Dankeschön dem Ehrenamt – ein Rückblick auf die
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Dankeschön dem Ehrenamt – ein Rückblick auf die
Jahrgang 2016 Montag, den 18. Juli Nummer 7 Dankeschön dem Ehrenamt – ein Rückblick auf die Verleihung der Großen Elster am 14.06.2016 Wie sagt man angemessen und würdig Danke? Die Stadt Bad Elster geht dafür seit Jahren einen eigenen Weg und ehrt mit einem Bürgerpreis Menschen, die sich für andere einsetzen, die für andere da sind, ohne zu fragen, wie spät es ist oder was es kostet und ‚opfern‘ hierfür ihre Freizeit. Anlässlich des Brunnenfestes verlieh Bürgermeister Olaf Schlott in diesem Jahr die „Große Elster“ an Gabriele Wolf, die langjährige Leiterin der DRK-Sozialstation und an Horst Wunderlich, der insgesamt 12 Jahre lang als Präsident die Fäden beim Elsteraner Fosnetclub in Händen hielt. Im Rahmen des Festaktes im Königlichen Kurhaus - musikalisch untermalt von den Chursächsischen Streichersolisten - beschrieb der Bürgermeister die Verdienste von Frau Wolf zum Wohle der Patienten in der Station am Rande der Stadt. „Immer hat sie dabei ein offenes Ohr gehabt und ihr Zuspruch half ein ums andere Mal, eine Tablette überflüssig zu machen“, sagte Bürgermeister Schlott und verwies auch darauf, dass Frau Wolf schon seit 1986 zum Wohle der Patienten unterwegs war, zunächst als Gemeindeschwester im eigenen Trabbi und nach der Wende 1989 als Leiterin der DRK-Sozialstation. Auch beim Aufbau der Wohnanlage Waldblick am Kuhberg habe sie wieder in erster Reihe gestanden und maßgeblich zum Erfolg der Einrichtung beigetragen. Nicht minder erfolgreich, wenn auch in einem ganz anderen Gebiet, war und ist der zweite Preisträger Horst Wunderlich. 12 Jahre lenkte er die karnevalistischen Geschicke in Bad Elster als Präsident des hiesigen Fosnetclubs. „Dabei machte er sich nicht nur einen Namen als ‚königlicher Hofdichter‘, der mit spitzer Feder in seinen Büttenreden Welt- und Lokalpolitik ein ums andere Mal scharfzüngig aufs Korn nahm, sondern er zeichnete sich auch als graziler Bestandteil des Männerballetts aus“, begründete Bürgermeister Olaf Schlott die Ehrung für Horst Wunderlich. Dabei kam er nicht umhin, ein bislang gut gehütetes Geheimnis zu verraten. Danach kämen Herrn Wunderlich die besten Ideen für seine Reden in der Sauna. Elsteraner Nachrichten Für die beiden Geehrten gab es neben einer Urkunde und der in Bronze gegossenen „Elster“, angefertigt von Katja Matterne, auch einen Blumengruß, überreicht von zwei Mädchen der 1. Klasse unserer Grundschule – Juli Oeser und Leonie Kirchhof. Die Stiftung der Sparkasse Vogtland stellt beiden Preisträgern einen Betrag von 340,- € zur Verfügung. Frau Wolf und Herr Wunderlich einigten sich im Nachgang darauf, dieses Geld je zur Hälfte der Vogelund Igelpflegestation in Bad Elster und dem Foscnetclub zukommen zu lassen. Als Besonderheit an diesem Abend wurden für ihre langjährige Tätigkeit im Stadtrat Bad Elster Gabriele Seifert (25 Jahre), Dieter Heyne (20 Jahre) und Martin Schwarzenberg (15 Jahre – an dem Abend nicht anwesend) vom Vorsitzenden des Kreisverbandes Vogtland des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, dem Klingenthaler Bürgermeister Thomas Hennig, ausgezeichnet. Mit einem Glas Sekt wurde dann im Foyer des Königlichen Kurhauses auf den gelungenen Abend angestoßen. 1 Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Gemarkung Bad Elster (Gz.: C32-0552/15/11) vom 22. Juni 2016 Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass der Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat. Der Antrag betrifft den vorhandenen Abwasserkanal DN 250 einschließlich Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Stadt Bad Elster (Gemarkung Bad Elster / Flurstücke 624/3; 625/5; 626; 627; 628) können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit von Montag, den 25. Juli 2016 bis einschließlich Montag, den 22. August 2016 in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, Zimmer 230 (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und von 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr, freitags von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr) einsehen. Zusätzlich ist die Bekanntmachung auf der Internet-Seite der Landesdirektion Sachsen, unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung einsehbar. Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert lediglich den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks besteht. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht zutreffend ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen unter der vorbezeichneten Adresse bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Auslegungszimmer (Zimmer 230) bereit. Chemnitz, den 22. Juni 2016 Landesdirektion Sachsen gez. Andrea Sippel Referatsleiterin Planfeststellung 2 Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates Bad Elster Der Stadtrat der Stadt Bad Elster fasste in seiner Sitzung am Mittwoch, dem 25. Mai 2016 folgende Beschlüsse: Öffentliche Sitzung: Beschluss Nr. 44/2016: Bestätigung der Tagesordnung der 29. öffentlichen Sitzung am 25.05.2016. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen 1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse In der 28. Sitzung am 27.04.2016 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst: - Bestätigung der Tagesordnung - Nominierung für den Sächsischen Bürgerpreis 2016 2. Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Bad Elster - Neufassung Beschluss Nr. 45/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt die vorliegende Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Bad Elster. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen 3. 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Elster vom 05.02.2009 - Satzungsbeschluss Beschluss Nr. 46/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt die vorliegende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Elster vom 05.02.2009. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen 4. Flurstück 88 B der Gemarkung Mühlhausen - Übernahme des Flurstücks durch die Stadt Bad Elster Beschluss Nr. 47/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster stimmt der Übernahme des Flurstücks 88 B der Gemarkung Mühlhausen in seiner Gesamtgröße von 650 qm in das Eigentum der Stadt Bad Elster zu. Aktuell steht das Flurstück im Eigentum von Frau Waltraud Süß und Herrn Bernd Süß. Ein Gegenwert wird nicht erstattet. Durch die Stadt Bad Elster werden alle durch die Übernahme entstehenden Kosten übernommen (Notargebühr, Grundbuchumschreibung). Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen 5. Flurstück 491/3 der Gemarkung Bad Elster - Übernahme des Flurstücks durch die Stadt Bad Elster Beschluss Nr. 48/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster stimmt der Übernahme des Flurstücks 491/3 der Gemarkung Bad Elster in seiner Gesamtgröße von 318 qm in das Eigentum der Stadt Bad Elster zu. Aktuell steht das Flurstück im Eigentum von Frau Brigitte Knabe und Herrn Uwe Spengler. Ein Gegenwert wird nicht erstattet. Durch die Stadt Bad Elster werden alle durch die Übernahme entstehenden Kosten übernommen (Notargebühr, Grundbuchumschreibung). Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen 6. Stadtbus / Bürgerbus - Grundsatzentscheidung zur Vereinsmitgliedschaft Elsteraner Nachrichten Beschluss Nr. 49/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt, dass die Stadt Bad Elster Mitbegründer des noch zu gründenden Bürgerbusvereins wird. Folgende Eckpunkte sind zwischen Zweckverband, ÖPNV (ZVV) Vogtland und der Stadt Bad Elster zu vereinbaren: 1. Die Stadt Bad Elster kümmert sich aktiv um genügend ehrenamtliche Fahrer, damit aus dem Modell ein nachhaltiges Angebot wird. 2. Die Anschubfinanzierung für die Tätigkeiten im Bürgerbus-Verein wird gemeinschaftlich zwischen ZVV und den beteiligten Städten (Bad Elster, Adorf, …) getragen (zum Beispiel: 10/5/5 T€). Die Stadt Bad Elster beteiligt sich mit maximal 5.000 €. 3. Die laufenden Kosten für das vom Bürgerbus-Verein zur Verfügung zu stellende Fahrpersonal werden, wenn notwendig, vom ZVV ergänzt. 4. Die Fahrgeldeinnahmen für Fahrscheine innerorts verbleiben im Verein, was steuerlich noch zu prüfen ist. Ansonsten sind andere Regelungen nötig, damit die laufenden Kosten des Vereins gedeckt werden können. 5. Die Kosten für das zur Verfügung gestellte Fahrzeug trägt das Verkehrsunternehmen (POB) entsprechend einer Vereinbarung zwischen Verkehrsunternehmen und ZVV. 6. Die Stadt Bad Elster wird Mitglied im Verein. 7. Die Stadtverwaltung engagiert sich in der Vereinsarbeit, damit die Ehrenamtlichen sich auf das Fahren konzentrieren können. 8. Die Verkehrsverbund Vogtland GmbH wird Mitglied im Verein. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an. ter (Straßenbaubeitragssatzung - SBS -) für folgende in Baulast der Stadt Bad Elster stehenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze: 1. Heißensteiner Weg 2. Untere Reuth 3. Alte Reuther Straße 4. Am Kuhberg 5. Straße der Jugend 6.August-Bebel-Straße 7.Ernst-Thälmann-Straße 8.Bahnhofsweg. Die Neufassung der Straßenbaubeitragssatzung bezieht sich dabei auf bereits begonnene Maßnahmen inkl. der Aufhebung für alle weiteren Verkehrsanlagen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Dr. Detlef Schlott (UB) Thomas Steiger (UB) Corinna Bauriedl (UB) Sascha Vöckler (UB) Marco Garcia Gomez (CDU) Thomas Röh (CDU) Carmen Schaller (DIE LINKE) Dieter Heyne (DIE LINKE) Stefan Martin (FW) Olaf Schlott (UB) Gegenstimmen Gabriele Seifert (SPD) Hartmut Hüttner (SPD) Kathlen Ahnert (FW) Enthaltungen: keine Olaf Schlott Bürgermeister ................................................................................................................... Der Stadtrat der Stadt Bad Elster fasste in seiner Sitzung am 3. Bebauungsplan für das Gebiet Obersohl - Abwägung der Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB - Abwägung der Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB 3.1Heinz und Monika Sörgel Mittwoch, dem 15. Juni 2016 Beschluss Nr. 55/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster nimmt den Widerspruch von Herrn folgende Beschlüsse: Heinz Sörgel und Frau Monika Sörgel zur Ausgliederung des Fl-St. 422 (im ehemaligen B-Plan beinhaltet) aus dem Geltungsbereich des neuen Öffentliche Sitzung: B-Planes für das Gebiet Obersohl zur Kenntnis. Im Rahmen eines von der Verwaltung mit dem Eigentümer geführten Beschluss Nr. 52/2016: Abstimmungsgespräches wurde unter der Maßgabe, dass die ErschlieBestätigung der Tagesordnung der 30. öffentlichen Sitzung am ßung des Baugebietes über das eigene Grundstück erfolgen muss, einer 15.06.2016. Aufnahme des Flurstückes in das B-Plangebiet zugestimmt. Gleichzeitig Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen wurde vereinbart, dass ein Teil der ökologischen Ausgleichsfläche auf diesem Flurstück durch Ausweisen einer Streuobstwiese erfolgen kann. 1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse Dem Widerspruch wird durch Aufnahme des Flurstückes in den GelIn der 29. Sitzung am 25.05.2016 wurden folgende Beschlüsse in tungsbereich des B-Planes abgeholfen. nichtöffentlicher Sitzung gefasst: Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen - Bestätigung der Tagesordnung - Annahme einer anonymen Spende 3.2 Rainer Wetzel 2. Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Elster - Satzungsbeschluss Aufhebung/Neufassung Beschluss Nr. 53/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt die namentliche Abstimmung gemäß der Geschäftsordnung. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Beschluss Nr. 54/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt die vorliegende Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen der Stadt Bad Els- Elsteraner Nachrichten Beschluss Nr. 56/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster nimmt den Widerspruch von Herrn Rainer Wetzel zur Ausgliederung des Fl.-Nr.: 423/1 (im ehemaligen BPlan beinhaltet) aus dem Geltungsbereich des neuen B-Planes für das Gebiet Obersohl zur Kenntnis. Im Rahmen eines von der Verwaltung mit dem Eigentümer geführten Abstimmungsgespräches wurde unter der Maßgabe, dass die Erschließung des Baugebietes über das eigene Grundstück erfolgen muss, einer Aufnahme des Flurstückes in das B-Plangebiet zugestimmt. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass ein Teil der ökologischen Ausgleichsfläche auf diesem Flurstück durch Ausweisen einer Streuobstwiese erfolgen kann. 3 Der Eigentümer stimmt ergänzend zu, dass auf seinem Flurstück das Oberflächenwasser der Anliegerstraßen versickern kann. Dem Widerspruch wird durch Aufnahme des Flurstückes in den Geltungsbereich des B-Planes abgeholfen. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen 3.6Landratsamt Vogtlandkreis 3.6.1 Forstwirtschaft Beschluss Nr. 60/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster nimmt die Stellungnahme des Fachbereiches Forstwirtschaft des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 3.3Janine Kern und Stefan Herman 23.06.2014 zur Kenntnis. Im B-Plan wird die Festlegung berücksichtigt, dass der Mindestabstand Beschluss Nr. 57/2016: von Gebäuden und baulichen Anlagen mit Feuerstätten zur Waldgrenze Der Stadtrat der Stadt Bad Elster nimmt den Widerspruch von Frau Ja- 30m betragen muss.. nine Kern und Herrn Stefan Herman bzgl. des Fl.-Nr. 441/6 zur Auswei- Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen sung des B-Plangebietes als reines Wohngebiet sowie den Antrag auf Festlegung eines Mischgebietes zur Kenntnis. 3.6.2 Wasserwirtschaft / Wasserrecht Die Festlegungen des B-Planes nehmen Bezug auf die Festsetzungen des gültigen Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Elster sowie der im Jahre Beschluss Nr. 61/2016: 1998 erstellten ersten Fassung des B-Planes für das Gebiet Obersohl. Der Stadtrat der Stadt Bad Elster nimmt die Stellungnahme des FachIn keinem dieser Unterlagen ist das Gebiet als Mischgebiet ausgewie- bereiches Wasserwirtschaft / Wasserrecht des Landratsamtes Vogtlandsen. Eine Änderung, wie von den Antragstellern gewünscht, würde eine kreis vom 23.06.2014 zur Kenntnis. Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes voraussetzen. Die Nachweise für die Ableitung der Oberflächen- und Schmutzwässer werAusweisung als Mischgebiet entspricht nicht dem Planungsabsichten der den wie folgt erbracht: Stadt Bad Elster. Durch den ZWAV wurde eine Druckleitung mit Anschluss der jeweiliDem Antrag kann somit nicht entsprochen werden. gen Teilgebiete des B-Planes zur Schmutzwasserableitung verlegt. Die Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Voraussetzung für die abwasserseitige Erschließung sind vom Leistungsträger ZWAV geschaffen worden. 3.4Planungsverband Regio Chemnitz Auf Grundlage der vom Umweltbüro Vogtland nunmehr vorgenommenen Versickerungstests und Berechnungen erfolgt eine geregelte AbleiEs gibt keine Fragen bzw. Anträge auf Änderungen oder Ergänzungen. tung des Oberflächenwassers getrennt nach privaten und öffentlichen Flächen mittels Versickerung. Den Forderungen der Behörde wird durch Beschluss Nr. 58/2016: Aufnahme entsprechender hieraus abgeleiteter Festsetzungen in den BDer Stadtrat der Stadt Bad Elster nimmt die Bedenken des Planungsver- Plan Rechnung getragen. band Regio Chemnitz vom 30.06.2014 zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Den Bedenken in Hinblick auf die siedlungsstrukturellen und freiraumbezogenen Ziel- und Rahmensetzungen des Regionalplanes Süd- 3.6.3 Abfallwirtschaft westsachsen - hier speziell auf die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich - wird durch Reduzierung der Fläche des z. Z. gültigen Beschluss Nr. 62/2016: Bebauungsplangebietes auf ca. 35% der ursprünglich geplanten Fläche Der Stadtrat der Stadt Bad Elster nimmt die Stellungnahme des Fachdurch den vorliegenden Bebauungsplan Rechnung getragen. Die Grö- bereiches Abfallwirtschaft des Landratsamtes Vogtlandkreis vom ßenordnung des Bebauungsplangebietes ist auf den aktuellen Bedarf an 23.06.2014 zur Kenntnis. Wohnraum in der Stadt Bad Elster ausgelegt. Den Anmerkungen der Behörde zur Errichtung von Stellplätzen für Die Hinweise und Bedenken werden berücksichtigt. In Form einer de- Abfallcontainer wird Rechnung getragen. Nach Abstimmung mit taillierten Begründung werden der vorhandene Wohnraumbedarf und der Kommune entstehen bei beiden Teilgebieten unmittelbar an der die Übereinstimmung zur ausgewiesenen Wohnbaufläche in der erneu- K 7843 Müllsammelplätze. ten Trägerbeteiligung nachgewiesen. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen 3.6.4 Kreisstraßenbau 3.5 Landesdirektion Chemnitz Beschluss Nr. 63/2016: Es gibt keine Fragen bzw. Anträge auf Änderungen oder Ergänzungen. Der Stadtrat der Stadt Bad Elster nimmt die Stellungnahme des Fachbereiches Kreisstraßenbau des Landratsamtes Vogtlandkreis vom Beschluss Nr. 59/2016: 23.06.2014 zur Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Bad Elster nimmt die Stellungnahme der Landes- Nach Abstimmung mit der Behörde sind die Einfriedungen an der Kreisdirektion Chemnitz vom 30.06.2014 zur Kenntnis. straße K 7843 in einem Abstand von mindestens 75cm von der StraßenBzgl. des Hinweises der Verkleinerung des Planumgriffes sowie der begrenzungslinie auszuführen. Damit wird der Forderung des Amtes Nachweispflicht bzgl. der vorgesehenen Wohnbebauung wurde ein entsprochen, um zukünftig die Errichtung eines begleitenden Gehweges Nachweis anhand der vorliegenden Bebauungsanfragen und den demo- zu ermöglichen. Die Forderung des Amtes zur Verlegung der Trink- und grafischen Angaben erbracht. Die Feststellung der Änderung wird nicht Abwasserleitungen ist umgesetzt. Entsprechende Leitungen wurden im im vereinfachten Verfahren erfolgen, sondern nunmehr durch Einlei- Zuge der Deckensanierung der Kreisstraße durch den ZWAV verlegt. tung des Bebauungsplanverfahrens. Der Hinweis der Ablehnung von fünf neuen Grundstückszufahrten wurParallel wird ein Ausgliederungsverfahren für die B-Planflächen aus de geprüft. Im Zuge der Planfortschreibung ergeben sich nunmehr ledigdem LSG "Oberes Vogtland" eingeleitet. lich zwei Zufahrten zu den Teilgebieten des B-Planes. Der Empfehlung bzgl. der Darlegung zur beabsichtigten städtebaulichen Teilgebiet 1 erhält eine neue Zufahrt gegenüber der Buswendeschleife Entwicklung der aus dem Umgriff des B-Planes ausgegliederten Flächen (Ausführung analog der im genehmigten B-Plan vorgesehenen Anbinin der Begründung wird entsprochen. dung), Teilgebiet 2 wird über die z. Z. bereits vorhandene AnbindungsDer Widmung der Erschließungsstraße zum Öffentlichen Verkehr wird straße erschlossen und stellt somit keine neue Zufahrt zur Kreisstraße entsprochen.. dar. Den Forderungen des Amtes wird somit entsprochen. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen 4 Elsteraner Nachrichten 3.6.5 Brand- und Katastrophenschutz Beschluss Nr. 64/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster nimmt die Stellungnahme des Fachbereiches Brand und Katastrophenschutz des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 23.06.2014 zur Kenntnis. Eine Löschwasserversorgung in Höhe von 48m³/h über einen Zeitraum von 2 Stunden ist über das Trinkwassernetz des ZWAV sichergestellt. Entnahmestellen pro Teilgebiet werden im Rahmen des vom Vorhabensträger mit dem ZWAV abzuschließenden Erschließungsvertrages vereinbart. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen 3.7 Landratsamt Vogtlandkreis - Bauplanung Beschluss Nr. 65/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster nimmt die Stellungnahme des Fachbereiches Bauplanung des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 09.07.2014 zur Kenntnis. Die Hinweise des Amtes bzgl. der Nichtübereinstimmung der im B-Plan festgesetzten Flächen mit der Festsetzung des Flächennutzungsplanes wurden geprüft. Der Flächennutzungsplan weist auf einer Teilfläche Grünland mit der Nutzung Spielplatzfläche aus. Dieses Teilgebiet wird zukünftig aus dem B-Plangebiet herausgenommen. Die Hinweise werden somit beachtet. Die Bedenken der Behörde bzgl. der Bedingungen für ein vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB werden aufgegriffen und die Änderung des B-Plans nicht im vereinfachten Verfahren fortgeführt. Die durchgeführte Trägerbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung wird als frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gewertet. Unter Einarbeitung der Hinweise und Beachtung der Bedenken der Träger öffentlicher Belange erfolgt eine Überarbeitung des Änderungsentwurfs, welcher den TÖP erneut zur Stellungnahme vorgelegt wird. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen 3.8 Mitteilungspflicht Beschluss Nr. 66/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster fasst die jeweiligen Beschlüsse zu den nach Vorberatung im Technischen Ausschuss am 08.06.2016 und im Abwägungsprotokoll vom 09.06.2016 aufgeführten Anregungen und Bedenken der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach den §§ 3 und 4 BauGB. Die Ergebnisse der Abwägung sind den Beteiligten mitzuteilen. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen 4. Bebauungsplan für das Gebiet Obersohl - Beschluss des Entwurfs mit Stand 31.05.2016 Beschluss Nr. 67/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt den Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet Obersohl mit Bearbeitungsstand 31.05.2016. Der Beschluss über den Entwurf ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen 5. Errichtung öffentliche WC-Anlage Dr.-Richard-Schmincke-Straße - Vergabe LOS 1 Bauhauptleistung Beschluss Nr. 68/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt, im Rahmen des von der Landesdirektion Sachsen geförderten Projektes aus dem Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage in der Dr.-Richard-Schmincke-Straße, den Auftrag für das Los 1 – Bauhauptleistung an die Firma SHG Bau, Melanchtonstraße 27, 08606 Oelsnitz/V. zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 59.070,72 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Elsteraner Nachrichten 6. Errichtung öffentliche WC-Anlage Dr.-Richard-Schmincke-Straße - Vergabe LOS 2 Aussenanlagen / Abwasser Beschluss Nr. 69/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt, im Rahmen des von der Landesdirektion Sachsen geförderten Projektes aus dem Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage in der Dr.-Richard-Schmincke-Straße, den Auftrag für das Los 2 – Außenanlagen / Abwasser an die Firma WTU GmbH, Untere Burg 7, 08538 Weischlitz zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 68.248,13 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen 7. Errichtung öffentliche WC-Anlage Dr.-Richard-Schmincke-Straße - Vergabe LOS 3 Zimmererarbeiten Beschluss Nr. 70/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt, im Rahmen des von der Landesdirektion Sachsen geförderten Projektes aus dem Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage in der Dr.-Richard-Schmincke-Straße, den Auftrag für das Los 3 – Zimmererarbeiten an die Firma Zimmerei Andre Stark, Sträßler Berg 4, 08258 Markneukirchen zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 8.661,61 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen 8. Errichtung öffentliche WC-Anlage Dr.-Richard-Schmincke-Straße - Vergabe LOS 10 Wasser, Lüftung und Sanitär Beschluss Nr. 71/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt, im Rahmen des von der Landesdirektion Sachsen geförderten Projektes aus dem Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage in der Dr.-Richard-Schmincke-Straße, den Auftrag für das Los 10 – Wasser, Lüftung und Sanitär an die Firma Johann Haustechnik GmbH, Untere Bärenloher Straße 25, 08645 Bad Elster zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 28.200,19 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen 9.Haushalt - außerplanmäßige Ausgabe / Beschaffung von Helmen für die FFW Bad Elster Beschluss Nr. 72/2016: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt, die FFW Bad Elster mit 100 neuen Helmen im Wert von maximal 25.000,00 € auszustatten. Diese Anschaffung wird durch Spenden finanziert. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Olaf Schlott Bürgermeister ..................................................................................................................... 