Entwicklungsstand Abwasserbeseitigung NRW

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Entwicklungsstand Abwasserbeseitigung NRW
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwicklung und Stand
der Abwasserbeseitigung
in Nordrhein-Westfalen
13. Auflage
Kurzfassung
www.munlv.nrw.de
Entwicklung und Stand
der Abwasserbeseitigung in
Nordrhein-Westfalen
Stichtag der Daten:
31. Dezember 2006
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Impressum
Herausgeber
Inhaltliche Bearbeitung
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV)
des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV)
40190 Düsseldorf
40190 Düsseldorf
Referat IV-7
www.munlv.nrw.de
RWTH Aachen
Dr.-Ing. Elmar Dorgeloh, Ute Gerth,
Dr.-Ing. Regina Haußmann, Dipl.-Ing. Susanne Hüben,
Dipl.-Ing. Daniela Tacke, Dipl.-Ing. Birgit Wienert
52056 Aachen
Tel. 02 41-8 02 52 07
Fax 02 41-8 02 22 85
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Kartografische Bearbeitung
Fotos
KIT – Ingolf Keck Informationstechnologie
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
Friedrichstraße 36
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen;
68723 Schwetzingen
Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen; Emschergenossen-
Tel. 0 62 02 - 92 54 00
schaft-Lippeverband, Essen; Fotoarchiv Ruhrverband, Essen;
Fax 0 62 02 - 92 54 01
Wasserverband Eifel-Rur, Düren, Niersverband, Viersen;
www.geokit.de
Eigenbetrieb Stadtentwässerung, Mannheim; Helmut Brodt,
ID-Kommunikation, Mannheim
Gestaltung
Herstellung
ID-Kommunikation
Agentur für umweltorientierte Kommunikation
Greiserdruck GmbH & Co. KG
Projektbearbeitung:
Karlsruher Straße 22
Michael Kleinböhl, Henner Holsmölle
76437 Rastatt
S 1, 1
www.greiserdruck.de
68161 Mannheim
Tel. 06 21-10 29 24
Fax 06 21-10 29 91
www.idkommunikation.de
E-Mail: id-kommunikation@t-online.de
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Vorwort
Die vorliegende Veröffentlichung „Entwicklung und
Stand der Abwasserbeseitigung, 13. Auflage“ stellt
den gemäß Artikel 16 der EU-Richtlinie über die
Behandlung von kommunalem Abwasser vom
21. Mai 1991 (91/271/EWG) regelmäßig zu erstellenden Lagebericht für die Öffentlichkeit dar. Der
vorliegende Bericht informiert über die Entwicklung
und den Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen und dokumentiert damit die erfolgte
Umsetzung der EU-Richtlinie mit Stand 31.12.2006.
Nordrhein-Westfalen ist ein wasserreiches Land mit
vielen Flüssen, Seen und Bächen. Für einen nachhaltigen Gewässerschutz ist es erforderlich, dass Abwässer umweltverträglich entsorgt werden, d. h. abgeleitet, gereinigt und in den Wasserkreislauf zurückgeführt werden. Die Gewässerqualität in NordrheinWestfalen hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich
verbessert. Dies ist insbesondere auf die intensiven
Anstrengungen bei der Verbesserung der Abwasserbeseitigung zurückzuführen.
Die zur Abwasserbehandlung in Nordrhein-Westfalen eingesetzte Technik zeichnet sich heute auch im
nationalen und internationalen Vergleich durch einen
hohen Standard aus. Von den 18 Mio. Einwohnern
sind 97 % an die Kanalisation verbunden mit einer
Abwasserbehandlung in einer Kläranlage angeschlossen. Das Abwasser des verbleibenden Teils der
Bevölkerung wird über private Kleinkläranlagen
gereinigt oder in abflusslosen Gruben gesammelt und
zur kommunalen Kläranlage abgefahren.
Die Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie an die kommunale Abwasserbehandlung sind in
Nordrhein-Westfalen flächendeckend umgesetzt. In
allen Kläranlagen > 2.000 EW wird im Sinne der
EU-Kommunalabwasserrichtlinie eine biologische
Abwasserbehandlung durchgeführt. Alle 383 Kläranlagen > 10.000 EW sind in der Lage, die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor zu eliminieren. Die
Mindestanforderungen gemäß Anhang 1 der Abwasserverordnung an die Einleitungen aus kommunalen
Kläranlagen bezüglich Nährstoffe werden flächendeckend eingehalten. Dies spiegelt sich auch in den
guten Eliminationsraten wider. In 2006 wurden
in den kommunalen
Kläranlagen in Nordrhein-Westfalen Eliminationsraten von 93 %
für Phosphor und
81 % für Stickstoff erzielt. Damit werden
die Anforderungen
der EU-Kommunalabwasserrichtlinie in
Nordrhein-Westfalen deutlich übertroffen.
Ziel der Anstrengungen zur weiteren Verbesserung
der Abwasserbeseitigung ist es, flächendeckend eine
gute biologische und chemische Gewässerqualität
auch im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele gemäß
EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Ziel der EUWasserrahmenrichtlinie ist es, bis zum Jahr 2015 alle
Gewässer in einen guten strukturellen, physikalischen, chemischen und biologischen Zustand zu versetzen.
Ein besonderer Fokus wird zukünftig auf die Elimination gefährlicher Stoffe (wie z.B. Arzneimittel oder
Industriechemikalien) in kommunalen Kläranlagen
sowie in Gewerbe- und Industriebetrieben, die Verbesserung der Niederschlagswasserbeseitigung und
die Fremdwasserbeseitigung in Kläranlagen und
Kanalnetzen gelegt. Mit der seit 01.01.2007 gültigen Förderrichtlinie „Investitionsprogramm Abwasser“ unterstützt die Landesregierung die Umsetzung
der hierfür notwendigen Investitionen und den Erhalt
der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der
Gewässer und der Umwelt. Hinweise zur Förderrichtlinie finden sich auf der Homepage des MUNLV
(www.munlv.nrw.de).
Eckhard Uhlenberg
Minister für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1
Veranlassung und Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
2
Abwasserbeseitigung –
Voraussetzung für ökologisch intakte Gewässer . . . . . . . . . . . . . . . 15
3
Herkunft und Menge des Abwassers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
4
4.1
4.2
Abwasserableitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Anschlussgrad an die Kanalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Art und Anzahl der Kanalisationsnetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
5
Niederschlagswasserbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
6
Kommunale Kläranlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
7
Kleinkläranlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
8
8.1
8.2
Industrielle Abwassereinleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Industrielle Direkteinleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Indirekteinleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
9
Gesamtgewässerbelastungen aus kommunalen und
industriellen Einleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
10
10.1
10.2
Abfälle aus kommunalen Kläranlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Rechen- und Sandfanggut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Klärschlamm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
11
11.1
11.2
Kostendeckende Wasserpreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Abwassergebühren in NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Die Abwasserabgabe – ein Instrument zur Berücksichtigung der
Umwelt- und Ressourcenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Investitionsprogramm Abwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
11.3
8
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Bildverzeichnis
Bild 3.1
Herkunft und Menge des Abwassers in NRW . . . . . . . . . . . . . . 19
Bild 6.1
Anzahl der kommunalen Kläranlagen in NRW sortiert nach
Größenklassen – Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Bild 6.2
Entwicklung der TOC-Frachten aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Bild 6.3
Entwicklung der Stickstoff-Frachten aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Bild 6.4
Entwicklung der Phosphor-Frachten aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Bild 6.5
Entwicklung der AOX-Frachten aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Bild 6.6
Entwicklung der Reinigungsleistung kommunaler Kläranlagen
bezüglich des Parameters Stickstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Bild 6.7
Entwicklung der Reinigungsleistung kommunaler Kläranlagen
bezüglich des Parameters Phosphor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Bild 8.1
Anzahl der Anfallstellen industriellen Abwassers sortiert nach
Herkunftsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Bild 8.2
Überblick über die in einem industriellen Betrieb anfallenden
Abwasserteilströme und ihre Behandlung bzw. Weiterleitung . . . . 44
Bild 8.3
Anzahl der Abwasserbehandlungsanlagen und der jeweiligen
Verfahrensstufen für industrielle Direkteinleiter . . . . . . . . . . . . . . 46
Bild 9.1
Frachten aus kommunalen und industriellen Einleitungen (in %)
– Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
9
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 5.1
Schmutzfrachten aus Trennsystemeinleitungen und von
Straßenabflüssen – Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Tabelle 5.2
Schmutzfrachten aus Mischwasserentlastungen –
Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Tabelle 6.1
Ausbaugröße, Anschlussgröße und Anzahl der Kläranlagen
in NRW – Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Tabelle 6.2
Anzahl der verbandsfreien und von Verbänden betrieben
Anlagen in NRW im Jahr 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Tabelle 7.1
Anzahl der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben –
Auswertung 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Tabelle 7.2
Abschätzung der Gewässerbelastungen durch Kleinkläranlagen in NRW – Auswertung 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Tabelle 8.1
Zuordnung des industriellen Abwassers zu den Herkunftsbereichen gemäß den Anhängen der Abwasserverordnung
in NRW – Auswertung 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Tabelle 8.2
Frachteinträge der industriellen Direkteinleiter in die Flussgebiete von NRW für den Auswertezeitraum 2006 . . . . . . . . 48
Tabelle 8.3
Indirekteinleitungen in NRW – Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . 49
Tabelle 8.4
Anteil des gewerblichen Abwassers an der Anschlussgröße
in NRW – Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Tabelle 9.1
Gewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen
Einleitungen in NRW – Stand 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Tabelle 10.1 Entwicklung der Klärschlammentsorgung in NRW
in 1.000 t TR/a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Tabelle 11.1 Entwicklung der Abwassergebühren in NRW für den gesplitteten Gebührenmaßstab und den Frischwassermaßstab
– bezogen auf die 396 Gemeinden in NRW . . . . . . . . . . . . 60
Tabelle 11.2 Entwicklung der Abwassergebühren in NRW für den gesplitteten Gebührenmaßstab und den Frischwassermaßstab
– bezogen auf die 18 Mio. Einwohner in NRW . . . . . . . . . . 61
Tabelle 11.3 Übersicht zum Investitionsprogramm Abwasser NRW . . . . . . . 63
10
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Kartenverzeichnis
Karte 2.1
Gewässersystem in NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Karte 2.2
Gewässergüte in NRW – Untersuchungsstand 2003 . . . . . . . . . 17
Karte 5.1
Siedlungs- und Verkehrsflächen in NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Karte 5.2
Mittlere Jahressumme des Gebietsniederschlags der Jahre
1980 bis 2004 für 292 Teileinzugsgebiete in NRW . . . . . . . . . 25
Karte 6.1
Kläranlagen in NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Karte 6.2
Einhaltung der Stickstoffanforderungen an die Einleitungen
aus kommunalen Kläranlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Karte 6.3
Leistungsvergleich: Stickstoff-Elimination in kommunalen
Kläranlagen mit mehr als 10.000 EW . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Karte 7.1
Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Karte 8.1
Industrielle Direkteinleitungen in NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Karte 8.2
Erfasste und genehmigte Indirekteinleiter . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Karte 8.3
Anzahl und Größe der genehmigten Indirekteinleiter . . . . . . . . 51
Karte 9.1
Gewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen
Einleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Karte 11.1 Gebührensplitting in NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
11
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Abkürzungsverzeichnis
AbwV
Abwasserverordnung
AOX
adsorbierbare organische Halogenverbindungen im Wasser (adsorbable organic halogen compounds), viele dieser Verbindungen sind giftig
oder im Gewässer schwer abbaubar, was die Gefahr der Aufkonzentrierung solcher Verbindungen in den Gewässern in sich birgt. (AOX
ist ein Summenparameter; X steht für die Halogene Fluor, Chlor, Brom
und Jod).
BImschG Bundesimmissionsschutzgesetz
BSB5
Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen
CSB
Chemischer Sauerstoffbedarf
DWD
Deutscher Wetterdienst
EW
Einwohnerwerte (Summe aus Einwohnern und Einwohnergleichwerten)
k. A.
keine Angabe
LANUV
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
LWG
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Nanorg
Stickstoff, anorganischer Anteil
Nges
Gesamtstickstoff (Nitrogenium), als Summe aus organischem und anorganischem Stickstoff. Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für Pflanzen
und Lebewesen und führt in zu großer Menge zu starkem Pflanzenwachstum und Sauerstoffmangel in Gewässern (Eutrophierung).
PCB
Polychlorierte Biphenyle
PCDD/F
Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine (PCDD) und Dibenzofurane (PCDF)
Pges
Gesamtphosphor; Phosphor ist ein essenzieller Nährstoff für Pflanzen
und Lebewesen und führt in zu großer Menge zu starkem Pflanzenwachstum und Sauerstoffmangel in Gewässern (Eutrophierung).
Q
Abwassermenge
RKB
Regenklärbecken im Trennsystem
RRB
Regenrückhaltebecken
SBW
Sonderbauwerk
TOC
gesamter organischer gebundener Kohlenstoff (Total Organic Carbon),
als Maß für die Konzentration an organischer Substanz im Abwasser,
deren Abbau im Gewässer zu Sauerstoffzehrung führt.
12
Kapitel 1
1
Veranlassung und Zielsetzung
Mit der Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die
Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG)
haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Anforderungen zur Reinigung von kommunalem Abwasser festgelegt.
Die Richtlinie definiert Anforderungen an die Kanalisation, Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen, die
Mischwasserbehandlung und industrielles Abwasser. Sie
stellt gleichzeitig einen Mindestumfang der Überwachung von Abwassereinleitungen sicher.
Gemäß Art. 16 der Richtlinie ist für die Öffentlichkeit alle
2 Jahre ein Lagebericht zum aktuellen Stand der Abwasserbeseitigung zu erstellen. Der vorliegende Lagebericht
informiert über die Entwicklung und den Stand der
Abwasserbeseitigung in NRW mit Stand 31.12.2006.
Grundlage für diesen Bericht ist die Genehmigungs- und
Überwachungstätigkeit der Umweltverwaltung in NRW.
Die Erhebung der Daten stellt eine wesentliche Grundlagenarbeit dar, die für die Information der Öffentlichkeit
genutzt wird, die aber insbesondere für umweltpolitische,
wasserwirtschaftliche und behördliche Entscheidungen
unverzichtbar ist. Ihre gesetzliche Grundlage findet sie in
§ 19 Landeswassergesetz.
Der vorliegende Lagebericht wird mit einer umfassenden
flussgebietsbezogenen Darstellung der Abwasseranlagen
und ihrer Einleitungen in Gewässer ergänzt, die in der
beigefügten CD enthalten ist. Die flussgebietsbezogenen
Daten werden zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom Dezember 2000 genutzt.
13
Kapitel 1
Mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie streben die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union an, dass in 15
Jahren alle Oberflächengewässer einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand aufweisen. Entsprechende Maßnahmenprogramme werden unter intensiver
Beteiligung der Öffentlichkeit flächendeckend in Europa
bis 2009 erarbeitet.
Weitere Informationen zur Entwicklung und zum Stand
der Abwasserbeseitigung NRW und zur Wasserrahmenrichtlinie sind im Umweltbericht NRW enthalten, der im
Internet unter www.munlv.nrw.de der Öffentlichkeit zur
Verfügung steht.
14
Kapitel 2
2
Abwasserbeseitigung – Voraussetzung
für ökologisch intakte Gewässer
Nordrhein-Westfalen ist ein wasserreiches Land mit vielen Flüssen, Seen und Bächen. Die Einzugsgebiete aller
oberirdischen Gewässer in Nordrhein-Westfalen sind im
Sinne der Richtlinie 91/271/EWG als empfindliche
Gebiete eingestuft.
