VorsorgE - BHM GmbH iL
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Makler & Pflege Makler & Ausgabe 1 / 2013 pflege beraten pflege verkaufen Beratung So machen es die Kollegen Schwerpunkt Pflegetagegeld Rating Pflegetagegeld Pflege-Bahr Großes Info-Paket Pflege-Bahr 12 Bausteine für Ihre Beratung Extra-Service für Sie! Kunden-Service-Seiten von „Makler & Pflege“ Starke Bedingungswerke Haftungssicher beraten. „Makler & Pflege“ zeigt Bedingungswerke mit klarer Kante 100% BeratungsKompetenz pflege beraten pflege verkaufen Ausgabe 01-2013 · 25.03.2013 Inhalt Editorial Leistungsspiegel von „Makler & Pflege“ Kunden-Service: Grafik Pflegewahrscheinlichkeit Makler-Bausteine der Pflege-Beratung Seminare Produkt Know-how: Pflegetagegeld Leistungsstarke Pflegetagegelder im Vergleich Makler-Arbeitsseite zum Produktvergleich Im Gespräch: Signal Iduna Gruppe Makler & Vergütung Pflegelücke ermitteln 2 3 5 6 8 9 11 12 13 14 15 Im Gespräch: VSP Versicherungs Software Portal So beraten Kollegen 17 18 Im Gespräch: Münchener Verein Kunden-Service: Die 3 Pflegestufen Kunden-Service: Pflegestufe abgelehnt Pflege-Bahr: Preis-Leistungs-Vergleich Geförderte Pflegetagegeldtarife: Vor- und Nachteile Pflege-Bahr-Tabelle: Leistungen & Prämien Pflege-Bahr: WFS Rating Im Gespräch: Deutsche Familienversicherung (DFV) Tarifvorstellung: Deutsche Familienversicherung (DFV) Pflegetagegeld: WFS Rating Kunden-Service: Unterhaltspflicht der Kinder Kunden-Service: Kontakt-Daten Pflegestützpunkte Kunden-Service: Informationswegweiser Demenz 21 24 26 28 34 36 37 Editorial Geburtsstunde eines Megatrends 2012 hat der Markt der Pflegezusatzversicherung an Schwung gewonnen. Dessen ungeachtet befindet sich die Pflegefall-Absicherung nach wie vor auf bescheidenstem Niveau. Der Maklerschaft erschließt sich Neuland wie selten zuvor im deutschen Versicherungsmarkt. Gesetzliche Pflegeversicherung und PflegeBahr können für den Kunden stets nur eine Teilkasko-Lösung sein. Ihr Potenzial als Türöffner für ergänzende, private Vorsorgeprodukte ist jedoch für jeden Makler unerschöpflich! Um diese ideale vertriebliche Startsituation zu unterstützen, bietet der BHM Fachmedienverlag ab sofort 6 x jährlich das Fach-Magazin „Makler & Pflege“. Kostenfrei für alle Marktteilnehmer, die bestens informiert ihre Chancen für sich nutzen möchten. Mut für Neugeschäft wünscht Ihnen 42 44 46 54 56 67 Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Herzlichst, Ihr Klaus Barde Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Leistungsspiegel 3 „Makler & Pflege“ konzentriert sich auf die Absicherung des Pflegefalls. Sie erhalten Informationen, die Ihnen helfen a) den Kunden für das Thema zu sensibilisieren* b) die Beratung des Kunden zu erleichtern c) Ihre Produktkenntnis zu vertiefen d) Ihr Marketing für Beratung und Verkauf zu unterstützen * „Makler & Pflege“ bietet Ihnen im Inhalt „Kunden-Service“ Seiten Diese können Sie zusätzlich unter dem Menüpunkt „Kunden-Service“ downloaden und für Ihr Marketing nutzen. Pflege beraten ce Kunden-Servi e Makler & Pfleg ufen – Pflege verka 13 20 25. März 67 er menz/Alzheim e D r e is e w g e Informationsw enzkranke räge für Dem Leistungsbet : 13 20 angegeben. ar ro Eu nu Ja sind in Die Beiträge Mehr Geld ab kenzeichnet. Beispiel: Kunden-Service Seite Diese und andere Seiten finden Sie im Magazin „Makler & Pflege“ sowie auf www.makler-pflege.de zum Download unter dem Menü-Punkt „Kunden-Service“. Leistungserhö 13 sind rot ge hungen ab 20 tufe / jedoch Keine Pfleges erheblicher Anerkennung darf Betreuungsbe bisher stungen Betreuungslei 100/ 200 225 – Sachleistung - Verhinderungs pflegeleistung – istung Kurzzeitpflegele ng / Wohnanpassu Hilfsmittel Sie Hier erfahren 100/ 200 120 – Pflegegeld ab 2013 – – 1.550 – 2.557 mehr tive e.V. rschung Initia Alzheimer Fo Demenz-Tests: Erklärung von T), tus-Test (MMS Mini-Mental-Sta s-Test (DemTekt), tion Demenz-Detek Demenrkennung von Test zur Frühe ng ssionsabgrenzu pre De mit zen (SKT). rom Kurztest (TFDD), Synd e g.d un er-forsch A www.alzheim en tz Demenz Kompetenzne zur Informationen Weiterführende d Diagnostik. un g un nn Früherke en.de enz em z-d net enz A www.kompet im Netz & Psychiater Neurologen NeuroNervenärzte, Hier finden Sie otheraych Ps r und iate ych Ps , en log t. en Demenz-Tes peuten für ein ter-im-netz.de A www.psychia Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft ab 2013 bisher 440 305 235 1.100 665 450 1.550 1.550 2.557 1.550 1.550 2.557 Demenz-Telef bisher 100/ 200 100/ 200 100/ 200 Pflegestufe 3 Pflegestufe 2 Pflegestufe 1 1.550 1.550 2.557 ab 2013 100/ 200 525 100/ 200 700 100/ 200 700 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550 2.557 2.557 2.557 on ab 2013 1.550 1.250 er Bee Besuch in ein Der persönlich leicht ist nicht jedem ratungsstelle Anruf ein nn da ich ist möglich. Hilfre Deutr-Telefon der beim Alzheime e.V. ft ha lsc r Gesel ime he Alz en sch heitliche Bundesweit ein r: Telefonnumme 17 10 -17 01803 fon) (Alzheimer-Tele bisher Bundes er Demenz des fassend Der Wegweis um riums bietet ein sange milienministe ung tütz ters und Un InformationsAngehörig ranke und ihre für Demenzk .de enz dem erww w.wegweis nter verdoppelt Anzahl Deme sich kungen, Demenzerkran r Menschen mitl und Anteil an der Bevölke absolute Zah et. und Angaben ger 0 Prognose 2030 und 206 s dem bei Anrufen au Telefonkosten pro Mistnetz 9 Cent deutschen Fe oder nd sla Au s dem nute. Anrufe au sind unter dieser tzen aus Handyne möglich. Nummer nicht -alzheimer.de he tsc eu info@d -alzheimer.de ww w.deutsche rkt für Neugesc : Der größte Ma Pflegevorsorge Quelle: BArmer häft GeK Pflegerep Einzigartig | Einfach | PrEiswErt Kennst Du das Märchen von der gesetzlichen Pflege? Mit der DfV gibt es jetzt ein happy End. Die Idee ist märchenhaft: der staat sorgt für eine angemessene Versorgung im Pflegefall. Die realität sieht anders aus. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen in der regel nicht aus. Das heißt: die angehörigen müssen pflegen und zahlen. in den meisten fällen unmöglich! Die Bevölkerungsentwicklung wird diese Problematik noch weiter verstärken. Die einzige Möglichkeit, sich und seine angehörigen zu schützen: eine private Pflege-zusatzversicherung. Das hat auch der staat erkannt und versucht, mit Pflege-Bahr anreize zu Die DfV-DeutschlandPflege ist ausgezeichnet: Bewertung von Leistungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Pflegetagegeldtarife Versicherbare Höhe Auslandsaufenthalt Rahmenbedingungen Leistungsrahmen Leistungsanspruch Stand 06/12 DFV Deutsche Familienversicherung AG Ausgezeichnet mit 5 von 5 PremiumPlusPoints + Tarif: Premium Erläuterungen und Bewertungsparameter: www.premiumcircle.de schaffen: wer mindestens 10 Euro monatlich einsetzt, erhält 5 Euro monatlich vom staat dazu. Bei der DfV heißt das DfV-förderPflege. in Kombination mit der DfVDeutschlandPflege so ziemlich das Beste, was sie für ihre private Pflegevorsorge tun können. Damit wäre das Kapitel „angst vor der Pflege“ für sie geschlossen und das gute Ende vorprogrammiert. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.dfv.ag oder direkt beim DFV-Maklermanagement unter 069 24794422. Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Kunden-Service 5 So hoch ist heute Ihre Pflegewahrscheinlichkeit Alter in Jahren unter 15 0,6 0,6 15-59 0,5 0,5 60-64 65-69 70-74 KMänner Pflegequoten in % KFrauen 1,7 1,6 2,8 2,5 4,7 4,8 75-79 8,8 10,7 15,7 80-84 22,3 28,3 85-89 41,6 36,8 90 und mehr 66,7 Quelle: Destatis / Statistisches Bundesamt, Stand 2011, Pflegebedürftige in % der jeweiligen Bevölkerungsgruppe (Deutschland) Mit rechtzeitigen Gesprächen, ausreichender Information und bewusster Vorsorge können Sie das Thema Pflege in aller Ruhe angehen. Hier sind einige der Punkte, die Sie sehr gut selbst klären können. 1. Wie ist meine Pflegevorsorge finanziert? 2. Wie haben meine Eltern ihre Pflegevorsorge finanziert? 3. Werden und wollen wir überhaupt die Eltern pflegen? 4. Ist eine echte Pflege räumlich bei uns oder eher in der Wohnung der Eltern möglich? 5. Müsste man im Pflegefall Umbauten vornehmen? 6. Wir sehen uns mit den Eltern Pflegeheime in der Nähe an. 7. Wir nehmen Kontakt mit einem oder mehreren Pflegediensten auf und führen ein Informationsgespräch. 8. Was ist Demenz – wie kann ich sie erkennen? 9. Wer soll uns im Ernstfall vertreten können? 10. Wer von uns oder aus dem familiären Umfeld soll als Bevollmächtigter die Eltern vertreten? 11. Ich lege mir einen Pflegeordner an, damit auch meine Kinder Zugriff auf alle wichtigen Informationen haben. Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft fotolia.com Einfache Maßnahmen zu Ihrer Pflege-Vorsorge Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Pflege-Beratung 6 Die 12 Makler-Bausteine der Pflege-Beratung I. Die Fakten des Marktes Zehn Millionen Menschen haben heute einen Pflegefall in der Familie. Hinzu kommen 17 Millionen Menschen, die in den nächsten 5 bis 10 Jahren mit einem Pflegefall rechnen. Stand 2012 (IfD Allensbach). Verteilung der Pflegefälle nach Pflegestufen Pflegestufe I: 51 % Pflegestufe II: 36 % Pflegestufe III: 13 % II. Ihr Vorsorge Know-how a) Sicherheit bis zum Beginn der Altersrente: Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Produkte zur Absicherung der funktionellen Invalidität. Zudem fallen auch die einmalige Kapitalleistung aus einer Dread Disease oder einer Unfallversicherung sowie die Unfallrentenversicherung mit ihrer Zahlung bis zum Lebensende in diese Betrachtung. b) Produkte zur Absicherung im Pflegefall sind statistisch betrachtet für die Zeit nach dem Erwerbsleben von hoher Relevanz. Sie sollten prämientechnisch betrachtet jedoch schon im ersten Drittel des Erwerbslebens gezeichnet werden. III. Der politische Wandel Die Pflegeversicherung hat zwei Varianten: a) die umlagefinanzierte Soziale Pflegeversicherung b) die kapitalgedeckte Private Pflegeversicherung. In der umlagefinanzierten Pflegeversicherung werden die laufenden Pflegekosten über aktuelle, in die Umlage eingezahlte Beiträge finanziert. Der demografisch bedingte Anstieg der Zahl der Pflegefälle wird jeweils von der nächsten Generation getragen. Eine Vorsorge für diese Entwicklung wird nicht gebildet. Die Beitragssätze müssen entsprechend stetig nach oben angepasst werden. Das Prinzip der Kapitaldeckung in der Privaten Pflegeversicherung führt dazu, dass der Versicherte durch Bildung von Alterungsrückstellungen frühzeitig eine Vorsorge für sein individuelles Pflegerisiko bildet. IV. Aufdecken der Risikoverdrängung Das persönliche Pflegerisiko wird vom Kunden verdrängt. Jeder kann täglich zum Pflegefall werden. Jedes Kind ist bereits ein möglicher Pflegefall. Wer an Pflege denkt, hat nur die Eltern im Fokus. Dann, wenn die private Vorsorge am preiswertesten ist, wird in jungen Familien am wenigsten daran gedacht. Und: Mangelnde Vorsorge der Eltern kann die Angehörigen zusätzlich belasten. Darum hat der Makler immer beide Zielgruppen im Auge. V. Der Faktor Demenz / Alzheimer 47% aller Pflegebedürftigen wurden erst durch ihre Demenz zum Pflegefall. Demenz ist auch für jedes Kundengespräch der wesentliche Ansatzpunkt. Der Pflegefall aufgrund körperlicher Gebrechen ist heute nicht die Hauptsorge des Verbrauchers. Der Verlust der Identität und die entsprechende Außenwirkung der eigenen Person oder die der Eltern ist der Angstfaktor Nr. 1. Auf diesem Feld muss der Makler über ein solides Grundlagenwissen verfügen. Halbwahrheiten zu diesem Thema hat jeder Verbraucher parat. Mit den Kunden-Service Seiten von „Makler & Pflege“ erhält der Makler attraktiv aufbereitetes Informationsmaterial (PDF) zum Thema Demenz. VI. Drei relevante Produktgruppen* Pflegekostenversicherungen / Produktwelt: Krankenversicherung Anstatt einen festen monatlichen (Pflegerentenversicherung) oder täglichen (Pflegetagegeldversicherung) Satz zu vereinbaren, erstatten Pflegekostentarife die nicht durch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung abgedeckten Pflegekosten. Je nach Anbieter werden die Kosten bis zu einem bestimmten absoluten oder prozentualen Höchstsatz erstattet. Dieser orientiert sich regelmäßig an der Höhe der durchschnittlichen Pflegekosten in Deutschland. Dabei sind die Leistungen anhand der tatsächlichen Höhe der angefallenen Pflegekosten durch Originalrechnungen nachzuweisen. Pflegetagegeldversicherungen / Produktwelt: Krankenversicherung Pflegetagegeldversicherungen versichern einen bestimmten Tagessatz, Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Pfllege-Beratung der meist je nach Pflegestufe in unterschiedlicher Höhe zur Auszahlung kommt. Die Pflegestufe orientiert sich dabei regelmäßig an der gesetzlichen Einstufung nach SGB. Pflegerentenversicherungen / Produktwelt: Lebensversicherung Pflegerentenversicherungen versichern eine monatliche Rente, die meist je nach Pflegestufe in unterschiedlicher Höhe zur Auszahlung kommt. Die Pflegestufe orientiert sich dabei regelmäßig entweder an einer Einstufung nach ADL, zum Teilam SGB oder an beidem. * Über den jeweilig optimalen Einsatz und die Differenzierung innerhalb der Produktgruppen wird fortlaufend in „Makler & Pflege“ informiert. Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 VIII. Assistance-Leistungen Wer seinem Kunden eine Vielfalt nützlicher Assistance-Leistungen offerieren kann, entlastet diesen in seiner Anspannung vor dem Tag „X“. Zu den Assistance-Leistungen zählen: • Beratung über zustehende Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung • Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen • Beratung, Vermittlung und Organisation von Pflegeleistungen und Pflegeeinrichtungen IX. Pflegelücke ermitteln* VII. Basiswissen vertiefen* Bei allen drei Produktgruppen zur Pflegeabsicherung sind Besonderheiten zu beachten. Viele Tarife leisten erst ab Pflegestufe II oder III. Damit soll erreicht werden, dass das Angebot auch für preissensible Kunden von Interesse ist. Teilweise werden beim Pflegetagegeld Optionen geboten, um den Schutz zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung auf eine höherwertige Tarifvariante umzustellen. Einige Pflegekostenund Pflegetagegeldtarife sehen eine Wartezeit von 3 Jahren vor, bevor der Versicherungsschutz beginnt. Manche Lebensversicherer bieten Optionstarife, bei denen der Versicherungsschutz erst nach 12 oder noch mehr Jahren einsetzt. Das bis dahin gebildete Kapital soll einen lebenslangen Pflegeversicherungsschutz ausfinanzieren. * Zu weiteren Besonderheiten wird fortlaufend in „Makler & Pflege“ informiert. Die Theorie: Als Assekuranzmakler ermitteln Sie die „Pflegelücke“ Ihres Kunden. Im zweiten Schritt wird diese mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand geschlossen. Die Praxis: Eine genaue Berechnung der „Pflegelücke“ ist nicht möglich. a) Sie wissen nicht, ob der Kunde zum Pflegefall wird. b) Sie wissen nichts über eventuelle Pflegestufe, eventuelle Demenz, Pflegezeit und Pflegeort Sie ermitteln daher einen Annäherungswert auf Basis a) der allgemein zugänglichen statistischen Daten b) der generellen gesetzlichen Leistungen c) der individuellen Vermögenssituation und dem Familienstand des Kunden. Das tarifliche Problem bei der Bedarfsermittlung besteht darin, dass die meisten Tarife keine Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Pflege vorsehen. Daraus folgt eine 7 mögliche Überversicherung im ambulanten oder eine Unterversicherung im stationären Bereich. *„Makler & Pflege“ zeigt hierzu die beste Vorgehensweise auf. X. Ausschnittdeckung beachten Beispiel Pflegestufe I: a) Bei ambulanter Pflege beträgt die Versorgungslücke nach Vorleistung der gesetzlichen / privaten Pflegepflichtversicherung etwa 60 Euro monatlich. b) Bei stationärer Pflege beträgt die Versorgungslücke nach Vorleistung der gesetzlichen / privaten Pflegepflichtversicherung etwa 1.200 Euro monatlich. Die Absicherung der Pflegestufen II und III allein ist daher nur nach sorgfältiger Prüfung und Beratung zu verantworten. 51 % aller Pflegebedürftigen fallen in Pflegestufe I XI. Beratungsprotokoll Die Ergänzung der Basisleistungen der gesetzlichen / privaten Pflegepflichtversicherung mittels einer Pflege-Zusatzversicherung muss der Makler in seinem ureigensten Interesse in einem Beratungsprotokoll festhalten. XII. Netzwerke bilden Der eine will Pflege-Zusatzversicherungen nur ab und zu auf Nachfrage verkaufen. Der andere will vor Ort und darüber hinaus, seine Kompetenz als Pflege-Experte gezielt vermarkten. Da kann es durchaus Sinn machen, Partnerschaften zu bilden. In „Makler & Pflege“ kommen Kollegen mit Pflege-Kompetenz zu Wort Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Seminare U! 8 TZ JE Das Pflegefallrisiko – Kinder haften für ihre Eltern! Themen: • Warum wollen Ihre Kunden nicht mit Ihnen über eine private Pflegeversicherung sprechen? • Wer kann das bezahlen – nur das Schutzvermögen ist gesichert! • Pflegeunterhalt – Ehepartner und Kinder in der Pflicht • Unterhaltspflicht in Zahlen … • Die Pflegepflichtversicherung – historischer Rückblick • Was regelt der Gesetzgeber? – Pflegebedürftigkeit –Pflegestufen – Pflegeleistungen • Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz • Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 2013 • Die private Pflege-Zusatzversicherung (KV-Tarife) • Pflegekostenversicherung • Pflegetagegeldversicherung • Unfall-Pflegetagegeldversicherung • Kriterien für die Bewertung von Pflegekosten-/-tagegeldtarifen • Die private Pflegerentenversicherung • Pflegerentenversicherung • Kriterien für die Bewertung von Pflegerententarifen • Alternative Pflegeversicherungsprodukte • Stolpersteine für Versicherungsmakler • Wählen Sie die richtige Kundenansprache! Kontakt Stefanie Frischholz Tel: 0611 / 1746377-80 frischholz@deutschemakler-akademie.de staatliche Förderung Profitieren auch Sie von den PLUS-Vorteilen unseres 5-Sterne-Angebotes: PLUS Echte Weltgeltung PLUS Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 0 PLUS Nur 3 Jahre Wartezeit PLUS Dynamik PLUS Flexibler Produkt-Baukasten mit staatlicher Förderung. DE SCHE PR UT Termine 11.04.2013 / Nürnberg 27.06.2013 / Stuttgart 29.08.2013 / Hamburg Seminar-Nummer: KV.200 DEUTSCHE PRIVAT PFLEGE PLUS LUS EP www.deutsche-makler-akademie.de E TN FÖRDERUNG Nürnberger PK-Konferenzen 2013 Termine 09.04 / VD Hessen Thüringen - Frankfurt 10.04. / VD Baden Württemberg Pfalz - Stuttgart 24.04. / VD Ost - Berlin 30.04. / VD Ost - Leipzig 06.05 / VD Bayern – Bad Gögging 07.05 / VD Hessen Thüringen - Erfurt 14.05 / VD Hanse – Lübeck 16.05 / VD Niedersachsen - Hannover 22.05 / VD NRW - Siegburg Kontakt: Vertriebsservice.Makler@nuernberger.de pro Monat AT PFLEG IV www.nuernberger.de Attraktive Vergütung on Top: www.5MB4U.de Weitere Vorteile, auf die Sie bei einer „Standard-Förderpflege“ verzichten, finden Sie unter www.deutsche-privat-pflege-plus.de Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Produkt Know-how Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 9 Pflegetagegeld Trends 1. Die Zahl der Anbieter wächst, die Leistungen auch bei Demenz vorsehen. Beispiele: Axa (Flex), DFV (DFVDeutschland Pflege PZV), Münchener Verein (Deutsche Privat Pflege) Nürnberger (PTF1), R+V (PK). Dieser Versicherungsschutz ist aber häufig noch recht bescheiden. 2. Mehr Tarife mit flexibler Leistung in jeder Pflegestufe. Auch in Pflegestufe I also bereits bis zu 100% Leistung. Beispiele: Continentale (PTK), DFV (DFV-Deutschland Pflege PZV), Düsseldorfer (VIGO) (PZ), Münchener Verein (Deutsche Privat Pflege) Allgemeine Produktbeschreibung Die Pflegetagegeldversicherung kommt aus der Produktwelt der Krankenversicherer. Es versichert einen bestimmten Tagessatz, der meist je nach Pflegestufe in unterschiedlicher Höhe zur Auszahlung kommt. Die Pflegestufe orientiert sich an der gesetzlichen Einstufung nach SGB. Bei einigen Tarifen gilt eine Wartezeit von bis zu 3 Jahren, bevor der Versicherungsschutz beginnt. Ein Vorteil der meisten Pflegetagegeldversicherungen ist, dass der Kunde frei über die Auszahlungen verfügen kann, diese also auch zweckentfremdet einsetzen darf. Ein umfassender Schutz ist auch für junge Familien mit kleinen Kindern durchaus finanzierbar. Vorteile: Geringe Prämien; Bildung von Alterungsrückstellungen für bezahlbare Prämien im Alter; freie Festlegung eines Tagessatzes, auch über den voraussichtlichen Bedarf hinaus; meist freie Verfügbarkeit der Leistung. Ausnahmeregelung, wenn pflegebedürftig durch Unfall. Nachteile, je nach Tarif: Keine langfristig garantierte Prämienstabilität; Verlust der Alterungs-rückstellungen bei Kündigung; Beitragszahlung oft auch im Rentenalter und bei Pflegebedürftigkeit; häufig noch keine Leistungen bei Demenz (Pflegestufe 0); eine gezielte Bedarfsdeckung ist kaum möglich, da die Leistungen entweder nach Pflegestufen oder nach Art der Pflege (ambulant, stationär) bemessen sind; die Bei-tragsfreistellung ohne Verlust des Versicherungsschutzes ist nicht möglich; oft erfolgt eine strengere Risikoprüfung als in der Pflegerentenversicherung; der Geltungsbereich ist bei fast allen Tarifen auf Deutschland oder Europa beschränkt. Dynamik Kunden können während der Laufzeit des Vertrags einen Inflationsausgleich vereinbaren. Üblicherweise haben sie die Möglichkeit, die Leistungen in regelmäßigen Abständen um einen bestimmten Prozentsatz zu erhöhen, um die allgemeine Kostensteigerung auszugleichen. Demenz /Alzheimer Eine wirklich umfassende Absicherung von Demenz /Alzheimer ist selten. Der Markt der Pflegerentenversicherer und insbesondere die Pflegekostenversicherung bietet hier mehr. Das Thema Demenz darf aber auch unter Haftungsgesichtspunkten bei der Beratung eines Pflegetagegeldes vom Makler nicht unberücksichtigt bleiben. Wartezeit Versicherte haben erst drei Jahre nach Abschluss des Vertrags Anspruch auf Leistungen. Etliche Unternehmen verzichten jedoch auf die Wartezeit. Oder: Einmalzahlungen Ein weiteres Produktmerkmal kann eine Einmalzahlung bei erstmaligem Leistungsanspruch sein. Zwei Tarifvarianten I. Gestaffelte (statische) Tarife Nur die Höhe des Tagegeldes in Stufe III kann der Kunde hier frei bestimmen. Dieser Betrag zählt als Basiswert (100%). Für die Pflegestufen II und I gibt der Versicherer ein festes Verhältnis des zu leistenden Pflegetagegelds vor. Es ist, ausgehend von Pflegestufe III, fallend gestaffelt. • Standard ist ein Verteilungsverhältnis von III / 100% , II / 60% und I / 30%. Tarife mit Verteilungsverhältnissen von 100 %, 60 % und 40 % - 100 % ,70 % und 30 % - 100 %, 50 % und 25 % sind ebenfalls im Markt. • Ferner gibt es Tarife, die keine Leistung in Stufe I oder II vorsehen. Je nach Anbieter, kann ein Pflegetagegeld von bis zu 150 Euro pro Tag vereinbart werden. Andere Tarife bieten eine Staffelung nur bei häuslicher Pflege. Bei stationärer Pflege dagegen wird immer zu 100 % geleistet. Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Produkt Know-how Somit ein Tarif für Personen, die im Fall der Fälle nicht zu Hause gepflegt werden wollen oder können. II. Modulare (flexible) Tarife Der Kunde bestimmt frei das zu vereinbarende Pflegetagegeld in den drei Pflegestufen. Es können alle drei Stufen gleich hoch – also zu 100 % – versichert werden. Wer also, z.B. aus Gründen der statistischen Wahrscheinlichkeit, keinen besonderen Wert auf die Absicherung von Stufe III legt, kann einen hohen Schutz in Stufe I zeichnen.Viele dieser flexiblen Tarife ermöglichen die zusätzliche Pflegetagegeld-Absicherung einer Demenz (Pflegestufe 0). Verkaufs-Argument! Umstufungsoption Einige Anbieter offerieren in ihren Pflegetagegeldtarifen eine Umstufungsoption. Mit der Umstufungsoption sichert sich der Kunde zu festen Zeitpunkten das Recht, den Versicherungsschutz – ohne erneute Gesundheitsprüfung – in einen höherwertigen Versicherungsschutz (mit früher einsetzender Pflegeleistung) umzustufen. Vor allem für junge Menschen und Personen, die sich aktuell keine höherwertige Pflegetagegeldabsicherung leisten können, bietet die Umstufungsoption eine Alternative. Man besitzt eine kostengünstige Absicherung für den Ernstfall und kann später ohne Auflagen „nachbessern“. Im Detail unterscheiden sich die Umstufungsoptionen je nach Anbieter: z.B. danach, bis wann die Optionsausübung möglich ist; z.B. nach Eintrittsalter. Der Makler sollte gezielt prüfen, inwiefern eine Umstufung nach Eintritt des Leistungsfalles immer noch möglich ist. Ein Plus z.B. von Hallesche und SDK. 10 Achtung: Haftung! Der Kunde muss regelmäßig über sein Optionsrecht informiert werden. Ablehnungen sind zu dokumentieren. Morgen & Morgen „Die Bedingungswerke der Pflegetagegeld-Tarife liegen auf dem Niveau der gesetzlichen Pflichtversicherung oder knapp darüber. Es gibt aber erfreuliche Tendenzen einzelner Tagegeld-Tarife, die sich in Richtung der Pflegerenten-Tarife weiter entwickelt haben.“ M&M-Geschäftsführer, Stephan Schinnenburg. Die Tarifkombinationen von 34 PKVAnbietern wurden in 2012 im Rahmen des ersten M &M Pflegetage-Ratings untersucht. Ein Top-Versicherer muss laut M & M vor allem diese drei von insgesamt 39 Kriterien besonders gut erfüllen: 1. Leistung bei Demenz, auch wenn sonst keine Pflegebedürftigkeit vorliegt 2. Beitragsbefreiung bei Eintritt einer Pflegestufe 3. Leistung auch bei Verzug ins Ausland. Im Ergebnis gibt es zwei Anbieter, die im Rahmen ihres gesamten Tarifwerks auch mit fünf Sternen aufwarten können: Deutsche Familienversicherung und Münchener Verein. Vier Sterne finden sich bei Allianz, AXA und SDK. Ein Bild, welches sich aus Erfahrung schon mit dem nächsten Rating deutlich ändern wird. Stand: April 2012 WFS- Leistungsrating GOLD: DFV, Domcura, Maxpool, SDK SILBER: DFV, Domcura, Hallesche, Maxpool, Münchener Verein Stand: 01.03.2013 Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Pflegetagegeld 11 Ausgewählte leistungsstarke Pflegetagegelder im Leistungsvergleich Axa vigo Krankenversicherung Hallesche SIGNAL IDUNA Tarif Pflegevorsorge Flex (Flex 1, Flex 2, Flex 3) PT OLGAextra PflegeTOP Wartezeit nein nein nein nein Einstufung Pflegebedürftigkeit analog PPV ja ja ja ja volle Leistung auch bei Laienpflege ja ja ja ja Leistung bei Demenz (Pflegestufe 0) 20% des Tagessatzes (sofern VP mindestens 20 Jahre alt ist) ja , gleicher Tagessatz wie in Pflegestufe I max. 30 Euro nein 10% des versicherten Tagessatzes (maximal 330 Euro monatlich) Pflegestufe I 100% 100% 30% 30% Pflegestufe II 100% 100% 70% 70% Pflegestufe III 100% 100% 100% 100% Einmalleistung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit nein ja, zusätzlich wählbar bei erstmaliger Pflegebebei erstmaliger Einstufung dürftigkeit in Pflegestufe III: in Pflegestufe III: 90facher 60facher Tagessatz Tagessatz zusätzlich Beitragsbefreiung im Pflegefall ab Pflegestufe 1 ab Pflegestufe I ab Pflegestufe III ab Pflegestufe III Pflegeplatzgarantie ja (innerhalb von 24h) mit Pflegevorsorge Akut nein nein ja (24 h) sonstige Assistanceleistungen a, mit Pflegevorsorge Akut nein ja ja Dynamisierungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung alle 3 Jahre Erhöhung des versicherten Tagessatzes um 10%, ab Alter 21 bis 65. Sogar dann noch einmal, wenn bereits ein Pflegefall eingetreten ist. Erhöhung alle 3 Jahre um höchstens 2 Leistungsstufen bis zum Eintritt des Leistungsfalls, 3 maliges Aussetzen hintereinander möglich. Im Leistungsfall Dynamik ab Pflegestufe II 3 % jährlich auf das jeweils erreichte Pflegetagegeld alle 3 Jahre zum 01.07. Erhöhung des versicherten Tagessatzes um 10% (frühestens nach Ablauf von 36 Monaten) – auch wenn bereits ein Pflegefall eingetreten ist. alle 3 Jahre zum 01.07. Erhöhung des versicherten Tagessatzes um 10% (sofern VP min. 20 Jahre alt ist, das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet ist und der Tagessatz seit min. 3 Jahren in dieser Höhe versichert war) Geltungsbereich Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, Schweiz Grundsätzlich in allen weltweit Ländern mit SV-Abkommen (Kranken und Pflege) insbesondere EU und EWR, nach Vereinbarung weltweit Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, Schweiz vereinfachte Gesundheitsprüfung ja ja ja ja (4 Fragen einschließlich einer offenen Frage) maximal versicherbarer Tagessatz für Pflegestufe III 150 Euro 100 Euro, darüber hinaus mit Genehmigung des Vorstandes 120 Euro 110 Euro Diese Rahmendaten bieten eine vereinfachte Zusammenfassung von Versicherungsbedingungen und ermöglichen einen generellen Leistungsvergleich. Eine Prüfung sämtlicher Bedingungen kann dadurch nicht ersetzt werden. Stand März 2013. Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Pflegetagegeld 12 Arbeitsseite Muster-Vergleichsseite für Ihre eigene Tarif-Selektion Versicherer 1. 2. 3. 4. Tarif Wartezeit Einstufung Pflegebedürftigkeit analog PPV volle Leistung auch bei Laienpflege Leistung bei Demenz (Pflegestufe 0) Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Einmalleistung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit Beitragsbefreiung im Pflegefall Pflegeplatzgarantie sonstige Assistanceleistungen Dynamisierungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung Geltungsbereich vereinfachte Gesundheitsprüfung maximal versicherbarer Tagessatz für Pflegestufe III Diese Rahmendaten bieten die Möglichkeit für eine vereinfachte Zusammenfassung von Versicherungsbedingungen und ermöglichen einen generellen Leistungsvergleich. Eine Prüfung sämtlicher Bedingungen kann dadurch nicht ersetzt werden. Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Im Gespräch Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 13 INTERVIEW Der Pflege-Bahr ist ein Schritt in die richtige Richtung „Makler & Pflege“ sprach mit Reinhold Schulte, Vorstandsvorsitzender der SIGNAL IDUNA Gruppe, über den so genannten Pflege-Bahr, der deutlich mehr Musik in die private Pflegevorsorge zu bringen verspricht. Wo wir beim Pflege-Bahr sind: Was versprechen Sie sich von der staatlich „Geförderten Pflegezusatzversicherung“, und kann der Makler diese Vorlage nutzen, um anhaltendes Geschäft zu generieren? Reinhold Schulte, Vorstandsvorsitzender der Signal Iduna Gruppe. Pflege ist ein zunehmend auch in den Medien präsentes Thema, die damit auch das öffentliche Problembewusstsein wecken. Können Sie hierzu bereits eine gesteigerte Nachfrage feststellen? Das Problembewusstsein ist in der Tat da, wie uns eine repräsentative Umfrage bewies, die wir kürzlich durchführen ließen. Was mich hier am meisten überrascht hat, ist, dass sich auch die meisten jungen Leute unter 35 bewusst sind, dass es im Pflegefall eine Versorgungslücke gibt, die nur durch private Pflegevorsorge zu schließen ist. Leider ist das Problembewusstsein alleine noch nicht viel wert, solange man daraus keine Konsequenzen zieht. So liegt der Anteil derjenigen, die schon privat für den Pflegefall vorsorgen, derzeit noch im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Was wir aber auch feststellen: Dank des Pflege-Bahr ist die Nachfrage nach privaten Pflegezusatzversicherungen generell deutlich gestiegen. Der Pflege-Bahr zeigt in die richtige Richtung. Die Politik hat erkannt, dass es jetzt gilt, die demografischen Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft endlich anzupacken. Die geförderte Pflegezusatzversicherung wird in der Breite die Bereitschaft steigern, privat vorzusorgen. Ich bin da sehr optimistisch. Unsere von mir bereits angesprochene Umfrage hat gezeigt, dass fast die Hälfte der Menschen, die bisher noch keine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat, mit Pflege-Bahr den ersten Schritt machen will. Ich sehe den Pflege-Bahr als preiswerten Einstieg in die private Pflegevorsorge. Damit kommt ihm sozusagen eine Türöffnerfunktion zu. Wie sehen die Förderbedingungen des Pflege-Bahr aus? Reicht dies aus, um „Musik“ in das Thema zu bringen? Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung sieht zum Beispiel keine Gesundheitsprüfung vor, ist also ein Angebot für alle Bürger. Das begrüßen wir. In der Pflegestufe III beträgt das Pflegegeld monatlich mindestens 600 Euro. Die SIGNAL IDUNA Gruppe hat zum 1. Januar 2013 unter dem Namen PflegeBAHR ein entsprechendes Angebot aufgelegt, das auch attraktive Leistungen in den Pflegestufen I und II vorsieht. Dass, wie Sie es ausdrücken, „Musik“ in dem Thema ist, zeigen die Abschlüsse unseres Fördertarifs: So haben bis Mitte März dieses Jahres schon über 5.000 Menschen einen PflegeBAHR abgeschlossen. Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Die neuen Angebote sind so attraktiv, dass sie dazu beitragen werden, die Pflegeabsicherung hierzulande spürbar zu verbessern. Diese sollte allerdings unbedingt um nicht geförderte Tarife aufgestockt werden. Hier steht zum Beispiel unser Upgrade-Tarif PflegeBAHRPLUS zur Verfügung, aber auch unser vielfach ausgezeichnetes Pflegeschutzprogramm. Schwierig, hier den Überblick zu behalten. Bietet Ihr Haus Service-Tools an, die hier helfen? Unser Angebotsspektrum muss so breit sein, um individuelle Lösungen vorhalten zu können. Hier ist umso mehr der Vertrieb gefordert: Wir setzen nach wie vor auf eine fundierte Beratung. Wir haben verschiedene ServiceOptionen, um unsere Vertriebspartner individuell zu unterstützen. Darüber informieren wir gerne die Ansprechpartner vor Ort. Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Markt & Vergütung 14 Neue Beratungsanlässe schaffen Vergütungssalternative Schließen Sie doch auf Honorar-Basis einen Vorsorge-Vertrag mit Ihren Kunden. Dieses Kundenbindungsinstrument kann auch jedweden anderen sinnvollen Namen tragen. Entscheidend für Sie: Sie generieren ein lau- Buchtipp fendes Betreuungshonorar und operieren entsprechend mit Netto-Tarifen. Will man wirklich eine langfristige Kundenbetreuung betriebswirtschaftlich sinnvoll gestalten, dann geht das nur mit einer laufenden Vergütung. Biometrische Risiken bündeln Langfristig kann die durch diverse versicherungstechnische Vorsorgemaßnahmen stetig anziehende finanzielle Belastung der Gesamtbevölkerung nur mittels staatlicher Förderung kompensiert werden. » Es gibt kein Geschäftsfeld in der Versicherungswirtschaft, wo ein so großes Potenzial und eine so geringe Bedarfsdeckung zusammentreffen. Der Makler muss keine Konkurrenz fürchten. Umdeckungen entfallen. Pflege ist ein riesengroßer Markt. « Ein Lösungsbaustein wäre zudem die Kombination aller biometrischen Risiken in einem Produkt. Kombiprodukte, die bei dem Thema Arbeitsunfähigkeit einsetzen und mit der Pflegezusatzversicherung enden. Für die Beratung wäre dies ein unschlagbares Thema. Die Pflegeabsicherung wäre eingebunden und würde sicher nicht auf Widerstand stoßen. Der Makler könnte dann auch „von oben“ argumentieren und aus dem Kombiprodukt wieder Module herauslösen. Das ist natürlich alles kein Vergnügen für die Aktuare. Die Gesamtkalkulation für ein Kombiprodukt wäre in Bezug auf das Preis/ Leistungsverhältnis sehr attraktiv. In Korrelation mit dem Alter des Kunden dürften sich interessante Einstiegspreise entwickeln. „Allein aus demografischen Gründen hat der Makler weiterhin zunehmende und vor allem mehrmalige Beratungsleistungen zu erbringen. Mit der Einmal-Courtage ist das im Rahmen einer Kosten / Zeitrechnung betriebswirtschaftlich nicht immer zu verantworten. Die Gesellschaften werden sich hier etwas einfallen lassen müssen, um Motivation und Neugeschäft in Einklang miteinander zu bringen.“ fotolia.com Generell sind Optionstarife im Pflegemarkt ein guter Anlass, um mit dem Kunden in Kontakt zu treten. So werden neue Beratungsanlässe geschaffen. Wenn dem Kunden der sehr preiswerte Einstieg in ein Produktsegment geboten wird, dann sind Folgetermine von zwingender Logik. Wenn man diese dann auch als Makler wahrnimmt! Stichwort: gezieltes Optionsmanagement. Solange die Beratungsleistung im Pflegesegment jedoch nicht angemessen honoriert wird, werden etliche Vermittler zurückhaltend bleiben. Ein positiver Aspekt sind die vielen, vielen anstehenden Bestandswechsel. Bestände, in denen man das Wort Pflegezusatzversicherung vergeblich suchen wird. Der Makler kann sich zudem über die Pflegeberatung beim Kunden für eine lebenslange Vorsorge-Beratung qualifizieren. Fachbücher für Beratung & Verkauf www.promakler.de Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Optimale Absicherung 15 Pflegelücke ermitteln Die Theorie Als Assekuranzmakler ermitteln Sie die „Pflegelücke“ Ihres Kunden. Im zweiten Schritt wird diese mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand geschlossen. Die Praxis Eine genaue Berechnung der „Pflegelücke“ ist nicht möglich. a) Sie wissen nicht, ob der Kunde zum Pflegefall wird. b) Sie wissen nichts über Pflegestufe, eventuelle Demenz, Pflegezeit und Pflegeort sowie über die Entwicklung des Versicherten im Pflegefall. Sie ermitteln daher einen Annäherungswert auf Basis a) der allgemein zugänglichen statistischen Daten b) der generellen gesetzlichen Leistungen c) der individuellen Vermögenssituation und dem Familienstand des Kunden. Das tarifliche Problem bei der Bedarfsermittlung besteht darin, dass die meisten Tarife keine Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Pflege vorsehen. Daraus folgt eine mögliche Überversicherung im ambulanten oder eine Unterversicherung im stationären Bereich. Durchschnittswerte für abzudeckende Risiken Ambulante Pflege durch Pflegedienst - Stand 01.2012 Stufe Leistungen Pflichtversicherung Durchschnittliche monatliche Kosten* Pflegelücke 0 200 Euro 703 Euro 503 Euro I 450 Euro 703 Euro 253 Euro II 1.100 Euro 1.632 Euro 532 Euro III 1.550 Euro** 2.540 Euro 990 Euro fotolia.com Stationäre Pflege durch Pflegedienst - Stand 01.2012 Stufe Leistungen Pflichtversicherung Durchschnittliche monatliche Kosten* Pflegelücke I 1.023 Euro 2.131 Euro 1.108 Euro II 1.279 Euro 2.511 Euro 1.232 Euro III 1.550 Euro** 2.791 Euro 1.241 Euro *Quelle: Statistische Bundesamt ** Härtefälle 1.918 Euro • Etwa 51% aller Pflegebedürftigen fallen in die Pflegestufe I • Etwa 36% aller Pflegebedürftigen fallen in die Pflegestufe II • Etwa 13% aller Pflegebedürftigen fallen in die Pflegestufe III Hier handelt es sich um Durchschnittsberechnungen. Die tatsächlichen Kosten können je nach Einzelfall höher sein. Ein Pflegeplatz in einer guten stationären Einrichtung kann in der Pflegstufe III bis zu 3.500 Euro kosten. Für die Pflegestufen I und II sowie die Demenzpflege ohne Pflegestufe variieren die monatlichen Kosten stark. Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Optimale Absicherung Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Das Problem der Bedarfsermittlung Ein tarifliches Problem bei der Bedarfsermittlung ergibt sich daraus, dass die meisten Tarife keine Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Pflege vorsehen. Damit ist also eine Überversicherung im ambulanten oder eine Unterversicherung im stationären Bereich nicht unwahrscheinlich. Fast alle Pflegebedürftigen – insbesondere trifft dies auf die Männer zu – starten in der Pflegestufe 0 oder I und gleiten dann nach und nach in die letzte Pflegestufe. Ideal betrachtet, wird ein Produkt benötigt, das den von Makler und Kunde ermittelten Bedarf in jeder Pflegestufe passgenau deckt. Bei den Leistungen sollte das Produkt sowohl zwischen ambulanter und stationärer Pflege unterscheiden, als auch ein frei wählbares Pflegetagegeld für jede Pflegestufe ermöglichen. In allen bekannten Musterbeispielen der Gesellschaften liegt je nach Pflegestufe eine mehr oder minder deutliche Über- oder Unterversorgung vor. Riskante Ausschnittsdeckung Tarife, die ausschließlich in der Pflegestufe II und III oder nur in Pflegestufe III leisten, sind eine riskante Ausschnittsdeckung. Der Kunde muss zudem auch wissen, dass bereits die Bewilligung der PflegestufeI mit etlichen Hürden verbunden ist. Siehe Kunden-ServiceSeiten „Pflegestufen“. Nach erstmaligem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit kommt es bei mehr als einem Drittel aller Männer und mehr als der Hälfte aller Frauen schon nach zwei Jahren zur Inanspruchnahme einer stationären Pflege. Alternativen zur Versicherung? Vor dem Hintergrund der diversen Eventualitäten beim Thema Pflegeabsicherung könnte der Makler sich auch mit dem Gedanken anfreunden, eine Kapitalansammlung mittels „sicherer“ Anlagen zu empfehlen. Die Problematik bei der Bedarfsermittlung wird damit aber nur an eine andere Absicherung delegiert. Vor allem: wo sind die notwendigen Beträge, wenn der Pflegefall frühzeitig eintritt? Die durchschnittliche Pflegedauer, die bei mehr als 5 Jahren liegt, steigt natürlich mit der zunehmenden Lebenserwartung. Nicht unerheblich ist zudem der Teil der Pflegebedürftigen, die über einen Zeitraum von 20 Jahren oder mehr pflegebedürftig sind. Das bedingt einen erheblichen Kapitalbedarf. Pflegekraftbewertung Nimmt ein Kunde eine in Deutschland anerkannte Pflegekraft in Anspruch, so stehen ihm bei ambulanter Pflege in der Pflegestufe III bis zu 1.550 Euro monatlich zur Verfügung (Pflegesachleistung). Erfolgt die Pflege durch eine selbst beschaffte Pflegekraft oder Familienangehörige, so reduziert sich die gesetzliche Leistung auf 700 Euro im Monat (Pflegegeld). Eine 24-h-Pflegekraft aus Osteuropa kostet zwischen1.300 bis 1.800 Euro monatlich. Üblicherweise sind diese in Deutschland nicht als professionelle Pflegekräfte anerkannt, auch wenn sie in ihrer Heimat ausgebildete Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen sind. Daher wird für sie nur das Pflegegeld erstattet. Stationäre Pflege = Übersterblichkeit Bei Eintritt in eine stationäre Pflegeeinrichtung gilt für beide Geschlechter, speziell jedoch für die Männer, eine stark erhöhte Übersterblichkeit. Wer davon Kenntnis hat, wird ebenfalls versuchen, einer stationären Pflege durch eine verbesserte ambulante Pflege zu entgehen. Professionelle Pflegedienste kosten jedoch viel Geld. 16 Inflationsausgleich Bei der Pflegetagegeldversicherung sehen viele Anbieter eine Dynamik des Tagessatzes in definierten zeitlichen Abständen vor. Meist gilt das Nachversicherungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung jedoch nur vor Eintritt des Leistungsfalles. Tritt dieser unerwartet früh ein, so ist ein weitergehender Inflationsausgleich ausgeschlossen. 2 Muster-Beratungsabläufe zur Pflegeabsicherung finden Sie im nächsten Magazin von „Makler & Pflege“ am 25. Mai 2013 Statistische Aussagen in der Beratung beachten! Eine Langzeitstudie der Deutschen BKK aus dem Jahr 2007 kommt zu dem Ergebnis, dass von 88.575 statistisch verwertbaren Pflegepatienten „10 Jahre nach dem Pflegebeginn nur noch 11,5% in Pflege, 4,3% reaktiviert und 84,2% verstorben“ waren. Die Übersterblichkeit in den ersten drei Jahren nach erstmaligem Pflegeeintritt lag sogar bei über 50%. Bei pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen kam es zu deutlich abweichenden Ergebnissen: „Bei den Kindern und Jugendlichen im Alter von 0-19 Jahren bei Pflegebeginn sind nach 10 Jahren noch 50,6% in Pflege, 42,9% reaktiviert und nur 6,5% verstorben.“ Damit sind die Ergebnisse für diese Altersgruppe deutlich abweichend von denjenigen der Altersgruppen der 20-49jährigen, 50-69jährigen und Personen ab 70 Jahren. K Pflegestufe abgelehnt – was tun? Hier hilft „Makler & Pflege“ Ihrem Kunden mit 2 Kunden-Service-Seiten. Siehe im Download-Menü. Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Im Gespräch Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 17 INTERVIEW „Wir können schon manche Rabatte ermöglichen.“ „Makler & Pflege“ sprach mit Martin Kinadeter, VSP Versicherungs Software Portal Ein Lizenzvertrag kommt zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer zustande. Alle Informationen werden generell zwischen diesen Vertragsparteien ausgetauscht. Martin Kinadeter VSP Versicherungs Software Portal kinadeter@vsp-info.de Ihr Online Kaufhaus für Versicherungs- und Finanzsoftware ist seit 2008 im Markt. Ein Nutzen Ihrer Dienstleistung erschließt sich dabei auf den ersten Blick: Makler-Software aus einer Hand. Doch welche weiteren Vorteile hat es, über VSP Software zu erwerben? Wir bieten dem Markt die Transparenz und Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Spartenprogramme und beraten unsere Kunden, welche Produkte für sie die geeignetsten sind. Der Kunde spart mit unserer Analyse viel Zeit, da er von uns schon Produktempfehlungen und Hinweise bekommt, die auf seine Situation zugeschnitten sind. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Preis- und Vertragsverhandlung mit dem Softwarehersteller. Da können wir schon manche Rabatte ermöglichen. Um Produkte im Vorfeld kennenzulernen bieten wir auch Produktvorstellungen und Webinare an. Demoversionen können im Software-Kaufhaus bestellt werden. Vielleicht ein Wort zur generellen Bestellabwicklung. Überwachen Sie für den Kunden auch das Lizenzwesen, updates, etc? Auf dem Feld der KV bieten Sie aktuell acht Programme von sechs Anbietern. Nach welchen Kriterien wurde hier ausgewählt? Die aufgeführten Produkte geben keine Vollständigkeit des Marktes wieder, bilden aber sicherlich ca. 90% der Anwender des gesamten Marktes ab. Wir arbeiten mit von uns ausgewählten und für gut befundenen Anbietern vertrauensvoll zusammen. Für den Makler, der sich dem Trend der Zeit folgend, verstärkt mit dem Thema Pflegeabsicherung befasst, sind entsprechende Vergleichsprogramme und sonstige Software sinnvoll. Was beinhalten Ihre KV – Angebote hierzu? Wir nehmen die Vielfalt der angebotenen Software im Markt auf und beraten unsere Kunden somit optimal entsprechend deren individueller Situation. Die Bandbreite der Rechner reicht vom Vergleich von Produkten bis zu unterschiedlichst ausgeformten Beratungskomponenten. Ebenso kommt es auf die Möglichkeit der Integration der Rechner in Bestandsführungssystemen oder In-/ Extranets der Vertriebe an. Gemäß der Anforderungen unserer Kunden prüfen wir die Programme nach Umfang, Inhalt und Usability sowie technischen Gegebenheiten und sprechen dann Empfehlungen aus. Wir erstellen u.a. auch Marktübersichten zur Entscheidungsfindung. Welches Angebot der sechs Anbieter würden Sie im Rahmen von Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung für besonders empfehlenswert halten? Das können wir erst nach den Anforderungen und Wünschen eines jeden Kunden beurteilen. Jeder Anbieter hat spezielle Schwerpunkte, die erst analysiert werden müssen, um einen passenden Rechner als Empfehlung zu benennen. Die Ermittlung der Pflegelücke ist, verantwortungsbewusst betrieben, ein durchaus anspruchsvolles Vorhaben. Haben Sie hierzu einen Marktüberblick, was die spezifische Software angeht? Wir kennen eine Vielzahl von Anbietern, mit denen wir vertrauensvoll zusammen arbeiten. Die Möglichkeit, die Pflegelücke zu ermitteln besteht über diverse Rechner als Einzelkomponenten, anzutreffen auf vielen Homepages im Endkundenbereich und auch als Beratungsunterstützung für den Vertrieb in Intranet und Extranet von Vertrieben und Versicherungen. In Kombination mit dem Prozess der Beratungsunterstützung sowie der Ermittlung der Pflegelücke, über die Auswahl von Produkten und der abschließenden Versendung des Angebotes oder des Vertrages mit allen Dokumenten und auch der Protokollierung, steht manches im Markt bereit. Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Makler-Praxis 18 INTERVIEW So beraten Kollegen Eine Frage: 2 Antworten Versicherungsmakler Matthias Schlüter, Korschenbroich www.pflegeversicherungrheinland.de Fachmaklerin Leonie Pfennig, Berlin www.fachmaklerin-pflege.de 1. Seit wann beraten Sie Pflegezusatzversicherungen? fotolia.com Pfennig: 2006 habe ich meinen Abschluß zur Fachwirtin für Finanzberatung (IHK) absolviert und bin seitdem als Versicherungsmaklerin tätig. Im Jahr 2009 habe ich mich auf den Fachbereich private Pflegezusatzprodukte spezialisiert. Seit dem berate ich meine Kunden und Interessenten zum Thema Private Pflegezusatzversicherung. Kunden nach, die gesundheitlich angeschlagen sind. Sie haben die Befürchtung, gar keine Absicherung mehr zu erhalten und wollen nicht noch länger warten, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Schlüter: Sicherlich kommt es seit gut einem Jahr verstärkt nach Anfragen aus der Kundschaft. Nicht zuletzt aufgrund der Einführung des „PflegeBahr“. Schlüter: Ich berate seit 2009 in der Pflegezusatzversicherung. 3. Wie betreiben Sie Ihre Selektion auf dem Feld der Pflegetagegeldtarife? 2. Müssen immer Sie das Thema aktiv angehen oder kommt es auch auf der Kundenseite vermehrt zur Nachfrage? Pfennig: Ich komme aus der Pflegepraxis. Ich war Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes (ich bin ursprünglich gelernte Kauffrau) von 1991-2002 und habe die Einführung des SGB XI praxisnah miterlebt und umgesetzt. Daher schaue ich mir die Tarife wie folgt an: Erhält man Leistungen aus den privaten Pflegezusatztarifen, wenn man durch den MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Pfennig: Die Kunden fragen von sich aus sehr selten nach. Schon eher mal nach einer Sterbegeldversicherung. Ende 2012 gab es einige Nachfragen, meistens von Männern, bedingt durch die Umstellung auf die Unisex-Tarife. Und es fragen immer mal wieder die Krankenkassen e.V., auch bekannt unter MDK) eingestuft wurde? Reicht der Leistungsbescheid der Pflegekasse für die Leistungsprüfung aus? Oder welche zusätzlichen Unterlagen muss man erbringen? Und danach schaue ich mir das weitere Leistungspaket an. Schlüter: Durch regelmäßige interne und externe Weiterbildung, computergestützter Tarifvergleiche sowie durch regen Austausch mit Maklerkollegen. 4. Welche drei Kernkriterien muss ein Bedingungswerk bei Pflegetagegeldtarifen grundsätzlich erfüllen? Pfennig: 1. Reicht der Leistungsbescheid der Pflegekasse aus, damit man Leistungen erhält? 2. Wird ambulant wie stationär geleistet oder ist die stationäre Leistung höher? 3. Gibt es Demenzabsicherung und wenn ja, in welcher Höhe? Schlüter: Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 1 halte ich für genauso wichtig wie die Leistungsanpassung auf die Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler-Praxis Höhe der Pflegestufe 3 bei Pflegestufe 1 und 2 bei stationärer Unterbringung. Die Demenzleistung sollte i.d.R. auch nicht fehlen. 5. Wie viele Tarifwerke zum Pflegetagegeld sind bei Ihnen heute generell in der engeren Wahl? Pfennig: In meiner engeren Wahl sind zwei Tarife, welche die Kriterien erfüllen, die ich wichtig finde. Dann gibt es natürlich noch 2–3 Ausweichtarife. Bei einem sind zum Beispiel die Gesundheitsfragen optimaler geregelt. Oder der andere bietet noch zusätzliche Leistungen an oder ein anderer, der einfach vom Beitrag preiswerter ist. Natürlich weise ich meine Kunden bei allen Tarifen auf die Vor- und Nachteile hin und erkläre ihnen, welche Auswirkungen diese Merkmale auf die Pflegepraxis und die Leistungsprüfung bei den Versicherern haben könnten. Schlüter: Aktuell fließen in meine Auswertungen schwerpunktmäßig sieben Tarife ins Ergebnis ein. In alphabetischer Reihenfolge sind das: Allianz, AXA, Deutsche Familienversicherung, Münchener Verein, SDK, Signal-Iduna und Vigo. 6. Halten Sie das Thema „Gesundheitsfragen“ mit den vereinfachten Gesundheitsfragen bei Ihren TopTarifen für befriedigend gelöst? Pfennig: Zum Glück sind die Pflegetagegeldtarife inzwischen dazu übergegangen, sich auf die Abfragen nach den Schwersterkrankungen zu beschränken. Das Risiko Pflege wird ja ganz anders risikogeprüft. Und somit kann man als Makler eher eine Pflegezusatzversicherung vermitteln, wenn Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 z.B. das Risiko Berufsunfähigkeit nicht versichert werden kann. Schlüter: Nein, weil es „verwaschene Fragen“ sind und nicht wie beim Münchener Verein und teilweise VIGO geschlossen formuliert sind. 7. Wenn Sie aktiv aus dem Bestand heraus Pflegezusatzversicherungen akquirieren: Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Pfennig: Die jüngeren Kunden so bis Mitte 30 sind sich des Pflegethemas bewußt, evtl. pflegen die Eltern schon die Großeltern. Allerdings sind diese Probleme für dieses Kundenklientel noch zu weit weg. Ganz wenige möchten überhaupt ein Angebot haben. Die Kunden ab 40 sind da schon offener. Sie möchten informiert und beraten werden, weil sie das Risiko im Alter sehen und unsicher sind, welche finanzielle Lücken auf sie zukommen. Einige möchten dann auch lieber eine Altersvorsorge abschließen, um einfach Geld fürs Alter zu haben und damit flexibler zu sein. Für die Kunden ab 50 und älter ist das Pflegethema natürlich viel aktueller und interessanter. Sei es, dass sie es selbst bei ihren Eltern live miterleben oder erlebt haben, sei es, dass sie selbst merken, dass man im Alter nicht gesünder wird. Sie nehmen die Beratung sehr gern an, allerdings ist der Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung im Alter nicht gerade günstig. Schlüter: Durchweg positiv, gerade dann, und das ist immer häufiger der Fall, wenn im Bekannten- oder Verwandtenkreis ein Pflegefall aufgetaucht ist. 8. Haben Sie, von der Maklerseite aus betrachtet, Anforderungen an 19 Ihre Produktpartner, die generell noch nicht befriedigend gelöst sind? Pfennig: Ich würde mir wünschen, dass die Tarife mehr Nachversicherungsgarantien anbieten und mit genügender Meldezeit, z.B. mind. 3–6 Monate. Auch die weltweite Geltung wird für die Menschen immer wichtiger. Bei Änderung des SGB XI sollte es Anpassungsgarantien an das neue Gesetz geben, natürlich nur, wenn es für den Kunden auf jeden Fall eine Verbesserung darstellt. Beitragsbefreiungen sollten bei allen Pflegezusatztarifen schon ab den Pflegestufen 0 oder 1 einschließbar sein, gern als zusätzlichen Baustein, so dass der Kunde wählen kann. Die Optionen zu Tarifanpassungen haben zu wenige Versicherer und diese sind auch sehr terminlich eingeschränkt. Hier wünschte ich mir auch mehr Flexibilität. Und eine höhere Absicherung der Pflegestufe 0 sollte möglich sein, hier auch gern als Zusatzmerkmal zur Auswahl. Schlüter: Ja, generell freie Wählbarkeit der Absicherung in den einzelnen Pflegestufen, Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 1 und beim Pflege-Bahr eine Absicherungshöhe von über 600 € bei älteren Kunden. 9. Kommen wir zur „großen Kunst“, nämlich der Ermittlung der Pflegelücke. Die Praxis zeigt, eine genaue Bedarfsermittlung ist nicht möglich. Sie wissen nicht, ob der Kunde zum Pflegefall wird. Sie wissen nichts über eventuelle Pflegestufe, eventuelle Demenz, Pflegezeit und Pflegeort. Hinzu kommt: Viele Tarife machen keine Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Makler-Praxis Pflege. Daraus folgt eine mögliche Überversicherung im ambulanten oder eine Unterversicherung im stationären Bereich. Wie gehen Sie das Thema an? Pfennig: Ich nutze 1–2 Pflege-Bedarfsrechner, in welchen die statistischen Werte (welche Kosten entstehen im ambulanten und stationären Bereich und in welcher Region Deutschlands) hinterlegt sind. Zusätzlich nutze ich im Beratungsgespräch meine Erfahrungen aus den unzähligen Einstufungsterminen, an denen ich teilgenommen habe. Die Kunden sind teilweise durch die Medien verunsichert, wo es z.B. heißt, man bekäme nur sehr schwer eine Pflegeeinstufung. Die Kunden finden es sehr hilfreich, wenn ich ihnen berichten kann, wie ein Einstufungstermin abläuft. Auch zeige ich Ihnen Beispiele aus der Pflegepraxis, wie z.B. einen Leistungsnachweis. Ich sage meinen Kunden einfach, wie es ist und was schlimmsten Falls auf sie zukommen kann. Oftmals muss der Kunde aber Einschränkungen in der Höhe der Absicherung hinnehmen, weil der Beitrag meistens zu hoch ausfällt. 20 sultierende finanzielle Unterversorgung decken können. Ideal sind die Policen, die die Leistungen bei stationärer Unterbringung auf die Höhe der Pflegestufe 3 anheben. Schlüter: Sicherlich ist es einfacher eine Lücke in der Altersvorsorge zu berechnen, als die Pflegelücke zu bestimmen. In unseren Berechnungen weisen wir den Kunden auf den teuersten Fall hin und schauen gemeinsam, inwieweit wir mit seinen Bordmitteln die daraus re- Weitere Makler-Interviews zur Makler-Praxis: Ausgabe Mai 2013 PflegeS mit staa c hut z tlicher Förderu n 60 € jäh Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. g– rlich Ein falscher Schritt, eine übersehene Ampel ... Pflegebedürftigkeit kann ganz plötzlich entstehen und über Jahre leicht ein Vermögen kosten. Sichern Sie sich jetzt ab. Die Gelegenheit ist günstig: Ab 2013 bezuschusst der Staat private Pflegezusatzversicherungen im Rahmen des Tarif PflegeBAHR erstmals mit 60 Euro jährlich. Jetzt staatliche Förderung nutzen und vorsorgen! Weitere Informationen unter www.sivp.de Im Gespräch Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 21 INTERVIEW Pflegeversicherung: Trendprodukt oder stabiles Zukunftsthema? Interview mit Dr. Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender der MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe Dr. Rainer Reitzler Vorstandsvorsitzender der Münchener Verein Versicherungsgruppe Zum Thema Pflegeabsicherung zu beraten ist für den Makler das eine, mit der Pflege-Beratung auch Courtagen zu erzielen, das andere Thema. Kann es für den Makler heute rentabel sein, sich gezielt auf das Geschäftsfeld „Pflege“ zu konzentrieren? Mit dieser Frage sind Sie bei mir – mit einem Augenzwinkern – an der richtigen Adresse. Ich habe vor vielen Jahren zum Thema Versicherungen für Senioren meine Doktorarbeit verfasst und 2004 ein Buch veröffentlicht mit dem Titel „Seniorenmarkt: 1000 Euro Provision an einem Vormittag“. Meine frühe These, dass mit Versicherungen für Senioren Geld zu verdienen ist, hat der MÜNCHENER VEREIN heute in die Praxis umgesetzt, v.a. mit einem Pflegetagegeld, der DEUTSCHEN PRIVAT PFLEGE. Aber ich würde noch einen Schritt weiter gehen. Es kann für einen Makler nicht nur rentabel sein, sich auf die Pflegeversicherung zu konzentrieren, sondern ich sehe das als ein „Muss“ für jeden zukunftsorientierten Makler. Gerade in der Krankenversicherung ist es ent- scheidend für eine erfolgreiche Zukunft, mit der Pflegeversicherung ein weiteres zukunftsträchtiges und ertragsstarkes Standbein neben der Krankenvollversicherung aufzubauen. Demgegenüber hat die Pflegeversicherung aus meiner Sicht nachhaltig großes Potenzial für Makler. Zum 1.1.2013 hat der Staat mit der Pflegeförderung die Bevölkerung sensibilisiert, denn bisher haben nicht einmal 2 Mio. Deutsche aktuell eine private Pflegeabsicherung. Eine bedarfsgerechte Absicherung ist im Übrigen auch im Bereich der Pflegevorsorge kein „Klein-Klein-Geschäft“, wie ich das manchmal von Vermittlern höre. Für Makler, die bedarfsgerecht verkaufen können, sehe ich in der Pflegevorsorge ein riesiges Potenzial. In der Vergangenheit gab es seitens der Versicherungswirtschaft immer wieder neue „Türöffner“ für den Makler-Vertrieb. Ist das Thema „Pflege“ Ihres Erachtens ein nachhaltiger Trend? Private Pflegevorsorge ist mehr als ein Trend. Pflegevorsorge ist ein nachhaltiges Thema der Zukunft. Weder gesellschaftspolitisch betrachtet, noch individuell gesehen können wir es uns in Deutschland leisten, dieses Thema wieder beiseite zu schieben. Erst langsam setzt sich das Bewusstsein durch, dass das Thema Pflege jeden von uns individuell betreffen kann. Die Pflege eines lieben Angehörigen belastet psychisch und physisch und fordert der Sozialversicherungsträger Pflegekosten zurück, können Familienvermögen aufgezehrt und sogar Kinder finanziell belastet werden. Was es bedeutet, kurzfristig die Pflege der eigenen Eltern, z.B. nach einem Schlaganfall o.ä. organisieren zu müssen, können wohl nur diejenigen ermessen, die diese Situation durchleben mussten. Gesellschaftspolitisch haben wir heute knapp 2,4 Mio. Pflegefälle in Deutschland. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung werden wir im Jahr 2030 bereits 3,4 Mio. Pflegefälle in unserem Land haben – Tendenz weiter steigend. Ohne eine nachhaltige private Pflegevorsorge in der Breite wird unsere Gesellschaft die entstehenden Kosten nicht bewältigen können. Aus diesen Gründen denke ich, dass die Pflegeversicherung mehr ist als nur Trend oder Türöffner. Für den MÜNCHENER VEREIN ist die Pflegeversicherung zentrales Geschäftsfeld unserer Unternehmensstrategie. Das Know-how rund um die „Pflege“ ist sehr vielgestaltig. Es bedarf daher schon einiger Fachkenntnis, um den informierten Kunden von der eigenen Kompetenz zu überzeugen. Was bietet Ihr Haus auf diesem Feld an vertriebsunterstützenden Maßnahmen? Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Im Gespräch Wir beschäftigen uns beim MÜNCHENER VEREIN schon sehr lange und sehr intensiv mit dem Thema Pflege und ich sage mit einem gewissen Stolz auf meine Mitarbeiter, dass wir hier unsere Hausaufgaben gemacht haben. Unsere Vorreiterrolle im Markt für Pflegevorsorge behaupten wir seit Jahren mit innovativen Produktkonzepten, die von Maklern hervorragend angenommen werden. Dies ist der beste Beleg für das Knowhow, das sich der MÜNCHENER VEREIN in den vergangenen Jahren erarbeitet hat. „ Dass die Pflegeproduktion sich mittlerweile zu einem stabilen Standbein unseres Unternehmens entwickelt hat, sehe ich sehr positiv. “ Für den Transfer dieses Fachwissens an unsere Vertriebspartner tun wir eine Menge. Qualifizierungsmaßnahmen wie sie jeder Versicherer anbietet, gehören bei uns zum Tagesgeschäft. Laufende Präsenzschulungen unserer hausinternen Akademie, Webinare, Workshops, Qualifizierung von eigenen Servicecenter-Mitarbeitern, die den Maklern mit Rat und Tat zur Seite stehen und vieles mehr. Darüber hinaus arbeiten wir ständig daran, auch in der Verkaufsunterstützung den Spitzenplatz zu behalten: So bekommen Makler bei uns kostenfrei den „PflegeLotsen“, den wir mit dem Softwarehaus Softfair entwickelt haben und der bei Bedarfsermittlung, Marktvergleich und Abschluss unterstützt. Da für Vertriebspartner der Beratungsaufwand durch die zusätzliche Förderung höher ist, honorieren wir dies auch mit einer höheren Vergütung. Für Kundenveranstaltungen verleihen wir einen Alterssimulationsanzug an unsere Vertriebspartner, wir bieten Sale-Stories wie z.B. „Erbenschutzprogramm“ und vieles mehr. Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 22 Zu einem ordentlichen, tragfähigen Absicherungskonzept gehören auch stets ein paar konkrete Rechenaufgaben. Wie ermittelt man am besten die individuelle Pflegelücke des Kunden? stabilen Standbein unseres Unternehmens entwickelt hat, sehe ich sehr positiv. Es gibt aktuelle Zahlen, wie hoch die Kosten in einem Pflegeheim in Pflegestufe 3 sind. Diese variieren zwar je nach Region, aber die finanzielle Größenordnung liegt bei 3.200 bis 3.500 Euro pro Monat. Eine Pflegepflichtversicherung leistet maximal 1.550 Euro. Geschlossen werden kann die Lücke von über 1.500 Euro mittels Förderpflege und/oder privater Vorsorge. Unsere DEUTSCHE PRIVAT PFLEGE PLUS bietet beide Möglichkeiten. Wir machen in der täglichen Beratungspraxis die Erfahrung, dass sich Kunden nach einer verständlichen Darstellung ihrer Pflegelücke sensibilisieren lassen für eine private Pflegezusatzversicherung. Niemand möchte, dass das Familienvermögen aufgezehrt wird oder gar die Kinder finanziell belastet werden. Unser Pflegelückenrechner kann Makler bei der Berechnung unterstützen und der gerade erwähnte PflegeLotse legt der Analyse sogar die individuellen Pflegekosten in jedem Bundesland zugrunde. ständig daran, auch in der Verkaufsunterstützung den Spitzenplatz zu behalten. Wie entwickelt sich der Trend? Müssen Sie die Maklerschaft noch anstoßen oder gibt es bereits eine kontinuierliche Nachfrage für Produkte zur Pflegevorsorge? Die überschaubare Zahl an Bürgern, die bislang privat vorgesorgt haben, zeigt, dass wir hier noch Potenzial haben. Noch ist das Thema Pflegevorsorge bei Vertriebspartnern kein Selbstläufer. Beim MÜNCHENER VEREIN erleben wir seit einigen Jahren einen regelrechten Boom im Bereich Pflegetagegeld. Dass die Pflegeproduktion sich mittlerweile zu einem „ Darüber hinaus arbeiten wir “ Unsere Vertriebspartner haben wir erreicht mit einem Top-Produkt, mit attraktiven Konditionen und den bereits dargestellten Maßnahmen zur Vertriebsunterstützung. Unsere Positionierung geht dabei so weit, dass wir auf der letzten DKM als Produktmarke „DEUTSCHE PRIVAT PFLEGE“ vertreten waren – m.W. hat es das bislang auf dieser Messe nicht gegeben. Sie sehen, wir setzen vielfältige Impulse für unsere Vertriebspartner. Die Erfahrung zeigt, dass neue Herausforderungen häufig einen Kreativitätsschub auslösen. Arbeiten Sie bereits an Produkten jenseits von PflegeTagegeld, Pflege-Rente und PflegeKostenversicherung? Dass neue Herausforderungen einen Kreativitätsschub auslösen, beweist die Einführung der Pflegeförderung zum Jahresbeginn 2013. Während die meisten Anbieter einer „Förderpflege“ sich hier an den Vorgaben des Gesetzgebers orientieren, hat unsere Produktentwicklung eine absolute Innovation geschaffen, die im deutschen Markt ihresgleichen sucht. Die DEUTSCHE PRIVAT PFLEGE PLUS bietet dieselben Bedingungen, die bei Morgen & Morgen aktuell mit 5 Sternen bewertet werden – d.h. echte Weltgeltung, Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 0, nur 3 Jahre Wartezeit, Dynamik und vieles mehr. Der Clou: Das Produkt ist trotzdem förderfähig. An welchen Innovationen wir aktuell arbeiten, kann ich Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Im Gespräch natürlich nicht ausplaudern, aber seien Sie versichert! Unsere Produktentwickler gönnen sich keine Verschnaufpause, auch wenn Sie diese zweifellos verdient hätten. Welchen Impuls erwarten Sie von der neuen staatlichen Förderung einer privaten Pflegeabsicherung und welche Vorsorgemodelle bietet der MÜNCHENER VEREIN hier konkret? Die stattliche Förderung sensibilisiert die Bevölkerung sicher für den Bedarf einer privaten Pflegevorsorge. Dazu haben nach meiner Beobachtung bereits die Diskussionen im Vorfeld der Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Einführung beigetragen. Nach meinem subjektiven Eindruck war die Medienpräsenz des Themas Pflege in den vergangenen Wochen sehr hoch. Zusammengefasst denke ich, dass ein steigendes Bewusstsein gepaart mit der Pflegeförderung für den Makler der ideale Türöffner beim Kunden sein kann. Die staatlich geförderte zusätzliche Pflegeversicherung alleine hilft dabei eine existierende Pflegelücke zu reduzieren, mehr nicht. Eine bedarfsgerechte Vorsorge sollte deutlich weitergehen. Wir unterstützen mit unserem Produkt die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums, damit möglichst schnell viele Kunden die 23 geförderte Pflege abschließen. Eine bedarfsgerechte Vorsorge sollte deutlich weiter gehen. Diesen Weg geht der MÜNCHENER VEREIN mit der DEUTSCHEN PRIVAT PFLEGE PLUS, indem wir eine qualitativ ausgezeichnete Absicherung verbinden mit der Förderfähigkeit. In dieser Form ist das einzigartig auf dem deutschen Markt. Zusammengefasst erwarte ich von der staatlichen Förderung eine Sensibilisierung der Bevölkerung, Motivation für den Vertrieb und mit der DEUTSCHEN PRIVAT PFLEGE PLUS eine Festigung der Positionierung des MÜNCHENER VEREIN als erste Adresse bei der Pflegevorsorge Risiko & Vorsorge Höchste Kompetenz für Ihr Know-how www.risikoundvorsorge.de Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Kunden-Service Seite 1 von 2 24 Die drei Pflegestufen Die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet 3 Pflegestufen. Bezieht man die Einstufung als „Härtefall“ mit ein, so kann auch von 4 Pflegestufen gesprochen werden. Über die Zuordnung zur jeweiligen Pflegestufe entscheidet das Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Die Informationen dazu werden vom MDK zuhause oder im Pflegeheim erhoben. Maßgeblich sind dabei die sogenannten Zeitorientierungswerte. Diese sind geregelt im Paragraphen 15 Abs. 3 SGB XI. Sie beziehen sich auf den täglichen Zeitaufwand für die Grundpflege. Demenz / Alzheimer wird in vielen behördlichen und versicherungstechnischen Unterlagen als Pflegestufe 0 bezeichnet. Pflegestufe I – Erhebliche Pflegebedürftigkeit – Erhebliche Pflegebedürftigkeit erfordert mindestens einmal täglich die Hilfe bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein. Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit – Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor bei einem mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten erforderlichen Hilfebedarf bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit – Bei Schwerstpflegebedürftigkeit muss der Hilfebedarf so groß ist, dass jederzeit eine Pflegeperson unmittelbar erreichbar sein muß, weil der konkrete Hilfebedarf jederzeit gegeben ist und Tag und Nacht anfällt. Bei besonderer Härte (z.B. Krebserkrankung im Endstadium) kann auch die Anerkennung als „Härtefall“ erfolgen. Hieraus ergeben sich Vorteile bei der Höhe der Sachleistung bzw. bei der Kostenübernahme im Pflegeheim. Kinder: Bei der Zuordnung von Kindern in die Pflegestufen ist der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend. Begutachtung & Pflegetagebuch Paragraph 18 SGB XI regelt die Prüfung/Begutachtung einer eventuellen Pflegebedürftigkeit. Die Pflegekassen haben dazu durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der Medizinische Dienst muss den Versicherten in seiner Wohnung oder im Pflegeheim untersuchen. Wird diese Untersuchung verweigert, dann kann die Pflegekasse die Leistung verweigern. Die Untersuchung kann nur dann unterbleiben, wenn auf Grund der Aktenlage das Ergebnis der medizinischen Untersuchung bereits sicher ist. Die Untersuchung durch den MDK kann in Abständen wiederholt erfolgen. Oft dauert diese Begutachtung nur eine gute halbe Stunde. Das Ergebnis spiegelt dann nicht immer die Realität des Pflegealltags wieder. Warum? • Der Pflegebedürftige verhält sich während der kurzen Begutachtung häufig anders als „normal“. • Die Angehörigen sind nicht in der Lage, alle pflegerelevanten Aspekte in der kurzen Zeit umfassend und strukturiert mitzuteilen. Pflegetagebuch Darum empfiehlt sich zwingend ein „Pflegetagebuch“. Geht es doch immerhin um die wirtschaftlich für Sie so entscheidende Eingruppierung in die richtige Pflegestufe. Das „Pflegetagebuch“ verzeichnet über mindestens einen Monat, welche Hilfen täglich zu welcher Zeit und wie lange im Rahmen der Pflege erbracht werden. Für viele Ärzte des MDK ist das „Pflegetagebuch“ heute eine wichtige Hilfe, um den Grad der Pflegebedürftigkeit korrekt zu bestimmen. Vordrucke dazu halten die Pflegekassen bereit. Zeitorientierungswerte • Pflegestufe I Mindestens 90 Minuten; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen • Pflegestufe II Mindestens drei Stunden; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen • Pflegestufe III Mindestens fünf Stunden; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen. Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Kunden-Service Seite 2 von 2 Zusätzlich muss in der Pflegestufe III auch in der Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) regelmäßig ein Pflegeeinsatz notwendig sein. „Pflegebedürftigkeit“ im Detail erklärt Ein Blick in den Paragraphen 14 SGB XI klärt auf: Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches (SGB XI) sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen. Das Gesetz bezieht sich dabei ausschließlich (!) auf Verrichtungen in den folgenden Bereichen: 1. Körperpflege Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung, 2. Ernährung Mundgerechtes Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung, 3. Mobilität Selbständige Aufstehen und Zu-BettGehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, 4. Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung. In den von 1 bis 4 genannten Bereichen werden nur Hilfeleistungen (z.B. durch Angehörige, Nachbarn Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 oder Pflegedienste) berücksichtigt, die regelmäßig anfallen. Kämmen heißt somit nicht Dauer welle und Waschen steht nicht für Fußpflege. Eine medizinische Betreuung wird beim festzustellenden Hilfebedarf nicht berücksichtigt. Behandlungspflege (Einreibungen, Verbandwechsel, Wundpflege usw.) wird ebenfalls nicht als Hilfeleistung im Sinne der Pflegeversicherung berücksichtigt. Demenz (z.B. geistige Behinderung oder Alzheimer): Hier wird nur 25 der Zeitaufwand berücksichtigt, der für eine Hilfe unter den Punkten 1–4 anfällt. Alles, was darüber hinaus geht, fällt nicht unter die gesetzliche Pflegeversicherung. Es ist nicht von Bedeutung, wer den Pflegebedürftigen pflegt (bzw. nicht pflegt). Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt anhand von Durchschnittwerten ausschließlich fest, in welchem Umfang jemand auf Hilfestellungen angewiesen ist. Wenn Sie es genau wissen wollen! Die Begutachtungs-Richtlinien zur „Pflegebedürftigkeit“ nach SGB XI finden sich in den „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches.“* Hier zwei Beispiele. Orientierung Orientierung beschreibt das Bescheidwissen über Ort, Zeit, Situation und Person. • Örtliche Orientierung beinhaltet die Fähigkeit seinen Aufenthaltsort zu kennen und sich im eigenen Bewegungsradius zurecht zu finden. Eine leichte Orientierungsstörung liegt vor, wenn der Ortsname nur mit Mühe genannt werden kann, schwer ist die Störung, wenn die Orientierung in der Wohnung nicht mehr gelingt. • Zeitliche Orientierung beinhaltet die Fähigkeit, Tag und Uhrzeit zu kennen und entsprechend den Tagesablauf strukturieren zu können. Das Nichtwissen des Kalendertages kann nicht generell als zeitliche Orientierungsstörung beurteilt werden, allerdings muss die Tageszeit gewusst werden. • Situative Orientierung beinhaltet das Verständnis für die derzeitige Lebenslage. Gemeint ist damit nicht nur das Wissen, sich als Antragsteller in einer Begutachtung u befinden, sondern auch das Wissen um die Hintergründe, die zur Begutachtung geführt haben. • Personelle Orientierung beinhaltet das Wissen über die aktuelle persönliche als auch lebensgeschichtliche Situation und die individuelle Beziehung zu den Kontaktpersonen. Eine schwere Störung liegt vor, wenn weder der Name, noch der Geburtstag, noch das Alter angegeben werden können. Gedächtnis Hierzu gehört die Fähigkeit, Erlebtes und Erlerntes behalten und wiedergeben zu können. Im Langzeitgedächtnis sind biografische und anamnestische Angaben gespeichert. Das Kurzzeitgedächtnis umfasst die Merkfähigkeit, d. h. die Speicherung neu gelernter Inhalte für einige Minuten. Seine Störung hat insbesondere Auswirkungen im täglichen Ablauf, somit beeinflusst das Kurzzeitgedächtnis entscheidend das Pflegegeschehen, diesbezügliche Störungen lassen sich mit einfachen Tests feststellen. * www.mds-ev.de/media/pdf/BRi_Pflege_ 090608.pdf Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Kunden-Service Seite 1 von 2 26 Pflegestufe abgelehnt … Täglich kommen in Deutschlands Haushalte ablehnende Bescheide zum Thema Pflegestufe. Die Verärgerung ist dann groß. Subjektiv empfundene Härtefälle werden aus Sicht der Betroffenen als „nicht so schlimm“ abqualifiziert. Gleiches gilt auch häufig für beantragte Höherstufungen der bereits bestehenden Pflegestufe. In allen Fällen geht es um dringend benötigtes Geld. Da ist dann kaum Platz für ein ruhiges Durchatmen und die Akzeptanz des erhaltenen Bescheides. Die „Schuld“ im Falle einer Ablehnung wird dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) zugeordnet. Das ist falsch! Der MDK begutachtet die Betroffenen als völlig unabhängige Instanz. Das Ergebnis wird als Pflegegutachten bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen eingereicht. Das Gutachten des MDK gibt zu folgenden Punkten Auskunft: • Liegen die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit vor? • In welche Pflegestufe muss eingestuft werden? • Beginn der Pflegebedürftigkeit bzw. der Höherstufung • Liegt ob ein außergewöhnlich hoher Pflegebedarf vor (Härtefall)? • Ist eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt worden? • Welchen Umfang hat die Pflegetätigkeit der Pflegeperson? An diesem Gutachten orientiert sich die Pflegekasse. Unter Berücksichtigung aller bekannten Fakten (Aktenlage) wird dann die Pflegestufe erteilt oder abgelehnt. fotolia.com Ihr Widerspruch Ihre erste Konsequenz gegen einen ablehnenden Bescheid der Pflegekasse ist der Widerspruch. Er muss durch Sie oder den zu Pflegenden innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Ablehnung erfolgen. Ihr Widerspruch muss schriftlich und direkt bei der für Ihren Angehörigen zuständigen Pflegekasse erfolgen. Es empfiehlt sich grundsätzlich der Versand als Einschreiben mit Rückschein. Inhalt: Ein formloses Schreiben darüber, dass Sie Widerspruch einlegen und die Begründung dazu nachreichen. Ferner bitten Sie um Zusendung des MDK-Gutachtens (Erteilung von Akteneinsicht). Die Unterschrift zu diesem Schreiben muss der Pflegebedürftige oder sein gesetzlicher Vertreter (Betreuer) leisten. Ein Fehler Ihrerseits kann gewesen sein, dass Sie das so wichtige Pflegetagebuch nicht (!) geführt haben. Das sollten Sie von nun ab tun, um für einen weiteren Besuch des MDK gerüstet zu sein. Ablehnungsgründe Mit dem Gutachten des MDK in der Hand können Sie nun nachprüfen, woran es bei der Feststellung der Pflegestufe gemangelt hat. Der typischste Ablehnungsgrund ist das Nichterreichen der für die jeweilige Pflegestufe erforderlichen Gesamtpflegezeit (Tagespflegezeit). In die Gesamtpflegezeit fallen alle Maßnahmen (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) über einen Zeitraum von 24 Stunden. Da es hier nicht um „wenn“ und „aber“ geht, sondern ganz einfach um Zeit, ist jede fehlende Minute der konkrete Ablehungsgrund für die jeweilige Pflegestufe. Entweder haben Sie Ihrerseits in Anspruch genommene bzw. von Ihnen geleistete Hilfen übersehen oder der tatsächliche Pflegebedarf (Pflegezeit) ist wirklich zu niedrig, um eine Pflegestufe zu rechtfertigen. Eine Botschaft, die natürlich niemand gerne akzeptiert. Allein geht es nicht Es ist wichtig für Sie, sich mit der Hilfe von Fachleuten (Pflegedienst) an die Arbeit zu machen, um Ihre tatsächlichen Pflegedienstleistungen minutensicher zu erfassen. Ohne diese Erfassung macht die Widerspruchsbegründung keinen Sinn! Alles, was Sie bei der angestrebten zweiten Begutachtung durch den MDK als Erschwernisfaktor anerkannt bekommen können, wirkt sich natürlich positiv auf den Zeitaufwand für die pflegerischen Maßnahmen aus. Hieraus können die Minuten erwachsen, die Ihnen zur Anerkennung einer Pflegestufe noch fehlen. Informationen hierzu im Kasten „Das sind Pflege-Erschwernisse“. Zweite Begutachtung Im Rahmen Ihres Widerspruchsverfahrens beauftragt die Pflegekasse den MDK für Ihren Fall mit einer weiteren Begutachtung. Die Erstbegutachter untersuchen nun anhand der Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Kunden-Service Seite 2 von 2 Unterlagen sowie Ihrer schriftlich eingereichten Begründung, ob ein neues Ergebnis im Vergleich zum Erstgutachten zu rechtfertigen ist. Bei einem Nein kommt 4–6 Wochen später der MDK zu Ihnen, um eine zweite Begutachtung vor Ort vorzunehmen. Der nun neue Gutachter des MDK, also nicht die Person von der ersten Begutachtung, dokumentiert die Situation einschließlich Ihrer Angaben. Aus Erfahrung und zu Ihrer eigenen Sicherheit sollte neben eventuell weiteren Angehörigen auf jeden Fall auch fachkundiges Pflegepersonal während dieser Zweitbegutachtung mit anwesend ist. Zweite Ablehnung Bei Ablehnung Ihres Widerspruchs ist der Ihnen nächste mögliche Schritt eine Klage vor dem Sozialgericht. Generell gilt: Wenn Sie mangels einer Pflegestufe keine Leistungen der Pflegekasse erhalten, können Sie, bei Erfüllung der Voraussetzungen, Pflegeleistungen der Sozialhilfe beantragen. 27 Gesamtpflegezeiten pro Pflegestufe Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 –> mindestens 90 Minuten Gesamtpflegezeit –> mindestens 180 Minuten Gesamtpflegezeit –> mindestens 300 Minuten Gesamtpflegezeit Die Gesamtpflegezeit muss einen bestimmten Anteil Grundpflege enthalten: Anteilige Grundpflege Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 –> mehr als 46 Minuten –> mehr als 120 Minute –> mehr als 240 Minuten Das sind „Pflege-Erschwernisse“. Alles, was Sie bei der Begutachtung durch den MDK zwecks Beantragung einer Pflegestufe als Erschwernisfaktor anerkannt bekommen, wirkt sich positiv auf den Zeitaufwand für die pflegerischen Maßnahmen aus. A ) Pflege-Erschwernisse • zeitaufwendiger Hilfsmitteleinsatz (u.a. fahrbare Lifter, Decken-, Wand-Lifter) • Körpergewicht des Pflegebedürftigen beträgt über 80 kg • Einsteifung großer Gelenke, Fehlstellungen der Extremitäten • hochgradige Spastik (Halbseitenlähmung / unvollständige Lähmung) • spontane unkontrollierte Bewegungen • Atemnot, die nur durch eine aufrechte Körperhaltung gemindert werden kann • Blausucht durch mangelnde Sauerstoffsättigung • Periphere Oedeme • Verminderte Funktion und Leistung des Herz-Lungen-Kreislaufs • Mechanische Harnlösung oder digitale Enddarmentleerung • Schluckstörungen, Störungen der Mundmotorik, Atemstörungen • Abwehrverhalten, fehlende Kooperation (u.a. bei geistigen Behinderungen) • stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören, Sehen) • starke, therapieresistente Schmerzen • pflegebehindernde räumliche Umstände B ) Zusätzliche krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen • Maßnahmen aus medizinischen Gründen, die fortlaufend ein untrennbarer Bestandteil der Hilfe bei den Verrichtungen der Grundpflege sind und die objektiv notwendig im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit diesen Verrichtungen vorgenommen werden müssen. Was Sie auch wissen sollten … Diese Einflussgrößen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherer (MDK) als pflegeerleichternd angesehen. Sie führen entsprechend zu Abzügen in der Bemessung der Pflegezeit! • Körpergewicht des Pflegebedürftigen unter 40 kg • Pflegeerleichternde räumliche Gegebenheiten • Erleichternder Hilfsmitteleinsatz Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Pflege-Bahr 28 Preis-Leistungs-Vergleich der derzeitigen Wettbewerber Die neue geförderte Pflegevorsorge Seit Jahresanfang bieten die ersten Versicherer geförderte Pflegezusatzversicherungen („Pflege-Bahr“) an. Zum Redaktionsschluss am 06.03.2013 waren insgesamt 18 Pflege-Bahr-Tarife von 15 Versicherern bekannt. Angekündigt ist darüber hinaus ein weiterer Tarif aus dem Hause Domcura in Zusammenarbeit mit der Deutschen Familienversicherung, während die HUK-Coburg bereits die erste bestandswirksame Überarbeitungen in den Markt gegeben hat. „Makler & Pflege“ hat dies zum Anlass genommen, einen ersten Preis-Leistungs-Vergleich der derzeitigen Wettbewerber zu erstellen. Zunächst einmal sollen jedoch an dieser Stelle einige Grundsätzlichkeiten zusammengefasst werden. Von Stephan Witte Gemeinsamkeiten der geförderten Pflegegeldabsicherung Alle staatlich geförderten Pflegeprodukte setzen nach § 127 SGB XI Absatz 1 einen monatlichen Mindestbeitrag von 15 Euro voraus, wobei pauschal eine staatliche Förderung von 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr zum Tragen kommt. Tatsächlich müssen Versicherte also nur mindestens 10 Euro im Monat aus eigenen Mitteln aufbringen. Um die volle staatliche Förderung noch für das Jahr 2013 zu erhalten, sollte nach Medienberichten ein Vertragsabschluss vor dem 01.07.2013 erfolgen.1 Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass entsprechend auch die Beiträge rückwirkend entrichtet werden müssen, um den Förderanspruch nicht zu gefährden. Hierzu heißt es im Gesetz nach § 127 SGB XI Absatz 3 wie folgt: „Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Beiträge zu einer privaten Pflege- Zusatzversicherung gemäß § 127 Absatz 1 geleistet worden sind (Beitragsjahr).“ Andernfalls oder bei einem späteren Vertragsabschluss wird die Förderung nur für die Monate gewährt, in denen der Vertrag bereits bestanden hat. In jedem Fall wird die Förderung vom privaten Krankenversicherer für den Versicherten unbürokratisch bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt und kann auch nur für insgesamt einen Vertrag gewährt werden. Versicherungsleistungen sind nach § 127 SGB XI Absatz 4 in allen Pflegestufen, so auch bei eingeschränkter Alltagskompetenz wegen Demenz (Pflegestufe 0) zu erbringen, wobei das Pflegegeld in der Pflegestufe III mindestens 600 Euro monatlich betragen muss, in der Pflegestufe II mindestens 30% davon (= 180 Euro), in der Pflegestufe I mindestens 20% davon (= 120 Euro) und in der Pflegestufe 0 mindestens 10% von 600 Euro (= 60 Euro). Die Folge dieser Voraussetzungen wird von der Deutschen Familienversicherung gut auf den Punkt gebracht: „Im Rahmen der Gestaltung der förderfähigen Pflegeversicherungen hat der Gesetzgeber die Versicherungswirtschaft gezwungen umzudenken. Bisher wurden markteinheitlich feste Tagegeldhöhen mit variablen Beiträgen je Eintrittsalter vermarktet. Im Rahmen der staatlich geförderten Pflegeversicherung ging es darum, welche Tagegeldhöhen für einen fixen Beitrag von 15 Euro (10 Euro Mindesteigenbetrag + 5 Euro Förderung) pro Monat abgebildet werden können. Dieses Tarifkonfigurationsmodell haben wir auf die DFV-DeutschlandPflege Ergänzungsdeckung übertragen. Insofern können unsere Kunden gemäß ihrem Eintrittsalter zwischen verschiedenen, definierten Gesamtbeitragshöhen (Summe DFV-FörderPflege + DFV-DeutschlandPflege Ergänzungsdeckung) wählen und so dann über entsprechende Leistungsumfänge in den jeweiligen Pflegestufen verfügen.“ Ein Anspruch auf staatliche Förderung besteht nach § 126 SGB XI für alle Personen ab 18 Jahren, die Mitglied Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Pflege-Bahr der deutschen sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung sind und nicht pflegebedürftig sind oder bereits pflegebedürftig waren. Nicht zulässig sind nach § 127 SGB XI Absatz 4 eine Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit, etwaige Einmaloder Assistanceleistungen. Der Abschluss muss grundsätzlich uneingeschränkt vom Gesundheitszustand möglich sein (Kontrahierungszwang). Einzige Ausnahmen sind Personen, die bei Antragsstellung bereits Pflegeleistungen beziehen oder bezogen haben. Risikozuschläge oder -ausschlüsse sind nicht zulässig. Dafür darf nach § 127 SGB XI Absatz 6 eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren verlangt werden. Die Pflegeeinstufung der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung muss als Leistungsauslöser anerkannt werden. Versicherte müssen das Recht haben, den Vertrag bei finanzieller Hilfebedürftigkeit bis zu drei Jahre lang ruhen lassen zu dürfen. Pflege-Bahr-Tarife dürfen ausschließlich von Krankenversicherern angeboten werden. Die Courtage für geförderte PflegeBahr-Tarife ist auf zwei Monatsbeiträge maximiert. Ebenfalls gedeckelt ist die Höhe der zulässigen Verwaltungskosten für geförderte Pflegegeldtarife. Eintrittsalter und Beitragskalkulation Nur wenige Versicherer wie die Debeka weisen in ihren Unterlagen ausdrücklich Beiträge auch für unter 18jährige aus – dies allerdings naturgemäß ohne Zulagenanspruch und nur im Rahmen der Kindernachversicherung (siehe unten) mit Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung. Je nach Versicherer werden in den offiziellen Vertriebsunterlagen der Ver- Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 sicherer unterschiedliche Höchstalter ausgewiesen. Diese bedeuten allerdings lediglich, dass Beiträge für höhere Eintrittsalter anzufragen wären. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (Förderfähigkeit nach § 127 SGB XI Absatz 2) ist eine Höchstaltersbeschränkung faktisch unzulässig. Auf der anderen Seite suggerieren Beitragstabellen mit Beiträgen nur bis 65 Jahren (PAX Familienfürsorge), 70 Jahren (Deutscher Ring Kranken, DKV, Signal Iduna), 75 Jahren (Barmenia2, Ergo), 90 Jahren (Münchener Verein), 100 Jahren (Central, Deutsche Familienversicherung, Envivas), 102 Jahre (SDK), 103 Jahre (Allianz), 105 » Allein die Kombination aus ge- setzlicher oder privater Pflegepflichtversicherung, ergänzt um einen Pflege-Bahr-Tarif, ist in keinem Fall dazu geeignet, die zu erwartende Versorgungslücke bei Pflegebedürftigkeit umfassend zu schließen. Vielmehr handelt es sich um einen ersten Schritt zum Erhalt zusätzlicher Pflegeleistungen, die von hinreichend gesunden Personen durch eine Kombination mit nicht geförderten Tarifen weiter reduziert werden können. « Jahre (Debeka) bzw. 112 Jahre (HUKCoburg), dass die Aufnahme älterer Kunden nicht möglich seien. In der Praxis sind die entsprechenden Beiträge für höhere Eintrittsalter bei den jeweiligen Versicherern anfragepflichtig. Eine Besonderheit der SDK ist, dass es geringfügig rabattierte Tarife für Mitglieder der mhplus Betriebskrankenkasse gibt. Vergleichbar sind günstigere Prämien der HUK-COBURG für 29 Mitglieder und Versicherte der Barmer GEK. Alle Tarife arbeiten mit Alterungsrückstellungen und sind demnach nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Demnach ist bei keinem Anbieter eine technisch einjährige Prämienkalkulation vorhanden. Teilweiser Verzicht auf Wartezeiten Bei Allianz, Barmenia, Central, Debeka, Envivas, Deutsche Familienversicherung, Deutscher Ring, Ergo Direkt, HUK-Coburg (Tarif mit Stand 01.2013), PAX Familienfürsorge und Signal Iduna entfällt jeweils die fünfjährige Wartezeit, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall verursacht wurde. Durch die Verdoppelung der Leistung im Tarif PflegeBAHRPLUS wird die fehlende Leistung bei nicht unfallbedingtem Eintritt von Pflegebedürftigkeit innerhalb der Wartezeit beispielsweise in den Tarifen Pflegebahr von Deutscher Ring und Signal Iduna aufgefangen. Fehlende Unfall-Definition Was unter einem versicherten Unfallereignis zu verstehen ist, wird allein von Deutscher Ring, Deutscher Familienversicherung, Signal Iduna und VPV definiert. Bei den anderen Wettbewerbern bleibt unklar, ob z.B. eine Pflegebedürftigkeit infolge einer willensgesteuerten Eigenbewegung, durch ärztliche Kunstfehler oder durch Gase und Dämpfe als Unfall zu bewerten ist. Eine Bewertung ist hier schwierig. Einerseits ermöglicht eine fehlende DeIm Rahmen des Online-Abschlusses für die Förder-Pflege der Barmenia können abweichend sämtliche Eintrittsalter berechnet werden. (siehe https://ssl.barmenia.de/de/service/ online-abschluesse/pflegevorsorge/foerderpflege.xhtml?prd=Deutsche-Frder-Pflege%20/%20 Pflege+&produkt=193&dom=http://www.barmenia.de/&red=2 2 Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Pflege-Bahr finition eine besonders verbraucherfreundliche Interpretation, andererseits besteht für Kunden und Vermittler ein gerütteltes Maß an Rechtsunsicherheit. Letztlich überzeugen die Argumente, die eine Klarstellung nicht nur aus Gründen der Transparenz für notwendig erachten, sondern auch um im Leistungsfall ohne einen Rechtsschutzversicherer im Rücken seinen Leistungsanspruch durchsetzen zu können. Als einzige Versicherer nicht auf eine Wartezeit bei unfallbedingter Invalidität verzichten derzeit die HUK-Coburg (bereits geschlossener Tarif mit Stand 12.2012) und der Münchener Verein. Positiv vom Wettbewerb abweichend ist die Regelung der SDK, wonach im Einzelfall auf eine Anrechnung von Wartezeiten verzichtet werden kann: „Versicherten, die die beim Versicherer geführten Tarife PS oder PE beenden und im unmittelbaren Anschluss einen Tarif PZ oder PZM abschließen, wird die in den Tarifen PS oder PE ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet. Voraussetzung ist, dass die Versicherung nach diesen Bedingungen spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung beantragt wurde. §1 bleibt unberührt.“ Kindernachversicherung Generell gilt bei allen Versicherern ein Verzicht auf die Wartezeit im Rahmen der Kindernachversicherung nach § 24 der Musterbedingungen für Neugeborene und minderjährige, adoptierte Kinder, „wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt.“ Diese Kindernachversicherung erklärt, wieso die Debeka Prämien bereits für neugeborene Kinder ausweist. 