Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg
Transcription
Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg
Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Berlin, Mai 2012 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Auftraggeber Stadt Brandenburg an der Havel Fachbereich VI Stadtplanung Klosterstraße 14 14770 Brandenburg an der Havel Bearbeitung Büro für Stadt- und Regionalentwicklung Alt-Moabit 62 10555 Berlin Telefon: (030) 37 59 27 21 E-Mail: info@die-raumplaner.de Sabine Slapa (Geschäftsinhaberin) Philip Gehrke Christian Kade mit Unterstützung von Erstellung der Planunterlagen Chausseestraße 29 10115 Berlin Tel. (030) 28 87 75-0 E-Mail: firu-berlin@firu-mbh.de Karsten Wehmann Verkehrliche Untersuchungen HOFFMANN LEICHTER Ingenieurgesellschaft Bundesallee 13-14 10719 Berlin Telefon: (030) 8 87 27 67-0 E-Mail: info@hoffmann-leichter.de Karsten Muraro Titelbild: Luftbild des ehemaligen Packhofgeländes, Quelle: Stadt Brandenburg an der Havel 2 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG ...................................................................................................................................5 1.1 1.2 1.3 2 AUFGABENSTELLUNG ........................................................................................................................5 VORGEHENSWEISE ...........................................................................................................................5 AUFBAU DES STRUKTURKONZEPTES .....................................................................................................7 ANALYSE........................................................................................................................................7 2.1 LAGE, GRÖßE UND ABGRENZUNG DES GEBIETES ....................................................................................7 2.2 GESCHICHTLICHER ÜBERBLICK.............................................................................................................8 2.3 KONZEPTE UND PLANUNGEN SEIT 1990 .............................................................................................10 2.4 PLANUNGSVORGABEN.....................................................................................................................13 2.4.1 Flächennutzungsplan............................................................................................................13 2.4.2 Bebauungsplanverfahren .....................................................................................................14 2.4.3 Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans Sanierungsgebiet Innenstadt ...............15 2.4.4 Masterplan (2006) und Fortschreibung des Masterplans (2011) .........................................17 2.5 SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN ....................................................................................................19 2.5.1 Bevölkerungsentwicklung .....................................................................................................19 2.5.2 Wohnungsmarkt ...................................................................................................................20 2.6 BEBAUUNGS- UND NUTZUNGSSTRUKTUR ............................................................................................20 2.7 VERKEHR ......................................................................................................................................23 2.7.1 Fußgängerverkehr ................................................................................................................23 2.7.2 Radverkehr............................................................................................................................23 2.7.3 ÖPNV ....................................................................................................................................24 2.7.4 Motorisierter Individualverkehr............................................................................................24 2.8 EIGENTUMSVERHÄLTNISSE ...............................................................................................................26 2.9 ALTLASTEN ...................................................................................................................................27 2.10 DENKMALE ...................................................................................................................................28 2.11 AUSGEWÄHLTE EINZELVORHABEN AUF DEM PACKHOFGELÄNDE ..............................................................29 2.11.1 Neubau des Verwaltungssitzes der Stadtwerke Brandenburg a. d. Havel GmbH ............29 2.11.2 Zentrale Ausstellungsfläche der BUGA Havelregion 2015................................................30 2.11.3 Neubau eines uferbegleitenden, überregionalen Radweges............................................31 2.11.4 Neubau eines Sportboothafens ........................................................................................32 2.12 ZUSAMMENFASSENDE SWOT-ANALYSE .............................................................................................33 3 SZENARIENENTWICKLUNG...........................................................................................................35 3.1 3.2 3.3 4 STRUKTURKONZEPT ....................................................................................................................38 4.1 4.2 3 METHODIK ...................................................................................................................................35 SZENARIENWERKSTATT ....................................................................................................................36 SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DAS STRUKTURKONZEPT ............................................................................37 ZIELE ...........................................................................................................................................38 UNTERSCHEIDUNG IN TEILBEREICHE ...................................................................................................38 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 4.3 NUTZUNGS- UND GESTALTKONZEPT...................................................................................................39 4.3.1 Teilbereich zentrale Brachfläche...........................................................................................40 4.3.2 Teilbereich Brachfläche Eichamtstraße ................................................................................48 4.3.3 Vertiefungsbereich Hauptstraße...........................................................................................48 4.3.4 Vertiefungsbereich Ruderclub...............................................................................................50 4.3.5 Teilbereich rückwärtige Freiflächen Packhofstraße 25-28....................................................52 4.4 VERKEHRS- UND ERSCHLIEßUNGSKONZEPT ..........................................................................................52 4.4.1 Fließender Verkehr (Kfz) .......................................................................................................53 4.4.2 Wegenetz für Fußgänger und Radfahrer ..............................................................................54 4.4.3 Ruhender Verkehr (Kfz).........................................................................................................54 4.4.4 Teilbereich Arrondierungsfläche für die Stadtwerke Brandenburg a. d. Havel GmbH..........56 4.5 ENTWICKLUNGSSTUFEN ...................................................................................................................57 4.6 WEITERE EMPFEHLUNGEN ...............................................................................................................59 4.6.1 Marketing und Öffentlichkeitsarbeit ....................................................................................59 4.6.2 Prozess und Akteure .............................................................................................................60 5 VERZEICHNISSE............................................................................................................................62 5.1 5.2 6 ABBILDUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................................62 QUELLENVERZEICHNIS .....................................................................................................................63 ANHANG: KARTEN ZUM KONZEPTIONELLEN TEIL ........................................................................63 Hinweis: Der Bericht zum Strukturkonzept richtet sich an Männer und Frauen gleichermaßen. Zur besseren Lesbarkeit haben wir jedoch auf die zusätzliche Erwähnung der weiblichen Form verzichtet. 4 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 1 1.1 Einleitung Aufgabenstellung Das ehemalige Packhofgelände liegt im Zentrum der drei historischen Stadtkerne von Brandenburg an der Havel: der Altstadt im Norden, der Neustadt im Süden und der Dominsel im Osten. Prägend sind vor allem die Lage an der Havel, der unmittelbar angrenzende Landschaftsraum und die umgebende Stadtsilhouette. Das Packhofgelände hat durch seine besondere Lage und aufgrund der Tatsache, dass es eines der wenigen innerstädtischen Flächenpotentiale ist, eine hohe Bedeutung für die Entwicklung der Innenstadt. Es liegt im Sanierungsgebiet Innenstadt (umfassendes Verfahren) sowie im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für die Innenstadt. Aufgrund der herausgehobenen Bedeutung des Packhofareals wurden in der Vergangenheit zahlreiche Konzepte erarbeitet und Entwicklungsziele in verschiedene Planungen aufgenommen. Gegenwärtig sind eine Reihe von Einzelmaßnahmen zur Entwicklung des Packhofgeländes in Gang gesetzt worden mit dem Ziel, diese zentrale innerstädtische Wasserlage in hoher Qualität erlebbar und nutzbar zu machen. Entscheidend wird die weitere Entwicklung des Packhofgeländes dadurch beeinflusst, dass das Areal zentraler Baustein der Bundesgartenschau Havelregion 2015 ist und als Ausstellungsfläche genutzt werden wird. Ziel ist die Bereitstellung und Sicherung von Erholungs- und Kommunikationsflächen sowie Freizeitmöglichkeiten, aber auch die Vorbereitung der baulichen Nachnutzung geeigneter Flächen. Für die Sicherung einer erfolgreichen städtebaulichen Entwicklung des gesamten Packhofgeländes ist es unter anderem erforderlich, die von verschiedenen Akteuren getragenen und in unterschiedlichen Planungsstadien befindlichen Einzelmaßnahmen in einem moderativen Verfahren zu bündeln, Zielkonflikte zu klären und das Gesamtverfahren im Hinblick auf die zeitlichen Abläufe und Entscheidungsnotwendigkeiten zu strukturieren. Zu diesem Zweck hat die Stadt Brandenburg an der Havel im Sommer 2010 die Erarbeitung eines Strukturkonzeptes für das ehemalige Packhofgelände in Auftrag gegeben. Dessen Aufgabe ist es, die behutsame, vorausschauende und geordnete Entwicklung des gesamten Packhofgeländes vorzubereiten. Schwerpunkte sind die Entwicklung eines funktional und städtebaulich-stadtgestalterisch schlüssigen Gesamtkonzeptes (Rahmenplan) sowie die moderative Steuerung und Strukturierung des Gesamtverfahrens (Umsetzungsstrategie). 1.2 Vorgehensweise Das Projekt gliederte sich in drei Phasen: die Analyse, die Entwicklung von Szenarien und die Erarbeitung des Strukturkonzeptes. Im Zentrum der Analyse standen neben der Auswertung der vorliegenden Planungen und Konzepte sowie aktueller Einzelvorhaben die Interviews mit den Schlüsselakteuren, darunter Vertreter aus Politik und Verwaltung, Vorhabenträger, Anrai- 5 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel ner und Immobilieneigentümer im Untersuchungsgebiet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse bildeten zusammen mit den Ergebnissen einer Recherche nach vergleichbaren Beispielen die Grundlage für die Durchführung einer Szenarienwerkstatt mit den relevanten Akteuren. Deren Ziel war neben der gemeinsamen Entwicklung von Planungsansätzen auch die Sensibilisierung der Teilnehmer für das Packhofgelände. Nach kritischer Bewertung und Diskussion flossen wesentliche Ergebnisse der Werkstatt in den Entwurf des Strukturkonzeptes ein. Im weiteren Verlauf wurden noch offen gebliebene Fragen identifiziert und schrittweise geklärt. Das so entstandene Strukturkonzept soll den Akteuren als verbindlicher Orientierungsrahmen und Leitfaden bei der Entwicklung des Packhofgeländes dienen. Im untenstehenden Schema zur Vorgehensweise sind all jene Arbeitsschritte, bei denen die Kommunikation mit den lokalen Akteuren im Vordergrund stand, orange eingefärbt (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Vorgehensweise bei der Erarbeitung des Strukturkonzeptes (Schema) Quelle: eigene Darstellung 6 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 1.3 Aufbau des Strukturkonzeptes Dem Ablauf des Projektes entsprechend, gliedert sich der vorliegende Bericht in drei Teile: die Analyse, die Entwicklung der Szenarien und die Erläuterungen zum Strukturkonzept. Letztere beinhalten auch Überlegungen zur schrittweisen Umsetzung und einige Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung des weiteren Planungsprozesses. Die Anhänge enthalten die Karten zur Analyse und zum Konzept sowie wichtige Protokolle, Präsentationen und eine Übersicht der geführten Interviews. 