Gewerblicher Rechtsschutz - IHK Kassel
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Gewerblicher Rechtsschutz - IHK Kassel
F a c h b l i c k Verwaltung & Wissenschaft Gewerblicher Rechtsschutz Jahresbericht 2004 5 Trend 2004 6 6 6 Marken- und Produktpiraterie & Markenpiraten & ProduktfÐlscher 6 6 & Produktsicherheit & Produkthaftung 7 Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz & ZGR & Zusammenarbeit 7 7 9 9 9 9 9 9 9 10 10 11 12 12 13 Grenzbeschlagnahme & Markengesetz & Urheberrechtsgesetz & Geschmacksmustergesetz & Gebrauchsmustergesetz & Patentgesetz & Sortenschutzgesetz & Geografische Herkunftsangaben & Grenzbeschlagnahmeverfahren & GrenzbeschlagnahmeantrÐge Ihre Unterstþtzung ist wichtig & Dokumentenkontrolle & Auswahlkriterien fþr die Produktkontrolle 13 & Warenmerkmale & Berechtigung 15 Zoll interaktiv 16 Grenzbeschlagnahme in Europa 18 Sicherungsmittel gegen Marken- und Produktpiraterie 19 Geografische Herkunftsangaben 20 Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 22 22 Neues in 2005 & Antragstellung interaktiv mit zgrOnline 13 & Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 & Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 23 23 29 30 30 31 31 31 31 & Hier melden Sie Ihre Schutzrechte an & Internationale Behörden Statistik 2004 & Entwicklung der GrenzbeschlagnahmeantrÐge & Beschlagnahme einzelner Warengruppen (in EUR) & Anzahl der BeschlagnahmefÐlle 32 33 & Top 15 & ¼berblick þber die Beschlagnahmen der Zigaretten & BeschlagnahmefÐlle nach HerkunftslÐndern 33 & BeschlagnahmefÐlle nach Warengruppen 34 Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz 34 Impressum 32 4 Adressen & Zollbehörden der Mitgliedstaaten & Partner der ZGR Viele Markenhersteller stellen ihre Produkte nicht nur in Europa sondern weltweit her. Kostengþnstige Produktionsstandorte gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die Produktionsverlagerung in BilliglohnlÐnder hat zur Folge, dass auch Produktionsverfahren, Ideen und weiteres „Know-how“ in diese LÐnder getragen & Trend 2004 Trend 2004 wird. Dies ist fþr die Hersteller nicht ungefÐhrlich. Denn: Wo ein erfolgreiches Produkt hergestellt oder vermarktet wird, bleibt auch die PrÐsenz von Kopierern und FÐlschern nicht aus. Umso wichtiger ist es fþr die Firmen, ihre Rechte in den ProduktionslÐndern sowie gleichzeitig in den AbsatzmÐrkten wirksam zu schþtzen. Denn mit immer größerer krimineller Energie werden Produkte ohne Rþcksicht auf Recht und Gesetz und den Verbraucherschutz nachgeahmt. Der Imageverlust fþr den Markenhersteller sowie finanzielle und mögliche gesundheitliche Schaden fþr den Verbraucher sind die Folge. Der Zoll geht deshalb zum Schutz von Wirtschaft und Verbrauchern konsequent gegen das illegale Verbringen gefÐlschter Markenartikel vor. Zigaretten Im vergangen Jahr beschlagnahmte die Zollverwaltung 165 Mio. gefÐlschte Zigaretten namhafter Markenhersteller und nahm damit im Vergleich zu 2003 die dreifache Menge illegal hergestellter Zigaretten vom Markt. Textilien Textilien aller Art bleiben weiterhin ein stark begehrtes Produkt beim Verkauf von FÐlschungen. Der Zoll konnte Sweatshirts, T-Shirts, Jeans, Schuhe usw. im Gesamtwert von rund 24 Mio. Euro beschlagnahmen und damit seine Aufgriffserfolge verdoppeln. Internethandel Der Internethandel zieht nicht nur viele SchnÐppchenjÐger an, er ist auch mittlerweile zu einem lukrativen BetÐtigungsfeld fþr VerkÐufer von gefÐlschten Produkten geworden. ¼ber 40 % der Beschlagnahmen haben InternetkaufgeschÐfte als Ausgangsbasis. 5 & Marken- und Produktpiraterie Marken- und Produktpiraterie Markenpiraten Markenpiraten verwenden illegal Zeichen, Namen, Logos (Marken) und geschÐftliche Bezeichnungen, die von den Markenherstellern zur Kennzeichnung ihrer Produkte im Handel eingesetzt werden. ProduktfÐlscher und Markenpiraten werden in ihrem Vorgehen immer dreister. Sie þberschwemmen den Weltmarkt lÐngst nicht mehr nur mit gefÐlschter Kosmetik oder nachgeahmten Textilien, gefÐlscht werden auch Autoersatzteile, Computersoftware, Zigaretten und Elektroartikel. ProduktfÐlscher ProduktfÐlscher beuten fremdes geistiges Schaffen rþcksichtslos aus; sie machen sich fremde Entwicklungen zunutze, ohne einen kreativen oder finanziellen Beitrag dazu geleistet zu haben. Produkte, fþr die der rechtmÐßige Hersteller eingetragene Schutzrechte besitzt, werden gezielt nachgeahmt und vervielfÐltigt. Produktsicherheit ZwangslÐufig leidet darunter in zunehmendem Maße auch die Produktsicherheit. GefÐlschte Lenkteile fþr Pkw oder Bremsscheiben können zu schweren UnfÐllen fþhren. Aber auch fehlende Wirkstoffe im Arzneimittelbereich sowie schadhafte oder nicht dem Sicherheitsstandard entsprechende Elektroartikel können fatale Folgen auslösen. PL AGIATE SCH¿DIGEN ALSO NICHT NUR DEN RUF DES ORIGINALHERSTELLERS; SIE KÖNNEN AUCH ERHEBLICHE GESUNDHEITSRISIKEN F¼R DEN VERBR AUCHER MIT SICH BRINGEN. Produkthaftung Vor allem die Produkthaftung spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle, denn wegen schlechter QualitÐt der Produkte kommt es zu Garantie – Streitigkeiten worunter natþrlich auch das Markenimage leidet. Produkt- und Markenpiraten tragen kein UNTERNEHMERISCHES RISIKO; sie mþssen nicht, wie der Unternehmer, hohe finanzielle Mittel einsetzen um ein Produkt zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. 