30 Obwohl für Personen unter 18 Jahren kein Förderanspruch besteht, kann die Nachversicherungsoption nach § 24 MB/GEPV 2013 die Möglichkeit eröffnen, bereits bei Geburt pflegebedürftigen Kindern uneingeschränkten Versicherungsschutz im Umfang des elterlichen Versicherungsschutzes zu ermöglichen. Beispielsweise könnte ein neugeborenes Kind für einen Monatsbeitrag von 15,00 Euro bei der Debeka einen monatlichen Pflegegeldanspruch von 1.315,79 Euro versichern. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass auch die Eltern bereits in dieser Höhe versichert wären, was zumindest bei Redaktionsschluss faktisch noch nicht möglich war. Eine Versicherung über die Absicherungshöhe der Eltern hinaus ist im Rahmen der Kindernachversicherung ausgeschlossen. fürsorge dar, bei denen wahlweise eine Leistung zwischen 600 und 1.200 Euro monatlich abgesichert werden kann. Wer einen weitergehenden Schutz wünscht, muss auf ungeförderte Pflegeergänzungstarife ausweichen, kommt also nicht ohne eine Gesundheitsprüfung aus. Berücksichtigt man die tatsächlich zu erwartende Pflegelücke in der Pflegestufe III von etwa 1.900 Euro monatlich ambulant bzw. 1.700 Euro monatlich stationär, so ist die geförderte Zusatzversorgung in der Tat nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Leistungen in den einzelnen Pflegestufen wie auch das Prämienniveau der einzelnen Anbieter weichen teilweise stark voneinander ab. Siehe Tabelle Seite 36. Versicherte Leistungen Aus der Tabelle (Seite 36) gehen gut die zwei Ansätze hervor, wie mit den gesetzlichen Vorgaben umgegangen wird. Ausgangspunkt ist dabei in beiden Fällen, dass 600 Euro monatliches Pflegegeld in der Pflegestufe III erreicht werden muss und zugleich die eingangs beschriebenen Mindestleistungen in den anderen Pflegestufen erreicht werden müssen. Ist die zu versichernde Person sehr jung, so sind die vorgegebenen 15 Euro im Monat nicht erforderlich, um den verlangten Versicherungsschutz zu finanzieren. Alle Versicherer sehen in der Pflegestufe III entsprechend der gesetzlichen Vorgabe ein monatliches Pflegegeld bzw. ein auf 30-Tages-Basis berechnetes Pflegetagegeld von mindestens 600 Euro vor. Da die Mindestleistung in Pflegestufe III sowie der Mindestbeitrag gesetzlich vorgeschrieben sind, sehen die Wettbewerber jeweils in Abhängigkeit vom Eintrittsalter andere Mindestleistungen vor. Im Schnitt erhält beispielsweise ein 40jähriger Kunde eine monatliche Pflegeleistung in der Pflegestufe III von bis zu 797,96 Euro, ein 50jähriger Kunde hingegen nur noch von 712,94 Euro. Pflegegelder in der Regel verbindlich Anders als im Rahmen ungeförderter Produkte sind die benannten Pflegegelder in der Regel verbindliche Sätze und können weder reduziert oder erhöht werden. Eine Ausnahme stellen die HUK-Coburg und die PAX Familien- Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis „Für Personen näher am Leistungsfall“ Ein Teil der Versicherer (z.B. Ergo Direkt) ist im Rahmen der Produktgestaltung an einem möglichst attraktiven Verhältnis staatlicher Förderung zu Eigenbeitrag interessiert. Als Folge orientieren sich diese Anbieter an den gesetzlichen Mindestvorgaben, was die maximale Höhe des monatlichen Pflegegeldes in den einzelnen Pflegestufen betrifft. Damit können Angebote auch Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Pflege-Bahr für Personen in fortgeschrittenem Alter preislich attraktiv gestaltet werden. Als Vorteil in jungen Jahren kann eine deutlich über 600 Euro im Monat hinausgehende Pflegeleistung dargestellt werden. Die Beschränkung auf die gesetzlichen Mindestleistungen hat nach Ansicht von Ergo Direkt auch mit Beitragsstabilität bei geförderten Tarifen zu tun: „Für Personen, die näher am Leistungsfall stehen, dürften insbesondere Anbieter mit hohen wählbaren Leistungen attraktiv sein. Das Antiselektionsrisiko und damit das Risiko der „Beitragsstabilität“ ist dort deshalb gegenüber Anbietern der MindestLeistung deutlich erhöht.“ Erhöhte Prozentsätze in den einzelnen Pflegestufen Ein anderer Teil des Marktes (z.B. Debeka, Deutsche Familienversicherung, Deutscher Ring) sieht erhöhte Prozentsätze in den einzelnen Pflegestufen vor. Als Folge wird die Absicherung des Mindestbeitrages mit zunehmendem Alter immer teurer, wenngleich die prozentualen Leistungen deutlich besser abschneiden als jene von Anbietern mit dem vorbenannten Modell. Für junge Leute mit noch geRestkosten ringem Pflegefallrisiko wird allerdings mit dem Mindestbeitrag im Zweifel auch nur das monatliche Pflegegeld von 600 Euro erreicht. Welche der einzelnen Pflegestufen besonders erhöht werden, ist ein weiteres Thema, zu dem man unterschiedlich argumentieren kann. Fakt ist, dass die überwiegende Zahl der Pflegebedürftigen in die Pflegestufen 0 und I fallen dürften. Auf der anderen Seite sind jedoch besonders hohe Kosten vor allem in den Pflegestufen II und III zu erwarten. Eine Sache der Verkaufs- und Beratungsideologie? Was nun besser ist, eine Erhöhung des Pflegegeldes in der Pflegestufe III oder eine Erhöhung der Mindestleistungen in allen Pflegestufen, ist und bleibt sowohl der jeweiligen Verkaufsund Beratungsideologie überlassen. Im Kern entscheidend sollte wohl sein, dass die zu erwartende Pflegelücke nach Vorleistung von gesetzlicher / privater Pflegepflichtversicherung und Pflege-Bahr bestmöglich geschlossen wird. Insbesondere gilt dies natürlich für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen der Zugang zu einer ungeförderten Pflegeversorgung verwehrt ist. Insofern kann man auch die Ansicht vertreten, dass eine möglichst hohe Leistung in jeder Pflegestufe im Fokus stehen sollte, obwohl dies ggf. zu Lasten einer dauerhaften Beitragsstabilität gehen könnte. Für alle Wettbewerber gilt gleichermaßen, dass ein Betreuungsgeld (sog. Demenzleistung) nur dann erbracht wird, wenn nicht zugleich eine Einstufung in eine der Pflegestufen I, II oder III im Sinne von § 14 SGB XI erfolgt. Pflege-Bahr allein reicht nicht aus Als Fazit bleibt auch hier festzuhalten, dass allein die Kombination aus gesetzlicher oder privater Pflegepflichtversicherung ergänzt um einen PflegeBahr-Tarif in keinem Fall dazu geeignet ist, die zu erwartende Versorgungslücke bei Pflegebedürftigkeit umfassend zu schließen. Vielmehr handelt es sich um einen ersten Schritt zum Erhalt zusätzlicher Pflegeleistungen, die von hinreichend gesunden Personen durch eine Kombination mit nicht geförderten Tarifen weiter reduziert werden können. Selbstverständlich setzt dies auch hinreichende finanzielle Mittel voraus. Für die Kunden, die allein auf Pflichtversicherung und staatliche Förderung setzen, gelingt dies zu Vertragsbeginn mit der HUK-Coburg sowie der PAX Familienfürsorge wie folgt. ohne Pflege-Bahr ambulant stationär 31 mit Pflege-Bahr ambulant stationär Erwartete Restkosten nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung ohne Pflege-Bahr * Erwartete Restkosten nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung sowie dem Pflege-Bahr-Tarif der HUK-Coburg Pflegestufe III 1.900 Euro 1.700 Euro 700 Euro 500 Euro Pflegestufe II 1.000 Euro 1.500 Euro 280 Euro 780 Euro Pflegestufe I 400 Euro 1.300 Euro 40 Euro 940 Euro Pflegestufe 0 200 Euro 2.000 Euro 80 Euro 1.880 Euro * berechnet auf Basis des PflegeVorsorgeBeraters (Version 1.7) aus dem Hause Volkswohl Bund in Kombination mit Angaben zu den Restkosten bei ambulanter Pflege durch einen professionellen Pflegedienst auf Basis der Schulungspräsentation „Vermögensabsicherung im Pflegefall“ der Continentale aus dem Jahre 2010. Alle Angaben gerundet auf volle hundert Euro. Die Zahlen für die Pflegestufe 0 wurden stationär auf Basis der Kosten des Johanniter-Stifts Hannover-Ricklingen (Stand 08.2010) berechnet, ambulant wurden pauschal 200 Euro unterstellt, da hierzu keine verwertbaren Zahlen vorlagen. Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Pflege-Bahr Trotz der insgesamt sehr hohen Absicherung von bis zu 1.200 Euro in der Pflegestufe III, 720 Euro in der Pflegestufe II, 360 Euro in der Pflegestufe I sowie 120 Euro monatlich in der Pflegestufe 0, fallen die erwartungsgemäßen Lücken einschließlich der gesetzlichen Zuzahlungen noch immer extrem hoch aus. Der reine Abschluss des Pflegebahrtarifs kann demnach nur als Tropfen auf den heißen Stein bezeichnet werden. Für eine umfassende Absicherung ist der ergänzende Abschluss auch ungeförderter Pflegetarife unabdingbar. Schleichende Geldentwertung durch Inflation – Was dagegen getan werden kann Wann immer es gilt, biometrische Risiken abzusichern, stellt sich die Frage nach der Kaufkraft einer konkreten Absicherung. Ohne dynamische Anpassungen ist eine Pflegegeldleistung von heute 1.200 Euro schon in 20 oder 30 Jahren erwartungsgemäß höchstens noch die Hälfte wert. Von daher spielen kundenfreundliche Bedingungen zum Thema Dynamik eine entscheidende Rolle. Keine Anpassung bei HUK-Coburg und PAX Familienfürsorge Vor diesem Hintergrund scheiden die HUK-Coburg und die PAX Familienfürsorge als Versicherer aus dem Vergleich aus, da hier keine Anpassung der anfänglich vereinbarten Versicherungssummen vorgesehen ist. Zur Verteidigung des Versicherers sind allerdings die anfänglich besonders hohen Absicherungshöhen anzuführen. Nimmt man allerdings eine durchschnittliche jährliche Inflation von 3% an, so bedeuten heute 1.200 Euro Pflegegeld bei der HUK in 10 Jahren noch 919,70 Euro, in 20 Jahren nur Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 noch 684,34 Euro und in 30 Jahren sogar nur noch 509,22 Euro. Wer also mit 18 Jahren seinen Vertrag beginnt, hat mit 65 Jahren gerade einmal eine inflationsbereinigte Pflegeabsicherung in Höhe von knapp 300 Euro. Im Vergleich bedeuten 600 Euro Pflegegeld mit 5% Dynamik im Abstand von 3 Jahren bei gleichzeitiger Inflation von 3% p.a. eine kaufkraftbereinigte Absicherung von 419,03 Euro mit 45 Jahren, 360,95 Euro mit 55 Jahren bzw. gerade einmal 310,91 Euro monatlich mit Alter 65 Jahre. Ohne bedingungsseitige Dynamikoption Ebenfalls keine bedingungsseitige Dynamikoption gilt bei der DKV, Ergo Direkt, dem Münchener Verein sowie der SDK. Daher macht auch ein Abschluss dieser Tarife vor dem Hintergrund der allmählichen Geldentwertung keinen Sinn. Dynamikregelungen ohne Biss Nur bedingt überzeugen die Dynamikregelungen der Tarife von Allianz, Barmenia, Central, Deutscher Familienversicherung, Deutscher Ring, Envivas, Signal Iduna und VPV; dies allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Bei der Allianz findet eine Dynamisierung grundsätzlich alle drei Jahre in Höhe von 5% statt, maximal jedoch in Höhe der allgemeinen Inflationsrate und auch nicht später als bis zur Vollendung des 69. Lebensjahres. Nimmt man eine durchschnittliche Inflation von 3% p.a. an, so bedeutet dies tatsächlich eine allmähliche Kaufkraftentwertung der Absicherungshöhe im Verlauf der Jahre (siehe oben). Die Barmenia schreibt, dass sie „dem Versicherungsnehmer von Zeit zu Zeit eine Erhöhung des vereinbarten Pflegemonatsgeldes ohne Gesundheitsprüfung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen Inflationsrate anbieten“ werde. Welcher Zeit- 32 raum unter „von Zeit zu Zeit“ zu verstehen ist und ob der Angebotswille des Versicherers etwaigen Einschränkungen unterliegt, wird bedingungsseitig im Dunkeln gelassen. Der Versicherer äußert sich dazu wie folgt: „Eine dynamische Leistungserhöhung kann laut Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz maximal in Höhe der allgemeinen Inflationsrate vereinbart werden. Die genauen Rahmenbedingungen sind unklar, da der Gesetzgeber keine eindeutige Definition vorgegeben hat und auch die MB/GEPV diesen Punkt in Anlehnung an den Gesetzeswortlaut offen halten. Eine Dynamik wollten wir in jedem Fall im Tarif verankern. Daher haben wir eine Variante gewählt, die auf keinen Fall den Anspruch des Kunden auf staatliche Zulage gefährdet.“ Aus diesem Blickwinkel betrachtet, ist die Regelung der Barmenia sinnvoll und nachvollziehbar. Transparenter und m.E. kundenfreundlicher wäre es allerdings gewesen, wenn man darauf hingewiesen hätte, dass in definierten Abständen – sofern förderunschädlich möglich – eine Dynamisierung der Leistungen im Rahmen der allgemeinen Inflationsrate vorgenommen würde. Alle drei Jahre Central, Deutsche Familienversicherung, Envivas und VPV sehen einen Anspruch auf Dynamisierung im Abstand von drei Jahren entsprechend der allgemeinen Inflationsrate, höchstens jedoch um 10% vor. Nimmt man eine durchschnittliche Inflation von 3% p.a. an, so bedeutet dies tatsächlich eine allmähliche Wertsteigerung der Absicherungshöhe im Verlauf der Jahre. Bei Deutscher Ring Kranken und Signal Iduna kann eine Dynamik entsprechend der allgemeinen Inflationsrate alle drei Jahre in Anspruch genommen werden, maximal jedoch um Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Pflege-Bahr 5% und nicht später als bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Kundenfreundliche Dynamikregelung Bezogen auf die maximal mögliche Höhe der Dynamisierung ist die Dynamikregelung der Debeka sicher am kundenfreundlichsten. Hier findet alle drei Jahre eine Anpassung der versicherten Leistungen analog zur Inflationsrate der für diesen Zeitraum gemittelten Inflationsrate mit Stichtag 01.01. statt. Dabei werden weder die Höhe der Anpassung noch ein Höchstalter für die Inanspruchnahme negativ reglementiert. Bei Allianz, Barmenia, Central und Envivas kann das vereinbarte Recht auf Dynamik prinzipiell auch nach Eintritt des Leistungsfalls ausgeübt werden. Ausdrücklich präzisieren tut dies allerdings nur Central und Envivas. Anrechnung auf die Grundversorgung Wie auch jeder Altersvorsorgevertrag gilt auch für geförderte Pflegegeldund Pflegetagegeldversicherungen, dass deren Auszahlungen auf eine etwaige Grundversorgung angerechnet werden können. Im Zweifel bedeutet die Anrechnung für betroffene Geringverdiener, dass die Wirkung der geleisteten Einzahlungen im Leistungsfall wirkungslos verpufft. Insofern sollte darauf geachtet werden, dass eine geförderte Pflegezusatzversorgung in jedem Fall durch einen hinreichenden Ergänzungsschutz aufgestockt wird. Nur dann kann die Absicherung auch ihr Ziel erreichen. Einschränkungen des Geltungsbereiches Wer eine Unfall-, Berufsunfähigkeitsoder Pflegrentenversicherung ab- Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 schließt, darf üblicherweise einen weltweiten Versicherungsschutz erwarten. Im Rahmen von geförderten Pflegegeld- und Pflegetagegeldtarifen ist dies allerdings nur bei der Deutschen Familienversicherung und der VPV der Fall. Zu beachten ist allerdings, dass die DFV und die VPV zwar eine weltweite Geltung vorsieht, diese jedoch an Voraussetzungen geknüpft ist: • Mitglied in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung der Bundesrepublik Deutschland • Erhalt von Pflegevorsorgezulagen außer während der Ruhezeit und für minderjährige Kinder im Rahmen der Kindernachversicherung Diese Regelung kann im Vergleich zu den Wettbewerbern als äußerst verbraucherfreundlich angesehen werden, da die bis zu dreijährige Ruhenszeit beispielsweise einen Au-Pair-Aufenthalt im Ausland, aber auch sonstige vorübergehende Auslandsaufenthalte weitgehend möglich machen dürfte. Sieht man einmal von kurzfristigen Aufenthalten im außereuropäischen Ausland ab, so gilt der Versicherungsschutz bei Barmenia, Central, Envivas, Deutscher Ring Kranken, HUK-Coburg und Signal Iduna grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, bei Allianz, Debeka, DKV, Ergo Direkt, Münchener Verein und SDK in diesem Geltungsbereich, allerdings ausgenommen der Schweiz. Die Barmenia weist darauf hin, dass die für die Förderfähigkeit zwingend zu verwendenden MB/GEPV in § 6 Abs. 2 regeln, „dass das vereinbarte Pflegemonats- oder Pflegetagegeld gezahlt wird, wenn der Versicherungsfall (…) festgestellt wurde und die versicherte Person für diesen Versicherungsfall Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung für eine der Pflegestufen I bis III gemäß § 15 SGB XI (…) oder bei 33 erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne des § 45a SGB XI (…) oder nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen in der privaten Pflegepflichtversicherung bezieht. Da die soziale und private Pflegepflichtversicherung bei Aufenthalten in EUund EWR-Staaten sowie der Schweiz Pflegegeld zahlt, werden dann auch Leistungen aus der staatlich geförderten Pflegeversicherung erbracht.“ Konkretisierung in Bedingungswerken fehlt! Bei dauerhaftem Verzug ins sonstige Ausland endet der Versicherungsschutz üblicherweise, wenn nicht binnen drei Monaten nach dem Wegfall der Versicherungsvoraussetzungen eine schriftliche Vereinbarung mit dem Versicherer über eine Fortsetzung des Versicherungsschutzes in Form einer Anwartschaft nach § 26 Abs. 3 MB/GEPV getroffen werden konnte. Leider geht kein Versicherer in seinen Bedingungen darauf ein, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Prämien in solchen Fällen eine Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses – selbstverständlich ohne Förderanspruch – möglich wäre. Besonders intransparent sind in diesem Zusammenhang die Angebote von Deutscher Ring Kranken und Signal Iduna, da hier noch nicht einmal die 3-Monats-Frist benannt wird. High- und Lowlights der Wettbewerber in der Zusammenfassung Betrachtet man die Höhe der möglichen Absicherung vor dem Hintergrund des statistisch definierten Bedarfs, so wird diese bei Vertragsbeginn durchschnittlich am besten von der HUK-Coburg und der PAX Familienfürsorge, gefolgt von Central, Envivas und Münchener Verein und am Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Pflege-Bahr schlechtesten von der DKV, der Ergo Direkt und der SDK erfüllt. Absicherung Pflegestufe I Nimmt man als Maßstab allein die Absicherung in der statistisch besonders häufigen Pflegestufe I, so schneiden im Durchschnitt der 20 bis 70jährigen die HUK Coburg und die PAX Familienfürsorge, gefolgt von der Debeka, der Deutschen Ring Kranken und der Signal Iduna am besten ab. Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Selektion nach Prämienniveau Selektiert man die Versicherer nach ihrem Prämienniveau, so erscheint eine Absicherung im Durchschnitt der 20 bis 70jährigen am attraktivsten bei Central und Envivas, gefolgt von Münchener Verein, SDK und Ergo Direkt. Am unattraktivsten ist das Prämienniveau von PAX Familienfürsorge, Debeka, HUK-Coburg und Barmenia. Je nach Eintrittsalter weicht diese Bewertung teilweise deutlich ab. 34 Das aktuell beste Leistungsniveau Das insgesamt beste Leistungsniveau – losgelöst von der Prämienhöhe – haben zurzeit Central, Envivas, Deutsche Familienversicherung und VPV. Bezogen auf das Preis-Leistungsverhältnis schneiden in den Altern 20, 40 und 60 Jahre am besten die Central und die Envivas ab. Für den Maklermarkt sind diese Ergebnisse nur bedingt erfreulich. Vorteile und Nachteile von geförderten Pflegetagegeld-Tarifen Zusammengefasst besteht bei allen Wettbewerbern die Notwendigkeit einer weitergehenden Absicherung des Pflegefalls. Dazu äußert sich die Deutsche Familienversicherung wie folgt: „Gerade jüngere Menschen können mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitrag von 10 Euro im Monat und einer staatlichen Förderung von 50 % sehr attraktive Tagegeldhöhen absichern. Die gesetzliche Initiative in Verbindung mit einer attraktiven staatlichen Förderung wird zu deutlich mehr Wahrnehmung in breiteren Bevölkerungsschichten führen. Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade bei jüngeren Eintrittsaltern das heutige Absicherungsniveau nahe null läuft – dies wird sich mit „Pflege-Bahr“ ändern. Das ist gut. Gleichzeitig ist es so, dass durch die staatlich geförderte Pflegeversicherung die erhebliche Versorgungslücke im Pflegefall nicht geschlossen werden kann. Es ist quasi die 3. Säule der Pflegevorsorge. Eine umfassende werden soll. Die Debeka äußert sich dazu wie folgt: „Voraussetzung für den Abschluss des Tarifs EPC ist das Bestehen des Tarifs EPG. Auf diese Art und Weise verhindern wir eine „Rosinenpickerei“ nach dem jeweils günstigsten Tarif und wollen einen ausgewogenen Kundenbestand erreichen. “ Pflegevorsorge wird nur durch eine Kombination zu erreichen sein: zusätzlich zur Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung durch den Abschluss eines staatlich geförderten Produktes und einer privaten Pflegezusatzversicherung, die über entsprechend erweiterte Leistungsumfänge verfügt.“ Wenn man also zum Schließen der vorhandenen Pflegelücke auf einen Pflegetagegeldtarif zurück greift, stellt sich die Frage, ob man nicht generell auf einen geförderten Pflege-BahrTarif verzichtet und gleich in ein und ungefördertes Produkt investiert. Gegen einen Verzicht auf geförderte Tarife sprechen insbesondere folgende Punkte O Beispielsweise verkaufen Barmenia und Debeka ihre ungeförderten Pflegegeld- / Pflegetagegeldtarife nur noch dann, wenn zugleich auch ein Pflege-Bahr-Tarif abgeschlossen In diesem Zusammenhang kann durchaus vermutet werden, dass einzelne Anbieter versuchen werden, das Kollektiv zu verbessern, in dem geförderte Tarife bewusst günstig kalkuliert werden und damit gerade auch gesunde Personen anziehen. O Die Kombination aus einem geförder-ten Pflege-Bahr und einem ungeförderten Pflegeergänzungstarif kann für Kunden Preisvorteile bedeuten. So heißt es etwa bei der Signal Iduna: „Die nach Abzug der staatlichen Förderung zu zahlenden Beiträge für den PflegeBAHR sind bei gleicher Leistungshöhe für den Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Pflege-Bahr jeweiligen Kunden immer günstiger als der PflegeTOP. In den meisten Fällen gilt dies auch für das Gesamtpaket aus PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS.“ O Bei Verzicht auf einen geförderten Tarif ist der geförderte Tarifanteil (60 Euro staatliche Förderung pro Jahr, was im Schnitt um die 200 Euro Pflegegeld im Monat bedeutet) aus eigenen Mitteln zu bestreiten. O Durch die Kombination von zwei aufeinander aufbauenden Tarifen desselben Anbieters kann sich das Leistungsniveau verbessern. Beispielsweise gilt für die Deutsche Familienversicherung in diesem Fall der Wegfall aller Wartezeiten auch für den ungeförderten Teil. Darüber hinaus gilt dann eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit im Sinne der Bedingungen für beide Tarifbestandteile. O Im Rahmen von Pflegebahrtarifen gelten nicht die gängigen Ausschlusstatbestände für Pflegebedürftigkeit durch Kriegs- oder Terrorereignisse oder auch Pflegebedürfgtigkeit infolge von Suchterkrankungen oder aufgrund sonstiger psychischer Erkrankungen. O Aufgrund der Provisionsdeckelung auf zwei Monatsbeiträge für den geförderten Teil dürfte der geförderte Tarifbaustein für die meisten Kunden trotz der strengen gesetzlichen Reglementierung ein insgesamt attraktives Preis-Leistungsverhältnis bieten. O Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass viele Kunden gerade in jüngeren Jahren nur dann zu einer ergänzenden Pflegeversorgung bereit sein werden, wenn sie dazu die staatliche Förderung als „Lockmittel“ erhalten. Für einen Verzicht auf geförderte Tarife sprechen insbesondere diese Punkte O Anbieter mit guten geförderten Produkten müssen nicht zwangsweise auch gute ungeförderte Produkte anbieten und umgekehrt. Zumal sind viele ungeförderte Produkte ungleich flexibler bei der Gestaltung der gewünschten Absicherung und lassen beispielsweise unterschiedliche Tagessätze im ambulanten und stationären Bereich zu. O Die Beitragsstabilität in ungeförderten Tarifen mit Gesundheitsprüfung ist voraussichtlich höher als diejenige in geförderten Angeboten mit Kontrahierungszwang. Voraussichtlich werden nämlich gerade Personen mit vielen Vorerkran- 35 kungen, ältere Personen oder Personen, die bereits in der ungeförderten Variante abgelehnt wurden, zum Abschluss eines Pflege-BahrVertrages neigen, um eine Gesundheitsprüfung zu vermeiden. Damit könnten tendenziell stärker steigende Prämien Verträge gerade für gesunde Leute unattraktiv werden. O Wer Wert auf eine voraussichtlich dauerhafte Prämienstabilität liegt, würde sich bei freier Wahl ggf. lieber für eine Pflegerentenversicherung entscheiden, für die eine staatliche Förderung ausscheidet. O Für alle bislang platzierten geförderten Pflege-Bahr-Tarife gilt gemäß MB/GEPV eine Einschränkung des Geltungsbereichs, also höchstens sehr eingeschränkt und zeitlich befristet eine weltweite Geltung. Abweichend davon ist eine weltweite Geltung im Rahmen der Pflegerentenversicherung schon heute gang und gäbe. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine Anlehnung an die Musterbedingungen nach § 127 Absatz 2 zwingend vorgeschrieben ist. O Versicherungsschutz im Rahmen der geförderten Pflegeprodukte besteht ausnahmslos nur nach Ablauf einer Wartezeit, die nur bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit entfallen kann. www.finanzarchiv.com Honorarberatung Alte Infos auffrischen. Dateien für Ihre Kunden kostenfrei downloaden. Ausgabe 2/2010 · 6,90 Euro Honorarberatung Die unabhängige, hochqualifizierte Finanz-Beratung bAV Das Feld des Honorarberaters Beratungspraxis Kapitalanlagen / Finanzierungen / Immobilienbewertung Gerd Kommer Historische Wertsteigerungen von Wohn-Immobilien 10 Jahre VDH Verbund Deutscher Honorarberater Wissensforum März: Neue Online-Seminare Neuer Honorar-Tarif Interview mit Plenum Life Portfolio: Mit ETFs den USA-Markt im Depot richtig gewichten Bestellungen unter www.promakler.de Know-how: Fonds ETFs Honorarberatung Versicherungen Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Pflege-Bahr 36 Leistungen in den Pflegestufen und Prämienniveau der Anbieter Allianz Barmenia Central Debeka Deutscher Ring Kranken Deutsche Fami- DKV ** lienversicherung (DFV) * Envivas Tarif: PflegeBahr (PZT G02) Tarif: „ DeutscheFörder-Pflege“ (DFPV) Tarif: central.pflege Tarif: Pflegemonatsgeldversicherung (EPG) Tarif: PflegeBAHR Tarif: DFV-FörderPflege Tarif: KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP Tarif: PflegeAktiv monatliches Höchstpflegegeld / Höchstpflegetagegeld in der Pflegestufe III Eintrittsalter: 20 Jahre 1.440,00 € 1.304,34 € 1.890,00 € 909,10 € 1.383,00 € 1.346,00 € 1.515,30 € 1.890,00 € Eintrittsalter: 30 Jahre 960,00 € 862,06 € 1.470,00 € 691,25 € 932,00 € 890,00 € 905,40 € 1.470,00 € 960,00 € Eintrittsalter: 40 Jahre 660,00 € 600,00 € 960,00 € 600,00 € 612,00 € 600,00 € 600,00 € Eintrittsalter: 50 Jahre 600,00 € 600,00 € 630,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 630,00 € Eintrittsalter: 60 Jahre 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € Eintrittsalter: 70 Jahre 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € Leistungen in den anderen Pflegestufen Pflegestufe II 60% 60% 30% 70% 70% 70% 30% 30% Pflegestufe I 30% 30% 20% 35% 30% 30% 20% 20% Pflegestufe 0 10% 10% 10% 20% 10% 10% 10% 10% 15,03 € Monatsbeitrag Eintrittsalter: 20 Jahre 15,94 € 15,00 € 15,03 € 15,00 € 15,01 € 15,00 € 15,00 € Eintrittsalter: 30 Jahre 15,84 € 15,00 € 15,12 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,12 € Eintrittsalter: 40 Jahre 16,19 € 15,54 € 15,07 € 17,52 € 15,01 € 15,32 € 15,42 € 15,07 € Eintrittsalter: 50 Jahre 22,16 € 23,70 € 15,57 € 24,60 € 22,91 € 23,62 € 23,44 € 15,57 € Eintrittsalter: 60 Jahre 35,14 € 37,56 € 24,06 € 36,60 € 37,26 € 37,82 € 35,98 € 24,06 € Eintrittsalter: 70 Jahre 60,46 € 64,08 € 40,81 € 59,04 € 65,56 € 64,79 € 65,88 € 40,81 € ERGO Direkt HUK-Coburg Förder-Pflege- Tarif: Schutz (Tarif: PTS GEPV) Münchener Verein PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen PAX-FamilienSignal Iduna fürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen *** SDK SDK VPV Tarif: Förderpflege (490) Tarif: PTS Tarif: PTS Tarif: PflegeBAHR Tarif: PZ Tarif: PZM Tarif: VPV FörderPflege monatliches Höchstpflegegeld / Höchstpflegetagegeld in der Pflegestufe III Eintrittsalter: 20 Jahre 1.219,51 € 1.200,00 € 1.800,00 € 1.200,00 € 1.200,00 € 1.383,00 € 1.280,00 € 1.480,00 € 1.346,00 € Eintrittsalter: 30 Jahre 1.034,48 € 1.200,00 € 1.260,00 € 1.200,00 € 1.200,00 € 933,00 € 1.000,00 € 1.120,00 € 890,00€ Eintrittsalter: 40 Jahre 781,25 € 1.200,00 € 840,00 € 1.200,00 € 1.200,00 € 612,00 € 740,00 € 800,00 € 600,00€ Eintrittsalter: 50 Jahre 600,00 € 1.200,00 € 660,00 € 1.200,00 € 1.200,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00€ Eintrittsalter: 60 Jahre 600,00 € 1.200,00 € 660,00 € 1.200,00 € 1.200,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00€ 600,00 € 1.200,00 € 660,00 € 1.200,00 € 1.200,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00€ 30% Eintrittsalter: 70 Jahre Leistungen in den anderen Pflegestufen Pflegestufe II 30% 60% 30% 60% 60% 70% 30% 30% Pflegestufe I 20% 30% 20% 30% 30% 30% 20% 20% 20% Pflegestufe 0 10% 10% 10% 10% 10% 10% 10% 10% 10% Monatsbeitrag Eintrittsalter: 20 Jahre 15,00 € 16,26 € 15,06 € 16,74 € 15,36 € 15,01 € 15,10 € 15,10 € 15,00 € Eintrittsalter: 30 Jahre 15,00 € 22,08 € 15,33 € 22,56 € 21,18 € 15,00 € 15,00 € 15,12 € 15,00 € Eintrittsalter: 40 Jahre 15,00 € 30,66 € 15,06 € 31,12 € 29,74 € 15,01 € 15,10 € 15,04 € 15,32 € Eintrittsalter: 50 Jahre 16,50 € 44,44 € 17,95 € 44,90 € 43,52 € 22,91 € 17,52 € 16,56 € 23,62 € Eintrittsalter: 60 Jahre 26,22 € 68,08 € 28,71 € 68,56 € 67,18 € 37,26 € 26,70 € 25,74 € 37,82 € Eintrittsalter: 70 Jahre 45,18 € 113,62 € 50,23 € 113,66 € 112,72 € 65,56 € 44,52 € 43,56 € 64,79 € * für besondere Härtefälle in der Pflegestufe III gilt bei der Deutschen Familienversicherung und der VPV abweichend eine erhöhte Leistung von 127% der Leistung aus Pflegestufe III. . Desweiteren gilt: „Haben Sie neben der PZV zusätzlich eine staatlich geförderte, ergänzende Pflegeversicherung bei uns abgeschlossen, erhöhen wir bei einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit das im Rahmen der staatlich geförderten, ergänzenden Pflegeversicherung vereinbarte Pflegegeld um 15 %, vorausgesetzt, Sie haben das 65.Lebensjahr noch nicht vollendet.