2 2.1 Analyse Lage, Größe und Abgrenzung des Gebietes Brandenburg an der Havel verfügt mit der Altstadt, der Neustadt und der Dominsel über drei historische, überregional bedeutende Stadtkerne an den Ufern der Havel. Das Untersuchungsgebiet liegt am nördlichen Rand der Neustadt und hat eine Gesamtgröße von ca. 73.000 m². Davon entfallen auf das ehemalige Packhofgelände etwa 45.000 m². Das Gebiet umfasst neben den ehemals industriell-gewerblich genutzten Flächen die Wohnbebauung entlang der Hauptstraße, Packhofstraße, Eichamtstraße und Hammerstraße sowie das Gelände des Ruderclubs Havel Brandenburg e.V. Nach Norden und Osten grenzt das Gebiet an die Brandenburger Niederhavel bzw. einen ihrer Seitenarme, die Näthewinde. Jenseits der Havelufer liegen die Altstadt und die Dominsel. Nach Süden schließt sich weitere Wohnbebauung entlang der anderen Seite der Packhofstraße an. In Richtung Südwesten grenzt das Gebiet an die Hauptstraße, die als Fußgängerzone zugleich den Hauptgeschäftsbereich des Stadtzentrums markiert (vgl. Abbildung 2). Abbildung 2: Stadträumliche Lage des ehemaligen Packhofgeländes Quelle: die raumplaner 7 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 2.2 Geschichtlicher Überblick Im Gegensatz zu den drei historischen Siedlungskernen wurde das ehemalige Packhofgelände wegen des morastigen Bodens erst relativ spät und allmählich bebaut. Im 14. Jahrhundert erhielt es die Bezeichnung „Zwischen beiden Städten“. Im Jahre 1455 war die Festigung des Erdreichs so weit fortgeschritten, dass man die verkehrsreiche Hauptstraße bebauen konnte. Im 18. Jahrhundert wurde das Gebiet zwischen Neu- und Altstadt, das sich von der Hauptstraße bis zur Havel erstreckt, in „Venedig“ umbenannt. Auf der früher städtisch nicht genutzten Fläche entstanden erste Gewerbebetriebe, eine Maschinenfabrik und die Schiffswerft der Gebrüder Wiemann. Letztere wurde 1886 gegründet. Wenig später erfolgte die Angliederung einer Maschinenfabrik und einer Eisengießerei. Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges wurden hier fast 400 Schiffe gebaut. Der nach 1945 in „Volkswerft Ernst Thälmann“ umbenannte Betrieb fertigte noch bis 1962 Hochseeschiffe, Eisbrecher und Kutter (vgl. die nachfolgenden Abbildungen). Abbildung 3: Frühneuzeitliche Stadtstrukturen Quelle: Fortschreibung städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Innenstadt Bis zur Mitte der 1990er Jahre befand sich auf dem Areal eine beträchtliche Anzahl unterschiedlichster Industrie- und Gewerbebetriebe. Neben dem mangelhaften Zustand der Anlagen 8 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel und der für die Lagegunst des Gebietes unangemessenen Nutzung führte auch die schwierige Erschließung über die nördliche Neustadt letztlich zur Aufgabe des Standortes. In den darauffolgenden Jahren wurden bis auf zwei denkmalgeschützte Gebäude alle baulichen Anlagen beseitigt. (Stadt Brandenburg an der Havel: 1996, S. 10f.; TU Berlin: 2001: 11) Abbildung 4: Baustrukturen in Brandenburg an der Havel um 1910 Quelle: Fortschreibung städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Innenstadt Abbildung 5: Volkswerft „Ernst Thälmann“ in den 1950er Jahren Quelle: Stadt Brandenburg an der Havel 9 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 2.3 Konzepte und Planungen seit 1990 Im Zuge der schrittweisen Aufgabe der industriell-gewerblichen Nutzung auf dem ehemaligen Packhofgelände ist seit Anfang der 1990er Jahre eine Vielzahl von Konzepten und Planungen für dieses Gebiet entwickelt worden. In der nachfolgenden Übersicht sind wesentliche Etappen dieser Planungsgeschichte zusammengestellt. Aufgeführt sind informelle Planungen und Konzepte, die keine wie auch immer geartete Bindungswirkung entfalten oder – wie im Falle des städtebaulichen Rahmenplans von 1992 – später überarbeitet wurden. Zum einen zeigen die Beispiele, dass einige Grundzüge der aktuellen Planungen – etwa ein öffentlich zugänglicher Uferbereich, qualitätvoller Wohnungsbau und die Entwicklung von Angeboten für den Wassertourismus – bereits zu einem relativ frühen Zeitpunkt entwickelt wurden. Deutlich wird jedoch auch, dass letztlich keines der Konzepte weiterverfolgt wurde – etwa aufgrund zwischenzeitlich veränderter Rahmenbedingungen oder unterschiedlicher Auffassungen der Entscheidungsträger. Konzept / Planung Abbildungen Vorbereitende Untersuchungen und städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Innenstadt (1992): Der Packhof ist als eines der Gebiete mit umfassendem Neuordnungsbedarf ausgewiesen. Ebenfalls 1992 wurde eine Erhaltungssatzung verabschiedet, deren Ziel die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Innenstadt war (und ist). Vorbereitende Untersuchungen: Konzept Gestalt Vorbereitende Untersuchungen: Konzept Nutzungen 10 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Konzept / Planung Abbildungen Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb (1995): Erwartet wurden konzeptionell anspruchsvolle Beiträge zur Stadtgestalt und zur Organisation überschaubarer Teilgebiete. Geplant werden sollten 220 Wohnungen (vorwiegend sozialer Wohnungsbau) für 550 Einwohner. Auf Basis des Wettbewerbsergebnisses sollte die Entwicklung auf dem Packhofgelände vorstrukturiert, die Ansiedlung sinnvoller sowie ökologisch und ökonomisch vertretbarer Nutzungen konzeptionell vorbereitet und damit Fehlentwicklungen ausgeschlossen werden. Zentrales Anliegen war die Öffnung des Areals zum Landschaftsraum Havel. 79 Arbeiten wurden eingereicht. 1. Preis: Christian Kennerknecht (beide Abbildungen) Handlungsinitiative ZiS – Zukunft im Stadtteil (20002006): Ziel des Förderprogramms waren Synergieeffekte durch die Verzahnung von Projekten. Das Projektbündel Sportund Freizeitanlage Hammerstraße umfasste u.a. die Sanierung einer Sporthalle, die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes auf dem Gelände des Ruderclubs und die Gestaltung der Freiflächen. Das Projektbündel Packhof beinhaltete u.a. die Verbesserung der Zugänglichkeit der Uferbereiche sowie den Neubau eines Sportboothafens und einer Promenade. Übersicht der ZiS-Projektbündel in Brandenburg an der Havel 11 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Konzept / Planung Abbildungen Türklitz-Preis, Studentischer Ideenwettbewerb der TU Berlin in Abstimmung mit der Stadt Brandenburg an der Havel und dem damaligen Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg (2001/2002): Gefragt waren insbesondere Antworten auf die Frage nach der Qualität und Quantität des Wohnens auf dem Packhofgelände. Die sensiblen Uferbereiche sollten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, ohne deren Charakter zu zerstören. Die Darstellung eines Streifens entlang der Hauptstraße als gemischte Bauflächen im FNP von 1999 sollte hinsichtlich Art und Intensität hinterfragt werden. Für die Werfthalle und das Modelllager sollten sinnvolle, den Erhalt unterstützende Nutzungen entwickelt werden. Neben einem Bebauungs- und Landschaftskonzept sollten auch Lösungen für den fließenden und ruhenden Verkehr entwickelt werden. Nutzungen, die wenig Verkehr erzeugen, sollten bevorzugt, größere öffentliche Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen vermieden werden. Thematisiert werden sollten auch planungsrechtliche Instrumente zur Umsetzung des Konzeptes (z.B. Bodenordnung, Grünordnungsplan, rechtliche Fixierung von Gestaltungsvorschriften). Der überwiegende Teil der 31 eingereichten Arbeiten schenkte der Wiedergewinnung des Landschaftsraumes große Beachtung. Vor-Ort-Seminar der Akademie der Künste Berlin (2002): Gefragt waren Vorschläge zur Entwicklung hochwertiger Wohnlagen, Kommunikationsflächen, Freizeitmöglichkeiten und des Tourismus. Das Gelände sollte für die Öffentlichkeit zugänglich sein und nicht ausschließlich als Wohngebiet dienen. Eine Wohnbebauung am Ufer sollte vermieden werden. Die Wasserlage sollte zur Schaffung unterschiedlicher Angebote für den Wassertourismus genutzt werden. Die Uferzone sollte durch eine abwechslungsreiche Wegeführung erschlossen werden und Orte für Bewegung, Begegnung und Erholung schaffen. 12 Die beiden zweiten Preise (ein erster Preis wurde nicht vergeben) Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Konzept / Planung Abbildungen Städtebauliches Konzept „Quartier am Packhof“ von Uli Krieg (2004): Das Konzept sah den Bau eines Kanals vor. Die dadurch entstehende Insel sollte hochwertige, über eine Brücke erreichbare Einfamilienhäuser aufnehmen. Des Weiteren sah die Planung die Ergänzung vorhandener Gründerzeitblöcke und die Ansiedlung von Gewerbe und Gastronomie in Richtung Jahrtausendbrücke vor. Städtebauliches Konzept Uli Krieg Konzept „Stadträume mit Binnenhafen“ der Projektentwicklung Jansen Immobilien GmbH und PAI-Plan GmbH (2004): Entwickelt wurden drei Varianten, die u.a. den Bau eines Binnenhafens, teilweise in Kombination mit Bootshäusern vorsahen. Variante III: Stadträume mit Binnenhafen 2.4 Planungsvorgaben 2.4.1 Flächennutzungsplan Im Teilflächennutzungsplan der Stadt Brandenburg an der Havel von 1999 ist das Packhofgelände im zentralen Teil als Wohnbaufläche, entlang der Hauptstraße als gemischte Baufläche und an der Havel als Grünfläche dargestellt. Zusätzlich ist im Bereich der Wohnbaufläche eine Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche enthalten. Als Ziele werden eine Belebung des Packhofes, eine Stärkung der Wirtschaftskraft und die Entwicklung des Tourismus formuliert (vgl. Abbildung 6). 13 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Brandenburg an der Havel Quelle: Stadt Brandenburg an der Havel 2.4.2 Bebauungsplanverfahren Im Jahr 1997 wurde der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst. Planungsziele waren die Umstrukturierung bzw. Neuordnung zu einem Wohn- und Mischgebiet (250 Wohnungen für 550 Einwohner), die städtebauliche Fassung und Belebung bei durchlässiger Gliederung zur Havel, die Öffnung zum Landschaftsraum, die Anbindung des Uferstreifens an die öffentlichen Räume der Umgebung sowie die Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen (Schule, Sportplatz). Der Aufstellungsbeschluss wurde im Jahr 2004 aufgehoben. Im gleichen Jahr wurde für den überwiegenden Teil des alten Packhofgeländes die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes beschlossen (ausgenommen waren lediglich Teile der Wohnbebauung an der Eichamt-, Packhof- und Hammerstraße). Mit dem SVV-Beschluss 246/2004 vom 30.06.2004 wurden folgende Planungsziele angestrebt: Fortführung der bestehenden und Entwicklung einer kompakten Bebauungsstruktur entlang der allgemein zugänglichen Uferpromenade unter Erhalt der stadtbildprägenden landschaftlichen Beziehung zur Havel; Ergänzung der vorhandenen Gründerzeitblöcke an der Packhof-, Hammer- und Eichamtstraße unter Berücksichtigung einer abgestuften Höhenentwicklung zum Packhof; Festsetzung eines Mischgebietes an der Hauptstraße und eines Allgemeinen Wohngebietes im nördlichen Teil des Packhofes; Konzipierung verschiedener, klar definierter Plätze entlang der Havelpromenade an der Jahrtausendbrücke zur Belebung des wassertouristischen Zentrums mit innerstädtischem Sportboothafen; Anbindung des Gebietes an die bestehende Verkehrsinfrastruktur mit Schaffung eines Parkraums nahe Hauptstraße und Promenade; Ausbildung einer „weichen Uferkante“ mit Möglichkeiten des individuellen, ungestörten Wohnens mit hoher Lebensqualität im 14 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel attraktiven Landschaftsbereich einerseits und als befestigter Sockel am Hafen mit nahtlosem Übergang in den öffentlichen Grünzug entlang der Näthewinde andererseits. Der Beschluss sah auch die entsprechende Anpassung des Teilflächennutzungsplans und des Rahmenplans für das Sanierungsgebiet Innenstadt vor. Dieses Bebauungsplanverfahren wird gegenwärtig nicht weiter verfolgt. Abbildung 7: Ausschnitt aus dem Nutzungsplan der Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans für das Sanierungsgebiet Innenstadt Quelle: Stadt Brandenburg an der Havel 2.4.3 Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans Sanierungsgebiet Innenstadt Die im Jahr 2003 von der SVV beschlossene Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans für das Sanierungsgebiet Innenstadt enthält eine Reihe von Grundsätzen und Vorgaben, die für die Planungen auf dem Packhofgelände von maßgeblicher Bedeutung sind. Über die Grundsätze zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben nach § 144 BauGB heißt es unter anderem: 15 • Bebauungskonzepte, die den Maßstab früherer Bebauungen in der Höhe oder im Flächenumfang überschreiten, sind grundsätzlich abzulehnen. Dies gilt sinngemäß auch für die Bereiche der Neuordnung ohne direkte historische Vorprägung. • Neubebauung soll nicht historisieren, sondern sich mit eigenem Charakter in die Maßstäblichkeit des Ortes einfügen und eine Weiterentwicklung darstellen. Eine Traufhöhe mit vier Geschossen ist als Maximum anzusehen. • Die für die Innenstadt typische Nutzungsmischung ist zu erhalten. Ein einseitiges Überangebot einzelner Nutzungsarten ist zu vermeiden. Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel • Die Wohnnutzung ist als wichtigster Faktor der Wiederbelebung der Innenstadt zu sichern und zu entwickeln. Vielfältige Wohnungsangebote sollen jetzigen und künftigen Stadtbürgern zur Verfügung stehen. Neuer Wohnraum in attraktiver Innenstadtlage soll auch höchsten Wohnansprüchen gerecht werden. Initiativen von Betroffenen und Selbsthilfeprojekte sind zu unterstützen. • Stellplätze in Blockinnenbereichen sind möglichst zu vermeiden oder auf ein verträgliches Mindestmaß zu beschränken. • Ausgewählte Uferbereiche sind als zentrale Kommunikationspunkte der Stadt und des Tourismus urban und mit hoher Aufenthaltsqualität auszustatten. Weitere Wasserlagen sind für den Wassersport und die touristische Nutzung zu entwickeln und auszubauen. • Der ÖPNV sowie umweltschonende Verkehrsmittel sollen begünstigt werden. • Instrumente zur Steuerung und Durchsetzung der künftigen Entwicklung sind neben dem Sanierungs-, Bau-, Planungs- und Denkmalrecht auch eine gezielte Ansiedlungsund Bodenpolitik, der Einsatz aller verfügbaren Fördermöglichkeiten sowie ein selbstbewusstes Stadtmarketing. Im Nutzungsplan (vgl. Abbildung 7) ist der überwiegende Teil des Packhofgeländes als Allgemeines Wohngebiet gekennzeichnet. Vom Charakter her handelt es sich um Randbereiche und ruhige Bereiche der Innenstadt, oft mit landschaftlicher Prägung. Zulässig sind neben dem Wohnen gebietsbezogene wohnergänzende Nutzungen mit einem Anteil von 20% (Richtwert), darunter auch kleine Beherbergungsbetriebe. Die Grundstücke an der Hauptstraße sind als Besonderes Wohngebiet dargestellt. Hier soll die Wohnnutzung geschützt und zugleich die vielfältige Mischnutzung mit Handel, Dienstleistungen, Handwerk und Gewerbe erhalten und fortentwickelt werden. Einige Aussagen – wie der Schulstandort oder der nicht durchgehend als öffentliche Grünfläche dargestellte Uferbereich – sind inzwischen überholt. Zu den Zielen gehört unter anderem die Entwicklung neuer Wohnstandorte für vielfältige Wohnansprüche, Zielgruppen und Eigentumsformen. In Neuordnungsbereichen – wie dem Packhofgelände – sollen neue landschaftsbezogene und nachfragegerechte Wohnformen verwirklicht werden. Der Rahmenplan konstatiert im Hinblick auf Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt, dass zunehmend Bedarfe nach hochwertiger Ausstattung sowie Wünsche nach persönlichem Freiraum und Lagewünsche bestehen. Für innerstädtische Brachflächen wie das Packhofgelände werden attraktive, landschaftsbezogene Einzelwohnformen in angemessener Dichte empfohlen, die besonders für Wohneigentum verschiedener Preissegmente geeignet sind. Zudem wird das Packhofgelände als ein für seniorengerechtes Wohnen geeigneter Bereich in integrierter Lage angesehen. Mancherorts werden über längere Zeiträume auch Zwischennutzungen das Stadtbild prägen. Deshalb sollen diese nicht nur geduldet, sondern in stadtbildprägenden Bereichen auch zielgerichtet organisiert werden. Als Beispiele führt der Rahmenplan unter anderem die Vermittlung 16 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel oder Vergabe für Zwecke des Stadtmarketings, für verträgliche Werbung oder künstlerische Interventionen auf. Zur Reduzierung von Lärmimmissionen und Umweltbelastungen soll die Vermeidung von (motorisiertem) Verkehr Vorrang vor dessen Bewältigung haben. Der mit der Nachnutzung des Packhofgeländes einhergehende Verkehr kann nur über die Kleine Münzenstraße und die an der ehemaligen Stadtmauer verlaufende „Neustädtische Kommunikation“ abgewickelt werden. Anlagen für den ruhenden Verkehr sollen so ausgebaut werden, dass sie einen angemessenen Bedarf für Bewohner und Besucher decken. Zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse, einer minimalen natürlichen Bodenfunktion und zur Verbesserung des Stadtklimas sollen auf Wohngrundstücken ausreichende Hofflächenanteile unversiegelt bleiben. Bei Neubauten und Umnutzungen soll in Allgemeinen Wohngebieten eine GRZ von 0,4 und in Besonderen Wohngebieten von 0,6 nicht überschritten werden. Das Wegenetz für Fußgänger und Radfahrer soll ausgebaut werden. Neue Fußgängerwege sollen eine Mindestbreite von 2,50 m haben, neue Wege für Fußgänger und Radfahrer 3,50 m. Neue Abstellanlagen für Fahrräder sollen robust, sicher, einfach zu handhaben und ausreichend dimensioniert sein. Nach Möglichkeit sind eine Überdachung und Schließfächer (Fahrradboxen) vorzusehen. 2.4.4 Masterplan (2006) und Fortschreibung des Masterplans (2011) Im Masterplan der Stadt Brandenburg an der Havel aus dem Jahr 2006 sowie im Entwurf der Fortschreibung des Masterplans 2011 ist das Packhofgelände als Entwicklungsschwerpunkt in der Innenstadt aufgeführt, von dem zusätzliche Impulse für deren Aufwertung und Funktionsstärkung ausgehen sollen. Von hoher Bedeutung ist auch die Herstellung und Aufwertung von Wegebeziehungen zu den angrenzenden Stadträumen. Die Entwicklung dieser Brachfläche ist als kurz- bis mittelfristig umzusetzendes Schlüsselprojekt mit hoher Priorität definiert. Als Ausstellungsstandort und Kernprojekt der BUGA 2015 soll das Packhofgelände „mit seiner zentralen und hochwertigen innerstädtischen Wasserlage in hoher gestalterischer Qualität für Brandenburger und Gäste der Stadt öffentlich nutzbar und erlebbar gemacht werden. Langfristig soll das Areal als wichtige Potenzialfläche für Innenentwicklung und Innenstadtstärkung zur Verfügung stehen und den Wohnstandort Innenstadt sowie den Wassertourismus stärken. Da das Areal ein hohes Identifikationspotenzial aufweist, sollen die Bürger hier in besonderer Weise in die verschiedenen Entwicklungsphasen einbezogen werden.“ (vgl. Abbildung 8). 17 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Abbildung 8: Strukturplan Kernstadt – Nord von Brandenburg an der Havel Quelle: Fortschreibung Masterplan Stadt Brandenburg an der Havel 2011 18 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 2.5 Sonstige Rahmenbedingungen 2.5.1 Bevölkerungsentwicklung Zum 31. Dezember 2011 betrug die Einwohnerzahl der Gesamtstadt 71.451 Menschen. Seit 1990 hat die Stadt Brandenburg an der Havel etwa ein Fünftel ihrer Einwohner verloren – eine Tendenz, die sich mittlerweile zwar deutlich abgeschwächt hat, aber noch bis mindestens ins Jahr 2020 andauern wird. Dann werden in Brandenburg an der Havel zwischen 65.000 und 68.000 Menschen leben. Bis dahin wird Schätzungen zufolge der Anteil der über 60-Jährigen in der Gesamtstadt auf 37 Prozent ansteigen. Hieraus ergibt sich besonderer Handlungsbedarf, etwa in Bezug auf das Wohnungs- und Freizeitangebot, Versorgungseinrichtungen und den Verkehr. Entgegen diesem Trend konnte die Brandenburger Innenstadt in den letzten Jahren Bevölkerungsgewinne verzeichnen (vgl. Abbildung 9). Zwischen 2005 und 2010 wuchs die Bevölkerung hier um 12,3 Prozent. Der Altersdurchschnitt lag mit 42 Jahren noch unter dem der Landeshauptstadt Potsdam. Die Zahl der unter 6-Jährigen stieg zwischen 2002 und 2008 um 30 Prozent. Nicht zuletzt aufgrund des umfangreichen Einsatzes von Mitteln der Städtebauförderung ist die Innenstadt inzwischen eine attraktive Wohnadresse für alle Bevölkerungsgruppen. Gemeinsam mit den lokalen Wohnungsunternehmen plant die Stadt Brandenburg an der Havel gegenwärtig die Entwicklung von Zuzugsstrategien und die aktive Vermarktung der vorhandenen Wohnungsangebote. Abbildung 9: Bevölkerungsentwicklung in den Stadtteilen von Brandenburg an der Havel im Vergleich, 2005-2010 Bevölkerungsentwicklung 2005-2010 -15% -10% Hohenstücken Nord Plaue Andere +12,3% [+707EW] -7,0% [-293EW] -5,0% [-484EW] -3,7% [100EW] +4,1% [+550EW] -5,6% [-323EW] -3,3% [-461EW] Quelle: Stadt Brandenburg an der Havel 19 10% -4,1% [-344EW] Ring Walzwerksiedlung 5% -13,5% [-1.345EW] Innenstadt Kirchmöser 0% -3,5% [-2.622EW] Gesamtstadt Görden -5% 15% Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 2.5.2 Wohnungsmarkt Brandenburg an der Havel verfügte im Jahr 2010 über 43.341 Wohneinheiten. Zwei Drittel des gesamtstädtischen Wohnungsbestandes sind vollständig saniert, 23 Prozent sind teilsaniert und etwa 11 Prozent unsaniert. Zwischen 2003 und 2010 wurden im Rahmen des Stadtumbaus insgesamt fast 3.000 Wohnungen abgerissen. Dadurch konnte die Leerstandsquote von 16,4 Prozent (2004) auf 12,1 Prozent (2010) gesenkt werden. Der Wohnungsleerstand in der Gesamtstadt entfällt zu fast 30 Prozent auf unsanierte Altbaubestände, die überwiegend in der Kernstadt (Innenstadt und Ring) zu finden sind. Da die Zahl der Haushalte abnimmt und voraussichtlich weiter abnehmen wird, würde die Leerstandsquote ohne die Fortsetzung des Stadtumbaus in Zukunft wieder deutlich ansteigen. In der Innenstadt wird die Zahl der leerstehenden Wohnungen durch die fortschreitende Sanierung der Bestände und die positive Bevölkerungsentwicklung in den nächsten Jahren weiter abnehmen. Durch ihre Lage, die gute Erreichbarkeit und die gute Ausstattung mit Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen ist die Innenstadt – und damit auch das Packhofgelände – ein (potenziell) attraktiver Wohnstandort. 2.6 Bebauungs- und Nutzungsstruktur Das Untersuchungsgebiet ist hinsichtlich seiner Nutzung gegenwärtig von einer Mischung aus Wohnbebauung, Gewerbebrache und temporär genutzten Freiflächen geprägt. Im östlichen Teil an der Näthewinde befindet sich das Gelände eines Ruderclubs. Die Wohnbebauung konzentriert sich auf den westlichen und südlichen Bereich. Die bis zu fünfgeschossige Blockrandbebauung entlang der Hauptstraße und der Packhofstraße entstammt vorwiegend der Gründerzeit und verfügt neben Vorderhäusern zum Teil auch über Seitenflügel. Bei den Gebäuden zwischen der Eichamtstraße und der Hammerstraße handelt es sich um eine denkmalgeschützte Wohnanlage aus den 1920er Jahren, die um langgestreckte Garagenkomplexe an der Straße bzw. im Blockinnenbereich ergänzt wird. Der überwiegende Teil der Wohngebäude wurde nach der Wende (teil)saniert und befindet sich in einem mindestens guten Zustand. Die aus Richtung Packhofstraße rückwärtigen Bereiche sowie die mit einigen Bäumen bestandene Brachfläche an der Packhofstraße Ecke Eichamtstraße wird von den Anliegern zum Parken genutzt. Im westlichen Bereich des Untersuchungsgebietes, direkt an die Hauptstraße und die Havel grenzend, befindet sich die ehemalige, unter Denkmalschutz stehende Werfthalle. Diese erinnert als einziges Gebäude noch an die frühere Nutzung des Geländes und wird, zusammen mit einem angrenzenden Neubau ab 2013 den neuen Verwaltungssitz der Stadtwerke von Brandenburg an der Havel beherbergen. Der größte Teil des eigentlichen Packhofgeländes wurde im Jahr 2007 zu einer temporär genutzten Freifläche umgestaltet. Diese Zwischennutzung reicht bis an das Havelufer heran und 20 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel ist vor allem in den Randbereichen mit Bäumen und Büschen bestanden (vgl. die nachfolgenden Abbildungen). Abbildung 10: Schrägluftbild des Packhofgeländes aus Richtung Süden Quelle: www.bing.de Abbildung 11: Schrägluftbild des Packhofgeländes aus Richtung Norden Quelle: www.bing.de 21 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Abbildung 12: Blick über das Packhofgelände auf die Gründerzeitbebauung an der Packhofstraße Abbildung 13: Provisorischer Parkplatz an der Eichamtstraße/Packhofstraße Abbildung 14: Blick auf die brachliegenden Grundstücke an der Hauptstraße in Richtung Südwesten Quelle: die raumplaner (3) 22 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 2.7 Verkehr 2.7.1 Fußgängerverkehr Das Packhofgelände ist für Fußgänger sowohl aus Richtung Neustadt (über die Packhofstraße, die Eichamtstraße und die Hammerstraße) als auch aus Richtung Altstadt (über die Jahrtausendbrücke und die Hauptstraße) und aus Richtung Dominsel (über die Näthewindebrücke) erreichbar. In Höhe der ehemaligen Werfthalle und des Ruderclubgeländes sind bereits Teile des künftig durchgehenden Uferweges vorhanden. Auf der temporär als „Golfplatz Mark Brandenburg“ hergerichteten Brachfläche existiert ein Netz unregelmäßig angelegter, unbefestigter Gehwege. 2.7.2 Radverkehr Auf der Hauptstraße verlaufen drei Radwegrouten: die beiden Stadtradwanderwege Storchenradweg und 7-Seen-Tour sowie die Alternativroute des überregionalen Havelradwegs zwischen Brandenburg und Fohrde. Im näheren Umfeld des Packhofgeländes besteht über den HavelRadweg, die Tour Brandenburg und die Route 4 der Radrouten Historische Stadtkerne Anschluss an das Fernradwegenetz. Der Neubau eines durchgehenden Uferweges für Fußgänger und Radfahrer ist ein Beitrag zum Ausbau der Infrastruktur für Radwanderer und wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert (vgl. Abbildung 15). Abbildung 15: GRW-Projekte zum Ausbau des Radwegenetzes in Brandenburg an der Havel Quelle: Stadt Brandenburg an der Havel 23 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Die als Fußgängerzone beschilderte Hauptstraße ist für den Radverkehr freigegeben. Wie in der historischen Innenstadt insgesamt, erschweren Kopfsteinpflaster und der Mangel an geeigneten Verkehrsflächen die Fortbewegung mit dem Fahrrad. Dem Anlegen gesonderter Radwege stehen mitunter gesetzliche Bestimmungen und denkmalpflegerische Belange entgegen. Schritte zur (weiteren) Förderung des Rad- und Fußverkehrs wurden unter anderem mit einem „Maßnahmenkonzept zur Verbesserung der Befahrbarkeit der Innenstadt durch Radfahrer“, dem Umbau von Kopfsteinpflasterstraßen, den Ausbau des innerstädtischen Radverkehrsnetzes im Rahmen des EFRE-Projektes „Klimagerechte Mobilität“ und der Benennung eines Radverkehrsbeauftragten unternommen. 2.7.3 ÖPNV Das Packhofgelände ist gut an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs angebunden. In einer Entfernung von maximal 12 Gehminuten befinden sich drei Straßenbahnhaltestellen der Linien 2 und 6: die Haltestelle „Ritterstraße/ Museum“ auf der Altstadtseite sowie die Haltestellen „Jahrtausendbrücke“ und „Hauptstraße“ in der Neustadt. Die Linie 2 fährt tagsüber im 20- bis 30-Minuten-Takt, die Linie 6 im 10- bis 15- Minuten-Takt. Der Knoten Neustädtischer Markt/ Hauptstraße ist ein Hauptumsteigepunkt zwischen unterschiedlichen Linien des Omnibus- und Straßenbahnnetzes der Stadt Brandenburg an der Havel. Hier verkehren drei Straßenbahnlinien und fünf Omnibuslinien. 