47 Dormettingen

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47 Dormettingen
Jahrgang 2006
Mittwoch, den 22. November 2006
Nummer 47
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Turn- und Sportfreunde,
der TSV Dormettingen veranstaltet am
Samstag, den 25. November 2006 ab 13.00 Uhr
den 9. Dormettinger Sporttag um die von Bürgermeister Benkendorf gestifteten Wanderpokale. 12 Mannschaften nehmen am Sporttag teil, welche in den Sportarten Volleyball
und Völ-kerball um den Turniersieg kämpfen.
Für die Spieler der Gruppen A / B (unter 14 Jahre) beginnt das Völkerball-Turnier um
13:00 Uhr. Der Start des Volleyball-Turniers Gruppen C / D (über 14 Jahre) ist um 16:00
Uhr. Das Endspiel um den Wanderpokal findet um ca. 18:00 Uhr statt.
Für die Bewirtung während und nach dem Sporttag ist im Foyer der Mehrzweckhalle bestens gesorgt. Neben Kaffee und Kuchen gibt es auch die üblichen
Getränke, Heiße Rote, Wurst- und Käsebrote.
Über zahlreichen Besuch unseres Sporttages freuen wir uns.
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Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006
Amtliche
Bekanntmachungen
Kriegsgräberfürsorge
Die Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge erbrachte einen
Erlös von 198,46 e. Den Sammlern und Spendern sei herzlicher Dank.
Zugmaschinenüberprüfung durch den TÜV
Am Samstag, 9. Dezember 2006, werden in der Zeit von 14.15
bis 16.00 Uhr beim Bauhof die landwirtschaftlichen Zugmaschinen überprüft.
Fundsache
Bei der Bushaltestelle wurde eine rosafarbene Mädchensporttasche gefunden.
Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung
vom 14. November 2006
1. Nachtragshaushaltsplan 2006
Bürgermeister Benkendorf fasste die im Nachtragshaushalt aufgeführten Erläuterungen zusammen:
Verwaltungshaushalt
1. Einnahmen
a) Festerlös aus DGH-Fest
Die örtlichen Vereine haben am 1. und 2. Juli 2006 ein Dorffest
ausgerichtet. Der Erlös in Höhe von 8.500 Euro ist zur Mitfinanzierung des im Jahre 2005 renovierten Dorfgemeinschafthauses
bestimmt.
b) Gewerbesteuer
Das Gewerbesteueraufkommen hat sich in 2006 wesentlich
besser entwickelt als veranschlagt. So werden voraussichtlich
575.000 Euro eingehen; veranschlagt waren 300.000 Euro.
c) Zuführung vom Vermögenshaushalt
Aufgrund der positiven Einnahmesituation kann die auf 222.920
Euro veranschlagte Zuführung zum Verwaltungshaushalt um
194.500 Euro auf 28.420 Euro reduziert werden.
2. Ausgaben
a) Archivkosten
Der zeitliche Aufwand entsprach den vorausgegangenen Schätzungen. Die Abrechnung des Kreisarchivs wurde erst im Jahre
2006 bezahlt, sodass noch 13.000 Euro zu veranschlagen
waren.
b) Mehrzweckhalle
Die Ersatzbeschaffung einer Notstromanlage und die Beschaffung des beschädigten Schutzbodens wurden nach entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen mit insgesamt rd. 7.000
Euro im Jahre 2006 bezahlt.
c) Straßenbauunterhaltung
Vom Gemeinderat wurde beschlossen, einen Straßenablaufschacht im öffentlichen Straßenbereich des Gewerbegebiets
„Bubensulz“ zu setzen. Weiter stimmte der Gemeinderat der
Reparatur der größten Setzungsschäden im Dürerweg zu. Insgesamt: voraussichtlich 7.000 Euro.
d) Gewerbesteuerumlage
Entsprechend dem höheren Gewerbesteueraufkommen musste
auch die Gewerbesteuerumlage um 62.000 Euro erhöht werden.
Vermögenshaushalt
1) Feuerwehrgerätehaus - Raiffeisenstraße 7
Die Finanzierung für den Erwerb und den Umbau betrug letztlich rd. 290.000 Euro. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen muss
noch ein Betrag von rd. 3.500 Euro nachfinanziert werden.
2) Schulturnhalle
Statt des beantragten Zuschusses aus dem Ausgleichstock in
Höhe von 127.500 Euro wurden 100.000 Euro genehmigt. Die
Maßnahme wird derzeit zur Ausschreibung vorbereitet.
3) Teilausbau Birkenstraße
Der Gemeinderat hat einen Teilausbau der Birkenstraße
beschlossen. Voraussichtliche Kosten: 16.000 Euro.
4) Wasserversorgung - Sicherung der Eigenwasserversorgung
In Absprache mit dem Regierungspräsidium wurde die Maßnahme und damit der Zuschussantrag/-bescheid in zwei Bauabschnitte geteilt:
Bauprogramm 2006:
Sanierung Hochbehälter
176.000 Euro,
genehmigter Zuschussanteil
138.250 Euro
Bauprogramm 2007:
Ultrafiltrationsanlage
beantragter Zuschussanteil
☎
Montag
Dormettingen
Tel. 25 04
Fax 81 22
8 - 12 Uhr
Dienstag
8 - 12 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr
17 - 19 Uhr
E-Mail: Gemeinde@dormettingen.de
Grüngutsammelplatz bleibt bis zum Frühjahr 2007 geschlossen!
in Dotternhausen
Keine Anlieferung von Gras-, Heu- und Strohschnitt sowie Laub.
(Auf eigenem Grundstück zu kompostieren oder Biotonne).
Wertstoffzentrum
Freitag 13.00 - 17.00 Uhr
Schömberg
Samstag 9.00 - 12.00 Uhr
110.000 Euro;
86.200 Euro
5) Zuführung zum Verwaltungshaushalt
In diesem Jahr ist es trotz der gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen nicht möglich ohne eine Zuführungsrate vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt auszukommen.
Erfreulich ist, dass die veranschlagte Zuführung von 222.920
Euro um 194.500 Euro auf 28.420 Euro reduziert werden kann.
Rücklagen und Kredite
1. Rücklagenentnahme
Nach der Jahresrechnung 2005 stehen
folgende Rücklagen
Entnahme
zur Verfügung:
HH-Plan
lt. Nachtrag
Allgemeine Rücklage 523.258 e 201.120 e 185.370 e
Wasserversorgungsrücklage (PZW)
109.896 e 71.500 e 44.000 e
Änderung
- 15.750 e
- 27.500 e
2. Kreditaufnahme
Vom Landratsamt wurde die vorgesehene Kreditaufnahme in
Höhe von 138.000 Euro genehmigt.
Wegen des positiven Verlaufs des Haushaltsjahres kann auf
Kreditaufnahmen voraussichtlich vollständig verzichtet werden.
Der Schuldenstand zum Ende des Jahres beträgt nach planmäßiger Tilgung rd. 538.150 Euro.
Dazu kommt noch die Finanzierung zur Erschließung des Baugebiets „Bruck“ (Investitionssumme: 306.180 Euro) bei der Landeskreditbank - Kommunalfinanz -. Derzeit beträgt der Kredit rd.
207.300 Euro. Die Erschließungsanteile aus zwei noch ausstehenden Bauplatzverkäufen sind nicht eingerechnet.
Sonstiges
Öffnungszeiten
Rathaus
Nummer 47
Donnerstag
8 - 12 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
☎
Bürgermeisteramt
2504
BM Benkendorf privat
(07428) 8965
Notariat
940040
Kindergarten
7382
Sozialstation
7525
Förster Müller (07428) 2257 oder (0175) 2231529
Überlandwerk Eppler
931566
Polizeiposten Schömberg
940030
Polizeidir. Balingen
(07433) 2640
Abfallberater: Herr Bames
(07433) 921381
Feuerwehr/Notarzt
112
DRK-Krankentransport
19222
Telefonseelsorge
(0800) 1110111
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Adventskranzverkauf
Am Sonntag, 26. November 2006, findet nach dem Gottesdienst
ein Adventskranzverkauf statt.
Fleißige Hände aus dem Frauenkreis haben für Sie wieder eine schöne
Auswahl an Advents-, Türkränzen und Gestecken gefertigt.
Zu diesem Verkauf laden wir ganz herzlich ein und freuen uns über Ihre
Unterstützung.
Der Erlös des Verkaufes ist für die Restaurierung unserer Krippenfiguren und für Buwetu
bestimmt.
Es laden ein
Frauenkreis
Bruder Sebastian
Der Gemeinderat hat einstimmig die nachfolgend aufgeführten Änderungen beschlossen:
Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts
je um 89.000 Euro auf 2.294.475 Euro.
Es vermindern sich die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts
je um 285.000 Euro auf 502.620 Euro.
Es vermindert sich der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) um 138.000 Euro auf 0 Euro.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird wie bisher bei 441.000
Euro belassen.
Die Steuersätze (Hebesätze) für das Haushaltsjahr 2006 bleiben
unverändert.
Die Nachtragssatzung wird dem Landratsamt vorgelegt.
2. Sanierung der Schulturnhalle
Architekt Peter Kölmel stellte das Sanierungskonzept für die
Schulturnhalle vor, das sich gestalterisch an der Sanierung der
Grundschule orientiert. Durch eine umfangreiche Isolierung des
Bauwerks und Einbau entsprechend neuer Fenster sollen Energiekosten eingespart werden. Der Gemeinderat hat der Konzeption zugestimmt, wobei über die Fassadengestaltung und die
Fenstereinteilung Einzelbeschlüsse gefasst wurden. Architekt
Kölmel wurde mit der Erstellung von Leistungsverzeichnisses
beauftragt, damit die Ausschreibung im Januar 2007 erfolgen
kann. Mit der Maßnahme soll spätestens in den Osterferien
2007 begonnen werden.
Kirchengemeinderat
3. Verschiedenes
a) Grüngutentsorgung
Die Gemeinden Dotternhausen und Dormettingen betreiben
gemeinsam den Grüngutsammelplatz in Dotternhausen. Die mit
der Verwertung des Grünguts beauftragte Firma hat den Vertrag
gekündigt. Um auch in Zukunft die relativ ortsnahe Entsorgung
und Verwertung zu gewährleisten, werden im Laufe des Jahres
2007 Ausschreibungen vorgenommen bzw. Verhandlungen
geführt.
b) Abrechnung der Ferienspiele 2006
Bei den diesjährigen Ferienspielen haben 11 Kinder aus Dormettingen teilgenommen. Neben den Teilnehmerentgelten, die
von den Eltern zu bezahlt wurden, betrug der Abmangelanteil
der Gemeinde Dormettingen noch 767,57 Euro.
c) Bebauungsplan in Schömberg
Die Stadt Schömberg weist im Bereich „Gutleutgarten“ ein Allgemeines Wohngebiet und ein Mischgebiet aus. Hiergegen wurden
keine Einwendungen erhoben.
d) Anfrage der Narrenzunft
Der 1. Vorsitzende der Narrenzunft „Rutsch nom“, Herr Klaus
Edelmann, hat auf einen früheren Antrag verwiesen, wonach die
Narrenzunft Interesse am bisherigen Feuerwehrgerätehaus hat.
Bürgermeister Benkendorf bezog sich auf verschiedene
Gespräche mit Herrn Edelmann, wonach der Gemeinderat
hierüber zwar nichtöffentlich beraten hat, jedoch eine endgültige
Entscheidung erst im Zusammenhang mit der Nutzung weiter
gemeindeeigener Grundstücke oder Planungen erfolgen kann.
Bürgermeister und Gemeinderat wollen aber so schnell wie
möglich zu einer Entscheidung kommen.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
Herausgeber: Gemeinde Dormettingen. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt. Telefon 07427/ 25 04.
Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim. Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Michael Schleeh;
für den Anzeigenteil: Ursula Müller. Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-10, E-Mail Anzeigen: andreamisitano@dvwagner.de
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Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006
Öffentliche Bekanntmachung
Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal
- Zollernalbkreis Ergänzung der Verbandssatzung
I.
Ergänzungssatzung
1. Die Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal sind übereingekommen, dem
Gemeindeverwaltungsverband weitere Aufgaben als Erfüllungsaufgaben zu übertragen. Sie vereinbaren dazu auf
Grund von § 61 Abs. 5 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) i. V. m. § 5 Abs. 1 des Gesetzes über
die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) folgende
Satzung zur Ergänzung der Verbandssatzung:
§1
Ergänzung
In § 2 Abs. 4 der Verbandssatzung vom 04. November 1981,
zuletzt geändert durch die Ergänzungssatzung vom 11. Oktober
2001, werden als weitere Erfüllungsaufgaben folgende Ziffern
hinzugefügt:
6. die Touristikförderung,
7. die Durchführung der Ferienspiele,
8. die Unterstützung von Partnerschaften,
9. die Unterstützung von Volkshochschulen,
10. die Unterstützung einer Führungsgruppe bei der Freiwilligen
Feuerwehr Schömberg.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung und der öffentlichen Bekanntmachung ihrer Genehmigung in Kraft.
Schömberg, den 27. Oktober 2006
für die Gemeinden:
Dautmergen
gez. Majer, Bürgermeister
Dormettingen
gez. Benkendorf, Bürgermeister
Dotternhausen gez. Adrian, Bürgermeisterin
Hausen a. T.
gez. Maier, Bürgermeister
Ratshausen
gez. Maier, Bürgermeister
Schömberg
gez. Sprenger, Bürgermeister
Weilen u.d.R.
gez. Ege, Bürgermeister
Zimmern u.d.B. gez. Koch, Bürgermeister
2. Das Landratsamt Zollernalbkreis hat mit Verfügung vom 13.
November 2006 diese Ergänzungssatzung zur Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Schlichemtal“ gemäß § 21 Abs. 1 i. V. m. § 7 des Gesetzes über
kommunale Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt.
II.
Neufassung der Verbandssatzung
Verbandssatzung
des Gemeindeverwaltungsverbandes
Oberes Schlichemtal
1. Aufgrund von § 59 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V.m. § 5 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) hat die Verbandsversammlung am 02.11.2006 folgende Neufassung der
Verbandssatzung beschlossen:
§1
Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes
(1) Die Gemeinden Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen,
Hausen a.T., Ratshausen, Schömberg, Weilen u.d.R. und Zimmern u.d.B., alle Zollernalbkreis, im Folgenden Mitgliedsgemeinden genannt, bilden unter dem Namen
"Oberes Schlichemtal"
einen Gemeindeverwaltungsverband.
