Willkommen an der Universität Freiburg
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Willkommen an der Universität Freiburg Akademisches Jahr 2016-2017 Dienststelle für Internationale Beziehungen www.unifr.ch/international international-incoming@unifr.ch LEITFADEN FÜR MOBILITÄTSSTUDIERENDE INHALTSVERZEICHNIS 1. WILLKOMMEN ......................................................................................................................................................3 2. DIE DIENSTSTELLE FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN ........................................................................3 3. DIE VERSCHIEDENEN STANDORTE DER UNIVERSITÄT ................................................................................3 4. ÜBERGABE VON UNTERLAGEN BEI IHRER ANKUNFT ..................................................................................4 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 5. Ihr Studentenausweis (Campus Card) ...............................................................................................................4 Ihre Einschreibebestätigung der Universität ......................................................................................................4 Ihr Informatik-Konto (Passwort und E-mail-Adresse).........................................................................................4 Stipendienvertrag (SEM-Programm) ..................................................................................................................4 FORMALITÄTEN ...................................................................................................................................................5 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. Anmeldung beim Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI) ........................................................................5 Krankenversicherung .........................................................................................................................................6 Anmeldung in der Wohngemeinde (1700 Freiburg; 1762 Givisiez; 1723 Marly) ...............................................6 Adresse und Telefonnummer in Freiburg ..........................................................................................................6 6. STIPENDIUM (SWISS EUROPEAN MOBILITY PROGRAMME) .........................................................................7 7. AM ENDE IHRES AUFENTHALTS .......................................................................................................................8 7.1. 7.2. 7.3. 7.4. Studienheft (Excel Format) ................................................................................................................................8 Schlussbericht ....................................................................................................................................................8 Transcript of Records .........................................................................................................................................8 Ihre Abreise beim SPOMI ankündigen ...............................................................................................................8 8. ZUSAMMENFASSUNG .........................................................................................................................................9 9. UNIVERSITÄTSDIENSTE UND WEITERE NÜTZLICHE INFORMATIONEN FÜR IHREN AUFENTHALT ........9 9.1. 9.2. 9.3. 10. Nützliche Universitätsdienste .............................................................................................................................9 Nützliche Informationen für Ihren Aufenthalt ....................................................................................................10 Freiburg entdecken ..........................................................................................................................................12 KURS & PRÜFUNGEN: BASISINFORMATIONEN ............................................................................................13 10.1. 10.2. 10.3. 10.4. 10.5. 11. KURSE AN DER UNIVERSITÄT: INFORMATIONEN JE NACH FAKULTÄT ...................................................14 11.1. 11.2. 11.3. 11.4. 11.5. 11.6. 12. 2 Akademischer Kalender – www.unifr.ch/apps/calacad/de.php ........................................................................13 Learning Agreement: Veränderungen ..............................................................................................................13 Bibliotheken ......................................................................................................................................................13 Prüfungen .........................................................................................................................................................13 Notenskala .......................................................................................................................................................14 RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT (DT) – www.unifr.ch/ius .........................................................14 PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT (LE) – www.unifr.ch/lettres ..........................................................................15 WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT (SES) – www.unifr.ch/ses ..................15 MATHEMATISCH- NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT (SN) – www.unifr.ch/science ....................16 THEOLOGISCHE FAKULTÄT (TH) – www.unifr.ch/theo ................................................................................16 SPRACHENZENTRUM – www.unifr.ch/centredelangues ...............................................................................16 CHECK-LISTE MIT DATEN UND FRISTEN .......................................................................................................18 SOMMER 2016 1. WILLKOMMEN Liebe Studierende, Sie haben sich entschieden einen Aufenthalt in Freiburg zu absolvieren und wir freuen uns Sie schon bald an der Universität Freiburg begrüssen zu dürfen. Dieser Leitfaden wurde speziell für Sie entworfen. Dieser gibt Ihnen detaillierte Informationen, die nützlich sind sowohl vor Beginn wie auch während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz. Wir bitten Sie daher alle Hinweise des Leitfadens aufmerksam zu lesen, um Ihren Aufenthalt in Freiburg bestmöglich vorzubereiten. Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre und stehen für zusätzliche Informationen weiterhin zu Ihrer Verfügung. Das Team der Dienststelle für internationale Beziehungen 2. DIE DIENSTSTELLE FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN Die Dienststelle für internationale Beziehungen (DIB) ist das Empfangsbüro für Mobilitätsstudierende. Kontaktdaten: Dienststelle für internationale Beziehungen Avenue de l’Europe 20 1700 Freiburg – Schweiz Tel: +41 26 300 70 47 international-incoming@unifr.ch www.unifr.ch/international Büro MIS 4059 B Montag: 11:00 bis 13:00 Mittwoch: 12:00 bis 14:00 Zwischensemester: Montag: 10:00 bis 12:00 3. DIE VERSCHIEDENEN STANDORTE DER UNIVERSITÄT Die Universität Freiburg besteht aus verschiedenen Standorten, die in der Stadt verteilt sind. Die wichtigsten Standorte sind: Miséricorde (MIS) Rektorat, administrative und akademische Direktion, Dienststelle für internationale Beziehungen, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Philosophische Fakultät, Theologische Fakultät, Sprachenzentrum, Uni-Info, AGEFBüro, Mensa, Sporthalle, Micromus. Pérolles (PER) Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, AGEF-Büro, Mensa, Sporthalle. Micromus. Regina Mundi (RMU) Departemente für Psychologie und Erziehungswissenschaften, Mensa, Sporthalle. Beauregard Institut für Europarecht, Institut für Föderalismus, Departemente für Rechtswissenschaften, sowie Sprach- und Literaturwissenschaften. 3 SOMMER 2016 4. ÜBERGABE VON UNTERLAGEN BEI IHRER ANKUNFT Bei Ihrer Ankunft wird Ihnen die Dienststelle für internationale Beziehungen folgende Unterlagen überreichen: 4.1. Ihr Studentenausweis (Campus Card ) Ihr Studentenausweis ermöglicht Ihnen: Eine Bestätigung zu haben, dass Sie an der Universität Freiburg als Gaststudierende eingeschrieben sind Die Karte als Portemonnaie zu benutzen für die Kopierer, Mensa, Cafeteria, Getränkeautomaten, da die Karte mit Geld aufgeladen werden kann Zutritt zu den verschiedenen Bibliotheken zu haben und Bücher, Zeitschriften, DVDs etc. auszuleihen (Lesekarte): KUB Zugang zu zahlreichen Sportkursen der Universität Von reduzierten Preisen zu profitieren: in Kinos, Buchhandlungen, öffentlichen Verkehrsmittel, Skiliften, einigen Geschäften, usw. Zugang zum Angebot PubliBike Mehr Informationen gibt es auf der folgende Internetseite: http://unifr.ch/campuscard Bei Verlust oder Problemen mit der Campus Card der Dienst UNI-INFO (MIS 10) hilft weiter. 4.2. Ihre Einschreibebestätigung der Universität Diese Einschreibebestätigung brauchen Sie für die Anmeldung beim Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI, siehe 5.1). Die offizielle Einschreibung als Mobilitätsstudierende (non degree seeking) an der Universität wurde durch die Dienststelle für internationale Beziehungen vorgenommen. 4.3. Ihr Informatik-Konto (Passwort und E-mail-Adresse) Ihr unifr Informatik-Konto wird per Email geschickt. Bitte überprüfen Sie, dass Sie Ihr Konto aktiviert haben. Bitte nur die E-Mail-Adresse der Universität Freiburg benutzen – [vorname].[name]@unifr.ch. Alle wichtigen Informationen während Ihres Aufenthaltes werden an dieser E-Mail-Adresse gesendet. 4.4. Stipendienvertrag (SEM-Programm) Um ein Stipendium des Programms Swiss European Mobility (SEM) zu erhalten, müssen Sie den Stipendienvertrag unterzeichnen. Mehr Informationen im Kapitel 6. 4 SOMMER 2016 5. FORMALITÄTEN Alle folgenden administrativen Aufgaben müssen Sie zwingend bei Ihrer Ankunft in Freiburg vornehmen! 