- 1 - Wann lohnen sich Finanzierungen in Schweizer Franken ? Die
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- 1 - Wann lohnen sich Finanzierungen in Schweizer Franken ? Die
-1BFFM GmbH & Co KG Normannenweg 17-21 20537 Hamburg www.bffm.de Dezember 2012, Nr. 2 Baufinanzierungen interessant Wann lohnen sich Finanzierungen in Schweizer Franken ? Und was ist dabei zu beachten ? Für den schnellen Leser: Zusammenfassung Seite 7 Was Sie auch interessieren könnte: - KfW - Förderung verbessert unser Artikel >> - Miete oder Kauf, was lohnt sich mehr ? unser Rechentool >> - Schufa-Scoring - wie geht das ? Link zu Focus >> - Baugeld von Versicherungen unser Artikel >> Die Schweiz hat zur Zeit ein noch niedrigeres Zinsniveau als der Rest von Europa. Und was „des Anlegers Leid“ kann des „Darlehensnehmers Freud“ sein. Aber wann lohnt sich ein Schweizer - Franken - Darlehen und wann nicht ? Und welches sind die Vorteile und die Risiken ? 1. Worauf kommt es an ? Das wichtigste, was bei solchen Fremdwährung - Darlehen zu beachten ist, sind Wechselkursänderungen. Denn man kann keinesfalls davon ausgehen, dass der Wechselkurs zwischen Schweizer Franken und Euro während der Darlehenslaufzeit bzw. auch nur während der Zinsbindungen gleich bleibt. Der Wechselkurs wirkt sich einerseits auf die Höhe der in Euro umgerechneten Zins- und ggf. Tilgungsraten, andererseits aber vor allem auch auf die in Euro umgerechnete Darlehens - Restschuld aus. 2. Ein Beispiel Ein bau- oder kaufwilliger deutscher Immobilienfinanzierer möchte z.B. ein Darlehen über € 300.000,- aufnehmen. BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH & Co. KG Amtsgericht Hamburg HRA 93288 ♦ PhG: Unternehmensverwaltung BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH ♦ Amtsgericht Hamburg HRB 70512 ♦ Geschäftsführung: Joachim Schön, Dr. Martin Lambeck Deutsche Apotheker- und Ärztebank Hamburg eG ♦ Kto. 000 4800 281 ♦ BLZ 200 906 02 ♦ -Verbund unabhängiger Versicherungs- und Finanzmakler -2Die Schweizer Zinsen sind zur Zeit sehr attraktiv und so entscheidet der Darlehensnehmer sich dafür: Z.B. unter 1,50 % bei einer Zinsbindung von einem Jahr. Solche Darlehen werden von Banken allerdings zur Reduktion der Währungsrisiken oft nur als „Beimischung“, d.h. als ein Teil einer größeren Finanzierung angeboten. Und es wird dann auch darauf geachtet, dass die Zinsbindungen eher nicht über ein Jahr hinaus gehen, so dass bei einem sich nachteilig verändernden Wechselkurs immer noch „reagiert“ werden kann. Die tatsächliche Gestaltung (wie viel Anteil der Gesamtfinanzierung in CHF bewilligt wird und wie lang die Zinsbindungen sein können) richtet sich dabei nach der Bonität des Darlehensnehmers und muss im Einzelfall individuell verhandelt werden. 2.1. Darlehensbetrag Wenn dann ein solches Darlehen zugesagt ist, wird der aktuelle Wechselkurs einbezogen (aktuell ca. 1,20 CHF pro Euro). Das € 300.000,- Darlehen liegt mit diesem Kurs also in Franken bei CHF 360.000,-. 