Schulhausmeister - Fachgruppe Schulen
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Schulhausmeister - Fachgruppe Schulen
Wir vom Fach Schulhausmeister E i n B e r u f i m Wa n d e l Vo m S c h u l h a u s m e i s t e r zum Gebäudemanager Gemeinden Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft L e b e n s w e r t Of fensive f ü r a t t r a k t i v e St ä d te und Regionen Mit dieser Offensive leisten wir unseren Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Sozialstaates. Die kommunale Selbstverwaltung und die in den Kommunen tätigen ArbeitnehmerInnen sind der Garant für lebenswerte Städte und Regionen. Ihre Arbeitsbedingungen bestimmen die Qualität. Deshalb bieten wir eine Plattform für Beschäftigte und BürgerInnen, sich gemeinsam für den Erhalt öffentlich erbrachter Dienstleistungen einzusetzen. Gemeinden Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Wir vom Fach Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwei ver.di-Jahre liegen nun hinter uns, zwei Jahre, in denen wir uns an vieles Neues gewöhnen mussten. Nicht nur der Name unserer Gewerkschaft hat sich geändert, auch Adresskarteien mussten komplett revidiert werden. Mit einem neuen Titel und einem frischen Auftritt zeigt sich auch die Publikation der Schulhausmeister, die früher Report hieß und von der ÖTV herausgegeben wurde. Aber dies bedeutet nicht, dass nun nichts mehr ist wie früher. „Wir müssen uns verändern, um uns treu zu bleiben“, wissen kluge Köpfe – und so halten wir es auch. Geblieben ist unser Engagement für die Anliegen der Schulhausmeister, das Engagement der Hauptamtlichen, aber vor allem das der Ehrenamtlichen. Denn ohne den Einsatz der Ehrenamtlichen ist Gewerkschaftsarbeit nicht möglich. Sie wissen, wo die Kollegen der Schuh drückt, ohne sie wären Lösungen undenkbar und sie sind nicht nur die ersten Ansprechpartner, sondern auch die ersten ver.di-Repräsentanten vor Ort. Geblieben sind auch die Probleme, mit den sich die Kollegen herumschlagen: Wie wird sich das Berufsbild des Schulhausmeisters entwickeln? Wird er künftig Gebäudemanager sein und Verantwortung tragen für ein stattliches Budget? Welche Weiterbildung muss er deshalb erhalten? Oder: Sind Schulhausmeister in Anbetracht der zunehmenden Gewalt in den Schulen angemessen darauf vorbereitet, schlichtend auf die Streithähne einzuwirken? Welche Unterstützung bekommen sie von der Schulleitung? Liebe Kolleginnen und Kollegen, „alte Probleme“ sind kaum gelöst, da türmen sich „neue“ auf. Wir haben Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit den einzelnen Fragen der Schulhausmeister auseinandersetzen und versuchen, Lösungen zu finden. Und auch hier hat sich nichts geändert: Wie in der früheren Organisation werden wir uns zusammen für die Kollegen stark machen, damit sich die Arbeits- und damit auch die Lebensbedingungen verbessern. Und wir werden über die Sorgen und Nöte der Kollegen und über unsere gemeinsame Arbeit berichten – im stand|ort, der Publikation des Fachbereichs 7, und in speziellen Veröffentlichungen für die einzelnen Berufsgruppen. Eure Ilona Wichert Schaut Liebe Kolleginnen und Kollegen, mal vorbei viele von euch kennen mich schon aus der gemeinsamen Fachgruppenarbeit, trotzdem möchte ich mich noch einmal kurz vorstellen. Austausch Hessens Schulhausmeister haben eine Möglichkeit gefunden, bundesweit Informationen auszutauschen – das Internet nämlich. Foto: privat per Internet Zunächst hatten die Kollegen ein Informationsblatt ins Auge gefasst, das alle drei Monate erscheinen sollte. Doch diese Idee wurde wieder verworfen. Der Grund: Der Vertrieb des Informationsblattes würde wohl nicht so einfach sein, befürchteten die Kollegen. Zumal das Redaktionsteam, das die Informationen sammeln sollte, in verschiedenen Orten lebt. Kollege Berndt Baaser aus Gießen hatte die Idee, die neuen Medien zu nutzen. Denn alle Schulen seien an das Internet angeschlossen. Mit Absprache der Schulleitung werde dieses Medium wohl auch von Schulhausmeistern genutzt werden können, meinte er. Mit einem ehemaligen Schüler machte sich Kollege Baaser ans Werk, eine Homepage für die Kollegen aus Hessen einzurichten. Wenige Wochen später war es dann soweit: Alle Kollegen konnten sich ins Gästebuch eintragen, gezielte Fragen im Forum stellen oder wichtige Termine abfragen. Es wurde ein Medium geschaffen, das über Hessen hinaus auf großes Interesse stieß und mittlerweile bundesweit genutzt wird. Mein Name ist Ilona Wichert, ich arbeite seit November 2001 in der ver.diBundesverwaltung im Fachbereich Gemeinden und bin dort zuständig für die Bundesfachgruppe Schulen. Meine gewerkschaftlichen Erfahrungen begannen 1990 als Vertrauensfrau und als freigestellte Personalratsvorsitzende in meiner Heimatstadt, der Lutherstadt Wittenberg. 