Auf Grund der natürlichen hydrologischen Gegebenheiten wird Nordrhein-Westfalen in die vier Gewässereinzugsgebiete, Rhein (mit Issel), Maas, Weser und Ems aufgegliedert. Die nordrhein-westfälischen Anteile an den
Flussgebieten von Rhein und Maas sind landesintern in
weitere Teileinzugsgebiete unterteilt:
Rhein
der Rheingraben-Nord (der eigentliche Rheinschlauch)
O die sechs Hauptnebenflüsse: Lippe, Emscher, Ruhr,
Erft, Wupper, Sieg
O die Nebenflüsse, welche außerhalb von NRW in den
Rhein münden (Ahr, Lahn, Kyll)
O Issel
O
Maas
O die drei Hauptnebenflüsse Niers, Schwalm und Rur
O weitere Nebenflüsse.
15
Kapitel 2
Karte 2.1
Gewässersystem in NRW
Aufgabe der Wasserwirtschaft ist es, sicherzustellen, dass
die Gewässer und Grundwasservorkommen ihre Funktion
als Trink- und Brauchwasserressourcen wie auch als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen erfüllen können.
Dazu erfasst und bewertet die Umweltverwaltung kontinuierlich zahlreiche Messdaten, die Auskunft geben über
Wasserhaushalt, Gewässerqualität und den ökologischen
Zustand der Gewässer.
Untersuchungen an 3.500 festgelegten Messstellen. Für
die Bestimmung der biologischen Gewässergüte werden
im Gewässer vorkommende Organismen bestimmter
Indikatorarten ausgezählt und statistisch ausgewertet.
Daraus wird der Sarpobienindex errechnet und in einem
7-stufigen System von I (unbelastet bis sehr gering belastet) über I-II (gering belastet) bis zu IV (übermäßig verschmutzt) eingestuft.
Die Beurteilung der Gewässerqualität erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse von biologischen und chemischen
Auf dieser Basis werden in Nordrhein-Westfalen seit
1969 Gewässergütekarten erstellt. Karte 2.2 stellt die der-
16
Kapitel 2
Karte 2.2
Gewässergüte in NRW – Untersuchungsstand 2003
We
ser
Em s
Iss
el
Lipp
Emsch
e
er
Ruhr
Sc
rs
r
pe
Nie
up
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hw
Ma
Erf
t
La
hn
Rh
ein
Ru
Sieg
r
Ahr
Kyll
sonstiges: 1 %
IV: 2 %
III-IV: 1 %
III: 3 %
I
(unbelastet bis sehr gering belastet)
I-II
(gering belastet)
II
(mäßig belastet)
II-III (kritisch belastet)
III
(stark verschmutzt)
III-IV (sehr stark verschmutzt)
IV
(übermäßig verschmutzt)
sonstiges
trocken
trocken: 7 %
I: 2 %
I-II: 12 %
II-III: 26 %
Gewässereinzugsgebiet
Regierungsbezirk
II: 46 %
0
30
60 km
KIT 2007
zeit aktuelle Karte der Gewässergüte (Stand 2003) dar.
Die Gewässergüte hat sich in den letzten Jahrzehnten
deutlich verbessert: mit Ausnahme der bisher als Abwasserkanal genutzten Emscher wird das Ziel, die Güteklas-
se II (mäßig belastet), in den Oberflächengewässern in
NRW weitgehend erreicht. Dies ist insbesondere auf die
intensiven Anstrengungen bei der Verbesserung der
Abwasserbehandlung zurückzuführen.
17
Kapitel 3
3
Herkunft und Menge des Abwassers
Abwasser wird sowohl durch häuslichen Gebrauch von
Wasser als auch durch gewerbliche und industrielle Wassernutzungen und durch das von Niederschlägen aus dem
Bereich der befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser erzeugt. Dabei wird zwischen
Schmutz- und Niederschlagswasser unterschieden.
zeitig stellt die kontinuierliche tägliche Inanspruchnahme
von 15 ha Freiraum für neue Bebauungen und Verkehrswege eine Herausforderung für die zukünftige Niederschlagswasserbehandlung dar. Die Folgen des Klimawandels mit vermehrten Starkregen erhöht die Bedeutung
dieses Abwasserpfades.
Bei gleich bleibender Bevölkerung und einem auch aus
Kostengründen sparsameren Umgang mit Wasser der
Bevölkerung und der Industrie wird sich in den nächsten
Jahren die Schmutzwassermenge nicht erhöhen. Gleich-
Insgesamt gelangten 2006 in NRW 5.417 Mio. m3
Abwasser in die Gewässer.
18
Kapitel 3
Herkunft und Menge des Abwassers in NRW (in Mio. m3/a)
Schmutzwasserkanal/Mischwasserkanal
837
1.388
815
Kläranlagen
Niederschlag
häusliches
Abwasser
Indirekteinleitungen
Regenwasserkanal
291
2.749
Gewässer
Mischwasserentlastung
825
Bild 3.1
Schlamm
Industielle
Direkteinleitungen
Einleitungen aus Trennsystemen
Regenwasserentlastung mit Vorbehandlung
781
759
66
Abflüsse von Straßen
748
Kleinkläranlagen
23
19
Kapitel 4
4
Abwasserableitung
Die Errichtung einer dem Stand der Technik entsprechenden abwassertechnischen Infrastruktur ist Voraussetzung
für die zukünftige Entwicklung eines dicht besiedelten
und hoch industrialisierten Landes wie NRW.
geeigneten Maßnahmen, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten.
Anschlussgrad an die Kanalisation
In NRW liegt zu gut 97 % ein Anschluss an die Kanalisation verbunden mit einer Abwasserbehandlung in einer
Kläranlage vor. In den übrigen Bereichen – also Außenbereichen – wird das Abwasser in Kleinkläranlagen gereinigt oder in abflusslosen Gruben gesammelt und abgefahren (vgl. Kapitel „Kleinkläranlagen“).
Bezüglich des Abwassersammelns fordert die EU-Richtlinie (91/271/EWG) für Gemeinden spätestens bis zum
31.12.2005 die Einrichtung einer Kanalisation bzw. wenn
dies nicht gerechtfertigt ist, weil sie entweder keinen Nutzen für die Umwelt mit sich bringen würde oder mit übermäßigen Kosten verbunden wäre, die Einrichtung von
Die Richtlinie 91/271/EWG ist somit im Hinblick auf die
Errichtung von Kanalisationsanlagen flächendeckend
erfüllt. Die zukünftigen Aufgaben im Bereich der Kanalisation sind deshalb weniger im Neubau als in der Sanierung des in den letzten 100 Jahren entstandenen Kanalnetzes in NRW zu sehen.
4.1
20
Kapitel 4
4.2
Art und Anzahl der Kanalisationsnetze
Bei der Abwasserableitung wird vorwiegend zwischen
zwei Entwässerungssystemen unterschieden. Beim
Mischsystem werden Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam in einem Kanal abgeleitet, beim
Trennsystem werden Schmutz- und Niederschlagswasser in getrennten Kanälen abgeführt. Schmutzwasser wird
der Kläranlage zugeleitet. Im Regenwasserkanal wird
Niederschlagswasser sowie gezielt in die Kanalisation
aufgenommenes unverschmutztes oder nur gering verschmutztes Wasser (z. B. aus Dränagen) einem Gewässer
zugeführt. Das Ziel der Siedlungsentwässerung mit diesen Systemen war seit jeher die schnelle und vollständige
Ableitung des anfallenden Abwassers und Niederschlagswassers aus bebauten Gebieten. Dadurch wird jedoch der
natürliche Wasserkreislauf gestört. Deshalb soll zukünftig
Niederschlagswasser möglichst ortsnah durch Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer dem natürlichen
Wasserkreislauf wieder zugeführt werden. Dies kann
auch im Trennsystem erfolgen. Die gesetzliche Grundlage ist der § 51a Landeswassergesetz.
Insgesamt gibt es (2006) 14.200 öffentliche Kanalisationsnetze. Davon sind 90 % (12.755 Teilnetze) im Trennsystem und 10 % (1.445 Teilnetze) im Mischsystem ausgeführt. Das Mischkanalisationsnetz hat eine Länge von
rund 46.000 km 1 (67 %) und das Trennkanalisationsnetz
(Schmutzwasserkanal) eine Länge von rund 23.000 km 1
(33 %).
1 Forschungsbericht des IKT, Dezember 2003: Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) bei den kommunalen
Netzbetreibern und Wasserverbänden in NRW
21
Kapitel 5
5
Niederschlagswasserbehandlung
Die EU-Richtlinie Kommunales Abwasser verpflichtet
die Mitgliedstaaten für Kanalisationen den Anforderungen gemäß Anhang 1 Abschnitt A zu entsprechen, d. h. die
Kanalisationen sollen den Anforderungen an die ordnungsgemäße Abwasserbehandlung Rechnung tragen.
Dies betrifft insbesondere die Begrenzung der Verschmutzung der Gewässer über Regenüberläufe.
In Trennsystemen werden Niederschläge vorwiegend
entweder nach einer mechanischen Reinigung (Sedimentation) oder direkt einem Gewässer zugeleitet. Regenrückhaltebecken dienen dabei alleine der Zwischenspeicherung, während Regenklärbecken außerdem eine Sedimentationswirkung aufweisen.
22
Mischsysteme sind so ausgelegt, dass ein Teil des mit
dem Schmutzwasser mitgeführten Regenwassers bei
Starkregenereignissen nicht zu einer Kläranlage weitergeleitet, sondern teils mechanisch behandelt, teils unbehandelt in die Gewässer abgeschlagen wird. Dies ist
erforderlich, um eine hydraulische Überlastung unterhalb
liegender Kanalnetzteile sowie der Kläranlage zu verhindern. In Mischkanalisationen werden die Bauwerkstypen
Regenüberlauf, Regenüberlaufbecken, Stauraumkanal
und Regenrückhaltebecken unterschieden. Bei diesen
Mischwassereinleitungen können bei Entlastungen hohe
Schmutzfrachten auftreten, die zu starken Gewässerbelastungen führen. Diese Belastungen treten zwar nur zeitweilig auf, können aber diejenigen aus den Abläufen von
Kapitel 5
Kläranlagen während des Regenabflusses um ein Mehrfaches übertreffen. Aufgabe der Mischwasserbehandlung
ist es daher, den Abfluss zur Kläranlage so zu begrenzen,
dass dort die angestrebten Ablaufwerte eingehalten werden und gleichzeitig die stoßweisen Belastungen des
Gewässers aus Regenentlastungen in vertretbaren Grenzen bleiben. Zukünftiges Ziel der Mischwasserbehandlung muss die bestmögliche Reduzierung der Gesamtemissionen aus Mischwasserentlastungen und Kläranlagen im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Erfordernisse
sein.
Die in die Gewässer eingeleiteten Frachten aus der
Niederschlagswasserbehandlung werden in hohem Maße
von der Größe der befestigten und abflusswirksamen
Flächen sowie von der Niederschlagshöhe im Einzugsgebiet der Niederschlagswasserbehandlungsanlagen
beeinflusst.
Die befestigten und abflusswirksamen Flächen werden
in Nordrhein-Westfalen mit Hilfe des Amtlichen
Topographisch-Kartographischen Informations-Systems
ATKIS ermittelt. ATKIS ist ein Projekt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Bundesländer. In ATKIS wird die Landschaft nach topografischen Gesichtspunkten in verschiedene Objektarten
gegliedert. Im Jahr 2005 wurde die neue Modellierung
des ATKIS veröffentlicht. Die Zuordnung einer Fläche zu
einer Objektart erfolgt auf Basis der Nutzungsart einer
Fläche (z. B. Industrie- und Gewerbefläche) oder ihrer
Ausprägung (z. B. Gewässer).
In Karte 5.1 sind die Siedlungs- und Verkehrsflächen in
NRW dargestellt.
Der Niederschlag wird über ein Netz von Niederschlagsmessstellen gemessen und aufgezeichnet. Für die Ermittlung der in die Gewässer eingeleiteten Frachten aus der
Niederschlagswasserbehandlung wurde auf Niederschlagsdaten von etwa 900 Messstationen zurückgegriffen, deren Daten in der zentralen Datenhaltung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW (LANUV) geprüft verfügbar sind. Neben ca. 270
Stationen der Landesumweltverwaltung sind auch die
Daten von etwa 400 Stationen des Deutschen Wetterdienstes, ca. 200 Stationen der Wasserverbände und etwa
20 Stationen von Kommunen und sonstigen Betreibern
für den Auswertezeitraum 1980 bis 2004 verfügbar.
Stationen mit kurzer Beobachtungsdauer oder größeren
Lücken wurden hier nicht berücksichtigt. Die mittlere
Jahressumme des Gebietsniederschlags der Jahre 1980
bis 2004, die der Ermittlung der in die Gewässer eingeleiteten Frachten aus der Niederschlagswasserbehandlung
zu Grunde liegt, ist der Karte 5.2 zu entnehmen. Die
räumlichen Strukturen ergeben sich durch die Wahl von
Teileinzugsgebieten.
Nordrhein-Westfalen hat eine Fläche von rund 3,4 Mio.
ha. Davon sind ca. 760.700 ha (22 %) Siedlungs- und Verkehrsflächen und von diesen Flächen rund 400.000 ha
(12 %) befestigt und abflusswirksam. Diese abflusswirksamen Flächen sind entweder an ein Misch- oder ein
Trennsystem angeschlossen oder es handelt sich um
außerörtliche Straßenflächen, die in der Regel nicht an
öffentliche Kanalnetze angeschlossen sind.
23
Kapitel 5
Karte 5.1
Siedlungs- und Verkehrsflächen in NRW
KIT 2007
24
Kapitel 5
Karte 5.2
Mittlere Jahressumme des Gebietsniederschlags der Jahre 1980 bis 2004
für 292 Teileinzugsgebiete in NRW
Regierungsbezirk
Detmold
Regierungsbezirk
Münster
We
ser
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Iss
el
Ems
e
Lipp
scher
Em
Ru
Regierungsbezirk
Arnsberg
Nie
rs
alm
hw
Sc
as
Ma
hr
er
Wupp
Rh
ein
Rur
Lahn
ft
Er
Sieg
Ahr
Regierungsbezirk
Köln
Ky
ll
Mittlere Jahressummen des Niederschlags [mm] *
500 -
<600
1.000 - <1.100
600 -
<700
1.100 - <1.200
700 -
<800
1.200 - <1.300
800 -
<900
1.300 - <1.400
900 - <1.000
1.400 - <1.500
Flüsse
* Mittlere Jahressummen des
Niederschlags 1980 - 2004
Regierungsbezirke
0
20
40 km
KIT 2007
25
Kapitel 5
Die Verschmutzung des abgeleiteten Regenwassers
resultiert aus Auswaschungen aus der Luft und den Abschwemmungen beim Abfluss (z. B. von Straßen und
Dächern). Dabei gibt es je nach Untergrund, Regendauer,
-häufigkeit etc. erhebliche Konzentrationsunterschiede
der Regenwasserabflüsse.
Tabelle 5.1 zeigt die Ergebnisse der Frachtermittlung für
die verschiedenen Parameter für Trennsysteme und für
überwiegend außerörtliche Straßen.
Jeden Tag werden in NRW durchschnittlich ca. 15 ha neu
für Siedlungs- und Verkehrsflächen beansprucht. Der
Anteil der Trennsystemflächen an der gesamten befestigten Fläche mit rund 400.000 ha beträgt derzeit bereits
Tabelle 5.1
Schmutzfrachten aus Trennsystemeinleitungen und von Straßenabflüssen – Stand 2006
Stand 2006
Trennsysteme
Anzahl der Regenbecken (RKB + RRB)
Speichervolumen RKB
Befestigte Fläche
Einheit
1.650
–
–
380.863
–
m2
140.257
122.088
748.454.285
TOC
20.613
18.711
t/a
ha
m3/a
Nges
3.298
2.994
t/a
Pges
825
748
t/a
Summe Schwermetalle
528
479
t/a
16
15
t/a
AOX
26
Straßen
824.533.745
Regenabfluss
Schmutzfracht
35 %, der Anteil der abflusswirksamen, meist außerörtlichen Straßenflächen 30 %. Bedingt durch eine weitere
zunehmende Versiegelung der Fläche, ist in Zukunft mit
einer Zunahme dieser Trennsystemflächen und somit
auch mit einer Erhöhung der Schmutzfrachten aus Trennsystemen und von Straßen zu rechnen. Mit der im Mai
2006 initiierten „Allianz für die Fläche“ werden neue
innovative Wege der Siedlungs- und Verkehrsflächenpolitik mit dem Ziel einer sparsamen und effektiven Nutzung von Grund und Boden entwickelt; dem steigenden
Flächenverbrauch wird damit aktiv entgegengewirkt.
