Die Blume 13-4 WEB - Fachverband Getränkeschankanlagen eV

Transcription

Die Blume 13-4 WEB - Fachverband Getränkeschankanlagen eV
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 1
Vierteljährlich erscheinendes Organ des Fachverband Getränkeschankanlagen e.V.
Bundesvereinigung der Kundendienst-, Installations- und Wartungsfirmen
für Getränke-Schankanlagen seit 1937
Nummer 4
Dezember 2013
63. Jahrgang
Die Zukunft spült
®
®
Zeit für einen coolen Look und noch mehr Leistung – der neue Spülboy®
nu bietet alle typischen Spülboy® Vorteile und ein Design, das begeistert.
Ein Gerät, die Lösung: Nachhaltigkeit in ihrer cleansten Form.
www.neuerspuelboy.de
Schicker & Schäfer GmbH
Gläserspülsysteme
Simonshöfchen 53
42327 Wuppertal
Telefon +49 202 69532-0
E-Mail info@spuelboy.de
www.spuelboy.de
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 2
Unterthekenkühler?
Haben wir da - Eines von über 2000 Produkten unseres Sortiments.
Gerne würden wir Ihnen an dieser Stelle
unser komplettes Programm ausbreiten,
aber dazu ist leider zu wenig Platz.
Besuchen Sie uns daher im Internet oder
fordern Sie unseren kostenlosen Katalog
an unter www.adt-europe.com
ADT Europe GmbH
Wirtsmühle 2 | D-42929 Wermelskirchen
Tel. +49 (0) 2196 97598-0 | Fax + 49 (0) 2196 97598-56
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 3
Editorial
Inhaltsverzeichnis
Editorial
QM – Basis-Schulung 2014!
Interview mit der Firma Erhard Kurowski
Moin Moin und Tschüss!
Sind 1000 bar genug?
Bilder sagen mehr als 1000 Worte
O zapft is
Treffen der Lebensmittelkontrolleure
Wer die Wahl hat, hat die Qual
SEPA
30 + 50 ≈ 25 % – Die Rechnung geht auf
Nachruf
Firmenverkauf
Wer die Wahl hat, hat die Qual
Smart Merge
Porter
Erlebnisreiche Präsentation
Geburtstage
Die Kunst zu kühlen
Eiswürfelbereiter gesucht
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
14
15
15
16
17
18
20
23
24
25
HAUSER. Hinter der Theke Zuhause.
26
Neues Jahr, neues Steuerglück
29
Veranstaltungen 2014
35
Impressum
Die Blume: Organ des Fachverband Getränkeschankanlagen e.V.,
ISSN 1619-4969, 63. Jahrgang
Herausgeber: Fachverband Getränkeschankanlagen e.V.,
Industriestraße 19, 93326 Abensberg, Tel. 09443/32 39, Fax 09443/32 87
E-Mail: info@fachverband-getraenkeschankanlagen.de
Internet: www.fachverband-getraenkeschankanlagen.de
2. Vorsitzender: Jens Koester, Tel. 04101/552888
Schriftleitung: Vorstand des Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. (V.i.S.d.P.),
Industriestraße 19, 93326 Abensberg, Tel. 09443/32 39, Fax 09443/32 87
Druck: Kelly-Druck GmbH, Münchener Straße 35, 93326 Abensberg,
Tel. 0 94 43/9140-0 E-Mail: info@kelly-druck.de
Anzeigen (verantw.): Kommunikation & Beratung, Anzeigenverwaltung/-vertrieb:
Tel. 0 9443/32 39
Anzeigenpreisliste Nr. 9 vom 1. 1. 2011
Auflage: 1500 Exemplare
Erscheinungsweise: März, Juni, September und Dezember
Hinweis: Die Veröffentlichung unverlangt eingesandter Manuskripte liegt im Ermessen der
Schriftleitung der „Die Blume“. Für den Inhalt solcher Artikel trägt der jeweilige Verfasser die
Verantwortung.
Die nächste Ausgabe erscheint März 2014.
Tschüss und Good Bye
Nach fast 20 Jahren hat sie es verdient und wird zum Ende
des Jahres in den wohlverdienten Ruhestand entlassen. Gemeint ist unser Verbandsmagazin ‘Die Blume’. Aber keine
Angst. Trotz des ausgeprägten Wandels in der Medien- und
Verlagslandschaft und der Streichung vieler Printmedien,
unser Aushängeschild bleibt. Nur das Layout bedarf einer
Anpassung an die heutige Zeit. Sicher ist dem aufmerksamen Leser in den vergangenen Ausgaben aufgefallen, dass
der Innenteil vermehrt farbig gedruckt wurde. Die Bemühungen fachbezogene Artikel zu liefern werden vom Redaktionsteam stetig gesteigert. ‘Die Blume’ soll nicht nur
den Anspruch einer Fachzeitschrift für Getränketechniker
erfüllen. Vielmehr, und das ist ja die satzungsgemäße Bestimmung, auch das offizielle Organ des Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. Alle Mitglieder sind berechtigt
und viel wichtiger, auch aufgefordert sich an der inhaltlichen Gestaltung zu beteiligen. Neben klassischen Leserbriefen und der Vorstellung einzelner Mitgliedsbetriebe
möchte der Vorstand die Leserinnen und Leser animieren
sich mit Bildern aus der Praxis an der inhaltlichen Gestaltung zu beteiligen.
Ich möchte nicht versäumen, mich auf diesem Wege bei
den Mitgliedern des Fachverband Getränkeschankanlagen
e.V. und den Leserinnen und Lesern für das Interesse, die
Zusammenarbeit und das Engagement im laufenden Geschäftsjahr bedanken. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen
guten Rutsch ins neue Jahr.
Ihr
Birger Grote
1. Vorsitzender
3
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 4
Verband
QM – Basis-Schulung 2014!
Am 15.03.2014 findet in Neukirchen-Vluyn die nächste
QM - Schulung für die zert. Betriebe des Fachverbandes
statt. Bedingt durch viele Änder- und Neuerungen und
auch um den Kenntnisstand der Betriebe zu testen wird
eine QM – Basis-Schulung durchgeführt, mit anschließender Überprüfung der Teilnehmer.
Die Teilnahme an dieser QM – Basis-Schulung ist Pflicht.
Alle Betriebsinhaber oder deren Stellvertreter ( keine Mitarbeiterschulung ) müssen daran teilnehmen!
Als Ausweichtermin für die Kollegen, die an diesem Termin verhindert sind, hat der QM – Zirkel den Freitag vor
der nächsten Hauptversammlung bestimmt.
Die Planung und Durchführung ist mit großem Kosten- u.
Zeitaufwand für die Organisatoren verbunden. Wir bitten
deshalb alle Teilnehmer sich rechtzeitig anzumelden.
Den Zert, Betrieben wird in den nächsten Tagen die Einladung für diese Schulung mit den näheren Einzelheiten zugesendet.
QMB H. Sengel
Anmeldeformular QM – Basis-Schulung
Anmeldeformular ausfüllen und sich einfach und unkompliziert sich für die Veranstaltungen des Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. anmelden. Formular ausschneiden oder kopieren und per Fax
an 09443 3287.
Veranstaltung
Firma
Teilnehmer 1: Name, Vorname
Name, Vorname
Teilnehmer 2: Name, Vorname
Telefon
Teilnehmer 3: Name, Vorname
E-Mail
Datum / Unterschrift
4
DIE BLUME
Dezember 2013
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 5
Verband
Interview mit der Firma Erhard Kurowski
für 40 Jahre Mitgliedschaft im Fachverband Getränkeschankanlagen e.V.
Fachverband:
Guten Tag Herr Kurowski
Herzlichen Glückwunsch zur 40 Jährigen Mitgliedschaft
im und vielen Dank für Ihre Treue zum Fachverband Getränkeschankanlagen e.V.
Erhard Kurowski:
Vielen Dank für die Glückwünsche. Auch ich bedanke
mich beim Fachverband, da er uns Schankanlagenreinigern
und Installateure stets mit Rat und Tat zur Seite steht, und
uns permanent mit den neusten Informationen auf den laufenden hält.
Fachverband:
Herr Kurowski: 40 Jahre ist eine sehr beeindruckende Zahl!
Hätten Sie das erwartet, als Sie in den Fachverband eingetreten sind?
Erhard Kurowski:
Nein mit Sicherheit nicht. Am Anfang meiner Verbandsmitgliedschaft saß ich auf den Tagungen oftmals nur mit 2
bis 3 Kollegen aus dem Gebiet Hamburg. In der heutigen
Zeit sieht das zum Glück besser aus.
Fachverband:
Erinnern sie sich noch an ihre erste Getränkeschankanlage
welche Sie gereinigt haben. Und in welchem Jahr war das?
Erhard Kurowski:
Das weis ich noch ganz genau. Am 15.03.1966 in der Gaststätte Keglertreff in Schneverdingen.
Fachverband:
1973 sind Sie dem Fachverband beigetreten. Wie sind Sie
auf den Fachverband aufmerksam geworden und was waren ihre Beweggründe zum Eintritt in den Fachverband?
Erhard Kurowski:
Mein Vater war bereits Mitglied im Fachverband und hat mich
oft zu Tagungen mit genommen. Für mich war und ist es immer noch sehr wichtig, immer informiert zu sein und mich
durch Schulungen weiterzubilden um mein Wissen in meinem Betrieb und für meine Kundschaft umsetzen zu können.
Fachverband:
Der Fachverband hat Sie als ein sehr engagiertes Mitglied
kennen gelernt. Bei Schulungen und Verbandstagungen
sind Sie immer präsent. Auch bei der Organisation einer
Gebietstagungen haben Sie den Fachverband schon Tatkräftig unterstütz. Auch hierfür möchten wir uns noch bei
ihnen bedanken.
Erhard Kurowski:
Ich bin der Meinung das die Mitgliedschaft ein Geben und
ein Nehmen sein sollte. Wenn ich einen kleinen Beitrag für
die Gemeinschaft beitragen konnte, so erfüllt mich das mit
Freude.
Fachverband:
1999 waren Sie einer der ersten Betriebe, welcher sich
nach der ISO NormZertifizieren gelassen hat. Was war der
Ausschlaggebende Grund?
Erhard Kurowski:
Ich bin der Meinung, dass es ohne eine Zertifizierung im
heutigen Geschäftsleben schwer ist, sich auf dem Markt zu
behaupten. Immer wieder fragen Brauereien nach der betrieblichen Zertifizierung bevor sie Aufträge oder ServicePartnerschaften vergeben. Die Qualität der geleisteten Arbeit muss überprüfbar sein.
Fachverband:
Wie hat sich die Zertifizierung in ihrem Betrieb mit 6 Angestellten ausgewirkt?
Erhard Kurowski:
Sehr positiv, da die täglichen Arbeitsabläufe im Büro, sowie auch bei der Kundschaft transparenter, klarer Strukturiert und damit leichter Übertragbar an Dritte sind.
Fachverband:
Konnten Sie nach der Zertifizierung einen Kundenzuwachs feststellen?
5
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 6
Verband
Erhard Kurowski:
Die Auftragsvergabe von Brauereien hat zugenommen.
Und vor allem fand ich einen neuen Kundenkreis in der
System-Gastronomie, welche ein starkes Interesse an zertifizierten Betrieben hat.
Fachverband:
Nach so vielen Jahren kann man Sie nun wirklich als alten
Hasen im positiven Sinne bezeichnen. Was würden Sie ihren Kolleggen und Kolleginnen gerne mit auf den Weg mit
geben?
Erhard Kurowski:
Ständige Bereitschaft für die Kundschaft dazu sein. Den
persönliche Kontakt, welcher sich im Laufe der Jahre
freundschaftlich auf gebaut, hat zu pflegen.
Fachverband:
Seit 47 Jahren sind Sie nun im Schankanlagenbereich tätig.
Wie sieht es mit dem Ruhestand aus. Ist ein Nachfolger in
Sicht?
Erhard Kurowski:
Es ist in Planung. Aber, wie sagt man so schön: Noch nicht
in trockenen Tüchern.
Fachverband:
Lieber Erhard Kurowski,
der Fachverband bedankt sich für dieses offene und ehrliche Gespräch und wünscht Ihnen und Ihrer Familie alles
Gute für den weiterem Lebensweg.
Dieses Interview mit Erhard Kurowski führte Michael Drews.
Moin Moin und Tschüss!
Hallo Fachverbandler/innen,
ein Hallo zum Vorstand. Wie
Sie wissen bin ich seit dem 1.
März 2012 Rentner. Nach
reichlicher Überlegung habe
ich mich entschlossen meine
Tätigkeiten in Bezug auf Getränkeschankanlagen zu beenden.
Auf der Sitzung am 12. November 2013 habe ich mich
konsequenterweise aus dem
Sachgebiet „Getränkeschankanlagen“ bei der Berufsgenossenschaft
verabschiedet.
Ich kann Ihnen versichern, dass mir die Zusammenarbeit
mit Ihnen und den entsprechenden Gremien immer Freude
bereitet hat.
Ich konnte bei Ihnen Vorträge und Ausbildungsseminare
halten, die mir ich aufgrund der guten Zusammenarbeit
mit Ihnen und Ihrem Vorstand sehr viel Freude bereitet haben. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich.
Es war Gottfried Söllner der den Kontakt zum Fachverband herstellte. Das sich dieser Kontakt so positiv ( nach
meinem Empfinden ) entwickelte ahnte damals niemand.
Ich konnte den Fachverband frühzeitig auf die Änderung
der Rechtsnormen und der sich daraus ergebenden Veränderungen hinweisen, der daraufhin Fortbildungen für die
Mitglieder organisierte. In diesen Veranstaltungen konnte
ich die Philosophie der neuen Rechtsnormen vermitteln.
Ich hoffe, dass ich durch meine „Arbeitskleidungsphilosophie“ und meine Fantasieschankanlagen deutlich machen
konnte, wie das „neue System“ funktionieren sollte.