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(2) Der Gemeindeverwaltungsverband, im Folgenden Verband
genannt, hat seinen Sitz und seine Dienststelle in Schömberg.
§2
Aufgaben des Verbands
(1) Der Verband berät seine Mitgliedsgemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Bei Angelegenheiten, die andere Mitgliedsgemeinden berühren und eine gemeinsame Abstimmung
erfordern, haben sich die Mitgliedsgemeinden der Beratung
durch den Verband zu bedienen.
(2) Der Verband stellt seinen Mitgliedsgemeinden Gemeindefachbeamte und sonstige Bedienstete zur Wahrnehmung ihrer
Aufgaben zur Verfügung. Die Gemeindefachbeamten gelten als
solche der Mitgliedsgemeinden im Sinne von § 58 Abs. 1 und
Abs. 2 GemO. Der Bürgermeister einer jeden Mitgliedsgemeinde kann die zur Verfügung gestellten Bediensteten nach § 53
Absatz 1 Satz 1 GemO mit seiner Vertretung beauftragen.
(3) Der Verband erledigt für seine Mitgliedsgemeinden in deren
Namen die folgenden Angelegenheiten und Geschäfte der
Gemeindeverwaltung nach den Beschlüssen und Anordnungen
der Gemeindeorgane (Erledigungsaufgaben):
1. aus dem Gebiet der allgemeinen Verwaltung
1.1. die Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Mitgliedsgemeinden (z.B. Besoldungs-, Vergütungs-, Beihilfeberechnungen),
1.2. die Bearbeitung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakte der Mitgliedsgemeinden, mit Ausnahme der
Stadt Schömberg,
1.3. die Mitwirkung bei der Vorbereitung von Sitzungen des
Gemeinderats und beim Vollzug von Gemeinderatsbeschlüssen, mit Ausnahme der Stadt Schömberg,
1.4. die Aufstellung von Satzungsentwürfen, mit Ausnahme
der Stadt Schömberg.
1.5. Weisungsaufgaben
1.5.1. die Aufstellung von Entwürfen für Polizeiverordnungen und polizeiliche Verfügungen, mit Ausnahme der Stadt Schömberg,
1.5.2. die Aufstellung von Satzungsentwürfen auf dem
Gebiet der Weisungsaufgaben, mit Ausnahme
der Stadt Schömberg
1.5.3. die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderausweisen mit Ausnahme
der Stadt Schömberg,
1.5.4. die Aufgaben der Ortsbehörde für die Arbeiterund Angestelltenversicherung, mit Ausnahme
der Stadt Schömberg,
1.5.5. die Aufgaben auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung, mit Ausnahme der Stadt Schömberg,
1.6. die Aufgaben zur Bearbeitung des Meldewesens, mit
Ausnahme der Stadt Schömberg und den Gemeinden
Dormettingen, Dotternhausen und Ratshausen.
2. aus dem Gebiet des Finanzwesens
2.1. die Aufstellung der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne, mit Ausnahme der Stadt Schömberg,
2.2. die Führung der Rechnungsgeschäfte, mit Ausnahme
der Stadt Schömberg
2.3. die Veranlagung der gemeindlichen Abgaben, mit Ausnahme der Veranlagung von Beiträgen durch die Stadt
Schömberg,
2.4. die Führung der Kassengeschäfte
2.5. die Beantragung von Zuschüssen und Beihilfen aus
öffentlichen Mitteln, mit Ausnahme der Stadt Schömberg.
3. aus dem Gebiet des Planungs- und Bauwesens
3.1. die verwaltungsmäßigen und technischen Angelegenheiten bei der verbindlichen Bauleitplanung und der
Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen sowie
von Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz,
3.2. die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei
den Vorhaben des Hoch- und Tiefbaues,
3.3. die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung.
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(4) Der Verband erfüllt anstelle seiner Mitgliedsgemeinden in
eigener Zuständigkeit
die folgenden Aufgaben (Erfüllungsaufgaben):
1. die vorbereitende Bauleitplanung,
2. die Aufgaben des Gutachterausschusses und der
Geschäftsstelle gemäß §§ 192 ff BauGB,
3. die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für die
Gemeindeverbindungsstraßen sowie die technische Verwaltung der übrigen Gemeindestrassen,
4. die Aufgaben des Schulträgers für Hauptschulen im Sinne
der §§ 27 ff des Schulgesetzes für Baden-Württemberg,
5. die Aufgaben der bisherigen Sozialstation RosenfeldSchömberg mit dem Gegenstand der Organisation und
Durchführung von Pflegeleistungen im Bereich Alten-,
Kranken-, Haus- und Familienpflege; ferner die Konzeption,
Errichtung und Betreuung entsprechender Pflegeeinrichtungen, sowie die mit diesen Zwecken zusammenhängenden Tätigkeiten,
6. die Touristikförderung,
7. die Durchführung der Ferienspiele,
8. die Unterstützung von Partnerschaften,
9. die Unterstützung von Volkshochschulen,
10. die Unterstützung einer Führungsgruppe bei der Freiwilligen Feuerwehr Schömberg.
(5) Der Verband erfüllt für die Mitgliedsgemeinden Hausen a.T.,
Ratshausen, Schömberg (ohne Stadtteil Schörzingen) und Weilen u.d.R. die Aufgabe, die in diesen Gemeinden anfallenden
Abwässer zu übernehmen, sie einem Klärwerk zuzuleiten, vor
ihrer Einleitung in den Vorfluter zu reinigen und die dabei anfallenden Schlamm- und Abfallstoffe abzuführen, zu verwerten
oder unschädlich zu beseitigen.
(6) Der Verband stellt die zur Erfüllung der Aufgaben nach
Absatz 5 notwendigen Anlagen und Einrichtungen zur Verfügung. Die Verbandsanlagen bestehen aus
a) den Verbandssammlern; sie beginnen auf Markung
Hausen a.T. bei Schacht 2, auf Markung Weilen u.d.R.
bei Schacht 205 nach dem Übersichtslageplan des
Ingenieurbüros Mauthe, Balingen, vom 20. September
2006 und führen bis zum Klärwerk,
b) Regenüberlaufbecken,
c) dem Klärwerk.
Die Anlagen werden vom Verband betrieben, unterhalten und je
nach Bedarf erneuert oder erweitert. Die Kläranlage ist auf den
Abwasseranfall aus den einzelnen Gemeinden ausgelegt; dabei
wurden zur erstmaligen Herstellung der Kläranlage zugrundegelegt: Hausen a.T. 460 E+EGW, Ratshausen 1390 E+EGW, Weilen u.d.R. 620 E+EGW, Schömberg 4030 E+EGW.
Eintretende Änderungen in der Abwasserzuleitung nach Art und
Menge sind dem Verband von den Gemeinden unverzüglich
anzuzeigen.
(7) Der Verband kann von den in Abs. 5 aufgeführten Mitgliedsgemeinden verlangen, dass gewerbliche oder industrielle
Abwässer vorbehandelt werden, wenn durch die besondere
Beschaffenheit der Abwässer die Funktionsfähigkeit der Verbandsanlagen gefährdet oder erhöhte Betriebskosten zu erwarten sind.
(8) Der Verband nimmt ferner die ihm sonst noch durch Gesetz
oder aufgrund eines Gesetzes übertragenen Aufgaben wahr.
§3
Führung der Kassengeschäfte
(1) Zu den Kassengeschäften nach § 2 Abs. 3 Nr. 2.4 gehören
insbesondere
a) die Abwicklung des Zahlungsverkehrs (Ein- und Auszahlungen),
b) die Verwaltung der zur Verwahrung zugewiesenen
Urkunden und Wertgegenstände,
c)
die Verwaltung der Zahlungsmittel und die Sorge für die
Zahlungsbereitschaft der Kasse,
d) die Beitreibung oder Veranlassung der Beitreibung
nicht rechtzeitig bezahlter Geldbeträge.
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(2) Der Verband führt für die einzelnen Mitgliedsgemeinden
besondere Giro-, Postscheck- und Bankkonten. Die einzelnen
Mitgliedsgemeinden bestimmen, welche Konten geführt werden.
(3) Die einzelnen Mitgliedsgemeinden können eigene Handkassen zur Annahme und zur Auszahlung kleinerer Geldbeträge
führen. Für die Führung und Prüfung der Handkasse sind die
Mitgliedsgemeinden selbst verantwortlich. Die Handkasse hat
monatlich mit der Gemeindekasse unter Belegung der Einnahmen und Ausgaben abzurechnen.
§4
Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
Sofern der Verband nach § 61 Abs. 6 Satz 1 GemO in die
Rechtsstellung von Mitgliedsgemeinden bei Zweckverbänden
oder öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen eintritt, gilt folgendes:
1. Sind in die Verbandsversammlung eines Zweckverbandes
mehrere Vertreter des Verbandes zu entsenden, so können
die Mitgliedsgemeinden, in deren Rechtsstellung der Verband eingetreten ist, Vorschläge für die Wahl der weiteren
Vertreter machen.
2. Die in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorgesehenen
Mitwirkungsrechte werden vom Verband im Benehmen mit
den Mitgliedsgemeinden wahrgenommen, in deren Rechtsstellung er eingetreten ist.
§5
Organe des Verbands
Organe des Verbands sind:
1. die Verbandsversammlung,
2. der Verwaltungsrat,
3. der Verbandsvorsitzende.
Außerdem werden drei beschließende Ausschüsse der Verbandsversammlung gebildet.
§6
Verbandsversammlung
(1) Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Verbands. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten des Verbandes, soweit die Entscheidung nach dieser Satzung nicht dem
Verwaltungsrat (§8), einem beschließenden Ausschuss (§§
10,11) oder dem Verbandsvorsitzenden (§12) übertragen ist
oder dem Verbandsvorsitzenden Kraft Gesetzes zuerkannt ist.
(2) Der Verbandsversammlung obliegt insbesondere:
1. die Wahl der weiteren Mitglieder der beschließenden Ausschüsse,
2. die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter,
3. die Wahl weiterer Vertreter in die Verbandsversammlung von
Zweckverbänden,
4. die Änderung der Verbandssatzung und den Erlass von Satzungen des Verbands, einschließlich der Haushaltssatzung
5. die Feststellung von Wirtschaftsplänen für Sondervermögen
mit Sonderrechnung,
6. den Erlass von Tarifordnungen für die Inanspruchnahme der
Einrichtungen und Dienstleistungen des Verbandes durch
Dritte,
7. die Feststellung der Jahresrechnung,
8. die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplans,
9. die Entscheidung über die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von Einrichtungen des Verbands und
der Verbandsverwaltung,
10. die Entscheidung über die Anschaffung oder Herstellung von
Vermögensgegenständen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelfall oder für die Sachgemeinschaft
von erheblicher Bedeutung ist,
11. die Beschlussfassung über die Ausführung von Bauvorhaben, die sich erheblich auf den Haushalt des Verbands auswirken oder sonst kommunalpolitisch besonders bedeutsam
sind,
12. die Entscheidung über die Ernennung, Anstellung und Entlassung der Beamten und sonstigen leitenden Bediensteten
des Verbands,
13. die Beschlussfassung über die Höhe der Abfindung ausscheidender Verbandsgemeinden.
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Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006
(3) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern
der Mitgliedsgemeinden und dreizehn weiteren Vertretern, von
denen auf die Stadt Schömberg fünf, auf die Gemeinde Dotternhausen zwei und auf die übrigen Mitgliedsgemeinden je ein Vertreter entfallen. Die weiteren Vertreter und je ein Stellvertreter
werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte von
dem neu gebildeten Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt.
(4) Scheidet ein weiterer Vertreter vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, wird für den Rest der Amtszeit ein neuer weiterer Vertreter gewählt. Dies gilt entsprechend für den Stellvertreter.
(5) Jede Mitgliedsgemeinde hat so viele Stimmen wie Vertreter
in der Verbandsversammlung. Die Stimmen jeder Mitgliedsgemeinde können nur einheitlich abgegeben werden; Stimmführer
ist jeweils der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden.
§7
Geschäftsgang
(1) Für den Geschäftsgang der Verbandsversammlung gelten §
15 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und ergänzend in entsprechender Anwendung die Bestimmungen der
Gemeindeordnung über den Geschäftsgang des Gemeinderats,
soweit in dieser Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, wenn es die
Geschäftslage erfordert.
(3) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Stimmen vertreten ist.
(4) Beschlüsse der Verbandsversammlung über eine Änderung
des § 1 Abs. 2 bedürfen der Zustimmung der Stadt Schömberg.
(5) Die Niederschrift über die Verhandlungen der Verbandsversammlung ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Sie ist den Mitgliedern der Verbandsversammlung
innerhalb von 2 Monaten zur Kenntnis zu bringen. Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen dürfen
nicht ausgehändigt werden.
§8
Verwaltungsrat
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus dem Verbandsvorsitzenden
als Vorsitzendem und den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden, die im Verhinderungsfalle von ihrem jeweiligen allgemeinen
Stellvertreter vertreten werden.
(2) Der Verwaltungsrat ist das Bindeglied zwischen den Mitgliedsgemeinden und der Verwaltung des Verbandes. Im Rahmen des Weisungsrechts der Bürgermeister kontrolliert er die
Verwaltung und koordiniert zusammen mit der Verwaltung die
laufenden Geschäfte der Verwaltung. Er setzt für die Abwicklung
größerer Verwaltungsgeschäfte Prioritäten fest. Außerdem ist er
über alle wichtigen Angelegenheiten der Verwaltung umfassend
zu informieren.
(3) Der Verwaltungsrat beschließt über alle Angelegenheiten
des Verbandes, die einer sachlichen Entscheidung bedürfen und
nicht in die Zuständigkeit der Verbandsversammlung, der
beschließenden Ausschüsse oder des Verbandsvorsitzenden
fallen. Er hat die Angelegenheiten, über die die Verbandsversammlung zu entscheiden hat, vorzuberaten und seine Stellungnahme durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung vortragen zu lassen; hiervon ausgenommen werden die Angelegenheiten, die den beschließenden Ausschüssen übertragen
werden.
(4) Dem Verwaltungsrat wird die Bewirtschaftung der Mittel
nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 25.000 Euro im
Einzelfall übertragen. Die Zustimmung zu überplanmäßigen und
außerplanmäßigen Ausgaben und die Verwendung von
Deckungsreserven wird dem Verwaltungsrat bis zum Betrag von
5.000 Euro übertragen. Dies gilt nicht für die Aufgabenbereiche,
die den beschließenden Ausschüssen übertragen werden.
