Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2007
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2007
ISSN 0720-3489 4 2007 Ärzteblatt Baden-Württemberg E 1041 62. Jahrgang Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Gentner Verlag Foto: Baden-Württembergische Bank (Bildarchiv) Schorndorf Inhalt 04 • 2007 Ärzteblatt Baden-Württemberg EDITORIAL KAMMERN UND KV 208 Auch der Hausärzteverband will die neuen Versorgungsrealitäten mitgestalten und unterstützt den Abschluss von Rabattverträgen. Dazu schreibt der Vorsitzende des Hausärzteverbandes in Baden-Württemberg, Dr. med. Berthold Dietsche 210 „Wir haben nichts zu verschenken“ – so der Vorsitzende der KVBW bei der jüngsten Vertreterversammlung Zum Tode von Dr. med. Karl-Heinz Kamp 211 Die Ausschüsse und Kommissionen der LÄK haben ihre Vorsitzenden gewählt 212 Zwanzig Jahre Herztransplantation in Baden-Württemberg 214 Gesundheitsministerin Dr. Stolz: „Kompetenz der EU prüfen“ 216 FSME-Fallzahlen auf Rekordniveau – weiterer Anstieg erwartet 218 Klinische Relevanz der Vogelgrippe 2007 220 Behandlung und Management von hochkontagiösen Erkrankungen 222 RECHTSFRAGEN Das Gleichbehandlungsgesetz und seine Auswirkungen 228 WIRTSCHAFT Lukrative Anlagemöglichkeiten aus dem Reich der Zertifikate 230 ETHIK IN DER MEDIZIN Schönheitsoperationen 232 VERMISCHTES FORTBILDUNG TERMINE 236 BEKANNTMACHUNGEN 239 IMPRESSUM 247 Schorndorf Mitten im Remstal umgeben von Weinbergen liegt die Fachwerkstadt Schorndorf (fotografiert von der BadenWürttembergischen Bank). Schon die alemanischen Bauern wussten die Gegend zu schätzen und ließen sich dort auf einem Geröllkegel nieder. 1235 wird Schorndorf urkundlich erwähnt, 1262 als befestigte Stadt bezeichnet. Ein besonderes Jahr in der Stadtgeschichte ist 1688, als französische Truppen nach Württemberg zogen, Dörfer in Brand setzten, Städte eroberten und unter anderem die Übergabe der mächtigen Landesfestung erzwingen wollten. Sie scheiterten am Mut der „Schorndorfer Weiber“ – angeführt von Barbara Künkelin. Nach ihr sind einige Denkmäler und Bauwerke benannt. Neben der Stadtheldin feiern die Schorndorfer eine weitere Berühmtheit: 1834 wurde hier der Bäckersohn Gottlieb Daimler geboren, der Erfinder des „leichten, schnell laufenden Benzinmotors“. Schon seit 1832 ist auch die BW-Bank über ihre Vorgänger in der Daimlerstadt beheimatet und damit die älteste Bank dort. Damals konnten die Schorndorfer bei der zunächst ehrenamtlich betreuten Agentur der württembergischen Sparkasse ihre Ersparnisse sicher und zinsbringend anlegen. Mittlerweile haben sich Name und Gesicht der Bank mehrfach geändert. Eines ist jedoch geblieben: Noch heute steht die BW-Bank besonders Heil- und Freiberuflern bei der Finanzierung als Partner zur Seite. VermögensManager Werner Wolf berät sie gerne am Karlsplatz 6 in 73614 Schorndorf. Interessierte erreichen ihn telefonisch unter (0 71 81) 20 03-34, per Fax unter -30 oder finden die BW-Bank im Internet unter www.bw-bank.de. ÄBW 04 • 2007 207 Editorial „Nicht ohne meinen Hausarzt“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, Dr. med. Berthold Dietsche das GKV-Wirtschaftlichkeits stärkungsgesetz ist nun Realität und wird – wie auch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – die Strukturen unseres Gesundheits systems tief greifend und nachhaltig verändern. Ob wir es wollen oder nicht, die neue Vertragsvielfalt, die neuen Tarifmodelle der Krankenversicherung, Arzneimittelrabattverträge und letztlich auch die Liberalisierung der Berufsausübung , das alles sind die Herausforderungen an die Ärzteschaft. Wir müssen uns ihnen stellen, Vogel-Strauß-Politik bringt uns nicht weiter. In § 73 b des Wirtschaftlichkeitsstärkungsgesetzes hat der Gesetz geber die Krankenkassen verpflich- Wir Hausärzte sind uns unserer Verantwortung bewusst und werden diese offensiv wahrnehmen. tet, ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung auf freiwilliger Basis anzubieten. Als Vertragspartner der Krankenkassen werden insbesondere die ärztlichen Verbände genannt. Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten die Möglichkeit, Verträge abzuschließen, allerdings nur dann, wenn sie von Gemeinschaften hausärztlicher Leistungserbringer damit beauftragt werden. Trotz allen Theaterdonners, der § 73 b ist keine Neuerung, sondern steht schon seit vielen Jahren in unterschiedlicher Formulierung im SGB V. Die Regierungskoalition scheint erkannt zu haben, dass angesichts der komplexen Versorgungsrealität unseres Gesundheitssystems gerade die hausärztliche Betreuung und Begleitung unserer Patienten unverzichtbar ist. Nicht immer nachvoll- 208 ÄBW 04 • 2007 ziehbare Diagnose- und Therapieroutinen ersetzen nicht selten das ärztliche Gespräch, gesunder Menschenverstand und die Behandlung alltäglicher Beschwerden mit ebenso einfachen Hausmitteln scheinen aus der Mode gekommen zu sein. Unsere Patientinnen und Patien ten aber haben nach Jahrzehnten der Technikgläubigkeit erkannt, dass zielloses Umherirren im Gesundheitssystem letztlich zu keinem Ergebnis führt. Sie haben erkannt, dass in vielen Fällen ihr Hausarzt hilfreicher sein kann als ein flächendeckendes Angebot an Kernspin tomographen. Und manch einer musste erfahren, dass die lebens begleitende Betreuung chronischer Erkrankungen nahezu nur vom Hausarzt geleistet wird. Die Politik hat die Zeichen der Zeit erkannt, sie will mit der Gesundheitsreform die hausarztzentrierte Versorgung weiter stärken. Sie hat auch erkannt, dass unser Gesundheitswesen angesichts der älter werdenden Bevölkerung und der zunehmenden Zahl der chronischen Erkrankungen eine qualifizierte hausärztliche Versorgung braucht, um finanzierbar zu bleiben. Diese Erkenntnis hat in etlichen europäischen Ländern dazu geführt, dass Versorgungssysteme dieser Art eingeführt wurden, teils auf freiwilliger Basis, aber auch obligat. Die Bevölkerung dort hat die hausarztzentrierte Versorgung gut angenommen, die große Mehrheit ist zufrieden, und auch in freiwilligen Systemen sind weit über 90 Prozent in Hausarztpraxen eingeschrieben. „Nicht ohne meinen Hausarzt“ war das Motto des diesjährigen Hausärztetages in Stuttgart. Wir Hausärzte sind uns unserer Verantwortung bewusst und werden diese offensiv wahrnehmen. Die hausärztliche Versorgung muss wieder ins Zentrum des Gesundheitswesens! Allerdings verlangen wir, dass gute Arbeit auch anständig bezahlt wird. Die dramatische Zunahme nserer Arbeitsbelastung und die u zunehmend komplexere Versorgungsrealität muss endlich Niederschlag in der Höhe unserer Honorare finden. Die Hausärzte werden die „Rote Laterne“ in der ärztlichen Einkommensstatistik nicht länger akzeptieren! Für 50 Euro pro Patient und Quartal können wir diese Aufgaben nicht mehr schultern! Auch aus diesen Gründen unterstützt der Deutsche Hausärzteverband grundsätzlich den Abschluss von Rabattverträgen zwischen Kassen und pharmazeutischen Unternehmen. Damit können die Kosten der Arzneimittelversorgung gesenkt werden. Die frei werdenden Mittel müssen für eine leistungsgerechte Honorierung der ärztlichen Versorgung eingesetzt werden. Und nicht zuletzt – auch die Patienten profitieren durch den Wegfall der Zuzahlung für die rabattierten Präparate. Wir wollen die neue Versorgungsrealität mitgestalten. Wir stellen uns den Heraus ■ forderungen! Dr. med. Berthold Dietsche Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg Neuer Chefredakteur Der Leiter der Ärztlichen Pressestelle Baden-Württemberg, Dr. med. Oliver Erens, übernimmt ab dem 1. Oktober 2007 auch die Chefredaktion des Ärzteblattes Baden-Württemberg. Das Herausgebergremium, dem die Präsidentin der Landesärztekammer als Vorsitzende, die Präsidenten der Bezirksärztekammern und die vier ärztlichen Mitglieder im Vorstand der KV Baden-Württemberg angehören, wählte Erens mit 8 : 1 Stimmen. Kammern und KV „Wir haben nichts zu verschenken“ D ie Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat auf ihrer 20. Sitzung die Jahresrechnung 2005 genehmigt und den Vorstand entlastet. In der langen Tagesordnung stand dann der Bericht des Vorstandsvorsitzenden im Mittelpunkt des Geschehens. Dr. Hoffmann-Goldmayer verwies zunächst auf die offensichtlich erfolgreichen Reisen des Vorstandes an die Basis im Rahmen der „Tour de Ländle“. So sei man inzwischen mit fast 2000 Kolleginnen und Kollegen in einen kritisch-konstruktiven Dialog gekommen mit „ der wesentlichen Erkenntnis, dass unsere Mitglieder mit Nachdruck wünschen, dass wir ihre Interessen nachhaltig vertreten“, so der Vorstandsvorsitzende. Und er erinnerte noch einmal an die in den vergangenen Protest- monaten gewonnene Erkenntnis, dass Stärke nur durch Solidarität zu erreichen ist. Denn: Das Ziel der Politik ist doch klar, in Einzelverträgen will sie uns Ärzte atomisieren, die Spezialisten in einen ruinösen Verdrängungswettbewerb treiben und den Arztberuf insbesondere in freier fachärztlicher aber auch in der Hausarztpraxis so uninteressant machen, dass die Kollegen ihr Heil im Verkauf ihrer Zulassung suchen. Insgesamt spielte die politische Entwicklung im Bericht eine wichtige Rolle letztlich mit der Frage, „was bringt uns dies alles in BadenWürttemberg, besser, was wird uns in Baden-Württemberg genommen? Hoffmann-Goldmayers Befürchtung: „Der alleine auch in Baden-Württemberg noch wachsende Gesundheitsmarkt wird zusammenbrechen“. Deshalb unterstütze er den Appell Ankündigung MEDCONGRESS 2007 in Baden-Baden Seit 34 Jahren bietet der von der MEDICA e. V. veranstaltete MEDCONGRESS in Baden-Baden zertifizierte Fortbildung auf hohem Niveau. Gemeinsam mit den Partnern Südwestdeutsche Gesellschaft für Innere Medizin, Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), Hartmannbund, Bezirksärztekammer Nordbaden sowie der KV Nordrhein wurde auch in diesem Jahr wieder ein attraktives Programm zusammengestellt. Traditionell nehmen Kurse, insbesondere auf den Gebieten Notfallmedizin, bildgebende Verfahren und Herz-Kreislaufstörungen, den größten Raum ein. Die Teilnehmer werden durch erfahrene Experten an neuesten Geräten intensiv geschult und erwerben so schnell und sicher das notwendige Praxiswissen, etwa für den Umgang mit Notfällen bei Kindern oder für die Kompressionsversorgung bei Beinvenenthrombose. Darüber hinaus vermitteln zahlreiche Seminare einen aktuellen Überblick über neue Entwicklungen der Inneren Medizin, Pädiatrie, Neurologie und Psychiatrie. Neben dem Schwerpunkt Rettungs- und Notfallmedizin bietet der Kongress ein breites Spektrum an praktischen Kursen zur bildgebenden Diagnostik, etwa zur Sonographie, Echokardiographie und Farbdoppler-Untersuchung, sowie eine Einführung in die MRT-Diagnostik. Neu ins Programm aufgenommen wurden ein allergologischer Untersuchungskurs und ein zertifizierter Kurs für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin. Das Einüben praktischer Fertigkeiten steht im Mittelpunkt der Kurse zur kleinen Chirurgie, zur Wundversorgung oder zur neurologischen Untersuchung. Für den Hausarzt wichtige Themen aus der Inneren Medizin wie Herzrhythmusstörungen, Adipositas, Gerinnungshemmung, rheumatische Erkrankungen, Herz-Kreislaufstörungen, Diabetes oder Schilddrüsenerkrankungen werden in den Seminaren vorgestellt, ebenso wichtige neurologische Themen wie zum Beispiel Angststörungen oder Schwindel. Termin: MEDCONGRESS 2007 34. Seminarkongress für medizinische Fort- und Weiterbildung 1.–7. Juli 2007 Veranstaltungsort: Kongresshaus Baden-Baden Weitere Informationen, Preise und Anmeldung: www.medcongress.de von Dr. Herrmann von der AOK des Landes, alles zu tun, um die Einführung des Gesundheitsfonds zu verhindern, der – wenn er denn komme – erheblich Geld aus BadenWürttemberg abziehen würde. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die ärztlichen Vergütungen in Baden-Württemberg immer noch vergleichsweise besser seien als in anderen Bundesländern. „Dieser Vorstand hat gemeinsam mit dem Gebietsbereich Vertragswesen nämlich die äußerst erfolgreiche Honorarpolitik der früheren KVen unverändert fortzusetzen verstanden“. Mit einer Vereinbarung zur Umsetzung des Rabattvertrages der AOK sei ein neuer zusätzlicher Weg beschritten worden, um den Mitgliedern die Umsetzung der Zielvereinbarung in der AVWG – Ablösevereinbarung weiter zu sichern. Für Kritik an dieser Vereinbarung habe er Verständnis und für die eindeutige Positionierung des Hausärzteverbandes sei er dankbar. Dies gerade deshalb, weil Medien und Patientenvertreter und Pharmafirmen „mit fadenscheinigen Argumenten“ diese Koopera tion begleitet hätten. Hoffmann-Goldmayer: „Wenn Sie mit mir der Auffassung sind, dass die Einnahmen der GKV mit oder ohne WSG nicht unendlich sind, müssen wir uns gemeinsame Bereiche suchen, von denen wir das uns zustehende Finanzvolumen holen oder besser zurückholen können. Und einer dieser Bereiche ist gerade der Ausgabenbereich der Arzneimittel. „Die AOK habe berechnet, dass bei einer vollständigen Umstellung aller Wirkstoffe für alle AOKVersicherten 40 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden könnten. Und in der Kooperations vereinbarung bekomme der Arzt ausschließlich ein Honorar für eine ärztlich erbrachte Leistung im Zusammenhang mit der Verschreibung und der Umstellung eines Präparates mit identischem Wirkstoff ■ auf einen anderen Hersteller. J. Dreher 210 ÄBW 04 • 2007 Kammern und KV Zum Tode von Dr. Karl-Heinz Kamp Am 28. Februar 2007 ist Dr. Karl-Heinz (Kuddel) Kamp, Bestehen. Er war eines der dienstältesten Mitglieder, ehemaliger Präsident der Bezirksärztekammer sowohl als gewählter Vertreter der Ärzteparlamente, als auch der Vorstände der Bezirksärztekammer NordNordwürttemberg, im Alter von 78 Jahren nach schwerer Krankheit verstorben. Dr. Kamp wurde 1929 württemberg sowie der Landesärztekammer Badenin Wesermünde geboren. Er studierte von 1949 bis Württemberg. Sein Engagement beschränkte sich nicht 1955 Medizin an der Universität nur auf die Vorstandsarbeit, sonFreiburg, wo er 1955 auch promodern er arbeitete aktiv in verschievierte. Sein Weg führte ihn über denen Ausschüssen und Arbeitsdas Krankenhaus Cuxhaven und kreisen mit. So war er über Jahre dem Städtischen Krankenhaus Vorsitzender der Fortbildungs Karlsruhe zurück nach Nordwürtkommission der Landesärzte temberg. 1960 begann er in Göpkammer, stellvertretender Vor pingen seine Weiterbildung zum sitzender des Ausschusses Umwelt Internisten, und Gesundheit der Landesärztedie er 1965 erfolgreich abschloss. kammer, stellvertretendes MitDanach ließ er sich als Internist glied der Ethikkommission der in Wendlingen nieder, wo er bis zu Landesärztekammer, Delegierter seinem Ruhestand tätig war. der Landesärztekammer zum Deutschen Ärztetag und Mitglied Das Interesse, sich für den Berufsder Deutschen Akademie für stand der Ärzte zu engagieren, Gebietsärzte bei der Bundesärztebegann bei Herrn Dr. Kamp bereits kammer. im Studium, wo er aktiv in der Fachschaft Medizin tätig war. In Anerkennung seiner Verdienste um die Ärzteschaft BadenSeine berufspolitische Laufbahn Württemberg sowie die ärztliche als Arzt begann Dr. Kamp beim Ein jüngeres Bild von „Kuddel“ Fortbildung wurde Dr. Kamp Marburger Bund, dem er von Kamp. Aber so haben ihn viele mehrfach geehrt. 1960 bis 1969 als Mitglied und seiner Freunde in Erinnerung. Mandatsträger angehörte. Nach 1978 wurde ihm die Ernst-vonseiner Niederlassung trat er dem Bergmann-Plakette verliehen. Hartmannbund bei. Hier spielte er eine bedeutende 1993 wurde ihm die Hartmann-Thieding-Plakette als höchste Auszeichnung des Hartmannbundes überRolle im Landesverband Baden-Württemberg, wo er über viele Jahre Vorsitzender des Kreisvereins reicht. 1994 erhielt er für seine Verdienste die AlbertSchweitzer-Medaille. 1999 wurde Dr. Kamp mit Esslingen und gleichzeitig Delegierter zur Landes versammlung war. Auch auf der Hauptversammlung der Verdienstmedaille des Verdienstordens des Hartmannbundes war er über viele Jahre der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Mandatsträger. Zur Anerkennung seiner berufspolitischen Die Laufbahn in der ärztlichen Selbstverwaltung Aktivitäten konnte er die Hans-Neuffer-Plakette, die höchste Auszeichnung der Bezirksärztekammer begann 1965 bei der Bezirksärztekammer Nord württemberg, als Dr. Kamp zum Mitglied der VertreterNordwürttemberg entgegennehmen. versammlung gewählt wurde. Vom selben Zeitpunkt Wir durften Herrn Dr. Kamp als einen überaus an war er auch Mitglied der Vertreterversammlung liebenswürdigen, stets kooperativen und aktiven der Landesärztekammer Baden-Württemberg. 1978 Menschen kennen und schätzen lernen, der trotz wurde er in den Vorstand der Bezirksärztekammer seines beruflichen Engagements in der Praxis Nordwürttemberg gewählt, deren Vizepräsident er und in der täglichen Arbeit zweier Kammern übervon 1987 bis 1988 war. 1989 wurde er zum Präsiaus aktiv war. Trotz aller Belastungen fand er immer denten der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Zeit für lobende und manchmal auch tröstende gewählt. Dieses Amt hatte er bis 1999 inne. Auch in Worte. der ihm zugehörigen Ärzteschaft Nürtingen spielte er Mit Herrn Dr. Kamp haben wir einen lieben Freund, eine besondere Rolle, denn er war von 1975 bis 1983 einen hervorragenden Arzt und eine einzigartige Vorsitzender der Ärzteschaft Nürtingen. Bis heute Persönlichkeit verloren. war er als Vorsitzender einer Prüfungskommission Wir werden ihn vermissen. in der Weiterbildung tätig. Dr. Kamp gehörte sozusagen zum „Urgestein“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg seit ihrem Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ÄBW 04 • 2007 211 Kammern und KV Betreuung von Ausschüssen/Arbeitskreisen/Kommissionen und anderen Einrichtungen Ausschüsse Arztberuf und Familie Vorsitz: Dr. Helga Schulenberg Geschäftsführung: Dr. iur. Seizinger Sachbearbeitung: Frau Langer Ärztliche Weiterbildung Vorsitz: Dr. Michael Schulze Geschäftsführung: Frau Hespeler Sachbearbeitung: Frau Meyer Berufsbildungsausschuss Vorsitz: Dr. M. Datz/Frau S. Haiber Geschäftsführung: Frau Hespeler Sachbearbeitung: Frau Langer Berufsordnung Vorsitz: Dr. Ulrike Wahl Geschäftsführung: Dr. iur. Seizinger/Frau Hespeler Sachbearbeitung: Frau Groth Fortbildungsausschuss Vorsitz: Dr. Klaus Baier Geschäftsführung: Herr Felsenstein Sachbearbeitung: Frau Janke Gewalt gegen Kinder Vorsitz: PD Dr. Christian Benninger Geschäftsführung: Dr. med. Hauser Sachbearbeitung: Frau Seegis Haushaltsausschuss Vorsitz: Dr. Joachim Koch Geschäftsführung: Herr Dr. iur. Seizinger/Herr Ziegler Sachbearbeitung: Herr Waibel/Herr Jung Krankenhauswesen/Pflegeverbände Vorsitz: Dr. Josef Ungemach Geschäftsführung: Dr. iur. Seizinger Sachbearbeitung: Frau Langer Medizinische Ausbildung/Hochschulen Vorsitz: PD Dr. Christian Benninger Geschäftsführung: Frau Hespeler Sachbearbeitung: Frau Meyer Nichtärztliche medizinische Fachberufe Vorsitz: Dr. Michael Datz Geschäftsführung: Frau Hespeler Sachbearbeitung: Frau Langer 212 ÄBW 04 • 2007 Notfallmedizin Vorsitz: Dr. Michael Schulze Geschäftsführung: Dr. med. Hauser Sachbearbeitung: Frau Seegis Gesundheitsrat Südwest Vorsitz: Prof. Dr. Arnold – bis 21. 07. 2007 Geschäftsführung: Prof. Dr. Kamps Öffentlicher Gesundheitsdienst Vorsitz: Dr. Michael Deeg Geschäftsführung: Dr. iur. Seizinger Sachbearbeitung: Frau Seegis Landesberufsgericht für Ärzte Kammeranwalt: Dr. Vogel Geschäftsstellenleiter: Herr Österreicher Sachbearbeitung: Frau Wolf Prävention und Umwelt Vorsitz: Dr. Ulrich Clever Geschäftsführung: Dr. med. Hauser Sachbearbeitung: Frau Seegis Qualitätssicherung Vorsitz: Dr. Gerhard Schade Geschäftsführung: Herr Felsenstein Sachbearbeitung: Herr Pullwitt Suchtmedizin Vorsitz: Dr. Christoph von Ascheraden Geschäftsführung: Herr Felsenstein Sachbearbeitung: Frau Mangold Widerspruchsausschuss Vorsitz: Dr. Rolf Segiet Geschäftsführung: Frau Hespeler Sachbearbeitung: Frau Meyer Konferenzen/Kommissionen Ethikkommission Vorsitz: Dr. Georg Hook Geschäftsstellenleitung: Frau Dr. med. Knupfer Sachbearbeitung: Frau Hager/Gola etc. Konferenz der Geschäftsführer Vorsitz: Dr. iur. Seizinger Sachbearbeitung: Frau Saile Konferenz der Rechtsberater Vorsitz: Dr. iur. Seizinger Geschäftsführung: Frau Hespeler Sachbearbeitung: Frau Wolf Gemeinsamer Beirat LÄK/ Landespsychotherapeutenkammer Vorsitz: Dr. Birgit Clever/ Frau Dipl.-Psych. Santos-Dodt Geschäftsführung: Hartmut Gerlach (LPK), Frau Hespeler (LÄK) IVF-Kommission Vorsitz: Prof. Dr. Mickan Geschäftsführung: Frau Hespeler Sachbearbeitung: Frau Langer Sonstige Gremien bzw. Einrichtungen Menschenrechtsbeauftragter für die Landesärztekammer: Dr. Ulrich Clever Sachbearbeitung: Frau Seegis Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden Vorsitz: Herr Min.