“ ** nach Ablauf von 15 Versicherungsjahren besteht Anspruch auf ein erhöhtes Pflegemonatsgeld, wobei diese Frist frühestens mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Versicherungsnehmer sein 18. Lebensjahr vollendet hat. *** Tarif nur für Mitglieder der Barmer GEK Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Rating aktuell: Pflege-Bahr Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 37 Analysiert wurden staatlich geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldtarife, die ergänzend zu einer gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung abschließbar sind. Rating: Geförderte Pflegetagegeld - / Pflegemonatsgeldtarife (Pflege-Bahr) Stand: 06.03.2013 Anbieter im Test: 15 Tarife und Tarifkombinationen im Test: 20 Kategorien: WFS 1 (Gold), WFS 2 (Silber), WFS 3 (Bronze) Versorgungslücke stark unterschätzt Viele Deutsche verlassen sich darauf, dass die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung umfassend für alle Pflegekosten im Alter aufkommen wird. Leider ist dies ein Irrglaube. Um eine Motivation zu schaffen, dass sich möglichst viele Personen ergänzend gegen den Pflegefall absichern, hat die Bundesregierung zu 2013 beschlossen eine ergänzende private Pflegemonatsgeld- / Pflegetagegeldversicherung mit staatlichen Mitteln zu fördern. Diese Zusatzabsicherung soll allerdings nur einen Teil der bestehenden Versorgungslücke schließen, steht dafür jedoch fast jedem Versicherungswilligen zur Verfügung. Ergänzend ist in jedem Fall ein ungeförderter Zusatzschutz anzuraten. In diesem Zusammenhang haben viele Versicherer speziell abgestimmte Pflegebahrzusatztarife geschaffen, mit denen eine mehr oder minder umfassende Absicherung realisiert werden kann. Eine ergänzende, ungeförderte Absicherung kann viele Vorteile für den Versicherungsnehmer haben, so etwa eine Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit, Einmalleistungen bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit, Assistanceleistungen sowie eine bedarfsgerecht hohe Pflegetagegeld- bzw. Pflegemonatsgeldhöhe. gewissenhaft im Detail transparent unabhängig Gemeinsamkeiten der geförderten Pflegegeldabsicherung Alle staatlich geförderten Pflegeprodukte setzen nach § 127 SGB XI Absatz 1 einen monatlichen Mindestbeitrag von 15 Euro voraus, wobei pauschal eine staatliche Förderung von 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr zum Tragen kommt. Tatsächlich müssen Versicherte also nur mindestens 10 Euro im Monat aus eigenen Mitteln aufbringen. Um die volle staatliche Förderung noch für das Jahr 2013 zu erhalten, sollte ein Vertragsabschluss vor dem 01.07.2013 erfolgen. Entscheidend ist Gesetzliche Leistungen bei häuslicher Pflege, Stand 01.2012 Pflegestufe I II (erhebliche (SchwerPflegebepflegebedürftigkeit) dürftigkeit) Pflegegeld monatlich 235 € 440 € (§ 37 SGB XI) Pflegesachleistung maximal monatlich 450 € 1.100 € (§ 36 SGB XI) Ersatzpflege maximal jährlich 1.550 € 1.550 € (§ 39 SGB XI) Kurzzeitpflege maximal jährlich 1.550 € 1.550 € (§ 42 SGB XI) teilstationäre Pflege maximal monatlich 450 € 1.100 € (§ 41 SGB XI) Gesetzliche Leistungen bei stationärer Pflege (§ 43 SGB XI) 1.023 € 1.279 € III (Schwerstpflegebedürftigkeit) 700 € Härtefall 1.550 € 1.918 € 1.550 € 1.550 € 1.550 € 1550 € 1918 € Statistische Restkosten im Pflegefall* Pflegestufe I professionelle Pflege zu Hause Pflege in einem Pflegeheim ca. 400 Euro monatlich ca. 1.300 Euro monatlich Pflegestufe II ca. 1.000 Euro monatlich ca. 1.500 Euro monatlich Pflegestufe III ca. 1.900 Euro monatlich ca. 1.700 Euro monatlich * berechnet auf Basis des PflegeVorsorgeBeraters (Version 1.7) aus dem Hause Volkswohl Bund in Kombination mit Angaben zu den Restkosten bei ambulanter Pflege durch einen professionellen Pflegedienst auf Basis der Schulungspräsentation „Vermögensabsicherung im Pflegefall“ der Continentale aus dem Jahre 2010. Alle Angaben gerundet auf volle hundert Euro. Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Rating aktuell: Pflege-Bahr in diesem Zusammenhang, dass entsprechend auch die Beiträge rückwirkend entrichtet werden müssen, um den Förderanspruch nicht zu gefährden. Hierzu heißt es im Gesetz nach § 127 SGB XI Absatz 3 wie folgt: „Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Beiträge zu einer privaten PflegeZusatzversicherung gemäß § 127 Absatz 1 geleistet worden sind (Beitragsjahr).“ Andernfalls oder bei einem späteren Vertragsabschluss wird die Förderung nur für die Monate gewährt, in denen der Vertrag bereits bestanden hat. In jedem Fall wird die Förderung vom privaten Krankenversicherer für den Versicherten unbürokratisch bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt und kann auch nur für insgesamt einen Vertrag gewährt werden. Versicherungsleistungen sind nach § 127 SGB XI Absatz 4 in allen Pflegestufen, so auch bei eingeschränkter Alltagskompetenz wegen Demenz (Pflegestufe 0) zu erbringen, wobei das Pflegemonatsgeld in der Pflegestufe III mindestens 600 Euro monatlich betragen muss, in der Pflegestufe II mindestens 30% davon (= 180 Euro), in der Pflegestufe I mindestens 20% davon (= 120 Euro) und in der Pflegestufe 0 mindestens 10% von 600 Euro (= 60 Euro). Ein Anspruch auf staatliche Förderung besteht nach § 126 SGB XI für alle Personen ab 18 Jahren, die Mitglied der deutschen sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung sind und nicht pflegebedürftig sind oder bereits pflegebedürftig waren. Der Abschluss muss grundsätzlich uneingeschränkt vom Gesundheitszustand möglich sein (Kontrahierungszwang). Einzige Ausnahmen sind Personen, die bei Antragsstellung bereits Pflegeleistungen beziehen oder bezo- Eine ausführliche Darstellung aller Ratingkriterien finden Sie unter www.witte-financial-services.de. gen haben. Risikozuschläge oder -usschlüsse sind nicht zulässig. Dafür darf nach § 127 SGB XI Absatz 6 eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren verlangt werden. Die Pflegeeinstufung der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung muss als Leistungsauslöser anerkannt werden. Versicherte müssen das Recht haben, den Vertrag bei finanzieller Hilfebedürftigkeit bis zu drei Jahre lang ruhen lassen zu dürfen. Pflegebahrtarife dürfen ausschließlich von Krankenversicherern angeboten werden. Die Courtage für geförderte Pflegebahrtarife ist auf zwei Monatsbeiträge maximiert. Ebenfalls gedeckelt ist die Höhe der zulässigen Verwaltungskosten für geförderte Pflegegeldtarife. Ratingsystematik Grundlage für das Leistungsrating waren insgesamt 3 Teilbereiche mit zusammen 15 Einzelfragen. Diese umfassen die besonders praxisrelevanten Punkte, in denen sich die Angebote voneinander unterscheiden. Für das Preis-Leistungsrating wurde darüber hinaus das Prämienniveau für das Neugeschäft bewertet. Leistungsbewertung: • Höhe der Leistung in den einzelnen Pflegestufen für Neu- und Bestandskunden mit den Eintrittsaltern 20, 40 bzw. 60 Jahre (Anteil von 30% an der Gesamtwertung) • Dynamikregelungen (Anteil von 40% an der Gesamtwertung) • Sonstige Leistungen (z.B. Warte- 38 zeiten, Unfallbegriff, räumlicher Geltungsbereich) (Anteil von 30% an der Gesamtwertung) Preis-Leistungsbewertung: • Beitragsniveau für Personen mit den Eintrittsaltern 20, 40 bzw. 60 Jahre (jeweils mit einem Anteil von 25% an der Gesamtwertung) • Oben beschriebenes Leistungsniveau für Personen mit den Eintrittsaltern 20, 40 bzw. 60 Jahre (jeweils mit einem Anteil von 75% an der Gesamtwertung) Die einzelnen Leistungen wurden mit 0 bis 16 Punkten bewertet. Dabei stellt 16 Punkte die jeweils für den Verbraucher vorteilhafteste Regelung dar. 12, 8, 4, 2 bzw. 1 Punkt(e) stehen für den jeweils nächstplatzierten Rang. Fehlt eine Leistung, so wird dies mit 0 Punkten bewertet. Jedes Kriterium wurde mit einem Faktor zwischen 1 und 3 gewichtet, der der Bedeutung für die Mehrzahl der Versicherten gerecht werden soll. Im Sinne des Verbraucherinteresses wurden bestimmte K.O.-Kriterien festgelegt, die das Erreichen der drei Rating-Stufen verhindern. Nur Versicherer, die ausnahmslos alle dieser Kriterien erfüllt haben, wurden näher betrachtet. Für die Kategorie Pflegebahrversicherung wird zwischen zwei Kategorien unterschieden: • Leistung und • Preis-Leistung Beide Kategorien werden mit Bronze, Silber und Gold bewertet. Voraussetzung für das Erreichen einer dieser Kategorien ist, dass die jeweiligen Mindestkriterien in allen Punkten erfüllt werden. Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Rating aktuell: Pflege-Bahr Für die Bewertung mit Bronze gelten über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus folgende Vorgaben: • Versicherungsschutz bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit ohne Wartezeit • Mindestens 60% der Höchstpunktzahl in der bewerteten Kategorie PFLEGE Positionieren Sie sich! • Dynamisierung des Pflegetagegeldes bzw. des Pflegemonatsgeldes in Höhe der allgemeinen Inflationsrate (maximiert auf minimal 5%) • Mindestens 70% der Höchstpunktzahl in der bewerteten Kategorie Um eine Bewertung mit Gold zu erzielen, muss ergänzend folgendes Leistungsmerkmal erfüllt sein: • Dynamisierung des Pflegetagegeldes bzw. des Pflegemonatsgeldes mindestens vor Eintritt des Leistungsfalles in Höhe der allgemeinen Inflationsrate (maximiert auf minimal 5%) • Mindestens 80% der Höchstpunktzahl in der bewerteten Kategorie Jeder Tarif, der nach diesen Kriterien mit Bronze, Silber oder Gold bewertet werden kann, kann als „empfehlenswert“ angesehen werden, wobei dennoch stets der individuelle Kundenbedarf zu prüfen ist. Im Zweifel sind umfassende Leistungen wichtiger als ein günstiges Prämienniveau. Dies gilt insbesondere für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen kein ungeförderter Tarif zur Verfügung steht. Makler & Pflege Für die Bewertung mit Silber gilt zusätzlich folgende Mindestanforderung: Makler & Ausgabe 1 / 2013 pflege beraten pflege verkaufen Beratung So machen es die Kollegen Schwerpunkt Pflegetagegeld Rating Pflegetagegeld Pflege-Bahr Großes Info-Paket Pflege-Bahr 12 Bausteine für Ihre Beratung Extra-Service für Sie! Kunden-Service-Seiten von „Makler & Pflege“ Starke Bedingungswerke Haftungssicher beraten. „Makler & Pflege“ zeigt Bedingungswerke mit klarer Kante „Makler & Pflege“ Nächste Ausgabe: 26. Mai 2013 Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft 39 Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Rating aktuell: Pflege-Bahr 40 I. Leistungsrating Pflege-Bahr (gefördert) WFS 1 (Gold) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung (Pflege-Bahr) • Central (Allgemeine Versicherungsbedingungen (MB/GEPV 2013, TB/GEPV 2013); Tarif central.pflege) Eintrittsalter 20 Jahre Eintrittsalter 40 Jahre Eintrittsalter 60 Jahre Leistung in Pflegestufe 0 189,00 € 96,00 € 60,00 € Leistung in Pflegestufe I 378,00 € 192,00 € 120,00 € Leistung in Pflegestufe II 567,00 € 288,00 € 180,00 € Leistung in Pflegestufe III 1.890,00 € 960,00 € 600,00 € Beitragshöhe 15,03 € 15,07 € 24,06 € • Envivas (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung, Teil I Musterbedingungen (MB/GEPV 2013), Teil II Tarifbedingungen (TB/GEPV 2013): Tarif PflegeAktiv) Eintrittsalter 20 Jahre Eintrittsalter 40 Jahre Eintrittsalter 60 Jahre Leistung in Pflegestufe 0 189,00 € 96,00 € 60,00 € Leistung in Pflegestufe I 378,00 € 192,00 € 120,00 € Leistung in Pflegestufe II 567,00 € 288,00 € 180,00 € Leistung in Pflegestufe III 1.890,00 € 960,00 € 600,00 € Beitragshöhe 15,03 € 15,07 € 24,06 € • Deutsche Familienversicherung (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung VB/GEPV DFV 01-13, Stand Januar 2013) Eintrittsalter 20 Jahre Eintrittsalter 40 Jahre Eintrittsalter 60 Jahre Leistung in Pflegestufe 0 135,00 € 60,00 € 60,00 € Leistung in Pflegestufe I 405,00 € 180,00 € 180,00 € Leistung in Pflegestufe II 943,00 € 420,00 € 420,00 € Leistung in Pflegestufe III* 1.346,00 € 600,00 € 600,00 € Beitragshöhe 15,00 € 15,32 € 37,82 € • VPV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG In der Fassung VB/GEPV DFV 01-13, Stand Januar 2013: VPV FörderPflege ) Eintrittsalter 20 Jahre Eintrittsalter 40 Jahre Eintrittsalter 60 Jahre Leistung in Pflegestufe 0 135,00 € 60,00 € 60,00 € Leistung in Pflegestufe I 405,00 € 180,00 € 180,00 € Leistung in Pflegestufe II 943,00 € 420,00 € 420,00 € Leistung in Pflegestufe III* 1.346,00 € 600,00 € 600,00 € Beitragshöhe 15,00 € 15,32 € 37,82 € Dynamik: Alle 3 Jahre Dynamisierung entsprechend der allgemeinen Inflationsrate (max. um 10%). Bewertung für die Eintrittsalter 20, 40 und 60 Jahre. * Wurde bei der versicherten Person eine Pflegebedürftigkeit gemäß der Pflegestufe III festgestellt und erhält die versicherte Person von der Pflegekasse zusätzliche Härtefallleistungen gemäß § 36 Abs. 4 oder § 43 Abs. 3 des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI), leistet auch der Versicherer als gesonderten Leistungszuschlag zu dem vertraglich vereinbarten Pflegemonatsgeldes in der Pflegestufe III eine erhöhte Leistung (127% der Leistung in Pflegestufe III) Pflege-Bahr (gefördert) WFS 2 (Silber) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung (Pflege-Bahr) • nicht vergeben Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Rating aktuell: Pflege-Bahr Pflege-Bahr (gefördert) 41 WFS 3 (Bronze) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung (Pflege-Bahr) • Barmenia (Pflegemonatsgeldversicherung (DFPV): „Deutsche-Förder-Pflege“) Eintrittsalter 20 Jahre Eintrittsalter 40 Jahre Eintrittsalter 60 Jahre Leistung in Pflegestufe 0 130,43 € 60,00 € 60,00 € Leistung in Pflegestufe I 391,30 € 180,00 € 180,00 € Leistung in Pflegestufe II 782,60 € 360,00 € 360,00 € Leistung in Pflegestufe III 1.304,34 € 600,00 € 600,00 € Beitragshöhe 15,00 € 15,54 € 37,56 € • Debeka (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung Teil II Tarif EPG mit Tarifbedingungen Stand: 1. Januar 2013 - Pflegemonatsgeldversicherung) Eintrittsalter 20 Jahre Eintrittsalter 40 Jahre Eintrittsalter 60 Jahre Leistung in Pflegestufe 0 181,82 € 120,00 € 120,00 € Leistung in Pflegestufe I 318,19 € 210,00 € 210,00 € Leistung in Pflegestufe II 636,37 € 420,00 € 420,00 € Leistung in Pflegestufe III 909,10 € 600,00 € 600,00 € Beitragshöhe 15,00 € 17,52 € 36,60 € Dynamik: Gelegentliche Anpassung ohne nähere Konkretisierung auf Initiative des Versicherers möglich, höchstens jedoch in Höhe der allgemeinen Inflationsrate. Bewertung für die Eintrittsalter 20, 40 und 60 Jahre. II. Preis-Leistungsrating Pflege-Bahr (gefördert) WFS 1 (Gold) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung (Pflege-Bahr) • Central (Allgemeine Versicherungsbedingungen (MB/GEPV 2013, TB/GEPV 2013); Tarif central.pflege • Envivas (Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung, Teil I Musterbedingungen (MB/GEPV 2013), Teil II Tarifbedingungen (TB/GEPV 2013): Tarif PflegeAktiv Bewertung für die Eintrittsalter 20, 40 und 60 Jahre Pflege-Bahr (gefördert) WFS 2 (Silber) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung (Pflege-Bahr) • nicht vergeben Pflege-Bahr (gefördert) WFS 3 (Bronze) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung (Pflege-Bahr) • nicht vergeben Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Im Gespräch Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 42 INTERVIEW „Wir verzeichnen ein fantastisches Neugeschäft“ „Makler & Pflege“ im Gespräch mit Philipp J. N. Vogel, Vorstand Deutsche Familienversicherung (DFV) Philipp J. N. Vogel, Vorstand Deutsche Familienversicherung (DFV) Das Haushaltsnetto etlicher Familien reicht oft nicht für eine den realen Erfordernissen entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch die vollständige Schließung einer seriös ermittelten Deckungslücke für den Ruhestand ist nur von einem Teil der Bevölkerung zu leisten. Nun kommt neben vielem weiteren Versicherungsschutz noch „oben drauf“ die Absicherung für den Pflegefall. Sind da nicht eher ganzheitliche Beratungskonzepte gefragt, anstatt noch ein Produkt in den Markt zu drücken? Hat Ihr Haus Antworten hierzu? Die Vorsorgequote von weniger als 3% dokumentiert, wie dramatisch unterversorgt die Deutschen im Thema Pflege sind. Dabei sind sich alle Experten einig, dass dieses Risiko dringend abgesichert werden sollte. Um die Pflege als eine der größten Herausforderungen der Zukunft besser bewältigen zu können, bemüht sich die Politik mittlerweile um sinnvolle Maßnahmen. Auch in finanzieller Hinsicht. Die Versicherungswirtschaft hat daher nicht einfach nur ein neues Produkt entwickelt, sie bietet Versicherungslösungen für ein existenzielles Risiko an. Mit Blick auf das Haushaltsnetto der Menschen sollten wir uns dabei von dem vertikalen Beratungsansatz lösen hin zu einer horizontalen Sichtweise. Es ist wichtiger, die existenziellen Risiken mit kleineren Umfängen abzudecken und diese dann aufzustocken, als sich auf einige wenige Risiken mit hohen Umfängen zu konzentrieren. Um die adäquate Absicherung aller relevanten Risiken sicherzustellen wird es daher – entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Kunden – mehr denn je auf ganzheitliche Beratung ankommen. Die Beiträge für eine private Pflegeversicherung steigen mit zunehmendem Alter rasant. Für den Makler stellt sich die Frage, wie motiviere ich einen 25-jährigen zum Abschluss eines Pflegevorsorgeproduktes? Ganz einfach: mit Pflege-Bahr. Jüngere Zielgruppen können mit staatlich geförderten Pflege-Bahr-Tarifen – was gleichermaßen auch für ungeförderte Tarife gilt – mit geringen monatlichen Beiträgen attraktive Tagegeldhöhen absichern. Für sie kostet Pflege im Monat gerade einmal so viel, wie ein Kinobesuch. Und im Fall von PflegeBahr legt Vater Staat jeden Monat 5 Euro oben drauf – ein Leben lang. Außerdem können junge Menschen ihren Eigenanteil an den Pflegekosten meist noch nicht aus eigenem Vermögen zahlen. » „Wir verzeichnen ein fantastisches Neugeschäft, weil unsere Partner verstanden haben, dass die Ansprache junger, oft auch neuer Zielgruppen über Pflege-Bahr kaum besser sein könnte.“ « Schon heute ist aber jeder vierte Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung jünger als 50 Jahre. Ganz abgesehen von den Prognosen, dass jede 2. Frau und jeder 3. Mann im Alter pflegebedürftig werden. Noch nie gab es einen so guten Türöffner, um Kunden pro-aktiv anzusprechen. Vor allem mit Blick auf das enorme Potential dieses Marktsegments. Unabhängig von der Qualität des einzelnen Maklers, seinen Kunden überhaupt für Vorsorgemaßnahmen zu gewinnen, stellt dieser sich natürlich die nüchterne Frage: Lohnt sich der nicht unerhebliche Beratungsaufwand für diese Produkte? Darum: Wie attraktiv sind heute die Courtagen im Pflegesegment? Nach zahlreichen Gesprächen ist unser Eindruck, dass Pflege noch immer Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Im Gespräch ein Thema ist, mit dem sich die Wenigsten gut auskennen. Und dort wo man sich nicht gut auskennt, wird es schnell kompliziert und aufwändig. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis erscheint dann unattraktiv. Pflegeberatung kann aber ganz einfach sein. Die Deutsche Familienversicherung verfügt hier über zwei entscheidende Vorteile: Das beste Produkt sowie einfache, verständliche Produktkombinationen und Abläufe. Der Beratungsaufwand ist bei uns daher überschaubar. » „Als einziger Anbieter verdoppeln wir auf Wunsch die Leistung, wenn Demenz und Pflegestufe zusammenfallen. « Und die intensive Zusammenarbeit mit einer großen Zahl von Vertriebspartnern hat uns bestätigt: Pflegeberatung ist einfach, wenn das Produkt einfach zu verstehen ist. Außerdem hilft Pflege-Bahr als Türöffner hier in doppelter Hinsicht: Für den Pflegevertrieb selbst und mit Blick auf sein Cross-SellingPotential. Mit welchen Alleinstellungsmerkmalen kann Ihr Haus aktuell, produkttechnisch betrachtet, aufwarten? Ganz einfach: mit dem besten Produkt. Die besondere Leistungsstärke unserer DFV-DeutschlandPflege wurde von Morgen & Morgen, PremiumCircle und FOCUS-MONEY 2012 daher eindrucksvoll mit Höchstwerten bestätigt. So bieten wir bei Demenz zum Beispiel besonders umfassende Leistungen an. Ein wichtiger Baustein, denn mit rund 300.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist diese betreuungsintensive Erkrankung in Deutschland auf dem Vormarsch. Produkte ohne adäquate Antwort hierauf sind in unseren Augen keine guten Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Produkte. In der so genannten Pflegestufe 0 leisten wir daher bereits bei Erfüllung von zwei Kriterien gemäß § 45a SGB XI. Psychische Erkrankungen, wie die Volkskrankheit Burnout, haben wir eingeschlossen. Und als einziger Anbieter verdoppeln wir auf Wunsch die Leistung, wenn Demenz und Pflegestufe zusammenfallen. Außerdem bieten nur wir eine umfassende Beitragsbefreiung bereits ab Pflegestufe 0: bei Arbeitslosigkeit, bei Arbeitsunfähigkeit und natürlich im Pflegefall. In einer globaler werdenden Welt ist unbedingte weltweite Leistung außerdem ein wichtiges Thema. Bei uns eine Selbstverständlichkeit, für die keine zusätzliche Vereinbarung nötig ist. Kein Gespräch auf diesem Feld ohne Pflege-Bahr. Einig sind sich alle Marktteilnehmer darin, dass die Verabschiedung von Pflege-Bahr in der öffentlichen Wahrnehmung einen Schub ausgelöst hat und damit auch eine Sensibilisierung im Vertrieb. Aber, Hand aufs Herz, setzt sich der Vertrieb für den Absatz des reinen Pflege-Bahr überhaupt nachhaltig in Bewegung? Sie sehen es ja vor Ort. Wie läuft es in der Praxis? Auch wenn der Gesetzgeber PflegeBahr provisionsseitig stark begrenzt hat, erzeugt die staatliche Förderung Nachfrage und vereinfacht den Verkauf. Ziel der Politik ist es, die Pflegekosten mit Pflege-Bahr perspektivisch senken. Das besondere Potential liegt daher bei den jungen Zielgruppen, denn gerade sie können mit PflegeBahr attraktive Tagegeldhöhen absichern. Damit ist Pflege-Bahr „die“ Steilvorlage schlechthin zur Neukundenakquise oder dem langfristigen Ausbau bereits bestehender Bestände. Wir verzeichnen ein fantastisches Neugeschäft, weil unsere Partner verstanden haben, dass die Ansprache junger, oft auch neuer Zielgruppen 43 über Pflege-Bahr kaum besser sein könnte. Insofern ist mein Rat: ja, unbedingt in Bewegung setzen! Ganz ohne Qualifizierungsmaßnahmen und generellen Support geht heute kein Produkt mehr auf die Reise. Wie unterstützen Sie Ihre Vertriebspartner betreffs der Pflege-Thematik? Grundlage unseres Vertriebserfolgs im Bereich Pflege ist natürlich auch der umfassende Support unserer Vertriebspartner. Gerade bei mehrdimensionalen Produkten wie der Pflege ist dieser wichtig. Heißt konkret: mit Hilfe unserer Serviceleistungen können Makler schnell, unkompliziert und haftungssicher beraten. Probieren Sie es einfach aus – Sie sind herzlich eingeladen. Noch eine Frage zu den generellen Kalkulationsrisiken bei geförderten Policen. Mangels Gesundheitsprüfung sind hier die Risiken für die spätere Beitragsentwicklung durchaus überproportional. Dennoch haben Sie sich mit einem, zudem exzellent geratenen, Produkt in den Ring begeben. Rechnet die DFV anders als andere? Auch unter Risiko-Gesichtspunkten ist die Deutsche Familienversicherung einzigartig positioniert. Dabei rechnen wir natürlich nicht anders als andere. Vielmehr ist das Risiko der Negativselektion in erster Linie für kleinere Bestände erheblich. Unsere bisherigen Erfahrungen und die darauf aufbauenden, prognostizierten Erwartungen sprechen dafür, dass wir in puncto Bestandsgröße eine führende Position einnehmen werden. Weil unsere Produkte so einfach zu verstehen sind, verzeichnen wir zum Beispiel große Erfolge über Mailing-Aktionen. Unter Risiko-Gesichtspunkten ein optimaler Vertriebskanal, da hierdurch ein ausgeglichenes Gesamtprofil erreicht wird. Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Tarif-Vorstellung 44 Tarif-Vorstellung Ergänzend zum Interview auf Seite 42-43 finden Sie hier eine aktuelle Tarifvorstellung der Deutschen Familienversicherung (DFV) Tarif DFV-DeutschlandPflege (Tarif PZV) Leistungen Mit Blick auf individuelle Bedürfnisse und Lebensplanungen kann je nach Leistungshöhe und abgesicherten Pflegestufen zwischen den standardisierten Tarifen „Basis“, „Komfort“ und „Premium“ gewählt werden. In der Tarif-Variante „Flex“ kann die Leistungshöhe in jeder einzelnen Pflegestufe und die Höhe der Sofortleistung variabel bestimmt werden. Nur bei der DFV-DeutschlandPflege ist es möglich, das Demenzrisiko bei Pflegebedürftigkeit in den einzelnen Pflegestufen separat zu versichern und das Pflegetagegeld auf Wunsch zu verdoppeln. Eine Absicherung ist in jeder einzelnen Pflegestufe ab einem Pflegetagegeld von 150 € bis maximal 6.000 € pro Monat möglich. Pflegestufe III Pflegestufe II Pflegestufe I ambulante Pflege 3.000 € 2.250 € 1.500 € stationäre Pflege 3.000 € 3.000 € 3.000 € Demenz 3.000 € 2.250 € 1.500 € maximale Absicherung 6.000 € 5.250 € 4.500 € Der Leistungsumfang kann darüber hinaus mit umfangreichen Assistance-Paketen ergänzt werden. Eintrittsalter 1-75 Jahre Leistungen bei Pflegestufe 0 / Demenz ohne Pflegestufe Leistungen in der Pflegestufe 0 werden bis zu 900 € pro Monat gezahlt. Geleistet wird bereits bei einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz (2 Kriterien) und sowohl bei Demenz als auch bei einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung. Sofortleistungen Sofortleistungen werden unmittelbar bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit einmalig bis zu 10.000 € gezahlt. Versicherungsdynamik Vor Eintritt des Pflegefalls werden die Leistungen alle drei Jahre um 5% erhöht. Leistungsdynamik Nach Eintritt des Pflegefalls werden die Leistungen auf Wunsch alle drei Jahre um 10% erhöht ohne Altersgrenze. Nachversicherungsgarantie Der Tarif umfasst eine Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung bei Scheidung oder Tod des Partners: Die Versicherungsleistungen können bis zum 50. Lebensjahr innerhalb der ersten 5 Versicherungsjahre oder bei Eintritt persönlicher Ereignisse bis zu 30% ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden. Beitragsfreiheit Der Kunde profitiert von einer einzigartigen Beitragsbefreiung bereits ab Pflegestufe 0: im Pflegefall, bei Arbeitslosigkeit und bei Arbeitsunfähigkeit. Wartezeit/Karenzzeit Keine. Mindestvertragsdauer Keine Mindestvertragsdauer. Der Vertrag kann bei Leistungsfreiheit täglich gekündigt werden. Leistungen im Ausland Der Versicherungsschutz gilt ohne erforderliche Zusatzvereinbarung unbedingt weltweit. Unabhängig vom Wohn- oder Aufenthaltsort des Kunden werden die Leistungen auf ein deutsches Bankkonto gezahlt. Gutachten Die Versicherung folgt uneingeschränkt dem Gutachterverfahren der Pflegepflichtversicherung. Bewertungen – Morgen & Morgen: Bestes Produkt im Test (April 2012) – PremiumCircle: Bestes Produkt im Test (April 2012) – FOCUS Money: Bestes Pflegetagegeld für 40-, 50-, 60-jährige Frauen (August 2012) – FOCUS Money: TOP Pflegetagegeld für 40-, 50-, 60-jährige Männer (August 2012) – Witte Financial Services: Gold im Bedingungsrating Pflegetagegelder (Oktober 2012) Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Tarif-Vorstellung 45 Ihre Zeitschrift zum Thema PflEgE & VorsorgE Die DFV-FörderPflege – ein staatlich geförderter Pflege-Bahr-Tarif mit besonderen Leistungsmerkmalen • Zusatzleistungen bei Pflegestufe III, wenn gleichzeitig ein sogenannter Härtefall festgestellt wurde und • weltweiter Geltungsbereich. PFLEGE Ausgabe 2-2013 I 4,90 Eur0 PFLEGE • Wegfall der vom Gesetzgeber vorgegebenen 5-jährigen Wartezeit, wenn der Versicherte durch einen Unfall pflegebedürftig wird, OPtimaL vOrsOrGEn Für ELtErn & FamiLiE Besserstellung fürDemenzkranke RatgebeR GELD 2013 mehr DFV-FörderPflege und DFV-DeutschlandPflege Ergänzungsdeckung – eine sinnvolle Kombination Durch die Kombination von DFV-FörderPflege und DFV-DeutschlandPflege Ergänzungsdeckung erhält der Kunde beides: die staatliche Förderung und besonders leistungsstarke Tarifbausteine einer der besten Pflegezusatzversicherungen. Grenzen gesetzlicher Tarife können so ausgeglichen und die Versorgungslücke geschlossen werden. Vorteile der Tarifkombination sind zum Beispiel: • vollständiger Wegfall der Wartezeit, • umfassende Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und bei Eintritt des Pflegefalls, • Pflegestufen 0 und I werden besonders berücksichtigt, ovielGeldbekommen S Sieausdergesetzlichen Pflegeversicherung Dasbieten Pflege-Dienste Private VorsorgeMaßnahmen Pflege-Kosten Rechenbeispiele Wohnheime imVergleich DEmEnz Die neuen Fakten • bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit erhöht sich das im Rahmen der DFV-FörderPflege vereinbarte Pflegegeld einmalig um 15%, sofern das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde und • optionale Leistungsdynamik und Verdopplung des Pflegegeldes im Demenzfall für die Ergänzungsdeckung. Das neue Tarifmodell dieser Produktkombination ermöglicht effizienten Pflege-Vertrieb. Vorteil für den Kunden: entsprechend seinen finanziellen Vorstellungen kann zwischen Kombinationsangeboten von zum Beispiel 15, 20 oder 25 Euro gewählt werden. Ein Leistungsbeispiel für das Eintrittsalter 30 Jahre. (ohne Leistungsdynamik und Verdopplung Demenz) Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Optimal vorsorgen für Eltern und Familie • Pflegestufen • Pflegedienste • Pflegekosten • Pflegeheime • Pflegeversicherung • Demenz & Alzheimer Erhältlich im Zeitschriftenhandel oder unter www.promakler.de Rating aktuell: Pflegetagegeld Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 46 Analysiert wurden Pflegetagegeld- und Pflegegeldtarife, die ergänzend zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung abschließbar sind. Rating: Pflegetagegeld- und Pflegegeldversicherungen Stand: 08.03.2013 Anbieter im Test: 26 Tarife und Tarifkombinationen im Test: 282 Kategorien: WFS 1 (Gold), WFS 2 (Silber), WFS 3 (Bronze), empfehlenswert Standards im Wandel Bei den Pflegetagegeldversicherern sind grundlegende Trends zu beobachten. Zum einen nimmt die Zahl der Anbieter zu, die Leistungen auch bei Demenz vorsehen. Dazu gehören derzeit etwa Axa (Flex), DFV Deutsche Familienversicherung (Premium), Domcura (Pflege Basis, Pflege Basis Plus, Pflege Premium, Pflege Premium Plus, Pflege Flex, Pflege Demenz), maxPool (Pflege Basis, Pflege Basis Plus, Pflege Premium, Pflege Premium Plus, Pflege Flex, Pflege Demenz), Nürnberger (PTF1, PTF2, PTF3), R+V (PK), SDK (PS0A, PS0S) oder SIGNAL IDUNA (PflegeTOP). Damit folgen die benannten Anbieter dem seit mehreren Jahren bestehenden Trend, den die Pflegerentenversicherer vorgezeichnet haben. Zu beachten bleibt aber, dass besagter Versicherungsschutz oft sehr eingeschränkt ist. Als zweiter Trend sind Tarife zu beobachten, bei denen die Leistung in jeder Pflegestufe flexibel vom Antragssteller gewählt werden kann, also bei Bedarf bereits in der Pflegestufe I zu 100% erfolgt. Bekannte Beispiele hierfür sind Axa (Flex), Continentale (PTK), DFV Deutsche Familienversicherung (Pflege Premium), vigo Krankenversicherung (PZ), Inter (PTN), Münchener Verein (Deutsche Privat Pflege) und Nürnberger (PTF1, PTF2, PTF3). Immer mehr Versicherer sehen auch des Weiteren eine Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe I, II oder III sowie Einmalzahlungen bei erstmaligem Eintritt des Pflegefalls vor. Als bislang – soweit bekannt – einzige Anbieter wird von der Domcura und von maxPool eine Beitragsrückgewähr bei Tod im Rahmen der Pflegerentenversicherung angeboten. Ratingsystematik Für die Kategorie Pflegetagegeldversicherung werden drei Kategorien unterschieden: empfehlenswert, Bronze, Silber und Gold. Voraussetzung für das Erreichen einer dieser Kategorien ist, dass die jeweiligen Mindestkriterien in allen Punkten erfüllt werden. Für die Bewertung mit empfehlenswert