Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2007

Transcription

Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2007
ISSN 0720-3489
4
2007
Ärzteblatt
Baden-Württemberg
E 1041
62. Jahrgang
Amts- und Mitteilungsblatt
der ärztlichen Körperschaften
Gentner Verlag
Foto: Baden-Württembergische Bank (Bildarchiv)
Schorndorf
Inhalt 04 • 2007
Ärzteblatt
Baden-Württemberg
EDITORIAL
KAMMERN UND KV
208
Auch der Hausärzteverband will die neuen Versorgungsrealitäten
mitgestalten und unterstützt den Abschluss von Rabattverträgen.
Dazu schreibt der Vorsitzende des Hausärzteverbandes
in Baden-Württemberg, Dr. med. Berthold Dietsche
210
„Wir haben nichts zu verschenken“ –
so der Vorsitzende der KVBW bei der jüngsten Vertreterversammlung
Zum Tode von Dr. med. Karl-Heinz Kamp
211
Die Ausschüsse und Kommissionen der LÄK haben ihre Vorsitzenden gewählt
212
Zwanzig Jahre Herztransplantation in Baden-Württemberg
214
Gesundheitsministerin Dr. Stolz: „Kompetenz der EU prüfen“
216
FSME-Fallzahlen auf Rekordniveau – weiterer Anstieg erwartet
218
Klinische Relevanz der Vogelgrippe 2007
220
Behandlung und Management von hochkontagiösen Erkrankungen
222
RECHTSFRAGEN
Das Gleichbehandlungsgesetz und seine Auswirkungen
228
WIRTSCHAFT
Lukrative Anlagemöglichkeiten aus dem Reich der Zertifikate
230
ETHIK IN DER MEDIZIN
Schönheitsoperationen
232
VERMISCHTES
FORTBILDUNG
TERMINE
236
BEKANNTMACHUNGEN
239
IMPRESSUM
247
Schorndorf
Mitten im Remstal umgeben von Weinbergen liegt die Fachwerkstadt Schorndorf (fotografiert von der BadenWürttembergischen Bank). Schon die alemanischen Bauern wussten die Gegend zu schätzen und ließen sich dort
auf einem Geröllkegel nieder. 1235 wird Schorndorf urkundlich erwähnt, 1262 als befestigte Stadt bezeichnet.
Ein besonderes Jahr in der Stadtgeschichte ist 1688, als französische Truppen nach Württemberg zogen, Dörfer
in Brand setzten, Städte eroberten und unter anderem die Übergabe der mächtigen Landesfestung erzwingen
wollten. Sie scheiterten am Mut der „Schorndorfer Weiber“ – angeführt von Barbara Künkelin. Nach ihr sind einige
Denkmäler und Bauwerke benannt. Neben der Stadtheldin feiern die Schorndorfer eine weitere Berühmtheit:
1834 wurde hier der Bäckersohn Gottlieb Daimler geboren, der Erfinder des „leichten, schnell laufenden
Benzin­motors“. Schon seit 1832 ist auch die BW-Bank über ihre Vorgänger in der Daimlerstadt beheimatet und damit die älteste Bank dort.
Damals konnten die Schorndorfer bei der zunächst ehrenamtlich betreuten Agentur der württembergischen Sparkasse ihre Ersparnisse
sicher und zinsbringend anlegen. Mittlerweile haben sich Name und Gesicht der Bank mehrfach geändert. Eines ist jedoch geblieben:
Noch heute steht die BW-Bank besonders Heil- und Freiberuflern bei der Finanzierung als Partner zur Seite. VermögensManager Werner Wolf
berät sie gerne am Karlsplatz 6 in 73614 Schorndorf. Interessierte erreichen ihn telefonisch unter (0 71 81) 20 03-34, per Fax unter -30
oder finden die BW-Bank im Internet unter www.bw-bank.de.
ÄBW 04 • 2007
207
Editorial
„Nicht ohne meinen Hausarzt“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Dr. med.
Berthold Dietsche
das GKV-Wirtschaftlichkeits­
stärkungsgesetz ist nun Realität
und wird – wie auch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – die
Strukturen unseres Gesundheits­
systems tief greifend und nachhaltig
verändern.
Ob wir es wollen oder nicht, die
neue Vertragsvielfalt, die neuen Tarifmodelle der Krankenversicherung,
Arzneimittelrabattverträge und letztlich auch die Liberalisierung der
­Berufsausübung , das alles sind die
Herausforderungen an die Ärzteschaft. Wir müssen uns ihnen stellen,
Vogel-Strauß-Politik bringt uns nicht
weiter.
In § 73 b des Wirtschaftlichkeitsstärkungsgesetzes hat der Gesetz­
geber die Krankenkassen verpflich-
Wir Hausärzte sind uns unserer
Verantwortung bewusst und werden
diese offensiv wahrnehmen.
tet, ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung auf freiwilliger
Basis anzubieten. Als Vertragspartner der Krankenkassen werden insbesondere die ärztlichen Verbände
genannt. Auch die Kassenärztlichen
Vereinigungen erhalten die Möglichkeit, Verträge abzuschließen, allerdings nur dann, wenn sie von Gemeinschaften hausärztlicher Leistungserbringer damit beauftragt
werden. Trotz allen Theaterdonners,
der § 73 b ist keine Neuerung, sondern steht schon seit vielen Jahren
in unterschiedlicher Formulierung
im SGB V.
Die Regierungskoalition scheint
erkannt zu haben, dass angesichts
der komplexen Versorgungsrealität
unseres Gesundheitssystems gerade
die hausärztliche Betreuung und
­Begleitung unserer Patienten unverzichtbar ist. Nicht immer nachvoll-
208
ÄBW 04 • 2007
ziehbare Diagnose- und Therapieroutinen ersetzen nicht selten das
ärztliche Gespräch, gesunder Menschenverstand und die Behandlung
alltäglicher Beschwerden mit ebenso
einfachen Hausmitteln scheinen aus
der Mode gekommen zu sein.
Unsere Patientinnen und Patien­
ten aber haben nach Jahrzehnten
der Technikgläubigkeit erkannt,
dass zielloses Umherirren im Gesundheitssystem letztlich zu keinem
Ergebnis führt. Sie haben erkannt,
dass in vielen Fällen ihr Hausarzt
hilfreicher sein kann als ein flächendeckendes Angebot an Kernspin­
tomographen. Und manch einer
musste erfahren, dass die lebens­
begleitende Betreuung chronischer
Erkrankungen nahezu nur vom
Hausarzt geleistet wird.
Die Politik hat die Zeichen der
Zeit erkannt, sie will mit der Gesundheitsreform die hausarztzentrierte Versorgung weiter stärken.
Sie hat auch erkannt, dass unser
­Gesundheitswesen angesichts der
älter werdenden Bevölkerung und
der zunehmenden Zahl der chronischen Erkrankungen eine qualifizierte hausärztliche Versorgung
braucht, um finanzierbar zu bleiben.
Diese Erkenntnis hat in etlichen
europäischen Ländern dazu geführt,
dass Versorgungssysteme dieser Art
eingeführt wurden, teils auf freiwilliger Basis, aber auch obligat. Die Bevölkerung dort hat die hausarztzentrierte Versorgung gut angenommen,
die große Mehrheit ist zufrieden,
und auch in freiwilligen Systemen
sind weit über 90 Prozent in Hausarztpraxen eingeschrieben.
„Nicht ohne meinen Hausarzt“
war das Motto des diesjährigen
Hausärztetages in Stuttgart. Wir
Hausärzte sind uns unserer Verantwortung bewusst und werden diese
offensiv wahrnehmen. Die hausärztliche Versorgung muss wieder ins
Zentrum des Gesundheitswesens!
Allerdings verlangen wir, dass
gute Arbeit auch anständig bezahlt
wird. Die dramatische Zunahme
­ nserer Arbeitsbelastung und die
u
zunehmend komplexere Versorgungsrealität muss endlich Niederschlag in der Höhe unserer Honorare
finden. Die Hausärzte werden die
„Rote ­Laterne“ in der ärztlichen
­Einkommensstatistik nicht länger
­akzeptieren! Für 50 Euro pro Patient
und Quartal können wir diese Aufgaben nicht mehr schultern!
Auch aus diesen Gründen unterstützt der Deutsche Hausärzteverband grundsätzlich den Abschluss
von Rabattverträgen zwischen Kassen und pharmazeutischen Unternehmen. Damit können die Kosten
der Arzneimittelversorgung gesenkt
werden. Die frei werdenden Mittel
müssen für eine leistungsgerechte
Honorierung der ärztlichen Versorgung eingesetzt werden. Und nicht
zuletzt – auch die Patienten profitieren durch den Wegfall der Zuzahlung für die rabattierten Präparate.
Wir wollen die neue
Versorgungsrealität mitgestalten.
Wir stellen uns den Heraus­
■
forderungen!
Dr. med. Berthold Dietsche
Vorsitzender des Hausärzteverbandes
Baden-Württemberg
Neuer
Chefredakteur
Der Leiter der Ärztlichen
Pressestelle Baden-Württemberg,
Dr. med. Oliver Erens, übernimmt
ab dem 1. Oktober 2007 auch
die Chefredaktion des Ärzteblattes Baden-Württemberg.
Das Herausgebergremium,
dem die Präsidentin der Landesärztekammer als Vorsitzende,
die ­Präsidenten der Bezirksärztekammern und die vier ärztlichen
Mitglieder im Vorstand der KV
Baden-Württemberg angehören,
wählte Erens mit 8 : 1 Stimmen.
Kammern und KV
„Wir haben nichts zu verschenken“
D
ie Vertreterversammlung der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg hat auf
ihrer 20. Sitzung die Jahresrechnung
2005 genehmigt und den Vorstand
entlastet. In der langen Tagesordnung stand dann der Bericht des
Vorstandsvorsitzenden im Mittelpunkt des Geschehens.
Dr. Hoffmann-Goldmayer verwies zunächst auf die offensichtlich
erfolgreichen Reisen des Vorstandes
an die Basis im Rahmen der „Tour de
Ländle“. So sei man inzwischen mit
fast 2000 Kolleginnen und Kollegen
in einen kritisch-konstruktiven Dialog gekommen mit „ der wesentlichen Erkenntnis, dass unsere Mitglieder mit Nachdruck wünschen,
dass wir ihre Interessen nachhaltig
vertreten“, so der Vorstandsvorsitzende. Und er erinnerte noch einmal
an die in den vergangenen Protest-
monaten gewonnene Erkenntnis,
dass Stärke nur durch Solidarität zu
erreichen ist. Denn: Das Ziel der Politik ist doch klar, in Einzelverträgen
will sie uns Ärzte atomisieren, die
Spezialisten in einen ruinösen Verdrängungswettbewerb treiben und
den Arztberuf insbesondere in freier
fachärztlicher aber auch in der Hausarztpraxis so uninteressant machen,
dass die Kollegen ihr Heil im Verkauf
ihrer Zulassung suchen.
Insgesamt spielte die politische
Entwicklung im Bericht eine wichtige Rolle letztlich mit der Frage,
„was bringt uns dies alles in BadenWürttemberg, besser, was wird uns
in Baden-Württemberg genommen?
Hoffmann-Goldmayers Befürchtung:
„Der alleine auch in Baden-Württemberg noch wachsende Gesundheitsmarkt wird zusammenbrechen“.
­Deshalb unterstütze er den Appell
Ankündigung
MEDCONGRESS 2007 in Baden-Baden
Seit 34 Jahren bietet der von der MEDICA e. V. veranstaltete MEDCONGRESS in Baden-Baden zertifizierte
Fortbildung auf hohem Niveau. Gemeinsam mit den Partnern Südwestdeutsche Gesellschaft für Innere
Medizin, Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), Hartmannbund, Bezirksärztekammer Nordbaden
sowie der KV Nordrhein wurde auch in diesem Jahr wieder ein attraktives Programm zusammengestellt.
Traditionell nehmen Kurse, insbesondere auf den Gebieten Notfallmedizin, bildgebende Verfahren und
Herz-Kreislaufstörungen, den größten Raum ein. Die Teilnehmer werden durch erfahrene Experten an
neuesten Geräten intensiv geschult und erwerben so schnell und sicher das notwendige Praxiswissen,
etwa für den Umgang mit Notfällen bei Kindern oder für die Kompressionsversorgung bei Beinvenenthrombose. Darüber hinaus vermitteln zahlreiche Seminare einen aktuellen Überblick über neue
Entwicklungen der Inneren Medizin, Pädiatrie, Neurologie und Psychiatrie.
Neben dem Schwerpunkt Rettungs- und Notfallmedizin bietet der Kongress ein breites Spektrum an
praktischen Kursen zur bildgebenden Diagnostik, etwa zur Sonographie, Echokardiographie und Farbdoppler-Untersuchung, sowie eine Einführung in die MRT-Diagnostik. Neu ins Programm aufgenommen
wurden ein allergologischer Untersuchungskurs und ein zertifizierter Kurs für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin.
Das Einüben praktischer Fertigkeiten steht im Mittelpunkt der Kurse zur kleinen Chirurgie, zur Wundversorgung oder zur neurologischen Untersuchung. Für den Hausarzt wichtige Themen aus der Inneren
Medizin wie Herzrhythmusstörungen, Adipositas, Gerinnungshemmung, rheumatische Erkrankungen,
Herz-Kreislaufstörungen, Diabetes oder Schilddrüsenerkrankungen werden in den Seminaren vorgestellt, ebenso wichtige neurologische Themen wie zum Beispiel Angststörungen oder Schwindel.
Termin:
MEDCONGRESS 2007
34. Seminarkongress für medizinische Fort- und Weiterbildung
1.–7. Juli 2007
Veranstaltungsort: Kongresshaus Baden-Baden
Weitere Informationen, Preise und Anmeldung: www.medcongress.de
von Dr. Herrmann von der AOK
des Landes, alles zu tun, um die Einführung des Gesundheitsfonds zu
verhindern, der – wenn er denn
komme – erheblich Geld aus BadenWürttemberg abziehen würde.
Der Vorsitzende wies darauf hin,
dass die ärztlichen Vergütungen in
Baden-Württemberg immer noch
vergleichsweise besser seien als in
anderen Bundesländern. „Dieser
­Vorstand hat gemeinsam mit dem
Gebietsbereich Vertragswesen nämlich die äußerst erfolgreiche Honorarpolitik der früheren KVen unverändert fortzusetzen verstanden“.
Mit einer Vereinbarung zur Umsetzung des Rabattvertrages der
AOK sei ein neuer zusätzlicher Weg
beschritten worden, um den Mitgliedern die Umsetzung der Zielvereinbarung in der AVWG – Ablösevereinbarung weiter zu sichern. Für Kritik
an dieser Vereinbarung habe er Verständnis und für die eindeutige Positionierung des Hausärzteverbandes
sei er dankbar. Dies gerade deshalb,
weil Medien und Patientenvertreter
und Pharmafirmen „mit fadenscheinigen Argumenten“ diese Koopera­
tion begleitet hätten.
Hoffmann-Goldmayer: „Wenn
Sie mit mir der Auffassung sind,
dass die Einnahmen der GKV mit
oder ohne WSG nicht unendlich
sind, müssen wir uns gemeinsame
Bereiche suchen, von denen wir das
uns zustehende Finanzvolumen
­holen oder besser zurückholen können. Und einer dieser Bereiche ist
gerade der Ausgabenbereich der
Arzneimittel. „Die AOK habe berechnet, dass bei einer vollständigen Umstellung aller Wirkstoffe für alle AOKVersicherten 40 Millionen Euro pro
Jahr eingespart werden könnten.
Und in der Kooperations­
vereinbarung bekomme der Arzt
ausschließlich ein Honorar für eine
ärztlich erbrachte Leistung im Zusammenhang mit der Verschreibung
und der Umstellung eines Präparates mit identischem Wirkstoff
■
auf einen anderen Hersteller.
J. Dreher
210
ÄBW 04 • 2007
Kammern und KV
Zum Tode von Dr. Karl-Heinz Kamp
Am 28. Februar 2007 ist Dr. Karl-Heinz (Kuddel) Kamp,
Bestehen. Er war eines der dienstältesten Mitglieder,
ehemaliger Präsident der Bezirksärztekammer
sowohl als gewählter Vertreter der Ärzteparlamente,
als auch der Vorstände der Bezirksärztekammer Nord­Nordwürttemberg, im Alter von 78 Jahren nach
schwerer Krankheit verstorben. Dr. Kamp wurde 1929
württemberg sowie der Landesärztekammer Badenin Wesermünde geboren. Er studierte von 1949 bis
Württemberg. Sein Engagement beschränkte sich nicht
1955 Medizin an der Universität
nur auf die Vorstandsarbeit, sonFreiburg, wo er 1955 auch promodern er arbeitete aktiv in verschievierte. Sein Weg führte ihn über
denen Ausschüssen und Arbeitsdas Krankenhaus Cuxhaven und
kreisen mit. So war er über Jahre
dem Städtischen Krankenhaus
Vorsitzender der Fortbildungs­
Karlsruhe zurück nach Nordwürtkommission der Landesärzte­
temberg. 1960 ­begann er in Göpkammer, stellvertretender Vor­
pingen seine Weiterbildung zum
sitzender des Ausschusses Umwelt
Internisten,
und Gesundheit der Landesärztedie er 1965 erfolgreich abschloss.
kammer, stellvertretendes MitDanach ließ er sich als Internist
glied der Ethikkommission der
in Wendlingen nieder, wo er bis zu
Landesärztekammer, Delegierter
seinem Ruhestand tätig war.
der Landesärztekammer zum
Deutschen Ärztetag und Mitglied
Das Interesse, sich für den Berufsder Deutschen Akademie für
stand der Ärzte zu engagieren,
­Gebietsärzte bei der Bundesärzte­begann bei Herrn Dr. Kamp bereits
kammer.
im Studium, wo er aktiv in der
Fachschaft Medizin tätig war.
In Anerkennung seiner Verdienste
um die Ärzteschaft BadenSeine berufspolitische Laufbahn
Württemberg sowie die ärztliche
als Arzt begann Dr. Kamp beim
Ein
jüngeres
Bild
von
„Kuddel“
Fortbildung wurde Dr. Kamp
Marburger Bund, dem er von
Kamp.
Aber
so
haben
ihn
viele
mehrfach geehrt.
1960 bis 1969 als Mitglied und
seiner Freunde in Erinnerung.
Mandatsträger angehörte. Nach
1978 wurde ihm die Ernst-vonseiner Niederlassung trat er dem
Bergmann-Plakette verliehen.
Hartmannbund bei. Hier spielte er eine bedeutende
1993 wurde ihm die Hartmann-Thieding-Plakette als
höchste Auszeichnung des Hartmannbundes überRolle im Landes­verband Baden-Württemberg,
wo er über viele Jahre Vorsitzender des Kreisvereins
reicht. 1994 erhielt er für seine Verdienste die AlbertSchweitzer-Medaille. 1999 wurde Dr. Kamp mit
Esslingen und gleich­zeitig Delegierter zur Landes­
versammlung war. Auch auf der Hauptversammlung
der Verdienstmedaille des Verdienstordens
des Hartmannbundes war er über viele Jahre
der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
­Mandatsträger.
Zur Anerkennung seiner berufspolitischen
Die Laufbahn in der ärztlichen Selbstverwaltung
Aktivitäten konnte er die Hans-Neuffer-Plakette,
die höchste Auszeichnung der Bezirksärztekammer
­begann 1965 bei der Bezirksärztekammer Nord­
württemberg, als Dr. Kamp zum Mitglied der VertreterNordwürttemberg entgegennehmen.
versammlung gewählt wurde. Vom selben Zeitpunkt
Wir durften Herrn Dr. Kamp als einen überaus
an war er auch Mitglied der Vertreterversammlung
liebenswürdigen, stets kooperativen und aktiven
der Landesärztekammer Baden-Württemberg. 1978
Menschen kennen und schätzen lernen, der trotz
wurde er in den Vorstand der Bezirksärztekammer
seines beruflichen Engagements in der Praxis
Nordwürttemberg gewählt, deren Vizepräsident er
und in der täglichen Arbeit zweier Kammern über­von 1987 bis 1988 war. 1989 wurde er zum Präsiaus aktiv war. Trotz aller Belastungen fand er immer
denten der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Zeit für lobende und manchmal auch tröstende
­gewählt. Dieses Amt hatte er bis 1999 inne. Auch in
Worte.
der ihm zugehörigen Ärzteschaft Nürtingen spielte er
Mit Herrn Dr. Kamp haben wir einen lieben Freund,
eine besondere Rolle, denn er war von 1975 bis 1983
einen hervorragenden Arzt und eine einzigartige
Vorsitzender der Ärzteschaft Nürtingen. Bis heute
Persönlichkeit verloren.
war er als Vorsitzender einer Prüfungskommission
Wir werden ihn vermissen.
in der Weiterbildung tätig.
Dr. Kamp gehörte sozusagen zum „Urgestein“ der
Landesärztekammer Baden-Württemberg seit ihrem
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
ÄBW 04 • 2007
211
Kammern und KV
Betreuung von Ausschüssen/Arbeitskreisen/Kommissionen
und anderen Einrichtungen
Ausschüsse
Arztberuf und Familie
Vorsitz: Dr. Helga Schulenberg
Geschäftsführung: Dr. iur. Seizinger
Sachbearbeitung: Frau Langer
Ärztliche Weiterbildung
Vorsitz: Dr. Michael Schulze
Geschäftsführung: Frau Hespeler
Sachbearbeitung: Frau Meyer
Berufsbildungsausschuss
Vorsitz: Dr. M. Datz/Frau S. Haiber
Geschäftsführung: Frau Hespeler
Sachbearbeitung: Frau Langer
Berufsordnung
Vorsitz: Dr. Ulrike Wahl
Geschäftsführung:
Dr. iur. Seizinger/Frau Hespeler
Sachbearbeitung: Frau Groth
Fortbildungsausschuss
Vorsitz: Dr. Klaus Baier
Geschäftsführung: Herr Felsenstein
Sachbearbeitung: Frau Janke
Gewalt gegen Kinder
Vorsitz: PD Dr. Christian Benninger
Geschäftsführung: Dr. med. Hauser
Sachbearbeitung: Frau Seegis
Haushaltsausschuss
Vorsitz: Dr. Joachim Koch
Geschäftsführung:
Herr Dr. iur. Seizinger/Herr Ziegler
Sachbearbeitung:
Herr Waibel/Herr Jung
Krankenhauswesen/Pflegeverbände
Vorsitz: Dr. Josef Ungemach
Geschäftsführung: Dr. iur. Seizinger
Sachbearbeitung: Frau Langer
Medizinische
Ausbildung/Hochschulen
Vorsitz: PD Dr. Christian Benninger
Geschäftsführung: Frau Hespeler
Sachbearbeitung: Frau Meyer
Nichtärztliche
medizinische Fachberufe
Vorsitz: Dr. Michael Datz
Geschäftsführung: Frau Hespeler
Sachbearbeitung: Frau Langer
212
ÄBW 04 • 2007
Notfallmedizin
Vorsitz: Dr. Michael Schulze
Geschäftsführung: Dr. med. Hauser
Sachbearbeitung: Frau Seegis
Gesundheitsrat Südwest
Vorsitz: Prof. Dr. Arnold –
bis 21. 07. 2007
Geschäftsführung: Prof. Dr. Kamps
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Vorsitz: Dr. Michael Deeg
Geschäftsführung: Dr. iur. Seizinger
Sachbearbeitung: Frau Seegis
Landesberufsgericht für Ärzte
Kammeranwalt: Dr. Vogel
Geschäftsstellenleiter:
Herr Österreicher
Sachbearbeitung: Frau Wolf
Prävention und Umwelt
Vorsitz: Dr. Ulrich Clever
Geschäftsführung: Dr. med. Hauser
Sachbearbeitung: Frau Seegis
Qualitätssicherung
Vorsitz: Dr. Gerhard Schade
Geschäftsführung: Herr Felsenstein
Sachbearbeitung: Herr Pullwitt
Suchtmedizin
Vorsitz: Dr. Christoph von Ascheraden
Geschäftsführung: Herr Felsenstein
Sachbearbeitung: Frau Mangold
Widerspruchsausschuss
Vorsitz: Dr. Rolf Segiet
Geschäftsführung: Frau Hespeler
Sachbearbeitung: Frau Meyer
Konferenzen/Kommissionen
Ethikkommission
Vorsitz: Dr. Georg Hook
Geschäftsstellenleitung:
Frau Dr. med. Knupfer
Sachbearbeitung: Frau Hager/Gola etc.
