Preisliste Nr.56 - Odenwälder Zeitung
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Preisliste Nr.56 - Odenwälder Zeitung
Preisliste Nr. 57 Gültig ab 1. Januar 2017 e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 Verlagsangaben Verlag: DiesbachMedien GmbH Postfach 10 02 51, 69442 Weinheim Friedrichstraße 24, 69469 Weinheim Mitglied der Anzeigengemeinschaft ZRN Zeitungsgruppe Rhein-Neckar Telefon: Telefax: Expressgut: Geschäftsführung: Tel.-Durchwahl: (0 62 01) 8 11 00 (0 62 01) 8 11 79 Bahnhof Weinheim Dr. Volker Diesbach, Nicolas Diesbach (0 62 01) 8 11 18 Anzeigenabteilung* Anzeigenleitung: Tel.-Durchwahl: Anzeigensekretariat: Tel.-Durchwahl: E-Mail: Wolfgang Schlösser (0 62 01) 8 11 22 Marita Fuchs-Jetter (0 62 01) 8 11 45 marita.fuchs-jetter@diesbachmedien.de Rücktrittsrecht Anzeigen Anlieferungstermin Beilagen Rücktrittstermin Beilagen Geschäftsbedingungen:Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Prospektbeilagen in den Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. Siehe Seite „Allgemeine Geschäftsbedingungen. Bankverbindungen: BIC Deutsche Bank Mannheim Commerzbank Mannheim Volksbank Weinheim Sparkasse Rhein Neckar Nord Postbank Karlsruhe Sparkasse Starkenburg IBAN DEUTDESMXXX DE85 6707 0010 0586 7957 00 COBADEFFXXX DE18 6704 0031 0370 2156 00 GENODE61WNM DE28 6709 2300 0001 0050 06 MANSDE66XXX DE36 6705 0505 0063 0276 26 PBNKDEFFXXX DE59 6601 0075 0039 4647 52 HELADEF1HEP DE86 5095 1469 0000 0274 30 Zahlungsbedingungen: Bei Vorauszahlung vor Erscheinen 3 % Skonto. Sofort nach Rechnungsempfang ohne Abzug. Lastschriftverfahren: Abbuchung sofort 3 % Skonto Monatliche Abbuchung 1 % Skonto Chiffregebühren: Abholung: € 3,– pro Anzeige zzgl. MwSt. Zusendung: € 5,– pro Anzeige zzgl. MwSt. * Ansprechpartner für digitale Druckunterlagen siehe Seite „Technische Angaben“ Ansprechpartner für Beilagen-Disposition siehe Seite „Prospektbeilagen“ wie Anzeigenschlusstermine frühestens 14 Tage vorher, spätestens 3 Tage vorher 2 Wochen vor dem Beilegetermin Schlusstermine: Anzeigenschluss Ausgabe Dienstag – Samstag falls Korrekturabzüge Anzeigenschluss Ausgabe Montag Druckunterlagenschluss s/w + Farbe 2 Werktage vor Erscheinen, 16.00 Uhr Erscheinungsweise werktäglich, morgens Erscheinungstage für Rubrikenmärkte Montag – Freitag Dienstag Mittwoch und Samstag Donnerstag Freitag Samstag Immobilien Frühstücksbörse Kfz-Börse WN/OZ Freizeit-Magazin Hauptimmobilienteil Reiseanzeigen, Treffpunkt, Stellenmarkt (Hauptteil) 4 Tage vor Erscheinen Freitag, 15.00 Uhr wie Anzeigenschlusstermine Nachlässe für Abschlüsse bei Abnahme innerhalb eines Jahres (nur auf die Grundpreise und Ortspreise sowie Farbzuschläge) Malstaffel Mengenstaffel Erweiterte Mengenstaffel mehrmalige Millimeterpreise Veröffentlichungen von mindestens ab 30.000 mm 21% ab 40.000 mm 22% ab 12 Anzeigen 10 % 5 000 mm 10 % ab 60.000 mm 23% ab 24 Anzeigen 15 % 10 000 mm 15 % ab 80.000 mm 24% ab 52 Anzeigen 20 % 20 000 mm 20 % ab 100.000 mm 25%* *über 100.000 mm: je 50.000 mm 1% Nachlass zusätzlich; Höchstnachlass 30%. Nachlässe nur nach einer Staffelart. Anzeigen, für die lt. Preisliste kein Nachlass gewährt wird, können weder zahlen- noch mengenmäßig in den Abschluss einbezogen werden. Technische Angaben Satzspiegel: Spaltenzahl: 490 mm hoch x 320 mm breit Anzeigenteil: 7 Spalten Textteil: 6 Spalten Umrechnungsfaktor (UF): 1,1667 (von Text in Anzeigenspalten) Panorama: 670 mm breit einschl. Bundsteg, ab 160 mm Höhe Spaltenbreite: Anzeigenteil: 1 Spalten 44 mm 5 Spalten 228 mm 2 Spalten 90 mm 6 Spalten 274 mm 3 Spalten 136 mm 7 Spalten 320 mm 4 Spalten 182 mm Textteil: 1 Spalten 50 mm 4 Spalten 212 mm 2 Spalten 104 mm 5 Spalten 266 mm 3 Spalten 158 mm 6 Spalten 320 mm Mindestgrößen: siehe Seite Sonderformate Druckverfahren: Offsetdruck Grundschrift: 6,5 Punkt (negativ ab 8 Punkt halbfett) Druckunterlagen: digitale Anzeigenanlieferung Bevorzugt werden PDF-Dateien. Bitte verwenden Sie für die Bildbearbeitung die Profile: iso.newspaper26v.icc (CMYK), bzw. iso.newspaper26_gr.icc (s/w). Zur Erzeugung von PostScript- oder EPS-Dateien müssen folgende Parameter eingestellt werden: Belichter-Treiber: Acrobat Distiller Auflösung: 1692 dpi (666 Pixel/cm) Rasterweite: max. 86 lpi (40er Raster) PostScript-Format: Folgende Optionen sind im Druck-Menü einzustellen: Format: PostScript; binär; nur Level 2 kompatibel; alle Zeichensätze beifügen oder vektorisieren. Unterstützte Programme/Dateiformate: InDesign Illustrator Photoshop CorelDraw (Anzeigen, die in diesem Programm erstellt wurden, müssen als EPS-File, mit Text als Kurven, abgespeichert werden.) s/w-Anzeigen: Auflösung: Rasterweite: Tonwertumfang: Strichbreite: Farb-Anzeigen: Auflösung: Rasterweite: Tonwertumfang: Tonwertzunahme: Farbauftrag: Strichbreite: Bildauflösung: Datenanlieferung: Sendeschluss: 1692 dpi (666 Pixel/cm) max. 86 lpi (40er Raster) 7% in den Lichtern, max. 85% in der zeichnenden Tiefe positiv 0,1 mm, negativ 0,2 mm mehrfarbige Anzeigen müssen immer im CMYK-Modus (nach Euro-Skala) angelegt sein. 1692 dpi (666 Pixel/cm) max. 86 lpi (40er Raster) 7% in den Lichtern, max. 85% in der zeichnenden Tiefe Unterfarbenreduzierung (UCR) oder Unbuntaufbau 30% bei Flächendeckung max.: 240% positiv 0,1 mm, negativ 0,5 mm; positive Feinstreifen und -linien sind im mehrfarbigen Übereinanderdruck zu vermeiden. mind. 200 dpi CD, DVD, USB-Stick FTP: auf Anfrage E-Mail: anzeigenverkauf@diesbachmedien.de