2.7.4 Motorisierter Individualverkehr Durch seine Lage am Ufer der Havel und die Ausweisung der Hauptstraße als Fußgängerzone ist das Packhofgelände für den motorisierten Individualverkehr ausschließlich aus südöstlicher Richtung über die Kleine Münzenstraße, Große Münzenstraße, Hammerstraße und Packhofstraße bzw. Eichamtstraße erreichbar. Im Zusammenhang mit der Nachnutzung des Packhofgeländes besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die neu gebaute Augustastraße in die verkehrliche Erschließung einzubeziehen. Das Straßennetz ist bis auf die Fußgängerzone in der Hauptstraße in der gesamten Innenstadt als Tempo-30-Zone gekennzeichnet. Bezüglich des ruhenden Verkehrs gibt es im Gebiet und dessen Umgebung unterschiedliche Regelungen. Neben Parkplätzen auf dem Packhofgelände selbst steht den Anwohnern und Besuchern auf der Brachfläche an der Eichamtstraße/ Packhofstraße ein provisorischer Parkplatz zur Verfügung. Die Eichamtstraße und die Hammerstraße sind unbewirtschaftet. Ein beidseitig eingeschränktes Halteverbot besteht in der Kleinen Münzenstraße und im Übergangsbereich von der Packhofstraße zur Hauptstraße. Im Übrigen ist die Packhofstraße ebenso wie Teile der Großen Münzenstraße und die Freifläche zwischen Hauptstraße und ehemaliger Werfthalle für das Kurzparken mit Parkscheibe (in der Regel maximal zwei Stunden) freigege- 24 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel ben. Anwohner mit Parkausweis sind von dieser Regelung ausgenommen. Die temporär als unbefestigter Parkplatz genutzte Fläche vor der Werfthalle ist seit April 2010 Eigentum der Stadtwerke und wird mittelfristig nicht mehr zum Parken zur Verfügung stehen. Parkraumbewirtschaftung existiert unter anderem in Teilen der Großen Münzenstraße und im Bereich um den Neustädtischen Markt. Ausgenommen sind auch hier Anwohner mit Parkausweis. Das private Parkhaus der Sankt-Annen-Galerie ist während der Geschäftszeiten öffentlich zugänglich. Die Parkgebühren unterscheiden sich nur geringfügig von der städtischen Parkraumbewirtschaftung (vgl. die nachfolgenden Abbildungen). Abbildung 16: Hauptstraße Blickrichtung Jahrtausendbrücke Abbildung 17: Blick in die Eichamtstraße aus Richtung Packhofstraße Abbildung 18: Erschließung des Packhofgeländes zwischen den Häusern Packhofstraße 29-31 und 32 Quelle: Hoffmann-Leichter (3) 25 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 2.8 Eigentumsverhältnisse Das Untersuchungsgebiet umfasst ca. 60 Flurstücke. Der überwiegende Teil der Grundstücke entlang der Hauptstraße, Packhofstraße, Eichamtstraße und Hammerstraße befindet sich in privatem Eigentum. Die Stadt Brandenburg an der Havel besitzt den flächenmäßig größten Anteil des Untersuchungsgebietes. Dazu gehören unter anderem die ehemals industriellgewerblich genutzten Flächen, das Gelände des Ruderclubs Havel Brandenburg e.V. sowie einige Grundstücke an der Hauptstraße (in Höhe der Straßenbahnhaltestelle) und an der Packhofstraße Ecke Eichamtstraße. Im Jahr 2010 veräußerte die Stadt unmittelbar östlich der Jahrtausendbrücke gelegene Grundstücke an die Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH, die dort unter Einbeziehung der denkmalgeschützten ehemaligen Werfthalle ihren neuen Verwaltungssitz errichten wollen (vgl. Abbildung 19). Abbildung 19: Eigentumsverhältnisse auf dem ehemaligen Packhofgelände Quelle: die raumplaner 26 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 2.9 Altlasten Aufgrund seiner jahrzehntelangen industriell-gewerblichen Nutzung wird das ehemalige Packhofgelände unter der Nummer 0301510208 im Altlastenkataster der Stadt Brandenburg an der Havel geführt. Da der Standort Teil des Ökologischen Großprojektes Stadt Brandenburg (ÖGP) ist, werden 90% der Kosten für Gefahrenabwehrmaßnahmen von Bund und Land refinanziert. Die Untersuchung der Altlastensituation ergab Belastungen von Boden und Grundwasser mit Schwermetallen und chlorierten Kohlenwasserstoffen, die kleinräumig erheblich variieren und zum Teil bis in eine Tiefe von 6 m unterhalb der Geländeoberfläche reichen. Um den Kontakt von Menschen mit der belasteten Bodenschicht zu vermeiden, wurde im Zusammenhang mit der Herrichtung der Industriebrache als temporäre Freifläche („Golfplatz Mark Brandenburg“) lehmhaltiger Boden aufgetragen. Eine Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 10.01.2007 schlug eine generelle Aufhöhung des Geländes um mindestens 0,5 m vor. Genaue Angaben über die tatsächliche Höhe des Bodenauftrags liegen nicht vor. Eine Verbesserung der Grundwassersituation war ohne die weitestgehende Herausnahme der Schadstoffquellen nicht nachhaltig möglich. Es wurden daher die beiden Schadstoffquellen durch einen Bodenaustausch beseitigt. Diese befinden sich zwischen dem ehemaligen Modelllager und dem ehemaligen DAK-Gebäude bzw. am nordöstlichen Ende der Uferspundwand nahe des Historischen Hafens. Die Sanierung wurde Anfang 2012 abgeschlossen. Es wird sich ein Grundwasser-Monitoring anschließen, das voraussichtlich bis nach 2015 laufen wird. Dementsprechend sind alle Grundwasser-Messstellen zugänglich zu halten und Planungen ggf. mit der zuständigen Fachgruppe der Stadtverwaltung zu besprechen. Eine Nutzung des Grundwassers, z. B. für Zwecke der Bewässerung, ist aufgrund der Belastungen nicht möglich (vgl. Abbildung 20). Abbildung 20: Kartierung der Altlasten auf dem ehemaligen Packhofgelände Quelle: DMT GmbH & Co. KG 27 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 2.10 Denkmale Im Untersuchungsgebiet befinden sich insgesamt 8 Gebäude, die in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen sind). Dabei handelt es sich um • eine in den 1920er Jahren erbaute Wohnanlage mit den Häusern Hammerstraße 4, 6, 8, 10 und 12 sowie Packhofstraße 19 und 20; • ein gründerzeitliches Wohnhaus in der Packhofstraße 27 und • die unmittelbar an der Jahrtausendbrücke gelegene ehemalige Werfthalle. Das ebenfalls unter Denkmalschutz stehende, ehemalige Modelllager (östlich der ehemaligen Werfthalle) musste wegen der notwendigen Altlastensanierung des darunter liegenden Untergrundes im Jahr 2010 abgetragen werden. Außerhalb des Untersuchungsgebietes liegen jenseits der Niederhavel bzw. Näthewinde die Ausläufer der Grabungsschutzzone der Dominsel sowie Teile des Denkmalbereiches der Altstadt und das Gartendenkmal „Wassertorpromenade“. Weitere eingetragene Baudenkmale in unmittelbarer Umgebung existieren entlang Hauptstraße (Nr. 62, 64, 66) und der Packhofstraße (Nr. 3, 8, 9). Das ehemalige Packhofgelände gehört zum Bodendenkmal Brandenburg-Neustadt gemäß §§ 2(5) und 8 BbgDSchG, welches unter der Nr. 4000 in die Denkmalliste eingetragen ist. Die Fläche gehört zum Vorgelände der mittelalterlichen und neuzeitlichen Stadt zwischen dem äußeren Stadtgraben (etwa entsprechend dem Verlauf der heutigen Packhofstraße) und der Havel. Die Fläche dürfte im Mittelalter und der frühen Neuzeit eine nur extensive Nutzung (Fischerei, Gewerbe, Hafen, Lagerplatz etc.) erfahren und wenn überhaupt nur eine geringe bauliche Nutzung aufgewiesen haben. Wie Sondierungen ergeben haben, ist der größere Teil des Geländes im 19. und 20. Jahrhundert. durch Aufschüttungen massiv erhöht worden. Teile der Fläche sind aufgeschüttete ehemalige Flussbereiche. Relevante Befunde liegen so tief unter der aktuellen Oberfläche, dass diese nur bei sehr tiefgreifenden Bodenaufschlüssen berührt werden. In der direkten Verbindung durch die Baulücke Hauptstraße 57 sind im Bereich des ehemaligen Vorderhauses und des Hofes mit großer Wahrscheinlichkeit Befunde und Funde einer Bau- und Nutzungsstratigrafie vom Spätmittelalter bis zur Neuzeit erhalten. Diese können auch bei nur mäßig tiefen Eingrabungen angeschnitten werden. Entsprechende Arbeiten bedürfen der archäologischen Begleitung. 28 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 2.11 Ausgewählte Einzelvorhaben auf dem Packhofgelände In den kommenden Jahren werden auf dem Packhofgelände einige für dessen weitere Entwicklung bedeutsame Einzelvorhaben umgesetzt, die nachfolgend näher beschrieben werden). 2.11.1 Neubau des Verwaltungssitzes der Stadtwerke Brandenburg a. d. Havel GmbH Die Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH (StWB) und deren Tochtergesellschaft, die Wasser- und Abwassergesellschaft Brandenburg an der Havel GmbH (BRAWAG GmbH), planen die Verlegung ihres Verwaltungssitzes von der Upstallstraße auf das ehemalige Packhofgelände. Deshalb erwarben die Stadtwerke im April 2010 dort ein ca. 3.350 m² großes, direkt an der Havel gelegenes Grundstück von der Stadt Brandenburg. Das benachbarte, ca. 1.400 m² große Grundstück des ehemaligen Modelllagers wurde den Stadtwerken in Erbpacht übertragen. Vorgesehen sind die denkmalgerechte Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Werftgebäudes, die Erweiterung um einen Büroneubau sowie die Gestaltung der Außenanlagen. Zu diesem Zweck lobten die Stadtwerke im Januar 2011 einen begrenzt offenen, städtebaulichen Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren aus, aus dem im Mai 2011 das Architekturbüro bbp: architekten als Sieger hervorging (vgl. Abbildung 21). Die Preisträger schlagen die Ergänzung der Werfthalle um einen zweigeschossigen Neubau mit Staffelgeschoss und Dachterrasse vor. Dieser Neubau soll die Büros der Mitarbeiter und der Geschäftsführung aufnehmen und von der Packhofstraße erschlossen werden. In der ehemaligen Werfthalle sollen unter anderem das Kundenzentrum und ein gastronomischer Bereich untergebracht werden. Der Zugang erfolgt über einen dem Gebäude vorgelagerten, städtischen Platz an der Hauptstraße. Der neue Firmensitz von StWB und BRAWAG soll im Sommer 2013 bezogen werden. Abbildung 21: Siegerentwurf im Rahmen des Ideenwettbewerbs der Stadtwerke Brandenburg an der Havel Quelle: bbp: architekten 29 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Die Stadtwerke sind grundsätzlich am Erwerb weiterer Flächen im Umfeld des künftigen Verwaltungssitzes interessiert. In Frage kommt insbesondere eine sich nach Südosten anschließende sogenannte Arrondierungsfläche, die bis zum Beginn der Bauarbeiten für die BUGA für eine temporäre Nutzung und nach deren Ende dauerhaft zur Verfügung stünde. Die Herausforderung besteht darin, den an das Packhofgelände gestellten hohen städtebaulichen und gestalterischen Ansprüchen gerecht zu werden und zugleich die Wünsche nach Schaffung von Parkplätzen in angemessener Weise zu berücksichtigen. Daher haben sich die Stadt und die Stadtwerke grundsätzlich darauf verständigt, auf der Arrondierungsfläche eine begrenzte Anzahl von Pkw-Stellplätzen unterzubringen, die nach dem Prinzip der Mehrfachnutzung sowohl den Mitarbeitern und Kunden der Stadtwerke als auch den Anwohnern des Gebiets zur Verfügung stehen. Auf die hohe gestalterische Qualität und die Begrenzung versiegelter Flächen soll dabei besonders geachtet werden. 2.11.2 Zentrale Ausstellungsfläche der BUGA Havelregion 2015 Die Stadt Brandenburg an der Havel wird im Jahr 2015 gemeinsam mit den Städten Rathenow, Havelberg und Premnitz sowie dem Amt Rhinow die (erste bundesländerübergreifende) Bundesgartenschau ausrichten. Die BUGA begreift die Havelregion als zusammenhängenden Kultur- und Landschaftsraum, in dem die Havel als verbindendes Element eine besondere Rolle spielt. Zu den zentralen Ausstellungsflächen in Brandenburg an der Havel gehören neben dem ehemaligen Packhofgelände der Marienberg und der Bereich um die Ruine der St. Johanniskirche. Abbildung 22: Konzeptentwurf für das BUGA-Ausstellungsgelände auf dem Packhof Quelle: Neumann Gusenburger Landschaftsarchitekten 30 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Das Ausstellungskonzept sieht für das Packhofareal verschiedene Themengärten sowie Stauden- und Wechselpflanzungen vor (vgl. Abbildung 22). Der Hauptzugang erfolgt durch die denkmalgeschützte Werfthalle aus Richtung Hauptstraße. Weitere Ein- bzw. Ausgänge befinden sich an der Packhofstraße und an der Hammerstraße. Auf dem Wasserweg kann das Ausstellungsgelände über einen Bootsanleger nördlich des Historischen Hafens erreicht werden. 2.11.3 Neubau eines uferbegleitenden, überregionalen Radweges Bereits vor Eröffnung der BUGA 2015 wird auf dem ehemaligen Packhofgelände ein durchgehender, ca. 3,50 m breiter Uferweg für Fußgänger und Radfahrer nach den Entwürfen des Büros Marcel Adam Landschaftsarchitekten angelegt (vgl. Abbildung 23). Damit kann eine weitere Lücke im gesamtstädtischen und überregionalen Wege- und Radroutennetz geschlossen werden. Entlang des Weges sind Aufenthaltsflächen und Bereiche für verschiedene Aktivitäten vorgesehen, darunter die „Landzunge“ mit einer Anlegestelle für Ausflugsdampfer, die „Näthebucht“ mit der freigelegten, früheren Slipanlage und der „Belvedere-Steg“ mit seinem Aussichtspunkt. Das Vorhaben umfasst auch die naturnahe Bepflanzung der angrenzenden Uferzone und die Aufwertung der Blickbeziehungen zur Altstadt und zur Dominsel. Die Beleuchtung erfolgt durch 4 m hohe Säulenleuchten aus pulverbeschichtetem Aluminium. Während die BUGA ein temporäres Großereignis ist, handelt es sich bei der Neugestaltung des Uferparks um dauerhafte Investitionen. Abbildung 23: Entwurfsplanung für den Uferbereich auf dem Packhofgelände Quelle: Marcel Adam Landschaftsarchitekten 31 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 2.11.4 Neubau eines Sportboothafens Als Beitrag zum Ausbau der Infrastruktur für den Wassertourismus plant die Stadt Brandenburg an der Havel den Neubau eines Sportboothafens entlang der Kaimauer des Packhofufers. Entstehen sollen ca. 25, quer zum Ufer angeordnete Liegeplätze für Boote mit einer Länge bis zu 15 m sowie eine Versorgungsstation mit Duschen und Toiletten. Daneben sollen einige Schiffe des Historischen Hafens ihren Platz finden (vgl. Abbildung 24). Abbildung 24: Planung für den Sportboothafen am Packhofufer Quelle: Köber-Plan GmbH 32 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 2.12 Zusammenfassende SWOT-Analyse Stärken • Wasserlage • Innerstädtisches Flächenpotenzial • Flächen mehrheitlich in städtischem Eigentum • Zentrale Ausstellungsfläche der BUGA 2015 (Anschub baulicher Investitionen, öffentliche Aufmerksamkeit) • Neubau eines uferbegleitenden, überregionalen Radweges • Kaum Lärmimmissionen durch Sackgassen- und Wasserlage • Sanierung der Altlasten auf den beiden gutachterlich ermittelten Standorten • Geschichtsträchtiger Standort mit eigener Identität • Denkmalgerechte Sanierung der Werfthalle durch die Stadtwerke • Räumliche Nähe zu Sehenswürdigkeiten, Gastronomie, Einkaufsmöglichkeiten, Kultureinrichtungen • Guter ÖPNV-Anschluss • Lage zwischen reizvoller, identitätsstiftender landschaftlicher und städtischer Umgebung (Altstadt, Neustadt, Dom, Havellandschaft) • Attraktive Wegebeziehungen zum umgebenden Stadtraum (Jahrtausendbrücke, Hauptstraße, Fußgängerbrücke über die Näthewinde, HeinrichHeine-Ufer etc.) • „Planungsvorlauf“ durch viele Voruntersuchungen, informelle