ZL Aktuell0112_Titel - Fachverband Zusatzleistungen
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ZL - Aktuell FACHVERBAND ZUSATZLEISTUNGEN DES KANTONS ZÜRICH EL BH GZ Nr. 1 Dezember 2012 ZL-Aktuell 01/2012 Vorstand Vorwort .................................................................................... 1 Gerichtsurteil Kein Anspruch auf Vermögensbildung bis zur Freigrenze — Kurzfassung Urteil Sozialversicherungsgericht Kanton Zürich ..................... 2 Aktuelles Sozialversicherungs-News ............................................................... 4 Vorteile einer Erfa-Gruppe.............................................................. 7 Workshop .................................................................................. 8 Humor........................................................................................ 8 Agenda/ Mitglieder Agenda ..................................................................................... 9 Mitgliedermutationen .................................................................... 9 Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich Sekretariat c/o Zindel BRT Ifangstrasse 12b 8603 Schwerzenbach Kontaktperson Frau Eva Häseli Telefon Fax E-Mail Homepage 044/ 826 20 40 044/ 826 20 41 ehaeseli@zindelbrt.ch www.zl-fachverband.ch ZL-Aktuell 01/2012 Vorstand Vorwort Ebenso hat Frau Gertrud Bollier wiederum die wichtigsten Neuerungen aus der Welt der Sozialversicherungen zusammengetragen, welche für unsere tägliche Arbeit hilfreich sein dürften. Liebe Kolleginnen Liebe Kollegen Wie an der Fachtagung anfangs November angekündigt ist es wieder da: Zwei Ausgaben mussten wir ausfallen lassen — Es freut mich, Ihnen die erste Ausgabe in elektronischer Form präsentieren zu dürfen. So, nun möchte ich Sie nicht mehr länger mit dem Vorwort aufhalten. Ich wünsche Ihnen viel vergnügen bei der Lektüre, gutes Gelingen des Jahresabschlusses und ganz besonders eine besinnliche Adventszeit, frohe Festtage und viele schöne Stunden im Kreise Ihrer Liebsten. Sie sind sicher alle intensiv mit den Jahresabschlussarbeiten beschäftigt. Trotzdem hoffe ich, dass Sie ein paar Minuten Zeit finden, um die interessanten Beiträge im vorliegenden ZLAktuell zu lesen. Wie immer hat uns Hanspeter Zimmermann, Winterthur, ein aktuelles Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich zusammengefasst. Es geht um die Frage, ob ein Anspruch auf die Bildung von Vermögen bis zur gesetzlichen Freigrenze besteht. Interessant, auf was für Ideen unsere Klientinnen und Klienten teilweise kommen, aber lesen Sie doch am besten einfach selbst. Seite 1 Thomas Mattle Präsident Gerichtsurteil ZL-Aktuell 01/2012 Kein Anspruch auf Vermögensbildung bis zur Freigrenze Kurzfassung eines aktuellen Urteils des Sozialversicherungsgerichts des Kanton Zürich Sachverhalt Der sich in einem Alterszentrum aufhaltende Altersrentner bezieht seit April 2012 neu Ergänzungsleistungen. Gegen die erstmalige Verfügung betreffend Zusatzleistungen zur AHV/IV hat er Einsprache erhoben. Er macht geltend, dass sein Vermögen bei Anspruchsbeginn noch rund Fr. 40'000.– betragen habe. Nun sei das Vermögen aber bis zum heutigen Tag auf rund Fr. 32'000.– und damit unter die Vermögensfreigrenze von Fr. 37'500.