5.1. Anmeldung beim Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI) Es ist obligatorisch sich nach der Ankunft in Freiburg beim SPOMI anzumelden. STUDIERENDE EU /EFTA1 STUDIERENDE NICHT EU/EFTA1 Antrag MÖGLICHKEIT den Antrag per Post zu stellen VERPFLICHTUNG den Antrag persönlich einzureichen Gültigkeit Entspricht der geplanten Dauer Ihres Aufenthalts2. Max. 1 Jahr. Ausgefüllte und benötigte Dokumente einsenden: Dokumente Ausgefüllte und benötigte Dokumente persönlich übergeben: 2 Passfotos 1 Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID Karte (+ Kopie des Visums in Ihrem Pass, sofern vorhanden + Kopie des Einreisetempels der Schweizer Grenzbehörden) 1 Original der Universitätsbestätigung (das Original bleibt beim SPOMI) Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular des SPOMI Bezahlung Mit Einzahlungsschein oder per E-banking Am Schalter, bar oder mit Debitkarte (Kreditkarte wird nicht akzeptiert) Gebühr (Dauer max. 1 Jahr) Die Aufenthaltsbewilligung kostet CHF 95.- Die Aufenthaltsbewilligung kostet CHF 172.30 Empfang Die Aufenthaltsbewilligung wird per Post an Ihre Adresse in Freiburg geschickt. Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI) Route d’Englisberg 11 1763 Granges-Paccot Bus Nr. 1 – Richtung « Portes de Fribourg » Haltestelle (Terminus) « Portes de Fribourg » Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:00 – 11:30 14:00 – 17:00 1 EU = Europäische Union / EFTA = Europäische Freihandelsassoziation (Mitglieder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ACHTUNG: Wählen Sie das Enddatum Ihres Aufenthaltes aufgrund von Prüfungstermine und/oder einer eventuellen Reise in der Schweiz aus. 2 5 SOMMER 2016 5.2. Krankenversicherung Sie müssen versichert sein. Bitte prüfen Sie nach, dass Sie alle benötigten Dokumente haben! Swiss European Mobility Programm Studierende EU/EFTA « European Health Card » oder „Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die europäische Krankenversicherungskarte“ Swiss European Mobility Programm Studierende nicht EU/EFTA Falls Sie in Ihrem Heimatland eine Versicherung (in der Schweiz anerkannt) abgeschlossen haben, muss Ihre Versicherung die Bescheinigung unterschreiben: „Bescheinigung des ausländischen Versicherers zwecks Freistellung von der Versicherungspflicht in der Schweiz“ ISEP Studierende Bilaterale Abkommen Obligatorischer Abschluss einer Krankenversicherung in der Schweiz: www.servistudent.com oder www.swisscare.com. Sie müssen eine Kopie Ihres Versicherungsausweises bei der DIB einreichen. Mehr Information auf der folgenden Internetseite: www.kvg.org Zahnarztkosten: werden nicht von der Krankenkasse gedeckt und gehen auf Ihre Kosten. Zusatzversicherungen: es wird empfohlen eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 5.3. Anmeldung in der Wohngemeinde (1700 Freiburg; 1762 Givisiez; 1723 Marly) Verpflichtung, sich bei der Wohngemeinde in der Sie während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz wohnen, anzumelden. Die Prozedur ist folgende: Sich zum Gemeindebüro begeben Die Aufenthaltsbewilligung vorweisen Das Krankenversicherungsdokument vorweisen (KOPIE) Die Gebühr bezahlen (ungefähr CHF 20.-) Kontaktdaten der Gemeinden, wo Mobilitätsstudierenden am häufigsten wohnen. Für die anderen Gemeinden bitte das Internet konsultieren. GEMEINDE ADRESSE ÖFFNUNGSZEITEN Freiburg Stadt Freiburg Place de l'Hôtel-de-Ville 3 1700 Freiburg Tel. +41 26 351.7111 Montag bis Freitag: 08:00–11:30 / 14:00–17:00 Vor Feiertagen ab 16:00 geschlossen Givisiez Administration communale Place d'Affry 1 Case postale 1762 Givisiez Tel. +41 26 460.8960 commune@givisiez.ch Montag: 13:30 – 17:00 Dienstag: 13:30 – 18:30 Mittwoch: 13:30 – 17:00 Donnerstag: 13:30 – 17:00 Freitag: 13:30 – 16:00 Vor Feiertagen ab 16:00 geschlossen. Marly Administration communale Route de Fribourg 9 Case postale 63 1723 Marly 1 Tel. +41 26 435.5050 commune@marly.ch Montag bis Freitag: 8:30 – 11:30 Montag bis Donnerstag: 13:30 – 16:30 Freitag und Vortag von Feiertagen: 13:30–16:00 5.4. Adresse und Telefonnummer in Freiburg Sie sind verpflichtet, folgende Angaben selber auf der Webseite der Universität einzugeben: 6 SOMMER 2016 Ihre neue Postadresse in Freiburg Ihre Telefonnummer in Freiburg (Handy) Eine Notfallnummer im Heimatland und zwar unter auf: https://my.unifr.ch. Daten aktualisieren, falls Ihre Adresse oder Handynummer wechseln sollte! Falls die Adresse nicht aktualisiert ist, wird kein Stipendium bezahlt! 6. STIPENDIUM (SWISS EUROPEAN MOBILITY PROGRAMME) Wenn Sie Student im Rahmen des Swiss European Mobility Programmes sind, können Sie ein Stipendium erhalten, das von Schweizer Regierung finanziert ist. Höhe des Stipendiums von der Schweizer Regierung für alle schweizerischen Universitäten definiert: Land Ihrer Herkunfstuniversität Stipendium für ein Semester Stipendium für 2 Semester Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Schweden, Vereinigtes Königreich, Norwegen CHF 1'800.- CHF 3'600.- Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Estland, Lettland, Spanien, Kroatien, Ungarn, Island, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Türkei CHF 2'100.- CHF 4'200.- Wechselkurs: CHF 1 ist circa EUR 0.95 Vorgehen, um das Stipendium zu erhalten: 1. Bei der Ankunft werden Sie einen Stipendienvertrag von der DIB erhalten. 2. Sie müssen ein Bank3- oder Postkonto4 hier in Freiburg eröffnen. Dafür braucht man eine Adresse in der Schweiz und man muss einen Personalausweis, den Studentenausweis oder die Anmeldungsbestätigung der Universität Freiburg (eine Kopie genügt), sowie die Aufenthaltsbewilligung (oder Kopie des Antrags) vorzeigen. 