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Diese Bestandsaufnahme erfolgt im Rahmen des europäischen Projekts „Grenzüberschreitende Werkstatt zur Verhinderung von Überschuldung“, dessen Ziel die Entwicklung neuer Ansätze der Prävention und der Begleitung überschuldeter Personen ist, wobei der Schwerpunkt auf die Information und die Verantwortlichkeit der Verbraucher gelegt wird und zwar bereits von klein auf. Mit der Unterstützung des EFRE, des Regionalrats Lothringen, der Direction Générale de la Concurrence de la Consommation et de la répression des Fraudes (DGCCRF), des Ministeriums für Gesundheit und Soziales der Wallonischen Region, des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz des Saarlands, des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlands. Hinweis: Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Bestandsaufnahme sich über zwei Jahre erstreckt hat und im April 2012 fertiggestellt wurde, so dass zwischenzeitliche Änderungen möglich sind und gewisse Daten somit nicht mehr aktuell sind. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich irgendwelche Fehler oder Auslassungen in das Dokument eingeschlichen haben, obwohl wir versucht haben, diese Studie so sorgfältig wie möglich durchzuführen. Wir bitten unsere Leser um Entschuldigung, sollte dies der Fall sein. 1 EINLEITUNG.........................................................................................................................................................................6 Ziele.....................................................................................................................................................................................6 Methode ............................................................................................................................................................................7 a. Geographischer Aktionsradius ..................................................................................................................7 b. Zeitlicher Aktionsradius ..............................................................................................................................7 c. Folgende Schwerpunkte werden behandelt ........................................................................................7 ANALYSE DER ANGABEN NACH REGION ............................................................................................................. 11 Die Überschuldung in der Wallonischen Region................................................................................................ 11 Die kurative Politik .................................................................................................................................................... 12 a. Außergerichtliche Hilfen .......................................................................................................................... 12 Budgetverwaltung ............................................................................................................................................ 12 Budgetbegleitung.............................................................................................................................................. 12 Die gütliche oder klassische Schuldnerberatung ................................................................................ 13 b. Juristische Hilfe............................................................................................................................................. 13 Kollektive Schuldenregelung ....................................................................................................................... 13 Präventionspolitik ..................................................................................................................................................... 15 a. Anvisierte Ziele ............................................................................................................................................. 15 Besonderheit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft .................................................................... 15 Die Akteure der Prävention ................................................................................................................................... 16 Das Observatoire du Crédit et de l’Endettement (OCE) ................................................................... 16 Referenzzentren................................................................................................................................................ 16 Schuldnerberatungsstellen (217 anerkannte Dienste) .................................................................... 16 Unterstützungsgruppen ................................................................................................................................. 16 In der Deutschsprachigen Gemeinschaft ................................................................................................ 17 Das Referenzzentrum (Verbraucherschutzzentrale) ................................................................... 17 Die Schuldnerberatungsstellen .............................................................................................................. 17 Die Verbraucherschulen ........................................................................................................................... 17 Der Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft ............................................. 17 Erfassung der Präventionswerkzeuge nach Region .................................................................................... 19 a. Durch die Wallonische Region entwickelte Werkzeuge .............................................................. 19 Überschuldungsportal .................................................................................................................................... 19 „Mein Budget, eine Frage des Gleichgewichts“..................................................................................... 19 Eine DVD « Besoin d’argent » (Geldnot) ................................................................................................. 19 Unterstützungsgruppen ................................................................................................................................. 19 Pädagogischer Koffer ...................................................................................................................................... 20 2 b. Werkzeuge aus der Provinz Luxemburg ............................................................................................ 20 Von der Groupe Action Surendettement................................................................................................. 20 Tabelle der durch den GAS durchgeführten Aktionen: 2009 - 2011 ...................................... 21 Analyse der Tabelle..................................................................................................................................... 25 Vereinigungen in der Provinz Luxemburg ............................................................................................. 26 Tabelle der in der Provinz Luxemburg durchgeführten Aktionen: 2009 - 2011 .............. 27 Analyse der Tabelle..................................................................................................................................... 29 c. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft entwickelte Instrumente ....................................... 30 Tabelle der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durchgeführten Aktionen und der eingesetzten Werkzeuge................................................................................................................................ 30 Analyse der Tabelle ......................................................................................................................................... 32 Finanzerziehung in den Schulen .......................................................................................................................... 33 a. In der Französischen Gemeinschaft Belgiens .................................................................................. 33 Tabelle der Schulprogramme des Sekundarunterrichts in der Französischen Gemeinschaft .................................................................................................................................................................................. 34 Analyse der Tabelle ......................................................................................................................................... 36 Im Primarunterricht ................................................................................................................................... 36 Im Sekundarunterricht .............................................................................................................................. 36 b. ● Im ersten Zyklus: ........................................................................................................................... 36 ● Im zweiten Zyklus: ........................................................................................................................ 36 ● Im dritten Zyklus: .......................................................................................................................... 36 In der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens ......................................................................... 37 Primarunterricht.......................................................................................................................................... 37 Sekundarunterricht .................................................................................................................................... 37 Überschuldung in Lothringen .................................................................................................................................... 40 Kurative Politik: Maßnahmen zur Behandlung von Überschuldung in Lothringen. ...................... 41 a. Erzieherische Budgetbegleitung ........................................................................................................... 41 Worin besteht sie? ............................................................................................................................................ 41 Wohin kann man sich wenden? .................................................................................................................. 41 Wie läuft das „Verfahren“ ab? ...................................................................................................................... 41 b. Die Kommission für Überschuldung von Privatpersonen (La Commission de traitement du surendettement des particuliers) ............................................................................................................ 42 Das Verfahren..................................................................................................................................................... 42 Einreichen der Akte .................................................................................................................................... 43 Orientierung der Akte: 2 Möglichkeiten… ......................................................................................... 45 c. . Die Akteure der kurativen Überschuldungspolitik...................................................................... 46 3 Präventionspolitik – die Akteure ......................................................................................................................... 47 Erfassung der bestehenden Präventionsmittel ............................................................................................. 47 a. Pädagogische Hilfsmittel, verfügbar beim CTRC und eingesetzt bei den EDCI-Workshops, zum Thema Geld und Budget ........................................................................................................................... 52 b. Themen, die während der durch die Vereinigungen in Lothringen durchgeführten Workshops von 2009 bis 2011 angesprochen wurden ......................................................................... 55 Finanzerziehung in französischen Schulen ..................................................................................................... 57 a. Empfehlung: ................................................................................................................................................... 57 b. Verbrauchererziehung in Sekundarschulen ..................................................................................... 58 In den Schulbüchern........................................................................................................................................ 58 Nach Programmen....................................................................................................................................... 58 Nach Schulstufe, ........................................................................................................................................... 58 Die am häufigsten angesprochenen Themen ................................................................................... 58 Die Präsenz und die Verwendung von Marken ............................................................................... 59 Zum angeschlagenen Ton in den Sätzen zur Verbrauchererziehung: ................................... 60 Schlussfolgerung......................................................................................................................................................... 61 Überschuldung im Saarland ....................................................................................................................................... 63 Analyse der Überschuldungssituation............................................................................................................... 63 a. Begriffsbestimmung ................................................................................................................................... 63 Verschuldung ..................................................................................................................................................... 63 Überschuldung: ................................................................................................................................................. 63 b. Versuch einer mathematischen Darstellung von Überschuldung im Saarland ................. 64 Herkunft der Zahlen ........................................................................................................................................ 64 Die Auskunfteien............................................................................................................................................... 64 Die Schufa........................................................................................................................................................ 65 Bürgel................................................................................................................................................................ 66 c. Verwertbarkeit der Zahlen ...................................................................................................................... 66 d. Statistiken der Schufa ................................................................................................................................ 67 Trends und Entwicklungen der privaten Kreditaufnahme (Deutschland) .............................. 67 Überschuldungssituation 2011 (Saarland)............................................................................................ 68 e. Statistiken von Bürgel ................................................................................................................................ 68 Schuldenbarometer 2011 (Deutschland) ............................................................................................... 68 Schuldenbarometer 2011 (Saarland)....................................................................................................... 69 Kurative Politik ........................................................................................................................................................... 70 a. Schuldner- und Insolvenzberatung im Saarland ............................................................................ 70 Schuldnerberatung .......................................................................................................................................... 70 4 Insolvenzberatung ........................................................................................................................................... 71 Die Beratungsstellen im Saarland.............................................................................................................. 72 Soziale versus gewerbliche Schuldnerberatung .................................................................................. 77 Geeignete Stellen und geeignete Personen ............................................................................................ 77 b. Das Insolvenzverfahren ............................................................................................................................ 78 Der außergerichtliche Einigungsversuch ............................................................................................... 78 Das Verfahren..................................................................................................................................................... 78 Die Phase der Restschuldbefreiung .......................................................................................................... 79 c. Die Finanzierung der geeigneten Stellen ........................................................................................... 79 d. Die Finanzierung der geeigneten Personen...................................................................................... 80 e. Auftrag der Geldgeber ............................................................................................................................... 80 Schuldnerberatung .......................................................................................................................................... 