– gesunken. Der Grund dafür sei, dass er das Vermögen für die Finanzierung des allgemeinen Lebensunterhaltes habe angreifen müssen. Er macht geltend, dass der Freibetrag ausschliesslich für persönliche Ausgaben zur Verfügung stehe und nicht für Ausgaben des allgemeinen Lebensunterhaltes verwendet werden dürfe. Er fordere deshalb eine Nachzahlung zu Gunsten des Freibetrages. Die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV hat die Einsprache abgewiesen. Dagegen hat der Versicherte Beschwerde beim Sozialversicherungsgericht erhoben und seinen Antrag sinngemäss erneuert. Wenn das Reinvermögen den Freibetrag nicht erreicht, kann kein Vermögensverzehr angerechnet werden. Der Freibetrag stellt lediglich eine Grenze dar, oberhalb welcher ein Vermögensverzehr anzurechnen ist. Der Beschwerdeführer kann aus der zitierten gesetzlichen Bestimmung aus dem ELG keinen Anspruch ableiten, dass ihm mit Ergänzungsleistungen eine Vermögensbildung bis zur Höhe der Freigrenze von Fr. 37'500.– ermöglicht wird oder ein Vermögensverbrauch innerhalb der Freigrenze ersetzt wird. Der angefochtene Einspracheentscheid erweist sich als gesetzeskonform. Beschluss Die Beschwerde wird abgewiesen. Erwägungen des Gerichts Gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 ELG werden bei Altersrentnern, die in einem Heim leben, ein Fünftel des Reinvermögens, soweit es bei alleinstehenden Personen Fr. 37'500.– übersteigt, als Vermögensverzehr zu den Einnahmen gerechnet. Seite 2 H.P. Zimmermann Aktuar Aktuelles ZL-Aktuell 01/2012 Sozialversicherungs-News (Auszug) EL — Limitierung der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten für Hauspflege Die Kantone vergüten invaliden Personen ihre Kosten für Pflege und Betreuung zu Hause, dürfen für die Ergänzungsleistungen aber einen Höchstbetrag festlegen. Zahlreiche Kantone, unter ihnen auch der Kanton Schwyz, erklären diese untere Limite auch gleich zum kantonalen Maximalbetrag an Ergänzungsleistungen. Mit Urteil 9C_881/2011 vom 27.06.2012 hatte das Bundesgericht zu beurteilen, ob eine solche Limitierung nicht gegen die Grundrechte verstösst. In seinem Urteil kommen die Bundesrichter in Luzern zum Schluss, dass eine Begrenzung der EL für Pflege und Betreuung weder gegen das Gebot der Rechtsgleichheit noch gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens verstösst. Was das Gebot der rechtsgleichen Behandlung betrifft, ist es laut Bundesgericht tatsächlich so, dass die finanzielle Situation von Betroffenen mit einem Heimaufenthalt besser aussehen könnte, weil der Kanton in diesem Fall die ungedeckten Krankheitskosten zu übernehmen hat. NZZ Nr. 165 vom 18.07.2012 mit detaillierten Ausführungen sie drei volle Jahre ausbezahlt worden sind. Somit erfahren die 2009 erstmals ausgerichteten Renten eine Anpassung. Sie werden per 01.01.2013 um 0,4% erhöht. Damit wird der letztes Jahr erstmals unterbrochene Turnus (die 2008 entstandenen Invaliden- und Hinterlassenenrenten haben pro 2012 keine Teuerung erfahren) wieder aufgenommen. BSV 26.10.2012 BVG/PK — Keine Teuerung für die vor 2009 entstandenen Renten Für die übrigen Invaliden- und Hinterlassenenrenten aus obligatorischer Vorsorge (BVG-Normversicherung) ist eine Teuerungsanpassung im Gleichschritt mit der AHV/IVRentenerhöhung zu prüfen. Während die Teuerung in der Ersten Säule aufgrund des Mischindexes (je zur Hälfte Lohn- und Preisindex) ermittelt wird, stützt sich die Zweite Säule lediglich auf den Landesindex der Konsumentenpreise ab. Weil der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten AHV/IV-Rentenerhöhung nicht gestiegen ist, entfällt eine Erhöhung der laufenden Invaliden- und Hinterlassenenrenten und auch im ausser-/ überobligatorischen Bereich sowie in Bezug auf die laufenden Altersrenten zeichnet sich keine Erhöhung ab. BSV 26.10.2012 UVG — Keine Unfalldeckung während Arbeitsversuch BVG/PK — Teuerungsanpassung der 2009 entstandenen Invaliden- und Hinterlassenenrenten Laut BVG sind die Invaliden- und Hinterlassenenrenten aus obligatorischer Vorsorge (BVG-Normversicherung) erstmals der Teuerung anzupassen, wenn Im Rahmen der eingliederungsorientierten Rentenrevision hat die Invalidenversicherung ein neues Instrument, den Arbeitsversuch, geschaffen. Dabei können Personen mit einem Handicap ihre Motivation und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im regulären Arbeitsmarkt unter Beweis stellen, ohne Seite 3 ZL-Aktuell 01/2012 Aktuelles dass dem Arbeitgeber Lohn- und Sozialversicherungsbeitragspflichten auferlegt werden. Während des Arbeitsversuchs wird das IV-Taggeld oder die Rente weiter ausgerichtet. Vergessen gegangen ist darüber die Unfallversicherung dieser Personen. Eine Lücke, die dringend zu beheben ist. Saldo r. 14 vom 12.09.2012 Soz.pol — Bankkontensperrung im Todesfall – es geht auch anders Es kann zu Härtefällen führen, wenn ein Kontoinhaber stirbt und die Bank das Konto sperrt. Auch Angehörige, die über eine Vollmacht verfügen, habe solange keinen Zugriff zum Konto, bis geklärt ist, wer erbberechtigt ist. Bis die amtliche Erbbescheinigung vorliegt, wird sich jede Bank hüten, Geld auszuzahlen um sich Ärger zu ersparen, sollte es zu erbrechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Wer auf eine Vollmacht vertraut und glaubt, im Notfall Geld zu haben, wiegt sich in falscher Sicherheit, wie aus Bankenkreisen verlautet. Voraussehende Leute richten deshalb für ihre Ehepartner ein eigenes Notkonto ein. Doch es geht auch anders – einfacher, schreibt ein langjähriger Leser der FuW, der mit dieser Materie vertraut ist. Das sogenannte Gemeinschaftskonto auf der Basis «und/oder» - z.B. Hans und/oder Heidi Meier. Beide können jederzeit ohne Einschränkungen über das gesamte Konto verfügen – jedes einzeln oder beide gemeinsam. Der Vorteil: es wird im Todesfall nicht automatisch gesperrt, sondern funktioniert normal weiter. Aus Sicht der Bank ist dieser Kontotyp der effizienteste. Finanz und Wirtschaft Nr. 74 (Praktikus) vom 06.10.2012 Demogr — Gewalt gegen alte Menschen – häufige Tatsache, aber noch ein Tabu Gewalt gegen betagte Menschen ist häufig, wird jedoch meist verschwiegen oder bagatellisiert – auch von den Opfern. Am häufigsten sind Vernachlässigung, psychologische Misshandlung und wirtschaftliche Ausbeutung. Verkannt wird oft, dass BetagtenMisshandlungen sich typischerweise wiederholen und dass nach Perioden des Stillstandes wieder Perioden der Häufung auftreten. Was das Bewusstsein über die Gewalt gegen alte Menschen betrifft, sind wir so weit, wie wir vor Jahrzehenten in Bezug auf die Gewalt gegen Frauen und Kinder waren. Die Gewalt wird weitgehend tabuisiert, zum Teil aus Scham der Betroffenen, aber auch wegen gefestigten Machtverhältnissen, die sich oft in asymmetrischen Beziehungen wie Pflegesituationen entwickeln. Im Ausland, wo ein höheres Bewusstsein zum Offenlegen von Gewalt gegen alte Menschen als in der Schweiz besteht, wurden erschreckend hohe Zahlen von solchen