Stadt Anzeiger

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Stadt Anzeiger
Jahrgang 5 · Nummer 3
Mittwoch, den 26. März 2014
Stadt
Anzeiger
Mitteilungsblatt der Stadt Leuna mit den Ortschaften
Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau,
Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen und Zweimen
Rathaus Leuna
Karneval in Günthersdorf
Lesen Sie auf Seite 14!
„Mach Dich ran“ in Leuna
Lesen Sie auf Seite 26!
Kinder, laßt uns Eier schmücken
rot oder gelb, grün oder blau
einerlei, es wird entzücken
ein jeder komm `er her und schau.
Linien ziehn wir zart und fein,
da sitzt der Osterhase auf der Wiese,
und das sollen seine Kinder sein,
keine Eier sind so bunt wie diese!
Und eh der Tag noch wird sich neigen
haben wir sie hübsch gereiht,
und schon hängen sie an Zweigen,
was ihr doch für Künstler seid!
Verfasser unbekannt
Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
Wolfgang Meisel
Stadtratsvorsitzender
© pixelio.de / Gerd Altmann
Wir wünschen Ihnen
ein frohes Osterfest
und geruhsame
Feiertage im Kreise
Ihrer Familie.
Nr. 3/2014 | 2
Leunaer Stadtanzeiger
Aus dem Inhalt
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Aus dem Rathaus
Aus dem Stadtrat und seinen Ausschüssen
Anregungen, Meinungen und Informationen
von Mitgliedern des Stadtrates
Informationen aus den Ortschaften
Aktuelles
Rückblick
Seite 2
Seite 7
Seite Seite Seite Seite 9
11
20
25
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Feuerwehr
Schulen und Kindereinrichtungen
Parteien, Vereine und Verbände
Kirchliche Nachrichten
Wissenswertes
Wir gratulieren
Leserbriefe
Aus dem Rathaus
Televerwaltung
Sitz der Verwaltung: 06237 Leuna, Rathausstraße 1
Vorwahl: 03461
Sachgebiet
Zentrale840-0
Redaktion Stadtanzeiger
840-131stadtanzeiger@leuna.de
Bürgermeister
Bürgermeisterin
Fr. Dr. Hagenau
Büro Bürgermeisterin Frau Becker
840-100 0151 145 59 431
840-101
FB Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice
Fachbereichsleiter
Herr Lörzer
840-120 0151 145 59 432
Personal/Organisation Frau Schwich
840-112
Frau Stange
840-131
Zentrale Dienste
Frau Fischer
840-201
Wahlen
840-115
Ratsbüro
Frau Kaiser 840-132
Versicherungen/Öffentliche Einrichtungen
Entgelt
Frau Herzog
840-116
Personenstandsangelegenheiten
Frau Kitze
840-134
Meldewesen/Passangelegenheiten
Frau Hildebrandt
840-135
Gewerbeangelegenheiten
Frau Boy
840-133
Archiv/Chronik
Herr Dr. Schade
814-959
Gesundheitszentrum Leuna,
Frau Schwope
814-989 R.-Breitscheid-Straße 18
FB Finanzen
Fachbereichsleiterin
Frau Thiele
Finanzen
Steuern
Frau Hähnel
Frau Jülich
Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung
Frau Frank Frau Thierbach
Stadtkasse
Stadtkasse/Vollstreckung
Frau Jöhnk
Stadtkasse
Frau Wagner
Buchhaltung
Frau Jäckisch
Vollstreckung-Außendienst
Herr Klose, M.
Vollstreckung-Innendienst
Frau Mangold
FB Soziales, Jugend, Sicherheit und Ordnung
Fachbereichsleiter
Herr Dr. Stein
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Herr Schröter
Brandschutz
Ordnungsangelegenheiten/Straßenver-
Herr Storbeck kehrsangelegenheiten/Sondernutzungen
Herr Reinsch
Soziales/Elternbeiträge
Frau Dathe
Elternbeiträge
Fördermittel Jugendarbeit Frau Trabitzsch Betreuer Jugendfreizeiteinrichtungen
Herr Weigel
FB Bau
Fachbereichsleiter
Herr Lämmerhirt
Tief- und Straßenbau
Herr Jatz
Stadtplanung/Städtebau/Gartenstadt
Frau Noßke
Stadtplanung/Bauordnung
Frau Lux
Straßenausbaubeiträge/Hochbau
Herr Reichenbecher
Liegenschaften/Pachten
Frau Imhof
Natur- und Landschaftsschutz
Herr Klose, N.
Straßenunterhaltung/ Straßenbe-
Herr Tauche
leuchtung/Winterdienst
Friedhöfe/Kommunales Förderpro-
Frau Albrecht
gramm/Kommunale Wohnungen
Hochbau
Herr Pforte
Faxanschluss Leuna Büro Bürgermeisterin
dr.hagenau@leuna.de
becker@leuna.de
loerzer@leuna.de
schwich@leuna.de
stange@leuna.de
fischer@leuna.de
wahlen@leuna.de
ratsbuero@leuna.de
kaiser@leuna.de
herzog@leuna.de
kitze@leuna.de
hildebrandt@leuna.de
boy@leuna.de
stadtarchiv@leuna.de
schwope@leuna.de
840-210
thiele@leuna.de
840-204
840-209
840-212
840-214
haehnel@leuna.de
juelich@leuna.de
frank@leuna.de
thierbach@leuna.de
840-203
840-206
840-202
840-207
0151 145 59 445
840-208
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wagner@leuna.de
jaeckisch@leuna.de
m.klose@leuna.de
840-141
0151 145 59 433
840-137
0151 145 59 442
0151 145 59 441
840-142
0151 145 59 448
840-150
dr.stein@leuna.de
840-151 840-147
0151 145 59 141
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840-271 0151 145 59 434
840-275
840-264
840-276
840-265
840-273
840-281
840-272
laemmerhirt@leuna.de
840-274
albrecht@leuna.de
840-270
pforte@leuna.de
mangold@leuna.de
schroeter@leuna.de
reinsch@leuna.de
dathe@leuna.de
weigel@leuna.de
jatz@leuna.de
nosske@leuna.de
lux@leuna.de
reichenbecher@leuna.de
imhof@leuna.de
klose@leuna.de
tauche@leuna.de
03461
813-222
Verwaltungsaußenstelle: 06237 Leuna OS Günthersdorf, Merseburger Landstraße 38
Vorwahl: 034638
Zentrale FB Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice
Meldewesen/Passangelegenheiten
Frau Lange, G.
FB Soziales, Jugend, Sicherheit und Ordnung
Bürgerservice
Frau Zuber
Ordnungsangelegenheiten Frau Köder 56-0
56-108
lange@leuna.de
56-0
56-111
0151 145 59 443
zentrale-va@leuna.de
koeder@leuna.de
Faxanschluss Verwaltungsaußenstelle 034638
Ordnungsamt56-114
Bauhofstützpunkte der Stadt Leuna
Kötschlitz
Herr Jansen
0151 145 59 447
034638 285 72
Schladebach
Herr Kretzschmar
0151 145 59 123 03462 542 773
Leuna
Herr Schieck
0151 145 59 439
Spergau
Herr Schmidt
0151 145 59 133
bauhof-koetschlitz@leuna.de
bauhof-schladebach@leuna.de
Seite 27
Seite 28
Seite 31
Seite 36
Seite 47
Seite 52
Seite 54
Leunaer Stadtanzeiger
Allgemeine Öffnungszeiten
der Stadtverwaltung
im Rathaus Leuna und in der Außenstelle Ortschaft Günthersdorf
Dienstag
9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Donnerstag
9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Sie erreichen unsere Mitarbeiter am Dienstag und Donnerstag zu den oben genannten Öffnungszeiten.
Montag, Mittwoch und Freitag nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag
9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Mittwoch und Freitag 9 - 12 Uhr
Stadt Leuna
Die Bürgermeisterin
Der Bereitschaftsdienst der Stadt Leuna
ist außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung unter
der Telefonnummer: 0151 14559444 zu erreichen.
Stadtwerke Leuna GmbH
Bereitschaft EURAWASSER
0172 2878101
Bürgertelefon
TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland GmbH
0800 4848112
ZWA Bad Dürrenberg
Bereitschaftstelefon: 0163 5425020
Kontakttelefon Immissionsschutz
Bei besonderen, unüblichen Lärm- oder Geruchsbelästigungen (z. B. aus dem Chemiestandort Leuna) kann man
bei folgenden Kontaktstellen nachfragen.
Eine telefonische Rückantwort sollte erbeten werden.
Leitstelle Chemiestandort Leuna
03461 434333
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
(Bereich Immissionsschutz)
0345 5142510
Landkreis Saalekreis
(Umweltamt)
03461 401410
Landkreis Saalekreis
(Kreisleitstelle)
03461 401255
Stadt Leuna
(Ordnungsamt)
03461 840141
3 | Nr. 3/2014
Ordnung und Sauberkeit!
Gefällt Ihnen die Unordnung und stetige Verschmutzung in unserer Stadt
auch nicht?
Auf einer Fahrradtour von Kröllwitz
über Wölkau-Wüsteneutzsch, Richtung Wallendorf - ZscherneddelRodden/Pissen, am Kanal entlang wieder nach Schladebach und dann
über Lennewitz zurück nach Kröllwitz - konnte ich leider die schöne Landschaft nicht richtig
genießen, denn immer wieder fand ich Müll und Abfall am
Rande der Feldwege. Nicht nur achtlos weggeworfene Kleinigkeiten, nein - von Radkappen, Plastikmüll und Altpapier
war leider alles im Angebot.
Nun könnte man lange philosophieren, wer, wann, was
zum Teil bewusst verunreinigt. Klar ist allerdings, dass die
„Schweineigel“ sich nicht outen und den Dreck wahrscheinlich auch nicht beräumen.
Deshalb mein Aufruf an alle, die unsere schöne Stadt, jede
einzelne Ortschaft, sauber genießen wollen, helfen Sie mit,
dies zu erreichen.
Am 5. April 2014 ab 9 Uhr werden in allen Ortschaften an
den Dorfgemeinschaftshäusern oder den Bauhöfen die
Ortsbürgermeister und Mitarbeiter der Bauhöfe Müllsäcke ausgeben und die Routen etwas koordinieren. Vielleicht können sich Vereine beteiligen und eine gewisse
Versorgung der fleißigen Helfer organisieren.
Ich bin sicher, die fleißigen und ordnungsliebenden Menschen sind in der Mehrheit. Zeigen wir den „Schweineigeln“
wie wir unsere Umwelt lieben.
Die Ortsbürgermeister nehmen gern Vorschläge dazu an
und in den Schaukästen der Stadt wird über alles weitere
kurzfristig informiert.
Von 9 bis 12 Uhr kann viel beräumt werden.
Folgende Treffpunkte:
Friedensdorf
- Dorfgemeinschaftshaus
Günthersdorf
- Dorfgemeinschaftshaus
Horburg-Maßlau - Horburg, An der Kirche
Kötzschau
- Dorfgemeinschaftshaus
Kötschlitz
- Bauhof
Kreypau
- Dorfgemeinschaftshaus
Leuna
- Ockendorf, Denkmalplatz
- Kröllwitz, An der Antenne
- Daspig, Kirche
Rodden/Pissen - Dorfgemeinschaftshaus
Spergau
- Bäckerplatz
Zöschen
- Alte Turnhalle
Zweimen
- Gemeindeamt
Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
Die nächste Ausgabe erscheint am:
Mittwoch, dem 30. April 2014
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Freitag, der 11. April 2014
Nr. 3/2014 | 4
Leunaer Stadtanzeiger
Zum aktuellen Stand der Sanierung und
Modernisierung unserer Schwimmhalle
Aufmerksame Betrachter des Baufortschritts an der Schwimmhalle haben es mit Zufriedenheit registriert registriert - Ende Februar wurden die Wände für das Kellergeschoss der neuen Sauna
gesetzt. Damit nehmen nun für alle sichtbar auch die Umrisse
des Saunaanbaues Gestalt an. Seitdem der Stadtrat im September 2013 beschlossen hat, die Sanierung der Schwimmhalle auf
der Grundlage eines durch das Planungsbüro PLINGEL erarbeiteten Projektentwurfes, der sich wesentlich vom Ausgangsentwurf eines anderen Büros unterscheidet, fortzusetzen, wurden
folgende wesentliche Bauleistungen realisiert:
* das Technikgebäude wurde im Rohbau komplett fertiggestellt,
* am Saunaanbau wurden vor dem Montieren der Stahlbetonwände die Grundleitungen und die Bodenplatte verlegt
* im Hallenbereich wurden die Fundamentkörpern des Bestandsbaues aufwändig unterfangen, damit der Saunaanbau
und der Technikkeller tiefergelegt werden kann, es wurden
neue Grundleitungen verlegt und die Bestandbodenplatte
des Schwimmerbeckens ebenfalls unterfangen.
Derzeit bzw. in Kürze werden folgende Leistungen in Angriff genommen:
* im Saunagebäude beginnen die Tiefbauarbeiten im Erdgeschoss, das Tauchbecken wird hergestellt und die Bodenplatte für das Erdgeschoss wird vorbereitet
* im Hallenbereich werden die Vorbereitungen für das Gießen
der Bodenplatte des Schwimmerbeckens getroffen und Einbauteile der Badewassertechnik in die Beckenschalung eingebracht.
Der Baufortschritt ist derzeit so gegeben, dass trotz einiger witterungsbedingter Unterbrechungen die Rohbauarbeiten, wie geplant im Oktober 2014 beendet sein werden und die Halle Mitte
des Jahres 2015 in Betrieb gehen kann.
Die Sanierung und Modernisierung der Halle ist eine rein freiwillige Leistung der Stadt im Interesse ihrer Einwohner und der
Einwohner der näheren Umgebung, die nicht durch Fördermittel von Kreis, Land oder Bund unterstützt wird. Auf Grund des
Rückganges von Gewerbesteuereinnahmen auf der einen und
einer zusätzlich an das Land zu leistenden Finanzausgleichsabgabe in Höhe von jährlich ca. 3,5 Mio. € auf der anderen Seite
sind die finanziellen Spielräume um ein solches Vorhaben realisieren zu können auch für die Stadt Leuna geringer geworden.
Dennoch besteht im Rat fraktionsübergreifend die feste Absicht,
dieses Vorhaben zu einem erfolgreichen Ende zu führen. Auch
wenn es länger als ursprünglich erwartet dauert, die Sanierung
der Schwimmhalle wird ein Erfolg werden und alle Freunde der
Leunaer Schwimmhalle dürfen sich auf eine Halle freuen, die
Zweckmäßigkeit mit dem Gefühl, sich hier wohlfühlen und fithalten zu können, verbindet.
Die Mannschaft des CV-Mitteldeutschland
Die Hockeymannschaft des TSV Leuna und Bürgermeisterin
Frau Dr. Dietlind Hagenau
Dr. Stein
In Leuna wird Sport groß geschrieben
Am Freitag, dem 14. März 2014 fand im cCe Kulturhaus in Leuna
der 7. Ball des Sports des Saalekreises statt. Gleichzeitig wurden die Gewinner der 20. MZ Sportlerwahl bekannt gegeben. Es
zeigte sich, dass sich Leunaer Sportvereine und Sportler großer
Bekanntheit erfreuen.
Ausgezeichnet wurden der CV-Mitteldeutschland (2. Platz der
besten Mannschaften), der TSV Leuna Abt. Hockey (3. Platz
der besten Mannschaften); der Läufer Falk Cierpinski (bester
Sportler), der Leichtathlet Philipp Röder (bester Nachwuchssportler), die Skilangläuferin Jessica Löschke (beste Nachwuchssportlerin) und Leichtathletin Ina Adam (2. Platz beste
Sportlerin).
A. Henze
Die Bürgermeisterin gemeinsam mit den Mannschaften des TSV
Leuna und CV-Mitteldeutschland
Leunaer Stadtanzeiger
5 | Nr. 3/2014
Gewässerschau in der Stadt Leuna
Der Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“
lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2014 ein.
Es werden die nachfolgend genannten Verbandsgewässer begangen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der
Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der Naturschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an der
Gewässerschau teilnehmen.
Termin/Uhrzeit, Treffpunkt:
09.04.2014/12.00 Uhr Kreypau ehem. Gemeindeamt Gewässer:
„Bach“, Mittelgrund-, Quellgraben
Informationen: Unterhaltungsverband
„Mittlere Saale-Weiße Elster“
Bahnhofstraße 32, 06242 Braunsbedra
Tel./Fax: 034633 21086 oder
Funk-Tel. 0170 2392421
Geschäftsführer: Herr Köcher
Braunsbedra, d. 07.02.2014
Ina Adam (2. R. 1. v. l.), Jürgen Schulze, Präsident
TSV Leuna (3. R. 1. v. r.)
Frau Bürgermeisterin Dr. Dietlind Hagenau (v. l.) mit
der Hockeymannschaft Leuna, Skilangläuferin Jessica Löschke (v. M.) und Leichtathlet Philipp Röder
(v. r.) (alle TSV Leuna)
Die Bürgermeisterin mit Falk Cierpinski
Trinkwasser-Prüfbericht
für das im Trinkwasserwerk Daspig der InfraLeuna GmbH erzeugte Trinkwasser
gez. Petzold
- Verbandsvorsteher -
- Geschäftsführer -
Gewässerschau in der Stadt Leuna
Der Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“
lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2014 ein.
Es werden die nachfolgend genannten Verbandsgewässer begangen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der
Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der Naturschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an der
Gewässerschau teilnehmen.
Termin/Uhrzeit, Treffpunkt:
04.04.2014/11.00 Uhr Leuna, vor dem Rathaus Gewässer:
Spergauer Graben und Zuläufe, Zuläufe zur Saale
Informationen: Unterhaltungsverband „Mittlere Saale-Weiße Elster“
Bahnhofstraße 32, 06242 Braunsbedra
Tel./Fax: 034633 21086 oder
Funk-Tel. 0170 2392421
Geschäftsführer: Herr Köcher
Braunsbedra, d. 07.02.2014
gez. Petzold - Verbandsvorsteher -
Köcher
- Geschäftsführer -
Durchschnittswerte vom Februar 2014
Information der InfraLeuna GmbH, Servicebereich Wasserversorgung/Entsorgung/Analytik
Das Prüflaboratorium ist eine vom Landesamt für Verbraucherschutz des Landes
Sachsen-Anhalt gelistete Untersuchungsstelle für Trinkwasser gem. § 15 Abs. 4
Satz 1 der Trinkwasserverordnung 2001.
Prüfpunkt
Maßeinheit
Ergebnis
°dH
8,31
1 – weich
7,9
Härte
Härtebereich
pH-Wert
elektr. Leitf. (25°C)
Säurekapazität, Ks (4,3)
Chlorid
Nitrit
Nitrat
Sulfat
Calcium
Eisen, ges.
Kalium
Magnesium
Mangan
Natrium
Phosphor (aus ortho-PO4)
freies Chlor
Sauerstoff
Trübung
μS/cm
mmol/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l
mg/l O2
TE/F
611
1,77
62,5
<0,0164
2,51
105
44,5
<0,014
3,41
9,05
<0,005
61,7
<0,030
0,03
9,6
<0,09
Grenzwert
min. 6,5
max. 9,5
max. 2790
max. 250
max. 0,500
max. 50,0
max. 250
max. 0,200
max. 0,050
max. 200
max. 0,30
max. 1,00
Vorschrift
DIN EN ISO 11885
DIN EN ISO 11885
DIN EN ISO 10523 (C5)
DIN EN 27888 C8
DIN 38409 H7
DIN EN ISO 10304-1
DIN EN 26777 D10
DIN EN ISO 10304-1
DIN EN ISO 10304-1
DIN EN ISO 11885
TGL 190-84/38
DIN EN ISO 11885
DIN EN ISO 11885
DIN EN ISO 11885
DIN EN ISO 11885
DIN EN ISO 6878
DIN EN ISO 7393-2*
DIN EN 25814 G22
DIN EN ISO 7027
Bei den mit * gekennzeichneten Verfahren handelt es sich um nicht akkreditierte Verfahren.
Kommentare: Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001 in der Neufassung
vom 02.08.2013.
Gewässerschau in der Stadt Leuna
Der Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“
lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2014 ein.
Es werden die nachfolgend genannten Verbandsgewässer begangen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der
Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der Naturschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an der
Gewässerschau teilnehmen.
Termin/Uhrzeit, Treffpunkt:
09.04.2014/13.00 Uhr Zöschen Parkplatz am Sportplatz
Gewässer: Zuläufe zur Luppe
Informationen: Unterhaltungsverband „Mittlere Saale-Weiße Elster“
Bahnhofstraße 32, 06242 Braunsbedra
Tel./Fax: 034633 21086 oder
Funk-Tel. 0170 2392421
Geschäftsführer: Herr Köcher
Braunsbedra, d. 07.02.2014
gez. Petzold - Verbandsvorsteher - Köcher
- Geschäftsführer -
Nr. 3/2014 | 6
Gewässerschau in der Stadt Leuna
Der Unterhaltungsverband „Mittlere Saale - Weiße Elster“
lädt zur Gewässerschau im Frühjahr 2014 ein.
Es werden die nachfolgend genannten Verbandsgewässer begangen. Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der
Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der Naturschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an der
Gewässerschau teilnehmen.
Termin/Uhrzeit, Treffpunkt:
09.04.2014/11.00 Uhr Kötzschau ehem. Gemeindeamt Gewässer: Zuläufe „Bach“ und Floßgraben
Informationen: Unterhaltungsverband „Mittlere Saale-Weiße Elster“
Bahnhofstraße 32, 06242 Braunsbedra
Tel./Fax: 034633 21086 oder
Funk-Tel. 0170 2392421
Geschäftsführer: Herr Köcher
Braunsbedra, d. 07.02.2014
gez. Petzold
- Verbandsvorsteher -
- Geschäftsführer -
Tel./Fax: 034633 21086
E-Mail: UHV.Braunsbedra@t-online.de oder: UHVBB@gmx.de
Handy: 0170 2392421, Internet: www.uhv-mswe.de
Ausschreibung einer Pachtfläche
Die Stadt Leuna bietet ab 1. Mai 2014 folgende Gartenparzelle zur Verpachtung an.
Garten im OT Zöschen, gelegen am Druschplatz
Gemarkung Zöschen, Flur 2, Teilfläche von ca. 400 m2 aus
dem Flurstück 492.
Der Garten wird im unberäumten Zustand für ein Jahr mit
der Option einer automatischen jährlichen Verlängerung
verpachtet.
Bewerbungen sind schriftlich, per E-Mail oder per Fax bis
einschließlich 15. April 2014 (Ende der Abgabefrist) abzugeben bei der
Stadt Leuna, Fachbereich Bau, Rathausstraße 1,
06237 Leuna
E-Mail: imhof@leuna.de, Telefax: 03461 840163
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: 03461 840273.
Leunaer Stadtanzeiger
Information aus dem Sachgebiet
Sicherheit und Ordnung
Befahren von Feld- und Waldwegen
In der vergangenen Zeit konnten vermehrt Kraftfahrzeuge auf
Feld- und Waldwegen beobachtet werden.
Nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen in Feld und Wald
verboten. Ausgenommen sind
- Personen mit Einwilligung des Grundstückseigentümers
oder des Nutzungsberechtigten, jedoch nicht zu motorsportlichen Zwecken,
- Personen im Rahmen der befugten Jagdausübung.
Des Weiteren ist das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft,
Fuhrwerken oder Schlittengespannen nur erlaubt für o. g. Personen sowie für jede Person auf Privatwegen, die nach Breite
und Oberflächenbeschaffenheit für ein Befahren geeignet sind,
ohne dass Störungen anderer oder nachhaltige Schäden an den
Wegen zu befürchten sind. Ein Anspruch auf Öffnung zulässiger
Schranken besteht nicht.
Verstöße werden mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet.
SG Sicherheit und Ordnung
Termin zur Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Dienstag, dem 29. April 2014, 11:00 Uhr,
im Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, Saal 5, zum
Az.: 16 K 22/13 versteigert werden:
Das im Grundbuch von Zöschen Blatt 51 eingetragenen
Grundstück zur Anschrift:
Altes Dorf 37
06237 Leuna/OT Zöschen
Gesamtverkehrswert: 5.000,00 €
Objektbeschreibung: Wohnhaus mit Nebengebäuden
Die detaillierte Objektbeschreibung sowie die Versteigerungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung
im Schaukasten des Rathauses oder dem Internetportal
(www.zvg.com und www.zvg-portal.de) des Amtsgerichtes
Merseburg.
Wahlen
Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters
für die Kommunalwahlen in der Stadt Leuna
am 25. Mai 2014
Einladung zu den ordentlichen Sitzungen
des Gemeindewahlausschusses der Stadt Leuna
am 9. April 2014 und am 2. Juni 2014
Der in Vorbereitung der Kommunalwahlen in der Stadt Leuna
am 25.05.2014 gebildete Gemeindewahlausschuss tritt zu seinen öffentlichen Sitzungen zusammen:
am 9. April 2014, 17:30 Uhr und
am 2. Juni 2014, 17:30 Uhr.
Tagesordnung 9. April 2014
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Belehrung zur Verschwiegenheitspflicht
- Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen
- Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge und
Wahlvorschlagsverbindungen zur Stadtratswahl der Stadt Leuna und zu den Ortschaftsratswahlen in den Ortschaften der
Stadt Leuna gem. § 28 KWG LSA
Leunaer Stadtanzeiger
Tagesordnung 2. Juni 2014
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Informationen zum Ablauf der Kommunalwahlen
- Feststellung der Endergebnisse zur Stadtratswahl der Stadt
Leuna und zu den Ortschaftsratswahlen in den Ortschaften der
Stadt Leuna
Die Sitzung findet im Rathaus der Stadt Leuna, Rathausstraße 1,
06237 Leuna, Ratssaal statt. Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. (Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt
Leuna am 07.03.2014).
gez. Lörzer
Gemeindewahlleiter
Wahlschein und Briefwahlunterlagen
1. Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis des Wahlrechts
einer Person in Europa, im Saalekreis, in der Stadt Leuna bzw.
in deren Ortschaften. Er wird auf Antrag ausgestellt, Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich von Amts wegen beigefügt.
2. Wer am Wahltag verhindert ist in seinem Wahlbezirk zu wählen,
kann einen Wahlschein beantragen. Der Antrag kann mündlich,
schriftlich, per Telefax oder elektronisch (Internet, E-Mail), aber
nicht telefonisch, bei der Stadt Leuna/Einwohnermeldeamt
grundsätzlich bis zum 23. Mai 2014, 18 Uhr - in Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
oder wenn ein Wahlberechtigter nicht in das Wählerverzeichnis
eingetragen ist und ohne Verschulden die Antrags- und Einspruchsfrist versäumt hat) noch bis zum Wahltag, 15 Uhr - gestellt werden.
3. Spätestens bis zum 4. Mai 2014 benachrichtigt die Stadt Leuna jeden Wahlberechtigten, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief (getrennt nach Europawahl
und Kommunalwahl) informiert gleichzeitig über wichtige Einzelheiten der Wahl (u. a. Wahlraumanschrift, Wahlzeit, Wahl-
7 | Nr. 3/2014
bezirks- und Wähler-Nr.). Ferner informiert der Benachrichtigungsbrief über die Beantragung eines Wahlscheins und über
die Übersendung von Briefwahlunterlagen. Auf der Rückseite
befindet sich ein Vordruck für einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins.
4. Wahlscheinanträge können schon vor der Erstellung des Wählerverzeichnisses gestellt werden. Frühestmöglicher Termin für
die Ausgabe von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen ist der
6. Mai 2014.
5. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden dem
Wahlberechtigten von der Stadt Leuna/Einwohnermeldeamt
zugeschickt oder amtlich überbracht.
Der Wahlberechtigte kann den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich abholen.
6. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dürfen an einen
anderen als den Wahlberechtigten nur ausgehändigt werden,
wenn eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorgelegt wird.
7. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Wird glaubhaft
versichert, dass ein Wahlschein nicht zugegangen ist, kann auf
Antrag bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein
erteilt werden.
Kontaktdaten Einwohnermeldeamt
Leuna, Rathausstraße 1 und
Verwaltungsaußenstelle OS Günthersdorf,
Merseburger Landstraße 38
Telefon: 03461 840-135 und 0346 38 56 108
Telefax: 03461 840-160 und 0346 38 56 114
E-Mail: hildebrandt@leuna.de und lange@leuna.de
Sprechzeiten:
dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und
von 13:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und
von 13:00 bis 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Schriftverkehr an folgende Anschrift zu senden:
Stadt Leuna, Einwohnermeldeamt
Rathausstraße 1, 06237 Leuna
Aus dem Stadtrat und seinen Ausschüssen
Rahmenplan für die Arbeit des Stadtrates der Stadt Leuna und seiner Ausschüsse
im Jahr 2014 (Stand 15.11.2013)
(i. d. R. jeden 3. (i. d .R jeden 1.
Mo./Monat)
Do./ Monat)
17:30 Uhr
17:30 Uhr
(i. d. R jeden 1. Di./ Monat) 17:30 Uhr
(i. d. R jeden 2. Di./Monat) 17:30 Uhr
(i. d. R jeden
letzten Do./Monat)
17:30 Uhr
2014
Hauptausschuss
Finanzausschuss
14.04.14
12.05.14*
16.06.14
21.07.14
18.08.14
15.09.14
20.10.14
17.11.14
08.12.14*
03.04.14
08.05.14*
05.06.14
10.07.14
07.08.14
04.09.14
02.10.14
06.11.14
04.12.14
Schul-, Kultur-,
Sport- u. Sozialausschuss
08.04.14
13.05.14
10.06.14
Stadtratssitzung
April
Mai
Juni
Neuer SR Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Bau-, Wirtschafts-,
Stadtentwicklungsu. Umweltausschuss
01.04.14
06.05.14
03.06.14
konst. Sitzung SR
05.08.14
02.09.14
07.10.14
04.11.14
02.12.14
* Abweichung vom Plan
Gesetzliche Feiertage im gesamten Bundesgebiet:
18.04.14Karfreitag29.05.14Christi Himmelfahrt
21.04.14Ostermontag
09.06.14Pfingstmontag
01.05.14
Tag der Arbeit
03.10.14
Tag der Deutschen Einheit
25.12.14
1. Weihnachtstag
26.12.14
2. Weihnachtstag
Gesetzliche Feiertage in Sachsen-Anhalt:
31.10.14Reformationstag
12.08.14
09.09.14
14.10.14
11.11.14
09.12.14
24.04.14
22.05.14*
26.06.14
31.07.14
28.08.14
25.09.14
30.10.14
27.11.14
18.12.14*
Nr. 3/2014 | 8
6. Bekanntmachung der Beschlüsse
des Stadtrates der Stadt Leuna
vom 27. Februar 2014
Öffentliche Beschlüsse
B 40/263/14 Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt
Leuna
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Leuna.
Des Weiteren wird beschlossen, dass der Stadtrat die Verwaltung ermächtigt, einen Wettbewerb/Angebotseinholung durchzuführen und den Auftrag zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes zu erteilen.
gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Wolfgang Meisel
Vorsitzender des Stadtrates
B 40/264/14Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile
Kötschlitz und Günthersdorf
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt
Leuna, Ortsteile Kötschlitz und Günthersdorf gemäß § 2 Abs. 1
BauGB. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in der Anlage 2 zeichnerisch dargestellt und Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage. Gleichzeitig wird
beschlossen, die erforderlichen Schritte zur Weiterentwicklung
der Flächennutzungsplanung für diesen Bereich einzuleiten
und vorzunehmen. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen und die erforderlichen Maßnahmen in landes- und regionalplanerischer Hinsicht sind durchzuführen. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor einen Vertrag zur
Durchführung der Verfahrensschritte und zur Übernahme der
Verfahrenskosten rechtswirksam abzuschließen
gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Wolfgang Meisel
Vorsitzender des Stadtrates
B 40/265/14 Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 56 „Öffentliche Spielbank“ der Stadt Leuna,
Ortschaft Kötschlitz
1. Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt gemäß § 2 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „Öffentliche Spielbank“ der Stadt Leuna,
Ortschaft Kötschlitz. Weiterhin beschließt der Stadtrat die
Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
und durch das Büro Niemann + Steege GmbH aus Düsseldorf,
mit der erforderlichen rechtlichen Begleitung durch das Büro
Heuking Kühn Lüer Wojtek, ebenfalls Düsseldorf, durchführen
zu lassen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in Anlage 2
dargestellt und Bestandteil der Vorlage.
2. Des Weiteren beschließt der Stadtrat gemäß § 3 Abs. 2 in
Verbindung mit § 13 a und § 13 BauGB die öffentliche Auslegung der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
56 „Öffentliche Spielbank“ und billigt zudem die Begründung. Gleichzeitig sollen die Behörden und die sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von
der Planung unterrichtet und deren Stellungnahmen eingeholt werden. Schließlich soll, soweit erforderlich, ebenfalls
die Abstimmung mit der Bauleitplanung benachbarter Gemeinden vorgenommen werden. Die Planzeichnung und die
Begründung sind als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt und
Bestandteil dieser.
3. Weiterhin ermächtigt der Stadtrat die Verwaltung, den Beschluss 40/265/14 ortsüblich bekannt zu machen und die erforderlichen Maßnahmen zu deren Durchführung zu ergreifen.
gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Wolfgang Meisel
Vorsitzender des Stadtrates
Leunaer Stadtanzeiger
B 40/267/14 Beauftragung des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr
Spergau
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt,
1. Ab 1. März 2014 Herrn Jens Franke zum Ortswehrleiter und
Herrn Kenny Grosch zum stellvertretenden Ortswehrleiter
der Ortsfeuerwehr Spergau für die Dauer von zwei Jahren zu
beauftragen.
2. Für die bisher geleistete Arbeit wird Herrn Ralf-Manfred Sieler
als Ortswehrleiter und Herrn Herbert Latzel als stellvertretender Ortswehrleiter Dank und Anerkennung ausgesprochen.
gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Wolfgang Meisel
Vorsitzender des Stadtrates
Nichtöffentlicher Beschluss
B 40/266/14 Grundstücksangelegenheit in der Ortschaft Zöschen
Der Stadtrat der Stadt Leuna beschließt, ein Grundstück zu veräußern.
gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin gez. Wolfgang Meisel
Vorsitzender des Stadtrates
Bericht aus der öffentlichen/nichtöffentlichen
Beratung des Ausschusses Bau, Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Umwelt
am 04. März 2014
I. Öffentlicher Teil
1. Festlegungs- und Protokollkontrolle
Das Protokoll der Beratung vom 04.02.2014 wurde ohne Änderungen bestätigt.
Die Anregungen aus der Februarsitzungen – Richten eines
Steins an der Rössener Brücke und Abfallkörbe auf dem
Platz an der Rudolf-Breitscheid-Straße – sind umgesetzt.
2. Vorstellung von Varianten einer Stellplatzordnung vor dem
Rathaus
Es wurden drei Varianten einer Stellplatzordnung vorgestellt
und diskutiert. Jede der Varianten bringt nur wenige Stellplätze mehr, verursacht Kosten und schränkt den Verkehrsraum ein.
Empfehlung: Istzustand bis zur grundhaften Straßensanierung belassen.
3. Bauantrag für den Bau eines Pflegeheimes an der KarlBarth-Straße.
Durch den Investor wurde der beabsichtigte Bau eines Pflegeheimes für 72 Betten vorgestellt.
Die Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes Nr. 3,
1. Änderung werden eingehalten.
Es wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
4. Vorstellung der Gestaltung der kleinen Freifläche am Jahnweg.
Es wird empfohlen, entlang des Weges einseitig PKW-Stellflächen zu schaffen, die Fläche mit Bodendeckern zu bepflanzen und mit einer Hecke abzugrenzen.
5. Bauantrag/Bauvoranfrage/sanierungsrechtliche Genehmigung
- Die Bauvoranfrage zum Bau von zwei Wohnhäusern und
einer Großgarage Friedrich-Ebert-Straße wird positiv beschieden.
- Dem Antrag zur Erweiterung des Aufstellungsraumes Autohaus in Wölkau wird zugestimmt.
- Aufstellen von Sichtschutzelementen, Haberstraße 36
Es wird empfohlen:
• Sichtschutz für Freisitz soll analog Balkonverkleidung erfolgen, maximal 1,60 m hoch auf der Ostseite
Leunaer Stadtanzeiger
• Die Höhe des Sichtschutzes an der Süd- und Westseite
max. 1,20 m
• Ausnahme für den Anbau einer Treppe auf der Westseite
6. Information der Verwaltung
Herr Lämmerhirt, Fachbereichsleiter Bau informierte:
- Sanierung der B 181 in Zöschen
Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ist abgeschlossen.
21 Vorschläge bzw. Anträge wurden beim Landesamt Bau
eingereicht.
Am 18.03.14 findet, gemeinsam mit dem Fachbereich Bau
Leuna, die Auswertung statt.
- Dorfstraße Zweimen
Wegen des umstrittenen Anschlusses der Oberflächenentwässerung der Grundstücke wird erwartet, dass der Leiter der Anstalt öffentlichen Rechts im Stadtrat Stellung bezieht um eine
ordnungsgemäße Realisierung der grundhaften Straßenerneuerung zu sichern und die Bürgerbedenken auszuräumen.
- Beteiligung der Stadt Leuna am LEADER-Programm (Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) der EU und des Bundes
9 | Nr. 3/2014
Zwischenzeitlich haben sich die Städte Leuna, Bad Dürrenberg und die Gemeinde Schkopau der Region Weißenfels/
Zeitz angeschlossen.
Es wurden Aufgabe, Organisationsstruktur und Fördermöglichkeiten ab 2015 dieses Programms erläutert.
7. Anfragen/Informationen der Ausschussmitglieder
- Es sollte geprüft werden, ob die Sanitäranlagen in der Verwaltungsbaracke Zöschen zwischenzeitlich bis zur Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses überholt werden
können
- Gibt es zum Pflegeheim Kötschlitz einen neuen Stand?