80 Insolvenzberatung ........................................................................................................................................... 80 Präventionspolitik ..................................................................................................................................................... 81 a. Der fachliche Diskurs im Saarland........................................................................................................ 81 b. Resümee / Ausblick .................................................................................................................................... 82 Finanzerziehung in den Schulen .......................................................................................................................... 83 5 EINLEITUNG Im Rahmen des Interreg III A-Projektes „grenzüberschreitende Verhinderung von Überschuldung“ war eine erste Bestandsaufnahme durchgeführt worden. Diese vergleichende Studie befasste sich mit der belgischen, französischen und luxemburgischen Gesetzgebung bezüglich Kredit, Überschuldung und Pfändungen. Es handelte sich also insbesondere um ein Werkzeug, das den Schuldnerberatern der Großregion ihre Arbeit erleichtern sollte. Im jetzigen Interreg IV A-Projekt ist die Zielsetzung eine andere. Die jetzige Bestandsaufnahme erfolgt in Hinsicht auf die Durchführung einer „grenzüberschreitenden Werkstatt zur Verhinderung von Überschuldung“, wobei der Schwerpunkt auf der Präventionspolitik in den betreffenden Gebieten liegen soll. Ziele Erstes Ziel dieser Bestandsaufnahme ist es, den Partnern sowohl eine globale als auch eine detaillierte Übersicht über die bestehende Politik in Bezug auf eine psychosoziale Begleitung und die Überschuldungsprävention in den jeweiligen Regionen vorzulegen. Selbstverständlich gibt es zahlreiche Unterschiede in den jeweiligen Regionen, insbesondere was die Herangehensweisen an das Überschuldungsproblem anbelangt. Allerdings gab es bis dato keine genaue Analyse dieser Unterschiede, seien sie nun institutioneller, sozialer oder kultureller Art. Diese Bestandsaufnahme stellt einen ersten Schritt in diese Richtung dar. Sie ist das Ergebnis einer ausgedehnten Erhebung und Analyse. Sie bildet das theoretische Fundament und wird als Bezugspunkt für dieses Interreg IV A-Projekt dienen. Unser Wunsch ist es, nicht nur die Besonderheiten der Partnerregionen besser kennenzulernen, sondern auch allen Partnern die Möglichkeit zu geben, von den Erfahrungen, dem Know-how und dem Sachverstand der anderen Partner zu profitieren. Ein weiteres Ziel ist es, Defizite in der Prävention zu erkennen und diesen entgegenzuwirken, indem neue Wege in der Bekämpfung der Überschuldung beschritten werden. Und zu guter Letzt möchten wir auf unserer Website die Erkenntnisse weitergeben, die aus dieser Umfrage gewonnen werden konnten, damit anderen Vereinigungen aus den Partnerregionen und darüber hinaus Denkanstöße und Arbeitsmethoden vermittelt werden können. 6 Methode a. Geographischer Aktionsradius An dieser Bestandsaufnahme haben sich alle Partnerorganisationen beteiligt1, wobei jeder Partner die in seiner jeweiligen Region eingesetzten Praktiken untersucht hat. Dieser Wahl lag der Wille zugrunde, vorrangig die sozialen Gegebenheiten zu erfassen, auf die die Partnerorganisationen im Rahmen dieses Projektes und darüber hinaus einwirken können. Anders ausgedrückt, diese Bestandsaufnahme betrifft die anspruchsberechtigten Gebiete sowie die angrenzenden Gebiete. Zur Erinnerung: Es handelt sich hierbei um folgende Gebiete: Im Saarland: Die vollständig anspruchsberechtigten Gebiete sind der Landkreis Merzig-Wadern, der Landkreis Saarlouis, der Stadtverband Saarbrücken, der Saarpfalz-Kreis. Das angrenzende Gebiet ist der Landkreis St. Wendel. In Lothringen:Die vollständig anspruchsberechtigten Gebiete sind die Départements Meurthe-etMoselle, Meuse und Moselle. Das angrenzende Gebiet besteht aus dem Département Vosges. In Wallonien: Die vollständig anspruchsberechtigten Gebiete sind die Bezirke Verviers (einschließlich der Deutschsprachigen Gemeinschaft), Arlon, Bastogne und Virton. Die angrenzenden Gebiete sind die Bezirke Marche-en-Famenne und Neufchâteau. b. Zeitlicher Aktionsradius Damit die Stichprobe so repräsentativ wie eben möglich für die aktuelle Dynamik unserer jeweiligen Regionen ausfällt, haben wir uns entschieden, unsere Arbeit auf eine zeitlich befristete Periode zu begrenzen. Diese Frist betrifft den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2011. c. Folgende Schwerpunkte werden behandelt Diese Untersuchung konzentriert sich auf vier Hauptschwerpunkte, die unserer Meinung nach entscheidend für eine aktive Bekämpfung der Überschuldung sind. Als Präambel hierzu nehmen wir Bezug auf die Überschuldungssituation in den verschiedenen Regionen. Als erster Schwerpunkt werden die kurativen Maßnahmen untersucht. Wir werden hierfür die verschiedenen Lösungsansätze für die Überschuldungsproblematik unter die Lupe nehmen. So wird es uns möglich, die verschiedenen Verfahren in der Großregion zu vergleichen. Diese Begutachtung gibt uns einen Überblick über die verschiedenen kurativen Maßnahmen, die in den jeweiligen Regionen eingesetzt werden, sowie über deren Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Personen. Daraus können wir wertvolle Lehren für die anvisierte psychosoziale Begleitung und die hierfür zu empfehlenden Werkzeuge ziehen. Partner an diesem Projekt sind: Groupe Action Surendettement (GAS), Verbraucherschutzzentrale VoE (VSZ), Centre Technique Régional de la Consommation de Lorraine (CTRC) und die Verbraucherzentrale Saarland (VZ Saar). 1 7 Der zweite Schwerpunkt betrifft die regionale Präventionspolitik. Wir möchten so die Bedeutung besser verstehen, die die Politik der Überschuldungsvorbeugung beimisst und vergleichen, wie diese Politik in den verschiedenen Regionen aussieht. In einem dritten Schwerpunkt möchten wir eine Liste der verschiedenen Präventionswerkzeuge in den jeweiligen Regionen erstellen mit dem Ziel, ein Inventar der bestehenden Werkzeuge zu haben und diesed über die Grenzen hinweg gemeinsam zu nutzen. Die Erfassung dieser Werkzeuge bei allen Partnern sowie bei betreffenden Vereinigungen wird über ein Standardformular erfolgen (siehe Anlage 1). Dieser Fragebogen bietet den Vorteil, die Informationen sowohl quantitativ (Anzahl Werkzeuge, Zielpublikum, angesprochene Themenbereiche) als auch qualitativ zu erfassen), da die Vereinigungen aufgefordert sind, eine Bewertung für jedes aufgeführte Werkzeug abzugeben (Vorteile, Schwachpunkte,…). Der vierte Schwerpunkt liegt auf der Finanzerziehung in den Schulprogrammen. Er ermöglicht es uns festzustellen, ob die Verbrauchererziehung im Laufe der Schullaufbahn auftaucht oder nicht. 8 9 10 ANALYSE DER ANGABEN NACH REGION Die Überschuldung in der Wallonischen Region Es ist schwierig, genaue Zahlenangaben zur problematischen Verschuldung oder zur Überschuldungssituation in einer Region zu machen, denn längst nicht alle verschuldeten Personen oder Haushalte wenden sich an einen Schuldnerberatungsdienst. Auch wünschen viele Personen keine kollektive Schuldenregelung (A.d.Ü. etwa: Privatkonkurs). Daher sind die nachfolgenden Prozentsätze nur ein Spiegel des sichtbaren Teils des Überschuldungsphänomens. In Belgien befanden sich Ende 2009 78.145 Personen in einem Verfahren der kollektiven Schuldenregelung, dies entspricht 0,91% der großjährigen Bevölkerung Belgiens. In der Wallonischen Region haben sich 18.751 Haushalte an einen durch die Wallonische Region anerkannten Schuldnerberatungsdienst gewandt. Dies entspricht 1,25% der wallonischen Haushalte. Gleichzeitig befanden sich 32.552 Personen in einem Verfahren für kollektive Schuldenregelung, dies entspricht 1,19 % der großjährigen wallonischen Bevölkerung. Es ist nicht einfach einen Hauptgrund für die Überschuldung zu bestimmen. Überschuldung ist in den meisten Fällen das Ergebnis einer Reihe von Faktoren, die teils innerhalb, teils außerhalb des Einflussbereiches des Betroffenen liegen. Eine häufig angeführte Ursache ist ein „Lebensunfall“. Darunter versteht man den Arbeitsplatzverlust, Krankheit, einen Sterbefall, eine Trennung oder eine Scheidung. All diese Umstände haben eines gemeinsam: Sie führen zu einer plötzlichen Verringerung der Einkünfte, die das Budget des betroffenen Haushaltes aus dem Gleichgewicht bringt. Eine strukturelle Zahlungsunfähigkeit der Haushalte kann ebenfalls eine Erklärung für die Überschuldungssituation der Haushalte sein. Wenn das Einkommen zu niedrig ist um die wichtigsten Bedürfnisse zu bestreiten, kann ein Haushalt seinen laufenden Kosten nicht mehr nachkommen. Oft lassen sich Geldprobleme auch darauf zurückführen, dass die Lebensweise im Missverhältnis zu den Einkünften steht und es gleichzeitig Schwierigkeiten gibt, mit den Einkünften richtig zu haushalten. 11 Die kurative Politik Unter kurativer Politik verstehen wir jede Art von Intervention, die darauf abzielt, die negativen Auswirkungen der Überschuldung einzuschränken. Nachfolgend möchten wir auf die außergerichtliche oder die freiwillige Hilfe eingehen, d.h. die Budgetverwaltung, die Budgetbegleitung und die klassische Schuldnerberatung (gütliche Schuldnerberatung). Anschließend werden wir uns mit der gerichtlichen Hilfe und insbesondere der kollektiven Schuldenregelung befassen. In einer Überschuldungssituation sind vier Arten von zusätzlicher Hilfe möglich: ● ● ● ● Die Budgetverwaltung Die Budgetbegleitung Die klassische Schuldnerberatung Die kollektive Schuldenregelung a. Außergerichtliche Hilfen Budgetverwaltung Es gibt keine eigentlichen Bestimmungen hinsichtlich der Budgetverwaltung, man kann höchstens Bezug nehmen auf das Rahmengesetz der ÖSHZ (Öffentliche Sozialhilfezentren), das die Aufgaben der ÖSHZ festlegt, zu denen auch die Gewährung von Sozialhilfe gehören. Eine Budgetverwaltung ist ein Mechanismus, der Personen helfen soll, die Schwierigkeiten mit der Verwaltung ihres Budgets haben. Der Sozialassistent kümmert sich um die Einnahme der Geldmittel und die Begleichung der Unkosten für diese Personen. Diese Hilfe wird auf Anfrage dieser Personen angeboten, sie darf den Betroffenen keinesfalls aufgezwungen werden! Die Einnahmen der Personen werden also auf ein Sperrkonto überwiesen, auf das die Person nur mit Genehmigung des Sozialarbeiters Zugriff hat (letzterer hat über eine Vollmacht Zugriff darauf). Er wird den Personen bei der Verwaltung ihres Haushalts behilflich sein, indem er ihnen die erforderlichen Beträge für ihre laufenden Ausgaben aushändigt nach Abzug der Rechnungsbeträge. Budgetbegleitung2 Eine Budgetbegleitung kann folgendermaßen definiert werden: „Es handelt sich um eine Form von Sozialhilfe mit dem Ziel, den betroffenen Personen dabei behilflich zu sein, besser mit ihrem Budget umgehen zu können, ihre Existenzbedingungen und ihr Wohlbefinden zu verbessern“. Hier spricht man nicht mehr von einer Verwaltung der Konten, sondern eher von Beratung. Der Sozialarbeiter gibt der Person Anleitungen auf ihrem Weg in ein „besseres Leben“ in Bezug auf einen besseren Konsum und eine psychosoziale Unterstützung. Plumb Marie-Noël « Le traitement du surendettement » Belgique dans le cadre de « Etude comparative des législations nationales en matière de crédit, de surendettement et de saisies ». Juni 2006 – Interreg III 2 12 Die gütliche oder klassische Schuldnerberatung Die Schuldnerberatung wird im Gesetz vom 12. Juni 1991 definiert. In der Wallonischen Region gibt es über 130 Schuldnerberatungsdienste3. Die gütliche Schuldnerberatung beruht auf dem Willen der Gläubiger und der Schuldner mithilfe eines Vermittlers, einen Kompromiss über die Rückzahlung der Schulden zu finden. Der Vermittler wird den verschiedenen Gläubigern einen Rückzahlungsplan vorlegen, der den Rückzahlungsmöglichkeiten des Schuldners Rechnung trägt. Diese Prozedur ist kostenlos und erfolgt auf Verhandlungsbasis. Es steht den verschiedenen Gläubigern frei, die Rückzahlungsvorschläge zu akzeptieren oder nicht, Eintreibungsverfahren einzustellen und die Zinsen auszusetzen. b. Juristische Hilfe Kollektive Schuldenregelung Hierbei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren gemäß dem Gesetz vom 5. Juli 1998 über die kollektive Schuldenregelung und die Möglichkeit des freihändigen Verkaufs gepfändeter Immobilien. Diese wurde abgeändert durch das Gesetz vom 13. Dezember 2005 und richtet sich an natürliche Personen, die sich in einer dauerhaften Überschuldungssituation befinden. Der Antrag muss beim Greffier des Arbeitsgerichts eingereicht werden. Bedingungen für die Zulässigkeit : ● ● ● ● ● Eine natürliche Person sein; Seinen Wohnsitz in Belgien haben (unabhängig von der Nationalität); Keine kommerzielle Haupt- oder Nebentätigkeit ausüben; Dauerhaft nicht in der Lage sein, seine fälligen oder fällig werdenden Schulden zu bezahlen; Seine Zahlungsunfähigkeit nicht offensichtlich organisiert haben; die faktischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der betrügerischen Handlung werden herangezogen, um darüber zu entscheiden, ob die Person ihre Zahlungsunfähigkeit organisiert hat oder nicht. Ziele des Gesetzes4 Ziel des Verfahrens ist es einerseits, dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, seine Schulden im Rahmen des Möglichen zurückzubezahlen und ihm und seiner Familie andererseits ein menschenwürdiges Leben zu gewähren. 3 FÖD Wirtschaft, Die kollektive Schuldenregelung, September 2009. E. Balate, P.Dejemeppe, F. Domont-Naert, « Le règlement collectif de dettes », Les dossiers du JT, Larcier, 2001, S. 35-45. 4 13 Der Vermittler Das Gesetz unterscheidet vier Arten von Schuldenvermittlern: ● ● ● ● Anerkannte Schuldnerberatungsstellen Rechtsanwälte Notare Gerichtsvollzieher Der Vermittler wird durch den Richter bezeichnet. Seine Rolle besteht darin, einen Bereinigungsplan vorzubereiten und mit den Gläubigern und dem Schuldner darüber zu verhandeln im Hinblick auf eine Rückzahlung der Schulden (gütlicher Bereinigungsplan). Wenn er keine Einigung zwischen den verschiedenen Parteien herbeiführen kann, erlegt der Richter einen gerichtlichen Bereinigungsplan auf. Auswirkungen des Verfahrens Aussetzung der Zinsen: sobald der Antrag angenommen wurde, werden die Zinsen ausgesetzt, damit man die Situation des Schuldners untersuchen und einen Bereinigungsplan erstellen kann. Unverfügbarkeit des Vermögens des Antragsstellers: die Güter des Schuldners zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags, aber auch diejenigen, die er während der kollektiven Schuldenregelung erwirbt, bilden die für die Rückzahlung an die Gläubiger bestimmte „Masse“. Sobald der Antrag für zulässig erklärt wurde, darf die überschuldete Person nicht mehr über ihre Güter verfügen, sie darf nur noch normale Verwaltungshandlungen ausführen außer mit ausdrücklicher Genehmigung des Richters (Beispiel: sie darf sie nicht verkaufen) Der Vermittler vereinnahmt die Einkünfte der betroffenen Schuldner: die Person darf ihre Einkünfte nicht mehr selbst vereinnahmen. Die Einkommensschuldner sind verpflichtet, dieses an den Schuldenvermittler zu überweisen. Eintreibungsverfahren werden ausgesetzt: Pfändungen, Lohnabtretungen dürfen nicht länger praktiziert werden. Übertragung von Beträgen, Die Gläubiger müssen dem Vermittler eine Schuldforderung schicken. Es entsteht eine Wettbewerbssituation zwischen den Gläubigern: alle Gläubiger werden gleich behandelt. Seine Zahlungsunfähigkeit nicht verschlimmern. Dies gilt für das gesamte Verfahren. Am Ende des Bereinigungsplans ist die finanzielle Situation des Schuldners bereinigt, sofern dieser strengstens eingehalten worden ist, und der Schuldner kann einen Neuanfang machen. In Ausnahmesituationen kann ein teilweiser oder vollständiger Schuldenerlass in Erwägung gezogen werden. Sollte der Schuldner allerdings einen Teil seiner Güter verheimlichen, fehlerhafte Dokumente übermitteln, seine Verschuldung verschlimmern, eine falsche Aussage machen, seine Verpflichtungen nicht einhalten..., kann er vom Verfahren ausgeschlossen werden. 14 Präventionspolitik a. Anvisierte Ziele In der Wallonie ist die Politik zur Verhinderung der Überschuldung eine regionale Kompetenz, die in die Zuständigkeit des Ministers der Sozialen Maßnahmen und der Gesundheit fällt. Diese Politik zur Verhinderung von Überschuldung war anfangs vor allem kurativ. So wurden beispielsweise die Schuldenvermittlungsdienste ins Leben gerufen. Seit 1999 hat mit der Einführung neuer Strukturen (Beobachtungsstellen für Kredite und Überschuldung, Referenzzentren...) auch allmählich eine Präventionspolitik in der Wallonischen Region Fuß gefasst. Die Wallonische Region empfiehlt, dass sich diese Präventionspolitik vornehmlich an ein benachteiligtes erwachsenes Publikum bzw. an ein Publikum richtet, dass möglicherweise mit einer Kreditpolitik konfrontiert werden könnte, die in die Überschuldung führen könnte oder aber an ein Vermittlerpublikum (Personalwesen, Gewerkschaften, Sozialarbeiter...), die eine Präventionsbotschaft an andere Personen vermitteln können. Ziel ist es, der Überschuldung mit Hilfe von Aktionen Einhalt zu gebieten, die darauf abzielen Angewohnheiten oder Mechanismen abzulegen, die zu einer unkontrollierten Verschuldung führen und die das Risiko mindern, Überschuldungssituationen zu vervielfältigen. Um diese Präventionspolitik erfolgreich durchführen zu können, hat die Wallonische Region verschiedenen anerkannten Strukturen Präventionsaufträge übertragen. Besonderheit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist zuständig für den Kampf gegen Überschuldung, und zwar gehört dieser Bereich zu den Kompetenzen des Ministers für Familie, Gesundheit und Soziales. Diese Politik zur Verhinderung von Überschuldung ist vornehmlich kurativ ausgerichtet, beispielsweise durch die Schaffung und Entwicklung der Schuldnerberatungsdienste. Das Dekret von 19965 über die Überschuldung und Entschuldung organisiert die Schuldnerberatungsdienste. 2004 wurde dieses Instrument durch eine weitere gesetzliche Bestimmung, die die Schaffung eines Referenzzentrums6 vorsieht, erweitert. Neben dieser Betreuungsfunktion interveniert die Regierung der Gemeinschaft auch punktuell durch Aktionen im Bereich der Prävention. So hat sie beispielsweise eine Broschüre der Wallonischen Region mit dem Titel „Mein Budget, eine Frage des Gleichgewichts“ übersetzen lassen und die Broschüre „Schulden über Schulden“ veröffentlicht. Sie hat ebenfalls ein recht originelles Instrument zur Bekämpfung der Überschuldung entwickelt: den sogenannten Entschuldungsfonds. 