Gewalttaten festgestellt. Neuestes Beispiel ist Irland, wo 2007 eine Meldepflicht für alle Formen von Gewalt gegen alte Menschen eigeführt wurde. Es ergaben sich folgende jährliche Raten von Neuanmeldungen über Betagtenmisshandlung: Unter 65bis 79-Jährigen wurden zwei von 1000 Einwohner und unter den ab 80Jährigen sechs auf 1000 gemeldet. Meldende waren zu 34% Spitexpersonal, 18% Praxen von Ärzten oder Thera peuten, 13% Familienangehörige, 12% Spitäler, aber nur 5% die Opfer selbst. In 39% der Fälle wurde mehrere Arten von Misshandlung gemeldet, in 29% psychisches Quälen, 22% Vernachlässigung, 19% finanzielle Ausbeutung, 15% körperliche und 2% sexuelle Misshand- Seite 4 ZL-Aktuell 01/2012 Aktuelles lung. Die Missetaten geschahen zu 82% in der Privatwohnung der Opfer, zu 5% in der von Angehörigen und zu 13% in Institutionen. Täter waren zu 44% Kinder der Opfer, zu 17% Lebenspartner/ innen und nur zu 3% Personal (vorwiegend finanzielle Ausbeutung). Wie in allen Studien zur Gewalt gegen alte Menschen zeigte sich auch in Irland, dass sowohl unter Tätern als auch Opfern Risikofaktoren vorlagen. Von den Tätern litten 35% unter einer Sucht, 37% unter einer psychischen Krankheit und 13% unter einer körperlichen Behinderung. Von den Opfern waren 47% auf körperliche Pflege angewiesen, 49% wegen eines psychischen Leidens wie Demenz oder Depression, 8% wegen Sucht. Weil die Behörden in der Schweiz keine Daten zum Thema Gewalt im Alter ermitteln, bemüht sich die unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA) Kennzahlen aus ihrem Einzugsgebiet (Zürich/Schaffhausen, Ostschweiz, Zentralschweiz) zu erheben. Dabei richtet sich die UBA an die Gliederung gemäss WHO (Weltgesundheitsorganisation); vgl. Tabelle. Gewalt im Alter in der Schweiz: UBA 2011 (Werte in Klammer = von gemeldeten 215 Konfliktsituationen betrafen 84 Gewalt im Alter, sie sind nach Form und Art der Gewalt aufgeführt); Quelle: UBA, Jahresbericht 2011, www.uba.ch Formen der Gewalt Arten der Gewalt Passive Vernachlässigung unbewusst (5) Physische Gewalt (28) Psychische Gewalt (33) Aktive Vernachlässigung bewusst einem Menschen Schaden zuführen (29) Finanzielle und materielle Gewalt (17) Medikamentöse Misshandlung (0) Misshandlung vorsätzlich einem anderen Menschen Schaden zufügen (42) Verletzung der Menschenrechte und Einschränkung des freien Willens (6) Selbstvernachlässigung Die betroffene Person schadet sich selbst oder tut sich bewusst oder unbewusst Gewalt an. (9) UBA Zürich/Schaffhausen mit über 200 Beschwerden Schlichten, Vermitteln, Beraten, sind die zentralen Aufgaben der UBA, die sich mit ihren Dienstleistungen an die ältere Generation richtet. In komplexen Konfliktsituationen suchen zunehmend auch Fachprofessionelle aus Alters- und Pflegeheimen, Spitex und anderen Stellen den Rat der UBA. Dank der Ehrenamtlichen Arbeit der ausgewiesenen Fachpersonen (meist Jungrentner/innen) aus den Bereichen Pflege, Heimleitung, Medizin, Gerontopsychiatrie, Psychologie, Recht und Versicherungen, können neutral auch komplexe Situationen angegangen werden. Die im Jahr 1997 in Zürich gegründete UBA (seit 2001 UBA Zürich/ Schaffhausen) hatte 2011 erstmals über 200 Beschwerden zu behandeln. Seite 5 UBA-Jahresbericht 2011 Aktuelles ZL-Aktuell 01/2012 Literatur SoSi — Jahrbuch 2013 der Sozialversicherungen Das Jahrbuch 2013 hält die Leserschaft auf dem neusten Stand der Sozialversicherungen. Die