siehe Anzeigenschlusstermine Die digitale Anzeigenübermittlung dient nicht dem Auftragseingang. Der Auftrag muss der Anzeigenabteilung in schriftlicher Form vorliegen. Ansprechpartner für digitale Druckunterlagen: Oliver Schilling oliver.schilling@diesbachmedien.de Verlagsangaben · Nachlässe · Technische Angaben 3 e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 Auflagen und Verbreitung der Weinheimer Nachrichten und Odenwälder Zeitung · ZIS-Nr.: 101 598 Verkaufte Auflage lt. IVW 1/2016: 21.364 Verbreitete Auflage lt. IVW 1/2016: 21.861 Auflagen im Verbreitungsgebiet der Weinheimer Nachrichten und Odenwälder Zeitung. Verkaufte Auflagen für Kreise und Gemeinden. Lt. IVW-Verbreitungsanalyse 2016, Rhein-Neckar-Kreis / Kreis Bergstraße Kreis/Gemeinde Rhein-Neckar-Kreis 11.111 davon in Hemsbach 1.802 Hirschberg 1.092 Laudenbach 943 Weinheim 7.112 162 Sonstige Orte Rhein-Neckar-Kreis Kreis Bergstraße 10.089 davon in Birkenau 1.915 Fürth 1.431 Gorxheimertal 780 Mörlenbach 1.582 Rimbach 1.307 Wald-Michelbach 1.787 Grasellenbach 590 Abtsteinach 523 174 Sonstige Orte Kreis Bergstraße Summe Kreis Bergstraße und Rhein-Neckar-Kreis Summe außerhalb Verbreitungsgebiet Gesamt 21.200 164 21.364 Lindenfels Fürth Grasellenbach Heppenheim Rimbach Laudenbach Mörlenbach Hemsbach Weinheim Birkenau Hirschberg Gorxheimertal Heddesheim Schriesheim Wald-Michelbach Abtsteinach Verbreitung der Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN) Wertheim Bensheim Biblis Lindenfels Lorsch Bürstadt Fürth Tauberbischofsheim Heppenheim Lampertheim Weinheim Wald-Michelbach Buchen Mannheim Viernheim Ludwigshafen Schifferstadt Speyer Eberbach Schriesheim Bad Mergentheim Hirschhorn Adelsheim Heidelberg Schwetzingen Mosbach Hockenheim Wiesloch Sinsheim Eppingen Bad Rappenau Verkaufte Auflage 1. Quartal 2016 lt. IVW-Meldung Weinheimer Nachrichten/Odenwälder Zeitung Mo.–Sa. 21.364 ZIS-Nr.: 101 598 Mo.–Fr. Sa. Ausgabe B = ZIS-Nr.: 101 106 Weinheimer Nachrichten/ Odenwälder Zeitung Mannheimer Morgen Schwetzinger Zeitung Bergsträßer Anzeiger Südhessen Morgen 106.474 114.702 ZRN = ZIS-Nr.: 100 219 Zeitungsgruppe Rhein-Neckar: Ausgabe B und Rhein-Neckar-Zeitung Fränkische Nachrichten 219.496 241.449 Auflagen · Verbreitung 5 e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 #$' #((& *) $ : . $ F.*)D . ** %*.> F* ! *) L H "H: ( (*( ) < /* L) % ..D: C "H< > C. *)) . %) ( * * *) / $) /< HC? (* : *: " /: : )-: ,*: *: "*: )< *: *!*: )) : * * $*< > C (* * H "#<) : ,* ) .: * *) ,*/ . ** %*.: . *$ I): ( . * > * "#<) & (: $) '* .*) ,* / * < ..: * ) $ *< *.) .*) *. *. +%* * * < ( > I H/ " .. * ) "#<**> * ".* )**< ( $ < . '* / * > *) %*. ( < : /..< * > "# .. ! " * : * ) /* * *< > ( ! ** < (: * .* ) . ! 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Darüber gilt jeweils der Farb-mm-Preis Anzahl Textspalten x Anzeigenhöhe x mm-Preis Textteilanzeigen Anzahl Textspalten x Anzeigenhöhe x mm-Preis Eckfeld Blattbreite Anzeigen unter 80 mm können nur im Anzeigenteil platziert werden Anzahl Textspalten x Anzeigenhöhe x mm-Preis Eckfeld Festpreis (Grundpreis/Ortspreis): 570,–/484,50 Euro 1 Woche (Mo. – Sa.) 2900,–/2465,– Euro - 4 Eckfeld Anzeigen auf Textseiten Mindestvolumen 700 mm 4 Textspalten/350 mm hoch 5 Titelseitenanzeige 72 mm breit/50 mm hoch (Festgröße) (am Kopf der Blickspalte) 6 Treppenanzeigen Mindestens 200 mm (nur im Anzeigenteil) 7 Panorama-Anzeigen auf Textseiten 13 Spalten (670 mm breit)/ 13 Spalten (670 mm breit)/ 13 Spalten x Anzeigenhöhe x mm-Preis Eckfeld 160 mm hoch 390 mm hoch (oder Blatthoch) 8 Tunnel-Anzeigen 4 Spalten + Bundsteg 8 Spalten + Bundsteg Anzahl Textspalten im Textteil Mindestvolumen 1000 mm + 1 (f. Bundsteg) x Anzeigenhöhe x mm-Preis Eckfeld 9 Insel-Anzeigen Mindestvolumen 200 mm (nur in der Frühstücksbörse) 10 Satelliten-Anzeige Mindestvolumen je Seite 200 mm/ Nicht mehr als 8 Anzeigen pro Seite (nur im Anzeigenteil) Mindestens 2 Anzeigen pro Seite 11 Sandwich-Anzeige 320 mm breit/80 mm hoch oder 50 mm breit/490 mm hoch Anzahl Textspalten x Höhe x mm-Preis Eckfeld L-Anzeige Mindestinhalt im Textteil 1039 mm Maximaler Inhalt 2500 mm auf Anfrage (nur im Textteil möglich) Flexform-Anzeige Nur im redaktionellen Teil möglich. Größe und Konditionen auf Anfrage. Anzeigenstrecken Mindestens 3 aufeinanderStreckenrabatt: folgende Seiten in einer Ausgabe ab 3 Seiten 25% · ab 4 Seiten 35% ab 6 Seiten 40% · ab 8 Seiten und mehr 50% Platzierungsbedingungen und Sonderformate 7 e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 Grundpreise für Schwarzweiß-Anzeigen (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer) Satzspiegel: Anzeigenspalten: Höhe: 490 mm Breite: 44 mm Breite: 320 mm Anzahl: 7 Ausgaben Weinheimer Nachrichten mit Odenwälder Zeitung ZIS-Nr.: 101 598 Millimeterpreis 1,59 Euro 1/1 Seite 5.453,70 Euro Seitenvolumen: Textspalten: 3430 mm Breite: 50 mm Ausgabe B Weinheimer Nachrichten/Odenwälder Zeitung plus Mannheimer Morgen, Bergsträßer Anzeiger und Schwetzinger Zeitung, Südhessen Morgen ZIS-Nr.: 101 106 Mo.–Fr. 7,28 Euro* Sa. 7,60 Euro* Mo.–Fr. 24.970,40 Euro Sa. 26.068,00 Euro Anzahl: 6 UR-Faktor 1,1667 Ausgabe Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN) Ausgabe B plus Rhein-Neckar-Zeitung und Fränkische Nachrichten ZIS-Nr.: 100 219 Mo.–Fr. Sa. Mo.