuldnerberatung verlangt mitunter zwischen 600,00€ und 1000,00€ für
die Vorbereitung eines außergerichtlichen Einigungsversuches. Die Unseriösität liegt darin, dass
das Geld vor Beginn der aktiven Tätigkeit der gewerblichen Beratungsstelle eingezahlt werden
muss.
Die soziale Beratungsstelle wird staatlich bezuschusst oder finanziert und ist für den Betroffenen
kostenlos. Es fallen, wenn überhaupt, lediglich Sachauslagen für Papier oder dergleichen in Höhe
von 2,00 € bis vielleicht 5,00 € an.
In manchen Fällen sind die Klienten auch angehalten die Portokosten zu übernehmen wenn sie
Fristen oder Termine verpasst haben und bereits gemachte Anschreiben wiederholt werden
müssen.
Ein Wehrmutstropfen, bei den sozialen Beratungsstellen, sind die Wartezeiten. Diese betragen
mitunter bis zu einem halben Jahr.
Geeignete Stellen und geeignete Personen
Um in Deutschland ein Insolvenzverfahren zu beantragen bedarf es im
Verbraucherinsolvenzverfahren eines „außergerichtlichen Einigungsversuches“(AeV). Dieser
wird in Punkt 5.1 näher beschrieben.
Der AeV kann scheitern oder gelingen. Zur Beantragung einer Insolvenzverfahrens muss dieser
jedoch scheitern. Dieses Scheitern muss im Antrag beurkundet sein und dieses kann nur eine nach
§ 305 InsO zugelassene geeignete Stelle oder Person attestieren.
Geeignete Stellen werden nach Länderverordnungen von den entsprechenden Ministerien nach
Antragstellung und vorheriger Prüfung zugelassen. Alle unter Punkt 4.3 aufgeführten
Beratungsstellensind kraft Verordnung und Zulassung durch das Ministerium geeignete Stellen.
Geeignete Personen sind aufgrund Ihrer Ausbildung und aufgrund ihrer beruflichen Zulassung,
Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.
Geeignete Personen werden aber im Gegensatz zu den geeigneten Stellen nicht staatlich gefördert.
Siehe dazu auch die nachfolgenden Punkte 6. und 7.
77
b. Das Insolvenzverfahren
Das deutsche Insolvenzverfahren wurde in seinem Ursprung 1999 in Rechtskraft gesetzt. Mit der
Schaffung eines geregelten gerichtlichen Entschuldungsverfahrens war es erstmals wieder
möglich Menschen die überschuldet waren eine Zukunftsperspektive zu verschaffen.
Ziel war und ist es eine geregelte Entschuldung zu erlangen innerhalb eines geregelten und
überschaubaren Zeitraums. Es sollte auch erreicht werden dass ein Verbraucher wieder am
allgemeinen Finanzleben teilnehmen kann.
Dieses war bis 1999, auch hinsichtlich unserer Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten, nur möglich
wenn die Schulden komplett bezahlt wurden.
Das Insolvenzverfahren besteht aus drei Bereichen die nachfolgend erläutert werden. Die
Beschreibungen sind nicht erschöpfend geben aber die Grundzüge des Insolvenzverfahrens
wieder.
Der außergerichtliche Einigungsversuch
Bevor ein Antrag vor Gericht eingereicht werden kann sieht das Gesetz einen „ernstgemeinten“
außergerichtlichen Einigungsversuch vor. Hier soll letztlich noch einmal der Versuch
unternommen werden, dass sich die Parteien außerhalb der Gerichtsbarkeit einigen.
Alle Gläubiger werden angeschrieben und um Auskunft gebeten wie hoch die Schuld ist die sie
fordern. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Des Weiteren
wird an dieser Stelle bereits auf die Verjährung von Zinsen hingewiesen und der Gläubiger wird
aufgefordert die verjährte Beträge bereits in Abzug zu bringen.
Wenn nun alle Gläubiger die Angaben gemacht haben wird ein Rückzahlungsplan erstellt. Dieser
kann eine einzelne Vergleichssumme enthalten oder eine mtl. Ratenzahlung. Eine mtl.
