Fernreitwege und Reitstationen in Deutschland
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Fernreitwege und Reitstationen in Deutschland
Deutsche Reiterliche Vereinigung Fernreitwege und Reitstationen in Deutschland Adressen von Anbietern für Reitwegekarten/ Reitatlanten/Quartierverzeichnisse Mit Tipps derreiten zum Wan etzlichen es und den g en ng u Bestimm www.pferd-aktuell.de Abteilung Umwelt und Pferdehaltung Ethische Grundsätze 1. Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen. 2. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst werden. 3. Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen. 4. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport. 5. Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu überliefern 6. Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern. 7. Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Pferd. 8. Die Nutzung des Pferdes im Leistungs- sowie im allgemeinen Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden. 9. Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verant wortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden. 2 Deutsche Reiterliche Vereinigung Inhalt: Seite 1. Zu Pferd ...natürlich! 4 2. Die 12 Gebote für das Reiten und Fahren im Gelände 5/6 3.Checkliste Wanderreiten 7 4.Gesetzliche Regelungen für das Reiten und Fahren in Feld und Wald; Anschriften der Landesverbände 9 5. Wanderreiten in Deutschland - Angebote nach Bundesländern Bundesweit: FN-gekennzeichnete Touristikbetriebe Baden-Württemberg Bayern Berlin-Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Allgemein – weitere interessante Informationen 15 16 18 21 25 28 28 29 32 35 42 47 49 51 55 57 61 63 6. Ausbildungsmöglichkeiten im Geländereiten und -fahren 64 7. Berittführer/in, Wanderreitführer/in, Gespannführer/in 69 8. Wettbewerbe im Wanderreiten und -fahren 71 9.Checkliste Wanderritte für Veranstalter 73 Abteilung Umwelt und Pferdehaltung 1. Zu Pferd ...natürlich! Jahrtausendelang konnten sich die glücklich schätzen, die ein Pferd besaßen, um kürzere oder längere Strecken effektiv zu überwinden. Das ist in unserer hochtechnisierten, schnelllebigen Zeit schon fast in Vergessenheit geraten. Vielerorts ist es heute schwierig, mitunter schon fast exotisch, unser Land zu Pferde zu erkunden. Dabei gibt es kaum eine natürlichere Art der Fortbewegung als auf dem Rücken unserer Pferde. Auch wenn es noch wenig bekannt sein mag, in Deutschland bestehen vielfältige Möglichkeiten, die Schönheit und Besonderheiten verschiedener Regionen mit ihren Sehenswürdigkeiten zu Pferde kennen zu lernen. Mit der hier vorliegenden Broschüre möchten wir einen Überblick geben. Wir erheben dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können nur Hinweise berücksichtigen, die bis Redaktionsschluss vorlagen. Viel Spaß und gute Erholung! Ihre Abteilung Umwelt und Pferdehaltung Deutsche Reiterliche Vereinigung 2. Die „Zwölf Gebote für das Reiten im Gelände“ 1. Verschaffe deinem Pferd täglich ausreichend Bewegung unter dem Sattel und möglichst auch auf Weide oder Paddock! 2. Gewöhne dein Pferd behutsam an den Straßenverkehr und das Gelände! 3. Vereinbare alle Ausritte mit Freunden - in der Gruppe macht es mehr Spaß und ist sicherer! 4. Sorge für ausreichenden Versicherungsschutz für dich und das Pferd; verzichte beim Ausritt nie auf den bruch- und splittersicheren Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung! 5. Kontrolliere täglich den verkehrssicheren Zustand von Zaumzeug und Sattel! 6. Informiere dich über die gesetzlichen Regelungen für das Reiten in Feld und Wald in deiner Region! 7. Reite nur auf Wegen und Straßen, niemals querbeet und meide ausgewiesene Fuß-, Wander- und Radwege, Uferböschungen und Biotope! 8. Verzichte auf einen Ausritt oder nimm Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle weich geworden sind und passe dein Tempo dem Gelände an! 9. Begegne Fußgängern, Radfahrern, Reitern, Gespannfahrern und Kraftfahrzeugen immer nur im Schritt und sei freundlich und hilfsbereit zu allen! 10. Melde unaufgefordert Schäden, die einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz! 11. Spreche mit Reit- und Fahrkollegen, die gegen diese Regeln verstoßen! 12. Du bist Gast in der Natur und dein Pferd bereichert die Landschaft, wenn du dich korrekt verhältst! Abteilung Umwelt und Pferdehaltung Die „12 Gebote für das Fahren im Gelände“ 1. Verschaffe deinen Pferden täglich ausreichend Bewegung im Gespann oder unter dem Sattel und möglichst auch auf der Weide oder Paddock! 2. Gewöhne deine Pferde behutsam an den Straßenverkehr und das Gelände! 3. Vereinbare alle Ausfahrten mit Freunden – zusammen mit anderen in der Kutsche macht die Ausfahrt mehr Spaß und ist sicherer! 4. Sorge für ausreichenden Versicherungsschutz für dich, die Pferde und das Gespann! 5. Kontrolliere täglich den verkehrssicheren Zustand von Zaumzeug, Geschirr, Leinen und Kutsche! 6. Informiere dich über die gesetzlichen Regelungen für das Fahren in Feld und Wald in deiner Region! 7. Fahre nur auf Wegen und Straßen, niemals querbeet und meide ausgewiesene Fuß-, Wander- und Radwege, Uferböschungen und Biotope! 8. Verzichte auf eine Ausfahrt oder nimm Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle weich geworden sind und passe dein Tempo dem Gelände an! 9. Begegne Fußgängern, Radfahrern, Reitern, Gespannfahrern und Kraftfahrzeugen immer nur im Schritt und sei freundlich und hilfsbereit zu allen! 10. Melde unaufgefordert Schäden, die einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz! 11. Spreche mit Reit- und Fahrkollegen, die gegen diese Regeln verstoßen! 12. Du bist Gast in der Natur und dein Pferd bereichert die Landschaft, wenn du dich korrekt verhältst. Deutsche Reiterliche Vereinigung 3. Checkliste Wanderreiten ■ Ausrüstung von Pferd und Reiter für einen mehrtägigen Wanderritt: ■ Sattel, besondere Eignung für Wanderritte unerlässlich ■ Satteldecke, zum Beispiel Woilach ■ Passende Zäumung, richtig verschnallt ■ Stallhalfter mit Eignung als Marschhalfter, Anbindestrick; Ersatz: Zügel und Steigbügelriemen ■ Satteltaschen, hintere und/oder vordere, in beiden Fällen nicht zu voluminös, ohne Wippen dem Körper anliegend ■ Handy für Notfälle, möglichst am „Mann“ ■ Am Sattel befestigt: ■ Kartentasche mit topographischen Gebietskarten, Schreibzeug und Übersichtskarte ■ Feldflasche oder ähnlicher Wasserbehälter ■ Satteltasche ■ Regenbekleidung 7 Abteilung Umwelt und Pferdehaltung ■ In den Satteltaschen verstaut: ■ Regendecke (Trockenhalten von Pferd und Ausrüstung während Pausen und Stopps, z.B. ein Stück Segeltuch oder gummiertes Tuch) ■ Satteltaschenapotheke für Ross und Reiter ■ Putzzeug, Hufkratzer, Lappen ■ Ersatzkleidung wie Pullover, Halstuch, Hemd, Ersatzbrille usw. ■ Handtuch, Seife, Toilettenpapier usw. ■ Utensilien wie Taschenlampe, Feuerzeug, Bindfaden oder Draht, leichte Kombizange, Fahrtenmesser ■ Stiefelleuchten, reflektierende Gamaschen ■ Beschlagwerkzeug, zugearbeitete Ersatzhufeisen, Hufnägel, Hufschuhe ■ Fernglas, Fotoapparat, Filme ■ Pferdepass ■ Im Trossfahrzeug, auf der begleitenden Kutsche oder auf Packpferd untergebracht: ■ Futtermittel, Kraftfutter in gewohnter Zusammensetzung ■ Haferschwinge oder Futterschaufel zum Abmessen der Zuteilung ■ Tränkeimer, Futtereimer, je ein Stück pro Pferd ■ Nylonseil, lang und stark, diverse Führstricke ■ Bogensäge, Axt, sonstiges Werkzeug ■ Medikamente und Verbandsstoffe in Reserve ■ Schlafsäcke, zusätzliche Wolldecken ■ Sportlertasche pro Teilnehmer mit weiterer Ersatzkleidung, Toilet- tenbeutel, Schuh- und Lederpflegemittel ■ Je nach Organisationsform: Gruppenzelt, Einzelzelte, Zeltzubehör, Nahrungsmittel und Getränke, Kühltasche, Essgeräte, Grill und Zubehör einschließlich Grillkohle, Pfannen, Kessel, Töpfe, Camping-Geschirr – alles übersichtlich geordnet und zweckmäßig verpackt! ■ Ferner wichtig: Aufbewahrung wichtiger Papiere, etwa bei beabsichtigtem Grenzübertritt, durch den Trossfahrer, der ebenso wie der Führer des Berittes über Kartenmaterial und Adressenlisten (Tierärzte, Rotkreuzstationen, Schmiede, Sattler) verfügen sollte und über die Bewegungen der Wandergruppe unterrichtet ist. Deutsche Reiterliche Vereinigung 4.Gesetzliche Regelungen für das Reiten und Fahren in Feld und Wald Genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen über das Reiten und Fahren sind für den Reiter und Fahrer unerlässlich, um die immer knapper werdende Erholungslandschaft allen interessierten Personengruppen offen zu halten, und zwar so, dass Interessenkollisionen möglichst vermieden werden. Hier wird das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Reiters und Gespannfahrers gefordert (Einhalten gesetzlicher Vorschriften, Vermeiden von Schäden an der natürlichen und gebauten Umwelt), damit die Regelungen in Zukunft nicht noch einschränkender werden – siehe auch das kostenlose Merkblatt Pferd und Umwelt. Der Deutsche Reitpass und der Deutsche Fahrpass beinhalten eine entsprechende Ausbildung – siehe Kapitel 6 „Ausbildungsmöglichkeiten im Geländereiten und -fahren“. Zeichen 238: Reiter erlaubt Zeichen 258: Verbot für Reiter Zeichen101: Gefahrenstelle (mit Reiter: Achtung Reiter!) Abteilung Umwelt und Pferdehaltung 4.1. Bundesrecht a) Straßenverkehrsrecht: Das Reiten und Fahren auf öffentlichen Verkehrsflächen regelt sich nach der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nicht nur für Fahrer sondern auch für Reiter gelten grundsätzlich die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrzeuge. Im Einzelnen gilt für das Reiten folgendes: ■ Pferde sind im Straßenverkehr nur zugelassen, wenn sie von geeig- neten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken können. Wer ein Pferd begleitet (also reitet oder führt), muss über reiterliches Können bzw. die erforderliche körperliche Konstitution verfügen. Dazu gehört auch die richtige Ausrüstung (man kann z.B. mit Stallhalfter und Strick reiten, jedoch nicht mit ausreichender Sicherheit im Straßenverkehr) - § 28 StVO. ■ Reiter/Innen benutzen die Fahrbahn - nicht etwa den Fußgängerweg – und zwar die äußerste rechte Seite (§ 2 Abs. 1 und 2 StVO). Wird die Fahrbahn durch eine durchgehende Linie begrenzt und bleibt rechts neben der Begrenzungslinie noch ausreichender Straßen- raum frei, so muss rechts von der Begrenzungslinie geritten wer- den, weil Reiter/Innen den „langsamen Fahrzeugen“ gleich stehen – § 41 StVO. ■ Reiter/Innen dürfen nicht auf Fahrradwegen oder auf Gehwegen reiten. Dasselbe gilt für das Führen von Pferden. ■ Das Führen von Pferden von Kraftfahrzeugen oder vom Fahrrad aus ist verboten. ■ Reiter/Innen müssen während der Dämmerung und bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein (§ 1, § 17 StVO). Vorgeschrieben ist eine nicht blendende, nach vorne und hinten gut sichtbare Leuchte mit weißem Licht (§ 28 StVO). Besser ist die ebenfalls zulässige Stiefelleuchte (links). Zusätzliche Leuchtgamaschen beim Pferd und reflektierende Kleidung beim Reiter sind sehr zu empfehlen. 10 Deutsche Reiterliche Vereinigung ■ Eine größere Reitergruppe bildet einen „Verband“. Im „geschlos- senen Verband“ (§ 27 StVO) setzen sich die Reiter zu zweit neben- einander. Der Verband soll nicht länger als 25 m sein. Dicht aufge- schlossen sind das etwa 12 Reiter. 20 Reiter formieren sich z.B. in 2 Verbänden zu je 10 Reitern. Der Abstand zwischen den Verbänden sollte wiederum mindestens 25 m betragen, damit ein Überholen möglich ist. Da der Verband als ein Verkehrsteilnehmer gilt, braucht nicht jeder Reiter beleuchtet sein. Die seitliche Begrenzung ge- schlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muss, wenn nötig (§ 17 Abs. 1 StVO), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden (die Beleuchtung muss in eigenem Interesse auch von weitem gut zu sehen sein). Auch hier ist die Verwendung zusätzlicher Leuchtga- maschen dringend zu empfehlen. ■ Das Durchfahrverbotsschild (roter Rand, weißes Feld – Zeichen 250) ist ein Verbotszeichen für Fahrzeuge aller Art. Nach dem Grundsatz, wonach Reiter und Führer von Pferden den Fahrzeugen gleich ste- hen, würde es an sich auch für Reiter und Führer von Pferden gel- ten. In der StVO ist jedoch ausdrücklich vermerkt, dass dieses Schild nicht für Tiere gilt. Ist jedoch im weißen Feld ein Reiter oder ein Pferd dargestellt, dann gilt das Zeichen nur für Pferde/Reiter. Für das Fahren finden sich nähere Erläuterungen in der Broschüre „Richtlinien für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge“. b) Bundesnaturschutz- und Bundeswaldgesetz Grundlagen für die Erholung in der Natur allgemein und damit auch für die natursportliche Betätigung Reiten bilden in Deutschland die Rahmengesetze Bundesnaturschutzgesetz (für die Feldflur) und Bundeswaldgesetz (für den Wald). In diesen Gesetzen, die auch das Reiten auf nicht öffentlichen Wegen regeln, finden sich zwar wichtige grundsätzliche Aussagen, für Einzelheiten sind jedoch die einschlägigen Gesetze der Länder entscheidend. 11 Abteilung Umwelt und Pferdehaltung 4.2. Landesrecht Möglichkeiten und Grenzen für das Reiten und Fahren auf nicht öffentlichen Wegen regelt die Gesetzgebung in den einzelnen Ländern (eine Übersicht der Fundstellen ist bei der FN erhältlich). Zum Teil sind von den Landesverbänden Merkblätter entwickelt worden, die kostenlos angefordert werden können. Wichtig ist, dass die das Reiten und Fahren in Feld und Wald betreffende Gesetzgebung der Bundesländer zu keinem Zeitpunkt abgeschlossen ist. Gesetze, Verordnungen und Erlasse werden vielmehr laufend angepasst, daher muss man hier stets „am Ball bleiben“. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den zuständigen Landesverband - Anschriften siehe nächste Seite. 12 Deutsche Reiterliche Vereinigung Adressen der Landesverbände Niedersächsischer Reiterverband e.V. Johanssenstr. 10 ·30159 Hannover Tel.: 0511-325768 · Fax: 0511-325759 E-Mail: info@psvhhb.de Pferdesportverband Baden-Württemberg e.V. Murrstr. 1/2 · 70806 Kornwestheim Tel.: 07154-83280 · Fax: 07154-832829 E-Mail: info@pferdesport-bw.de www.pferdesport-bw.de Pferdesportverband Hannover-Bremen e.V. Johannssenstr. 10 · 30159 Hannover Tel.: 0511-325768 · Fax: 0511-325759 E-Mail: info@psvhhb.de www.psvhhb.de Bayerischer Reit- und Fahrverband e.V. Landshamer Str. 11, 81929 München Tel.: 089-926967250 · Fax: 089-926967299 E-Mail: office@brfv.de www.brfv.de Pferdesportverband Weser-Ems e.V. Heidewinkel 8 · 49377 Vechta Tel.: 04441-91400 · Fax: 04441-914017 E-Mail: info@psvwe.de www.psvwe.de Landesverband Pferdesport Berlin-Brandenburg e.V. Passenheimer Str. 30 · 14053 Berlin Tel.: 030-3009220 · Fax: 030-30092220 E-Mail: froehlich@lpbb.de www.lpbb.de Verband der Reit- und Fahrvereine Nordrhein-Westfalen e.V. Weißenstein 52 · 40764 Langenfeld Tel.: 02173-1011100 · Fax: 02173-1011130 E-Mail: info@psvr.de · www.psvr.de Bremer Reiterverband e.V. Halmstr. 9 · 28717 Bremen Tel.: 0421-6368960 · Fax: 0421-6368673 E-Mail: info@Bremer-Reiterverband.de www.bremer-reiterverband.de Pferdesportverband Rheinland e.V. Weißenstein 52 · 40764 Langenfeld Tel.: 02173-1011100 · Fax: 02173-1011130 E-Mail: info@psvr.de www.pferdesport-rheinland.de Landesverband der Reit- u. Fahrvereine Hamburg e.V. Schützenstr. 107 · 22761 Hamburg Tel.: 040-8503006 · Fax: 040-8514233 E-Mail: info@pferdesport-hamburg.de www.pferdesport-hamburg.de Provinzialverband westfälischer Reitund Fahrvereine e.V. Sudmühlenstr. 33 · 48157 Münster Tel.: 0251-3280930 · Fax: 0251-3280966 E-Mail: zentrale@pv-muenster.de www.pv-muenster.de Hessischer Reit- und Fahrverband e.V. Wilhelmstr. 24 · 35683 Dillenburg Tel.: 02771-80340 · Fax: 02771-803420 E-Mail: info@hrfv.de www.hrfv.de Landesverband MecklenburgVorpommern für Reiten, Fahren und Voltigieren e.V. Leute-Wiese 2 · 18276 Mühlengeez Tel.: 038450-20160 · Fax: 038450-20162 E-Mail: Pferdesportverband-MV@ mecklenburger-pferde.de www.mecklenburger-pferde.de Pferdesportverband Rheinland-Pfalz e.V. Riegelgrube 13 · 55543 Bad Kreuznach Tel.: 0671-894030 · Fax: 0671-8940329 E-Mail: info@psvrp.de www.psvrp.de 13 Abteilung Umwelt und Pferdehaltung Pferdesportverband Saar e.V. Herm.-Neub. Sportschule, Gebäude 54, 66123 Saarbrücken Tel.: 0681-3879240 · Fax: 0681-3879268 E-Mail: psv-saar@lsvs.de www.pferdesportverband-saar.de Pferdesportverband Schleswig-Holstein e.V. Eutiner Str. 27 · 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551-88920 · Fax: 04551-889220 E-Mail: info@pferdesportverband-sh.de www.pferdesportverband-sh.de Landesverband Pferdesport Sachsen e.V. Käthe-Kollwitz-Platz 2, 01468 Moritzburg · Tel.: 035207-89610, Fax: 035207-89612 E-Mail: Pferdesport@ sachsens-pferde.de www.sachsens-pferde.de Thüringer Reit- und Fahrverband e.V. Alfred-Hess-Str. 8 · 99094 Erfurt Tel.: 0361-3460742 · Fax: 0361-3460743 E-Mail: trfv64@aol.com www.trfv.de Landesverband der Reit- und Fahrvereine Sachsen-Anhalt e.V. Parkstr. 13 · 06780 Prussendorf Tel.: 034956-22965 · Fax: 034956-22967 E-Mail: lv-rfvsachsenanhalt@ t-online.de www.pferde-sachsen-anhalt.de 14 Deutsche Reiterliche Vereinigung 5. Wanderreiten in Deutschland Nachstehend finden Sie die uns zur Zeit bekannten Fernreitwege, Reitstationen, Reitrouten, überregionalen Rundreitwege und Übersichtskarten geordnet nach Bundesländern. Für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben können wir keine Garantie übernehmen. Sollten Ihnen weitere Informationsschriften bekannt sein, wären wir für eine Mitteilung dankbar, damit wir sie auch anderen Interessenten zugänglich machen können. Vorangestellt sind die gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern (Stand Juli 2007, ohne Gewähr!). SCHLESWIGHOLSTEIN HAMBURG MECKLENBURGVORPOMMERN BREMEN NIEDERSACHSEN BERLIN BRANDENBURG SACHSENANHALT NORDRHEINWESTFALEN SACHSEN THÜRINGEN HESSEN RHEINLANDPFALZ SAARLAND BAYERN BADENWÜRTTEMBERG 15 Abteilung Umwelt und Pferdehaltung FN-geprüfter Touristikbetrieb Ferienbetrieb und Wanderreitstation Als FN- geprüfter Touristikbetrieb können nur Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem „Grundschild Pferdehaltung“ erfüllen. ■ FN-geprüfter Ferienbetrieb Die Kennzeichnung als FN-geprüfter Ferienbetrieb ist für Vereine und Betriebe gedacht, die einer pferdesportlichen Betätigung dienen und die Unterbringung von Pferdesportlern gewährleisten. ■ der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Trainer C -Reiten, Westernreiten, Voltigieren oder Fahren- bestanden haben (außer Wanderreitstationen), ■ Ausritte oder Ausfahrten müssen qualifiziert begleitet werden können, ■ Kinder und Jugendliche müssen in der Freizeit sinnvoll betreut und beschäftigt werden, ■ im Betrieb muss es mindestens vier Lehrpferde für den Reiter- oder Fahrerpass/-nadel und das Hufeisen geben, ■ ein fest umzäunter, ausreichend großer Reitplatz bzw. Fahrplatz ist erwünscht. Die Ausbildung im Gelände muss möglich sein. 16 Deutsche Reiterliche Vereinigung ■ FN-geprüfte Wanderreitstation Als „Wanderreitstation“ können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild „Pferdehaltung“ erfüllen sowie eine Wanderreitstation betreiben und die Unterbringung von Gästen und Gastpferden gewährleisten. ■ der Leiter trägt die Verantwortung für die fachgerechte Unter- bringung der Gastpferde, ■ die Wanderreitstation muss mindestens vier Gastpferde aufstallen können, ■ es müssen eine fest eingezäunte Weide sowie ein Unterstand vorhanden sein, ■ sonstige Gebäude und Anlagen für die Unterbringung der Gäste müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und den gesetzlichen Auflagen entsprechen. Die Adressen FN-gekennzeichneter Betriebe sowie weitere Informationen finden sich in der Broschüre „Verzeichnis der FN-gekennzeichneten Betriebe und Vereine“ oder können auf der FN-Homepage unter www.pferdaktuell.de (Service / FN-Horse Links / FN-Betriebe) recherchiert werden. 17 - ND Hauptstadt: Stuttgart Größe: 35.751 km² Einwohner: 10,73 Mio / je km²: 300 BADEN-WÜRTTEMBERG Regelungen Wald: Reiten ist auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen grundsätzlich gestattet, außer auf gekennzeichneten Wanderwegen unter drei Meter Breite, auf Fußwegen, sowie auf Sport- und Lehrpfaden. Für Gespannfahren ist eine vertragliche Vereinbarung mit der zuständigen Forstbehörde gegen ein jährliches Nutzungsentgelt zu treffen. Flur: Reiten und Fahren sind auf hierfür geeigneten privaten Wegen grundsätzlich gestattet, außer auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite sowie Sport- und Lehrpfaden. In Naturschutzgebieten sind Reiten und Fahren nur auf Straßen und befestigten Wegen erlaubt. Kennzeichnung der Pferde empfohlene Kennzeichnung durch den Pferdesportverband BadenWürttemberg Grüne Kennzeichen: 5 Euro einmalig pro Reiter; Ausgabe durch die Regionalverbände (Nordbaden, Südbaden, Württemberg). FERNREITWEGE „Der Badische Reitwanderpfad, Basel-Rastatt“, Durch folgende Orte / Gegenden: verkürzte Beschreibung von Rastatt – Iffezheim – Lichtenau – Freistett – Offenburg – Kenzingen – Endingen – Freiburg – Müllheim – Eimeldingen (nördlich Lörrach) BADENWÜRTTEMBERG Broschüre (Stand 1994 – bislang nicht aktualisiert) mit Wegbeschreibung und Kartenausschnitten (Maßstab 1:50.000), Telefonnummern der umliegenden Reitvereine sind angegeben. Bezugsadresse: Pferdesportverband Südbaden, Rheinstraße 6, 77963 Ottenheim, Telefon: 07824/1705 oder 07821/98006335, Fax: 07824/661560 E-Mail: info@pferdesportverband-suedbaden.de Internet: www.pferdesport-suedbaden.de 18 Deutsche Reiterliche Vereinigung REITSTATIONEN “Reitstationen zwischen Main und Donau - Karte West Wanderreiten in der Hohenlohe und der Schwäbischen Ostalb“ Übersichtskarte mit 31 eingezeichneten und beschriebenen Reitstationen; „Anschlusskarten“ Reitstationen zwischen Main und Donau - Karten Süd, Nord und Ost - erhältlich (siehe auch Bayern) Bezugsadresse: Hohenlohe - Schwäbisch Hall Tourismus e.V., Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall, Telefon: 0791/7557444, Fax: 0791/7557447 E-Mail: info@hs-tourismus.de Internet: www.hs-tourismus.de oder www.reiten-franken.de „Wanderreiten im Hegau“ Durch folgende Orte / Gegenden: Hegau (westlich des Bodensees) Broschüre mit 12 beschriebenen Reitstationen und deren Angeboten, z.B. Unterbringung Pferd/Reiter, Tierärzte, Hufschmiede usw. sowie Informationen zur Region und Übersichtskarte. Bezugsadresse: Arbeitsgemeinschaft Hegau, Hohgarten 4, 78224 Singen Telefon: 07731/85260, Fax: 07731/85263 E-Mail: tourist-info.stadt@singen.de Internet: www.hegau.net oder www.wanderreiten-im-hegau.de „Wanderreiten in Oberschwaben“ Durch folgende Orte / Gegenden: Kreis Ravensburg Topographische Karte 1 : 75.000 (Stand 12/2004) mit 74 eingezeichneten und gut beschriebenen Wanderreitstationen, Informationen zur Landschaft und Geschichte der Region. Bezugsadresse: Isny Marketing GmbH, Kurhaus am Park, 88316 Isny im Allgäu Telefon: 07562/984110, Fax: 07562/984172 E-Mail: info@kurverwaltung.isny.de Internet: www.wanderreiten-in-oberschwaben.de 19 REITROUTEN „Reitwandern im Rhein-Neckar-Kreis, Odenwald und Kraichgau“ Durch folgende Orte / Gegenden: Schönbrunn - Waldbrunn - Dilsbergerhof - Dielheim - Horrenberg; Sinsheim - Ehrstädt; Ittlingen – Kraichtal 21 Touren auf sieben Faltplänen - die einzelnen Karten (Stand 2001) enthalten einen Übersichtsplan mit jeweils drei Routenvorschlägen. Der Tourenverlauf ist beschrieben, ergänzt mit Hinweisen auf Sehenswürdigkeiten sowie Angaben zu Reiterhöfen (ISBN 3-87742-164-4). „Reiten im Rhein-Neckar-Dreieck Band 1, Odenwald, Kraichgau“ Der farbig bebilderte Reit-Führer informiert über Angebote und Vorzüge der über 40 Reiterhöfe, enthält einen Turnierkalender und nennt wichtige Adressen von Organisationen und Verbänden in der Region (ISBN 387742-149-0) Bezugsadresse: Schwetzinger Verlagsdruckerei GmbH, Scheffelstraße 55, 68723 Schwetzingen, Telefon: 06202/8560320, Fax: 06202/8560326 „Reiten im Schwarzwald“ Durch folgende Orte / Gegenden: St. Märgen - Haslach - Durbach - BadenBaden Broschüre mit 4 themenbezogenen Routenvorschlägen und Übersichtskarten (Stand 2003) sowie Veranstaltungshinweisen und Informationen rund ums Pferd. 23 Reiterhöfe/Reiterorte im Schwarzwald werden mit ihren Angeboten beschrieben. Bezugsadresse: Schwarzwald Tourismus GmbH, Ludwigstraße 23, 79104 Freiburg Telefon: 0761/2962273, Fax: 0761/2962270 E-Mail: mail@schwarzwald-tourismus.info Internet: www.schwarzwald-tourismus.info 20 G Deutsche Reiterliche Vereinigung Hauptstadt: München Größe: 70.552 km² Einwohner: 12,46 Mio / je km²: 177 BAYERN Regelungen Wald: Reiten und Fahren sind auf Straßen und geeigneten Privatwegen gestattet. Flur: Reiten und Fahren sind auf Straßen und geeigneten Wegen gestattet. Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann Beschränkungen für das Reiten in der freien Natur z.B. aus Gründen des Naturschutzes oder aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls anordnen. Inhalt kann sein 1.) Reiten nur auf besonders dafür ausgewiesenen Wegen oder Flächen zu erlauben, 2.) Reiten nur zu bestimmten Zeiten zu erlauben, 3.) für die Benutzung von Wegen und Flächen durch Reiter eine behördliche Genehmigung vorzusehen. Kennzeichnung der Pferde Teilweise Kennzeichnung: unbefristet gültig, i.d.R. pro Pferd (10 Euro); Ausgabe durch die untere oder höhere Naturschutzbehörde, sie können die Kennzeichen durch Rechtsverordnung einführen (bisher nur vereinzelt erfolgt). REITSTATIONEN BAYERN „Reiterhöfe Unterfranken“ Durch folgende Orte / Gegenden: Region Unterfranken: Kitzingen - Würzburg - Schweinfurt - Bad Kissingen – Ostheim Faltblatt mit Übersichtskarte und 28 eingezeichneten Reitstationen, Angebote und Adressen sind angegeben. Bezugsadresse: Reiterhöfe Unterfranken e.V., Gerd Brodesser, Im Weidig 14, 97702 Reichenbach, Telefon: 09733/4217, Fax: 09733/1722 Internet: www.reiterhoefe-unterfranken.de „Ross & Reiter in Ostbayern - ReiterUrlaubsland Oberpfalz“ Durch folgende Orte / Gegenden: Oberpfalz: Tischenreuth - Neustadt a.d. Waldnaab - Amberg-Sulzbach - Schwandorf - Neumarkt i.d. Opf. - Regensburg – Cham 21 Gastgeberverzeichnis mit über 90 eingezeichneten Reitstationen, Adressen, Angebote sind angegeben sowie Informationen zur Region, Übersichtskarte (inkl. GPS-Koordinaten). Bezugsadresse: Tourismusverband Ostbayern e.V., Luitpoldstr. 20, 93047 Regensburg Telefon: 0941/585390, Fax: 0941/5853939 E-Mail: info@ostbayern-tourismus.de oder info@pferdefreizeit-oberpfalz.de Internet: www.ostbayern-tourismus.de oder www.pferdefreizeit-oberpfalz.de „Pferdetourismus in Oberfranken – Vom Reitkurs bis zum Wanderritt....