Fernreitwege und Reitstationen in Deutschland

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Fernreitwege und Reitstationen in Deutschland
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Fernreitwege
und Reitstationen
in Deutschland
Adressen von Anbietern für Reitwegekarten/
Reitatlanten/Quartierverzeichnisse
Mit Tipps
derreiten
zum Wan etzlichen
es
und den g en
ng
u
Bestimm
www.pferd-aktuell.de
Abteilung
Umwelt
und Pferdehaltung
Ethische Grundsätze
1. Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die
Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen.
2. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen
angepasst werden.
3. Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist
unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen.
4. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen
Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder
Sport.
5.
Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse
sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu überliefern
6. Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende
Bedeutung gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu
beachten und zu fördern.
7.
Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich
und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel
jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch
und Pferd.
8.
Die Nutzung des Pferdes im Leistungs- sowie im allgemeinen Reit-,
Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem
Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die
Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie
nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und
muss geahndet werden.
9. Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd
erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verant wortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden.
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Deutsche Reiterliche Vereinigung
Inhalt:
Seite
1. Zu Pferd ...natürlich!
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2. Die 12 Gebote für das Reiten und Fahren im Gelände
5/6
3.Checkliste Wanderreiten
7
4.Gesetzliche Regelungen für das Reiten und
Fahren in Feld und Wald; Anschriften der Landesverbände
9
5.
Wanderreiten in Deutschland - Angebote
nach Bundesländern
Bundesweit: FN-gekennzeichnete Touristikbetriebe
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin-Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Allgemein – weitere interessante Informationen
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6. Ausbildungsmöglichkeiten im Geländereiten und -fahren
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7. Berittführer/in, Wanderreitführer/in, Gespannführer/in
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8. Wettbewerbe im Wanderreiten und -fahren
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9.Checkliste Wanderritte für Veranstalter
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Abteilung
Umwelt
und Pferdehaltung
1. Zu Pferd ...natürlich!
Jahrtausendelang konnten sich die glücklich schätzen, die ein Pferd besaßen, um kürzere oder längere Strecken effektiv zu überwinden. Das ist in
unserer hochtechnisierten, schnelllebigen Zeit schon fast in Vergessenheit
geraten. Vielerorts ist es heute schwierig, mitunter schon fast exotisch,
unser Land zu Pferde zu erkunden. Dabei gibt es kaum eine natürlichere
Art der Fortbewegung als auf dem Rücken unserer Pferde.
Auch wenn es noch wenig bekannt sein mag, in Deutschland bestehen
vielfältige Möglichkeiten, die Schönheit und Besonderheiten verschiedener Regionen mit ihren Sehenswürdigkeiten zu Pferde kennen zu
lernen.
Mit der hier vorliegenden Broschüre möchten wir einen Überblick geben.
Wir erheben dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können nur
Hinweise berücksichtigen, die bis Redaktionsschluss vorlagen.
Viel Spaß und gute Erholung!
Ihre Abteilung Umwelt und Pferdehaltung
Deutsche Reiterliche Vereinigung
2. Die „Zwölf Gebote für das Reiten
im Gelände“
1. Verschaffe deinem Pferd täglich ausreichend Bewegung unter dem
Sattel und möglichst auch auf Weide oder Paddock!
2. Gewöhne dein Pferd behutsam an den Straßenverkehr und das
Gelände!
3. Vereinbare alle Ausritte mit Freunden - in der Gruppe macht es mehr
Spaß und ist sicherer!
4. Sorge für ausreichenden Versicherungsschutz für dich
und das Pferd; verzichte beim Ausritt nie auf den bruch- und splittersicheren Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung!
5. Kontrolliere täglich den verkehrssicheren Zustand von Zaumzeug und
Sattel!
6. Informiere dich über die gesetzlichen Regelungen für das Reiten in Feld
und Wald in deiner Region!
7. Reite nur auf Wegen und Straßen, niemals querbeet und meide ausgewiesene Fuß-, Wander- und Radwege, Uferböschungen und Biotope!
8. Verzichte auf einen Ausritt oder nimm Umwege in Kauf, wenn Wege
durch anhaltende Regenfälle weich geworden sind und passe dein
Tempo dem Gelände an!
9. Begegne Fußgängern, Radfahrern, Reitern, Gespannfahrern und
Kraftfahrzeugen immer nur im Schritt und sei freundlich und hilfsbereit
zu allen!
10. Melde unaufgefordert Schäden, die einmal entstehen können, und regele
entsprechenden Schadensersatz!
11. Spreche mit Reit- und Fahrkollegen, die gegen diese Regeln verstoßen!
12. Du bist Gast in der Natur und dein Pferd bereichert die Landschaft, wenn
du dich korrekt verhältst!
Abteilung
Umwelt
und Pferdehaltung
Die „12 Gebote für das Fahren im Gelände“
1. Verschaffe deinen Pferden täglich ausreichend Bewegung im Gespann
oder unter dem Sattel und möglichst auch auf der Weide oder
Paddock!
2. Gewöhne deine Pferde behutsam an den Straßenverkehr und das
Gelände!
3. Vereinbare alle Ausfahrten mit Freunden – zusammen mit anderen in
der Kutsche macht die Ausfahrt mehr Spaß und ist sicherer!
4. Sorge für ausreichenden Versicherungsschutz für dich, die Pferde und
das Gespann!
5. Kontrolliere täglich den verkehrssicheren Zustand von Zaumzeug,
Geschirr, Leinen und Kutsche!
6. Informiere dich über die gesetzlichen Regelungen für das Fahren in
Feld und Wald in deiner Region!
7. Fahre nur auf Wegen und Straßen, niemals querbeet und meide ausgewiesene Fuß-, Wander- und Radwege, Uferböschungen und Biotope!
8. Verzichte auf eine Ausfahrt oder nimm Umwege in Kauf, wenn Wege
durch anhaltende Regenfälle weich geworden sind und passe dein
Tempo dem Gelände an!
9. Begegne Fußgängern, Radfahrern, Reitern, Gespannfahrern und
Kraftfahrzeugen immer nur im Schritt und sei freundlich und hilfsbereit
zu allen!
10. Melde unaufgefordert Schäden, die einmal entstehen können, und
regele entsprechenden Schadensersatz!
11. Spreche mit Reit- und Fahrkollegen, die gegen diese Regeln verstoßen!
12. Du bist Gast in der Natur und dein Pferd bereichert die Landschaft,
wenn du dich korrekt verhältst.
Deutsche Reiterliche Vereinigung
3. Checkliste Wanderreiten
■
Ausrüstung von Pferd und Reiter für einen mehrtägigen Wanderritt:
■ Sattel, besondere Eignung für Wanderritte unerlässlich
■ Satteldecke, zum Beispiel Woilach
■ Passende Zäumung, richtig verschnallt
■ Stallhalfter mit Eignung als Marschhalfter, Anbindestrick; Ersatz:
Zügel und Steigbügelriemen
■ Satteltaschen, hintere und/oder vordere, in beiden Fällen nicht zu
voluminös, ohne Wippen dem Körper anliegend
■ Handy für Notfälle, möglichst am „Mann“
■
Am Sattel befestigt:
■ Kartentasche mit topographischen Gebietskarten, Schreibzeug und
Übersichtskarte
■ Feldflasche oder ähnlicher Wasserbehälter
■ Satteltasche
■ Regenbekleidung
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Umwelt
und Pferdehaltung
■
In den Satteltaschen verstaut:
■ Regendecke (Trockenhalten von Pferd und Ausrüstung während
Pausen und Stopps, z.B. ein Stück Segeltuch oder gummiertes
Tuch)
■ Satteltaschenapotheke für Ross und Reiter
■ Putzzeug, Hufkratzer, Lappen
■ Ersatzkleidung wie Pullover, Halstuch, Hemd, Ersatzbrille usw.
■ Handtuch, Seife, Toilettenpapier usw.
■ Utensilien wie Taschenlampe, Feuerzeug, Bindfaden oder Draht,
leichte Kombizange, Fahrtenmesser
■ Stiefelleuchten, reflektierende Gamaschen
■ Beschlagwerkzeug, zugearbeitete Ersatzhufeisen, Hufnägel, Hufschuhe
■ Fernglas, Fotoapparat, Filme
■ Pferdepass
■
Im Trossfahrzeug, auf der begleitenden Kutsche oder auf Packpferd untergebracht:
■ Futtermittel, Kraftfutter in gewohnter Zusammensetzung
■ Haferschwinge oder Futterschaufel zum Abmessen der Zuteilung
■ Tränkeimer, Futtereimer, je ein Stück pro Pferd
■ Nylonseil, lang und stark, diverse Führstricke
■ Bogensäge, Axt, sonstiges Werkzeug
■ Medikamente und Verbandsstoffe in Reserve
■ Schlafsäcke, zusätzliche Wolldecken
■ Sportlertasche pro Teilnehmer mit weiterer Ersatzkleidung, Toilet-
tenbeutel, Schuh- und Lederpflegemittel
■
Je nach Organisationsform:
Gruppenzelt, Einzelzelte, Zeltzubehör, Nahrungsmittel und Getränke,
Kühltasche, Essgeräte, Grill und Zubehör einschließlich Grillkohle, Pfannen, Kessel, Töpfe, Camping-Geschirr – alles übersichtlich geordnet und
zweckmäßig verpackt!
■ Ferner wichtig:
Aufbewahrung wichtiger Papiere, etwa bei beabsichtigtem Grenzübertritt, durch den Trossfahrer, der ebenso wie der Führer des Berittes über
Kartenmaterial und Adressenlisten (Tierärzte, Rotkreuzstationen, Schmiede, Sattler) verfügen sollte und über die Bewegungen der Wandergruppe
unterrichtet ist.
Deutsche Reiterliche Vereinigung
4.Gesetzliche Regelungen für das Reiten und Fahren
in Feld und Wald
Genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen über das Reiten und
Fahren sind für den Reiter und Fahrer unerlässlich, um die immer knapper
werdende Erholungslandschaft allen interessierten Personengruppen offen zu halten, und zwar so, dass Interessenkollisionen möglichst vermieden werden. Hier wird das Verantwortungsbewusstsein eines jeden
Reiters und Gespannfahrers gefordert (Einhalten gesetzlicher Vorschriften,
Vermeiden von Schäden an der natürlichen und gebauten Umwelt), damit
die Regelungen in Zukunft nicht noch einschränkender werden – siehe
auch das kostenlose Merkblatt Pferd und Umwelt. Der Deutsche Reitpass
und der Deutsche Fahrpass beinhalten eine entsprechende Ausbildung
– siehe Kapitel 6 „Ausbildungsmöglichkeiten im Geländereiten
und -fahren“.
Zeichen 238: Reiter erlaubt
Zeichen 258: Verbot für Reiter
Zeichen101: Gefahrenstelle
(mit Reiter: Achtung Reiter!)
Abteilung
Umwelt
und Pferdehaltung
4.1. Bundesrecht
a) Straßenverkehrsrecht:
Das Reiten und Fahren auf öffentlichen Verkehrsflächen regelt sich nach
der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nicht nur für Fahrer sondern auch
für Reiter gelten grundsätzlich die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrzeuge. Im Einzelnen gilt für das Reiten folgendes:
■ Pferde sind im Straßenverkehr nur zugelassen, wenn sie von geeig-
neten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken
können. Wer ein Pferd begleitet (also reitet oder führt), muss über reiterliches Können bzw. die erforderliche körperliche Konstitution verfügen. Dazu gehört auch die richtige Ausrüstung (man kann z.B. mit Stallhalfter und Strick reiten, jedoch nicht mit ausreichender Sicherheit im Straßenverkehr) - § 28 StVO.
■ Reiter/Innen benutzen die Fahrbahn - nicht etwa den Fußgängerweg – und zwar die äußerste rechte Seite (§ 2 Abs. 1 und 2 StVO). Wird die Fahrbahn durch eine durchgehende Linie begrenzt und bleibt rechts neben der Begrenzungslinie noch ausreichender Straßen-
raum frei, so muss rechts von der Begrenzungslinie geritten wer-
den, weil Reiter/Innen den „langsamen Fahrzeugen“ gleich stehen – § 41 StVO.
■ Reiter/Innen dürfen nicht auf Fahrradwegen oder auf Gehwegen reiten. Dasselbe gilt für das Führen von Pferden.
■ Das Führen von Pferden von Kraftfahrzeugen oder vom Fahrrad
aus ist verboten.
■ Reiter/Innen müssen während der Dämmerung und bei Dunkelheit
ausreichend beleuchtet sein (§ 1, § 17 StVO). Vorgeschrieben ist eine nicht blendende, nach vorne und hinten gut sichtbare Leuchte mit weißem Licht (§ 28 StVO). Besser ist die ebenfalls zulässige Stiefelleuchte (links). Zusätzliche Leuchtgamaschen beim Pferd und reflektierende Kleidung beim Reiter sind sehr zu empfehlen.
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Deutsche Reiterliche Vereinigung
■ Eine größere Reitergruppe bildet einen „Verband“. Im „geschlos-
senen Verband“ (§ 27 StVO) setzen sich die Reiter zu zweit neben-
einander. Der Verband soll nicht länger als 25 m sein. Dicht aufge-
schlossen sind das etwa 12 Reiter. 20 Reiter formieren sich z.B. in 2 Verbänden zu je 10 Reitern. Der Abstand zwischen den Verbänden sollte wiederum mindestens 25 m betragen, damit ein Überholen möglich ist. Da der Verband als ein Verkehrsteilnehmer gilt, braucht nicht jeder Reiter beleuchtet sein. Die seitliche Begrenzung ge-
schlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muss, wenn nötig (§ 17 Abs. 1 StVO), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden (die Beleuchtung muss in eigenem Interesse auch von weitem gut zu sehen sein). Auch hier ist die Verwendung zusätzlicher Leuchtga-
maschen dringend zu empfehlen.
■ Das Durchfahrverbotsschild (roter Rand, weißes Feld – Zeichen 250) ist ein Verbotszeichen für Fahrzeuge aller Art. Nach dem Grundsatz, wonach Reiter und Führer von Pferden den Fahrzeugen gleich ste-
hen, würde es an sich auch für Reiter und Führer von Pferden gel-
ten. In der StVO ist jedoch ausdrücklich vermerkt, dass dieses Schild nicht für Tiere gilt. Ist jedoch im weißen Feld ein Reiter oder ein Pferd dargestellt, dann gilt das Zeichen nur für Pferde/Reiter.
Für das Fahren finden sich nähere Erläuterungen in der Broschüre „Richtlinien für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge“.
b) Bundesnaturschutz- und Bundeswaldgesetz
Grundlagen für die Erholung in der Natur allgemein und damit auch für
die natursportliche Betätigung Reiten bilden in Deutschland die Rahmengesetze Bundesnaturschutzgesetz (für die Feldflur) und Bundeswaldgesetz
(für den Wald). In diesen Gesetzen, die auch das Reiten auf nicht öffentlichen Wegen regeln, finden sich zwar wichtige grundsätzliche Aussagen,
für Einzelheiten sind jedoch die einschlägigen Gesetze der Länder entscheidend.
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Abteilung
Umwelt
und Pferdehaltung
4.2. Landesrecht
Möglichkeiten und Grenzen für das Reiten und Fahren auf nicht öffentlichen Wegen regelt die Gesetzgebung in den einzelnen Ländern (eine
Übersicht der Fundstellen ist bei der FN erhältlich). Zum Teil sind von den
Landesverbänden Merkblätter entwickelt worden, die kostenlos angefordert werden können.
Wichtig ist, dass die das Reiten und Fahren in Feld und Wald betreffende
Gesetzgebung der Bundesländer zu keinem Zeitpunkt abgeschlossen ist.
Gesetze, Verordnungen und Erlasse werden vielmehr laufend angepasst,
daher muss man hier stets „am Ball bleiben“.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den zuständigen Landesverband - Anschriften siehe nächste Seite.
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Deutsche Reiterliche Vereinigung
Adressen der Landesverbände
Niedersächsischer Reiterverband e.V.
Johanssenstr. 10 ·30159 Hannover
Tel.: 0511-325768 · Fax: 0511-325759
E-Mail: info@psvhhb.de
Pferdesportverband Baden-Württemberg e.V.
Murrstr. 1/2 · 70806 Kornwestheim
Tel.: 07154-83280 · Fax: 07154-832829
E-Mail: info@pferdesport-bw.de
www.pferdesport-bw.de
Pferdesportverband Hannover-Bremen e.V.
Johannssenstr. 10 · 30159 Hannover
Tel.: 0511-325768 · Fax: 0511-325759
E-Mail: info@psvhhb.de
www.psvhhb.de
Bayerischer Reit- und Fahrverband e.V.
Landshamer Str. 11, 81929 München
Tel.: 089-926967250 · Fax: 089-926967299
E-Mail: office@brfv.de
www.brfv.de
Pferdesportverband Weser-Ems e.V.
