Monatsbericht

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März 2009
Europäische Union und Sport
Kommissar Figel
EU-Sportminister Erklärung: Öffentliche Anhörung im EP
mit Jàn Figel´ hinsichtlich der Folgeaktivitäten
S.2
EP: Verabschiedung des Schaldemose-Berichts über
Online-Glücksspiel
S.3
EP: Öffentliche Anhörung über Rechtsfragen im Sport
S.4
Themen aus der EU-Politik
Europas Handballclubs klagen für mehr Rechte
S.5
EK: Veröffentlichung Sportfinanzierungsstudie
S.6
Studie: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Sportvereine
S.7
EK: Erleichterter Zugang zu Projektfördermitteln
S.7
Förderprogramme
„All About EVE“ – Neue Online-Plattform über
EU - Projekte
S.9
Jugend in Aktion: Neue Projektausschreibung
S.9
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März 2009
Europäische Union und Sport
EU-Sportsminister Erklärung:
Öffentliche Anhörung mit Kommissar Figel hinsichtlich der
Folgeaktivitäten im EP
Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des
Europäischen Parlaments stellte sich der für
Sport zuständige Kommissar Ján Figel´am
Donnerstag, dem 26. März 2009, den Fragen
der Abgeordneten. Inhaltlich ging es vor
allem um folgende Themenbereiche:
•
•
Bezüglich der 6+5 Regel und der von der
FIFA zu diesem Thema veröffentlichten
Studie erwähnte Figel´ den Widerspruch
zum geltenden EU-Recht, deutete jedoch
gleichzeitig an, dass die EU-Kommission mit
der FIFA in diesem Punkt im Gespräch wäre.
Autonomie der Sportverbände
Vermarktung
von
Fernsehrechten,
Internationale
Transfer
von
Minderjährigen unter 18 Jahren
der WADA Antidoping Code
die neue Studie über die 6+5
Regel der FIFA
Lizenzierungsverfahren
im
Fußball
Auswirkungen des Vertrags von
Lissabon auf den Sport erörtert.
Kommissar Figel´ betonte die
Wichtigkeit
des
strukturierten
Dialogs mit den Sportverbänden,
•
Mitgliedsstaaten
und
anderen
verantwortlichen
•
Entscheidungsträgern im Sport.
•
Vor
dem
Hintergrund
einer
fehlenden Kompetenz für den
•
Sport, kann die Kommission aus
Sicht
Figels
vornehmlich
•
unterstützend wirken. Einzelne
Ján Figel´, Kommissar
gezielte Initiativen wie die im
für Bildung, Kultur und
Jugend
Weißbuch
des
Sports
Hinsichtlich einzelner Fragestellungen
veröffentlichten „Leitlinien für
wie Vereinslizenzierungen, Antidoping oder
körperliche Aktivität“ seien dann möglich,
weltweite Spielertransfers wies Figel´auf die
wenn
der
Vertrag
entsprechende
Zuständigkeiten der internationalen oder
Kompetenzen (wie im Bereich Gesundheit)
europäischen Verbände hin, die sich bereits
vorsieht. Die Förderung von „Sport und
intensiv
mit
den
unterschiedlichen
Gesundheit“, so Figel´, sei eines der
Themenkreisen befassen würden. Die KOM
Hauptanliegen der Kommission.
hat
laut
Figel
Interesse
daran,
Laut Figel würde die Verabschiedung des
Lizenzierungsverfahren zu erreichen, die auf
Vertrags von Lissabon und die damit
Prinzipien
wie
Selbstregulierung,
verbundene Annahme des Art. 165 zum
Nachhaltigkeit und Transparenz aufbauen.
Sport zwar keine fundamentale Änderung
der europäischen Sportpolitik bewirken, wäre
Hilfestellungen seien jedoch auf dem Gebiet
aber zumindest hilfreich um ein EUder weltweiten Dopingbekämpfung im Sinne
Sportförderprogramm zu etablieren.
einer verstärkten Zusammenarbeit der EUAber nicht nur die Kommission sondern auch
Mitgliedssaaten notwendig. Er sprach sich
die internationale Sportbewegung arbeite an
deutlich
gegen
die
Einführung
einer
der Verbesserung der Gesprächsstrukturen,
europäischen
Antidopingbehörde
aus.
so
Figel´.