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(5) Der Verwaltungsrat entscheidet über die Anstellung, Einstellung, Ernennung und Höhergruppierung von nicht leitenden
Bediensteten des Verbandes; mit Ausnahme der Beamten.
§9
Einspruchsrecht
Den Gemeinden Hausen a.T., Ratshausen, Weilen u.d.R. sowie
der Stadt Schömberg stehen gegen Beschlüsse der Verbandsversammlung und des beschließenden Ausschusses, die in
Erfüllung der in § 2 Abs. 5 bestimmten Aufgabe gefasst werden,
ein Einspruchsrecht nach § 13 Abs. 3 GKZ zu.
§ 10
Beschließender Ausschuss für die Abwasserbeseitigung
(1) Für die Erfüllung der Verbandsaufgabe nach § 2 Abs. 5 wird
ein beschließender Ausschuss gebildet. Dem beschließenden
Ausschuss werden unbeschadet des § 39 Abs. 2 GemO die zur
Erfüllung der Verbandsaufgabe nach § 2 Abs. 5 zu treffenden
Entscheidungen zur dauernden Erledigung übertragen. Für den
Vollzug des Haushaltsplanes, einschließlich der Vergabe von
Aufträgen, ist der Ausschuss im Einzelfall bis zum Betrag von
250.000 Euro zuständig. Außerdem entscheidet der Ausschuss
über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 10.000 Euro.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit entscheidet der beschließende
Ausschuss selbständig an Stelle der Verbandsversammlung.
Angelegenheiten, deren Entscheidung der Verbandsversammlung vorbehalten sind, sollen dem beschließenden Ausschuss
innerhalb seines Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen
werden.
(2) Der beschließende Ausschuss besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und fünf weiteren Mitgliedern.
Die weiteren Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von der
Verbandsversammlung widerruflich aus ihrer Mitte gewählt; sie
sollen möglichst aus dem Kreis der Vertreter der Stadt Schömberg und der Gemeinden Ratshausen, Hausen a.T. sowie Weilen u.d.R. bestellt werden.
(3) Für den Geschäftsgang des beschließenden Ausschusses
gelten § 15 GKZ und ergänzend hierzu in entsprechender
Anwendung § 39 Abs. 5 GemO sowie § 7 Abs. 5 der Verbandssatzung.
§ 11
Beschließende Ausschüsse für die Schulträgerschaft
(1) Für die Erfüllung der Verbandsaufgabe nach § 2 Abs. 4 Nr. 4
werden zwei beschließende Ausschüsse gebildet. Den
beschließenden Ausschüssen werden unbeschadet von § 39
Abs. 2 GemO, die zur Erfüllung der Verbandsaufgabe nach § 2
Abs. 4 Nr. 4 zu treffenden Entscheidungen, für den Schulbezirk
Dotternhausen und den Schulbezirk Schömberg, zur dauernden
Erledigung übertragen. Für den Vollzug des Haushaltsplanes,
einschließlich der Vergabe von Aufträgen, ist der Ausschuss im
Einzelfall bis zum Betrag von 250.000 Euro zuständig. Außerdem entscheidet der Ausschuss über die Bewilligung von überund außerplanmäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 10.000
Euro. Im Rahmen seiner Zuständigkeit entscheiden die
beschließenden Ausschüsse selbständig an Stelle der Verbandsversammlung.
Angelegenheiten, deren Entscheidung der Verbandsversammlung vorbehalten sind, sollen dem jeweiligen beschließenden
Ausschuss innerhalb seines Aufgabengebietes zur Vorberatung
zugewiesen werden.
(2) Der beschließende Ausschuss für den Schulbezirk Dotternhausen besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und fünf weiteren Mitgliedern.
Die weiteren Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von der
Verbandsversammlung widerruflich aus ihrer Mitte gewählt; sie
sollen möglichst aus dem Kreis der Vertreter der Gemeinden
Dormettingen und Dotternhausen bestellt werden.
(3) Der beschließende Ausschuss für den Schulbezirk Schömberg besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und acht weiteren
Mitgliedern.
Nummer 47
Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006
Die weiteren Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von der
Verbandsversammlung widerruflich aus ihrer Mitte gewählt; sie
sollen möglichst aus dem Kreis der Vertreter der Stadt Schömberg und der Gemeinden Dautmergen, Hausen a.T., Ratshausen, Weilen u.d.R. sowie Zimmern u.d.B. bestellt werden.
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schlagt ist. Umlageschlüssel sind unbeschadet etwaiger Sondervereinbarungen im Einzelfall die nach § 143 GemO maßgebenden Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden. Die §§ 16-18
bleiben unberührt.
(4) Für den Geschäftsgang der beschließenden Ausschüsse gelten § 15 GKZ und ergänzend hierzu in entsprechender Anwendung § 39 Abs. 5 GemO sowie § 7 Abs. 5 der Verbandssatzung.
(5) Die allgemeine Verbandsumlage ist mit je einem Viertel in
der Mitte des Haushaltsvierteljahres fällig. So lange ihre Höhe
noch nicht festgestellt ist, haben die Mitgliedsgemeinden zu diesen Terminen entsprechende Vorauszahlungen auf der Grundlage der Vorjahresschuld zu leisten.
§ 12
Verbandsvorsitzender
(1) Soweit das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und
diese Verbandssatzung keine Bestimmungen über den Verbandsvorsitzenden enthalten, finden auf diesen die Vorschriften
der Gemeindeordnung über den Bürgermeister entsprechende
Anwendung.
§ 15
Schulbezirke
(1) Für die Hauptschule werden nach § 25 Abs. 1 und 2 des
Schulgesetzes für Baden-Württemberg die Schulbezirke Dotternhausen und Schömberg gebildet.
(2) Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden in
der ersten Sitzung der Verbandsversammlung nach jeder regelmäßigen Neubestellung der weiteren Vertreter nach § 6 Absatz
3 gewählt. Scheiden sie vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, findet für den Rest ihrer Amtszeit eine Neuwahl statt.
(3) Dem Verbandsvorsitzenden wird die Zuständigkeit für die
Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum
Betrag von 5.000 Euro im Einzelfall übertragen. Die Zustimmung
zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und die
Verwendung von Deckungsreserven wird bis zum Betrag von
1.000 Euro übertragen.
§ 13
Verbandsverwaltung
(1) Zur Erfüllung seiner Aufgaben stellt der Verband Beamte mit
der Befähigung zum Gemeindefachbeamten und sonstige
Bedienstete nach Maßgabe des Stellenplans ein. Er kann auch
die sonstigen Bediensteten zu hauptamtlichen Beamten ernennen.
(2) Der Verband bestellt einen Beamten, mit der Befähigung
zum Gemeindefachbeamten, zum geschäftsführenden Leiter
der Verbandsverwaltung. Er ist innerdienstlicher Vertreter des
Verbandsvorsitzenden und führt die Geschäfte der laufenden
Verwaltung.
§ 14
Finanzierung
(1) Der Verband erhebt für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und seiner Dienstleistungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 und
für die Erfüllung der Aufgaben nach § 2 Abs. 4 Nr. 2, 3 und 5
kostendeckende Entgelte bzw. Erstattungen. Dasselbe gilt für
die Erledigung und Erfüllung von Aufgaben, die nur einzelne Mitglieder betreffen.
(2) Den Finanzbedarf zur Erfüllung der Aufgaben nach § 2 Abs.
4 Nr. 1, 6 und Nr. 7 legt der Verband durch eine jährliche Sonderumlage auf die Mitgliedsgemeinden um. Umlageschlüssel für
die Aufgaben lfd. Nr. 1 und lfd. Nr. 6 sind die nach § 143 GemO
maßgeblichen Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden und für
die Aufgabe lfd. Nr. 7 die teilnehmende Kinderzahl der Mitgliedsgemeinden.
(3) Im übrigen legt der Verband seinen Finanzbedarf, soweit er
nicht durch die Absätze 1 und 2 gedeckt ist, nicht andere Einnahmen zur Verfügung stehen und nicht eine Regelung nach
den §§ 14 - 16 Platz greift, durch eine jährliche allgemeine Verbandsumlage auf die Mitgliedsgemeinden um. Umlageschlüssel
sind die nach § 143 GemO maßgebenden Einwohnerzahlen der
Mitgliedsgemeinden; sie werden bei der Gemeinde Dotternhausen veredelt mit 0,75 und bei der Stadt Schömberg mit 0,60. Bei
Veränderung der Aufgabe für die einzelne Gemeinde ist der Veredelungsschlüssel zu ändern.
(4) Für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen sowie
für die Tilgung von Krediten erhebt der Verband eine Kapitalumlage, wenn der Finanzbedarf auf mehr als 1.000 Euro veran-
(2) Es gehören zum Schulbezirk Dotternhausen die Gemeinden
Dormettingen und
Dotternhausen
zum Schulbezirk Schömberg die Gemeinden
Dautmergen
Hausen am Tann
Ratshausen
Schömberg
Weilen unter den Rinnen und
Zimmern unter der Burg
(3) Der Hauptschulunterricht wird für den Schulbezirk Dotternhausen im Schulgebäude der Gemeinde Dotternhausen und für
den Schulbezirk Schömberg im Gebäude der Haupt- und Realschule in Schömberg erteilt. Der Sportunterricht für den Schulbezirk Schömberg wird im verbandseigenen Hallenbad und in
der Sporthalle der Stadt Schömberg erteilt.
(4) Die Verlegung der Schulstandorte und die Änderung der
Schulbezirke bedarf, unbeschadet der Vorschriften des Schulgesetzes, der Zustimmung der davon betroffenen Gemeinden.
§ 16
Deckung der laufenden Schulkosten
(1) Der Aufwand im Schulbezirk Dotternhausen wird von den
Gemeinden Dotternhausen und Dormettingen voll ersetzt.
(2) Im Schulbezirk Schömberg wird zur Deckung des laufenden
Schulaufwandes einschließlich der Zins- und Tilgungsleistungen
für Kredite eine jährliche Schulkostenumlage erhoben.
Umlageschlüssel ist die Zahl der Schüler am Stichtag der allgemeinen Schulstatistik des vorangegangenen Jahres. § 14 Abs. 5
gilt entsprechend.
§ 17
Finanzierung von Investitionen im Schulbereich
(1) Als Investitionen im Sinne der Verbandssatzung gelten der
Erwerb, die Schaffung, Erweiterung und vollständige Erneuerung von Vermögensgegenständen, wenn der dafür veranschlagte Aufwand den Betrag von 20.000 Euro übersteigt.
(2) Sind im Schulbereich Dotternhausen Investitionen notwendig, wird die Kostentragung zwischen den beiden zu diesem
Schulbezirk gehörenden Gemeinden vereinbart. Dabei sollen
die in Abs. 3 aufgeführten Maßstäbe für die Kapitalumlage im
Schulbezirk Schömberg berücksichtigt werden.
(3) Die Kosten für Investitionen im Schulbezirk Schömberg werden von den zu diesem Schulbezirk gehörenden Gemeinden
durch eine Kapitalumlage aufgebracht. Maßstab für die Kapitalumlage ist, unbeschadet etwaiger Sondervereinbarungen im
Einzelfall, das Verhältnis der Schülerzahl am Stichtag der allgemeinen Schulstatistik im Durchschnitt der 3 Jahre vor Beginn der
Investitionsmaßnahme.
§ 18
Finanzierung der Abwasserreinigungsanlagen
(1) Der Anschaffungs- und Herstellungsaufwand für die erstmalige Erstellung der Verbandsanlagen und für künftige Verbands-
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Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006
anlagen sowie des Betriebs- und Verwaltungsvermögens wird,
soweit er nicht durch Zuweisungen, Zuschüsse, Kredite und sonstige Einnahmen gedeckt wird, von den beteiligten Mitgliedsgemeinden über eine Investitionsumlage nach folgendem Schlüssel aufgebracht:
Hausen a.T.
Ratshausen
Schömberg
Weilen u.d.R.
10,16 %
14,88 %
62,10 %
12,86 %
Gleiches gilt für die Tilgung der aufgenommenen Kredite.
(2) Verursacht eine beteiligte Mitgliedsgemeinde eine Änderung
der Verbandsanlagen, (z.B. durch Vergrößerung des Abwasseranfalls oder durch eine andere Abwasserzusammensetzung),
trägt die verursachende Mitgliedsgemeinde die Kosten. Verursachen mehrere Mitgliedsgemeinden eine Änderung der Verbandsanlagen, tragen sie die Kosten im Verhältnis der Verursachung. Der Verteilungsschlüssel wird von der Verbandsversammlung festgesetzt.
(3) Die Investitionsumlagen sind entsprechend dem Baufortschritt bzw. dem Finanzbedarf zu erbringen.
(4) Die Betriebskosten und alle weiteren Kosten sowie die Zinsen für die Kredite sind, soweit sie nicht durch andere Einnahmen gedeckt werden, von den beteiligten Mitgliedsgemeinden
aufzubringen. Verteilungsmaßstab ist die den Verbandsanlagen
zugeführte Abwassermenge, wie sie der Abwassergebührenberechnung im zweit vorgegangenen Rechnungsjahr zugrunde
gelegt ist. § 14 Abs. 5 gilt entsprechend.
§ 19
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Die öffentlichen Bekanntmachungen des Verbands erfolgen
in jeder Mitgliedsgemeinde nach deren Satzung über die Form
der öffentlichen Bekanntmachungen.
(2) Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Tag der
letzten Bekanntmachung in den Mitgliedsgemeinden.
§ 20
Übergangsvorschriften
Solange der Verband noch keinen eigenen Bauhof eingerichtet
hat, kann er zur Erfüllung der Aufgaben nach § 2 Abs. 4 Nr. 3 die
Bediensteten und Geräte der Stadt Schömberg und der Gemeinde Dotternhausen gegen kostendeckende Entgelte in Anspruch
nehmen.
§ 21
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 04.11.1981, mit allen Änderungen, außer
Kraft.
2. Das Landratsamt Zollernalbkreis hat mit Verfügung vom 13.
November 2006 die in § 2 Abs. 3 genannten Ausnahmen von der
Aufgabenerledigung durch den Gemeindeverwaltungsverband
gemäß § 61 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) unter Berücksichtigung von § 16 des Allgemeinen Gemeindereformgesetzes vom 09. Juli 1974 in stets
widerruflicher Weise zugelassen und die Neufassung der Verbandssatzung aus kommunalrechtlicher Sicht nicht beanstandet.
3. Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Schlichemtal“ geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist
zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
Nummer 47
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Schömberg, den 15. November 2006
Ege,
Stv. Verbandsvorsitzender
Meldeportal
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29
Absatz 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden in Baden-Württemberg bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal nimmt seinen Betrieb ab 1.
Januar 2007 auf.
Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal
werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an „Behörden, öffentliche und nicht öffentliche Stellen“ erteilt. Der
Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an
nicht öffentliche Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und Anschriften. § 32 a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen
(Bürger, Bürgerinnen und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, sodass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche
Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das
Internet erfolgen. Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z. B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde
gestellt werden.
Bitte melden Sie sich im Rathaus, wenn eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht im Internet über dieses zentrale
Meldeportal erfolgen soll. Ein möglicher Widerspruch wirkt sich
dauerhaft, auch für die Folgejahre, aus.
Jugendschutz - alles klar?
Kinder und Jugendliche sollen
mit der Regelung
des gesetzlichen
Jugendschutzes
in der Öffentlichkeit vor Gefahren
und schädlichen
Einflüssen
geschützt werden.
Der Jugendschutz
gilt für alle Gaststätten, Verkaufsstellen, Vereinsfeste und -feiern.
Kreisweit offene Veranstaltungen von
Kreisjugendpflege und Polizei
„Jugendschutz alles klar“ ist das Motto einer Veranstaltungsreihe, die bereits im dritten Jahr läuft. Sehr viele Vereinsverantwortliche wurden bereits geschult. Für alle Interessierten aus
dem Zollernalbkreis, die noch Unsicherheiten in Sachen Jugendschutz haben, besteht die Möglichkeit, sich bei Veranstaltungen
in Bisingen (23. November, Hohenzollernhalle) oder Dotternhausen (27. November, Feuerwehrgerätehaus) zu informieren.
Durchgeführt wird die Veranstaltungsreihe von der Kreisjugendpflege beim Jugendamt des Zollernalbkreises und der Polizeidirektion Balingen, unterstützt durch die Gemeindeverwaltungen.
Mit Quiz, Power-Point-Auflösung und Informationsfilm wird über
die Jugendschutzbestimmungen informiert. Neben der Werbung
für den Jugendschutz gibt es auch eine Fülle von Tipps und
Anregungen.
Ebenso werden eine Teilnahmebescheinigung, Gesetzestexte,
verschiedene Handreichungen und eine Drehscheibe zum
Jugendschutzrecht an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verteilt.
Eingeladen sind Verantwortliche der Vereine inkl. der Jugendverbände aus dem Landkreis, ebenso wie Organisatoren von
Veranstaltungen, in denen der Jugendschutz eine Rolle spielt.
Nummer 47
Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006
Montag, 27. November 2006, 19.30 Uhr, Dotternhausen, Feuerwehrgerätehaus
Veranstalter: Landratsamt Zollernalbkreis
Kreisjugendpflege/Jugendamt und
Polizeidirektion Balingen
Das Landratsamt Zollernalbkreis Landwirtschaftsamt - informiert:
Sachkundelehrgang für Anwender von Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen Betrieb nach dem Pflanzenschutzgesetz
Landwirte, welche mit Pflanzenschutzgeräten arbeiten, müssen
in diesem Bereich die Sachkundigkeit nachweisen. Durch eine
landwirtschaftliche Ausbildung ist diese gegeben. Praktizierende
Landwirte, die keine landwirtschaftliche Ausbildung haben, können in einem 40 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang mit
anschließender Abschlussprüfung die Sachkunde erlangen.
Kosten entstehen den Teilnehmern für das Lehrbuch und die
Prüfungsgebühr. Das Landratsamt Zollernalbkreis - Landwirtschaftsamt Balingen bietet in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsamt Tübingen einen Lehrgang zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz für Landwirte an.
Der Lehrgang beginnt am Freitag, 1. Dezember 2006, um 9.00
Uhr, am Landwirtschaftsamt Balingen, Ölbergstr. 23.
Eine Anmeldung unter Tel.: (07433) 9053-0 ist erforderlich bis
spätestens 24. November 2006.
Gesprächskreis Biogas
„Gärprozessmanagement“ ist das Thema des Gesprächskreises Biogas am 29. November 2006, um 14.00 Uhr, im Landratsamt Zollernalbkreis - Landwirtschaftsamt in Balingen mit dem
Fachberater Jörg Messner aus Aulendorf. Dazu sind interessierte Landwirte herzlich eingeladen. Eine Anmeldung unter Tel.:
(07433) 9053-0 ist erforderlich.
20. November 2006
Bestellen Sie jetzt!
Ab 1. Januar 2007 wird das Abo 63 plus
noch attraktiver!
Ab 1. Januar 2007 gelten für das Abo 63 plus folgende Neuerungen:
• Die Partnerkarte zum Abo 63 plus: Alle Paare, die in einem
gemeinsamen Haushalt leben und beide über 63 Jahre alt
sind, können ab 1. Januar 2007 ein zweites Abo 63 plus mit
einem 30-prozentigen Rabatt abonnieren!
• Die „Enkelregelung“: Mit dem Abo 63 plus (oder der Partnerkarte) dürfen Sie ab 1. Januar 2007 bis zu drei Kinder (die
übrigens nicht Ihre eigenen Enkel sein müssen) unter 12
Jahren kostenlos mitnehmen. An Schul- und beweglichen
Ferientagen gilt diese Regelung jedoch erst ab 14.00 Uhr.
Weitere Infos zum neuen Abo 63 plus inkl. Bestellschein finden
Sie in unserem neuen Flyer „Abo 63 plus“.
Für Fragen stehen Ihnen auch gerne unsere Kundenberater
unter Telefon (07471) 93019696 zur Verfügung!
Im Straßenverkehr mit Cannabis unterwegs
Eine Information der Cannabis-Sprechstunde im Zollernalbkreis
Kostenfreie anonyme Beratung Tel. (0800) 3784784, jeden Donnerstag von 16.00 bis 19.00 Uhr, mit Fachleuten aus der
Jugend- und Suchthilfe.
E-Mail-Beratung: info@cannabissprechstunde.de oder über
www.drugstime.de
Die Cannabis-Sprechstunde ist ein anonymes Angebot und will
allgemein zum Konsum informieren, eine erste Abklärung
ermöglichen und mit Hinweisen und Hilfen zur Veränderung
anregen.
Die Fakten
Nach der Statistik der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Konsum von Cannabisprodukten gerade bei jungen
Menschen in den vergangenen Jahren gestiegen. Knapp 30 %
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der jungen Menschen haben mindestens einmal im Jahr konsumiert. Haschisch, Marihuana, Shit, Gras, Weed, Bong, Tüte sind
Begriffe um den Konsum von Cannabis. Der Inhaltsstoff von
Cannabis, der für die psychotrope (bewusstseinverändernde)
Wirkung verantwortlich ist, ist das Tetrahydrocannabiol, kurz das
THC.
Die Konzentration von THC z.B. in Haschisch ist in den letzten
10 Jahren durch bessere Züchtungen und optimale Anpflanzung
z.T. um ein Mehrfaches gestiegen. Daraus resultiert eine höhere
Gefährdung für den Einzelnen beim Cannabiskonsum.
Was passiert beim Konsum
• Cannabis verstärkt in erster Linie die Gefühlslage vor dem
Konsum: Wer schlechter Stimmung ist, fühlt sich nach dem
Kiffen noch schlechter.
• Je nach Gefühlslage, vor dem Konsum hat Cannabis beruhigende, entspannende oder stimmungsaufhellende Effekte:
besonders veränderte Wahrnehmung von Raum und Zeit.
• Gefühle von Angst und Panik sowie Halluzinationen sind,
vorwiegend nach hohen Dosen, möglich.
• Das Kurzzeitgedächtnis, die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sind bis zu 24 Stunden nach dem Konsum eingeschränkt.
Damit stellt sich auch die Frage, welche Auswirkungen hat der
Konsum, sei es in der Freizeit oder aber auch im Beruf, wenn ich
mich im Straßenverkehr (gemäß der Fahrerlaubnisverordnung)
bewege. Nach dem Konsum von Cannabis wird davon ausgegangen, dass der/die Fahrer(in) grundsätzlich nicht mehr in der
Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.
• Der Cannabiskonsum beeinträchtigt die Aufmerksamkeit und
das Reaktionsvermögen und damit die Fahrtüchtigkeit, was
zu einer Erhöhung der Unfallgefahr führt.
• Die Effekte einer mittleren Cannabisdosis entsprechen in der
Fahrzeugsimulation einer Blutalkoholkonzentration von 0,5
bis 1 Promille.
• In Kombination mit Alkohol wird die Fahrtüchtigkeit noch
stärker eingeschränkt.
Hinzu kommt die strafrechtliche Seite, dass der Besitz
grundsätzlich strafbar ist.
Cannabis im Körper kann durch 3 Testverfahren nachgewiesen
werden.
• Schweiß wird mit einem Teststreifen von der Haut aufgenommen und die Verfärbung zeigt, ob sich THC im Körper
befindet.
• Eine sofortige Urinprobe wird getestet, um einen Cannabiskonsum festzustellen.
• Letztlich kann über eine Blutabnahme der Nachweis erfolgen, ob ein Konsum vorliegt.
Schweiß- und Urinprobe können abgelehnt werden, die Blutabnahme kann jedoch nicht verweigert werden. Der Nachweis von
THC im Urin oder beim Schweißtest ist bis zu 150 Stunden nach
dem letzten Konsum möglich. Bei regelmäßigem Gebrauch bis
zu einem Monat.
Wir beraten
Zu einem Netzwerk der Hilfe haben sich der Elternkreis Drogenabhängiger Kinder, die Suchtberatungsstelle der Diakonie, der
Suchtbeauftragte im Zollernalbkreis, das Kinder- und Jugendbüro Balingen, der Jugendförderverein Zollernalbkreis, die Heilpädagogisch-psychologische Gemeinschaftspraxis WeinmannMayer + Dr. Mayer sowie der Zollernalbkreis-Jugendring zusammengeschlossen.
Mit der Cannabis-Sprechstunde sollen die Konsumenten zu
einem kritischen Umgang mit ihrem Cannabiskonsum angeregt
werden. Die sachliche Auseinandersetzung sowie konkrete Hilfeangebote stehen im Mittelpunkt. Dazu gehören, neben Informationen über dieses Suchtmittel, auch Gespräche in Einzelund Gruppentreffen, um sich z.B. über Konsumerfahrungen auszutauschen. Die Beratung über Ausstiegskonzepte, sowie auf
Wunsch die gezielte Vermittlung an einen Suchtberater und/oder
Facharzt, ist möglich.
Die anonyme Cannabis-Sprechstunde richtet sich an Ratsuchende wie Eltern, Geschwister, Probierer, Konsumenten,
Freunde und Freundinnen, Erziehende. Die Berater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Dotternhausen sucht zum Januar 2007
eine(n) Mitarbeiter(in)
für den gemeindeeigenen Bauhof.
Die Anstellung erfolgt zunächst befristet.
Für die Tätigkeit ist ein Führerschein der Klasse 3 erforderlich, weitere Fahrerlaubnisse sind wünschenswert.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spätestens 4. Dezember 2006 an die Gemeindeverwaltung
Dotternhausen, Postfach 40, 72359 Dotternhausen, z. Hd.
von Frau Bürgermeisterin Adrian, zu richten.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Herr Bauhofleiter
Scheck, Tel. (0172) 7309193, oder Frau Bürgermeisterin
Adrian, Tel. (07427) 940511, zur Verfügung.
Monique Adrian
Bürgermeisterin
Überlandwerk Eppler GmbH
Jahresablesung der Stromzähler in Dormettingen!!
Die diesjährige Ablesung der Stromzähler durch unsere
bekannten Ortsagenten beginnt am 24. November 2006. Der
Verbrauch zum 31.12.2006 wird dann anhand unserer Faktoren hochgerechnet.
Kunden, die während des Ablesezeitraumes nicht oder kaum
zu Hause sind, bitten wir eventuell über einen Nachbarn die
Möglichkeit des Zutritts zum Stromzähler anzubieten. Schätzungen, auch leerstehender Anlagen, sollten nach Möglichkeit nicht infrage kommen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Überlandwerk Eppler GmbH
unter der Tel.-Nr. (07427) 931566, während der üblichen
Geschäftszeiten, gerne zur Verfügung.
Deutsche Rentenversicherung
Baden-Württemberg
Riester-Zulagen für 2004 bis Jahresende beantragen!
Riestersparer, die bereits einen Vertrag abgeschlossen, aber für
das Jahr 2004 noch keine Zulage beantragt haben, sollten sich
beeilen. Für das Beitragsjahr 2004 muss spätestens am 31.
Dezember 2006 der Zulageantrag vorliegen. Ansonsten kann die
Förderung nicht gutgeschrieben werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin. Der Antrag
muss an den Anbieter, also die Versicherung, Bank oder Sparkasse, gerichtet werden, bei der der Vertrag zur Riester-Rente besteht.
Zwei Jahre Zeit haben alle Riestersparer, ihre staatlichen Zulagen zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung BadenWürttemberg rät jedoch, die Frist nicht bis zum Ende auszuschöpfen, sondern die staatliche Förderung zeitnah zu beanspruchen. Das stellt sicher, dass keine Fristen versäumt und
Zulagen nicht mehr gutgeschrieben werden können. Ein frühzeitiger Antrag sichert zudem Zinseszinsen.
Zum nächsten Zahltermin am 15. November 2006 zahlt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) insgesamt über 55 Millionen Euro Zulagen an die Riestersparer aus. Seit Beginn der Auszahlungen im Jahr 2003 wurden damit deutlich mehr als 1,1 Milliarden Euro Riesterzulagen überwiesen. Die Anzahl der bei der ZfA
eingerichteten Zulagekonten beträgt aktuell weit über vier Millionen.
Die weiterhin bestehende zahlenmäßige Differenz zu den inzwischen fast sieben Millionen abgeschlossenen Riesterverträgen
ergibt sich aus der zeitlich versetzten Antragsfrist für die Zulage.
Der Staat fördert die Riesterrente mit einer Grundzulage von 114
Euro pro Jahr. Pro Kind gibt es zusätzlich 138 Euro jährlich. Ab
2008 werden die Zulagen noch einmal erhöht. Dann beträgt die
Grundzulage 154 Euro und die Kinderzulage pro Kind 185 Euro.