-Dir. Bölter Geschäftsführung: Dr. iur. Seizinger Arbeitskreise – Arbeitsgruppen AG „QS Anaesthesiologie“ Vorsitz: Dr. med. Martin Geschäftsführung: Frau Dr. Lüdtke Sachbearbeitung: Herr Pullwitt AG „QS zytologischer Untersuchungen“ Vorsitz: Frau Gieren Geschäftsführung: Herr Felsenstein Sachbearbeitung: Herr Pullwitt AG „Neonatalerhebung“ Vorsitz: PD Dr. Hentschel Geschäftsführung: Frau Dr. Lüdtke Sachbearbeitung: Frau Reich AG „QS Operative Behandlung des Bronchialkarzinoms“ Vorsitz: PD Dr. Friedel Geschäftsführung Herr Felsenstein Sachbearbeitung: Herr Pullwitt Lenkungsausschuss „Präklinische Notfallrettung“ Vorsitz: Dr. Michael Schulze Geschäftsführung: Frau Dr. Lüdtke Sachbearbeitung: Frau Reich Stand: 27. März 2007/Sensen Freigabe – Ärzteblatt BW 04 -2007 Privatärztliche Verrechnungsstelle Baden-Württemberg e.V. Privatärztliche Verrechnungsstelle Baden-Württemberg e.V. Kammern und KV Landesregierung beschließt Krankenhausprogramm 2007 D er Ministerrat hat das Jahreskrankenhausbauprogramm 2007 beschlossen. Wie Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz mitteilte, werden im laufenden Jahr 161,3 Millionen Euro für die Sanierung, Modernisierung und den Neubau von Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. „Landesweit werden zwölf Bauprojekte in das Förderprogramm aufgenommen. Damit können in vielen Regionen des Landes im Kranken hauswesen die Weichen auf Zukunft gestellt werden“, sagte die Ministerin in Stuttgart. Die geplanten Bauprojekte würden neben einer verbesserten Versorgungsqualität die Voraussetzungen schaffen, die betrieblichen Abläufe in den Häusern zu optimieren und damit ihre Wirtschaftlichkeit weiter zu steigern, zeigte sich Stolz überzeugt. Weitere Förderschwerpunkte seien die Einrichtung zentraler Aufnahmemöglichkeiten, die Fortsetzung begonnener Sanierungen und die Einrichtung von Abteilungen für Psychotherapeutische Medizin. „Die Krankenhauslandschaft befindet sich bundesweit in einer Umbruchphase. Das Land hat die Krankenhäuser seit Jahren aktiv bei diesem Strukturwandel unterstützt und zukunftsfähige Projekte gefördert, weil letztlich nur so Spitzenmedizin und ausreichende Versorgung im ganzen Land auf hohem Niveau nachhaltig sichergestellt werden kann“, erläuterte Stolz. Die Krankenhausplanung und -förderung habe sich als ein höchst effektives Steuer instrument des Landes bewährt. „Durch den gezielten Einsatz der Landesmittel konnten in der Vergangenheit in Baden-Württemberg vorbildliche Krankenhausstrukturen geschaffen werden. Nicht zuletzt deshalb konnte sich die Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg im Bundesvergleich einen Spitzenplatz erobern, der in einem erst vor wenigen Wochen ■ erschienenen Länderranking eindrucksvoll dokumentiert wurde“, so Stolz weiter. Finanzspritze Finanzspritze Sparen Sie mit dem günstigen Sparen Sie mit Online - Tarif! dem günstigen PVS Baden-Württemberg: Online - Tarif! Mit uns können Sie rechnen! Übersicht Jahreskrankenhausprogramm 2007 Klinikum Stuttgart – Standort Katharinenhospital Neubau Olgahospital und Frauenklinik: vorbereitende Maßnahmen Marienhospital Stuttgart – Umbaumaßnahmen zur Einrichtung einer zentralen Notaufnahme – Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen für Operationsbereich Klinik am Eichert Göppingen Einrichtung einer interdisziplinären Aufnahmestation Klinikum Schwäbisch Gmünd – Stauferklinik Bauliche Maßnahmen zur Integration des Margaritenhospitals sowie zur Restsanierung: 3. Teilabschnitt Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH Umbaumaßnahmen im Sockelgeschoss Bau E zur zentrale Endoskopie und angrenzende Bereiche Kreiskrankenhaus Rastatt Bau einer interdisziplinären Notaufnahme Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zur Einrichtung einer Station für Psychotherapeutische Medizin Gesundheitszentrum Rhein-Neckar gGmbH – Krankenhaus Schwetzingen Einrichtung einer Station für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin Sana-Kliniken Bad Wildbad GmbH/Rheumazentrum Neubau Enzkreis-Kliniken gGmbH – Krankenhaus Neuenbürg Erweiterung und Umbau Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH – Klinik Villingen-Schwenningen Ersatzneubau Zollernalbklinikum gGmbH – Krankenhaus Balingen Erweiterung und Umbau ÄBW 04 • 2007 PVS Baden-Württemberg: Mit uns können Sieeine rechnen! � Profit: Sie erzielen enorme � � � � Zeit- und Kostenersparnis, wenn wir für Sie abrechnen. Profit: Sie erzielen eine enorme Kompetenz: Unser fachkundiges Zeit- und Kostenersparnis, wenn Team sorgt für klare wir für Sie abrechnen.Liquidationsstrukturen und eine schnelle, Kompetenz: Unser fachkundiges unkomplizierte Abrechnung. Team sorgt für klare LiquidationsTransparenz: Sie sind online strukturen und eine schnelle, immer auf dem Laufenden. unkomplizierte Abrechnung. � WirSie beraten seit über � Erfahrung: Transparenz: sind online 80 Jahren niedergelassene immer auf sowohl dem Laufenden. Ärzte als auch Chefärzte und � Erfahrung: Wir beraten seit Krankenhausverwaltungen rundüber um 80 sowohl die Jahren Abrechnung undniedergelassene das ForderungsÄrzte als auch Chefärzte und management. Krankenhausverwaltungen rund um die sprechen Abrechnung ForderungsGerne wir und mit das Ihnen über Ihre management. individuelle Situation. 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Als vor 20 Jahren Professor Dr. Dietrich Birnbaum am HerzZentrum Bad Krozingen die erste erfolgreiche Herztransplantation Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank veranstaltet zwei Existenzgründer-Seminare für niederlassungswillige Ärzte. Termine: Dienstag, 24. April 2007 (19.00 Uhr) in Heilbronn, Allee 11 Mittwoch, 9. Mai 2007 (18.30 Uhr) in Göppingen, Poststraße 37 Mittwoch, 16. Mai 2007 (19.00 Uhr) in Karlsruhe, Friedrichsplatz 1–3 Mittwoch, 23. Mai 2007 (19.00 Uhr) in Stuttgart, Kleiner Schlossplatz 11 Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitionsplanung • Praxiskosten • Finanzierung • Öffentliche Fördermittel • Absicherung der Existenz Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: Für den 24. April 2007: BW-Bank Heilbronn, Telefon (0 71 31) 8 84-4 05. Für den 9. Mai 2007: BW-Bank Göppingen, Telefon (0 71 61) 67 22-76. Für den 16. Mai 2007: BW-Bank Karlsruhe, Telefon Tel. (07 21) 91 40-3 42. Für den 23. Mai 2007: BW-Bank Stuttgart, Telefon (07 11) 1 24-3 23 69. 214 ÄBW 04 • 2007 durchführte, erregte dies zwar kein weltweites Aufsehen. Es war jedoch der Startschuss für eine bis heute erfolgreiche Ära der Herztransplan tation in Baden-Württemberg. Das Universitäre Herz-Kreislauf-Zentrum Freiburg – Bad Krozingen gab im Rahmen seines Kongresses „40 Jahre Herztransplantation“ einen aktuellen Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen der heutigen Herz transplantation. Den großen Durchbruch im Be reich der Transplantation bereitete die Entdeckung des Cyclosporins in den frühen achtziger Jahren. Mit diesem Medikament gelingt es auch heute noch gut, die Immunabwehr, die das fremde Organ im Körper des Empfängers auslöst, „in Schach zu halten“. Die Herztransplantation gilt heute als „Goldstandard“ für Patienten mit einer so genannten schweren Herzinsuffizienz. Am Universitätsklinikum Frei burg hat Professor Dr. Friedhelm Beyersdorf, Ärztlicher Direktor der Abteilung Herz- und Gefäßchirurgie, im Jahr 1994 die erste erfolgreiche Herztransplantation durchgeführt. Der Patient, der heute 68-jährige Günter Schulz, erfreut sich guter Gesundheit und verdankt sein Leben der vergangenen 13 Jahre dem anonymen Spender seines Herzens. Professor Dr. Friedhelm Beyers dorf, Ärztlicher Direktor der Ab teilung Herz- und Gefäßchirurgie, Universitätsklinikum Freiburg, Universitäres Herz-Kreislauf-Zentrum Freiburg – Bad Krozingen: „Seit Beginn des Herztransplan tations-Programms an der Abteilung für Herz- und Gefäßchirurgie des Universitätsklinikums Freiburg am 29. November 1994, wurden bis heute insgesamt 163 Herztransplan tationen durchgeführt, im Schnitt 15 bis 20 pro Jahr. In den vergan genen zehn Jahren hat bundesweit die Zahl der Herztransplantationen stetig abgenommen, da immer weniger Spenderorgane zur Ver fügung stehen. Seit 1997 hat sich die Wartezeit auf ein Spenderherz für Patienten mit einer terminalen Herzinsuffizienz auf einen Zeitraum von zwei bis vier Jahren verlängert. Mit Überlebensraten von rund 80 Prozent, ein Jahr nach dem Ein griff, gilt die Herztransplantation als „Goldstandard“ zur Behandlung der terminalen Herzinsuffizienz. Dennoch müssen zunehmend Patienten vorübergehend oder auch über einen längeren Zeitraum mit einem Herzunterstützungssystem (Kunstherz) versorgt werden. Das eigentlich nur zur zeitlichen Über brückung ausgelegte System wird für manche Patienten zur Dauer therapie. Das Herzzentrum am Freiburger Universitätsklinikum ist auch das Zentrum für die Kunstherztrans plantation in Baden-Württemberg. Hier wurden bis heute 48 Patienten mit Erfolg mit einem Herzunter stützungssystem, auch über einen längeren Zeitraum von bis zu 16 Monaten, behandelt. Die so genannten Kunstherzen ersetzen nicht das Herz des Patienten. Vielmehr unterstützen sie das im Körper verbleibende und weiter schlagende Herz. Die An forderungen an Herzunterstützungs systeme differieren je nach Einsatz. Für die unterschiedlichen Anforde rungen stehen vier verschiedene Ausführungen zur Verfügung, die teilweise in den Körper implantiert oder am Körper getragen werden: – Kunstherzen zur Überbrückung bis zur Transplantation (implantierbar oder außerhalb), – Unterstützungssysteme zur Erholung des Herzens (implantierbar oder außerhalb), – Systeme für die kurzfristige Unterstützung, als Brücke zu einem anderen System, beispielsweise beim akuten Vorfall (außerhalb), – Kunstherz zur dauerhaften Unterstützung, wenn eine Transplantation nicht in Frage dr. kommt (implantiert). Vermischtes Kompetenz der EU prüfen Psyche und Gemüt K ein Hörnerklang ohne das Horn, kein menschliches Befinden ohne Leib. Unser Verhalten hat immer sein körperliches Gegenstück und ist mit diesem ein untrennbares Ganzes. Deshalb haben schon die alten Griechen in ihrer Frühzeit den „Sitz“ dessen, was sie mit „Psyche“ meinten, zwar nicht im Gehirn gesucht, das sie nur „Das im Kopf Befindliche“, das En-kephalon (Kephalä = Kopf) nannten, sondern im Herz-Zwerchfell-Thymus-Bereich. Und auch für uns ist ja noch heute schwerer Kummer herzzerreißend und nicht hirnzerreißend. Im Kranken wie im Gesunden sind immer Leib und „Psyche“ untrennbar. Die Frage, was von beidem im Einzelfall „ursächlich“, ist daher müßig, nicht aber, was von beidem für den Arzt zuerst fassbar wird. Doch während das deutsche Wort „Leib“ für uns problemlos ist, suchen wir ver gebens, was eigentlich „Psyche“ auf Deutsch heißen soll. Ursprünglich nur ein „zarter Hauch“, war sie „der Atem des Lebens“ in uns, und bei Homer recht anschaulich das, was dem Körper (soma) beim Sterben durch Mund und Wunde entflieht, das heißt, sie war unvergänglich, aber eben nur als ein bloßer Schatten. 400 Jahre später unterteilte Sokrates das Wesen der „Psyche“ in Denken, Geist, Herz, Gemüt, und zugleich zum Sitz der Leidenschaften, des Verlangens, der Lust, Neigung u. a., ohne sich jeweils auf ein bestimmtes Träger-Organ (soma) festzulegen, aber doch vorzugsweise das Denken dem Zwerchfell (phren), alles „Herzliche“ der „kardia“, das menschliche Gemütsleben aber der geheimnisvollen jugendlichen Thymusdrüse (thymos) zuzuordnen. Bis in unsere Zeit wird auch die Psyche immer wieder zu unrecht der „Seele“ (althochdeutsch „sewla“) gleichgestellt, obwohl diese medizinisch gar nicht fassbar wird und auch nicht werden soll 216 ÄBW 04 • 2007 und kann, da sie ins Metaphysische weist. Andererseits glaubten wir ja noch lange bei den „reinen“ Geisteskrankheiten wie Schizophrenie oder Epilepsie (Morbus sacer!) kein leibliches Substrat zu finden. Aber mit dem steten Vormarsch der „Psychoanalyse“ wurde jetzt unser Befinden sozusagen in ein echtes (Unterbewusstes) oder ein unechtes (Bewusstes) zerlegt und beides der keuschen „Psyche“ zugeteilt, obgleich sich diese längst mit dem Eros ein gelassen. Die „himmlische Liebe“ geriet zur bloßen Sexualität, der Homo sapiens ver kümmerte zum Dogma seiner Keimdrüsen. Das Wort Gemüt aber verschwand fast völlig aus unserem Wortschatz. Doch das war nicht immer so. Am Gebäude der Tübinger Neurologie und Psychiatrie (19. Jahrhundert) steht noch heute eingemeißelt: „Klinik für Nerven- und Gemütskranke“. Im Mittelpunkt also nicht die Krankheit, sondern der Patient! Gestört nicht seine farblose „Psyche“, sondern sein handfestes Gemüt (das „Gemute“, von germanisch moda = Mut), welches uns ein farbenprächtiges Heer von feinsinnigen Abkömmlingen hinterlassen hat, das aus unserer Sprache nicht mehr wegzudenken ist: Mut (Wagemut), Gemüt, Wehmut, Gleichmut, Demut, Schwermut, Kleinmut, Hochmut, Langmut, Großmut, Anmut, Unmut, zumute sein, zumuten, vermuten, mutmaßen, mutwillig, freimütig, reumutig, missmutig, mutmaßlich und deren zahlreiche Zusammensetzungen. Das Englische begnügt sich hier mit dem Begriff „mood“, der dort so viel wie „Stimmung“ bedeutet. Im Französischen geht das Gemüt vollständig im Begriff coeur (Herz) auf, im Italienischen in „animo“ (Seele) und Sentimento (Gefühl). Was wir aber wiederum mit dem Stammwort „Mut“ (= Wagemut) meinen, ist romanisch courage, corraggio etc. Wollen wir uns bei diesem Reichtum unseres Gemütes nicht endlich wieder zu diesem bekennen, der Liebe in unserem Befinden ihren würdigen Platz nicht weiterhin vorenthalten und die vieldeutige, aber nichts sagende „Psyche“ durch das Gemüt mit seiner ganzen Wärme ersetzen? „… Alles Schöne, alles Hohe nahmen sie mit fort, alle Farben, alle Lebenstöne, und uns ■ blieb nur das entseelte Wort.“ (Schiller) Dr. med. Lothar Dinkel „Auf europäischer Ebene wird das Thema ‚Gesundheit’ immer stärker besetzt. Die jüngsten Initiativen der EU-Kommission zeigen, dass Brüssel gesundheitlichen Themen viel Aufmerksamkeit schenkt. Wir wollen aber nicht, dass unsere Gesundheitspolitik von Brüssel aus gelenkt wird“, erklärte Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz im Stuttgarter Landtag. „Es ist die ureigenste Aufgabe der Mitgliedsstaaten, eine möglichst optimale Gesundheitsversorgung der Menschen zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Auf diesem Feld ist es Aufgabe der EU, ergänzend da tätig zu werden, wo eine Zielerreichung auf der Ebene der Mitgliedsstaaten nicht möglich ist“, so die Ministerin. Der Gesundheitsschutz der Menschen liege im vitalen Interesse der nationalen Politik. Die Landesregierung, so Stolz, sei sich einig, dass „bei allen Vorschlägen aus Brüssel – auch wenn dies nur Meinungsäußerungen sind – geprüft werden muss, ob die EU wirklich Kompetenzen auf diesem Gebiet hat.“ Positiv bewertete sie daher den Beschluss der Gesundheitsminister der Länder, den diese Anfang März unter ihrem Vorsitz in Stuttgart fassten. Die Ministerkonferenz betont das starke Interesse der Länder daran, dass die Europäische Kommis sion bei ihren Vorschlägen und Maßnahmen die Eigenständigkeit der Gesundheitssysteme der Mitgliedsstaaten respektiert. Mit dem Beschluss werde der EU-Kommission zugleich angeboten, die Ländererfahrungen hinsichtlich Folgen und Umsetzungskosten bei EU-Maß nahmen zu nutzen. Vor allem aus ufernde, ressourcenbindende Berichtspflichten schwächten aus Ländersicht die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Die Gesundheitsministerin zeigte sich aber auch überzeugt, dass „wir Europa aktiv mitgestalten müssen. Das Land nutzt seine Einflussmöglichkeiten im Interesse seiner ■ Bürgerinnen und Bürger.“ Vermischtes Europäische Impfwoche vom 16.–22. April 2007 Aktion „Mach den Impfcheck“ in Baden-Württemberg Das Europäische Regionalbüro der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Woche vom 16.–22. April 2007 zur europäischen Impfwoche erklärt. Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgerufen, in dieser Zeit durch Aktionen zur Verbesserung der Impfakzeptanz beizutragen. Impfen ist zweifellos eine der wirksamsten und kostengünstigsten Gesundheitsmaßnahmen. Durch Impfungen konnte das Auftreten einer Vielzahl von Infektionskrankheiten drastisch reduziert werden. In den letzten Jahren ist der Anteil der gegen viele Kinderkrankheiten geimpften Kinder und Jugendlichen ständig gestiegen, und die Häufigkeit von Krankheiten wie Masern hat dank der Schutzwirkung der Impfungen abgenommen. Informationskampagne in Baden-Württemberg In Baden-Württemberg wird das Ministerium für Arbeit und Soziales und das Ministerium für Kultus und Sport gemeinsam mit der AOK BadenWürttemberg und dem Yaez-Verlag (Herausgeber einer gleichnamigen Jugendzeitschrift) eine Informationskampagne unter dem Motto „Mach den Impfcheck“ durchführen. Mit der Informationskampagne sollen insbesondere Jugendliche angesprochen werden. Für die Aktion wirbt ein Plakat, das an alle Schulen in Baden-Württemberg verteilt wurde. Das Plakat und zwei Faltblätter verweisen auf einen eigens eingerichteten Internetauftritt. Wesentlicher Bestandteil der Internetseite www.mach-denImpfcheck.de ist die Aufforderung, den eigenen Impfstatus zu überprüfen und bei bestehenden oder möglichen Impflücken einen Arzt aufzusuchen. Daneben werden allgemeine Informationen zum Thema „Impfen“ angeboten. Informationsveranstaltungen, die während der europäischen Impfwoche von den Gesundheitsämtern in Zusammenarbeit mit örtlichen Partnern durchgeführt werden, ergänzen die Kampagne. Dabei werden die Gesundheitsämter u. a. über die regionalen Durchimpfungsraten informieren. Schwerpunkte der Informationskampagne Durch die Informationskampagne soll eine generelle Verbesserung der Impfakzeptanz in Bezug auf alle Impfungen erreicht werden. Zunächst stehen aus aktuellem Anlass folgende Impfungen im Vordergrund: Masern Die bestehenden Lücken sollen geschlossen werden, um Masern bis Ende 2010 – einer WHO-Zielsetzung folgend – ausrotten zu können. Auswertungen des Landesgesundheitsamts zeigen, dass der Anteil der gegen Masern, Mumps und Röteln geimpften Kinder in den letzten Jahren gestiegen ist. Bei Schulanfängern lagen die Impfquoten gegen Masern im Jahr 2006 bei 93,7 % für die erste und 78,7 % für die zweite Impfung. Das WHO-Ziel ist aber nur erreichbar, wenn wenigstens 95 % der Kinder eine zweite Impfung erhalten haben. Insbesondere bei älteren Kindern und Jugendlichen bestehen sogar noch größere Impf lücken, denn sie wurden noch nicht nach dem heutigen Stand des Infek tionsschutzes und den heute geltenden Empfehlungen geimpft. HPV Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt zur Reduktion der Krankheitslast durch den Gebärmutterhalskrebs eine generellen Impfung gegen humane Papillomaviren (Typen HPV 16, 18) für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die Impfung mit 3 Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein (Epidemiologisches Bulletin Nr. 12 vom 23. 3. 2007). Die Impfung mit einem Impfstoff gegen humane Papillomaviren gegen die Typen 16 und 18 schützt nicht gegen Infektionen mit anderen Typen. Deshalb müssen die Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs unverändert in Anspruch genommen werden; ihre Inanspruch nahme bei der Zielgruppe ist zu intensivieren. Nach unserer Einschätzung kann eine hohe Durchimpfung nur durch die Zusammenarbeit von Kinderärzten, Hausärzten und Frauenärzten erreicht werden. Es ist unwahrscheinlich, dass die gewünschten hohen Impfquoten für eine HPV-Impfung rasch erreicht werden können, wenn HPV-Impfungen nur durch allgemeinmedizinisch oder pädiatrisch tätige Ärzte durchgeführt werden. Dies gilt besonders für heranwachsende Mädchen und junge Frauen, die für ihre ärztliche Versorgung nicht mehr zum Kinderarzt gehen. Röteln Die Impfung gegen HPV sollte auch als Gelegenheit genutzt werden, andere für Jugendliche von der STIKO empfohlene Impfungen zu vervollständigen. Drei von zehn Mädchen und Teenagern in Baden-Württemberg sind nicht ausreichend gegen Röteln geimpft. Das geht aus Impfberatungsaktionen der Gesundheitsämter hervor, die in den letzten Wochen durchgeführt wurden. Ausweislich der Impf bücher von Schülerinnen der 4., 5. und 7. Klassenstufen in fünf Landkreisen Baden-Württembergs war jedes zehnte Mädchen (genau: 9,6 %) überhaupt nicht gegen Röteln geimpft, bei weiteren zwei von zehn Mädchen (genau: 18,2 %) war der Impfschutz mit nur einer Impfung unvollständig. Für einen vollständigen Impfschutz sind jedoch zwei Impfungen erforderlich. Eine Rötelninfektion während einer Schwangerschaft kann zu schweren Schäden des sich entwickelnden Ungeborenen führen. Zusammen mit der HPV-Impfung sollte deshalb unbedingt auch der Impfschutz gegen Röteln überprüft und vervollständigt werden. Mittel der Wahl ist entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission vorzugsweise der Dreifachimpfstoff MMR, bei leerer Varizellenanamnese der Vierfachimpfstoff MMRV. ■ Prof. Dr. Bijan Kouros, Ministerium für Arbeit und Soziales Dr. med. Günter Pfaff, Dr. P. H. Harvard Univ., Landesgesundheitsamt ÄBW 04 • 2007 217 Fortbildung FSME-Fallzahlen auf Rekordniveau – weiterer Anstieg erwartet Der Frühling kommt – und damit auch die Zecken. Dass es nach den außer gewöhnlich milden Tempera turen in diesem Winter besonders viele sein werden, daran haben Experten kaum einen Zweifel. Sie erwarten deshalb, dass sich auch in 2007 der Trend der stei genden FSME (FrühsommerMeningoencephalitis)-Zahlen weiter fortsetzen wird. U mso bedenklicher stimmt, dass selbst in ausgewiesenen Risikogebieten nur ca. 10 bis 15 Prozent der gefährdeten Personen durch eine Impfung geschützt sind. Dabei bestätigen neue Daten, dass eine Immunisierung mit Encepur® Erwachsenen einen sicheren Schutz gegen FSME bietet − egal, ob nach dem konventionellen oder dem Schnellimmunisierungsschema geimpft wurde. Wird das empfohlene Intervall für die Auffrischimpfung unbeabsichtigt überschritten, so kann, wie neue Ergebnisse belegen, mit nur einer Boosterimpfdosis mit Encepur wieder ein stabiler Impfschutz aufgebaut werden. Insgesamt erkrankten im Jahr 2006 540 Menschen an der Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME). Das sind 25 Prozent mehr als im Jahr davor und doppelt so viele wie 2004. Zeitgleich ist eine Ausbreitung von Zecken unterschiedlicher Arten in Europa und auch in Deutschland zu beobachten. Dies erläuterte Prof. Dr. Mehlhorn vom Institut für Parasitologie an der Heinrich Heine Universität in Düsseldorf auf einer Pressekonferenz des Unternehmens Novartis Behring in München. „Durch diesen Vormarsch wird das Infektionsrisiko für die Bevölkerung in Deutschland deutlich 218 ÄBW 04 • 2007 Die Hochrisikogebiete sind rot gekennzeichnet erhöht“, so Mehlhorn. Eine Haupt ursache sei der Klimawandel: In Deutschland hat sich die Durchschnittstemperatur in den letzten Jahren um 0,5 °C erhöht, so dass Zecken viel mehr Orte finden, an denen sie überleben können. Zugleich ist die Winterperiode, die die Zecken zur Inaktivität zwingt, kürzer geworden − es verbleibt den Zecken somit mehr Zeit, in der sie sich vermehren können, so dass in der gleichen Zeit mehr Zecken entstehen können, so Mehlhorn. Die Infektionsgefahr steigt Wie hoch ist das Risiko, sich nach einem Zeckenstich mit FSME zu infizieren? Eine Abschätzung ist durch die Bestimmung der Zecken-Infektionsrate in den Risikogebieten möglich, wie Prof. Dr. Dr. Peter Kimmig vom Landesgesundheitsamt des Regierungspräsidiums Stuttgart erläuterte. Hierzu hat das Landesgesundheitsamt insgesamt 10 846 Zecken mit Hilfe von PCR auf einen Befall mit FSME-Viren untersucht. Die Befalls Fortbildung Anzeige liegen, die vom Robert Koch-Institut als Hochrisikogebiete eingestuft werden. Aber auch im Osten Baden-Württembergs, wo es keine Hochrisikogebiete gibt, wurden erhöhte Antikörperprävalenzen gemessen. Kimmig kommt zu dem Ergebnis: „FSME-Viren kommen faktisch in ganz Baden-Württemberg vor, eine flächendeckende Verbreitung ist auch für Bayern zu vermuten“. Entgegen der landläufigen Meinung ist FSME aber nicht (mehr) auf Süddeutschland beschränkt. PD Dr. med. habil. Kai Wohlfarth vom Humaine Klinikum Bad Saarow stellte zwei autochthone FSME-Fälle aus Brandenburg aus dem letzten Jahr vor. „In beiden Fällen wurde die Diagnose eher zufällig bzw. erst nach Auftreten schwerer neurologischer Symptome gestellt, da in einer bisher als Nicht-Risikogebiet eingestuften Region vordergründig andere Differentialdiagnosen diskutiert wurden“, ■ so Wohlfarth. Kongressankündigung 44. Kongress der Südwestdeutschen Gesellschaft für Innere Medizin 19.