5 Termin nächste Stadtratssitzung: Die nächste turnusmäßige öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Mittwoch, dem 24. August 2016, 19.00 Uhr im Bürgerhaus Mühlhausen (ehemaliges Gemeindeamt), Brambacher Straße 18 OT Mühlhausen, statt. Eine Bürgerfragestunde ist wie gewohnt vorgesehen. Die Tagesordnung ist ab dem 19.08.2016 den Aushangtafeln im Rathaus der Stadt Bad Elster (Erdgeschoss), am ehemaligen Gemeindeamt Sohl, August-Bebel-Straße 24 OT Sohl sowie am ehemaligen Gemeindeamt Mühlhausen, Brambacher Straße 18 OT Mühlhausen zu entnehmen.. ..................................................................................................................... SATZUNG über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen der Stadt Bad Elster (Straßenbaubeitragssatzung – SBS –) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349), und den §§ 2, 26 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S. 822) hat der Stadtrat der Stadt Bad Elster am 15. Juni 2016 folgende Satzung beschlossen: a) der Fahrbahn (einschl. der Bordsteine) sowie b) der Radwege, c) der Gehwege, d) der Beleuchtung, e) der Entwässerung (einschl. Rinnen), f) der unselbständigen Parkierungsflächen, g) der unselbständigen Grünflächen mit Bepflanzung und h) der Böschungen, Schutz- und Stützmauern. (2)Der Aufwand für die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ist nur insoweit beitragsfähig, als sie breiter sind als die anschließenden freien Strecken. (3)Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen sowie jeder Aufwand für Gemeindeverbindungsstraßen. § 3 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelt. § 4 Anteil der Stadt Bad Elster am beitragsfähigen Aufwand Die Stadt Bad Elster trägt den Teil des Aufwandes der a) auf die nicht anrechenbaren Breiten (so genannter Mehrbreitenaufwand) b) nicht auf den Anteil der Beitragspflichtigen (so genannter Gemeindeanteil) und c) bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes nach § 6 auf ihre Grundstücke, Erbbaurechte und anderen dinglichen baulichen Nutzungsrechte entfällt. § 1 Erhebungsgrundsatz (1) Die Stadt Bad Elster erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwan§ 5 Straßenarten, anrechenbare Breiten, des für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau (Erweiterung, Anteil der Beitragspflichtigen Verbesserung und Erneuerung) folgender in ihrer Baulast stehenden (1) Die Straßenarten, der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfäöffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) Beiträge higen Aufwand für die jeweilige Straßenart/für die einzelnen Stranach Maßgabe dieser Satzung für Grundstücke, denen durch die ßenarten und die anrechenbaren Breiten einzelner Teilanlagen werMöglichkeit der Inanspruchnahme dieser Verkehrsanlagen Vorteile den wie folgt festgesetzt: zuwachsen: Straßenart mit Teilanlagen anrechenbare Breiten 1. Heißensteiner Weg 2. Untere Reuth in sonsti- Anteil der 3. Alte Reuther Straße in Kern-, Gewerbe- gen BauBeitrags4. Am Kuhberg u. Industriegebieten gebieten pflichtigen 5. Straße der Jugend 1. Anliegerstraßen 6.August-Bebel-Straße 7.Ernst-Thälmann-Straße a) Fahrbahn 8,50 m 6,00 m 75 v.H. 8.Bahnhofsweg. Zu den Verkehrsanlagen gehören auch Wohnwege, die aus tatsächli- b) Radweg (einschl. Sicherje 1,75 m je 1,75 m 75 v.H. chen oder rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren heitsstreifen) werden können und öffentliche Wirtschaftswege. c) unselbständige Parkieje 5,00 m je 5,00 m 75 v.H. (2) Für in der Baulast der Stadt Bad Elster stehende Immissionsschutzrungsfläche anlagen kann die Stadt Bad Elster Beiträge aufgrund besonderer Satd) Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 75 v.H. zung erheben. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die dort bezeichneten Maßnahmen je 2,00 m je 2,00 m 75 v.H. nur, wenn für sie nicht Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeiträ- e) unselbständige Grünflächen mit Bepflanzung ge nach dem BauGB zu erheben sind. 2. Haupterschließungsstraßen § 2 Beitragsfähiger Aufwand a) Fahrbahn 8,50 m 7,00 m 50 v.H (1) Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für 1. die Anschaffung von Verkehrsanlagen, b) Radweg (einschl. Sicherje 1,75 m je 1,75 m 50 v.H 2. den Erwerb (einschl. Erwerbsnebenkosten) und die Freilegung heitsstreifen) der für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuec) unselbständige Parkieje 5,00 m je 5,00 m 50 v.H rung der Verkehrsanlagen benötigten Grundflächen, rungsfläche 3. den Wert der von der Stadt Bad Elster aus ihrem Vermögen bereitgestellten Sachen (z. B. Grundflächen) und Rechte im Zeit- d) Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 50 v.H punkt der Bereitstellung und die vom Personal der Stadt Bad e) unselbständige Grünfläche je 2,00 m je 2,00 m 50 v.H Elster erbrachten Werk- und Dienstleistungen, mit Bepflanzung 4. die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung 6 Elsteraner Nachrichten 3. Hauptverkehrsstraßen a) Fahrbahn 8,50 m 8,50 m 25 v.H b) Radweg (einschl. Sicherheitsstreifen) je 1,75 m je 1,75 m 25 v.H c) je 5,00 m je 5,00 m 25 v.H d) Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 25 v.H e) unselbständige Grünflächen mit Bepflanzung je 2,00 m je 2,00 m 25 v.H 4. Wirtschaftswege unselbständige Parkierungsfläche 75 v.H. (6) Erschließt eine Verkehrsanlage ganz oder in einzelnen Abschnitten auf einer Seite ein Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet und auf der anderen Seite ein sonstiges Baugebiet und ergeben sich dabei nach Absatz 1 unterschiedliche anrechenbare Breiten, so gilt für die gesamte Verkehrsanlage die größere Breite. § 6 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes Der umlagefähige Aufwand wird auf die Grundstücke, denen durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Verkehrsanlage Vorteile zuwachsen (berücksichtigungsfähige Grundstücke), in dem Verhältnis verteilt, in dem die Nutzungsflächen dieser Grundstücke zueinander stehen. Die Nutzungsfläche ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche (§ 7) mit dem Nutzungsfaktor (§ 8). § 7 Grundstücksfläche Wenn bei einer dem Anbau dienenden Verkehrsanlage ein oder zwei (1) Als Grundstücksfläche gilt, Gehwege oder unselbständige Parkierungsflächen fehlen, erhöht sich 1. bei baulich oder gewerblich genutzten oder nutzbaren Grundstüdie anrechenbare Breite um je 1,50 m für fehlende Gehwege und um cken, je 2,50 m für fehlende unselbständige Parkierungsflächen, falls und a) die mit ihrer gesamten Fläche im Bereich eines Bebauungssoweit auf der Fahrbahn eine Parkmöglichkeit geboten wird. Bei planes liegen, die Fläche, die unter Berücksichtigung des § Bundes-, Staats- und Kreisstraßen beziehen sich die anrechenbaren 19 Abs. 1 SächsKAG der Ermittlung der zulässigen Nutzung Breiten der Fahrbahn auf die Breite, die über die beitragsfreie Fahrzugrunde zu legen ist; bahnbreite nach § 2 Abs. 2 hinausgeht. b) die mit ihrer gesamten Fläche im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Bereich eines Bebauungsplanes, der (2)Absatz 1 gilt für beplante und unbeplante Gebiete. Die in Absatz die erforderlichen Festsetzungen nicht enthält, liegen, die 1 genannten Breiten sind Durchschnittsbreiten; der Aufwand für Fläche, die unter Berücksichtung des § 19 Abs. 1 SächsKAG Wendeanlagen am Ende von Stichstraßen und für Aufweitungen im der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; Bereich von Einmündungen oder Abbiegespuren und dergleichen ist c) die teilweise in den unter den Buchstaben a) und/oder b) beauch über die in Absatz 1 festgelegten anrechenbaren Breiten hinaus schriebenen Bereichen und/oder teilweise im Außenbereich beitragsfähig. (§ 35 BauGB) liegen, die nach § 19 Abs. 1 SächsKAG zu (3)Für Fußgängergeschäftsstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche, Plätberücksichtigende Fläche; ze und sonstige Fußgängerstraßen werden die anrechenbaren Breid) die mit ihrer gesamten Fläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) ten und die absetzbaren Anteile am Aufwand für die anrechenbaren liegen, die nach § 19 Abs. 1 SächsKAG zu berücksichtigende Breiten im Einzelfall durch Satzung geregelt. Entsprechendes gilt für Fläche. sonstige Verkehrsanlagen, die von Absatz 1 nicht erfasst sind und in 2. bei nicht baulich oder gewerblich, sondern nur anderweitig, z.B. sonstigen Sonderfällen. gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich nutzbaren Grundstü Fußgängerstraßen sind Straßen und Wege, die in ihrer ganzen Breite cken, die gesamte Fläche oder in den Fällen der Nummer 1 die dem Fußgängerverkehr dienen, auch wenn eine Nutzung für den AnTeilflächen, die nach § 19 Abs. 1 SächsKAG nicht berücksichtigt liegerverkehr mit Kraftfahrzeugen möglich ist. worden sind. Verkehrsberuhigte Bereiche sind Straßen und Wege, die als Mischfläche gestaltet sind und in ihrer ganzen Breite von Fußgängern und (2)Grundstücke, denen durch die Inanspruchnahmemöglichkeit mehvon Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen. rerer Verkehrsanlagen der gleichen Art (vgl. § 1 Abs. 1 und Abs. 2) (4) Im Sinne des Absatzes 1 gelten als im Sinne des § 6 Vorteile zuwachsen, sind bei der Verteilung des 1.Anliegerstraßen: umlagefähigen Aufwandes für die ausgebaute Verkehrsanlage nur Straßen, die ausschließlich oder überwiegend der Erschließung mit 60 v.H. ihrer Grundstücksfläche nach Abs. 1 zu berücksichtigen, der angrenzenden oder der durch private Zuwege mit ihnen versofern eine der anderen das Grundstück erschließenden Anlagen bundenen Grundstücke dienen, bereits mit den programmgemäß fertiggestellten Teileinrichtungen 2.Haupterschließungsstraßen: ausgestattet ist, die durch die abzurechnende Maßnahme an der bei Straßen, die weder überwiegend der Erschließung der angrentragsauslösenden Verkehrsanlage erstmals angelegt oder ausgebaut zenden oder der durch private Zuwege mit ihnen verbundenen worden sind. Grundstücke noch überwiegend dem überörtlichen Durchgangs Werden zwei ein Grundstück erschließende Verkehrsanlagen der verkehr dienen, gleichen Art gleichzeitig ausgebaut, ist die Grundstücksfläche die3.Hauptverkehrsstraßen: ses Grundstückes bei Vorliegen der Voraussetzung des Satzes 1 Straßen (hauptsächlich Bundes-, Staats- und Kreisstraßen), die nebei jedem Abrechnungsgebiet mit 80 v. H. anzusetzen. Die Bestimben der Erschließung von Grundstücken und neben der Aufnahme mungen dieses Absatzes finden keine Anwendung auf Wirtschaftsvon innerörtlichem Durchgangsverkehr (Verkehr innerhalb von Bauwege. gebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen) überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. § 8 Nutzungsfaktor (5)Bei einseitig anbaubaren Verkehrsanlagen sind die anrechenbaren (1) Der Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich genutzte oder nutzbare Grundstücke bzw. Grundstücksteile (§ 7 Abs. 1 Nr. 1) bemisst Breiten nach Absatz 1 für Radwege, unselbständige Parkierungssich nach den Vorteilen, die den Grundstücken nach Maßgabe von flächen, unselbständige Grünflächen und Gehwege nur entlang der Art und Maß ihrer zulässigen Nutzung durch die Inanspruchnahmebebauten oder bebaubaren Grundstücke anzusetzen. Die anrechenmöglichkeit der Verkehrsanlagen vermittelt werden. Bei baulicher bare Breite der Fahrbahn nach Absatz 1 ist bei einseitig anbaubaren Nutzungsmöglichkeit orientieren sich die Vorteile an der Zahl der Straßen und Wegen mit zwei Dritteln, jedoch mindestens mit der zulässigen Geschosse. Als Geschosse gelten die Vollgeschosse i.S. verkehrstechnisch erforderlichen Mindestbreite (6 m) zu berücksichder Sächsischen Bauordnung (SächsBO). tigen. Elsteraner Nachrichten 7 (2) Der Nutzungsfaktor beträgt 1. in den Fällen des § 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 12 Abs. 2 2. in den Fällen des § 12 Abs. 3 3. bei eingeschossiger Bebauung oder Bebaubarkeit 4. bei zweigeschossiger Bebauung oder Bebaubarkeit 5. bei dreigeschossiger Bebauung oder Bebaubarkeit 6. bei viergeschossiger Bebauung oder Bebaubarkeit 7. bei fünfgeschossiger Bebauung oder Bebaubarkeit 8. bei sechsgeschossiger Bebauung oder Bebaubarkeit 9. für jedes weitere, über das 6. Geschoss hinausgehende Geschoss erhöht sich der Nutzungsfaktor um je b) bei Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe, die festgesetzte Gebäudehöhe geteilt durch 3,5. Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (2) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Absatz 1 in eine Geschosszahl umzurechnen. 