Vermutlich müssen Sie sich in absehbarer Zeit wieder auf
einige geänderte Rechtsnormen einstellen. Die praktische
Umsetzung möchte ich Anderen überlassen.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Mitgliedern, beim
Vorstand und insbesondere bei Maria Försterling für eine
deutlich mehr als 10-jährige exzellente Zusammenarbeit
und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.
Ihr Bernhard Hockmann
6
DIE BLUME
Dezember 2013
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 7
Verband
Sind 1000 bar genug?
Wer kennt sie nicht die Bieranlage mit einem Betriebsdruck von 1000 bar, die nach dem Motto
„erlaubt ist, was gefällt“ errichtet und betrieben
wird. Und wer hat’s erfunden?
Richtig. Bernhard Hockmann.
Persönlich habe ich Bernhard Hockmann 1999 bei meiner
Ausbildung zum Sachkundigen nach §15 Getränkeschankanlagenverordnung bei den BREGAU Instituten in Bremen kennengelernt. Trotz des damaligen engen Korsetts
durch die GetränkeschankV und die TRSK (TRSK = Technische Regeln für Schankanlagen) konnte man die Bemühungen spüren, mit denen Bernhard Hockmann den Teilnehmern die sicherheitstechnischen und gesetzlichen
Belange versucht hat praxisnah zu vermitteln.
Steht’s hat Bernhard Hockmann versucht einen
Weg zu finden Getränke juristisch sicher ins
Glas zu bekommen. Natürlich waren einige
Dinge absolut tabu. Wer versucht, dass undichte Entnahmeventil eines Druckgasbehälters mit Hilfe einer Wasserpumpenzange und roher Gewalt abzudichten, der
konnte in der damaligen Zeit die Koffer
packen. Recht so. Es gibt Dinge von denen
man als Getränketechniker die Finger lassen
sollte. Nach dem Wegfall der Getränkeschankanlagenverordnung, der Auflösung des DAGSCH
(Deutscher Ausschuss für Getränkeschankanlagen) und der damit verbundenen berufsgenossenschaftlichen Neuordnung war das Wissen und die
Erfahrung von Bernhard Hockmann mehr denn
je gefragt. So ist es nur verständlich, dass Bernhard Hockmann von Beginn an im Arbeitskreis
Getränkeschankanlagen der BGN mitgewirkt
hat. Die einheitliche theoretische Ausbildung zur
befähigten Person für Getränkeschankanlagen ist sicher eines der Themen die Bernhard Hockmann mit
prägte. Gerade bei diesem Thema hat sich Bernhard
Hockmann um den Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. verdient gemacht. Zum einen hat er mit seinem Fachwissen zur Entstehung der Schulungsunterlagen beigetragen. Zum anderen hat er die Referenten des Fachverbandes gecoacht. Auch mit seinen
Schulungen hat er die Mitgliedern auf den rechtssicheren Weg gebracht.
Seine Tätigkeit bei der Gewerbeaufsicht in Bremen hat
Bernhard Hockmann mit dem Eintritt in die Rente vor zwei
Jahren beendet. Nun, zwei Jahre später, tritt er von seinen
Aufgaben im Arbeitskreis Getränkeschankanlagen und der
Zusammenarbeit mit dem Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. zurück. Auch hier erkennt man wieder seine
klare Linie. Bevor Bernhard Hockmann Gefahr läuft nicht
den aktuellsten Stand der Technik zu vermitteln, vermittelt er lieber gar nichts.
Hut ab, dass macht nicht jeder.
Wer an einem seiner Kurse teilgenommen hat, der wird sich nur zu gut an
die optische Unterscheidung des
Prüfers und des Technikers
mit einem weißen und einem grauen Arbeitskittel
erinnern. Genau diese
Begrifflichkeiten haben
wir jetzt verschmolzen.
Als Symbol für die
praxisnahen Schulungen schenken wir
Bernhard Hockmann
zum Abschied seinen
persönlichen weiß-grauen
Arbeitskittel.
Tschüss Bernhard
und Danke für die tolle
Zusammenarbeit!
7
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 8
Verband
Bilder sagen mehr als 1000 Worte
Der Fachverband Getränkeschankanlage e.V. ist ein Berufsverband der Getränketechniker. Wir sind, so steht es
auch in der Satzung, ein praxisorientierter Verband. Die
Mitglieder haben alle mit Getränkeschankanlagen zu tun.
Wer, wenn nicht die Mitglieder des Fachverbandes haben
einen Einblick in die Bierkeller dieser Nation? Dieser Einblick soll nun zum Weitblick werden. Gefragt sind Kuriositäten aus dem Berufsalltag. Als Beispiel sollen die Bilder
auf dieser Seite dienen.
Wo ist der Fehler? Richtig. Der Sensor einer Gaswarnanlage gehört in den Kühlraum ca. 30 cm über dem Boden
und nicht im Vorraum über die Tür. Auch sollten alle CO2
Flaschen gegen Umfallen gesichert werden. Schicken Sie
uns ihre Bilder. Das beste Bild wird in der nächsten Ausgabe veröffentlicht. Als Ansporn und Prämie für die erste
Ausgabe 2014 stiftet die BEVI Clean GmbH einen Gläserspüler FELIX.
Einsendeschluss ist der 28.02.2014. Bildeinsendungen
bitte per E-Mail an redaktion.dieblume@fachverbandgetraenkeschankanlagen. de.
Birger Grote
Der Preis ist heiß.
Auf den Gewinner der Bildaktion in der ersten Ausgabe
2014 wartet ein Gläserspüler FELIX Premium. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bilder die qualitativ
nicht für den Druck geeignet sind können nicht berüksichtigt werden. Alle
Bilder werden ohne Ortsangaben
veröffentlicht.
Der Name des Einsenders
wird nur auf Wunsch veröffentlicht.
Fotos: Torsten Kuster, Helmut Sembach e.K.
8
DIE BLUME
Dezember 2013
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 9
Verband
O zapft is
Auch in diesem Jahr hat der Fachverband durch
die großzügige Unterstützung mit der ABInbev
Deutschland im Zelt „Ochsenbraterei“ einen
Wiesnstammtisch organisieren können.
Entsprechend dem geplanten Rahmenprogramm haben sich
bereits am Freitagabend mit ca. 20 Kolleginnen und Kollegen
zu einem geselligen Abend zusammengefunden. Neben Gutem Essen und dem ein oder anderen Getränk wurden natürlich auch wieder zahlreiche fachliche Diskussionen geführt.
Nach einem guten Frühstück am Samstagmorgen haben sich
die 50 Teilnehmer dann wie es üblich ist pünktlich vor der
Ochsenbraterei eingefunden. Denn der auf der Einladung
schon vermerkte Spruch „Wer zu spät kommt, den bestraft
das Leben“ ist hier nicht nur eine Floskel. Ist der reservierte
Tisch zur angemeldeten Zeit nicht besetzt, wird dieser an die
zahlreich wartenden Gäste vorm Zelt weiter gegeben.
Dank unserer gewohnt sehr guten Plätze, konnten trotz der
ausgelassenen Stimmung im Zelt, gute Gespräche zwischen Schankanlagentechniker mit unseren Fördermitgliedern von der Industrie entstehen. Nach der ein oder anderen Mass ist die Atmosphäre doch so entspannt das sich das
eine oder andere Problemchen dann mal leichter anspricht.
Für großen Gesprächsstoff zwischen den Kollegen aus dem
hohen Norden, Osten, Westen und dem Süden war natürlich
die ausgeklügelte Schanktechnik in den Oktoberfestzelten.
Mit bis zu 20 Litern pro Schankhahn und Minute erreicht
man bei diesem Volksfest doch einen Ausstoß an Bier wie
er wohl kaum bei anderen Veranstaltungen erreicht wird.
Pünktlich um 16:30 Uhr war die schöne Zeit in der Ochsenbraterei leider auch schon zu Ende. Wir mussten Platz
machen für neue Gäste.
Von da an haben sich die Teilnehmenden Mitglieder auf
verschiedene Weise mit den Fahrgeschäften, der Oide
Wiesn, oder anderen Dingen beschäftigt.
Ich freue mich bereits auf den 27.09.2014, wenn es dann
im Rahmen des Wiesnstammtischs vom Fachverband wieder heißt „O zapft is“.
Euer Stefan Brand
Bild 1: Ein Blick auf die Tische vom Fachverband
Bild 2: Torsten Selbach und Stephan Klaes, Leiter Qualitätsmanagement Gastronomie, Anheuser-Busch InBev Deutschland
GmbH & Co.KG
Bild 3: Stephan Klaes und Andreas Kenter, Geschäftsführer Micro
Matic Deutschland mit Frau
Bild 4: Ein Freibier für jeden war auch dabei
9
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 10
Verband
Treffen der Lebensmittelkontrolleure
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Ich werde oft von den Mitgliedern des Fachverbands darauf angesprochen das der Fachverband doch nichts für
seine Mitglieder tut. Nun, das ist auch keine einfache Sache, hat doch jedes der Vorstandsmitglieder noch nebenbei
ein Unternehmen zu leiten.
Am 18.10.13 hat im Bundesland Bayern das Treffen der
Lebensmittkontrolleure stattgefunden.
Seit dem unser ehemaliger Süd Gebietsleiter Max Schuster
den Kontakt zu den Lebensmittelkontrolleuren gesucht hat
und mit dem Traunsteiner Schankanlagensymposium sicher einen Beispiellosen Kontakt zu den LMK aufgebaut
hat, nimmt der Fachverband auch an der Hausmesse teil.
Mein Eindruck bei dieser Messe, die der Fachverband mit
4m2 relativ klein gehalten hat, war folgender.
Ich hatte einige interessante Gespräche mit Kontrolleuren
die uns als Verband noch immer nicht wahr genommen haben. Ich bin überzeugt davon das wir auf dieser Ebene einen sehr guten Hebel ansetzen können um die Mitglieder
10
DIE BLUME
Dezember 2013
Bild 1:
Bild 2:
Bild 3:
Die Pausen werden von den Mitgliedern genutzt um sich
auf der Hausmesse umzusehen.
Ein Blick auf die große Teilnehmerzahl beim Treffen der
Bayerischen Lebensmittelkontrolleure.
Stefan Brand vertritt den Fachverband, auch außerhalb seines Gebietes.
in der Akzeptanz bei den Lebensmittelkontrolleuren nach
vorne zu bringen. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht in
den nächsten Jahren möglichst Viele Bundesländer zu derartigen Gelegenheiten aufzusuchen. Über Unterstützung
aus der jeweiligen Region wären wir als Vorstand natürlich
immer dankbar.
Stefan Brand
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 11
Verband
Wer die Wahl hat, hat die Qual
Das Ergebnis war eindeutig. Mit über 73 % der abgegebenen Stimmen haben die Mitglieder auf der
Jahreshauptversammlung am 27. April 2013 in Göttingen der neuen Beitragsordnung zugestimmt.
Durch die Annahme der neuen Beitragsordnung hat nun jedes
Mitglied im Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. die
Möglichkeit frei zu wählen, ob die Zahlung des Mitgliedbeitrages monatlich, vierteljährlich oder einmalig im Jahr erfolgen soll. Mit dem variablen Zahlungssystem möchte sich der
Fachverband gerne öffnen und junge Mitgliedsbetriebe dazu
gewinnen. Wer einmal zurückblickt auf seine eigene Unternehmensgründung, der Erinnert sich nur zugut, dass man als
Existenzgründer jeden Taler zweimal umdrehen muss.
So sehen die Beiträge ab 2014 aus:
Jährliche Zahlweise, einmalig 330 EUR
Fälligkeit 05.02. des Jahres
Vierteljährliche Zahlweise, je Zahlung 95 EUR
Fälligkeit am 05.02., 05.05., 05.08. und 05.11.
Abbuchung durch Lastschriftverfahren.
Monatliche Zahlweise, je Zahlung 36 EUR
Fälligkeit am 05. des Monats
Abbuchung durch Lastschriftverfahren.
„36 Euro im Monat,
das sind ja gerade einmal
1,20 € am Tag.
Das Geld ist gut angelegt.
Ole Gerdes,
Henstedt-Ulzburg
Neben der neuen Zahlungsweise möchte der Vorstand und
die Geschäftsstelle die Beiträge gerne per SEPA- Firmenlastschrift einziehen. Bei monatlicher Zahlung ist das Lastschriftverfahren sogar zwingend erforderlich. Für diese
Maßnahme gibt es gute Gründe. Durch die stetig anwachsende Mitgliederzahl und die zu erwartende Zahl an Mitgliedern, die die monatliche Zahlungsart wählen würde in
der Geschäftsstelle ein übermäßiger Verwaltungsaufwand
entstehen, wenn die Beträge einzeln erfasst werden müssen.
Bereits auf der Jahreshauptversammlung 2007 in Neuss
hatten die Mitglieder des Fachverbandes eine Beitraserhöhung auf 350 EUR im Jahr beschlossen. Mit dem neuen
Jahresbeitrag ab 2014 bleibt der Vorstand unter dem damals beschlossenen Beitrag.
Birger Grote
Ja ich will
den Mitgliedsbeitrag für meine Mitgliedschaft im Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. ab dem 01.01.2014
in einem Betrag (330 EUR) zahlen.
SEPA Firmenlastschrift erwünscht.
Antwort bitte per Fax an 09443 3287
Firma
Name, Vorname
in vier Teilbeträgen (jeweils 95 EUR) zahlen.
SEPA Firmenlastschrift erforderlich.
in 12 monatllichen Beträgen (jeweils 36 EUR) zahlen.
SEPA Firmenlastschrift erforderlich.
Telefon
Datum / Unterschrift
11
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:05 Seite 12
Report
SEPA
Mit SEPA – Single Euro Payments Area, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden auch in
Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für Überweisungen und Lastschriften eingeführt.