–Fr. Sa. 12,99 Euro* 13,53 Euro* 44.555,70 Euro 46.407,90 Euro * Preise für Rubrikanzeigen (Kfz, Immobilien und Stellenangebote) auf Anfrage. Anzeigenstrecken: 3 Seiten 25 %, 4 Seiten 35 %, 6 Seiten 40 %, 8 Seiten 50 % Rabatt auf Seitenpreis (bzw. auf das Seitenvolumen). Alle Grundpreise und Farbzuschläge sind rabattfähig – Rabattstaffeln finden Sie bei den Verlagsangaben – Werbeagenturen gewähren wir bei der Vermittlung von Anzeigen zu o. g. Grundpreisen 15 % AE-Provision. Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Ausgaben entnehmen Sie bitte der Seite „Verbreitung der Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN)“. Grundpreise für Farbanzeigen (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer) Satzspiegel: Anzeigenspalten: Höhe: 490 mm Breite: 44 mm Breite: 320 mm Anzahl: 7 Seitenvolumen: Textspalten: 3430 mm Breite: 50 mm Anzahl: 6 UR-Faktor 1,1667 Ausgaben Weinheimer Nachrichten Ausgabe B Ausgabe Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN) mit Odenwälder Zeitung Weinheimer Nachrichten/Odenwälder Ausgabe B plus Rhein-Neckar-Zeitung und ZIS-Nr.: 101 598 Zeitung plus Mannheimer Morgen, Fränkische Nachrichten Bergsträßer Anzeiger und Schwetzinger ZIS-Nr.: 100 219 Zeitung, Südhessen Morgen ZIS-Nr.: 101 106 Mo.–Fr. Mo.–Fr. Berechnung Berechnung Sa. wie 4c Sa. wie 4c 1 Zusatzfarbe je mm (2c) 1,78 Euro 1) Farbzuschlag 2): 38,00 Euro Mo.–Fr. Mo.–Fr. Berechnung Berechnung 1/1 Seite 6.105,40 Euro Sa. wie 4c Sa. wie 4c Mo.–Fr. 16,86 Euro 3) * Mo.–Fr. 9,44 Euro 3) * Mehrfarbig (3c + 4c) 2,08 Euro1) Sa. 9,86 Euro 3) * Sa. 17,55 Euro 3) * Farbzuschlag 2): 98,00 Euro Mo.–Fr. 32.379,20 Euro Mo.–Fr. 57.829,80 Euro 1/1 Seite 7.134,40 Euro Sa. 33.819,80 Euro Sa. 60.196,50 Euro 3) Für Farbanzeigen ab 200 mm Mindestgröße: 100 mm Für Farbanzeigen unter 200 mm gilt der s/w-Preis zzgl. der ausgewiesenen Farbzuschläge Anzeigenstrecken: 3 Seiten 25 %, 4 Seiten 35 %, 6 Seiten 40 %, 8 Seiten 50 % Rabatt auf Seitenpreis (bzw. auf das Seitenvolumen). Alle Grundpreise und Farbzuschläge sind rabattfähig – Rabattstaffeln finden Sie bei den Verlagsangaben – Werbeagenturen gewähren wir bei der Vermittlung von Anzeigen zu o. g. Grundpreisen 15 % AE-Provision. Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Ausgaben entnehmen Sie bitte der Seite „Verbreitung der Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN)“. 1) 2) * Preise für Rubrikanzeigen (Kfz, Immobilien und Stellenangebote) auf Anfrage. Grundpreise 9 e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 Ortspreise* für Schwarzweiß-Anzeigen (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer) Satzspiegel: Anzeigenspalten: Höhe: 490 mm Breite: 44 mm Breite: 320 mm Anzahl: 7 Weinheimer Nachrichten mit Odenwälder Zeitung ZIS-Nr.: 101 598 Millimeterpreis 1,35 Euro 1/1 Seite 4.630,50 Euro Ausgaben Seitenvolumen: Textspalten: 3430 mm Breite: 50 mm Ausgabe B Weinheimer Nachrichten/Odenwälder Zeitung plus Mannheimer Morgen, Bergsträßer Anzeiger und Schwetzinger Zeitung, Südhessen Morgen ZIS-Nr.: 101 106 Mo.–Fr. 6,17 Euro** Sa. 6,47 Euro** Mo.–Fr. 21.163,10 Euro Sa. 22.192,10 Euro Anzahl: 6 UR-Faktor 1,1667 Ausgabe Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN) Ausgabe B plus Rhein-Neckar-Zeitung und Fränkische Nachrichten ZIS-Nr.: 100 219 Mo.–Fr. Sa. Mo.–Fr. Sa. 11,30 Euro** 11,74 Euro** 38.759,00 Euro 40.268,20 Euro * Ortspreis: Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Anzeigen von Handwerk, Handel und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet. Alle Ortspreise und Farbzuschläge sind rabattfähig. ** Preise für Rubrikanzeigen (Kfz, Immobilien und Stellenangebote) auf Anfrage. Anzeigenstrecken: 3 Seiten 25 %, 4 Seiten 35 %, 6 Seiten 40 %, 8 Seiten 50 % Rabatt auf Seitenpreis (bzw. auf das Seitenvolumen). Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Ausgaben entnehmen Sie bitte der Seite „Verbreitung der Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN)“. Ortspreise* für Farbanzeigen (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer) Satzspiegel: Anzeigenspalten: Höhe: 490 mm Breite: 44 mm Breite: 320 mm Anzahl: 7 Seitenvolumen: Textspalten: 3430 mm Breite: 50 mm Anzahl: 6 UR-Faktor 1,1667 Ausgaben Weinheimer Nachrichten Ausgabe B Ausgabe Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN) mit Odenwälder Zeitung Weinheimer Nachrichten/Odenwälder Ausgabe B plus Rhein-Neckar-Zeitung und ZIS-Nr.: 101 598 Zeitung plus Mannheimer Morgen, Fränkische Nachrichten Bergsträßer Anzeiger und Schwetzinger ZIS-Nr.: 100 219 Zeitung, Südhessen Morgen ZIS-Nr.: 101 106 Mo.–Fr. Mo.–Fr. Berechnung Berechnung Sa. wie 4c Sa. wie 4c 1 Zusatzfarbe je mm (2c) 1,51 Euro 1) . /. . /. Farbzuschlag 2): 32,00 Euro Mo.–Fr. Berechnung Mo.–Fr. Berechnung Sa. wie 4c Sa. wie 4c 1/1 Seite 5.179,30 Euro1) Mo.–Fr. 14,67 Euro 3) ** Mo.–Fr. 8,00 Euro 3) ** Mehrfarbig (3c + 4c) 1,77 Euro 1) Sa. 8,39 Euro 3) ** Sa. 15,24 Euro 3) ** . /. . /. Farbzuschlag 2): 84,00 Euro Mo.–Fr. 27.440,00 Euro Mo.–Fr. 50.318,10 Euro Sa. 28.777,70 Euro Sa. 52.273,20 Euro 1/1 Seite 6.071,10 Euro1) 1) 2) Für Farbanzeigen ab 200 mm Für Farbanzeigen unter 200 mm gilt der s/w-Preis zzgl. der ausgewiesenen Farbzuschläge. 3) Mindestgröße: 100 mm * Ortspreis: Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Anzeigen von Handwerk, Handel und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet. Alle Ortspreise und Farbzuschläge sind rabattfähig. ** Preise für Rubrikanzeigen (Kfz, Immobilien und Stellenangebote) auf Anfrage. Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Ausgaben entnehmen Sie bitte der Seite „Verbreitung der Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN)“. Ortspreise 11 e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 Textteil-Anzeigen1 (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer) Anzeigen, die an drei Seiten von redaktionellem Text umgeben sind und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Ausgaben Weinheimer Nachrichten mit Odenwälder Zeitung ZIS-Nr.: 101 598 Ausgabe B Weinheimer Nachrichten/Odenwälder Zeitung plus Mannheimer Morgen, Bergsträßer Anzeiger, Schwetzinger Zeitung, Südhessen Morgen ZIS-Nr.: 101 106 Ausgabe Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN Ausgabe B plus Rhein-Neckar-Zeitung und Fränkische Nachrichten ZIS-Nr.: 100 219 Grundpreis/mm s/w 4,45 Euro 1 Zusatzfarbe (2c) 4,98 Euro Mehrfarbig (3c + 4c) 5,82 Euro Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. 28,34 Euro 29,11 Euro Berechnung wie 4c 34,46 Euro 35,57 Euro 51,20 Euro 53,31 Euro Berechnung wie 4c 66,46 Euro 69,21 Euro Ortspreis/mm* s/w 3,78 Euro 1 Zusatzfarbe (2c) 4,23 Euro Mehrfarbig (3c + 4c) 4,94 Euro Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. 24,37 Euro 25,14 Euro Berechnung wie 4c 29,72 Euro 30,72 Euro 44,56 Euro 46,28 Euro Berechnung wie 4c 57,85 Euro 60,09 Euro Mindest-/Maximalgrößen siehe Seite „Sonderformate“ * Ortspreis: Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Anzeigen von Handwerk, Handel und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet Alle Grund- und Ortspreise sind rabattfähig 1) Eckfeld-Anzeigen2, blatthohe Anzeigen1 (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer) 2) Anzeigen, die an zwei Seiten von redaktionellem Text umgeben sind und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Satzspiegel: Textspalten: Höhe: 490 mm Breite: 50 mm Breite: 320 mm Anzahl: 6 Seitenvolumen: UR-Faktor 3430 mm 1,1667 Ausgaben Weinheimer Nachrichten mit Odenwälder Zeitung ZIS-Nr.: 101 598 Ausgabe B Weinheimer Nachrichten/Odenwälder Zeitung plus Mannheimer Morgen, Bergsträßer Anzeiger und Schwetzinger Zeitung, Südhessen Morgen ZIS-Nr.: 101 106 Ausgabe Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN) Ausgabe B plus Rhein-Neckar-Zeitung und Fränkische Nachrichten ZIS-Nr.: 100 219 Ausgabe Weinheimer Nachrichten/Odenwälder Zeitung Berechnung mit mm-Preis Ausgabe B und ZRN Berechnung mit Umrechnungsfaktor Grundpreis/mm s/w 1 Zusatzfarbe (2c) Mehrfarbig (3c + 4c) 1,87 Euro 2,09 Euro 2,45 Euro Anzahl Textspalten x Höhe x UR-Faktor 1,1667 x jeweiliger mm-Preis Anzahl Textspalten x Höhe x UR-Faktor 1,1667 x jeweiliger mm-Preis Anzahl Textspalten x Höhe x UR-Faktor 1,1667 x jeweiliger mm-Preis Ortspreis/mm* s/w 1 Zusatzfarbe (2c) Mehrfarbig (3c + 4c) 1,59 Euro 1,78 Euro 2,08 Euro Anzahl Textspalten x Höhe x UR-Faktor 1,1667 x jeweiliger mm-Preis Anzahl Textspalten x Höhe x UR-Faktor 1,1667 x jeweiliger mm-Preis Anzahl Textspalten x Höhe x UR-Faktor 1,1667 x jeweiliger mm-Preis ) Mindest-/Maximalgrößen siehe Seite „Sonderformate" Ortspreis: Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Anzeigen von Handwerk, Handel und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet. Alle Ortspreise und Farbzuschläge sind rabattfähig. 1) *) Textteil-Anzeigen · Eckfeld-Anzeigen 13 e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 Sonderthemen 2017 Auszug aus dem Sonderthemenplan 2017 Januar Erscheinungstermin: Anzeigenschluss: Juli Erscheinungstermin: Anzeigenschluss: Ihr gutes Recht 11. Januar 2017 Bauen und Wohnen 17. Januar 2017 KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 17. Januar 2017 Urlaub 2017 18. Januar 2017 KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 31. Januar 2017 Februar Erscheinungstermin: 5. Januar 2017 12. Januar 2017 12. Januar 2017 13. Januar 2017 26. Januar 2017 Anzeigenschluss: Bauen und Wohnen 4. Juli 2017 Die Region ist unsere Welt 8. Juli 2017 (Rheinisches Format) Ihr gutes Recht 12. Juli 2017 August Erscheinungstermin: 29. Juni 2017 16. Juni 2017 7. Juli 2017 Anzeigenschluss: Bauen und Wohnen 7. Februar 2017 8. Februar 2017 Steuerberater Aus- und Weiterbildung 17. Februar 2017 Bauen und Wohnen 21. Februar 2017 März Erscheinungstermin: 2. Februar 2017 3. Februar 2017 13. Februar 2017 16. Februar 2017 Anzeigenschluss: KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 1. August 2017 Steuerberater 9. August 2017 Bauen und Wohnen 29. August 2017 Erscheinungstermin: September 27. Juli 2017 4. August 2017 24. August 2017 Anzeigenschluss: KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 7. März 2017 Bauen & Wohnen (Tabloid) 8. März 2017 Ihr gutes Recht 8. März 2017 Weinheim City (Tabloid) 28. März 2017 Bauen und Wohnen 28. März 2017 April Erscheinungstermin: 2. März 2017 23. Februar 2017 3. März 2017 14. März 2017 23. März 2017 Anzeigenschluss: KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 5. September 2017 Weinheim City (Tabloid) 5. September 2017 Ihr gutes Recht 13. September 2017 KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 26. September 2017 Erscheinungstermin: Oktober 1. September 2017 18. August 2017 8. September 2017 21. September 2017 Anzeigenschluss: KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs Bauen und Wohnen Steuerberater Bauen und Wohnen Mai 4. April 2017 11. April 2017 12. April 2017 25. April 2017 Erscheinungstermin: 30. März 2017 6. März 2017 7. April 2017 20. April 2017 Anzeigenschluss: Bauen & Wohnen (Tabloid) 