–20. Oktober 2007 im Neckar Forum Esslingen Anlässlich des Kongresses ergeht die herzliche Einladung zur Einsendung von internistischen wissenschaftlichen Arbeiten sowie Postern. Ausgelobt werden der Ludolf-Krehl-Preis sowie die Posterpreise. Ludolf-Krehl-Preis – Abteilung A (2500 Euro): Für Doktoranden, die an einer deutschen Universität in den letzten zwei Jahren auf dem Gebiet der Inneren Medizin mit dem Prädikat „magna cum laude“ oder „summa cum laude“ promoviert haben. Ludolf-Krehl-Preis – Abteilung B (2500 Euro): Für die besten Arbeiten von Assistenz- und Oberärzten aus südwestdeutschen Krankenhäusern (ausgenommen Universitätskliniken), die in den letzten zwei Jahren in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht worden sind. Arbeiten, die bisher mit keinem Preis ausgezeichnet wurden, sind in fünffacher Ausfertigung bis zum 1. Juli 2007 zu senden an: Prof. Dr. med. W. G. Zoller, Klinikum Stuttgart – Katharinenhospital, Zentrum für Innere Medizin, Kriegsbergstraße 60, 70174 Stuttgart. Posterpreise: Es wird um Anmeldung wissenschaftlicher und klinischer Poster aus allen Gebieten der Inneren Medizin gebeten. Erwünscht sind sowohl wissenschaftliche Arbeiten aus medizinischen Universitätskliniken als auch Arbeiten und Kasuistiken anderer Kliniken, Institute und Praxen. Die besten Poster werden mit jeweils 500 Euro ausgezeichnet. Postermaße: maximal 140 cm hoch, 90 cm breit. Poster werden nur in Form von Papierausdrucken entgegengenommen (keine Kartonagen oder sonstige Materialien). Gliederung (Einleitung, Methodik, Ergebnisse, Diskussion). Poster-Abstract-Anmeldungen sind bis zum 1. Juli 2007 per E-Mail zu senden an: m.leschke@klinikum-esslingen.de ÄBW 04 • 2007 'LH1XPPHULP8OWUDVFKDOO :LUJUDWXOLHUHQ XQVHUHQ0LWEHZHUEHUQ ]XLKUHQQLHGULJHQ 1HWWR3UHLVHQ $EHU'RUPHG3UHLVH VLQG,QNOXVLY3UHLVH ZZZGRUPHGVWXWWJDUWGH raten lagen durchschnittlich bei 1 Prozent und schwankten zwischen 0,2 Prozent im Enzkreis und 2,3 Prozent (Hödinger Tobel, Bodenseekreis). Im Raum Freiburg wurden durch andere Wissen-schaftler sogar Werte um 5 Prozent ermittelt. „Gegenüber den Zecken-Befallsraten aus den 80er Jahren, die mit 1 Promille angegeben werden, sind die aktuellen Werte heute um wenigstens das Zehnfache erhöht und die FSME-Infektionsgefahr entsprechend höher einzuschätzen“, so Kimmig. Die Gebiete, in denen FSME endemisch ist, werden vom Robert Koch-Institut aufgrund der Erkrankungszahlen definiert. Kimmig stellte außerdem eine Untersuchung vor, in der in BadenWürttemberg fast 5000 exponierte Menschen (Waldarbeiter und Forstbedienstete) auf Antikörper gegen FSMEViren untersucht worden waren. In dieser Studie fanden sich erhöhte Antikörperprävalenzen im Südwesten BadenWürttembergs, wo auch Landkreise 9 LQNO0HKUZHUWVWHXHU 9 LQNO/LHIHUXQJIUHL +DXVXQG,QVWDOODWLRQ 9 LQNO(LQZHLVXQJLQ ,KUHU3UD[LVJHP03* 9LQNO]ZHLWHU(LQZHLVXQJ DXI:XQVFK 9LQNO6WXQGHQ 9RU2UW6HUYLFH 9LQNO NRVWHQORVHP/HLK JHUlWLP6HUYLFHIDOO )DUEGRSSOHUV\VWHPHGHU %HUHLWVDE :HOWPDUNWIKUHU]% *(+HDOWKFDUH LQNO0Z6W LQNO6WDQGDUG VRQGHRGHU *(/2*,4352 6:6\VWHPH ]%0,1'5$<'3 PLW6WDQGDUGVRQGH 6RQRWKHNHQLQ /HLQIHOGHQ(FKWHUG )DVDQHQZHJ 7HO )D[ 9LOOLQJHQ6FKZHQQ )RUVWKDXVVWUDH 7HO )D[ :LUVLQG,KU8OWUDVFKDOOSDUWQHU LQ6FKZDEHQ2EHUVFKZDEHQ XQGDP%RGHQVHH 6RQRWKHN0HPPLQJHQ 'RQDXVWUDH0HPPLQJHQ 7HO)D[ ZZZVFKPLWWKDYHUNDPSGH Fortbildung Klinische Relevanz der Vogelgrippe 2007 Die Bedrohung bleibt weiter bestehen – die Entwicklung von Impfstoffen läuft Die Vogelgrippe hat letztes Jahr weltweit Besorgnis ausgelöst. Die Bedrohung durch die aviäre Influenza A (H5N1) wird auch in diesem Jahr weiter anhalten. Wissenschaftler befürchten eine nachhaltige Übertragung von H5N1-Viren in der menschlichen Bevölkerung, mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen. Privatdozent Dr. med. Gernot Rohde, Medizinische Klinik III, Pneumologie, Allergologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin, Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannsheil, Klinikum der Ruhr-Universität Bochum, diskutierte dieses hochaktuelle Thema auf dem 48. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin in Mannheim. D as zoonotische Bedrohungspotenzial der aviären Influenza A (H5N1) wird auch im Jahre 2007 nicht signifikant abnehmen. Es ist wahrscheinlich, dass die H5N1-Infektion unter Vögeln in bestimmten Gegenden der Welt schon endemisch geworden ist und somit humane Infektionen nach direktem Kontakt mit infiziertem Geflügel und/oder Wildvögeln weiter auftreten werden. Bislang war die Übertragung von H5N1 von Mensch zu Mensch ein seltenes Ereignis und es gibt noch keine Benefizkonzert Das Deutsche Ärzteorchester wird am Samstag, 28. April 2007, 20 Uhr, unter der Leitung von Alexander Mottok ein Benefizkonzert in der Liederhalle Stuttgart spielen. Das Konzert steht unter dem Motto „Hilfe für Afrika“. Das Programm umfasst Werke von Richard Wagner, Pablo de Sarasate und Johannes Brahms. Solistin ist die junge Geigerin Maria-Elisabeth Lott. Karten sind erhältlich über Easy-Ticket-Hotline (07 11) 25 25 55, www.easyticket.de und an den üblichen Vorverkaufsstellen in Stuttgart. 220 ÄBW 04 • 2007 eindeutige Evidenz, dass es zu einem so genannten genetischen „reassortment“ von humanen und aviären Influenza A-Genen gekommen ist. Nichtsdestotrotz stellt diese Zoonose weiterhin ein wichtiges gesundheitspolitisches Problem dar. Es besteht in der menschlichen Bevölkerung kaum eine natürliche Immunität gegenüber einer H5N1Infektion. Falls es also zu einer effizienten und nachhaltigen Transmis sion von H5N1-Viren in der menschlichen Bevölkerung käme, konnte eine Pandemie mit möglicherweise hohen Krankheits- und Todesraten resultieren. Erschwerend kommt hinzu, dass humane H5N1-Viren in Vietnam und Thailand Resistenzen gegen die antiviralen Medikamente Amantadin und Rimantadin gezeigt haben. Es blieben für die Therapie also nur noch die Neuraminidasehemmer (Oseltamivir und Zanamivir) übrig, was das therapeutische Spektrum einengen würde. Entwicklung von Impfstoffen Eine aktuelle Arbeit deutet anhand von mathematischen Modellen weitere Probleme der Therapie an. Im Falle eines flächendeckenden Einsatzes von Oseltamivir könnten hohe Konzentrationen des renal ausgeschiedenen Medikamentes in den Gewässern entstehen. Dies könnte die Bildung von Resistenzen gegen Oseltamivir bei Vögeln begünstigen, und nach einer ersten überstandenen Grippewelle könnte dann eine zweite mit resistenten Viren folgen. Die Entwicklung von Impfstoffen läuft mit großer Intensität. Es braucht aber sicher noch einige Zeit, bis diese weltweit zugelassen und in ausreichender Menge angeboten werden können. Problematisch ist weiterhin – so deuten es aktuelle Untersuchun gen an –, dass die zirkulierenden H5N1-Stämme für ein weiteres Spektrum von Tieren infektiös werden, verglichen mit den früheren H5N1Viren. Eine Studie zeigte, dass Enten, die mit H5N1 infiziert waren, eine stärkere und länger anhaltende Virusfreisetzung aufweisen. Dies könnte die Übertragung auf andere Vögel oder sogar auf den Menschen begünstigen. Zusätzlich wurden inzwischen Infektionen bei Schweinen in China und bei Katzen (experimentelle Infektion von Hauskatzen, Isolation von H5N1 in Tigern und Leoparden in Thailand), sowie bei einem Steinmarder nachgewiesen. Geographische Bedrohung Auch die geographische Bedrohung nimmt zu. Im Jahre 2006 wurden erstmals humane Fälle unter anderem in Ägypten (18 Infektionen, zehn Tote) und der Türkei (zwölf Infektionen, vier Tote) nachgewiesen. Fazit Zusammenfassend hat auch im Jahre 2007 die aviäre Influenza nichts von ihrem Bedrohungspotenzial eingebüßt. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels läuft die Grippesaison 2007 in Deutschland gerade erst an und es bleibt noch abzuwarten, wie sich die humane und aviäre Influenza in diesem Jahr dr. klinisch manifestiert. Fortbildung Behandlung und Management von hochkontagiösen lebensbedrohenden Erkrankungen in Baden-Württemberg I. Piechotowski1, M. Pichler2, S. Brockmann1, K. Herrlinger2, G. Schmolz1, B. Kouros3, J. Wuthe3, E. F. Stange2, G. Pfaff1 Einleitung Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt, Stuttgart 2 Robert-BoschKrankenhaus, Stuttgart 3 Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart 1 222 Die Einschleppung lebens bedrohender hochkontagiöser Krankheiten stellt in Zeiten des zu nehmenden Fernreiseverkehrs durch Tourismus und die weltweite Ver flechtung der Wirtschaft ein zuneh mendes Problem für das Gesund heitswesen dar. Dies machte nicht zuletzt der jüngste Lassa-Fieberfall in Münster im Juli 2006 deutlich [1]. Ein Lassa-Fieberfall in Schwäbisch Hall im Jahr 2000 [2, 3] sowie SARSVerdachtsfälle bei Reiserückkehrern aus Asien im Jahr 2003 [4, 5] haben dies eindrucksvoll auch für BadenWürttemberg gezeigt. Das Management und die Be handlung lebensbedrohender hoch kontagiöser Erkrankungen wie virus bedingte hämorrhagische Fieber (VHF), SARS, aviäre Influenza, Lun genpest und (Affen-)Pocken erfor dern besondere Maßnahmen zum Schutz des medizinischen Personals sowie zur Verhinderung der Krank heitsausbreitung in der Bevölkerung. In Anlehnung an das von der AG Seuchenschutz am Robert KochInstitut entwickelte Konzept zum Schutz vor lebensbedrohenden importierten Infektionskrankheiten [6–8] hat das Ministerium für Arbeit und Soziales die Initiative zur Schaf fung entsprechender Strukturen in Baden-Württemberg ergriffen (siehe Abbildung 1). Im Jahr 2003 wurde in den Landeskrankenhaus plan aufgenommen, am Zentrum für Innere Medizin (Bereich Gastro enterologie, Hepatologie, Endokrino logie) am Robert-Bosch-Kranken haus in Stuttgart eine Isolierstation für die Behandlung von hochkonta giösen Patienten einzurichten. ÄBW 04 • 2007 Die Station wurde im Juli 2006 in Betrieb genommen. Im Regierungspräsidium Stutt gart, Abteilung Landesgesundheits amt (LGA) wurde bereits im Oktober 2001 vor dem Hintergrund der Ter roranschläge vom September 2001 durch Beschluss des Ministerrats ein Kompetenzzentrum Gesundheits schutz etabliert. Diesem kommen beim Auftreten lebensbedrohender hochkontagiöser Erkrankungen be ratende und koordinierende Aufga ben beim Management und bei den antiepidemischen Maßnahmen zu. Struktur des Kompetenzund Behandlungszentrums Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz Schwerpunktaufgabe des Kompetenzzentrums Gesundheitsschutz im Landesgesundheitsamt ist die fachliche Beratung bei Maßnah men zur Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr bei Auftreten von gefährlichen übertragbaren Krank heiten im Sinne des Seuchenalarm plans Baden-Württemberg, im Groß schadens- und Katastrophenfall so wie bei terroristischen Bedrohungen mit B- und C-Stoffen. Der Seuchen alarmplan Baden-Württemberg regelt die Koordinierung und Einheit lichkeit der erforderlichen Maßnah men im Zusammenhang mit lebens bedrohenden hochkontagiösen Erkrankungen. Die Regelungen umfassen insbesondere Meldewege, Zuständigkeiten und eine Aufgaben beschreibung der verschiedenen Akteure. Zusätzlich zur behörden internen Version des Seuchenalarm plans wird derzeit eine öffentlich zugängliche Version erarbeitet. Im Kompetenzzentrum Gesund heitsschutz sind die Kernbereiche Infektionsschutz, Epidemiologie und Toxikologie gebündelt. Je nach Frage stellung kann auch weitere im Landes gesundheitsamt vorhandene Expertise wie zur Krankenhaushygiene oder zum Arbeitsschutz einbezogen werden. Die wesentlichen Aufgaben des Kompetenzzentrums Gesundheits schutz im Zusammenhang mit lebens bedrohenden hochkontagiösen Erregern umfassen: – Beratung des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Beratung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes – Bereitstellung aktueller epidemiologischer Informationen – Klärung diagnostischer Fragen ggf. in Abstimmung mit dem Untersuchungslabor – Unterstützung bei der Ermittlung von Kontaktpersonen – Sicherstellung der notwendigen Informationsflüsse (Ministerium für Arbeit und Soziales, Robert Koch-Institut) – Koordinierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, sofern diese nicht durch das Sozialministerium erfolgt Das Kompetenzzentrum Gesund heitsschutz ist für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonderen Fällen für Polizei und Rettungsdienst über eine 24-Stunden-Rufbereitschaft erreichbar. Für eventuell notwendige Vor-Ort-Einsätze zur Unterstützung der örtlichen Einsatzkräfte ist persönliche Schutzausrüstung mit Atemschutz hauben vorhanden. In der Zuständigkeit des örtlichen Gesundheitsamtes liegt insbesondere die Sicherstellung der nformation der weiteren beteiligten örtlichen Einrich Fortbildung tungen, die Meldung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bzw. Seuchenalarmplan Baden-Württem berg sowie die Durchführung der notwendigen Ermittlungen (§ 25 IfSG) und die Koordination der antiepidemischen Maßnahmen, ggf. einschließlich Quarantäne. Falls die Bewältigung eines Krankheitsausbruchs (zum Beispiel Durchführung von Riegelungsimp fungen, epidemiologische Unter suchung bei einer großen Personen zahl) auf örtlicher Ebene zu perso nellen Engpässen führt, können zusätzliche Ressourcen an qualifi ziertem Personal über die SEGGES (Schnelle Einsatzgruppe Gesund heitsschutz) mobilisiert werden. Die SEGGES setzt sich zusammen aus Ärzten verschiedener Gesund heitsämter, die im Hinblick auf die Bewältigung biologischer Gefahren lagen speziell geschult sind. Erkrankung Behandlungszentrum Robert-Bosch-Krankenhaus Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz Landesgesundheitsamt SEGGES (Schnelle Einsatzgruppe Gesundheitsschutz) zuständiges Gesundheitsamt Netzwerk L3-Labors Ambulanter und stationärer Bereich der Krankenversorgung Zur labordiagnostischen Abklä rung von Verdachtsfällen wurde auf Landesebene ein Labornetzwerk etabliert, in dem das methodische Know-how sowohl für Umwelt- als auch für Humanproben vorgehalten wird. Bei Erregern der Sicherheits stufe/Klasse 4 erfolgt die Labordia gnostik in einem der BSL4-Laborato rien in Deutschland. Wirt Vorkommen Übertragung Inkuba tionszeit Ebola VHF Mensch-zuMensch Übertragung ja Mensch, Affe Afrika 2–21 d Lassa VHF ja Westafrika Krim-Kongo HF ja, durch Blut Afrika, Osteuropa Türkei Zeckenstich, Blut, inf. Fleisch 2–12 d Marburg VHF ja Nagetiere, Mensch Mensch, Haustiere, Nagetiere, Fledermäuse Affe? Körpersekret, inf. „Bushmeat” Tröpfchen Afrika Tröpfchen 5–7 d Rift-Tal Fieber ja, durch Blut nein Mensch, Nutztiere Nagetiere Afrika Stechmücken, Tierkontakt Sekrete und Exkremente inf. Nagetiere 3–12 d nein Mensch Stechmücke 3–14 d Gelbfieber nein Stechmücke 3–6 d Hantavirus nein nein nein Inhalation, Exkremente Zecken Zeckenstich 5–42 d Kyasanur-Wald-Fieber Omsk HF Mensch, Primaten Mäuse, Ratten Mensch, Affe Nagetiere SO-Asien, Mittel- und Südamerika, Afrika trop. Afrika, Mittel-Südamerika, verschiedene Typen in versch. Ländern Indien Sibirien Malaria nein Mensch Stechmücke (Anopheles) 8–40 Tage, je nach Typ Leptospirose nein Nagetiere, Nutz- und Haustiere Afrika, SO-Asien, Mittel- und Südamerika weltweit Sekrete und Exkremente inf. Tiere 1–30 d Südamerikanische HF Argentinisches HF Bolivianisches HF Brasilianisches HF Venezuelanisches HF Dengue HF Abbildung 1: Strukturen zum Schutz vor lebens bedrohenden hochkontagiösen Infektionskrankheiten in BadenWürttemberg Südamerika 6–21 d 7–20 d 2–8 d 3–8 d ÄBW 04 • 2007 Tabelle 1: Virale hämorrhagische Fieberviren und für die Differentia diagnose wichtige Erreger 223 Fortbildung Tabelle 2: Bedrohliche und hochkontagiöse Infektionskrankheiten (außer VHF) Erkrankung Influenza, hochpathogen aviär (HPAI) Milzbrand Mensch-zuMensch Übertragung bisher nein nein Pest/Lungenpest ja (Lungenpest) Pocken, human ja Pocken, tierisch (Affen) SARS ja ja Bei viralen hämorrhagischen F iebern handelt es sich in der Regel um eingeschleppte Krankheitsfälle. Dem Flughafen Stuttgart kommt deshalb als Sanitätsflughafen ent sprechend der Internationalen Ge sundheitsvorschriften der WHO [9] eine besondere Bedeutung zu. Ein gemeinsamer Notfallplan des Landratsamtes Esslingen und der Flughafen Stuttgart GmbH regelt das Management lebensbedro hender hochkontagiöser Erkran kungen am internationalen Verkehrsflughafen Stuttgart. Behandlungszentrum am RobertBosch-Krankenhaus in Stuttgart Das Behandlungszentrum für lebensbedrohende hochkontagiöse Erkrankungen in Baden-Württem berg ist am Robert-Bosch-Kranken haus (RBK) in Stuttgart angesiedelt. Das Behandlungszentrum am RBK soll im Wesentlichen zwei Aufgaben erfüllen: Einerseits soll Erkrankten bzw. Krankheitsverdächtigen schnellstmöglich eine kompetente Diagnostik zur Bestätigung oder zum Ausschluss einer lebensbedrohenden hochkontagiösen Erkrankung unter Berücksichtigung der in Frage kom menden Differentialdiagnosen zu kommen, um gegebenenfalls eine entsprechende Therapie einleiten zu können. Zum anderen soll durch Iso lierung der Verdachts- bzw. Krank heitsfälle gleichzeitig die Verbreitung der Infektionserreger durch konse 224 ÄBW 04 • 2007 Wirt Vorkommen Übertragung Inkuba tionszeit Geflügel, Wildvögel, Schwein Nutz-, Hausund Wildtiere weltweit Tierkontakt 2–10 d Südeuropa, restl. Welt 1–7 d Nagetiere und deren Flöhe, Mensch Mensch Afrika, Amerika, Asien, Süd-Ost Europa (Kasp. Meer) letzter Fall 1977 in Somalia Tierkontakt, Fell, Tierkörper, inf. Fleisch, Bioterror Flöhe, Tröpfchen Affe, Mensch, Nager, Hörnchen Zibetkatze/ Mensch Tröpfchen, kontam. Wäsche, Haut, Bioterror Afrika Tröpfchen, Kontakt Epidemisch 2002/2003 Tröpfchen danach Einzelfälle in Asien quente seuchenhygienische Maß nahmen sicher verhindert werden. Sonderisolierstation Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen zwei Patientenzimmer mit je zwei Betten zur Verfügung, die im Normalbetrieb als Teil einer allge mein-internistischen „intermediate care“-Station betrieben werden. Im Verdachtsfall werden die Zimmer geräumt und dieser Teil der Station wird über Schleusentüren vom Rest der Station abgetrennt und inner halb von maximal 4 Stunden Vor laufzeit in eine Sonderisoliereinheit umgerüstet. Der Zugang zur Einheit ist lediglich dem behandelnden Team aus Ärzten und Pflegekräften über elektronisch überwachte Perso nalschleusen möglich. Die Patienten werden vom Rettungsdienst über einen separaten Zugang des Kran kenhauses direkt in die Zimmer gebracht, vom Personal der Isolier einheit in Empfang genommen und strikt isoliert. Es findet zu keinem Zeitpunkt ein Kontakt der Patienten mit dem normalen Krankenhaus betrieb statt. Es können maximal