Wer Fragen zum Thema Riesterrente hat, kann sich bei der
Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg individuell
und kompetent beraten lassen:
Nummer 47
Persönlich in den Regionalzentren und Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, die im ganzen
Land zu finden sind.
Telefonisch: Individuelle Auskunft erhalten Kunden der gesetzlichen Rentenversicherung auch über das Servicetelefon der
Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (ehemals
LVA) unter der Rufnummer (0800) 100048024.
Versichertenberater: Auskunft und Beratung erhalten Sie auch
von den ehrenamtlichen Versichertenberatern in Baden-Württemberg. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.
Ortsbehörden: Die Kommunen sind Partner der Deutschen
Rentenversicherung. Hier können Sie sich an die Mitarbeiter der
so genannten Ortsbehörden für die Rentenversicherung wenden.
Im Internet: www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.
Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Balingen
BIZ & DONNA, die Informationsreihe für Frauen
Zeitarbeit - eine Chance für den beruflichen Wiedereinstieg
Im Rahmen der Informationsreihe BIZ & DONNA steht am Donnerstag, 30. November, von 9.30 bis 11.00 Uhr, das Thema
„Zeitarbeit“ auf dem Programm. Die Veranstaltung findet im BIZGruppenraum (Zimmer 002 im Erdgeschoss) der Agentur für
Arbeit Balingen, Stingstraße 17, statt.
Zeitarbeitsfirmen konnten sich in den vergangenen Jahren zu
wichtigen Akteuren am Arbeitsmarkt entwickeln, denn Zeitarbeit
hat - nicht zuletzt wegen ihrer Einstiegsfunktion in dauerhafte
„reguläre“ Beschäftigung - an Akzeptanz gewonnen. Doch nach
wie vor haben viele aktiv Arbeitsuchende, insbesondere Frauen,
zumeist aus Unkenntnis heraus Vorbehalte gegenüber dieser
Form der Beschäftigung und verzichten deshalb auf die Perspektiven, die Zeitarbeit bietet.
Diesen Informationsmangel möchte Karin Halamoda, Niederlassungsleiterin der Zeitarbeitsfirma ARMON ausräumen. Sie informiert rund um das Thema und beantwortet Fragen wie: Was bietet mir diese Beschäftigungsform? Welche Rechte und Pflichten
habe ich als Leiharbeitnehmerin? In welchen Tätigkeitsbereichen bestehen überhaupt Angebote für Zeitarbeit?
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Auskünfte erhalten Interessentinnen bei Marion Merz,
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur
für Arbeit Balingen unter Telefon (07433) 951-304 oder per EMail unter BCA.Balingen@arbeitsagentur.de.
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Zu erfahren unter Telefon (0180) 1929248
Bereitschaftsdienst
der Stadtapotheke Schömberg
Mo., Di., Do., Fr.
Mi.
Sa.
8.00 - 12.30 Uhr
8.00 - 12.30 Uhr
8.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 19.30 Uhr
17.30 - 18.30 Uhr
Notdienst
außerhalb unserer Öffnungszeiten
gilt der Balinger Notdienstplan.
AIDS-Beratung
Das Gesundheitsamt Balingen bietet auch weiterhin kostenlose
und anonyme AIDS-Beratung, auf Wunsch mit Durchführung
des sog. AIDS-Tests, an.
Nach telefonischer Vorabsprache, (07433) 921554, kann ein
individueller Termin gewählt werden. Ohne Voranmeldung können sie donnerstags von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr
in Balingen, Beckstr. 5, durchgeführt werden, ggf. kommt auf
Wunsch auch eine häusliche Beratung in Frage.
Nummer 47
Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006
Seite 11
TELEFONSEELSORGE
in persönlichen Not- und Krisensituationen bei Tag und
(im dringenden Fall) auch bei Nacht über (0800) 1110 111.
Info Sozialstation Oberes
Schlichemtal-Rosenfeld gGmbH
Die Sozialstation erreichen Sie ständig, auch an
Wochenenden und Feiertagen, unter der Tel. Nr.
(07427) 7525
Schülerbeförderung - neue Möglichkeit zum Umsteigen in Dotternhausen
Nach jahrelangen Diskussionen ist es nun - wenn auch zunächst nur versuchsweise - doch noch zu folgender Neuerung in den Busfahrplänen gekommen:
Betroffen sind Buslinien MAAS-Reisen Balingen und Südbadenbus Rottweil (SBG)
Hiervon die einzelnen Linien:
MAAS Linie 15: Dautmergen - Schömberg - Balingen
SBG Linie 7440: Rottweil - Neukirch - Schömberg - Balingen
SBG Linie 7445: Rottweil - Wellendingen - Schörzingen - Schömberg - Balingen
Firma
Linie
Fahrt-Nr.
Dormettingen Mühle, Abfahrt
Dotternhausen B27 , Ankunft
Schömberg Marktplatz
Schömberg Realschule
Schömberg Marktplatz
BL Finanzamt
BL Gymnasium
BL Realschule
BL Bahnhof
MAAS
15
15 51 S
6.54
6.56
7.00
7.02
MAAS
15
15 73S
SBG
7445
SBG
7440
umsteigen ⇒
7.03
7.09
7.22
7.28
7.27
7.35
NEU 1
7.04
7.06
7.24
7.30
7.40
Fahrpläne (PDF-Format) im Internet unter www.maas-reisen.de und www.suedbadenbus.de/fahrplan
Dazu die Stellungnahme vom Landratsamt (auszugsweise):
( ... ) die Fa. Maas hat auf die Schülerzahlen reagiert und setzt auf dem Kurs 1551 einen 14-m-Omnibus mit einer zugelassenen Fahrgastzahl von 106 Personen ein. Das Fahrgastaufkommen schwankt laut Zählungen zwischen 90 und 100 Personen. Das Landratsamt
hat sich an mehreren Tagen selbst ein Bild vor Ort gemacht. Die Besetzung des Linienbusses ist noch im Rahmen des Zumutbaren.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass in der Hauptverkehrszeit zur Bündelung der Verkehrsströme (33 Schüler nach Schömberg, 21
nach Balingen und 23 nach Rottweil) auf Teilstrecken die vorhandene Buskapazität wirtschaftlich genutzt werden muss. Verkehrsspitzen zur 1. Stunde lassen sich nicht vermeiden. Alternativ könnten 21 der Dormettinger Schüler an der Bushaltestelle Dotternhausen/B27 vom Maas-Bus (an 6.56) auf den SBG-Bus (ab 7.03) zur Realschule BL-Längenfeld (an 7.22) umsteigen, dann würde die
starke Busbesetzung nur auf der 1,5 km langen Teilstrecke auftreten.
Und das Schreiben der Fa. Maas (auszugsweise):
Seit Montag, 6. November 2006 hält der Bus der Linie 15, wie gewünscht zum Ausstieg an der Haltestelle B27 in Dotternhausen. Die
Einrichtung dieses Zwischenhaltes geschieht zunächst versuchsweise und vorbehaltlich der nachfolgenden Punkte:
- keine Anschlussgarantie auf den SBG-Bus.
- die dort umsteigenden Schüler steigen in Dormettingen als letzte in den Bus, damit sie zügig an der Haltestelle B 27 wieder aussteigen können.
- die nachfolgenden Umsteigeverbindungen werden durch Zeitverzögerungen nicht beeinträchtigt.
Dafür danken wir vor allem den Busfahrern und Mitarbeitern der Fa. MAAS-Reisen und ihren Chefs Alfred und Theo Maas.
Ebenso dürfen wir uns bei Herrn Edgar Hilbig (Landratsamt) und bei Herrn Günther-Martin Pauli (MdL) für ihre Unterstützung
bedanken.
Anmerkung des Bürgermeisteramts:
Herrn Reinhold Schweizer, treibende Kraft der letzten Jahre, sei für seinen unermüdlichen Einsatz an dieser Stelle besonders gedankt.
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Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006
Jugendmusikschule
Jugendmusikschule Zollernalb e. V.
Neuer Blockflötenbauworkshop
Am Samstag, 2. Dezember, findet um 9.30 Uhr unser zweiter
Blockflötenbauworkshop in der Schlossbergschule Dotternhausen (Mittelbau) statt.
Eingeladen sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Der
Workshop steht allen Interessenten offen, die Teilnehmer müssen keine Schüler der Jugendmusikschule sein.
Der Bausatz kostet 38 C, die Teilnehmergebühr 14 C. Das Geld
bitte möglichst passend zum Workshop mitbringen.
Während der Pause werden gegen Entgelt Getränke angeboten.
Anmeldungen sind im Sekretariat der Jugendmusikschule Zollernalb e. V., Telefon (07427) 8654, bzw. über die JMS-Website
unter www.jms-zak.de möglich.
In diesem Workshop stellen wir aus einem speziell dafür entwickelten Bausatz ein fertiges Instrument her: Eine Sopranblockflöte, die auch in einem Musikfachgeschäft erworben werden könnte und ebenfalls wie diese eine Gewährleistungszeit
von zwei Jahren besitzt.
Durch das eigene Herstellen der Blockflöte entwickeln Kinder
einen intensiveren Bezug zum Instrument und sie können darüber hinaus stolz darauf sein, was sie schon handwerklich geleistet haben.
Erwachsene können in diesem Workshop auf informative Weise
ihre Instrumentenbauer - Fähigkeiten „testen“.
Alle Teilnehmer gehen mit einer voll funktionsfähigen Blockflöte
nach Hause.
Sie haben noch Fragen? Weitere Infos stehen auf unserer Website unter www.jms-zak.de. Selbstverständlich stehen wir Ihnen
zur Beantwortung Ihrer Fragen auch während unserer Sprechzeiten gerne zur Verfügung.
Adventskonzert
Am Sonntag, 3. Dezember, findet um 17.00 Uhr in der evangelischen Kirche Leidringen unser diesjähriges Adventskonzert mit
Lesung statt. Es musizieren die Teilnehmer der Blockflötenfreizeit sowie weitere Schüler der Jugendmusikschule. Die Aufführenden freuen sich auf Ihren und euren Besuch.
Die Rock- und Popband braucht dich!
Hallo liebe Schülerinnen und Schüler,
wir sind die Band der Jugendmusikschule Zollernalb e. V. und
wollen im nächsten Jahr wieder einige Veranstaltungen mit Rock
und Popmusik bereichern.
Dafür brauchen wir euch zur Verstärkung. Besonders E-Gitarren, einen E-Bass, Schlagzeug und Sängerinnen (auch Sänger).
Für einen starken Backgroundsound sind weitere Keyboarder
und Blasinstrumente herzlich willkommen. - Natürlich können wir
auch für alle Instrumente eigene Soloparts arrangieren.
Die Proben finden 14-tägig dienstags von 20.00 - 21.30 Uhr in
der Grundschule Tieringen statt.
Wenn ihr Lust und Interesse habt bei uns mitzumachen, gebt
uns über eure Lehrer oder das Sekretariat der Jugendmusikschule unter 07427) 8654 kurz Bescheid. Per E-Mail erreicht ihr
uns unter info@jms-zak.de.
Ihr wollt wissen, was abgeht? Dann kommt einfach mit eurem
Instrument am Dienstag, 5. Dezember, um 20.00 Uhr nach Tieringen.
Dort werden wir dann in einer Probe sehen, welches Programm
für uns geeignet ist.
Du bist noch nicht an der Jugendmusikschule? Spielst aber
schon länger dein Instrument? Kein Problem! Schaue einfach
mal vorbei! Dann können wir auch weitere Einzelheiten persönlich besprechen.
Ich freue mich schon heute auf jeden Neuzugang und auf eine
neue, starke Band!
Michael Bach
Bandleader,
Lehrer an der JMS Zollernalb e. V.
Nummer 47
Stundenpakete als Weihnachtsgeschenk
- Für Erwachsene ab 18 Jahre
- Für alle an der JMS angebotenen Instrumentalfächer geeignet.
- Verwendbar für unterschiedliche Unterrichtsformen.
- Flexible Unterrichtsvereinbarung mit der Lehrkraft unter
Berücksichtigung des Schulbetriebs (freie Plätze) und der
Schulferien.
- Bis zu dreimal pro Kalenderjahr buchbar.
- Gültigkeit jeweils 4 Monate.
- Weitere Infos auf unserer Website www.jms-zak.de in der
Rubrik „Schulgeldordnung“, oder im Sekretariat der Jugendmusikschule, Telefon (07427) 8654.
Volkshochschule
Volkshochschule Balingen
Jugendkunstschule für Minis 3 - 5 Jahre
Abenteuer Wolle
Hier können die Kinder spielerisch das Material Wolle kennen
lernen.
3 x ab Montag, 27. November, 14.30 - 16.00 Uhr
Wenn die Stimme versagt
Montag, 27. November, 19.00 - 20.30 Uhr
Afrikanisches Trommeln - Anfänger 2
8 x ab Dienstag, 28. November, 18.00 - 19.00 Uhr
Pilates
Pilates ist eine ruhige und sanfte Trainingsmethode für Körper
und Geist bestehend aus Atem-, Dehn- und Kräftigungsübungen
6 x ab Montag, 27. November, 10.05 - 11.05 Uhr
Fotografie - Aufnahmeseminar
8 x ab Montag, 27. November, 18.30 - 20.00 Uhr
Airbrush Malen mit der Spritzpistole
Es werden verschiedene Einzelmotive bis zum fertigen Bild
erstellt
Freitag, 1. Dezember, 18.00 - 21.00 Uhr und Samstag, 2.
Dezember, 9.00 - 14.30 Uhr
Mit Gießbert am Ball bleiben - PC und Internet sicher nutzen
Entdecken Sie mit dem SWR4-Maskottchen Gießbert weitere
interessante Möglichkeiten, PC und Internet zu nutzen. In diesem Kurs können Sie anhand vieler Praxisbeispiele Ihre Kenntnisse in Ruhe auffrischen
6 x ab Dienstag, 28. November, Dienstag und Donnerstag, 17.00
- 19.00 Uhr
Excel 2003 - Aufbaukurs
Samstag, 2. Dezember, 8.30 - 13.30 Uhr
Weinseminar
Praktisch wird Weinsensorik und vieles mehr um den Wein
erkundet. Im Austausch und in der Diskussion werden Weine
degustiert und ermittelt. Weintrends erklärt und viel über Wein
und dessen große Vielfalt philosophiert.