1993 wurde ich stellvertretende Kreisvorsitzende einer ÖTV-Kreisverwaltung. Im Jahr 1996 begann ich hauptamtlich in der ÖTV-Bezirksverwaltung Sachsen-Anhalt, war dort unter anderem zuständig für den Bereich Ver- und Entsorgung und für die Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellten und Frauen. Erfahrungen im Bereich Gemeinden konnte ich im ÖTV-Bezirk Thüringen sammeln. Mit der ver.di-Gründung wurden neue Strukturen für unsere berufsfachliche Arbeit gebildet, sie funktionieren auf Bundesebene besser, als von vielen prophezeit. Schulsekretärinnen und Schulhausmeister arbeiten an gemeinsamen, alle interessierenden Themen, spezielle, jede Berufsgruppe betreffende werden in Arbeitsgruppen behandelt. Die Adresse für Interessierte lautet: www.schulseiten.de/hausmeister/ Weitere Links: www.verdi-net.de – ver.di www.bsh.de – Bremer Schulhausmeister www.neusser-schulhausmeister.de people.freenet.de/Freiburger-Schulhausmeister Zwei Projekte, die aktuell von der AG bearbeitet werden, möchte ich nennen: Das ist das Berufsbild für Schulhausmeister und eine mit regem Interesse aufgenommene Tagesveranstaltung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeit. Ilona Wichert 2 Vom Schulhausmeister zum Gebäudemanager Berufsbild eines Schulhausmeisters im neuen Jahrtausend – Überlegungen der Fachgruppe Schulhausmeister in Thüringen Nicht einfach mehr „Mädchen für alles“ Nach vielen Arbeitsstunden und heftigen Diskussionen haben Schulhausmeister aus Thüringen ein Konzept erarbeitet, das das künftige Berufsbild der Schulhausmeister beschreibt. In der täglichen Arbeit der Kolleginnen und Kollegen wird immer deutlicher spürbar, wie sehr sich die Tätigkeiten eines Schulhausmeisters bereits gewandelt haben. Aus dem Schulhausmeister ist vielerorts bereits ein Gebäudemanager geworden. Zu seinen Aufgaben zählt es nicht mehr nur, als „Mädchen für alles“ Türklinken abzuschrauben, Schnee zu schippen und Klettergerüste zu streichen. Das Bild, das die meisten von uns noch aus eigenen Schultagen im Kopf haben, ist längst überholt. Heute gehört es zum Beruf des Schulhausmeisters, die Gebäudeunterhaltung und Gebäudeinstandsetzung zu managen und sich um Ausschreibungen zu kümmern. Er muss zudem Firmen beauftragen, das Personal im Haus einsetzen und kontrollieren; er muss für die Gebäudesicherheit sorgen, Belegungspläne erstellen, PC-unterstützt Materialwirtschaft betreiben und den Energieverbrauch überwachen. Fortsetzung Seite 4 3 For tsetzung von S. 3 Künftige Tätigkeitsfelder: 1. Verwaltung und Gebäudemanagement a. Haushaltswesen und -recht ■ Buchführung und Haushaltsführung ■ Haushaltsplan ■ Rechtsvorschriften b. Bestell- und Auftragswesen Ausschreibungen ■ Vergaberecht ■ Angebote ■ Bestellungen ■ Wartungsverträge ■ Vertragswesen ■ c. Personalrecht für technisches Personal ■ Tarifrecht ■ zwischenmenschliches Verhalten ■ Konfliktbewältigung ■ Anleitung ■ Dienstanweisungen ■ Arbeitsnachweise ■ Arbeits- und Sozialrecht d. Inventarisierung Abschreibungen ■ Inventuren ■ Lagerwirtschaft ■ Zukünftig muss auch anders eingruppiert werden! e. Ordnung und Sicherheit ■ Unfallverhütungsvorschriften ■ Arbeitsschutzverordnung ■ Brandschutzverordnung ■ Schulordnung ■ Sportstätten- und Spielplatzverordnung ■ Hausordnung ■ Sicherheitsbeauftragter ■ Hausrecht ■ Schlüsselgewalt ■ Winterdienst f. Allgemeine Verwaltung Verwaltungsrecht ■ Geschäftlicher Schriftverkehr ■ Schadensmeldungen ■ Verbrauchslisten ■ Lesen und Umsetzen neuer Verordnungen ■ Nutzungsverträge ■ Personallisten ■ Fundsachen ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Schließanlage Raumpläne Stundennachweise Protokolle Rechnungskontrolle Urlaubslisten Telefondienst Abstimmung zwischen Schulleiter/Sekretärin/Schulhausmeister g. Materialwirtschaft ■ Reinigungsmittel ■ Beleuchtungsmittel ■ Streugut ■ Unterrichtsmaterialien ■ Wäsche ■ Reparaturmaterial 4. Allgemeine Tätigkeiten ■ Herrichten von Schulräumen bei Veranstaltungen ■ Hilfestellung in Fachräumen ■ Filterwechsel ■ Entgegennahme von Lieferungen ■ Gerätereinigung ■ Auswechseln von Leuchtmitteln ■ Schließdienst ■ Vorbereitung von Bauleistungen ■ Botendienste ■ Beflaggung ■ 1. Hilfe Aus- und Weiterbildung zum Gebäudemanager 2. Kontrolle, Überwachung, Betreuung und Bedienung ■ Heizung ■ Aufzüge ■ Computer ■ Telefonanlagen ■ Alarmanlagen ■ Brandschutztechnik ■ Transporttechnik ■ Elektroanlagen ■ Lüftertechnik ■ Funkanlagen ■ Klingelanlagen ■ Spielgeräte ■ TV / Video ■ Drucker / Kopierer ■ Leitern ■ Tafeln ■ Blitzschutzanlagen ■ Entrauchungsanlagen ■ Automatiktüren ■ Schließanlagen ■ Thermostatventile ■ Abfalltrennung und -entsorgung ■ Leistungen von Fremdfirmen ■ Bauzustand der Immobilien Um dieses Aufgabenbündel erledigen zu können, braucht es besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten. Das Berufsbild des „Gebäudemanagers für Schulen“ setzt damit auch voraus, dass es für dieses Berufsbild eine entsprechende Ausbildung gibt, beziehungsweise Weiterbildungsmöglichkeiten systematisch eingeführt werden. Notwendig sind: ■ ■ ■ 3. Handwerkliche Fähigkeiten in den Bereichen zur Ausführung kleiner Reparaturen ■ Holz ■ Metall ■ Maler ■ Maurer und Putzer ■ Sanitär und Heizung 4 Kenntnisse am PC (Excel, Word, Works, Internet) Haushaltsrecht, Buchführung, Rechnungswesen Studie: Anforderungen an Schulhausmeister deutlich gestiegen Berlin – Die Anforderungen an die Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und steigen weiter. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Fraunhofer Instituts. Damit untermauern die Wissenschaftler die ver.di-Forderung nach mehr Weiterbildung und Qualifizierung der rund 24 000 Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen in Deutschland. Nach Einschät- ■ ■ ■ ■ ■ VOB / VOL, Vergaberecht Vertragswesen (Miet- und Nutzungsverträge) Arbeits- und Sozialrecht, Tarifrecht UVV, BSV Einführung in neue Techniken (Heizungs- und Lüftungstechnik, Klimaanlagen, Beleuchtungssysteme usw.) Fazit: Dies hat natürlich auch Konsequenzen für die zukünftige Eingruppierung für Schulhausmeister. Diese bisherige Eingruppierung nach Unterrichtsräumen oder nach Quadratmetern ist veraltet, künftig muss sich Vergütung an den Tätigkeitsmerkmalen dieses Berufsbildes, beziehungsweise den übertragenen Tätigkeiten orientieren. zung der Gewerkschaft kommen die Arbeitgeber dem Qualifizierungsbedarf bisher aber nicht nach. Bei der Studie ging es darum aufzuzeigen, ob und wie sich die Anforderungen an die Schulhausmeister gewandelt haben. In die Studie einbezogen waren Schulhausmeister, Schulleitungen, Elternvertreter, Schüler, Amtsleitung, Schulrat, der Direktor des Bezirksamtes und der Personalrat des Stadtbezirks. „Aushängeschild der Schule“ Hausmeister mit Kulturpreis ausgezeichnet Seinen mit 1000 Mark (510 Euro) dotierten Kulturpreis hat der SPD-Ortsverein Ditzingen an den Hausmeister der Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Hirschlanden-Schöckingen, Fritz Häffelein, vergeben. In der Begründung für die Auszeichnung hieß es, die Schule liefere schon seit Jahren ein „herausragendes Beispiel von nachhaltig zukunftsverträglicher Entwicklung“. Ob gut durchdachtes Müllvermeidungskonzept, Reduzierung des Wasserverbrauchs, umweltschonendes und dabei kostensparendes Reinigungsverfahren, effiziente Energienutzung, Naturschutz oder umweltfreundliches Spielzeug – die Hirschlander Schule sei auf allen Gebieten führend. „Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass diese Schule einen Hausmeister hat, dem nichts zuviel ist, der zukunftsorientiert denkt, ein ausgeprägtes Umweltbewusstsein hat mit Sinn für Wirtschaftlichkeit und Organisation und obendrein ein natürliches pädagogisches Talent besitzt“, sagte der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Roland Harsch bei der Preisverleihung. Ohne Ökologie keine Kultur. Fritz Häffelein habe dies erkannt, aufgegriffen und dorthin zurück geführt, wo Kulturvermittlung zu Hause ist: in die Schule. Oberbürgermeister Alfred Fögen bezeichnete Fritz Häffelein als Hausmeister der Ausnahmeklasse und Aushängeschild der Schule. Das „nachhaltige“ Engagement der Schule hatte mit einer Nistkastenaktion in Kooperation mit dem Bund für Vogelschutz begonnen: Auf dem Programm standen ein Umweltwochenende und ein Hausmeisterseminar an der Hirschlander Schule. Eine weitere Idee Fritz Häffeleins, die Nutzung von Solarenergie für die Erwärmung des Duschwassers in der Turnhalle, harrt wegen klammer öffentlicher Kassen noch der Verwirklichung. 5 Hausmeister sind keine Schulhof-Sheriffs – Kollegen fordern Kurse in Konfliktbewältigung Alle Beschäftigten – also Lehrer und Schulleiter, Schulsekretärinnen und -hausmeister – sind mit der Gewalt an den Schulen konfrontiert, werden durch mittelbare oder unmittelbare Gewalt betroffen. Folgende Szene zum Beispiel ist Alltag: Große Pause. In einer Ecke des Schulhofes findet eine Prügelei statt. Um die beiden Kampfhähne haben sich eine Menge Zuschauer eingefunden. Eine völlig überforderte Lehrkraft versucht, die Kampfhähne zu trennen mit den Worten: „Wollt ihr wohl jetzt endlich aufhören!?“ Oft wird der Hausmeister ins Vertrauen gezogen Die Worte haben in der allgemeinen Aufregung soviel Wirkung, als wenn sie gegen eine Wand gesprochen worden wären oder niemand etwas gesagt hätte. In diesem Moment kommt der Kollege Schulhausmeister über den Schulhof. Nach Ansicht der Lehrerin beziehungsweise des Lehrers naht damit Hilfe. Und sie bitten den Schulhausmeister, die Kontrahenten auseinander zu bringen. Wie soll der Schulhausmeister reagieren? ■ Er sagt: „Dafür bin ich nicht zuständig und nicht ausgebildet. Das ist Ihre Aufgabe.“ Oder: „Kommen Sie morgen früh und helfen mir beim Schnee fegen, da brauche ich Hilfe.“ ■ Der Kollege stürzt sich sofort ins Getümmel, zerrt die beiden Streitenden auseinander und beendet so die Prügelei. ■ Er haut jedem der beiden eine Ohrfeige und sorgt so für ein Ende der Rauferei. Kommt es zu der Ohrfeige, ist es keine Seltenheit, dass sich die Lehrkraft von der Situation sofort Weil der Schüler ihm gegenüber keine Leistung nachweisen muss, hat der Schulhausmeister oft mehr Möglichkeiten als die Lehrkräfte, verdeckte Gewalt offenzulegen. Denn der Schulhausmeister wird oft von Schülern ins Vertrauen gezogen und um Hilfe gebeten. distanziert. Sie belehrt den Schulhausmeister, dass es so nicht geht und sie die Eltern der Kinder benachrichtigen wird. Oft geht der Kollege nicht zufällig über den Hof, sondern es wird nach ihm geschickt. Hierzu Zitate aus der Broschüre „Aufsichtspflicht und Haftung des Lehrers GuV 50, vierte Ausgabe vom Juni 1987“: „1. Im Übrigen besteht eine Aufsichtspflicht eines jeden Lehrers, soweit sich die Notwendigkeit aus den Umständen ergibt: Raufen zum Beispiel Schüler im Schulgebäude, so ist jeder Lehrer zum Eingreifen verpflichtet. Letztlich besteht nämlich eine Aufsichtspflicht sämtlicher Lehrer einer Schule gegenüber allen die Schule besuchenden Schülern. 