“ Durch folgende Orte / Gegenden: Oberfranken: Ludwigsstadt - Hof - Coburg - Münchberg - Bamberg - Bayreuth - Pegnitz – Forchheim Faltkarte mit 66 eingezeichneten Reitstationen und deren Angeboten, z.B. Rittführung, Pferdeverleih, Übernachtungsmöglichkeiten usw.. Bezugsadresse: Pferdetourismus Oberfranken e.V., Geschäftsstelle, Geusmanns 4, 91278 Pottenstein, Telefon: 09243/9193, Fax: 09243/9194 E-Mail: pferdetourismus@aol.com, Internet: www.oberfrankenzupferd.de „Ross und Reiter...in Ostbayern“ Durch folgende Orte / Gegenden: Landkreise Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau, Regen, Rottal-Inn und Straubing-Bogen Reitführer „Ross & Reiter in Niederbayern“ mit über 60 Gastgebern in Niederbayern, Wissenswertes von A-Z, über 1.000 km Routenempfehlungen, EU-Nachbarn Ein Internetauftritt: www.ross-und-reiter-urlaub.de informiert ausführlich über Angebote und Veranstaltungen sowie die Anbieter der Region in Niederbayern, Bayerischer Wald, Oberpfälzer Wald und Bayerisches Jura. Daneben gibt es für jede touristische Region in Niederbayern eine Übersichtskarte mit GPS-Raster und Routenempfehlungen im Maßstab 1 : 50.000 sowie Hinweise zum grenzüberschreitenden Reiten: ● ● ● ● ● ● Reitkarte Deggendorfer Land (Karte DEG) Reitkarte Passauer Land (Karte PA) Reitkarte Ferienregion Rottal-Inn (Karte PAN) Reitkarte Ferienland am Nationalpark Bayerischer Wald - Freyung- Grafenau (Karte FRG) Reitkarte Landkreis Straubing-Bogen (Karte SR) Reitkarte Landkreis Regen (Karte REG) 22 Deutsche Reiterliche Vereinigung jeweils mit Gastgeberadressen, Gaststätten, Sehenswürdigkeiten der Region. Bezugsadresse: Arge „Ross und Reiter in Ostbayern“, c/o Tourist-Info Passauer Land, Domplatz 11, 94032 Passau, Telefon: 0851/397600, Fax: 0851/397488 E-Mail: info@ross-und-reiter-urlaub.de Internet: www.ross-und-reiter-urlaub.de „Reiten zwischen Main und Donau“ Durch folgende Orte / Gegenden: Würzburg – Neuburg i.d. Oberpfalz – Kehlheim – Schrobenhausen – Dillingen - Heilbronn ● ● ● ● „Reitstationen zwischen Main und Donau“ - Karte Nord Naturpark Frankenhöhe und Naturpark Steigerwald „Reitstationen zwischen Main und Donau“ - Karte Süd Donau-Ries, Fränkisches Seengebiet und Naturpark Altmühltal „Reiten zwischen Main und Donau“ - Karte West Hohenlohe und Schwäbische Alb „Reiten zwischen Main und Donau“ - Karte Ost Frankenalb und Nürnberger Land Karten im Maßstab 1 : 250.000, ca. 160 Reitstationen mit einer standardisierten und jährlich überprüften Mindestqualität auf einer Gesamtfläche von rund 25.000 km² ● „Reiten zwischen Main und Donau“ – Wanderreit- & Fahrerlebnisse Prospekt „Wir planen - Sie reiten“ beinhaltet den gesamten Servicebe- reich für einen erholsamen Urlaub zu Pferd Bezugsadresse: Werbegemeinschaft Reitstationen, Luitpoldstr. 5, 91550 Dinkelsbühl Telefon: 09851/57770, Fax: 09851/577750 E-Mail: Anton.Liesch@aflue-an.bayern.de Internet: www.wanderreiten-franken.de oder „Reiten zwischen Main und Donau“, Am Kirchberg 4, 91598 Colmberg, Telefon: 09803/94141, Fax: 09803/94144, E-Mail: info@reiten-franken.de Internet: www.reiten-franken.de 23 „Reiten im südöstlichen Bayern zwischen Isar, Inn und den Alpen“ Durch folgende Orte / Gegenden: Alpenvorland an Isar, Inn und Salzach Faltkarte mit Übersichtskarte und über 80 eingezeichneten Reitstationen. Im Handbuch „Reiterferien und Pferdehaltung im südöstlichen Bayern“ finden sich die detaillierten Beschreibungen der Gastgeber. Bezugsadresse: IG Reitbetriebe e.V., Rosi Haider, Ecken 8, 84375 Kirchdorf am Inn Telefon: 08571/3094, E-Mail: info@das-wanderreiten.de Internet: www.das-wanderreiten.de oder www.reitbetriebe-suedostbayern.de REITROUTEN „Reiten in Niederbayern“ Durch folgende Orte / Gegenden: Bayerischer Wald und Nationalpark – Bäderdreieck – Flusstäler der Rott, Donau und der Ilz Faltblatt mit über 1.000 km Routenempfehlungen quer durch Niederbayern mit Anschluss an die Oberpfalz, Oberbayern, Österreich und Tschechien. Bezugsadresse: Tourismusverband Ostbayern e.V., Luitpoldstr. 20, 93047 Regensburg Telefon: 0941/585390, Fax: 0941/5853939 E-Mail: info@ostbayern-tourismus.de Internet: www.ostbayern.de INTERNET Das Portal für Wanderreittouren, Sternritte ab Hof und Gespannfahren in Bayern. Adresse: www.pferdeland-bayern.de Netzwerk „Pferdeerleben Bayern“ Adresse: www.pferdeerleben-bayern.de 24 Deutsche Reiterliche Vereinigung MECKLENBURGVORPOMMERN BERLIN-BRANDENBURG Berlin Größe: 891 km² Einwohner: 3,39 Mio / je km²: 3.807 Hauptstadt: Potsdam Größe: 29.478 km² Einwohner: 2,56 Mio / je km²: 87 Regelungen – Berlin Wald: Reiten ist nur auf ausgewiesenen Reitwegen gestattet. Flur: Reiten und Fahren sind nur gestattet, soweit Wege und sonstige Grundflächen dafür bestimmt und entsprechend gekennzeichnet sind oder Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dies besonders gestattet haben. Kennzeichnung der Pferde Ja (Reiten im Wald) „Reiterlaubnismarke“: Gebühr 70 Euro pro Jahr und Pferdehalter - gültig von April – März (20 Euro für einen Monat); Ausgabe durch die Forstämter. Regelungen – Brandenburg Wald: Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen sind grundsätzlich auf zweispurigen Wegen und Straßen erlaubt. Ausgenommen sind: Sport- und Lehrpfade, Rückewege und Waldeinteilungsschneisen. Flur: In der freien Landschaft darf jedermann private Wege zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten, sowie auf Wegen, die von zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können, reiten oder mit bespannten Fahrzeugen fahren. Kennzeichnung der Pferde Nein BERLIN BRANDENBURG SACHSENANHALT REITSTATIONEN „Pferdeland Brandenburg...Reiterhöfe und Reittouren“ Broschüre (Stand 2007) mit über 100 Adressen von Pferdehöfen, Pferdepensionen und Reitschulen aus ganz Brandenburg, geordnet nach Reiseregionen, Angebote von Reit- und Kutschtouren. Bezugsadresse: pro agro - Verband zur Förderung des ländlichen Raumes in Brandenburg e.V., Arthur-Scheunert-Allee 40-41, 14558 Nuthetal, OT Bergholz-Rehbrücke Telefon: 033200/89232, Fax: 033200/89233, E-Mail: kontakt@proagro.de Internet: www.proagro.de 25 SACHSEN „Reiten & Fahren zwischen Müritz und Elbe“ Durch folgende Orte / Gegenden: Prignitz Flyer mit ca. 50 Angeboten von Wanderreitstationen, touristischen Adressen der Region sowie einer Übersichtskarte. Bezugsadresse: Fremdenverkehrs- und Kulturverein Prignitz e.V., Wittenberger Straße 90, 19348 Perleberg Internet: www.dieprignitz.de REITROUTEN „Routenplaner Reittourismus Dahme-Seengebiet“ Durch folgende Orte / Gegenden: Dahme-Seengebiet (im Süden Berlins) Broschüre mit ausgeschilderten Routenvorschlägen (zwischen 4 und 28 km) mit Übersichtskarten, Reiterhöfe und deren Angebote sind angegeben. Bezugsadresse: Tourismusverband Dahme-Seen e.V., Am Bahnhof, 15711 Königs Wusterhausen, Telefon: 03375/252027, Fax: 03375/252011 „Uckermark – Reit- und Kutschtour“ Durch folgende Orte / Gegenden: Uckermark – Schorfheide Übersichtskarte mit ca. 100 km Reitwegen und 2 Routenvorschlägen (Stand 2006), 13 eingezeichnete Reiterhöfe; Adressen und Angebote sind angegeben Bezugsadresse: tmu Tourismus Marketing Uckermark GmbH, Grabowstraße 6, 17291 Prenzlau, Telefon: 03984/835883, Fax: 03984/835885 E-Mail: info@tourismus-uckermark.de Internet: www.tourismus-uckermark.de 26 Deutsche Reiterliche Vereinigung ÜBERSICHTSKARTEN „Unterwegs zu Pferd im Naturpark Hoher Fläming“ Durch folgende Orte / Gegenden: Naturpark Hoher Fläming Faltkarte mit eingezeichneten Reit- und Kutschwegen, 13 Pferdehöfe mit kurzer Beschreibung, Informationen zur Region, Ausflugsziele, Aktivitäten, reiterfreundliche Gaststätten und Pensionen, 110 km ausgeschilderter Rundreitweg. Bezugsadresse: Landesumweltamt Brandenburg, Abteilung Großschutzgebiete, Tramper Chaussee 2, 16225 Eberswalde, Telefon: 03334/66260, Fax: 03334/662650 E-Mail: Veronica.Bothe@lua.brandenburg.de Internet: www.grossschutzgebiete.brandenburg.de oder www.flaeming.net „Wanderreiten im Ruppiner Land“ Durch folgende Orte / Gegenden: Neustadt/Dosse – Schwarz – Rheinsberg Karte (Maßstab 1:125.000) mit eingezeichneten Reitwanderwegen, 10 Reitstationen sowie deren Angebote und Sehenswürdigkeiten der Region. Bezugsadresse: Tourismusverband Ruppiner Land e.V., Fischbänkenstraße 8, 16816 Neuruppin, Telefon: 03391/569630, Fax: 03391/357907 E-Mail: info@ruppiner-reiseland.de, Internet: www.ruppiner-reiseland.de 27 SCHLESWIGHOLSTEIN Größe: 404 km² Einwohner: 0.66 Mio / je km²: 1.641 BREMEN Regelungen Flur: Reiten ist auf Straßen und Wegen sowie besonders dafür gekennzeichneten Grundflächen gestattet oder soweit Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dies besonders erlaubt haben. Auf gekennzeichneten Wanderwegen, Fußwegen und auf Sport- und Lehrpfaden ist es verboten. In Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten ist das Reiten nur auf dafür gekennzeichneten Wegen erlaubt. Das Fahren ist nur mit Genehmigung des Grundstückeigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten gestattet. Kennzeichnung der Pferde Nein HAMBURG Größe: 755 km² Einwohner: 1,74 Mio / je km²: 2.309 HAMBURG BREMEN Regelungen Wald: Reiten ist nur auf Straßen und Wegen gestattet, auf gekennzeichneten Wanderwegen, Fußwegen und auf Sport- und Lehrpfaden verboten. In Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie im Erholungswald ist Reiten nur auf ausgewiesenen Waldwegen gestattet. Fahren ist nur auf besonders gekennzeichneten Wegen gestattet. Flur: Außerhalb der öffentlichen Wege sind Reiten und Fahren nur auf besonders bestimmten (oder bei Vorliegen einer im Einzelfall besonderen Befugnis) Wegen oder sonstigen Flächen erlaubt. Kennzeichnung der Pferde Ja Amtliche Kennzeichnung ist im Naturschutzgesetz vorgeschrieben, wurde bislang aber noch nicht umgesetzt. NIEDERSACHSEN 28 Deutsche Reiterliche Vereinigung Hauptstadt: Wiesbaden Größe: 21.114 km² Einwohner: 6,09 Mio / je km²: 289 HESSEN ORDRHEINESTFALEN LANDLZ RLAND Regelungen Wald: Reiten und Fahren sind nur auf Wegen und Straßen gestattet, sowie Reiten auf gekennzeichneten Reitpfaden. Flur: Reiten und Fahren sind nur auf Straßen und Wegen erlaubt. Kennzeichnung der Pferde Ja in bestimmten Gebieten; für gewerbsmäßige Verleihbetriebe und Reiterhöfe überall Kennzeichen: 10 Euro + MwSt. + Versand einmalig (Gebühr), eingetragen auf Eigentümer Ausgabe durch die Geschäftsstelle des Landesverbandes FERNREITWEGE „Der Deutsche Reiterpfad Nr. 2“ , von Westen nach Osten „Teilstück Grenze Niedersachsen bei Ischenrode bis Kaub am Rhein“ Länge der Strecke ca. 321 km Durch folgende Orte / Gegenden: Eichenberg - Germerode - Spangenberg (Anschluss an den D1 in Spangenberg - Bergheim) - Sachsenhausen - Mengsberg – Kaub HESSEN Beschreibung als Broschüre (Stand 1999) mit genauer Wegbeschreibung Bezugsadresse: Hessischer Reit- und Fahrverband, Wilhelmstr. 24, 35683 Dillenburg Telefon: 02771/80340, Fax: 02771/803420, E-Mail: thielmann-hrfv@gmx.de, Internet: www.hrfv.de REITSTATIONEN „Vogelsberg, Hessens Urgestein“ Durch folgende Orte / Gegenden: Birstein - Gedern - Laubach - Lauterbach - Schlitz – Alsfeld Übersichtskarte (4. Auflage) im Maßstab 1:200.000 mit 69 eingezeichneten Reitstationen, Angebote und Adressen sind angegeben; mit Sonderauflage Pauschalangebote. 29 Bezugsadresse: Uta und Hubert Straub, Kolping Feriendorf, Kolpingstraße 6, 36358 Herbstein, Telefon: 06643/7020, Fax: 06643/702141 E-Mail: info@kolping-feriendorf.de, Internet: www.reitstationen.de „Im Spessart und am Main“ Durch folgende Orte / Gegenden: Spessart Übersichtskarte (Stand 2001) im Maßstab 1:200.000 mit 43 eingezeichneten Reitstationen, Angebote und Adressen sind angegeben, Verzeichnis Hufschmiede, Tierärzte, Sattlereien, Ausbildung von Reiter und Pferd, Reiterferien für Kinder. Bezugsadresse: Tourist-Information Spessart-Main-Odenwald, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg, Telefon: 06021/394271, Fax: 06021/394258 E-Mail: tourist-info@Ira-ab.bayern.de, Internet: www.spessart-touristinfo.de „Urlaub und Reiten in NordHessen“ Durch folgende Orte / Gegenden: Region zwischen Diemel und Werra, Fulda und Eder Naturräume: Waldecker Upland, Kellerwald, Knüll, Waldhessen, MeißnerKaufunger Wald, Habichtswald, Reinhardswald Broschüre (Stand 2006) mit 20 detailliert beschriebenen Unterkünften - von Bauernhöfen mit Reitmöglichkeit über herrschaftliche Gestüte bis hin zu rustikalen Wanderreitstationen. Beschreibung der Landschaft, ihrer Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele, Veranstaltungskalender und Pauschalangebote. Bezugsadresse: NordHessen Touristik, Bahnhofsplatz 1, 34117 Kassel Telefon: 0561/7094912, Fax: 0561/7094941, E-Mail: info@nordhessen.de Internet: www.nordhessen.de oder www.reiten-nordhessen.de oder Uwe Göbel, Fuldastraße 1, 36251 Bad Hersfeld, Telefon: 06621/968000, Fax: 06621/968002, E-Mail: info@wanderreiten-in-Waldhessen.de Internet: www.wanderreiten-in-waldhessen.de 30 Deutsche Reiterliche Vereinigung INTERNET Durch folgende Orte / Gegenden: Hessen (Nordhessen - Vogelsberg - Odenwald) Auf der Homepage finden sich über 100 Adressen von Ferienhöfen, die Reiturlaub anbieten. Im übersichtlichen Menü kann zwischen reiterlichen Angeboten, Reiseangeboten, Reitregionen, Qualitätsstandards, Reiten in Wald und Flur (gesetzliche Regelungen) sowie Partner & weitere Links gewählt werden. Außerdem gibt es viele Tipps zu attraktiven Zielen und Besonderheiten der Region. Adresse: www.reiterland-hessen.de 31 MECKLENBURG-VORPOMMERN Hauptstadt: Schwerin Größe: 23.178 km² Einwohner: 1,71 Mio / je km²: 74 Regelungen Wald: Reiten und Fahren sind nur auf besonders zur Verfügung gestellten und gekennzeichneten Wegen und Plätzen gestattet. Wanderwege und Wanderpfade sowie Sport- und Lehrpfade dürfen nicht als Reitwege gekennzeichnet sein. In Nationalparks gelten besondere Vorschriften. Flur: Reiten erlaubt auf privaten Straßen und Wegen aller Art, wenn sie trittfest oder als Reitwege ausgewiesen sind. Fahren ist nur mit Genehmigung des Grundstückeigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten gestattet. Deiche und Schutzstreifen: das Reiten ist verboten Kennzeichnung der Pferde Nein MECKLENBURGVORPOMMERN FERNREITWEGE „Der Gestütsweg zwischen Redefin und Neustadt (Dosse)“ Durch folgende Orte / Gegenden: „Griese Gegend“ (bei Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern) bis „südliche Prignitz“ (Brandenburg) Karte 1 : 100.000 (Stand 2005) mit 31 Adressen von Reiterhöfen/Wanderreitstationen entlang einer 160 Kilometer langen, ausgewiesenen Reitwanderstrecke. Große Teile des Weges können auch per Kutsche zurück gelegt werden. Bezugsadresse: Lokale Aktionsgruppe in der Region, Naturpark Westhavelland e.V., Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt/Dosse, Telefon: 033235/21363 E-Mail: info@lag-westhavelland.de, Internet: www.lag-westhavelland.de oder www.gestuetsweg.de BERLIN ÜBERSICHTSKARTEN „Hagenow-Land - Offizielle Reit- und Radwanderkarte“ Durch folgende Orte / Gegenden: Amtsbereich Hagenow-Land – Westmecklenburg BRANDENBUR Übersichtskarte 1:50.000 mit eingezeichneten Reitwegen (teilweise ausgeschildert) und Reiterhöfen. 