Willkommen an der Universität Freiburg

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Willkommen an der Universität Freiburg
Willkommen an
der Universität Freiburg
Akademisches Jahr 2016-2017
Dienststelle für Internationale Beziehungen
www.unifr.ch/international
international-incoming@unifr.ch
LEITFADEN FÜR MOBILITÄTSSTUDIERENDE
INHALTSVERZEICHNIS
1.
WILLKOMMEN ......................................................................................................................................................3
2.
DIE DIENSTSTELLE FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN ........................................................................3
3.
DIE VERSCHIEDENEN STANDORTE DER UNIVERSITÄT ................................................................................3
4.
ÜBERGABE VON UNTERLAGEN BEI IHRER ANKUNFT ..................................................................................4
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
5.
Ihr Studentenausweis (Campus Card) ...............................................................................................................4
Ihre Einschreibebestätigung der Universität ......................................................................................................4
Ihr Informatik-Konto (Passwort und E-mail-Adresse).........................................................................................4
Stipendienvertrag (SEM-Programm) ..................................................................................................................4
FORMALITÄTEN ...................................................................................................................................................5
5.1.
5.2.
5.3.
5.4.
Anmeldung beim Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI) ........................................................................5
Krankenversicherung .........................................................................................................................................6
Anmeldung in der Wohngemeinde (1700 Freiburg; 1762 Givisiez; 1723 Marly) ...............................................6
Adresse und Telefonnummer in Freiburg ..........................................................................................................6
6.
STIPENDIUM (SWISS EUROPEAN MOBILITY PROGRAMME) .........................................................................7
7.
AM ENDE IHRES AUFENTHALTS .......................................................................................................................8
7.1.
7.2.
7.3.
7.4.
Studienheft (Excel Format) ................................................................................................................................8
Schlussbericht ....................................................................................................................................................8
Transcript of Records .........................................................................................................................................8
Ihre Abreise beim SPOMI ankündigen ...............................................................................................................8
8.
ZUSAMMENFASSUNG .........................................................................................................................................9
9.
UNIVERSITÄTSDIENSTE UND WEITERE NÜTZLICHE INFORMATIONEN FÜR IHREN AUFENTHALT ........9
9.1.
9.2.
9.3.
10.
Nützliche Universitätsdienste .............................................................................................................................9
Nützliche Informationen für Ihren Aufenthalt ....................................................................................................10
Freiburg entdecken ..........................................................................................................................................12
KURS & PRÜFUNGEN: BASISINFORMATIONEN ............................................................................................13
10.1.
10.2.
10.3.
10.4.
10.5.
11.
KURSE AN DER UNIVERSITÄT: INFORMATIONEN JE NACH FAKULTÄT ...................................................14
11.1.
11.2.
11.3.
11.4.
11.5.
11.6.
12.
2
Akademischer Kalender – www.unifr.ch/apps/calacad/de.php ........................................................................13
Learning Agreement: Veränderungen ..............................................................................................................13
Bibliotheken ......................................................................................................................................................13
Prüfungen .........................................................................................................................................................13
Notenskala .......................................................................................................................................................14
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT (DT) – www.unifr.ch/ius .........................................................14
PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT (LE) – www.unifr.ch/lettres ..........................................................................15
WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT (SES) – www.unifr.ch/ses ..................15
MATHEMATISCH- NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT (SN) – www.unifr.ch/science ....................16
THEOLOGISCHE FAKULTÄT (TH) – www.unifr.ch/theo ................................................................................16
SPRACHENZENTRUM – www.unifr.ch/centredelangues ...............................................................................16
CHECK-LISTE MIT DATEN UND FRISTEN .......................................................................................................18
SOMMER 2016
1. WILLKOMMEN
Liebe Studierende,
Sie haben sich entschieden einen Aufenthalt in Freiburg zu absolvieren und wir freuen uns Sie schon bald an der
Universität Freiburg begrüssen zu dürfen.
Dieser Leitfaden wurde speziell für Sie entworfen. Dieser gibt Ihnen detaillierte Informationen, die nützlich sind sowohl
vor Beginn wie auch während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz.
Wir bitten Sie daher alle Hinweise des Leitfadens aufmerksam zu lesen, um Ihren
Aufenthalt in Freiburg bestmöglich vorzubereiten.
Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre und stehen für zusätzliche Informationen weiterhin zu Ihrer
Verfügung.
Das Team der Dienststelle für internationale Beziehungen
2. DIE DIENSTSTELLE FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN
Die Dienststelle für internationale Beziehungen (DIB) ist das Empfangsbüro für Mobilitätsstudierende.
Kontaktdaten:
Dienststelle für internationale Beziehungen
Avenue de l’Europe 20
1700 Freiburg – Schweiz
Tel: +41 26 300 70 47
international-incoming@unifr.ch
www.unifr.ch/international
Büro MIS 4059 B
Montag: 11:00 bis 13:00
Mittwoch: 12:00 bis 14:00
Zwischensemester:
Montag: 10:00 bis 12:00
3. DIE VERSCHIEDENEN STANDORTE DER UNIVERSITÄT
Die Universität Freiburg besteht aus verschiedenen Standorten, die in der Stadt verteilt sind. Die wichtigsten
Standorte sind:
 Miséricorde (MIS)
Rektorat, administrative und akademische Direktion, Dienststelle für internationale Beziehungen,
Rechtswissenschaftliche Fakultät, Philosophische Fakultät, Theologische Fakultät, Sprachenzentrum, Uni-Info, AGEFBüro, Mensa, Sporthalle, Micromus.
 Pérolles (PER)
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, AGEF-Büro,
Mensa, Sporthalle. Micromus.
 Regina Mundi (RMU)
Departemente für Psychologie und Erziehungswissenschaften, Mensa, Sporthalle.
 Beauregard
Institut für Europarecht, Institut für Föderalismus, Departemente für Rechtswissenschaften, sowie Sprach- und
Literaturwissenschaften.
3
SOMMER 2016
4. ÜBERGABE VON UNTERLAGEN BEI IHRER ANKUNFT
Bei Ihrer Ankunft wird Ihnen die Dienststelle für internationale Beziehungen folgende Unterlagen überreichen:
4.1.