2. Die Aufsichtspflicht ist gekennzeichnet durch drei wesentliche Komponenten: Sie muss kontinuierlich, aktiv und präventiv erfolgen.“ Bei Gruppengewalt finden sich kleine oder größere Banden zusammen, die den an einer Schule Beschäftigten das Leben ganz schön schwer machen können. Für alle ist es schwer, in diese Strukturen einzudringen und sie zu sprengen. Oft gehört eine gehörige Portion Glück dazu. Die von mir bisher geschilderten Formen der Gewalt spielen sich zum größten Teil unter den Schülern ab. Beachtet werden sollte aber auch die Gewalt gegen Erwachsene, der Lehrer, Erzieher, Sekretärinnen und nicht zuletzt die Schulhausmeister ausgesetzt sind. Hier zwei Beispiele: Ein Erzieher und ein von der Schulleitung angestellter Betreuer veranstalten für die Schüler der Schule eine Disco. Das zieht natürlich Schülerinnen und Schüler anderer Schulen an, besonders, wenn dort keine solche Veranstaltungen angeboten werden. Die Veranstalter können die schulfremden jungen Leute nicht abweisen und lassen den Schulhausmeister rufen, damit er das Hausrecht ausübt. Die Diskussionen, die dann stattfinden, sind bekannt. Oft ist es so, dass der Kollege in starke Bedrängnis kommt und die Disco entweder beenden oder sogar den Funkwagen rufen muss. Nicht selten hat er sich darüber hinaus noch mit Eltern der Kinder oder sonstigen Besuchern auseinander zu setzen. Formen der Gewalt Die von mir bisher beschriebene Gewalt ist meiner Meinung nach die offensichtliche Form, häufiger anzutreffen ist aber die verbale Gewalt: Beschimpfungen sind härter geworden. Die Kinder und Jugendlichen beschimpfen und diffamieren in übelster Form nicht nur den Gegner, sondern dessen gesamte Familie und Verwandtschaft. Die Aufzählung einzelner Ausdrücke kann ich mir sparen, denn jeder Kollege weiß da sicher bestens Bescheid. Die verbale Gewalt zieht oft die körperliche Gewalt nach sich. Bei verdeckter Gewalt handelt es sich um die Gewalt, bei der alle Beschäftigten der Schule am allerwenigsten ausrichten können. 6 Kollegen zu tun, denn Kollegen sind schon mit Baseballschlägern oder anderen gefährlichen Gegenständen bedroht worden. Es darf nicht wieder dazu kommen, wie im Bezirk Berlin-Neukölln, dass ein Kollege erschossen wird. Die Kollegen sind nicht die Schulhof-Sheriffs. Ihnen muss klargemacht werden, wann sie aufhören sollten zu diskutieren und stattdessen den Funkwagen holen. Zwei kleine Anekdoten aus dem Grundschulalltag, wie einfach sich ein Streit manchmal beenden lässt: Ein friedlicher Schulhof – aber immer öfter werden Hausmeister mit Gewalt konfrontiert Benutzer der Turnhalle – meist Erwachsene – reagieren oft aggressiv, wenn sie darauf hingewiesen werden, dass auch das Fahrrad weder in die Umkleidekabinen gebracht werden darf noch in die Turnhalle. Sie fühlen sich ertappt und reagieren dann bösartig und unsachlich. Bei unserem Bundesseminar in Kochel hatte ich einen Fragebogen zu dem Thema Gewalt an Schulen verteilt. Die Auswertung hat zu folgenden Ergebnissen geführt: „Herr Hausmeister, die da tretet mir!“ Frage 1: Gab oder gibt es Gewalt an der Schule, an der du arbeitest? 70 Prozent beantworteten diese Frage mit ja. Frage 2: In welcher Form trat diese Gewalt auf? 30 Prozent gaben Prügeleien an, 10 Prozent Erpressungen, 50 Prozent verbale Auseinandersetzungen und 10 Prozent Bandenvergehen. Frage 3: Die Häufigkeit der Vorkommnisse wurde mit 50 Prozent angegeben. Frage 4: Ob die Schule in einem schwierigen sozialen Umfeld angesiedelt ist, ergab bei 30 Antworten nur ein „Ja“. Frage 5: Wurde etwas gegen die Gewalt unternommen, und wenn ja, von wem? Bei zehn Antworten war dies in sieben Fällen die Schulleitung und in drei Fällen die Polizei. Frage 6: Neigt die Schulleitung dazu, die Vorfälle zu bagatellisieren oder unter den Teppich zu kehren nach dem Motto: „An meiner Schule gibt es keine Gewalt“? Von 25 Antworten hieß es 22-mal „Ja“, es wird unter den Teppich gekehrt und dreimal „Nein“, alle stellen sich dem Problem. Frage 7: Hast du Hilfe von der Schulleitung erhalten? Bei 17 Antworten wurde 10-mal „Nein“, 4-mal „Hilfe von der Schulleitung“ und dreimal „von der Verwaltung“ angekreuzt. Frage 8: Ist in der Dienstbesprechung oder Versammlung schon einmal über das Thema Gewalt oder Gewaltprävention gesprochen worden? Von 30 Antworten gab es drei positive und 27 negative Antworten. Auf die Abschlussfrage, ob Interesse an einem Fortbildungsseminar zu diesem Themenschwerpunkt bestehe, gab es 28 Antworten, 26 „Ja“, zwei „Nein“. Das Umfrageergebnis zeigt deutlich, was geschehen muss. Die Kollegen Schulhausmeister müssen darin geschult werden, wie sie sich vor Gewalt schützen können und wie sie mit Gewalt umgehen. Das Interesse ist da! Der öffentliche Arbeitgeber hat die Pflicht, etwas für die 1. Zwei Jungen stehen kurz davor, sich zu prügeln. Verbal ist schon alles gelaufen, die Beleidigungen wurden ausgetauscht. Beide flattern am Leibe. Der Schulhausmeister kommt hinzu und fragt: „Warum wollt Ihr euch prügeln?