„Ich
war
bei
der
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Eröffnungsveranstaltung des EOC EU Büros
in Brüssel und kann Ihnen versichern, dass
ein offener und konstruktiver Dialog nicht
nur in unserem Interesse ist, sondern von
Seiten des Sports genauso gewünscht wird.“
Die Lage des Büros in der Nähe des Rond
Point Schuman, also in unmittelbarer Nähe
der europäischen Institutionen, unterstreiche
laut Figel´ die Wichtigkeit, die der
internationale Sport diesem beimesse.
EP: Verabschiedung des Schaldemose-Berichts über
Online-Glücksspiel
Das Europäische Parlament hat in seiner
Sitzung am 10. März 2009 den Bericht über
die „Integrität von Online-Glücksspielen“
verabschiedet
und
damit
sowohl
die
Europäische Kommission als auch die
Mitgliedsstaaten aufgefordert, auf diesem
Gebiet weiterführende
Maßnahmen
zu
ergreifen. Der von der
sozialdemokratischen
dänischen
Abgeordneten Christel
Schaldemose verfasste
Rapport
beinhaltet
einen
ausdrücklichen
Bezug
zu
Sportthemen, wobei Verantwortlich für den Bericht
zum Online-Glücksspiel: Christel
insbesondere
der Schaldemose, EP-Abgeordnete
Schutz
von aus Dänemark
Sportveranstaltunge
n vor illegalen Wettbetreibern und die
komplexe,
den
Sport
betreffende
Finanzierungsstruktur, die sich aus der
Weiterentwicklung
des
Online-SportWettenmarktes ergibt, thematisiert werden.
Hier seien vor allem Themen wie das
„Gewerbliche Schutz- und Urheberrecht“ und
Solidaritätsmechanismen
zwischen
Glückspielbetreibern und gemeinnützigen
Einrichtungen wie sie derzeit z.B. in dem in
Deutschland
existierenden
„Glücksspielstaatsvertrag“ festgelegt sind, genannt.
So erinnert das Europäische Parlament in
seiner Stellungnahme vor allem daran, dass:
„der Schutz und die Wahrung der Integrität
von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen
vor
allem
auf
der
Kooperation
der
Sportrechteinhaber,
der
OnlineSportwettenanbieter sowie der nationalen,
internationalen und europaweit zuständigen
Aufsichtsbehörden
basieren“ und stellt
weiterhin fest, dass „die Mitgliedsstaaten die
Kooperation zwischen Sportveranstaltern,
Wettanbietern
und
Wettbehörden
dahingehend fördern sollten, dass die
Risiken in Bezug auf Wettbetrug und
illegalen Wettkampfabsprachen minimiert
werden
können.“ Zudem
werden
die
Mitgliedsstaaten seitens des Europäischen
Parlaments dazu aufgefordert, nachhaltige
rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen,
um die Integrität von Sportveranstaltungen
zu gewährleisten. Weiterhin hebt das
Europäische Parlament in seinem Bericht die
Tatsache hervor, dass Sportwetten mit einer
„kommerziellen
Ausbeutung“
von
Sportveranstaltungen gleichzusetzen sind
und empfiehlt, dass die Mitgliedsstaaten
ihrerseits Sportveranstaltungen vor jeglichen
unbefugten
kommerziellen
Interessen
schützen und insbesondere die Rechte der
Sportveranstalter
gewährleisten
sollten.
Zugleich werden die Mitgliedsstaaten dazu
aufgefordert,
bestehende
finanzielle
Solidaritätsmechanismen
zwischen
dem
Glücksspielmarkt und den verschiedenen
Ebenen
des
nationalen
Sportes
aufrechtzuerhalten, um das Fortbestehen
des Letzteren zu gewährleisten. Darüber
hinaus wird die Kommission dazu ersucht,
die rechtlichen Möglichkeiten zu evaluieren,
um Sportveranstaltern Urheberrechte für
ihre Veranstaltungen zu verleihen.