- Es gibt Beratungsbedarf zum Abriss Konsum und Dorfgemeinschaftshaus in Spergau
II. Nichtöffentlicher Teil
Es wurden Grundstücksangelegenheiten in der Kernstadt Leuna
und in Friedensdorf beraten.
Bürkner
Ausschussvorsitzende
Anregungen, Meinungen und Informationen von Mitgliedern des Stadtrates
Aus der Fraktion „Bündnis für Leuna“
Aus der Fraktion „Die Linke“
Sehr verehrte Einwohner der Stadt Leuna,
am 6. März tagte der Hauptausschuss und der Finanzausschuss
sowie alle interessierten Stadträte gemeinsam. Hauptthema war
der Haushalt er Stadt Leuna für 2014. Die Mitarbeiter der Verwaltung haben in den vergangenen Wochen sehr intensiv an
diesem Entwurf des Haushaltes gearbeitet, damit am Ende ein
sparsamer und genehmigungsfähiger Haushalt beschlossen
werden kann.
Natürlich ging es an diesem Tag nicht ohne Diskussionen und
Einwände ab. Ich war aber über die Sachlichkeit der Diskussionen angenehm überrascht. Zeigte es doch, dass die Stadträte
aller Fraktionen sowie die Ortsbürgermeister gewillt sind auch
einmal Projekte weiter in die Ferne zu schieben damit wir am
27.03.2014 in der Stadtratssitzung einen ausgeglichenen Haushalt beschließen können.
So stellt sich unsere Fraktion die Zusammenarbeit in unserem
Stadtrat auch zukünftig vor.
Wichtig ist, dass die begonnenen Projekte sowie die Projekte
in unseren Kitas und Schulen sowie auch die Vereinszuschüsse
abgesichert sind.
Am 6. März wurde der Haushalt 2014 abschließend in den Ausschüssen diskutiert. Er soll am 27. März 2014 dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. Er beinhaltet, dass die begonnenen Investitionen fortgeführt bzw. abgeschlossen werden.
Neue Maßnahme soll u. a. die Horterweiterung in Kötzschau
sein. Die oft diskutierte Horterweiterung an der Grundschule
Wallendorf geht der Vollendung entgegen.
Ein frohes Osterfest wünscht Ihnen
Peter Engel
Fraktionsvorsitzender BfL
Bei der finanziellen Situation der Stadt konnten nicht alle Wünsche erfüllt werden. Aber der vorliegende Entwurf erscheint uns
ausgewogen und umsetzbar.
Nach CDU und SPD haben nun auch Die Linke ihre Kandidaten
und deren Listenplätze gekürt. Wobei ein vorderer Listenplatz
keine Garantie für die Wahl des Kandidaten ist. Die Kommunalwahl ist meist eine Personenwahl. Im Stadtrat Leuna gab es bis
auf wenige Ausnahmen keine Auseinandersetzung zwischen
den parteigeführten Fraktionen. Es möge auch im hoffentlich
„fairen Wahlkampf“ so bleiben. Wir werden unseren Beitrag
dazu leisten. Erstaunlich sind Wechsel von Unabhängig über
CDU zu SPD oder Parteieintritte um einen vorderen Platz Listenplatz zu erreichen. Unsere Kandidaten treten auf der offenen
Liste Die Linke zur Wahl an.
Die Mitglieder unserer Fraktion hoffen, dass der Dauerbrenner
– Grundstück für die Gedächtnisbaracke für die Zwangsarbeiter
in Zöschen bald zu einem vernünftigen Ergebnis geführt wird,
damit zeitnah mit der Umsetzung begonnen werden kann.
Alle, die sich dafür interessieren, können die Fortschritte an der
Schwimmhalle verfolgen. Es ist wie im Garten, wenn die Pflanzen aus der Erde kommen, kann ihr Wachstum täglich verfolgt
werden. So ist es auch bei der Schwimmhalle. Die Entscheidung, die Sanierung der Schwimmhalle zu Ende zu führen, trägt
unsere Fraktion mit. Wir freuen uns mit den Einwohnern auf das
Anbaden im Mai 2015.
Unsere Amtsblätter
gibt es ca. 180 x in Brandenburg, Sachsen
und Sachsen-Anhalt.
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Information ist unser Geschäft
Der Bau der 2 Fluchtwege in den Kindergärten am Hügel und
am Sonnenplatz nimmt auch Gestalt an. Dabei ist zu bedanken,
dass die Realisierung während des vollen Betriebes der Einrichtungen erfolgt.
Bürkner
Fraktionsvorsitzende
Nr. 3/2014 | 10
Kranzniederlegung am Mahnmal
für die Märzgefallenen
Die Märzkämpfe des Jahres 1921 wurden in der DDR als kommunistischer Massenaufstand dargestellt. Erst nach der Wende
konnten unabhängige Historiker die Ereignisse aufarbeiten. Erinnert sei an die Geschichtsausstellung 1998 im Kraftwerk Vockerode, an den Vortrag des halleschen Historikers Dr. Schmidt
und an die umfangreichen stadtgeschichtlichen Beiträge unseres Archivars Dr. Schade.
Ab Anfang 1921 nahmen die sozialen Proteste in den großen
Betrieben des Bergbaus und der chemischen Industrie eine
Breite und Dynamik an, die die Region als besonderen Unruheherd erscheinen ließen. Anarchisten aus dem kommunistischen
Spektrum versuchten, die Situation für eine geplante Weltrevolution zu nutzen.
Auf der Gegenseite wollte die BASF-Führung die Unruhen für
eine umfassende Entlassung der gesamten Belegschaft nutzen,
um sie anschließend nach einem strengen Auswahlverfahren
wieder einzustellen.
Leunaer Arbeiter griffen nicht in die Märzkämpfe ein, sondern
bereiteten lediglich eine Verteidigung des von ihnen besetzten
Werkes vor. Am Morgen des 29. März 1921 begann die Erstürmung des Werkes. Das Artillerie-Feuer leitete der Direktor des
Betriebes, Dr. Oster, der zuvor das Angebot der Aufständischen
zur kampflosen Übergabe auf Weisung der BASF-Firmenleitung
abgelehnt hatte. Der Widerstand war gering; ein Schutzpolizist
wurde durch Querschläger getötet.
Auf seitens der Streikenden gab es 31 Todesopfer. Nicht bekannt
sind die Gemordeten außerhalb des Werkes, in Wohnungen und
vor allem nicht, die „auf der Flucht“ beim durchschwimmen der
winterlichen Saale erschossen wurden. Diese ermordeten Arbeiter sind die eigentlichen Opfer der Ereignisse im März 1921.
Nach der Wende habe ich bewusst an den jährlichen Kranzniederlegungen des Stadtrates und der Stadtverwaltung Leuna in
Kröllwitz teilgenommen, zum Gedenken aller im März 1921 gewaltsam ums Leben gebrachten Menschen. Wir müssen aus der
Geschichte lernen.
Horst Fischer
Stadtrat SPD-Fraktion
Bürgerzeitung
Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen
der Kommunalverwaltung
IMPRESSUM
Die Bürgerzeitung erscheint monatlich.
- Herausgeber: Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna
- Druck und Verlag:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10, Telefon: 0 35 35 / 4 89 -0,
Telefax: 0 35 35 / 4 89 -1 15, Fax-Redaktion 489-155
- Geschäftsführer Andreas Barschtipan
„www.wittich.de/agb/herzberg“
- Verantwortlich: Die Bürgermeisterin
- Anzeigenannahme: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
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Fr. Friedrich, Telefon: 03 46 1 / 82 64 84,
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„Die veröffentlichten Meinungen müssen nicht mit der Meinung der
SAB-Redaktion übereinstimmen.“
Für den Inhalt der Artikel sind die Autoren selbst verantwortlich.
Leunaer Stadtanzeiger
Aus der SPD-Fraktion
Leuna und Ukraine
Was geht es uns an, wenn die Lage in der Ukraine hoffnungslos
werden könnte, weil nicht bald diplomatische Lösungen gefunden werden, insbesondere von Putin? Viel, sehr viel, denn ein
neuer Kalter Krieg träfe Europa mit ungeahnter Wucht, weil Ost
und West inzwischen wirtschaftlich stark voneinander abhängen.
Kann unsere Stadt etwas dazu beitragen? Auf den ersten Blick
ist das kaum möglich, handelt es sich doch um große Politik.
Aber angesichts der Ereignisse sollten Leunas Beziehungen zur
westukrainischen Stadt Nowowolynsk weiter vertieft und auf ein
Niveau gehoben werden, auf dem Austausch zu Völkerverständigung, Solidarität und Toleranz noch mehr im Mittelpunkt stehen. Kommunen sind die Basis für das Zusammenleben in der
Demokratie und in ihnen lassen sich Nationalismus und Radikalismus direkt bekämpfen.
Auf lokaler Demokratie und Selbstverwaltung beruhen die
Grundwerte, von denen wir uns den Aufbau eines geeinten friedlichen Europas versprechen. Mit kommunalen Partnerschaften
lässt sich der Boden dafür bereiten, wenn das auch mühsam
und kaum messbar ist. Vergleichbar mit Graswurzelarbeit, fast
unsichtbar, liefern sie ein festes Geflecht von Beziehungen und
fördern Zusammengehörigkeit. Gesellschaftspolitische Projekte
Leunas mit Nowowolynsk haben jetzt einen hoch aktuellen Sinn
erhalten.
Wir unterhalten mit dieser Stadt bereits seit Jahren einen regelmäßigen Schüleraustausch. Es freut uns sehr, dass die jungen
Menschen gern nach Deutschland kommen, um sich über die
hiesigen Lebensverhältnisse zu informieren.
Diese gute Tradition wird auch in Zukunft gepflegt werden. Aber
darüber hinausgehende Kontakte der Stadt beschränken sich
bisher auf sporadische Treffen zwischen den Räten und der Verwaltung. Nach Ansicht der SPD-Fraktion ist das zu wenig und
sollte ausgebaut werden. Denkbar sind kulturelle Aktivitäten wie
etwa Ausstellungen, Gedenkstättenarbeit oder gemeinsame
Seminare zu Verwaltungseffizienz, Stadtentwicklung, Wasser,
Abwasser, Müllentsorgung, kommunale Wohnungswirtschaft,
Rechtsstaatlichkeit und Korruption. Themen gibt es genug wichtig sind die persönlichen Begegnungen.
Während unsere ukrainischen Partner diese engere Bindung
schon seit längerem suchen, waren wir bisher zögerlich und
wollten die Sache reifen lassen. Allerdings ist jetzt der Zeitpunkt
gekommen, den Ukrainern zu zeigen, wie sehr sie in unserer
Stadt willkommen sind. Es war eine gute Geste von Bürgermeisterin und Stadtrat, Nowovolynsks Bürgermeister Saposchnikow
in den Tagen der blutigen Ereignisse auszusprechen, dass uns
das Schicksal der Ukraine am Herzen liegt und wir an eine gemeinsame Zukunft glauben.
Ein aus Nowovolynsk stammender junger Arbeiter wurde auf
dem Kiewer Maidan von einem Scharfschützen erschossen. Es
ist jetzt bei uns aufgerufen, seine Familie mit einer Geldspende
zu unterstützen.
Eine engere Bindung an Nowovolynsk lässt sich besonders wirkungsvoll gestalten, weil die Stadt auch Partner unserer Partnergemeinde Jaraczewo in Großpolen ist.
Ein solches trilaterales Netzwerk ist für uns Kommunen eine
Chance, den europäischen Gedanken in die nächsten Generationen zu vermitteln.
Tilo Heuer
Fraktionsvorsitzender
Leunaer Stadtanzeiger
Informationen aus den Ortschaften
OrtsbürgermeisterInnen und
deren Rufnummern in den Ortschaften
Ortschaft Friedensdorf
Herr Michael Bedla
Tel.: 034639 20360, Fax: 034639 20360
Sprechzeit:
jeden 1. Montag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ortschaft Günthersdorf
Frau Marianne Riemeyer
Tel.: 034638 20335, Fax: 034638 20319
Sprechzeit:
jeden 1. Mittwoch im Monat von 16.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ortschaft Horburg-Maßlau
Herr Jürgen Seifert
Tel.: 034204 60040, Fax: 034204 64497
Sprechzeit:
jeden Mittwoch von 16:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ortschaft Kötschlitz
Herr Andreas Stolle
Tel.: 034638 20417, Fax: 034638 21853
Sprechzeit:
jeden letzten Dienstag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ortschaft Kötzschau
Herr Wolfgang Weise
Tel.: 03462 87825, Fax: 03462 86344
Sprechzeit:
jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 16:00 - 18:00 Uhr
Ortschaft Kreypau
Herr Peter Engel
Tel.: 03462 80348, Fax: 03462 80348
Sprechzeit:
jeden 1. Donnerstag im Monat von 14:00 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ortschaft Rodden
Herr Gerhard Rödiger
Tel.: 034638 365175
Sprechzeit:
jeden 2. Montag im Monat von 17:00 - 19:00 Uhr
Ortschaft Spergau
Herr Thomas Scholz
Tel.: 034446 20161
Sprechzeit:
jeden Dienstag von 15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Ortschaft Zöschen
Herr Richard Schaaf
Tel.: 034639 806748
Sprechzeit:
jeden 1. Dienstag im Monat von 17:30 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Ortschaft Zweimen
Herr Helmut Rode
Tel.: 034638 20265, Fax: 03461 813222
Sprechzeit: jeden 1. Dienstag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
11 | Nr. 3/2014
Ortschaft Friedensdorf
Liebe Friedensdorferinnen und Friedensdorfer,
liebe Leser des Stadtanzeigers,
in den Ortschaften wurde der Haushalt für 2014, die jeweiligen
Ortschaften betreffend, ja bereits im Dezember des letzten Jahres besprochen. In den städtischen Ausschüssen wie auch in
der März Stadtratsitzung wurde der Gesamthaushalt der Stadt
Leuna verabschiedet. Nunmehr entscheidet die Kommunalaufsicht des Saalekreises noch über die Genehmigung des Haushaltes.
Auch in diesem Jahr gestaltete sich die finanzielle Situation der
Stadt Leuna schwierig. Aufgrund verschiedener Ursachen gingen auch bei uns die Einnahmen zurück. So dass die Wünsche
auch auf den Prüfstand kamen. Vieles wurde auch zur Realisierung zunächst verschoben. Aber eins wurde klargestellt, alle
begonnenen Investitionsvorhaben werden weitergeführt bzw.
erfolgreich beendet.
Für unseren Ort Friedensdorf bedeutet das, dass Investitionen
zum Anschluss des Rohrteiches an den Floßgraben 2014 realisiert werden. Des Weiteren liefen ja für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses 2013 die Planungen.
Nachdem im Ortschaftsrat Friedensdorf das Projekt durch das
Ing.-Büro Stein vorgestellt wurde, ist das Projekt auch bereits
in der Februarsitzung im Bauausschuss der Stadt Leuna vorgestellt worden.
Es wurde sich vom Ortschaftsrat und vom Bauausschuss einstimmig für den Ersatzneubau des Saalteils, der sanitären Anlagen und des Vorraumes der Kegelbahn entschieden. Das berichtete ich bereits in der Januarausgabe. Die Veröffentlichung
der Pläne werde ich in den Schaukästen vornehmen. Das Bauvorhaben wurde über mehrere Jahresscheiben in den Investitionshaushalt aufgenommen und steht noch unter dem Vorbehalt
der Fördermittelgewährung.
Nichts Neues könnte man sagen. Aber wir haben hier positive
Signale im Vorfeld zur weiteren Klärung aller Voraussetzungen
der Fördermittelgewährung erhalten. Hier auch schon einmal
vielen Dank für die Unterstützung der Stadtverwaltung und des
Stadtrates. Letztlich bleibt aber noch die Entscheidung über die
Gewährung der Fördermittel vom Amt für Landwirtschaft und
Flurneuordnung abzuwarten.
Weitere Themen werden in diesem Jahr die Wahlen am 25. Mai
sein. Insgesamt 5 verschiedene Wahlen finden in SachsenAnhalt statt. Ich möchte Sie wieder bitten Ihr Wahlrecht wahrzunehmen und an den Wahlen sehr zahlreich teilzunehmen.
Gerade kleinere Ortschaften können hier durch eine hohe Wahlbeteiligung punkten. Und wer verhindert ist bzw. was anderes
geplant hat, kann sehr leicht seine Briefwahlunterlagen bei der
Stadt beantragen.
Nun möchte ich Ihnen allen, Ihrer Familie,
Freunden und Verwandten frohe Ostern und
einen ebenso fleißigen Osterhasen wünschen.
In diesem Sinne verabschiede ich mich bis zum
nächsten Stadtanzeiger.
Ihr Ortsbürgermeister
Michael Bedla
Nr. 3/2014 | 12
Ortschaft Günthersdorf
Wie tot ist der Günthersdorfer Eiskeller???
Teil 2: Rettung, die muss uns gelingen
Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leuna,
Werte Stadträtinnen und Stadträte,
im Teil 1 (Stadtanzeiger v. 26.02.2014) haben wir versucht herauszuarbeiten, welche enorme historische Bedeutung der Eiskeller für Günthersdorf und Umgebung hat und wie einzigartig
die Geschichte des denkmalgeschützten Eiskellers ist.
(Günthersdorf, Altranstädt und Quesitz waren in den Jahren
1706/1707 Europas politischer Mittelpunkt!)
Mut gemacht hat uns der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye, der in der MZ vom 31.12.2013 an alle
Verantwortlichen in Gemeinden und Städten appeliert: „Baudenkmale sind Erinnerungen und Inspiration zu gleich und wirken als Identifikationsstifter.
Bei jeden der Objekte sollten wir nichts unversucht lassen, es als
gemeinsames Erbe zu erhalten und wieder nutzbar zu machen.“
Deshalb auch noch einmal unsere Bitte an die Stadträte, ihre
Entscheidung aus der Vergangenheit noch einmal zu überdenken. Hierzu einige Anmerkungen.
Im November 2006 wurde der denkmalgeschützte Eiskeller
nach mehrjähriger Umbauzeit den 1996 gegründeten Günthersdorfer Heimatverein als ständiges Domizil übergeben. Bis Ende
Dezember 2010 wurde der Eiskeller neben dem Heimatverein
auch von den übrigen Günthersdorfer Vereinen (Günthersdorfer Karnevalsverein, SV Blau- Weiß Günthersdorf, Chorgemeinschaft „Harmonie“, Förderverein der FFW) genutzt. Viele Bürgerinnen und Bürger aus nah und fern nutzten gegen ein Entgelt
die Räumlichkeiten für private Feiern. Sein einzigartiges Flair
und seine tolle historische Inneneinrichtung ließ die Benutzer ins
Schwärmen geraten.
Gut erinnern wir beide uns daran, wie die Bürgermeisterin unserer Stadt, Frau Dr. Hagenau, liebe Gäste aus der Partnerstadt
Jaraczewo im Eiskeller begrüßte und Herr Gemeindevorsteher
Strugala voll des Lobes war zum Mut des Günthersdorfer Ortschaftsrates und des Heimatvereines zur Nutzung und Erhaltung
dieses einzigartigen Baudenkmals.
Auch wusste er aus der Geschichte, dass der Kurfürst von Sachsen der auch gleichzeitig König von Polen war, am 17. Dezember 1706 in Günthersdorf weilte und begrüßte das Geschichtsbewusstsein der Mitglieder des Heimatvereins.
Trotzdem musste im Dezember 2010 infolge großer Herbstniederschlagsmengen, welche durch die Mauern drängten, der Eiskeller geschlossen werden. Ungewöhnlich hohe Niederschläge
in Form von Schnee im Winterhalbjahr 2010/2011 kamen unglücklicherweise erschwerend hinzu.
Seit dieser Zeit (Frühjahr 2011) versuchen Ortschaftsrat, Heimatverein und die Vorstände der übrigen Vereine den Eiskeller
wieder der Öffentlichkeit zugängig zu machen. Ohne sichtbaren
Erfolg.
Freude kam auf und Hoffnung keimte, als im Spätherbst 2011
anlässlich einer Sitzung des Ortschaftsrates verkündet wurde,
dass die Stadt Leuna 43.000,00 € für die Sanierung und schnelle
Wiedereröffnung des Eiskellers freigegeben hat. Von der Jahreszeit viel zu spät, denn der Winter stand unmittelbar vor der Tür.
Erfreulich dann aber die Nachricht aus Leuna vom 14. Februar
2012, dass o. g. Betrag im Haushalt 2012 übernommen wurde
Leunaer Stadtanzeiger
und ein weiterer sehr hoher Betrag im Nachtragshaushalt eingestellt worden ist. (Leider mit einem Sperrvermerk, wie wir heute
wissen.)
Jetzt im März 2014, müssen wir verwundert feststellen, dass die
43.000,00 € aus dem Haushalt 2012/2013 spurlos verschwunden sind. Eine Erklärung kann uns niemand aus der Stadtverwaltung geben!
Der Betrag sollte genutzt werden, um die vom Bauordnungsamt Merseburg- Untere Bauaufsichtsbehörde- und dem Ordnungsamt SG Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungswesen
am 23.05.2011 festgestellten Überprüfungsmängel bis zur Wiederaufnahme der Nutzung des Eiskellers zu beheben. Damals
wurden von der Beauftragten o. g. Institution folgende Mängel
festgestellt:
1. Im oberen Bereich des Notausstiegs ist eine zusätzlich Beleuchtung anzubringen.
2. Der Notausgang ist von innen so zu gestalten, dass er mit
einem Handgriff uneingeschränkt zu öffnen ist.
3. Die Leiter des Notausstiegs ist so auszuführen, dass einen
Gefährdung wegen unzureichender Auftrittsfläche ausgeschlossen werden kann.
4. Die lt. Baugenehmigung beauftragte Rauch- u. Wärmeabzugsanlage ist nachzuweisen.
5. Der Einstieg zum 2. Flucht- u. Rettungsweg muss so gestaltet werden, dass der bestehende Höhenunterschied (Fußboden Keller/Fußboden Notausstieg) kein unüberwindbares
Hindernis darstellt.
Wir vertreten noch heute die Meinung, dass die Geldsumme
ausgereicht hätte, die Mängel zu beseitigen. Zumal Bürger und
Handwerksbetriebe (Sponsoren) durch ihre unentgeltliche Tätigkeit mitgeholfen hätten die Kosten noch einmal zu minimieren!
Deshalb für große Bevölkerungsschichten der Auegemeinden
und Vereine unverständlich die Empfehlung des Ausschusses
Bau, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt vom 1. November 2011 an den Stadtrat- „ Keine weiteren Mittel in den Günthersdorfer Eiskeller zu stecken.“
Dazu fällt uns ein Zitat des deutschen Politikers Gustav Heinemann ein, der da einmal gesagt hat:
„Wer nichts verändern will, der wird auch das verlieren, was
er eigentlich bewahren möchte.“
Wie wahr.
Auch möchten wir keines falls bestreiten, dass unserem Eiskeller
vonseiten der Stadt Leuna weiterhin Aufmerksamkeit geschenkt
wurde. Es wurde nämlich ein Architektenbüro beauftragt, Kostenschätzungen zur Mängelbeseitigung bis zur Wiedereröffnung
vorzunehmen. Es kamen astronomische Summen heraus, die
sogar Leute von Fach in Erstaunen versetzten und nicht nachvollziehbar waren.
Kein Wunder, dass der Stadtrat die Freigabe der Mittel daraufhin versagte. Wir wissen aber auch, wie Architektenleistungen
vergütet werden.
Mit der Einstellung eines neuen Mitarbeiters im Fachbereich Bau
der Stadt Leuna keimte Hoffnung auf.
Nach mehreren anfänglich positiven Beratungen mit Vertretern
aus Ortschaftsrat und Heimatverein wurden uns von Leuna 3
Varianten zur Zukunft des Eiskellers empfohlen, die dem Ortschaftsrat Günthersdorf am 10.09.2012 vorgestellt wurden.
Variante 1 - sah die Bauwerkserhaltung und Herrichtung des
Eiskellers zur Nutzung für Ortschaftsrat u. Vereine vor;
Variante 2 - beinhaltete die Bauwerkserhaltung mit erhöhtem
Aufwand, jedoch ohne künftige Nutzung für Jedermann;
Variante 3 - sah eine einfache Bauwerkserhaltung ohne künftige
Nutzung für Ortschaftsrat- oder Vereinssitzungen und ohne Einbeziehung des 2. Gewölbes vor.
Leunaer Stadtanzeiger
Zu diesen 3 Varianten sollte der Ortschaftsrat ein Votum abgeben und kam dieser Bitte nach. Nach Diskussion sah das Votum
dann so aus, dass sich die Mitglieder des Ortschaftsrats mit großer Mehrheit für eine wie bis Dezember 2010 praktizierte Nutzung aussprachen und zu erheblicher Kostenreduzierung durch
Eigenleistung und Gewinnung von Sponsoren beitragen wollten.
Am 10. Oktober 2012 wurde allen Mitgliedern des Ortschaftsrats
eine Anmerkung vom Fachbereich Bau der Stadt Leuna zum
Protokoll der Ortschaftsratssitzung vom 01.10.2012 überstellt.
(kann bei der Ortsbürgermeisterin eingesehen werden) Darin
heißt es u. a.:
„… die Verwaltung empfiehlt Variante 3 - Erhaltung des Eiskellers ohne Nutzung durch Vereine u. Ortschaftsratssitzung. Dazu
soll der Eiskeller vor weiteren Wassereintritten geschützt/abgedichtet werden und eine gesonderte Niederschlagswasserentsorgung erhalten.“
Der Bitte einiger Mitglieder des Ortschaftsrats zu einer Problemdiskussion in Leuna wurde entsprochen. (Teilnehmer: Udo Zuber,
Siegfried Ratzsch - Ortschaftsrat) Beide baten in der Beratung
die Verwaltung zu prüfen, ob es für die avisierten 130.000,00 €
möglich wäre, die Auflagen des Bauordnungsamtes zu erfüllen
und dafür im Gegenzug über den Heimatverein durch Erbringung von Eigenleistungen eine gleichwertige Kostenreduzierung
zu erhalten. (Ziel: Nutzung als Tagungsstätte für Vereine aus Variante 1 mit weniger Geld aus Variante 3)
Die Verwaltung sagte eine Prüfung des „Ansinnens“ (wörtlich) zu
und wird eine Kostenberechnung für die erforderlichen Leistungen erarbeiten lassen.
Erst nach Vorlage kann eine Realisierbarkeit dieses „Ansinnens“
eingeschätzt werden.
Auf diese Vorlage des Fachbereichs wartet der Ortschaftsrat bis
zum heutigen Tag!
(inzwischen sind 1,5 Jahre vergangen)
Ortschaftsrat S. Ratzsch hat die versprochene Zuarbeit in der
Ortschaftsratssitzung am 30. September 2013 angemahnt. Von
der Verwaltung wurde daraufhin erklärt, dass in der nächsten
Ortschaftsratssitzung (d. h. im Oktober 2013) die Zuarbeit vorliegen würde. Inzwischen ist seit dem ein weiteres halbes Jahr!!!
vergangen. Ohne Zuarbeit, ohne fehlende Entschuldigung, ohne
neuen Termin. Da trifft wohl die Aussage des britischen Politikers Winston Churchill (1874 - 1965) voll und ganz zu: „Man löst
keine Probleme in dem man sie auf Eis legt.“
Dem ist nichts hinzu zufügen. Nichts desto trotz, wir werden die
Zuarbeit auch weiterhin anmahnen.
Hoffentlich diesmal mit Erfolg. Nach wie vor gibt es die Bereitschaft von Günthersdorfer Bürgerinnen und Bürgern aber auch
von Handwerksbetrieben, den Eiskeller wieder der breiten Bevölkerung zu erschließen.
Wir glauben nicht, dass die Stadt Leuna und unsere Stadträte gemeinnützige, ehrenamtliche Arbeit von Bürgern ignorieren
wollen.
Deshalb möchten wir die etwas ausführlich dargestellten Fakten mit den Worten des österreichischen Philosophen ernst von
Feuersleben (1806 - 1849) schließen:
„Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt.“
Wir verleihen der Hoffnung Ausdruck, dass im Haushaltsplan
2014, die vom Ortschaftsrat eingereichte Vorschlagsliste mit
Prioritäten für dringend anstehende Maßnahmen (hier Eiskeller)
Berücksichtigung findet, damit umgehend mit den erforderlichen Sanierungsarbeiten begonnen werden kann.
Siegfried Ratzsch Ortschronist Träger d. Ehrennadel der Stadt Leuna
Erika Richter
Vorsitzende Heimatverein
Günthersdorf
13 | Nr. 3/2014
Frauentagsfeier am 8. März 2014
Ganz im Zeichen der Würdigung der Leistungen der Frauen fand
am 8. März 2014 die nun schon traditionelle Frauentagsfeier im
„Bürgerhaus“ in Günthersdorf statt.
Der Einladung waren 45 Frauen gefolgt.
Mit dieser kleinen Feier sollten alle Frauen nicht nur einen gemütlichen Abend verbringen – es sollte gleichzeitig eine Tradition weiter gefestigt werden.
Das Team des Heimatvereins hatte im unermüdlichen Einsatz
das Bürgerhaus für die Feier vorbereitet und bei netter männlicher Bedienung wurde erzählt und gelacht.
So konnten sich alle Frauen am Kulturprogramm erfreuen. Als
Gäste hatten wir „Heike und Kalle“ mit einem musikalischem
Programm eingeladen.
Erst zum Schluss der Veranstaltung wussten wir, allen hat es gefallen, die Musik war auf unsere Gäste zugeschnitten, sie freuen
sich schon auf die nächste Frauentagsfeier.
Vielleicht traut sich ja die Ein oder Andere Einwohnerin von Günthersdorf im nächsten Jahr noch zu uns.
Wir würden uns freuen.
Noch einmal herzlichen Dank an die alle Vereinsmitglieder welche die Feier mit vorbereitet haben.
Erika Richter
Vorsitzende
Heimatverein Günthersdorf e. V.
Nr. 3/2014 | 14
Gangster, Gauner und Ganoven
in Günthersdorf
Das war Karneval mit Schuss
Vom 22. Februar bis 2. März waren in Günthersdorf die Narren –
oder treffender gesagt – Gangster, Gauner und Ganoven los. Als
auf dem Saal des Günthersdorfer Sportlerheims die Bösewichte ihr Unwesen trieben, bleibt kein Auge im Publikum trocken.
Al Capone, Egon Olsen und auch der eine oder andere Staatsmann sorgten für „zündende“ Unterhaltung. Bei so vielen zwielichtigen Gestalten musste natürlich auch einer für Ordnung und
Sicherheit sorgen. „Kombiniere, kombiniere“, mit diesem bekannten Spruch auf den Lippen hat Kommissar Nick Knatterton
die dunklen Machenschaften durchschaut und den Verbrechern
das Handwerk gelegt. Wäre da nicht Dynamit Harry gewesen ...
Leunaer Stadtanzeiger
Viele Fotos vom Karneval in Günthersdorf und zukünftige Veranstaltungstermine sind im Internet unter www.gcc-blauweiss.
de zu sehen. Wir freuen uns schon auf ein Wiedersehen beim 7.
Günthersdorfer Sommernachtsball am 6. September 2014.
Günthersdorf Helau!
Maik Gutknecht
Präsident
Die Günthersdorfer Karnevalisten luden ein zu einem spannenden Karnevalsprogramm mit dem passenden Schuss Humor
und ausgelassener Stimmung – ganz nach dem GCC-Motto
„Feiern mit Freunden“. Auch die Lokalpolitik - ob Zöschener
Straßensperrung, Leunaer Schwimmhalle oder Günthersdorfer
Spielcasino - kam nicht zu kurz und wurde karnevalistisch aufs
Korn genommen. Der Carnevalsclub hatte dabei für jedes Alter
das passende Angebot: die beiden Abendveranstaltungen, den
Sonntagskarneval für alle die lieber nachmittags feiern oder den
Kinderfasching für die kleinen „Nachwuchs-Karnevalisten“. Dabei durften selbstverständlich Pfannkuchen, jede Menge Luftballons und viele Spiele und Preise wieder nicht fehlen.
Ortschaft Kötzschlitz
Allen beteiligten GCC-Mitgliedern und den kräftig mithelfenden
Nicht-Mitgliedern sei an dieser Stelle für die Programmgestaltung und das ganze Drumherum gedankt. Unseren zahlreichen
Gästen, unseren Förderern und Unterstützern, der Stadt Leuna,
den Ortschaften Günthersdorf und Kötschlitz und den regionalen Unternehmen, sprechen die Günthersdorfer Karnevalisten
ihr herzliches Dankeschön aus.
Leunaer Stadtanzeiger
15 | Nr. 3/2014
Ortschaft Kreypau
Ortschaft Kötzschau
Große Eröffnungsfeier Eisenbahnmuseum
Kötzschau
Festwochenende
26./27. April 2014
Nach drei Jahren Bauzeit und
eben so vielen Bauabschnitten ist es nun im Frühjahr 2014
endlich so weit, das Museum zur Geschichte der Eisenbahnstrecke Leipzig – Großkorbetha kann an seinem neuen Standort im
Bahnhofsgebäude Kötzschau eröffnet werden.
Das soll am 26./27. April 2014 mit einem Festwochenende groß
gefeiert werden. Los geht es am Samstag, dem 26. April 2014.
Um 11:00 Uhr findet ein kleiner Festakt statt, an dem zahlreiche
Gäste aus der Landes- und Lokalpolitik, Wirtschaft, von Vereinen
usw. teilnehmen. Es singt dazu der Männerchor Schladebach
1852 e. V. Nach der feierlichen Eröffnung ist eine Besichtigung
des Museums ab 13:00 Uhr möglich. Am folgenden Sonntag,
dem 27. April 2014, öffnet das Museum abermals seine Türen
anlässlich des Tages der Industriekultur in Sachsen-Anhalt. Ab
12:00 Uhr ist das Museum geöffnet. An beiden Tagen gibt es
Leckeres vom Grill und Getränke. Eine Garteneisenbahn wird
gezeigt und für die Kleinen wird es auch Spiel und Spaß geben.
Änderungen und Ergänzungen sind natürlich vorbehalten.
Wir freuen uns auch Sie als Besucher zu begrüßen.
Weitere Informationen sowie das aktuelle Programm zum Eröffnungswochenende können Sie auf unserer Internetseite einsehen: www.eisenbahnfreunde-koetzschau.com
D. Falk
Vorsitzender
Eisenbahnfreunde Kötzschau e. V.
Sehr verehrte Einwohner
von Wölkau, Wüsteneutzsch
und Kreypau,
im Namen des Ortschaftsrates sowie natürlich auch in meinem Namen, möchte ich
Ihnen ein paar schöne Osterfeiertage im
Kreise Ihrer Lieben wünschen. Dieses Jahr
können unsere Kinder und Enkelkinder die
Ostereier sicher im Grünen suchen.
Viel Spaß dabei wünscht euer Ortsbürgermeister
Peter Engel
Ortschaft Spergau
Einladung zur Wahlversammlung
Die Jagdgenossenschaft Spergau informiert alle Eigentümer von Grund und Boden (bejagbare Fläche), dass am
28. März 2014
in Leuna OT Spergau, Franklebener Str. 14a
um 18:00 Uhr
im Verwaltungsgebäude der Ackerbau und Rinder GmbH
eine Mitgliederversammlung mit Wahl eines neuen Jagdvorstandes stattfinden wird.
Alle Eigentümer sind recht herzlich eingeladen.
Bei eventuellen Rückfragen steht Ihnen der Mitarbeiter der
Stadtverwaltung Leuna, Herr Storbeck unter der Tel.-Nr.
03461 840136/Mobil 0151 14559441 zur Verfügung.
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Der Männerchor Schladebach e. V.
gratuliert im Monat April seinen
Sangesbrüdern Manfred Friedrich,
Ronald Weise und Jörg Tautenhahn
recht herzlich.
Der Vorstand
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Nr. 3/2014 | 16
Die Mädels von der (neuen) Bank
Wie alles begann …
Folgendes hatte sich zugetragen. Eine Freundin aus der Stadt
rief mich an: „Stell dir vor“, rief sie aufgebracht. „Mein Nachbar,
ein älterer Herr, ist gestorben. Viele Jahre wohnte der schon hier.
Wir haben nie miteinander geredet. Ich sah ihn nur manchmal
kommen und gehen, gelegentlich haben wir uns gegrüßt, aber
mehr nicht.
Nun ist er tot. Einsam und allein ist er gestorben. Ich bin erst
mal rüber und habe auf sein Türschild gesehen, weil ich nicht
einmal wusste, wie er heißt.“ Es folgte eine Weile schweigen.
Dann sagte sie verbittert: „So ist das hier in der Stadt. Alles ist
anonym. Man kennt nicht mal seinen Nachbar“ und fügte hinzu
„Auf dem Dorf bei euch ist das anders. Da kennt jeder jeden. Da
lebt man nicht so einsam und anonym. Habe ich recht?“ Das
hatte sie. Zweifellos.
Sommerzeit – Urlaubszeit. Die Temperaturen haben die 30°
- Marke längst überschritten. Die Straßen sind menschenleer.
Überall herrscht Tristes. Für Zeitungsmacher ist Saure-GurkenZeit. Ich bekomme einen Tipp: „Schau doch mal ins Wendisch
Ende!“ Gesagt – getan. Drei Bänke unter einem Schatten spendenden Baum laden zum Verweilen ein. Dahinter ein Teich. Einige ältere Spergauer Damen, die Namen will ich höflicherweise
verschweigen, haben es sich, Schutz vor der Sonne suchend,
bereits bequem gemacht.
Man unterhält sich angeregt über dies und das. Vom Frühjahr
bis zum Herbst, so ist von ihnen zu erfahren, trifft man sich hier
allabendlich, um miteinander, und natürlich auch übereinander,
zu plaudern, zu lachen und zu diskutieren. Allmählich spürt man,
dass das kein leeres Geschwätz ist, sondern das sich die Mädels von der Bank, wie sie inzwischen liebevoll genannt werden,
damit aktiv am Dorfgeschehen beteiligen. Mit ihrem vermeintlichem Geschwätz nehmen sie nämlich an den Menschen und
Vorgängen um sich herum rege und leidenschaftlich Anteil. Und
das mit ihrer eigenen ganzen Herzlichkeit. Das war im vorigen
Jahr.