gelten folgende Mindestanforderungen: • Einstufung des Pflegefalls analog zur soziale Pflege- oder privaten Pflegepflichtversicherung • Ungekürzte Leistung auch bei Laienpflege • Leistung bei ambulanter und vollstationärer Pflege in Pflegestufe I mindestens 500 Euro monatlich (unabhängig davon, ob es sich um eine unfall- oder krankheitsbedingte Pflegebedürftigkeit handelt) gewissenhaft im Detail transparent unabhängig • Leistung bei ambulanter und vollstationärer Pflege in Pflegestufe II mindestens 1.000 Euro monatlich (unabhängig davon, ob es sich um eine unfall- oder krankheitsbedingte Pflegebedürftigkeit handelt) • Leistung bei ambulanter und vollstationärer Pflege in Pflegestufe III mindestens 1.500 Euro monatlich (unabhängig davon, ob es sich um eine unfall- oder krankheitsbedingte Pflegebedürftigkeit handelt) • Dynamisierung des Pflegetagegeldes bzw. des Pflegegelde vor und auch noch nach Eintritt des Leistungsfalles bereits ab Pflegestufe I möglich (mindestens bis auf 150 Euro pro Tag in der Pflegestufe III) • Beitragsbefreiung bei bedingungsgemäßer Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe III • Versicherungsschutz auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten mindestens in den Staaten der Europäischen Union, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz • Versicherungsschutz bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit ohne Wartezeit • Verzicht des Versicherers auf sein ordentlichen Kündigungsrecht Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Rating aktuell: Pflegetagegeld Für die Bewertung mit Bronze gilt zusätzlich folgende Mindestanforderung: 47 Ergänzende Voraussetzungen für die Höchstbewertung mit Gold sind wie folgt beschrieben: Jeder Tarif, der nach diesen Kriterien mit Bronze, Silber oder Gold bewertet werden kann, kann als „empfehlenswert“ angesehen werden, wobei dennoch stets der individuelle Kundenbedarf zu prüfen ist. Schließlich ist nie auszuschließen, dass im Zweifel ein anderer Anbieter, der die beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt, für den konkreten Kunden interessanter sein kann oder ein Kunde vielleicht auch bestimmte Risiken zu Gunsten einer geringeren Prämie billigend in Kauf nehmen möchte. Bitte beachten Sie, dass auch ein positiv bewerteter Tarif in einzelnen Punkten für Ihre Kunden relevante Einschränkungen beinhalten kann, weshalb eine ausführliche Tariflektüre dringend angeraten wird. • Bei professioneller Pflege zu Hause mindestens 500 Euro monatlich (Pflegestufe I), 1.000 Euro monatlich (Pflegestufe II), 1.900 Euro monatlich (Pflegestufe III) [unabhängig davon, ob es sich um eine unfall- oder krankheitsbedingte Pflegebedürftigkeit handelt] • Bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim mindestens 1.300 Euro monatlich (Pflegestufe I), 1.500 Euro monatlich (Pflegestufe II) bzw. 1.700 Euro monatlich (Pflegestufe III) [unabhängig davon, ob es sich um eine unfall- oder krankheitsbedingte Pflegebedürftigkeit handelt] • Beitragsbefreiung bei bedingungsgemäßer Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe I • Genereller Verzicht auf eine Wartezeit für den Versicherungsschutz wegen Pflegebedürftigkeit • Versicherungsschutz auch bei nicht nur vorübergehendem Verzug während der Vertragsdauer ins Ausland (Versicherungsschutz mindestens in den Staaten der Europäischen Union, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz) 1 Wichtiger Hinweis: Grundsätzlich sinnvoll wäre eine möglichst hohe Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0. Derzeit wird jedoch nur von wenigen Versicherern überhaupt eine solche Leistung angeboten. Bei stationärer Pflege von Demenzkranken können in der Praxis durchaus Restkosten von über 2.000 Euro anfallen. In diesem Fall würde eine Absicherung in Höhe von 200 bis 400 Euro zwangsweise nur einen Tropfen auf den heißen Stein bedeuten. Da derzeit (Stand 03.2013) nur wenige Versicherer (z.B. die DFV Deutsche Familienversicherung AG, die Domcura sowie maxPool mit der DFV als Risikoträger) eine Absicherung in der benannten Höhe vorsehen, wurde bislang noch auf eine solche als Mindestanforderung verzichtet. • Leistungen bei Demenz mindestens mittleren Grades in der Pflegestufe 0 in Höhe von mindestens 200 Euro monatlich1 Um eine Bewertung mit Silber zu erzielen, muss ergänzend folgendes Leistungsmerkmal erfüllt sein: • Leistungen bei Demenz mindestens mittleren Grades in der Pflegestufe 0 in Höhe von mindestens 400 Euro monatlich Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft DI E OPTIMALE A N L A G ESTRATEGIE Nahezu täglich werden wir dazu aufgefordert, stärker Privatvermögen zu bilden – von Politikern, den Medien oder unserem Finanzberater. Aber wie funktionieren die Finanzmärkte eigentlich? Wissen wir, was wir tun, wenn wir eine Aktie kaufen oder eine Versicherung abschließen? Und: Tun wir das Richtige? 2007 · 228 Seiten · Gebunden €[D] 24,90/€[A] 25,60/sFr 44,00 (UVP) ISBN 978-3-593-38247-0 Sie finden unser Gesamtprogramm auf www.campus.de Rating aktuell: Pflegetagegeld Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 48 Bedingungsrating Pflegetagegeld- und Pflegegeldversicherung Vorbemerkung: Dargestellt werden hier nur noch Unisextarife. Selbstverständlich erfüllen alle mit „Gold“ bewerteten Tarife auch die Kriterien für Bronze oder Silber. Das ist auch der Grund, weshalb manche Tarife mehr als einmal Erwähnung finden. WFS 1 (Gold) für die Pflegetagegeld- und Pflegegeldversicherung Deutsche Familienversicherung • (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX 01-12 Stand: Januar 2012: Premium (Unisex)) Voraussetzungen für die Bewertung mit Gold: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in Pflegestufe I ambulant bzw. 1.350 Euro stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. 1.500 Euro stationär sowie 2.250 Euro in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal 900 Euro monatliches Pflegegeld. Bei gleichzeitigem Vorliegen von Demenz in einer der anderen Pflegestufen wird die vereinbarte Leistung verdoppelt Maximal versicherbares Pflegegeld: in Pflegestufe I bis 1.500 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär, in Pflegestufe II bis 2.250 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär, in Pflegestufe III bis 3.000 Euro monatlich ambulant und stationär Achtung: aufgrund der für die Goldbewertung geforderten Versicherungssumme ist eine Beantragung nur telefonisch beim Versicherer, nicht jedoch online möglich! Beitragsbeispiele bezogen auf die beschriebenen Mindestanforderungen für Gold: Eintrittsalter 0 Jahre: kein Angebot möglich Eintrittsalter 10 Jahre: 10,44 Euro monatlich Eintrittsalter 20 Jahre: 15,79 Euro monatlich Eintrittsalter 30 Jahre: 29,42 Euro monatlich Eintrittsalter 40 Jahre: 50,92 Euro monatlich Eintrittsalter 50 Jahre: 86,42 Euro monatlich Eintrittsalter 60 Jahre: 147,85 Euro monatlich Eintrittsalter 70 Jahre: 274,59 Euro monatlich Domcura • (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX – mit Beitragsrückgewähr der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX (BRG) 01-12 Stand: Januar 2012; Besondere Bedingungen für die Assistanceleistungen der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-A 10-11 S tand: Oktober 2011) Folgende Tarifvarianten: o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance ohne Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr und Domcura Assistance Paket Pflege (Unisex) - Flex o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr und Domcura Assistance Paket Pflege sowie Assistance-Paket Schutzengelgarantie (Unisex) – Flex Voraussetzungen für die Bewertung mit Gold: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 500 Euro in Pflegestufe I ambulant bzw. 1.300 Euro stationär, 1.000 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. 1.500 Euro stationär sowie 2.250 Euro in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal 900 Euro monatliches Pflegegeld. Bei gleichzeitigem Vorliegen von Demenz in einer der anderen Pflegestufen wird die vereinbarte Leistung verdoppelt Maximal versicherbares Pflegegeld: in Pflegestufe I bis 1.500 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär, in Pflegestufe II bis 2.250 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär, in Pflegestufe III bis 3.000 Euro monatlich ambulant und stationär Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Rating aktuell: Pflegetagegeld Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 49 Domcura • (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX 01-12, Stand: Januar 2012: DOMCURA Pflege ASS, Versicherungsbedingungen für die DFV DeutschlandAssistance der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-AA 10-11, Stand: Oktober 2011: DOMCURA Pflege ASS (Unisex): Flex) Voraussetzungen für die Bewertung mit Gold: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in Pflegestufe I ambulant bzw. 1.300 Euro stationär, 1.000 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. 1.500 Euro stationär sowie 2.250 Euro in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal 900 Euro monatliches Pflegegeld. Maximal versicherbares Pflegegeld: in Pflegestufe I bis 1.500 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär, in Pflegestufe II bis 2.250 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär, in Pflegestufe III bis 3.000 Euro monatlich ambulant und stationär maxPool • (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX – mit Beitragsrückgewähr der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX (BRG) 01-12 Stand: Januar 2012; Besondere Bedingungen für die Assistanceleistungen der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-A 1011 Stand: Oktober 2011) Folgende Tarifvarianten: o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance ohne Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex Voraussetzungen für die Bewertung mit Gold: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in Pflegestufe I ambulant bzw. 1.300 Euro stationär, 1.000 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. 1.500 Euro stationär sowie 2.250 Euro in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal 900 Euro monatliches Pflegegeld. Bei gleichzeitigem Vorliegen von Demenz in einer der anderen Pflegestufen wird die vereinbarte Leistung verdoppelt Maximal versicherbares Pflegegeld: in Pflegestufe I bis 1.500 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär, in Pflegestufe II bis 2.250 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär, in Pflegestufe III bis 3.000 Euro monatlich ambulant und stationär SDK • (PS0A, PS0S, PS1A, PS1S, PS2A, PS2S, PS3A, PS3S, PSU; Stand 01.03.2013) mit einem monatlichen Pflegegeld von min. 390 Euro für die Tarifstufe PS0A und PS0S, min. 510 Euro monatlich für die Tarifstufe PS1A bzw. 1.320 Euro monatlich für die Tarifstufe PS1S, min. 1.020 Euro monatlich für die Tarifstufe PS2A bzw. 1.500 Euro monatlich für die Tarifstufe PS2S sowie min. 1.920 Euro monatlich für die Tarifstufen PS3A bzw. PS3S Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal analog Pflegegeld in der Pflegestufe I, jedoch mindestens 100 Euro und höchstens 500 Euro monatlich Maximal versicherbares Pflegegeld: 3.000 Euro monatlich (PS1 bis PS3) bzw. 500 Euro monatlich (PS 0); ab dem Eintrittsalter 61 Jahre liegt das maximal versicherbare Pflegegeld bei 2.400 Euro monatlich für die die Pflegestufen 1 bis 3, ab 66 Jahren bei 1.800 Euro. Damit sind die Anforderungen an das Rating nur bis höchstens zur Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllt. SDK • (PS0A, PS0S, PS1A, PS1S, PS2A, PS2S, PS3A, PS3S; Stand 01.03.2013) mit einem monatlichen Pflegegeld von min. 390 Euro für die Tarifstufe PS0A und PS0S, min. 510 Euro monatlich für die Tarifstufe PS1A bzw. 1.320 Euro monatlich für die Tarifstufe PS1S, min. 1.020 Euro monatlich für die Tarifstufe PS2A bzw. 1.500 Euro monatlich für die Tarifstufe PS2S sowie min. 1.920 Euro monatlich für die Tarifstufen PS3A bzw. PS3S Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal analog Pflegegeld in der Pflegestufe I, jedoch mindestens 100 Euro und höchstens 500 Euro monatlich Maximal versicherbares Pflegegeld: 3.000 Euro monatlich (PS1 bis PS3) bzw. 500 Euro monatlich (PS 0); ab dem Eintrittsalter 61 Jahre liegt das maximal versicherbare Pflegegeld bei 2.400 Euro monatlich für die die Pflegestufen 1 bis 3, ab 66 Jahren bei 1.800 Euro. Damit sind die Anforderungen an das Rating nur bis höchstens zur Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllt. Beitragsbeispiele bezogen auf die beschriebenen Mindestanforderungen für Gold: Eintrittsalter 0 Jahre: 4,61 Euro monatlich * Eintrittsalter 10 Jahre: 4,61 Euro monatlich * Eintrittsalter 20 Jahre: 29,89 Euro monatlich Eintrittsalter 30 Jahre: 39,98 Euro monatlich Eintrittsalter 40 Jahre: 56,06 Euro monatlich Eintrittsalter 50 Jahre: 83,38 Euro monatlich * Abschluss nur im Rahmen der Kindernachversicherung, zusammen mit Eintrittsalter 60 Jahre 136,20 Euro monatlich mindestens einem Elternteil oder mit einem ergänzenden Zahnzusatz- bzw. stationären Tarif möglich. Eintrittsalter 70 Jahre: kein Angebot möglich Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Rating aktuell: Pflegetagegeld Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 50 WFS 2 (Silber) für die Pflegetagegeld- und Pflegegeldversicherung Deutsche Familienversicherung • (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX 01-12 Stand: Januar 2012: Premium (Unisex)) mit einem monatlichen Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“ Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe Achtung: aufgrund der für die Silberbewertung geforderten Versicherungssumme ist eine Beantragung nur telefonisch beim Versicherer, nicht jedoch online möglich! Beitragsbeispiele bezogen auf die beschriebenen Mindestanforderungen für Silber: Eintrittsalter 0 Jahre: kein Angebot möglich Eintrittsalter 10 Jahre: 8,50 Euro monatlich Eintrittsalter 20 Jahre: 12,71 Euro monatlich Eintrittsalter 30 Jahre: 23,66 Euro monatlich Eintrittsalter 40 Jahre: 40,89 Euro monatlich Eintrittsalter 50 Jahre: 69,44 Euro monatlich Eintrittsalter 60 Jahre 118,66 Euro monatlich Eintrittsalter 70 Jahre: 220,10 Euro monatlich Domcura • (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX – mit Beitragsrückgewähr der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX (BRG) 01-12 Stand: Januar 2012; Besondere Bedingungen für die Assistanceleistungen der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-A 1011 Stand: Oktober 2011) Folgende Tarifvarianten: o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance ohne Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex) o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr und Domcura Assistance Paket Pflege (Unisex) – Flex o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr und Domcura Assistance Paket Pflege sowie Assistance-Paket Schutzengelgarantie (Unisex) – Flex Voraussetzungen für die Bewertung mit Silber: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“ Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe „Gold“ Domcura • (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX 01-12, Stand: Januar 2012: DOMCURA Pflege ASS, Versicherungsbedingungen für die DFV DeutschlandAssistance der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-AA 10-11, Stand: Oktober 2011: DOMCURA Pflege ASS (Unisex): Flex) Voraussetzungen für die Bewertung mit Gold: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“ Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe „Gold“ Hallesche • (OLGA Extra, Stand 01.2013) mit einem Tagessatz von min. 60 Euro Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: 20% des Pflegetagegeldes in der Pflegestufe III (max. 720 Euro monatlich) Maximal versicherbarer Tagessatz: 120 Euro Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Rating aktuell: Pflegetagegeld Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 51 maxPool • (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/BISEX – mit Beitragsrückgewähr der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-BISEX (BRG) 01-12 Stand, Versicherungsbedingungen für die DFV DeutschlandAssistance der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-AA 10-11 Stand: Oktober 2011) Folgende Tarifvarianten: o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance ohne Beitragsrückgewähr (Bisex) – Flex o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr (Bisex) – Flex Voraussetzungen für die Bewertung mit Silber: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in Pflegestufe I, 1.050 Euro in Pflegestufe II sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“ Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe „Gold“ maxPool • (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX – mit Beitragsrückgewähr der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX (BRG) 01-12 Stand: Januar 2012; Besondere Bedingungen für die Assistanceleistungen der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-A 10-11 Stand: Oktober 2011) Folgende Tarifvarianten: o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance ohne Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex) o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex Voraussetzungen für die Bewertung mit Silber: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“ Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe „Gold“ Münchener Verein • (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ergänzende Pflegekrankenversicherung (AB/PV 2012), Stand 09.2012; Satzung 07.2004; Tarif SELECT CARE Pflege - Tarifstufen 421, 421 B, 422, 423, 430 sowie Einmalleistung nach Tarif 434, Stand 09.2012) Voraussetzungen für die Bewertung mit Silber: monatliches Pflegetagegeld von min. 15 Euro pro Tag bei Demenz in Pflegestufe 0, 20 Euro pro Tag in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 35 Euro pro Tag in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 50 Euro pro Tag in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal in Höhe von 40 Euro pro Tag Maximal versicherbarer Tagessatz: 40 Euro (Pflegestufe 0), 80 Euro (Pflegestufe I), 120 Euro (Pflegestufe II) bzw. 150 Euro (Pflegestufe III) Münchener Verein • (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ergänzende Pflegekrankenversicherung (AB/PV 2012), Stand 09.2012; Satzung 07.2004; Tarif SELECT CARE Pflege - Tarifstufen 421, 423, 430, 430 B sowie Einmalleistung nach Tarif 434, Stand 09.2012) Voraussetzungen für die Bewertung mit Silber: monatliches Pflegetagegeld von min. 15 Euro pro Tag bei Demenz in Pflegestufe 0, 20 Euro pro Tag in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 35 Euro pro Tag in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 50 Euro pro Tag in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal in Höhe von 40 Euro pro Tag Maximal versicherbarer Tagessatz: 40 Euro (Pflegestufe 0), 80 Euro (Pflegestufe I), 120 Euro (Pflegestufe II) bzw. 150 Euro (Pflegestufe III) Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Rating aktuell: Pflegetagegeld Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 52 WFS 3 (Bronze) für die Pflegetagegeld- und Pflegegeldversicherung Deutsche Familienversicherung • (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX 01-12 Stand: Januar 2012: Premium (Unisex)) mit einem monatlichen Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 500 Euro in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.000 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“ Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe bei „Gold“ Achtung: aufgrund der geforderten Versicherungssumme für die Bronzebewertung ist eine Beantragung nur telefonisch beim Versicherer, nicht jedoch online möglich! Domcura • (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX – mit Beitragsrückgewähr der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX (BRG) 01-12 Stand: Januar 2012; Besondere Bedingungen für die Assistanceleistungen der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-A 10-11 Stand: Oktober 2011) Folgende Tarifvarianten: o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance ohne Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex) o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr und Domcura Assistance Paket Pflege (Unisex) – Flex o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr und Domcura Assistance Paket Pflege sowie Assistance-Paket Schutzengelgarantie (Unisex) – Flex Voraussetzungen für die Bewertung mit Bronze: monatliches Pflegegeld von min. 300 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“ Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe „Gold“ Domcura • (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX 01-12, Stand: Januar 2012: DOMCURA Pflege ASS, Versicherungsbedingungen für die DFV DeutschlandAssistance der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-AA 10-11, Stand: Oktober 2011: DOMCURA Pflege ASS (Unisex): Flex) Voraussetzungen für die Bewertung mit Bronze: monatliches Pflegegeld von min. 300 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“ Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe „Gold“ maxPool • (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX – mit Beitragsrückgewähr der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX (BRG) 01-12 Stand: Januar 2012; Besondere Bedingungen für die Assistanceleistungen der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-A 10-11 Stand: Oktober 2011) Folgende Tarifvarianten: o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance ohne Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex) o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex Voraussetzungen für die Bewertung mit Bronze: monatliches Pflegegeld von min. 300 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“ Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe „Gold“ Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Rating aktuell: Pflegetagegeld Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 53 Münchener Verein • (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ergänzende Pflegekrankenversicherung (AB/PV 2012), Stand 09.2012; Satzung 07.2004; Tarif SELECT CARE Pflege - Tarifstufen 421, 421 B, 422, 423, 430 sowie Einmalleistung nach Tarif 434, Stand 09.2012) Voraussetzungen für die Bewertung mit Bronze: monatliches Pflegetagegeld von min. 15 Euro pro Tag bei Demenz in Pflegestufe 0, 20 Euro pro Tag in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 35 Euro pro Tag in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 50 Euro pro Tag in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Silber“ Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe bei „Silber“ Münchener Verein • Münchener Verein (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ergänzende Pflegekrankenversicherung (AB/PV 2012), Stand 09.2012; Satzung 07.2004; Tarif SELECT CARE Pflege - Tarifstufen 421, 423, 430, 430 B sowie Einmalleistung nach Tarif 434, Stand 09.2012) Voraussetzungen für die Bewertung mit Bronze: monatliches Pflegetagegeld von min. 15 Euro pro Tag bei Demenz in Pflegestufe 0, 20 Euro pro Tag in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 35 Euro pro Tag in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 50 Euro pro Tag in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Silber“ Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe bei „Silber“ Signal Iduna • (PflegeTOP, Fassung 01.2013) mit einem Tagessatz von min. 60 Euro Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: Die Leistung bei Demenz beträgt 10% des versicherten Tagessatzes Maximal versicherbarer Tagessatz: 110 Euro Beitragsbeispiele bezogen auf die beschriebenen Mindestanforderungen: Eintrittsalter 0 Jahre: 5,87 Euro monatlich Eintrittsalter 10 Jahre: 5,87 Euro monatlich Eintrittsalter 20 Jahre: 15,45 Euro monatlich Eintrittsalter 30 Jahre: 24,33 Euro monatlich Eintrittsalter 40 Jahre: 39,11 Euro monatlich Eintrittsalter 50 Jahre: 62,92 Euro monatlich Eintrittsalter 60 Jahre 104,49 Euro monatlich Eintrittsalter 70 Jahre: 189,11 Euro monatlich Weitere empfehlenswerte Tarife für die Pflegetagegeld- und Pflegegeldversicherung Hallesche • (OLGA Plus, Stand 01.2013) mit einem Tagessatz von min. 60 Euro Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: 20% des Pflegetageldes in der Pflegestufe III (max. 720 Euro monatlich) Maximal versicherbarer Tagessatz: 120 Euro • Münchener Verein (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ergänzende Pflegekrankenversicherung (AB/PV 2012), Stand 09.2012; Satzung 07.2004; Tarif SELECT CARE Pflege - Tarifstufen 421, 422, 423, 427, 428 und 435 in Verbindung mit Tarifstufe 421 B, Stand 09.2012) Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal in Höhe von 40 Euro pro Tag Maximal versicherbarer Tagessatz: 40 Euro (Pflegestufe 0), 80 Euro (Pflegestufe I), 120 Euro (Pflegestufe II) bzw. 150 Euro (Pflegestufe III) Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Kunden-Service Seite 1 von 2 54 Unterhaltspflicht der Kinder Wenn Ihre Einkommens- und Vermögenslage es ermöglicht, so können Sie verpflichtet werden, mit Ihren privaten Mitteln die Pflege Ihrer Eltern zu unterstützen. Hierzu sollten Sie folgende Informationen kennen: • Welche Angehörigen sind zur Unterstützung verpflichtet? • Die Vermögenswerte des Pflegebedürftigen • Ab welcher Einkommenshöhe kann man Sie zu Unterhaltszahlungen verpflichten? • Ausnahmen von der Unterhaltspflicht Welche Angehörigen sind zur Unterstützung verpflichtet? Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden Sie in den Paragraphen §§ 1601 ff. die Bedingungen, unter denen Angehörige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden können. Wir zitieren: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“ Kinder sind mit ihren Eltern und Großeltern direkt verwandt.Die Unterhalts-Verpflichtung gilt auf dieser Ebene in beide Richtungen. Die Seitenlinie Geschwister, Verschwägerte und noch weiter entfernte Verwandte müssen nicht für einander aufkommen. Wenn mehrere Kinder vorhanden sind, richtet sich deren Anteil an den Unterhaltszahlungen nach deren individueller Leistungsfähigkeit. Sich zu drücken, hat kaum Erfolg. Der Pflegebedürftige muss nämlich seine unterhaltspflichtigen Angehörigen bekannt geben. Wird eine Beteiligung z.B. an den Heimkosten notwendig, dann informiert das Sozialamt die Angehörigen mittels der „Rechtswahrungsanzeige“, dass sie nun prinzipiell zur Beteiligung am Unterhalt verpflichtet sind. Jetzt müssen Sie Ihre Leistungsfähigkeit/Nicht-Leistungsfähigkeit durch Offenlegung Ih- rer finanziellen Verhältnisse gegenüber dem Sozialamt nachweisen. Das Sozialamt ermittelt danach auf der Basis Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihrer sonstiger Belastungen (Selbstbehalt) den zu zahlenden Betrag. Sollte sich eine Zahlungspflicht für Sie ergeben, dann setzt diese rückwirkend mit dem Datum der Zustellung der Rechtswahrungsanzeige ein. Die Vermögenswerte des Pflegebedürftigen Eine Alten- und Pflegeheimunterbringung kostet heute im Durchschnitt zumindest 3000 Euro monatlich. Darüber hinaus sind keine Grenzen gesetzt. Darum ist es so wertvoll, sich bereits schon lange vor dem möglichen Pflegefall ein Bild von den Heimen in der eigenen Region zu machen! Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt beim Heimaufenthalt nur die reine Pflege ab. Unterkunft und Verpflegung müssen anderweitig finanziert werden. Reichen die finanziell verfügbaren Mittel des Pflegebedürftigen nicht aus, so informiert das Heim das Sozialamt. Dieses zahlt den Restbetrag als Hilfe zur Pflege. Vorher wird geprüft, ob der A Der Eltern-Unterhalt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Paragraf 1601 geregelt. A Elternunterhalt muss nur dann gezahlt werden, wenn die Eltern bedürftig sind. A Das Sozialamt wird aktiv, wenn bei einem Pflegebedürftigen die Rente nicht ausreicht. Dieses Geld wird jedoch von den Kindern zurück verlangt. A Wer dem Sozialamt sein Vermögen nicht nennt, wird geschätzt. A Das Sozialamt wird zudem über Nachfragen bei den Finanzämtern aktiv. A Zuerst kommen die Ehepartner füreinander auf. Danach werden die Kinder belangt. A Bei mehreren unterhaltspflichtigen und zudem auch leistungsfähigen Kindern, wird der Unterhalt anteilig nach Einkommen geschuldet. A Durch den Unterhalt darf es nicht zur dauerhaften Senkung der Lebenshaltung des Kindes kommen. A Immobilien müssen für den Unterhalt der Eltern nicht beliehen werden. A Unterhaltszahlungen sind nach Paragraf 33 a Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar (8004 Euro). Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Kunden-Service Seite 2 von 2 Pflegebedürftige größere Vermögenswerte innerhalb der letzten 10 Jahre verschenkt hat. Nun treten die Erben in gerader Linie ins Bild. Schenkungen an diese müssen an den Pflegebedürftigen zurückerstattet und zunächst verbraucht werden, bevor das Sozialamt eintritt. So genannte Pflicht- und Anstandsschenkungen können im Einzelfall von diesem Procedere ausgenommen werden. Schwierig gestalten sich Vermögensnachweise im Rahmen von Erbschaft und Schenkung bei Immobilien. In diesem Fall sollte man anwaltlichen Beistand suchen. Ab welcher Einkommenshöhe können Sie zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden? Nicht ganz leicht zu erfassen sind die Regelungen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit von Angehörigen betreffen. Denn hier kommt der Selbstbehalt ins Spiel. Der Selbstbehalt ist die Summe, die einem Angehörigen zugestanden wird, um seine eigene Lebensführung angemessen bestreiten zu können. Maßstab für den Selbstbehalt ist eine für das Unterhaltsrecht vom Oberlandesgericht Düsseldorf erstellte Tabelle. Siehe Kasten „Düsseldorfer Tabelle“. Diese Tabelle ist jedoch im Einzelfall nicht immer verbindlich. Vom Einkommen, das die 1.500 Euro übersteigt, können dem Angehörigen weitere 50 % als Selbstbehalt zugerechnet werden. Manche Städte und Gemeinden ziehen jedoch auch 100 % des über dem Selbstbehalt von 1500 Euro liegenden Einkommens ein. Für den Ehegatten des zahlungspflichtigen Angehörigen verbleiben mindestens 1.050 Euro, sofern der Ehegatte nicht selber ein hohes Einkommen erzielt. Wenn sich Kinder des Zahlungspflichtigen in der Ausbildung befinden, kön- nen pro Kind ebenfalls Selbstbehalte angerechnet werden. Die konkrete Berechnung soll laut dem Gesetzgeber generell nicht mechanisch erfolgen, sondern auch die soziale Stellung und die Lebensgewohnheiten des Unterhaltsverpflichteten berücksichtigen. Vermögenswerte der Kinder wie Wohneigentum und Geldanlagen werden nur im Falle großer Kapitalvolumina derselben beansprucht. Zudem ist es sinnvoll, den staatlichen Anspruch der Eltern auf Grundsicherung zu prüfen. Wenn der Pflegebedürftige eine so niedrige Rente bezieht, daß er beim Sozialamt einen Anspruch auf die Grundsicherung hat, kann nicht auf Ihr Einkommen zurückgegriffen werden, sofern es nicht über 100.000 Euro im Jahr beträgt. Auf Ihr Vermögen darf das Sozialamt erst dann zurück greifen, wenn es höher ist als das Schonvermögen. Das aus der Hartz-IV-Gesetzgebung bekannte Schonvermögen beinhaltet zum Beispiel ein Haus, in dem Sie wohnen, einen PKW der Klein- oder Mittelklasse sowie Vermögen, das Sie für Ihre eigene Altersvorsorge angelegt haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass diese Rückstellungen für die Altersvorsorge 5% des während der bisherigen Arbeitszeit erzielten Einkommens betragen dürfen. Jedes Sozialamt hat zudem seine eigene Bewertung zum Thema Schonvermögen. Auf einen Blick Von Ihrem Nettoeinkommen werden zuerst die Kosten für die Kinder und Ihren Ehepartner (sofern nicht voll berufstätig) abgezogen. Hinzu kommen Kosten wie die eigene Altersvorsorge und Gesundheitskosten, Ihre Fahrtkosten für den Besuch des bedürftigen Angehörigen sowie die regelmäßige Begleichung von Zins- und Tilgungsbeträgen. Danach wird der Selbstbe- 55 halt abgezogen. Ergebnis: Für Sie verbleibt ein hoher Freibetrag. Ausnahmen von der Unterhaltspflicht Nach § 1611 BGB gibt es Gründe dafür, dass die formale Unterhaltspflicht eines Angehörigen nicht in Kraft tritt. Dies gilt, wenn sich der betreffende Elternteil nicht um den Unterhalt der Kinder oder des Kindes gekümmert oder den/die Zahlungspflichtigen schwer beleidigt hat. Sollte der jetzt Bedürftige seinen Lebensunterhalt und sein Vermögen fahrlässig aufs Spiel gesetzt haben, entfällt die Zahlungsverpflichtung ebenfalls. „Düsseldorfer Tabelle“ In der „Düsseldorfer Tabelle“, herausgegeben vom OLG Düsseldorf, werden Unterhaltsleitlinien und Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt. Zum 01.01.2013 trat die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. UnterhaltsSelbstbehalt pflichtig gegen- bisher über... Selbstbehalt ab 2013 Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig 950 Euro 1000 Euro Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig 770 Euro 800 Euro anderen volljährigen Kindern 1150 Euro 1200 Euro Ehegatten oder 1050 Euro Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes 1100 Euro eigenen Eltern 1600 Euro 1500 Euro www.olg-duesseldorf.nrw.de Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Kunden-Service Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 56 Kontakt-Daten aller Pflegestützpunkte Alle Daten wurden von der Zeitschrift „Pflege & Vorsorge“ erhoben und aktuell überprüft. Sie finden „Pflege & Vorsorge“ im Zeitschriftenhandel und vielen Arztpraxen. E BADEN-WÜRTTEMBERG Aalen Landratsamt Ostalbkreis Stuttgarter Str. 41 73430 Aalen Tel. 07361-503-1403 Acher-Renchtal Rathausplatz 1 77855 Achern Tel. 07841-642-1267 psp-ortenaukreis@achern.de Balingen Filserstrasse 9 72336 Balingen Tel. 07433-2450 Fax. 07433-91680 Bondorf Landkreis Böblingen Hindenburgstr. 33 71149 Bondorf Tel. 07457-9463969 info@pflegestuetzpunkt-boeblingen.de Bruchsal Rathaus am Holzmarkt Am Holzmarkt 5 76646 Bruchsal Tel. 07251-79-199 pflegestuetzpunkt.bruchsal@ landratsamt-karlsruhe.d Denkendorf Furtstrasse 1 73770 Denkendorf Tel: 0711-341680-38 Ehingen Sternplatz 5 89584 Ehingen Tel. 07391-779-2476 sabine.boeckeler@alb-donau-kreis.de Ellwangen Landratsamt Ostalbkreis Dienststelle Ellwangen Sebastiansgraben 34 73479 Ellwangen Tel. 07961-567-3403 Emmendingen Bahnhofstrasse 2-4 79312 Emmerdingen Tel. 07641-451-378 pflegestuetzpunkt@landkreisemmendingen.de Esslingen Ritterstrasse 16 73728 Esslingen Tel. 0711-3512-3219 / - 20 Ettlingen Begegnungszentrum Am Klösterle 76275 Ettlingen Tel. 07243-101546 pflegestuetzpunkt.ettlingen@ landratsamt-karlsruhe.de Filderstadt-Bernhausen Martinstrasse 5 70794 Filderstadt Tel. 0711-7003-303 Freiburg Fehrenbachallee 12 79106 Freiburg Tel. 0761-201-3032 Fax. 0761-201-3039 allmut.herrenbrueck@stadt.freiburg.de Friedrichshafen Landratsamt Glärnischstr. 1-3 Tel. 07541-204-5195 pflegestuetzpunkt@bodenseekreis.de Göppingen Kreissozialamt Lorcher Strasse 6 73033 Göppingen Tel. 07161-202-9110 /-9119 pflegestuetzpunkt@ landkreis-goeppingen.de Haslach Mehrgenerationenhaus Haslach Sandhassstr. 4 77716 Haslach Tel. 07832-99955-220 kontakt@psp-kinzigtal.de Heidelberg Dantestrasse 7 69115 Heidelberg Tel. 06221-58-37390 Tel. 06221-58-37391 Tel. 06221-58-38390 pflegestuetzpunkt@heidelberg.de Karlsruhe Markgrafenstr. 14 76131 Karlsruhe Tel. 0721-133–5084 Fax 0721-133–5069 ruth.bassler@sjb.karlsruhe.de Kehl Mehrgenerationenhaus Kehl Richard-Wagner-Str. 3 77694 Kehl Tel. 07851-8866558 psp-ortenaukreis@stadt-kehl.de Kirchheim Widerholtplatz 3 73230 Kirchheim Tel. 07021-502334 Lahr Amt für Soziales, Schulen und Sport Rathausplatz 7 77933 Lahr Tel. 07821-910-5017 psp-ortenaukreis@lahr.de Offenburg Stadt Offenburg Seniorenbüro Kornstrasse 3 77652 Offenburg Tel. 0781 82-2222 psp-ortenaukreis@offenburg.de Lauda Josef-Schmitt-Str. 26A 97922 Lauda-Königshofen Tel. 09343-5899-478 / -479 pflegestuetzpunkt@ main-tauber-kreis.de Ostfildern Scharnhauser Str. 25 73760 Ostfildern Tel. 0711 44009733 Leinfelden-Echterdingen Neuer Markt 3 70771 Leinfelden Tel. 0711-1600-251 / -229 Lörrach Chesterpaltz 9 79539 Lörrach Tel.07621-1611-431 Fax. 07621-410-99880 info@pflegestuetzpunkt-loerrach.de Mannheim K1, 7-13 68159 Mannheim Nördlich des Neckars Tel.: 0621-293-8710 Südlich des Neckars Tel. 0621-293-8711 silke.zada@mannheim.de Mengen Hauptstrasse 116 88512 Mengen Tel. 07572-71373-68 / -72 claudia.krall@lksig.de elisabeth.woelke-braendlin@lksig.de Metzingen, Grafenberg, Riederich Rathaus Metzingen Stuttgarter Str. 2-4 72555 Metzingen Tel. 07123-925-340 d.osterwald@metzingen.de Mühlacker Bahnhofstr. 86 75417 Mühlacker Tel. 07041-81469-22 psp@fachberatung-enzkreis.de Nürtingen Marktstrasse 7 72622 Nürtingen Tel. 07022 75-232 Oberkirch Eisenbahnstrasse 1 77704 Oberkirch Tel. 07802 82-530 psp-ortanaukreis@achern.de Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Pforzheim Östliche Karl-Friedrich-Str. 9 75175 Pforzheim Tel. 07231 39-3838 Fax. 07231 39-3236 pflegestuetzpunkt@ stadt-pforzheim.de Pliezhausen für Pliezhausen, Walddorfhäslach Schulberg 8-14 72124 Pliezhausen Tel. 07127 980015 pflegestuetzpunkt-pliezhausen@ gmx.de Reutlingen Stadt Reutlingen Stadt Reutlingen, Abt. für Ältere Gustav-Werner-Str. 25 72762 Reutlingen Tel. 07121 303-2300 abteilung.aeltere@reutlingen.de Reutlingen für Bad Urach, Dettingen, Engstingen, Eningen, Gomadingen, Grabenstetten, Hayingen, Hohenstein, Hülben, Lichtenstein, Mehrstetten, Münsingen, Pfronstetten, Pfullingen, Römerstein, Sonnenbühl, St. Johann, Trochtelfingen, Zwiefalten Landratsamt Kaiserstr. 27 72764 Reutlingen Tel. 07121 480-4030 Pflegestuetzpunkt@ kreis-reutlingen.de Rottweil Olgastrasse 6 78628 Rottweil Tel. 0741 244-473 pflegestuetzpunkt@ landkreis-rottweil.de Schwäbisch-Gmünd Landratsamt Ostalbkreis Dienststelle Schwäbisch Gmünd Haußmannstr. 29 73525 Schwäbisch Gmünd Tel. 07171 32-4403 Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Kunden-Service Schwäbisch-Hall Landratsamt, Münzstrasse 1 74523 Schwäbisch-Hall Tel. 0791 755-7888 pflegestuetzpunkt@lrasha.de Stuttgart Pflegestützpunkt - Innere Stadtbezirke Schwabenzentrum B2 Eberhardstraße 33 70173 Stuttgart S-Mitte Tel. 0711 216-3264 psp-stuttgart@stuttgart.de Suttgart Pflegestützpunkt Äußere Stadtbezirke Schwabenzentrum B2 Eberhardstraße 33 70173 Stuttgart S-Mitte Tel. 0711 216-6400 psp-stuttgart@stuttgart.de Tübingen Psychosoziale Beratungsstelle für Ältere Menschen und deren Angehörige e.V. Tel. 07071 224 98 tuebingen@pflegestuetzpunkttuebingen.de Außenstellen Diakoniestation Ammerbuch e.V. Tel. 07073 300-3210 ammerbuch@pflegestuetzpunkttuebingen.de Diakoniestation Härten e.V. Tel. 07071 310 07 haerten@pflegestuetzpunkttuebingen.de Diakoniestation Mössingen GmbH Tel. 07473 4141 moessingen@pflegestuetzpunkttuebingen.de Sozialstation Rottenburg rotenburg@pflegestuetzpunkttuebingen.de Tuttlingen Fachstelle für Pflege und Senioren Gartenstrasse 22 78532 Tuttlingen Tel. 07461 9008-998 oder -999 info@FPS-TUT.de Ulm (Stadt) Ochshäuser Hof Grüner Hof 5 89073 Ulm Tel. 0731 161-5153 pflegestuetzpunkt@ulm.de Ulm (Landkreis) Gebäude des Alb-Donau-Kreises Wilhelmstrasse 23.25 89073 Ulm Tel.0731 185-4501 christiane.heubach@alb-donau-kreis.de Villingen-Schwenningen Am Hoptbühl 2 78048 Villingen-Schwenningen Tel. 07721 913-7456 pflegestuetzpunkte@lrasbk.de Waiblingen Landratsamt Waiblingen Alter Postplatz 10 71332 Waiblingen Tel. 07151 501-1657 oder -1659 pflegestuetzpunkt@ rems-murr-kreis.de Waldshut-Tiengen Kaiserstr. 110 79761 Waldshut-Tiengen Tel.: 07751 86-4255 /-4256 Wannweil Diakoniestation-Härten e.V. Weinbergstr. 27 7 2127 Kusterdingen Tel. 07071 31007 Weinheim Weinheim Galerie Dürrestrasse 2 69469 Weinheim Tel. 06221 5222-620 karola.marg@rhein-neckar-kreis.de E BAyERN Das Bayerische Kabinett hat 2009 die flächendeckende Einrichtung von 60 Pflegestützpunkten beschlossen. Aktuell wurden 8 Stützpunkte eingerichtet. Die Alternative zum Pflegestützpunkt ist die kostenlose, telefonische Auskunft des Pflegeservice Bayern. Träger sind die Bayerischen Kranken- und Pflegekassen, die laut Gesetz zu neutraler Beratung verpflichtet sind. Sie bieten eine ähnlich umfassende Beratung wie die geplanten Pflegestützpunkte. Kostenlose Rufnummer des Pflegeservice Bayern: 0800 / 772 11 11 Weitere Informationen unter: www.pflegeservice-bayern.de Bad Neustadt Landratsamt Rhön-Grabfeld, Zimmer 129 Spörleinstrasse 11 97616 Bad Neustadt Tel: 09771-94-129 Fax: 09771-91-81129 pflegestuetzpunkt@ rhoen-grabfeld.de Coburg Oberer Bürglaß 1 96450 Coburg Tel: 09561-89-1505 Fax: 09561-89-1579 pflegestuetzpunkt@coburg.de Haßfurt Landratsamt 1. Stock, Zi 113/114 Am Herrenhof 1 97437 Haßfurt Tel: 09521-27-395 Information & Hilfe Tel: 09521-27-495 Pflegeberatung Fax: 09521-27-700 psp@hassberge.de Neuburg-Schrobenhausen Bahnhofstr. 107 Geriatriezentrum 86633 Neuburg an der Donau Tel: 08431-580366 Fax: 08431-580367 pflegestuetzpunkt@lra-nd-sob.de Nürnberg Seniorenhaus Heilig-Geist-Haus Hans-Sachs-Platz 2 90402 Nürnberg Tel: 0911-5398953 Fax: 0911-8016626 info@pflegestuetzpunktenuernberg.de Schweinfurt Petersgasse 5, Am Schrotturm 97421 Schweinfurt 09721-533230 info@pflegestuetzpunkt-sw.de Würzburg Bahnhofstraße 11 97070 Würzburg 0931/20781414 kontakt@pflegestuetzpunktwuerzburg.info E BERLIN Charlottenburg-Wilmersdorf Zillestr. 10 10585 Berlin 0800-265 080-25201 zillestr@pflegestuetzpunkteberlin.de Bundesallee 50 10715 Berlin 030-8931231 rund-ums-alter@unionhilfswerk.de Friedrichshain-Kreuzberg Mehringplatz 15 10969 Berlin 0800-265 080-22660 mehringplatz@ pflegestuetzpunkteberlin.de Wilhelmstr. 115 10963 Berlin 030-25700673 koordinierung@dw-stadtmitte.de Axel-Springer-Str. 50 10969 Berlin 030-25928245 vdek-pflegestuetzpunkt-berlin@ t-online.de Wilhelmstr. 138 10963 Berlin 030-613760761 psp-berlin-kreuzberg@kbs.de Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft 57 Lichtenberg Rummelsburger Str. 13 10315 Berlin 030-25935 7955 Einbecker Str. 85 10315 Berlin 030-98 31 763 0 kst-lichtenberg@volkssolidaritaet.de Marzahn-Hellersdorf Janusz-Korczak-Str. 11 12627 Berlin 0800-265 080-28686 janusz-korczak-str@pflegestuetzpunkteberlin.de Marzahner Promenade 49 12679 Berlin 030-5143093 psp.marzahn-hellersdorf@albatrosggmbh.de Mitte Karl-Marx-Allee 3 10178 Berlin 0800-265 080-28100 Karl-Marx-Allee@ pflegestuetzpunkteberlin.de Reinickendorfer Str. 61 13347 Berlin 030-45941101 pflegestuetzpunkt@egzb.de Neukölln Donaustr. 89 12043 Berlin 0800-265 080-27110 donaustr@pflegestuetzpunkteberlin.de Werbellinstr. 42 12053 Berlin 030-6897700 pflegestuetzpunkt@hvd-berlin.de Pankow Hauptstr. 42 13158 Berlin 0800-265 080-24890 hauptstr@pflegestuetzpunkteberlin.de Mühlenstr. 48 13187 Berlin 030-47531719 psp.pankow@albatrosggmbh.de Reinickendorf Schloßstr. 23 13507 Berlin 030-41744891 psp-berlin-reinickendorf@kbs.de Wilhelmsruher Damm 116 13439 Berlin 030-49872404 psp.reinickendorf@albatrosggmbh.de Spandau Carl-Schurz-Str. 2-6 13578 Berlin 030-902792026 pflegestuetzpunkt.spandau@ evangelisches-johannesstift.de Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Kunden-Service Rohrdamm 83 13629 Berlin 030-343559960 stephan.grossmann@sbk.org Steglitz-Zehlendorf Teltower Damm 35 14169 Berlin 0800-265 080-26550 clayallee@pflegestuetzpunkteberlin.de Johanna-Stegen-Str. 8 12167 Berlin 030-76902600 pflegestuetzpunkt@dwstz.de Tempelhof-Schöneberg Pallasstr. 25 10781 Berlin 0800-265 080-26210 pallasstr@pflegestuetzpunkteberlin.de Reinhardtstr.7 12103 Berlin 030-7550703 pflegestuetzpunkt.berlin@vdk.de Treptow-Köpenick Hans-Schmidt-Str. 16-18 12489 Berlin 0800-265 080-27450 hans-schmidt-str@ pflegestuetzpunkteberlin.de Spreestr. 6 12439 Berlin 030-39063825 psp.treptow-koepenick@albatrosggmbh.de E BRANDENBURG www.pflegestuetzpunkte-brandenburg.de Brandenburg an der Havel Wiener Straße 1 14772 Brandenburg an der Havel 03381-584980 brandenburg@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Außenstelle Jacobstraße 12 14776 Brandenburg an der Havel 03381-796737 brandenburg@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Cottbus Neumarkt 5 03046 Cottbus 0355-612-2510 cottbus@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Eberswalde Paul-Wunderlich-Haus Am Markt 1, 16225 Eberswalde 03334-214-1140 eberswalde@pflegestuetzpunktebrandenburg.de 58 Eisenhüttenstadt Friedrich-Engels-Straße 12 15890 Eisenhüttenstadt 03364-283929 eisenhuettenstadt@pflegestuetzpunkte-brandenburg.de Potsdam Jägerallee 2-4, Haus 2 14467 Potsdam Tel.: 0331-2892210 potsdam@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Eimsbüttel Garstedter Weg 13 22453 Hamburg Tel.: 040 - 42899-1030 pflegestuetzpunkt@eimsbuettel. hamburg.de Erkner Neu Zittauer Starße 15 15537 Erkner 03362-299852 erkner@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Schwedt/Oder Berliner Straße 123 16303 Schwedt/Oder Tel.: 03332-2578014 Eschwedt@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Hamburg-Mitte Besenbinderhof 41 20097 Hamburg Tel.: 040 - 42899-1050 Pflegestuetzpunkt@hamburg-mitte. hamburg.de Falkensee Dallgower Straße 9 14612 Falkensee 03321-4036823 havelland@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Senftenberg Ernst-Thälmann-Straße 129 01968 Senftenberg Tel.: 03573 809600 senftenberg@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Hamburg Nord Kümmellstraße 7 20249 Hamburg Tel.: 040 - 42899-1060 pflegestuetzpunkt@hamburg-nord. hamburg.de Forst Heinrich-Heine-Straße 1 03149 Forst (Lausitz) 03562-98615027 forst@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Strausberg Klosterstraße 14 15344 Strausberg 03341 354970 strausberg@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Harburg Harburger Ring 33 21073 Hamburg Tel.: 040 - 42899-1040 pflegestuetzpunkt@ harburg.hamburg.de Frankfurt Logenstraße 1 15230 Frankfurt (Oder) 0335-5009-6964 Werder Am Gutshof 1-7 14542 Werder (Havel) 03327 7393-43 werder@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Wandsbek Kern Wandsbeker Allee 62 22041 Hamburg Tel.: 040 - 42899-1070 pflegestuetzpunkt-wandsbek-kern@ wandsbek.hamburg.de Herzberg Ludwig-Jahn-Straße 2 04916 Herzberg 03535-462-665 herzberg@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Luckenwalde Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde 03371-6083-892 luckenwalde@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Lübben Poststraße 5 15907 Lübben Tel.: 03546-792411 luebben@pflegestuetzpunktebrandenburg.de E BREMEN Einkaufszentrum Berliner Freiheit Berliner Freiheit 3 28327 Bremen Tel.: 0421 - 696242 - 0 info@bremen-pflegestuetzpunkt.de Einkaufszentrum Haven Höövt Zum alten Speicher 1+2 28757 Bremen Tel.: 0421 - 696241 - 0 bremen-nord@bremenpflegestuetzpunkt.de Bremerhaven Bürgermeister-Smidt-Str. 29/31 27568 Bremerhaven Tel.: 0471 - 309779 - 0 info@bremerhavenpflegestuetzpunkt.de Wandsbek Rahlstedt Rahlstedter Straße 151-157 22143 Hamburg Tel.: 040 - 42899-1080 pflegestuetzpunkt-rahlstedt@ wandsbek.hamburg.de Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche Eppendorfer Landstr. 59 20249 Hamburg Tel.: 040 - 42899-1090 pflegestuetzpunkt-kinder@ hamburg-nord.hamburg.de E HESSEN E HAMBURG Pflegestützpunkt Bergstraße Landratsamt Kreis Bergstraße Graben 15 64646 Heppenheim Tel.: 06252 15-5090 oder -5092 pflegestuetzpunkt@ kreis-bergstrasse.de Oranienburg Berliner Straße 106 16515 Oranienburg Tel.: 03301-601-4890 oranienburg@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Altona Achtern Born 135 22549 Hamburg Tel.: 040 - 428991010 pflegestuetzpunkt@ altona.hamburg.de Pflegestützpunkt Stadt Darmstadt Stadthaus Frankfurter Str. 71 64293 Darmstadt Tel.: 06151 669-9631 oder -2971 pflegestuetzpunkt@darmstadt.de Perleberg Berliner Straße 49 19348 Perleberg Tel.: 03876-7131727 perleberg@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Bergedorf Weidenbaumsweg 21 21029 Hamburg pflegestuetzpunkt@ bergedorf.hamburg.de Pflegestützpunkt Darmstadt-Dieburg Schlossgasse 17 64807 Dieburg Tel.: 06071 881-2172 oder -2173 oder -2156 oder -2157 pflegestuetzpunkt@ladadi.de Neuruppin Trenckmannstraße 15 16816 Neuruppin Tel.: 03391-405-9803 neuruppin@pflegestuetzpunktebrandenburg.de Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Kunden-Service Pflegestützpunkt Stadt Frankfurt am Main Rathaus für Senioren Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main Tel.: 0800 5893659 pflegestuetzpunkt@frankfurt.de Pflegestützpunkt Marburg-Biedenkopf Landratsamt Im Lichtenholz 60 35043 Marburg Tel.: 06421 405-7401 oder -7402 pflegestuetzpunkt@marburg-biedenkopf.de Pflegestützpunkt Fulda Zentrum Vital Gerloser Weg 20 36039 Fulda Tel.: 0661 6006-692 oder -693 Pflegestützpunkt Stadt Offenbach am Main Stadthaus der Stadtverwaltung Berliner Str. 60 63065 Offenbach Tel.: 069 8065-2453 pflegestuetzpunkt@offenbach.de Pflegestützpunkt Gießen Kleine Mühlgasse 8 35390 Gießen Tel.: 0641 20916497 pflegestuetzpunkt@ landkreis-giessen.de Pflegestützpunkt Groß-Gerau Landratsamt Wilhelm-Seipp-Str. 4 64521 Groß-Gerau Tel.: 06152 989463 pflegestuetzpunkt@kreisgg.de Pflegestützpunkt Hersfeld-Rotenburg Bahnhofstraße 20 36179 Bebra Tel.: 06622 / 9139-6494 und 9139-6495 pflegestuetzpunkt@hef-rof.de Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis Landratsamt des Hochtaunuskreises Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg Tel.: 06172 999-5171 oder -5172 pflegestuetzpunkt@hochtaunuskreis.de Pflegestützpunkt Stadt Kassel Rathaus, Zimmer K 302, K 304, K 305 Obere Königsstraße 8 34117 Kassel Tel.: 0561 787-5630 pflegestuetzpunkt@stadt-kassel.de Pflegestützpunkt Landkreis Kassel Kulturbahnhof, Südflügel Rainer-Dierichs-Platz 1 34117 Kassel Tel.: 0561 1003-1371 oder -1399 pflegestuetzpunkt@landkreiskassel.de Pflegestützpunkt Limburg-Weilburg Kreisverwaltung Limburg-Weilburg Schiede 43 65549 Limburg Tel.: 06431 296-375 oder -376 pflegestuetzpunkt@limburg-weilburg.de Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis Hailerer Straße 24 63571 Gelnhausen Tel.: 06051 828-4996 oder 4997 pflegestuetzpunkt@mkk.de Pflegestützpunkt Main-Taunus-Kreis Landratsamt Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim am Taunus Tel.: 06192 201-0 pflegestuetzpunkt@mtk.de Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Hansestadt Rostock Warnowallee 30 18107 Rostock Tel.: 0381 381 - 1506, 1507 Tel.: 0381 381 - 1508, 1509 Fax: 0381 381-1505 Wismar Turnerweg 4a 23966 Wismar Tel.: 0800 265080-44218 Fax: 0800 265080-49348 E NIEDERSACHSEN Pflegestützpunkt Rheingau-TaunusKreis Kreisverwaltung Heimbacher Str. 7 65307 Bad Schwalbach Tel.: 06124 510-525 oder -527 pflegestuetzpunkt@rheingau-taunus.de Alfeld Ständehausstr. 1 31061 Alfeld Tel. 05181 / 7048131 Tel. 05181 / 7048132 PflegestuetzpunktAlfeld@ landkreishildesheim.de Pflegestützpunkt Schwalm-Eder-Kreis Kreisverwaltung Parkstr. 6 34576 Homberg (Efze) Tel.: 05681 775-250 oder -249 pflegestuetzpunkt@schwalm-ederkreis.de Landkreis Aurich Amt für Gesundheitswesen Extumer Weg 29 26603 Aurich Tel. 04941 / 165555 Fax. 04941 / 165399 Mobil 0176 / 16000182 eva-maria.hoffnung@ landkreis-aurich.de Pflegestützpunkt Vogelsbergkreis Kreisverwaltung Goldhelg 20 36341 Lauterbach Tel.: 06641 977-2092 oder -2091 pflegestuetzpunkt@vogelsbergkreis.de Pflegestützpunkt Werra-Meißner-Kreis Schlossplatz 1 37269 Eschwege Tel.:05654 302-1435 oder -1436 pflegestuetzpunkt@werra-meissnerkreis.de Pflegestützpunkt Wetteraukreis Verwaltungsstelle Berliner Str. 31 63654 Büdingen Tel.: 06042 989-3700 oder 3701 pflegestuetzpunkt@wetteraukreis.de Pflegestützpunkt Wiesbaden Konradinger Allee 11 65189 Wiesbaden Tel.: 0611 31-3648 oder -3590 pflegestuetzpunkt@wiesbaden.de E MECKLENBURG-VORPOMMERN www.PflegestuetzpunkteMV.de Güstrow Am Wall 3-5 18273 Güstrow Tel.: 03843 755-5050 Fax: 03843 755-1080 Pasewalk Kürassierkaserne 9 17309 Pasewalk Tel.: 03973/255-502/503 Stadt Braunschweig Seniorenbüro der Stadt Braunschweig Kleine Burg 14 38100 Braunschweig Tel. 0531 / 4703342 pflegestuetzpunkt@braunschweig.de Bremervörde Gesundheitsamt Nebenstelle Bremervörde Amtsallee 4 27432 Bremervörde Tel. 04761 / 9835230 Fax 04761 / 9835249 beate.schulzbehrmann@lk-row.de Burgdorfer Land Rathaus I, Marktstraße 55 31303 Burgdorf Tel. 0511 / 700201-16 Pflegestuetzpunkt.BurgdorferLand@ Region-Hannover.de Celle Pflegestützpunkt von Stadt und Landkreis Celle Bullenberg 10 29221 Celle Tel. 05141/ 9348581 Fax 05141/ 9348582 Cuxhaven (Landkreis) Kreishaus Vincent-Lübeck-Str. 2 27474 Cuxhaven Tel. 04721 / 662261 Fax 04721 / 66270671 pflegestuetzpunkt@ landkreis-cuxhaven.de Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Diepholz (Landkreis) Prinzhornstraße 4 49356 Diepholz Tel. 05441 / 9761044 Tel. 05441 / 9761045 Fax 05441 / 9761780 martina.muenzer@diepholz.de gabriele.stroink@diepholz.de Emden Ysaak-Brons-Straße 16 26721 Emden Tel. 04921 / 871623 Tel. 04921 / 871624 Fax 04921 / 87101623 zaubitzer@emden.de dfecht@emden.de Emsland Kreisverwaltung Meppen Ordeniederung 1 49716 Meppen Tel. 05931 / 442253 Tel. 05931 / 441254 Tel. 05931 / 442254 pflegestuetzpunkt@emsland.de Gifhorn (Landkreis) Gifhorn Kreishaus II Schlossplatz 1 38518 Gifhorn Tel. 05371 / 82820 Fax 05371 / 82595 pflegestuetzpunkt@gifhorn.de Göttingen (Landkreis) Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Tel. 0551 / 525909 Tel. 0551 / 595908 Fax 0551 / 5256909 Fax 0551 / 5256908 pflegestuetzpunkt@ LandkreisGoettingen.de Göttingen (Stadt) Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Tel. 0551 / 4002177 Tel. 0551 / 4003143 m.hoenig@goettingen.de Goslar Jakobikirchhof 5 - 6 38640 Goslar Tel. 05321 / 3119615 Fax 05321 / 319033 susanne.neumann@ landkreis-goslar.de Grafschaft Bentheim Am Bölt 27 48527 Nordhorn Tel. 05921 / 961866 Tel. 05921 / 961848 Fax 05921 / 9651866 Fax 05921 / 9651848 paula.nordemann@grafschaft.de hanna.reurik@grafschaft.de 59 Kunden-Service Hannover Landeshauptstadt Hannover 1 Zentrale Stelle des SeniorenServiceZentrums Ihmepassage 5 30449 Hannover Tel. 0511 / 16842345 Fax 0511 / 16846401 57-Infothek@Hannover-Stadt.de Landeshauptstadt Hannover 2 Seniorenwohnanlage Luise-Blume Stiftung Luise-Blume-Straße 1 30659 Hannover Tel. 0511 / 16842345 Fax 0511 / 16846401 57-Infothek@Hannover-Stadt.de Stadtbezirksbüro Rathaus Misburg Waldstraße 9 30629 Hannover 57-Infothek@Hannover-Stadt.de Stadtbezirksbüro Rathaus Bemerode Bemeroder Rathausplatz 1 30539 Hannover 57-Infothek@Hannover-Stadt.de Hannover-Umland Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover Tel. 0511 / 70020114 Tel. 0511 / 70020115 Fax 0511 / 6161123770 Fax 0511 / 6161124266 Umland@region-hannover.de Heidekreis / Soltau-Fallingbostel Dierkingstraße 19 29664 Walsrode Tel. 05161 / 98060 Fax 05161 / 980636 F07300@heidekreis.de F07303@heidekreis.de Helmstedt Conringstraße 27-30 38350 Helmstedt Tel. 05351 / 1212470 Tel. 05351 / 1212464 pflegestuetzpunkt.helmstedt@ landkreis-helmstedt.de Hildesheim Kreishaus Hildesheim Bischof-Janssen-Str. 31 31134 Hildesheim Tel. 05121 / 3091601 Tel. 05121 / 3091602 PflegestuetzpunktHildesheim@ landkreishildesheim.de Leer (Landkreis) Bergmannstr. 37 26789 Leer Tel. 0491 / 9261600 Tel. 0491 / 9261660 Fax 0491 / 9261585 heike.diekhoff@lkleer.de jasmin.kunstreichheinrichsdorff@lkleer.de Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Lüneburg (Region) Heiligengeiststr. 29a 21335 Lüneburg Tel. 04131 / 309-316 Tel. 04131 / 309-702 heinzhermann.twesten@ stadt.lueneburg.de Salzgitter Joachim-Campe-Straße 6-8 38226 Salzgitter-Lebenstedt Tel. 05341 / 8393250 Tel. 05341 / 8394427 Fax 05341 / 8394956 pflegestuetzpunkt@stadtsalzgitter.de Nienburg (Landkreis) Rühmkorffstraße 12 31582 Nienburg Tel. 05021 / 967682 Fax 05021 / 967623 altenhilfe@kreis-ni.de Schaumburg (Landkreis) Sozialamt des Landkreises Schaumburg Breslauer Str. 2-4 31655 Stadthagen Tel. 05721 / 703789 Fax 05721 / 703798 fachdienstaltenhilfe.50@ landkreisschaumburg.de Northeim Medenheimer Str. 6/8 37154 Northeim Tel. 05551 / 708379 Tel. 05551 / 708123 Tel. 05551 / 708124 Fax 05551 / 7089584, -85, -86 chanelt@landkreis-northeim.de awinter@landkreis-northeim.de Weiterbildungszentrum Norden Uffenstraße 1 26506 Norden Tel. 04931 / 924202 Fax 04931 / 924104 PSP-norden@vhsnorden.de Oldenburg (Landkreis) Kreishaus Wildeshausen Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Tel. 04431 / 85603 Tel. 04431 / 85604 Fax 04431 / 8586030, -31 pflegestuetzpunkt@oldenburg-kreis.de Osnabrück (Landkreis) Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Tel. 0541 / 5013207 Fax 0541 / 50163207 Tel. 0541 / 5013208 Fax 0541 / 50163208 andreas.stallkamp@lkos.de petra.herder@lkos.de Osterode (Landkreis) Herzberger Straße 5 37520 Osterode am Harz Tel. 05522 / 960249 ulrike.stahmannfuchs@ landkreis-osterode.de Peine (Landkreis) Winkel 31 31224 Peine Tel. 05171 / 8047150 Fax 05171 / 8047159 m.schueler@landkreis-peine.de k.galuszka@landkreis-peine.de Rotenburg (Landkreis) Bahnhofstraße 15 27356 Rotenburg (Wümme) Tel. 04261 / 9833275 Tel. 04261 / 9833276 Fax 04261 / 9833249 oliver.rothhardt@lk-row.de Ursula.seidler@lk-row.de Soltau Bornemannstraße 2 29614 Soltau Tel. 05191/ 970777 Tel. 05191/ 970786 Tel. 05191/ 970809 Uelzen (Landkreis) Rathaus der Stadt Uelzen Herzogenplatz 2 29525 Uelzen Tel. 0581 / 800-6132 Tel. 0581 / 800-6133 Fax 0581 / 82429 n.schwank@landkreis-uelzen.de r.struck@landkreis-uelzen.de Uslar Altes Rathaus Lange Straße 1 37170 Uslar Tel. 05382 / 9176175 Tel. 05561 / 916419 Tel. 0173 / 8605005 Verden (Landkreis) Lindhooper Str. 67 27283 Verden Tel. 04231 / 15489 Tel. 04231 / 15374 Fax 04231 / 1510489 monika-warnken@landkreisverden.de sybille-moesch@landkreisverden.de Wittmund (Landkreis) Friedenstraße 1 26409 Wittmund Tel. 04462 / 2051517 Fax 04462 / 2051519 servicebuero@lk.wittmund.de Wolfsburg Stadt Wolfsburg Rathaus B Zimmer B 162 Porschestraße 49 38440 Wolfsburg Tel. 05361 / 282848 Fax 05361 / 282908 pflegestuetzpunkt@ stadt.wolfsburg.de Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft 60 E NORDRHEIN-WESTFALEN Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland/Hamburg Karlshof am Markt 52062 Aachen Tel.: 0241 464118 Fax: 0241 462282 stephanie.reisinger@rh-aok.de Pflegestützpunkt bei der Städteregion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen Tel.: 0241 51985074 Fax: 0241 51982635 pflegestuetzpunkt@ staedteregion-aachen.de Pflegestützpunkt bei der Vereinigten IKK Bahnhofstraße 4-6 59227 Ahlen Tel.: 02382 7600862 Fax: 02382 7605003 Pflegestützpunkt bei der AOK Nord West Einsteinstraße 2-4 59269 Beckum Tel.: 02521 159 701 (-702 oder -703) Fax: 02521 159303 Pflegestützpunkt bei der Stadt Bielefeld Niederwall 23 33602 Bielefeld Pflegestützpunkt bei der Knappschaft Haus der Knappschaft Hochstraße 24 46236 Bottrop Tel.: 02041 72500542 Fax: 02041 72500543 psp-bottrop@kbs.de Pflegestützpunkt bei der Vereinigten IKK Bahnhofstraße 56 32257 Bünde Tel.: 05223 1839738 Fax: 05223 1839826 ikk@pflegestuetzpunkt-kreisherford.de Pflegestützpunkt bei der AOK NordWest Wiesenstraße 22 32756 Detmold Tel.: 05231 7603303 Fax: 05231 7603323 info@pflegestuetzpunkt-lippe.de Pflegestützpunkt bei der AOK NordWest Königswall 25-27 44137 Dortmund Tel.: 0231 9158 - 139/475 Fax: 0231 9158464 pflegestuetzpunkt-dortmund@ nw.aok.de Kunden-Service Pflegestützpunkt bei der Knappschaft Hansastraße 95 44137 Dortmund Tel.: 0231 9063 668 Fax: 0231 9063 618 psp-dortmund@kbs.de Pflegestützpunkt beim Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Tel.: 02251 15521 Fax: 02251 15566 pflegestuetzpunkt@ kreis-euskirchen.de Pflegestützpunkt bei der Vereinigten IKK Semerteichstraße 50-52 44141 Dortmund Tel.: 0231 22568175 Fax: 0231 3950417 siegfried.wustig@vereinigte-ikk.de Pflegestützpunkt bei der AOK Nord West Maelostraße 8 45879 Gelsenkirchen Tel.: 0209 1693800 oder 0209 1693801 Pflegestützpunkt bei der Stadt Dortmund Kleppingstraße 26 44135 Dortmund Tel.: 0231 5025727 Fax: 0231 5026016 Pflegestützpunkt beim Kreis Düren Bismarckstraße 16 52351 Düren Tel.: 02421 222263 Fax: 02421 222595 pflegestuetzpunkt-dueren@ kreis-dueren.de Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland/Hamburg Jägerstraße 25 45127 Essen Tel.: 0201 2011 750 Fax: 0201 2011 127 essen-jaegerstraße@ pflegestuetzpunkt-nrw.de Pflegestützpunkt bei der Knappschaft Heinickestraße 31 45128 Essen Tel.: 0201 1759 281 Fax: 0201 1759 282 essen.heinickestrasse@ pflegestuetzpunkt-nrw.de Pflegestützpunkt bei der Novitas BKK Kurfürstenstraße 58 45138 Essen Tel.: 0201 432 1680 Fax: 0201 432 1688 essen.kurfuerstenstrasse@ pflegestuetzpunkt-nrw.de Pflegestützpunkt bei der Stadt Essen Steubenstraße 53 45138 Essen Tel.: 0201 88 50089 Fax: 0201 88 50153 essen.steubenstrasse@ pflegestuetzpunkt-nrw.de Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland/Hamburg Kaplan Kellermann-Straße 2-6 53879 Euskirchen Tel.: 02251 703117 Fax: 02251 703119 pflegestuetzpunkt-euskirchen@ rh.aok.de Pflegestützpunkt bei der Stadt Gelsenkirchen Vattmannstraße 2-8 45879 Gelsenkirchen Tel.: 0209 1692560 Fax: 0209 1692366 Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland/Hamburg Geilenkirchener Straße 2 52525 Heinsberg Tel.: 02452 181300 Fax: 02452 181310 pflegestuetzpunkt-heinsberg@ rh.aok.de Pflegestützpunkt bei der AOK Nord West Kurfürstenstraße 3-7 32052 Herford Tel.: 05221 594/401,402 oder 403 Fax: 05221 594 405 aok@pflegestuetzpunkt-kreis-herford.de Pflegestützpunkt bei der BKK HMR Am Kleinbahnhof 5 32051 Herford Tel.: 05221 1026400 Fax: 05221 10269000 bkk@pflegestuetzpunkt-kreis-herford.de Pflegestützpunkt bei der Knappschaft Westring 219 44629 Herne Tel.: 02323 140613 Fax: 02323 140644 psp-herne@kbs.de Pflegestützpunkt bei der Stadt Herne Hauptstraße 360 44649 Herne Tel.: 02323 163081 Fax: 02323 163084 karen.bonkhoff-mueller@herne.de Pflegestützpunkt bei der Knappschaft Weberstraße 74-104 49477 Ibbenbüren Tel.: 05451 443711 Fax: 05451 443721 pspibbenbueren@kbs.de Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland/Hamburg Promenadenstraße 1-3 52428 Jülich Tel.: 02461 682299 Fax: 02461 682199 pflegestuetzpunkt-dueren-juelich@ rh.aok.de Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Pflegestützpunkt Kamen Nordenmauer 18 59174 Kamen Tel.: 02307 2899060 Fax: 02307 2899066 psp.kamen@kreis-unna.de 61 Pflegestützpunkt bei der Stadt Mülheim Bülowstraße 104-110 45479 Mühlheim an der Ruhr Tel.: 0208 4555055 Fax: 0208 4555099 Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland/Hamburg Von-Loe Straße 24-26 47906 Kempen Tel.: 02152 913 468 Pflegestützpunkt bei der AOK NordWest Königstraße 18-20 48143 Münster Tel.: 0251 595 700 Fax: 0251 595 512 Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland/Hamburg Friedrichstraße 27-31 47798 Krefeld Tel.: 02151 856299 Fax: 02151 856166 pflegestuetzpunkt-krefeld@rh.aok.de Pflegestützpunkt bei der Stadt Münster Gasselstiege 11-13 (Gesundheitshaus) 48159 Münster Tel.: 0251 492 5050 Fax: 02151 492 7924 infobuero@stadt-muenster.de Pflegestützpunkt bei der Stadt Krefeld Virchowstraße 128 47805 Krefeld Tel.: 02151 862924 Pflegestützpunkt bei der AOK NordWest Winterbergstraße 19 57462 Olpe Tel.: 02761 87242 oder 02761 87177 Fax: 02761 87116 Pflegestützpunkt bei der Pronova BKK Rheinuferstraße 7-9 47829 Krefeld Tel.: 02151 447903139 Pflegestützpunkt bei der Knappschaft Heinrich-Cordes Platz 4 57368 Lennestadt Tel.: 02723 7192526 Fax: 02723 7192533 psp-lennestadt@kbs.de Pflegestützpunkt bei der Knappschaft Arndtstraße 4 44534 Lünen Tel.: 02306 700391 Fax: 02306 700393 luenen@kbs.de Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland/Hamburg Neanderstraße 16 40822 Mettmann Tel.: 02104 978303 Fax: 02104 978444 Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland/Hamburg und TK Dahlener Straße 69-77 41239 Mönchengladbach Tel.: 02166 1445491 Pflegestützpunkt bei der Stadt Mönchengladbach Fliethstraße 86-88 41061 Mönchengladbach Tel.: 02161 256725 Fax: 02161 256749 Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland/Hamburg Friedrich-Ebert-Straße 65 45468 Mühlheim an der Ruhr Tel.: 0208 4503224 Fax: 0208 4503129 Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Pflegestützpunkt bei der Vereinigten IKK Kurfürst Heinrich Straße 13 57462 Olpe Tel.: 02761 8367802 Fax: 02761 8367803 pflegestuetzpunkt.olpe@ vereinigte-ikk.de Pflegestützpunkt beim Kreis Paderborn Aldegreverstraße 10-14 33102 Paderborn Pflegestützpunkt beim Kreis Steinfurt Münsterstraße 55 48431 Rheine Tel.: 05971 16131198 pflegestuetzpunkt@ kreis-steinfurt.de Pflegestützpunkt bei der AOK NordWest Alexander-König Straße 17 48565 Steinfurt Tel.: 02551 16299 steinfurt@wl.aok.de Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland/Hamburg Frankentalstraße 16 52222 Stolberg Tel.: 02402 104125 Pflegestützpunkt bei der AOK Nord/West Märkische Straße 2 59423 Unna Tel.: 0203 201135 Fax: 02303 201247 Katharina.engel@wl.aok.de Pflegestützpunkt beim Kreis Viersen Königsallee 30 41747 Viersen Tel.: 02162 101725 Kunden-Service Emmelshausen Kirchstrasse 2-4 56281 Emmelshausen Tel: 06747 937713 Fax: 06747 937717 vogt-schmitt.monika@ caritas-sozialstation.de Bitburg Erdorfer Str. 9 54634 Bitburg Tel.: 06561-602525 Fax: 06561-602511 cordula.bielemeier@drk-bitburg.de Frankenthal Nürnberger Str. 61 67227 Frankenthal Tel.: 06233-3185511 Fax: 06233-319748 beko@awo-frankenthal.de Bad Kreuznach Salinenstrasse 109 55543 Bad Kreuznach Tel: 0671 7961795 Fax: 0671 7947413 info@beko-badkreuznach.de Bodenheim, Budenheim Am Reichsritterstift 3 55294 Bodenheim Tel: 06135 951361 Fax: 06135 951342 beko-bodenheim@caritas-mz.de Foltzring 12 67227 Frankenthal Tel.: 06233-220660 Fax: 06233-220662 weidenauer-sauer@sozialstation-ft.de Mannheimer Str. 243 55543 Bad Kreuznach Tel: 0671 8881118 Fax: 0671 8881122 t.michel@asb-kh.de Böhl-Iggelheim Kirchenstr. 