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Nach der Verabschiedung dieses Berichts,
sieht das das Europäische Parlament in den
nächsten Monaten zunächst keine weiteren
Initiativen bezüglich des Themas Glücksspiel
vor. Jedoch hat der Italienische Abgeordnete
Mario Mauro am 3. März 2009 während einer
Konferenz im Europäischen Parlament die
Bildung einer Arbeitsgruppe Glücksspiel
vorgeschlagen, mit deren Zusammensetzung
jedoch erst im nächsten Herbst nach den im
Juni
stattfindenden
Parlamentswahlen
gerechnet werden dürfte. Der Bericht über
die „Integrität von Online-Glücksspielen“ ist
unter folgendem Link einzusehen:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc
.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A62009-0064+0+DOC+XML+V0//EN#title3
EP: Öffentliche Anhörung über Rechtsfragen im Sport
Vom Bosman-Urteil über nationale Quoten
bis hin zu Fragen des Spielertransfers, häufig
bergen
Regelungen,
die
in
den
Verantwortungsbereich der internationalen
Sportverbände
fallen,
erhebliches
Streitpotenzial
mit
den
Europäischen
Institutionen. In
einer
öffentlichen
Anhörung
des
Europäischen
Parlaments am
30. März 2009
unter dem Titel
Alessandro
Costacurta
(AC
„Dispute
Mailand)
im
Europäischen
resolution
in
Parlament
the
field
of
Sport“ versuchte das Europäische Parlament
diesen Fragen nachzugehen.
Dabei waren die Konfliktlinien von vorn
herein bekannt: Auf der einen Seite werden
seit
dem
Bosman-Urteil
von
1995
Profifußballer/Profisportler als Arbeitnehmer
betrachtet, für die die entsprechenden
Freizügigkeitsregeln des EU-Binnenmarktes
gelten, auf der anderen Seite verweisen die
internationalen Sportverbände im Sinne der
Autonomie des Sports auf ihr Recht, die
Regeln
für
die
Spielereinsätze
und
Transferregeln festzulegen. Aktuell sorgt hier
besonders die 6+5 Regel der FIFA, die eine
Clubmannschaft verpflichtet, jedes Spiel mit
mindestens 6 inländischen Spielern zu
beginnen, die für das Nationalteam des
Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat,
spielberechtigt
sind,
für
Auseinandersetzungen. Während in einer vor
kurzem von der FIFA in Auftrag gegebene
Studie, die die Kompatibilität der Regel mit
geltendem EU-Recht bestätigt, verweist die
EU-Kommission auf geltendes EU-Recht und
sieht keine Möglichkeit, Abweichungen von
Art. 39 EGV im Sinne einer Spezifität des
Sports zuzulassen. An dieser Stelle sei nur
angemerkt, dass diese Fragestellung nicht
auf den Fußball beschränkt ist, sondern
auch andere Mannschaftssportarten wie
Handball,
Basketball,
Volleyball
oder
Eishockey Überlegungen anstrengen, den
Anteil von „Ausländern“ so zu dosieren, dass
einheimische junge Spieler ausreichend
Spielpraxis sammeln können.
Gewisse Unterstützung für die 6+5 Regel
erhielt die FIFA vom Abgeordneten Toine
Manders, der nicht nur seine Sympathie für
den Vorschlag aussprach, sondern darüber
hinaus eine politische Lösung einforderte,
sofern alle Interessengruppen wie Verbände,
Spieler, Ligen und Vereine diesen Vorschlag
unterstützen.
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Themen aus der EU-Politik
Europas Handballclubs klagen für mehr Rechte
Am 1. April haben die in der Group Club
Handball (GCH) organisierten Top-HandballVereine Beschwerde bei der EU-Kommission
eingelegt, um mehr Mitspracherechte bei der
Planung, Organisation und Vermarktung des
Handballs zu erreichen.
