Installateur/-in für Sanitär-, Heizungs- und Kühlanlagen - BQ
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Installateur/-in für Sanitär-, Heizungs- und Kühlanlagen - BQ
Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/4665 Berufsprofil Installateur/-in für Sanitär-, Heizungs- und Kühlanlagen Bezeichnung in Landessprache: Instalater/Instalaterka sanitarnih uređaja, grijanja i klimatizacije Land: Montenegro Gültigkeit: seit 01.12.2005 Übersetzungsvarianten: Vodoinstalater (Klempner) Instalater grijanja i hlađenja (Installateur/-in für Heizungs- und Kühlanlagen) Bereich der beruflichen Bildung: Berufliche Erstausbildung Landeseigene Berufskennung: 7127 [Die nationale Standardklassifikation der Berufe wurde Anfang 2011 verabschiedet und entspricht der internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08). Die Aktivitäten wurden vom Statistikbüro Montenegros (www.monstat.org) unter Mitwirkung einer interministeriellen Arbeitsgruppe koordiniert. Zuvor verwendete Montenegro die konsolidierte Nomenklatur der Berufe (CNO) von 1990, bindendes Dokument auf der Ebene der ehemaligen SFRJ, sowie Änderungen am Codebuch der Berufe und Qualifikationen von 1998. Die CNO entsprach ebenfalls weitgehend der ISCO 88.] Lernziele und Berufsbild: - Förderung einer vielseitigen individuellen Entwicklung und der sozialen Integration der Auszubildenden; 1 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/4665 - Vertiefung und Erweiterung ihrer Allgemeinbildung mit Blick auf die berufliche Entwicklung und den Erwerb von theoretischem und praktischem beruflichem Wissen im Berufsfeld Klempnerei, sanitäre Einrichtungen, Heizungs-, Kühlungs- und Klimaanlagen; - Schulung der Auszubildenden in der Herstellung von Bauteilen und Teilelementen und Aneignung von Fertigkeiten wie zum Beispiel: Schneiden, Biegen und Verbinden von Rohren, Gewindeschneiden, Herstellung von Flanschen, Halterungen und Stützen; - Schulung der Auszubildenden in der Installation von Wasserrohren und sanitären Einrichtungen; - Schulung der Auszubildenden in der Montage von Heizelementen, Warmwasserbereitern, Geräten, Pumpen und Sicherheitsvorrichtungen; - Schulung der Auszubildenden in der Herstellung und Vorbereitung von Elementen zur Klimatisierung und Lüftung; - Schulung der Auszubildenden in der Installation von Bauteilen eines Klimageräts; - Schulung der Auszubildenden in der Inspektion und Wartung von Heizungs- und Klimaanlagen und in der Mitarbeit an ihrer Testung; - Vorbereitung der Auszubildenden auf lebensbegleitendes Lernen; - Entwicklung sozialer Kommunikationsfähigkeiten und der Bereitschaft, zwischenmenschliche Beziehungen weiterzuentwickeln; - Schulung der Auszubildenden in der Planung, Ausführung, Überprüfung und Bewertung ihrer Arbeit; - Sensibilisierung der Auszubildenden für den Umweltschutz, Vermittlung von Vorschriften zur Arbeitssicherheit und der Kenntnisse, die erforderlich sind, um diese in der täglichen Arbeit anzuwenden. Zentrale Inhalte: Unterrichtsstunden in 3 Jahren insgesamt: 3.360 Allgemeinbildende Fächer – 1.272 Stunden 2 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/4665 Muttersprache und Literatur (1. bis 3. Ausbildungsjahr) – 246 Stunden Mathematik (1. bis 3. Ausbildungsjahr) – 246 Fremdsprache (1. bis 3. Ausbildungsjahr) – 210 Sport (1. bis 3. Ausbildungsjahr) – 210 Informationstechnologie (1. Ausbildungsjahr) – 72 Geschichte (1. Ausbildungsjahr) – 36 Geografie (1. Ausbildungsjahr) – 36 Soziologie (2. Ausbildungsjahr) – 72 Chemie (2. Ausbildungsjahr) – 72 Physik (1. Ausbildungsjahr) – 36 Biologie (1. Ausbildungsjahr) – 36 Berufsbezogene Theoriefächer – 531 Stunden Allgemeine Maschinentechnik (1. und 2. Ausbildungsjahr) – 216 Technik (1. und 2. Ausbildungsjahr) – 144 Geräte und Anlagen (2. und 3. Ausbildungsjahr) – 138 Unternehmensleitung (3. Ausbildungsjahr) – 33 Praktische Ausbildung – 1.452 Freie Aktivitäten – 105 Praxisanteil und Ort: Anteil der praktischen Ausbildung am Lehrplan insgesamt: 43,2 %. 