Heidewinkel 8 · 49377 Vechta
Tel.: 04441-91400 · Fax: 04441-914017
E-Mail: info@psvwe.de
www.psvwe.de
Landesverband Pferdesport Berlin-Brandenburg e.V.
Passenheimer Str. 30 · 14053 Berlin
Tel.: 030-3009220 · Fax: 030-30092220
E-Mail: froehlich@lpbb.de
www.lpbb.de
Verband der Reit- und Fahrvereine
Nordrhein-Westfalen e.V.
Weißenstein 52 · 40764 Langenfeld
Tel.: 02173-1011100 · Fax: 02173-1011130
E-Mail: info@psvr.de · www.psvr.de
Bremer Reiterverband e.V.
Halmstr. 9 · 28717 Bremen
Tel.: 0421-6368960 · Fax: 0421-6368673
E-Mail: info@Bremer-Reiterverband.de
www.bremer-reiterverband.de
Pferdesportverband Rheinland e.V.
Weißenstein 52 · 40764 Langenfeld
Tel.: 02173-1011100 · Fax: 02173-1011130
E-Mail: info@psvr.de
www.pferdesport-rheinland.de
Landesverband der Reit- u. Fahrvereine
Hamburg e.V.
Schützenstr. 107 · 22761 Hamburg
Tel.: 040-8503006 · Fax: 040-8514233
E-Mail: info@pferdesport-hamburg.de
www.pferdesport-hamburg.de
Provinzialverband westfälischer Reitund Fahrvereine e.V.
Sudmühlenstr. 33 · 48157 Münster
Tel.: 0251-3280930 · Fax: 0251-3280966
E-Mail: zentrale@pv-muenster.de
www.pv-muenster.de
Hessischer Reit- und Fahrverband e.V.
Wilhelmstr. 24 · 35683 Dillenburg
Tel.: 02771-80340 · Fax: 02771-803420
E-Mail: info@hrfv.de
www.hrfv.de
Landesverband MecklenburgVorpommern für Reiten, Fahren und
Voltigieren e.V.
Leute-Wiese 2 · 18276 Mühlengeez
Tel.: 038450-20160 · Fax: 038450-20162
E-Mail: Pferdesportverband-MV@
mecklenburger-pferde.de
www.mecklenburger-pferde.de
Pferdesportverband Rheinland-Pfalz e.V.
Riegelgrube 13 · 55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671-894030 · Fax: 0671-8940329
E-Mail: info@psvrp.de
www.psvrp.de
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Abteilung
Umwelt
und Pferdehaltung
Pferdesportverband Saar e.V.
Herm.-Neub. Sportschule, Gebäude 54,
66123 Saarbrücken
Tel.: 0681-3879240 · Fax: 0681-3879268
E-Mail: psv-saar@lsvs.de
www.pferdesportverband-saar.de
Pferdesportverband Schleswig-Holstein e.V.
Eutiner Str. 27 · 23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551-88920 · Fax: 04551-889220
E-Mail: info@pferdesportverband-sh.de
www.pferdesportverband-sh.de
Landesverband Pferdesport Sachsen e.V.
Käthe-Kollwitz-Platz 2, 01468 Moritzburg · Tel.: 035207-89610,
Fax: 035207-89612
E-Mail: Pferdesport@
sachsens-pferde.de
www.sachsens-pferde.de
Thüringer Reit- und Fahrverband e.V.
Alfred-Hess-Str. 8 · 99094 Erfurt
Tel.: 0361-3460742 · Fax: 0361-3460743
E-Mail: trfv64@aol.com
www.trfv.de
Landesverband der Reit- und
Fahrvereine Sachsen-Anhalt e.V.
Parkstr. 13 · 06780 Prussendorf
Tel.: 034956-22965 · Fax: 034956-22967
E-Mail: lv-rfvsachsenanhalt@
t-online.de
www.pferde-sachsen-anhalt.de
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Deutsche Reiterliche Vereinigung
5. Wanderreiten in Deutschland
Nachstehend finden Sie die uns zur Zeit bekannten Fernreitwege, Reitstationen, Reitrouten, überregionalen Rundreitwege und Übersichtskarten
geordnet nach Bundesländern.
Für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben können wir keine Garantie
übernehmen. Sollten Ihnen weitere Informationsschriften bekannt sein,
wären wir für eine Mitteilung dankbar, damit wir sie auch anderen Interessenten zugänglich machen können.
Vorangestellt sind die gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern (Stand Juli 2007, ohne Gewähr!).
SCHLESWIGHOLSTEIN
HAMBURG
MECKLENBURGVORPOMMERN
BREMEN
NIEDERSACHSEN
BERLIN
BRANDENBURG
SACHSENANHALT
NORDRHEINWESTFALEN
SACHSEN
THÜRINGEN
HESSEN
RHEINLANDPFALZ
SAARLAND
BAYERN
BADENWÜRTTEMBERG
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Abteilung
Umwelt
und Pferdehaltung
FN-geprüfter Touristikbetrieb
Ferienbetrieb und Wanderreitstation
Als FN- geprüfter Touristikbetrieb können nur Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem
„Grundschild Pferdehaltung“ erfüllen.
■
FN-geprüfter Ferienbetrieb
Die Kennzeichnung als FN-geprüfter Ferienbetrieb ist für Vereine und
Betriebe gedacht, die einer pferdesportlichen Betätigung dienen und die
Unterbringung von Pferdesportlern gewährleisten. ■ der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Trainer C -Reiten, Westernreiten, Voltigieren oder Fahren- bestanden haben (außer Wanderreitstationen),
■ Ausritte oder Ausfahrten müssen qualifiziert begleitet werden können,
■ Kinder und Jugendliche müssen in der Freizeit sinnvoll betreut und beschäftigt werden,
■ im Betrieb muss es mindestens vier Lehrpferde für den Reiter- oder Fahrerpass/-nadel und das Hufeisen geben,
■ ein fest umzäunter, ausreichend großer Reitplatz bzw. Fahrplatz ist erwünscht. Die Ausbildung im Gelände muss möglich sein.
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Deutsche Reiterliche Vereinigung
■ FN-geprüfte Wanderreitstation
Als „Wanderreitstation“ können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden,
die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild „Pferdehaltung“ erfüllen sowie eine Wanderreitstation betreiben und die Unterbringung von Gästen und Gastpferden gewährleisten.
■ der Leiter trägt die Verantwortung für die fachgerechte Unter-
bringung der Gastpferde,
■ die Wanderreitstation muss mindestens vier Gastpferde aufstallen können,
■ es müssen eine fest eingezäunte Weide sowie ein Unterstand vorhanden sein,
■ sonstige Gebäude und Anlagen für die Unterbringung der Gäste müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und den gesetzlichen Auflagen entsprechen.
Die Adressen FN-gekennzeichneter Betriebe sowie weitere Informationen
finden sich in der Broschüre „Verzeichnis der FN-gekennzeichneten Betriebe und Vereine“ oder können auf der FN-Homepage unter www.pferdaktuell.de (Service / FN-Horse Links / FN-Betriebe) recherchiert werden.
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-
ND
Hauptstadt: Stuttgart
Größe: 35.751 km²
Einwohner: 10,73 Mio / je km²: 300
BADEN-WÜRTTEMBERG
Regelungen
Wald: Reiten ist auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen grundsätzlich gestattet, außer auf gekennzeichneten Wanderwegen unter drei
Meter Breite, auf Fußwegen, sowie auf Sport- und Lehrpfaden.
Für Gespannfahren ist eine vertragliche Vereinbarung mit der zuständigen Forstbehörde gegen ein jährliches Nutzungsentgelt zu treffen.
Flur: Reiten und Fahren sind auf hierfür geeigneten privaten Wegen
grundsätzlich gestattet, außer auf gekennzeichneten Wanderwegen
unter 3 m Breite sowie Sport- und Lehrpfaden.
In Naturschutzgebieten sind Reiten und Fahren nur auf Straßen und
befestigten Wegen erlaubt.
Kennzeichnung der Pferde
empfohlene Kennzeichnung durch den Pferdesportverband BadenWürttemberg
Grüne Kennzeichen: 5 Euro einmalig pro Reiter;
Ausgabe durch die Regionalverbände (Nordbaden, Südbaden, Württemberg).
FERNREITWEGE
„Der Badische Reitwanderpfad, Basel-Rastatt“,
Durch folgende Orte / Gegenden: verkürzte Beschreibung von Rastatt
– Iffezheim – Lichtenau – Freistett – Offenburg – Kenzingen – Endingen
– Freiburg – Müllheim – Eimeldingen (nördlich Lörrach)
BADENWÜRTTEMBERG
Broschüre (Stand 1994 – bislang nicht aktualisiert) mit Wegbeschreibung
und Kartenausschnitten (Maßstab 1:50.000), Telefonnummern der umliegenden Reitvereine sind angegeben.
Bezugsadresse:
Pferdesportverband Südbaden, Rheinstraße 6, 77963 Ottenheim,
Telefon: 07824/1705 oder 07821/98006335, Fax: 07824/661560
E-Mail: info@pferdesportverband-suedbaden.de
Internet: www.pferdesport-suedbaden.de
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Deutsche Reiterliche Vereinigung
REITSTATIONEN
“Reitstationen zwischen Main und Donau - Karte West
Wanderreiten in der Hohenlohe und der Schwäbischen Ostalb“
Übersichtskarte mit 31 eingezeichneten und beschriebenen Reitstationen;
„Anschlusskarten“ Reitstationen zwischen Main und Donau - Karten Süd,
Nord und Ost - erhältlich (siehe auch Bayern)
Bezugsadresse:
Hohenlohe - Schwäbisch Hall Tourismus e.V., Münzstraße 1,
74523 Schwäbisch Hall, Telefon: 0791/7557444, Fax: 0791/7557447
E-Mail: info@hs-tourismus.de Internet: www.hs-tourismus.de oder www.reiten-franken.de
„Wanderreiten im Hegau“
Durch folgende Orte / Gegenden: Hegau (westlich des Bodensees)
Broschüre mit 12 beschriebenen Reitstationen und deren Angeboten, z.B.
Unterbringung Pferd/Reiter, Tierärzte, Hufschmiede usw. sowie Informationen zur Region und Übersichtskarte.
Bezugsadresse:
Arbeitsgemeinschaft Hegau, Hohgarten 4, 78224 Singen
Telefon: 07731/85260, Fax: 07731/85263
E-Mail: tourist-info.stadt@singen.de
Internet: www.hegau.net oder www.wanderreiten-im-hegau.de
„Wanderreiten in Oberschwaben“
Durch folgende Orte / Gegenden: Kreis Ravensburg
Topographische Karte 1 : 75.000 (Stand 12/2004) mit 74 eingezeichneten
und gut beschriebenen Wanderreitstationen, Informationen zur Landschaft
und Geschichte der Region.
Bezugsadresse:
Isny Marketing GmbH, Kurhaus am Park, 88316 Isny im Allgäu
Telefon: 07562/984110, Fax: 07562/984172
E-Mail: info@kurverwaltung.isny.de
Internet: www.wanderreiten-in-oberschwaben.de
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REITROUTEN
„Reitwandern im Rhein-Neckar-Kreis, Odenwald und Kraichgau“
Durch folgende Orte / Gegenden: Schönbrunn - Waldbrunn - Dilsbergerhof - Dielheim - Horrenberg; Sinsheim - Ehrstädt; Ittlingen – Kraichtal
21 Touren auf sieben Faltplänen - die einzelnen Karten (Stand 2001) enthalten einen Übersichtsplan mit jeweils drei Routenvorschlägen. Der Tourenverlauf ist beschrieben, ergänzt mit Hinweisen auf Sehenswürdigkeiten
sowie Angaben zu Reiterhöfen (ISBN 3-87742-164-4).
„Reiten im Rhein-Neckar-Dreieck Band 1, Odenwald, Kraichgau“
Der farbig bebilderte Reit-Führer informiert über Angebote und Vorzüge
der über 40 Reiterhöfe, enthält einen Turnierkalender und nennt wichtige
Adressen von Organisationen und Verbänden in der Region (ISBN 387742-149-0)
Bezugsadresse:
Schwetzinger Verlagsdruckerei GmbH, Scheffelstraße 55,
68723 Schwetzingen, Telefon: 06202/8560320, Fax: 06202/8560326
„Reiten im Schwarzwald“
Durch folgende Orte / Gegenden: St. Märgen - Haslach - Durbach - BadenBaden
Broschüre mit 4 themenbezogenen Routenvorschlägen und Übersichtskarten (Stand 2003) sowie Veranstaltungshinweisen und Informationen rund
ums Pferd.
23 Reiterhöfe/Reiterorte im Schwarzwald werden mit ihren Angeboten
beschrieben.
Bezugsadresse:
Schwarzwald Tourismus GmbH, Ludwigstraße 23, 79104 Freiburg
Telefon: 0761/2962273, Fax: 0761/2962270
E-Mail: mail@schwarzwald-tourismus.info
Internet: www.schwarzwald-tourismus.info
20
G
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Hauptstadt: München
Größe: 70.552 km²
Einwohner: 12,46 Mio / je km²: 177
BAYERN
Regelungen
Wald: Reiten und Fahren sind auf Straßen und geeigneten Privatwegen
gestattet.
Flur: Reiten und Fahren sind auf Straßen und geeigneten Wegen gestattet.
Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann Beschränkungen
für das Reiten in der freien Natur z.B. aus Gründen des Naturschutzes
oder aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls anordnen.
Inhalt kann sein 1.) Reiten nur auf besonders dafür ausgewiesenen
Wegen oder Flächen zu erlauben, 2.) Reiten nur zu bestimmten Zeiten
zu erlauben, 3.) für die Benutzung von Wegen und Flächen durch Reiter
eine behördliche Genehmigung vorzusehen.
Kennzeichnung der Pferde
Teilweise
Kennzeichnung: unbefristet gültig, i.d.R. pro Pferd (10 Euro); Ausgabe
durch die untere oder höhere Naturschutzbehörde, sie können die
Kennzeichen durch Rechtsverordnung einführen (bisher nur vereinzelt
erfolgt).
REITSTATIONEN
BAYERN
„Reiterhöfe Unterfranken“
Durch folgende Orte / Gegenden: Region Unterfranken:
Kitzingen - Würzburg - Schweinfurt - Bad Kissingen – Ostheim
Faltblatt mit Übersichtskarte und 28 eingezeichneten Reitstationen,
Angebote und Adressen sind angegeben.
Bezugsadresse:
Reiterhöfe Unterfranken e.V., Gerd Brodesser, Im Weidig 14,
97702 Reichenbach, Telefon: 09733/4217, Fax: 09733/1722
Internet: www.reiterhoefe-unterfranken.de
„Ross & Reiter in Ostbayern - ReiterUrlaubsland Oberpfalz“
Durch folgende Orte / Gegenden: Oberpfalz: Tischenreuth - Neustadt a.d.
Waldnaab - Amberg-Sulzbach - Schwandorf - Neumarkt i.d. Opf. - Regensburg – Cham
21
Gastgeberverzeichnis mit über 90 eingezeichneten Reitstationen, Adressen, Angebote sind angegeben sowie Informationen zur Region, Übersichtskarte (inkl. GPS-Koordinaten).
Bezugsadresse:
Tourismusverband Ostbayern e.V., Luitpoldstr. 20, 93047 Regensburg
Telefon: 0941/585390, Fax: 0941/5853939
E-Mail: info@ostbayern-tourismus.de oder info@pferdefreizeit-oberpfalz.de
Internet: www.ostbayern-tourismus.de oder www.pferdefreizeit-oberpfalz.de
„Pferdetourismus in Oberfranken – Vom Reitkurs bis zum Wanderritt....“
Durch folgende Orte / Gegenden: Oberfranken: Ludwigsstadt - Hof - Coburg - Münchberg - Bamberg - Bayreuth - Pegnitz – Forchheim
Faltkarte mit 66 eingezeichneten Reitstationen und deren Angeboten, z.B.
Rittführung, Pferdeverleih, Übernachtungsmöglichkeiten usw..
Bezugsadresse:
Pferdetourismus Oberfranken e.V., Geschäftsstelle, Geusmanns 4, 91278 Pottenstein, Telefon: 09243/9193, Fax: 09243/9194
E-Mail: pferdetourismus@aol.com, Internet: www.oberfrankenzupferd.de
„Ross und Reiter...in Ostbayern“
Durch folgende Orte / Gegenden: Landkreise Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau, Regen, Rottal-Inn und Straubing-Bogen
Reitführer „Ross & Reiter in Niederbayern“ mit über 60 Gastgebern in Niederbayern, Wissenswertes von A-Z, über 1.000 km Routenempfehlungen,
EU-Nachbarn
Ein Internetauftritt: www.ross-und-reiter-urlaub.de informiert ausführlich
über Angebote und Veranstaltungen sowie die Anbieter der Region in
Niederbayern, Bayerischer Wald, Oberpfälzer Wald und Bayerisches Jura.