Ihr Studentenausweis (Campus Card )
Ihr Studentenausweis ermöglicht Ihnen:
 Eine Bestätigung zu haben, dass Sie an der Universität Freiburg als Gaststudierende eingeschrieben sind
 Die Karte als Portemonnaie zu benutzen für die Kopierer, Mensa, Cafeteria, Getränkeautomaten, da die Karte
mit Geld aufgeladen werden kann
 Zutritt zu den verschiedenen Bibliotheken zu haben und Bücher, Zeitschriften, DVDs etc. auszuleihen
(Lesekarte): KUB
 Zugang zu zahlreichen Sportkursen der Universität
 Von reduzierten Preisen zu profitieren: in Kinos, Buchhandlungen, öffentlichen Verkehrsmittel, Skiliften,
einigen Geschäften, usw.
 Zugang zum Angebot PubliBike
Mehr Informationen gibt es auf der folgende Internetseite: http://unifr.ch/campuscard
Bei Verlust oder Problemen mit der Campus Card  der Dienst UNI-INFO (MIS 10) hilft weiter.
4.2.
Ihre Einschreibebestätigung der Universität
Diese Einschreibebestätigung brauchen Sie für die Anmeldung beim Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI,
siehe 5.1).
Die offizielle Einschreibung als Mobilitätsstudierende (non degree seeking) an der Universität wurde durch die
Dienststelle für internationale Beziehungen vorgenommen.
4.3.
Ihr Informatik-Konto (Passwort und E-mail-Adresse)
Ihr unifr Informatik-Konto wird per Email geschickt. Bitte überprüfen Sie, dass Sie Ihr Konto aktiviert haben.
 Bitte nur die E-Mail-Adresse der Universität Freiburg benutzen – [vorname].[name]@unifr.ch. Alle wichtigen
Informationen während Ihres Aufenthaltes werden an dieser E-Mail-Adresse gesendet.
4.4.
Stipendienvertrag (SEM-Programm)
Um ein Stipendium des Programms Swiss European Mobility (SEM) zu erhalten, müssen Sie den Stipendienvertrag
unterzeichnen. Mehr Informationen im Kapitel 6.
4
SOMMER 2016
5. FORMALITÄTEN
Alle folgenden administrativen Aufgaben müssen Sie zwingend
bei Ihrer Ankunft in Freiburg vornehmen!
5.1.
Anmeldung beim Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI)
 Es ist obligatorisch sich nach der Ankunft in Freiburg beim SPOMI anzumelden.
STUDIERENDE EU /EFTA1
STUDIERENDE NICHT EU/EFTA1
Antrag
MÖGLICHKEIT den Antrag per Post zu stellen
VERPFLICHTUNG den Antrag persönlich
einzureichen
Gültigkeit
Entspricht der geplanten Dauer Ihres Aufenthalts2. Max. 1 Jahr.
Ausgefüllte und benötigte Dokumente
einsenden:
Dokumente
Ausgefüllte und benötigte Dokumente persönlich
übergeben:
 2 Passfotos
 1 Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID Karte (+ Kopie des Visums in Ihrem Pass, sofern
vorhanden + Kopie des Einreisetempels der Schweizer Grenzbehörden)
 1 Original der Universitätsbestätigung (das Original bleibt beim SPOMI)
 Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular des SPOMI
Bezahlung
Mit Einzahlungsschein oder per E-banking
Am Schalter, bar oder mit Debitkarte (Kreditkarte
wird nicht akzeptiert)
Gebühr
(Dauer max.
1 Jahr)
Die Aufenthaltsbewilligung kostet CHF 95.-
Die Aufenthaltsbewilligung kostet CHF 172.30
Empfang
Die Aufenthaltsbewilligung wird per Post an Ihre Adresse in Freiburg geschickt.
Amt für Bevölkerung und
Migration (SPOMI)
Route d’Englisberg 11
1763 Granges-Paccot
Bus Nr. 1 – Richtung « Portes de
Fribourg »
Haltestelle (Terminus) « Portes de
Fribourg »
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
8:00 – 11:30
14:00 – 17:00
1
EU = Europäische Union / EFTA = Europäische Freihandelsassoziation (Mitglieder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
ACHTUNG: Wählen Sie das Enddatum Ihres Aufenthaltes aufgrund von Prüfungstermine und/oder einer eventuellen Reise in der
Schweiz aus.
2
5
SOMMER 2016
5.2.
Krankenversicherung
 Sie müssen versichert sein. Bitte prüfen Sie nach, dass Sie alle benötigten Dokumente haben!
Swiss European
Mobility Programm
Studierende EU/EFTA
« European Health Card » oder „Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die
europäische Krankenversicherungskarte“
Swiss European
Mobility Programm
Studierende nicht
EU/EFTA
Falls Sie in Ihrem Heimatland eine Versicherung (in der Schweiz anerkannt)
abgeschlossen haben, muss Ihre Versicherung die Bescheinigung unterschreiben:
„Bescheinigung des ausländischen Versicherers zwecks Freistellung von der
Versicherungspflicht in der Schweiz“
ISEP Studierende
Bilaterale Abkommen
Obligatorischer Abschluss einer Krankenversicherung in der Schweiz:
www.servistudent.com oder www.swisscare.com. Sie müssen eine Kopie Ihres
Versicherungsausweises bei der DIB einreichen.
Mehr Information auf der folgenden Internetseite: www.kvg.org
 Zahnarztkosten: werden nicht von der Krankenkasse gedeckt und gehen auf Ihre Kosten.
 Zusatzversicherungen: es wird empfohlen eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
5.3.
Anmeldung in der Wohngemeinde (1700 Freiburg; 1762 Givisiez; 1723
Marly)
 Verpflichtung, sich bei der Wohngemeinde in der Sie während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz wohnen,
anzumelden. Die Prozedur ist folgende:




Sich zum Gemeindebüro begeben
Die Aufenthaltsbewilligung vorweisen
Das Krankenversicherungsdokument vorweisen (KOPIE)
Die Gebühr bezahlen (ungefähr CHF 20.-)
Kontaktdaten der Gemeinden, wo Mobilitätsstudierenden am häufigsten wohnen. Für die anderen Gemeinden bitte
das Internet konsultieren.