Trotz dieser Aktivitäten ist weiterhin von einer zunehmenden Gewässerbelastung aus Niederschlagswassereinleitungen basierend auf Trennsystemen auszugehen.
Kapitel 5
In Tabelle 5.2 sind die Schmutzfrachten aus den Mischsystemen aufgeführt.
Die aus der Mischwasserkanalisation direkt in die
Gewässer entlasteten Mischwasserströme sind abhängig
von Art, Größe, Gestaltung und Anordnung der im Kanalnetz vorhandenen Regenbecken und Regenüberläufe
sowie der Charakteristika der Einzugsgebiete. Die weite-
Tabelle 5.2
ren Anstrengungen zur Verringerung der Belastungen aus
Mischwassereinleitungen zielen zum einen darauf ab, den
Abfluss zur Kläranlage durch Bauwerke zur Zwischenspeicherung so zu begrenzen, dass die stoßweisen Belastungen des Gewässers aus Regenentlastungen in vertretbaren Grenzen bleiben, und zum anderen werden befestigte Mischsysteme abgekoppelt und in das Trennsystem
eingebunden.
Schmutzfrachten aus Mischwasserentlastungen – Stand 2006
Stand 2006
Mischsysteme
Anzahl Regenentlastungsanlagen
5.068
Einheit
–
Speichervolumen
3.912.169
m3
Befestigte Fläche
137.993
ha
Entlastungsabfluss
Schmutzfracht
290.538.394
m3/a
TOC
10.588
t/a
Nges
2.420
t/a
Pges
605
t/a
Summe Schwermetalle
172
t/a
15
t/a
AOX
27
Kapitel 6
6
Kommunale Kläranlagen
Derzeit werden in Nordrhein-Westfalen 661 kommunale
Abwasserbehandlungsanlagen betrieben, um das in den
einzelnen Gemeinden anfallende Abwasser zu reinigen.
Im Jahr 2006 wurden in diesen 661 kommunalen Kläranlagen rund 2.750 Mio. m3 Abwasser gereinigt.
Für die Bemessung einer kommunalen Kläranlage (Ausbaugröße) bzw. für die Ermittlung der aktuellen Belastung (Anschlussgröße) sind die Anzahl der an die Kläranlage angeschlossenen Einwohner (E) und die Schmutz-
28
fracht aus dem gewerblichen Bereich (Anzahl der angeschlossenen Einwohnergleichwerte (EGW)) maßgebend.
Die Gesamtbelastung einer Abwasserbehandlungsanlage
wird in Einwohnerwerten (EW) ausgedrückt und ergibt
sich aus der Summe der angeschlossenen Einwohner und
der gewerblichen Einwohnergleichwerte (EW = E + EGW).
In Tabelle 6.1 sind die kommunalen Kläranlagen NRWs
unterschieden nach Größenklassen zusammengestellt.
Kapitel 6
Tabelle 6.1
Ausbaugröße, Anschlussgröße und Anzahl der Kläranlagen in NRW – Stand 2006
Bemessung EW
Anzahl der Anlagen
Anschlussgröße EW
Ausbaugröße EW
) 10.000
278
769.028
1.004.253
10.001-100.000
316
9.609.522
11.651.302
67
17.342.446
22.573.815
661
27.720.996
35.229.370
> 100.000
Gesamt
In Nordrhein-Westfalen weisen 278 der Abwasserbehandlungsanlagen eine Ausbaugröße kleiner oder gleich
10.000 EW auf. Die Größenentwicklung der Abwasserbehandlungsanlagen über die letzten Jahre zeigt, dass die
Anzahl der kleineren Anlagen abnimmt.
Bild 6.1
Anzahl der kommunalen Kläranlagen in NRW sortiert nach Größenklassen –
Stand 2006
Anzahl
800
700
661
600
500
400
316
300
278
200
100
67
0
) 10.000
10.001 -100.000
> 100.000
Gesamt
[EW]
29
Kapitel 6
Grundsätzlich ist es Aufgabe der einzelnen Gemeinde,
das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen
und die dazu erforderlichen Abwasseranlagen zu betreiben. In einigen Flussgebieten wird die Abwasserbeseitigung von Wasserverbänden, den so genannten sondergesetzlichen Wasserverbänden und Genossenschaften,
durchgeführt.
In Karte 6.1 ist die Zuordnung der 661 kommunalen
Abwasserbehandlungsanlagen zu den Flussgebieten in
Nordrhein-Westfalen dargestellt.
Insgesamt existieren in NRW 11 Wasserverbände, die in
Tabelle 6.2 namentlich genannt werden. Es wird deutlich,
dass von den Verbänden 323 Anlagen und damit fast die
Hälfte aller 661 nordrhein-westfälischen Abwasserbehandlungsanlagen betrieben werden.
Tabelle 6.2
Anzahl der verbandsfreien und von Verbänden betriebenen Anlagen in NRW im Jahr 2006
Anzahl der
) 10.000
10.001-100.000
> 100.000
Anlagen
[EW]
[EW]
[EW]
323
123
165
35
4
0
0
4
Ruhrverband
73
26
41
6
Lippeverband
55
19
29
7
Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
47
15
28
4
Niersverband
24
11
9
4
Wupperverband
11
1
6
4
Erftverband
44
20
22
2
Bergisch-Rheinischer Wasserverband (BRW)
22
14
6
2
Verbänden zugehörige Anlagen
Emschergenossenschaft
Linksniederrheinische EntwässerungsGenossenschaft (LINEG)
9
4
3
2
33
13
20
0
1
0
1
0
verbandsfreie Anlagen
338
155
151
32
Gesamt
661
278
316
67
Aggerverband
Wasser- und Bodenverband Wahn
30
Kapitel 6
Kläranlagen in NRW
49
22
39
43
47
Karte 6.1
3
6
s
19
Em
36
We
ser
5
7
Issel
Ems
9
27
el
Iss
33
Weser
17
10
12
4
41
e
39
Lipp
cher
Ems
Lippe
4
Emscher
Ruhr
Niers / Schwalm
r
ppe
Wu
6
rs
Ruhr
32
Wupper
ein
28
Rh
18
2
lm
3
s
Nie
a
hw
a
Ma
6
1
1
Rheingraben
Sc
Maastal
La
Er
hn
21
29
ft
18
Ru
Sieg
2
3
15
r
Lahn /
Ahr / Kyll
4
Erft
Sieg
Ahr
Anzahl
Rur
0
.00
10
s
i
b
50
Kyll
Kläranlagen nach Größenklassen
40
bis 10.000 EW
: 278 Anlagen
10.001 bis 100.000 EW
: 316 Anlagen
größer 100.000 EW
:
NRW insgesamt
: 661 Anlagen
1
.00
10
30
0
30
0
.00
00
1
-
EW
67 Anlagen
20
Gewässereinzugsgebiet
EW = Einwohnerwerte
Regierungsbezirk
EW
(Die Einwohnerwerte setzen sich zusammen aus der
Einwohnerzahl und den Einwohnergleichwerten aus
gewerblichem und industriellem Abwasser)
10
>
00
0.0
10
EW
5
60 km
KIT 2007
31
Kapitel 6
Entsprechend Artikel 5 der EU-Richtlinie 91/271/EWG
ist sicherzustellen, dass in empfindlichen Gebieten eingeleitetes kommunales Abwasser aus Kläranlagen über
10.000 EW mit einer weitergehenden Behandlung, d. h.
einer Abwasserbehandlung zur Nährstoffelimination,
ausgestattet ist. In NRW müssen demnach die 383 Kläranlagen mit einer Ausbaugröße über 10.000 EW auf
Stickstoff- und Phosphorelimination ausgebaut sein.
Voraussetzung für eine Stickstoffelimination ist der Ausbau der Abwasserbehandlungsanlage mit Nitrifikationsund Denitrifikationsstufe. Mit Hilfe der Nitrifikation wird
im Abwasser vorhandenes Ammonium mit Hilfe von
Bakterien zu Nitrat umgewandelt. In der Denitrifikationsstufe wird das Nitrat zu elementarem Stickstoff und
Sauerstoff umgesetzt. Ammonium und Nitrate verursachen in zu großer Menge genau wie Phosphor ein verstärktes Pflanzenwachstum im Gewässer. Daher ist der
Ausbau von Kläranlagen mit beiden Behandlungsstufen,
der Nitrifikation und der Denitrifikation, wichtig für den
Gewässerschutz.
In Nordrhein-Westfalen sind von den 383 Abwasserbehandlungsanlagen >10.000 EW alle bis auf die Anlagen
Hagen-Boele und Leverkusen-Bürrig mit einer Nitrifikationsstufe ausgerüstet. Diese beiden Anlagen sind
Sonderfälle und leiten das Abwasser nach der Behandlung in eine industrielle Kläranlage ein, die zur Stickstoffelimination ertüchtigt ist. Ein Ausbau der kommunalen
Anlagen ist daher nicht erforderlich.
Drei der restlichen 381 Abwasserbehandlungsanlagen
sind zurzeit nur mit einer Nitrifikationsstufe, also ohne
Denitrifikationsstufe ausgestattet. Bei der Anlage HalleBrandheide handelt es sich um eine Tropfkörperanlage.
Eine Nachrüstung zur gezielten Denitrifikation ist nicht
geplant. Die Anlage hält die Anforderungen bezüglich des
Parameters Stickstoff ein. Die übrigen zwei Anlagen, die
aktuell ohne gezielte Denitrifikation betrieben werden,
sind Wenden und Tönisberg. Die Anlagen Wenden und
Tönisberg werden derzeit zur gezielten Denitrifikation
ausgebaut. Für die Anlage Tönisberg ist die Genehmigung zum Ausbau im Jahr 2006 erteilt worden. Der Aus-
32
bau soll im Jahr 2008 durchgeführt werden. Für Wenden
steht eine Anlagenerweiterung im Jahr 2008 bevor. Damit
werden im Jahr 2008 alle Kläranlagen > 10.000 EW mit
einer entsprechenden Verfahrenstechnik zur Stickstoffelimination ausgerüstet sein.
Bezüglich der Phosphorbehandlung arbeiten von den 383
Anlagen > 10.000 EW drei Anlagen ohne gezielte
Phosphorelimination. Dabei handelt es sich zum einen
um die oben bereits genannten Anlagen Hagen-Boele und
Leverkusen-Bürrig, die ihr Abwasser in eine industrielle
Kläranlage einleiten, in der Phosphorelimination betrieben wird. Zum anderen handelt es sich um die Abwasserbehandlungsanlage Solingen-Gräfrath, die ohne gezielte
Phosphorelimination arbeitet, jedoch trotzdem die
Ablaufwerte mit einer Reinigungsleistung bezüglich des
Phosphors von 92 % sehr gut einhält.
Damit sind die Anforderungen gemäß Artikel 5 der EUKommunalabwasserrichtlinie zur gezielten Nährstoffbehandlung flächendeckend in NRW umgesetzt.
Ergänzend zu den Anforderungen aus der EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist anzuführen, dass in NRW eine
gezielte Stickstoff- und Phosphorelimination auch in kleineren Abwasserbehandlungsanlagen betrieben wird,
wenn dies aus Gründen der Gewässerqualität erforderlich
ist.
In den letzten Jahren ist eine stetige Verbesserung der
Reinigungsleistung der Kläranlagen verbunden mit einer
verringerten Gewässerbelastung aus Kläranlagen erfolgt.
In Bild 6.2 bis Bild 6.5 ist die Entwicklung der eingeleiteten Frachten aus kommunalen Kläranlagen für die
Parameter TOC, Nges, Pges und AOX in die Gewässer
Nordrhein-Westfalens für den Zeitraum 2003 bis 2006
dargestellt. Abgebildet werden Frachten in Tonnen pro
Jahr [t/a]. Es zeigt sich bei allen Parametern eine Verringerung der Gewässerbelastung durch Abwassereinleitungen aus kommunalen Kläranlagen.
Kapitel 6
Bild 6.2
Entwicklung der TOC-Frachten aus
Bild 6.3
Entwicklung der Stickstoff-Frachten
kommunalen Abwasserbehandlungs-
aus kommunalen Abwasserbehand-
anlagen
lungsanlagen
TOC-Frachten
[t/a]
30.000
25.000
26.946
25.787
25.000
N-Frachten
[t/a]
23.106
22.596
24.919
20.329
20.000
20.000
15.000
15.000
10.000
10.000
5.000
5.000
0
0
2003/2004
2005
2006
2003/2004
2005
2006
Jahr
Bild 6.4
Entwicklung der Phosphor-Frachten
Bild 6.5
Entwicklung der AOX-Frachten aus
aus kommunalen Abwasserbehand-
kommunalen Abwasserbehandlungs-
lungsanlagen
anlagen
P-Frachten
[t/a]
AOX-Frachten
[t/a]
1.800
1.600
Jahr
120
1.571
1.468
100
101
1.400
1.245
80
1.200
69
62
1.000
60
800
40
600
400
20
200
0
0
2003/2004
2005
2006
2003/2004
Jahr
2005
2006
Jahr
33
Kapitel 6
Diese Entwicklung der Verringerung der Gewässerbelastung aus kommunalen Kläranlagen spiegelt sich in der
Verbesserung der Reinigungsleistung wider, wie die folgenden Ausführungen dazu zeigen.
den nordrhein-westfälischen Anlagen stetig besser wird.
NRW hält mit einer Stickstoff-Elimination von 81 % die
Anforderungen gemäß EU-Kommunalabwasserrichtlinie
deutlich ein.
Hinsichtlich der Gesamtbelastung, die durch alle kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen in einem empfindlichen Gebiet hervorgerufen wird, fordert die EU-Kommunalabwasserrichtlinie eine prozentuale Verringerung
oder Reinigungsleistung von mindestens 75 % je Nährstoffparameter (vgl. Art. 5 Abs. 3 91/271/EWG). Da ganz
Nordrhein-Westfalen gemäß EU-Richtlinie als empfindliches Gebiet deklariert ist, sind diese Anforderungen zu
erfüllen.
Auch für die Phosphorelimination lässt sich, wie in Bild
6.7 dargestellt, ein positiver Trend seit 2003 bezüglich der
Reinigungsleistung feststellen. Besonders die Anlagen
mit einer Ausbaugröße von 2.000 bis 10.000 EW weisen
mit einer Verbesserung der Phosphorelimination von
74 % auf derzeit 81 % eine positive Entwicklung auf.
NRW hält mit einer Eliminationsrate von 93 % damit
auch für den Parameter Phosphor die Anforderungen
gemäß EU-Kommunalabwasserrichtlinie deutlich ein.
In Bild 6.6 wird die Entwicklung der Reinigungsleistung
kommunaler Kläranlagen bezüglich des Parameters
Stickstoff für den Zeitraum 2003 bis 2006 dargestellt. Es
ist deutlich zu erkennen, dass die Stickstoffelimination in
Bild 6.6
Entwicklung der Reinigungsleistung kommunaler Kläranlagen bezüglich des Parameters Stickstoff
[%]
Stickstoffelimination
90
80
80
69
70
69
80
82
80
80
81
72
60
50
50
48
49
40
30
20
10
0
< 2.000
2.000 -10.000
> 10.000
Gesamt
Ausbaugröße [EW]
2003/2004
34
2005
2006
Kapitel 6
Bild 6.7
Entwicklung der Reinigungsleistung kommunaler Kläranlagen bezüglich des Parameters Phosphor
[%]
Phosphorelimination
100
92
92
93
91
92
93
90
81
80
70
74
69
76
68
63
60
50
40
30
20
10
0
< 2.000
2.000 -10.000
> 10.000
Gesamt
Ausbaugröße [EW]
2003/2004
2005
2006
Die Mindestanforderungen an die Einleitungen aus
kommunalen Kläranlagen in die Gewässer gemäß der
EU-Kommunalabwasserrichtlinie sind im Anhang 1 der
Abwasserverordnung (AbwV) bundeseinheitlich geregelt.