Daneben gibt es für jede touristische Region in Niederbayern eine Übersichtskarte mit GPS-Raster und Routenempfehlungen im Maßstab 1 : 50.000 sowie Hinweise zum grenzüberschreitenden Reiten:
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●
Reitkarte Deggendorfer Land (Karte DEG)
Reitkarte Passauer Land (Karte PA)
Reitkarte Ferienregion Rottal-Inn (Karte PAN)
Reitkarte Ferienland am Nationalpark Bayerischer Wald - Freyung-
Grafenau (Karte FRG)
Reitkarte Landkreis Straubing-Bogen (Karte SR)
Reitkarte Landkreis Regen (Karte REG)
22
Deutsche Reiterliche Vereinigung
jeweils mit Gastgeberadressen, Gaststätten, Sehenswürdigkeiten der
Region.
Bezugsadresse:
Arge „Ross und Reiter in Ostbayern“, c/o Tourist-Info Passauer Land, Domplatz 11, 94032 Passau, Telefon: 0851/397600, Fax: 0851/397488
E-Mail: info@ross-und-reiter-urlaub.de
Internet: www.ross-und-reiter-urlaub.de
„Reiten zwischen Main und Donau“
Durch folgende Orte / Gegenden: Würzburg – Neuburg i.d. Oberpfalz
– Kehlheim – Schrobenhausen – Dillingen - Heilbronn
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„Reitstationen zwischen Main und Donau“ - Karte Nord
Naturpark Frankenhöhe und Naturpark Steigerwald
„Reitstationen zwischen Main und Donau“ - Karte Süd
Donau-Ries, Fränkisches Seengebiet und Naturpark Altmühltal
„Reiten zwischen Main und Donau“ - Karte West
Hohenlohe und Schwäbische Alb
„Reiten zwischen Main und Donau“ - Karte Ost
Frankenalb und Nürnberger Land
Karten im Maßstab 1 : 250.000, ca. 160 Reitstationen mit einer standardisierten und jährlich überprüften Mindestqualität auf einer Gesamtfläche
von rund 25.000 km²
● „Reiten zwischen Main und Donau“ – Wanderreit- & Fahrerlebnisse
Prospekt „Wir planen - Sie reiten“ beinhaltet den gesamten Servicebe-
reich für einen erholsamen Urlaub zu Pferd
Bezugsadresse:
Werbegemeinschaft Reitstationen, Luitpoldstr. 5, 91550 Dinkelsbühl
Telefon: 09851/57770, Fax: 09851/577750
E-Mail: Anton.Liesch@aflue-an.bayern.de
Internet: www.wanderreiten-franken.de
oder
„Reiten zwischen Main und Donau“, Am Kirchberg 4, 91598 Colmberg,
Telefon: 09803/94141, Fax: 09803/94144, E-Mail: info@reiten-franken.de
Internet: www.reiten-franken.de
23
„Reiten im südöstlichen Bayern zwischen Isar, Inn und den Alpen“
Durch folgende Orte / Gegenden: Alpenvorland an Isar, Inn und Salzach
Faltkarte mit Übersichtskarte und über 80 eingezeichneten Reitstationen.
Im Handbuch „Reiterferien und Pferdehaltung im südöstlichen Bayern“
finden sich die detaillierten Beschreibungen der Gastgeber.
Bezugsadresse:
IG Reitbetriebe e.V., Rosi Haider, Ecken 8, 84375 Kirchdorf am Inn
Telefon: 08571/3094, E-Mail: info@das-wanderreiten.de
Internet: www.das-wanderreiten.de oder
www.reitbetriebe-suedostbayern.de
REITROUTEN
„Reiten in Niederbayern“
Durch folgende Orte / Gegenden: Bayerischer Wald und Nationalpark
– Bäderdreieck – Flusstäler der Rott, Donau und der Ilz
Faltblatt mit über 1.000 km Routenempfehlungen quer durch Niederbayern mit Anschluss an die Oberpfalz, Oberbayern, Österreich und Tschechien.
Bezugsadresse:
Tourismusverband Ostbayern e.V., Luitpoldstr. 20, 93047 Regensburg
Telefon: 0941/585390, Fax: 0941/5853939
E-Mail: info@ostbayern-tourismus.de
Internet: www.ostbayern.de
INTERNET
Das Portal für Wanderreittouren, Sternritte ab Hof und Gespannfahren in
Bayern.
Adresse: www.pferdeland-bayern.de
Netzwerk „Pferdeerleben Bayern“
Adresse: www.pferdeerleben-bayern.de
24
Deutsche Reiterliche Vereinigung
MECKLENBURGVORPOMMERN
BERLIN-BRANDENBURG
Berlin
Größe: 891 km²
Einwohner: 3,39 Mio / je km²: 3.807
Hauptstadt: Potsdam
Größe: 29.478 km²
Einwohner: 2,56 Mio / je km²: 87
Regelungen – Berlin
Wald: Reiten ist nur auf ausgewiesenen Reitwegen gestattet.
Flur: Reiten und Fahren sind nur gestattet, soweit Wege und sonstige
Grundflächen dafür bestimmt und entsprechend gekennzeichnet sind
oder Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dies
besonders gestattet haben.
Kennzeichnung der Pferde
Ja (Reiten im Wald)
„Reiterlaubnismarke“: Gebühr 70 Euro pro Jahr und Pferdehalter - gültig von April – März (20 Euro für einen Monat);
Ausgabe durch die Forstämter.
Regelungen – Brandenburg
Wald: Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen sind grundsätzlich auf zweispurigen Wegen und Straßen erlaubt.
Ausgenommen sind: Sport- und Lehrpfade, Rückewege und Waldeinteilungsschneisen.
Flur: In der freien Landschaft darf jedermann private Wege zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten, sowie auf Wegen, die
von zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können,
reiten oder mit bespannten Fahrzeugen fahren.
Kennzeichnung der Pferde
Nein
BERLIN
BRANDENBURG
SACHSENANHALT
REITSTATIONEN
„Pferdeland Brandenburg...Reiterhöfe und Reittouren“
Broschüre (Stand 2007) mit über 100 Adressen von Pferdehöfen, Pferdepensionen und Reitschulen aus ganz Brandenburg, geordnet nach Reiseregionen, Angebote von Reit- und Kutschtouren.
Bezugsadresse:
pro agro - Verband zur Förderung des ländlichen Raumes in Brandenburg e.V., Arthur-Scheunert-Allee 40-41, 14558 Nuthetal, OT Bergholz-Rehbrücke
Telefon: 033200/89232, Fax: 033200/89233, E-Mail: kontakt@proagro.de Internet: www.proagro.de
25
SACHSEN
„Reiten & Fahren zwischen Müritz und Elbe“
Durch folgende Orte / Gegenden: Prignitz
Flyer mit ca. 50 Angeboten von Wanderreitstationen, touristischen Adressen der Region sowie einer Übersichtskarte.
Bezugsadresse:
Fremdenverkehrs- und Kulturverein Prignitz e.V., Wittenberger Straße 90,
19348 Perleberg
Internet: www.dieprignitz.de
REITROUTEN
„Routenplaner Reittourismus Dahme-Seengebiet“
Durch folgende Orte / Gegenden: Dahme-Seengebiet (im Süden Berlins)
Broschüre mit ausgeschilderten Routenvorschlägen (zwischen 4 und 28
km) mit Übersichtskarten, Reiterhöfe und deren Angebote sind angegeben.
Bezugsadresse:
Tourismusverband Dahme-Seen e.V., Am Bahnhof, 15711 Königs Wusterhausen, Telefon: 03375/252027, Fax: 03375/252011
„Uckermark – Reit- und Kutschtour“
Durch folgende Orte / Gegenden: Uckermark – Schorfheide
Übersichtskarte mit ca. 100 km Reitwegen und 2 Routenvorschlägen
(Stand 2006), 13 eingezeichnete Reiterhöfe; Adressen und Angebote sind
angegeben
Bezugsadresse:
tmu Tourismus Marketing Uckermark GmbH, Grabowstraße 6, 17291 Prenzlau, Telefon: 03984/835883, Fax: 03984/835885
E-Mail: info@tourismus-uckermark.de
Internet: www.tourismus-uckermark.de
26
Deutsche Reiterliche Vereinigung
ÜBERSICHTSKARTEN
„Unterwegs zu Pferd im Naturpark Hoher Fläming“
Durch folgende Orte / Gegenden: Naturpark Hoher Fläming
Faltkarte mit eingezeichneten Reit- und Kutschwegen, 13 Pferdehöfe mit
kurzer Beschreibung, Informationen zur Region, Ausflugsziele, Aktivitäten,
reiterfreundliche Gaststätten und Pensionen, 110 km ausgeschilderter
Rundreitweg.
Bezugsadresse:
Landesumweltamt Brandenburg, Abteilung Großschutzgebiete, Tramper
Chaussee 2, 16225 Eberswalde, Telefon: 03334/66260, Fax: 03334/662650
E-Mail: Veronica.Bothe@lua.brandenburg.de
Internet: www.grossschutzgebiete.brandenburg.de oder
www.flaeming.net
„Wanderreiten im Ruppiner Land“
Durch folgende Orte / Gegenden: Neustadt/Dosse – Schwarz – Rheinsberg
Karte (Maßstab 1:125.000) mit eingezeichneten Reitwanderwegen, 10 Reitstationen sowie deren Angebote und Sehenswürdigkeiten der
Region.
Bezugsadresse:
Tourismusverband Ruppiner Land e.V., Fischbänkenstraße 8,
16816 Neuruppin, Telefon: 03391/569630, Fax: 03391/357907
E-Mail: info@ruppiner-reiseland.de, Internet: www.ruppiner-reiseland.de
27
SCHLESWIGHOLSTEIN
Größe: 404 km²
Einwohner: 0.66 Mio / je km²: 1.641
BREMEN
Regelungen
Flur: Reiten ist auf Straßen und Wegen sowie besonders dafür gekennzeichneten Grundflächen gestattet oder soweit Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dies besonders erlaubt haben.
Auf gekennzeichneten Wanderwegen, Fußwegen und auf Sport- und
Lehrpfaden ist es verboten. In Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten ist das Reiten nur auf dafür gekennzeichneten Wegen erlaubt.
Das Fahren ist nur mit Genehmigung des Grundstückeigentümers oder
sonstigen Nutzungsberechtigten gestattet.
Kennzeichnung der Pferde
Nein
HAMBURG
Größe: 755 km²
Einwohner: 1,74 Mio / je km²: 2.309
HAMBURG
BREMEN
Regelungen
Wald: Reiten ist nur auf Straßen und Wegen gestattet, auf gekennzeichneten Wanderwegen, Fußwegen und auf Sport- und Lehrpfaden
verboten. In Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie im
Erholungswald ist Reiten nur auf ausgewiesenen Waldwegen gestattet.
Fahren ist nur auf besonders gekennzeichneten Wegen gestattet.
Flur: Außerhalb der öffentlichen Wege sind Reiten und Fahren nur auf
besonders bestimmten (oder bei Vorliegen einer im Einzelfall besonderen Befugnis) Wegen oder sonstigen Flächen erlaubt.
Kennzeichnung der Pferde
Ja
Amtliche Kennzeichnung ist im Naturschutzgesetz vorgeschrieben,
wurde bislang aber noch nicht umgesetzt.
NIEDERSACHSEN
28
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Hauptstadt: Wiesbaden
Größe: 21.114 km²
Einwohner: 6,09 Mio / je km²: 289
HESSEN
ORDRHEINESTFALEN
LANDLZ
RLAND
Regelungen
Wald: Reiten und Fahren sind nur auf Wegen und Straßen gestattet,
sowie Reiten auf gekennzeichneten Reitpfaden.
Flur: Reiten und Fahren sind nur auf Straßen und Wegen erlaubt.
Kennzeichnung der Pferde
Ja in bestimmten Gebieten; für gewerbsmäßige Verleihbetriebe und
Reiterhöfe überall
Kennzeichen: 10 Euro + MwSt. + Versand einmalig (Gebühr), eingetragen auf Eigentümer
Ausgabe durch die Geschäftsstelle des Landesverbandes
FERNREITWEGE
„Der Deutsche Reiterpfad Nr. 2“ , von Westen nach Osten
„Teilstück Grenze Niedersachsen bei Ischenrode bis Kaub am Rhein“
Länge der Strecke ca. 321 km
Durch folgende Orte / Gegenden: Eichenberg - Germerode - Spangenberg (Anschluss an den D1 in Spangenberg - Bergheim) - Sachsenhausen
- Mengsberg – Kaub
HESSEN
Beschreibung als Broschüre (Stand 1999) mit genauer Wegbeschreibung
Bezugsadresse:
Hessischer Reit- und Fahrverband, Wilhelmstr. 24, 35683 Dillenburg
Telefon: 02771/80340, Fax: 02771/803420,
E-Mail: thielmann-hrfv@gmx.de, Internet: www.hrfv.de
REITSTATIONEN
„Vogelsberg, Hessens Urgestein“
Durch folgende Orte / Gegenden: Birstein - Gedern - Laubach - Lauterbach
- Schlitz – Alsfeld
Übersichtskarte (4. Auflage) im Maßstab 1:200.000 mit 69 eingezeichneten
Reitstationen, Angebote und Adressen sind angegeben; mit Sonderauflage Pauschalangebote.
29
Bezugsadresse:
Uta und Hubert Straub, Kolping Feriendorf, Kolpingstraße 6,
36358 Herbstein, Telefon: 06643/7020, Fax: 06643/702141
E-Mail: info@kolping-feriendorf.de, Internet: www.reitstationen.de
„Im Spessart und am Main“
Durch folgende Orte / Gegenden: Spessart
Übersichtskarte (Stand 2001) im Maßstab 1:200.000 mit 43 eingezeichneten Reitstationen, Angebote und Adressen sind angegeben, Verzeichnis
Hufschmiede, Tierärzte, Sattlereien, Ausbildung von Reiter und Pferd,
Reiterferien für Kinder.
Bezugsadresse:
Tourist-Information Spessart-Main-Odenwald, Bayernstraße 18, 63739
Aschaffenburg, Telefon: 06021/394271, Fax: 06021/394258
E-Mail: tourist-info@Ira-ab.bayern.de, Internet: www.spessart-touristinfo.de
„Urlaub und Reiten in NordHessen“
Durch folgende Orte / Gegenden: Region zwischen Diemel und Werra,
Fulda und Eder
Naturräume: Waldecker Upland, Kellerwald, Knüll, Waldhessen, MeißnerKaufunger Wald, Habichtswald, Reinhardswald
Broschüre (Stand 2006) mit 20 detailliert beschriebenen Unterkünften
- von Bauernhöfen mit Reitmöglichkeit über herrschaftliche Gestüte bis
hin zu rustikalen Wanderreitstationen. Beschreibung der Landschaft, ihrer
Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele, Veranstaltungskalender und Pauschalangebote.
Bezugsadresse:
NordHessen Touristik, Bahnhofsplatz 1, 34117 Kassel
Telefon: 0561/7094912, Fax: 0561/7094941, E-Mail: info@nordhessen.de
Internet: www.nordhessen.de oder www.reiten-nordhessen.de oder
Uwe Göbel, Fuldastraße 1, 36251 Bad Hersfeld, Telefon: 06621/968000,
Fax: 06621/968002, E-Mail: info@wanderreiten-in-Waldhessen.de
Internet: www.wanderreiten-in-waldhessen.de
30
Deutsche Reiterliche Vereinigung
INTERNET
Durch folgende Orte / Gegenden: Hessen (Nordhessen - Vogelsberg
- Odenwald)
Auf der Homepage finden sich über 100 Adressen von Ferienhöfen, die
Reiturlaub anbieten. Im übersichtlichen Menü kann zwischen reiterlichen
Angeboten, Reiseangeboten, Reitregionen, Qualitätsstandards, Reiten
in Wald und Flur (gesetzliche Regelungen) sowie Partner & weitere Links
gewählt werden. Außerdem gibt es viele Tipps zu attraktiven Zielen und
Besonderheiten der Region.
Adresse: www.reiterland-hessen.de
31
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Hauptstadt: Schwerin
Größe: 23.178 km²
Einwohner: 1,71 Mio / je km²: 74
Regelungen
Wald: Reiten und Fahren sind nur auf besonders zur Verfügung gestellten und gekennzeichneten Wegen und Plätzen gestattet. Wanderwege und Wanderpfade sowie Sport- und Lehrpfade dürfen nicht als
Reitwege gekennzeichnet sein.
In Nationalparks gelten besondere Vorschriften.
Flur: Reiten erlaubt auf privaten Straßen und Wegen aller Art, wenn sie
trittfest oder als Reitwege ausgewiesen sind.
Fahren ist nur mit Genehmigung des Grundstückeigentümers oder
sonstigen Nutzungsberechtigten gestattet.