GEMEINDE
ADRESSE
ÖFFNUNGSZEITEN
Freiburg
Stadt Freiburg
Place de l'Hôtel-de-Ville 3
1700 Freiburg
Tel. +41 26 351.7111
Montag bis Freitag: 08:00–11:30 / 14:00–17:00
Vor Feiertagen ab 16:00 geschlossen
Givisiez
Administration communale
Place d'Affry 1
Case postale
1762 Givisiez
Tel. +41 26 460.8960
commune@givisiez.ch
Montag: 13:30 – 17:00
Dienstag: 13:30 – 18:30
Mittwoch: 13:30 – 17:00
Donnerstag: 13:30 – 17:00
Freitag: 13:30 – 16:00
Vor Feiertagen ab 16:00 geschlossen.
Marly
Administration communale
Route de Fribourg 9
Case postale 63
1723 Marly 1
Tel. +41 26 435.5050
commune@marly.ch
Montag bis Freitag: 8:30 – 11:30
Montag bis Donnerstag: 13:30 – 16:30
Freitag und Vortag von Feiertagen: 13:30–16:00
5.4.
Adresse und Telefonnummer in Freiburg
 Sie sind verpflichtet, folgende Angaben selber auf der Webseite der Universität einzugeben:
6
SOMMER 2016
 Ihre neue Postadresse in Freiburg
 Ihre Telefonnummer in Freiburg (Handy)
 Eine Notfallnummer im Heimatland
und zwar unter auf: https://my.unifr.ch.
 Daten aktualisieren, falls Ihre Adresse oder Handynummer wechseln sollte!
 Falls die Adresse nicht aktualisiert ist, wird kein Stipendium bezahlt!
6. STIPENDIUM (SWISS EUROPEAN MOBILITY PROGRAMME)
Wenn Sie Student im Rahmen des Swiss European Mobility Programmes sind, können Sie ein Stipendium erhalten,
das von Schweizer Regierung finanziert ist.
 Höhe des Stipendiums von der Schweizer Regierung für alle schweizerischen Universitäten definiert:
Land Ihrer Herkunfstuniversität
Stipendium für ein
Semester
Stipendium für 2
Semester
Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland,
Italien, Schweden, Vereinigtes Königreich, Norwegen
CHF 1'800.-
CHF 3'600.-
Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik,
Deutschland, Griechenland, Estland, Lettland, Spanien,
Kroatien, Ungarn, Island, Litauen, Luxemburg,
Mazedonien, Malta, Niederlande, Polen, Portugal,
Rumänien, Slowenien, Slowakei, Türkei
CHF 2'100.-
CHF 4'200.-
Wechselkurs: CHF 1 ist circa EUR 0.95
 Vorgehen, um das Stipendium zu erhalten:
1. Bei der Ankunft werden Sie einen Stipendienvertrag von der DIB erhalten.
2. Sie müssen ein Bank3- oder Postkonto4 hier in Freiburg eröffnen.
 Dafür braucht man eine Adresse in der Schweiz und man muss einen Personalausweis, den
Studentenausweis oder die Anmeldungsbestätigung der Universität Freiburg (eine Kopie genügt), sowie die
Aufenthaltsbewilligung (oder Kopie des Antrags) vorzeigen.
3. Auf der Verpflichtungserklärung die Konto-Angaben einfügen, unterschreiben und der DIB abgeben.
4. L Ihre Wohnadresse über myunifr aktualisieren. Ohne Adresse, kein Geld!
5. Wenn der Stipendienvertrag richtig ausgefüllt und der DIB abgegeben ist, werden die Beträge ab Ende
September 2016 für Herbstsemester und akademisches Jahr und Ende Februar 2017 für Frühlingssemester
auf Ihr Konto überwiesen.
Ausbezahlt wird das Stipendium wie folgt:
 Studierende, welche ein Semester in Freiburg studieren, erhalten zu Beginn des Aufenthalts das Stipendium
ausbezahlt.
 Studierende, welche zwei Semester in Freiburg studieren, erhalten zu Beginn des Herbstsemesters die erste
Hälfte ihres Stipendiums und zu Beginn des Frühlingssemesters die zweite Hälfte ihres Stipendiums.
 Studierende die ihren Aufenthalt abbrechen oder verkürzen müssen dies unverzüglich der Dienststelle für
internationale Beziehungen melden.
3
4
7
Wir empfehlen die Freiburger Kantonalbank (FKB), wo die Vorgehensweise einfacher ist.
Die Post bietet interessante Offerte für Studierende an.
SOMMER 2016
7. AM ENDE IHRES AUFENTHALTS
Am Ende Ihres Aufenthalts müssen Sie folgende Unterlagen bei der DIB einreichen, um Ihr Transcript of Records zu
erhalten:
 Studienheft
 Schlussbericht
7.1.
Studienheft (Excel Format)
 Das Studienheft (das Sie per Email am Anfang des Semesters erhalten) ausfüllen mit allen Kursen und
Lehrveranstaltungen die Sie an der Universität Freiburg, sowie im Rahmen von BeNeFri belegen. Dieses Dokument
an die E-Mail-Adresse international-incoming@unifr.ch zurücksenden (im Excel Format):
 23.12.2016 für Herbstsemester
 02.06.2017 für Frühlingsemester und akademisches Jahr
Das Dokument besteht aus 2 Seiten:
 Erste Seite enthält verschiedene Informationen: bitte aufmerksam lesen. Vergessen Sie nicht die Adresse
anzugeben, an die das Transcript geschickt werden muss (an Sie oder Ihre Universität). Sie haben auch die
Möglichkeit, Bemerkungen über Ihre Prüfungen oder Kurse hinzuzufügen!
 Zweite Seite: tragen Sie präzis alle Informationen über die besuchten Kurse während ihres Aufenthalts an der
Universität Freiburg und Ihre persönliche Daten ein.
 Wenn Sie ein Doppel-Diplom5 absolvieren, müssen Sie das Studienheft nicht ausfüllen.
7.2.