4. Oktober 2017 Steuerberater 11. Oktober 2017 Bauen und Wohnen 17. Oktober 2017 KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 24. Oktober 2017 November Erscheinungstermin: 19. September 2017 8. Oktober 2017 12. Oktober 2017 19. Oktober 2017 Anzeigenschluss: KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 2. Mai 2017 9. Mai 2017 10. Mai 2017 30. Mai 2017 Erscheinungstermin: 26. April 2017 4. Mai 2017 5. Mai 2017 23. Mai 2017 Anzeigenschluss: Bauen und Wohnen 6. Juni 2017 Steuerberater 7. Juni 2017 Weinheim City (Tabloid) 27. Juni 2017 KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 27. Juni 2017 1. Juni 2017 1. Juni 2017 13. Juni 2017 22. Juni 2017 Bauen und Wohnen 7. November 2017 Ihr gutes Recht 8. November 2017 Weinheim City (Tabloid) 14. November 2017 Bauen und Wohnen 21. November 2017 KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs 21. November 2017 Weihnachtspreisrätsel 25. November 2017 Dezember Erscheinungstermin: Weihnachtspreisrätsel 2. Dezember 2017 Weihnachtspreisrätsel 9. Dezember 2017 Steuerberater 13. Dezember 2017 Weihnachtsglückwünsche 23. Dezember 2017 3. November 2017 3. November 2017 27. Oktober 2017 16. November 2017 16. November 2017 20. November 2017 Anzeigenschluss: 20. November 2017 20. November 2017 8. Dezember 2017 24. November 2017 Bauen und Wohnen Ihr gutes Recht KFZ-Spezial - Mit dem Auto unterwegs Juni Werbung mit Langzeit-Effekt in unseren Specials! Hexe1958 & BAUEN WOHNEN Hexe1958 CITY CITY WEINHEIM WEINHEIM Wo Einkaufen Spaß macht. Ausgabe 4/2016 Seite 1 Eine Sonderveröffentlichung der Weinheimer Nachrichten und der Odenwälder Zeitung vom 9. 7. 2016 Eine Sonderveröffentlichung der Weinheimer Nachrichten/Odenwälder Zeitung vom 5. Oktober 2016 Immobilien Wohnkultur Innenausbau Fenster & Türen Sanitär & Heizung Rund ums Haus Weinheim im Herbst Weihnachtsmärkte Glücksfall Eiszeit Bäder · Heizung · Küchen Große Marken Vielfalt Qualität Innovation seit über 78 Jahren Prier GmbH · Bergstr. 91-95 · 69469 Weinheim · Tel. 06201–1004-0 · Fax 1004-39 · info@prier.de · www.prier.de Ihre Kunden sind Haus- und Grundstücksbesitzer oder solche, die es noch werden wollen? Dann erreichen Sie mit einer Anzeige in unserer Beilage „Bauen und Wohnen“ zielgenau das richtige Klientel. Wichtige Informationen zu Immobilien, Wohnkultur, lnnenausbau, Fenster und Türen, Sanitär und Heizung sowie alles rund ums Haus machen diese Sonderbeilage zu einer unverzichtbaren Lektüre für Bauherren sowie Immobilien- und Grundstücksbesitzer. Erscheinungsweise: 2 x jährlich (März + Oktober) Format: Tabloid Es duftet nach Maronen und Glühwein: Nur noch Wir sprachen mit Martin Grieb Ab 3. Dezember heißt es im Atrium wieder „Eiszeit unter den Burgen“. Auch das beliebte Eiswenige Tage, dann beginnen die Weihnachtsmärk- von der Kulturgemeinde über Seite 9 te. ab Seite 2 seine Liebe zum Theater. Seite 6 stockschießen findet statt. „Weinheim City“ greift redaktionell Themen aus Weinheim und dem Weinheimer Geschäftsleben auf und lässt sich gerne von interessanten Themen aus den verschiedenen Branchen anregen. Diese werden z. B. im Gespräch mit einem Unternehmer aus der Weinheimer Geschäftswelt „lokalisiert“. Gewinnspiele, Verlosungen und eventbezogene Specials runden das Konzept ab. Alle teilnehmenden Geschäfte werden im Überblick mit Öffnungszeiten dargestellt. Klassische Anzeigen vervollständigen den Inhalt. Sie wollen Ihr Unternehmen oder ein Thema einem exklusiven Leserkreis vorstellen? Wir bieten Ihnen hierfür ein Forum in unserer Beilage „Die Region ist unsere Welt“. Gerne verwenden wir Ihre Artikel oder bieten Ihnen das Know-how eines quaIifizierten Redaktionsmitarbeiters. Erscheinungsweise: 1 x jährlich (Juli) Format: Rheinisches Format Erscheinungsweise: 4 x jährlich Format: Tabloid Sonderthemen · Specials 15 e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 Prospektbeilagen Preise pro je weitere 1000 Exemplare angefangene bis 20 g 25 g 30 g 35 g 40 g 45 g 50 g 5g Grundpreis 93,00 100,00 107,50 114,50 121,50 128,50 136,00 9,50 Ortspreis* 79,50 85,50 92,00 98,00 106,00 112,50 118,50 8,50 ResthaushaltsGrundpreis bis 20 g Ortspreis bis 20 g Schwerere Prospekte auf abdeckung 78,50 67,10 Anfrage unter 06201/81120 * Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Beilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet Technische Angaben 1. Höchstformat: Höhe: 330 mm, Breite 250 mm Größere Formate können auch gestreut werden, wenn sie gefalzt sind und dann nicht größer als das Höchstformat sind, kleiner als DIN A4 nur in gefalztem Zustand (Mindestformat 127 x 127mm), unter Vorbehalt bei Zusendung eines Musters. Papier-Mindestgewicht für Einzelblätter 170 g/m2. Das Papier sollte nicht allzu glatt sein. Eine teilweise Doppelbelegung ist bei Einzelblättern unvermeidbar. önnen. Das Ein2.Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden k legen von Prospekten mit Leporello-Falzung (Ziehharmonika), Kreis- oder Ovalformate sowie Warenmustern und -proben ist nicht möglich. 3. Alle Beilagen müssen rechtwinkelig und formatgleich geschnitten sein. 4.Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige V erarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Postgebühren: Nein Rabatte: Keine Lieferanschrift: MANNHEIMER MORGEN Mannheimer Morgen Großdruckerei und Verlag GmbH 68167 Mannheim-Wohlgelegen Dudenstraße 12–26 Ansprechpartner: Dieter Heinzelbecker 0 62 01/8 11 39; Fax: 0 62 01/8 14 78 Anlieferungstermin: Frühestens 14 Tage vorher, spätestens 3 Tage vorher bei kostenfreier Zustellung (frei Haus). Anlieferung: Rücktrittstermin: Montag bis Freitag 7.00 bis 14.30 Uhr 2 Wochen vor dem Beilegetermin. Belegbare Auflage: Mo.