Ratenzahlung überschreitet aber jedoch die Zeit von 72 Monaten nie. Ist nach 72 Monaten noch
ein Rest vorhanden wird dieser von den Gläubigern erlassen.
Hat der Klient kein pfändbares Einkommen oder lebt er gar von Sozialleistungen wird in aller
Regel ein „flexibler Nullplan“ den Gläubigern vorgelegt. Das bedeutet, dass zwar keine monatliche
Rate angeboten wird aber der Klient versichert, dass er die jeweiligen pfändbaren Beträge den
Gläubigern zur Verfügung stellt welche er in der Zukunft erlangt. Ebenfalls verpflichtet er sich den
Gläubigern alle relevanten Veränderungen mitzuteilen.
Stimmen nun alle Gläubiger dem vorgelegten Plan zu ist kein Insolvenzverfahren notwendig da
sich die Beteiligten „außergerichtlich“ mit Rechtskraft geeinigt haben.
Lehnt aber nur ein Gläubiger den Plan ab, ist der AeV gescheitert und der Weg ist frei in das
antragspflichtige Insolvenzverfahren.
Das Verfahren
Mit Antrag und Prüfung dessen durch das Insolvenzgericht wird das Verfahren eröffnet.
Das Insolvenzgericht setzt im Verbraucherinsolvenzverfahren einen Treuhänder ein. Treuhänder
sind in aller Regel Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer.
78
Der Treuhänder hat nun die Aufgabe das vorhandene Vermögen des Betroffenen zu ermitteln und
ggf. im Sinne der Gläubiger zu verwerten. Wobei hier in erster Linie die Kosten des Verfahrens
abgegolten werden und erst dann die Gläubiger zum Zuge kommen. Der Insolvenzverwalter
„verwaltet“ auch die Liste der Anmeldungen der Gläubiger. Hier hat er die Forderung zu prüfen
und ggf. in Teilen oder in Gänze zurückzuweisen.
Sind alle Vermögenswerte verteilt und kamen alle Gläubiger im Schlusstermin zu Wort, was eine
evtl. Versagung der Restschuld betrifft, schließt das Gericht das Verfahren und kündigt die
Restschuldbefreiung an.
Die Phase der Restschuldbefreiung
Mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung beginnt die dritte und auch letzte Phase des
Insolvenzverfahrens.
Das Gericht kündigt diese Phase durch Beschluss an und verpflichtet aber auch gleichzeitig den
Betroffenen die Obliegenheitspflichten einzuhalten. Restschuldbefreiung erlangt, nach dem
Gesetz, nur der „redliche“ Schuldner. Das bedeutet der Schuldner muss sich bemühen, auch im
Verfahren, Beträge zu generieren um die Gläubiger zu befriedigen. Obliegenheitspflichten sind:
●
Veränderungen, wie Umzug, Heirat, Geburt eines Kindes, Veränderung des Arbeitsplatzes
etc. mitzuteilen
●
sich um Arbeit zu bemühen wenn nicht vorhanden
●
Zahlungen um die Gläubiger zu befriedigen nur an den Treuhänder zu richten
●
Erbe zu 50 % in das Insolvenzverfahren einzubringen
Das Insolvenzverfahren beginnt mit dem Beschluss des Gerichts in Bezug auf die Eröffnung und
endet ab diesem Zeitpunkt nach 72 Monaten (6 Jahren).
c. Die Finanzierung der geeigneten Stellen
In den Punkten 4.4 und 4.5 wurde die Finanzierung der Beratungsstellen bereits angesprochen.
Die geeigneten Stellen werden in Deutschland aus den unterschiedlichsten Töpfen finanziert. Die
verbreitetste Finanzierung ist jedoch die durch die Kommunen. Hier werden Personal- und
Sachkosten in der Regel zu 100 % übernommen. Im Saarland wird die Schuldnerberatung
ebenfalls aus kommunalen Mitteln finanziert. Für die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale
bedeutet dies, dass eine Beratungskraft in Vollzeit sowie eine Verwaltungskraft zu ¾
übernommen wird. Die Vergütungsgruppen richten sich nach dem TVÖD-L den Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst der Länder. In Bezug auf unsere Beratungsstelle finanzieren diese die
Landeshauptstadt Saarbrücken und der Regionalverband Saarbrücken zu je 50%. Ebenso werden
die Sachkosten, welche nach oben gedeckelt sind übernommen.