0,5 1,0 1,0 1,5 2,0 2,5 § 11 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücke, 3,0 für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt 3,5 (1) Weist der Bebauungsplan anstatt einer Geschosszahl eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt 0,5 durch 3,5; Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (3) Der jeweilige Nutzungsfaktor nach Absatz 2 Nummer 1 - 9 erhöht (2)Ist eine größere als die nach Absatz 1 bei Anwendung der Bausich um die Hälfte massenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Gea) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, schosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die überbaute Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch Nutzungsart: Einkaufszentren und großflächige Handelsbetrie3,5; Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgebe, Messe, Ausstellung und Kongresse, Hafengebiet, rundet. b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungsplan eine wie in Buchstabe a) genannte Nutzung vor§ 12 Stellplätze, Garagen, Gemeinbedarfsflächen handen oder zulässig ist und (1) Bei Grundstücken, auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, wird für jedes zulässige oberirdische und tatsächlich c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a) und b) vorhandene unterirdische Parkdeck ein Vollgeschoss zugrunde gelegt; bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlisind mehr oberirdische Parkdecks als zulässig vorhanden, wird die tatcher Weise genutzt werden (z.B. Grundstücke mit Büro-, Versächliche Anzahl zugrunde gelegt. Bei anderen Grundstücken gelten waltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- und Schulgebäuden), als Geschosse neben den Geschossen nach § 9 bis 11 auch Untergewenn diese Nutzung überwiegt. Ein Überwiegen ist anzunehschosse in Tiefgaragen oder Parkdecks. Die §§ 9 bis 11 finden insoweit men, wenn in der Mehrzahl der Geschosse i.S. des Absatzes 1 Anwendung. eine Nutzung der zuvor bezeichneten Art stattfindet. (4) Bei baulich nicht nutzbaren Grundstücken oder Grundstücksteilen, (2) Auf Gemeinbedarfs- und Grünflächengrundstücke in beplanten Gebieten, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung die im Außenbereich liegen oder nach § 19 Abs. 1 SächsKAG abgenicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt grenzt sind, (§ 7 Abs. 1 Nr. 2) bemisst sich der Nutzungsfaktor nach werden sollen oder überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freiden Vorteilen, die den Grundstücken oder Grundstücksteilflächen bäder, Kleingartengelände) wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 angedurch die Inanspruchnahmemöglichkeit der Verkehrsanlage verwandt. Die §§ 9 bis 11 finden keine Anwendung. mittelt werden. (3) Für Grundstücke, die von den Bestimmungen der §§ 9 bis 11 und der (5) Der Nutzungsfaktor beträgt in den Fällen des Abs.4 Absätze 1 und 2 nicht erfasst sind oder für Grundstücksteile, die nach 1. bei Wald oder wirtschaftlich nutzbaren Wasserflächen 0,0167 § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) und b) außer Betracht bleiben, gilt ein Nutzungsfak2. bei Nutzung als Grünland, Ackerland oder Gartenland 0,0333 tor von 1,0, wenn auf ihnen keine Gebäude errichtet werden dürfen. 3. bei gewerblicher Nutzung (z. B. Lagerplatz, Bodenabbau) 1,0 § 13 Ermittlung des Nutzungsmaßstabes bei Grundstücken, § 9 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Bebauungsplanfestsetzungen für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt im Sinne der §§ 9 bis 12 bestehen (1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Ge- (1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den §§ 9 bis 12 entsprechende Festsetzung enthält, schosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. ist bei bebauten und unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die (2)Überschreiten Geschosse nach Absatz 1, die nicht als Wohn- oder Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend Büroräume genutzt werden, die Höhe von 3,5 m, so gilt als Gevorhandenen Geschosse maßgebend. Ist im Einzelfall eine größere schosszahl die Baumasse des Bauwerkes geteilt durch die überbaute Geschosszahl vorhanden, so ist diese zugrunde zu legen. Im Übrigen Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch gilt § 12 entsprechend. 3,5, mindestens jedoch die nach Absatz 1 maßgebende Geschosszahl. Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (2) Im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist bei bebauten Grundstücken oder Grundstücksteilen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1d) die Zahl der tatsächlich vor(3)Sind in einem Bebauungsplan über die bauliche Nutzung eines handenen Geschosse maßgebend. Bei unbebauten Grundstücken, für Grundstückes mehrere Festsetzungen (Geschosszahl, Gebäudehödie ein Bauvorhaben genehmigt ist, gilt die Zahl der genehmigten he, Baumassenzahl) enthalten, so ist die Geschosszahl vor der GeGeschosse; unbebaute gewerblich genutzte Grundstücke, Stellplatzbäudehöhe und diese vor der Baumassenzahl maßgebend. grundstücke oder Grundstücke mit nur untergeordneter Bebauung gelten als eingeschossig bebaubar. § 12 findet keine Anwendung. Bei § 10 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, gemischt genutzten Grundstücken sind die einzelnen Bereiche entfür die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt sprechend § 7 gegeneinander abzugrenzen. (1) Bestimmt ein Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch eine Geschosszahl oder Baumassenzahl, sondern durch die (3) Als Geschosse nach den Absätzen 1 und 2 gelten Vollgeschosse im Sinne der Sächsischen Bauordnung. Bei Grundstücken mit Gebäuden Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen, so gilt als Geschosszahl ohne ein Vollgeschoss im Sinne der Sächsischen Bauordnung ergibt a) bei Festsetzung der maximalen Wandhöhe, das festgesetzte sich die Geschosszahl aus der Teilung der tatsächlich vorhandenen Höchstmaß der Wandhöhe entsprechend der Definition des § 6 Baumasse durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmaliAbs. 4 Satz 2 SächsBO geteilt durch 3,5 zzgl. eines weiteren Geger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; Bruchzahlen werden auf die schosses, wenn gleichzeitig eine Dachneigung von mindestens nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. 30 Grad festgesetzt ist; 8 Elsteraner Nachrichten § 14 Abschnitte von Verkehrsanlagen (2) Gleichzeitig tritt die Straßenbaubeitragssatzung vom 01. Dezember (1) Für selbständig benutzbare Abschnitte von Verkehrsanlagen kann der 2005 außer Kraft. Aufwand gesondert ermittelt und erhoben werden. (3) Diese Satzung tritt mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft. (2) Erstreckt sich eine straßenbauliche Maßnahme auf mehrere Straßenabschnitte, für die sich nach § 5 unterschiedliche anrechenbare Brei- Bad Elster, den 16.06.2016 ten oder unterschiedliche umlagefähige Anteile ergeben, so sind die Straßenabschnitte gesondert abzurechnen. § 15 Kostenspaltung Der Beitrag kann für 1. die Fahrbahn (einschl. der Bordsteine), 2. die Radwege, 3. die Gehwege, 4. die Beleuchtung, 5. die Entwässerung (einschl. Rinnen), 6. die unselbständige Parkierungsflächen und 7. die unselbständige Grünflächen mit Bepflanzung gesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden. § 14 bleibt unberührt. § 16 Frühzeitige Information der Beitragspflichtigen Vor Beginn der beitragspflichtigen Maßnahme sind die Beitragspflichtigen über die Art und den Umfang der Maßnahme und den voraussichtlich entstehenden umlagepflichtigen Aufwand zu informieren. Olaf Schlott Bürgermeister Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Rechtswidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. § 17 Vorauszahlung und Ablösung (1) Sobald mit der Durchführung einer beitragsfähigen Maßnahme begonnen worden und der Stadt Bad Elster ein nennenswerter Aufwand entstanden ist, kann eine Vorauszahlung in einer diesem Aufwand entsprechenden Höhe erhoben werden. ..................................................................................................................... (2) Der Straßenbaubeitrag kann abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe die- Baustart für Pilotprojekt im Sächsischen Staatsbad ser Satzung entstehenden Beitrages. Schnelle Internetverbindungen gehören heute genauso zum Leben wie Strom, Erdgas oder Wasser. Die eins energie in sachsen GmbH & Co. § 18 Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (1) Die sachliche Beitragspflicht entsteht mit der Fertigstellung der Ver- KG kennt sich als Experte für Infrastruktur mit dem Bau und Betrieb von Leitungen aller Art aus und hat mit seinem Wärmenetz in Bad Elster kehrsanlage. (2)Im Falle der abschnittsweisen Erhebung des Straßenbaubeitrages gute Voraussetzungen für den Bau eines Glasfasernetzes. nach § 14 oder Beitragserhebung für Teile einer Verkehrsanlage Am 27.06.2016 begann in Bad Elster der Ausbau des Glasfasernetzes. nach § 15 entsteht die Beitragspflicht mit der Fertigstellung dieses Die Glasfaserkabel werden teilweise in vorhandene Fernwärmetrassen und Leerrohre in einer Tiefe von bis zu 90 Zentimetern verlegt. Die Abschnittes oder der Teile der Verkehrsanlage. (3)Für Verkehrsanlagen, die nach In-Kraft-Treten des Sächsischen Gräben sind nur etwa 30 Zentimeter schmal. Gebaut wird auf folgenden Kommunalabgabengesetzes und vor In-Kraft-Treten dieser Satzung Gehwegen / Straßen: - Forststraße fertiggestellt worden sind, entsteht die Beitragspflicht mit dem In- Prof.-Paul-Köhler-Straße Kraft-Treten dieser Satzung. Entsprechendes gilt in den Fällen des - Parkstraße Absatzes 2. - Roßbacher Straße - Richard-Wagner-Straße § 19 Beitragsschuldner - Kirchstraße (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei- Johann-Christoph-Hilf-Straße tragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Der Erbbaube- Schubertplatz rechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist - Heinrich-Heine-Straße anstelle des Eigentümers Beitragsschuldner. - Dr.-Richard-Schmincke-Straße (2) Mehrere Beitragsschuldner für dasselbe Grundstück sind Gesamt- Ascher Straße schuldner. Bei Wohnungs- oder Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigen- Begonnen wird in der Ascher Straße. Weiter geht es dann in der Forsttumsanteil Beitragsschuldner; Entsprechendes gilt für Fälle des Vor- straße, der Prof.-Paul-Köhler-Straße und in der Bahnhofstraße. In den genannten Straßen kann es zu Einschränkungen und Behinderungen des liegens sonstiger dinglicher baulicher Nutzungsrechte. fließenden und ruhenden Verkehrs kommen, wofür wir jetzt schon um Verständnis bitten. Betroffene Anwohner werden durch die bauausfüh§ 20 Fälligkeit Der Beitrag und die Vorauszahlung werden in Höhe von 34 v.H. einen rende Firma informiert. Monat, in Höhe von 33 v.H. ein Jahr und einen Monat und in Höhe von Bis Ende Juli sollen die Arbeiten in den o.g. Straßen abgeschlossen sein. 33 v.H. zwei Jahre und einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbe- Ab August erfolgt dann der Ausbau des Glasfasernetzes in den anderen o. g. Straßen. scheides fällig. § 21 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Elsteraner Nachrichten Olaf Schlott Bürgermeister 9 Bad Elster strebt Folgeprädikatisierung an sischen Staatsbad machen. Termin dafür ist voraussichtlich Ende November. Für Mitte Dezember ist nach Auskunft des Ministeriums die Entscheidungsfindung zur Folgeprädikatisierung geplant. Wir sehen der Entscheidung mit Spannung, aber auch mit großer Zuversicht entgegen. Olaf Schlott Bürgermeister ..................................................................................................................... Breitbandausbau in Bad Elster – Informationen zum aktuellen Stand Am Mittwoch dieser Woche und somit fristgerecht bis zum 30.06.2016 übergab Bürgermeister Olaf Schlott dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Antragsunterlagen zur Folgeprädikatisierung Bad Elsters und des Ortsteils Sohl als staatlich anerkanntes Mineral- und Moorheilbad. Der Stadtrat der Stadt Bad Elster stellte zu diesem Zwecke im Jahr 2015 und 2016 im Haushalt 20.000,- € ein. In Vorbereitung darauf mussten verschiedene Gutachten erstellt werden, die belegen sollten, dass Bad Elster diesen Titel zurecht trägt und für die nächsten 10 Jahre weiter tragen darf. So beurteilte beispielsweise der Deutsche Wetterdienst das Bioklima und die Luftqualität. Die Prüfung ergab: „…dass die hinsichtlich der bioklimatischen und lufthygienischen Verhältnisse an ein Heilbad gestellten Bedingungen in Bad Elster und dem Ortsteil Sohl weiterhin erfüllt sind. Die Weiterführung des Prädikats „Mineral- und Moorheilbad“ wird ohne Einschränkungen befürwortet.