Gewerblicher Rechtsschutz - IHK Kassel

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Gewerblicher Rechtsschutz - IHK Kassel
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Verwaltung & Wissenschaft
Gewerblicher Rechtsschutz
Jahresbericht 2004
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Trend 2004
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Marken- und Produktpiraterie
& Markenpiraten
& ProduktfÐlscher
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& Produktsicherheit
& Produkthaftung
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Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
& ZGR
& Zusammenarbeit
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Grenzbeschlagnahme
& Markengesetz
& Urheberrechtsgesetz
& Geschmacksmustergesetz
& Gebrauchsmustergesetz
& Patentgesetz
& Sortenschutzgesetz
& Geografische Herkunftsangaben
& Grenzbeschlagnahmeverfahren
& GrenzbeschlagnahmeantrÐge
Ihre Unterstþtzung ist wichtig
& Dokumentenkontrolle
& Auswahlkriterien fþr die Produktkontrolle
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& Warenmerkmale
& Berechtigung
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Zoll interaktiv
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Grenzbeschlagnahme in Europa
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Sicherungsmittel gegen Marken- und Produktpiraterie
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Geografische Herkunftsangaben
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Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003
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Neues in 2005
& Antragstellung interaktiv mit zgrOnline
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& Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
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& Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
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& Hier melden Sie Ihre Schutzrechte an
& Internationale Behörden
Statistik 2004
& Entwicklung der GrenzbeschlagnahmeantrÐge
& Beschlagnahme einzelner Warengruppen (in EUR)
& Anzahl der BeschlagnahmefÐlle
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& Top 15
& ¼berblick þber die Beschlagnahmen der Zigaretten
& BeschlagnahmefÐlle nach HerkunftslÐndern
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& BeschlagnahmefÐlle nach Warengruppen
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Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
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Impressum
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Adressen
& Zollbehörden der Mitgliedstaaten
& Partner der ZGR
Viele Markenhersteller stellen ihre Produkte nicht nur in Europa sondern weltweit her. Kostengþnstige Produktionsstandorte gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die Produktionsverlagerung in BilliglohnlÐnder hat zur Folge, dass auch
Produktionsverfahren, Ideen und weiteres „Know-how“ in diese LÐnder getragen
& Trend 2004
Trend 2004
wird. Dies ist fþr die Hersteller nicht ungefÐhrlich. Denn: Wo ein erfolgreiches
Produkt hergestellt oder vermarktet wird, bleibt auch die PrÐsenz von Kopierern
und FÐlschern nicht aus. Umso wichtiger ist es fþr die Firmen, ihre Rechte in den
ProduktionslÐndern sowie gleichzeitig in den AbsatzmÐrkten wirksam zu schþtzen. Denn mit immer größerer krimineller Energie werden Produkte ohne Rþcksicht auf Recht und Gesetz und den Verbraucherschutz nachgeahmt. Der Imageverlust fþr den Markenhersteller sowie finanzielle und mögliche gesundheitliche
Schaden fþr den Verbraucher sind die Folge.
Der Zoll geht deshalb zum Schutz von Wirtschaft und Verbrauchern konsequent
gegen das illegale Verbringen gefÐlschter Markenartikel vor.
Zigaretten
Im vergangen Jahr beschlagnahmte die Zollverwaltung 165 Mio. gefÐlschte Zigaretten namhafter Markenhersteller und nahm damit im Vergleich zu 2003 die
dreifache Menge illegal hergestellter Zigaretten vom Markt.
Textilien
Textilien aller Art bleiben weiterhin ein stark begehrtes Produkt beim Verkauf
von FÐlschungen. Der Zoll konnte Sweatshirts, T-Shirts, Jeans, Schuhe usw. im Gesamtwert von rund 24 Mio. Euro beschlagnahmen und damit seine Aufgriffserfolge verdoppeln.
Internethandel
Der Internethandel zieht nicht nur viele SchnÐppchenjÐger an, er ist auch mittlerweile zu einem lukrativen BetÐtigungsfeld fþr VerkÐufer von gefÐlschten Produkten geworden. ¼ber 40 % der Beschlagnahmen haben InternetkaufgeschÐfte
als Ausgangsbasis.
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& Marken- und Produktpiraterie
Marken- und Produktpiraterie
Markenpiraten
Markenpiraten verwenden illegal Zeichen, Namen, Logos (Marken) und geschÐftliche Bezeichnungen, die von den Markenherstellern zur Kennzeichnung ihrer
Produkte im Handel eingesetzt werden.
ProduktfÐlscher und Markenpiraten werden in ihrem Vorgehen immer dreister.
Sie þberschwemmen den Weltmarkt lÐngst nicht mehr nur mit gefÐlschter Kosmetik oder nachgeahmten Textilien, gefÐlscht werden auch Autoersatzteile, Computersoftware, Zigaretten und Elektroartikel.
ProduktfÐlscher
ProduktfÐlscher beuten fremdes geistiges Schaffen rþcksichtslos aus; sie machen
sich fremde Entwicklungen zunutze, ohne einen kreativen oder finanziellen Beitrag dazu geleistet zu haben. Produkte, fþr die der rechtmÐßige Hersteller eingetragene Schutzrechte besitzt, werden gezielt nachgeahmt und vervielfÐltigt.
Produktsicherheit
ZwangslÐufig leidet darunter in zunehmendem Maße auch die Produktsicherheit.
GefÐlschte Lenkteile fþr Pkw oder Bremsscheiben können zu schweren UnfÐllen
fþhren. Aber auch fehlende Wirkstoffe im Arzneimittelbereich sowie schadhafte
oder nicht dem Sicherheitsstandard entsprechende Elektroartikel können fatale
Folgen auslösen.
PL AGIATE SCH¿DIGEN ALSO NICHT NUR DEN RUF DES ORIGINALHERSTELLERS; SIE KÖNNEN AUCH ERHEBLICHE GESUNDHEITSRISIKEN F¼R
DEN VERBR AUCHER MIT SICH BRINGEN.
Produkthaftung
Vor allem die Produkthaftung spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle,
denn wegen schlechter QualitÐt der Produkte kommt es zu Garantie – Streitigkeiten worunter natþrlich auch das Markenimage leidet.
Produkt- und Markenpiraten tragen kein UNTERNEHMERISCHES RISIKO; sie
mþssen nicht, wie der Unternehmer, hohe finanzielle Mittel einsetzen um ein
Produkt zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.
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Einer der wichtigsten Partner fþr die Unternehmen bei deren Anstrengungen,
sich wirkungsvoll gegen Marken- und Produktpiraten zu wehren, ist die deutsche
Zollverwaltung und insbesondere die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
(ZGR) in Mþnchen.