3. Auf der Verpflichtungserklärung die Konto-Angaben einfügen, unterschreiben und der DIB abgeben. 4. L Ihre Wohnadresse über myunifr aktualisieren. Ohne Adresse, kein Geld! 5. Wenn der Stipendienvertrag richtig ausgefüllt und der DIB abgegeben ist, werden die Beträge ab Ende September 2016 für Herbstsemester und akademisches Jahr und Ende Februar 2017 für Frühlingssemester auf Ihr Konto überwiesen. Ausbezahlt wird das Stipendium wie folgt: Studierende, welche ein Semester in Freiburg studieren, erhalten zu Beginn des Aufenthalts das Stipendium ausbezahlt. Studierende, welche zwei Semester in Freiburg studieren, erhalten zu Beginn des Herbstsemesters die erste Hälfte ihres Stipendiums und zu Beginn des Frühlingssemesters die zweite Hälfte ihres Stipendiums. Studierende die ihren Aufenthalt abbrechen oder verkürzen müssen dies unverzüglich der Dienststelle für internationale Beziehungen melden. 3 4 7 Wir empfehlen die Freiburger Kantonalbank (FKB), wo die Vorgehensweise einfacher ist. Die Post bietet interessante Offerte für Studierende an. SOMMER 2016 7. AM ENDE IHRES AUFENTHALTS Am Ende Ihres Aufenthalts müssen Sie folgende Unterlagen bei der DIB einreichen, um Ihr Transcript of Records zu erhalten: Studienheft Schlussbericht 7.1. Studienheft (Excel Format) Das Studienheft (das Sie per Email am Anfang des Semesters erhalten) ausfüllen mit allen Kursen und Lehrveranstaltungen die Sie an der Universität Freiburg, sowie im Rahmen von BeNeFri belegen. Dieses Dokument an die E-Mail-Adresse international-incoming@unifr.ch zurücksenden (im Excel Format): 23.12.2016 für Herbstsemester 02.06.2017 für Frühlingsemester und akademisches Jahr Das Dokument besteht aus 2 Seiten: Erste Seite enthält verschiedene Informationen: bitte aufmerksam lesen. Vergessen Sie nicht die Adresse anzugeben, an die das Transcript geschickt werden muss (an Sie oder Ihre Universität). Sie haben auch die Möglichkeit, Bemerkungen über Ihre Prüfungen oder Kurse hinzuzufügen! Zweite Seite: tragen Sie präzis alle Informationen über die besuchten Kurse während ihres Aufenthalts an der Universität Freiburg und Ihre persönliche Daten ein. Wenn Sie ein Doppel-Diplom5 absolvieren, müssen Sie das Studienheft nicht ausfüllen. 7.2. Schlussbericht Der Link zum Schlussbericht wird Ihnen an Ihre Email Adresse geschickt. Beantworten Sie bitte online die verschiedenen Fragen bis: Ende Januar für das Herbstsemester Ende Juni für das Frühlingssemester oder das akademische Jahr Ohne Schlussbericht, wird kein Transcript of Records erstellt! 7.3. Transcript of Records Am Ende Ihres Aufenthaltes stellt die Dienststelle für internationale Beziehungen eine Notenbestätigung aus (Transcript of Records). Die Transcript of Records können nicht vor dem 15. Februar (Herbstsemester) oder 15. Juli (Frühlingssemester und akademisches Jahr) erstellt werden! Die DIB stellt Ihnen Ihr Transcript of Records nur zu, wenn Sie ihr folgende Unterlagen eingereicht haben: 7.4. Studienheft Learning Agreement (am Anfang Ihres Aufenthalts einzureichen) Schlussbericht Ihre Abreise beim SPOMI ankündigen Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen, müssen Sie dem SPOMI Ihr Abreisedatum mitteilen: 5 MA in European Business (Strasbourg Business School / University of Pavia) ; European Master in Publics Economics and Public Finance (Università degli Studi del Piemonte Orientale / University of Tampere / Université de Rennes); Double diplôme de droit Fribourg / Paris II. 8 SOMMER 2016 Studierende EU / EFTA Schreiben Sie eine E-mail an Herr Stulz: StulzAl@fr.ch Studierende nicht EU / EFTA Gehen Sie persönlich zu SPOMI. 8. ZUSAMMENFASSUNG AM ANFANG DES AUFENTHALTES AM ENDE DES AUFENTHALTES 1. UniFr-Konto aktivieren (Netzwerk secure unifr an der Universität benutzen) 1. Der DIB das Studienheft per Email schicken 2. Bank- oder Postkonto eröffnen 2. Den Schlussbericht online ausfüllen und übermitteln 3. Sich beim SPOMI anmelden 3. Ihr Abreisedatum beim SPOMI mitteilen 4. In der Schweiz versichert sein (Krankenkasse, sowie Unfallversicherung) 4. Erstellung und Versand des TORs durch DIB 5. Postadresse und Telefonnummer auf www.unifr.ch/mydata aktualisieren 6. Learning Agreement unterschreiben lassen (falls noch nicht), Changes vornehmen 7. Sich bei der Wohngemeinde anmelden Es ist sehr wichtig, dass Sie sich beim SPOMI (Aufenthaltsbewilligung) anmelden und während Ihrem Aufenthalt in der Schweiz ausreichend versichert sind! Wenn diese Schritte erledigt sind, können Sie voll und ganz von Ihrem Aufenthalt in der Schweiz profitieren! 9. UNIVERSITÄTSDIENSTE UND WEITERE NÜTZLICHE INFORMATIONEN FÜR IHREN AUFENTHALT 9.1. 