Danach darf aus kommunalen Kläranlagen mit einer Ausbaugröße größer 100.000 EW nur gereinigtes Abwasser
mit weniger als 13 mg/l Stickstoff eingeleitet werden. Für
Kläranlagen mit einer Ausbaugröße größer 10.000 EW
liegt der Grenzwert bei 18 mg/l. Diese Anforderungen
gelten bei einer Abwassertemperatur von mindestens
12 °C. Der Vergleich der mittleren in 2006 eingeleiteten
Stickstoffjahreskonzentrationen jeder Kläranlagen mit
diesen Anforderungen bestätigt, dass die Kläranlagen in
NRW diese Anforderungen einhalten (siehe Karte 6.2).
Einzig die Kläranlage Monschau ist in diesem Vergleich
auffällig. Die Kläranlage Monschau war bereits vor Einführung der Mindestanforderungen auf Stickstoffelimination gemäß der damaligen Technik ausgerüstet worden.
Heute ist diese Technik allerdings überholt und führt in
2006 noch zu Jahreskonzentrationen über den geforderten
Mindestanforderungen. Derzeit wird die Kläranlage
Monschau saniert. Spätestens mit Fertigstellung im Jahre
2008 werden die Anforderungen eingehalten.
35
Kapitel 6
Karte 6.2
Einhaltung der Stickstoffanforderungen an die Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen
Em
s
We
ser
el
Iss
Lipp
e
cher
Ems
Ruhr
Wup
per
Sc
Nie
alm
rs
hw
M
s
aa
La
t
in
Erf
Rhe
hn
Ru
Sieg
r
Ahr
Kyll
Kläranlagengröße (Ausbaugröße)
bis 10.000 EW
10.001 bis 100.000 EW
größer 100.000 EW
Anforderung an Stickstoffkonzentrationen Kommunaler Kläranlagen:
10.001 - 100.000 EW: < 18 mg/l
größer 100.000 EW:
< 13 mg/l
Anforderungen erfüllt
Anforderungen nicht erfüllt
Hagen-Boele (Einzugsgebiet Ruhr), Leverkusen Bürrig (Einzugsgebiet Rheingraben)
Behandlung der kommunalen Abwässer erfolgt in einer industriellen Kläranlage
Gewässereinzugsgebiet
Regierungsbezirk
EW = Einwohnerwerte (Die Einwohnerwerte setzen sich zusammen aus der Einwohnerzahl und den
0
30
60 km
Einwohnergleichwerten aus gewerblichem und industriellem Abwasser)
KIT 2007
36
Kapitel 6
Mit Hilfe der Überprüfung der Eliminationsleistung der
einzelnen kommunalen Kläranlagen kann abgeschätzt
werden, ob die Anlagen und das Kanalnetz nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben werden. Einen
wichtigen Aspekt stellt dabei die Frage nach der gemäß
der Abwasserverordnung verbotenen Verdünnung und
Vermischung des Abwassers zur Einhaltung der im wasserrechtlichen Bescheid festgelegten Ablaufkonzentrationen dar. In Karte 6.3 sind hierzu die Kläranlagen in NRW
mit mehr als 10.000 EW im Hinblick auf die Stickstoffelimination aufgetragen. Die Kläranlagen, die eine N-Elimination von mindestens 75 % aufweisen, sind in der
Karte 6.3 als grüne Punkte dargestellt, diejenigen, die diesen Eliminationsgrad nicht erreichen, als rote Punkte. Bei
den Einleitungen dieser Anlagen muss geprüft werden, ob
Handlungsbedarf besteht. Dieser Handlungsbedarf resultiert auch im Hinblick auf die Umsetzung der EU-WRRL.
Die zur notwendigen Reduzierung des Nährstoffeintrages
in die Nordsee erforderlichen Maßnahmen betreffen
neben der Verminderung des Stickstoffeintrages aus der
Landwirtschaft auch kommunale Kläranlagen. Primär
müssen dabei diejenigen Kläranlagen und deren Einzugsgebiete betrachtet werden, bei denen die Reinigungsleistung ohne technische Maßnahmen in der Kläranlage verbessert werden kann.
Fremdwasser bezeichnet den nicht behandlungsbedürftigen und damit unerwünschten Abfluss in einem Entwässerungssystem. Es setzt sich überwiegend aus Grundwasser und Niederschlagswasser im Schmutzwasserkanal des
Trennsystems sowie aus Kühlwasser zusammen. Fremdwasser in Entwässerungssystemen führt zu einer Verdünnung und Temperaturerniedrigung des Abwassers. Der
gewöhnlich bei der Planung angesetzte Fremdwasseranteil von 50 % des Schmutzwassers wird in der Praxis bei
diesen Anlagen weit überschritten. Dadurch vermindern
sich insbesondere die Reinigungsleistungen bezüglich der
Nitrifikation und Denitrifikation. Die Ablaufkonzentrationen allerdings werden unter anderem aufgrund der Verdünnung gemäß den Anforderungen der Abwasserverordnung ohne Probleme eingehalten.
Um das Fremdwasserproblem zu lösen, werden von den
betroffenen Wasserverbänden und Kommunen inzwischen umfangreiche Anstrengungen unternommen. Aufgrund der Komplexität der Problematik ist eine Sanierung
jedoch kurzfristig nicht zu erwarten. Insbesondere der
teilweise hohe Einfluss der privaten Kanalisation erfordert dabei ein zwischen Eigentümern und Gemeinde bzw.
Wasserverband abgestimmte Vorgehensweise, um nachhaltige Lösungen bei der Umsetzung von Fremdwassersanierungskonzepten erzielen zu können.
Bei einer genauen Betrachtung der Kläranlagen mit
geringen Reinigungsleistungen fällt auf, dass alle Anlagen die nach der Abwasserverordnung geforderten konzentrationsbezogenen Mindestablaufanforderungen beim
Stickstoff einhalten und gleichzeitig viele einen hohen
einwohnerwertspezifischen Abwasserzufluss aufweisen.
Dies lässt den Schluss zu, dass die verminderte Frachtreduzierung beim Stickstoff in vielen Fällen auf einen
hohen Fremdwasseranfall im Einzugsgebiet der betroffenen Kläranlage zurückzuführen ist.
37
38
0
***)
***)
***)
1
59.298
1
90.000
1
14.507
1
8.950
1
7.990
1
16.600
1
38.727
1
21.216
1
18.044
1
118.000
1
60.000
1
11.972
2
57.504
1
150.000
1
24.300
3
389.000
1
14.830
1
12.636
1
101.344
4
439.548
1
10.838
1
11.219
1
57.500
1
18.000
1
61.000
1
49.017
1
21.500
1
180.895
1
36.819
1
115.000
1
10.131
1
78.000
1
12.368
3
201.520
2 1.662.144
1
32.793
1
138.450
1
62.344
1
16.400
1
21.600
1
40.017
1
11.667
1
12.606
1
29.035
1
10.005
1
17.500
1
21.392
1
17.337
1
24.506
1
59.877
1
63.165
2
353.986
2
30.298
1
27.167
1
64.724
1
9.354
1
54.406
1
165.700
1
34.173
1
16.743
1
20.699
1
6.387
1
29.900
1
26.047
1
7.567
1
16.965
1
23.026
1
13.562
1
70.000
1
89.775
1
13.500
1
65.418
1
11.716
1
97.900
5 1.550.526
87
83
94
87
91
87
90
81
65
89
89
88
81
83
85
81
78
93
91
82
96
95
79
93
85
83
91
93
92
90
91
89
94
85
98
86
95
93
88
82
86
56
82
85
81
86
83
87
52
89
87
91
89
84
93
87
78
80
92
93
94
92
89
90
77
90
44
84
66
92
81
92
86
88
80
10
20
30
40
50 km
77
97
78
98
89
91
86
92
88
89
86
87
91
99
91
82
80
88
94
86
93
67
93
95
89
75
87
91
90
85
91
85
87
86
95
98
89
93
93
96
79
69
85
87
89
79
86
93
93
98
74
78
83
83
80
76
97
89
82
77
95
93
88
78
83
96
90
89
86
89
86
94
71
80
72
Regierungsbezirk
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹‹
‹
‹
‹
‹
Blankenheim
‹
‹
‹
Erftverband
‹
‹
‹
‹
DUISBURG
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
Raesfeld
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
Alfter
‹
Bergisch
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
Meckenheim
Wachtberg
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
Waldbröl
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
2) ohne Leverkusen-Bürrig: nur Vorbehandlung
‹
‹ ‹
‹
‹
Erwitte
‹
Netphen
höhe
Herford
Lage
‹
Kalletal
Bad Laasphe
‹
‹
Paderborn
‹
Büren
‹
‹‹
‹
20
8
4
24
5
36
13
46
32
9
306.181
484.340
4.191.143
812.096
477.000
1.922.994
987.000
2.581.890
1.587.764
814.946
‹
Warburg
‹
‹
Borgentreich
Beverungen
‹
‹
59
81
69
80
90
82
89
73
85
78
2
4
2
2
7
4
6
4
3
214.692
4.191.143
200.034
350.000
947.375
772.000
1.037.648
862.396
654.678
77
69
78
91
83
89
75
89
80
davon KA > 100.000 EW
Anzahl ang. EW
N-Elimin.
Kläranl. abs.
in % *
Gemeinde mit KA > 10.000 Einwohner (EW)
Gemeinde ohne KA > 10.000 Einwohner (EW) oder angeschlossen
an KA einer anderen Gemeinde
Wasserverband mit KA > 10.000
Einwohner (EW)
KA > 10.000 EW
Anzahl ang. EW N-Elimin.
Kläranl.
abs.
in % *
Gangelt
Gangelt
BRW
Hallenberg
Medebach
‹
Marsberg
Wünnenberg
‹
Höxter
Marienmünster
Brakel
Willebadessen
Bad
Alten- Driburg
‹
beken
Lichtenau
‹
Schieder- Lügde
Schwalen
‹ berg
‹
Blomberg
Steinheim ‹
Nieheim
‹Lippspringe
Bad
Schlangen
Salzkotten ‹
Borchen
‹
Winterberg
Bad Berleburg
‹
‹
Erndte-
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹ Hövelhof
Delbrück
Geseke
Aggerverband
BRW**
Emschergenossenschaft
Erftverband
LINEG***
Lippeverband
Niersverband
Ruhrverband 1)
Wasserverband Eifel - Rur
Wupperverband 2)
Verband
Burbach
‹
Lippstadt
‹
‹
Anröchte Rüthen
Bad Sassendorf
‹
‹
Wilnsdorf
Neunkirchen
‹
‹
Petershagen
Minden
‹
‹Hiddenhsn. Vlotho
‹
Enger
‹ Rietberg
Langenberg
Hilchenbach
brück
Kreuztal
‹‹
‹
‹
‹
Bad
Oeyn-
‹
Hille
Extertal
‹ Bad
Salzuflen
‹
Dörentrup
Lemgo ‹
‹ Leo‹
polds‹ Barntrup
BIELEFELD ‹
‹
Werther
‹
Spenge
Steinhagen
RhedaWiedenbrück
Wadersloh
Oelde
‹
‹
Ruhrverband
‹
‹
‹‹
‹
Beckum
‹
Harsewinkel
Hüllhorst
‹
Lübbecke
RödingKirch- ‹
Porta
hausen
lengern
‹ Westfalica
‹ hausen
‹ Bünde ‹
Löhne
‹ ‹
Preuß.
Oldendorf
Espelkamp
‹
‹
Rahden
Oerling‹
hausen
Detmold
‹
Beelen Herzebrock- Gütersloh
Schloß Holte‹ Stukenbrock Augustdorf ‹
Clarholz ‹
Horn-Bad
‹
‹ Verl ‹
Meinberg
‹
Ennigerloh
‹
‹
‹
Borgholzhausen
‹
Versmold ‹Halle
‹
Freuden‹
‹
berg
‹
‹
Siegen ‹
‹
‹
‹
‹
‹
Ahlen
1) ohne Hagen-Boele: nur Vorbehandlung
‹ Bad Honnef
‹‹ Königswinter
BONN
‹
Everswinkel
‹
Warendorf
‹
‹
‹
Sassenberg
Lienen
Sendenhorst
‹
Dren-
‹
‹
Telgte
‹
steinfurt
Ascheberg
‹
‹
‹‹
‹ ‹‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹ ‹
‹
‹‹
MÜNSTER
Altenberge
‹
Ostbevern
bergen
‹
Lengerich
Tecklenburg
‹ LadGreven
Aggerverband
‹
‹
‹
‹
‹
walde
Nord- ‹
‹ ‹
Lotte
Met- Westertingen kappeln ‹
Ibbenbüren
Saerbeck
‹
Emsdetten
‹
‹
‹
Hörstel ‹
‹
‹
‹
‹
‹
Windeck
‹
‹
‹
‹ Sankt
‹
Eitorf
‹‹ Augustin Hennef
Trois-‹
dorf
Siegburg
‹
Rösrath
‹ Gladbach
‹ ‹
NiederBrühl ‹
kassel
Wesseling‹ ‹
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KÖLN
‹
‹
‹
verband
‹
‹
‹
‹
‹
Wupper-
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹ kusen
Bad
Münstereifel
‹
‹
‹
Lever-
‹
‹
Hürth
‹
‹‹
Pulheim
‹
‹
‹
BRW **
‹
‹
Dormagen ‹
‹
‹
Lippeverband
‹ ‹
‹
‹
‹
‹
Billerbeck
Emschergenossenschaft
‹
Heiden
‹
Coesfeld
‹
‹ HorstSchöppingen mar ‹
Laer
‹
Legden Rosendahl
‹ ‹
‹
Heek
‹
Steinfurt
Gescher
‹
Velen
Borken ‹
‹
Südlohn
Meerbusch ‹
DÜSSELDORF
‹Neuss
‹
Dahlem
‹
‹
‹
‹
‹
‹
KREFELD
‹
LINEG ***
‹
Voerde
‹
Wesel
Ahaus ‹
‹
Rheine
Wettringen
Neuen‹ kirchen
Ochtrup
‹
‹ Metelen
Gronau
‹
‹ Stadtlohn
‹ Vreden
‹
Rhede
‹
Hamminkeln
‹
Bocholt
‹
Wasserverband
Eifel-Rur
‹
‹
‹
‹
Erkelenz
Wegberg
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
‹
Niederkrüchten Schwalmtal
Selfkant
Gangelt
AACHEN
‹
‹
‹
Niersverband
‹
‹‹ ‹
Brüggen
Nettetal
Straelen
Geldern
‹
Weeze ‹
‹
‹
Isselburg
Rees
Bedburg‹
Hau
Kalkar
‹
Emmerich
‹
Kleve
Kevelaer
Goch
Kranenburg
Städte und Gemeinden
23.300
665.582
121.687
14.166
7.177
96.266
12.933
72.000
35.800
13.490
12.400
100.000
79.000
30.039
101.300
20.586
9.725
15.493
32.358
215.100
368.800
21.497
53.929
390.546
38.729
16.974
9.300
11.870
42.365
41.100
11.156
260.000
7.449
65.000
18.275
18.700
151.641
35.400
185.000
37.457
10.183
9.918
45.000
186.000
31.900
11.799
26.500
16.272
39.965
19.763
143.225
18.517
23.234
62.969
33.000
20.135
16.100
9.110
32.655
73.000
29.462
59.500
52.000
21.100
29.970
10.805
46.249
48.000
64.721
98.900
40.246
9.927
5.989
15.458
48.809
‹ Kläranlagen mit einer N-Elimination < 75%*
‹ Kläranlagen mit einer N-Elimination <_ 75%
1
1
3
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
3
1
1
1
1
5
2
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
2
1
1
3
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
2
1
2
1
1
1
1
1
2
Anzahl ang. EW N-Elimin.