5 Siehe: Dekret über Schuldnerberatung und Entschuldung vom 29. April 1996 6 Siehe: Erlass der Regierung zur Schuldnerberatung vom 15. Juni 2004 15 Die Akteure der Prävention Das Observatoire du Crédit et de l’Endettement (OCE) Das OCE hat zum Ziel, Aktionen und Überlegungen in den Bereichen Kredit und Überschuldung zu fördern. Das OCE ist ein Forschungs- und Kompetenzzentrum für Überschuldung. Es handelt sich um eine offizielle Stelle, die beispielsweise die Weiterbildung der Schuldenvermittler gewährleistet. Es ist ebenfalls damit beauftragt, Präventionsarbeit im Bereich der Überschuldung zu leisten durch die Verbreitung von Informationen beim Publikum und den Fachkräften für Sozialhilfe oder Kredite. Das OCE ist ebenfalls zuständig für die Verwaltung eines Forums und bald auch eines Portals, das auf die Überschuldungsprävention ausgerichtet ist. Referenzzentren In der Wallonischen Region gibt es in jeder Provinz ein Referenzzentrum. Sie sollen den anerkannten Schuldnerberatungsstellen auf ihrem Gebiet Hilfestellung leisten, und dies sowohl in rechtlicher als auch in praktischer Hinsicht. Darüber hinaus haben sie den allgemeinen Auftrag Überschuldungsprävention zu leisten und Unterstützungsgruppen zu begleiten7. Die Referenzzentren führen verschiedene Vorbeugungs- und Sensibilisierungsaktionen für unterschiedliches Publikum durch. Es handelt sich um einen so genannten primären Präventionsauftrag, die verschiedenen Vorbeugungsaktionen sollen ein möglichst breites Publikum ansprechen: Unternehmen, Schulen, Krankenkassen... Schuldnerberatungsstellen (217 anerkannte Dienste) Die Schuldnerberatungsdienste setzen sich aus Sozialassistenten und Juristen zusammen, die eine spezielle Ausbildung in diesem Bereich erhalten haben. Diese Dienste sind von der Wallonischen Region anerkannt und haben die Aufgabe, Personen bei den verschiedenen Schritten zur Rückzahlung ihrer Schulden zu beraten und zu begleiten. Hierzu bedienen sie sich entweder der gütlichen Schuldenvermittlung oder der kollektiven Schuldenregelung. Vorbeugend können diese Schuldnerberatungsstellen auch Unterstützungsgruppen einrichten. Unterstützungsgruppen Neben diesen drei Arten von Einrichtungen gibt es noch Hilfs- und Ausbildungsstrukturen zur Budgetverwaltung, die von gewissen anerkannten Schuldnerberatungsstellen geschaffen und geleitet werden: Es handelt sich um die Unterstützungsgruppen zur Überschuldungsprävention, Nachfolger der „Verbraucherschulen“. Diese Unterstützungsgruppen zur Überschuldungsprävention sind Teil der so genannten sekundären und tertiären Prävention. Ihre Aufgabe ist es, mit Überschuldeten oder mit Personen, die bereits einmal in einer solchen Situation waren oder einfach nur mit interessierten Personen bei regelmäßigen Treffen Probleme der Budgetverwaltung, der Überschuldung und allgemein all jene Themen anzusprechen, die einen Einfluss auf diese Budgetverwaltung haben, damit die Betroffenen ihre soziale Situation verbessern können8. 7 Siehe Dekret vom 7. Juli 1994 über die Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen, Art. 11bis 8 Siehe Dekret vom 7. Juli 1994 über die Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen, Art.11quater 16 In der Deutschsprachigen Gemeinschaft Das Referenzzentrum (Verbraucherschutzzentrale) Der Erlass vom 15. Juni 2004 hat die Grundvoraussetzungen für den Aufbau eines Referenzzentrums geschaffen.9 Die Aufgaben des Referenzzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Verbraucherschutzzentrale ausführt, sind sowohl präventiver als auch kurativer Art. die die Was den kurativen Auftrag anbelangt, ist die VSZ zuständig, wenn der Hilfesuchende selbstständig oder Besitzer einer Immobilie ist oder aber wenn mindestens einer der Gläubiger sich im Ausland befindet. Dies gilt ebenfalls, wenn die Kollektive Schuldenregelung Anwendung findet. Der Erlass über das Referenzzentrum legt ebenfalls einen Präventionsauftrag im weiteren Sinne fest. Es übernimmt auch die Rolle eines Dokumentationszentrums und organisiert Weiterbildungen für die Sozialarbeiter der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Im Rahmen eines Kooperationsabkommens zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft arbeitet das Referenzzentrum eng mit der Wallonischen Region zusammen. Die VSZ nimmt an den Koordinationsversammlungen der Referenzzentren der Wallonischen Region teil und ist Verwaltungsratsmitglied des Observatoire du Crédit et de l’Endettement in Charleroi. Die Schuldnerberatungsstellen In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es drei anerkannte Schuldnerberatungsstellen. Es handelt sich um das ÖSHZ St. Vith, die VSZ und den Zusammenschluss der ÖSHZ Eupen, Kelmis, Raeren und Lontzen. Die VSZ übernimmt die Rolle des Schuldnerberatungsdienstes für acht ÖSHZ (darunter vier in der Französischen Gemeinschaft und vier in der Deutschsprachigen Gemeinschaft). Die Verbraucherschulen Nach dem Vorbild der Wallonischen Region sind in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ebenfalls Verbraucherschulen ins Leben gerufen worden. Der Minister für Soziales hat hierfür Funktionssubsidien gewährt. Ihre Aktivitäten sind vielfältig und zielen im Allgemeinen darauf ab, ihre Teilnehmer mittels Animationen zu informieren und ihnen bei der Verwaltung ihrer Finanzen behilflich zu sein und zu sparen, insbesondere im Energiebereich. Bei den Teilnehmern handelt es sich je nach Schule überwiegend um Personen mit Geldproblemen oder einer Behinderung Der Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft10 Mit der Einführung der Schuldnerberatungsdienste hat die Deutschsprachige Gemeinschaft auch einen Entschuldungsfonds geschaffen. Dieser Dienst besteht bereits seit 1995. 9 Siehe: Erlass der Regierung zur Schuldnerberatung vom 15. Juni 2004 10 Entschuldungsfonds der DG, Tätigkeitsbericht 2010 17 Alle durch die Deutschsprachige Gemeinschaft anerkannten Schuldnerberatungsstellen können eine Intervention des Entschuldungsfonds beantragen, um einer überschuldeten Person oder einem überschuldeten Haushalt unter die Arme zu greifen. Ein Vergabegremium bestehend aus drei Personen entscheidet über die Zulässigkeit des Antrags. 2011 wurden 24 Darlehen gewährt.11 Seit Einsetzung des Fonds wurden 123 Darlehen gewährt, 44 wurden bereits vollständig zurückbezahlt (Situation Ende 2010). Durchschnittlich verleiht der Fonds 54.000 Euro jährlich. Das nachstehende Diagramm zeigt die Entwicklung der gesamten Darlehen von 2006 bis 2010 auf. Gesamtsumme der ausgezahlten Darlehen 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0 Gesamtsumme der ausgezahlten Darlehen 2006 2007 2008 2009 2010 Der Fonds wird durch eine öffentliche Dotation und die Rückzahlung der Darlehen gespeist. Das nachstehende Diagramm zeigt das Verhältnis Darlehensrückzahlungen zwischen 1994 und 2010 auf. zwischen Dotationen Dotationen und Rückzahlungen an den Entschuldungsfonds 60.000,00 50.000,00 40.000,00 Dotation 30.000,00 Rückzahlungen 20.000,00 10.000,00 20 09 20 10 20 07 20 08 20 06 20 04 20 05 19 94 -2 00 2 bi s 20 03 - Seit Schaffung des Fonds bis Ende 2010 sind 164.536,57 Euro eingezahlt worden. 11 Information erhalten beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft 18 und 2010 betrug der durchschnittliche Betrag der gewährten Darlehen 4.791,82 Euro. Das höchste Darlehen betrug 12.500 Euro und das niedrigste 1.600 Euro. Erfassung der Präventionswerkzeuge nach Region a. Durch die Wallonische Region entwickelte Werkzeuge Überschuldungsportal 2011 hat die Wallonische Region eine Website eingerichtet: „Régler son compte au surendettement“ (Abrechnen mit der Überschuldung) http://socialisante.wallonie.be/surendettement. Diese Website besteht aus zwei Teilen. Ein Teil richtet sich an Fachleute. Ziel ist es, die administrative Arbeit zu erleichtern, Erfahrungen auszutauschen und juristische Hilfestellung anzubieten. Ein zweiter Teil richtet sich an ein breites Publikum und möchte informieren, Erfahrungen mit anderen teilen und Überschuldung vorbeugen. Er ist in vier Teilen aufgebaut, wo Privatpersonen verschiedene Informationen je nach Situation finden können: ich verwalte meinen Haushalt, ich brauche Rat; ich komme nicht mehr mit meinen Schulden klar; ich manage meine Überschuldung mithilfe eines Fachmanns; Lexikon, Links, Werkzeuge. Das Observatoire du Crédit et de l’Endettement hat ein Forum eingerichtet. In diesem Forum sollen Erfahrungen, und Ratschläge ausgetauscht oder Antworten zu Fragen gegeben werden zwischen Personen, die ein persönliches Interesse an der Überschuldungsproblematik haben oder auch nicht. Das Team des Observatoire du Crédit et de l’Endettement moderiert den Austausch und gibt die erforderlichen Auskünfte juristischer und wirtschaftlicher Art. http://socialsante.wallonie.be/forumsurendettement/ „Mein Budget, eine Frage des Gleichgewichts“ Bei „Mein Budget, eine Frage des Gleichgewichts“ handelt es sich um eine Präventionskampagne, die 2008 in der Wallonischen Region lanciert wurde. Die Referenzzentren, zu denen auch die Groupe Action Surendettement gehört, verteilen ein Faltblatt sowie eine Broschüre hierzu. Eine DVD « Besoin d’argent » (Geldnot) Auf einer DVD „Besoin d’argent“ sprechen Überschuldete über ihre Erfahrungen. Diese Reportage wird als Sensibilisierungswerkzeug bei unterschiedlichem Publikum eingesetzt, um die Frage nach den Ursachen für Überschuldung aufzugreifen. Sie wurde 2006 erstellt und wird immer noch von den verschiedenen Referenzzentren, zu denen auch die Groupe Action Surendettement gehört, eingesetzt. Unterstützungsgruppen In vielen anerkannten öffentlichen oder privaten Schuldnerberatungsstellen gibt es diese Unterstützungsgruppen. Sie leisten Vorbeugungsarbeit im Bereich Überschuldung durch regelmäßig stattfindende pädagogische Animationen, welche die soziale Situation (vormals) überschuldeter Personen verbessern sollen. Sie richtet sich aber ebenso an alle interessierten Personen und dort werden hauptsächlich Probleme der Haushaltsführung (Budgetverwaltung), 19 der Überschuldung und anderer Themen, die Einfluss auf diese Budgetverwaltung haben, angesprochen. Pädagogischer Koffer Hierbei handelt es sich um ein pädagogisches Werkzeug, das von den Akteuren der Überschuldungsprävention und –behandlung in der Wallonischen Region entwickelt wurde. Er setzt sich aus 4 didaktischen Arbeitsbögen zusammen, die sich mit Themen in Zusammenhang mit der Überschuldungsproblematik befassen und als Prävention und Finanzerziehungsmittel angedacht sind. Er deckt Fragen bezüglich Werbung und Konsum (1. Arbeitsbogen), Budget (2. Arbeitsbogen), Kredite (3. Arbeitsbogen) und Fragen zur Überschuldung (4. Arbeitsbogen) ab. Dieses Werkzeug möchte den Betreuern potentiell betroffener Personen Werkzeuge an die Hand geben, die es ihnen erlauben, sachdienliche Informationen zu vermitteln und so Überschuldungsprävention zu leisten. Er soll auch zum Nachdenken über das eigene Verhältnis zum Geld anregen und dient als Informationsmittel für die breite Öffentlichkeit und die Mittelspersonen über Fragen der Budgetverwaltung und der Schuldnerberatung. b. Werkzeuge aus der Provinz Luxemburg Von der Groupe Action Surendettement Die untenstehenden Ergebnisse werden ausführlich in den Tabellen in der Anlage vorgestellt - 42 Vereinigungen wurden kontaktiert12 (5 davon haben nicht geantwortet). - Insgesamt sind zurzeit 16 Vereinigungen mittels Werkzeugen in der Überschuldungsprävention aktiv 12 2 allgemeine Sozialhilfestellen, Alpabetisierungsorganisationen (1 Organisation hat nicht geantwortet) 1 Jugendhilfsdienst, 10 Betriebe für arbeitsgebundene Ausbildung (1 Betrieb hat nicht geantwortet), 9 Organisationen für sozioprofessionelle Eingliederung (3 Vereinigungen haben nicht geantwortet), das Forem (Arbeitsamt), 2 Gewerkschaften, 8 Organisationen für die Aufnahme und Unterbringung für bedürftige Personen (1 Organisation hat nicht geantwortet), 9 Organisationen für ständige Weiterbildung 2 Familienhilfsorganisationen. 20 Tabelle der durch den GAS durchgeführten Aktionen: 2009 - 2011 Name des Werkzeugs Art des Werkzeugs (Spiel, Animation, Folder,…) Marionettentheater Animation « J’veux des sous » („Ich will Aufführung. Geld“) Aufführung über DVD) Le stylo de Julie Buch („Julies Füller“) Angesprochene Themen Zielpublikum – Begriffe Bedürfnis und Wunsch, Werbung und Kinder von 6 bis 8 Jahren (Live- Geld oder Begriffe Bedürfnis und Wunsch, Budget eines Kinder von 6 bis 8 Jahren Haushalts Entstehungsjahr 2005 immer noch verfügbar 2005 immer noch verfügbar Animation Werbung Animation Verschiedene von Werbefachleuten eingesetzte Kinder von 11 bis 12 Jahren Strategien 2010 Eurodéo de la Conso Spiel Begriffe Bedürfnis und Wunsch, Geld, Sparen, Kinder von 11 bis 12 Jahren Budget 2010 Le jeu du Supermarché Spiel (Supermarktspiel) Begriffe Bedürfnis und Wunsch, Geld verwalten, Kinder von 11 bis 12 Jahren Sparen 2010 Le jeu du (Haushaltsspiel) Begriff Budget Kinder von 11 bis 12 Jahren 2010 Überweisungen, Kinder von 11 bis 12 Jahren 2010 (Eurodeo des Konsums) Budget Spiel Les Mécanismes Bancaires Spiel (Bankmechanismen) Begriffe Geldkonten, Kreditkarten, Sparen 21 Le jeu du (Haushaltsspiel) Budget Spiel Erstellung einer Haushaltstabelle und die Jugendliche von 16 bis 18 verschiedenen enthaltenen Posten Jahren 2005 Regelmäßig aktualisiert GSM : Meilleur ami ? Prospekt Meilleur ennemi ? (Das Handy: Bester Freund? Bester Feind?) Die Gefahren des Handys: Guthabenkarte oder Jugendliche Abo, Werbung per SMS 2008 Internet pas net Die Gefahren des Internet: Werbung, Pop-ups, Jugendliche Spam, eKonsum, Spiele 2008 Prospekt (Internet, gar nicht nett) Consommation (Konsum) Exposition d’affiches Animation (Ausstrahlung Werbung Auszüge Reportagen) Ausstellung Konsum und Werbung von und aus Überschuldung, Kredite, Schulden, Konsum immer noch verteilt Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren Jugendliche 2005 regelmäßig aktualisiert 2004-05 (Plakatausstellung) immer noch verteilt Clip vidéo et rap de la Videoclip + Making Clip zur Ankündigung des Kreditfreien Tages Jugendliche « Journée sans crédit Of 2009, erstellt von einer Gruppe Jugendlicher. Erwachsene 2009 » (Videoclip und Rap Thema ist die Schwierigkeit, den Versuchungen anlässlich des kreditfreien des Kredits und des Konsums zu widerstehen. Tages 2009) 22 und junge 2009 Magazine « La peau de Zeitschrift zur Das Verhältnis zum Geld, Werbung, die Jugendliche banane » (Zeitschrift „Die Sensibilisierung von verschiedenen Formen und Gefahren von Erwachsene Bananenschale“) Jugendlichen, Krediten veröffentlicht im Rahmen des Kreditfreien Tages 2009 und junge 2009 Farde pédagogique de la Pädagogische Journée sans crédit 2010 Mappe (pädagogische Mappe kreditfreier Tag 2010) Die verschiedenen Kreditformen und die Jugendliche Schwierigkeit, den Versuchungen des Konsums zu begegnen. 2010 Dépliants d’information Faltblätter tout publics (Informationsfaltblätter für die breite Öffentlichkeit) Budget, Kredit, Hypothekarkredit, Erwachsene Bankgarantien, Tipps zu Konsum, Energiesparen, Geldkarten, Fernverkauf, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, Verfahren bei Überschuldung 2004-2007 Formations pour un public Animationen d’Aides familiales (Powerpoint) (Weiterbildungen für Publikum aus der Familienhilfe) Budget, Energiesparen, Kredite und Familienhilfe verschiedene Formen von Haustürgeschäften, Lösungen bei Überschuldung Module groupe d’appui Modul aus (Modul Animationen Unterstützungsgruppen) 10 „Einen Lohnzettel verstehen“, „Rechnungen Potentiell lesen und analysieren“, „Rolle des Erwachsene Gerichtsvollziehers“, „Telefon, Handy, ADSL“ 23 Immer noch verteilt 2009 regelmäßig aktualisiert betroffene 2007 regelmäßig aktualisiert Quizz sur le crédit et le Frage-Antwort-Spiel surendettement (Quiz über Kredite und Überschuldung) Kredit, Bankgarantien, Gerichtsvollzieher, Potentiell Eintreibungsverfahren, Überschuldung, Erwachsene Schuldnerberatungsdienste betroffene Le surendettement Animation Interaktive Herangehensweise an Überschuldungsproblematik: Ursachen Lösungen die Potentiell und Erwachsene betroffene 2011 Animation Budget, Sparen, Versuchungen Unvorhergesehenes, Potentiell Erwachsene betroffene 2011 (Überschuldung) Le Budget (Budget) 24 2007 regelmäßig aktualisiert Analyse der Tabelle Als zentraler Akteur in der Überschuldungsprävention in der Provinz Luxemburg bietet der GAS zurzeit 21 Animationen bzw. Werkzeuge für verschiedene Zielgruppen an. Allerdings hat unsere Bestandsaufnahme auch verschiedene Mankos an den Tag gebracht: ● Die neuen Technologien sind sehr schwach in diesem Animationsprogramm vertreten und nur sehr wenige Werkzeuge nutzen diese neuen Technologien (es gibt nur eine einzige DVD). ● Zurzeit gibt es kein einziges Werkzeug für die psychosoziale Begleitung. 25 Vereinigungen in der Provinz Luxemburg Die nachfolgenden Ergebnisse werden ausführlich in den Tabellen in der Anlage vorgestellt. ● ● ● ● ● 13 42 Vereinigungen wurden kontaktiert13 (davon haben deren 5 nicht geantwortet). Zurzeit sind insgesamt 16 Vereinigungen in der Überschuldungsprävention aktiv anhand von Werkzeugen/kollektiven Animationen. 8 von ihnen greifen hierzu auf Dienste von außen zurück14. Die 8 anderen Vereinigungen bieten intern entwickelte Werkzeuge/Animationen an (siehe Tabelle). Keine Vereinigung bietet eine psychosoziale Begleitung für Überschuldung im eigentlichen Sinne an. 23 Vereinigungen haben Interesse für neue Präventionswerkzeuge bekundet oder möchten mit einem fachkundigen Dienst zusammenarbeiten. Insgesamt werden zurzeit 9 Sensibilisierungswerkzeuge auf dem Gebiet der Provinz Luxemburg eingesetzt. Diese werden in der beiliegenden Tabelle beschrieben. 2 allgemeine Sozialhilfedienste, 2 Alphabetisierungsorganisationen (1 Vereinigung hat nicht geantwortet) 1 Jugendhilfsdienst, 10 Betriebe für arbeitsgebundene Ausbildung (1 Vereinigung hat nicht geantwortet), 9 Organisationen für sozioprofessionelle Eingliederung (3 Vereinigungen haben nicht geantwortet), das Forem (Arbeitsamt), 2 Gewerkschaften, 8 Organisationen für die Aufnahme und Unterbringung für bedürftige Personen (1 Organisation hat nicht geantwortet), 9 Organisationen für ständige Weiterbildung 2 Familienhilfsorganisationen. 