Schlussbericht
Der Link zum Schlussbericht wird Ihnen an Ihre Email Adresse geschickt. Beantworten Sie bitte online die
verschiedenen Fragen bis:
 Ende Januar für das Herbstsemester
 Ende Juni für das Frühlingssemester oder das akademische Jahr
 Ohne Schlussbericht, wird kein Transcript of Records erstellt!
7.3.
Transcript of Records
 Am Ende Ihres Aufenthaltes stellt die Dienststelle für internationale Beziehungen eine Notenbestätigung aus
(Transcript of Records).
 Die Transcript of Records können nicht vor dem 15. Februar (Herbstsemester) oder 15. Juli
(Frühlingssemester und akademisches Jahr) erstellt werden!
 Die DIB stellt Ihnen Ihr Transcript of Records nur zu, wenn Sie ihr folgende Unterlagen eingereicht haben:



7.4.
Studienheft
Learning Agreement (am Anfang Ihres Aufenthalts einzureichen)
Schlussbericht
Ihre Abreise beim SPOMI ankündigen
Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen, müssen Sie dem SPOMI Ihr Abreisedatum mitteilen:
5
MA in European Business (Strasbourg Business School / University of Pavia) ; European Master in Publics Economics and Public
Finance (Università degli Studi del Piemonte Orientale / University of Tampere / Université de Rennes); Double diplôme de droit
Fribourg / Paris II.
8
SOMMER 2016
Studierende EU / EFTA
Schreiben Sie eine E-mail an Herr Stulz: StulzAl@fr.ch
Studierende nicht EU / EFTA
Gehen Sie persönlich zu SPOMI.
8. ZUSAMMENFASSUNG
AM ANFANG DES AUFENTHALTES
AM ENDE DES AUFENTHALTES
1. UniFr-Konto aktivieren (Netzwerk secure unifr an der
Universität benutzen)
1. Der DIB das Studienheft per Email schicken
2. Bank- oder Postkonto eröffnen
2. Den Schlussbericht online ausfüllen und übermitteln
3. Sich beim SPOMI anmelden
3. Ihr Abreisedatum beim SPOMI mitteilen
4. In der Schweiz versichert sein (Krankenkasse, sowie
Unfallversicherung)
4. Erstellung und Versand des TORs durch DIB
5. Postadresse und Telefonnummer auf
www.unifr.ch/mydata aktualisieren
6. Learning Agreement unterschreiben lassen (falls noch
nicht), Changes vornehmen
7. Sich bei der Wohngemeinde anmelden
 Es ist sehr wichtig, dass Sie sich beim SPOMI (Aufenthaltsbewilligung) anmelden und während Ihrem
Aufenthalt in der Schweiz ausreichend versichert sind!
Wenn diese Schritte erledigt sind, können Sie voll und ganz
von Ihrem Aufenthalt in der Schweiz profitieren!
9. UNIVERSITÄTSDIENSTE UND WEITERE NÜTZLICHE
INFORMATIONEN FÜR IHREN AUFENTHALT
9.1.
9
Nützliche Universitätsdienste
ESN
Die Gruppe ESN (Erasmus Student Network) organisiert Ausflüge, Treffen, Partys usw. und ist
ein idealer Partner für alle Austauschstudierende. Auch auf Facebook
UNI-INFO
Eine Internetseite mit vielen praktischen Informationen über das Studium und das Leben in
Freiburg.
HELP
Im Fall von persönlichen, juristischen oder finanziellen Schwierigkeiten finden Sie auf dieser
Seite nähere Angaben zu einer möglichen Lösung sowie nützliche Links.
AGEF
Der Verein hat die Aufgabe, die Interessen aller Studierenden in der Universität und in der
regionalen und nationalen Politik zu vertreten, und, wenn nötig, zu verteidigen!
Die AGEF stellt den Studierenden verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung, zum Beispiel
Tageskarten der SBB oder den Mietbus.
UNISPORT
Internetseite mit dem Sportprogramm; mehr als 30 verschiedene Sportarten werden den
Studierenden während des akademischen Jahrs angeboten. Die meisten Sportangebote sind
kostenlos, aber der Zugang zu den Fitnessräumen ist kostenpflichtig.
CENTRE DE
LANGUES
Das Sprachenzentrum bietet die Möglichkeit, Sprachkurse zu besuchen und dies für Studierende
aller Fakultäten. Für mehr Informationen, siehe S. 16.
CENTRE FRIES
Das Centre Fries ist das kulturelle Studierendenzentrum der Universität Freiburg. Ob Konzerte,
Diskussionsabende, Workshops, Kino, Abendessen oder Poetry Slams, das Centre Fries steht
allen Studierenden offen und bietet ein perfektes Ambiente, um die Schulbücher für einen kurzen
oder längeren Moment zu vergessen.
CINE CLUB
Wöchentliche Vorstellungen (meistens mittwochabends sind jedem Semester einem bestimmten
Zyklusthema gewidmet und werden zum Teil durch anschliessende Debatten, Diskussionen und
kurze Vorträge bereichert. Der Eintritt kostet CHF 8.- für die Studierenden.
SOMMER 2016
9.2.
Nützliche Informationen für Ihren Aufenthalt
9.2.1.
Monatliches Budget
Durchschnittliche Kosten pro Monat (in CHF)
Unterkunft (Nebenkosten inbegriffen)
400 – 600
Nahrung
400 – 600
Telefon, Internet
50 – 100
Öffentliche Verkehrsmittel (Abonnement TPF für die Agglomeration
Freiburg, Zone 10)
65
Kleider, Hygiene
100
Kursmaterial, Bücher
100 (+/-)
Taschengeld, Freizeit, kulturelle Aktivitäten
200 (+/-)
Kranken- und Unfallversicherung (für Nicht Inhaber der
europäischen Krankenversicherungskarte)
100 (+/-)
! Nicht zu vergessen: die Kosten für die Aufenthaltsbewilligung (siehe 5.1) sowie die Einschreibegebühren bei der
Gemeinde (siehe 5.3) !
9.2.2.