6 Einer der wichtigsten Partner fþr die Unternehmen bei deren Anstrengungen, sich wirkungsvoll gegen Marken- und Produktpiraten zu wehren, ist die deutsche Zollverwaltung und insbesondere die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) in Mþnchen. ZGR Die ZGR begann ihre TÐtigkeit im Februar 1995 und koordiniert seither bundesweit das Grenzbeschlagnahmeverfahren, das von den Firmen beantragt werden kann. Sie ist zentraler Ansprechpartner mit betreuender Funktion fþr die Unternehmen bei Fragen, die die Abwicklung des Verfahrens unmittelbar betreffen oder zum Umfeld der Durchsetzung des Schutzrechtes gehören. Zudem unterstþtzt sie VerbÐnde, Vereinigungen und staatliche wie private Einrichtungen bei deren InformationstÐtigkeit. Zu den Aufgabenschwerpunkten gehört die Verbesserung des internen technischen Informationssystems, um die vorhandenen Informationen und Hinweise sowie die personell verfþgbaren KapazitÐten besser ausschöpfen zu können sowie der Aufbau eines gezielten Kontrollsystems in enger Zusammenarbeit mit der Zentralstelle Risikoanalyse Zoll (ZORA) in Mþns- & Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz ter. Zusammenarbeit Die Anzahl der Unternehmen, die mit der ZGR zusammenarbeiten, ist seit 1995 von 52 auf þber 650 Firmen angewachsen. Zu den TÐtigkeiten der ZGR gehören Vortrags- und Informationsveranstaltungen fþr VerbÐnde und Organisationen, fachliche Unterstþtzung von Zollverwaltungen anderer Mitgliedsstaaten sowie osteuropÐischer Staaten, Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit Detekteien und Sicherungsmittelherstellern, fachliche Betreuung der Zollstellen bei konkreten Aufgriffen vor Ort sowie Fortbildungsmaßnahmen, enge Zusammenarbeit mit dem Zollkriminalamt und den örtlichen ZollfahndungsÐmtern, Anregungen zur Verbesserung der Firmenorganisation bzw. Produktsicherheit und Mitwirkung bei der Vorbereitungen von RechtsÐnderungen. Die intensive Zusammenarbeit mit Wirtschaft, VerbÐnden, ZollfahndungsÐmtern und Zollstellen garantiert bei der ZGR einen reichen Erfahrungsschatz, unmittelbaren Einblick in die Entwicklungen bei Wirtschaft, Rechtsnormen und Rechtsprechung sowie die wichtige NÐhe zur Praxis. 7 & Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz 8 Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz Das Grenzbeschlagnahmeverfahren ist ein Instrumentarium, das den Zollbehörden erlaubt, schutzrechtsverletzende Waren möglichst frþhzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Voraussetzung hierfþr ist ein entsprechender Antrag des Schutzrechtsinhabers. Waren frþher hauptsÐchlich Marken- und Urheberrechte Gegenstand dieser GrenzbeschlagnahmeantrÐge, so gewinnen nun auch die anderen Schutzrechte wie Geschmacks- und Gebrauchsmuster, Patente und der Sortenschutz immer mehr an Bedeutung. Der geschþtzte Warenkreis erstreckt sich von Bekleidungsstþcken und Textilien aller Art þber Uhren und andere Schmuckwaren, Fahrzeuge und Maschinen sowie deren Ersatzteile, pharmazeutische Erzeugnisse und Parfþmeriewaren, Computer-Hard- und Software, Audio- und Videokassetten sowie CD’s, VervielfÐltigungen bekannter Comicfiguren, Pflanzenzþchtungen, Bþro- und Sportartikel bis hin zu alkoholhaltigen und -freien GetrÐnken, Lebensmitteln und Spielwaren. Markengesetz Die Marke stellt ein Kennzeichnungsmittel dar, um Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Urheberrechtsgesetz & Grenzbeschlagnahme Grenzbeschlagnahme Schutzziel des Urheberrechts ist die Idee. Es wird das konkrete Produkt einer geistigen Leistung geschþtzt. Geschmacksmustergesetz Das Geschmacksmuster bietet Schutz fþr eine schöpferische Leistung, die sich auf die Ðußere Form, das Design, konzentriert. Gebrauchsmustergesetz Gebrauchsmusterschutz wird fþr Neuerungen an Erzeugnissen (GegenstÐnden), nicht fþr Verfahren erteilt. Es muss sich um eine technische Erfindung handeln. Patentgesetz Das Patent schþtzt eine technische Erfindung (ein Erzeugnis oder ein technisches Verfahren) und fördert den technischen Fortschritt. Sortenschutzgesetz Das Sortenschutzgesetz dient der Sicherung der zþchterischen Arbeit und der Förderung der Pflanzenzþchtung. 