Deiche und Schutzstreifen: das Reiten ist verboten
Kennzeichnung der Pferde
Nein
MECKLENBURGVORPOMMERN
FERNREITWEGE
„Der Gestütsweg zwischen Redefin und Neustadt (Dosse)“
Durch folgende Orte / Gegenden: „Griese Gegend“ (bei Ludwigslust in
Mecklenburg-Vorpommern) bis „südliche Prignitz“ (Brandenburg)
Karte 1 : 100.000 (Stand 2005) mit 31 Adressen von Reiterhöfen/Wanderreitstationen entlang einer 160 Kilometer langen, ausgewiesenen Reitwanderstrecke. Große Teile des Weges können auch per Kutsche zurück
gelegt werden.
Bezugsadresse:
Lokale Aktionsgruppe in der Region, Naturpark Westhavelland e.V.,
Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt/Dosse, Telefon: 033235/21363
E-Mail: info@lag-westhavelland.de, Internet: www.lag-westhavelland.de
oder www.gestuetsweg.de
BERLIN
ÜBERSICHTSKARTEN
„Hagenow-Land - Offizielle Reit- und Radwanderkarte“
Durch folgende Orte / Gegenden: Amtsbereich Hagenow-Land –
Westmecklenburg
BRANDENBUR
Übersichtskarte 1:50.000 mit eingezeichneten Reitwegen (teilweise ausgeschildert) und Reiterhöfen.
32
SACHSEN-
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Bezugsadresse:
Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow
Telefon: 03883/61070, Fax: 03883/610735
Internet: www.amt-hagenow-land.de
„Reitwege Amt Crivitz“
Durch folgende Orte / Gegenden: Amtsbereich Crivitz – Westmecklenburg
Übersichtskarten (Maßstab 1:25.000) mit fünf Reitrouten (insgesamt ca. 60
km ausgewiesene Reitwege) und fünf Adressen von Reiterhöfen / Reitund Fahrvereinen.
Bezugsadresse:
Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz, Telefon: 03863/545415,
Fax: 03863/333500, E-Mail: amt-crivitz@t-online.de
Internet: www.amt-crivitz.de
REITROUTEN
„Mit den Pferden unterwegs vom Ostseestrand ins weite Land“
Durch folgende Orte / Gegenden: Region Lübecker Bucht – Nordwest-
Mecklenburg, Herzogtum Lauenburg, Lübeck, Ostholstein
Broschüre mit ausführlichen Informationen zu den Regionen, Adressen
von Wanderreitführern (7), reittouristischen Anbietern (51) und reiterfreundlichen Gasthäusern (12). 6 Reitroutenkarten im Maßstab 1:35.000
mit Tourenempfehlungen, Ausflugstipps, Hinweise zu den gesetzlichen
Regelungen für Ausritte:
●
●
●
●
●
●
Ostholstein Süd I
Ostholstein Süd II
Klützer Winkel
Wohlenberger Wiek
Lübeck
Herzogtum Lauenburg Ost
Bezugsadresse:
EGOH Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH / Tourismusförderung,
Röntgenstraße 1, 23701 Eutin, Telefon: 04521/808592, Fax: 04521/808593
E-Mail: oh-tourismus@egoh.de, Internet: www.reiten-luebecker-bucht.de
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INTERNET
Durch folgende Orte / Gegenden: Mecklenburg-Vorpommern
Per Mausklick bekommt der Internetnutzer einen Überblick über die Reiterhöfe und das bestehende Reitwegenetz.
Mehr als 200 Reiterhöfe werden detailliert beschrieben und über bestehende Links kann direkt mit dem Hof Kontakt aufgenommen werden. Ein
„Suchmodus“ für spezielle Angebote erleichtert die Arbeit.
Adresse: www.reiten-in-mv.de
53 Adressen von Reiterhöfen, Wanderreitstationen und Ferienbetrieben im
Westen Mecklenburgs sowie Informationen zu Tierärzten und Hufschmieden finden sich auf den Seiten des Tourismusverbandes MecklenburgVorpommern (Mecklenburg-Schwerin).
Adresse: www.mecklenburg-schwerin.de
34
HOLSTEIN
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Hauptstadt: Hannover
Größe: 47.624 km²
Einwohner: 7,99 Mio / je km²: 168
NIEDERSACHSEN
HAMBURG
Regelungen
Wald/Flur (NatSchG verweist auf NWaldLG): Reiten ist in der freien
Landschaft (dazu gehören Wald und übrige Landschaft) auf gekennzeichneten Reitwegen und Fahrwegen gestattet (Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von nicht geländegängigen,
zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können).
Verboten ist das Reiten auf Fahrwegen, die als Radwege ausgewiesen
sind, weiterhin auf Holzrückelinien, Brandschneisen, Grabenrändern,
Feld- und Wiesenrainen.
Für das Fahren auf Wegen, die keine öffentlichen Straßen sind, gibt es
bislang keine eindeutige Regelung.
Kennzeichnung der Pferde
Nein (aber: Waldbehörde kann durch Verordnung eine Kennzeichnungspflicht einführen)
BREMEN
NIEDERSACHSEN
FERNREITWEGE
„Der Deutsche Reiterpfad Nr. 1“ , von Süden nach Norden
„Wanderungen zu Pferde“ von der Weser bis zur Elbe - Länge der Gesamtstrecke ca. 352 km
Durch folgende Orte / Gegenden: Beverungen/Würgassen - Stadt Oldendorf - Bodenwerder - Hameln - Bad Münder - Bad Nenndorf - Bad Rehburg
- Neustadt - Rodewald - Fallingbostel/Dorfmark - durch die Lüneburger
Heide - Winsen/Luhe - Elbbrücke südlich Geesthacht
Beschreibung als Broschüre (wahrscheinlich veraltet, da Stand 1988) mit
genauer Wegbeschreibung und Sehenswürdigkeiten.
Bezugsadresse:
Pferdesportverband Hannover-Bremen e.V., Johannssenstr. 10,
30159 Hannover, Telefon: 0511/325768, Fax: 0511/325759
E-Mail: info@psvhhb.de, Internet: www.psvhhb.de
RDRHEINSTFALEN
„Der Deutsche Reiterpfad Nr. 2“ , von Osten nach Westen
„Teilstück im Großraum Braunschweig“, 230 km
Grasleben - Helmstedt (Querverbindung zum Landesreiterpfad) - Schöningen - Schladen - Bad Harzburg
35
„Der Niedersachsen Reiterpfad NP“
Elm – Asse – Oderwald – Harz , 135 km
„Der Niedersachsen Reiterpfad NP“
Südheide/Räderloh – Lappwald/Grenze Sachsen-Anhalt, 100 km
Kartenmaterial: www.geolife.de
Bezugsadresse:
Informationen über den Beauftragten für den Allg. Pferdesport im Bezirksreiterverband Braunschweig, Herrn Karl-Heinz Gauert, Schunterhof - Im
Schiff 3 a, 38373 Frellstedt, Telefon/Fax: 05355/1388
E-Mail: karlheinz.gauert@t-online.de
REITSTATIONEN
„Bett & Box, Urlaub mit dem Pferd in Niedersachsen“
Durch folgende Orte / Gegenden: Niedersachsen (Elbe-Weser-Dreieck)
Broschüre (4. Auflage 2006) mit rund 100 detailliert beschriebenen Betrieben und weiteren Adressen von Raststationen/Bett&Box-Betrieben, vielen
wichtigen Informationen und Hinweisen rund um das Reiten, Pauschalangeboten.
Unter www.bettundbox.de gibt es Informationen über schöne Rundwege
und Raststationen, über Hufschmiede und Tierärzte entlang der Wanderrouten zwischen Elbe und Weser.
Bezugsadresse:
Arbeitsgemeinschaft Urlaub und Freizeit auf dem Lande, Lindhooper Str. 63,
27283 Verden, Telefon: 04231/96650, Fax: 04231/966566
E-Mail: info@bauernhofferien.de oder info@bettundbox.de
Internet: www.bauernhofferien.de oder www.bettundbox.de
„Pferde-Erlebnisse in der Hannover Region“
Durch folgende Orte / Gegenden: Hannover Region
Broschüre (Stand 10/2003) mit Adressen und Tipps für Reiterferien, Urlaub mit dem eigenen Pferd, Adressen für Kutschfahrten, Urlaub auf dem Bauernhof, sowie weitere Pferdesport-Highlights.
36
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Bezugsadresse:
Tourismusverband Hannover Region e.V., Prinzenstr.12, 30159 Hannover
Telefon: 0511/3661981, Fax: 0511/3661997
E-Mail: info@tourismus-hannover-region.de Internet: www.tourismus-hannover-region.de
„Erlebnisregion Elbtalaue-Wendland, Reiterferien für Groß und Klein“
Durch folgende Orte / Gegenden: Elbtalaue-Wendland: Clenze - Lüchow Gartow - Dannenberg – Hitzacker
Broschüre mit 32 Reiterhöfen und Wanderreitstationen, detaillierte Angebotsbeschreibung und Übersichtskarte.
Bezugsadresse:
Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH, Tourismus Service Center, Rundling
Lübeln 2, 29482 Küsten, Telefon: 05841/96290, Fax: 05841/962929
E-Mail: wendland-touristik@t-online.de
Internet: www.elbtalaue-wendland.de oder
www.wanderreiten-im-wendland.de
“Urlaub mit Pferden im Neustädter Land“
Durch folgende Orte / Gegenden: Neustädter Land am Steinhuder Meer
Adressen von 16 Anbietern für „Reiturlaub mit und ohne Pferd“, Tipps
zu Veranstaltungen und Sehenswertem in der Region, inkl. kleiner Übersichtskarte.
Bezugsadresse:
Tourist-Info Neustädter Land, Verkehrsverein Mardorf am Steinhuder Meer,
Aloys-Bunge-Platz, 31535 Neustadt, Telefon: 05036/92121,
Fax: 05036/92123, E-Mail: infomardorf@aol.com
Internet: www.neustaedter-Land.de
“Rund ums Pferd im Aller-Leine-Tal“
Durch folgende Orte / Gegenden: Verden, Walsrode, Celle
Broschüre mit vielen Informationen zum Thema Pferd in der Region AllerLeine-Tal sowie Adressen von Anbietern für Reiterferien, Reitunterricht,
Lehrgängen und Kutschfahrten.
Bezugsadresse:
Tourismusregion Aller-Leine-Tal, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt
Telefon: 05071/912558, Fax: 05071/912557,
E-Mail: touristinfo@aller-leine-tal.de, Internet: www.aller-leine-tal.de
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„Rund ums Pferd – Urlaub-Freizeit-Sport“
Durch folgende Orte/Gegenden: Landkreis Diepholz, DümmerWeserLand
Broschüre (2006/2007), die das vielfältige Angebot „Rund ums Pferd“ im
Landkreis Diepholz und DümmerWeserLand beschreibt: Adressen von Betrieben mit den unterschiedlichsten Pferdesport-Angeboten, ausführlichen
Informationen zur Region, touristischen Angeboten.
Bezugsadresse:
DümmerWeserLand Touristik, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz
Telefon: 05441/9762222, Fax: 05441/9761762
E-Mail: tourismus@diepholz.de, Internet: www.duemmerweserland.de
REITROUTEN
Erlebnisregion „Elbtalaue Wendland „
Auf „Trab“ im Wendland“ - Die schönsten Reittouren
Durch folgende Orte / Gegenden: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Ein Satteltaschenbuch im A5-Format mit einer Übersichtskarte und
entsprechenden Kartenausschnitten im Maßstab 1:50.000. Detaillierte
Beschreibungen von Sehenswertem und Natur machen die über 500 km
langen Reitwege erlebbar. Ein austauschbares Faltblatt enthält zahlreiche
Angaben zu Hufschmieden, Tierärzten etc. und rundet das umfangreiche
Kartenwerk ab.
Bezugsadresse:
Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH, Tourismus Service Center, Rundling
Lübeln 2, 29482 Küsten, Telefon: 05841/96290, Fax: 05841/962929
E-Mail: info@elbtalaue-wendland.de, Internet: www.elbtalaue-wendland.de
oder www.wanderreiten-im-wendland.de
“Reitkarte Gartow“ - mit Trimm-Dich-Pfad
Durch folgende Orte / Gegenden: Gorleben, Höhbeck, Gartow, Nemitzer
Heide
Übersichtskarte mit 8 beschriebenen Reitrouten und einem „Gymnastikparcours“ mit 18 Stationen für Reiter und Pferd.
38
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Bezugsadresse:
Tourist-Information Gartow, Nienwalder Weg 1, 29471Gartow
Telefon: 05846/333, Fax: 05846/2288,
E-Mail: gartow@elbtalaue-wendland.de ,
Internet: www.elbtalaue-wendland.de
„Hitzacker Reitempfehlungen“
Durch folgende Orte / Gegenden: Naturpark Elbufer/Drawehn, rund um
Hitzacker
Karte (Maßstab 1:40.000) mit 8 detaillierten Routenvorschlägen (7 bis 28
km, Stand 1999), mit naturkundlichen Hinweisen, Angabe von Rastplätzen, Schmieden, Tierärzten, Reiterhöfen.
Bezugsadresse:
Tourist-Information Hitzacker, Weinbergsweg 2, 29456 Hitzacker/Elbe
Telefon: 05862/96970, Fax: 05862/969724
E-Mail: hitzacker@elbtalaue-wendland.de, Internet: www.hitzacker.de
„Reitwanderweg Friedenspfad 1648“
ca. 50 km Reitwanderweg
Durch folgende Orte / Gegenden: Münsterland und Osnabrücker Land:
Westbevern - Vadrup bis Hasbergen;
Büchlein mit Kartenausschnitt im Maßstab 1:50.000 mit gekennzeichneter
Reitroute und angegebenen Rast- und Übernachtungsmöglichkeiten.
Bezugsadresse:
Tourismusverband Osnabrücker Land, 49031 Osnabrück
Telefon: 0541/9511195, Fax: 0541/9511120, E-Mail: tv@osnabruecker-land.de Internet: www.osnabruecker-land.de
oder
Fremdenverkehrsverband Münsterland Touristik, Grünes Band e.V., An der Hohen Schule 13, 48565 Steinfurt, Telefon: 02551/939291, Fax: 02551/939293, E-Mail: touristik@muensterland.com,
Internet: www.muensterland-tourismus.de
ÜBERSICHTSKARTEN
„Naturpark Elbufer-Drawehn“
Durch folgende Orte / Gegenden: Naturpark Elbufer Drawehn
Topographische Karte (Stand 1994, 4. Auflage) im Maßstab 1:50.000,
Reitwege sind eingezeichnet.
39
Bezugsadresse:
Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen, Podbielskistraße 331, 30659 Hannover, Telefon: 0511/64609555, Fax: 0511/64609165, E-Mail: shop@lgn.niedersachsen.de Internet: www.lgn.de
„Reiten im Erholungsgebiet Dammer Berge“
Durch folgende Orte / Gegenden: Dammer Berge
Topographische Karte (Auszug) 1:50.000, 57 km Reitwege zwischen Vörden und Steinfeld-Holthausen sind eingezeichnet.
Bezugsadresse:
Tourist-Information Dammer Berge, Mühlenstraße 12, 49401 Damme
Telefon: 05491/996667, Fax: 05491/996668, E-Mail: info@dammer-berge.de
Internet: www.dammer-berge.de
„Reiten im Emsland“
Durch folgende Orte / Gegenden: Region zwischen Papenburg und Salzbergen
Reitwanderkarte 1:75.000, fast 1.100 km ausgeschilderte und vernetzte
Emsland-Reitwege laden dazu ein, die abwechslungsreiche Ferien- und
Freizeitregion zwischen Papenburg und Salzbergen mit dem Pferd zu
entdecken.
Wichtige Angebote und Einrichtungen für Reiter sind verzeichnet: z.B. Reiterhöfe, Unterstellmöglichkeiten für Pferde, reiterfreundliche Gastronomie, Tierkliniken etc..
Bezugsadresse:
Emsland-Touristik GmbH, Ordeniederung 1, 49716 Meppen
Telefon: 05931/442266, Fax: 05931/443644,
E-Mail: Info@emsland-touristik.de, Internet: www.reiterland-emsland.de oder www.emsland.com
“Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer – Reitwege“
Übersichtskarten mit eingezeichneten Reitwegen sowie vielen Informationen zur Fauna und Flora im Nationalpark, Verhaltensregeln und Kontaktadressen für „Naturfreunde“.
