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Monatsbericht März 2009 Europäische Union und Sport Kommissar Figel EU-Sportminister Erklärung: Öffentliche Anhörung im EP mit Jàn Figel´ hinsichtlich der Folgeaktivitäten S.2 EP: Verabschiedung des Schaldemose-Berichts über Online-Glücksspiel S.3 EP: Öffentliche Anhörung über Rechtsfragen im Sport S.4 Themen aus der EU-Politik Europas Handballclubs klagen für mehr Rechte S.5 EK: Veröffentlichung Sportfinanzierungsstudie S.6 Studie: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Sportvereine S.7 EK: Erleichterter Zugang zu Projektfördermitteln S.7 Förderprogramme „All About EVE“ – Neue Online-Plattform über EU - Projekte S.9 Jugend in Aktion: Neue Projektausschreibung S.9 EOC-EU Büro – 52, Avenue de Cortenbergh B-1000 Brussels 1/10 Monatsbericht März 2009 Europäische Union und Sport EU-Sportsminister Erklärung: Öffentliche Anhörung mit Kommissar Figel hinsichtlich der Folgeaktivitäten im EP Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Europäischen Parlaments stellte sich der für Sport zuständige Kommissar Ján Figel´am Donnerstag, dem 26. März 2009, den Fragen der Abgeordneten. Inhaltlich ging es vor allem um folgende Themenbereiche: • • Bezüglich der 6+5 Regel und der von der FIFA zu diesem Thema veröffentlichten Studie erwähnte Figel´ den Widerspruch zum geltenden EU-Recht, deutete jedoch gleichzeitig an, dass die EU-Kommission mit der FIFA in diesem Punkt im Gespräch wäre. Autonomie der Sportverbände Vermarktung von Fernsehrechten, Internationale Transfer von Minderjährigen unter 18 Jahren der WADA Antidoping Code die neue Studie über die 6+5 Regel der FIFA Lizenzierungsverfahren im Fußball Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf den Sport erörtert. Kommissar Figel´ betonte die Wichtigkeit des strukturierten Dialogs mit den Sportverbänden, • Mitgliedsstaaten und anderen verantwortlichen • Entscheidungsträgern im Sport. • Vor dem Hintergrund einer fehlenden Kompetenz für den • Sport, kann die Kommission aus Sicht Figels vornehmlich • unterstützend wirken. Einzelne Ján Figel´, Kommissar gezielte Initiativen wie die im für Bildung, Kultur und Jugend Weißbuch des Sports Hinsichtlich einzelner Fragestellungen veröffentlichten „Leitlinien für wie Vereinslizenzierungen, Antidoping oder körperliche Aktivität“ seien dann möglich, weltweite Spielertransfers wies Figel´auf die wenn der Vertrag entsprechende Zuständigkeiten der internationalen oder Kompetenzen (wie im Bereich Gesundheit) europäischen Verbände hin, die sich bereits vorsieht. Die Förderung von „Sport und intensiv mit den unterschiedlichen Gesundheit“, so Figel´, sei eines der Themenkreisen befassen würden. Die KOM Hauptanliegen der Kommission. hat laut Figel Interesse daran, Laut Figel würde die Verabschiedung des Lizenzierungsverfahren zu erreichen, die auf Vertrags von Lissabon und die damit Prinzipien wie Selbstregulierung, verbundene Annahme des Art. 165 zum Nachhaltigkeit und Transparenz aufbauen. Sport zwar keine fundamentale Änderung der europäischen Sportpolitik bewirken, wäre Hilfestellungen seien jedoch auf dem Gebiet aber zumindest hilfreich um ein EUder weltweiten Dopingbekämpfung im Sinne Sportförderprogramm zu etablieren. einer verstärkten Zusammenarbeit der EUAber nicht nur die Kommission sondern auch Mitgliedssaaten notwendig. Er sprach sich die internationale Sportbewegung arbeite an deutlich gegen die Einführung einer der Verbesserung der Gesprächsstrukturen, europäischen Antidopingbehörde aus. so Figel´. „Ich war bei der EOC-EU Büro – 52, Avenue de Cortenbergh B-1000 Brussels 2/10 Monatsbericht März 2009 Eröffnungsveranstaltung des EOC EU Büros in Brüssel und kann Ihnen versichern, dass ein offener und konstruktiver Dialog nicht nur in unserem Interesse ist, sondern von Seiten des Sports genauso gewünscht wird.