2.2. Zinshöhe Der Zins (hier angenommen mit 1,40 %) liegt dann bei CHF 5.040,- oder zu Beginn € 4.200,- pro Jahr. Was einer monatlichen Rate von zu Beginn nur € 350,- entspricht. Hier wird im weiteren zur Vereinfachung mit einem endfälligen Darlehen gerechnet. Wobei es meist auch durchaus sinnvoll ist, die von der Bank gewünschten Tilgungen eher in die anderen (teureren) Teile der Finanzierung (d.h. die Euro - Darlehen) zu stecken und solche „beigemischten“ CHF-Darlehen tatsächlich ohne Tilgung abzuschließen. 2.3. Wechselkurs - Anstieg Bei einer einjährigen Zinsbindung kann das Darlehen danach mit dem dann geltenden Zins und dem dann geltenden Wechselkurs verlängert werden. Oder zurück gezahlt bzw. in Euro umgeschuldet werden. Die Schweizer Zinsen und die Wechselkursveränderungen von Schweizer Franken zum Euro zeigen geringe, aber durchaus erkennbare Korrelationen, wobei aber die Zinsen eine wesentliche größere Schwankungsbreite als die Wechselkurse habe. Die Zinsen und die Wechselkurse laufen also etwas ähnlich, die Zinsen schwanken aber viel stärker. Auf der nächsten Seite sehen Sie die zwei Kurven für die Zeit seit Einführung des Euro übereinander: Oben den 12-Monats-Zins für Gelder der Schweizer Nationalbank und unten der Wechselkurs CHF zum Euro. Quellen: http://www.snb.ch/ext/stats/akziwe/xls/de/akziwe_S1_Wechsel_M1.xls http://www.snb.ch/ext/stats/akziwe/xls/de/akziwe_S1_Zins_M1.xls BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH & Co. KG Amtsgericht Hamburg HRA 93288 ♦ PhG: Unternehmensverwaltung BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH ♦ Amtsgericht Hamburg HRB 70512 ♦ Geschäftsführung: Joachim Schön, Dr. Martin Lambeck Deutsche Apotheker- und Ärztebank Hamburg eG ♦ Kto. 000 4800 281 ♦ BLZ 200 906 02 ♦ -Verbund unabhängiger Versicherungs- und Finanzmakler -3- Abb.1.: Da Schweizer Franken im Vergleich zum Durchschnitt vergangener Jahre zur Zeit viel wert sind (d.h. dass der Euro z.Zt. im Vergleich zum Schweizer Franken „schwach“ und der Wechselkurs niedrig ist), und da das Zinsniveau aktuell auch schon extrem niedrig ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Euro z.B. in den kommenden Monaten und Jahren wieder „stärker“ wird und gleichzeitig die Schweizer Zinsen wieder steigen. 2.3.1. Veränderung des Darlehensbetrages bei Kursanstieg Sollte der Wechselkurs also ansteigen und z.B. wieder auf den Durchschnitt der Jahre 2003 bis 2008 (d.h. auf über 1,50 CHF / €) zusteuern, würde das in Euro umgerechnete Darlehen damit geringer werden. Die Darlehenssumme wäre zwar noch bei CHF 360.000,-. In Euro umgerechnet wäre die Schuld in Euro aber nur noch BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH & Co. KG Amtsgericht Hamburg HRA 93288 ♦ PhG: Unternehmensverwaltung BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH ♦ Amtsgericht Hamburg HRB 70512 ♦ Geschäftsführung: Joachim Schön, Dr. Martin Lambeck Deutsche Apotheker- und Ärztebank Hamburg eG ♦ Kto. 000 4800 281 ♦ BLZ 200 906 02 ♦ -Verbund unabhängiger Versicherungs- und Finanzmakler -4bei 1,30 CHF / €: bei 1,40 CHF / €: bei 1,50 CHF / €: € 276.923,-, € 257.142,€ 240.000,- d.h. € 23.077,- weniger d.h. € 42.858,- weniger d.h. € 60.000,- weniger. Der Darlehensbetrag könnte also deutlich sinken und man würde Zehntausende Euro an „Wechselkursgewinnen“ erzielen können. 2.3.2. Veränderung der Zinszahlungen bei Kurs- und Zinsanstieg Sollte der zu zahlende Zins dabei (unwahrscheinlicherweise) nach einem Jahr gleich geblieben sein (d.h. immer noch 1,40 %) würde die dafür notwendige Euro - Rate auch entsprechend mit gesunken sein. Das wäre natürlich auch schon im Laufe des Jahres passiert. Die CHF - Rate wäre dabei zwar immer noch CHF 5.040,- pro Jahr bzw. CHF 420,mtl. geblieben. In Euro wären das aber bei 1,30 CHF / € bei 1,40 CHF / € bei 1,50 CHF / € € 3.876,- pro Jahr oder € 3.600,- pro Jahr oder € 3.360,- pro Jahr oder € 323,- mtl. € 360,- mtl. € 280,- mtl. geworden. Da Schweizer Zins und Währungskurs zum Euro aber eben leicht korrelieren und da der Zins bei so einer Währungsänderung vermutlich auch dieses Mal durch die größeren Schwankungen eher „überreagiert“ (wie oben beschrieben), würde für die nächsten 12 Monate dann vermutlich z.B. schon deutlich mehr als die bisherigen 1,40 % angeboten werden. Bei z.B. 2,0 % läge die neue Zinsrate auf die CHF 360.000,dann bei CHF 7.200,-, was in Euro umgerechnet bei 1,30 CHF / € bei 1,40 CHF / € bei 1,50 CHF / € € 5.538,- pro Jahr oder € 5.142,- pro Jahr oder € 4.800,- pro Jahr oder € 461,- mtl € 428,- mtl. € 400,- mtl. wären. Durch den in Euro anfallenden Zinsanstieg können die Zinszahlungen also durchaus pro Jahr mehrfach vierstellige Steigerungen auslösen und die Zinszahlungen könnten damit überproportional steigende Belastungen auslösen. Was sich allerdings im Verhältnis zu den o.g. „Gewinnen“ aus den Veränderungen der Darlehenshöhen zunächst auch eher „marginal“ auswirken würde. Es ist dabei aber trotzdem und stets zu bedenken, dass die Anstiege in Euro schon während der Zinsbindung (d.h. ohne die Möglichkeit zum „reagieren“...) stattfinden, während sich die Veränderung der Restschuld erst bei der tatsächlichen Rückzahlung auswirkt. 2.3.3. Fazit bei Kurs- und Zinsanstieg Sollte ein Anstieg des Wechselkurses stattfinden, ist das zunächst eine gute Sache für den Darlehensnehmer. Allerdings sollten die „möglichen“ monatlichen Belastung durch die Darlehen vorher nicht zu knapp berechnet sein, denn es kann zum Ende der Zinsbindung auch zu einem massiven Zinsanstieg gekommen sein. Das ist der Grund, warum Banken trotz der kurzen Zinsbindungen stets schon 30 % bis 50 % „Reserve“ einkalkulieren. BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH & Co. KG Amtsgericht Hamburg HRA 93288 ♦ PhG: Unternehmensverwaltung BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH ♦ Amtsgericht Hamburg HRB 70512 ♦ Geschäftsführung: Joachim Schön, Dr. Martin Lambeck Deutsche Apotheker- und Ärztebank Hamburg eG ♦ Kto. 000 4800 281 ♦ BLZ 200 906 02 ♦ -Verbund unabhängiger Versicherungs- und Finanzmakler -5Sollte der Zinsanstieg dann ähnlich steile Verläufe wie in der oberen Grafik von Abb 1. zeigen, könnte das zu erheblichen Mehrbelastungen bei den nachfolgenden Zinszahlungen führen. Das gilt besonders, falls aufgrund des Zinsanstieges in Euro umgeschuldet werden soll. Die für die Umschuldung relevanten Euro - Zinsen steigen aufgrund ihrer ab dann vermutlich eher längeren Zinsbindung zwar voraussichtlich eher langsamer als die kurzfristigen CHF-Zinsen. Aber sie steigen eben auch mit... Um eine solche Entscheidung zur Umschuldung dann tatsächlich zu fällen, sollte dann am besten die Mehrbelastung in Euro (kumuliert und ggf. abgezinst) gegen, den Gewinn aus der Verringerung der Darlehenssumme aufgerechnet werden. Es ergibt sich eine recht komplexe Berechnung, die dann individuell durchgeführt und ggf. jährlich wiederholt werden sollte. 2.3.4. Besonderheit bei steuerlicher Absetzbarkeit Eine Besonderheit gilt es noch, wenn das Darlehen für eine vermietete Immobilie oder eine gewerbliche Investition eingesetzt wurde. Denn dann fällt der Zinsanstieg durch das mögliche Absetzen des Zinses von der Steuer geringer aus als es oben gezeigt wurde. Er macht sich also weniger bemerkbar. Die „Gewinne“ aus der Veränderung der Darlehenssumme“ sind dagegen steuerfrei. Beim Einsatz von CHF-Darlehen (für Finanzierungen mit absetzbarem Zins) verstärken die Steuereffekte also die Effekte von Kursanstiegen für deutsche Darlehensnehmer (Gewinne aus dem Darlehensbetrag bei dagegen geringfügig steigenden Euro Zinszahlungen).. 2.4. Wechselkurs - Verfall Nun kann aber auch das Gegenteil passieren. Das heißt, der Wechselkurs kann auch noch weiter sinken als die aktuellen 1,20 CHF / €. So sackte der Wechselkurs in 2010 z.B. sogar in die Nähe von 1,10 CHF / € (tagesweise sogar bis fast an die 1,00 CHF / €). 2.4.1. Veränderung des Darlehensbetrages bei Kursverfall Sollte der Wechselkurs also abfallen und z.B. bei einer länger anhaltenden Krise bei ca. 1,00 CHF / € bleiben oder noch weiter sinken, würde das in Euro umgerechnete Darlehen damit deutlich ansteigen. Die Darlehenssumme wäre zwar immer noch bei CHF 360.000,-. In Euro umgerechnet wäre die Schuld in Euro dann aber bei 1,10 CHF / €: bei 1,00 CHF / €: bei 0,90 CHF / €: € 327.272,-. € 360.000,€ 400.000,- d.h. € 27.272,- mehr d.h. € 60.000,- mehr d.h. € 100.000,- mehr BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH & Co. KG Amtsgericht Hamburg HRA 93288 ♦ PhG: Unternehmensverwaltung BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH ♦ Amtsgericht Hamburg HRB 70512 ♦ Geschäftsführung: Joachim Schön, Dr. Martin Lambeck Deutsche Apotheker- und Ärztebank Hamburg eG ♦ Kto. 000 4800 281 ♦ BLZ 200 906 02 ♦ -Verbund unabhängiger Versicherungs- und Finanzmakler -6Der Darlehensbetrag würde also dramatisch ansteigen und man würde Zehntausende oder hier sogar bis zu Einhunderttausend Euro an „Wechselkursverlust“ hinnehmen müssen. Und hier liegt also ein deutliches Risiko von Schweizer - Franken - Darlehen bzw. Fremdwährungsdarlehen überhaupt: Ein Veränderung des Wechselkurses um z.B. 0,30 CHF / € nach oben kann in diesem Beispiel einen Gewinn von € 60.000,- bewirken, eine gleichgroße Veränderung nach unten dagegen einen im Verhältnis dazu höheren Verlust in Höhe von € 100.000,- auslösen. 2.4.2. Veränderung der Zinszahlungen bei Kurs- und Zinsabfall Sollte der zu zahlende Zins dann (unwahrscheinlicherweise) nach einem Jahr immer noch gleich geblieben sein (d.h. immer noch 1,40 %) würde die dafür notwendige Euro Rate auch entsprechend mit gestiegen sein. Das würde dann natürlich auch schon im Laufe des Jahres geschehen sein. Die CHF - Rate wäre dabei zwar bis zum Ende des Jahres immer noch CHF 5.040,- p.a. bzw. CHF 420,- mtl.. In Euro wären das aber bei 1,10 CHF / € bei 1,00 CHF / € bei 0,90 CHF / € € 4.581,- pro Jahr oder € 5.040,- pro Jahr oder € 5.600,- pro Jahr oder € 381,- mtl. € 420,- mtl. € 466,,- mtl. Dass der Zins bei so einer Währungsänderung dann aber auch (wie in umgekehrter Richtung) „überreagieren“ (und überproportional sinken) wird, ist eher nicht mehr sehr wahrscheinlich. Und zwar deswegen, weil man sich „schon am unteren Rand der möglichen Skala“ bewegt und kaum noch nachlassen kann. Die durch den Wechselkurs verursachten Anstiege der Raten in Euro werden also in diesem Fall eher wenig durch Zinsnachlässe kompensiert werden können. Es kann also durchaus neben den Verlusten durch die Erhöhung der Darlehenssumme hier zusätzlich auch zu einer erheblichen Erhöhung der monatlichen Zinsraten und damit zu weiteren Verlusten kommen. 2.4.3. Zusätzliches Problem Beleihung ? Und dann gibt es bei einem noch weiter fallenden Kurs eventuell noch ein weiteres Problem mit der eigenen Bank: Sollte nämlich das Darlehen in Euro im Verhältnis zum Wert der (das Darlehen besichernden) Immobilie zu hoch werden, könnte es Beleihungsprobleme geben. Da das finanzierte Beleihungsobjekt ja vermutlich auch im Euroraum liegt, wird es natürlich in Euro bewertet. Und so könnten die Darlehen alle zusammen den Wert der Immobilie übersteigen. Das könnte der Zeitpunkt sein, wo dann die Bank „die Reißleine zieht“ und eine Umschuldung in Euro verlangt. Und so eine „erzwungene“ Umschuldung kommt dann natürlich zum ungünstigsten Zeitpunkt (z.B. am tiefsten Punkt des Wechselkurses), was den Verlust dann unveränderbar festhält und keine Möglichkeit offen lässt, die Krise „auszusitzen“ und einfach zu warten, bis der Wechselkurs wieder steigt. BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH & Co. KG Amtsgericht Hamburg HRA 93288 ♦ PhG: Unternehmensverwaltung BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH ♦ Amtsgericht Hamburg HRB 70512 ♦ Geschäftsführung: Joachim Schön, Dr. Martin Lambeck Deutsche Apotheker- und Ärztebank Hamburg eG ♦ Kto. 000 4800 281 ♦ BLZ 200 906 02 ♦ -Verbund unabhängiger Versicherungs- und Finanzmakler -7Um solche Extremfälle zu vermeiden, sollte bei solchen Darlehen auch stets nicht zu hoch in den Beleihungswerten „rangegangen“ werden oder es sollte notfalls die Möglichkeit zum Hinterlegen weiterer Sicherheiten bei der Bank gegeben sein (z.B. ein anderes entschuldetes Objekt mit beleihen...). 2.4.4. Fazit Wechselkursabfall Dieser Fall ist in der aktuellen Situation unwahrscheinlicher als ein Anstieg, aber dafür auch gefährlicher. 3. Andere Fremdwährungsdarlehen Ob man nun seine Finanzierung in Schweizer Franken oder anderen Währungen (von Ländern mit sehr niedrigem Zinsniveau) aufnimmt: Das Prinzip ist immer das gleiche. So gibt es zum Beispiel diverse Angebote für Darlehen in japanischen Yen. Auch die sollten dabei aber genauso intensiv betrachtet werden wie es hier für den Schweizer Franken vorgenommen wurde. Das heißt, es sollten sowohl die Zinsentwicklung dort im Lande wie auch die Wechselkursentwicklung zum Euro über einen möglichst langen vorhergehenden Zeitraum betrachtet werden, um die Auswirkungen von deren Veränderungen abschätzen zu können. 