40
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Folgende Karten sind derzeit verfügbar:
● Baltrum
● Wangerooge
● Cuxhaven - Land Wursten
● Spiekeroog
● Juist
● Langeoog
● Norderney
● Borkum
Bezugsadresse:
Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1,
26382 Wilhelmshaven, Telefon: 04421/9110, Fax: 04421/911280
E-Mail: Dezernat04WHV@br-we.niedersachsen.de
Internet: www.wattenmeer-nationalpark.de
„Reitwegenavigator“
Durch folgende Orte / Gegenden: Ostfriesische Küste, Osnabrücker Land,
Cuxhavener Küste/Unterelbe, Bremer Umland, Lüneburger Heide, Hannover/Hildesheim/Braunschweig, Harzvorland
Per Satellit werden dem Reiter Wegehinweise, Auskünfte zu Übernachtungsmöglichkeiten, Gasthäusern, Tierärzten etc. auf sein tragbares Navigationsgerät übermittelt.
Bezugsadresse:
Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen, Hans-
Wilhelm Hurt, Podbielskistraße 331, 30659 Hannover
Telefon: 0511/64609296, Fax: 0511/64609165
E-Mail: info@lgn.niedersachsen.de, Internet: www.geolife.de
41
BREMEN
Hauptstadt: Düsseldorf
Größe: 34.085 km²
Einwohner: 18,06 Mio / je km²: 530
NIEDERSACH
NORDRHEIN-WESTFALEN
Regelungen
Wald: Reiten ist auf gekennzeichneten Reitwegen gestattet. Wanderwege und Wanderpfade sowie Sport- und Lehrpfade dürfen nicht
als Reitwege gekennzeichnet werden. Ausnahmen: in freigestellten
Gebieten (geregelt durch die Kreise). Fahren nur mit Zustimmung des
Grundeigentümers erlaubt.
Flur: Reiten ist auf allen privaten und öffentlichen Wegen gestattet,
wenn nicht ausdrücklich verboten.
Dies gilt auch für das Fahren auf privaten Wegen und Straßen, die
nach der Straßenverkehrsordnung nur für den landwirtschaftlichen
Verkehr frei gegeben sind.
Kennzeichnung der Pferde
Ja (für alle, die in der freien Landschaft oder im Wald auf Wegen oder
Straßen reiten); für das Fahren besteht keine Kennzeichnungspflicht
Reitabgabe: Reitkennzeichen mit Jahresplakette (Erstantrag) 38,50
Euro bei privater Nutzung und 88,50 Euro bei Reiterhöfen und vergleichbaren Einrichtungen; Jahresplaketten (Folgeantrag) 30,50 Euro
bei privater Nutzung und 80,50 Euro bei Reiterhöfen und vergleichbaren Einrichtungen; Ausgabe durch die Unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte (Verwaltungsgebühren können
unterschiedlich sein)
NORDRHEINWESTFALEN
REITSTATIONEN
„Eifel zu Pferd“
Durch folgende Orte / Gegenden: Nordeifel, Vulkaneifel, Südeifel, Ahrtal,
Moseleifel
Broschüre mit Übersichtskarte (Stand 12/2006), ca. 60 Wanderreitstationen mit Hofbeschreibung und detaillierten Angaben zur Pferdeunterbringung, Übernachtungsmöglichkeiten, Verpflegung, Transfer und weitere
Serviceangebote z.B. Gästeführer, Pauschalangebote, Sternritte.
HESSEN
Bezugsadresse:
Verein „Eifel zu Pferd“, Rolf Rossbach, Auf dem Dackscheid 3,
54619 Großkampenberg, Telefon: 06559/93051, Fax: 06559/93052
E-Mail: vorstand@EifelzuPferd.de, Internet: www.EifelzuPferd.de
oder
Eifel Tourismus (ET) GmbH, Büro Prüm, Kalvarienbergstr. 1, 54595 Prüm
RHEINLAND-
42
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Telefon: 06551/96560, Fax: 06551/965696
E-Mail: broschuere@eifelzupferd.de, Internet: www.eifel.info
“Reit- und Pferdeurlaub im Münsterland“
Durch folgende Orte / Gegenden: Münsterland mit den Kreisen Warendorf, Steinfurt, Borken, Coesfeld, Recklinghausen (teilweise) und der Stadt
Münster
Katalog mit vielen Tipps zu Freizeit und Ferien in der „Pferderegion“:
Übernachtungsmöglichkeiten für Reiter und Pferd, ausführlichen Orts-
informationen, Veranstaltungskalender und mehr....
Bezugsadresse:
Fremdenverkehrsverband Münsterland Touristik Grünes Band e.V., An der Hohen Schule 13, 48565 Steinfurt, Telefon: 02551/939291,
Fax: 02551/939293, E-Mail: touristik@muensterland.com
Internet: www.muensterland-tourismus.de oder
www.pferderegion-muensterland.de
„Reittipp Naturpark Hohe Mark Ost“
Durch folgende Orte / Gegenden: Kreis Recklinghausen: Haard und Hohe Mark
Broschüre (Stand 2004) mit ca. 33 Adressen von Reiterhöfen / Wanderreitstationen und vielen Informationen zum Landschaftsraum, Sehenswürdigkeiten der Region, Rundtouren, Adressen von Tierärzten, Reitvereinen,
gastronomischen Einrichtungen etc..
Übersichtskarte 1:20.000 mit eingezeichneten Reitwegen / Rundtouren,
Sehenswürdigkeiten und reittouristischem Service.
Bezugsadresse:
Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen
Telefon: 0201/2069275, Fax: 0201/2069400, E-Mail: rvr-online.de
Internet: www.rvr-online.de
„Reiten Plus - Erlebnis im Herzen Westfalens“
Durch folgende Orte / Gegenden: Kreis Soest - Hellweg-Region
Das Begleitheft (Stand 2005) informiert detailliert zu den Reitangeboten
der aufgeführten Betriebe, Vereine und sonstigen reitbezogenen Anbieter
sowie zum Reitrecht im Kreis Soest, Hufschmieden, Tierärzten und enthält
weitere Tipps für unbeschwertes Reiten in der Region.
Übersichtskarte 1:50.000 bietet Reitern und Fahrern Routenvorschläge,
eingezeichnete Reiteinrichtungen, Sehenswürdigkeiten und vieles mehr.
43
Bezugsadresse:
Hellweg-Touristik e.V., Stadtpalais, Lange Straße 15, 59555 Lippstadt
Telefon: 02941/97940, Fax: 02941/979422
E-Mail: info@hellweg-touristik.de, Internet: www.hellweg-touristik.de
REITROUTEN
„Reitwanderweg Friedenspfad 1648“ ca. 50 km Reitwanderweg
Durch folgende Orte / Gegenden: Münsterland und Osnabrücker Land:
Westbevern - Vadrup bis Hasbergen;
Büchlein mit Kartenausschnitt im Maßstab 1:50.000 mit gekennzeichneter
Reitroute und angegebenen Rast- und Übernachtungsmöglichkeiten
Bezugsadresse:
Tourismusverband Osnabrücker Land, Am Schölerberg 6,
49082 Osnabrück, Telefon: 0541/9511195, Fax: 0541/9511120
E-Mail: TV@osnabruecker-land.de, Internet: www.osnabruecker-land.de
oder:
Fremdenverkehrsverband Münsterland Touristik, Grünes Band e.V.,
An der Hohen Schule 13, 48565 Steinfurt, Telefon: 02551/939291,
Fax: 02551/939293, E-Mail: touristik@muensterland.com
Internet: www.muensterland-tourismus.de
„Regionale Reitroute - Kreis Warendorf“
Durch folgende Orte / Gegenden: Reitroute im nördlichen Kreis Warendorf: Everswinkel - Ostbevern - Sassenberg - Telgte – Warendorf
Reitwanderkarte 1:50.000 mit einer 120 km langen ausgeschilderten Reitroute, Besuchertipps und 31 eingezeichneten Reitstationen sowie deren
Angebote.
Bezugsadresse:
Verkehrsverein Warendorf e.V., Emsstraße 4, 48231 Warendorf
Telefon: 02581/787700 o. 19433, Fax: 02581/787711
E-Mail: verkehrsverein@warendorf.de,
Internet: www.verkehrsverein-warendorf.de
44
Deutsche Reiterliche Vereinigung
ÜBERSICHTSKARTEN
„Ausgewählte Reitwege im Ruhrgebiet“
12 Rundwege von 6 bis 30 km
Durch folgende Orte / Gegenden: Ruhrgebiet: Xanten - Wesel - Kamp Lintfort - Bottrop - Raesfeld - Reken - Haltern - Oer-Erkenschwick - Duisburg - Mühlheim - Essen - Schwerte - Hagen - Breckerfeld
Broschüre mit topographischen Karten im Maßstab 1:50.000, eingezeichnete Reitrundwege und Verbindungswege, Streckenbeschreibung,
Rastmöglichkeiten, Verkehrsanbindung
Bezugsadresse:
Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstr. 35, 45128 Essen
Telefon: 0201/2069275, Fax: 0201/2069400, E-Mail: rvr-online.de
Internet: www.rvr-online.de
„Regionaler Wanderreitführer Östliches Ruhrgebiet“
Durch folgende Orte / Gegenden: Olfen - Werne - Kamen - Unna – Fröndenberg
Übersichtskarte (1:75.000) mit 15 eingezeichneten Wanderreitstationen,
Reitrouten und Gaststätten. Ein Begleitheft beschreibt ausführlich die
Wanderreitstationen und enthält weitere Informationen zu den Reitrouten,
zu Anbietern rund ums Wanderreiten und Adressen von Ansprechpartnern
„Reiten und Landschaftsschutz“.
Bezugsadresse:
Umweltzentrum Westfalen GmbH, Westhellenweg 110, 59192 Bergkamen
Telefon: 02389/98090, Fax: 02389/980999
E-Mail: Umweltzentrum_Westfalen@t-online.de
Internet: www.uwz-westfalen.de oder www.wanderreiten-westfalen.de
„Reiten in Lippe“
Durch folgende Orte / Gegenden: Kreis Lippe
Flyer rund um die gesetzlichen Regelungen für das Reiten im Wald und in
der freien Landschaft im Kreis Lippe. Karten zu den Ausnahmegelungen
aus der Freistellung, in denen gekennzeichnete Reitwege eingetragen
sind, können bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe
erworben werden.
45
Bezugsadresse:
BürgerService Kreis Lippe, Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold
Telefon: 05231/62300, Fax: 05231/630114202, Internet: www.lippe.de
(Reiten / Rubrik Freizeit-Sport)
„Reiten rund um Aachen“
Durch folgende Orte / Gegenden: Aachen und Umgebung
„Das Reit-Handbuch“ (mit Texten von D. Sauerland) gibt einen Überblick
zum grenzüberschreitenden Angebot rund um den Pferdesport mit Adressen und Tipps zu Reiten und Fahren, Hufschmiede, Tierärzte, Urlaub für
Pferd und Reiter, gesetzliche Reitvorschriften u.v.a.m..
Bezugsadresse:
Hermann-Josef Emons Verlag, Lütticher Str. 38, 50674 Köln
Telefon: 0221/569770, Fax: 0221/524937, E-Mail: info@emons-verlag.de Internet: www.emons-verlag.de
„Grenzenlos Reiten in der Euregio Rhein-Waal“
Reitatlas mit einem Routennetz von insgesamt 1.300 Kilometern beiderseits der deutsch-niederländischen Grenze. Der Reitatlas enthält u.a.
Telefonnummern von Tierärzten und Hufschmieden sowie Hinweise auf
touristische Attraktionen. Beschrieben werden ebenfalls Wanderreitstationen (Gastgeberverzeichnis), die den Wanderreitern auf ihren (Reit-) Wegen
Unterkunft und Verpflegung bieten.
Bezugsadresse:
Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Kleve, Elsenpaß 5, 47533 Kleve,
Telefon: 02821/996168, Fax: 02821/966159, E-Mail: kleve@lwk.nrw.de
oder
Touristik-Agentur Niederrhein, Mühlenstege 11, 47546 Kalkar,
Telefon: 02824/923592, Fax: 02824/923535
E-Mail: info@niederrhein-touristik.de, Internet: www.grenzenlos-reiten.de
46
WESTFALEN
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Hauptstadt: Mainz
Größe: 19.853 km²
Einwohner: 4,06 Mio / je km²: 204
RHEINLAND-PFALZ
Regelungen
Wald: Reiten ist im Wald auf Straßen und Waldwegen gestattet. Waldwege sind dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege. Nicht beritten werden dürfen Straßen und Waldwege mit besonderer Zweckbestimmung. Das Fahren und Abstellen von Kutschen und
Pferdeschlitten ist nur mit Zustimmung der Waldbesitzer zulässig.
Flur: Reiten und Fahren sind auf Privat- und Wirtschaftswegen gestattet.
Kennzeichnung der Pferde
Nein
HES
REITSTATIONEN
RHEINLANDPFALZ
„Urlaub zu Pferd“
...steht für ein flächendeckendes Netz von qualitätsgeprüften Wanderreitstationen in den Ferienregionen Pfalz, Hunsrück, Westerwald/Taunus
und Eifel.
Stationsleiter helfen bei der Routenplanung und ausgebildete Gästeführer bieten geführte Touren an. Die ausführlichen Broschüren beinhalten
Übersichtskarten mit den Stationen, Stationsbeschreibungen, Hinweise zu
Kartenwerken, eine Serviceübersicht und Tipps zum Wanderreiten.
„Eifel zu Pferd“
Durch folgende Orte / Gegenden: Nordeifel, Ahrtal, Moseleifel, Vulkaneifel,
Südeifel
SAARLAND
Broschüre (Stand: 12/2006) mit ca. 60 Wanderreitstationen, inkl. verschiedener Routenpauschalen.
Bezugsadresse:
Eifel Tourismus GmbH, Kalvarienbergstraße 1, 54595 Prüm
Telefon: 06551/96560, Fax: 06551/965696
E-Mail: broschuere@eifelzupferd.de, Internet: www.eifelzupferd.de
„Hunsrück & Naheland zu Pferd“
Durch folgende Orte / Gegenden: Hunsrück – Nahetal - Rheinhessen
Broschüre mit 31 Wanderreitstationen, inkl. Routenbeschreibungen.
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Bezugsadresse:
Hunsrück-Touristik GmbH, Hunsrückhaus, 54411 Deuselbach
Telefon: 06504/950460, Fax: 06504/950431
E-Mail: info@hunsruecktouristik.de, Internet: www.hunsruecktouristik.de
oder www.hunsrueck-zu-pferd.net
„Die Pfalz zu Pferd“
Durch folgende Orte / Gegenden: Pfalz
Broschüre mit 25 Wanderreitstationen, inkl. Routenbeschreibungen.
Bezugsadresse:
Pfalz-Touristik e.V., Martin-Luther-Straße 69, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Telefon: 06321/39160, Fax: 06321/391619
E-Mail: info@pfalz-touristik.de oder info@diepfalzzupferd.de
Internet: www.pfalz-touristik.de oder www.diepfalzzupferd.de
„Westerwald - Taunus zu Pferd“
Durch folgende Orte / Gegenden: Westerwald – Taunus zwischen Köln/
Bonn und Wiesbaden/Frankfurt
Broschüre mit 31 Wanderreitstationen, inkl. Routenbeschreibungen.
Bezugsadresse:
IG Westerwald/Taunus zu Pferd, Jens Rücker, Tiergartenstraße 2, 56412
Welschneudorf, Telefon: 02608/208 oder 377,
E-Mail: rueckerhof@t-online.de oder
Westerwald-Touristik Service, Kirchstraße 48 a, 56410 Montabaur
Telefon: 02602-60010, E-Mail: info@westerwald.info oder
info@westerwaldzupferd.de, Internet: www.westerwald-touristik.de oder
www.westerwaldzupferd.de
„Wanderreiterstationen Rheinland-Pfalz und Saarland“
Durch folgende Orte / Gegenden: Rheinland-Pfalz und Saarland
Auflistung von über 200 Reiterhöfen und Reitvereinen mit Angabe der
Adressen und Angebote der Pferde- und Reiterunterkünfte.
Bezugsadresse:
Pferdesportverband Rheinland-Pfalz, Riegelgrube 13,
55543 Bad Kreuznach, Telefon: 0671/894030, Fax: 0671/8940329
E-Mail: info@psvrp.de, Internet: www.psvrp.de oder
Pferdesportverband Saar e.V., Herm.-Neub.-Sportschule, Gebäude 54,
66123 Saarbrücken, Telefon: 0681/3879240, Fax: 0681/3879268
E-Mail: psv-saar@lsvs.de, Internet: www.pferdesportverband-saar.de
48
RHEINLANDPFALZ
Deutsche Reiterliche Vereinigung
SAARLAND
Hauptstadt: Saarbrücken
Größe: 2.569 km²
Einwohner: 1,05 Mio / je km²: 409
Regelungen
Wald: Reiten im Wald ist auf Straßen und Wegen gestattet. Wege im
Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete,
dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung
sowie Fußpfade sind keine Wege.
Fahren ist nur mit Sondergenehmigung im Wald erlaubt oder aber
wenn Wege oder sonstige Flächen dafür besonders bestimmt sind.
Flur: Reiten und Fahren sind auf allen Wegen und Straßen erlaubt.