9 Nützliche Universitätsdienste ESN Die Gruppe ESN (Erasmus Student Network) organisiert Ausflüge, Treffen, Partys usw. und ist ein idealer Partner für alle Austauschstudierende. Auch auf Facebook UNI-INFO Eine Internetseite mit vielen praktischen Informationen über das Studium und das Leben in Freiburg. HELP Im Fall von persönlichen, juristischen oder finanziellen Schwierigkeiten finden Sie auf dieser Seite nähere Angaben zu einer möglichen Lösung sowie nützliche Links. AGEF Der Verein hat die Aufgabe, die Interessen aller Studierenden in der Universität und in der regionalen und nationalen Politik zu vertreten, und, wenn nötig, zu verteidigen! Die AGEF stellt den Studierenden verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung, zum Beispiel Tageskarten der SBB oder den Mietbus. UNISPORT Internetseite mit dem Sportprogramm; mehr als 30 verschiedene Sportarten werden den Studierenden während des akademischen Jahrs angeboten. Die meisten Sportangebote sind kostenlos, aber der Zugang zu den Fitnessräumen ist kostenpflichtig. CENTRE DE LANGUES Das Sprachenzentrum bietet die Möglichkeit, Sprachkurse zu besuchen und dies für Studierende aller Fakultäten. Für mehr Informationen, siehe S. 16. CENTRE FRIES Das Centre Fries ist das kulturelle Studierendenzentrum der Universität Freiburg. Ob Konzerte, Diskussionsabende, Workshops, Kino, Abendessen oder Poetry Slams, das Centre Fries steht allen Studierenden offen und bietet ein perfektes Ambiente, um die Schulbücher für einen kurzen oder längeren Moment zu vergessen. CINE CLUB Wöchentliche Vorstellungen (meistens mittwochabends sind jedem Semester einem bestimmten Zyklusthema gewidmet und werden zum Teil durch anschliessende Debatten, Diskussionen und kurze Vorträge bereichert. Der Eintritt kostet CHF 8.- für die Studierenden. SOMMER 2016 9.2. Nützliche Informationen für Ihren Aufenthalt 9.2.1. Monatliches Budget Durchschnittliche Kosten pro Monat (in CHF) Unterkunft (Nebenkosten inbegriffen) 400 – 600 Nahrung 400 – 600 Telefon, Internet 50 – 100 Öffentliche Verkehrsmittel (Abonnement TPF für die Agglomeration Freiburg, Zone 10) 65 Kleider, Hygiene 100 Kursmaterial, Bücher 100 (+/-) Taschengeld, Freizeit, kulturelle Aktivitäten 200 (+/-) Kranken- und Unfallversicherung (für Nicht Inhaber der europäischen Krankenversicherungskarte) 100 (+/-) ! Nicht zu vergessen: die Kosten für die Aufenthaltsbewilligung (siehe 5.1) sowie die Einschreibegebühren bei der Gemeinde (siehe 5.3) ! 9.2.2. Ankunft in Freiburg Mit dem Flugzeug: Vom Flughafen Genève-Aéroport, vom Zürich-Flughafen oder vom Basel-EuroAirport können Sie mit der Bahn nach Freiburg fahren. Die Bahnhöfe Zürich-Flughafen und Genève-Aéroport befinden sich im Innern der Flughafengebäude; Basel-EuroAirport besitzt keinen Bahnhof! Von GenèveAéroport nach Freiburg fährt die Bahn direkt nach Freiburg (Reisedauer ca. 1:30 Std). Von Zürich-Flughafen gibt es zum Teil direkte Züge, teilweise muss man in Zürich Hauptbahnhof (HB) oder in Bern umsteigen (Reisedauer ca. 1:40 Std). Von Basel-EuroAirport fahren Busse bis zum Bahnhof Basel-Hauptbahnhof (HB). Ab dort nimmt man die Bahn nach Freiburg mit Umsteigen in Bern (Reisedauer ca. 1:50 Std). Mit der Bahn: Freiburg befindet sich auf der Bahnstrecke die Genf und Zürich verbindet. Reisedauer: ab Genf 1 Std, ab Lausanne 40 Minuten, ab Bern 20 Minuten, ab Zürich Hauptbahnhof (HB) 1:30 Std (bei einigen Zügen ist ein Umsteigen in Bern notwendig). Auf der folgenden Internetseite finden Sie die Fahrpläne: www.sbb.ch Mit dem Fahrzeug: Autobahn A12 zwischen Bern und Lausanne. 9.2.3. Elektrizität Wechselstrom: 220 V. / 50 Hz. Wie in den meisten Ländern der Welt, verfügen die elektrischen Steckdosen in der Schweiz auch über eine eigene Form. Zur Benützung von importierten Apparaten ist ein Adapter notwendig. 9.2.4. Öffentliche Verkehrsmittel Züge: Die Bahn ist das beste Verkehrsmittel innerhalb der Schweiz. Das Halbtax-Abonnement (welches den Kauf der Bahnfahrkarten zum halben Preis ermöglicht) gibt es mit einer Gültigkeit von einem Jahr. Darüber hinaus können unter 25-Jährige mit dem «Gleis 7»-Abonnement ab 19 Uhr in der 2. Klasse gratis fahren. Mehr Informationen auf: www.sbb.ch. Die AGEF verfügt zudem über ein gewisses Kontingent an SBB-Tageskarten. Da die Nachfrage sehr gross ist empfiehlt es sich, diese rechtzeitig zu kaufen (sie sind jeweils zwei Monate im Voraus bei der AGEF erhältlich). Siehe: www.unifr.ch/agef/de/services/cff-sbb?week=0 10 SOMMER 2016 Städtische Verkehrsbetriebe: Die TPF (Transports Publics Fribourgeois) gewährleisten den Transport in der Stadt Freiburg und Umgebung. Die Mehrfahrkarten können an Zeitungskiosken oder an den Automaten bei den Haltestellen bezogen werden: www.tpf.ch. Über die Preise können Sie sich auf dieser Internetseite informieren. Rad: Ihre CampusCard gibt auch Zugang zu Publibike. Publibike ist ein Veloverleihsystem basierend auf Selbstbedienungsstationen, die 7 Tage pro Woche und 24 Stunden pro Tag zugänglich sind. Mit diesem Dienst kann ein Velo an einer Station ausgeliehen und an einer anderen Station am Zielort wieder abgegeben werden. 9.2.5. Öffnungszeiten von Kaufhäusern, Banken und Poststellen Geschäfte Post Bank Unter der Woche 9:00 – 18:30 / 19:00 (donnerstags bis 21:00) 7:30 – 18:30 8:30 – 17:00 Samstag 8:00 – 16:00 8:00 – 16:00 (11:00 kleine Poststellen) geschlossen Sonntag geschlossen geschlossen geschlossen Das Lebensmittelgeschäft Coop am Bahnhof ist täglich geöffnet (bis um 21:00 während der Woche und Samstag / bis 19:00 am Sonntag) 9.2.6. Mobiltelefon Es gibt mehrere Anbieter: Swisscom, Sunrise, Salt, Yallo, Lebara, M-Budget, CoopMobile, Aldi mobile. Einige Telefongesellschaften bieten Angebote für unter 26-jährige an. Wählen Sie die Telefongesellschaft die, entsprechend Ihren Bedürfnissen, am besten zu Ihnen passt. Ein Prepaid-Modell ist am einfachsten. 