5 Betriebe für arbeitsgebundene Ausbildung und 3 Organisationen für sozioprofessionelle Eingliederung ziehen außenstehende Vereinigungen hinzu, um diese Themen aufzugreifen 14 26 Tabelle der in der Provinz Luxemburg durchgeführten Aktionen: 2009 - 2011 Entwickler Name des Werkzeugs La source Weiterbildungsune cascade workshops de ressources Art des Werkzeugs (Spiel, Animation, Folder,…) Weiterbildungsworkshops Angesprochene Thematik - Energiesparen - Budgetführung Zielpublikum Entstehungsjahr Potentiell Erwachsene betroffene Ab Oktober 2011 Potentiell Erwachsene betroffene Im Gange - Alltägliches Leben Clair et net Workshop Küche Workshop Küche und - Einsparungen in der Küche und Workshop Workshop Gemüsegarten Gemüsegarten Mode d’emploi (EFT) Workshop Workshop Konsum, Kredite, eine Rechnung richtig Publikum aus lesen, Budget,… (potentiell Erwachsene) den EFT betroffene Im Gange Au travert Workshop (EFT) Workshop - Energiesparen den EFT betroffene Im Gange Jugendliche von 5 bis 15 Jahren Im Gange - Budgetverwaltung - Alltägliches Leben Centre d’Action Laïque/ 3 Animationen für Spiel Schulen Das Budget 27 Publikum aus (potentiell Erwachsene) Mouvement Ouvrier Chrétien/ CIEP 2 Weiterbildungs- Podiumsgespräch zyklen im Rahmen der offenen sozialen Schule Alternativen zum Konsum Erwachsene 2010-11 K-fé citoyen Alternativen zum Konsum Erwachsene Im Gange Erwachsene 2010-11 Jugendliche und potentiell betroffene Erwachsene Im Gange Podiumsdiskussion Kino mit Kino anschließender anschließender Debatte zum Debatte Thema Geld Maison de la « La bourse ou la Didaktisches Spiel Laïcité vie »/“Geld oder Leben“ mit Geld Budgetverwaltung 28 Analyse der Tabelle Die gesammelten Daten betreffen 37 Vereinigungen15, die auf dem Gebiet der Provinz Luxemburg ansässig sind. Davon üben 16 eine Tätigkeit im Rahmen der Überschuldungsbekämpfung aus. Weitaus mehr jedoch (24) sind interessiert an der Entwicklung neuer Werkzeuge für die Überschuldungsprävention oder an einer Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Dienst. Allerdings sind zurzeit nur 9 Werkzeuge im Umlauf. Diese ersten Zahlen sind also bezeichnend für das bestehende Interesse seitens der Vereinigungen für das Thema, aber gleichzeitig auch für den klaren Defizit an Werkzeugen und Unterstützung bei der Umsetzung von Vorbeugungsaktionen. Dank der im Rahmen dieser Erhebung gesammelten Angaben können die bestehenden Mängel genauer präzisiert werden: ● Es gibt nur sehr wenig Material für Kinder und Jugendliche (1 Werkzeug). ● Die neuen Technologien sind nur sehr wenig vertreten, sei es als Präventionswerkzeug (DVD, Videospiele, Websites...) oder als Studienobjekt (über die Nutzung des Handys, Internet, oder über neue Marketingformen) ● Es gibt keine psychosoziale Begleitung bei Überschuldung; gewisse Vereinigungen, insbesondere solche für sozioprofessionelle Integration und Unterbringungsdienste wünschen mehr Unterstützung bei der Begleitung der Personen. Es handelt sich um 2 Sozialhilfedienste, 1 Jugendhilfedienst, 2 Alphabetisierungsorganisationen, 10 Betriebe für arbeitsgebundene Ausbildung, 5 Organisationen für sozioprofessionelle Eingliederung, 6 Organisationen für Aufnahme und Unterbringung, 9 Vereinigung für ständige Weiterbildung, 2 Familienhilfsorganisationen 15 29 c. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft entwickelte Instrumente Tabelle der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durchgeführten Aktionen und der eingesetzten Werkzeuge Herausgebe r Name des Art des Angesproch Werkzeugs Werkzeugs ene (Spiel, Thematik Animation, Folder,…) Verbrauchers chule Süd der DG Zielpubliku m Erstellt Animatione n Energie, gesunde Ernährung, Haushaltsfü hrung Sozial schwache Erwachsene 2005 Animatione n Lernen, sein Sozial Budget zu schwache verwalten Erwachsene 2010 ALTEO Mein persönliches Budget ÖSHZ Raeren Verbrauchersc Animatione hule Nord der n DG Energie, Budgetverw altung, günstig kochen Sozial schwache Erwachsene 20082010 ÖSHZ Raeren Aktionsplan zur Animatione rationellen n Energienutzun g Energie, Sozial insbesonder schwache e Strom Erwachsene sparen 2011 DG Schulden über Broschüre Schulden Überschulde te informieren Alle 2011 VSZ Keep Counting Pädagogisch e Mappe Der Überschuldu ngsfalle entgehen Lehrer 2003 VSZ Keep Counting Gesellschaft sspiel Den Umgang 14 bis mit Jahre Bankkarten erlernen VSZ (Zusammena rbeit mit WR und DG) „Mein Haushalt Veröffentlic - eine Frage des hung Gleichgewichts “ 30 18 Über die Multiplikator Überschuldu en ngsproblem atik informieren 2003 2011 VSZ „In the Pocket“ (Zusammena rbeit mit KönigBaudouinStiftung) Pädagogisch e Mappe Der Überschuldu ngsfalle entgehen VSZ Kollektive Schuldenregelu ng Broschüre Über die Überschuldet Kollektive e Schuldenreg elung informieren 2004 VSZ Der Kredit/Le Broschüre Crédit Über Kredite Alle informieren 2004 VSZ Überschuldet – Broschüre was tun? Überschulde te Informieren Alle 2003 VSZ Wer klopft an Broschüre der Tür? Über Inkassogesel lschaften informieren Alle 2006 VSZ VSZ-Magazin Die Alle Verbraucher der DG informieren 2001 VSZ Faltblätter für Faltblätter jedermann Mietvertrag, Alle Handelsprak tiken, Energierech nung, den Energieanbi eter wechseln,... 20102011 VSZ Verbrauchertip p Wöchentlich e Radiosendu ng Verbraucher themen, einschließlic h Überschuldu ng 1992 VSZ Überschuldung sportal Website Prävention und Information zur Überschuldu ng Magazin 31 Lehrer Alle / Überschuldet e 2011 2011 Analyse der Tabelle Die gesammelten Angaben betreffen 5 Akteure, die auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft aktiv sind. Das einzige Spiel, das bei Animationen eingesetzt wurde, ist nicht mehr aktuell. Die bei den Akteuren durchgeführte Umfrage hat aufgezeigt, dass alle an einem modernen Gesellschaftsspiel interessiert sind, das sich auch bei unterschiedlichem Publikum einsetzen lässt. Ein solches Instrument sollte also dringend ausgearbeitet werden. Ganz allgemein besteht eine Nachfrage nach wirksamen Hilfsmitteln. Die Tabelle macht deutlich, dass es einen großen Bedarf an pädagogischem Material gibt, das in den Animationen eingesetzt werden kann. Mit den in dieser Erhebung gesammelten Angaben wird deutlich, woran genau ein Mangel besteht: ● Es gibt nur sehr wenig Material für Kinder und Jugendliche (1 Werkzeug). ● Die neuen Technologien sind nur sehr schwach vertreten, sei es als Präventionsmittel (DVD, Videospiele, Website,…) oder als Lernobjekt (über die Verwendung des Handys, des Internet oder die neuen Marketingformen) ● Die psychosoziale Begleitung Überschuldungssituationen. 32 ist praktisch inexistent in Finanzerziehung in den Schulen a. In der Französischen Gemeinschaft Belgiens Nachstehend finden Sie eine Tabelle mit allen Unterrichten, die mit Finanzerziehung zusammenhängen. Die in der Tabelle enthaltenen Informationen wurden auf Grundlage der Schulprogramme der Französischen Gemeinschaft Belgiens ausgewählt. 33 Tabelle der Schulprogramme des Sekundarunterrichts in der Französischen Gemeinschaft Erster Zyklus Allgemeinbildender Sekundarunterricht Übergangsunterricht Zweiter Zyklus Dritter Zyklus Zusätzliche Aktivität: Wahlfächer: Wahlfächer: „Wirtschaft und Sozialkunde“. Zu den behandelten Themen gehören „Jugendliche und Geld“, „Jugendliche als Wirtschaftsakteure“, „Jugendliche und Geld“, „Jugendliche, Geld und Banken“, „Jugendliche und die Konsumgesellschaft“, „Jugendliche und Kommerz“. „Wirtschaftswissenschaften“: Die Schüler behandeln beispielsweise die Einkünfte“ und Ausgaben eines Haushaltes, mit einem Kapitel über die Bedeutung und die Gefahren von Privatkrediten für Haushalte. „Wirtschaftswissenschaften“: Privatkredite, Überschuldung Pflichtfach für die Abteilung Wirtschaft: „Angewandte Wirtschaftswissenschaften“. Die Schüler behandeln beispielsweise die Einkünfte und Ausgaben von Haushalten, mit einem Kapitel über die Bedeutung und die Gefahren von Privatkrediten für Haushalte. Pflichtfach für den Wirtschaftssektor: „angewandte Wirtschaftswissenschaften“. (ohne direkten Zusammenhang mit der Verbrauchererziehung) Technischer Übergangsunterricht 34 Kompetenzen: Das Zurückgreifen auf Kredite in der Praxis einordnen und Finanzierung eines Haushalts und eines Unternehmens, einen Zusammenhang zwischen den Kreditkosten und den Risiken herstellen Wahlfach: „Ergänzung zu Wirtschaftswissenschaften“. (ohne direkten Zusammenhang mit der Verbrauchererziehung.) Beruflicher technischer Unterricht und Pflichtfach für „Familienhilfe“. die Abteilung Pflichtfächer: „Wirtschaftsund Sozialkunde“ Kompetenz: Hilfen einsetzen, die die finanzielle Selbstständigkeit 3. Jahr: „Ich konsumiere, ich und Unabhängigkeit des nehme am wirtschaftlichen Nutznießers fördern Leben teil“ Kompetenzen: Werbebotschaften lesen und verstehen, den Kaufakt beherrschen mit Preis, Etikett, Prozenten... Qualifikationsunterricht 4. Jahr: „Ich konsumiere, ich nehme am wirtschaftlichen Leben teil“ Technische Qualifikation Kompetenzen: ein Budget erstellen, Prozente und Sätze berechnen, Gleichgewicht zwischen Bedürfnissen, Wünschen finden, die Mechanismen von Lotterien verstehen, die Preise vergleichen,…) 35 Pflichtfach: „Ausbildung in Wirtschaftswissenschaften“. Die Schüler befassen sich mit Sparen, Versicherungen, Kostenanschlägen. Kompetenz: ihr Budget verwalten, mit richtigem Einsatz von Sparen und Kredit. Analyse der Tabelle Im Primarunterricht In der Französischen Gemeinschaft fehlt die Verbrauchererziehung vollständig im Primarunterricht. Auch wenn bei der Medienerziehung eine Tür geöffnet wird, beispielsweise bei der Entschlüsselung der Werbung, ist dies keinesfalls eine Garantie dafür, dass andere Grundkenntnisse im Zusammenhang mit Konsum angesprochen werden, wie zum Beispiel Geld, der Unterschied zwischen Bedürfnis und Wunsch usw. Zurzeit werden diese Begriffe daher nur auf Initiative mancher Lehrer angesprochen, die sich hierfür in der Provinz Luxemburg an die Vorbeugungsspezialisten beim GAS wenden können. Im Sekundarunterricht ● Im ersten Zyklus: Es gibt keine Pflichtfächer hierzu in den Programmen. Nur ein Wahlfach im allgemeinbildenden Unterricht greift Fragen zum Thema Jugendliche und Geld auf. ● Im zweiten Zyklus: Im Qualifikationsunterricht (technisch und beruflich) gibt es zwei Pflichtfächer im dritten und vierten Jahr. Diese Fächer befassen sich mit dem Verstehen von Werbebotschaften und der Erstellung eines Budgets. Im Rahmen dieser Unterrichte bitten die Lehrer Vorbeugungsspezialisten beim GAS um Unterstützung. ● im Übrigen regelmäßig die Im dritten Zyklus: Die Anzahl an Wahlfächern nimmt sowohl im Übergangsunterricht als auch im Qualifikationsunterricht ständig zu. Nur ein einziges Pflichtfach im technischen Qualifikationsunterricht befasst sich mit dem Thema Sparen und Krediten im Hinblick auf die Erstellung eines Budgets. Schlussfolgerung: Auch wenn es in allen Unterrichtsrichtungen Wahlfächer gibt, können wir doch große Unterschiede zwischen dem Übergangsunterricht (allgemeinbildender und technischer Unterricht) und der Qualifikationsrichtung (berufsbildender und technischer Qualifikationsunterricht) feststellen. Während es im Qualifikationsunterricht mehrere Pflichtfächer gibt, kann ein Schüler aus dem Übergangsunterricht (über 50% der Jugendlichen) seine ganze Schulbahn durchlaufen, ohne mit den Begriffen Budget, Sparen, Kredite in Berührung gekommen zu sein und ohne irgendwelche Informationen über Marketingtechniken erhalten zu haben. 36 b. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens In der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden die Schulprogramme derzeit kodifiziert. Zurzeit sind die Programme für den Primarunterricht sowie den ersten Zyklus des Sekundarunterrichts fertig. Die Rahmenpläne für den zweiten und dritten Zyklus sollten im Laufe des Jahres 2014 fertig gestellt werden. Primarunterricht Das Schulprogramm16 für den Primarunterricht sieht keine besonderen Programme in Zusammenhang mit der Aneignung von Kompetenzen im finanziellen Bereich oder in Zusammenhang mit der Konsumproblematik vor. Allerdings bietet die im Kapitel über die zu fördernden Kompetenzen vorgesehene Fähigkeit, die Informationstechnologien zu verstehen und mit ihnen umzugehen, eine Möglichkeit für den Lehrer, das Thema Werbung anzusprechen, wenn auch nur indirekt. Sekundarunterricht Wie bereits erwähnt, wurde bisher nur für den ersten Zyklus des Sekundarschulwesens ein Programm erstellt.17 Derzeit dient das Programm des zweiten und dritten Zyklus der Französischen Gemeinschaft als Referenz. Leider wurden bisher keinerlei formelle Maßnahmen getroffen, die es möglich machen, ein Minimum an Kenntnissen in Zusammenhang mit der Führung eines Haushalts und Kenntnissen von Finanzprodukten in den Unterricht aufzunehmen. Man sucht vergeblich nach einer strukturierten Heranführung an das Thema Konsum. Allerdings behandeln manche Schulen spontan finanzbezogene Themen. Hinsichtlich des Programms in den Fächern Naturwissenschaften und Technik ist es erfreulich festzustellen, dass das Thema Energie auch unter dem Blickwinkel der Ökologie angegangen werden soll. Die Betrachtung des Wasserkreislaufs sollte ebenfalls eine Herangehensweise unter Einbeziehung von Umweltgesichtspunkten, beziehungsweise in Zusammenhang mit nachhaltigem Konsum möglich machen. Im technischen Bereich sollen auch Niedrigenergiebauweisen zur Sprache kommen. Dies sind die einzigen Möglichkeiten, die Problematik des Konsums anzusprechen. Schlussfolgernd kann man feststellen, dass noch viel zu tun bleibt, bevor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine echte Überschuldungsprävention im Schulwesen Berücksichtigung findet. So bleibt es Aufgabe des GWVÜ-Projekts, im Rahmen der Aktion 4: Politische Empfehlungen, die Gesamtheit der erforderlichen und unverzichtbaren Kompetenzen festzulegen, die für einen nachhaltigen Konsum und eine gesunde Finanzverwaltung erforderlich sind. Wir werden die Ergebnisse an die zuständigen Stellen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft übermitteln, in der Hoffnung, dass die Überschuldungsprävention Aufnahme in die Schulprogramme finden wird. Siehe: http://www.bildungsserver.be/desktopdefault.aspx/tabid-2201/ Kompetenzen und Zertifizierung im Grundschulwesen”, Stand 01.09.2011 16 ,“Unterrichtsinhalte, Siehe: http://www.bildungsserver.be/desktopdefault.aspx/tabid-2209/, “Rahmenplan Mathematik, Rahmenplan Geschichte und Geographie, Rahmenplan Naturwissenschaft Technik 17 37 38 39 Überschuldung in Lothringen Im Jahr 2010 sind in Lothringen 8681 Überschuldungsakten hinterlegt worden. Dies sind 4,7% weniger als 2009, als ein starker Anstieg der Akten im Vergleich zum Vorjahr 2008 festzustellen war (+18,8%). Für ganz Frankreich hat sich diese Tendenz nach oben auch 2010 mit einem sehr leichten Anstieg fortgesetzt (+0,7%). Sei Ende des Jahres 2010 ist ein steter Anstieg der Akten zu erkennen, was vielleicht auf die Anzahl Arbeitsloser am Ende der Anspruchsdauer für Arbeitslosenhilfe und das Inkrafttreten der ersten Verfügungen des Lagarde-Gesetzes (über die Reform der Maßnahmen hinsichtlich des Verbraucherkredits und das Verfahren zur Behandlung von Überschuldung) zurückzuführen ist. Während der ersten 4 Monate des Jahres 2011 konnte ein Anstieg von 8% festgestellt werden (im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2010). Eine 4. typologische Untersuchung zur Überschuldung von Privatpersonen auf nationaler Ebene durchgeführt von der Banque de France ist am 26. April 2011 erschienen. Diese bestätigt bzw. weist auf eine Verschärfung der in den letzten 10 Jahren beobachteten Tendenzen hin: ● ● ● ● ● Alterung der betroffenen Bevölkerungsgruppen: immer mehr Rentner sind betroffen, waren es im Jahr 2001 13%, so liegt der Anteil der über 55-Jährigen im Jahr 2010 bereits bei 23%. 65% der Antragsteller sind alleinstehend, oft aufgrund eines „Lebensunfalls“. 26% der überschuldeten Personen sind arbeitslos, 13% haben keinen Beruf und 14 % keine Beschäftigung. 34500 € ist der durchschnittliche Betrag der Verschuldung mit durchschnittlich 10 Bankschulden. In 56% der Akten besteht keinerlei Rückzahlungsmöglichkeit. In Lothringen laufen 30% der Fälle auf ein Privatinsolvenzverfahren hinaus (procédure de redressement personnel). Dies liegt leicht über dem landesweiten Durchschnitt. Im Jahr 2009 lag Lothringen auf dem 6. Platz der von Überschuldung betroffenen Regionen, mit 474 Akten pro 100.000 Einwohner von über 15 Jahren. 40 Quelle: INSEE – Institut national de la statistique et des études économiques (Nationales Institut für Statistik und Wirtschaftsforschung). Kurative Politik: Maßnahmen zur Behandlung von Überschuldung in Lothringen. a. Erzieherische Budgetbegleitung Bevor die Überschuldungskommission für Privatpersonen eingeschaltet wird, kann auf Wunsch eine erzieherische Budgetbegleitung durch einen Sozialpädagogen (des Departements oder seiner Gemeinde) in Anspruch genommen werden. Diese Art der Begleitung kann direkt von der betroffenen Person beantragt oder durch die Sozialarbeiter empfohlen werden, wenn ein Antrag auf Sozialhilfe vorliegt. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme; die betreffende Person kann diese Begleitung annehmen oder ablehnen. Je nach Situation der Person kann diese Art der Begleitung ebenfalls als eine Art der Prävention betrachtet werden. --------------------------------------Diese Budgetbegleitung wird traditionell durch Berater für Sozial- und Hauswirtschaft (Inhaber eines entsprechenden Diploms – conseiller en économie sociale et familiale DCESF) durchgeführt. Worin besteht sie? Ziel ist es, das Budget der betroffenen Personen wieder ins Gleichgewicht zu bringen und mit ihnen Lösungen auszuarbeiten, um ihre Schulden zu bereinigen. Bei dieser Art der Begleitung wird jeder Beteiligte aktiv. Sie setzt also eine freiwillige Mitarbeit der betroffenen Person voraus. Diese Art der Begleitung wird nicht erst im Notfall aktiv, sondern es handelt sich um eine Art Schulung, damit der Sozialarbeiter zusammen mit dem begleiteten Haushalt ein richtiges „Familienprojekt“ auf die Beine stellen kann und der Familie die Mittel an die Hand gegeben werden, die es ihr ermöglichen ihr Budget schlussendlich selbstständig zu verwalten unter Berücksichtigung ihrer Lebensweise und Bestrebungen. Es handelt sich um eine langfristige Begleitung, die sich dem Rhythmus der jeweiligen Personen anpasst. Wohin kann man sich wenden? Die meisten Einrichtungen, die diese Art Berater beschäftigen bieten ihren Kunden diese Art der Begleitung an. Manche Sozialhilfezentren (Centres communaux d’action sociale (CCAS)) bieten der Bevölkerung diesen Service an. Gegebenenfalls sollte man sich an ein medizinisch-soziales Zentrum wenden (das von der Sozialbehörde des Departements abhängt - Regionalrat). Wie läuft das „Verfahren“ ab? 41 Der Berater wird zusammen mit der betroffenen Person die Einnahmen und Ausgaben sowie die bestehenden Schulden erörtern. Je nach Höhe und Art der Schulden, wird der Berater entweder direkt bei den Gläubiger intervenieren, um die Rückzahlungspläne mit ihnen auszuhandeln (im Einverständnis mit der betroffenen Person) oder er schlägt der Person eine Begleitung in einem Entschuldungsverfahren mit der Banque de France vor. Bemerkung: es handelt sich um eine Begleitung, für die keine speziellen Formen einzuhalten sind, abgesehen davon, dass es sich um eine fest verankerte Berufspraktik handelt. Auch hat sie keinen verpflichtenden Charakter. Der Berater hat keinerlei juristische Befugnisse, Sanktionen gegen den Nutznießer dieses Verfahrens zu verhängen. Sie kann dem Verfahren jederzeit ein Ende setzen und sich beispielsweise für ein Entschuldungsverfahren entscheiden. b. Die Kommission für Überschuldung von Privatpersonen (La Commission de traitement du surendettement des particuliers) Diese Überschuldungskommissionen wurden durch das Neiertz-Gesetz vom 31. Dezember 1989 eingerichtet. In jedem Departement gibt es mindestens eine solche Kommission. Die Banque de France führt das Sekretariat. Die Zusammensetzung der Überschuldungskommission wird im Paragraph L 331-2 des Verbrauchergesetzes festgelegt. Unter anderem gehören ihr ein Vertreter des Staates im Departement, ein Vertreter der Banque de France, ein Vertreter der Kreditinstitute sowie ein Vertreter der Nutzer an (bezeichnet von den Vereinigungen der Familien und der Verbraucher des Departements). Sie treffen sich regelmäßig und prüfen die Akten, die bei der Kommission eingegangen sind, um so den Überschuldeten zu helfen, wieder aus ihrer Situation herauszukommen. An den Treffen der Kommission (mit beratender Stimme) nehmen ebenfalls ein Jurist und ein Berater für Sozial- und Hauswirtschaft teil. Die Person tritt alleine vor der Überschuldungskommission auf. Ein Schuldner muss keinen sozialen Unterhändler einschalten, wenn er die Kommission anrufen möchte. Tut er dies jedoch, werden dessen Daten der Akte beigefügt. Die überschuldete Person wird also nicht unbedingt bei der Schuldentilgung begleitet, wenn ihr Tilgungsplan von der Kommission verabschiedet worden ist. Das Verfahren Paragraph L330-1 des Verbrauchergesetzes definiert eine Überschuldungssituation folgendermaßen: „Offensichtliches Unvermögen des nach Treu und Glauben handelnden Schuldners, die Gesamtheit seiner fälligen oder fällig werdenden außerberuflichen Schulden zurückzuzahlen sowie eingegangene Bürgschaften für Schulden eines einzelnen Unternehmers oder einer Gesellschaft (sofern er nicht deren Geschäftsführer ist)“. Darüber hinaus kann auch „die Tatsache, dass man Eigentümer seiner Wohnung ist, nicht als Hinderungsgrund für die Feststellung der Überschuldungssituation angesehen werden“. 42 Der Schuldner muss offensichtlich nicht in der Lage sein, seine Passiva zurückzuzahlen. Darüber hinaus muss er noch ein paar andere Bedingungen erfüllen, um eine Überschuldungsakte beim Sekretariat der Banque de France einreichen zu können: ● ● ● In Frankreich oder im Ausland wohnhafter Franzose sein oder in Frankreich wohnhafter Ausländer. Guten Glaubens sein Nicht in der Lage sein, die Gesamtheit seiner außerberuflichen Schulden bei in Frankreich ansässigen Gläubigern zurückzuzahlen. Einreichen der Akte Das Entschuldungsverfahren ist vollkommen kostenlos. Die Person muss den Antrag beim Sekretariat der Banque de France seines Wohnsitzes einreichen. Um den Antrag zu erleichtern, gibt es ein vorgedrucktes Formular. Ist die Akte vollständig, kann er sie einreichen. Dies muss durch eine natürliche Person geschehen. Fehlen Unterlagen, hat die Person 15 Tage Zeit, um die Akte zu vervollständigen, anderenfalls wird die Akte geschlossen. Auswirkungen bei Hinterlegung einer Akte: • Ausstellung einer Hinterlegungsbescheinigung binnen 48 Stunden • Eintragung im FICP – Fichier des incidents de remboursement des crédits aux particuliers – Liste der Zahlungsvorfälle bei Privatkrediten - (Negativliste) • Die Kommission hat nun 3 Monate Zeit, um über die Zulässigkeit des Antrags zu entscheiden und welchen Kurs die Akte einnehmen wird. • Die Kommission hat die Möglichkeit, den Richter auf Anfrage des Schuldners um Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahmen zu bitten (Pfändungen usw.) • Die Kommission darf keinerlei Informationen an die Gläubiger weiterleiten, bevor die Akte nicht für zulässig erklärt wurde. • Der Schuldner muss seine Schulden weiter begleichen und Verfolgungen werden nicht ausgesetzt, so lange die Akte nicht akzeptiert wurde. Die Akte wird anschließend der Überschuldungskommission vorgelegt. Die Überschuldungskommission überprüft dann die Zulässigkeit der Akte. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: Ist die Person nicht überschuldet oder nur in beruflicher Hinsicht, oder wenn andere Verfahren gelten, wird der Antrag für nicht zulässig erklärt. Die Person kann gegen eine solche Entscheidung Einspruch einlegen. Anmerkung: In Bezug auf die beruflichen Schulden gilt, dass falls eine Akte eine oder mehrere Berufsschulden beinhaltet, nicht allein die Berufsschulden ausgeschlossen werden, sondern dass der gesamte Antrag abgelehnt wird. Gibt es keinerlei andere Möglichkeit mehr, etwas an der Situation der Person zu ändern, kann der Richter die Banque de France zur Annahme zwingen. Ist die Person eindeutig überschuldet, persönlich oder infolge einer Bürgschaft für eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine Gesellschaft, ohne dessen/deren Geschäftsführer zu sein (siehe Definition), und zwar nach Treu und Glauben, wird der 43 Antrag für zulässig erklärt. Dann beginnt die Verhandlungsphase mit den Gläubigern, die eine Umstrukturierung der Schulden dieser Person zur Folge haben wird. Die Kommission hat 9 Monate Zeit, die Akte zu studieren und über ihren weiteren Verlauf zu entscheiden. Die Folgen der Zulässigkeit: • • • • • • Automatische Aussetzung und Verbot von Vollstreckungsverfahren und Gehaltsabtretungen Verbot für den Schuldner seine Schulden, die vor der Entscheidung über die Zulässigkeit entstanden sind, (laufende Wechsel für Immobiliar- und Verbraucherkredite fallen ebenfalls darunter) Automatische Wiederherstellung des Wohngelds, welches direkt an den Vermieter überwiesen wird Die Bank des Schuldners wird systematisch über die Zulässigkeit des Antrags informiert (diese muss dieser Entscheidung Rechnung tragen, im gleichen Maße wie die anderen Gläubiger). Die Kommission hat die Möglichkeit, die Aussetzung von Zwangsräumungsverfahren zu beantragen Verbot, Kosten für die Ablehnung von Lastschrifteinzügen zu erheben (diese Maßnahme betrifft sowohl die Gläubiger als auch die Institute, bei denen die Konten bestehen). 44 • Die Kommission kann den Schuldner zu jedem Zeitpunkt im Laufe des Verfahrens auffordern, eine Hilfsmaßnahme oder Sozialhilfe zu beantragen, welche auch ein Programm zur Finanzerziehung beinhalten kann. Orientierung der Akte: 2 Möglichkeiten… • Entweder kann man etwas an der Situation der Person ändern (d.h. eine Begleichung der Schulden ist in maximal 8 Jahren möglich, mit einem eventuellen teilweisen Schuldenerlass): man veranlasst gütliche Verhandlungen mit den Gläubigern. • Die Situation ist vollkommen verfahren (es ist derzeit oder auch in Zukunft unmöglich, die Schulden binnen 8 Jahren zu begleichen, selbst wenn ein Teil der Schulden erlassen werden): es kommt zu einem Restschuldverfahren. Ziel der gütlichen Verhandlung mit den Gläubigern ist es, eine Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern zu finden, so dass er seine Schulden binnen maximal 8 Jahren abzahlen kann (eventuelle Senkung des Zinssatzes, Verlängerung der Rückzahlungsdauer, vorläufiges Einfrieren der Schulden usw.). Sind alle beteiligten Parteien sich einig (Schuldner und Gläubiger), wird der vertragliche Sanierungsplan angenommen. Die Person zahlt dann ihre Schulden gemäß diesem Plan ab. Verfolgungen gegenüber dem Schuldner werden ausgesetzt; er verpflichtet sich, seine Schulden zurückzuzahlen, keine Darlehen mehr aufzunehmen und gegebenenfalls ein Gut zu verkaufen. Ist auch nur eine Partei gegen dieses Abkommen, kommt es nicht zu einem gütlichen Rückzahlungsplan. Die Person hat 15 Tage Zeit, die Überschuldungskommission zu bitten, Maßnahmen zu treffen. Ausarbeitung von Maßnahmen Es gibt 2 Möglichkeiten: ● Überschuldungskommission verhängt Maßnahmen: Umschuldung Aufschub Senkung des Zinssatzes Aufschiebung der Einforderbarkeit der Schulden (für maximal 2 Jahre) ● Die Kommission empfiehlt dem Richter Maßnahmen: Reduzierung des Restbetrages eines Immobiliendarlehens nach Verkauf des Gutes Teilweiser Schuldenerlass Maßnahmen, die der Schuldner trifft, um die Zahlung seiner Schulden zu erleichtern oder zu gewährleisten Das Restschuldverfahren richtet sich an Personen, deren Situation vollkommen ausweglos ist. Es gibt zwei verschiedene Verfahren, je nachdem ob mit oder ohne Zwangskonkurs. Ohne Zwangskonkurs (Anmerkung: Dieses Verfahren kommt in der Praxis äußerst selten vor): 45 ● Es wird kein Verwalter benannt. ● Die Person besitzt keine Güter oder diese sind nicht wertvoll genug, so dass sie nicht verkauft werden können, um die Gläubiger zu bezahlen. ● Es muss kein Einverständnis des Schuldners beantragt werden. ● Es wird eine Empfehlung an den Richter ausgesprochen, die Schulden zu erlassen. ● Wenn der Richter die Empfehlung anerkennt, erfolgt eine Streichung der Schulden und die Person wird für eine Dauer von 5 Jahren in der Liste der Zahlungsvorfälle bei Privatkrediten eingetragen. Mit Zwangskonkurs: ● Es wird ein Konkursverwalter benannt, um die Aktiva der Person zu veranschlagen. ● Reicht der Verkauf der Güter aus, um die Gläubiger zumindest teilweise zu bezahlen, so findet ein solcher Verkauf statt. In der Praxis sorgen in Lothringen die Kommissionen dafür, dass es zu einem freihändigen Verkauf (und nicht zu einer Zwangsversteigerung) kommt. ● Das Einverständnis des Schuldners ist erforderlich. ● Kommt es zu einem abschließenden Urteil, weil die Aktiva nicht ausreichen, sind die Folgen die gleichen wie bei einem Restschuldverfahren ohne Zwangskonkurs. Unabhängig von der Art des Restschuldverfahrens, werden alle Schulden erlassen, außer: ● Unterhaltsschulden, Entschädigungen im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung, Geldstrafen ● Pfandleihe des Gemeindekredits ● Berufsschulden ● Schulden, die natürliche Personen als Bürgen anstelle des Schuldners bezahlt haben ● Schulden, die von Mitschuldnern bezahlt worden sind (Mitanleihenehmer) c. . Die Akteure der kurativen Überschuldungspolitik Verbrauchervereinigungen, die als Überschuldungskommission haben Die Banque de France Überschuldungskommission). Die Sozialdienste (Departements, Gemeinden) Vertreter der (kümmert 46 sich Nutzer einen Sitz in um das Sekretariat der der ● Im Departement Moselle, der CODAL (Begleitung von Personen, die dies wünschen, bei der Rückzahlung ihrer Schulden, aber ACHTUNG nur ab Beginn des Plans) Präventionspolitik – die Akteure Die Zahl der Akteure, die vor Ort bei der Verbrauchererziehung (und somit bei der Überschuldungsprävention) oder der Begleitung von Personen im Alltag mitwirken können, ist groß. Hierzu zählen: ● ● ● ● ● Verbraucherorganisationen Die Sozialdienste der Departements (allgemeine Beratung, medizinisch-soziale Zentren) Die Gemeinden (über kommunale Zentren für Sozialhilfe) Vereinigungen, die Familien begleiten und Aktionen im Bereich der lokalen sozialen Entwicklung durchführen: Beispiel soziokulturelle Zentren, Jugend- und Kulturzentren, Frauen- und Familienverbände … Familienzulagenkassen (über ihre Berater für Sozial- und Hauswirtschaft) Erfassung der bestehenden Präventionsmittel Etwa dreißig Vereinigungen (die Verbrauchervereinigungen, die dem CTRC Lothringen angehören) sind gebeten worden, sich an der Umfrage „Bestandsaufnahme zu beteiligen, die gemeinsam mit den anderen Projektpartnern durchgeführt wird. Die Hälfte von ihnen hat geantwortet. Daraus ergeben sich zwei Profile von Vereinigungen: • Diejenigen, die sich für Aktionen im Bereich der Verbrauchererziehung und Fragestellungen im Zusammenhang mit Geld engagieren, darunter insbesondere diejenigen, die am Projekt „wandernde Verbraucherschule“ unter der Leitung des CTRC Lothringen teilnehmen. • Diejenigen, die familienorientierte Aktionen durchführen und die eventuell Aktionen wie zum Beispiel „psychosoziale Begleitung“ durchführen können (dies gilt beispielsweise für die Vereinigung Familles Rurales de Colombey-les-Belles, Departement Meurthe-et-Moselle – Ländliche Familien aus Colmbey-les-Belles, Departement Meurthe-et-Moselle). Beschreibung der Aktionen im Bereich « Psychosoziale Begleitung », durchgeführt durch die association Familles Rurales de Colombey et du sud Toulois (54) Handarbeitsworkshops (Töpfern, Glasarbeit, sonstige Arbeiten), um Alleinstehenden in einer prekären Situation zu helfen ihrer Isolation zu entkommen, andere Menschen zu treffen, Dinge zu realisieren, auf die sie stolz sein können, um ihr Selbstwertgefühl zu steigern. Diese Workshops werden je nach Bedarf oder Anfrage organisiert /Wichtige Partnerschaft mit dem Gemeindeverband 47 Das Projekt besteht seit etwa 10 Jahren / seit seinem Bestehen sind keinerlei besondere Schwierigkeiten aufgetreten, was die Durchführung der Workshops betrifft Gleichzeitig wurden auch andere Organisationen kontaktiert. Es handelt sich hierbei um öffentliche oder private Organisationen, die Sozialarbeiter beschäftigen. Diese kontaktierten Sozialarbeiter (Assistenten im Sozialdienst, Berater für Sozial- und Hauswirtschaft) führen punktuell öffentliche Präventionsaktionen zu Fragen des Konsums oder der Budgeterziehung oder Aktionen, die im Bereich der psychosozialen Begleitung anzusiedeln sind, durch. Diese Fachleute sind innerhalb der Regionalräte (Sozialdienst des Departements, medizinischsoziale Zentren), der Gemeindezentren für Sozialhilfe, Vereinigungen die Frauen, Familien und Haushalte mit finanziellen Schwierigkeiten betreuen, sozialen oder soziokulturellen Zentren kontaktiert worden. Einige unter ihnen beteiligen sich ebenfalls neben den Verbraucherorganisationen an der wandernden Verbraucherschule - EDCI (Projekt unter der Federführung des CTRC Lothringen). Aus diesen Treffen geht hervor, dass Aktionen im Bereich der psychosozialen Begleitung in den verschiedenen Gebieten je nach Bedarf und mobilisierbarem Personal durchgeführt werden. Leider reichen die wenigen übermittelten Informationen nicht aus, um ein genaues Bild der eingesetzten Werkzeuge zu zeichnen, sondern nur, um einige Beispiele zu nennen. 48 Projekt zur Budgeterziehung, durchgeführt durch den Regionalrat Meuse, 2010-2011. Beschreibung: 2010 hat der Regionalrat Meuse eine Aktion zur Überschuldungsvorbeugung für das gesamte Departement durchgeführt. Die Fachleute (Sozialdienst des Departements) haben verschiedene Mittel eingesetzt, manche darunter selbst entworfen, andere wiederum von Partnern zur Verfügung gestellt (z.B. kleine Ratgeber „Die Schlüssel der Bank“, Finanzen & Pädagogik, UDAF usw. – siehe Tabelle der Werkzeuge in der Anlage). Es wurde ebenfalls ein Theaterstück mit Unterstützung der Truppe Interlude und der ACB (Action Culturelle du Barrois) erarbeitet. Ziel: Überschuldungsprävention Für jedermann Themen: Die Überschuldungskommission, Budgetführung, Ablegen von Papieren Fall des CCAS Nancy-Haut-du-Lièvre (Psychosoziale Begleitung): Die Sozialarbeiter verwenden manchmal die Fotosprachmethode, um den Austausch innerhalb von Personengruppen, die sie betreuen, anzukurbeln, um Selbstvertrauen zu fördern, zu verdeutlichen, wie die eigene Situation erfahren wird usw. Weitere informationen: http://fr.wikipedia.org/wiki/Méthode_Photolangage 49 Projekt der Verbrauchererziehung zum Budget, seit 2009 durchgeführt durch den Generalrat Meurthe-et-Moselle Beschreibung: Angesichts der Schwierigkeiten, die die betreuten Personen mit ihren Kosten für Telefon (Festnetz und Handy) und dem Internet haben, hat der Generalrat Meurthe-et-Moselle ein Präventionsspiel diesbezüglich entwickelt. Die Unkenntnis der Rechte und Pflichten als Verbraucher, der Kündigungsbedingungen von Verträgen, Probleme beim Entschlüsseln von Angeboten, die Schwierigkeiten sich als Eltern gegenüber den Wünschen der Kinder und Jugendlichen zu diesem Thema zu behaupten usw. führen zu einer richtigen „Explosion“ der monatlichen Ausgaben in diesem Bereich, während die verfügbaren Mittel meist nicht sehr hoch sind. Ziel: Dem Zielpublikum helfen: ● ● ● ● Eine kritische Haltung gegenüber der Vielzahl der Angebote auf dem Telekommunikationsmarkt zu entwickeln Grundkenntnisse in diesem Bereich zu erlangen Sich über Verträge, Verpflichtungen, Bedürfnisse, Wünsche, Kosten.... auszutauschen Sich über die Wahl und ihre Folgen auszutauschen. Erwachsene und Jugendliche (ab 14 Jahren) In erster Linie, Personen, die von Fachleuten aus dem Sozial- oder Animationsbereich betreut werden (des Generalrats Meurthe-et-Moselle). Angesprochene Themen: die verschiedenen Formen der Telekommunikation, Werbung, Verträge und Fakturierung Beschreibung des Werkzeugs: Brettspiel, das in Gruppen gespielt wird (mindestens 4 Teilnehmer); zwei verschiedene Spielkarten: „Forum“-Fragen (sollen zur Diskussion zwischen den Mannschaften anregen) und „Antwort“-Fragen (über das Wissen der Teilnehmer; sie erfordern eine gemeinsame Antwort der Mannschaft). EDCI-Workshops in Lothringen Die im Rahmen der wandernden Verbraucherschule durchgeführten Workshops möchten den schlecht oder falsch informierten Bevölkerungsgruppen Tipps und Informationen zu Psychosoziale Begleitung Verbraucherthemen vermitteln. Diese Workshops werden im Wesentlichen in Vierteln abgehalten, in denen der Anteil Wohnungen mit niedrigen Mietpreisen oder Sozialwohnungen hoch ist. Außerdem werden sie immer zusammen mit lokalen Partnern durchgeführt (Sozialarbeiter, soziale Einrichtungen, ansässige Vereinigungen oder sonstige Im DepartementVereinigungen, Meurthe-et-Moselle werden viele Aktionen in diesem Bereich durchgeführt. Im Ansprechpartner). Generalrat sind die hauswirtschaftlichen und sozialen Berater für psychosoziale Begleitaktionen zuständig. 50 Die wandernde Verbraucherschule steht allen offen. Sie ist frei zugänglich und kostenlos. Die Teilnehmer treffen sich dort, um sich bei Treffen, deren Themen sie selbst bestimmen, über ihre Verbraucherpraktiken auszutauschen oder mitzuteilen. Es handelt sich um gesellige Treffen, bei denen Informationen, Tipps für den Alltag und Verbrauchererziehung vermittelt werden. Präventionsanimatoren betreuen die Aktionen und hören den teilnehmenden Verbrauchern zu. Die Ziele dieser Workshops sind: ● Über die Rechte und Pflichten der Mieter und Verbraucher informieren. ● Soziale Bindungen innerhalb eines Hauses, einer Viertels, einer Gemeinde zu stärken. ● die richtigen Ansprechpartner zu bestimmten Fragen des täglichen Lebens bekannt zu machen (Organisationen, usw.). ● Verbraucher über „aufdringliche“ Handelspraktiken zu informieren. ● Den Alltag der Familien durch Informationen und Tipps zu erleichtern. ● Das Vertrauen der Teilnehmer zu stärken, indem sie dazu ermuntert werden, das Wort/Initiativen zu ergreifen und durch gestellte Situationen. ● Die Teilnehmer bestärken, indem sie ihrerseits Familie, Freunde und Nachbarn informieren dürfen. 