Artikel - Dr. Johannes Fiala
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GO Recherche openPR Exklusiv Europas höchste Petition gegen die Robbenjagd Boats com nimmt BoatShop24 Managerin unter Vertrag Integration durch Innovation Initiative D21 veröffentlicht IT Roadmap E Integration Pavian auf der Flucht gefasst Platzieren Sie Ihre Pressemitteilung exklusiv Recherche 06.12.2007 - 12:06 GO Presseportal Drucken Kommentieren Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen Meldungen-Kategorien Pressemitteilung von: Kanzlei Dr. Johannes Fiala openPR Blog PR-Dienst Pressemeldung kostenlos einstellen Submit Press Release Free of Charge Presse-Service openPR Service Email News-Abo openPR Traveller Newsfeed Hilfe PR-Info Agentur Verzeichnis PR Experten Versenden (openPR) - Versicherungsunternehmen schulden die Hälfte des „ungezillmerten“ Fondguthabens bei fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen - Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollen Mund zu sprechen; aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles) Milliarden Nachforderungen für Lebensversicherungskunden Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch sein neues Urteil vom 26.09.2007 (Az. IV ZR 321/05) entschieden, dass Versicherungsnehmern nach Kündigung - auch bei der fondsge-bundenen Lebensversicherung - ein Mindestrückkaufswert zustehen kann. Aus gekündigten fondsgebundenen und anderen KapitalLebensversicherungen stehen Versicherungskunden insgesamt nach Schätzung von Fachleuten mehrere Milliarden Euro zu. Vertrauensumfrage PR-Agenturen Über uns FAQ Werben auf openPR Impressum / Kontakt Meinungen über openPR Partner Sitemap AGB Premium Partner golfanatic.de TrendVoting.de Defizit in der Rechtsabteilung beim Versicherer? Der BGH verweist auf frühere Entscheidungen, wonach auch die vom Versicherer ggf. „vorgenommene Vertragsergänzung durch inhaltsgleiche Klauseln“ ebenfalls unwirksam ist. Der Versicherer hatte offenbar selbst angenommen, dass seine alten Klauseln unwirk-sam sind – die ersetzten neuen Klauseln waren jedoch nach dem Urteil des BGH gar nicht erst wirksam im Treuhänderverfahren zustandegekommen. Deckungskapital und Fondsguthaben gleichgesetzt Die Versicherer hielten bisher die vorangegangenen BGH-Urteile vom 12.10.2004 für die fondsgebundene Lebensversicherung nicht für einschlägig, weil diese den Mindestrück-kaufswert auf das ungezillmerte Deckungskapital beziehen. In der Fondsgebundenen Le-bensversicherung gibt es aber ein solches ungezillmertes Deckungskapital gar nicht, nur ein Fondsguthaben. Stornoabzüge nicht direkt betroffen Von Stornoabzügen ist in dem Urteil nicht die Rede – diese waren ursprünglich nur des-halb unwirksam, weil sich ihre Berechnung auf den „Zeitwert“ bezog, ein Begriff, den der BGH ebenfalls für intransparent hielt. Auch einen intransparenten Zeitwert gibt es aber bei fondsgebundenen Verträgen nicht, da an seine Stelle das Fondsguthaben tritt. Falls also überhaupt Stornoabzüge in fondsgebundenen Verträgen vorgesehen sind, können diese zumindest nicht mit den vorangegangenen BGH-Urteilen angegriffen werden. Peinlig.de suchmir-Anwalt.de finde-Selbsthilfe.de Lloom.de suchmir-reisen.de Studio Legale Kategorien IT, New Media & Software Medien & Telekommunikation Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen Energie & Umwelt Tourismus, Auto & Verkehr Gesundheit & Medizin Politik, Recht & Gesellschaft Industrie, Bau & Immobilien Wissenschaft, Forschung, Bildung Werbung, Consulting, Marktforschung Logistik & Transport Freizeit, Buntes, Vermischtes Mode, Trends, Lifestyle Sport Kunst & Kultur Zillmerungsverbot Die Versicherungsunternehmen hätten die Kunden bereits „bei Vertragsschluss “ über die wirtschaftlichen Nachteile einer vorzeitigen Kündigung transparent aufklären müssen. Auch die Klausel zur Verrechnung der Abschlußkosten (eingeschlossen die Provision für die Vermittlung) im Wege der Zillmerung ist intransparent und damit unwirksam, wenn dem Versicherungskunden „das Ausmaß des mit der Verrechnung verbundenen Nachteils nicht erkennbar wird“. Das Gericht entschied nun aber klarstellend, dass bei der fondsgebundenen Lebensversi-cherung an Stelle des ungezillmerten Deckungskapitals das „ungezillmerte