9 & Grenzbeschlagnahme Grenzbeschlagnahme Geografische Herkunftsangaben Geografische Herkunftsangaben im Sinne des Markengesetzes sind Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder LÐndern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschÐftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden. Grenzbeschlagnahmeverfahren Grenzbeschlagnahme bedeutet nicht, dass die Zollbehörde nur an einer Grenze Maßnahmen ergreifen kann. Waren werden auch bei BinnenzollÐmtern abgefertigt und durch mobile Kontrollgruppen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr kontrolliert. Die Zollbehörde achtet darauf, ob Sendungen, die ein-, durch- oder ausgefþhrt werden, schutzrechtsverletzende Waren enthalten. Zu unterscheiden ist dabei zwischen dem TÐtigwerden nach gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften und einer Beschlagnahme nach rein nationalen Schutzrechtsvorschriften. Gemeinschaftsrecht Ergeben sich bei der zollamtlichen Kontrolle von Nichtgemeinschaftswaren Hinweise, die den Verdacht einer Schutzrechtsverletzung wecken, so wird gemÐß der VO (EG) Nr. 1383/2003 die ¼berlassung der Waren ausgesetzt bzw. die Waren zurþckgehalten. Dies bedeutet, dass die Waren vorerst zur ¼berprþfung festgehalten und der Rechtsinhaber darþber informiert wird. An diese Maßnahme schließt sich derzeit ein gerichtliches Verfahren an, in dem þber die Schutzrechtsverletzung der betroffenen Ware befunden wird. Nationale Beschlagnahme Eine Beschlagnahme nach rein nationalen Vorschriften kommt nur dann in Betracht, wenn die VO (EG) Nr. 1383/2003 keine Anwendung findet. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn schutzrechtsverletzende Waren bei einer Kontrolle im innergemeinschaftlichen Warenverkehr festgestellt werden. Widerspricht der Verfþgungsberechtigte der Beschlagnahme nicht bzw. hÐlt der Rechtsinhaber seinen Grenzbeschlagnahmeantrag aufrecht, ordnen die Zollstellen die Einziehung der betreffenden Sendungen an. In der Regel werde diese anschließend vernichtet. In den FÐllen, in denen der Verfþgungsberechtigte den Maßnahmen der Zollbehörde widerspricht, muss der Rechtsinhaber innerhalb von zwei Wochen seine Ansprþche gerichtlich geltend machen und innerhalb von maximal vier Wochen einen vollziehbaren gerichtlichen Titel erwirken, der die Verwahrung oder eine 10 andere VerfþgungsbeschrÐnkung der beschlagnahmten Waren anordnet. Auch hier ist die Vernichtung der betroffenen Waren die Regel, wenn eine Schutzrechtsverletzung tatsÐchlich festgestellt wird. GrenzbeschlagnahmeantrÐge Im Jahr 2004 wurden 290 AntrÐge auf Grenzbeschlagnahme bearbeitet. Die Gesamtheit der Firmen, die AntrÐge auf Grenzbeschlagnahme gestellt haben, fin- & Grenzbeschlagnahme Grenzbeschlagnahme den Sie im Internet þber unserer Website „www.grenzbeschlagnahme.de“. 11 & Ihre Unterstþtzung ist wichtig Ihre Unterstþtzung ist wichtig Ihre Unterstþtzung ist fþr das Grenzbeschlagnahmeverfahren unbedingt erforderlich. Sie werden sich sicher fragen, wie denn diese Unterstþtzung aussehen soll und was von Ihnen verlangt wird? Der Frankfurter Flughafen zÐhlt zu den größten FrachtflughÐfen Europas, þber den Hamburger Hafen gelangen jÐhrlich Millionen von Containern auf den Binnenmarkt, an den StraßenzollÐmtern werden tÐglich Tausende von LKW-Sendungen abgefertigt. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort kontrollieren viele Dokumente, Kisten, Container und Waren. Um diese Masse an Informationen zielgerichtet auswerten zu können, sind Ihre Hinweise von immenser Bedeutung. Diese Merkmale erleichtern nicht nur die Arbeit der Kollegen, sondern schþtzen vor ungerechtfertigten Zugriffen der Zollbeamten, die in Ihrem Namen tÐtig werden. Ihre Hinweise lassen sich in drei typische Stufen der Zollkontrollen unterteilen. – DOKUMENTENKONTROLLE – AUSWAHLKRITERIEN F¼R DIE PRODUKTKONTROLLE – WARENMERKMALE. Ihre Hinweise sollten auf diese Bereiche ausgerichtet sein. Erstellen Sie zu diesen drei Kriterien POSITIVLISTEN und NEGATIVLISTEN. Positivlisten enthalten alle Infos zu Originalen, Negativlisten zu FÐlschungen. Die nachfolgenden Fragen sollen Ihnen das Zusammenstellen entsprechender Listen erleichtern und Ihnen als Leitfaden dienen. Fþr beide Listen gelten die gleichen Fragen. FÐlschungsinformationen sind jedoch nur dann von Bedeutung, wenn sie regelmÐßig auftreten und nicht nur EinzelfÐlle darstellen. Ein gezielter Hinweis kann zum Erfolg beitragen. Dokumentenkontrolle & Findet die Abfertigung nur bei BESTIMMTEN ZOLLSTELLEN statt ? & Werden die Waren nur zu BESTIMMTEN ZOLLVERFAHREN abgefertigt (vereinfachte Verfahren, Lagerverfahren etc.) ? & Gibt es BESTIMMTE VERTRIEBSSYSTEME (z.B. nur þber eine Generalvertretung, bestimmte Spedition, bestimmte Verkehrswege wie See-, Luft-, Post- oder Straßenverkehr) ? 12 & Sind NAMEN und ANSCHRIFTEN von FIRMEN und PERSONEN bekannt, die als Hersteller, Vertriebsunternehmen, Vermittler, Beförderer, Einfþhrer, EmpfÐnger oder Ausfþhrer auftreten dþrfen ? & Gibt es bestimmte LIEFERL¿NDER ? & Welche PREISE gibt es fþr die Originalwaren ? Auswahlkriterien fþr die Produktkontrolle & WIE sind die Waren VERPACKT (z.B. Karton, einzeln, Massengþter) ? & Gibt es eine besondere VERPACKUNGSFORM (z.B. Farbe, Aufdruck, Form etc.) ? & Tragen die Kartonagen besondere KENNZEICHNUNGEN (z.B. Firma, Artikelnummer etc.) ? & Ihre Unterstþtzung ist wichtig Ihre Unterstþtzung ist wichtig Warenmerkmale Besitzen die Waren typische AUSSTATTUNGSMERKMALE, wie z.B. & Beipackzettel, & Platzierung der Logos, & Garantiezertifikate, & Sicherungsmittel, wie & Echtheitszertifikate, & Gebrauchsanweisungen, & Nackenlabel, · Etiketten, & Hangtags, & Knöpfe, & Etikettennummern, · Hologramme, · Microtaggants. · SicherheitsfÐden, · Sicherheitslabels, & Platzierung der Waschetiketten, Berechtigung Ein zentraler Punkt ist auch die Frage nach einer Berechtigung, mit Markenprodukten handeln zu dþrfen, oder z. B. einer Lizenzvereinbarung. Durchdenken Sie Ihr Firmensystem und stellen Sie sich die Frage, ob alle, die mit Ihren Produkten handeln dþrfen, eine schriftliche Erlaubnis benötigen. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass durch die Verwendung solcher Unterlagen Prþfungen und Entscheidungen wesentlich beschleunigt werden können. Das Risiko einer ungerechtfertigten Beschlagnahme geht bei dieser Prþfungsmethode gegen Null. Wer auf 13 & Ihre Unterstþtzung ist wichtig 14 Ihre Unterstþtzung ist wichtig Befragen der Zollbehörde keine Legitimation vorweisen kann, ist entweder ein FÐlscher, dem wir das Handwerk legen, oder ein berechtigter Einfþhrer, der einfach nur unklug handelt und so nicht mit der Zollbehörde zusammenarbeitet. VERTR AUEN SIE UNS ! Die von Ihnen zur Verfþgung gestellten Informationen werden von uns richtig und schnell ausgewertet, um im Kampf gegen die Produktpiraterie noch effizienter vorgehen zu können! Die vertrauliche Behandlung ist fþr uns selbstverstÐndlich. Hinter dem Kþrzel AGENT verbirgt sich kein Sonderservice des Bundesnachrichtendienstes mit der Lizenz zum Töten sondern ein zollinternes Informationssystem der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) mit der Lizenz zur Grenzbeschlagnahme. & Zoll interaktiv Zoll interaktiv DENN: „AGENT“ ist lediglich die Kurzform fþr „Abfertigungsunterstþtzendes Heft fþr den Gewerblichen Rechtsschutz“. Hier finden die Dienststellen alle Informationen, die zur Durchfþhrung einer Grenzbeschlagnahme erforderlich sind, nÐmlich • Abbildungen der Schutzrechte • Kontaktadressen • Lizenznehmerlisten, Listen von potentiellen FÐlschern • Charakteristische Unterscheidungsmerkmale an der Ware selbst usw. In der Vergangenheit wurden diese Informationen an die Dienststellen in Papierform verteilt, was in der Praxis die Verfþgbarkeit der dringend benötigten Hinweise erheblich erschwert hatte. Aus diesen Grþnden setzt die Zollverwaltung auf Initiative der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz den „AGENT“ als Zusammenfassung aller Erkennungshinweise seit Juli 2002 im Intranet der Bundesfinanzverwaltung ein. Der Hauptvorteil der Intranet-Version ist, dass Abbildungen in Farbe und in bester QualitÐt zur Verfþgung stehen und der Beamte dadurch die vorliegende Ware direkt mit der Bildschirmanzeige abgleichen kann. Lizenznehmerlisten bzw. Listen þber bereits bekannte FÐlscher sind ebenso enthalten wie detaillierte Unterscheidungsmerkmale fþr Originale und FÐlschungen. Mit Hilfe des integrierten Suchformulars können die benötigten Informationen gezielt aufgefunden und angewÐhlt werden. AGENT wird tÐglich aktualisiert und entspricht so dem neuesten Stand der Eingaben der Rechtsinhaber. ¼BRIGENS : Es ist jederzeit gewÐhrleistet, dass die Informationen in AGENT absolut sicher sind. Es gibt keinerlei Verbindungen nach außen, AGENT ist eine reine interne Anwendung. Zudem ist der Zugang durch Benutzerkennung und Passwort geschþtzt, womit nur die mit dem Grenzbeschlagnahmeverfahren befassten Zollbeamten ausgestattet sind. 15 & Grenzbeschlagnahme in Europa Grenzbeschlagnahme in Europa Das TÐtigwerden der Zollbehörde im Rahmen der seit dem 01.07.2004 gþltigen VO (EG) Nr. 1383/2003 ist nicht auf rein nationale Maßnahmen beschrÐnkt, es bietet zudem die Plattform, auch international zu operieren. Inhaber eines gemeinschaftlichen Schutzrechts besitzen die Möglichkeit, bei einer Zentralstelle eines Mitgliedstaates einen Antrag zu stellen, der in mehreren oder allen Mitgliedstaaten der EU gelten soll. Dieses Verfahren wird in der Bundesrepublik als vereinfachtes Antragsverfahren bezeichnet. Der Vorteil dieser Vereinfachung liegt darin, dass Ihrem Antrag von einer Stelle zentral stattgegeben und diese Entscheidung den betroffenen Mitgliedstaaten mitgeteilt wird. Der Antrag ist grundsÐtzlich fþr ein Jahr gþltig. Er kann aber, abhÐngig von der Gþltigkeit des jeweiligen Schutzrechts, beliebig oft verlÐngert werden. War dieses Verfahren bis zum 30.06.2004 nur der Gemeinschaftsmarke vorbehalten, so findet dieses nun auch fþr die gemeinschaftlichen Schutzrechte Geschmacksmuster, Sortenschutz und Ursprungsbezeichnungen oder geografische Herkunftsangabe Anwendung. Seit Einfþhrung des Gemeinschaftsmarkenverfahrens hat die ZGR bereits mehrere dieser AntrÐge bewilligt und an die Mitgliedstaaten versandt und verfþgt auf diesem Gebiet þber einschlÐgige Erfahrungen. Mittlerweile liegen auch stattgebende Entscheidungen der Mitgliedstaaten Österreich, den Niederlanden, Spanien, Frankreich, Italien, dem Vereinigten Königreich und Finnland vor. Resþmierend kann bemerkt werden, dass die Zusammenarbeit mit den Zentralstellen der þbrigen EU-Mitgliedstaaten in den allermeisten FÐllen reibungslos ablÐuft und die zentralen Entscheidungen zþgig und zeitnah umgesetzt werden. Der Intention, den Schutzrechtsinhabern ein schnelles und unbþrokratisches Instrumentarium fþr eine Zusammenarbeit mit den Zollbehörden auf europÐischer Ebene an die Hand zu geben, wird das vereinfachte Antragsverfahren in nahezu vollem Umfang gerecht. Die Anzahl der Rechtsinhaber, die das vereinfachte Antragsverfahren nutzen, ist im vergangenen Jahr spþrbar angestiegen. Vor dem Hintergrund der Vergrößerung der EU-Gemeinde zum 01.05.2004 liegt ein wesentlicher Grund sicherlich in dem Bestreben der Antragsteller, fþr eine sinnvolle Umsetzung der Schutzrechte alle Mitgliedstaaten in das TÐtigwerden einzubeziehen. Der Wegfall der Bearbeitungsgebþhren, der erweiterte Schutzbereich, das EU-einheitliche Antragsformular wie auch die standardisierte VerpflichtungserklÐrung haben die AttraktivitÐt des Verfahrens zudem gesteigert. 