51 a. Pädagogische Hilfsmittel, verfügbar beim CTRC und eingesetzt bei den EDCI-Workshops, zum Thema Geld und Budget TITEL DES DOKUMENTS BUDGET FICELE…SOUCIS BALAYES (BUDGET GESCHNÜRT...SORGEN WEGGEFEGT) ART DES DOKUMENTS HERAUSGEBER ZIELPUBLIKUM Groupe Action Surendettement (GAS), CTRC Lorthringen und Inter-Actions (Informations- und Beratungsstelle zur Überschuldung in Luxemburg) im Rahmen des INTERREG III-Projektes Erwachsene junge Erwachsenes ERSTELLT° Arbeitsblatt Consommer Malin n°1 (Schlau konsumieren) LE CREDIT PARLONS-EN ! (SPRECHEN WIR ÜBER KREDITE) LE CREDIT HYPOTHECAIRE J’EN FAIS MON AFFAIRE (HYPOTHEKARKREDITE GEHEN MICH AUCH AN) LES GARANTIES BANCAIRES METTONS LES CHOSES AU CLAIR (BANKGARANTIEN – INS REINE GEBRACHT) LES DESSOUS… DES CARTES (DIE RÜCKSEITE ... DER KARTEN) HUISSIERS ET SOCIETES DE RECOUVREMENT…REAGISSEZ À TEMPS ! (GERICHTSVOLLZIEHER UND INKASSOBÜROS...REAGIEREN SIE RECHTZEITIG!) Arbeitsblatt Consommer Malin n°2 LE STYLO DE JULIE (JULIES FÜLLER) Buch Groupe Action Surendettement (GAS) –INTERREG III-Projekt Kinder (6-8 Jahre) 2005 Immer noch verwendet EUROCOCHOU DVD « J’veux des sous » + Aktivitätenheft «J’apprends en m’amusant » („ich will Knete“ „Spielend lernen“) Groupe Action Surendettement (GAS) –INTERREG III-Projekt Kinder (6 - 8 Jahre) 2005 Immer noch verwendet Brettspiel Groupe Action Surendettement (GAS) Kinder (9 - 12 Jahres) 2005 Immer noch verwendet EURODEO DE LA CONSO (EURODEO DES KONSUMS) Arbeitsblatt Consommer Malin n°3 Arbeitsblatt Consommer Malin n°4 Von 2004 bis 2007 Immer noch verwendet, so lange der Stock reicht Arbeitsblatt Consommer Malin n°7 Arbeitsblatt Consommer Malin n°9 52 JEUNES CONSOMMATEURS JEUNES CONSOM’ACTEURS (JUNGE KONSUMENTEN- JUNGE KONSUMAKTEURE) GAS Kinder von 6 bis 11 Jahre 2000 Das Supermarkt-Spiel wird punktuell verwendet. Gestellte Situation Interreg III (GAS, CTRC Lothringen, Inter-Actions) Jugendliche + 16 Jahre Junge Erwachsene 2006 LE BUDGET DES FAMILLES (DAS BUDGET DER FAMILIEN Informationsbroschüre UDAF Meuse Familienverbände 2009 Etude de cas (Fallstudie) Arbeitsdokument CTRC Lothringen Jugendliche 2000 GERER SON BUDGET SANS DERAPER 16-25 ans CD-Rom, Heft für Animatoren, Arbeitsbögen, pädagogische Dokumente, Arbeitsbögen Budget, Anlagen Pädagogische Sammlung Bemerkung: Manche Fragen der Mappe wurden überarbeitet, um sie an die Situation in Frankreich anzupassen. CNAFAL, CSF, Familles Rurales, UFCS, UNAF 16-25-jährige, aber gewisse Arbeitsbögen (Kredit, Transport, usw.) sind auch für jedermann einsetzbar 2003 20 französisch- und niederländischsprachige Vereinigungen für den Tag ohne Kredit (junge) Erwachsene 2009 Faltblatt CLCV Personen mit mehreren Krediten Faltblatt CAF (Familienzulagenkasse) Meurthe et Moselle Pädagogische Mappe für Lehrer LE JEU DU BUDGET (DAS BUDGETSPIEL) (Sein Budget verwalten, ohne ins Schleudern zu geraten) LA FARDE PEDAGOGIQUE (Pädagogische Mappe) LA RENEGOCIATION DE DETTES TROP DE CREDITS ? REDUISEZ VOS MENSUALITES REALISEZ A NOUVEAU VOS PROJETS (Neuverhandlung von Schulden / Zu viele Kredite / Senkung von Monatsraten / Setzen Sie Ihre Projekte in die Tat um) PRESTATIONS SOCIALES : LES CONTROLES ET LA PREVENTION DE LA FRAUDE (SOZIALE LEISTUNGEN: KONTROLLEN UND BETRUGSVORBEUGUNG) VOTRE CAF VOUS DEMANDE DE REMBOURSER DES PRESTATIONS (DIE Handbuch CAF 53 2009 Bezugsberechtigte FAMILIENZULAGENKASSE FORDERT RÜCKERSTATTUNG VON LEISTUNGEN) LE DROIT AU COMPTE BANCAIRE (DAS RECHT AUF EIN BANKKONTO) Faltblatt Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie Erwachsene 2006 ACHETER N’EST PAS JOUER Praktischer Ratgeber CAF Meurthe et Moselle Erwachsene 2002 LES CARTES BANCAIRES UNIVERSELLES (3-EN-1) UNIVERSELLE BANKKARTEN (3-IN-1) Powerpoint/ Text / Tabelle CTRC Lothringen Junge Erwachsene 2010 SURENDETTEMENT Des solutions pour s’en sortir – Überschuldung- Wege hinaus Faltblatt Ausstellung mit 15 Tafeln Booklet ASSECO-CFDT, CGL, ALLDC, UFCS, UNAF Faltblatt für Erwachsene Ausstellung für Erwachsene und Ausbilder Booklet für Ausbilder 2006 Heft CLCV Erwachsene 2004 Arbeitsblatt Consommer Malin n°10 GAS, CTRC Lothringen und InterActions im Rahmen des INTERREG III-Projektes (junge) Erwachsene 2007 Nicht mehr verwendet seit der Lagarde-Reform (Juli 2010) Mini-Informationsbroschüren Les Clés de la Banque Erwachsene Interaktiver Web-Support Les Clés de la Banque Erwachsene Glossar Les Clés de la Banque Erwachsene LE SURENDETTEMENT (ÜBERSCHULDUNG) SURENDETTEMENT GARE AU NAUFRAGE…TOUS A L’ABORDAGE ! (ÜBERSCHULDUNG ACHTUNG SCHIFFBRUCH – ALLES KLAR ZUM ENTERN) LES MINIS GUIDES BANCAIRES (MiniBankführer) VISITE D’UNE AGENCE BANCAIRE VIRTUELLE (Besuch einer virtuellen Bankfiliale) LE GLOSSAIRE DES OPERATIONS BANCAIRES (Glossar der Banktransaktionen) LES RELATIONS AVEC VOTRE BANQUIER (DIE BEZIEHUNG ZU IHREM BANKIER) www.ctaconso.fr Faltblatt Website Ministère de l’Economie des Finances et de l’industrie (DGCCRF) Institut National de la Consommation (INC) (Nationales Verbraucherinstitut 54 Immer noch regelmäßig eingesetzt Regelmäßig aktualisiert durch den Herausgeber, die Fédération Bancaire Française (französische Bankenvereinigung) Erwachsene Jugendliche 16-25 Jahre Regelmäßig aktualisiert b. Themen, die während der durch die Vereinigungen in Lothringen durchgeführten Workshops von 2009 bis 2011 angesprochen wurden 2009: Dprt Animator(en) Thema Der ökologische Haushalt 54 CGL und Publikum kostensparende Erwachsene Die Schlüssel für ein gutes Mietverhältnis Erwachsene 2010: Dprt Animator(en) CSF Damelevières Thema Haustürgeschäfte Energie) Publikum (verbunden mit Betrachtung der Energieausgaben CSF Laxou Mietnebenkosten: Antworten ADEIC 54 CLCV Maisons Fragen Erwachsene und Energieeinsparungen Neuves- Erwachsene Haustürgeschäfte und kommerzielle Gewinnspiele Erwachsene Erwachsene Erwachsene Ältere Personen Die Woche der Öko-Bürgerschaft – Viertel: ● CLCV ● ● ● ● Ökologische und kostensparende Einkäufe Müllvermeidung Der ökologische und kostensparende Haushalt Sehr teures Wasser! Der Topf der ÖkoBürgerschaft CTRC + Familles Rurales (ländliche Familien) 55 Verbraucherkredite Maison familiale rurale de Bras-surMeuse 88 ADEIC Erwachsene Schüler Abiturienten der beruflichen Abteilung „Personendienstleistungen“ Kauf eines Fahrzeugs und Beziehung Automechaniker Erwachsene KFZ-Versicherung und Unfallbericht Erwachsene 55 Das digitale terrestrische Fernsehen Erwachsene Sicherheit im Haushalt Erwachsene Telefon und Internetanbieter Erwachsene Rechte und Pflichten der Mieter Erwachsene Internetkauf Erwachsene UDAF 2011: Dprt Animator(en) Thema Publikum Erwachsene CLCV Beziehungen zwischen Banken und Kunden (Projekt Interaktion der CMS Calmette und Gross aus Nancy – Workshop Alltagsleben) 54 CLCV Neuves-Maisons ADEIC ADEIC Etikett ohne Stress Erwachsene Schule der Champions: Spiel EcoConso Erwachsene Telefondienste Erwachsene Qualität der Innenluft Erwachsene Schlau wohnen Erwachsene Glasfasern Erwachsene Beziehungen Banken-Kunden Erwachsene Gesundheitskosten Erwachsene Nahrungsmittelsicherheit Erwachsene Lebensereignisse: Geburt, Heirat, Tod Erwachsene 88 Jugendliche (Schüler) Videospiele Erwachsene ASF Gérardmer Schlau wohnen 56 Erwachsene Finanzerziehung in französischen Schulen In Frankreich ist die Verbrauchererziehung nicht Teil der Schulprogramme, auch wenn entsprechende Empfehlungen bereits ausgesprochen wurden. Hierzu ist insbesondere das Rundschreiben von Dezember 1990 erwähnenswert. a. Empfehlung: Rundschreiben Nr. 90-342 vom 17. Dezember 1990, vom nationalen Bildungsministerium, das die Erziehung der jungen Verbraucher in allen Altersklassen, deren Einführung in allen Studienrichtungen empfiehlt. Dieses Rundschreiben von 1990 legt sechs Kategorien fest: ● Nachhaltige Entwicklung ● Das Budget einer Familie ● Ernährung ● Werbung ● Gesundheit ● Sicherheit im Haushalt Folgende Fächer werden ebenfalls angesprochen: ● Bio- und Geowissenschaften ● Geschichte - Geografie ● Gemeinschaftskunde ● Technologie Da dieser Unterricht in der Nationalen Bildung fehlt, sind nur wenige Untersuchungen zu diesem Thema erschienen. Unseres Wissens hat sich nur eine einzige These mit der Verbrauchererziehung in Schulbüchern befasst. 57 b. Verbrauchererziehung in Sekundarschulen18 In den Schulbüchern Nach Programmen Lehrbücher Verbrauchererziehung Bio- und Geowissenschaften Enthalten den Hauptteil der Verbrauchererziehung Dies ist auf die Lektionen zu Ernährung und Gesundheit zurückzuführen Gemeinschaftskunde Die Themen Ernährung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung. Ziel: Verantwortungsbewusstsein der Schüler wecken, damit sie vorbildliche Bürger werden Geschichte-Geografie Befassen sich nur am Rande mit Verbrauchererziehung Technologie Befasst sich nur am Rande mit Verbrauchererziehung. Nach Schulstufe, Die Lehrbücher der sechsten und der dritten Klassen beinhalten den größten Anteil Verbrauchererziehung. Eine Erklärung hierfür ist vielleicht, dass die Ernährungslehre im sechsten und anschließend wieder im dritten Jahr behandelt wird. Darüber hinaus wird in den Geschichts/Geografie-Büchern des dritten Jahres, die Entwicklung der Gesellschaft im 21. Jahrhundert behandelt, wodurch auch die Kommunikationsmittel und somit auch die Werbung eingeführt werden können. Die am häufigsten angesprochenen Themen Ernährung Lektionen zur Ernährung und Ernährungsgleichgewicht: Analyse der Zusammensetzung der Lebensmittels, ausgewogene Mahlzeiten und Fast Food, wie liest man das Etikett. Hinzu kommen noch Themen im Lebensmittelsicherheit und Produktqualität Gesundheit Zusammenhang mit Ein wichtiger Punkt im Programm der Bio- und Geowissenschaften: In diesem Alter werden Jugendliche mit neuen Erfahrungen konfrontiert (Tabak und Alkohol) und sind zum ersten Mal verliebt. Information ist sehr wichtig, die negativen Folgen von Drogen und die Bedeutung der Verhütung werden regelmäßig in diesen Unterrichten angesprochen. 18 L’Education à la consommation : des manuels scolaires aux documents sponsorisés – INC document Etude N°1319 novembre 2004 58 Werbung In den Erdkunde/Geschichte-Büchern: die Entwicklung der Werbetechniken in den Technologiebüchern: Herstellung eines Produkts, von seiner Entstehung bis zu seiner Vermarktung. Auch Werbeslogans, Logos und Marken werden behandelt. Nachhaltige Entwicklung Sehr wenig präsent; Hinweis: in den Kapiteln der Biologie, die sich mit Umweltschutz und Mülltrennung befassen. Energiesparen hingegen wird nicht behandelt. Die Präsenz und die Verwendung von Marken In den Schulbüchern werden manche Marken genannt, ohne dass ihr Logo dabei unscharf gemacht würde. In einer Studie über die Gesamtheit der untersuchten Lehrbücher wurden 139 Marken ausgemacht. Fächer Anzahl der Name der Marke ausgemachten Marken, die meisten davon ohne Grund Bio- und 39 Marken Geowissenschaft en Molkerei Chambourcy Maître Coq Royco Geschichte Geografie* Automarken Mac Donald's Coca Cola, Disney 85 Marken Gemeinschaftsku 39 Marken nde Die Presse (deren Präsenz gerechtfertigt ist) Technologie Automarken Wasser und Getränke Handelsketten, deren Präsenz gerechtfertigt ist 30 Marken Es muss hervorgehoben werden, dass diese Marken Waren verkaufen, die sich direkt an die Jugendlichen richten. Ihre Nennung in den Schulbüchern hat zum Ziel, dieses Publikum zu erobern und an sich zu binden. 59 Zum angeschlagenen Ton in den Sätzen zur Verbrauchererziehung: • Ein autoritärer Ton wird verwendet, um zu beeinflussen, ein vernünftiges Verhalten vorzuschreiben, dass das Kind an den Tag legen soll, beispielsweise in Bezug auf die Ernährung, • Negativere und schockierendere Ausdrücke werden verwendet, um den Schüler zu warnen vor Dingen, die er nicht tun sollte (Gesundheit) Pädagogische Träger Gesponserte pädagogische Lehrer, die diese Dokumente verwenden, heben deren Dokumentes (DPS) praktische und ästhetische Qualität hervor. Die Lehrer scheinen auch auf deren pädagogische Bedeutung, ihre Objektivität und die Unauffälligkeit des Logos zu achten. Auch wenn diese Dokumente nur gelegentlich eingesetzt werden, so werden sie doch benutzt und es wäre interessant, deren mögliche Auswirkungen auf den Konsum der Jugendlichen zu untersuchen. Die Pädagothek des INC INC hat 1983 seine Pädagothek gegründet, die mittlerweile auch über seine Website zur Verfügung steht Ein paritätischer Bewertungsausschuss untersucht und bewertet das Unterrichtsmaterial und macht die Pädagothek zu einem Zentrum, wo pädagogisches Material erfasst und bewertet wird. Das INC führt seit September 2004 die Anpassung und die Verbreitung der französischen Version der Agenda Europa durch, ein pädagogisches Set bestehend aus Schulagendas für Schüler der zweiten Klassen der Sekundarschulen und einem Handbuch für den Lehrer Schaffung einer Website für Jugendliche durch das INC www.ctaconso.fr 60 Schlussfolgerung Die Verbraucherziehung macht sich also eher rar in den Schulbüchern und die untersuchten Unterrichte weisen große Mankos auf. Die Unterrichtsinhalte stimmen nicht genug mit den Interessen, den Sorgen und dem Alltag der Schüler überein. Es gibt kein Schulbuch über Verbrauchererziehung. Der Lehrer hat ebenfalls kein geregeltes und objektives pädagogisches Mittel zur Verfügung, um diesen Unterricht zu halten. Er ist versucht, die durch Unternehmen gesponserten Dokumente zu verwenden. Ein gutes Mittel, den Lehrern bei der Verwirklichung der diesbezüglichen pädagogischen Sequenzen zu helfen, wäre die Herausgabe eines Schulbuchs, das sich ausschließlich mit der Verbrauchererziehung befasst. Wenn das Thema der Verbrauchererziehung in einem einzigen Dokument abgehandelt würde, wäre die Kontrolle erheblich einfacher und der Inhalt könnte leichter umgestaltet werden. Ein Handbuch ist das Referenzwerkzeug für Lehrer. Sie benutzen es, um den Unterricht zu illustrieren. Es ist aber auch der Träger, der eine Verbindung zwischen Schule und Zuhause ermöglicht und zu einem echten Informationsfluss zwischen dem schulischen und dem familiären Bereich beiträgt. So hat das Institut National de la Consommation (Nationales Vebraucherinstitut) im Oktober 2007 im Rahmen des europäischen Netzes E-CONS das „Handbuch zur Erziehung junger Verbraucher für Lehrer von Primar-, Sekundarschulen und Gymnasien“ veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um ein Referenzmittel im Bereich der Verbrauchererziehung. Seine Ziele sind: ● Den Fachleuten aus dem Erziehungsbereich bei der Entwicklung von Projekten der Verbrauchererziehung behilflich zu sein ● Die öffentlichen oder privaten institutionellen Akteure, die in den Bereichen Erziehung und Konsum aktiv sind, zu sensibilisieren ● Vorstellung von Aktionen zur Verbrauchererziehung, die innerhalb der europäischen Staaten bestehen ● Als Grundlage für die Realisierung von fachübergreifenden Projekten der Verbrauchererziehung sowohl innerhalb als auch außerhalb des schulischen Rahmens dienen. 61 62 Überschuldung im Saarland Analyse der Überschuldungssituation a. Begriffsbestimmung Da wir uns mit zwei Begriffen befassen: Verschuldung und Überschuldung, macht es Sinn diese im Vorfeld zu definieren. Verschuldung Verschuldung ist ein Zustand den die meisten Menschen in Deutschland eingehen indem sie einen Kredit nehmen oder ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis, wie beispielsweise einen Handyvertrag oder einen Wohnraummietvertrag eingehen. Dieser Zustand ist, gesellschaftlich betrachtet, unproblematisch. Die Situation einer Verschuldung ist gekennzeichnet durch eine normative Bedienung der einzelnen Forderungen. In der Regel kommt es nicht zu Rückständen oder Zahlungsschwierigkeiten. Viele Menschen in Deutschland verschulden sich über einen längeren Zeitraum. Dieses entweder durch eine langfristige Immobilienfinanzierung oder durch Kredite welche wenn diese ausgelaufen sind wieder eingegangen werden um sich andere materielle Wünsche zu erfüllen. Überschuldung: Von Überschuldung sprechen wir, wenn die Einnahmen welche eine Person oder eine Familie generiert die laufenden Schuldverpflichtungen nicht mehr deckt. In aller Regel ist somit auch die finanzielle Existenz der überschuldeten Person oder Familie gefährdet. Überschuldungsindizien sind: ● Wiederholte Nichteinlösungen von Lastschriften ● Mietrückstände ● Unterversorgung von Lebensmitteln ● Strom- und Heizsperren ● Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide 63 b. Versuch einer mathematischen Darstellung von Überschuldung im Saarland Herkunft der Zahlen Es stellt sich die Frage inwieweit Verschuldungszahlen, real und mathematisch korrekt, auf das Saarland zu übertragen sind. Auskunfteien stellen Zahlen zur Verfügung. Diese sind jedoch im Vorfeld bereits Kausal lastig. Dies bedeutet die Zahlen von Auskunfteien stellen in der Regel nur Zahlen zur Verfügung welche in die Richtung der Überschuldung gehen. Reale Verschuldungszahlen sind nur schwer zu erlangen. Warum ist das so? Im Rahmen einer Verschuldung muss diese nicht zwangsläufig in den Auskunfteien wiedergespiegelt sein. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten sich zu verschulden ohne, dass es zu irgendeinem Eintrag in einer Datei kommen muss. Dies bedeutet in vorliegender Arbeit, dass die verwendeten Zahlen harte Zahlen von Überschuldung sind. Verschuldungszahlen sind deshalb nur schätzbar und spiegeln nicht die Realität dar. Das gleiche gilt aber auch für die Überschuldungszahlen. Nicht alle Menschen die überschuldet sind und im Saarland leben finden sich in Dateien wieder. Viele Gläubiger tragen ihre Daten nicht in Dateien ein. Somit gibt es eine Dunkelziffer von Verschuldung aber auch von Überschuldung im Saarland. Dennoch kann von einer hohen messbaren Kausalität der vorhandenen Zahlen ausgegangen werden, da die Auskunfteien auf eigene gemeldete Zahlen und Daten zurückgreifen. Und diese sind zumindest nachvollziehbar und real. Es kommt leider noch hinzu, dass Ver- und Überschuldung in Deutschland ein Tabuthema ist. Somit sind vorliegende Daten im Grunde auch sensible Daten. Da die Überschuldung aber auch die Verschuldung als moralische Verfehlung verstanden wird wird das Thema auch sehr sensibel behandelt. Obgleich jedem Bürger klar ist, dass Verschuldung einen betriebswirtschaftlichen Nutzen hat ist es dennoch nicht opportun über seine Schulden zu reden oder gar diese zu diskutieren. Der wohlhabende Bürger ohne Schulden ist der Angesehenere. Könnte man die Zahlen erfassen, real, von Menschen mit und ohne Verschuldung, wären die ohne Verschuldung wohl im einstelligen Prozentbereich zu finden. Die Auskunfteien In Deutschland gibt es insgesamt 6 Auskunfteien die Daten über Bürgerinnen und Bürgern speichern. Diese sind: ● accumio finance services GmbH ● infoscore Consumer Data GmbH ● Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG ● CEG Creditreform Consumer GmbH 64 ● Deltavista GmbH ● SCHUFA Holding AG Was ist eine Auskunftei? Eine Auskunftei ist zunächst ein wirtschaftliches Unternehmen. Das bedeutet: die Auskunftei hat ein großes Interesse eine hohe Anzahl von Mitgliedern zu werben. Mitglieder der Auskunfteien sind: ● Banken ● Telekommunikation ● Handel ● Versandhäuser ● und auch Einzelunternehmen Die Mitglieder einer Auskunftei zahlen für deren Dienstleistungen Mitgliedsbeiträge oder einzelne der Auskunft entsprechende Beträge. Auskünfte werden an das Mitglied hinsichtlich der gespeicherten, wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Kunden des Mitglieds erteilt. Diese können sein: ● Bonitätsauskünfte ● Gespeicherte Daten über Wohnort etc. ● Auskünfte aus öffentlichen Verzeichnissen der Amtsgerichte wie Haftbefehle zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Eidesstattliche Versicherungen oder eröffnete Insolvenzverfahren Die Schufa Die SCHUFA (Schutzauskunft für allgemeine Kreditsicherung) hat sich zur Aufgabe gemacht den Kreditgebern mittels einer Auskunftei gespeicherte Informationen zu erteilen. Dies nur den Mitgliedern der SCHUFA. Gespeicherte Daten sind: • Name, Geburtsdatum, Adressen • Kredit- oder Leasingvertrag mit Betrag und Laufzeit sowie eventueller vorzeitiger Erledigung • Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte • Einrichtung eines Telekommunikationskontos • Kundenkonten beim Handel • Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind • Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung • Missbrauch eines Giro- oder Kreditkontos nach Nutzungsverbot • Eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl zur Erzwingung von Eidesstattlichen Versicherungen • Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens • Abweisung und Einstellung des Verbraucher - Insolvenzverfahrens mangels Masse 65 Die SCHUFA ist eine reine Auskunftei. Das bedeutet sie nimmt keine weiteren Aufgaben wie die eines Inkassobüros wahr. Klar ist aber auch, dass die SCHUFA die originäre Aufgabe hat für ihre Mitglieder zu ermitteln wie wahrscheinlich es ist, dass der Kunde den beantragten Kredit zurückzahlt. Es gibt jedoch immer wieder Schwierigkeiten mit den Einträgen in der Auskunftei. Die SCHUFA bemüht sich zwar Falscheinträge zu recherchieren doch tut sie dies zumeist nur mit, für den Betroffenen, automatisierten Schreiben. Zumeist ist der Tenor: Wer meldet muss auch die Änderung oder den Austrag beantragen. Dies bedeutet, dass der Betroffene sich oftmals selbst und alleine um den Austrag oder die Berichtigung kümmern muss. Dies kann, insbesondere mit Inkassobüros, eine sehr langwierige Aufgabe sein. Bürgel Bürgel ist eine Auskunftei wie die bereits beschriebene SCHUFA jedoch mit zusätzlichen Angeboten wie beispielsweise Inkasso. Die Angebote von Bürgel werden auf deren Internetseite wie folgt beschrieben: • Wirtschaftsinformationen; Verlässlich informiert mit Bonitätsinformationen von Bürgel • Forderungsmanagement; Professionelles Forderungsmanagement für meine Liquidität • Direktmarketing; Mit bonitätsgeprüften Firmenadressen Neukunden effizient gewinnen • Adressenermittlung; Ihr Kunde/Schuldner ist „Unbekannt verzogen“? Schnell die richtige Anschrift ermitteln • Software + System; Technisch verbunden (Quelle: http://www.buergel.de/produkte-leistungen.html) Auch hier gilt: Auskünfte gibt es nur gegen Bares. Zusätzlich bietet Bürgel detaillierte Auskünfte zu Firmen an und betreibt Inkassotätigkeiten für ihre Kunden. Beide Auskunfteien SCHUFA und Bürgel erstellen aber auch regelmäßig einmal jährlich Statistiken zur Verfügung. Diese Statistiken beziehen sich auf die gemeldeten Daten bei den Auskunfteien und spiegeln, zumindest bei SCHUFA und Bürgel, die Überschuldungssituation in Deutschland wieder. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass was die Überschuldung betrifft der registrierten Personen in Deutschland die SCHUFA die mitunter verlässlichsten Daten liefert. Dieses, da die SCHUFA die größte Auskunftei ist. c. Verwertbarkeit der Zahlen Wie bereits an anderem Ort erwähnt ist es notwendig die Entstehung der statistischen Zahlen zu diskutieren. Statistiken zur Verschuldung sind immer dezidiert zu betrachten. Auskunfteien haben sicherlich harte Zahlen was Kredite und Leasingverträge betrifft. Jedoch sind auch hier die Auskunfteien darauf angewiesen, dass die Banken bzw. der Handel Daten auch liefert. In der Regel ist dies bei 66 Banken nicht das Problem. In Deutschland gilt die SCHUFA als DIE Auskunftei schlechthin. Will heißen, dass in 99 % der Fälle die Banken bei Kreditvergabe auch an die SCHUFA Daten melden. Anders verhält es sich beim Handel. Es gibt Handelsunternehmen die konsequent ihre Verträge und Kunden melden. Eine große Anzahl von Handelsunternehmen meldet aber auch nicht. So kommt es bei den Zahlen was die Verschuldung betrifft in aller Regel zu Schätzungen. Dies sollte berücksichtigt werden bei der Betrachtung der Frage hinsichtlich einer Verschuldung der Menschen in Deutschland. Sprechen wir von einer Überschuldung sieht der Bestand des Zahlenwerks anders aus. Hier kann von harten Zahlen ausgegangen werden. Von Überschuldeten sprechen wir wenn mindestens ein negatives Merkmal in der Auskunftei gespeichert ist. Zahlungsschwierigkeiten hängen sicherlich sehr eng mit Überschuldungen zusammen. Auch bei den klassischen Gründen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit führt das verminderte Einkommen zu einer Überschuldung. Unter Umständen sind die monatlichen Ausgaben durch die dann generierten Einnahmen nicht mehr gedeckt und es entsteht zwangsläufig ein Wechsel von einer Verschuldung hin zu der Überschuldung. Wie kamen nun die vorliegenden Zahlen zustande? Bei den Statistiken handelt es sich um Personen die mindestens eine negative Bewertung bei der SCHUFA oder Bürgel aufweisen. Eine negative Bewertung kann ein nicht ordnungsgemäß abgeschlossener Vertrag sein oder die Meldung eines Vertragspartners über Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Aber auch einen Eintrag aus öffentlicher Hand wie Amtsgerichte / Vollstreckungsgerichte sind hier zu Grunde gelegt. Ein solcher Eintrag wäre sodann die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung (alt: Offenbarungseid) oder ein eröffnetes Insolvenzverfahren. d. Statistiken der Schufa Trends und Entwicklungen der privaten Kreditaufnahme (Deutschland) Aufgabenstellung: Seit 2003 analysiert die SCHUFA Trends und Entwicklungen der privaten Kreditaufnahme auf Basis des SCHUFA-Datenbestandes. Untersucht werden verschiedene Indikatoren zur Entwicklung der Kreditverpflichtungen und der Kreditausfallraten in Deutschland. Im Vordergrund stehen dabei Ratenkredite (auch Ratenzahlungskredite genannt), die typischste Form der Konsumentenkredite. Kernergebnisse der Auswertungen für 2011: ● Konstant hohes Rückzahlungsverhalten: Insgesamt 97,5 Prozent aller Ratenkredite – so viel wie im Vorjahr – wurden im Jahr 2011 ordnungsgemäß bedient. Bei den 60- bis 74Jährigen liegen die Ausfallquoten sogar lediglich zwischen 1,8 und 1,9 Prozent. ● Zu 91,2 Prozent der Personen im SCHUFA-Datenbestand lagen 2011 ausschließlich positive Informationen vor. Die positiven Kreditbiographien bleiben damit ebenfalls auf einem hohen Niveau. ● Die Zahl aller laufenden Ratenkredite hat sich mit 17,2 Millionen im Vergleich zu den Vorjahren stabilisiert. ● Gemessen an der Zahl der Anfragen von Banken nach SCHUFA-Informationen ist das Interesse der Verbraucher an Ratenkrediten im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 9 67 Prozent gestiegen. Darin zeigt sich die wachsende Bereitschaft der Verbraucher, vor einem Kreditabschluss mehrere Angebote einzuholen. ● 2011 wurden mit rund 7,2 Millionen neue Ratenkrediten etwa 1 Prozent weniger neue Ratenkredite abgeschlossen als 2010. Damit stabilisierte sich das Niveau im Vergleich zu 2009, dem Jahr mit der „Abwrackprämie“. ● Der Anteil höherer Kredite steigt wieder an. Auch das Durchschnittsvolumen neuer Ratenkredite vergrößerte sich gegenüber 2010 um 8,6 Prozent von 7.099 Euro auf 7.712 Euro. ● Die Kreditlaufzeiten sind seit einigen Jahren rückläufig. Im Jahr 2006 lag der Durchschnitt noch bei 45,2 Monaten und ist bis 2011 auf 42,3 Monate gefallen. Vor allem unter jüngeren Konsumenten geht der Trend zu kürzeren Verbindlichkeiten. (Quelle: SCHUFA Holding AG) Überschuldungssituation 2011 (Saarland) Anteil der mind. 18 jährigen Personen zu denen die SCHUFA 2010 mindestens ein Negativmerkmal gespeichert hatte in Prozent. Saarland 9,4 % Einwohner: 1.014.636 Überschuldete Personen: 95.376 (Quelle: SCHUFA Holding AG) e. Statistiken von Bürgel Bürgel zeigt in dem erstellten Schuldenbarometer nur die Privatinsolvenzfälle (Verbraucherinsolvenzen) dar. Statistiken über einen Verschuldungsindex wie dies von der Schufa veröffentlicht wird werden von Bürgel nicht erhoben Schuldenbarometer 2011 (Deutschland) Zahl der Privatinsolvenzen sinkt 2011 um 2,2 Prozent. Kernergebnisse: ● 2011 ereigneten sich in Deutschland 136.033 Privatinsolvenzen – 2,2 Prozent weniger als im Vorjahr ● Risikogruppen unter den Schuldnern nach Alter: 18- bis 25-Jährige (Zunahme: plus 0,9 Prozent) und Gruppe 60 Jahre und älter (plus 6,7 Prozent). Junge Erwachsene mit 3,1prozentigem Anstieg der Insolvenzzahlen bei den Frauen; Senioren mit anteilsmäßigem Zuwachs von 12,3 Prozent bei den Frauen ● Am meisten Insolvenzen (absolute Werte) verzeichnet Nordrhein-Westfalen mit 32.389 Fällen ● Spitzenreiter bei relativen Zahlen: Bremen mit 293 Insolvenzen je 100.000 Einwohner 68 ● Am wenigsten Fälle in Bayern mit 121 Pleiten je 100.000 Einwohner ● Bundesdurchschnitt: 166 Insolvenzen je 100.000 Einwohner ● Prozentuale Zunahme an Privatpleiten in vier Ländern – vor allem in Nordrhein-Westfalen (plus 7,1 Prozent) ● Stärkster Rückgang in Sachsen (minus 13,3 Prozent) ● Den Großteil (32,4 Prozent) der bundesweiten Privatinsolvenzen 2011 nach Alter verursachen die 46- bis 59-Jährigen Bundesbürger ● Männer dominieren Schuldnerstatistik (durchschnittlicher Anteil: 58,1 Prozent) – Ausnahme: Bei den 18- bis 25-Jährigen verschulden sich mehr Frauen (Anteil: 55,1 Prozent) ● Bürgel prognostiziert bis Ende des laufenden Jahres 135.000 bis 137.000 Privatpleiten (Quelle: Bürgel) Schuldenbarometer 2011 (Saarland) Privatinsolvenzen Saarland 2.162 Einwohner 1.014.636 entspricht 0,21 % (Quelle: Bürgel) 69 Kurative Politik a. Schuldner- und Insolvenzberatung im Saarland Betrachtet man den wissenschaftlichen Diskurs im Kontext einer Schuldner-und Insolvenzberatung, wird zumeist nicht mehr unterschieden. Dies ist auch insoweit logisch, wie dass Schuldnerberatung, Thematisch auch Insolvenzberatung ist und umgekehrt. Dennoch wird politisch unterschieden, insbesondere bei der Finanzierung der Beratungsangebote. Schuldnerberatung ist, was die Finanzierung betrifft, im Saarland eine Leistung der Kommunen. Insolvenzberatung eine Leistung des Landes. Schuldnerberatung Wie bereits erwähnt macht es wissenschaftlich keinen Sinn eine Unterscheidung zwischen Schuldner- und Insolvenzberatung zu machen. Doch ist immer wieder festzustellen, dass es im Bundesgebiet immer noch Beratungsstellen gibt die nur Schuldnerberatung machen und keine Insolvenzberatung. Von daher erscheint eine Unterscheidung dem Ursprung nach hier sinnvoll. Zu erwähnen ist, dass die anerkannten Stellen im Saarland alle Schuldner- und Insolvenzberatung anbieten. Wenn wir von einer Schuldnerberatung sprechen, sprechen wir auch automatisch von einer „sozialen“ Schuldnerberatung. Was aber ist eine soziale Schuldnerberatung? Eine „soziale Schuldnerberatung“ bezieht zwangsläufig das soziale Umfeld des Ratsuchenden mit ein. Es ist insbesondere wichtig zu ermitteln weshalb die Überschuldung stattgefunden hat. Hierbei ist es jedoch elementar wichtig die Beratungssituation gänzlich „vorwurfsfrei“ zu gestalten. Es ist nicht die Aufgabe des Schuldnerberaters die „Schuldfrage“ zu stellen, sondern vielmehr Wege aufzuzeigen aus der negativen Situation herauszukommen. Schuldnerberatung ist auch: Vertrauen schaffen. Schuldnerberatung ist nicht: Moralisierung. Bis auf ganz wenige Ausnahmen ist es den Betroffenen klar weshalb sie in der Situation befinden die sie zu uns geführt hat. Wie läuft eine Beratung nun ab? Es kommt sehr stark darauf an wer der Berater ist und welcher Profession dieser angehört. Es ist in Deutschland nicht geregelt wer Schuldnerberatung durchführt. Festzustellen ist jedoch, dass die meisten Geldgeber in ihren Verträgen mit den Leistungserbringern bereits akademisierte Vorgaben machen. Das bedeutet vorgesehen für die Schuldnerberatung sind nachstehende Berufsgruppen: ● ● ● ● ● Sozialarbeiter/Sozialpädagogen Juristen Betriebswirte Bankwirte aber auch immer noch Bankkaufleute (nicht akademisierter Bereich) 70 Zunächst sollte dem Klienten die Möglichkeit gegeben werden, „seine Geschichte“ zu erzählen. In meiner Beratung gibt es zwei feststehende Fragen in der Beratung: ● ● Was kann ich für Sie tun? Was ist Ihr Wunsch? Was kann ich für Sie tun? führt bereits zu Beginn des Gespräches zu einem Stressabbau. Ich, der Berater, bin für den Klienten da. Nicht der Klient tritt als Bittsteller auf. Die ersten Sekunden sind elementar wichtig für die weitere Beratung. Der Ratsuchende muss sich ernstgenommen fühlen. Die vorwurfsfreie Beratung muss spürbar sein. Es ist sicherlich nicht die Aufgabe der Schuldnerberatung zu moralisieren. Aufgabe der Schuldnerberatung ist es aber sehr wohl eine nachhaltige Entschuldung vorzubereiten und ggf. auch unterstützend durchzuführen. Diese jedoch nicht nach einem Schema „F“, sondern auf den jeweiligen Klienten zugeschnitten. Ein Beratungsgespräch hier zu skizzieren wäre sicherlich rahmensprengend zumal dieses Thema einen eigenen Aufsatz wert ist. Zur Abgrenzung nochmals in die Richtung der Schuldnerberatung sei erwähnt, dass es in der Schuldnerberatung auch oft darum geht welche komplementären Dienste können dem Betroffenen noch weiterhelfen. Diese können sein: ● ● ● ● ● ● Jugendamt Sozialpsychiatrischer Dienst der Gesundheitsämter Drogenberatungsstellen Erziehungsberatungsstellen Betreuungsbehörde Beratungsstellen allgemein Ziel einer Schuldnerberatung ist es auch ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Insolvenzberatung Möchte man die Insolvenzberatung von der Schuldnerberatung getrennt betrachten so kann man die Theorie aufstellen, dass Insolvenzberatung ganz klar und ohne Umwege in ein Insolvenzverfahren mündet. Das würde bedeuten, dass bereits bei der Terminvergabe abgefragt wird in welche Richtung es gehen kann. Insolvenzberatung beschränkt sich dann sehr statisch auf die Einleitung des Insolvenzverfahrens und das Verfahren als solches. Das bedeutet Ursache der Verschuldung erscheint vernachlässigbar. Es geht in der Beratung nur um den Ablauf und die Verpflichtung des insolventen Klienten vor und im Verfahren. Insolvenzberatung bedeutet aber auch Hilfe und Beratung im laufenden Insolvenzverfahren. Das bedeutet sicherlich aktive Rechtsberatung. 71 Hier kommt es nun darauf an wie es um den fachlichen Charakter des Beraters bestellt ist. Handelt es sich um einen starken Berater oder eher um einen Schwachen. Der starke Berater hat keine Schwierigkeiten auch gegen das Tun eines Treuhänders oder Insolvenzverwalters zu beraten. Ein schwacher Berater wird sich in Fragen des Treuhänders oder Insolvenzberaters wohl eher zurückhalten. Die Beratungsstellen im Saarland Regionalverband Saarbrücken Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Regionalverbandes Saarbrücken Schlossplatz 2A 66119 Saarbrücken Tel.: 0681 - 506 50 64 Fax: 0681 - 506 50 95 Zuständigkeit: Friedrichsthal, Sulzbach, Dudweiler, Heusweiler, Quierschied, Riegelsberg und Kleinblittersdorf Web: www.svsbr.de Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Verbraucherzentrale des Saarlandes Triererstraße 22 66111 Saarbrücken Tel.: 0681 - 500 89 21 Zuständigkeit: Stadtgebiet der Landeshauptstadt mit Ausnahme von Burbach und Dudweiler Web: www.vzsaar.de Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e. V. 72 Johannisstraße 2 66111 Saarbrücken Tel.: 0681 - 309 06 12 Tel.: 0681 - 309 06 40 Fax: 0681 - 309 06 18 Zuständigkeit: Stadtgebiet der Landeshauptstadt mit Ausnahme von Burbach und Dudweiler Web: www.caritas-saarbruecken.de Außenstelle Burbach Bergstraße 6 66115 Saarbrücken Tel.: 0681 - 761 95 27 Zuständigkeit: Burbach Web: www.caritas-saarbruecken.de Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Diakonischen Werkes an der Saar gGmbH in Völklingen Gatterstraße 13 66333 Völklingen Tel.: 06898 - 91476-28 Tel.: 06898 - 91476-26 Fax: 06898 - 91476-15 Zuständigkeit: Völklingen, Großrosseln,Püttlingen Web: www.dzvk.dwsaar.de 73 Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Vereins zur Förderung der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe im Saarland e.V. Knappschaftsplatz 3 66111 Saarbrücken Tel.: 0681- 948 23 0 Fax: 0681- 948 23 10 E-Mail: info@verein-bwh.de Zuständigkeit: Inhaftierte und deren Familienangehörige Web: www.verein-bwh.de Saaepfalz-Kreis Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises Am Forum 1 66424 Homburg Tel.: 06841 - 104 8181 Tel.: 06841 - 104 8171 Fax: 06841 - 104 7522 Web: www.saarpfalz-kreis.de Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Caritasverbandes im Dekanat Saarpfalz Kaiserstraße 63 66386 St. Ingbert Tel.: 06894 - 92 63 0 Zuständigkeit: St. Ingbert Web: www.caritas-zentrum-saarpfalz.de 74 Landkreis Neunkirchen Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Landkreises Neunkirchen Martin-Luther-Straße 6 66564 Ottweiler Tel.: 06824 - 906 25 19 Tel.: 06824 - 906 25 20 Web: www.landkreis-neunkirchen.de Landkreis Saarlouis Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Zentrum für Beratung | Schuldnerberatung Prälat-Subtil-Ring 3a 66740 Saarlouis Tel.: 06831 - 946 9-0 Fax: 06831 - 946 9-33 Web: www.awo-saarland.de Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen des Caritasverbandes für die Region Saar-Hochwald e.V. Lisdorfer Str. 13 66740 Saarlouis Tel.: 06831 - 9399 - 15 Fax: 06831 - 9399 - 40 Web: www.rcvsaarlouis.caritas.de 75 Außenstelle Dillingen: Neustraße 37 66763 Dillingen Tel.: 06831 - 98694 – 0 Web: www.rcvsaarlouis.caritas.de Außenstelle Lebach: Mottenerstraße 61 66822 Lebach Tel.: 06881 - 537102 Fax.: 06881 - 538663 Web: www.rcvsaarlouis.caritas.de Landkreis St. Wendel Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Landkreises St Wendel Mommstr. 