Planungen und vertiefende Betrachtungen 33 Schwächen • Erreichbarkeit für Kfz ausschließlich über Kleine Münzenstraße (angrenzende Fußgängerzone, relativ wenig Stellplätze auf öffentlichem Straßenland, Tiefgarage schwierig etc.) • Schwieriger Baugrund (Tragfähigkeit, Grundwasserspiegel, Bodenauftrag) • Altlastenstandort • zum Teil konfliktreiche Planungsgeschichte wegen unterschiedlicher Entwicklungsvorstellungen der Beteiligten Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Chancen • Möglichkeit zur Umsetzung von Modellprojekten oder Zwischennutzungen (vgl. z.B. Golfplatz „Mark Brandenburg“) • Günstige Rahmenbedingungen für eine schrittweise Entwicklung des Areals (mehrheitlich städtisches Eigentum, kein Ansiedlungsdruck, erprobte Zwischennutzung) Risiken • Beliebigkeit von Städtebau und Architektur, wenn Investitionen unkritisch zugelassen werden • Erschwerte Steuerung der Gesamtentwicklung durch eine Reihe paralleler, voneinander isolierter Einzelvorhaben • Möglicherweise erhöhte Aufwendungen für den Hochwasserschutz • Großes Interesse der lokalen Akteure an öffentlicher Zugänglichkeit sowie hochwertiger Gestaltung und Nutzung • Eventuell erhöhter Aufwand für Altlastensanierung (v.a. im Zusammenhang mit sensiblen Nutzungen) • Potenzielle Stärkung des Hauptgeschäftsbereiches entlang der Hauptstraße (z.B. durch Neukunden und die Ansiedlung Zentren ergänzender Nutzungen) • Ansiedlung nicht nachfrage- und standortgerechter Nutzungen • Planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten durch Lage im Sanierungsgebiet Innenstadt Entwicklung des Areals zugunsten einer kleinen Minderheit (keinerlei öffentliche Nutzungen, keine öffentliche Zugänglichkeit etc.) • • Einsatz von Städtebaufördermitteln beschränkt möglich Fehleinschätzung der potenziellen Nachfrage nach einer bestimmten Bebauung oder Nutzung • • Laufende Einzelvorhaben als potenzielle Initialzündung für die weitere Entwicklung des Gesamtstandortes (v.a. BUGA 2015, Neubau des Verwaltungssitzes der Stadtwerke) Zunehmende Immissionen (Lärm, Schadstoffe) in der näheren Umgebung im Falle der Ansiedlung nicht standortgerechter Nutzungen • Innerstädtische Konkurrenzstandorte, z.T. in Wasserlage (Brachflächen, leer stehende Wohnungen und Häuser) • • Vernetzung des Areals mit dem umgebenden Stadtraum (städtebaulich, funktional, Wegebeziehungen) • Günstige Entwicklungsvoraussetzungen innerhalb der Region Berlin-Brandenburg (Nähe und Anbindung zur Hauptstadtregion, Status als Oberzentrum und Regionaler Wachstumskern, positives Pendlersaldo, hochwertige Arbeitsplätze) • Vorhandene Nachfrage nach hochwertigem innerstädtischem Wohnraum • Einwohnerzuwachs in der Innenstadt von Brandenburg an der Havel (v.a. junge Erwachsene, Familiengründer, einkommensstärkere Haushalte) • Günstige Immobilienpreise (Miete, Kauf) im Vergleich zu bedeutenden Konkurrenzstandorten der Region (v.a. Berlin und Potsdam, aber auch Werder) • Positive Entwicklung touristischer Kennzahlen in der Gesamtstadt • Lage im größten zusammenhängenden wassertouristischen Binnenrevier Westeuropas • Allgemein wachsende Bedeutung des Kultur-, Aktiv- und Naturtourismus 34 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 3 Szenarienentwicklung 3.1 Methodik Grundsätzliches Ziel von Szenarien (Varianten) im Kontext der Stadtentwicklung ist es, verschiedene Möglichkeiten der Nutzung und Gestaltung einer bestimmten Fläche zu durchdenken. Dazu bedarf es einer Auswahl der im konkreten Fall denkbaren Nutzungskategorien. Bei der Entwicklung des Packhofgeländes kommen neben den notwendigen Verkehrsflächen (grau) grundsätzlich folgende Nutzungskategorien in Frage: • Wohnen (rot) • Grün- und Freiflächen (grün) • Kultur, Freizeit und Tourismus (blau) sowie • Handel, Gewerbe und Dienstleistungen (braun). Ausgeschlossen werden können zum gegenwärtigen Zeitpunkt Flächen für Gemeinbedarfseinrichtungen. Insbesondere Schulen, Kindertagesstätten und Sportanlagen sind andernorts in der Innenstadt in ausreichender Zahl und Größe verfügbar. Der Bedarf an weiteren Spielplätzen kann im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Uferbereiches abgedeckt werden. Abbildung 25: Schema potenzieller Nutzungskategorien Quelle: die raumplaner 35 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Die durch Kombination dieser Nutzungen generierten Varianten werden vergleichend betrachtet sowie auf ihre Machbarkeit, Sinnhaftigkeit und Tragfähigkeit überprüft. Maßstab für die Beurteilung der Szenarien ist die Frage, inwieweit diese unter Beachtung der Vorgaben, Rahmenbedingungen und Analyseergebnisse zur Erreichung der formulierten Planungsziele beitragen. Ergänzend können gute Beispiele herangezogen werden. Sie dienen der Inspiration der an der Planung beteiligten Akteure und zeigen, wie bei (zumindest in Teilen) vergleichbarer Ausgangssituation Planungsprozesse andernorts gestaltet worden sind. 3.2 Szenarienwerkstatt Diese Überlegungen dienten der Vorbereitung einer Szenarienwerkstatt mit den lokalen Akteuren, die am 16. April 2011 im Altstädtischen Rathaus stattfand. Der Teilnehmerkreis umfasste Vertreter der relevanten Abteilungen der Stadtverwaltung und der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien, Immobilieneigentümer sowie Vertreter aus vor Ort tätigen Planungsbüros und diversen lokalen Institutionen. Gegenstand der Werkstatt war die Auseinandersetzung mit grundsätzlichen Nutzungs-, Bebauungs- und Erschließungsvarianten. Ihr Ziel war es, alle relevanten Akteure in angemessener Weise am Planungsprozess zu beteiligen und einen möglichst breiten Konsens zu den Grundzügen der Planung herbeizuführen. Grundsätzlich einig waren sich die Teilnehmer bei folgenden Aspekten: 36 • städtebaulichen Grundprinzipien (relativ kompakte Bebauung mit einer der Standortqualität entsprechenden, zur Havel hin abnehmenden Dichte; keine freistehenden Einfamilienhäuser; hohe Gestalt-, Freiraum- und Aufenthaltsqualität); • dem Ziel der Stärkung der Innenstadt als Wohnort, insbesondere für Familien und jüngere Bevölkerungsgruppen; Mix von Miet- und Eigentumswohnungen im Gesamtumfang von ca. 50 bis 60 Wohneinheiten, etwa in Form von Geschosswohnungen, Reihenhäusern und Stadtvillen; dabei auch Berücksichtigung von Bauherrengemeinschaften; • der Arrondierung der Bebauung auf der westlichen Seite der Eichamtstraße mit bis zu viergeschossigen Wohngebäuden, wenn möglich unter Erhaltung eines Teils des vorhandenen Baumbestandes; • die Nachnutzung des künftigen BUGA-Geländes für Wohnzwecke (unter Beachtung der o.g. städtebaulichen Prinzipien), für eine städtische Parkanlage sowie ergänzende Sport- und Freizeiteinrichtungen; • Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten im eher niedrigpreisigen Sektor, v.a. für Fahrradtouristen und Wasserwanderer, entweder in Ufernähe oder an der Hauptstraße (z.B. als Schließung der Baulücke, ggf. unter Einbeziehung der Hausnummern 63 und 65); • der zurückhaltenden Erschließung für den motorisierten Verkehr, d.h. im Wesentlichen durch eine Verbindung zwischen den Zufahrten am nördlichen Ende der Eichamtstraße und der Packhofstraße östlich und /oder westlich des ehemaligen DAK-Gebäudes; • der stufenweisen Umsetzung des Strukturkonzeptes. Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Unterschiedliche Auffassungen wurden unter anderem hinsichtlich der Zahl und Verortung von Stellplätzen, des Umgangs mit den in Richtung Havelufer offenen gründerzeitlichen Höfen entlang der Packhofstraße (offenhalten vs. arrondieren) sowie möglicher Konflikte zwischen Wohn- und Freizeitnutzungen vertreten. 3.3 Schlussfolgerungen für das Strukturkonzept Die Szenarienwerkstatt zeigte, dass die Mehrheit der lokalen Akteure – einschließlich der anwesenden politischen Vertreter – bei den Zielen und wesentlichen Grundzügen der Planung für das Packhofgelände eine ähnliche Auffassung vertritt. Dazu gehört neben den inhaltlichen Aspekten auch die stufenweise Umsetzung der Planung. Hierdurch können sowohl eine nach Art und Umfang nachfragegerechte Entwicklung der Brachflächen als auch eine Beschränkung der Flächeninanspruchnahme auf das notwendige Maß sichergestellt werden. Jene Aspekte, zu denen die Teilnehmer unterschiedliche Auffassungen vertreten haben, sind Gegenstand der Harmonisierung und Abwägung im weiteren Verfahren. Insgesamt kann die breite Unterstützung einer behutsamen, vorausschauenden und geordneten Nachnutzung des Packhofgeländes als wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des Strukturkonzeptes angesehen werden. 37 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 4 Strukturkonzept 4.1 Ziele Kernziel des Strukturkonzeptes ist die behutsame, vorausschauende und geordnete Entwicklung des gesamten Packhofgeländes. Das bedeutet im Einzelnen: • funktionale und städtebauliche Einbindung des Areals in den umgebenden Stadtraum; • Sicherung eines durchgängigen und für die Öffentlichkeit zugänglichen Uferbereiches mit hoher Aufenthaltsqualität; • Schaffung differenzierter Wohnungsangebote für verschiedene Nachfragegruppen in hoher gestalterischer Qualität unter besonderer Berücksichtigung innovativer Wohnformen; • Förderung des Wassertourismus sowie • (im Hinblick auf das Verfahren) die schrittweise, bedarfsorientierte Umsetzung des Strukturkonzeptes. 4.2 Unterscheidung in Teilbereiche Das Planungsgebiet lässt sich in Teilbereiche mit unterschiedlichen Nutzungen oder Entwicklungshorizonten unterscheiden (vgl. Abbildung 26). Dabei handelt es sich um: • die Flächen A (Stadtwerke) und B (Uferstreifen), für die separate Planungen vorliegen und die im Abschnitt 2.11 bereits ausführlicher beschrieben worden sind; • die Flächen C bis G, die die zentrale Brachfläche darstellen und für die Dauer der Bundesgartenschau im Jahr 2015 als Ausstellungsfläche genutzt werden; • die gegenwärtig ebenfalls brachliegende Fläche I westlich der Eichamtstraße; • die Fläche J, die die Grundstücke Packhofstraße 25-28 sowie die rückwärtigen Freiflächen umfasst; • die beiden Vertiefungsbereiche H (Ruderclub) und M (Hauptstraße) sowie • die privaten Bauvorhaben K (ehemaliges DAK-Gebäude) und L (ehemalige Neuapostolische Kirche). Bei den nicht genannten Flächen handelt es sich entweder um vorhandene oder geplante öffentliche Verkehrsflächen oder Bereiche, die im Rahmen des Strukturkonzeptes als Bestand betrachtet werden und daher keine wesentlichen Veränderungen erfahren sollen. Aus dieser Einteilung folgt, dass sich die nachfolgenden Ausführungen auf die Flächen C-G (zentrale Brachfläche), H (Ruderclub), I (Brachfläche Eichamtstraße), J (Packhofstraße 25-28) und M (Brachfläche Hauptstraße) beschränken können. Die Teilflächen H und M sind zugleich Bereiche, die aufgrund der städtebaulichen Ausgangssituation und/ oder konkreter Bauvorhaben vertiefend betrachtet werden. 38 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Abbildung 26: Strukturkonzept, Verortung und Bezeichnung der Teilflächen Quelle: die raumplaner/FIRU mbH 4.3 Nutzungs- und Gestaltkonzept Grundsätzliches Anliegen des Nutzungs- und Gestaltkonzeptes ist es, einen klar definierten Rahmen für die künftige Entwicklung des ehemaligen Packhofgeländes zu setzen und zugleich potenziellen Investoren und Bauherren die innerhalb dieses Rahmens vorhandenen Gestaltungsspielräume aufzuzeigen. Insbesondere bei den stadteigenen, gegenwärtig brachliegenden Flächen beschränkt sich das Strukturkonzept – neben den o.g. Planungszielen – auf die Festlegung weniger städtebaulicher Parameter. Diese Rahmenvorgaben werden durch eine Reihe von Empfehlungen bzw. guten Beispielen zum Städtebau, zur Gestaltung von Straßen und privaten Freiflächen sowie zur Organisation des Planungsprozesses ergänzt. 39 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 4.3.1 Teilbereich zentrale Brachfläche Die zentrale Brachfläche steht nach Ende der Bundesgartenschau ab 2016 für eine dauerhafte Folgenutzung zur Verfügung. Der Bereich umfasst fünf Teilflächen (C bis G), auf denen unterschiedliche Nutzungen untergebracht werden sollen (vgl. Abbildung 27). Die Flächen E und F sollen zu einem städtebaulich attraktiven Wohngebiet mit angemessener Dichte entwickelt werden. Durch das Strukturkonzept vorgegeben sind insbesondere die Lage und Größe der Baufelder sowie deren äußere verkehrliche Erschließung. Die Fläche D grenzt im Norden an das künftige Wohngebiet und im Süden an den künftigen Verwaltungssitz der Stadtwerke sowie die Arrondierungsfläche. Sie übernimmt daher eine Pufferfunktion und soll für standortverträgliche Freizeit- und Naherholungszwecke genutzt werden (vgl. die Beispiele in den Abbildungen 42 bis 53). Hauptzielgruppe sind – im Unterschied zum auch intensiv touristisch genutzten Uferstreifen – die Bewohner des Gebiets und der Stadt Brandenburg an der Havel. Art und Umfang dieser Freizeit- und Naherholungsangebote sollten im Zusammenhang mit dem benachbarten Uferstreifen gesehen werden, der auch Angebote für die lokale Bevölkerung bereithalten wird. Die entsprechende Nachfrage vorausgesetzt, könnte zu einem späteren Zeitpunkt auch die Fläche D für den Bau von Wohnungen nachgenutzt werden. Die Fläche G befindet sich am nordöstlichen Ende des Gebietes, am Übergang zum Uferbereich an der Näthewinde. Das Strukturkonzept sieht vor, diese Fläche zunächst als temporäre öffentliche Freifläche zu nutzen und damit den Uferstreifen zu erweitern. Um den Herstellungs- und Unterhaltungsaufwand zu begrenzen, könnte eine extensive Begrünung zum Einsatz kommen. Als Pendant zum aufwändiger gestalteten Uferbereich hätte sie den Charakter einer (gepflegten) Wildnis am Übergang zum Landschaftsraum der Havel. Bei entsprechender Nachfrage könnte die Fläche G langfristig ebenfalls zu einem Wohngebiet entwickelt werden, das durch mindestens ebenso hohe städtebauliche und gestalterische Qualitäten, aber durch eine im Vergleich zu den benachbarten Flächen geringere Dichte gekennzeichnet ist. Bei der Fläche C handelt es sich um die