Kläranl. abs.
in % *
Königswinter
Krefeld
Kreuztal
Ladbergen
Laer
Lage
Legden
Lemgo
Lengerich
Leopoldshöhe
Lippetal
Lippstadt
Löhne
Lotte
Lübbecke
Marsberg
Medebach
Metelen
Mettingen
Minden
Münster
Netphen
Neuenkirchen
Neuss
Niederkassel
Niederkrüchten
Nieheim
Nordwalde
Ochtrup
Oelde
Ostbevern
Paderborn
Porta Westfalica
Pulheim
Rahden
Recke
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rosendahl
Salzkotten
Sankt Augustin
Sassenberg
Schieder-Schwalenberg
Schloß Holte-Stukenbr.
Schöppingen
Schwalmtal
Sendenhorst
Siegen
Spenge
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Südlohn
Telgte
Troisdorf
Velen
Verl
Versmold
Vlotho
Vreden
Wadersloh
Warburg
Warendorf
Wegberg
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Willebadessen
Wilnsdorf
Windeck
Gemeinde
Vielfach ist ein hoher Fremdwasseranteil für niedrige
Stickstoffeleminationsraten verantwortlich
Bergisch-Rheinischer Wasserverband
Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft
Ahaus
Ahlen
Altenberge
Anröchte
Ascheberg
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Lippspringe
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Barntrup
Beckum
Bergisch Gladbach
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blomberg
Bocholt
Bonn
Borchen
Borgholzhausen
Borken
Brakel
Brühl
Bünde
Büren
Coesfeld
Delbrück
Detmold
Dörentrup
Dormagen
Drensteinfurt
Duisburg
Düsseldorf
Eitorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Enger
Ennigerloh
Erkelenz
Erndtebrück
Erwitte
Espelkamp
Everswinkel
Extertal
Freudenberg
Gescher
Geseke
Greven
Gronau (Westf.)
Gütersloh
Halle (Westf.)
Hamminkeln
Harsewinkel
Heek
Hennef (Sieg)
Herford
Herzebrock-Clarholz
Hiddenhausen
Hille
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hüllhorst
Hürth
Ibbenbüren
Isselburg
Kalkar
Kalletal
Kleve
Köln
Anzahl ang. EW N-Elimin.
Kläranl. abs.
in % *
Recke
‹ Hopsten
‹
‹
Stemwede
Karte 6.3
Gemeinde
Stand 2006
Leistungsvergleich: Stickstoff-Elimination in kommunalen Kläranlagen
mit mehr als 10.000 EW
Kapitel 6
Leistungsvergleich: Stickstoff-Elimination in kommunalen Kläranlagen mit mehr als 10.000 EW
KIT 2007
Kapitel 7
7
Kleinkläranlagen
In NRW sind mit ca. 97 % weitgehend alle Haushalte an
eine öffentliche Abwasserbehandlung angeschlossen.
Trotz des hohen Anschlussgrads an die öffentliche Kanalisation in NRW wird es auch künftig aufgrund der Siedlungsstruktur und vieler Einzellagen notwendig sein,
Kleinkläranlagen zu betreiben. Unter Kleinkläranlagen
versteht man Klärsysteme, in denen bis zu 8 m3 Schmutzwasser je Tag bzw. Schmutzwasser von maximal 50 Einwohnern dezentral gereinigt werden kann. Gerade in
ländlich strukturierten Gebieten gibt es eine Vielzahl einzeln stehender Häuser und Streusiedlungen, bei denen ein
Anschluss an die öffentlichen Kanalisationsnetze mit
einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand verbun-
den wäre. In diesen Bereichen können Kleinkläranlagen
unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten als
Dauerlösung zugelassen werden. Dabei sind die Regelungen zum Schutz von Trinkwasserschutzgebieten und die
Berücksichtigung der Regeln der Technik zu beachten.
Die Anlagen sind ordnungsgemäß zu errichten, zu betreiben sowie zu warten und zu unterhalten.
Im Jahr 2006 waren in NRW rund 85.500 Kleinkläranlagen mit ca. 426.000 angeschlossenen Einwohnern und
ca. 15.000 abflusslose Gruben mit etwa 45.000 angeschlossenen Einwohnern in Betrieb (s. Tabelle 7.1 und
Karte 7.1).
39
Kapitel 7
Tabelle 7.1
Anzahl der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben – Auswertung 2006
Wasserbehörde
Anzahl der
Ange-
Anzahl der
Ange-
genehmigten schlossene abflusslosen schlossene
KleinklärEW
Gruben
EW
anlagen
Anzahl der
Kleinkläranlagen u.
Ange-
bei Klein-
schlossene kläranlagen
EW
EW/Anlage
abflusslosen
bei ab-
Gesamt
EDV-
flusslosen
Gruben
Kleinkläranlagen u.
gestütztes
Kleinklär-
EW/Anlage abflusslose
anlagen-
Gruben
EW/Anlage
kataster
liegt vor?
Gruben
Ennepe-Ruhr-Kreis
3.242
16.325
417
1.868
3.659
18.193
5,0
4,5
5,0
Ja
Hochsauerlandkreis
Kreis Aachen
1.160
337
4.640
1.258
60
289
30
563
1.220
626
4.670
1.821
3,8
3,7
0,5
1,9
4,0
2,9
Ja
k.A.
Kreis Borken
5.369
26.845
227
454
5.596
27.299
5,0
2,0
4,9
Ja
Kreis Coesfeld
Kreis Düren
3.574
592
18.228
4.678
1.177
256
6.002
1.216
4.751
848
24.230
5.894
5,1
7,9
5,1
4,8
5,1
7,0
ja
Ja
Kreis Euskirchen
970
5.824
341
651
1.311
6.475
6,0
1,9
4,9
Ja
Kreis Gütersloh
Kreis Heinsberg
4.267
396
7.865
3.312
117
k.A.
k.A.
k.A.
4.384
396
7.865
3.312
1,8
8,4
0,0
/
1,8
8,4
Ja
Ja
Kreis Herford
1.462
10.661
65
k.A.
1.527
10.661
7,3
0,0
7,0
Ja
Kreis Höxter
Kreis Kleve
575
5.984
3.795
24.140
16
2.175
48
5.558
591
8.159
3.843
29.698
6,6
4,0
3,0
2,6
6,5
3,6
Ja
Ja
Kreis Lippe
1.763
14.236
k.A.
k.A.
1.763
14.236
8,1
/
8,1
Ja
Kreis Mettmann
Kreis Minden-Lübbecke
1.525
2.652
7.189
10.353
303
211
762
386
1.828
2.863
7.951
10.739
4,7
3,9
2,5
1,8
4,3
3,8
Ja
Ja
740
k.A.
31
k.A.
771
3.084
0,0
0,0
4,0
Ja
2.511
1.128
11.330
7.607
4
167
6
793
2.515
1.295
11.336
8.400
4,5
6,7
1,5
4,7
4,5
6,5
Ja
Ja
Kreis Olpe
Kreis Paderborn
Kreis Recklinghausen
40
Kreis Siegen-Wittgenstein
1.147
4.588
265
864
1.412
5.452
4,0
3,3
3,9
Ja
Kreis Soest
Kreis Steinfurt
2.212
8.933
17.460
40.198
90
307
k.A.
552
2.302
9.240
17.460
40.750
7,9
4,5
0,0
1,8
7,6
4,4
Ja
Ja
Kreis Unna
1.792
7.334
69
184
1.861
7.518
4,1
2,7
4,0
Ja
Kreis Viersen
Kreis Warendorf
1.575
6.338
6.159
31.156
1.828
114
5.517
179
3.403
6.452
11.676
31.335
3,9
4,9
3,0
1,6
3,4
4,9
Ja
Ja
Kreis Wesel
Märkischer Kreis
7.937
2.169
47.622
19.075
499
240
2.495
k.A.
8.436
2.409
50.117
19.075
6,0
8,8
5,0
0,0
5,9
7,9
Ja
Ja
Oberbergischer Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
3.053
94
1.279
15.096
495
10.375
177
157
k.A.
165
347
k.A.
3.230
251
1.279
15.261
842
10.375
4,9
5,3
8,1
0,9
2,2
/
4,7
3,4
8,1
Ja
Ja
Ja
Rhein-Kreis Neuss
Rhein-Sieg Kreis
Stadt Aachen
Stadt Bielefeld
Stadt Bochum
Stadt Bonn
Stadt Bottrop
Stadt Dortmund
Stadt Duisburg
Stadt Düsseldorf
Stadt Essen
Stadt Gelsenkirchen
Stadt Hagen
Stadt Hamm
Stadt Herne
Stadt Köln
Stadt Krefeld
Stadt Leverkusen
Stadt Mönchengladbach
Stadt Mülheim a. d. Ruhr
Stadt Münster
Stadt Oberhausen
Stadt Remscheid
Stadt Solingen
Stadt Wuppertal
280
2.373
132
231
151
26
536
578
198
74
671
104
536
1.189
18
464
168
261
124
272
1.368
165
186
442
197
2.092
7.473
1.246
595
713
78
2.459
4.021
937
797
1.905
389
2.107
4.756
30
1.856
1.469
844
420
1.240
8.016
550
817
2.574
753
12
368
144
301
33
18
46
k.A.
163
107
135
26
53
57
8
267
1.078
62
192
38
54
2
122
k.A.
2.285
62
703
541
68
83
54
95
k.A.
473
161
411
76
39
228
11
1.068
1.617
157
387
93
253
14
350
k.A.
9.298
292
2.741
276
532
184
44
582
578
361
181
806
130
589
1.246
26
731
1.246
323
316
310
1.422
167
308
442
2.482
2.154
8.176
1.787
663
796
132
2.554
4.021
1.410
958
2.316
465
2.146
4.984
41
2.924
3.086
1.001
807
1.333
8.269
564
1.167
2.574
10.051
7,5
3,1
9,4
2,6
4,7
3,0
4,6
7,0
4,7
10,8
2,8
3,7
3,9
4,0
1,7
4,0
8,7
3,2
3,4
4,6
5,9
3,3
4,4
5,8
3,8
5,2
1,9
3,8
0,2
2,5
3,0
2,1
/
2,9
1,5
3,0
2,9
0,7
4,0
1,4
4,0
1,5
2,5
2,0
2,4
4,7
7,0
2,9
/
4,1
7,4
3,0
6,5
1,2
4,3
3,0
4,4
7,0
3,9
5,3
2,9
3,6
3,6
4,0
1,6
4,0
2,5
3,1
2,6
4,3
5,8
3,4
3,8
5,8
4,0
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Städte und Kreise gesamt
85.520
425.981
15.173
44.882
100.693
470.863
5,0
3,0
4,7
13.994
1.000
500
5.000
10.000
Zahl der Anlagen
* Daten des Jahres 2004
** Angaben zu angeschlossenen Einwohnern sind geschätzt
abflusslose Gruben
Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
15 13 9 11 6
Zahl der Kreise und Kreisfreien
Städte mit hoher und niedriger
Anzahl angeschlossener Einwohner
> 20.000
> 10.000 bis 20.000
> 5.000 bis 10.000
> 2.000 bis 5.000
bis 2.000
Anzahl der angeschlossenen Einwohner
Aachen
276
3.403
181
Düsseldorf
292
Krefeld*
Kreis
Aachen
Düren
848
310
251
Euskirchen
1.311
Rhein-ErftKreis
Essen
308
EnnepeRuhr-Kreis
184
Bochum
3.659
731
Bonn
44
2.741
Märkischer
Kreis
3.230
Hamm
1.246
2.409
Unna
Oberbergischer
Kreis
Hagen
589
Dortmund
578
1.861
Münster
1.422
Steinfurt*
Regierungsbezirk
Köln
Rhein-Sieg-Kreis
Köln
RheinischLeverkusen Bergischer
Kreis**
323
Wuppertal*
Solingen* Remscheid
1.828
Mettmann
806
Herne
582 Gelsenkirchen
130
26
Duis- Mülburg heim
361
167
4.751
Coesfeld
Recklinghausen
1.295
Regierungsbezirk
Münster
Bottrop
Oberhausen
1.246
Wesel
Borken
5.596
Mönchengladbach Rhein-Kreis
Neuss
316
Viersen
626
Heinsberg
396
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Kleve
8.159
9.240
Bielefeld
Gütersloh
1.220
1.412
1.527
Paderborn
2.515
1.763
MindenLübbecke
2.863
Lippe
0
Regierungsbezirk
Arnsberg
Herford
532
Hochsauerlandkreis
2.302
4.384
Siegen-Wittgenstein
Olpe
771
Soest
Warendorf
6.452
30
2.482
60 km
**RheinischBergischer
Kreis
1.279
*Wuppertal
*Solingen
442
Höxter
591
Regierungsbezirk
Detmold
Karte 7.1
in den Kreisen und Kreisfreien Städten
Nordrhein-Westfalens
Kleinkläranlagen und
abflusslose Gruben
8.436
Kapitel 7
Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
KIT 2007
41
Kapitel 7
Nach heutigem Stand der Technik sind Kleinkläranlagen
mit einer mechanischen und biologischen Reinigungsstufe auszustatten. Die hohe Anzahl der installierten biologischen Kleinkläranlagen verdeutlicht die Bedeutung
der dezentralen Abwasserbehandlung in NRW. Kleinkläranlagen sind auf die Reduktion von BSB5 und CSB auszulegen. Im Vergleich zu den großen kommunalen Kläranlagen sind Kleinkläranlagen überschaubar und kompakt konzipiert. Im Geltungsbereich der Abwasserverordnung fallen Kleinkläranlagen in die Größenklasse 1 der
kommunalen Kläranlagen und dürfen Ablaufwerte von
Tabelle 7.2
Abschätzung der Gewässerbelastungen durch Kleinkläranlagen in NRW – Auswertung 2006
Wassermenge
TOC
Nges
Pges
Technisch mögliche Abbauleistung
/
85 %
25 %
50 %
Geschätzte Abbauleistung 2006
/
75 %
20 %
40 %
1.935 [t/a]
1.362 [t/a]
162,5 [t/a]
Gewässerbelastung 2006
42
150 mg/l CSB sowie 40 mg/l BSB5 nicht überschreiten.
Unter der Voraussetzung eines guten baulichen Zustands,
eines funktionierenden Betriebs und einer fachgerechten
Wartung der Kleinkläranlagen lassen sich die Ablaufwerte sicher einhalten. Unter Ansatz üblicher einwohnerwertspezifischer Zulauffrachten (Q = 150 l/(EW· d), TOC =
50 g/(EW· d), Pges = 1,75 g/(EW· d), Nges = 11 g/(EW· d))
und gängiger Abbauraten in Kleinkläranlagen lassen sich
die in Tabelle 7.2 dargestellten Gewässerbelastungen abschätzen.
3
23,2 [Mio. m /a]
Kapitel 8
8
Industrielle Abwassereinleitungen
8.1
Industrielle Direkteinleitungen
Industrielle Abwassereinleitungen resultieren zum Teil
aus dem bei der Produktion anfallenden Abwasser, teilweise werden auch Sanitärabwässer und Niederschlagswasser eingeleitet (siehe Bild 8.1). Die Komplexität der
industriellen Abwasserableitung und -behandlung ist
ungleich größer als in der kommunalen Abwasserbehandlung. Häufig muss der Abwasservermeidung und dem
produktionsintegrierten Umweltschutz ein weit größeres
Bild 8.1
Anzahl der Anfallstellen industriellen Abwassers sortiert nach Herkunftsbereichen
sonstige Wässer
122
Niederschlagswasser
1.931
behandeltes
Niederschlagswasser
1.493
unbelastetes
Kühlwasser
792
behandeltes
Niederschlagswasser
455
Sanitärabwasser
250
43
Kapitel 8
Gewicht beigemessen werden als der Abwasserbehandlung (siehe Bild 8.2). Schmutzwassereinleitungen umfassen insbesondere organisch bzw. anorganisch belastete
Produktionsabwässer, die behandlungsbedürftig sind, und
das Sanitärabwasser, welches in den Betrieben anfällt.
