Familienzentrum NRW - paedquis
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Familienzentrum NRW Handbuch für die Re-Zertifizierung PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung © PädQUIS® gGmbH Pädagogische Qualitäts-Informations-Systeme gGmbH Kooperationsinstitut der Freien Universität Berlin Ordensmeisterstr. 15-16 12099 Berlin www.paedquis-familienzentrum.de familienzentrum@paedquis.de 2 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung Inhalt I Fragebogen und Belegmaterialien ........................................................................................................ 4 II Allgemeine Hinweise und Erläuterung zu der Re-Zertifizierung ............................................................. 6 III Hinweise und Erläuterungen zu den Gütesiegelkriterien ...................................................................... 9 A. Leistungen und Strukturen des Familienzentrums..................................................................................... 9 1. Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien........................................................................ 9 2. Familienbildung und Erziehungspartnerschaft.....................................................................................16 3. Kindertagespflege .................................................................................................................................20 4. Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ......................................................................22 B. Struktur des Familienzentrums ................................................................................................................24 5. Sozialraumbezug...................................................................................................................................24 6. Kooperation und Organisation .............................................................................................................26 7. Kommunikation ....................................................................................................................................28 8. Sicherung der Qualität des Angebotes durch Leistungsentwicklung und Selbstevaluation ................29 Sollten sich bei der Re-Zertifizierung Fragen ergeben, können Sie sich gerne bei uns melden: dienstags und donnerstags von 10.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, montags, mittwochs und freitags von 10:00 bis 12:30 Uhr unter der Telefonnummer (030) 720061-30, Fax: (030) 720061-162. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gerne eine E-Mail senden an familienzentrum@paedquis.de. Bitte geben Sie IMMER Ihre Zertifizierungsnummer an, so dass Ihre Anfrage schneller bearbeitet werden kann. Unterlagen, Informationen und Unterstützung finden Sie unter www.paedquis-familienzentrum.de/downloads sowie www.familienzentrum.nrw.de/68.html 3 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung I Fragebogen und Belegmaterialien Aufbau des Gütesiegels und des Fragebogens Der Fragebogen zur Re-Zertifizierung entspricht dem Gütesiegel Familienzentrum NRW 2011. Er ist in zwei Teile unterteilt: In Teil A werden die von dem Familienzentrum erbrachten Leistungen erfasst. Teil B bezieht sich auf die Struktur des Familienzentrums. Alle Fragen bzw. Kriterien sind mit einer Nummer (z.B. 1.1) versehen. Diese Nummer bezieht sich zum einen auf den Bereich und zum anderen auf die jeweiligen Basis- und Aufbaukriterien im „Gütesiegel NRW“ und dient Ihnen zur Orientierung. Hiermit können Sie nachvollziehen, zu welchem Bereich und zu welchen Basis- oder Aufbaukriterien die entsprechenden Fragen gehören. Da einige Gütesiegelkriterien „und“ bzw. „oder“ – Formulierungen enthalten, werden diese für eine bessere Übersicht getrennt dargestellt und enthalten eine erweiterte Nummer: 1.8 sorgt dafür, dass die Inanspruchnahme von U-Untersuchungen durch gezielte Maßnahmen gefördert wird und 1.8.1 Beispiel: Das Kriterium 1.8: „…sorgt dafür, dass die Inanspruchnahme von U-Untersuchungen und die Zusammenarbeit mit Kinderärzten und Kinderärztinnen durch gezielte Maßnahmen gefördert werden“ ist im Fragebogen folgendermaßen dargestellt: sorgt dafür, dass die Zusammenarbeit mit KinderärztInnen durch gezielte Maßnahmen gefördert wird. In welcher Form wird dies in der Einrichtung umgesetzt? In welcher Form wird dies in der Einrichtung umgesetzt? Ein „UND“ zwischen den Kriterienteilen bedeutet, dass beide Kriterienteile erfüllt sein müssen. Ein „ODER“ bedeutet, dass mindestens ein Kriterienteil erfüllt sein muss. Die Frageformulierungen enthalten Schlüsselbegriffe, die Sie bei der Beantwortung beachten müssen. Diese bezeichnen jeweils unterschiedliche Arten von Leistungen/Strukturen. Die Schlüsselbegriffe sind in der folgenden Tabelle genauer erläutert: 1. Das Familienzentrum verfügt über…: 2. Das Familienzentrum macht/organisiert…: Diese Formulierung wird benutzt, wenn die Tageseinrichtung Materialien und Arbeitsinstrumente (Verzeichnisse, Listen, Flyer usw.) besitzt, die Leitung und MitarbeiterInnen kennen und nutzen. Diese Formulierung wird benutzt, wenn die Tageseinrichtung ein Angebot bereit hält/vermittelt, das von eigenen MitarbeiterInnen oder durch Kooperationspartner in den Räumen der Tageseinrichtung oder in den Räumen eines Kooperationspartners in fußläufiger Entfernung zur Einrichtung (max. ca. 1,5 km bei Einzelfamilienzentren / max. ca. 3 km bei Verbundfamilienzentren) durchgeführt wird. 3. Das Familienzentrum sorgt für…: Diese Formulierung wird benutzt, wenn das Familienzentrum durch bestimmte organisatorische Maßnahmen Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen schafft. 4. Das Familienzentrum ermöglicht…: Diese Formulierung wird benutzt, wenn die Einrichtung ihre Räume für Aktivitäten und Maßnahmen Dritter (TherapeutInnen, Eltern, Verbände) zur Verfügung stellt, der Dritte dieses Angebot jedoch in eigener Verantwortung erbringt (z.B. Beratungen unterschiedlicher Art). 5. Das Familienzentrum kooperiert…: Diese Formulierung wird benutzt, wenn die Einrichtung mit Kooperationspartnern zusammen arbeitet, die KEINE Leistungen im Familienzentrum erbringen, sondern z.B. Informationen mit ihm austauschen oder seine Leistungen nutzen (z.B. örtliche Jugendhilfeplanung, Unternehmen, …). 4 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung Bitte machen Sie alle benötigten Angaben, die in dem Bogen abgefragt werden, innerhalb der entsprechenden Eintragungsmöglichkeiten im Fragebogen. Bitte NUR die weißen Felder ausfüllen! (Falls Sie den Fragebogen online ausfüllen möchten, lesen Sie bitte die Handreichung zum Online-Ausfüllen) Für Verbünde sind die einzelnen Leistungen und Strukturen folgendermaßen gekennzeichnet: Einrichtungsleistungen/-strukturen sind Leistungen und Strukturen, die in jeder einzelnen Kindertageseinrichtung vorgehalten werden müssen („Jeder für sich“). Verbundleistungen/-strukturen sind Leistungen und Strukturen welche nur von einer der Verbundeinrichtungen vorgehalten werden müssen („Einer für alle“). Gemeinschaftsleistungen/-strukturen sind Leistungen und Strukturen, die von allen am Verbund beteiligten Einrichtungen gemeinsam getragen werden müssen. Zum Beispiel die Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes oder Vorhabens („alle gemeinsam“). Wichtige Hinweise für die Zuordnung und Vollständigkeit der Belegmaterialien - Werden Belegmaterialien für ein Kriterium benötigt, wird im Fragebogen konkret darauf hingewiesen („Wenn Ja, dann…“). - Heften Sie die Belegmaterialien entsprechend den Anleitungen und Anmerkungen im Fragebogen zu den einzelnen Fragebogenpunkten in dem von PädQUIS mitgelieferten Ordner ab! - Heften Sie Belege nur zu den Kriterien ab, bei denen welche gefordert werden. - In der Evaluation können wir nur die Unterlagen berücksichtigen, die wir angefordert haben. Zusätzliches Material, welches Sie evtl. beifügen, wird nicht in die Evaluation eingehen! - Achten Sie darauf, dass Sie die Belegmaterialien jeweils mit der entsprechenden Fragebogennummer kennzeichnen. Es kann immer mal vorkommen, dass Belege falsch abgeheftet wurden oder herausfallen. Mit der Nummerierung lassen sie sich dann einfacher richtig zuordnen. - Für Verbund-Familienzentren: Bei Einrichtungsleistungen und –strukturen ist es wichtig zu erkennen, welcher Verbundeinrichtung die Anlagen zuzuordnen sind. Kennzeichnen Sie die Materialien daher bitte entsprechend, z.B. mit Stempeln. - Bitte benutzen und beschränken Sie sich auf unsere vorgefertigten Ordner, dieser Platz ist ausreichend. - Verwenden Sie Klarsichtfolien nur, wenn dies sinnvoll ist (z.B. zum Sammeln kleiner Flyer). Bitte denken Sie hier an Ihren Arbeitsaufwand, Materialkosten und die Umwelt! - Überprüfen Sie die Belegmaterialien auf Vollständigkeit. Nutzen Sie hierfür die Checkliste, welche Sie gemeinsam mit dem Ordner per Post erhalten! Kreuzen Sie die abgehefteten Anlagenpunkte an, so können wir besser erkennen, ob Sie eventuell etwas vergessen haben und Sie rechtzeitig darauf hinweisen. Wir empfehlen Ihnen zudem, eine Kopie des Ordners für Ihre Unterlagen anzufertigen, da die eingereichten Unterlagen von PädQUIS archiviert und nicht an Sie zurückgesandt werden. Achten Sie bitte daher darauf, KEINE Originale einzureichen. Die Beantwortung des Fragebogens und die Aufbereitung der Belegmaterialien wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Zeitplanung! 5 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung II Allgemeine Hinweise und Erläuterung zu der Re-Zertifizierung1 Verfahren der Re-Zertifizierung: Für die Re-Zertifizierung gibt es ein vereinfachtes Zertifizierungsverfahren: Im Rahmen der Gütesiegel-Revision wurde die Anzahl der Gütesiegel-Kriterien von 112 auf 94 reduziert. Bei der ReZertifizierung werden wir von diesen 94 Gütesiegel-Kriterien lediglich 60 in die Überprüfung einbeziehen. Bei der Re-Zertifizierung werden für ALLE acht Leistungs- und Strukturbereiche die Basiskriterien überprüft. Zusätzlich werden für jedes Familienzentrum in EINEM der vier Leistungsbereiche und in EINEM der vier Strukturbereiche die Aufbaukriterien geprüft. Diese beiden Bereiche können Sie selbst bestimmen; am besten wählen Sie hierbei den Leistungsbereich und den Strukturbereich aus, in denen Ihre Einrichtung Ihrer Einschätzung nach besonders gut aufgestellt ist. Bitte kreuzen Sie auf der ersten Seite des Evaluationsbogens jeweils den Leistungs- und den Strukturbereich an, der von uns in die Evaluation der Aufbaukriterien einbezogen werden soll. (Im Online-Fragebogen tragen Sie bitte die entsprechende Ziffer ein). Bearbeiten Sie beim Ausfüllen des Fragebogens nur in diesen beiden ausgewählten Bereichen die Aufbaukriterien; die Aufbaukriterien in den sechs anderen Bereichen werden nicht in die Bewertung einbezogen. Die 60 Gütesiegel-Kriterien setzten sich somit wie folgt zusammen: jeweils 8 Basisleistungen der 4 Leistungsbereiche 32 Kriterien jeweils 4 Basisstrukturen der 4 Strukturbereiche 16 Kriterien 8 Aufbauleistungen eines gewählten Leistungsbereichs 8 Kriterien 4 Aufbaustrukturen eines gewählten Strukturbereichs 4 Kriterien 48 Kriterien 12 Kriterien Insgesamt max. 60 Kriterien Die Bedingungen für die Gütesiegelfähigkeit sind die gleichen, wie für die Neu-Zertifizierung (vgl. Gütesiegelbroschüre S.7). Leistungsbereiche weniger als 5 Basisleistungen nicht gütesiegelfähig Mindestanforderung mindestens 5 Basisleistungen gütesiegelfähig Ausgleichsmöglichkeit bei NichtErfüllung eines Bereiches mindestens 8 Basis- /Aufbauleistungen (darunter mindestens 5 Basisleistungen) gütesiegelfähig mit zusätzlicher Qualität weniger als 3 Basisstrukturen nicht gütesiegelfähig Mindestanforderung mindestens 3 Basisstrukturen gütesiegelfähig Ausgleichsmöglichkeit bei NichtErfüllung eines Bereiches mindestens 5 Basis- /Aufbaustrukturen (darunter mindestens 3 Basisstrukturen) gütesiegelfähig mit zusätzlicher Qualität Strukturbereiche Die bisherigen Ausgleichmöglichkeiten bleiben für Sie im Prinzip ebenfalls bestehen, allerdings können für einen Ausgleich nur noch diejenigen Aufbaukriterien aus dem Leistungs- bzw. Strukturbereich herangezogen werden, für den Sie sich jeweils entschieden haben. Die weiteren Voraussetzungen des Re-Zertifizierungsverfahrens sind ebenfalls mit denen des Zertifizierungsverfahrens identisch (vgl. Gütesiegelbroschüre, insbesondere S.7-8). 