ZGR
Die ZGR begann ihre TÐtigkeit im Februar 1995 und koordiniert seither bundesweit das Grenzbeschlagnahmeverfahren, das von den Firmen beantragt werden
kann. Sie ist zentraler Ansprechpartner mit betreuender Funktion fþr die Unternehmen bei Fragen, die die Abwicklung des Verfahrens unmittelbar betreffen
oder zum Umfeld der Durchsetzung des Schutzrechtes gehören. Zudem unterstþtzt sie VerbÐnde, Vereinigungen und staatliche wie private Einrichtungen bei
deren InformationstÐtigkeit. Zu den Aufgabenschwerpunkten gehört die Verbesserung des internen technischen Informationssystems, um die vorhandenen
Informationen und Hinweise sowie die personell verfþgbaren KapazitÐten besser
ausschöpfen zu können sowie der Aufbau eines gezielten Kontrollsystems in
enger Zusammenarbeit mit der Zentralstelle Risikoanalyse Zoll (ZORA) in Mþns-
& Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
ter.
Zusammenarbeit
Die Anzahl der Unternehmen, die mit der ZGR zusammenarbeiten, ist seit 1995
von 52 auf þber 650 Firmen angewachsen.
Zu den TÐtigkeiten der ZGR gehören Vortrags- und Informationsveranstaltungen
fþr VerbÐnde und Organisationen, fachliche Unterstþtzung von Zollverwaltungen
anderer Mitgliedsstaaten sowie osteuropÐischer Staaten, Erfahrungsaustausch
und Zusammenarbeit mit Detekteien und Sicherungsmittelherstellern, fachliche
Betreuung der Zollstellen bei konkreten Aufgriffen vor Ort sowie Fortbildungsmaßnahmen, enge Zusammenarbeit mit dem Zollkriminalamt und den örtlichen
ZollfahndungsÐmtern, Anregungen zur Verbesserung der Firmenorganisation
bzw. Produktsicherheit und Mitwirkung bei der Vorbereitungen von RechtsÐnderungen.
Die intensive Zusammenarbeit mit Wirtschaft, VerbÐnden, ZollfahndungsÐmtern
und Zollstellen garantiert bei der ZGR einen reichen Erfahrungsschatz, unmittelbaren Einblick in die Entwicklungen bei Wirtschaft, Rechtsnormen und Rechtsprechung sowie die wichtige NÐhe zur Praxis.
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& Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
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Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
Das Grenzbeschlagnahmeverfahren ist ein Instrumentarium, das den Zollbehörden erlaubt, schutzrechtsverletzende Waren möglichst frþhzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Voraussetzung hierfþr ist ein entsprechender Antrag des Schutzrechtsinhabers.
Waren frþher hauptsÐchlich Marken- und Urheberrechte Gegenstand dieser
GrenzbeschlagnahmeantrÐge, so gewinnen nun auch die anderen Schutzrechte
wie Geschmacks- und Gebrauchsmuster, Patente und der Sortenschutz immer
mehr an Bedeutung.
Der geschþtzte Warenkreis erstreckt sich von Bekleidungsstþcken und Textilien
aller Art þber Uhren und andere Schmuckwaren, Fahrzeuge und Maschinen sowie deren Ersatzteile, pharmazeutische Erzeugnisse und Parfþmeriewaren, Computer-Hard- und Software, Audio- und Videokassetten sowie CD’s, VervielfÐltigungen bekannter Comicfiguren, Pflanzenzþchtungen, Bþro- und Sportartikel bis hin
zu alkoholhaltigen und -freien GetrÐnken, Lebensmitteln und Spielwaren.
Markengesetz
Die Marke stellt ein Kennzeichnungsmittel dar, um Waren oder Dienstleistungen
eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Urheberrechtsgesetz
& Grenzbeschlagnahme
Grenzbeschlagnahme
Schutzziel des Urheberrechts ist die Idee. Es wird das konkrete Produkt einer
geistigen Leistung geschþtzt.
Geschmacksmustergesetz
Das Geschmacksmuster bietet Schutz fþr eine schöpferische Leistung, die sich auf
die Ðußere Form, das Design, konzentriert.
Gebrauchsmustergesetz
Gebrauchsmusterschutz wird fþr Neuerungen an Erzeugnissen (GegenstÐnden),
nicht fþr Verfahren erteilt. Es muss sich um eine technische Erfindung handeln.
Patentgesetz
Das Patent schþtzt eine technische Erfindung (ein Erzeugnis oder ein technisches
Verfahren) und fördert den technischen Fortschritt.
Sortenschutzgesetz
Das Sortenschutzgesetz dient der Sicherung der zþchterischen Arbeit und der Förderung der Pflanzenzþchtung.
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& Grenzbeschlagnahme
Grenzbeschlagnahme
Geografische Herkunftsangaben
Geografische Herkunftsangaben im Sinne des Markengesetzes sind Namen von
Orten, Gegenden, Gebieten oder LÐndern sowie sonstige Angaben oder Zeichen,
die im geschÐftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft
von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden.
Grenzbeschlagnahmeverfahren
Grenzbeschlagnahme bedeutet nicht, dass die Zollbehörde nur an einer Grenze
Maßnahmen ergreifen kann. Waren werden auch bei BinnenzollÐmtern abgefertigt und durch mobile Kontrollgruppen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr kontrolliert.
Die Zollbehörde achtet darauf, ob Sendungen, die ein-, durch- oder ausgefþhrt
werden, schutzrechtsverletzende Waren enthalten. Zu unterscheiden ist dabei
zwischen dem TÐtigwerden nach gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften und einer Beschlagnahme nach rein nationalen Schutzrechtsvorschriften.
Gemeinschaftsrecht
Ergeben sich bei der zollamtlichen Kontrolle von Nichtgemeinschaftswaren Hinweise, die den Verdacht einer Schutzrechtsverletzung wecken, so wird gemÐß der
VO (EG) Nr. 1383/2003 die ¼berlassung der Waren ausgesetzt bzw. die Waren zurþckgehalten. Dies bedeutet, dass die Waren vorerst zur ¼berprþfung festgehalten und der Rechtsinhaber darþber informiert wird.
An diese Maßnahme schließt sich derzeit ein gerichtliches Verfahren an, in dem
þber die Schutzrechtsverletzung der betroffenen Ware befunden wird.