aktuellen Kennzahlen, Fakten und Leistungen werden kompakt und verständlich dargestellt. Über den Online Premiumservice wird die Abonnentenschaft unter dem Jahr über wichtige Änderungen und Neuerungen informiert. Die zweite Auflage des Jahrbuchs besticht die durch die Nummerierung der Haupttitel, verbesserte Übersicht und nach wie vor die Abbildung der für die einzelnen Lebenssituationen relevanten Punkte. Das Werk richtet sich an alle, die einen fundierten Überblick über unser Sozialversicherungssystem gewinnen und Aufschluss über die aktuellen Kennzahlen wollen. alhilfeleistungen angewiesen ist. Dies betrifft oft auch an sich vermögende Personen, wenn ein längerer Heimaufenthalt erforderlich wurde. Petra Müller, Schriftenreihe des VZGV, Zürich 2012, mit Berechnungsbeispielen 50 Seiten A4 Format, ISBN 987-3-905839-21-0 Fr. 32.00 + MWST. Gertrud E. Bollier eidg.dipl. Sozialvers.-Expertin © gebo Sozialversicherungen AG Pfaffhausen Fachlektorat Gertrud E. Bollier, hrm4you, Luzern 2012, 136 Seiten A4 Format, auch in Französisch und Italienisch; ISBN 987-3-9523905-4-2; Fr. 48.00 (für Bestellung vgl. Link unter www.gebo.ch) Literatur EL — Die Wirkungen des Vermögensverzichts auf die Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe Gerade im letzten Jahr wurden, zur Vermeidung allfällig neu anstehender Erbschaftssteuern, viele Liegenschaften den Nachkommen übertragen. Wo dafür kein entsprechender materieller Ausgleich erfolgte, wird von einem Vermögensverzicht ausgegangen. Ein solcher kann aber auch anderweitig, z.B. durch Schenkungen oder das nicht Einfordern von Ansprüchen entstehen. In der vorliegenden Fachschrift werden die Wirkungen beziehungsweise die Konsequenzen des Vermögensverzichts überblicksmässig dargestellt, falls die verzichtende Person später auf Ergänzungsleistungen der AHV/IV oder Sozi- Über die Homepage der gebo Sozialversicherungen AG (www.gebo.ch) können umfassende Updates zu den Sozialversicherungen abonniert werden (4-6 Ausgaben pro Jahr). Im Sommer wird dafür jeweils um einen Unkostenbeitrag von Fr. 50.00 je Leser/in gebeten. Seite 6 Aktuelles ZL-Aktuell 01/2012 Vorteile einer Erfa-Gruppe Sind Sie neu auf einer ZL-Stelle und interessieren sich für die Teilnahme in einer Erfa-Gruppe? Klicken Sie auf der Homepage die entsprechende Region an und nehmen mit der zuständigen Erfa-Leitung Kontakt auf. Erfa-Gruppen (Erfahrungsaustausch) gibt es in vielen Bereichen, so auch auf dem Gebiet der Zusatzleistungen. Die ZL-Stellen auf den Gemeinden können nur überleben wenn das Wissen auch an neue Mitarbeiter weiter gegeben wird. Nehmen Sie sich daher Zeit, um die Treffen in Ihrer Erfa-Gruppe zu besuchen. Im Kanton Zürich existieren insgesamt 8 ZL Erfa-Gruppen, wobei fast alle ZLStellen ausser dem Amt für Zusatzleistungen in Zürich und Winterthur sowie der SVA in irgendeiner Gruppe je nach Region vertreten sind. Die einzelnen Erfa-Gruppen sind auf der Homepage unter "intern" aufgeführt. Haben Sie Fragen — zögern Sie nicht und nehmen Sie mit Heidi Lang Chekol Kontakt auf. Der Personenkreis einer Erfa-Gruppe sind Mitarbeiter einer ZL-Stelle in einer Zürcher Gemeinde. Ausgeschlossen sind SpringerInnen. Jede Erfa-Gruppe trifft sich in der Regel 4 mal pro Jahr. Das Ziel ist das vorhandene Wissen weiter zu geben, schwierige Fälle gemeinsam zu besprechen, Austausch interessanter Fälle in der Gemeinschaft, Neuigkeiten im