Arrondierungsfläche, die nach Abschluss der BUGA 2015 ggf. an die Stadtwerke veräußert wird, um dort notwendige Stellplätze zu errichten. Das Strukturkonzept schlägt vor, diese Fläche auch für die Unterbringung des innerhalb des Gebietes anfallenden, ruhenden Verkehrs zu nutzen und dafür die erforderlichen Absprachen mit den Stadtwerken zu treffen (vgl. Abschnitt 4.4). Die zentrale Brachfläche beinhaltet darüber hinaus eine zwischen den künftigen Baufeldern E, F und (möglicherweise) G und dem Uferstreifen liegende Restfläche. Diese soll dauerhaft dem Uferbereich zugeschlagen und als öffentliche Freifläche genutzt werden. Ein aus Richtung Jahrtausendbrücke kommender, parallel zu den Baufeldern verlaufender Weg grenzt diesen Bereich von den künftigen Baufeldern ab. 40 Abbildung 27: Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände Quelle: die raumplaner/FIRU mbH Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Um der innerstädtischen Lage und dem Stadtbild gerecht zu werden, sollte die Neubebauung in diesem Teilbereich eine angemessene städtebauliche Dichte haben. Dabei sind verschiedene Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Einerseits sprechen die begrenzte Erreichbarkeit mit dem Pkw, der schwierige Baugrund und die Situation des lokalen Wohnungsmarktes für eine vergleichsweise aufgelockerte Bebauung. Andererseits hätte die Einhaltung einer Mindestdichte und/oder Mindesthöhe der baulichen Anlagen auch etliche Vorteile zu bieten. Der Versiegelungsgrad der Grundstücke könnte reduziert werden. Die Kosten für den Grunderwerb würden sinken und damit den Erwerb von Wohneigentum für breitere Bevölkerungskreise erschwinglicher gestalten. Eine angemessene Ausnutzung der Grundstücke würde auch den Umweltverbund und eine Stadt der kurzen Wege fördern. Und schließlich lässt sich bauliche Dichte auch als Dichte von sozialen Kontakten im öffentlichen Raum und damit als Beitrag zu einer lebendigen Innenstadt verstehen. Abbildungen 28, 29, 30, 31, 32, 33: Gute Beispiele für vielfältigen Wohnungsbau 42 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Quellen: www.klimaschutzsiedlung.de (28, 29), www.solarsiedlung.de (30), Stadt Brandenburg an der Havel (32), die raumplaner (31, 33) Als städtebauliches Grundprinzip empfiehlt sich eine kleinteilig parzellierte, in der Regel dreibis viergeschossige Blockrandbebauung, da sie eine eindeutige Differenzierung in Außen (städtisch, belebt) und Innen (privat, ruhig) ermöglicht. Darüber hinaus können sich innerhalb eines vorgegebenen städtebaulichen Rasters auf der Ebene der einzelnen Parzellen vielfältige ästhetische und funktionale Spielräume ergeben, die – in Kombination mit dem urbanen Umfeld – die Attraktivität des Standortes aus Sicht potenzieller Bauherren, Käufer und Mieter deutlich erhöhen (vgl. die Abbildungen 28 bis 33). Für das weitere Verfahren empfiehlt sich die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes. Der Geltungsbereich sollte mindestens die Teilflächen C, D, E, F und G umfassen. Um eine möglichst große (städtische) Vielfalt an Gebäuden zu ermöglichen, sollte sich der Bebauungsplan auf Festsetzungen beschränken, die zur Erreichung der Planungsziele zwingend notwendig sind und den Bauherren im Übrigen eine relativ große Gestaltungsfreiheit einräumen. Die Lage der überbaubaren Grundstücksflächen sollte (durch Baugrenzen und Baulinien) so festgesetzt werden, dass größere, gemeinschaftlich nutzbare Blockinnenbereiche entstehen. Die Blockränder sollten mehrfach unterbrochen sein und Platz für kleinere Quartiersplätze oder Aufenthaltsbereiche schaffen. Ergänzend sind unter Beachtung städtebaulicher und gestalterischer Mindestanforderungen auch andere Bebauungsformen – beispielsweise Stadtvillen oder Reihenhäuser – denkbar. Sie sprechen andere Zielgruppen an und können damit nicht nur zur städtebaulichen, sondern auch sozialen Vielfalt beitragen. Als potenzielle Standorte kommen insbesondere die in Ufernähe gelegenen Randbereiche in Frage. Empfehlenswert ist auch die Aufnahme gestalterischer Festsetzungen aus dem Bauordnungsrecht gemäß § 9 Abs. 4 BauGB, beispielsweise zur Gestaltung von Dächern, Fassaden und öffentlichen Verkehrsflächen, zur Zulässigkeit von Werbe- und Satellitenempfangsanlagen oder zur Unterschreitung von Abstandsflächen. 43 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Nicht festgesetzt werden sollte in jedem Fall die Art und Weise der Parzellierung der Baugrundstücke, da dies die notwendige Flexibilität bei der Veräußerung von Grundstücken unnötig einschränken und eine Orientierung am Bedarf verhindern würde. Abbildungen 34, 35, 36, 37, 38, 39: Gute Beispiele für qualitätvolle halböffentliche Blockinnenbereiche Quelle: die raumplaner 44 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Ein wesentliches Ziel der Planungen für das Packhofgelände ist, öffentliche und halböffentliche Freiräume mit hoher Gestalt- und Aufenthaltsqualität herzustellen. Während für den Uferstreifen bereits die Genehmigungsplanung vorliegt, sollten innerhalb der für Wohnzwecke vorgesehenen Baufelder weitere, zumeist den jeweiligen Bewohnern vorbehaltene Grün- und Freiflächen entstehen. Dort, wo sich das Prinzip der Blockrandbebauung auf kleinteiligen Parzellen unterschiedlicher Größe durchsetzt, besteht die Chance, die jeweiligen Höfe zu gemeinschaftlich nutzbaren Freiräumen von hoher Gestalt- und Aufenthaltsqualität zu entwickeln (vgl. die Abbildungen 34 bis 39). Voraussetzung ist jedoch, dass der überwiegende Teil des jeweiligen Blockinnenbereiches gemeinschaftliches Eigentum ist und nicht oder nur ausnahmsweise überbaut werden darf. Deshalb sollten Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausgeschlossen bzw. in begrenztem Umfang nur dann zulässig sein, wenn sie als Gemeinschaftsanlagen errichtet werden. Damit diese Räume angenommen werden, sollte die frühzeitige und umfassende Einbeziehung ihrer späteren Nutzer bei der Planung und Gestaltung in Erwägung gezogen werden. Diese Herangehensweise stärkt zugleich die Identifikation der Menschen mit dem Ort und trägt zur Reduzierung von Folgekosten bei. Mit Unterstützung durch eine externe Moderation werden zunächst die Bedürfnisse einzelner Ziel- und Altersgruppen erfasst. Aus den Teilergebnissen entsteht im weiteren Verlauf ein gemeinsamer Gestaltungsvorschlag, der in einen Entwurf übersetzt und auf seine Machbarkeit überprüft wird. Der Beteiligungsprozess kann sich auch auf die bauliche Umsetzung erstrecken (vgl. Abbildungen 40 und 41). Das Packhofgelände ist Teil eines Biotopverbundes, der sich entlang der Näthewinde fortsetzt und bis in den Bereich der ehemaligen Stadtmauer nördlich der Lindenstraße reicht. Zudem existiert auf dem Areal zum Teil wertvoller Baumbestand. Aus Gründen des Arten- und Klimaschutzes und wegen der besonderen Lage des Gebietes am Übergang von Stadt und Landschaft sollten diese Aspekte im Rahmen der Konkretisierung der Planung berücksichtigt werden. So sollten auch bestehende Frischluftbahnen von einer Bebauung freigehalten werden. Im Falle der Aufstellung eines Bebauungsplans sollten auch grünordnerische Festsetzungen berücksichtigt werden. Dazu könnten Pflanzgebote (mit Pflanzliste), Pflanzerhaltungsgebote für gekennzeichnete Bestandsbäume und die Verpflichtung zur (teilweisen) extensiven Begrünung von Dachflächen mit einer Neigung von weniger als 10 Grad gehören. Für die vorhandenen Bäume und Vegetationsbereiche ist im Rahmen des Umweltberichtes zum Bebauungsplan die Bewertung vorzunehmen und dann die Entscheidung über entsprechende Erhaltfestsetzungen zu treffen. 45 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Abbildungen 40 und 41: Der mit intensiver Beteiligung am Planungsprozess umgebaute Gartenplatz in Berlin-Mitte Quelle: die raumplaner Abbildungen 42 und 43: Freizeitpark in Berlin-Neukölln, Buschkrugallee Quelle: die raumplaner Abbildungen 44, 45, 46, 47, 48, 49: Innerstädtische Parkanlage auf einer ehemaligen Bahnbrache in Berlin 46 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Quelle: die raumplaner Abbildungen 50, 51, 52, 53: Gute Beispiele für Flächennutzungen aus dem Bereich Freizeit und Naherholung Quellen: www.parishotelexperts.com (50), www.paris-plages.fr (51), Stadt Luckenwalde (52), www.degewo.de (53) 47 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 4.3.2 Teilbereich Brachfläche Eichamtstraße Die mit I bezeichnete Brachfläche westlich der Eichamtstraße liegt außerhalb des BUGAAusstellungsgeländes und steht daher schon vor 2016 für eine bauliche oder sonstige Nachnutzung zur Verfügung. Das Strukturkonzept sieht auch für diese Fläche den Neubau von Wohnungen vor. Ähnlich der zentralen Brachfläche beschränken sich die Vorgaben auf die Lage und Größe des Baufeldes und seine äußere Erschließung. In Anlehnung an die nähere Umgebung sollte die Bebauung des Blockrandes angestrebt werden. Das schließt die Möglichkeit zur Aufteilung in mehrere Baukörper und deren Platzierung unter Berücksichtigung erhaltenswerter Altbäume entlang der Eichamtstraße und im Blockinnenbereich ein. Der Zeitraum bis zur Realisierung der Wohnbebauung könnte zur Inszenierung der Brachfläche und/ oder für Marketingzwecke der BUGA 2015 genutzt werden (vgl. Abschnitte 4.5 und 4.6.1). 4.3.3 Vertiefungsbereich Hauptstraße Der Vertiefungsbereich an der Hauptstraße umfasst die brachliegenden Flurstücke 11, 13 und 14 der Flur 10 (Teilfläche M). Dieser befindet sich in städtischem Eigentum und hat eine Größe von ca. 1.215 m². Darin nicht berücksichtigt ist eine ca. 100 m² große Teilfläche des Flurstücks 14, die von der Packhofstraße aus zugänglich ist und im Zuge der Neuordnung dem Eigentümer der ehemaligen Neuapostolischen Kirche (Teilfläche L) zum Kauf angeboten werden könnte. Aufgabe des Strukturkonzeptes für diesen Bereich war es, Überlegungen zu einer sinnvollen baulichen Nutzung der brachliegenden Grundstücke und der dafür notwendigen Erschließung anzustellen. Voraussetzung dafür ist die gemeinsame Entwicklung der zur Fläche M gehörenden Grundstücke. Gemäß der Eigenart der näheren Umgebung wird eine gemischte Nutzung vorgeschlagen. In Frage kommen neben Wohnungen beispielsweise Büros und/ oder ein kleinerer Beherbergungsbetrieb. Neben den oben formulierten Planungszielen ist zu beachten, dass die verkehrliche Erschließung ausschließlich über die Packhofstraße erfolgen kann. Demzufolge sind Nutzungsarten, die überdurchschnittlich viel motorisierten Verkehr generieren, ausgeschlossen. Bei einer maximal viergeschossigen Bebauung des Blockrandes und einer Gebäudetiefe von ca. 15 m ergäbe sich eine Bruttogeschossfläche von ca. 1.360 m². Die verkehrliche Erschließung könnte über die zwischen der Augenklinik (Packhofstraße 32) und dem ehemaligen DAKGebäude (Packhofstraße 29-31) bereits vorhandene Zufahrt zum Packhofgelände erfolgen. Im rückwärtigen Bereich des Grundstücks lassen sich etwa 10 bis 12 senkrecht angeordnete Stellplätze unterbringen. Für die übrigen Grundstücksteile wird eine Entsiegelung und Begrünung vorgeschlagen. Im Zusammenhang mit der Konkretisierung der Planung sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das nach Süden anschließende Nachbargebäude an der Giebelseite sowohl Fenster als auch einen Abzug aufweist (vgl. Abbildung 54). 48 Abbildung 54: Planungsvorschlag für den Teilbereich an der Hauptstraße Quelle: die raumplaner/FIRU mbH Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 4.3.4 Vertiefungsbereich Ruderclub Beim zweiten Vertiefungsbereich handelt es sich um das nördliche Ende des Ruderclubgeländes (Fläche H). Hier geht es um die mögliche Überbauung einer öffentlichen Verkehrsfläche sowie die Klärung gestalterischer Fragen. Betroffen ist der an die zentrale Brachfläche grenzende Teil des Ruderclubgeländes. Hier befindet sich eine Bootshalle, die der Verein um eine ca. 15 m lange und 3 m tiefe Überdachung an der nördlichen Giebelseite baulich erweitern will. Das Dach soll für die dort vorhandene Lagerfläche als Wetterschutz dienen. Durch das Vorhaben würde ein Teil des Flurstücks 15 überbaut werden, auf dem die Eichamtstraße liegt. Die Stadtverwaltung hat die planungsrechtliche Genehmigung versagt, da die Flurstücke 5 und 15 (Hammerstraße bzw. Eichamtstraße) im städtebaulichen Rahmenplan von 2003 als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt und somit nicht entbehrlich sind. Aufgrund neuer Entwicklungen und der im Rahmen des Strukturkonzeptes angestellten Überlegungen sind die betroffenen Teile der genannten Flurstücke für die Erschließung des Packhofgeländes nicht mehr erforderlich. Das Strukturkonzept orientiert sich am Bestand und lässt die Eichamtstraße und die Hammerstraße wie bisher für den motorisierten Individualverkehr als Sackgasse enden (vgl. Abschnitt 4.4.1). Fußgänger und Radfahrer können weiterhin ungehindert zum Ufer der Näthewinde gelangen, da die Eichamtstraße im Bereich des Ruderclubs als ca. 4 m breiter Geh- und Radweg fortgeführt wird. Die bestehende Durchwegung in Verlängerung der Hammerstraße bleibt unverändert erhalten. Der genannten Überdachung würde damit nichts entgegenstehen. Um einen angemessenen Abstand zur Grundstücksgrenze und zum dort verlaufenden Fuß- und Radweg einzuhalten, sollte das Dach eine Breite von maximal 4,40 m an der Vorderseite (Hammerstraße) und 2 m an der Rückseite (Eichamtstraße) nicht überschreiten (vgl. Abbildung 55). Zu berücksichtigen ist, dass sich aus der Nachbarschaft zum erwähnten Fuß- und Radweg sowie zum künftigen Ausstellungsgelände der BUGA 2015 besondere gestalterische Anforderungen ergeben. Deshalb sollte die überdachte Lagerfläche – etwa nach dem Vorbild von Müllstandsflächen – durch Bepflanzung oder hölzerne Zaunelemente optisch abgeschirmt werden. Die grundsätzliche Bereitschaft des Ruderclubs, die Fläche während der BUGA für eine Mehrfachnutzung (z.B. für Mülltonnen) zu öffnen, sollte aufgegriffen werden. 