SEPA wird am 1. Februar 2014 eingeführt. Ab diesem Datum müssen Überweisungen und Lastschriften nach den
SEPA-Verfahren durchgeführt werden. Sie sind für EuroZahlungen in den 28 EU-Staaten, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen Monaco und der Schweiz nutzbar. Die
Umstellung auf das SEPA Verfahren wurde bereits auf der
Jahreshauptversammlung 2013 ausfühlich vorgestellt. Die
Änderungen betreffen uns alle. Für die SEPA Einführung
muss folgendes berachtet werden:
IBAN
Gläubiger-Identifikationsnummer
BIC
Mandatsreferenz
IBAN - International Bank Account Number
Ist in Deutschland eine 22-stellige Kennzahl, die quasi die
bisherige Bankleitzahl (BLZ) und die Kontonummer vereint. Ergänzt werden diese beiden Zahlen durch eine Landeskennung und eine Prüfziffer. So wir aus der bisherigen
Bankverbindung des Fachverbandes:
Kreissparkasse Kelheim, BLZ 75051565, Konto 606665
die neue IBAN: DE44750515650000606665.
Da Kontonummer und Bankleitzahl in der Regel bereits
bekannt sind, sind nur vier Stellen neu – der Ländercode
„DE“ für Deutschland und die individuelle zweistellige
Prüfziffer, die vor Zahlendrehern schützt. Aber Achtung:
Die Prüfziffer kann man nicht selber vergeben.
BIC - Business Identifier Code
Der BIC ist quasi eine Internationale Bankleitzahl. der
BIC ist bereits im Einsatz für Zahlungen die an Zahlungsempänger innerhald der EU Staaten gerichtet sind. Bei
12
DIE BLUME
Dezember 2013
grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen in die teilnehmenden SEPA-Länder muss vorübergehend neben der
IBAN noch der BIC angegeben werden. Ab 1. Februar
2016 entfällt auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen
die Pflicht, den BIC anzugeben.
Gläubiger-Identifikationsnummer
Jeder Lastschrifteinreicher, also der Empfänger des Geldes, muss eine individuelle Kennung zur Identifizierung
beantragen. Die Beantragung erfolgt bei der Bundesbank.
Der Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. hat bereits
eine Gläubiger-ID erhalten.
Sie lautet:DE58ZZZ00000066631. Die Gläubiger-ID kann
man im Internet unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de
beantragen.
Mandatsreferenz
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation
für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der
Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger
als auch den Auftrag an die eigene Bank zur Einlösung der
Zahlung. Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats.
Die Mandatsreferenz dient in Kombination mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung des dem Lastschrifteinzug zugrunde liegenden Mandats. Eine Mandatsrefernznummer sollte immer nur einmal vergeben werden, da die
Geschäftsbereichskennung der Gläubiger-ID nicht als Unterscheidungsmerkmal herangezogen werden kann.
Durch Gläubiger-ID und Mandatsreferenz unterscheidet
sich die SEPA Lastschrift deutlicher vom bisherigen Verfahren. Für Lastschrifteinreicher, also z.B. den Fachverband, ist die Vorbereitung aufwändiger. Zahler haben dagegen nur eine Information über die Umstellung ihrer laufenden Einzugsermächtigungen samt Angabe der Gläubiger-ID und Mandatsreferenznummer zu erwarten. Um die
Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umzustellen benötigt der Fachverband Getränkeschank-anlagen e.V. die
Hilfe seiner Mitglieder. Senden Sie bitte das ausgefüllte
Formular der nächsten Seite an ihre Bank. Für alle Fragen
steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Birger Grote
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:45 Seite 13
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 14
Verband
30 + 50 ≈ 25 % – Die Rechnung geht auf
Gut besucht waren die beiden Herbsttagungen
2013 in Magdeburg und Kerken am Niederrhein.
Die Fachvorträge lockten über 100 Teilnehmer zu
den Tagungen. Dank der guten Organisation
durch die Gebietsleiter verliefen beide Veranstaltungen reibungslos.
Gleich nach der Begrüßung durch die Gebietsleiter startete
der erste Referent, Torben Sass, Tensid-Chemie GmbH mit
seinem Fachvortrag. Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen wurde praxisnah vermittelt. Neben dem sicheren Umgang mit Gefahrstoffen wurde die Notwendigkeit einer
jährlichen Gefahrstoffschulung deutlich gemacht. So wie
der Gastronom eine jährliche Unterweisung seiner Mitarbeiter in den Umgang mit dem Gefahrstoff Kohlenstoffdioxid (CO2) nachweisen muss, so muss der Getränketechniker einmal jährlich im Umgang mit Reinigungsmittel und
Schankgasen geschult werden.
14
DIE BLUME
Dezember 2013
Jeder einzelne sollte folgenden Punkte im Umgang mit
Gefahrstoffen beachten.
Die Lagerung sollte auf entsprechenden Auffangwannen
erfolgen.
Behälter nur mit dem entsprechenden Produktetikett
verwenden. Dies gilt insbesondere beim Umfüllen von
Großgebinden in kleinere Gebinde. Ohne Produktetikett kann im Ernstfall keine Hilfe erfolgen.
Sicherheitsdatenblätter, technische Merkblätter und eine
entsprechende Betriebsanweisung gehören in jedes Auto.
Eine Gefahrstoffschulung ist mehr als Notwendig. Wer
die Gefahr nicht kennt, der kann sich auch nicht schützen.
Aus diesem Grund wird der Fachverband entsprechende
Schulungen für die branchenüblichen Gefahrstoffe im
kommenden Jahr anbieten.
Die Wege zum gekühlten Getränk sind vielfältig. Für fast
jeden Bedarf hat die HAGOLA Gastronomie-Technik
GmbH das richtige Produkt. Mit Edgar Hanken in Magdeburg und Wolfgang Hütten in Kerken wurde die umfangreiche Produktpalette des Unternehmens vorgestellt. Großes Thema war die Planung von Kühltheken. Welche Flasche passt in welchen Rollauszug? Diese Frage lässt sich
mit Planungsunterlagen der HAGOLA Gastronomie-Technik GmbH bestens beantworten.
Der Ausflug in die Mikrobiologie wurde durch Stefan
Brand, Gebietsleiter Ost anschaulich gestaltet. Die rege
Diskussion über die Wachstumsrate von Mikroorganismen
und der daraus resultierende Reinigungsintervall macht
deutlich, dass die Tätigkeit eines Getränkeschankanlagenreinigers deutlich näher an der Mikrobiologie ist, als man
im allgemeinen vermutet. Die offene Diskussion zeigte die
Notwendigkeit kürzerer Reinigungsintervalle. Gleichzeitig wurde die Schwierigkeit deutlich, die mit der Reinigung verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Mit Bier wird in der Gastronomie soviel Geld verdient.
Wieso ist es nicht möglich, dass da eine ordentliche
Herbert Nitzgen
Schankanlagenreinigung gezahlt wird.
Umfassend informierte Uwe Seisenberger vom Landratsamt Eichstätt über die Aufgaben eines Lebensmittelkontrolleurs. Beginnend mit den rechtlichen Grundlagen
führte der Weg zur hygienischen Beurteilung einer Getränkeschankanlage. Die Einblicke in die über 10-jährige Be-
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 15
Verband
Nachruf
rufserfahrung zeigte sehr beeindruckend die Auswirkungen mangelhafter Schankanlagenhygiene. Das der
Schankanlagenreiniger durch seine Tätigkeit als Reiniger
selbst zum Lebensmittelunternehmer wird, war für viele
Teilnehmer neu. Aber genau dieser Sachverhalt führt dazu,
dass der Reiniger strafrechtlich belangt werden kann. Auf
Basis der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist der Lebensmittelunternehmer definiert.
Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder
nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der
Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. „Lebensmittelunternehmer“ sind natürliche oder juristische
Personen, die dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfüllt werden.
Ekel ist gesetzlich nicht geregelt. Ekel ist Erziehungssache.
Uwe Seisenberger
Birger Grote
Firmenverkauf
Gut eingeführter, kleiner Kälte- und
Schankanlagenfachbetrieb,
Großraum Stuttgart, an kompetenten und aufstrebenden
Schank-/Kältefachmann zum 01.03.2014 abzugeben.
Einarbeitszeit garantiert.
Produkt- u. Leistungsprogramm:
• Kleinkälte, Reparatur und Wartung, Einbau Tiefkühlung,
Kühlzellen und Theken;
• Einbau Klimageräte und CO2-Gaswarnanlagen;
• Komplette Schanktechnik, Reparatur, Wartung und Neubau
Bier-, Wein-, Tafelwasser- u. Premixanlagen;
• Wiederkehrende Prüfung von Schankanlagen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie am Kauf
Interesse haben: cgt.gastrotechnik@t-online.de
Seine Kraft ist versiegt.
Bereits am 22. September 2013
verstarb Peter Lade mit nur 54
Jahren nach längerer schweren
Krankheit.
Der Verband trauert nicht nur
um ein langjähriges Mitglied,
sondern auch um einen Menschen, welcher gerne am Fachverbandsleben teilnahm. Gerne
kam er zu den Tagungen und zum Oststammtisch, wo er
besonders als ruhiger, besonnener, kompetenter Kollege geschätzt wurde. Möge er in Frieden ruhen. In unseren Herzen wird er nie vergessen. Unser herzlichstes
Beileid gilt vor allem seiner Familie.
Mit tiefer Bestürzung haben wir die Nachricht erhalten,
dass am 01.10.2013 Werner Hillers im Alter von 77
Jahren von uns gegangen ist. Nach längerer Krankheit
verlor er die Kraft um weiter zu kämpfen.
Werner Hillers war seit 1971 Mitglied unseres Verbandes. Bis zuletzt hat er sich für die Arbeit unseres Verbandes interessiert und hat den Kontakt zum Verband
nie verloren.
Unsere Gedanken sind vor allem bei seiner Tochter
Beate, welche das Lebenswerk ihres Vaters souverän
weiterführt.
Ruhe in Frieden.
Fachverband Getränkeschankanlagen e.V.
Betrieb zum Neubau, Service und Reparatur von Schank­
anlagen mit festem Kundenstamm in ostbayerischer Kreis­
stadt mit komplettem Inventar aus Altersgründen abzugeben.
Das Unternehmen besteht seit 25 Jahren und hat einen
sehr guten Ruf in der Gastronomie und bei den Behörden.
Eine vollständige Einarbeitung kann bei Bedarf gewährleistet
werden.
Sie können uns unter 0151 / 412 30 443 (ab 14 Uhr)
oder unter bierleitungsservice@gmail.com erreichen.
15
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 16
Report
Wer die Wahl hat, hat die Qual
Das Kreuz mit dem Kreuz
D der Einführung der BGR/GUV-R 228 wurde das bis
Mit
dahin bekannte gelbe Schild mit der Warnung vor CO2 Ansammlung ergänzt durch das Warnzeichen mit dem Andreaskreuz (bisher W18).
Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV. Geplant ist 2014
in 2014 mit geringfügig veränderten Rahmenbedingungen
zu starten.
Wer bin ich und was darf ich?
Im Alltag taucht immer wieder die Frage auf: Wer darf das
Sicherheitsventil eines Druckminderer
einstellen?
Diese Frage wird vom Hersteller in der Bedienungsanleitung des Druckminderers beantwortet. Verbietet die Bedienungsanleitung des Druckminderers die Einstellung, ist
eine Einstellung nicht zulässig. Wird durch den Hersteller
in der Bedienungsanleitung ein Sachkundenachweis gefordert, dürfen nur Techniker mit dem entsprechenden
S
Nachweis
das Sicherheitsventil einstellen. Schreibt der
Hersteller des Druckminderers nichts vor, dann darf
grundsätzlich eine befähigte Person mit entsprechender
Ausbildung den Druckminderer einstellen. Nach der Einstellung muss das Sicherheitsventil unbedingt verplombt
e
werden.
Zur Eigensicherung sollte die Plombe auf den
Prüfer / Techniker hinweisen. Letztlich erfüllt nur eine gekennzeichnete Plombe die DIN 6650.
Durch die Änderung der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3
ist das Warnschild mit dem Andreaskreuz ersatzlos gestrichen. Trotz dem Wegfall haben sich die Mitglieder im
Sachgebiet Getränkeschankanlagen darauf verständigt,
dass das bisherige Warnschild mit dem Kreuz weiterhin
Verwendung findet. Wichtig ist nur, dass die Bezeichnung
W18 nicht mehr verwendet werden kann, weil unter der
Bezeichnung W18 ein anderes Warnschild geführt wird.
SK-Zeichen
D
Durch die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hat sich das SK-Zeichen in ein freiwilliges Qualitätssiegel gewandelt. Eine Aufwertung erfährt das SK-Zeichen
durch die Aufnahme in „DGUV-Test“ durch die Deutsche
16
DIE BLUME
Dezember 2013
Druckfrisch
Die zuständigen Gremien haben ganze Arbeit geleistet und
ein Vielzahl, für Getränkeschankanlagen, relevante Regeln
erlassen bzw. aktualisiert.
TRBS 3145
TRGS 407
TRGS 510
- T
BGI/GUV-I 5162
Die einzelnen Regeln gibt es zum Download auf Website
vom Fachverband unter:
www.fachverband-getraenkeschankanlagen.de
Ebenfalls erschienen ist die Kurzinformation „Getränkeschankanlagen“ in chinesischer Sprache. Der Flyer ist
erhältlich unter medienbestellung@bgn.de.
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 17
Report
Sicherheit bei der Arbeit
Wie schütze man eine Getränkeschankanlage vor der unerlaubten Nutzung während der Reinigung? Angeregt durch
den Unfall in einem Fast Food Restaurant in NRW in diesem Jahr wurde dieses Thema auf den Sitzungen im Sachgebiet Getränkeschankanlagen erörtert. Zur Lösung wurden verschiedene Ideen vorgestellt. Welche der Lösung für
die Praxis geeignet ist sollte doch am besten von den Praktikern entschieden werden.
Smart Merge
In einer Zeit in der jeder von uns eine Vielzahl von Kontakten verwalten muss kann es bei jedem Vorkommen das
der ein oder andere Kontakt mehrfach abgespeichert wird.