Konferenz der Geschäftsführer
Vorsitz: Dr. iur. Seizinger
Sachbearbeitung: Frau Saile
Konferenz der Rechtsberater
Vorsitz: Dr. iur. Seizinger
Geschäftsführung: Frau Hespeler
Sachbearbeitung: Frau Wolf
Gemeinsamer Beirat LÄK/
Landespsychotherapeutenkammer
Vorsitz: Dr. Birgit Clever/
Frau Dipl.-Psych. Santos-Dodt
Geschäftsführung: Hartmut Gerlach
(LPK), Frau Hespeler (LÄK)
IVF-Kommission
Vorsitz: Prof. Dr. Mickan
Geschäftsführung: Frau Hespeler
Sachbearbeitung: Frau Langer
Sonstige Gremien
bzw. Einrichtungen
Menschenrechtsbeauftragter
für die Landesärztekammer:
Dr. Ulrich Clever
Sachbearbeitung: Frau Seegis
Gutachterstelle für
die freiwillige Kastration und
andere Behandlungsmethoden
Vorsitz: Herr Min.-Dir. Bölter
Geschäftsführung: Dr. iur. Seizinger
Arbeitskreise – Arbeitsgruppen
AG „QS Anaesthesiologie“
Vorsitz: Dr. med. Martin
Geschäftsführung: Frau Dr. Lüdtke
Sachbearbeitung: Herr Pullwitt
AG „QS zytologischer
Untersuchungen“
Vorsitz: Frau Gieren
Geschäftsführung: Herr Felsenstein
Sachbearbeitung: Herr Pullwitt
AG „Neonatalerhebung“
Vorsitz: PD Dr. Hentschel
Geschäftsführung: Frau Dr. Lüdtke
Sachbearbeitung: Frau Reich
AG „QS Operative Behandlung
des Bronchialkarzinoms“
Vorsitz: PD Dr. Friedel
Geschäftsführung Herr Felsenstein
Sachbearbeitung: Herr Pullwitt
Lenkungsausschuss
„Präklinische Notfallrettung“
Vorsitz: Dr. Michael Schulze
Geschäftsführung: Frau Dr. Lüdtke
Sachbearbeitung: Frau Reich
Stand: 27. März 2007/Sensen
Freigabe – Ärzteblatt BW 04 -2007
Privatärztliche
Verrechnungsstelle
Baden-Württemberg e.V.
Privatärztliche
Verrechnungsstelle
Baden-Württemberg e.V.
Kammern und KV
Landesregierung beschließt
Krankenhausprogramm 2007
D
er Ministerrat hat das Jahreskrankenhausbauprogramm 2007 beschlossen.
Wie Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz mitteilte, werden im laufenden Jahr
161,3 Millionen Euro für die Sanierung, Modernisierung und den Neubau von
­Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. „Landesweit werden zwölf Bauprojekte in das
­Förderprogramm aufgenommen. Damit können in vielen Regionen des Landes im Kranken­
hauswesen die Weichen auf Zukunft gestellt werden“, sagte die Ministerin in Stuttgart.
Die geplanten Bauprojekte würden neben einer verbesserten Versorgungsqualität die
­Voraussetzungen schaffen, die betrieblichen Abläufe in den Häusern zu optimieren und damit
ihre Wirtschaftlichkeit weiter zu steigern, zeigte sich Stolz überzeugt. Weitere Förderschwerpunkte seien die Einrichtung zentraler Aufnahmemöglichkeiten, die Fortsetzung begonnener
Sanierungen und die Einrichtung von Abteilungen für Psychotherapeutische Medizin.
„Die Krankenhauslandschaft befindet sich bundesweit in einer Umbruchphase. Das Land hat
die Krankenhäuser seit Jahren aktiv bei diesem Strukturwandel unterstützt und zukunftsfähige Projekte gefördert, weil letztlich nur so Spitzenmedizin und ausreichende Versorgung
im ganzen Land auf hohem Niveau nachhaltig sichergestellt werden kann“, erläuterte Stolz.
Die Krankenhausplanung und -förderung habe sich als ein höchst effektives Steuer­
instrument des Landes bewährt. „Durch den gezielten Einsatz der Landesmittel konnten in
der Vergangenheit in Baden-Württemberg vorbildliche Krankenhausstrukturen geschaffen
werden. Nicht zuletzt deshalb konnte sich die Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg
im Bundesvergleich einen Spitzenplatz erobern, der in einem erst vor wenigen Wochen
■
­erschienenen Länderranking eindrucksvoll dokumentiert wurde“, so Stolz weiter.
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Übersicht Jahreskrankenhausprogramm 2007
Klinikum Stuttgart – Standort Katharinenhospital
Neubau Olgahospital und Frauenklinik: vorbereitende Maßnahmen
Marienhospital Stuttgart
– Umbaumaßnahmen zur Einrichtung einer zentralen Notaufnahme
– Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen für Operationsbereich
Klinik am Eichert Göppingen
Einrichtung einer interdisziplinären Aufnahmestation
Klinikum Schwäbisch Gmünd – Stauferklinik
Bauliche Maßnahmen zur Integration des Margaritenhospitals sowie zur Restsanierung:
3. Teilabschnitt
Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH
Umbaumaßnahmen im Sockelgeschoss Bau E zur zentrale Endoskopie
und angrenzende Bereiche
Kreiskrankenhaus Rastatt
Bau einer interdisziplinären Notaufnahme
Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal
Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zur Einrichtung einer Station
für Psychotherapeutische Medizin
Gesundheitszentrum Rhein-Neckar gGmbH – Krankenhaus Schwetzingen
Einrichtung einer Station für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin
Sana-Kliniken Bad Wildbad GmbH/Rheumazentrum
Neubau
Enzkreis-Kliniken gGmbH – Krankenhaus Neuenbürg
Erweiterung und Umbau
Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH –
Klinik Villingen-Schwenningen
Ersatzneubau
Zollernalbklinikum gGmbH – Krankenhaus Balingen
Erweiterung und Umbau
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Vermischtes
„Goldstandard“ Herztransplantation
D
ie erste erfolgreiche Herz­
transplantation am Menschen
liegt rund 40 Jahre zurück.
Christiaan Barnard erregte im
Dezember 1967 weltweit Aufsehen
mit seinem damals kaum fassbaren
Erfolg in der Transplantationschirur­
gie. Die erste Euphorie flaute jedoch
bereits nach kurzer Zeit ab, da zahl­
reiche schwere Probleme, vor allem
der Immunsuppression, nur kurz­
fristige Erfolge bescherten.
Als vor 20 Jahren Professor
Dr. Dietrich Birnbaum am HerzZentrum Bad Krozingen die erste
­erfolgreiche Herztransplantation
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank veranstaltet
zwei Existenzgründer-Seminare
für niederlassungswillige Ärzte.
Termine:
Dienstag, 24. April 2007 (19.00 Uhr)
in Heilbronn, Allee 11
Mittwoch, 9. Mai 2007 (18.30 Uhr)
in Göppingen, Poststraße 37
Mittwoch, 16. Mai 2007 (19.00 Uhr)
in Karlsruhe, Friedrichsplatz 1–3
Mittwoch, 23. Mai 2007 (19.00 Uhr)
in Stuttgart, Kleiner Schlossplatz 11
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitionsplanung
• Praxiskosten
• Finanzierung
• Öffentliche Fördermittel
• Absicherung der Existenz
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
Für den 24. April 2007: BW-Bank Heilbronn,
Telefon (0 71 31) 8 84-4 05.
Für den 9. Mai 2007: BW-Bank Göppingen,
Telefon (0 71 61) 67 22-76.
Für den 16. Mai 2007: BW-Bank Karlsruhe,
Telefon Tel. (07 21) 91 40-3 42.
Für den 23. Mai 2007: BW-Bank Stuttgart,
Telefon (07 11) 1 24-3 23 69.
214
ÄBW 04 • 2007
durchführte, erregte dies zwar kein
weltweites Aufsehen. Es war jedoch
der Startschuss für eine bis heute
­erfolgreiche Ära der Herztransplan­
tation in Baden-Württemberg. Das
Universitäre Herz-Kreislauf-Zentrum
Freiburg – Bad Krozingen gab im
Rahmen seines Kongresses „40 Jahre
Herztransplantation“ einen aktuellen
Überblick über die Möglichkeiten
und Grenzen der heutigen Herz­
transplantation.
Den großen Durchbruch im Be­
reich der Transplantation bereitete
die Entdeckung des Cyclosporins in
den frühen achtziger Jahren. Mit
diesem Medikament gelingt es auch
heute noch gut, die Immunabwehr,
die das fremde Organ im Körper
des Empfängers auslöst, „in Schach
zu halten“. Die Herztransplantation
gilt heute als „Goldstandard“ für
­Patienten mit einer so genannten
schweren Herzinsuffizienz.
Am Universitätsklinikum Frei­
burg hat Professor Dr. Friedhelm
Beyersdorf, Ärztlicher Direktor der
Abteilung Herz- und Gefäßchirurgie,
im Jahr 1994 die erste erfolgreiche
Herztransplantation durchgeführt.
Der Patient, der heute 68-jährige
Günter Schulz, erfreut sich guter
­Gesundheit und verdankt sein Leben
der vergangenen 13 Jahre dem
­anonymen Spender seines Herzens.
Professor Dr. Friedhelm Beyers­
dorf, Ärztlicher Direktor der Ab­
teilung Herz- und Gefäßchirurgie,
­Universitätsklinikum Freiburg,
­Universitäres Herz-Kreislauf-Zentrum
Freiburg – Bad Krozingen:
„Seit Beginn des Herztransplan­
tations-Programms an der Abteilung
für Herz- und Gefäßchirurgie des
Universitätsklinikums Freiburg am
29. November 1994, wurden bis
heute insgesamt 163 Herztransplan­
tationen durchgeführt, im Schnitt
15 bis 20 pro Jahr. In den vergan­
genen zehn Jahren hat bundesweit
die Zahl der Herztransplantationen
stetig abgenommen, da immer
­weniger Spenderorgane zur Ver­
fügung stehen. Seit 1997 hat sich
die Wartezeit auf ein Spenderherz
für Patienten mit einer terminalen
Herzinsuffizienz auf einen Zeitraum
von zwei bis vier Jahren verlängert.
Mit Überlebensraten von rund
80 Prozent, ein Jahr nach dem Ein­
griff, gilt die Herztransplantation
als „Goldstandard“ zur Behandlung
der terminalen Herzinsuffizienz.
Dennoch müssen zunehmend
Patienten vorübergehend oder auch
über einen längeren Zeitraum mit
einem Herzunterstützungssystem
(Kunstherz) versorgt werden. Das
eigentlich nur zur zeitlichen Über­
brückung ausgelegte System wird
für manche Patienten zur Dauer­
therapie.
Das Herzzentrum am Freiburger
Universitätsklinikum ist auch das
Zentrum für die Kunstherztrans­
plantation in Baden-Württemberg.
Hier wurden bis heute 48 Patienten
mit Erfolg mit einem Herzunter­
stützungssystem, auch über einen
längeren Zeitraum von bis zu
16 Monaten, behandelt.
Die so genannten Kunstherzen ersetzen nicht das Herz des
Patienten. Vielmehr unterstützen
sie das im Körper verbleibende
und weiter schlagende Herz. Die An­
forderungen an Herzunterstützungs­
systeme differieren je nach Einsatz.
Für die unterschiedlichen Anforde­
rungen stehen vier verschiedene
Ausführungen zur Verfügung, die
teilweise in den Körper implantiert
oder am Körper getragen werden:
– Kunstherzen zur Überbrückung
bis zur Transplantation
(implantierbar oder außerhalb),
– Unterstützungssysteme
zur Erholung des Herzens
(implantierbar oder außerhalb),
– Systeme für die kurzfristige
Unterstützung, als Brücke
zu einem anderen System,
beispielsweise beim akuten
Vorfall (außerhalb),
– Kunstherz zur dauerhaften
Unterstützung, wenn eine
Transplantation nicht in Frage
dr.
kommt (implantiert).
Vermischtes
Kompetenz
der EU prüfen
Psyche und Gemüt
K
ein Hörnerklang ohne das Horn,
kein menschliches Befinden ohne Leib.
Unser Verhalten hat immer sein körperliches
Gegenstück und ist mit diesem ein untrennbares
Ganzes. Deshalb haben schon die alten Griechen
in ihrer Frühzeit den „Sitz“ dessen, was sie mit
„Psyche“ meinten, zwar nicht im Gehirn gesucht,
das sie nur „Das im Kopf Befindliche“, das
En-kephalon (Kephalä = Kopf) nannten, sondern
im Herz-Zwerchfell-Thymus-Bereich. Und auch
für uns ist ja noch heute schwerer Kummer
herzzerreißend und nicht hirnzerreißend.
Im Kranken wie im Gesunden sind immer Leib
und „Psyche“ untrennbar. Die Frage, was von
­beidem im Einzelfall „ursächlich“, ist daher müßig,
nicht aber, was von beidem für den Arzt zuerst
fassbar wird. Doch während das deutsche Wort
„Leib“ für uns problemlos ist, suchen wir ver­
gebens, was eigentlich „Psyche“ auf Deutsch
­heißen soll. Ursprünglich nur ein „zarter Hauch“,
war sie „der Atem des Lebens“ in uns, und bei
­Homer recht anschaulich das, was dem Körper
(soma) beim Sterben durch Mund und Wunde
­entflieht, das heißt, sie war unvergänglich, aber
eben nur als ein bloßer Schatten.
400 Jahre später unterteilte Sokrates das
­Wesen der „Psyche“ in Denken, Geist, Herz, Gemüt,
und zugleich zum Sitz der Leidenschaften, des
Verlangens, der Lust, Neigung u. a., ohne sich
­jeweils auf ein bestimmtes Träger-Organ (soma)
festzulegen, aber doch vorzugsweise das Denken
dem Zwerchfell (phren), alles „Herzliche“ der
­„kardia“, das menschliche Gemütsleben aber
der geheimnisvollen jugendlichen Thymusdrüse
(thymos) zuzuordnen.
Bis in unsere Zeit wird auch die Psyche immer
wieder zu unrecht der „Seele“ (althochdeutsch
„sewla“) gleichgestellt, obwohl diese medizinisch
gar nicht fassbar wird und auch nicht werden soll
216
ÄBW 04 • 2007
und kann, da sie ins Metaphysische weist.
Andererseits glaubten wir ja noch lange bei
den „reinen“ Geisteskrankheiten wie Schizophrenie oder Epilepsie (Morbus sacer!) kein
leibliches Substrat zu finden.
Aber mit dem steten Vormarsch der
„Psychoanalyse“ wurde jetzt unser Befinden
sozusagen in ein echtes (Unterbewusstes)
oder ein unechtes (Bewusstes) zerlegt und
beides der keuschen „Psyche“ zugeteilt,
­obgleich sich diese längst mit dem Eros ein­
gelassen. Die „himmlische Liebe“ geriet zur
bloßen Sexualität, der Homo sapiens ver­
kümmerte zum Dogma seiner Keimdrüsen.
Das Wort Gemüt aber verschwand fast völlig
aus unserem Wortschatz.
Doch das war nicht immer so. Am Gebäude der Tübinger Neurologie und Psychiatrie
(19. Jahrhundert) steht noch heute eingemeißelt: „Klinik für Nerven- und Gemütskranke“. Im
Mittelpunkt also nicht die Krankheit, sondern
der Patient! Gestört nicht seine farblose „Psyche“, sondern sein handfestes Gemüt (das „Gemute“, von germanisch moda = Mut), welches
uns ein farbenprächtiges Heer von feinsinnigen Abkömmlingen hinterlassen hat, das aus
unserer Sprache nicht mehr wegzudenken ist:
Mut (Wagemut), Gemüt, Wehmut,
Gleichmut, Demut, Schwermut, Kleinmut,
Hochmut, Langmut, Großmut, Anmut, Unmut,
zumute sein, zumuten, vermuten, mutmaßen,
mutwillig, freimütig, reumutig, missmutig,
mutmaßlich und deren zahlreiche Zusammensetzungen.
Das Englische begnügt sich hier mit
dem Begriff „mood“, der dort so viel wie
„Stimmung“ bedeutet. Im Französischen geht
das Gemüt vollständig im Begriff coeur (Herz)
auf, im Italienischen in „animo“ (Seele) und
Sentimento (Gefühl). Was wir aber wiederum
mit dem Stammwort „Mut“ (= Wagemut)
meinen, ist romanisch courage, corraggio etc.
Wollen wir uns bei diesem Reichtum
unseres Gemütes nicht endlich wieder zu
diesem bekennen, der Liebe in unserem
Befinden ihren würdigen Platz nicht weiterhin
vorenthalten und die vieldeutige, aber nichts
sagende „Psyche“ durch das Gemüt mit seiner
ganzen Wärme ersetzen?
„… Alles Schöne, alles Hohe nahmen sie
mit fort, alle Farben, alle Lebenstöne, und uns
■
blieb nur das entseelte Wort.“ (Schiller)
Dr. med. Lothar Dinkel
„Auf europäischer Ebene wird
das Thema ‚Gesundheit’ immer stärker besetzt. Die jüngsten Initiativen
der EU-Kommission zeigen, dass
Brüssel gesundheitlichen Themen
viel Aufmerksamkeit schenkt. Wir
wollen aber nicht, dass unsere Gesundheitspolitik von Brüssel aus
­gelenkt wird“, erklärte Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz im Stuttgarter Landtag. „Es ist die ureigenste
Aufgabe der Mitgliedsstaaten, eine
möglichst optimale Gesundheitsversorgung der Menschen zu schaffen
und aufrecht zu erhalten. Auf diesem
Feld ist es Aufgabe der EU, ergänzend da tätig zu werden, wo eine
Zielerreichung auf der Ebene der
Mitgliedsstaaten nicht möglich ist“,
so die Ministerin. Der Gesundheitsschutz der Menschen liege im vitalen
Interesse der nationalen Politik.
Die Landesregierung, so Stolz,
sei sich einig, dass „bei allen Vorschlägen aus Brüssel – auch wenn
dies nur Meinungsäußerungen sind
– geprüft werden muss, ob die EU
wirklich Kompetenzen auf diesem
Gebiet hat.“ Positiv bewertete sie
daher den Beschluss der Gesundheitsminister der Länder, den diese
Anfang März unter ihrem Vorsitz in
Stuttgart fassten.
Die Ministerkonferenz betont
das starke Interesse der Länder
­daran, dass die Europäische Kommis­
sion bei ihren Vorschlägen und Maßnahmen die Eigenständigkeit der
Gesundheitssysteme der Mitgliedsstaaten respektiert. Mit dem Beschluss werde der EU-Kommission
zugleich angeboten, die Ländererfahrungen hinsichtlich Folgen und
Umsetzungskosten bei EU-Maß­
nahmen zu nutzen. Vor allem aus­
ufernde, ressourcenbindende Berichtspflichten schwächten aus Ländersicht die Wettbewerbsfähigkeit
Europas.
Die Gesundheitsministerin zeigte
sich aber auch überzeugt, dass „wir
Europa aktiv mitgestalten müssen.
Das Land nutzt seine Einflussmöglichkeiten im Interesse seiner
■
Bürgerinnen und Bürger.“
Vermischtes
Europäische Impfwoche vom 16.–22. April 2007
Aktion „Mach den Impfcheck“ in Baden-Württemberg
Das Europäische Regionalbüro der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat
die Woche vom 16.–22. April 2007 zur
europäischen Impfwoche erklärt. Alle
Mitgliedsstaaten wurden aufgerufen, in
dieser Zeit durch Aktionen zur Verbesserung der Impfakzeptanz beizutragen.
Impfen ist zweifellos eine der wirksamsten und kostengünstigsten Gesundheitsmaßnahmen. Durch Impfungen konnte das Auftreten einer Vielzahl von Infektionskrankheiten drastisch reduziert werden. In den letzten
Jahren ist der Anteil der gegen viele
Kinderkrankheiten geimpften Kinder
und Jugendlichen ständig gestiegen,
und die Häufigkeit von Krankheiten wie
Masern hat dank der Schutzwirkung
der Impfungen abgenommen.
Informationskampagne
in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wird das
Ministerium für Arbeit und Soziales
und das Ministerium für Kultus und
Sport gemeinsam mit der AOK BadenWürttemberg und dem Yaez-Verlag
(Herausgeber einer gleichnamigen
­Jugendzeitschrift) eine Informationskampagne unter dem Motto „Mach
den Impfcheck“ durchführen.
Mit der Informationskampagne
sollen insbesondere Jugendliche angesprochen werden. Für die Aktion wirbt
ein Plakat, das an alle Schulen in Baden-Württemberg verteilt wurde. Das
Plakat und zwei Faltblätter verweisen
auf einen eigens eingerichteten Internetauftritt. Wesentlicher Bestandteil
der Internetseite www.mach-denImpfcheck.de ist die Aufforderung,
den eigenen Impfstatus zu überprüfen
und bei bestehenden oder möglichen
Impflücken einen Arzt aufzusuchen.
Daneben werden allgemeine Informationen zum Thema „Impfen“ angeboten. Informationsveranstaltungen, die
während der europäischen Impfwoche
von den Gesundheitsämtern in Zusammenarbeit mit örtlichen Partnern
durchgeführt werden, ergänzen die
Kampagne. Dabei werden die Gesundheitsämter u. a. über die regionalen
Durchimpfungsraten informieren.
Schwerpunkte
der Informationskampagne
Durch die Informationskampagne
soll eine generelle Verbesserung
der Impfakzeptanz in Bezug auf alle
Impfungen erreicht werden. Zunächst
stehen aus aktuellem Anlass folgende
Impfungen im Vordergrund:
Masern
Die bestehenden Lücken sollen
geschlossen werden, um Masern bis
Ende 2010 – einer WHO-Zielsetzung
folgend – ausrotten zu können. Auswertungen des Landesgesundheitsamts zeigen, dass der Anteil der gegen
Masern, Mumps und Röteln geimpften
Kinder in den letzten Jahren gestiegen
ist. Bei Schulanfängern lagen die Impfquoten gegen Masern im Jahr 2006
bei 93,7 % für die erste und 78,7 % für
die zweite Impfung. Das WHO-Ziel ist
aber nur erreichbar, wenn wenigstens
95 % der Kinder eine zweite Impfung
erhalten haben. Insbesondere bei
­älteren Kindern und Jugendlichen
­bestehen sogar noch größere Impf­
lücken, denn sie wurden noch nicht
nach dem heutigen Stand des Infek­
tionsschutzes und den heute geltenden Empfehlungen geimpft.
HPV
Die Ständige Impfkommission am
Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt
zur Reduktion der Krankheitslast durch
den Gebärmutterhalskrebs eine generellen Impfung gegen humane Papillomaviren (Typen HPV 16, 18) für alle
Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die Impfung mit 3 Dosen sollte
vor dem ersten Geschlechtsverkehr
abgeschlossen sein (Epidemiologisches Bulletin Nr. 12 vom 23. 3. 2007).
Die Impfung mit einem Impfstoff
gegen humane Papillomaviren gegen
die Typen 16 und 18 schützt nicht gegen Infektionen mit anderen Typen.
Deshalb müssen die Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs unverändert in Anspruch genommen werden; ihre Inanspruch­
nahme bei der Zielgruppe ist zu intensivieren.
Nach unserer Einschätzung kann
eine hohe Durchimpfung nur durch
die Zusam­menarbeit von Kinderärzten,
Hausärzten und Frauenärzten erreicht
werden. Es ist unwahrscheinlich, dass
die gewünschten hohen Impfquoten
für eine HPV-Impfung rasch erreicht
werden können, wenn HPV-Impfungen
nur durch allgemein­medizinisch oder
pädiatrisch tätige Ärzte durchgeführt
werden. Dies gilt besonders für heranwachsende Mädchen und junge Frauen, die für ihre ärztliche Versorgung
nicht mehr zum Kinderarzt gehen.
Röteln
Die Impfung gegen HPV sollte
auch als Gelegenheit genutzt werden,
andere für Jugendliche von der STIKO
empfohlene Impfungen zu vervollständigen. Drei von zehn Mädchen und
Teenagern in Baden-Württemberg sind
nicht ausreichend gegen Röteln
geimpft. Das geht aus Impfberatungsaktionen der Gesundheitsämter hervor,
die in den letzten Wochen durchgeführt wurden. Ausweislich der Impf­
bücher von Schülerinnen der 4., 5. und
7. Klassenstufen in fünf Landkreisen
Baden-Württembergs war jedes zehnte
Mädchen (genau: 9,6 %) überhaupt
nicht gegen Röteln geimpft, bei weiteren zwei von zehn Mädchen (genau:
18,2 %) war der Impfschutz mit nur
­einer Impfung unvollständig. Für einen
vollständigen Impfschutz sind jedoch
zwei Impfungen erforderlich. Eine
Rötelninfektion während einer Schwangerschaft kann zu schweren Schäden
des sich entwickelnden Ungeborenen
führen. Zusammen mit der HPV-Impfung sollte deshalb unbedingt auch
der Impfschutz gegen Röteln überprüft
und vervollständigt werden. Mittel der
Wahl ist entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
vorzugsweise der Dreifachimpfstoff
MMR, bei leerer Varizellenanamnese
der Vierfachimpfstoff MMRV.
■
Prof. Dr. Bijan Kouros,
Ministerium für Arbeit und Soziales
Dr. med. Günter Pfaff,
Dr. P. H. Harvard Univ.,
Landesgesundheitsamt
ÄBW 04 • 2007
217
Fortbildung
FSME-Fallzahlen auf Rekordniveau –
weiterer Anstieg erwartet
Der Frühling kommt –
und damit auch die Zecken.
Dass es nach den außer­
gewöhnlich milden Tempera­
turen in diesem Winter
­besonders viele sein werden,
daran haben Experten kaum
einen Zweifel. Sie erwarten
deshalb, dass sich auch in
2007 der Trend der stei­
genden FSME (FrühsommerMeningoencephalitis)-Zahlen
weiter fortsetzen wird.