Dienstag, 28. November, 19.30 - 22.00 Uhr
Gasthaus Schwanen in Haigerloch
Vorträge
Wieder Lebensfreude finden
- Alternative Wege zur Behandlung von Depressionen
Viele Menschen haben mindestens einmal in ihrem Leben Phasen gedrückter Stimmung. Interesse- und Freudlosigkeit oder
Antriebslosigkeit, was als Hauptsymptome für die Diagnose
„Depression“ gilt. Wie kann es zu Depressionen kommen? Und:
welche Wege führen aus der Depression wieder hinaus? Die
Homöopathie, insbesondere der Einsatz von Hochpotenzen,
bietet hier einen viel versprechenden Weg, vor allen wenn dies
verknüpft wird mit Gesprächstherapie, evtl. Trauma-Therapie,
Erforschung des familiären Hintergrundes und weiteren Therapieansätzen der Naturheilkunde.
Dienstag, 28. November, 20.00 Uhr
Stadthalle Konferenzraum,
Nummer 47
Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006
Abendkasse - keine Anmeldung erforderlich
Referentin: Frau Ute Wöhlert
Feng Shui -Praktischer Teil
Anhand konkreter Beispiele und Übungen wird aufgezeigt, was
Sie tun müssen, um sich in Ihrer Wohnung wohl zu fühlen. Gerne können auch Pläne und Fotos mitgebracht werden, die wir
gemeinsam analysieren.
Mittwoch, 29. November, 20.00 Uhr
Stadthalle - Studio
- Abendkasse keine Anmeldung erforderlich
Referentin Frau Irmgard Röcker
Für weitere Informationen und Anmeldungen steht Ihnen die vhs
Balingen unter der Rufnummer (07433) 908090 gerne zur Verfügung.
Kirchliche Nachrichten
Evangelische Kirchengemeinde
Erzingen-Schömberg
Pfarrer Frank Lutz, Martin-Luther-Straße 12,
72336 Balingen-Erzingen
Tel. Nr. (07433) 4210 / Fax (07433) 385048 /
E-Mail: pfarramt@evkirche-erzingen.de
www.evkirche-erzingen.de
Mittwoch, 22. November - Buß- und Bettag - Pfarrer Lutz
19.00 Uhr Gottesdienst zum Buß- und Bettag im Gemeindezentrum Schömberg mit Abendmahlsfeier (Gemeinschaftskelch und Wein)
Donnerstag, 23. November
10.00 16.15 Uhr Landfrauentag im Ev. Gemeindehaus in Truchtelfingen unter dem Thema: „ARM und REICH“. Bezirksbauernpfarrerin Bärbel Danner aus Bitz spricht zum
Thema: „Arm in einem reichen Land - über zunehmende Armut und zunehmenden Reichtum unter
uns“. Weiter gibt es einen Diavortrag über „Armes,
reiches Argentinien“. Herzliche Einladung an alle
Frauen im Kirchenbezirk. Es besteht die Möglichkeit, mit dem Bus mitzufahren: Volksbank Balingen,
ab um 9.20 Uhr und nach Ende der Veranstaltung
wieder zurück.
17.00 Uhr Gruppe RANGERS im Gemeindezentrum Schömberg für alle Jungs ab der 3. Klasse
20.15 Uhr Hauskreis bei Familie Schleicher in Dormettingen Infos unter Tel. Nr. (97427) 1784
Freitag, 24. November
16.00 Uhr Andacht im Seniorenheim in Schömberg mit Abendmahl (Einzelkelche und Wein), wozu auch Gemeindeglieder von außerhalb herzlich eingeladen sind.
17.00 Uhr Jungschar im Jugendhaus Erzingen für alle
Mädchen und Jungs der Klassen 3 - 5
Sonntag, 26. November - Ewigkeitssonntag - Pfarrer Lutz
10.15 Uhr Gemeinsamer Mosaik-Gottesdienst in der Erzinger Kirche
Der etwas andere Gottesdienst für die ganze
Familie unter dem Thema:
„Glauben, hoffen, und was dann?“ Mit Musikteam
und anschließendem Ständerling.
In diesem Gottesdienst am Ewigkeitssonntag wollen
wir der Verstorbenen unserer Kirchengemeinde im
auslaufenden Kalenderjahr gedenken.
Montag, 27. November
18.45 Uhr Bubenjungschar im Jugendhaus Erzingen für alle
Jungs ab der 6. Klasse
Dienstag, 28. November
9.30 Uhr Mutter-Kind-Gruppe im Pfarrhaussaal in Erzingen,
Kontakt: Tel. Nr. (07433) 385052
9.30 Uhr Mutter-Kind-Gruppe im Gemeindezentrum Schömberg, Kontakt: Tel. Nr. (07433) 385052
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15.00 Uhr Frauenkreis im Gemeindezentrum Schömberg
19.00 Uhr Teenykreis im Jugendhaus Erzingen für alle ab 14
Jahre
20.00 Uhr Hauskreis bei Karin und Wilfried Rauscher,
Dormettingen, Infos unter Tel. Nr. (07427)
2950
Mittwoch, 29. November
14.45 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe I im Gemeindezentrum Schömberg
16.30 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe II im Gemeindezentrum Schömberg
19.30 Uhr Mosaik-Gottesdienst-Team trifft sich im Pfarrhaus
Erzingen
Donnerstag, 30. November
17.00 Uhr Gruppe Rangers im Gemeindezentrum Schömberg
18.00 Uhr Bauausschuss trifft sich im Pfarrhaussaal in Erzingen
19.00 Uhr Vorbereitungstreffen für das Kindermusical 2007 mit
Matthias Hanßmann im Gemeindezentrum Schömberg. Wer Freude hat, bei diesem Kindermusical
mitzuarbeiten, ist ganz herzlich zu diesem Abend
eingeladen. Das Kindermusical findet vom 22. - 25.
Februar 2007 statt.
Gedankenanstoß für diese Woche
Jeder, der ab und zu am PC arbeitet kennt sie: die RückgängigFunktion. In vielen Computerprogrammen gibt es sie als Schaltfläche, aber sie existiert auch als Tastenkombination , z.B. Strg
+ Z oder Command + Z, je nach Betriebssystem. Sie erleichtert
die tägliche Büroarbeit und Tippfehler und holprige Sätze lassen
sich auf diese Art ganz einfach wieder glatt bügeln. Manchmal
wünsche ich mir eine solche Funktion auch im Alltag, beispielsweise dann, wenn ich ein Glas fallen lasse, eine Macke in mein
Auto gefahren, oder meinen Mann angeschrien habe. Doch
dann stehe ich oft hilflos vor meinen Fehlleistungen und ein einfaches „Rückgängig“ gibt es nicht. Das ist dann schon komplizierter.
Siehe, ich mache alles neu!
Es gibt viele Menschen, die wünschen sich täglich, sie könnten
nochmal bei Null anfangen, altes ungeschehen machen. Hier
bietet uns die Bibel eine Lösung an:
„Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist
vergangen, siehe, Neues ist geworden.“
(<http://www.bibleserver.com/gateway.php?INPUT=2kor5,1
7&TRL=eu> 2.Kor 5,17)
Aber was heißt das denn jetzt? Bin ich nur dadurch, dass ich
Jesus annehme, ein anderer Mensch?
Nein. Ich bin nicht von heute auf morgen jemand anders. Das
Glas bleibt zerbrochen und der Kratzer im Auto verschwindet
auch nicht von allein. Aber meine Lebensgrundlage ändert sich
von heute auf morgen. Für Jesus fange ich also bei Null an.
Alles, was war, ist für ihn vergessen. Die Grundlage ist in dem
Moment gelegt, in dem ich Jesus angenommen habe. Jetzt lebt
Jesus in mir. Aber sein Charakter und sein Wesen können sich
nur Schritt für Schritt in mir entfalten. Dazu braucht es Zeit.
www.erf.de
in Schömberg
Herzliche Einladung
Gemeinsam Bibellesen
am Montag, 27. November 2006
um 19.30 Uhr ins Gemeindezentrum Schömberg
(gegenüber Gasthof Plettenberg)
Bitte Bibel mitbringen.
Kontaktadresse:
Hilde Staudte, Schlichemstr. 6/1, Ratshausen Tel. 07427/3135
Doris Wurster, Bellinger Str. 44, Erzingen Tel. 07433/34944
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Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006
Katholische Kirchengemeinde
Dormettingen
Mittwoch, 22. November - Cäcilia
18.30 Uhr Abendmesse
Nummer 47
Kirchengemeinde besucht, ab dem 80. Geburtstag werden sie
bei jedem Geburtstag von einem Vertreter der Kirchengemeinde
besucht.
Nächste Sitzung des Vertretergremiums ist am 4. Dezember.
Freitag, 24. November - Andreas DungLac und Gefährten
7.30 Uhr Rosenkranz
16.30 Uhr Treffen aller Erstkommunionkinder 2007 im St.-Anna-Stift, Dotternhausen
Christkönigssonntag, 26. November
10.00 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Erstkommunionkinder
Tauffeier von Victoria Bertsch, Amselweg 11, Dormettingen
Messfeier mit besonderem Gedenken an
† Dorle Uttenweiler; † Richard Bertsch, † Maria
Magdalene Geßler und † Angehörige
Eröffnung des „Jahres der Berufung“
18.30 Uhr Rosenkranz
Dienstag, 28. November
7.30 Uhr Rosenkranz
20.15 Uhr Singstunde Kirchenchor
Mittwoch, 29. November
20.00 Uhr Bibelabend im Pfarrhaus
Freitag, 1. Dezember
7.30 Uhr Rosenkranz
Samstag, 2. Dezember
18.30 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 1. Advent, 3. Dezember
18.30 Uhr Rosenkranz
Dienstag, 5. Dezember - Anno
7.30 Uhr Rosenkranz
20.15 Uhr Singstunde Kirchenchor
Kurzbericht zur Sitzung des Vertretungsgremiums
vom 13. November
Mit dem geistlichen Impuls: „Entdeck den roten Faden deines
Lebens - Gottes Ruf auf der Spur“, eröffnete Br. Sebastian die
Sitzung.
Fr. Bodmer vom Verwaltungszentrum Albstadt informierte das
Gremium zum Thema „Grundstückserwerb zur Bereinigung von
Rechtsverhältnissen an Pfarrgrundstücken“. Das heißt für uns:
Rottenburg möchte das Grundstück, auf dem das Pfarrhaus und
der Pfarrsaal steht, an unsere Kirchengemeinde verkaufen. Das
Gremium nahm die Bedingungen zur Kenntnis und wird in der
nächsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss fassen.
Für den Hl. Clemens, der zurzeit im Museum in Rottenburg
steht, wird ein Leihvertrag ausgestellt, sodass er immer noch im
Besitz unserer Kirchengemeinde bleibt. Da er aber bei uns nicht
entsprechend ausgestellt und aufbewahrt werden kann, wird er
wahrscheinlich an das Diözesanmuseum in Untermarchtal verliehen.
Für den Kinderchor hat sich nach einer entsprechenden Anzeige
an der Musikhochschule in Trossingen eine interessierte Chorleiterin gemeldet. Jetzt sollte aber abgeklärt werden, ob überhaupt noch Interesse an einem Kinderchor besteht. Ein entsprechender Aufruf wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Die Abendmesse am Mittwoch wird weiterhin im Kirchenschiff
abgehalten, Br. Sebastian war sehr begeistert, da alle Kirchenbesucher gemeinsam in den vorderen Bänken die Messe gefeiert hatten.
Unser Kirchenfest findet am 18. März statt.
Das Jahr der Berufung wird am Sonntag, 26. November, eröffnet. In diesem Gottesdienst werden die Kommunionkinder vorgestellt, es findet eine Taufe statt und nach dem Gottesdienst
verkauft der Frauenkreis Adventskränze.
Da Rottenburg die Wahlordnung geändert hat, wurde das Vertretungsgremium aufgefordert, einen Wahltermin für die Kirchengemeinderatswahl festzulegen, damit unsere Kirchengemeinde wieder einen durch eine Wahl legitimierten Kirchengemeinderat hat. Diese findet am 25. Februar 2007 statt.
Die Besuchsregelung an den Seniorengeburtstagen wurde
geändert. Die Senioren werden immer an den runden Geburtstagen: 70, 75, 80, von Br. Sebastian oder einem Vertreter der
Betrifft: Kinderchor „Sun shine kids“
Es besteht voraussichtlich die Möglichkeit, unseren Kinderchor
weiterzuführen.
Die Probe findet wahrscheinlich wieder freitags, um 14.00 Uhr,
statt.
Wer Interesse hat, sollte sich bitte bei Tina Spangenberg melden, Tel. 6269.
Katholische Kirchengemeinde Dotternhausen
Donnerstag, 23. November - Kolumban, Klemens I.
20.00 Uhr Bibelabend in Erzingen bei Frau Marianne Peters
Samstag, 25. November
18.30 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Erstkommunionkinder
Messfeier mit besonderem Gedenken an † Ingrid
Schilling
Eröffnung des „Jahres der Berufung“
Diaspora- und Schulkollekte
Sonntag, 26. November - Christkönigssonntag
18.30 Uhr Rosenkranz
Montag, 27. November
20.00 Uhr Lobpreis im St.-Anna-Stift
Dienstag, 28. November
8.30 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 3. Dezember - 1. Advent
9.30 Uhr Gottesdienst zum 1. Advent in der Festhalle, anschließend Kirchenfest
Montag, 4. Dezember - Seliger Adolph Kolping, Barbara,
Damaskus
Keine
Stunde der Stille (findet am kommenden Freitag in
der Kirche statt)
Dienstag, 5. Dezember - Anno
6.00 Uhr Rorate
18.30 Uhr Bibelabend im St.-Anna-Stift
Katholische Kirchengemeinde Dautmergen
Donnerstag, 23. November - Kolumban, Klemens I.
18.30 Uhr Abendmesse
Sonntag, 26. November - Christkönigssonntag
8.30 Uhr Gottesdienst mit Eröffnung des „Jahres der Berufung“
Donnerstag, 30. November - Andreas
18.30 Uhr Abendmesse
Freitag, 1. Dezember
7.30 Uhr Rosenkranz
Sonntag, 3. Dezember - 1. Advent
8.00 Uhr Gottesdienst (bitte beachten Sie die geänderte Uhrzeit)
Donnerstag, 7. Dezember
7.00 Uhr Rorate
Nummer 47
Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006
Schriftlesungen am
Christkönigssonntag, 26. November
I Dan 7,2a,13b-14
II Joh 18,33b-37
1. Adventssonntag, 3. Dezember
I Jer 33,14-16
II Lk 21,25-28.34-36
Gemeinsame Mitteilungen
Öffnungszeiten des Pfarrbüros
Von Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefon: 2193, Fax: 7679, E-Mail: pfarramt.dotternhausen@tonline.de
Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Schömberg:
Für unser Pfarramt in Schömberg suchen wir zum 1. April 2007
ein/eine Pfarramtssekretär/in. (Der Arbeitsumfang beträgt 20
Wochenstunden)
Wir suchen eine/n selbstständig arbeitende/n Mitarbeiter/in mit
umfassenden PC-Kenntnissen und der Fähigkeit, Kommunikationspartner/in für die Gemeinde zu sein.