“ Die Lage des Büros in der Nähe des Rond Point Schuman, also in unmittelbarer Nähe der europäischen Institutionen, unterstreiche laut Figel´ die Wichtigkeit, die der internationale Sport diesem beimesse. EP: Verabschiedung des Schaldemose-Berichts über Online-Glücksspiel Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung am 10. März 2009 den Bericht über die „Integrität von Online-Glücksspielen“ verabschiedet und damit sowohl die Europäische Kommission als auch die Mitgliedsstaaten aufgefordert, auf diesem Gebiet weiterführende Maßnahmen zu ergreifen. Der von der sozialdemokratischen dänischen Abgeordneten Christel Schaldemose verfasste Rapport beinhaltet einen ausdrücklichen Bezug zu Sportthemen, wobei Verantwortlich für den Bericht zum Online-Glücksspiel: Christel insbesondere der Schaldemose, EP-Abgeordnete Schutz von aus Dänemark Sportveranstaltunge n vor illegalen Wettbetreibern und die komplexe, den Sport betreffende Finanzierungsstruktur, die sich aus der Weiterentwicklung des Online-SportWettenmarktes ergibt, thematisiert werden. Hier seien vor allem Themen wie das „Gewerbliche Schutz- und Urheberrecht“ und Solidaritätsmechanismen zwischen Glückspielbetreibern und gemeinnützigen Einrichtungen wie sie derzeit z.B. in dem in Deutschland existierenden „Glücksspielstaatsvertrag“ festgelegt sind, genannt. So erinnert das Europäische Parlament in seiner Stellungnahme vor allem daran, dass: „der Schutz und die Wahrung der Integrität von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen vor allem auf der Kooperation der Sportrechteinhaber, der OnlineSportwettenanbieter sowie der nationalen, internationalen und europaweit zuständigen Aufsichtsbehörden basieren“ und stellt weiterhin fest, dass „die Mitgliedsstaaten die Kooperation zwischen Sportveranstaltern, Wettanbietern und Wettbehörden dahingehend fördern sollten, dass die Risiken in Bezug auf Wettbetrug und illegalen Wettkampfabsprachen minimiert werden können.“ Zudem werden die Mitgliedsstaaten seitens des Europäischen Parlaments dazu aufgefordert, nachhaltige rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Integrität von Sportveranstaltungen zu gewährleisten. Weiterhin hebt das Europäische Parlament in seinem Bericht die Tatsache hervor, dass Sportwetten mit einer „kommerziellen Ausbeutung“ von Sportveranstaltungen gleichzusetzen sind und empfiehlt, dass die Mitgliedsstaaten ihrerseits Sportveranstaltungen vor jeglichen unbefugten kommerziellen Interessen schützen und insbesondere die Rechte der Sportveranstalter gewährleisten sollten. Zugleich werden die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, bestehende finanzielle Solidaritätsmechanismen zwischen dem Glücksspielmarkt und den verschiedenen Ebenen des nationalen Sportes aufrechtzuerhalten, um das Fortbestehen des Letzteren zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Kommission dazu ersucht, die rechtlichen Möglichkeiten zu evaluieren, um Sportveranstaltern Urheberrechte für ihre Veranstaltungen zu verleihen. EOC-EU Büro – 52, Avenue de Cortenbergh B-1000 Brussels 3/10 Monatsbericht März 2009 Nach der Verabschiedung dieses Berichts, sieht das das Europäische Parlament in den nächsten Monaten zunächst keine weiteren Initiativen bezüglich des Themas Glücksspiel vor. Jedoch hat der Italienische Abgeordnete Mario Mauro am 3. März 2009 während einer Konferenz im Europäischen Parlament die Bildung einer Arbeitsgruppe Glücksspiel vorgeschlagen, mit deren Zusammensetzung jedoch erst im nächsten Herbst nach den im Juni stattfindenden Parlamentswahlen gerechnet werden dürfte. Der Bericht über die „Integrität von Online-Glücksspielen“ ist unter folgendem Link einzusehen: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc .do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A62009-0064+0+DOC+XML+V0//EN#title3 EP: Öffentliche Anhörung über Rechtsfragen im Sport Vom Bosman-Urteil über nationale Quoten bis hin zu Fragen des Spielertransfers, häufig bergen Regelungen, die in den Verantwortungsbereich der internationalen Sportverbände fallen, erhebliches Streitpotenzial mit den Europäischen Institutionen. In einer öffentlichen Anhörung des Europäischen Parlaments am 30. März 2009 unter dem Titel Alessandro Costacurta (AC „Dispute Mailand) im Europäischen resolution in Parlament the field of Sport“ versuchte das Europäische Parlament diesen Fragen nachzugehen. Dabei waren die Konfliktlinien von vorn herein bekannt: Auf der einen Seite werden seit dem