Kennzeichnung der Pferde
Nein
SAARLAND
REITSTATIONEN
„Wanderreiterstationen Rheinland-Pfalz und Saarland“
Durch folgende Orte / Gegenden: Rheinland-Pfalz und Saarland
Auflistung von über 200 Reiterhöfen und Reitvereinen mit Angabe der
Adressen und Angebote der Pferde- und Reiterunterkünfte.
Bezugsadresse:
Pferdesportverband Saar e.V., Herm.-Neub.-Sportschule, Gebäude 54,
66123 Saarbrücken, Telefon: 0681/3879240, Fax: 0681/3879268
E-Mail: psv-saar@lsvs.de , Internet: www.pferdesportverband-saar.de
oder
Pferdesportverband Rheinland-Pfalz, Riegelgrube 13,
55543 Bad Kreuznach, Telefon: 0671/894030, Fax: 0671/8940329
E-Mail: info@psvrp.de, Internet: www.psvrp.de
BADE
WÜRTTEM
„Saarland im Sattel“
Durch folgende Orte / Gegenden: Saarland
Übersichtskarte mit 14 eingezeichneten Reitstationen, Angebote und
Adressen sind angegeben; Hinweise auf Sehenswürdigkeiten.
Broschüre mit 14 detailliert beschriebenen Reitstationen (IG), Informationen zu geführten Ritten oder organisierten Kutschfahrten.
49
Bezugsadresse:
Tourismus Zentrale Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 17,
66119 Saarbrücken, Telefon: 0681/927200, Fax: 0681/9272040
E-Mail: info@tz-s.de oder saarland-im-sattel@web.de
Internet: www.tourismus.saarland.de oder www.saarland-im-sattel.de
ÜBERREGIONALE RUNDREITWEGE
„Saarland-Rundreitweg“ Länge des Rundreitweges ca. 310 km, bzw. 330
km mit nördlicher Schleife
Durch folgende Orte / Gegenden: Völklingen/Saarbrücken - Wallerfangen
- Merzig - Losheim - teilt sich hier in eine nördliche und südliche Strecke
- Primstal-Homburg - Bliesransbach - St. Arnual - Klarenthal – Völklingen
Broschüre mit Kartenausschnitten (Stand 1989) im Maßstab 1:75.000, in
denen der Reitweg und ca. 37 Stationen eingezeichnet sind, Sehenswürdigkeiten sind im Text angegeben.
Bezugsadresse:
Pferdesportverband Saar e.V., Herm.-Neub.-Sportschule, Gebäude 54,
66123 Saarbrücken, Telefon: 0681/3879240, Fax: 0681/3879268
E-Mail: psv-saar@lsvs.de, Internet: www.pferdesportverband-saar.de
50
HSENHALT
N
Deutsche Reiterliche Vereinigung
SACHSEN
BERLIN
Hauptstadt: Dresden
Größe: 18.415 km²
Einwohner: 4,30 Mio / je km²: 232
Regelungen
Wald: Reiten ist nur auf ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen
erlaubt.
Fahren bedarf unbeschadet eventuell erforderlicher Genehmigungen
nach anderen Rechtsvorschriften der besonderen Erlaubnis des Waldbesitzers.
Flur: Reiten und Fahren sind nur auf geeigneten Wegen und besonders
ausgewiesenen Flächen erlaubt. Gekennzeichnete Wanderwege, Sportund Lehrpfade sowie für die Erholung der Bevölkerung ausgewiesene
Spielplätze und Liegewiesen dürfen nicht benutzt werden.
Kennzeichnung der Pferde
Ja (Reiten im Wald)
Zweckgebundene Reitabgabe: z.Zt. 35 Euro pro Jahr und Pferd, verminderte Abgabe für vier Wochen (einmalig) 3,50 Euro;
Ausnahme: Pferde, die ausschließlich i.d.R. für die Nutzung durch Behinderte gehalten werden, sind befreit; Ausgabe durch die Forstämter
BRANDENBURG
REITSTATIONEN
„Sachsen mit Pferd“
Durch folgende Orte /Gegenden: Vogtland, Erzgebirge, Sächsisches
Burgen- und Heideland, Sächsisches Elbland, Sächsische Schweiz,
Oberlausitz
SACHSEN
In der Broschüre stellen sich 34 Anbieter aus allen sechs Ferienregionen
Sachsens vor. Außerdem findet man zahlreiche Veranstaltungstipps rund
ums Pferd, wichtige Adressen sowie Informationen zu den Regionen.
Bezugsadresse:
Landestourismusverband Sachsen e.V., Budapester Straße 31, 01069 Dresden, Telefon: 03 51/491910, Fax: 03 51/4919129
Internet: www.sachsen-tourismus.de oder www.sachsen-mit-pferd.de
„Landurlaub in Sachsen - Mal wieder Land sehen“
Durch folgende Orte / Gegenden: Sächsisches Burgen- und Heideland;
Erzgebirge; Westsachsen; Vogtland; Sächsisches Elbland; Oberlausitz;
Sächsische Schweiz
51
Beherbergungs- und Erlebnisführer Sachsen 2005 mit Veranstaltungskalender, der u.a. auch insgesamt 28 Reiterhöfe mit Reit- und Fahrangeboten
aufführt.
Bezugsadresse:
Landurlaub in Sachsen e.V., Kurze Straße 8, 01920 Nebelschütz/OT Miltitz Telefon: 035796/97121, Fax: 035796/97116,
E-Mail: info@landurlaub-sachsen.de, Internet: www.landurlaub-sachsen.de „Zu Pferd durch‘s Erzgebirge“
Die Broschüre enthält ausführliche Beschreibungen zu Reiterhöfen,
Wanderreitstationen, Anbietern von Kutsch- und Kremserfahrten sowie
Gastronomiebetrieben mit dem Zertifikat „Pferdefreundliche Gaststätte“,
außerdem einen Veranstaltungskalender „rund um‘s Pferd“ und Adressen
von Tierärzten, Hufschmieden etc..
Bezugsadresse:
Tourismusverband Erzgebirge e.V., Adam-Ries-Straße 16, 09456 Annaberg-Buchholz, Telefon: 03733/188000, Fax: 03733/1880030
E-Mail: info@erzgebirge-tourismus.de, Internet: www.tourismus-erzgebirge.de
„Freizeit mit Pferden“
Durch folgende Orte/Gegenden: Sächsisches Burgen- und Heideland
Prospekt mit 35 beschriebenen Reiterhöfen und deren Angebote.
Bezugsadresse:
Tourismusverband „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e.V., Niedermarkt 1, 04736 Waldheim, Telefon: 034327/9660, Fax: 034327/96619
E-Mail: info@saechsisches-burgenland.de
Internet: www.saechsisches-burgenland.de
52
Deutsche Reiterliche Vereinigung
REITROUTEN
Folgende Übersichtskarten mit eingezeichneten Reitrouten und Reiterhöfen sowie weiteren Serviceinformationen wie Adressen von Tierärzten,
Hufschmieden, Sattlern etc. und Hinweisen zu den Regelungen für das
Reiten in Feld/Wald in Sachsen inkl. der Adressen der Forstämter sind
bereits erschienen:
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„Reiten im Naturpark Dübener Heide“ (Kartennummer: 1)
„Reiten im Delitzscher Land“ (2)
„Reiten im Torgauer Land“ (3)
„Reiten im Leipziger Neuseenland“ (6)
„Reiten im Muldenland“ (7)
„Reiten im Oschatz/Döbelner Land“ (8)
„Reiten im Mittweidaer Land“ (13)
„Reiten im Westlichen Vogtland“ (21)
„Reiten im Östlichen Vogtland“ (22)
„Reiten im Westerzgebirge und Obererzgebirge“ (23)
„Reiten in der Region Stollberg und Umgebung“ (19)
„Reiten im Mittleren Erzgebirge“ (20)
„Reiten im Osterzgebirge und Tharandter Wald“ (15)
„Reiten im Zwickauer Land“ (18)
„Reiten im Freiberger Land“ (14)
weitere Karten sind in Arbeit.
Bezugsadresse: www.sachsen-mit-pferd.de
„Reiten im Obererzgebirge“
Durch folgende Orte/Gegenden: Annaberg-Buchholz; Oberwiesenthal
Die Broschüre enthält Kartenausschnitte des 250 km langen Reitroutennetzes im Obererzgebirge, außerdem Informationen zu den Angeboten
von 22 pferdehaltenden Betrieben.
Bezugsadresse:
Tourismusverband Erzgebirge e.V., Adam-Ries-Straße 16,
09456 Annaberg-Buchholz, Telefon: 03733/188000, Fax: 03733/1880020
E-Mail: info@erzgebirge-tourismus.de
Internet: www.tourismus-erzgebirge.de
53
ÜBERSICHTSKARTEN
„Fest im Sattel“
Durch folgende Orte/Gegenden: Westsachsen; Zwickau
Die Broschüre stellt fünf Gemeinden aus Westsachsen sowie 16 Reiterhöfe mit deren Angeboten vor, inkl. einer kleinen Reitwegekarte für die
Region.
„Sattelfest im Westen Sachsens“
Übersichtskarte mit 27 eingezeichneten Reiterhöfen und Beschreibung der
Leistungen.
Bezugsadresse:
Tourismusverband WestSachsen/Zwickau e.V., Herschelstraße 5, 08056 Zwickau, Telefon: 0375/293711
E-Mail: info@tourismus-westsachsen.de
Internet: www.tourismus-westsachsen.de
54
VORPOMMERN
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Hauptstadt: Magdeburg
Größe: 20.446 km²
Einwohner: 2,47 Mio / je km²: 121
SACHSEN-ANHALT
Regelungen
Wald/Flur: Reiten ist auf Privatwegen und deren Rändern erlaubt,
soweit sie nach Breite und Oberflächenbeschaffenheit zum Reiten geeignet sind, ohne dass Störungen anderer oder nachhaltige Schäden
zu befürchten sind. Radfahrer und Fußgänger haben Vorrang vor den
Interessen der Reiter, wenn nicht ein ausgewiesener Reitweg beritten
wird.
Fahren mit Fuhrwerken und Schlittengespannen ist auf Privatwegen
erlaubt, die nach Breite und Oberflächenbeschaffenheit für ein Befahren geeignet sind, ohne dass Störungen anderer oder nachhaltige
Schäden an den Wegen zu befürchten sind.
Kennzeichnung der Pferde
Nein
BERLIN
BRANDE
REITSTATIONEN
„Ross und Reiter in der Altmark“ – Gastgeberverzeichnis
Durch folgende Orte / Gegenden: Altmark: Landkreis Stendal, Altmarkkreis Salzwedel
SACHSENANHALT
Übersichtskarte (Stand 10/06) mit 15 Reiter- und Ferienhöfen, Adressen
von Hotels, Gaststätten und Pensionen mit Gastpferdeboxen und weiteren Angeboten. Die Broschüre „Wanderritte durch die Altmark“ gibt
Informationen zur Region Altmark und beschreibt detailliert die angebotenen geführten Wanderritte.
Bezugsadresse:
Interessenverein „Sternreiten in der Altmark“ e.V., Hauptstr. 46, 39596
Hohenberg-Krusemark, Telefon: 039394/81339, Fax: 039394/81312
E-Mail: sternreiten@compuserve.de, Internet: www.sternreiten-altmark.de
oder:
VGem Arneburg-Goldbeck, Tourismusinformationsbüro, Breite Str. 15,
39596 Arneburg, Telefon: 039321/51817, Fax: 039321/51818
SACHS
THÜRINGEN
55
ÜBERSICHTSKARTEN
„Reit-Atlas Altmark“
Durch folgende Orte / Gegenden: Landkreis Stendal, Altmarkkreis Salzwedel
Umfangreiches Kartenmaterial mit herausnehmbaren, wetterfesten Einzelseiten (Maßstab 1:50.000) in der ca. 1.600 km Reitrouten kartografisch
erfasst sind, Standorte von Schutzhütten, Anbindevorrichtungen, Informationstafeln und Sehenswürdigkeiten sind angegeben.
Bezugsadresse:
Interessenverein „Sternreiten in der Altmark“ e.V., Hauptstr. 46, 39596
Hohenberg-Krusemark, Telefon: 039394/81339, Fax: 039394/81312
E-Mail: sternreiten@compuserve.de, Internet: www.sternreiten-altmark.de
oder:
VGem Arneburg-Goldbeck, Tourismusinformationsbüro, Breite Str. 15,
39596 Arneburg, Telefon: 039321/51817, Fax: 039321/51818
INTERNET
www.reitparadies-altmark.de
56
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Hauptstadt: Kiel
Größe: 15.799 km²
Einwohner: 2,83 Mio / je km²: 179
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Regelungen
Wald: Reiten ist auf den besonders gekennzeichneten oder durch
Vereinbarung mit den Nutzungsberechtigten genehmigten Waldwegen
und den privaten Straßen (Asphalt oder vergleichbar befestigt) erlaubt.
Private Wege und Flächen dürfen nur mit Zustimmung des Berechtigten befahren werden.
Flur: Reiten und Fahren sind grundsätzlich auf allen öffentlichen
Straßen und Feldwegen gestattet, wenn nicht verboten. Reiten ist
auf privaten Wegen nur erlaubt, wenn diese trittfest oder als Reitweg
ausgewiesen sind oder die Zustimmung des Berechtigten vorliegt. Private Wege und Flächen dürfen nur mit Zustimmung des Berechtigten
befahren werden. Reiten am Meeresstrand (außer: Küstendünen und
Strandwälle) ist grundsätzlich erlaubt, wenn kein reger Badebetrieb
herrscht. Viele Gemeinden haben das Reiten am Strand auf das Winterhalbjahr beschränkt. Fahren am Meeresstrand ist verboten.
Kennzeichnung der Pferde
Nein, aber empfohlene Kennzeichnung durch den Landesverband
Schleswig-Holstein (die oberste Forstbehörde kann durch Rechtsverordnung sogenannte Abgaben einführen)
Kennzeichen: 11 Euro pro Pferdehalter, unbefristet bis zur Rückgabe
gültig (davon 5,50 Euro Pfand für die Plakette und 5,50 Euro Bearbeitungsgebühr); Ausgabe durch den Landesverband; in einigen Regionen auch Sonderreglungen möglich
REITSTATIONEN
SCHLESWIGHOLSTEIN
„Sattelfest - Herzogtum Lauenburg“
Durch folgende Orte / Gegenden: Alte Salzstraße, Elbe, Naturpark Lauenburgische Seen, Schaalsee
Broschüre (Stand 2006) mit Informationen zu 19 Wanderreitstationen,
Reiterhöfen und Pensionsställen sowie drei 1-Tages- bis 5-Tagestouren
(Kutschfahrt „Zu Gast beim Alten Fritz“) auf landschaftlich reizvollen oder
geschichtsträchtigen Pfaden.
Bezugsadresse:
Herzogtum Lauenburg Marketing & Service GmbH, Junkernstraße 7,
23909 Ratzeburg, Telefon: 04541/802110, Fax: 04541/802112
E-Mail: info@hlms.de, Internet: www.reitregion.de oder www.hlms.de
HAMBURG
57
REITROUTEN
„Kartenmappe Reit- und Fahrrundwege Amtsbereich Tellingstedt“
Durch folgende Orte / Gegenden: Amtsbereich Tellingstedt
Kartenmappe im Maßstab 1:25.000/1:45.000, die 7 eingezeichnete Reitund Fahrrundwege mit über 100 km Länge enthält; Übersicht zu Gasthäusern, Unterkünften und weiteren Informationen.
Bezugsadresse:
Amt Tellingstedt, Teichstr.1, 25782 Tellingstedt, Telefon: 04838/78690,
Fax: 04838/786969, E-Mail: Amt.KLG.Tellingstedt@t-online.de Internet: www.amt-tellingstedt.de
„Reiten in der Grünen Mitte Holsteins“
Durch folgende Orte / Gegenden: Kreise Steinburg - Segeberg – Pinneberg
Reitwanderkarte im Maßstab 1:50.000 mit über 600 km ausgeschilderten
Routen und Informationen zur Region (Stand 2004), auch Fahrrouten werden ausgewiesen. Ergänzend zur Reitkarte ist eine Broschüre mit Reitstationen und Reitangeboten erhältlich.