Leunaer Stadtanzeiger
Mit einer schnell gewürfelten Zwei rettet sie ihre vierte Spielfigur
im letzten Moment ins „Häuschen“ und ist damit Sieger.
So könnte sich das abgespielt haben als die Mädels von der
Bank (s. oben) Besitz von ihrem neuen Domizil ergriffen haben.
Um was es hier geht, ist wohl leicht zu erraten. „Mensch ärgere Dich nicht!“, heißt das Spiel und das neue Domizil ist seit
Kurzem der „Rastplatz an der alten Mühle“ in Spergau. Zu finden in der Franklebener Straße in der Nähe des ursprünglichen
Standortes der Mühle, zwischen Dorf und dem Anschlussgleis
der Leunaer Werkbahn.
Und dieser Rastplatz hat es in sich. Im wahrsten Sinne. In die
Tischplatte hat sein Schöpfer nämlich jenes bekannte Spiel
eingraviert und farblich unterlegt. Für sechs Spieler. Schöpfer
dieses kleinen Kunstwerkes, so darf man den Rastplatz getrost
bezeichnen, ist der Spergauer Robby Schulze. „Ich habe beobachtet, dass viele Spergauer bei ihren Spaziergängen um das
Dorf hier vorbeikommen.
Vor allem viele Ältere. Da kam mir die Idee, für die einen Rastplatz zu bauen.“ Als Kraftfahrer komme er viel rum und entdecke
eben Dieses und Jenes. So auch einen Rastplatz für Spaziergänger. Robby Schulze ist als handwerklich geschickt bekannt. So
wundert es kaum, dass er fast alles selbst gefertigt und aufgestellt hat. „Bis auf die Räder, die seitlich an den Bänken montiert
sind, ist alles Eigenbau“, erklärt und zeigt er. Nach denen hätte
er lange suchen müssen, ist aber letztendlich fündig geworden.
Damit bei den Besuchern nicht Langeweile aufkommt, habe er
eben jenes bekannte Spiel eingraviert, erzählt er. „Ich wollte eigentlich noch wegen des Standortes ein „Mühle-Spiel“ mit eingravieren, aber da können ja nur immer zwei Personen spielen,“
so Schulze
Was aber, außer dem eingravierten Spiel, ist nun anders an dem
Rastplatz? Die Antwort ist bei einem Spaziergang dorthin leicht
zu finden. Erstens! Nicht nur die Mädels von der Bank treffen
sich dort. Nein, inzwischen sind auch Kinder mit ihren Eltern dort
anzutreffen.
Denen macht das Würfelspiel eben soviel Spaß und für die Kinder gibt es immer etwas Neues zu entdecken. Und zweitens! Es
gibt sie immer wieder. Die Spergauer, die einfach, nur so, etwas
erschaffen, um ihren Mitmenschen Freude zu bereiten. Der Erbauer des Rastplatzes Robby Schulze gehört in jeden Fall dazu.
T. Buschendorf
Bei einem Becher Kaffee und einer Spielrunde fühlen sich die
„Mädels von der Bank“ sichtlich wohl
… und wie es weitergeht
„Rauswerfen ist Plicht!“, sagt Frau G. Und zack, schon hat die
sonst liebevolle Frau den roten Spielkegel von Frau B. mit ihrem
grünen Kegel rabiat vom Brett gefegt. Sprachloses Entsetzen
bei Frau B. und Schadenfreude bei Frau G. Frau L. atmet erleichtert auf. Ein Rauswurf ihres gelben Kegels so kurz vorm Ziel
hätte ihr gerade noch gefehlt.
„Mensch ärgere Dich nicht“ an der frischen Luft statt Computerspiele zu Hause. Auch die Spergauer Kinder mit ihren Eltern
haben den Rastplatz an der alten Mühle für sich entdeckt.
Leunaer Stadtanzeiger
17 | Nr. 3/2014
Newcomer zeigen ihr Können
Tag der offenen Tür an der Freien Grundschule Spergau
Liebe Frau Koch,
viel zu schnell vergeht die Zeit und nun bin ich schon ein halbes Jahr in der Schule. Gern möchte ich dich einladen, am
08.03.2014 zum Tag der offenen Tür an unserer Schule um 10.00
Uhr mein Gast zu sein. Hier kannst du sehen, was ich schon alles
gelernt habe. Ich würde mich sehr freuen.
Deine Elly
„Wenn man so eine nette Einladung bekommt, muss man hingehen. Da kann man gar nicht anders“, erzählt Frau Koch, Erzieherin der Spergauer „Krümelkiste“ und hält freudestrahlend
einen gelben Umschlag in ihrer Hand. Die Umschläge haben die
Kinder selbst gebastelt. In diesem Fall war es Elly, die viel Mühe
und Herzlichkeit in dieses Kunstwerk gesteckt hat.
Wie in jedem Frühjahr steht dieser Tag der offenen Tür wieder
ganz im Zeichen der ersten Klassen. Nach einem halben Jahr
Schule wollen die Erstklässler ihren Gästen zeigen, was sie bis
zu diesem Tag in der Schule gelernt haben. Als Ehrengäste haben sie sich die Erzieherinnen aus den Kindergärten, die sie vor
ihrer Einschulung besuchten, eingeladen.
Unter ihnen auch Frau Koch. Nach ihren Erlebnissen befragt,
wusste Frau Koch nur Gutes zu berichten. Sie durfte dabei sein,
wie die Kinder eine Unterrichtsstunde im Fach Englisch demonstrierten. Es sei einfach toll, zu sehen was ihre „Ehemaligen“
bereits alles können, erzählt sie voller Stolz und das zeige, dass
das Erzieherteam aus der „Krümelkiste“ ihre Arbeit gut machen.
Erfolge fallen nicht vom Himmel. Unzweifelhaft hat das Lehrerkollegium um Frau Dierks an dem bisher Erreichten den größten
Anteil. Mit kindgerechten Antworten auf die Fragen der Schüler
verstehen sie es Begeisterung für Naturwissenschaften, Technik
und Sprachen zu wecken.
Der Tag bot aber auch für alle anderen Eltern und Interessenten der Region die Gelegenheit, die Schule, das Schulteam und
natürlich das besondere naturwissenschaftlich-sprachlich orientierte Schulkonzept kennenzulernen. Ein buntes Programm mit
Experimenten, Sportspielen, Bastelecke rundete diesen Tag ab.
Dabei mitmachen durchaus erwünscht. Natürlich war wie immer
auch für leibliche Wohl gesorgt.
T. Buschendorf
Ortschaft Zöschen
Liebe Zöschener
Mitbürger und Mitbürgerinnen,
das Projekt zum Straßenbau befindet sich nach der Anhörung
im Überarbeitungsstatus.
Viele Hinweise und Anregungen von Ihnen sind dankenswerter
Weise eingegangen.
Ob und wie sie in die Änderung des Projektes eingehen, kann
ich bei Redaktionsschluss noch nicht sagen.
Als Ortsbürgermeister habe ich die Ergebnisse der Versammlung mit den Anwohnern und Bürgern unseres Ortes zusammengefasst und die nachfolgend abgedruckte Stellungnahme
an das Planungsbüro gesandt.
„Generell begrüßt der Ortschaftsrat die Maßnahmen des Abwasseranschlusses mit anschließender Sanierung der Bundesstraße.
Wir fragen uns nur, soll beim Ausbau der Bundesstraße ein Exempel statuiert werden?
Der Ausbau dieser Straße in unseren Nachbarorten Wallendorf
und Günthersdorf verlief einfacher, schneller und ohne so große finanzielle Belastungen für die Anwohner. Es ist kein Vorteil
mehr, an so einer belebten Fernverkehrsstraße zu leben. Auch
ohne finanzielle Beteiligung der Anlieger sollte der jetzt erreichte
Standard mit Parkmöglichkeiten vor den Grundstücken erhalten bleiben. Die jetzt vorgelegte Projektierung mit Fußweg auf
der Südseite und Radweg auf der Nordseite von der Kreuzung
bis Eichsfeld bzw. der vorhandene Radweg ab Eichsfeld bis
Ortsausgang Richtung Leipzig soll bestehen bleiben. Ein zweiter Gehweg auf der Nordseite und eventuelle Parkflächen, die
zu Lasten der Anlieger gehen sollen, ist aus unserer Sicht nicht
notwendig und wird von den Planern im Bereich ehemals Roter
Hirsch und Eichsfeld auch nicht vorgesehen. Im Gegenzug sollte
der überregionale Radweg auf der Bahnlinie bis Pflaumenbaumweg von Merseburg kommend und perspektivisch bis Leipzig
führend realisiert werden.
Die von den Anliegern vor ihren Grundstücken mit Billigung der
Gemeinde geschaffenen Parkmöglichkeiten sollen Bestandsschutz haben sofern sie nicht in den Verkehrsraum ragen.
Die Bedarfsampel im Kreuzungsbereich Zöschener Dorfstraße/B
181/Am Friedhof hat sich bewährt. Vor allem landwirtschaftliche Maschinen und Zugmaschinen mit Hänger haben Probleme
beim Abbiegen von den Nebenstraßen, weil ihr Abbiegevorgang
so langsam ist, dass besonders aus Richtung Merseburg kommende Fahrzeuge sehr schnell in den Kreuzungsbereich gelangen ohne vorher gesehen zu werden.
Die Ampel soll Bestandsschutz behalten, zumal es in der Vergangenheit wegen schlechter Einsichtnahme aus den Nebenstraßen zu Unfällen kam.
Da der Straßenbau in drei hintereinander folgenden Abschnitten
mit einem Zeitaufwand von neun Monaten geplant ist, ist der
Variante- alle drei Bauabschnitte in drei Monaten auszuführen.
der Vorzug zu geben.
Weiterhin ist dar zu stellen, warum eine Vollsperrung der B 181
generell notwendig ist. Die Variante - 4 Wochen Vollsperrung,
8 Wochen halbseitige Sperrung. soll geprüft werden, da ja in
großen Teilen die alte Straßenbreite mit entsprechendem Unterbau erhalten bleibt.“
Tag der offenen Tür an der Freien Grundschule Spergau. Die
musikalische Begrüßung der Gäste ist schon obligatorisch.
Der Bau schreitet in diesem Jahr nicht so schnell voran, wie
2013, da die Baufirma mit Grundwasser zu kämpfen hat. Sicher
sind Ihnen die Lanzenbrunnen zur Absenkung des Grundwasser
schon aufgefallen.
Nr. 3/2014 | 18
Wir sind relativ zeitig ins Frühjahr gekommen und Frühjahrsputz
steht überall schon an.
Da der Bauhof Leuna das Gelände zwischen der Wehrbrücke bis
zur Gemarkungsgrenze Zöschen nicht pflegen will, sich ebenso
Wallendorf quer stellt, weil hier angeblich nur die Zöschener die
Nutzer der Brücke seien, rufe ich für Sonnabend, den 29. März,
9.00 Uhr zu einem Arbeitseinsatz nördlich der Brücke auf. Aus
organisatorischen Gründen melden sich Freiwillige bitte telefonisch bis zum 25.03.2014 bei mir, Telefon 034639 806748. Ich
hoffe trotzdem noch auf Unterstützung des Bauhofes mit Fahrzeug und Werkzeug.
Unsere Amtszeit endet in Kürze. Wir tun uns als Ortschaftsrat
und Ortsbürgermeister damit sehr schwer, weil noch Projekte
wie z. B. die Realisierung des Konzeptes Gemeindeholz mit Alter
Turnhalle, Dorfgemeinschaftshaus, Gedenk- und Dokumentationszentrum, altes Feuerwehrhaus auf abschließende und verlässliche Entscheidungen durch den Stadtrat auf sich warten
lassen und es unterschiedliche Meinungen zwischen der Stadt
und dem Ortschaftsrat gibt, die nicht ausgeräumt werden konnten.
Ich bin enttäuscht, dass in der vergangenen Wahlperiode die
Unterschiede in den einzelnen Ortschaften nicht beseitigt wurden. Ich mahne Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger
in der Kernstadt und den Ortschaften an. Das ist eine Aufgabe,
der sich die neuen Stadträte stellen sollten.
Leunaer Stadtanzeiger
Heimat- u.
Geschichtsverein e. V.
Zöschen
Herzliche Einladung
Im Rahmen des Frühlingsfestes der Sekundarschule Bertolt
Brecht in Zöschen laden wir ein zu einem „Stadtrundgang“
der besonderen Art.
Wir wandeln auf den Spuren von Zöschens wohl berühmtesten Sohn, dem Zoologen und Botaniker Dr. Georg Dieck.
Alle Interessierten treffen sich
am 26.04.2014 um 13.30 Uhr
am Haupteingang der Kirche. Über Oberhof, Park und Dr.Georg-Dieck-Straße führt unser Weg zu seiner letzten Ruhestätte auf dem örtlichen Friedhof. Hier legen wir zu seiner
Ehrung ein Gebinde nieder und erinnern an die 167. Wiederkehr seines Geburtstages.
Wir freuen uns sehr über rege Teilnahme auch aus der
Kernstadt und den anderen Ortschaften.
Edda Schaaf
Vorsitzende
Ihr
Ortsbürgermeister
Richard Schaaf
Liebe Mäd
chen und
Jungen von
Zöschen,
die in diesem Frühjahr das
Fest der Kommunion, Konfirmation oder Jugendweihe
feiern.
Dazu gratuliere ich euch von
ganzem Herzen auch im Namen des Ortschaftsrates von
Zöschen.
Ich wünsche euch für den neuen Lebensabschnitt alles erdenklich Gute, Gesundheit vor allem und viel Freude und
Erfolg beim Lernen.
Wissen ist Macht und wer immer bestrebt ist, bestmöglich
für sich und seine Zukunft zu lernen, dem wird es auch
gelingen, seinen Platz frei von Zukunftsängsten in unserer
Gesellschaft zu finden.
Bislang seid ihr gut behütet durch euer Elternhaus herangewachsen.
Mit eurem Fest werdet ihr in den Kreis der Erwachsenen
aufgenommen. Jetzt erwartet man von euch, dass ihr euch
der großen Herausforderung, euch auch als Erwachsener
zu bewähren, stellt.
Dass euch das gelingen möge, das wünsche ich euch und
der Gemeinschaft unseres Ortes wünsche ich, dass ihr
euch aktiv in sie einbringt.
Richard Schaaf
Ortsbürgermeister
Wir laden die Einwohnerinnen und Einwohner von Zöschen
mit Kind und Kegel zum traditionellen Osterfeuer am Ostersonnabend, 19. April 2014 ein.
Wir treffen uns ab 18.00 Uhr mit Lampions und Fackeln auf
dem Druschplatz.
Ab 19.30 Uhr marschieren wir gemeinsam mit unserer Blaskapelle über die Zöschener Dorfstraße,
die Dr.-Dieck-Straße zurück zum
Druschplatz. Dort erwarten Sie wie
immer Ostereier, Grillwürste und natürlich etwas zum Trinken.
Gastronomische Versorgung ist ab 18.00 Uhr, also Abendessen auf dem Druschplatz! Fackeln werden vorhanden sein.
Wir freuen uns, wenn viele kommen, um mit uns dem Winter
den Garaus zu machen.
Der Heimat- und Geschichtsverein und der Förderverein
der Freiwilligen Feuerwehr laden herzlich ein
5. Kindersachenbörse
Sonntag 06.04.2014, 14:00 bis 16:30 Uhr
„Alte Turnhalle“ Zöschen
Kinderbekleidung Frühling/Sommer Gr. 50 bis 164 für Mädchen und Jungs, Spielzeug, Bücher, Kinderwagen, Babyausstattung, usw. ...
Diesmal mit Ausverkauf ausgelaufener Trikotsätze des SV
Zöschen
STANDANMELDUNGEN
BEI
FRAU
WARNKE 0177 6742874
Es gibt wieder einen tollen Kuchenbasar – der Erlös der leckeren Kuchen und
Torten geht wieder an das Kinderhospiz
„Bärenherz“ in Leipzig. Wir freuen uns
über jeden fleißigen Kuchenbäcker.
Leunaer Stadtanzeiger
Der Nachwuchs des SV Zöschen 1912 e. V.
und seine Kooperationspartner
im Wettspielbetrieb auf Kreis- und
Landesebene in Spielgemeinschaften
Von der „Traubenbildung“ im Bambini-Fußball
bis zur Einordnung in bestimmte Spielsysteme
Der Werdegang in der Entwicklung des Nachwuchsfußballes im
Wettspielbetrieb vollzieht sich in nachfolgend aufgeführten wesentlichen Zeitabschnitten
• Übergang vom Bambini-Fußballsport zum Wettspielbetrieb
F/E-Juniorinnen und gleichartig zu den F-Junioren
• Übergang von den E-Junioren zu den D-Junioren (verkürztes
Großfeld)
• Übergang von den D-Junioren zu den C-Junioren (Großfeld)
• Übergang von den D-Juniorinnen zu den C-Juniorinnen (verkürztes Großfeld)
Diese vorgenannten Zeitabschnitte bestimmen die Anzahl der
Spielerinnen und Spieler und die Art der Durchführung der
Übungsstunden sowie der Spielausführung.
„Man merkt nie, was schon getan wurde, man sieht immer
nur, was noch zu tun bleibt“ von Marie Curie
1 MSG Zöschen/Kötzschau/Mücheln-E/F-Juniorinnen
(federführend SV Zöschen)
Ausgangsbasis:
• Bambini Mädchenmannschaft, siehe Leunaer Stadtanzeiger
2/2014/24
• AG-Fußball der Grundschule in Wallendorf
Hallen-Landesmeisterschaften Sachsen Anhalt am
16.02.2014 in Dessau-Roßlau
1. Kreisauswahl Bitterfeld
2. Stephaneum Aschersleben
3. Magdeburger FFC
4. MSG Zöschen/Kötzschau/Mücheln
5. Germania Wernigerode
6. Eintracht Bad Dürrenberg/Saaletal
7. Berwitz/Bad Schmiedeberg
Folgende Spielerinnen nahmen daran teil: Alina Müller, Vanessa
Schmidt, Marla Freier, Lena Niedergesäß, Meggy Niedergesäß
(alle SV Zöschen) und 5 Spielerinnen von (Sportring Mücheln).
Die Mannschaft wurde vorbereitet von Frau Heike Kern (Germania Kötzschau), Wolfgang Voigt (SV Zöschen), Wolfgang
Krakowiak (Sportring Mücheln)
Überraschende Ergebnisse-kontinuierliche Entwicklung!
2 JSG Zöschen/Wallendorf F-Junioren (federführend SV Zöschen)
Ausgangsbasis I. Bambinimannschaft (siehe nachfolgendes
Foto Bambini-Weihnachtsturnier 2013)
Folgende Spieler von links nach rechts: Luke Stuke, Wito
Weinkauf, Dominik Leipelt, Jean Eckensberger, Urs Hoyer, Lukas Heldt, Niklas Funke, Devin Berger
Mannschaftsbetreuer und Co Übungsleiter der F-Junioren: F.P. Dell
Verantwortlicher Übungsleiter: Wolfgang Voigt
Übungsleiterassistenten im Spielbetrieb: Lisa Hoyer und
Vanessa Helbig
19 | Nr. 3/2014
F-Junioren Punktspielbetrieb
auf Kreisebene Saison 2013/2014
Getreu dem Motto „Für Wunder muss man beten, für Veränderungen muss man arbeiten“ von Thomas von Aguin wurde
mit viel Umsicht und Fleiß durch ÜL Jens Kittner unter Mitarbeit von F. P. Dell die „neue“ F-Junioren zusammengestellt. Die
neuformierte Mannschaft aus Mädchen und Jungen erreichte
Plazierungen im unteren Drittel der Kreisklasse. Es ist ein Erfolg, dass diese Mannschaft spielfähig wurde und auch einzelne
Achtungserfolge erreichte. Nachstehendes Foto zeigt die F-Juniorenmannschaft mit folgenden Spielerinnen und Spielern: Samantha Mai, Anton Schaaf, Tobias Kramer, Henning Betz, Lena
Niedergesäß, Meggy Niedergesäß, Devin Berger, Wito Weinkauf,
Henry Raabe
Vielen Dank den Eltern und den Kooperationspartnern für
die Unterstützung. Die Situation bei den D-Juniorinnen und
C-Juniorinnen sowie E-Junioren und C-Junioren wird in der
nächsten Ausgabe dargestellt.
Wolfgang Voigt
Übungsleiter
Nachwuchsbereich SV Zöschen
Ortschaft Zweimen
Osterfeuer in Zweimen
Kleinen Blumenstrauß für dich,
unbedeutend an für sich,
nur damit du nicht vergisst,
dass bald Ostersonntag ist.
Ruth-Ursula Westerop
In diesem Sinne laden wir zum traditionellen Osterfeuer in Zweimen am Ostersonnabend, 19. April 2014, um 20:00 Uhr herzlich ein.
Es erwarteten Sie Ostereier, Grillwürste und
natürlich etwas zum Trinken.
Die Umweltschutzgruppe Zweimen
Nr. 3/2014 | 20
Leunaer Stadtanzeiger
Aktuelles
Einladung zum
Frühlingskonzert
des
Kammerchores
Leuna
HELLDENMUT – KUNST AUS ÖSTERREICH
Eine Ausstellung
in der Galerie im cCe Kulturhaus Leuna
vom 20. März bis 09. Mai 2014
Ausstellungseröffnung am 20. März 2014, 17.00 Uhr
Der Kammerchor Leuna
unter der Leitung von Ralf
Malke beginnt seine diesjährige Konzertsaison mit
einem Frühlingskonzert am
Samstag, dem 5. April,
15:00 Uhr im Restaurant
des Klubhauses Leuna
und lädt dazu herzlich ein.
Es werden insbesondere
bekannte Frühlingslieder
gesungen, fröhliche Texte vorgetragen und es ist
mehrfach Gelegenheit zum
Mitsingen. Das Restaurant
bietet in bewährter Weise
Kaffee und Kuchen an, sodass es ein richtig gemütlicher Nachmittag werden
wird.
Der Eintritt ist frei.
R. Neumann
Zur Eröffnung der Ausstellung
HELLDENMUT – KUNST AUS ÖSTERREICH
am Donnerstag, dem 20. März 2014, um 17.00 Uhr
laden wir Sie und Ihre Freunde in die Galerie im cCe Kulturhaus Leuna herzlich ein.
Begrüßung:
Werner Popp, Vorsitzender des Fördervereins Kulturhaus Leuna e. V.
Einführung:
Professor Joachim-Lothar Gartner, Präsident des Vereins für Bildende Kunst,
Fotografie und Choreografie, Vorm. Präsident Künstlerhaus Wien
Martin K. Halliger, Geschäftsführer der cCe Kulturhaus Leuna GmbH
Osterfeuer
Der Dorfverein Leuna Kröllwitz e. V. lädt ein:
am 19. April 2014
ab 19:30 Uhr
auf dem Anger
in Leuna - Kröllwitz
Anne Wiederhold, amtierende Leiterin der Galerie
Mit freundlicher Unterstützung der Ernst & Young GmbH
Leunaer Stadtanzeiger
21 | Nr. 3/2014
Der unter dem Pseudonym „HELLDENMUT“ arbeitende Künstler
wurde 1961 in Melk (Niederösterreich, Wachau) geboren.
Seine Schaffens- und Lebensmittelpunkte liegen in Wien,
Annaberg (NÖ) und Venedig.
Neben Ausstellungen u. a. in Frankreich, der Schweiz, Italien und
Österreich hat nun die Galerie im cCe Kulturhaus in Leuna die
Möglichkeit Ihnen diesen Künstler vorzustellen.
Die Arbeiten des Künstlers sind sowohl in der Materialität, wie
auch der Farbgebung sehr vielfältig. Neben den hier in der
Ausstellung vertretenen opulenten Glasobjekten,
die „HELLDENMUT“ in Murano (Italien) fertigen lässt und
seinen in Öl- und Acryl ausgeführten farbenprächtigen
Bildwerken, sind zudem druckgrafische Arbeiten in der
Ausstellung vertreten.
Abbildung rechts: Wir. Glas (Murano). H 45,3 cm
Abbildung Titel: Time. 2013. 60 x 120 cm
Öffnungszeiten:
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Kontakt:
11.00 Uhr – 17.00 Uhr
11.00 Uhr – 19.00 Uhr
11.00 Uhr – 17.00 Uhr
11.00 Uhr – 13.00 Uhr
am 29. März 2014 von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon/Fax :
E-Mail:
Internet:
Galerie im cCe Kulturhaus Leuna
Spergauer Straße 41a, 06237 Leuna
(0 34 61) 43 58 23 / (0 34 61) 43 58 25
galerie@cce-leuna.de
www.cce-leuna.de
Ansprechpartnerin:
Anne Wiederhold, amt. Galerieleiterin
Veranstaltungen im cCe Kulturhaus Leuna (Auszug):
23. März 2014, 19.00 Uhr
AMAZING SHADOWS – das visuelle Spektakel der Extraklasse für die ganze Familie
11. April 2014, 20.00 Uhr
Nacht der Operette – ein „Best of“ der Operette der letzten 150 Jahre
08. November 2014, 19.30 Uhr
Amigos – „Im Herzen jung“-Tour 2014
Vorankündigung:
22. Mai – 04. Juli 2014
In die Werkstatt geschaut V – Der Malzirkel der Galerie im cCe Kulturhaus
stellt sich vor
11. September – 10. Oktober 2014
Ecce homo: „Siehe, der Mensch“ – Ernst-Ulrich Jacobi, Charlott Szukala,
Steffen O. Rumpf, Andreas Hornbogen
03. Dezember 2014, 18.00 Uhr
16. Leunaer Kunstmarkt
Nr. 3/2014 | 22
Leunaer Stadtanzeiger
12. Deutsch-Polnisch-Ukrainische
Jugendbegegnung
im Kinder- und Jugenderholungszentrum
(KiEZ) Hölzerner See
in Bestensee/Königs Wusterhausen
In den Sommerferien 2014 findet in Bestensee/Königswusterhausen die 12. Deutsch-Polnisch-Ukrainische Jugendbegegnung statt. Langfristig wird dieses Treffen vorbereitet.
Für die Teilnahme können sich Kinder und Jugendliche (5. - 9.
Klasse) einschließlich aller Ortsteile der Stadt Leuna anmelden.
Termin des Treffens: 16. - 24. August 2014
Kosten für Teilnehmer: 100 Euro
Anmeldungen sind bis zum 16. Mai 2014 unter den folgenden
Telefonnummern möglich:
03461 840117 bzw. 0151 14559141 bei Herrn Weigel oder unter
03461 519161 bei Herrn Frauendorf.
Leuna, den 26.02.2014
Stadtbibliothek Leuna
Hexenzauber zur Walpurgisnacht in Leuna
Am 30. April ab 19:30 Uhr wird in Leuna wieder Walpurgis gefeiert. Gestartet wird dieses Event vom Gebäude der Freiwilligen
Feuerwehr, Feldstraße 11, mit einem Fackelumzug angeführt
von den Spergauer Flachlandkfinken. Begleitet von den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr geht es
zum Festplatz auf der alten Rollschuhbahn, wo dann das Walpurgisfeuer entzündet wird.
Dies ist gleichzeitig der Auftakt für Udo und Leo’s Videodiscothek, welche wieder mit Musik für Jung und Junggebliebene bis
in die Nacht hinein zum Tanz einladen.
Selbstverständlich werden wir auch wieder die am schönsten
verkleideten kleinen Hexen und Teufel prämieren.
Eine kleine Feuershow rundet das Programm ab.
Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich auch gesorgt.
Also liebe großen und kleinen Hexen und Teufel, Besen starten
und auf geht‘s, zum Leunaer Walpurgisspektakel …
Anke Stenzel
Stadtinformation
Ab sofort ist die „Captain Fu“ wieder auf der Saale zwischen
Merseburg und Leuna unterwegs.
Jeden Sonntag geht es ab 13:00 Uhr und 15:00 Uhr vom
Schiffsanleger unterhalb des Plastikparkes bis nach Merseburg und wieder zurück.
Anke Stenzel
Stadtinformation
Rathausstr. 1, 06237 Leuna (im Rathaus)
Telefon Ausleihe/Verlängerungen: 03461 840144
Telefon Leiterin Frau Petrahn: 03461 840145
E-Mail: stadtbibliothek@leuna.de
Öffnungszeiten
Montag
10.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
10.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
Die Bibliothek befindet sich im Kellergeschoss des Rathauses. Den Eingang erreicht man über die Hofseite.
Recherchieren im Katalog der Stadtbibliothek Leuna, Neuerwerbungen,
selbstständiges Verlängern der ausgeliehenen Medien sowie Vormerken
von Medien können Sie über den
Web-Opac auf der Internet-Seite der
Stadt Leuna (www.leuna-stadt.de).
Link: Stadtbibliothek Leuna - Bibliotheksrecherche- und Informationssystem - Online-Katalog
Lesestammtisch in der Stadtbibliothek
für Erwachsene
am 02.04.2014
um 16.00 Uhr
im Leseraum
der Stadtbibliothek Leuna
Rathausstraße 1
06237 Leuna
Tel. 03461 840144
Leunaer Stadtanzeiger
Ludwig Schumann
liest am 26.03.2014 um 17.00 Uhr in der
Stadtbibliothek Leuna, Rathausstraße 1
Große Zeit starker Frauen
Unterwegs auf der Straße
der Romanik
Die Lesung wird von der
Landeszentrale für politische Bildung SachsenAnhalt gefördert.
23 | Nr. 3/2014
Neuerwerbungen März 2014
Röbel, Angelika
Rogal, Stefan
Williams, Tad
Blómkwist, Stella
Tyler, L. C.
Lechner, Anni
London, Cait
Kent, Alison
Eik, Jan
Fforde, Katie
Oelker, Petra
Cabot, Meg
Bennett, Ava
Kliesch, Vincent
Davenat, Colette
Hoag, Tami
Bonelli, Florencia
Sternberg, Emma
Iles, Greg
Die Fesseln der roten Erde
Verliebt, verschneit, verzaubert
Der Drachenbein-Thron
Der falsche Mörder;
Ein Island-Krimi
Im Tweedköstum
auf Mörderjagd
Die Berghebamme
Atemlos
Chili extra hot
Poesie ist kein Beweis
Sommer der Liebe
Ein Garten mit Elbblick
Darf‘s ein bisschen mehr sein?
Das Haus an der Montego Bay
Die Reinheit des Todes
Die Favoritin
Tödlich ist die Nacht
Dem Sturm entgegen
Liebe und Marillenknödel
Geraubte Erinnerung
(Roman)
(Roman)
(Roman)
(Roman)
(Roman)
(Roman)
(Roman)
(Roman)
(Roman)
(Roman)
(Roman)
(Roman)
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(Thriller)
(Roman)
(Roman)
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an passendem Zubehör, Festmode und Anzügen.
Einladung
Im April beginnt nun endlich der Lesestart in unserer Bibliothek.
Dazu laden wir recht herzlich ein.
Wann: Mittwoch, 09.04.2014
Uhrzeit: 16.30 Uhr
Wo: Stadtbibliothek Leuna
Rathausstraße 1 (Eingang Hofseite)
06237 Leuna
Bitte sichern Sie die Teilnahme mit einer kleinen Rückinfo ab!
Tel.: 03461 840144 oder 840145 oder
per Mail: stadtbibliothek@leuna.de
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Stadtbibliothek
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Für einen Anprobetermin erreichen Sie
uns unter: 035 91 / 318 99
oder
0163 / 814 59 65
localbook
• lokal
• crossmedial
• tagesaktuell
• werben
• informieren
Großer Alt-Buchverkauf
in der Woche vom
14.04.2014 - 17.04.2014 (vor Ostern)
während der Öffnungszeiten der
Stadtbibliothek Leuna
Rathausstraße 1
www.localbook.de
09
Nr. 3/2014 | 24
Leunaer Stadtanzeiger
Aus dem Karten- und Veranstaltungsangebot der Stadtinformation Leuna
Rudolf- Breitscheid–Straße 18 (im Gesundheitszentrum); Tel. 03461 814961
Internet: www.leuna-stadtinformation.de; Mail: kontakt@leuna-stadtinformation.de
Auf Wunsch bekommen Sie bei uns unter anderem für folgende Veranstaltungen die Karten:
1. April 2014, 20:00 Uhr
4. April 2014, 20:00 Uhr
6. April 2014, 14:30 Uhr
7. April 2014, 20:00 Uhr
7. April 2014, 20:00 Uhr
8. April 2014, 20:00 Uhr
8. April2014, 20:00 Uhr
11. April 2014, 20:00 Uhr
11. April 2014, 19:00 Uhr
13. April 2014, 16:00 Uhr
17. April 2014, 20:00 Uhr
22.April 2014, 20:00 Uhr
24. April 2014, 20:00 Uhr
25. April 2014, 20:00 Uhr
2. Mai 2014, 20:00 Uhr
4. Mai 2014, 18:00 Uhr
9. Mai 2014, 20:00 Uhr
10. Mai 2014, 20:00 Uhr
13. Mai 2014, 20:00 Uhr
21. Mai 2014, 20:00 Uhr
24. Mai 2014, 20:00 Uhr
27. Mai 2014, 20:00 Uhr
30. Mai 2014, 20:00 Uhr
13. Juni 2014, 20:00 Uhr
3. Juli 2014, 20:00 Uhr
18. Juli 2014, 20:00 Uhr
2. August 2014, 20:00 Uhr
23. August 2014, 19:00 Uhr
27. August 2014, 20:00 Uhr
06. September 2014, 20:00 Uhr
27. September 2014, 16:00 Uhr
4. Oktober 2014, 20:00 Uhr
5. Oktober 2014, 15:30 Uhr
6. - 7. Oktober 2014, 20:00 Uhr
10. Oktober 2014, 20:00 Uhr
11. Oktober 2014, 20:00 Uhr
11.Oktober 2014, 20:00 Uhr
14. Oktober 2014, 20:00 Uhr
16. Oktober 2014, 20:00 Uhr
17. Oktober 2014, 20:00 Uhr
17. Oktober 2014, 20:00 Uhr
18. Oktober 2014, 20:00 Uhr
22. Oktober 2014, 20:00 Uhr
22. Oktober 2014, 20:00 Uhr
23. Oktober 2014, 20:00 Uhr
24. Oktober 2014, 20:00 Uhr
24. Oktober 2014, 20:00 Uhr
25. Oktober 2014, 20:00 Uhr
25. Oktober 2014, 16:00 Uhr
26. Oktober 2014, 16.00 Uhr
1. November 2014,19.30 Uhr
2. November 2014, 16:00 Uhr
5. November 2014, 20:00 Uhr
6. November 2014, 20:00 Uhr
Grease - Das Musical
Atze Schröder: Richtig Fremdgehen - Das Vorspiel
Die große MDR Sachsen Schlagerstarparade
Adel Tawil - Lieder Tour 2014
Die schönsten Opernchöre
Hansi Hinterseer & das Tiroler Echo
Sweet
Nacht der Operette
Jürgen Karney präsentiert: Das Beste aus Bong
Frank Schöbel & Band: Sternenzeiten
Howard Carpendale
Letz Zep – Die Beste Led Zeppelin Show der Welt
Cindy aus Marzahn: pink is bjutiful
The 12 Tenors
DJ Bobo: Circus Tour 2014
Elektra
A Tribute To Simon Garfunkel & Leipziger
Philharmonic Orchester
The Firebirds: Das Exklusive Konzert
Annett Louisan
Markus Maria Profitlich: Halbzeit
Paul Panzer: Alles auf Anfang
Jan Josef Liefers & Oblivion
Johann König: Feuer im Haus ist teuergeh raus!
Udo Lindenberg 2014
Die Rockys, Olaf Schubert & Freunde
Xavier Naidoo: Hört, Hört Open- Air 2014
Matthias Reim- Open Air - Live 2014
Olaf Schubert: So
Helge Schneider - Pretty Joe & die Dorfschönheiten
Silly: Kopfan Kopf Tour - Teil II
Oktoberfest der Blasmusik: Original Kapelle Ergerland
Peter Kraus: Das Beste kommt zum Schluss
Die Große JohannStrauß Gala
Helene Fischer: Farbenspiel Tournee 2014
NENA
Rock Legenden - Puhdys, City, Karat - Live 2014
Stahlzeit - Das große Rammstein Tribute Konzert
David Garrett
Kaya Yanar: Around the World
Kaya Yanar - Around the World
Johann König: Feuer im Haus ist teuer, geh raus!
Foreigner: Acoustique Tour 2014
Peter Kraus: Das Beste kommtzum Schluss
Jürgen von der Lippe: Wie soll ich sagen …?
Jürgen von der Lippe: Wie sol lich sagen…?