3 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/4665 Die Auszubildenden absolvieren im 1. Ausbildungsjahr 10, im 2. Jahr 12 und im 3. Jahr 20 Praxisstunden pro Woche. Die praktische Ausbildung findet überwiegend in schuleigenen Werkstätten und gelegentlich in kleinen Betrieben statt. Einige Schulen arbeiten gut mit ortsansässigen Kleinunternehmen zusammen. Das Pflicht-Betriebspraktikum in den Sommerferien dauert 10 bis 20 Arbeitstage pro Jahr (1. bis 3. Klasse). Mindest-Ausbildungsdauer: 36 Monate Höchst-Ausbildungsdauer: 36 Monate Möglichkeiten einer Verkürzung der Ausbildungsdauer: Auszubildenden, die außergewöhnliche Fähigkeiten und hervorragende Erfolge in der Ausbildung vorweisen können, kann es gestattet werden, in einem Jahr zwei Klassen abzuschließen, und zwar folgendermaßen: eine Klasse mittels regelmäßiger Anwesenheit im Unterricht und die zweite mittels Teilnahme an den Versetzungsprüfungen am Ende des Ausbildungsjahres. Die Entscheidung über das beschleunigte Fortkommen von Auszubildenden wird vom Lehrerkollegium der Schule auf Vorschlag des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin getroffen. Schule, Lehrkräfte und Arbeitgeber/-innen müssen diese Auszubildenden bei den Prüfungsvorbereitungen unterstützen, z. B. indem sie sie bei der individuellen Aneignung der Unterrichtsinhalte anleiten, ihnen Lehrbücher, Handbücher und andere Literatur an die Hand geben, ihnen die Nutzung von Schulräumen, Laboren und Werkstätten gestatten, ihre gelegentliche Anwesenheit im Unterricht der nächsthöheren Klasse billigen und sonstige Hilfestellungen leisten. In welcher Weise Auszubildende in einem Schuljahr zwei Klassen absolvieren und damit schneller vorankommen können, wird in der jeweiligen Schulordnung detaillierter beschrieben. Kommentar zur Reglementierung: Wichtige Dokumente zur Regelung einer Berufsausbildung sind der jeweilige Berufsstandard und der Lehrplan. Gemäß Berufsbildungsgesetz, nach dem der Lehrplan auf der Grundlage des Berufsstandards formuliert werden muss, ist der Lehrplan an den Berufsstandard gekoppelt. Der Berufsstandard wird, dem Vorschlag des nationalen Bildungsrats folgend, von dem für Arbeit zuständigen Ministerium genehmigt. 4 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/4665 Berufsstandards werden entsprechend der vom Bildungsrat auf nationaler Ebene festgelegten Methodik formuliert. Auf der Grundlage des Berufsstandards wird der zugehörige Lehrplan formuliert. In ihm sind Ausbildungsdauer, Zugangsvoraussetzungen und die Anforderungen für den Abschluss und den Erwerb der Qualifikation festgelegt. Ausbildungsregelung im Original: montenegro-lehrplan-installateur-fuer-sanitaer-heizungs-und-kuehlanlage-ab2002-me.pdf montenegro-berufsstandard-installateur-fuer-sanitaer-heizungs-und-kuehlnlagen-ab2002-me.pdf Art der Ausbildungsregelung im Original: Lehrplan/Curricula des Berufs Installateur/-in von sanitären Anlagen, Heiz- und Kühleinrichtungen. Berufsstandard des Berufs Installateur/-in von sanitären Anlagen, Heiz- und Kühleinrichtungen. 5 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/4665 Übersetzte Ausbildungsregelung: montenegro_lehrplan-installateur(in)-fuer-sanitaer-heizungs-und-kuehlalagen-2002_de.pdf montenegro_ausbildungsregelung-installateur(in)-fuer-sanitaer-heizung-und-kuehlanlagen-2002_de.pdf Angaben zur Übersetzung der Ausbildungsregelung: Die deutsche Übersetzung des Lehrplans gibt nicht den vollständigen Text des Lehrplans wieder, sondern beinhaltet lediglich das Horarium. Die deutsche Übersetzung der Ausbildungsregelung gibt nicht den vollständigen Text der Regelung wieder, sondern beinhaltet lediglich die Resultate der Ausbildung. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) durch ermächtigten Übersetzer für Kroatisch, Bosnisch, Serbisch und Montenegrinisch (OLG Köln). Historischer Beruf Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache Installateur/-in Instalater/-ka Abschlussart Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache 3. Qualifikationsstufe der Berufsbildung Srednje stručno obrazovanje u trajanju od tri godine i stručni naziv ili kvalifikacija nivoa obrazovanja 3. 6 Download am 16.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/4665 Lernorttyp Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache Berufliche Sekundarschule Srednja stručna škola Rechtsgrundlagen Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache Berufsbildungsgesetz Zakon o stručnom obrazovanju Gesetz über staatlich anerkannte berufliche Qualifikation Zakon o nacionalnim strucnim kvalifikacijama Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise und Gleichstellung von Berufsqualifikationen Zakon o priznavanju inostranih obrazovanih isprava i izjednacavanju kvalifikacija 7