Bosman-Urteil von 1995 Profifußballer/Profisportler als Arbeitnehmer betrachtet, für die die entsprechenden Freizügigkeitsregeln des EU-Binnenmarktes gelten, auf der anderen Seite verweisen die internationalen Sportverbände im Sinne der Autonomie des Sports auf ihr Recht, die Regeln für die Spielereinsätze und Transferregeln festzulegen. Aktuell sorgt hier besonders die 6+5 Regel der FIFA, die eine Clubmannschaft verpflichtet, jedes Spiel mit mindestens 6 inländischen Spielern zu beginnen, die für das Nationalteam des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat, spielberechtigt sind, für Auseinandersetzungen. Während in einer vor kurzem von der FIFA in Auftrag gegebene Studie, die die Kompatibilität der Regel mit geltendem EU-Recht bestätigt, verweist die EU-Kommission auf geltendes EU-Recht und sieht keine Möglichkeit, Abweichungen von Art. 39 EGV im Sinne einer Spezifität des Sports zuzulassen. An dieser Stelle sei nur angemerkt, dass diese Fragestellung nicht auf den Fußball beschränkt ist, sondern auch andere Mannschaftssportarten wie Handball, Basketball, Volleyball oder Eishockey Überlegungen anstrengen, den Anteil von „Ausländern“ so zu dosieren, dass einheimische junge Spieler ausreichend Spielpraxis sammeln können. Gewisse Unterstützung für die 6+5 Regel erhielt die FIFA vom Abgeordneten Toine Manders, der nicht nur seine Sympathie für den Vorschlag aussprach, sondern darüber hinaus eine politische Lösung einforderte, sofern alle Interessengruppen wie Verbände, Spieler, Ligen und Vereine diesen Vorschlag unterstützen. EOC-EU Büro – 52, Avenue de Cortenbergh B-1000 Brussels 4/10 Monatsbericht März 2009 Themen aus der EU-Politik Europas Handballclubs klagen für mehr Rechte Am 1. April haben die in der Group Club Handball (GCH) organisierten Top-HandballVereine Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, um mehr Mitspracherechte bei der Planung, Organisation und Vermarktung des Handballs zu erreichen. Die vom renommierten Lütticher Sportrechtler Jean-Louis Dupont eingereichte 42-seitige Beschwerde richtet sich direkt gegen die EHF (European Handball Federation) und die IHF (International Handball Federation). Nur zur Erinnerung: Foto: CNOSF Dupont war auch an den richtungweisenden Klagen in den Fällen Bosman und Meca-Medina beteiligt. Unter Bezugnahme auf Art. 81 und 82 EGV des europäischen Wettbewerbsund Kartellrechts unterstellen die Clubs den Verbänden „den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position“, der mit dem Europäischen Recht nicht vereinbar wäre. Konkret geht es um drei Forderungen: • • • Kompensationszahlungen für die Abstellung der Nationalspieler an die Verbände Mitspracherechte bei Festsetzung des internationalen Terminkalenders Veranstaltung von europäischen/internationalen Vereinswettbewerben unter Federführung der Vereine Darüber hinaus wird auch das Recht der Verbände in Frage gestellt, Rechtsordnungen und Sanktionsmöglichkeiten selbständig festzulegen. Auch wenn das Vorgehen der Vereine sehr an den „Charleroi-Fall“ erinnert, als die europäischen Spitzenclubs im Fußball – letztendlich außergerichtlich – Kompensationszahl-ungen von der UEFA erstritten, geht die Klage der Handballclubs noch darüber hinaus, da diese Mitsprache bei der gesamten Organisation des Sports einschließlich bei der Verteilung der Erlöse und der eigenständigen Organisation der Wettbewerbe einklagen wollen. Letztendlich steht die Autonomie der Sportverbände, d.h. die Pyramidenstruktur des EU-Wettbewerbskommissarin: Neelie Kroes Sports, zur Disposition. Sollte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sich dem Anliegen der Clubs anschließen, hätte dies massive Auswirkungen auf das Kräfteverhältnis zwischen Vereinen und Verbänden und würde mit Sicherheit auch Einfluss auf die Organisationsstruktur anderer Sportarten entfalten. Zum möglichen Verfahren: 1. Zunächst einmal ist festzustellen, dass es sich nicht um eine Klage, sondern um eine Beschwerde handelt. In 99 % der Beschwerden steigt die KOM gar nicht in eine materielle Prüfung des Falles ein, sondern konstatiert ein EOC-EU Büro – 52, Avenue de Cortenbergh B-1000 Brussels 5/10 Monatsbericht März 2009 mangelndes Gemeinschaftsinteresse, dass unterschiedlich begründet werden kann: - Der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten wird nicht beeinträchtigt - Der Aufwand der Prüfung nicht verhältnismäßig, bezogen auf das zu erwartende Ergebnis - Nationale Behörden sind eher geeignet, Prüfung durchzuführen außergerichtliche Einigung zu erzielen, erheblich steigt. Falls die KOM ein „mangelndes Gemeinschaftsinteresse“ konstatiert, können direkt beim Gericht 1. Instanz in Luxemburg Rechtsmittel eingelegt werden. 