Ankunft in Freiburg
Mit dem Flugzeug: Vom Flughafen Genève-Aéroport, vom Zürich-Flughafen
oder vom Basel-EuroAirport können Sie mit der Bahn nach Freiburg fahren. Die
Bahnhöfe Zürich-Flughafen und Genève-Aéroport befinden sich im Innern der
Flughafengebäude; Basel-EuroAirport besitzt keinen Bahnhof! Von GenèveAéroport nach Freiburg fährt die Bahn direkt nach Freiburg (Reisedauer ca. 1:30
Std). Von Zürich-Flughafen gibt es zum Teil direkte Züge, teilweise muss man in
Zürich Hauptbahnhof (HB) oder in Bern umsteigen (Reisedauer ca. 1:40 Std).
Von Basel-EuroAirport fahren Busse bis zum Bahnhof Basel-Hauptbahnhof (HB).
Ab dort nimmt man die Bahn nach Freiburg mit Umsteigen in Bern (Reisedauer
ca. 1:50 Std).
Mit der Bahn: Freiburg befindet sich auf der Bahnstrecke die Genf und Zürich verbindet. Reisedauer: ab Genf 1 Std,
ab Lausanne 40 Minuten, ab Bern 20 Minuten, ab Zürich Hauptbahnhof (HB) 1:30 Std (bei einigen Zügen ist ein
Umsteigen in Bern notwendig). Auf der folgenden Internetseite finden Sie die Fahrpläne: www.sbb.ch
Mit dem Fahrzeug: Autobahn A12 zwischen Bern und Lausanne.
9.2.3.
Elektrizität
Wechselstrom: 220 V. / 50 Hz.
Wie in den meisten Ländern der Welt, verfügen die elektrischen Steckdosen in der Schweiz
auch über eine eigene Form. Zur Benützung von importierten Apparaten ist ein Adapter
notwendig.
9.2.4.
Öffentliche Verkehrsmittel
Züge: Die Bahn ist das beste Verkehrsmittel innerhalb der Schweiz. Das Halbtax-Abonnement (welches den Kauf der
Bahnfahrkarten zum halben Preis ermöglicht) gibt es mit einer Gültigkeit von einem Jahr. Darüber hinaus können
unter 25-Jährige mit dem «Gleis 7»-Abonnement ab 19 Uhr in der 2. Klasse gratis fahren. Mehr Informationen auf:
www.sbb.ch.
Die AGEF verfügt zudem über ein gewisses Kontingent an SBB-Tageskarten. Da die Nachfrage sehr gross ist
empfiehlt es sich, diese rechtzeitig zu kaufen (sie sind jeweils zwei Monate im Voraus bei der AGEF erhältlich). Siehe:
www.unifr.ch/agef/de/services/cff-sbb?week=0
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SOMMER 2016
Städtische Verkehrsbetriebe: Die TPF (Transports Publics Fribourgeois) gewährleisten den Transport in der Stadt
Freiburg und Umgebung. Die Mehrfahrkarten können an Zeitungskiosken oder an den Automaten bei den Haltestellen
bezogen werden: www.tpf.ch. Über die Preise können Sie sich auf dieser Internetseite informieren.
Rad: Ihre CampusCard gibt auch Zugang zu Publibike. Publibike ist ein Veloverleihsystem basierend auf
Selbstbedienungsstationen, die 7 Tage pro Woche und 24 Stunden pro Tag zugänglich sind. Mit diesem Dienst kann
ein Velo an einer Station ausgeliehen und an einer anderen Station am Zielort wieder abgegeben werden.
9.2.5.
Öffnungszeiten von Kaufhäusern, Banken und Poststellen
Geschäfte
Post
Bank
Unter der Woche
9:00 – 18:30 / 19:00
(donnerstags bis 21:00)
7:30 – 18:30
8:30 – 17:00
Samstag
8:00 – 16:00
8:00 – 16:00
(11:00 kleine Poststellen)
geschlossen
Sonntag
geschlossen
geschlossen
geschlossen
 Das Lebensmittelgeschäft Coop am Bahnhof ist täglich geöffnet (bis um 21:00 während der Woche und Samstag /
bis 19:00 am Sonntag)
9.2.6.
Mobiltelefon
Es gibt mehrere Anbieter: Swisscom, Sunrise, Salt, Yallo, Lebara, M-Budget, CoopMobile, Aldi mobile. Einige
Telefongesellschaften bieten Angebote für unter 26-jährige an. Wählen Sie die Telefongesellschaft die, entsprechend
Ihren Bedürfnissen, am besten zu Ihnen passt. Ein Prepaid-Modell ist am einfachsten.
9.2.7.
Ärzte, Spital, usw.
Für Ihre Information
Studierende EU
/EFTA
Im Falle von Leistungsansprüchen, während Ihres Aufenthalts in der Schweiz, die Sie
rückerstattet haben möchten, müssen Sie die bezahlte Originalrechnung, in Begleitung von
Ihrem „europäischen Versicherungsausweis“ samt einer Bank- oder Postverbindung an
folgende Adresse senden:
Institution Commune LAMal - KVG / Gibelinstrasse 25 / 4503 Solothurn
Tel. : 032/625.30.30 / info@kvg.org / www.kvg.org
Studierende nicht
EU /EFTA
Für die Rückerstattung von Leistungsansprüchen, die während Ihres Aufenthalts in der
Schweiz angefallen sind, begleichen Sie die Rechnungen im Voraus und wenden Sie sich
an Ihren Versicherer und richten sich nach dessen Verfahren für die Rückerstattung.
9.2.8.
Notrufe
Was?
Telefonnummer
Ambulanz, Notfall
144
Polizei
117
Feuerwehr
118
Vergiftung
145
Dargebotene Hand (für psychologischen Beistand)
143
Ärztlicher Notfalldienst, Tag und Nacht
026 350 11 40
Zahnärztlicher Notfalldienst
026 322 33 43
Notfalldienst des Kantonsspitals
026 426 71 11
9.2.9.