Nationale Beschlagnahme
Eine Beschlagnahme nach rein nationalen Vorschriften kommt nur dann in Betracht, wenn die VO (EG) Nr. 1383/2003 keine Anwendung findet. Dies ist u.a.
dann der Fall, wenn schutzrechtsverletzende Waren bei einer Kontrolle im innergemeinschaftlichen Warenverkehr festgestellt werden. Widerspricht der Verfþgungsberechtigte der Beschlagnahme nicht bzw. hÐlt der Rechtsinhaber seinen
Grenzbeschlagnahmeantrag aufrecht, ordnen die Zollstellen die Einziehung der
betreffenden Sendungen an. In der Regel werde diese anschließend vernichtet.
In den FÐllen, in denen der Verfþgungsberechtigte den Maßnahmen der Zollbehörde widerspricht, muss der Rechtsinhaber innerhalb von zwei Wochen seine
Ansprþche gerichtlich geltend machen und innerhalb von maximal vier Wochen
einen vollziehbaren gerichtlichen Titel erwirken, der die Verwahrung oder eine
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andere VerfþgungsbeschrÐnkung der beschlagnahmten Waren anordnet. Auch
hier ist die Vernichtung der betroffenen Waren die Regel, wenn eine Schutzrechtsverletzung tatsÐchlich festgestellt wird.
GrenzbeschlagnahmeantrÐge
Im Jahr 2004 wurden 290 AntrÐge auf Grenzbeschlagnahme bearbeitet. Die Gesamtheit der Firmen, die AntrÐge auf Grenzbeschlagnahme gestellt haben, fin-
& Grenzbeschlagnahme
Grenzbeschlagnahme
den Sie im Internet þber unserer Website „www.grenzbeschlagnahme.de“.
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& Ihre Unterstþtzung ist wichtig
Ihre Unterstþtzung ist wichtig
Ihre Unterstþtzung ist fþr das Grenzbeschlagnahmeverfahren unbedingt erforderlich.
Sie werden sich sicher fragen, wie denn diese Unterstþtzung aussehen soll und
was von Ihnen verlangt wird?
Der Frankfurter Flughafen zÐhlt zu den größten FrachtflughÐfen Europas, þber
den Hamburger Hafen gelangen jÐhrlich Millionen von Containern auf den Binnenmarkt, an den StraßenzollÐmtern werden tÐglich Tausende von LKW-Sendungen abgefertigt.
Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort kontrollieren viele Dokumente, Kisten,
Container und Waren.
Um diese Masse an Informationen zielgerichtet auswerten zu können, sind Ihre
Hinweise von immenser Bedeutung.
Diese Merkmale erleichtern nicht nur die Arbeit der Kollegen, sondern schþtzen
vor ungerechtfertigten Zugriffen der Zollbeamten, die in Ihrem Namen tÐtig werden.
Ihre Hinweise lassen sich in drei typische Stufen der Zollkontrollen unterteilen.
– DOKUMENTENKONTROLLE
– AUSWAHLKRITERIEN F¼R DIE PRODUKTKONTROLLE
– WARENMERKMALE.
Ihre Hinweise sollten auf diese Bereiche ausgerichtet sein.
Erstellen Sie zu diesen drei Kriterien POSITIVLISTEN und NEGATIVLISTEN.
Positivlisten enthalten alle Infos zu Originalen, Negativlisten zu FÐlschungen. Die
nachfolgenden Fragen sollen Ihnen das Zusammenstellen entsprechender Listen
erleichtern und Ihnen als Leitfaden dienen. Fþr beide Listen gelten die gleichen
Fragen.
FÐlschungsinformationen sind jedoch nur dann von Bedeutung, wenn sie regelmÐßig auftreten und nicht nur EinzelfÐlle darstellen. Ein gezielter Hinweis kann zum Erfolg beitragen.
Dokumentenkontrolle
& Findet die Abfertigung nur bei BESTIMMTEN ZOLLSTELLEN statt ?
& Werden die Waren nur zu BESTIMMTEN ZOLLVERFAHREN abgefertigt
(vereinfachte Verfahren, Lagerverfahren etc.) ?
& Gibt es BESTIMMTE VERTRIEBSSYSTEME
(z.B. nur þber eine Generalvertretung, bestimmte Spedition, bestimmte Verkehrswege wie See-, Luft-, Post- oder Straßenverkehr) ?
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& Sind NAMEN und ANSCHRIFTEN von FIRMEN und PERSONEN bekannt,
die als Hersteller, Vertriebsunternehmen, Vermittler, Beförderer, Einfþhrer,
EmpfÐnger oder Ausfþhrer auftreten dþrfen ?
& Gibt es bestimmte LIEFERL¿NDER ?
& Welche PREISE gibt es fþr die Originalwaren ?
Auswahlkriterien fþr die Produktkontrolle
& WIE sind die Waren VERPACKT (z.B. Karton, einzeln, Massengþter) ?
& Gibt es eine besondere VERPACKUNGSFORM
(z.B. Farbe, Aufdruck, Form etc.) ?
& Tragen die Kartonagen besondere KENNZEICHNUNGEN
(z.B. Firma, Artikelnummer etc.) ?
& Ihre Unterstþtzung ist wichtig
Ihre Unterstþtzung ist wichtig
Warenmerkmale
Besitzen die Waren typische AUSSTATTUNGSMERKMALE, wie z.B.
& Beipackzettel,
& Platzierung der Logos,
& Garantiezertifikate,
& Sicherungsmittel, wie
& Echtheitszertifikate,
& Gebrauchsanweisungen,
& Nackenlabel,
· Etiketten,
& Hangtags,
& Knöpfe,
& Etikettennummern,
· Hologramme,
· Microtaggants.
· SicherheitsfÐden,
· Sicherheitslabels,
& Platzierung der Waschetiketten,
Berechtigung
Ein zentraler Punkt ist auch die Frage nach einer Berechtigung, mit Markenprodukten handeln zu dþrfen, oder z. B. einer Lizenzvereinbarung. Durchdenken Sie
Ihr Firmensystem und stellen Sie sich die Frage, ob alle, die mit Ihren Produkten
handeln dþrfen, eine schriftliche Erlaubnis benötigen. Die bisherige Praxis hat
gezeigt, dass durch die Verwendung solcher Unterlagen Prþfungen und Entscheidungen wesentlich beschleunigt werden können. Das Risiko einer ungerechtfertigten Beschlagnahme geht bei dieser Prþfungsmethode gegen Null. Wer auf
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& Ihre Unterstþtzung ist wichtig
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Ihre Unterstþtzung ist wichtig
Befragen der Zollbehörde keine Legitimation vorweisen kann, ist entweder ein
FÐlscher, dem wir das Handwerk legen, oder ein berechtigter Einfþhrer, der einfach nur unklug handelt und so nicht mit der Zollbehörde zusammenarbeitet.
