Ausgabe 4 / 2008 Fachliche Mitteilungen für fliegende
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Ausgabe 4 / 2008 Fachliche Mitteilungen für fliegende
Flugsicherheit Ausgabe 4 / 2008 Foto Guido Sonnenberg • Bildbearbeitung www.schaltwerk.eu Fachliche Mitteilungen für fliegende Verbände Bundeswehr Flugsicherheit Ausgabe 4 / 2008 Heft 4 Dezember 2008 - 45. Jahrgang Fachliche Mitteilungen für fliegende Verbände Flugsicherheit Fachliche Mitteilung für fliegende Verbände Titelfoto: Guido Sonnenberg on www.schaltwerk.de „Flugsicherheit“, Fachliche Mitteilung für fliegende Verbände der Bundeswehr Herausgeber: Luftwaffenamt General Flugsicherheit in der Bundeswehr Redaktion: Hauptmann Klemens Löb, Tel.: 02203- 9083124 Luftwaffenkaserne 501/07 Postfach 906110 51127 Köln redaktionflugsicherheit@bundeswehr.org klemensloeb@bundeswehr.org Gestaltung: Hauptmann Klemens Löb GenFlSichhBw Erscheinen: dreimonatlich Manuskripteinsendungen sind direkt an die Schriftleitung zu richten. Vom Verfasser gekennzeichnete Artikel stellen nicht unbedingt die Meinung der Schriftleitung oder des Herausgebers dar. Es werden nur Beiträge abgedruckt, deren Verfasser mit einer weiteren Veröffentlichung einverstanden sind. Weiterveröffentlichungen in Flugsicherheitspublikationen (mit Autoren- und Quellenangaben) sind daher möglich und erwünscht. Druck: SZ Offsetdruck-Verlag Herbert W. Schallowetz GmbH 53757 Sankt Augustin Editorial 1 Luftraum F 2 Fliegersonnenbrillen 6 Punktlandung 10 Ist die Air Force bereit für eine Fehlerkultur? 12 Bravo - gut gemacht! 15 Die Erstausstattung 16 Ursachensuche auf Amerikanisch ... 21 Learning the hard way 25 Lessons learned 28 Touch and skid 30 Personalien 32 Editorial Eine wahre Begebenheit! Und es ist erst wenige Wochen her! Mehr zufällig merkte ich in einem Seitengespräch mit Besatzungsangehörigen an, wie wichtig es aus meiner Sicht heraus für eine Flugauftragserteilung ist, „seine Leute zu kennen“. Ich führte dazu aus, dass gerade die Staffelebene und hier der Einsatzoffizier für mich in diesem Zusammenhang die Schlüsselrolle spielt. Weiterhin stellte ich dar, dass aus meiner Sicht der Einsatzoffizier, wenn er einer Besatzung einen Flugauftrag erteilt, wissen muß über current ja oder nein hinaus, wie current diese Besatzung für den Auftrag ist. Zutiefst überzeugt von meiner Ansicht und zutiefst überzeugt, dass ich damit kein neues Credo verkünde, war ich tatsächlich geschockt als mir daraufhin ein aktiver Einsatzstabsoffizier (Maj) einer fliegenden Staffel darstellte, dass meine Sichtweise eine Illusion in der heutigen Zeit wäre. Zu meiner noch größeren Verwunderung wurde er in seiner Argumentation von einem anderen Einsatzoffizier (Hptm) unterstützt. Bei der Vielzahl der zu beachtenden Punkte, sei dies faktisch nicht zu leisten, so ihre Darstellung. Leider musste das Gespräch anderen Aktivitäten weichen, aber ich beendete das Zusammentreffen nicht ohne die Feststellung, dass ich Einsatzoffiziere nicht aus dieser von mir gesehenen Verantwortung entlassen kann. Überzeugt habe ich wahrscheinlich nicht, zumindest habe ich die Mienen der beiden so gedeutet. Welch tiefen Eindruck diese Begebenheit in mir hinterlassen hat, sehen Sie daran, dass ich mich noch jetzt damit auseinandersetze. Viele Fragen gehen mir durch den Kopf. Sie reichen von „stammen meine Maßstäbe aus einer anderen fliegerischen Welt“ bis hin zu „haben die beiden recht“ und wenn oder auch nicht „warum denkt jemand so“. Eine Diskussion zu diesem Thema in meinem Haus, zugegeben wieder mit älteren, die zwar alle schon einmal Einsatzoffizier waren, aber eben schon vor Jahrzehnten, unterstrich deutlich meine Sichtweise. Was nun? Eigentlich fallen mir vordergründig nur Fragen ein, die ich nicht selbst beantworten kann! Zunächst steht da die Frage nach der Tauglichkeit der Rahmenbedingungen, mit denen der Einsatzoffizier tagtäglich konfrontiert wird. Sind die richtigen Tools in ausreichendem Maß zur Unterstützung vorhanden? Relativ schnell geht die Fragestellung in Richtung Qualifikation der handelnden Person. Wie wird man Einsatzoffizier? Wer sucht ihn aus? Welche Maßstäbe werden angelegt? Wie wird man an die Arbeit herangeführt? Wie wird der Einsatzoffizier kontrolliert, weitergebildet? Warum will man Einsatzoffizier werden? Ist sich der Aspirant der Aufgabe bewusst? Diese Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Mir ist bewusst, dass man aus diesen Zeilen unterschwellig Vorwürfe herauslesen kann und ich damit schnell diejenigen verliere, die sich nicht von mir so einfach in eine Schublade stecken lassen wollen, und ich bin überzeugt, Sie gehören auch nicht pauschal da hinein. Ich hoffe noch immer, dass die beiden Einsatzoffiziere mir entweder aufzeigen wollten, wie sehr sie Gefangene der Bürokratie sind oder dass sie einfach nicht ihren besten Tag hatten. Mit dieser Ausgabe der Zeitschrift Flugsicherheit in der Bundeswehr wollen wir Ihnen einige hoffentlich interessante Anregungen für Ihr Sicherheitsverhalten mit auf den Weg geben. Leider haben wir in der letzten Zeit eine Häufung von Zwischenfällen, wo es gerade noch mal so gut ging! 22.09.2008 C-160 - Baumberührung 15.10.2008 CH-53 - Verlust der Triebwerkgondelklappe mit Heckrotorberührung 10.11.2008 UH-1D - Rotorblattberührung an der Felswand 18.11.2008 UH-1D - Sicherungsseil einer Seilbahn durchtrennt Diese Ereignisse zeigen uns deutlich, dass wir in der Flugsicherheitsarbeit nicht nachlassen dürfen. Zum Jahresende wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. Schmidt Brigadegeneral 1 Flugsicherheit Luftraum „F“ Chancen und Herausforderungen IFR-Flugbetrieb an unkontrollierten Flugplätzen (Luftraum „F“) in Deutschland – am Beispiel des Marinefliegerhorstes Kiel-Holtenau von Oberstleutnant Heribert Mennen, GenFlSichhBw und Fregattenkapitän Ingolf Scheffler, MFG 5 In Deutschland haben sich Flugplätze mit Instrumentenflugbetrieb generell nach zwei verschiedenen Betriebsmodellen entwickelt: Zum einen auf die klassische Weise mit Flugverkehrskontrolldienst am Flugplatz, kontrolliertem Luftraum „D“ in seiner Umgebung sowie umfangreichen Flugsicherungs- und Navigationsanlagen, zum anderen bei Flugplätzen mit geringem IFR-Auf2 kommen (vornehmlich Verkehrslandeplätze) in Form von Flugplatzinformationsdienst und unkontrolliertem Luftraum „F“ (HX). Die Kennzeichnung „HX“ besagt, dass dieser Luftraum nicht ständig wirksam ist. Er wird nur aktiviert, wenn IFR An-/ Abflüge stattfinden. Die Aktivierung/Deaktivierung erfolgt durch die zuständige Flugsicherungsstelle (siehe NfL I 327/02). Bei letztgenannten Flugplätzen ist die navigationstechnische Ausstattung je nach Größe, Funktion und Wirtschaftskraft des Betreibers sehr verschieden. Sie reicht von einfachen Anlagen für Nichtpräzisionsanflüge (z. B. NDB) bis hin zum anspruchsvollen Instrumentenlandesystem für Präzisionsanflüge (ILS). Inzwischen verzeichnen wir in Deutschland eine Vielzahl von Flugplätzen mit dem Betriebsmodell „IFR mit Luftraum F (HX)“ und es werden immer mehr. Ursächlich hierfür sind zwei Entwicklungen, einerseits die Einführung rein satellitengestützter IFR-Anflugverfahren, wodurch sich die Beschaffung kostspieliger bodengestützter Navigationsanlagen erübrigt, andererseits die im Rahmen des Konzepts zum einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky – SES) erlassenen Verordnungen der Europäischen Union (EU). Demnach Bild von Fregattenkapitän Ingolf Scheffler dürfen seit Dezember 2006 Flugsicherungsdienste nur noch von zertifizierten Flugsicherungs-Dienstleistern ausgeübt werden, was einen nicht unerheblichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand bedeutet. Letzteres war einer der Gründe, die zur Auflösung der Platzkontrolle in Kiel-Holtenau sowie Aufgabe der Kontrollzone Luftraum „D“ zugunsten Luftraum „F“ führten (ein weiterer Grund war die Einstellung des Linienbetriebs). Der Vollständigkeit halber sollte erwähnt werden, dass unkontrollierte Flugplätze, die für IFR-Betrieb zugelassen werden, über die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die sichere Durchführung solcher Flüge z. B. Navigationshilfen, Wetterdaten und Personal verfügen müssen. Die Flugverfahren für IFR-Flüge im unkontrollierten Luftraum werden nach den gleichen ICAO-Kriterien (DOC 8168 PANS-OPS) festgelegt, wie sie auch für Verfahren an kontrollierten Plätzen gelten. Das schließt die notwendige Kontrolle von Hindernissen (Bauschutzbereich) ein. Mischverkehr zwischen Instrumenten- und Sichtflugverkehr (IFR- u. VFR-Verkehr) im Flugplatzbereich und in der weiteren Umgebung stellt für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung dar. An Verkehrsflughäfen und Militärplätzen mit Luftraum „D“ bildet das Flugverkehrskontrollpersonal quasi das letzte Sicherheitsnetz, um Zusammenstöße zwischen Luftfahrzeugen zu vermeiden. Luftraum „F“ (HX) ist jedoch im Gegensatz zu Luftraum „D“ nicht kontrolliert und wird nur aktiviert, wenn ein An- oder Abflug nach Instrumenten (IFR) durchgeführt wird. Aber auch dann ist ein Einfliegen ohne vorherige Freigabe (bei entsprechenden Wetterbedingungen) erlaubt. Luftraum „F“ (HX) soll den Flugbetrieb um kleinere Flugplätze für Instrumentenflieger dadurch sicherer machen, dass für VFR-Flieger höhere Sichtminima gelten (Flugsicht 5 km) und größere Abstände zu Wolken eingehalten werden müssen (1.000 ft vertikal und 1.500 m horizontal). Die Trennung des (unkontrollierten) IFRVerkehrs vom VFR-Verkehr liegt hier also in der Eigenverantwortung der Luftfahrzeugführer. Solange der Luftraum „F“ (HX) nicht aktiviert ist, gelten die Regeln des Luftraums der Klasse „G“ (0,8 bzw. 1,5 km Sicht, frei von Wolken und Erdsicht usw.). Mit anderen Worten, das Betriebsmodell Luftraum „F“ (HX) ist ein sehr flexibles Konstrukt, das einerseits einen erdenklich sicheren IFR-An-/Abflug ermöglichen, andererseits aber den VFRVerkehr nicht unnötig einschränken soll. Es erfordert demzufolge auch Flexibilität und vor allem genaue Verfahrenskenntnisse sowie sichere Anwendung durch alle Beteiligten. Und genau hier liegt die Krux. Das Wissen um die Besonderheiten des Luftraumes „F“ scheint unterschiedlich ausgeprägt zu sein. Anders ausgedrückt, im Umgang mit Luftraum „F“ ist oft eine gewisse Unsicherheit oder gar Unkenntnis festzustellen. Das zeigt sich beim Betrachten von Leserbeiträgen in Internet-Foren und auch bei Gesprächen im militärischen wie zivilem Umfeld. Da liest oder hört man Meinungen wie: - „Luftraum „F“ ist nach Aktivierung wie eine Kontrollzone zu behandeln, d. h. ein Einflug ist nur nach Genehmigung möglich“, oder - „Ein IFR-Flieger (im Luftraum „F“) hat in jedem Fall Vorrang vor VFRTraffic in der Platzrunde“ oder - „Als IFR-Flieger werde ich im Luftraum „F“ kontrolliert und von anderem Verkehr separiert“. Alles falsch! Richtig ist: - Luftraum „F“ (HX) wurde eingerichtet, um Luftfahrzeugen an unkon- trollierten Flugplätzen den An- und/ oder Abflug nach IFR aus bzw. zum kontrollierten Luftraum zu ermöglichen. Auch nach Aktivierung ist eine Einflugfreigabe (bei entsprechenden Wetterbedingungen) nicht erforderlich. - Es wird Flugplatzinformationsdienst durchgeführt (Rufzeichen: XXX INFO), jedoch keine Flugverkehrskontrolle. Daraus ergibt sich, dass die Verwendung des Rufzeichens „TOWER“ unzulässig ist (Anmerkung: Dies immer zu beherzigen scheint besonders dort schwierig, wo ehemals eine Kontrollzone (Luftraum „D“) eingerichtet war)! - Ein IFR-Flug hat keinerlei Vorrang! Es gelten die Ausweichregeln gemäß §13 Luftverkehrsordnung (LuftVO). Demzufolge muss ein IFR-Flieger ggf. einem VFR-Flieger ausweichen. Befinden sich gleichzeitig sowohl ein IFR- wie auch ein VFR-Flieger im Anflug, hat das höher fliegende Luftfahrzeug dem Niederen auszuweichen! - Es darf sich jeweils nur ein IFR-Flug im Luftraum „F“ befinden. Dieser wird zu VFR-Verkehr nicht gestaffelt. Er erhält lediglich Verkehrsinformationen und ist für einen ausreichenden Abstand zu anderen Luftfahrzeugen selbst verantwortlich. Während die Betreiber von Verkehrslandeplätzen die Einrichtung von Lufträumen der Kategorie „F“ aus wirtschaftlichen Gründen begrüßen, stellt sich diese unter Flugsicherheitsgesichtspunkten als problematisch dar. Jedes Jahr werden eine Reihe von gefährlichen Annäherungen (AIRPROX) zwischen IFR- und VFR-Fliegern an Verkehrslandeplätzen mit zeitweiligem IFR-Betrieb (Luftraum „F“) gemeldet. Besonders problematisch scheint die Situation am Standort des Marinefliegergeschwaders 5 in Kiel, wie GenFlSichhBw während der Flugsicherheitsinspizierung im Mai dieses 3 Flugsicherheit Jahres vom Verband vorgetragen wurde. Am Flugplatz Kiel-Holtenau wurde auf Betreiben der Flughafengesellschaft im Sommer 2007 der früher bestehende Luftraum „D“ (Kontrollzone) in unkontrollierten Luftraum „F“ (HX) umgewandelt. Unmittelbar neben dem Zivilflughafen im Anflugbereich Piste 26 befindet sich das sogenannte „Unterland“ mit dem Heliport des MFG 5. Durch diesen Umstand und die Lage an der Kieler Förde ergibt sich ein hohes Konfliktpotential mit Luftfahrzeugen im An-/Abflug auf den Flugplatz sowie mit kreuzendem Luftverkehr. GenFlSichhBw sieht die Bedenken des Verbandes als begründet an und hat das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr (AFSBw) aufgefordert, in die relevanten zivilen und militärischen Luftfahrtpublikationen einen zusätzlichen Warnhinweis bezüglich des intensiven militärischen Hubschrauberbetriebs einzubringen. Generell gilt es, das Bewusstsein aller Beteiligten für die besonderen Regelungen im Zusammenhang mit Luftraum „F“ zu schärfen. Was heißt das für Sie als Luftfahrzeugbesatzungsangehörige? Wenn Sie nach IFR fliegen: - Rechnen Sie jederzeit damit, dass plötzlich unbekannter Verkehr Ihren Flugweg kreuzt. Nähe und Relativgeschwindigkeiten werden von VFRPiloten – selbst nach einem rechtzeitig erfolgten visuellen Kontakt – oftmals unterschätzt. - Beobachten Sie den Luftraum. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Verkehrsinformationen des Flugleiters/der Luftaufsicht. Im Luftraum „F“ dürfen sich VFR-Flieger ohne jede Meldeverpflichtung frei bewegen, eine Einflugfreigabe ist nicht (bei entsprechenden Wetterbedingungen) erforderlich (Hörbereitschaft muss hergestellt werden, wenn die Mindestwetterbedingungen für Luftraum „F“ unterschritten sind). - Allgemein kann zwar davon ausgegangen werden, dass bei grenzwertigen Wetterbedingungen, d. h. wenn ein IFR-Flug in actual IMC erfolgt, keinem VFR-Flieger nach See & Avoid ausgewichen werden muss. Eine umfassende Sicherheit ist allerdings auch hier nicht gegeben, weil die Einschätzung der Flugwetterbedingungen im Ermessensspielraum des jeweiligen Luftfahrzeugführers liegt (d. h. er fliegt im Luftraum „F“, wenn aus seiner Sicht die vorgeschriebenen Wetterminima erreicht scheinen). - Stellen Sie Ihr Verhalten auf VFRFlieger ab. Bestehen Sie nicht auf Vorrang, sondern fliegen Sie ggf. eine Verzögerungskurve, verlängern den Gegenanflug oder brechen Sie sogar den Anflug ab, um so von anderen Nutzern desselben Luftraums mit weniger Erfahrung, weniger freier mentaler Kapazität im Cockpit und vor allem weniger gründlicher Ausbildung frei zu bleiben. E 500 ft Puffer 500 ft Puffer G IFR 500 ft Puffer 1000 ft 5 km 1,5 km F (HX) IFR G 1500 ft GND GND 7 NM 4 10NM Grafik von LB 500 ft Puffer 2500 ft GND VMC Minima Wenn Sie nach VFR fliegen: - Beachten Sie die Sichtflugminima. - Erkundigen Sie sich rechtzeitig (ca. 5-10 Min) vor Einflug auf der entsprechenden FIS- oder Flugplatzfrequenz über den Status des Luftraumes. Teilen Sie der Luftaufsichtsstelle Ihre Flugdaten und Absicht mit und halten Sie den Funkkontakt aufrecht! - Überprüfen Sie Ihr TransponderSetting. - Beobachten Sie verstärkt den Luftraum. Wenn Sie den Flugplatzbereich kreuzen wollen, vermeiden Sie möglichst die Verlängerung der Pisten und kreuzen Sie möglichst mittig, d. h. in Sichtweite der Flugleitung/Luftaufsichtsstelle. - Bedenken Sie, dass Luftfahrzeuge im Endanflug eingeschränkt manövrierfähig sind. Verzichten Sie daher im Zweifel auf Ihr Vorflugrecht und weichen Sie frühzeitig aus. - Machen Sie sich den Flugweg der IFR-Flieger bewusst: - Die Abflugstrecken führen meist zum nächstgelegenen Funkfeuer oder Wegpunkt. Durch den hohen Anstellwinkel im Anfangssteigflug ist insbesondere bei schnellen Luftfahrzeugen die Voraussicht stark eingeschränkt. - Die Anflugstrecken führen meist von einem nahen Funkfeuer oder Wegpunkt zum Endanflug der Piste. - Der Endanflug auf die Landebahn erfolgt teilweise schon weit außerhalb (10 – 15 NM) in Landekonfiguration. - Beim Visual Approach (IFRSichtanflug) kann deutlich von den Standardverfahren abgewichen werden. Die oben aufgeführten Hinweise gelten im Wesentlichen auch für den Luftraum „E“. Aber unabhängig davon, in welchem Luftraum Sie fliegen, sollten Sie immer folgenden Leitsatz beherzigen: WATCH THE SKY, HEAVEN IS NEAR! Verwendete Literatur/Quellen: 1. Luftfahrthandbuch Deutschland 2. Luftverkehrsordnung (LuftVO) 3. DFS-Richtlinie „Instrumentenflugbetrieb an Flugplätzen nach § 27d Abs. 4 LuftVG“ vom Mai 2003 4. BFU-Flugsicherheitsinformation V 167 vom Mai 2006. 5. Kdr Flg Grp/MFG 5 CIF –Flug- vom 02.06.2008 6. Sachstandsbericht Flottenkommando M 327 zum Luftraum „F“ Kiel – Flugbetrieb MFG 5 vom 20.06.2008 7. Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften (PPL-Fragenkatalog) 8. Internet-Auftritt der ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen 9. Internet-Auftritt http://www.fluglotse.com Übersicht der Flugplätze mit Luftraum „F“ (HX) Stand: 01.07.2008 Allendorf/Eder Barth Bautzen Bayreuth Bremerhaven Coburg-Brandensteinsebene Cottbus-Drewitz Donaueschingen-Villingen Donauwörth Eggenfelden Emden Kiel-Holtenau Magdeburg Mengen-Hohentengen Oberschleißheim Schwäbisch-Hall Siegerland Straubing Wilhelmshaven-Mariensiel EDFQ EDBH EDAB EDQD EDWB EDQC EDCD EDTD EDMQ EDME EDWE EDHK EDBM EDTM EDNX EDTX EDGS EDMS EDWI 5 Flugsicherheit Fliegersonnenbrillen: Mehr als nur Image Federal Aviation Adminstration von Ronald W. Montgomery, B.S. Übersetzt vom BSpra SMD 11 LwA Köln-Wahn Sonnenbrillen schirmen das Auge gegen grelles Sonnenlicht ab, mindern Ermüdungserscheinungen und schützen das Augengewebe vor schädlicher Sonneneinstrahlung. Darüber hinaus bieten sie Schutz vor umherfliegenden Fremdkörpern (infolge von Vogelschlag, plötzlichem Druckabfall oder bei Kunstflugmanövern). Sonnenbrillen können zudem die Dunkeladaptation des Auges fördern, die sich nach längerem Aufenthalt in der grellen Sonne verzögert. STRAHLUNG Übermäßige oder zu intensive Sonneneinstrahlung kann Haut und Augen schädigen. Die für den Menschen schädlicheren Anteile der Solarstrah6 Zeichnung von Ingo-Paul Dierkes Sonnenbrillen schützen das wichtigste Sinnesorgan des Luftfahrzeugführers – seine Augen. Zur Optimierung der Sehleistung im Führerraum ist eine qualitativ hochwertige Sonnenbrille unerlässlich. © lung (d. h. Gamma- und Röntgenstrahlung) werden durch die Erdatmosphäre absorbiert; dennoch ist der Mensch unterschiedlichen Anteilen an Infrarot- und Ultraviolett-Strahlung ausgesetzt. Wie groß diese Anteile im Einzelfall sind, hängt von Tages- und Jahreszeit, Breitengrad, Höhe, Wetter und dem Reflexionsverhalten der ihn umgebenden Oberflächen ab. Die Intensität der UV-Strahlung nimmt beispielsweise alle 1.000 Fuß um etwa fünf Prozent zu. Die solare Infrarotstrahlung ist eine langwellige Strahlung (780 bis 1400 Nanometer [nm], siehe Abbildung 1). Das Wärmeempfinden bei Aufenthalt in der Sonne wird durch IR-Strahlung Solarstrahlung Ultraviolett Sichtbares Licht 400 Infrarot 780 Wellenlänge (nm) Ultraviolette Strahlung UVC UVB UVA 280 315 Wellenlänge (nm) 400 ständiger, jedoch schwerer und nicht so bruchsicher wie Kunststoff. Glas absorbiert einen Teil der UV-Strahlung; eine Verbesserung dieser Eigenschaft wird durch Zugabe bestimmter Chemikalien während der Fertigung bzw. besondere Beschichtungen erreicht. Eine dauerhafte Einfärbung lässt sich am besten bei mineralischem Glas erreichen; die Tönung kann bei starken Fehlsichtigkeiten und entsprechend unterschiedlichen Gläserdicken jedoch ungleichmäßig ausfallen (siehe Abbildung 2). Abbildung 1. Elektromagnetisches Strahlungsspektrum: Sichtbare, IR-, UV-A-, UV-B- und UV-C-Wellenlängen verursacht, die bei normaler Einstrahlung als ungefährlich für Haut und Augen gilt. Kurzwellige UV-Strahlung hingegen kann das menschliche Gewebe durchaus schädigen. Sie wird in drei Bereiche unterteilt: UV-A- (400 – 315 nm), UV-B- (315 – 280 nm) und UV-C-Strahlung (< 280 nm). Die übermäßige oder dauerhafte Einwirkung von UV-A- und stärker noch von UV-B-Strahlung kann zu Sonnenbrand und Hautkrebs führen. Sie steht zudem im Verdacht, die Entstehung von Katarakten, Makuladegeneration und weiteren Augenerkrankungen zu fördern. Die American Optometric Association (US-amerikanischer Verband für Optometrie) empfiehlt Sonnenbrillen mit 99 – 100%igem UV-A- und UVB-Schutz. Die UV-C-Strahlung, der schädlichste Teil der UV-Strahlung, wird erfreulicherweise bereits von der Ozonschicht absorbiert, bevor sie auf die Erdoberfläche treffen kann. Einige Wissenschaftler sind jedoch der Meinung, dass mit der Ausdünnung der Ozonschicht u. U. auch die UV-Absorption zurückgehen wird und empfehlen aus diesem Grunde Sonnenbrillen mit 100%igem UV-Schutz. BRILLENGLAS-WERKSTOFFE Zu den drei meistverwendeten Werkstoffen für Brillengläser zählen heute optisches Kronglas, MonomerKunststoff (CR-39®) und Polycarbonat-Kunststoff (siehe Tabelle 1). Mineralische Brillengläser aus Kronglas haben hervorragende optische Eigenschaften (ausgedrückt durch die hohe Abbesche Zahl). Kronglas ist kratzbe- Abbildung 2. Ungleichmäßige Farbgebung bei getönten mineralischen Brillengläsern zur Korrektur einer starken Weitsichtigkeit (links) bzw. Kurzsichtigkeit (rechts) Kunststoffgläser aus CR-39® besitzen hervorragende optische Eigenschaften und zeichnen sich im Vergleich zu Glas durch ein geringeres WERKSTOFFEIGENSCHAFTEN KRONGLAS CR-39 POLYCARBONAT Brechungsindex Je höher die Zahl, desto dünner das Glas 1,523 1,498 1,586 desto 2,5 1,32 1,20 Dispersion (Abbesche Zahl) Je höher die Zahl, desto geringer die Abbildungsfehler 59 58 31 Spezifisches Gewicht Je höher die Zahl, schwerer das Glas Härte Eigenschaften temperbar Beschichtung möglich, einfache Herstellung, hohe Verfügbarkeit OberflächenHohe Oberflächen- Höchste härte, Hartbeschich- härte, hartbeschichteter tung erforderlich Linsenrohling Tönung und Beschichtung möglich, einfache Herstellung, hohe Verfügbarkeit Beschichtung möglich, spezielles Fertigungsgerät erforderlich, empfehlenswert für Kinder und Sportler Tabelle 1: Eigenschaften der drei meistverwendeten Brillenglas-Werkstoffe 7 Flugsicherheit Gewicht und eine höhere Bruchfestigkeit aus. Diese Gläser sind jedoch trotz spezieller Beschichtung sehr kratzempfindlich. CR-39®-Gläser lassen sich problemlos färben und weisen auch bei Korrektur starker Fehlsichtigkeiten eine gleichmäßige Färbung über die gesamte Fläche auf. Der Werkstoff Glas bietet jedoch eine höhere Beständigkeit hinsichtlich der Tönung. Bei verblassender Tönung können CR39®-Gläser gebleicht und erneut eingefärbt werden. Für starke Fehlsichtigkeiten und/ oder leichtere, dünnere Gläser bieten sich hochbrechende Glas- und Kunststoffmaterialen (Brechungsindex - 1,60) an. Diese Werkstoffe sind jedoch nur eingeschränkt erhältlich und müssen zur Verbesserung der Sicht entspiegelt und zur Erhöhung der Lebensdauer mit einer kratzfesten Hartbeschichtung versehen werden. Darüber hinaus gestaltet sich die Tönung hochbrechender Werkstoffe eher schwierig und ihre Bruchfestigkeit ist geringer als die von Polycarbonat. BESCHICHTUNGEN Die verschiedenen Werkstoffe können u. a. aus oben genannten Gründen mit einer speziellen Beschichtung versehen werden. Kronglas und die meisten Kunststoffgläser bedürfen zur Absorption der UV-Anteile des Sonnenlichts einer besonderen Beschichtung, während Brillengläser aus Kunststoff und Polycarbonaten zur Verlängerung ihrer Lebensdauer eine kratzfeste Hartbeschichtung erhalten. Die Hartbeschichtung von Polycarbonat-Gläsern absorbiert Tönungen und Färbungen. Die Entspiegelungsschicht erhöht aufgrund ihrer guten Reflexionseigenschaften die Lichtdurchlässigkeit hochbrechender Werkstoffe. Reflexmindernde Beschichtungen können die Abbildungsgüte verbessern, infolge ihrer besonders porösen Oberflächenstruktur sind sie jedoch anfällig für Verunreinigungen durch Wasser und Fett, wodurch die Reini8 gung der Brillengläser erschwert wird. Entspiegelte Gläser sollten deshalb eine schmutz- und wasserabweisende „Versiegelung” erhalten, um die Lebensdauer der reflexmindernden Schicht zu erhöhen und den Reinigungsaufwand der Brillengläser zu verringern. Voraussetzung für ein qualitativ hochwertiges Ergebnis sind das einwandfreie Aufbringen der Beschichtung und die gründliche Reinigung der Gläser. Beschichtete Brillengläser erfordern besondere Pflege und sind vor übermäßiger Wärmeeinwirkung zu schützen, um Ablösung oder Haarrissbildung der Beschichtung zu vermeiden. TÖNUNG Das Spektrum möglicher Sonnenbrillentönungen ist nahezu unerschöpflich. Zu den drei häufigsten Tönungen gehören Grau, Graugrün und Braun, dabei sind alle in besonderem Maße für Fliegersonnenbrillen geeignet. Graue Tönungen (Neutraldichtefilter) sind empfehlenswert, da diese die geringsten Farbverfälschungen verursachen. Manchen Luftfahrzeugführern zufolge erhöhen Sonnenbrillen mit graugrünen und braunen Gläsern die Farbintensität und verringern (blaues und violettes) Streulicht, wodurch bei diesigem Wetter bessere Kontraste erzielt werden. Gelbe, bernstein- und orangefarbene Gläser (so genannte Blau-Blocker) schützen das Auge vor kurzwelligem Licht und verbessern angeblich die Sicht, diese Erfahrung entbehrt jedoch einer wissenschaftlichen Grundlage. Zudem führen solche Tönungen bekanntermaßen zu Farbverfälschungen, wodurch die Farbunterscheidung bei Positionslichtern, Signalen oder farbcodierten Karten und Instrumentenanzeigen erschwert wird. Fliegersonnenbrillen sollten 70 - 85 % des sichtbaren Lichts absorbieren und keine wahrnehmbare Farbverfälschung bewirken. Tönungen mit einer darüber hinausgehenden Filterwirkung eignen sich nicht für den Flugbetrieb, da sie die Sehschärfe und somit die Lesbarkeit von Instrumenten und Unterlagen im Cockpit beeinträchtigen können. POLARISATION Polarisierende Brillengläser sind für die Luftfahrt nicht geeignet. Sie haben den Vorteil, störende Reflexe von horizontalen Oberflächen wie Wasser oder Schnee zu mindern, können aber bewirken, dass Instrumentenanzeigen mit Blendschutzfilter nur schlecht oder gar nicht erkennbar sind. Polarisierende Gläser können zudem die Sicht durch die Windschutzscheibe des Luftfahrzeugs beeinträchtigen, wenn beim Blick durch Laminatwerkstoffe die Wahrnehmung von Streifen verstärkt wird. Zudem wird durch diese Brillengläser die Wahrnehmung der von glänzenden Oberflächen wie den Tragflächen oder Windschutzscheiben eines anderen Flugzeugs ausgehenden Lichtreflexe erschwert, wodurch dem Piloten in einer Situation, die eine schnelle Reaktion nach visueller Erkennung einer Gefahr erfordert, ggf. weniger Zeit zum Reagieren bleibt. PHOTOTROPIE Phototrope mineralische (PhotoGray®, PhotoBrown® und Transitions®) Brillengläser dunkeln bei Einwirkung von UV-Strahlung automatisch ein und hellen bei nachlassender UV-Intensität wieder auf. Das Eindunklen der Gläser findet fast vollständig in den ersten 60 Sekunden nach UV-Einwirkung statt, während das Aufhellen ggf. einige Minuten dauern kann. Die meisten phototropen Gläser können einen ähnlichen Tönungsgrad wie Sonnenbrillen erreichen, das entspricht 20 % Lichtdurchlässigkeit bei direkter Sonneneinstrahlung. Hohe Temperaturen (> 21 °C) können die Eindunklung phototroper Gläser jedoch wesentlich beeinträchtigen. Die verminderte UV-Einstrahlung im Führerraum kann ihre Wirksamkeit weiterhin einschränken. Zudem ist es möglich, dass bei aufgehellten phototropen Gläsern die Abbildungsgüte für Flüge bei Bewölkung und bei Nacht nicht ausreichend ist. BRILLENFASSUNG Anders als Werkstoff und Tönung ist die Wahl der Sonnenbrillenfassung vornehmlich eine Frage des persönlichen Geschmacks. Bei einer Fliegersonnenbrille ist jedoch auf die Funktionalität der Fassung zu achten, die die Nutzung der Sauerstoffmaske oder des Sprechsatzes nicht beeinträchtigen darf. Fassungen mit kleinen Brillengläsern