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Geschäftsabwicklung im Pfarrbüro, dazu gehört u. a. das Meldewesen, die Informationsvermittlung, Terminkoordinaton sowie die Öffentlichkeitsarbeit und die Bearbeitung von Kasualien.
Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche wird erwartet.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Dezember 2006 an
das Kath. Verwaltungszentrum, z.Hd. Frau Monika Bodmer,
August-Sauter-Straße 21, 723458 Albstadt.
Frau Bodmer steht Ihnen auch gerne für Auskünfte unter der
Tel.-Nr. (07431) 500098 zur Verfügung.
Villing-Reisen Böttingen, Tel. (07429) 2387/
Elmar Scherer, Tel. (07427)7401
Herzlich Willkommen zum Altöttinger Advent
im Zeitraum vom 17. bis 19. Dezember 2006
Änderungen vorbehalten
Ankunft in Altötting ca. 12.00 Uhr mit Gelegenheit zum Mittagessen und Bezug der Zimmer.
Wir übernachten im außergewöhnlichen Hotel Plankl **** Tel.
(08671) 85151)
Halbpension zum Preis von 168,00 Einzelzimmerzuschlag 11,00
Euro.
Anmeldungen ab sofort bis 1. Dezember 2006
Stadtführung zur Schatzkammer, Tilly-Krypta, Kreuzgang, Tod
von Eding, Panorama von der Kreuzigung Christi, Bruder Konrad Kloster, König-Karlmann-Gruft die große mechanische Krippe, Grabaltar des heiligen Viktor.
Sonntag „Nachmittags“ Gelegenheit zur Teilnahme eines Konzerts
Spaziergang am Kapellplatz zur Gnadenkapelle, Stiftskirche,
Magdalenenkloster.
Film über die Wallfahrt und Sehenswürdigkeiten. Altöttings,
dabei Gelegenheit zu gemütlichem Kaffee und Kuchen.
Adventliches König-Ludwig-Menü mit 5 Gängen. Alle Tische sind
festlich gedeckt.
Weckruf mit Trompete - Frühstücksbüfett, Abendessen
Historisches Festmahl nach alten Rezepten aus der Klosterküche.
Geschichten und Wissenswertes aus dem Klosterleben.
Für jeden Gast eine besondere Menükarte.
Nach dem Essen, adventliches Liedersingen mit Herrn Plankl
oder Alpenländisches Adventsingen in der Basilika
Weckruf mit Alphorn - Frühstücksbüfett
Seite 15
Montag: Fahrt nach Oberndorf zur „Stille-Nacht-Kapelle und
Salzburg
Montagabend: > Festliches alpenländisches Adventsingen in
der Basilika<
Dienstag, 19. Dezember: Auf der Rückfahrt Gelegenheit zum
Besuch eines „Christkindlemarktes“
Gruppen und Veranstaltungen in unserer Kirchengemeinde
Spielgruppe Teddybär
Eltern mit Kindern im Alter von 0 - 3 Jahren,
14-täglich donnerstags, von 10.00 - 11.30 Uhr, im Pfarrsaal.
Info Telefon 2908
Regenbogenkids
Mädchen und Jungs 4. - 5. Klasse
17.45 Uhr bei Wolfgang
Mädchen ab der 6. Klasse treffen sich mit Anja und Lydia um
19.00 Uhr.
Jungs ab der 6. Klasse treffen sich um 18.45 Uhr mit Christoph, Josch und Jo.
Jeweils montags im Pfarrsaal.
Dienstags, 19.00 Uhr, Jugendtreff
Jugendhaus Erzingen mit Christoph, Johannes und Friede ab 8. Klasse.
Info Telefon 69123
Frauenkreis
14-täglich montags ab 14.00 Uhr im Pfarrhaus.
Info Telefon 1386
Kirchenchor
Dienstags, 20.15 Uhr, im Pfarrsaal,
Info Telefon 3511
Bibel teilen
Einmal im Monat, 20.00 Uhr, im Pfarrhaus.
Info Telefon 552
Siehe kirchliche Nachrichten
Bücherei-Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag, 16.00 - 17.30 Uhr
Mesnerin:
Ursula Krauth, Tel. 8078
Vereinsnachrichten
Jahreskonzert 2006
Der Musikverein Dormettingen darf Sie ganz herzlich zum traditionellen Jahreskonzert am Samstag, 2. Dezember, um 20.00
Uhr, in der Mehrzweckhalle Dormettingen, einladen.
Wir freuen uns, dieses Jahr den Männergesangverein „Sängerlust“ Sulzbach als unseren Konzertpartner begrüßen zu dürfen.
Die Gemeinschaftsjugendkapelle Dormettingen/Dietingen wird
unter der Leitung von Joachim Mager den Konzertabend eröffnen.
Im Anschluss dürfen wir uns auf den musikalischen Vortrag des
MGV „Sängerlust“ Sulzbach freuen. Es erwartet uns ein Vortrag
in schwäbischer Mundart, unter dem Motto „Schwäbisch
gschwätzt un gsunga“. Nach der Pause wird die Aktivenkapelle
das Programm fortführen. Dirigent Joachim Mager hat wieder
ein bunt gemischtes Programm zusammengestellt, bei dem
sicher für jeden Geschmack etwas dabei sein wird.
Selbstverständlich kommt auch der kulinarische Teil nicht zu
kurz. In der Pause servieren wir Getränke und einen kleinen
Imbiss. Im Anschluss an das Konzertprogramm bietet die Küche
Seite 16
Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006
eine kleine aber feine Auswahl an Köstlichkeiten. Hierzu wird die
Bestuhlung kurz umgestellt. Beginn ist um 20.00 Uhr, Einlass ab
19.15 Uhr.
Wir freuen uns schon heute, Sie am 2. Dezember als unsere
Gäste begrüßen zu dürfen.
Ihr Musikverein Dormettingen
Narrenzunft
„Rutsch nom“ e.V.
S’goat langsam d’gega und weil’s Ihr no
net wisst, saga mir Euch jetzt was bota
ischt:
Dem vielfachen Wunsch unserer aktiven Narren, zukünftig noch mehr auswärtige Veranstaltungen zu besuchen, kommen wir in dieser
Fasnet-Saison nach.
Fasnet macht Spaß, gibt’s aber leider nicht umsonst. Die Buskosten allein betragen für die kommende Saison ca. 4.000,- E.
Aus diesem Grund sind wir leider gezwungen, neben der
Gebühr für den Sprungbändel, einen Fahrtkostenbeitrag zu
erheben. Hiervon erhoffen wir uns eine Kostenminderung von
ca. 500,- E bis 600,- E.
Für alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren fallen wie bisher keine Kosten an. Für alle Mitglieder ist die Hin- und Rückfahrt zu ihrer ersten auswärtigen Teilnahme ebenfalls kostenfrei.
Für alle weiteren Fahrten müssen wir einen Kostenbeitrag in
Höhe von 5,- E je Fahrt erheben. Nichtmitglieder haben ab der
ersten Mitfahrt einen Fahrpreis in Höhe von 10,- E zu entrichten.
Bezahlte und nicht wahrgenommene Fahrten können nicht
zurückerstattet werden.
Im Sinne der Nachwuchspflege ist die Fahrt zum Kinderringtreffen in Zimmern u.d.B. wie bisher für alle Teilnehmer kostenlos.
Narrenfahrplan 2006
Anmeldung und Fahrkartenverkauf:
Die Anmeldung bzw. der Fahrkartenverkauf findet in der Zunftstube statt. Bitte beachten: die Zahl der Sitzplätze ist begrenzt!
Freitag, 29.12.06
von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstag, 4.1.07
von 18.30 bis 20.00 Uhr
(weitere Kaufgelegenheiten gibt es nicht)
ACHTUNG:
Alle Narren, auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
brauchen eine Fahrkarte.
Narrenkleidle-Ausgabe:
Freitag, 29.12.06 von 18.00 bis 19.30 Uhr
Vorstand und Narrenrat der NZ „Rutsch nom“
TSV Dormettingen
Abteilung Fußball
SV Täbingen
B-Junioren SG Isingen/Dormett./Leidr.
SG lsingen/Dormett./Leidr. - TSV Geislingen
5:0 (1:0)
In einem während der gesamten Spieldauer überlegenden Spiel
gewann unsere Mannschaft auch in dieser Höhe verdient. Unsere Mannschaft setzte von Beginn an den Gegner unter Druck,
sodass Geislingen mehr mit dem Abwehren unserer Angriffe
beschäftigt war, und so kaum Gefahr für unser Spiel bestand.
Nummer 47
Wir versuchten immer wieder ein Tor zu erzielen, aber Geislingen kam irgendwie immer mit einem Fuß oder Körperteil dazwischen. In der 38. Minute fiel endlich unser 1:0 durch Felix Hölle
nach einem Freistoß von Jannis Weigand.
Gleich zu Beginn der 2. Halbzeit schlugen wir mit einem Doppelschlag zu. In der 46. Minute erziehlte Niklas Weckenmann
das 2:0 nach toller Vorlage von Heiko Ritter. Und in der 47. Min
hatten wir Trainer ein glückliches Händchen mit der Einwechslung Dejan Cvetkotic, dieser war gerade im Spiel und schon
schepperte es im Geislinger Kasten zum 3:0 nach Vorlage von
Felix Hölle. Nach 58 Minuten wurde Mark Dreher eingewechselt,
nicht mal 1 Minute im Spiel, schlug der Ball wieder im Geislinger
Tor ein. Den Schlusspunkt setzte Felix Hölle mit einem Weitschuss aus 25 m Entfernung, ein Glücksschuss mit 5:0 in der 70.
Min.
Durch diesen Sieg gegen Geislingen haben wir als Tabellendritter, die Qualifikation zur Bezirksstaffel geschafft. Für uns ist es
ein toller Erfolg, da wir eine völlig neue Mannschaft haben, in der
die meisten kaum mal zusammen gespielt haben.
Abteilung Tischtennis
Spiele
Herren 1 - Bezirksklasse
7. Saisonspiel
Spaichingen 1 - Dormettingen 1
3:9
Dieses Wochenende fuhren wir nach längerer Pause zum Tabellenschlusslicht nach Spaichingen. Etwas anderes als ein Sieg
wäre eine große Überraschung geworden, doch zu dieser kam
es nicht.
Mit einer klassischen 2:1-Führung gingen wir aus den Doppeln.
In der ersten Einzelrunde konnten im mittleren Paarkreuz beide
Spiele gewonnen werden, während sie vorne und hinten jeweils
geteilt wurden. Es stand nun 6:3 und nur noch drei Punkte fehlten uns zum Sieg. Diese kamen mal wieder postwendend durch
Udo, Jochen und Ralf.
Damit haben wir die Tabellenführung wieder mal verteidigt und
können in zwei Wochen gespannt zum Tabellenzweiten nach
Sulgen fahren.
Spitzenspiel.
Punkte: Udo Staiger/Ralf Geiger, Jochen Erler/Frank Schlotter,
2x Udo Staiger, Jochen Erler, 2x Ralf Geiger, Frank Schlotter,
Kevin Pfaff
Vorschau
Samstag, 2. Dezember
Sulgen I - Dormettingen I
Beginn: 17.00 Uhr
Spielort: Sulgen
Herren II - Kreisklasse A2
8. Saisonspiel
Gunningen I - Dormettingen II
9:5
Am vergangenen Samstag waren wir zu Gast beim Zweitletzten.
Mit großen Hoffnungen auf unseren 1. Sieg in dieser Runde, gingen wir in die Partie. Aus den Doppeln konnten wir nur einen
Punkt einfahren. Im Einzel konnten Frank, Markus und Peter
punkten. Nach der ersten Einzelrunde stand es 5:4 für Gunningen. Nur noch Holger konnte infolge einen Punkt erkämpfen und
so ging die Partie leider verloren.
Punkte: Frank Bremer/ Markus Trick, Frank Bremer, Holger
Erler, Markus Trick, Peter Witz
Vorschau
Sonntag, 3. Dezember
Dormettingen II - Dürbheim I
Beginn: 10.00 Uhr
Spielort: Schulturnhalle
Herren III - Kreisklasse C2
7. Saisonspiel
Dormettingen III - Bochingen I
9:6
Nachdem wir in den vergangen Spielen immer unglücklich verloren haben, konnten wir gegen Bochingen unsere Klasse mal
wieder unter Beweis stellen!
Nach einem sensationellem Start aus den Eingangsdoppeln
lagen wir mit 3:0 Punkten vorne. Mit diesem Polster konnten wir
in den folgenden Einzeln befreit aufspielen. Gerald ließ dem
Gegner mit seinem brandneuen Schläger keine Chance. Dage-
Nummer 47
Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006
gen musste sich unsere Nummer zwei, Konrad, in fünf Sätzen
sauknapp geschlagen geben. Im mittleren Paarkreuz wurden die
Punkte geteilt. Patrik musste nach 10 Siegen in Folge eine
unglückliche Niederlage hinnehmen. Dagegen gewann Dominik
deutlich gegen seinen Kontrahenten. Auf den Positionen fünf
und sechs gelang nur ein Sieg durch unseren „Frosch“ Kurt.
Gerald baute nach hartem Kampf die Führung auf 7:3 aus.
Bochingen punktete drei Mal in Folge und verkürzte somit unseren Vorsprung auf einen Zähler. Zum jetzigen Zeitpunkt war die
Spannung auf dem absoluten Höhepunkt, wollten wir doch nach
dem perfekten Start souverän zwei Punkte einfahren. Das
Schlussdoppel machte sich schon mit ersten Dehnübungen
warm. Doch es kam anders. Erfreulicherweise zeigte sich unser
hinteres Paarkreuz von seiner besten Seite. Kurt und Jörg spielten hochkonzentriert und in einer grandiosen Form. Sie gewannen beide Spiele zum Endstand 9:6.
Nach diesem harten Stück Arbeit konnten wir unseren verdienten Sieg noch feiern.