50 Abbildung 55: Planungsvorschlag für den Teilbereich Ruderclub Quelle: die raumplaner/FIRU mbH Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 4.3.5 Teilbereich rückwärtige Freiflächen Packhofstraße 25-28 Die mit gründerzeitlichen Wohnhäusern bebauten Grundstücke an der Packhofstraße 25-28 verfügen gegenwärtig nur in begrenztem Umfang über private Freiflächen. Viele der Wohnungen haben Balkone in Richtung Norden und einen unverstellten Blick auf das temporäre Grün und die Havel. Um die Wohnqualität in den betreffenden Häusern zu erhöhen, empfiehlt es sich, den Grundstücken weitere Freiflächen zuzuordnen. Für den Fall, dass die angrenzende Fläche D zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft für Wohnzwecke nachgenutzt wird, würde sich in Richtung Nordwesten eine Straße an diese rückwärtigen Freiflächen anschließen. Gemeinsam mit der Eichamt- und der Packhofstraße würde sie die Haupterschließung des Areals für den motorisierten Verkehr übernehmen (vgl. Abbildung 56). Abbildung 56: Strukturkonzept (Ausschnitt), Zuordnung rückwärtiger Freiflächen Packhofstraße 25-28 Quelle: die raumplaner/FIRU mbH 4.4 Verkehrs- und Erschließungskonzept Da das Gebiet über die Straßenbahnhaltestelle an der Hauptstraße bereits gut an das Netz des ÖPNV angeschlossen ist, liegt der Schwerpunkt der nachfolgenden Überlegungen auf der Erschließung für den MIV sowie für Fußgänger und Radfahrer. Wie das Nutzungskonzept trägt auch das Verkehrs- und Erschließungskonzept dem Umstand Rechnung, dass das Packhofgelände mit dem Pkw nur aus einer Richtung über zudem nur begrenzt leistungsfähige (Wohn-)Straßen zu erreichen ist. Das Konzept soll dazu beitragen, den Umweltverbund zu stärken, den motorisierten Anliegerverkehr auf das notwendige Maß zu begrenzen und Schleichverkehre zu vermeiden. 52 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 4.4.1 Fließender Verkehr (Kfz) Die Haupterschließung für den motorisierten Verkehr übernehmen die Packhofstraße, die Eichamtstraße und eine nördlich der Wohnhäuser an der Packhofstraße 25-28 verlaufende (bereits informell genutzte) Straße, die zwischen den Hausnummern 29-31 (ehemaliges DAKGebäude) und 32 (Augenklinik) in die Packhofstraße mündet. Der in Höhe der Fläche D befindliche Teil dieser Ringstraße und eine in Richtung Havelufer verlaufende Stichstraße würden jedoch erst bzw. nur dann realisiert werden, wenn eine bauliche Nachnutzung dieser Fläche bevorsteht. Vergleichbares gilt für die Fläche G. In jedem Fall bliebe die verkehrliche Erschließung aller baulich genutzten Grundstücke gesichert. Die Ringstraße und die als Sackgasse endende Hammerstraße sind als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Alle übrigen Straßen sind verkehrsberuhigte Bereiche. Letztere dienen insbesondere der verkehrlichen Erschließung der zentralen Brachfläche, der Grundstücke an der Hauptstraße, des künftigen Verwaltungssitzes der Stadtwerke und der angrenzenden Stellplatzanlage. In den verkehrsberuhigten Bereichen hat die Funktion als Aufenthalts-, Begegnungs- und Bewegungsraum für die Bewohner und Besucher klaren Vorrang vor der Funktion als Verkehrsträger. Abbildungen 57, 58, 59, 60: Gute Beispiele für qualitätvolle Straßenräume Quellen: Stadt Freiburg (57), die raumplaner (58-60) 53 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Das Profil der neuen Straßen kann als Mischverkehrsfläche ausgeführt werden, aber auch in Fahrbahn und einen beidseitigen Gehweg aufgeteilt werden. Als Orientierung diente die Gesamtbreite der Eichamtstraße sowie die Höhe und Dichte der zu erwartenden Neubebauung. Stellflächen für Pkw sind auf diesen Straßen nur im Ausnahmefall vorgesehen (vgl. die Abbildungen 57 bis 60). 4.4.2 Wegenetz für Fußgänger und Radfahrer Das Straßennetz wird durch ein Netz aus etwa 4 m breiten Wegen für den nicht-motorisierten Verkehr (Fußgänger, Radfahrer u.ä.) sowie zwei in dieses Wegenetz integrierte, öffentliche Stadtplätze am Ufer der Havel ergänzt. Das Konzept greift die bereits vorhandenen oder geplanten Wegebeziehungen auf und ergänzt dieses Netz an zwei Stellen: • durch die gerade Verlängerung des Weges am Packhofufer nach Nordosten, wodurch sowohl eine wichtige Blickbeziehung gesichert als auch eine Alternativroute für Fußgänger und Radfahrer geschaffen wird; • durch einen geraden Weg von der Packhofstraße (zwischen den Hausnummern 28 und 29-31), vorbei am Neubau des Verwaltungssitzes der Stadtwerke zum Packhofufer. Ein Teil dieser Achse ist auch im Siegerentwurf des von den Stadtwerken ausgelobten Ideenwettbewerbs enthalten, auch wenn ihr Charakter nicht näher erläutert wird. Der Durchgang von der Packhofstraße ist gegenwärtig durch eine Mauer versperrt. Für diese Wegebeziehung spricht, dass sie Fußgängern und Radfahrern eine zusätzliche Möglichkeit eröffnet, auf das Packhofgelände und ans Havelufer zu gelangen. Das künftige Wegenetz ist an fünf Stellen durch für den MIV gesperrte Übergangsbereiche mit dem Straßennetz verbunden. Hinzu kommen die bereits bestehenden Übergänge von der Packhofstraße in die Fußgängerzone und an der Hammerstraße. Um das Wegenetz für den nichtmotorisierten Verkehr ergänzen zu können, sollten im Bebauungsplan innerhalb der Bauflächen (D, E, F, G, I) Gehrechte für die Allgemeinheit festgesetzt werden. 4.4.3 Ruhender Verkehr (Kfz) Die Überlegungen zum ruhenden Verkehr sollen dazu beitragen, Straßen nicht nur als Verkehrsträger, sondern auch als wichtige Elemente des öffentlichen Raumes anzusehen, den Versiegelungsgrad der privaten Freiflächen auf das notwendige Maß zu beschränken und Anreize für die Nutzung des Umweltverbundes zu schaffen. Dafür sollten zunächst die Möglichkeiten des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts ausgeschöpft werden. Das Strukturkonzept schlägt vor, auf die Schaffung öffentlicher Stellplatzanlagen zu verzichten und die mit den Neubauflächen zusammenhängenden Stellplätze oberirdisch und vorrangig auf den privaten Grundstücken unterzubringen. Parkhäuser und Tiefgaragen sind aus städte- 54 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel baulichen Gründen, wegen des schwierigen Baugrundes und der hohen Kosten nicht vorgesehen. Die Frage nach Anzahl und Verortung dieser Stellplätze kann erst im Zusammenhang mit der Konkretisierung der Planungen für die Wohnbebauung beantwortet werden. In jedem Fall sollten die Stellplätze räumlich konzentriert werden, um zu einer möglichst hohen Aufenthaltsund Nutzungsqualität der privaten und halböffentlichen Freiflächen zu gelangen. Ausnahmen von diesem Prinzip sollten lediglich für Behinderte gelten. Optional können Car SharingStandorte und (zum Teil abschließbare) Stellflächen für Fahrräder hinzukommen (vgl. die Abbildungen 61 und 62). Abbildungen 61 und 62: Car-Sharing-Stellplatz im Straßenraum und Fahrradhaus Quelle: die raumplaner Die Stellplätze könnten beispielsweise auf eigens dafür vorgesehenen Flächen hergestellt und in einem Bebauungsplan zeichnerisch und textlich festgesetzt werden. Deren Bauherr könnte dann stellvertretend für die einzelnen Bauherren der Wohnungen und Häuser handeln. Ein solches Verfahren kam unter anderem bei der Entwicklung der Tübinger Südstadt zur Anwendung. Sollten sich entsprechende Festsetzungen im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens als unzweckmäßig erweisen, könnten Art und Umfang der Stellplatzanlagen auch vertraglich mit den privaten Bauherren geregelt werden. Unabhängig davon sollte geprüft werden, inwieweit die konsequente Anwendung der Stellplatzherstellungssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel in Frage kommt. Diese besagt unter anderem, dass für neue Wohngebäude im Sanierungsgebiet Innenstadt keinerlei Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Die Anwendung dieser Vorschrift würde nicht nur den eingangs formulierten Zielen dienen, sondern grundsätzlich auch jenen Bauherren, Eigentümern und Mietern einen (finanziellen) Vorteil verschaffen, die keine Stellplätze benötigen, da sie dazu beiträgt, die Kosten für den Wohnraum einerseits und die Stellplätze andererseits voneinander zu entkoppeln. 55 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Als Ergänzung zur Herstellung von Stellplätzen auf den privaten Grundstücken kommen zum einen die auf der Arrondierungsfläche (Fläche C) geplante Stellplatzanlage der Stadtwerke und zum anderen Parktaschen auf den neu entstehenden öffentlichen Straßen in Frage. Diese sollten den Anwohnern vorbehalten bleiben. Die Stellplatzanlage der Stadtwerke könnte im Falle ihrer Realisierung montags bis freitags zu den Geschäftszeiten von den Mitarbeitern und Kunden sowie zu den übrigen Zeiten von den Bewohnern des Packhofgeländes und ggf. auch ihren Besuchern genutzt werden. Die Mehrfachnutzung sollte nach Möglichkeit vertraglich festgehalten werden. 4.4.4 Teilbereich Arrondierungsfläche für die Stadtwerke Brandenburg a. d. Havel GmbH Die Arrondierungsfläche ist zum einen Stellplatzanlage und übernimmt zum anderen eine wichtige Funktion bei der rückwärtigen Erschließung der an die Hauptstraße grenzenden Grundstücke. Das Strukturkonzept schlägt vor, diese Fläche C gegenüber der bisher angedachten Lage etwa 20 bis 25 m nach Südwesten bis an die rückwärtigen Grenzen der Grundstücke an der Hauptstraße zu verschieben. Das würde die Entstehung schwer zu nutzender Restflächen verhindern und darüber hinaus einen Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden leisten, da die verkehrliche Erschließung der Stellplatzanlage und der Grundstücke an der Hauptstraße über ein und dieselbe Straße erfolgen kann. Auch in stadtgestalterischer Hinsicht wäre eine Verschiebung von Vorteil. Abbildung 63: Strukturkonzept (Ausschnitt), Nutzung und Erschließung der Arrondierungsfläche Quelle: die raumplaner/FIRU mbH 56 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Die Arrondierungsfläche ist nach Südosten und Südwesten von Erschließungsstraßen begrenzt. Nach Nordosten grenzt die Fläche an einen ca. 4 m breiten Weg für Fußgänger und Radfahrer, der auf den Haupteingang des Verwaltungsneubaus ausgerichtet ist und die Packhofstraße mit diesem Gebäude und – an diesem Gebäude vorbei – mit dem Havelufer verbindet. Die ebenerdige Stellplatzanlage könnte nach derzeitigen Überlegungen etwa 40 bis 50 Stellplätze aufnehmen, die – wie bereits im Abschnitt 4.4.3 erläutert - montags bis freitags zu den Geschäftszeiten von den Mitarbeitern und Kunden der Stadtwerke und zu den übrigen Zeiten von den Bewohnern des Packhofgeländes genutzt werden könnten (Mehrfachnutzung). Die Erschließung der Anlage erfolgt ausschließlich von Süden über die Packhofstraße zwischen den Häusern Packhofstraße 29-31 und 32 (vgl. Abbildung 63). Aus der Lage und Größe der Arrondierungsfläche resultieren besondere Anforderungen an ihre Gestaltung. Dies bezieht sich insbesondere auf die gärtnerische Gestaltung (Anpflanzung standortgerechter Bäume und/oder Hecken) und die Auswahl der Materialien für die Verkehrsflächen (wasserdurchlässig, wo möglich). Die Gestaltung sollte auf der Grundlage eines einheitlichen Konzeptes erfolgen und sich in die Umgebung einfügen. 4.5 Entwicklungsstufen Um die behutsame, vorausschauende und geordnete Entwicklung des Packhofgeländes sicherstellen zu können, sollte die bauliche Nachnutzung des Gebietes auf mehrere Phasen verteilt werden und dabei eine nachvollziehbare Priorisierung der jeweils verfügbaren Flächen vornehmen. Die bauliche Entwicklung einschließlich der Herstellung der verkehrlichen Erschließung sollte von innen nach außen erfolgen. Dabei sollte im Hinblick auf die zeitliche Abfolge den besser erschlossenen und direkt an den Bestand angrenzenden Flächen grundsätzlich der Vorrang vor den unmittelbaren Wasserlagen eingeräumt werden. Das Stufenkonzept sieht drei Entwicklungsphasen vor: 2011-2015, 2016-2018 und 2019-2020 vor (vgl. Abbildung 64). Sollte sich die Nachnutzung des Packhofgeländes – etwa aufgrund veränderter Rahmenbedingungen oder einer geringeren Nachfrage nach Wohnraum – langsamer vollziehen als angenommen, kann der Zeitplan für die Umsetzung des Strukturkonzeptes entsprechend angepasst werden. 