Die
vom
renommierten
Lütticher
Sportrechtler Jean-Louis Dupont eingereichte
42-seitige Beschwerde richtet sich direkt
gegen die EHF
(European
Handball
Federation)
und die IHF
(International
Handball
Federation).
Nur
zur
Erinnerung:
Foto: CNOSF
Dupont
war
auch an den richtungweisenden Klagen in
den Fällen Bosman und Meca-Medina
beteiligt.
Unter Bezugnahme auf Art. 81 und 82 EGV
des
europäischen
Wettbewerbsund
Kartellrechts unterstellen die Clubs den
Verbänden
„den
Missbrauch
einer
marktbeherrschenden Position“, der mit dem
Europäischen Recht nicht vereinbar wäre.
Konkret geht es um drei Forderungen:
•
•
•
Kompensationszahlungen
für
die
Abstellung der Nationalspieler an die
Verbände
Mitspracherechte bei Festsetzung des
internationalen Terminkalenders
Veranstaltung von
europäischen/internationalen
Vereinswettbewerben unter
Federführung der Vereine
Darüber hinaus wird auch das Recht der
Verbände in Frage gestellt, Rechtsordnungen
und
Sanktionsmöglichkeiten
selbständig
festzulegen.
Auch wenn das Vorgehen der Vereine sehr
an den „Charleroi-Fall“ erinnert, als die
europäischen Spitzenclubs im Fußball –
letztendlich
außergerichtlich
–
Kompensationszahl-ungen von der UEFA
erstritten, geht die Klage der Handballclubs
noch darüber hinaus, da diese Mitsprache bei
der gesamten Organisation des Sports
einschließlich
bei
der
Verteilung der Erlöse und
der
eigenständigen
Organisation
der
Wettbewerbe
einklagen
wollen. Letztendlich steht
die
Autonomie
der
Sportverbände, d.h. die
Pyramidenstruktur des
EU-Wettbewerbskommissarin:
Neelie Kroes
Sports,
zur
Disposition. Sollte Wettbewerbskommissarin
Neelie Kroes sich dem Anliegen der Clubs
anschließen,
hätte
dies
massive
Auswirkungen auf das Kräfteverhältnis
zwischen Vereinen und Verbänden und
würde mit Sicherheit auch Einfluss auf die
Organisationsstruktur anderer Sportarten
entfalten.
Zum möglichen Verfahren:
1. Zunächst einmal ist festzustellen, dass
es sich nicht um eine Klage, sondern
um eine Beschwerde handelt. In 99 %
der Beschwerden steigt die KOM gar
nicht in eine materielle Prüfung des
Falles ein, sondern konstatiert ein
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mangelndes Gemeinschaftsinteresse,
dass
unterschiedlich
begründet
werden kann:
-
Der
Handel
zwischen
den
Mitgliedsstaaten
wird
nicht
beeinträchtigt
-
Der Aufwand der Prüfung nicht
verhältnismäßig, bezogen auf
das zu erwartende Ergebnis
-
Nationale Behörden sind eher
geeignet,
Prüfung
durchzuführen
außergerichtliche Einigung zu erzielen,
erheblich steigt. Falls die KOM ein
„mangelndes Gemeinschaftsinteresse“
konstatiert, können direkt beim Gericht
1. Instanz in Luxemburg Rechtsmittel
eingelegt werden.
3.
2.
Auch in diesem Fall spricht vieles dafür,
dass die KOM diesen Weg gehen wird.
Nach Aussagen aus der GD Wettbewerb
könnte sich eine Prüfung über mehrere
Jahre hinziehen, so dass der Druck eine
Bei Anwendung des Wettbewerbsrechts
durch
die
Kommission
sind
ausnahmsweise nicht ausschließlich die
Mitgliedsstaaten
Adressaten
der
Entscheidungen, sondern direkt die
Beklagten (in der Regel Unternehmen).
Der Sitz des Beklagten kann durchaus
auch außerhalb der Union liegen, es
geht um den Ort der Wettbewerbsverletzung.