Roger Cicero & Big Band
ABBA today - A Tribute to ABBA
Karat
Goldenes Herbstfest: Oswald Sattler
Goldenes Herbstfest: Oswald Sattler
Gothic Meets Klassik
Angelika Milster: Classic meets Musical
Sascha Grammel - Keine Ahnung
Rüdiger Hoffmann: Aprikosenmarmelade
Leipzig, Arena
Leipzig, Haus Auensee
Leipzig, Arena
Leipzig, Arena
Leipzig, Gewandhaus
Leipzig, Arena
Leipzig, Haus Auensee
Leuna, cCe Kulturhaus
Leipzig, Arena
Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen
Leipzig, Arena
Leipzig, Gewandhaus
Leipzig, Arena
Leipzig, Gewandhaus
Leipzig. Arena
Leipzig, Opernhaus
Leipzig, Peterskirche
Leipzig, Haus Leipzig
Halle, G.-F.-Händel Halle
Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen
Leipzig, Arena
Leipzig, Haus Auensee
Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen
Leipzig, Rad Bull Arena
Leipzig, Parkbühne
Leipzig, Völkerschlachtdenkmal
Landsberg-Halle, Freilichtbühne
Halle, Peißnitzbühne
Leipzig, Parkbühne
Halle, Peißnitzbühne
Halle, Steintor
Halle, G.-F.-Händel Halle
Halle, Ulrichskirche
Leipzig, Arena
Leipzig, Arena
Leipzig, Arena
Halle, Steintor
Leipzig, Arena
Halle, Steintor
Leipzig, Arena
Halle, Steintor
Halle, G.-F.-Händel-Halle
Leipzig, Gewandhaus
Halle,
Leipzig, Haus Auensee
Leipzig, Gewandhaus
Halle, Steintor
Halle, Steintor
Leipzig, Haus Auensee
Halle, Steintor
Leipzig, Haus Auensee
Halle, Ulrichskirche
Leipzig, Arena
Leipzig, Gewandhaus
Leunaer Stadtanzeiger
8. November 2014, 20:00Uhr
10. November 2014, 20:00 Uhr
12.November 2014, 20:00 Uhr
14. November 2014, 20:00Uhr
15. November 2014, 20:00 Uhr
16. November 2014, 17:00 Uhr
17. November 2014, 20:00 Uhr
18. November 2014, 20:00 Uhr
22.November 2014, 20:00 Uhr
28. November 2014, 20:00 Uhr
28. November 2014, 20:00 Uhr
4. Dezember 2014, 20:00 Uhr
12. Dezember 2014, 20:00 Uhr
14. Dezember 2014,20:00 Uhr
17. Dezember 2014, 20:00 Uhr
17. Dezember 2014, 19:30 Uhr
20. Dezember 2014, 16:00 Uhr
21. Dezember 2014, 17:00 Uhr
5. Januar 2015, 19:00 Uhr
6. Januar 2015, 17:00 Uhr
9. Januar 2015, 20:00 Uhr
16. Januar 2015, 20:00 Uhr
16. Januar 2015, 19:30 Uhr
23. Januar 2015, 19:30 Uhr
23.Januar 2015, 19:30 Uhr
18.Februar 2015, 19:30 Uhr
10. März 2015, 20:00 Uhr
14. März 2015,14:00 u.20:00 Uhr
15. März 2015, 14:00 Uhr
20. März 2015, 20:00 Uhr
25 | Nr. 3/2014
Die Amigos
Olaf Schubert: So!
Schwarze Augen oder eine Nacht im Russenpuff
Dr. Mark Benecke – Kriminalbiologe
Ingo Appelt – Frauen sind Göttinnen
Ute Freudenberg
Udo Jürgens – Mitten im Leben
Höhner - Tour 2014
Pankow
Michael Wendler in Concert 2014
Ralf Schmitz: Aus dem Häuschen Das neue Progamm
Matthias Reim
Katrin Weber. Oh die Fröhliche
Klaus Hoffmann: Sehnsucht Tour 2014
Herr Holm: Stille Nacht
Weihnachten mit Marshall & Alexander 2014
Der Traumzauberbaum 4:
Heinz Rennhack: Lass mich froh und munter sein
Feuerwerk der Turnkunst – Vertigo
Feuerwerk der Trunkunst – Vertigo
The Ten Tenors: On Broadway
Bülent Ceylan: Haardrock
A Spectacular Night of Queen
Musical StarNights – The Best of Musicals
Militär- und Blasmusikparade
The 12 Tenors
Dr. med. Eckart von Hirschhausen: Wunderheiler
Apassionata: Die goldene Spur
Apassionata: Die goldene Spur
Kaya Yanar: Around the World
Leuna, cCe Kulturhaus
Leipzig, Arena
Halle, Steintor
Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen
Leipzig,Theater-Fabrik-Sachsen
Halle, Ulrichskirche
Leipzig, Arena
Halle, Steintor
Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen
Leipzig, Haus Auensee
Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen
Leipzig, Haus Auensee
Halle, Steintor
Leipzig, Gewandhaus
Leipzig, Theater-Fabrik-Sachsen
Halle, Ulrichkirche
Halle, G.-F.-Händel Halle
Halle, Ulrichskirche
Leipzig, Arena
Halle, Messe Arena
Halle, Steintor
Leipzig, Arena
Halle Ulrichskirche
Halle, Ulrichkirche
Leipzig, Arena
Halle, Ulrichskirche
Halle, Steintor
Leipzig, Arena
Leipzig, Arena
Halle, Steintor
Rückblick
Karl-Barth-Stadtrundgang
Am 15.03.2014 führte der Verein „Geschichte lebt Leuna“ die
trotz kühlen und regnerischen Wetters zahlreich erschienenen
Interessierten wieder einmal durch Leuna. Der Stadtrundgang
begann mit einer Einführung und der Präsentation von Bildtafeln
im Stadtarchiv Leuna. Daran schloss sich unter sachkundiger
Führung eine Spurensuche im Stadtgebiet an. Der Rundgang
begann auf dem Haupttorplatz der nach Ansicht vieler Teilnehmer nach wie vor nicht unbedingt eine „Symbiose“ mit der Wohnsiedlung bildet und führte zum Standort des ehemaligen Stadions in der Spergauer Straße wo die Teilnehmer von Ralf Schade
erfuhren, dass das im Rahmen der Nachnutzung der durch den
Kiesabbau (Baustoff für den Siedlungsbau) entstandenen Grube
errichtete Stadion auch bei der Bewerbung Deutschlands für die
Olympischen Spiele eine Rolle spielte und das sich die Athleten
bei der sog. „Winterspielwoche“ unter anderem im „Weit- und
Schnellschusseln“ gemessen haben. Danach führte die Strecke in die Handwerkersiedlung, die auf Initiative von Barth im
Zeitraum 1922 bis 1928 auf Kosten der jeweiligen Bauherren
(„Kleingenossenschaften“) errichtet wurde. Einige Rundgangsteilnehmer waren zum ersten Mal in den Schlippen der Handwerkersiedlung und zeigten sich erstaunt, wie angenehm es sich
in der Siedlung mittlerweile wohnen lässt. Der Weg führte weiter
zur „Barth-Villa“ in der Friedrich-Ebert-Straße und zur Rössener
Brücke. Höhepunkt war die Merseburger Straße 21, hier erfolgte
am 21.01.1917 der erste Spatenstich – fast ausschließlich durch
Frauen - für die Werkssiedlung Neu-Rössen. In den angrenzenden Baufeldern 1 und 2 erfolgten Erläuterungen zum Aufbau der
Gartenstadt wobei die sog. „Tummelplätze“ bei einigen Teilnehmern Erinnerungen an die eigene Kindheit weckten. Festgestellt
wurde auch, dass in den sog. „Zwergenhäusern“ keine Zwerge
untergebracht waren sondern diese der Kleintierhaltung und in
den Zeiten des Wohlstands dem Unterstellen des ersten Motorrads dienten. Der Weg ging weiter zum Standort Merseburger Straße 67 (Gebäude gibt es – bis auf einen Pfeiler - nicht
mehr). Hier waren im Windmüllerhaus die erste Wohnung der
Familie Barth und das von Barth geleitete Siedlungsbaubüro un-
Nr. 3/2014 | 26
tergebracht. Die letzten Stationen waren der Standort der alten
Bockwindmühle Rössen (Eingang Plastikpark), das Brunnenhäuschen mit der vom Steinmetzmeister Eimann jun. sehr schön
gestalteten Gedenktafel und der Bayernring.
Uwe Berthold
Leunaer Stadtanzeiger
Einen Teil des Gewinnes spendet er der Freiwilligen Feuerwehr.
Am 24. März 2014 wurde die Sendung um 19:50 Uhr im MDR
ausgestrahlt.
Anke Stenzel
Stadtinformation
„Wie kommt der Kartoffelsalat auf die Teller?“
„Mach dich ran“
bei der Freiwilligen Feuerwehr in Leuna
Am 28. Februar zeichnete das „MDR Mach dich ran Team“ das
Spiel zur gleichnamigen Fernsehsendung bei der Feuerwehr in
Leuna auf.
Einige Hundert Schaulustige waren bei der Aufzeichnung mit dabei und gaben natürlich auch ihre Tipps für das Spiel welches der
Moderator Mario D. Richardt bestehen musste ab. Der Moderator
sollte einer Kameradin und zwei Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr je ein Würstchen vom Grill, Kartoffelsalat und Getränke
in einer Zeit von unter fünf Minuten servieren. Einfacher gesagt,
als getan … Es kam erschwerend hinzu, dass dem Moderator
durch die Bürgermeisterin Frau Dr. Hagenau eine Brille aufgesetzt
wurde, mit der er alles seitenverkehrt sah. Sollte er die Aufgabe
innerhalb der festgesetzten fünf Minuten nicht bestehen, hieß
es für ihn als Strafe, von einem Sprungturm zu springen. Schon
nach dem Startschuss des Spieles war es offensichtlich, das der
Moderator es nicht schaffen konnte.
„Bitte nicht kleckern …“
Fasching im Jugendclub am 28. Februar
Die Organisatoren waren gut vorbereitet, Einladungen wurden
im Schulhort verteilt, aber leider kamen nur wenige Kinder.
Trotzdem war es lustig, es gab flotte Musik und lustige Spiele. Die Kinder konnten sich richtig austoben und erlebten einen
schönen Nachmittag. Im nächsten Jahr werden wir noch mehr
Reklame machen.
Ute Fischer, Elke Lippold
Allein um den Weg zum Grill zu finden, benötigte er weit über
zwei Minuten. Unter schallendem Gelächter der Zuschauer bemühte Mario sich stellenweise erst einmal vergebens die Aufgabe
zu lösen. Schlussendlich hatten die drei „Hungrigen“ nach einer
Zeit von 16 Minuten und 13 Sekunden ihre Würstchen und Getränke. Von den Zuschauern tippte Nico Klose, selbst Kamerad
der Freiwilligen Feuerwehr Leuna, am genausten und schaffte
somit die erste Hürde zu seinem anstehenden Geldgewinn. Für
ihn hieß es nun, zu entscheiden ob das „Mach dich ran Team“
die Tagesaufgabe erfüllt oder nicht?
Die Tagesaufgabe führte das Team zu einer Familie nach Altenburg. Der Sohn benötigte dringend Spezialhandschuhe, da ihm
durch seine deformierten Finger handelsübliche Handschuhe
nicht passten. Leider lehnte die Krankenkasse die Übernahme
der Kosten zur Herstellung der Handschuhe ab. Nun hieß es für
Herrn Klose zu tippen, ob es das Team schafft, jemanden zu
finden, der solche Handschuhe für den jungen Mann kostenfrei
produziert. Nico Klose war sofort überzeugt, dass diese Aufgabe
gelöst wird … und sie haben es tatsächlich geschafft. Die Altenburger Familie hat sich genauso gefreut wie Nico Klose, der somit
die Summe von 979 Euro gewonnen hat.
Ambulance Merseburg GmbH
bekam Qualitätszertifikat
Am 26. Februar 2014 bekam die Ambulance Merseburg GmbH
die Zertifizierungsurkunde nach DIN EN ISO 9001-2008 feierlich
von der ICG-GZBB GmbH, in Person von Herrn Rüdiger Kunz,
überreicht. Neben dem Standort Merseburg gehören hierzu
auch die Standorte Leuna/Ortsteil Kötschlitz, Kabelsketal OT
Zwintschöna, Bad Dürrenberg und Halle.
Leunaer Stadtanzeiger
Mit dem Zertifikat werden Firmen ausgezeichnet, welche sich
durch ein kompetentes Management- und Personalsystem hervorgetan haben. Die Idee, die Ambulance Merseburg GmbH
zertifizieren zu lassen, kam im Jahr 2012 mit der Firmenvergrößerung. Die gesamten Arbeitsabläufe sind fortan im Intranet
zusammengefasst, zu dem jeder der 90 Mitarbeiter Zugriff hat.
Angefangen von der Firmenstruktur bis hin zu einem Handbuch
für neue Mitarbeiter, findet sich hier alles wieder. Es wurde somit ein Arbeitswerkzeug zur besseren Unternehmensführung
geschaffen. Als einen großen Pluspunkt wird sich das Zertifikat
sicherlich bei den Bewerbungskriterien, für die im Saalekreis alle
sechs Jahre stattfindende Ausschreibung des Rettungsdienstes,
erweisen. Der Kreistag trifft hierzu im Mai eine Entscheidung.
Bis dahin heißt es Daumen drücken.
27 | Nr. 3/2014
theoretische und praktische Einweisung in den Aufbau des BHP
50 erhalten.
Diese 4 Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Leuna sind jetzt in die bestehende Alarm- und Ausrückordnung
des Landkreises aufgenommen worden, um im Einsatzfall sofort
Hilfe zu leisten. In der Planung befindet sich eine weitere Ausbildungsveranstaltung für das 2. Halbjahr 2014 im dann fertig gestellten neuen Feuerwehrhaus Zöschen/Zweimen, um die restlichen Kameradinnen und Kameraden der 4 Ortsfeuerwehren in
den BHP 50 einzuweisen.
Text:
Martin Pochert
Stadtwehrleitung FF Leuna
Anke Stenzel, Stadtinformation
v. l. n. r. Frau Eckardt (Stadt Bad Dürrenberg), Herr Bühligen
(Oberbürgermeister Merseburg), Frau Dr. Hagenau (Bürgermeisterin Stadt Leuna), Herr Steinborn (GF Ambulance Merseburg) ,
Herr Zimmermann (Ambulance Merseburg), Herr Kunz (IC-GZBB
GmbH), Herr Quant (GF Ambulance Merseburg), Herr Handschak (Landkreis Saalekreis), Prof Meißner (ärztlicher Leiter des
Rettungsdienstes)
Foto: Andrea Spitzer LK/SK
Feuerwehr
Zusatzausbildung
bei der Freiwilligen Feuerwehr
der Stadt Leuna für den Saalekreis
Der Landkreis hält für Schadensereignisse oder Vorkommnisse
mit dem Auftreten einer größeren Anzahl von verletzten Menschen einen Behandlungsplatz 50 (BHP) bereit.
Ein Behandlungsplatz wird immer dann benötigt, wenn vor
Ort weitere medizinische Maßnahmen notwendig sind, um die
Transportstabilität von Patienten herzustellen, aber nicht ausreichend Rettungsmittel zur Verfügung stehen. (wikipedia.de)
Mit dem BHP kann am Schadensort eine geordnete Versorgung
von bis zu 50 Patienten durch Notärzte, Rettungssanitäter und
medizinisch ausgebildetem Personal vorgenommen und der
Transport der Patienten an eine geeignete Behandlungseinrichtung organisiert werden.
Die Lagerung des BHP 50 erfolgt in einem Abrollbehälter beim
Feuerwehrtechnischem Zentrum Blösien und wird im Einsatzfall
von dort aus zur Einsatzstelle gebracht.
Damit der Aufbau des Behandlungsplatzes zügig und funktionsfähig erfolgen kann, werden durch den Landkreis Saalekreis
ausgesuchte Freiwillige Feuerwehren mit den Aufbau geschult.
Bei 2 dieser Ausbildungsveranstaltungen am 15. und 22. Februar 2014 haben insgesamt 30 Kameraden der Ortsfeuerwehren Kreypau, Spergau, Zöschen und Zweimen eine umfassende
Nachruf
Die Freiwillige Feuerwehr Horburg-Maßlau
trauert um ihren Kameraden
Werner Hesselbarth
der im Februar 2014 im Alter von 89 Jahren verstarb.
Werner war 66 Jahre Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.
Trotz seines hohen Alters nahm Werner gern
an den Aktivitäten seiner Feuerwehr teil.
Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seinen Kindern.
Wir werden Werner stets in ehrenvoller Erinnerung
behalten.
Die Kameraden
der Freiwilligen Feuerwehr Horburg-Maßlau
Nr. 3/2014 | 28
Leunaer Stadtanzeiger
Schulen und Kindereinrichtungen
Wieder samstags Schule in Zöschen?
Ja, aber nur wenn ein Schulfest anliegt!
Wir wollten jetzt wirklich niemand erschrecken, sondern nur alle
neugierig machen:
Geburtstagsgrüße
Der Vorstand des Vereins zur Traditionspflege der Feuerwehr
e. V. Rampitz/Thalschütz grüßt alle Mitglieder, die im Monat
April Geburtstag haben, auf das Herzlichste und wünscht
ihnen alles erdenklich Gute zum Ehrentag sowie Glück, Gesundheit, Erfolg und Schaffenskraft für das neue Lebensjahr.
Anja Jäger – Vorstand Kultur- & Öffentlichkeitsarbeit
Verein zur Traditionspflege der Feuerwehr e. V.
Rampitz/Thalschütz
Hallo liebe Schüler, Geschwister, Eltern, Lehrer und Freunde der
Bertold-Brecht-Schule in Zöschen!
Wir laden Euch herzlich zu unserem Schulfest
am Samstag, dem 26.04.14, ab 10.00 Uhr
auf dem Schulgelände in Zöschen ein.
Für das leibliche Wohl, musikalische Unterhaltung und kleine
kulturelle Darbietung ist gesorgt. Ebenso bieten wir zur sportlichen Betätigung Slackline u. a. mehr an.
In Zusammenarbeit mit mehreren Vereinen und Institutionen der
Region ist es uns auch gelungen, vielseitige Präsentationen ankündigen zu können (Feuerwehr, Heimatverein usw.)
Trotz Baustelle ist unsere schöne Schule sehr gut erreichbar.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
D. Litsche
Mitglied des Schulelternrates
Osterfeuer in Thalschütz
Traditionell am Karsamstag, dem 19.
April 2014, lodern bei Einbruch der
Dunkelheit die Flammen des Osterfeuers in Thalschütz um den Winter
zu vertreiben. Liebe Einwohner von
Kötzschau und den umliegenden
Ortschaften, Sie sind herzlich eingeladen mit uns, dem Verein zur Traditionspflege der Feuerwehr e. V., am Feuer den Frühling einzuläuten. Neben Fassbier und Glühwein halten die Vereinsmitglieder zahlreiche
Leckereien vom Grill für Sie bereit. Und wie in den Jahren
zuvor können alle kleinen Besucher Knüppelkuchen über
dem Feuer rösten. Schauen Sie vorbei – wir freuen uns auf
Ihren Besuch!
Anja Jäger – Vorstand Kultur- & Öffentlichkeitsarbeit
Verein zur Traditionspflege der Feuerwehr e. V.
Rampitz/Thalschütz
Offene Türen für interessierte Schüler
Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse der „Friedrich Ludwig
Jahn Grundschule“ Leuna besuchten im Rahmen des Sachkundeunterrichtes die Kläranlage Leuna, um zu erfahren, wie
aus Schmutzwasser sauberes Wasser wird. Dabei konnten
die Mitarbeiter der EURAWASSER Aufbereitungs- und Entsorgungsgesellschaft Saale Unstrut mbH bei ihrer Führung über die
Anlage schon auf umfangreich vorhandenes Wissen der Kinder
zum Thema Wasser aufbauen. „Wir sehen uns als wasserwirtschaftliches Unternehmen mit einem klaren Bildungsauftrag.
Das Selbstverständnis bei den Kindern weicht der Anerkennung
für die enormen Aufwendungen zur Sicherung einer ausgezeichneten und stetigen Trinkwasserqualität und Abwasserbehandlung“, stellen Marten Eger und Christoph Maschek von der
Unternehmensführung zufrieden fest. Der bevorstehende internationale Tag des Wassers am 22. März 2014 bietet einen passenden Rahmen, um sich intensiver mit dem Thema Wasser zu
beschäftigen. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Wasser
& Energie“. Besichtigungen der Kläranlage sind nach vorheriger
Anmeldung unter 03461 3057-14 möglich.
Ass. jur. Ulf Riska
Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH
Leitung Recht/Personalentwicklung
Die Schulkinder bei der Besichtigung der Kläranlage Leuna
Foto: EWSU GmbH
Leunaer Stadtanzeiger
Pyjamaparty im Hort
der Friedrich- Ludwig-Jahn-Grundschule
Am letzten Ferientag, dem 12.02.2014, stellte sich mir eine Frage: Hatten die Kinder am Morgen vergessen sich umzuziehen? Denn überall
wo ich hinsah, waren Kinder in kurzen, bunten oder langen Schlafanzügen. Schnell wurde ich jedoch eines besseren belehrt, denn heute war doch unsere Pyjamaparty. In der Turnhalle wurden dann auch
die letzten munter, mit fröhlicher Musik ging es zuerst einmal über
den „Laufsteg“. Kommentiert von Frau Kern, konnten die Kinder ihre
Schlafanzüge präsentieren. Danach standen Teppich- Rutschen, „Reise nach Jerusalem“ und Kissen-Hockey auf dem Programm, in kleinen
Gruppen konnten die Kinder so ihren Teamgeist unter Beweis stellen.
Zum großen Finale gab es dann noch eine Kuscheltier- Schlacht, mit
großem Eifer wurde versucht, möglichst viele Kuscheltiere auf dem
Feld der gegnerischen Mannschaft zu platzieren. Alle Kinder und Erzieher waren sich einig – das war ein toller Vormittag!
29 | Nr. 3/2014
Grundschule „Thomas Müntzer“
Es ist uns wichtig, unsere tolle Schule vielen Menschen vorzustellen! Schaut her, wie wir in Kötzschau lernen, spielen und unsere Freizeit verbringen. Deshalb laden wir unsere zukünftigen und
ehemaligen Schüler mit deren Eltern sowie alle Neugierigen am
25.04.2014, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr in unsere Schule ein.
Die Schüler und Pädagogen der GS „Thomas Müntzer“
Nane Jahn
Auszubildende Erzieherin
5. Borlachcup am 15. Februar 2014
Langeweile – schadet das dem Kind?
Warum Langeweile besser ist als ihr Ruf.
Wer sich treiben lässt oder still vor sich hin schaut, wird oft gefragt:
„Was machst du eigentlich?“ „Hast du nichts zu tun?“
Eltern haben oft die Befürchtung, dass ihr Kind unterfordert ist.
Zudem sind wir Erwachsenen die „besten“ Vorbilder. Zeit ist Geld,
Arbeits- und Freizeit müssen stets optimal genutzt werden.
5 Gründe, warum Erwachsene Langeweile zulassen sollten
und ihr Kind dabei stark machen:
1. Langeweile hilft sich selbst zu spüren:
Das Kind wird auf sich selbst zurückgeworfen und nimmt sich
selbst wahr „Was will ich?“ und „Was macht mir Freude?“
2. Langeweile macht glücklich:
Die Angebote für Kinder sind oft nicht selbst bestimmt, sondern
durch Erwachsene gelenkt und bestimmt. Selber denken, selber
tun, selbst wirksam sein macht Kinder stolz und glücklich.
3. Langeweile stärkt die Ausdauer:
Langweile fördert freies, selbst gewähltes Spiel. Dies hilft dem Kind
bei Rückschlägen und Widerständen nicht vorschnell aufzugeben.
Kennen Sie das nicht auch von sich?
Wenn Sie etwas tun müssen, das Sie gar nicht wollen, neigen Sie
viel schneller zum Aufgeben.
4. Langeweile regt die Sinne an:
Beim Nichtstun erwachen alle Sinne. Nur in einer langen Weile können
die Kinder sich in ihrer Wahrnehmung vertiefen und ihre Sinneserfahrungen ausdifferenzieren. Sie können dadurch kognitiv leichter lernen.
5. Langweile darf aber kein Dauerzustand sein:
Wenn Kinder sich ständig langweilen, sollten Erwachsene genauer
hinsehen und mögliche Ursachen herausfinden (Einsamkeit, Unterforderung, Reizüberflutung, Sorgen und Ängste).
Lernen kann durch Beschleunigen und ständiges Fördern intensiviert werden. Es geschieht mit der nötigen Ruhe, ausreichend
Anregungen und vielen Möglichkeiten zum Selbsttun.
Schon vor rund 200 Jahren sprach dies Jean Paul aus:
„Kinder und Uhren dürfen nicht ständig aufgezogen werden, man
muss sie auch mal gehen lassen.“
Quelle: Praxisgestaltung in der Kita
Frau Kern, Erzieherin
Am 15.02.2014 trafen sich die Grundschulen Kötzschau, Tollwitz
und die Siedlungsgrundschule in der Jahrhunderthalle in Spergau
zum 5. Borlachcup im Fußball. Zuerst spielten die Grundschulen
Tollwitz und die Siedlungsgrundschule gegeneinander. Man konnte schon feststellen, dass diese Mannschaften leicht zu besiegen
sind. Danach trat die Grundschule Kötzschau gegen Tollwitz an.
Das sensationelle Ergebnis war 8 : 0 für Kötzschau. Fast jeder aus
der Mannschaft schoss ein Tor. Danach ging es weiter mit der Partie Kötzschau gegen Siedlungsgrundschule. Der Gegner war diesmal stärker, schaffte aber trotzdem kein Tor und keinen Sieg. Aber
dafür Kötzschau umso mehr: 3 Tore. Alle jubelten wie wild: sogar
unsere Betreuer Herr Ebert und Frau Pfützner waren stolz. Und wir
bekamen eine Urkunde, eine Medaille und einen Gutschein von
McDonalds.
1. Platz - GS Kötzschau
Unser Team:
(von links nach rechts und von oben nach unten)
Lutz Ebert (Trainer), Erik, Hatrung, Tim, Florian, Nikolas (Co-Trainer),
Lukas, Marius, Thorben, Marvin
Tim Lampe
Schulreporter
Nr. 3/2014 | 30
Danke
»Des Schülers Kraft entzündet sich
am Meister – doch schürt sein
jugendlicher Hauch zum Dank des
Meisters Feuer auch.«
Emanuel Geibel (*1815 – †1884)
Leunaer Stadtanzeiger
Jubel, Trubel, Heiterkeit in allen Räumen
der Kita
Wie jedes Jahr feierten wir ausgelassen unseren Fasching. Nicht
nur unsere Kinder sondern alle Mitarbeiterinnen der Einrichtung
kamen in bunten Kostümen und es war ein ausgelassenes, lustiges Treiben in allen Räumen.
Nach dreieinhalb Jahren beende ich nun meine berufsbegleitende
Ausbildung zur Erzieherin. Es ist kaum zu glauben, wie die Zeit vergangen ist. Im August 2010 durfte ich meine Lehre in der Kita „Sonnenkäfer“ beginnen. In dieser prägenden Zeit haben zwei Personen
mich am intensivsten begleitet. Von meiner Mentorin, Frau Heldt,
konnte ich viel lernen. Ihr möchte ich einen besonderen Dank für
die Unterstützung, Geduld und Hilfsbereitschaft zukommen lassen.
Aber auch meiner Leiterin, Frau Rehfeld, möchte ich meinen Dank
aussprechen. Sie gab mir stets Rückhalt und die Kraft, weitere Herausforderungen zu meistern. Nach meinen Prüfungen habe ich mich
für einen Schulwechsel entschlossen und es ergab sich die Möglichkeit mein Anerkennungsjahr zu verkürzen. Dabei durfte ich Beistand
von der Stadt Leuna erfahren. In diesem Sinne möchte ich, Anika
Heider, mich bei der Stadt Leuna für dreieinhalb Jahre Ausbildung
bedanken. »DANKESCHÖN« Ich freue mich auf die Arbeit in der
Einrichtung und auf viele weitere schöne Jahre bei der Stadt Leuna.
Anika Heider
Erzieherin
Sonne, Mond und Sterne
Die große Gruppe der Kindertagesstätte Sonnenkäfer Zöschen,
hat in den letzten Wochen an dem Projekt „Sonne, Mond und
Sterne“ gearbeitet. Die Kinder haben in vielen verschiedenen Angeboten, wie Gesprächskreisen, Buchbetrachtungen, Geschichten aus dem Buch „Sonne, Mond und Sterne“ gehört, bei einem
Besuch im Planetarium erfuhren die Kinder viel Interessantes über
die Himmelskörper, im Angebot ihre Sternbilder ausgemalt, Sonnenkronen gebastelt, Sterne und Mond ausgeschnitten als Raum
Deko und für zu Hause, wir haben Planeten aus Luftballons und
Zeitungspapier geklebt und bemalt und hörten CDs über den Weltraum uns an. Es wurden Experimente zum Thema durchgeführt:
wie entsteht Tag und Nacht (eine Zeitungskugel mit Alufolie umwickelt als Erde und bunten Fähnchen auf der Kugel und eine Lampe
war unsere Sonne), eine Rakete fliegt zum Mond (wie funktioniert
der Antrieb einer Rakete) (ein Luftballon fliegt an einem Trinkhalm
zum Mond an die Zimmerdecke als Rakete, der Antrieb wurde damit demonstriert), Raketen gebastelt und für den Tag eine Schlafmaske gestaltet. Geschichte über Hell und Dunkel gehört, sowie
eine Geschichte über Tag und Nacht aus dem Buch „Was macht
die Sonne in der Nacht“.
Eine Buchbetrachtung über den Mond gehörte auch dazu.
Die Planeten sind getrocknet und wir haben hier nun in der Kita
unseren eigenen Weltraum gestaltet. Wir möchten uns auch auf
diesem Weg, bei Frau Funke bedanken, sie hatte den Termin für
das Planetarium besorgt und uns begleitet. Bei der Stadtbibliothek
Leuna, möchten wir uns ebenfalls recht herzlich bedanken, durch
sie erhielten wir sehr schönes Buchmaterial und konnten dadurch
viel interessantes über den Weltraum bzw. Sonne, Mond und Sterne erfahren.
Erzieherin Christine Zschäpe
Dank der vielen von unseren
Eltern gesponserten Naschereien, Knabbereien, Obst, Kuchen, Würstchen, Getränke
und Luftballons fehlte es an
nichts und so konnten wir nach
Herzenslust schlemmen und es
uns gut gehen lassen.
Wir möchten uns bei allen Eltern für die tolle Unterstützung
recht herzlich bedanken.
Im Namen der Kita
S. Hoffmann
„Wo kommt unser Essen und Trinken her?“
Mit dieser Frage beschäftigen sich die Kinder der „Schmetterlingsgruppe“ der Kita „Am Sonnenplatz“ seit Längerem.
Vieles haben wir schon erfahren und erforscht. Ein besonderer
Höhepunkt war der Besuch bei Frau Erika Muchau und Bauer
Peter Hillmann in Leuna – Kröllwitz.
Leunaer Stadtanzeiger
Viele Kinder haben noch nie so nah Hühner, Kaninchen, Kühe,
Schweine und ein Pferd erlebt.
Viel Interessantes gab es zu entdecken und unsere Kinder erfuhren viel über die Tiere.
Wir bedanken uns recht herzlich bei Frau Muchau und Herrn
Hillmann, dass wir sie besuchen durften.
Wir möchten uns auch bei Frau Sleziona für ihre Begleitung bedanken.
31 | Nr. 3/2014
Wir möchten uns bei Frau Kunze für die gelungene, gesponserte
Überraschung recht herzlich bedanken.
Alle Kinder und Erzieherinnen der Schmetterlingsgruppe
Schmetterlingsgruppe
Kita „Am Sonnenplatz“
Eine ganz besondere Geburtstagsfeier
in der Schmetterlingsgruppe
der Kita „Am Sonnenplatz“ Leuna
Für jedes Kind in der Kita ist die Geburtstagsfeier immer ein besonderer Tag.
So auch der 6. Geburtstag von Josephine.
Parteien, Vereine und Verbände
5. Glück-Auf-Pokal in Gersdorf
Jörg Schreyer vom Sportverein Chemie Leuna e. V. startete am 15.02. beim 5. Glück-Auf-Pokalturnen in Gersdorf in
der Nähe von Hohenstein-Ernstthal. 5 Turner aus Gersdorf,
Burgstädt, Chemnitz, Garnsdorf und Leuna bildeten das
Starterfeld in der Leistungsklasse KM 4 männlich. In diesem Jahr wurden 5 Geräte geturnt und bei jedem Starter die
niedrigste Wertung gestrichen. Dies führte dazu, dass die
Punktabstände zwischen den einzelnen Turnern sehr knapp
ausfielen. Jörg startete mit einer sicheren Übung an den
Ringen in den Wettkampf. Auch an den anderen Geräten
gelangen, dem Trainingsstand entsprechende, Übungen.
Die Wertung am Boden wurde bei ihm als Niedrigste gestrichen. In der Endauswertung belegte Jörg mit einem halben
Punkt Rückstand auf Platz 2 den 4. Rang.
Ute Schreyer, Chemie Leuna e. V.
Eine ganz besondere Überraschung hatte ihre Mutti organisiert.
Clown Eddy vom „Fahrenden Märchenmobil“ war extra angereist, um diesen Vormittag zu einem ganz besonderen Erlebnis
werden zu lassen.
Alle Kinder hatten bei seinem lustigen Mitmachprogramm riesigen Spaß.
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Nr. 3/2014 | 32
Jugendabteilung
Fußball
TSV Leuna
Die E- und F-Jugend des TSV Leuna nahmen in den Wintermonaten
an einigen Turnieren teil und absolvierten eine gute Hallensaison
mit mehreren 1. und 2. Plätzen.
Die Turniere waren eine willkommene Abwechslung zum Training,
da wir ja in der Winterpause waren. Die F-Jugend bestritt im Februar einige Testspiele, die erfolgreich für die Mannschaft ausgingen. Am 01.03.2014 ging die Rückrunde für die F-Jugend
los. Sie spielten zu Hause gegen SG Spergau/Wengelsdorf und
konnten diese Partie klar mit 10 : 0 für sich entscheiden.
Am 08.03.2014 musste die F-Jugend zum Pokalspiel bei SV
Merseburg-Meuschau.
Dieses Spiel ging mit 7 : 1 leider verloren und die Mannschaft
schied leider aus dem Pokal aus.
Die E-Jugend startete am 22.02.2014 in die Rückrunde und
musste zu Blau-Weiß Günthersdorf. Dieses Spiel konnte die
Mannschaft mit 6 : 2 für sich entscheiden.
Am 01.03.2014 musste die Mannschaft nach Knapendorf und
musste sich mit einem 1 : 1 unentschieden zufrieden geben.
Am 08.03.2014 kam dann SV Traktor Teicha zum Pokalspiel
nach Leuna. Nach hartem Kampf konnte die Mannschaft mit einem 3 : 0-Sieg vom Platz gehen.
Die Mannschaft zog in die nächste Runde des Kreispokals ein.
Der TSV Leuna sucht weiterhin Nachwuchs ab 5 Jahren und
Trainer sowie Betreuer für alle Altersklassen
Tel. bei Interesse: 0173 6158777
Ingo Büchner
Jugendleiter des TSV Leuna
MR Bautechnik Cup – Turnier
der G-Junioren in Leuna
Heute fand in Leuna der „MR Bautechnik Cup“, ein Turnier für
die Bambinis statt. Was soll man sagen, es war wieder eine
Freude, den Kleinsten zuzuschauen. Es traten an: Rot-Weiß
Weißenfels, SG Spergau, SV Zöschen 1 und 2 und natürlich TSV
Leuna. Die Jungs und Mädels waren eben so aufgeregt, wie die
Eltern. Wenn man sieht, was die Kleinen teilweise schon können, kann man wirklich den Hut ziehen vor den Übungsleitern:
Wir sahen 10 spannende Spiele mit vielen schönen Toren und
teilweise schon schönen Spielzügen.
Am Ende standen folgende Platzierungen:
1: SG Spergau
2: Rot-Weiß Weißenfels
3: TSV Leuna
4: SV Zöschen 1
5: SV Zöschen 2
Wir hoffen, dass alle ihren Spaß hatten. Vielen Dank an die
Schiedsrichter Hartwig Starke, Marcus Schneidereit, Manuel
Büchner und die Sportlergaststätte Habekuss für die Verpflegung.
Am Ende bedanken wir uns nochmals bei Muhamet Rashiti, Inhaber der Firma MR Bautechnik für die Ausrichtung des Turniers.
Ingo Büchner
Jugendleiter des TSV Leuna
Leunaer Stadtanzeiger
Abteilung Tennis
Am 14. Februar 2014 fand im Rahmen der Jahreshauptversammlung neben der Auswertung des Jahres 2013 und Vorbereitung der neuen Saison 2014 auch die turnusmäßige Neuwahl
des Vorstandes statt.
Für seine langjährige und ehrenamtliche Tätigkeit als Abteilungsleiter möchten wir uns an dieser Stelle bei Horst Paeslack
bedanken.
Neuwahl Vorstand
Abteilungsleiter: Thomas Hilbig
Stellv. Abteilungsleiter: Reiner Rockstuhl
Kassenwart: Jeannette Gühne
Sportwart/Jugendwart: Max Behling
Breitensport: Andre Schmitt
Internet: Silke Koch
Am 26. April findet der bundesweite Tennisaktionstag statt.
Auch unsere Abteilung beteiligt sich und lädt alle Interessierten
zum „Schnuppern“ ein. Schauen Sie einfach vorbei, lassen Sie
sich inspirieren von einer Sportart, die neben Schnelligkeit und
Kondition auch die Konzentration fördert.
Thomas Hilbig
Abteilungsleiter Tennis
www.tennis-leuna.de
In der TSV-Chronik geblättert
109. Fortsetzung
Im Rahmen der Rechenschaftslegung für das
Jahr 1976 wurden für die Erfüllung der Wettbewerbsauflagen die Sektionen Eishockey,
Eisschnelllauf, Fechten, Federball, Fußball, Gewichtheben, Handball, Hockey, Kanu, Kegeln,
Leichtathletik, Ringen, Schwimmen, Tennis, Turnen/Gymnastik
und Volleyball mit einer Geldprämie ausgezeichnet.
Der Mitgliederstand der Sektionen im Jahre 1976 lautete: Basketball 69, Billard 5, Boxen 22, Wandern, Bergsteigen, Orientierungslauf (W.B.O.) 243, Eishockey 51, Eisschnelllauf 177, Faustball 18, Federball 38, Fechten 29. Fußball 286, Gewichtheben
74, Handball 192, Hockey 173, Kanu 212, Kegeln 107, Leichtathletik 206, Pferdesport 50, Ringen 143, Schach 45, Schwimmen 154. Ski 192, Tennis 152, Tischtennis 85, Turnen und Gymnastik 224 und Volleyball 56.