In Rahmen der Insolvenzberatung findet die Finanzierung durch das Land Saarland statt. Hier
wird für unsere Beratungsstelle eine halbe Fachkraft gefördert und Sachkosten in Höhe von
2000,00 € pro Jahr.
79
Im Gegensatz zur Schuldnerberatung, die sich selbst trägt ist dies bei der Insolvenzberatung leider
nicht der Fall. Im Bereich der Insolvenzberatung muss ein doch erheblicher Zuschuss aus dem
Kernhaushalt selbst aufgebracht werden. Dieses Los muss nicht nur die Verbraucherzentrale
tragen sondern jede Beratungsstelle im Saarland.
d. Die Finanzierung der geeigneten Personen
Eine Finanzierung der geeigneten Personen im Saarland, durch die öffentliche Hand, ist nicht
vorgesehen. Dieses ist auch mit ganz wenigen Ausnahmen im Bundesgebiet nicht üblich. Dennoch
bieten geeignete Personen Schuldner- und Insolvenzberatungen an. Die Finanzierung läuft hier
entweder über Beratungshilfescheine durch die jeweiligen Amtsgerichte oder durch
Eigenfinanzierung der Schuldner.
Im Kontext der Beratungshilfe ist zu erwähnen, dass viele Rechtsanwälte dieses
Finanzierungskonzept gerne forciert hätten. Nun verweisen die Amtsgerichte aber gerne auf die
kostenlosen Beratungsstellen im Saarland. Beratungshilfe wird erst dann gezahlt, wenn der
Schuldner eine Bestätigung seiner zuständigen Beratungsstelle vorlegt die aussagt, dass der
nächstmögliche Termin länger als sechs Monate in der Zukunft liegt. Die Beratungsstellen im
Saarland sich jedoch darauf geeinigt haben, solche Bescheinigungen nicht auszustellen.
Potentielle Kunden für geeignete Personen sind kleine und mittlere Unternehmen und
selbstständig Tätige. Diese Personengruppen fallen durch das Raster der sozialen
Beratungsstellen. Die Fördergeber legen in ihren Verträgen zumeist den Focus auf
Einkommensschwache und Bürger die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern erhalten.
e. Auftrag der Geldgeber
Schuldnerberatung
Unser Auftrag im Rahmen einer qualifizierten Schuldnerberatung besteht aus einer nachhaltigen
Beratung. Ziel ist es sicherlich die Überschuldung anzugehen und bestmöglich zu beseitigen. Aber
auch die Vermeidung von Neuverschuldung ist klar definierter Auftrag.
Insolvenzberatung
Die Insolvenzberatung ist von Fördergeber, Landesregierung Saarland, nicht explicit beschrieben.
Dem Wesen nach erklärt sich die Insolvenzberatung von selbst. Diese wurde unter 4.2 näher
beleuchtet.
80
Präventionspolitik
Menschen vor Überschuldung schützen. Geht das denn? Handelt es sich nicht, laut dem Pädagogen
Pestalozzi, um mündige Bürger? Prävention sollte im Rahmen einer Schuldner- und
Insolvenzberatung nicht belehrend sein sondern aufklärend.
Aufklärend in den Bereichen:
●
Umgang mit Banken
●
Kreditwesen und dessen Gefahren
●
Mahnwesen und Zwangsvollstreckung
●
Allgemeine Finanz- und Wirtschaftskompetenz
Wünschenswert wären bereits frühpädagogische Programme um bereits Kinder an die
Finanzwirtschaft heran zu führen. Viele Bestrebungen, im gesamten Bundesgebiet, befassen sich
mit der Erziehung in Sachen Finanzkompetenz in Schulen. Flächendeckend gibt es leider keine
Vorgaben, da schulische Belange Länderangelegenheiten sind. Dies bedeutet, wenn wir eine
Finanzkompetenz, schulisch bilden wollen, müssen sich die einzelnen Länder auf ein Konzept
einigen. Doch bei den unbesetzten Lehrerstellen und in einigen Bundesländern verkürzten
Schulzeiten erscheint dieser Gedanke unmöglich.