Während die Schmutzwassereinleitungen generell behandlungsbedürftig sind, werden Kühlwässer nur nach
Bedürftigkeit behandelt. Niederschlagswassereinleitungen resultieren aus dem auf dem Betriebsgelände anfal-
Bild 8.2
lenden Niederschlagswasser und werden direkt oder über
Sonderbauwerke (behandelt) in die Gewässer geleitet.
Die Zuordnung des Produktionsabwassers an der Anfallstelle zu den Herkunftsbereichen gemäß den Anhängen
der Abwasserverordnung (AbwV) ist in Tabelle 8.1 dargestellt. Viele industrielle Betriebe sind Mischbetriebe
und umfassen verschiedene Produktionsrichtungen. Das
Abwasser dieser Betriebe setzt sich daher aus dem
Überblick über die in einem industriellen Betrieb anfallenden Abwasserteilströme
und ihre Behandlung bzw. Weiterleitung
Betrieb
Kreislaufführung
(Produktionsabwasser)
Anfallstellen
Kreislaufführung
(vorbehandeltes Abwasser)
Produktionsabwasser
nach Anhängen AbwV
und sonstige Wässer
einschl. Kühlwasser
aus direkten
M
Kühlungen
Kreislaufführung
(Kühlwasser)
M
Quantität
Qualität
Anfallstellen
Anfallstellen
Sanitärabwasser
(Anhang
1 AbwV)
Niederschlagswasser
Abwasservorreinigungsanlagen
Anfallstellen
Indirektes
Kühlwasser
(unbelastet
nach Anh.
31 AbwV)
Zentrale
Abwasserreinigungsanlage
M
M
Quantität
Qualität
M
E
M
E
M
Quantität
Qualität
E
M
Quantität
Quantität
Vorfluter
Abwasser
Gereinigtes Abwasser
E
M
Einleitungsstelle
Messstelle
Sonderbauwerk
E
Quantität
Quantität
M
Alternative, weitere Möglichkeiten
des Verlaufs bzw. der Anordnung
44
Kapitel 8
Abwasser der unterschiedlichsten Produktionsbereiche
zusammen. Soweit für die unterschiedlichen Produktionsbereiche Regelungen in verschiedenen Anhängen
der AbwV existieren, werden die Überwachungswerte
daraus abgeleitet. Tabelle 8.1 enthält daher Mehrfachnennungen. Hat ein Betrieb hingegen mehrere Anfallstellen,
die dem gleichen Anhang der AbwV unterliegen, und
wird das Abwasser in derselben Kläranlage behandelt und
an derselben Messstelle erfasst, wird in diesem Fall nur
eine Anfallstelle gezählt.
O
O
O
O
O
O
O
O
O
O
Industrielles Abwasser unterliegt gemäß Artikel 13 den
Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie für
die folgenden Industriebranchen:
Tabelle 8.1
O
Milchverarbeitung
Herstellung von Obst- und Gemüseprodukten
Herstellung von Erfrischungsgetränken und Getränkeabfüllung
Kartoffelverarbeitung
Fleischwarenindustrie
Brauereien
Herstellung von Alkohol und alkoholhaltigen Getränken
Herstellung von Tierfutter aus Pflanzenerzeugnissen
Herstellung von Hautleim, Gelantine und Knochenleim
Mälzereien
Fischverarbeitungsindustrie.
Zuordnung des industriellen Abwassers zu den Herkunftsbereichen gemäß den Anhängen der
Abwasserverordnung in NRW – Auswertung 2006
Nr. Anwendungsbereiche
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
Anzahl der
Anfallstellen
Häusliches und kommunales Abwasser
183
Braunkohle-Brikettfabrikation
3
Milchverarbeitung
5
Ölsaatenaufbereitung, Speisefett- und
Speiseölraffination
4
Herstellung von Obst- und Gemüseprodukten
5
Herstellung von Erfrischungsgetränken und
Getränkeabfüllung
2
Fischverarbeitung
8
Kartoffelverarbeitung
1
Herstellung von Beschichtungsstoffen und Lackharzen
0
Fleischwirtschaft
6
Brauereien
3
Herstellung von Alkohol und alkoholischen Getränken 0
Holzfaserplatten
0
Trocknung pflanzlicher Produkte für die Futtermittelherstellung
0
Herstellung von Hautleim, Gelantine und Knochenleim 1
Steinkohleaufbereitung
9
Herstellung keramischer Erzeugnisse
3
Zuckerherstellung
7
Zellstofferzeugung
3
Fleischmehlindustrie
4
Mälzereien
0
Chemische Industrie
31
Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
1
Eisen-, Stahl- und Tempergießereien
7
Lederherstellung, Pelzveredelung, Lederfaserstoffherstellung
0
Steine und Erden
20
Behandlung von Abfällen durch chemische und
physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie
Altölaufbereitung
5
Nr. Anwendungsbereiche
28
29
31
32
33
36
37
38
39
40
41
42
43
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
Anzahl der
Anfallstellen
Herstellung von Papier und Pappe
5
Eisen- und Stahlerzeugung
12
Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung 536
Verarbeitung von Kautschuk und Latizes,
Herstellung und Verarbeitung von Gummi
1
Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von
Abfällen
7
Herstellung von Kohlenwasserstoffen
6
Herstellung anorganischer Pigmente
6
Textilherstellung und Textilveredelung
3
Nichteisenmetallherstellung
8
Metallbearbeitung, Metallverarbeitung
30
Herstellung und Verarbeitung von Glas und
künstlichen Mineralfasern
4
Alkalichloridelektrolyse
4
Herstellung von Chemiefasern, Folien und
Schwammtuch nach dem Viskoseverfahren
sowie Zelluloseacetatfasern
1
Erdölverarbeitung
1
Steinkohleverkokung
1
Wäsche von Rauchgasen auf Feuerungsanlagen
20
Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe
4
Mineralölhaltiges Abwasser
56
Zahnbehandlung
0
Oberirdische Ablagerungen von Abfällen
30
Chemische Reinigung
0
Fotografische Prozesse (Silberhalogenid-Fotografie)
1
Herstellung von Halbleiterbauelementen
0
Wäschereien
1
Herstellung von Druckformen, Druckerzeugnissen
und grafischen Erzeugnissen
0
Wollwäschereien
0
45
Kapitel 8
In NRW stammen die meisten industriellen Einleitungen
aus den Anwendungsbereichen „Wasseraufbereitung,
Kühlsysteme und Dampferzeugung“ und „Häusliches
Abwasser“. Weitere wichtige Anwendungsbereiche sind
„Mineralölhaltiges Abwasser“, „Chemische Industrie“,
„Metallbe- und -verarbeitung“ und „Oberirdische Ablagerung von Abfällen“. (vgl. Tabelle 8.1).
Das industrielle Abwasser weist je nach Produktionsbereich eine unterschiedliche Zusammensetzung auf.
Dementsprechend erfolgt die Abwasserbehandlung
mittels unterschiedlicher Verfahren. Insgesamt existieren
in Nordrhein-Westfalen 1.100 Abwasserbehandlungsanlagen zur Behandlung von industriellem Abwasser,
welches direkt in die Vorfluter geleitet wird. Diese Anlagen haben eine oder mehrere Behandlungsstufen. Beim
überwiegenden Teil der Behandlungsanlagen (762 Anlagen) ist eine mechanische Behandlungsstufe vorhanden.
Weitergehende Reinigungsstufen werden je nach Behandlungserfordernis eingesetzt (vgl. Bild 8.3).
Bei den Frachtbetrachtungen zeigt sich, dass die größten
Abwasserfrachten aus dem Bereich der chemischen
Industrie stammen. Hierzu zählen die Produktionsbereiche „Chemische Industrie“, Herstellung von Kohlenwasserstoffen“, „Herstellung anorganischer Pigmente“,
„Alkalichloridelektrolyse“ und „Herstellung von Chemiefasern, Folien und Schwammtuch nach dem Viskoseverfahren sowie Zelluloseacetatfasern“.
Bild 8.3
Industrielle Abwasserbehandlungsanlagen unterliegen
i. d. R. einer Genehmigungspflicht nach § 58 (2) des Landeswassergesetztes NRW (LWG), ggf. auch in Verbindung mit § 13 des Bundesimmissionsschutzgesetzes
(BImschG).
Anzahl der Abwasserbehandlungsanlagen und der jeweiligen Verfahrensstufen
für industrielle Direkteinleiter
Stickstoffeliminationsstufe
103
Verfahrensstufe
Phosphoreliminationsstufe
39
mechanische
Behandlungsstufe
762
chemischphysikalische
Behandlungsstufe
352
biologische
Behandlungsstufe
192
Summe
aller Anlagen
1.100
0
100
200
300
400
500
600
700
Anzahl der Anlagen
46
800
900
1.000
1.100
1.200
Kapitel 8
Industrielle Direkteinleitungen in NRW
2.7
57
4.8
47
5.5
84
17
.89
8
54
.66
0
Karte 8.1
20
8
<1
40
s
Em
Issel
55
11
18
9
17
0
We
ser
55
4
43
1
7
Weser
Lippe
34
61
0
e
Lipp
3
33
0
32
9
18
3
12
9
el
Iss
Ems
9
36
<1
30
Emscher
Emscher
47
7
4
4
2
2
Niers / Schwalm
Maastal
3
Ruhr
8
11
<1
<1
Nie
30
0
13
0
r
ppe
Wu
Rheingraben
rs
alm
Ma
as
9
Schw
15
0
Ruhr
Wupper
La
hn
Sieg
Ru
ein
Rh
7
2
<1
0
r
Lahn / Ahr / Kyll
14
9
11
2
3
10
4
Rur
27
42
<1
90
11
6
14
2
7
29
4
Erf
t
Sieg
Erft
Ah r
Kyll
TO
C
[t/a]
ge
s
2.000
N
[kg/a]
Industrielle Direkteinleitungen
5.000
1.000
Gewässereinzugsgebiet
Regierungsbezirk
500
100
Pg
es
3.000
AO
X
4.000
TOC-Fracht [t/a]
Nges-Fracht [t/a]
Pges -Fracht [t/a]
2.000
1.000
500
AOX-Fracht [kg/a]
0
30
60 km
KIT 2007
47
Kapitel 8
In Tabelle 8.2 sind die Frachten, die aus den industriellen
Direkteinleitungen in NRW resultieren, für den Auswertezeitraum aufgeführt.
Tabelle 8.2
Frachteinträge der industriellen Direkteinleiter in die Flussgebiete von NRW
für den Auswertezeitraum 2006
TOC-Fracht
Nanorg.-Fracht
Pges-Fracht
AOX-Fracht
[Mio m ]
[t/a]
[t/a]
[t/a]
[kg/a]
781
9.725
6.515
228
74.650
Wassermenge
3
8.2
Indirekteinleitungen
Neben den Direkteinleitern gibt es zahlreiche Gewerbeund Industriebetriebe, die ihr Abwasser dem Gewässer
über eine öffentliche Kanalisation und/oder kommunale
Kläranlage zuleiten. Diese Betriebe werden als Indirekteinleiter bezeichnet.
Artikel 11 der EU-Kommunalabwasserrichtlinie gibt vor,
dass Einleitungen von Industrieabwasser in die Kanalisation (Indirekteinleiter) einer Regelung bzw. Genehmigung durch die zuständige Stelle unterliegen. Die Anforderungen gemäß Anhang 1 Abschnitt C der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sind einzuhalten. Danach ist das
industrielle Abwasser so vorzubehandeln, dass
– die Gesundheit des Personals, das in Kanalisation und
Behandlungsanlagen tätig ist, nicht gefährdet wird,
– die Kanalisation, die Abwasserbehandlungsanlagen und
die zugehörigen Ausrüstungen nicht beschädigt werden,
– der Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage und die
Behandlung des Klärschlamms nicht beeinträchtigt
werden,
48
– die Ableitungen aus den Abwasserbehandlungsanlagen
die Umwelt nicht schädigen oder dazu führen, dass die
aufnehmenden Gewässer nicht mehr den Bestimmungen anderer Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen und
– der Klärschlamm in umweltverträglicher Weise sicher
beseitigt werden kann.
Diese Anforderungen werden in den kommunalen
Abwassersatzungen fixiert.
In Nordrhein-Westfalen existieren rund 45.000 genehmigungsbedürftige Indirekteinleitungen aus gewerblichen
und industriellen Betrieben (siehe Tabelle 8.3).
In Tabelle 8.3 und Karte 8.2 sind die Summen der erfassten und der davon genehmigten Einleiter dargestellt.
Daneben erfolgt eine Unterteilung der Indirekteinleiter
nach Größenklassen, die in Karte 8.2 graphisch dargestellt werden.
Kapitel 8
Tabelle 8.3
Indirekteinleitungen in NRW – Stand 2006
Untere Wasserbehörde
Erfasste
Summe genehmigte
Genehmigte
Genehmigte
Genehmigte
EDV-gestütztes
Indirekteinleiter
Indirekteinleiter
(incl. Indirekteinleiter
< 500 m3/a
Indirekteinleiter
> 500 - < 5.000
m3/a
Indirekteinleiter
> 5.000 - < 50.000
m3/a
Indirekteinleiter
> 50.000
m3/a
Indirekteinleiterkataster
liegt vor
Ennepe-Ruhr-Kreis
485
451
85
22
2
Ja
Hochsauerlandkreis
Kreis Aachen
949
618
766
609
51
84
17
22
5
5
Ja
Ja
Kreis Borken
1.043
737
82
24
7
Ja
Kreis Coesfeld
Kreis Düren
570
650
438
596
48
35
4
11
4
8
Ja
Nein
Kreis Euskirchen
427
376
11
0
0
k.A.
Kreis Gütersloh
Kreis Heinsberg
799
419
741
408
94
2
25
5
0
4
Ja
Ja
Kreis Herford
453
409
25
4
3
Ja
Kreis Höxter
Kreis Kleve
324
941
253
363
63
3
5
1
3
3
Ja
Nein
Kreis Lippe
1.396
737
73
10
1
Ja
Kreis Mettmann
Kreis Minden-Lübbecke
729
402
729
398
66
68
31
2
7
2
Ja
Ja
Kreis Olpe
360
353
18
12
1
Ja
471
2.439
403
931
56
81
12
23
0
6
Ja
Ja
504
498
23
11
3
Nein
356
1.025
329
984
12
19
11
11
4
11
k.A.
k.A.
Kreis Unna
710
696
128
28
8
Ja
Kreis Viersen
Kreis Warendorf
899
679
899
679
k.A.
5
k.A.
1
k.A.
1
Ja
Ja
Kreis Wesel
Märkischer Kreis
1.069
912
1.069
883
66
69
28
90
3
13
Ja
Ja
Oberbergischer Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Rheinsch-Bergischer Kreis
1.338
1.004
409
763
947
348
34
178
40
14
30
17
4
4
3
Ja
Ja
Ja
667
795
714
658
k.A.
704
11
k.A.
284
12
k.A.
11
2
k.A.
0
Nein
Ja
Ja
Bielefeld
Bochum
Bonn
Bottrop
Dortmund
Duisburg
Düsseldorf
Essen
Gelsenkirchen
Hagen
Hamm
Herne
Köln
Krefeld
Leverkusen
Mönchengladbach
Mülheim a. d. Ruhr
Münster
Oberhausen
Remscheid
Solingen
Wuppertal
2.871
581
909
168
883
850
899
1.697
385
370
ca. 300
617
2.333
3.281
305
456
272
1.320
433
277
1.400
1.000
1.325
436
606
167
714
713
761
8
316
280
240
325
1.548
628
296
431
241
889
283
246
400
824
25
68
43
14
205
95
50
962
41
6
1
50
139
13
31
8
10
32
0
22
70
58
12
5
10
1
29
40
26
4
23
15
0
5
51
2
4
11
8
0
0
10
20
21
4
1
0
2
8
7
13
0
5
4
8
0
8
0
0
6
4
1
1
1
1
11
Ja
Ja
k.A.