U
mso bedenklicher stimmt,
dass selbst in ausgewiesenen
Risikogebieten nur ca. 10 bis
15 Prozent der gefährdeten Personen durch eine Impfung geschützt
sind. Dabei bestätigen neue Daten,
dass eine Immunisierung mit Encepur® Erwachsenen einen sicheren
Schutz gegen FSME bietet − egal,
ob nach dem konventionellen oder
dem Schnellimmunisierungsschema
geimpft wurde. Wird das empfohlene Intervall für die Auffrischimpfung
unbeabsichtigt überschritten, so
kann, wie neue Ergebnisse belegen,
mit nur einer Boosterimpfdosis mit
Encepur wieder ein stabiler Impfschutz aufgebaut werden.
Insgesamt erkrankten im Jahr
2006 540 Menschen an der Frühsommer-Meningoencephalitis
(FSME). Das sind 25 Prozent mehr
als im Jahr davor und doppelt so
viele wie 2004. Zeitgleich ist eine
Ausbreitung von Zecken unterschiedlicher Arten in Europa und
auch in Deutschland zu beobachten.
Dies erläuterte Prof. Dr. Mehlhorn
vom Institut für Parasitologie an der
Heinrich Heine Universität in Düsseldorf auf einer Pressekonferenz des
Unternehmens Novartis Behring in
München. „Durch diesen Vormarsch
wird das Infektionsrisiko für die Bevölkerung in Deutschland deutlich
218
ÄBW 04 • 2007
Die Hochrisikogebiete sind rot gekennzeichnet
erhöht“, so Mehlhorn. Eine Haupt­
ursache sei der Klimawandel:
In Deutschland hat sich die Durchschnittstemperatur in den letzten
Jahren um 0,5 °C erhöht, so dass
Zecken viel mehr Orte finden, an
denen sie überleben können. Zugleich ist die Winterperiode, die die
Zecken zur Inaktivität zwingt, kürzer
geworden − es verbleibt den Zecken
somit mehr Zeit, in der sie sich vermehren können, so dass in der gleichen Zeit mehr Zecken entstehen
können, so Mehlhorn.
Die Infektionsgefahr steigt
Wie hoch ist das Risiko, sich nach
einem Zeckenstich mit FSME zu infizieren? Eine Abschätzung ist durch
die Bestimmung der Zecken-Infektionsrate in den Risikogebieten möglich, wie Prof. Dr. Dr. Peter Kimmig
vom Landesgesundheitsamt des Regierungspräsidiums Stuttgart erläuterte. Hierzu hat das Landesgesundheitsamt insgesamt 10 846 Zecken
mit Hilfe von PCR auf einen Befall mit
FSME-Viren untersucht. Die Befalls­
Fortbildung
Anzeige
liegen, die vom Robert Koch-Institut als
Hochrisikogebiete eingestuft werden.
Aber auch im Osten Baden-Württembergs, wo es keine Hochrisikogebiete
gibt, wurden erhöhte Antikörperprävalenzen gemessen. Kimmig kommt zu
dem Ergebnis: „FSME-Viren kommen
faktisch in ganz Baden-Württemberg
vor, eine flächendeckende Verbreitung
ist auch für Bayern zu vermuten“.
Entgegen der landläufigen Meinung
ist FSME aber nicht (mehr) auf Süddeutschland beschränkt. PD Dr. med.
habil. Kai Wohlfarth vom Humaine Klinikum Bad Saarow stellte zwei autochthone FSME-Fälle aus Brandenburg aus
dem letzten Jahr vor. „In beiden Fällen
wurde die Diagnose eher zufällig bzw.
erst nach Auftreten schwerer neurologischer Symptome gestellt, da in einer
bisher als Nicht-Risikogebiet eingestuften Region vordergründig andere Differentialdiagnosen diskutiert wurden“,
■
so Wohlfarth.
Kongressankündigung
44. Kongress der Südwestdeutschen Gesellschaft für Innere Medizin
19.–20. Oktober 2007 im Neckar Forum Esslingen
Anlässlich des Kongresses ergeht die herzliche Einladung zur Einsendung von
­internistischen wissenschaftlichen Arbeiten sowie Postern. Ausgelobt werden
der Ludolf-Krehl-Preis sowie die Posterpreise.
Ludolf-Krehl-Preis – Abteilung A (2500 Euro):
Für Doktoranden, die an einer deutschen Universität in den letzten zwei Jahren
auf dem Gebiet der Inneren Medizin mit dem Prädikat „magna cum laude“
oder „summa cum laude“ promoviert haben.
Ludolf-Krehl-Preis – Abteilung B (2500 Euro):
Für die besten Arbeiten von Assistenz- und Oberärzten aus südwestdeutschen
Krankenhäusern (ausgenommen Universitätskliniken), die in den letzten zwei
Jahren in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht worden sind.
Arbeiten, die bisher mit keinem Preis ausgezeichnet wurden,
sind in fünffacher Ausfertigung bis zum 1. Juli 2007 zu senden an:
Prof. Dr. med. W. G. Zoller, Klinikum Stuttgart – Katharinenhospital,
Zentrum für Innere Medizin, Kriegsbergstraße 60, 70174 Stuttgart.
Posterpreise:
Es wird um Anmeldung wissenschaftlicher und klinischer Poster aus
allen Gebieten der Inneren Medizin gebeten. Erwünscht sind sowohl
wissenschaftliche Arbeiten aus medizinischen Universitätskliniken als
auch Arbeiten und Kasuistiken anderer Kliniken, Institute und Praxen.
Die besten Poster werden mit jeweils 500 Euro ausgezeichnet.
Postermaße: maximal 140 cm hoch, 90 cm breit. Poster werden nur in Form
von Papierausdrucken entgegengenommen (keine Kartonagen oder sonstige
Materialien). Gliederung (Einleitung, Methodik, Ergebnisse, Diskussion).
Poster-Abstract-Anmeldungen sind bis zum 1. Juli 2007
per E-Mail zu senden an:
m.leschke@klinikum-esslingen.de
ÄBW 04 • 2007
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raten lagen durchschnittlich bei 1 Prozent
und schwankten zwischen 0,2 Prozent im
Enzkreis und 2,3 Prozent (Hödinger Tobel,
Bodenseekreis). Im Raum Freiburg wurden durch andere Wissen-schaftler sogar
Werte um 5 Prozent ermittelt. „Gegenüber den Zecken-Befallsraten aus den 80er
Jahren, die mit 1 Promille angegeben
werden, sind die aktuellen Werte heute
um wenigstens das Zehnfache erhöht
und die FSME-Infektionsgefahr entsprechend höher einzuschätzen“, so Kimmig.
Die Gebiete, in denen FSME endemisch ist, werden vom Robert Koch-Institut aufgrund der Erkrankungszahlen
definiert. Kimmig stellte außerdem eine
Untersuchung vor, in der in BadenWürttemberg fast 5000 exponierte
Menschen (Waldarbeiter und Forstbedienstete) auf Antikörper gegen FSMEViren untersucht worden waren. In dieser Studie fanden sich erhöhte Antikörperprävalenzen im Südwesten BadenWürttembergs, wo auch Landkreise
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Fortbildung
Klinische Relevanz der Vogelgrippe 2007
Die Bedrohung bleibt weiter bestehen – die Entwicklung von Impfstoffen läuft
Die Vogelgrippe hat letztes Jahr weltweit Besorgnis ausgelöst.
Die Bedrohung durch die aviäre Influenza A (H5N1) wird auch in
diesem Jahr weiter anhalten. Wissenschaftler befürchten eine
nachhaltige Übertragung von H5N1-Viren in der menschlichen
Bevölkerung, mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen.
­Privatdozent Dr. med. Gernot Rohde, Medizinische Klinik III,
Pneumologie, Allergologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin,
Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannsheil, Klinikum
der Ruhr-Universität Bochum, diskutierte dieses hochaktuelle
Thema auf dem 48. Kongress der Deutschen Gesellschaft
für Pneumologie und Beatmungsmedizin in Mannheim.
D
as zoonotische Bedrohungspotenzial der aviären Influenza
A (H5N1) wird auch im Jahre
2007 nicht signifikant abnehmen.
Es ist wahrscheinlich, dass die
H5N1-Infektion unter Vögeln in
­bestimmten Gegenden der Welt
schon endemisch geworden ist und
somit humane ­Infektionen nach
­direktem Kontakt mit infiziertem
­Geflügel und/oder Wildvögeln
­weiter auftreten werden. Bislang
war die Übertragung von H5N1
von Mensch zu Mensch ein ­seltenes
Ereignis und es ­gibt noch keine
Benefizkonzert
Das Deutsche Ärzteorchester wird am Samstag,
28. April 2007, 20 Uhr, unter der Leitung von
Alexander Mottok ein Benefizkonzert in der
Liederhalle Stuttgart spielen. Das Konzert steht
unter dem Motto „Hilfe für Afrika“.
Das Programm umfasst Werke von Richard Wagner,
Pablo de Sarasate und Johannes Brahms.
Solistin ist die junge Geigerin Maria-Elisabeth Lott.
Karten sind erhältlich über Easy-Ticket-Hotline
(07 11) 25 25 55, www.easyticket.de
und an den üblichen Vorverkaufsstellen in Stuttgart.
220
ÄBW 04 • 2007
eindeutige Evidenz, dass es zu
einem so genannten genetischen
„reassortment“ von humanen und
aviären ­Influenza A-Genen gekommen ist. Nichtsdestotrotz stellt diese
Zoonose weiterhin ein wichtiges
­gesundheitspolitisches Problem dar.
Es besteht in der menschlichen
Bevölkerung kaum eine natürliche
Immunität gegenüber einer H5N1Infektion. Falls es also zu einer effizienten und nachhaltigen Transmis­
sion von H5N1-Viren in der menschlichen Bevölkerung käme, konnte
­eine Pandemie mit möglicherweise
hohen Krankheits- und Todesraten
resultieren. Erschwerend kommt
hinzu, dass humane H5N1-Viren in
Vietnam und Thailand Resistenzen
gegen die antiviralen Medikamente
Amantadin und Rimantadin gezeigt
haben. Es blieben für die Therapie
also nur noch die Neuraminidasehemmer (Oseltamivir und Zanamivir)
übrig, was das therapeutische Spektrum einengen würde.
Entwicklung von Impfstoffen
Eine aktuelle Arbeit deutet anhand von mathematischen Modellen
weitere Probleme der Therapie an.
Im Falle eines flächendeckenden
Einsatzes von Oseltamivir könnten
hohe Konzentrationen des renal ausgeschiedenen Medikamentes in den
Gewässern entstehen. Dies könnte
die Bildung von Resistenzen gegen
Oseltamivir bei Vögeln begünstigen,
und nach einer ersten überstandenen Grippewelle könnte dann eine
zweite mit resistenten Viren folgen.
Die Entwicklung von Impfstoffen
läuft mit großer Intensität.
Es braucht aber sicher noch einige
Zeit, bis diese weltweit zugelassen
und in ausreichender Menge
angeboten werden können.
Problematisch ist weiterhin –
so deuten es aktuelle Untersuchun­
gen an –, dass die zirkulierenden
H5N1-Stämme für ein weiteres Spektrum von Tieren infektiös werden,
verglichen mit den früheren H5N1Viren. Eine Studie zeigte, dass Enten,
die mit H5N1 infiziert waren, eine
stärkere und länger anhaltende
­Virusfreisetzung aufweisen. Dies
könnte die Übertragung auf andere
Vögel oder sogar auf den Menschen
begünstigen. Zusätzlich wurden inzwischen Infektionen bei Schweinen
in China und bei Katzen (experimentelle Infektion von Hauskatzen,
Isolation von H5N1 in Tigern und
­Leoparden in Thailand), sowie bei
einem Steinmarder nachgewiesen.
Geographische Bedrohung
Auch die geographische Bedrohung nimmt zu. Im Jahre 2006 wurden erstmals humane Fälle unter anderem in Ägypten (18 Infektionen,
zehn Tote) und der Türkei (zwölf Infektionen, vier Tote) nachgewiesen.
Fazit
Zusammenfassend hat auch
im Jahre 2007 die aviäre Influenza
nichts von ihrem Bedrohungspotenzial eingebüßt. Zum Zeitpunkt des
Verfassens dieses Artikels läuft die
Grippesaison 2007 in Deutschland
gerade erst an und es bleibt noch
abzuwarten, wie sich die humane
und aviäre Influenza in diesem Jahr
dr.
klinisch manifestiert.
Fortbildung
Behandlung und Management
von hochkontagiösen lebensbedrohenden
Erkrankungen in Baden-Württemberg
I. Piechotowski1, M. Pichler2, S. Brockmann1,
K. Herrlinger2, G. Schmolz1, B. Kouros3, J. Wuthe3, E. F. Stange2, G. Pfaff1
Einleitung
Regierungspräsidium
Stuttgart,
Landesgesundheitsamt,
Stuttgart
2
Robert-BoschKrankenhaus, Stuttgart
3
Ministerium
für Arbeit und Soziales
Baden-Württemberg,
Stuttgart
1
222
Die Einschleppung lebens­
bedrohender hochkontagiöser
Krankheiten stellt in Zeiten des zu­
nehmenden Fernreiseverkehrs durch
Tourismus und die weltweite Ver­
flechtung der Wirtschaft ein zuneh­
mendes Problem für das Gesund­
heitswesen dar. Dies machte nicht
zuletzt der jüngste Lassa-Fieberfall
in Münster im Juli 2006 deutlich [1].
Ein Lassa-Fieberfall in Schwäbisch
Hall im Jahr 2000 [2, 3] sowie SARSVerdachtsfälle bei Reiserückkehrern
aus Asien im Jahr 2003 [4, 5] haben
dies eindrucksvoll auch für BadenWürttemberg gezeigt.
Das Management und die Be­
handlung lebensbedrohender hoch­
kontagiöser Erkrankungen wie virus­
bedingte hämorrhagische Fieber
(VHF), SARS, aviäre Influenza, Lun­
genpest und (Affen-)Pocken erfor­
dern besondere Maßnahmen zum
Schutz des medizinischen Personals
sowie zur Verhinderung der Krank­
heitsausbreitung in der Bevölkerung.
In Anlehnung an das von der AG
Seuchenschutz am Robert KochInstitut entwickelte Konzept zum
Schutz vor lebensbedrohenden
importierten Infektionskrankheiten
[6–8] hat das Ministerium für Arbeit
und Soziales die Initiative zur Schaf­
fung entsprechender Strukturen
in Baden-Württemberg ergriffen
(siehe Abbildung 1). Im Jahr 2003
wurde in den Landeskrankenhaus­
plan aufgenommen, am Zentrum
für Innere Medizin (Bereich Gastro­
enterologie, Hepatologie, Endokrino­
logie) am Robert-Bosch-Kranken­
haus in Stuttgart eine Isolierstation
für die Behandlung von hochkonta­
giösen Patienten einzurichten.
ÄBW 04 • 2007
Die Station wurde im Juli 2006
in Betrieb genommen.
Im Regierungspräsidium Stutt­
gart, Abteilung Landesgesundheits­
amt (LGA) wurde bereits im Oktober
2001 vor dem Hintergrund der Ter­
roranschläge vom September 2001
durch Beschluss des Ministerrats ein
Kompetenzzentrum Gesundheits­
schutz etabliert. Diesem kommen
beim Auftreten lebensbedrohender
hochkontagiöser Erkrankungen be­
ratende und koordinierende Aufga­
ben beim Management und bei den
antiepidemischen Maßnahmen zu.
Struktur des Kompetenzund Behandlungszentrums
Kompetenzzentrum
Gesundheitsschutz
Schwerpunktaufgabe des Kompetenzzentrums Gesundheitsschutz im Landesgesundheitsamt ist
die fachliche Beratung bei Maßnah­
men zur Gesundheitsvorsorge und
Gefahrenabwehr bei Auftreten von
gefährlichen übertragbaren Krank­
heiten im Sinne des Seuchenalarm­
plans Baden-Württemberg, im Groß­
schadens- und Katastrophenfall so­
wie bei terroristischen Bedrohungen
mit B- und C-Stoffen. Der Seuchen­
alarmplan Baden-Württemberg
­regelt die Koordinierung und Einheit­
lichkeit der erforderlichen Maßnah­
men im Zusammenhang mit lebens­
bedrohenden hochkontagiösen
­Erkrankungen. Die Regelungen
­um­fassen insbesondere Meldewege,
Zu­ständigkeiten und eine Aufgaben­
beschreibung der verschiedenen
Akteure. Zusätzlich zur behörden­
internen Version des Seuchenalarm­
plans wird derzeit eine öffentlich
zugängliche Version erarbeitet.
Im Kompetenzzentrum Gesund­
heitsschutz sind die Kernbereiche
­Infektionsschutz, Epidemiologie und
Toxikologie gebündelt. Je nach Frage­
stellung kann auch weitere im Landes­
gesundheitsamt vorhandene Expertise
wie zur Krankenhaus­hygiene oder zum
Arbeitsschutz ­einbezogen werden.
Die wesentlichen Aufgaben des
Kompetenzzentrums Gesundheits­
schutz im Zusammenhang mit lebens­
bedrohenden hochkonta­giösen
­Erregern umfassen:
– Beratung des Ministeriums
für Arbeit und Soziales
– Beratung des örtlich zuständigen
Gesundheitsamtes
– Bereitstellung aktueller
epidemiologischer Informationen
– Klärung diagnostischer Fragen
ggf. in Abstimmung
mit dem Untersuchungslabor
– Unterstützung bei der Ermittlung
von Kontaktpersonen
– Sicherstellung der notwendigen
Informationsflüsse (Ministerium
für Arbeit und Soziales, Robert
Koch-Institut)
– Koordinierung der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit, sofern diese
nicht durch das Sozialministerium
erfolgt
Das Kompetenzzentrum Gesund­
heitsschutz ist für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst und in besonderen
Fällen für Polizei und Rettungsdienst
über eine 24-Stunden-Ruf­bereitschaft
erreichbar. Für eventuell notwendige
Vor-Ort-Einsätze zur ­Unterstützung der
örtlichen Einsatzkräfte ist persönliche
Schutzaus­rüstung mit Atemschutz­
hauben vorhanden.
In der Zuständigkeit des örtlichen
Gesundheitsamtes liegt insbesondere
die Sicherstellung der ­nformation der
weiteren beteiligten örtlichen Einrich­
Fortbildung
tungen, die Meldung nach dem
Infektionsschutz­gesetz (IfSG) bzw.
Seuchenalarmplan Baden-Württem­
berg sowie die Durchführung der
notwendigen ­Ermittlungen (§ 25
IfSG) und die ­Koordination der
antiepidemischen Maßnahmen,
ggf. einschließlich Quarantäne.
Falls die Bewältigung eines
Krankheitsausbruchs (zum Beispiel
Durchführung von Riegelungsimp­
fungen, epidemiologische Unter­
suchung bei einer großen Personen­
zahl) auf örtlicher Ebene zu perso­
nellen Engpässen führt, können
zusätzliche Ressourcen an qualifi­
ziertem Personal über die SEGGES
(Schnelle Einsatzgruppe Gesund­
heitsschutz) mobilisiert werden.
Die SEGGES setzt sich zusammen
aus Ärzten verschiedener Gesund­
heitsämter, die im Hinblick auf die
Bewältigung biologischer Gefahren­
lagen speziell geschult sind.
Erkrankung
Behandlungszentrum
Robert-Bosch-Krankenhaus
Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz
Landesgesundheitsamt
SEGGES
(Schnelle Einsatzgruppe
Gesundheitsschutz)
zuständiges
Gesundheitsamt
Netzwerk
L3-Labors
Ambulanter und stationärer Bereich der Krankenversorgung
Zur labordiagnostischen Abklä­
rung von Verdachtsfällen wurde auf
Landesebene ein Labornetzwerk
etabliert, in dem das methodische
Know-how sowohl für Umwelt- als
auch für Humanproben vorgehalten
wird. Bei Erregern der Sicherheits­
stufe/Klasse 4 erfolgt die Labordia­
gnostik in einem der BSL4-Laborato­
rien in Deutschland.
Wirt
Vorkommen
Übertragung
Inkuba­
tionszeit
Ebola VHF
Mensch-zuMensch
Übertragung
ja
Mensch, Affe
Afrika
2–21 d
Lassa VHF
ja
Westafrika
Krim-Kongo HF
ja,
durch Blut
Afrika, Osteuropa
Türkei
Zeckenstich,
Blut, inf. Fleisch
2–12 d
Marburg VHF
ja
Nagetiere,
Mensch
Mensch, Haustiere, Nagetiere,
Fledermäuse
Affe?
Körpersekret,
inf. „Bushmeat”
Tröpfchen
Afrika
Tröpfchen
5–7 d
Rift-Tal Fieber
ja,
durch Blut
nein
Mensch,
Nutztiere
Nagetiere
Afrika
Stechmücken,
Tierkontakt
Sekrete und
Exkremente
inf. Nagetiere
3–12 d
nein
Mensch
Stechmücke
3–14 d
Gelbfieber
nein
Stechmücke
3–6 d
Hantavirus
nein
nein
nein
Inhalation,
Exkremente
Zecken
Zeckenstich
5–42 d
Kyasanur-Wald-Fieber
Omsk HF
Mensch,
Primaten
Mäuse,
Ratten
Mensch, Affe
Nagetiere
SO-Asien, Mittel- und
Südamerika, Afrika
trop. Afrika,
Mittel-Südamerika,
verschiedene Typen
in versch. Ländern
Indien
Sibirien
Malaria
nein
Mensch
Stechmücke
(Anopheles)
8–40 Tage,
je nach Typ
Leptospirose
nein
Nagetiere,
Nutz- und
Haustiere
Afrika, SO-Asien,
Mittel- und
Südamerika
weltweit
Sekrete und
Exkremente
inf. Tiere
1–30 d
Südamerikanische HF
Argentinisches HF
Bolivianisches HF
Brasilianisches HF
Venezuelanisches HF
Dengue HF
Abbildung 1:
Strukturen zum
Schutz vor lebens­
bedrohenden
hochkontagiösen
Infektionskrankheiten in BadenWürttemberg
Südamerika
6–21 d
7–20 d
2–8 d
3–8 d
ÄBW 04 • 2007
Tabelle 1:
Virale hämorrhagische
Fieberviren und
für die Differentia­
diagnose wichtige
­Erreger
223
Fortbildung
Tabelle 2:
Bedrohliche und
hochkontagiöse
Infektionskrankheiten
(außer VHF)
Erkrankung
Influenza,
hochpathogen
aviär (HPAI)
Milzbrand
Mensch-zuMensch
Übertragung
bisher nein
nein
Pest/Lungenpest
ja
(Lungenpest)
Pocken, human
ja
Pocken, tierisch
(Affen)
SARS
ja
ja
Bei viralen hämorrhagischen
F­ iebern handelt es sich in der Regel
um eingeschleppte Krankheitsfälle.
Dem Flughafen Stuttgart kommt
deshalb als Sanitätsflughafen ent­
sprechend der Internationalen Ge­
sundheitsvorschriften der WHO [9]
eine besondere Bedeutung zu.
Ein gemeinsamer Notfallplan des
Landratsamtes Esslingen und der
Flughafen Stuttgart GmbH regelt
das Management lebensbedro­
hender hochkontagiöser Erkran­
kungen am internationalen
Verkehrsflughafen Stuttgart.
Behandlungszentrum am RobertBosch-Krankenhaus in Stuttgart
Das Behandlungszentrum für
lebensbedrohende hochkontagiöse
Erkrankungen in Baden-Württem­
berg ist am Robert-Bosch-Kranken­
haus (RBK) in Stuttgart angesiedelt.
Das Behandlungszentrum am RBK
soll im Wesentlichen zwei Aufgaben
erfüllen: Einerseits soll Erkrankten
bzw. Krankheitsverdächtigen
schnellstmöglich eine kompetente
Diagnostik zur Bestätigung oder zum
Ausschluss einer lebensbedrohenden
hochkontagiösen Erkrankung unter
Berücksichtigung der in Frage kom­
menden Differentialdiagnosen zu­
kommen, um gegebenenfalls eine
entsprechende Therapie einleiten zu
können. Zum anderen soll durch Iso­
lierung der Verdachts- bzw. Krank­
heitsfälle gleichzeitig die Verbreitung
der Infektionserreger durch konse­
224
ÄBW 04 • 2007
Wirt
Vorkommen
Übertragung
Inkuba­
tionszeit
Geflügel,
Wildvögel,
Schwein
Nutz-, Hausund Wildtiere
weltweit
Tierkontakt
2–10 d
Südeuropa,
restl. Welt
1–7 d
Nagetiere und
deren Flöhe,
Mensch
Mensch
Afrika, Amerika,
Asien, Süd-Ost Europa
(Kasp. Meer)
letzter Fall
1977 in Somalia
Tierkontakt, Fell,
Tierkörper, inf.
Fleisch, Bioterror
Flöhe, Tröpfchen
Affe, Mensch,
Nager, Hörnchen
Zibetkatze/
Mensch
Tröpfchen,
kontam. Wäsche,
Haut, Bioterror
Afrika
Tröpfchen,
Kontakt
Epidemisch 2002/2003 Tröpfchen
danach Einzelfälle
in Asien
quente seuchenhygienische Maß­
nahmen sicher verhindert werden.
Sonderisolierstation
Zur Erfüllung dieser Aufgaben
stehen zwei Patientenzimmer mit
je zwei Betten zur Verfügung, die
im Normalbetrieb als Teil einer allge­
mein-internistischen „intermediate
care“-Station betrieben werden.