“ Beide antworten gleichzeitig in schönstem Berliner Jargon: „Der hat mir beleidigt!“ Darauf der Kollege: „Ihr wollt euch also prügeln, um euch wehzutun?“ Beide nicken stumm. Der Hausmeister an beide gerichtet: „Hier mein Vorschlag: Ich gebe jetzt jedem von euch eine ordentliche Maulschelle, das tut weh, ihr spart euch die Prügelei und habt erreicht, was ihr wollt.“ Beide gucken entsetzt und laufen davon. 2. Dialog zwischen einem kleinen Mädchen und dem Schulhausmeister: Kleines Mädchen: „Herr Schulhausmeister, die da tretet mir.“ Der Schulhausmeister will den Deutschfachmann herauskehren, indem er sagt: „Das heißt: die tritt mich.“ Daraufhin das Mädchen: „Nee, nich dir, sondern mir!“ Dieter Göhler Unser Kollege Dieter Göhler, der Schulhausmeister in Berlin war, ist im letzten Jahr nach schwerer Krankheit verstorben. Wir vermissen sein Engagement und seinen Humor und werden ihn nicht vergessen. 7 P r i va t i s i e r u n g d e r S c h u l h a u s ve r w a l t u n g a m B e i s p i e l d e s L a n d k r e i s e s N e u n k i r c h e n Wenn Schulen von Firmen bewirtschaftet werden 1984 wurden im Saarland die Gesamtschulen gesetzlich abgesichert. Schulträger wurden die Gemeinden. In der Stadt Neunkirchen wurde die einzige Gesamtschule in Ganztagsform im Saarland zugelassen. 1984 waren beim Landkreis 8 Schulhausmeister und 110 Reinemachefrauen für 7 Schulen verantwortlich. 1987 beschloss der Stadtrat, die Gesamtschule an den Landkreis Neunkirchen als Schulträger abzugeben. 1993 wurden die Hauptschulen im Saarland per Landtagsbeschluss abgeschafft, sie wurden Sekundarschulen genannt und gleichgestellt mit den Realschulen. Träger dieser Schulen wurden die Landkreise und nicht mehr die Gemeinden. 1994 wurden die Gymnasien ebenfalls den Landkreisen zugewiesen. Die Kollegen waren bis 1995 beim Land angestellt. Seit diesem Jahr ist der Landkreis Neunkirchen Schulträger für alle zugelassenen Schulen, außer den Grundschulen und den privaten Schulen. Seit 1994 sind 18 Schulhausmeister für 20 Schulgebäude beim Landkreis Neunkirchen verantwortlich. Zwei Schulen werden komplett von der Fa. F. bewirtschaftet. Zur Zeit sind noch 41 Reinemachefrauen an den Schulen beschäftigt. Privatisierung immer wieder krtisch hinterfragen Extra-Arbeiten extra bezahlt Die Fa. F. ist eine Tochtergesellschaft der ehemaligen VSE (Vereinigte Saarländische Elektrizitätsgesellschaft). Wegen der Globalisierung und Neugründung einer neuen Saarländischen Gesellschaft nennt sie sich jetzt E. GmbH. Gesellschafter sind ein Großteil der saarländischen Gemeinden und Landkreise sowie kommunale Energieversorgungsunternehmen. In den Facility-Verträgen der Fa. F. wird genau festgehalten, wann der Schulhausmeister für den Kunden zur Verfügung zu stehen hat, sogar wann er vom Vertreter des Kunden angesprochen werden kann. Für jeden Hausmeister gibt es als Vorgesetzten einen Objektmanager, der bestimmt, was der Schulhausmeister jeden Tag zu arbeiten hat. Alle Extraarbeiten müssen auch, getrennt vom Vertrag, bezahlt werden. An Personalkosten wird gespart Die technische Ausrüstung der Schulen wird nach und nach bei Modernisierungsarbeiten an den Heizungen oder der Gas- und Wasserinstallationen auf den neusten Stand gebracht. Fernüberwachung der Heizung oder das Ausstatten von Beleuchtungen mit Schaltuhren oder Bewegungsmelder sind heute kein Problem mehr. Jeder Kollege ist froh, wenn in der Schule, für die er zuständig ist, neue Anlagen eingebaut werden. Aber das macht der Dienstherr bestimmt nicht, um uns die Arbeit zu erleichtern, sondern immer nur, um Geld zu sparen. Denn das meiste Geld wird an den Personalkosten gespart. Facilitykosten erscheinen im Haushalt nämlich als Sachkosten, und diese sind schlechter nachvollziehbar. Diese steigen im Übrigen ganz gewaltig bei Privatisierungen. Es liegt auch oft an den Schulleitern und Eltern, ob – bei Betreuung einer Schule durch eine Fremdfirma – diese die Verträge einhalten kann und wird. Finden zum Beispiel die Elternabende in einem Gasthaus statt, hat der Schulhausmeister an dieser Schule nach 8 Stunden Feierabend. Wenn das Reinigungspersonal seine Arbeit beendet hat, wird die Schule von einer Reinemachefrau der Facilityfirma abgeschlossen. Es entstehen somit kaum zusätzliche Kosten für die Facilityfirma. Hintergrund ist, dass der Schulträger dem Schulleiter oder den Lehrern gegenüber nicht weisungsberechtigt ist. Er kann diesen daher nicht die Anweisung geben, die Schule auf- oder abzuschließen. In Neunkircher Schulen regiert Budget Bei den Schulhausmeistern des öffentlichen Dienstes wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass er immer da sein muss, wenn er gebraucht wird. Er ist für jedes Auf- und Abschließen verantwortlich. 