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Städte gesamt
Kreise gesamt
Städte und Kreise gesamt
22.021
23.842
45.863
12.381
18.451
30.832
2.227
1.530
3.757
308
483
791
85
117
202
Kreis Paderborn
Kreis Recklinghausen
Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreis Soest
Kreis Steinfurt
Rhein-Kreis Neuss
Rhein-Sieg-Kreis
Stadt Aachen
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
Stadt
49
50
7 4 17 10 5 4 7
Zahl der Kreise und Kreisfreien Städte mit überund unterdurchschnittlichem Anteil von genehmigten Indirekteinleitern
650
Zahl der erfassten Indirekteinleiter
ohne Angabe
< 60 %
60 - < 70 %
70 - < 80 %
80 - < 90 %
90 - < 100 %
100 %
Anteil der genehmigten an den erfassten Indirekteinleitern
Wesel
1.069
Recklinghausen
2.439
Coesfeld
570
Münster
1.320
Steinfurt
1.025
Euskirchen
427
Regierungsbezirk
Köln
Lippe
1.396
0
Regierungsbezirk
Arnsberg
Paderborn
471
Herford
453
Minden-Lübbecke
402
Bielefeld
2.871
Hochsauerlandkreis
949
Soest
356
Gütersloh
799
Siegen-Wittgenstein
504
Olpe
360
Warendorf
679
Hamm
300
Bottrop Gelsen168
Unna
kirchen Herne
Ober710
Dortmund
385 617
hausen
883
433
Bochum
Regierungsbezirk
Essen
581
Duis- MülDüsseldorf
burg heim 1.697
850 272
EnnepeHagen
Krefeld
Ruhr-Kreis
370
3.281
485
Mettmann
729
Märkischer
Viersen
Wuppertal
Kreis
899
Düsseldorf
1.000 Rem912
899
scheid
Mönchen1.400
277
gladbach
Solingen
Rhein-Kreis
456
Neuss
667
305 RheinischHeinsberg
Leverkusen Bergischer
419
Oberbergischer
Kreis
Kreis
409
1.338
Köln
Rhein-Erft2.333
Kreis
1.004
Düren
Rhein-Sieg-Kreis
650
Aachen
795
Kreis
714
Aachen
Bonn
618
909
Kleve
941
Borken
1.043
Regierungsbezirk
Münster
Regierungsbezirk
Münster
30
Höxter
324
Regierungsbezirk
Detmold
60 km
Karte 8.2
in den Kreisen und Kreisfreien Städten
Nordrhein-Westfalens
Erfasste und genehmigte
Indirekteinleiter
Kapitel 8
Erfasste und genehmigte Indirekteinleiter
KIT 2007
* Daten des Jahres 2004
** keine Verteilung der Anlagen auf Größenklassen möglich
> 50.000 m3/a
5.000 bis 50.000 m3/a
> 500 bis 5.000 m /a
3
1.305
50
100
500
Zahl der genehmigten
Indirekteinleiter
Größe der genehmigten Indirekteinleiter
6 5 20 11 9 3
Zahl der Kreise und Kreisfreien
Städte mit einer über- und
unterdurchschnittlichen Anzahl von genehmigten Indirekteinleitern
ohne Angabe
mehr als 1.000
750 bis 999
500 bis 749
250 bis 499
bis 249
Anzahl der genehmigten Indirekteinleiter
23
81
23
6
Krefeld*
13 16 13
40
7
50
26
13
66
31
10 8 4
1
MülDuis- heim
burg
95
4
7
4
70
Essen
58
5
21
5 1
22
22
5
Kreis
Aachen
84
Düren
35
11 8
Euskirchen
11
Rhein-ErftKreis*
30
178
4
8
Köln
51
17
3
10
Bonn
43
2
6 15 4
1
69
90
Oberbergischer
Kreis
34
Regierungsbezirk
Köln
8
13
Unna
28
128
Märkischer
Kreis
14 4
Dortmund*
8
Rhein-Sieg-Kreis**
RheinischBergischer
Kreis
Leverkusen
40
32
Münster
29
205
19 11 11
Steinfurt
Hagen
Ennepe-RuhrKreis
85
Bochum
11
68
5
4 4
Coesfeld
48
Recklinghausen
Bottrop
28
Gelsenkirchen
3 Ober14
50 Herne
Wesel hausen
1 2 41
66
7
8 11 6
Düssel- Mett- 20Wuppertal
22
dorf
11 12
mann
10 1 Rem1
Mönchen2
Solingen*
gladbach Rhein-Kreis
scheid
31
Neuss
2 5 4
139
Viersen*
Heinsberg
Aachen*
11
284
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Kleve
3 1 3
24
Borken
82
Regierungsbezirk
Münster
962
1
8
Hamm
1
25
51
17
5
23
11 3
25
4 3
Bielefeld
56
12
Lippe
10 1
73
0
Regierungsbezirk
Arnsberg
Paderborn
Herford
12 4
Hochsauerlandkreis
Soest
12 11 4
Gütersloh
Siegen-Wittgenstein
Olpe
18 12
Warendorf
5 1 1
94
25
2 2
Minden-Lübbecke
68
5 3
30
Höxter
63
Regierungsbezirk
Detmold
60 km
Karte 8.3
in den Kreisen und Kreisfreien Städten
Nordrhein-Westfalens
Anzahl und Größe der
genehmigten Indirekteinleiter
Kapitel 8
Anzahl und Größe der genehmigten Indirekteinleiter
KIT 2007
51
Kapitel 8
Viele der Indirekteinleiter behandeln ihr Abwasser vor
dem Einleiten in eine kommunale Kläranlage in einer
eigenen Vorbehandlungsanlage. Damit werden vorwiegend Substanzen eliminiert, die in kommunalen Kläranlagen nicht oder nur in geringem Umfang abgebaut werden
können. In der Regel unterliegen solche Einleitungen
einer Genehmigungspflicht nach § 59 und § 59a LWG.
Neben den gesetzlichen Landes- und Bundesvorgaben
haben Indirekteinleiter die kommunalen Vorgaben (Entwässerungssatzungen) zu beachten.
Der Erfolg dieser Vorbehandlung ist an der deutlichen
Verbesserung der Ablaufqualität kommunaler Kläranlagen zu erkennen. Maßgeblich für die Einleitung in die
Kanalisation ist dabei die Abwassersatzung der Gemeinde.
Tabelle 8.4
Der Anteil des gewerblichen Abwassers, das in kommunalen Kläranlagen mitbehandelt wird, ist in Tabelle 8.4
dargestellt und beträgt 37 %. Es wird deutlich, dass das
indirekt eingeleitete Abwasser aus Industriebetrieben
einen großen Anteil am gesamten in NRW zu behandelnden Abwasser darstellt. Ein Großteil der indirekt einleitenden Industriebetriebe ist an eine Mischkanalisation
angeschlossen. Damit verbunden ist die Gefahr, dass
industriell belastetes Abwasser im Regenwetterfall
„abgeschlagen“ und in die Gewässer eingeleitet wird. Es
wird angestrebt, diesen Eintragspfad zukünftig so weit
wie möglich zu reduzieren.
Anteil des gewerblichen Abwassers an der Anschlussgröße kommunaler Kläranlagen in NRW
– Stand 2006
Flussgebiete
Rhein
Anzahl der
Anschlußgröße
Anteil Gewerbe
Anteil Gewerbe
Anlagen
EW
EGW
[%]
Rheingraben
77
7.392.551
2.979.979
40
Lippe
94
2.518.194
787.249
31
Emscher
Maas
4
4.191.143
1.903.972
45
Ruhr
86
2.713.977
670.769
25
Erft
41
734.664
135.871
18
Wupper
11
817.145
209.057
26
Sieg
63
1.135.835
285.683
25
Lahn/Ahr/Kyll
18
20.244
890
4
Issel
31
910.171
419.580
46
Maastal
Niers
Schwalm
54.400
48.912
90
957.940
242.130
25
5
163.190
65.471
40
48
1.651.297
670.118
41
Weser
89
2.116.137
721.764
34
Ems
71
2.344.108
986.651
42
661
27.720.996
10.128.096
37
Ruhr
Gesamt NRW
52
2
21
Kapitel 9
9
Gesamtgewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen
Die Gewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen können basierend auf den Ergebnissen der staatlichen Überwachung gut abgeschätzt werden. Sie wurden in den vorangegangenen Kapiteln einzeln vorgestellt.
In Tabelle 9.1 sind die Frachten aufgeschlüsselt nach den
verschiedenen Eintragspfaden wiedergegeben. Diese
Frachten werden in Bild 9.1 noch einmal grafisch aufgearbeitet, indem die prozentualen Anteile der jeweiligen
Eintragspfade an den Gesamtfrachten in die Gewässer in
NRW dargestellt werden.
Es ist zu erkennen, dass die in die Gewässer eingetragenen Abwassermengen aus kommunalen Kläranlagen mit
51 % den größten Anteil der in die Gewässer eingeleite-
ten Gesamtabwassermenge ausmachen. Bei den Frachten
dagegen haben die kommunalen Kläranlagen nur bei dem
Parameter Stickstoff (55 %) einen relativ großen Anteil
an der Gesamtfracht. Hohe AOX-Frachten (41 %) stammen aus industriellen Direkteinleitungen. Bezogen auf
den TOC gelangt durch die Mischwasserentlastung eine
vergleichbare Fracht wie durch industrielle Direkteinleiter in die Gewässer. Die Frachteinträge aus den Trennsystemen und von Straßen liegen sogar noch darüber.
Berücksichtigt man, dass die Belastungen aus Niederschlagswassereinleitungen im Vergleich zu kommunalen
und industriellen Einleitungen nur zeitweilig erfolgen,
dann aber diejenigen Belastungen aus kommunalen Kläranlagen während des Regenabflusses um ein Mehrfaches
übertreffen können, wird der Handlungsbedarf bei der
Niederschlagswasserbeseitigung besonders deutlich.
53
Kapitel 9
Tabelle 9.1
Gewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen in NRW – Stand 2006
Eintragspfad
Abwassermenge
[Mio. m3/a]
Nges-Fracht
TOC-Fracht
Pges-Fracht
AOX-Fracht
[%]
[t/a]
[%]
[t/a]
[%]
[t/a]
[%]
[t/a]
[%]
2.749
51
24.919
29
20.329
55
1.245
33
62
34
23
<1
1.935
2
1.362
4
163
4
<1
<1
825
15
20.615
24
3.300
9
825
22
16
9
von Straßen
748
14
18.711
22
2.994
8
748
20
15
8
Mischwasserentlastung
291
5
10.588
12
2.420
7
605
16
15
8
781
14
9.725
11
6.515
18
228
6
75
41
5.417
100
86.493
100
36.920
100
3.814
100
183
100
Kommunale
Abwasserbehandlung
Kleinkläranlagen
Regenwasserentlastung
aus Trennsystemen
Regenwasserabflüsse
Industrielle
Direkteinleitungen
Gesamt NRW
Bild 9.1
Frachten aus kommunalen und industriellen Einleitungen in NRW (in %) – Stand 2006
[%] 100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Gesamt
Mio. m3/a
Abwassermenge
t/a
TOC-Fracht
t/a
Nges -Fracht
t/a
Pges -Fracht
t/a
AOX-Fracht
5.417
86.493
36.920
3.814
183
Industrielle Direkteinleitungen
Mischwasserentlastungen
Regenwasserentlastung aus Trennsystemen
In Karte 9.1 sind die Gewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen zusammengefasst
für die großen Flussgebiete in NRW (Rhein, Issel, Maas,
Weser, Ems) dargestellt. In dieser Darstellung sind die
54
Kleinkläranlagen
Regenwasserabflüsse von Straßen
Kommunale Abwasserbehandlung
Einträge aus Kleinkläranlagen nicht berücksichtigt, da
eine Zuordnung zu den Teilflusseinzugsgebieten nicht
möglich ist.
St
Rb
So
30
TOC
AOX
Pges
(292 t/a)
Nges
(11 t/a)
(2.672 t/a)
(7.353 t/a)
M
s
aa
Nges
MAAS
er
s
Rur
Kyll
Ni
(793 t/a)
AOX
in
Rhe
Is
sel
(123 t/a)
Pges
(4 t/a)
t
Erf
0
Weser
Ems
Maas
Issel
Rhein
60 km
aus Regenwasserauslässen
im Trennsystem: Straßen,
Regenbecken und Sonstige
aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen
Frachtart
Frachtmenge 2006
Gewässereinzugsgebiete
aus Mischwasserentlastungsanlagen
aus industriellen
Direkteinleitungen
(7.354 t/a)
TOC
Frachten [t/a] und ihre Herkunft
für die Einzugsgebiete:
Rhein, Issel, Maas, Ems u. Weser
TOC
(2.976 t/a)
e
cher
AOX
Pges
(2.602 t/a)
Sieg
Pges
(295 t/a)
(8 t/a)
EMS
Nges
(6.593 t/a)
TOC
Ems
(1.942 t/a)
Nges
(154 t/a)
AOX
Ruhr
(27.758 t/a)
(60.475 t/a)
TOC
r
ppe
Wu
Ems
Lipp
ISSEL
RHEIN
r
La
hn
TOC
Pges
(339 t/a)
Nges
(6 t/a)
AOX
es
er
(2.391 t/a)
(7.159 t/a)
WESER
W
Karte 9.1
Ah
Gewässerbelastungen
aus kommunalen und
industriellen Einleitungen
Kapitel 9
Gewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen
alm
hw
Sc
KIT 2007
55
Kapitel 10
10
Abfälle aus kommunalen Kläranlagen
10.1
Rechen- und Sandfanggut
Im Verlauf der Abwasserbehandlung werden in ersten
Schritten grobe Abwasserbestandteile mittels verschiedener Rechen sowie schwere Abwasserbestandteile in Sandfängen aus dem Abwasser entfernt. Im Betrieb der kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen fielen dabei im
Jahr 2006 in Nordrhein-Westfalen insgesamt etwa 63.000 t
Rechengut und etwa 46.000 t Sandfanggut an.
Das Rechengut, das im Wesentlichen aus organischen
Stoffen besteht, wurde zu etwa 44 % in Müllverbrennungsanlagen mitverbrannt. Die weiteren Entsorgungs-
56
wege waren im Wesentlichen Kompostierung (29 %) und
Aufbereitung (23 %). Der Anteil der Deponierung ging
2006 auf 0 % zurück.
Etwa 82 % des in Nordrhein-Westfalen angefallenen
Sandfanggutes wurden 2006 aufbereitet. Ein großer
Anteil des aufbereiteten Sandfanggutes wurde im Landschaftsbau verwendet. Eine Teilmenge von 9 % wurde
kompostiert; etwa 2 % in Müllverbrennungsanlagen
beseitigt. Auch beim Sandfanggut ging 2006 der Anteil
der Deponierung auf 0 % zurück.
Kapitel 10
10.2
Klärschlamm
Die kontinuierliche Verbesserung der Gewässergüte seit
den 70er Jahren wurde durch eine stark verbesserte Reinigungsleistung der Kläranlagen erreicht. Nicht alle
Schadstoffe, die durch verbesserte Reinigungstechnik
zurückgehalten werden, werden dabei aber zu unschädlichen Stoffen abgebaut. Viele Stoffe, wie zum Beispiel
Schwermetalle oder schwer abbaubare organische Schadstoffe, reichern sich vielmehr im Klärschlamm an. Der
Klärschlamm ist damit eine Schadstoffsenke.