So speichert man möglicherweise die Emailadresse, die
Mobilfunknummer und die Festnetzrufnummer zwar mit
dem gleichen Namen ab, jedoch mehrfach. Mit Smart
Merge habe ich ein Hilfsmittel gefunden mit wenigen
Klicks die doppelten Einträge zusammen zu führen.
Das heißt man startet die App, legt fest nach welcher Art
von Dopplung gesucht werden soll, entscheidet ob die Zusammenführung Zweier Kontakte erfolgen soll und schon
ist alles erledigt, ich selbst konnte dabei in einige Dutzend
meiner Kontakte Ordnung hinein bringen.
Euer Stefan Brand
Ein einfaches Schild ist schnell angebracht, aber bietet nur wenig
Schutz.
Einen deutlich besseren Schutz bietet eine Haube mit bedruckten Sicherheitshinweisen.
Welche Lösung gefällt Ihnen oder haben Sie eine bessere
Idee? Senden Sie Ihre Meinung an die Redaktion ‚Die
Blume‘. Per Fax an 09443 3287 oder per E-Mail an redaktion.dieblume@fachverband-getraenkeschankanlagen.de
Birger Grote
17
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 18
Report
Porter
Porter ist ein dunkles, oft tiefschwarzes Bier mit einem
malzigen oder sogar röstmalzbetontem Geschmack. Traditionell war Porter häufig stark gehopft und daher herb.
Heute steht der Begriff für verschiedene Arten von Bier.
Im englischen Sprachraum bezeichnet es ein meist (aber
nicht immer) obergäriges Bier mit einem Alkoholgehalt
von 5% Vol. In anderen Ländern, so auch in Deutschland,
steht „Porter“ für ein teilweise untergäriges, dunkles
Starkbier mit 7% – 9% Vol. Alkohol. Diese Variante ist vor
allem im Ostseeraum populär und wird deswegen im englischen Sprachraum als „baltic porter“ bezeichnet. In
Deutschland existierte schon vor dem Ersten Weltkrieg
eine süße Portervariante, die auch noch heute hergestellt
wird. Besonders alkoholarme und extraktreiche deutsche
Porter wurden auch als Ammen-, Malz-Extrakt- bzw. Gesundheitsbier beworben.
Geschichte
Eine oft in Frage gestellte Herkunftsgeschichte besagt,dass
im London des 18. Jahrhunderts der Vorläufer des Porters
ein Getränk bestehend aus je einem Drittel Ale, gemeinem
Bier und twopenny Ale gewesen sei (einem besonders
hochwertigen Ale, dessen Name vom Preis einer bestimmten Menge abgeleitet war). Um 1722 habe der Londoner
Brauer Harwood ein Bier namens Entire oder Entire butt
gebraut, das die Eigenschaften der drei Bestandteile in sich
vereint habe. Es wurde Porter genannt, weil es besonders
bei den Lastträgern (englisch Porter) beliebt gewesen sei.
Das Porterbrauen verbreitete sich schnell über ganz London und wurde insbesondere industriell in großem Maßstab durchgeführt. Aufgrund einer langen Lagerzeit war
die Herstellung kapitalintensiv, wodurch ebenfalls eine industrielle Produktion Vorteile hatte. Im 19. Jahrhundert
wurde Porter in Großbritannien in vielen Varianten und
Stärken gebraut. Starker Porter wurde Stout-Porter genannt und wurde schließlich zum Stout. Im Laufe der
Jahre wurde der Begriff Porter eher für mittelstarke Sorten
verwendet. Neben Malz, Hopfen und Hefe finden sich in
den historischen Porterrezepten oftmals auch Zutaten wie
Lakritze („Liquorize“), Capsicum, giftige „Fisch- oder
Kokelskörner“ (wahrscheinlich Anamirta cocculus),
Alaun, Eisenvitriol, Weinstein, ungelöschter Kalk,
Leinsamen, Ingwer, Zimt und anderes mehr.
18
DIE BLUME
Dezember 2013
Im Ostseeraum wurde Porter spätestens im 19. Jahrhundert
importiert, populär und schließlich selbst hergestellt. Ähnlich wie in Deutschland stellen die in Finnland, Estland,
Lettland, Litauen, Polen und Russland gebrauten Porter
meist untergärige Biere mit höherem Alkoholgehalt dar.
Dieses mag einerseits daraus resultieren, dass er zur Zeit
der Einführung auch in England noch höher war, andererseits daraus, dass das von dort zunächst importierte Bier
wegen der besseren Haltbarkeit alkoholhaltiger war.
Ein besonderes Charakteristikum des Geschmacks und
Geruchs von Porter, das durch die Stoffwechselprodukte
der langsam wachsenden Brettanomyces-Nachgärhefen
bestimmt wird (im englischen Sprachgebrauch als „Horse
Blanket Flavour“, deutsch etwa „Pferdedeckengeruch“),
konnte bis zur Wende vom 19. ins 20. Jahrhundert nicht sicher reproduziert werden. Die Aufklärung der Zusammenhänge hinter dem typischen Portergeschmack ist einer
Reihe von internationalen Brauereiwissenschaftlern zu
verdanken. Insbesondere H. Van Laer, der noch übervergärende Saccharomyces-Hefen als notwendig für die Nachgärung lange gelagerter, obergäriger, englischer Biere ansah, Alfred Jörgensen der erfolglos versuchte das Reinzuchtsystem von Emil Christian Hansen auf die Obergärung zu übertragen und insbesondere N. Hjelte Claussen,
der erstmals die Nachgärhefe isolierte, sie als Torulahefe
identifizierte und ihr den Namen Brittanomyces bzw. Brettanomyces gab, trugen zum Verständnis bei. Weitere Untersuchungen zur Klassifizierung und Gärfähigkeit der
Brettanomyceshefen führte dann A. Schiönning durch.
Im 20. Jahrhundert kam Porter in Großbritannien mehr und
mehr aus der Mode. Heute brauen nur wenige und kleine
Brauereien Porter, etwa in den schottischen Highlands.
Auch in Irland wurde Porter vom Stout verdrängt. In
Deutschland fristete Porter bis in die 1980er Jahre (Altbundesgebiet) ein Nischendasein und verschwand für einige Jahre bis um die Jahrtausendwende wieder einige Porter gebraut wurden. Durchgehend wurde Porter in einigen
Ländern des Ostseeraums gebraut, namentlich in Polen,
wo fast jede größere Brauerei Porter herstellt.
Mit dem Aufkommen der amerikanischen Microbreweries
wird dort und auch in entsprechenden Gasthausbrauereien
in anderen Ländern mancherorts wieder Porter gebraut.
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 19
Report
Porter in Deutschland
Eine Rarität der Brauerei
Pott’s: Tripel-Porter mit
zweijähriger Eichen-Fassreifung.
Wie in den anderen Ländern
des Ostseeraums war Porter
in Deutschland traditionell
ein Starkbier. Ab Beginn des
19. Jahrhunderts wurden Rezepturen und Abhandlungen
publiziert, die es den deutschen Brauern erlauben sollten, das „Luxusbier“ Porter
nachzubrauen.
Frühe
deutschsprachige Texte stammen von Bönisch, Accum,
Hermbstädt und von einem
ehemaligen Vorsteher der
Porterbierbrauerei des Herrn
Nathusius in Althaldensleben. Carl Wilhelm Schmidt beschreibt eine Rezeptur zur Herstellung eines dem englischen Vorbild vergleichbaren Porter in deutschen Brauereien ohne die Verwendung verschiedener, teils giftiger
Zutaten des englischen Porters. Frühe Nennungen von
Brauereien, die Porter um 1820 in Deutschland hergestellt
haben, finden sich bei Hermbstädt, Johann Gottlob Nathusius in Althaldensleben, Friedmeyer in Halberstadt,
die Gebrüder Scheeffer in Stettin, sowie August Heinrich
Borgstede in Prillwitz in Pommern. Auf eine besonders
lange Brautradition konnte die Rose-Brauerei in Grabow
zurückblicken, die seit 1853 bis zu ihrer Schließung Anfang der 1990er Jahre durchgehend Porter gebraut hat.
Im Altbundesgebiet war nach der Einstellung der Porterproduktion in der Bremer Dreßler-Brauerei (ca. 1970) die
Hoepfner-Brauerei in Karlsruhe die letzte verbliebene
Porterbrauerei.
In der DDR wurde Porter in relativ geringem Umfang aber
durchgängig gebraut und vertrieben. Brauorte waren unter
anderem Grabow, Pritzwalk, Greußen und die SternburgBrauerei bei Leipzig. Die Standards für Bier, so auch für
Porter, wurden in der Industrienorm TGL7764 festgelegt.
Hiernach war für Porter eine Stammwürze von 16% bis
18% und weitere Details bis hin zur karminroten Etikettenfarbe vorgeschrieben. Nach der TGL7764 durfte für die
Porter-Herstellung auch Kochsalz und Brettanomyces
Hefe verwendet werden. Der Preis war zentral auf 1,02
Ihr starker Partner
für kreative Lösungen!
www.hagola.de
einfach
EINFACHdas
DASBeste
B ESTE
individuelle Schanksäulen
Mark für die 0,33-l-Flasche festgesetzt (zum Vergleich:
einfaches Pils kostete 61 Pfennig). Nach der Wiedervereinigung 1990 wurden die Brauereien teils geschlossen und
in den anderen die Produktion von Porter eingestellt.
Seit 1998 stellt die Hoepfner-Brauerei wieder Porter in untergäriger Bautradition her. Einige andere Brauereien mit
besonderen Nischenprodukten wie die Klosterbrauerei
Neuzelle, zeitweise auch die Schwerter-Brauerei Meißen, schlossen sich in den folgenden Jahren an. Daneben
gibt es eine industrielle Porterproduktion in der Privatbrauerei Eibau und in der Privatbrauerei Giessen, die
Black und Cherry Porter herstellt.
Mit den Biermixgetränken kam auch das Lausitzer Erdbeer- und Kirsch-Porter
Der Name „Porter“ ist nicht mehr standardisiert. Insofern
wird heutzutage sowohl Porter in der klassischen deutschen Starkbiertradition vertrieben, aber auch Biere, die in
Anlehnung an den späteren britischen und amerikanischen
Stil einen niedrigeren Alkoholgehalt haben oder teilweise
sogar nachgesüßt sind, werden so bezeichnet. Bekanntester
Vertreter letzter Gattung ist Lausitzer Porter aus der Bergquell Brauerei Löbau.
Euer Marc Dahlmann
Gebietsleiter Süd/West
19
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 20
Report
Erlebnisreiche Präsentation
E
EErfahrungsbericht und Tipps für den
aktiven Bierverkauf in der Gastronomie
Es ist die Begeisterung für das Produkt, die letztlich den Ausschlag gibt,
ob man erfolgreich ist im Verkauf oder nicht. In der Gastronomie und auch Hotellerie
liegt es in erster Linie an den Menschen selbst. Man muss die Leidenschaft und
die Begeisterung spüren, dann passiert auch der berühmte Schneeballeffekt,
der sich bei richtiger Kernkompetenz von sich aus ständig erweitert.
S
chon bei meiner Ausbildung und
späteren Tätigkeit als DiplomBiersommelier habe ich mich immer
gefragt, warum Wein für viele Menschen so spannend ist und Bier eine
viel geringere Wertschätzung genießt. Um der Sache auf den Grund
zu gehen, habe ich bewusst viele
Weinrestaurants und Bierlokale aufgesucht und festgestellt, dass der
Erfolg in der erlebnisreichen Präsentation liegt. Bekam ich in den Weinlokalen bereitwillig Auskunft über
die verkosteten Weine, haben meine
Fragen über das Bier meist Achselzucken und unverständliche Blicke
bei den Mitarbeitern ausgelöst.
S
Wenn Bierverkauf in der Gastronomie
als Selbstverständlichkeit verstanden
wird, ist es kein Wunder, wenn das
Produkt Bier mit der Zeit an Bedeutung verliert. Was kann man also tun,
um Bier wieder spannend zu machen
und vor allem dem jüngeren Publikum wieder näherzubringen?
Bier ist nicht gleich Bier
Es gibt sie bereits – die Biervielfalt!
Die meisten Anbieter und Kunden
kennen meist nicht mehr als vier bis
fünf Bierstile. In den meisten Fällen
wird Bier nach der Glasgröße bestellt. Zielsetzung eines Gastronomen
muss es sein, Biere nicht nach den
Marken, sondern nach den Bierstilen
zu unterscheiden.
Der internationale Trend zu mehr Bierspezialitäten wächst ständig und ist
nun auch in Deutschland angekommen. Für die Gastronomie heißt das,
dass sich laufend neue Chancen und
Möglichkeiten ergeben, um den Bierverkauf anzukurbeln. Allerdings heißt
es auch, sich mit diesen neuen Produkten auseinanderzusetzen und die
optimalen Einsatzmöglichkeiten abzustimmen.
Eine ideale Hilfe ist der vom Österreichischen Brauereiverband herausgegebene Bierfächer, der gemeinsam
von Dr. Wolfgang Stempfl von der
Doemens Akademie und mir ausge-
arbeitet wurde. Man sieht mit einem
Blick das Aromaprofil des Bierstils,
welches Glas geeignet ist, mit welcher
Temperatur das Bier serviert werden
soll und mit welchen Speisen es
kombiniert.
Erlebnisreiche
Bierpräsentation
Die Gastronomie kann sich mit einem
Fassbierangebot derart in Szene setzen, dass der Kundenzulauf ständig
steigt. Richtiges Zapfen will gelernt
sein. Die Regeln kennen alle und die
Karl Schiffner
K
1. Weltmeister
der Biersommeliers
und Inhaber
des Biergasthauses
Schiffner in Aigen im
Mühlkreis, Österreich
(www.biergasthaus.at)
Es gibt sie bereits – die Biervielfalt! Zielsetzung eines Gastronomen muss es sein, Biere nicht nach den Marken,
sondern nach Bierstilen zu unterscheiden.