-Fr. Weinheimer Nachrichten 14.100 Odenwälder Zeitung 9.600 Gesamtauflage 23.700 Teilbelegung: Mindestauflage 9.600 Ausgabe B (Weinheimer Nachrichten/Odenwälder Zeitung 115.000 plus Mannheimer Morgen, Bergsträßer Anzeiger, Schwetzinger Zeitung, Südhessen Morgen) Ausgabe Zeitungsgruppe Rhein-Neckar (ZRN) 233.900 (Ausgabe B plus Rhein-Neckar-Zeitung und Fränkische Nachrichten) Erscheinungstage für Beilagen: Sa. 14.500 10.000 24.500 10.000 125.800 259.900 Montag bis Samstag möglich. Sonstige Angaben 1.Beilagen-Hinweis erfolgt – jedoch unverbindlich und ohne Anspruch auf Zahlungsminderung, falls er irrtümlich unterbleibt – kostenlos in der bei uns üblichen Fassung. 2.Konkurrenz-Ausschluss oder eine Streuung als alleinige Beilage kann nicht zugesagt werden. 3.Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag leistet jedoch keine Gewähr für Beilagen an bestimmten Tagen. 4. B ei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen oder Abbestellung berechnet der Verlag 50 % des Auftragswertes als Ausfallkosten. VITAMIN B wie BEILAGEN VITAMIN N wie NUTZUNGSFREQUENZ ine Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt, beschädigt 5. E gelieferter oder zusammengeklebter Prospekte sowie technischer Störungen kann nicht übernommen werden. Das Einfügen zwischen bestimmten Seiten ist technisch nicht möglich. Beilagen in der Die Zeitung wirdZeitung täglich mehrmals werden aktivgelesen genutzt 6.Für durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen übernimmt der Verlag keine Haftung. MehrFast als die Zeitungsleser nimmt dreiHälfte Viertelder aller Zeitungsleser die Zeitung mehrmals am Tag in die Hand. bewahren Prospektbeilagen manchmal 33 Prozent lesen zweimal auf oder nehmen siedarin, gleichknapp zum jeder Fünfte sogar dreimal oder häufiger. Einkaufen mit ins Geschäft. 7. B ei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebswege haftet der Verlag nicht, ebenso bei Beilagen, die ohne ordnungsgemäße Versandpapiere angeliefert werden. Die Annahme von zeitungsähnlichen Beilagen behält sich der Verlag vor. Die Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Auf Beilagen, die für zwei Auftraggeber werben, verlangen wir einen Zuschlag von 100%. Auch bei bestätigten Terminen für Beilagen ist der Auftrag erst endgültig angenommen, wenn der Verlag wenigstens 8 Tage vor Beilegung ein Muster der Beilage prüfen konnte. Siehe auch Ziffer 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch verbessern In die derMehrfachnutzung Zeitung ist und wird Ihre sich auch die Wirkchancen Ihrer Werbung. Beilagenwerbung immer gut aufgehoben. Quelle: Quelle: ZMG-Bevölkerungsumfrage ZMG-Bevölkerungsumfrage 2014 2014 Ihre Zeitung Prospektbeilagen 17 e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 Resthaushaltsabdeckung Ergänzend zur Verbreitung an unsere Abonnenten als Beilage in den Weinheimer Nachrichten und der Odenwälder Zeitung verteilen wir Prospekte an Haushalte, die unsere Zeitung nicht abonniert haben. Lieferanschrift: MANNHEIMER MORGEN Mannheimer Morgen Großdruckerei und Verlag GmbH Dudenstraße 12–26 68167 Mannheim-Wohlgelegen Verteilt wird im gesamten Verbreitungsgebiet oder in den Teilauflagen Weinheimer Nachrichten oder Odenwälder Zeitung. Briefkästen mit Werbesperrvermerk werden nicht bestückt. Ansprechpartner: Dietmar Brausendorf 06201/81336; Fax 06201/81491 Anlieferung: Montag bis Freitag 7.00 bis 14.30 Uhr Verteilung möglich: Montag bis Samstag Anlieferungstermin: frühestens 14 Tage vorher, spätestens 8 Tage vorher bei kostenfreier Zustellung (frei Haus) Auflage für Resthaushalte: Weinheimer Nachrichten: Odenwälder Zeitung: Gesamtes Verbreitungsgebiet: 17.800 Expl. 12.000 Expl. 29.800 Expl. Resthaushaltsabdeckung nur in einzelnen Orten ist nicht möglich. Preise auf Anfrage Online-Werbeformate www.wnoz.de Billboard Werbung im direkten Sichtfeld auf der Startseite Teaser Ad (Medium Rectangle) Werbung auf der Startseite in der rechten Übersichtsspalte Format: 660 x 90 Pixel Preis: 500,- € * Format: 300 x 250 Pixel Preis: 500,- € * Content Ad (Medium Rectangle) Werbung in der rechten Übersichtsspalte innerhalb der Ressorts Content Ad Werbung innerhalb oder am Fuß von Artikeln Format: 300 x 250 Pixel Preis: 300,- € * Format: 660 x 200 Pixel Preis: 300,- € * * Alle Preise zzgl. MwSt. – Laufzeit 7 Tage Bild-Text Ad Als Werbung auf der Startseite inklusive PR-Artikel Preis: 500,- € * Fullbanner (Smartdevice / App) Tablet Formate Portrait (hoch): 1536 x 1837 Pixel Landscape (quer): 2048 x 1325 Pixel Preis: 250,- € * Smartphone Format Portrait (hoch): 1060 x 750 Pixel Preis: 250,- €* Weitere Sonderformate wie Bildergalerie, Mediathek etc. auf Anfrage Es gelten die AGB der Weinheimer Nachrichten und Odenwälder Zeitung Kontakt: 0 62 01 / 81 146 394.000 Seitenaufrufe pro Monat (November 2016) Resthaushaltsabdeckung · Online-Werbeformate 19 e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften AGB Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen der Preisliste, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. Für den Verlag sind davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich, wenn dieser nicht binnen einer Woche seit der Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift und den dazugehörigen digitalen Veröffentlichungen, zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der A uftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern oder bestimmten Ausgaben der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des b etreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. erlag kann bei Zahlungs14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der V verzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Allgemeine/Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften AGB 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige b eginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung b erechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten könnte. 