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herausgegeben vom Deutschen Naturschutzring (DNR) e.V.
EU-RUNDSCHREIBEN
10.02
herausgegeben vom Deutschen Naturschutzring (DNR) e.V.
EU-RUNDSCHREIBEN
Impressum
T
EU-Rundschreiben
Umweltpolitik auf europäischer und
internationaler Ebene
Jahrgang 11 (2002), Heft 10
Erscheinungstag: 25. Oktober 2002
Herausgeber
Deutscher Naturschutzring,
Dachverband der deutschen Natur- und
Umweltschutzverbände (DNR) e.V.
Redaktion
DNR Geschäftsstelle Berlin/
EU-Koordination und Internationales
Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin
Nika Greger, Britta Steffenhagen, Tinka
Lutz, Daniel Unsöld, Heike Aghte, Dorothee Dick, Matthias Bauer
Mitarbeit: Thomas Frischmuth, Marion
Busch, Tobias Querner
Tel. 030 / 44 33 91-85, -86, Fax -80
eMail: nika.greger@dnr.de
Internet: www.dnr.de/publikationen/eur
DNR Geschäftsstelle Bonn
Am Michaelshof 8-10, 53177 Bonn
Tel. 0228 / 35 90-05, Fax -96
eMail: info@dnr.de, Internet: www.dnr.de
Abonnement-Verwaltung
Thomas Kreutzberg, Geschäftsstelle Bonn
eMail: thomas.kreutzberg@dnr.de
Preise: siehe 3. Umschlagseite
Bezüglich vergünstigter Abonnements
bitte bei der Redaktion nachfragen.
Technik
Design: Florian Braun/terralisto, Berlin
Layout: Matthias Bauer, DNR Berlin
Druck: Druckerei Eberwein, Bonn
Internet: Holger Klitzke/describe it, Berlin
Gastartikel
Artikel aus Verbänden und Forschung sind
willkommen. Die Redaktion muss sich
Kürzung und redaktionelle Bearbeitung
von Beiträgen vorbehalten. Beiträge per
eMail erleichtern die Arbeit. Redaktionsschluss ist jeweils der 15. des Monats.
Mit Namen gezeichnete Beiträge geben
nicht unbedingt die Meinung der Redaktion bzw. des Herausgebers wieder.
Copyright, Weitergabe
Die Urheberrechte liegen beim Herausgeber. Einzelne Artikel können nachgedruckt
werden, wenn die Quelle angegeben wird.
Die Redaktion freut sich über ein Belegexemplar. Eine regelmäßige freie Weitergabe
des Heftes ist in keiner Form zulässig.
2
DNR EU-Rundschreiben 10.02
Editorial
Kontakt
T
Zustimmung im zweiten
Anlauf
Liebe Leserinnen und Leser,
beim zweiten Mal hat es nun endlich
geklappt, auch wenn böse Zungen behaupten, in Irland werde so lange abgestimmt, bis das Volk die der Regierung
gemäße Entscheidung treffe.
Nicht wenige Politiker/innen (nicht nur auf
EU-Ebene) dürften die Form des Plebiszites - gerade zu solch zukunftsweisenden
Entscheidungen - verflucht haben. Doch
birgt nicht gerade eine Volksabstimmung
über europäische Verträge die Möglichkeit, mehr Transparenz und Bürger/innennähe der europäischen Prozesse zu
erreichen? Also genau das, was die Europäische Union nicht müde wird als wichtigstes Element zu betonen?
Zweifellos kann eine Volksabstimmung
dazu führen, dass sich die/der Einzelne
mit der Zukunft der EU auseinandersetzt,
und sei es auch nur auf einer oberflächlichen Ebene: Das irische Volk war gezwungen, sich und seinen politischen
Vertreter/innen zu zeigen, ob es die
vertraglich formulierte Zukunft der EU
billigt, und musste sich mit der Bedeutung
des Vertrags für Irland beschäftigen. Die
Politik auf der anderen Seite musste
zusätzlich den Nizza-Prozess der EUErweiterung transparenter gestalten, um
ihn wählbar zu machen.
Einen äußerst positiven Effekt von Plebisziten kann sicherlich die verstärkte Einbindung der Menschen in die europäischen Prozesse bedeuten. Staatstheoretiker weisen jedoch nicht unberechtigt auf
die Gefahren von Volksabstimmungen hin:
Sie verlangsamen politische Prozesse und
können diese sogar ganz zum Kippen
bringen. Im irischen Beispiel beruhte das
erste "Nein" zum Vertrag im letzten Jahr
sicher auch auf innenpolitischen Schwierigkeiten; das Volk war mit der Regierung
nicht zufrieden und wollte Premier Bertie
Ahern mit der Ablehnung abstrafen. Zudem grassiert die Befürchtung, dass
Volksabstimmungen populistischen Agitatoren Tür und Tor öffnen. `
Auf der anderen Seite eröffnet ein Plebiszit den außerparlamentarischen Akteuren
vielfältige Möglichkeiten, das "souveräne"
Volk außerhalb der politischen Institutionen zu beeinflussen und damit de facto
entscheidend in den politischen Prozess
einzugreifen. Dass Bürgerrechte in Gefahr
geraten, durch wirtschaftliche Eigeninteressen benutzt zu werden, liegt auf der
Hand, aber auch Nichtregierungsorganisationen können diese Möglichkeiten
nutzen, um Entscheidungen zu ihren
Gunsten zu beeinflussen.
Dennoch weist die Volksabstimmung in
Irland auf eines der größten Defizite der
Europäischen Union hin: Die mangelnde
Transparenz und die ungenügende Bürger/innenbeteilgung an europäischen
Prozessen.
T
Sollten die Staats- und Regierungschefs
die endgültige Entscheidung über die
Finanzierung der Osterweiterung und
Umstrukturierung der EU weiter nach
hinten verschieben, muss man sich allmählich wirklich fragen, ob vielleicht nicht
die Kandidatenländer schlecht auf die
Erweiterung vorbereitet sind, sondern die
EU selbst.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Nika Greger
DNR, Leiterin EU-Koordination und
Internationales
Bitte beachten Sie auch unseren separaten Sonderteil zum Thema "Die Zukunft
der Umweltpolitik: Reformdebatten in der
EU".
Die mehrfache Abstimmung auf der grünen Insel weist aber auch auf ein ganz
anderes Defizit hin, das die Staats- und
Regierungschefs nicht außer Acht lassen
sollten: dass nämlich auf europäischer
Ebene kein Verfahren existiert, wie mit der
Möglichkeit einer nicht einstimmigen
Entscheidung umgegangen werden kann.
Bedauerlicherweise ist der Nizza-Vertrag
zu einem Synonym für eine europäische
Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen
Nenner geworden. Kritiker/innen weisen
darauf hin, dass das einzig Konkrete des
Nizza-Vertrages die Einleitung des Konvents-Prozesses ist, denn alle für die
Zukunft der EU wichtigen Entscheidungen
stehen prinzipiell noch aus.
Neben dem nicht mehr zeitgemäßen
einstimmigen Abstimmungsprozess ist die
Frage der Verbindlichkeit der Mitgliedschaft in der Europäischen Union von
besonderer Brisanz. Können Mitgliedsländer vorübergehend aus der EU ausscheren, bzw. kann und soll es einen
erweiterten Sanktionsmechanismus geben, nach dem die EU Mitgliedländer
temporär ausgeschlossen werden können? Zudem ist die Frage nach einem
geregelten Austrittsverfahren aus der
Union offen, wenn Staaten einen solchen
Wunsch äußern.
All das sind Fragen, für die in naher Zukunft, z.B. im Rahmen des EU-Konvents,
schnell eine sinnvolle Lösung gefunden
werden muss. `
weiterlesen
Textende
siehe Kontakt
DNR EU-Rundschreiben 10.02
3
Inhalt
T
2 Impressum
16 Energie, Klima
•
Klimaschutz durch Technik?
•
Klimaschutz durch Verursacherprinzip
•
Strom- und Gasmarkt-Liberalisierung
uneinheitlich
•
Welt-Saatgut-Banken in höchster
Gefahr
Beihilfen für deutschen
Steinkohlenbergbau
•
Grüne gegen grauen Strom
Globale Öffentliche Güter
•
Test-Zertifikatehandel für
Erneuerbare Energien
3 Editorial
•
Zustimmung im zweiten Anlauf
5 Global
•
•
Europaweite Ozonstudie
•
Erstes Europäisches Sozialforum
Öffentliche Aufträge: Umweltkriterien
zulässig
•
EU-Kommission: Biopatente bringen
Wettbewerbsvorteile
20 Gentechnik
•
Erweiterung: Bundesländer kämpfen
um Strukturfonds
4
28 Service
•
Gentechnik-Pflanzen durch die
Hintertür
Veröffentlichungen, Infodienste,
Termine, TV
30 Wegweiser
22 Verkehr, Tourismus
•
Tourismuspolitik: Nachhaltigkeit nicht
in Sicht?
•
Flugzeugabgase beeinflussen das
Klima
•
Goldman-Umweltpreis an polnische
Ökotourismus-Aktivistin
12 Agrarpolitik, Tierschutz
Tierschutz soll nicht länger vom
Markt dominiert werden
Europäische Müllprobleme
•
Neue Freisetzungs-Richtlinie für
Gentechnik-Organismen
•
•
Mittelmeer: Mehr Smog, weniger
Regen
•
Debatte um Agrarreform geht weiter
26 Verschiedenes
•
Die Alpen-Konvention kommt nach
Deutschland
•
"Sie wollen wissen, wozu man die EU
braucht"
Solarstrom mit spektakulären
Wachstumsraten
•
EU-Osterweiterung nach Maß
•
•
EU-Gipfel in Luxemburg beriet über
Osterweiterung
•
Wirtschaftsunion braucht auch
gemeinsame soziale Standards
EU betreibt einseitige
Liberalisierungspolitik
•
•
•
•
Umweltministerrat einig über
Verpackung und Seveso II
Umwelthaftungsrecht:
Auseinandersetzung dauert an
Ökologie als "transzendentales"
Verfassungsziel
EU-Bank wegen Finanzierung von
AKW-Neubauten kritisiert
•
•
•
•
6 EU-Politik
•
23 Konvent
•
Informationen, Adressen,
Rechtsgrundlagen
Sonderteil:
Zukunft der EU-Umweltpolitik
(20 Seiten, separate Heftung)
•
Klima
•
Agrarreform in Russland
•
Verkehr
•
Endlich Ökofisch auf dem Tisch?
•
Chemikalien
•
Kabeljau: "EU verantwortlich für
Bestandszusammenbruch"
•
Finanzierung
•
Agrarstandards: Global, sozial und
ökologisch
DNR EU-Rundschreiben 10.02
Global
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Kontakt
Welt-Saatgut-Banken in
höchster Gefahr
Globale Öffentliche Güter
Die Welt-Gen-Banken sind nach Aussagen
internationaler Wissenschaftler in höchster
Gefahr. In vielen Ländern fehle das Geld,
die Samenbanken der wichtigen Nutzpflanzen am Leben zu erhalten, berichtete
das Wissenschaftsmagazin New Scientist
im Oktober. Mit der Schaffung eines "Global Conservation Trust" soll das Problem
nun international gelöst werden. 260 Mio.
Dollar wurden dafür veranschlagt.
"Viele Weltsaatgutbanken sind in einem
extrem schlechten Zustand", wird Geoff
Hawtin, Direktor des Internationalen Insitituts für Pflanzengenetische Ressourcen in
Rom, zitiert. Das Institut wird von der
Weltbank mitfinanziert. Insbesondere in
Ländern der Dritten Welt müssten mehr
als die Hälfte der Samen der Banken
"regeneriert" werden: Um eine Saatgutbank zu erhalten, müssen die Samen alle
paar Jahre zur Aussaat gebracht werden,
um sie dann erneut ernten zu können.
Meist passiert das nicht, weil Regierungen
die nötigen finanziellen Mittel nicht aufbringen, berichten Forscher des Imperial
College aus London.
Im November 2001 wurde eine der wichtigsten Samenbanken des Südpazifik in
Fidschi völlig zerstört. Durch einen Ausfall
der uralten Kühlgeräte gingen über 200
unwiederbringliche Wildreis-Sorten verloren. Jede dieser Sorten hätte nach Ansicht
der Wissenschaftler zur Schaffung neuer
Kreuzungen und dadurch im Kampf gegen
Hunger eingesetzt werden können.
Das Konzept der Globalen Öffentlichen
Güter (Global Public Goods - GPG) hat sich
nach Angaben der Nichtregierungsorganisation WEED innerhalb weniger Jahre zu
einem neuen Referenzrahmen für die
Auseinandersetzung über globale Umweltund Entwicklungspolitik entwickelt. Die
internationale Diskussion habe im Zuge
des Johannesburg-Gipfels an politischer
Dynamik gewonnen.
Auf Initiative der Regierungen von Frankreich und Schweden wurde eine internationale "Task Force" geschaffen, die sich
mit dem Konzept und der Finanzierung
von GPGs befassen soll. Jens Martens,
Vorstandsmitglied von WEED, begrüßte
die Einrichtung eines solchen Forums. "Wir
erwarten, dass sich die Task Force vor
allem kritisch mit den gegenwärtigen
Trends der Privatisierung öffentlicher
Güter befasst", sagte Martens. Gerade
globale Gemeinschaftsgüter wie das Wasser dürften nicht als Ware "an die Meistbietenden verscherbelt" werden. Leidtragende seien die Millionen von Armen
weltweit. Martens: "Auf nationaler Ebene
werden öffentliche Güter durch die 'öffentliche Hand' und nicht durch die 'unsichtbare Hand' des Marktes bereitgestellt.
Dies muss auch auf globaler Ebene gelten." z
T
• Welt-Saatgut-Banken in
höchster Gefahr
Brot für die Welt, Stafflenbergstr. 76,
70184 Stuttgart
Tel. 0711 / 2159-0, Fax -368
eMail:
bfdwprojektinfo@brot-fuer-die-welt.org
Internet: www.brot-fuer-die-welt.de
• Globale Öffentliche Güter
WEED, Jens Martens, Bertha-vonSuttner-Platz 13, 53111 Bonn
Tel. 0228-766130, Fax -696470
eMail: weed@weedbonn.org
Internet: www.weedbonn.org
Literatur: Martens/Roland: Globale Öffentliche Güter - Zukunftskonzept für
die internationale Zusammenarbeit?
Heinrich Böll-Stiftung/WEED,
Bonn/Berlin 2002, 40 S.
Wenn die wertvollen Samen nicht geschützt würden, sei es "nur eine Frage
von wenigen Jahrzehnten, bis herkömmliche Sorten durch Schädlinge und Krankheiten dezimiert werden", so MS Swaminathan, Spezialist für Pflanzenzucht und
Leiter der Swaminathan Foundation im
indischen Madras.
Zahlreiche Wissenschaftler haben kritisiert,
dass die Forschung an Samen beim Johannesburg-Gipfel keine große Rolle
spielte. Die Debatten hätten sich mehr
oder weniger um Zahlungen von Agrarsubventionen für Bauern in den reichen
Ländern gedreht. (tq) weiterlesen
Textende
siehe Kontakt
DNR EU-Rundschreiben 10.02
5
EU-Politik
T
Umweltministerrat einig über
Verpackung und Seveso II
Weitere Themen am 17. Oktober:
GVO-, Emissions- und Elfenbeinhandel
Am 17. Oktober trafen sich die EU-Umweltminister in Luxemburg unter dem
Vorsitz des dänischen Umweltministers
Schmidt. Im Mittelpunkt standen die Vorschläge für die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie die
Seveso-II-Richtlinie über schwere Unfälle
mit Gefahrenstoffen. Eine Einigung wurde
außerdem für die EU-Gesetzgebung zum
Cartagena-Protokoll über biologische
Sicherheit in Bezug auf grenzübergreifende Bewegungen und den Einsatz von
genetisch veränderten Organismen erzielt.
Verbringung von genetisch
veränderten Organismen
Die Umweltminister erzielten bei Stimmenthaltung der deutschen und der italienischen Delegation eine politische Einigung
über den Vorschlag für eine Verordnung
über die grenzüberschreitende Verbringung genetisch veränderter Organismen
(GVO). Nach Überarbeitung des Textes
soll auf einer der nächsten Tagungen ein
gemeinsamer Standpunkt festgelegt werden. Dieser würde sodann dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung im
Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens
übermittelt werden.
Damit soll die gezielte Beobachtung möglicher Auswirkungen von GVO und GVOErzeugnissen, die Kontrolle und Überprüfung der Aussagen von Etiketten sowie
der Rückruf von Produkten erleichtert
werden, falls ein unvorhergesehenes
Risiko für die menschliche Gesundheit
oder die Umwelt festgestellt wird. Es sind
Etikettierungsanforderungen vorgesehen,
die eine Ergänzung zur Richtlinie 2001/
18/EG über die absichtliche Freisetzung
von GVO in die Umwelt und dem Entwurf
einer Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel bilden.
Einigung über Verpackungsrichtlinie
Der Umweltministerrat erzielte mit qualifizierter Mehrheit eine politische Einigung
über die Änderung der Richtlinie 94/62/
EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EUR 09.02, S. 32). Belgien und
die Niederlande schlossen sich der Einigung nicht an. Nach Überarbeitung des
Textes soll erst auf einer der nächsten
Tagungen ein gemeinsamer Standpunkt
festgelegt und dem EU-Parlament zur
zweiten Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens übermittelt werden.
Mit dem Vorschlag sollen Zielvorgaben für
die Verwertung von Verpackungsabfällen
und deren stoffliche Verwertung festgelegt
und die Definitionen von Verpackungen
und verschiedenen Formen der stofflichen
Verwertung verbessert werden.
Die Vorschläge sollen ein gemeinsames
Anmelde- und Informationssystem für die
grenzüberschreitende Verbringung einführen. Dabei ist die ausdrückliche Zustimmung des Importeurs notwendig. Die
Ausfuhr ist ausschließlich für zugelassene
GVO erlaubt.
Der Vorschlag sieht einen Stichtag am 31.
Dezember 2008 vor, zu dem diese Zielvorgaben erfüllt sein müssen. Griechenland, Irland und Portugal wird eine zusätzliche Frist von vier Jahren eingeräumt.
Für die stoffliche Verwertung von Verpackungsabfällen wird die Zielvorgabe auf
höchstens 80% festgelegt, während für
die Verwertung keine Höchstzielvorgabe
besteht. Für die stoffliche Verwertung der
in den Verpackungsabfällen enthaltenen
Materialien gelten die folgenden Mindestzielvorgaben: 60% für Glas; 60% für
Papier und Karton; 50% für Metalle;
22,5% für Kunststoffe (wobei nur Material
berücksichtigt wird, das wieder Kunststoffen zugeführt wird), 15% für Holz.
Rückverfolgbarkeit und
Kennzeichnung von Gen-Organismen
Auf dem Umweltministerrat gab es eine
Orientierungsaussprache über den Vorschlag für eine Verordnung über die
Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
von GVO und von daraus hergestellten
Lebensmitteln und Futtermitteln. `
Ein interessanter neuer Ansatz war die
Aufforderung der Minister an die Kommission, Möglichkeiten zu überdenken die
einer Regulierung folgen könnten - etwa
ein Umweltindikator für Verpackungen, ein
Abfallvermeidungsplan, Anreize zur Wiederverwertung und ein Verzicht auf
Schwermetalle in Verpackungen. `
Der Vorschlag dient der Umsetzung des
Protokolls von Cartagena in der EU, dessen Abschluss der Umweltministerrat im
Namen der Gemeinschaft auf seiner Tagung vom 25. Juni beschlossen hatte.
Damit das Protokoll in Kraft treten kann
müssen es 50 Staaten ratifiziert haben.
Bisher sind ihm weniger als 40 Vertragsparteien beigetreten.