32 SACHSEN- Deutsche Reiterliche Vereinigung Bezugsadresse: Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow Telefon: 03883/61070, Fax: 03883/610735 Internet: www.amt-hagenow-land.de „Reitwege Amt Crivitz“ Durch folgende Orte / Gegenden: Amtsbereich Crivitz – Westmecklenburg Übersichtskarten (Maßstab 1:25.000) mit fünf Reitrouten (insgesamt ca. 60 km ausgewiesene Reitwege) und fünf Adressen von Reiterhöfen / Reitund Fahrvereinen. Bezugsadresse: Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz, Telefon: 03863/545415, Fax: 03863/333500, E-Mail: amt-crivitz@t-online.de Internet: www.amt-crivitz.de REITROUTEN „Mit den Pferden unterwegs vom Ostseestrand ins weite Land“ Durch folgende Orte / Gegenden: Region Lübecker Bucht – Nordwest- Mecklenburg, Herzogtum Lauenburg, Lübeck, Ostholstein Broschüre mit ausführlichen Informationen zu den Regionen, Adressen von Wanderreitführern (7), reittouristischen Anbietern (51) und reiterfreundlichen Gasthäusern (12). 6 Reitroutenkarten im Maßstab 1:35.000 mit Tourenempfehlungen, Ausflugstipps, Hinweise zu den gesetzlichen Regelungen für Ausritte: ● ● ● ● ● ● Ostholstein Süd I Ostholstein Süd II Klützer Winkel Wohlenberger Wiek Lübeck Herzogtum Lauenburg Ost Bezugsadresse: EGOH Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH / Tourismusförderung, Röntgenstraße 1, 23701 Eutin, Telefon: 04521/808592, Fax: 04521/808593 E-Mail: oh-tourismus@egoh.de, Internet: www.reiten-luebecker-bucht.de 33 INTERNET Durch folgende Orte / Gegenden: Mecklenburg-Vorpommern Per Mausklick bekommt der Internetnutzer einen Überblick über die Reiterhöfe und das bestehende Reitwegenetz. Mehr als 200 Reiterhöfe werden detailliert beschrieben und über bestehende Links kann direkt mit dem Hof Kontakt aufgenommen werden. Ein „Suchmodus“ für spezielle Angebote erleichtert die Arbeit. Adresse: www.reiten-in-mv.de 53 Adressen von Reiterhöfen, Wanderreitstationen und Ferienbetrieben im Westen Mecklenburgs sowie Informationen zu Tierärzten und Hufschmieden finden sich auf den Seiten des Tourismusverbandes MecklenburgVorpommern (Mecklenburg-Schwerin). Adresse: www.mecklenburg-schwerin.de 34 HOLSTEIN Deutsche Reiterliche Vereinigung Hauptstadt: Hannover Größe: 47.624 km² Einwohner: 7,99 Mio / je km²: 168 NIEDERSACHSEN HAMBURG Regelungen Wald/Flur (NatSchG verweist auf NWaldLG): Reiten ist in der freien Landschaft (dazu gehören Wald und übrige Landschaft) auf gekennzeichneten Reitwegen und Fahrwegen gestattet (Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können). Verboten ist das Reiten auf Fahrwegen, die als Radwege ausgewiesen sind, weiterhin auf Holzrückelinien, Brandschneisen, Grabenrändern, Feld- und Wiesenrainen. Für das Fahren auf Wegen, die keine öffentlichen Straßen sind, gibt es bislang keine eindeutige Regelung. Kennzeichnung der Pferde Nein (aber: Waldbehörde kann durch Verordnung eine Kennzeichnungspflicht einführen) BREMEN NIEDERSACHSEN FERNREITWEGE „Der Deutsche Reiterpfad Nr. 1“ , von Süden nach Norden „Wanderungen zu Pferde“ von der Weser bis zur Elbe - Länge der Gesamtstrecke ca. 352 km Durch folgende Orte / Gegenden: Beverungen/Würgassen - Stadt Oldendorf - Bodenwerder - Hameln - Bad Münder - Bad Nenndorf - Bad Rehburg - Neustadt - Rodewald - Fallingbostel/Dorfmark - durch die Lüneburger Heide - Winsen/Luhe - Elbbrücke südlich Geesthacht Beschreibung als Broschüre (wahrscheinlich veraltet, da Stand 1988) mit genauer Wegbeschreibung und Sehenswürdigkeiten. Bezugsadresse: Pferdesportverband Hannover-Bremen e.V., Johannssenstr. 10, 30159 Hannover, Telefon: 0511/325768, Fax: 0511/325759 E-Mail: info@psvhhb.de, Internet: www.psvhhb.de RDRHEINSTFALEN „Der Deutsche Reiterpfad Nr. 2“ , von Osten nach Westen „Teilstück im Großraum Braunschweig“, 230 km Grasleben - Helmstedt (Querverbindung zum Landesreiterpfad) - Schöningen - Schladen - Bad Harzburg 35 „Der Niedersachsen Reiterpfad NP“ Elm – Asse – Oderwald – Harz , 135 km „Der Niedersachsen Reiterpfad NP“ Südheide/Räderloh – Lappwald/Grenze Sachsen-Anhalt, 100 km Kartenmaterial: www.geolife.de Bezugsadresse: Informationen über den Beauftragten für den Allg. Pferdesport im Bezirksreiterverband Braunschweig, Herrn Karl-Heinz Gauert, Schunterhof - Im Schiff 3 a, 38373 Frellstedt, Telefon/Fax: 05355/1388 E-Mail: karlheinz.gauert@t-online.de REITSTATIONEN „Bett & Box, Urlaub mit dem Pferd in Niedersachsen“ Durch folgende Orte / Gegenden: Niedersachsen (Elbe-Weser-Dreieck) Broschüre (4. Auflage 2006) mit rund 100 detailliert beschriebenen Betrieben und weiteren Adressen von Raststationen/Bett&Box-Betrieben, vielen wichtigen Informationen und Hinweisen rund um das Reiten, Pauschalangeboten. Unter www.bettundbox.de gibt es Informationen über schöne Rundwege und Raststationen, über Hufschmiede und Tierärzte entlang der Wanderrouten zwischen Elbe und Weser. Bezugsadresse: Arbeitsgemeinschaft Urlaub und Freizeit auf dem Lande, Lindhooper Str. 63, 27283 Verden, Telefon: 04231/96650, Fax: 04231/966566 E-Mail: info@bauernhofferien.de oder info@bettundbox.de Internet: www.bauernhofferien.de oder www.bettundbox.de „Pferde-Erlebnisse in der Hannover Region“ Durch folgende Orte / Gegenden: Hannover Region Broschüre (Stand 10/2003) mit Adressen und Tipps für Reiterferien, Urlaub mit dem eigenen Pferd, Adressen für Kutschfahrten, Urlaub auf dem Bauernhof, sowie weitere Pferdesport-Highlights. 36 Deutsche Reiterliche Vereinigung Bezugsadresse: Tourismusverband Hannover Region e.V., Prinzenstr.12, 30159 Hannover Telefon: 0511/3661981, Fax: 0511/3661997 E-Mail: info@tourismus-hannover-region.de Internet: www.tourismus-hannover-region.de „Erlebnisregion Elbtalaue-Wendland, Reiterferien für Groß und Klein“ Durch folgende Orte / Gegenden: Elbtalaue-Wendland: Clenze - Lüchow Gartow - Dannenberg – Hitzacker Broschüre mit 32 Reiterhöfen und Wanderreitstationen, detaillierte Angebotsbeschreibung und Übersichtskarte. Bezugsadresse: Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH, Tourismus Service Center, Rundling Lübeln 2, 29482 Küsten, Telefon: 05841/96290, Fax: 05841/962929 E-Mail: wendland-touristik@t-online.de Internet: www.elbtalaue-wendland.de oder www.wanderreiten-im-wendland.de “Urlaub mit Pferden im Neustädter Land“ Durch folgende Orte / Gegenden: Neustädter Land am Steinhuder Meer Adressen von 16 Anbietern für „Reiturlaub mit und ohne Pferd“, Tipps zu Veranstaltungen und Sehenswertem in der Region, inkl. kleiner Übersichtskarte. Bezugsadresse: Tourist-Info Neustädter Land, Verkehrsverein Mardorf am Steinhuder Meer, Aloys-Bunge-Platz, 31535 Neustadt, Telefon: 05036/92121, Fax: 05036/92123, E-Mail: infomardorf@aol.com Internet: www.neustaedter-Land.de “Rund ums Pferd im Aller-Leine-Tal“ Durch folgende Orte / Gegenden: Verden, Walsrode, Celle Broschüre mit vielen Informationen zum Thema Pferd in der Region AllerLeine-Tal sowie Adressen von Anbietern für Reiterferien, Reitunterricht, Lehrgängen und Kutschfahrten. Bezugsadresse: Tourismusregion Aller-Leine-Tal, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt Telefon: 05071/912558, Fax: 05071/912557, E-Mail: touristinfo@aller-leine-tal.de, Internet: www.aller-leine-tal.de 37 „Rund ums Pferd – Urlaub-Freizeit-Sport“ Durch folgende Orte/Gegenden: Landkreis Diepholz, DümmerWeserLand Broschüre (2006/2007), die das vielfältige Angebot „Rund ums Pferd“ im Landkreis Diepholz und DümmerWeserLand beschreibt: Adressen von Betrieben mit den unterschiedlichsten Pferdesport-Angeboten, ausführlichen Informationen zur Region, touristischen Angeboten. Bezugsadresse: DümmerWeserLand Touristik, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz Telefon: 05441/9762222, Fax: 05441/9761762 E-Mail: tourismus@diepholz.de, Internet: www.duemmerweserland.de REITROUTEN Erlebnisregion „Elbtalaue Wendland „ Auf „Trab“ im Wendland“ - Die schönsten Reittouren Durch folgende Orte / Gegenden: Landkreis Lüchow-Dannenberg Ein Satteltaschenbuch im A5-Format mit einer Übersichtskarte und entsprechenden Kartenausschnitten im Maßstab 1:50.000. Detaillierte Beschreibungen von Sehenswertem und Natur machen die über 500 km langen Reitwege erlebbar. Ein austauschbares Faltblatt enthält zahlreiche Angaben zu Hufschmieden, Tierärzten etc. und rundet das umfangreiche Kartenwerk ab. Bezugsadresse: Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH, Tourismus Service Center, Rundling Lübeln 2, 29482 Küsten, Telefon: 05841/96290, Fax: 05841/962929 E-Mail: info@elbtalaue-wendland.de, Internet: www.elbtalaue-wendland.de oder www.wanderreiten-im-wendland.de “Reitkarte Gartow“ - mit Trimm-Dich-Pfad Durch folgende Orte / Gegenden: Gorleben, Höhbeck, Gartow, Nemitzer Heide Übersichtskarte mit 8 beschriebenen Reitrouten und einem „Gymnastikparcours“ mit 18 Stationen für Reiter und Pferd. 38 Deutsche Reiterliche Vereinigung Bezugsadresse: Tourist-Information Gartow, Nienwalder Weg 1, 29471Gartow Telefon: 05846/333, Fax: 05846/2288, E-Mail: gartow@elbtalaue-wendland.de , Internet: www.elbtalaue-wendland.de „Hitzacker Reitempfehlungen“ Durch folgende Orte / Gegenden: Naturpark Elbufer/Drawehn, rund um Hitzacker Karte (Maßstab 1:40.000) mit 8 detaillierten Routenvorschlägen (7 bis 28 km, Stand 1999), mit naturkundlichen Hinweisen, Angabe von Rastplätzen, Schmieden, Tierärzten, Reiterhöfen. Bezugsadresse: Tourist-Information Hitzacker, Weinbergsweg 2, 29456 Hitzacker/Elbe Telefon: 05862/96970, Fax: 05862/969724 E-Mail: hitzacker@elbtalaue-wendland.de, Internet: www.hitzacker.de „Reitwanderweg Friedenspfad 1648“ ca. 50 km Reitwanderweg Durch folgende Orte / Gegenden: Münsterland und Osnabrücker Land: Westbevern - Vadrup bis Hasbergen; Büchlein mit Kartenausschnitt im Maßstab 1:50.000 mit gekennzeichneter Reitroute und angegebenen Rast- und Übernachtungsmöglichkeiten. Bezugsadresse: Tourismusverband Osnabrücker Land, 49031 Osnabrück Telefon: 0541/9511195, Fax: 0541/9511120, E-Mail: tv@osnabruecker-land.de Internet: www.osnabruecker-land.de oder Fremdenverkehrsverband Münsterland Touristik, Grünes Band e.V., An der Hohen Schule 13, 48565 Steinfurt, Telefon: 02551/939291, Fax: 02551/939293, E-Mail: touristik@muensterland.com, Internet: www.muensterland-tourismus.de ÜBERSICHTSKARTEN „Naturpark Elbufer-Drawehn“ Durch folgende Orte / Gegenden: Naturpark Elbufer Drawehn Topographische Karte (Stand 1994, 4. Auflage) im Maßstab 1:50.000, Reitwege sind eingezeichnet. 39 Bezugsadresse: Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen, Podbielskistraße 331, 30659 Hannover, Telefon: 0511/64609555, Fax: 0511/64609165, E-Mail: shop@lgn.niedersachsen.de Internet: www.lgn.de „Reiten im Erholungsgebiet Dammer Berge“ Durch folgende Orte / Gegenden: Dammer Berge Topographische Karte (Auszug) 1:50.000, 57 km Reitwege zwischen Vörden und Steinfeld-Holthausen sind eingezeichnet. Bezugsadresse: Tourist-Information Dammer Berge, Mühlenstraße 12, 49401 Damme Telefon: 05491/996667, Fax: 05491/996668, E-Mail: info@dammer-berge.de Internet: www.dammer-berge.de „Reiten im Emsland“ Durch folgende Orte / Gegenden: Region zwischen Papenburg und Salzbergen Reitwanderkarte 1:75.000, fast 1.100 km ausgeschilderte und vernetzte Emsland-Reitwege laden dazu ein, die abwechslungsreiche Ferien- und Freizeitregion zwischen Papenburg und Salzbergen mit dem Pferd zu entdecken. Wichtige Angebote und Einrichtungen für Reiter sind verzeichnet: z.B. Reiterhöfe, Unterstellmöglichkeiten für Pferde, reiterfreundliche Gastronomie, Tierkliniken etc.. Bezugsadresse: Emsland-Touristik GmbH, Ordeniederung 1, 49716 Meppen Telefon: 05931/442266, Fax: 05931/443644, E-Mail: Info@emsland-touristik.de, Internet: www.reiterland-emsland.de oder www.emsland.com “Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer – Reitwege“ Übersichtskarten mit eingezeichneten Reitwegen sowie vielen Informationen zur Fauna und Flora im Nationalpark, Verhaltensregeln und Kontaktadressen für „Naturfreunde“. 