9.2.7. Ärzte, Spital, usw. Für Ihre Information Studierende EU /EFTA Im Falle von Leistungsansprüchen, während Ihres Aufenthalts in der Schweiz, die Sie rückerstattet haben möchten, müssen Sie die bezahlte Originalrechnung, in Begleitung von Ihrem „europäischen Versicherungsausweis“ samt einer Bank- oder Postverbindung an folgende Adresse senden: Institution Commune LAMal - KVG / Gibelinstrasse 25 / 4503 Solothurn Tel. : 032/625.30.30 / info@kvg.org / www.kvg.org Studierende nicht EU /EFTA Für die Rückerstattung von Leistungsansprüchen, die während Ihres Aufenthalts in der Schweiz angefallen sind, begleichen Sie die Rechnungen im Voraus und wenden Sie sich an Ihren Versicherer und richten sich nach dessen Verfahren für die Rückerstattung. 9.2.8. Notrufe Was? Telefonnummer Ambulanz, Notfall 144 Polizei 117 Feuerwehr 118 Vergiftung 145 Dargebotene Hand (für psychologischen Beistand) 143 Ärztlicher Notfalldienst, Tag und Nacht 026 350 11 40 Zahnärztlicher Notfalldienst 026 322 33 43 Notfalldienst des Kantonsspitals 026 426 71 11 9.2.9. Unterkunft/Wohnungsabnahmeprotokoll Beim Einzug in eine Wohnung wird generell von der Hausvermietung eine Wohnungsübergabe organisiert, wobei ein Wohnungsabnahmeprotokoll erstellt wird. Seien Sie bei diesem Termin anwesend, um sicher zu gehen, dass alles in 11 SOMMER 2016 Ordnung ist. Zögern Sie nicht auf defekte oder beschädigte Objekte hinzuweisen, da Sie sonst möglicherweise beim Auszug dafür haftbar gemacht werden und diese ersetzen müssen. Gehen Sie sorgsam mit der Wohnung um, so dass Sie am Ende keine Zusatzkosten für die Reinigung oder Reparaturen zu begleichen haben. Apartis übergibt zusammen mit dem Schlüssel ein bereits erstelltes Wohnungsabnahmeprotokoll (ungefähr 4 Seiten). Lesen Sie dieses aufmerksam durch und kontrollieren Sie Ihr Zimmer und die Wohnung auf weitere Defekte. Zögern Sie nicht Apartis schriftlich auf allfällige Fehler oder fehlende Einträge im Protokoll hinzuweisen und verlangen Sie eine Anpassung des Protokolls. 9.2.10. Abfallgebühren Im Kanton Freiburg sind Abfallsäcke gebührenpflichtig: Preis für 10 Abfallsäcke Mehr Informationen: Stadt Freiburg 17 Liter: CHF 10.50 35 Liter: CHF 19.00 Unter dem folgende Link Marly 17 Liter: CHF 15.00 35 Liter: CHF 30.00 Unter dem folgend Link Givisiez 17 Liter: CHF 11.80 35 Liter: CHF 21.80 Unter dem folgenden Link Papier, Aluminium, Batterie, Glas, sowie PET-Flasche werden wiederverwertet 9.2.11. Feuerwehrersatzabgabe Jede Person, die in der Gemeinde Freiburg wohnt, muss die Feuerwehrersatzabgabe bezahlen. Unter folgendem Link finden Sie mehr Informationen. Falls Sie die Rechnung erhalten, wenn Sie bereits zurück in Ihrem Heimatland sind, finden Sie hier die Informationen für die Überweisung aus dem Ausland: Service des Finances, Ville de Fribourg, 1700 Fribourg, Switzerland IBAN : CH2700260260386218B0K BIC : UBSWCHZH80A 9.3. Freiburg entdecken Hier sind einige Internetseiten mit Tipps und Ideen für die Entdeckung der Stadt und des Kantons Freiburg. Viel Spass! Stadt Freiburg Informationen über die Stadt, kulturelle Events, Museen und verschiedene Aktivitäten: www.fribourgtourisme.ch Kanton Freiburg Viele Informationen um Städte und Ausflugsorte zu entdecken: www.fribourgregion.ch. Dazu noch der Veranstaltungskalender. FriPass Entdecken Sie den Kanton Freiburg und profitieren Sie von den Gratis-Angeboten dank FriPass. 12 SOMMER 2016 10. KURS & PRÜFUNGEN: BASISINFORMATIONEN 10.1. Akademischer Kalender – www.unifr.ch/apps/calacad/de.php Alle relevanten Informationen bezüglich des akademischen Kalenders (Kurse, Prüfungen, wichtige Daten, usw.). Konsultieren Sie regelmässig diesen Kalender! Vorlesungszeit (Beginn und Ende): Herbstsemester 2016: 19.09.2016 - 23.12.2016 Frühlingssemester 2017: 20.02.2017 - 02.06.2017 Osterferien: 14.04.2017 - 23.04.2017 10.2. Learning Agreement: Veränderungen Sollten nach Ankunft in Freiburg Änderungen des Studienvertrags notwendig werden, sieht so das entsprechende Vorgehen aus: 1. Änderungen notieren: für geringfügige Änderungen das Formular „Changes of the Learning Agreement“ verwenden; sollten (fast) alle Kurse ändern, am besten gleich einen neuen Studienvertrag aufsetzen. 2. Die Studienberaterin oder den Studienberater hier an der Universität Freiburg kontaktieren, um die Änderungen unterzeichnen zu lassen. Sollten Kurse aus verschiedenen Departementen hinzugefügt worden sein, müssen Sie die BeraterIn der verschiedenen Departemente aufsuchen (siehe Kapitel „Studienberater und Mobilitätskoordinator“ unten). 3. Achtung: Die Dienststelle für internationale Beziehungen kann Studienverträge oder Kursänderungen nicht unterzeichnen. Dies ist Sache der Departemente bzw. Fakultäten. 4. Für Master-Studierende, welche Kurse aus der Philosophischen Fakultät besuchen: Die Änderungen des Studienvertrags in der Dienststelle für internationale Beziehungen abgeben oder per E-Mail an internationalincoming@unifr.ch schicken für die Kurseinschreibung durch das Dekanat. 5. Die Änderungen an die Heimuniversität schicken. 