16 Aufgrund unserer langjÐhrigen Erfahrung im Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie können wir Ihnen nur empfehlen, sich mit den Möglichkeiten, international zu operieren, vertraut zu machen. Das Team der ZGR steht Ihnen jederzeit und gerne mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. & Grenzbeschlagnahme in Europa Grenzbeschlagnahme in Europa 17 & Sicherungsmittel gegen Marken- und Produktpiraterie Sicherungsmittel gegen Marken- und Produktpiraterie Die stetige Entwicklung und Verbesserung der Technologien ermöglicht es Produktpiraten, immer professionellere FÐlschungen zu entwickeln, so dass selbst Fachleuten der jeweiligen Schutzrechtsinhaber die Unterscheidung zwischen Original und Falsifikat oft schwer fÐllt. In gleichem Maße wird es natþrlich auch fþr die Zollbeamten bei der Kontrolle von Waren immer schwieriger festzustellen, ob es sich dabei um nachgeahmte Produkte handelt. Um ihre Waren fÐlschungssicherer zu machen und den Zollbeamten die Arbeit zu erleichtern, gehen deshalb immer mehr Schutzrechtsinhaber dazu þber, ihre Produkte mit entsprechenden Sicherungsmitteln zu versehen. Die Kennzeichnung von Originalwaren mit z.B. & Etiketten & SicherheitsfÐden & Sicherheitslabels & Hologrammen & Microtaggants, usw. ermöglicht es den Zollbeamten bei der Beschau von Waren, mit relativ geringem Aufwand und meist sogar ohne Einschaltung eines SachverstÐndigen die Entscheidung zu treffen, ob es sich um Falsifikate handeln könnte oder nicht. ZusÐtzlich können sich Firmen durch die Verwendung von Sicherheitstechnologien vor Haftungsforderungen und gerichtlichen Prozessen gegen ihr Unternehmen schþtzen, wenn qualitativ minderwertige FÐlschungen von Medikamenten und Fahrzeugersatzteilen gesundheitliche SchÐden auslösen oder sogar Menschenleben fordern. Der Einsatz von Sicherungsmitteln stellt somit sowohl fþr die Schutzrechtsinhaber als auch fþr die Zollbeamten ein Ðußerst wirksames Mittel im Kampf gegen die Marken- und Produktpiraterie dar. 18 Die geografische Herkunftsangabe ist wahrscheinlich das Ðlteste Kennzeichnungsmittel fþr Waren. Denn schon in der Antike wurden Weine nach ihrem Anbaugebiet unterschieden. WÐhrend in der Vergangenheit þberwiegend die Allgemeinheit und damit der Verbraucher durch ein Irrefþhrungsverbot nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geschþtzt wurde, werden heute auch mehr die Interessen und Rechte der berechtigten Benutzer geografischer Herkunftsangaben geschþtzt. Man stelle sich vor, ein KÐse wird als „Parmesan“ bezeichnet, er ist aber keiner. Hier wird nicht nur der Verbraucher þber die Herkunft getÐuscht, der Hersteller will dem Kunden auch suggerieren, dass es sich um das Original mit entsprechender geschmacklicher QualitÐt handelt. Diesen FÐlschungsaspekt hat der europÐische Gesetzgeber aufgegriffen und Teile & Geografische Herkunftsangaben Geografische Herkunftsangaben der Bereiche „Geografische Herkunft“ in den Regelungsgehalt der VO (EG) Nr. 1383/2003 aufgenommen. Danach kann die Zollverwaltung in den Bereichen der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen fþr Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 þber die gemeinsame Marktorganisation fþr Wein, der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 des Rates vom 29.05.1989 zur Festlegung der allgemeinen Regeln fþr die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung von Spirituosen sowie nach der Solingenverordnung fþr Schneidwaren tÐtig werden. Eine Maßnahme der Zollstelle erfolgt hier jedoch nur auf Antrag. Sofern die VO (EG) Nr. 1383/2003 nicht anzuwenden ist, gibt § 151 MarkenG darþber hinaus der Zollbehörde die Möglichkeit, Waren, die widerrechtlich mit geografischen Herkunftsangaben gekennzeichnet sind, bei ihrer Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr zu beschlagnahmen. Der Anwendungsbereich des § 151 MarkenG umfasst neben den nach den §§ 126 ff MarkenG geschþtzten geografischen Herkunftsangaben auch die nach Rechtsvorschriften der EuropÐischen Gemeinschaft geschþtzten geografischen Herkunftsangaben. Wenn Sie dieses Thema besonders interessiert, bietet Ihnen unser Informationsportal unter www.grenzbeschlagnahme.de umfangreichen Lesestoff. 