“ Außerdem prüfte das Gesundheitsamt des Landratsamtes Vogtlandkreise die allgemeinen und umwelthygienischen Voraussetzungen und sah keine Einwände gegen die weiterführende Prädikatisierung. Zu diesem Ergebnis kam auch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landratsamtes Vogtlandkreis. Für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit mit den vorgenannten Institutionen möchten wir uns bedanken! Ein Hauptbestandteil der eingereichten Unterlagen war die Fortschreibung des Kurortentwicklungsplanes. Hier waren uns das Büro Haß Landschaftsarchitekten Radeberg in Kooperation mit Michaela Ziegenbalg, Tourismusberatung Dresden äußerst verlässliche Partner. In unzähligen Gesprächen mit Akteuren und Leistungsträgern vor Ort liegt nun ein überarbeitetes Werk vor, mit dessen Hilfe Bad Elster in die Zukunft steuern kann. An dieser Stelle sei Frau Ziegenbalg und Herr Haß herzlich für ihre Arbeit gedankt! Den Dank erweitern möchten wir auf alle, die maßgeblich an der Erstellung dieser Fortschreibung beteiligt waren, hier insbesondere der Chursächsischen Veranstaltungs GmbH und der Sächsischen Staatsbäder GmbH sowie den weiteren Mitgliedern der Steuerungsgruppe, die sich aus Vertretern der Kliniken, des Tourismus- und Gewerbevereins sowie je einem Mitglied der verschiedenen politischen Gruppierungen des Stadtrates zusammensetzte. Das fertige Gesamtkonzept wurde durch Frau Ziegenbalg und Herrn Haß in öffentlicher Stadtratssitzung am 27.04.2016 vorgestellt und mit Beschluss Nr. 37/2016 einstimmig durch die Mitglieder des Stadtrates bestätigt. Der Bürgermeister ist mit der Fortschreibung des Kurortentwicklungsplans sehr zufrieden und führt folgendes aus: „Mit dem vorliegenden Kurortentwicklungsplan haben wir nun ein Werkzeug an der Hand, welches uns ermöglicht, eine schrittweise Weiterentwicklung unserer Kulturund Festspielstadt zu absolvieren. Nun ist es wichtig, dass wir die sehr gute und intensive Zusammenarbeit der letzten Monate aufgreifen und gemeinsam mit allen Beteiligten die nächsten Schritte festlegen, um das Konzept mit Leben zu füllen und an der Umsetzung zu arbeiten.“ Wie geht’s nun weiter? Nach Informationen des Sächsischen Staatsministeriums wird uns eine Delegation des Landesbeirates für Kur- und Erholungsorte Bad Elster besuchen und sich ein Bild von unserem Säch- 10 Die Baumaßnahmen zur Erneuerung des Telekommunikationsnetzes in Bad Elster. Sicher sind hier die verschiedenen kleinen Baustellen im Stadtgebiet schon aufgefallen. Die baulichen Aktivitäten gehören zu dem Pilotprojekt der eins energie und laufen auch unter deren Regie. Mit diesem Pilotprojekt in Verantwortung der eins energie möchte diese sich als Anbieter von Telefon- und Internettarifen am Markt etablieren. Es ist also nicht so – wie ich nun schon gelegentlich hörte -, dass die Stadt Bad Elster als Anbieter auftritt. Die Stadt Bad Elster stellt lediglich die Örtlichkeiten zur Verfügung. Die weiteren bekannten Anbieter können diese neu entstehende Infrastruktur dann ebenfalls nutzen, was wiederum sicher für mehr Wettbewerb am Markt sorgen wird zum Vorteil der Endverbraucher. Vermutlich wird der eine oder andere Anbieter dieser Dienste bereits Kontakt zu seinen bestehenden Kunden bzw. Kontakt zu potentiellen Neukunden aufgenommen haben. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie als Endverbraucher zu keinerlei Handlung gezwungen sind. Sie können sich gern die Produkte der renommierten Anbieter, wie Telekom, Vodafone Kabeldeutschland, eins energie usw. vorstellen lassen und frei entscheiden. Im Ergebnis der gesamten Initiative bzw. nach Abschluss des Pilotprojekts werden qualitativ hochwertigere Produkte auf den Markt gebracht werden, wovon alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibenden unserer Stadt profitieren können, sofern sie möchten. Olaf Schlott Bürgermeister ..................................................................................................................... Das Fundbüro informiert Im Laufe der Jahre haben sich mehrere Fahrräder im Fundbüro angesammelt, die weder vom Eigentümer noch vom Finder abgeholt wurden. Diese Fahrräder sind gem. § 976 BGB in das Eigentum der Stadt Bad Elster übergegangen. Wer Interesse am Erwerb eines solchen Fahrrades hat, meldet sich bitte in der Zeit vom 18.07.2016 bis 29.07.2016 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Fundbüro, Zimmer 4. Der Interessent kann nach Besichtigung ein Gebot abgeben. Das Mindestgebot beträgt 5,00 Euro. Der Meistbietende erhält dann den Zuschlag. Elsteraner Nachrichten Brunnenfest 2016 – großes Dankeschön des Brunnenfestes, die Sächsische Staatsbäder GmbH, Chursächsische Veranstaltungsgesellschaft mbH und Stadtverwaltung würden sich über Feedback freuen. Egal ob positiv oder negativ. Was könnte im kommenden Jahr verbessert/verändert werden? Was hat besonders gut gefallen? Schreiben Sie uns, schicken Sie eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns über die neue Facebook-Seite. Ich hoffe, wir sehen uns im nächsten Jahr zum Brunnenfest wieder. Merken Sie sich schon einmal das Wochenende vom 23. bis 25. Juni 2017 vor. Ihr Olaf Schlott Bürgermeister Ein aufregendes Festwochenende liegt hinter uns. Vom 17. bis 19. Juni trafen sich Groß und Klein, Einheimische und Gäste im Stadtgebiet Bad Elsters zum Brunnenfest. Insgesamt wurden 5.163 Besucher gezählt (Vorjahr 4.080). Und abgesehen, von ein paar „Patzern“ war das Wetter durchaus angenehm. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Helfern vor und hinter den Kulissen bedanken, die zum Gelingen beigetragen haben. Viele Vereine, Familien, Firmen und einzelne Personen haben uns bei der Vor- und Nachbereitung sowie Ausgestaltung des Festes geholfen. Der Naturmarkt am Samstag in der Badstraße war wieder ein Publikumsmagnet. Ein herzliches Dankeschön für die Organisation an den Landschaftspflegeverband Oberes Vogtland sowie die vertretenen Händler! Bedanken möchte ich mich natürlich auch bei den Mitarbeitern der Sächsischen Staatsbäder GmbH und unserer Chursächsischen Veranstaltungs GmbH. Mit ihrer Hilfe ist es uns gelungen, ein abwechslungsreiches Programm auf die Beine zu stellen und das Festgelände zu gestalten. Vielen Dank! Zum Schluss möchte ich mein Dankeschön mit einer Bitte verbinden. Wir, die Organisatoren Zum Brunnenfest schön anzusehen, acht Sohler über den Badeplatz gehen. An der Quelle getrunken, in Gedanken versunken, im Park flaniert und oft fotografiert. Dies war der Schnauzerclub Sohl; in den Kostümen fühlten sie sich wohl. Elsteraner Nachrichten 11 Jugend bewegt Kommune – 2 x 333,- € für Sommercamp und Spiele Warum in die Ferne schweifen …? Testen Sie uns! Rechtsanwälte Bittmann, Klopfer & Schuster Ihre Fachanwälte für Arbeits-, Straf- ,Verkehrs-, Verwaltungs-, Familien- und Sozialrecht Lessingstraße 17 · 08626 Adorf Telefon (03 74 23) 23 49 Telefax (03 74 23) 31 88 info@kanzlei-bittmann.de 12 Im Rahmen des Programms „Jugend bewegt Kommune“ rief die Stadt Bad Elster Kinder und Jugendliche auf, originelle und spannende Ideen zu entwickeln, die ihnen am Herzen liegen und umgesetzt werden sollten. Am 22. Juni wurden diese Ideen den Verantwortlichen des Programms im Ratssaal unserer Stadt vorgestellt. Zum einen ging es um ein Sommercamp, das auf dem Gelände des Vereinsheimes im Kessel in den Ferien stattfinden soll. Mit großer Unterstützung der Mitglieder des Kleintierzüchtervereins Bad Elster e. V. und der AWO Vogtland, Fachbereich mobile Jugendarbeit in Adorf, entstand vor geraumer Zeit ein neuer Jugendtreff. Der Jugendtreff wird sehr gut angenommen und das regelmäßige Angebot dort soll nun um das Sommercamp ergänzt werden. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe „Jugend bewegt Kommune“ waren von der Idee überzeugt und die Jugendlichen dürfen sich über 333,- € für ihr Sommercamp freuen. Dieses Budget wird dankenswerter Weise mit weiteren 100,- €, zur Verfügung gestellt von Familie Stöß, aufgestockt. Eine weitere Idee war der Steuerungsgruppe 333,- € wert. Kinder unserer Grundschule wünschten sich Brettspiele, um ihre Freizeit im Hort noch spannender gestalten zu können. Von Monopoly über Riesen-Mikado bis hin zu Skat – die Wunschliste war lang und die Begeisterung dafür groß. Die Spiele wurden in dieser Woche bestellt und werden alsbald den Kindern übergeben werden. Sie stehen dann dem Hort und dem Jugendtreff zur Verfügung. Von den Kindern der 3. Und 4. Klasse unserer Grundschule kamen viele interessante Vorschläge, die unsere Stadt für Kinder und Jugendliche attraktiver machen können. Diese Wünsche sind etwas größer. 333,- € würden hier nicht reichen, um sie realisieren zu können. Die Steuerungsgruppe wird sich dennoch Gedanken zur Umsetzung machen. Wir freuen uns sehr, dass der Aufruf zum Mitmachen und Ideenentwickeln derartigen Zuspruch fand. Ein Dankeschön geht dafür nochmals an alle beteiligten Kinder und Jugendlichen. ...................................................................................................................... Liebe Bürgerinnen und Bürger von Bad Elster und seinen Ortsteilen, in einem Brief der Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Barbara Klepsch, wurden wir gebeten das Ministerium bei der Erhebung von Daten zum Thema „Gutes Leben im Alter“ zu helfen. Sie schreibt: „… ein gutes Leben im Alter – das wünschen wir uns alle. Was dafür aus Ihrer Sicht bei Ihnen vor Ort notwendig ist, möchte ich gern erfahren. Denn so können wir gemeinsam im Land und in jeder Gemeinde die richtige Unterstützung entwickeln und private Initiativen anstoßen oder fördern.“ Dazu wurde vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ein Fragebogen entwickelt, der in der Augustenhof-Apotheke abgeholt werden kann. Man kann ihn auch von der Homepage der „Unabhängigen Bürgerschaft Bad Elster (UB) e.V.“ herunterladen http://www.ub-badelster.de/ . Die ausgefüllten Fragebögen können in der Apotheke abgegeben werden. Außerhalb der Öffnungszeiten können sie in den Briefkasten der UB rechts neben dem Eingang eingeworfen werden. Am 01.07.2016 werden diese dann persönlich der Ministerin übergeben. Bitte helfen Sie mit so viele Daten wie möglich zu sammeln, um dem Ministerium ein möglichst objektives Bild der Bedürfnisse unserer Bevölkerung zu geben. Nur so ist es möglich auch die geeigneten Strukturen aufzubauen. Bei dem Punkt „Eigene Gedanken und Anregungen“ sollte zum Beispiel auf die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum eingegangen werden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe Dr. Detlef Schlott, Vorsitzender der Unabhängigen Bürgerschaft e.V. Elsteraner Nachrichten Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Freistaat Sachsen Eigene Gedanken und Anregungen: Elsteraner Nachrichten 13 Der Bürgermeister der Stadt Bad Elster gratuliert allen Jubilaren! Bad Elster FIRMENJUBILÄUM - DIE STADT BAD ELSTER GRATULIERT RECHT HERZLICH 10-jähriges 18.07. Herrn Wolfgang Thiele zum 85. Geburtstag 31.07. Herrn Gerhard Roßbach zum 70. Geburtstag 02.08. Frau Heidemarie Klaus zum 70. Geburtstag 07.08. Frau Gisela Wiederer zum 75. Geburtstag 09.08. Herrn Günter Mages zum 80. Geburtstag 18.07. Manuel Schaller Montage vorgefertigter Bauelemente 20-jähriges 01.07.Jens Ganßmüller Haus-/Reparaturservice, Kleintransporte 25-jähriges Sohl 11.08. Herrn Günter Haußner 15.07. Gabriele Seifert Confiserie Gabriele Seifert zum 80. Geburtstag Die nächste Bürgersprechstunde mit Herrn Schlott findet am 02.08.2016, 16:00 – 19:00 Uhr statt. Um eventuell auftretende Wartezeiten im Rahmen der Bürgersprechstunde so gering wie möglich zu halten, empfehle ich eine kurze Terminvereinbarung im Vorfeld. Telefon: 037437/566 10 Email: buergermeister@badelster.de Entsorgungstermine für Monat August: Restabfälle: ab Dr.-R.-Schmincke-Straße, Reuth und Sohl Montag (g) 08.08., 22.08. Stadtgebiet Dienstag (g) 09.08., 23.08. Mühlhausen Montag (u) 01.08., 15.08., 29.08. Blaue Tonne: im gesamten Gebiet Freitag (u) 05.08., 19.08. Gelber Sack: im gesamten Gebiet Freitag (u) 05.08., 19.08. Alle Angaben wurden dem Abfallwegweiser des Vogtlandkreises entnommen. Abweichungen sind in Einzelfällen möglich. Die Betroffenen werden darüber schriftlich vom KEV informiert. Der Abfallwegweiser wird für Sie auch unter badelster.de – Rathaus bereitgestellt. Höring, Hauptamt AUSSTELLLUNGEN IN BAD ELSTER: 02.07.16 - 28.08.16 "NEU: »SEA & SIRENS« Aktfotografie von Wim Westfield (Lübeck)", KunstWandelhalle Bad Elster, Mi. - Fr. 14.00 -17.30 Uhr / Sa., Sonn- und Feiertag: 09.