6
DNR EU-Rundschreiben 10.02
Diese Vorschläge sollen dem Parlament
entgegen kommen, das entsprechende
Maßnahmen schon seit langem fordert.
Bisher befürwortet nur Belgien die Linie
des Parlaments, das unter anderem auch
eine Abfallhöchstgrenze von 150 Kilogramm pro Person und Jahr fordert.
Zusammen mit den Niederlanden schloss
sich Belgien den Änderungsvorschlägen
nicht an. Die Niederlande fordern die
Unterstützung der Vorschläge aus dem
Parlament in Bezug auf feste RecyclingZiele und Stichtage durch den Ministerrat.
Neufassung der Seveso-II-Richtlinie
über Industrieunfälle
Die Umweltminister haben sich auf eine
Novellierung der sogenannten "Seveso-IIRichtlinie" geeinigt. Diese Richtlinie dient
der Verhinderung schwerer Industrieunfälle bzw. der Begrenzung ihrer Folgen.
Die neue Richtlinie definiert nun Anforderungen an Industrieunternehmen, von
denen schwere Unfälle ausgehen könnten,
und regelt deren Überwachung durch die
Behörden.
Bereits im Juni diesen Jahres hatte der
Umweltministerrat eine gemeinsame politische Willenserklärung beschlossen, die
jetzt um weitere Änderungsvorschläge des
Europäischen Parlaments angereichert
wurde. Um Katastrophen wie vor zwei
Jahren in Baia Mare (Rumänien) künftig
zu verhindern, sollen etwa erstmals die
Aufbereitung von Mineralien im Bergbau
sowie der Betrieb von bestimmten Abfalldeponien, insbesondere von Absetzbecken, den sicherheitstechnischen Anforderungen der Richtlinie unterstellt werden.
Der Umgang mit explosiven Stoffen wie
Feuerwerkskörpern oder Ammoniumnitrat
wird strenger geregelt, um Unglücke wie
in Enschede (2000) und Toulouse (2001)
zukünftig zu vermeiden. Die Mengenschwellen für umweltgefährliche Substanzen sollen gesenkt, die Liste der krebserregenden Stoffe erweitert werden. Dadurch werden bedeutend mehr Unternehmen von der Richtlinie erfasst.
Als Konsequenz der schweren Industrieunglücke seit dem Jahr 2000 hatte die
EU-Kommission im Dezember vergangenen Jahres einen Vorschlag zur Novellierung der Seveso-II-Richtlinie vorgelegt.
Der jetzt verabschiedete "gemeinsame
Standpunkt" ist die Vorstufe des endgültigen Novellierungs-Beschlusses, der noch
der Zustimmung des Parlaments bedarf. `
Kontakt
Diskussion zum TreibhausgasEmissionshandel
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung
war der Richtlinienvorschlag zum Handel
mit Treibhausgasemissionsberechtigungen. Dazu gab es eine Orientierungsaussprache, eine Einigung wird im Dezember
erwartet.
Ziel der Aussprache war unter anderem
die Prüfung noch offener Kernfragen, die
für die meisten Delegationen von Interesse sind, wie der befristete Ausschluss
bestimmter Anlagen, die einseitige Einbeziehung zusätzlicher Tätigkeiten und
Gase, die Zuteilungsmethode und die
Verknüpfung mit den projektbezogenen
Mechanismen des Klimaprotokolls von
Kioto. Die Delegationen konnten sich nicht
einigen, bestimmte Anlagen während der
ersten drei Jahre vom bindenden Emissionshandel auszunehmen. Ein Konsens
über die Vergabe von Zertifikaten ist
ebenfalls noch nicht in Sicht. Die Tendenz
geht in die Richtung, dass in den ersten
drei Jahren keine Versteigerung von Lizenzen stattfinden wird.
Als Debattenvorlage diente unter anderen
der jüngst vom Europäischen Parlament in
erster Lesung eingebrachte Vorschlag
über ein effektives europäisches Emissionshandelssystem. Das Parlament
schlägt vor, zusätzlich zu den Unternehmen aus dem Energiesektor, der Stahlindustrie, dem Bergbau und der Papierindustrie auch Aluminium- und Chemische
Industrie in den sogenannten Annex I
aufzunehmen und damit zu verpflichten,
am Emissionshandel teilzunehmen.
Das Parlament hatte außerdem den vorherigen Kompromissvorschlag dahingehend verändert, dass er eine absolute
Obergrenze für den Ausstoß von Treibhausgasen vorsieht.
Auch möchte das Parlament verhindern,
dass Vorhaben außerhalb der EU nach
den flexiblen Kioto-Mechanismen "clean
development mechanism" (CDM) und
"joint implementation" (JI) (EUR 07.02,
S. 39) zumindest während der ersten
Periode bis 2008 angerechnet werden
können. Auch Verrechnungen mit Projekten, die als "Kohlendioxid-Senken" schädliche Treibhausgase aufnehmen und
abbauen könnten, sollen ausgeschlossen
werden; ebenso die Atomenergie. `
weiterlesen
Textende
siehe Kontakt
Bei der Zuteilung von Zertifikaten sollen
15% der Lizenzen versteigert werden.
Damit soll frühes Handeln zur Verminderung von Treibhausgasen belohnt und
eine Benachteiligung derjenigen Unternehmen verhindert werden, die bereits
ihre Emissionen reduziert haben.
Artenschutzübereinkommen:
Neuer Elfenbeinhandel abgelehnt
Außerdem sprachen sich die Umweltminister gegen eine Lockerung der Regeln für
den Handel mit Elfenbein aus. Sie beschlossen bei Stimmenthaltung der deutschen und französischen Delegation, eine
Verhandlungsposition der EU und der
Mitgliedstaaten für die 12. CITES-Folgekonferenz über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten im November in
Santiago de Chile. Eine weitere Freigabe
des Handels würde nach Ansicht von
Tierschützern den Anreiz zur Wilderei, die
in den letzten Jahren ohnehin wieder
zugenommen hat, weiter verstärken. Ein
Schwerpunkt dieser 12. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen wird die erneute
Diskussion um die Freigabe eines begrenzten Handels mit Elfenbein und Elefantenprodukten sein. Botswana, Namibia,
Sambia, Simbabwe und Südafrika haben
erneut beantragt, den Verkauf von mehreren Tonnen Rohelfenbein aus Regierungsbeständen freizugeben. Dem gegenüber
fordern Kenia und Indien die Wiederherstellung des absoluten Handelsverbots für
alle Elefantenpopulationen. Aus Gründen
des Vorsorgeprinzips, der auch beim
Washingtoner Artenschutzübereinkommen
gilt, finden es die EU-Umweltminister
unverantwortlich, eine auch nur teilweise
Freigabe des Handels mit Rohelfenbein zu
unterstützen.
T
• Umweltministerrat einig
über Verpackung und
Seveso II
Informationsdienst Environment Daily:
Internet: www.environmentdaily.com/
articles/index.cfm?action=article&ref=
12441
Zur Seveso-II-Richtlinie im Internet:
europa.eu.int/rapid/start/cgi/
guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc
=IP/02/1514|0|RAPID&lg=EN
Zum Cartagena-Protokoll im Internet:
www.environmentdaily.com/docs/
cartagena2.doc
www.environmentdaily.com/articles/
index.cfm?action=article&ref=12782
EU-Ministerrat, 175, Rue de la Loi,
B-1048 Bruxelles
Tel. 0032 2 / 85-6211, Fax -7381
Internet: www.consilium.eu.int
ue.eu.int/newsroom/newmain.asp?
lang=4
Weitere Themen waren die Strategie der
EU für eine nachhaltige Entwicklung und
die auf dem Weltgipfel in Johannesburg
eingegangenen Umwelt-Verpflichtungen.
Der Umweltministerrat einigte sich auf
eine EU-Verhandlungsposition für die
achte Folgekonferenz (COP 8) der UNKlimarahmenkonvention (UNFCCC), die
vom 23. Oktober bis zum 1. November
2002 in Neu-Delhi stattfindet (siehe Rubrik "Global"). (tl) z
DNR EU-Rundschreiben 10.02
7
EU-Politik
T
EU-Gipfel in Luxemburg beriet
über Osterweiterung
Wichtige Entscheidungen am 25.
Oktober
Nachdem Irland nun doch - im zweiten
Durchgang - dem EU-Erweiterungsvertrag
von Nizza zugestimmt hat, sollten die
Staats- und Regierungschefs auf ihrem
Gipfeltreffen in Luxemburg am 25. Oktober (nach Redaktionsschluss) Nägel mit
Köpfen machen. Nicht weniger als die
umfangreichste Erweiterung der Union seit
ihrer Gründung stand wieder einmal auf
dem Programm - und damit die entsprechenden institutionellen Reformen bzw.
die Frage nach geeigneten Finanzierungskonzepten.
Auf dem Rat sollten die Fortschritte in den
Beitrittsländern gewürdigt und der Weg
der Erweiterung der EU zum angepeilten
Datum 2004 bekräftigt werden. Erwartet
wurde eine Empfehlungder EU für ein
vereinigtes Zypern, in deren Rahmen auch
Vorschläge für diplomatische Modalitäten
einer möglichen Einigung gemacht werden.
Die Lage in Bulgarien und Rumänen stand
als gesonderter Punkt auf der Tagesordnung. Hier sollte insbesondere über Maßnahmen gesprochen werden, um in diesen
Ländern bis zum Beitritt noch die notwendigen Entwicklungen zu erreichen, die sie
für eine Mitgliedschaft qualifizieren.
Auch die Türkei wurde für ihre Erfolge
gelobt - die Beitrittsverhandlungen seien
dadurch beschleunigt worden, hörte man
bereits im Vorfeld des Gipfels. Vor dem
Erweiterungsgipfel im Dezemer in
Kopenhagen sollte der Rat über die
nächsten Schritte im Annäherungsprozess
Türkei-EU entscheiden.
Des weiteren lag den Staatsoberhäuptern
ein spezieller Bericht über eine Überwachung (Monitoring) der Einhaltung der
wirtschaftlichen und legislativen Bedingungen nach der Erweiterung zur Diskussion vor. Dazu passt der Vorschlag der
EU-Kommission, eine Absicherungsklausel
in den Verträgen einzufügen. Die Klausel
soll verhindern, dass Beitrittsländer sich
nach erfolgtem Beitritt nicht mehr um die
Erfüllung ihrer Verpflichtungen kümmern.
Der Rat sollte zudem über die Einrichtung
einer speziellen Behörde für den Aufbau
institutioneller Kapazitäten in den
Beitrittsländern entscheiden. `
Am schwierigste dürfte die Festlegung
eines gemeinsamen Standpunkts der
Union zu den Fragen der Finanzierung der
EU-Osterweiterung gewesen sein, der bis
Ende November abgestimmt sein soll.
Die Kosten dürfen die auf dem Rat in
Berlin gesetzten Budgetgrenzen nicht
überschreiten. In diesem Rahmen musste
sich der Rat in Luxemburg über das Niveau der Ausgaben für Landwirtschaft im
Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP; siehe auch Rubrik "Agrarpolitik"),
für Strukturfonds (siehe "Erweiterung"),
Innenpolitik, das Zypern-Programm, das
Europäische Entwicklungsprogramm und
die Europäische Gemeinschaft für Kohle
und Stahl (EGKS) wie auch über das
Gesamtbudget einigen.
Vor allem im Bereich Agrarpolitik waren
Streitigkeit schon vorprogrammiert. Eine
Reihe von Nichtregierungsorganisationen
fordert schon seit längerem den Abbau
von Export- und wettbewerbsverzerrenden Agrarsubventionen. Frankreichs
Ministerpräsident Chirac hört solche Forderungen mit Blick auf die heimische
hochsubventionierte Bauernschaft aber
nur sehr ungern. Generell soll die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik die nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft in
Europa vorantreiben, was Befürworter der
Intensivlandwirtschaft ebenfalls nicht gern
diskutieren. Ein Subventionssystem zu
finden, das weder die Intensivlandwirtschaft bevorteilt noch gegen WTO-Regeln
verstößt oder den EU-Beitrittsstaaten die
Fehler der Union der Vergangenheit
aufbürdet - das gleicht einer Quadratur
des Kreises.
Im Rahmen des Rates sollten schließlich
verschiedene institutionelle Übergangsmaßnahmen für die Zeit des Beitritts ab
2004 beschlossen werden, die vom Rat
für Allgemeine Angelegenheiten und Außenpolitik vorgeschlagen wurden - darunter so wichtige Themen wie Verteilung und
Gewichtung der Sitze im Rat und im Europäischen Parlament. Debattiert werden
sollte auch der Modus für die Rotation der
Präsidentschaft. (du, ng) Die Alpen-Konvention kommt
nach Deutschland
Herausforderung für die neue
Bundesregierung
"Unsere Politik setzt klar auf (...) die
Vertiefung der europäischen Integration."
Und: "Wir stärken Deutschlands Ansehen
in der Welt und bleiben ein verlässlicher
Partner." - Diese Worte aus der Präambel
des neuen Koalitionsvertrages kann die
Bundesregierung schon bald unter Beweis
stellen: wenn nämlich Deutschland im
November für zwei Jahre den Vorsitz der
Alpen-Konvention übernimmt.
Das "Übereinkommen zum Schutz der
Alpen (Alpen-Konvention)" ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zwischen
allen Alpenstaaten und der EU. Das Spezielle daran: zum ersten Mal wird in der
EU anerkannt, dass eine besondere,
ökologisch sensible Region auch Anspruch
auf besondere Regelungen hat. Dadurch
gilt die Konvention als Modell und Hoffnungsträger für andere Regionen.
Die offizielle Übergabe des Vorsitzes von
Italien an Deutschland soll auf der Vertragsstaatenkonferenz am 20. November
in Meran erfolgen. Dort soll auch über den
Sitz des zukünftigen Ständigen Sekretariats entschieden werden, dessen Fehlen
das Projekt bisher stark behindert hatte.
Oft war deshalb die Frage aufgeworfen
worden, ob denn der schöne Vertrag
überhaupt so ernst genommen werde.
Vielleicht bricht dann wirklich eine neue
Ära in der nachhaltigen Entwicklung des
Alpenbogens an, denn ein weiterer Umstand könnte die Arbeit im Rahmen des
deutschen Vorsitzes ebenfalls beflügeln:
Nach jahrelangen zähen Verhandlungen
wurden in diesem Jahr die Protokolle zur
Umsetzung der Konvention endlich von
drei Vertragsstaaten ratifiziert, auch
Deutschland ist dabei. Die notwendige
Mindestzahl von Unterschriften ist damit
erreicht, und am 18. Dezember tritt der
gesamte Vertragstext endlich in Kraft.
Dann wird sich erweisen, welche Kraft das
ganze Projekt entfalten kann, weil es
anschließend an die Umsetzung geht. Und
da warten schon eine Reihe von Haken,
etwa bei der Umsetzung des Verkehrsprotokolls mit seiner vorgesehenen deutlichen Reduktion der Verkehrsbelastungen.
z
Autorin: Heike Aghte, DNR
8
DNR EU-Rundschreiben 10.02
Kontakt
Öffentliche Aufträge:
Umweltkriterien zulässig
Umwelthaftungsrecht:
Auseinandersetzung dauert an
Europäischer Gerichtshof: Kommune
kann gutes Umweltkonzept verlangen
Kommunen können Umweltkriterien zur
Bedingung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen machen. Zu diesem
Schluss ist der Europäische Gerichtshof
(EuGH) in einem Mitte September veröffentlichten Urteil gekommen. Hintergrund
ist die Ausschreibung des Stadtrates von
Helsinki für den Betrieb eines städtischen
Busverkehrsdienstes. Der Zuschlag sollte
unter anderem vom Umweltkonzept der
Bewerber abhängig gemacht werden. Der
Wirtschaftsausschuss der finnischen
Hauptstadt hatte sich nach den Angaben
für einen Anbieter ausgesprochen, dessen
Fuhrpark aus mit Erdgas betrieben Bussen besteht, deren Schadstoffausstoß und
Lärmpegel bestimmte Grenzwerte unterschreiten. Ein Mitbewerber hielt diese
Auswahl für unangemessen und diskriminierend, weil nur der Gewinner der Ausschreibung über solche Busse verfüge. Er
klagte deshalb gegen die Entscheidung.
Streit im Umweltministerrat auch über
Versicherung gegen Umweltschäden
Nachdem der von der EU-Kommission
vorgelegte Entwurf für ein Umwelthaftungsrecht bereits auf Druck der Industrie
verwässert worden war (EUR 04.02, S.
22), hat sich nun auch der Umweltministerrat mit dem Papier befasst und zwei
zentrale Punkte diskutiert. Zum einen ging
es darum, ob der Abschluss einer Versicherung gegen Umweltschäden durch die
Unternehmen freiwillig oder obligatorisch
sein soll. Wie wichtig die Einführung eines
verbindlichen Systems zur finanziellen
Absicherung im Schadensfall ist, liegt aus
Umweltsicht auf der Hand. Vertreter des
Europäischen Umweltbüros (EEB) hatten
sich gegenüber dem Umweltministerrat
auch energisch für eine verbindliche
Regelung bei der Deckungsvorsorge
eingesetzt.
Die Luxemburger Richter gelangten jedoch zu dem Urteil, dass die Stadt durchaus berechtigt sei, "ökologische Erwägungen in Bezug auf den angebotenen Fuhrpark zu berücksichtigen". Der Grundsatz
der Gleichbehandlung werde nicht dadurch verletzt, dass nur eine beschränkte
Zahl von Unternehmen diese Kriterien
erfüllen könnten. Bei der Ausschreibung
solcher Aufträge müsse zwangsläufig nicht
nur die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund
stehen. Zusätzliche Kriterien seien grundsätzlich zulässig, wenn einige Bedingungen eingehalten werden. So muss aus
dem Text der Ausschreibung für die Bieter
genau erkennbar sein, welche Kriterien
der Auftraggeber zusätzlich verlangt.
Diese Aspekte müssen sich auf den Gegenstand des Vergabeverfahrens beziehen, d.h. es dürfen keine allgemeinen
politisch erwünschten Vorgaben gemacht
werden. Schließlich darf das Verfahren
nicht dazu führen, dass EU-ausländische
Unternehmen benachteiligt oder dem
Auftraggeber uneingeschränkte Entscheidungsbefugnisse in die Hand gegeben
werden. (tl, mb) z
weiterlesen
Textende
siehe Kontakt
T
• Die Alpen-Konvention
kommt nach Deutschland
Heike Aghte, DNR-Projekt "Jahr der
Berge", Prenzlauer Allee 230, 10405
Berlin
Tel. 030 / 443391-87, Fax -80
eMail: heike.aghte@dnr.de
Internet: www.dnr.de
• Öffentliche Aufträge:
Umweltkriterien zulässig
Aktenzeichen: EuGH C-513/99
Ko-Autor: Wolf Albin (Gastautor)
• Umwelthaftungsrecht:
Auseinandersetzung dauert
DNR, Helmut Röscheisen, Am Michaelshof 8-10, 53177 Bonn
Tel. 0228 / 3590-05, Fax -96
eMail: helmut.roescheisen@dnr.de
Internet: www.dnr.de
Verbände müssen jetzt für wirksame
Umwelthaftung kämpfen
Der zweite heftig umstrittene Bereich ist
die vorgesehene Ausnahmeregelung von
der verschuldensunabhängigen Haftung
für Schäden. Würde das von der Kommission vorgehene bloße Einhalten von Umweltvorschriften tatsächlich ausreichen,
um sich einer Haftung zu entziehen,
müssten die Mitgliedstaaten und damit
letztlich die Steuerzahler für die Beseitigung der Schäden aufkommen - ein völlig
untragbarer Zustand für die Umweltverbände. Sie müssen in der jetzt anstehenden Debatte dafür sorgen, dass möglichst
viele Mitgliedstaaten sich für ein Umwelthaftungsrecht einsetzen, das seinem
Namen auch gerecht wird. Nur so kann
die vorsorgende Umweltpolitik einen
großen Schritt vorankommen und der
Nachhaltigkeitsgedanke gerade im Bereich der Wirtschaft verankert werden.
z
Autor: Helmut Röscheisen, DNR
DNR EU-Rundschreiben 10.02
9
EU-Politik
T
Erweiterung: Bundesländer
kämpfen um Strukturfonds
Osterweiterung bedingt Neuregelung,
aber keiner will schlechter dastehen
Die Europaminister der deutschen Bundesländer haben auf ihrer Fachkonferenz
am 25. und 26. September in Essen den
Bedarf insbesondere der ostdeutschen
Länder an finanziellen Zuwendungen aus
den EU-Strukturfonds auch nach 2006
bekräftigt.