Bezugsadresse:
Tourismusbüro Bad Bramstedt, Bleek 15-17, 24576 Bad Bramstedt
Telefon: 04192/50627, Fax: 04192/50680
E-Mail: touristinfo@bad-bramstedt.de, Internet: www.bad-bramstedt.de
„Mit den Pferden unterwegs vom Ostseestrand ins weite Land“
Durch folgende Orte / Gegenden: Region Lübecker Bucht – Nordwest-
Mecklenburg, Herzogtum Lauenburg, Lübeck, Ostholstein
Broschüre mit ausführlichen Informationen zu den Regionen, Adressen
von Wanderreitführern (7), reittouristischen Anbietern (51) und reiterfreundlichen Gasthäusern (12). 6 Reitroutenkarten im Maßstab 1:35.000
mit Tourenempfehlungen, Ausflugstipps, Hinweisen zu den gesetzlichen
Regelungen für Ausritte:
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Ostholstein Süd I
Ostholstein Süd II
Klützer Winkel
Wohlenberger Wiek
Lübeck
Herzogtum Lauenburg Ost
58
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Bezugsadresse:
EGOH Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH / Tourismusförderung,
Röntgenstraße 1, 23701 Eutin, Telefon: 04521/808592, Fax: 04521/808593
E-Mail: oh-tourismus@egoh.de, Internet: www.reiten-luebecker-bucht.de
„Reiten & Fahren – Flusslandschaft Eider-Treene-Sorge“
Kartenmappe mit einer Übersichtskarte und 8 Kartenblättern (1:35.000,
mit UTM-Gitter), Hinweisen für Reiter und Fahrer, 600 km Reit- und Fahrrouten, wichtigen Rufnummern:
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Norder-Goosharde (Blatt 1)
Süder-Goosharde (Blatt 2)
Nordsee, Marsch und Köge (Blatt 3)
Zwischen Treene und Mühlenau (Blatt 4)
Vom Sandesberg zum Wilden Moor (Blatt 5)
Storchendörfer Stapelholms (Blatt 6)
Zwischen Eider und Treene (Blatt 7)
Von der Eider zur Sorge (Blatt 8)
Bezugsadresse:
Eider-Treene-Sorge GmbH, Eiderstraße 5, 24803 Erfde
Telefon: 04333/992490 oder 91, E-Mail: info@eider-treene-sorge.de
Internet: www.eider-treene-sorge.de oder www.reitrouten.de
„Mittleres Nordfriesland – Reiten & Fahren“
Durch folgende Orte / Gegenden: Region um Bredstedt
Karte 1:50.000 mit 200 km eingezeichneten Reit- und Fahrwegen, Routenbeschreibungen, Adressen von Betrieben mit touristischen Angeboten,
Tierärzten, Hufschmieden etc.. 13 Adressen von Unterkunftsmöglichkeiten
für Reiter und Pferd sowie deren Angebote sind in einem Faltblatt enthalten
Bezugsadresse:
Tourismusverein Bredstedt und Umgebung, Markt 37, 25821 Bredstedt
Telefon: 04671/5857, Fax: 04671/6975, E-Mail: info@amt-bredstedt-land.de
Internet: www.amt-bredstedt-land.de
„Dithmarschen – Reiten & Fahren“
Durch folgende Orte / Gegenden: Region um Heide
Auf 4 Routenkarten (Maßstab 1:60.000) findet sich ein über 650 km
langes, markiertes Reit- und Fahrroutennetz. Die Länge der Routen variiert
zwischen ca. 4 km und 31 km; Informationen zu Land und Leuten, Adressen von Betrieben mit Übernachtungsmöglichkeiten, Tierärzten, Routenhinweise
59
Bezugsadresse:
Touristikzentrale Dithmarschen, Alleestraße 12, 25761 Büsum
Telefon: 04834/90010, Fax: 04834/90050
ÜBERSICHTSKARTEN
„Holstein, Reit- & Freizeitkarte“
Durch folgende Orte / Gegenden: Holstein
Faltkarte im Maßstab 1:50.000 mit 742 km Reitwegenetz, beschildert und
unbeschildert, 3 Reit-Touren mit 26, 36 und 60 km Länge, Beschreibung
von 5 Reitwanderstationen.
Bezugsadresse:
Tourismus Nortorfer-Land & Naturpark Westensee, Niedernstr. 6,
24589 Nortorf, Telefon: 04392/89620, Fax: 04392/89621
E-Mail: land-erleben@t-online.de
Internet: www.tourismus-naturpark-westensee.de
INTERNET
Zwischen Nordsee und Ostsee präsentiert sich das Pferdeland Schleswig-Holstein für den kleinen und großen Pferdefreund einmalig abwechslungsreich. Ein dichtes Netz aus Reitwegen und Fahrwegen, davon bereits
über 2.000 km beschilderte Routen, zahlreiche Pferdeveranstaltungen
sowie freundliche und kompetente Gastgeber lassen den Pferdeurlaub
zum ganz besonderen Erlebnis werden. Reiten und Fahren zwischen Binnenland und Waterkant lässt keine Wünsche offen.
Adresse: www.sh-pferdeland.de
60
SSEN
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Hauptstadt: Erfurt
Größe: 16.172 km²
Einwohner: 2,33 Mio / je km²: 144
THÜRINGEN
Regelungen
Wald: Reiten und Fahren sind nur auf den hierfür gekennzeichneten
Straßen und Wegen erlaubt.
Feld: Reiten und Fahren auf Straßen und Wegen sowie ungenutzten
Grundflächen gestattet, wo es nicht ausdrücklich verboten ist bzw.
Wege anderen Benutzungsarten vorbehalten sind.
Kennzeichnung der Pferde
Ja (Reiten und Fahren) Ausgabe der Kennzeichen erfolgt gegen eine
Verwaltungsgebühr von 15 Euro durch die Untere Forstbehörde; für
jedes Pferd wird nur ein Kennzeichen vergeben; es ist bei Eigentumswechsel oder Tod des Pferdes zurück zu geben; Reiterhöfen ist es
zu gewerblichen Zwecken gestattet, übertragbare Kennzeichen an
Reittouristen zu vergeben; über die Vergabe dieser Kennzeichen ist ein
Nachweis (Reitbuch) zu führen.
SACHSENANHALT
REITSTATIONEN
„Typisch Eichsfeld - Reiterhöfe“
Flyer mit 11 Adressen von Anbietern für Urlaub mit oder ohne Pferd im
Eichsfeld.
THÜRINGEN
Bezugsadresse:
Eichsfeld Touristik, Bahnhofstr. 22, 37327 Leinefelde, Telefon: 03605/503660,
Fax: 03605/503661, E-Mail: info@eichsfeld.de, Internet: www.eichsfeld.de
„Reiten und Fahren im Südharz“
Durch folgende Orte / Regionen: Landkreis Nordhausen
Broschüre mit 18 Adressen von Reiterhöfen mit und ohne Übernachtung,
Ferienbauernhöfen, Hotels etc.. Zusätzlich finden sich in der Broschüre
Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, Anschriften von: Gaststätten mit Anbindebaum, Tierärzten, Hufschmieden, Reit- und Fahrvereinen.
Bezugsadresse:
Tourismus-Informationszentrum Nordhausen, Bahnhofsplatz 6, 99734 Nordhausen, Telefon: 03631/902154, Fax: 03631/902153
E-Mail: info@nordhausen-tourist.de, Internet: www.nordhausen-tourist.de
61
ÜBERSICHTSKARTEN
„Biosphären-Reservat Vessertal“
Durch folgende Orte / Gegenden: Vessertal im Thüringer Wald (Ilmenau
- Schleusingen)
Wanderkarte im Maßstab 1:30.000 mit eingezeichneten Reitwegen und
Reiterhöfen, Sehenswürdigkeiten, Informationen zum Biosphärenreservat
und weiteren Naturangeboten.
Bezugsadresse:
Verlag grünes herz, 98684 Ilmenau, PF 100 564, Telefon: 03677/63025,
Fax: 03677/63040, E-Mail: bestellung@gruenes-herz.de
Internet: www.gruenes-herz.de, ISBN: 3-935621-18-3
„Reiten im Thüringer Vogtland“
Durch folgende Orte / Gegenden: Landkreis Greiz und Stadt Gera
Karte (Maßstab 1:50.000) mit eingezeichneten Reit- und Kutschrouten,
Verzeichnis von Reiterhöfen sowie Serviceinformationen im Landkreis
Greiz.
Bezugsadresse:
Landratsamt Greiz, SG Wirtschaft / Fremdenverkehr, Dr.-Scheube-Straße 6,
07973 Greiz, Telefon: 03661/876424, Fax: 03661/87677424
E-Mail: fremdenverkehr@landkreis-greiz.de
Internet: www.landkreis-greiz.de
INTERNET
Reiterferien auf dem Lande in Thüringen
Adresse: www.thueringen.de/fadl/reiterhoefe/
62
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Allgemein – weitere Informationen
Eine der schönsten und intensivsten Möglichkeiten Deutschland kennen
zu lernen, ist die Reise zu Pferd. A5-1978.qxp
06.02.2003 10:30 Uhr
Seite 2
Deutsche ReiteRliche VeReinigung
DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG
DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG
BeReich
SpORt
HALTUNG
www.pferd-aktuell.de
Von der Ostsee
bis zum Rhein
Das ist unser Ziel dafür treten wir an!
Impressum:
Internet: www.pferd-aktuell.de
e.mail: fn@fn-dokr.de
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.
Bundesverband für
Pferdesport und Pferdezucht
Fédération Equestre Nationale (FN)
Abteilung Umwelt und Pferdehaltung
48229 Warendorf
Text: Hans-Joachim Bremeier
Fotos: M.-L. Neurand
Telefon: 02581-6362-0
Telefax: 02581-62144
1. Auflage 2003
Alle Rechte
vorbehalten.
“Von der Ostsee bis nach
Frankreich - Vorschlag für den
Deutschen Reit-Pfad Nr. 2“
ABTEILUNG
UMWELT
UND PFERDEHALTUNG
www.pferd-aktuell.de
Vorschlag
ABTEILUNG
für den Deutschen Reit-Pfad
UMWELT
UND PFERDEnummer 2
www.dicks-werbeagentur.de
ABteilung
BReitenSpORt
Vorschlag
für den Deutschen Reit-Pfad
Nummer 3
Vom Emsland
bis an die Neiße
(Niederlande - Polen)
„Vom Emsland bis an die Neiße
- Vorschlag für den Deutschen
Reit-Pfad Nr. 3“
Zum Beispiel zu den Deutschen Reit-Pfaden Nr. 2 und Nr. 3 hat die
Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) zwei Broschüren für Wanderreiter
herausgegeben. Sie dokumentieren ausprobierte Ritt-Vorschläge des
erfahrenen Wanderreiters Hans-Joachim Bremeier, der unser Land von
Norden nach Süden (von Rerik an der Ostsee bis Merzig an der Grenze
zu Frankreich, ca. 1.124 Kilometer lang) und von Westen nach Osten (von
Nordhorn an der Grenze zu den Niederlanden bis nach Guben an der Polnischen Grenze, ca. 795 Kilometer lang) „durchritten“ hat.
Dabei hat sich der Autor bemüht, besonders schöne Strecken auszuwählen und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu bleiben.
Schließlich sind zwei Werke entstanden, die dem ambitionierten Wanderreiter eine Menge Arbeit abnehmen, wenn er sich hoch zu Ross auf den
Weg quer durch Deutschland machen möchte. Die Strecken sind allerdings nicht ausgewiesen, daher müssen Nachahmer die Strecke in ihre
Karte übertragen und sich selbständig im Gelände orientieren können.
Die Broschüren sind gegen Einsendung der Schutzgebühr in Höhe von
2,50 €/Broschüre (bar oder Scheck) bei Frau Schaffer, Mitgliederservice,
02581/6362-222, Fax 02581/6362-333, oder per E-Mail: fn@fn-dokr.de
erhältlich.
63
Abteilung
Umwelt
und Pferdehaltung
6. Ausbildungsmöglichkeiten im
Geländereiten und -fahren
Das Geländereiten und –fahren erfreut sich als Naturerlebnis mit dem Partner Pferd weiterhin großer Beliebtheit. Daher wurde das Abzeichensystem
mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung APO 2000 deutlich erweitert.
Mit dem Basispass Pferdekunde werden Kenntnisse und Fertigkeiten
rund um unseren Sportpartner Pferd erworben. Den seit über 30 Jahren
bewährten Deutschen Reitpass sollten alle Reiter/innen ablegen, die gerne
ausreiten. Für Fahrer/innen gibt es den Deutschen Fahrpass. Der Deutsche
Reitpass und der Deutsche Fahrpass bilden die Grundlage für das weitere
Fortbildungsangebot: Abzeichen im Wanderreiten, im Distanzreiten, im
Jagdreiten sowie im Wander- und Distanzfahren. Einen Überblick gibt das
nachfolgende Schema:
Übersicht aller Abzeichen im Geländereiten
und -fahren
Distanzreiten
Stufe 3
Wanderreiten
Stufe 2
Jagdreiten
Stufe 2
Distanzreiten
Stufe2
Wanderfahren
Stufe 2
Distanzfahren
Stufe 2
Wanderreiten
Stufe 1
Jagdreiten
Stufe 1
Distanzreiten
Stufe 1
Wanderfahren
Stufe 1
Distanzfahren
Stufe 1
Deutscher Reitpass
Deutscher Fahrpass
Basispass Pferdekunde
64
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Weitere Informationen finden sich im Merkblatt „Abzeichen im Geländereiten und -fahren“; Auskünfte zu Fortbildungsmöglichkeiten erteilen
natürlich auch die zuständigen Landesverbände.
Soweit nicht anders angegeben, kann die Prüfung von Reitvereinen oder
Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen und vom Landesverband oder der Landeskommission genehmigt wurden.
Nachfolgend können Sie in Kurzform nachlesen, welche Fähigkeiten vermittelt werden sollen und welche Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sein
müssen.
Der Deutsche Reitpass und der Deutsche Fahrpass
Durch den Deutschen Reitpass oder den Deutschen Fahrpass wird bescheinigt, dass die Inhaber ein geeignetes Pferd sicher im Gelände unter
dem Sattel bzw. im Gespann vorstellen können und die hierfür nötigen
theoretischen Kenntnisse haben.
■
Reitpass und der Deutsche Fahrpass haben folgende Ziele:
■ das reiterliche und fahrerische Können zu heben
■ den bewussten und schonenden Umgang mit Natur und Umwelt zu
fördern
■ das Verständnis für die Belange anderer Erholungssuchender sowie
der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Jagdwesens zu vertiefen
■ für Sicherheit und Ordnung beim Ausreiten/ Ausfahren zu sorgen
Der Deutsche Reitpass bzw. Fahrpass bringt die Mitverantwortung des/
der Reiters/in bzw. Fahrers/in in Feld und Wald zum Ausdruck.
■ Wer kann teilnehmen?
Alle Bewerber/innen, die den Basispass Pferdekunde besitzen (die Reitweise ist beliebig) und über angemessenes reiterliches und fahrerisches
Können verfügen; Mindestalter der Pferde 4 Jahre.
■ Welche Weiterbildungen sind möglich?
Der Deutsche Reit-/Fahrpass ist die Voraussetzung für die Abzeichen im
Wanderreiten/-fahren, Jagdreiten und Distanzreiten/-fahren sowie für den
Berittführer/Gespannführer.
65
Abteilung
Umwelt
und Pferdehaltung
Abzeichen im Wanderreiten und -fahren,
Stufen 1 und 2
Durch die Einteilung in zwei Stufen sind verschiedene Schwierigkeiten
gekennzeichnet. Die Stufe 1 des Deutschen Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichens richtet sich an Reiter/innen oder Fahrer/innen, die längere
Strecken zurücklegen, z.B. mehrstündige Ausritte/-fahrten, Tagesritte/fahrten. Außerdem sollen die Bewerber/innen die Einsatzfähigkeit der
Pferde beurteilen können und für sicherheitsorientiertes Verhalten und das
Vorgehen in Notsituationen geschult werden.
Die Stufe 2 richtet sich an Teilnehmer/innen, die mehrere Tage unterwegs
sein wollen. Die in der Stufe 1 erworbenen Kenntnisse werden vertieft,
außerdem werden grundlegende Fertigkeiten in der Planung von Wanderritten bzw. -fahrten vermittelt.
■ Wer kann teilnehmen?
Stufe 1: Bewerber/innen mit einem Mindestalter von 12 Jahren, die den
Deutschen Reitpass bzw. den Deutschen Fahrpass und einen Erste-HilfeKurs absolviert haben (die Reitweise ist beliebig).
Stufe 2: Bewerber/innen mit einem Mindestalter von 14 Jahren, die das
Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichen Stufe 1 haben (die Reitweise ist
beliebig).
Beim Wanderfahrabzeichen 1/2 ist zu berücksichtigen, dass die Eignung
zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gem. § 31 Abs. 1 StVZO
vorhanden sein muss. Fahrer/innen unter 18 Jahren sind nur in Begleitung
eines Erwachsenen zugelassen, der mindestens im Besitz der DFA IV ist.
Abzeichen im Jagdreiten Stufen 1 und 2
Dieses Abzeichen ist ebenfalls in zwei Stufen eingeteilt. In der Stufe 1 des
Deutschen Jagdreitabzeichens geht es um grundlegende Kenntnisse für
die Teilnahme an einer Jagd (springendes Feld). Außerdem soll der/die
Bewerber/in die Eignung und Einsatzfähigkeit des Pferdes beurteilen
können und für sicherheitsorientiertes Verhalten und Vorgehen in Notsituationen geschult werden.