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr 04.07.16 - 09.09.16 "NEU: »MITTWOCHSMALER« Stillleben Plauener Künstlerinnen", Königliches Kurhaus Bad Elster. Mo. - Fr. 09.00 - 17.00 Uhr 01.01.16 - 31.12.16 SÄCHSISCHES BADEMUSEUM BAD ELSTER: "Elsters Glanz auf den Quellen der Gesundheit" Große Erlebnisausstellung auf zwei Etagen!, KunstWandelhalle Bad Elster, Mi. - Fr. 14.00 -17.30 Uhr / Sa., Sonn- und Feiertag: 09.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr Die nächsten Elsteraner Nachrichten erscheinen am 15. August 2016 (Redaktionsschluss: 4. August 2016) 14 Elsteraner Nachrichten „Sommerfest im grünen Wald hört nur wie das Jagdhorn schallt“ deren Attraktionen konnten ihren Lauf nehmen.So wurde um die Wette genagelt, geschnitzt, gebastelt, gefühlt .Es wurden Eulen gefangen, Keiler geschossen, gebuddelt, gezielt, dem Luftballonmeister gefolgt, kleine Hasen gestreichelt oder die Feuerwehr unterstützt. So viele Eindrücke waren zu verarbeiten, da war für jeden etwas dabei. Und wer ein wenig Ruhe suchte, fand sie vielleicht bei einer kleinen Kutschfahrt, im Waldcafe oder bei anderen Genüssen. Beim Kuchenbacken übertrafen sich unsere Eltern in diesem Jahr auch wieder. Alles war mit so viel Liebe zubereitet worden. In dem Zusammenhang sagen wir auch dem Elternbeirat der KITA und allen Eltern danke für die tolle Unterstützung . Es ist immer wieder schön zu erleben, dass unser Sommerfest ein Besuchermagnet für Jung und Alt ist und dass dieses Fest eine feste Größe in unserem Gemeinwesen hat. Um so mehr freut es uns, dass auch Bürgermeister Herr Schlott in seiner Funktion aber natürlich auch als Papa anzutreffen war und sogar ein Tänzchen mit der schönen Waldfee wagen konnte.Die Stunden vergingen wieder wie im Flug und unser Gelände wurde, Dank vieler fleißiger Hände, ruck zuck aufgeräumt. Es war ein schönes Fest, dass unsere Kinder noch lange im Gedächtnis behalten werden. Das nächste Sommerfest kommt gewiss. Spätestens im Januar brüten die Erzieher über das kommende Thema. Wir wünschen uns, dass viele Leute im nächsten Jahr wieder kommen und hoffen auf weiterhin viele , uns wohlgesonnene, Sponsoren. Darauf sei ein kräftiges Halali geblasen und dazu gibt`s einen „Kinderjägermeister“. ...so lautete das Sommerfestthema der KITA „Elsternest in diesem Jahr. Wenn auch nicht mit dem Jagdhorn, sondern mit den Waldhörnern, eröffnete Herr Kanig mit seinen Söhnen das Programm. 500-600 kleine und große Gäste waren den Klängen gefolgt und warteten mit gespannten Blicken, was sich das Mitarbeiterteam, rund um Chefin Ramona Braun, wieder ausgedacht hatte. Diese begrüßte erst einmal die zahlreichen Gäste und bedankte sich bei den vielen Sponsoren, Kuchenbäckern, der Feuerwehr, dem Geflügelzüchterverein, den vielen engagierten Helfern vor und hinter der Bühne und natürlich bei den Kindern, die schon seit Wochen eifrig Tänze und Lieder probten und viel Wissenswertes über das Thema „Wald“ lernten. Nun gesellte sich zu der zauberhaften Waldfee Frau Braun der Jägermeister (Frau Höhler) mit seinem Dackel Lumpi, und es startete das Programm. Zuerst waren die Kleinsten dran, die als niedliche kleine Eulen die Bühne rockten. Dann wurde durch die Kinder der Igelgruppe musikalisch eine Hütte im Wald gebaut und anschließend hoppelten kleine Hasen aus verschiedensten Nationen durch den „Elsteraner Wald“. Nun kamen die kleinen Förster und Waldmädchen aus der Hasengruppe ins Spiel und machten die Arbeit im Forst erlebbar. Dass es im Wald Bienen gibt und so manchen „Staaapilz“ zeigten die großen Gruppen aus dem Kindergarten. Jägerdackel Lumpi nahm eine weitere Fährte auf, diese führte zu den Hortkindern, die ebenfalls mit drei coolen Tänzen das Sommerfestzelt zum Toben brachten. Nach diesem tollen Programm dachten sich wohl die Regenwolken: „jetzt aber weg hier, die Kinder haben schönes Wetter verdient“. Die Sonne lugte hervor und Hüpfburg und alle an- Die Mitarbeiter der KITA „Elsternest“ Und hier nun unsere tollen Sponsoren, welche uns in Sach- und/oder Geldspenden unterstützt haben: Frau Dr. Stephanie Epperlein, Zahnarztpraxis Dr. Christa Hofmann, Zahnarztpraxis Dr. Brigitte Enderlein, Zahnarztpraxis Steffi Hankl, Krankengymnastik – Praxis Wander, Praxis für Psychotherapie Nicole Fischer, Praxis für Ergotherapie Ines Eßbach, Bandagen-Fischer Oettel Orthopädietechnik, Ingenieurbüro Jochen Hüller, Confiserie Gabriele Seifert, Reisebüro Jana Flessa, Outback Afrika Erlebnisreisen Fam. Penzel, Friseur Peggy Schiller, Friseur Cindy Holzapfel, Apotheke Annett Schlott, Thomas Huth Gärtnerei, Blumenladen Carla Trampler, Bäckerei Seifert Markneukirchen, Elektrofachgeschäft Friedel, Elektro Steiger, Johann Haustechnik, Vital Hotel Weiße Elster, Hotel Goldener Anker Fam. Schneider, Gaststätte zum Adel Fam. Penzel, Hotel Central Sommer Schmidt GbR, Erdäpfel Steakhaus, Fam. Schanwell, Salzgrotte K. Renz, Firma Jochen Singer, Firma Auto Gyra, Firma Werbemarkt Röh, Zimmerei Uwe Schaufuß, FA Wurzbacher Hof, Schimmer-Tours Reiseunternehmen, Reisedienst Scheibchen, Wohnungsbau GmbH Bad Elster, Bad Elsteraner Feuerwehr, Geflügelzüchterverein Bad Elster, Ortsausschuß der Volkssolidarität, Edeka Nah und Gut Bad Elster Fam. Gruhle, Sparkasse Bad Elster, VR-Bank Adorf, Celenus Klinikum Sachsenhof, Celenus Dekimed-Klinik, Paracelsusklinik am Schillergarten, MediClin Klinik am Brunnenberg, Dr. Dr. med. Nebel Beteiligungs GmbH und co. KG Vlotho, Sächsische Staatsbäder GmbH, Alloheim Senioren – Residenz Haus am See, AWO Adorf, Sozialwerk Vogtland, Chursächsische Veranstaltungs GmbH, Getränke Morgner Schönheide, Bad Brambacher Sprudel Herr Körner, Susi freche Frucht, Familie Kanig, Frau Sylvia Undeutsch, Frau Viola Kirchner, Herr Klaus Barth, Herr Ronny Sünderhauf, Frau Sigrun Schmalfuß, Frau Sonja Enderlein, Herr Gerald Gläsel, Frau Sinnika Zehner, Frau Siegrid Ehlers, Frau Gerstner, Frau Monique Windisch, Frau Margit Krause, Herr David Dietz, Herr Popp – Naue Technik, Frau Nadiene Schlott, Herr Alexander Adler, Noah Lagemann, Jette Wildschütz, Jessica Dunger, der Elsternest-Elternbeirat und allen tollen Kuchenbäckern. Danke an unsere fleißigen Küchen-Feen. Danke auch an die Stadtverwaltung Bad Elster mit den Mitarbeitern des Stadtbauhofes für die Hilfe, sowie an alle heimlichen Helfer, welche hier nicht benannt sind. DANKESCHÖN Elsteraner Nachrichten 15 AWO Vogtland Bereich Reichenbach e. V. Mobile Jugendarbeit Adorf und Bad Elster Kessel 8 (Vereinsheim Kleintierzüchter) 08645 Bad Elster Der Jugendraum der AWO ist wie folgt geöffnet: Kontaktstelle Mobile Jugendarbeit: mittwochs von 13.30 – 15.00 Uhr Offener Raum für Jugendliche: mittwochs von 15.00 – 17.00 Uhr Jugendtreff: mittwochs von 17.30 – 21.00 Uhr freitags von 17.00 – 22.00 Uhr Ansprechpartner: Jens Eichelberger (Dipl.-Sozialpädagoge) 01 52-29 28 00 76 ..................................................................................................................... Ferienprogramm der AWO Vogtland Bereich Reichenbach e.V. Auch in den diesjährigen Sommerferien gestaltet die Mobile Jugendarbeit Adorf/Bad Elster gemeinsam mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe wieder eine buntes Programm für Kinder und Jugendliche von 6 – 16 Jahren. Treffpunkt sind jeweils die Räume des Beratungszentrums der AWO in der August-Bebel-Str. 8 in Adorf. Für Anmeldungen und Fragen erreichen Sie uns unter 0152 – 29280076 o. 037423 - 57888 · Gipskartonplatten · Trockenbauzubehör · Wärmedämmung · Putze / Ziegel · Werkzeugverkauf Im t: ebo Ang Windmühlenweg 2c 08606 Oelsnitz / Vogtl. Telefon (037421) 2 50 81 Fax (037421) 2 50 83 elstertal-baustoffe@t-online.de Pflanzsteine 16 Di., 19.07.2016 „AKWABA – Willkommen zum 11.00 – 14.00 Uhr afrikanischen Kochen“ Kosten: 3,- € Do., 21.07.2016 „Mit Nadel und Faden 14.00 – 17.00 Uhr Wir nähen im Freien“ Kosten: 1,- € Di., 26.07.2016 „Vogtlands Spitzenstadt“ (City-Tour, 10.00 – 17.00 Uhr Bärenstein, u. Freizeitzentrum) Kosten: 4,- € Mi., 27.07.2016 Ferienmittagessen, danach 11.00 – 15.00 Uhr Spiel und Spaß im Freien Kosten: 1,- € Do., 28.07.2016 Ferienmittagessen, danach 11.00 – 16.00 Uhr Baden im Waldbad Adorf Kosten: 2,- € Di., 02.08.2016 Ferienmittagessen, danach „Wo kommt das Wetter her?“ (Wissenswertes zu Bauernregeln, Wettervorhersagen; Phänomenen) Kosten: 2,- € ..................................................................................................................... Elsteraner Nachrichten Volkssolidarität Bad Elster informiert: Veranstaltungen – Am Kuhberg 62 Juli 19.07. 15.00 Uhr gemütliches Beisammensein aller Hausbewohner 20.07. 14.00 Uhr Seniorensport 26.07. 12.00 Uhr Ausfahrt zum Thüringer Meer nach Ziegenrück 02.08. 03.08. 10.08. 11.08. 16.08. 17.08. 24.08. 25.08. 30.08. 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 15.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 12.00 Uhr schnell, günstig, ohne Bagger www.baumstumpf-raus.de Tel. 0160 4410366 - Martin Weidel, Hennebacher Str. 28, 08648 Bad Brambach basan basan GMBH 28.07. 14.00 Uhr Bingo August Baumstumpf- und Wurzelstockentfernung Anmeldung Ausfahrt - gemütliches Zusammensein Seniorensport Seniorensport Volksliedersingen gemütliches Beisammensein aller Hausbewohner Seniorensport Seniorensport Bingo Ausfahrt zum Wasserschloß Klaffenbach GMBH ARBEITSBÜHNEN ARBEITSBÜHNEN Vermietung & Verkauf basan basan Vermietung & Verkauf GMBH basan GMBH er t w s i e r p basan basan ARBEITSBÜHNEN ARBEITSBÜHNEN elär ts&sigVerkauf w s i e r r e p v Vermietung u ARBEITSBÜHNEN z Vermietung & Verkauf ARBEITSBÜHNEN ARBEITSBÜHNEN ARBEITSBÜHNEN sl&s&&i&gVerkauf ä l r Vermietung Verkauf e a v n Vermietung Verkauf Vermietung u o i z Vermietung g e rprpeirsewisweretr t Verkauf l rezguzippvorurpeerpnviurzeirsesisluvewwaräisewvlreewesäeläärrsrreläslisttssrssgitssigiggig GMBH GMBH GMBH GMBH Wandern jeden Montag 14.00 Uhr - Treffpunkt Rosengarten Über Ihre Teilnahme freuen sich das Team der Volkssolidarität Bad Elster. Volkssolidarität Plauen/Oelsnitz e.V. - Seniorenzentrum – Am Kuhberg 62, 08645 Bad Elster, Tel./Fax. 037437/3086 rzeuzgvioenrllaässig regziuorevnrgeeioagrionlanlal regioonnaall re25887 Tel.: 037421 Tel.: 037421 25887 037421 25887 Tel.:Tel.: 037421 25887 Mobil: 0174 9887412 Tel.:Mobil: 037421 25887 Mobil: 0174 9887412 Mobil: 0174 9887412 037421 25887 Tel.:Tel.: 037421 25887 0174 9887412 Tel.: 037421 25887 info@basan-lift.de ·info@basan-lift.de Voigtsberger Str. 105 · 08606 Oelsnitz Mobil: 0174 9887412 · Voigtsberger Str. 105 · 08606 Oelsnitz Mobil: 0174 9887412 Mobil: 0174 9887412 Mobil: 0174 9887412 gi info@basan-lift.de · Voigtsberger Str. 105· 08606 · 08606 Oelsnitz info@basan-lift.de · Voigtsberger Str. 105 Oelsnitz info@basan-lift.de · Voigtsberger Str. 105 · 08606 Oelsnitz info@basan-lift.de · Voigtsberger Str. 105 · 08606 Oelsnitz info@basan-lift.de · Voigtsberger Str. 105 · 08606 Oelsnitz info@basan-lift.de · Voigtsberger Str. 105 · 08606 Oelsnitz Elsteraner Nachrichten 17 „Dekimed“ öffnet die Türen für Kinder Eine schöne Tradition an der Elsteraner Grundschule ist die jeweils in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien stattfindende Projektwoche. Diesmal unter dem Motto „Bad Elster – ein grüner Ort der Gesundheit“. Die Klasse 3a mit ihrer Klassenlehrerin Frau Roth besuchte in diesem Zusammenhang am Montag, den 20.06.2016, die Dekimed Klinik. Die Kinder konnten sich in der Turnhalle unter der Anleitung von Katja Tanzhaus an Sport und Spiel erfreuen und bekamen ein kleine „Kostprobe“ von „Yoga für Kinder. Uwe Beyer entführte die Drittklässler in die Schwimmhalle und klärte sie über kneippsche Anwendungen auf. Dann führte Jens Dullies mit den Kids ein Gesundheitstraining durch, bevor sie zum Abschluss in der Ergotherapie von Corinna Krieger und ihrem Team angeleitet wurden, etwas Schönes aus Ton herzustellen. Es war ein wunderschöner Vormittag. Wir möchten uns bei der Klinikleitung und allen Mitarbeitern der Dekimed, die den Kindern den Besuch ermöglichten auf das Herzlichste bedanken. die Mädchen und Jungen der Klasse 3a und ihre Klassenlehrerin Frau Roth Tag der offenen Tür an der Grundschule Bad Elster und des Hortes der Kindertagesstätte Elsternest Am 17.06.2016 war es