2011 bis 2015: In diesen Zeitraum fällt unter anderem die Herrichtung der zentralen Brachfläche für die Bundesgartenschau im Jahr 2015. Für eine dauerhafte Folgenutzung stehen diese Flächenpotenziale deshalb noch nicht zur Verfügung. Andere Flächen, insbesondere die brachliegenden städtischen Grundstücke an der Hauptstraße (Fläche M), weisen keinen dringenden Handlungsbedarf auf. Eine sinnvolle, qualitativ hochwertige bauliche Nachnutzung der Brachfläche westlich der Eichamtstraße (Fläche I) ist wegen des geringen zeitlichen Vorlaufs eher unwahrscheinlich. Da diese Fläche während der BUGA unmittelbar an das Ausstellungsgelände auf dem Packhof grenzt, sollte jedoch eine gestalterische Aufwertung mit vertretbarem Aufwand in Erwägung gezogen werden. Die bewusste „Inszenierung“ der Brachfläche könnte einen spannungsvollen Kontrast zur Gartenlandschaft der BUGA ergeben und zugleich innovative 57 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Möglichkeiten des Umgangs mit innerstädtischen Brachen aufzeigen. Als Alternative (oder Ergänzung) zu ihrer gestalterischen Aufwertung könnte auf der Fläche I ein Info-Pavillon errichtet werden, in dem die Besucher sich über die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Packhofgeländes informieren könnten. Der Pavillon könnte auch zur zielgerichteten Ansprache künftiger Bewohner, Bauherren und Investoren genutzt werden (Marketing). Abbildung 64: Entwicklungsstufen für die Umsetzung des Strukturkonzeptes Quelle: die raumplaner/FIRU mbH 58 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel Bereits in den Jahren vor Durchführung der BUGA 2015 werden die Stadtwerke ihren neuen Verwaltungssitz in Betrieb genommen haben (A). Der Uferstreifen entlang der Havel und der Sportboothafen sind fertiggestellt (B). Die Zuordnung von rückwärtigen Freiflächen zu den Wohngebäuden an der Packhofstraße 25-28 ist abgeschlossen (J). Auch einzelne private Bauvorhaben könnten bzw. werden zu diesem Zeitpunkt beendet sein, insbesondere die Überdachung des Bootsschuppens (H), die Sanierung des ehemaligen DAK-Gebäudes (K) und die Nachnutzung der ehemaligen Neuapostolischen Kirche (L). Ende 2018: Drei Jahre nach Ende der BUGA könnten – eine professionelle Vorbereitung vorausgesetzt – die für eine Wohnnutzung vorgesehenen Teilflächen E, F und I bereits entwickelt sein. Um die Empfehlungen für den ruhenden Verkehr umsetzen zu können, wäre zuvor die Errichtung der Sammelstellplatzanlage auf der Arrondierungsfläche notwendig (Fläche C). Abgeschlossen sein könnte auch die Entwicklung der Flächen D (Freizeit und Naherholung), G (temporäre öffentliche Freifläche mit extensiver Begrünung) und M (Mischnutzung an der Hauptstraße). Ende 2020: Erst wenn sich abzeichnet, dass die Nachnutzung in den o.g. Teilbereichen im Hinblick auf die Ziele für das Packhofgelände erfolgreich verlaufen und Nachfrage nach weiteren Flächen vorhanden ist, sollte die Erschließung und Vermarktung der zwei noch verbleibenden Teilflächen G und D in Angriff genommen werden. Der Teilfläche G sollte dabei wegen der im Vergleich günstigeren Vermarktungsvoraussetzungen der Vorzug eingeräumt werden. Die Bebauung beider Teilflächen könnte bis Ende 2020 abgeschlossen sein. 4.6 Weitere Empfehlungen 4.6.1 Marketing und Öffentlichkeitsarbeit Um die Planungen für das Packhofgelände ins Blickfeld zu rücken und die für die Umsetzung des Konzeptes notwendigen Akteure zu gewinnen, bedarf es einer professionellen Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit. Zu differenzieren wäre dabei zwischen der allgemeinen Information der breiten Öffentlichkeit über den Stand der Planung bzw. Umsetzung einerseits und der gezielten Ansprache und Beratung potenzieller Bauherren, Investoren und Mieter andererseits. Für Informationszwecke bieten sich beispielsweise Presseartikel, Führungen über das Gelände, öffentliche Vorträge oder die Aufstellung einer Informationstafel an gut frequentiertem Ort an. Für die aktive Vermarktung von Grundstücken und Wohnungen sind eine Vielzahl weiterer Instrumente denkbar, darunter eine eigene Internetseite (z.B. www.wohnen-aufdem-packhof.de oder www.packhof-brandenburg.de), eine Vermarktungsbroschüre, Messeauftritte oder die Kontaktaufnahme zu Multiplikatoren. Dabei sollte jeweils über den besonderen Charakter und die Historie des Packhofgeländes, die Grundzüge der Planung und die Gestaltungsspielräume, die Schritte auf dem Weg zur Umsetzung und wichtige Ansprechpartner informiert werden. Im Hinblick auf den Zeitplan spielen die im Analyseteil erwähnten Einzelvorhaben eine besondere Rolle. Die erhöhte Aufmerksamkeit und Medienpräsenz im Zusammenhang mit der Ein- 59 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel weihung des neuen Verwaltungssitzes der Stadtwerke, der Fertigstellung des Uferweges oder der Eröffnung der BUGA 2015 kann dazu genutzt werden, die o.g. Inhalte effektiv und effizient zu transportieren. Insbesondere die Bundesgartenschau wird eine große Zahl auswärtiger Besucher anziehen. Diese Gelegenheit sollte genutzt werden, um potenzielle Interessenten gezielt anzusprechen. Dafür bietet sich zum Beispiel ein temporärer Info-Pavillon auf der Brachfläche an der Eichamtstraße an. Grundsätzlich sollten die Vermarktungsbemühungen so frühzeitig wie möglich einsetzen, damit nach Abschluss der BUGA Ende 2015 die konkrete Umsetzung beginnen kann. Da die Vermarktung von Flächen, in deren direkter Umgebung noch Straßen und Gehwege fehlen oder noch große Baumaßnahmen stattfinden, nicht immer problemlos verläuft, sollte die Öffentlichkeitsarbeit gerade auch in der Umsetzungsphase aktiv fortgesetzt werden. 4.6.2 Prozess und Akteure Die Nachnutzung des Packhofgeländes ist ein langfristiges Projekt von hoher Komplexität. Dementsprechend hoch sind auch die Anforderungen an die weitere Ausgestaltung des Planungs- und Umsetzungsprozesses. Es empfiehlt sich die Einrichtung eines einheitlichen Projektmanagements, das entweder bei der Stadt Brandenburg selbst angesiedelt sein oder an einen Dritten vergeben werden kann. Aufgaben des Projektmanagements könnten unter anderem die Koordination und Unterstützung der beteiligten Akteure, die Koordination der Erschließung, die Vermarktung der Grundstücke und die Öffentlichkeitsarbeit umfassen. Unter den beteiligten Akteuren verdienen die späteren Nutzer, Bauherren und Investoren eine besondere Beachtung. Sie müssen gewonnen werden, wenn die Planung erfolgreich umgesetzt werden soll. Um eine städtebauliche Vielfalt sowie eine kleinteilige Mischung von Nutzungen und sozialen Gruppen zu erreichen, bedarf es auch einer Mischung unterschiedlicher Akteure. Insbesondere Baugemeinschaften sollten gezielt gefördert und aktiv unterstützt werden. Dabei handelt es sich um Zusammenschlüsse privater Bauherren, die gemeinsam ein Grundstück erwerben, um darauf – im Rahmen der baurechtlichen Vorschriften – ein nach ihren individuellen Vorstellungen geplantes Mehrfamilienhaus zu errichten. Erfolgreich umgesetzte Projekte kann man inzwischen in vielen Städten besichtigen, darunter in Freiburg, Tübingen, Hamburg, Berlin und Potsdam. Die Vorteile von Baugemeinschaften gegenüber konventionellen Bauträgermodellen liegen unter anderem in meist deutlich geringeren Planungs- und Baukosten, der funktionalen und ästhetischen Vielfalt der entstehenden Gebäude und der hohen Identifikation mit dem jeweiligen Stadtteil. Formen der Förderung und Unterstützung von Seiten der Stadt umfassen beispielsweise die Gleichbehandlung (oder gar Bevorzugung) bei der Vergabe von Grundstücken oder Grundstücksoptionen und die anschauliche Zusammenstellung der Grundzüge der Planung einschließlich der vorhandenen Gestaltungsspielräume und Beteiligungsmöglichkeiten. In Anbetracht der Größe und Komplexität der Planungsaufgabe ist davon auszugehen, dass die Nachnutzung des Packhofgeländes jedoch nicht allein von privaten Baugemeinschaften be- 60 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel werkstelligt werden kann. Es bedarf der Einbeziehung weiterer potenzieller Bauherren und Investoren. Eine besondere Bedeutung kommt hier den ansässigen Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften zu. Diese sind mit den lokalen Verhältnissen vertraut, kennen die Bedürfnisse ihrer Mieter und verfügen möglicherweise auch über das Interesse und die für ein Engagement notwendigen Ressourcen. Im weiteren Verfahren sollte unter anderem geklärt werden, welche Baufelder oder Grundstücke zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Konditionen an welche Akteure veräußert oder anderweitig übertragen werden. Für die erfolgreiche und fristgemäße Umsetzung der Planung ist auch deren Finanzierung von Bedeutung. Deshalb sollte geprüft werden, inwieweit ein Teil der Bau- und Erschließungskosten durch die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel gedeckt werden kann. 61 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel 5 5.1 Verzeichnisse Abbildungsverzeichnis ABBILDUNG 1: VORGEHENSWEISE BEI DER ERARBEITUNG DES STRUKTURKONZEPTES (SCHEMA)........................................6 ABBILDUNG 2: STADTRÄUMLICHE LAGE DES EHEMALIGEN PACKHOFGELÄNDES ..............................................................7 ABBILDUNG 3: FRÜHNEUZEITLICHE STADTSTRUKTUREN.............................................................................................8 ABBILDUNG 4: BAUSTRUKTUREN IN BRANDENBURG AN DER HAVEL UM 1910 ..............................................................9 ABBILDUNG 5: VOLKSWERFT „ERNST THÄLMANN“ IN DEN 1950ER JAHREN .................................................................9 ABBILDUNG 6: AUSSCHNITT AUS DEM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT BRANDENBURG AN DER HAVEL ......................14 ABBILDUNG 7: AUSSCHNITT AUS DEM NUTZUNGSPLAN DER FORTSCHREIBUNG DES STÄDTEBAULICHEN RAHMENPLANS FÜR DAS SANIERUNGSGEBIET INNENSTADT ...............................................................................................................15 ABBILDUNG 8: STRUKTURPLAN KERNSTADT – NORD VON BRANDENBURG AN DER HAVEL ..............................................18 ABBILDUNG 9: BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG IN DEN STADTTEILEN VON BRANDENBURG AN DER HAVEL IM VERGLEICH, 2005-2010..........................................................................................................................................19 ABBILDUNG 10: SCHRÄGLUFTBILD DES PACKHOFGELÄNDES AUS RICHTUNG SÜDEN ......................................................21 ABBILDUNG 11: SCHRÄGLUFTBILD DES PACKHOFGELÄNDES AUS RICHTUNG NORDEN ...................................................21 ABBILDUNG 12: BLICK ÜBER DAS PACKHOFGELÄNDE AUF DIE GRÜNDERZEITBEBAUUNG AN DER PACKHOFSTRAßE...............22 ABBILDUNG 13: PROVISORISCHER PARKPLATZ AN DER EICHAMTSTRAßE/PACKHOFSTRAßE .............................................22 ABBILDUNG 14: BLICK AUF DIE BRACHLIEGENDEN GRUNDSTÜCKE AN DER HAUPTSTRAßE IN RICHTUNG SÜDWESTEN...........22 ABBILDUNG 15: GRW-PROJEKTE ZUM AUSBAU DES RADWEGENETZES IN BRANDENBURG AN DER HAVEL ........................23 ABBILDUNG 16: HAUPTSTRAßE BLICKRICHTUNG JAHRTAUSENDBRÜCKE .....................................................................25 ABBILDUNG 17: BLICK IN DIE EICHAMTSTRAßE AUS RICHTUNG PACKHOFSTRAßE ..........................................................25 ABBILDUNG 18: ERSCHLIEßUNG DES PACKHOFGELÄNDES ZWISCHEN DEN HÄUSERN PACKHOFSTRAßE 29-31 UND 32.........25 ABBILDUNG 19: EIGENTUMSVERHÄLTNISSE AUF DEM EHEMALIGEN PACKHOFGELÄNDE .................................................26 ABBILDUNG 20: KARTIERUNG DER ALTLASTEN AUF DEM EHEMALIGEN PACKHOFGELÄNDE..............................................27 ABBILDUNG 21: SIEGERENTWURF IM RAHMEN DES IDEENWETTBEWERBS DER STADTWERKE BRANDENBURG AN DER HAVEL 29 ABBILDUNG 22: KONZEPTENTWURF FÜR DAS BUGA-AUSSTELLUNGSGELÄNDE AUF DEM PACKHOF .................................30 ABBILDUNG 23: ENTWURFSPLANUNG FÜR DEN UFERBEREICH AUF DEM PACKHOFGELÄNDE ...........................................31 ABBILDUNG 24: PLANUNG FÜR DEN SPORTBOOTHAFEN AM PACKHOFUFER ................................................................32 ABBILDUNG 25: SCHEMA POTENZIELLER NUTZUNGSKATEGORIEN..............................................................................35 ABBILDUNG 26: STRUKTURKONZEPT, VERORTUNG UND BEZEICHNUNG DER TEILFLÄCHEN .............................................39 ABBILDUNG 27: STRUKTURKONZEPT FÜR DAS EHEMALIGE PACKHOFGELÄNDE .............................................................41 ABBILDUNGEN 28, 29, 30, 31, 32, 33: GUTE BEISPIELE FÜR VIELFÄLTIGEN WOHNUNGSBAU........................................42 ABBILDUNGEN 34, 35, 36, 37, 38, 39: GUTE BEISPIELE FÜR QUALITÄTVOLLE HALBÖFFENTLICHE BLOCKINNENBEREICHE ....44 ABBILDUNGEN 40 UND 41: DER MIT INTENSIVER BETEILIGUNG AM PLANUNGSPROZESS UMGEBAUTE GARTENPLATZ IN BERLINMITTE ..................................................................................................................................................46 ABBILDUNGEN 42 UND 43: FREIZEITPARK IN BERLIN-NEUKÖLLN, BUSCHKRUGALLEE ....................................................46 ABBILDUNGEN 44, 45, 46, 47, 48, 49: INNERSTÄDTISCHE PARKANLAGE AUF EINER EHEMALIGEN BAHNBRACHE IN BERLIN.46 ABBILDUNGEN 50, 51, 52, 53: GUTE BEISPIELE FÜR FLÄCHENNUTZUNGEN AUS DEM BEREICH FREIZEIT UND NAHERHOLUNG ...........................................................................................................................................................47 ABBILDUNG 54: PLANUNGSVORSCHLAG FÜR DEN TEILBEREICH AN DER HAUPTSTRAßE ..................................................49 ABBILDUNG 55: PLANUNGSVORSCHLAG FÜR DEN TEILBEREICH RUDERCLUB ................................................................51 ABBILDUNG 56: STRUKTURKONZEPT (AUSSCHNITT), ZUORDNUNG RÜCKWÄRTIGER FREIFLÄCHEN PACKHOFSTRAßE 25-28 ..52 ABBILDUNGEN 57, 58, 59, 60: GUTE BEISPIELE FÜR QUALITÄTVOLLE STRAßENRÄUME.................................................53 ABBILDUNGEN 61 UND 62: CAR-SHARING-STELLPLATZ IM STRAßENRAUM UND FAHRRADHAUS .....................................55 62 Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände in Brandenburg an der Havel ABBILDUNG 63: STRUKTURKONZEPT (AUSSCHNITT), NUTZUNG UND ERSCHLIEßUNG DER ARRONDIERUNGSFLÄCHE ............56 ABBILDUNG 64: ENTWICKLUNGSSTUFEN FÜR DIE UMSETZUNG DES STRUKTURKONZEPTES .............................................58 5.2 6 Quellenverzeichnis • Arbeitsgruppe für Stadtplanung Jahn – Pfeifer – Suhr für die Stadt Brandenburg an der Havel (1992): Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen für die Innenstadt Brandenburg. • Feldtkeller, Andreas (Hrsg.) (2001): Städtebau: Vielfalt und Integration. Neue Konzepte für den Umgang mit Stadtbrachen. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart/München. • Herwarth & Holz (2011): Ideenwettbewerb Neuansiedlung Verwaltungssitz Stadtwerke Brandenburg auf dem Packhofgelände. Auslobung. • Stadt Brandenburg an der Havel (Hrsg.) (1996): Städtebaulicher Ideenwettbewerb Brandenburg-Neustadt, Packhofgelände. Dokumentation. • Stadt Brandenburg an der Havel (2002): Sanierungsgebiet Innenstadt. Fortschreibung städtebaulicher Rahmenplan. • Stadt Brandenburg an der Havel (2005): Stellplatzherstellungssatzung. • Stadt Brandenburg an der Havel (Hrsg.) (2009): Fortschreibung Stadtumbaustrategie der Stadt Brandenburg an der Havel. • TU Berlin, Fakultät VII (Hrsg.) (2001): Studentischer Ideenwettbewerb Brandenburg. Türklitz-Preis 2001. Wettbewerbsausschreibung. • www.werkstatt-stadt.de (Projekt Tübingen Südstadt). Anhang: Karten zum konzeptionellen Teil 1. 2. 3. 4. 63 Verortung und Bezeichnung der Teilflächen Strukturkonzept für das ehemalige Packhofgelände Planungsvorschlag für den Teilbereich Hauptstraße Planungsvorschlag für den Teilbereich Ruderclub