Gesamtmitgliederstand: 3003.
In unseren Sektionen waren 240 Übungsleiter sowie 254
Schieds- und Kampfrichter tätig.
Das Spendenaufkommen belief sich auf 13469,-M und für das
Turn- und Sportfest betrug die Sammlung 30000,-M.
Für die guten Leistungen bei der Füllung des Sportplanes 1976
erhielt die BSG Chemie Leuna im Februar 1977 eine Ehrenurkunde des Deutschen Turn- und Sportbundes.
Ergänzend zu den bisherigen Darlegungen folgen nun einige
Ausführungen zu den sportlichen Aktivitäten der einzelnen Sektionen im Jahre 1976. Auf Grund fehlender Unterlagen erheben
diese jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stützen
sich im Wesentlichen auf Veröffentlichungen in der Tagespresse
und der Betriebszeitung „Leuna – Echo“.
Boxen
Das von der Sektionsleitung am 12. November 1975 aufgestellte
Arbeitsprogramm wurde dank des Einsatzes der passiven Mitglieder der Sektion erfüllt. Es gelang aber nicht junge Menschen
für diese Sportart zu begeistern. Das führte Mitte des Jahres zur
Einstellung des Trainingsbetriebes. In einer vom Kreisvorstand
angesetzten Beratung am 14. Oktober 1976 mit den Fachausschussvorsitzenden des Kreises und Bezirkes gab es eine entsprechende Kritik. Der BSG – Vorstand wandte sich daher an die
noch verbliebenen Funktionäre der Sektion Boxen, um mit ihnen
über die zukünftige Arbeit zu beraten.
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Eishockey
Im letzten Vorbereitungsspiel auf die Bezirksmeisterschaften
konnte unsere Mannschaft Anfang Januar 1976 einen klaren
Sieg mit 14 : 2 Toren über Aufbau Böhlitz - Ehrenberg erringen.
Eisschnelllauf
Die Kinder- und Jugendspartakiade des Kreises Merseburg in
den Eislaufdisziplinen fand am 31. Januar und am 1. Februar
1976 auf unserem Eisstadion statt. Am Start waren 160 Kinder und Jugendliche. Die Wettkämpfe wurden auf Normal- und
Schnelllaufkufen ausgetragen. Am Start waren 13 Schulen aus
Merseburg, Bad Dürrenberg, Schkopau und Leuna. In der Schulwertung kam auf den 1. Platz die Ernst–Thälmann–Oberschule
Leuna und den 2. sicherte sich die August–Bebel–Oberschule
Leuna.
Federball
In Halle - Neustadt fanden im Januar 1976 die 16. Bezirksmeisterschaften der Jugend statt. Von unserer Sektion hatte sich die
17-jährige Angela Mandler qualifiziert. Sie belegte den 2. Platz
und wurde somit Vizemeister.
Mit dieser Platzierung erreichte sie die Vorrunde zur DDR–Einzelmeisterschaft.
Anfang Februar 1976 wurde der Tabellenzweite der Bezirksliga Aufbau Nienburg in eigener Halle nach einer Spielzeit über
sechs Stunden mit 7 : 4 Punkten besiegt. Für Leuna spielten
Karin Michel, Petra Prehm, Klaus Michel, Wolf Noack, Manfred
Kaufhold und Karl Pohlenz.
Bei den Kreismeisterschaften der „Allgemeinen Klasse“ in Leuna
wurden zwei zweite Plätze und ein 3. Platz errungen.
Im März 1976 fand in Eberswalde die Vorrunde zur DDR–Meisterschaft der Jugend statt, an der unsere Sportfreundin Angela
Madler teilnahm. Sie beendete diese erfolgreich und qualifizierte
sich damit für die Endrunde der DDR–Meisterschaft.
Fußball
Das Halbfinale um den Fußball-Kreispokal fand im Januar 1976
statt. Der Gegner Rotation Merseburg wurde mit 3 : 2 Toren bezwungen.
Auch wurden im Januar 1976 die Punktspiele in der Bezirksklasse 5 der Serie 1975/76 fortgesetzt.Nach Abschluss dieser
Pflichtspielrunde belegte unsere 1. Fußballmannschaft den
9. Tabellenplatz (siehe nachstehende Tabelle).
Im September 1976 begannen die Punktspiele der Serie 1976/77
für die 1. Fußballmannschaft in der Bezirksklasse 5. In dieser
Staffel trafen sie auf die Mannschaften von ZWK Nebra, Stahl
Merseburg, WBK 67 Halle-Neustadt, IMO Merseburg, Aktivist
Geiseltal, Motor Weißenfels, Aktivist Geiseltal Mitte, Lokomotive
Halle, Chemie Buna Schkopau II, Rotation Merseburg, Aktivist
Beuna, TSG Freyburg und Einheit Querfurt. Als neuer Übungsleiter fungierte Lothar Seitz.
Gewichtheben
Ende Januar 1976 musste unsere Vertretung eine knappe Niederlage im Kampf in der Bezirksliga der Senioren gegen Mücheln mit 1270 kp zu 1290 kp hinnehmen. Leuna startete mit
den Sportfreunden Wachsmann, Nehler, Kanz, Müller, Henkel
und Meißner.
33 | Nr. 3/2014
Bei den Bezirksmeisterschaften der Jugend in Köthen Ende Februar 1976 konnten die Sportfreunde M. Kanz und A. Vater Jugendbezirksmeister werden.
Die Qualifikation im März 1976 zum Gruppenausscheid für die
DDR-Meisterschaften erreichten die Sportfreunde Katzenmeier,
Fleischmann, Magdans, Deckner und Böhme.
Die diesjährigen Kreismeisterschaften fanden im März in Bad
Dürrenberg statt. Schüler und Jugendliche zeigten gute Leistungen. Die Schüler erkämpften fünf 1., fünf 2. und sechs 3. Plätze.
Die Jugendlichen erreichten sieben erste Plätze. Kreismeister
der Junioren wurden die Sportfreunde Holger Müller und Andreas Hoppe und bei den Senioren die Sportfreunde Hans–Joachim
Kanz und Manfred Nößler.
Im März 1976 wurden auch der Gruppenausscheid zur DDRMeisterschaft der Schüler abgeschlossen. Karsten Deckner vertritt die BSG Chemie Leuna als einziger Gewichtheber bei den
DDR - Meisterschaften in Suhl.
Bei einem Pokalkampf im Oktober 1976 gegen Motor Schleusingen verlor Chemie Leuna mit 1455 kp zu 1412 kp.
Am 3. Oktober 1976 fand in Rudolstadt der Gruppenausscheid
um den Pionierpokal statt. Hier waren die Bezirke Suhl, Karl–
Marx–Stadt, Potsdam, Halle und Gera angetreten. Ein Kopf an
Kopf–Rennen entspann sich zwischen den Vertretungen des Bezirkes Suhl und Halle. Durch gute Leistungen erkämpften sich
unsere Schüler den ersten Platz und Berechtigung zur Teilnahme am Endkampf in Meißen. Hier mussten sich unsere Schüler
mit einem 7. Platz abfinden.
Handball
Die 1. Männermannschaft konnte sich in der Bezirksklasse Mitte
von Beginn der Punktspiele im vorderen Feld der Tabelle festsetzen. Nach Abschluss der Saison wurde der 3. Tabellenplatz
erkämpft. Erneut gab es auch in dieser Saison spannende Spiele gegen den Kreisrivalen Stahl Frankleben. Beide Spiele waren
an Dramatik nicht zu überbieten. Jedoch siegten die Stahlwerker mit 15 : 14 in Frankleben und mit 16 : 18 Toren in Leuna.
In der Bezirksklasse Mitte hatte unsere Vertretung folgende
Gegner: Wissenschaft Halle, Chemie Buna Schkopau, WBK 67
Halle-Neustadt, Motor Ammendorf, SG Spergau, Motor Queis,
Lokomotive Merseburg, Lokomotive Halle und Einheit HalleNeustadt.
In den Punktspielen kamen u. a. folgende Sportfreunde zum Einsatz: Schröder, Bande, Westphal, Weihrauch, Armes, Hunold,
Brosig, Müller, Paatz und Schulz.
Eine Frauenmannschaft befand sich auch im Spielbetrieb.
Hockey
Mitte Januar 1976 trug die 1. Männermannschaft im Rahmen
der Hallenhockey-Verbandsliga ihre Punktspiele aus. Durch
Siege über Motor Meerane und Empor Leipzig–Lindenau mit
7 : 3 bzw. 8 : 5 Toren wurde der dritte Tabellenplatz gefestigt und
die Chance zur Teilnahme an der Endrunde der DDR– Meisterschaft gewahrt. In der letzten Punktspielrunde holte sich unsere
Mannschaft in Dresden mit einem 5 : 3–Sieg über Lokomotive
Dresden den noch fehlenden Punkt um an der Endrunde der
DDR–Meisterschaft teilnehmen zu können.
Mit der Auszeichnung unseres Sportfreundes Klaus-Dieter
Schaltonat als „Meister des Sports“ wurden seine guten Leistungen bei internationalen Einsätzen gewürdigt.
Am 15. Februar 1976 fand die letzte Punktspielrunde für die Jugendmannschaft statt. Hier besiegte sie Optima Erfurt mit 5 : 2
und Motor Köthen mit 6 : 1 Toren, verlor jedoch gegen Lokomotive Schwerin mit 3 : 5 Toren. Damit erreichte sie auch dank
der guten Arbeit des Übungsleiters H.-G. Poczatek ebenfalls die
Endrunde der DDR–Meisterschaft.
Die Endspiele um die DDR–Meisterschaft wurden am 27. und
28. Februar 1976 in der Hermann–Gieseler–Sporthalle Magdeburg ausgetragen. Die Männermannschaft hatte sich mit den
Vertretungen von Traktor Osternienburg, Einheit Zentrum Leipzig und Lokomotive Magdeburg auseinander zu setzen. Unsere Mannschaft enttäuschte und erreichte nur den 5. Platz nach
Abschluss der Meisterschaft. Erfolgreicher war unsere Jugendmannschaft und wurde DDR-Vizemeister.
Nr. 3/2014 | 34
Für die 1. Männermannschaft gab es wieder im Rahmen der internationalen Sportarbeit eine Reise in VR Polen vom 30. April
bis zum 2. Mai 1976. Sie waren Gast von HKS Sieminanowice.
Sie trug dort ein Spiel gegen den Gastgeber aus und gewann mit
2 : 1 Toren. Ein weiteres Spiel fand gegen Gornik Sieminanowice
statt, welches mit 3 : 1 Toren gewonnen wurde.
Mit dem 5. Platz und einem Punktestand von 11 : 5 begann die
Rückrunde der Saison 1975/76 in der Verbandsliga im Feldhockey für unsere 1. Männermannschaft im April 1976. Die gegnerischen Mannschaften kamen aus Güstrow, Karl-Marx-Stadt,
Leipzig, Berlin, Erfurt, Osternienburg, Magdeburg und Stralsund.
Es wurde gewonnen und verloren.
Nach Beendigung der Pflichtspiele der Saison 1975/76 im Feldhockey der Verbandsliga belegte Traktor Osternienburg den 1.,
Einheit Zentrum Leipzig den 2. Chemie Leuna den 3., Dynamo
Berlin den 4. und Lokomotive Güstrow den 5. Platz in der Tabelle. Damit wurde erstmalig eine Medaille im Feldhockey von einer
Mannschaft der BSG Leuna errungen.
Unsere männliche Jugendmannschaft hatte sich für die Endrunde der DDR-Meisterschaft qualifiziert. Diese fand Ende Juni
1976 in Osternienburg statt. Nach einem Unentschieden (0 : 0)
gegen Einheit Zentrum Leipzig, einer Niederlage gegen Traktor
Osternienburg (0 : 5) und einem Sieg gegen Motor Köthen (4 : 1)
wurde der DDR–Vizemeistertitel erkämpft. DDR–Meister wurde
die Mannschaft von Traktor Osternienburg.
Im September 1976 begann die neue Saison 1976/77 im Feldhockey in der Verbandsliga. Es fanden bis Ende Oktober 1976
folgende Spiele statt: 5. September Leuna – Einheit Zentrum
Leipzig (0:2). 12. September Leuna – Carl Zeiss Jena (1 : 1), 2.
Oktober Leuna – Lokomotive Magdeburg (4 : 1), 3. Oktober Leuna – Dynamo Berlin (4 : 1), 23. Oktober Carl Zeiss Jena – Leuna
(1 : 4) und 24. Oktober Optima Erfurt – Leuna (0 : 3). Nach diesen
sechs Spielen wurde ein Punktestand von 9 : 3 erreicht.
Im Oktober 1976 nahm unsere 1. Männermannschaft in Köthen an einem Hallenhockeyturnier teil. Es wurde der 2. Platz
erkämpft.
Am 13. November 1976 veranstaltete unsere Sektion ein Turnier
im Hallenhockey um den „Chemiepokal“ in der Sporthalle von
Halle-Neustadt. Es konnten fünf Gastmannschaften als Teilnehmer begrüßt werden. Der Gastgeber war mit zwei Mannschaften
vertreten. Es siegte Traktor Osternienburg vor Einheit Zentrum
Leipzig und Lokomotive Güstrow. Unsere Mannschaften belegten die Plätze 4 und 6.
Für die Saison 1976/77 im Hallenhockey der Verbandsliga wurden die Sportfreunde Schaltonat, Müller, Wagenbrenner, Kasch,
Kintscher, Tippelt, Thiemann, A. Hoffmann und Th. Hoffmann
(Münch) nominiert:
Im Dezember 1976 begannen im Hallenhockey die Punktspiele
der Verbandsliga. Leider konnten die ersten beiden Spiele am
12. Dezember 1976 nicht gewonnen werden, gegen Einheit Zentrum Leipzig wurde mit 0 : 2 Toren verloren und gegen Carl Zeiss
Jena reichte es nur zu einem Unentschieden mit 1 : 1 Toren.
Kanu
Kanuten unserer BSG Leuna erkämpften im Juni 1976 189 Spartakiademedaillen, davon 66 x Gold, 66 x Silber und 57 x Bronze
bei der XII. Kinder- und Jugendspartakiade unseres Kreises in
Bad - Dürrenberg.
Unsere Sektion war am 9. und 10. Juli 1976 Gastgeber der Kinder- und Jugendspartakiade des Bezirkes.
Einen 3. Platz belegten die Kanuten der BSG Leuna bei der DD
–Bestenermittlung im September 1976 der Erwachsenen in Bad
Dürrenberg.
Ein Sichtungswettkampf der DDR im Kanu–Slalom für Schüler
der 5. und 6. Klasse fand am 26. September 1976 in Bad Dürrenberg statt. Die 187 Starter mussten auf der schwierigen Strecke unter der Eisenbahnbrücke ihr ganzes Können aufbieten.
Unsere Sektion war mit sieben Schülern in diesem Wettbewerb
vertreten. Die von ihnen gezeigten Leistungen ermöglichten das
Erreichen des dritten Platzes in der Gesamtwertung der Sportgemeinschaften.
Leunaer Stadtanzeiger
Leichtathletik
Leunas Leichtathleten aus dem Trainingszentrum und der Sektion konnten durchaus auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken.
An erster Stelle stand das gute Abschneiden unserer Teilnehmer
bei den DDR–Meisterschaften der Schüler und Jugendlichen in
Jena und Neubrandenburg. Die Schülerin Silvia Madetzki errang
den Meistertitel im Kugelstoßen und Diskuswurf. Einen weiteren
Titel errang der Jugendliche Volker Sieber im Diskuswurf. Diese Leistungen führten zur Delegierung in den Sportclub Chemie
Halle. Auch die Leistungen auf der Kinder- und Jugendspartakiade des Bezirkes sind erwähnenswert. Insgesamt wurden hier
12 Medaillen gewonnen, darunter waren vier goldene Ellen Duske, Bärbel Reinsberger. Mario Weber und Silvia Madetzki). Goldene Medaillen gab es auch auf der Kreisspartakiade der Kinder
und Jugendlichen (U. Weber, A. Leutert, B. Heinemann, Karla
Hecht, Th. Habermann, und Dirk Klemt).
Auf den weiterhin veranstalteten Kreis- und Bezirksmeisterschaften konnten sich unsere Athleten gut in Szene setzen. Sie
errangen Titel und Platzierungen.
Einen entscheidenden Anteil an den Erfolgen hatten die Übungsleiter Ilona Bonatzki und Hans Zacher.
Schach
Die Schachsportler trugen ihre Wettkämpfe in der Bezirksklasse
aus. Nach dem sie in der Spielrunde 1974/75 den Aufstieg in die
Bezirksliga knapp verfehlt hatten, gelang im Spieljahr 1975/76
durch großen Einsatz und Kampfgeist der Aufstieg.
Schwimmen
Am 11. Januar 1976 nahmen unsere Schwimmer am ersten Prüfungswettkampf des Bezirkes teil. Die Wettkämpfe für die Altersklasse 4 und Junioren fanden in Halle und für die Altersklassen
2 und 3 in Leuna. Unsere Teilnehmer warteten teilweise mit guten Leistungen auf, so z. B. Susanne Schulz, Dietmar Johne,
Antje Geyer in Halle und Cornelia Götze. Auch die Starter in unserer Schwimmhalle erzielten gute Platzierungen durch Ursula
Peter, Franka Tillack und Antje Rüger.
Am 1. Februar 1976 beteiligten wir uns mit acht Schwimmern
der Altersklasse 2 - 4 am Qualifikationswettkampf zur Bezirksspartakiade in Naumburg. Es wurde ein 1., zwei 2. und vier
3. Plätze belegt.
Bei den am 13. und 14. März 1976 durchgeführten Bezirksmeisterschaften in Halle der Altersklassen 3 und 4 wurde unsere Schwimmerin Birgit Pötzsch mit einmal Silber und dreimal
Bronze erfolgreichste Schwimmerin. Eine weitere Bronzemedaille erkämpfte sich in der Altersklasse 3 Ursula Peter im Brustschwimmen.
Im Mai 1976 weilten unsere Schwimmer in einem 14-tägigen
Trainingslager in Ahrensdorf/Templin zur Vorbereitung der Kreis-,
Kinder- und Jugendspartakiade. Dieses war die Grundlage für
das erfolgreiche Abschneiden unserer Teilnehmer. Sie erkämpften 37 Gold-, 47 Silber- und 35 Bronzemedaillen.
Auch auf der Bezirksspartakiade wurden gute Ergebnisse erzielt.
Es wurden 2 Gold- und 5 Bronzemedaillen nach Leuna entführt.
Zum Abschluss des Wettkampfjahres wurden die Sektionsmeisterschaften in unserer Schwimmhalle am 25. November und
2. Dezember 1976 für die Altersklassen1-5 ausgetragen. Die Patenbetriebsdirektion Erdöl und Olefine stiftete hierzu vier Pokale.
Ski
Am 7. November 1976 weilten Skilangläufer unseres Trainingsstützpunktes in Friedrichsbrunn. Obwohl das Starterfeld durch
die Teilnahme von Skiläufern aus dem Bezirk Magdeburg sich
erweitert hatte, konnten unsere Jungen und Mädchen erfolgreich abschneiden. 1. Plätze belegten Martina Ecke AK 10 und
Anke Kresse AK 11. Einen 3. Platz eroberten sich Norbert Wendler AK 12 und Betina Lange AK 13.
Tennis
Bei den im März 1976 durchgeführten Bestenermittlung des
Tennis–Nachwuchses erkämpfte sich der Schüler Ralf Lichtenfeld zwei Meistertitel. Einen dritten Platz erkämpfte sich die
Schülerin Wehner im Doppel.
Leunaer Stadtanzeiger
Die mehrmalige DDR-Meisterin Veronika Haake-Koch gewann
souverän das Dameneinzel.
Bei der DDR-Meisterschaften der Schüler im Tennis, die vom
22. bis 25. Juli 1976 in Zwickau stattfanden, erkämpfte sich Ralf
Lichtenfeld drei Meistertitel. Im Einzel setzte er sich in der Endrunde gegen den Zeitzer Schmidt durch. Im Jungen-Doppel gewann er auch mit seinem Partner gegen eine Kombination Erfurt/
Dresden den Meistertitel. Eine große Überraschung vollbrachte
er mit seiner Partnerin Richter aus Dresden. Sie gewannen auch
dieses Endspiel im gemischten Doppel.
Ein weiteres gutes Ergebnis erzielte Katrin Wehner mit der Erreichung des 3. Platzes im Mädchen – Doppel. Im Einzel belegte
sie den 8. Platz.
Im Juni 1976 belegten bei den Tennis - Bezirksmeisterschaften
in Halle unsere Spieler ausgezeichnete Platzierungen. Veronika
Haake-Koch gewann das Dameneinzel.
Mit einem großen Erfolg für die Sportfreundin Veronika KochHaake, endeten die DDR-Meisterschaften am 19. September
1976 in Leipzig. Sie konnte den DDR-Meistertitel im DamenDoppel und im Mix erringen und wurde im Einzel Vizemeister.
Bei der inoffiziellen DDR-Junioren – Bestenermittlung im Oktober 1976 konnte der Vertreter unserer BSG in Magdeburg, Rüdiger Koch, den 3. Platz im Einzel und im Doppel den 1. Platz
belegen. Ralf Lichtenfeld erkämpfte sich einen beachtlichen
6. Platz im Einzel.
Nach Abschluss der Saison konnte die Sektion Tennis unserer
BSG Leuna auf ein erfolgreiches Jahr zurück blicken.
Die 1. Damen- und 1. Herrenmannschaften sicherten sich in
der Verbandsliga nicht nur den Klassenerhalt, sondern belegten
auch mit Platz 2 und 4 vordere Plätze.
Im Schüler- und Jugendbereich wurden drei Bezirks-Mannschaftsmeistertitel erkämpft. Die männliche Schülermannschaft
erkämpfte den DDR-Meistertitel.
Veronika Haake-Koch erzielte zwei 1. Plätze und einen 2. Platz.
Ralf Lichtenfeld belegte drei 1. Plätze bei den DDR-Schülermeisterschaften. Im Bezirksmaßstab holten Veronika HaakeKoch, Ralf Lichtenfeld, Frank Wehner und Rüdiger Koch 8 Bezirksmeistertitel nach Leuna.
Tischtennis
Die Sektion hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich entwickelt. Im Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb stehen zum
gegenwärtigen Zeitpunkt vier Männermannschaften sowie zwei
Nachwuchsmannschaften im männlichen Bereich. Die 1. Mannschaft schaffte den Aufstieg in die Bezirkssonderliga. Die Sektion zählt zur Zeit 85 Mitglieder.
Volleyball
1976 wurde unter Leitung des Sportfreundes Fischer eine weibliche Schülermannschaft (AK 11) als Mitglieder unserer Sektion
gewonnen. Ein Sportfreund qualifizierte sich zum Übungsleiter.
Die AK 14 männlich belegte beim Kreispokal den 2. und beim
FDJ - Bezirkspokal den 4. Platz.
Drei Mitgliederversammlungen und zwei Kulturveranstaltungen
wurden durchgeführt. Die Mitgliederzahl betrug am Jahresende
56, davon 30 über 18 Jahre.
Wandern
Bereits im Januar und Februar 1976 waren die Mitglieder der
Sektion Wandern sehr aktiv. Die Klettergruppe unter Leitung von
Fritz Hecker trainierte in der Thälmann – Schule für das Felsklettern. Winterwanderungen mit Kindern und Jugendlichen leitete
Adam Müller.
Im April und Mai 1976 verzeichneten die Mitglieder der Sektion
eine Teilnahme am Orientierungslauf (Purfürst – Lauf) in Bad Kösen und am Leistungswandern in der Dübener Heide. Außerdem
fand eine mehrtägige Wander- und Kletterfahrt in die Sächsische Schweiz statt.
Anfang Juni 1976 weilte Adam Müller mit einer Wandergruppe in
unserer Ski- und Wander-Hütte Gehlberg. Von hier aus wurden
verschiedene Wanderungen vorgenommen.
35 | Nr. 3/2014
Anlässlich des Schönburgfestes, am 3. und 4. Juli 1976, zeltete
dort eine Wandergruppe. Auch gab es noch in diesem Monat
eine mehrtägige Wanderfahrt in die Sächsische Schweiz.
An zwei Arbeitseinsätzen beim Bau des Eisstadions beteiligten sich die Wanderfreunde. Das 3. Quartal 1976 wurde mit
der Teilnahme an Leistungswanderung Schwarzburg – Saalfeld
abgeschlossen. Im Oktober 1976 gab es Teilnahme am Orientierungslauf in Dessau und am Wahlsonntag den Einsatz der
Tanzgruppe in Leuna und Merseburg. Mit zwei Fahrten ins Elbsandstein – Gebirge endeten die Aktivitäten des Jahres 1976.
(In dieser Artikelserie fanden neben vereinseigenen Materialien
auch Erkenntnisse aus Unterlagen des Historischen Stadtarchivs Merseburg, des Stadtarchivs Leuna und der Redaktion der
Betriebszeitung „Leuna-Echo“ Verwendung.)
Fortsetzung folgt!
H. u. E. Kaesler
Die Arbeiterwohlfahrt Stadtverband
Leuna e. V.
wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern
ein schönes Osterfest und
erholsame Feiertage.
Im Namen des AWO-Vorstandes
Silke Mäuer
Leiterin der AWO-Einrichtung
Termine im Monat April 14
„Haus der Begegnung“ AWO Leuna
Zirkel:
Montag: 10.00 - 11.00 Uhr Gymnastik unter Anleitung
14.30 - 16.30 Uhr Klöppeln
17.00 - 19.00 Uhr Töpfern unter Anleitung
19.00 - 21.00 Uhr Töpfern unter Anleitung
19.30 - 21.30 Uhr Probe „Kammerchor Leuna“
Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr Kreativzirkel
17.00 - 19.00 Uhr Kreativzirkel (14-täglich)
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr Tiffany unter Anleitung
10.00 - 12.00 Uhr Seniorentanz
18.00 - 20.00 Uhr Malen unter Anleitung
Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr Töpfern unter Anleitung
14.00 - 16.00 Uhr Rommee
Termine:
Mittwoch, 09.04.14
14.00 Uhr Kaffeetrinken mit anschließendem Vortrag zum
Thema „Daheim statt Heim“
Referenten werden sein
Herr Ralf Schibrowski, GPS Gesundheit Pflege
Soziales GmbH Bad Dürrenberg und
Frau Haslbeck, Wohnungswirtschaft Leuna GmbH
Vorschau:
Donnerstag, 01.05.14
10.00 Uhr Maifeier auf dem Hof bei Bratwurst, Bier und Musik
Mittwoch, 14.05.14
14.00 Uhr Frühlingskonzert mit den Künstlern der Oper Halle
(Teilnahme nur mit Voranmeldung möglich!)
Für jeden Bürger bieten wir von Montag bis Freitag in der Zeit
von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr einen stationären preiswerten Mittagstisch an. Bei Interesse im „Haus der Begegnung“ der AWO
Leuna melden: Frau Mäuer, Tel. 03461 813897
Nr. 3/2014 | 36
Leunaer Stadtanzeiger
Falls Sie Unterstützung bei der Suche nach realistischen und
sinnvollen Zielen für dieses Vorhaben oder bei der Aufrechterhaltung dieser benötigen, steht Ihnen Claudia Hammer, AWO
Fachstelle für Suchtprävention im Saalekreis, gern beratend unter 03461 - 259206 zur Seite.
Fachstelle für Suchtprävention Saalekreis
AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) gGmbH
Sixtistraße 16a
06217 Merseburg
Fon: 03461-259206
Fax: 03461-259208
E-Mail: suchtpraevention@awo-halle-merseburg.de
Web: http://www.awo-halle-merseburg.de/fachstelle-fuersuchtpraevention-saalekreis
Der DRK Ortsverein Leuna
lädt alle Blutspender herzlich
zum nächsten
Blutspendetermin
am Mittwoch, dem 23. April 2014
von 16:00 bis 19:30 Uhr
in den Räumen unseres DRK Ortsvereins,
Gesundheitszentrum, Sockelgeschoss ein.
Schenke Leben – Spende Blut!
Maritta Morgner und Anne-Kathrin Julius
Vorstandsmitglieder
7 Wochen Pause!
Mehr Genuss im Alltag und frisch
in den Frühling
Es ist wieder so weit! Am Aschermittwoch beginnt die landesweite Aktion „7 Wochen Pause“ (05.03.2014 – 19.04.2014). Die
Aktion lädt dazu ein, sich eine Pause von den alltäglichen Gewohnheiten zu nehmen. Dieses Vorhaben soll die eigenen alltäglichen Verhaltensmuster oder Konsumgewohnheiten aus der
Beiläufigkeit und Selbstverständlichkeit herausnehmen und sie
für 7 Wochen ins „Rampenlicht“ der eigenen Aufmerksamkeit
holen.
Wichtig ist es, sich realistische und konkrete Ziele zu setzen!
Wem der gänzliche Verzicht auf die „netten Alltagsbegleiter“
zu viel ist, könnte beispielsweise seinen Alkohol-, Süßigkeiten
und/oder Kaffeekonsum nur auf das Wochenende beschränken,
den Fernseher erst ab 20 Uhr oder nur zur Lieblingssendung
einschalten, Süßes nur in Form von Obst verspeisen. Weitere
Beispiele für bedenkenswerte Alltagsgewohnheiten sind auch
das Surfen im Internet, die Nutzung des Handys oder das Einnehmen von Medikamenten zur Ermunterung oder Beruhigung.
Denkbar ist auch, sich innerhalb dieser Zeit einen begrenzten
Zeitrahmen zu setzen (z. B. 14 Tage), in dem Sie die Verzichtsübung umsetzen möchten.
Neugier und Freude an neuen Erfahrungen sind wichtige Voraussetzungen, um diese Zeit als persönlichen Gewinn zu erfahren. Möglicherweise erfahren Sie neue Kontrolle über Ihre
„Alltagslaster“ und neue Genuss- und Erlebnismöglichkeiten als
Bereicherung. Die Untersuchung einer suchtpräventiven Verzichtsübung an Schulen ergab, dass ein gelungener Verzicht
zu einer überproportionalen und nachhaltigen Reduzierung des
Konsums bei den Schülern führte (3 – 4 Monate später).
Lassen Sie sich anstecken und machen mit bei dieser Aktion!
Leichter wird es übrigens, wenn Sie sich verbünden mit Familienangehörigen, Arbeitskollegen oder Freunden.
Kirchliche Nachrichten
Verzicht auf große Worte?
Am Aschermittwoch ist alles vorbei … heißt es in einem alten
Karnevalslied. Vorbei das Vergnügen, vorbei der Spaß, vorbei
die übermütige ungebremste Lebensfreude des Karnevals. Carne vale – das ist der lateinische Ursprung des Wortes Karneval
– bedeutet: Lebe wohl, Fleisch! Will sagen: jetzt ist für sieben
Wochen Schluss mit gutem Essen. Keine Völlerei mehr, sondern
Verzicht ist angesagt bis Ostern.
Warum sollten wir das tun? Ist das heute noch zeitgemäß? Können wir damit etwa bei Gott was gut machen, Punkte sammeln
für unser Seelenheil?
Wir Protestanten wissen seit Luther, dass wir das nicht nötig
haben. Wir müssen Gott nichts beweisen, wir müssen uns bei
ihm nicht lieb Kind machen, weil er uns schon längst liebt, weil
er bedingungslos zu uns hält.
Also nicht Fasten als religiöse Leistung! Aber warum dann?
Die Bibel lehrt uns, dass Fasten eine gute Sache für uns ist:
mal wieder den Kopf frei kriegen, mal wieder reinen Tisch machen, sich auf das Wesentliche besinnen, die Dinge von einem
anderen Standpunkt aus ganz neu in die Blick nehmen. Fasten
kann gut sein für uns: Es kann uns Abhängigkeiten bewusst machen, kann uns vor Augen führen, wo wir gefangen, eingefahren,
festgehalten in Gewohnheiten stecken.
„7 Wochen ohne“ – die Fastenaktion der Evangelischen Kirche
regt uns jedes Jahr an, uns diese Abhängigkeiten bewusst zu
machen, um frei zu werden für Neues in unserem Leben.
In diesem Jahr werden wir angeregt, auf große Worte zu verzichten. Flüchte dich nicht in große bedeutungsvolle Worte. Sag,
was du denkst, klar und deutlich und schlicht.
Leunaer Stadtanzeiger
Ich bin gespannt, wie ich in den kommenden 7 Wochen damit
klar komme. Vielleicht werden mir manche Worte ganz neu wichtig. Vielleicht merke ich, wie oft ich mich in Plattitüden verliere.
Vielleicht bekommen so manche der großen Worte wie Liebe,
Gott, Gnade einen ganz neuen Klang und eine neue tiefe Bedeutung für mich.
Ich freue mich auf das Abenteuer: Verzicht auf große Worte und
ich freue mich darauf, mit Ihnen darüber ins Gespräch zu kommen.
Ihre Pfarrerin Antje Böhme
Evangelisches Kirchspiel Leuna
Gottesdienste
Sonntag, 30.03.2014, Laetare
10.30 Uhr Gemeindehaus an der Friedenskirche
Familiengottesdienst mit Abendmahl
Pfarrer Katzmann
Sonntag, 06.04.2014, Judika
10.30 Uhr Gemeindehaus an der Friedenskirche
Gottesdienst mit Pfarrer Katzmann
Sonntag, 13.04.2014, Palmsonntag
10.30 Uhr Gemeindehaus an der Friedenskirche
Gottesdienst mit Superintendentin Kellner
Sonntag, 13.04.2014, Palmsonntag
10.30 Uhr Sakristei Friedenskirche
Kindergottesdienst mit Frau Katzmann
Donnerstag, 17.04.2014, Gründonnerstag
19.00 Uhr Kirche Daspig
Gottesdienst mit Tischabendmahl
Pfarrer Katzmann
Freitag, 18.04.2014, Karfreitag
10.30 Uhr Gnadenkirche Ockendorf
Gottesdienst mit Abendmahl
Pfarrer Katzmann
Sonnabend, 19.04.2014, Karsamstag
21.00 Uhr Friedenskirche
Feier der Osternacht mit Abendmahl
Diplom-Gemeindepädagogin Aechtner-Lörzer,
Pfarrer Katzmann
Sonntag, 20.04.2014, Ostersonntag
10.30 Uhr Kirche Kröllwitz
Gottesdienst mit Abendmahl
Pfarrer Katzmann
Sonntag, 27.04.2014, Quasimodogeniti
10.30 Uhr Friedenskirche
Familiengottesdienst mit Diplom-Gemeindepädagogin Aechtner-Lörzer
Information des Gemeindekirchenrates
Der Gemeindekirchenrat teilt mit, dass Herr Peter Rink sein
Mandat im Gemeindekirchenrat niedergelegt hat. Es wurde kein
Nachfolgekandidat gewählt, der als stimmberechtigtes Mitglied
nachrücken kann.
Kirchenputz in der Friedenskirche
Um die Friedenskirche nach Ostern wieder regelmäßig für unsere Gottesdienste nutzen zu können, wird zum Kirchenputz mit
anschließendem Frühstück, am Samstag, dem 29.03.2014, um
08.00 Uhr eingeladen. Jede helfende Hand ist willkommen!
Besondere Veranstaltungen
Einladung mittwochs – die neue Reihe
mittwochs – die neue Reihe ist ein Angebot von Gesprächsabenden in loser Folge über Kunst, Literatur, Religion und Gesellschaft.
Die nächste Veranstaltung im Rahmen mittwochs - die neue Reihe findet am Mittwoch, dem 2. April, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Friedenskirche statt.
Pfarrer Warner spricht mit Lichtbildern über „August Hermann
37 | Nr. 3/2014
Francke und die Toleranz“.
Dazu laden wir herzlich ein. Wie üblich ist nach dem Vortrag Gelegenheit zum persönlichen Austausch bei einem Glas Wein.
Martin Luther führte den Begriff der Toleranz in die deutsche
Sprach ein.
Er bezeichnete damit aber nur das Ertragen verschiedener Religionen. 200 Jahre später sorgte August Hermann Francke in
Halle wesentlich für die Verbreitung und Fortentwicklung von
Luthers Lehren.
Er überwand dabei konfessionelle Grenzen, suchte vielfältig den
Dialog mit Vertretern anderer Religionen. Durch die Verwüstungen
der Konfessionskriege war hier die Erkenntnis gewachsen, dass
Toleranz auch die jeweils andere Wahrheit wertschätzen soll.
Ihre gez. Dr. Neumann und gez. H. Fischer
Passionsandachten
Am 14., 15., 16.04.2014, jeweils um 19.00 Uhr, Passionsandachten in der Friedenskirche Leuna
Bibel halb acht!
Mittwoch, 16.04.2014, 19.30 Uhr
Gemeindehaus an der Friedenskirche, Kirchplatz 1, 06237 Leuna
Thema: Auf dem Weg zum Osterfest
Feier der Osternacht
Sonnabend, 19. April 2014, 21.00 Uhr, Friedenskirche Leuna
Schon seit vielen Jahren feiern wir unser Osterfest in dieser
besonderen Weise.
Ostern beginnt mitten in der Nacht. Nach der biblischen Botschaft kamen die Frauen am Ostermorgen zum Grab Jesu
und fanden es leer. Sie verstanden sehr schnell, dass das
Grab nicht das Ende Jesu bei den Menschen war. Jesus ist
auferstanden von den Toten und mitten unter den Lebenden.
Das immer wieder neu zu erfahren, deswegen treffen wir uns
in dieser Nacht in der dunklen Kirche, denken noch einmal an
Jesu Tod, um dann das neue Licht in die Kirche zu bringen
und miteinander Abendmahl zu feiern. Auch Sie, liebe Leserinnen und Leser sind herzlich eingeladen.
Die Feier selbst dauert etwa eine Stunde. Danach ist noch
Gelegenheit miteinander bei Wein und Osterbrot im Gemeindehaus zusammen zu sein.