Strukturfonds auch für Umweltschutz
Die Strukturfonds dienen dazu, benachteiligte Regionen innerhalb der EU zu fördern. Dieser Ressourcentransfer von Arm
zu Reich nennt sich in der EU "Kohäsionsprinzip". Mittel aus den Strukturfonds sind
auch für den Natur- und Umweltschutz
von Bedeutung. Durch sie werden beispielsweise im Bereich der ländlichen
Entwicklung großflächig Agrar-Umweltmaßnahmen (z.B. Extensivierung) finanziert.
Die Rolle der Europaministerkonferenz
Die Europaministerkonferenz (EMK) konstituierte sich im Herbst 1992, um der
wachsenden Bedeutung der Europäischen
Union für die Bundesländer Rechnung zu
tragen. Die EMK hat im Prozess der europäischen Integration die Koordinierung
der Zusammenarbeit der Länder übernommen. Ihr Wirkungskreis ist wie folgt
bestimmt:
- Teilhabe an der Interessenvertretung
der Länder in Europaangelegenheiten
gegenüber den Organen des Bundes
und der EU
- Abstimmung der europapolitischen
Aktivitäten der Länder
Derzeitige Vorsitzende der EMK bis Mitte
2003 ist Hannelore Kraft (NordrheinWestfalen).
Fördertöpfe wandern nach Osten
Allerdings konnte die EMK die Interessengegensätze zwischen neuen und alten
Ländern bisher nicht überwinden. Wollen
die alten Länder als "Nettoeinzahler" eine
Erhöhung der Ausgaben für die EUStrukturpolitik im Hinblick auf die bevorstehende EU-Osterweiterung vermeiden,
so sind die neuen Bundesländer daran
interessiert, die Beihilfen in gleicher Höhe
beizubehalten und eine Verringerung der
Fördergelder zu verhindern. `
10
DNR EU-Rundschreiben 10.02
Da die Anteile an den Strukturfondsmitteln
aber "relativ" berechnet werden - Schallgrenzen für die Förderung liegen bei 75%
("Ziel 1") oder 90% des durchschnittlichen Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukts
(BIP) in der EU -, würde die Osterweiterung bei einer Beibehaltung der bisherigen Regelung zu einer drastischen Mittelverkürzung für ärmere Regionen in der
bisherigen EU führen. Neben Portugal
würden auch die ostdeutschen Bundesländer unter diesem Verschiebungseffekt
leiden.
Die Länder haben zwar akzeptiert, dass
die Mittel stärker auf die ärmsten Regionen konzentriert werden müssen, doch
wollen weder die neuen Länder auf dem
Trockenen sitzen bleiben noch die alten
Länder mehr zahlen als bisher. Die entscheidende Frage lautet: Wie kann eine
für alle befriedigende Regelung gefunden
werden?
Von der EMK wurden zwei Alternativen in
die Verhandlungen mit Bund und EU
eingebracht: Weiter wie bisher, aber mit
weitreichenden Abpolsterungen - oder ein
Systemwechsel hin zu einem mitgliedstaatlichen Ansatz, in der die Renationalisierung zum Ziele einer Verringerung der
Kosten anvisiert wird.
a) Förderkonzept beibehalten
Für den Fall der Fortsetzung der bisherigen EU-Strukturpolitik in reformierter
Form sei das "Ziel 1" beizubehalten. Für
die jetzigen Ziel-1-Regionen, die am Ende
der laufenden Förderperiode aufgrund
ihrer positiven Entwicklung die 75%Schwelle überschritten haben, sollen
entsprechende Übergangsregelungen
("phasing out") vorgesehen werden. Die
künftige Förderung solle in der kommenden Förderperiode der jetzigen Förderung
im Ziel-1-Bereich einschließlich des entsprechenden Beihilferegimes entsprechen. Auch künftig sollte das Abgrenzungskriterium für die Ziel-1-Regionen
(75% vom EU-Durchschnitts-BIP pro Kopf
in Kaufkraftstandards auf regionaler Ebene) erhalten bleiben. Mitgliedstaaten mit
einem BIP pro Einwohner in Kaufkraftstandards unter 90% des EU-Durchschnitts ("Kohäsionsländer") sollen einen
aus Kohäsionsfonds und Strukturfonds
kombinierten Förderbetrag erhalten.
Daraus sollen vorrangig Umwelt- und
Infrastrukturmaßnahmen gefördert werden. `
b) Renationalisierung
Die grundlegende Reform der EU-Strukturpolitik hin zu einer ausschließlichen
Förderung schwächerer Mitgliedstaaten
würde eine zusätzliche finanzielle Belastung Deutschlands begrenzen. Voraussetzung für eine Zustimmung der Länder zu
einem Systemwechsel ist für die EMK eine
frühzeitige und rechtsverbindliche Zusage
durch den Bund, die den Ländern dadurch entgehenden EU-Mittel angemessen
und zweckbestimmt zu kompensieren und
sie nicht schlechter zu stellen als bei einer
Fortsetzung der EU-Förderung. Es müsse
auch sichergestellt sein, dass die mit einer
Ausweitung der Bundesförderung verbundenen beihilferechtlichen Probleme vorab
gelöst werden.
Länderinteressen in der EU
Das gesamte Gebiet der EU ist in Regionen eingeteilt. Diese Einteilung dient
verwaltungstechnischen Zwecken und
stimmt in Deutschland mit den Ländergrenzen überein. Die Regionen sind innerhalb der EU-Struktur auch im "Ausschuss der Regionen" repräsentiert. Es ist
eine Besonderheit der Bundesrepublik,
dass die Länder in der föderalen Struktur
gegenüber dem Bund weitgehende eigenständige politische Gestaltungsspielräume
haben. Sie versuchen diese über eigene
Lobbyarbeit in Brüssel in die EU-Politik
einzubringen. Durch den europäischen
Einigungsprozess sind Kompetenzen nach
Brüssel verlagert worden, die vorher bei
Bund oder Ländern angesiedelt waren.
Manchen Bundesländern ist es ein Dorn
im Auge, dass auf EU-Ebene durch Gesetze oder durch die Vergabe von Geldmitteln für Umweltzwecke wirtschaftliche
Interessen der Landesregierungen vereitelt oder zumindest tangiert werden.
Besonders im Rahmen der Verfassungsdebatte im Europäischen Konvent setzen
sich die Länder dafür ein, dass Kompetenzen von der EU auf die Regionalebene
zurück verlagert werden. z
Autor: Daniel Unsöld, DNR
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T
EU-Osterweiterung nach Maß
• Erweiterung: Bundesländer
kämpfen um Strukturfonds
EU-Kommission legt "knappen, aber
realistischen Zeitplan" vor
Die Europäische Kommission will bis Ende
des Jahres die Verhandlungen mit denjenigen Kandidatenländern abschließen, die
auf den Beitritt "ausreichend vorbereitet"
sind. Dies teilte die Kommission Ende
September mit. Die Länder sollen als Mitglieder an der Europawahl 2004 teilnehmen können.
EMK-Vorsitz, Ministerin Hannelore
Kraft, Düsseldorf (NRW)
Tel. 0211 / 837-1514, Fax -1506
eMail: hannelore.kraft@stk.nrw.de
Informationen über Strukturfonds im
Internet: http://europa.eu.int/
scadplus/leg/de/lvb/l60014.htm
Den Weg zum Erweiterungs-Gipfel in Kopenhagen im Dezember sieht der zuständige EU-Kommissar Günter Verheugen in
drei Etappen. Nach dem ersten Schritt im
Oktober, bei dem die Kommission ihre
Fortschrittsberichte und das Strategiepapier mit den Beitrittsempfehlungen vorlegte, hatte der Europäische Rat in Brüssel
am 24. und 25. Oktober (nach Redaktionsschluss) zu entscheiden, mit welchen
Ländern die Gemeinschaft in Kopenhagen
die Verhandlungen abschließen wolle.
Dies könnten bis zu zehn Länder sein,
sagte Verheugen. Darüber hinaus erwarte
er bis Ende Oktober eine Einigung über
die letzten innerhalb der EU noch strittigen Punkte, insbesondere zum Finanzpaket. Hier gehe es vor allem um die AgrarDirektzahlungen sowie um die Aufteilung
der Mittel insgesamt.
Nach sehr intensiven Verhandlungen mit
den Kandidaten auf allen Ebenen im November und Dezember werde die EU in
Kopenhagen dann in einem dritten Schritt
die Verhandlungen abschließen. Der Zeitplan dafür sei knapp, aber realistisch, so
Verheugen.
In Bulgarien und Rumänien gibt es offenbar große Sorgen, im Erweiterungsprozess "abgehängt" zu werden. Diese Befürchtungen versuchte die Kommission zu
zerstreuen. In der Zypern-Frage hoffe die
EU weiterhin auf eine umfassende politische Lösung, betonte Kommissar Verheugen. Er sehe hier bis Dezember durchaus
noch eine Chance. Eine einvernehmliche
Lösung wäre für beide Seiten, und insbesondere für die türkische, ein erheblicher
Gewinn für die künftige Entwicklung. (du)
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Textende
siehe Kontakt
DNR EU-Rundschreiben 10.02
11
Agrarpolitik, Tierschutz
T
Debatte um Agrarreform geht
weiter
Unabhängige Studie über Reform der
Gemeinsamen Agrarpolitik
"Agrarumweltmaßnahmen sollten in den
Mittelpunkt der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP) gerückt werden und nicht länger
nur flankierende Maßnahmen sein", heißt
es in einer unabhängigen Studie über die
"Integration von Umweltbelangen und die
GAP", die Mitte Oktober veröffentlicht
wurde. Hauptvoraussetzung ist der Studie
zufolge "eine beträchtliche Aufstockung
der Haushaltsmittel für den zweiten Pfeiler
(ländliche Entwicklung)". Die Studie wurde
von der Generaldirektion Landwirtschaft
bei dem auf Umweltpolitik-Bewertung
spezialisierten unabhängigen "Institute for
European Environmental Policy" in London
in Auftrag gegeben und im November
2000 begonnen. Sie soll einen Überblick
über die derzeitige Debatte über die
Integration von Umweltbelangen in die
Agrarpolitik bieten.
Streit um Beihilfen im Rahmen der
Gemeinsamen Agrarpolitik
Doch die Umsetzung der Agrarreform
nach dem Willen der Kommission scheint
im Moment nicht sehr wahrscheinlich.
Nach der EU-Erweiterung 2004 würde die
Zahlung der Agrarhilfen im Rahmen der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach
bisher in der EU üblichem Muster in den
Beitrittsstaaten Milliardenkosten verursachen. Die Neumitglieder sollen diese
Hilfen daher nicht in voller Höhe erhalten.
Deutschland ist als Nettozahler allerdings
an einer Verringerung oder zumindest an
einer Stagnation der Kosten für die GAP
interessiert (EUR 06.02, S. 18).
Eigentlich wollte EU-Kommissar Franz
Fischler schon ab dem kommenden Jahr
die Agrarsubventionen umschichten:
Künftig sollte nicht nur die produzierte
Menge für die Höhe der Subventionen
maßgeblich sein, sondern auch die Art der
Bewirtschaftung - ob z.B. umweltschonend, ob mit hoher Wertschöpfung und
mit vielen Arbeitsplätzen in den ländlichen
Regionen. Die deutsche Agrarministerin
Renate Künast und ihre nordeuropäischen
Kollegen wollten Fischler überwiegend
dabei unterstützen. Frankreich, Belgien
und Südeuropa sind überwiegend gegen
eine Reform, da sie den Verlust erheblicher finanzieller Pfründe befürchten. Der
laufende Subventionsplan, die Agenda
2000, gilt bis 2006. `
12
DNR EU-Rundschreiben 10.02
Agrarreform verschieben?
Im Rahmen der Diskussion um den GAPModus nach 2006 debattierten die französische mit der deutschen Regierung
auch darüber, ob die Agrarreform nicht
bis nach 2006 verschoben werden könnte. Dies wäre aber ein negatives Signal in
Richtung der neuen Mitgliedsländer. Denn
Agrarkommissar Fischler hatte seine
Erneuerungspläne unter anderem mit
Blick auf die Erweiterungsrunde 2004
begründet. Er befürchtet, dass nur jetzt
wirkungsvoll in eine qualitätsbezogene
Produktion eingelenkt werden könnte,
ansonsten würden im Osten "neue Agrarfabriken herangezüchtet" (EUR 07.02, S.
35).
Blockierung der GAP-Reform als
Verzögerungsstrategie
Da die Verhandlungen über die Weiterentwicklung der GAP für den EU-Erweiterungsprozess von erheblicher Bedeutung
sind, hat Fischler schon zu Beginn versucht diese beiden Themen voneinander
zu trennen. Dass sie im Rahmen der politischen Ränkespiele so benutzt werden,
hat sich nun gezeigt. Bevor im Bereich
der Agrarsubventionen keine Einigung
gefunden wird, kann auch der Europäische Einigungsprozess nicht fortschreiten.
EU-Eingreiftruppe statt ländlicher
Entwicklung?
Der agrarpolitische Sprecher der Grünen
im Europaparlament, Graefe zu Baringdorf, kritisierte in diesem Sinne deutschfranzösische Gedankenspiele, mögliche
Einsparungen bei den Produktionssubventionen nicht für die Entwicklung des ländlichen Raums einzusetzen, sondern in
andere Haushaltstitel - zum Beispiel den
Aufbau einer europäischen Eingreiftruppe
- umzulenken. "Das torpediert die Reform", sagte Graefe gegenüber der "tageszeitung". Es sei "eine sehr gefährliche
Entwicklung, den Agrarhaushalt als Steinbruch zu benutzen".
Reformbereitschaft wird geschwächt
Zu befürchten sei dadurch auch eine
Schwächung der Reformbereitschaft in der
osteuropäischen Landwirtschaft. Bei einer
Pressekonferenz in Brüssel Anfang Oktober sagte die polnische Landwirtschaftsministerin Danuta Hübner, ihre Regierung
denke darüber nach, EU-Gelder für ländliche Entwicklung in Direktbeihilfen umzuwandeln, damit polnische Bauern gegenüber ihren westlichen Kollegen weniger
benachteiligt seien. `
"Agrarumweltmaßnahmen in den
Mittelpunkt der GAP rücken"
Ohne sich um aktuelle Probleme der
politischen Umsetzung zu kümmern,
kommt die kürzlich von der Europäischen
Kommission veröffentlichte Studie zu dem
Schluss, dass die weitere Entkoppelung
(der Agrarsubventionen von der Erzeugung) aus ökologischer Sicht angebracht
sei. Die Studie weist auf die Bedeutung
der GAP-Reform hin und befürwortet
nachdrücklich die mit den Kommissionsvorschlägen zur Halbzeitbewertung (EUR
07.02, S. 31) eingeschlagene Richtung.
Studie fordert "Integrationsstrategie"
Da bei der Umsetzung vieler umweltpolitischer Maßnahmen in der Landwirtschaft
schwerwiegende Mängel festgestellt wurden, solle eine Integrationsstrategie "Wege aufzeigen, wie im Rahmen der GAP
Politiken zur Verwirklichung der festgesetzten Ziele erarbeitet und umgesetzt
werden". Diese Strategie sollte die Umsetzung der Umweltpolitik sinnvoll unterstützen und ergänzen. Gezieltere politische
Interventionen seien notwendig, um eine
angemessene landwirtschaftliche Betriebsführung auf der Ebene der Einzelbetriebe zu erreichen.
Die Studie empfiehlt Agrarumweltzahlungen, die den Landwirten einen Anreiz
bieten sollen, über die "gute landwirtschaftliche Praxis" hinauszugehen, sowie
eine wirksamere Anwendung anderer
Maßnahmen der "zweiten Säule" (Direktbeihilfen), insbesondere in den benachteiligten Gebieten.
Kopenhagener Erweiterungsgipfel soll
entscheiden
Die Einigung über die GAP-Reform soll
beim EU-Gipfel in Kopenhagen erreicht
werden, bei dem am 12. und 13. Dezember die Aufnahme von zehn neuen Staaten in die EU beschlossen werden soll.
(du) z
Kontakt
Tierschutz soll nicht länger
vom Markt dominiert werden
Deutsches "Bündnis Tierschutz"
erstellt EU-weiten Forderungskatalog
In einer Erklärung vom 26. September
stellte das bundesdeutsche "Bündnis
Tierschutz" tierschutzpolitische Forderungen an die neue Bundesregierung unter
anderem für die EU-Ebene auf. Im dem
Bündnis arbeiten die drei großen seriösen
Tierschutzverbände in Deutschland zusammen, die auch alle Mitglied des DNR
sind.
Das Bündnis Tierschutz fordert nachdrücklich ein Verbandsklagerecht auf
Bundesebene. Auf internationaler Ebene
wird die Bundesregierung aufgefordert,
die EU-weite Umsetzung national gültiger
Tierschutzbestimmungen voranzutreiben.
Vordinglich sei, dass in der Europäischen
Union Tierschutzregelungen nicht länger
aus den Bestimmungen zur Regelung des
gemeinsamen Marktes abgeleitet würden,
wodurch Tiere de facto mit beliebigen
Industrie- oder Landwirtschaftsprodukten
gleichgestellt seien. Die Regelungskompetenz für den Tierschutz müsse jenseits der
Marktpolitik neu geordnet werden. In den
Unionsverträgen sollen eigenständige
Politikziele für den Tierschutz formuliert
werden.
Für die einzelnen Tierschutzbereiche stellte das Bündnis folgende EU-relevanten
Forderungen auf:
Landwirtschaft
- Strukturwandel in der europäischen
Tierhaltungsindustrie. Insbesondere die
art- und verhaltensgerechte, flächengebundene Tierhaltung sei stärker zu fördern als bisher.
- Ausstieg aus der Käfighaltung von Legehennen auf EU-Ebene im Gleichklang mit
Deutschland; Verschärfung der Haltungsbestimmungen für landwirtschaftlich genutzte Tiere, etwa Schweine.
- Neuverhandlung der EU-Transportrichtlinie; tierartspezifische, tierschutzgerechte Begrenzung der Transportzeit für
Schlachttiere im internationalen Verkehr
auf maximal acht Stunden Gesamtdauer.
- Verankerung einer konsequenten Abwägung von Tierschutzaspekten bei der
Tierseuchenbekämpfung und dem Qualitätsmanagement.
`
weiterlesen
Textende
siehe Kontakt
Tierversuche
- EU-weites Tierversuchsverbot in der
Kosmetik; Vermarktungsverbot für (importierte) Kosmetikprodukte, die mit
Hilfe von Tierversuchen entwickelt und
erprobt wurden.
- Überarbeitung der EU-VersuchtierRichtlinie mit Reglementierung gentechnischer Tierversuche und Verbot von
Primatenversuchen.
- Änderung der EU-Chemikalienpolitik:
Chemikalien, die seit vielen Jahren auf
dem Markt sind und über die längst ausreichendes Datenmaterial vorliegt, sollen
nicht erneut im Tierversuch getestet
werden; hier (wie auch anderswo) sollen
die ausreichend zur Verfügung stehenden tierversuchsfreien Prüfverfahren
eingesetzt werden.