Unterkunft/Wohnungsabnahmeprotokoll
Beim Einzug in eine Wohnung wird generell von der Hausvermietung eine Wohnungsübergabe organisiert, wobei ein
Wohnungsabnahmeprotokoll erstellt wird. Seien Sie bei diesem Termin anwesend, um sicher zu gehen, dass alles in
11
SOMMER 2016
Ordnung ist. Zögern Sie nicht auf defekte oder beschädigte Objekte hinzuweisen, da Sie sonst möglicherweise beim
Auszug dafür haftbar gemacht werden und diese ersetzen müssen. Gehen Sie sorgsam mit der Wohnung um, so
dass Sie am Ende keine Zusatzkosten für die Reinigung oder Reparaturen zu begleichen haben.
Apartis übergibt zusammen mit dem Schlüssel ein bereits erstelltes Wohnungsabnahmeprotokoll (ungefähr 4 Seiten).
Lesen Sie dieses aufmerksam durch und kontrollieren Sie Ihr Zimmer und die Wohnung auf weitere Defekte. Zögern
Sie nicht Apartis schriftlich auf allfällige Fehler oder fehlende Einträge im Protokoll hinzuweisen und verlangen Sie
eine Anpassung des Protokolls.
9.2.10.
Abfallgebühren
Im Kanton Freiburg sind Abfallsäcke gebührenpflichtig:
Preis für 10 Abfallsäcke
Mehr Informationen:
Stadt Freiburg
17 Liter: CHF 10.50
35 Liter: CHF 19.00
Unter dem folgende Link
Marly
17 Liter: CHF 15.00
35 Liter: CHF 30.00
Unter dem folgend Link
Givisiez
17 Liter: CHF 11.80
35 Liter: CHF 21.80
Unter dem folgenden Link
Papier, Aluminium, Batterie, Glas, sowie PET-Flasche werden wiederverwertet
9.2.11.
Feuerwehrersatzabgabe
Jede Person, die in der Gemeinde Freiburg wohnt, muss die Feuerwehrersatzabgabe bezahlen. Unter folgendem
Link finden Sie mehr Informationen.
Falls Sie die Rechnung erhalten, wenn Sie bereits zurück in Ihrem Heimatland sind, finden Sie hier die Informationen
für die Überweisung aus dem Ausland:
Service des Finances, Ville de Fribourg, 1700 Fribourg, Switzerland
IBAN : CH2700260260386218B0K
BIC : UBSWCHZH80A
9.3.
Freiburg entdecken
Hier sind einige Internetseiten mit Tipps und Ideen für die Entdeckung der Stadt und des Kantons Freiburg. Viel
Spass!
 Stadt Freiburg
Informationen über die Stadt, kulturelle Events, Museen und verschiedene Aktivitäten: www.fribourgtourisme.ch
 Kanton Freiburg
Viele Informationen um Städte und Ausflugsorte zu entdecken: www.fribourgregion.ch. Dazu noch der
Veranstaltungskalender.
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SOMMER 2016
10. KURS & PRÜFUNGEN: BASISINFORMATIONEN
10.1. Akademischer Kalender – www.unifr.ch/apps/calacad/de.php
Alle relevanten Informationen bezüglich des akademischen Kalenders (Kurse, Prüfungen, wichtige Daten, usw.).
Konsultieren Sie regelmässig diesen Kalender!
Vorlesungszeit (Beginn und Ende):
 Herbstsemester 2016: 19.09.2016 - 23.12.2016
 Frühlingssemester 2017: 20.02.2017 - 02.06.2017
Osterferien: 14.04.2017 - 23.04.2017
10.2. Learning Agreement: Veränderungen
Sollten nach Ankunft in Freiburg Änderungen des Studienvertrags notwendig werden, sieht so das entsprechende
Vorgehen aus:
1. Änderungen notieren: für geringfügige Änderungen das Formular „Changes of the Learning Agreement“
verwenden; sollten (fast) alle Kurse ändern, am besten gleich einen neuen Studienvertrag aufsetzen.
2. Die Studienberaterin oder den Studienberater hier an der Universität Freiburg kontaktieren, um die Änderungen
unterzeichnen zu lassen. Sollten Kurse aus verschiedenen Departementen hinzugefügt worden sein, müssen
Sie die BeraterIn der verschiedenen Departemente aufsuchen (siehe Kapitel „Studienberater und
Mobilitätskoordinator“ unten).
3. Achtung: Die Dienststelle für internationale Beziehungen kann Studienverträge oder Kursänderungen nicht
unterzeichnen. Dies ist Sache der Departemente bzw. Fakultäten.
4. Für Master-Studierende, welche Kurse aus der Philosophischen Fakultät besuchen: Die Änderungen des
Studienvertrags in der Dienststelle für internationale Beziehungen abgeben oder per E-Mail an internationalincoming@unifr.ch schicken für die Kurseinschreibung durch das Dekanat.
5. Die Änderungen an die Heimuniversität schicken.
10.3. Bibliotheken
Die Universität Freiburg besitzt eine Hauptbibliothek „Kantons- und Universitätsbibliothek“ (BCU genannt:
www.fr.ch/bcu), aber auch mehrere Bibliotheken je nach Fakultät/Departement. Auf dem folgenden Link finden Sie die
Liste dieser Bibliotheken: www.unifr.ch/biblio/de/unifr.
Um ein Buch auszuleihen, benutzen Sie Ihre Lesernummer
(befindet sich unter dem Strichcode)
Mit Ihrem Studentenausweis können Sie auch Bücher anderer
Schweizer Bibliotheken ausleihen, via Rero (Bibliotheken der
französischen Schweiz), oder via IDS (für Bibliotheken der
deutschen Schweiz).
Wir empfehlen, dass Sie Bücher eher ausleihen statt sie zu kaufen (hohe Schweizer Gebühren für Bücher).
10.4. Prüfungen
WICHTIG: BITTE DURCHLESEN!
 Die Prüfungssession ist am Semesterende (Ende Dezember bis Mitte Februar oder Ende Mai bis Mitte Juli).
Beginn und Dauer unterscheiden sich je nach Fakultät: überprüfen Sie die Prüfungsdaten auf der Website Ihrer
Fakultät(en).
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SOMMER 2016
 Prüfungsdaten: Je nach Fakultät ist es nicht möglich das Datum der Prüfung zu verschieben. Informieren Sie
sich am Anfang des Semesters bei der/dem Professor/in oder im Dekanat darüber.