vier Patienten mit gleichem Erreger stamm oder zwei Patienten und eine asymptomatische Kontaktperson gleichzeitig betreut bzw. beobachtet werden. Technische Ausstattung Die Ausbreitung der Krankheits erreger auf dem Luftweg wird durch 2–7 d 7–19 d 7–21 d 2–10 d eine separat gesteuerte raumluft technische Anlage verhindert. Diese erzeugt in der Sonderisoliereinheit drei Unterdruckstufen (Sicherheits stufe BSL3) mit der niedrigsten Stufe (-45 Pa) in den Patientenzimmern. Damit wird ein ständiger Luftstrom in Richtung Patientenzimmer ge währleistet. Die Ausleitung des Luft stroms erfolgt über hochleistungs fähige endständige Partikelfilter. Das gesamte Abwasser der Sonder isoliereinheit wird über eine eigen ständige Abwasseranlage mit Tanks zur Hitzeinaktivierung der Erreger entsorgt. Anfallender Abfall wird in doppelwandigen Spezialbehältern mit Hilfe eines Spezial-Mülltrans portunternehmens entsorgt und letztlich verbrannt. Alle sicherheits relevanten technischen Anlagen und Geräte sind redundant ausgelegt. Die Patientenzimmer selbst verfügen über alle nötigen Anschlüsse und Einrichtungen einer modernen Intensivstation, sodass nötigenfalls maximal-supportive Intensivtherapie mit Beatmung, Nierenersatzverfah ren etc. eingesetzt werden kann. Lediglich die initialen Blut- bzw. Sekretproben zur Diagnosesicherung verlassen die Einheit in Spezialbe hältern, um erst wieder in einem BSL4-Labor (zum Beispiel BernhardNocht-Institut Hamburg, Universität Marburg) geöffnet und – in der Regel mittels PCR – auf hochkonta giöse Erreger untersucht zu werden. Alle anderen Laboruntersuchungen Fortbildung Anzeige wie Malariadiagnostik, mikrobiolo gische Anzuchtverfahren, Blutbild, Enzym- und Substratdiagnostik, Gerinnungs- und Blutgasanalysen finden innerhalb der Einheit statt. Falls notwendig werden bild gebende Verfahren wie Röntgen, Ultraschall sowie endoskopische Untersuchungen ebenfalls innerhalb der Einheit durchgeführt. Nicht sicher zu dekontaminierende Geräte müssen nach Gebrauch entsorgt werden. Die Dekontamination des Personals erfolgt über eine Schleuse mit Formaldehyddusche. Personelle Ausstattung Für die Betreuung der Patienten steht ein ausgebildetes Team aus ca. 16 Ärzten und ca. 20 Pflege kräften zur Verfügung. Innerhalb der Patientenzimmer wird der Schutz des Infektionsteams durch persön liche Schutzausrüstung (PSA), be stehend aus flüssigkeitsdichtem Overall, Respiratorhaube und dop pelten Handschuhen, gewährleistet. Die Versorgung des Personals mit gereinigter Atemluft findet über einen als Gürtel getragenen Res pirator mit Ansaugfiltern (Klasse A2B2P3) statt. Da das Arbeiten im Anzug physisch wie psychologisch hohe Anforderungen an die Team mitglieder stellt, ist die maximale Zeit im Anzug auf drei Stunden begrenzt. An jede Schicht schließt sich eine dreistündige Ruhephase an. Zu jedem Zeitpunkt müssen sich jeweils ein Arzt und zwei Pflege kräfte innerhalb der Einheit aufhal ten, um notfalls aktiv zu werden. Den speziellen Anforderungen beim Arbeiten im Vollschutz wird durch regelmäßiges intensives Training von An- und Ablegen der Schutzaus rüstung sowie pflegerisch/medizi nischer Maßnahmen im Vollschutz begegnet. Dies bedeutet sowohl im Falle der Aufnahme eines Patienten aber auch im Routinebetrieb durch die notwendigen Übungseinheiten einen erheblichen Personalbedarf. Kooperationen Zwischen Behandlungs- und Kompetenzzentrum besteht eine enge Kooperation. Die gegenseitige Information bei entsprechendem Krankheitsgeschehen ist im Seuchen alarmplan Baden-Württemberg ver ankert. Zweimal jährlich findet ein Informationsaustausch der Einrich tungen statt. Mitarbeiter beider Einrichtungen kooperieren darüber hinaus in der Ständigen Arbeits gemeinschaft der Kompetenz- und Behandlungszentren (StAKoB, http:// www.stakob.org), die alle entspre chenden Einrichtungen in Deutsch land umfasst. Weitere Behandlungs zentren bestehen in Berlin, Frankfurt/ Main, Leipzig, München, Saarbrücken und Würzburg. Die Arbeitsgruppe dient der gemeinsamen Entwicklung von Diagnose- und Therapiestan dards bei Patienten mit hochkonta giösen Erkrankungen, bietet Aus bildungsveranstaltungen an und tauscht sich regelhaft über organisa torische sowie Finanzierungsfragen aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des gegenseitigen Aus tauschs von ausgebildetem pflege rischem und ärztlichem Personal, da ein einzelnes Zentrum im Ernstfall erfahrungsgemäß schnell an seine personellen Kapazitätsgrenzen geraten kann. Vorgehen bei einem Verdachtsfall Bei Verdacht auf das Vorliegen ei ner lebensbedrohenden hochkontagiösen Erkrankung müssen aufgrund der besonderen Gefährdung insbesondere für das behandelnde Personal bis zum Ausschluss des Verdachtes die notwendigen Vor sichts- und Schutzmaßnahmen ergriffen werden [8]. Bei Patienten mit VHF oder schweren respiratorischen Erkran kungen gibt das meist schwerwie gende Krankheitsbild bereits klinisch Anlass zur Aufnahme in ein Kranken haus. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Verdachtsdiagnose daher in den meisten Fällen in einer Klinik gestellt wird. Bei einem hoch fieberhaften Patienten mit sonst unspezifischer Symptomatik (Kopf-, Augen-, Muskel-, Gelenkschmerzen, eventuell Hautausschlag), insbeson dere aber bei Vorliegen einer hämor rhagischen Diathese bzw. bei Schock ist eine ausführliche infektiologische Anamnese erforderlich. Wichtig ist stets eine genaue Reiseanamnese und die Frage nach möglichen Kon Als Nachfolger für den leitenden Arbeitsmediziner, Herrn Dr. Scherren bacher, der mit Ablauf des 31. August 2007 in den Ruhestand tritt, suchen wir zum 1. September 2007 eine hochqualifizierte Persön lichkeit mit hoher integrativer Kompetenz als Leiterin/Leiter (leitende Ärztin/leitender Arzt) des Arbeitsmedizinischen Dienstes. Der Arbeitsmedizinische Dienst der Landeshauptstadt Stuttgart ist eine leistungsstarke, zukunftsorientierte, modern ausgestattete Einrichtung des städtischen Arbeits- und GesundheitsschutzManagementsystems. Er ist dem Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser direkt unterstellt. Der Arbeitsmedizinische Dienst betreut ca. 17.000 städtische Beschäftigte (einschließlich der Eigenbetriebe und des Klinikums Stuttgart). Dem Arbeitsmedizinischen Dienst sind derzeit 9 weitere Ärztin nen / Ärzte (überwiegend Ärztinnen / Ärzte für Arbeitsmedizin) auf 6,5 Stellen zugeordnet, davon 2 als Stellvertreter / in des Stellen inhabers. Diese leiten die Zentrale betriebsärztliche Dienststelle und die Betriebsärztliche Dienststelle am Klinikum Stuttgart. Das Klini kum (Krankenhaus der Maximalversorgung mit den Betriebsstätten Katharinenhospital, Bürgerhospital, Olgahospital und Krankenhaus Bad Cannstatt) wird jeweils von einer Ärztin für Arbeitsmedizin und entsprechendem Fachpersonal betreut. Der Arbeitsmedizinische Dienst ist als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zum Arzt für Arbeitsmedizin zugelassen. Das Aufgabengebiet umfasst u. a.: • a lle Aufgaben, die der Sicherstellung und Einhaltung der gesetz lichen Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Fortschreibung der ein schlägigen Dienstvereinbarungen dienen. Diese ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und weiteren entsprechenden Ge setzen und Verordnungen. Der Arbeitsmedizinische Dienst nimmt außerdem die Funktionen eines personalärztlichen Dienstes wahr. • die Weiterentwicklung eines modernen Arbeits- und GesundheitsschutzManagementsystems auf der Grundlage der ge setzlichen Vorschriften und unter Einbindung in das kommunale Gesamtsteuerungsverfahren. Die Besonderheiten der zu betreu enden Ämter, Eigenbetriebe und des Klinikums Stuttgart sollen dabei Berücksichtigung finden. • die Qualitätssicherung im Rahmen der betriebsärztlichen Betreu ung und des anstehenden Zertifizierungsprozesses beim Arbeits medizinischen Dienst. Ihr Profil: • S ie sind Ärztin / Arzt für Arbeitsmedizin, die/der über alle er forderlichen Ermächtigungen für die Betreuung von Beschäftigten einer Großstadtkommune, der zugehörigen Eigenbetriebe und Krankenhäuser der Maximalversorgung verfügt; • Sie haben mehrjährige Berufserfahrung in der Arbeitsmedizin; • Sie verfügen über Organisationstalent, Durchsetzungsvermögen, ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Führungserfahrung und besitzen die Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit; • Sie können ökonomische Verantwortung in einem wettbewerbs orientierten Umfeld tragen, verfügen über wirtschaftliches Denken und Innovationsbereitschaft. Wir bieten: • e ine unbefristete Anstellung; • eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche und interessante Position; • die Stelle ist mit Besoldungsgruppe A 16 bzw. Entgeltgruppe 15 Ü TVöD bewertet. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Erfüllung der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraus setzungen nicht ausgeschlossen. Für Auskünfte steht Herr Bürgermeister Murawski, Telefon: (07 11) 2 16-23 40, gerne zur Verfügung. Ausführliche Bewerbungen erbitten wir mit Ihren Unterlagen unter Angabe der Kennzahl: 07 044/BMA bis spätestens 21. April an das Haupt- und Personalamt der Landeshauptstadt Stuttgart. ÄBW 04 • 2007 225 Fortbildung takten zu Infektionserregern über Tiere oder Labortätigkeit (siehe Tabelle 1 und Tabelle 2). Differential diagnosen wie zum Beispiel Malaria oder Leptospirose müssen möglichst weitgehend ausgeschlossen werden. Ein Patientenfragebogen zur Ab klärung eines Anfangsverdachtes auf VHF sowie die Falldefinition für einen VHF-Verdachtsfall ist im Inter net (www.gesundheitsamt-bw.de in der Rubrik Kompetenzzentren à Gesundheitsschutz à bedrohliche Infektionskrankheiten) oder über das örtliche Gesundheitsamt verfügbar. Wenn ein Anfangsverdacht nicht ausgeräumt werden kann, ist unverzüglich das örtliche Ge sundheitsamt zu benachrichtigen (Adressen und Erreichbarkeit siehe http://www.gesundheitsamt-bw.de/ servlet/PB/show/1194816/ 03.05%20Gesundheitsmter%20BW% 2006%2004%2030.pdf). Bis zur Abklärung der Diagnose ist der Patient wie ein Erkrankter zu behan deln. Das Pflegepersonal für diesen Patienten darf keinen Kontakt zu anderen Patienten haben. Das mit dem Patienten in Kontakt kommen de Personal ist auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Es muss mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet werden. Entsprechende Schutzkleidung (Infektionsschutzset) sollte in den Kliniken vorgehalten werden. Der Umgang mit infektiösen Patienten sollte in den allgemeinen Alarmplan der Kliniken eingebunden sein. Das örtliche Gesundheitsamt wird die Verdachtsdiagnose prüfen und sich mit dem Kompetenzzent rum beraten. Die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen werden ab gestimmt. Bei Erfüllung der Falldefinition wird das Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem Kompe tenzzentrum über die Verlegung des Patienten in das Behandlungs zentrum am Robert-Bosch-Kranken haus entscheiden. Ausblick In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren die grund legenden Strukturen zum Manage ment und zur Behandlung von Patienten mit lebensbedrohenden hochkontagiösen Erkrankungen etabliert. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Lassa-FieberFall im Jahr 2000, als ein Teil der oben genannten Strukturen noch nicht vorhanden war, kann davon ausgegangen werden, dass ähnliche Fälle auch zukünftig gut bewältigt werden können [2]. Zur weiteren Verbesserung des Kenntnisstandes zu aktuellen Entwicklungen in der Pflege und Behandlung infektiöser Patienten ist angedacht, spezielle Fort bildungen für Ärzteschaft und ■ Pflegepersonal anzubieten. Literatur [1] RKI. Zu einer importierten Lassa-Fieber erkrankung. Epi Bull 2006. 31: 270. [2] Haas WH, Breuer T, Pfaff G, et al. Imported Lassa fever in Germany: surveillance and management of contact persons. Clin Infect Dis. 2003 May 15; 36(10): 1254–8. Epub 2003 May 9. [3] Fleischer K, Kohler B, Kirchner A, Schmid J. Lassa Fieber. Med Klin (München). 2000 Jun 15; 95(6): 340–5. [4] Drosten C, Gunther S, Preiser W, et al. Identification of a novel coronavirus in patients with severe acute respiratory syndrome. N Engl J Med. 2003 May 15; 348(20): 1967–76. Epub 2003 Apr 10. [5] Schmitz H, Drosten C. Die Bedeutung von Coronaviren – das Beispiel SARS. Bundes gesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz. 2004 Jul; 47(7): 647–52. [6] Fock R, Wirtz A, Peters M, et al. Management und Kontrolle lebensbedrohender hochkont agiöser Infektionskrankheiten. Bundes gesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 1999; 42: 389–401. [7] Wirtz A, Niedrig M, Fock R. Management of patients in Germany with suspected viral haemorrhagic fever and other potentially lethal contagious infections. Euro Surveill. 2002 Mar; 7(3): 36–42. [8] Fock R, Koch U, Finke EJ, Niedrig M, Wirtz A, Peters M, Scholz D, Fell G, Bußmann H, Berg mann H, Grünewald T, Fleischer K, Ruf B. Schutz vor lebensbedrohenden importierten Infektionskrankheiten. Strukturelle Erforder nisse bei der Behandlung von Patienten und anti-epidemische Maßnahmen. Bundes gesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesund heitsschutz 2000; 43: 891–899. [9] World Health Organisation (WHO). International Health Regulations (IHR) http://www.who.int/csr/ihr/current/en/ Medizinische Fakultät schließt Kooperationsverträge Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Medizinischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität und zwei Universitäten in Vietnam hat jetzt zur Unterzeichnung formeller Kooperationsverträge geführt. Diese Kooperation geht über die bisherige Zusammenarbeit hinaus und regelt den beidseitigen Austausch von Ärzten, Wissen schaftlern, Dozenten und Medizinstudenten aller medizinischen Subdisziplinen. Es wird außerdem die Zusammenarbeit in speziellen Forschungsfragen angestrebt. Schon seit mehreren Jahren arbeiten Wissenschaftler der Medizinischen Fakultät Freiburg mit der Universität für Pharmazie und Medizin in Ho Chi Minh City (Saigon) sowie der Medizinischen Universität in Hue zusammen. So wurden beispielsweise unter der Leitung von Professor Dr. Michael Runge, Oberarzt in der Frauenklinik des Universitätsklinikums Freiburg, seit 1996 Frauenärzte ausgebildet und umfangreiche Lehrmaterialien erarbeitet. Das Projekt wurde 226 ÄBW 04 • 2007 bisher im Rahmen des Asia-Link-Programms der EU gefördert. Die weitergehende Förderung, des jetzt auf alle vietnamesischen medizinischen Fakultäten erweiterten Projektes, wurde von der Else-Kröner-Fresenius-Stiftung übernommen. Darüber hinaus besteht seit drei Jahren eine Zusammenarbeit zwischen der Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psycho therapie des Universitätsklinikums Freiburg und den Universitäten in Vietnam. Unter der Federführung von Professor Dr. Michael Wirsching zielt die Kooperation auf die Verbesserung der medizinischen Versor gung durch Schulung von Ärzten in der Arzt-Patienten-Beziehung ab. Zusätzlich werden Informationen für eine verbesserte Diagnostik und die Behandlung seelischer Erkrankung im Bereich der primären ärzt lichen Versorgung bereitgestellt. Diese beiden Projekte werden durch die Europäische Kommission im Rahmen des Asia-Link-Programms ■ gefördert. Rechtsfragen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und seine Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt I, S. 1897). Ein Hauptanwendungsbereich ist das Arbeitsrecht. Hierzu geben wir die nachfolgenden Hinweise: I. Geltungsbereich und Inhalt Redaktion: Prof. Dr. iur. Hans Kamps 72770 Reutlingen Haldenhaustr. 11 a) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG gilt für alle Beschäftigten von der Einstellung über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis zu seiner Beendigung. Für Kündigungen gilt dieses Gesetz ausweislich § 2 Abs. 4 AGG nicht, da hierfür ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz Anwendung finden. Da aber auch Entlassungsbedingungen vom Anwendungsbereich des AGG umfasst sind, sollten Kündigungen auch im Lichte des AGG überprüft werden, bevor sie ausgesprochen werden. b) Das AGG verbietet Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (§ 1 AGG). Untersagt sind sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen. Bei einer unmittelbaren Benachteiligung wird eine Person wegen einer der genannten acht Diskriminierungsmerkmale weniger günstig behandelt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation behandelt wird oder behandelt würde (Beispiel: Der Krankenhausträger gewährt nur allen männlichen Arbeitnehmern ein Weihnachtsgeld → unmittelbare Benachteiligung der weiblichen Arbeitnehmer wegen des Geschlechts). Bei einer mittelbaren Benachteiligung führt eine dem Anschein nach neutrale Vorschrift oder Verhaltensweise des Arbeitgebers zu einer nach dem AGG unzulässigen Benachteiligung einer Person. Ein Beispiel hierfür ist die fehlerfreie Beherrschung der deutschen Sprache als Bewerbungsvoraussetzung, obwohl dies für die Tätigkeit nicht notwendig ist. Für die Einstellung eines 228 ÄBW 04 • 2007 angestellten Arztes oder einer Medizinischen Fachangestellten stellt die Forderung nach fließenden Deutschkenntnissen eine legitime Bewerbungsvoraussetzung dar, nicht jedoch für die Einstellung einer Putzhilfe. Vom AGG geschützt werden sämtliche Beschäftigte (§ 6 AGG). Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen/ Heimarbeiter/-innen, aber auch Bewerber/-innen für ein Beschäftigungsverhältnis und ehemalige Beschäftigte. c) Wichtig ist, dass nicht jede Benachteiligung oder unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten unzulässig ist. Eine Benachteiligung kann durch die Rechtfertigungsgründe des AGG in §§ 8 ff. durchaus zulässig sein. So stellt es keinen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot dar, wenn die unterschiedliche Behandlung wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt. Als Beispiel wird hierzu häufig auf Stellenanzeigen verwiesen, in denen ein weibliches Modell für das Vorführen von Damenwäsche gesucht wird. Es gibt darüber hinaus weitere Rechtfertigungsmöglichkeiten für eine Ungleichbehandlung wegen der Religion oder Weltanschauung. So wird es allgemein eher als zulässig angesehen, dass in einem von der katholischen Kirche getragenen Krankenhaus entsprechende Anforderungen zumindest an die leitenden Ärzte gestellt werden dürfen. Die Ungleichbehandlung wegen des Alters ist zulässig, „wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist“. So kann die Festlegung von Mindestanforderungen an das Alter, die Berufserfahrung oder das Dienstalter je nach Ausgestaltung der Stelle gerechtfertigt sein. Auch die Festsetzung eines Höchstalters für die Einstellung aufgrund der spezifischen Ausbildungsanforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes oder die Festsetzung von Altersgrenzen bei der betrieblichen Altersversorgung können eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters rechtfertigen. Schließlich ist auch die Festsetzung von Altersgrenzen für die Beendigung der Tätigkeit zu dem Zeitpunkt, zu dem der oder die Beschäftigte eine Rente wegen Alters beantragen kann, legitim. II. Welche Verpflichtungen hat der Arbeitgeber? a) Bei künftigen Stellenausschreibungen ist strikt darauf zu achten, dass diese insgesamt neutral abgefasst werden. Schon bisher mussten Stellen geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. Ab sofort darf aber beispielsweise auch nicht mehr nach einer „jungen Mitarbeiterin“ gesucht werden. Selbst die Formulierung „erfahrene Arbeitskraft“ kann schon problematisch sein. Außerdem sollte von einer ausdrücklichen Anforderung von Lichtbildern und der Altersangabe abgesehen werden. b) Bei der Bewerberauswahl muss darauf geachtet werden, dass im Vorstellungsgespräch keine Fragen gestellt werden, die gegen die genannten Diskriminierungsgründe verstoßen. Empfohlen wird, dass das Vorstellungsgespräch nicht nur vom Arbeitgeber allein, sondern zusammen mit einer weiteren vertrauenswürdigen Person geführt wird. Auch sollte der Arbeitgeber sachliche Notizen über das Gespräch anfertigen und dokumentieren, war- Rechtsfragen um er einen Interessenten nicht eingestellt hat. Wichtig ist, dass aber auch insoweit nur fachliche Gründe notiert werden. Absagen sollten ohne Nennung von Gründen formuliert sein. Außerdem empfiehlt es sich, sowohl die Stellenanzeige als auch das Bewerbungsanschreiben des Interessenten sowie die Protokollnotizen über das Gespräch und das Absageschreiben mindestens zwei Monate ab dem Zeitpunkt der Absage aufzubewahren. Die Zwei-Monats-Frist ist deshalb wichtig, weil der oder die Benachteiligte Schadensersatz und/oder einen Entschädigungsanspruch innerhalb dieser Frist schriftlich geltend machen muss. c) Pflichten des Arbeitgebers während des bestehenden Arbeitsverhältnisses aa) Der Arbeitgeber darf keinen unterschiedlichen Lohn für gleiche Arbeit bezahlen. Der Zugang zu Fort- und Weiterbildungen muss allen Beschäftigten gleichermaßen ermöglicht werden. Auch bei Beförderungen darf es keine sachlich nicht zu begründenden Benachteiligungen geben. Wichtig ist auch, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer/-innen vor Belästigungen, insbesondere auch sexuellen Belästigungen, schützt. Bei Belästigungen handelt es sich um unerwünschte Verhaltensweisen, die die Würde der anderen Person verletzen und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld schaffen (§ 3 Abs. 3 AGG). Sexuelle Belästigungen, die mit einer sexuellen Komponente behaftet sind, also durch sexuell bestimmte Handlungen und Aufforderungen wie sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gekennzeichnet sind (§ 3 Abs. 4 AGG). bb) Erfährt der Arbeitgeber von einer Benachteiligung am Arbeitsplatz, so muss er die geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen gegen denjenigen ergreifen, der für die Diskriminierung verantwortlich ist. Hierzu gehören die Abmahnung, die Umsetzung, die Versetzung, ggf. auch die Kündigung (§ 12 Abs. 3 AGG). cc) Der Arbeitgeber ist aber auch verpflichtet, seine Beschäftigten vor Benachteiligungen durch Dritte wie zum Beispiel Patienten oder deren Angehörige zu schützen (§ 12 Abs. 4 AGG). Den Arbeitgeber trifft darüber hinaus eine Informations- und Schulungspflicht seiner Mitarbeiter/-innen über die wesentlichen Inhalte des AGG. Er muss eine innerbetriebliche Beschwerde stelle benennen, bei der die Arbeitnehmer/-innen das Recht haben, sich wegen einer Diskriminierung zu beschweren. Schließlich muss der Arbeitgeber auch das AGG sowie § 61 b Arbeitsgerichtsgesetz im Volltext im Betrieb aushängen oder auslegen oder ins Intranet stellen (§ 12 Abs. 5 AGG). III. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das AGG a) Neben dem Beschwerderecht der Arbeitnehmer/-innen ist hier insbesondere auf den Anspruch auf Schadensersatz hinzuweisen, wenn durch einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot ein Schaden entstanden ist. Der Anspruch auf Schadensersatz, der den Ersatz materieller Schäden der Arbeitnehmer/-innen betrifft, setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot zu vertreten hat, das heißt, dass er die unzulässige Benachteiligung selbst verschuldet haben muss oder dass ein Verschulden seiner Mitarbeiter/-innen vorliegt, das er sich zurechnen lassen muss. Der Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach nicht begrenzt. Wichtig ist aber, dass der Schadensersatzanspruch nicht zu einem Anspruch eines abgelehnten Bewerbers auf Einstellung führen kann. b) Daneben gibt es den Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG für Schäden, die keine Vermögensschäden sind. Dieser Anspruch besteht neben einem evtl. Schadensersatzanspruch. Vergleichbar ist dieser Anspruch mit dem Anspruch auf Schmerzensgeld. Auch dieser Anspruch auf Ent- schädigung ist der Höhe nach grundsätzlich nicht begrenzt. Geht es in der Sache aber um eine Nichteinstellung, so ist der Anspruch auf Entschädigung auf höchstens drei Monatsgehälter begrenzt, wenn die Einstellung auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht erfolgt wäre. c) Auf die Frist zur Geltend machung der Ansprüche seitens des Arbeitnehmers (zwei Monate) wurde schon hingewiesen. Innerhalb von drei Monaten nach der schriftlichen Geltendmachung muss der oder die Benachteiligte dann Klage auf Schadensersatz und/oder Entschädigung erheben (§ 61 b Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz – ArbGG). d) Schließlich kann bei einer Belästigung oder sexuellen Belästigung der oder die Beschäftigte ein Recht zur Arbeitsverweigerung unter Entgeltfortzahlung geltend machen, wenn der Arbeitgeber keine oder ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung der Belästigung ergriffen hat. e) Die Beweislast für die Geltendmachung einer Diskriminierung liegt gemäß § 22 AGG beim Benachteiligten. Kann der Arbeitnehmer allerdings Indizien für eine Benachteiligung beweisen, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass kein Verstoß vorliegt, das heißt, der Arbeitgeber muss dann den Beweis dafür erbringen, dass nichtdiskriminierende Gründe für seine Entscheidung, zum Beispiel Einstellung oder Beförderung einer anderen Person maßgeblich waren oder dass eine unterschiedliche Behandlung ■ gerechtfertigt gewesen ist. Die Autorin: Dr. iur. Kiesecker, 72770 Reutlingen Haldenhaustr. 11 ÄBW 04 • 2007 229 Wirtschaft Lukrative Anlagemöglichkeiten aus dem Reich der Zertifikate D as Wertpapierdepot sollte kein Sammelsurium willkürlich ausgewählter Titel sein, son dern eine wohlüberlegte Komposi tion verschiedenartiger Finanz instrumente. Daher beginnt die 230 ÄBW 04 • 2007 ermögensberatung bei der V BW-Bank mit der „Asset Allocation“. Gemeint ist eine systematische Aufteilung des Vermögens nach einzelnen Anlageklassen wie Aktien, Immobilien, Rohstoffe und Liquidi tät. Darauf bauen alle weiteren Entscheidungen auf – sei es Länder allokation, Laufzeitenmanagement bei verzinslichen Anlagen, Branchenselektion oder Einzeltitel auswahl bei Aktien. Bei der Auswahl geeigneter Anlagebausteine greifen Finanzex perten zunehmend auf strukturierte Produkte zurück. Diese kombinieren herkömmliche Anlageformen mit einem oder mehreren derivativen Finanzinstrumenten. Der Vorteil: Sie sind vielseitig einsetzbar, flexibel und steuerlich oftmals günstiger. Nachfolgend werden einige Anlage zertifikate vorgestellt, die im der zeitigen Marktumfeld vielverspre chend erscheinen. An der japanischen Börse verlief das letzte Jahr enttäuschend. Der marktbreite Index TOPIX in Tokio trat auf der Stelle. Der schwache Yen hat gegenüber dem Euro knapp 10 Prozent Verlust eingebüßt. Und dennoch ist ein positiver Trend zu verzeichnen: Die Profite der börsen notierten Unternehmen dürften im laufenden Fiskaljahr knapp 14 Pro zent zulegen. Für 2008 wird weiteres Ertragswachstum erwartet. Die an haltende Verbesserung der wirt schaftlichen Strukturen, der erfreu liche Trend am Arbeitsmarkt sowie die dynamische Entwicklung in der asiatischen Nachbarregion stimmen zuversichtlich. Die Perspektiven für eine längerfristige Aufholjagd stehen somit nicht schlecht. Mit einem Kurs-Gewinn-Verhältnis von 16 ist der Markt momentan günstig bewertet. Mit dem BW-Protect Outper formance-Zertifikat Japan (ISIN: DE000LBW6K39) kann der Anleger an einer Aufwärtsentwicklung des zugrunde liegenden TOPIX-Index sogar mit einer Hebelwirkung teil haben. Eine Wertsteigerung bewirkt eine überproportionale Gewinn beteiligung. Dagegen federt ein Sicherheitsmechanismus das Risiko bis zu einem festgelegten Wert ab. Aufgrund ihrer Wachstumsdyna mik sind die „Emerging Markets“ (Aktienmärkte in Schwellenländern) ein attraktiver Baustein, der im Wertpapierdepot nicht fehlen sollte. Insbesondere die BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und China) lassen die Herzen der Inves toren höher schlagen. Der von der deutschen Börse berechnete DAX global BRIC-Index stieg im vergan genen Jahr um rund 37 Prozent. Die vier Länder sind dabei, sich zu großen Wirtschaftsnationen zu ent wickeln. Größe, Wirtschaftskraft, eine günstige Altersstruktur, hohe Inves titionen sowie riesige Rohstoffvor kommen sprechen für eine Fortset zung der „Wachstumsstory“. Mit dem BRIC Zertifikat (ISIN: DE000DB1BRC9) setzt der Investor auf die Wertent wicklung des „BRIC-Baskets“, der sich auf den brasilianischen Bovespa Index, den russischen RTX Index, den Indien Top Select Basket und den Hang Seng China Enterprise Index bezieht. Rohstoffe haben sich in den letzten zwei Jahren nicht nur bemer kenswert entwickelt, sondern zu gleich als eigene Anlageklasse etab liert. Seit vergangenen Sommer kam es hier jedoch zu Preisrückgängen: Erdgas – 19 Prozent, Rohöl – 23 Pro zent und Gold – 8 Prozent. Ist die Rohstoffhausse vorbei? Mehrere Faktoren sprechen dagegen. Auf Basis inflationsbereinigter Preise ist die Bewertung sehr günstig. Ferner wächst die Nachfrage aus den Emerging Markets insbesondere Industrieinformationen aus China stetig. Das Bonuszertifikat auf den GSCI Light Energy ER Index (ISIN: DE000GS0JEP2) ermöglicht es, an der Kursentwicklung eines breit diversifizierten „Rohstoffbaskets“ teilzuhaben. Durch den attraktiven Mechanismus kann sogar eine Bonusrendite von rund 3,60 Prozent p.a. erzielt werden, wenn der Index zum Laufzeitende zwar Verluste auf weist, jedoch von seinem aktuellen Niveau nie mehr als 30,0 Prozent an Wert verloren hat. Anleger, die einem jahrelangen Aufschwung am Aktienmarkt skep tisch gegenüberstehen und mit fal lenden Notierungen rechnen, finden im DAX Reverse-Zanonia-Zertifikat der LBBW (ISIN: DE000LBW7SU1) das passende Zertifikat. Fällt der DAX oder steigt nur noch begrenzt auf maximal 120 Prozent seines Aus gangsniveaus, dann wird es bereits nach einem Jahr zzgl. 9 Prozent Bonuszahlung zurückbezahlt. Andernfalls läuft es weiter und die Chance auf vorzeitige Rückzahlung inklusive Bonusnachzahlung ■ verlagert sich in das Folgejahr. Heiko Lang, Prokurist Baden-Württembergische Bank Produktmanagement Wertpapiere und Investment Tel. (07 11) 1 24-4 90 91 Fax (07 11) 1 24-4 78 98 E-Mail: heiko.lang@bw-bank.de MEDAL belegt GI-Vorteile von Etoricoxib D ie Fachzeitschrift „The Lancet“ veröffentlichte in ihrer Aus gabe vom 10. Februar 2007 weitere Ergebnisse zum MEDAL „Multinational Etoricoxib and Diclo fenac Arthritis Long-Term“)-Studien programm, das den selektiven COX-2-Hemmer Arcoxia® (Etoricoxib) mit Diclofenac verglichen hatte, dem am häufigsten verschriebenen nichtsteroidalen Antiphlogistikum (NSAR) der Welt. Die Ergebnisse zeigten, dass unter Arcoxia® in einem großen Patientenkollektiv die Gesamtzahl der Ereignisse im oberen GI-Trakt (Blutung, Perforation, Obstruktion oder Geschwüre) signifikant nied riger war als unter Diclofenac. Diese Ergebnisse wurden auch für Patienten nachgewiesen, die Pro tonenpumpenhemmer (PPI) zum Schutz des GI-Traktes oder regel mäßig niedrig dosierte ASS (Acetyl salicylsäure) zum Schutz des HerzKreislauf-Systems einnahmen. Kli nische Ereignisse im oberen GI-Trakt traten insgesamt unter Arcoxia® (0,67 pro 100 Patientenjahre, 95 Pro zent Kl: 0,57–0,77) signifikant sel tener auf als unter Diclofenac (0,97 pro 100 Patientenjahre, 95 Prozent Kl: 0,85–1,10); RR (relatives Risiko): 0,69; 95 Prozent Kl: 0,57, 0,83. Aller dings gab es zwischen Arcoxia® und Diclofenac keine signifikanten Unter schiede in der Häufigkeit kompli zierter Ereignisse im oberen GI-Trakt (Perforationen, Obstruktionen und schwere Blutungen) (0,30 gegen über 0,32 pro 100 Patientenjahre). „Diese Ergebnisse zeigen, dass unter Etoricoxib im Vergleich zu Diclofenac signifikant weniger kli nische Ereignisse im oberen GI-Trakt auftraten“, sagte Loren Laine, Beisit zer im MEDAL Steering Committee und Professor of Gastrointestinal & Liver Diseases, Department of Medi cine, University of Southern California. „Der signifikante Unterschied zwi schen Etoricoxib und Diclofenac be züglich der Gesamtzahl an klinischen Ereignissen im oberen GI-Trakt ergibt sich aus komplikationsarmen symp tomatischen Geschwüren. Diese sind zwar nicht lebensbedrohlich, besitzen aber dennoch klinische Relevanz, da sie eine Beobachtung und Therapie erfordern.“ Professor Laine erläuterte, dass der Unterschied in den Ergeb nissen zwischen komplizierten und komplikationsarmen Ereignissen möglicherweise auf die nicht vorhan dene thrombozytenaggregations hemmende Wirkung von Diclofenac zurückzuführen sei. Um eine reale Behandlungs situation zu simulieren, wurden im MEDAL-Studienprogramm einerseits Arthrose- und Rheumapatienten mit GI-Risikofaktoren aufgefordert, bei Bedarf PPI anzuwenden. Patienten mit kardiovaskulären Risikofaktoren wurden andererseits aufgefordert, niedrig dosierte ASS einzusetzen. Das MEDAL-Programm war die erste Vergleichsstudie, die Langzeitrisiken für klinische Ereignisse und Symp tome im oberen GI-Trakt zwischen einem selektiven COX-2-Hemmer und einem herkömmlichen NSAR bei einem Patientenkollektiv unter suchte, das vielfach eine begleitende PPI-Therapie erhielt. Gleichzeitig ist es der größte Vergleich für diese Wirkstoffgruppen bei Patienten, die niedrig dosierte ASS einsetzten. Daher sind Subgruppen-Analysen in Bezug auf begleitende Therapien mit PPI und/oder niedrig dosierter ASS durchgeführt worden. Loren Laine: „Darüber hinaus zeigten die Ergebnisse der Subgrup pen-Analysen, dass die Reduzierung komplikationsarmer Ereignisse im oberen GI-Trakt unter Etoricoxib auch bei PPI-Anwendern und unter einer regelmäßigen, niedrig dosier ten ASS-Therapie erhalten bleibt.“ Für weitere Informationen wen den Sie sich bitte an: Dr. Kay Rispeter, MSD Sharp & Dohme GmbH, Linden platz 1, 85540 Haar, Telefon (0 89) 45 61-19 37, Fax (0 89) 45 61-13 29, ■ E-Mail: kay_rispeter@msd.de ÄBW 04 • 2007 231 96 Ethik in der Medizin Susanne Michl Schönheitsoperationen Redaktion: Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Prof. Dr. med. Georg Marckmann, Universität Tübingen, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Schleichstraße 8, 72076 Tübingen Überlegungen zu einer ärztlichen und gesellschaftlichen Herausforderung Den „Traumbusen für 2 999,– Euro“ verspricht ein Werbeslogan der GmbH Deutscher Ärzte Service aus Würzburg. Die Operation werde von der erfahrenen Hand eines Facharztes für Plastisch-Ästhetische Chirurgie ausgeführt. Patientinnen, die sich direkt an einen solchen Facharzt wenden, müssten mindestens 5 000,– Euro bezahlen. An gesichts der Discountpreise steigen die Berufsverbände der Plastisch-Ästhetischen Chirurgen auf die Barrikaden und üben Druck in den eigenen Reihen aus, nicht mit dem Deutschen Ärzte Service zu kooperieren. Ob man nun diese Dumpingpreise als eine längst überfällige Nivellierung überteuerter Preise oder als eine zwangsläufige Qualitätsminderung bewertet, eines geht aus diesem Preiskrieg klar hervor: Längst ist das Dienstleistungsprodukt „Schönheit“ ein hoch kommerzialisiertes und medialisiertes Produkt geworden und Ärzte befinden sich unter seinen Anbietern. Dass es sich dabei wie bei jeder Operation um einen Eingriff mit medizinischen Risiken handelt, ist mittlerweile zur Randnotiz geworden. Die Machbarkeitsvorstellung, die Hand des Chirurgen könne den Körper fast unbegrenzt manipulieren – die RTL-Sendung über Schönheitsoperationen hieß bezeichnenderweise „Alles ist möglich“ –, richtet sich vor allem an eine jugendliche Klientel. Und die spricht, laut Statistik, darauf an: Ein Viertel aller Schönheits-Patientinnen sind zwischen 15 und 25 Jahre alt. Tendenz steigend [1]. Von 1990 bis 2002 hat sich die Zahl aller operativen Eingriffe von 109 000 auf 660 000 versechsfacht [2]. Nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für ÄsthetischPlastische Chirurgie (DGÄPC) sind 80 Prozent aller Operierten Frauen. Der Schönheitsboom ist ein hoch ideologisierter Markt mit fallenden Preisen und steigender Nachfrage. Es steht zu erwarten, dass die Hemmschwelle, den Körper auch mit Hilfe moderner medizinischer Technik zu verändern, wohl weiter sinken wird. Schönheitsoperationen sind Eingriffe an einem an sich gesunden Körper. Allein deswegen stellt sich die Frage, wie sie zu bewerten sind. Der vorliegende Beitrag versucht, in drei Punkten die Beweggründe der Kunden, die Verantwortung der Anbieter und schließlich Regulierungsmechanismen der Schönheitschirurgie darzustellen. Der Aus führung sei jedoch eine Bemerkung vorausgeschickt. Die ethische Diskussion oszilliert zwangsläufig zwischen zwei Polen. Auf der einen Seite steht die individuelle Ent scheidung der Patienten, sich operieren zu lassen. Sicherlich ist es diskutabel, inwieweit es sich um eine autonome 232 ÄBW 04 • 2007 Entscheidung handelt und ob nicht extern vorgegebene und internalisierende Schönheitsstandards autonomie beschränkend wirken. Daraus leitet sich jedoch im Einzelfall kein triftiges Argument gegen einen Eingriff ab [3]. Unter der Bedingung, dass die Betroffenen über das Nutzen-Risiko-Verhältnis informiert sind und auszuschließen ist, dass sie unter direktem Zwang anderer handeln, wird man niemandem das Recht absprechen, frei über den eigenen Körper zu bestimmen, und sei dies auch mit erheblichen medizinischen Risiken verbunden. Auf der anderen Seite muss eine ethische Diskussion die Praxis der Schönheitschirurgie in einen gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang stellen. Inwieweit produziert bzw. reproduziert die Schönheitschirurgie durch ihre normierende Wirkung Phänomene von Benachteiligung, Ungerechtigkeit oder gar Stigmatisierung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen. Die Frage ist nicht die, ob man einem 50-Jährigen die Faltenoperationen verbietet. Vielmehr steht zur Debatte, ob wir in einer Gesellschaft leben wollen, in der es etwa für über 50-Jährige notwendig erscheint, sich ein jugendliches, faltenfreies und dynamisches Äußeres zuzulegen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bewahren. Und wie verhält es sich mit ethnischen Minderheiten, die ihr Äußeres der Mehrheitsgesellschaft anpassen, um Ausgrenzung und Diskriminierung zu entgehen? In den USA ist eine der beliebtesten Operationen unter Afro-Amerikanern die Korrektur der Nase, die dem „weißen“ Schönheitsideal angepasst werden soll. Auch wenn Patienten- und Gesellschaftsebene eng miteinander verwoben sind, ziehen sie unterschiedliche ethische Problematiken nach sich. Die jeweiligen Lösungsansätze sind nicht einfach von einer Ebene auf die andere übertragbar. Stellt man fest, dass bestimmte Körpermodifikationen sozialen Ungerechtigkeiten Vorschub leisten, so kann eine Regulierung nicht an einem Verbot einzelner Eingriffe ansetzen. Aus der Sicht der Betroffenen ist der Wunsch nach gesellschaftlicher und professioneller Integration durchaus verständlich. Regulierung kann hier nur durch eine Diskussion erreicht werden, die informativ und offensiv diese Fragen aufgreift. Sie betreffen letztlich nicht nur den Einzelnen, sondern unsere gesamte Gesellschaft. Erste Schritte sind bereits getan: Die im September 2004 von der Bundesärztekammer gegründete „Koalition gegen den Schönheitswahn“ hat sich etwa zum Ziel gesetzt, sowohl über Gefahren schönheitsoperativer Eingriffe aufzuklären als auch an das Verantwortungsbewusstsein der Anbieter und der Medien zu appellieren. Ethik in der Medizin Schönheitswahn oder freigewählter Lifestyle? Die Debatte über das Für und Wider von Schönheits operationen hatte lange die Betroffenenperspektive ausgespart. Bei den Kritikern galten die zumeist weiblichen Kunden als Opfer der Schönheitsindustrie. Sie hätten das Schönheitsdiktat, das ihnen von den Medien auferlegt wurde, von Grund auf internalisiert. In den 90er Jahren haben sich vor allem feministische Theoretikerinnen in den USA und den Niederlanden in empirischen Studien eingehender mit den Beweggründen dieser Frauen befasst [4]. Die Ergebnisse waren erstaunlich: Wenn sich die befragten Frauen auch nach den gesellschaftlichen Schönheitsstandards richteten, so taten sie dies sehr überlegt. Frauen waren erst nach langen Erwägungen, meist nachdem sie andere Mittel erfolglos versucht hatten, oft auch gegen den Willen des Partners, zu diesem Entschluss gekommen. Viele von ihnen bedauerten die Operation auch dann nicht, wenn erhebliche Komplikationen aufgetreten waren. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis hatten die meisten Frauen durchaus in ihrer Entscheidung einkalkuliert. In vielen Fällen hatte die Unzufriedenheit mit dem einen oder anderen Körperteil sie in ihrem Berufs- und Privatleben massiv beeinträchtigt. In der Debatte wandelte sich nun nicht nur das Bild der betroffenen Frauen und ihrer Motivlage, sondern auch die Bewertung des verschönernden Eingriffs an sich. Die Operation war nun vielmehr ein grandioses Mittel der Selbstgestaltung und eines weiblichen „empowerments“, das den eigenen Körper als den Ausgangspunkt eines dynamischen und selbstbestimmten Lebensentwurfes nahm. In der Frage, ob eine Entscheidung als autonom und unabhängig von äußerem und innerem Zwang zu bezeichnen ist, geben empirische Studien sicherlich wichtige Anhaltspunkte. Sie helfen aber nur dann weiter, wenn sie die soziokulturelle, geschlechts- und altersspezifische Bandbreite der Schönheitsklientel in den Blick nehmen. Hier fehlen für die deutsche Gesellschaft noch empirisch gesicherte Daten, die auch die wachsende Zahl an männlichen und jugendlichen Schönheitskunden berücksich tigen. Da es sich bei den Schönheitsoperationen um ein hoch medialisiertes Phänomen handelt – die „Koalition gegen Schönheitswahn“ zählte innerhalb von vier Monaten, von Februar bis Mai 2004, ganze 105 Sendungen über Schönheitsoperationen – müssten solche empirische Studien auch immer aktualisiert werden, um veränderte Einstellungen als Reaktion auf die Berichterstattungen aufzeigen zu können. Philosophisch und empirisch die Grenzen selbstbestimmten Handelns aufzuweisen ist die eine Sache. Eine andere ist es, die Dynamik des gesellschaftlichen Prozesses selbst in den Blick zu nehmen. Bezeichnenderweise siedeln sich die Diskussion um die Schönheitschirurgie an den beiden Extrempolen an: zwischen passiver Unterjochung unter vorgegebenen Schönheitsidealen einerseits und aktiver Selbstgestaltung des eigenen Körpers und Lebensentwurfes andererseits. Entweder wurde den Patientinnen jede selbstbestimmte Entscheidung im Voraus abgesprochen, oder aber die invasiven Körpereingriffe galten als das non plus ultra autonomen, selbstgestalterischen Handelns. Es herrscht sichtliches Unbehagen vor, das Phänomen angemessen zu beurteilen. Diese Unsicherheit in der öffentlichen Diskussion lässt darauf schließen, dass es sich hierbei um einen wichtigen gesellschaftlichen Aushandlungsprozess handelt, in dem es sowohl um die Bedeutung äußerer, körperlicher Eigenschaften als auch um die Normen, den Soll-Zustand dieser Eigenschaften geht. Medizin und Ästhetik Dass Ärzte die Symbiose aus Medizin und Ästhetik eingegangen sind, ist keine reine Modeerscheinung der letzten Jahre. In unzähligen Traktaten der Renaissance bis hinein ins 20. Jahrhundert war ein gesunder Körper zugleich ein schöner Körper. Eine historische Genealogie schönheitschirurgischer Eingriffe entbindet jedoch nicht von der Frage, ob eine solche Symbiose spezifisch ethische Implikationen mit sich bringt. Eine ebenso lange Tradition wie die ästhetische Chirurgie selbst haben denn auch die ärztlichen Begründungen, weshalb sie ihre Tätigkeit in den Dienst der Schönheit stellen. Der Chirurg Eduard Zeis (1807–1868), der den Begriff „plastische Chirurgie“ geprägt hat, verwahrte sich dagegen, in diesem Zweig der Chirurgie „nur ein müßiges, oder wohl gar frevelhaftes Spiel“ zu sehen [5]. Notwendigkeit und moralische Zulässigkeit solcher Eingriffe am gesunden Körper standen demnach bereits Mitte des 19. Jahrhunderts zur Diskussion. Angesichts eines zunehmenden Beauty Business hat sich daran nichts geändert und eine öffentliche Debatte erscheint nötiger denn je. Von Seiten der Anbieter wird historisch wie aktuell am häufigsten das Argument vorgebracht, dass sich das äußere Erscheinungsbild auf das Wohlbefinden ihrer Patienten auswirke und sie somit im eigentlichen medi zinischen Sinne zum Wohle des Patienten handelten. In diesem Zusammenhang wird auch die Gesundheits definition der WHO als einen „Zustand vollständigen physischen, seelischen und sozialen Wohlbefindens“ zitiert und darauf verwiesen, dass die ästhetische Chirurgie für viele Patienten einen großen Gewinn an Lebensqualität darstelle. Für eine große Vielzahl von Patienten trifft dies sicherlich auch zu, besonders entstellte oder durch ein körperliches Merkmal stigmatisierte Menschen können durch einen chirurgischen Eingriff wieder ein Stück Normalität zurückgewinnen. Dennoch muss eine ethische Diskussion das Wohl des Einzelnen von den gesellschaftlichen Implikationen trennen. Es liegt auch in der Verantwortung von Ärzten, ihre Tätigkeit in einen größeren gesamtgesellschaftlichen Bezugsrahmen zu setzen und nicht allein das individuelle Arzt-Patienten-Verhältnis in ihre ethischen Bedenken mit einzubeziehen. Schwerwiegender wird demnach der Einwand sein, die Ärzte machten sich zu Komplizen gesellschaftlicher Norm- und Wertevorstellungen. Erhöht nicht jede Faltenoperation den Druck auf andere, sich in einer Wettbewerbsgesellschaft ein ebenso junges und dynamisches Äußeres zuzulegen? Sollte der Arzt eine Operation verweigern, die eindeutig darauf abzielt, bestimmte ethnische Merkmale zu „korrigieren“, das heißt, sie dem äußeren Erscheinungsbild einer Mehrheitsgesellschaft ÄBW 04 • 2007 233 Ethik in der Medizin anzupassen? Dem Wohl des einzelnen Patienten verpflichtet ist der Arzt hier in einer Pattsituation, die nicht so einfach zu lösen ist. In der Geschichte der Schönheitschirurgie gab es zahlreiche Interaktionen zwischen Medizin und gesellschaftliche Normvorstellungen. Ärzte traten nicht nur als ethisch dubiose Komplizen solcher Wertungen auf, nein, sie waren auch ihre aktiven Produzenten. Gerade die ästhetische Chirurgie kann auf eine Geschichte rassenkundlicher Annahmen zurückblicken, die das Fremdartige auf einen vermeintlich anderen Körper projizierten. Im späten 19. Jahrhundert verhalf die plastische Chirurgie, auffallende Rassemerkmale, wie etwa die „jüdischen Nasen“, zu korrigieren. Ärzte scheuten sich auch nicht, anhand festgelegter Normen eine schöne Brust von einer hässlichen zu unterscheiden. So etwa in einem Handbuch aus dem Jahr 1912: Trotz unterschiedlicher Schönheitsvorstellung zu verschiedenen Zeiten und bei verschiedenen Völkern lassen sich, so der Berliner Frauenarzt Ferdinand Mainzer, „ärztlicherseits bestimmte Kriterien für Schönheit und Schönheitsmängel aufstellen“ [6]. „Die Lage der Brust“ solle sich, so Mainzer weiter, von der dritten bis zur sechsten Rippe erstrecken“, eine tiefere Lage müsse „als Schönheitsmangel gelten, weil er sich dem tierischen Habitus nähert“. Die Interaktionen zwischen Medizin und gesellschaftlichen Wertvorstellungen sind gerade im Bereich der Ästhetik vielseitig und keineswegs ein historisches Phänomen: Sie bestehen, wenn auch in anderer Form, auch heute noch. Kann man Schönheitschirurgie regulieren? Angesichts der hochgradigen Kommerzialisierung und Medialisierung der Schönheitschirurgie obliegt den Anbietern solcher Operationen eine große Verantwortung. Dem Beratungsgespräch kommt hier eine besondere Bedeutung zu, da die Patienten zumeist aus der reichen Berichterstattung in den Medien mit vielen Vorstellungen und Wünschen zum Arzt kommen, die es gegebenenfalls zu berichtigen gilt. Im persönlichen Arzt-Patienten-Gespräch setzt ein wichtiges Regulierungsmoment ein. Zwar wird sich der Arzt an den Wünschen und Bedürfnissen seiner Patienten orientieren, das heißt jedoch nicht zugleich, dass er jeden Wunsch auch ohne Umschweife erfüllen muss. Natürlich ist es bei medizinischen Bedenken geboten, von einem operativen Eingriff abzusehen. Dies sollte jedoch auch der Fall sein, wenn das Nutzen-Risiko-Verhältnis ungünstig ist. Aber wie bemisst man einen Nutzen, den der Patient aus einer neuen Nase oder größeren Brüsten zieht? Im Gegensatz zu medizinisch indizierten Eingriffen wird man in einem so subjektiv empfundenen Bereich wie der Ästhetik keine sicheren Schlüsse ziehen können. Schließlich sollte der Anbieter von Schönheitsopera tionen auch überprüfen, ob der Patient die Entscheidung tatsächlich frei getroffen hat, was wiederum auf die Problematik der autonomen Entscheidung rückverweist. Bei offensichtlichen Fällen von Beeinträchtigung der Willensfreiheit, etwa durch Krankheit oder durch Dritte, sollte der Arzt von einer Operation absehen. Es wird aber auch Grenzfälle geben, in denen der Patientenwunsch nicht 234 ÄBW 04 • 2007 eindeutig zu bestimmen ist. Es obliegt der psychologischen Gesprächsführung eines jeden Arztes, die eigentlichen Beweggründe für eine Operation freizulegen. Eine zweite Regulierungsstufe betrifft die Kostenübernahme bestimmter Leistungen durch die Krankenkasse. Diese Regulierung ist eine faktische: Viele können sich die Operation schlichtweg nicht leisten, so dass sich die Zahl zwangsläufig in Grenzen halten wird. Die fallenden Preise für Schönheitsoperationen haben darauf sicherlich eine erhebliche Wirkung, tragen sie doch – trotz aller Bedenken über mangelnde Qualitätssicherung – dazu bei, dass sich der Schönheitsmarkt demokratisiert. Bei der Frage, welche Kosten von der Allgemeinheit der Sozialversicherten gezahlt werden oder auch nicht, werden aber auch implizit körperliche Normvorstellungen transportiert. Was sehen wir als ein entstellendes Äußeres oder als medizinisch notwendig an und was nicht? Dies sei am Beispiel von ästhetischen Brustoperationen gezeigt. In der Regel übernehmen die Krankenkassen keine Kosten für solche Eingriffe. 2004 wies das Bundessozial gericht drei Klagen von Frauen ab, die ihre Brustoperationen von ihrer Krankenkasse erstattet haben wollten. Die Urteilsbegründung ist aufschlussreich: „Krankheit im Sinne des Krankenversicherungsrechts ist ein behandlungsbedürftiger regelwidriger Körper- oder Geisteszustand. Wenn dadurch keine Körperfunktionen, sondern nur das Aussehen des Menschen beeinträchtigt wird, muss eine entstellende Wirkung vorliegen, um als Krankheit eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auslösen zu können.“ [7] Die Rechtsprechung orientiert sich gemäß der Vorgabe des Sozialgesetzbuches zunächst am Krankheitsbegriff. In der Urteilsverkündung heißt es weiter, dass auch dann nicht von einer Krankheit ausgegangen werden kann, wenn der äußerliche Makel eine „psychische Belastung“ darstellt, die zu einer „behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung geführt hat“. Auch zu erwartende „positive Auswirkungen auf den Seelenzustand“ rechtfertigten nicht eine Kosten erstattung. Bezüglich der Eingriffe am gesunden Körper werden damit psychische Komponenten ausdrücklich aus dem Krankheitsbegriff ausgeklammert. Es wird hier davon ausgegangen, dass solche Erkrankungen oder Störungen nicht durch das Skalpell, sondern durch eine adäquate Gesprächs- und Verhaltenstherapie behandelt werden sollten. Dass gerade auch bei jugendlichen Mädchen bei übergroßen Brüsten erhebliche psychische Probleme auftreten können, ist zwar unumstritten, dürfte aber bei fehlender medizinischer Indikation allein nicht ausreichen, die Operationskosten erstattet zu bekommen. Es ist auffällig, dass das Versicherungsrecht diese Fokussierung auf den Krankheitsbegriff nicht stringent durchhält, erstatten doch die Kassen die Kosten für das Anlegen abstehender Ohren bei Kindern. Das ist durchaus verständlich, immerhin können Hänseleien und Ausgrenzung schwerwiegende psychische Folgen haben. Der minimale Eingriff und das günstige NutzenRisiko-Verhältnis werden hier dazu geführt haben, die Orientierung am Krankheitsbegriff aufzubrechen. Was sind nun aber nach dem Sozialrecht medizinisch notwendige Operationen an der Brust? Hierzu gehört die Brustverkleinerung bei Mammahyperplasien, da ab einer bestimmten Brustgröße medizinische Probleme auftreten Ethik in der Medizin können. Viele Patientinnen klagen über Rücken- und Schulterschmerzen, Hautreizungen und Haltungsprobleme. Als einen groben Anhaltswert gibt die Krankenkasse mehr als 500 Gramm Gewebeentfernung pro Seite an. Ab diesem Richtwert kann je nach Konstitution der Frau von einem objektivierbaren Krankheitsbild ausgegangen werden. Alles, was darunter liegt, gilt als ein ästhetischer Eingriff und zieht keine Kostenerstattung nach sich. Die Erwiderung des Bundessozialgerichts auf die Klagen der drei Frauen orientiert sich neben dem Krankheitsbegriff auch am Sachverhalt der körperlichen Entstellung. Das leuchtet zunächst ein: Einer Frau, deren Brust in einer Tumoroperation nicht erhalten werden konnte, wird die Brustrekonstruktion erstattet. In Deutschland erfolgt in rund 40 Prozent aller Fälle die Brustamputation. Im Fall der Brustrekonstruktion kann nicht medizinisch argumentiert werden, da dieser Eingriff keinen Einfluss auf die Prognose hat. Im Gegenteil: Die Lebensqualität könnte durch den erneuten Eingriff eher Schaden nehmen, stellt er doch ein weiteres Risiko dar. Und trotzdem steht hier mittlerweile außer jedem Zweifel, dass die traumatisierende Wirkung des Brustverlustes damit aufgefangen werden kann und die psychische Folgebelastung wesentlich verringert ist. Eine Brustrekonstruktion nach Tumoroperationen wird man durchaus als einen integralen Bestandteil des Therapiekonzeptes ansehen. Das Beispiel verdeutlicht, wie das Verständnis darüber, was als medizinisch notwendig gilt und was nicht, im steten Wandel begriffen ist. Mit dem Entstellungsbegriff kommt eine weitere Dimension im Kriterienkatalog hinzu. Man verlässt hier das Gebiet von „Krankheit/Gesundheit“ und nähert sich unter ästhetischen Gesichtspunkten dem Bereich der „Normalität/Abnormalität“. Fasst man den Entstellungsbegriff weit, so kann er sich auf drei Bereiche erstrecken: 1. Entstellungen können nach einem Unfall oder nach einer Krankheit auftreten, wie im Beispiel des Brustverlusts nach Tumoroperationen; 2. Sie können angeboren sein, wie etwa asymmetrische Brüste; und schließlich 3. Sie können als Folge von natürlichen Prozessen, wie Altern oder Schwangerschaft, auftreten, so etwa bei der Mammahypoplasie oder der Ptose. Aber nicht der Entstehungskontext ist für eine Kostenübernahme entscheidend. Vielmehr wird implizit von der „Idealvorstellung von der natürlichen Ausstattung einer Frau“ [3] ausgegangen, wenn die Operationen asymmetrischer Brüste und angeborener Fehlanlage eine Kassenleistung darstellt, die Ptose jedoch nicht. Auch fällt auf, dass bei der Asymmetrie im Gegensatz zur medizinischen Indikation der Mammahyperplasie keine Richtwerte angegeben werden, wie ausgeprägt sie sein sollte, um als Entstellung zu gelten. Angesichts des breiten Spektrums plastisch-ästhetischer Eingriffe – von den Korrekturen schlimmster Krankheitsfolgen bis zur quasi künstlerischen Gestaltung des eigenen Körpers – wird sich wohl kaum ein Kriterienkatalog finden lassen, der alle Fälle nach stringenten Gesichtspunkten klassifiziert. Trotzdem sei auf die Vorannahmen hingewiesen, die diesen klassifikatorischen Prinzipien zugrunde liegen. Häufig implizieren sie kaum reflektierte, normative Wertvorstellungen, wie ein schöner und „natürlicher“ Körper auszusehen hat. Die Autorin Dr. phil. Susanne Michl studierte Geschichte und Französisch an der Université de Provence in Aix-en-Provence und der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Sie promovierte mit einer Arbeit über deutsche und französische Ärzte im Ersten Weltkrieg an der Fakultät für Philosophie und Geschichte der Universität Tübingen. Seit Anfang 2006 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Tübinger Institut für Ethik und Geschichte der Medizin. Vorsitzender und Sprecher des Konvents der Hochschullehrer für Kinderchirurgie 1988–1998. Kongresspräsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie, 1990. Mitglied im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie 1994–1998. Mitglied der SIOP-London (Lebertumoren). Mitglied der Ethikkommission der Universität Tübingen 1987–2000. Präsidium der europäischen AG „Leber-, Gallewegs- und Pankreaschirurgie im Kindesalter“ 2000 und 2001. Studiendekan der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen 1997–2002 mit Entwicklung eines Reformstudiengangs. Fazit Operative Eingriffe zu ästhetischen Zwecken werfen sowohl im individuellen Arzt-Patienten-Verhältnis als auch auf gesellschaftlicher Ebene wichtige ethische Fragen auf. Längst geht es nicht mehr um das Für und Wider invasiver Selbstgestaltung. Eine Nutzen-Schaden-Aufrechnung reicht nicht aus. Deswegen sollten wir uns vielmehr Gedanken darüber machen, wie die in Medien und Werbung vermittelten Machbarkeitsphantasien reguliert werden könnten. Die derzeitigen Regulierungsinstanzen – das Beratungs gespräch zwischen Arzt und Patient sowie die Kriterien, die über Selbstzahler- oder Kassenleitung bestimmen −, greifen nur bedingt. Aufgrund der engen Verzahnung von medizinisch-technologischem Angebot, individueller Entscheidung und gesellschaftlichen Implikationen sollte eine Auseinandersetzung über die Bedeutung äußerer Körpermerkmale stattfinden. Ein erster Schritt wäre, die Vorannahmen, was wir als schön/hässlich, normal/abnormal oder als gesund/krank ansehen, explizit zu machen. Invasive Eingriffe am gesunden Körper müssen nicht nur individuell reflektiert, sondern auch öffentlich diskutiert werden. Literatur 1 Daten und Statements zur „Schönheitschirurgie“ in Deutschland. Eine Information der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie e.V. (DGÄPC) (http://www.dgaepc.de/FAQ_schoenheitschirurgie.pdf). 2 Deutsches Ärzteblatt 2004; 101(41): A2734. 3 Zu den Grenzen moralischer Zulässigkeit siehe ausführlicher Wiesing U. Die ästhetische Chirurgie. Eine Skizze der ethischen Probleme. Zeitschrift für medizinische Ethik 2006; 52(2): 140–143. 4 Davis K. Reshaping the Female Body. The Dilemma of Cosmetic Surgery. New York/London 1995; Gimlin D. Body, Work: Beauty and Self Image in American Culture, Berkeley 2002. 5 Leven KH. „Eine höchst wohlthätige Bereicherung unserer Kunst“ – Plastische Chirurgie in medizinhistorischer Perspektive. Zeitschrift für medizinische Ethik 2000; 52(2): 129. 6 Mainzer F. Kosmetik der Frau. Handbuch der Kosmetik, hrsg. von Max Joseph, Leipzig 1912: 118f. 7 Pressemitteilung Nr. 57/04 des Bundessozialgerichts, Kassel. ÄBW 04 • 2007 Anschrift der Verfasserin: Dr. phil. Susanne Michl Universität Tübingen Institut für Ethik und Geschichte der Medizin Schleichstraße 8 72076 Tübingen 235 Termine Termine Thema Thema Ärztefortbildungen SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach Qualitätszirkel „Transfusionsmedizin“ Hauptthema: Rhesus D-Diagnostik in der Schwangerschaft K Termin a) Orale Antikoagulation und periinterventionelle Therapie mit Heparin (Bridging): Mi, 25. 04. 2007, 17.00 Uhr c.t. b) Moderne therapeutische Strategien in der Wirbelsäulenchirurgie: Mi, 09. 05. 2007, 17.00 Uhr c.t. c) Interdisziplinäre Behandlung der Nierenstenose (Interdisziplinäres Gefäßzentrum am SRH Klinikum): Mi, 13. 06. 2007, 17.00 Uhr c.t. d) Stoffwechselstörungen in Neurologie und Psychiatrie: Mi, 20. 06. 2007, 17.00 Uhr c.t. 7 Info >>> Ort: Hörsaal, SRH Klinikum, Karlsbad-Langensteinbach. Auskunft/Anmeldung: Adelheid Kiesinger, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. (0 72 02) 61 40 28, Fax 61 40 29, E-Mail: adelheid.kiesinger@kkl.srh.de; www.srh.de./kkl. Thema Zusatzweiterbildung „Fachgebundene Psychotherapie“ für Ärzte (nach der neuen WBO vom 15. 03. 2006) K Termin Beginn Wintersemester 2007/2008 Dauer: 2 Jahre, curriculär aufgebaute Weiterbildung, pro Semester 12 Mittwochabende Seminar für Psychotherapeutische Weiterbildung Stuttgart (SPWS), Informationsveranstaltungen: 25. 04. und 06. 06. 2007 (jeweils Mittwoch, 20.30 Uhr, in der Sonnenberg Klinik) 7 Info >>> Auskunft/Anmeldung: Frau Sonntag, Sonnenberg Klinik Stuttgart, Christian-Belser-Str. 79, 70597 Stuttgart, Tel. (07 11) 67 81-7 00, Fax 67 81-7 09, E-Mail: sonntag@sonnenbergklinik.de K Termin Do, 26. 04. 2007, 19.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Marienhospital, Gebäude St. Paul, Etage P01, Raum 130 (über Tiefgarage, Einfahrt Böheimstr.), Böheimstr. 37, 70199 Stuttgart. Auskunft/Anmeldung: PD Dr. M. Orth, Tel. (07 11) 64 89-27 60, E-Mail: A.Schabel@t-online.de oder orth@vinzenz.de Thema Basiskurse „Arthroskopie Knie- und Schultergelenk“ K Termin Kurs 1: Sa, 28. 04. 2007 Kurs 2: So, 29. 04. 2007 Thema 11. Bad Uracher Sportärzte symposium „Behindertensport“ Weiterbildungsveranstaltung der Sportärzteschaft e. V. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sportärztebund Hörsaal 2 der Medizinischen Fakultät, Lehrgebäude „Alte Brauerei“, Röntgenstr. 7, 68167 Mannheim. Veranstalter: Klinisches Ethikkomitee (KEK) und Ärztliche Direktion des Universitätsklinikums Mannheim; www.kek.klinikum-mannheim.de Thema 4. Praxiskurs „Akupunktur und TCM in der Kinderund Jugendmedizin“ mit live-Patientenfällen K Termin Sa, 05. 05. 2007, 9.00–18.00 Uhr (9 UE) 7 Info >>> Ort: Rheinstetten (Praxis Dr. R. Bohlayer). Kosten: 150 Euro. Auskunft (auch zum Ärzte-Netzwerk Akupunktur) und Anmeldung: Dr. Rainer Bohlayer, Karlsruher Str. 52, 76287 Rheinstetten, Tel. (07 21) 51 89 34, Fax 51 57 01, E-Mail: kristall53@web.de; www.kinderaerzte-im-netz.de/ praxis-rheinstetten; www.tcm-forum.de; www.uni-zentrum-naturheilkunde.de 7 Info Thema >>> Ort: Karlsruhe. Veranstalter: Interdisziplinäre Schmerzkonferenz Göppingen Verein zur Förderung von Kunst und Können in der Medizin e. V. Auskunft/Anmeldung: www.arthroskopiekurse.de Thema Aktualisierung „Kenntnisse im Strahlenschutz“ für Arzthelferinnen und sonstiges medizinisches Personal K Termin (jeweils samstags) 28. 04., 12. 05., 09. 06., 23. 06., 21. 07. 2007 7 Info >>> Ort: Universitätsklinikum, Abt. Radiologische Diagnostik, Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen. Auskunft/Anmeldung: Margrit Kolter, Tel. (0 70 71) 6 16 03, E-Mail: margrit.kolter@arcor.de Thema K Termin Mo, 07. 05. 2007 7 Info >>> Ort: Regionales Schmerzzentrum DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen. Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, so rechtzeitig an, dass die notwendigen konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können (Frau Mickan, Tel. (0 71 61) 97 64-5). Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich. Thema Interdisziplinäre Fachtagung „Kindsuchtmutter“ zur Behandlung von suchtkranken Schwangeren und ihren Kindern K Termin Autonomie und Fürsorge am Lebensende Medizinethische Vortragsreihe Fr, 11. 05. 2007, 9.30–16.30 Uhr K Termin Schlossstr. 50 Auskunft: B. Weller, Tel. (0 71 95) 9 00- 48 40. Mai 2007, jeweils mittwochs, 17.00–18.30 Uhr 236 7 Info >>> Ort: Universitätsklinikum, ÄBW 04 • 2007 7 Info >>> Ort: ZfP Winnenden, K Termin 11.–13. 05. 2007 (Fr–So) 7 Info >>> Veranstalter: Fachkliniken Hohenurach; wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. J. Heisel, Dr. med. J. Theil. Kosten: 75 Euro (Mitglieder), 90 Euro (Nichtmitglieder), 70 Euro (AiP, Physiotherapeuten) Auskunft/Anmeldung: Sekretariat Orthopädie II, Frau Munderich, Fachkliniken Hohenurach, ImmanuelKant-Str. 33, 72574 Bad Urach, Tel. (0 71 25) 1 51-21 81, Fax 1 51-21 75, E-Mail: symposium@ fachkliniken-hohenurach.de; www.fachkliniken-hohenurach.de Thema Weiterbildung Psychosomatik K Termin Progressive Muskelentspannung a) Grundseminar: 12.–13. 05. 2007 (Sa, 10–19 Uhr, So 9–16 Uhr) b) Aufbauseminar: 02.–03. 06. 2007 (Sa, 10–19 Uhr, So 9–16 Uhr) c) Autogenes Training: 09.–10. 06. 