Bereich Sozialversicherung auszutauschen, knüpfen von neuen oder pflegen von alten Kontakten und vieles mehr. Jede Erfa-Gruppe wird von einer Person geführt, die in der Regel auch die Sitzung leitet. Der Ablauf eines ErfaTreffens ist individuell, je nach Vereinbarung der einzelnen Erfa-Teilnehmer. Zu den Treffen können auch Revisoren des Kantonalen Sozialamtes oder andere Fachpersonen eingeladen werden. Dies liegt in der Entscheidung der ErfaGruppenleitung resp. des Erfa-Teams. Seite 7 Heidi Lang Chekol Vorstandsmitglied Stadt Opfikon heidi.lang@opfikon.ch Tel 044/829 82 69 ZL-Aktuell 01/2012 Aktuelles/ Heiteres Workshop Humor Bereitet Ihnen ein komplexer Fall Kopfzerbrechen? Eine kleine Anekdote... Dann kann Ihnen ein Workshop sicher weiterhelfen. Das Pack vom Verein Noveos Kontaktieren Sie Paul Wettstein und vereinbaren Sie einen Termin Paul Wettstein Tel. direkt 044 944 73 17 E-Mail paul.wettstein@stadt-uster.ch Vorstand Fachverband Zusatzleistungen Mitteilung einer Sozialarbeiterin für eine Klientin zur Frage von Kinderzulagen bei deren Arbeitgeber: "Das Pack vom Verein Noveos hat mich informiert, dass Frau M. für Kinderzulagen nicht genug verdiene. Das Mindeseinkommen müsse Fr. 580/Monat betragen." Ja, was ist den das für ein Pack, da, beim Verein Noveos mit seinen geschützten Arbeitsplätzen? Die Suche im Internet ergibt, dass es sich dabei keineswegs um zwielichtige Gestalten des Vereins handelt, sondern um eine Abteilung in der Produktion: Pack+, Ausrüsten, verpacken, versenden Paul Wettstein Sozialversicherungsamt Uster Seite 8 ZL-Aktuell 01/2012 Agenda/ Mitglieder Agenda 11.04.2013 20.06.2013 21.11.2013 GV/Fachtagung Fachtagung Fachtagung 10.04.2014 GV/Fachtagung Sämtliche Anlässe finden im Schluefweg Kloten statt. Mitgliedermutationen Neumitglieder Wald Richterswil Illnau-Effretikon Dietikon Zürich Kantonales Sozialamt Affoltern am Albis (SD) Schwerzenbach Uster Birmensdorf Meilen Affoltern am Albis Wädenswil Wildberg Rümlang Zürich (UBA) Rapperswil Haldimann Anina Eschmann Sabrina Keller Petra Casanova Antonia Berger Kurt Bolliger Roger Storni Monica Nimtz Andrea Ritzmann Ursina Simeon Vera / Kyburz Heinz Muff Doris Buttafuoco Alessandro Eugster Irene Cassese Petra Stüdeli Josef Fari Monia Austritte Zürich Volketswil Opfikon-Glattbrugg Birmensdorf Wetzikon Affoltern a. Albis Arni (Springerin) Bern Kurz Norbert Girsberger Ruth (Pension) Kubatz Eveline Suppiger Daniela Fari Monia / Bisaz Raffaela Liemd Stefan / Muff Doris Ruf Wilma Wegmüller Renate Seite 9 Mitglieder ZL-Aktuell 01/2012 Mutationen neu anstelle von Thalwil Winterthur Koller Rita Chiozza Katarina Schwaller Martin Hiltebrand Susanne Birmensdorf Müller Fabiane Affoltern am Albis (SD) Cornelia Stirnimann Brunner Deborah Wetzikon Poltéra Margareth Bäretswil Bischof Gabriele Meilen Kraaz Helen Mönchaltorf Ulrich Silvia Winterthur (Pro Senectute) Achour Christina Pfäffikon Graf Linda Weiningen Zimmermann Viola Kloten Knecht Julia Niederhasli Senn Janine Dinhard Jaunet Veronique Adliswil Clausnitzer Kathja Pfungen Shashivari Qendresa Gossau Spaltenstein Maja Seite 10 Hanselmann Irene Rothlin Carmen Kramer Verena Krebs Marianne Suppiger Daniela Amstutz Jasmin Widmer Beatrice Bisaz Raffaela Oberholzer Cécile Muggwyler Marianne Felix Brigitte Gemperle Paul Stalder Andrea Vukic Gabrijela Ricciardi Milena Laschet Eva Lätsch Trudi Heyer Maggie Hiltebrand Susanne Diener Susanne