Im Verdachtsfall werden die Zimmer
geräumt und dieser Teil der Station
wird über Schleusentüren vom Rest
der Station abgetrennt und inner­
halb von maximal 4 Stunden Vor­
laufzeit in eine Sonderisoliereinheit
umgerüstet. Der Zugang zur Einheit
ist lediglich dem behandelnden
Team aus Ärzten und Pflegekräften
über elektronisch überwachte Perso­
nalschleusen möglich. Die Patienten
werden vom Rettungsdienst über
einen separaten Zugang des Kran­
kenhauses direkt in die Zimmer
gebracht, vom Personal der Isolier­
einheit in Empfang genommen und
strikt isoliert. Es findet zu keinem
Zeitpunkt ein Kontakt der Patienten
mit dem normalen Krankenhaus­
betrieb statt. Es können maximal
vier Patienten mit gleichem Erreger­
stamm oder zwei Patienten und eine
asymptomatische Kontaktperson
gleichzeitig betreut bzw. beobachtet
werden.
Technische Ausstattung
Die Ausbreitung der Krankheits­
erreger auf dem Luftweg wird durch
2–7 d
7–19 d
7–21 d
2–10 d
eine separat gesteuerte raumluft­
technische Anlage verhindert. Diese
erzeugt in der Sonderisoliereinheit
drei Unterdruckstufen (Sicherheits­
stufe BSL3) mit der niedrigsten Stufe
(-45 Pa) in den Patientenzimmern.
Damit wird ein ständiger Luftstrom
in Richtung Patientenzimmer ge­
währleistet. Die Ausleitung des Luft­
stroms erfolgt über hochleistungs­
fähige endständige Partikelfilter.
Das gesamte Abwasser der Sonder­
isoliereinheit wird über eine eigen­
ständige Abwasseranlage mit Tanks
zur Hitzeinaktivierung der Erreger
entsorgt. Anfallender Abfall wird in
doppelwandigen Spezialbehältern
mit Hilfe eines Spezial-Mülltrans­
portunternehmens entsorgt und
letztlich verbrannt. Alle sicherheits­
relevanten technischen Anlagen und
Geräte sind redundant ausgelegt.
Die Patientenzimmer selbst verfügen über alle nötigen Anschlüsse
und Einrichtungen einer modernen
Intensivstation, sodass nötigenfalls
maximal-supportive Intensivtherapie
mit Beatmung, Nierenersatzverfah­
ren etc. eingesetzt werden kann.
Lediglich die initialen Blut- bzw.
Sekretproben zur Diagnosesicherung
verlassen die Einheit in Spezialbe­
hältern, um erst wieder in einem
BSL4-Labor (zum Beispiel BernhardNocht-Institut Hamburg, Universität
Marburg) geöffnet und – in der
Regel mittels PCR – auf hochkonta­
giöse Erreger untersucht zu werden.
Alle anderen Laboruntersuchungen
Fortbildung
Anzeige
wie Malariadiagnostik, mikrobiolo­
gische Anzuchtverfahren, Blutbild,
Enzym- und Substratdiagnostik,
Gerinnungs- und Blutgasanalysen
finden innerhalb der Einheit statt.
Falls notwendig werden bild­
gebende Verfahren wie Röntgen,
­Ultraschall sowie endoskopische
­Untersuchungen ebenfalls innerhalb
der Einheit durchgeführt. Nicht
­sicher zu dekontaminierende Geräte
müssen nach Gebrauch entsorgt
werden. Die Dekontamination des
Personals erfolgt über eine Schleuse
mit Formaldehyddusche.
Personelle Ausstattung
Für die Betreuung der Patienten
steht ein ausgebildetes Team aus
ca. 16 Ärzten und ca. 20 Pflege­
kräften zur Verfügung. Innerhalb der
Patientenzimmer wird der Schutz
des Infektionsteams durch persön­
liche Schutzausrüstung (PSA), be­
stehend aus flüssigkeitsdichtem
Overall, Respiratorhaube und dop­
pelten Handschuhen, gewährleistet.
Die Versorgung des Personals mit
gereinigter Atemluft findet über
einen als Gürtel getragenen Res­
pirator mit Ansaugfiltern (Klasse
A2B2P3) statt. Da das Arbeiten im
Anzug physisch wie psychologisch
hohe Anforderungen an die Team­
mitglieder stellt, ist die maximale
Zeit im Anzug auf drei Stunden
begrenzt. An jede Schicht schließt
sich eine dreistündige Ruhephase
an. Zu jedem Zeitpunkt müssen sich
jeweils ein Arzt und zwei Pflege­
kräfte innerhalb der Einheit aufhal­
ten, um notfalls aktiv zu werden.
Den speziellen Anforderungen beim
Arbeiten im Vollschutz wird durch
regelmäßiges intensives Training
von An- und Ablegen der Schutzaus­
rüstung sowie pflegerisch/medizi­
nischer Maßnahmen im Vollschutz
begegnet. Dies bedeutet sowohl im
Falle der Aufnahme eines Patienten
aber auch im Routinebetrieb durch
die notwendigen Übungseinheiten
einen erheblichen Personalbedarf.
Kooperationen
Zwischen Behandlungs- und
Kompetenzzentrum besteht eine
enge Kooperation. Die gegenseitige
Information bei entsprechendem
Krankheitsgeschehen ist im Seuchen­
alarmplan Baden-Württemberg ver­
ankert. Zweimal jährlich findet ein
Informationsaustausch der Einrich­
tungen statt. Mitarbeiter beider
Einrichtungen kooperieren darüber
hinaus in der Ständigen Arbeits­
gemeinschaft der Kompetenz- und
Behandlungszentren (StAKoB, http://
www.stakob.org), die alle entspre­
chenden Einrichtungen in Deutsch­
land umfasst. Weitere Behandlungs­
zentren bestehen in Berlin, Frankfurt/
Main, Leipzig, München, Saarbrücken
und Würzburg. Die Arbeitsgruppe
dient der gemeinsamen Entwicklung
von Diagnose- und Therapiestan­
dards bei Patienten mit hochkonta­
giösen Erkrankungen, bietet Aus­
bildungsveranstaltungen an und
tauscht sich regelhaft über organisa­
torische sowie Finanzierungsfragen
aus. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit des gegenseitigen Aus­
tauschs von ausgebildetem pflege­
rischem und ärztlichem Personal,
da ein einzelnes Zentrum im Ernstfall
erfahrungsgemäß schnell an seine
personellen Kapazitätsgrenzen
geraten kann.
Vorgehen bei einem Verdachtsfall
Bei Verdacht auf das Vorliegen ei­
ner lebensbedrohenden hochkontagiösen Erkrankung müssen aufgrund der besonderen Gefährdung
insbesondere für das behandelnde
Personal bis zum Ausschluss des
Verdachtes die notwendigen Vor­
sichts- und Schutzmaßnahmen
ergriffen werden [8].
Bei Patienten mit VHF oder
schweren respiratorischen Erkran­
kungen gibt das meist schwerwie­
gende Krankheitsbild bereits klinisch
Anlass zur Aufnahme in ein Kranken­
haus. Es kann davon ausgegangen
werden, dass die Verdachtsdiagnose
daher in den meisten Fällen in einer
Klinik gestellt wird. Bei einem hoch­
fieberhaften Patienten mit sonst
­unspezifischer Symptomatik (Kopf-,
Augen-, Muskel-, Gelenkschmerzen,
eventuell Hautausschlag), insbeson­
dere aber bei Vorliegen einer hämor­
rhagischen Diathese bzw. bei Schock
ist eine ausführliche infektiologische
Anamnese erforderlich. Wichtig ist
stets eine genaue Reiseanamnese
und die Frage nach möglichen Kon­
Als Nachfolger für den leitenden Arbeitsmediziner, Herrn Dr. Scherren­
bacher, der mit Ablauf des 31. August 2007 in den Ruhestand tritt,
­suchen wir zum 1. September 2007 eine hochqualifizierte Persön­
lichkeit mit hoher integrativer Kompetenz als
Leiterin/Leiter (leitende Ärztin/leitender Arzt)
des Arbeitsmedizinischen Dienstes.
Der Arbeitsmedizinische Dienst der Landeshauptstadt Stuttgart ist
eine leistungsstarke, zukunftsorientierte, modern ausgestattete
Einrichtung des städtischen Arbeits- und GesundheitsschutzManagementsystems. Er ist dem Beigeordneten für Allgemeine
Verwaltung und Krankenhäuser direkt unterstellt.
Der Arbeitsmedizinische Dienst betreut ca. 17.000 städtische
­Beschäftigte (einschließlich der Eigenbetriebe und des Klinikums
Stuttgart).
Dem Arbeitsmedizinischen Dienst sind derzeit 9 weitere Ärztin­
nen / Ärzte (über­wiegend Ärztinnen / Ärzte für Arbeits­medizin) auf
6,5 Stellen zugeordnet, davon 2 als Stellvertreter / in des Stellen­
inhabers. Diese leiten die Zentrale betriebsärztliche Dienststelle und
die Betriebsärztliche Dienststelle am Klinikum Stuttgart. Das Klini­
kum (Krankenhaus der Maximalversorgung mit den Betriebsstätten
Katharinenhospital, Bürgerhospital, Olgahospital und Krankenhaus
Bad Cannstatt) wird jeweils von einer Ärztin für Arbeitsmedizin und
entsprechendem Fachpersonal betreut.
Der Arbeitsmedizinische Dienst ist als Weiterbildungsstätte für die
Weiterbildung zum Arzt für Arbeitsmedizin zugelassen.
Das Aufgabengebiet umfasst u. a.:
• a
lle Aufgaben, die der Sicherstellung und Einhaltung der gesetz­
lichen Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei
der Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Fortschreibung der ein­
schlägigen Dienstvereinbarungen dienen. Diese ergeben sich aus
dem Arbeitssicherheitsgesetz und weiteren entsprechenden Ge­
setzen und Verordnungen. Der Arbeitsmedizinische Dienst nimmt
außerdem die Funktionen eines personalärztlichen Dienstes wahr.
• die Weiterentwicklung eines modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz­Managementsystems auf der Grundlage der ge­
setzlichen Vor­schriften und unter Ein­bindung in das kommunale
Gesamtsteuerungs­verfahren. Die Besonderheiten der zu betreu­
enden Ämter, Eigenbetriebe und des Kli­nikums Stuttgart sollen
dabei Be­rück­sichtigung finden.
• die Qualitätssicherung im Rahmen der betriebsärztlichen Betreu­
ung und des anstehen­den Zertifizierungsprozesses beim Arbeits­
medizinischen Dienst.
Ihr Profil:
• S
ie sind Ärztin / Arzt für Arbeits­medizin, die/der über alle er­
forderlichen Ermächtigungen für die Betreuung von Beschäftigten
einer Großstadtkommune, der zugehörigen Eigenbetriebe und
Krankenhäuser der Maximalversorgung verfügt;
• Sie haben mehrjährige Berufserfahrung in der Arbeitsmedizin;
• Sie verfügen über Organisationstalent, Durchsetzungsvermögen,
ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Füh­rungserfahrung und
besitzen die Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit;
• Sie können ökonomische Verantwortung in einem wettbewerbs­
orientierten Umfeld tragen, verfügen über wirtschaftliches Denken
und Innovationsbereitschaft.
Wir bieten:
• e
ine unbefristete Anstellung;
• eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche und interessante
Position;
• die Stelle ist mit Besoldungsgruppe A 16 bzw. Entgeltgruppe 15
Ü TVöD bewertet. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist
bei Erfüllung der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraus­
setzungen nicht ausgeschlossen.
Für Auskünfte steht Herr Bürgermeister Murawski, Telefon: (07 11)
2 16-23 40, gerne zur Verfügung.
Ausführliche Bewerbungen erbitten wir mit Ihren Unterlagen unter
Angabe der Kennzahl: 07 044/BMA bis spätestens 21. April an
das Haupt- und Personalamt der Landeshauptstadt Stutt­gart.
ÄBW 04 • 2007
225
Fortbildung
takten zu Infektionserregern über
Tiere oder Labortätigkeit (siehe
Tabelle 1 und Tabelle 2). Differential­
diagnosen wie zum Beispiel Malaria
oder Leptospirose müssen möglichst
weitgehend ausgeschlossen werden.
Ein Patientenfragebogen zur Ab­
klärung eines Anfangsverdachtes
auf VHF sowie die Falldefinition für
einen VHF-Verdachtsfall ist im Inter­
net (www.gesundheitsamt-bw.de
in der Rubrik Kompetenzzentren
à Gesundheitsschutz à bedrohliche
Infektionskrankheiten) oder über das
örtliche Gesundheitsamt verfügbar.
Wenn ein Anfangsverdacht
nicht ausgeräumt werden kann,
ist unverzüglich das örtliche Ge­
sundheitsamt zu benachrichtigen
(Adressen und Erreichbarkeit siehe
http://www.gesundheitsamt-bw.de/
servlet/PB/show/1194816/
03.05%20Gesundheitsmter%20BW%
2006%2004%2030.pdf). Bis zur
Abklärung der Diagnose ist der
Patient wie ein Erkrankter zu behan­
deln. Das Pflegepersonal für diesen
Patienten darf keinen Kontakt zu
anderen Patienten haben. Das mit
dem Patienten in Kontakt kommen­
de Personal ist auf ein absolutes
Minimum zu beschränken. Es muss
mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet werden.
Entsprechende Schutzkleidung
(Infektionsschutzset) sollte in den
Kliniken vorgehalten werden. Der
Umgang mit infektiösen Patienten
sollte in den allgemeinen Alarmplan
der Kliniken eingebunden sein.
Das örtliche Gesundheitsamt
wird die Verdachtsdiagnose prüfen
und sich mit dem Kompetenzzent­
rum beraten. Die zu ergreifenden
Schutzmaßnahmen werden ab­
gestimmt. Bei Erfüllung der Falldefinition wird das Gesundheitsamt
in Abstimmung mit dem Kompe­
tenzzentrum über die Verlegung
des Patienten in das Behandlungs­
zentrum am Robert-Bosch-Kranken­
haus entscheiden.
Ausblick
In Baden-Württemberg wurden
in den letzten Jahren die grund­
legenden Strukturen zum Manage­
ment und zur Behandlung von
­Patienten mit lebensbedrohenden
hochkontagiösen Erkrankungen
etabliert. Vor dem Hintergrund der
Erfahrungen mit dem Lassa-FieberFall im Jahr 2000, als ein Teil der
oben genannten Strukturen noch
nicht vorhanden war, kann davon
ausgegangen werden, dass ähnliche
Fälle auch zukünftig gut bewältigt
werden können [2].
Zur weiteren Verbesserung
des Kenntnisstandes zu aktuellen
Entwicklungen in der Pflege und
Behandlung infektiöser Patienten
ist angedacht, spezielle Fort­
bildungen für Ärzteschaft und
■
Pflegepersonal anzubieten.
Literatur
[1] RKI. Zu einer importierten Lassa-Fieber­
erkrankung. Epi Bull 2006. 31: 270.
[2] Haas WH, Breuer T, Pfaff G, et al. Imported
Lassa fever in Germany: surveillance and
management of contact persons. Clin
Infect Dis. 2003 May 15; 36(10): 1254–8.
Epub 2003 May 9.
[3] Fleischer K, Kohler B, Kirchner A, Schmid J.
Lassa Fieber. Med Klin (München).
2000 Jun 15; 95(6): 340–5.
[4] Drosten C, Gunther S, Preiser W, et al.
Identification of a novel coronavirus in
patients with severe acute respiratory
syndrome. N Engl J Med. 2003 May 15;
348(20): 1967–76. Epub 2003 Apr 10.
[5] Schmitz H, Drosten C. Die Bedeutung von
Coronaviren – das Beispiel SARS. Bundes­
gesundheitsblatt Gesundheitsforschung
­Gesundheitsschutz. 2004 Jul; 47(7): 647–52.
[6] Fock R, Wirtz A, Peters M, et al. Management
und Kontrolle lebensbedrohender hochkont­
agiöser Infektionskrankheiten. Bundes­
gesundheitsblatt Gesundheitsforschung
­Gesundheitsschutz 1999; 42: 389–401.
[7] Wirtz A, Niedrig M, Fock R. Management of
patients in Germany with suspected viral
haemorrhagic fever and other potentially
lethal contagious infections. Euro Surveill.
2002 Mar; 7(3): 36–42.
[8] Fock R, Koch U, Finke EJ, Niedrig M, Wirtz A,
Peters M, Scholz D, Fell G, Bußmann H, Berg­
mann H, Grünewald T, Fleischer K, Ruf B.
Schutz vor lebensbedrohenden importierten
Infektionskrankheiten. Strukturelle Erforder­
nisse bei der Behandlung von Patienten und
anti-epidemische Maßnahmen. Bundes­
gesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesund­
heitsschutz 2000; 43: 891–899.
[9] World Health Organisation (WHO).
International Health Regulations (IHR)
http://www.who.int/csr/ihr/current/en/
Medizinische Fakultät schließt Kooperationsverträge
Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Medizinischen
Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität und zwei Universitäten in
Vietnam hat jetzt zur Unterzeichnung formeller Kooperationsverträge
geführt. Diese Kooperation geht über die bisherige Zusammenarbeit
hinaus und regelt den beidseitigen Austausch von Ärzten, Wissen­
schaftlern, Dozenten und Medizinstudenten aller medizinischen
Subdisziplinen. Es wird außerdem die Zusammenarbeit in speziellen
Forschungsfragen angestrebt.
Schon seit mehreren Jahren arbeiten Wissenschaftler der
Medi­zinischen Fakultät Freiburg mit der Universität für Pharmazie
und Medizin in Ho Chi Minh City (Saigon) sowie der Medizinischen
­Universität in Hue zusammen. So wurden beispielsweise unter der
Leitung von Professor Dr. Michael Runge, Oberarzt in der Frauenklinik
des Universitätsklinikums Freiburg, seit 1996 Frauenärzte ausgebildet
und umfangreiche Lehrmaterialien erarbeitet. Das Projekt wurde
226
ÄBW 04 • 2007
­bisher im Rahmen des Asia-Link-Programms der EU gefördert.
Die weitergehende Förderung, des jetzt auf alle vietnamesischen
medizinischen Fakultäten erweiterten Projektes, wurde von der
Else-Kröner-Fresenius-Stiftung übernommen.
Darüber hinaus besteht seit drei Jahren eine Zusammenarbeit
zwischen der Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psycho­
therapie des Universitätsklinikums Freiburg und den Universitäten in
Vietnam. Unter der Federführung von Professor Dr. Michael Wirsching
zielt die Kooperation auf die Verbesserung der medizinischen Versor­
gung durch Schulung von Ärzten in der Arzt-Patienten-Beziehung ab.
Zusätzlich werden Informationen für eine verbesserte Diagnostik und
die Behandlung seelischer Erkrankung im Bereich der primären ärzt­
lichen Versorgung bereitgestellt. Diese beiden Projekte werden durch
die Europäische Kommission im Rahmen des Asia-Link-Programms
■
gefördert.
Rechtsfragen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und
seine Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten
(Bundesgesetzblatt I, S. 1897). Ein Hauptanwendungsbereich ist das Arbeitsrecht.
Hierzu geben wir die nachfolgenden Hinweise:
I. Geltungsbereich und Inhalt
Redaktion:
Prof. Dr. iur.
Hans Kamps
72770 Reutlingen
Haldenhaustr. 11
a) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG gilt für alle
Beschäftigten von der Einstellung
über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis zu seiner Beendigung. Für Kündigungen gilt dieses
Gesetz ausweislich § 2 Abs. 4 AGG
nicht, da hierfür ausschließlich die
Bestimmungen zum allgemeinen
und besonderen Kündigungsschutz
Anwendung finden. Da aber auch
Entlassungsbedingungen vom Anwendungsbereich des AGG umfasst
sind, sollten Kündigungen auch im
Lichte des AGG überprüft werden,
bevor sie ausgesprochen werden.
b) Das AGG verbietet Diskriminierungen aus Gründen der Rasse,
der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung,
des Alters oder der sexuellen
Identität (§ 1 AGG). Untersagt sind
sowohl unmittelbare als auch
­mittelbare Benachteiligungen. Bei
einer unmittelbaren Benachteiligung
wird eine Person wegen einer der
genannten acht Diskriminierungsmerkmale weniger günstig behandelt, als eine andere Person in einer
vergleichbaren Situation behandelt
wird oder behandelt würde (Beispiel: Der Krankenhausträger gewährt nur allen männlichen Arbeitnehmern ein Weihnachtsgeld →
­unmittelbare Benachteiligung der
weiblichen Arbeitnehmer wegen des
Geschlechts). Bei einer mittelbaren
Benachteiligung führt eine dem Anschein nach neutrale Vorschrift oder
Verhaltensweise des Arbeitgebers zu
einer nach dem AGG unzulässigen
Benachteiligung einer Person. Ein
Beispiel hierfür ist die fehlerfreie Beherrschung der deutschen Sprache
als Bewerbungsvoraussetzung, obwohl dies für die Tätigkeit nicht notwendig ist. Für die Einstellung eines
228
ÄBW 04 • 2007
angestellten Arztes oder einer
Medizinischen Fachangestellten
stellt die Forderung nach fließenden
Deutschkenntnissen eine legitime
Bewerbungsvoraussetzung dar, nicht
jedoch für die Einstellung einer
Putzhilfe.
Vom AGG geschützt werden
sämtliche Beschäftigte (§ 6 AGG).
Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, Auszubildende,
arbeitnehmerähnliche Personen/
Heimarbeiter/-innen, aber auch
Bewerber/-innen für ein Beschäftigungsverhältnis und ehemalige
Beschäftigte.
c) Wichtig ist, dass nicht jede
Benachteiligung oder unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten
unzulässig ist. Eine Benachteiligung
kann durch die Rechtfertigungsgründe des AGG in §§ 8 ff. durchaus
zulässig sein. So stellt es keinen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot dar, wenn die unterschiedliche Behandlung wegen der Art der
auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt. Als Beispiel wird hierzu häufig auf Stellenanzeigen verwiesen, in denen ein
weibliches Modell für das Vorführen
von Damenwäsche gesucht wird.
Es gibt darüber hinaus weitere
Rechtfertigungsmöglichkeiten für
eine Ungleichbehandlung wegen
der Religion oder Weltanschauung.
So wird es allgemein eher als zulässig angesehen, dass in einem von
der katholischen Kirche getragenen
Krankenhaus entsprechende Anforderungen zumindest an die leitenden Ärzte gestellt werden dürfen.
Die Ungleichbehandlung
wegen des Alters ist zulässig, „wenn
sie objektiv und angemessen und
durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist“. So kann die Festlegung von
Mindestanforderungen an das Alter,
die Berufserfahrung oder das Dienstalter je nach Ausgestaltung der Stelle
gerechtfertigt sein. Auch die Festsetzung eines Höchstalters für die Einstellung aufgrund der spezifischen
Ausbildungsanforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes oder die
Festsetzung von Altersgrenzen bei
der betrieblichen Altersversorgung
können eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters rechtfertigen. Schließlich ist auch die Festsetzung von Altersgrenzen für die
Beendigung der Tätigkeit zu dem
Zeitpunkt, zu dem der oder die Beschäftigte eine Rente wegen Alters
beantragen kann, legitim.
II. Welche Verpflichtungen
hat der Arbeitgeber?
a) Bei künftigen Stellenausschreibungen ist strikt darauf zu
achten, dass diese insgesamt neutral
abgefasst werden. Schon bisher
mussten Stellen geschlechtsneutral
ausgeschrieben werden. Ab sofort
darf aber beispielsweise auch nicht
mehr nach einer „jungen Mitarbeiterin“ gesucht werden. Selbst die Formulierung „erfahrene Arbeitskraft“
kann schon problematisch sein.
Außerdem sollte von einer ausdrücklichen Anforderung von Lichtbildern
und der Altersangabe abgesehen
werden.
b) Bei der Bewerberauswahl
muss darauf geachtet werden, dass
im Vorstellungsgespräch keine Fragen gestellt werden, die gegen die
genannten Diskriminierungsgründe
verstoßen. Empfohlen wird, dass das
Vorstellungsgespräch nicht nur vom
Arbeitgeber allein, sondern zusammen mit einer weiteren vertrauenswürdigen Person geführt wird.