19 & Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 Zum 01. Mai 2004 bekam die EuropÐische Gemeinschaft Zuwachs durch 10 weitere Staaten, die sich ebenfalls dem Strom von FÐlschungen entgegenstellen. Fast zeitgleich hat man alle Mitgliedstaaten mit einem neuen Werkzeug ausgerþstet. Zum 01.07.2004 wurde die bis dahin gþltige Verordnung (EG) Nr. 3295/94 abgelöst und durch die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 (Abl. L 196 vom 02.08.2003, S. 7) des Rates þber das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenþber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen vom 22.07.2003, ersetzt. ErklÐrtes Ziel der Kommission war es, den Zollbehörden ein effizienteres rechtliches Instrument zur Verfþgung zu stellen, um im Interesse des Schutzes des Binnenmarktes und der Verbraucher die Einfuhr nachgeahmter und illegal hergestellter Waren so weit wie möglich zu verhindern. Antragsverfahren Das Antragsverfahren hat nun ein EU-einheitliches Gesicht bekommen. Fþr AntrÐge, die sich nur auf einen Mitgliedstaat beziehen, oder AntrÐge, die fþr mehrere oder alle Mitgliedstaaten gelten, gibt es standardisierte Formulare in den unterschiedlichen Amtssprachen. Auf die Bearbeitungsgebþhr wurde verzichtet und die mitunter geforderte Sicherheit durch eine von der Kommission vorgegebene VerpflichtungserklÐrung ersetzt. Die VerpflichtungserklÐrung ist fþr alle Neuund AltantrÐge seit dem 01.07.2004 verpflichtend. AntrÐge die vor dem 01.07. gestellt wurden gelten noch bis zum Ablauf ihrer Gþltigkeitsdauer und können grundsÐtzlich nicht mehr verlÐngert werden. Danach ist ein neuer Antrag auf TÐtigwerden zu stellen. Der Schutzumfang bestehender AntrÐge kann nun nicht mehr erweitert werden. In diesem Fall ist ein neuer Antrag mit entsprechender VerpflichtungserklÐrung erforderlich. Der Antragsteller wird verpflichtet, kþnftig enger mit der Zollbehörde zusammenzuarbeiten. Fehlen Erkennungshinweise zur Feststellung einer Schutzrechtsverletzung wird der Antrag zurþckgewiesen. Die Antragsdauer wurde auf ein Jahr festgesetzt, ist aber verlÐngerbar. RESUMEE Das Antragsverfahren unterliegt nun in jedem Mitgliedstaat festen Regeln, die aber an manchen Stellen noch starr und bþrokratisch wirken. TÐtigwerden durch die Zollbehörde Das Grundprinzip der bisherigen Regelung blieb auch in der neuen Fassung erhalten. Die Zolldienststellen können Waren, bei denen der Verdacht einer Schutzrechtsverletzung besteht, auf Antrag des Rechtsinhabers zur Prþfung anhalten. 20 Danach schließt sich derzeit ein gerichtliches Verfahren an, in dem þber die Schutzrechtsverletzung entschieden wird. Der Zollbehörde kommt die Anhaltefunktion zu; sie trifft keine Feststellung þber die Schutzrechtsverletzung. Die Verordnung rÐumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, schutzrechtsverletzende Produkte mit Zustimmung des Einfþhrers unter zollamtlicher ¼berwachung ohne Feststellung der Schutzrechtsverletzung vernichten zu lassen. Hierfþr mþssen jedoch die nötigen Voraussetzungen in den nationalen Vorschriften geschaffen werden. In der Bundesrepublik Deutschland fehlt diese Umsetzung noch. Die Kommission hat mit dieser Verordnung einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Sicherung der Außengrenzen unternommen. Fþr Fragen zur neuen Verordnung steht das Team der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz gerne zur Verfþgung. & Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 21 & Neues in 2005 Neues in 2005 Antragstellung interaktiv mit zgrOnline Zum Jahresbeginn wurden das Zentrum fþr Informations- und Datentechnik, Standort Hamburg, und die ZGR mit der Umsetzung des Projekts zgrOnline beauftragt. Vorrangiges Ziel ist es, durch den Einsatz von Computertechnik Informationsaustausch und Kommunikation zu vereinfachen und zu beschleunigen. Im Klartext bedeutet dies zunÐchst fþr den Rechtsinhaber die Möglichkeit, seine Antragsdaten þber ein Internetportal an die ZGR zu þbersenden. Ein Onlineformular soll es dem Antragsteller erleichtern, seine gesamten Informationen systematisch und strukturiert einzugeben und schnell und natþrlich datensicher zu þbermitteln. Die ZGR kann die in Dateiformat vorliegenden Antragsdaten schneller prþfen, Unstimmigkeiten in direkter Kommunikation mit dem Antragsteller abklÐren und ihre Entscheidung þber den Antrag frþher treffen. Die Antragsdaten können in der Folge schneller und in besser aufbereiteter optischer und inhaltlicher Darstellung an die Zollstellen weitergeleitet werden. Am Ende steht der Wegfall kostenaufwendigen Materials fþr den Rechtsinhaber, vereinfachte Antragstellung, kþrzere Kommunikationswege und gezieltere Kontrollen wie Risikoanalysen. Mit diesem ehrgeizigen Projekt will die Zollverwaltung einen weiteren Meilenstein in Richtung BekÐmpfung der Marken- und Produktpiraterie setzen und die Bedeutung, die sie dieser Thematik beimisst, unterstreichen. 