2007 (Sa, 11–19 Uhr, So 9–16 Uhr) 7 Info >>> Ort: Heidelberg. Auskunft/Anmeldung: Heidelberger Akademie für Gesundheitsbildung, Bergheimer Str. 76, 69115 Heidelberg, Tel. (0 62 21) 91 19 31, Fax 91 19 55, E-Mail: Hag@hag-hd.de Thema 31. Jahrestagung für Sexualmedizin „Sexualität im Spannungsfeld zwischen Störung und Begegnungsfreude“ Hauptthemen: Neurobiologie der Sexualität. Weibliche Sexualstörungen. Sexualstörungen bei Brustkrebs und Prostataerkrankungen. Pelvic floor dysfunction und Sexualität. Sport, Körperkult und Sexualität. Erektile Dysfunktion als Risikoindikator. Sexualmedizinische Basisversorgung K Termin 16.–19. 05. 2007 (Mi–Sa) Termine 7 Info 7 Info >>> Ort: Clarion Hotel Hirschen, >>> Veranstalter: Klinik für Freiburg/Breisgau-Lehen. Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Dietmar Richter. Auskunft: Congress-Organisation Geber und Reusch, Rheinparkstr. 2, 68163 Mannheim, Tel. (06 21) 82 66 11, Fax 81 20 14, E-Mail: geber@t-online.de Unfallchirurgie der Universität Ulm. Informationen: www.uni-ulm.de/ unfallchirurgie (unter Veranstaltungen); E-Mail: peter-keppler@uniklinik-ulm.de Thema Psychosomatische Fort- und Weiterbildung Thema Psychosomatische und Psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung Informationen/Anmeldung: www.kongress-mentorstiftung.de Kontakt: Mentor Stiftung Deutschland, Veilchenstr. 23, 76131 Karlsruhe, Tel. (07 21) 9 43-19 23, Fax 9 43-19 24. Thema 19. Kurpfälzer Koloproktologen-Gespräch K Termin K Termin Sa, 16. 06. 2007, 9.30–13.00 Uhr K Termin 7 Info >>> Ort: Congress Center a) Psychosomatische Grundversorgung (Blockkurs, 80 Stunden) im Rahmen der FA-Weiterbildung „Allgemeinmedizin“ und „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ b) Psychosomatische Grundversorgung (Blockkurs, 80 Stunden) zur Erlangung der Abrechnungserlaubnis der EBM-Ziffern 35100/35110: 24.–25. 05. (Do–Fr), Fr, 22. 06. und 27.–29. 09. (Do–Sa) sowie Do, 30. 11. 2007. Balintgruppe enthalten (zusätzlich 2x1 Doppelstunde nach Absprache bei Kurs 2). c) Psychosomatische Grundkenntnisse (Blockkurs, 40 Stunden) im Rahmen der übrigen FA-Weiterbildungen: 24.–26. 05. (Do–Sa) und Fr, 22. 06. 2007. Balintgruppe enthalten. a) Psychosomatische Grundkenntnisse in der Facharztweiterbildung (40 Stunden): 04.–08. 06. 2007 (Mo–Fr) Kosten: 450 Euro b) Psychotherapeutisches Seminar „Psychodynamische Behandlung von strukturellen Beeinträchtigungen mit erlebnisaktivierenden Interventionen“: 15.–16. 06. 2007 (Fr–Sa) Kosten: 180 Euro c) Medizinische Hypnotherapie, Teil 2: 22.–23. 06. 2007 (Fr–Sa) Kosten: 180 Euro d) Theorie und Praxis der Psychosomatischen Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Block 2, Schwerpunkt: Die Patientin: 28.–30. 06. 2007 (Do–Sa) Kosten: 235 Euro e) Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, Grundkurs: 20.–21. 07. 2007 (Fr–Sa) Kosten: 180 Euro 7 Info 7 Info >>> Veranstalter/Ort: >>> Die Veranstaltungen finden Dr. med. W. Polster, Ebersteinstr. 39, 75177 Pforzheim. Die Kurse sind von der BÄK anerkannt. Da auch die Balintgruppe enthalten ist, werden alle zur FA-Prüfung notwendigen Nachweise erbracht. Auskunft/Anmeldung: Tel. (0 72 31) 10 12 13, Fax 35 32 23, E-Mail: polster-praxis@arcor.de in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Freiburg statt. Auskunft/Anmeldung: AK Psychoso matische Medizin und Psychotherapie Südbaden e. V., Hauptstr. 8, 79104 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85, E-Mail: Weiterbildung. Psychosomatik@uniklinik-freiburg.de Auskunft/Anmeldung: Tübinger Gesellschaft mbH, Mömpelgarder Weg 8, 72072 Tübingen, Tel. (0 70 71) 3 66 98-0. K Termin Thema Analyse und Korrektur von Beindeformitäten K Termin a) 10. Kurs: 20.–24. 05. 2007 (So–Do) (Ort: Schloss Reisenburg bei Günzburg) b) Jubiläumssymposium zum 10. Kurs: 25.–26. 05. 2007 (Fr–Sa) (Ort: Edwin-Scharff-Haus, Neu-Ulm) Thema Internationaler Fachkongress „Rausch als Risiko und Herausforderung – Neue Wege der Suchtprävention“ K Termin 15.–16. 06. 2007 (Fr–Sa) 7 Info >>> Ort: Karlsruhe. Der Kongress Thema Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltung, Tübinger Symposium Kinder mit Pierre-Robin-Sequenz: Ätiologie, Klinik, Diagnostik der Atemwegsobstruktionen, chirurgische und konservative Behandlung, logopädische und pflegerische Aspekte Sa, 23. 06. 2007, 9.00–13.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Tübingen, Universitäts Rosengarten, Mannheim. Auskunft/Anmeldung: Enddarm zentrum Mannheim, Frau Wiedenmann, Sekretariat, Tel. (06 21) 12 34 75-10, Fax 12 34 75-75, E-Mail: mail@enddarm-zentrum.de Thema klinikum, Hörsaal Uni-Frauenklinik, Calwer Str. 7. Veranstalter ist die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Abteilung Neonatologie sowie die Universitäts klinik für Zahn-, Mund- und Kiefer heilkunde, Universität Tübingen. Thema Kenntnisse im Strahlenschutz (gemäß den Richtlinien im Strahlenschutz nach der RöV) 33. Fortbildungstagung „Fasten in spiritueller Dimension und sozial-politischer Verantwortung“ K Termin a) Kenntnisse im Strahlenschutz (Erstunterweisung nach RöV): Sa, 16. 06. 2007, 9.00–17.00 Uhr b) Strahlenschutz-Grundkurs (Fachkunde im Strahlenschutz): 22.–24. 06. 2007 (Fr–So) c) Strahlenschutz-Spezialkurs Röntgendiagnostik (Fachkunde im Strahlenschutz): 27.–29. 07. 2007 (Fr–So) 7 Info >>> Ort: jeweils Tübingen. K Termin 23.–24. 06. 2007 (Sa–So) 7 Info >>> Ort: Lassalle-Haus Bad Schönbrunn, CH-6313 Edlibach/Zug Tel. (0)41 7 57 14 14; www.lassalle-haus.org. Veranstalter ist die Ärztegesellschaft Heilfasten & Ernährung e. V. (ÄGHE). Auskunft/Anmeldung: Ärztesekretariat, Frau Harich, Wilhelm-Beck-Str. 27, 88662 Überlingen, Tel. (0 75 51) 80 78 20, Fax 80 71 89, E-Mail: info@aerztegesellschaft-heilfasten.de; www.aerztegesellschaft-heilfasten.de Thema Thema Theorieseminare zur Ausbildung zum Asthmatrainer 2007 3. Stuttgarter Intensivkongress (SIK) K Termin K Termin 20.–22. 06. 2007 (Mi–Fr) 7 Info >>> Ort: Stuttgart-Fellbach, Schwabenlandhalle. Auskunft: MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG, Neuwieder Str. 9, 90411 Nürnberg, Tel. (09 11) 3 93 16-16, Fax 3 93 16-66, E-Mail: sik@mcnag.info; www.mcn-nuernberg.de (jeweils Samstag–Sonntag) a) Seminar 1 Block 1: 23.–24. 06. 2007 Block 2: 14.–15. 07. 2007 b) Seminar 2 Block 1: 17.–18. 11. 2007 Block 2: 01.–02. 12. 2007 7 Info >>> Ort: Fachkliniken Wangen, Am Vogelherd 4, 88239 Wangen/Allgäu. Auskunft: Dr. med. T. Spindler, Dr. med. M. Rau, Tel. (0 75 22) 7 97-12 11 oder 7 97-16 21, Fax 7 97-11 17; www.aabw.de steht unter der Schirmherrschaft Ihrer Majestät der Königin von Schweden sowie der Bundesdrogenbeauftragten, Sabine Bätzing. ÄBW 04 • 2007 237 Termine Thema Thema Bodenseefortbildung Anästhesie-, Intensiv-, Notfallund Schmerzmedizin „Diagnose und Therapie des akuten Nierenversagens“ Balintgruppe (anerkannt von Ärztekammer und Balintgesellschaft) K Termin Di, 26. 06. 2007 7 Info 7 Info >>> Ort: Praxis Dr. Jürgen Jakob, Schlossplatz 12, 88709 Meersburg. Auskunft: Frau H. Lütje, Sekretariat Prof. Dr. D. Schwender, Klinik für Anästhesie, Klinikum Friedrichshafen, Röntgenstr. 2, 88048 Friedrichshafen, Tel. (0 75 41) 96-13 91, Fax 96-13 92, E-Mail: H.Lütje@klinikum-fn.de Max-Joseph-Str. 4, 68167 Mannheim. Die Gruppe eignet sich auch zur FA-Anerkennung und zur psycho somatischen Grundversorgung u. a. Auskunft/Anmeldung: Tel. (06 21) 33 23 22, E-Mail: drjjakob@gmx.de Onkologische Termine Thema Thema Comprehensive Cancer Center Ulm Veranstaltungen des Klinikums Esslingen K Termin K Termin a) Seminar: Vorstellung des Interdisziplinären Darmzentrums im CCCU: Sa, 28. 04. 2007, 9.00–13.00 Uhr (Oberer Eselsberg, Medizinische Klinik, Hörsaal) b) Kolloquium: Nierenzellkarzinom: Mi, 02. 05. 2007, 18.00 Uhr (Safranberg, Chirurgische Klinik, Hörsaal IV) a) Gastroenterologische Gesprächsrunde Esslingen: Leberund Gallenwegstumoren – Rationale Diagnostik und Therapie: Mi, 02. 05. 2007, 18.30 Uhr b) Hämatologisch/Onkologisches Kolloquium: Die Anämie – das Chamäleon im medizinischen Alltag: Mi, 23. 05. 2007, 18.30 Uhr 7 Info >>> Ort: Forum des Klinikums des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56, E-Mail: sekr.cccu@uniklinik-ulm.de; www.ccc-ulm.de 7 Info Esslingen. Auskunft: Klinik für Onkologie, Gastroenterologie und Allgemeine Innere Medizin, Prof. Dr. M. Geißler, Tel. (07 11) 31 03-24 51. Anzeige 238 Dr. med. Otto Groener, Groß Ippener Dr. med. Karl-Heinz Heuck, Ludwigsburg Dieter Waldsauer, Wört Dr. med. Eberhard Liersch, Baden-Baden Dr. med. Ernst Waldenmaier, Metzingen Dr. med. Egon Brunner, Sigmaringen Dr. med. Elisabeth Rettweiler, Baden-Baden Dr. med. Clemens Kohler, Laupheim Dr. med. Ruth Wirz, Villingen-Schwenningen Dr. med. Jürgen Czernik, Dresden Dr. med. Liselotte Deimling, Karlsruhe Dr. med. Wolfgang Münch, Karlsruhe Dr. med. Peter Fischer, Sindelfingen Dr. med. Philipp Sohl, Marbach Dr. med. Peter Wersching, Gernsbach Dr. med. Hansjörg Willmann, Freiburg Dr. med. Karl-Heinz Meyer, Elzach Dr. med. Hans von Wedel, Pforzheim Prof. Dr. med. Klaus Hierzholzer, Allensbach Dr. med. Walter Schmutz, Möckmühl Dr. med. Immanuel Abbrecht, Schorndorf Dr. med. Gerold Schuster, Ulm Dr. med. Werner Kischkat, Ditzingen Dr. med. Maria Samselnig, Singen Dr. med. Maria Therese Hatz, Achern Hans-Joachim Voigt, Überlingen Dr. med. Hans-Dieter Walter, Albstadt Dr. med. Wolfgang Kohlmann, Sinsheim Dr. med. Wilhelm Schütz, Heilbronn Dr. med. Hartmut Zoller, Waiblingen Dr. med. Adolf Krus, Villingen-Schwenningen Dr. med. Norbert Souschek, Steißlingen Prof. Dr. med. Ernst Vanek, Singen Dr. med. Hans Vestner, Schopfheim Dr. med. Gerhard Durand, Igersheim Dr. med. Peter Canzler, Heidelberg Dr. med. Hermann Philipp, Rutesheim Dr. med. Henrik Stokstad, Heidelberg * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * K Termin ab September 2007 14-tägig, jeweils mittwochs, 18 Uhr, Dauer 2 Stunden >>> Ort: Neues Schloss, >>> Auskunft: Geschäftsstelle Zum Gedenken Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen ÄBW 04 • 2007 18. 03. 1926 27. 12. 1925 29. 10. 1947 25. 10. 1940 09. 07. 1923 27. 04. 1923 20. 11. 1923 01. 02. 1916 15. 09. 1921 18. 02. 1949 01. 11. 1920 11. 04. 1921 11. 03. 1927 20. 06. 1924 12. 07. 1935 12. 03. 1932 14. 06. 1922 23. 03. 1921 08. 06. 1929 13. 05. 1910 17. 04. 1921 08. 04. 1935 04. 01. 1925 30. 06. 1932 16. 03. 1931 21. 08. 1915 03. 02. 1943 19. 08. 1919 03. 08. 1920 11. 03. 1927 19. 12. 1926 25. 08. 1921 20. 05. 1923 19. 11. 1918 19. 04. 1919 07. 02. 1940 02. 08. 1939 19. 05. 1932 † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † 13. 05. 2006 12. 07. 2006 12. 09. 2006 27. 09. 2006 19. 11. 2006 03. 12. 2006 14. 12. 2006 24. 12. 2006 06. 01. 2007 14. 01. 2007 22. 01. 2007 23. 01. 2007 24. 01. 2007 02. 02. 2007 05. 02. 2007 09. 02. 2007 10. 02. 2007 10. 02. 2007 11. 02. 2007 12. 02. 2007 14. 02. 2007 14. 02. 2007 17. 02. 2007 17. 02. 2007 19. 02. 2007 21. 02. 2007 22. 02. 2007 23. 02. 2007 23. 02. 2007 23. 02. 2007 26. 02. 2007 26. 02. 2007 26. 02. 2007 28. 02. 2007 01. 03. 2007 03. 03. 2007 06. 03. 2007 08. 03. 2007 Bekanntmachungen Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 76 98 90 Fax 7 69 89 50 Weitere Infos unter www.laek-bw.de Kombinierter Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. § 18a Abs. 2 RöV und § 10 der StrlSchV Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenund anderen ionisierenden Strahlen liegt. Termine: Donnerstag, 21. Juni und Mittwoch, 4. Juli 2007, ca. 11.00 Uhr s.t.–ca. 21.00 Uhr. Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal. Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (der Kurs ist gem. § 18a Abs. 2 RöV und § 30 der StrlSchV). Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart als zuständiger Stelle anerkannt. Kursinhalte: – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken – Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie – Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung Diagnostische Referenzwerte – Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung – Leitlinien der Bundesärzte kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität – Was ist neu in der digitalen Welt – Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung – Repetitorium – Abschlusstestat für RöV – Neues aus der StrlSchV – Abschlusstestat für StrlSchV Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst Teilnahmegebühr: 90 Euro für den Einzelkurs bzw. 100 Euro für den kombinierten Kurs; Brezel und Kaffee in der großen Pause sind inklusive; Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar. Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Telefon/Fax oder E-Mail bei Frau Loredana Esposito, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-68, Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail: loredana.esposito@laek-bw.de ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: J ahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax 7 69 81-5 00 Vorstandsmitglied für den Bereich Fortbildung (Fortbildungsbeauftragter): Prof. Dr. med. Heiner Sigel Klinik am Eichert Eichertstraße 3 73035 Göppingen Tel. (0 71 61) 6 46 71 Fax (0 71 61) 64 18 14 E-Mail: hs@KaE.de Vorstandsmitglied für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit: Dr. med. Emil Frick Hauptstraße 34 73033 Göppingen Tel. (0 71 61) 7 42 71 Ärzteschaft Göppingen Neuwahl des Vorstandes Der Vorstand der Ärzteschaft Göppingen wurde am 7. März 2007 neu gewählt. Die Wahl hatte folgendes Ergebnis: 1. Vorsitzender: Dr. med. Hans‑Joachim Dietrich Ziegelstraße 41 73033 Göppingen Tel. (0 71 61) 2 31 21 Fax (0 71 61) 1 40 59 E-Mail: Dr.H.J.Dietrich@t-online.de Vorstandsmitglied Aufgabenbereich Öffentliches Gesundheitswesen: Dr. med. Angelika Eibl Wilhelmstraße 6 73084 Salach Tel. (0 71 62) 93 96 60 Fax (0 71 62) 93 96 61 2. Vorsitzender (Bereich Kliniken): PD Dr. med. Gerd Becker Kliniken des Landkreises Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Tel. (0 71 61) 64 22 05 E-Mail: radioonkologie@kae.de Anzeige 2. Vorsitzender für die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte: Dr. med. Axel Ehni Poststraße 14 73033 Göppingen Tel. (0 71 61) 7 50 05 Fax (0 71 61) 7 03 86 Vorstandsmitglied für den Bereich Rechnungswesen (Rechnungsführer): Dr. med. Andreas Frauer Bahnhofstraße 23 73312 Geislingen Tel. (0 73 31) 4 37 27 ÄBW 04 • 2007 239 Bekanntmachungen Landkreis Esslingen 73733 Esslingen Allgemeinarzt Nr. 0407 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landkreis Ludwigsburg 74376 Gemmrigheim Allgemeinarzt GP-Anteil Nr. 0408 Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax 7 87 52 74 Landkreis Ludwigsburg 74376 Gemmrigheim Allgemeinarzt GP-Anteil Nr. 0409 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 104 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Landkreis Ludwigsburg 71723 Großbottwar Allgemeinarzt GP-Anteil Nr. 0410 Ostalbkreis 73430 Aalen Internist Nr. 0411 Augenärzte Landkreis Schwäbisch Hall 74564 Crailsheim Nr. 0401 Hautärzte Landkreis Ludwigsburg 71665 Vaihingen/Enz Nr. 0412 Landkreis Ludwigsburg 71254 Ditzingen Nr. 0402 Psychotherapeuten Landkreis Böblingen 71229 Leonberg KJP/TAP K, psychologisch Nr. 0413 Frauenärzte Stadtkreis Stuttgart 70599 Stuttgart Nr. 0403 Hausärzte Landkreis Böblingen 71032 Böblingen Internist Nr. 0404 Landkreis Böblingen 71159 Mötzingen Allgemeinarzt Nr. 0405 Landkreis Esslingen 73765 Neuhausen Internist Nr. 0406 240 Stadtkreis Stuttgart 70329 Stuttgart TPE, psychologisch Nr. 0414 Stadtkreis Stuttgart 70173 Stuttgart TAP E, ärztlich Nr. 0415 Radiologen Stadtkreis Stuttgart 70174 Stuttgart GP-Anteil Nr. 0416 ÄBW 04 • 2007 Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie über die Abteilung Ärztebe ratung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Telefon (07 11) 78 75-3 00. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der „Warteliste“ eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Die formlose Bewerbung ist innerhalb von vier Wochen unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Ziffer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Postfach 80 06 08 in 70506 Stuttgart, schriftlich einzureichen und muss die vollständige Anschrift, Facharztanerkennung, Angaben zum frühestmöglichen Praxisüber nahmezeitpunkt sowie das Einverständnis zur Weitergabe der Bewerbung an den Praxisüber geber enthalten. Auf folgende, bereits früher ver öffentlichte Ausschreibungen können noch Bewerbungen eingehen: Frauenärzte in 75031 Eppingen Nr. 0104 in 71229 Leonberg Nr. 0903 Kinderärzte in 73660 Urbach Nr. 1206 Zu diesen und insbesondere auch zu weiteren Niederlassungs-, Kooperations- und Übernahme möglichkeiten bietet Ihnen die Bezirksdirektion Stuttgart eine persönliche Beratung an. Terminvereinbarung bitte unter Telefon (07 11) 78 75-3 00. Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax 5 96 11 40 Fortbildungsseminar für Ärztinnen nach der Familienpause Erster Teil: 17. bis 28. September 2007 Zweiter Teil: 18. bis 29. Februar 2008 Vorlesungszeiten: In der Regel zwischen 9.00 und 15.00 Uhr Seminarort: Seminarzentrum der SRH-Business Academy, Bonhoefferstraße 12, 69123 Heidelberg Seminargebühr: 450,– Euro pro zweiwöchigem Seminarteil (die Seminarteile können getrennt gebucht werden). Information und Anmeldung: Frau Dr. Andrea Koch, Telefon (07 21) 49 42 80; Frau Dipl.-Psych. Ines Ellesser, IB-Bildungszentrum Mannheim, Neckarauer Straße 106–116, Telefon (06 21) 81 98-1 50. Veranstalter: Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer BadenWürttemberg, der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg und dem IB-Bildungs zentrum Mannheim. Fortbildungspunkte: 60 Fortbildungspunkte pro Seminarteil werden bei der Landesärztekammer beantragt. Bekanntmachungen Fortbildungsveranstaltung für Transfusionsverantwortliche und Transfusionsbeauftragte gemäß Transfusionsgesetz Gemäß den aktuellen Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) der Bundesärztekammer und des Paul-EhrlichInstituts ist für Transfusionsverantwortliche und Transfusions beauftragte für Einrichtungen und Arztpraxen, an denen Blutprodukte angewendet werden, eine theoretische Fortbildung einer Landesärztekammer erforderlich. Das Institut Baden-Baden des DRK-Blutspendedienstes BadenWürttemberg – Hessen veranstaltet am 6. und 7. Juli 2007 in der Krankenpflegeschule des Klinikums Mittelbaden, Stadtklinik Baden-Baden eine solche Weiterbildung. Teil A: für Ärztinnen und Ärzte, die nur Plasmaderivate anwenden am Freitag, 6. Juli 2007 (ganztägig) Teil B: für Ärztinnen und Ärzte, die Blutprodukte anwenden, und Einrichtungen mit Blutdepot bzw. blutgruppenserologischen Laboren am Samstag, 7. Juli 2007 (ganztägig, nur in Verbindung mit Teil A) Der Kostenbeitrag beträgt für Teil A 70,– Euro, für Teil B (inkl. Teil A) 100,– Euro und enthält Arbeitsunterlagen und Mittagessen (Büfett). Anmeldung: Verbindliche Anmeldungen sind bis zum 23. Juni 2007 erbeten an: Dr. med. E. Richter, Ärztlicher Leiter Institut für Transfusions medizin und Immunhämatologie Baden-Baden, Postfach 10 01 29, 76482 Baden-Baden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau A. Löffler, Tel. (0 72 21) 2 14-3 01 bzw. Fax (0 72 21) 2 14-3 09. Bezirksärztekammer Nordbaden Ärzteschaft Mannheim Einladung zum 1. Fortbildungstag der Ärzteschaft Mannheim am Samstag, dem 21. April 2007 von 9.00–16.30 Uhr Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Fortbildungsausschuss der Ärzteschaft Mannheim möchte Sie für den 21. April 2007 zu einem Fortbildungstag in den Räumen der KV Mannheim einladen. 9.00–9.30 Uhr: Begrüßung und Darstellung der AG’s mit Vorstellung der einzelnen Referenten durch Herrn Dr. med. Josef Ungemach 9.30–11.15 Uhr: Arbeit in den AG’s Thema 1: „Gerinnungs hemmende Therapie“ Referent: Prof. Dr. med. Carl-Erik Dempfle Thema 2: „Demenz – Versorgung geriatrischer Patienten“ Referenten: Dr. med. Manfred Mayer, Dr. med. Bernhard Bühler, Prof. Dr. med. Georg Adler, Margot Galliker-Klein, Dr. med. Oliver Haarmann Thema 3: „Herzinsuffizienz“ Referenten: Prof. Dr. med. Bernd Waldecker, Prof. Dr. med. Markus Haaß, PD Dr. med. Christian Wolpert (Erörterung der Themen in einzelnen Arbeitsgruppen) 11.15–12.00 Uhr: Gemeinsame Diskussion der Arbeitsergebnisse 12.00–13.00 Uhr: Mittagspause (Imbiss) 13.00–16.30 Uhr: Seminare Seminar 1: Notfallmedizin „Aktuelle Empfehlungen zur Reanimation“ (mit praktischen Übungen) auch für nichtärztliche Mitarbeiter/-innen Referent: Dr. med. Harald Genzwürker Seminar 2: „SchilddrüsenSonografie-Refresherkurs – Struma nodosa“ (mit praktischen Übungen) Referentin: PD Dr. med. Karin Frank-Raue Fax-Antwort: (06 21) 3 37 92 52 Anmeldung 1. Fortbildungstag der Ärzteschaft Mannheim am Samstag, dem 21. April 2007, 9.00–16.30 Uhr (bitte wählen Sie jeweils eine Vor- und eine Nachmittags veranstaltung aus, an der Sie teilnehmen möchten) Hiermit melde ich mich verbindlich zu folgenden Veranstaltungen an: Arbeit in den AG’s (9.30–11.15 Uhr): ■ Thema 1: „Gerinnungshemmende Therapie“ ■ oder Thema 2: „Demenz – Versorgung geriatrischer Patienten“ ■ oder Thema 3: „Herzinsuffizienz“ Seminare (13.00–16.30 Uhr): ■ Seminar 1: Notfallmedizin „Aktuelle Empfehlungen zur Reanimation“ (mit praktischen Übungen) ■ oder Seminar 2: Schilddrüsen-Sonografie-Refresherkurs „Struma nodosa“ (mit praktischen Übungen) Name/Vorname/Titel Facharztbez. Anschrift Telefon Fax E-Mail Datum Unterschrift ÄBW 04 • 2007 241 Bekanntmachungen Die Akademie für ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden lädt zu einer Fortbildungsveranstaltung ein am Samstag, 19. Mai 2007 in Baden-Baden 8-stündiger Fortbildungskurs zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Ausschuss Ärztinnen Beginn der Tagung: 9.15 Uhr, voraussichtliche Dauer bis 13.00 Uhr Tagungsort: Kongresshaus Baden-Baden, Kongress-Saal I im 1. OG, Augustaplatz 10, Telefon (0 72 21) 3 04-0 (Die Veranstaltung ist mit 4 Punkten zertifiziert) gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundes ausschusses in Zusammenarbeit von SAMA Stuttgart und MDK Baden-Württemberg. Ab 1. April 2007 können Vertragsärzte medizinische Rehabilitationsleistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung nur noch verordnen, wenn sie eine besondere Qualifikation nachweisen. Diese fachliche Befähigung kann unter anderem durch den neu konzipierten 8-stündigen Fortbildungskurs mit Lernerfolgskontrolle erworben werden. Termin: Samstag, 5. Mai 2007 Beginn: 9.00 Uhr s.t. Ort: Karl-Wilhelm-Maurer-Saal, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe Gebühr: 80,– Euro Anmeldung: SAMA Stuttgart, Telefon (07 11) 84 88 84-0, Fax 84 88 84-20 oder E-Mail: schroeder@samanet.de (Theorie und praktische Übungen) Programm 9.15 Uhr: Eröffnung und Begrüßung Neue Therapieansätze – bringen sie uns weiter? Einleitung: Prof. Dr. med. A. Weizel 9.25 Uhr: Interventionelle Therapie von Herzrhythmusstörungen: Welcher Patient, welche Methode? Priv.