40 Deutsche Reiterliche Vereinigung Folgende Karten sind derzeit verfügbar: ● Baltrum ● Wangerooge ● Cuxhaven - Land Wursten ● Spiekeroog ● Juist ● Langeoog ● Norderney ● Borkum Bezugsadresse: Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, Telefon: 04421/9110, Fax: 04421/911280 E-Mail: Dezernat04WHV@br-we.niedersachsen.de Internet: www.wattenmeer-nationalpark.de „Reitwegenavigator“ Durch folgende Orte / Gegenden: Ostfriesische Küste, Osnabrücker Land, Cuxhavener Küste/Unterelbe, Bremer Umland, Lüneburger Heide, Hannover/Hildesheim/Braunschweig, Harzvorland Per Satellit werden dem Reiter Wegehinweise, Auskünfte zu Übernachtungsmöglichkeiten, Gasthäusern, Tierärzten etc. auf sein tragbares Navigationsgerät übermittelt. Bezugsadresse: Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen, Hans- Wilhelm Hurt, Podbielskistraße 331, 30659 Hannover Telefon: 0511/64609296, Fax: 0511/64609165 E-Mail: info@lgn.niedersachsen.de, Internet: www.geolife.de 41 BREMEN Hauptstadt: Düsseldorf Größe: 34.085 km² Einwohner: 18,06 Mio / je km²: 530 NIEDERSACH NORDRHEIN-WESTFALEN Regelungen Wald: Reiten ist auf gekennzeichneten Reitwegen gestattet. Wanderwege und Wanderpfade sowie Sport- und Lehrpfade dürfen nicht als Reitwege gekennzeichnet werden. Ausnahmen: in freigestellten Gebieten (geregelt durch die Kreise). Fahren nur mit Zustimmung des Grundeigentümers erlaubt. Flur: Reiten ist auf allen privaten und öffentlichen Wegen gestattet, wenn nicht ausdrücklich verboten. Dies gilt auch für das Fahren auf privaten Wegen und Straßen, die nach der Straßenverkehrsordnung nur für den landwirtschaftlichen Verkehr frei gegeben sind. Kennzeichnung der Pferde Ja (für alle, die in der freien Landschaft oder im Wald auf Wegen oder Straßen reiten); für das Fahren besteht keine Kennzeichnungspflicht Reitabgabe: Reitkennzeichen mit Jahresplakette (Erstantrag) 38,50 Euro bei privater Nutzung und 88,50 Euro bei Reiterhöfen und vergleichbaren Einrichtungen; Jahresplaketten (Folgeantrag) 30,50 Euro bei privater Nutzung und 80,50 Euro bei Reiterhöfen und vergleichbaren Einrichtungen; Ausgabe durch die Unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte (Verwaltungsgebühren können unterschiedlich sein) NORDRHEINWESTFALEN REITSTATIONEN „Eifel zu Pferd“ Durch folgende Orte / Gegenden: Nordeifel, Vulkaneifel, Südeifel, Ahrtal, Moseleifel Broschüre mit Übersichtskarte (Stand 12/2006), ca. 60 Wanderreitstationen mit Hofbeschreibung und detaillierten Angaben zur Pferdeunterbringung, Übernachtungsmöglichkeiten, Verpflegung, Transfer und weitere Serviceangebote z.B. Gästeführer, Pauschalangebote, Sternritte. HESSEN Bezugsadresse: Verein „Eifel zu Pferd“, Rolf Rossbach, Auf dem Dackscheid 3, 54619 Großkampenberg, Telefon: 06559/93051, Fax: 06559/93052 E-Mail: vorstand@EifelzuPferd.de, Internet: www.EifelzuPferd.de oder Eifel Tourismus (ET) GmbH, Büro Prüm, Kalvarienbergstr. 1, 54595 Prüm RHEINLAND- 42 Deutsche Reiterliche Vereinigung Telefon: 06551/96560, Fax: 06551/965696 E-Mail: broschuere@eifelzupferd.de, Internet: www.eifel.info “Reit- und Pferdeurlaub im Münsterland“ Durch folgende Orte / Gegenden: Münsterland mit den Kreisen Warendorf, Steinfurt, Borken, Coesfeld, Recklinghausen (teilweise) und der Stadt Münster Katalog mit vielen Tipps zu Freizeit und Ferien in der „Pferderegion“: Übernachtungsmöglichkeiten für Reiter und Pferd, ausführlichen Orts- informationen, Veranstaltungskalender und mehr.... Bezugsadresse: Fremdenverkehrsverband Münsterland Touristik Grünes Band e.V., An der Hohen Schule 13, 48565 Steinfurt, Telefon: 02551/939291, Fax: 02551/939293, E-Mail: touristik@muensterland.com Internet: www.muensterland-tourismus.de oder www.pferderegion-muensterland.de „Reittipp Naturpark Hohe Mark Ost“ Durch folgende Orte / Gegenden: Kreis Recklinghausen: Haard und Hohe Mark Broschüre (Stand 2004) mit ca. 33 Adressen von Reiterhöfen / Wanderreitstationen und vielen Informationen zum Landschaftsraum, Sehenswürdigkeiten der Region, Rundtouren, Adressen von Tierärzten, Reitvereinen, gastronomischen Einrichtungen etc.. Übersichtskarte 1:20.000 mit eingezeichneten Reitwegen / Rundtouren, Sehenswürdigkeiten und reittouristischem Service. Bezugsadresse: Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen Telefon: 0201/2069275, Fax: 0201/2069400, E-Mail: rvr-online.de Internet: www.rvr-online.de „Reiten Plus - Erlebnis im Herzen Westfalens“ Durch folgende Orte / Gegenden: Kreis Soest - Hellweg-Region Das Begleitheft (Stand 2005) informiert detailliert zu den Reitangeboten der aufgeführten Betriebe, Vereine und sonstigen reitbezogenen Anbieter sowie zum Reitrecht im Kreis Soest, Hufschmieden, Tierärzten und enthält weitere Tipps für unbeschwertes Reiten in der Region. Übersichtskarte 1:50.000 bietet Reitern und Fahrern Routenvorschläge, eingezeichnete Reiteinrichtungen, Sehenswürdigkeiten und vieles mehr. 43 Bezugsadresse: Hellweg-Touristik e.V., Stadtpalais, Lange Straße 15, 59555 Lippstadt Telefon: 02941/97940, Fax: 02941/979422 E-Mail: info@hellweg-touristik.de, Internet: www.hellweg-touristik.de REITROUTEN „Reitwanderweg Friedenspfad 1648“ ca. 50 km Reitwanderweg Durch folgende Orte / Gegenden: Münsterland und Osnabrücker Land: Westbevern - Vadrup bis Hasbergen; Büchlein mit Kartenausschnitt im Maßstab 1:50.000 mit gekennzeichneter Reitroute und angegebenen Rast- und Übernachtungsmöglichkeiten Bezugsadresse: Tourismusverband Osnabrücker Land, Am Schölerberg 6, 49082 Osnabrück, Telefon: 0541/9511195, Fax: 0541/9511120 E-Mail: TV@osnabruecker-land.de, Internet: www.osnabruecker-land.de oder: Fremdenverkehrsverband Münsterland Touristik, Grünes Band e.V., An der Hohen Schule 13, 48565 Steinfurt, Telefon: 02551/939291, Fax: 02551/939293, E-Mail: touristik@muensterland.com Internet: www.muensterland-tourismus.de „Regionale Reitroute - Kreis Warendorf“ Durch folgende Orte / Gegenden: Reitroute im nördlichen Kreis Warendorf: Everswinkel - Ostbevern - Sassenberg - Telgte – Warendorf Reitwanderkarte 1:50.000 mit einer 120 km langen ausgeschilderten Reitroute, Besuchertipps und 31 eingezeichneten Reitstationen sowie deren Angebote. Bezugsadresse: Verkehrsverein Warendorf e.V., Emsstraße 4, 48231 Warendorf Telefon: 02581/787700 o. 19433, Fax: 02581/787711 E-Mail: verkehrsverein@warendorf.de, Internet: www.verkehrsverein-warendorf.de 44 Deutsche Reiterliche Vereinigung ÜBERSICHTSKARTEN „Ausgewählte Reitwege im Ruhrgebiet“ 12 Rundwege von 6 bis 30 km Durch folgende Orte / Gegenden: Ruhrgebiet: Xanten - Wesel - Kamp Lintfort - Bottrop - Raesfeld - Reken - Haltern - Oer-Erkenschwick - Duisburg - Mühlheim - Essen - Schwerte - Hagen - Breckerfeld Broschüre mit topographischen Karten im Maßstab 1:50.000, eingezeichnete Reitrundwege und Verbindungswege, Streckenbeschreibung, Rastmöglichkeiten, Verkehrsanbindung Bezugsadresse: Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstr. 35, 45128 Essen Telefon: 0201/2069275, Fax: 0201/2069400, E-Mail: rvr-online.de Internet: www.rvr-online.de „Regionaler Wanderreitführer Östliches Ruhrgebiet“ Durch folgende Orte / Gegenden: Olfen - Werne - Kamen - Unna – Fröndenberg Übersichtskarte (1:75.000) mit 15 eingezeichneten Wanderreitstationen, Reitrouten und Gaststätten. Ein Begleitheft beschreibt ausführlich die Wanderreitstationen und enthält weitere Informationen zu den Reitrouten, zu Anbietern rund ums Wanderreiten und Adressen von Ansprechpartnern „Reiten und Landschaftsschutz“. Bezugsadresse: Umweltzentrum Westfalen GmbH, Westhellenweg 110, 59192 Bergkamen Telefon: 02389/98090, Fax: 02389/980999 E-Mail: Umweltzentrum_Westfalen@t-online.de Internet: www.uwz-westfalen.de oder www.wanderreiten-westfalen.de „Reiten in Lippe“ Durch folgende Orte / Gegenden: Kreis Lippe Flyer rund um die gesetzlichen Regelungen für das Reiten im Wald und in der freien Landschaft im Kreis Lippe. Karten zu den Ausnahmegelungen aus der Freistellung, in denen gekennzeichnete Reitwege eingetragen sind, können bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe erworben werden. 45 Bezugsadresse: BürgerService Kreis Lippe, Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold Telefon: 05231/62300, Fax: 05231/630114202, Internet: www.lippe.de (Reiten / Rubrik Freizeit-Sport) „Reiten rund um Aachen“ Durch folgende Orte / Gegenden: Aachen und Umgebung „Das Reit-Handbuch“ (mit Texten von D. Sauerland) gibt einen Überblick zum grenzüberschreitenden Angebot rund um den Pferdesport mit Adressen und Tipps zu Reiten und Fahren, Hufschmiede, Tierärzte, Urlaub für Pferd und Reiter, gesetzliche Reitvorschriften u.v.a.m.. Bezugsadresse: Hermann-Josef Emons Verlag, Lütticher Str. 38, 50674 Köln Telefon: 0221/569770, Fax: 0221/524937, E-Mail: info@emons-verlag.de Internet: www.emons-verlag.de „Grenzenlos Reiten in der Euregio Rhein-Waal“ Reitatlas mit einem Routennetz von insgesamt 1.300 Kilometern beiderseits der deutsch-niederländischen Grenze. Der Reitatlas enthält u.a. Telefonnummern von Tierärzten und Hufschmieden sowie Hinweise auf touristische Attraktionen. Beschrieben werden ebenfalls Wanderreitstationen (Gastgeberverzeichnis), die den Wanderreitern auf ihren (Reit-) Wegen Unterkunft und Verpflegung bieten. Bezugsadresse: Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Kleve, Elsenpaß 5, 47533 Kleve, Telefon: 02821/996168, Fax: 02821/966159, E-Mail: kleve@lwk.nrw.de oder Touristik-Agentur Niederrhein, Mühlenstege 11, 47546 Kalkar, Telefon: 02824/923592, Fax: 02824/923535 E-Mail: info@niederrhein-touristik.de, Internet: www.grenzenlos-reiten.de 46 WESTFALEN Deutsche Reiterliche Vereinigung Hauptstadt: Mainz Größe: 19.853 km² Einwohner: 4,06 Mio / je km²: 204 RHEINLAND-PFALZ Regelungen Wald: Reiten ist im Wald auf Straßen und Waldwegen gestattet. Waldwege sind dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege. Nicht beritten werden dürfen Straßen und Waldwege mit besonderer Zweckbestimmung. Das Fahren und Abstellen von Kutschen und Pferdeschlitten ist nur mit Zustimmung der Waldbesitzer zulässig. Flur: Reiten und Fahren sind auf Privat- und Wirtschaftswegen gestattet. Kennzeichnung der Pferde Nein HES REITSTATIONEN RHEINLANDPFALZ „Urlaub zu Pferd“ ...steht für ein flächendeckendes Netz von qualitätsgeprüften Wanderreitstationen in den Ferienregionen Pfalz, Hunsrück, Westerwald/Taunus und Eifel. Stationsleiter helfen bei der Routenplanung und ausgebildete Gästeführer bieten geführte Touren an. Die ausführlichen Broschüren beinhalten Übersichtskarten mit den Stationen, Stationsbeschreibungen, Hinweise zu Kartenwerken, eine Serviceübersicht und Tipps zum Wanderreiten. „Eifel zu Pferd“ Durch folgende Orte / Gegenden: Nordeifel, Ahrtal, Moseleifel, Vulkaneifel, Südeifel SAARLAND Broschüre (Stand: 12/2006) mit ca. 60 Wanderreitstationen, inkl. verschiedener Routenpauschalen. Bezugsadresse: Eifel Tourismus GmbH, Kalvarienbergstraße 1, 54595 Prüm Telefon: 06551/96560, Fax: 06551/965696 E-Mail: broschuere@eifelzupferd.de, Internet: www.eifelzupferd.de „Hunsrück & Naheland zu Pferd“ Durch folgende Orte / Gegenden: Hunsrück – Nahetal - Rheinhessen Broschüre mit 31 Wanderreitstationen, inkl. Routenbeschreibungen. 47 Bezugsadresse: Hunsrück-Touristik GmbH, Hunsrückhaus, 54411 Deuselbach Telefon: 06504/950460, Fax: 06504/950431 E-Mail: info@hunsruecktouristik.de, Internet: www.hunsruecktouristik.de oder www.hunsrueck-zu-pferd.net „Die Pfalz zu Pferd“ Durch folgende Orte / Gegenden: Pfalz Broschüre mit 25 Wanderreitstationen, inkl. Routenbeschreibungen. Bezugsadresse: Pfalz-Touristik e.V., Martin-Luther-Straße 69, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Telefon: 06321/39160, Fax: 06321/391619 E-Mail: info@pfalz-touristik.de oder info@diepfalzzupferd.de Internet: www.pfalz-touristik.de oder www.diepfalzzupferd.de „Westerwald - Taunus zu Pferd“ Durch folgende Orte / Gegenden: Westerwald – Taunus zwischen Köln/ Bonn und Wiesbaden/Frankfurt Broschüre mit 31 Wanderreitstationen, inkl. Routenbeschreibungen. Bezugsadresse: IG Westerwald/Taunus zu Pferd, Jens Rücker, Tiergartenstraße 2, 56412 Welschneudorf, Telefon: 02608/208 oder 377, E-Mail: rueckerhof@t-online.de oder Westerwald-Touristik Service, Kirchstraße 48 a, 56410 Montabaur Telefon: 02602-60010, E-Mail: info@westerwald.info oder info@westerwaldzupferd.de, Internet: www.westerwald-touristik.de oder www.westerwaldzupferd.de „Wanderreiterstationen Rheinland-Pfalz und Saarland“ Durch folgende Orte / Gegenden: Rheinland-Pfalz und Saarland Auflistung von über 200 Reiterhöfen und Reitvereinen mit Angabe der Adressen und Angebote der Pferde- und Reiterunterkünfte. Bezugsadresse: Pferdesportverband Rheinland-Pfalz, Riegelgrube 13, 55543 Bad Kreuznach, Telefon: 0671/894030, Fax: 0671/8940329 E-Mail: info@psvrp.de, Internet: www.psvrp.de oder Pferdesportverband Saar e.V., Herm.-Neub.-Sportschule, Gebäude 54, 66123 Saarbrücken, Telefon: 0681/3879240, Fax: 0681/3879268 E-Mail: psv-saar@lsvs.de, Internet: www.pferdesportverband-saar.de 48 RHEINLANDPFALZ Deutsche Reiterliche Vereinigung SAARLAND Hauptstadt: Saarbrücken Größe: 2.569 km² Einwohner: 1,05 Mio / je km²: 409 Regelungen Wald: Reiten im Wald ist auf Straßen und Wegen gestattet. Wege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege. Fahren ist nur mit Sondergenehmigung im Wald erlaubt oder aber wenn Wege oder sonstige Flächen dafür besonders bestimmt sind. Flur: Reiten und Fahren sind auf allen Wegen und Straßen erlaubt. Kennzeichnung der Pferde Nein SAARLAND REITSTATIONEN „Wanderreiterstationen Rheinland-Pfalz und Saarland“ Durch folgende Orte / Gegenden: Rheinland-Pfalz und Saarland Auflistung von über 200 Reiterhöfen und Reitvereinen mit Angabe der Adressen und Angebote der Pferde- und Reiterunterkünfte. Bezugsadresse: Pferdesportverband Saar e.V., Herm.