Christine Aechtner-Lörzer
Diplom-Gemeindepädagogin
Seniorenkreis
Gemeinschaft, Kaffee & Kuchen, Gespräch, Andacht, Gedanken
der Bibel zum Leben
Sie sind herzlich eingeladen, am Dienstag, 29. April 2014, von
14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Gemeindehaus an der Friedenskirche,
Kirchplatz 1, 06237 Leuna, mit Pfarrer Katzmann.
Regelmäßige Veranstaltungen
Einladung zum Mittagsgebet
Jeden Dienstag, um 12.00 Uhr, ist Mittagsgebet in der Friedenskirche. Zu einer heilsamen Unterbrechung im Alltag wird
herzlich eingeladen.
Bastelkreis Frau Aechtner
Der Bastelkreis trifft sich jeden Mittwoch, um 14.00 Uhr, im Starenweg 1. Interessierte können jederzeit daran teilnehmen und
mitmachen.
Ansprechpartnerin: Frau Herta Aechtner, Starenweg 1, 06237
Leuna (Tel. 03461 813161)
Kreativkreis Frau Bernstein
Ansprechpartnerin: Frau Inge Bernstein, Leunatorstraße 10,
06237 Leuna
(Tel. 03461 812985)
Nr. 3/2014 | 38
Leunaer Stadtanzeiger
Chor - Ökumenische Regionalkantorei
Der Chor der Ökumenischen Regionalkantorei trifft sich jeden
Dienstag, um 19.00 Uhr, im Gemeindehaus an der Friedenskirche zur Probe. Wer Lust am Gesang und Freude an der Chorarbeit hat, ist jederzeit herzlich willkommen.
Ansprechpartnerin: Frau Mücksch (Kontaktdaten siehe unten)
Von der chilischarfen Knoblauchsoße über Bohnen- und Linsengerichte, Couscous und Milchreis bis hin zu leckerem RosinenMandel-Auflauf und den exquisiten Pralinen verschiedener Art
reichte das Angebot.
Ein Dank allen fleißigen Vorbereitern des geistlichen wie des kulinarischen Teils.
Posaunenchor Leuna - Bad Dürrenberg
Der Posaunenchor trifft sich zu seiner Probe an jedem Freitag,
um 19.30 Uhr im Gemeindehaus an der Friedenskirche, Kirchplatz 1, 06237 Leuna.
Wer gern ein Blechblasinstrument erlernen möchte oder bereits
spielen kann, ist herzlich eingeladen mit zu proben und mit zu
musizieren.
Ansprechpartner: Herr Lörzer (Kontaktdaten siehe unten)
Rainer Neumann
Nachlese
Kirchtürme weisen den Weg
Mit dem Bild eines hohen, schlanken Kirchturmes begann die
Kunsthistorikerin Mechthild Werner den Abend „Kirchen als
Wegweiser und Schatzkammern“ im Rahmen mittwochs - die
neue Reihe. Ja, die Kirchtürme zeigen besondere Orte an, Orte
an denen jahrhundertealte Geschichte vorübergezogen und
auch abzulesen ist, äußerlich und auch im Inneren. Mechthild
Werner hat mit ihrem umfangreichen Bildmaterial darauf aufmerksam gemacht. Ausgehend von dem Standort besonderer
Kirchen, bis hin zur Hagia Sophia in Istanbul, führte sie ein in
die vielfältige Bilderwelt im Inneren der Kirchen und ihre Darstellungen und Widerspiegelungen der jeweiligen Zeit. Beispiele
dafür waren Throne und Stühle mit kostbarem Brokat bespannt,
waren Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens wie Körbe,
Krüge, Feuerstellen wie auch Menschen der jeweiligen Zeit bei
ihren täglichen Arbeiten aber auch in ihrer Machtposition. Diese
Darstellungen erfolgten mit verschiedenen Materialien, als Bild,
als Steinmetzarbeit oder auch insbesondere in den Glasfenstern, von denen es aus romanischer Zeit nur noch wenige Beispiele gibt, wohingegen das Mittelalter reichlich Beispiele bietet.
Aber auch in neuerer Zeit gibt es beachtliche Werke, z. B. im
Merseburger Dom Fenster von Carl Crodel, leider schwer sichtbar, da sie sich hinter dem Barockaltar befinden.
Die fünfzig Besucher des Abends erlebten einen faktenreichen
und rhetorisch herausragenden Abend und dankten mit reichlichem Beifall.
Rainer Neumann
Weltgebetstag: Der Nil - wasserspendende Lebensader
Was hat der Nil mit dem Weltgebetstag, der fälschlicherweise
meist noch als Weltgebetstag der Frauen benannt wird, aber
Weltgebetstag - Frauen laden ein, richtigerweise heißt, denn
Frauen eines Landes arbeiten die Gottesdienstordnung aus,
aber alle sind dazu eingeladen. Diesmal waren es ägyptische
Frauen, die zum Weltgebetstag die Ordnung erstellt hatten und
dazu einluden. So ist es gut verständlich, dass der Nil, die natürliche Lebensquelle Ägyptens, im Mittelpunkt stand. In dem Bild,
das für diesen Anlass von der ägyptischen Künstlerin Suoad Abdelrasoul gemalt wurde ist symbolisch der Fluss als frucht- und
lebensbringende Quelle dargestellt, der letztlich als vielfarbige
Blüte in das Meer mündet.
Auch in diesem Jahr haben viele Gemeindeglieder diesen festlichen Gottesdienst vorbereitet, wie immer im großen Gemeindesaal, wo sich etwa 80 Gemeindeglieder trafen, um diesen
Gottesdienst zu feiern. Der Saalboden, mit vielen Accessoires
aus Ägypten geschmückt, war der Platz an dem sich die „ägyptischen“ Frauen in herrlichen Kostümen trafen und von ihrem
Leben berichteten und Bezug nahmen auf die christlichen Tradtionen, die auch in Ägypten ihre Wurzeln haben, wie schon im
Buch des Propheten Jesaja steht: Gesegnet sei Ägypten, mein
Volk, und alle einluden mit ihnen zu singen und zu beten.
Im Anschluss an den gottesdienstlichen Teil waren alle an die
ägyptische Tafel eingeladen, um zu essen und zu trinken. Welche unglaubliche Vielfalt.
Ansprechpartner
Pfarrer
Philipp Katzmann
Kirchplatz 1
06237 Leuna
Tel.: 03461 822776
Mobil: 0163 9700389
Fax: 03461 814649
E-Mail: philipp.katzmann@kirchenkreis-merseburg.de
Vorsitzender des Gemeindekirchenrates
Ekkehard Lörzer
Starenweg 1, 06237 Leuna
Tel.: 03461 309765
Fax: 03461 309892
E-Mail: ekkehard1.loerzer@t-online.de
Diplom-Gemeindepädagogin
Christine Aechtner-Lörzer
Starenweg 1, 06237 Leuna
Tel.: 03461 810913
Fax: 03461 309892
E-Mail: c.aechtner-loerzer@freenet.de
Kirchenmusikerin
Katharina Mücksch
Lauchstädter Str. 2, 06277 Merseburg
Tel.: 03461 213598
E-Mail: stefan.muecksch@gmx.de
Leunaer Stadtanzeiger
Postanschrift Pfarramt/Pfarrbüro im Gemeindehaus an der
Friedenskirche
Evangelisches Kirchspiel Leuna
Kirchplatz 1, 06237 Leuna
Tel.: 03461 822935
Fax: 03461 814649
E-Mail: pfarramt-leuna@kirchenkreis-merseburg.de
Öffnungszeiten
Das Pfarrbüro ist am Dienstag, von 15.30 bis 17.30 Uhr und am
Donnerstag, von 09.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.
Die Einzahlung von Friedhofs- und Wassergeld ist in dieser Zeit
möglich.
Friedhofs- und Wassergeld
Folgende Friedhofs- und Wassergeldgebühren sind zu entrichten:
Urnengrab 5,00 Euro pro Jahr
Einzelgrab 7,50 Euro pro Jahr
Doppelgrab 12,50 Euro pro Jahr
Kontoverbindung Friedhofs- und Wassergeld:
Empfänger: Kreiskirchenamt Merseburg
Bank: KD Bank Duisburg
Kontonummer: 1 550 105 027
Bankleitzahl: 350 601 90
Zahlungsgrund: RT 69, Friedhofs- oder Wassergeld, Name
Friedhof, Name Nutzungsberechtigter
Kontoverbindung für Gemeindebeitrag:
Empfänger: Kreiskirchenamt Merseburg
Bank: EKK Eisenach
Kontonummer: 8 002 738
Bankleitzahl: 520 604 10
Zahlungsgrund: RT 69, Gemeindebeitrag „Name“
Kontoverbindung für Spenden:
Empfänger: Kreiskirchenamt Merseburg
Bank: KD Bank Duisburg
Kontonummer: 1 550 105 027
Bankleitzahl: 350 601 90
Zahlungsgrund: RT 69, Spende „Zweck“
Kirchengemeinde Spergau
Gottesdienste
30.03.14 Spergau 18.04.14 Kirchfährendorf Spergau 21.04.14 Spergau 10.00 Uhr
16.00 Uhr (A)
17.00 Uhr (A)
10.00 Uhr
Veranstaltungen
Do., 27.03.14
19.00 Uhr Spergau Bibelwochenabend
Fr., 04.04.14
19.00 Uhr Kirchfährendorf Filmabend: „Wie im Himmel“
(Schwedischer Spielfilm)
Eintritt frei – am Ausgang wird um eine Spende gebeten für die
Werterhaltung der Kirche
Fr., 11.04.14
17.00 Uhr Weißenfels Jugendkreuzweg
Sa., 12.04.14
10.00 Uhr Großkorbetha Vorschulkreis
Di., 22.04.14
17.00 Uhr Großkorbetha Bibelgespräch für Interessierte
Do., 24.04.14
14.00 Uhr Spergau Frauenhilfe
Di., 29.04.14
16.30 Uhr Großkorbetha Konfirmanden 8. Klasse
Spruch zum Nachdenken
Der Karfreitag geht zu Ende. Ostern dauert an. (Ernst R. Hauschke)
39 | Nr. 3/2014
Ansprechpartner
Evangelisches Pfarramt
Pfarrer Uwe Hoff
Weißenfelser Straße 4
06688 Großkorbetha
Tel./Fax: 034446 20260
E-Mail: Ev.kirche.grosskorbetha@t-online.de
Privatanschrift:
Friedensstraße 33
06688 Großkorbetha
Tel./Fax.: 034446 20318
Kirchengemeinden Horburg, Kötschlitz,
Zweimen, Kötzschau, Pissen, Thalschütz,
Schladebach, Friedensdorf, Kreypau
Wir laden ein zu den Gottesdiensten in unseren Kirchengemeinden:
Sonntag, Lätare, 30.03.
10.00 Uhr Gottesdienst in Schladebach
Sonntag Judika, 06.04.
10.00 Uhr Gottesdienst in Zöschen
10.00 Uhr Gottesdienst zur Diamantenen Konfirmation Kötzschau
14.00 Uhr Taufgottesdienst in Kreypau
14.00 Uhr Gottesdienst in Pissen
Palmsonntag, 13.04.
10.00 Uhr Gottesdienst in Pissen
14.00 Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag in Horburg (weitere Informationen siehe unten)
Gottesdienste in der Karwoche
Gründonnerstag, 17.04.
14.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Lössen
16.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Kötschlitz
Karfreitag, 18.04.
10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Zöschen
10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Kötzschau
10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Horburg
14.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Schladebach
14.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Wallendorf
16.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Ermlitz
16.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Pissen
Karsamstag, 19.04.
18.30 Uhr Osternachtsandacht mit anschließendem Osterfeuer in Thalschütz
22.00 Uhr Osternacht mit Taufen in Schladebach
Ostersonntag, 20.04.
6.00 Uhr Osternacht mit anschließendem Osterfrühstück in
Zweimen
9.30 Uhr Ostergottesdienst in Wallendorf
11.00 Uhr Regionalgottesdienst zu Ostern in Kötzschau
Ostermontag, 21.04.
10.00 Uhr Familiengottesdienst zu Ostern mit der Kinderkirche in Zöschen
14.00 Uhr Ostergottesdienst in Friedensdorf
Samstag, 26.04.
14.00 Taufgottesdienst in Wallendorf
Sonntag, Quasimodogeniti, 27.04.
14.00 Uhr Eiserne Konfirmation in Schladebach
Sonntag, Miserikordias Domini, 04.05.
14.00 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden in
Horburg
Weitere Informationen
Informationen des Gemeindekirchenrates
Der Gemeindekirchenrat des Kirchspiels Wallendorf hat nach
intensiver Beratung und Diskussion für die Friedhöfe Friedensdorf, Lössen, Wallendorf und Zöschen eine Friedhofssatzung
verabschiedet.
Nr. 3/2014 | 40
Die Mustersatzung der evangelischen Kirche Mitteldeutschlands
wurde dazu überarbeitet und an unsere Verhältnisse angepasst.
In den nächsten Wochen werden die Gemeindekirchenräte alle
Friedhöfe besuchen und sich ein Bild von der dort herrschenden
Situation machen.
Wir haben mit Zöschen begonnen und wie sie sicher schon gesehen haben auch schon etwas zur Unterhaltung dieses Friedhofes getan.
Die Birken wurden durch eine Fachfirma begutachtet.
Leider mussten die meisten auf Grund von Krankheiten gefällt
werden. Die gesunden wurden gepflegt und verschnitten. Als
nächsten soll das Holz an der Trauerhalle gestrichen werden.
Nach der Besichtigung wurde einstimmig von den Gemeindekirchenräten festgestellt, dass der Friedhof Zöschen sehr gepflegt
und ansprechend ist.
Dank gilt hier allen Ehrenamtlichen die zum Erhalt des Friedhofes beitragen.
Yvonne Schwope, Gemeindekirchenrat Kirchspiel Wallendorf
Osternacht um 6.00 in Zweimen
Ja, spinnen die jetzt vollkommen? Zu einer so unmöglichen Zeit
Gottesdienst feiern? Was soll das? Ich möchte Sie neugierig
machen und herzlich einladen, einen ungewöhnlichen Gottesdienst zu einer ungewöhnlichen Zeit zu erleben!
Wir beginnen um 6.00 Uhr morgens in der dunklen Kirche und
erleben die Situation und Stimmung der Freundinnen und Freunde Jesu nach dem Karfreitag.
Wenn dann das Osterlicht in die Kirche hineingetragen wird, erfahren wir hautnah, was Ostern mit uns macht. Im Anschluss an
den Gottesdienst sind Sie herzlich zum Osterfrühstück eingeladen.
Sie helfen uns sehr bei der Planung, wenn Sie sich im Pfarramt
Wallendorf unter 034638 20244 anmelden. Aber auch, wenn Sie
sich spontan entschließen zu kommen, sind Sie herzlich willkommen. Möchte jemand etwas zur Osterfrühstückstafel beitragen? Bitte, lassen Sie es mich wissen. Ich freue mich schon sehr
darauf, diesen ganz besonderen Gottesdienst mit Ihnen gemeinsam zu feiern und zu erleben!
Kinderkirche
Zum nächsten Treffen der Kinderkirche laden wir herzlich ein:
Ostermontag, 21.04.2014, 10.00 Uhr in Zöschen
Bitte schon einmal vormerken: Am Samstag, 10.05. treffen
wir uns um 10.00 Uhr in Kötzschau. Wir wollen gemeinsam ein
Singspiel einstudieren, das wir am Nachmittag um 14.00 Uhr
aufführen werden.
Wir brauchen viele Kinder, die gern singen! Bringt gerne Freunde
mit, die Spaß am Singen haben!
Frauenhilfe, 13.04.
14.00 Uhr Weltgebetstag der Frauen in der Marienkirche
Horburg
Frauen aus Ägypten laden uns ein unter dem Thema: „Wasserströme in der Wüste“
Ein Bus der PNVG Merseburg fährt nach folgendem Fahrplan
unsere Gemeinden an:
12.50 Uhr Lössen
12.55 Uhr Tragarth
13.00 Uhr Friedensdorf
13.05 Uhr Wallendorf, Anker
13.06 Uhr Wallendorf, Bergschänke
13.10 Uhr Zöschen
13.15 Uhr Göhren
13.25 Uhr Schladebach (Martinsohn)
13.30 Uhr Kötzschau
13.33 Uhr Witschersdorf
13.25 Uhr Rodden/Pissen
13.40 Uhr Günthersdorf
13.45 Uhr Kötschlitz
13.50 Uhr Horburg
Leunaer Stadtanzeiger
Nach dem Kaffeetrinken in der Samariterherberge erfolgt die
Rückfahrt in umgekehrter Reihenfolge.
25.03. 14.00 Uhr Frauenhilfe Friedensdorf in
Wüsteneutzsch
26.03. 14.30 Uhr Frauenhilfe in Zöschen
26.03. 14.00 Uhr Frauenhilfe Schladebach
02.04. 14.30 Uhr Frauenhilfe in Wallendorf
Bibelwoche zur Josefsgeschichte vom 31.03. bis 04.04.
In diesem Jahr werden wir über die Josefsgeschichte nachdenken:
Josef oder das Glück in der Fremde. Es wäre schön, wenn Sie sich
in dieser Woche Zeit nehmen für eine überaus spannende Reise in
die Geschichte Israels. Vielleicht entdecken wir gemeinsam, wie die
Geschichten aus alter Zeit auch unser Leben berühren.
Montag, 31.03. 19.00 Uhr Pissen
Dienstag, 01.04. 19.00 Uhr Horburg
Mittwoch, 02.04. 19.00 Uhr Wallendorf
Donnerstag, 03.04. 19.00 Uhr Kötzschau
Freitag, 04.04. 19.00 Uhr Zöschen
Ansprechpartner
Pfarrerin Antje Böhme
Mühlstraße 10
06258 Schkopau OT Wallendorf
Tel.: 034639 20244
Fax: 034639 80958
E-Mail: Boehme.wallendorf@web.de
Ord. Gemeindepädagoge Andreas Trelenberg
Bauernstr. Schladebach 20
06237 Leuna OT Schladebach
Tel.: 03462 510105
Fax: 03462 51016
E-Mail: Andreas.trelenberg@kirchenkreis-merseburg.de
Friedhofssatzung für die Friedhöfe
des Evangelischen Kirchspiel Wallendorf
vom 01.01.2014
Inhaltsübersicht:
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Leitung und Verwaltung des Friedhofs
§ 2 Friedhofszweck
§ 3 Bestattungsbezirke
§ 4 Nutzungsbeschränkung, Schließung und Entwidmung
Abschnitt 2: Ordnungsvorschriften
§ 5 Öffnungszeiten
§ 6 Verhalten auf dem Friedhof
§ 7 Grabmal- und Bepflanzungsordnung
§ 8 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
Abschnitt 3: Bestattungsvorschriften
§ 9 Anzeigepflicht und Bestattungszeit
§ 10 Kirchliche Bestattungen
§ 11 Särge, Urnen und Trauergebinde
§ 12 Ausheben der Gräber, Grabgewölbe
§ 13 Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung
§ 14 Umbettungen
§ 15 Ruhezeiten
Abschnitt 4: Grabstätten
§ 16 Arten von Grabstätten und Nutzungsrechte
§ 17 Reihengrabstätten
§ 18 Wahlgrabstätten
§ 19 Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten
§ 20 Benutzung von Wahlgrabstätten
§ 21 Gemeinschaftsgrabanlagen
§ 22 Ehrengrabstätten
Abschnitt 5: Gestaltung der Grabstätten
§ 23 Friedhofs- und Belegungsplan, Baumbestand
§ 24 Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten, Verkehrssicherheit
Leunaer Stadtanzeiger
§ 25 Verantwortliche, Pflichten
§ 26 Grabmale
§ 27 Errichtung und Instandhaltung der Grabmale
§ 28 Verzeichnis geschützter Grabmale und Bauwerke
§ 29 Entfernung von Grabmalen
Abschnitt 6: Bestattungen und Feiern
§ 30 Bestattungs- und Beisetzungsfeiern
§ 31 Friedhofskapelle und Kirche
§ 32 Andere Bestattungsfeiern am Grabe
Abschnitt 7: Schlussbestimmungen
§ 33 Alte Rechte
§ 34 Haftungsausschluss
§ 35 Gebühren
§ 36 Zuwiderhandlungen
§ 37 Öffentliche Bekanntmachungen
§ 38 Rechtsmittel
§ 39 Gleichstellungsklausel
§ 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§1
Leitung und Verwaltung des Friedhofs
(1) Die Friedhöfe in Schkopau OT Lössen und OT Wallendorf und
in Leuna OT Friedensdorf und OT Zöschen stehen in der Trägerschaft des Evangelischen Kirchspiel Wallendorf.
(2) Die Leitung und Aufsicht liegen beim Gemeindekirchenrat.
Zur Unterstützung der Verwaltung kann der Friedhofsträger einen Ausschuss einsetzen und mit der Leitung beauftragen. Er
kann sich auch Beauftragter bedienen.
(3) Kirchliche Aufsichtsbehörde ist das Kreiskirchenamt Merseburg.
§2
Friedhofszweck
(1) Der Friedhof dient der Bestattung Verstorbener und der Pflege der Gräber im Andenken an die Verstorbenen. Er ist zugleich
Stätte der Verkündigung des christlichen Auferstehungsglaubens.
(2) Gestattet ist die Bestattung derjenigen Personen, die
a) bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Leuna der Ortsteile Friedensdorf, Zöschen und der Gemeinde Schkopau der
Ortsteile Wallendorf, Luppenau waren oder
b) bei ihrem Ableben ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte
auf dem Friedhof hatten oder
c) innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind und nicht auf
einem Friedhof außerhalb der Gemeinde beigesetzt werden.
(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung (Erlaubnis) des Friedhofsträgers. Ein Rechtsanspruch
auf Erteilung der Erlaubnis besteht nicht.
§3
Bestattungsbezirke
(1) Bestattungsbezirk Leuna
Friedhof Friedensdorf
Friedhof Zöschen
(2) Bestattungsbezirk Schkopau
Friedhof Wallendorf
Friedhof Lössen
(3) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen zulassen.
§4
Nutzungsbeschränkung, Schließung und Entwidmung
(1) Der Friedhofsträger kann bestimmen, dass
a) auf dem Friedhof oder Teilen davon keine Nutzungsrechte
mehr überlassen werden (Nutzungsbeschränkung),
b) der Friedhof oder Teile davon für weitere Bestattungen gesperrt werden (Schließung),
c) der Friedhof oder Teile davon einer anderen Verwendung zugeführt werden (Entwidmung).
(2) Im Fall der Nutzungsbeschränkung sind Bestattungen nur
noch zulässig, soweit die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
41 | Nr. 3/2014
Nutzungsbeschränkung bestehenden Bestattungsrechte noch
nicht ausgeübt worden sind (reservierte Bestattungsrechte).
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist lediglich zur Anpassung an die regelmäßige Ruhezeit zulässig.
(3) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Soweit im Fall einer Teilschließung des
Friedhofs das Recht auf weitere Bestattungen in einer Wahlgrabstätte erlischt, kann dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles
auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte (Ersatzwahlgrabstätte)
zur Verfügung gestellt werden sowie die Umbettung bereits bestatteter Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist,
auf Kosten des Friedhofsträgers ermöglicht werden.
(4) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs
als Ruhestätte der Toten verloren und es wird die volle Verkehrsfähigkeit des Grundstücks wiederhergestellt. Die Entwidmung
eines Friedhofs oder eines Friedhofsteils ist erst nach seiner
Schließung und nach Ablauf der Ruhezeit nach der letzten Bestattung sowie nach Ablauf aller Nutzungsrechte möglich.
(5) Nutzungsbeschränkung, Schließung und Entwidmung des
Friedhofs oder Teilen davon werden öffentlich bekannt gegeben. Nutzungsberechtigte von Wahlgrabstätten erhalten einen
schriftlichen Bescheid, sofern ihr Aufenthalt bekannt oder ohne
besonderen Aufwand zu ermitteln ist.
(6) Umbettungstermine werden einen Monat vorher in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig sind sie bei
Reihengrabstätten einem Angehörigen des Verstorbenen, bei
Wahlgrabstätten dem Nutzungsberechtigten mitzuteilen.
(7) Ersatzgrabstätten werden vom Friedhofsträger auf seine Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf dem entwidmeten
oder geschlossenen Friedhof hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des bestehenden Nutzungsrechtes.
Abschnitt 2: Ordnungsvorschriften
§5
Öffnungszeiten
Der Friedhof ist während der durch den Friedhofsträger festgesetzten Zeiten geöffnet. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekannt gegeben. Sonderregelungen können durch den Friedhofsträger getroffen werden.
§6
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Die Friedhofsbesucher haben sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des Friedhofsträgers
beziehungsweise des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist
Folge zu leisten. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur
in Begleitung Erwachsener betreten.
(2) Innerhalb des Friedhofs ist nicht gestattet:
a) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht
eine besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen
von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie
Fahrzeuge des Friedhofsträgers und Fahrzeuge, die im Auftrag des Friedhofsträgers eingesetzt werden,
b) Waren aller Art, insbesondere Blumen und Kränze, nicht genehmigte gewerbliche Dienste oder nicht angezeigte Dienstleistungen anzubieten oder dafür zu werben,
c) Dienstleistungen oder störende Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Nähe einer Bestattung oder
Beisetzung auszuführen,
d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten beziehungsweise ohne Zustimmung des Friedhofsträgers gewerbsmäßig zu fotografieren,
e) Druckschriften zu verteilen; ausgenommen sind Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und
üblich sind,
f) den Friedhof und seine Anlagen und Einrichtungen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu
übersteigen und Rasenflächen, Grabstätten und Grabeinfassungen unberechtigt zu betreten,
Nr. 3/2014 | 42
Leunaer Stadtanzeiger
g) Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen,
h) Tiere mitzubringen; ausgenommen sind Blindenhunde,
i) Ansprachen und musikalische Darbietungen außerhalb von
Bestattungsfeiern ohne Genehmigung des Friedhofsträgers
abzuhalten,
j) Gläser, Blechdosen und ähnliche Behältnisse als Vasen oder
Schalen zu verwenden,
k) Unkrautvertilgungsmittel und chemische Schädlingsbekämpfungsmittel, Pestizide sowie ätzende Steinreiniger zu
verwenden,
l) Gießkannen, Gartengeräte und Materialien jeglicher Art auf
den Grabstätten oder hinter den Grabmalen und in Anpflanzungen aufzubewahren,
m) Ruhebänke neben Grabstellen oder in deren Nähe aufzustellen.
Der Friedhofsträger ist berechtigt, bei Verstößen gegen die
Buchstaben j), l), m) unpassende Gegenstände entfernen zu lassen.
(3) Von den Bestimmungen des Absatzes 2 kann der Friedhofsträger Ausnahmen zulassen, soweit diese mit dem Zweck des
Friedhofs und dieser Satzung vereinbar sind. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig beim Friedhofsträger einzuholen.
13.00 Uhr zu beenden. Soweit Öffnungszeiten nicht festgelegt
sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht
vor 6.00 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht
vor 7.00 Uhr begonnen werden. Der Friedhofsträger kann eine
Verlängerung der Arbeitszeit zulassen. § 6 Absatz 2 Buchstabe
c) bleibt unberührt.
(7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend an den vom
Friedhofsträger genehmigten Stellen gelagert werden. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder
in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall, Abraum-,
Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte
dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofs gereinigt werden.
(8) Der Friedhofsträger kann die Tätigkeit der Gewerbetreibenden, die trotz Mahnung gegen die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Absatz
2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder
Dauer untersagen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist die
Mahnung entbehrlich.
§7
Grabmal- und Bepflanzungsordnung
§9
Anzeigepflicht und Bestattungszeit
Für die Gestaltung der Grabstätten (Grabmal, gärtnerische Gestaltung und dergleichen) kann der Friedhofsträger eine besondere Ordnung erlassen. Diese ist als Anlage Bestandteil dieser
Satzung.
(1) Eine auf dem Friedhof gewünschte Bestattung ist beim
Friedhofsträger unter Vorlage der Bescheinigungen des Standesamtes über die Beurkundung des Todesfalles oder eines Beerdigungserlaubnisscheines der Ordnungsbehörde rechtzeitig
anzumelden.
(2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.
(3) Soll eine Urnenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen.
(4) Als anzeigeberechtigt und verpflichtet gelten, soweit der Verstorbene nicht eine anderweitige Verfügung getroffen hat, die
Angehörigen in der Reihenfolge gemäß Anlage 1.1. Kommen für
die Bestattungspflicht mehrere Personen in Betracht, so geht
jeweils die ältere Person der jüngeren Person vor. Beauftragte
gehen Angehörigen vor. Dieser Reihenfolge eventuell nach dem
jeweiligen Landesrecht entgegenstehende Festlegungen gehen
vor.
§8
Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
(1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter, andere Gewerbetreibende und sonstige Dienstleistungserbringer (im Folgenden:
Gewerbetreibende) haben ihre Tätigkeit auf dem Friedhof dem
Friedhofsträger vorher anzuzeigen. Sie erhalten nach der Anzeige vom Friedhofsträger für längstens ein Jahr eine Anzeigebestätigung, sofern die in den nachfolgenden Absätzen 2 und 3
geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. Auf Antrag kann eine
Zulassung für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt werden.
(2) Der Gewerbetreibende muss in fachlicher, betrieblicher und
persönlicher Hinsicht zuverlässig sein und hat dem Friedhofsträger nachzuweisen, dass er einen für die Ausführung seiner
Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz besitzt.
Wird ein Antrag auf Zulassung nach Absatz 1 Satz 3 gestellt,
ist die Zuverlässigkeit durch geeignete Unterlagen (zum Beispiel bei Handwerkern durch den Nachweis der Eintragung in
die Handwerksrolle oder bei Gärtnern durch den Nachweis der
Anerkennung durch die Landwirtschaftskammer) nachzuweisen.
(3) Der Gewerbetreibende hat die Friedhofssatzung und die dazu
ergangenen Regelungen (zum Beispiel eine Grabmal- und Bepflanzungsordnung) schriftlich anzuerkennen und zu beachten.
(4) Der Friedhofsträger stellt für jeden Gewerbetreibenden nach
Absatz 1 einen schriftlichen Berechtigungsbeleg aus. Die Gewerbetreibenden haben für ihre Mitarbeiter einen Bedienstetenausweis auszustellen. Der Berechtigungsbeleg und der Bedienstetenausweis sind dem Friedhofsträger beziehungsweise
dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen
vorzuzeigen.
(5) Der Gewerbetreibende haftet für alle Schäden, die er oder
seine Bediensteten im Zusammenhang mit der Tätigkeit auf
dem Friedhof schuldhaft verursachen. Entstehen durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten Schäden bei Dritten, hat
der Nutzungsberechtigte den Friedhofsträger von der Haftung
freizustellen.
(6) Gewerbliche Arbeiten und Dienstleistungen auf dem Friedhof
dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt
werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit des Friedhofs, jedoch spätestens um 19.00 Uhr, an
Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen spätestens um
Abschnitt 3: Bestattungsvorschriften
§ 10
Kirchliche Bestattungen
(1) Kirchliche Bestattungen sind gottesdienstliche Handlungen.
(2) Der Friedhofsträger setzt Ort und Zeit der Bestattung im Einvernehmen mit den Angehörigen, dem zuständigen Pfarrer und
dem Bestattungsunternehmen fest.
(3) Die Bestattung durch einen anderen Pfarrer bedarf der Zustimmung des Friedhofsträgers. Die Bestimmungen der Kirche über
die Erteilung des Erlaubnisscheines (Dimissoriale) bleiben unberührt. Das Auftreten fremder Bestattungsredner ist dem Friedhofsträger rechtzeitig vor Beginn der Trauerfeier anzuzeigen.
§ 11
Särge, Urnen und Trauergebinde
(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass
jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus
Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein. Das Verwenden von mit bioziden Holzschutzmitteln
behandelten Särgen, das Verwenden von Särgen aus Tropenholz
und die Verwendung von paradichlorbenzolhaltigen Duftsteinen
ist nicht gestattet und muss vom Friedhofsträger zurückgewiesen werden.
(2) Särge sollen höchstens 2,10 m lang, im Mittelmaß 0,65 m
hoch und 0,70 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung des Friedhofsträgers bei der
Anmeldung der Bestattung einzuholen.
Leunaer Stadtanzeiger
(3) Särge von Leibesfrüchten, Fehlgeborenen und Kindern, die bis
zum vollendeten fünften Lebensjahr verstorben sind, dürfen höchstens 1,60 m lang, 0,60 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein.
(4) Das Einsenken von Särgen in Gräber, in denen sich Schlamm
oder Wasser befindet, ist unzulässig.
(5) Urnenkapseln müssen aus zersetzbarem Material sein. Das
gilt auch für Überurnen, sofern es sich um eine unterirdische
Bestattung handelt.
(6) Trauergebinde und Kränze müssen aus natürlichem, biologisch abbaubarem Material hergestellt sein.
§ 12
Ausheben der Gräber, Grabgewölbe
(1) Die Gräber werden von einem dazu berechtigten Bestattungsunternehmen ausgehoben und wieder zugefüllt.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche
(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m,
bis zur Oberkante einer Urne mindestens 0,50 m.
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch
mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.
(4) Das Ausmauern von Gräbern und das Einsetzen von Grabkammern sind unzulässig.
(5) Vorhandene Gewölbegräber dürfen grundsätzlich nicht weiter
belegt werden, es sei denn, dass die Gewölbe entfernt und verfüllt werden. Der Friedhofsträger kann hiervon Ausnahmen zulassen; diese bedürfen der Zustimmung des Kreiskirchenamtes.
(6) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vor dem Ausheben der Gräber entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben
Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör entfernt werden
müssen, hat der Nutzungsberechtigte die dadurch entstehenden Kosten zu erstatten.
§ 13
Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung
(1) In einem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist
jedoch zulässig, eine verstorbene Mutter mit ihrem gleichzeitig
verstorbenen neugeborenen Kind oder zwei gleichzeitig verstorbene Geschwister im Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg zu
bestatten.
(2) Vor Ablauf der in dieser Friedhofssatzung festgelegten Ruhezeiten darf ein Grab nicht wieder belegt werden.
(3) Wenn beim Ausheben eines Grabes zur Wiederbelegung Sargteile, Gebeine oder Urnenreste aufgefunden werden, sind diese
sofort mindestens 0,30 m unter der Sohle des neu aufgeworfenen
Grabes zu versenken. Werden noch nicht verweste Leichenteile
vorgefunden, so ist das Grab sofort wieder zu schließen und für
künftige Nutzung als Bestattungsstätte zu sperren.
(4) Das Ausgraben einer Leiche und das Öffnen eines Grabes
bedürfen der Genehmigung des Friedhofsträgers und - soweit
das Landesrecht dies vorsieht - der Genehmigung der zuständigen staatlichen Behörde. Dies gilt nicht für eine durch richterlichen Beschluss angeordnete Leichenschau.
§ 14
Umbettungen
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
(2) Umbettungen von Leichen und Urnen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der Erlaubnis des
Friedhofsträgers. Die Erlaubnis wird nur bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes erteilt. Soweit Landesrecht im ersten Jahr
der Ruhezeit eine Umbettung zulässt, ist zusätzlich ein dringendes öffentliches Interesse erforderlich. Umbettungen aus einer
Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte oder Umbettungen aus Gemeinschaftsanlagen sind nicht zulässig; ausgenommen sind Umbettungen von Amts wegen. § 4 Absatz 2 und 3
bleiben unberührt.
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und
Aschenreste dürfen nur mit Erlaubnis des Friedhofsträgers in
belegte Grabstätten umgebettet werden.
(4) Die Erlaubnis zur Umbettung wird aufgrund eines schriftlichen Antrags erteilt. Antragsberechtigt ist
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a) bei Umbettungen aus Reihengrabstätten der verfügungsberechtigte Angehörige des Verstorbenen,
b) bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte.
Mit dem Antrag sind entweder der Nutzungsvertrag, eine Verleihungsurkunde oder die Grabnummerkarte beziehungsweise
ein vom Friedhofsträger ausgestellter gleichwertiger Nachweis
vorzulegen.
(5) Die Durchführung der Umbettungen erfolgt durch vom Friedhofsträger hierzu mit einer Erlaubnis versehene Berechtigte. Der
Zeitpunkt der Umbettung wird vom Friedhofsträger festgesetzt.
Umbettungen von Erdbestattungen finden in der Regel nur in
den Monaten Dezember bis Mitte März statt.
(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die
an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen und nicht durch den Friedhofsträger grob fahrlässig oder schuldhaft verursacht worden sind, hat der Antragsteller oder der Veranlasser zu tragen.
(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch
eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
(8) Das Ausgraben von Leichen, Särgen, Aschen oder Urnen zu
anderen Zwecken als der Umbettung bedarf einer behördlichen
oder richterlichen Anordnung.
§ 15
Ruhezeiten
(1) Die Ruhezeit bei Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen
beträgt in der Regel 20 Jahre. Der Friedhofsträger kann kürzere Ruhezeiten festlegen, soweit das jeweilige Landesrecht dies
zulässt. Längere Ruhezeiten kann der Friedhofsträger jederzeit
festlegen.
(2) Grabstätten dürfen erst nach Ablauf der festgelegten Ruhezeit wiederbelegt oder anderweitig verwendet werden.
Abschnitt 4: Grabstätten
§ 16
Arten von Grabstätten und Nutzungsrechte
(1) Grabstätten werden unterschieden in:
a) Reihengrabstätten,
b) Wahlgrabstätten,
c) Gemeinschaftsgrabanlagen,
d) Ehrengrabstätten.
(2) Nutzungsrechte an Grabstätten werden nur unter den in dieser Satzung aufgestellten Bedingungen vergeben. Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen bestehen
nur Rechte nach dieser Satzung.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb oder Verlängerung eines Nutzungsrechtes an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.