-Doz. Dr. med. Ch. Wolpert Diskussion 10.00 Uhr: Führt die Kombination von Statinen mit Resorptions hemmern zum idealen LDL-Cholesterin? Prof. Dr. med. A. Weizel Diskussion 10.35 Uhr: Immuntherapie (Biologika) bei rheumatischen Erkrankungen. Heutiger Stand – Ausblick in die nahe Zukunft. Dr. med. S. Weidner Diskussion 11.10 Uhr: Pause 11.35 Uhr: Neue endoskopische Verfahren: Was ist wichtig für die Praxis? Prof. Dr. med. L. Goßner, Dr. A. Lutterer Diskussion 12.10 Uhr: Neue pharmakologische und operative Therapieformen der manifesten Osteoporose Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Ch. Kasperk Diskussion 12.45 Uhr: Schlusswort Prof. Dr. med. A. Weizel Teilnahmegebühr: 20,– Euro Überweisung auf Konto 0 001 299 573, Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Zweigstelle Karlsruhe (BLZ 66 090 621) Ihr Einzahlungsabschnitt dient als Einlassnachweis für die Veranstaltung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Anzeige KORTE RECHTSANWÄLTE Prof. Dr. Niels Korte** Marian Lamprecht* Constanze Herr* Absage durch Hochschule oder ZVS? - Klagen Sie einen Studienplatz ein! Wir haben seit 1998 zahlreiche Mandate im Bereich Hochschulrecht erfolgreich betreut. Unsere Kanzlei* liegt direkt an der Humboldt-Universität. Prof. Dr. Niels Korte lehrt selbst an einer Berliner Hochschule. Entfernung spielt keine Rolle - wir werden bundesweit für Sie tätig. *Unter den Linden 12 10117 Berlin-Mitte **Rudower Chaussee 12 12489 Berlin-Adlershof 24-Stunden-Hotline: 030-226 79 226 www.studienplatzklagen.com 242 ÄBW 04 • 2007 www.anwalt.info Fax 030-226 79 661 kanzlei@anwalt.info Fortbildungsseminar für Ärztinnen „Cardiopulmonale Reanimation“ Termin: Samstag, 12. Mai 2007 Kurs 1: 08.30–12.30 Uhr Kurs 2: 13.30–17.30 Uhr Ort: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Saarburger Ring 61, Mannheim-Friedrichsfeld Gebühr: 45 Euro Anmeldeschluss: 27. April 2007 (Teilnehmerzahl beschränkt) Die Zertifizierung mit 6 Fort bildungspunkten wird bei der Landesärztekammer beantragt. Anmeldung: Es wird um schriftliche verbindliche Anmeldung (entweder zu Kurs 1 oder Kurs 2) gebeten: Bezirksärztekammer Nordbaden, Frau Isolde Maisch, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe. Überweisung: Konto der Bezirksärztekammer Nordbaden, Nr. 0001 299 573, Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Zweigstelle Karlsruhe (BLZ 660 906 21), Überweisungsvermerk: „Reanimationstraining“. Nach schriftlicher Anmeldung und Überweisungseingang erfolgt die Anmeldebestätigung. Anmeldungen ohne Zahlungsein gang können leider nicht berücksichtigt werden. Bei Stornierung der Anmeldung nach dem Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen. Bekanntmachungen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax 5 96 11 88 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Augenärztliche Praxis im Planungsbereich Baden-Baden, Stadt/Rastatt Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 12. 2007 Kennziffer AU/63, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Pforzheim Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer HÄ/221, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Karlsruhe-Land Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/251, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – (Gemeinschaftspraxis-Anteil) im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/252, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer HÄ/253, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Karlsruhe-Land Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/254, Praxis eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie im Planungsbereich Mannheim Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 02. 2008 Kennziffer NP/68, Orthopädische Praxis im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer O/76, Radiologische Praxis (Gemeinschaftspraxis-Anteil mit RA/49) im Planungsbereich Mannheim Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer RA/48, Radiologische Praxis (Gemeinschaftspraxis-Anteil mit RA/48) im Planungsbereich Mannheim Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer RA/49. Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-3 12. Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen (Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän digen Zulassungsunterlagen sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 04. 05. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Des Weiteren werden folgende Psychotherapeutensitze ausgeschrieben: Praxis eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin im Planungsbereich Freudenstadt Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer ÄP/10, Praxis eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin im Planungsbereich Freudenstadt Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer ÄP/18, Praxis eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 10. 2007 Kennziffer ÄP/25, Praxis eines Kinderund Jugendlichen psychotherapeuten im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer KJP/19. Nähere Informationen zu dieser ausgeschriebenen Praxis sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-1 63. Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen (Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän digen Zulassungsunterlagen sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 04. 05. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Psychotherapeuten nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Anzeige Kardiologie-Systeme Nutzen Sie unsere Erfahrung bei Kardiologie-Systemen Besuchen Sie unser Centrum Medizintechnik Bitte anmelden 07 11/7 26 50 EHS Medizintechnik GmbH & Co. KG Heilbronner Str. 3 · 70771 Leinf.- Echterdingen Tel. 07 11/72 65 - 0 · Fax 72 65 - 199 www.ehs.de · info@ehs.de ÄBW 04 • 2007 243 Bekanntmachungen Hausarzt Landkreis SchwarzwaldBaar-Kreis (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 10. 2007 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-4 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax 8 41 07 Hausarzt Landkreis Konstanz 78224 Singen (internistische Einzelpraxis) Zeitpunkt: ab nächstmöglichem Zeitpunkt Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-5 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausarzt Landkreis BreisgauHochschwarzwald 79274 St. Märgen (örtliche BAG/ allgemeinärztlicher Anteil) Zeitpunkt: 01. 10. 2007 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-1 Hausarzt Landkreis Lörrach 79650 Schopfheim (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 10. 2007 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-2 Hausarzt Landkreis SchwarzwaldBaar-Kreis 78048 Villingen-Schwenningen (örtliche BAG/ allgemeinärztlicher Anteil) Zeitpunkt: 01. 10. 2007 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-3 244 Hausarzt Landkreis Ortenaukreis 77855 Achern (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-6 Hausarzt Landkreis Ortenaukreis 77955 Ettenheim (örtliche BAG/ internistischer Anteil) Zeitpunkt: Ende 2007/ Anfang 2008 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-7 Augenheilkunde Stadtkreis Freiburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-8 Augenheilkunde Landkreis Waldshut 79761 Waldshut-Tiengen (örtliche BAG) Zeitpunkt: 01. 07. 2007 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-9 Augenheilkunde Landkreis Waldshut 79761 Waldshut-Tiengen (örtliche BAG) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-10 ÄBW 04 • 2007 Haut- und Geschlechtskrankheiten Landkreis Rottweil 78713 Schramberg (örtliche BAG) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-11 Nervenheilkunde (Psychiatrie mit psycho therapeutischer Tätigkeit) Stadtkreis Freiburg 79098 Freiburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 07. 2007 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-12 Orthopädie Landkreis Konstanz 78315 Radolfzell (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 07. 2007 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-13 Radiologie Landkreis Konstanz 78224 Singen (örtliche BAG) Zeitpunkt: 01. 10. 2007 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-14 Ärztliche Psychotherapie tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie Stadtkreis Freiburg 79100 Freiburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-15 Bewerbungen nur durch Fach ärztinnen/-ärzte für Psycho therapeutische Medizin oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie möglich Ärztliche Psychotherapie tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie Landkreis Lörrach 79539 Lörrach (Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007 Chiffre-Nr. 04/07-16 Bewerbungen nur durch Fach ärztinnen/-ärzte für Psycho therapeutische Medizin oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie möglich Nähere Informationen erhalten Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Freiburg, Telefon (07 61) 8 84-2 74, Frau Wabnitz. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein (z. B. Arztregistereintragung, Facharzt u. a.). Der formlosen schriftlichen Bewerbung (bitte Chiffre-Nr. angeben) ist eine Auflistung des beruf lichen Werdegangs beizufügen. Die Bewerbung ist bis zur jeweils genannten Bewerbungsfrist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, einzureichen. Die in der Warteliste der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Freiburg (§ 103 Abs. 5 SGB V) aufgenommenen Ärzte werden hiermit aufgefordert, sich bei Interesse ebenfalls zu bewerben. Eine gesonderte Mitteilung ergeht nicht. Bekanntmachungen Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 91 74 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Seminarweiterbildung Allgemeinmedizin (80-Stunden-Kurs) zur Erlangung der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin“ lt. WBO vom 01. 06. 1999 Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg plant das 80stündige Weiterbildungsseminar Allgemeinmedizin im Rahmen der 5-jährigen Weiterbildung (WBO vom 01. 06. 1999) mit hoher Wahrscheinlichkeit zum letzten Mal vom 5.–13. Mai 2007 im Ärztehaus Reutlingen durchzuführen. Wir bitten deshalb alle Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin nach der 5-jährigen Weiterbildung nach der WBO von 1999 befinden, die Teil nahme an diesem Kurs recht zeitig einzuplanen. Ort: Ärztehaus Reutlingen Gebühr: 590,– Euro (Anmeldungs-Nr. 8/2007) Mindestteilnehmerzahl: 35 Falls die Mindestteilnehmerzahl 8 Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt oder die Teilnahmegebühr erhöht werden. Ebenso wird 8 Wochen vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 80 Punkten angemeldet. Niedergelassene Vertragsärzte, ermächtigte Krankenhausärzte und Fachärzte, die in nach § 108 SGB V zugelassenen Kliniken angestellt sind, sind seit dem 01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben werden müssen 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren. Da der Deutsche Ärztetag 2004 beschlossen hat, in den jeweiligen Fortbildungskategorien keine Punkteobergrenzen mehr zu fordern, haben Ärztinnen und Ärzte heute die Möglichkeit, frei zu entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre CMEPunkte sammeln möchten. Damit wurde der Weg frei, die Fortbildung zeit- und ortsunabhängig auch über Printmedien, CD-ROMs und Online-Fortbildung zu gestalten. Diese Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ wurde von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg auf der Basis des Curriculums der Dt. Gesellschaft für Palliativmedizin entwickelt und ist von der Landesärzte kammer Baden-Württemberg mit 10 Punkten auf das Fortbildungszertifikat anerkannt. Für weitere Informationen oder zur Bestellung der CD-ROM (39,– Euro) wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Adresse. Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das den Teilnehmern das für die Erstellung von Gutachten notwendige Wissen vermittelt. Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg bietet dieses Curriculum in modifizierter Form an: WN_90x128_1c.qxd Termine: Freitag, 20. April 2007, 9.00–16.15 Uhr Samstag, 21. April 2007, 9.00–17.30 Uhr Freitag, 15. Juni 2007, 9.00–16.05 Uhr Samstag, 16. Juni 2007, 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 4/2007) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs unterlagen und Verpflegung) Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 34 Fortbildungspunkten anerkannt. 09.03.2007 13:58 Uhr Seite 1 Anzeige Weiterbildung Naturheilverfahren Unser Seminarangebot in Baden-Baden Naturheilverfahren-Kurs 3 6. bis 10. Juni 2007 Im Rahmen der Medizinischen Woche Naturheilverfahren-Kurs 4 Praxiskurs Kassel/Habichtswaldklinik Termine auf Anfrage Naturheilverfahren-Kurs 1 26. bis 30. Oktober 2007 Naturheilverfahren-Kurs 2 30. Oktober bis 3. November 2007 Fordern Sie unser kostenloses Seminarprogramm an! Karl F. Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG Oswald-Hesse-Straße 50 70469 Stuttgart Tel. +49 (0)711/8931-301 Fax +49 (0)711/8931-370 medwoche@medizinverlage.de www.medwoche.de JA, bitte senden Sie mir unverbindlich das Seminarprogramm „Naturheilverfahren“ zu. Titel/Name/Vorname Fachgebiet Straße, Nr. PLZ/Wohnort In Zusammenarbeit mit dem Karl F. Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG ÄBW 04 • 2007 245 Bekanntmachungen Internet für Ärzte Termin: Samstag, 19. Mai 2007, 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 12/2007) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Ort: Bildungs- und TechnologieZentrum der Handwerkskammer Reutlingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Gebühr: 50,– Euro Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt. Anzeige Saab wird 60. Das Geburtstagsgeschenk dürfen Sie aufmachen. Power Point-Seminar Impfseminar Termine: Samstag, 16. Juni 2007, 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 13/2007) Samstag, 20. Oktober 2007, 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 14/2007) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Ort: Bildungs- und TechnologieZentrum der Handwerkskammer Reutlingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Gebühr: jeweils 50,– Euro Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit jeweils 4 Fortbildungspunkten angemeldet. Termin: Samstag, 15. September 2007, 9.00–17.00 Uhr Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 8 Fortbildungspunkten angemeldet. Plastische Chirurgie und Schönheitsoperationen Abb. zeigt Sonderausstattung Feiern Sie mit und freuen Sie sich auf unsere besonders attraktiven Angebote, z. B.: 259,– e monatliche Leasingrate Saab 9-3 Cabriolet Salomon 1.8t 110 kW (150 PS) 32.900,– e Barpreis 7.650,– e Sonderzahlung 36 Monate Laufzeit 10.000 km pro Jahr Ein Angebot der ALD Lease Finanz zzgl. 770,– e Frachtkosten Saab 9-3 Cabriolet Salomon 1.8t inkl. kostenlosem Anniversary-Paket – Metallic-Lackierung – 17-Zoll-Leichtmetallräder – Leder-Sportpolster mit Sitzheizung – Radioanlage mit CD-Wechsler – Tempomat – Einparkhilfe – Regensensor – Klimaautomatik – Kurzzulassung – 3-Jahres-Garantie* – u.v.m. * 2 Jahre Herstellergarantie + 1 Jahr Anschlussgarantie gemäß Bedingungen der CG Car Garantie Versicherung AG. Saab Cabriolet Kraftstoffverbrauch, kombiniert: 8,6 l/100 km; CO2-Emission, kombiniert: 206 g/km (gemäß 1999/100/EG). Weller Automobile Saab Zentrum Bietigheim Berliner Straße 21 • 74321 Bietigheim-Bissingen Tel. (0 7142) 95 40-71 • Fax (0 7142) 95 40-69 www.weller-automobile.de 246 ÄBW 04 • 2007 Termin: Mittwoch, 13. Juni 2007, 19.30–22.15 Uhr Ort: Hotel Krone, Bodelschwinghstr. 1, 89160 Dornstadt Mittwoch, 12. September 2007, 19.30–22.15 Uhr Ort: Cafe-Bar-Restaurant Eiszeit, Eywiesenstr. 8, 88212 Ravensburg Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit jeweils 4 Fortbildungspunkten angemeldet. Psychoonkologie – psychologische Begleitung von und heilsamer Umgang mit Krebspatienten Termin: Samstag, 20. Oktober 2007, 9.00–13.30 Uhr Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Rhetorik-Seminar: Reden vor Gruppen Termin: Samstag, 6. Oktober 2007, 9.00–18.00 Uhr Leitung: Frau Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 120,– Euro (Anmeldungs-Nr. 2007-1) Mindestteilnehmerzahl: 8 Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Zur Zertifizierung angemeldet mit 11 Punkten. Bekanntmachungen Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Termin: Samstag, 24. November 2007, 9.00–18.00 Uhr Leitung: Frau Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 120,– Euro (Anmeldungs-Nr. 2007-2) Mindestteilnehmerzahl: 8 Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Zur Zertifizierung angemeldet mit 11 Punkten. Notfallmedizinisches Training für Arzthelferinnen Termine: Mittwoch, 2. Mai 2007, 14.30–18.00 Uhr Teil II: Erweiterte Maßnahmen der Reanimation Mittwoch, 9. Mai 2007, 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. AH10/2007 und AH11/2007) Leitung: Dr. med. Walz, Ulm Ort: Haus der Fortbildungs akademie, 89077 Ulm, Einsteinstr. 59, 5. Stock Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag pro Person inkl. Skript Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fort bildung bei der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-4 15 oder -4 16, Fax (0 71 21) 9 17-4 00, E-Mail: fortbildung@baek-sw.de Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 91 71 00 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Bodenseekreis Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2007 Chiffre-Nr. BO 57 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Bodenseekreis Friedrichshafen Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 09. 2007 Chiffre-Nr. BO 58 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Kreis Ravensburg Übernahme eines Gemeinschafts praxisanteils Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre-Nr. RV 64 HNO-Heilkunde Kreis Biberach Bad Schussenried Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2007 Chiffre-Nr. BC 79 Dermatologie Kreis Ravensburg Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2007 Chiffre-Nr. RV 66 Impressum Chirurgie Ravensburg (Stadt) Übernahme eines Gemeinschafts praxisanteils Zeitpunkt: sofort Chiffre-Nr. RV 67 Der Zulassungsausschuss im Regierungsbezirk Tübingen stellte einen Sonderbedarf nach Abschnitt 5, Nr. 24 a Bedarfsplanungs-RichtlinienÄrzte fest und schreibt diesen zur Besetzung aus: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) Kreis Sigmaringen für den Vertragspsycho therapeutensitz Bad Saulgau Chiffre-Nr. SI 63 Nähere Informationen vorab erhalten Sie bei der Kassen ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-2 39, Frau Kaupp. Die formlose schriftliche Bewerbung ist unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Chiffre-Nummer bis zum 20. 05. 2007 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirks direktion Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, einzureichen, die vollständigen Bewerbungsunterlagen können in Ausnahmefällen spätestens bis zum Tag der Sitzung des relevanten Zulassungsausschusses nachgereicht werden. Wir weisen darauf hin, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Eine gesonderte Mitteilung ergeht nicht. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrike Wahl (Vorsitzende), Dr. med. Hoffmann-Goldmayer (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Herz, Dr. med. Geldmacher, Dr. med. Schade, Dr. med. Datz, PD Dr. med. Christian Benninger Verantwortlicher Chefredakteur: Jürgen Dreher Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 E-Mail: aerzteblatt@laek-bw.de Verlag und Anzeigenverwaltung: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. 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