-Neub.-Sportschule, Gebäude 54, 66123 Saarbrücken, Telefon: 0681/3879240, Fax: 0681/3879268 E-Mail: psv-saar@lsvs.de , Internet: www.pferdesportverband-saar.de oder Pferdesportverband Rheinland-Pfalz, Riegelgrube 13, 55543 Bad Kreuznach, Telefon: 0671/894030, Fax: 0671/8940329 E-Mail: info@psvrp.de, Internet: www.psvrp.de BADE WÜRTTEM „Saarland im Sattel“ Durch folgende Orte / Gegenden: Saarland Übersichtskarte mit 14 eingezeichneten Reitstationen, Angebote und Adressen sind angegeben; Hinweise auf Sehenswürdigkeiten. Broschüre mit 14 detailliert beschriebenen Reitstationen (IG), Informationen zu geführten Ritten oder organisierten Kutschfahrten. 49 Bezugsadresse: Tourismus Zentrale Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681/927200, Fax: 0681/9272040 E-Mail: info@tz-s.de oder saarland-im-sattel@web.de Internet: www.tourismus.saarland.de oder www.saarland-im-sattel.de ÜBERREGIONALE RUNDREITWEGE „Saarland-Rundreitweg“ Länge des Rundreitweges ca. 310 km, bzw. 330 km mit nördlicher Schleife Durch folgende Orte / Gegenden: Völklingen/Saarbrücken - Wallerfangen - Merzig - Losheim - teilt sich hier in eine nördliche und südliche Strecke - Primstal-Homburg - Bliesransbach - St. Arnual - Klarenthal – Völklingen Broschüre mit Kartenausschnitten (Stand 1989) im Maßstab 1:75.000, in denen der Reitweg und ca. 37 Stationen eingezeichnet sind, Sehenswürdigkeiten sind im Text angegeben. Bezugsadresse: Pferdesportverband Saar e.V., Herm.-Neub.-Sportschule, Gebäude 54, 66123 Saarbrücken, Telefon: 0681/3879240, Fax: 0681/3879268 E-Mail: psv-saar@lsvs.de, Internet: www.pferdesportverband-saar.de 50 HSENHALT N Deutsche Reiterliche Vereinigung SACHSEN BERLIN Hauptstadt: Dresden Größe: 18.415 km² Einwohner: 4,30 Mio / je km²: 232 Regelungen Wald: Reiten ist nur auf ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen erlaubt. Fahren bedarf unbeschadet eventuell erforderlicher Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften der besonderen Erlaubnis des Waldbesitzers. Flur: Reiten und Fahren sind nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen erlaubt. Gekennzeichnete Wanderwege, Sportund Lehrpfade sowie für die Erholung der Bevölkerung ausgewiesene Spielplätze und Liegewiesen dürfen nicht benutzt werden. Kennzeichnung der Pferde Ja (Reiten im Wald) Zweckgebundene Reitabgabe: z.Zt. 35 Euro pro Jahr und Pferd, verminderte Abgabe für vier Wochen (einmalig) 3,50 Euro; Ausnahme: Pferde, die ausschließlich i.d.R. für die Nutzung durch Behinderte gehalten werden, sind befreit; Ausgabe durch die Forstämter BRANDENBURG REITSTATIONEN „Sachsen mit Pferd“ Durch folgende Orte /Gegenden: Vogtland, Erzgebirge, Sächsisches Burgen- und Heideland, Sächsisches Elbland, Sächsische Schweiz, Oberlausitz SACHSEN In der Broschüre stellen sich 34 Anbieter aus allen sechs Ferienregionen Sachsens vor. Außerdem findet man zahlreiche Veranstaltungstipps rund ums Pferd, wichtige Adressen sowie Informationen zu den Regionen. Bezugsadresse: Landestourismusverband Sachsen e.V., Budapester Straße 31, 01069 Dresden, Telefon: 03 51/491910, Fax: 03 51/4919129 Internet: www.sachsen-tourismus.de oder www.sachsen-mit-pferd.de „Landurlaub in Sachsen - Mal wieder Land sehen“ Durch folgende Orte / Gegenden: Sächsisches Burgen- und Heideland; Erzgebirge; Westsachsen; Vogtland; Sächsisches Elbland; Oberlausitz; Sächsische Schweiz 51 Beherbergungs- und Erlebnisführer Sachsen 2005 mit Veranstaltungskalender, der u.a. auch insgesamt 28 Reiterhöfe mit Reit- und Fahrangeboten aufführt. Bezugsadresse: Landurlaub in Sachsen e.V., Kurze Straße 8, 01920 Nebelschütz/OT Miltitz Telefon: 035796/97121, Fax: 035796/97116, E-Mail: info@landurlaub-sachsen.de, Internet: www.landurlaub-sachsen.de „Zu Pferd durch‘s Erzgebirge“ Die Broschüre enthält ausführliche Beschreibungen zu Reiterhöfen, Wanderreitstationen, Anbietern von Kutsch- und Kremserfahrten sowie Gastronomiebetrieben mit dem Zertifikat „Pferdefreundliche Gaststätte“, außerdem einen Veranstaltungskalender „rund um‘s Pferd“ und Adressen von Tierärzten, Hufschmieden etc.. Bezugsadresse: Tourismusverband Erzgebirge e.V., Adam-Ries-Straße 16, 09456 Annaberg-Buchholz, Telefon: 03733/188000, Fax: 03733/1880030 E-Mail: info@erzgebirge-tourismus.de, Internet: www.tourismus-erzgebirge.de „Freizeit mit Pferden“ Durch folgende Orte/Gegenden: Sächsisches Burgen- und Heideland Prospekt mit 35 beschriebenen Reiterhöfen und deren Angebote. Bezugsadresse: Tourismusverband „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e.V., Niedermarkt 1, 04736 Waldheim, Telefon: 034327/9660, Fax: 034327/96619 E-Mail: info@saechsisches-burgenland.de Internet: www.saechsisches-burgenland.de 52 Deutsche Reiterliche Vereinigung REITROUTEN Folgende Übersichtskarten mit eingezeichneten Reitrouten und Reiterhöfen sowie weiteren Serviceinformationen wie Adressen von Tierärzten, Hufschmieden, Sattlern etc. und Hinweisen zu den Regelungen für das Reiten in Feld/Wald in Sachsen inkl. der Adressen der Forstämter sind bereits erschienen: ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● „Reiten im Naturpark Dübener Heide“ (Kartennummer: 1) „Reiten im Delitzscher Land“ (2) „Reiten im Torgauer Land“ (3) „Reiten im Leipziger Neuseenland“ (6) „Reiten im Muldenland“ (7) „Reiten im Oschatz/Döbelner Land“ (8) „Reiten im Mittweidaer Land“ (13) „Reiten im Westlichen Vogtland“ (21) „Reiten im Östlichen Vogtland“ (22) „Reiten im Westerzgebirge und Obererzgebirge“ (23) „Reiten in der Region Stollberg und Umgebung“ (19) „Reiten im Mittleren Erzgebirge“ (20) „Reiten im Osterzgebirge und Tharandter Wald“ (15) „Reiten im Zwickauer Land“ (18) „Reiten im Freiberger Land“ (14) weitere Karten sind in Arbeit. Bezugsadresse: www.sachsen-mit-pferd.de „Reiten im Obererzgebirge“ Durch folgende Orte/Gegenden: Annaberg-Buchholz; Oberwiesenthal Die Broschüre enthält Kartenausschnitte des 250 km langen Reitroutennetzes im Obererzgebirge, außerdem Informationen zu den Angeboten von 22 pferdehaltenden Betrieben. Bezugsadresse: Tourismusverband Erzgebirge e.V., Adam-Ries-Straße 16, 09456 Annaberg-Buchholz, Telefon: 03733/188000, Fax: 03733/1880020 E-Mail: info@erzgebirge-tourismus.de Internet: www.tourismus-erzgebirge.de 53 ÜBERSICHTSKARTEN „Fest im Sattel“ Durch folgende Orte/Gegenden: Westsachsen; Zwickau Die Broschüre stellt fünf Gemeinden aus Westsachsen sowie 16 Reiterhöfe mit deren Angeboten vor, inkl. einer kleinen Reitwegekarte für die Region. „Sattelfest im Westen Sachsens“ Übersichtskarte mit 27 eingezeichneten Reiterhöfen und Beschreibung der Leistungen. Bezugsadresse: Tourismusverband WestSachsen/Zwickau e.V., Herschelstraße 5, 08056 Zwickau, Telefon: 0375/293711 E-Mail: info@tourismus-westsachsen.de Internet: www.tourismus-westsachsen.de 54 VORPOMMERN Deutsche Reiterliche Vereinigung Hauptstadt: Magdeburg Größe: 20.446 km² Einwohner: 2,47 Mio / je km²: 121 SACHSEN-ANHALT Regelungen Wald/Flur: Reiten ist auf Privatwegen und deren Rändern erlaubt, soweit sie nach Breite und Oberflächenbeschaffenheit zum Reiten geeignet sind, ohne dass Störungen anderer oder nachhaltige Schäden zu befürchten sind. Radfahrer und Fußgänger haben Vorrang vor den Interessen der Reiter, wenn nicht ein ausgewiesener Reitweg beritten wird. Fahren mit Fuhrwerken und Schlittengespannen ist auf Privatwegen erlaubt, die nach Breite und Oberflächenbeschaffenheit für ein Befahren geeignet sind, ohne dass Störungen anderer oder nachhaltige Schäden an den Wegen zu befürchten sind. Kennzeichnung der Pferde Nein BERLIN BRANDE REITSTATIONEN „Ross und Reiter in der Altmark“ – Gastgeberverzeichnis Durch folgende Orte / Gegenden: Altmark: Landkreis Stendal, Altmarkkreis Salzwedel SACHSENANHALT Übersichtskarte (Stand 10/06) mit 15 Reiter- und Ferienhöfen, Adressen von Hotels, Gaststätten und Pensionen mit Gastpferdeboxen und weiteren Angeboten. Die Broschüre „Wanderritte durch die Altmark“ gibt Informationen zur Region Altmark und beschreibt detailliert die angebotenen geführten Wanderritte. Bezugsadresse: Interessenverein „Sternreiten in der Altmark“ e.V., Hauptstr. 46, 39596 Hohenberg-Krusemark, Telefon: 039394/81339, Fax: 039394/81312 E-Mail: sternreiten@compuserve.de, Internet: www.sternreiten-altmark.de oder: VGem Arneburg-Goldbeck, Tourismusinformationsbüro, Breite Str. 15, 39596 Arneburg, Telefon: 039321/51817, Fax: 039321/51818 SACHS THÜRINGEN 55 ÜBERSICHTSKARTEN „Reit-Atlas Altmark“ Durch folgende Orte / Gegenden: Landkreis Stendal, Altmarkkreis Salzwedel Umfangreiches Kartenmaterial mit herausnehmbaren, wetterfesten Einzelseiten (Maßstab 1:50.000) in der ca. 1.600 km Reitrouten kartografisch erfasst sind, Standorte von Schutzhütten, Anbindevorrichtungen, Informationstafeln und Sehenswürdigkeiten sind angegeben. Bezugsadresse: Interessenverein „Sternreiten in der Altmark“ e.V., Hauptstr. 46, 39596 Hohenberg-Krusemark, Telefon: 039394/81339, Fax: 039394/81312 E-Mail: sternreiten@compuserve.de, Internet: www.sternreiten-altmark.de oder: VGem Arneburg-Goldbeck, Tourismusinformationsbüro, Breite Str. 15, 39596 Arneburg, Telefon: 039321/51817, Fax: 039321/51818 INTERNET www.reitparadies-altmark.de 56 Deutsche Reiterliche Vereinigung Hauptstadt: Kiel Größe: 15.799 km² Einwohner: 2,83 Mio / je km²: 179 SCHLESWIG-HOLSTEIN Regelungen Wald: Reiten ist auf den besonders gekennzeichneten oder durch Vereinbarung mit den Nutzungsberechtigten genehmigten Waldwegen und den privaten Straßen (Asphalt oder vergleichbar befestigt) erlaubt. Private Wege und Flächen dürfen nur mit Zustimmung des Berechtigten befahren werden. Flur: Reiten und Fahren sind grundsätzlich auf allen öffentlichen Straßen und Feldwegen gestattet, wenn nicht verboten. Reiten ist auf privaten Wegen nur erlaubt, wenn diese trittfest oder als Reitweg ausgewiesen sind oder die Zustimmung des Berechtigten vorliegt. Private Wege und Flächen dürfen nur mit Zustimmung des Berechtigten befahren werden. Reiten am Meeresstrand (außer: Küstendünen und Strandwälle) ist grundsätzlich erlaubt, wenn kein reger Badebetrieb herrscht. Viele Gemeinden haben das Reiten am Strand auf das Winterhalbjahr beschränkt. Fahren am Meeresstrand ist verboten. Kennzeichnung der Pferde Nein, aber empfohlene Kennzeichnung durch den Landesverband Schleswig-Holstein (die oberste Forstbehörde kann durch Rechtsverordnung sogenannte Abgaben einführen) Kennzeichen: 11 Euro pro Pferdehalter, unbefristet bis zur Rückgabe gültig (davon 5,50 Euro Pfand für die Plakette und 5,50 Euro Bearbeitungsgebühr); Ausgabe durch den Landesverband; in einigen Regionen auch Sonderreglungen möglich REITSTATIONEN SCHLESWIGHOLSTEIN „Sattelfest - Herzogtum Lauenburg“ Durch folgende Orte / Gegenden: Alte Salzstraße, Elbe, Naturpark Lauenburgische Seen, Schaalsee Broschüre (Stand 2006) mit Informationen zu 19 Wanderreitstationen, Reiterhöfen und Pensionsställen sowie drei 1-Tages- bis 5-Tagestouren (Kutschfahrt „Zu Gast beim Alten Fritz“) auf landschaftlich reizvollen oder geschichtsträchtigen Pfaden. Bezugsadresse: Herzogtum Lauenburg Marketing & Service GmbH, Junkernstraße 7, 23909 Ratzeburg, Telefon: 04541/802110, Fax: 04541/802112 E-Mail: info@hlms.de, Internet: www.reitregion.de oder www.hlms.de HAMBURG 57 REITROUTEN „Kartenmappe Reit- und Fahrrundwege Amtsbereich Tellingstedt“ Durch folgende Orte / Gegenden: Amtsbereich Tellingstedt Kartenmappe im Maßstab 1:25.000/1:45.000, die 7 eingezeichnete Reitund Fahrrundwege mit über 100 km Länge enthält; Übersicht zu Gasthäusern, Unterkünften und weiteren Informationen. Bezugsadresse: Amt Tellingstedt, Teichstr.1, 25782 Tellingstedt, Telefon: 04838/78690, Fax: 04838/786969, E-Mail: Amt.KLG.Tellingstedt@t-online.de Internet: www.amt-tellingstedt.de „Reiten in der Grünen Mitte Holsteins“ Durch folgende Orte / Gegenden: Kreise Steinburg - Segeberg – Pinneberg Reitwanderkarte im Maßstab 1:50.000 mit über 600 km ausgeschilderten Routen und Informationen zur Region (Stand 2004), auch Fahrrouten werden ausgewiesen. Ergänzend zur Reitkarte ist eine Broschüre mit Reitstationen und Reitangeboten erhältlich. Bezugsadresse: Tourismusbüro Bad Bramstedt, Bleek 15-17, 24576 Bad Bramstedt Telefon: 04192/50627, Fax: 04192/50680 E-Mail: touristinfo@bad-bramstedt.de, Internet: www.bad-bramstedt.de „Mit den Pferden unterwegs vom Ostseestrand ins weite Land“ Durch folgende Orte / Gegenden: Region Lübecker Bucht – Nordwest- Mecklenburg, Herzogtum Lauenburg, Lübeck, Ostholstein Broschüre mit ausführlichen Informationen zu den Regionen, Adressen von Wanderreitführern (7), reittouristischen Anbietern (51) und reiterfreundlichen Gasthäusern (12). 