4. Unsere Möglichkeiten Diverse Banken bieten Fremdwährungsdarlehen an. Allerdings haben solche Darlehen wegen des erhöhten Aufwandes (auch für die Bank) bei einigen recht hohe Untergrenzen (Bsp: Hamburger Sparkasse 1 Mio). Wir haben mehrere Anbieter im Portfolio, bei denen wir auch bei niedrigeren Darlehensbeträgen Schweizer Franken oder auch Yen - Darlehen anbieten können. Wie gehen mit Ihnen jedoch alle „Eventualitäten“ ausführlich durch und fertigen mit Ihnen zusammen individuelle und realistische Abschätzungen Ihrer Risiken an. 4. Fazit gesamt • Schweizer - Franken - Darlehen sind eine interessante Variante, um sich extrem niedrige Zinsen zu sichern und viel Geld zu sparen. • Bei steigenden Wechselkursen bestehen außerdem erhebliche steuerfreie Gewinnchancen durch Senkung des Darlehensbetrages. BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH & Co. KG Amtsgericht Hamburg HRA 93288 ♦ PhG: Unternehmensverwaltung BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH ♦ Amtsgericht Hamburg HRB 70512 ♦ Geschäftsführung: Joachim Schön, Dr. Martin Lambeck Deutsche Apotheker- und Ärztebank Hamburg eG ♦ Kto. 000 4800 281 ♦ BLZ 200 906 02 ♦ -Verbund unabhängiger Versicherungs- und Finanzmakler -8• Das gilt derzeit aufgrund des niedrigen Wechselkurses besonders. • Entscheidend ist in jedem Fall die Wechselkursentwicklung.. Fremdwährungsdarlehen werden von Banken deshalb oft lediglich als „Beimischung“ und mit kurzen Zinsbindungen empfohlen. • Bei steigenden Wechselkursen steigen im Gegenzug voraussichtlich auch die Zinsen, so dass sich die mtl. Euro-Raten eher nicht verringern werden. Das macht sich bei eventueller steuerlicher Absetzbarkeit der Zinsen jedoch wenig bemerkbar. • Bei fallenden Wechselkursen bestehen aber auch Risiken durch Erhöhung der Darlehensbeträge. Diese Risiken sind zur Zeit geringer als die steigender Wechselkurse, aber dafür würden sie sich auch stark auswirken. • Die normalerweise gegenläufig reagierenden Zinsen werden aufgrund der aktuellen Zinssituation bei fallenden Kursen vermutlich eher nicht mehr sinken, so dass es dabei nicht noch zu einer Zinsersparnis kommt. • Bei steigenden Darlehensbeträgen kommt dazu das Risiko der zu hohen Beleihung, was durch vorhandene Zusatzsicherheiten abgefedert werden kann und sollte. • Das Prinzip von Fremdwährungsdarlehen ist auch bei anderen Währungen ähnlich (z.B. Japanische Yen - Darlehen). Diese sollten dann aber vorher ähnlich genau wie CHF-Darlehen „durchgerechnet“ werden. • Viele Banken haben hohe Mindest-Darlehensbeträge. BFFM kann aber mehrere Banken mit geringen Mindest - Darlehensbeträgen anbieten. Möchten Sie mehr Informationen ? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern. Ihr BFFM – Team Verwandte Themen: - Lombardkredite unser Artikel >> - Hypothekenzinsen unser Daten >> BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH & Co. KG Amtsgericht Hamburg HRA 93288 ♦ PhG: Unternehmensverwaltung BFFM Beratungsgesellschaft für Finanzmanagement mbH ♦ Amtsgericht Hamburg HRB 70512 ♦ Geschäftsführung: Joachim Schön, Dr. Martin Lambeck Deutsche Apotheker- und Ärztebank Hamburg eG ♦ Kto. 000 4800 281 ♦ BLZ 200 906 02 ♦ -Verbund unabhängiger Versicherungs- und Finanzmakler