sind u. U. ungeeignet, da solche Modelle die Augen nicht ausreichend gegen sichtbares Licht und UV-Strahlung abschirmen. Sonnenbrillenfassungen sollten stabil und gleichzeitig leicht genug sein, um neben einer gewissen Bruchsicherheit Tragekomfort zu bieten. Der gute Sitz einer Fliegersonnenbrille ist wichtig, um ein Verrutschen der Brille bei plötzlichen Kopfbewegungen infolge von Turbulenzen oder Kunstflugmanövern zu vermeiden. Für den sicheren Sitz von Korrektur-Sonnenbrillen ist letztendlich ein Kopfband empfehlenswert und dank einer Kordel kann die Brille bei kurzzeitigem Absetzen griffbereit um den Hals getragen werden. ZUSAMMENFASSUNG Sonnenbrillen sind nicht nur Teil des geheimnisvollen Flieger-Image, sie sind gleichzeitig Blendschutz gegen gleißendes Sonnenlicht und schützen vor schädlicher Sonneneinstrahlung. Sonnenbrillen mit 100%igem UVSchutz sind mit Gläsern aus Glas, Kunststoff und Polycarbonat erhältlich. Mineralische und organische Brillengläser aus CR-39® verfügen über bessere optische Eigenschaften, wohingegen Polycarbonat-Gläser ein geringeres Gewicht und eine höhere Bruchfestigkeit aufweisen. Die Auswahl an Tönungen sollte sich für Fliegersonnenbrillen auf jene beschränken, die bei optimaler Sehleistung nur minimale Farbverfälschungen bewirken, wie z. B. eine neutral graue Tönung mit einer Lichtdurchlässigkeit von 15 bis 30 Prozent. Polarisierende Sonnenbrillen sind nicht zu empfehlen, da sie u. U. Nachteile in der Wahrnehmung von Anzeigen oder bestimmter Materialien im Führerraum mit sich bringen. Ob mit oder ohne Sehstärke – die Wahl einer geeigneten Fliegersonnenbrille erfordert angesichts ihrer Bedeutung besondere Sorgfalt. Angesichts der Einführung neuer Materialien, Designs und Fertigungsverfahren ist die Brillenglastechnik in einer stetigen Entwicklung begriffen. Um unter den besten derzeit verfügbaren Modellen auswählen zu können, sollten sich Flieger bei der Wahl einer neuen Sonnenbrille an ihren Augenarzt wenden. Anmerkung: In der Bundeswehr werden die Piloten mit einer einheitlichen zentral beschafften Sonnenbrille versorgt. Das Glas ist aus braunem Mineralglas mit 70-80 % Absorption. Braun wird für die deutschen Sonnenbrillen genutzt, da sie kaum Veränderungen der Farbwahrnehmung verursachen und kontrastverstärkend wirken. Piloten, die eine Korrektur benötigen, werden über die individuelle Empfehlung der Fachgruppe Augenheilkunde am Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe durch einen Optiker vor Ort mit der Fliegersonderbrille versorgt. Diese Brille mit dem Titangestell Charmant EO.10.900 wird ebenfalls mit braunem Mineralglas mit 70-80 % Absorption ausgestattet. Mehr als 80 % Absorption ist nicht zugelassen. Selbsttönende Gläser oder Polarisationsfilter sind in der deutschen Militärfliegerei, wie in den USA, nicht gestattet. Jetpiloten benötigen keine Fliegersonderbrille als Sonnenbrille. Sie erhalten eine Dienstbrille der Bundeswehr als Sonnenbrille, da diese Sonnenbrille im Flug nicht getragen werden kann. Der Sonnenschutz erfolgt durch das getönte Helmvisier, welches bei Bedarf über das immer geschlossene klare Helmvisier geklappt wird. Bundeswehrpiloten werden primär mit Mineralgläsern ausgestattet, da diese kratzfester als Kunststoffgläser sind. Die Sonnenbrillen sind mit einfacher Entspiegelung versehen. Sollte Kunststoff verwendet werden, so haben die Gläser eine einfache Entspiegelung mit gehärteter Oberfläche. OFA Dr. Jörg Frischmuth Flugmedizinisches Institut der Luftwaffe Abteilung Klinische Flugmedizin Leiter Fachgruppe Augenheilkunde 9 Bilder von Stabsfeldwebel Norbert Jürgensen Flugsicherheit Punktlandung Mal eben kurz ... hätte teuer werden können von Stabsfeldwebel Norbert Jürgensen, Luftwaffeninstandhaltungsgruppe 21, Schortens Es passierte kurz nach meiner Versetzung an einen neuen Standort. Wie üblich wird man als Neuzugang, wenn auch schon fast dreißig Jahre im Geschäft, mit allen OuV-Befehlen, Technischen Informationen und sonstigen 10 Anweisungen, die den Standort (in meinem Fall speziell den Flugbetriebsbereich) betreffen, „zugeschüttet“. Was meistens dazu führt, dass man einfach mal zumacht, frei nach dem Motto: ist doch eh` überall das Gleiche ... kenn ich doch schon ... wiederholt sich doch alles. Höchstgeschwindigkeit im Flugbetriebsbereich einhalten, Warnblinklicht oder Rundumleuchte einschalten, Schwenkbereich der Sheltertore beachten (optisch sichtbar durch gelbe Warnlinien, schraffierte Felder und Haltelinie) usw.. Und dann kam der lange Abend im Nachtflug. Ich war als Flightchief im Shelterbereich unterwegs, alle Maschinen wieder vom Nachteinsatz zurück, die Reparaturarbeiten im Gange, als vom Einsatzleiter über Funk die Aufforderung kam: „Fahr` mal eben kurz zum Shelter 3 und frag nach, wie lange der Elektriker dort noch braucht“. Also auf zum bewussten Shelter, das Auto, um Zeit zu sparen, genau an der gelben Markierung des Fahrweges (nicht Haltelinie, liegt etwas weiter davor) des Sheltertores abgestellt (Punktlandung, bin ja sowieso gleich wieder weg) und rein in den Shelter. Außerdem: warum sollte das Tor aufgefahren werden? Bei dem kleinen Fehler, der vor Ort behoben werden sollte, blieb das Luftfahrzeug sowieso im Shelter, zudem war es draußen kalt und es gab wirklich keinen Grund, das Tor zu öffnen. So etwas weiß man eben als „altes Flightschwein“. Zusammen mit dem Fachmann befand sich noch ein weiterer Mechaniker im Flugzeugschutzbau, der lediglich die Aufgabe hatte, aus Sicherheitsgründen beim Lfz-Elektriker zu bleiben, damit dieser nicht alleine im Shelter war. Vorschrift ist Vorschrift. Da auch der Mechaniker noch eine kleine Arbeit in einer benachbarten Flugzeuggarage zu erledigen hatte, bat er mich, kurz hier zu bleiben, dann könne er schnell mal rüber. Kein Problem, ich machte es mir auf dem Ansaugschacht bequem und schaute dem Elektriker über die Schulter. Kurz darauf bemerkte dieser: „Ich geh` mal eben kurz die Tore etwas auffahren zwecks Durchlüftung des Shelters, ich muss löten“. Also Leiter runter und los Richtung Bedientafel. Während ich noch drüber nachsinnierte, warum wegen einer einzigen Lötstelle ein riesen Sheltertor geöffnet werden musste, schoss mir in den Kopf: „Oh, das Auto ..., ach .., alles klar, er schaut während der Bedienung der Tore ja schon nach draußen und sollte das Fahrzeug sehen“. Plötzlich jedoch fiel mir auf, dass der Torbediener heftigst den Toröffnungsknopf bearbeitete und ständig nach draußen schaute, ansonsten aber stumm blieb. Böses ahnend, flitzte ich (natürlich dem Alter entsprechend) runter von der Leiter, raus aus den Flugzeugschutzbau Richtung Mercedes Sprinter mit Pritsche, ca. 8 Monate alt, eine Leihgabe des BwFuhrparks. Zu spät, ein sanftes Knirschen sorgte dafür, dass vor meinem geistigen Auge die Eurozeichen auftauchten und mir klarmachten: hier hast Du verwachst, das könnte teuer werden! Was war passiert? Die oben genannte Punktlandung war nur insofern eine, als dass ich beim Abstellen des Dienstfahrzeuges soweit über die gelbe Markierung geraten war, dass das vordere Nummernschild vom auffahrenden Tor sanft von der Stoßstange abgetrennt wurde, einen Meter weiter und ... ich mochte es mir nicht ausmalen. Also Nummernschild, Halterung und den geschockten Elektriker ins Auto verfrachtet, ab ins Büro und erst mal einen Schadensbericht angefertigt, damit die Frühschicht morgens unverzüglich schon mal die Technische Betriebsführung der Staffel informieren konnte. Um es kurz zu machen: Ursache für den Tordefekt war der klemmende Toröffnungsschalter, der normalerweise beim Nachlassen des Fingerdruckes dafür sorgt, dass das Tor stehen bleibt. Ursache dafür, dass das Tor mit dem Auto in Berührung kam, war ICH: nicht halten AN der deutlich markierten Haltelinie bzw. spätestens VOR der Markierung des Torschwenkbereiches. Folge war zum Glück ein nur geringfügig beschädigtes Nummernschild, das durch etwas Eigeninitiative wieder zurechtgebogen und neu befestigt werden konnte. Auslösender Faktor mal wieder Nachlässigkeit (also schon wieder ICH), weil man, wie ja oben schon einmal erwähnt, alles kennt, weiß und als Routinier alles im Griff hat ... und damit oftmals nicht bedenkt, dass eine Verkettung verschiedener Umstände den üblichen Ablauf durcheinander bringen und damit ein erheblicher Schaden auftreten kann. Aber trotzdem ... versuchen SIE einmal, ein Auto auf Anhieb so hinzustellen, dass nur das Nummernschild dran glauben muss ... eine Punktlandung eben ;-)! 11 Flugsicherheit Dieser Beitrag ist aus der Zeitschrift „Flying Safety Magazine“ übernommen. Er ist als Anregung für die Diskussion gedacht, die zurzeit geführt wird, um eine Fehlerkultur in die Bundeswehr einzuführen. Ist die US-Air Force bereit für eine Fehlerkultur? „Guten Tag, ich bin Captain Black Hat und fliege heute mit Ihnen. Sollte eine Notlage eintreten, werde ich Ihre erste Reaktion bewerten. Danach kann ich Ihnen helfen.“ von WILLIAM A. KROUSE JR. , UTRS-Auftragnehmer und AMC A3T MFOQA-Analyst mit freundlicher Genehmigung Flying Safety Magazine Grafik von LB nach Vorlage aus dem „Flying Safety Magazine“ und fliege heute mit IhAch, der gefürchtete nen. Ich kümmere mich Check Pilot. Ich saß stets selbst um meinen Sauerbeklommen im Cockpit stoff. Ich werde weder und wartete nur auf über die Interfonanlage diese Worte: „Guten Tag, noch anders bei Ihnen ich bin Captain Black Hat nachfragen. Sollte eine 12 Notlage eintreten, werde ich Ihre erste Reaktion bewerten. Danach kann ich Ihnen helfen.“ Noch heute gerate ich nur bei der Erinnerung an diese Black-HatterÜberprüfungen ins Schwitzen. Schon bevor ich die Pilotenschwinge erworben hatte, war die Air Force eine Welt, in der beim Fliegen keine Fehler geduldet wurden. Wir betreiben diese fantastischen Luftfahrzeuge in einer von Sanktionen geprägten Null-Fehler-Kultur. Ihnen ist ein Fehler unterlaufen? Dann sind Sie dran, verlieren eventuell sogar Ihre Schwinge. Allerdings nur, wenn Sie dabei ertappt werden. Ich habe noch keinen Piloten getroffen (und das gilt auch für mich selbst), der sich bei einem Rückblick auf seine Pilotenkarriere nicht an Einsätze erinnert, bei denen er oder sie erwischt worden wäre, durchgefallen wäre und zusätzliche Schulungen aufgebrummt bekommen hätte, wenn ein Standardisierer an Bord gewesen wäre. Es waren jedoch keine Standardisierer da, und so tauschen wir weiterhin mit anderen Piloten, die Ähnliches erlebt haben, oder engen Freunden, denen wir vertrauen können, Geschichten über Fälle aus, bei denen wir gerade noch einmal davongekommen sind. Dass wir diese Vorfälle nicht gemeldet haben, rechtfertigen wir uns selbst gegenüber ungefähr so: „Ich bin ein guter Pilot. Ich habe zwar nicht formell auf meinen Fehler hingewiesen, aber ich habe doch meine Erfahrungen mit anderen geteilt, die davon profitieren können.“ Wie viele Piloten haben jedoch tatsächlich von dem Wissen um unsere nicht dokumentierten kleineren Fehler profitieren können? Piloten sind natürlich nicht die einzigen Fachleute, die in einer von Sanktionen geprägten Null-Fehler-Kultur leben. Die Flugsicherung, die Luftfahrzeugwartung und sogar Teile der Ärzteschaft leiden unter dem gleichen Schicksal. Diese Fachleute führen ebenfalls vertrauliche Gespräche mit Kollegen, um Erfahrungen auszutauschen und zu vergleichen. Sie versuchen, auf privater Basis unter vier Augen voneinander zu lernen, statt zu riskieren, den Behörden gegenüber Fehler ein- zuräumen und möglicherweise ihre berufliche Karriere zu gefährden. Dies wirft folgende Fragen auf: Hat die Gefahr, bei einem Überprüfungsflug zu versagen, jemals einen Piloten davor bewahrt, Fehler zu machen? Ist es wichtiger, einen Piloten für einen kleineren Fehler zu rügen als die zugrundeliegende Situation zu untersuchen, die Fehlerursache zu ermitteln und die gewonnenen Erfahrungen zugänglich zu machen? Stellen Sie sich statt einer von Sanktionen geprägten Null-Fehler-Kultur eine Kultur vor, in der das Mitteilen von Fehlern und Lernen aus den Fehlern anderer gefördert wird, um eine bessere und sicherere Arbeitsumgebung zu schaffen. Diese Art von Kultur ist möglich. Sie existiert schon heute unter der Bezeichnung „Fehlerkultur“1. Die Zivilluftfahrt, die Flugsicherung und Teile der Ärzteschaft haben bereits damit begonnen, die Fehlerkultur zu übernehmen. Diesen Berufszweigen ist klar, dass menschliches Versagen nie ganz ausgeschlossen werden kann. Sie haben erkannt, dass Informationen zu menschlichem Versagen am Arbeitsplatz und zur Vorgeschichte eines solchen Versagens als Lernhilfen genutzt werden können, so dass andere davon profitieren. Die Fehlerkultur stellt, kurz gesagt, ein System dar, das ein Lernen aus der freien Diskussion über sicherheitsrelevante Vorfälle gestattet, aber keine vorsätzlichen, leichtsinnigen oder wiederholten Fehler toleriert. Die Arbeitsgruppe E, Flight Ops/ATC Ops Safety Information Sharing (Informationsaustausch für die Sicherheit im Flugbetrieb/Flugsicherungsbetrieb), des Global Aviation Information Network (GAIN – Globales Luftfahrt-Informationsnetz) definiert die Fehlerkultur als eine „Atmosphäre des Vertrauens, in der die Bereitstellung wichtiger sicherheitsbezogener Informationen gefördert und sogar belohnt wird, aber auch jedem klar ist, wo die Grenze zwischen zulässigem und unzuläs- sigem Verhalten zu ziehen ist“.2 Die gemeinsamen Vorsitzenden des European Air Traffic Management Safety Workshop on Just Culture (Arbeitsseminar zur Fehlerkultur im Rahmen des Europäischen Sicherheitsprogramms für Luftverkehrsführung) definieren die Fehlerkultur als eine Kultur, in der „Akteure der vordersten Front oder andere Personen nicht für Aktionen, Unterlassungen oder Entscheidungen bestraft werden, die ihrer Erfahrung und Ausbildung entsprechen, grobe Fahrlässigkeit, vorsätzlich Verstöße und destruktive Handlungen jedoch nicht toleriert werden“.3 Es ist jetzt an der Zeit für die Air Force, die Fehlerkultur zu übernehmen. Über das System zur Standardisierung der Pilotenausbildung muss zwar weiterhin Personal für rücksichtsloses Verhalten zur Verantwortung gezogen werden, gleichzeitig muss jedoch eingeräumt werden, dass menschliches Versagen auftritt. Meiner Ansicht erhöht sich die Sicherheit der Piloten und der Luftfahrzeuge, wenn es den Piloten gestattet wird, Zwischenfälle offen ohne Furcht vor Strafe zu erörtern, so dass im Kreis der Piloten ein kontinuierlicher Lernprozess angestoßen werden kann. Die GAIN-Arbeitsgruppe stimmt dem zu. Die von ihr durchgeführten Untersuchungen haben ergeben, dass sehr wenige gefährliche Handlungen vorsätzlich sind.4 Im „Safety Targeted Awareness Report 008“ (Bericht zum Sicherheitsbewusstsein) heißt es dazu: „Ein sehr geringer Prozentsatz der gemeldeten Zwischenfälle (0,2 %) beruht auf Handlungen mit vorsätzlicher grober Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten.“ Er zieht die Schlussfolgerung, dass eine ‚Schuldzuweisungskultur‘ den Austausch entscheidender Sicherheitsinformationen aufgrund der Furcht vor Strafe behindert.5 Der Bericht stellte zudem eine Fallstudie der dänischen Flugsicherung heraus, in der ein Anstieg der eingereichten Sicherheitsberichte von 15 13 Flugsicherheit auf 980 pro Jahr verzeichnet wurde, nachdem die Gesetze zugunsten einer straffreien, vertraulichen Berichterstattung geändert worden waren.6 Dies entspricht einem Anstieg von 644 Prozent für die Chance, aus gefährlichen Handlungen zu lernen. Die US-Luftfahrtindustrie hat unter Mithilfe der FAA (Federal Aviation Administration – US-Bundesluftfahrtbehörde) und der NASA (National Aeronautics and Space Administration – Nationales Amt für Luft- und Raumfahrt der USA) ein eigenes anonymes Selbstmeldesystem (Aviation Safety Action Program [ASAP] – Aktionsprogramm für Luftfahrtsicherheit)7 entwickelt, in dem fliegende Besatzungen, Instandhalter und Abfertiger Fehler vertraulich melden können. Im Mittelpunkt steht dabei die Ursache für den Fehler der jeweiligen Person. In einem Artikel des Institute for Safe Medical Practices (ISMP – Institut für sichere medizinische Behandlungen) wurden weitere Gründe für die Abkehr von einem von Sanktionen geprägten System angeführt. Dieser Artikel stellt fest, dass der Mensch nicht nur zu Fehlern neigt, sondern auch allmählich von der normalen Verhaltensweise abweicht. Dieses Abweichen wird durch die von der jeweiligen Person wahrgenommenen Folgen ihrer direkten Handlungen im Umgang mit den täglichen systemund umgebungsbedingten Anforderungen verursacht. Er erklärt, dass „... Entscheidungen darüber, was auf der täglichen Aufgabenliste von Bedeutung ist, auf den gewünschten unmittelbaren Folgen basieren. Da das Risikobewusstsein im Laufe der Zeit schwindet und man versucht, mit weniger Mitteln mehr zu erreichen, kürzt man Verfahren ab und entfernt sich allmählich von den als sicherer bekannten Verhaltensweisen.“8 Vor Jahren strich die Air Force versuchsweise die unangekündigten Überprüfungsflüge. Dann führte sie diese Flüge wieder ein. Später verlän14 gerte sie die Abstände zwischen den Überprüfungen und machte dann jeden Kommandeur zu einem Standardisierer. Während der ganzen Zeit beharrte die Führung darauf, dass die fliegenden Besatzungen für ihre Handlungen verantwortlich seien. Wie kann die Air Force überhaupt in einem ‚schuldfreien System‘ ohne Verantwortlichkeit operieren? Die Fehlerkultur fördert diese Verantwortlichkeit. In der heutigen Arbeitswelt – ob in der Air Force, der Zivilluftfahrt oder der Ärzteschaft – müssen wir „mit weniger Mitteln mehr erreichen“ und „alles Nötige unternehmen, um die Arbeit zu erledigen“. Da jeder von uns Rechtfertigungen findet, um zum Erledigen der Arbeit Verfahrensweisen abzukürzen oder geringfügige Unterlassungen zu begehen, verlieren wir das Risiko aus den Augen, mit dem unsere Aktionen behaftet sind. Eindeutige, von Sanktionen geprägte Systeme, in denen Korrektheit und Sicherheit betont werden, bieten keinerlei Hilfe in der heutigen Arbeitsumgebung, in der eine schnellere, effektivere und kostengünstigere Ausführung der Arbeit gefragt ist. Da die Air Force weiterhin vorausschauende Sicherheitsinitiativen wie die Qualitätssicherung für den militärischen Flugbetrieb vorantreibt, ist es für sie an der Zeit, die Fehlerkultur zu übernehmen. AFSC/SEF – Redaktioneller Hinweis an Kommandeure: Ich würde gern unseren Kommandeuren (und zukünftigen Kommandeuren) einigen Stoff zum Nachdenken anbieten. Wird in Ihrer Einheit nach wie vor eine von Sanktionen geprägte NullFehler-Kultur gepflegt? Nachdem ich den größten Teil meiner 20-jährigen Laufbahn als Standardisierer verbracht habe, kenne ich nur eine Begründung, um jemanden erwischen zu wollen, und das ist ein Verstoß gegen die drei wichtigsten Regeln, d. h. Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen, Mangel an fliegerischer Disziplin oder unterlassene Maßnahmen bei Entstehen einer gefährlichen Situation. Die beiden ersten Fälle sind eindeutige Anzeichen, dass die betreffende Person entweder die Regeln nicht kennt oder sich über sie stellt. Der dritte Fall deutet auf ein recht eingeschränktes Lagebewusstsein hin. In allen Fällen liegen eindeutig Probleme vor, die ein Ungenügend sowie zusätzliches Training rechtfertigen. „Kleinere Fehler“ führen möglicherweise nicht einmal dazu, dass jemand herabgestuft oder etwa gerügt werden muss. Eine Häufung von kleineren Fehlern kann jedoch darauf hinweisen, dass die betreffende Person nicht voll qualifiziert ist. Ich möchte damit sagen, dass Sie als Kommandeur sich engagiert an der Auswahl und der Zertifizierung der Personen beteiligen sollten, die Sie als Standardisierer sehen wollen. Nehmen Sie auf Einzelfehler fixierte Check Pilots nicht tolerant hin und dulden Sie in Ihrer Einheit keine solche Kultur. Dieser Artikel geht davon aus, dass eine Umgebung (oder auch Kultur) gefördert wird, in der Piloten und fliegende Besatzungen bereit sind, ihre Fehler mitzuteilen, um eine insgesamt sicherere Umgebung zu schaffen. Ich möchte Sie als Führungskräfte der Air Force eindringlich darum bitten, zur Förderung dieser Kultur beizutragen. Machen Sie sich den Unterschied zwischen einem Fehler und einem Vergehen bewusst. Als Führungskräfte müssen wir Fehlern gegenüber tolerant sein und eine Kultur fördern, in der Fehler mitgeteilt werden und aus Fehlern gelernt wird – auf diese Weise können wir bessere und sicherere Flieger werden. Vorsätzliche Verstöße gegen die Regeln sollten unter keinen Umständen toleriert werden. Anmerkungen: 1 Hinter der Fehlerkultur verbirgt sich ein Algorithmus, der unter der Bezeichnung „Just Culture“ von der Just Culture Community (www.justculture.org) entwickelt wurde, die auch das Urheberrecht für diesen Algorithmus besitzt. Mit dem Algorithmus soll die Systemsicherheit unterstützt werden, indem einerseits eine offene Kommunikation innerhalb einer Organisation ermöglicht wird, andererseits aber in einem System der Verantwortlichkeit gearbeitet wird, das die Wahl sicherer Verhaltensweisen durch das Personal unterstützt. 2 Informationsaustausch-Arbeitsgruppe E, Flight Ops/ATC Ops Safety Information Sharing (Informationsaustausch für die Sicherheit im Flugbetrieb/Flugsicherungsbetrieb), des Global Aviation Information Network (GAIN – Globales Luftfahrt-Informationsnetz); „A Roadmap to a Just Culture: Enhancing the Safety Environment“ (Wegweiser zu einer Fehlerkultur: Verbesserung der Sicherheitsumgebung); September 2004, http://204.108.6.79/products/documents/roadmap%20 to%20a%20just%20culture.pdf (1. November 2006), Seite 4. 3 Dr. Erik Merckx, Roderick van Dam, Message from the Joint Chairmen of the Workshop (Mitteilung der gemeinsamen Vorsitzenden des Arbeitsseminars), European ATM Safety Workshop on Just Culture (Arbeitsseminar zur Fehlerkultur im Rahmen des Europäischen Sicherheitsprogramms für Luftverkehrsführung), 16. Oktober 2006. 4 GAIN: Flight Ops/ATC Ops Safety Information Sharing (Informationsaustausch für die Sicherheit im Flugbetrieb/Flugsicherungsbetrieb); „A Roadmap to a Just Culture“ (Wegweiser zu einer Fehlerkultur), Seite vi; „nur ca. 10 Prozent der Aktionen, die zu negativen Vorfällen beitragen, werden als schuldhaft beurteilt“. 5 European Regions Airline Association (ERA – Verband der Luftfahrtge- sellschaften der europäischen Regionen), „Safety Targeted Awareness Report“ (Bericht zum Sicherheitsbewusstsein) der ERA Air Safety Work Group (ERA-Arbeitsgruppe zur Flugsicherheit), STAR 008 V1, Juni 2006. 6 GAIN: Flight Ops/ATC Ops Safety Information Sharing (Informationsaustausch für die Sicherheit im Flugbetrieb/Flugsicherungsbetrieb); „A Roadmap to a Just Culture“ (Wegweiser zu einer Fehlerkultur), Seite vi. 7 Einzelheiten siehe HYPERLINK „http://www.faa.gov/safety/programs_initiatives/ aircraft_aviation/ asap/“. 8 Institute for Safe Medication Practices (Institut für sichere medikamentöse Behandlungen), „Our Long Journey Towards A Safety-Minded Just Culture Part II: Where We‘re Going“ (Die lange Reise zu einer sicherheitsorientierten Fehlerkultur, Teil II: Unser Weg), September 2006. Bravo - gut gemacht! Daraufhin wurden alle Verbände mit dem Waffensystem BO 105 informiert und die Luftfahrzeuge des Heimatverbandes überprüft. Der Hauptrotorblattsatz wurde gewechselt (Abgabe zu AGTU/WIWEB) und eine AFTO 29 erstellt. Durch das umsichtige und verantwortungsvolle Handeln des Stabsunteroffiziers Ganzer konnte wahrscheinlich ein Zwischenfall oder Schlimmeres verhindert werden. Damit hat er einen wesentlichen Beitrag zur Flugsicherheit in der Bundeswehr geleistet. Während der Übung „BEASTY HORNET“ stellte Stabsunteroffizier Thomas Ganzer (KpfHubschrRgt 26) am 28.05.2008 im Rahmen der Vorflugkontrolle an einem der Hauptrotorblätter einer BO 105 P einen ca. 15cm langen Riss in der Blatthinterkante fest. Bravo gut gemacht und weiter so!!! 15 Flugsicherheit mit zur Erstausstattung der Bundesluftwaffe. Von den Luftfahrzeugführern wurden sie gehasst, gefürchtet und kosteten im Laufe der Jahre vielen Piloten das Leben. Obwohl die Lockheed F-104G Starfighter als Witwenmacher bezeichnet wird, war dies eigentlich die Thunderstreak bzw. Thunderflash. Die Erstausstattung Einsatz der F-84F Thunderstreak Jagdbomber und RF-84F Thunderflash Aufklärer in der Bundesluftwaffe von Oberstabsfeldwebel d. R. Karl-Heinz Weiss Im Rahmen des durch die Vereinigten Staaten initiierten Mutual Defence Assistance Program erhielt die junge deutsche Luftwaffe 450 16 Republic F-84F Thunderstreak Jagdbomber und 108 Republic RF-84F Thunderflash Aufklärer zu einem symbolischen Preis. Sie gehörten da- Die F-84F Thunderstreak war eine weitere Version der F-84-Baureihe, deren Ursprünge auf das Jahr 1944 zurückgehen. Ohne den Koreakrieg und die damit verbundenen Mittel für die Entwicklung neuer Kampfflugzeuge hätte es sie nicht gegeben. Anders als die Flugzeuge der Baureihen F-84A bis F-84G, die ungepfeilte Tragflächen und Leitwerke hatten, hatte sie diese gepfeilt. Das Flugzeug hatte einen zentralen Ansaugschacht im Rumpfbug und war mit dem Curtiss-Wright-Triebwerk J 65-W-3 mit 3.275 kp Schub bzw. J 65-W-7 mit 3.540 kp Schub (nur F-84F) ausgerüstet. Die Auslieferung dieser Version an die USAF begann 1954. Die Gesamtproduktion belief sich auf 2.711 Flugzeuge, von denen mehr als die Hälfte im Rahmen des MDAP-Programms an die NATO-Luftstreitkräfte ging. Die RF-84F Thunderflash war eine Parallelentwicklung zum Jagdbomber F-84F Thunderstreak. Sie war der erste speziell für Aufklärungsaufgaben entwickelte Jet und setzte neue Maßstäbe auf dem Gebiet der taktischen Luftaufklärung. Anders als der Jagdbomber hatte der Aufklärer einen ge- Bilder von PIZ LwA schlossenen Rumpfbug, in dem sich die Kameras befanden. Anstelle des zentralen Lufteinlaufes hatte sie seitliche Lufteinläufe in den Flächenwurzeln. Die erste Serienmaschine wurde im März 1954 an die USAF ausgeliefert, die letzte von 715 RF-84F wurde im Januar 1958 gefertigt. Die F-/RF-84F hatte eine hohe Flächenbelastung und ein zu schwaches Triebwerk. Nach Aussage eines USPiloten segelte sie, im Gegensatz zur T-33, wie ein Ziegelstein. Da es von diesem Flugzeugtyp keine zweisitzige Version gab, die als Schulflugzeug genutzt werden konnte, stiegen die Flugzeugführer frühzeitig vom Schulflugzeug, damals die Lockheed T-33A T-Bird, auf das Einsatzmuster um, und mussten dort „laufen lernen“. Die Thunderstreak/-flash war kein einfach zu handhabendes Flugzeug. Sie war schwer, vielleicht zu schwer, und bekam oftmals erst am Ende der mehr als zwei Kilometer langen Startbahnen der Fliegerhorste „den Hintern hoch“. Von den Luftfahrzeugführern wurde die F-84F als das schnellste Dreirad der Welt bezeichnet. Das Bugrad blieb bis zur Abhebegeschwindigkeit von 175 kts am Boden. Bei dieser Geschwindigkeit zog man den Steuerknüppel nach hinten und das Luftfahrzeug war sofort in der Luft. Wichtig war in der Startphase die Überprüfung der Geschwindigkeit bei den 2.000 und 4.000 ft Runway Markern. Ein Mitarbeiter des Herstellers der Fa. Republic Aviation Corporation meinte in diesem Zusammenhang, dass die F-84 bestimmt um die ganze Welt rollen würde ohne jemals abzuheben, sollte man das Bugrad vor der „Unstick Speed“ vom Boden abheben. Ein erfahrener F-84F-Pilot sagte in Bezug auf die lange Startrollstrecke, dass sie - wie alle Flugzeuge der Fa. Republic - zum Ziel gerollt werden wolle. Nach Ansicht einiger Piloten war sie einfach zu fliegen und zu landen, wenn man es richtig machte. Sie benötigte entschieden größere Landekurven als zu der Zeit allgemein üblich waren und sie benötigte eine hohe Triebwerksleistung mit kräftigem Schub im Endanflug. Autopiloten oder GPS gab es noch nicht und die Navigationsanlage bestand aus einem magnetischen und einem Radio-Kompass, der auf die Funkfeuer reagierte und den Piloten sozusagen den Kurs anzeigte. Mit dieser Kompassanlage gab es häufig technische Probleme. Sie funktionierte oftmals nicht richtig, zeigte Abweichungen an und bedurfte neben umfangreicher 17 Übung einer umfassenden Flugvorbereitung. Diesem Umstand hat die Luftwaffe zwei Zwischenfälle in den Jahren 1959 und 1961 zu verdanken. Zwei F-84F des JaboG 34 kehrten am 22. Oktober 1959 nicht von einem Flug zurück und wurden vermisst. Der Verlust ging durch die gesamte Presse. Groß angelegte Suchaktionen in Oberfranken und der Oberpfalz blieben erfolglos. Deshalb wurde ein Absturz in der DDR oder der CSSR immer wahrscheinlicher. Erst am 17.11.1959 meldete