10.3. Bibliotheken Die Universität Freiburg besitzt eine Hauptbibliothek „Kantons- und Universitätsbibliothek“ (BCU genannt: www.fr.ch/bcu), aber auch mehrere Bibliotheken je nach Fakultät/Departement. Auf dem folgenden Link finden Sie die Liste dieser Bibliotheken: www.unifr.ch/biblio/de/unifr. Um ein Buch auszuleihen, benutzen Sie Ihre Lesernummer (befindet sich unter dem Strichcode) Mit Ihrem Studentenausweis können Sie auch Bücher anderer Schweizer Bibliotheken ausleihen, via Rero (Bibliotheken der französischen Schweiz), oder via IDS (für Bibliotheken der deutschen Schweiz). Wir empfehlen, dass Sie Bücher eher ausleihen statt sie zu kaufen (hohe Schweizer Gebühren für Bücher). 10.4. Prüfungen WICHTIG: BITTE DURCHLESEN! Die Prüfungssession ist am Semesterende (Ende Dezember bis Mitte Februar oder Ende Mai bis Mitte Juli). Beginn und Dauer unterscheiden sich je nach Fakultät: überprüfen Sie die Prüfungsdaten auf der Website Ihrer Fakultät(en). 13 SOMMER 2016 Prüfungsdaten: Je nach Fakultät ist es nicht möglich das Datum der Prüfung zu verschieben. Informieren Sie sich am Anfang des Semesters bei der/dem Professor/in oder im Dekanat darüber. Prüfungseinschreibung: Sie müssen sich für die Prüfungen einschreiben. Jede Fakultät hat andere Einschreibungstermine. Für jeden Kurs, bitte überprüfen Sie bei welcher Fakultät den Kurs angeboten wird und dazu den Einschreibetermin. Sprache der Prüfung: Normalerweise ist die Sprache der Prüfung die gleiche wie im Kurs. Prüfungsdauer: Es gibt nicht immer Zusatzzeit für Mobilitätsstudierende. Stellen Sie die Frage am Anfang des Semesters. Prüfungsart: Schriftlich, mündlich, Übungen im Laufe des Semesters, Präsentationen. Überprüfen Sie die Prüfungsmodalitäten am Anfang des Semesters. Wichtige Links für die Prüfungen je nach Fakultät: Rechtswissenschaftliche Fakultät Philosophische Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät Theologische Fakultät Bitte lesen Sie aufmerksam alle Informationen im Kapitel 11 über die verschiedenen Fakultäten durch! 10.5. Notenskala 1 Ungenügend 2 Ungenügend 3 Ungenügend 4 Genügend 4.5 Befriedigend 5 Gut 5.5 Sehr gut 6 Ausgezeichnet Durchgefallen Bestanden An der Universität Freiburg entspricht 1 ECTS Punkt zwischen 25 und 30 Stunden akademischer Arbeit! Die ECTSPunkte messen Ihre gesamte investierte Arbeit (einschliesslich Präsenzzeiten in Vorlesungen/Seminare, sowie die verlangte selbständige Arbeit ausserhalb der Veranstaltungen). 11. KURSE AN DER UNIVERSITÄT: INFORMATIONEN JE NACH FAKULTÄT Bitte finden Sie nachfolgend wichtige Informationen zu den Kursen und Prüfungen je nach Fakultät. Bitte überprüfen Sie alle Daten und Fristen auf der Internetseite der Fakultät! 11.1. RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT (DT) – www.unifr.ch/ius 11.1.1. Studienberater und Mobilitätskoordinatoren Die Kontaktdaten des Büros für Erasmus und Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät finden Sie unter dem folgenden Link. 14 SOMMER 2016 11.1.2. Kurseinschreibung Keine obligatorische Einschreibung für Bachelor-Kurse Fakultative Einschreibung für halbjährliche Intensivkurse: Kontaktieren Sie das Büro für Erasmus und Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Obligatorische Einschreibung für intensive Blockkurse: Kontaktieren Sie das Büro für Erasmus und Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen. Obligatorische Einschreibung für die Veranstaltungen „crédits spéciaux“, wie z.B. Moot Court, besondere Seminare usw.; bitte lesen Sie die Informationen auf der Internetseite der Fakultät (siehe Einschreibung). 11.1.3. Prüfungseinschreibung Obligatorische Einschreibung via die Internetseite „Gestens“. Eine „Einschreibe-Informationssitzung“ für die Prüfungen wird während der Einschreibeperiode organisiert. Sie werden eine entsprechende Einladung per E-Mail erhalten. Herbst 2016 Frühling 2017 EINSCHREBEFRISTEN PRÜFUNGSZEIT 08.11.2016 (10h) - 24.11.2016 (14h) 16.01.2017 - 08.02.2017 14.03.2017 (10:00) - 28.03.2017 (14:00) 07.06.2017 - 01.07.2017 Automatische Einschreibung 09.09.2017 - 16.09.2017 Wiederholung 2017 (nur BLaw) 11.2. PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT (LE) – www.unifr.ch/lettres 11.2.1. Studienberater Die Liste der Studienberater finden Sie unter dem folgenden Link. 11.2.2. Kurs- und Prüfungseinschreibung Obligatorische Einschreibung via die Internetseite „Gestens“. EINSCHREIBUNG FÜR KURSE EINSCHREIBUNG FÜR PRÜFUNGEN Herbst 2016 12.09.2016 - 14.10.2016 12.09.2016 - 11.11.2016 Frühling 2017 13.02.2017 - 10.03.2017 13.02.2017 - 07.04.2017 Wiederholung 2017 - Masterstudierende werden vom Dekanat zu den Master-Kursen eingeschrieben, welche auf deren Studienverträgen stehen und vom Studienberater des betreffenden Departements für gutgeheissen wurden. Die Studierenden erhalten eine Bestätigung der Kurseinschreibung auf Ihre UniFr-E-Mail-Adresse. Für die Bachelor Kurse müssen sich Master-Studierende selber via „Gestens“ einschreiben. 11.3. WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT (SES) – www.unifr.ch/ses 11.3.1. Studien- und Mobilitätsberater Die Liste der Studienberater finden Sie unter dem folgenden Link. 11.3.2. Kurseinschreibung Obligatorische Einschreibung für einige Kurse. Diese Information ist in der Beschreibung jedes Kurses, im Kursprogramm 15 SOMMER 2016 Falls die Einschreibung obligatorisch ist, müssen Sie sich via „mySES“ einschreiben. Masterkurse und Seminare: Bitte kontaktieren Sie den Studienberater des zuständigen Departements. 