20
DIE BLUME
Dezember 2013
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 21
Report
Zapfsünden will ich hier nicht erwähnen. Dafür gibt es ein eigenes Schulungsangebot.
man unterschiedliche Biersorten
aus dem jeweils geeigneten Glas
verkosten kann.
Sieben Thesen über eine erfolgreiche
Präsentation:
– Im Biergasthaus Schiffner stehen
über 100 verschiedene Glastypen
zur Wahl. Im ständig wechselnden
Angebot stehen rund 150 höchst
unterschiedliche Biere. Das erfordert natürlich eine ausgeklügelte
Logistik. Das Ergebnis – glückliche,
überraschte und begeisterte Gäste
– ist natürlich diese Mühe wert.
– Bier muss zelebriert werden.
– Jedes Bier verdient
eine hohe Wertschätzung.
– Die Optik macht den Geschmack.
– Geschichten machen es lebendig.
– Vorkenntnis über das Bier
– Konsequenter Plan
– Überzeugende Argumente
Man sollte den Zapfmeistern in guten,
gängigen Bierlokalen einmal über die
Schulter blicken. Mit welcher Akribie
und Ruhe hier vorgegangen wird,
dass jedes Bier mit einer 2 bis 3 cm
hohen Schaumkrone, einem vorgekühlten Glas und einem freundlichen
stolzen Lächeln des Servicepersonals
dem Gast als Meisterwerk präsentiert
wird. Viel einfacher ist es, ein Glas
Wein stilvoll einzuschenken als ein
kunstvolles Glas Bier zu zapfen.
Die Mitarbeiter im Service sollten
nicht nur Produktkenntnis über das
Bier haben, sondern darüber hinaus
auch Geschichten über das Bier parat
haben und damit dem Produkt Bier
„Leben“ einhauchen. Über das Produkt mehr zu wissen als der Kunde ist
eine Voraussetzung für den erfolgreichen Verkauf von Bier.
Bier braucht Gesellschaft
Das richtige Glas ist ausschlaggebend
für einen wahren Biergenuss.
es „solo“? Alleine? Mit Freunden?
Im Lokal bestellt man für gewöhnlich ein Fassbier nach der Menge,
die Glasgröße ist damit vorbestimmt. Die korrekte Glaswahl
wird bei Bestellung von Flaschenbier-Spezialitäten erleichtert.
– Nur wenige Bierfreaks kennen
alle unterschiedlichen Bierstile,
die weltweit angeboten werden
(derzeit ca. 120). Leider gibt es
nur ganz wenige Lokale, in denen
In dem Satz „Gehen wir gemeinsam
auf ein Bier“ steckt sehr viel Soziales drin: Herzenswärme, Zuneigung,
Freude, Spaß, Genuss … Regelmäßige
Rituale zum gemeinsamen BierGenießen steigern die Lebensfreude.
Gastronomie ist eine Oase der
Menschlichkeit.
Bier kombiniert
Die Einsatzmöglichkeiten von Bier vervielfältigen sich. Es gibt kein Gericht,
zu dem man nicht ein passendes Bier
finden könnte. Bei manchen Speisen
braucht es schon die Kenntnis eines
Biersommeliers.
Für jeden Tag und jeden Anlass finden sich Einsatzmöglichkeiten zum
Bierverkauf. Konsequente Vorgangsweise wirkt überzeugend beim Kunden. Wenn Bier mit so viel Sorgfalt
behandelt wird, steigert sich die Wertschätzung. Mit einem sogenannten
Mehrwert wird auch die Preisgestaltung des Wirtes für den Konsumenten
akzeptabel.
Die richtige Glaswahl
Die Glaswahl wird von Biergenießern
meist deutlich unterschätzt. Dabei ist
das richtige Glas ausschlaggebend
für einen wahren Biergenuss. Viele
Biertrinker verwenden für jedes Bier,
gleich welchen Stils, ihr Lieblingsglas.
Die Verwendung eines für den jeweiligen Bierstil geeigneten Glases ermöglicht jedoch erst das vollkommene Geschmackserlebnis. Wer bisher
jedes Bier aus „seinem“ Glas getrunken hat, dem eröffnen sich durch andere, passende Gläser neue Welten.
Neben dem Bierstil beeinflusst der
Genussanlass die Glaswahl:
– Zu welcher Speise will man
das Bier trinken? Genießt man
Bei immer mehr Bierspezialitäten muss sich der Gastronom
mit den Produkten auseinandersetzen. Eine ideale Hilfe ist der Bierfächer.
21
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 22
Report
Bier bietet durch die Vielzahl an
Aromen ein weites Feld von Kombinationen. Ob Aromenausgleich, Geschmacksintensivierung oder stilvolles Miteinander, man findet immer
wieder neue Paarungen. Gemeinsam
mit Sepp Wejwar, bekannt unter dem
Namen „Biersepp“ habe ich 2010 das
Buch „Bier kombiniert“ – das passende Bier zu jeder Speise – herausgebracht. Über 100 aufregende Kombinationen von Bier und Speisen
entführen den Leser in eine neue
Welt des Genusses. Eine kleine Bierstilkunde, Bierbegleitung zu mehrgängigen Menüs finden sich ebenso
darin, wie Kombinationen von Bier
und Käse oder Bier und Schokolade,
die verblüffen, anregen und begeistern.
– eine kraftvolle Sprache,
keine Schulmeisterei, kein
Quälen des Zuhörers,
– einprägsame Überschriften,
die provozieren, neugierig machen.
Der gelungene Einstieg gelingt mit
geeigneten Fragetechniken und Erlebnisschilderungen. Man muss versuchen, die gewohnten Denkbahnen
zu verlassen, Behauptungen aussprechen und unter Beweis stellen. Damit
wird ein sogenannter Knalleffekt erzielt und die Glaubwürdigkeit untermauert. Man soll versuchen, eine persönliche Nähe herzustellen.
Das passende Bier zu jeder Speise
Bier braucht Inszenierung
Bier wird weiblich
Frauen sind mutiger als Männer, zumindest was das Entdecken neuer
Geschmackserlebnisse betrifft. Hier
meine ich aber nicht die Biermischgetränke wie Radler und dergleichen.
Bierspezialitäten mit aromatischer Bittere werden genauso bevorzugt, wie
Biere mit malziger Süße und schokoladigen Tönen.
Biercocktails mit bierigen Namen wie
Caibierinha, Birra Colada, Bier Royal
etc., Bierbowlen, Bierpunsch sind
nur einige Beispiele, die einen völlig
neuen Markt aufmachen. Frauen lassen sich leichter überzeugen, weil sie
nicht so viele geschmackliche Vorurteile haben. Männer sind eher
geneigt, in der geschmacklichen Eintönigkeit zu landen. Markentreue soll
aber nicht negativ ausgelegt werden.
Ob man Bier mit Joghurt oder Buttermilch mischt und in den Vitalbars der
Wellnesstempel anbietet oder es mit
bitteren oder süßen Likören gemischt
als Aperitif oder Biercocktail anbietet,
man weckt auf alle Fälle die Aufmerksamkeit. Mit dem richtigen In-Szenesetzen wird das Augenmerk auf
das Bier gelenkt. Man muss es aber
nicht immer mit anderen Zutaten mischen. Auch ein „lauwarmes Weißbier“ weckt das Interesse, wenn man
es mit der richtigen Speise paart und
damit eine neue Genussebene eröffnet.
Eine erfolgreiche Inszenierung benötigt:
– Aufmerksamkeit, Spannung,
Botschaften, Verständlichkeit,
Impuls,
– eine überzeugende Ausdrucksweise,
Spannung wird erzeugt, wenn Ideen
mit Überzeugung und voller Energie
präsentiert werden (Überflüssiges
weglassen). Das Aufrechterhalten von
Spannung kann ähnlich einer klassischen Theaterinszenierung in drei
Akten aufgebaut werden. Mit Wendepunkten wird die Neugier geweckt
und die bestehende Erwartung durchbrochen. Durch das Erzählen entstehen beim Zuhörer Bilder, die seiner
Vorstellungskraft entsprechen.
Beispiel: Bei einer Verkostung paart
man Speise und Bier so, dass
eine Aromen-Annäherung geschieht
(Rauchbier mit Räucherschinken),
dann eine Aromen-Fusion, bei der
die Würzigkeit der Speise mit der Bittere des Bieres ausgeglichen wird
(Tomaten-Chili-Suppe mit Champion
Bitter, einem Imperial Pilsner), weiter
eine Aromen-Verstärkung, bei der die
Speise durch das Bier im Geschmack
untermauert wird (Kalbsschnitzel mit
Festbier). Dazu können noch Klangbilder eingebaut werden. Der Klang
verändert unser Geschmacksempfinden.
Den Leidensdruck ansprechen – Dem
Durstigen in der Wüste muss man nur
das Wort „Wasser“ zurufen. Letztendlich gibt es noch viel zu tun, das
Genussprodukt Bier, vom einfachen
Hellen bis zum exklusiven Gourmet
Bier auf einen Stellenwert zu heben,
den es verdient. Dies ist auch die
Hauptzielsetzung meiner Tätigkeit
als Biersommelier und damit die
schönste und sinnvollste „Freizeitbeschäftigung“.
䡺
Dieser Artikel erschien in der
Ausgabe 8/2013, Seite 72 bis 74
Bier mit der richtigen Speise paaren und damit eine neue Genussebene eröffnen
22
DIE BLUME
Dezember 2013
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 23
Geburtstage
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Geburtstage Januar
Ralf Fetzner
Hartmut Lammers
Luigi D’Onofrio
Günter Rausch
Karl-Heinz Colle
Thomas Monsees
Hans Schmidt
Gisbert Knappmeyer
Thorsten Hanl
Richard Hellmich
Leonardo Laporta
Stefan Brink
Ekhard Wacker
Martin Trapphoff
Thomas Schuster
Markus Mach
02.01.63
03.01.36
04.01.63
04.01.44
06.01.60
09.01.60
12.01.47
18.01.63
20.01.61
21.01.52
21.01.71
25.01.70
25.01.51
25.01.53
26.01.75
28.01.63
Geburtstage Februar
Norbert Toerschen
Jürgen Albrecht
Gerd Mölneck
Max Neuerer
Herbert Nitzgen
Werner Merten
Gerhard Wagner
Lothar Jakob
Michael Mayer
Karl-Ludwig Keil
Bernd Altemeier
Gerhard Braun
Stefan Meyer
Beate Hillers
Gerhard Schels
04.02.71
08.02.54
08.02.60
09.02.37
12.02.53
16.02.47
17.02.49
18.02.58
19.02.79
20.02.36
21.02.57
22.02.53
24.02.88
25.02.65
25.02.55
Geburtstage März
Michael Drews
Werner Kliver
Friedrich Liegl
Jürgen Weimer
Olaf Peters
Matthias Altrichter
Wolfgang Lehmann
Erich Johner
Renè Düsel
Michael Meier
Karl Johann Pfund
Martina Weser
Carina Röhling
Werner Klöpping
Helmut Olbing
Eberhard Schlittchen
Stefan Brand
Max Taha
Karl-Heinz Zervos
Jürgen Otto
Werner Stirnweiss
Rolf Sieber
Josef Klingseis
Horst Sengel
Peter Krüllke
Heinz Sackmann
Manfred Pfennig
Olaf Berger
Andreas Heindorff
Kristof Winstel
Renè Schnotz
01.03.64
01.03.35
01.03.56
02.03.62
03.03.65
03.03.72
05.03.66
05.03.55
05.03.64
06.03.74
07.03.47
07.03.54
07.03.90
09.03.40
11.03.46
13.03.54
14.03.78
15.03.63
16.03.57
17.03.47
19.03.47
20.03.62
21.03.41
22.03.62
23.03.53
24.03.53
25.03.61
26.03.64
28.03.56
29.03.66
31.03.78
Runde Geburtstage
40 Jahre
50 Jahre
60 Jahre
65 Jahre
70 Jahre
Michael Meier
Olaf Berger
Jürgen Albrecht
Eberhard Schlittchen
Martina Weser
Gerhard Wagner
Günter Rausch
23
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 24
Report
Die Kunst zu kühlen
Winterzeit, klirrende Kälte macht sich breit. Das
eine oder andere Problem im Ausschank lösenden sich Dank optimierter Rahmenbedingungen
fast auf. Aber dennoch bleiben einige Fehler zurück. Einer davon hängt mit der oftmals unzureichenden Begleitkühlung zusammen. Dabei ist
heutzutage längst ein leichtes die Kühlung der
Hähne vorzunehmen.
Aber von Anfang an. Das für den Ausschank kohlensäurehaltiger Getränke eine Begleitkühlung unverzichtbar ist,
dass weiß man nun längst. Letztlich ist es die Aufrechterhaltung der Kühlkette von Fassstandort bis in das Glas,
durch die Geschmack und Hygiene sichergestellt werden.
Aber wo beginnt die Begleitkühlung und wo hört sie auf?
Ohne Frage, die Begleitkühlung Mus im kalten, also im
Fassvorkühler oder in der Kühlzelle beginnen. Gemeinsam
mit dem Vor- und Rücklauf der Begleitkühlung müssen die
Getränkeleitung ohne Unterbrechung aus der Kühlung verlegt werden. Und am anderen Ende? Im Alltag wird doch
all zugerne der Umlenkbogen in der Kühltheken verbaut,
weil es doch so einfach erscheint. Doch gerade eine Kühlung nicht nur bis zum Hahn, sondern auch noch den Hahn
Kühlt wäre erstrebenswert. Dafür gibt es gute Gründe.
Schankstörungen durch CO2 Entbindung. Das erste ächtzen wenn der Hahn geöffnet wird und es kommt erstmal
nur Schaum. Die CO2 Entbindung wird am warmen Zapfhahn geradezu beflügelt.