EK: Veröffentlichung einer Sportfinanzierungsstudie
Die Europäische Kommission (EK) hat am
14. März 2009 die Ausschreibung einer
„Studie über Binnenmarkthindernisse für die
Sportfinanzierung“
veröffentlicht.
freien
Mediendienstleistungen
oder
europaweiten
Glücksspielsangeboten
die
öffentliche Sportfinanzierung dominieren,
unterhöhlen oder gar verdrängen
können.
In dieser Untersuchung
Die Studie soll darüber hinaus
sollen eine Reihe von
das gesamte Spektrum der
Binnenmarktpolitiken
Finanzquellen
beleuchten,
analysiert werden, die
einschließlich der direkten und
direkten Einfluss auf die
indirekten Finanzströme, die über
Art der Finanzierung des
Solidaritätsmechanismen
Sports in der gesamten
zwischen
Profiund
Die Europäische Kommission schreibt eine
EU haben, wobei ein
Amateursport
fließen
und
Sportfinanzierungsstudie aus
spezielles Augenmerk auf
anschließend die verschiedenen
den besonders auf öffentliche Unterstützung
nationalen rechtlichen Aspekte untersuchen,
angewiesenen Breitensport gelegt wird.
die
die
Ursache
für
die
Binnenmarkthindernisse sein könnten.
In diesem Zusammenhang ist vor allem die
Fragestellung von Interesse, wie der freie
Der maximale Auftragswert beläuft sich auf
Dienstleistungsverkehr z.B. im Rahmen von
400 000 EUR, und die Auftragsdauer darf 14
grenzüberschreitenden Sponsorings,
von
Monate nicht überschreiten.
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote
ist der 30.4.2009.
Anmerkungen:
Die Durchführung dieser Studie basiert auf
Punkt 37 des Aktionsplans „Pierre de
Coubertin“ des EU-Weißbuchs Sport:
(37) Lancierung einer Studie über die
Finanzierung des Breitensports in den
Mitgliedsstaaten aus öffentlichen und
privaten Quellen sowie über die
Auswirkung laufender Veränderungen
in diesem Bereich.
Weitere Informationen:
http://ted.europa.eu/Exec?DataFlow=N_list_
results.dfl&Template=TED/N_result_details_
curr.htm&Page=1&docnumber=2009072970
&StatLang=DE
Studie: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Sportvereine
Sollen Sportvereine auch europaweit von
einem
ermäßigten
Mehrwertsteuersatz
profitieren, so wie es momentan nach dem
deutschen Umsatzsteuergesetz der Fall ist?
In einer Online-Umfrage der EU-Kommission
konnten
sich
interessierte
europäische
Bürgerinnen und Bürgern von März bis Mai
2008 zu solchen und ähnlichen Fragen
hinsichtlich einer zukünftigen europäischen
Regelung
für
den
ermäßigten
Mehrwertsteuersatz äußern. Dank einer
regen Beteiligung aus 21 europäischen
Ländern konnte festgestellt werden, dass
europaweit der Wunsch besteht, eine
Regelung für die steuerliche Begünstigung
gemeinnütziger Vereine bei zu behalten.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/comm
on/consultations/tax/article_4850_en.htm
EK: Erleichterter Zugang zu Projektfördermitteln
Die internationale Finanzkrise beschäftigt
auch die Europäische Kommission. Als Replik
auf
die
weltweite
Rezession hat Danuta
Hübner,
Kommissarin
für
Regionalpolitik,
Ende des Jahres 2008
einen
Aktionskatalog
für den erleichterten
Zugang zu europäischen Projektmitteln
veröffentlicht, um hierdurch die im Rahmen
der europäischen Regionalpolitik vorgestellt.
Dieser Plan sieht sowohl eine Erhöhung der
Gesamtinvestitionssumme
um
€
6.25
Milliarden für diedie Mitgliedsstaaten von
2007 bis 2013 vor, als auch eine
Verlängerung der Antragsperiode für EUProjekte bis 30. Juni 2009 sowie eine Reform
der
Projektverwaltungsstruk
turen. Hierdurch sollen
möglichst
viele
regionale Antragsteller
von den vorgesehenen
Danuta Hübner: Kommissarin
Maßnahmen
für Regionalpolitik
profitieren können und
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einen direkten positiven Effekt auf die
Entwicklung
der
regionalen
Wirtschaft
ausüben.