80 Prozent der Elternabende sind abends in den Schulen, und aus diesem Grunde sind angestellte Schulhausmeister auch billiger, da hier eine ganz andere Stundenzahl zu Buche schlägt. Der Kreistag hat vor vier Jahren die Budgetierung der Schulen beschlossen. Das heißt, jeder Schulleiter bekommt im Jahr eine bestimmte Summe zur Verfügung gestellt, über die er bestimmen kann. Die Höhe der Summe für bauliche Unterhaltung der Schule wird vom Kämmerer festgelegt. Diese Summe entspricht der Haushaltsstelle für den Schulhausmeister, diese hat er zur freien Verfügung. Bei Kosten ab 1500,– DM muss er Angebote bei verschiedenen Firmen einholen, die Arbeiten vergeben und überwachen. Hausmeister der Facilityfirma müssen dies nicht. In deren Schulen werden die Arbeiten durch das Bauamt ausgeschrieben, vergeben und überwacht. Seit dem Jahr 2000 wurden auch die Reinigungsmittel budgetiert. Auch hier muss der Schulhausmeister ab einem Bestellwert von 1500,– DM Angebote einholen, regelrecht ausschreiben, bevor er bestellen kann. 8 Schulhausmeister haben meist einen Handwerksberuf erlernt und machen im immer höheren Maße Verwaltungsaufgaben. Wenn beim Landkreis Neunkirchen verwaltungsinterne Belehrungen durchgeführt werden (zum Beispiel Unfallverhütungsvorträge, oder wenn über die Gefahrenklasse der Reinigungsmittel von verschiedenen Firmen berichtet wird) oder auch bei Besprechungen der Schulhausmeister werden die beiden Mitarbeiter der Fa. F. von der Verwaltung auch eingeladen. Also der Kunde der Firma bildet die ISB Bielefeld – Gebäudemanagement als Eigenbetrieb Es kann gut funktionieren Der Immobilienservicebetrieb (ISB) wurde im Sommer 1998 rückwirkend zum 1.1.1998 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung gegründet. Sie ist ein Beispiel dafür, dass – trotz aller Probleme, die sich mit der Neuordnung ergaben – Gebäudemanagement mit all seinen Facetten auch als eigenbetriebsähnliche Einrichtung funktionieren kann. Im ISB gehen die Gebäudereinigung, das Hochbauamt sowie Teile des Liegenschaftsamtes und der Kämmerei auf. Mit einem Bilanzvermögen von nahezu 2 Mrd. DM wurde im Immobilienservicebetrieb ein erheblicher Teil des städtischen Vermögens verwaltet. Demgegenüber standen übernommene Verbindlichkeiten in Höhe von rund 822 Millionen DM. Servicebetrieb bewirtschaftet Gebäude Der ISB bewirtschaftet zentral alle Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten und sonstigen Gebäude und Grundstücke, die der Stadt Bielefeld zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Ausgenommen sind Straßen, Wege und öffentliche Flächen sowie Gebäude und Grundstücke, die zum Betriebsvermögen anderer Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gehören. Der Betriebszweck umfasst auch die Errichtung und Unterhaltung von Gebäuden, den Erwerb und die Veräußerung sowie die An- und Vermietung der genannten Liegenschaften. Der Immobilienservicebetrieb wird aber auch für andere Organisationseinheiten der Stadt Bielefeld tätig, Mitarbeiter aus, für deren Kenntnisse er anschließend bezahlen muss. Verkehrte Welt?! Um Privatisierungsbestrebungen immer wieder kritisch hinterfragen zu können, müssen Gewerkschaftsmitglieder sich auch in die politische Diskussion in der Gemeinde einmischen. Deshalb sollten gerade auch wir ver.di-Mitglieder bei Kommunalwahlen nicht nur auf die Parteizugehörigkeit schauen, sondern vor allen Dingen, ob der Kandidat, die Kandidatin in einer Gewerkschaft ist. Wir haben in unserer Stadt damit die besten Erfahrungen gemacht. Von 51 Ratsmitgliedern sind 16 organisiert. Kurt Scherer dazu gehören der Grundstücksverkehr, die Beratung durch technisches Personal, das Flächen- und Umzugsmanagement, das Energiemanagement sowie Leistungen der eigenen Werkstatt. Städtischen Raumflächenbedarf decken Mit der Gründung des ISB Bielefeld wurden verschiedene Ziele verfolgt, die miteinander zu verknüpfen sind: So soll der ISB zum einen eine marktgerechte Bewirtschaftung der städtischen Immobilien unter betriebswirtschaftlichen Erfordernissen erreichen und langfristig sicherstellen. Zum anderen soll im Bereich des Büroflächenmanagementes flexibel und schnell auf anstehende Organisationsveränderungen reagiert werden. Weiterhin soll durch geeignete Baumaßnahmen der Raumflächenbedarf der Stadt Bielefeld gedeckt werden. Hierbei sind verschiedene Schwerpunkte zu koordinieren: ■ Optimierung des Immobilienbestandes ■ Senkung der Bewirtschaftungskosten ■ Werterhaltung des Gebäudebestandes ■ Städtebauliche Ziele ■ Wohnungswirtschaftliche Ziele ■ Finanzielle Ziele (Konsolidierung, ausgeglichener Wirtschaftsplan, Erhaltung des Vermögens). Fehlende Liquidität Die wirtschaftliche Lage des ISB wird seit seinem Bestehen im Wesentlichen durch die ungünstige Erlössituation, die unumgänglichen Aufwendungen – wie Zinslasten, Bauunterhaltung, Bonusleistungen und so weiter – und die fehlende Liquidität beeinflusst. Zur Verbesserung der Ertragslage und Optimierung des ISB wurde ein Strategiepapier erarbeitet, in dem deutlich wird, welches Potential freigesetzt werden kann. Dazu gehört in erster Linie eine deutliche Anhebung der Einnahmen, aber auch organisatorische Maßnahmen im Reinigungsbereich. Gezielte Anlagenverkäufe könnten ebenfalls das Ergebnis steigern. 