 Prüfungseinschreibung: Sie müssen sich für die Prüfungen einschreiben. Jede Fakultät hat andere
Einschreibungstermine. Für jeden Kurs, bitte überprüfen Sie bei welcher Fakultät den Kurs angeboten wird
und dazu den Einschreibetermin.
 Sprache der Prüfung: Normalerweise ist die Sprache der Prüfung die gleiche wie im Kurs.
 Prüfungsdauer: Es gibt nicht immer Zusatzzeit für Mobilitätsstudierende. Stellen Sie die Frage am Anfang
des Semesters.
 Prüfungsart: Schriftlich, mündlich, Übungen im Laufe des Semesters, Präsentationen. Überprüfen Sie die
Prüfungsmodalitäten am Anfang des Semesters.
Wichtige Links für die Prüfungen je nach Fakultät:





Rechtswissenschaftliche Fakultät
Philosophische Fakultät
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät
Theologische Fakultät
Bitte lesen Sie aufmerksam alle Informationen im Kapitel 11
über die verschiedenen Fakultäten durch!
10.5. Notenskala
1
Ungenügend
2
Ungenügend
3
Ungenügend
4
Genügend
4.5
Befriedigend
5
Gut
5.5
Sehr gut
6
Ausgezeichnet
Durchgefallen
Bestanden
An der Universität Freiburg entspricht 1 ECTS Punkt zwischen 25 und 30 Stunden akademischer Arbeit! Die ECTSPunkte messen Ihre gesamte investierte Arbeit (einschliesslich Präsenzzeiten in Vorlesungen/Seminare, sowie die
verlangte selbständige Arbeit ausserhalb der Veranstaltungen).
11. KURSE AN DER UNIVERSITÄT: INFORMATIONEN JE NACH
FAKULTÄT
Bitte finden Sie nachfolgend wichtige Informationen zu den Kursen und Prüfungen je nach Fakultät.
 Bitte überprüfen Sie alle Daten und Fristen auf der Internetseite der Fakultät! 
11.1. RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT (DT) – www.unifr.ch/ius
11.1.1.
Studienberater und Mobilitätskoordinatoren
Die Kontaktdaten des Büros für Erasmus und Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
finden Sie unter dem folgenden Link.
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SOMMER 2016
11.1.2.
Kurseinschreibung
 Keine obligatorische Einschreibung für Bachelor-Kurse
 Fakultative Einschreibung für halbjährliche Intensivkurse: Kontaktieren Sie das Büro für Erasmus und
Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
 Obligatorische Einschreibung für intensive Blockkurse: Kontaktieren Sie das Büro für Erasmus und
Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen.
 Obligatorische Einschreibung für die Veranstaltungen „crédits spéciaux“, wie z.B. Moot Court, besondere
Seminare usw.; bitte lesen Sie die Informationen auf der Internetseite der Fakultät (siehe Einschreibung).
11.1.3.
Prüfungseinschreibung
 Obligatorische Einschreibung via die Internetseite „Gestens“.
 Eine „Einschreibe-Informationssitzung“ für die Prüfungen wird während der Einschreibeperiode organisiert. Sie
werden eine entsprechende Einladung per E-Mail erhalten.
Herbst 2016
Frühling 2017
EINSCHREBEFRISTEN
PRÜFUNGSZEIT
08.11.2016 (10h) - 24.11.2016 (14h)
16.01.2017 - 08.02.2017
14.03.2017 (10:00) - 28.03.2017 (14:00)
07.06.2017 - 01.07.2017
Automatische Einschreibung
09.09.2017 - 16.09.2017
Wiederholung 2017
(nur BLaw)
11.2. PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT (LE) – www.unifr.ch/lettres
11.2.1.
Studienberater
Die Liste der Studienberater finden Sie unter dem folgenden Link.
11.2.2.
Kurs- und Prüfungseinschreibung
 Obligatorische Einschreibung via die Internetseite „Gestens“.
EINSCHREIBUNG FÜR KURSE
EINSCHREIBUNG FÜR PRÜFUNGEN
Herbst 2016
12.09.2016 - 14.10.2016
12.09.2016 - 11.11.2016
Frühling 2017
13.02.2017 - 10.03.2017
13.02.2017 - 07.04.2017
Wiederholung 2017
-
 Masterstudierende werden vom Dekanat zu den Master-Kursen eingeschrieben, welche auf deren
Studienverträgen stehen und vom Studienberater des betreffenden Departements für gutgeheissen wurden. Die
Studierenden erhalten eine Bestätigung der Kurseinschreibung auf Ihre UniFr-E-Mail-Adresse.
Für die Bachelor Kurse müssen sich Master-Studierende selber via „Gestens“ einschreiben.
11.3. WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT (SES) –
www.unifr.ch/ses
11.3.1.
Studien- und Mobilitätsberater
Die Liste der Studienberater finden Sie unter dem folgenden Link.
11.3.2.
Kurseinschreibung
 Obligatorische Einschreibung für einige Kurse. Diese Information ist in der Beschreibung jedes Kurses, im
Kursprogramm
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SOMMER 2016
 Falls die Einschreibung obligatorisch ist, müssen Sie sich via „mySES“ einschreiben.
 Masterkurse und Seminare: Bitte kontaktieren Sie den Studienberater des zuständigen Departements.
11.3.3.
Prüfungseinschreibung
 Obligatorische Einschreibung via die Internetseite „mySES“.
EINSCHREIBEFRISTEN
PRÜFUNGSZEIT
Herbst 2016
12.09.2016 (9:00) - 14.10.2016 (12:00)
10.01.2017 - 23.01.2017
Frühling 2017
16.02.2017 (9:00) - 17.03.2017 (12:00)
06.06.2017 - 20.06.2017
24.07.2017 - 04.08.2017
21.08.2017 - 01.09.2017
Wiederholung 2017
11.4. MATHEMATISCH- NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT (SN) –
www.unifr.ch/science
11.4.1.
Studienberater
Die Liste der Studienberater finden Sie unter dem folgenden Link.
11.4.2.
Kurseinschreibung
 Obligatorische Einschreibung für alle Kurse via die Internetseite „Gestens“.