Wachstumsbeschleuniger Dank der mangelnden Kühlung
wird es den Mikroorganismen im Bereich des Zapfhahnes
besonders leicht gemacht sich zu vermehren. Und das ausgerechnet dort wo die Belastung durch die Menschenhand
besonders groß ist.
24
DIE BLUME
Dezember 2013
Für Abhilfe sorgen Hahnkühlplatten. Wir der Name schon
verrät. Ein Hahnkühlplatte soll den Hahnkühlen. Um das
zu erreichen wird in der Regel ein metallenes Bauteil im
inneren der Säule auf den Gewindestutzen das Zapfhahnes
geschoben. Damit das Ziel eine Kühlung erreicht wird,
werden Vor- und Rücklauf der Begleitkühlung an die
Hahnkühlplatte angeschlossen. Anstatt in der Theke einen
Umlenkbogen zu platzieren wird nun die Kühlung bis zum
tatsächlichen Ende der Bierschankanlage fortgeführt. Aber
lässt sich eine Hahnkühlung in jede Säule einbauen? Leider nein. Vielfach werden Zapfsäulen verwendet, deren
Abmessungen den Einbau von Hahnkühlplatten einfach
nicht erlauben. Viel schlimmer noch. Die ein oder andere
Säule lässt es nicht einmal zu, dass die Bierleitungen mit
einer ausreichenden Dämmung verlegt wird. Aber natürlich gibt es auch positive Errungenschaften am Markt. Neben dem Klassiker aller Säulen, der Cobra Säule mit einem
Edelstahl-Umlenkbogen, der bis Kitz vor den Hahn für
Kühlung sorgt, gibt es auch die technische Perfektion. Die
Friedhelm Selbach GmbH produziert für eine Vielzahl von
Brauereien eine Towersäule. Im inneren verstecken sich
neben den Getränkeleitungen auch Leitungen für Vor- und
Rücklauf. Alle Leitungen sind gemeinsam in einem Aluminium Kühlblock vergossen. Diese Konstruktion kommt
doch schon recht dicht an einen Durchlaufkühler und kann
als perfekte Lösung betrachtet werden.
Des Gehäuse der Selbach Towersäule
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:06 Seite 25
Report
Getränkeleitungen mit der Zirkulationsleitung gemeinsam vergossen
Z
um
Weihnachtsfest und Jahreswechsel
wünschen wir Ihnen Stille für den Blick
nach innen und nach vorne.
Innehalten zum Erneuern aller Kräfte
und Mut zum Treffen der richtigen
Entscheidungen für das Jahr 2013.
Der fertige Alublock
der Selbach Towersäule
Leider lässt sich der Kühlblock nicht in andere Säulen integrieren, weshalb der Getränketechniker im Alltag auf die
Hahnkühlplatten zurück greifen muss. Wie soft im Leben:
Wer die Wahl hat, der hat die Qual. Im folgenden vorgestellten Hahnkühlplatten stellen einen kleine Marktübersicht da.
Ein Anspruch auf Vollständigkeit ergibt sich aber nicht.
Gut geklemmt
+ Günstig
+ Platzsparrend
+ Einfache Montage
- Geringe Kontaktfläche
Ihr Vorstand
und die Geschäftsstelle
Eiswürfelbereiter gesucht
Der Lehrstuhl für Brau- und Getränketechnologie
an der Technischen Universität München braucht
die Hilfe aus der Praxis.
Total in Form
+ Zwangsgeführter Kreislauf
+ Variabler Einsatz
- Montagevorbereitung
Die Variable
+ Anschlüsse variabel
+ Große Kontaktfläche
- Montagevorbereitung
- Platzbedarf
Die Schraubbare
+ Optimale Kälteübertragung
+ Große Kontaktfläche
- Montage
- Platzbedarf
Birger Grote
Für Forschungs- und Lehrzwecke werden Eiswürfelbereiter gesucht. Es ist unbedeutent ob es sich um Paddel- oder Spühsysteme handelt. Die Geräte können gerne gebraucht sein, müssen
jedoch sauber und funktionsfähig sein. Für die Überlassung kann eine Sachspendenquittung ausgestellt werden.
Spender wenden sich an Herrn Johannes Tippmann (EMail): j.tippmann@tum.de.
Birger Grote
25
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 26
Report
HAUSER. Hinter der Theke Zuhause.
Dienstleister für die Gastronomie zu sein, heißt, zu wissen
was läuft. Mit diesem Anspruch und über 15 Jahren Erfahrung in Schank-, Postmix- und Kaffeemaschinentechnik
im Rücken bietet die Firma Hauser erstklassigen regionalen Service aus einer Hand. Nicht zuletzt goder gerade deswegen vertraut
auch die Spitzengastronomie
in Baden-Württemberg auf die
überdurchschnittlichen
Leistungen der Firma Hauser. Neben herkömmlicher
Schanktechnik für den Offenausschank hat sich die
Firma Hauser auf Computerschankanlagen und Postmixsysteme
spezialisiert.
Hierbei unterstützt sie Gastronomen schon in der Planungsphase bei der Umsetzung
individueller Lösung für die Ausschanktechnik. Das Angebot reicht von einer klassischen Postmixanlage bis zum intelligenten Komplett-Ausschanksystem mit Anbindung an
Kassen- u. Warenwirtschaftssysteme. Diese Systeme überwachen permanent den Getränkeausschank und amortisie-
ren sich dort schon nach kürzester Zeit, wo scheinbare
Kleinigkeiten wie vergessene Bonierungen, Überschank
und auch Wartezeiten der Gäste sich zu ernst zu nehmenden Verlusten summieren. Die gleichzeitige Bonierung
und exakte Portionierung aller offenen Getränke auf
Knopfdruck machen diese Systeme extrem leistungsstark.
Herzstück für den Ausschank von alkoholfreien Softdrinks
ist dabei eine Postmixanlage im Keller, sozusagen die eigene kleine Limonadenfabrik im Haus. Als Postmix (lat.
nachher gemischt) bezeichnet man den Offenausschank
von alkoholfreien Getränken, welche durch das Mischen
von Sirup-Grundstoff (sogenannter Postmix-Sirup) und
von vor Ort vorhandenem, aufbereitetem Wasser mit und
ohne CO² hergestellt werden. Der Grundgedanke einer
Postmixanlage ist die Ausrüstung von großen Gastronomiebetrieben mit hohem Getränkeausstoß. Darüber hinaus
lässt sich auch der Ausschank von Spirituosen, Flaschen,
Cocktails und Heißgetränken anbinden und überwachen.
Die größten Vorteile dieser Systeme liegen in der Logistik
gegenüber Flaschenware und der Frische der Getränke, da
jedes Getränk erst beim Zapfen frisch hergestellt wird. Zugleich werden drastische Kostenersparnisse durch die eigene Sodawassererzeugung erzielt und kontinuierliches
Ausschenken bei konstanter Qualität - egal wann und wie
viel - ermöglicht. Aus einer 10kg Bag-in-Box Sirup lassen
sich bis zu 65 Liter Fertiggetränk herstellen. Alles was
prinzipiell dazu benötigt wird, ist ein Wasseranschluss mit
Filter, eine CO²-Flasche und einen Stromanschluss.
Computerschankanlage in der Wanderhütte „Sattelei“ des Hotel
Bareiss, Mitteltal
26
DIE BLUME
Dezember 2013
Postmixanlage mit Sirup-Regal und 10kg Bag-in-Boxen. Ausbeute
der angeschlossenen Boxen auf dem Bild ca. 900 Liter Fertiggetränk
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 27
Report
An die Anlage werden noch die entsprechenden PostmixSirupe für klassische Getränke wie Cola, Orangenlimo, Zitrone, Apfel bis hin zu Holunder, Johannisbeere oder Kräuter angeschlossen. Um unterbrechungsfreies Zapfen zu gewährleisten werden Umschalter verbaut, die leere Boxen
automatisch wechseln. Die Getränkeleitung bleibt stets gefüllt. Insgesamt bietet die Firma Hauser eine Auswahl von
bis zu 30 verschiedenen Geschmacksrichtungen. Diese
werden ausschließlich in der praktischen Bag-in-Box Form
vertrieben und mit der eigenen Fahrzeugflotte ausgeliefert.
So bleibt man in ständigem Kundenkontakt. Die Boxen
sind leicht zu handhaben und bestehen aus einem stabilen
Karton mit einem lebensmittelechten Innenbeutel. Die leeren Boxen werden einfach als Wertstoffe umweltschonend
recycled.
Starbucks Filialen
weltweit mit Kaffeemaschinen
aus.
Auch werden nach
und nach über 500 ICE mit einer Black&White 3 ausgerüstet. Durch die einzigartige modulare Bauweise lässt
sie sich bei Bedarf im Handumdrehen reparieren, da mit
wenigen Handgriffen ein funktionierendes Austauschmodul eingesetzt werden kann. Ebenso wurde die exclusiv von Nespresso vertriebene Profi-Kapselmaschine
Aguila entwickelt, welche den Bezug von 4 Kapsel-Produkten gleichzeitig ermöglicht. Im Südwesten betreut die
Firma Hauser diese Großkunden sowie zahlreiche kleine
und mittelständische Betriebe unterschiedlicher Branchenzweige.
y
y
permanent den Getränkeausschank und amortisieren sich
dort schon nach kürzester Zeit, wo scheinbare Kleinigkeiten
wie vergessene Bonierungen, Überschank und auch Wartezeiten der Gäste sich zu ernst zu nehmenden Verlusten
summieren. Die gleichzeitige Bonierung und exakte Portionierung aller offenen Getränke auf Knopfdruck machen
diese Systeme extrem leistungsstark.
Grapos Sirup Lager der Firma Hauser in 72250 Dornstetten- Aach,
direkt an der B28
Black&White 3, Bäckerei Katz, Filiale Stuttgart
Thermoplan. Swiss Quality Coffee Equipment
Neben Kaltgetränken tragen heutzutage Kaffeespezialitäten maßgeblich zum Umsatz in der Gastronomie bei.
Um eine konstant hochwertige Produktvielfalt mit und
ohne Milch zu gewährleisten ist ein moderner KaffeeVollautomat deshalb unerlässlich. Hier bietet die Firma
Hauser mit einer Thermoplan
das
Kaffeemaschine
passende
Angebot. Die Black&WhiteModelle überzeugen durch wegweisende Technik, praktische
Handhabung, und beeindrukkende Produktqualität. Was wenige wissen: Die Thermoplan
AG aus dem schweizerischen
Weggis stattet seit 1995 alle
HAUSER. Service aus einer Hand.
Viele Kunden darunter weithin bekannte Betriebe wie
Sterne- und Familienhotels, Ausflugsziele, Biergärten,
Speisegaststätten, bis hin zu Tankstellen, Bars und Cafés
setzen auf den Komplettservice der Firma Hauser in der
Kalt- und Heißgetränketechnik und haben sowohl eine
Postmixanlage als auch Thermoplan Kaffeemaschinen im
Einsatz. Der Grund für die Gastronomen liegt auf der
Hand: Ein Ansprechpartner für Alles. Ein Anruf, Fax oder
E-Mail, auch am Wochenende, genügt. Die Mitarbeiter der
Firma Hauser kennen jeden Kunden persönlich. So lässt
sich schnell und unbürokratische Hilfe bei Problemen und
Defekten leisten - bei Bedarf auch außerhalb gewöhnlicher
Öffnungszeiten. Bereits installierte Schankanlagen und
Kaffeemaschinen lassen sich nach Terminabsprache direkt
bei Kunden im laufenden Betrieb besichtigen. Für Interes-
27
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 28
Report
senten bietet die Black&White ONE Firma Hauser vielfältige Möglichkeiten, von der Probestellungen über Finanzierungsmöglichkeiten wie Miete, Leasing, oder Finanzkauf. Im Bereich der Postmixtechnik haben sich viele Kunden für die kostenlose Zurverfügungstellung der Technik
bei gleichzeitigem Bezug von Bag-in-Box Sirup entschieden. Der Preis pro Box ist dann zwar höher, dafür fallen
Aus einer 10kg Bag-in-Box Sirup lassen sich bis zu 65 Liter
Fertiggetränk herstellen. Alles was prinzipiell dazu benötigt
wird, ist ein Wasseranschluss mit Filter, eine CO²-Flasche
und einen Stromanschluss.
keine zusätzlichen Kosten für Anschaffung, Wartung und
ggf. Reparatur an. So lässt sich ein pauschaler pro LiterPreis ansetzen, fix und fertig, ohne zusätzliche Kosten.
Getreu dem Slogan zu „Wissen was läuft“, betreibt die
Hauser Gastro GmbH die Bahnhofscafe-Bar in Freudenstadt. Tagsüber Café, Abends Bar und Eventlocation für
Partys mit bis zu 500 Gästen. Möglich macht dies die Vollausstattung mit Computerschankanlage, Cocktail- und
Spirituosenautomat, Postmixanlage, sowie Thermoplan
Kaffeemaschinen.
Hauser ComputerSchankanlagen
+ Kaffeemaschinen
Bernd Hauser
Bahnhofscafe-Bar Freudenstadt
Freudenstädter Str. 12
72250 Freudenstadt
Tel.: 07441/85757
Fax: 07441/85761
E-Mail:
info@hauser-schankanlagen.de
Internet:
www.hauser-schankanlagen.de
A
Diese Anzeige wurde in der letzten
Ausgabe durch einen Fehler der
Druckerei mit einer schlechten Auflösung gedruckt. Wir bitten um entschuldigung.
28
DIE BLUME
Dezember 2013
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 29
Report
Neues Jahr, neues Steuerglück
Alle Jahre wieder ändert sich das Steuerrecht.
Zum Teil haben die Änderungen Auswirkungen auf den Fachbetrieb für Getränketechnik.