Auch sollte der Arbeitgeber
sachliche Notizen über das Gespräch
anfertigen und dokumentieren, war-
Rechtsfragen
um er einen Interessenten nicht
eingestellt hat. Wichtig ist, dass
aber auch insoweit nur fachliche
Gründe notiert werden. Absagen
sollten ohne Nennung von Gründen
formuliert sein. Außerdem empfiehlt
es sich, sowohl die Stellenanzeige
als auch das Bewerbungsanschreiben des Interessenten sowie die
Protokollnotizen über das Gespräch
und das Absageschreiben mindestens zwei Monate ab dem Zeitpunkt
der Absage aufzubewahren. Die
Zwei-Monats-Frist ist deshalb wichtig, weil der oder die Benachteiligte
Schadensersatz und/oder einen
Entschädigungsanspruch innerhalb
dieser Frist schriftlich geltend
machen muss.
c) Pflichten des Arbeitgebers
während des bestehenden
Arbeitsverhältnisses
aa) Der Arbeitgeber darf keinen
unterschiedlichen Lohn für gleiche
Arbeit bezahlen. Der Zugang zu
Fort- und Weiterbildungen muss
allen Beschäftigten gleichermaßen
ermöglicht werden. Auch bei Beförderungen darf es keine sachlich
nicht zu begründenden Benachteiligungen geben. Wichtig ist auch,
dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer/-innen vor Belästigungen, insbesondere auch sexuellen Belästigungen, schützt. Bei Belästigungen
handelt es sich um unerwünschte
Verhaltensweisen, die die Würde
der anderen Person verletzen und
ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld schaffen (§ 3
Abs. 3 AGG). Sexuelle Belästigungen,
die mit einer sexuellen Komponente
behaftet sind, also durch sexuell
bestimmte Handlungen und Aufforderungen wie sexuell bestimmte
körperliche Berührungen, Bemerkungen sowie unerwünschtes
Zeigen und sichtbares Anbringen
von pornographischen Darstellungen gekennzeichnet sind (§ 3 Abs. 4
AGG).
bb) Erfährt der Arbeitgeber von
einer Benachteiligung am Arbeitsplatz, so muss er die geeigneten,
erforderlichen und angemessenen
Maßnahmen gegen denjenigen ergreifen, der für die Diskriminierung
verantwortlich ist. Hierzu gehören
die Abmahnung, die Umsetzung,
die Versetzung, ggf. auch die
Kündigung (§ 12 Abs. 3 AGG).
cc) Der Arbeitgeber ist aber
auch verpflichtet, seine Beschäftigten vor Benachteiligungen durch
Dritte wie zum Beispiel Patienten
oder deren Angehörige zu schützen
(§ 12 Abs. 4 AGG). Den Arbeitgeber
trifft darüber hinaus eine Informations- und Schulungspflicht seiner
Mitarbeiter/-innen über die wesentlichen Inhalte des AGG. Er muss eine
innerbetriebliche Beschwerde­
stelle benennen, bei der die Arbeitnehmer/-innen das Recht haben,
sich wegen einer Diskriminierung zu
beschweren. Schließlich muss der
Arbeitgeber auch das AGG sowie
§ 61 b Arbeitsgerichtsgesetz
im Volltext im Betrieb aushängen
oder auslegen oder ins Intranet
stellen (§ 12 Abs. 5 AGG).
III. Rechtsfolgen bei Verstößen
gegen das AGG
a) Neben dem Beschwerderecht
der Arbeitnehmer/-innen ist hier insbesondere auf den Anspruch auf
Schadensersatz hinzuweisen, wenn
durch einen Verstoß gegen das
Diskriminierungsverbot ein Schaden
entstanden ist. Der Anspruch auf
Schadensersatz, der den Ersatz
materieller Schäden der Arbeitnehmer/-innen betrifft, setzt voraus,
dass der Arbeitgeber den Verstoß
gegen das Diskriminierungsverbot
zu vertreten hat, das heißt, dass er
die unzulässige Benachteiligung
selbst verschuldet haben muss oder
dass ein Verschulden seiner Mitarbeiter/-innen vorliegt, das er sich
zurechnen lassen muss. Der Schadensersatzanspruch ist der Höhe
nach nicht begrenzt. Wichtig ist
aber, dass der Schadensersatzanspruch nicht zu einem Anspruch
eines abgelehnten Bewerbers
auf Einstellung führen kann.
b) Daneben gibt es den Anspruch auf Entschädigung nach
§ 15 Abs. 2 AGG für Schäden, die
keine Vermögensschäden sind.
Dieser Anspruch besteht neben
einem evtl. Schadensersatzanspruch.
Vergleichbar ist dieser Anspruch
mit dem Anspruch auf Schmerzensgeld. Auch dieser Anspruch auf Ent-
schädigung ist der Höhe nach
grundsätzlich nicht begrenzt.
Geht es in der Sache aber um eine
Nichteinstellung, so ist der Anspruch auf Entschädigung auf
höchstens drei Monatsgehälter
begrenzt, wenn die Einstellung
auch bei benachteiligungsfreier
Auswahl nicht erfolgt wäre.
c) Auf die Frist zur Geltend­
machung der Ansprüche seitens des
Arbeitnehmers (zwei Monate) wurde schon hingewiesen. Innerhalb
von drei Monaten nach der schriftlichen Geltendmachung muss der
oder die Benachteiligte dann Klage
auf Schadensersatz und/oder Entschädigung erheben (§ 61 b Abs. 1
Arbeitsgerichtsgesetz – ArbGG).
d) Schließlich kann bei einer
Belästigung oder sexuellen Belästigung der oder die Beschäftigte ein
Recht zur Arbeitsverweigerung unter
Entgeltfortzahlung geltend machen,
wenn der Arbeitgeber keine oder ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung der Belästigung ergriffen hat.
e) Die Beweislast für die Geltendmachung einer Diskriminierung
liegt gemäß § 22 AGG beim Benachteiligten. Kann der Arbeitnehmer
allerdings Indizien für eine Benachteiligung beweisen, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass
kein Verstoß vorliegt, das heißt, der
Arbeitgeber muss dann den Beweis
dafür erbringen, dass nichtdiskriminierende Gründe für seine Entscheidung, zum Beispiel Einstellung
oder Beförderung einer anderen
Person maßgeblich waren oder dass
eine unterschiedliche Behandlung
■
gerechtfertigt gewesen ist.
Die Autorin:
Dr. iur. Kiesecker,
72770 Reutlingen
Haldenhaustr. 11
ÄBW 04 • 2007
229
Wirtschaft
Lukrative Anlagemöglichkeiten
aus dem Reich der Zertifikate
D
as Wertpapierdepot sollte
kein Sammelsurium willkürlich
ausgewählter Titel sein, son­
dern eine wohlüberlegte Komposi­
tion verschiedenartiger Finanz­
instrumente. Daher beginnt die
230
ÄBW 04 • 2007
­ ermögensberatung bei der
V
BW-Bank mit der „Asset Allocation“.
Gemeint ist eine systematische
Aufteilung des Vermögens nach
einzelnen Anlageklassen wie Aktien,
Immobilien, Rohstoffe und Liquidi­
tät. Darauf bauen alle weiteren
Entscheidungen auf – sei es Länder­
allokation, Laufzeitenmanagement
bei verzinslichen ­Anlagen,
Branchenselektion oder Einzeltitel­
auswahl bei Aktien.
Bei der Auswahl geeigneter
­Anlagebausteine greifen Finanzex­
perten zunehmend auf strukturierte
Produkte zurück. Diese kombinieren
herkömmliche Anlageformen mit
einem oder mehreren derivativen
Finanzinstrumenten. Der Vorteil:
Sie sind vielseitig einsetzbar, flexibel
und steuerlich oftmals günstiger.
Nachfolgend werden einige Anlage­
zertifikate vorgestellt, die im der­
zeitigen Marktumfeld vielverspre­
chend erscheinen.
An der japanischen Börse verlief das letzte Jahr enttäuschend.
Der marktbreite Index TOPIX in Tokio
trat auf der Stelle. Der schwache Yen
hat gegenüber dem Euro knapp
10 Prozent Verlust eingebüßt. Und
dennoch ist ein positiver Trend zu
verzeichnen: Die Profite der börsen­
notierten Unternehmen dürften im
laufenden Fiskaljahr knapp 14 Pro­
zent zulegen. Für 2008 wird weiteres
Ertragswachstum erwartet. Die an­
haltende Verbesserung der wirt­
schaftlichen Strukturen, der erfreu­
liche Trend am Arbeitsmarkt sowie
die dynamische Entwicklung in der
asiatischen Nachbarregion stimmen
zuversichtlich. Die Perspektiven
für eine längerfristige Aufholjagd
stehen somit nicht schlecht. Mit
einem Kurs-Gewinn-Verhältnis von
16 ist der Markt momentan günstig
bewertet.
Mit dem BW-Protect Outper­
formance-Zertifikat Japan (ISIN:
DE000LBW6K39) kann der Anleger
an einer Aufwärtsentwicklung des
zugrunde liegenden TOPIX-Index
sogar mit einer Hebelwirkung teil­
haben. Eine Wertsteigerung bewirkt
eine überproportionale Gewinn­
beteiligung. Dagegen federt ein
­Sicherheitsmechanismus das Risiko
bis zu einem festgelegten Wert ab.
Aufgrund ihrer Wachstumsdyna­
mik sind die „Emerging Markets“
(Aktienmärkte in Schwellenländern)
ein attraktiver Baustein, der im
­Wertpapierdepot nicht fehlen sollte.
Insbesondere die BRIC-Staaten
(Brasilien, Russland, Indien und
China) lassen die Herzen der Inves­
toren höher schlagen. Der von der
deutschen Börse berechnete DAX­
global BRIC-Index stieg im vergan­
genen Jahr um rund 37 Prozent.
Die vier Länder sind dabei, sich zu
großen Wirtschaftsnationen zu ent­
wickeln. Größe, Wirtschaftskraft, eine
günstige Altersstruktur, hohe Inves­
titionen sowie riesige Rohstoffvor­
kommen sprechen für eine Fortset­
zung der „Wachstumsstory“. Mit dem
BRIC Zertifikat (ISIN: DE000DB1BRC9)
setzt der Investor auf die Wertent­
wicklung des „BRIC-Baskets“, der sich
auf den brasilianischen Bovespa
Index, den russischen RTX Index,
den Indien Top Select Basket und
den Hang Seng China Enterprise
Index bezieht.
Rohstoffe haben sich in den
letzten zwei Jahren nicht nur bemer­
kenswert entwickelt, sondern zu­
gleich als eigene Anlageklasse etab­
liert. Seit vergangenen Sommer kam
es hier jedoch zu Preisrückgängen:
Erdgas – 19 Prozent, Rohöl – 23 Pro­
zent und Gold – 8 Prozent. Ist die
Rohstoffhausse vorbei? Mehrere
Faktoren sprechen dagegen. Auf
Basis inflationsbereinigter Preise
ist die Bewertung sehr günstig.
Ferner wächst die Nachfrage aus
den Emerging Markets insbesondere
Industrieinformationen
aus China stetig. Das Bonuszertifikat
auf den GSCI Light Energy ER Index
(ISIN: DE000GS0JEP2) ermöglicht es,
an der Kursentwicklung eines breit
diversifizierten „Rohstoffbaskets“
teilzuhaben. Durch den attraktiven
Mechanismus kann sogar eine
Bonusrendite von rund 3,60 Prozent
p.a. erzielt werden, wenn der Index
zum Laufzeitende zwar Verluste auf­
weist, jedoch von seinem aktuellen
Niveau nie mehr als 30,0 Prozent an
Wert verloren hat.
Anleger, die einem jahrelangen
Aufschwung am Aktienmarkt skep­
tisch gegenüberstehen und mit fal­
lenden Notierungen rechnen, finden
im DAX Reverse-Zanonia-Zertifikat
der LBBW (ISIN: DE000LBW7SU1) das
passende Zertifikat. Fällt der DAX
oder steigt nur noch begrenzt auf
maximal 120 Prozent seines Aus­
gangsniveaus, dann wird es bereits
nach einem Jahr zzgl. 9 Prozent
Bonuszahlung zurückbezahlt.
Andernfalls läuft es weiter und die
Chance auf vorzeitige Rückzahlung
inklusive Bonusnachzahlung
■
verlagert sich in das Folgejahr.
Heiko Lang, Prokurist
Baden-Württembergische Bank
Produktmanagement
Wertpapiere und Investment
Tel. (07 11) 1 24-4 90 91
Fax (07 11) 1 24-4 78 98
E-Mail: heiko.lang@bw-bank.de
MEDAL belegt GI-Vorteile
von Etoricoxib
D
ie Fachzeitschrift „The Lancet“
veröffentlichte in ihrer Aus­
gabe vom 10. Februar 2007
weitere Ergebnisse zum MEDAL
„Multinational Etoricoxib and Diclo­
fenac Arthritis Long-Term“)-Studien­
programm, das den selektiven
COX-2-Hemmer Arcoxia® (Etoricoxib)
mit Diclofenac verglichen hatte,
dem am häufigsten verschriebenen
nichtsteroidalen Antiphlogistikum
(NSAR) der Welt.
Die Ergebnisse zeigten, dass
unter Arcoxia® in einem großen
Patientenkollektiv die Gesamtzahl
der Ereignisse im oberen GI-Trakt
(Blutung, Perforation, Obstruktion
oder Geschwüre) signifikant nied­
riger war als unter Diclofenac.
Diese Ergebnisse wurden auch für
Patienten nachgewiesen, die Pro­
tonenpumpenhemmer (PPI) zum
Schutz des GI-Traktes oder regel­
mäßig niedrig dosierte ASS (Acetyl­
salicylsäure) zum Schutz des HerzKreislauf-Systems einnahmen. Kli­
nische Ereignisse im oberen GI-Trakt
traten insgesamt unter Arcoxia®
(0,67 pro 100 Patientenjahre, 95 Pro­
zent Kl: 0,57–0,77) signifikant sel­
tener auf als unter Diclofenac (0,97
pro 100 Patientenjahre, 95 Prozent
Kl: 0,85–1,10); RR (relatives Risiko):
0,69; 95 Prozent Kl: 0,57, 0,83. Aller­
dings gab es zwischen Arcoxia® und
Diclofenac keine signifikanten Unter­
schiede in der Häufigkeit kompli­
zierter Ereignisse im oberen GI-Trakt
(Perforationen, Obstruktionen und
schwere Blutungen) (0,30 gegen­
über 0,32 pro 100 Patientenjahre).
„Diese Ergebnisse zeigen, dass
unter Etoricoxib im Vergleich zu
Diclofenac signifikant weniger kli­
nische Ereignisse im oberen GI-Trakt
auftraten“, sagte Loren Laine, Beisit­
zer im MEDAL Steering Committee
und Professor of Gastrointestinal &
Liver Diseases, Department of Medi­
cine, University of Southern California.
„Der signifikante Unterschied zwi­
schen Etoricoxib und Diclofenac be­
züglich der Gesamtzahl an klinischen
Ereignissen im oberen GI-Trakt ergibt
sich aus komplikationsarmen symp­
tomatischen Geschwüren. Diese sind
zwar nicht lebensbedrohlich, besitzen
aber dennoch klinische Relevanz, da
sie eine Beobachtung und Therapie
erfordern.“ Professor Laine erläuterte,
dass der Unterschied in den Ergeb­
nissen zwischen komplizierten und
komplikationsarmen Ereignissen
möglicherweise auf die nicht vorhan­
dene thrombozytenaggregations­
hemmende Wirkung von Diclofenac
zurückzuführen sei.
Um eine reale Behandlungs­
situation zu simulieren, wurden im
MEDAL-Studienprogramm einerseits
Arthrose- und Rheumapatienten mit
GI-Risikofaktoren aufgefordert, bei
Bedarf PPI anzuwenden. Patienten
mit kardiovaskulären Risikofaktoren
wurden andererseits aufgefordert,
niedrig dosierte ASS einzusetzen.
Das MEDAL-Programm war die erste
Vergleichsstudie, die Langzeitrisiken
für klinische Ereignisse und Symp­
tome im oberen GI-Trakt zwischen
einem selektiven COX-2-Hemmer
und einem herkömmlichen NSAR
bei einem Patientenkollektiv unter­
suchte, das vielfach eine begleitende
PPI-Therapie erhielt. Gleichzeitig
ist es der größte Vergleich für diese
Wirkstoffgruppen bei Patienten,
die niedrig dosierte ASS einsetzten.
Daher sind Subgruppen-Analysen
in Bezug auf begleitende Therapien
mit PPI und/oder niedrig dosierter
ASS durchgeführt worden.
Loren Laine: „Darüber hinaus
zeigten die Ergebnisse der Subgrup­
pen-Analysen, dass die Reduzierung
komplikationsarmer Ereignisse im
oberen GI-Trakt unter Etoricoxib
auch bei PPI-Anwendern und unter
einer regelmäßigen, niedrig dosier­
ten ASS-Therapie erhalten bleibt.“
Für weitere Informationen wen­
den Sie sich bitte an: Dr. Kay Rispeter,
MSD Sharp & Dohme GmbH, Linden­
platz 1, 85540 Haar, Telefon (0 89)
45 61-19 37, Fax (0 89) 45 61-13 29,
■
E-Mail: kay_rispeter@msd.de
ÄBW 04 • 2007
231
96
Ethik in der Medizin
Susanne Michl
Schönheitsoperationen
Redaktion:
Prof. Dr. med.
Dr. phil. Urban Wiesing,
Prof. Dr. med. Georg
Marckmann,
Universität Tübingen,
Institut für Ethik
und Geschichte
der Medizin,
Schleichstraße 8,
72076 Tübingen
Überlegungen zu einer ärztlichen
und gesellschaftlichen Herausforderung
Den „Traumbusen für 2 999,– Euro“ verspricht ein
Werbeslogan der GmbH Deutscher Ärzte Service aus Würzburg. Die Operation werde von der erfahrenen Hand eines
Facharztes für Plastisch-Ästhetische Chirurgie ausgeführt.
Patientinnen, die sich direkt an einen solchen Facharzt
wenden, müssten mindestens 5 000,– Euro bezahlen. An­
gesichts der Discountpreise steigen die Berufsverbände
der Plastisch-Ästhetischen Chirurgen auf die Barrikaden
und üben Druck in den eigenen Reihen aus, nicht mit dem
Deutschen Ärzte Service zu kooperieren.
Ob man nun diese Dumpingpreise als eine längst
überfällige Nivellierung überteuerter Preise oder als eine
zwangsläufige Qualitätsminderung bewertet, eines geht
aus diesem Preiskrieg klar hervor: Längst ist das Dienstleistungsprodukt „Schönheit“ ein hoch kommerzialisiertes
und medialisiertes Produkt geworden und Ärzte befinden
sich unter seinen Anbietern. Dass es sich dabei wie bei
jeder Operation um einen Eingriff mit medizinischen
­Risiken handelt, ist mittlerweile zur Randnotiz geworden.
Die Machbarkeitsvorstellung, die Hand des Chirurgen
könne den Körper fast unbegrenzt manipulieren – die
RTL-Sendung über Schönheitsoperationen hieß bezeichnenderweise „Alles ist möglich“ –, richtet sich vor allem
an eine jugendliche Klientel. Und die spricht, laut Statistik,
darauf an: Ein Viertel aller Schönheits-Patientinnen sind
zwischen 15 und 25 Jahre alt. Tendenz steigend [1].
Von 1990 bis 2002 hat sich die Zahl aller operativen Eingriffe von 109 000 auf 660 000 versechsfacht [2]. Nach
Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für ÄsthetischPlastische Chirurgie (DGÄPC) sind 80 Prozent aller Operierten Frauen.
Der Schönheitsboom ist ein hoch ideologisierter Markt
mit fallenden Preisen und steigender Nachfrage. Es steht
zu erwarten, dass die Hemmschwelle, den Körper auch mit
Hilfe moderner medizinischer Technik zu verändern, wohl
weiter sinken wird.
Schönheitsoperationen sind Eingriffe an einem an sich
gesunden Körper. Allein deswegen stellt sich die Frage, wie
sie zu bewerten sind. Der vorliegende Beitrag versucht, in
drei Punkten die Beweggründe der Kunden, die Verantwortung der Anbieter und schließlich Regulierungsmechanismen der Schönheitschirurgie darzustellen. Der Aus­
führung sei jedoch eine Bemerkung vorausgeschickt. Die
ethische Diskussion oszilliert zwangsläufig zwischen zwei
Polen. Auf der einen Seite steht die individuelle Ent­
scheidung der Patienten, sich operieren zu lassen. Sicherlich ist es diskutabel, inwieweit es sich um eine autonome
232
ÄBW 04 • 2007
Entscheidung handelt und ob nicht extern vorgegebene
und internalisierende Schönheitsstandards autonomie­
beschränkend wirken. Daraus leitet sich jedoch im Einzelfall kein triftiges Argument gegen einen Eingriff ab [3].
Unter der Bedingung, dass die Betroffenen über das
­Nutzen-Risiko-Verhältnis informiert sind und auszuschließen ist, dass sie unter direktem Zwang anderer handeln,
wird man niemandem das Recht absprechen, frei über den
eigenen Körper zu bestimmen, und sei dies auch mit
­erheblichen medizinischen Risiken verbunden.
Auf der anderen Seite muss eine ethische Diskussion
die Praxis der Schönheitschirurgie in einen gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang stellen. Inwieweit produziert
bzw. reproduziert die Schönheitschirurgie durch ihre normierende Wirkung Phänomene von Benachteiligung, Ungerechtigkeit oder gar Stigmatisierung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen. Die Frage ist nicht die, ob man einem
50-Jährigen die Faltenoperationen verbietet. Vielmehr
steht zur Debatte, ob wir in einer Gesellschaft leben wollen,
in der es etwa für über 50-Jährige notwendig erscheint,
sich ein jugendliches, faltenfreies und dynamisches Äußeres zuzulegen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu
bewahren. Und wie verhält es sich mit ethnischen Minderheiten, die ihr Äußeres der Mehrheitsgesellschaft anpassen, um Ausgrenzung und Diskriminierung zu entgehen?
In den USA ist eine der beliebtesten Operationen unter
Afro-Amerikanern die Korrektur der Nase, die dem „weißen“ Schönheitsideal angepasst werden soll.
Auch wenn Patienten- und Gesellschaftsebene eng
miteinander verwoben sind, ziehen sie unterschiedliche
ethische Problematiken nach sich. Die jeweiligen Lösungsansätze sind nicht einfach von einer Ebene auf die andere
übertragbar. Stellt man fest, dass bestimmte Körpermodifikationen sozialen Ungerechtigkeiten Vorschub leisten, so
kann eine Regulierung nicht an einem Verbot einzelner
Eingriffe ansetzen. Aus der Sicht der Betroffenen ist der
Wunsch nach gesellschaftlicher und professioneller Integration durchaus verständlich. Regulierung kann hier nur
durch eine Diskussion erreicht werden, die informativ und
offensiv diese Fragen aufgreift. Sie betreffen letztlich nicht
nur den Einzelnen, sondern unsere gesamte Gesellschaft.
Erste Schritte sind bereits getan: Die im September 2004
von der Bundesärztekammer gegründete „Koalition gegen
den Schönheitswahn“ hat sich etwa zum Ziel gesetzt,
­sowohl über Gefahren schönheitsoperativer Eingriffe aufzuklären als auch an das Verantwortungsbewusstsein der
Anbieter und der Medien zu appellieren.
Ethik in der Medizin
Schönheitswahn oder freigewählter Lifestyle?
Die Debatte über das Für und Wider von Schönheits­
operationen hatte lange die Betroffenenperspektive ausgespart. Bei den Kritikern galten die zumeist weiblichen
Kunden als Opfer der Schönheitsindustrie. Sie hätten das
Schönheitsdiktat, das ihnen von den Medien auferlegt
wurde, von Grund auf internalisiert.
In den 90er Jahren haben sich vor allem feministische
Theoretikerinnen in den USA und den Niederlanden in
empirischen Studien eingehender mit den Beweggründen
dieser Frauen befasst [4]. Die Ergebnisse waren erstaunlich:
Wenn sich die befragten Frauen auch nach den gesellschaftlichen Schönheitsstandards richteten, so taten sie
dies sehr überlegt. Frauen waren erst nach langen Erwägungen, meist nachdem sie andere Mittel erfolglos versucht hatten, oft auch gegen den Willen des Partners, zu
diesem Entschluss gekommen. Viele von ihnen bedauerten
die Operation auch dann nicht, wenn erhebliche Komplikationen aufgetreten waren. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis
hatten die meisten Frauen durchaus in ihrer Entscheidung
einkalkuliert. In vielen Fällen hatte die Unzufriedenheit mit
dem einen oder anderen Körperteil sie in ihrem Berufs- und
Privatleben massiv beeinträchtigt.
In der Debatte wandelte sich nun nicht nur das Bild der
betroffenen Frauen und ihrer Motivlage, sondern auch die
Bewertung des verschönernden Eingriffs an sich. Die Operation war nun vielmehr ein grandioses Mittel der Selbstgestaltung und eines weiblichen „empowerments“, das den
eigenen Körper als den Ausgangspunkt eines dynamischen
und selbstbestimmten Lebensentwurfes nahm.
In der Frage, ob eine Entscheidung als autonom und
unabhängig von äußerem und innerem Zwang zu bezeichnen ist, geben empirische Studien sicherlich wichtige
Anhaltspunkte. Sie helfen aber nur dann weiter, wenn sie
die soziokulturelle, geschlechts- und altersspezifische
Bandbreite der Schönheitsklientel in den Blick nehmen.
Hier fehlen für die deutsche Gesellschaft noch empirisch
gesicherte Daten, die auch die wachsende Zahl an männlichen und jugendlichen Schönheitskunden berücksich­
tigen. Da es sich bei den Schönheitsoperationen um
ein hoch medialisiertes Phänomen handelt – die „Koalition gegen Schönheitswahn“ zählte innerhalb von vier
Monaten, von Februar bis Mai 2004, ganze 105 Sendungen
über Schönheitsoperationen – müssten solche empirische
Studien auch immer aktualisiert werden, um veränderte
Einstellungen als Reaktion auf die Berichterstattungen
aufzeigen zu können.
Philosophisch und empirisch die Grenzen selbstbestimmten Handelns aufzuweisen ist die eine Sache. Eine
andere ist es, die Dynamik des gesellschaftlichen Prozesses
selbst in den Blick zu nehmen. Bezeichnenderweise siedeln
sich die Diskussion um die Schönheitschirurgie an den
beiden Extrempolen an: zwischen passiver Unterjochung
unter vorgegebenen Schönheitsidealen einerseits und
aktiver Selbstgestaltung des eigenen Körpers und Lebensentwurfes andererseits. Entweder wurde den Patientinnen
jede selbstbestimmte Entscheidung im Voraus abgesprochen, oder aber die invasiven Körpereingriffe galten als das
non plus ultra autonomen, selbstgestalterischen Handelns.