 Mehr Informationen auf dem folgenden Link.
EINSCHREIBEFRISTEN
Herbst 2016
29.08.2016 - 23.09.2016
Frühling 2017
30.01.2017 - 24.02.2017
11.4.3.
Prüfungseinschreibung
 Obligatorische Einschreibung via die Internetseite „Gestens“.
EINSCHREIBEFRISTEN
PRÜFUNGSZEIT
Herbst 2016
28.11.2016 - 16.12.2016
30.01.2017 - 17.02.2017
Frühling 2017
17.04.2017 - 05.05.2017
05.06.2017 - 23.06.2017
Sommer 2017
10.07.2017 - 28.07.2017
28.08.2017 - 15.09.2017
11.5. THEOLOGISCHE FAKULTÄT (TH) – www.unifr.ch/theo
11.5.1.
Curatorium
Die Liste der Studienberater finden Sie unter dem folgenden Link.
11.5.2.
Kurs- und Prüfungseinschreibung
 Obligatorische Einschreibung für alle Kurse via die Internetseite „Gestens“.
 Überprüfen Sie die Einschreibedaten für Kurse und Prüfungen auf der Internetseite der Fakultät.
11.6. SPRACHENZENTRUM – www.unifr.ch/centredelangues
 Es werden Sprachkurse für Studierende aller Fakultät angeboten.
 Informieren Sie sich auf der Internetseite für detaillierte Kursangebote und Kurszeiten.
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SOMMER 2016
 Keine zusätzlichen Gebühren für die Sprachkurse!
 Online-Niveautest muss vor der Einschreibung durchgeführt werden. Beginn des Online-Tests: 2 Wochen vor
Semesterbeginn.
 Beginn der Einschreibungen auf Gestens: 2 Wochen vor dem Semesterbeginn
 Kurse beginnen mit der Vorlesungszeit
11.6.1.
Erste Einschreibung für einen Sprachkurs
1. Einloggen auf Gestens und folgen Sie dem Link „ eingeschränkter Zugang  Studierende“
2. Folgen Sie dem Link „ Einschreibung  Bearbeitung der Einschreibungen  Sprachkurse und wählen Sie
die gewünschte Sprache.
3. Von diesem Punkt an, folgen Sie den Angaben die Sie zum OBLIGATORISCHEN ONLINE-TEST und
Einschreibung für den Kurs führen.
 Für Studierende der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät: schreiben Sie sich via „Gestens
Philosophische Fakultät“ ein!
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SOMMER 2016
12. CHECK-LISTE MIT DATEN UND FRISTEN
DATEN / FRISTEN
FrühlingsAkademisches
semester
Jahr
☒
ETAPPEN UND SCHRITTE
ab Ihrer Ankunft in der Schweiz
☐
Teilnahme am von der DIB organisierten
Willkommenstag (mit Französischintensivsprachkurs)
29.08.2016
06.02.2017
29.08.2016
☐
Teilnahme am von der DIB organisierten
Willkommenstag (ohne FranzösischIntensivsprachkurs)
16.09.2016
17.02.2017
16.09.2016
☐
Französisch-Intensivsprachkurs
29.08.2016 16.09.2016
6.02.2017 17.02.2017
29.08.2016 16.09.2016
☐
ESN-Abend im Pavillon Vert
16.09.2016
16.09.2016
☐
Willkommenstag der Uni für alle Studierende
19.09.2016
19.09.2016
☐
Bank- oder Postkonto eröffnen. Der DIB die
Information zustellen (für SEM)
Ab Ihrer Ankunft, so schnell wie möglich
☐
Emailkonto « unifr.ch » aktivieren und Adresse und
Telefonnummer in Freiburg auf mydata
aktualisieren
Ab Ihrer Ankunft, so schnell wie möglich
☐
Die notwendigen Schritte beim SPOMI
unternehmen.
Ab Ihrer Ankunft, so schnell wie möglich
☐
Nachprüfen, dass man in der Schweiz versichert ist
und wenn nötig die notwendigen Schritte
unternehmen, um eine Versicherung
abzuschliessen.
Ab Ihrer Ankunft, so schnell wie möglich
☐
Sich bei der Wohngemeinde anmelden (circa CHF
20.-)
Nach dem Empfang der Aufenthaltsbewilligung
☐
Sich für Vorlesungen/Prüfungen via Gestens oder
Myses einschreiben
Ab August 2016
(je nach Fakultät)*
Ab Januar 2017
(je nach Fakultät)*
Ab August 2016,
dann ab Januar 2017
☐
Für interessierte Studierende, Test machen und
Einschreibung für Sprachkurse via Gestens (mehr
Informationen während des Intensivsprachkurses
für Teilnehmer)
Ab Anfang
September2016
Ab Anfang Februar
2017
Ab Anfang
September 2016
☐
Beginn der Vorlesungen
19.09.2016
20.02.2017
19.09.2016
☐
Willkommensaperitif
27.09.2016
-
27.09.2016
☐
Abschiedsaperitif
-
Anfang Mai 2017
Anfang Mai 2017
☐
Das ausgefüllte Studienheft per Email an die DIB
zurücksenden
Bis zum 23.12.2016
Bis zum 02.06.2017
Bis zum 02.06.2017
☐
Prüfungszeit
Ende Dezember bis
Mitte Februar 2017*
Ende Mai bis Mitte
Juli 2017*
Ende Mai bis Mitte
Juli 2017*
☐
Schlussbericht online ausfüllen. Den Link dazu wird
an Ihre Emailadresse geschickt.
Spätestens einem Monat nach Ende Ihres Aufenthaltes
☐
Nachprüfungszeit (je nach Fakultät)
Februar 2017*
Herbstsemester
August-September
2017*
August-September
2017*
*BITTE ÜBERPRÜFEN SIE ALLE DATEN UND FRISTEN AUF DER INTERNETSEITE IHRER FAKULTÄT!!
WIR WÜNSCHEN IHNEN EINEN AUSGEZEICHNETEN AUFENTHALT IN FREIBURG UND
HOFFEN, DASS DIESE ERFAHRUNG FÜR SIE UNVERGESSLICH BLEIBEN WIRD!
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SOMMER 2016