18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (100 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann demnach für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a)Die Werbe-Agenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. b) Bei Änderungen der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft. c)Werbe-Agenturen und Werbungsmittler erhalten Provision für Anzeigen- und Beilagenaufträge von Werbungtreibenden des Handels, Handwerks und Gewerbes aus dem Verbreitungsgebiet, wenn die Aufträge zum Grundpreis abgerechnet werden, vorausgesetzt, dass die Werbe-Agenturen und Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d. h. die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern. d)Die Auftraggeber haften für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, besonders aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der Anzeigen und Beilagen durch deren Abdruck oder Streuung ergeben können. Die Auftraggeber haben den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, wobei der Verlag nicht verpflichtet ist zu prüfen, ob durch die Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter beeinträchtigt werden, was auch für die Ausführung sistierter Aufträge zutrifft. Der Inserent ist verpflichtet, die Kosten des Abdrucks einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu den jeweils gültigen Tarifpreisen zu t ragen. e)Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens der Zeitung und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von A ufträgen und Leistung von Schadenersatz; für nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentlichte Anzeigen bzw. Beilagen wird ebenfalls kein Schadenersatz geleistet. f)Der Auftraggeber hat den Abdruck seiner Anzeige sofort nach Erscheinen zu prüfen. Der Verlag lehnt Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wiederholenden Aufnahmen der g leiche Fehler unterläuft, ohne dass der Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe der nächsten Anzeige verlangt. g) Inkassoberechtigt sind nur mit entsprechenden Ausweisen versehene Angestellte des Verlages. h)Wird der Verlag beim Bankeinzugsverfahren durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, rückbelastet, so hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten werden sofort fällig; jeglicher Skonto entfällt. i) Gerichtsstand für das Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) ist der Sitz des Verlages. k)Die Vertragdaten unserer Anzeigenkunden werden in einer EDV-Anlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. l) Für Anzeigen in Sonderseiten und Sonderbeilagen können vom Verlag abweichende Preise festgesetzt werden. m) Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Manuskripte und für Übermittlungsfehler bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen und telefonisch veranlassten Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Abbestellungen – grundsätzlich schriftlich – können nur berücksichtigt werden, wenn dies die technische Fertigstellung der Zeitung nicht beeinträchtigt. Allgemeine Geschäftsbedingungen 21 e Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 +++ Preisliste Nr. 57 Allgemeine Geschäftsbedingungen Besondere Geschäftsbedingungen für die Veröffentlichung digitaler Anzeigenvorlagen Ziffer 1 (1) Eine digitale Anzeigenunterlage ist gegeben, wenn die Datei vom Auftraggeber als elektronischer Datenträger – online oder offline – an den Verlag übergeben wird. (2) Für den der Anzeigendatei zu Grunde liegenden Anzeigenauftrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages unverändert fort, werden jedoch bzgl. der Beschaffenheit und Weiterverarbeitbarkeitsanforderungen durch diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzt. (3) Bedient sich der Auftraggeber bezüglich der Weitergabe der Anzeigenunterlage bzw. der Verlag zu deren Empfang eines Dritten, so bleiben Auftraggeber und/oder Verlag Verpflichtete aus diesen Besonderen Geschäftsbedingungen. Ziffer 2 (1) Der Verlag nimmt digitale Anzeigenunterlagen nur an, wenn diese den vom Verlag herausgegebenen „Richtlinien zur Anlieferung digitaler Anzeigen“ bestimmten Anforderungen entsprechen. (2) Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, die digitale Anzeigenvorlagen beinhalten, abzulehnen, sofern deren Beschaffenheit nicht diesen Besonderen Geschäftsbedingungen, insbesondere Ziffer 2 Nr. 1, entspricht. Ziffer 3 (1) Für die rechtzeitige und einwandfreie Übergabe der digitalen Anzeigendatei ist der Auftraggeber verantwortlich. (2) Fehlerhaft übergebene digitale Anzeigenunterlagen bzw. beschädigte Datenträger gehen ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie der Ausfall des Übertragungsweges. (3) Bezüglich der Übergabe von digitalen Anzeigenunterlagen durch den Auftraggeber ist der Verlag von jeglicher Haftung und Gewährleistung frei. (4) Der Auftraggeber ist beweispflichtig, dass er die digitale Anzeigenunterlage ordnungsgemäß an den Verlag übermittelt hat. Ziffer 4 (1) Ist für den Verlag im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit/-weise erkennbar, dass eine digitale Anzeigenunterlage fehlerhaft übergeben wurde und lässt sich dennoch der Auftraggeber ermitteln, so fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. (2) Ist (sind) die nachfolgende(n) Übergabe(n) wiederum erkennbar fehlerhaft, so ist der Verlag nicht verpflichtet, gegenüber dem Auftraggeber erneut Ersatz anzufordern. Sobald der Verlag im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit/-weise feststellt, dass die digitale Anzeigenunterlage nach dem(n) mangelhaften Übergabeversuch(en) fehlerfrei übermittelt ist, bestätigt der Verlag dies dem Auftraggeber. Diese Bestätigung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der elektronischen Übergabe der Anzeigenunterlage und enthält nicht die Zusicherung bestimmter Eigenschaften bzgl. des Abdrucks/der Verbreitung der Anzeige bzw. die Übernahme einer inhaltlichen Verantwortlichkeit. (3) Der Verlag ist nicht verpflichtet, digitale Anzeigenunterlagen, die nicht diesen Besonderen Geschäftsbedingungen, insbes. Ziffer 2 Nr. 1 entsprechen, in eine veröffentlichungsfähige Form zu bringen. Erklärt sich der Verlag bereit, einer entsprechenden Aufforderung des Auftraggebers nachzukommen, so schließen Auftraggeber und Verlag insoweit eine gesonderte Vereinbarung, in der auch die Höhe der Vergütung des zusätzlichen Aufwandes bestimmt wird. Ziffer 5 (1) Die vom Verlag eröffnete Möglichkeit, digitale Anzeigenunterlagen auf seinem Rechner zu hinterlegen, bedeutet nicht die Annahme des Anzeigenauftrages durch den Verlag. Der Anzeigenauftrag selbst muss der Anzeigenabteilung mitgeteilt werden. Im Auftrag muss auch der korrekte und vollständige Namen der digitalen Unterlage enthalten sein. Liegt kein verbindlicher Abzug der Anzeige vor, wird vom Verlag keine Gewähr für den k orrekten Abdruck der Anzeige übernommen. Ziffer 6 (1) Der Auftraggeber sichert dem Verlag zu, im Besitz aller Rechte bzgl. der digitalen Anzeigenübergabe (inkl. der verwandten Schriften) zu sein. Insoweit stellt der Auftraggeber den Verlag von Ansprüchen Dritter frei. Ziffer 7 (1) Der Auftraggeber (bzw. ein von ihm eingeschalteter Dritter) ist verpflichtet, die digitale Anzeigenunterlage bis zum Abschluss des Anzeigenauftrages in seinem Rechner zu speichern. Der Verlag ist – gegebenenfalls gegen Kostenerstattung – befugt, vom Auftraggeber die Übermittlung einer Kopie der abgespeicherten digitalen Anzeigenunterlagen zu verlangen. Ist dem Verlag dieser Rückgriff verwehrt, weil der Auftraggeber die Speicherung der digitalen Anzeigenvorlage unterlassen hat, und ist im Verlag der Zugriff auf die digitale Anzeigenunterlage unmöglich geworden, stehen dem Auftraggeber keine Ersatzansprüche gegenüber dem Verlag zu. (2) Der Verlag ist – sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist – nicht verpflichtet, digitale Anzeigen über den Abschluss des Anzeigenauftrages hinaus zu speichern bzw. Datenträger, auf denen die digitalen Anzeigen gespeichert sind, an den Auftraggeber zurückzugeben. Ziffer 8 (1) Dem Auftraggeber übersandte Papierabzüge digital übergebener Anzeigenunterlagen (Korrekturabzüge) sind auf Grund der gegebenen Bedingungen nicht immer in der Lage, die Qualität der zu veröffentlichenden Anzeige in jeder Einzelheit exakt wiederzugeben. (2) Einen Anspruch auf Übersendung von Korrekturabzügen digital übergebener Anzeigenunterlagen hat der Auftraggeber nur, wenn dies mit dem Verlag gesondert schriftlich vereinbart ist. Ziffer 9 Ist die digitale Anzeigenunterlage bzw. ihr elektronischer Übergabevorgang mit Viren behaftet, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Verlag den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Ziffer 10 (1) Der Verlag ist berechtigt, die Besonderen Geschäftsbedingungen für digitale Anzeigenunterlagen jederzeit zu ändern. Die abgeänderten Besonderen Geschäftsbedingungen werden zwei Monate nach Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber wirksam. (2) Soweit in diesen besonderen Geschäftsbedingungen auf die Schriftform Bezug genommen wird, ist auch die elektronische Schriftform zulässig. Unsere Geschäftsstellen Weinheim Fürth Friedrichstraße 24 Erbacher Straße 4 69469 Weinheim 64658 Fürth Telefon 0 62 01/8 11 00 Telefon 0 62 53/43 63 Telefax 0 62 01/8 11 55 Telefax 0 62 53/43 62 E-Mail: anzeigenverkauf@diesbachmedien.de E-Mail: oz.fuerth@diesbachmedien.de Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr Samstag von 9 bis 12 Uhr Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr Online wnoz.de diesbachmedien.de facebook.com/wnoz.de twitter.com/wnoz 23 Unsere Produkte Unabhängige Tageszeitung. Amtsblatt der Stadt Weinheim. Unabhängiges Tageblatt für das Heimatgebiet. Amtliches Bekanntmachungsorgan des Kreises Bergstraße. www.wnoz.de Die Wochenzeitungen für Weinheim, Hemsbach, Hirschberg/Heddesheim/Schriesheim, Heppenheim und Odenwald: Jeden Mittwoch an alle erreichbaren Haushalte im Verbreitungsgebiet. www.extra-weinheim.de Das Familienmagazin für die Region Rhein-Neckar-Odenwald www.stadtlandkind.info