VERTR AUEN SIE UNS !
Die von Ihnen zur Verfþgung gestellten Informationen werden von uns richtig
und schnell ausgewertet, um im Kampf gegen die Produktpiraterie noch effizienter vorgehen zu können! Die vertrauliche Behandlung ist fþr uns selbstverstÐndlich.
Hinter dem Kþrzel AGENT verbirgt sich kein Sonderservice des Bundesnachrichtendienstes mit der Lizenz zum Töten sondern ein zollinternes Informationssystem der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) mit der Lizenz zur Grenzbeschlagnahme.
& Zoll interaktiv
Zoll interaktiv
DENN:
„AGENT“ ist lediglich die Kurzform fþr „Abfertigungsunterstþtzendes Heft fþr den
Gewerblichen Rechtsschutz“. Hier finden die Dienststellen alle Informationen,
die zur Durchfþhrung einer Grenzbeschlagnahme erforderlich sind, nÐmlich
• Abbildungen der Schutzrechte
• Kontaktadressen
• Lizenznehmerlisten, Listen von potentiellen FÐlschern
• Charakteristische Unterscheidungsmerkmale an der Ware selbst usw.
In der Vergangenheit wurden diese Informationen an die Dienststellen in Papierform verteilt, was in der Praxis die Verfþgbarkeit der dringend benötigten Hinweise erheblich erschwert hatte.
Aus diesen Grþnden setzt die Zollverwaltung auf Initiative der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz den „AGENT“ als Zusammenfassung aller Erkennungshinweise seit Juli 2002 im Intranet der Bundesfinanzverwaltung ein. Der Hauptvorteil der Intranet-Version ist, dass Abbildungen in Farbe und in bester QualitÐt
zur Verfþgung stehen und der Beamte dadurch die vorliegende Ware direkt mit
der Bildschirmanzeige abgleichen kann. Lizenznehmerlisten bzw. Listen þber bereits bekannte FÐlscher sind ebenso enthalten wie detaillierte Unterscheidungsmerkmale fþr Originale und FÐlschungen. Mit Hilfe des integrierten Suchformulars können die benötigten Informationen gezielt aufgefunden und angewÐhlt
werden. AGENT wird tÐglich aktualisiert und entspricht so dem neuesten Stand
der Eingaben der Rechtsinhaber.
¼BRIGENS :
Es ist jederzeit gewÐhrleistet, dass die Informationen in AGENT absolut sicher
sind. Es gibt keinerlei Verbindungen nach außen, AGENT ist eine reine interne
Anwendung. Zudem ist der Zugang durch Benutzerkennung und Passwort geschþtzt, womit nur die mit dem Grenzbeschlagnahmeverfahren befassten Zollbeamten ausgestattet sind.
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& Grenzbeschlagnahme in Europa
Grenzbeschlagnahme in Europa
Das TÐtigwerden der Zollbehörde im Rahmen der seit dem 01.07.2004 gþltigen
VO (EG) Nr. 1383/2003 ist nicht auf rein nationale Maßnahmen beschrÐnkt, es bietet zudem die Plattform, auch international zu operieren. Inhaber eines gemeinschaftlichen Schutzrechts besitzen die Möglichkeit, bei einer Zentralstelle eines
Mitgliedstaates einen Antrag zu stellen, der in mehreren oder allen Mitgliedstaaten der EU gelten soll. Dieses Verfahren wird in der Bundesrepublik als vereinfachtes Antragsverfahren bezeichnet. Der Vorteil dieser Vereinfachung liegt darin, dass Ihrem Antrag von einer Stelle zentral stattgegeben und diese Entscheidung den betroffenen Mitgliedstaaten mitgeteilt wird. Der Antrag ist grundsÐtzlich fþr ein Jahr gþltig. Er kann aber, abhÐngig von der Gþltigkeit des jeweiligen
Schutzrechts, beliebig oft verlÐngert werden. War dieses Verfahren bis zum
30.06.2004 nur der Gemeinschaftsmarke vorbehalten, so findet dieses nun auch
fþr die gemeinschaftlichen Schutzrechte Geschmacksmuster, Sortenschutz und
Ursprungsbezeichnungen oder geografische Herkunftsangabe Anwendung.
Seit Einfþhrung des Gemeinschaftsmarkenverfahrens hat die ZGR bereits mehrere dieser AntrÐge bewilligt und an die Mitgliedstaaten versandt und verfþgt auf
diesem Gebiet þber einschlÐgige Erfahrungen. Mittlerweile liegen auch stattgebende Entscheidungen der Mitgliedstaaten Österreich, den Niederlanden, Spanien, Frankreich, Italien, dem Vereinigten Königreich und Finnland vor.
Resþmierend kann bemerkt werden, dass die Zusammenarbeit mit den Zentralstellen der þbrigen EU-Mitgliedstaaten in den allermeisten FÐllen reibungslos ablÐuft und die zentralen Entscheidungen zþgig und zeitnah umgesetzt werden.
Der Intention, den Schutzrechtsinhabern ein schnelles und unbþrokratisches Instrumentarium fþr eine Zusammenarbeit mit den Zollbehörden auf europÐischer
Ebene an die Hand zu geben, wird das vereinfachte Antragsverfahren in nahezu
vollem Umfang gerecht.
Die Anzahl der Rechtsinhaber, die das vereinfachte Antragsverfahren nutzen, ist
im vergangenen Jahr spþrbar angestiegen. Vor dem Hintergrund der Vergrößerung der EU-Gemeinde zum 01.05.2004 liegt ein wesentlicher Grund sicherlich in
dem Bestreben der Antragsteller, fþr eine sinnvolle Umsetzung der Schutzrechte
alle Mitgliedstaaten in das TÐtigwerden einzubeziehen. Der Wegfall der Bearbeitungsgebþhren, der erweiterte Schutzbereich, das EU-einheitliche Antragsformular wie auch die standardisierte VerpflichtungserklÐrung haben die AttraktivitÐt
des Verfahrens zudem gesteigert.
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Aufgrund unserer langjÐhrigen Erfahrung im Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie können wir Ihnen nur empfehlen, sich mit den Möglichkeiten, international zu operieren, vertraut zu machen.
Das Team der ZGR steht Ihnen jederzeit und gerne mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.