Es herrscht sichtliches Unbehagen vor, das Phänomen
angemessen zu beurteilen. Diese Unsicherheit in der
­öffentlichen Diskussion lässt darauf schließen, dass es sich
hierbei um einen wichtigen gesellschaftlichen Aushandlungsprozess handelt, in dem es sowohl um die Bedeutung
äußerer, körperlicher Eigenschaften als auch um die
­Normen, den Soll-Zustand dieser Eigenschaften geht.
Medizin und Ästhetik
Dass Ärzte die Symbiose aus Medizin und Ästhetik
eingegangen sind, ist keine reine Modeerscheinung der
letzten Jahre. In unzähligen Traktaten der Renaissance bis
hinein ins 20. Jahrhundert war ein gesunder Körper zugleich ein schöner Körper. Eine historische Genealogie
schönheitschirurgischer Eingriffe entbindet jedoch nicht
von der Frage, ob eine solche Symbiose spezifisch ethische
Implikationen mit sich bringt. Eine ebenso lange Tradition
wie die ästhetische Chirurgie selbst haben denn auch die
ärztlichen Begründungen, weshalb sie ihre Tätigkeit in
den Dienst der Schönheit stellen. Der Chirurg Eduard Zeis
(1807–1868), der den Begriff „plastische Chirurgie“ geprägt
hat, verwahrte sich dagegen, in diesem Zweig der Chirurgie „nur ein müßiges, oder wohl gar frevelhaftes Spiel“ zu
sehen [5]. Notwendigkeit und moralische Zulässigkeit
solcher Eingriffe am gesunden Körper standen demnach
bereits Mitte des 19. Jahrhunderts zur Diskussion. Angesichts eines zunehmenden Beauty Business hat sich daran
nichts geändert und eine öffentliche Debatte erscheint
nötiger denn je.
Von Seiten der Anbieter wird historisch wie aktuell
am häufigsten das Argument vorgebracht, dass sich das
äußere Erscheinungsbild auf das Wohlbefinden ihrer
­Patienten auswirke und sie somit im eigentlichen medi­
zinischen Sinne zum Wohle des Patienten handelten.
In diesem Zusammenhang wird auch die Gesundheits­
definition der WHO als einen „Zustand vollständigen
physischen, seelischen und sozialen Wohlbefindens“ zitiert
und darauf verwiesen, dass die ästhetische Chirurgie für
viele Patienten einen großen Gewinn an Lebensqualität
darstelle. Für eine große Vielzahl von Patienten trifft dies
sicherlich auch zu, besonders entstellte oder durch ein
körperliches Merkmal stigmatisierte Menschen können
durch einen chirurgischen Eingriff wieder ein Stück
­Normalität zurückgewinnen.
Dennoch muss eine ethische Diskussion das Wohl des
Einzelnen von den gesellschaftlichen Implikationen trennen. Es liegt auch in der Verantwortung von Ärzten, ihre
Tätigkeit in einen größeren gesamtgesellschaftlichen Bezugsrahmen zu setzen und nicht allein das individuelle
Arzt-Patienten-Verhältnis in ihre ethischen Bedenken mit
einzubeziehen. Schwerwiegender wird demnach der Einwand sein, die Ärzte machten sich zu Komplizen gesellschaftlicher Norm- und Wertevorstellungen. Erhöht nicht
jede Faltenoperation den Druck auf andere, sich in einer
Wettbewerbsgesellschaft ein ebenso junges und dynamisches Äußeres zuzulegen? Sollte der Arzt eine Operation
verweigern, die eindeutig darauf abzielt, bestimmte
­ethnische Merkmale zu „korrigieren“, das heißt, sie dem
äußeren Erscheinungsbild einer Mehrheitsgesellschaft
ÄBW 04 • 2007
233
Ethik in der Medizin
anzupassen? Dem Wohl des einzelnen Patienten verpflichtet ist der Arzt hier in einer Pattsituation, die nicht so
einfach zu lösen ist.
In der Geschichte der Schönheitschirurgie gab es zahlreiche Interaktionen zwischen Medizin und gesellschaftliche Normvorstellungen. Ärzte traten nicht nur als ethisch
dubiose Komplizen solcher Wertungen auf, nein, sie waren
auch ihre aktiven Produzenten. Gerade die ästhetische
Chirurgie kann auf eine Geschichte rassenkundlicher
­Annahmen zurückblicken, die das Fremdartige auf einen
vermeintlich anderen Körper projizierten. Im späten
19. Jahrhundert verhalf die plastische Chirurgie, auffallende
Rassemerkmale, wie etwa die „jüdischen Nasen“, zu korrigieren. Ärzte scheuten sich auch nicht, anhand festgelegter
Normen eine schöne Brust von einer hässlichen zu unterscheiden. So etwa in einem Handbuch aus dem Jahr 1912:
Trotz unterschiedlicher Schönheitsvorstellung zu verschiedenen Zeiten und bei verschiedenen Völkern lassen sich, so
der Berliner Frauenarzt Ferdinand Mainzer, „ärztlicherseits
bestimmte Kriterien für Schönheit und Schönheitsmängel
aufstellen“ [6]. „Die Lage der Brust“ solle sich, so Mainzer
weiter, von der dritten bis zur sechsten Rippe erstrecken“,
eine tiefere Lage müsse „als Schönheitsmangel gelten, weil
er sich dem tierischen Habitus nähert“.
Die Interaktionen zwischen Medizin und gesellschaftlichen Wertvorstellungen sind gerade im Bereich der
­Ästhetik vielseitig und keineswegs ein historisches Phänomen: Sie bestehen, wenn auch in anderer Form, auch
heute noch.
Kann man Schönheitschirurgie regulieren?
Angesichts der hochgradigen Kommerzialisierung und
Medialisierung der Schönheitschirurgie obliegt den Anbietern solcher Operationen eine große Verantwortung.
Dem Beratungsgespräch kommt hier eine besondere Bedeutung zu, da die Patienten zumeist aus der reichen Berichterstattung in den Medien mit vielen Vorstellungen und
Wünschen zum Arzt kommen, die es gegebenenfalls zu
berichtigen gilt. Im persönlichen Arzt-Patienten-Gespräch
setzt ein wichtiges Regulierungsmoment ein. Zwar wird
sich der Arzt an den Wünschen und Bedürfnissen seiner
Patienten orientieren, das heißt jedoch nicht ­zugleich, dass
er jeden Wunsch auch ohne Umschweife erfüllen muss.
Natürlich ist es bei medizinischen Bedenken geboten, von
einem operativen Eingriff abzusehen. Dies sollte jedoch
auch der Fall sein, wenn das Nutzen-Risiko-Verhältnis ungünstig ist. Aber wie bemisst man einen Nutzen, den der
Patient aus einer neuen Nase oder größeren Brüsten zieht?
Im Gegensatz zu medizinisch indizierten Eingriffen wird
man in einem so subjektiv empfundenen Bereich wie der
Ästhetik keine sicheren Schlüsse ziehen können.
Schließlich sollte der Anbieter von Schönheitsopera­
tionen auch überprüfen, ob der Patient die Entscheidung
tatsächlich frei getroffen hat, was wiederum auf die Problematik der autonomen Entscheidung rückverweist. Bei
offensichtlichen Fällen von Beeinträchtigung der Willensfreiheit, etwa durch Krankheit oder durch Dritte, sollte der
Arzt von einer Operation absehen. Es wird aber auch
Grenzfälle geben, in denen der Patientenwunsch nicht
234
ÄBW 04 • 2007
eindeutig zu bestimmen ist. Es obliegt der psychologischen Gesprächsführung eines jeden Arztes, die eigentlichen Beweggründe für eine Operation freizulegen.
Eine zweite Regulierungsstufe betrifft die Kostenübernahme bestimmter Leistungen durch die Krankenkasse.
Diese Regulierung ist eine faktische: Viele können sich die
Operation schlichtweg nicht leisten, so dass sich die Zahl
zwangsläufig in Grenzen halten wird. Die fallenden Preise
für Schönheitsoperationen haben darauf sicherlich eine
erhebliche Wirkung, tragen sie doch – trotz aller Bedenken
über mangelnde Qualitätssicherung – dazu bei, dass sich
der Schönheitsmarkt demokratisiert. Bei der Frage, welche
Kosten von der Allgemeinheit der Sozialversicherten gezahlt werden oder auch nicht, werden aber auch implizit
körperliche Normvorstellungen transportiert. Was sehen
wir als ein entstellendes Äußeres oder als medizinisch
notwendig an und was nicht? Dies sei am Beispiel von
ästhetischen Brustoperationen gezeigt.
In der Regel übernehmen die Krankenkassen keine
Kosten für solche Eingriffe. 2004 wies das Bundessozial­
gericht drei Klagen von Frauen ab, die ihre Brustopera­tionen
von ihrer Krankenkasse erstattet haben wollten. Die Urteilsbegründung ist aufschlussreich: „Krankheit im Sinne des
Krankenversicherungsrechts ist ein behandlungsbedürftiger regelwidriger Körper- oder Geistes­zustand. Wenn dadurch keine Körperfunktionen, sondern nur das Aussehen
des Menschen beeinträchtigt wird, muss eine entstellende
Wirkung vorliegen, um als Krankheit eine Leistungspflicht
der gesetzlichen Krankenkassen auslösen zu können.“ [7]
Die Rechtsprechung orientiert sich gemäß der Vorgabe
des Sozialgesetzbuches zunächst am Krankheitsbegriff. In
der Urteilsverkündung heißt es weiter, dass auch dann nicht
von einer Krankheit ausgegangen werden kann, wenn der
äußerliche Makel eine „psychische Belastung“ darstellt, die
zu einer „behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung
geführt hat“. Auch zu erwartende „positive Auswirkungen
auf den Seelenzustand“ rechtfertigten nicht eine Kosten­
erstattung. Bezüglich der Eingriffe am gesunden Körper
werden damit psychische Komponenten ausdrücklich aus
dem Krankheitsbegriff ausgeklammert. Es wird hier davon
ausgegangen, dass solche Erkrankungen oder Störungen
nicht durch das Skalpell, sondern durch eine adäquate
­Gesprächs- und Verhaltenstherapie behandelt werden sollten. Dass gerade auch bei jugendlichen Mädchen bei übergroßen Brüsten erhebliche psychische Probleme auftreten
können, ist zwar unumstritten, dürfte aber bei fehlender
medizinischer Indikation allein nicht ausreichen, die Operationskosten erstattet zu bekommen. Es ist auffällig, dass das
Versicherungsrecht diese Fokussierung auf den Krankheitsbegriff nicht stringent durchhält, erstatten doch die Kassen
die Kosten für das Anlegen abstehender Ohren bei Kindern.
Das ist durchaus verständlich, immerhin können Hänseleien
und Ausgrenzung schwerwiegende psychische Folgen
­haben. Der minimale Eingriff und das günstige NutzenRisiko-Verhältnis werden hier dazu geführt haben, die
Orien­tierung am Krankheitsbegriff aufzubrechen.
Was sind nun aber nach dem Sozialrecht medizinisch
notwendige Operationen an der Brust? Hierzu gehört die
Brustverkleinerung bei Mammahyperplasien, da ab einer
bestimmten Brustgröße medizinische Probleme auftreten
Ethik in der Medizin
können. Viele Patientinnen klagen über Rücken- und Schulterschmerzen, Hautreizungen und Haltungsprobleme. Als
einen groben Anhaltswert gibt die Krankenkasse mehr als
500 Gramm Gewebeentfernung pro Seite an. Ab diesem
Richtwert kann je nach Konstitution der Frau von einem
objektivierbaren Krankheitsbild ausgegangen werden.
­Alles, was darunter liegt, gilt als ein ästhetischer Eingriff
und zieht keine Kostenerstattung nach sich.
Die Erwiderung des Bundessozialgerichts auf die Klagen der drei Frauen orientiert sich neben dem Krankheitsbegriff auch am Sachverhalt der körperlichen Entstellung.
Das leuchtet zunächst ein: Einer Frau, deren Brust in einer
Tumoroperation nicht erhalten werden konnte, wird die
Brustrekonstruktion erstattet. In Deutschland erfolgt in
rund 40 Prozent aller Fälle die Brustamputation. Im Fall der
Brustrekonstruktion kann nicht medizinisch argumentiert
werden, da dieser Eingriff keinen Einfluss auf die Prognose
hat. Im Gegenteil: Die Lebensqualität könnte durch den
erneuten Eingriff eher Schaden nehmen, stellt er doch ein
weiteres Risiko dar. Und trotzdem steht hier mittlerweile
außer jedem Zweifel, dass die traumatisierende Wirkung
des Brustverlustes damit aufgefangen werden kann und
die psychische Folgebelastung wesentlich verringert ist.
Eine Brustrekonstruktion nach Tumoroperationen wird
man durchaus als einen integralen Bestandteil des Therapiekonzeptes ansehen. Das Beispiel verdeutlicht, wie das
Verständnis darüber, was als medizinisch notwendig gilt
und was nicht, im steten Wandel begriffen ist.
Mit dem Entstellungsbegriff kommt eine weitere Dimension im Kriterienkatalog hinzu. Man verlässt hier das Gebiet
von „Krankheit/Gesundheit“ und nähert sich unter ästhetischen Gesichtspunkten dem Bereich der „Normalität/Abnormalität“. Fasst man den Entstellungsbegriff weit, so kann
er sich auf drei Bereiche erstrecken: 1. Entstellungen können
nach einem Unfall oder nach einer Krankheit auftreten, wie
im Beispiel des Brustverlusts nach Tumoroperationen; 2. Sie
können angeboren sein, wie etwa asymmetrische Brüste;
und schließlich 3. Sie können als Folge von natürlichen
Prozessen, wie Altern oder Schwangerschaft, auftreten, so
etwa bei der Mammahypoplasie oder der Ptose.
Aber nicht der Entstehungskontext ist für eine Kostenübernahme entscheidend. Vielmehr wird implizit von der
„Idealvorstellung von der natürlichen Ausstattung einer
Frau“ [3] ausgegangen, wenn die Operationen asymmetrischer Brüste und angeborener Fehlanlage eine Kassenleistung darstellt, die Ptose jedoch nicht. Auch fällt auf,
dass bei der Asymmetrie im Gegensatz zur medizinischen
Indikation der Mammahyperplasie keine Richtwerte angegeben werden, wie ausgeprägt sie sein sollte, um als
Entstellung zu gelten.
Angesichts des breiten Spektrums plastisch-ästhetischer Eingriffe – von den Korrekturen schlimmster Krankheitsfolgen bis zur quasi künstlerischen Gestaltung des
eigenen Körpers – wird sich wohl kaum ein Kriterienkatalog finden lassen, der alle Fälle nach stringenten Gesichtspunkten klassifiziert. Trotzdem sei auf die Vorannahmen
hingewiesen, die diesen klassifikatorischen Prinzipien zugrunde liegen. Häufig implizieren sie kaum reflektierte,
normative Wertvorstellungen, wie ein schöner und „natürlicher“ Körper auszusehen hat.
Die Autorin
Dr. phil. Susanne Michl studierte Geschichte und Französisch an der Université de Provence in Aix-en-Provence
und der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Sie promovierte mit einer Arbeit über deutsche und französische
Ärzte im Ersten Weltkrieg an der Fakultät für Philosophie
und Geschichte der Universität Tübingen. Seit Anfang
2006 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Tübinger
Institut für Ethik und Geschichte der Medizin.
Vorsitzender und Sprecher des Konvents der Hochschullehrer für Kinderchirurgie
1988–1998. Kongresspräsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie, 1990.
Mitglied im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie 1994–1998. Mitglied der
SIOP-London (Lebertumoren). Mitglied der Ethikkommission der Universität Tübingen
1987–2000. Präsidium der europäischen AG „Leber-, Gallewegs- und Pankreaschirurgie im
­Kindesalter“ 2000 und 2001. Studiendekan der Medizinischen Fakultät der Universität
Tübingen 1997–2002 mit Entwicklung eines Reformstudiengangs.
Fazit
Operative Eingriffe zu ästhetischen Zwecken werfen
sowohl im individuellen Arzt-Patienten-Verhältnis als auch
auf gesellschaftlicher Ebene wichtige ethische Fragen auf.
Längst geht es nicht mehr um das Für und Wider invasiver
Selbstgestaltung. Eine Nutzen-Schaden-Aufrechnung reicht
nicht aus. Deswegen sollten wir uns vielmehr Gedanken
darüber machen, wie die in Medien und Werbung vermittelten Machbarkeitsphantasien reguliert werden könnten.
Die derzeitigen Regulierungsinstanzen – das Beratungs­
gespräch zwischen Arzt und Patient sowie die Kriterien,
die über Selbstzahler- oder Kassenleitung bestimmen −,
greifen nur bedingt. Aufgrund der engen Verzahnung von
medizinisch-technologischem Angebot, individueller Entscheidung und gesellschaftlichen Implikationen sollte eine
Auseinandersetzung über die Bedeutung äußerer Körpermerkmale stattfinden. Ein erster Schritt wäre, die Vorannahmen, was wir als schön/hässlich, normal/abnormal oder als
gesund/krank ansehen, explizit zu machen. Invasive Eingriffe am gesunden Körper müssen nicht nur individuell
reflektiert, sondern auch öffentlich diskutiert werden.
Literatur
1 Daten und Statements zur „Schönheitschirurgie“ in Deutschland.
Eine Information der Deutschen Gesellschaft
für Ästhetisch-Plastische Chirurgie e.V. (DGÄPC)
(http://www.dgaepc.de/FAQ_schoenheitschirurgie.pdf).
2 Deutsches Ärzteblatt 2004; 101(41): A2734.
3 Zu den Grenzen moralischer Zulässigkeit siehe ausführlicher Wiesing
U. Die ästhetische Chirurgie. Eine Skizze der ethischen Probleme.
Zeitschrift für medizinische Ethik 2006; 52(2): 140–143.
4 Davis K. Reshaping the Female Body. The Dilemma of Cosmetic
­Surgery. New York/London 1995; Gimlin D. Body, Work:
Beauty and Self Image in American Culture, Berkeley 2002.
5 Leven KH. „Eine höchst wohlthätige Bereicherung unserer Kunst“ –
Plastische Chirurgie in medizinhistorischer Perspektive. Zeitschrift
für medizinische Ethik 2000; 52(2): 129.
6 Mainzer F. Kosmetik der Frau. Handbuch der Kosmetik,
hrsg. von Max Joseph, Leipzig 1912: 118f.
7 Pressemitteilung Nr. 57/04 des Bundessozialgerichts, Kassel.
ÄBW 04 • 2007
Anschrift der Verfasserin:
Dr. phil. Susanne Michl
Universität Tübingen
Institut für Ethik und
Geschichte der Medizin
Schleichstraße 8
72076 Tübingen
235
Termine
Termine
Thema
Thema
Ärztefortbildungen
SRH Klinikum
Karlsbad-Langensteinbach
Qualitätszirkel
„Transfusionsmedizin“
Hauptthema: Rhesus D-Diagnostik
in der Schwangerschaft
K Termin
a) Orale Antikoagulation
und ­periinterventionelle Therapie
mit Heparin (Bridging):
Mi, 25. 04. 2007, 17.00 Uhr c.t.
b) Moderne therapeutische Strategien in der Wirbelsäulenchirurgie:
Mi, 09. 05. 2007, 17.00 Uhr c.t.
c) Interdisziplinäre Behandlung
der Nierenstenose
(Interdisziplinäres Gefäßzentrum
am SRH Klinikum):
Mi, 13. 06. 2007, 17.00 Uhr c.t.
d) Stoffwechselstörungen
in Neurologie und Psychiatrie:
Mi, 20. 06. 2007, 17.00 Uhr c.t.
7 Info
>>> Ort: Hörsaal, SRH Klinikum,
Karlsbad-Langensteinbach.
Auskunft/Anmeldung:
Adelheid Kiesinger, Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. (0 72 02) 61 40 28, Fax 61 40 29,
E-Mail: adelheid.kiesinger@kkl.srh.de;
www.srh.de./kkl.
Thema
Zusatzweiterbildung
„Fachgebundene Psychotherapie“
für Ärzte (nach der neuen WBO
vom 15. 03. 2006)
K Termin
Beginn Wintersemester 2007/2008
Dauer: 2 Jahre, curriculär
aufgebaute Weiterbildung,
pro Semester 12 Mittwochabende
Seminar für Psychotherapeutische
Weiterbildung Stuttgart (SPWS),
Informationsveranstaltungen:
25. 04. und 06. 06. 2007
(jeweils Mittwoch, 20.30 Uhr,
in der Sonnenberg Klinik)
7 Info
>>> Auskunft/Anmeldung:
Frau Sonntag, Sonnenberg Klinik
Stuttgart, Christian-Belser-Str. 79,
70597 Stuttgart, Tel. (07 11) 67 81-7 00,
Fax 67 81-7 09, E-Mail:
sonntag@sonnenbergklinik.de
K Termin
Do, 26. 04. 2007, 19.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Marienhospital,
Gebäude St. Paul, Etage P01, Raum 130
(über Tiefgarage, Einfahrt Böheimstr.),
Böheimstr. 37, 70199 Stuttgart.
Auskunft/Anmeldung: PD Dr. M. Orth,
Tel. (07 11) 64 89-27 60, E-Mail:
A.Schabel@t-online.de oder
orth@vinzenz.de
Thema
Basiskurse „Arthroskopie
Knie- und Schultergelenk“
K Termin
Kurs 1: Sa, 28. 04. 2007
Kurs 2: So, 29. 04. 2007
Thema
11. Bad Uracher Sportärzte­
symposium „Behindertensport“
Weiterbildungsveranstaltung der Sportärzteschaft e. V. in Zusammenarbeit
mit dem Deutschen Sportärztebund
Hörsaal 2 der Medizinischen Fakultät,
Lehrgebäude „Alte Brauerei“,
Röntgenstr. 7, 68167 Mannheim.
Veranstalter: Klinisches Ethikkomitee
(KEK) und Ärztliche Direktion des
Universitätsklinikums Mannheim;
www.kek.klinikum-mannheim.de
Thema
4. Praxiskurs „Akupunktur
und TCM in der Kinderund Jugendmedizin“
mit live-Patientenfällen
K Termin
Sa, 05. 05. 2007, 9.00–18.00 Uhr
(9 UE)
7 Info
>>> Ort: Rheinstetten (Praxis
Dr. R. Bohlayer). Kosten: 150 Euro.
Auskunft (auch zum Ärzte-Netzwerk
Akupunktur) und Anmeldung:
Dr. Rainer Bohlayer, Karlsruher Str. 52,
76287 Rheinstetten,
Tel. (07 21) 51 89 34, Fax 51 57 01,
E-Mail: kristall53@web.de;
www.kinderaerzte-im-netz.de/
praxis-rheinstetten; www.tcm-forum.de;
www.uni-zentrum-naturheilkunde.de
7 Info
Thema
>>> Ort: Karlsruhe. Veranstalter:
Interdisziplinäre
Schmerzkonferenz Göppingen
Verein zur Förderung von Kunst und
Können in der Medizin e. V.
Auskunft/Anmeldung:
www.arthroskopiekurse.de
Thema
Aktualisierung „Kenntnisse
im Strahlenschutz“
für Arzthelferinnen und sonstiges
­medizinisches Personal
K Termin
(jeweils samstags)
28. 04., 12. 05., 09. 06.,
23. 06., 21. 07. 2007
7 Info
>>> Ort: Universitätsklinikum,
Abt. Radiologische Diagnostik,
Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen.
Auskunft/Anmeldung: Margrit Kolter,
Tel. (0 70 71) 6 16 03,
E-Mail: margrit.kolter@arcor.de
Thema
K Termin
Mo, 07. 05. 2007
7 Info
>>> Ort: Regionales Schmerzzentrum
DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1,
73033 Göppingen.
Bitte melden Sie Patienten, die Sie
vorstellen möchten, so rechtzeitig an,
dass die notwendigen konsiliarischen
Fachkollegen zugezogen werden
können (Frau Mickan, Tel. (0 71 61)
97 64-5). Für teilnehmende Kolleginnen
und Kollegen ist keine Anmeldung
erforderlich.
Thema
Interdisziplinäre Fachtagung
„Kindsuchtmutter“
zur Behandlung von suchtkranken
Schwangeren und ihren Kindern
K Termin
Autonomie und Fürsorge
am Lebensende
Medizinethische Vortragsreihe
Fr, 11. 05. 2007, 9.30–16.30 Uhr
K Termin
Schlossstr. 50
Auskunft: B. Weller,
Tel. (0 71 95) 9 00- 48 40.