9 Der nächste Winter kommt bestimmt Schneeschippen auch in der Freizeit? Ein immer wieder auftauchendes Problem der Schulhausmeister ist der Winterdienst nach Feierabend, am Wochenende, im Urlaub, bei Freizeitausgleich und an den Feiertagen. Dazu hat Erwin Westerwelle aus Bielefeld eine Handlungshilfe erarbeitet, die – ebenso wie die hier vorgestellte Dienstvereinbarung – Argumentationshilfe und Handlungsbeispiel sein soll, zur Diskussion in Euren Personalräten und bei Verhandlungen mit Arbeitgebern. 1. Allgemeine Grundlagen Alle Anlieger (Haus- und Wohnungseigentümer und Mieter, die diese Aufgabe vertraglich übernommen haben) sind verpflichtet, die Bürgersteige bei Glatteis zu streuen und von Schnee freizuhalten, sofern durch die Gemeindesatzung diese Pflicht übertragen worden ist. Maß und Umfang der Streupflicht richten sich danach, was zur gefahrlosen Benutzung des Bürgersteiges erforderlich ist und dem Anlieger zugemutet werden kann. Im Rahmen ihres Mietverhältnisses können Schulhausmeister somit verpflichtet werden, dieser Pflicht nachzukommen, sofern dieser Bürgersteig im Zusammenhang mit der Wohnung steht. Dies bedeutet auch, dass ein Verpflichteter, der wegen Abwesenheit oder Krankheit nicht in der Lage ist, seiner Pflicht nachzukommen, recht- zeitig Vorsorge dafür zu treffen hat, dass sie von einer anderen Person erfüllt wird. 2. Schulhausmeister Die Schulhausmeister haben einen Arbeitsvertrag, wonach die Vorschriften des BAT in Verbindung mit SR 2r BAT und BZT / NRW (Bezirkzusatztarifvertrag NordrheinWestfalen) Anwendung finden. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt demnach 48 Stunden, in anderen Bundesländern kann sie höher oder niedriger sein. Innerhalb dieser Arbeitszeit ist der Schulhausmeister verpflichtet, die mit dem Schulbetrieb sowie der Benutzung der Räumlichkeiten für nichtschulische Zwecke üblicherweise zusammenhängenden Arbeiten zu verrichten. Für eine darüber zu erstellende Dienstanweisung sind von den Tarifparteien Richtlinien vereinbart. Das bedeutet: Diese Richtlinien sind Tarifvertragsbestandteil. In ihnen werden die Schulhausmeister verpflichtet, für die Schnee- und Eisbeseitigung von den Gehwegen vor dem Schulgrundstück nach Maßgabe des Ortsrechts zu sorgen. Aber grundsätzlich sind sie dazu nur innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit verpflichtet. Durch folgende Vorschriften wird oben Genanntes unterstützt: 1. Protokollerklärung zu Abs. 4 Unterabs. 1 Satz 2 des § 6 Bezirkszusatztarifvertrag für Angestellte (BZT-A / NRW) 2. Arbeitszeitordnung 3. Landespersonalvertretungsgesetz NW Überstunden sind unter Einhaltung des Mitbestimmungsrechtes des Personalrates anzuordnen. Eine einseitig erlassene Dienstanweisung, woraus sich eine Anwesenheitspflicht über die regelmäßige Arbeitszeit des Schulhausmeisters hinaus ergibt, ist demnach nicht zulässig und somit rechtsunwirksam. 3. Schlussfolgerungen Wenn der Arbeitgeber den Schulhausmeister verpflichten will, während des Winterhalbjahres außerhalb der täglich festgelegten Arbeitszeit (besonders an Wochenenden / Feiertagen) für die Schneeund Eisberäumung von Gehwegen vor den Schulgrundstücken zu sorgen, so ist dies nur durch Nebenabrede zum Arbeitsvertrag oder über eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat möglich. Die Bestimmungen der AZO und des BAT sind hierbei zu beachten. Sollte der Arbeitgeber trotz allem auf die Anwesenheitspflicht durch einseitige Anordnung bestehen, sind folgende Maßnahmen möglich: 1. Beschlussverfahren des Personalrates auf Einhaltung des Mitbestimmungsrechts nach § 72 LpersVG NW 2. Einzelklage auf Zahlung einer Vergütung für Ruf- bzw. Arbeitsbereitschaft 10 Muster einer Dienstvereinbarung (nach Hamburgischem Personalvertretungsgesetz) I. Grundsatz 1. Grundsätzlich obliegt der hausverwaltenden Dienststelle die Verkehrssicherungspflicht. 2. Nach den Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister (SR 2r BAT), dem Tarifvertrag zur Ergänzung der Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister vom 17. 9.1984 (tv) sowie der Hausmeister-Dienstordnung (DO) stehen Hausmeister in einem besonderen Pflichtenverhältnis. 3. Es gehört zu den Pflichten eines Hausmeisters, auf dem Fußweg in der Länge des gesamten Grundstücks und an einem öffentlichen Weg sowie auf den Zugangs- und Verbindungswegen Schnee zu beseitigen und Glätte durch abstumpfende Mittel zu verhindern (Nr. 1o 4 Abs. 4 DO). II. Verfahren 1. Die Winterdienstpflicht der Hausmeister beschränkt sich nicht auf die tägliche Arbeitszeit, sondern erstreckt sich auf freiwilliger Basis auch auf allgemein arbeitsfreie Zeiten (Feierabend, Wochenende, Wochenfeiertage, Schulferien u. a.). In den Monaten November bis März gilt daher an Wochenenden und Wochenfeiertagen eine allgemeine Rufbereitschaft, die tarifmäßig vergütet wird. Bei Verhinderung sind so rechtzeitig wie möglich Impressum Ersatzregelungen mit der hausverwaltenden Dienststelle abzusprechen. Die Zustimmung des Personalrates zur Leistung dieser allgemeinen Rufbereitschaft gilt als erteilt. 