Punkte: Gerald Weckenmann/Konrad Pfaff; Patrik Weckenmann/Dominik Scherer; Kurt Riedlinger/Jörg Uttenweiler; 2x
Gerald Weckenmann, Dominik Scherer, 2x Kurt Riedlinger, Jörg
Uttenweiler
Vorschau
Samstag, 9. Dezember
Deisslingen II - Dormettingen III
Beginn: 17.00 Uhr
Spielort: Deisslingen
Senioren I - Kreisklasse
4. Saisonspiel
Dormettingen I - Spaichingen I 0:6
Die als Tabellenführer angereisten Gäste waren der erwartet
schwere Gegner an diesem Spieltag.
Uns war natürlich klar, dass hier nur Schadensbegrenzung die
Devise sein kann. Doch weder in den Doppeln noch in den Einzeln hatten wir eine realistische Chance auf einen Punktgewinn.
Mehr als 3 gewonnene Sätze ließ unser Gegner leider nicht zu.
Voller Optimismus sehen wir dafür dem nächsten Spiel entgegen, bei dem das Tabellenschlusslicht aus Oberndorf unser Gast
sein wird.
Vorschau
Donnerstag, 30. November
Rosenfeld II - Dormettingen I
Beginn: 20.00 Uhr
Spielort: Rosenfeld
Jungen U18 I - Bezirksliga
Vorschau
Samstag, 2. Dezember
Dormettingen I - Pfrondorf I
Beginn: 14.00 Uhr
Dormettingen I - Weilheim 1I
Beginn: 15.30 Uhr
Spielort: Dettingen
Mädchen U18 I - Bezirksklasse
Vorschau
Samstag, 2. Dezember
Dormettingen I - Liptingen I
Beginn: 14.00 Uhr
Dormettingen I - Deilingen 1
Beginn: 15.00 Uhr
Spielort: Hardt
Jungen U15 I - Kreisliga
Vorschau
Sonntag, 26. November
Dormettingen I - Weigheim I
Beginn: 10.00 Uhr
Dormettingen I - Tuttlingen I
Beginn: 11.00 Uhr
Spielort: Mehrzweckhalle
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Deutsches Rotes Kreuz
Blutspendedienst
Es gibt Pflichten, die gehen uns alle an.
Blutspenden gehört dazu!
Für die Blutspendeaktion
am Freitag, 1. Dezember, 15.30 - 19.30 Uhr,
in Schömberg, in der Haupt- und Realschule,
Schillerstraße,
sucht das Deutsche Rote Kreuz dringend Blutspenderinnen und
Blutspender.
Täglich, stündlich geraten Menschen durch Unfälle und Krankheiten in Gefahr.
Das oftmals bedrohte Menschenleben kann vielfach nur deswegen gerettet werden, weil Blutkonserven jederzeit und in ausreichender Menge bei den DRK-Blutspendediensten abrufbereit
sind.
Damit die Blutversorgung rund um die Uhr gewährleistet werden
kann, ist das Deutsche Rote Kreuz auf die Menschen angewiesen, die es als ihre Pflicht ansehen, regelmäßig Blut zu spenden
und somit Menschenleben zu retten.
Blut spenden kann jeder gesunde Mensch zwischen 18 und 68
Jahren. Erstspender bis zu 60 Jahre müssen in sehr gutem
Gesundheitszustand sein. Wer jemals an einer Malaria oder
Hepatitis C erkrankt war, darf nicht spenden.
Jeder Blutspender erhält einen 2-Euro-Ermäßigungs-Gutschein von „TuWass“ in Tuttlingen!
Unsere Telefon-Hotline steht Ihnen bei allen Fragen zum
Blutspenden unter der Nr. (0800) 1194911 von Montag bis
Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung.
S O Z I A LV E R B A N D
Ortsverband
Dotternhausen-Dormettingen
Weihnachtsfeier 2006
Der Sozialverband VdK, Ortsverband Dotternhausen-Dormetingen, lädt seine Mitglieder und auch interessierte Bürger(innen) zu seiner Weihnachtsfeier ein.
Die Weihnachtsfeier findet statt am Sonntag, 10. Dezember, um
15.30 Uhr, im Gasthaus „Hirsch“ in Dotternhausen.
Wir werden bei Kaffee, Kuchen und Hefezopf einen besinnlichen
Nachmittag verbringen.
Mit freundlichem Gruß
Horst Schwarz, Vorsitzender
Kreisvereinigung Lebenshilfe
Zollernalb e. V.
Großer Weihnachtsbasar und Tag der offenen
Tür in der Werkstatt für behinderte Menschen
in Bisingen, Thanheimer Str. 46 am Sonntag,
26. November, von 10.00 - 17.00 Uhr. Großes
Angebot an Weihnachts- und Geschenkartikeln, Adventskränze
und Adventsgestecke, Kerzenziehen, Schmuck aus Silber und
Edelstahl mit Zuchtperlen oder Edelsteinen aus eigener Herstellung, Töpferwaren, Flohmarkt und vieles andere mehr. Große
Tombola mit rund 3000 Preisen. Kinderbetreuung mit Spielen,
Malen, Basteln und Kinderschminken sowie Kinderbacken mit
der Bäcker-Innung Zollern-Alb. Um 15.00 Uhr offizielle Einweihung des Imbisswagens „Kuli-Cap“. Im Anschluss daran Blockflötenkonzert der Jugendmusikschule Zollernalb e. V. Warmer
Mittagstisch mit verschiedenen Speisen und Kaffee mit selbstgebackenem Kuchen. Die Lebenshilfe lädt die Einwohnerschaft
recht herzlich ein.
Kreisbauernverband Tübingen e. V.
Kreisbauernverband Zollernalb e. V.
Die Kreisbauernverbände Tübingen und Zollernalb sowie die Landfrauenverbände Tübingen
und Zollernalb laden gemeinsam ein zu einer
Informationsveranstaltung zu dem Thema:
„Zukunftsperspektiven mit neuen Einkommensquellen aus
Direktvermarktung und Gastronomie“.
Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 30. November,
20.00 Uhr im Gasthaus „Krone“ in Ofterdingen. Der Referent
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Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen vom 22. November 2006
Hubertus Wichmann kommt von einem landwirtschaftlichen
Betrieb mit ausgeprägter Eigenvermarktung, ist gelernter
Restaurantfachmann und tätig als selbstständiger Berater.“
Was sonst noch
interessiert
Schimmelpilze - eine zunehmende
Gesundheitsgefährdung
Mit der kalten Jahreszeit kommt es nun wieder in Wohnräumen
verstärkt zu einem Befall durch Schimmelpilze. Verringerte Lüftungshäufigkeit und kältere Wände führen zur Abscheidung von
Feuchtigkeit aus der Raumluft. Damit ist bereits eine notwendige
Bedingung für die Besiedelung durch Schimmelpilzsporen erfüllt.
Organisches Material als Lebensgrundlage findet sich in Form
von Papiertapeten, Teppichböden oder Matratzen. Ein nur wenig
hinterlüfteter Bereich wie hinter einem eng an eine Außenwand
aufgestellten Schrank stellt einen weiteren Risikofaktor dar.
Oft wird dann ein Schimmelpilzbefall nicht oder nur sehr spät
erkannt. Durch einen muffigen Geruch im Raum kann sich
bereits ein erster Hinweis auf einen Befall ergeben. Eine Kontrolle auf lose Tapeten an Außenwänden oder der Fensterlaibung, auf graue Flecken an Schrankrückwänden oder hinter
Sockelleisten sollte dann schon einmal vorgenommen werden.
Auch ein vielleicht schon einige Zeit zurück liegender Wasserschaden kann zu einem verdeckten Schimmelpilzbefall in Hohlräumen wie hinter einer Gipskartonwand oder im Fußboden
geführt haben. Auch durch nicht fachgerecht durchgeführte
Trocknung kann es zu einem hohen Eintrag von Sporen in den
Innenraum kommen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden wie allergische Reaktionen
oder erhöhte Infektanfälligkeit sollte durch ärztliche Beratung
auch auf die Möglichkeit einer Schimmelpilzbelastung der Wohnung geachtet worden. Schimmelpilze durch Innenraumquellen
sind wohnhygienisch unerwünscht, da hier generell eine
gesundheitliche Gefährdung besteht. Bei einer nachgewiesenen
Belastung durch Schimmelpilze sind daher geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die sowohl den aktuellen Befall beseitigen als
auch die Ursache (Kondensationsfeuchtigkeit, Wasserschaden)
beheben müssen.
Das Institut für Angewandte Umweltforschung (lfAU) e.V. bietet
zum Thema „lnnenraumschadstoffe“ eine kostenfreie telefonische Beratung an. Oftmals sind es einfache und schnelle Maßnahmen, die dazu führen können, eine problematische Wohnqualität positiv zu verändern. Informationen und Studien des
Instituts zu Innenraum-Themen sind im Internet unter
www.ifau.org zu finden.
Die Wohnraumbegehung eines lfAU-Umweltexperten bzw.
gezielte Untersuchungen können helfen, verborgene Schadstoffquellen in der Wohnung ausfindig zu machen und die Wohnqualität für alle Bewohner zu verbessern.
Das Wohngift-Telefon ist unter der Nummer 0800 7293600
(kostenlos) oder unter (06171) 74213 erreichbar.
V.i.S.d.P. Dr. Wigbert Maraun
Institut für Angewandte Umweltforschung (lfAU) e.V.
An der Krebsmühle 1
61440 Oberursel
Tel. (06171) 74213
Fax (06171) 71804
E-Mail info@ifau.org, www.ifau.org
Katholisches Bildungswerk Zollernalbkreis e. V.
„Guck au dr’ Gabriel“
Der Rottweiler Schriftsteller, Lyriker und Kunsthistoriker Egon
Rieble haucht in seiner Autorenlesung 36 Kunstwerken aus
unserer Umgebung auf höchst unterhaltsame Weise Leben ein.
Er präsentiert die Heiligen mit ihren kleinen menschlichen
Schwächen, nimmt ihnen so die Unnahbarkeit und verleiht ihnen
dafür liebenswerte menschliche Eigenschaften. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 29. November, um 20.00 Uhr, im
Kath. Gemeindehaus, Schlossstr. 9 in Geislingen statt.
Nummer 47
Entspannt mit Kindern sein - Wo Stress wenig Chancen hat
Mit Kindern zusammen zu leben bringt Lebendigkeit und überraschende Situationen mit sich. Kinder fordern ihr Gegenüber als
ganze Person heraus. Für Eltern werden unüberschaubare
Situationen oftmals zur Belastung. In diesem zweiteiligen Seminar geht es darum, dieses Problem in zweifacher Hinsicht zu
lösen: Zum einen lernen die Teilnehmer(innen) ihre Kinder
gezielt in die Entspannung zu bringen und zum anderen sich
selbst auf Abstand zum Geschehen zu begeben. Das zweiteilige
Seminar findet am Donnerstag, 30. November und Donnerstag,
7. Dezember, jeweils von 19.00 - 22.00 Uhr, im Kath. Gemeindehaus Hl. Geist in Balingen statt. Die Leitung haben Frau Friedgard Blob, Dipl.-Psychologin, Gesprächstherapeutin und zert.
Focusing-Trainerin und Frau Annette Heizmann, Theologin und
Pädagogin.
Träume - nächtliche Mitteilungen der Seele
Die meisten Menschen haben Träume, aber oft ist es schwer,
ihren Sinn zu verstehen. An diesem Abend, der im Seminarcharakter gestaltet wird, nähern sich die Teilnehmer(innen) den
Träumen als nächtliche Mitteilungen der Seele an. Ziel ist es, die
Sprache der Träume besser zu verstehen, denn dann kann diese zu einem Wegweiser für die eigene Entwicklung werden. Die
Veranstaltung findet am Freitag, 1. Dezember, von 18.00 - 22.00
Uhr, im Kath. Gemeindehaus in Balingen-Frommern statt. Die
Leitung des Seminars hat Frau Edda Raumann, Dipl.-Sozialarbeiterin und Psych. Paar-, Lebens- und Familienberaterin aus
Balingen.
Anmeldung und Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen des Kath. Bildungswerks Zollernalbkreis und
Anmeldung unter Tel. (07433) 20251 oder über E-Mail BildungswerkZAK@aol.com.
Kuratorium
Soldatenheim Geißbühl
Stadt Meßstetten
Das Kuratorium Soldatenheim Geißbühl präsentiert in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und der Stadt Meßstetten im
Rahmen der Soldatenbetreuung und der Kontaktpflege zur Zivilbevölkerung das
Symphonic Rock Projekt
am 25. November, um 20.00 Uhr in der Turn- und Festhalle
Meßstetten
5 Musiker der Extraklasse zeigen dabei in einem abendfüllenden
Programm einen einzigartigen Mix aus Rock, Jazz, Folk und
Klassik. Was 2002 als Trio begann, wurde 2006 nach erfolgreichen Konzertserien quer durch Deutschland zum Quintett. Über
Jahre hinweg erlebte das Opus einen beispiellosen Triumphzug
durch deutsche Städte und viele Rezensenten stellten das Werk
in eine Reihe mit den großen Crossover-Projekten von Procul
Harum, Jon Lord, Deep Purple oder Alan Parsons.
Die schönsten Songs, die faszinierendsten Passagen aus dem
mittlerweile legendären Rock-Requiem werden genauso lebendig wie Ausschnitte aus den weiteren Crossover-Alben der Autoren Pauli, Schuster, Kabitz, Haimerl wie Cosmogenia, Johannes
und Wenn dein Kind dich morgen fragt.
Traumhafte Balladen, furiose Soloeinlagen speziell von Martin
Schuster an der Querflöte, mehrstimmiger Satzgesang und elegische, filmmusikähnliche Sequenzen machen Aufführungen zu
einem Konzertereignis der wirklich ganz besonderen Art.
Das Kuratorium Soldatenheim Geißbühl hofft für Musikbegeisterte und auch Musiker selbst ein spannendes und mitreißendes Programm zu bieten.
Einlass: 19.00 Uhr, Beginn 20.00 Uhr
Eintritt: Vorverkauf: 10,— Euro/8,— Euro (ermäßigt), Abendkasse: 12,— Euro/9,— Euro (ermäßigt)
Ermäßigung: Soldaten, Schüler, Rentner und Gruppen ab 6 Personen
Vorverkaufsstellen: Volksbank Heuberg (in allen Filialen);
Schreibwaren Bandle, Meßstetten; Stadtverwaltung Meßstetten
(Rathaus); Soldatenheim Meßstetten