22 Zollbehörden der Mitgliedstaaten & Adressen Adressen BELGIEN Monsieur le Directeur gØnØral des douanes et accises Service Regimes divers Direction 1 „Contrefaçon-Piraterie“ Boite 37 Boulevard du Jardin Botanique 50 B-1010 BRUXELLES Tel. (+32-2) 2 10 31 38 Fax (+32-2) 2 10 32 13 E-Mail: roger.brolet@doua.bruxles.min.fin.be D¿NEMARK Central Customs and Tax Administration Custom Control Ostbanegade 123 DK-2100 COPENHAGEN Tel. (+45) 72 37 90 00 Fax (+45) 72 37 29 17 E-Mail: toldskat@toldskat.dk DEUTSCHLAND Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz Oberfinanzdirektion Nþrnberg Sophienstraße 6 D-80333 Mþnchen Tel. (+49-89) 59 95 - 23 49 Fax (+49-89) 59 95 - 23 17 E-Mail: zgr@ofdm.bfinv.de ESTLAND Maksu- ja Tolliamet Narva mnt 9j EE-15176 Tallinn Tel. (+372) 683 5700 Fax (+372) 683 5709 E-Mail: toll@customs.ee 23 & Adressen Adressen FINNLAND Tullihallitus Valvontaosasto PL 512 FI-00101 HELSINKI Tel. (+358) 2 04 92 27 48 Fax (+358) 2 04 92 26 69 FRANKREICH Direction gØnØrale des douanes Bureau E4 Section de la propriØtØ intellectuelle 8 rue de la Tour des dames F-75436 PARIS Cedex 09 Tel. (+33 -1) 55 0748 60 Fax (+33 -1) 55 07 48 66 GRIECHENLAND Attika Customs District PI. Ag. Nikoleou GR - 18510 Pireas Tel. (+30 210) 4 28 24 61 Fax (+30 210) 4 5110 09 IRLAND Office of the Revenue Commissoners Customs Branch Unit 2 Government Offices Nenagh CO TIPPERARY IRELAND Tel. (+353) 67 63 23 8 Fax (+353) 67 32 38 1 E-Mail: tariff@revenue.ie 24 ITALIEN Agenzia Delle Dogane & Adressen Adressen Ufficio Antifrode Via Mario Carucci. 71 I-00144 ROMA Tel. (+39 -6) 50 24 20 81 Fax (+39 -6) 50 95 73 00 E-Mail: dogane.antifrode@agenziadogane.it LITAUEN Customs Department under the Ministry of Finance of the Republic of Lithuania A. Jaksto 1/25 LT-2600 Vilnius Tel. (+370) 5 2666111 Fax (+370) 5 2666005 LUXEMBURG Direction des Douanes et Accises Attributions Securitaires B.P. 1605 L-1016 LUXEMBOURG Tel. (+352)-29 01 91 Fax (+352)-49 87 90 MALTA Director general of Customs Customs House Lascaris Wharf Valletta Tel. (+356) 25685101 Fax (+356) 25685243 E-Mail: carmel.v.portelli@gov.mt NIEDERLANDE Douane-Noord/kantoor Groningen Afdeling IER P.O. Box 380 NL-9700 AJ GRONINGEN Tel. (+31- 50) 52 32 175 Fax (+31- 50) 52 32 176 E-Mail: Douane.hier@tiscalimail.nl 25 & Adressen Adressen ÖSTERREICH Zollamt Villach Competence Center Gewerblicher Rechtsschutz Ackerweg 19 A-9500 VILLACH Tel. +43-4242 30 28 39 Fax +43-4242 30 28 71 E-Mail: post.425-pdp.zaktn@bmf.gv.at POLEN The Customs Chamber In Warsaw Str. Modlińska 4 PL-03216 Warsaw Tel. (+48) 22 5104611 Fax (+48) 22 8115745 REPUBLIK LETTLAND Enforcement Division National Customs Board Kr. Valdemara Street 1a LV-1841 Riga Tel. (+371) 7047442 Fax (+371) 7047423 E-Mail: customs@dep.vid.gov.lv SLOWENIEN Customs Administration of Republic of Slovenia General Customs directorate Smartinska 55 SLO-1523 Ljubljana Tel. (+386) 1 478 38 00 Fax (+386) 1 478 39 04 E-Mail: ipr.curs@gov.si 26 PORTUGAL MinistØrio das Finanças & Adressen Adressen Direcç¼o-Geral das Alfândegas e dos Impostos Especiais sobre o Consumo Direcç¼o de Servicos de Regulaç¼o Aduaneira Rua da Alfândega, n 5 R/C P-1149-006 LISBOA Tel. (+351) 2 18 81 38 90 Fax (+351) 2 18 81 39 84 E-Mail: dsra@dgaiec.min-financas.pt SCHWEDEN Tullverket Kc Ombud Specialistenheten Box 850 S-20180 MALMÖ Tel. (+46) 771 520 520 Fax (+46-40) 661 30 13 SLOWAKISCHE REPUBLIK Customs Directorate of the Slovak Republic Mierova 23 SK-81511 BRATISLAVA Tel. (+421) 2 48273101 Fax (+421) 2 43336448 SPANIEN Departamento de Aduanas e imquestos Especiales Subdirección General de Gestión Aduanera Avenida del Llano Castellano 17 E-28071 Madrid Tel. (+34) 9 17 28 98 54 Fax (+34) 9 17 29 12 00 27 & Adressen Adressen TSCHECHISCHE REPUBLIK CUSTOMS DIRECTORATE HRADEC KRALOVE ul. Bohuslava Martinu 1672/8a P.O. Box 88 CZ-50101 HRADEC KRALOVE Tel. (+420) 49 5756 111 Fax (+420) 49 5756 200 E-Mail: posta0601@cs.mfcr.cz UNGARN 17. sz. Vµmhivatal Pf. 310. H-1591 Budapest Tel. (+361) 470 42 60 Fax (+361) 470 42 78 E-Mail: vh17000@mail.vpop.hu VEREINIGTES KÖNIGREICH HM Customs and Excise CITOPS 1st Floor West Alexander House 21, Victoria Avenue Southend-on-Sea Essex SS99 IAA UNITED KINGDOM Tel. (+44) 17 02 36 72 21 Fax (+44) 17 02 36 68 25 ZYPERN Customs Headquarters 1440 Nicosia Cyprus Tel. (+357) 22 601652 Fax (+357) 22 602769 E-Mail: headquarters@customs.mof.gov.cy 28 & Adressen Adressen Partner der ZGR Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie e. V. (APM) REACT Europian Anti-Counterfeiting Network Breite Str. 29 Rue Montoyer. 24 10178 Berlin Tel.: 030/20 30 8 - 27 17 1000 Brþssel Tel. 32 (0) 22 30 7420 Fax: 030/20 30 8 - 27 18 Internet: http://www.markenpiraterie-apm.de Fax 32 (0) 22 30 7119 Internet: http://www.snbreact.nl E-mail: moeller.doris@berlin.dihk.de Vereinigung zur BekÐmpfung von Bundesverband Deutscher Detektive e. V. Produktpiraterie e. V. (VBP) Rþckertstr. 1 Köhlstr. 16 80336 Mþnchen Tel. 089 / 599 185 30 Fax 089 / 599 185 33 53125 Bonn Tel. 0228 / 29 80 85 Fax 0228 / 29 80 91 Internet: www.bdd.de Internet: http://www.vbp.org World Customs Organisation 1210 Brþssel / Belgien Tel. 32 (0) 22 09 92 11 Fax 32 (0) 22 09 92 92 Internet: http://www.wcoomd.org E-mail: information@wcoomd.org Markenverband e. V. Schöne Aussicht 59 65193 Wiesbaden Tel. 0611-58 67 30 Fax 0611-58 67 27 Internet: www.markenverband.de E-mail: c.scholz@markenverband.de 29 & Adressen Adressen Hier melden Sie Ihre Schutzrechte an Deutsches Patent- und Markenamt Zweibrþckenstraße 12 Deutsches Patent- und Markenamt Goethestraße 1 D-80331 Mþnchen D-07743 Jena Tel. (+49-89) 21 95 0 Fax (+49-89) 21 95 22 21 Tel. (+49-3641) 40 54 Fax (+49-3641) 40 56 90 Internet: http://dpma.de (Marke, Patent, Gebrauchsmuster) (Marke, Geschmacksmuster) Bundessortenamt Osterfelddamm 80 D-30627 Hannover Tel. (+49-511) 9 56 65 Fax (+49-511) 56 33 62 Internet: http://www.bundessortenamt.de (Sortenschutz) Internationale Behörden WIPO/OMPI World Intellectual HABM Harmonisierungsamt fþr den Binnenmarkt Property Organization (Marken, Muster und Modelle) Organisation Mondiale de la PropriØtØ Intellectuelle Avenida de Europa 4 E-03008 Alicante (Weltorganisation fþr geistiges Eigentum) 34, chemin des Colombettes Tel. (+34-9) 65 13 9100 Fax (+34-9) 65 13 9173 CH-1211 GenØve 20 Internet: http://oami.eu.int/. Tel. (+41-22) 338 9 111 Fax (+41-22) 33 888 EPA/EPO/OEB Internet: http://wipo.org EuropÐisches Patentamt Erhardtstraße 27 Gemeinschaftliches Sortenamt D-80331 Mþnchen Community Plant Variety Office P.O. Box 62141 Tel. (+49-89) 23 99-0 Fax (+49-89) 23 99 45 60 (Verwaltung) 3, boulevard MarØchal Foch F-49021 Angers Cedex 02 Fax (+33-2) 23 99 44 65 (Patent) Internet: http://www.european-patent-office.org Tel. (+33-2) 41 25 64 00 Fax (+33-2) 41 25 6410 Internet: http://www.cpvo.fr 30 Entwicklung der GrenzbeschlagnahmeantrÐge Jahr Anzahl 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 56 68 92 127 145 168 184 197 221 262 290 & Statistik 2004 Statistik 2004 Beschlagnahme einzelner Warengruppen (in EUR) Warengruppen 2000 2001 2002 2003 2004 Konsumgþter 5.166.197 37.789.846 38.791.009 27.107.185 47.005.837 32.921.306 Soft-/Hardware, Bild-, Ton-, u. DatentrÐger 5.858.597 19.426.970 30.866.194 13.002.347 51.623.619 37.570.665 Textilien 5.999.731 22.813.562 12.046.195 18.328.544 12.404.125 24.414.396 Sportartikel 358.368 6.329.903 3.120.724 2.704.560 3.377.702 9.643.285 Automobilindustrie 519.032 42.497 476.169 931.947 40.482 820.130 3.456.945 8.186.452 5.846.717 14.088.706 Sonstiges Summe: 1999 21.358.870 63.527.207 39.744.367 94.589.230* 91.147.008* 76.163.289* 177.978.972* 145.114.149* * im Jahr 2000/2001/2002/2003 wurde der betriebswirtschaftliche Schaden bereits in der Statistik Anzahl der BeschlagnahmefÐlle Jahr FÐlle 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 269 506 973 1.368 2.013 2.188 3.178 2.427 3.427 3.461 8.564 31 & Statistik 2004 Statistik 2004 Top 15 Firma Warenart Menge Philips Electronic Konami DVD Format Strix Nokia Lucasfilm Sisvel Daimler Chrysler Adidas-Salomon AG Nike Puma Disney GVU Coca Cola Mustang DatentrÐger Spielkarten (Yu-Gi-Oh) DatentrÐger Wasserkocher und Teile Mobiltelefone und Teile Waren aller Art (Star Wars) MP3 Player Waren aller Art (z. B. Autoteile) Sportbekleidung Sportbekleidung Sportbekleidung Waren aller Art (z. B. Mickey Mouse) Bespielte DatentrÐger Waren aller Art Bekleidung (z.B. Jeans) 1.594.756 1.186.929 446.481 205.808 169.982 162.452 106.433 105.841 98.349 68.166 62.076 45.139 31.570 30.032 27.351 ¼berblick þber die Beschlagnahmen der Zigaretten Firma Imperial Tobacco Philip Morris BAT Reemtsma GmbH House of Prince Dunhill Gallaher/BAT 32 2003 2004 16.919.020 178.940 34.879.840 890.240 57.020.000 42.569.014 40.158.685 10.072.500 2.988.600 2.000.000 4.098.760 BeschlagnahmefÐlle nach HerkunftslÐndern China Thailand Tþrkei USA Hongkong Tschechien Polen Indien Malaysia Sonstige LÐnder 2003 2004 12,86 % 24,85 % 9,04 % 3,81 % 5,87 % 11,44 % 10,03 % % 3,64 % 15,66 % 23,58 % 23,45 % 10,22 % 8,44 % 7,68 % 3,57 % 3,56 % 1,79 % 1,31 % 16,40 % & Statistik 2004 Statistik 2004 BeschlagnahmefÐlle nach Warengruppen Sportbekleidung Accessoires (z. B. Taschen) Freizeitbekleidung Uhren & Schmuck Sonstiges (z.B. Stifte) Elektrische GerÐte DatentrÐger Spielzeug Zigaretten Parfþm & Kosmetik Computer Lebensmittel 2003 2004 16,53 % 20,48 % 23,29 % 14,82 % 7,13 % 1,59 % 6,01 % 5,09 % 3,50 % 0,78 % 0,61 % 0,17 % 30,18 % 21,21 % 19,69 % 11,14 % 4,85 % 4,38 % 2,81 % 2,45 % 2,02 % 0,79 % 0,32 % 0,16 % 33 Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz Adresse: Internet: Oberfinanzdirektion Nþrnberg www.grenzbeschlagnahme.de Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz E-Mail: Sophienstraße 6 zgr@ofdm.bfinv.de D-80333 Mþnchen Telefon: E-mail: Vermittlung: (+49-89) 59 95-00 GeschÐftsstelle: (+49-89) 59 95-23 49 Klaus Hoffmeister (+49-89) 59 95-2313 Klaus.Hoffmeister@ofdm.bfinv.de Roland Koller (+49-89) 59 95-23 44 Roland.Koller@ofdm.bfinv.de Rolf Brormann (+49-89) 59 95-2314 Rolf.Brormann@ofdm.bfinv.de Gþnther HÐring (+49-89) 59 95-23 43 Guenther.Haering@ofdm.bfinv.de Silke Hoffmeister Sabine Riegert (+49-89) 59 95-2316 (+49-89) 59 95-2319 Silke.Hoffmeister@ofdm.bfinv.de Sabine.Riegert@ofdm.bfinv.de Manuela Schießl (+49-89) 59 95-23 41 Manuela.Schiessl@ofdm.bfinv.de Yvonne Frischmuth (+49-89) 59 95-23 46 Yvonne.Frischmuth@ofdm.bfinv.de Helmut Zach (+49-89) 59 95-2315 Helmut.Zach@ofdm.bfinv.de Telex: 5 2142 67 ofd Telefax: (+49-89) 59 95-2317 Impressum Herausgeber: Bundesministerium der Finanzen Referat Presse und Information Wilhelmstraße 97 10117 Berlin www.bundesfinanzministerium.de Redaktion: Oberfinanzdirektion Nþrnberg Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz Grafische Gestaltung und Satz: Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung Berlin, Januar 2005 34