T
• Debatte um Agrarreform
geht weiter
Die vollständige Studie über die Agrarreform unter:
http://europa.eu.int/comm/agriculture/
envir/report/ieep_en.htm
• Tierschutz soll nicht länger
vom Markt dominiert
werden
Bündnis Tierschutz (Deutscher Tierschutzbund, Bundesverband Tierschutz, Bund gegen Mißbrauch der
Tiere), c/o Deutscher Tierschutzbund,
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel. 0228 / 60496-24, Fax -41
eMail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de
Heimtiere
- Die EU soll ihre Zuständigkeit für die
Regelung der Heimtierhaltung und insbesondere des Heimtiermarktes anerkennen und entsprechend Schutzbestimmungen für Heimtiere in ganz Europa erlassen.
Zoos und Zirkusse
- Die EU soll verbindliche Regelungen für
Zoo- und Zirkusbetriebe einführen, die
einen effektiven Schutz der Tiere garantieren.
Agrarminister für Begrenzung der
Tiertransportzeiten
Die EU-Agrarminister haben sich bei ihrem
Treffen am 23. September in Brüssel
mehrheitlich für eine zeitliche Obergrenze
bei Schlachttiertransporten ausgesprochen. Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, sagte dazu,
diese Forderungen müssten nun im Verfahren zur Änderung der EU-Tiertransport-Richtlinie auch konkret umgesetzt
werden. Als weiteres wichtiges Tierschutzziel nannte Apel die Streichung aller Subventionen für die Ausfuhr lebender
Schlachttiere. Entscheidend sei auch, dass
die Europäische Union bei der nächsten
WTO-Runde eine starke Tierschutzposition
vertrete, damit die Agrarwende in
Deutschland und Europa nicht durch ein
"Tierschutzdumping" auf dem Weltmarkt
unterlaufen werden könne. (du) z
DNR EU-Rundschreiben 10.02
13
Agrarpolitik, Tierschutz
T
Agrarreform in Russland
Tagung zur Transformation der
russischen Landwirtschaft
Das Institut für Agrarentwicklung in Mittelund Osteuropa (IAMO) in Halle/Saale
veranstaltete vom 22. bis zum 24. September gemeinsam mit dem Bonner Zentrum für Entwicklungsforschung und dem
Leipziger Institut für Länderkunde eine
wissenschaftliche Tagung zum Thema
"Erfolg und Misserfolg der Transformation
- die russische Landwirtschaft zwischen
Niedergang und Wiederaufstieg". An der
Tagung beteiligten sich führende Wissenschaftler aus Russland, den USA, Israel,
Japan, den Niederlanden und Deutschland
sowie der Food Agricultural Organisation
(FAO) der UN mit Sitz in Rom. Gekommen
war auch der Vizepräsident der Russischen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Prof. Dr. Uschatschow.
Ökologischer Aspekt blieb unbeachtet
Ökologische Gesichtspunkte wurden während der Tagung allerdings kaum betrachtet, wirtschaftliche Themen standen stark
im Vordergrund. Das IAMO ist der Ansicht,
dass die russische Landwirtschaft trotz
nach wie vor schwieriger wirtschaftlicher
Bedingungen für viele Landwirtschaftsbetriebe die Talsohle durchschritten hat. Vor
allem müsse nun der Ausbau der marktwirtschaftlichen Institutionen intensiv
fortgesetzt werden.
Forderungen westlicher Wissenschaftler,
stärker kleinbetriebliche Strukturen zu
fördern, wurden von den russischen Fachkollegen unter Hinweis auf die bestehende
Infrastruktur in den ländlichen Regionen
und die technische Ausstattung zurückgewiesen. Im Agrarsektor sollten mehr
gemeinsame Forschungsarbeiten zwischen deutschen und russischen Wissenschaftlern angestrebt werden, da es gerade auch an Konzepten mangele, wie
sich die russische Landwirtschaft "nachhaltig weiterentwickeln" könne. Ob damit
auch eine Ökologisierung gemeint war,
telten die Veranstalter nicht mit. (du)
z
Endlich Ökofisch auf dem
Tisch?
Franz Fischlers neue Strategie für
"nachhaltige Aquafarmen"
Die Zukunft der europäischen Fischerei
liegt nach dem Willen der EU-Kommission
in Aquafarmen. Um die gestiegene Nachfrage nach Fisch weiterhin zu befriedigen,
die natürlichen Gewässer zu schonen und
zugleich den Verlust an Arbeitsplätzen in
der "traditionellen" Fischerei aufzufangen,
sollen Fische in eigens dafür geschaffenen
Aquakulturen gezüchtet werden. Und zwar
in einer "nachhaltigen", ökologisch verträglichen Weise.
Aquafarmen: Umweltzerstörung pur
Der Ruf der "Aquafarmen" ist denkbar
schlecht. Die meisten haben verheerende
Folgen für die Umwelt: Um krankheitsanfällige Monokulturen in den Griff zu bekommen, werden in den Farmen Antibiotika, Fungizide, Algizide und Pestizide
eingesetzt. Die Folge: Überdüngung,
Antibiotika-, Herbizid- und Pestizidverseuchung der Zuchtbecken und der
übrigen Gewässer.
Die Besatzdichte pro Gehege steigt ständig. Lebten zum Beispiel vor einigen
Jahren noch 10.000 Crevetten pro Hektar
in einer Aquakultur, so sind es heute
300.000. Diese extensive Beschaffungsart hat dazu geführt, dass den Aquakulturen immer mehr küstennahe Mangrovenwälder zum Opfer fallen. Denn nach zwei,
drei Jahren sind die Zuchtbecken so mit
Nitraten vergiftet, dass neue Becken
angelegt werden müssen. Und: Für jedes
Kilogramm Fisch aus Aquakultur werden
schätzungsweise zwei bis fünf Kilogramm
Futterfisch benötigt. Die große Nachfrage
nach Futter für Fleischfresser wie Lachs,
Thunfisch und Garnelen gefährdet somit
die natürlichen Fischbestände. Aquafarmen stehen bisher eher für eine weitere
Ausbeutung der Natur als für eine nachhaltige Bewirtschaftung.
Dieser ausbeuterischen Praxis will Fischler
mit seiner im September vorgelegten
"Strategie für eine nachhaltige Entwicklung der Fischfarmen" einen Riegel vorschieben. Ziel der Strategie ist eine umweltschonende und artgerechte Zucht, die
zugleich Arbeitsplätze schafft. Die nachhaltige Produktionsweise soll durch mehrere Maßnahmen erreicht werden: `
Fördermittel, Bildung, Transparenz
Die europäischen Subventionsprogramme
sollen ausgeweitet werden. Die Mitgliedsstaaten erhalten die Möglichkeit, zum
nächsten Zwischenbericht über die europäischen Strukturprogramme 2003-2004
Strukturhilfen für Fischfarmen zu beantragen. Zusätzlich wird es Trainingsangebote
für eine artgerechte Bewirtschaftung
sowie ein EU-Label für ökoverträgliche
Fischzucht geben. Außerdem wird erwogen, die Richtlinie über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung auf die Fischindustrie
auszuweiten.
Ob Aquafarmen überhaupt eine nachhaltige und ökologische Bewirtschaftung im
offenen Meer zulassen, ist allerdings
umstritten. Auf der Anhörung des Europäischen Parlaments zu Aquakulturen, reichten die Empfehlungen von einem grundsätzlichen Verbot der Aquafarmen bis zur
Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, mit denen eine umweltgerechte
Bewirtschaftung erreicht werden könnte.
Vorbild mit Schönheitsfehlern
Im Weltvergleich vorbildlich ist die Züchtung in Norwegen. 1987 führte die Regierung ein Programm zur "nachhaltigen
Nutzung der marinen Ressourcen" (LENKA) ein, das in nur drei Jahren umgesetzt
wurde. Die Zuchtbedingungen für norwegische Lachse gelten heute als ähnlich
artgerecht wie jene für die Biolachse aus
Irland und Schottland. Das wurde durch
drei Faktoren erreicht: Die Besatzungsdichte der Gehege wurde reduziert, der
Einsatz von Antibiotika beschränkt und die
Gehege dem natürlichen Lebensraum der
Fische angeglichen. Doch auch in Norwegen muss Industriefischmehl gefüttert
werden, um dem Futterbedarf nachzukommen. Das hat zur Folge, dass "natürliche" Bestände abgefischt werden, um
Fischmehl für die Farmen zu produzieren.
Das norwegische Beispiel zeigt deutlich:
Wenn lediglich die Produktionsbedingungen ökologisch orientiert sind, ist das
noch kein Ausweg aus der Zerstörung des
Ökosystems Ozean. Diese liegt in dem
rasanten Wachstum der Industriefischerei
begründet. Das ressourcensprengende
Wachstum um den Faktor 300 in 50 Jahren ist auch durch "nachhaltige" Aquafarmen nicht auszugleichen. Deshalb gilt
weiterhin: Weniger Fisch essen! z
Autorin: Dorothee Dick, DNR
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DNR EU-Rundschreiben 10.02
Kontakt
Kabeljau: "EU verantwortlich
für Bestandszusammenbruch"
Agrarstandards: Global, sozial
und ökologisch
WWF fordert Ende des jährlichen
Kuhhandels um Höchstfangquoten
Seit zwei Jahren warnen Wissenschaftler
und Umweltorganisationen vor dem bevorstehenden Zusammenbruch des Kabeljaubestandes in der Nordsee - jetzt ist es
tatsächlich passiert. Der Wissenschaftliche
Rat zur Erforschung der Meere (ICES) hat
am 24. Oktober der EU eine komplette
Schließung der Kabeljaufischerei in der
Nordsee angeraten. Auch eine Einstellung
der Fischerei auf Wittling und Schellfisch
wurde empfohlen, da in diesen Fischereien viel Kabeljau mitgefangen wird.
Deutscher Bauernverband warnt vor
Konzentration im Weltagrarmarkt
Zum Welternährungstag am 16. Oktober
stellte der Deutsche Bauernverband
(DBV) seine Sicht auf die Rahmenbedingungen des globalen Agrarmarktes dar.
Der Zusammenbruch des Bestandes ist
das direkte Ergebnis von 20 Jahren politischen Fehlentscheidungen im Fischereimanagement. Selbst als der Kabeljaubestand kurz vor dem Zusammenbruch
war, waren die EU-Fischereiminister nicht
in der Lage, sich auf einen Wiederaufbauplan zu einigen.
Der alle Jahre stattfindende Kuhhandel um
die jährlichen Höchstfangmengen, die
Unfähigkeit der Mitgliedsländer, konkrete
Maßnahmen zu beschließen, um den
überfischten Kabeljaubestand zu schützen, haben den Nordseekabeljau und die
davon abhängigen Fischer an den Rand
des Ruins getrieben. Dänische und Schottische Fischer stehen vor dem Aus.
Dieser Zusammenbruch muss eine Warnung für die Mitgliedsländer sein, die eine
effektive Reform der derzeitigen Fischereipolitik blockieren. Die unsinnige Praxis,
jedes Jahr aufs neue Quoten zu verhandeln, muss ein Ende haben. Für die Umwelt und die Fischer ist eine langfristige
und nachhaltige Planung unerlässlich. Die
von der EU-Kommission vorgesehenen
mehrjährigen Bewirtschaftungspläne sind
der richtige Weg aus der Europäischen
Fischereimisere. z
Als Schlüsselfaktoren für eine produktive
Landwirtschaft gelten dem DBV weltweit
vor allem das Recht der Bauern auf Eigentum, funktionierende Märkte für Boden
und Kapital, ein Schutz- und Regelungsrahmen für die nationalen und internationalen Agrarmärkte, die Förderung von
Bildung und Infrastruktur im ländlichen
Raum und die Verbesserung der sozialen
Sicherungssysteme. Daneben sieht der
DBV im Aufbau von "unabhängigen Bauernverbänden und genossenschaftlichen
Selbsthilfeeinrichtungen in einer demokratischen Gesellschaft" wichtige Voraussetzungen für eine produktive und sozial
gerechte Landwirtschaft.
Bauern wollen globale Tier- und
Umweltschutz-Standards
Vor dem Hintergrund anhaltender Konzentrationsprozesse im internationalen
Agrarhandel und der Erfahrungen mit der
zunehmenden Dominanz von Großkonzernen werde sich sich die auch hier fortschreitende Globalisierung hauptsächlich
in weiterem Preisdruck für landwirtschaftliche Produkte niederschlagen, teilte der
DBV mit. Sollte in der laufenden WTOHandelsrunde keine Absicherung auch
nicht-handelsbezogener Standards wie
Tier- und Umweltschutz erreicht werden,
werde die Liberalisierung weltweit zu
Lasten der Bauern ausgetragen werden.
Der Preisdruck werde dann vor allem in
den Entwicklungsländern zu einem Raubbau an den Ressourcen Boden und Wasser führen. (du) z
T
• Agrarreform in Russland
Alternative Informationen:
Foundation for Agrarian Development
Research, Building 1, Moscow State
University Science Park, Vorobyovy Gory, Moscow 119899, Russia
Internet:
www.fadr.msu.ru/fadr_e/index_e.html
• Endlich Ökofisch auf dem
Tisch?
Strategie im Internet:
www.europa.eu.int/comm/fisheries/
reform/proposals_aquaculture_en.htm
Anhörung des EU-Parlaments im
Internet: www.europarl.eu.int/
commitees/pech_home.htm
• Kabeljau: EU verantwortlich
für Bestandszusammenbruch
WWF Deutschland, Fischereireferentin
Heike Vesper
Tel. 0421 / 65846-23, Fax -12
Internet: www.wwf.de/presse/
pressearchiv/artikel/00625/index.html
• Agrarstandards: Global,
sozial und ökologisch
Deutscher Bauernverband, Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn
Tel. 0228 / 8198-238, Fax -231
eMail: presse@bauernverband.de
Internet: www.bauernverband.de
Gastautorin: Heike Vesper, WWF
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DNR EU-Rundschreiben 10.02
15
Energie, Klima
T
Klimaschutz durch Technik?
Neue Technologien sollen CO2 sparen,
Nebenwirkungen sind aber unbekannt
Mit der Entwicklung neuer Technologien
versuchen seit einiger Zeit Wissenschaftler
das Problem der Treibhausgase in den
Griff zu bekommen. Seitdem fest steht,
dass bis zum Jahr 2008 ein weltweiter
Handel mit schädlichen Emissionen entstehen soll, wird die Klimatechnologie zum
lohnenden Geschäft. Unternehmen stehen
dann vor der Wahl, Treibhausgase entweder zu reduzieren oder Emissionsrechte
zu kaufen. Verfahren, so die Hoffnung, die
die dauerhafte Einlagerung von Kohlendioxid versprechen, könnten eine dringend
gesuchte Ausweichlösung bringen.
CO2-Einlagerung
Unter den zahlreichen Ansätzen zur Einlagerung von CO2 sind hauptsächlich vier
Gegenstand verstärkter Forschung: Da ist
zunächst der Versuch, das Kohlendioxid in
unterirdischen Hohlräumen einzusperren.
Die norwegische Ölgesellschaft Norsk
Hydro verwendet dieses Verfahren bereits
an. Der Ölkonzern TotalFinaElf will für die
Weiterentwicklung in Kürze mehrere Millionen Euro bereitstellen. Die Einlagerung
von CO2 dient hier jedoch nicht dem Klimaschutz, sondern soll durch einen möglichst hohen Druck im Bohrloch die Ausbeute fossiler Energien maximieren.
Einbindung in der Tiefsee
Die zweite Möglichkeit, Kohlendioxid aus
der Welt zu schaffen, wird in der Einbindung von CO2 in der Tiefsee gesehen.
Dabei soll das Gas vom Entstehungsort
über Pipelines in bis zu 3000 Meter Tiefe
gepumpt werden, wo es sich unter hohen
Wasserdruck verflüssigen soll. Allerdings
gibt es keine Sicherheit, dass das Flüssiggas am Meeresboden stabil und am Ort
bleibt. Forscher des Wuppertal Instituts
zeigen sich besorgt darüber, welche
anderen Reaktionen noch ausgelöst werden könnten. Derzeit befassen sich die
Universität Berkeley und das Lawrence
Livermore National Laboratory im Auftrag
des US-Energieministeriums damit, dies
zu erkunden.
Düngung der Meere
Der dritte Forschungsansatz beschäftigt
sich mit der Absorption von Kohlendioxid
durch Pflanzen. Angestrebt wird eine
Steigerung der Gesamtkapazität durch
großflächige Aufforstung, ein Ansatz, der
auf dem Marrakesch-Gipfel breite Zustimmung fand. `
16
DNR EU-Rundschreiben 10.02
Die Idee verspricht sowohl lukrativ als
auch imagefördernd zu sein. Toyota arbeitet an genetisch veränderten Baumsorten, die ein Höchstmaß an CO2 absorbieren. Das japanische Research Institute
of Innovative Technology for the Earth
(RITE) arbeitet an genetisch veränderten
Pflanzen für den Einsatz in der Wüste, die
sowohl gegen Wassermangel als auch
extreme Klimaverhältnisse resistent sind.
Besonders umstritten ist die Technik der
sogenannten Eisenfertilisation. In manchen Meeresregionen setzt der geringe
Ammoniak- und Eisengehalt dem Algenwachstum enge Grenzen. So kam man auf
die Idee das Oberflächenwasser mit Eisen
anzureichern, wodurch sich die Algen in
der Tat vermehren. Diese Technik findet
besonders in der Fischproduktion Beachtung; so plant die Universität Sydney, die
chilenischen Küstengewässer mit Ammoniak zu fertilisieren, um die Kohlendioxidabsorption und die Fischproduktion zu
steigern. Die amerikanische Firma Greensea Venture plant in Kürze einen Großversuch auf 10 000 Quadratkilometern. Nach
Ansicht des Unternehmens würde es
genügen, 150 000 Quadratkilometer
Meeresfläche regelmäßig mit 250 000
Tonnen Eisen anzureichern, um die gesamte Kohlenstoffmenge zu binden, die
die USA durch die Verbrennung fossiler
Energieträger erzeugen. Im Rahmen des
Marktes für Emissionsrechte will das
Unernehmen der Industrie einen Abnahmepreis von zwei Dollar je Tonne CO2
anbieten, weit weniger als den geschätzten Marktpreis von acht Dollar je Tonne.
Bisher liegen jedoch keine Beweise dafür
vor, dass die Einlagerung von Kohlendioxid im Plankton stabil ist. Zudem seien
die Folgen absolut nicht absehbar geschweige denn kontrollierbar, warnt
Greenpeace. Auch kleine Experimente
könnten im Endeffekt großen Schaden
anrichten und müssten genaustens kontrolliert werden. Das größte Hindernis
diese Versuche zu kontrollieren stellt die
200-Meilen-Grenze dar. Kein Staat besitzt
die rechtliche Handhabe solche Experimente zu verbieten.
Sonnenfilter in der Atmosphäre
Die vierte Technologie zielt auf die Verringerung der Sonneneinstrahlung, durch
das Versprühen von feinsten Fest- oder
Flüssigpartikeln - Aerosole genannt, die
die Erde vor ungewünschten Strahlen
abschirmt. Dabei sollen normale Linienflugzeuge zum Einsatz kommen. (tl) Klimaschutz durch
Verursacherprinzip
Verursacher sollen gemäß ihrem
Treibhausgas-Ausstoß in Fonds zahlen
Die Entwicklungsorganisation Germanwatch fordert einen europäischen KlimaSchadens-Fonds, der nach dem Verursacherprinzip gespeist wird. Damit sollen
"diejenigen in die Pflicht genommen und
zur Kasse gebeten werden, die den globalen Klimawandel zu verantworten haben".
Germanwatch nennt als Beispiel Unternehmen, die "Jahrzehnte lang Rekordgewinne mit fossilen Energieträgern eingefahren haben". Die Initiative plädiert auch
dafür, dass die von Wetterkatastrophen
besonders betroffenen Staaten sich an
diejenigen Regierungen wenden sollen,
die "trotz extrem hoher pro-Kopf-Emissionen nicht einmal das Kioto-Protokoll
ratifiziert haben", vor allem die USA und
Australien.
Auch auf globaler und nationaler Ebene
fordert Germanwatch, dass die Staaten
und Einzelverursacher je nach ihrem
Treibhausgas-Ausstoß in einen Klimaschadensfonds einzahlen. "Es kann nicht
sein, dass der gegenüber dem Klimawandel besonders verletzliche Süden die
Konsequenzen vorrangig ausbadet, obwohl er am wenigsten dazu beigetragen
hat", so die Begründung.
"BASF blockiert Emissionshandel in
Europa"
Der deutsche Chemiekonzern BASF ist von
Germanwatch zum "Klimasünder des
Monats September" ernannt worden. Seit
August dieses Jahres werden mit dem Titel
Unternehmen, Länder oder Einzelpersonen ausgezeichnet, die den Klimaschutz in
Europa maßgeblich blockieren. Die BASF
habe den Widerstand der deutschen
Industrie gegen den europaweiten Emissionshandel "fast im Alleingang organisiert",
begründete Christoph Bals, Leiter der
Klimaschutz-Abteilung bei Germanwatch,
die Wahl. Ohne ein europaweites Emissionshandelsregime werde es Europa
schwer haben, die im Kioto-Protokoll
vereinbarten Klimaschutzziele umzusetzen. Wenn statt des Emissionshandels die
jetzige Selbstverpflichtung der Branche
zum Klimaschutz in Kraft bleibe, würden
dadurch weiterhin "Trittbrettfahrer belohnt
und nicht die Vorreiter im Klimaschutz".
(tl) z
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Strom- und GasmarktLiberalisierung uneinheitlich
Bericht der EU-Kommission sieht
Kleinabnehmer benachteiligt
Die Fortschritte bei der Öffnung der europäischen Energiemärkte scheinen bisher
eher ungleichmäßig zu sein. Kleine Unternehmen und Privathaushalte blieben in
den meisten Ländern von den Vorteilen
einer freien Wahl des Elektrizitäts- und
Gasversorgers ausgeschlossen. Zu dieser
Bilanz kommt der zweite "BenchmarkingBericht" über die Öffnung des europäischen Gas- and Elektrizitätsmarktes, den
die Europäische Kommission Anfang
Oktober veröffentlichte. Trotz stetiger
Fortschritte in Richtung auf eine weitere
Öffnung der europäischen Energiemärkte
seien neue Maßnahmen zur Marktöffnung
notwendig.
Schlechte Netzzugangschancen in
Deutschland bemängelt
In ihrem Bericht listet die Kommission
daher zahlreiche Mängel bei der Öffnung
der Strom- und Gasmärkte in den einzelnen Mitgliedsstaaten auf. Die uneinheitliche Situation hinsichtlich des Grades der
Marktöffnung führe in den einzelnen
Mitgliedstaaten zu Wettbewerbsverzerrungen. Im Falle Deutschlands kritisiert die
Kommission, dass die Entgelte und Bedingungen für den Zugang Dritter zu den
Netzen in manchen Fällen nicht akzeptabel seien. Die Entflechtung auf den Märkten lasse noch zu wünschen übrig, zudem
hätten die unabhängigen Regulierungsbehörden keine ausreichenden Befugnisse,
um einen fairen Zugang zu den Netzen zu
gewährleisten. `
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Vor allem Großunternehmen
profitieren
Die teilweise Öffnung des Marktes für
Großverbraucher aufgrund der bestehenden Richtlinien zeige vor allem im Elektrizitätssektor Wirkung. Die meisten zugelassenen Unternehmen hätten den Markt
getestet, entweder durch Wechsel des
Versorgers oder durch Ausschreibungsverfahren. Schleppend seien die Fortschritte jedoch bisher in Belgien, Griechenland und Portugal gewesen, wo
weniger als zehn Prozent der Unternehmen den Versorger gewechselt und weniger als die Hälfte auch nur die Möglichkeit
geprüft hätten. Im Gassektor waren die
Aktivitäten der Kunden insgesamt schwächer. Vor allem in Deutschland bestünden
Probleme, während von der Anwendung
eines neuen Gasgesetzes in Österreich im
kommenden Jahr eine Verbesserung der
Situation erwartet wird.
T
• Klimaschutz durch
Verursacherprinzip
Germanwatch, Ziegelstr. 30, 10117
Berlin
Tel. 030 / 288 8356-0, Fax -1
eMail: germanwatch@germanwatch.org
Internet: www.germanwatch.org
• Strom- und GasmarktLiberalisierung uneinheitlich
Benchmarking-Bericht der EUKommission im Internet:
http://europa.eu.int/comm/energy/en/
gas_single_market/index_en.html
http://europa.eu.int/comm/energy/en/
elec_single_market/index_en.html
Wettbewerb senkt Preise
Insgesamt ließe sich in den Mitgliedstaaten mit dem höchsten Maß an Wettbewerb
der größte preisliche Nutzen für den
Kunden feststellen. In Österreich seien die
Elektrizitätsrechnungen im letzten Jahr
stark gesunken, seit der Markt zu 100
Prozent für den Wettbewerb geöffnet
worden sei. Das Gleiche gelte für den
Gassektor, wobei in Großbritannien, das
über den einzig voll funktionierenden
offenen Gasmarkt verfügt, der Schutz vor
schwankenden Großhandelsgaspreisen
am stärksten sei. (tl) z
DNR EU-Rundschreiben 10.02
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Energie, Klima
T
Beihilfen für deutschen
Steinkohlenbergbau
EU-Kommission genehmigt erneut
Milliardenhilfe
Die EU-Kommission hat am 2. Oktober auf
Vorschlag von Energiekommissarin Loyola
de Palacio die von Deutschland für den
Zeitraum vom 24. Juli bis zum 31. Dezember 2002 angemeldeten Finanzmaßnahmen genehmigt. Der deutsche Steinkohlenbergbau erhält damit für diesen
Zeitraum staatliche Beihilfen in Höhe von
fast 1,5 Milliarden Euro.
Zu den angemeldeten Beihilfezahlungen
gehören eine Betriebsbeihilfe in Höhe von
702 Millionen Euro, eine Beihilfe zur
Rücknahme der Fördertätigkeit von 292
Millionen Euro, eine Beihilfe zur Erhaltung
der Untertagebelegschaft ("Bergmannsprämie") in Höhe von 12 Millionen Euro
und eine Beihilfe zur Deckung außergewöhnlicher Belastungen von 478 Millionen
Euro. Die Kommission hatte bereits genau
ein Jahr zuvor deutsche Beihilfen in Höhe
von mehr als zwei Milliarden Euro für den
Zeitraum vom 1. Januar bis zum 23. Juli
2002 genehmigt. So belaufen sich die im
Jahre 2002 für den deutschen Steinkohlenbergbau gewährten Beihilfen auf insgesamt mehr als 3,5 Milliarden Euro.
Bei der Genehmigung der Beihilfen habe
sie, so die EU-Kommission, insbesondere
der Notwendigkeit Rechnung getragen,
die sozialen und regionalen Folgen der
Umstrukturierung und der Rücknahme der
Fördertätigkeit zu mildern. Während der
Kohlekompromiss von 1997 eine Kohleförderung in Deutschland von 37 Millionen
Tonnen im Jahre 2002 vorsah, hätten die
Maßnahmen zur Rücknahme der Fördertätigkeit der letzten Jahre zur Folge, dass
die Produktion im Jahre 2002 auf weniger
als 29 Millionen Tonnen zurückgehe. (tl)
z
18
DNR EU-Rundschreiben 10.02
Grüne gegen grauen Strom
Kampagne zur Kennzeichnung von
Elektrizität
Die Grünen im Europaparlament wollen für
jede in der Europäischen Union verkaufte
Kilowattstunde Strom einen verbindlichen
Herkunftsnachweis. Die Käufer von Elektrizität hätten das Recht, über Herkunft und
Umweltauswirkungen von Strom informiert
zu werden.
Die Kosten für die Einführung einer solchen Kennzeichnung seien sehr gering, so
die Grünen. Weltweit seien bereits zahlreiche Staaten Labels für Elektrizität vergeben, allen voran in den USA. Österreich
sei zwar bisher das einzige Land in der
EU, das eine Kennzeichnung eingeführt
habe, jedoch hätten auch die Niederlande
und Belgien fortgeschrittene Pläne für
eine baldige Einführung. Besonders wichtig sei es, das System europaweit zu
harmonisieren, um einen Erfolg sicherzustellen.
Europaweit harmonisieren
Die Grünen stellen klare Anforderungen an
die Direktive über den Zugang Erneuerbarer Energien zu den Stromnetzen. Nötig
sei ein übersichtliches System, das ein
Mindestmaß an Informationen für die
Konsumenten biete. Es seien Transparenz-Prinzipien einzuführen, die ein Maximum an Informationen böten und einen
strengen Zeitablauf für die Umsetzung
festlegten. Der Richtlinienvorschlag sieht
bisher nur eine Kennzeichnung für Strom
aus erneuerbaren Energiequellen vor.
Nach Ansicht der Grünen sind aber nur
wenige Änderungen erforderlich, um die
Kennzeichnung auf alle Energiequellen
auszuweiten. (tl) z
Test-Zertifikatehandel für
Erneuerbare Energien
Unternehmen wollen Harmonisierung,
deutsche Verbände verteidigen EEG
Ein unabhängiges System zur Zertifizierung von Erneuerbaren Energien (renewable energy certification system, RECS)
hat seine Testphase beendet. Es war von
Unternehmen initiiert und aus dem fünften
EU-Forschungsstrukturprogramm finanziert worden. Während der anderthalbjährigen Laufzeit wurden im Rahmen des
Zertifizierungssystems insgesamt 1.500
Gigawattstunden international gehandelt.
RECS soll nun den Weg für einen europäischen Markt für Erneuerbare Energien
öffnen. Nach Ansicht der Initiatoren hat
das System seine Kosteneffizienz, Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit hinreichend
unter Beweis gestellt. Wenn es schon
nötig sei, grünen Strom zu zertifizieren,
solle man die Zertifizierung auch EU-weit
harmonisieren und so den Weg zu einen
internationalen Markt für den Handel mit
Emissionsrechten frei machen.
Gemeinsamer Markt für grüne
Zertifikate
Einen EU-weiten gemeinsamen Markt für
grüne Zertifikate sieht die Richtlinie zum
Netzzugang von Erneuerbaren Energien
nicht ausdrücklich vor. Im Zuge des kommenden CO2-Emissionshandels auf europäischen und vor allem auf internationalem Niveau wird es jedoch nach Ansicht
der RECS-Verfechter immer schwieriger,
nationale Systeme zur Förderung von
Erneuerbaren Energien aufrecht zu erhalten, insbesondere weil die beiden Märkte
sich immer weiter vernetzten.
Insbesondere die deutschen Verbände zur
Förderung von Erneuerbaren Energien
hatten sich gegen ein einheitliches europäisches System gewehrt, da die deutsche
Einspeiseregelung zur Zeit wesentlich
günstigere Voraussetzungen biete als ein
"Zertifikatehandel auf Basis des kleinsten
gemeinsamen Nenners in der Europäischen Union". (tl) Kontakt
EU-Bank wegen Finanzierung
von AKW-Neubauten kritisiert
Solarstrom mit spektakulären
Wachstumsraten
Finanzierung von Kernkraftprojekten
soll zurückgezogen werden
Die Nichtregierungsorganisation CEE
Bankwatch Network hat Mitte Oktober eine
Aktion gegen die geplante Finanzierung
zweier Atomprojekte in der Ukraine durch
die Europäische Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung (EBRD) durchgeführt.
Umweltaktivisten forderten die EBRD in
Kiew auf, ihr Finanzierungsangebot für
den Bau zweier umstrittener AKW-Blöcke
zurückzuziehen.
Das Wachstum im Photovoltaik-Sektor
übertrifft nach Aussagen des EurObserv’ER-Dienstes selbst optimistische
Erwartungen. Die in der EU installierte
Solarstrom-Kapazität stieg von 188 MWp
im Jahr 2000 auf 282 MWp Ende 2001.
Dabei konnte Deutschland mit einem
Wachstum von 114 auf 189 seine Spitzenposition ausbauen. Weit abgeschlagen
folgen Italien und die Niederlande mit 24
bzw. 21 im Jahr 2001. Schlusslichter sind
Dänemark, Portugal, Griechenland und
Belgien mit jeweils weniger als 2 MWp.
Unter Berücksichtigung heutiger und
künftiger Programme rechnet EurObserv’ER mit einer installierten Kapazität
von 1.800 MWp für 2010 und einem
durchschnittlichen Jahreswachstum von
20% ab 2003. (tl) Bei den kritisierten Projekten handelt es
sich um die Komplettierung der Reaktoreinheiten Chmelnitski-2 und Rivne-4
("K2/R4"). Sie seien aus ökonomischen,
ökologischen und sicherheitstechnischen
Gründen nicht verantwortbar. Eigentlich
sollte über die Finanzierung schon im
November 2001 entschieden worden sein,
die Verhandlungen waren aber aufgrund
von Unstimmigkeiten mit der ukrainischen
Regierung eingestellt worden.
T
• Beihilfen für deutschen
Steinkohlenbergbau
EU-Kommission
Internet: http://europa.eu.int/rapid/
start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt
=gt&doc=IP/02/1417|0|RAPID
• Grüne gegen grauen Strom
Die Grünen, Europabüro, Friedrichstr.
95, 10117 Berlin
Tel. 030 / 209613-43, Fax -50
eMail: hruehle@europarl.eu.int
Internet: www.eurogruene.de
• EU-Bank wegen
Finanzierung von AKWNeubauten kritisiert
National Ecological Centre of Ukraine/
CEE Bankwatch Network, Juri Urbanski,
Tel. (+380) 44 238 6260
eMail: urbik@bankwatch.org
Alternativen sind vorhanden
K2/R4 bleibt trotzdem auf der Förderliste
der EBRD. CEE Bankwatch hat die Bank
nun aufgefordert, ihr Finanzierungsangebot endgültig zu beenden. Juri Urbanski,
Vorsitzender von CEE Bankwatch sandte
einen offenen Brief an EBRD-Präsident
Jean Lemierre. In dem Brief weisen 17
ukrainische Nichtregierungsorganisationen darauf hin, dass diese Investition
"nicht zu verantworten ist". Lemierre wird
aufgefordert, sich statt dessen für Investitionen in ökologisch und sozial sinnvollere
Projekte einzusetzen - etwa im Starobeschevo-Kraftwerk, aber auch bei der
Erneuerung des Stromnetzes, für mehr
Energieeffizienz und bei erneuerbaren
Energien. Diese seien bis jetzt in der
Investitionsstrategie der EBRD vernachlässigt worden. (du) z
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DNR EU-Rundschreiben 10.02
19
Gentechnik
T
Neue Freisetzungs-Richtlinie
für Gentechnik-Organismen
Kontroverse Debatte geht weiter,
Neues aus England, Spanien, USA
Die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung im Bereich Gentechnik und Landwirtschaft steht in Europa mehr oder weniger
still, seitdem die Europäische Union 1998
ein Moratorium verhängt hat. Fünf Länder
- Dänemark, Griechenland, Italien, Frankreich, Luxemburg - blockieren seither die
Genehmigung neuer Genpflanzen. Österreich ist der Gruppe beigesprungen, auch
Belgien und Deutschland zeigen sich
reserviert.
Mittlerweile steht die EU jedoch kurz
davor, neue Richtlinien für die Freisetzung
und die Kennzeichnung von gentechnisch
veränderten Organismen (GVO) zu erlassen. Dann könnte auch das Moratorium
für die Zulassung neuer transgener Sorten fallen.
USA übt über WTO Druck auf die europäische Politik aus
Jetzt keime Hoffnung bei internationalen
Konzernen wie Monsanto, kommentierte
"Die Zeit" am 12. Oktober. Schon weil die
USA in Brüssel enormen Druck entfalteten:
Sie forderten, die Europäer müssten ihr
Moratorium beenden, und drohten dazu
mit der Welthandelsorganisation (WTO).
Dem könne man keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über mögliche Gesundheitsgefahren entgegenstellen,
meint Verbraucherkommissar David Byrne
in der "Zeit". "Wir können dieses Moratorium nicht ewig halten", wird Byrne zitiert.
Es sei "Zeit, sich zu bewegen." Auch EUUmweltkommissarin Margot Wallström
fürchtet laut "Zeit" mögliche Klagen der
Industrie und sagte, das Moratorium sei
"illegal und ungerechtfertigt".
EU-Freisetzungsrichtlinie und künftige
Sicherheitsbehörde
Bereits im November soll in der EU eine
neue Freisetzungsrichtlinie in Kraft treten.
Seit einem Jahr werden Verordnungsvorschläge der Kommission verhandelt,
die eine strenge Kennzeichnungspflicht
vorsehen und die Rückverfolgbarkeit
genmanipulierter Produkte garantieren
sollen. Neue Genprodukte soll künftig eine
europäische Lebensmittelbehörde absegnen. `
20
DNR EU-Rundschreiben 10.02
Umstrittene Grenzwerte für
GVO-Material in normalem Saatgut
Besonders heftig wird in Brüssel darüber
gestritten, wie hoch der Gentechnikanteil
in normalem Saatgut und in Nahrungsmitteln sein darf. Verunreinigungen sind in
Europa, wo Landwirtschaft in sehr kleinen
Einheiten betrieben wird und Öko- und
Gensaaten eng aneinander rücken, ein
besonders heikles Thema (DRB 05.02, S.
12; EUR 07.02, S. 43). Die EU-Kommission schlägt für die zufällige, nicht
erwünschte GVO-Beimischung einen
"Schwellenwert" von maximal 1 Prozent
für Lebens- und Futtermittel vor. Das EUParlament will diesen Wert auf 0,5 Prozent
senken. Bei Saatgut soll, je nach Pflanzenart, ein Grenzwert von 0,3 bis 0,7
Prozent gelten.
Biobauern befürchten
Glaubwürdigkeitsverluste
Dagegen laufen vor allem Biobauern
Sturm. Denn auch ein zulässiger GVOAnteil von einem halben Prozent hieße:
Wirklich Gentechnik-freie Landwirtschaft
gäbe es nicht mehr. Daher verlangen die
Biolandwirte, die um ihre Existenz fürchten, einen Schwellenwert an der technischen Nachweisgrenze: 0,1 Prozent. Das
Joint Research Center der EU hat dies für
die Kommission durchgerechnet. Ergebnis: Beim Mais ist ein Wert von 0,1 rein
technisch nicht möglich; beim Raps wäre
er nur mit erheblich höherem Aufwand
und bis zu 40 Prozent Mehrkosten zu
erreichen.
Genmais setzt sich in Spanien durch
Viele Landwirte in Spanien blicken der
Aufhebung des Moratoriums dagegen mit
Hoffnung entgegen. "Unsere Gesellschafter wollen heute schon mehr Genmais
anbauen, als wir ihnen Saatgut geben
können. Wir wollen mehr verdienen, aber
die neue Technik mit aller Vorsicht einsetzen", sagt José Victor Nogués Barraguer,
Präsident der Agrarkooperative "Los
Monegros" in Sariñera. Mit dem Verkauf
ihrer Genmais-Ernte haben die Bauern
nach eigenen Angaben bislang keine
Probleme. Zwar weigert sich die spanische
Stärke-Industrie, den Genmais zu verarbeiten, weil auch in Spanien die Verbraucher gentechnisch veränderten Lebensmitteln sehr skeptisch gegenüberstehen.
Doch Futtermittelhersteller nähmen den
Mais gerne an, da der Genmais deutlich
weniger mit Pilzgiften belastet sei, sagte
Ricardo Miguelañez vom spanischen
Verband der Futtermittelhersteller. `
Branchenvertreter sehen "keine
ökologischen Nachteile" bei Gen-Mais
Auch aus ökologischer Sicht zeige der
spanische Mais, entgegen der Befürchtungen von Umweltschutzverbänden,
bislang keine Nachteile. Für die Sorge, der
Maiszünsler könnte gegen das Bt-Gift
resistent und damit zu einem noch gefährlicheren Schädling werden, habe sich im
Feld bisher kein Nachweis gefunden.
Graham Brookes von der britischen Gentechnik-Beratungsagentur Brookes West
zitiert sogar Berichte von Bauern über
"positive Umweltauswirkungen" von BtMais. Beim Einsatz herkömmlicher Spritzmittel würden nicht nur Maiszünsler,
sondern auch viele Nützlinge vernichtet.
Das führe dazu, dass der Mais stärker von
Spinnmilben befallen werde, die die Bauern dann mit weiteren Giften bekämpfen
müssten. Durch den Anbau des Bt-Maises
könnten diese Belastungen für die Umwelt
vermieden werden.
GVO-Kontamination und Resistenz in
den USA und Großbritannien
Im Gegensatz zu diesen eher positiven
Berichten ist nach einer Meldung der
Agrar-Nachrichtenagentur Farmpress auf
vielen Gentechnik-Feldern der Tannenwedel gegen das Unkrautvernichtungsmittel
"Roundup Ready" resistent geworden. Er
könne nur noch schwer bekämpft werden.
(Über 60% aller Gentechnik-Pflanzen sind
gegen das Herbizid Roundup resistent
gemacht worden. Sie ertragen Roundup;
die Wildkräuter gehen ein.) Dies bestätigt
die Befürchtung vieler Experten, dass sich
Gensequenzen gentechnisch veränderter
Organismen in die "Wildnis" übertragen
und so langfristig zu großen Schädigungen führen können.
Die Londoner Times veröffentlichte die
Ergebnisse einer neuen Testreihe, nach
denen Honig Pollen von GentechnikPflanzen enthielt, die drei Kilometer vom
Bienenstock entfernt waren. Die Ergebnisse dieser Studie könnten Auswirkungen
auf bisherige Kalkulationen über das
Risiko des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen haben. (du) z
Kontakt
EU-Kommission: Biopatente
bringen Wettbewerbsvorteile
Gentechnik-Pflanzen durch die
Hintertür
Industriefreundliche Anwendung der
Richtlinie gefordert
In einem Bericht zur Umsetzung der EUBiopatentrichtlinie fordert die Europäische
Kommission, dass alle Mitgliedstaaten die
Richtlinie über den rechtlichen Schutz
biotechnologischer Erfindungen aus dem
Jahr 1998 "richtig anwenden" müssten.
Hungerhilfe enthält genmanipulierte
Körner, ihre Aussaat wäre fatal
Obwohl der weltweite Anbau genmanipulierter Nutzpflanzen in den letzten Jahren
sprunghaft gestiegen ist, hat die Gentechnik-Industrie nach wie vor Probleme, ihre
Produkte zu verkaufen. Dies berichtet das
Gen-ethische Netzwerk. Seien es in den
letzten Jahren vor allem einige EU-Staaten
gewesen, die mit einem De-facto-Moratorium für Gentech-Pflanzen den endgültigen Durchbruch der grünen Gentechnologie verhinderten, wehrten sich jetzt auch
immer mehr Länder der Dritten Welt gegen die neuen Nutzpflanzen.
Wirtschaftliche Interessen der EU im
Vordergrund
Anderenfalls würde Europa hinter die
Konkurrenz zurückfallen und damit sein
Ziel verpassen, zum wettbewerbsfähigsten
Wirtschaftsraum der Welt zu werden, so
die Kommission. Hintergrund der "nicht
richtigen Anwendung" der Richtlinie ist die
Weigerung einiger Mitgliedstaaten wie
zum Beispiel in Frankreich, die Richtlinie
"eins zu eins" in nationales Recht umzusetzen. Diese Weigerungen gründen sich
auf ethischen und juristischen Zweifeln
(EUR 05.02, S. 18; EUR 06.02, S. 36).
Einrichtung einer Expertenkommission
In den Schlussfolgerungen des Kommissionsberichts werden zwei Bereiche genannt, die für eine umfassendere Analyse
von besonderem Interesse sind:
- Schutzumfang von Patenten auf aus
dem menschlichen Körper stammende
isolierte Gensequenzen oder Teilsequenzen.
- Patentierbarkeit menschlicher Stammzellen und daraus hergestellter Zelllinien.
Diese beiden Fragenkomplexe sollen ab
November 2002 von einer Gruppe unabhängiger Sachverständiger aus den Bereichen Wirtschaft, Recht und Naturwissenschaften untersucht und analysiert werden. Die Gruppe soll kontroverse Fragen
im Zusammenhang mit biotechnologischen
Patenten prüfen und die EU-Kommission
bei der Erarbeitung künftiger Jahresberichte unterstützen. Die Schlussfolgerungen werden der Kommission zur Erstellung des Fortschrittsberichts 2003 vorgelegt. (du) z
Vorläufiger Höhepunkt ist die Auseinandersetzung um die Hilfslieferungen des
UN-Welternährungsprogrammes (WFP)
zur Bekämpfung der Hungersnot im südlichen Afrika. Weil die zum größten Teil aus
den USA kommende Nahrungsmittelhilfe
nicht frei von gentechnisch verändertem
Getreide ist, weigerten sich anfänglich
mehrere der betroffenen Staaten die
Lieferungen ins Land zu lassen. Die Regierungen von Mosambik und Simbabwe
gaben erst auf massiven Druck der UN
nach. Nur Sambia verweigerte Mitte Oktober noch die Annahme. Die Regierungen
befürchten vor allem, dass eine Teil der
Hilfslieferungen von den Bauern als Saatgut verwendet wird und damit eine gentechnische Kontaminierung der unbehandelten Pflanzen nicht mehr zu verhindern
ist. Exporte in die EU würden damit künftig
nicht mehr möglich sein, da dort genmanipulierte Pflanzen nahezu unverkäuflich
sind.
T
• Neue Freisetzungs-Richtlinie
für Gentechnik-Organismen
Gen-Lex-News, Florianne Koechlin,
Blauenstr. 15, CH-4142 Münchenstein
eMail: fkoechlin@blauen-institut.ch
Internet: www.blauen-institut.ch
Die Zeit, 12.10.2002
• EU-Kommission: BiopatentRichtlinie durchsetzen
EU-Biopatentrichtlinie:
RL 98/44/EG, MEMO/00/39
Kommissionsbericht im Internet:
www.europa.eu.int/comm/internal_
market/de/indprop/invent/index.htm
• Gentechnik-Pflanzen durch
die Hintertür
Gen-ethisches Netzwerk e.V., Brunnenstr. 4, 10119 Berlin
Tel. 030 / 685707 Fax -31183
eMail: liste@gen-ethischesnetzwerk.de
Internet: www.gen-ethischesnetzwerk.de
Dies ist nicht das erste Mal, dass in Hilfslieferungen unter der Hand GentechnikProdukte exportiert werden. So berichtet
die Umweltorganisation Friends of the
Earth, dass die amerikanische Hilfsorganisation USAID im vergangenen Jahr gentechnisch verunreinigte Soja und Mais
nach Bolivien geliefert habe. Unter anderem sei in den Lebensmitteln der in den
USA nur als Viehfutter zugelassene StarLink-Mais nachgewiesen worden.
Die internationale Entwicklungsorganisation Oxfam forderte im Oktober ein Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen und den Aufbau eines Monitoringsystems, um deren Verbreitung durch
Lebensmittelhilfen zu stoppen. (tq) z
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DNR EU-Rundschreiben 10.02
21
Verkehr, Tourismus
T
Tourismuspolitik:
Nachhaltigkeit nicht in Sicht?
Ende November findet das das 5.
Salzburger Tourismusforum statt
Der Tourismus gehört zu den bedeutendsten Wirtschaftsbranchen - in Europa und
weltweit. Jedes Jahr steigen die Umsätze,
nimmt die Zahl der Reisenden zu. Allein
von 1990 bis 2000 stieg die Zahl der
Touristenankünfte von 458 auf 670 Millionen, und die Tourismuseinnahmen stiegen von 267 auf rund 460 Milliarden USDollar, wenn auch ungleich verteilt. Erst
der 11. September 2001 führte zu einer
Abschwächung des Trends, in manchen
Regionen auch zu drastischen Rückgängen.
Der Aufschwung der "weißen Industrie"
hat dazu geführt, dass auch viele Entwicklungsländer darin einen Hoffnungsmarkt
zur Sanierung ihrer maroden Nationalökonomien sehen und den Auf- bzw.
Ausbau der Tourismusinfrastruktur forcieren.
Auf einem Auge blind?
Tourismus ist jedoch nicht nur ein Wirtschaftsfaktor. Seine Auswirkungen sind
vielfältiger, sie betreffen ebenso gesellschaftliche, kulturelle und Umweltwirkungen. Zu Recht standen die schädigenden
Auswirkungen übertriebener touristischer
Entwicklungen oft im Vordergrund kritischer Debatten.
Noch beschränken sich Deutschland und
die EU bei ihrer Politik weitestgehend auf
die wirtschaftliche Sichtweise des Tourismus - eine fatale Verkürzung. Erst dann
wird man adäquat auf die gesamte Realität reagieren können, wenn die ganzheitliche Sichtweise der Nachhaltigkeit die
Richtung der Tourismuspolitik vorgibt.
Ferntourismus - wohin?
"Der globale Tourismus erobert den Horizont" - so lautete der Titel des diesjährigen Salzburger Tourismusforums. Damit
wird der Tatsache Rechnung getragen,
dass Ferntourismus und die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern ein Knackpunkt bei der Entwicklung zur Nachhaltigkeit (oder gegen sie!) sind. Europa hat
dabei eine doppelte Verantwortung: einmal als Geldgeber für (Tourismus-) Entwicklungsprojekte, und dann, weil die
zahlreichen europäischen Gäste einen
starken kulturellen, gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Einfluss ausüben. `
22
DNR EU-Rundschreiben 10.02
Wie die hochkarätig besetzte Tagung in
Salzburg zeigen soll, gibt es erfreulicherweise gerade für den Tourismus in der
Entwicklungszusammenarbeit vielfältige
positive Entwicklungen. Dort bringt Nachhaltigkeit oder "Sustainability" bereits eine
neue Dimension in die Diskussion ein: Der
langfristige wirtschaftliche Nutzen für
möglichst viele wird angestrebt, aber
unter größtmöglicher Bedachtnahme auf
die sozialen, kulturellen und ökologischen
Voraussetzungen einer Region sowie
deren zukünftige Entwicklung.
Ob natur- und menschenschonender
Tourismus, "pro-poor tourism" oder
"community based tourism" - diese Formen passen sich den Gegebenheiten an,
schaffen viele kleine zusätzliche Einkommen und die Menschen in den Dörfern
bestimmen selbst die Geschwindigkeit der
Entwicklung. Diese Prozesse behutsam zu
begleiten, zu helfen, dass anderswo gemachte Fehler vermieden werden, und
sicherzustellen, dass der Löwenanteil des
Ertrages tatsächlich in den Dörfern bleibt,
ist Aufgabe von Entwicklungsprojekten,
auch im touristischen Bereich. z
Autorin: Heike Aghte, DNR
Flugzeugabgase beeinflussen
das Klima
Nachdem der Ausstoß von Flugzeugabgasen schon länger im Verdacht stand,
das Wetter zu beeinflussen, wurden die
Auswirkungen der Kondensstreifen auf die
Temperatur jetzt erstmals genau vermessen. Als nach den Anschlägen vom 11.
September 2002 für drei Tage jeder zivile
Luftverkehr über den USA untersagt war,
verglichen Wissenschaftler der Universität
von Wisconsin-Whitewater die Messwerte
von 4.000 Wetterstationen mit den Werten
der gleichen Zeit in vergangenen Jahrzehnten. Das im Wissenschaftsmagazin
Nature veröffentlichte Ergebnis lautet:
Ohne die Flugzeugabgase war der Temperaturunterschied zwischen Tag und Nacht
gut ein Grad höher. Die Forscher vermuten, dass die Kondensstreifen in der
Atmosphäre am Tag Sonnenlicht reflektieren und außerdem Tageswärme speichern
und nachts wieder abgeben. Nach ihrer
Ansicht haben damit die Abgase in Regionen mit dichtem Flugverkehr Auswirkungen auf das Wetter in einer ähnlichen Größenordnung wie Treibhausgase. (tq) Goldman-Umweltpreis 2002
Polnische Ökotourismus-Aktivistin
erhielt Ehrung für Europa
Zu den acht Empfängern des GoldmanUmweltpreises, der jährlich in San Francisco verliehen wird, gehören in diesem
Jahr drei indianische Stammesälteste
Nordamerikas, die arktische Schutzgebiete gegen Ölbohrungen verteidigen, und
eine Muslimin, die das kriegszerrüttete
Somalia vor Rodungen der Holzkohleindustrie bewahrte. Aus Europa wurde die
polnische Umweltschützerin Jadwiga Lopata geehrt, die den Ökotourismus für den
Schutz und Erhalt von Polens traditionellen Familienbauernhöfen nutzt. Diese sind
n Polen, wo es kaum geschützte offene
Landflächen gibt, ein seltener Lebensraum mit reicher Artenvielfalt. Lopata
baute ein Ökotourismus-Programm auf,
um für die Vorteile von nachhaltiger
Landwirtschaft für Umwelt, Wirtschaft und
Gesundheit zu werben. Während sich
Polen auf den EU-Beitritt vorbereitet, will
sie erreichen, dass die polnische Regierung das EU-System für teure Zuschüsse
zur Pflege großangelegter industrieller
Viehzuchtbetriebe ablehnt. Der GoldmanUmweltpreis wird jährlich an je einen
Basis-Umweltaktivisten aus jedem Kontinent sowie von Inselstaaten verliehen. Der
mit 125.000 Dollar dotierte, von Erben
des Jeansherstellers Levi Strauss gestiftete Preis wird auch "Umwelt-Nobelpreis”
genannt. (mb) z
Konvent
T
Kontakt
Ökologie - "transzendentales"
Verfassungsziel
Vorschläge zum Thema "Umwelt und
europäische Verfassung"
1. Ökologische Nachhaltigkeit
Ohne Zweifel war es ein Schritt voran,
dass der EG-Vertrag seit Amsterdam
Umweltschutz und Nachhaltigkeit als Ziele
verankert hat. Der Vertrag greift aber
noch immer zu kurz, was die Wirkung der
von Menschen induzierten ökologischen
Veränderungen auf der Erde angeht. Nach
dem jetzt geltenden Vertragsstand muss
es immer eine Abwägung zwischen prinzipiell gleichwertigen Zielen geben. So
dürfen umweltpolitisch gebotene Maßnahmen nicht "ein beständiges, nichtinflationäres Wachstum" oder "die Hebung des
Lebenshaltung und der Lebensqualität"
gefährden - im Regelfall unterlässt daher
die europäische Politik diese Maßnahmen
bzw. unterbindet ökologisch negative
Vorhaben nicht. Sie verhält sich damit
durchaus vertragskonform. Im günstigeren Fall erlaubt der jetzige Vertrag eine
Abwägung, bei der im Konfliktfall bei
gleichwertig formulierten Vertragsziele alle
zurückstecken müssen.
Demokratiepolitisch ist das zwar eine
goldene Regel, jedoch nicht, soweit es um
die Sicherung der Zukunftsfähigkeit von
Gesellschafen geht. Die anhaltende und
weltweit steigende Übernutzung der Umweltressourcen stellt die Überlebensfähigkeit der jetzt existierenden Gesellschaften,
mithin auch die EU als transnationale
Gemeinschaft binnen weniger Jahrzehnte
schlicht in Frage. Als neben den USA
größter Wirtschaftsraum der Erde trägt
die EU besonders zur Verschärfung dieses Problems bei. In eine EU-Verfassung
am Eingang des 21. Jahrhunderts sollte
daher als deutliche Vorgabe eingehen,
dass ein "Zustand" der ökologischen
Nachhaltigkeit innerhalb der nächsten
Jahrzehnte erreicht werden muss, allein,
um alle anderen Ziele der EU überhaupt
erreichbar zu machen. Zumindest sollte
das entschieden und deutlich gefordert
werden. `
weiterlesen
Textende
siehe Kontakt
T
Die Aufgabe einer Senkung des Umweltverbrauchs auf ein ökologisch nachhaltiges Maß sollte als quasi "transzendentales" Ziel in der EU-Verfassung verankert
werden. "Transzendental" heißt nicht,
dass diesem Ziel ein höherer Wert zugeschrieben, sondern in der Wechselwirkung
der Ziele eine andere Position hat: Zielerfüllung in "der Ökologie" ermöglicht erst
das Erreichen der wichtigen gesellschaftlichen Ziele, die der Vertrag formuliert. Es
muss in der Verfassung klargestellt werden, dass die ökologische Nachhaltigkeit
in der Abwägung von Zielkonflikten nicht
weggewogen werden kann. Nicht weil sie
als Ziel wichtiger, wohl aber Bedingung für
Zukunftsfähigkeit und damit das Erreichen
der gesellschaftlichen Ziele ist.
• Tourismuspolitik:
Nachhaltigkeit nicht in Sicht
2. Energie
Aus rechtssystematischen Gründen ist es
nicht geboten, die Verpflichtung zu einer
europäischen Energiesteuer, die die EU
erhebt, in einer Verfassung zu verankern.
In die Verfassung gehört, dass die Einführung von Steuern nicht dem Einstimmigkeitsprinzip folgen sollte, und ggf., dass
es auch Steuern auf EU-Ebene gibt/geben
kann. Stattdessen sollten wir für die Verfassung bzw. den Vertrag fordern:
• Ökologie "transzendentales"
Verfassungsziel
5. Salzburger Tourismusforum, 28./29.
November 2002, Institut für Interdisziplinäre Tourismusforschung, Reinhard
Starka, Universität Salzburg, Rudolfskai
42, A-5020 Salzburg
Tel. 0043 662 8044-4162, -4172
eMail: reinhard.starka@sbg.ac.at
Internet: www.sbg.ac.at/init
• Goldman-Umweltpreise
2002
Goldman Prize, 1 Lombard Street, Suite 303, San Francisco, CA 94111, USA
Tel. 001 415 788-9090, Fax -7890
eMail: info@goldmanprize.org
Internet: www.goldmanprize.org
Hartwig Berger, Weimarer Str. 31,
10625 Berlin
Tel. 030 / 31800406
eMail: hartwig.berger@t-online.de
- Die Verbindlichkeit von Klimaschutz,
wodurch die in der EU vereinbarten Klimaschutzziele eine höhere Verbindlichkeit erhalten.
- Die Beendigung der Nutzung von Atomenergie aufgrund der mit ihr verbundenen extremen Risiken und der Unlösbarbeit der Entsorgungsfrage. Die Durchsetzung dieses Ziels ist zwar nicht sehr
realistisch, aber wer sonst sollte es zum
Thema machen?