21-31 [Eingang J] 66606 St. Wendel Tel.: 06851 - 801 - 5220 Tel.: 06851 - 801 - 5221 Fax: 06851 - 801 - 5290 Web: www.landkreis-st-wendel.de Landkreis Merzig-Wadern Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Caritasverbandes für die Region SaarHochwald e.V. Bahnhofstr. 47 66663 Merzig Tel.: 06861-939 75 0 Fax: 06861-939 75 29 E-Mail: beratungszentrum@caritas-merzig.de Web: www.caritas-merzig.de Außenstelle Wadern Marktplatz 4 66687 Wadern Tel.: 06871-9209421 Fax: 06871-9209423 Web: www.caritas-merzig.de 76 Soziale versus gewerbliche Schuldnerberatung In den letzten Jahren hat sich in Deutschland eine Richtung der Schuldnerberatung entwickelt die recht bedenkliche Ausmaße angenommen hat. Da kein bundeseinheitliches Berufsbild besteht wie die Schuldnerberatung fachlich besetzt sein muss haben sich windige Geschäftemacher der Schuldner- und Insolvenzberatung angenommen. Das bedeutet, dass sogenannte gewerbliche Schuldnerberatungsstellen Geld für die eigentlicher Beratung verlangen. Nun kann man sicherlich geteilter Meinung sein, was die Eigenbeteiligung der Betroffenen an den Beratungskosten betrifft. Aber die gewerbliche Schuldnerberatung verlangt mitunter zwischen 600,00€ und 1000,00€ für die Vorbereitung eines außergerichtlichen Einigungsversuches. Die Unseriösität liegt darin, dass das Geld vor Beginn der aktiven Tätigkeit der gewerblichen Beratungsstelle eingezahlt werden muss. Die soziale Beratungsstelle wird staatlich bezuschusst oder finanziert und ist für den Betroffenen kostenlos. Es fallen, wenn überhaupt, lediglich Sachauslagen für Papier oder dergleichen in Höhe von 2,00 € bis vielleicht 5,00 € an. In manchen Fällen sind die Klienten auch angehalten die Portokosten zu übernehmen wenn sie Fristen oder Termine verpasst haben und bereits gemachte Anschreiben wiederholt werden müssen. Ein Wehrmutstropfen, bei den sozialen Beratungsstellen, sind die Wartezeiten. Diese betragen mitunter bis zu einem halben Jahr. Geeignete Stellen und geeignete Personen Um in Deutschland ein Insolvenzverfahren zu beantragen bedarf es im Verbraucherinsolvenzverfahren eines „außergerichtlichen Einigungsversuches“(AeV). Dieser wird in Punkt 5.1 näher beschrieben. Der AeV kann scheitern oder gelingen. Zur Beantragung einer Insolvenzverfahrens muss dieser jedoch scheitern. Dieses Scheitern muss im Antrag beurkundet sein und dieses kann nur eine nach § 305 InsO zugelassene geeignete Stelle oder Person attestieren. Geeignete Stellen werden nach Länderverordnungen von den entsprechenden Ministerien nach Antragstellung und vorheriger Prüfung zugelassen. Alle unter Punkt 4.3 aufgeführten Beratungsstellensind kraft Verordnung und Zulassung durch das Ministerium geeignete Stellen. Geeignete Personen sind aufgrund Ihrer Ausbildung und aufgrund ihrer beruflichen Zulassung, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater. Geeignete Personen werden aber im Gegensatz zu den geeigneten Stellen nicht staatlich gefördert. Siehe dazu auch die nachfolgenden Punkte 6. und 7. 77 b. Das Insolvenzverfahren Das deutsche Insolvenzverfahren wurde in seinem Ursprung 1999 in Rechtskraft gesetzt. Mit der Schaffung eines geregelten gerichtlichen Entschuldungsverfahrens war es erstmals wieder möglich Menschen die überschuldet waren eine Zukunftsperspektive zu verschaffen. Ziel war und ist es eine geregelte Entschuldung zu erlangen innerhalb eines geregelten und überschaubaren Zeitraums. Es sollte auch erreicht werden dass ein Verbraucher wieder am allgemeinen Finanzleben teilnehmen kann. Dieses war bis 1999, auch hinsichtlich unserer Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten, nur möglich wenn die Schulden komplett bezahlt wurden. Das Insolvenzverfahren besteht aus drei Bereichen die nachfolgend erläutert werden. Die Beschreibungen sind nicht erschöpfend geben aber die Grundzüge des Insolvenzverfahrens wieder. Der außergerichtliche Einigungsversuch Bevor ein Antrag vor Gericht eingereicht werden kann sieht das Gesetz einen „ernstgemeinten“ außergerichtlichen Einigungsversuch vor. Hier soll letztlich noch einmal der Versuch unternommen werden, dass sich die Parteien außerhalb der Gerichtsbarkeit einigen. Alle Gläubiger werden angeschrieben und um Auskunft gebeten wie hoch die Schuld ist die sie fordern. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Des Weiteren wird an dieser Stelle bereits auf die Verjährung von Zinsen hingewiesen und der Gläubiger wird aufgefordert die verjährte Beträge bereits in Abzug zu bringen. Wenn nun alle Gläubiger die Angaben gemacht haben wird ein Rückzahlungsplan erstellt. Dieser kann eine einzelne Vergleichssumme enthalten oder eine mtl. Ratenzahlung. Eine mtl. Ratenzahlung überschreitet aber jedoch die Zeit von 72 Monaten nie. Ist nach 72 Monaten noch ein Rest vorhanden wird dieser von den Gläubigern erlassen. Hat der Klient kein pfändbares Einkommen oder lebt er gar von Sozialleistungen wird in aller Regel ein „flexibler Nullplan“ den Gläubigern vorgelegt. Das bedeutet, dass zwar keine monatliche Rate angeboten wird aber der Klient versichert, dass er die jeweiligen pfändbaren Beträge den Gläubigern zur Verfügung stellt welche er in der Zukunft erlangt. Ebenfalls verpflichtet er sich den Gläubigern alle relevanten Veränderungen mitzuteilen. Stimmen nun alle Gläubiger dem vorgelegten Plan zu ist kein Insolvenzverfahren notwendig da sich die Beteiligten „außergerichtlich“ mit Rechtskraft geeinigt haben. Lehnt aber nur ein Gläubiger den Plan ab, ist der AeV gescheitert und der Weg ist frei in das antragspflichtige Insolvenzverfahren. Das Verfahren Mit Antrag und Prüfung dessen durch das Insolvenzgericht wird das Verfahren eröffnet. Das Insolvenzgericht setzt im Verbraucherinsolvenzverfahren einen Treuhänder ein. Treuhänder sind in aller Regel Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. 78 Der Treuhänder hat nun die Aufgabe das vorhandene Vermögen des Betroffenen zu ermitteln und ggf. im Sinne der Gläubiger zu verwerten. Wobei hier in erster Linie die Kosten des Verfahrens abgegolten werden und erst dann die Gläubiger zum Zuge kommen. Der Insolvenzverwalter „verwaltet“ auch die Liste der Anmeldungen der Gläubiger. Hier hat er die Forderung zu prüfen und ggf. in Teilen oder in Gänze zurückzuweisen. Sind alle Vermögenswerte verteilt und kamen alle Gläubiger im Schlusstermin zu Wort, was eine evtl. Versagung der Restschuld betrifft, schließt das Gericht das Verfahren und kündigt die Restschuldbefreiung an. Die Phase der Restschuldbefreiung Mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung beginnt die dritte und auch letzte Phase des Insolvenzverfahrens. Das Gericht kündigt diese Phase durch Beschluss an und verpflichtet aber auch gleichzeitig den Betroffenen die Obliegenheitspflichten einzuhalten. Restschuldbefreiung erlangt, nach dem Gesetz, nur der „redliche“ Schuldner. Das bedeutet der Schuldner muss sich bemühen, auch im Verfahren, Beträge zu generieren um die Gläubiger zu befriedigen. Obliegenheitspflichten sind: ● Veränderungen, wie Umzug, Heirat, Geburt eines Kindes, Veränderung des Arbeitsplatzes etc. mitzuteilen ● sich um Arbeit zu bemühen wenn nicht vorhanden ● Zahlungen um die Gläubiger zu befriedigen nur an den Treuhänder zu richten ● Erbe zu 50 % in das Insolvenzverfahren einzubringen Das Insolvenzverfahren beginnt mit dem Beschluss des Gerichts in Bezug auf die Eröffnung und endet ab diesem Zeitpunkt nach 72 Monaten (6 Jahren). c. Die Finanzierung der geeigneten Stellen In den Punkten 4.4 und 4.5 wurde die Finanzierung der Beratungsstellen bereits angesprochen. Die geeigneten Stellen werden in Deutschland aus den unterschiedlichsten Töpfen finanziert. Die verbreitetste Finanzierung ist jedoch die durch die Kommunen. Hier werden Personal- und Sachkosten in der Regel zu 100 % übernommen. Im Saarland wird die Schuldnerberatung ebenfalls aus kommunalen Mitteln finanziert. Für die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale bedeutet dies, dass eine Beratungskraft in Vollzeit sowie eine Verwaltungskraft zu ¾ übernommen wird. Die Vergütungsgruppen richten sich nach dem TVÖD-L den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. In Bezug auf unsere Beratungsstelle finanzieren diese die Landeshauptstadt Saarbrücken und der Regionalverband Saarbrücken zu je 50%. Ebenso werden die Sachkosten, welche nach oben gedeckelt sind übernommen. In Rahmen der Insolvenzberatung findet die Finanzierung durch das Land Saarland statt. Hier wird für unsere Beratungsstelle eine halbe Fachkraft gefördert und Sachkosten in Höhe von 2000,00 € pro Jahr. 79 Im Gegensatz zur Schuldnerberatung, die sich selbst trägt ist dies bei der Insolvenzberatung leider nicht der Fall. Im Bereich der Insolvenzberatung muss ein doch erheblicher Zuschuss aus dem Kernhaushalt selbst aufgebracht werden. Dieses Los muss nicht nur die Verbraucherzentrale tragen sondern jede Beratungsstelle im Saarland. d. Die Finanzierung der geeigneten Personen Eine Finanzierung der geeigneten Personen im Saarland, durch die öffentliche Hand, ist nicht vorgesehen. Dieses ist auch mit ganz wenigen Ausnahmen im Bundesgebiet nicht üblich. Dennoch bieten geeignete Personen Schuldner- und Insolvenzberatungen an. Die Finanzierung läuft hier entweder über Beratungshilfescheine durch die jeweiligen Amtsgerichte oder durch Eigenfinanzierung der Schuldner. Im Kontext der Beratungshilfe ist zu erwähnen, dass viele Rechtsanwälte dieses Finanzierungskonzept gerne forciert hätten. Nun verweisen die Amtsgerichte aber gerne auf die kostenlosen Beratungsstellen im Saarland. Beratungshilfe wird erst dann gezahlt, wenn der Schuldner eine Bestätigung seiner zuständigen Beratungsstelle vorlegt die aussagt, dass der nächstmögliche Termin länger als sechs Monate in der Zukunft liegt. Die Beratungsstellen im Saarland sich jedoch darauf geeinigt haben, solche Bescheinigungen nicht auszustellen. Potentielle Kunden für geeignete Personen sind kleine und mittlere Unternehmen und selbstständig Tätige. Diese Personengruppen fallen durch das Raster der sozialen Beratungsstellen. Die Fördergeber legen in ihren Verträgen zumeist den Focus auf Einkommensschwache und Bürger die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern erhalten. e. Auftrag der Geldgeber Schuldnerberatung Unser Auftrag im Rahmen einer qualifizierten Schuldnerberatung besteht aus einer nachhaltigen Beratung. Ziel ist es sicherlich die Überschuldung anzugehen und bestmöglich zu beseitigen. Aber auch die Vermeidung von Neuverschuldung ist klar definierter Auftrag. Insolvenzberatung Die Insolvenzberatung ist von Fördergeber, Landesregierung Saarland, nicht explicit beschrieben. Dem Wesen nach erklärt sich die Insolvenzberatung von selbst. Diese wurde unter 4.2 näher beleuchtet. 80 Präventionspolitik Menschen vor Überschuldung schützen. Geht das denn? Handelt es sich nicht, laut dem Pädagogen Pestalozzi, um mündige Bürger? Prävention sollte im Rahmen einer Schuldner- und Insolvenzberatung nicht belehrend sein sondern aufklärend. Aufklärend in den Bereichen: ● Umgang mit Banken ● Kreditwesen und dessen Gefahren ● Mahnwesen und Zwangsvollstreckung ● Allgemeine Finanz- und Wirtschaftskompetenz Wünschenswert wären bereits frühpädagogische Programme um bereits Kinder an die Finanzwirtschaft heran zu führen. Viele Bestrebungen, im gesamten Bundesgebiet, befassen sich mit der Erziehung in Sachen Finanzkompetenz in Schulen. Flächendeckend gibt es leider keine Vorgaben, da schulische Belange Länderangelegenheiten sind. Dies bedeutet, wenn wir eine Finanzkompetenz, schulisch bilden wollen, müssen sich die einzelnen Länder auf ein Konzept einigen. Doch bei den unbesetzten Lehrerstellen und in einigen Bundesländern verkürzten Schulzeiten erscheint dieser Gedanke unmöglich. Eine Alternative wären die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Doch auch hier sind Ressourcen äußerst knapp. Vorträge und Seminare wie beispielsweise Finanzführerscheine etc. können sehr oft auch hier mangels Personal bzw.- Zeit nicht durchgeführt werden. Für unsere Beratungsstelle habe ich einen Vortrag entwickelt mit dem Thema.“ Müssen Schulden sein?“ Fünf- bis sechsmal im Jahr bin ich, auf Anfragen, mit diesem Thema in sozialen Einrichtungen in Saarbrücken unterwegs. Dies stets mit positiver Resonanz. a. Der fachliche Diskurs im Saarland Die Größe unseres Bundeslandes bietet den Vorteil, dass alle Beratungsstellen im Rahmen einer Vernetzung zu regelmäßigen Treffen in Saarbrücken im Caritasverband zusammenkommen. Dies bietet die große Möglichkeit Beratungskonzepte festzulegen und fachliche Diskussionen zu führen in Bezug auf Veränderungen im juristischen Bereich. Auch der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen führt zu regelmäßigen Weiterentwicklungen in der täglichen Arbeit. Zu dezidierten Themen werden zu den Treffen Vertreter von Banken und Gerichten sowie Behörden eingeladen um über deren Meinungen und Verfahrensweisen zu sprechen. Die Verbraucherzentrale engagiert sich im Bereich Schuldner- und Insolvenzberatung zusätzlich auf Bundesebene in verschiedenen Gremien: • Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V (BAG-SB) • Deutscher Verein für öffentlich und private Fürsorge e.V. • Bundesverband Verbraucherzentrale 81 b. Resümee / Ausblick Die Schuldner- und Insolvenzberatung findet in Deutschland auf der einen Seite immer mehr Aufmerksamkeit auf der anderen jedoch steht sie immer wieder vor finanzpolitischen Abgründen. Einige Bundesländer versuchen, bereits zum Teil mit Erfolg, aus der Finanzierung auszusteigen. Das Bundesland Hessen, hat sich gänzlich aus der Insolvenzberatung zurückgezogen. Hier bleiben die Aufgaben sodann an den Kommunen hängen. Warum ist die Schuldnerberatung so unattraktiv? Möglicher Weise liegt es an den Menschen die in der überwiegenden Zahl in die Beratungsstellen kommen, die zumeist aus sozialschwächeren Bereichen stammen. Möglicher Weise liegt es aber auch einfach an der Moral unserer Gesellschaft. Schulden sind nach wie vor ein Makel. Obwohl die meisten Menschen in Deutschland und in dieser Folge auch im Saarland Schulden. Insbesondere der überschuldete Bürger muss sich vielen Abwertungen hingeben. Mann oder Frau, scheitert in Deutschland nicht. Das gehört sich nicht. Schulden, Überschuldung oder gar ein Insolvenzverfahren ist immer noch eine Schande. Wenn dieses nicht laut gesagt wird kann es aber zwischen den Zeilen interpretiert werden. Die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung steuert gegen diesen Trend. Menschen mit Schulden sind nicht Menschen zweiter Klasse. Sie sind genauso liebenswert, empfindsam, traurig, fröhlich und fürsorglich wie Menschen ohne Schulden. Aus diesen Gründen müssen wir, auch auf politischer Ebene, am Ausbau der Beratung, der Beratungsstellen und an unseren Angeboten weiterarbeiten. Denn: Schuldnerberatung ist Verbraucherschutz und aktive Arbeit gegen Armut und soziale Ausgrenzung. 82 Finanzerziehung in den Schulen In Deutschland sind Lehrpläne Ländersache, d.h. in jedem Bundesland werden andere Schwerpunkte im Curriculum gesetzt. Ein Fach Verbraucherbildung gibt es im Saarland nicht. In mehreren Ankerfächern werden rudimentär Grundlagen z.B. zum Thema Finanzkompetenz vermittelt. Ob und wie dies geschieht, liegt aber alleine im Ermessensbereich des Lehrers. Eine einheitliche Vorgabe gibt es dazu nicht. So zeigte eine Gegenüberstellung der Jahreswochenstunden nach Schulformen im bundesweiten Vergleich, dass im Saarland Gymnasiasten eine deutlich geringere Chance haben, mit Verbraucherthemen in Berührung zu kommen. An Gesamtschulen und Erweiterten Realschulen gibt es mehr Pflichtfächer, die sich unter Umständen mit Verbraucherthemen befassen. Auch gibt es im Saarland eine Sondersituation: Im Jahr 2010 haben erstmals saarländische Schülerinnen und Schüler nach den neuen Regelungen der Gymnasialen Oberstufe Saar (GOS) ihr Abitur abgelegt. Dies bedeutet, sie machen nach 8 Schuljahren ihr Abitur und nicht – wie bisher – nach 9 Jahren. Die sehr aufwendige Umstellung der Lehrpläne hält noch an und führt dazu, dass noch mehr relevanter Stoff in kürzerer Zeit vermittelt werden muss. In dieser Situation erscheint es aus Sicht des zuständigen Ministeriums als schwierig, weitere Themen in den Unterricht mit aufzunehmen. In den Berufsschulen werden Verbraucherthemen dagegen schon länger aufgegriffen, ein früherer Ansatz erscheint aber notwendig. Die Vermittlung von verbraucherrelevanten Themen muss über Jahre erfolgen, damit die Kinder und Jugendlichen sie verinnerlichen, ausprobieren können und diese im Alltag selbstverständlich werden. Hier im Erwachsenenalter ein Bewusstsein zu schaffen, kann zu spät sein, denn oftmals hat die „Konsumkarriere“ im Berufsschulalter bereits begonnen. Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird im Saarland des weiteren die Gemeinschaftsschule ab Klassenstufe 5 eingeführt. Sie bietet Haupt- und Realschulabschluss sowie die Fachhochschulreife und Hochschulreife an. Sie verfügt dafür über eine eigene gymnasiale Oberstufe am Standort oder kooperiert mit anderen Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe. Die Schüler werden nach den Anforderungsebenen der Haupt- und der Realschule wie auch des Gymnasiums durch Binnendifferenzierung und später auch durch äußere Fachleistungsdifferenzierung unterrichtet. Hier würde grundsätzlich auch die Möglichkeit bestehen, im Rahmen der notwendigen Überarbeitung des Curriculums, Verbraucherthemen mit aufzunehmen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Thema „Lehrerfortbildung“. Die Modernisierung der Fächer stellt für die Lehrkräfte eine besondere Herausforderung dar, da zukünftig auch Kompetenzen vermittelt werden sollen, die theoretisches Wissen und Verstehen von disziplinübergreifenden Zusammenhängen erwarten lässt (z.B. Ernährung und Klima). Darüber hinaus ist das Thema „Verbraucherbildung“ fächerübergreifend zu sehen und kann in vielerlei Unterrichtsstunden integriert werden. Für die Lehrer bedeutet dies, sie müssen sich in Gebiete einarbeiten und Wissen aneignen, dass Ihnen während ihrer Ausbildung nicht vermittelt wurde. 83 Die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. bietet daher seit Jahren verschiedene Fortbildungen für Lehrer an, vorrangig im Bereich Ernährung und Medien/Telekommunikation. Dies erfolgt unter Federführung des Landesinstituts für Pädagogik und Medien, das diese Fortbildungen für Lehrer organisiert und durchführt. 84