& Grenzbeschlagnahme in Europa
Grenzbeschlagnahme in Europa
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& Sicherungsmittel gegen Marken- und Produktpiraterie
Sicherungsmittel gegen Marken- und Produktpiraterie
Die stetige Entwicklung und Verbesserung der Technologien ermöglicht es Produktpiraten, immer professionellere FÐlschungen zu entwickeln, so dass selbst
Fachleuten der jeweiligen Schutzrechtsinhaber die Unterscheidung zwischen Original und Falsifikat oft schwer fÐllt.
In gleichem Maße wird es natþrlich auch fþr die Zollbeamten bei der Kontrolle
von Waren immer schwieriger festzustellen, ob es sich dabei um nachgeahmte
Produkte handelt.
Um ihre Waren fÐlschungssicherer zu machen und den Zollbeamten die Arbeit
zu erleichtern, gehen deshalb immer mehr Schutzrechtsinhaber dazu þber, ihre
Produkte mit entsprechenden Sicherungsmitteln zu versehen.
Die Kennzeichnung von Originalwaren mit z.B.
& Etiketten
& SicherheitsfÐden
& Sicherheitslabels
& Hologrammen
& Microtaggants, usw.
ermöglicht es den Zollbeamten bei der Beschau von Waren, mit relativ geringem
Aufwand und meist sogar ohne Einschaltung eines SachverstÐndigen die Entscheidung zu treffen, ob es sich um Falsifikate handeln könnte oder nicht.
ZusÐtzlich können sich Firmen durch die Verwendung von Sicherheitstechnologien vor Haftungsforderungen und gerichtlichen Prozessen gegen ihr Unternehmen schþtzen, wenn qualitativ minderwertige FÐlschungen von Medikamenten
und Fahrzeugersatzteilen gesundheitliche SchÐden auslösen oder sogar Menschenleben fordern.
Der Einsatz von Sicherungsmitteln stellt somit sowohl fþr die Schutzrechtsinhaber
als auch fþr die Zollbeamten ein Ðußerst wirksames Mittel im Kampf gegen die
Marken- und Produktpiraterie dar.
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Die geografische Herkunftsangabe ist wahrscheinlich das Ðlteste Kennzeichnungsmittel fþr Waren. Denn schon in der Antike wurden Weine nach ihrem Anbaugebiet unterschieden.
WÐhrend in der Vergangenheit þberwiegend die Allgemeinheit und damit der
Verbraucher durch ein Irrefþhrungsverbot nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geschþtzt wurde, werden heute auch mehr die Interessen
und Rechte der berechtigten Benutzer geografischer Herkunftsangaben geschþtzt.
Man stelle sich vor, ein KÐse wird als „Parmesan“ bezeichnet, er ist aber keiner.
Hier wird nicht nur der Verbraucher þber die Herkunft getÐuscht, der Hersteller
will dem Kunden auch suggerieren, dass es sich um das Original mit entsprechender geschmacklicher QualitÐt handelt.
Diesen FÐlschungsaspekt hat der europÐische Gesetzgeber aufgegriffen und Teile
& Geografische Herkunftsangaben
Geografische Herkunftsangaben
der Bereiche „Geografische Herkunft“ in den Regelungsgehalt der VO (EG)
Nr. 1383/2003 aufgenommen. Danach kann die Zollverwaltung in den Bereichen
der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von
geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen fþr Agrarerzeugnisse und
Lebensmittel, der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999
þber die gemeinsame Marktorganisation fþr Wein, der Verordnung (EWG)
Nr. 1576/89 des Rates vom 29.05.1989 zur Festlegung der allgemeinen Regeln fþr
die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung von Spirituosen sowie
nach der Solingenverordnung fþr Schneidwaren tÐtig werden. Eine Maßnahme
der Zollstelle erfolgt hier jedoch nur auf Antrag.
Sofern die VO (EG) Nr. 1383/2003 nicht anzuwenden ist, gibt § 151 MarkenG darþber hinaus der Zollbehörde die Möglichkeit, Waren, die widerrechtlich mit geografischen Herkunftsangaben gekennzeichnet sind, bei ihrer Einfuhr, Ausfuhr
oder Durchfuhr zu beschlagnahmen.
Der Anwendungsbereich des § 151 MarkenG umfasst neben den nach den
§§ 126 ff MarkenG geschþtzten geografischen Herkunftsangaben auch die nach
Rechtsvorschriften der EuropÐischen Gemeinschaft geschþtzten geografischen
Herkunftsangaben.
Wenn Sie dieses Thema besonders interessiert, bietet Ihnen unser Informationsportal unter www.grenzbeschlagnahme.de umfangreichen Lesestoff.
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& Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003
Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003
Zum 01. Mai 2004 bekam die EuropÐische Gemeinschaft Zuwachs durch 10 weitere Staaten, die sich ebenfalls dem Strom von FÐlschungen entgegenstellen. Fast
zeitgleich hat man alle Mitgliedstaaten mit einem neuen Werkzeug ausgerþstet.
Zum 01.07.2004 wurde die bis dahin gþltige Verordnung (EG) Nr. 3295/94 abgelöst und durch die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 (Abl. L 196 vom 02.08.2003,
S. 7) des Rates þber das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenþber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen vom
22.07.2003, ersetzt. ErklÐrtes Ziel der Kommission war es, den Zollbehörden ein
effizienteres rechtliches Instrument zur Verfþgung zu stellen, um im Interesse
des Schutzes des Binnenmarktes und der Verbraucher die Einfuhr nachgeahmter
und illegal hergestellter Waren so weit wie möglich zu verhindern.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren hat nun ein EU-einheitliches Gesicht bekommen. Fþr AntrÐge, die sich nur auf einen Mitgliedstaat beziehen, oder AntrÐge, die fþr mehrere
oder alle Mitgliedstaaten gelten, gibt es standardisierte Formulare in den unterschiedlichen Amtssprachen. Auf die Bearbeitungsgebþhr wurde verzichtet und
die mitunter geforderte Sicherheit durch eine von der Kommission vorgegebene
VerpflichtungserklÐrung ersetzt. Die VerpflichtungserklÐrung ist fþr alle Neuund AltantrÐge seit dem 01.07.2004 verpflichtend. AntrÐge die vor dem 01.07. gestellt wurden gelten noch bis zum Ablauf ihrer Gþltigkeitsdauer und können
grundsÐtzlich nicht mehr verlÐngert werden. Danach ist ein neuer Antrag auf TÐtigwerden zu stellen. Der Schutzumfang bestehender AntrÐge kann nun nicht
mehr erweitert werden. In diesem Fall ist ein neuer Antrag mit entsprechender
VerpflichtungserklÐrung erforderlich.