(4) Für Wahlgrabstätten wird die Vergabe von Nutzungsrechten
abhängig gemacht von der schriftlichen Anerkennung dieser
Satzung sowie der Grabmal- und Bepflanzungsordnung, sofern
der Friedhofsträger eine solche erlassen hat.
(5) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich für die Nutzungsberechtigten die Verpflichtung zur Anlage und Pflege der Grabstätten.
Eine vorfristige Rückgabe des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte ist grundsätzlich nicht möglich.
Ausnahmen kann der Friedhofsträger im begründeten Einzelfall
zulassen.
(6) Nutzungsberechtigte haben dem Friedhofsträger jede Änderung ihrer Anschrift mitzuteilen. Für Schäden oder sonstige
Nachteile, die sich aus der Unterlassung einer solchen Mitteilung ergeben, ist der Friedhofsträger nicht ersatzpflichtig.
§ 17
Reihengrabstätten
(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Sargbestattungen
oder Urnenbeisetzungen, die im Bestattungsfall der Reihe nach
und einzeln für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden.
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(2) Reihengräber werden eingerichtet für:
a) Sargbestattungen, die Größe der Grabstätte beträgt 2,30 m
mal 1,30 m bei einer Höhe des Grabhügels von bis zu 15 cm,
b) Urnenbeisetzungen, die Größe der Grabstätte beträgt 1,00 m
mal 1,00 m.
(3) In einer Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet beziehungsweise nur eine Urne beigesetzt werden.
(4) Über die Vergabe des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte erteilt der Friedhofsträger eine schriftliche Bestätigung. In
ihr ist die genaue Lage der Reihengrabstätte anzugeben.
(5) Das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte erlischt mit Ablauf der in dieser Satzung festgelegten Ruhezeit. Ruhezeit und
Nutzungsrecht können nicht verlängert werden.
(6) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen
nach Ablauf der Ruhezeiten ist sechs Monate vorher in ortsüblicher Weise öffentlich sowie durch ein Hinweisschild auf dem
betreffenden Grabfeld bekannt zu machen.
§ 18
Wahlgrabstätten
(1) Eine Wahlgrabstätte ist eine Grabstätte für eine Sargbestattung oder Urnenbeisetzung, an der der Erwerber ein Nutzungsrecht für die Dauer von bis zu 20 Jahren (erste und zweite Belegung gemäß der in § 15 festgelegten Ruhezeit) erwirbt und
deren Lage im Einvernehmen mit dem Erwerber bestimmt wird.
(2) Für Wahlgrabstätten gelten folgende Abmessungen:
a) Sargbestattungen: Länge 2,50 m, Breite 1,25 m,
b) Urnenbestattungen: Länge 1,50 m, Breite 1,50 m.
Maße auf alten Grabfeldern werden hiervon nicht berührt.
(3) In einer Wahlgrabstätte darf bei Sargbestattungen nur eine
Leiche bestattet werden. In einer mit einem Sarg belegten Wahlgrabstätte können zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. In einer Wahlgrabstätte ohne Sarg können bis zu vier Urnen
beigesetzt werden. Die für eine Urne bestimmte Mindestfläche
beträgt 0,25 m2. Für eine Doppelwahlgrabstätte gilt die doppelte
Belegungszahl.
(4) Die Ruhezeit bei Wahlgrabstätten ergibt sich aus § 15. Vor
Ablauf der Ruhezeit ist eine Wiederbelegung der Wahlgrabstätte
nicht zulässig.
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recht durch schriftlichen Vertrag übertragen. Das Nutzungsrecht
kann nur auf eine Person aus dem Kreis der in Anlage 1.1 dieser
Satzung genannten Personen übertragen werden. Die Übertragung bedarf der vorherigen Zustimmung des Friedhofsträgers.
(7) Trifft der Nutzungsberechtigte bis zu seinem Ableben keine
Regelung nach Absatz 6, geht das Nutzungsrecht in der Reihenfolge gemäß Anlage 1.1 dieser Satzung auf die Angehörigen
des verstorbenen Nutzungsberechtigten über. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter.
Der Rechtsnachfolger hat die Übernahme des Nutzungsrechtes
dem Friedhofsträger schriftlich anzuzeigen.
(8) Die Übertragung des Nutzungsrechtes wird dem neuen Nutzungsberechtigten schriftlich bestätigt. Solange das nicht geschehen ist, können Bestattungen in Wahlgrabstätten nicht verlangt werden.
(9) Ist keine Person zur Übernahme des Nutzungsrechtes bereit
oder wird die Übernahme des Nutzungsrechtes dem Friedhofsträger nicht schriftlich angezeigt, so endet das Nutzungsrecht
an der Grabstätte nach einer öffentlichen Aufforderung, in der
auf den Entzug des Nutzungsrechtes hingewiesen wird.
(10) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur einheitlich
für die gesamte Grabstätte möglich.
§ 20
Benutzung von Wahlgrabstätten
(1) In Wahlgrabstätten können nur der Nutzungsberechtigte und
seine Angehörigen bestattet werden.
(2) Als Angehörige im Sinne dieser Bestimmungen gelten:
a) Ehegatten,
b) der Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft,
c) Verwandte auf- und absteigender Linie sowie Geschwister
und Geschwisterkinder,
d) die Ehegatten der unter Buchstabe c) bezeichneten Personen.
(3) Auf Wunsch des Nutzungsberechtigten können darüber hinaus mit Zustimmung des Friedhofsträgers auch andere Verstorbene beigesetzt werden.
§ 19
Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten
§ 21
Gemeinschaftsgrabanlagen
(1) Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich
eines Todesfalles vergeben. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem
Tag der Zuweisung.
(2) Über die Vergabe des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte erteilt der Friedhofsträger eine schriftliche Bestätigung. In
ihr wird die genaue Lage der Wahlgrabstätte und die Dauer der
Nutzungszeit angegeben. Dabei wird darauf verwiesen, dass der
Inhalt des Nutzungsrechtes sich nach den Bestimmungen der
jeweiligen Friedhofssatzung richtet.
(3) Mit Ablauf der Nutzungszeit erlischt das Nutzungsrecht. Auf
Antrag des Nutzungsberechtigten kann es verlängert werden.
Der Antrag ist vor Ablauf des Nutzungsrechts zu stellen. § 16
Absatz 3 bleibt unberührt.
(4) Überschreitet bei einer weiteren Belegung oder Wiederbelegung von Wahlgrabstätten die neu begründete Ruhezeit die laufende Nutzungszeit, so ist das Nutzungsrecht für die zur Wahrung der Ruhezeit notwendigen Jahre für die Wahlgrabstätte zu
verlängern. Bei mehrstelligen Grabstätten ist die Verlängerung
für sämtliche Gräber der Grabstätten einheitlich vorzunehmen.
(5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der Nutzungsberechtigte sechs Monate vorher schriftlich hingewiesen. Ist der
Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder kann er nicht ohne
besonderen Aufwand ermittelt werden, ist durch öffentliche
Bekanntmachung sowie für die Dauer von drei Monaten durch
Hinweis auf der Grabstätte auf den Ablauf des Nutzungsrechtes
hinzuweisen.
(6) Der Erwerber des Nutzungsrechtes soll schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes für den Fall seines Ablebens seinen
Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungs-
(1) Gemeinschaftsgrabanlagen sind Grabstätten, auf denen Urnenbeisetzungen vorgenommen werden können. Die Namen
und Daten der Verstorbenen sind auf einem gemeinsamen Gedenkstein vermerkt.
(2) Anonyme Bestattungen ohne Angaben der Namen der Verstorbenen an oder auf der Grabstelle sowie das Verstreuen von
Asche von Verstorbenen sind unzulässig.
(3) Die Grabgestaltung und -pflege von Gemeinschaftsgrabanlagen erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers. Eine individuelle Mitgestaltung ist unzulässig.
§ 22
Ehrengrabstätten
(1) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt dem Friedhofsträger.
(2) Gräber der Opfer von Krieg- und Gewaltherrschaft bleiben
dauernd bestehen. Die Verpflichtung zur Erhaltung dieser Gräber regelt das Gräbergesetz.
(3) Gedenkfeiern bedürfen des Einvernehmens des Friedhofsträgers.
Abschnitt 5: Gestaltung der Grabstätten
§ 23
Friedhofs- und Belegungsplan, Baumbestand
(1) Der Friedhofsträger führt einen Friedhofs- und Belegungsplan. Gibt es auf dem Friedhof verschiedene Abteilungen, so
werden diese im Belegungsplan, der Bestandteil dieser Satzung
ist, entsprechend ausgewiesen.
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(2) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt allein dem
Friedhofsträger. Entstehen dadurch Schäden an Grabstätten,
haftet der Friedhofsträger nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Der Baumbestand auf den Friedhöfen steht unter besonderem
Schutz. Das Pflanzen von Bäumen auf Grabstätten ist untersagt.
§ 24
Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten,
Verkehrssicherheit
(1) Grabstätten sind unbeschadet eventueller Anforderungen aus
der Grabmal- und Bepflanzungsordnung so zu gestalten und an
die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs gewahrt bleibt. Sie dürfen nur bis höchstens zu einem Drittel der
Fläche mit wasserundurchlässigem Material bedeckt werden.
Bepflanzungen sind so zu gestalten, dass andere Grabstätten
und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigt werden. Für die Bepflanzung sind ausschließlich standortgerechte
und heimische Pflanzen zu verwenden.
(2) Das Anliefern und Verwenden von Kunststoffen für die Grabgestaltung und als Grabschmuck ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Plastikblumen, Plastiktöpfe und Plastikschalen.
(3) Chemische Unkrautbekämpfungsmittel sowie die Anwendung jeglicher Pestizide bei der Grabpflege sind verboten.
(4)Grabschmuck ist instand zu halten. Verwelkte Blumen und
Kränze sind unverzüglich von den Gräbern zu entfernen.
(5) Die Nutzungsberechtigten beziehungsweise die für die Grabstätte Verantwortlichen haben für die Verkehrssicherheit auf den
Grabstätten zu sorgen. Aufforderungen des Friedhofsträgers zur
Herstellung oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit haben sie unverzüglich auf eigene Kosten Folge zu leisten. Entstehen durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten Schäden
bei Dritten, hat der Nutzungsberechtigte den Friedhofsträger
von der Haftung freizustellen.
§ 25
Verantwortliche, Pflichten
(1) Für die Herrichtung, die Instandhaltung und die Verkehrssicherheit von Wahlgrabstätten ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes.
(2) Für die Errichtung und jede wesentliche Änderung von Grabmalen oder baulichen Anlagen sowie einzelner Teile davon gilt § 26 Absatz 2. Der Antragsteller hat bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht
nachzuweisen. Sofern es zum Verständnis erforderlich ist, kann der
Friedhofsträger die Vorlage einer maßstäblichen Detailzeichnung mit
den erforderlichen Einzelangaben verlangen.
(3) Die Grabstätten müssen spätestens sechs Monate nach dem
Erwerb des Nutzungsrechtes sowie nach jeder Bestattung beziehungsweise Beisetzung baldmöglichst ordnungsgemäß hergerichtet werden.
(4) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Gewerbetreibenden oder Dienstleister beauftragen. Dabei sind die Anforderungen des § 8 zu beachten.
(5) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder
gepflegt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung des
Friedhofsträgers die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln,
genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein für die Dauer
von acht Wochen angebrachter Hinweis auf der Grabstätte.
(6) Bei Wahlgrabstätten kann der Friedhofsträger die Grabstätten auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung
bringen lassen oder das Nutzungsrecht entziehen. Grabmale
und andere Baulichkeiten gehen ab dem Zeitpunkt des Nutzungsrechtsentzugs in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgers über. Vor Entzug des Nutzungsrechtes ist der Nutzungsberechtigte noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte
unverzüglich in Ordnung zu bringen. Ist er nicht bekannt oder
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nicht ohne weiteres zu ermitteln, hat noch einmal die entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein für die Dauer von
acht Wochen angebrachter Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. In dem Entziehungsbescheid wird der Nutzungsberechtigte
aufgefordert, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen
innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen.
(7) Der Friedhofsträger kann verlangen, dass der Nutzungsberechtigte die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes abräumt.
(8) Weitere Gestaltungsvorschriften ergeben sich aus der jeweils
gültigen Grabmal- und Bepflanzungsordnung des Friedhofsträgers.
§ 26
Grabmale
(1) Gestaltung und Inschrift von Grabmalen dürfen das christliche Empfinden nicht verletzen.
(2) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und der
damit zusammenhängenden baulichen Anlagen bedürfen der
vorherigen schriftlichen Genehmigung des Friedhofsträgers. Mit
der Durchführung dürfen nur Gewerbetreibende und Dienstleister beauftragt werden. Die Bestimmungen dieser Satzung, insbesondere § 8, sind zu beachten.
(3) Die Genehmigung ist vom Nutzungsberechtigten rechtzeitig
vor der Vergabe des Auftrages und der Vorlage von maßstäblichen Zeichnungen und mit genauen Angaben über Art und
Bearbeitung des Werkstoffes, über Inhalt, Form und Anordnung
der Inschrift einzuholen. Über den Antrag entscheidet der Friedhofsträger unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen
nach Vorlage aller Unterlagen. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Genehmigung als erteilt.
(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr
nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist.
(5) Entspricht die Ausführung des Grabmales nicht dem genehmigten Antrag, wird dem Nutzungsberechtigten eine Frist von
drei Monaten zur Änderung oder Beseitigung des Grabmales
gesetzt. Gleiches gilt, wenn Grabmale und Anlagen ohne Genehmigung errichtet oder verändert worden sind. Hier wird dem
Nutzungsberechtigten eine nachträgliche Beantragungsfrist von
drei Monaten gesetzt. Nach Ablauf der Frist wird das Grabmal
auf Kosten des Nutzungsberechtigten von der Grabstelle entfernt, gelagert und zur Abholung bereitgestellt. Werden auch die
zur Abholung abgeräumten und bereitgestellten Grabmale vom
Nutzungsberechtigten innerhalb von drei Monaten nicht abgeholt, gehen sie in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgers
über. In diesem Fall kann der Friedhofsträger die Grabmale auf
Kosten des Nutzungsberechtigten entsorgen lassen.
(6) Werden bis zur Errichtung der endgültigen Grabmale provisorische Grabmale errichtet, so sind diese nicht zustimmungspflichtig. Die Verwendung der nichtzustimmungspflichtigen
Grabmale darf längstens bis zu einem Jahr nach der Bestattung
bzw. Beisetzung erfolgen.
§ 27
Errichtung und Instandhaltung der Grabmale
(1) Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein
anerkannten Regeln des Handwerkes so zu fundamentieren und
zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim
Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken
können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.
(2) Die beauftragten Gewerbetreibenden oder Dienstleister haben nach den Vorschriften der jeweils geltenden Technischen
Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal)
die Grabmale und baulichen Anlagen zu planen, zu errichten
und zu prüfen. Dabei sind die Grabsteine so zu fundamentieren,
dass es nur zu geringen Setzungen kommen kann und Setzungen gegebenenfalls durch einen wirtschaftlich vertretbaren Aufwand korrigiert werden können. Der Übergabe eines Grabmales
und von baulichen Anlagen an den Nutzungsberechtigten hat
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eine Abnahmeprüfung vorauszugehen. Der Friedhofsträger kann
überprüfen, ob die Arbeiten gemäß der genehmigten Vorlagen
ausgeführt worden sind.
(3) Die Steinstärke muss die Standfestigkeit der Grabmale gewährleisten. Der Friedhofsträger kann in einer Grabmal- und Bepflanzungsordnung Näheres regeln.
(4) Für den verkehrssicheren Zustand eines Grabmales und seiner sonstigen baulichen Anlagen ist der jeweilige Nutzungsberechtigte verantwortlich.
(5) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen
baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die
Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe
zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann der Friedhofsträger auf
Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (zum Beispiel die Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung des Friedhofsträgers nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen
Frist beseitigt, ist der Friedhofsträger berechtigt, das Grabmal
oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen.
Der Friedhofsträger ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder
ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweis auf
der Grabstätte, der für die Dauer von einem Monat angebracht
wird.
(6) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der aus
mangelhafter Standsicherheit oder durch das Umstürzen von
Grabmalen, Grabmalteilen oder einer baulichen Anlage verursacht wird. Sie stellen den Friedhofsträger von Ansprüchen Dritter frei, sofern diesen kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten trifft.
(7) Die Standfestigkeit der Grabmale wird mindestens einmal
jährlich im Auftrag des Friedhofsträgers durch eine Druckprobe
überprüft und dokumentiert.
§ 28
Verzeichnis geschützter Grabmale und Bauwerke
(1) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche
Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofs
erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt.
(2) Der Friedhofsträger kann die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale und baulicher Anlagen versagen. Die zuständigen Denkmalbehörden sind nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen zu beteiligen.
§ 29
Entfernung von Grabmalen
(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit schriftlicher Erlaubnis des Friedhofsträgers entfernt
werden. Dabei ist § 16 Absatz 6 zu beachten. Bei Grabmalen im
Sinne des § 26 kann der Friedhofsträger die Zustimmung versagen.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder nach Ablauf des Nutzungsrechtes beziehungsweise nach der Entziehung von Grabstätten
und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Das Entfernen darf grundsätzlich
nur durch nach § 8 zugelassene Gewerbetreibende oder Dienstleister erfolgen. Erfolgt die Entfernung durch den Nutzungsberechtigten, haftet dieser für alle dabei entstehenden Schäden, er
stellt den Friedhofsträger von allen Ansprüchen Dritter frei.
(3) Auf den Ablauf der Ruhezeit / Nutzungszeit soll durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen werden. Erfolgt die Entfernung nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung, so ist der Friedhofsträger berechtigt,
die Grabstätte abräumen zu lassen. Grabmale oder sonstige
bauliche Anlagen gehen in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgers über; der Friedhofsträger ist jedoch nicht verpflichtet,
diese zu verwahren. Die dem Friedhofsträger erwachsenden
Kosten aus der Beräumung hat der Nutzungsberechtigte oder
Verantwortliche zu tragen. Bei wertvollen Grabmalen sind die
Bestimmungen des § 28 zu beachten.
Leunaer Stadtanzeiger
Abschnitt 6: Bestattungen und Feiern
§ 30
Bestattungs- und Beisetzungsfeiern
(1) Bestattungs- und Beisetzungsfeiern können in einem dafür bestimmten Raum (zum Beispiel Friedhofskapelle, Kirche), am Grab oder
an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden.
(2) Die Benutzung einer Kapelle oder Kirche kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen.
(3) Musik- und Gesangsdarbietungen auf dem Friedhofsgelände
bedürfen der Erlaubnis des Friedhofsträgers.
§ 31
Friedhofskapelle und Kirche
(1) Kirchliche Gebäude dienen bei der kirchlichen Bestattung als
Stätte der Verkündigung.
(2) Der Friedhofsträger gestattet die Benutzung der kirchlichen
Räume durch christliche Kirchen, die der Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen angehören. Die Benutzung der Räume
durch andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften
bedarf der Erlaubnis des Friedhofsträgers. Bei der Benutzung
der kirchlichen Räume für Verstorbene, die keiner christlichen
Kirche angehören, ist der Charakter dieser kirchlichen Verkündigungsstätte zu respektieren. Der Friedhofsträger ist berechtigt,
Bedingungen an die Benutzung zu stellen.
§ 32
Andere Bestattungsfeiern am Grabe
(1) Bei Bestattungsfeiern, Ansprachen und der Niederlegung
von Grabschmuck am Grabe von Verstorbenen anderer als der
in § 31 Absatz 2 Satz 1 genannten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sowie Personen, die keiner christlichen
Kirche angehörten, ist zu respektieren, dass sich das Grab auf
einem kirchlichen Friedhof befindet.
(2) Widmungsworte auf Kränzen und Kranzschleifen dürfen
christlichen Inhalten nicht zuwiderlaufen.
Abschnitt 7: Schlussbestimmungen
§ 33
Alte Rechte
(1) Die Nutzungszeit und die Gestaltung von Grabstätten, über
welche der Friedhofsträger bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich nach den bisherigen Vorschriften.
(2) Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer,
die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstanden sind, werden auf eine Nutzungszeit nach § 15 Absatz 1 und § 20 Absatz 3
dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor
Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der
Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Urne.
(3) Im Übrigen gilt diese Satzung.
§ 34
Haftungsausschluss
Der Friedhofsträger haftet nicht für Schäden, die durch Tiere,
durch höhere Gewalt, durch dritte Personen oder durch nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und
Einrichtungen entstehen.
§ 35
Gebühren
(1) Für die Benutzung des Friedhofs, kirchlicher Gebäude und anderer
Einrichtungen werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührensatzung des Evangelischen Kirchspiel Wallendorf erhoben. Zur Erhebung der Gebühren erlässt der Friedhofsträger Bescheide. Darüber
hinaus können auch Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden
kirchlichen Verwaltungskostenanordnung erhoben werden.
(2) Nicht entrichtete Gebühren können im Wege des landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsverfahrens beigetrieben werden.
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§ 36
Zuwiderhandlungen
(1) Wer den Bestimmungen der §§ 5, 6 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe a) bis f) und Absatz 2 Buchstabe h) und i), § 8 Absatz 1
Satz 1 und Absatz 4 bis 6, § 12 Absatz 1, §§ 22 und 30 bis 32
zuwiderhandelt, kann durch einen Beauftragten des Friedhofsträgers des Friedhofs verwiesen werden. Verstöße können als
Hausfriedensbruch verfolgt werden.
(2) Strafrechtlich relevante Tatsachen werden nach den dafür
geltenden staatlichen Bestimmungen verfolgt.
§ 37
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Die Friedhofssatzung und alle ihre Änderungen bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der Genehmigung durch das Kreiskirchenamt,
auf dessen Gebiet sich der Friedhof befindet.
(2) Friedhofssatzungen und Aufforderungen werden öffentlich
und im vollen Wortlaut in der für Satzungsbekanntmachungen
der zuständigen politischen Gemeinde geltenden ortsüblichen
Weise bekannt gemacht. Zusätzlich werden sie durch Aushang
und Kanzelabkündigung bekannt gemacht.
(3) Die jeweils gültige Fassung der Friedhofssatzung liegt zur
Einsichtnahme im Evangelischen Pfarramt Wallendorf, Mühlstraße 10, 06258 Schkopau OT Wallendorf aus.
§ 38
Rechtsmittel
(1) Gegen einen Bescheid des Friedhofsträgers kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur
Niederschrift bei dem Friedhofsträger Kirchspiel Wallendorf, Mühlstraße 10, 06258 Schkopau OT Wallendorf Widerspruch einlegen.
(2) Hilft der Friedhofsträger dem Widerspruch nicht ab, so erlässt das zuständige aufsichtsführende Kreiskirchenamt einen
Widerspruchsbescheid.
(3) Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid des Kreiskirchenamtes ist der Klageweg zum zuständigen staatlichen
Verwaltungsgericht eröffnet.
(4) Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Bestimmungen des
Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend.
(5) Für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen Gebührenbescheid gelten die besonderen Bestimmungen der Friedhofsgebührensatzung des Friedhofsträgers.
§ 39
Gleichstellungsklausel
Alle Personen-, Funktions- und Amtsbezeichnungen in dieser
Satzung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.
§ 40
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Friedhofssatzung tritt ab 01.01.2014 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung tritt die bisherige
Friedhofsordnung außer Kraft.
Friedhofsträger:
Schkopau OT Wallendorf, den 10.12.2013
gez. Schwope
Vorsitzende
des Gemeindekirchenrates
D. S.
gez. Forster
Mitglied des
Gemeindekirchenrates
Genehmigungsvermerke:
1.
Kreiskirchenamt
Der Leiter/die Leiterin des
Kreiskirchenamtes
D. S. gez. Schmidt
Merseburg, den 16.12.2013 Amtsleiter/in
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Ausfertigung:
Die vom Gemeindekirchenrat des Kirchenspiel Wallendorf am
22.10.2013 beschlossene Friedhofssatzung für die Friedhöfe
des Kirchspiel Wallendorf wurde dem Kreiskirchenamt Merseburg als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 16.12.2013 unter dem Aktenzeichen FHRT 84
vorstehend genannter Satzung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt.
Die vorstehend benannte Friedhofssatzung für die Friedhöfe des
Kirchspiel Wallendorf wird deshalb ausgefertigt und öffentlich
bekannt gemacht.
Kreiskirchenamt Merseburg
Der Leiter/die Leiterin des Kreiskirchenamtes
D. S. gez. Schmidt
Merseburg, den 16.12.2013 Amtsleiter/in
Anlage 1.1 - zu § 9 Absatz 4 der Friedhofssatzung vom ...
Als anzeigeberechtigt oder verpflichtet gelten die Angehörigen
in folgender Reihe:
1. der Ehegatte
2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
3. die volljährigen Kinder
4. die Eltern
5. die Großeltern
6. die volljährigen Geschwister
7. die volljährigen Enkelkinder
Wissenswertes
Nächste Fischerprüfung
im April
Der Landkreis Saalekreis als zuständige
Fischereibehörde teilt mit, dass
am 26. April 2014
die nächste Fischerprüfung in Merseburg,
Domgymnasium, Domplatz 4 stattfindet.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung
können ab sofort – spätestens bis zum
28. März 2014 – gestellt werden.
Antragsformulare sind bei der Fischereibehörde, Domplatz 2,
06217 Merseburg (Zimmer 104, Telefon: 03461 401215) erhältlich. Der Antrag kann direkt in der Behörde gestellt und die Gebühr dort bezahlt werden. Die Fischerprüfungsgebühr beträgt
für Jugendliche ab 14 Jahre 28,00 Euro und für Erwachsene
56,00 Euro.
Bei Anträgen über den Postweg ist der Einzahlungsnachweis für
die Prüfungsgebühr beizufügen.
Sprechzeiten:
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr/13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr/13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass vor der Prüfung ein 30-stündiger Pflichtlehrgang absolviert werden muss. Informationen
über Lehrgangstermine und -inhalte erhalten die Fischerprüfungsteilnehmer über die Untere Fischereibehörde.
Hinweis:
Seit 1. September 2013 sind für die Abnahme der Jugendfischerprüfung und der neu eingeführten Friedfischfischerprüfung
Anglervereine, denen die obere Fischereibehörde nach § 15 b
der Fischerprüfungsordnung die Durchführung von Lehrgängen
zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung übertragen hat, eigenständig zuständig. Auch hierzu erhalten Interessenten an der
Ablegung einer Jugend- oder Friedfischfischerprüfung Auskünfte über die Fischereibehörde.
Nr. 3/2014 | 48
Jägerprüfung 2014 im Saalekreis
Der Landkreis Saalekreis als Jagdbehörde teilt mit, dass in
diesem Jahr eine Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz
am 25. Juni 2014 und am 28. Juni 2014
durchgeführt wird.
Die Prüfungsgebühr beträgt 125,- Euro, Antragsformulare
sind bei der Behörde erhältlich.
Anmeldeschluss ist der 27. Mai 2014.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmerzahl auf
höchstens 25 Personen beschränkt wird. Bei einer Teilnehmerzahl unter 15 Personen werden die Prüflinge an eine andere Jagdbehörde vermittelt.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Jagdbehörde
unter den Telefonnummern: 03461 401219 oder 401237 zur
Verfügung.
Leunaer Stadtanzeiger
Bürgerinformation der
TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland GmbH
In Verbindung mit der Vorbereitung und Durchführung der Generalinspektion der TOTAL Raffinerie wird an der Spergauer Straße
ein zeitweiliger Parkplatz eingerichtet.
Dieser kann im Zeitraum vom:
1. April bis 12. Juli 2014
von dem Reparaturpersonal genutzt werden. In einem gekennzeichneten Bereich der Spergauer Straße gilt im o. g. Zeitraum
ein Parkverbot und ein Tempolimit von 50 km/h. Eine Fußgängerampel wird in Höhe Tor 4 des Chemiestandortes (Zugang
POX-Methanol Anlage) eingerichtet.
Aufgrund des erhöhten Fahrzeugaufkommens bitten wir alle
Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gern
zur Verfügung:
Matthias Hübler, Bereichsleiter HSEIQ
Tel: 03461 48 1158
E-Mail: matthias.huebler@total.de
ZWA Bad Dürrenberg
Olaf Wagner, Leiter Kommunikation
Tel. 03461 481224
E-Mail: olaf.wagner@total.de
Nutzung
von Hausbrunnen und Zisternen
Zur Aufführung
Der ZWA möchte an dieser Stelle über den Einbau von Eigengewinnungsanlagen, z. B. bei der Nutzung von
Hausbrunnen oder Zisternen, sowie über die damit im Zusammenhang stehenden organisatorischen Rahmenbedingungen
informieren. Mittels Eigengewinnungsanlagen kann Wasser aus
der nichtöffentlichen Wasserversorgung nutzbar gemacht werden. Dieses sogenannte Brauchwasser kann bestimmte häusliche Bereiche wie z. B. die Toilettenspülung ersetzen.
Grundsätzlich werden die Anzeigepflicht und die Verfahrensweisen zur Nutzung einer solchen Eigengewinnungsanlage beim
ZWA im § 16 der Zentralen Beitrags-, Gebühren- und Grundstücksanschlusskostensatzung (ZBGGS) sowie im § 8 der Wasserversorgungssatzung geregelt. Diese legen fest, dass der Bau
und der Besitz solcher Anlagen
anzeigepflichtig
gegenüber
dem Verband sind und durch
diesen
genehmigt
werden
muss. Weiterhin ist das Einrichten einer solchen Anlage beim
Gesundheitsamt und bei der
zuständigen
Wasserbehörde
meldepflichtig.
Sollte ein Hausbesitzer eine
derartige Anlage planen, ist unbedingt darauf zu achten, dass
das genutzte Wasser ebenso
Schmutzwasser darstellt und
der Kanalisation zugeführt wird.
Dementsprechend ist auch jenes Wasser, welches mittels Eigengewinnungsanlage genutzt wird, mit einem separaten Wasserzähler zu erfassen.
Da dieser zu Verrechnungszwecken bei der Erstellung der Abwassergebühren genutzt wird, muss er den Anforderungen des
Eichgesetzes entsprechen.
Die Kosten für Installation und Überprüfung des Zählers trägt
der Eigentümer.
gez. Dipl.-Phys. J. Michaelis
Verbandsgeschäftsführerin
von Gerhart Hauptmanns Berliner Tragikomödie
„DIE RATTEN“
am Neuen Theater in Halle
Von DIETER BEER
Die theatertheoretische Debatte durchzieht das ganze Stück.
Das macht sich in diesem speziellen Falle gut. Nur weiß man
auch als Eingeweihter nicht immer so recht, was gemeint ist,
wenn beispielsweise die Namen bekannter hauptstädtischer
und Hamburger Bühnen genannt und in die Debatte geworfen
werden. Wuchtig gestaltet ist das Bühnenbild: Großräumige
Aufbauten, Treppen zumal, gibt es da, wodurch erstaunlich viele
Spielorte geschaffen werden, so dass das leidenschaftlich-lebendige Theaterspiel eines großen Ensembles hurtig vonstatten
gehen kann. Dafür und ebenso für die Kostüme zeichnet Claudia
Charlotte Burchard verantwortlich. Da stört es nicht weiter, wenn
naturalistische Elemente, wie es Gerhart Hauptmanns Berliner
Tragikomödie „Die Ratten“ nahelegt, gänzlich fehlen.
Erzählt wird vor allem die bekannte Geschichte der Frau John,
die Reinemachefrau bei dem ehemaligen Theaterdirektor Hassenreuter ist und sich sehnlichst ein Kind wünscht. Da sie ihrem als Maurerpolier in Hamburg arbeitenden Mann Paul kein
zweites Kind schenken kann - ihr Adelbertchen ist wenige Tage
nach seiner Geburt gestorben - , überredet sie das schwangere
polnische Dienstmädchen Pauline Piperkarcka (Anne Lebinsky)
dazu, ihr uneheliches Kind nach der Geburt an sie abzugeben.
So geschieht es auch. Eitel Glück und Sonnenschein herrschen
fortan bei den Johns. Doch es droht der Konflikt. Denn Pauline
möchte ihr Kind plötzlich wiederhaben, was ihr Frau John strikt
verweigert ...
Da viele Personen auftreten, die auch jeweils ihre eigene Geschichte haben, wird der Zuschauer stark gefordert. Ein bisschen sollte er schon vorher darüber Bescheid wissen, was auf
der Bühne geschehen wird, damit er auch die auftretenden Personen den jeweiligen Darstellern zuordnen kann. Neueinsteiger
im Zuschauerraum gibt`s immer wieder, die haben`s in diesem
Falle nicht eben leicht. Zumal auch Dialekt gesprochen wird.
Das Ehepaar Henriette und Paul John ist sehr jung besetzt, was
Bettina Schneider und Alexander Gamnitzer in diesen Rollen
leisten, ist dennoch hoch anzuerkennen. Sie spielen sich die
Seele aus dem Leib, da obwaltet zudem eine Behändigkeit, die
Leunaer Stadtanzeiger
fasziniert. Beide haben schon in anderen Rollen ihr darstellerisches Können unter Beweis gestellt. Bei Gamnitzer fällt mir immer zuerst sein Liliom ein, den er am Schauspiel Leipzig gespielt
hat. Sprachlich hätte jedoch die Regisseurin Henriette Hörnigk
bei ihnen und überhaupt mehr für Zwischentöne sorgen müssen, damit das Ergreifende, das auf der Szene geschieht, den
aufmerksamen Zuschauer stärker berührt. Diesbezüglich kochten die Emotionen nicht sehr hoch. Andererseits treten weitere
trefflich gezeichnete Figuren auf. Überaus vital gestaltet Matthias Brenner den etwas heruntergekommenen, nichtsdestotrotz
aber wieder besseren Zeiten entgegenfiebernden Theaterdirektor, dessen Funktion er ja auch im wirklichen Leben am Neuen
Theater innehat. Ein Genussmensch par excellence ist das, der
seine Schüler beim dramatischen Unterricht ganz schön traktiert. Hervorragend sein Stelldichein mit Alice Rütterbusch, einer
Schauspielerin aus seiner Glanzzeit als Direktor, die sicher auch
in Straßburg bei ihm spielen wird, wenn Hassenreuter neuerlich
dort als Prinzipal avanciert. Wie toll und dialektgefärbt Petra Ehlert, eine Säule im halleschen Ensemble, die Alice gibt, das ist
mit großem Vergnügen zu beobachten.
Die nächste Vorstellung: am 18. April um 19.30 Uhr
Kartentelefon: 0345 5110777
Zweimener Geschichte(n) [57]
Die Kirchenschatzung im Stift Merseburg von 1546
Jüngst bin ich in den „Wissenschaftlichen Beilagen zum Merseburger Korrespondenten aus dem Jahre 1919 auf einen interessanten Artikel gestoßen, der auf das Inventar der Kirchen im
Stift Merseburg des Jahre 1546 eingeht. Interessant vor allem
aus zwei Gründen: unsere Zweimener Kirche stand zum damaligen Zeitpunkt gerade einmal reichlich 50 Jahre (im Jahr 2017
feiert unsere Kirche übrigens ihr 525 „Dienstjubiläum“!), und der
Anlass reiht sich ein in Abläufe, die wir auch aus späteren Zeiten
gut kennen: wenn es um die Ausrichtung von Kriegen ging. Sie
werden sich erinnern: Immer wenn in Deutschland Krieg geführt
wurde (aber sicher nicht nur dort) musste sich das ganze Land
den Erfordernissen des Krieges unterwerfen. Nicht nur die Männer und Söhne wurden, ob sie wollten oder nicht, an die Fronten
geworfen, auch sächliche Dinge wurden immer dann vermehrt
konfisziert, wenn der Krieg mehr Ressourcen verschlang, als
ursprünglich geplant war. Dann ging es so gut wie jedem im
wahrsten Sinne an den Kochtopf (bisweilen hatte das Volk auch
Kupferkessel und Zinktöpfe abzugeben, die zu Kriegszwecken
umgeschmolzen wurden). Dass dabei kirchliches Inventar auch
herhalten musste, habe ich im Zusammenhang mit den Orgelpfeifen in unserer Ortschaftskirche schon einmal dargestellt.
Das war aber im 20. Jahrhundert gewesen. Doch bereits sage
und schreibe 1546 sind Eintreiber durch unsere Gegend gezogen und haben in den Kirchen nachgesehen, was alles vereinnahmt und in Geld umgemünzt werden konnte, um die Kosten
eines Krieges zu tragen. Aus heutiger Sicht interessant ist dabei
vor allem, dass bei den erhobenen „Inventuren“ in den Kirchen
zu Tage tritt, welche (zumindest metallene) Kunstgegenstände
sich darin befanden. So also auch 1546.
Im oben erwähnten Artikel heißt es. „Im Jahr 1546 ist ein Inventar der silbernen Gefäße in allen Kirchen des Stifts Merseburg
aufgenommen worden. Herzog Moritz, der Bruder des Administrators August, hatte die Absicht, einen Teil der Kirchenschätze zu Kriegszwecke (vermutlich ging es um den so genannten
Schmalkaldischen Krieg – U. W.) an sich zu nehmen.“ (Die Kirchenschatzung im Stift Merseburg. Wissenschaftliche Beilage
zum Merseburger Korrespondent. April/Juni 1919) Eine solche
Inventarisierung wurde Kirchenschatzung genannt. Der Zweck
dieser Kirchenschatzung muss im Frühjahr 1546 angekündigt
worden sein, denn es wird vermerkt, dass einige Kirchen, bevor
die Auflistung ihrer silbernen Kirchenschätze erfolgen sollte, einige Teile bereits verkauft hatten. So waren sie zwar ihrer Kunstgegenstände verlustig geworden, hatten aber einen Geldwert
dafür erhalten, den sie von Moritz nie erhalten hätten.