Eine Alternative wären die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Doch auch hier sind
Ressourcen äußerst knapp. Vorträge und Seminare wie beispielsweise Finanzführerscheine etc.
können sehr oft auch hier mangels Personal bzw.- Zeit nicht durchgeführt werden.
Für unsere Beratungsstelle habe ich einen Vortrag entwickelt mit dem Thema.“ Müssen Schulden
sein?“
Fünf- bis sechsmal im Jahr bin ich, auf Anfragen, mit diesem Thema in sozialen Einrichtungen in
Saarbrücken unterwegs. Dies stets mit positiver Resonanz.
a. Der fachliche Diskurs im Saarland
Die Größe unseres Bundeslandes bietet den Vorteil, dass alle Beratungsstellen im Rahmen einer
Vernetzung zu regelmäßigen Treffen in Saarbrücken im Caritasverband zusammenkommen. Dies
bietet die große Möglichkeit Beratungskonzepte festzulegen und fachliche Diskussionen zu
führen in Bezug auf Veränderungen im juristischen Bereich. Auch der Austausch mit Kolleginnen
und Kollegen führt zu regelmäßigen Weiterentwicklungen in der täglichen Arbeit. Zu dezidierten
Themen werden zu den Treffen Vertreter von Banken und Gerichten sowie Behörden eingeladen
um über deren Meinungen und Verfahrensweisen zu sprechen.
Die Verbraucherzentrale engagiert sich im Bereich Schuldner- und Insolvenzberatung zusätzlich
auf Bundesebene in verschiedenen Gremien:
•
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V (BAG-SB)
•
Deutscher Verein für öffentlich und private Fürsorge e.V.
•
Bundesverband Verbraucherzentrale
81
b. Resümee / Ausblick
Die Schuldner- und Insolvenzberatung findet in Deutschland auf der einen Seite immer mehr
Aufmerksamkeit auf der anderen jedoch steht sie immer wieder vor finanzpolitischen Abgründen.
Einige Bundesländer versuchen, bereits zum Teil mit Erfolg, aus der Finanzierung auszusteigen.
Das Bundesland Hessen, hat sich gänzlich aus der Insolvenzberatung zurückgezogen. Hier bleiben
die Aufgaben sodann an den Kommunen hängen.
Warum ist die Schuldnerberatung so unattraktiv?
Möglicher Weise liegt es an den Menschen die in der überwiegenden Zahl in die Beratungsstellen
kommen, die zumeist aus sozialschwächeren Bereichen stammen. Möglicher Weise liegt es aber
auch einfach an der Moral unserer Gesellschaft. Schulden sind nach wie vor ein Makel. Obwohl die
meisten Menschen in Deutschland und in dieser Folge auch im Saarland Schulden.
Insbesondere der überschuldete Bürger muss sich vielen Abwertungen hingeben. Mann oder
Frau, scheitert in Deutschland nicht. Das gehört sich nicht. Schulden, Überschuldung oder gar ein
Insolvenzverfahren ist immer noch eine Schande. Wenn dieses nicht laut gesagt wird kann es aber
zwischen den Zeilen interpretiert werden.
Die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung steuert gegen diesen Trend. Menschen mit
Schulden sind nicht Menschen zweiter Klasse. Sie sind genauso liebenswert, empfindsam, traurig,
fröhlich und fürsorglich wie Menschen ohne Schulden.
Aus diesen Gründen müssen wir, auch auf politischer Ebene, am Ausbau der Beratung, der
Beratungsstellen und an unseren Angeboten weiterarbeiten.
Denn: Schuldnerberatung ist Verbraucherschutz und aktive Arbeit gegen Armut und
soziale Ausgrenzung.