Der Antragsteller wird verpflichtet, kþnftig enger mit der Zollbehörde zusammenzuarbeiten. Fehlen Erkennungshinweise zur Feststellung einer Schutzrechtsverletzung wird der Antrag zurþckgewiesen. Die Antragsdauer wurde auf ein
Jahr festgesetzt, ist aber verlÐngerbar.
RESUMEE
Das Antragsverfahren unterliegt nun in jedem Mitgliedstaat festen Regeln, die
aber an manchen Stellen noch starr und bþrokratisch wirken.
TÐtigwerden durch die Zollbehörde
Das Grundprinzip der bisherigen Regelung blieb auch in der neuen Fassung erhalten. Die Zolldienststellen können Waren, bei denen der Verdacht einer Schutzrechtsverletzung besteht, auf Antrag des Rechtsinhabers zur Prþfung anhalten.
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Danach schließt sich derzeit ein gerichtliches Verfahren an, in dem þber die
Schutzrechtsverletzung entschieden wird. Der Zollbehörde kommt die Anhaltefunktion zu; sie trifft keine Feststellung þber die Schutzrechtsverletzung.
Die Verordnung rÐumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, schutzrechtsverletzende Produkte mit Zustimmung des Einfþhrers unter zollamtlicher ¼berwachung ohne Feststellung der Schutzrechtsverletzung vernichten zu lassen.
Hierfþr mþssen jedoch die nötigen Voraussetzungen in den nationalen Vorschriften geschaffen werden. In der Bundesrepublik Deutschland fehlt diese Umsetzung noch.
Die Kommission hat mit dieser Verordnung einen weiteren wichtigen Schritt in
Richtung Sicherung der Außengrenzen unternommen.
Fþr Fragen zur neuen Verordnung steht das Team der Zentralstelle Gewerblicher
Rechtsschutz gerne zur Verfþgung.
& Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003
Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003
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& Neues in 2005
Neues in 2005
Antragstellung interaktiv mit zgrOnline
Zum Jahresbeginn wurden das Zentrum fþr Informations- und Datentechnik,
Standort Hamburg, und die ZGR mit der Umsetzung des Projekts zgrOnline beauftragt. Vorrangiges Ziel ist es, durch den Einsatz von Computertechnik Informationsaustausch und Kommunikation zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Im Klartext bedeutet dies zunÐchst fþr den Rechtsinhaber die Möglichkeit, seine
Antragsdaten þber ein Internetportal an die ZGR zu þbersenden. Ein Onlineformular soll es dem Antragsteller erleichtern, seine gesamten Informationen systematisch und strukturiert einzugeben und schnell und natþrlich datensicher zu
þbermitteln.
Die ZGR kann die in Dateiformat vorliegenden Antragsdaten schneller prþfen,
Unstimmigkeiten in direkter Kommunikation mit dem Antragsteller abklÐren
und ihre Entscheidung þber den Antrag frþher treffen.
Die Antragsdaten können in der Folge schneller und in besser aufbereiteter optischer und inhaltlicher Darstellung an die Zollstellen weitergeleitet werden.
Am Ende steht der Wegfall kostenaufwendigen Materials fþr den Rechtsinhaber,
vereinfachte Antragstellung, kþrzere Kommunikationswege und gezieltere Kontrollen wie Risikoanalysen.
Mit diesem ehrgeizigen Projekt will die Zollverwaltung einen weiteren Meilenstein in Richtung BekÐmpfung der Marken- und Produktpiraterie setzen und die
Bedeutung, die sie dieser Thematik beimisst, unterstreichen.
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Zollbehörden der Mitgliedstaaten
& Adressen
Adressen
BELGIEN
Monsieur le Directeur gØnØral des douanes et accises
Service Regimes divers
Direction 1 „Contrefaçon-Piraterie“
Boite 37
Boulevard du Jardin Botanique 50
B-1010 BRUXELLES
Tel. (+32-2) 2 10 31 38
Fax (+32-2) 2 10 32 13
E-Mail: roger.brolet@doua.bruxles.min.fin.be
D¿NEMARK
Central Customs and Tax Administration
Custom Control
Ostbanegade 123
DK-2100 COPENHAGEN
Tel. (+45) 72 37 90 00
Fax (+45) 72 37 29 17
E-Mail: toldskat@toldskat.dk
DEUTSCHLAND
Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
Oberfinanzdirektion Nþrnberg
Sophienstraße 6
D-80333 Mþnchen
Tel. (+49-89) 59 95 - 23 49
Fax (+49-89) 59 95 - 23 17
E-Mail: zgr@ofdm.bfinv.de
ESTLAND
Maksu- ja Tolliamet
Narva mnt 9j
EE-15176 Tallinn
Tel. (+372) 683 5700
Fax (+372) 683 5709
E-Mail: toll@customs.ee
23
& Adressen
Adressen
FINNLAND
Tullihallitus
Valvontaosasto
PL 512
FI-00101 HELSINKI
Tel. (+358) 2 04 92 27 48
Fax (+358) 2 04 92 26 69
FRANKREICH
Direction gØnØrale des douanes
Bureau E4
Section de la propriØtØ intellectuelle
8 rue de la Tour des dames
F-75436 PARIS Cedex 09
Tel. (+33 -1) 55 0748 60
Fax (+33 -1) 55 07 48 66
GRIECHENLAND
Attika Customs District
PI. Ag. Nikoleou
GR - 18510 Pireas
Tel. (+30 210) 4 28 24 61
Fax (+30 210) 4 5110 09
IRLAND
Office of the Revenue Commissoners
Customs Branch
Unit 2
Government Offices
Nenagh
CO TIPPERARY
IRELAND
Tel. (+353) 67 63 23 8
Fax (+353) 67 32 38 1
E-Mail: tariff@revenue.ie
24
ITALIEN
Agenzia Delle Dogane
& Adressen
Adressen
Ufficio Antifrode
Via Mario Carucci. 71