49 | Nr. 3/2014
Am 08. November 1546 wurde
dann in Merseburg und den
umliegenden Dörfern alles konfisziert, was nach Silber aussah. „Den Gemeinden blieben
nur ein, höchstens zwei Kelche
zum Abendmahl.“ (Ebenda)
Das 1546 dokumentierte Kircheninventar findet sich in dem
Berbisdorffschen Kopialbuch in
der Kapitelsbibliothek. Genau
aufgeführt sind hier die Kostbarkeiten der Kirchen zu
Lützen, Markranstedt, Tronitz, Moritz von Sachsen (1521 –
Meichenn [Meuchen], Pobles, 1553); Porträt von Lucas CraReckenn [Röcken], Quesitz, nach dem Jüngeren
Zelschenn [Zöllschen], Klein
Korbeta, Eysdorff [Eisdorf], Nawendorff [Naundorf], Grosgorschen, Kleingorschen, Pissen, Pristebliningk, Schkeitwar
[Schkeitbat], Großegorn [Großgöhren], Keuschbergk, Talschitz
[Thalschütz], Gauch (alle damals zum Amte Lützen gehörig)
und Schkeuditz, Heynichen [Hänichen], Kursdorff [Cursdorf],
Lützschene, Warhen [Wahren], Lindenthal, Rogelitz [Röglitz],
Weßmar, Dobertaw [Oberthau], Ermelitz, Gunttorf [Gundorf],
Rückmarßdorff, Zweimar, Czeschen [Zöschen], Doltzk [Dölzig],
Liebenaw [Kleinliebenau] und Horburgk [Horburg] (alle damals
zum Amt Schkeuditz gehörig). Mit „Zweimar“ ist natürlich unser
Zweimen gemeint.
Aus der Zweimener Kirche war damals aber nicht viel zu holen.
Doch wenn für die Kirche in Kleinliebenau vermerkt wurde, dass
diese nur einen einzigen silbernen Kelch habe, der ihnen deshalb
gelassen werden müsse, so sind die Zweimener einen vergoldeten Silberkelch mit einem Gewicht von 31 Loth losgeworden. Ein
Ersatzkelch sei im Gotteshaus vorhanden gewesen und somit
wurde der andere, wertvollere konfisziert. Im damaligen Deutsch
liest sich das so: „1 silbern vorgulter kelch mit der paten, hat
31 loth. Haben ein kelch Im vorrathe beim gotshauße.“ (zitiert
nach: ebenda, S. 94) Unser damaliger Pfarrer in Zweimen, Urban Todt, wird es verwunden haben. Unser Gotteshaus scheint
zur damaligen Zeit sowieso ein sehr bescheidenes gewesen zu
sein. Im Visitationsprotokoll aus dem Jahre 1544 heißt es, dass
der Zweimener Küster eine baufällige Behausung und einen kleinen Garten bewohnte und sich bereits die Nachbarn angeboten
hätten, ein neues Pfarrhaus zu bauen. (Vgl. Zweimener Chronik).
Damals zählte unsere Gemeinde gerade einmal 90 Wirte (also
so genannte Hausvorstände mit ihren Frauen und Kindern). Die
Einkünfte der Zweimener Kirche werde 1544, also zwei Jahre
vor dem Eintreiben des „Tafelsilbers“ in der Zweimener Kirche
wie folgt dokumentiert:
Der Kirche standen drei Acker (ein Acker hatte damals wohl etwa
5500 Quadratmeter) zur Verfügung (ein Acker brachte jährlich 18
Groschen Zinsen ein); weiterhin verfügte die Zweimener Kirche
über 21 Altschock Bargeld (ein Altschock waren 60 Groschen);
dann hatte die Kirche bereits damals 11 Gulden irgendwo angelegt und kassierte dafür jährlich 11 Groschen und zur Pfarre
gehörte 21 so genannte „eiserne Kühe“, Kühe also, die an die
Pfarre gebunden waren, die der Pfarrer „vermarkten“ konnte,
wie er es für richtig hielt – nur hatte er dafür Sorge zu tragen,
dass seinem Nachfolger auch wieder 21 Kühe übergeben wurden (vgl. Zweimener Chronik). Insgesamt wurden im Amt Lützen
59 Pfund und 10 Loth und im Amt Schkeuditz 41 Pfund und 4
Loth Silber aus den Kirchen herausgepresst.
Für mich als Außenstehenden ist es alles in allem eher angenehm, dass unsere Kirche nicht vor Pomp und Prunk strotzte.
Und wenn Sie heute einmal die Zweimener Kirche besuchen,
werden auch Sie die Schlichtheit der Innenausstattung sicher
als wohlwollend empfinden.
Dr. Udo Würsig
Nr. 3/2014 | 50
Die Involvierung der Leuna-Werke
über die Schwerwasserproblematik
in die deutsche Atomwaffenforschung
1938 bis 1945
Teil 7: Arbeiten mit schwerem Wasser aus Leuna in der atomaren Forschungsstelle Gottow (Deutsche Wehrmacht)
Quellen für diesen Beitrag sind: Internet; dic.academic.ru; Werner Clusius. Internet; Wikipedia; Kurt Diebner. Internet; Wikipedia; Karl-Heinz Höcker. www.catalogus-Professorum-halensis.
de /poseheinz.html. DVD; DMM. Internet: http://www.ask1.org/
blog/2009/03/25/die uranmaschine-oder- der1atomreaktor und
Ronneburg 2.
Als dritter und letzter Abnehmer von schwerem Wasser der Leuna-Werke muss die Forschungsstelle Gottow genannt werden.
Dies war kein ziviles Forschungsinstitut wie die universitären Institute oder das KWI. Die Forschungsstelle Gottow befand sich
auf dem Gelände der Heeresversuchsanstalt Kummersdorf und
unterstand dem HWA direkt und war damit eine militärische Einrichtung. Die Abteilung Atomforschung hatte hier von 1939 bis
1945 ihren Sitz. Maximal fünf Naturwissenschaftler durften in
Gottow arbeiten. Die wichtigsten von ihnen waren Werner Clulius, Kurt Diebner, Karl-Heinz Höcker und Heinz Pose.
Werner Clulius wurde am 19.3.1903 geboren. Er studierte von
1922 bis 1926 Physik an der Uni Breslau. 1926 promovierte
Clulius bei Arnold Eucken (1884 - 1950) mit einer Arbeit über
die spezifische Wärme von Festkörpern bei niedrigen Temperaturen. Nach der Promotion blieb er noch bis 1929 Assistent
bei Eucken. Von 1929 bis 1930 wirkte er an den Universitäten
von Oxford und Leiden. Bei seinem Auslandsaufenthalt begann
er seine Habilitationsschrift, die er 1931 an der Uni Göttingen
verteidigte. In den nächsten drei Jahren arbeitete er als Privatdozent am Institut von Eucken. 1934 erhielt er einen Ruf als außerordentlicher Professor an die Uni Würzburg. 1934 wurde er
Direktor des physikalischen-chemischen Institutes der Uni München. Er beschäftigte sich in München mit schwerem Wasser
und der Isotopentrennung mit Thermodiffusionsrohr. Mit diesen
Forschungen machte er beim HWA auf sich aufmerksam und
wurde nach Gottow versetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg war
er Professor für physikalische Chemie an der Uni Zürich. Clulius
starb am 28.5.1963.
Kurt Diebner wurde am 13.5.1905 in Obernessa bei Naumburg
geboren. Er studierte an den Universitäten von Innsbruck und
Halle Physik. Seine Promotion 1931 zeigte, dass seine Stärke
auf dem Gebiet der Experimentalphysik lag. Nach Übergabe
der Promotionsurkunde wechselte Diebner zur PhysikalischTechnischen Reichsanstalt über und trat 1934 in die Forschungsabteilung der HWA ein. Von 1934 bis 1939 arbeitete
er unter der Leitung von Prof. Schumann an der Initialzündung
von Sprengstoffen mit radioaktiven Strahlen. Im Sommer 1939
übernahm Diebner die Leitung des neuen Referates für Atomphysik der Gruppe WaF1 (Physik) des HWA in Kummersdorf bei
Berlin. Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wollte die HWA
die Kontrolle über die gesamte Atomforschung in Deutschland
übernehmen. Das HWA wollte das KWI für Physik in Berlin übernehmen. Jedoch widersetzte sich dessen Leiter Peter Debye
(1884-1966). Da er kein deutscher Staatsbürger war, setzte man
ihn ab und bis 1942 wurde Diebner sein Nachfolger. Diebner
warb über Erich Bagge (1912-1996) Heisenberg für das Atomprojekt an. Als die Uranforschung 1942 wieder an den RFR ging,
musste Diebner seinen Posten beim KWI räumen. Trotz dieser
Ämterhäufung leitete er die Versuche in Gottow. 1944 kehrte
Diebner zurück nach Berlin als Stellvertreter des Beauftragten
des Reichsforschungsrates der kernphysikalischen Forschung.
Hier beschäftigte er sich unter der Leitung von Prof. Gerlach mit
dem Thema „Herbeiführung thermonuklearer Reaktionen mittels Hohlladung“. Die Versuchsreihe führte nicht zum Erfolge.
Nach Aussagen von Himmlers Chefadjutanten Sturmbahnführer
Leunaer Stadtanzeiger
Werner Grothmann (1915 - 2003) führte Diebner bis März 1945
noch atomare Versuche durch. 1945 verhafteten die Amerikaner
Diebner in Bayern und brachten ihn mit anderen Wissenschaftlern nach Farm Hall in England. Nach sechs Monaten wurden
alle Wissenschaftler wieder freigelassen. 1947 erfand er Dämmerungsschalter für die Straßenbeleuchtung und gründete für
dessen Produktion die Firma Durag in Hamburg. Im Mai 1955
meldete Diebner mit seinen ehemaligen Weggefährten Bagge
und Friedwardt Winterberg (*1929) die Gottower Entdeckungen
als schnelle Brüter zum Patent an. 1955 trat er als Herausgeber
mehrerer Fachzeitschriften zur Kernphysik, Gründer der „Studien-Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und
Schifffahrt sowie als Mitbegründer der Helmholtz-Gemeinschaft
Deutscher Forschungszentren Geesthach (Forschungsreaktor
FRG1) in Erscheinung. Diebner starb am 13.7.1964 in Oberhausen.
Karl-Heinz Höcker wurde am 27.12.1915 in Brunn geboren.
Von 1935 bis 1940 studierte er Physik an den Universitäten von
Marburg und Berlin. Er promovierte 1940 bei Carl-Friedrich von
Weizsäcker mit der Dissertation „Wirkungsquerschnitte der Reaktionen zwischen Neutronen und Deutronen“. Bereits seit 1939
arbeitete Höcker mit Paul Müller und Weizsäcker am KWI für
Physik in Berlin. Dort arbeiteten die drei Herren an der Theorie
der Kernreaktoren. 1941 wurden Höcker und Müller zur Wehrmacht eingezogen. Müller fiel in der Sowjetunion und Höcker
musterte man 1942 bei der Wehrmacht aus. Er wurde nun Assistent von Weizsäcker an der Uni Straßburg (ab 1944 Hechingen). In Straßburg untersuchte er die Geometrie von Kernreaktoren. Er ermittelte die Würfelanordnung, als die Vorteilhaftere.
Die Umsetzung erfolgte im Gitterwürfelversuch. Am Ende des
Krieges beschäftigte er sich mit kosmischer Strahlung und Plasmaphysik bei Wolfgang Finkelnburg (1905-1967) in Straßburg.
Höcker setzte 1948 mit seiner Ernennung zum Dozenten an der
Uni Stuttgart seine Arbeit fort. 1955 erfolgte an dieser Bildungsanstalt die Ernennung zum Professor für theoretische Physik
und Kerntechnik. Aus diesem Institut ging das Institut für Kerntechnik und Energiesysteme hervor. 1963 wurde Höcker erster
Direktor dieser Einrichtung. Gleichzeitig übernahm er als Professor die Fakultät für Maschinenbau. 1986 wurde er emeritiert.
Heinz Pose (1905 - 1975) legte 1923 sein Abitur in Königsberg
ab. Danach studierte er Mathematik, Physik und Chemie an den
Universitäten von Königsberg, München, Göttingen und Halle.
Er promovierte 1928 in Halle. Bis 1934 war er dann Assistent
in Halle. 1934 erhielt er einen Lehrauftrag für Atomphysik. 1938
ernannte man ihn zum außerordentlichen Professor und 1939
zum außerplanmäßigen Professor. 1942 erfolgte gemeinsam
mit Ernst Rexer (1902 - 1983) die Versetzung an die Physikalisch-Technische Reichsanstalt. 1943 erhielt Pose das Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse. Von 1944 bis 1946 war er an der Uni
Leipzig beschäftigt. Von 1946 bis 1955 hatten ihn die Sowjets
deportiert. Dort leitete er eine Forschungsgruppe. Von 1955
bis 1957 war er Mitarbeiter am Kernforschungszentrum Dubna.
1957 erfolgte seine Berufung als Professor an die TH Dresden.
Ab 1959 hatte er den Lehrstuhl für experimentelle Physik inne.
Nach einer rund zweijährigen Vorbereitungsphase konnte am
26.11.1942 der Versuch G I erfolgen. Diebner und seine Mitarbeiter füllten Uranoxid in würfelförmiges Paraffin. Das Uranoxid
war auf 6.800 Würfel (zusammen 25 t) verteilt. Das Paraffin hatte
eine Masse von 4 t. Bei diesem Versuchsaufbau kam es nicht zu
einer erwünschten Neutronenvermehrung. Mit diesem Versuch
wurde die Abkehr von Heisenbergs Schichtmodell eingeleitet.
Der Versuch G II wurde nur in Gottow vorbereitet aber in der Chemisch-Technischen Reichsanstalt durchgeführt, da es in Gottow
keine Möglichkeit gab, große Mengen schweres Wasser einzufrieren. Statt des Uranoxids verwendete man 108 Uranwürfel
mit einem Gewicht von 232 kg. Diese Würfel fror man in 185 kg
schweres Wasser ein. Das Eis aus schwerem Wasser diente als
Moderator. Der Neutronenzuwachs war hier größer als bei den
Heisenbergschen Versuchen in Leipzig. 1943 wurde der Versuch
G III durchgeführt. Beim Aufbau des Versuches ließ Diebner 240
Uranwürfel an Drähten aufhängen. Der Abstand zwischen den
Würfeln betrug 14,5 cm. Die Würfel waren nun nicht im Kreis
aufgehangen, sondern kubisch. Jede Würfelschicht bildet nahezu ein quadratisches Gitter von 2,5 x 2,3 m. Der Versuch ergab
eine außerordentlich hohe Neutronenvermehrung.
1944 ist es nach nicht gesicherten Quellen noch zu weiteren
zwei Versuchen G III b und G IV gekommen. Der Versuch G III b
soll im Frühjahr 1944 eine abgewandelte Version von G III gewesen sein. Jedoch mit 564 kg Uranwürfeln und 600 l schwerem
Wasser. Die Neutronenerhöhung soll 106% betragen haben.
Von Juli bis September 1944 wurde die Forschungsgruppe Gottow aufgrund der zunehmenden Bombardierung des Großraumes Berlin mit allen Materialien nach Stadtilm/Thüringen verlegt.
Die Keller einer Schule sollten zum Labor umgebaut werden.
Diebner wollte seine Uranwürfel zu Kugeln umschmelzen lassen und mit diesen Kugeln die Würfelversuche wiederholen.
Ursprünglich sollte auch das KWI für Physik nach Stadtilm verlagert werden. Aber man entschied sich, wie bereits erwähnt, für
Haigerloch. Der Versuch B VIII war für den Standort Stadtilm geplant. Es hielt und hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Diebner in den unterirdischen Anlagen von Jonastal auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf experimentiert haben soll. Zumindest
war das neue Labor in Stadtilm nicht einsatzbereit.
Obwohl im Sommer 1944 die Atomforschungsgruppe aus Gottow nach Stadtilm/Thüringen verlegt wurde, hielt sich das Gerücht von einem Versuch G IV in Gottow, bei dem es zu einem
Unfall kam, bei dem mindestens ein Mitarbeiter verstrahlt wurde.
Diese Angelegenheit wurde mit dem Buch Karlsch, Rainer: “Hitlers Bombe - Die geheime Geschichte der deutschen Kernwaffenversuche“; Deutsche Verlagsanstalt; München 2005 belebt.
Mit dieser These, setzte sich Günter Herrmann vom Institut für
Kernchemie der Universität Mainz in der Fachzeitschrift „Nachrichten aus der Chemie“, November 2005; S. 1128 f auseinander:
„Der erste Kernreaktor und der erste Reaktorunfall?
Gab es indessen im Herbst 1944 noch einen vierten Versuch
GIV zur Kettenreaktion, einen Versuch, der Erfolg hatte, aber in
einem Reaktorunfall endete? Haben ihn die Beteiligten deshalb
verschwiegen oder weil sie schon nach Element 94 suchen wollten?
In einem Moskauer Archiv findet Rainer Karlsch einen kurzen
Brief Diebners an Heisenberg vom November 1944. Er bezieht
sich auf Probleme bei der Auswertung eines Versuchs mit 520
Würfeln. Karlsch zieht eine undatierte, unvollständige Notiz des
die Gottower Versuche auswertenden Theoretikers bei, in welcher der Ausfall eines Versuchs festgehalten ist. Weiter verweist
er auf die Korrespondenz zwischen dem Anteil von 4,5% von
Uran-235 an der Uranaktivität und dem Anreicherungsgrad von
5% für Uran-235, der mit den Gaszentrifugen erreicht wurde.
Somit sei angereichertes Uran-235 verwendet worden, mehrere
hundert Gramm wohl, das wäre so ziemlich alles, was mit den
Zentrifugen jemals produziert wurde. War G IV gar schon ein
Zweistufenreaktor, wie ihn Diebner sich 1955 patentieren ließ:
Ein kleiner zentraler Reaktor mit hoch angereichertem Kernbrennstoff, umgeben vom schwerer spaltbaren Uran-238, um
die Energieproduktion zu verstärken und Plutonium durch Neutroneneinfang in Uran-238 zu erzeugen? Heute nennt man das
einen „Brüter“.
Seit 2003 wurden in Gottow mehrfach Proben zur Untersuchung
in wissenschaftlichen Laboratorien entnommen. Die Uranisotope
wurden gefunden, dazu noch Anzeichen für Plutonium-239/240;
einige Ergebnisse sind in einem Anhang des Buches aufgeführt.
Nur: Wie ist diese Kontamination in den Außenbereich gelangt?
Karlsch vermutet, dass der Reaktor für einige Stunden oder Tage
gelaufen, dann aber ausgefallen ist. Danach sei der Reaktorkessel
aus dem Wasser gefüllten Bassin herausgehoben und außerhalb
abgesetzt worden. Der Reaktor sei ungekühlt und ungesteuert
weitergelaufen, und die Kettenreaktion habe sich aufgeschaukelt. Schließlich sei der Kessel geplatzt, ein Teil des Materials
geschmolzen und ausgelaufen. Vieles spreche dafür, dass einer
der Techniker bei diesem Unfall schwer verstrahlt wurde.
51 | Nr. 3/2014
Der Brief Diebners an Heisenberg ist im Faksimile abgebildet.
Karlsch weitere Beweisführung hingegen ist fragwürdig. Das im
Zusammenhang mit der Notiz zitierte Schriftstück stammt vom
November 1942 und bezieht sich auf GI. Ganz unsinnig ist der
Vergleich von Uran-235-Aktivität und –Häufigkeit. Uran-235
strahlt stärker als Uran-238, und so stellt es mit 0,72% Häufigkeit
4,5% der Aktivität im Natururan. Mit den Zentrifugen ließen sich
bestenfalls Anreicherungen um 5,2% erreichen- also von 0,72
auf 0,74% -, nicht auf 5%. Plutonium-239 ist durch die oberirdischen Kernwaffenversuche in den sechziger Jahren weltweit
verstreut. Dieses Plutonium enthält um 15% Plutonium-240 und
kann daran erkannt werden, freilich nicht mit der hier angewandten Methode, welche die Isotope 239 und 240 nicht auflöst.
Auch der Reaktorunfall ist nicht glaubwürdig. Wenige Monate
nach GIII konnte ein Versuch GIV wohl nur im Aufbau von GIII
installiert werden. Da gab es keinen Kessel, der Uranwürfel und
schweres Wasser einschloss, sondern eine Hohlkugel in einem
großen Paraffinblock. Durch das Weglassen eines Kessels sollten Wandeffekte ausgeschlossen werden, welche die Resultate
verfälschen könnten. Die obere Kugelhälfte war als Deckel ausgebildet, an dem die Uranwürfel hingen. Vor dem Öffnen musste
das kostbare schwere Wasser sichergestellt werden. Mit dem
Entfernen des Moderators brach die Kettenreaktion sofort zusammen, und ohne Moderator konnte sie nicht wieder in Gang
gesetzt werden. Wie soll es da zu einem „Mini-Gau“ gekommen
sein?“
Zurück nach Stadtilm: Das Labor mit angrenzender Werkstatt
wurde bis zum Einmarsch der Amerikaner am 8.4.1945 nicht
fertig. Es konnte hier bis zum Kriegsende nicht experimentiert
werden. Die Aufbauarbeiten für das künftige Labor führten von
Juli 1944 bis April 1945 in Stadtilm ortsansässigen Firmen aus.
Diese kamen jedoch aufgrund des chronischen Materialmangels
nicht so recht voran. Kurz vor dem Einmarsch der Amerikaner
am 8.4.1945 führte die Gestapo die Evakuierung der Gottower
Atomforscher Richtung physikalisches Institut der Uni Innsbruck
durch. Das vorhandene Uranoxid, Uran, schweres Wasser, Versuchsprotokolle und wichtige Akten gingen auf Transport. Aufgrund der Kürze der Zeit und der Menge an Transportgut musste
man Teile des Versuchsatommeilers, Laborausstattungen, Ausrüstungen und Akten zurück lassen. Am 12.4.1945 machte der
Transport in Ronneburg Station. Hier war bereits die PTR Berlin
Bereich V (Physik) mit der Reichsradiumreserve (21,8 g; damaliger Marktwert: 3.000.000 RM = 2.000.000 US $). Dr. Carl Friedrich Weiss (1901-?), Leiter der PTR Berlin Bereich V, schloss
sich mit seinem Transport den Gottowern an. Weiss vergrub
bei Bad Tölz die Kiste mit der Reichsradiumreserve und kehrte
nach Ronneburg zurück. Die Amerikaner verhafteten Weiss am
14.6.1945. Am 26.6.1945 musste er auf Druck der Amerikaner
die Reichsradiumreserve wieder ausgraben. Diebners Transport wurde in der Nacht 25./26.4.1945 zwischen Bad Tölz und
Tegernsee gestoppt. Ihn selbst verhafteten die Amerikaner am
1.5.1945 in Schöngeising bei München.
Ralf Schade
Stadtarchiv Leuna
Farbenfroh wie das Leben
Heimat- und Bürgerzeitungen –
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Leunaer Stadtanzeiger
Nr. 3/2014 | 52
Leunaer Stadtanzeiger
Ehejubilare
im Monat April
Über 308 Jahre Lebenserfahrung
3 Frauen aus Leuna, die im Februar/März 2014 einen Geburtstag 100 Jahre und mehr feiern durften!
1. Frau Milda Kolbe, geboren am 06.03.1907
2. Frau Erika Band, geboren am 06.02.1913
3. Frau Milda Schmidt, geboren am 10.02.1914
Allen nochmals alles Gute. Möge jeder Tag so sein, wie Sie sich
diesen wünschen. Alle 3 Frauen wurden noch im Kaiserreich geboren. Erlebten das Ende des 1. Weltkrieges und gingen in der
Weimarer Republik zur Schule. Sie wurden im 3. Reich erwachsen. Eigentlich die ereignisreichsten Jahre im Leben eines Menschen. Sie lernten ihre Männer kennen, gründeten eine eigene
Familie, um gleich um diese Angst zu haben im 2. Weltkrieg.
Sie waren auch die Generation, die nach dem Krieg unser Land
wieder aufbauten. Eine jede an ihrem Platz, fleißig, arbeitsam, an
Entbehrungen gewöhnt, suchten und fanden sie in ihrer Familie,
den Kindern und Enkeln, als auch nun schon den Urenkeln ihr
kleines, großes, ganz persönliches Glück, ihre Zufriedenheit und
stolz auf ihre Lieben.
Sie haben im wahrsten Sinne des Wortes Geschichte erlebt und
überlebt. Eigentlich müsste man diese Lebenserfahrung vielen
jungen Menschen heute verordnen. Vielleicht gibt es aber auch
in ihrer Familie eine ältere Generation, die viel Lebenserfahrung
vermitteln kann. Dann relativieren sich manche „sogenannten“
Alltagsprobleme und das Leben ist einfach auch schön.
Allen 3 Damen nochmals alles Gute und Danke, dass Sie uns ein
Stück des Weges begleiten.
Milda Kolbe
Milda Schmidt
Dr. Dietlind Hagenau
Bürgermeisterin
Wir gratulieren recht herzlich zur „Goldenen Hochzeit“
am 18.04. dem Ehepaar Thea und Helfried Krug aus dem OT Günthersdorf.
Wir wünschen alles Gute, viel Gesundheit und Freude im Kreis der Familie.
Wir gratulieren dem Goldenen Hochzeitspaar,
kaum zu glauben – 50 Jahr.
Ja, wenn man fest zum Leben steht,
die Zeit besonders schnell vergeht.
In guten und in bösen Tagen
habt ihr euch immer gut vertragen.
Weil euer Bund sich hat bewährt,
seit ihr mit einem goldenen Kranz geehrt.
Herzlichen Glückwunsch
Leuna
am 01.04.
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am 01.04.
am 02.04.
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am 04.04.
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am 15.04.
Adolf Hübner Gerhard Michele
Brigitte Ronniger
Branislav Ivanovic
Regina Koch
Brigitte Zeising
Inge Fritz
Gerd Höhne
Lieselotte Müller
Ingeborg Schön
Klara Wittling
Roland Kauschke
Rosemarie Schmitt
Klaus-Jürgen Schöppe
Herta Aechtner
Jutta Maue
Hermann Hübner
Werner Fischer
Edith Köhler
Jörgen Kraus
Klara Lissau
Klaus-Peter Schmidt
Heinz-Joachim Becker
Hans-Otto Busch
Ruth Ludwig
Friedrich Neumann
Gisela Fröhlich
Heinrich Schnell
Rosita-Gerlinde Georgi
Annegret Barth
Hans-Dieter Götze
Renate Schleicher
Gerda Fitzke
Maritta Mann
Thea Matzke
Alfred Nahr
Ingrid Walburg
Dieter Dreßler
Inge Haftenberger
zum 76. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
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zum 71. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
Leunaer Stadtanzeiger
am 16.04.
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Hiltrud Heidenreich
Gisela Hunold
Rudolf Gamrow
Waldemar Rau
Senta Schiechel
Bärbel Claußnitzer
Sybille Nietzsch
Ingrid Schmidt
Marietta Rosowski
Hubert Engelhardt
Reiner Jöhnk
Regina Rösnick
Annemarie Bischof
Joachim Böhm
Georg Dragon
Margot Erdmenger
Gisela Krause
Peter Scharf
Manfred Teller
Günther Ziegler
Manfred Portius
Brigitte Schmeißer
Horst Winkler
Karin Wölfer
Renate Gille
Ilse Rödel
Immo-Rainer Bernstein
Helmut Böger
Reiner Müller
Freimut Stenzel
Dr. Wolfgang Müller
Otto Peters
Elfriede Pilling
Erich Temmler
Erika Töffels
Waltraut Hoffmann
Rosalinde Marhold
Lutz Schaefer
Jutta Stodolka
Hanna Lore Arnoldt
Emil Erthner
Brigitta Herzau
Peter Lange
Elly Riedel
Harald Wiese
Rosel Knauth
Annelies Kürzel
Ursula Skora
Roselind Stenzel
Gerhard Halle
Arnold Kohley
Gerhard Szkolnizak
Siegfried Weniger
zum 82. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
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zum 73. Geburtstag
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zum 80. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
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zum 81. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
OT Göhren
am 18.04. Anna Marie Aue
zum 94. Geburtstag
OT Günthersdorf
am 01.04. Regina Nutsch
am 04.04. Richard Bamps
am 07.04. Werner Forberger
am 07.04. Hans-Werner Gawlik
am 08.04. Karl Gnaß
am 08.04. Franz Trübenbach
am 18.04. Regina Nisser
am 19.04. Wolfgang Schneider
am 27.04. Horst Nutsch
zum 71. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
OT Horburg-Maßlau
am 05.04. Anna Böse
am 06.04. Erich Pogrzeba
zum 92. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
53 | Nr. 3/2014
am 06.04.
am 21.04.
am 24.04.
am 28.04.
Erna Winkler
Karin Heider
Lilli Pirl
Anneliese Ritter
zum 81. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
OT Kötschlitz
am 10.04. Dr. Lutz Helling
am 15.04. Paul Stolle
am 19.04. Christine Stolle
am 25.04. Helmut Würsig
zum 75. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
OT Kötzschau
am 06.04. Rudgert Stuck
am 10.04. Erich Pötzl
am 22.04. Christa Ahnert
am 23.04. Christine Sohn
am 25.04. Günter Blei
am 26.04. Wolfgang Kretschmer
zum 70. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
OT Kreypau
am 03.04. Martin Rudloff
am 11.04. Ingrid Dannenberg
zum 70. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
OT Möritzsch
am 27.04. Manfred Erbe
am 28.04. Dieter Fiedler
OT Pissen
am 20.04. Bernd Grahl
am 26.04. Rudolf Piller
zum 65. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
OT Rampitz
am 08.04. Helga Pabst
am 15.04. Peter Flohr
zum 84. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
OT Schladebach
am 14.04. Anneliese
Lankers-Hoffmann
am 16.04. Gerhard Rust
am 17.04. Armin Thiele
am 19.04. Helga Blumtritt
am 26.04. Peter Blumtritt
am 30.04. Marita Koffler
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
OT Spergau
am 01.04.
am 05.04.
am 05.04.
am 05.04.
am 10.04.
am 14.04.
am 15.04.
am 21.04.
am 23.04.
am 27.04.
am 28.04.
am 28.04.
am 28.04.
am 30.04.
zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
Gisela Grosch
Ulrich Florin
Brunhilde Jähnichen
Bernd Reinhardt
Marga Schröder
Uta Heise
Günter Quente
Inge Nerre
Lore Pfeifer
Harald Rödiger
Georg Heinitz
Waldtraud Herfurth
Erich Meyer
Alfred Münch
OT Witzschersdorf
am 05.04. Günter Piotrowski
am 11.04. Heinz Finsch
am 15.04. Margitta Kunth
am 16.04. Karl Schröder
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
OT Wölkau
am 06.04. Rolf Fister
zum 76. Geburtstag
OT Wüsteneutzsch
am 01.04. Günther Ehrentraut
zum 79. Geburtstag
Nr. 3/2014 | 54
OT Zöschen
am 01.04.
am 05.04.
am 05.04.
am 11.04.
am 13.04.
am 13.04.
am 13.04.
am 18.04.
am 18.04.
am 24.04.
am 24.04.
am 29.04.
Rudi Frenkel
Bernd Kull
Manfred Söllner
Manfred Trapp
Uta Däne
Rolf Knauth
Marga Weinstein
Rudi Stier
Anni Wiesemann
Helmut Frenkel
Kurt Piller
Karin Thomas
zum 83. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
OT Zschöchergen
am 05.04. Werner Kupfer
am 06.04. Wolfgang Thiel
am 23.04. Maritta Schröder
zum 75. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
OT Zweimen
am 07.04. Gisela Schurig
am 18.04. Marlene Geißler
zum 65. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Dank an die WWL
Unsere kommunale GmbH, die Wohnungswirtschaft Leuna, hat
unter dem Slogan „WWL - Wohnen und Wohlfühlen in Leuna“
für ihre Mieter eine Verbesserung der Wohnkultur im Programm.
Dazu und zur Verbesserung der Chancen zum Angebot attraktiven Wohnraums, wurde beschlossen, an diverse Wohnungen im
Stadtgebiet Balkons anzubauen.
Wir gehören zu den Mietern, die seit Errichtung und Bezug der
Häuser im Lilienweg 5, 7, 9 - 11, 13, 15 und 17, 19, 21 seit
1967 hier wohnen. Mehrere Modernisierungen haben wir seitdem erlebt und verkraftet. Und 2013 im Januar, bei anhaltendem
Dauerfrost wurden dann die Wohnzimmer mit Balkontüren versehen, die Balkons errichtet und im Mai die Balkons zur Nutzung
übergeben.
Zum Transport der Baumaterialien wurde eine „Baustraße“ hinter den Häusern 5, 7, 9 angelegt. Schnee, Wasser und Matsch
verwandelten diese in einen unpassierbaren Schlammpfad. Die
Merseburger Firma „REKUM“ (Rekultivierung Merseburg) trug
dann den Schlamm ab und schüttete Betonrecyclingkies auf.
Nach Ende der Balkonbauarbeiten entfernte eben diese Firma
sinnvollerweise die extra angelegte „Straße“. Eine Wiederaufschüttung des als Schlamm abgetragenen Mutterbodens wurde
aus welchen Gründen auch immer nicht vorgenommen. Damit entstand ein Absatz zwischen dem gepflasterten Weg hinter
dem Haus und dem nicht wieder aufgefüllten Terrain. Unfallgefahr!
Mehrfache, auch schriftliche Nachfragen durch die Mieter bei
WWL und bei REKUM blieben ergebnislos.
Nun aber ein großes Lob für unsere WWL. In der Woche vom
11. März 2014 wurden mehrere LKW-Ladungen Mutterboden
angefahren und damit das Bodendefizit ausgeglichen. Dieses
Erdreich wurde planiert, Rasen eingesät und gewalzt. Das erfolgte aber nicht durch REKUM, sondern durch die Klingaer Gartenbaufirma, die von WWL u. a. für Rasen- und Strauchschnitte
gebunden ist.
Damit hat nun WWL die Versäumnisse von REKUM durch den
Einsatz der Klingaer Firma ausgeglichen und den Zustand vor
Beginn der Bauarbeiten wieder herstellen lassen. Nun sieht
Leunaer Stadtanzeiger
es wieder ordentlich aus und das neue Gras kann keimen und
wachsen. Die Unfallgefahr ist gebannt. Die Mieter sind zufrieden.
Und wenn nun noch die Ersatzpflanzung für die 40-jährige Linde, die am 8. November 2012 in Vorbereitung der „Baustraße“
gefällt wurde, vorgenommen wird, dann ist die Welt fast wieder
heil.
Herma und Edgar Besekau
Märzenbecher nicht nur bei Landgrafroda!
Jedes Jahr bekommen wir aus der Presse Informationen, dass
Interessierte ins Märzenbechertal bei Landgrafroda an einem
Wochenende zu einer geführten Wanderung eingeladen werden.
Dann hat z. B. der Bäcker geöffnet. Ein Gastwirt aus Allstedt bietet auf einem Nebenpfad Roster, gegrillte Steaks, Erbens- und
Gulaschsuppe, Kaffee, Bier, alkoholfreie Getränke usw. für die
Naturbeobachter an.
Unbestritten ist es immer wieder ein Erlebnis, das Tal und die
Hänge mit den Hunderttausenden von blühenden Märzenbechern zu sehen, ein Stück zu wandern und den Frühling zu genießen.
In diesem Jahr ist uns eine ähnliche, bisher nicht bekannte Attraktion mit eben solchen Märzenbechern untergekommen.
In der Nähe von Osterfeld, etwa 1 km entfernt, in der Ortschaft
Goldschau, befindet sich diese Attraktion. Gegenüber der Feuerwehr weisen Rote Wegpfeile mit zwei Märzenbechersymbolen
den Weg sicher in das Leinewehtal. Der Leinewehbach schlängelt sich am Talgrund entlang. Am Bach, der in der Tiefe fließt,
endet der Baumbewuchs des Südwesthangs im Wesentlichen.
Die überwiegende Mehrzahl der Unmengen von Märzenbecher
befindet sich auf den Niederungen des rechten Bachufers. Auf
der linken Bachseite ist die geringere Besatzmenge. Nach dem
Hochufer beginnen dann weiter südwestlich Ackerflächen.
Einige von den steinernen Brücken sind eingestürzt, (sicher von
Hochwasservorkommnissen der vergangenen Jahrzehnte demoliert), das kleine Stauwerk zerstört. Der lichte Baumbestand wird
vorwiegend von Ahorn, aber auch Buchen (und am Bach einige
Weiden) gebildet. Der Berghang des Tals ist nur von einer relativ dünnen Humusschicht bedeckt. Die gewachsenen Felsen, die
den Hang bilden, schauen an etlichen Stellen durch die Krume.
Auf einem Schild ist zu lesen:
„Das Leinewehtal: Südlich von Schaugold sind die Talhänge
und der Bachgrund Leineweh von lichtem Wald bewachsen.
Die Märzenbecherwiesen sind das große Wunder der Natur, das
im zeitigen Frühjahr den Besucher gefangen nimmt, wenn tausende und abertausende Märzenbecher ihre Blütenpracht zur
Schau stellen.
Das Leinewehtal ist in Sachsen-Anhalt das größte Gebiet in
den Neuen Bundesländern, das einen solch großen Bestand
besitzt. Auf Ihrer Wanderung durchs Tal kommen Sie vorbei an
alten Steinbrücken zum Bernhardsbrunnen. Fast an der Quelle
der Leineweh (Richtung Kleinhelmsdorf) befindet sich der Klingbrunnen.
Im Mai 1992 stimmte der Umweltausschuss zu, das gesamte
Leinewehtal zum Flächen-Naturdenkmal zu erklären.
Nun steht die Behauptung, dass das Leinewehtal das größte
Gebiet mit den Frühblühern in den Neuen Bundesländern darstellt. Sicher ist, dass die Strecke des Baches mit den Bechern
länger ist, als das Landgrafrodaer Tal. Aber die Entscheidung,
welches das schönere oder „größere“ Vorkommen dieses Naturwunders ist, sollten die Besucher selbst fällen.
Herma und Edgar Besekau