In der Stufe 2 des Deutschen Jagdreitabzeichens werden die in der Stufe 1
erworbenen Kenntnisse vertieft. Außerdem werden grundlegende Fertigkeiten in der Planung einer Jagd vermittelt und die Absolventen/innen
sollen zum Einsatz als Piköre im Feld befähigt werden.
Die Prüfung kann von Reitvereinen, Meutehaltern im Deutschen Reiter
66
Deutsche Reiterliche Vereinigung
und Fahrerverband (DRFV) sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau eines
FN-anerkannten Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des
Landesverbandes bzw. der Landeskommission durchgeführt werden.
■
Wer kann teilnehmen?
Stufe 1: Bewerber/innen mit einem Mindestalter von 12 Jahren, die den
Deutschen Reitpass und/oder Vorbereitungslehrgang und den Basispass
Pferdekunde absolviert haben. Weiterhin muss ein Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden.
Stufe 2: Bewerber/innen mit einem Mindestalter von 14 Jahren, die das
Jagdreitabzeichen Stufe 1 bestanden haben.
Abzeichen im Distanzreiten und Distanzfahren,
Stufen 1, 2 und 3
Die Abzeichen im Distanzreiten sind in drei Stufen eingeteilt, im Gegensatz zu den Abzeichen im Distanzfahren, die in zwei Stufen gegliedert
sind.
Die Stufe 1 der Distanzreit- und -fahrabzeichen richtet sich an Reiter/innen
oder Fahrer/innen, die an kurzen Distanzritten bzw. -fahrten teilnehmen
(Einführungsritt ca. 25 bis 39 km). Außerdem sollen die Bewerber/innen
die Eignung und Einsatzfähigkeit des Pferdes beurteilen können und für
das Vorgehen in Notsituationen geschult werden.
Die Stufe 2 des Distanzreit- bzw. Distanzfahrabzeichens richtet sich an
Reiter/innen oder Fahrer/innen, die an mittleren Distanzritten bzw. -fahrten
teilnehmen und sich auf die lange Strecke vorbereiten wollen (ca. 60 bis
79 km). Die in der Stufe 1 erworbenen Kenntnisse werden vertieft und
grundlegende Fertigkeiten in der Planung und Durchführung von längeren
Distanzritten/-fahrten vermittelt.
Die Stufe 3 des Deutschen Distanzreitabzeichens soll die Absolventen/innen befähigen, sich und sein/ihr Pferd auf lange Ritte im In- und Ausland
vorzubereiten und daran teilzunehmen (Distanzritt ca. 90 bis 120 km). Die
in den Stufen 1 und 2 erworbenen Kenntnisse werden vertieft. Weiterhin
sollen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Teilnahme an
Trainerlehrgängen erworben werden.
Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben, die dem Niveau
eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen, mit Genehmigung des VDD
und Anmeldung bei der Landeskommission bzw. dem Landesverband
durchgeführt werden.
67
Abteilung
Umwelt
und Pferdehaltung
■
Wer kann teilnehmen?
Stufe 1: Reiter/innen bzw. Fahrer/innen mit einer körperlichen und
geistigen Mindestreife, sowie einem angemessenen reiterlichen bzw.
fahrerischen Können, die im Besitz des Deutschen Reit- bzw. Fahrpasses
(oder DFA IV) sind. Weiterhin müssen die Teilnehmer/innen einen ErsteHilfe-Kurs nachweisen können. Alter der Pferde: 5-Jährige und Ältere.
Stufe 2: Reiter/innen und Fahrer/innen die das Distanzreit- bzw. –fahrabzeichen Stufe 1 bestanden haben. Die Reiter/innen müssen Distanzritte mit insgesamt 500 km in der Wertung nachweisen. Weiterhin müssen Fahrer/innen mindestens zwei mittlere Distanzfahrten
nachweisen (Alter der Pferde 6 Jahre und älter).
Stufe 3: Bewerber/innen mit einem Mindestalter von 14 Jahren, die
Mitglied im VDD sind, die Prüfung zum Distanzreitabzeichen Stufe 2 oder
DRA III bestanden haben und einen Nachweis über 1000 Wettkampfkilometer in der Wertung sowie alle Zulassungsvoraussetzungen der Stufe 1
nachweisen können. Die zugelassenen Pferde müssen mindestens 7 Jahre
alt sein und den Anforderungen der Prüfung entsprechen.
Die Fahrer/innen müssen geeignet sein, ein Gespann selbständig zu führen gem. § 31 Abs. 1 StVZO, Fahrer unter 18 Jahren sind nur in Begleitung eines Erwachsenen zugelassen, der mindestens im Besitz des DFA IV
oder DFP ist.
68
Deutsche Reiterliche Vereinigung
7. Berittführer/in, Wanderreitführer/in und
Gespannführer/in
Der /die Berittführer/in und der/die Gespannführer/in soll eine Reitergruppe bzw. ein Gespann mit Personengruppen oder eine Gespanngruppe
im Straßenverkehr und im Gelände unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen, der Belange des Umweltschutzes, des Tierschutzes und
der Unfallsicherheit führen.
■
Voraussetzungen sind:
■ die Vollendung des 18. Lebensjahres
■ Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
(sofern der/die Teilnehmer/in kein gewerblicher Fahrer ist)
■ Besitz des Deutschen Reit- bzw. Fahrpasses oder des WRA III bzw.
DFA IV, einschlägige reiterliche bzw. fahrerische Erfahrungen
■ Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 6
Monate)
■ Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses, der nicht länger als 2 Jahre
zurückliegt
Die Lehrgänge umfassen 30 Lehreinheiten (LE) à 45 Minuten einschließlich eines Übungsrittes/Übungsfahrt und werden in Fachschulen oder auf
Vorschlag des Landesverbandes an anderen Ausbildungsstätten durchgeführt, sofern die Genehmigung der FN vorliegt.
Der/die Wanderreitführer/in baut auf dem/der Berittführer/in auf. Schwerpunkt ist der mehrtägige Wanderritt sowie die Vorbereitung von
Wanderreit-Wettbewerben der Einstiegsebene.
■
Voraussetzungen sind:
■ die Vollendung des 18. Lebensjahres
■ Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN ang
schlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
■ Besitz des Berittführers (Reitweise beliebig)
■ Besitz des Wanderreitabzeichens Stufe 2
■ Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 6
Monate)
Dieser Lehrgang umfasst mindestens 45 LE à 45 Minuten einschließlich
eines Übungsrittes und wird an den Fachschulen oder auf Vorschlag des
Landesverbandes an anderen Ausbildungsstätten durchgeführt, sofern die
Genehmigung der FN vorliegt.
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Abteilung
Umwelt
und Pferdehaltung
■ Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten
Darüber hinaus gibt es die Ausbildung als Trainer/in C Reiten, Distanzreiten, Westernreiten, Fahren, Voltigieren, Schulsport. Der Trainer C-Lehrgang bildet die erste Stufe der durch den Deutschen
Sportbund lizenzierten Ausbildung der Ausbilder. Diese Tätigkeit beinhaltet die Grundausbildung im breitensportlichen Bereich, aber auch die
Hinführung zum Leistungs- und Wettkampfsport.
■
Mit der Trainer C-Lizenz weist der Ausbilder folgende Fähigkeiten
nach:
■ Inhalte des Breitensports und des Leistungssports zu kennen, zu
analysieren und zu begründen
■ eine vielseitige Grundausbildung für Pferd und Reiter, Fahrer oder
Voltigierer zu vermitteln
■ Unterrichtssequenzen fachkompetent, vermittlungskompetent und
sozialkompetent für breitensportlich oder leistungssportlich orientierte Angebote zu gestalten
■ die Einhaltung des Ausbildungsweges des Pferdes und des Reiters,
Fahrers oder Voltigierers zu berücksichtigen
■ die dem Vermittlungsziel entsprechenden Fähigkeiten und Ferti-
keiten als Reiter, Fahrer oder Voltigierer zu beherrschen
Nähere Einzelheiten zur Zulassung, Inhalte der entsprechenden Lehrgänge
sowie Prüfungsanforderungen entnehmen Sie bitte der Ausbildungsund Prüfungsordnung (APO).
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Deutsche Reiterliche Vereinigung
8. Wettbewerbe im Wanderreiten und -fahren
Ausreiten oder Ausfahren, das Naturerlebnis mit dem Partner Pferd, interessiert viele Pferdefreunde - zu wenig ist leider noch bekannt, dass sich
auch auf diesem Gebiet Wettbewerbe finden, in denen erworbene und
trainierte Fertigkeiten unter Beweis gestellt werden können. Wettbewerbe
für Wanderreiter und -fahrer sind Wettbewerbe, die allen offen stehen,
unabhängig davon, ob sie mit Pferden schon seit der Jugend verbunden
sind oder auch erst im Erwachsenenalter zur Familie der Pferdefreunde
stoßen.
■
Einige beispielhafte Möglichkeiten wie:
■ Wettkampfmäßiges Streckenreiten
■ Rallye-Streckenfahrt
■ Orientierungsreiten/-fahren
können in dem Buch „365 Ideen für den Breitensport“ (FNverlag) nachgelesen werden.
Verschiedene Wettbewerbe im Wanderreiten werden auch vom „Ersten Trekking Club Deutschlands“ (ETCD) angeboten:
E-Mail: office@trekkingclub.de
Internet: www.etcd.de
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■
TREC - Wettbewerb nach dem
FITE-Reglement
Internationale Wanderreit-Wettbewerbe
werden nach dem Reglement der Internationalen Föderation für Pferdesport-Tourismus
(Fédération Internationale de Tourisme
Equestre – FITE) durchgeführt. In dieser
kombinierten Prüfung geht es um die
Techniken im Wanderreiten. Besonders
verbreitet ist diese Prüfungsform in den
romanischen Ländern Frankreich, Italien
und Spanien, daher kommt auch die Abkürzung TREC aus dem Französischen
(Techniques Randonnée Equestre de
Compétition = Techniken im Wanderreiten).
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TREC –
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Abteilung
Umwelt
und Pferdehaltung
■
Der Wettbewerb setzt sich aus drei Teilprüfungen zusammen:
Der Orientierungsritt mit Tempovorgaben („parcours d’ orientation et de
régularité“ - P.O.R.) ist das Kernstück dieses kombinierten Wettbewerbes.
Die Prüfung beginnt im „Kartenraum“, dort muss die vorgegebene
Wegstrecke in 20 Minuten präzise von der offiziellen in die eigene Karte
übertragen werden. Dann geht es auf die circa 35 bis 45 Kilometer lange
Strecke, die in verschiedene Abschnitte eingeteilt, in einem vorgegebenen
Tempo zu bewältigen ist. Neben der Orientierung nach Karte in fremdem
Gelände ist also die besondere Schwierigkeit, zu jedem Zeitpunkt möglichst genau die Durchschnittsgeschwindigkeit einzuhalten, und das bergauf und bergab ebenso wie in der Ebene. Dazu gehören viel Tempogefühl,
ständige Konzentration, Erfahrung und natürlich auch Training.
Nach einer Verfassungsprüfung steht eine Rittigkeitsprüfung („maîtrise
des allures“ - M.A.) auf dem Programm. Hier müssen die Pferde in einer
zwei Meter breiten (weitgehend ebenen) Gasse 150 Meter geradeaus
im Galopp so langsam und im Schritt so schnell wie möglich vorgestellt
werden.
Die letzte Teilprüfung ist ein Geländeritt („parcours en terrain varié“
- P.T.V.), in dem Hindernisse oder natürliche Gegebenheiten nachgestellt
werden, die einem auf jedem Ausritt begegnen können, z.B. Springen
eines Baumstamms und einer Hecke, Durchqueren einer Furt, steile Aufund Abstiege im Sattel und an der Hand, Überwindung eines Grabens.
Dabei geht es stets um die harmonische und flüssige Bewältigung der
gestellten Aufgabe.
Weitere Informationen, das Internationale Reglement, der TREC-Flyer
sowie eine Informationsmappe für Veranstalter sind in der FN-Abteilung
Umwelt und Pferdehaltung erhältlich.
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Deutsche Reiterliche Vereinigung
9. Checkliste Wanderritte für Veranstalter
Zur Organisation von Wanderritten, Vergleichswettkämpfen, Turnieren
oder ähnliches soll nachstehende Checkliste Veranstaltern als Hilfe dienen:
Maßnahmen
verantwortlich
erledigt
bis
ca. 6 Monate vor dem Wanderritt
Besichtigung des Geländes
Festlegung der Strecke, der Rastplätze und
der Übernachtungsorte (für Pferde und Reiter)
Absprache mit den Grundstückseigentümern
ca. 3 Monate vor dem Wanderritt
Entwurf der Ausschreibung, bei Wettkämpfen
Abstimmung mit Landeskommission bzw.
Landesverband
Druck und Vorbereitung des Versands der
Ausschreibung und der Anmeldevordrucke
Erste Absprache mit Helfern, Unterrichtung über
Gefahrenpunkte, sofern erforderlich Absprache
mit der Polizei
Anmeldung der Veranstaltung bei der/den
Ordnungsbehörde(n)
Ärzte, Tierärzte, Sanitäter, Sanitätsfahrzeug,
Hufschmied
Sponsoren, Plaketten
Abschließende Absprache mit den
Grundstückseigentümern
Einladungen Ehrengäste, Richter, Funktionäre
und Presse
Checkliste geht auf Seite 74 weiter!
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Abteilung
Umwelt
und Pferdehaltung
Maßnahmen
verantwortlich
ca. 6 Wochen vor der Veranstaltung (nach
Anmelde-/Nennungsschluss)
Vervollständigung der Hindernisse, soweit
vorgesehen, Kennzeichnung der Wege,
Absperrungen, Plätze etc.
Verbindliche Quartierbestellung (Pferde und
Reiter)
Werbung, Plakate, Anzeigen,
Schleifenbestellung, Schilder etc.
Beschaffung der Bestuhlung und des notwendigen Materials zur Herrichtung der
Geländestrecke etc.
Verbindliche Verpflichtung der Hilfskräfte
Vorbereitung für die Meldestelle - sofern
erforderlich (Tische, Stühle, PC, Schreibzeug,
Papier, Nennungen, Schleifen, Rosetten,
Teilnehmerliste, Aufstellung noch ausstehender Nenngelder)
Pressebesprechung und laufende Information
der Presse
Kurz vor der Veranstaltung
Absperrung der Plätze, Beschilderung,
Einrichtung der Parkplätze, Besprechung mit der
Polizei über Verkehrsregelungen
Vorkehrungen zum Transport verletzter Pferde
Herrichtung der Kontrollpunkte
Einweisung der Ärzte, Tierärzte, Sanitäter,
Hufschmied
Überprüfung aller vorbereiteten Maßnahmen
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erledigt
bis
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Maßnahmen
verantwortlich
erledigt
bis
Während und nach der Veranstaltung
Begrüßung und Betreuung der Ehrengäste,
Sponsoren und Pressevertreter
Einteilung und Ausgabe der Ehrenpreise
Einsammeln der Beschilderung und der
Absperrungsvorrichtungen
Dankschreiben an alle Freunde, Sponsoren,
Grundstückseigentümer, ehrenamtliche Helfer
und Presse
Der Literaturtipp:
„Urlaub im Sattel - Deutschlands schönste
Reiterhöfe“, das Standardwerk für alle, die in
Deutschland Reiterferien machen möchten; 12,80 Euro
„Erlebniswelt
Wanderreiten“ liefert das Basiswissen fürs
Aus- und Wanderreiten;
19,80 Euro.
Beide Titel und viele mehr sind erhältlich
beim FNverlag in Warendorf (Telefon 02581/6362-154 oder -254,
E-Mail vertrieb-fnverlag@fn-dokr.de oder
Internet www.fnverlag.de).
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Deutsche Reiterliche Vereinigung
www.pferd-aktuell.de
2723-0707/dicks.werbeagentur@osnanet.de
Abteilung
Umwelt
und Pferdehaltung
Impressum:
Das ist unser Ziel dafür treten wir an!
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.
Bundesverband
für Pferdesport und Pferdezucht
Fédération Equestre Nationale (FN)
Abteilung Umwelt und
Pferdehaltung
Freiherr-von-Langen-Straße 13
48231 Warendorf
Texte: Judith Köster und Gerlinde Hoffmann, Diana Koch
Telefon: 02581-63 62-0
Telefax: 02581-62-144
5. Auflage
Stand Juli 2007
E-Mail: fn@fn-dokr.de
Internet: www.pferd-aktuell.de
Alle Rechte
vorbehalten.
Fotos: Adelheid Borchardt,
Gerlinde Hoffmann, Maximilian
Schreiner, Isabel Tenbrink
Schutzgebühr: 5,- Euro