Mai 2007,
jeweils mittwochs,
17.00–18.30 Uhr
236
7 Info
>>> Ort: Universitätsklinikum,
ÄBW 04 • 2007
7 Info
>>> Ort: ZfP Winnenden,
K Termin
11.–13. 05. 2007 (Fr–So)
7 Info
>>> Veranstalter: Fachkliniken
Hohenurach; wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. J. Heisel,
Dr. med. J. Theil. Kosten: 75 Euro
(Mitglieder), 90 Euro (Nichtmitglieder),
70 Euro (AiP, Physiotherapeuten)
Auskunft/Anmeldung: Sekretariat
Orthopädie II, Frau Munderich,
Fachkliniken Hohenurach, ImmanuelKant-Str. 33, 72574 Bad Urach,
Tel. (0 71 25) 1 51-21 81, Fax 1 51-21 75,
E-Mail: symposium@
fachkliniken-hohenurach.de;
www.fachkliniken-hohenurach.de
Thema
Weiterbildung Psychosomatik
K Termin
Progressive Muskelentspannung
a) Grundseminar:
12.–13. 05. 2007
(Sa, 10–19 Uhr, So 9–16 Uhr)
b) Aufbauseminar:
02.–03. 06. 2007
(Sa, 10–19 Uhr, So 9–16 Uhr)
c) Autogenes Training:
09.–10. 06. 2007
(Sa, 11–19 Uhr, So 9–16 Uhr)
7 Info
>>> Ort: Heidelberg.
Auskunft/Anmeldung: Heidelberger
Akademie für Gesundheitsbildung,
Bergheimer Str. 76, 69115 Heidelberg,
Tel. (0 62 21) 91 19 31, Fax 91 19 55,
E-Mail: Hag@hag-hd.de
Thema
31. Jahrestagung
für Sexualmedizin „Sexualität
im Spannungsfeld zwischen
Störung und Begegnungsfreude“
Hauptthemen: Neurobiologie der
Sexualität. Weibliche Sexualstörungen.
Sexualstörungen bei Brustkrebs und
Prostataerkrankungen. Pelvic floor
dysfunction und Sexualität. Sport,
Körperkult und Sexualität. Erektile
Dysfunktion als Risikoindikator.
Sexualmedizinische Basisversorgung
K Termin
16.–19. 05. 2007 (Mi–Sa)
Termine
7 Info
7 Info
>>> Ort: Clarion Hotel Hirschen,
>>> Veranstalter: Klinik für
Freiburg/Breisgau-Lehen.
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. Dietmar Richter.
Auskunft: Congress-Organisation
Geber und Reusch, Rheinparkstr. 2,
68163 Mannheim, Tel. (06 21) 82 66 11,
Fax 81 20 14, E-Mail: geber@t-online.de
Unfallchirurgie der Universität Ulm.
Informationen: www.uni-ulm.de/
unfallchirurgie (unter Veranstaltungen);
E-Mail: peter-keppler@uniklinik-ulm.de
Thema
Psychosomatische
Fort- und Weiterbildung
Thema
Psychosomatische
und Psychotherapeutische
Fort- und Weiterbildung
Informationen/Anmeldung:
www.kongress-mentorstiftung.de
Kontakt: Mentor Stiftung Deutschland,
Veilchenstr. 23, 76131 Karlsruhe,
Tel. (07 21) 9 43-19 23, Fax 9 43-19 24.
Thema
19. Kurpfälzer
Koloproktologen-Gespräch
K Termin
K Termin
Sa, 16. 06. 2007, 9.30–13.00 Uhr
K Termin
7 Info
>>> Ort: Congress Center
a) Psychosomatische
Grundversorgung
(Blockkurs, 80 Stunden)
im Rahmen der FA-Weiterbildung
„Allgemeinmedizin“ und
„Frauenheilkunde und Geburtshilfe“
b) Psychosomatische
Grundversorgung
(Blockkurs, 80 Stunden)
zur Erlangung der Abrechnungserlaubnis der EBM-Ziffern 35100/35110:
24.–25. 05. (Do–Fr), Fr, 22. 06.
und 27.–29. 09. (Do–Sa) sowie
Do, 30. 11. 2007.
Balintgruppe enthalten
(zusätzlich 2x1 Doppelstunde
nach Absprache bei Kurs 2).
c) Psychosomatische
Grundkenntnisse
(Blockkurs, 40 Stunden)
im Rahmen der übrigen
FA-Weiterbildungen:
24.–26. 05. (Do–Sa) und
Fr, 22. 06. 2007.
Balintgruppe enthalten.
a) Psychosomatische
Grundkenntnisse
in der Facharztweiterbildung
(40 Stunden):
04.–08. 06. 2007 (Mo–Fr)
Kosten: 450 Euro
b) Psychotherapeutisches Seminar
„Psychodynamische Behandlung
von strukturellen Beeinträchtigungen mit erlebnisaktivierenden
Interventionen“:
15.–16. 06. 2007 (Fr–Sa)
Kosten: 180 Euro
c) Medizinische Hypnotherapie,
Teil 2:
22.–23. 06. 2007 (Fr–Sa)
Kosten: 180 Euro
d) Theorie und Praxis der Psychosomatischen Frauenheilkunde
und Geburtshilfe, Block 2,
Schwerpunkt: Die Patientin:
28.–30. 06. 2007 (Do–Sa)
Kosten: 235 Euro
e) Progressive Muskelrelaxation
nach Jacobson, Grundkurs:
20.–21. 07. 2007 (Fr–Sa)
Kosten: 180 Euro
7 Info
7 Info
>>> Veranstalter/Ort:
>>> Die Veranstaltungen finden
Dr. med. W. Polster, Ebersteinstr. 39,
75177 Pforzheim. Die Kurse sind von
der BÄK anerkannt. Da auch die Balintgruppe enthalten ist, werden alle zur
FA-Prüfung notwendigen Nachweise
erbracht.
Auskunft/Anmeldung:
Tel. (0 72 31) 10 12 13, Fax 35 32 23,
E-Mail: polster-praxis@arcor.de
in Zusammenarbeit mit der Abteilung
für Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie der Universitätsklinik
Freiburg statt.
Auskunft/Anmeldung: AK Psychoso­
matische Medizin und Psychotherapie
Südbaden e. V., Hauptstr. 8,
79104 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-65 15,
Fax 2 70-68 85, E-Mail: Weiterbildung.
Psychosomatik@uniklinik-freiburg.de
Auskunft/Anmeldung:
Tübinger Gesellschaft mbH,
Mömpelgarder Weg 8, 72072 Tübingen,
Tel. (0 70 71) 3 66 98-0.
K Termin
Thema
Analyse und Korrektur
von Beindeformitäten
K Termin
a) 10. Kurs: 20.–24. 05. 2007
(So–Do)
(Ort: Schloss Reisenburg bei Günzburg)
b) Jubiläumssymposium
zum 10. Kurs:
25.–26. 05. 2007 (Fr–Sa)
(Ort: Edwin-Scharff-Haus, Neu-Ulm)
Thema
Internationaler Fachkongress
„Rausch als Risiko und
Herausforderung – Neue Wege
der Suchtprävention“
K Termin
15.–16. 06. 2007 (Fr–Sa)
7 Info
>>> Ort: Karlsruhe. Der Kongress
Thema
Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltung, Tübinger Symposium
Kinder mit Pierre-Robin-Sequenz:
Ätiologie, Klinik, Diagnostik der Atemwegsobstruktionen, chirurgische und
konservative Behandlung, logopädische
und pflegerische Aspekte
Sa, 23. 06. 2007, 9.00–13.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Tübingen, Universitäts­
Rosengarten, Mannheim.
Auskunft/Anmeldung: Enddarm­
zentrum Mannheim, Frau Wiedenmann,
Sekretariat, Tel. (06 21) 12 34 75-10,
Fax 12 34 75-75, E-Mail:
mail@enddarm-zentrum.de
Thema
klinikum, Hörsaal Uni-Frauenklinik,
­Calwer Str. 7.
Veranstalter ist die Universitätsklinik für
Kinder- und Jugendmedizin, Abteilung
Neonatologie sowie die Universitäts­
klinik für Zahn-, Mund- und Kiefer­
heilkunde, Universität Tübingen.
Thema
Kenntnisse im Strahlenschutz
(gemäß den Richtlinien
im Strahlenschutz nach der RöV)
33. Fortbildungstagung „Fasten
in spiritueller Dimension und
sozial-politischer Verantwortung“
K Termin
a) Kenntnisse im Strahlenschutz
(Erstunterweisung nach RöV):
Sa, 16. 06. 2007, 9.00–17.00 Uhr
b) Strahlenschutz-Grundkurs
(Fachkunde im Strahlenschutz):
22.–24. 06. 2007 (Fr–So)
c) Strahlenschutz-Spezialkurs
Röntgendiagnostik
(Fachkunde im Strahlenschutz):
27.–29. 07. 2007 (Fr–So)
7 Info
>>> Ort: jeweils Tübingen.
K Termin
23.–24. 06. 2007 (Sa–So)
7 Info
>>> Ort: Lassalle-Haus Bad
Schönbrunn, CH-6313 Edlibach/Zug
Tel. (0)41 7 57 14 14;
www.lassalle-haus.org. Veranstalter
ist die Ärztegesellschaft Heilfasten &
Ernährung e. V. (ÄGHE).
Auskunft/Anmeldung: Ärztesekretariat,
Frau Harich, Wilhelm-Beck-Str. 27,
88662 Überlingen,
Tel. (0 75 51) 80 78 20, Fax 80 71 89,
E-Mail:
info@aerztegesellschaft-heilfasten.de;
www.aerztegesellschaft-heilfasten.de
Thema
Thema
Theorieseminare zur Ausbildung
zum Asthmatrainer 2007
3. Stuttgarter
Intensivkongress (SIK)
K Termin
K Termin
20.–22. 06. 2007 (Mi–Fr)
7 Info
>>> Ort: Stuttgart-Fellbach,
Schwabenlandhalle.
Auskunft: MCN Medizinische
Congressorganisation Nürnberg AG,
Neuwieder Str. 9, 90411 Nürnberg,
Tel. (09 11) 3 93 16-16, Fax 3 93 16-66,
E-Mail: sik@mcnag.info;
www.mcn-nuernberg.de
(jeweils Samstag–Sonntag)
a) Seminar 1
Block 1: 23.–24. 06. 2007
Block 2: 14.–15. 07. 2007
b) Seminar 2
Block 1: 17.–18. 11. 2007
Block 2: 01.–02. 12. 2007
7 Info
>>> Ort: Fachkliniken Wangen,
Am Vogelherd 4, 88239 Wangen/Allgäu.
Auskunft: Dr. med. T. Spindler,
Dr. med. M. Rau, Tel. (0 75 22) 7 97-12 11
oder 7 97-16 21, Fax 7 97-11 17;
www.aabw.de
steht unter der Schirmherrschaft Ihrer
Majestät der Königin von Schweden
sowie der Bundesdrogenbeauftragten,
Sabine Bätzing.
ÄBW 04 • 2007
237
Termine
Thema
Thema
Bodenseefortbildung
Anästhesie-, Intensiv-, Notfallund Schmerzmedizin
„Diagnose und Therapie
des akuten Nierenversagens“
Balintgruppe
(anerkannt von Ärztekammer
und Balintgesellschaft)
K Termin
Di, 26. 06. 2007
7 Info
7 Info
>>> Ort: Praxis Dr. Jürgen Jakob,
Schlossplatz 12, 88709 Meersburg.
Auskunft: Frau H. Lütje, Sekretariat
Prof. Dr. D. Schwender, Klinik für
Anästhesie, Klinikum Friedrichshafen,
Röntgenstr. 2, 88048 Friedrichshafen,
Tel. (0 75 41) 96-13 91, Fax 96-13 92,
E-Mail: H.Lütje@klinikum-fn.de
Max-Joseph-Str. 4, 68167 Mannheim.
Die Gruppe eignet sich auch
zur FA-Anerkennung und zur psycho­
somatischen Grundversorgung u. a.
Auskunft/Anmeldung:
Tel. (06 21) 33 23 22,
E-Mail: drjjakob@gmx.de
Onkologische Termine
Thema
Thema
Comprehensive Cancer Center
Ulm
Veranstaltungen
des Klinikums Esslingen
K Termin
K Termin
a) Seminar: Vorstellung des
Interdisziplinären Darmzentrums
im CCCU:
Sa, 28. 04. 2007, 9.00–13.00 Uhr
(Oberer Eselsberg, Medizinische Klinik,
Hörsaal)
b) Kolloquium:
Nierenzellkarzinom:
Mi, 02. 05. 2007, 18.00 Uhr
(Safranberg, Chirurgische Klinik,
Hörsaal IV)
a) Gastroenterologische
Gesprächsrunde Esslingen: Leberund Gallenwegstumoren – Rationale Diagnostik und Therapie:
Mi, 02. 05. 2007, 18.30 Uhr
b) Hämatologisch/Onkologisches
Kolloquium: Die Anämie –
das Chamäleon im medizinischen
Alltag:
Mi, 23. 05. 2007, 18.30 Uhr
7 Info
>>> Ort: Forum des Klinikums
des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56,
E-Mail: sekr.cccu@uniklinik-ulm.de;
www.ccc-ulm.de
7 Info
Esslingen.
Auskunft: Klinik für Onkologie,
Gastroenterologie und Allgemeine
Innere Medizin, Prof. Dr. M. Geißler,
Tel. (07 11) 31 03-24 51.
Anzeige
238
Dr. med. Otto Groener, Groß Ippener
Dr. med. Karl-Heinz Heuck, Ludwigsburg
Dieter Waldsauer, Wört
Dr. med. Eberhard Liersch, Baden-Baden
Dr. med. Ernst Waldenmaier, Metzingen
Dr. med. Egon Brunner, Sigmaringen
Dr. med. Elisabeth Rettweiler, Baden-Baden
Dr. med. Clemens Kohler, Laupheim
Dr. med. Ruth Wirz, Villingen-Schwenningen
Dr. med. Jürgen Czernik, Dresden
Dr. med. Liselotte Deimling, Karlsruhe Dr. med. Wolfgang Münch, Karlsruhe
Dr. med. Peter Fischer, Sindelfingen
Dr. med. Philipp Sohl, Marbach
Dr. med. Peter Wersching, Gernsbach
Dr. med. Hansjörg Willmann, Freiburg
Dr. med. Karl-Heinz Meyer, Elzach
Dr. med. Hans von Wedel, Pforzheim
Prof. Dr. med. Klaus Hierzholzer, Allensbach
Dr. med. Walter Schmutz, Möckmühl
Dr. med. Immanuel Abbrecht, Schorndorf
Dr. med. Gerold Schuster, Ulm
Dr. med. Werner Kischkat, Ditzingen
Dr. med. Maria Samselnig, Singen
Dr. med. Maria Therese Hatz, Achern
Hans-Joachim Voigt, Überlingen
Dr. med. Hans-Dieter Walter, Albstadt
Dr. med. Wolfgang Kohlmann, Sinsheim
Dr. med. Wilhelm Schütz, Heilbronn
Dr. med. Hartmut Zoller, Waiblingen
Dr. med. Adolf Krus, Villingen-Schwenningen Dr. med. Norbert Souschek, Steißlingen
Prof. Dr. med. Ernst Vanek, Singen
Dr. med. Hans Vestner, Schopfheim
Dr. med. Gerhard Durand, Igersheim
Dr. med. Peter Canzler, Heidelberg
Dr. med. Hermann Philipp, Rutesheim
Dr. med. Henrik Stokstad, Heidelberg
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K Termin
ab September 2007
14-tägig, jeweils mittwochs, 18 Uhr,
Dauer 2 Stunden
>>> Ort: Neues Schloss,
>>> Auskunft: Geschäftsstelle
Zum Gedenken
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
ÄBW 04 • 2007
18. 03. 1926
27. 12. 1925
29. 10. 1947
25. 10. 1940
09. 07. 1923
27. 04. 1923
20. 11. 1923
01. 02. 1916
15. 09. 1921
18. 02. 1949
01. 11. 1920
11. 04. 1921
11. 03. 1927
20. 06. 1924
12. 07. 1935
12. 03. 1932
14. 06. 1922
23. 03. 1921
08. 06. 1929
13. 05. 1910
17. 04. 1921
08. 04. 1935
04. 01. 1925
30. 06. 1932
16. 03. 1931
21. 08. 1915
03. 02. 1943
19. 08. 1919
03. 08. 1920
11. 03. 1927
19. 12. 1926
25. 08. 1921
20. 05. 1923
19. 11. 1918
19. 04. 1919
07. 02. 1940
02. 08. 1939
19. 05. 1932
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12. 07. 2006
12. 09. 2006
27. 09. 2006
19. 11. 2006
03. 12. 2006
14. 12. 2006
24. 12. 2006
06. 01. 2007
14. 01. 2007
22. 01. 2007
23. 01. 2007
24. 01. 2007
02. 02. 2007
05. 02. 2007
09. 02. 2007
10. 02. 2007
10. 02. 2007
11. 02. 2007
12. 02. 2007
14. 02. 2007
14. 02. 2007
17. 02. 2007
17. 02. 2007
19. 02. 2007
21. 02. 2007
22. 02. 2007
23. 02. 2007
23. 02. 2007
23. 02. 2007
26. 02. 2007
26. 02. 2007
26. 02. 2007
28. 02. 2007
01. 03. 2007
03. 03. 2007
06. 03. 2007
08. 03. 2007
Bekanntmachungen
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 76 98 90
Fax 7 69 89 50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Kombinierter Kurs
zur Aktualisierung der Fachkunde
im Strahlenschutz gem. § 18a
Abs. 2 RöV und § 10 der StrlSchV
Zielgruppe:
Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte,
deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenund anderen ionisierenden
­Strahlen liegt.
Termine:
Donnerstag, 21. Juni und
Mittwoch, 4. Juli 2007,
ca. 11.00 Uhr s.t.–ca. 21.00 Uhr.
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch,
großer Sitzungssaal.
Seminarziel:
Bescheinigung zum Erhalt
der Fachkunde (der Kurs ist
gem. § 18a Abs. 2 RöV und § 30
der StrlSchV).
Der Kurs ist von der Zentralen
Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Gewerbeaufsichtsamt
Stuttgart als zuständiger Stelle
anerkannt.
Kursinhalte:
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Normen
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Anforderungen,
Gonadenschutz,
Einstelltechniken
– Konstanzprüfungen:
Filmverarbeitung, Prüfkörper,
Mammographie
– Anwendung ionisierender
Strahlung, Röntgenverordnung
Diagnostische Referenzwerte
– Physikalische Grundlagen
(Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte,
Dosis-CT): Äquivalentdosis,
CTDI, DLP, Rechtfertigung
– Leitlinien der Bundesärzte­
kammer: Film-Foliensysteme,
Einblendung, Bildqualität
– Was ist neu in der digitalen
Welt
– Aktuelle Rechtsvorschriften:
Die neue Röntgenverordnung
– Repetitorium
– Abschlusstestat für RöV
– Neues aus der StrlSchV
– Abschlusstestat für StrlSchV
Kursleitung:
PD Dr. Hans Hawighorst
Teilnahmegebühr:
90 Euro für den Einzelkurs bzw.
100 Euro für den kombinierten
Kurs; Brezel und Kaffee in der
großen Pause sind inklusive;
Gebühreneinzug erfolgt vor Ort
in bar.
Kursrücktritt:
Bei einer Stornierung bis drei
Wochen vor Kursbeginn in
schriftlicher Form wird eine
Bearbeitungsgebühr von 30 Euro
berechnet. Bei Abmeldungen
danach und bei Nichterscheinen
wird die volle Seminargebühr
erhoben. Der Veranstalter hat das
Recht, bei nicht ausreichender
Beteiligung die Veranstaltung
abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Anmeldung:
Eine schriftliche Anmeldung
unter Angabe von Name,
Adresse, Wohnort, Telefon/Fax
oder E-Mail bei Frau Loredana
Esposito, Ärztliche Stelle,
Telefon (07 11) 7 69 89-68,
Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail:
loredana.esposito@laek-bw.de
ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge des
Eingangs berücksichtigt.
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 5
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax 7 69 81-5 00
Vorstandsmitglied
für den Bereich Fortbildung
(Fortbildungsbeauftragter):
Prof. Dr. med. Heiner Sigel
Klinik am Eichert
Eichertstraße 3
73035 Göppingen
Tel. (0 71 61) 6 46 71
Fax (0 71 61) 64 18 14
E-Mail: hs@KaE.de
Vorstandsmitglied
für den Bereich
Öffentlichkeitsarbeit:
Dr. med. Emil Frick
Hauptstraße 34
73033 Göppingen
Tel. (0 71 61) 7 42 71
Ärzteschaft Göppingen
Neuwahl des Vorstandes
Der Vorstand der Ärzteschaft
Göppingen wurde am 7. März
2007 neu gewählt. Die Wahl
hatte folgendes Ergebnis:
1. Vorsitzender:
Dr. med. Hans‑Joachim Dietrich
Ziegelstraße 41
73033 Göppingen
Tel. (0 71 61) 2 31 21
Fax (0 71 61) 1 40 59
E-Mail: Dr.H.J.Dietrich@t-online.de
Vorstandsmitglied
Aufgabenbereich Öffentliches
Gesundheitswesen:
Dr. med. Angelika Eibl
Wilhelmstraße 6
73084 Salach
Tel. (0 71 62) 93 96 60
Fax (0 71 62) 93 96 61
2. Vorsitzender
(Bereich Kliniken):
PD Dr. med. Gerd Becker
Kliniken des Landkreises
Göppingen
Eichertstraße 3
73035 Göppingen
Tel. (0 71 61) 64 22 05
E-Mail: radioonkologie@kae.de
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2. Vorsitzender
für die ambulant
tätigen Ärztinnen und Ärzte:
Dr. med. Axel Ehni
Poststraße 14
73033 Göppingen
Tel. (0 71 61) 7 50 05
Fax (0 71 61) 7 03 86
Vorstandsmitglied
für den Bereich
Rechnungswesen
(Rechnungsführer):
Dr. med. Andreas Frauer
Bahnhofstraße 23
73312 Geislingen
Tel. (0 73 31) 4 37 27
ÄBW 04 • 2007
239
Bekanntmachungen
Landkreis Esslingen
73733 Esslingen
Allgemeinarzt
Nr. 0407
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Landkreis Ludwigsburg
74376 Gemmrigheim
Allgemeinarzt
GP-Anteil
Nr. 0408
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax 7 87 52 74
Landkreis Ludwigsburg
74376 Gemmrigheim
Allgemeinarzt
GP-Anteil
Nr. 0409
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 104 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Landkreis Ludwigsburg
71723 Großbottwar
Allgemeinarzt
GP-Anteil
Nr. 0410
Ostalbkreis
73430 Aalen
Internist
Nr. 0411
Augenärzte
Landkreis Schwäbisch Hall
74564 Crailsheim
Nr. 0401
Hautärzte
Landkreis Ludwigsburg
71665 Vaihingen/Enz
Nr. 0412
Landkreis Ludwigsburg
71254 Ditzingen
Nr. 0402
Psychotherapeuten
Landkreis Böblingen
71229 Leonberg
KJP/TAP K, psychologisch
Nr. 0413
Frauenärzte
Stadtkreis Stuttgart
70599 Stuttgart
Nr. 0403
Hausärzte
Landkreis Böblingen
71032 Böblingen
Internist
Nr. 0404
Landkreis Böblingen
71159 Mötzingen
Allgemeinarzt
Nr. 0405
Landkreis Esslingen
73765 Neuhausen
Internist
Nr. 0406
240
Stadtkreis Stuttgart
70329 Stuttgart
TPE, psychologisch
Nr. 0414
Stadtkreis Stuttgart
70173 Stuttgart
TAP E, ärztlich
Nr. 0415
Radiologen
Stadtkreis Stuttgart
70174 Stuttgart
GP-Anteil
Nr. 0416
ÄBW 04 • 2007
Nähere Informationen zu diesen
ausgeschriebenen Praxen sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie über die Abteilung Ärztebe­
ratung bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Stuttgart, Telefon
(07 11) 78 75-3 00. Wir machen
ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass die in der „Warteliste“ eingetragenen Ärzte nicht automatisch
als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten.
Die formlose Bewerbung ist
­innerhalb von vier Wochen unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Ziffer bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Stuttgart, Postfach 80 06 08 in 70506 Stuttgart,
schriftlich einzureichen und muss
die vollständige Anschrift, Facharztanerkennung, Angaben zum
frühestmöglichen Praxisüber­
nahmezeitpunkt sowie das Einverständnis zur Weitergabe der
Bewerbung an den Praxisüber­
geber enthalten.
Auf folgende, bereits früher ver­
öffentlichte Ausschreibungen
können noch Bewerbungen
­eingehen:
Frauenärzte
in 75031 Eppingen
Nr. 0104
in 71229 Leonberg
Nr. 0903
Kinderärzte
in 73660 Urbach
Nr. 1206
Zu diesen und insbesondere
auch zu weiteren Niederlassungs-,
Kooperations- und Übernahme­
möglichkeiten bietet Ihnen die
Bezirksdirektion Stuttgart eine
persönliche Beratung an.
Terminvereinbarung bitte unter
Telefon (07 11) 78 75-3 00.
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax 5 96 11 40
Fortbildungsseminar für Ärztinnen
nach der Familienpause
Erster Teil:
17. bis 28. September 2007
Zweiter Teil:
18. bis 29. Februar 2008
Vorlesungszeiten:
In der Regel zwischen
9.00 und 15.00 Uhr
Seminarort:
Seminarzentrum der
SRH-Business Academy,
Bonhoefferstraße 12,
69123 Heidelberg
Seminargebühr:
450,– Euro pro zweiwöchigem
Seminarteil (die Seminarteile
können getrennt gebucht
werden).