82
Finanzerziehung in den Schulen
In Deutschland sind Lehrpläne Ländersache, d.h. in jedem Bundesland werden andere
Schwerpunkte im Curriculum gesetzt.
Ein Fach Verbraucherbildung gibt es im Saarland nicht. In mehreren Ankerfächern werden
rudimentär Grundlagen z.B. zum Thema Finanzkompetenz vermittelt. Ob und wie dies geschieht,
liegt aber alleine im Ermessensbereich des Lehrers. Eine einheitliche Vorgabe gibt es dazu nicht.
So zeigte eine Gegenüberstellung der Jahreswochenstunden nach Schulformen im bundesweiten
Vergleich, dass im Saarland Gymnasiasten eine deutlich geringere Chance haben, mit
Verbraucherthemen in Berührung zu kommen. An Gesamtschulen und Erweiterten Realschulen
gibt es mehr Pflichtfächer, die sich unter Umständen mit Verbraucherthemen befassen.
Auch gibt es im Saarland eine Sondersituation: Im Jahr 2010 haben erstmals saarländische
Schülerinnen und Schüler nach den neuen Regelungen der Gymnasialen Oberstufe Saar (GOS) ihr
Abitur abgelegt. Dies bedeutet, sie machen nach 8 Schuljahren ihr Abitur und nicht – wie bisher –
nach 9 Jahren. Die sehr aufwendige Umstellung der Lehrpläne hält noch an und führt dazu, dass
noch mehr relevanter Stoff in kürzerer Zeit vermittelt werden muss. In dieser Situation erscheint
es aus Sicht des zuständigen Ministeriums als schwierig, weitere Themen in den Unterricht mit
aufzunehmen.
In den Berufsschulen werden Verbraucherthemen dagegen schon länger aufgegriffen, ein
früherer Ansatz erscheint aber notwendig. Die Vermittlung von verbraucherrelevanten Themen
muss über Jahre erfolgen, damit die Kinder und Jugendlichen sie verinnerlichen, ausprobieren
können und diese im Alltag selbstverständlich werden. Hier im Erwachsenenalter ein
Bewusstsein zu schaffen, kann zu spät sein, denn oftmals hat die „Konsumkarriere“ im
Berufsschulalter bereits begonnen.
Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird im Saarland des weiteren die Gemeinschaftsschule ab
Klassenstufe 5 eingeführt. Sie bietet Haupt- und Realschulabschluss sowie die Fachhochschulreife
und Hochschulreife an. Sie verfügt dafür über eine eigene gymnasiale Oberstufe am Standort oder
kooperiert mit anderen Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe. Die Schüler werden
nach den Anforderungsebenen der Haupt- und der Realschule wie auch des Gymnasiums durch
Binnendifferenzierung und später auch durch äußere Fachleistungsdifferenzierung unterrichtet.
Hier würde grundsätzlich auch die Möglichkeit bestehen, im Rahmen der notwendigen
Überarbeitung des Curriculums, Verbraucherthemen mit aufzunehmen.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Thema „Lehrerfortbildung“. Die
Modernisierung der Fächer stellt für die Lehrkräfte eine besondere Herausforderung dar, da
zukünftig auch Kompetenzen vermittelt werden sollen, die theoretisches Wissen und Verstehen
von disziplinübergreifenden Zusammenhängen erwarten lässt (z.B. Ernährung und Klima).
Darüber hinaus ist das Thema „Verbraucherbildung“ fächerübergreifend zu sehen und kann in
vielerlei Unterrichtsstunden integriert werden. Für die Lehrer bedeutet dies, sie müssen sich in
Gebiete einarbeiten und Wissen aneignen, dass Ihnen während ihrer Ausbildung nicht vermittelt
wurde.
83
Die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. bietet daher seit Jahren verschiedene Fortbildungen
für Lehrer an, vorrangig im Bereich Ernährung und Medien/Telekommunikation. Dies erfolgt
unter Federführung des Landesinstituts für Pädagogik und Medien, das diese Fortbildungen für
Lehrer organisiert und durchführt.
84