23 67459 Böhl-Iggelheim Tel: 06324 961113 Fax: 06324 961133 beko@oekumenische-sozialstationboehl-iggelheim.de Bad Dürkheim Gerberstr. 6 67098 Bad Dürkheim Tel: 06322 989060 Fax: 06322 921298 beko@sozialstation-duew.de Pflegestützpunkt bei der AOK Rheinland/Hamburg Bundesallee 265 42103 Wuppertal Tel.: 0202 482318 pflegestuetzpunkt-wuppertal@rh.aok.de Bad Ems Kirchgasse 15-17 56130 Bad Ems Herr Stefan Hauser Tel: 02603 5750 Fax: 02603 5068017 beko-bad-ems@ekhn-net.de Pflegestützpunkt bei der Stadt Wuppertal Friedrich-Engels-Allee 76 42285 Wuppertal Tel: 0202-2522225 Fax: 0202-563 8553 pflegestuetzpunkt@ stadt.wuppertal.de E RHEINLAND-PFALZ Adenau Kirchstrasse 15 53518 Adenau Tel: 02691 30535 Fax: 02691 30593 AHZadenau-altenahr@adenau.de Altenkirchen Parkstrasse 1 57610 Altenkirchen Tel: 02681 813401 Fax: 02681 813499 beko@kreis-ak.de 62 Birkenfeld / Baumholder Schneewiesenstr. 18 55765 Birkenfeld Tel: 06782-9 84 86 12 Tel: 06782-9 84 86 13 Fax: 06782-9848614 beko@sozialstation-birkenfeld.de Pflegestützpunkt beim Kreis Warendorf Waldenburgerstraße 2 48231 Warendorf Tel.: 02581 535005 pflegestuetzpunkt@ kreis-warendorf.de Pflegestützpunkt bei der BARMER GEK Geschwister-Scholl-Platz 9-11 42275 Wuppertal Tel.: 0185 00731111 oder 0202 5821731111 Fax: 0185 00731685 Wuppertal-Pflegestuetzpunkt@ barmer-gek.de Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Mittlerer Flurweg 43b 5543 Bad Kreuznach Tel: 0671 4837936 Fax: 0671 4837938 christine.selak@ev.altenhilfe-nhm.de Bad Marienberg Bornwiese 1 56470 Bad Marienberg Tel: 02661 9510417 Fax: 02661 9510413 beko@kv-westerwald.drk.de Bad Neuenahr-Ahrweiler Bahnhofstr. 5 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Tel: 02641 759850 Fax: 02641 759839 beko@caritas-ahrweiler.de Alzey Josselinstrasse 3, 55232 Alzey Tel: 06731 940050 beko-alzey@gmx.de Bendorf Entengasse 9 · 56179 Bendorf Tel: 026228847048 Fax: 02622 8847049 k.hirsch@psp-mayen.de Andernach Haus der Familie, Gartenstrasse 4 56626 Andernach Tel: 02632 94598-13 oder -16 h.kroeger@psp-mayen-koblenz.de u.flick@psp-mayen-koblenz.de Bernkastel-Kues Stiftsweg 1 54470 Bernkastel-Kues Tel: 06531 966018 Fax: 06531 966019 schneider.ursula@caritas-wittlich.de Arzfeld Luxemburger Str. 5 54687 Arzfeld Tel: 06550 9299 797 Fax: 06550 9299 799 arzfeld@psp-bitburg-pruem.de Betzdorf Elly-Heuss-Knapp-Str. 12 57518 Betzdorf Tel: 02741 970551 Fax: 02741 23231 beko-betzdorf@oeksoz.de Asbach Hospitalstrasse 8 53567 Asbach Tel: 02683 9477184 Fax: 02683 9477185 beko-asbach@lv-rlp.drk.de Bingen Rochusstrasse 8 55411 Bingen am Rhein Tel: 06721-917747 Fax: 06721-917750 m.marx@caritas-bingen.de Brücken Paulengrunderstr. 7a 66904 Brücken Tel: 06386 921923 und -1639 Fax: 06386 921912 beko@sozialstation-bruecken.de Dahn Schulstrasse 11 66994 Dahn Tel: 06391 9101222 Fax: 06391 9101229 bekodahn@wasgau-sozialstation.de Damscheid St. Aldegundisstr. 3a 55432 Damscheid Tel: 06744 94009 Fax: 06744 94007 beko@ahz-ochs.de Daun Mehrener Strasse 1 54550 Daun Tel: 06592 9573-201 oder - 202 Fax: 06592 9573-200 b.brokonier@daun.caritas-westeifel.de g.simonis@daun.caritas-westeifel.de Dieblich Gartenstrasse 32 56332 Dieblich Tel: 02607 972247 Fax: 02607 972246 beko.maeurer@caritas-koblenz.de Diez Friedhofstrasse 19 65582 Diez Tel: 06432 919813 Fax: 06432 919888 beko@dekanat-diez.de Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Germersheim Bismarckstr. 12 76726 Germersheim Tel: 07274 7030932 pflegestuetzpunkt-GER-brecht-stepp@ kreis-germersheim.de Tel: 07274 7030177 pflegestuetzpunkt-GER-scheib@ kreis-germersheim.de Gerolstein Raderstrasse 9 54568 Gerolstein Tel: 06591 7003 / 06591 983646 Fax. 06591 7002 m.neumann@gerolstein.caritaswesteifel.de l.uhlendorf@gerolstein.caritaswesteifel.de Gillenbeuren Gartenstrasse 17 56825 Gillenbeuren Tel: 02677 951888 oder 952870 Fax: 02677 952864 b.boost@psp-cochem-zell.de b.brengmann@psp-cochem-zell.de Grünstadt Friedrich-Ebert-Str. 2 67269 Grünstadt Tel.: 06359-935915 Fax: 06359-935916 beko@sozialstation-gruenstadt.de St. Peter-Strasse 23 67269 Grünstadt Tel.: 06359-890118 beko@asbgruenstadt.de Hachenburg Gartenstrasse 11 57627 Hachenburg Tel: 02662 958833 Fax: 02662 958844 beko@diakoniestation.hbg.de Hamm/Sieg Im Kulturhaus Scheidter Str. 11-13 57577 Hamm/Sieg Tel.: 0174 2028841 Kunden-Service Hargesheim Schlesienstr. 8 55595 Hargesheim Tel: 0671 844644 Fax: 0671 844643 beko.hargesheim@sozialstation-nahe.de Haßloch Langgasse 133 67454 Haßloch Tel: 06324 9699524 Fax: 06324 9699529 margarete.buchholz@ sozialstation-hmh.de Herdorf Friedrichstrasse 5 57562 Herdorf Tel: 02744 930312 Fax: 02744 930313 info@beko-herdorf.de Hermeskeil Kunickerstrasse 17 54411 Hermeskeil Tel: 06503 9522750 Fax: 06503 9522752 p.linden-burghardt@psp-trier-saarburg.de Tel: 06503 9522751 Fax: 06503 9522752 b.blesius@psp-trier-saarburg.de Herrstein Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein Brühlstrasse 16 55756 Herrstein Tel: 06785-99959 00 Tel: 06785-99959 01 Fax: 06785-99959 02 info@vg-herrstein.de Herxheim Käsgasse 15 76863 Herxheim Tel: 07276 989010 Fax: 07276918850 ursula.schwarz@ sozialstation-ahz.de Hilgert Rheinstrasse 2a 56206 Hilgert Tel: 02624 950636 Fax: 02624 940952 susanne.schaefer-weilberg@ juh-hrs.de Idar-Oberstein Tiefensteinerstr. 159 55743 Idar-Oberstein Frau Christiane Flake Tel: 06781-56 36 33 Tel: 06781-56 36 32 Fax: 06781-5636 34 beko-io@gmx.de Ingelheim Stadt Ingelheim Matthias-Grünewald-Str. 15 55218 Ingelheim am Rhein Tel.: 06132-716700 Fax: 06132-719882 beko-ingelheim@web.de Verbandsgemeinden Gau- Algesheim/Heidesheim Matthias-Grünewald-Str. 15 55218 Ingelheim am Rhein Tel.: 06132-719881 Fax: 06132-719882 beko-gaual-heides@web.de Kaiserslautern Berliner Strasse 30 67659 Kaiserslautern Tel: 0631-3712719 Fax: 0631-3712755 asb@asb-kl.de Dornenstrasse 40b 67657 Kaiserslautern Tel: 0631-43947 Fax: 0631-47484 beko@mmmc-kl.de Mennonitenstr. 28 67657 Kaiserslautern Tel: 0631-34111633 Fax: 0631-3411619 beko@zoar.de Mannheimer Str. 21 67655 Kaiserslautern Tel: 0631-31699101 Fax: 0631-31699201 Engert@sozialstation-kl.de Kandel Gartenstrasse 8 76870 Kandel Tel: 07275 960128 Fax: 07275 960101 beko@pflegedienst-hatzenbuehl.de Kastellaun Eifelstrasse 7 56288 Kastellaun Tel: 06762-4029-24 Fax: 06762-40290 pflegestuetzpunkt@msfd.de Kirchberg Konrad-Adenauer-Str. 32 55481 Kirchberg Tel: 06763 301116 Fax: 06763 301124 sabine.herfen@ev.altenhilfe-sim.de Kirchen Bahnhofstr. 12 57548 Kirchen Tel: 02741-930167 Fax: 02741-930168 beko-kirchen@t-online.de Kirchheimbolanden Dannenfelser Str. 40b 67292 Kirchheimbolanden Tel: 06352-71 90 61 9 Fax: 06352-71 90 62 1 beko@sozialstation-kibo.de Kirn Bahnhofstrasse 35 55606 Kirn Tel: 06752-71801 Fax; 06752-94223 christa.hermes@sozialstation-kirn.de Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Klingenmünster Steinstrasse 1 76889 Klingenmünster Tel: 06349-929244 Fax: 06349-929243 j.vogel@sozialstation-suew.de Koblenz-Nord Geisbachstr. 22 56072 Koblenz Tel: 0261-29671900 Fax: 0261-20029998 a.kunz@psp-koblenz.de Tel: 0261-29671901 h.liedtke@psp-koblenz.de Koblenz-Süd In der Goldgrube 10 56073 Koblenz Tel: 0261-94230186 Fax: 0261-94230187 a.piwinger@psp-koblenz.de m.schmidt@psp-koblenz.de k.kirsch@psp-koblenz.de Koblenz-Mitte Bogenstr. 53a 56073 Koblenz Tel: 0261-29671921 Fax: 0261-29671920 Tel: 0261-29671921 n.ott@psp.koblenz.de Tel: 0261-29671919 s.schlager@psp-koblenz.de Koblenz-Ost Bogenstr. 53a 56073 Koblenz Tel: 0261-94249652 Fax: 0261-94249653 i.lenz-schmalenbach@psp-koblenz.de Konz Konstantinstrasse 50 54329 Konz Tel: 06501-6075760 Fax: 06501-6075762 r.locker@psp-trier-saarburg.de Tel: 06501-6075761 Fax: 06501-6075762 c.wagner@psp-trier-saarburg.de Kusel Remigiusbergstr.12 66869 Kusel Tel: 06381-925515 Fax: 06381-925525 bekokusel@gmx.de Lahnstein Gutenbergstr. 8, 56112 Lahnstein Tel: 02621-940820 Fax: 02621-940841 beko.lahnstein@cv-ww-rl.de Lambrecht Klostergartenstr. 1 67466 Lambrecht Tel: 06325-1801112 Fax: 06325-980169 petra.illig@awo-pfalz.de Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft 63 Lambsheim Mühltorstr. 10b 67245 Lambsheim Tel: 06233-356711 Fax: 06233-356725 beko-dietz@ sozialstation-lambsheim.de Landau in der Pfalz Röntgenstrasse 54 76829 Landau i.d.Pfalz Tel: 06341-945843 Fax: 06341-945849 beko@sozialstation-landau.de Landstuhl Kaiserstrasse 336 66849 Landstuhl Tel: 06371-838359 Fax: 06371-838359 beko-landstuhl@vodafone.de Langenlonsheim Naheweinstr. 124 55450 Langenlonsheim Tel: 06704-96386920 Fax: 06704-96386950 annerut.marx@ev-altenhilfe-nhm.de Lauterecken Schulstrasse 10 67742 Lauterecken Tel: 06382-993022 Fax: 06382-3027 beko@sozialstation-lauterecken.de Limburgerhof Kirchenstr. 29 67117 Limburgerhof Tel: 06236-479412 Fax: 06236-479420 Linz am Rhein Am Schwimmbad 4 53545 Linz am Rhein Tel: 02644-6030600 Fax: 02644-955535 info@pflegeberatung-linz.de Ludwigshafen Weinbietstr. 36 67065 Ludwigshafen a.R. Tel: 0621-57240176 Fax: 0621-57240470 freitag@psp.ludwigshafen.de Tel: 0621 57240403 kieslich@psp-ludwigshafen.de Orangeriestr.9 67071 Ludwigshafen a.R. Tel: 0621-680399 Fax: 0621-689939 mueller-schmitt@psp-ludwigshafen.de kluge@psp-ludwigshafen.de Rohrlachstr. 68 67063 Ludwigshafen a.R. Tel: 0621-59297241 Fax: 0621-68567582 kunisch@psp-ludwigshafen.de Tel: 0621 59146966 scheer@psp-ludwigshafen.de Kunden-Service Richard-Dehmel-Str. 2 67061 Ludwigshafen Tel: 0621-58790276 Fax: 0621-58790280 drumm-januszik@ psp-ludwigshafen.de Tel: 0621 58790282 gauglitz@psp-ludwigshafen.de Edigheimer Str. 45 67069 Ludwigshafen a.R. Tel: 0621-6571640 Fax: 0621-6571645 skiendziel@psp-ludwigshafen.de scheer@psp-ludwigshafen.de Stadtgebiet Mainz PSP 1: Neustadt Lessingstr. 12a 55118 Mainz Sabine Pilz Joachim Kissel Tel: 06131-6 93 860 Fax: 06131-66 93 862 beko@juh-mainz.de PSP 2: Altstadt Nord, Oberstadt N Hartenberg, Münchfeld Kaiser-Wilhelm-Ring 6 55118 Mainz Christine Hartmüller Tel: 06131-57 66 960 Fax: 06131-21 87 447 Heike Stammer Tel: 06131-21 64 563 heike.stammer@vdek.com beko2@pflegenetz-mainz.de PSP 3: Oberstadt S, Altstadt Jägerstr. 33 55131 Mainz Heike Beuscher beuscher@psp-mainz.de Tel: 06131-600 49 85 Fax: 06131-600 49 87 Norbert Mottl Tel: 06131-600 49 86 mottl@psp-mainz.de PSP 4: Mombach, Gonsenheim Emrichruhstr. 33 55120 Mainz Ruth Stauder Tel: 06131-69 31 120 ruth.stauder@vdek.com Fax: 06131-69 31 122 Christoph Schäfer Tel: 06131-69 31 121 beko@caritas-pflegenetz-mainz.de PSP 5: Finthen, Drais Bretzenheim, Lerchenberg Ulrichstr. 42 55128 Mainz Ellen Arnold Tel: 06131-93 25 822 Fax: 06131-93 63 712 earnold@asb-mainz.de PSP 6: Weisenau, Hechtsheim, Laubenheim, Marienborn, Ebersheim Kaiser-Wilhelm-Ring 6 55118 Mainz Katharina Gutsch Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Tel: 06131-21 33 468 Fax: 06131-27 77 672 beko6@pflegenetz-mainz.de Heike Stammer Tel: 06131-21 64 563 heike.stammer@vdek.com Neuwied Heddesdorder Str. 7 56564 Neuwied Tel: 02631-824619 Fax: 02631-339159 beko@pflegeberatung-neuwied.de Maßweiler Luitpoldstr. 13 66506 Maßweiler Tel: 06334-9848250 Fax: 06334-984869 bernd.ibisch@sozialstationmassweiler.de Bahnhofstr. 14 56564 Neuwied Tel: 02631-942660 Fax: 02631-560921 info@beko-neuwied.de Mayen St. Veit Strasse 14 56727 Mayen Tel: 02651-986965 Fax: 02651-76490 paolazzi-a@sst-mayen.de Meisenheim Untergasse 19 55590 Meisenheim Tel: 06753-123370 Fax: 06753-123372 beko-meisenheim-badsobernheim@ t-online.de Mendig Brunnenstrasse 3 56743 Mendig Tel: 02652-528359 Fax: 02652-528388 beko@mayen-koblenz.drk.de Monsheim Alzeyer Str. 15 67590 Monsheim Tel: 06243-180941 Fax: 06243-908242 beko@mka-tiedtke.de Montabaur Bahnhofstr. 39 56410 Montabaur Tel: 02602-1068915 Fax: 02602-1068911 ursula.lanzerath@cv-ww-rl.de Morbach Saarstrasse 5 54497 Morbach Tel: 06533-955901 Fax: 06533-955905 beko-verbundschichteldorny@web.de Nastätten Borngasse 14a 56355 Nastätten Tel: 06772-939614 Fax. 06772-939633 beko@diakoniestation-loreleynastaetten.de Neustadt, Neustadt-Lambrecht Neustadt-Maikammer Rotkreuzstr. 2 67433 Neustadt a.d.Weinstr. Tel: 06321-4840826 Fax: 06321-30032 michael-tossmann@ sozialstation-neustadt.de Nieder-Olm Alfred-Delp-Str. 2 55268 Nieder-Olm Tel: 06136-3369 Fax: 06136-3398 christa-roesgen@drk-mainz.de Niederzissen Marktplatz 1 56651 Niederzissen Tel: 02636-19219 Fax: 02636-975820 beko-niederzissen@kv-aw.drk.de Oppenheim Postplatz 1, 55276 Oppenheim Tel: 06133-9605323 Fax: 06133-9605315 beko-oppenheim@gmx.de Otterbach/Otterberg In dem Geißbergring 2 67697 Otterberg Tel: 06301-7933-11 Fax: 06301-7933-13 kontakt@sozialstation-otterbach.de Pirmasens Blumenstraße 1-5 UG Nr. 40 66953 Pirmasens Frau Rohr Tel: 06331-6080722 inge.rohr@vdek.com Frau Krakow Tel: 06331-6080723 y.krakow@psp-pirmasens.de Fax: 06331-6080724 Pfarrgasse 1 66953 Pirmasens Frau Rohr Tel: 06331-1440157 inge.rohr@vdek.com Frau Kuntz Tel: 06331-1440158 Fax: 06331-1440159 a.kuntz@psp-pirmasens.de Polch Bachstr. 19 65751 Polch Tel: 02654 960489 Fax: 02654 960455 m.pickhardt@sst-polch.de Prüm Johannismarkt 8 54595 Prüm Tel: 06551 148515 Fax: 06551 148495 beko-pruem@gmx.de Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft 64 Verbandsgemeinden Puderbach, Dierdorf und Rengsdorf e.V.: Schulstraße 23 56305 Puderbach Tel: 02684-850170 Fax: 02684-850122 d.enders@psp-neuwied.de Tel.: 02684-956062 Fax: 02684-957667 beko.puderbach@t-online.de Ransbach-Baumbach Pflegestützpunkt Beratungs und Koordinierungsstelle Töpferstr. 2 Tel: 02623-9255574 beko-vg-raba@pflegedienst-roos.de Rockenhausen Rognacallee 8 67806 Rockenhausen Tel: 06361-993355 Fax: 06361-929010 kontakt@diesozialstation.de Rülzheim Kuhardter Strasse 37 76761 Rülzheim Tel: 07272-750342 Fax: 07272-972967 s.geiger@ruelzheim.de Saarburg Graf-Siegfried-Str. 32 54439 Saarburg Tel: 06581-9967990 Fax: 06581-9967992 s.kugel@psp-trier-saarburg.de u.pieper@psp-trier-saarburg.de Tel: 06581-9967991 Fax: 06581-9967992 g.bukovsky@psp-trier-saarburg.de Schifferstadt Kirchenstrasse 16, 67105 Schifferstadt Tel: 06235-959535 Fax: 06235-959351 beko@sozialstation-schifferstadt.de Schweich Zum Schwimmbad, 54338 Schweich Tel: 06502-9978601 /-2 Fax: 06502-9978603 c.theis@psp-trier-saarburg.de r.katzenbächer@psp-trier-saarburg.de Selters Am Saynbach 5-7 56242 Selters Tel: 02626-764918 Fax: 02626-76420 ulrike.eiser@cv-ww.rl.de Simmern Poststrasse 2, 55469 Simmern Tel: 06761-9650877 Fax: 06761-9650801 albrecht.neumueller@rhk.drk.de s.knichel@psp-rhein-hunsrueck.de Sinzig Lindenstrasse 7 53489 Sinzig Tel: 02642-19219 Kunden-Service Fax: 02642-5760 beko-sinzig@kv-aw.drk.de Speicher Schulstrasse 2 54662 Speicher Tel: 06562-930340 Fax: 06562-2072 beko@speicher.caritas-westeifel.de Speyer Kleine Gailergasse 3 67346 Speyer Tel: 06232-604788 Fax: 06232-604747 b.schimmele@pflegestuetzpunktspeyer.de g.ewald@pflegestuetzpunktspeyer.de Treis-Karden Ambulantes Hilfezentrum (AHZ) der Caritas Im Bolz 4 56253 Treis-Karden Tel: 02672 939013 Fax: 02672 939050 t-brachthaeuser@ahz-treiskarden.de Trier Schützenstr. 20 54295 Trier Tel: 0651-97859237 Fax: 0651-9785926 carrera@clubaktiv.de Max-Planck-Str. 1 54296 Trier Tel: 0651 810099800 Fax: 0651 81099800 h.amidon@psp-trier.de Diedenhofener Str.1 54294 Trier Tel: 0651-99849563 /-64 Fax: 0651-99849565 b.herbst@psp-trier.de g.emmerich@psp-trier.de g.bukovsky@psp-trier.de Kochstrasse 2 54290 Trier Tel: 0651-9120848 /-49 Fax: 0651-912050 k.duplang@psp-trier.de j.lames@psp-trier.de Engelstr. 11a 54292 Trier Tel: 0651-966378-60 / -61 Fax: 0651-966378-62 i.suska-de-sanchez@psp-trier.de j.lames@psp-trier.de Waldfischbach-Burgalben Schillerstr. 1 67714 Waldfischbach-Burgalben Petra Kumschlies Tel: 06333-6020652 Fax: 06333-6020653 p.kumschlies@ psp-suedwestpfalz.de Waldrach Hermeskeiler Str. 41a 54320 Waldrach Tel: 06500-917943 Fax: 06500-917945 t.grewenig@psp-trier-saarburg.de Tel: 06500-917944 Fax: 06500-917545 b.reuter@psp-trier-saarburg.de Wallmerod Molsbergerstrasse 3a 56414 Wallmerod Tel: 06435-961253 Fax: 06435-961254 annette.menges-schmidt@ cv-ww-rlp.de Weilerbach Hüttengärten 20 67685 Weilerbach Tel: 06374-923168 Fax: 06374-923166 konietzko@kv-kl-land.drk.de Weißenthurm Kirchstrasse 8 56575 Weißenthurm Tel: 02637-92444 Fax: 02637-92445 beko.zaar@caritas-koblenz.de Welschbillig Am Sportplatz 2 54298 Welschbillig Tel: 06506-912301 Fax: 06506-912302 s.neukirch-meyer@ psp-trier-saarburg.de m.bock@psp-trier-saarburg.de Tel: 06506-912300 Fax: 06506-912302 b.orth@psp-trier-saarburg.de Westerburg Hergenrother Strasse 2 56457 Westerburg Tel: 02663-9170433 Tel: 02663-9156667 Fax: 02663-9170436 torsten.becker@rlp-westerburg.de beko-westerburg-rennerod@ evim.de Wirges Robert-Koch-Str. 18 56422 Wirges Tel: 02602 9344095 Fax: 02602 60554 silke.pietsch@cv-ww.rl.de Wissen Auf der Rahm 17 57537 Wissen Tel: 02742 706119 Fax: 02742 5687 beko@antonius-wissen.de Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Friedrichstr. 20 54516 Wittlich Tel: 06571 697713 Fax: 06571 697711 beko-eugen-klein@kv-bks-wil.drk.de Wöllstein Schulrat-Span-Str. 2 55597 Wöllstein Tel: 06703 911117 Fax: 06703 911120 beko-woellstein@gmx.de Wörth Arthur-Nisio-Str. 23 76744 Wörth Tel: 07271 760820 / 07271 760822 Fax: 07271 760827 pflegestuetzpunkt-woerth@ kreis-germersheim.de Worms Am Bergkloster 2, 67547 Worms Frau Nicole Oberthaler Tel.: 06241-2004130 nicole.oberthaler@vdek.de beko@caritas-worms.de Seminariumsgasse 4 - 6 67547 Worms Frau Christiane Rößler 06241-97 42 171 beko.diakoniestation.worms@ ekhn-net.de Frau Nicole Oberthaler 06241-97 42 170 nicole.oberthaler@vdek.de Petersstrasse 10 67547 Worms Frau Mechthild Bopp-Mohrbacher 06241-2001 405 mechthild.bopp-mohrbacher@vdek.de Frau Caroline Reinschmidt 06241- 2001 430 caroline.reinschmidt@asb-worms.de Frau Bettina Schröder 06241- 2001 430 beko@drk-worms.de Zell (Mosel) St. Josef Krankenhaus Zelle Barlstrasse 7 56856 Zell (Mosel) Tel.: 06542 961539 c.goerlitz@psp-cochem-zell.de Tel.: 06542 961538 a.binz@psp-cochem-zell.de Zweibrücken Seniorenzentrum Bleicherstrasse 8A 66482 Zweibrücken Tel: 06332 800897 pflegestuetzpunkt-zw@t-online.de Wittlich Kasernenstrasse 37 54516 Wittlich Tel: 06571 146580 Fax: 06571 951045 hees-konrad-anne@caritas-wittlich.de Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft E SAARLAND Kreis Saarpfalz Am Forum 1 66424 Homburg Tel.: 06841 104-243 oder -244 oder -254 homburg@psp-saar.net Kreis Merzig-Wadern Bahnhofstrasse 27 66663 Merzig Tel: 06861 804-77 Fax: 06861 804-80 merzig@psp-saar.net Neunkirchen Knappschaftsstr. 1 (AOK Gebäude) 66538 Neunkirchen Tel: 06821 102-672 neunkirchen@psp-saar.net Regionalverband Saarbrücken Stengelstr. 12 66117 Saarbrücken Tel: 0681 506-4986 saarbruecken@psp-saar.net Saarlouis Lothringer Str. 9 66740 Saarlouis Tel: 06831 120630 Fax: 06831 1206329 saarlouis@psp-saar.net St. Wendel Mommstraße 27 St. Wendel Tel: 06851-801-5251 st.wendel@psp-saar.net Sulzbach Regionalverband Ost Rathaus Sulzbachtalstr. 81 66280 Sulzbach Tel: 06897 508194 sulzbach@psp-saar.net Völklingen Rathausstrasse 4-6 66333 Völklingen Tel: 06898 135555t voelklingen@psp-saar.net E SACHSEN Internet-Portal Pflege-Datenbank des Freistaates Sachsen www.pflegenetz.sachsen.de Rochlitz Am Markt 7 09306 Rochlitz Tel.: 03737 449000 Pflegenetz-rochlitz@t-online.de 65 Kunden-Service E SACHSEN-ANHALT Sachsen-Anhalt lehnt die Einrichtung von Pflegestützpunkten ab. Man setzt auf die Vernetzung der vorhandenen Pflegeberatungsstellen. Unabhängig von seiner Kassenzugehörigkeit kann sich jeder Bürger in den 200 Beratungsstellen (Geschäftsstellen der Krankenkassen) beraten lassen. Unabhängig davon gibt es den Pilot-Pflegestützpunkt / Alter hat Zukunft vom Kuratorium Deutsche Altershilfe Rathaus Hettstedt Markt 1-3 06333 Hettstedt ServiceTel.:03476 - 55 99 555 Weitere Pflegestützpunkte vom Kuratorium Deutsche Altershilfe in anderen Bundesländern www.kda.de E SCHLESWIG-HOLSTEIN Flensburg Rathausplatz 1, 24931 Flensburg Zimmer 221, 222, 223 und 239 Tel: 0461-85-2136 Fax: 0461-85-1590 pflegeberatung@flensburg.de FREIER TRäGER DER WOHLFAHRT AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. Heinrich-Albertz-Haus Blücherstr. 62/63 10961 Berlin Tel.: 030 - 26 30 9 - 0 Fax: 030 - 26 30 9 - 32 59 9 fo@awo.org. www.awo.org. Deutscher Caritasverband e.V. Karlstraße 40 79104 Freiburg Tel.: 0761-200-0 www.caritas.de info@caritas.de Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. Oranienburger Str. 13-14 D-10178 Berlin Telefon 030-24636-0 Telefax 030-24636-110 info@paritaet.org www.paritaet.org www.der-paritaetische.de Deutsches Rotes Kreuz e.V. Carstennstraße 58 12205 Berlin Tel.: 030-85404 - 0 Fax: 030-85404 - 450 drk@drk.de www.drk.de Heide Pflegestützpunkt im Kreis Dithmarschen Esmarchstr. 50, 25746 Heide Tel: 0481-785-1112 Fax: 0481-785-1069 pflegestuetzpunkt-dithmarschen@ dithmarschen.de Aussenstelle Brunsbüttel Mehrgenerationhaus Schulstr. 2-4, 25541 Brunsbüttel Tel: 04852-9322 Husum Kreishaus Marktstraße 6, 25813 Husum Tel.: 04841-67555 oder 04841-67548 pflegestuetzpunkt@nordfriesland.de Kaltenkirchen Hamburger Str. 66 24568 Kaltenkirchen Tel.: 04191-5070934 Kiel Stephan-Heinzel-Str. 2 24116 Kiel Raum 120a, 121 und 122 Tel: 0431-901-3696 Fax: 0431-901-632 hanna.siercks@kiel.de Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Lübeck Kronsforder Allee 2-6 23560 Lübeck Tel: 0451-122-4903 oder -4931 Fax: 0451-122-4989 maria.brinkmann@luebeck.de Mölln Wasserkrüger Weg 7, 23879 Mölln Tel: 04542-826549 gemeinschaft_pflegeberatung@ onlinehome.de Bogenstrasse 7, 21502 Geesthacht Tel: 04152 805795 Neumünster Großflecken 71, 24534 Neumünster Tel: 04321-942-2552 Fax: 04321-45970 pflegestuetzpunkt@neumuenster.de Niebüll Hauptstrasse 87 25899 Niebüll Nebenstelle Pflegestützpunkt Husum Norderstedt Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen im Kreis Segeberg Heidebergsstrasse 28 22846 Norderstedt Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. Stafflenbergstraße 76 70184 Stuttgart Tel.: 0711-2159-0 Fax: 0711-2159-288 diakonie@diakonie.de www.diakonie.de Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. Verein zur Förderung des selbstständigen Wohnens älterer und behinderter Menschen Mühlenstr. 48 13187 Berlin 030-47531719 www.bag-wohnungsanpassung.de Malteser Hilfsdienst e.V. Kalker Hauptstraße 22-24 51103 Köln Telefon 0221-9822-01 Telefax 0221-9822-78391 malteser@malteser.org www.malteser.de Forum gemeinschaftliches Wohnen Bundesvereinigung Haus der Region Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover 0511-4753253 www.fgw-ev.de Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Bundesgeschäftsstelle Lützowstrasse 94 10785 Berlin Tel.: 030 - 26997 - 0 Fax: 030 - 26997 - 444 www.johanniter.de Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung Haus der Region Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover 0511-3882895 www.fachstelle-wohnberatung.de WOHNFORMEN DEMENZBERATUNG Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO e.V. Bonngasse 10 53111 Bonn 0228-2499930 www.bagso.de Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Friedrichstr. 236 10969 Berlin Alzheimer-Telefon: 0 1803 - 17 10 17 (9 Cent/Min) Tel: 0 30 - 259 37 95-0 Fax: 0 30 - 259 37 95-29 Mo.-Do. 9-18 Uhr, Fr. 9-15 Uhr Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft 66 Tel: 040-52883830 Fax: 040-52883832 alten-und-angehoerigenberatung@ schleswig-holstein.de Pinneberg: Heinrich-Christiansen-Str. 45 25421 Pinneberg Tel: 04101-555464 Fax; 04101-5299797 buero@pflegeberatungs.info E w THÜRINGEN Jena Goethegalerie Büroaufgang B, 2.Etage Goethestr. 36 07743 Jena Tel: 03641-5076 60 Fax: 03641-507501 pflegestuetzpunkt@jena.de Nordhausen Behringstraße 3 99734 Nordhausen Tel. 03631-911-563 und -564 service@pflegestuetzpunktlandkreisnordhausen.de info@deutsche-alzheimer.de www.deutsche-alzheimer.de Deutsche Seniorenliga e. V. Gotenstr. 164 53175 Bonn Tel.: 02 28 - 36 79 30 www.deutsche-seniorenliga.de Stationäres Behandlungsprogramm für Demenzkranke in Begleitung der Angehörigen Neurologische Klinik Bad Aibling Leitung: Dr. Barbara Romero Kolbermoorerstr. 72 83043 Bad Aibling Tel.: 08061- 38 79 0 alzheimer@schoen-kliniken.de www.schoen-kliniken.de Asklepios Klinik Schaufling Hausstein 2 94571 Schaufling Tel.: 09904 - 77-0 Fax: 09904 - 7299 schaufling@asklepios.com www.asklepios.com/Schaufling/ Selbsthilfegruppen Adressen und Ansprechpartner von Alzheimer-Selbsthilfegruppen finden Sie auf der Internet-Seite der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: www.deutsche-alzheimer.de Makler & Pflege Pflege beraten – Pflege verkaufen 25. März 2013 Kunden-Service 67 Informationswegweiser Demenz/Alzheimer Mehr Geld ab Januar 2013: Leistungsbeträge für Demenzkranke Leistungserhöhungen ab 2013 sind rot gekenzeichnet. Die Beiträge sind in Euro angegeben. Keine Pflegestufe / jedoch Anerkennung erheblicher Betreuungsbedarf Pflegestufe 1 bisher ab 2013 bisher ab 2013 bisher ab 2013 bisher ab 2013 Betreuungsleistungen 100/ 200 100/ 200 100/ 200 100/ 200 100/ 200 100/ 200 100/ 200 100/ 200 Pflegegeld – 120 235 305 440 525 700 700 Sachleistung – 225 450 665 1.100 1.250 1.550 1.550 Verhinderungspflegeleistung – 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550 Kurzzeitpflegeleistung – – 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550 Wohnanpassung / Hilfsmittel – 2.557 2.557 2.557 2.557 2.557 2.557 2.557 Pflegestufe 2 Hier erfahren Sie mehr Demenz-Telefon Alzheimer Forschung Initiative e.V. Erklärung von Demenz-Tests: Mini-Mental-Status-Test (MMST), Demenz-Detektions-Test (DemTekt), Test zur Früherkennung von Demenzen mit Depressionsabgrenzung (TFDD), Syndrom Kurztest (SKT). A www.alzheimer-forschung.de Der persönliche Besuch in einer Beratungsstelle ist nicht jedem leicht möglich. Hilfreich ist dann ein Anruf beim Alzheimer-Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Kompetenznetz Demenzen Weiterführende Informationen zur Früherkennung und Diagnostik. A www.kompetenznetz-demenzen.de Neurologen & Psychiater im Netz Hier finden Sie Nervenärzte, Neurologen, Psychiater und Psychotherapeuten für einen Demenz-Test. A www.psychiater-im-netz.de Bundesweit einheitliche Telefonnummer: 01803-17 10 17 (Alzheimer-Telefon) Pflegestufe 3 Der Wegweiser Demenz des Bundesfamilienministeriums bietet ein umfassendes Informations- und Unterstützungsangebot für Demenzkranke und ihre Angehörigen: www.wegweiser-demenz.de Anzahl Dementer verdoppelt sich Menschen mit Demenzerkrankungen, absolute Zahl und Anteil an der Bevölkerung Angaben gerundet. 2030 und 2060 Prognose Telefonkosten bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz 9 Cent pro Minute. Anrufe aus dem Ausland oder aus Handynetzen sind unter dieser Nummer nicht möglich. info@deutsche-alzheimer.de www.deutsche-alzheimer.de Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Quelle: BARMER GEK Pflegereport 2010