I-00144 ROMA
Tel. (+39 -6) 50 24 20 81
Fax (+39 -6) 50 95 73 00
E-Mail: dogane.antifrode@agenziadogane.it
LITAUEN
Customs Department under the Ministry of Finance
of the Republic of Lithuania
A. Jaksto 1/25
LT-2600 Vilnius
Tel. (+370) 5 2666111
Fax (+370) 5 2666005
LUXEMBURG
Direction des Douanes et Accises
Attributions Securitaires
B.P. 1605
L-1016 LUXEMBOURG
Tel. (+352)-29 01 91
Fax (+352)-49 87 90
MALTA
Director general of Customs
Customs House
Lascaris Wharf Valletta
Tel. (+356) 25685101
Fax (+356) 25685243
E-Mail: carmel.v.portelli@gov.mt
NIEDERLANDE
Douane-Noord/kantoor Groningen
Afdeling IER
P.O. Box 380
NL-9700 AJ GRONINGEN
Tel. (+31- 50) 52 32 175
Fax (+31- 50) 52 32 176
E-Mail: Douane.hier@tiscalimail.nl
25
& Adressen
Adressen
ÖSTERREICH
Zollamt Villach
Competence Center
Gewerblicher Rechtsschutz
Ackerweg 19
A-9500 VILLACH
Tel. +43-4242 30 28 39
Fax +43-4242 30 28 71
E-Mail: post.425-pdp.zaktn@bmf.gv.at
POLEN
The Customs Chamber
In Warsaw
Str. Modlińska 4
PL-03216 Warsaw
Tel. (+48) 22 5104611
Fax (+48) 22 8115745
REPUBLIK LETTLAND
Enforcement Division
National Customs Board
Kr. Valdemara Street 1a
LV-1841 Riga
Tel. (+371) 7047442
Fax (+371) 7047423
E-Mail: customs@dep.vid.gov.lv
SLOWENIEN
Customs Administration of Republic of Slovenia
General Customs directorate
Smartinska 55
SLO-1523 Ljubljana
Tel. (+386) 1 478 38 00
Fax (+386) 1 478 39 04
E-Mail: ipr.curs@gov.si
26
PORTUGAL
MinistØrio das Finanças
& Adressen
Adressen
Direcç¼o-Geral das Alfândegas e dos Impostos
Especiais sobre o Consumo
Direcç¼o de Servicos de Regulaç¼o Aduaneira
Rua da Alfândega, n 5 R/C
P-1149-006 LISBOA
Tel. (+351) 2 18 81 38 90
Fax (+351) 2 18 81 39 84
E-Mail: dsra@dgaiec.min-financas.pt
SCHWEDEN
Tullverket
Kc Ombud
Specialistenheten
Box 850
S-20180 MALMÖ
Tel. (+46) 771 520 520
Fax (+46-40) 661 30 13
SLOWAKISCHE REPUBLIK
Customs Directorate of the Slovak Republic
Mierova 23
SK-81511 BRATISLAVA
Tel. (+421) 2 48273101
Fax (+421) 2 43336448
SPANIEN
Departamento de Aduanas e imquestos Especiales
Subdirección General de Gestión Aduanera
Avenida del Llano Castellano 17
E-28071 Madrid
Tel. (+34) 9 17 28 98 54
Fax (+34) 9 17 29 12 00
27
& Adressen
Adressen
TSCHECHISCHE REPUBLIK
CUSTOMS DIRECTORATE
HRADEC KRALOVE
ul. Bohuslava Martinu 1672/8a
P.O. Box 88
CZ-50101 HRADEC KRALOVE
Tel. (+420) 49 5756 111
Fax (+420) 49 5756 200
E-Mail: posta0601@cs.mfcr.cz
UNGARN
17. sz. Vµmhivatal
Pf. 310.
H-1591 Budapest
Tel. (+361) 470 42 60
Fax (+361) 470 42 78
E-Mail: vh17000@mail.vpop.hu
VEREINIGTES KÖNIGREICH
HM Customs and Excise
CITOPS 1st Floor West
Alexander House
21, Victoria Avenue
Southend-on-Sea
Essex SS99 IAA
UNITED KINGDOM
Tel. (+44) 17 02 36 72 21
Fax (+44) 17 02 36 68 25
ZYPERN
Customs Headquarters
1440 Nicosia
Cyprus
Tel. (+357) 22 601652
Fax (+357) 22 602769
E-Mail: headquarters@customs.mof.gov.cy
28
& Adressen
Adressen
Partner der ZGR
Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen
Produkt- und Markenpiraterie e. V. (APM)
REACT
Europian Anti-Counterfeiting Network
Breite Str. 29
Rue Montoyer. 24
10178 Berlin
Tel.: 030/20 30 8 - 27 17
1000 Brþssel
Tel. 32 (0) 22 30 7420
Fax: 030/20 30 8 - 27 18
Internet: http://www.markenpiraterie-apm.de
Fax 32 (0) 22 30 7119
Internet: http://www.snbreact.nl
E-mail: moeller.doris@berlin.dihk.de
Vereinigung zur BekÐmpfung von
Bundesverband Deutscher Detektive e. V.
Produktpiraterie e. V. (VBP)
Rþckertstr. 1
Köhlstr. 16
80336 Mþnchen
Tel. 089 / 599 185 30
Fax 089 / 599 185 33
53125 Bonn
Tel. 0228 / 29 80 85
Fax 0228 / 29 80 91
Internet: www.bdd.de
Internet: http://www.vbp.org
World Customs Organisation
1210 Brþssel / Belgien
Tel. 32 (0) 22 09 92 11
Fax 32 (0) 22 09 92 92
Internet: http://www.wcoomd.org
E-mail: information@wcoomd.org
Markenverband e. V.
Schöne Aussicht 59
65193 Wiesbaden
Tel. 0611-58 67 30
Fax 0611-58 67 27
Internet: www.markenverband.de
E-mail: c.scholz@markenverband.de
29
& Adressen
Adressen
Hier melden Sie Ihre Schutzrechte an
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrþckenstraße 12
Deutsches Patent- und Markenamt
Goethestraße 1
D-80331 Mþnchen
D-07743 Jena
Tel. (+49-89) 21 95 0
Fax (+49-89) 21 95 22 21
Tel. (+49-3641) 40 54
Fax (+49-3641) 40 56 90
Internet: http://dpma.de
(Marke, Patent, Gebrauchsmuster)
(Marke, Geschmacksmuster)
Bundessortenamt
Osterfelddamm 80
D-30627 Hannover
Tel. (+49-511) 9 56 65
Fax (+49-511) 56 33 62
Internet: http://www.bundessortenamt.de
(Sortenschutz)
Internationale Behörden
WIPO/OMPI
World Intellectual
HABM
Harmonisierungsamt fþr den Binnenmarkt
Property Organization
(Marken, Muster und Modelle)
Organisation Mondiale de la
PropriØtØ Intellectuelle
Avenida de Europa 4
E-03008 Alicante
(Weltorganisation fþr geistiges Eigentum)
34, chemin des Colombettes
Tel. (+34-9) 65 13 9100
Fax (+34-9) 65 13 9173
CH-1211 GenØve 20
Internet: http://oami.eu.int/.