wieder soweit. Unsere Grundschule und unser Hort öffnete seine Türen für alle großen und kleinen Leute und stellte sich den Fragen und interessierten Blicken aller Besucher. Der Ansturm war riesig und das Wetter hatte pünktlich zum Start glücklicherweise auch ein Einsehen mit uns. Den Besuchern konnten zahlreiche Aktionen angeboten werden, bei denen wir auch wieder tatkräftig von Vereinen, Institutionen, Eltern, Großeltern und Schülern unterstützt wurden. So konnte man sich im Papierfliegerbasteln und -zielfliegen üben, konnte gemeinsam rätseln, Geschicklichkeitsspiele absolvieren, sich in kleinen Sprachspielen beweisen oder seine Kräfte im Bewegungsparcours testen. Die Feuerwehr Sohl brachte den Besuchern bestimmte Seilknoten und Erste Hilfe nahe und die Sparkasse unterstützte uns mit einem Glücksrad. Der Schulhort konnte besichtigt werden und dort durfte gebastelt und gespielt werden. Nicht zu vergessen ist unser traditionelles Schulcafééée, in dem es wieder leckere, von Eltern und Lehrern gebackene Kuchen und Torten zu verzehren gab. Da war der Andrang schön groß aber es gab für alle reichlich Gutes. In diesem Jahr freuten wir uns auch wieder über Besuch von Kindern und Erwachsenen der Stadt Aš. Sie bastelten fleißig, wie auch alle anderen Besucher, ein Schiffchen in unserem Werkraum. Gegen 17:30 Uhr gab dann unser Bürgermeister der Stadt Bad Elster, Herr Olaf Schlott den offiziellen Startschuss an der Weißen Elster zum 6. Schiffchenrennen unserer Grundschule im Rahmen des Brunnenfestes. Da war die Spannung bei den Teilnehmern groß, als die Jugendfeuerwehr von Bad Elster die ersten Schiffchen zu Wasser lies. Nach drei Durchgängen und dem Finallauf standen dann die Sieger des diesjährigen Rennens fest. Wir gratulieren ganz herzlich: Platz 1: Carolina Gläsel, Platz 2: Alina Pinkert, Platz 3: Nils Maaß Wir danken allen Bäckern, den Feuerwehren Bad Elster und Sohl, der Sparkasse Vogtland und der Stadt Bad Elster für die tatkräftige Unterstützung an diesem Tag und hoffen, dass es wieder allen Besuchern bei uns gefallen hat. Das Team der Grundschule Bad Elster, des Schulhortes und des Schulfördervereines Die Elsteraner Nachrichten erhalten Sie als PDF im Internet unter: www.badelster.de 18 Elsteraner Nachrichten Die diesjährige Projektwoche endete für die Schüler unserer Grundschule mit dem Aktionstag „Leben – retten, schützen und genießen“. Zusammen mit der Freiwilligen Feuerwehr Bad Elster, dem DRK sowie der Polizei führten wir eine großangelegte Rettungsaktion durch. Im untersten Geschoss der Grundschule wurde durch die FFW Nebel erzeugt DER GANZ ANDERE Tag im WALD Im Rahmen der Ausflüge im vergangenen Schuljahr haben die Kinder festgestellt, dass der Wald rund um Bad Elster teilweise voller Müll liegt. So machten sich die Schülerinnen und Schüler der Klasse 1b am 21.06.2016 im Rahmen der Projektwoche Bad Elster - Ein grüner Ort der Gesundheit auf den Weg in den Wald, um diesen vom Müll zu befreien. Im Vorfeld überlegten wir uns, was man denn so alles finden könnte, vielleicht Zigarettenschachteln, Flaschen oder auch einen Schatz??? Ausgerüstet mit Eimern, Handschuhen, blauen Müllsäcken und Greifzangen ging es, zusammen mit dem Förster, am Wald hinter dem Edeka los. Den erhofften Schatz haben wir leider nicht gefunden, dafür u. a. ein paar Herrenschuhe, ein paar Damenstiefel, ein Fahrradgestell, einen Roller, eine Matratze, viele Flaschen und Glasscherben, einen Besen, Teppichreste, Kabel, Fliesen, ein Stehlampengestell, einen Ofen, 3 Kanister, große Abdeckplanen, Rohre, Dosen und viel Verpackungsmaterial von Lebensmitteln, viele Blumentöpfe in allen Größen und eine Gießkanne aus Metall. Unseren Dank für die Unterstützung bei unserem Projekt möchten wir all denen sagen, die mitgeholfen haben: dem Förster Herrn Haas-Zens, dem Waldarbeiter Chris, dem Umweltamt für die Müllentsorgung, dem Umweltzentrum Oberlauterbach und Frau Dr. R. Dobberkau für die Begleitung. Schade, dass es Menschen gibt, die den Wald als Müllplatz benutzen! und kurz vor 08:00 Uhr die Alarmanlage ausgelöst. Die Schüler der Klasse 4, welche sich zu dieser Zeit im ehemaligen Chemiezimmer befanden, konnten somit das Schulhaus nicht auf normalem Wege verlassen. Sie wurden von der FFW mit Atemschutzgeräten über die Fenster gerettet. Eines der Kinder, welches sich „am Kopf verletzt hatte“ wurde sodann durch den DRK versorgt und in den Krankenwagen transportiert. Zum Glück handelte es sich dabei nur um eine Übung, bei der die Kinder noch einmal für den Ernst der Lage trainieren konnten. Alle Kinder und Lehrer haben sich vorbildlich verhalten und das Schulgebäude innerhalb kürzester Zeit verlassen. Anschließend ging es für alle Kinder an verschiedenen Stationen weiter. Die Klasse 1b und Klassenlehrerin Frau Undeutsch Dabei konnten sie die Wir wünschen unseren Schülern Rettungskräfte und deren wunderschöne sonnige Sommerferien. Tätigkeit kennenlernen und haben wichtige Informationen zu den Themen Erste Hilfe, Bleib fit und Gesunde Ernährung erhalten. Wir danken allen beteiligten Rettungskräften, die zum Teil sogar extra Urlaub genommen haben, für deren Engagement und Bereitschaft uns zu unterstützen. Es war eine gelungene Aktion am vorletzten Schultag. R. Weller, Grundschule Bad Elster Kreisverband Oelsnitz/V. e.V. Ihr Pflegedienst in Bad Elster/Oberes Vogtland Telefon: 037437 - 3451 oder 0171 72 93 131 o o o o o Pflegeberatung Häusliche Krankenpflege Demenzbetreuung, Hausnotruf Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungsleistungen Beschäftigung, Spazieren gehen, Vorlesen 08645 Bad Elster, Am Kuhberg 62, www.drk-oelsnitz.de Elsteraner Nachrichten Ihr Fahrdienst – Wir machen Sie mobil Telefon: 037421-4970 oder 0171 46 54 411 o o o o Krankenfahrten Rollstuhlfahrdienst Beförderung im Tragestuhl Reisedienst und Ausflugsfahrten o Berufs- und Schülerverkehr o Fahrten zur Kurbehandlung 19 Deutschen Meisterschaft im Degenfechten der B-Jugend Fechterinnen aus Bad Elster erfolgreich Solingen – Lucy Roth und Luisa Hammerschmidt von der SG Medizin Bad Elster kehrten von den Deutschen B-Jugend-Meisterschaften im Damendegen mit 2 Bronzemedaillen zurück. Sie erzielten damit am vergangenen Wochenende in der Klingenstadt Solingen (Nordrhein-Westfalen) im Feld der besten deutschen Degenfechterinnen der Jahrgänge 2002 und 2003 ein überragendes Ergebnis. Am Samstag fanden die Einzelwettbewerbe statt. Hierbei gelang es Luisa, sich im jüngeren Jahrgang bis ins Halbfinale vorzukämpfen. 64 Teilnehmerinnen gingen hier an den Start. Nach den 9 Gefechten der Vor- und Zwischenrunde zog Luisa mit 8 Siegen als Gesamtdritte in die KO-Runde der letzten 32 ein. Hier verlor sie zwar ihren ersten Kampf mit 8:10, überzeugte dann aber im sich anschließenden Hoffnungslauf nicht nur fechterisch, sondern vor allem auch durch ihre enorme Nervenstärke. Ohne weitere Niederlage zog Luisa bis ins Halbfinale vor. 20 Auf dem Weg dorthin bezwang sie Gegnerinnen aus einigen deutschen Fechthochburgen, wie Solingen, Ditzingen und Leverkusen. Erst Anna Zens vom Fechterring Hochwald (Saarland) konnte Luisa an diesem Tag aufhalten. Das Drehbuch zu diesem Halbfinale hätte nicht besser geschrieben werden können: Sehenswerte Angriffe und Paraden, ständig wechselnde Führungen und am Ende eine Verlängerung, in der die spätere deutsche Meisterin dann den entscheidenden Treffer zum 8:7 setzte. Und Luisas Reaktion nach dem größten Einzelerfolg einer sächsischen Degenfechterin in dieser Altersklasse der letzten Jahre: „Zuerst war es mein Ziel, die Vorrunde zu überstehen. Aber dann lief es einfach gut und ich kämpfte immer weiter. Verrückt, dass es so weit ging. Und dann auf dem Podest die Nationalhymne zu hören...". Für Lucy lief es im Einzelwettbewerb des Jahrgangs 2002 mit 60 Starterinnen leider nicht so wie erhofft. Überstand sie noch die Vorrunde, war die mit Vorjahresfinalisten gespickte Zwischenrunde dann einfach zu stark. Am Ende bedeutete das Platz 45 für Lucy. Im Mannschaftswettbewerb am Sonntag gingen 25 Teams an den Start. Lucy kämpfte dabei, gemeinsam mit 3 Fechterinnen ihres Jahrgangs aus Leipzig und Radebeul, für Sachsen 1. Souverän absolvierten die 4 Musketiere die Vorrunde und schalteten auf ihrem Weg ins Halbfinale Hessen 2 und Bayern aus. Dort wurden die "großen" Sachsen leider vom Team Nordrhein, das sich anschließend auch Gold sicherte, bezwungen. Quasi einen Kampf auf Degens Schneide lieferten sich dann die Mädels in ihrem letzten Gefecht. Sie besiegten in einem dramatischen Duell Hessen 1 mit 45:43. Damit holten sich Lucy & Co. die Bronzemedaille. Luisa bildete mit 2 gleichaltrigen Fechterinnen aus Bischofswerda das Team Sachsen 2. Nach 2 Niederlagen in der Vorrunde war im ersten KO-Gefecht Endstation. Sachsen 2 belegte damit Rang 16. Elsteraner Nachrichten Interessantes und Wissenswertes Veranstaltungsprogramm in der Kultur- und Festspielstadt Bad Elster Verantwortlich: Chursächsische Veranstaltungs GmbH (geschäftsführender Intendant: GMD Florian Merz) König Albert Theater Postfach 1161 D-08645 Bad Elster Kartenvorverkauf Bad Elster: Touristinformation Bad Elster Servicecenter der Chursächsischen Veranstaltungs GmbH und der Sächsischen Staatsbäder GmbH Königliches Kurhaus, D-08645 Bad Elster Telefon: 037437/53900, Telefax: 037437/539054 touristinfo@badelster.de, www.badelster.de Öffnungszeiten: täglich von 10.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Diese Zeiten gelten auch an Feiertagen. Ermäßigungen: Für Kurkarteninhaber ist der Besuch der Früh- und Nachmittagskonzerte, sofern nichts anderes angekündigt, unentgeltlich. Bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen wird in der Regel auf die Kurkarte eine angemessene Ermäßigung gewährt. Besitzer der VogtlandCard, der EnviaCard, des Egronettickets und der Leserkarte der Freien Presse erhalten beim Kauf der Karte in der Touristinformation Bad Elster und an der Theaterkasse im König Albert Theater auf den nicht ermäßigten Eintrittspreis einen Rabatt (ausgenommen kulinarische Veranstaltungen). Bitte zeigen Sie deshalb dem jeweiligen Kontroll- und Kassenpersonal unaufgefordert Ihre Eintrittskarte vor. Montag, den 18.07.16 15:00 »Auf königlichen Spuren" Historische Stadtführung, Touristinformation 19:30 »Die drei großen B’s der deutschen Musikgeschichte« Klavierrecital mit dem Pianisten Radim Vojir (CZ), KunstWandelhalle Dienstag, den 19.07.16 14:00 »Kraftwerksführung« Soirée mit dem Trio Vivace der Chursächsischen Philharmonie, Fernheizwerk 14:30»Klassikkränzchen« Cafékonzert mit dem Trio Vivace der Chursächsischen Philharmonie, »Waldquelle« Restaurant-Café 16:00 »Blick hinter die Kulissen« Theaterführung durch die hist. Publikumsbereiche inkl. Bühnentechnik, König Albert Theater 19:30 CELARDA Keltisch inspirierter Folk, KunstWandelhalle Mittwoch, den 20.07.16 15:00 »Nachmittagskonzert« Klavierrecital mit dem Pianisten Radim Vojir (CZ), KunstWandelhalle 19:30 »Forellenquintett« Serenadenkonzert im Kerzenschein mit dem Klavierquintett der Chursächsischen Philharmonie, KunstWandelhalle Donnerstag, den 21.07.16 15:00»Quellenzauber« Brunnenkonzert mit dem Trio Vivace der Chursächsischen Philharmonie, Marienquelle 19:00 »Kleine Orgelmusik mit Kirchenführung« Willy Schüller, Orgel (Dresden), St. Trinitatiskirche 19:30»Mozart-Divertimento« Soirée mit dem Trio Vivace der Chursächsischen Philharmonie, KunstWandelhalle Elsteraner Nachrichten Freitag, den 22.07.16 15:00 »Kurpark Klassik« Promenadenkonzert mit dem Trio Divertimento der Chursächsischen Philharmonie, Musikpavillon am Badeplatz 19:30 »Große Johann-Strauß-Gala« Heiteres Musik-Theater mit dem Chursächsischen Salonorchester und dem Chursächsischen Hofballverein, König Albert Theater Samstag, den 23.07.16 15:00 »Tänze dieser Welt« Schlosskonzert mit dem Konzertmeisterquartett der Chursächsischen Philharmonie, Schloss Leubnitz ** 15:00 »Nachmittagskonzert« Klavierrecital mit dem Pianisten Radim Vojir (CZ), KunstWandelhalle 19:30 KONSTANTIN WECKER & BAND: »Revolution« POESIE IN CONCERT, NaturTheater Sonntag, den 24.07.16 10:00 »ES ist Musik« Soirée mit dem Trio Vivace der Chursächsischen Philharmonie, KunstWandelhalle 15:00»Aufgespielt« Promenadenkonzert mit dem Blasorchester Markneukirchen/V., Musikpavillon am Badeplatz 15:00 »Wo die Zitronen blühn« Cafékonzert mit dem Konzertmeisterquartett der Chursächsischen Philharmonie, Schloss Schönberg 19:00»Die Ente bleibt draussen« "Der große Loriot-Abend Wilde Bühne Weimar", König Albert Theater Dienstag, den 26.07.16 14:30 »Klassikkränzchen« Cafékonzert mit dem Trio Divertimento der Chursächsischen Philharmonie, »Waldquelle« Restaurant-Café 19:30 »Das Wetterhäuschen!