1 Erläuterungen zu dem Gütesiegel und den Mindestanforderungen finden Sie in der Broschüre Gütesiegel Familienzentrum NRW 2011 6 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung Hinweise und Erläuterungen a Für das Gütesiegel werden nur Angaben gewertet, die entsprechend den Vorgaben erläutert bzw. durch Unterlagen belegt sind. b Grundsätzlich werden für das Gütesiegel nur Leistungen und Strukturen bewertet, die zum Zeitpunkt der ReZertifizierung vorhanden sind bzw. stattfinden. Generell wird für die Re-Zertifizierung gilt das Kalenderjahr, also der Zeitraum von Januar 20XX bis Januar 20XX, geprüft. Das erste Halbjahr betrifft somit die Zeit von Januar-Juli 20XX und das zweite Halbjahr die Zeit von August-Januar 20XX/ 20XX. Das Jahr 20XX gliedert sich also wie folgt: 1. Halbjahr: 01.01.XX – 31.07.XX 2. Halbjahr: 01.08.XX – 31.01.XX c Eine Leistung kann bis zu 2x bewertet werden, wenn diese inhaltlich zwei verschiedenen Bereichen zugeordnet werden kann. Der Sprachförder- und Elternbildungskurs „Rucksack“ für Kinder und Eltern mit Migrationshintergrund kann beispielsweise für die Leistung 1.10 (Angebote/Kurse/Projekte zur zusätzlichen Sprachförderung für Kinder der Einrichtung) und für die Leistung 2.10 (Weitere Bildungsmöglichkeiten für Eltern mit Zuwanderungsgeschichte) gewertet werden. Ein Babymassagekurs kann für die Leistung 1.3 (Eltern-Kind-Gruppen für Familien mit unter dreijährigen Kindern) und die Leistung 2.8 (Kurse zur Gesundheitsförderung und/oder Bewegungsförderung) gewertet werden. Insgesamt können einzelne Angebote nur maximal zweimal gewertet werden. d Achten Sie darauf, dass angegebene Personen nur MitarbeiterInnen des Familienzentrums sind (dies betrifft z.B. „AnsprechpartnerIn im Familienzentrum“, „Qualifikation der MitarbeiterInnen“). e Qualifikationen: Die genannte Person muss MitarbeiterIn des Familienzentrums sein. Die Qualifikation muss durch ein Zertifikat oder Teilnahmebestätigungen nachgewiesen werden. Anmeldebestätigungen reichen nicht aus. Die Qualifikation muss wenigstens zu 2/3 im aktuellen Kalenderjahr der Re-Zertifzierung abgeschlossen werden. Die Dauer der Fortbildung muss mindestens 6 Stunden (ohne Pause), für Kindertagespflege mindestens 3 Stunden betragen. Ein- bis zweitägige Fortbildungen dürfen nicht länger als 7 Jahre zurückliegen. Länger andauernde Qualifikationen bzw. Ausbildungen dürfen länger als 7 Jahre zurückliegen und werden anerkannt, sofern eine gewisse Aktualität der thematischen Inhalte gegeben ist. Eine Infoveranstaltung ist keine Fortbildung. f Die Angabe der maximalen Entfernung ca. 1,5 km (ca. 3 km bei Verbünden) bezieht sich auf den Fußweg! g „Aktuell“ bedeutet, dass die Materialien aktuell bestehende Inhalte haben müssen. Achten Sie daher darauf, dass die Erstellung der Materialien bzw. die letzte Aktualisierung nicht länger als ein Jahr zurückliegt (aktuelles Kalenderjahr der Re-Zertifizierung – beginnend mit Januar 20XX). h In der Handreichung werden bei einigen Kriterien mögliche Beispiele aufgeführt. Bitte verstehen Sie diese auch als solche. Sie stellen kein Muss dar und können nicht vollständig sein. Eher sollen sie die Erklärungen zu dem Kriterium unterstützen und als Orientierungshilfe dienen. I Bei den Angeboten/Kursen unter Punkt 2 handelt es sich immer um Erwachsenen- bzw. Erwachsenen-KindAngebote. Reine Kinderangebote, können Nicht anerkannt: werden! Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine Anerkennung nicht erforderlich! Aus den Anlagen und den Angaben im Fragebogen muss Folgendes zu erkennen sein: An wen richten sich die Angebote/ Kurse (Zielgruppe)? Was ist Inhalt des Angebots? Wann findet das Angebot statt (Datum)? Wo genau findet das Angebot statt (Adresse)? 7 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung Wer führt es durch? j Aussehen der schriftlichen Kooperationsverträge: Schriftliche Kooperationsverträge müssen Unterschriften aller Vertragspartner enthalten und aktuell sein. Eine einseitige Erklärung über eine Zusammenarbeit reicht nicht aus (Unterschrift nur eines Kooperationspartners). Ausnahme bei trägerinternen Kooperationen: Hier werden generell keine schriftlichen Kooperationsverträge benötigt, sie sind aber für Verbindlichkeiten empfehlenswert. Hier wird eine schriftliche Kooperationsvereinbarung auch ohne beiliegenden Kooperationsvertrag mit „Ja“ bewertet. D.h. der Vertrag ist ohne Unterschrift gültig. Bei Kooperationsvereinbarungen von Verbundeinrichtungen müssen diese von allen beteiligten Verbundpartnern (LeiterInnen, Trägerverbände) unterschrieben werden. Wenn ein Träger mehrere seiner Einrichtungen eines Verbund-Familienzentrums zusammengefasst hat, reicht es aus, wenn er einmal unterschreibt. Müssen Kooperationsvereinbarungen neu abgeschlossen werden? Wenn die Vereinbarungen noch gültig sind, müssen sie nicht neu abgeschlossen werden. Es reicht dann aus, eine Kopie der Vereinbarung beizufügen. Die Vereinbarungen müssen für das aktuelle Kalenderjahr der Re-Zertifizierung gültig sein. Müssen Belege, die schon vor 4 Jahren eingereicht wurden, noch einmal eingereicht werden? Ja. Dort, wo im Selbstevaluationsbogen Belege gefordert werden, müssen sie auch beigelegt werden. PädQUIS kann nicht auf die Unterlagen von vor 4 Jahren zurückgreifen. Zudem müssen die Belege für das aktuelle Kalenderjahr (01.01.20XX – 31.01.20XX) der Re-Zertifizierung gültig sein. Verbünde mit Nicht-Kindertageseinrichtungen Es gibt auch die Möglichkeit, dass sich Kindertageseinrichtungen mit anderen familienorientierten Einrichtungen, die keine Kindertageseinrichtung sind, zu einem Verbund zusammenschließen. Gemeint sind hier z.B. Familienbildungsstätten oder Erziehungsberatungsstellen. Einige Prüfkriterien des Gütesiegels sind allerdings besonders auf Kindertageseinrichtungen ausgelegt. Wenn Verbundpartner bestimmte Kriterien deshalb nicht vorzeigen können, ist dies nicht negativ zu bewerten. Vor-Ort-Prüfung Für die Vor-Ort-Prüfung nimmt der/ die entsprechende EvaluatorIn mit Ihnen Kontakt auf, um einen individuellen Termin mit Ihnen zu vereinbaren. Diese Prüfungen werden durch unseren Kooperationspartner KCR (Konkret Consult Ruhr) koordiniert: Fr. Jantos: Tel.: 0209 – 1671252. 8 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung III Hinweise und Erläuterungen zu den Gütesiegelkriterien2 A. Leistungen und Strukturen des Familienzentrums 1. Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien Basisleistungen: 1.1 Das Familienzentrum verfügt über ein aktuelles Verzeichnis von Beratungs- und Therapiemöglichkeiten und von Angeboten zur Gesundheits- und Bewegungsförderung in der Umgebung. (Verbund: Einrichtungsleistung) Es müssen beide Kriterien erfüllt sein (1.1 und 1.1.1). Aktuell bedeutet, dass die Materialien aktuell bestehende Inhalte haben müssen. Achten Sie daher darauf, dass die Erstellung des Verzeichnisses bzw. die letzte Aktualisierung nicht länger als ein Jahr zurückliegt (aktuelles Jahr der ReZertifzierung). Das Verzeichnis muss folgende Angaben enthalten: Ein Verzeichnis ist eine Auflistung von mindestens 3 verschiedenen Angeboten 1. Angebote und Leistungsspektrum/ Anbieter 2. Angebotsart, 3. AnsprechpartnerIn, 4. Anschrift, Telefonnummer. Broschüren und/oder Flyer mit Adressen und Telefonnummern werden ebenfalls als Verzeichnis gewertet. Die Dauer der Angebote ist nicht relevant. Die Verzeichnisse müssen offen in dem Familienzentrum ausliegen, sodass Interessierte sie sich leicht anschauen können. 1.1 ein aktuelles Verzeichnis von Beratungs- und Therapiemöglichkeiten in der Umgebung. In dem Verzeichnis müssen die Fachkräfte und/oder Einrichtungen für Erziehungs- bzw. Familienberatung aufgeführt sein. Beispiele: Erziehungs-/Familienberatung, Frühförderung, Heilpädagogik, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, zuwanderungsspezifische Stellen/ Vereine, Frauenberatungsstellen. 1.1.1 ein aktuelles Verzeichnis von Angeboten zur Gesundheits- und/oder Bewegungsförderung in der Umgebung. Beispiele: Yoga-Kurse, Sportverein, Ernährungsberatung, Tanzschule, Ernährungsberatung, Sportstätten, Autogenes Training, Sportkurse, Seminare zum Thema „Gesunde Ernährung“. 1.2 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass mindestens ein/e MitarbeiterIn auf Fragen der interkulturellen Öffnung spezialisiert ist (nachgewiesen durch Zusatzausbildung oder Fortbildung) und Eltern und Fachkräfte entsprechend berät. (Verbund: Verbundleistung) Es müssen beide Kriterien erfüllt sein (1.2 und 1.2.1). Was ist mit interkultureller Öffnung gemeint? Die Integration unterschiedlicher Kulturen und Religionen in den Alltag des Familienzentrums und die kompetente Auseinandersetzung mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden verschiedener Kulturen. 1.2 sorgt dafür, dass mindestens ein/e MitarbeiterIn auf Fragen der interkulturellen Öffnung spezialisiert ist (nachgewiesen durch Zusatzausbildung oder Fortbildung) (Verbund: Verbundleistung) Erläuterungen zu den Bedingungen für Qualifikationen finden Sie unter Hinweis e, S.7. Religiöse Themen werden anerkannt, wenn ein interreligöser Aspekt deutlich wird! Beispiele für Fortbildungen: „Interkulturelle Erziehung in Kindertagesstätten“, „Geschlechterrollen und Erziehungsvorstellungen in verschiedenen Kulturen“, „Sprachförderung und interkulturelle Erziehung in Kindertagesstätten“. 2 Inhaltlich relevante Änderungen bzw. Ergänzungen zum Vorjahr werden farblich hervorgehoben. 9 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung Nicht anerkannt: werden: Deutschkurse für Familien mit Migrationshintergrund, Begleitung von Familien mit Migrationshintergrund bei Behördengängen, ein eigener Migrationshintergrund. 1.2.1 Wenn Ja: Berät der/die MitarbeiterIn Eltern und Fachkräfte zu Fragen der interkulturellen Öffnung in der Einrichtung? Es müssen Eltern und Fachkräfte und alle Verbundpartner beraten werden. Der/die MitarbeiterIn muss den Eltern als AnsprechpartnerIn für diesen Themenbereich bekannt sein. 1.3 Das Familienzentrum organisiert Eltern-Kind-Gruppen für Familien mit unter dreijährigen Kindern oder kann interessierte Eltern an ein entsprechendes Angebot im Einzugsgebiet verweisen. (mindestens einmal pro Woche) (Verbund: Verbundleistung) Es muss eines der beiden Kriterien erfüllt sein (1.3 oder 1.3.1). Von einer Fachkraft angeleitete Angebote, die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern wahrnehmen können. Die Gruppen müssen mindestens einmal in der Woche stattfinden. Gruppen, die längere Zeit nicht stattfinden konnten, können Nicht anerkannt: werden. Qualifikation z.B.: ErzieherInnen, KursleiterInnen. Beispiele: Prager Eltern-Kind-Programm (PEKiP); SpielRaum-Kurse/Emmi-Pikler-Kurse; Stillgruppen; Mutter-Kind-Gruppen/Vater-Kind-Gruppen, Griffbereit. Babymassage-Kurse; 1.3 Eltern-Kind-Gruppen im Familienzentrum (Verbund: Verbundleistung) Die Gruppen müssen mindestens einmal in der Woche im Familienzentrum stattfinden. 1.3.1 verweist auf Eltern-Kind-Gruppen in unmittelbarer Nachbarschaft. (Verbund: Verbundleistung) Die Entfernung darf 1,5 km bzw. 3 km Fußweg bei Verbünden nicht überschreiten. 1.4 Das Familienzentrum verfügt über ein Konzept, welches sicherstellt, dass bei Bedarf die Vermittlung von Familien zur Erziehungs-/Familienberatung erfolgt und der Beratungsprozess (bspw. durch Gespräche zwischen den ErzieherInnen und den Eltern) begleitet wird. (Verbund: Einrichtungsleistung) Es muss ein schriftliches Konzept vorliegen. Aus dem Konzept muss nachvollziehbar hervorgehen, dass die Einrichtung bei Bedarf mit einer Erziehungsberatungsstelle und/oder dem allgemeinen sozialen Dienst des Jugendamtes (ASD) zusammenarbeitet. Das Konzept muss Antworten auf alle folgenden Fragen geben: In welchen Fällen werden Eltern an die Erziehungs- und Familienberatung vermittelt? Mit welcher Erziehungs-/Familienberatungsstelle arbeitet die Einrichtung in diesen Fällen zusammen? Was ist die Rolle der Einrichtung, wenn sich die Eltern im Beratungsprozess mit der Erziehungs-/ Familienberatungsstelle befinden? Das Konzept kann stichpunktartig dargestellt werden (eine schematische Darstellung ist ausreichend). 1.5 Das Familienzentrum organisiert eine offene Sprechstunde für Erziehungs-/Familienberatung oder andere in den Alltag der Einrichtung integrierte Beratungsangebote. (mindestens einmal pro Monat) (Verbund: Verbundleistung) Es muss einen festen Termin (mindestens einmal pro Monat) geben. Dieser muss angekündigt werden. Ohne vorab festgelegte Inhalte. Offen auch für Eltern ohne Kinder in der Einrichtung. Die Beratung muss von qualifizierten Fachkräften der Erziehungsberatungsstelle oder entsprechend qualifizierten Personen (beraterische oder therapeutische Zusatzausbildung) angeboten werden. 10 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung Findet die gesamte Beratung nicht im Familienzentrum statt, sondern in benachbarten Räumen, ist ein Fußweg von 300 – 400 m in Ordnung. Modell „Lotse“/ „Galerie“: Die Beratung kann auch eine „Lotsenfunktion“ übernehmen: Sie hat die Funktion einer Erst- oder Eingangsberatung, bei der geklärt wird, ob den Eltern die erhaltenen Informationen ausreichen oder ob an weitere Beratungsstellen oder in Therapieangebote vermittelt werden muss. Hierfür muss der/die BeraterIn sich mit der lokalen Infrastruktur auskennen und dort vermitteln. Es sollte ausgeschlossen werden, dass es hauptsächlich zu Vermittlungen in die eigene Praxis kommt. Als Nachweis genügt eine kurze Darstellung der Arbeit der BeraterInnen (Qualifikation, Beratungskonzept, Kooperationspartner), die während der Begehung eingesehen werden kann. Wird während der „Lotsenfunktion“ auf das Angebot verwiesen, so darf die Entfernung 1,5 km und 3 km bei Verbundeinrichtungen nicht überschreiten! Alternativ bietet es sich dann an, individuelle Termine in der Einrichtung zu vereinbaren, zu denen ein BeraterIn kommt. NICHT gemeint sind hier Elternsprechtage und Entwicklungsgespräche, Entwicklungsgespräche von Fachkräften der Frühförderung, thematisch festgelegte Vorträge, Informationsveranstaltungen und Elterncafès. 1.6 Das Familienzentrum verfügt über systematische Verfahren (Entwicklungsscreening) und wendet sie an. (Verbund: Einrichtungsleistung) zur allgemeinen Früherkennung Es muss eines der beiden Kriterien erfüllt sein (1.6 oder 1.6.1) Allgemeine Verfahren zur Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten müssen den Entwicklungsstand des Kindes in mehreren Dimensionen (z.B. Motorik, Sprache, Sozialverhalten) erfassen und das Erkennen von Auffälligkeiten ermöglichen. Jährliche Anwendungen auf alle Kinder von 3-6 Jahren. Die Verfahren müssen wissenschaftlich begründet sein und grundlegenden diagnostischen Gütekriterien genügen (Entwicklungsscreeningsverfahren) und Alle Kinder aller Altersstufen (ab 3 Jahre) müssen beobachtet werden, nicht nur bei Auffälligkeiten oder vor dem Schuleintritt. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein (kurze Checkliste zur Anerkennung): 1. Mehrere Entwicklungsbereiche müssen erfasst werden. 2. Normbezug für altersgemäße Entwicklung muss gegeben sein bzw. altersmäßig auffällige Entwicklung muss sichtbar gemacht werden können. Altersdifferenzierung. 3. Es müssen Richtlinien der Auswertung enthalten sein. 4. Es müssen konkrete Fragestellungen gestellt werden („fängt einen zugeworfenen Ball mit 10-15 cm Durchmesser aus einer Entfernung von 2 m“ oder „legt ein Kinderpuzzle mit 12 Teilen richtig zusammen“). 5. Verfahren muss durch pädagogische Fachkräfte (evtl. nach entsprechender Fortbildung) anwendbar sein und angewendet werden. 6. Die Objektivität muss gewährleistet sein. Nicht anerkannt: werden Verfahren zur Beobachtung und Dokumentation von Bildungsprozessen, diese werden unter 1.7 gewertet. 1.6 Wendet anerkannte Verfahren zur allgemeinen Früherkennung (Entwicklungsscreening) an. (Verbund: Einrichtungsleistung) Beispiele: DESK 3-6 - Dortmunder Entwicklungsscreening für den Kindergarten (Tröster, Flender und Reineke); Sensomotorisches Entwicklungsgitter von Kiphard; Gelsenkirchener Entwicklungsbegleiter (Beyer; Fastabend; Liebers); Grenzsteine der Entwicklung (Laewen); BEN (Borkener Entwicklungsnetzwerk); Münsteraner Entwicklungs- und Beobachtungsbogen (Barth); Entwicklungstabelle (Beller&Beller); Entwicklungsbeobachtung und –dokumentation (Petermann, Petermann, Koglin); "Kompetent beobachten - Sehen-Verstehen - Handeln" (Backes und Künkler) 1.6.1 Wendet selbst entwickelte Verfahren zur Früherkennung an, die eine differenzierte und kriteriengestützte 11 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung Beobachtung ermöglichen. (Verbund: Einrichtungsleistung) Siehe die kurze Checkliste zur Anerkennung von Entwicklungsverfahren unter 1.6 und prüfen Sie das Verfahren auf diesen Grundlagen. 1.7 Das Familienzentrum verfügt über systematische qualitative Verfahren der Beobachtung, Dokumentation und Planung von Entwicklungsprozessen und wendet sie an. (Verbund: Einrichtungsleistung) Die Verfahren sollen dafür geeignet sein, die jeweiligen kindlichen Entwicklungs- und Bildungsprozesse zu erkennen, zu verstehen und zu fördern und sollen als Grundlage für die regelmäßige Planung, sowie für den regelmäßigen fachlichen Austausch im Team dienen. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein (kurze Checkliste zur Anerkennung): 1. Halbjährliche Anwendung bei allen Kindern (alle Altersstufen). 2. Beschreibungen zu Entwicklungs- und Bildungsprozesse müssen aus den Unterlagen klar erkennbar sein. 3. Qualitative Beobachtungen und Beschreibungen zu den Kindern müssen sich auf einzelne Entwicklungsbereiche beziehen. Diese sollten in der jeweiligen Dokumentation klar erkennbar sein. 4. Bilder und Produkte der Kinder, die in den Portfolios gesammelt werden, gehören auch zur Bildungsdokumentation. Wichtig hierbei ist, dass erkennbar ist, zu welchem Entwicklungsbereich und Bildungsprozess diese zuzuordnen sind. 5. Inwiefern werden die Beobachtungen ausgewertet und zur Planung verwendet? Zur Orientierung können Sie auch die Bildungsvereinbarung NRW nutzen („BILDUNGSVEREINBARUNG NRW – BEOBACHTUNG UND DOKUMENTATION“ von Rainer Strätz): Beispiele: Portfolio; Leuvener Engagiertheitsskala (Laevers); Sieben Intelligenzen (Laewen und Andres); Themen der Kinder erkennen - Beobachtungsbogen zur Unterstützung von Bildungsprozessen (INFANS); Der Baum der Erkenntnis (Berger und Berger); Das Salzburger Beobachtungskonzept für Kindergärten (SBKKG) (Paschon und Zeilinger); Bildungs- und Lerngeschichten (Carr, Leu); "Kompetent beobachten – Sehen - Verstehen - Handeln" (Backes und Künkler); GABIP Ganzheitliches Bildungsdokumentations-Programm. 1.8 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass die Inanspruchnahme von U-Untersuchungen und die Zusammenarbeit mit Kinderärzten und –ärztinnen durch gezielte Maßnahmen gefördert werden. (Verbund: Einrichtungsleistung) Es müssen beide Kriterien erfüllt sein (1.8 und 1.8.1). 1.8 Förderung von U-Untersuchungen durch gezielte Maßnahmen. (Verbund: Einrichtungsleistung) Bitte dieses Kriterium als gezielte Förderung verstehen und NICHT als Kontrolle der Eltern. Beispiele: Rechtzeitige Hinweise und Erinnerungen vor jeder fälligen U-Untersuchung. Informierende Elterngespräche über dieses Thema Regelmäßige Vorträge zu dem Thema. Nicht anerkannt: wird: Die ausschließliche Vorlage des U-Heftes bei der Aufnahme. 1.8.1 Zusammenarbeit mit Kinderärzten und –ärztinnen (Verbund: Einrichtungsleistung) Beispiele: Regelmäßige Vorträge von KinderärztInnen/ZahnärztInnen in der Einrichtung. Regelmäßiger Austausch mit KinderärztInnen. Die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt kann auch gewertet werden. Wichtig ist, dass die Maßnahmen über die jährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen hinausgehen. 12 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung Aufbauleistungen: 1.9 Das Familienzentrum organisiert Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. (Verbund: Verbundleistung) Dieses Kriterium umfasst spezielle Angebote für Kinder im Vorschulalter mit Sprachentwicklungsverzögerungen und/oder Schwierigkeiten in der deutschen Sprache, die keine Kindertagesstätte besuchen. Wird die Maßnahme von einer MitarbeiterIn des Familienzentrums durchgeführt, muss eine Qualifikation (Fortbildung) für diese vorliegen. Erläuterungen zu den Bedingungen für Qualifikationen finden Sie unter Hinweis e, S.7. Die Maßnahme kann aber auch durch einen Kooperationspartner durchgeführt werden. Beispiele: Sprachförderung im Landesprojekt NRW, „Hocus und Lotus“, HLL (Hören-Lauschen-Lernen-Trainingsprogramm), „Rucksack“ für Vorschulkinder und ihre Mütter mit Migrationshintergrund, „Fit für die Schule“, Würzburger Trainingsprogramm, „Keiner ist so schlau wie ich“, Kon-Lab. Nicht anerkannt:: Frühe Chancen, Delfin 4 1.10 Das Familienzentrum organisiert für Kinder der Einrichtung (ggf. auch mit ihren Eltern) spezielle Kurse oder Projekte zur zusätzlichen Sprachförderung (wobei unter „zusätzlich“ gezielte Maßnahmen zu verstehen sind, die über Förderung der Sprachfähigkeiten im Alltag hinausgehen). (Verbund: Einrichtungsleistung; bei Zusatzangeboten für Eltern und Kinder außerhalb der Öffnungszeiten: Verbundleistung) Die Sprachbildung muss über die Förderung im pädagogischen Alltag hinausgehen. Angebote, die zum Alltag einer Kindertageseinrichtung gehören, wie z.B. Vorlesestunden oder Bilderbuchbetrachtungen, werden nicht als zusätzliche Sprachförderung gewertet. Wird die Maßnahme von einer MitarbeiterIn des Familienzentrums durchgeführt, muss eine Qualifikation (Fortbildung) für diese vorliegen. Erläuterungen zu den Bedingungen für Qualifikationen finden Sie unter Hinweis e, S.7. Das Angebot muss stattfinden. Beispiele: Sprachförderprogramme, Fremdsprachen (z.B. Englisch-Kurse), „Frühe Chancen“ sowie auch die Beispiele von 1.9. 1.11 Das Familienzentrum ermöglicht – unabhängig von einer eventuellen Sprechstunde – individuelle Erziehungs/Familienberatung in seinen Räumlichkeiten, wobei eine ungestörte Beratungssituation und der Vertrauensschutz gewährleistet werden. (Verbund: Verbundleistung) Es müssen beide Kriterien erfüllt sein (1.11 und 1.11.1). 1.11 Ermöglicht individuelle Erziehungs-/Familienberatung in seinen Räumlichkeiten. Hierunter fällt Erziehungs- und Familienberatung durch qualifizierte Fachkräfte einer Erziehungs-beratungsstelle oder durch entsprechend qualifizierte ErzieherInnen (siehe Kriterium 1.5). Diese sollte unabhängig von einer festen Sprechstunde sein. Das Angebot muss bekannt gemacht werden. Die Beratung kann auch vorgehalten werden. Anerkannt wird auch: Erstberatung durch die Leiterin und Hinzuziehen einer Fachkraft der Erziehungsberatung bei Bedarf (= Lotsenmodell, siehe Kriterium 1.5). NICHT gemeint sind hier Elternsprechtage und Entwicklungsgespräche, Entwicklungsgespräche von Fachkräften der Frühförderung, thematisch festgelegte Vorträge, Informationsveranstaltungen, Elterncafés. 1.11.1 Eine ungestörte Beratungssituation und der Vertrauensschutz sind gewährleistet. Das Kriterium ist erfüllt, wenn keine dritten Personen von der Anmeldung erfahren können, die Beratung in einem separaten, vor Störungen geschützten Raum des Familienzentrums stattfindet und sichergestellt ist, dass Inhalte und Ergebnisse des Beratungsgesprächs vertraulich bleiben. 13 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung 1.12 Das Familienzentrum ermöglicht, wenn die Rechtslage dies zulässt, individuelle Therapien (bspw. durch freie Praxen) in seinen Räumlichkeiten oder bietet Kindern die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten der Einrichtung Therapien in Praxen in der unmittelbaren Nachbarschaft zu nutzen. (Verbund: Verbundleistung) Es muss eines der beiden Kriterien erfüllt sein (1.12 oder 1.12.1). 1.12 Durchführung individueller Therapien in den Räumlichkeiten des Familienzentrums (z.B. durch freie Praxen). Individuelle Therapien richten sich nach dem jeweiligen Förderbedarf einzelner, von Entwicklungsauffälligkeiten betroffener Kinder und werden von speziell geschulten Fachkräften durchgeführt. Beispiele: Ergotherapie, Logotherapie, Physiotherapie u. a. 1.12.1 Ermöglicht, während der Öffnungszeiten Kinder zu Therapien in nahe gelegene Praxen zu bringen/abzuholen. Bring- und Abholdienste sollten so organisiert sein, dass sie für die Eltern keine zeitlichen Belastungen bedeuten. Elternfahrdienste werden Nicht anerkannt:. Die Betreuung und Aufsicht des Kindes muss gewährleistet sein. 1.13 Das Familienzentrum verfügt über weitere spezielle Verfahren zur Früherkennung (bspw. Motorik, Lese/Rechtschreibschwächen, Verhaltensauffälligkeiten) und wendet sie an. (Verbund: Einrichtungsleistung) Spezielle Verfahren zur Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten erfassen den Entwicklungsstand des Kindes und eventuelle Auffälligkeiten für einen spezifischen Entwicklungsbereich, wie z.B. Sprachentwicklung, sozialemotionale oder motorische Entwicklung. Die Verfahren müssen wissenschaftlich begründet sein, grundlegenden diagnostischen Gütekriterien genügen und sie müssen durch das pädagogische Personal anwendbar sein. Die Verfahren müssen nicht auf alle Kinder angewendet werden. Beispiele Sprachentwicklung: BaSiK –alltagsintegrierte Sprachbeobachtung (Renate Zimmer), Liseb (Toni Mayr, Christa Kieferle, Nesiré Schauland), BISC (Jansen, Mannhaupt, Marx, Skowronek); SELDAK (Ulich; Mayr); SISMIK (Ulich; Mayr); „Wir verstehen uns gut“ (Schlösser); Patholinguistische Diagnostik (Kauschke & Siegmüller); SETK 3-5 (Grimm) u.a. Beispiele sozial-emotionale Entwicklungsstörungen: Herner Materialien; BKK – Beobachtungsbogen für Kinder im Vorschulalter (Duhm, Althaus) u.a. Beispiele motorischer Entwicklungsauffälligkeiten: Die Abenteuer der kleinen Hexe (Schönrade, Pütz) Beispiele weiterer spezieller Verfahren: Visuelle Wahrnehmungsförderung (Frostig) u.a. Nicht anerkannt: wird Delfin 4 (Diagnostik von Sprachentwicklungsstörungen, Verfahren des Landes NRW), da es eine Regelleistung aller Kindertageseinrichtungen in NRW ist. 1.14 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass eine aufsuchende Elternarbeit (soweit notwendig unter Einbeziehung mehrsprachiger Ansprechpersonen) durchgeführt wird, wobei dies nicht durch das Personal der Tageseinrichtung geschehen muss. (Verbund: Verbundleistung) Aufsuchende Elternarbeit bezeichnet den Besuch von Familien durch Fachkräfte. Die Ansprechpersonen brauchen nicht das Personal der Tagesstätte sein (bsp. Pfarrer), müssen aber mit diesem in Zusammenhang stehen: Durch das Angebot von Besuchen in der Familie soll ein Vertrauensverhältnis zwischen den Familien und den Familienzentren aufgebaut und aufrecht erhalten werden, so dass Unterstützungsbedarf frühzeitig erkannt werden kann. Das Kriterium kann nur anerkannt werden, wenn bei Bedarf mehrsprachige Ansprechpersonen einbezogen werden. Beispiele: Besuch aller Familien vor Aufnahme der Kinder/ Besuche zu speziellen Anlässen, wie Elterngesprächen, Geburtstage und Festlichkeiten. NICHT gemeint sind hier nur Besuche auf Grund von Auffälligkeiten beim Kind (z.B. Anzeichen von Vernachlässigung oder längerer Krankheit) oder Besuche nur auf Wunsch der Eltern. 14 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung 1.15 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass mindestens ein/e MitarbeiterIn auf Fragen der Gesundheitsförderung oder Bewegungsförderung spezialisiert ist (nachgewiesen bspw. durch Zusatzausbildung oder Aus-/Fortbildung) und Eltern und Fachkräfte entsprechend berät. (Verbund: Verbundleistung) 1. Spezialisierung auf Gesundheitsförderung und Beratung von Eltern und Fachkräften Hier müssen beide Kriterien erfüllt sein (1.15 und 1.15.1): 1.15 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass mindestens ein/e MitarbeiterIn auf Fragen der Gesundheitsförderung oder Bewegungsförderung spezialisiert ist spezialisiert ist. (Verbund: Verbundleistung) Erläuterungen zu Bedingungen für Qualifikationen finden Sie unter Hinweis e, S.6. Beispiele: Entspannung für Kinder, Gesunde Ernährung, Krankenschwester/-pfleger, HeilpädagogInnen, Fortbildung: „Papilio“, „Basisqualifikationen Motopädagogik/ Psychomotorik“ etc. 1.15.1 Wenn Ja: Berät der/die MitarbeiterIn Eltern und Fachkräfte in allen Verbundeinrichtungen zu Fragen der Gesundheitsförderung/ Bewegungsförderung. (Verbund: Verbundleistung) Der/die MitarbeiterIn ist den Eltern und KollegInnen und Verbundpartnern als AnsprechpartnerIn für diesen Themenbereich bekannt und berät diese bei Bedarf. 1.16 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass eine MitarbeiterIn auf das Thema „Kinderschutz“ spezialisiert ist (nachgewiesen bspw. durch Zusatzausbildung, Fortbildung, Mitgliedschaft in einem einschlägigen Arbeitskreis) und als MultiplikatorIn dient. (Verbund: Verbundleistung) Es müssen beide Kriterien erfüllt sein (1.16. und 1.16.1). 1.16 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass mindestens ein/e MitarbeiterIn auf das Thema „Kinderschutz“ spezialisiert ist. (Verbund: Verbundleistung) Erläuterungen zu Bedingungen für Qualifikationen finden Sie unter Hinweis e, S.6. Eine Mitarbeit in einem entsprechenden Arbeitskreis kann alternativ anerkannt werden, er muss regelmäßig stattfinden (z.B. alle 2 Monate) und durch Protokolle oder Teilnahmebestätigungen belegt werden. Beispiele „Die Fachkraft nach § 8a SGB VIII“, „Frühe Hilfen“, „Kindeswohlgefährdung – der Schutzauftrag der Erzieherin“, „Gewaltprävention in der Kindertagesstätte“, „Pädagogische und therapeutische Intervention“, „Herner Materialien“ etc. 1.16.1 Wenn Ja: Fördert der/die MitarbeiterIn die Verbreitung der Informationen über das Thema in der Einrichtung? (Verbund: Verbundleistung) Der/ die MitarbeiterIn ist den Eltern als AnsprechpartnerIn für diesen Themenbereich bekannt. Der/ die MitarbeiterIn berät, informiert und bildet regelmäßig das Team. 15 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung 2. Familienbildung und Erziehungspartnerschaft Basisleistungen: 2.1 Das Familienzentrum verfügt über ein aktuelles Verzeichnis von Angeboten der Eltern- und Familienbildung in der Umgebung. (Verbund: Einrichtungsleistung) Aktuell bedeutet, dass die Materialien aktuell bestehende Inhalte haben müssen. Achten Sie daher darauf, dass die Erstellung des Verzeichnisses bzw. die letzte Aktualisierung nicht länger als ein Jahr zurückliegt (aktuelles Jahr der ReZertifzierung). Das Verzeichnis muss folgende Angaben enthalten: Ein Verzeichnis ist eine Auflistung von mindestens 3 Angeboten: 1. Anbieter 2. Angebotsart 3. AnsprechpartnerIn 4. Anschrift, Telefonnummer Broschüren und /oder Flyer mit Adressen und Telefonnummern werden ebenfalls als Verzeichnis gewertet. Die Dauer der Angebote ist nicht relevant. Die Verzeichnisse müssen offen in dem Familienzentrum ausliegen, sodass Interessierte sie sich leicht anschauen können. Beispiele: Kurse von Familienbildungsstätten, Volkshochschulen, freie Initiativen. 2.2 Das Familienzentrum organisiert Kurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz, die mit Einrichtungen der Familienbildung durchgeführt werden sollen, mit einem Platzangebot für mindestens 20 % aller Eltern der Einrichtung im Jahr; soweit es sich um längerfristig angelegte Kurse von besonderer Qualität handelt, kann die Quote von 20 % auch unterschritten werden. (Verbund: Verbundleistung) Dies können Kurse, aber auch andere Angebotsformen sein, wichtig ist: Sie bestehen aus mindestens 4 Treffen von mindestens einstündiger Dauer. Sie bauen auf einem bestimmten, durchdachten und niedergeschriebenen Konzept auf (Gesprächskreise in Anwesenheit eines Beraters u.ä. sind hier also nicht gemeint). Sie werden durch eine Fachkraft durchgeführt und angeleitet. Führt eine MitarbeiterIn des Familienzentrums den Kurs durch, so muss diese/r über eine entsprechende Fortbildung verfügen (Nachweis muss unter 6.4.3 abgeheftet werden). Kurse, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden. Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine Anerkennung nicht erforderlich! Das Beifügen eines Konzeptes ist nur bei eher unbekannten oder selbst konzipierten Angeboten notwendig! Folgende Informationen sollten in dem Konzept zu den angebotenen Elternkursen stehen: Zielsetzung des Kurses (z.B. Vermittlung von Wissen über die Entwicklung und Förderung von Kindern im Kindergartenalter ). Zielgruppe (z.B. Eltern mit 3- bis 5jährigen Kindern ). Themen/ Inhalte der Kurseinheiten mit zeitlicher Aufteilung der Kurseinheiten (z.B. drei Einheiten „Entwicklungsschritte im vierten Lebensjahr“, 2 Kurseinheiten à 4 Stunden). Beispiele: „Starke Eltern – Starke Kinder“, „Triple-P“, „Elternwerkstatt“, „Elterndiplom“, „Erziehungskompetenztraining für Eltern“, „Freiheit in Grenzen“, STEP, „Emmi Pickler“, „Pekip“. 2.3 Das Familienzentrum organisiert in der Tageseinrichtung ein offenes Elterncafé, das Eltern als Treffpunkt dient. (mindestens einmal pro Monat) (Verbund: Einrichtungsleistung) Ein offenes Elterncafé ist ein einladend gestalteter und als solcher erkennbarer Bereich in der Kindertagesstätte. Er ist mit Sitzmöglichkeiten und Informationsmaterialien ausgestattet, damit sich Eltern in der Einrichtung aufhalten, sich untereinander austauschen und sich über Angebote / Themen für Familien informieren können. Eltern stehen bei Bedarf Getränke zur Verfügung. 16 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung 2.4 Das Familienzentrum organisiert Elternveranstaltungen (bspw. Elternfrühstück oder -abend mit einem bestimm-ten Thema) zu pädagogisch wichtigen Themen. (mindestens viermal im Jahr) (Verbund: Verbundleistung) Informations- und Diskussionsveranstaltungen für Eltern, die Erziehungs- und Entwicklungsfragen von Kindern im vorschulischen Alter thematisieren. Angebote müssen mindestens viermal im Jahr stattfinden. Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden. Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine Anerkennung nicht erforderlich! Beispiele: Umgang mit Wut und Trotz, Sauberkeitserziehung, Übergang zur Schule. Nicht anerkannt: werden Elternkurse (2.2), Entwicklungsgespräche, gesundheitsbezogene Themen, Gruppenelternabende. 2.5 Das Familienzentrum organisiert interkulturell ausgerichtete Veranstaltungen und Aktivitäten, die besonders auf die Bedürfnisse von Familien mit Zuwanderungsgeschichte zugeschnitten sind und diese dazu anregen, sich zu beteiligen. (Verbund: Verbundleistung) Das Angebot sollte auf und für Familien mit Zuwanderungsgeschichte ausgerichtet sein. Gemeint sind auch Veranstaltungen/Aktivitäten, welche die Einbringung, das Verständnis unterschiedlicher Kulturen/Religionen und auch einfach „Anders-Sein“ in den Alltag des Familienzentrums und die Auseinandersetzung mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden verschiedener Menschen, Kulturen und Religionen unterstützen. Reine Kinderveranstaltungen können nicht gewertet werden. Mindestens einmal pro Jahr. Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden.. Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine Anerkennung nicht erforderlich! Beispiele: „Teestube“, „Interkulturelle Themenabende“, „Kinderwelten“, Interkulturelle Feste (z.B. Zuckerfest) NICHT ANERKANNT: werden: „Karneval“ und Sankt-Martins-(Laternenfest), Bildungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund. 2.6 Das Familienzentrum organisiert mindestens eine niedrigschwellige Aktivität für Erwachsene (z.B. Sport, Tanzen).(einmal im Kalenderjahr) (Verbund: Verbundleistung) Hier sind Kurse/Angebote gemeint, die ohne eine große Hemmschwelle besucht werden können. Mindestens einmal pro Jahr. Angebote für alle Erwachsenen aus dem näheren Umfeld. Angebote müssen kostenlos sein. Dies können regelmäßige Kurse (Yoga, Malworkshop, etc.), aber auch einmalige Angebote sein. Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden. Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine Anerkennung nicht erforderlich! 2.7 Das Familienzentrum ermöglicht Eltern, Familienselbsthilfeorganisationen und anerkannten Elternvereinen, im Familienzentrum Treffen, Beratungen oder andere Aktivitäten in den Räumen des Familienzentrums durchzuführen. (Verbund: Verbundleistung) Es muss auf das Angebot durch z.B. Aushänge oder Flyer aufmerksam gemacht werden. Beispiele: Elternvereine, Stammtische, gemeinschaftliche Aktivitäten, freiwilliges Engagement, Aktivitäten von Fördervereinen und Selbsthilfeorganisationen. 17 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung 2.8 Das Familienzentrum macht Kurse/Angebote zur Gesundheitsförderung und/oder Bewegungsförderung (Elternkurse, Eltern-Kind-Kurse). (mindestens ein Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung) Dies können regelmäßige Kurse, aber auch einmalige Angebote sein. Mindestens einmal pro Halbjahr. Kurse allein für Kinder können nicht gewertet werden. Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden. Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Beispiele: Babymassage, Eltern-Kind-Turnen, Yoga-Kurse, Entspannungstrainings, Infoabende zu Gesundheitsthemen. Aufbauleistungen: 2.9 Das Familienzentrum organisiert Deutschkurse für Eltern mit Zuwanderungsgeschichte. (mindestens ein Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung) Mindestens einmal pro Halbjahr Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden. Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. 2.10 Das Familienzentrum organisiert weitere Bildungsmöglichkeiten speziell für Eltern mit Zuwanderungsgeschichte. (mindestens ein Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung) Es kann sich dabei auch um spezielle Beratungen/ regelmäßige Sprechstunden handeln. Mindestens einmal pro Halbjahr. Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden. Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Beispiele: „Rucksack“, „Griffbereit“, etc. 2.11 Das Familienzentrum macht Kurse/Angebote speziell für Alleinerziehende. (mindestens ein Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung) Dies können mehrtägige oder regelmäßige Kurse, aber auch einmalige Angebote sein. Es kann sich dabei auch um spezielle Gesprächskreise, Beratungen/ regelmäßige Sprechstunden handeln. Mindestens einmal pro Halbjahr. Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden. Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. 2.12 Das Familienzentrum macht Angebote für Eltern in den Bereichen Haushaltsführung / Schulden und/oder Arbeitsmarkt- und Berufsorientierung. (mindestens ein Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung) Hier sind Kurse/Angebote mit festgelegten Inhalten durch entsprechend quailfiziertes bzw. geschultes Personal, zum ökonomischen/organisierten Umgang mit Geld/und oder Bewältigung von Schulden bzw. Hilfe bei der Arbeitssuche etc. gemeint. Dies können regelmäßige Kurse, aber auch einmalige Angebote sein. Es kann sich dabei auch um Gesprächskreise, spezielle Beratungen/ regelmäßige Sprechstunden handeln. Mindestens einmal pro Halbjahr. Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden. Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Beispiele: „Gesund und günstig essen“, „So bekomme ich meine Schulden in den Griff“, Spartipps, Hilfestellung bei der Arbeitssuche und/oder bei der Ausfüllung von Anträgen, Bewerbungstraining, Informationen über Möglichkeiten zum beruflichen Wiedereinstieg, Schuldnerberatung. 18 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung 2.13 Das Familienzentrum organisiert Angebote zur Stärkung der Kompetenz speziell von Vätern. (mindestens ein Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung) Hier sind Angebote mit festgelegten Inhalten zur Stärkung der väterlichen Erziehungskompetenz gemeint. Die Angebote müssen ausschließlich für Väter konzipiert sein. Es kann sich dabei auch um Vätertreffen, Beratungen/ regelmäßige Sprechstunden handeln. Mindestens einmal pro Halbjahr. Dies können mehrtägige oder regelmäßige Kurse, aber auch einmalige Angebote sein. Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden. Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine Anerkennung nicht erforderlich! Beispiele: Gemeinsame Aktivitäten mit den Kindern (Drachenbauen, Wanderungen, Zelten), Informationsveranstaltungen zu Themen der kindlichen Entwicklung und Erziehung, „Ich bin gerne Vater – Erfahrungswerkstatt für Väter“. Nicht anerkannt: werden Gartenaufräumaktionen oder Umbauarbeiten im Familienzentrum. 2.14 Das Familienzentrum macht Angebote/Kurse zur Medienerziehung und/oder Leseförderung (Elternkurse, Eltern-Kind-Kurse). (mindestens ein Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung) Dies können mehrtägige Kurse, aber auch einmalige Angebote und Infoabende sein. Mindestens einmal pro Halbjahr. Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden. Kurse allein für Kinder oder Buchausstellungen können nicht gewertet werden. Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine Anerkennung nicht erforderlich! Beispiele: Elternkurse über die Wirkungen von Medienkonsum bei Kindern (TV, Computer), Eltern/Kind-Kurse zur Anwendung des Computers, angeleitete Besuche der Bibliothek mit den Eltern ( Bibliotheksführerschein). 2.15 Das Familienzentrum macht musische- kreative Angebote/Kurse (Elternkurse, Eltern-Kind-Kurse). (mindestens ein Angebot pro Kalenderhalbjahr) (Verbund: Verbundleistung) Dies können mehrtägige oder regelmäßige Kurse, aber auch einmalige Angebote sein. Mindestens einmal pro Halbjahr. Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden. Kurse allein für Kinder können nicht gewertet werden. Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. Anwesenheitslisten sind für eine Anerkennung nicht erforderlich! Beispiele: Tanzkurse, Malkurse, Musikkurse, gemeinsames Singen (Chor). 2.16 Das Familienzentrum verfügt ( im Sinne der Erziehungspartnerschaft) über ein Beschwerdemanagement. (Verbund: Einrichtungsleistung). Hier sollen systematische Maßnahmen zum Umgang bei einer Unzufriedenheit mit der Eltern mit dem Familienzentrums beschrieben werden. Die Beschwerdeäußerung steht im Mittelpunkt des Beschwerdemanagements, kann aber auch auf weitere Artikulationen ausgeweitet werden, z.B. Lob oder Verbesserungsvorschläge. 19 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung 3. Kindertagespflege Basisleistungen: 3.1 Das Familienzentrum verfügt über schriftliche Informationsmaterialien zum Thema „Kindertagespflege“, die in der Einrichtung ausliegen. (Verbund: Einrichtungsleistung) Diese Materialien sollen Angebote und Leistungen zum Thema „Kindertagespflege“ beinhalten. Es können auch die Materialien z.B. von Anbietern der Kindertagespflege sein. 3.2 Das Familienzentrum verfügt über Informationen über die Wege zur Vermittlung von Tageseltern in der Kommune (bspw. Jugendamt, Tagespflegevereine, betriebsbezogene Angebote, …) und kann Eltern entsprechend beraten. (Verbund: Einrichtungsleistung) Eltern sollen hier in der Einrichtung bei Bedarf zum Thema „Kindertagespflege“ entsprechend beraten werden bzw. über eine Erstberatung innerhalb der Einrichtung an einen Anbieter von Kindertagespflege (z.B.: an das zuständige Jugendamt) weitervermittelt werden können. 3.3 Das Familienzentrum organisiert Informationsveranstaltungen für Eltern zum Thema „Kindertagespflege“. (mindestens einmal pro Kalenderjahr) (Verbund: Verbundleistung) Mindestens einmal pro Jahr, bitte nennen Sie den Termin. Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden. Als Nachweis reichen Aushänge, Flyer, Veranstaltungskalender etc. aus. 3.4 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass ein/e MitarbeiterIn auf Fragen der Eltern zur Kindertagespflege kompetent eingehen kann (Nachgewiesen durch Zusatzausbildung, Fortbildung oder regelmäßige Treffen mit der Fachberatungs- und Vermittlungsstelle). (Verbund: Verbundleistung) Erläuterungen zu Bedingungen für Qualifikationen finden Sie unter e, S.7. Die Dauer der Fortbildung muss mindestens 3 Stunden sein. Eine Mitarbeit in einem entsprechenden Arbeitskreis kann anerkannt werden, er muss regelmäßig stattfinden (z.B. alle zwei Monate) und durch Protokolle oder Teilnahmebestätigungen belegt werden. 3.5 Das Familienzentrum verfügt über eine schriftliche Darstellung seines Angebots zum Thema „Kindertagespflege“ und legt/hängt diese an Orten aus, an denen Familien mit unter dreijährigen Kindern erreicht werden, die noch keine Einrichtung besuchen. (Verbund: Verbundleistung) Diese Materialien sollen Angebote und Leistungen zum Thema „Kindertagespflege“ darstellen, die das Familienzentrum selbst anbietet bzw. organisieren kann. Dies können FZ-Flyer, Ankündigungen oder Aushänge sein. Diese Materialien sollen an Orten ausgelegt werden, an denen Eltern von Kindern erreicht werden, die noch keine Kita besuchen. 3.6 Das Familienzentrum verfügt über Informationen zu Angeboten der Qualifizierung von Tageseltern im Stadtteil/Kreis. (Verbund: Einrichtungsleistung) Beispiel: Flyer, Infomaterialien vom Jugendamt oder anderen sozialen Organisationen. 3.7 Das Familienzentrum verfügt über Kontakte zu Tageseltern im Stadtteil und bindet sie in die Einrichtung mit ein (z.B. zu Festen, Elternabenden etc.). (Verbund: Verbundleistung) Hiermit sind 1. konkrete Kontakte zu Tageseltern gemeint, die 2. auch in die Einrichtung eingebunden werden, z.B. durch Einladungen zu Festen und Elternabenden. 20 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung 3.8 Das Familienzentrum organisiert die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen, gegebenenfalls in Kooperation mit einer Fachberatungs- und Fachvermittlungsstelle. (Verbund: Verbundleistung) Die Entfernung zur Vermittlungsstelle ist hier nicht entscheidend. Aufbauleistungen: 3.9 Das Familienzentrum ermöglicht einzelnen Tageseltern die Nutzung von Räumen der Einrichtung außerhalb der Öffnungszeiten (Randzeitenbetreuung). (Verbund: Verbundleistung) Die Tageseltern müssen auf das Angebot aufmerksam gemacht werden. 3.10 Das Familienzentrum ermöglicht einzelnen Tageseltern für ihre Betreuungsangebote die Nutzung von freien Räumen der Einrichtung während der Öffnungszeiten (bspw. Kleingruppen für unter Dreijährige). (Verbund: Verbundleistung) Die Tageseltern müssen auf das Angebot aufmerksam gemacht werden. 3.11 Das Familienzentrum verfügt über Kenntnisse (ggf. in Kooperation mit einem Partner) von Tageseltern, die eine Kompetenz für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen haben. (Verbund: Verbundleistung) Kenntnisse über Tageseltern mit dieser Kompetenz können auch in Form von Informationsmaterial oder über die Kontakte eines Kooperationspartners vorliegen. Beispielsweise wird an das Jugendamt verwiesen, welches Adressen von Tageseltern hat, die Kinder mit Behinderungen betreuen. 3.12 Das Familienzentrum verfügt über Kenntnisse (ggf. in Kooperation mit einem Partner) von Tageseltern, die eine interkulturelle Kompetenz haben. (Verbund: Verbundleistung) Kenntnisse über Tageseltern mit dieser Kompetenz können auch in Form von Informationsmaterial oder über die Kontakte eines Kooperationspartners vorliegen. Beispielsweise wird an das Jugendamt verwiesen, welches Adressen von Tageseltern hat, die eine interkulturelle Kompetenz haben. 3.13 Das Familienzentrum organisiert Treffen zum Austausch zwischen Tageseltern (z.B. Tageselterncafé) (mindestens einmal im Quartal). (Verbund: Verbundleistung) Das Familienzentrum muss an der Organisation beteiligt sein. Die Treffen müssen mindestens einmal im Quartal stattfinden. Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden. 3.14 Das Familienzentrum organisiert die Begleitung von Treffen von Tageseltern durch qualifizierte Fachkräfte. (Verbund: Verbundleistung) Das Familienzentrum muss an der Organisation beteiligt sein. Die Treffen müssen mindestens einmal pro Jahr stattfinden. Angebote, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden. Unter qualifizierten Fachkräften werden Personen mit einer einschlägigen Ausbildung im Bereich der Pädagogik/Psychologie verstanden, die über grundlegende Kenntnisse kindlicher Entwicklung verfügen und auf Fragen der Tagespflege qualifiziert eingehen können. 21 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung 3.15 Das Familienzentrum kooperiert mit einem Tagespflegeverein/- vermittlungsstelle/-börse o. Ä. (oder hat eigene MitarbeiterInnen mit einschlägiger Qualifikation, die Vermittlung und Beratung leisten). (Verbund: bei Kooperationsvereinbarung: Gemeinschaftsstruktur; bei eigenen MitarbeiterInnen: Verbundstruktur) Es muss eines der beiden Kriterien erfüllt sein (3.15 oder 3.15.1). 3.15 Kooperation mit Tagespflegeverein/-vermittlungsstelle/-börse (oder Ähnliches). Siehe hierzu j, S.8. 3.15.1 Eigene MitarbeiterInnen mit einschlägiger Qualifikation leisten die Vermittlung und Beratung. Eine MitarbeiterIn übernimmt die Vermittlung und Beratung. 4. Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Basisleistungen: 4.1 Das Familienzentrum verfügt über Kenntnisse der Bedarfslage von Eltern, indem es bei der Anmeldung den zeitlichen Betreuungsbedarf von Eltern so abfragt, dass auch Bedarfe erfasst werden, die über die Öffnungszeiten der Einrichtungen hinausgehen. (Verbund: Einrichtungsleistung) Eine schriftliche Abfrage, mit denen die Bedarfslage der Eltern zur Betreuung ihrer Kinder bei der Anmeldung so erfasst wird, dass die Öffnungszeiten der Einrichtung keine Rolle spielen und den Eltern deutlich gemacht wird, dass es erwünscht ist, dass sie auch weiter gehende Bedarfe nennen. Es muss sichergestellt sein, dass die Eltern an dieser Stelle Angaben zu Betreuungszeiten machen können, die über die Öffnungszeiten hinausgehen, Offene Fragen zu gewünschten Betreuungszeiten bieten sich an. 4.2 Das Familienzentrum verfügt über Kenntnisse der Bedarfslage von Eltern mit Kindern in der Einrichtung, indem es einmal jährlich den zeitlichen Betreuungsbedarf von Eltern so abfragt, dass auch Bedarfe erfasst werden, die über die Öffnungszeiten der Einrichtungen hinaus gehen. (Verbund:Einrichtungsleistung) Eine schriftliche Abfrage, mit denen die Bedarfslage der Eltern zur Betreuung ihrer Kinder einmal im Jahr so erfasst wird, dass die Öffnungszeiten der Einrichtung keine Rolle spielen und den Eltern deutlich gemacht wird, dass es erwünscht ist, dass sie auch weiter gehende Bedarfe nennen. Es muss sichergestellt sein, dass die Eltern an dieser Stelle Angaben zu Betreuungszeiten machen können, die über die Öffnungszeiten hinausgehen, Offene Fragen zu gewünschten Betreuungszeiten bieten sich an. 4.3 Das Familienzentrum organisiert für Familien, die einen Betreuungsbedarf über die Öffnungszeiten der Einrichtung hinaus haben eine Beratung und/oder die Vermittlung dieser Betreuung. (Verbund: Verbundleistung) 4.4 Das Familienzentrum organisiert für Kinder der Einrichtung, deren Eltern es wünschen, ein Mittagessen. (Verbund: Verbundleistung) Eine „ca.“-Angabe ist ausreichend. 4.5 Das Familienzentrum organisiert eine Betreuungsangebote für unter Dreijährige. (Verbund: Verbundleistung) z.B. U3-Gruppen, Plätze für Zweijährige in Kindergartengruppen, Kindertagespflege in der Einrichtung. 4.6 Das Familienzentrum organisiert regelmäßig Betreuungsangebote bis mindestens 18:30 Uhr. (Nach dem Gesetz geförderte Gruppen, Randzeitenangebote von Mitarbeiter/innen und Mitarbeitern der Einrichtung oder durch Dritte, 22 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung …). (mindestens einmal wöchentlich) (Verbund: Verbundleistung) 3 Auch möglich: Die Randzeitenbetreuung vor 7.00 Uhr morgens. Die Uhrzeit muss konkret genannt sein, „bei Bedarf“ kann nicht gewertet werden. Es muss einmal die Woche stattfinden. Es muss in der Einrichtung stattfinden. 4.7 Das Familienzentrum verfügt über einen Pool von Babysittern zur Vermittlung an interessierte Eltern. (Verbund: Verbundleistung) 4.8 Das Familienzentrum organisiert eine Notfallbetreuung für Kinder, deren Geschwister die Einrichtung besuchen. (Verbund: Einrichtungsleistung) Eine „ca.“-Angabe ist ausreichend. Aufbauleistungen: 4.9 Das Familienzentrum organisiert eine Notfallbetreuung für andere Kinder aus dem Einzugsgebiet der Einrichtung. (Verbund: Verbundleistung) 4.10 Das Familienzentrum organisiert regelmäßig Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende (mindestens zweimal pro Monat). (Verbund: Verbundleistung) Angebot „nur bei Bedarf“, das aber nicht oder selten stattfindet, kann nicht gewertet werden. Muss für mindestens zweimal im Monat gewährleistet sein und stattfinden. 4.11 Das Familienzentrum organisiert Betreuungsmöglichkeiten, die auf die zeitlichen Bedürfnisse von Eltern im Schichtdienst ausgerichtet sind. (Verbund: Verbundleistung) Hierunter fallen z.B. auch Randöffnungszeiten ab mindestens 6:00 Uhr und/oder bis 20:00 Uhr. 4.12 Das Familienzentrum kooperiert mit Unternehmen und organisiert Betreuungsangebote für die Kinder der Beschäftigten (z.B. Belegrechte Notbetreuungskontingente, …).(Verbund: Verbundleistung) Hier sollen Unternehmen und/oder Organisationen genannt werden, für die das Familienzentrum Betreuungsmöglichkeiten organisiert, bspw. über Belegrechte oder Notbetreuungskontingente. Dies muss im Kooperationvertrag festgehalten sein. Anerkannt wird auch die Zusammenarbeit mit einem Frauenhaus. 4.13 Das Familienzentrum kooperiert mit der Arbeitsagentur und/oder der ARGE, um Betreuungsangebote vor allem für arbeitssuchende Eltern zu ermöglichen. (Verbund: Verbundleistung) Bspw. über Belegrechte oder Notbetreuungskontingente, über die spezielle Berücksichtigung von SGB-IIEmpfängerInnen usw. Dies muss im Kooperationvertrag festgehalten sein. 4.14 Das Familienzentrum organisiert im Bedarfsfall (z.B. Krankheit oder Dienstreise der Eltern) eine häusliche Betreuung. (Verbund: Verbundleistung) 4.15 Das Familienzentrum ermöglicht Eltern und Geschwisterkindern die Teilnahme an Mahlzeiten. (Verbund: Einrichtungsleistung) Eine „ca.“-Angabe ist ausreichend. Wichtig ist, dass die Möglichkeit zur Teilnahme an Mahlzeiten besteht. 23 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung B. Struktur des Familienzentrums 5. Sozialraumbezug Basisstrukturen: 5.1 Das Familienzentrum verfügt über aktuelle qualitative Informationen über sein soziales Umfeld (z.B. soziale Lage, Wirtschaftsstruktur, Art der Wohnbebauung, Freiflächen/Spielflächen, besondere Stärken und Schwächen, …). (Verbund: Einrichtungsstruktur oder Gemeinschaftsstruktur) Schriftliche beschreibende Darstellung des Sozialraums und der Umgebung des Familienzentrums. Qualitative Informationen beschreiben den Sozialraum der Einrichtung hinsichtlich typischer Merkmale. Es ist wichtig den Lebensraum und die Bedürfnisse von Familien im eigenen Stadtteil zu kennen, um das Angebot auf die Bedarfe zuschneiden zu können. Dies können Sie leicht selbst erstellen und aktualisieren. Aktuell bedeutet, dass die Beschreibung die „jetzige“ Situation wiedergibt. Aus der Anlage muss ersichtlich sein, wann sie erstellt bzw. überarbeitet worden ist. Hierfür kann auch der von PädQUIS bereitgestellte Beobachtungsbogen für den Sozialraum genutzt werden. https://www.paedquis-familienzentrum.de/sites/default/files/Anleitung_Sozialraumbeobachtung.pdf Diese Informationen müssen enthalten sein: Soziale Lage, Wirtschaftsstruktur. Vorhandene Infrastruktur, Freizeitangebote, ärztliche/therapeutische Versorgung. Art der Wohnbebauung, Freiflächen, Grünflächen, Spielplätze. besondere Stärken und Schwächen. der Zusammensetzung der Zuwanderungsgeschichte etc.). Einwohner (Anteil Arbeitsloser, Mittelschichtfamilien, Familien mit Statistiken, Zahlen, Daten etc. sind unter 5.5 erforderlich. 5.2 Das Familienzentrum organisiert einen Teil seiner Leistungen für Familien im Umfeld, die keine Kinder in Tageseinrichtungen haben. (Verbund: Einrichtungsstruktur oder Verbundstruktur) Das Familienzentrum sollte offen für alle Familien im Umfeld sein. Es sollte diesen Familien ermöglicht werden, die Angebote des Familienzentrums zu nutzen. Eine „ca.“-Angabe ist ausreichend. 5.3 Das Familienzentrum verfügt über Belege/Begründungen, dass das Angebot des Familienzentrums zu den Bedingungen des Umfeldes passt. (Verbund: Einrichtungs- oder Gemeinschaftsstruktur) Hierbei handelt es sich um eine Begründung/ Erläuterung, warum das Angebot des Familienzentrums im Hinblick auf die Bedingungen seines Sozialraums stimmig ist. Es reicht eine max. 5-seitige Darstellung. Hierfür kann auch der von PädQUIS bereitgestellte Beobachtungsbogen für den Sozialraum genutzt werden. https://www.paedquis-familienzentrum.de/sites/default/files/Anleitung_Sozialraumbeobachtung.pdf Die Begründungen müssen mit 5.1 und 5.5 im Zusammenhang stehen. Beispiele: Angebot von Deutsch-Kursen auf Grund eines hohen Anteils von Familien mit nichtdeutscher Muttersprache oder Yoga, Tanzen für Jugendliche etc., da wenig Freizeitangebote vor Ort. 5.4 Das Familienzentrum kooperiert mit Grundschulen im Umfeld, so dass Familien mit Grundschulkindern Angebote des Familienzentrums nutzen können. (Verbund: Verbundstruktur) Ein Kooperationsvertrag ist hier nicht notwendig. Beschrieben werden sollten Organisation und Inhalt der Kooperation. 24 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung Aufbaustrukturen: 5.5 Das Familienzentrum verfügt über Daten zur sozialen Lage in seinem Umfeld (z.B. Bevölkerungsdaten, Einkommen, Anteil von Familien mit Zuwanderungsgeschichte, Hartz-IV-Empfänger/innen, …). (Verbund: Einrichtungsstruktur oder Gemeinschaftsstruktur) Aktuell bedeutet, dass die Daten die „jetzige“ Situation wiedergeben. Sie sollten jedoch nicht älter als 3 Jahre sein. Aus der Anlage muss ersichtlich sein, wann sie erstellt bzw. überarbeitet worden ist (Datum). Es müssen wenigstens fünf familien- bzw. sozialstrukturelle Kennwerte für den Sozialraum vorliegen. Max. 10 Seiten. Beispiele: Anzahl der Single-Haushalte und Mehrpersonen-Haushalte, Anzahl der unter 6jährigen Kinder im Sozialraum, Arbeitslosenquote, Anzahl von Einwohnern mit Zuwanderungsgeschichte, Anzahl der Kinder mit alleinerziehenden Elternteilen, Müttererwerbsquote, Einkommensdaten. 5.6 Das Familienzentrum kooperiert mit einer Senioreneinrichtung oder Gruppen von Seniorinnen und Senioren im Umfeld und organisiert mit ihr gemeinsame Angebote mit Kindern, Seniorinnen und Senioren. (mindestens einmal pro Halbjahr) (Verbund: Verbundstruktur) Es können neben Senioreneinrichtungen auch Gruppen von Senioren Kooperationspartner sein. Das Angebot muss mindestens einmal pro Halbjahr stattfinden, bitte Datum angeben. Ein Kooperationsvertrag ist hier nicht notwendig. Beispiele: Vermittlung von Wunschgroßeltern, gemeinsamer Spiele-Nachmittag, Vorlesepaten. 5.7 Das Familienzentrum kooperiert mit einem Ortsteilarbeitskreis (oder einem ähnlichen sozialraumbezogenen Gremium) (Treffen mindestens zweimal jährlich). (Verbund: Verbundstruktur) Dieser Arbeitskreis sollte sich thematisch nicht allein auf die Entwicklung des Familienzentrums beziehen, sondern allgemeine sozialraumbezogene Themen im Fokus haben. Dies können auch Treffen mehrerer Familienzentren im Ort sein, um die Angebotsplanung abzustimmen. Gruppen, die konkret das FZ betreffen (Lenkungsgruppe, Arbeitskreis) werden erst unter 6.3 und 8.6 abgefragt. Der Arbeitskreis muss mindestens zweimal pro Kalenderjahr stattfinden. Das Datum muss genannt sein. 5.8 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass sein Angebot regelmäßig in Hinblick auf den Bedarf des Umfeldes überprüft wird. (mindestens einmal im Kalenderjahr) (Verbund: Gemeinschaftsstruktur) Hier ist eine Beschreibung/Erläuterung gemeint, aus der genau hervorgeht: Wie die Informationsbeschaffung und Informationsverarbeitung erfolgt (Fragebogen, Sozialraumanalyse etc.) und Welche Konsequenzen für die Angebote entstehen. Wichtig ist, dass hier nicht der Fragebogen zählt, sondern eine Beschreibung darüber vorgelegt wird, wie der Bedarf ermittelt wird. Es muss angegeben werden, wann die Überprüfungen durchgeführt werden. Beispiele: Regelmäßige Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung und Abstimmung des Angebotes mit den sozialraumbezogenen Einwohner-Daten, z.B. die Integration von Angeboten für Alleinerziehende aufgrund der Zunahme von alleinerziehenden Elternteilen im Sozialraum. Regelmäßige, jährliche Elternbefragungen zu den Wünschen der Eltern. Beiliegender Fragebogen zur Befragung der Eltern über gewünschte Angebote und Angabe, dass der Fragebogen mindestens einmal eingesetzt wird und das Angebot des Familienzentrums entsprechend den Ergebnissen geplant wird. 25 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung 6. Kooperation und Organisation Basisstrukturen: 6.1 Das Familienzentrum verfügt über Räumlichkeiten in der Tageseinrichtung oder im unmittelbaren Umfeld, in denen Angebote des Familienzentrums (auch durch Kooperationspartner) durchgeführt werden können, ohne dass es zu wechselseitigen Beeinträchtigungen zwischen diesen Angeboten und der pädagogischen Arbeit in der Tageseinrichtung kommt. (Verbund: Verbundstruktur) Werden in Räumen der Kita Angebote gemacht, sollten diese nicht zur Beeinträchtigung der pädagogischen Arbeit der Kita führen. Ist die Nutzung von Räumen im Umfeld möglich, dürfen diese nicht mehr als 1,5 km bei Einzeleinrichtung bzw. 3 km bei Verbundeinrichtungen entfernt sein. In ländlichen Gebieten können in Ausnahmefällen auch weitere Entfernungen berücksichtigt werden, in diesen Fällen bitte Rücksprache mit PädQUIS halten. 6.2 Das Familienzentrum verfügt über ein aktuelles Verzeichnis der Kooperationspartner, in dem Anschriften, zentrale Ansprechpartner, Aufgaben und Leistungen der Kooperationspartner angegeben sind. (Verbund: Einrichtungsstruktur) Das Verzeichnis muss aus einer Auflistung der Kooperationspartner bestehen, die mit dem Familienzentrum zusammenarbeiten. Im Verzeichnis müssen die Kooperationspartner mit 1. Name, 2. Anschrift und 3. Leistungen/Angeboten aufgelistet sein. Es ist nicht erforderlich, dass zu allen im Verzeichnis genannten Kooperationspartnern Kooperationsverträge vorliegen. Aktuell bedeutet, dass alle Partner, mit denen Sie momentan zusammenarbeiten, dort aufgelistet sind. 6.2.1 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass allen MitarbeiterInnen die Kooperationspartner und deren Angebote bekannt sind. (Verbund: Gemeinschaftsstruktur) 6.3 Das Familienzentrum verfügt über eine Lenkungsgruppe oder Ähnliches, in der es mit den wichtigsten Kooperationspartnern die Weiterentwicklung Ihres Familienzentrums steuert. (mindestens halbjährliche Treffen) (Verbund Gemeinschaftsstruktur) Die Lenkungsgruppe besteht aus den wichtigsten Kooperationspartnern (z.B. Jugendamt, Elternbildung, Beratungsstellen) und den dafür verantwortlichen MitarbeiteInnen der Einrichtung, die nicht immer vollständig anwesend sein müssen! Die wichtigsten Kooperationspartner müssen an den Treffen teilnehmen und genannt werden. Bitte nennen Sie hier die Institutionen. Die Treffen müssen halbjährlich stattfinden. Bitte geben Sie die Daten an. Treffen, die nicht stattfinden konnten, können leider Nicht anerkannt: werden. 6.4 Das Familienzentrum verfügt über eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Institutionen oder Personen für Erziehungs-/Familienberatung ODER einem Anbieter von Familienbildung (oder hat eigene MitarbeiterInnen mit einschlägiger Qualifikation, die Angebote durchführen). (Verbund: bei Kooperationsvereinbarung: Gemeinschaftsstruktur; bei eigenen MitarbeiterInnen: Verbundstruktur) Zur besseren Übersicht wird dieses Kriterium im Fragebogen aufgeteilt. Es muss eines der 4 Kriterien erfüllt sein (6.4 oder 6.4.1 oder 6.4.2 oder 6.4.3). 26 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung 6.4 Das Familienzentrum kooperiert mit Anbietern oder Personen für Erziehungs-/Familienberatung. (Verbund: Gemeinschaftsstruktur) 6.4.1 MitarbeiterInnen des Familienzentrums mit einschlägiger Qualifikation führen die Beratungsangebote durch. (Verbund: Verbundstruktur) Die MitarbeiterInnen müssen über eine beraterische oder therapeutische Zusatzausbildung verfügen, die über einen längeren Zeitraum erfolgte. Die genannte Person muss MitarbeiterIn des Familienzentrums sein. Die Qualifikation muss durch ein Zertifikat Anmeldebestätigungen reichen nicht aus. oder Teilnahmebestätigungen nachgewiesen werden. Beispiele: Aus-/Fortbildung zum/zur Erziehungs- und/oder FamilienberaterIn, Aus-/Fortbildung zum/zur systemischen FamilienberaterIn. Nicht anerkannt: werden u.a.: Heilpädagogen, Heilpraktiker, Elternbegleiter 6.4.2 Das Familienzentrum kooperiert mit einem Anbieter oder Personen für Familienbildung. (Verbund: Gemeinschaftsstruktur) 6.4.3 MitarbeiterInnen des Familienzentrums mit einschlägiger Qualifikation führen die Familienbildungsangebote durch. (Verbund: Verbundstruktur) Die genannte Person muss MitarbeiterIn des Familienzentrums sein. Die Qualifikation muss durch ein Zertifikat Anmeldebestätigungen reichen nicht aus. Eine Infoveranstaltung ist keine Fortbildung. oder Teilnahmebestätigungen nachgewiesen werden. Beispiele: Qualifikation als Kursleiter/in für Eltern-Kind-Kurse, z.B.„PEKiP“, Babymassage, Qualifikation als KursleiterIn für Elternkurse, z.B. „Triple P“, „STEP“, „Starke Eltern - Starke Kinder“. Aufbauleistung: 6.5 Das Familienzentrum verfügt über eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Institutionen oder Personen für Erziehungs-/Familienberatung UND einem Anbieter von Familienbildung (oder hat eigene MitarbeiterInnen mit einschlägiger Qualifikation, die Angebote durchführen). (Verbund: bei Kooperationsvereinbarung: Gemeinschaftsstruktur; bei eigenen MitarbeiterInnen: Verbundstruktur) 6.5 ist eine Erweiterung von 6.4: Das Familienzentrum muss hier beides vorhalten können: Die Kooperation bzw. Qualifikation im Bereich Beratung UND die Kooperation bzw. Qualifikation im Bereich Familienbildung. 6.6 Das Familienzentrum verfügt über eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Institutionen oder Personen aus dem Bereich der Gesundheit (z.B. KinderärztInnen, ZahnärztInnen). (Verbund: Gemeinschaftsstruktur) Ebenfalls anerkannt werden: Ergotherapie, Logopädie, Krankengymnastik, Hebamme. 6.7 Das Familienzentrum verfügt über eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Institutionen, die im Bereich der interkulturellen Öffnung und/oder der Förderung von Kindern und Familien mit Zuwanderungsgeschichte tätig sind (z.B. RAA, Integrationsagenturen/-fachstellen, Elternvereine, Migranten Selbsthilfeorganisationen). (Verbund: Gemeinschaftsstruktur) 6.8 Das Familienzentrum verfügt über schriftliche Kooperationsvereinbarungen mit weiteren Partnern zur Entwicklung und Durchführung besonderer Angebote. (Verbund: Gemeinschaftsstruktur) 27 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung 7. Kommunikation Basisleistungen: 7.1 Das Familienzentrum verfügt über aktuelle Flyer, Broschüren, Infoblätter, eine Internet-Seite und/oder bildhafte Plakate mit Darstellungen seines Angebots, in denen alle Bestandteile aus den Leistungsbereichen 1 bis 4 berücksichtigt sind. (Verbund: Gemeinschaftsstruktur) Gemeint sind Darstellungen der zusätzlichen Leistungen, die ein Familienzentrum auszeichnen, bspw. in Form von Flyern, Infoblättern und Broschüren, die zur Bekanntmachung des Angebotes des Familienzentrums genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass auf den Flyern, Infoblättern und/oder in der Broschüre alle Leistungen der Einrichtung dargestellt sein müssen! „Aktuell“ bedeutet, dass die momentan angebotenen Leistungen aufgeführt sind. 7.2 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass an einem Aushang (Schwarzes Brett) in der Tageseinrichtung alle aktuellen Angebote des Familienzentrums (im Teil A genannte Leistungen) angekündigt sind. (Verbund: Einrichtungsstruktur) „Aktuell“ bedeutet, dass die momentan Erstellung/Aktualisierung muss ersichtlich sein. angebotenen Leistungen aufgeführt sind. Das Datum der 7.3 Das Familienzentrum verfügt über eine eigene E-Mail-Adresse, über die Familien Kontakt aufnehmen und eine schnelle Antwort erhalten können. (Verbund: Einrichtungsstruktur) 7.4 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass Darstellungen seiner Angebote (z.B. Flyer) an unterschiedlichen Stellen ausliegen bzw. ausgehängt werden. (Verbund: Verbundstruktur) Hier sollen die Angebote des Familienzentrums (z.B. in Form von Flyer) an mindestens 2 verschiedenen Orten ausgelegt werden (z.B. VHS, Supermarkt, Kinderarztpraxen). Aufbauleistungen: 7.5 Das Familienzentrum verfügt über Darstellungen seines Angebots in mindestens einer anderen Sprache. (Verbund: Einrichtungs- oder Gemeinschaftsstruktur) Die Darstellung des Angebots muss sich auf das Familienzentrum beziehen und dessen komplettes Arbeitsspektrum umfassen! 7.6 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass seine Angebote über Presseartikel (Printmedien, Radio, Fernsehen) bekannt gemacht werden. (mindestens zweimal pro Kalenderjahr) (Verbund: Einrichtungs- oder Gemeinschaftsstruktur) Presseartikel müssen mindestens zweimal im Jahr erscheinen. Bei der Einreichung von Kopien der Presseartikel müssen das Datum und die Quelle vermerkt sein. 7.7 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass seine Angebote auf Veranstaltungen im Umfeld präsentiert werden. (mindestens einmal pro Kalenderjahr) (Verbund: Verbund- oder Gemeinschaftsstruktur) Diese Veranstaltungen im Umfeld müssen mindestens einmal pro Jahr stattfinden und das Angebot des Familienzentrums muss dort präsentiert werden (z.B. Stadtteilfest, Kirchengemeindefest ) 7.8 Das Familienzentrum organisiert einen Tag der Offenen Tür, ein Fest o.ä., wobei das Angebot des Familienzentrums präsentiert wird (mindestens einmal pro Kalenderjahr). (Verbund: Gemeinschaftsstruktur) Der Tag der offenen Tür muss mindestens einmal pro Jahr stattfinden und innerhalb der Räumlichkeiten des Familienzentrums stattfinden. 28 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung 8. Sicherung der Qualität des Angebotes durch Leistungsentwicklung und Selbstevaluation Basisleistungen: 8.1 verfügt über eine schriftliche Konzeption, die eine Darstellung über die Entwicklung zum Familienzentrum und über seine Angebote enthält. (Verbund: Gemeinschaftsstruktur) Bei der Re-Zertifizierung geht es hier um eine Darstellung des Entwicklungsprozesses des Familienzentrums (der letzten 4 Jahre) und der Leistungen sowie Strukturen, die über die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder in der Tagesstätte hinausgehen. Die Darstellung muss über den Beginn der Erst-Zertifizierungsphase hinausreichen. Hier ist nicht die pädagogische Konzeption der Einrichtung gemeint. Nicht ausreichend ist die alleinige Auflistung und Darstellung der Einrichtung und Angebote. Aus der Anlage muss ersichtlich sein, wann sie erstellt worden ist. Max. 5 Seiten. Folgende Leitfragen müssen beantwortet werden: (1) Gab es seit der Erst-Zertifizierungen Veränderungen in dem Angebot des Familienzentrums? z.B.: -Wann, welche, warum? -Gab es Angebote, die nicht gut wahrgenommen worden sind, die sich nicht bewährt haben? -Gab es Angebote, die gut wahrgenommen wurden, die sich bewährt haben? -Wurden neue Kooperation geschlossen? Wurden Kooperationen wieder aufgelöst? (2) Welche konkreten Ziele und Pläne haben Sie für die Zukunft des Familienzentrums? z.B. -Welche Aspekte könnten noch verbessert werden? -Welche Angebote könnten eingerichtet oder weggelassen werden? 8.2 Das Familienzentrum sorgt für Elternbefragungen mit speziellen, auf das Familienzentrum ausgerichteten Fragestellungen, die über die im Gesetz vorgesehenen Bedarfsabfragen hinausgehen. (mindestens alle zwei Kalenderjahre) (Verbund: Gemeinschaftsstruktur) Die gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsabfragen betreffen die Abstimmung der Öffnungszeiten der Einrichtung mit dem Bedarf der Eltern. Die im Gütesiegel verlangte Elternbefragung geht darüber hinaus. Alle zwei Jahre muss im Familienzentrum eine Elternbefragung stattfinden, die sich speziell auf die Angebote als Familienzentrum beziehen. Sie soll Ihnen dabei helfen, ein Feedback zu Ihrer Arbeit zu bekommen und das Angebot des Familienzentrums bedarfsgerecht ausrichten zu können. Mindestens 4 Aspekte muss die Befragung beinhalten: Fragen zur Lebenssituation der Familie (Berufstätigkeit, Betreuungsbedarf, etc.), Öffnungszeiten, Betreuungsbedarfe Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien Familienbildung Freizeitangebote Kindertagespflege Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.B. im Krankheitsfall) Nicht gemeint ist hier eine Abfrage zu kitabezogenen Aspekten, wie zum pädagogischen Alltag. 29 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung 8.3 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass – über die Zuständigkeit der Leitung hinaus – mindestens ein Drittel der pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung Schwerpunkte in den Leistungsbereichen des Familienzentrums übernommen haben. (Förderung von Spezialisierung, z.B. Zuständigkeit für Tagespflege, für die Kooperation mit Erziehungs-/Familienberatung) (Verbund: Einrichtungsstruktur) Dies hat den Sinn, das Team in die Familienzentrumsarbeit mit einzubeziehen und auch die Leitung zu entlasten. Schwerpunkte für die Leistungsbereiche beziehen sich auf alle Punkte, die unter den Leistungsbereichen 1 – 4 genannt werden. Beispiele: Kinderschutz, Kindertagespflege, Zuständigkeit für bestimmte Kooperationen, Bildungsangebote, Beratungsangebote, Verzeichnisse, U-3 Bereich, Interkulturelle Arbeit. 8.4 Das Familienzentrum kooperiert mit der örtlichen Jugendhilfeplanung (mit dem zuständigen Jugendamt), um Informationen über Planungen und Angebote des Familienzentrums auszutauschen. (Verbund: Gemeinschaftsstruktur) Aufbauleistungen: 8.5 Das Familienzentrum verfügt über ein anerkanntes System für Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung/ Qualitätsentwicklung, das Aufgabenfelder des Familienzentrums einschließt, und wendet es an. (Verbund: Einrichtungsstruktur) Das Qualitätsmanagementverfahren muss die zusätzlichen Aufgaben eines Familienzentrums, z.B. Organisation der Angebote, Sozialraumorientierung, Zusammenarbeit mit externen Fachkräften etc., berücksichtigen. Beispiele: BETA-Qualitätsmanagementsystem (Qualitätsoffensive der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder) Das Deutsche Kindergartengütesiegel (PädQUIS gGmbH) DIN EN ISO 9001:2000 und darauf basierende QM-Systeme (z.B. QMS der AWO und des DRK) Gütesiegel „Blauer Elefant“ (Deutscher Kinderschutzbund) Gütesiegel „Lorbass“ (Institut für Qualität in der Kinderbetreuung, Kinderbildung und Kindererziehung (InQuaKi), Braun, Münster) IQUE - Integrierte Qualitäts- und Personalentwicklung (Ziesche) Kita-Management-Konzept (Prof. Erath und Amberger) KTK-Gütesiegel (QMS katholischer Kindertageseinrichtungen) PQ-Sys ® (QMS der Paritätischen Wohlfahrt) Kronberger Kreis (Kronberger Kreis für Qualitätsentwicklung e.V., Prof. Dr. Wolff, Berlin) „Qualität für Kinder“ (Institut für Qualität in der Frühpädagogik, Zindel, Strobel und Braun, Essen) QUIK – Qualität im Kindergarten (PädQUIS gGmbH / NQI) QMelementar Colibri Management Services Qualitypack (Brunsberg& Brunsberg, www.qualitypack.de) QUAMS (PädQUIS) (wird seit 2014 nicht mehr angeboten) SYLQUE (System zur Leistungs- und Qualitätsbeschreibung, Qualitätsprüfung und Entgeltberechnung) TQM – Totaly Quality Management Nicht anerkannt: werden Qualitätsmanagement-Systeme, die ausschließlich für die Qualitätsentwicklung und sicherung der pädagogischen Arbeit, im engere Sinne für den Bereich der Bildung, Betreuung und Erziehung, konzipiert sind, wie z.B. die Kindergarten-Einschätz-Skala (KES). 8.6 Das Familienzentrum kooperiert mit einem örtlichen und/oder trägerspezifischen Arbeitskreis zur Entwicklung von Familienzentren. (Verbund: Gemeinschaftsstruktur) Bei diesem Kriterium setzt der Arbeitskreis den Schwerpunkt auf die Entwicklung des Familienzentrums (vgl. 6.3). TeilnehmerInnen sind demzufolge die Leitungen der Familienzentren sowie die TrägervertreterInnen oder das Jugendamt. 30 PädQUIS Handbuch zur Re-Zertifizierung 8.7 Das Familienzentrum verfügt über eine schriftliche Konzeption zu Sprachförderung und/oder ein Konzept, in dem die einzelnen Bausteine der interkulturellen Öffnung ausdifferenziert werden. (Verbund: Einrichtungs- oder Gemeinschaftsstruktur) Es muss eines der beiden Kriterien erfüllt sein (8.7 oder 8.7.1). 8.7 schriftliche Konzeption zu Sprachförderung. Folgende Aspekte sollten im Konzept genannt werden: Der Stellenwert der Sprachentwicklung und -förderung in der pädagogischen Arbeit. Generelle und spezifische Formen der Sprachförderung sowie Ziele und Methoden der Sprachförderung. Beispiele: Förderung eines differenzierten Sprachgebrauchs durch aktives Zuhören, Vorlesen, Reime und Lieder im pädagogischen Alltag. 8.7.1 Konzept, in dem die einzelnen Bausteine der interkulturellen Öffnung ausdifferenziert werden. Folgende Aspekte sollten im Konzept genannt werden: Der Stellenwert der interkulturellen Öffnung im Alltag der Einrichtung, Ziele der interkulturellen Öffnung sowie Formen und Methoden der interkulturellen Öffnung und Arbeit. Eine Präambel ist kein Konzept! Beispiele: Vorträge und Diskussionsrunden von Eltern für Eltern über Bräuche und Rituale anderer Kulturen oder Organisation interkultureller Kochabende für Frauen. Förderung einer offenen und toleranten Haltung gegenüber anderen Kulturen durch das Feiern von Festen anderer. 8.8 Das Familienzentrum sorgt dafür, dass mindestens 30 % der MitarbeiterInnen pro Jahr an Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema „Familienzentrum“ teilnehmen und/oder organisiert entsprechende InhouseFortbildungen mit externen Referentinnen und Referenten. (Verbund: Einrichtungs-, Verbund- oder Gemeinschaftsstruktur) Es muss eines der beiden Kriterien erfüllt sein (8.8 oder 8.8.1). Unter Fortbildungen/ Fachtagungen zum Thema Familienzentrum fallen alle Inhalte, die sich auf die die Bereiche der Gütesiegelkriterien beziehen (bspw. Kindertagespflege, Qualitätsentwicklung, Erziehungsberatung). Die Qualifikation muss durch ein Zertifikat oder Teilnahmebestätigungen nachgewiesen werden. Die Dauer der Fortbildung muss ganztägig sein (d.h. 6 Stunden ohne Pausenzeiten). Eine Infoveranstaltung ist keine Fortbildung (bspw. die Info-Veranstaltung für Familienzentren der ISA). Fortbildungen müssen im aktuellem Jahr der Re-Zertifzierung durchgeführt worden sein. Einrichtungsleistung: Jede Einrichtung für sich. Verbunds- oder Gemeisschaftsstruktur: Alle zusammen. Ein Coaching ist keine Fortbildung, diese werden nur dann anerkannt, wenn es eine inhaltliche Ausrichtung auf Themen des Familienzentrums gibt. 8.8 sorgt dafür, dass mindestens 30 % der MitarbeiterInnen im laufenden Kalenderjahr an Fortbildungen/Fachtagungen zum Thema „Familienzentrum“ teilgenommen haben. (Verbund: Einrichtungs-, Verbund- oder Gemeinschaftsstruktur) 8.8.1 organisiert entsprechende Inhouse-Fortbildungen mit externen Referentinnen und Referenten. (Verbund: Einrichtungs-, Verbund- oder Gemeinschaftsstruktur) An dieser sollten alle Teammitglieder teilnehmen. Diese sollte von einer externen Fachkraft durchgeführt werden (mindestens 6 Stunden). 31