2. Winterdiensteinsatz 2.1. Winterdienstarbeiten während allgemein arbeitsfreier Zeiten sind in aller Regel Überstunden, die tarifgemäß abzugelten sind. 2.2. Da es sich um unvorhergesehene unaufschiebbare Arbeiten im Sinne der Protokollnotiz zu § 2 TV handelt, finden Einzelmitbestimmungsverfahren gem. § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG nicht statt. 2.3. Eine Vergabe der Schnee- und Eisbeseitigung an Firmen kommt erst in Betracht, wenn alle Möglichkeiten der Vertretung nach Nr. 9 DO ausgeschöpft sind. III. Schlussbestimmungen 1. Diese Dienstvereinbarung tritt ab . . . in Kraft. 2. Arbeitgeber und Personalrat werden über Änderungen oder Ergänzungen verhandeln, sobald einer von ihnen es für erforderlich hält. Diese Dienstvereinbarung kann jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden, sie hat eine Nachwirkung von dann 18 Monaten. Für den Arbeitgeber Datum Für den Personalrat Wir vom Fach Schulhausmeister ist eine Veröffentlichung der Gewerkschaft ver.di. Herausgeber: ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich 7 – Fachgruppe Schulen, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin. Verantwortlich: Ilona Wichert. Redaktion: Ilona Wichert, Jana Bender. Fotos: Ines Borchart. Gesamtherstellung: tableau, Berlin. Auflage: 7000 11 Schule muss laufen! Aber wie? Gedanken eines Schulhausmeisters Frage eines Lernanfängers: Herr Meier, was machst du eigentlich alles an der Schule? Diese Frage wurde mir in den 20 Jahren meiner Tätigkeit in der Wichlinghofer Grundschule mindestens 1000 mal gestellt. Ich habe natürlich versucht, dem 6-jährigen in einfachen Worten eine Antwort zu geben. Für die, die es genauer wissen möchten, habe ich einige Gedanken zu Papier gebracht. Da Schule nicht statisch ist und von der Kreativität des Einzelnen, aber auch der Gemeinschaft lebt, ist es für die SchulleiterInnen wichtig, dass die äußeren Schulangelegenheiten möglichst reibungslos abgewickelt werden. Die Schulgebäude sind heute nicht nur mit vielen technischen Geräten ausgestattet. Sie werden auch von vielen Vereinen, BürgerInnen, Clubs usw. genutzt. Dies setzt voraus, dass jemand vor Ort ist, der technische Fähigkeiten besitzt; jemand, der weiß, was zur Unfallverhütung zu beachten ist, aber auch die Gabe besitzt, mit Schülern und Nutzern des Gebäudes und mit LehrerInnen umzugehen. Laut Tarifvertrag ist der Schulhausmeister Vertrauensperson der Verwaltung der Schule. Vor Ort üben sie bei Abwesenheit der Schulleitung das Hausrecht aus. Der Schulhausmeister führt kleinere Reparaturen schnell und kostengünstig aus; er ist für die Sicherheit der Schule zuständig; er überwacht Bau-, Reparatur- und Renovierungsarbeiten sowie die Sauberkeit im Schulgebäude. Er wendet dadurch Krankheitsgefahren für alle Schulnutzer ab und schafft somit die Voraussetzung für den Unterricht. Der Schulhausmeister kümmert sich um die Einsparung von Energie, Wasser, Strom und Heizung. Die Gebäudesicherheit liegt in seinen Händen. Ich habe mit Jugendlichen über Drogen geredet und ... Im Winter übernimmt der Schulhausmeister im Auftrag des Schulträgers die Verkehrssicherungspflicht. Im Herbst sorgt er an vielen Tagen für die Beseitigung des Laubes. Er beseitigt Unfallgefahren auf dem Schulgelände und im Gebäude. Im Sommer, im Frühjahr muss er .... Die Turnhalle wird gepflegt, morgens für die Schulkinder und nachmittags bis spät abends für die Sportvereine – auch am Wochenende. Die Duschen müssen mit der richtigen Temperatur laufen, die Heizungsanlage entsprechend den Richtlinien der Energieeinsparungen eingestellt werden, die Beleuchtungskörper zeitgemäß gesteuert werden und ... Das Wichtigste zum Schluss. Natürlich hat er für jedes Kind ein offenes Ohr, versorgt kleine Verletzungen, drückt öfter mehr als ein Auge zu, wenn wieder Schulmobiliar, Wandflächen, Glasscheiben, Türen, Spielgeräte und vieles mehr in Mitleidenschaft gezogen wurden. Er versucht mit Humor die Eltern zu überzeugen, nicht auf dem Bürgersteig zu parken, weil auch ihre Kinder dadurch gefährdet werden. Oder er versucht den LehrerInnen einfühlsam mitzuteilen, dass zum x-ten Mal die Übungsleiter der Sportvereine sich beschwert haben, weil die Geräte nicht weggeräumt wurden. Mit der Pistole wurde ich von Jugendlichen bedroht und ... Jeden Tag kommt immer wieder etwas Neues, Interessantes, Schlimmes, Gutes und Schönes auf mich zu: Schule wird für mich nie langweilig. Es wird auch erledigt, was nicht im Arbeitsvertrag steht. Einer unserer Ratsvertreter hat einmal gesagt: „Wenn der Schulhausmeister sich noch mit seiner Schule identifiziert, kann ich davon ausgehen, dass dort alles in Ordnung ist.“ Und so stelle ich einen Spruch von Jean de la Bruyere ans Ende meiner Ausführungen: „Wir stimmen den anderen nur zu, wenn wir eine Gemeinsamkeit zwischen ihnen und uns empfinden.“ Wolfgang Meier ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ●