Ihr Bezirksschornsteinfegermeister informiert
Transcription
Ihr Bezirksschornsteinfegermeister informiert
Ihr Bezirksschornsteinfegermeister informiert: Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde Seit dem 29.11.2008 ist das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) in Kraft. Was bedeutet das für Sie? Zunächst ändert sich für Sie als Kunde bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2012 wenig. Wie bisher ist der Bezirksschornsteinfegermeister für die Betriebs- und Brandsicherheit an Abgasanlagen in Ihren Gebäuden zuständig. Das heißt, alle Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten obliegen unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Fristen weiterhin mir als Bezirksschornsteinfegermeister. Das neue Gesetz: Ab dem 1. Jan. 2013 stehen Deutschlands Schornsteinfeger im freien Wettbewerb mit anderen Schornsteinfegerbetrieben, auch aus dem europäischen Ausland. Es ist dann möglich, einen anderen Schornsteinfegerbetrieb mit bestimmten Arbeiten zu beauftragen, wenn dieser in dem neu zu schaffenden Schornsteinfegerregister eingetragen ist. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern wird ab dem 01.01.2013 mehr Eigenverantwortung und Haftung in punkto Brandsicherheit auferlegt als bisher. Der jetzige Bezirksschornsteinfegermeister wird dann durch den „Bevollmächtigten Schornsteinfeger“ mit Kontrollfunktion ersetzt. Die Durchführung von Abnahmen und der Feuerstättenschau sowie das Ausstellen des Feuerstättenbescheids bleiben auch nach diesem Termin eine hoheitliche Aufgabe des bevollmächtigten Schornsteinfegers. Ihre neuen Verpflichtungen als Hauseigentümerin / Hauseigentümer ab dem 01.01.2013: Sie sind dafür zuständig, dass alle notwendigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten entsprechend der gesetzlichen Fristen durchgeführt werden. Sie müssen termingerecht einen zugelassenen Schornsteinfeger mit diesen Arbeiten beauftragen. Sie erhalten vom bevollmächtigten Schornsteinfeger einen gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheid, aus dem diese Termine hervorgehen. Sie müssen Ihrem bevollmächtigten Schornsteinfeger jede ausgeführte Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeit nachweisen. Ausnahmeregelung in der Übergangszeit: Die Verordnungen zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr ermöglichen Schornsteinfegerbetrieben aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder einem Mitgliedsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz bereits in der Übergangszeit vorübergehend oder gelegentlich Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen. Diese Betriebe müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und in dem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführten Schornsteinfegerregister gelistet sein. Wenn Sie diese Regelung nutzen wollen, müssen Sie mich rechtzeitig darüber informieren. In diesem Fall bin ich gesetzlich verpflichtet, zu überprüfen, ob die vorgeschriebenen Arbeiten durch den Fremdbetrieb ordnungsgemäß durchgeführt werden. Andernfalls komme ich meinen Verpflichtungen wie bisher nach und führe alle Arbeiten für Sie durch, die die Kehr- und Überprüfungsordnung und die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung vorschreiben. Bitte wenden Ihr Vorteil: -Die Wahlfreiheit Mögliche Nachteile: -mehr Eigenverantwortung als Kunde für die Brandsicherheit -mehr Bürokratie als Kunde - voraussichtlich höhere Kosten, da die jetzige Gebührenordnung teilweise entfällt und einzelne Posten wie Anfahrt, Rüstzeiten und Verwaltungskosten separat berechnet werden. Ich bin von der Bezirksregierung Köln als Nachfolger des Herrn Peter Schneider mit Wirkung zum 29.12.2009 als Bezirksschornsteinfegermeister bestellt worden. Der langjährige Mitarbeiter, Schornsteinfegermeister Frank Schröder, wird weiterhin für Sie tätig sein. Wir beide werden uns bemühen, die uns vom Gesetzgeber aufgetragenen Arbeiten zu Ihrer Zufriedenheit auszuführen. Selbstverständlich werden wir Ihnen auch ab 2013 für die notwendigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsaufgaben zur Verfügung stehen. Falls Sie Fragen rund um Schornstein, Feuerungsanlage, Brand- und Umweltschutz oder Energieeinsparung haben, wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gerne. Die Neuregelung im Schornsteinfegerhandwerk erlaubt es mir, Ihnen jetzt auch unter anderem folgende Dienstleistungen anzubieten: - Heizkesselreinigung (Öl- und Feststoffkessel) - Reinigung von Kaminöfen, Heizkaminen, Kachelöfen usw. -Reinigung der Rauchrohre von Kaminöfen, Heizkaminen usw. - Kleinreparaturen an Abgasanlagen bzw. Schornsteinen - Verkauf und Montage von Edelstahlschornsteinen und Öfen - Erstellen von Energie-Ausweisen gemäß den Bestimmungen der EnEV Bitte fragen Sie mich, oder meinen Mitarbeiter Herrn Schröder, wir machen Ihnen gerne ein Angebot. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte auch meine Internetseite: www.thomasglass.de Mit freundlichen Grüßen Thomas Glass Bez.-Schornsteinfegermeister Gebäude-Energieberater (HwK) Rosshohn 54 53804 Much Tel.: 02245-600 908 Fax.: 02245-600 907 Mobil: 0171-693 7311 Email: info@thomasglass.de www.thomasglass.de