die CSSR den Absturz und die Gefangennahme der beiden Luftfahrzeugführer auf ihrem Gebiet. Am 3. Dezember 1959 wurden sie am Grenzübergang Waidhaus den deutschen Behörden übergeben. Was war geschehen? Um 09:16 Uhr starteten die zwei Luftfahrzeuge auf dem Fliegerhorst Memmingerberg zu einem Navigationsflug Richtung Frankfurt. Gegen 10:00 Uhr meldete der Rottenführer der Bodenstelle Fürstenfeldbruck, dass sein Rottenflieger Probleme mit der Sauerstoffversorgung habe und man nach Memmingen zurückkehren werde. Fürstenfeldbruck übergab die Luftfahrzeuge an die Bodenkontrolle Memmingen, wo sich die Maschinen aber nicht meldeten. Vom Sauerstoffproblem und dem Witterungsverhältnissen überlastet wurde nur nach Radiokompass geflogen. Die Funkfeuer von Memmingerberg und Grafenwöhr, dem Flugplatz der US-Streitkräfte in der Oberpfalz, sendeten auf derselben Frequenz ihre nur schwer unterscheidbaren Signale. Das führte dazu, dass beide Piloten, ohne es zu wollen, in die falsche Richtung flogen: Statt nach Südwesten nach Südosten. In dem Moment, als sie das Anflugverfahren für Memmingerberg mit dem Wolkendurchstoß begannen, waren sie schon über dem Territorium der CSSR in den östlichen Ausläufern des Bayerischen Waldes. Mehrere Baumberührungen sorgten für Triebwerksausfälle und Beschädigungen an 18 Bilder von PIZ LwA Flugsicherheit beiden Maschinen, was deren Piloten zum Ausstieg mit dem Schleudersitz zwang. Sie wurden von den tschechoslowakischen Behörden festgenommen, nach Prag gebracht und von den Sicherheitsbehörden verhört. Am 14. September 1961 verirrten sich zwei Flugzeugführer des JaboG 32 mit ihren F-84F nach Navigationsfehlern während der NATO-Übung Check Mate und drangen in 12.000 m Höhe bei der Ortschaft Elend (Harz) in den Luftraum der DDR ein. Beide Maschinen waren für eine simulierte Angriffsübung in großer Höhe Richtung Frankreich vom Fliegerhorst Lechfeld gestartet. Bedingt durch einen starken Gegenwind und einem Flugwetter, das nicht der Vorhersage entsprach, wurde der Rückflug über Frankreich zu früh begonnen und die Lfz durch den starken Westwind zu weit nach Nordosten abgetrieben. Falsche Windvorhersagen und Schwierigkeiten beim Empfang der Mittelwellenfunkfeuer führten hier wie so oft zu Navigationsfehlern. Mit Mühe konnte die Formation nach Westberlin gelotst werden, wo sie auf dem Flugplatz Tegel, im französischen Sektor gelegen und un- ter französischer Führung, landeten. Dieser Vorfall führte zu politischen Verwicklungen zwischen Washington und Moskau. An diesem Tag wurden beide Luftfahrzeuge, die DB-379 und die DB-383, aus der Luftfahrtrolle der Luftwaffe gelöscht. Beide Luftfahrzeuge wurden von den französischen Militärs zerlegt und auf dem Flughafengelände vergraben. Die metallenen Überreste wurden beim Ausbau des Flugplatzes - nach dessen Übergabe an die Stadt Berlin - durch den Kampfmittelräumdienst zufällig freigelegt, geborgen und anschließend der Verschrottung zugeführt. Zwischen 1959 und 1966 kam es zu nachweislich mindestens 3 weiteren Grenzverletzungen durch F/RF-84F der Luftwaffe, als deren Grund Navigationsfehler angegeben wurden. Die Schwierigkeiten begannen schon bei der Ausbildung der jungen Flugzeugführer. Die Ausbildung des Flugzeugführernachwuchses begann zu jener Zeit mit einer fliegerischen Vorauswahlschulung auf der Piper L-18 beim Fluganwärterregiment in Ütersen bei Hamburg. Da aber sehr viele Nachwuchspiloten gebraucht wurden, er- folgte diese Vorauswahlschulung auch an verschiedenen privaten Flugschulen wie z. B. Bonn-Hangelar oder in Koblenz-Karthause. Danach begann die fliegerische Grundausbildung bei der Flugzeugführerschule „A“ in Landsberg/Lech auf dem „gelben Monster“, der Harvard MK IV (T-6), der sich die Schulung auf dem Jet-Trainer Fouga Magister am selben Standort anschloss. Es konnte aber auch vorkommen, dass man seine fliegerische Grundausbildung bei der Ausbildungsgruppe „A“ der Flugzeugführerschule „S“ auf der Piaggio P-149D in Diepholz durchlaufen musste. Danach setzten alle für die Jet-Fliegerei vorgesehenen Flugschüler ihre Ausbildung bei der Flugzeugführerschule „B“ in Fürstenfeldbruck mit dem sogenannten „Basic Single Engine Training“ auf der T-33A fort. Für die weitere Ausbildung gingen die F-84F-Nachwuchspiloten zur Luke Air Force Base/Arizona in die Vereinigten Staaten. Weil es keine F-84F-Doppelsitzer gab, wurde mit der T-33A eine etwa 30-stündige Einweisung in LuftBoden und Luft-Luft Schießverfahren der eigentlichen F-84F-Schulung vorgeschaltet. So konnten die ersten Schieß- und Bombenwurfübungen unter der direkten Aufsicht eines Fluglehrers im hinteren Cockpit einer T-33A erfolgen. Danach erfolgte die etwa 40-stündige Schulung auf der F-84F, die auch Waffeneinsätze auf dem Gila Bend-Trainingsgebiet beinhaltete. Wurde dieser Ausbildungsabschnitt erfolgreich abgeschlossen, ging es wieder zurück nach Fürstenfeldbruck, wo mit der T-33A mit der Europäisierung eine etwa 30-stündige Einweisung in die mitteleuropäischen Wetter- und Flugraumbedingungen folgte. Erst danach erfolgte die Versetzung in ein Jagdbombergeschwader, in dem der junge Luftfahrzeugführer seine sogenannte Verbandseinweisung erhielt. Da - wie schon erwähnt - kein F-84FDoppelsitzer zur Verfügung stand, nahm man dazu die T-33A oder die So wie hier in Lemwerder endete häufig eine Landung auf regennassen und kurzen Landebahnen P-149D „Piggi“. Erst dann erfolgte die eigentliche Einsatzausbildung auf dem Einsatzmuster. In der Regel lagen zwischen dem letzten Flug auf der F84F in Luke bis zum ersten Flug auf der F-84F im Geschwader mehr als 3 Monate, in nicht seltenen Fällen fast 8 Monate. Ein solches Schicksal ist auch im Bericht zu einem Flugunfall zu lesen, der sich im Frühjahr des Jahres 1963 ereignet hat. Es handelte sich dabei um den ersten Flug auf F-84F im Rahmen der Verbandeinweisung. Dazu steht im Untersuchungsbericht: Der LFF hatte die Ausbildung auf seinem Einsatzmuster in den USA erhalten. Die Gesamtflugzeit auf dem Muster F-84F betrug dabei 30:10 Stunden. Nach Beendigung dieser Ausbildung hat er dann den Wetterkurs in Fürstenfeldbruck mit 24:50 auf T-33A durchlaufen und wurde anschließend zum Verband versetzt. Nach zwei Einweisungsflügen auf T33A und P-149D wurde er nach fast achtmonatiger Flugpause auf F-84F beim Geschwader nach der üblichen erneuerten Einweisung (Cockpit, Roll- test usw.) zu seinem ersten Flug auf dem Einsatzmuster in Begleitung seines Lehrers eingesetzt. Alle Startvorbereitungen verliefen normal, die beiden Flugzeuge starteten in der Rotte, der Schüler links. In den ersten 4.000 ft Rollstrecke beschleunigten beide Maschinen normal. Danach wurde das Luftfahrzeug des Flugschülers langsamer, so dass es vom Luftfahrzeug des Fluglehrers nach ca. 7.000 ft überholt wurde. Dieser setzte seinen Start fort, nachdem er über Funk den Schüler angewiesen hatte, die Zusatzbehälter abzuwerfen und das Luftfahrzeug zu beschleunigen. Dieser hatte jedoch nach etwa 6.500 ft Rollstrecke mit dem Abbremsen seines Luftfahrzeuges begonnen, den Bremsschirm gezogen, der jedoch durch eine Fehlbedienung sofort ungeöffnet wieder abgeworfen wurde. Mit etwa 140 bis 150 kts steuerte er seinen Flieger in die Fanganlage. Dort wurde es am linken Hauptfahrwerk gefangen, geriet dabei ins Schleudern und löste sich vom Fangseil. Nach Bruch des linken Hauptfahrwerkes 19 Flugsicherheit und Beschädigung des Zusatzbehälters entstand ein Kraftstoffbrand, der das Luftfahrzeug zerstörte. Der Luftfahrzeugführer wurde nicht verletzt. Wie bereits beschrieben, begann man bei der Schulung auf die F-84F mit der T-33. Hier brachte man den Flugschülern die korrekten Landungen mit diesem Flieger bei, im „Pitch“ den Leistungshebel in die Leerlaufstellung ziehen und ihn dort bis zur Landung zu belassen. Bei der Umschulung auf die F-84F musste den Schülern eine andere Landetechnik beigebracht werden. Dazu wurden mit der T-Bird Anflüge ohne Landeklappen geflogen. Das hatte große Landekurven und einen verlängerten Endanflug mit erhöhter Triebwerksleistung zur Folge. Wurden die sogenannten No-Flap-Anflüge beherrscht, ging es bei der F-84F/RF84F mit dem Taxi Check weiter. Dabei setzte sich der Flugschüler in das Cockpit und startete das Triebwerk. Der Fluglehrer stellte sich auf den rechten Flügel und schnallte sich mit einem Gurt am Cockpitrand fest. Dort hielt er sich verzweifelt fest, während der Flugschüler mit dem Flugzeug kreuz und quer über den Abstellbereich rollte. Wegen ihres breiten Hauptfahrwerks war sie, da sie am Boden mit der Bremse gesteuert wurde, schwer zu handhaben. Die Fahrwerksgeometrie entsprach fast dem eines gleichseitigen Dreiecks, geringe Bremseingaben wirkten sich schon gravierend auf das Rollverhalten am Boden aus. Das führte bei vielen Landungen und Startabbrüchen zu Unfällen mit zum Teil dramatischen Folgen. Da in der zweiten Hälfte der fünfziger und in der ersten Hälfte der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts kein Fliegerhorst der Luftwaffe über eine Startbahn mit einem Anti Skid-Belag verfügte, kam es sehr häufig - vor allem bei nasser Piste - zu einem seitlichen Verlassen oder Überschießen der Runway. In den meisten Fällen führte dies auch zu 20 einem Bruch des Bugfahrwerkes. Ein tödlicher Fehler - der häufig bei der Landung gemacht wurde - war, das Luftfahrzeug zu langsam werden zu lassen. Wurde es zu langsam, hatte man nicht genug Schub, um zu beschleunigen oder durchzustarten. Durch den vorhandenen Schub konnte der erhöhte Widerstand durch die Flugzeugzelle nicht mehr ausgeglichen werden, wodurch sich dann die Sinkrate erhöhte. Am Steuerknüppel zu ziehen und die Flugzeugnase anzuheben verschlimmerte die Sache nur noch. Auf Grund der geringen Startleistung benötigte die F-84F, selbst bei der Benutzung langer Startbahnen, oftmals abwerfbare Starthilfsraketen, wenn sie in Einsatz- oder Überführungskonfiguration aufgerüstet war. Diese Raketen hatten einen Schub von je 450 kp. Maximal vier Raketen konnten angebracht werden. Einige Fliegerhorste, die im Rahmen von Cross Country-Flügen angeflogen wurden, konnten bei bestimmten Witterungsverhältnissen - vor allem im Sommer nur mit der Innenbetankung verlassen werden. Die F/RF-84F war der eigentliche „Witwenmacher“. Von den erhaltenen 450 F-84F bzw. 108 RF-84F wurden 190 bzw. 37 in Unfälle verwickelt. Dabei wurden 94 bzw. 20 Luftfahrzeuge zerstört und 35 bzw. 7 LFF getötet. Das ergab eine Unfallrate von 5,78 und 4,98 pro 10.000 Flugstunden. Damit lagen diese beiden Waffensysteme an der Spitze der Unfallstatistik der Luftwaffen. Und nicht nur da. Im Rahmen des MDAP wurde dieses Luftfahrzeug auch an die Luftwaffen mehrerer europäischer Staaten geliefert. Auch dort war eine ähnlich hohe Unfallrate zu verzeichnen. Diese Werte wurden selbst mit der F-104G bei weitem nicht erreicht und nur von der Sea Hawk der Bundesmarine mit einer Unfallrate von 6,68 pro 10.000 Flugstunden übertroffen. Quellenangabe: Klaus Kropf, Jet-Geschwader im Aufbruch, VDM Heinz Nickel, ISBN 3-86619-001-8 Hans-Werner Jarosch, Immer im Einsatz, Verlag E.S. Mittler & Sohn GmbH, ISBN 3-8132-0837-0 Siegfried Wache, F-40 Flugzeuge der Bundeswehr, Heft 1 Republic F-84F „Thunderstreak“, Heft 2 Republik RF-84F „Thunderflash“ Daten F-84F Thunderstreak Jagdbomber / RF-84F Thunderflash Aufklärer Hersteller: Republic Aviation Corporation Beschaffte Lfz: 450/108 Einsatzzeitraum: 1956 – 1966/1958 – 1966 Gesamtflugstunden: 328.906/74.229 Abmessungen Spannweite: 10,24 m Länge: 13,20 m/14,48 m Höhe: 4,57 m Gewichte Leergewicht: 6.200 kg Maximales Startgewicht: 11.500 kg/12.230 kg Leistungen Höchstgeschwindigkeit: 1.130 km/h Dienstgipfelhöhe: 13.700 m Triebwerk Curtiss-Wright J 65-W.3 mit 3.275 kp Schub Curtis-Wright J 65-W-7 mit 3.540 kp Schub (nur F-84F) Bewaffnung F-84F: 6 x Colt Browning M3 MG’s Cal. .50 (12,7 mm) Ungelenkte Luft-Boden Raketen 2,75“ (70 mm) FFAR Ungelenkte Luft-Boden Raketen 5“ (127 mm) HVAR 500 lbs und 1.000 lbs Sprengbomben 750 lbs Napalm Brandbomben Nuklearbombe MK 7 (nur JaboG 33) Bewaffnung RF-84F: 4 x Colt Browning M3 MG’s Cal. .50 (12,7 mm) Aufklärungsmittel: bis zu 6 Kameras mit Objektiven zwischen 6 und 36“ Ursachensuche auf Amerikanisch ... von Oberstleutnant Jörg Behnke, GenFlSichhBw Genauer müsste es eigentlich auf US Air Force-Art heißen, denn ich bin mir sicher, dass die Unterschiede in der Art und Weise einer Flugunfalluntersuchung zwischen Navy, Army, Marines und eben der USAF zwar nicht gravierend sind, es sie aber doch geben wird. Obwohl das Fliegen als solches schon erheblich sicherer geworden ist und uns die tendenzielle Entwicklung der Flugunfallrate optimistisch stimmen kann, gehören Flugunfälle leider immer noch zu unserem Alltag. Die Militärluftfahrt stellt dabei neben der allgemeinen, und hier speziell der Freizeit-Fliegerei, immer noch den Schwerpunkt. So dramatisch und leider oftmals auch tragisch das Ereignis eines Flugunfalls aber ist, so ergeben sich auch nach jedem einzelnen immer wieder Fragen und Lösungsansätze. Diese ermöglichen es uns, Gefahrenund Risikopotentiale zu lokalisieren, abzuwägen und für die Zukunft unsere Art des Fliegens noch sicherer zu machen. In diesem Punkt unterscheiden wir uns ganz und gar nicht von anderen Luftstreitkräften dieser Welt. Ich hatte das Vergnügen eben genau dies am eigenen Leib zu erfahren. Zweieinhalb Jahre durfte ich als der Vertreter der Deutschen Luftwaffe beim US Air Force Safety Center an Unfalluntersuchungen und am aktiven Gestalten der Flugsicherheitsarbeit der USAF teilnehmen und diese auch als offizieller Vertreter des Safety Centers leiten. Am Anfang stand dabei die Ausbildung. Obwohl ich mit meiner Erfahrung nach fünf Jahren FSO nun nicht gerade zu den Neulingen auf dem Gebiet der Flugsicherheitsarbeit gehörte, blieb mir die Absolvierung des amerikanischen FSO-Lehrgangs nicht erspart. Unterschiede zu unserer Ausbildung in Fürsty gab es dabei, diese lagen aber meist nur im Detail. Zum einen natürlich in der anders gearteten Vorschriftenlage und zum anderen in der Ausrichtung der Schwerpunkte. Das eigentlich Hauptmetier des Staffeloder Geschwader-FSO, die präventive Flugsicherheitsarbeit, wurde zwar peripher immer wieder angesprochen und behandelt, doch Schwerpunkt des Lehrganges war, ist und bleibt die direkte Untersuchertätigkeit, die Vorbereitung auf den Einsatz als Investigation 21 Flugsicherheit Officer. So gehört unter anderem das Training in Interviewtechniken ebenso wie auch die Ausbildung im Crash Lab mit dazu. In dieser im Süden der Kirtland AFB befindlichen Anlage sind auf einer ca. fünf km2 großen Anlage neun original Crash Sites mit den Originalflugzeugwracks nachgestellt worden. Eine komplette Woche in diesem 4-wöchigen Lehrgang ist dafür eingeplant. Für die Lehrgangsteilnehmer (LT) gilt es dabei sich erst mal an einer Unfallstelle orientieren zu lernen, um dann bis zur eigentlichen Untersuchertätigkeit vorzudringen. Die verschiedenen Unfallstellen zeigen den LT unter anderem auch, dass eine noch so vollkommene Technik von einem einzigen Detail, einem einzigen winzig kleinen Ereignis zu Fall bzw. zum Absturz gebracht werden. Die Palette reicht dabei von einer falsch genieteten Brennkammer eines F-86 Triebwerkes, dem nicht richtig verschlossenen Kabinendach einer F-15, welches sich während eines Flying Displays löste bis hin zur Original Crash Site einer F-22. Bei einer dieser maßstabsgerecht ausgelegten Unfallstelle eines Flugunfalls mit T-38, die unmittelbar nach dem Take Off nach rechts zu drehen begann, verwies ein fehlender Sicherungsstift an den Flaps auf die Ursache. Der Auftrag an die LT klingt banal. Lediglich „ausgestattet“ mit wagen Zeugenaussagen sollen diese 22 Crash-Lab Kirtland AFB mittels eines strukturierten Analysierens der Flugzeugwrackteile zur Ursache, dem den Unfall auslösenden Moment, vordringen. Erst nach Abgabe des eigenen Untersuchungsergebnisses erhält man dann Einblick in den offiziellen Abschlussbericht. Der berühmte „Aha-Effekt“ blieb da bei einigen nicht aus. Zusätzlich zu den neun Unfallstellen gibt es im Crash Lab eine ganze Galerie von einzelnen Wrackstücken aus allen Epochen. Angefangen von einer ganzen Reihe der unterschiedlichsten Flugzeugtriebwerke, bis hin zu Propellern, Pumpen, Hydraulikleitung und vielem mehr, welche es dem LT ermöglicht, seinen Blick fürs Wesentliche zu schulen und ihm eine Anleitung für das strukturierte Herangehen an einen Flugunfall zu geben. Was versteckt sich nun hinter diesem strukturierten Herangehen? Als Erstes in einer jeden Untersuchung steht die Frage nach dem: Was ist passiert. Die reine Faktensuche also. Weder Interpretationen noch der Versuch einer Lösung sind hier gefordert. Nur Fakten! Aus eigenem Erleben weiß ich, dass wir uns oftmals allzu schnell zu voreiligen Schlüssen leiten lassen, ohne uns dabei den Überblick über alle Fakten zu gönnen. Jeder von uns kann sich dabei erwischen. Natürlich gehört die Befähigung zum schnellen Erfassen einer Situation, eines Zusammenhanges zu den gewünschten Fähigkeiten unseres Berufs; ist so letztendlich auch Ziel unserer Ausbildung, dennoch sollte dies uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es komplexere Szenarien geben kann, die erst nachdem alle Fakten auf dem Tisch liegen, Antworten aufs Geschehene finden lassen. Speziell wenn es bei erster Betrachtung unmöglich erscheint, einen Zusammenhang zwischen diesen Fakten herzustellen, liegt es in der Natur des Menschen, dass man dazu neigt, Fakten passend zu biegen. Man läuft dann Gefahr, fehlende Fakten durch Spekulationen zu ersetzen. Im Rahmen meiner Austauschverwendung durfte ich einen Flugunfall mit F-16 untersuchen, bei dem wir, das Untersucherteam, wochenlang davon überzeugt waren, dass der Unfall maßgeblich durch den Piloten verursacht war. Natürlich passte nicht alles 100 %ig, aber im Wesentlichen waren wir alle mit unserem vorläufigen Urteil zufrieden. Ich sehe noch die verdutzten Gesichter der Mitglieder des Quelle: Google Maps Untersuchungsteams als wir in einer Telefonkonferenz von einem leitenden Ingenieur hören mussten, dass er unsere Variante zu 100 % ausschließt. Da standen plötzlich 100 % Wissen unserem Mix aus 60 % Fakten und 40 % Spekulationen gegenüber und unsere Sicht auf den Unfall änderte sich schlagartig. Erst die Daten, die wir Wochen später bekommen sollten, überzeugten uns jedoch komplett von unserer falschen Fährte. Nachdem nun alle Daten beisammen waren, konnten wir mittels einer ziemlich aufwendigen Simulation bei der Industrie einen Zusammenhang zwischen einer bereits bekannten Softwareabweichung und den verschiedenen Fakten herstellen. Plötzlich passten alle Puzzleteile. Lessons learned ... nicht zu schnell auf ein Ursachenfeld einschießen. Doch zurück zum FSO Kurs. Die angehenden FSOs lernen so, dass erst mit Abschluss der Faktensuche, also nach der Frage nach dem Was, die Frage nach dem Wie erörtert werden soll. Jetzt gilt es erstmals Zusammenhänge herzustellen. Am Ende geht es um die Beantwortung der Frage, wie bedeutsam sind die Fakten für die sich darstellenden Zusammenhänge. Beim bereits erwähnten Unfall ging die F-16 nach einem ziemlich aggressiv geflogenen Manöver Out-of-Control. Nach Auslesen der Flugparameter musste so die Frage geklärt werden, wie kann das Flugzeug bei diesen Parametern Out-of-Control gehen? Die Antwort auf diese Frage gab uns Rätsel auf. „Der Pilot kann es nicht gewesen sein“, so das schon erwähnte Statement des Ingenieurs, aber da gab es doch noch andere, kleinere Abweichungen und Fehlermeldungen. Obwohl diese separat betrachtet alle erklärbar waren, galt es jetzt mögliche Wechselwirkung zwischen allen zu finden. Bei den dokumentierten Parametern sei es, so das uns auf den Boden der Tatsachen zurückholende Statement des Ingenieurs, unmöglich in einen Out-of-Control-Zustand zu gelangen, es sei denn, dass auch andere im ersten Moment nicht zum Unfall passende Unregelmäßigkeiten vorgefunden wurden. Das führte uns zu neuen Fragestellungen. Dem Was und Wie folgte das Warum. Das ist der Abschluss einer jeden Untersuchung. Fakten sind verfügbar, einzelne Zusammenhänge sind geklärt. Wir wissen auch über die Fakten, die wir bislang aus verschiedenen Gründen noch entdecken müssen oder nicht entdecken können. Die Philosophie verfolgt also What we know? What we need to know? What we believe to know? Mit anderen Worten: Wir wissen was wir wissen, was wir noch wissen müssen und was wir nicht genau wissen, aber glauben zu wissen. Diese Unterteilung verleiht dem Puzzle, welches sich einem Untersucher unmittelbar nach einem Unfall bietet, eine gewisse Systematik. Es ordnet und klärt uns über das Wahre und Spekulative auf. Zusammenhänge sind in sich geklärt und erklärt. Lücken in der Beweiskette wurden mit Erklärungsmodellen gestopft. Jetzt gilt es alles zusammenzufügen, alle Zusammenhänge und Fakten zu verknüpfen. Erst dann kann die Geschichte des Flugunfalls richtig geschrieben werden. Oft beginnt an dieser Stelle der Teil der Untersuchung, welcher den Beteiligten einiges abverlangt. In den mitunter auch sehr hart und kontrovers geführten Diskussionen wird versucht, die Ursache für den Unfall genau zu definieren. Die Diskussion nach dem Warum bringt uns Stück für Stück ans Eigentliche, das den Flugunfall verursachenden Moment. In der Ausbildung wird dabei die Five Why´s Philosophie gelehrt. Das heißt nichts anderes als dass man davon ausgeht, dass in der Betrachtung das fünfmalige Hinterfragen eines Umstands mit Warum? zur Ursache führt. Und das funktioniert! Das Flugzeug drehte sich plötzlich um die Längsachse! Warum? Das Querruder war abgerissen! Warum? Der Verriegelungsbolzen war gebrochen! Warum? Der Bolzen war fehlerhaft installiert! Warum? Das dazugehörige Verfahren in der Vorschrift ist missdeutend! Warum? Das Verfahren wurde einfach ohne eingehende Prüfung festgelegt! BINGO!!! Ohne die Antwort auf das fünfte Warum, so die Philosophie, findet man nicht zur eigentlichen Ursache, d. h. der Fehler könnte und wird noch einmal passieren. In mehreren und sehr verschiedenartigen Unfalluntersuchungen habe ich feststellen können, dass diese sehr simple anmutende Art der Konsequenz in der Fragestellung, die wahren Hintergründe für den Unfall offen legt. Ursachen werden dabei auch als ein Komplex verstanden. A cause is a deficiency, which if corrected, eliminated, or avoided, would likely have prevented or mitigated the mishap damage or significant injury. So wird als Ursache einerseits natürlich die Abweichung definiert, die zu dem Unfall und dessen Auswirkung geführt hat. Andererseits wird aber nicht nur das abgerissene Querruder ursächlich für den Unfall verantwortlich gemacht, sondern eben auch die fehlenden Prüfvorgaben. Die Ursache wird in mehreren Ebenen gesucht. Zum einen natürlich in der Abweichung selbst, aber zum anderen auch 23 Flugsicherheit in dem Umstand, dass mit dieser schon bekannten Abweichung bislang nicht offensiv genug umgegangen wurde. Es wird die Frage nach dem „Warum hat sich die Abweichung zu einer Ursache entwickeln können“ zugelassen. Warum hat dieses bislang keiner bemerkt? Und genau das hinterfragt Verantwortlichkeiten. Nur um das an dieser Stelle noch mal zu vergegenwärtigen. Es geht auch in der amerikanischen Flugunfalluntersuchung nur darum, aus einem Unfall Maßnahmen abzuleiten, die eine Wiederholung dieses Unfalls unmöglich machen. Wenn jedoch Missstände bekannt waren, deren Korrektur aus unterschiedlichen Beweggründen heraus verzögert oder überhaupt nicht durchgeführt wurde, dann gilt es diese Beweggründe im Rahmen einer Flugunfalluntersuchung auf ihre Plausibilität und Verantwortlichkeit hin zu bewerten. Mitunter sind dann diese Verantwortlichkeiten auch an Funktionen oder gar an konkrete Personen gebunden, so dass diese dann wiederum auch ursächlich für den Unfall werden. Dabei ist natürlich Sorgfalt geboten. Deshalb werden die angehenden FSO‘s ziemlich eindringlich auf diese Sensibilität in der Ursachenfindung hingewiesen. Do not list a party as causal for not taking action unless they reasonably should have been expected to take such action, but did not. Mit anderen Worten: Nur derjenige kann für einen Umstand ursächlich verantwortlich gemacht werden, der um den Misstand wusste und sich auch bewusst war, dass er für das Abstellen oder Bewerten dieses Misstandes verantwortlich war. Dabei, und auch das wird ziemlich eindringlich erklärt, ist die eigentliche Person nur von untergeordnetem Interesse. Entscheidend ist deren Funktion. 24 „Ich kann doch meinen Boss nicht als Verursacher benennen“ ... fast schon verzweifelt klang die Stimme des Untersuchungsführers. Dabei war es doch ein ganz normaler Vorgang, der hier ablief. Was war geschehen? Ein Fehler im Design führte in regelmäßigen Abständen zu Problemen mit einem Triebwerktyp. Dieser Fehler war bekannt und führte, da das entsprechende Luftfahrzeug mit mehr als nur dem einen Triebwerk bestückt war, nicht zu einer, sagen wir mal, dramatischen Situation für die Luftfahrzeugbesatzung. Notfallpläne in Form von Checklisten waren vorhanden. Die besagte Procedure gehörte zum Standard im Simulator und viele LFB‘s verfügten zudem auch über entsprechende Live-Erfahrungen im Umgang mit dieser Triebwerksanomalie. Jeder kannte diesen speziellen Fall. Aber es gab da eben auch gewisse Sachzwänge, die die bereits oft geforderte und notwendige Designänderung nicht mit der notwendigen Priorität ausstatten ließ. Auch rückte eine Änderung, je betagter das entsprechende Luftfahrzeug wurde, umso weiter in die Ferne. Das Risiko selbst schrie sozusagen danach, kalkulierbar zu sein. Die böse Überraschung war scheinbar berechenbar geworden, man konnte fast vorhersagen, wann es wieder passieren musste. Die Zwischenfälle im Einzelnen unterschieden sich nur in kleineren Nuancen. Oftmals konzentrierten sich diese auch nur auf den Zeitraum vom Erfassen der Abweichung bis hin zur Abarbeitung der Checkliste. Das birgt natürlich auch die Gefahr, dass sich dann auch die Ursachenforschung langsam und stetig vom eigentlichen, dem Designfehler zu den Follow-on, den Nachfolgefehlern, wegbewegt. In der Tat gab es auch diese Tendenz. Doch die auch in der Gegenprobe konsequent angewandte Five Whys Methode bewahrt jeden Untersucher davor sich in seiner Untersuchung zu verzetteln. So wurde auch sehr beharrlich und ausdauernd immer wieder bei dieser Art von Zwischenfällen sowohl der Designfehler selbst, wie auch der Fakt, dass trotzdem das Luftfahrzeug zum Flugbetrieb freigegeben wurde (und dass damit die Abweichung defacto akzeptiert wurde) als Hauptursache definiert. Und obwohl die Ausdauer in diesem konkreten Beispiel leider nicht zu gravierenden Änderungen führte, hielt diese die Diskussion am Leben, wurden Verantwortliche immer wieder zur Auseinandersetzung damit gezwungen. Ursachenfindung hat somit auch etwas motivierendes, etwas anregendes. Und das bezieht sich nicht nur auf die Untersuchung von Flugunfällen. Zurückgekehrt ins Haus GenFlSichhBw muss ich in der Durchsicht der Zwischenfallbericht oftmals feststellen, dass eine Vermischung von Ereignis, Ursache und Maßnahmen stattfindet. So wird teilweise das Ereignis zur Ursache oder aber auch werden Maßnahmen nur unvollständig definiert oder gar missverstanden. Nicht die erfolgreiche Durchführung eines Nachprüffluges ist die geforderte Maßnahme. Die Anordnung des Fluges an sich ist es. Auch ist nicht der Defekt im Schalter die Ursache. Denn das alleinige Zeigen auf das defekte Bauteil beantwortet uns noch nicht die Frage nach dem Warum ist der Schalter defekt. Um nicht falsch verstanden zu werden. Es ist mir schon bewusst, dass die Möglichkeiten einer Untersuchung im Verband limitiert sind, aber ... und genau dazu möchte ich anregen ... Suche nach Ursachen und deren Bewertung bedürfen eines gewissenhaften und systematisch strukturierten Herangehens. Denn auch bei uns gilt: Je tiefgründiger, schlüssiger und genauer Ursachen für Flugunfälle und Zwischenfälle definiert sind, desto plausibler erscheinen die daraus abgeleiteten Maßnahmen ... und letztendlich zählt nur das. Learning the hard way Während des ILS Anfluges auf den Flugplatz Bordeaux - Merignac fiel in einer Höhe von 2.130 ft zunächst, für die Besatzung völlig überraschend, das linke Triebwerk aus. Ohne jegliche Vorwarnung blieb das Triebwerk plötzlich stehen. Die Besatzung reagierte, brachte die linke Luftschraube in Segelstellung und erhöhte die Drehzahl des rechten, noch intakten Triebwerks. Nur 35 Sekunden später fiel, für die Besatzung wiederum überraschend, in einer Höhe von nunmehr 1.670 ft zusätzlich das rechte Triebwerk aus. Der Bordmechaniker versuchte sofort, das rechte Triebwerk wieder anzulassen. Dieses lief zwar an, fiel aber nach versuchter Leistungserhöhung erneut aus. Im Verlauf der Ereignisse erkannte der VLF, dass die Landebahn mit zwei stehenden Triebwerken nicht mehr erreicht werden konnte. Geistesgegenwärtig nahm er wegen der dichten Bebauung im Anflugsektor Kurs auf ein freies Feld. Dies schien ihm für eine Notlandung geeignet. Mehrere quer zur Anflugrichtung verlaufende Hochspannungsleitungen erschwerten dann auch noch den letzten Teil des Flugweges. Um die Beschreibung dieses Flugunfalls zu komplettieren, sei erwähnt, dass der Gasturbinengenerator (GTG) noch aktiviert wurde, dieser dann aber auch nach 17 Sekunden ausfiel. Man braucht Luft zum Fliegen, im Kraftstoffsystem jedoch nicht! Bild aus der Flugunfallakte von Oberstleutnant Jörg Behnke, GenFlSichhBw Am 2. Juli 1988 musste ein C-160 „Transall“ bei Bordeaux auf einem freien Feld notlanden. Das Luftfahrzeug setze dabei auf einer Uferböschung auf und zer- brach in mehrere Teile. Die 6-köpfige Besatzung konnte verletzt geborgen werden. Passagiere befanden sich glücklicherweise nicht an Bord. Soweit die Kurzmeldung! Was war passiert? Der Rest der Geschichte ist schnell erzählt. Die Transall schlug auf eine Uferböschung. Fast die gesamte linke Seite der C-160 wurde abgerissen. Das Rumpfvorderteil mit Cockpit brach ab und kam mit dem Rest des Rumpfes nach ca. 60 m zum Liegen. Wie bereits erwähnt, konnte die gesamte Besatzung zwar mit unterschiedlichem Verletzungsgrad, aber glücklicherweise lebend geborgen werden. Was war passiert? Was hatte dazu geführt, dass beide Triebwerke einschließlich des GTG plötzlich stehen blieben? 25 Flugsicherheit Die Antwort darauf fiel bei erster Betrachtung kurz und bündig aus: Unmittelbare Ursache der Triebwerksausfälle war Kraftstoffmangel. Kraftstoffmangel und das, obwohl im Wrack noch ein Kraftstoffvorrat von 1.430 kg vorgefunden wurde, der noch für eine Flugzeit von ca. einer Stunde ausgereicht hätte. Zur besseren Erklärung möchte ich Ihnen einen kleinen Exkurs in das Kraftstoffversorgungssystem der Transall anbieten. Für die Versorgung der beiden Triebwerke und des GTG ist eine gemeinsame Kraftstoffversorgungsanlage verantwortlich. Die insgesamt vier in den Tragflügeln eingebauten Tanks (zwei in jedem Tragflügel) werden in zwei Gruppen, A und B, unterteilt. Beide Versorgungsgruppen sind über Versorgungsleitungen miteinander verbunden. Jeweils eine Abzweigung dieser Leitungen führt auch zum GTG. Damit ist die Versorgung sowohl eines jeden Triebwerkes wie auch des GTG aus jeder einzelnen Behältergruppe konstruktiv geregelt. In den jeweiligen Versorgungsleitungen befinden sich zudem Absperrventile, die vom Besatzungsraum mechanisch betätigt werden können. Jeder der vier Tanks ist mit zwei elektrischen Pumpen ausgestattet. Eine Pumpe wird dabei vom Generator 1 (linkes Triebwerk), die andere vom Generator 2 (rechtes Triebwerk) versorgt. Alle acht Pumpen können aber auch über das GTG versorgt werden. Somit ist im eigentlichen Sinne eine dreifache Redundanz in der Kraftstoffentnahme aus dem jeweiligen Tank realisiert. Nun werden aber die Pumpen entsprechend der Entleerungsreihenfolge ein- bzw. ausgeschaltet. Ab 1.800 kg Kraftstoffmenge je B-Behälter, so das Flughandbuch, wird grundsätzlich der 26 Kraftstoff aus den Behältern A entnommen. Dafür werden die A-Pumpen eingeschaltet und die B-Pumpen ausgeschaltet. Beim Start der Unfall Transall waren aber noch ca. 2.000 kg Kraftstoff in den B-Behältern vorhanden. Für diesen Fall empfiehlt das Flughandbuch, zuerst solange Kraftstoff aus den B-Behältern zu entnehmen, bis 1.800 kg je Behälter angezeigt werden. Folgerichtig schaltete der Bordmechaniker der Transall zunächst die B-Pumpen ein. Danach hätte aber ein Umschalten auf die A-Pumpen und Abschalten der B-Pumpen erfolgen müssen. Im Verlaufe der Untersuchung wurde festgestellt, dass die B-Pumpen eingeschaltet blieben und diese selbst noch nach der völligen Entleerung der B-Tanks arbeiteten. Die A-Pumpe war ausgeschaltet. Die A-Behältergruppe wurde somit nur über die B-Pumpe bzw. nach dem Fallstromprinzip entleert. Erst nachdem beide Triebwerke standen, im Verlaufe des Wiederanlassversuches, wurde dann vermutlich diese Schalterstellung, leider viel zu spät, verändert. An dieser Stelle muss noch erwähnt werden, dass Behälter A und B, wie bereits beschrieben, untereinander verbunden sind. Diese Behälterzusammenführung erfolgt aber ca. 20 cm oberhalb des eigentlichen Behälterbodens. So wurde es möglich, dass, nach der Entleerung des Behälters B und der Entleerung des Behälters A, bis zu diesem Füllstand von ca. 20 cm (entspricht einer Kraftstoffmenge von 700 kg je Behälter) kein Kraftstoff über die Verbindungsleitung aus Behälter A in B zuströmen konnte. Einfach gesagt: Dadurch wurde es ermöglicht, dass die B-Pumpen Luft zogen und keinen Kraftstoff mehr förderten. In einer im Rahmen der Flugunfalluntersuchung durchgeführten Simulation konnte diese Ereigniskette des Unfalls exakt nachgestellt werden. Damit wurde der Nachweis erbracht, dass ein wie beim Flugunfall herbeigeführter Betankungszustand unwillkürlich zum Ausfall zunächst des linken, dann des rechten Triebwerks und letztendlich auch zum Ausfall des GTG führen musste. Die Frage nach dem „Warum der BordMech diesen Betankungszustand herbeiführte und im Verlauf des Fluges missachtete“, führte im Weiteren zur Überprüfung der Vorschriften und Ausbildungsunterlagen. Dabei wurde festgestellt, dass falsche Darstellungen und Ungenauigkeiten in den Vorschriften die Gefahr einer solchen Fehlschaltung nicht deutlich genug herausstellten. Der Fakt, dass unter gewissen technischen Gegebenheiten die Fallstromversorgung nicht mehr ausreicht um die Kraftstoffversorgung aufrecht zu halten, fand in den Vorschriften ebenso wie der Fakt, dass bei eingeschalteten Pumpen der Tankgruppe mit Restkraftstoff ein Triebwerkausfall infolge Lufteinbruch über die leeren Tanks in das Kraftstoffsystem erfolgen kann, nicht den richtigen Stellenwert. In dieser Konsequenz brachte der Flugunfall die traurige Erkenntnis, dass die gesamte Redundanz in der Kraftstoffversorgung des Luftfahrzeuges nur mittels einer fehlerhaft eingeschalteten Pumpe aufgehoben werden konnte. Traurig deshalb, weil erst der Unfall diesen konstruktiv bedingten Mangel offenbarte. Neben der als Ursache für diesen Flugunfall verantwortlich gemachten Fehlhandlung durch die Luftfahrzeugbesatzung, verweist GenFlSichhBw in seiner Festlegung der beitragenden Ursachen auch auf diesen konstruktiven Mangel. Die Erkenntnis, dass, wenn die elektrischen Behälterpumpen der A-Gruppe ausgefallen oder ausgeschaltet sind, Triebwerkausfälle bei leerem B-Behälter trotz eines noch vorhandenen Kraftstoffvorrats in den A-Behältern von 700 kg möglich und wahrscheinlich werden, galt es in die Vorschriften und Ausbildungsunterlagen zu integrieren. So wird zum einen seit diesem Flugunfall in der GAF T.O. 1C-160-1 (Seite 1-5-1) die Kraftstoffanlage der C-160 mit dem folgenden Zusatz beschrieben: ... Die Triebwerke und das Hilfsaggregat können auch nach dem Fallstromprinzip mit Kraftstoff versorgt werden, ohne dass die entsprechenden Behälterpumpen eingeschaltet werden müssen, solange bestimmte Kraftstoffmengen noch nicht unterschritten sind ... Zum anderen wird dieser Unfall im Rahmen der BT/BTO Ausbildung mit dem Ziel, die Kraftstoffversorgung der Transall in ihrer Wirkungsweise zu verstehen, genau durchgesprochen und analysiert. Daneben gilt es aber auch die zukünftigen BT/BTO’s für bislang noch nicht erkannte Zusammenhänge in technischen Abläufen zu sensibilisieren. Vergessen wir nicht, der Unfall passierte im Jahr 1988. Die Transall befand sich bereits seit 20 Jahren im Flugbetrieb. Wir hatten jede Menge Erfahrung. Wir hatten „vermeintlich“ alles schon gesehen und erlebt. Überraschen konnte uns nichts mehr. Dennoch war es aber einem Schwachpunkt in der Schnittstelle „Mensch – Maschine“ möglich über 20 Jahren unerkannt zu bleiben. Die große „Lesson learned“ aus dem Beschäftigen mit diesem Unfall im Rahmen der Ausbildung muss demnach heißen: Wir müssen uns offen und wach halten; wir müssen uns unsere Agilität im Denken erhalten, die es uns ermöglicht, auch mal außerhalb der bisherigen Gedankenstrukturen zu denken. Ab und zu mal den Beobachtungspunkt wechseln, die Fähigkeit zu ha- Bild aus der Flugunfallakte ben, sich auch mal aus dem eigenen Bezugssystem geistig herauszubewegen, Arbeits- oder Verfahrensabläufe aus einer anderen Perspektive heraus zu hinterfragen, hilft Schwachpunkte zu lokalisieren, Maßnahmen zu ergreifen, Risiken kalkulierbarer zu machen und letztendlich auf das „Learning the hard way“ verzichten zu können. 27 Flugsicherheit Lessons learned Unfallort Trümmerfeld Höhenunterschied Unfallort - Trümmerfeld: 400 Meter Bild aus der Flugunfallakte 28 Lehren der Schweizer Luftwaffe aus dem Tornado Unfall von Oberstleutnant Jörg Behnke, GenFlSichhBw „Neue Methoden der Flugunfalluntersuchung“, so lautete das Motto des diesjährigen Meetings des Air Force Flight Safety Committee Europe/AFFSC(E) in Krakau/Polen. Traditionell wurde in dessen Verlauf jedem Vertreter einer europäischen Luftwaffe die Möglichkeit eingeräumt, in einem kurzen Briefing das eigene Unfallgeschehen und auch, gemäß dem Thema, Einblicke in neue, interessante Facetten einer Flugunfalluntersuchung darzustellen. Als Vertreter der Deutschen Luftwaffe nutze ich dieses Forum, um Erfahrungen aus dem Flugunfall in der Schweiz speziell in Bezug auf die Internationalität der Untersuchung zu erörtern. Dass ich mich dabei mit dem ebenfalls anwesenden Oberst Jürg Kobert, Chef Flugsicherheit in der Schweizer Luftwaffe im Vorfeld abstimmte, versteht sich von selbst. So hatten wir vereinbart, dass Oberst Kobert im Anschluss an mein Briefing den offiziellen Standpunkt der Schweizer Luftwaffe in einem kurzen Statement präsentieren würde. Dabei beeindruckte nicht nur mich, sondern auch die Vertreter aller europäischer Luftwaffen, die Art und Weise, wie die Schweizer mit diesem tragischen Flugunfall, bezogen auf ihre Arbeit und ihre Verantwortung, umgehen und welche Lehren sie aus diesem Unfall für die eigene Arbeit gezogen haben. Oberst Kobert begann sein Statement indem er zunächst über Vorraussetzungen für das Fliegen im Hochgebirge referierte. Eine gute Basisausbildung, sowie ein sehr wohl nach dem Prinzip vom Einfachen zum Schwierigen strukturiertes „Step by Step“-Training betrachten die Schweizer dabei als Minimalforderung. Kenntnisse über Geographie, Topographie und Wetter sind ebenso wie Informationen über im Flugverlauf liegende Hindernisse und das Aufzeigen von Konfliktstellen mit anderen Luftraumnutzern (insbesondere Hängegleiter und Segelflugzeuge) unbedingt notwendig. Sehr selbstkritisch schätzte er dabei ein, dass sich vor dem TornadoFlugunfall in diesem Punkt die Schweizer Luftwaffe ihrer eigenen Verantwortung zu wenig bewusst war. Im Prinzip wurde lediglich der Luftraum „Hochgebirge“ zur Verfügung gestellt. Die gegebenen Hinweise reduzierten sich auf „Macht keinen Lärm! Fliegt nicht zu tief und achtet auf die anderen Luftraumnutzer!“ Erfahrungs- oder Ausbildungsstand, speziell auf das Fliegen im Hochgebirge bezogen, wurde von keinem hinterfragt oder gar eingefordert. Folgende Lehren hat die Schweizer Luftwaffe aus dem Unfall gezogen. So wurde ziemlich zügig die Forderung nach einer Betreuung der nach VFR im Gebirge fliegenden ausländischen Militärluftfahrzeugbesatzungen umgesetzt. Diese Flüge müssen nunmehr speziell bewilligt und von der Schweizer Luftwaffe betreut werden. Der dann mit der Betreuung beauftragte Pilot erteilt der Gastbesatzung ein Briefing über die Besonderheiten des Fliegens im Hochgebirge, begleitet die Flugplanung und übernimmt je nach Situation sogar die Aufgabe als Supervisor für die Flüge. An die Vertreter aller europäischen Luftwaffen gerichtet, schlussfolgerte Oberst Kobert wortwörtlich: “Wir haben aus dem „Cavalese“-Unglück, bei dem am 3.2.1998 eine „PROWLER“ der US Navy das Seil einer Seilbahn kappte und damit 20 Menschen in den Tod stürzte, nichts gelernt.“ Im Gegensatz zu damals konnte der tragische Flugunfall mit dem Tornado passieren, obwohl die deutsche Besatzung ihren Auftrag „Navigationsflug im Gebirge“ unter Einhaltung der Vorschriften und Bestimmungen für das Fliegen in der Schweiz durchführte. Alle Vertreter der europäischen Luftstreitkräfte waren nach diesem Briefing einstimmig der Meinung, dass die Art, wie hier zwei Luftwaffen gemeinsam an der Aufklärung eines Flugunfall gearbeitet haben, als beispielhaft bezeichnet werden kann. Die gemeinsam aus diesem Unfall abgeleiteten Empfehlungen wurden aufgenommen und auch offiziell protokolliert: Flying in unfamiliar areas: As a result of a German Tornado crash in Switzerland there were concerns about the crew’s experience and training for flights in mountainous terrain and the responsibilities of the host nation to provide advice and guidance. The Swiss delegate recommended that flights by foreign crews in severe/ unfamiliar terrain should require specific host nation approval. The host nation should provide briefings and nominate an experienced pilot as a point of contact. Er empfahl allen Nationen sich der Verantwortung bewusst zu sein, die sie für die Luftfahrzeugbesatzung und für die eigene Bevölkerung übernehmen, wenn Luftraum zur Verfügung gestellt wird. Briefing, Supervision und eine auf den jeweiligen Ausbildungsund Erfahrungsstand abgestimmte Betreuung müssen hierbei als Bestandteil der durch die Luftstreitkräfte zu erbringenden hoheitlichen Aufgaben verstanden werden. Insbesondere in dem für viele Luftfahrzeugbesatzungen ungewohnten Erlebnis, dem Fliegen im Hochgebirge, beschleunigt Unkenntnis die Überforderung der Piloten und kann bei ungünstiger Konstellation leider zu fatalen Fehlern führen. 29 Flugsicherheit Touch-and-skid There are no new types of air crashes only people with short memories. Every accident has its own forerunners … Stephen Barlay, „The Final Call“, 1991 von LtCol Paul Sutherland, GenFlSichhBw In der letzten Ausgabe der Zeitschrift Flugsicherheit (3/2008) berichteten wir von zwei bemerkenswert ähnlichen „Touch-and-go“Bauchlandungen, die sich innerhalb weniger Monate während des letzten Jahres ereigneten. Der erste Zwischenfall war ein Luftwaffen-Tornado in Deutschland, der zweite ein Flugunfall der USAF mit einer F-16 in Gila Bend, Arizona. In beiden Vorfällen wurde der „Touch“-Teil vom „Touch-and-go“ ereignislos durchgeführt. Nach dem Aufsetzen jedoch verlief der „Go”-Teil verhängnisvoll schief, weil beide Piloten vor dem Erhöhen der Triebwerksleistung den Fahrwerkhebel auf „Einfahren“ stellten. Ohne genügenden Schub zum Fliegen, setzten beide Flugzeuge wieder auf der Landebahn auf und rutschten bis zum Halten entlang der selbigen. Zum Glück erlitt keine der Besatzungen Verletzungen. Aber wie konnte sich ein scheinbar routi30 Bild vom FSO aus Nörvenich nemäßiger „Touch-and-go“ in einen „Touch-and-skid“ verwandeln? Der Beitrag zu diesem Thema in der vorhergehenden Ausgabe konzentrierte sich auf den Vorfall mit dem Tornado; in dieser Fortsetzung beleuchten wir das Vorkommnis der USAF ein bisschen ausführlicher. Obgleich die F-16 überwiegend als einsitziges Kampfflugzeug (F-16C) geflogen wird, war das betroffene Luftfahrzeug eine Trainerversion (F-16D oder „D-Model“) mit zwei Besatzungsmitgliedern an Bord, vergleichbar mit einem Tornado. Auch ähnlich dem Tornadoereignis waren beide F-16 Piloten als erfahren einzuschätzen jeder mit über 1.000 Flugstunden auf diesem Flugzeugtyp. Anders als beim Tornadovorfall jedoch flog der „Mishap-Pilot (MP)“ (der zum Zeitpunkt des Vorkommnisses steuerführende Pilot) vom Rücksitz. Das vordere Cockpit war auch mit einem Fluglehrer be- setzt („Mishap Instructor Pilot”, oder „MIP”). Der Flug diente der weiteren Qualifikation des MP auf dem Rücksitz. Hier ein Auszug aus der Stellungnahme des „Investigation Board President“ der USAF: “I believe multiple human factors, to include procedural error, limited recent experience/proficiency, instrumentation and sensory feedback systems, visibility restrictions, distraction, fatigue, and channelized attention caused cognitive task oversaturation, leading the MP to move the gear handle out of sequence for a touch and go approach.” Hervorzuheben ist, dass als erster Faktor in der Ursachenreihe „Procedural Error“ genannt wird und als letzter Faktor „Cognitive Task Oversaturation“. Wie im deutschen Tornadoereignis kann offenbar der unmittelbar direkt verursachende Fehler des Zwischenfalls als Procedural Error eingestuft werden. Aber diese Einstufung beschreibt nur den Fehler und den Unfall, es erklärt ihn nicht. Mit welchen Mitteln kann verhindert werden, dass sich dieses Vorkommnis wiederholt? Wir müssen tiefer graben, um die „Gründe für die Ursache“ zu finden. In der Terminologie des USAF-Berichts stellen dies die „Beitragenden Faktoren“ dar. In diesem Vorfall führte die oben zitierte Liste der beitragenden menschlichen Faktoren, zu einer kognitiven Aufgabenübersättigung. Mit großer Wahrscheinlichkeit konnte keiner dieser Faktoren, ähnlich dem Tornadozwischenfall, für sich alleine zur Katastrophe geführt haben; aber zusammen kombiniert war der schleichende, zunehmende, kumulative Effekt gefährlich. Ich glaube, dass, nachdem die Ansammlung verschiedener Faktoren zugelassen wurde, es wahrscheinlich zu spät zum Eingreifen war. „Die Kette der Ereignisse war nicht mehr zu brechen.“ Die beste Zeit zum Eingreifen ist bevor die Faktoren eine Möglichkeit haben, ihre Kräfte zu bündeln. Die flugpsychologische Methode, die man in dieser Untersuchung der USAF verwendete, wird HFACS genannt (Human Factors Analysis and Classification System). Eine kurze Betrachtung einiger der HFACS Definitionen, durch die dieser Unfall gekennzeichnet ist, kann uns behilflich sein, die gleichen Bedrohungen zu erkennen, die in unserem täglichen Flugbetrieb auftauchen. Mit dem Wissen um die Erkennungsmerkmale sind wir hoffentlich besser vorbereitet, eine sich gefährlich entwickelnde Situation zu identifizieren. Somit kann frühzeitig in den Ablauf eingegriffen werden, um eine Aufgabenübersättigung und einen Verfahrensfehler zu vermeiden. Limited Recent Experience/Proficiency Definition: Limited Recent Experience is a factor when the supervisor selects an individual who’s experience for either a specific maneuver, event or scenario is not sufficiently current to permit safe mission execution. Definition: Proficiency is a factor when an individual is not proficient in a task, mission or event. Dieser Faktor zeigt die größte Ähnlichkeit zwischen dem Tornado- und F-16-Vorkommnis. Der MP der F-16 hatte nur 7 Flüge (13 Flugstunden) in den vorangegangenen 90 Tagen und 17 Flüge (33 Flugstunden) über einen Zeitraum von 6 Monaten geflogen, - 12.5 Flugstunden davon bei Überführungsflügen (d. h. keine Trainingsmöglichkeiten für taktische Anteile). Keine seiner vorhergehenden 1.100 Flugstunden in der F-16 waren vom Rücksitz eines D-Modells geflogen worden. Andere Unterbrechungen in seiner Kontinuität umfassten die Schließung seines vorhergehenden und das Umziehen zum neuen Stützpunkt, das Kaufen eines und Umziehen in ein neues Haus und die Geburt eines Babys. Instrumentation and Sensory Feedback Systems/Visibility Restrictions Dieser beitragende Faktor bezieht sich auf die herausfordernden Schwierigkeiten bei der Landung einer F-16 (oder irgendeines Kampfjets) vom Rücksitz. Distraction/Checklist interference Definition: Distraction is a factor when the individual has an interruption of attention and/or inappropriate redirection of attention by an environmental cue or mental process that degrades performance. Definition: Checklist Interference is a factor when an individual is performing a highly automated/learned task and is distracted by anther cue/ event that results in the interruption and subsequent failure to complete the original task or results in skipping steps in the original task. Der MP, wie alle F-16 Piloten, fliegt mit einer tief verwurzelten „Einsitzermentalität“, d. h. es ist ungewöhnlich, dass während des Fluges innerhalb des Cockpits gesprochen wird. In den wenigen Sekunden zwischen dem Aufsetzen und dem vorzeitigen Bewegen des Fahrwerkshebels beim „Touchand-go“ wechselte der MIP, im vorderen Sitz, einige Worte mit dem MP. Unwesentliche Kommunikation während einer kritischen Phase des Fluges kann zur Ablenkung von automatisierten Gewohnheitsmustern führen. Fatigue - Physiological/Mental Definition: Fatigue - Physiological/ Mental is a factor when the individual’s diminished physical or mental capability is due to an inadequate recovery, as a result of restricted or shortened sleep or physical or mental activity during prolonged wakefulness. Fatigue may additionally be described as acute, cumulative or chronic. Der MP wurde kumulativ, körperlich und geistig ermüdet/strapaziert. In der zurückliegenden Zeit hatte er verschiedene, ihn beeinflussende Gescheh- nisse wie zum Beispiel Schlafunterbrechungen (neues Baby), schwer kranke Familienmitglieder, das Umziehen in eine neue Stadt, das Kaufen eines und Umziehen in ein neues Haus, etc ... etc ... zu verarbeiten. Channelized Attention Definition: Channelized Attention is a factor when the individual is focusing all conscious attention on a limited number of environmental cues to the exclusion of others of a subjectively equal or higher or more immediate priority, leading to an unsafe situation. May be described as a tight focus of attention that leads to the exclusion of comprehensive situational information. In vorhergehenden weiterführenden Ausbildungsflügen hatte der MP Schwierigkeiten Rücksitzlandungen zu lernen. Eins seiner größten Probleme war das Beibehalten der Landerichtung während des Endanfluges und Ausrollens. Der MP berichtete, dass er sich übermäßig auf die Korrektur dieses Problems konzentrierte, und somit seine Aufmerksamkeit auf die Routineverfahrensschritte vernachlässigte. Cognitive Task Oversaturation Definition: Cognitive Task Oversaturation is a factor when the quantity of information an individual must process exceeds their cognitive or mental resources in the amount of time available to process the information. Abschließend möchte ich festhalten, dass die beiden Vorfälle auffallende Ähnlichkeiten im Ablauf der Ereignisse haben, obwohl im Speziellen die Ablenkungen und Aufgabensättigungsfaktoren nicht identisch waren. Letztendlich war das Ergebnis das Gleiche - ein flüchtiger Geisteskurzschluss (Verfahrensschritte in umgekehrte Reihenfolge durchzuführen). Dieser hatte teure, aber zum Glück keine tödlichen Konsequenzen. Es ist 31 Flugsicherheit unendlich schwierig, wirkungsvolle vorbeugende Empfehlungen zur Vermeidung unbeabsichtigter, flüchtiger menschlichen Fehler auszusprechen. - Ein neues Checkliste-Verfahren? Die vorhandenen Checklisten und die Verfahren sind bereits gut erarbeitet und auf Zuverlässigkeit geprüft. - Mehr Training, Intensivieren der Ausbildung? Die betroffenen Piloten hatten bereits Tausende von „Touch-and-goes“, „Low approaches“ und korrekten (Fahrwerk ausgefahren!) Landungen (mit einer 100 % -Erfolgsrate) durchgeführt. Ich bin davon überzeugt, dass ein umfassendes Verständnis der beitragenden menschlichen Faktoren und die Fähigkeit, ihre Symptome zu erkennen, entscheidend sind, um sie im Einzelnen zu beseitigen, bevor sie ein störendes, unterbrechendes Niveau erreichen. Dies bedeutet, diese Faktoren nicht nur bei unseren Besatzungsmitgliedern oder Unterstellten zu erkennen, sondern auch bei uns selbst. - Wie sieht eine Ablenkung/Checklist Interference aus? - Wie sieht Ermüdung/Stress aus (dieses ist nicht immer so einfach, wie es scheint)? - Wie sieht fixierte Aufmerksamkeit und Aufgabenübersättigung aus? - Wie klingen sie? Riechen sie? Wie fühlen sie sich an? Oft wird bei GenFlSichhBw über das Thema Erfahrungsaustausch, Bewusstseinsförderung und „spreading the word“ gesprochen. Je mehr wir über solche Vorkommnisse sprechen und von ihnen lernen, desto wahrscheinlicher ist es, dass wir bei eigenen Ereignisabläufen eine sich gefährlich entwickelnde Situation erkennen und sie beeinflussen können, bevor sie katastrophale Auswirkungen hat. Das bedeutet, die Untersuchungsberichte gelten als möglicherweise wirkungsvolle Präventivmaßnahme. Aus diesem Grund steht in der Abschließenden Stellungnahme von GenFlSichhBw bei der Tornado-Bauchlandung als letzter Punkt unter: - „Massnahmen zur Zwischenfallverhütung“: Dieser Zwischenfallbericht ist für die Aus- und Weiterbildung besonders geeignet. Es könnte am Jahr 2008 liegen, dass weitere fliegende Besatzungen den Versuch unternahmen, Flugzeuge ohne ausgefahrenes Fahrwerk zu landen, so geschehen mit einem EUROFIGHTER der RAF im April , im Mai mit einer E-9 Widget der USAF und im Oktober mit einer russischen Boeing 737. Nur Zufall? Ich gehe davon aus, denn eine wissenschaftliche Erklärung hierfür gibt es nicht, zumal noch nicht alle Untersuchungen abgeschlossen sind.. Mein Fazit: Seien Sie vorsichtig und auf der Hut, denn jeder dieser betroffenen Piloten meinte, ihm könne das NIE passieren. Seien Sie bitte nicht der Nächste!!! Wir verabschieden ... Oberstleutnant Uwe Goldbeck hat die Abteilung GenFlichhBw verlassen und ist seit dem 01.10.2008 nach Koblenz zum BWB als Flugsicherheitsstabsoffizier versetzt. 1982 trat er in die Bundeswehr ein und durchlief die normale Ausbildung zum Strahlflugzeugführer. Im November 1985 lernte er in der SchStff JaboG 49 das Waffensystem A-Jet kennen, im September 1986 erfolgte die Umschulung auf Tornado in Cottesmore. Ab dem 03.11.1986 war er zum JaboG 31 „B“ nach Nörvenich versetzt, seiner „Stammeinheit“. Die Waffenschulung Tornado begann im Dezember 1986. Das Thema Flugsicherheit hat Oberstleutnant Goldbeck seit Beginn seiner fliegerischen Laufbahn interessiert. Im Jahre 1988 durchlief er seinen FSO-Grundlehrgang, zusätzlich erwarb er 1989 die FLB-Berechtigung. Für vier Jahre war er in Nörvenich Leiter der Ausbildungsgruppe, von 1994 an sorgte er als Flugsicherheitsstabsoffizier für die Flugsicherheit im Geschwader. Es folgte im Dezember 2001 die Versetzung zum Luftwaffenamt. Hier war er u. a. in verschiedenen Flugunfalluntersuchungen als Vorsitzender tätig. Immer hilfsbereit und offen für unterschiedlichste Argumente und Standpunkte, hat er sich den Problemen und Sorgen, die dem Hause zugetragen wurden, gestellt. Vielen Dank für die geleistete Arbeit und alles Gute in der neuen Verwendung. 32 Flugsicherheit Ausgabe 4 / 2008 Heft 4 Dezember 2008 - 45. Jahrgang Fachliche Mitteilungen für fliegende Verbände Flugsicherheit Fachliche Mitteilung für fliegende Verbände Titelfoto: Guido Sonnenberg on www.schaltwerk.de „Flugsicherheit“, Fachliche Mitteilung für fliegende Verbände der Bundeswehr Herausgeber: Luftwaffenamt General Flugsicherheit in der Bundeswehr Redaktion: Hauptmann Klemens Löb, Tel.: 02203- 9083124 Luftwaffenkaserne 501/07 Postfach 906110 51127 Köln redaktionflugsicherheit@bundeswehr.org klemensloeb@bundeswehr.org Gestaltung: Hauptmann Klemens Löb GenFlSichhBw Erscheinen: dreimonatlich Manuskripteinsendungen sind direkt an die Schriftleitung zu richten. Vom Verfasser gekennzeichnete Artikel stellen nicht unbedingt die Meinung der Schriftleitung oder des Herausgebers dar. Es werden nur Beiträge abgedruckt, deren Verfasser mit einer weiteren Veröffentlichung einverstanden sind. Weiterveröffentlichungen in Flugsicherheitspublikationen (mit Autoren- und Quellenangaben) sind daher möglich und erwünscht. Druck: SZ Offsetdruck-Verlag Herbert W. Schallowetz GmbH 53757 Sankt Augustin Editorial 1 Luftraum F 2 Fliegersonnenbrillen 6 Punktlandung 10 Ist die Air Force bereit für eine Fehlerkultur? 12 Bravo - gut gemacht! 15 Die Erstausstattung 16 Ursachensuche auf Amerikanisch ... 21 Learning the hard way 25 Lessons learned 28 Touch and skid 30 Personalien 32 Flugsicherheit Ausgabe 4 / 2008 Foto Guido Sonnenberg • Bildbearbeitung www.schaltwerk.eu Fachliche Mitteilungen für fliegende Verbände Bundeswehr