« Ein Kurt-Tucholsky-Abend mit Marina Erdmann, KunstWandelhalle Mittwoch, den 27.07.16 15:00 »Nachmittagskonzert« Klavierrecital mit dem Pianisten Radim Vojir (CZ), KunstWandelhalle 19:30»Wiener Dreiklang« Soirée mit dem Trio Divertimento der Chursächsischen Philharmonie, KunstWandelhalle Donnerstag, den 28.07.16 15:00 »Kurpark Klassik« Promenadenkonzert mit dem Trio Vivace der Chursächsischen Philharmonie, Musikpavillon am Badeplatz 19:30 »Meister - Freundschaft - Fantasie« Klavierkonzert im Kerzenschein zur Eröffnung des Schumann-Festes Bad Elster, KunstWandelhalle Freitag, den 29.07.16 19:30 »Sommerromanze für den Ur-Ur-Ur-Opa!« "Gedenkkonzert zum 160. Todestag von Robert Schumann / Anke Christiane Beyer, Oboe (Ur-Ur-Ur-Enkelin von Robert Schumannn (Hannover) / Heike-Angela Moser, Klavier (Ur-Ur-Ur-Enkelin von Robert Schumann (München) / Chursächsische Streichersolisten/KM Peter Kostadinov, Leitung", König Albert Theater Samstag, den 30.07.16 10:00»Führung durch das König Albert Theater« Theaterführung durch die hist. Publikumsbereiche, König Albert Theater 19:30 »Abendmusik« Kantor Carlos Weil & Familie (Rodewisch/V.), St. Trinitatiskirche 19:30 SEBASTIAN LOHSE (EX-LETZTE INSTANZ) & FUTURUM: »Gefühl ist alles« Multimediale Rocksymphonie der Neo-Romantik, König Albert Theater Sonntag, den 31.07.16 15:00 »Chorkonzert« Chor der Chursächsischen Philharmonie, KunstWandelhalle 19:00 Katja Riemann: "Liebe, Schmerz und Ironie" Ein poetisch-musikalischer Abend mit Katja Riemann und Sebastian Knaur am Klavier, KunstWandelhalle Montag, den 01.08.16 15:00 »Auf königlichen Spuren« Historische Stadtführung, Touristinformation 21 Dienstag, den 02.08.16 16:00 »Blick hinter die Kulissen« Theaterführung durch die hist. Publikumsbereiche inkl. Bühnentechnik, König Albert Theater 19:00 CHRIS DE BURGH featuring NIGEL HOPKINS Die große Unplugged-Sommer-Show!, NaturTheater Mittwoch, den 03.08.16 19:30 ENSEMBLE MILONGA SENTIMENTAL: »Una notte Italiana« Eine italienische Nacht, KunstWandelhalle Freitag, den 05.08.16 19:30 MORITZBURG FESTIVAL ORCHESTER ON TOUR "Orchesterkonzert Moritzburg Festival Orchester / Benjamin Beilman, Violine (USA) / Jan Vogler, Violoncello (Dresden) / Josep Caballé Domenech, Dirigent (Spanien)", König Albert Theater Samstag, den 06.08.16 19:30 MARSHALL & ALEXANDER: »Das Beste« Welthits, Pop & Classicals, NaturTheater Sonntag, den 07.08.16 15:00 JUGEND-JAZZORCHESTER SACHSEN BIG-BAND IN CONCERT, Musikpavillon am Königlichen Kurhaus 19:00 MAXIM KOWALEW DON KOSAKEN Russische Folkore, König Albert Theater Dienstag, den 09.08.16 19:30 FRIEDRICH & WIESENHÜTTER GITARRE IN CONCERT, KunstWandelhalle Donnerstag, den 11.08.16 19:00 »Kleine Bläsermusik mit Kirchenführung« Posaunenchor Bad Elster, St. Trinitatiskirche Freitag, den 12.08.16 19:30 REGINA THOSS & DORIT GÄBLER: »Fernsehlieblinge erinnern sich« Ein Unterhaltungsabend, König Albert Theater Samstag, den 13.08.16 10:00»Führung durch das König Albert Theater« Theaterführung durch die hist. Publikumsbereiche, König Albert Theater 13:30 »Die natürlichen Heilschätze von Bad Elster - Heilquellen und Moor« Führung, Touristinformation 19:30 DORFROCKER Die große Open-Air-Sommerparty!, NaturTheater 19:30 »Konzert zum Gemeindefest« BE Gospelchor Bad Elster, St. Trinitatiskirche Sonntag, den 14.08.16 15:00 »35 Jahre Traumzauberbaum« "Die große Familien-GeburtstagsShow! REINHARD LAKOMY-Ensemble: Olivia Winter, Susi Wiemer & Barbara Hellmuth (Berlin)", NaturTheater ..................................................................................................................... Tourismusverband Vogtland mit neuem Gastgeberverzeichnis Information für Vermieter in Städten und Gemeinden der Region Vogtlandkreis und Greiz, bei Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie zahlreichen Kultur- und Freizeiteinrichtungen ausgelegt. Schließlich werden jährlich etwa 6.000 Gastgeberverzeichnisse über den TVV-Online Shop an Interessierte verschickt. Das Gastgeberverzeichnis wird in neuem ansprechendem Design in Zusammenarbeit mit der Agentur Ö Grafik als A4-Broschüre in einer Auflagenhöhe von 20.000 Stück hergestellt. Die Neuerung in diesem Jahr ist, dass dem Gastgeber ein Premiumeintrag auf der Vogtland-App und der Interaktiven Karte unter www.vogtland-tourismus.de garantiert wird. Wenn Sie sich als Beherbergungsbetrieb im neuen Gastgeberverzeichnis 2017 präsentieren wollen, eine Anzeige schalten oder ein Pauschalreiseangebot anbieten möchten, melden Sie sich bitte bis spätestens 15. August beim Tourismusverband Vogtland e.V. unter Tel.: 03744 1888650 oder info@vogtland-tourismus.de ..................................................................................................................... Die Stadtbibliothek informiert Wegen Urlaub hat die Stadtbibliothek Bad Elster in der Zeit vom 8.8.16 bis 19.8.16 wie folgt geöffnet: Dienstag 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Wir bitten um Beachtung ! Auch in diesem Jahr wird die von der Vogtländischen Literaturgesellschaft „Julius Mosen“ organisierte Wanderausstellung „Vogtlands Lieblingsbuch“ bei uns zu sehen sein. Ausgestellt werden Bücher von vogtländischen Autoren bzw. Bücher über das Vogtland. In der Zeit vom 25.7. - 19.8.16 können Sie Ihr „Vogtlands Lieblingsbuch“ wählen. Auch zahlreiche Neuerwerbungen kann ich Ihnen wieder empfehlen: Peter Wohlleben: „Das geheime Leben der Bäume“ Was sie fühlen, wie sie kommunizieren – die Entdeckung einer verborgenen Welt. John Irving: „Straße der Wunder“ Ein Buch über Glauben, Sex, Verlust und Tod – mit Figuren, die einen irritieren und berühren. Donna Leon: „Ewige Jugend“ Commissario Brunettis 25. Fall. Sarah Lark: „Die Legende des Feuerberges“ Mitreißendes Familienepos. Dieter Mann: „Schöne Vorstellung“ Die erste Autobiographie des legendären Schauspielers. Martin Walker: „Eskapaden“ Ein neuer Fall für Bruno , Chef de police. Hera Lind: „Die Frau, die zu sehr liebte“ Roman nach einer wahren Geschichte. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Gastgeber der Region bitte melden! Neues Gastgeberverzeichnis Vogtland für 2017 in Vorbereitung. Der Tourismusverband Vogtland e.V. Sybille Rentzsch bereitet die Herausgabe des neuen Gastgeberverzeichnisses für das Leiterin Stadtbibliothek Thüringer & Sächsische Vogtland für 2017 vor. Beherbergungsbetriebe der Region können ihre Leistungen für 1 Jahr bewerben. Zusätzlich zu einem Eintrag im gedruckten Gastgeberverzeichnis erscheinen die teilnehmenden Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäuser Römisch-Katholische Kirche »St. Elisabeth« auf der von Urlaubern stark genutzten Internetseite www.vogtland-touan Sonn- und Feiertagen 10.00 Uhr Gottesdienst rismus.de. Hier informieren sich pro Monat mehr als 30.000 Interessierte über die Region Vogtland - und damit auch über die vogtländischen Katholisches Pfarramt „St. Josef“ Elsterstraße 30 Gastgeber und Reiseangebote. Das Gastgeberverzeichnis enthält weiterPfarrer Günther Eichholz hin verschiedene buchbare Pauschalreiseangebote die nach Produktlini08626 Adorf/Vogtland en „Natur spüren“, „Musik fühlen“ und „Familie leben“ gegliedert sind. Das Gastgeberverzeichnis wird im Oktober diesen Jahres erscheinen und Telefon: 037423/2296 auf rund 30 Messen deutschlandweit verteilt. Die Broschüre wird in den Sprechzeiten nach Vereinbarung Touristinformationen des gesamten Reisegebietes, bei den Landkreisen 22 Elsteraner Nachrichten Ev.-Luth. St. Trinitatis Kirche Bad Elster Monatsspruch für August 2016 „Habt Salz in euch und haltet Frieden untereinander!“ Markus 9,50 ► Wir laden herzlich ein zu den Gottesdiensten: So. 17.07. 09.30 Uhr Bläsergottesdienst mit Abendmahl So. 24.07. 09.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst So. 31.07. 09.30 Uhr Gottesdienst mit anschl. Kirchenkaffee So. 07.08. 09.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Do. 11.08. 10.30 Uhr Gottesdienst in der Seniorenres. „Brunnenberg“ So. 14.08. 09.30 Uhr Familiengottesdienst mit Begrüßung der Schulanfänger. Do. 18.08. 09.30 Uhr Gottesdienst Seniorenres. „Alloheim“ Fr. 19.08. 19.00 Uhr Lobpreisgottesdienst im Gemeindezentrum So. 21.08. 10.00 Uhr Gottesdienst zum Schwimmbadfest ► Andachten und Gottesdienste in den Kliniken Brunnenberg Klinik:Mittwoch 20.07./03.08/23.08. - 19.30 Uhr DEKIMED Klinik: dienstags - evang. / kath. im Wechsel- 19.00 Uhr Paracelsus Klinik: Mittwoch - jede Woche - - 18.30 Uhr Klinik Sachsenhof: Mittwoch 27.07./ 10.08./17.08 - 19.30 Uhr Gottesdienst mit Krankensegnung in der Vogtlandklinik: Dienstag 26.07./ 09.08./ 23.08. - 19.30 Uhr *************************** Kurseelsorger: Pfr. Dieter Zimmer Bad Brambach Ruf: 037438 2197-11 *************************** Öffnungszeiten des Pfarramtes: ● Dienstag 15.00 – 18.00 Uhr ● ● Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr ● ● Freitag 09.00 – 11.00 Uhr ● Anschrift: Ev.-Luth. Pfarramt Bad Elster u. Friedhofsverwaltung * In jedem Gottesdienst in Bad Elster eingeschlossen: Kindergottesdienst * Kirchstr. 10, 08645 Bad Elster Email: kg.bad_elster@evlks.de ► Herzliche Einladung zu den regelmäßigen Veranstaltungen: Pfarrer Gunther Geipel montags: 17.30 Uhr Gebetskreis im Gemeindezentrum Tel. 03 74 37 / 53 12 89 Pfarrbüro 20.00 Uhr Montagstreff b. Mario & Elke Jacob in Raun dienstags: 15.00 Uhr Christenlehre Klassen 1-3 im Gemeindezentrum Verwaltungsangest. D. Wunderlich (nicht in den Ferien) Tel. 03 74 37 / 21 27 mittwochs: 16.00 Uhr Musikalische Früherziehung Fax. 03 74 37 / 53 12 90 (nicht in den Ferien) 18.00 Uhr Gemeindegebet in der Kirche Gemeindepädagogen 20.00 Uhr Gospelchorprobe im Gemeindezentrum donnerstags:10.00 Uhr Eltern – Kindkreis im Gemeindezentrum Adelheid Schaser (nicht in den Ferien) Tel: 03 74 23 / 50 01 62 15.30 Uhr Konfirmandenunterricht Kl. 7 (nicht in den Ferien) 18.30 Uhr Posaunenchorprobe im Gemeindezentrum 19.45 Uhr Kirchenchorprobe im Gemeindezentrum freitags: 15.30 UhrJungschar (ab Kl. 4, nicht in den Ferien) 17.00 UhrKurrendeprobe 19.00 Uhr Junge Gemeinde im Gemeindezentrum Sprechzeiten des Pfarrers: Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr Kantorin D. Sandner Tel. 03 74 67 / 20 66 3 Kirchner H. Franke Adorf, Tel. 03 74 23 / 5 02 48 Friedhofsverw. B. Prestin Tel. /Fax 03 74 37 / 23 31 Tel. 0170 35 84 31 0 Romy Wohlfarth Tel: 03 74 21 / 25 16 3 ► Weiter laden wir herzlich ein: Frauenkreis: Dienstag 02.08. 16.00 Uhr im Gemeindezentrum Seniorenkreis: Mittwoch 31.08. 14.30 UhrAm Kuhberg 62 Männerkreis: Freitag 29.07. 19.00 UhrSommerfest (am Gemeindezentrum) Bibelgesprächskreis I : Mittwoch 03.08. 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Bibelgesprächskreis II : Mittwoch 10.08. 18.30 Uhr (bei Fam. Roßbach) Andacht in der Kreuzkapelle am Brunnenberg Freitag 05.08. 15.30 Uhr GEMEINDEFEST in Bad Elster Sa. 13.08. u. 14.08. (siehe Aushänge!) ► Kirchenmusikalische Veranstaltungen Donnerstag 21.07.19.00 Uhr Kleine Orgelmusik mit Kirchenführung In der St. Trinitatiskirche Bad Elster, Orgel. Willy Schüller Samstag 30.07.19.30 Uhr Abendmusik mit Kantor Carlos Weil u. Familie In der St. Trinitatiskirche Bad Elster Donnerstag 11.08. 19.00 UhrKleine Bläsermusik mit Kirchenführung (Posaunenchor Bad Elster) In der St. Trinitatiskirche Bad Elster Samstag 13.08.19.00 UhrKonzert des Gospelchores der Kirchgem. Bad Elster(zu Beginn des Kirchgemein defestes). (St. Trinitatisk. Bad Elster) Elsteraner Nachrichten Impressum Herausgeber: Stadt Bad Elster Auflage: 3.200 Exemplare Erscheinung: monatlich, kostenlose Zustellung Verantwortlich für den amtlichen Teil, einschließlich der Veröffentlichungen der Stadtverwaltung: Bürgermeister Olaf Schlott oder sein Vertreter im Amt, Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster, Tel. (037437) 5 66 20 Gesamtherstellung/Anzeigenteil: Printhouse Colour Concept, Inh.: Helko Grimm, Syrauer Straße 5, 08525 Plauen-Kauschwitz, Tel. (03741) 59 88 38, Fax 59 88 37 Anzeigenannahme unter: Tel. (03741) 59 88 38, E-Mail: print@pccweb.de 23 REISEBUERO-KOCZY.de 3x im Vogtland • Thomas Cook Rosa-Luxemburg-Str. 12 08606 Oelsnitz/ V. 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