Überblick über das neue Reise- und
Bewirtungskostenrecht ab 1. Januar 2014
Zum 1. Januar 2014 treten die Neuregelungen im steuerlichen Reise- und Bewirtungskostenrecht in Kraft. Für Arbeitgeber empfiehlt es sich in jedem Fall, die bisherige
Praxis zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Auch nach dem neuen Reisekostenrecht ist für die steuerliche Geltendmachung bzw. steuerfreie Zahlung von Reisekosten das Vorliegen einer auswärtigen beruflichen
Tätigkeit weiterhin zwingende Voraussetzung. Diese liegt
vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte tätig wird.
Von zentraler Bedeutung bei den Änderungen ist zukünftig die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte in
§ 9 Abs. 4 EStG n. F. Diese ersetzt den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte und ist damit ausschlaggebend für
die Entscheidung, ob die Entfernungspauschale (0,30 €
pro Entfernungskilometer) bzw. die 0,03 %-Regelung
oder Reisekosten (0,30 € pro gefahrenen Kilometer bzw.
tatsächliche Kosten) berücksichtigt werden können. Zu
den Reisekosten, die als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend gemacht bzw. steuerfrei erstattet werden können, zählen wie bisher Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten.
Grundsätzlich gilt: Alle Kosten, die der Arbeitnehmer als
Werbungskosten absetzen könnte, können vom Arbeitgeber (AG) steuerfrei erstattet werden.
Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer (AN)
vorübergehend (für einen längeren Zeitraum bis zu 48
Monaten, Vorsicht: keine Versetzung, nur Abordnung!)
außerhalb seiner Wohnung
nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte (= ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers (häusliche Arbeitszimmer keine betriebliche Einrichtung des AG!),
eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z.B. bei Leiharbeitnehmern), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist – Fahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe oder Tätigkeitsgebiete ohne ortsfeste Einrichtungen sind somit
keine Tätigkeitsstätte und folglich immer Auswärtstätigkeit)
beruflich bedingt tätig wird.
Eine dauerhafte Zuordnung wird durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegungen sowie die diese ausfüllenden
Absprachen oder Weisungen bestimmt. Dabei kommt es
nicht mehr auf den Umfang der Tätigkeit an der Tätigkeitsstätte oder der Regelmäßigkeit des Aufsuchens der
Tätigkeitsstätte an.
Praxishinweis:
Da der Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte wichtige Bedeutung zukommt, sollte die Zuordnungsentscheidung des
Arbeitgebers nachvollziehbar dokumentiert werden um spätere Meinungsverschiedenheiten mit dem Finanzamt vorzubeugen (z.B. Regelung im Arbeitsvertrag oder Protokoll).
Laut Gesetzeswortlaut handelt sich dabei immer um eine Prognoseentscheidung für die Zukunft, die jeweils zu Beginn des
Dienstverhältnisses sowie zu Beginn eines jeden Kalenderjahres getroffen wird. Bei Abweichungen durch unvorhersehbare Ereignisse (Krankheit, Insolvenz des Kunden etc.) bleibt
es dennoch bei der zuvor getroffenen Prognoseentscheidung.
Typische Fälle einer dauerhaften Zuordnung (und somit des
Vorliegens einer ersten Tätigkeitsstätte mit der negativen
Folge, das keine Auswärtstätigkeit vorliegt) sind:
die unbefristete Zuordnung des AN zu einer bestimmten betrieblichen Einrichtung
die Zuordnung für die Dauer des gesamten (befristeten
oder unbefristeten) Dienstverhältnisses oder
die Zuordnung über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus.
Bei der Verlängerung einer auf weniger als 48 Monate geplanten Auswärtstätigkeit kommt es darauf an, ob der AN
vom Zeitpunkt der Verlängerungsentscheidung noch mehr
als 48 Monate an der Tätigkeitsstätte eingesetzt werden
soll. So kann z.B. eine Abordnung eines AN von 20 Monaten nach 20 Monaten noch mal um 40 Monate verlängert
werden. Obwohl der AN insgesamt 60 Monate abgeordnet
war, hat er dort keine erste Tätigkeitsstätte, da er weder im
Zeitpunkt der erstmaligen Zuordnung noch im Zeitpunkt
der Verlängerung mehr als 48 Monate an der Tätigkeits-
29
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 30
Report
stätte eingesetzt war. Wäre hingegen bereits nach 5 Monaten die Abordnung um 40 Monate verlängert worden, so
hätte der AN ab dem Zeitpunkt der Verlängerung (also
nach 5 Monaten) seine erste Tätigkeitsstätte (und somit
keine Reisekosten mehr) am Ort der Abordnung, da ab diesem Zeitpunkt noch 55 Monate am Tätigkeitsort eingesetzt
werden soll.
Beispiele für die dauerhafte Zuordnung:
Herr A arbeitet 4 Tage die Woche von zu Hause in Boppard und fährt einen Tag in der Woche zu seinem AG
nach Koblenz => A hat seine erste Tätigkeitsstätte in
Koblenz .
Der Verleiher A überlässt den Leiharbeitnehmer B mit
Wohnsitz in Boppard für die Dauer des gesamten befristeten Dienstverhältnisses von 3 Jahren dem Entleiher
C, um nach entsprechender Zuordnung an dessen Betriebsstätte in Koblenz tätig zu werden => B hat seine
erste Tätigkeitsstätte in Koblenz .
AN A mit Wohnsitz in Boppard wird für die gesamte
Projektdauer von voraussichtlich 6 Jahren dem Kunden
B in Koblenz zugeordnet => A hat seine erste Tätigkeitsstätte von Anfang an beim Kunden B in Koblenz
Fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung des AN zu einer
betrieblichen Einrichtung durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung oder ist diese nicht eindeutig, ist erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung, an der der AN
typischerweise arbeitstäglich oder
je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mind. ein
Drittel seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit
tätig werden soll.
Ein bloßes Abholen eines Kundendienstfahrzeugs, einer
Auftragsbestätigung, von Material oder Stundenzetteln ist
keine berufliche Tätigkeit am Betriebssitz des AG!
Mehrere Tätigkeitsstätten:
Je Dienstverhältnis hat der AN höchstens eine erste Tätigkeitsstätte.
Liegen die Voraussetzungen für die Bestimmung der ersten
Tätigkeitsstätte für mehrere Tätigkeitsstätten vor, ist diejenige Tätigkeitsstätte erste Tätigkeitsstätte, die der AG bestimmt. Dabei muss es sich nicht um die Tätigkeitsstätte
handeln, an der der AN überwiegend tätig wird. Fehlt es an
einer Bestimmung des AG oder ist diese nicht eindeutig, ist
die der Wohnung örtlich am nächsten liegende Tätigkeitsstätte die erste Tätigkeitsstätte.
30
DIE BLUME
Dezember 2013
Bildungseinrichtungen:
Bildungseinrichtungen können nur außerhalb eines
Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums
oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme erste Tätigkeitsstätte sein. Die Fahrt des Auszubildenden zur Berufsschule kann folglich als Reisekosten abgerechnet werden,
da der Auszubildende in einem Dienstverhältnis steht und
die Bildungseinrichtung daher keine erste Tätigkeitsstätte
sein kann.
Die Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte sind mit der
Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 € je vollen
Entfernungskilometer anzusetzen.
Beachte aber:
Hat der AN keine erste Tätigkeitsstätte, so ist die Entfernungspauschale ab 2014 auch für Fahrten von seiner Wohnung zu einem vom AG dauerhaft festgelegten Ort anzusetzen, an dem sich der AN auf Grund der dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie den diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen typischerweise
arbeitstäglich zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit
einzufinden hat.
Folge: Auswärtstätigkeit und trotzdem nur die Entfernungspauschale!
Beispiele:
Fahrten zwischen Wohnung und Busdepot
Fahrten zwischen Wohnung und LKW-Depot
Fahrten zwischen Wohnung und dem Übernahmepunkt
des Fahrzeugs
Fahrten zwischen Wohnung und dem weiträumigen Tätigkeitsgebiet (z.B. Schornsteinfeger, Förster etc.).
Fahrten innerhalb des weiträumigen Tätigkeitsgebiets
jedoch Reisekosten!
„Tagegelder“ (Verpflegungsmehraufwand)
Ab dem 01.01.2014 gibt es nur noch 2 Pauschalen:
24,00 €
Abwesenheit von 24 Stunden:
weniger als 24 Std., aber mehr als 8 Std.:
12,00 €
für den An- und Abreisetag, wenn der AN
an diesem, einem anschließenden oder
vorhergehenden Tag außerhalb seiner
Wohnung übernachtet:
12,00 €
(ohne Überprüfung der Mindestabwesenheitszeit!)
Die Pauschbeträge haben Abgeltungscharakter. Ein Ersatz
höherer tatsächlicher Kosten ist nicht steuerfrei! => Arbeitslohn
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 31
Report
Tagegelder bei Unterbrechung:
Mehrere Auswärtstätigkeiten an einem Tag werden zusammengerechnet.
Beispiel:
AN fährt um 6 Uhr von seiner Wohnung zu seiner auswärtigen Tätigkeitsstätte. Um 11 Uhr kehrt er in den Betrieb
zurück. Um 14 Uhr fährt er vom Betrieb zu einer weiteren
auswärtigen Tätigkeitsstätte von der er um 21 Uhr zu seiner Wohnung zurück kehrt.
Lösung:
Die Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte beträgt
insgesamt 12 Stunden, so dass dem AN ein Pauschbetrag
in Höhe von 12,00 € zusteht.
Auslandsreisen:
Ab 2014 gelten auch hier nur noch 2 Pauschalen mit den
entsprechenden Voraussetzungen wie bei den inländischen
Pauschalen. Folgende länderspezifischen Pauschalen sind
jeweils anzusetzen:
Reisen vom Inland in das Ausland:
vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichter Staat
Reisen von einem ausländischen Staat in einen anderen
ausländischen Staat:
vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichter Staat
Reisen vom Ausland in das Inland:
letzter Tätigkeitsort im Ausland
Lohnsteuerpauschalierung:
Zu viel gezahlte Tagegelder können mit 25 % pauschal versteuert werden (sozialversicherungsfrei!). Dies gilt jedoch nur
bis zum Doppelten des steuerfrei abrechenbaren Tagegeld.
Werbungskosten:
Bei den neuen Werbungskostenpauschalen handelt es sich
nach wie vor um Höchstgrenzen. Arbeitgeber können
dementsprechend auch geringere Pauschalen auszahlen. In
diesem Fall kann der Arbeitnehmer den Rest der ihm zustehenden Verpflegungspauschale als Werbungskosten bei
seiner privaten Einkommensteuererklärung geltend machen.
Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
Eine vom AG während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellte „übliche“ Mahlzeit
wird mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet. Als
„üblich“ gilt eine Mahlzeit bis 60 € brutto (incl. Getränke).
Beachte:
Ein Wahlrecht zwischen Bewertung der Mahlzeit mit
dem tatsächlichen Wert oder dem Sachbezugswert besteht ab 2014 nicht mehr.
Mahlzeiten über 60 € dürfen nicht mit dem amtlichen
Sachbezug bewertet werden. Sie sind mit dem tatsächlichen Preis anzusetzen.
Ist der Preis der Mahlzeit in der Rechnung eines Dritten
nicht beziffert (Gesamtpreis), ist nach dem Gesamtbild
der Verhältnisse im Einzelfall zu beurteilen.
Wichtig:
Die Mahlzeit muss vom AG veranlasst sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er die Verpflegungskosten im
Hinblick auf die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des
AN erstattet und die Rechnung auf den AG ausgestellt ist.
Die steuerliche Erfassung einer solchen üblichen Mahlzeit
als Arbeitslohn ist ausgeschlossen, wenn der AN für die
betreffende Auswärtstätigkeit dem Grunde nach eine Verpflegungspauschale als Werbungskosten geltend machen
könnte:
Beispiel:
Der AN nimmt auf Veranlassung des AG an einem zweitägigen Seminar mit Übernachtung teil.
Die Hotelrechnung ist auf den AG ausgestellt.
Der AG erstattet die vom AN verauslagten Übernachtungskosten von 100 € incl. 20 € für ein Frühstück im
Rahmen der Reisekostenabrechnung des AN.
Die auf den Arbeitgeber ausgestellte Rechnung des Seminarveranstalters hat der AG unmittelbar bezahlt.
Darin enthalten ist für beide Seminartage jeweils ein für
derartige Veranstaltungen typisches Mittagessen, dessen
Preis in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen ist.
Lösung:
Der AN erhält sowohl das Frühstück als auch die beiden
Mittagessen auf Veranlassung des AG.
Für den An- und Abreisetag steht ihm grundsätzlich jeweils eine Verpflegungspauschale von 12 € zu.
Obgleich der Preis der Mittagessen in der Rechnung des
Seminarveranstalters nicht beziffert ist, kann aufgrund der
Art und Durchführung von einer üblichen Beköstigung
ausgegangen werden, deren Preis 60 € nicht überschreitet.
Die Mahlzeiten sind daher nicht als Arbeitslohn zu erfassen (und die Verpflegungspauschalen des AN im Hinblick auf die zur Verfügung gestellten Mahlzeiten zu kürzen, näheres siehe nachfolgende Erläuterungen).
31
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 32
Report
eine übliche Mahlzeit handelt und
der AN keine Verpflegungspauschale beanspruchen kann
Nur ein für die Gestellung der Mahlzeit vereinbartes und
vom AN tatsächlich gezahltes Entgelt mindert den Kürzungsbetrag.
(Hierbei reicht es aus, wenn der AG das für die Mahlzeit
vereinbarte Entgelt unmittelbar aus dem Nettolohn des
AN entnimmt.)
Dies liegt regelmäßig vor, wenn:
er nicht mehr als 8 Stunden außerhalb seiner Wohnung
und seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist oder
die drei Monatsfrist (bei längerfristiger Tätigkeit an
derselben Tätigkeitsstätte) überschritten
Beispiel:
Wie vor, jedoch möchte der AG zusätzlich noch eine steuerfreie Reisekostenerstattung zahlen. Für die vom AG veranlassten und bezahlten Mahlzeiten soll jeweils ein Betrag in Höhe
des geltenden Sachbezugswerts (s.o.) einbehalten werden.
