Geselle/in in der Möbel- und Einrichtungsindustrie - BQ
Transcription
Geselle/in in der Möbel- und Einrichtungsindustrie - BQ
Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/713 Berufsprofil Geselle/in in der Möbel- und Einrichtungsindustrie (Zeugnis einer Berufsqualifikation) Bezeichnung in Landessprache: Diploma di qualifica di/per operatore dell'industria del mobile e dell'arredamento Land: Italien Gültigkeit: 02.12.1994 bis 01.10.2010 Alternative Bezeichnungen im Zeugnis: operatore dell'industria del mobile e dell'arredamento Übersetzungsvarianten: Geselle in der Möbel- und Einrichtungsindustrie Diplom einer Berufsqualifikation zum/zur Geselle/in in der Möbel- und Einrichtungsindustrie Bereich der beruflichen Bildung: Berufliche Erstausbildung Landeseigene Berufskennung: 30102070 (Klassifikation der italienischen Studientitel des nationalen statistischen Instituts ISTAT (classificazione completa); http://www.istat.it/it/archivio/6620) Lernziele und Berufsbild: Berufliches Anforderungsprofil 1 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/713 Der/die Schüler/In verfügt nach dem Abschluss über eine gute Allgemeinbildung und interessiert sich für Nutzungsverfahren in Hinblick auf deren mechanische und technologische Eigenschaften; ihm/ihr ist bewusst, dass insbesondere bei der industriellen Fertigung Holz mit anderen Werkstoffen gemeinsam verarbeitet werden muss. Hierunter fallen insbesondere Materialien aus der modernen Petrochemie wie Kunststoffe und Verbundwerkstoffe. Er/Sie kennt die Regeln und Arbeitsmethoden für technische und künstlerische Zeichnungen in beruflichen Kontexten sowohl unter Verwendung manueller Techniken als auch durch den herkömmlichen Einsatz eines Computers; er/sie ist in der Lage, Aufnahmezeichnungen von Erzeugnissen aller Art, insbesondere aus Holz, und Freihandskizzen anzufertigen sowie eigene Ideen bzw. planerische Vorgaben in technische Zeichnungen umzusetzen. Dank der speziellen Erfahrung in den Bearbeitungsabteilungen sowie des mindestens im letzten Jahr absolvierten Praktikums in produzierenden Betrieben der näheren Umgebung kann er/sie unter fachmännischer Anleitung einige der modernsten sowohl handwerklichen als auch industriellen Fertigungssysteme bedienen, auf denen Erzeugnisse hergestellt werden, die teilweise oder komplett aus Holzwerkstoffen bestehen. Der kunstgeschichtliche Unterricht vermittelt kritisches Denken zur Beurteilung historischer Erzeugnisse, insbesondere aus Holz. Er/Sie ist in der Lage, in nicht planerischer Weise bei der Einrichtung von Räumen und Flächen mitzuwirken. Dies gilt für Privaträume, aber auch für Räume und Flächen mit Zweckbestimmung für den Dienstleistungsbereich im Allgemeinen und den Handel im Besonderen sowie Messeveranstaltungen und Ähnliches. Zentrale Inhalte: Fächer Wochenstunden / Schuljahr 1. 2. 3. 5 5 3 Allgemeinbildende Unterrichtsfächer Area comune Italienisch Italiano 2 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/713 Geschichte Storia 2 2 2 Fremdsprache Lingua straniera 3 3 2 Recht und Wirtschaft Diritto ed Economia 2 2 - Mathematik und Informatik Matematica e Informatica 4 4 3 Naturwissenschaften und Biologie Scienze della Terra e Biologia 3 3 - Sport Educazione fisica 2 2 2 Religion (auf freiwilliger Basis) Religione (per colori che se ne avvalgono) 1 1 1 Gesamt 22 22 13 künstlerisch-technisches Zeichnen Disegno tecnico-artistico 4 4 4 Angewandte Kunstgeschichte Storia dell’arte applicata 2 2 Werkstofftechnologie und Werkstatt Tecnologia dei materiali e laboratorio 4(2) 4(2) 4(2) Fertigungseinheiten Reparti di lavorazione 4 4 8 Fachspezifischer Unterricht Area d’indirizzo Fertigungstechnik Tecnica della produzione 3(2) Einrichtungstechniken Tecniche dell’arredamento 4(2) Chemie Chimica industriale e laboratorio 2(2) Gesamt 14 14 23 3 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/713 Vertiefende Fächer Area di approfondimento (*) 4 4 4 Gesamt 40 40 40 Praxisanteil und Ort: Für etwa die Hälfte der Unterrichtsstunden in den berufsbezogenen Fächern ist eine praktische Unterrichtsform (z.B. in schuleigenen Werkstätten, ital. laboratorio) vorgesehen. Bis zu 10% der Jahreswochenstunden eines Faches können im Rahmen des Projektbereichs (ital. area di progetto) interdisziplinären Projekten gewidmet werden. Seit dem Jahr 2005 können die Schulen zusätzlich zum schulischen Unterricht im Rahmen des Programms „Alternierung Schule-Arbeit“ (ital. alternanza scuola lavoro) Projekte mit lokalen Betrieben oder Praktika organisieren. Mindest-Ausbildungsdauer: 36 Monate Höchst-Ausbildungsdauer: 36 Monate Möglichkeiten einer Verkürzung der Ausbildungsdauer: Es besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfung auch ohne das vorherige Absolvieren des Bildungsgangs abzulegen (ital. candidati esterni, dt. externe Kandidaten); außerdem kann die Prüfung auch nach dem Besuch von Abendschulen (ital. corso serale, dt. Abendkurs) mit einer etwas verkürzten Anzahl an Wochenstunden abgelegt werden. Ausbildungsregelung im Original: Italien_operatore dell'industria del mobile e dell'arredamento.pdf Art der Ausbildungsregelung im Original: Ministerialdekret Übersetzte Ausbildungsregelung: italien_uebersetzung_geselle_gesellin_moebelindustrie_einrichtungsindustrie.pdf 4 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/713 Angaben zur Übersetzung der Ausbildungsregelung: IW Köln durch vereidigte/n Übersetzer/in Abschlussart Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache Zeugnis einer Berufsqualifikation Diploma di qualifica professionale Lernorttyp Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache Berufliches Institut istituto professionale Rechtsgrundlagen Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache Ministerialdekret vom 2. Dezember 1994 Decreto ministeriale 2 dicembre 1994 Ministerialdekret vom 24. April 1992 - für die Ausbildungsgänge zum Erwerb einer ersten beruflichen Qualifikation an beruflichen Instituten Decreto ministeriale 24 aprile 1992 Programmi ed orari d'insegnamento per i corsi di qualifica degli istituti professionali di Stato 5