3. 2. Auch in diesem Fall spricht vieles dafür, dass die KOM diesen Weg gehen wird. Nach Aussagen aus der GD Wettbewerb könnte sich eine Prüfung über mehrere Jahre hinziehen, so dass der Druck eine Bei Anwendung des Wettbewerbsrechts durch die Kommission sind ausnahmsweise nicht ausschließlich die Mitgliedsstaaten Adressaten der Entscheidungen, sondern direkt die Beklagten (in der Regel Unternehmen). Der Sitz des Beklagten kann durchaus auch außerhalb der Union liegen, es geht um den Ort der Wettbewerbsverletzung. EK: Veröffentlichung einer Sportfinanzierungsstudie Die Europäische Kommission (EK) hat am 14. März 2009 die Ausschreibung einer „Studie über Binnenmarkthindernisse für die Sportfinanzierung“ veröffentlicht. freien Mediendienstleistungen oder europaweiten Glücksspielsangeboten die öffentliche Sportfinanzierung dominieren, unterhöhlen oder gar verdrängen können. In dieser Untersuchung Die Studie soll darüber hinaus sollen eine Reihe von das gesamte Spektrum der Binnenmarktpolitiken Finanzquellen beleuchten, analysiert werden, die einschließlich der direkten und direkten Einfluss auf die indirekten Finanzströme, die über Art der Finanzierung des Solidaritätsmechanismen Sports in der gesamten zwischen Profiund Die Europäische Kommission schreibt eine EU haben, wobei ein Amateursport fließen und Sportfinanzierungsstudie aus spezielles Augenmerk auf anschließend die verschiedenen den besonders auf öffentliche Unterstützung nationalen rechtlichen Aspekte untersuchen, angewiesenen Breitensport gelegt wird. die die Ursache für die Binnenmarkthindernisse sein könnten. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Fragestellung von Interesse, wie der freie Der maximale Auftragswert beläuft sich auf Dienstleistungsverkehr z.B. im Rahmen von 400 000 EUR, und die Auftragsdauer darf 14 grenzüberschreitenden Sponsorings, von Monate nicht überschreiten. EOC-EU Büro – 52, Avenue de Cortenbergh B-1000 Brussels 6/10 Monatsbericht März 2009 Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 30.4.2009. Anmerkungen: Die Durchführung dieser Studie basiert auf Punkt 37 des Aktionsplans „Pierre de Coubertin“ des EU-Weißbuchs Sport: (37) Lancierung einer Studie über die Finanzierung des Breitensports in den Mitgliedsstaaten aus öffentlichen und privaten Quellen sowie über die Auswirkung laufender Veränderungen in diesem Bereich. Weitere Informationen: http://ted.europa.eu/Exec?DataFlow=N_list_ results.dfl&Template=TED/N_result_details_ curr.htm&Page=1&docnumber=2009072970 &StatLang=DE Studie: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Sportvereine Sollen Sportvereine auch europaweit von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren, so wie es momentan nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz der Fall ist? In einer Online-Umfrage der EU-Kommission konnten sich interessierte europäische Bürgerinnen und Bürgern von März bis Mai 2008 zu solchen und ähnlichen Fragen hinsichtlich einer zukünftigen europäischen Regelung für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz äußern. Dank einer regen Beteiligung aus 21 europäischen Ländern konnte festgestellt werden, dass europaweit der Wunsch besteht, eine Regelung für die steuerliche Begünstigung gemeinnütziger Vereine bei zu behalten. Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/taxation_customs/comm on/consultations/tax/article_4850_en.htm EK: Erleichterter Zugang zu Projektfördermitteln Die internationale Finanzkrise beschäftigt auch die Europäische Kommission. Als Replik auf die weltweite Rezession hat Danuta Hübner, Kommissarin für Regionalpolitik, Ende des Jahres 2008 einen Aktionskatalog für den erleichterten Zugang zu europäischen Projektmitteln veröffentlicht, um hierdurch die im Rahmen der europäischen Regionalpolitik vorgestellt. Dieser Plan sieht sowohl eine Erhöhung der Gesamtinvestitionssumme um € 6.25 Milliarden für diedie Mitgliedsstaaten von 2007 bis 2013 vor, als auch eine Verlängerung der Antragsperiode für EUProjekte bis 30. Juni 2009 sowie eine Reform der Projektverwaltungsstruk turen. Hierdurch sollen möglichst viele regionale Antragsteller von den vorgesehenen Danuta Hübner: Kommissarin Maßnahmen für Regionalpolitik profitieren können und EOC-EU Büro – 52, Avenue de Cortenbergh B-1000 Brussels 7/10 Monatsbericht März 2009 einen direkten positiven Effekt auf die Entwicklung der regionalen Wirtschaft ausüben. Sportprojekte können im Zusammenhang mit anderen Themen wie Tourismus ggf. auch von der Förderung aus den Strukturfonds profitieren. Momentan werden die Reformvorschläge der Kommission vom Europäischen Parlament geprüft und in der am 01. April stattfindenden Plenarsitzung voraussichtlich verabschiedet. Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/regional_policy/funds/recove ry/index_en.htm EOC-EU Büro – 52, Avenue de Cortenbergh B-1000 Brussels 8/10 Monatsbericht März 2009 Förderprogramme All About EVE – Neue Online-Plattform über EU - Projekte Ján Figel´, Kommissar für Jugend, Bildung, Kultur und Sport, hat am 2. März 2009 das erste Online-Informationsportal für EUfinanzierte Projekte ins Leben gerufen. Zukünftig werden interessierte Bürger über EVE (Espace virtuell d´Echange) kostenlos alles erfahren, was sie schon immer über EUProjekte aus den Bereichen Bildung, Kultur, Jugend und Bürgerschaftliches Engagement wissen wollten. Die Veröffentlichung von Projektwebsites, Lernmaterialien, Teilnehmerberichten, bis hin zu neuen Europäischen Partnerschaften soll Verantwortlichen die Möglichkeit geben, aus bestehenden erfolgreichen Konzepten zu lernen. Ziel ist es hierbei nicht nur EUProjekten zu einer neuen Transparenz zu verhelfen, sondern vor allem die Organisatoren zur Bildung neuer, virtueller Netzwerke mit Teilnehmern aus allen EULändern zu motivieren. Weitere Informationen: EVE-Plattform: http://ec.europa.eu/eve Jugend in Aktion: Neue Projektausschreibung Im Rahmen des Aktionsprogramms „Jugend in Aktion“ hat die Europäische Kommission (EK) am 02. April 2009 eine neue Ausschreibung für die Projektzusammenarbeit mit Drittländern – d.h. vor allem mit Partnerländern aus Lateinamerika, Afrika und Asien veröffentlicht. Als Projektträger können sich gemeinnützige, im Jugendbereich tätige Organisationen wie z.B. Sportvereine bewerben. Diese sollten in Staaten der Europäischen Union ansässig sein. Voraussetzung für die Projektförderung ist jedoch ein multinationaler Ansatz des Projekts, d.h. dass Partner aus mindestens vier verschiedenen Ländern, darunter mindestens zwei EU-Länder und zwei Partnerländer beteiligt werden müssen. Ziel des von 2007 bis 2013 laufenden Aktionsprogramms „Jugend in Aktion“ ist es „das Gefühl einer aktiven europäischen Bürgerschaft sowie Solidarität und Toleranz bei jungen Europäern zu wecken und sie in die Zukunftsgestaltung der EU einzubinden. Das Programm fördert daher wie auch in diesem Projektangebot die Mobilität von Jugendlichen innerhalb der EU und über deren Grenzen hinaus. Für die oben genannte Ausschreibung gelten folgende Fristen: • Antragsfrist: 1. Juni 2009 (es gilt das Datum des Poststempels) EOC-EU Büro – 52, Avenue de Cortenbergh B-1000 Brussels 9/10 Monatsbericht März 2009 • • Laufzeit: Die Projekte müssen zwischen dem 1. November 2009 und dem 31. Dezember 2009 beginnen. Projektlaufzeit: mindestens 6 und höchstens 12 Monate. Kontakt: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur Programm „Jugend in Aktion“ EACEA/05/09 BOUR, 4/029 Avenue du Bourget 1 B-1140 Brüssel youthhelpdesk@ec.europa.eu Weitere Informationen: http://eacea.ec.europa.eu/youth/funding/20 09/call_action_3_2_de.php Impressum: EOC EU Büro 52, Avenue de Cortenbergh B-1000 Brüssel Tel. : 0032-2-738 03 20 info@euoffice.eurolympic.org EOC-EU Büro – 52, Avenue de Cortenbergh B-1000 Brussels 10/10