- Die volle Umstellung auf Solarenergie
(im weiten Sinn auch von Wind, Wasser,
Biomasse) - vom fossilen und nuklearen
zum solaren Europa.
z
Gastautor: Hartwig Berger
DNR EU-Rundschreiben 10.02
23
Konvent
T
Wirtschaftsunion braucht auch
gemeinsame soziale Standards
Doch kaum ein Regierungsvertreter
will im Konvent darüber diskutieren
Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Soziales Europa" soll am 7. und 8. November
in Brüssel diskutiert werde. Eine solche
Arbeitsgruppe wäre vom immenser Wichtigkeit auch für die Arbeit von Umweltverbänden. Der DNR setzt sich verstärkt für
die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe ein.
Die Gastbeiträge auf diesen Seiten sollen
dafür als Hintergrund dienen. (bs)
Mehr als nur ein Binnenmarkt
Im Konvent zur EU-Reform sitzen Berufspolitiker - und ein paar Berufspolitikerinnen. Eigentlich müsste es aber einen
zusätzlichen Platz geben mit dem Namensschild "Eurobarometer". Denn der
Bürgerwille in seiner von Meinungsforschern in Prozentzahlen gegossenen
Form sitzt immer mit am Tisch.
Eurobarometer hat gezeigt, dass die
Bürger eine außenpolitisch starke Union
wollen. Umfragen belegen, dass die Bürger eine Grundrechtecharta befürworten.
Auch die Erwartung, die EU solle für mehr
soziale Gerechtigkeit sorgen, lässt sich
statistisch messen. In den Umfrageergebnissen von Eurobarometer und - viel
objektiver - in der Arbeitslosenstatistik.
"Arbeitslosenquote der Eurozone unverändert bei 8,3 Prozent", titelte Eurostat in
seiner letzten Ausgabe.
Um die "soziale Frage" kann sich der
Konvent also nicht drücken. Das mächtige
Präsidium hat zwar alle Taschenspielertricks aufgeboten, um diese Diskussion zu
verhindern. Denn ein konsensfähiges
Endprodukt kommt nur zu Stande, wenn
die Vertreter der Regierungen mit von der
Partie sind. Diese aber wollen in ihrer
Mehrheit verhindern, dass der Konvent
ein starkes Bekenntnis zum Sozialstaat
abgibt, Vollbeschäftigung als Politikziel in
die Verträge schreibt oder gar fordert, die
Sozialstandards in den Mitgliedsstaaten
auf höchstem Niveau anzugleichen.
Die Blockade geht quer durch die Parteien. Die New-Labour-Chefs Schröder und
Blair wollen sich genauso wenig in die
Pflicht nehmen lassen wie der spanische
Konservative Aznar oder die skandinavischen Regierungen. `
Mehrere Europaparlamentarier im Konvent haben vergangene Woche einen
Vorstoß gestartet, die soziale Frage in
einer Konventssitzung zu debattieren und
eine Arbeitsgruppe dazu einzurichten. Auf
der Unterstützerliste finden sich nur Vertreter von vier Regierungen: der belgischen, der französischen, der bulgarischen und der rumänischen.
Der deutsche Regierungsvertreter Peter
Glotz, dessen Name zunächst auch auf
der Liste gestanden hatte, dementierte
später, die Initiative zu unterstützen. Das
sei "nicht die Position der Bundesregierung". Tatsächlich hat Deutschland schon
zu Kohl-Zeiten französische Initiativen
blockiert, auf EU-Ebene für mehr soziale
Gerechtigkeit zu sorgen. Dahinter steckt
die Furcht des Nettozahlerlandes, künftig
auf dem Umweg übers Brüsseler Budget
defizitäre Sozialversicherungen in ärmeren EU-Ländern mitzufinanzieren.
Die Briten wiederum wollen sich - ähnlich
wie Spanier und Italiener - nicht in ihre
hausgemachte Sozialpolitik hineinreden
lassen. Wenn - wie zum Beispiel die PDSEuropaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann fordert - künftig die besten nationalen Beispiele zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Finanzierung sozialer
Sicherung Modellcharakter für die anderen EU-Länder bekommen sollen, wäre
das britische Gesundheitssystem ein
Auslaufmodell.
Auch die Arbeitsgruppe "Ordnungspolitik",
die - vom sozialdemokratischen Europaabgeordneten Klaus Hänsch geleitet - das
soziale Thema am Rande mit abhandeln
sollte, steckt inzwischen an dieser Grundfrage fest. In ihrem Arbeitsschwerpunkt
zielt diese Gruppe deutlich auf die Frage,
wie die Wirtschaftskraft Europas weiter
gestärkt, die finanzpolitischen Instrumente
aufeinander abgestimmt, die Steuerpolitik
harmonisiert werden kann. Eine Einheitswährung, so die Grunderkenntnis, braucht
auch die zugehörige abgestimmte Politik.
Eine starke Minderheit in der Gruppe teilt
aber nicht die Überzeugung, dass die EU
nur ein boomender Binnenmarkt mit starkem Euro werden muss, damit wieder alle
Arbeit finden. Sie wollen eine "wirtschaftspolitische Koordinierung", die Sozial- und
Beschäftigungspolitik einbezieht. Möglicherweise setzt sich nach den Erfahrungen in Hänschs Arbeitsgruppe auch im
Präsidium des Konvents die Erkenntnis
durch, dass die soziale Frage sich nicht
als Randnotiz abhandeln lässt. In der
Sitzung Anfang November wird es wahrscheinlich eine Plenardebatte dazu geben.
Sollte zusätzlich eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, könnte die HänschGruppe das Thema beiseite lassen.
Artikel zwei des EU-Vertrags nennt in
seiner heutigen Form "Förderung des
wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts
und eines hohen Beschäftigungsniveaus
und nachhaltige Entwicklung" als Unionsziel. Der Weg dorthin führt - laut Vertrag über einen starken Binnenmarkt mit starker Einheitswährung.
Eigentlich - so sollte man meinen - müsste
die starke sozialistische Politikfamilie im
Konvent sicherstellen, dass die soziale
Frage nicht unter die Räder kommt. Ein
Drittel der Konventsmitglieder gehört
sozialistischen Parteien an, wie ein gestern vorgelegtes Grundsatzpapier stolz
vermerkt. Der Inhalt allerdings gibt wenig
Anlass zu Optimismus. Auf vier dürren
Seiten werden die bekannten frommen
Wünsche - Transparenz, Nachhaltigkeit,
sozialer Zusammenhalt - in allgemeinster
Form ein weiteres Mal zusammengefasst.
Diesen marktwirtschaftlichen Blickwinkel
halten die 45 Unterzeichner, die eine
Arbeitsgruppe "Soziales Europa" wollen,
für zu eng. "An die Stelle kurzfristiger
Renditeorientierung muss die soziale und
ökologische Nachhaltigkeit wirtschaftlicher
Entwicklung treten", schreibt Kaufmann in
ihrem Konventspapier "Ein Verfassungsvertrag für ein soziales Europa". Und ihr
grüner EP-Kollege Johannes Voggenhuber
betont, dass Europa eine Wertegemeinschaft sei, nicht bloß ein florierender
Binnenmarkt. `
Weitere Verbündete dürfen die 45 Befürworter einer Arbeitsgruppe "Soziales
Europa" also nicht bei den Sozialisten
suchen. Dafür sind viele Konservative mit
von der Partie - vor allem die Unterstützung der neuen französischen Regierung
hat erhebliches Gewicht. Und dann - das
zählt vielleicht am meisten - sitzt ja noch
das Konventsmitglied Eurostat in der
Runde. Die nächste niederschmetternde
Arbeitsmarktstatistik kommt Anfang November, gerade rechtzeitig zur
Konventssitzung. z
Gastautorin: Daniela Weingärtner, taz
24
DNR EU-Rundschreiben 10.02
Kontakt
"Sie wollen wissen, wozu man
die EU braucht"
Die Probleme der Zusammenarbeit von
Zivilgesellschaft und Konvent
Interview mit Simon Wilson vom NGODachverband "Social Platform"
Konventspräsident Giscard dEstaing
hat das Ende der "Phase des
Zuhörens" verkündet. Hat der Konvent
denn der Zivilgesellschaft zugehört?
Es lief langsam an, bis wir die richtigen
Kontakte hatten und Gelegenheit zu Treffen bekamen. Aber bei dem Hearing im
Europaparlament im Juni kam ein Dialog
mit Konventsmitgliedern zu Stande. Das
heißt aber noch lange nicht, dass unsere
Anliegen auch wirklich im Konvent aufgegriffen werden.
Die Laekener Erklärung, die die Staatsund Regierungschefs im Dezember
2001 verabschiedeten, hat einen
gewaltigen Dialog initiiert - tausende
von Organisationen diskutieren jetzt
im Internet über die Zukunft Europas.
Ist das ein vielversprechendes Konzept?
Die Erklärung war von dem Ehrgeiz getragen, Europa seinen Bürgern wieder näher
zu bringen. Die Realität ist aber enttäuschend - zum Beispiel das Bürgerforum,
das fast nur im Internet stattfindet. Viele
unserer Mitgliedsorganisationen in den
Ländern wissen bis heute nicht, worum es
bei dieser Debatte geht. Das verlangt
Aufklärungsarbeit von uns - aber es kann
auch dem Konvent nicht gleichgültig sein.
Aber wenn Sie bedenken, wie viele
Organisationen sich an dieser Diskussion beteiligen - wie könnte sie anders
geführt werden als im Internet?
Die Website ist sehr wichtig - für diejenigen, die schon ungefähr wissen, worüber
diskutiert wird. Wir müssen aber den
engen Expertenrahmen von Brüssel verlassen und in den nächsten Monaten mit
nationalen Organisationen, mit Gewerkschaften und interessierten Bürgern ins
Gespräch kommen. `
weiterlesen
Textende
siehe Kontakt
Ist in Ihren Augen das wichtigste Ziel
des Konvents, dass dieses Gespräch
zwischen Brüssel und den EU-Bürgern
in Gang kommt, oder dass ein reformierter, lesbarer Verfassungsvertrag
erarbeitet wird?
Die Regierungschefs haben in Laeken
viele Fragen zur Architektur des Hauses
Europa gestellt, zur künftigen Arbeitsweise der Institutionen. Aber wir müssen
realistisch sein: Die Leute interessiert viel
mehr, welche Vorteile die EU ihnen bringt
als wie sie konstruiert ist. Sie wollen nicht
wissen, wie man das Haus neu aufbaut,
sondern wofür es überhaupt gebraucht
wird. Der neue Vertrag muss ein deutliches Bekenntnis zum sozialen Europa
enthalten. Natürlich brauchen wir gleichzeitig auch durchschaubarere politische
Prozesse - beides muss Hand in Hand
gehen.
T
• Wirtschaftsunion braucht
auch gemeinsame soziale
Standards
DNR, Britta Steffenhagen, DNR EUoordination, Prenzlauer allee 230,
10405 Berlin
Tel. 030 / 443391-86, Fax -80
eMail: britta.steffenhagen@dnr.de
Internet: www.dnr.de
Artikel und Interview mit freundlicher
Genehmigung aus: taz, 4.10.2002
• "Sie wollen wissen, wozu
man die EU braucht"
Platform of European Social NGOs,
Avenue des Arts 43, B-1040 Bruxelles
Tel. 0032 2 511-37 14, Fax -1909
E-mail: platform@socialplatform.org
Internet: www.socialplatform.org
Sie haben in einem offenen Brief an
Giscard dEstaing gefordert, dass die
"Kontaktgruppe Zivilgesellschaft"
regelmäßig mit dem Konventspräsidium zusammentreffen kann. Wie hat
der Präsident reagiert?
Wir treffen regelmäßig mit Vizepräsident
Dehaene zusammen, der im Präsidium
den Dialog mit der Zivilgesellschaft koordiniert. Jetzt, wo die Phase des gegenseitigen Zuhörens beendet ist, beginnen wir
mit der konkreten Arbeit. Letzte Woche
haben wir mit dem deutschen Präsidiumsmitglied Klaus Hänsch gesprochen.
Dabei ging es genau darum, wie im neuen
Verfassungsvertrag die Balance zwischen
wirtschaftlichen und sozialen Elementen
hergestellt werden kann. z
Interview: Daniela Weingärtner, taz
DNR EU-Rundschreiben 10.02
25
Verschiedenes
T
Europäische Müllprobleme
Studie: Biomüll europaweit trennen
Bald müssen sich Deutsche nicht mehr
von Südeuropäern als "typisch deutsch"
belächeln lassen, wenn sie ihre Eierschalen fein säuberlich vom Milchkarton trennen. Nach einer Studie der EU-Kommission sollte die Trennung von kompostierbarem Abfall europaweit eingeführt werden. Die Studie wurde in Auftrag gegeben,
um der Kommission Informationen für eine
Biomüll-Richtlinie zu liefern, die sie bis
Ende 2004 ausarbeiten will. Die Studie
untersucht die ökonomischen Vor- und
Nachteile der unterschiedlichen Verwertungswege von kommunalem kompostierbaren Abfall.
Auf der Grundlage des bestehenden und
prognostizierten künftigen Umgangs mit
Biomüll und unter Voraussetzung einer
vollständigen Umsetzung der DeponieRichtlinie, kommt die Studie zu dem
Schluss, dass die Kompostierung oder die
anaerobe Zersetzung von Biomüll im
Vergleich zur Deponierung oder Verbrennung aus umweltpolitischer Sicht vorzuziehen ist. Dabei sei die anaerobe Zersetzung zwar umweltfreundlicher, aber teurer, so dass die Kompostierung insgesamt
die beste Beseitigungsoption darstelle.
Dabei erfordert die Kompostierung wie
auch anaerobe Zersetzung eine strikte
Mülltrennung.
Die Studie wägt die Kosten und Vorteile
einer verpflichtenden Mülltrennung ab,
wobei private Kosten als grundsätzlich
negativ, externe Vorteile als grundsätzlich
positiv angesehen werden. Sie kommt zu
dem Schluss, dass eine Politik der Mülltrennung nur dann funktioniert, wenn die
Kosten der Trennung, der Sammlung und
der Kompostierung optimiert werden.
Dabei wird davon ausgegangen, dass sich
die Waagschale der Müllbeseitigungskosten in Zukunft noch zu Gunsten der Trennung verschieben wird, da die Kosten für
die Deponierung und die Verbrennung
steigen, während die externen Vorteile der
Kompostierung wie zum Beispiel die Nutzung des Komposts als Düngemittel noch
nicht voll ausgeschöpft seien. `
26
DNR EU-Rundschreiben 10.02
Die Studie weist darauf hin, dass eine
obligatorische Mülltrennung kaum Auswirkung auf Länder wie Deutschland, die
Niederlande und Dänemark hat, da dort
schon eine vergleichbare Mülltrennung
praktiziert wird. Eine solche Verpflichtung
werde jedoch Kontroversen in anderen
europäischen Hauptstädten auslösen und
auf Widerstand der europäischen Abfallindustrie stoßen.
Wallström kritisiert Vollzugsdefizite
EU-Umweltkommissarin Margot Wallström
hat sieben Mitgliedsstaaten für ihr mangelhaftes Deponiemanagement kritisiert.
"Spitzenreiter" in dieser Gruppe sind
Griechenland und Spanien, die in jeweils
zehn Fällen von der EU-Kommission vor
dem Europäischen Grichtshof (EuGH)
verklagt wurden. Italien muss sich in acht
Fällen, Irland in fünf, Deutschland, Frankreich und Großbritannien in jeweils einem
Fall vor dem EuGH verantworten.
Wallström drängte die Mitgliedstaaten
zugleich, endlich die Richtlinie über Abfalldeponien von 1999 in nationales Recht
umzusetzen. Entgegengehalten wurde ihr
von den Mitgliedsstaaten die fehlende
Ausführung der Details der Richtlinie,
ohne die eine vollständige Umsetzung
nicht möglich sei.
Der Vorsitzende des Umweltausschusses
des Europäischen Parlaments forderte die
Mitgliedstaaten inzwischen auf, ehrlich
Auskunft darüber zu geben, wie lange sie
für die Umsetzung der Richtlinie bräuchten. Es sei besser die Richtlinie später
umzusetzen, wenn dies zur Folge habe,
dies vollständig und gut zu tun. Autorin: Dorothee Dick, DNR
EU betreibt einseitige
Liberalisierungspolitik
Geheimpapiere über GATSHandelsabkommen veröffentlicht
Geheime EU-Papiere zur Liberalisierung
des Welthandels hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac im September ins
Internet gestellt. Hintergrund sind die seit
mehr als einem Jahr in der Welthandelsorganisation (WTO) laufenden Verhandlungen über das Dienstleistungs-Handelsabkommen GATS. Derzeit formulieren die
Industriestaaten ihre Liberalisierungsforderungen („Drittlandsforderungen“)
gegenüber den Ländern, bei denen sie
Marktöffnungen durchsetzen möchten. Die
EU hatte sie im März vorgelegt. Sie waren
laut Attac jeweils mit dem Vermerk versehen, dass die Empfänger die Dokumente
nicht veröffentlichen sollten. Während die
EU darin insbesondere von Entwicklungsund Schwellenländern eine Öffnung der
dortigen Märkte für Trinkwasser, Telekommunikation, Immobilien, Transport
und andere Dienstleistungen fordere,
solle der EU-Binnenmarkt geschützt werden.
Mangelnde parlamentarische Kontrolle
über EU-Außenhandelsausschuss
Nach einer Konsultation über die GATSVerhandlungen Mitte Juni im zuständigen
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi)
hatten NGO-Vertreter berichtet, bei den
Verhandlungsvorbereitungen durch das
BMWi gebe es offenbar keine Kontrolle
durch den Bundestag. Details seien nicht
in Erfahrung zu bringen gewesen, da die
im EU-Außenhandelsausschuss protokollierten deutschen Forderungen nicht
veröffentlicht würden. Interessierte Dienstleistungsunternehmen hätten jedoch
Einblick erhalten, und das BMWi habe die
Ausschussvorlagen "zuvor mit ausgewählten Wirtschaftsverbänden abgestimmt".
1997 waren Geheimverhandlungen innerhalb der OECD über ein "Multilaterales
Investitionsschutzabkommen" (MAI) am
öffentlichen Druck gescheitert. Daran will
Attac nun mit einer GATS-Kampagne
anknüpfen. z
Gastautor: Nikolaus Geiler, BBU
Kontakt
Mittelmeer: Mehr Smog,
weniger Regen
Erstes Europäisches
Sozialforum
Internationale Langzeitmessung zeigt
großräumige Luftverschlechterung
Erste Ergebnisse der Messkampagne
MINOS hat ein internationales Forscherteam in der Fachzeitschrift "Science"
veröffentlicht. Wissenschaftler aus acht
Ländern haben unter Federführung des
Max-Planck-Instituts für Chemie im Sommer 2001 sechs Wochen lang die Atmosphäre im Mittelmeerraum untersucht und
die chemische Zusammensetzung sowie
die Energiebilanz in der wetterentscheidenden Troposphäre gemessen, um den
weiträumigen Transport verschmutzter
Luft und ihren Einfluss auf Luftqualität und
Klima der Region aufzuklären. Der Befund
lautet: Bemerkenswert hohe Verschmutzungen verursachen eine großräumige
Verschlechterung der Luftqualität und
eine Verminderung des Niederschlags in
der Mittelmeerregion. (mb) z
Etwa 20.000 Aktive der globalisierungskritischen Bewegung treffen sich vom 6. bis
zum 10. November zu einem ersten "Europäischen Sozialforum" in Florenz (Italien). Unter dem Motto "Ein anderes Europa für eine andere Welt" sollen in mehreren großen Themengruppen die gravierendsten Globalisierungsfolgen in ihren
verschiedenen Ausdrucksformen zur
Diskussion stehen. Eine "Europäische
Versammlung der sozialen Bewegungen"
soll abschließend die Perspektiven der
europäischen Globalisierungsbewegung
und die konkreten Aktionen für das Jahr
2003 beraten. Um die Hauptthemen
werden sechs internationale Konferenzen,
50 Seminare und mehrere hundert kleinerer Workshops stattfinden. Ausdrücklich
einbezogen und unterstützt werden sollen
Teilnehmer aus Osteuropa und der Mittelmeerregion. (mb) z
Europaweite Ozonstudie
Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat
einen Bericht über die Belastung der Luft
mit Ozon veröffentlicht. Der Bericht basiert auf den Daten, die im Rahmen von
statistischen Erhebungen in 27 Ländern
aufgenommen wurden, und stellt die
Überschreitungen der Grenzwerte im
Sommer 2002 dar. Jede Überschreitung
führt nach EU-Recht dazu, dass Mitgliedsländer die Öffentlichkeit informieren müssen. Der Bericht ist auf der EEA-Internetseite abrufbar. (du) z
weiterlesen
Textende
siehe Kontakt
T
• EU betreibt einseitige
Liberalisierungspolitik
Drittlandforderungen der EU im
Internet: http://attac.org/
fra/orga/doc/ue4en.htm
Attac Deutschland: s.u.