Information und Anmeldung:
Frau Dr. Andrea Koch,
Telefon (07 21) 49 42 80;
Frau Dipl.-Psych. Ines Ellesser,
IB-Bildungszentrum Mannheim,
Neckarauer Straße 106–116,
Telefon (06 21) 81 98-1 50.
Veranstalter:
Ausschuss Ärztinnen der
Bezirksärztekammer Nordbaden
in Zusammenarbeit mit der
Landesärztekammer BadenWürttemberg, der Medizinischen
Fakultät der Universität Heidelberg und dem IB-Bildungs­
zentrum Mannheim.
Fortbildungspunkte:
60 Fortbildungspunkte
pro Seminarteil werden bei der
Landesärztekammer beantragt.
Bekanntmachungen
Fortbildungsveranstaltung
für Transfusionsverantwortliche
und Transfusionsbeauftragte
gemäß Transfusionsgesetz
Gemäß den aktuellen Richtlinien
zur Gewinnung von Blut und
Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten
(Hämotherapie) der Bundesärztekammer und des Paul-EhrlichInstituts ist für Transfusionsverantwortliche und Transfusions­
beauftragte für Einrichtungen
und Arztpraxen, an denen Blutprodukte angewendet werden,
eine theoretische Fortbildung
­einer Landesärztekammer
­erforderlich.
Das Institut Baden-Baden des
DRK-Blutspendedienstes BadenWürttemberg – Hessen veranstaltet am 6. und 7. Juli 2007 in der
Krankenpflegeschule des Klinikums Mittelbaden, Stadtklinik
Baden-Baden eine solche Weiterbildung.
Teil A:
für Ärztinnen und Ärzte,
die nur Plasmaderivate anwenden
am Freitag, 6. Juli 2007
(ganztägig)
Teil B:
für Ärztinnen und Ärzte,
die Blutprodukte anwenden,
und Einrichtungen mit Blutdepot
bzw. blutgruppenserologischen
Laboren
am Samstag, 7. Juli 2007
(ganztägig,
nur in Verbindung mit Teil A)
Der Kostenbeitrag beträgt
für Teil A 70,– Euro, für Teil B
(inkl. Teil A) 100,– Euro und
enthält Arbeitsunterlagen
und Mittagessen (Büfett).
Anmeldung:
Verbindliche Anmeldungen sind
bis zum 23. Juni 2007 erbeten an:
Dr. med. E. Richter, Ärztlicher
Leiter Institut für Transfusions­
medizin und Immunhämatologie
Baden-Baden, Postfach 10 01 29,
76482 Baden-Baden.
Weitere Informationen
erhalten Sie bei Frau A. Löffler,
Tel. (0 72 21) 2 14-3 01 bzw.
Fax (0 72 21) 2 14-3 09.
Bezirksärztekammer Nordbaden
Ärzteschaft Mannheim
Einladung
zum 1. Fortbildungstag
der Ärzteschaft Mannheim
am Samstag,
dem 21. April 2007
von 9.00–16.30 Uhr
Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen,
der Fortbildungsausschuss der
Ärzteschaft Mannheim möchte
Sie für den 21. April 2007 zu
einem Fortbildungstag in den
Räumen der KV Mannheim
einladen.
9.00–9.30 Uhr:
Begrüßung und Darstellung
der AG’s
mit Vorstellung der einzelnen
Referenten durch
Herrn Dr. med. Josef Ungemach
9.30–11.15 Uhr:
Arbeit in den AG’s
Thema 1: „Gerinnungs­
hemmende Therapie“
Referent:
Prof. Dr. med. Carl-Erik Dempfle
Thema 2: „Demenz –
Versorgung geriatrischer
Patienten“
Referenten:
Dr. med. Manfred Mayer,
Dr. med. Bernhard Bühler,
Prof. Dr. med. Georg Adler,
Margot Galliker-Klein,
Dr. med. Oliver Haarmann
Thema 3: „Herzinsuffizienz“
Referenten:
Prof. Dr. med. Bernd Waldecker,
Prof. Dr. med. Markus Haaß,
PD Dr. med. Christian Wolpert
(Erörterung der Themen
in einzelnen Arbeitsgruppen)
11.15–12.00 Uhr:
Gemeinsame Diskussion
der Arbeitsergebnisse
12.00–13.00 Uhr:
Mittagspause (Imbiss)
13.00–16.30 Uhr:
Seminare
Seminar 1: Notfallmedizin
„Aktuelle Empfehlungen
zur Reanimation“
(mit praktischen Übungen)
auch für nichtärztliche
Mitarbeiter/-innen
Referent:
Dr. med. Harald Genzwürker
Seminar 2: „SchilddrüsenSonografie-Refresherkurs –
Struma nodosa“
(mit praktischen Übungen)
Referentin:
PD Dr. med. Karin Frank-Raue
Fax-Antwort: (06 21) 3 37 92 52
Anmeldung
1. Fortbildungstag der Ärzteschaft Mannheim
am Samstag, dem 21. April 2007, 9.00–16.30 Uhr
(bitte wählen Sie jeweils eine Vor- und eine Nachmittags­
veranstaltung aus, an der Sie teilnehmen möchten)
Hiermit melde ich mich verbindlich
zu folgenden Veranstaltungen an:
Arbeit in den AG’s (9.30–11.15 Uhr):
■ Thema 1: „Gerinnungshemmende Therapie“
■ oder Thema 2: „Demenz – Versorgung geriatrischer Patienten“
■ oder Thema 3: „Herzinsuffizienz“
Seminare (13.00–16.30 Uhr):
■ Seminar 1: Notfallmedizin „Aktuelle Empfehlungen
zur Reanimation“ (mit praktischen Übungen)
■ oder Seminar 2: Schilddrüsen-Sonografie-Refresherkurs
„Struma nodosa“ (mit praktischen Übungen)
Name/Vorname/Titel
Facharztbez.
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
ÄBW 04 • 2007
241
Bekanntmachungen
Die Akademie für ärztliche Fortbildung
der Bezirksärztekammer Nordbaden lädt zu einer Fortbildungsveranstaltung
ein am Samstag, 19. Mai 2007 in Baden-Baden
8-stündiger Fortbildungskurs
zur Verordnung von Leistungen
zur medizinischen Rehabilitation
Ausschuss Ärztinnen
Beginn der Tagung:
9.15 Uhr, voraussichtliche
Dauer bis 13.00 Uhr
Tagungsort:
Kongresshaus Baden-Baden,
Kongress-Saal I im 1. OG,
Augustaplatz 10,
Telefon (0 72 21) 3 04-0
(Die Veranstaltung
ist mit 4 Punkten zertifiziert)
gemäß den Richtlinien
des ­Gemeinsamen Bundes­
ausschusses in Zusammenarbeit
von SAMA Stuttgart und
MDK Baden-Württemberg.
Ab 1. April 2007 können Vertragsärzte medizinische Rehabilitationsleistungen durch die
­gesetzliche Krankenversicherung
nur noch verordnen, wenn sie
­eine besondere Qualifikation
nachweisen. Diese fachliche
­Befähigung kann unter anderem
durch den neu konzipierten
8-stündigen Fortbildungskurs mit
Lernerfolgskontrolle erworben
werden.
Termin:
Samstag, 5. Mai 2007
Beginn: 9.00 Uhr s.t.
Ort: Karl-Wilhelm-Maurer-Saal,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe
Gebühr: 80,– Euro
Anmeldung:
SAMA Stuttgart, Telefon (07 11)
84 88 84-0, Fax 84 88 84-20 oder
E-Mail: schroeder@samanet.de
(Theorie und praktische
Übungen)
Programm
9.15 Uhr:
Eröffnung und Begrüßung
Neue Therapieansätze –
bringen sie uns weiter?
Einleitung:
Prof. Dr. med. A. Weizel
9.25 Uhr:
Interventionelle Therapie
von Herzrhythmusstörungen:
Welcher Patient,
welche Methode?
Priv.-Doz. Dr. med. Ch. Wolpert
Diskussion
10.00 Uhr:
Führt die Kombination
von Statinen mit Resorptions­
hemmern zum idealen
LDL-Cholesterin?
Prof. Dr. med. A. Weizel
Diskussion
10.35 Uhr:
Immuntherapie (Biologika) bei
rheumatischen Erkrankungen.
Heutiger Stand – Ausblick
in die nahe Zukunft.
Dr. med. S. Weidner
Diskussion
11.10 Uhr: Pause
11.35 Uhr:
Neue endoskopische
Verfahren: Was ist wichtig
für die Praxis?
Prof. Dr. med. L. Goßner,
Dr. A. Lutterer
Diskussion
12.10 Uhr:
Neue pharmakologische
und operative Therapieformen
der manifesten Osteoporose
Prof. Dr. med. Dr. med. dent.
Ch. Kasperk
Diskussion
12.45 Uhr:
Schlusswort
Prof. Dr. med. A. Weizel
Teilnahmegebühr: 20,– Euro
Überweisung auf Konto
0 001 299 573, Deutsche
Apotheker- und Ärztebank eG,
Zweigstelle Karlsruhe
(BLZ 66 090 621) Ihr Einzahlungsabschnitt dient als Einlassnachweis für die Veranstaltung.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
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www.anwalt.info
Fax 030-226 79 661
kanzlei@anwalt.info
Fortbildungsseminar für Ärztinnen
„Cardiopulmonale Reanimation“
Termin:
Samstag, 12. Mai 2007
Kurs 1: 08.30–12.30 Uhr
Kurs 2: 13.30–17.30 Uhr
Ort: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.,
Saarburger Ring 61,
Mannheim-Friedrichsfeld
Gebühr: 45 Euro
Anmeldeschluss: 27. April 2007
(Teilnehmerzahl beschränkt)
Die Zertifizierung mit 6 Fort­
bildungspunkten wird bei der
Landesärztekammer beantragt.
Anmeldung:
Es wird um schriftliche verbindliche Anmeldung (entweder zu
Kurs 1 oder Kurs 2) gebeten:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Frau Isolde Maisch,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe.
Überweisung:
Konto der Bezirksärztekammer
Nordbaden, Nr. 0001 299 573,
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Zweigstelle Karlsruhe
(BLZ 660 906 21), Überweisungsvermerk: „Reanimationstraining“.
Nach schriftlicher Anmeldung
und Überweisungseingang
­erfolgt die Anmeldebestätigung.
Anmeldungen ohne Zahlungsein­
gang können leider nicht
­berücksichtigt werden.
Bei Stornierung der Anmeldung
nach dem Anmeldeschluss oder
bei Nichterscheinen ist die volle
Teilnahmegebühr zu bezahlen.
Bekanntmachungen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax 5 96 11 88
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Augenärztliche Praxis
im Planungsbereich
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 12. 2007
Kennziffer AU/63,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich Pforzheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2007
Kennziffer HÄ/221,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich
Karlsruhe-Land
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer HÄ/251,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
(Gemeinschaftspraxis-Anteil)
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer HÄ/252,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2007
Kennziffer HÄ/253,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich
Karlsruhe-Land
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer HÄ/254,
Praxis eines Facharztes für
Neurologie und Psychiatrie
im Planungsbereich Mannheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 02. 2008
Kennziffer NP/68,
Orthopädische Praxis
im Planungsbereich Heidelberg
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer O/76,
Radiologische Praxis
(Gemeinschaftspraxis-Anteil
mit RA/49)
im Planungsbereich Mannheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2007
Kennziffer RA/48,
Radiologische Praxis
(Gemeinschaftspraxis-Anteil
mit RA/48)
im Planungsbereich Mannheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2007
Kennziffer RA/49.
Nähere Informationen zu diesen
ausgeschriebenen Praxen sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-3 12.
Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit
Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen
(Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän­
digen Zulassungsunterlagen
sind unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ unter Angabe
der jeweiligen Kennziffer bis zum
04. 05. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Karlsruhe, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe, einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragspraxen gelten.
Des Weiteren werden folgende
Psychotherapeutensitze ausgeschrieben:
Praxis eines Facharztes
für Psychotherapeutische
Medizin
im Planungsbereich Freudenstadt
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer ÄP/10,
Praxis eines Facharztes
für Psychotherapeutische
Medizin
im Planungsbereich Freudenstadt
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer ÄP/18,
Praxis eines Facharztes
für Psychotherapeutische
Medizin
im Planungsbereich Heidelberg
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 10. 2007
Kennziffer ÄP/25,
Praxis eines Kinderund Jugendlichen­
psychotherapeuten
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer KJP/19.
Nähere Informationen zu dieser
ausgeschriebenen Praxis sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-1 63.
Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit
Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen
(Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän­
digen Zulassungsunterlagen
sind unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ unter Angabe
der jeweiligen Kennziffer bis zum
04. 05. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Karlsruhe, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe, einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Psychotherapeuten nicht automatisch
als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten.
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ÄBW 04 • 2007
243
Bekanntmachungen
Hausarzt
Landkreis SchwarzwaldBaar-Kreis
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 10. 2007
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-4
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax 8 41 07
Hausarzt
Landkreis Konstanz
78224 Singen
(internistische Einzelpraxis)
Zeitpunkt: ab nächstmöglichem
Zeitpunkt
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-5
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
­werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausarzt
Landkreis BreisgauHochschwarzwald
79274 St. Märgen
(örtliche BAG/
allgemeinärztlicher Anteil)
Zeitpunkt: 01. 10. 2007
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-1
Hausarzt
Landkreis Lörrach
79650 Schopfheim
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 10. 2007
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-2
Hausarzt
Landkreis SchwarzwaldBaar-Kreis
78048 Villingen-Schwenningen
(örtliche BAG/
allgemeinärztlicher Anteil)
Zeitpunkt: 01. 10. 2007
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-3
244
Hausarzt
Landkreis Ortenaukreis
77855 Achern
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-6
Hausarzt
Landkreis Ortenaukreis
77955 Ettenheim
(örtliche BAG/
internistischer Anteil)
Zeitpunkt: Ende 2007/
Anfang 2008
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-7
Augenheilkunde
Stadtkreis Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Termin
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-8
Augenheilkunde
Landkreis Waldshut
79761 Waldshut-Tiengen
(örtliche BAG)
Zeitpunkt: 01. 07. 2007
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-9
Augenheilkunde
Landkreis Waldshut
79761 Waldshut-Tiengen
(örtliche BAG)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Termin
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-10
ÄBW 04 • 2007
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Landkreis Rottweil
78713 Schramberg
(örtliche BAG)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Termin
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-11
Nervenheilkunde
(Psychiatrie mit psycho­
therapeutischer Tätigkeit)
Stadtkreis Freiburg
79098 Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 07. 2007
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-12
Orthopädie
Landkreis Konstanz
78315 Radolfzell
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 07. 2007
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-13
Radiologie
Landkreis Konstanz
78224 Singen
(örtliche BAG)
Zeitpunkt: 01. 10. 2007
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-14
Ärztliche Psychotherapie
tiefenpsychologisch fundierte
und analytische Psychotherapie
Stadtkreis Freiburg
79100 Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Termin
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-15
Bewerbungen nur durch Fach­
ärztinnen/-ärzte für Psycho­
therapeutische Medizin oder
­Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie möglich
Ärztliche Psychotherapie
tiefenpsychologisch fundierte
und analytische Psychotherapie
Landkreis Lörrach
79539 Lörrach
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Termin
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2007
Chiffre-Nr. 04/07-16
Bewerbungen nur durch Fach­
ärztinnen/-ärzte für Psycho­
therapeutische Medizin oder
­Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie möglich
Nähere Informationen erhalten
Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Freiburg, Telefon
(07 61) 8 84-2 74, Frau Wabnitz.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung
müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein (z. B. Arztregistereintragung, Facharzt u. a.).
Der formlosen schriftlichen Bewerbung (bitte Chiffre-Nr. angeben) ist eine Auflistung des beruf­
lichen Werdegangs beizufügen.
Die Bewerbung ist bis zur jeweils
genannten Bewerbungsfrist bei
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Freiburg, Sundgauallee 27,
79114 Freiburg, einzureichen.
Die in der Warteliste der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Freiburg (§ 103 Abs. 5 SGB V)
aufgenommenen Ärzte werden
hiermit aufgefordert, sich bei
Interesse ebenfalls zu bewerben.
Eine gesonderte Mitteilung
ergeht nicht.
Bekanntmachungen
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 91 74 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Seminarweiterbildung Allgemeinmedizin (80-Stunden-Kurs) zur
­Erlangung der Gebietsbezeichnung
„Facharzt für Allgemeinmedizin“
lt. WBO vom 01. 06. 1999
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg plant das 80stündige Weiterbildungsseminar
Allgemeinmedizin im Rahmen
der 5-jährigen Weiterbildung
(WBO vom 01. 06. 1999) mit
hoher Wahrscheinlichkeit zum
letzten Mal vom 5.–13. Mai
2007 im Ärztehaus Reutlingen
durchzuführen. Wir bitten
deshalb alle Kolleginnen und
Kollegen, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin nach der 5-jährigen
Weiterbildung nach der WBO
von 1999 befinden, die Teil­
nahme an diesem Kurs recht­
zeitig einzuplanen.
Ort: Ärztehaus Reutlingen
Gebühr: 590,– Euro
(Anmeldungs-Nr. 8/2007)
Mindestteilnehmerzahl: 35
Falls die Mindestteilnehmerzahl
8 Wochen vorher nicht erreicht
ist, kann der Kurs abgesagt oder
die Teilnahmegebühr erhöht
werden. Ebenso wird 8 Wochen
vor Kursbeginn die Anmeldung
verbindlich. Bei Abmeldung
nach diesem Termin wird die
volle Teilnahmegebühr fällig.
Bei der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
mit 80 Punkten angemeldet.
Niedergelassene Vertragsärzte,
ermächtigte Krankenhausärzte
und Fachärzte, die in nach § 108
SGB V zugelassenen Kliniken
angestellt sind, sind seit dem
01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben
werden müssen 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren. Da der
Deutsche Ärztetag 2004 beschlossen hat, in den jeweiligen
Fortbildungskategorien keine
Punkteobergrenzen mehr zu fordern, haben Ärztinnen und Ärzte
heute die Möglichkeit, frei zu
entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre CMEPunkte sammeln möchten. Damit
wurde der Weg frei, die Fortbildung zeit- und ortsunabhängig
auch über Printmedien, CD-ROMs
und Online-Fortbildung zu
gestalten.
Diese Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“ wurde von
der Bezirksärztekammer Südwürttemberg auf der Basis des
Curriculums der Dt. Gesellschaft
für Palliativmedizin entwickelt
und ist von der Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg mit
10 Punkten auf das Fortbildungszertifikat anerkannt.
Für weitere Informationen oder
zur Bestellung der CD-ROM (39,–
Euro) wenden Sie sich bitte an
die unten angegebene Adresse.
Grundlagen der Medizinischen
­Begutachtung
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und
gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer
Weiterbildung müssen Ärztinnen
und Ärzte Gutachten anfertigen.
Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in
der Weiterbildung vermittelt.
Auch im Rahmen der Fortbildung
gibt es nur vereinzelt und zum
Teil sehr verschiedene Angebote,
die sich dieses Themas annehmen.
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges
­Curriculum ausgearbeitet, das
den Teilnehmern das für die
Erstellung von Gutachten notwendige Wissen vermittelt.
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg bietet
dieses Curriculum in modifizierter
Form an:
WN_90x128_1c.qxd
Termine:
Freitag, 20. April 2007,
9.00–16.15 Uhr
Samstag, 21. April 2007,
9.00–17.30 Uhr
Freitag, 15. Juni 2007,
9.00–16.05 Uhr
Samstag, 16. Juni 2007,
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 4/2007)
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs­
unterlagen und Verpflegung)
Mindestteilnehmerzahl:
40 Personen
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg mit 34 Fortbildungspunkten anerkannt.
09.03.2007
13:58 Uhr
Seite 1
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Weiterbildung
Naturheilverfahren
Unser Seminarangebot in Baden-Baden
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6. bis 10. Juni 2007
Im Rahmen der Medizinischen Woche
Naturheilverfahren-Kurs 4
Praxiskurs Kassel/Habichtswaldklinik
Termine auf Anfrage
Naturheilverfahren-Kurs 1
26. bis 30. Oktober 2007
Naturheilverfahren-Kurs 2
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ÄBW 04 • 2007
245
Bekanntmachungen
Internet für Ärzte
Termin:
Samstag, 19. Mai 2007,
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 12/2007)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Reutlingen
Ort: Bildungs- und TechnologieZentrum der Handwerkskammer
Reutlingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Gebühr: 50,– Euro
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt.
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Das Geburtstagsgeschenk
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Power Point-Seminar
Impfseminar
Termine:
Samstag, 16. Juni 2007,
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 13/2007)
Samstag, 20. Oktober 2007,
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 14/2007)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Reutlingen
Ort: Bildungs- und TechnologieZentrum der Handwerkskammer
Reutlingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Gebühr: jeweils 50,– Euro
Die Veranstaltung ist bei
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg mit
jeweils 4 Fortbildungspunkten
angemeldet.
Termin:
Samstag, 15. September 2007,
9.00–17.00 Uhr
Leitung: Dr. med. Michael
Schulze, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Die Veranstaltung ist bei
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg mit 8 Fortbildungspunkten angemeldet.
Plastische Chirurgie
und Schönheitsoperationen
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Tel. (0 7142) 95 40-71 • Fax (0 7142) 95 40-69
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246
ÄBW 04 • 2007
Termin:
Mittwoch, 13. Juni 2007,
19.30–22.15 Uhr
Ort: Hotel Krone,
Bodelschwinghstr. 1,
89160 Dornstadt
Mittwoch,
12. September 2007,
19.30–22.15 Uhr
Ort: Cafe-Bar-Restaurant Eiszeit,
Eywiesenstr. 8, 88212 Ravensburg
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Die Veranstaltung ist bei
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg mit
jeweils 4 Fortbildungspunkten
angemeldet.
Psychoonkologie – psychologische
Begleitung von und heilsamer
Umgang mit Krebspatienten
Termin:
Samstag, 20. Oktober 2007,
9.00–13.30 Uhr
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Rhetorik-Seminar:
Reden vor Gruppen
Termin:
Samstag, 6. Oktober 2007,
9.00–18.00 Uhr
Leitung: Frau Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 120,– Euro
(Anmeldungs-Nr. 2007-1)
Mindestteilnehmerzahl: 8
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Zur Zertifizierung angemeldet
mit 11 Punkten.
Bekanntmachungen
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Termin:
Samstag, 24. November 2007,
9.00–18.00 Uhr
Leitung: Frau Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 120,– Euro
(Anmeldungs-Nr. 2007-2)
Mindestteilnehmerzahl: 8
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Zur Zertifizierung angemeldet
mit 11 Punkten.
Notfallmedizinisches Training
für Arzthelferinnen
Termine:
Mittwoch, 2. Mai 2007,
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Erweiterte Maßnahmen
der Reanimation
Mittwoch, 9. Mai 2007,
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. AH10/2007
und AH11/2007)
Leitung: Dr. med. Walz, Ulm
Ort: Haus der Fortbildungs­
akademie, 89077 Ulm,
Einsteinstr. 59, 5. Stock
Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag
pro Person inkl. Skript
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche Fort­
bildung bei der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Tel. (0 71 21) 9 17-4 15 oder -4 16,
Fax (0 71 21) 9 17-4 00,
E-Mail: fortbildung@baek-sw.de
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 91 71 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Bodenseekreis
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2007
Chiffre-Nr. BO 57
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Bodenseekreis
Friedrichshafen
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 09. 2007
Chiffre-Nr. BO 58
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Kreis Ravensburg
Übernahme eines Gemeinschafts­
praxisanteils
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre-Nr. RV 64
HNO-Heilkunde
Kreis Biberach
Bad Schussenried
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2007
Chiffre-Nr. BC 79
Dermatologie
Kreis Ravensburg
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2007
Chiffre-Nr. RV 66
Impressum
Chirurgie
Ravensburg (Stadt)
Übernahme eines Gemeinschafts­
praxisanteils
Zeitpunkt: sofort
Chiffre-Nr. RV 67
Der Zulassungsausschuss im
Regierungsbezirk Tübingen
stellte einen Sonderbedarf
nach Abschnitt 5, Nr. 24 a
Bedarfsplanungs-RichtlinienÄrzte fest und schreibt
diesen zur Besetzung aus:
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
(tiefenpsychologisch fundiert)
Kreis Sigmaringen
für den Vertragspsycho­
therapeutensitz Bad Saulgau
Chiffre-Nr. SI 63
Nähere Informationen vorab
­erhalten Sie bei der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Reutlingen, Telefon (0 71 21)
9 17-2 39, Frau Kaupp.
Die formlose schriftliche Bewerbung ist unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ unter Angabe
der jeweiligen Chiffre-Nummer
bis zum 20. 05. 2007 bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, Bezirks­
direktion Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen,
einzureichen, die vollständigen
Bewerbungsunterlagen können
in Ausnahmefällen spätestens
bis zum Tag der Sitzung des relevanten Zulassungsausschusses
nachgereicht werden.
Wir weisen darauf hin, dass die
in der Warteliste eingetragenen
Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Eine gesonderte Mitteilung
ergeht nicht.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrike Wahl (Vorsitzende),
Dr. med. Hoffmann-Goldmayer (stellv. Vorsitzender),
Dr. med. Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Gisela Dahl,
Dr. med. Herz, Dr. med. Geldmacher, Dr. med. Schade,
Dr. med. Datz, PD Dr. med. Christian Benninger
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ÄBW 04 • 2007
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