Tel. (+41-22) 338 9 111
Fax (+41-22) 33 888
EPA/EPO/OEB
Internet: http://wipo.org
EuropÐisches Patentamt
Erhardtstraße 27
Gemeinschaftliches Sortenamt
D-80331 Mþnchen
Community Plant Variety Office
P.O. Box 62141
Tel. (+49-89) 23 99-0
Fax (+49-89) 23 99 45 60 (Verwaltung)
3, boulevard MarØchal Foch
F-49021 Angers Cedex 02
Fax (+33-2) 23 99 44 65 (Patent)
Internet: http://www.european-patent-office.org
Tel. (+33-2) 41 25 64 00
Fax (+33-2) 41 25 6410
Internet: http://www.cpvo.fr
30
Entwicklung der GrenzbeschlagnahmeantrÐge
Jahr
Anzahl
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004
56
68
92 127 145 168 184 197 221 262 290
& Statistik 2004
Statistik 2004
Beschlagnahme einzelner Warengruppen (in EUR)
Warengruppen
2000
2001
2002
2003
2004
Konsumgþter
5.166.197
37.789.846
38.791.009
27.107.185
47.005.837
32.921.306
Soft-/Hardware, Bild-,
Ton-, u. DatentrÐger
5.858.597
19.426.970
30.866.194
13.002.347
51.623.619 37.570.665
Textilien
5.999.731
22.813.562
12.046.195
18.328.544
12.404.125
24.414.396
Sportartikel
358.368
6.329.903
3.120.724
2.704.560
3.377.702
9.643.285
Automobilindustrie
519.032
42.497
476.169
931.947
40.482
820.130
3.456.945
8.186.452
5.846.717
14.088.706
Sonstiges
Summe:
1999
21.358.870
63.527.207 39.744.367
94.589.230* 91.147.008* 76.163.289* 177.978.972* 145.114.149*
* im Jahr 2000/2001/2002/2003 wurde der betriebswirtschaftliche Schaden bereits in der Statistik
Anzahl der BeschlagnahmefÐlle
Jahr
FÐlle
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004
269 506 973 1.368 2.013 2.188 3.178 2.427 3.427 3.461 8.564
31
& Statistik 2004
Statistik 2004
Top 15
Firma
Warenart
Menge
Philips Electronic
Konami
DVD Format
Strix
Nokia
Lucasfilm
Sisvel
Daimler Chrysler
Adidas-Salomon AG
Nike
Puma
Disney
GVU
Coca Cola
Mustang
DatentrÐger
Spielkarten (Yu-Gi-Oh)
DatentrÐger
Wasserkocher und Teile
Mobiltelefone und Teile
Waren aller Art (Star Wars)
MP3 Player
Waren aller Art (z. B. Autoteile)
Sportbekleidung
Sportbekleidung
Sportbekleidung
Waren aller Art (z. B. Mickey Mouse)
Bespielte DatentrÐger
Waren aller Art
Bekleidung (z.B. Jeans)
1.594.756
1.186.929
446.481
205.808
169.982
162.452
106.433
105.841
98.349
68.166
62.076
45.139
31.570
30.032
27.351
¼berblick þber die Beschlagnahmen der Zigaretten
Firma
Imperial Tobacco
Philip Morris
BAT
Reemtsma GmbH
House of Prince
Dunhill
Gallaher/BAT
32
2003
2004
16.919.020
178.940
34.879.840
890.240
57.020.000
42.569.014
40.158.685
10.072.500
2.988.600
2.000.000
4.098.760
BeschlagnahmefÐlle nach HerkunftslÐndern
China
Thailand
Tþrkei
USA
Hongkong
Tschechien
Polen
Indien
Malaysia
Sonstige LÐnder
2003
2004
12,86 %
24,85 %
9,04 %
3,81 %
5,87 %
11,44 %
10,03 %
%
3,64 %
15,66 %
23,58 %
23,45 %
10,22 %
8,44 %
7,68 %
3,57 %
3,56 %
1,79 %
1,31 %
16,40 %
& Statistik 2004
Statistik 2004
BeschlagnahmefÐlle nach Warengruppen
Sportbekleidung
Accessoires (z. B. Taschen)
Freizeitbekleidung
Uhren & Schmuck
Sonstiges (z.B. Stifte)
Elektrische GerÐte
DatentrÐger
Spielzeug
Zigaretten
Parfþm & Kosmetik
Computer
Lebensmittel
2003
2004
16,53 %
20,48 %
23,29 %
14,82 %
7,13 %
1,59 %
6,01 %
5,09 %
3,50 %
0,78 %
0,61 %
0,17 %
30,18 %
21,21 %
19,69 %
11,14 %
4,85 %
4,38 %
2,81 %
2,45 %
2,02 %
0,79 %
0,32 %
0,16 %
33
Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
Adresse:
Internet:
Oberfinanzdirektion Nþrnberg
www.grenzbeschlagnahme.de
Zentralstelle
Gewerblicher Rechtsschutz
E-Mail:
Sophienstraße 6
zgr@ofdm.bfinv.de
D-80333 Mþnchen
Telefon:
E-mail:
Vermittlung:
(+49-89) 59 95-00
GeschÐftsstelle:
(+49-89) 59 95-23 49
Klaus Hoffmeister
(+49-89) 59 95-2313
Klaus.Hoffmeister@ofdm.bfinv.de
Roland Koller
(+49-89) 59 95-23 44
Roland.Koller@ofdm.bfinv.de
Rolf Brormann
(+49-89) 59 95-2314
Rolf.Brormann@ofdm.bfinv.de
Gþnther HÐring
(+49-89) 59 95-23 43
Guenther.Haering@ofdm.bfinv.de
Silke Hoffmeister
Sabine Riegert
(+49-89) 59 95-2316
(+49-89) 59 95-2319
Silke.Hoffmeister@ofdm.bfinv.de
Sabine.Riegert@ofdm.bfinv.de
Manuela Schießl
(+49-89) 59 95-23 41
Manuela.Schiessl@ofdm.bfinv.de
Yvonne Frischmuth
(+49-89) 59 95-23 46
Yvonne.Frischmuth@ofdm.bfinv.de
Helmut Zach
(+49-89) 59 95-2315
Helmut.Zach@ofdm.bfinv.de
Telex:
5 2142 67 ofd
Telefax:
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Oberfinanzdirektion Nþrnberg
Zentralstelle
Gewerblicher Rechtsschutz
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Bundesfinanzverwaltung
Berlin, Januar 2005
34