Fondsgutha-ben“ die Ausgangsbasis für den Nachzahlungsanspruch des Kunden darstellt. Links Presse-Service Vereine & Verbände Mindest-Rückkaufswert für Versicherungsnehmer Der BGH weist darauf hin, dass die Vertragsklauseln zur Verrechnung von Abschlußkosten wegen Intransparenz auch bei fondsgebundenen Verträgen unwirksam sein können. Dem Versicherungskunden steht bei vorzeitiger Kündigung gegenüber dem Versicherer ein Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert zu. Rechtsgrund sind intransparente bzw. unwirksame Klauseln in den Versicherungsbedingungen, in dem betreffenden Vertrag in §§ 12 III und 24 I AVB. Agentur Ranking PR Ausschreibungen openPR Service BGH: Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen schulden Versicherungsunternehmen Neuabrechnung und Nachzahlung Startseite Pressearchiv pdf-Version Weitere Haftungsansätze zu Lasten Versicherer und Vermittler Nur ein Bruchteil der Kapitallebensversicherungen werden bis zum Ablauf „durchgehalten“ – Ursache sind oftmals massive Beratungsfehler der Vermittler. Auch dazu hat sich der BGH dieses Jahr (Urteil vom 14.06.2007) geäußert: Vermittler bzw. Versicherer haften, wenn die vermittelte Lebensversicherung nicht openPR Service Neu: openPR EXKLUSIV Zusätzlich zur Erstellung von Pressemitteilungen und anderen openPR Services, platzieren wir Ihre Meldung exklusiv mind. 24 Stunden prominent auf der Startseite und allen openPR Unterseiten, inkl. Verteilung an 3000 Kontakte aus Journalismus und Redaktionen. 50,- Euro zzgl. MwSt. Mehr Meldungen von Kanzlei Dr. Johannes Fiala Die Treuhandstiftung bietet attraktive Vorteile Neues Machtwort des Bundesgerichtshofs Anlageberater haften bei unterlassener Aufklärung über fehlende Wiederverkaufsmöglichkeit geschlossener Beteiligungen Fonds Alle 5 Meldungen von Kanzlei Dr. Johannes Fiala Die aktuellen Meldungen aus Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen Praktische Marketingunterstützung pdf Buch Download direct Paramount Gold and Silver gibt ersten unabhängigen Analystenbericht bekannt Pakt Zukunft setzt Fokus auf Kinder Familien Migranten und Senioren 1 Million Euro für dem Bedarf des Kunden entspricht, bei-spielsweise nicht seiner finanziellen Leistungsfähigkeit entspricht. Insofern sind Schadens-ersatzansprüche aus gekündigten Lebensversicherungen der letzten 30 Jahre angespro-chen. Mehrdeutige Klauseln auslegbar Die Mehrdeutigkeit von (nicht völlig intransparenten) Vertragsklauseln hat die für den Ver-sicherungsnehmer günstigere Interpretation zur Folge. So hat mit Urteil vom 18. August 2006 das Amtsgericht Heidelberg (AZ: 30 C 122/06) gegen die MLP AG geurteilt, dass rund 90 % der Abschlusskosten in bestimmten Verträgen zurückzuerstatten sind. Der Ver-sicherer hatte in seinen Klauseln nach Meinung des Gerichts nicht ausreichend klargestellt, dass die Abschlusskosten in jedem der ersten 10 Jahre anfielen, und durfte die jährlich be-rechneten Kosten daher nur für die ersten 10 Jahre insgesamt erheben. regionale Projekte MAR Rating bewertet erste Projekte der EPOTECH AG Verstärkung für IT und Management Bildungsunternehmen Jetzt einkaufen! Einzelfallprüfung erforderlich Über die genannten BGH-Urteile hinaus können sich weitergehende Ansprüche der Versicherten aus ganz unterschiedlichen Gründen ergeben. Oft ergibt erst eine versicherungs-mathematische Begutachtung, wie der Versicherer eigentlich aufgrund seiner verwende-ten Klauseln oder auch ganz ohne solche – gerechnet hat. Erst dadurch werden die Nachteile überhaupt erkennbar und einer weitergehenden rechtlichen Überprüfung zu-gänglich. Versicherer bieten diese Transparenz aus guten Gründen meist nicht. Die PR- und Pressefibel. Zielgericht... Norbert Schulz-Bru... Nur EUR 29,90! Top-Preis EUR 25,49 Edward Bernays Propaganda. Die Kunst... Edward Bernays Kanzlei Dr. Johannes Fiala De-La-Paz-Straße 37, 80639 München Tel. 089 1790900 www.fiala.de Presse: Frau Ingeborg Weiler weiler@fiala.de Nur EUR 16,90! Top-Preis EUR 16,90 Kreative PR Jetzt vorbestellen ! *von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches und Versi-cherungsrecht (BA-Heidenheim, Univ. of Cooperative Education), Bank-Kfm.(www.fiala.de) Nur EUR 24,90! 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