Der Sachbezug beträgt aktuell in 2013:
für Frühstück 1,60 €
für Mittag- und Abendessen je 2,93 €
Lösung:
Der AG hat keinen geldwerten Vorteil für die Mahlzeiten
zu versteuern. Der AG kann für die Auswärtstätigkeit
höchstens noch folgende Beträge zusätzlich für die Verpflegung steuerfrei erstatten:
12,00 €
Anreisetag:
Zwischentag:
24,00 €
Abreisetag:
12,00 €
48,00 €
Kürzung:
Frühstück (2 x 4,80 €) 9,60 €
Mittagessen
9,60 €
Abendessen
9,60 € 28,80 €
verbleiben als steuerfreie Pauschalen:
19,20 €
Amtlicher Sachbezugswert:
Der Ansatz einer mit dem amtlichen Sachbezug bewerteten Mahlzeit als Arbeitslohn setzt voraus, dass es sich im:
Die Pauschalierung der Mahlzeiten mit 25% ist möglich,
wenn
diese dem AN von seinem AG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten während einer auswärtigen
Tätigkeit unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung
gestellt werden und
deren Besteuerung nicht nach § 8 Abs. 2 S. 9 EStG
(Sachbezugsfreigrenze von 44,00 €/Monat) unterbleibt
Die Pauschalierung kommt demnach in Betracht, wenn
der AN ohne Übernachtung nicht länger als 8 Stunden
auswärts tätig ist,
der AG die Abwesenheitsdauer nicht überwacht, kennt
oder
die Dreimonatsfrist abgelaufen ist.
Kürzung und Ausschluss des Werbungskostenabzugs
Wird dem AN von seinem AG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, wird der Werbungskostenabzug und somit der Betrag
der steuerfrei ausgezahlt werden darf gekürzt. Die Kürzung
der jeweils zustehenden Verpflegungspauschale beträgt:
für ein Frühstück
4,80 €
für ein Mittag- und Abendessen je
9,60 €
Die Kürzung darf jedoch die ermittelte Verpflegungspauschale nicht übersteigen!
Die Kürzung des WK-Abzugs ist auch dann vorzunehmen, wenn der AG die dem AN zustehende Reisekostenvergütung lediglich verkürzt auszahlt.
32
DIE BLUME
Dezember 2013
Der AG könnte also höchstens noch 19,20 € steuerfrei
auszahlen.
Behält der AG den Betrag in Höhe der Sachbezugswerte (also 2 x 1,60 € sowie 2 x 2,93 € = 9,06 €) von
den 19,20 € ein (also der Summe der gekürzten Verpflegungspauschalen), könnte der Arbeitnehmer – da er
nur 10,14 € steuerfrei erhalten hat – im Rahmen seiner
Einkommensteuerveranlagung die 9,06 € noch als
Werbungskosten geltend machen.
Abwandlung:
Sachverhalt wie vor, jedoch behält der AG nichts ein, sondern der AN zahlt für das Mittag- und Abendessen je 5 €.
Lösung:
Anreisetag:
12,00 €
Zwischentag:
24,00 €
Abreisetag:
12,00 €
48,00 €
Kürzung: Frühstück (2 x 4,80 €)
9,60 €
Mittagessen (9,60 €-5,00 €) 4,60 €
Abendessen (9,60 €-5,00 €) 4,60 € 18,80 €
verbleiben als Werbungskosten:
29,20 €
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 33
Report
Zuzahlungen des AN sind jeweils vom Kürzungsbetrag
derjenigen Mahlzeit abzuziehen, für die der AN das Entgelt zahlt.
Übersteigt das vom AN für die Mahlzeit gezahlte Entgelt den Kürzungsbetrag entfällt für diese Mahlzeit die
Kürzung des Werbungskostenabzugs.
Eine Verrechnung etwaiger Überzahlungen des Arbeitnehmers mit Kürzungsbeträgen für andere Mahlzeiten
ist nicht zulässig.
Erhält der AN steuerfreie Erstattungen für Verpflegung vom
AG, ist ein Werbungskostenabzug insoweit ausgeschlossen.
Beispiel:
Der AN ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der AG
hat für den AN in einem Hotel zwei Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie am Zwischentag ein Mittagund ein Abendessen gebucht und bezahlt. Der AN erhält
zusätzlich noch eine steuerfreie Reisekostenerstattung für
Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 19,20 €.
Beispiel:
Der AN ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der AG
hat für den AN in einem Hotel zwei Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie am Zwischentag ein Mittagund ein Abendessen gebucht und bezahlt. Der AN zahlt für
das Mittag- und Abendessen je 10 €.
Lösung:
Der AG muss keinen geldwerten Vorteil für die Mahlzeiten
versteuern. Der AN kann für die Dienstreise keine Verpflegungspauschalen als Werbungskosten geltend machen:
Lösung:
Anreisetag:
12,00 €
Zwischentag:
24,00 €
Abreisetag:
12,00 €
48,00 €
Kürzung: Frühstück (2 x 4,80 €)
9,60 €
Mittagessen (9,60 €-10,00 €) 0,00 €
Abendessen (9,60 €-10,00 €) 0,00 € 9,60 €
verbleiben als Werbungskosten:
38,40 €
48,00 €
Die Kürzung des Werbungskostenabzugs ist auch dann
vorzunehmen, wenn der AG den amtlichen Sachbezug der
Mahlzeit pauschal versteuert hat.
Beispiel:
Der AN nimmt an einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung teil. Der AG hat auf dieser Fortbildungsveranstaltung
für den AN ein Mittagessen gebucht und bezahlt. Der AG
besteuert das Mittagessen pauschal, da er keine Aufzeichnung über die Abwesenheitsdauer des AN führt.
Der AN erhält vom AG keine weiteren Reisekostenerstattungen.
Der AN kann anhand seiner Bahntickets gegenüber dem
Finanzamt nachweisen, dass er für die Fortbildung insgesamt 10 Stunden abwesend war.
Lösung:
Er kann für die Fortbildung folgende Verpflegungspauschalen als Werbungskosten abziehen:
12,00 €
Eintägige Auswärtstätigkeit:
Kürzung: 1 x Mittagessen
9,60 €
verbleiben als Werbungskosten:
2,40 €
Anreisetag:
12,00 €
Zwischentag:
24,00 €
Abreistag:
12,00 €
Kürzung: Frühstück (2 x 4,80 €)
Mittagessen
Abendessen
Steuerfreie Reisekostenerstattung:
verbleiben als Werbungskosten:
9,60 €
9,60 €
9,60 €
28,80 €
19,20 €
0,00 €
Die Kürzung der Verpflegungspauschalen ist immer
dann vorzunehmen, wenn dem AN eine Mahlzeit von
seinem AG oder auf dessen Veranlassung von einem
Dritten zur Verfügung gestellt wird.
Die Kürzung gilt daher auch für die Teilnahme des AN
an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung oder an
einem außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte gewährten
Abendessen, wenn der AG oder auf dessen Veranlassung ein Dritter die Mahlzeit zur Verfügung stellt.
Merke:
Nimmt der AN hingegen an der geschäftlich veranlassten Bewirtung durch einen Dritten oder einem Abendessen eines Dritten teil, werden die Pauschalen nicht
gekürzt.
Eine Kürzung der Verpflegungspauschalen unterbleibt
auch, wenn die vom AG zur Verfügung gestellte Mahlzeit den Wert von 60 € übersteigt und daher individuell
zu besteuern ist.
Hat der AN für die Mahlzeit ein Entgelt entrichtet,
wird dieses Entgelt auf den Kürzungsbetrag angerechnet.
33
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 34
Report
Gemischt veranlasste Veranstaltungen mit Mahlzeiten
Bei gemischt veranlassten Reisen sind Kosten in einen
beruflich veranlassten Anteil und einen den Kosten der
Lebensführung zuzurechnenden Anteil aufzuteilen.
Dies gilt auch für die Verpflegungsmehraufwendungen.
Beispiel:
Der AN nimmt an einer einwöchigen vom AG organisierten und finanzierten Reise im Inland teil. Das Programm
sieht morgens eine Fortbildungsmaßnahme vor, der Nachmittag steht für touristische Aktivitäten zur Verfügung.
Frühstück und Abendessen sind inklusive.
Lösung:
Fahrtkosten und Übernachtungskosten sind unstreitig zu
50% als Werbungskosten zu berücksichtigen.
Die Verpflegungsmehraufwendungen sind – wie die übrigen Reisekosten – nur zu 50% beruflich veranlasst.
Anreisetag: 12,00 € x 50 % =
Kürzung:
verbleibt:
5 Zwischentage:
je 24,00 € x 50 % = je
Kürzung je 4,80 € und je 9,60 € =
verbleibt 5 x 0,00 €:
Abreisetag: 12,00 € x 50 % =
Kürzung:
verbleibt:
6,00 €
9,60 €
0,00 €
12,00 €
14,40 €
0,00 €
6,00 €
4,80 €
und die daher nicht mit dem amtlichen Sachbezugswert
zu bewerten sind, besteht keine Pflicht im Lohnkonto
den Großbuchstaben „M“ aufzuzeichnen und zu bescheinigen.
Übernachtungskosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit
tatsächliche Kosten für einen Zeitraum von 48 Monaten, danach höchstens 1.000 € im Monat oder
Übernachtungspauschale 20 € (darf steuerfrei erstattet werden, aber nicht als Werbungskosten abgesetzt
werden, Erstattung an AN jedoch BA!)
Soweit höhere Übernachtungskosten anfallen, weil der AN
eine Unterkunft gemeinsam mit Personen nutzt, die in keinem Dienstverhältnis zum selben AG stehen, sind nur diejenigen Kosten anzusetzen, die bei alleiniger Nutzung
durch den AN angefallen wären.
Beispiel:
AN führt eine einwöchige beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (Montag bis Freitag) bis einschließlich dem darauf folgenden Sonntag in Begleitung seines nicht berufstätigen Ehegatten durch. Die Übernachtungskosten für das
Doppelzimmer betragen 120 €. Die Kosten für ein Einzelzimmer würden 100 € betragen.
1,20 €
Bescheinigungspflicht „M“
Hat der AG oder auf dessen Veranlassung ein Dritter dem
AN während seiner beruflichen Tätigkeit:
außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten
Tätigkeitsstätte oder
im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
eine mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende
Mahlzeit zur Verfügung gestellt, muss im Lohnkonto der
Großbuchstabe „M“ aufgezeichnet und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden.
Lösung:
4 Übernachtungen (Montag bis Donnerstag) sind in Höhe
der Kosten für das Einzelzimmer (100 €) beruflich veranlasst, weshalb 400 € vom AG steuerfrei erstattet oder vom
AN als Werbungskosten abgezogen werden können. Die
Übernachtungen am Freitag und Samstag sowie der auf
den Ehegatten entfallende Mehrpreis sind privat veranlasst.
Bewirtungskosten
Unterscheidung:
Diese Aufzeichnungspflicht gilt unabhängig von der
Anzahl der Mahlzeitengestellungen.
Es kommt nicht darauf an, ob eine Besteuerung der
Mahlzeiten ausgeschlossen ist oder die Mahlzeit pauschal oder individuell besteuert wurde.
Im Fall der Gewährung von Mahlzeiten die keinen Arbeitslohn darstellen oder deren Preis 60 € übersteigt,
34
DIE BLUME
Dezember 2013
Allgemein betrieblich veranlasst
100% iger Betriebsausgabenabzug (z.B. reine Arbeitnehmerbewirtung)
Geschäftlich veranlasste Bewirtung
70 % iger Betriebsausgabenabzug 100% iger VorsteuerAbzug
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 35
Report
Veranstaltungen 2014
Wichtige Termine der Branche im Überblick. Am besten gleich anmelden und in der persönlichen
Kalender übertragen.
09.01.2014
25. Expertentreffen Weihenstephen, TU München, Freising
09.05.2014
Q402
QM Basisschulung, Friedrichshafen
15.-17.01.2014
G401
Planung und Errichtung von Getränkeschankanlagen,
inklusive Grundlehrgang Befähigte Person gemäß
BGR/GUV-R 968, Hamburg
10.05.2014
JH14
Jahreshauptversammlung, Friedrichshafen
Tipp: Der Bodensee lädt ein für ein paar Tage Entspannung, bevor die Sommersaison startet!
18.01.20141
G402
Fortbildungslehrgang Befähigte Person gemäß
BGR/GUV-R 968, Hamburg
27.09.2014
OF14
Wies’n Stammtisch auf dem Münchener Oktoberfest
01.-05.02.2014
Intergastra, Stuttgart
11.10.2014
HTNO
Herbsttagung Nord/Ost
25.10.2014
HTSW
Herbsttagung Süd/West, Aschaffenburg
14.-19.03.2014
Internorga, Hamburg
09.-13.11.2014
Alles für den Gast, Salzburg
15.03.2014
Q401
QM Schulung, Neukirchen-Vluyn
29.03.2014
G403
Fortbildungslehrgang Befähigte Person gemäß
BGR/GUV-R 968, Hamburg
11.-13.11.2014
Brau Beviale 2014, Nürnberg
10.-12.04.2014
G404
Planung und Errichtung von Getränkeschankanlagen,
inklusive Grundlehrgang Befähigte Person gemäß
BGR/GUV-R 968, Erfurt
Anmeldeformular
Anmeldeformular ausfüllen und sich einfach und unkompliziert sich für die Veranstaltungen des Fachverband Getränkeschankanlagen e.V. anmelden. Formular ausschneiden oder kopieren und per Fax
an 09443 3287.
Veranstaltung
Firma
Teilnehmer 1: Name, Vorname
Name, Vorname
Teilnehmer 2: Name, Vorname
Telefon
Teilnehmer 3: Name, Vorname
E-Mail
Datum / Unterschrift
35
Dezember 2013
DIE BLUME
Die Blume_04_2013_Layout 1 16.12.13 13:10 Seite 36