Sportprojekte können im Zusammenhang
mit anderen Themen wie Tourismus ggf.
auch
von
der
Förderung
aus
den
Strukturfonds profitieren.
Momentan werden die Reformvorschläge der
Kommission vom Europäischen Parlament
geprüft
und
in
der
am
01.
April
stattfindenden Plenarsitzung voraussichtlich
verabschiedet.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/regional_policy/funds/recove
ry/index_en.htm
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Förderprogramme
All About EVE – Neue Online-Plattform über EU - Projekte
Ján Figel´, Kommissar für Jugend, Bildung,
Kultur und Sport, hat am 2. März 2009 das
erste Online-Informationsportal für EUfinanzierte Projekte ins
Leben
gerufen.
Zukünftig
werden
interessierte
Bürger
über
EVE
(Espace
virtuell
d´Echange)
kostenlos
alles
erfahren, was sie schon immer über EUProjekte aus den Bereichen Bildung, Kultur,
Jugend und Bürgerschaftliches Engagement
wissen wollten. Die Veröffentlichung von
Projektwebsites,
Lernmaterialien,
Teilnehmerberichten, bis hin zu neuen
Europäischen
Partnerschaften
soll
Verantwortlichen die Möglichkeit geben, aus
bestehenden erfolgreichen Konzepten zu
lernen. Ziel ist es hierbei nicht nur EUProjekten zu einer neuen Transparenz zu
verhelfen,
sondern
vor
allem
die
Organisatoren zur Bildung neuer, virtueller
Netzwerke mit Teilnehmern aus allen EULändern zu motivieren.
Weitere Informationen:
EVE-Plattform: http://ec.europa.eu/eve
Jugend in Aktion: Neue Projektausschreibung
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Jugend
in Aktion“ hat die Europäische Kommission
(EK) am 02. April 2009 eine neue
Ausschreibung
für
die
Projektzusammenarbeit mit Drittländern –
d.h. vor allem mit Partnerländern aus
Lateinamerika,
Afrika
und
Asien
veröffentlicht.
Als
Projektträger
können
sich
gemeinnützige, im Jugendbereich tätige
Organisationen
wie
z.B.
Sportvereine
bewerben. Diese sollten in Staaten der
Europäischen
Union
ansässig
sein.
Voraussetzung für die Projektförderung ist
jedoch ein multinationaler Ansatz des
Projekts, d.h. dass Partner aus mindestens
vier verschiedenen
Ländern, darunter
mindestens zwei EU-Länder und zwei
Partnerländer beteiligt werden müssen.
Ziel des von 2007 bis 2013 laufenden
Aktionsprogramms „Jugend in Aktion“ ist es
„das Gefühl einer aktiven europäischen
Bürgerschaft sowie Solidarität und Toleranz
bei jungen Europäern zu wecken und sie in
die
Zukunftsgestaltung
der
EU
einzubinden.
Das
Programm fördert
daher wie auch in
diesem
Projektangebot
die
Mobilität
von
Jugendlichen innerhalb der EU und über
deren Grenzen hinaus.
Für die oben genannte Ausschreibung gelten
folgende Fristen:
•
Antragsfrist: 1. Juni 2009 (es gilt
das Datum des Poststempels)
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•
•
Laufzeit: Die Projekte müssen
zwischen dem 1. November 2009
und dem 31. Dezember 2009
beginnen.
Projektlaufzeit: mindestens 6
und höchstens 12 Monate.
Kontakt:
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und
Kultur
Programm „Jugend in Aktion“
EACEA/05/09
BOUR, 4/029
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brüssel
youthhelpdesk@ec.europa.eu
Weitere Informationen:
http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/20
09/call_action_3_2_de.php
Impressum:
EOC EU Büro
52, Avenue de Cortenbergh
B-1000 Brüssel
Tel. : 0032-2-738 03 20
info@euoffice.eurolympic.org
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