6 Reitroutenkarten im Maßstab 1:35.000 mit Tourenempfehlungen, Ausflugstipps, Hinweisen zu den gesetzlichen Regelungen für Ausritte: ● ● ● ● ● ● Ostholstein Süd I Ostholstein Süd II Klützer Winkel Wohlenberger Wiek Lübeck Herzogtum Lauenburg Ost 58 Deutsche Reiterliche Vereinigung Bezugsadresse: EGOH Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH / Tourismusförderung, Röntgenstraße 1, 23701 Eutin, Telefon: 04521/808592, Fax: 04521/808593 E-Mail: oh-tourismus@egoh.de, Internet: www.reiten-luebecker-bucht.de „Reiten & Fahren – Flusslandschaft Eider-Treene-Sorge“ Kartenmappe mit einer Übersichtskarte und 8 Kartenblättern (1:35.000, mit UTM-Gitter), Hinweisen für Reiter und Fahrer, 600 km Reit- und Fahrrouten, wichtigen Rufnummern: ● ● ● ● ● ● ● ● Norder-Goosharde (Blatt 1) Süder-Goosharde (Blatt 2) Nordsee, Marsch und Köge (Blatt 3) Zwischen Treene und Mühlenau (Blatt 4) Vom Sandesberg zum Wilden Moor (Blatt 5) Storchendörfer Stapelholms (Blatt 6) Zwischen Eider und Treene (Blatt 7) Von der Eider zur Sorge (Blatt 8) Bezugsadresse: Eider-Treene-Sorge GmbH, Eiderstraße 5, 24803 Erfde Telefon: 04333/992490 oder 91, E-Mail: info@eider-treene-sorge.de Internet: www.eider-treene-sorge.de oder www.reitrouten.de „Mittleres Nordfriesland – Reiten & Fahren“ Durch folgende Orte / Gegenden: Region um Bredstedt Karte 1:50.000 mit 200 km eingezeichneten Reit- und Fahrwegen, Routenbeschreibungen, Adressen von Betrieben mit touristischen Angeboten, Tierärzten, Hufschmieden etc.. 13 Adressen von Unterkunftsmöglichkeiten für Reiter und Pferd sowie deren Angebote sind in einem Faltblatt enthalten Bezugsadresse: Tourismusverein Bredstedt und Umgebung, Markt 37, 25821 Bredstedt Telefon: 04671/5857, Fax: 04671/6975, E-Mail: info@amt-bredstedt-land.de Internet: www.amt-bredstedt-land.de „Dithmarschen – Reiten & Fahren“ Durch folgende Orte / Gegenden: Region um Heide Auf 4 Routenkarten (Maßstab 1:60.000) findet sich ein über 650 km langes, markiertes Reit- und Fahrroutennetz. Die Länge der Routen variiert zwischen ca. 4 km und 31 km; Informationen zu Land und Leuten, Adressen von Betrieben mit Übernachtungsmöglichkeiten, Tierärzten, Routenhinweise 59 Bezugsadresse: Touristikzentrale Dithmarschen, Alleestraße 12, 25761 Büsum Telefon: 04834/90010, Fax: 04834/90050 ÜBERSICHTSKARTEN „Holstein, Reit- & Freizeitkarte“ Durch folgende Orte / Gegenden: Holstein Faltkarte im Maßstab 1:50.000 mit 742 km Reitwegenetz, beschildert und unbeschildert, 3 Reit-Touren mit 26, 36 und 60 km Länge, Beschreibung von 5 Reitwanderstationen. Bezugsadresse: Tourismus Nortorfer-Land & Naturpark Westensee, Niedernstr. 6, 24589 Nortorf, Telefon: 04392/89620, Fax: 04392/89621 E-Mail: land-erleben@t-online.de Internet: www.tourismus-naturpark-westensee.de INTERNET Zwischen Nordsee und Ostsee präsentiert sich das Pferdeland Schleswig-Holstein für den kleinen und großen Pferdefreund einmalig abwechslungsreich. Ein dichtes Netz aus Reitwegen und Fahrwegen, davon bereits über 2.000 km beschilderte Routen, zahlreiche Pferdeveranstaltungen sowie freundliche und kompetente Gastgeber lassen den Pferdeurlaub zum ganz besonderen Erlebnis werden. Reiten und Fahren zwischen Binnenland und Waterkant lässt keine Wünsche offen. Adresse: www.sh-pferdeland.de 60 SSEN Deutsche Reiterliche Vereinigung Hauptstadt: Erfurt Größe: 16.172 km² Einwohner: 2,33 Mio / je km²: 144 THÜRINGEN Regelungen Wald: Reiten und Fahren sind nur auf den hierfür gekennzeichneten Straßen und Wegen erlaubt. Feld: Reiten und Fahren auf Straßen und Wegen sowie ungenutzten Grundflächen gestattet, wo es nicht ausdrücklich verboten ist bzw. Wege anderen Benutzungsarten vorbehalten sind. Kennzeichnung der Pferde Ja (Reiten und Fahren) Ausgabe der Kennzeichen erfolgt gegen eine Verwaltungsgebühr von 15 Euro durch die Untere Forstbehörde; für jedes Pferd wird nur ein Kennzeichen vergeben; es ist bei Eigentumswechsel oder Tod des Pferdes zurück zu geben; Reiterhöfen ist es zu gewerblichen Zwecken gestattet, übertragbare Kennzeichen an Reittouristen zu vergeben; über die Vergabe dieser Kennzeichen ist ein Nachweis (Reitbuch) zu führen. SACHSENANHALT REITSTATIONEN „Typisch Eichsfeld - Reiterhöfe“ Flyer mit 11 Adressen von Anbietern für Urlaub mit oder ohne Pferd im Eichsfeld. THÜRINGEN Bezugsadresse: Eichsfeld Touristik, Bahnhofstr. 22, 37327 Leinefelde, Telefon: 03605/503660, Fax: 03605/503661, E-Mail: info@eichsfeld.de, Internet: www.eichsfeld.de „Reiten und Fahren im Südharz“ Durch folgende Orte / Regionen: Landkreis Nordhausen Broschüre mit 18 Adressen von Reiterhöfen mit und ohne Übernachtung, Ferienbauernhöfen, Hotels etc.. Zusätzlich finden sich in der Broschüre Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, Anschriften von: Gaststätten mit Anbindebaum, Tierärzten, Hufschmieden, Reit- und Fahrvereinen. Bezugsadresse: Tourismus-Informationszentrum Nordhausen, Bahnhofsplatz 6, 99734 Nordhausen, Telefon: 03631/902154, Fax: 03631/902153 E-Mail: info@nordhausen-tourist.de, Internet: www.nordhausen-tourist.de 61 ÜBERSICHTSKARTEN „Biosphären-Reservat Vessertal“ Durch folgende Orte / Gegenden: Vessertal im Thüringer Wald (Ilmenau - Schleusingen) Wanderkarte im Maßstab 1:30.000 mit eingezeichneten Reitwegen und Reiterhöfen, Sehenswürdigkeiten, Informationen zum Biosphärenreservat und weiteren Naturangeboten. Bezugsadresse: Verlag grünes herz, 98684 Ilmenau, PF 100 564, Telefon: 03677/63025, Fax: 03677/63040, E-Mail: bestellung@gruenes-herz.de Internet: www.gruenes-herz.de, ISBN: 3-935621-18-3 „Reiten im Thüringer Vogtland“ Durch folgende Orte / Gegenden: Landkreis Greiz und Stadt Gera Karte (Maßstab 1:50.000) mit eingezeichneten Reit- und Kutschrouten, Verzeichnis von Reiterhöfen sowie Serviceinformationen im Landkreis Greiz. Bezugsadresse: Landratsamt Greiz, SG Wirtschaft / Fremdenverkehr, Dr.-Scheube-Straße 6, 07973 Greiz, Telefon: 03661/876424, Fax: 03661/87677424 E-Mail: fremdenverkehr@landkreis-greiz.de Internet: www.landkreis-greiz.de INTERNET Reiterferien auf dem Lande in Thüringen Adresse: www.thueringen.de/fadl/reiterhoefe/ 62 Deutsche Reiterliche Vereinigung Allgemein – weitere Informationen Eine der schönsten und intensivsten Möglichkeiten Deutschland kennen zu lernen, ist die Reise zu Pferd. A5-1978.qxp 06.02.2003 10:30 Uhr Seite 2 Deutsche ReiteRliche VeReinigung DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG BeReich SpORt HALTUNG www.pferd-aktuell.de Von der Ostsee bis zum Rhein Das ist unser Ziel dafür treten wir an! Impressum: Internet: www.pferd-aktuell.de e.mail: fn@fn-dokr.de Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht Fédération Equestre Nationale (FN) Abteilung Umwelt und Pferdehaltung 48229 Warendorf Text: Hans-Joachim Bremeier Fotos: M.-L. Neurand Telefon: 02581-6362-0 Telefax: 02581-62144 1. Auflage 2003 Alle Rechte vorbehalten. “Von der Ostsee bis nach Frankreich - Vorschlag für den Deutschen Reit-Pfad Nr. 2“ ABTEILUNG UMWELT UND PFERDEHALTUNG www.pferd-aktuell.de Vorschlag ABTEILUNG für den Deutschen Reit-Pfad UMWELT UND PFERDEnummer 2 www.dicks-werbeagentur.de ABteilung BReitenSpORt Vorschlag für den Deutschen Reit-Pfad Nummer 3 Vom Emsland bis an die Neiße (Niederlande - Polen) „Vom Emsland bis an die Neiße - Vorschlag für den Deutschen Reit-Pfad Nr. 3“ Zum Beispiel zu den Deutschen Reit-Pfaden Nr. 2 und Nr. 3 hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) zwei Broschüren für Wanderreiter herausgegeben. Sie dokumentieren ausprobierte Ritt-Vorschläge des erfahrenen Wanderreiters Hans-Joachim Bremeier, der unser Land von Norden nach Süden (von Rerik an der Ostsee bis Merzig an der Grenze zu Frankreich, ca. 1.124 Kilometer lang) und von Westen nach Osten (von Nordhorn an der Grenze zu den Niederlanden bis nach Guben an der Polnischen Grenze, ca. 795 Kilometer lang) „durchritten“ hat. Dabei hat sich der Autor bemüht, besonders schöne Strecken auszuwählen und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu bleiben. Schließlich sind zwei Werke entstanden, die dem ambitionierten Wanderreiter eine Menge Arbeit abnehmen, wenn er sich hoch zu Ross auf den Weg quer durch Deutschland machen möchte. Die Strecken sind allerdings nicht ausgewiesen, daher müssen Nachahmer die Strecke in ihre Karte übertragen und sich selbständig im Gelände orientieren können. Die Broschüren sind gegen Einsendung der Schutzgebühr in Höhe von 2,50 €/Broschüre (bar oder Scheck) bei Frau Schaffer, Mitgliederservice, 02581/6362-222, Fax 02581/6362-333, oder per E-Mail: fn@fn-dokr.de erhältlich. 63 Abteilung Umwelt und Pferdehaltung 6. Ausbildungsmöglichkeiten im Geländereiten und -fahren Das Geländereiten und –fahren erfreut sich als Naturerlebnis mit dem Partner Pferd weiterhin großer Beliebtheit. Daher wurde das Abzeichensystem mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung APO 2000 deutlich erweitert. Mit dem Basispass Pferdekunde werden Kenntnisse und Fertigkeiten rund um unseren Sportpartner Pferd erworben. Den seit über 30 Jahren bewährten Deutschen Reitpass sollten alle Reiter/innen ablegen, die gerne ausreiten. Für Fahrer/innen gibt es den Deutschen Fahrpass. Der Deutsche Reitpass und der Deutsche Fahrpass bilden die Grundlage für das weitere Fortbildungsangebot: Abzeichen im Wanderreiten, im Distanzreiten, im Jagdreiten sowie im Wander- und Distanzfahren. Einen Überblick gibt das nachfolgende Schema: Übersicht aller Abzeichen im Geländereiten und -fahren Distanzreiten Stufe 3 Wanderreiten Stufe 2 Jagdreiten Stufe 2 Distanzreiten Stufe2 Wanderfahren Stufe 2 Distanzfahren Stufe 2 Wanderreiten Stufe 1 Jagdreiten Stufe 1 Distanzreiten Stufe 1 Wanderfahren Stufe 1 Distanzfahren Stufe 1 Deutscher Reitpass Deutscher Fahrpass Basispass Pferdekunde 64 Deutsche Reiterliche Vereinigung Weitere Informationen finden sich im Merkblatt „Abzeichen im Geländereiten und -fahren“; Auskünfte zu Fortbildungsmöglichkeiten erteilen natürlich auch die zuständigen Landesverbände. Soweit nicht anders angegeben, kann die Prüfung von Reitvereinen oder Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen und vom Landesverband oder der Landeskommission genehmigt wurden. Nachfolgend können Sie in Kurzform nachlesen, welche Fähigkeiten vermittelt werden sollen und welche Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sein müssen. Der Deutsche Reitpass und der Deutsche Fahrpass Durch den Deutschen Reitpass oder den Deutschen Fahrpass wird bescheinigt, dass die Inhaber ein geeignetes Pferd sicher im Gelände unter dem Sattel bzw. im Gespann vorstellen können und die hierfür nötigen theoretischen Kenntnisse haben. ■ Reitpass und der Deutsche Fahrpass haben folgende Ziele: ■ das reiterliche und fahrerische Können zu heben ■ den bewussten und schonenden Umgang mit Natur und Umwelt zu fördern ■ das Verständnis für die Belange anderer Erholungssuchender sowie der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Jagdwesens zu vertiefen ■ für Sicherheit und Ordnung beim Ausreiten/ Ausfahren zu sorgen Der Deutsche Reitpass bzw. Fahrpass bringt die Mitverantwortung des/ der Reiters/in bzw. Fahrers/in in Feld und Wald zum Ausdruck. ■ Wer kann teilnehmen? Alle Bewerber/innen, die den Basispass Pferdekunde besitzen (die Reitweise ist beliebig) und über angemessenes reiterliches und fahrerisches Können verfügen; Mindestalter der Pferde 4 Jahre. ■ Welche Weiterbildungen sind möglich? Der Deutsche Reit-/Fahrpass ist die Voraussetzung für die Abzeichen im Wanderreiten/-fahren, Jagdreiten und Distanzreiten/-fahren sowie für den Berittführer/Gespannführer. 65 Abteilung Umwelt und Pferdehaltung Abzeichen im Wanderreiten und -fahren, Stufen 1 und 2 Durch die Einteilung in zwei Stufen sind verschiedene Schwierigkeiten gekennzeichnet. Die Stufe 1 des Deutschen Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichens richtet sich an Reiter/innen oder Fahrer/innen, die längere Strecken zurücklegen, z.B. mehrstündige Ausritte/-fahrten, Tagesritte/fahrten. Außerdem sollen die Bewerber/innen die Einsatzfähigkeit der Pferde beurteilen können und für sicherheitsorientiertes Verhalten und das Vorgehen in Notsituationen geschult werden. Die Stufe 2 richtet sich an Teilnehmer/innen, die mehrere Tage unterwegs sein wollen. Die in der Stufe 1 erworbenen Kenntnisse werden vertieft, außerdem werden grundlegende Fertigkeiten in der Planung von Wanderritten bzw. -fahrten vermittelt. ■ Wer kann teilnehmen? Stufe 1: Bewerber/innen mit einem Mindestalter von 12 Jahren, die den Deutschen Reitpass bzw. den Deutschen Fahrpass und einen Erste-HilfeKurs absolviert haben (die Reitweise ist beliebig). Stufe 2: Bewerber/innen mit einem Mindestalter von 14 Jahren, die das Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichen Stufe 1 haben (die Reitweise ist beliebig). Beim Wanderfahrabzeichen 1/2 ist zu berücksichtigen, dass die Eignung zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gem. § 31 Abs. 1 StVZO vorhanden sein muss. Fahrer/innen unter 18 Jahren sind nur in Begleitung eines Erwachsenen zugelassen, der mindestens im Besitz der DFA IV ist. Abzeichen im Jagdreiten Stufen 1 und 2 Dieses Abzeichen ist ebenfalls in zwei Stufen eingeteilt. In der Stufe 1 des Deutschen Jagdreitabzeichens geht es um grundlegende Kenntnisse für die Teilnahme an einer Jagd (springendes Feld). Außerdem soll der/die Bewerber/in die Eignung und Einsatzfähigkeit des Pferdes beurteilen können und für sicherheitsorientiertes Verhalten und Vorgehen in Notsituationen geschult werden. In der Stufe 2 des Deutschen Jagdreitabzeichens werden die in der Stufe 1 erworbenen Kenntnisse vertieft. Außerdem werden grundlegende Fertigkeiten in der Planung einer Jagd vermittelt und die Absolventen/innen sollen zum Einsatz als Piköre im Feld befähigt werden. Die Prüfung kann von Reitvereinen, Meutehaltern im Deutschen Reiter 66 Deutsche Reiterliche Vereinigung und Fahrerverband (DRFV) sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des Landesverbandes bzw. der Landeskommission durchgeführt werden. ■ Wer kann teilnehmen? Stufe 1: Bewerber/innen mit einem Mindestalter von 12 Jahren, die den Deutschen Reitpass und/oder Vorbereitungslehrgang und den Basispass Pferdekunde absolviert haben. Weiterhin muss ein Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden. Stufe 2: Bewerber/innen mit einem Mindestalter von 14 Jahren, die das Jagdreitabzeichen Stufe 1 bestanden haben. Abzeichen im Distanzreiten und Distanzfahren, Stufen 1, 2 und 3 Die Abzeichen im Distanzreiten sind in drei Stufen eingeteilt, im Gegensatz zu den Abzeichen im Distanzfahren, die in zwei Stufen gegliedert sind. Die Stufe 1 der Distanzreit- und -fahrabzeichen richtet sich an Reiter/innen oder Fahrer/innen, die an kurzen Distanzritten bzw. -fahrten teilnehmen (Einführungsritt ca. 25 bis 39 km). Außerdem sollen die Bewerber/innen die Eignung und Einsatzfähigkeit des Pferdes beurteilen können und für das Vorgehen in Notsituationen geschult werden. Die Stufe 2 des Distanzreit- bzw. Distanzfahrabzeichens richtet sich an Reiter/innen oder Fahrer/innen, die an mittleren Distanzritten bzw. -fahrten teilnehmen und sich auf die lange Strecke vorbereiten wollen (ca. 60 bis 79 km). Die in der Stufe 1 erworbenen Kenntnisse werden vertieft und grundlegende Fertigkeiten in der Planung und Durchführung von längeren Distanzritten/-fahrten vermittelt. Die Stufe 3 des Deutschen Distanzreitabzeichens soll die Absolventen/innen befähigen, sich und sein/ihr Pferd auf lange Ritte im In- und Ausland vorzubereiten und daran teilzunehmen (Distanzritt ca. 90 bis 120 km). Die in den Stufen 1 und 2 erworbenen Kenntnisse werden vertieft. Weiterhin sollen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Teilnahme an Trainerlehrgängen erworben werden. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des VDD und Anmeldung bei der Landeskommission bzw. dem Landesverband durchgeführt werden. 67 Abteilung Umwelt und Pferdehaltung ■ Wer kann teilnehmen? Stufe 1: Reiter/innen bzw. Fahrer/innen mit einer körperlichen und geistigen Mindestreife, sowie einem angemessenen reiterlichen bzw. fahrerischen Können, die im Besitz des Deutschen Reit- bzw. Fahrpasses (oder DFA IV) sind. Weiterhin müssen die Teilnehmer/innen einen ErsteHilfe-Kurs nachweisen können. Alter der Pferde: 5-Jährige und Ältere. Stufe 2: Reiter/innen und Fahrer/innen die das Distanzreit- bzw. –fahrabzeichen Stufe 1 bestanden haben. Die Reiter/innen müssen Distanzritte mit insgesamt 500 km in der Wertung nachweisen. Weiterhin müssen Fahrer/innen mindestens zwei mittlere Distanzfahrten nachweisen (Alter der Pferde 6 Jahre und älter). Stufe 3: Bewerber/innen mit einem Mindestalter von 14 Jahren, die Mitglied im VDD sind, die Prüfung zum Distanzreitabzeichen Stufe 2 oder DRA III bestanden haben und einen Nachweis über 1000 Wettkampfkilometer in der Wertung sowie alle Zulassungsvoraussetzungen der Stufe 1 nachweisen können. Die zugelassenen Pferde müssen mindestens 7 Jahre alt sein und den Anforderungen der Prüfung entsprechen. Die Fahrer/innen müssen geeignet sein, ein Gespann selbständig zu führen gem. § 31 Abs. 1 StVZO, Fahrer unter 18 Jahren sind nur in Begleitung eines Erwachsenen zugelassen, der mindestens im Besitz des DFA IV oder DFP ist. 68 Deutsche Reiterliche Vereinigung 7. Berittführer/in, Wanderreitführer/in und Gespannführer/in Der /die Berittführer/in und der/die Gespannführer/in soll eine Reitergruppe bzw. ein Gespann mit Personengruppen oder eine Gespanngruppe im Straßenverkehr und im Gelände unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, der Belange des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallsicherheit führen. ■ Voraussetzungen sind: ■ die Vollendung des 18. Lebensjahres ■ Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört (sofern der/die Teilnehmer/in kein gewerblicher Fahrer ist) ■ Besitz des Deutschen Reit- bzw. Fahrpasses oder des WRA III bzw. DFA IV, einschlägige reiterliche bzw. fahrerische Erfahrungen ■ Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate) ■ Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses, der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt Die Lehrgänge umfassen 30 Lehreinheiten (LE) à 45 Minuten einschließlich eines Übungsrittes/Übungsfahrt und werden in Fachschulen oder auf Vorschlag des Landesverbandes an anderen Ausbildungsstätten durchgeführt, sofern die Genehmigung der FN vorliegt. Der/die Wanderreitführer/in baut auf dem/der Berittführer/in auf. Schwerpunkt ist der mehrtägige Wanderritt sowie die Vorbereitung von Wanderreit-Wettbewerben der Einstiegsebene. ■ Voraussetzungen sind: ■ die Vollendung des 18. Lebensjahres ■ Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN ang schlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört ■ Besitz des Berittführers (Reitweise beliebig) ■ Besitz des Wanderreitabzeichens Stufe 2 ■ Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate) Dieser Lehrgang umfasst mindestens 45 LE à 45 Minuten einschließlich eines Übungsrittes und wird an den Fachschulen oder auf Vorschlag des Landesverbandes an anderen Ausbildungsstätten durchgeführt, sofern die Genehmigung der FN vorliegt. 69 Abteilung Umwelt und Pferdehaltung ■ Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten Darüber hinaus gibt es die Ausbildung als Trainer/in C Reiten, Distanzreiten, Westernreiten, Fahren, Voltigieren, Schulsport. Der Trainer C-Lehrgang bildet die erste Stufe der durch den Deutschen Sportbund lizenzierten Ausbildung der Ausbilder. Diese Tätigkeit beinhaltet die Grundausbildung im breitensportlichen Bereich, aber auch die Hinführung zum Leistungs- und Wettkampfsport. ■ Mit der Trainer C-Lizenz weist der Ausbilder folgende Fähigkeiten nach: ■ Inhalte des Breitensports und des Leistungssports zu kennen, zu analysieren und zu begründen ■ eine vielseitige Grundausbildung für Pferd und Reiter, Fahrer oder Voltigierer zu vermitteln ■ Unterrichtssequenzen fachkompetent, vermittlungskompetent und sozialkompetent für breitensportlich oder leistungssportlich orientierte Angebote zu gestalten ■ die Einhaltung des Ausbildungsweges des Pferdes und des Reiters, Fahrers oder Voltigierers zu berücksichtigen ■ die dem Vermittlungsziel entsprechenden Fähigkeiten und Ferti- keiten als Reiter, Fahrer oder Voltigierer zu beherrschen Nähere Einzelheiten zur Zulassung, Inhalte der entsprechenden Lehrgänge sowie Prüfungsanforderungen entnehmen Sie bitte der Ausbildungsund Prüfungsordnung (APO). 70 Deutsche Reiterliche Vereinigung 8. Wettbewerbe im Wanderreiten und -fahren Ausreiten oder Ausfahren, das Naturerlebnis mit dem Partner Pferd, interessiert viele Pferdefreunde - zu wenig ist leider noch bekannt, dass sich auch auf diesem Gebiet Wettbewerbe finden, in denen erworbene und trainierte Fertigkeiten unter Beweis gestellt werden können. Wettbewerbe für Wanderreiter und -fahrer sind Wettbewerbe, die allen offen stehen, unabhängig davon, ob sie mit Pferden schon seit der Jugend verbunden sind oder auch erst im Erwachsenenalter zur Familie der Pferdefreunde stoßen. ■ Einige beispielhafte Möglichkeiten wie: ■ Wettkampfmäßiges Streckenreiten ■ Rallye-Streckenfahrt ■ Orientierungsreiten/-fahren können in dem Buch „365 Ideen für den Breitensport“ (FNverlag) nachgelesen werden. Verschiedene Wettbewerbe im Wanderreiten werden auch vom „Ersten Trekking Club Deutschlands“ (ETCD) angeboten: E-Mail: office@trekkingclub.de Internet: www.etcd.de DEUTSC HE REITE RL ICHE VE REINIGU NG ■ TREC - Wettbewerb nach dem FITE-Reglement Internationale Wanderreit-Wettbewerbe werden nach dem Reglement der Internationalen Föderation für Pferdesport-Tourismus (Fédération Internationale de Tourisme Equestre – FITE) durchgeführt. In dieser kombinierten Prüfung geht es um die Techniken im Wanderreiten. Besonders verbreitet ist diese Prüfungsform in den romanischen Ländern Frankreich, Italien und Spanien, daher kommt auch die Abkürzung TREC aus dem Französischen (Techniques Randonnée Equestre de Compétition = Techniken im Wanderreiten). 71 TREC – Wande rre Wettbe iten als werb www.p ferd-ak tuell.d e Abteilung Umwelt und Pferdehaltung ■ Der Wettbewerb setzt sich aus drei Teilprüfungen zusammen: Der Orientierungsritt mit Tempovorgaben („parcours d’ orientation et de régularité“ - P.O.R.) ist das Kernstück dieses kombinierten Wettbewerbes. Die Prüfung beginnt im „Kartenraum“, dort muss die vorgegebene Wegstrecke in 20 Minuten präzise von der offiziellen in die eigene Karte übertragen werden. Dann geht es auf die circa 35 bis 45 Kilometer lange Strecke, die in verschiedene Abschnitte eingeteilt, in einem vorgegebenen Tempo zu bewältigen ist. Neben der Orientierung nach Karte in fremdem Gelände ist also die besondere Schwierigkeit, zu jedem Zeitpunkt möglichst genau die Durchschnittsgeschwindigkeit einzuhalten, und das bergauf und bergab ebenso wie in der Ebene. Dazu gehören viel Tempogefühl, ständige Konzentration, Erfahrung und natürlich auch Training. Nach einer Verfassungsprüfung steht eine Rittigkeitsprüfung („maîtrise des allures“ - M.A.) auf dem Programm. Hier müssen die Pferde in einer zwei Meter breiten (weitgehend ebenen) Gasse 150 Meter geradeaus im Galopp so langsam und im Schritt so schnell wie möglich vorgestellt werden. Die letzte Teilprüfung ist ein Geländeritt („parcours en terrain varié“ - P.T.V.), in dem Hindernisse oder natürliche Gegebenheiten nachgestellt werden, die einem auf jedem Ausritt begegnen können, z.B. Springen eines Baumstamms und einer Hecke, Durchqueren einer Furt, steile Aufund Abstiege im Sattel und an der Hand, Überwindung eines Grabens. Dabei geht es stets um die harmonische und flüssige Bewältigung der gestellten Aufgabe. Weitere Informationen, das Internationale Reglement, der TREC-Flyer sowie eine Informationsmappe für Veranstalter sind in der FN-Abteilung Umwelt und Pferdehaltung erhältlich. 72 Deutsche Reiterliche Vereinigung 9. Checkliste Wanderritte für Veranstalter Zur Organisation von Wanderritten, Vergleichswettkämpfen, Turnieren oder ähnliches soll nachstehende Checkliste Veranstaltern als Hilfe dienen: Maßnahmen verantwortlich erledigt bis ca. 6 Monate vor dem Wanderritt Besichtigung des Geländes Festlegung der Strecke, der Rastplätze und der Übernachtungsorte (für Pferde und Reiter) Absprache mit den Grundstückseigentümern ca. 3 Monate vor dem Wanderritt Entwurf der Ausschreibung, bei Wettkämpfen Abstimmung mit Landeskommission bzw. Landesverband Druck und Vorbereitung des Versands der Ausschreibung und der Anmeldevordrucke Erste Absprache mit Helfern, Unterrichtung über Gefahrenpunkte, sofern erforderlich Absprache mit der Polizei Anmeldung der Veranstaltung bei der/den Ordnungsbehörde(n) Ärzte, Tierärzte, Sanitäter, Sanitätsfahrzeug, Hufschmied Sponsoren, Plaketten Abschließende Absprache mit den Grundstückseigentümern Einladungen Ehrengäste, Richter, Funktionäre und Presse Checkliste geht auf Seite 74 weiter! 73 Abteilung Umwelt und Pferdehaltung Maßnahmen verantwortlich ca. 6 Wochen vor der Veranstaltung (nach Anmelde-/Nennungsschluss) Vervollständigung der Hindernisse, soweit vorgesehen, Kennzeichnung der Wege, Absperrungen, Plätze etc. Verbindliche Quartierbestellung (Pferde und Reiter) Werbung, Plakate, Anzeigen, Schleifenbestellung, Schilder etc. Beschaffung der Bestuhlung und des notwendigen Materials zur Herrichtung der Geländestrecke etc. Verbindliche Verpflichtung der Hilfskräfte Vorbereitung für die Meldestelle - sofern erforderlich (Tische, Stühle, PC, Schreibzeug, Papier, Nennungen, Schleifen, Rosetten, Teilnehmerliste, Aufstellung noch ausstehender Nenngelder) Pressebesprechung und laufende Information der Presse Kurz vor der Veranstaltung Absperrung der Plätze, Beschilderung, Einrichtung der Parkplätze, Besprechung mit der Polizei über Verkehrsregelungen Vorkehrungen zum Transport verletzter Pferde Herrichtung der Kontrollpunkte Einweisung der Ärzte, Tierärzte, Sanitäter, Hufschmied Überprüfung aller vorbereiteten Maßnahmen 74 erledigt bis Deutsche Reiterliche Vereinigung Maßnahmen verantwortlich erledigt bis Während und nach der Veranstaltung Begrüßung und Betreuung der Ehrengäste, Sponsoren und Pressevertreter Einteilung und Ausgabe der Ehrenpreise Einsammeln der Beschilderung und der Absperrungsvorrichtungen Dankschreiben an alle Freunde, Sponsoren, Grundstückseigentümer, ehrenamtliche Helfer und Presse Der Literaturtipp: „Urlaub im Sattel - Deutschlands schönste Reiterhöfe“, das Standardwerk für alle, die in Deutschland Reiterferien machen möchten; 12,80 Euro „Erlebniswelt Wanderreiten“ liefert das Basiswissen fürs Aus- und Wanderreiten; 19,80 Euro. Beide Titel und viele mehr sind erhältlich beim FNverlag in Warendorf (Telefon 02581/6362-154 oder -254, E-Mail vertrieb-fnverlag@fn-dokr.de oder Internet www.fnverlag.de). 75 Deutsche Reiterliche Vereinigung www.pferd-aktuell.de 2723-0707/dicks.werbeagentur@osnanet.de Abteilung Umwelt und Pferdehaltung Impressum: Das ist unser Ziel dafür treten wir an! Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht Fédération Equestre Nationale (FN) Abteilung Umwelt und Pferdehaltung Freiherr-von-Langen-Straße 13 48231 Warendorf Texte: Judith Köster und Gerlinde Hoffmann, Diana Koch Telefon: 02581-63 62-0 Telefax: 02581-62-144 5. Auflage Stand Juli 2007 E-Mail: fn@fn-dokr.de Internet: www.pferd-aktuell.de Alle Rechte vorbehalten. Fotos: Adelheid Borchardt, Gerlinde Hoffmann, Maximilian Schreiner, Isabel Tenbrink Schutzgebühr: 5,- Euro