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), AK Wasser, Nikolaus
Geiler, Rennerstr. 10, 79106 Freiburg
eMail: nik@akwasser.de
Internet: www.akwasser.de
• Mittelmeer: Mehr Smog,
mehr Ozon, weniger Regen
Max-Planck-Institut für Chemie,
PF 3060, 55020 Mainz
Tel.: 06131 / 305-0, Fax -388
eMail: kotowski@mpch-mainz.mpg.de
Internet: www.mpch-mainz.mpg.de
www.mpg.de/pri02/pri02107.htm
• Europaweite Ozonstudie
Studie "Air pollution by ozone in Europe in summer 2002 - Draft" (Kurzfassung), Topic report No. 6, im
Internet: http://reports.eea.eu.int/
topic_report_2002_6
• Erstes Europäisches
Sozialforum
Attac Deutschland, Sven Giegold, Artilleriestr. 6, 27283 Verden
Tel. 04231 / 957-591, Fax -594
mobil: 0163-595759
eMail: info@attac-netzwerk.de
Internet: www.attac-netzwerk.de
DNR EU-Rundschreiben 10.02
27
Service
T
Veröffentlichungen
Integrierte Produktpolitik
"Integrierte Produktpolitik" (IPP) will die
produktbezogenen Aktivitäten von Anbietern und Nachfragern ökologisch beeinflussen. Das gleichnamige Kompendium
entwickelt hierzu ein vierstufiges Umsetzungs-Modell. Dieses wird anhand der
Produktpolitik in fünf EU-Ländern (Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Schweden) illustriert und empirisch unterlegt. Ergänzend werden produktpolitische Überlegungen der EU behandelt. Ausgehend vom Modell werden
dann Anforderungen an eine IPP-Konzeption erarbeitet, wobei insbesondere der
Marktveränderung durch Umweltinnovationen eine besondere Bedeutung beigemessen wird. An Fallbeispielen wird das
Zusammenwirken zwischen Staat und
anderen Akteuren nachgezeichnet. Das
Buch schließt mit Empfehlungen für IPPAktivitäten und -Pilotprojekte sowie über
50 ausführlich dargelegten Maßnahmen.
Es zeigt die Machbarkeit einer staatlich
konzeptionierten und moderierten, aber
von einer Vielzahl von Akteuren getragenen integrierten Produktpolitik. Nach der
an ihre Grenzen gelangten prozessbezogenen Umweltpolitik soll damit die zweite
Stufe des ökologischen Umbaus der
Marktwirtschaft bewältigt werden. (mb)
Frieder Rubik: Integrierte Produktpolitik,
metropolis Verlag, Marburg 2002, 426 S.,
32, 80 Euro
LKWs fahren zu günstig
Eine 162-seitige aktuelle Studie über
Transportpreise und -kosten der verschiedenen Güterverkehrsträger, die die
Arbeiterkammer Wien in Auftrag gegeben
hat, zeigt: LKW-Spediteure sparen Kosten
durch illegale Praktiken zu Lasten der
Fahrer und der Verkehrssicherheit. Die
Preise wären bei Einhaltung der Gesetze
um mindestens 50% höher. Eine Anrechnung der externen Kosten würde den
Straßenverkehr um weitere 50% verteuern. Die externen Kosten, etwa durch
Unfallfolgen und Umweltschäden, sind im
Straßengüterverkehr durchschnittlich 10mal so hoch wie im Schienengüterverkehr.
Die Personalkosten machen im EU-Schnitt
30-50%, in den östlichen Beitrittsländern
rund 15% der Gesamtkosten aus. (ha)
Studie von Max Herry im Internet:
www.akwien.at/1399_9019.htm
28
DNR EU-Rundschreiben 10.02
Informationsdienste der
Europäischen Umweltagentur
Die Europäische Umweltagentur (EEA)
veröffentlicht auf ihrer Internetseite wissenschaftliche Berichte zu Umweltthemen
in Europa, in denen sie Ergebnisse von
internationalen Expertenworkshops, aber
auch regelmäßig statistische Erkenntnisse
über den Zustand der Umwelt in Europa
publiziert. (Zu diesem Zweck wurde die
Europäische Umweltagentur ursprünglich
ins Leben gerufen.) Als Informationsquelle
für Forschung und politische Arbeit sind
diese Quellen gut geeignet. Die Berichte
sind meist auf Englisch als PDF-Dateien
abrufbar.
Informationsdienst EIONET
Für alle, die mit dem Thema EU/Umwelt
auf fachlicher Ebene beschäftigt sind, ist
der ebenfalls englischsprachige EIONETInformationsdienst sehr hilfreich. Hier
finden sich zu den verschiedensten Umweltthemen nützliche Links (Verweise) zu
Organisationen sowie Informationen über
Tagungen und Konferenzen, fachliche
Entwicklungen und Vakanzen in Europa.
(bs) z
EU-Ministerrats-Sitzungen
November
4.
5.
7.
11.
14.
14./15.
18.
18./19.
19./20.
25./26.
28./29.
29.
Kultur
Wirtschaft/Finanzen
Gesundheit
Bildung/Jugend
Entwicklung
Binnenmarkt/Verbraucher/
Tourismus
Fischerei
Allgemeine Angelegenheiten
Landwirtschaft
Haushalt; Industrie/Energie
Justiz/Inneres
Forschung
Dezember
3.
Wirtschaft/Finanzen;
Arbeit/Soziales
5./6.
Verkehr/Telekommunikation
9./10.
Allgemeine Angelegenheiten;
Umwelt
16./17.
Fischerei
18./19.
Landwirtschaft
20.
Justiz/Inneres
* in Luxemburg (sonst, wenn nicht anders
angegeben, in Brüssel)
z
Plenarwochen des
Europäischen Parlaments
6./7.11.
18.-21.11.*
4./5.12.
16.-19.12.
* in Straßburg (sonst in Brüssel)
Regelmäßige TV-Sendungen
zu EU-Themen
Arte Info
Europäische Nachrichtensendung
täglich 19.45-20.15 Uhr, Arte
Europamagazin
Sa 16.35-17.00 Uhr, ARD
Europäisches Forum
Sa 19.00-19.45 Uhr, Arte
Kontakt
Termine
30./31.10., Berlin
Wege aus der Schuldenkrise
Konferenz der Erlassjahr-Kampagne
BLUE 21, Rainer Halbmann
Tel. 030-6946101, Fax -6926590
rainer.halbmann@blue21.de
31.10.-1.11., Wiesbaden
Die EU als Global Player
Fachtagung; Kath. Akademie Rabanus
Maurus, Dr. Bernhard Emunds, Eschenheimer Anlage 21, 60318 Frankfurt a.M.
Tel. 069 / 15013-02, Fax -05
www.karm.de
31.10.-2.11., Leipzig
Regionales Wirtschaften auf dem Weg
zur Nachhaltigkeit
Internationale Konferenz von ICLEI und
BMBF in der EUREGIA-Ausstellung;
ICLEI-ITC, Kirsten Wolfrath, Eschholzstr.
86, 79115 Freiburg
Tel. 0761 / 3689-228, Fax -229
euregia.conference@iclei-europe.org
www.regional-sustainability.de
6.-9.11.2002, Rimini, Italien
RICICLA
Fachmesse für erneuerbare Energien; Italienische Handelskammer in Deutschland
Tel. 069 / 971452-22, -99
cschimpf@ccig.de
6.-10.11., Florenz, Italien
Europäisches Sozialforum
info@fse-esf.org
www.fse-esf.org
14./15.11., Osnabrück
Bilanz nach den Weltgipfeln Rio de
Janeiro 1992 und Johannesburg 2002
Tagung, Aktionszentrum Dritte Welt
Tel. 0541 / 2-6369, Fax -8896
aktion3welt-osnabrück@t-online.de
15.-17.11., Loccum
EU-Osterweiterung - Stolperstein oder
Meilenstein?
Evangelische Akademie, Karin Buhr, PF
2158, 31545 Rehburg-Loccum
Tel. 05766 / 81-114, Fax -900
karin.buhr@evlka.de
www.loccum.de
weiterlesen
Textende
siehe Kontakt
15.-17.11., Berlin
Nachhaltigkeit und soziale
Gerechtigkeit im 21. Jahrhundert
Int. Konferenz; Rosa-Luxemburg-Stiftung,
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin
Tel. 030 / 2978-1183, Fax -4222
endesfelder@rosaluxemburgstiftung.de
www.rosalux.de
18.-26.11., Valencia, Spanien
Feuchtgebiete: Wasser, Leben, Kultur
Konferenz der RAMSAR-Konvention
RAMSAR, Sandra Hails
hails@ramsar.org
20.11, Brüssel, Belgien
Sustainable Legislation 2002 Nachhaltige EU-Gesetzgebung
Konferenz der EU-Wasserwirtschaftsverbände EUREAU und WATER UK;
Chris Lund
clund@info-learn.co.uk,
www.water.org.uk/info-learn
T
• Informationsdienste der
Europäischen
Umweltagentur
Europäische Umweltagentur (EEA)
Internet: http://reports.eea.eu.int
EIONET-Informationsdienst
Internet: www.eionet.eu.int
• EU-Ministerrats-Sitzungen
Quelle/weitere Termine im Internet:
http://ue.eu.int/cal/travaux/index.htm
Hintergrund-Informationen zu allen Sitzungen: DNR EU-Koordination, Berlin
Tel. 030 / 443391-85, -86
eMail: nika.greger@dnr.de
britta.steffenhagen@dnr.de
4.12., Berlin
Verleihung der Europäischen
Solarpreise 2002
mit Bundespräsident Johannes Rau; KfW;
Eurosolar, Kaiser-Friedrich-Str. 11,
53113 Bonn
Tel. 0228 / 36-2373, -2375, Fax -1213
inter_office@eurosolar.org
www.eurosolar.org
7.12., Frankfurt am Main
Europäische Lärmschutzpolitik
Seminar; VCD, Helmar Pless, Eifelstr. 2,
53119 Bonn
Tel. 0228 / 98585-20, Fax -10
helmar.pless@vcd.org
10.12., Brüssel, Belgien
Kyoto is Business - Mechanismen der
CO2-Reduktion
Kongress; Konsequenzen des KiotoProtokolls; e-mission 55, Susanne Saha
Tel. 0228 / 2094-694, Fax -709
emission55@web.de
www.emission55.com
12./13.12., Kopenhagen, Dänemark
EU-Erweiterungsgipfel
http://europa.eu.int
30./31.1., Bonn
Der Landwirt als Energie- und
Rohstoffwirt - Bioenergie-Potenziale
Energieagentur NRW; Eurosolar, KaiserFriedrich-Str. 11, 53113 Bonn
Tel 0228 / 3623-73, -75, Fax -79
inter_office@eurosolar org
www.eurosolar.org
DNR EU-Rundschreiben 10.02
29
Wegweiser
T
Weiterführende Informationen
EU-Institutionen, Adressen
Europäische Verträge
Verweise auf frühere Ausgaben
Das EU-Rundschreiben beschränkt sich
auf aktuelle Informationen. Deshalb wird in
einigen Artikeln auf vorausgegangene
Ausgaben verwiesen. Beispiel: EUR 06.02
als Hinweis auf Heft 6 des EU-Rundschreibens aus dem Jahr 2002.
Allgemeine Internet-Adresse für alle
EU-Institutionen: http://europa.eu.int
Europäische Gemeinschaft/en - EG
Sammelbegriff für die Europäische Gemeinschaft (EG) und die Europäische
Atomgemeinschaft (EAG/ Euratom). Die
ursprünglichen Verträge wurden durch die
Einheitliche Europäische Akte (1986/87),
den Maastrichter Vertrag (1992/93) und
den Amsterdamer Vertrag (1996/97)
fortentwickelt.
EU-Rundschreiben im Internet
Im Internet finden sich unter der Adresse
www.dnr.de/publikationen/eur
- die aktuelle Ausgabe mit Inhaltsverzeichnis, Editorial und vier Beiträgen
- bisherige Ausgaben ab Januar 2000 als
Volltext-Archiv (PDF-Dateien)
- die Möglichkeit der Suche in Publikationen des DNR
Gegen Rückporto können die Materialien
auch zugesandt werden.
Dokumente der EU-Institutionen
Vorschläge der Europäischen Kommission
für Richtlinien (RL) oder Verordnungen
(VO) erscheinen unter Angabe des Jahrganges und einer laufenden Nummer als
KOM-Dokumente.
Beispiel: KOM(93)680 ist der Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur
ökologischen Wasserqualität, der als
Vorschlag 680 des Jahres 1993 veröffentlicht wurde.
Verabschiedete Richtlinien oder Verordnungen tragen eine laufende Nummer.
Beispiel: EWG/85/337 ist die Richtlinie zur
Umweltverträglichkeitsprüfung, die als Nr.
337 im Jahre 1985 veröffentlicht wurde.
Wo bekommt man ein EU-Dokument?
Bundesanzeiger Verlag, PF 10 05 34,
50445 Köln (gegen Entgelt)
Tel. 0221 / 97668-0, Fax -278
eMail: vertrieb@bundesanzeiger.de
Internet-Dokumentensystem EUDOR:
http://europa.eu.int/eudor
Weitere Informationen
Die wichtigsten Kontaktadressen für weitere Informationen sind in den KontaktLeisten (rechte Spalte jeder Doppelseite)
angegeben. Darüber hinaus kann es sich
lohnen, direkt bei der EU-Kommission
oder bei Abgeordneten des Europäischen
Parlaments nachzurecherchieren (siehe
nebenstehende Spalte).
30
DNR EU-Rundschreiben 10.02
Europäische Kommission
Rue de la Loi 200, B-1049 Bruxelles
Tel. 0032 2 / 299-1111
Generaldirektion Umwelt
Ansprechpartnerin für Verbände/NGOs:
Barbara Gessler, Vertretung der EU-Kommission in Deutschland (s.u.)
Europäisches Parlament - EP
Rue Wiertz, B-1047 Bruxelles
Tel. 0032 2 / 284 2111, Fax -230 6933
(Minister-)Rat der EU/Europäischer Rat
175, Rue de la Loi, B-1048 Bruxelles
Tel. 0032 2 / 85-6111, Fax -7381
(Der Ministerrat tagt als Allgemeiner Rat,
Umweltrat oder sonstiger Fachministerrat.
Der Europäische Rat der Staats- und
Regierungschefs tagt viermal jährlich als
"EU-Gipfel". Termine siehe Service-Seiten)
Ausschuss der Regionen - AdR
Rue Montoyer 92-102, B-1040 Bruxelles
Tel. 0032 2 / 282-2211, Fax -2325
Wirtschafts- und Sozialausschuss
Rue Ravenstein 2, B-1000 Bruxelles
Tel. 0032 2 / 5469011, Fax -5134893
Europäischer Gerichtshof - EuGH
Boulevard Konrad Adenauer, L-2925
Luxembourg; Informationsdienst (dt.):
Tel. 00352 / 4303-3255, Fax -2500
Vertretung der EU-Kommission in
Deutschland
Unter den Linden 78, 10117 Berlin
Tel. 030 / 22 80-2000, Fax -2222
Informationsbüro des Europäischen
Parlaments in Deutschland
Unter den Linden 78, 10117 Berlin
Tel. 030 / 22 80-1000, Fax -1111
Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland bei der EU
Rue Jacques de Lalaing 19-21, B-1040
Bruxelles
Tel. 0032 2 / 2381-811, Fax -978
Europäische Umweltagentur
Kongens Nytorv 6, DK-1050 København
Tel. 0045 3336-7100, Fax -7199
Internet: www.eea.eu.int
Europäische Union - EU
Durch den Maastrichter Vertrag von
1992/92 begründet und den Amsterdamer Vertrag von 1996/97 weiterentwickelt. Ergänzt die supranationale EG durch
eine intergovernementale Gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und
eine Polizeiliche und Justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
EU-Rechtsakte
Verordnung - VO
Europäisches Gesetz, das in all seinen
Teilen unmittelbar, d.h. ohne zusätzlichen
nationalen Mitwirkungsakt, in allen Mitgliedstaaten gilt. Hat Vorrang vor nationalem Recht.
Richtlinie - RL
Europäisches Rahmengesetz, das durch
nationale Gesetzesmaßnahmen umgesetzt
wird. Dabei muss der nationale Gesetzgeber die Zielrichtung der Richtlinie beachten.
Entscheidungen
Zur Regelung von Einzelfällen. Wie deutscher Verwaltungsakt.
Gesetzgebungsverfahren
1. EU-Kommission: Vorschlag
2. Europäisches Parlament:
In Umweltfragen meist Mitentscheidung,
sonst Anhörung
3. Ministerrat: Mitentscheidung
oder alleinige Entscheidung
(meist mit qualifizierter Mehrheit,
z.T. noch Einstimmigkeit)
Die wichtigsten Teile des EU-Rechts
(Amtsblatt der EU, konsolidierte Versionen
des geltenden Rechts, wichtige Vorschläge etc.) sind veröffentlicht im Internet:
http://europa.eu.int/eur-lex
(mit verschiedenen Suchfunktionen)
Quellen: EG-ABC; Marc-Oliver Pahl, Humboldt-Universität Berlin
Interaktiv
T
Verweise auf frühere
Ausgaben
Das EU-Rundschreiben beschränkt sich in
der Regel auf aktuelle Informationen.
Daher wird in einigen Artikeln auf vorangegangene Ausgaben verwiesen, z.B.
"EUR 04.02" als Hinweis auf Heft 4 des
EU-Rundschreibens im Jahr 2002.
Verweise auf den Deutschland-Rundbrief
(siehe rechts) sind ähnlich gehalten, z.B.
"DRB 05.02".
Gastautor/innen willkommen
Deutschland-Rundbrief
Wir freuen uns auf Ihre Beiträge in Absprache mit der Redaktion.
Beiträge von Gastautor/innen stimmen
nicht in allen Fällen mit der Meinung der
Redaktion überein. Die Redaktion behält
sich vor, Beiträge zu kürzen und zu überarbeiten.
Für ihre Beiträge zu diesem Rundschreiben dankt die Redaktion allen Beteiligten.
Beiträge und Informationen zur Umweltpolitik auf nationaler Ebene finden Sie im
Deutschland-Rundbrief des DNR - teils
auch mit EU- und internationalem Bezug,
etwa bei der Umsetzung von EU-Richtlinien oder internationalen Abkommen.
Wir senden Ihnen gern ein kostenloses
Probeexemplar. Probelesen im Internet:
www.dnr.de/drb.
EU-Rundschreiben im Internet
www.dnr.de/publikationen/eur
heißt die Internetseite des DNREU-Rundschreibens. Dort finden Sie
- die aktuelle Ausgabe mit Inhaltsverzeichnis, Editorial und vier Beiträgen
- bisherige Ausgaben ab Januar 2000 als
Volltext-Archiv (PDF-Dateien)
- die Möglichkeit der Suche in Publikationen des DNR
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