11.3.3. Prüfungseinschreibung Obligatorische Einschreibung via die Internetseite „mySES“. EINSCHREIBEFRISTEN PRÜFUNGSZEIT Herbst 2016 12.09.2016 (9:00) - 14.10.2016 (12:00) 10.01.2017 - 23.01.2017 Frühling 2017 16.02.2017 (9:00) - 17.03.2017 (12:00) 06.06.2017 - 20.06.2017 24.07.2017 - 04.08.2017 21.08.2017 - 01.09.2017 Wiederholung 2017 11.4. MATHEMATISCH- NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT (SN) – www.unifr.ch/science 11.4.1. Studienberater Die Liste der Studienberater finden Sie unter dem folgenden Link. 11.4.2. Kurseinschreibung Obligatorische Einschreibung für alle Kurse via die Internetseite „Gestens“. Mehr Informationen auf dem folgenden Link. EINSCHREIBEFRISTEN Herbst 2016 29.08.2016 - 23.09.2016 Frühling 2017 30.01.2017 - 24.02.2017 11.4.3. Prüfungseinschreibung Obligatorische Einschreibung via die Internetseite „Gestens“. EINSCHREIBEFRISTEN PRÜFUNGSZEIT Herbst 2016 28.11.2016 - 16.12.2016 30.01.2017 - 17.02.2017 Frühling 2017 17.04.2017 - 05.05.2017 05.06.2017 - 23.06.2017 Sommer 2017 10.07.2017 - 28.07.2017 28.08.2017 - 15.09.2017 11.5. THEOLOGISCHE FAKULTÄT (TH) – www.unifr.ch/theo 11.5.1. Curatorium Die Liste der Studienberater finden Sie unter dem folgenden Link. 11.5.2. Kurs- und Prüfungseinschreibung Obligatorische Einschreibung für alle Kurse via die Internetseite „Gestens“. Überprüfen Sie die Einschreibedaten für Kurse und Prüfungen auf der Internetseite der Fakultät. 11.6. SPRACHENZENTRUM – www.unifr.ch/centredelangues Es werden Sprachkurse für Studierende aller Fakultät angeboten. Informieren Sie sich auf der Internetseite für detaillierte Kursangebote und Kurszeiten. 16 SOMMER 2016 Keine zusätzlichen Gebühren für die Sprachkurse! Online-Niveautest muss vor der Einschreibung durchgeführt werden. Beginn des Online-Tests: 2 Wochen vor Semesterbeginn. Beginn der Einschreibungen auf Gestens: 2 Wochen vor dem Semesterbeginn Kurse beginnen mit der Vorlesungszeit 11.6.1. Erste Einschreibung für einen Sprachkurs 1. Einloggen auf Gestens und folgen Sie dem Link „ eingeschränkter Zugang Studierende“ 2. Folgen Sie dem Link „ Einschreibung Bearbeitung der Einschreibungen Sprachkurse und wählen Sie die gewünschte Sprache. 3. Von diesem Punkt an, folgen Sie den Angaben die Sie zum OBLIGATORISCHEN ONLINE-TEST und Einschreibung für den Kurs führen. Für Studierende der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät: schreiben Sie sich via „Gestens Philosophische Fakultät“ ein! 17 SOMMER 2016 12. CHECK-LISTE MIT DATEN UND FRISTEN DATEN / FRISTEN FrühlingsAkademisches semester Jahr ☒ ETAPPEN UND SCHRITTE ab Ihrer Ankunft in der Schweiz ☐ Teilnahme am von der DIB organisierten Willkommenstag (mit Französischintensivsprachkurs) 29.08.2016 06.02.2017 29.08.2016 ☐ Teilnahme am von der DIB organisierten Willkommenstag (ohne FranzösischIntensivsprachkurs) 16.09.2016 17.02.2017 16.09.2016 ☐ Französisch-Intensivsprachkurs 29.08.2016 16.09.2016 6.02.2017 17.02.2017 29.08.2016 16.09.2016 ☐ ESN-Abend im Pavillon Vert 16.09.2016 16.09.2016 ☐ Willkommenstag der Uni für alle Studierende 19.09.2016 19.09.2016 ☐ Bank- oder Postkonto eröffnen. Der DIB die Information zustellen (für SEM) Ab Ihrer Ankunft, so schnell wie möglich ☐ Emailkonto « unifr.ch » aktivieren und Adresse und Telefonnummer in Freiburg auf mydata aktualisieren Ab Ihrer Ankunft, so schnell wie möglich ☐ Die notwendigen Schritte beim SPOMI unternehmen. Ab Ihrer Ankunft, so schnell wie möglich ☐ Nachprüfen, dass man in der Schweiz versichert ist und wenn nötig die notwendigen Schritte unternehmen, um eine Versicherung abzuschliessen. Ab Ihrer Ankunft, so schnell wie möglich ☐ Sich bei der Wohngemeinde anmelden (circa CHF 20.-) Nach dem Empfang der Aufenthaltsbewilligung ☐ Sich für Vorlesungen/Prüfungen via Gestens oder Myses einschreiben Ab August 2016 (je nach Fakultät)* Ab Januar 2017 (je nach Fakultät)* Ab August 2016, dann ab Januar 2017 ☐ Für interessierte Studierende, Test machen und Einschreibung für Sprachkurse via Gestens (mehr Informationen während des Intensivsprachkurses für Teilnehmer) Ab Anfang September2016 Ab Anfang Februar 2017 Ab Anfang September 2016 ☐ Beginn der Vorlesungen 19.09.2016 20.02.2017 19.09.2016 ☐ Willkommensaperitif 27.09.2016 - 27.09.2016 ☐ Abschiedsaperitif - Anfang Mai 2017 Anfang Mai 2017 ☐ Das ausgefüllte Studienheft per Email an die DIB zurücksenden Bis zum 23.12.2016 Bis zum 02.06.2017 Bis zum 02.06.2017 ☐ Prüfungszeit Ende Dezember bis Mitte Februar 2017* Ende Mai bis Mitte Juli 2017* Ende Mai bis Mitte Juli 2017* ☐ Schlussbericht online ausfüllen. Den Link dazu wird an Ihre Emailadresse geschickt. Spätestens einem Monat nach Ende Ihres Aufenthaltes ☐ Nachprüfungszeit (je nach Fakultät) Februar 2017* Herbstsemester August-September 2017* August-September 2017* *BITTE ÜBERPRÜFEN SIE ALLE DATEN UND FRISTEN AUF DER INTERNETSEITE IHRER FAKULTÄT!! WIR WÜNSCHEN IHNEN EINEN AUSGEZEICHNETEN AUFENTHALT IN FREIBURG UND HOFFEN, DASS DIESE ERFAHRUNG FÜR SIE UNVERGESSLICH BLEIBEN WIRD! 18 SOMMER 2016