Insgesamt wurden im Jahr 2006 aus den kommunalen
Abwasserbehandlungsanlagen in Nordrhein-Westfalen
Klärschlamm-Mengen von 506.126 t Trockenmasse entsorgt und 31.220 t Trockenmasse zwischengelagert. Die
Gesamtmenge ist in Abhängigkeit vom Wassergehalt
erheblich höher.
Im Jahr 2006 wurden rund 20 % landwirtschaftlich sowie
9 % landschaftsbaulich genutzt bzw. kompostiert. Die
Verbrennung ist der wichtigste Entsorgungsweg für Klärschlamm in NRW, 65 % wurden einer Verbrennung zugeführt. Im Flussgebiet Wupper wurden alle Klärschlämme
verbrannt, in den Flussgebieten Erft, Rur und Niers lag
der Anteil verbrannter Klärschlämme ebenfalls sehr hoch.
Während im Jahre 2000 noch etwa 166.000 Tonnen
Trockenmasse landwirtschaftlich verwertet wurden, betrug der Anteil im Jahre 2006 nur noch 107.000 Tonnen.
Insgesamt ist die in Landwirtschaft und Landschaftsbau
(einschl. Kompostierung) eingesetzte Klärschlammmenge
in Nordrhein-Westfalen von ca. 261.000 Tonnen Trockenmasse im Jahr 2000 auf ca. 155.000 Tonnen im Jahr
2006 zurückgegangen. Im selben Zeitraum hat die
Klärschlammverbrennung und -mitverbrennung von ca.
201.000 Tonnen Trockenmasse auf 349.000 Tonnen zugelegt.
Tabelle 10.1 zeigt die Entwicklung der einzelnen Klärschlammentsorgungswege seit dem Jahre 1996.
Tabelle 10.1
Jahr
Entwicklung der Klärschlammentsorgung in NRW in 1.000 t TR/a*
Landwirt-
Landschaftsbau/
schaft
Kompostierung
Deponierung
Verbrennung
Sonstige
Zwischen-
Entsorgung
lager
Summe
1996
152
73
69
193
2
32
521
1997
148
114
59
174
1
27
523
1998
146
92
49
214
1
27
529
1999
157
74
45
227
4
44
551
2000
166
95
35
201
2
41
541
2001
126
80
53
219
3
69
551
2002
133
59
45
273
1
60
571
2003
126
54
29
304
2
54
569
2004
121
60
8
310
4
61
563
2005
117
65
6
335
6
33
562
2006
107
48
0
349
2
31
537
* TR=Trockenmasse; die tatsächlich entsorgte Klärschlammmenge ist vom Wassergehalt abhängig und insgesamt erheblich höher
57
Kapitel 10
Die bestehenden genehmigten Kapazitäten zur Klärschlammverbrennung und -mitverbrennung werden damit
nicht ausgeschöpft. Insbesondere Betreiber von Monoverbrennungsanlagen suchen nach Wegen, ihre Anlagen
auszulasten. Mit den bestehenden Kapazitäten wäre es
möglich, den gesamten in Nordrhein-Westfalen anfallenden Klärschlamm umweltverträglich thermisch zu entsorgen.
Aufgrund seines hohen Phosphorgehalts wird Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserbehandlung bis
heute zu Düngezwecken in der Landwirtschaft verwendet
– eine Praxis, die nach den heutigen Zielen des Bodenschutzes und den vorliegenden ökotoxikologischen
Erkenntnissen auf dem Prüfstand steht. Nach den derzeit
geltenden Regelungen der Klärschlammverordnung ist
der betreffende Klärschlamm auf seine Schwermetallbelastung hinsichtlich Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer,
Nickel, Quecksilber und Zink und auf die organischen
Parameter AOX, PCB und PCDD/F zu untersuchen. In
der Regel werden die für diese Parameter geltenden
Grenzwerte zwar deutlich unterschritten; dennoch ist mit
der Klärschlammaufbringung eine Anreicherung dieser
58
Stoffe in Böden verbunden. Eine dringend erforderliche
an den Zielen des Bodenschutzes orientierte Novellierung
dieser Grenzwerte würde zu einer erheblichen Einschränkung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung
führen.
Darüber hinaus sind mit diesen Grenzwerten nicht alle
relevanten Schadstoffe geregelt. Das ehemalige Landesumweltamt NRW hat im Rahmen einer sehr umfassenden
und repräsentativen Erhebung Klärschlämme aus nordrhein-westfälischen Kläranlagen auf ein breites Spektrum
organischer in der Regel derzeit nicht geregelter Schadstoffe hin untersucht. Nach den Untersuchungsergebnissen war eine Vielzahl organischer Schadstoffe weit verbreitet, überwiegend flächendeckend, festzustellen.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz tritt daher dafür ein, dass
zukünftig nur noch Klärschlamm mit sehr geringen
Schadstoffgehalten für eine landwirtschaftliche und landbauliche Verwertung zugelassen und in der Regel in
geeigneten Verbrennungsanlagen umweltverträglich
beseitigt wird.
Kapitel 11
11
Kostendeckende Wasserpreise
Die EU-WRRL fordert „kostendeckende Wasserpreise“.
Dieses Prinzip bedeutet, dass der Verursacher für die
Kosten der Abwasserbeseitigung wie auch der Trinkwasseraufbereitung aufkommt und keine Finanzierung
aus Steuermitteln erfolgt; dieses Prinzip wird in NRW
umgesetzt. Die für die öffentliche Abwasserbeseitigung
zuständigen Kommunen ermitteln den jeweiligen Aufwand für Bau und Betrieb der Abwasseranlagen inklusive
der Abfallentsorgung kommunaler Kläranlagen und
erstellen entsprechende Gebührensatzungen.
11.1
Abwassergebühren in NRW
Sämtliche Kosten der Abwasserentsorgung werden in
Form von Abwassergebühren auf die Bürgerinnen und
Bürger umgelegt. Die Abwassergebühren können nach
einem Einheitsgebührensatz oder einem gesplitteten
Gebührensatz erhoben werden.
Bei einem Einheitsgebührensatz dient die Menge des verbrauchten Frischwassers als Bemessungsgrundlage. Die
Kosten für Sammlung und Behandlung des Niederschlagswassers sind in dieser Einheitsgebühr enthalten.
59
Kapitel 11
Bei Ansatz eines gesplitteten Gebührensatzes wird die
Schmutzwassergebühr anhand der verbrauchten Frischwassermenge erhoben. Eine zusätzliche Niederschlagswassergebühr basiert auf der entwässerten Grundstücksfläche.
Die Entwicklung der Abwassergebühren in NordrheinWestfalen für den gesplitteten Gebührenmaßstab und den
Frischwassermaßstab ist in Tabelle 11.1 zusammengestellt. Es wird deutlich, dass immer mehr Gemeinden
dazu übergehen, nach dem gesplitteten Maßstab abzurechnen. Die Berechnung ist zwar aufwendiger, berücksichtigt aber stärker die tatsächliche durch die einzelne
Bürgerin und den einzelnen Bürger in die öffentliche
Kanalisation eingeleitete Abwassermenge. Die Berechnung nach dem gesplitteten Maßstab wird daher auch von
der Rechtsprechung zunehmend unter dem Aspekt der
Gebührengerechtigkeit gefordert. Die Trennung der
Abwassergebühren in den Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil schafft aber auch umweltfreundliche
Anreize, das Niederschlagswasser nicht in die Kanalisation einzuleiten und stattdessen zu versickern, zu nutzen
oder direkt in ein Gewässer einzuleiten. Die Einführung
des gesplitteten Gebührenmaßstabes unterstützt deshalb
auch die Intention des § 51a LWG.
Zusätzlich kann eine Grundgebühr erhoben werden. Mit
dieser kann eine gleichmäßigere Verteilung der Fixkosten
auf alle an die Abwasserentsorgung angeschlossenen Einwohner erreicht werden. Sie trägt gleichzeitig als stabilisierendes Element zur Dämpfung des Gebührenanstieges
bei. Eine Grundgebühr wird in aller Regel als fester Jahresbetrag erhoben.
Aufgrund der unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen
und der voneinander abweichenden Struktur der an die
öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossenen Wohngrundstücke von Ort zu Ort sind die Grundgebühren nicht
direkt miteinander vergleichbar.
Die hier vorgestellte Datenzusammenstellung erfolgte
aus den Quellen des Bundes für Steuerzahler NRW.
Tabelle 11.1
Entwicklung der Abwassergebühren in NRW für den gesplitteten Gebührenmaßstab
und den Frischwassermaßstab – bezogen auf die 396 Gemeinden in NRW
gesplitteter Gebührenmaßstab
2006
2005
2004
2006
2005
2004
SW [w/m3] NW [w/m2]
SW [w/m3] NW [w/m2]
SW [w/m3] NW [w/m2]
[w/m3]
[w/m3]
[w/m3]
219
208
205
177
188
191
Anzahl d. Gemeinden
Mittelwert
2,48
0,82
2,42
0,81
2,38
0,79
3,47
3,39
3,32
Median
2,39
0,80
2,34
0,78
2,29
0,78
3,45
3,41
3,28
Max
4,34
1,82
4,25
1,88
4,25
1,70
6,43
6,14
6,14
Min
1,18
0,06
1,09
0,06
1,07
0,04
1,23
1,23
1,10
In Tabelle 11.2 wurde bei der Ermittlung der mittleren
Gebühr eine Wichtung der Gebühren über die Einwohner
der jeweiligen Gemeinden vorgenommen. In der Regel
erheben große Kommunen geringere Gebühren im Vergleich zu kleineren Kommunen. Daher fallen im Vergleich die gewichteten Mittelwerte in Tabelle 11.2 tendenziell geringer aus als in der Zusammenstellung in
Tabelle 11.1.
60
Frischwassermaßstab
In Karte 11.1 ist dargestellt, welche Gemeinden gesplittete Gebühren erheben und welche Gemeinden nach einem
Einheitsgebührensatz abrechnen. 55 % der Kommunen in
NRW wenden Gebührensplitting zur Gebührenerhebung
an. Dies betrifft damit 81 % der Bevölkerung in NRW
(rund 14,5 Mio. Einwohner).
Kapitel 11
Tabelle 11.2
Entwicklung der Abwassergebühren in NRW für den gesplitteten Gebührenmaßstab
und den Frischwassermaßstab – bezogen auf die 18 Mio. Einwohner in NRW*
über die Einwohner gewichteter
über die Einwohner
gesplitteter Gebührenmaßstab
gewichteter
Frischwassermaßstab
2006
2005
3
2
SW [w/m ] NW [w/m ]
Anzahl d. Gemeinden
2
3
SW [w/m ] NW [w/m ]
219
Mittelwert
2004
3
SW [w/m ] NW [w/m ]
208
2,14
0,87
2
2006
2005
3
3
[w/m ]
205
2,09
0,86
2,03
0,85
2004
[w/m3]
[w/m ]
177
188
191
3,37
3,26
3,20
* Der Wichtung liegt die Gemeindestatistik aus dem Jahr 2004 zugrunde
Karte 11.1
Gebührensplitting in NRW
Rahden
16.009
Stemwede
14.520
Hopsten
7.744
Westerkappeln
11.227
Mettingen
12.313
Regierungsbezirk
Münster
Neuenkirchen
Wettringen 13.986
7.911
Ochtrup
19.358
Emsdetten
35.529
Nordwalde
9.545
Horstmar
6.735
Schöppingen
7.725
Laer
6.352
Legden
6.803
Lienen
8.809
Ostbevern
10.665
Altenberge
10.073
Sassenberg
Billerbeck
11.536
Havixbeck
11.875
MÜNSTER
271.369
Warendorf
38.745
Nottuln
20.273
Coesfeld
36.671
Beelen
6.371
Everswinkel
9.511
Emmerich
29.577
Kranenburg
9.841
Uedem
8.411
Weeze
10.404
Xanten
21.571
Hünxe
13.777
Geldern
34.073
KampLintfort
39.594
12.161
Kerken
12.856
Straelen
15.586
Wachtendonk
7.802
Kempen
36.294
Grefrath
15.885
Niederkrüchten
15.389
Moers
107.503
KREFELD
237.301
Meerbusch
54.217
Viersen
76.190
Korschenbroich
MÖNCHENGLADBACH
261.257
Mettmann
39.711
DÜSSELDORF
575.727
Kaarst
42.434
Erkrath
47.225
Neuss
151.737
33.421
Wegberg
29.579
Wassenberg
16.850
Waldfeucht
9.367
Selfkant
10.225
Heinsberg
41.684
Jüchen
22.718
Erkelenz
44.739
Geilenkirchen
28.457
Linnich
13.685
Herzogenrath
47.211
Würselen
37.320
AACHEN
257.628
Inden
7.452
Eschweiler
55.720
Langerwehe
14.051
Stolberg
58.618
Elsdorf
21.575
Niederzier
14.234
Nörvenich
11.588
Simmerath
15.751
Brühl
44.424
Erftstadt
51.034
WesNiederseling
kassel
35.560 36.546
Troisdorf
74.795
Zülpich
20.153
Euskirchen
55.235
Heimbach
4.583
Alfter
22.724
BONN
312.996
Monschau
12.953
Bad Münstereifel
18.988
Nettersheim
7.984
Morsbach
11.486
Hilchenbach
16.249
Kreuztal
31.808
Wenden
19.794
Bad Berleburg
20.527
Kirchhundem
12.766
Olpe
25.640
Freudenberg
18.631
Regierungsbezirk
Arnsberg
Hallenberg
4.568
Lennestadt
27.811
Attendorn
24.739
Medebach
8.169
Schmallenberg
25.987
Zahl der Gemeinden mit und
ohne Gebührensplitting
Erndtebrück
7.548
Netphen
24.674
Bad Laasphe
15.005
Siegen
105.944
Wilnsdorf
21.361
Neunkirchen
13.968
Windeck
21.160
Hennef
45.444
Eitorf
19.741
Burbach
14.791
Königswinter
41.202
219 177
Wachtberg
19.947
Meckenheim
25.041
Kall
11.983
Winterberg
14.361
Finnentrop
18.454
Bad Honnef
25.237
Rheinbach
26.655
Mechernich
27.271
Schleiden
13.823
Waldbröl
19.620
Drolshagen
12.375
Olsberg
15.770
10.774
Siegburg
39.076
Swisttal
18.248
Reichshof
20.079
Wiehl
26.483
Nümbrecht
17.421
NeunkirchenSeelscheid
20.974 Ruppichteroth
Sankt
Augustin
56.072
Bornheim
48.443
Weilerswist
16.354
Kreuzau
18.154
Engelskirchen
20.534
Much
15.071
Lohmar
31.216
Bergneustadt
20.491
Gummersbach
52.800
Overath
27.168
Rösrath
27.121
Hürth
55.501
Merzenich
9.913
Düren
93.403
Nideggen
10.747
Roetgen
8.175
Lindlar
22.608
Bestwig
11.685
Eslohe
9.240
Marienheide
13.733
Bergisch
Gladbach
105.641
KÖLN
986.168
Kerpen
64.323
Meinerzhagen
21.706
Warburg
24.243
Marsberg
21.790
Meschede
32.036
Neuenrade
12.389
Kierspe
18.112
Regierungsbezirk
Köln
Alsdorf
46.301
Kommune mit Einwohnerzahl
Gemeinden des Landes NRW
(Stand 30.06.2006)
mit Gebührensplitting
ohne Gebührensplitting
Regierungsbezirke
Hellenthal
8.518
Dahlem
4.261
Blankenheim
8.632
Borgentreich
9.576
Brilon
27.085
Sundern
29.476
Plettenberg
27.824
Beverungen
14.875
Willebadessen
8.821
Wünnenberg
12.501
Warstein
28.340
Herscheid
7.581
Wipperfürth
23.649
Kürten
20.054
Odenthal
15.724
Möhnesee
11.417
Werdohl
19.994
Lüdenscheid
78.456
Halver
17.398
Hückeswagen
16.328
Wermelskirchen
36.461
Leichlingen
27.610
Burscheid
19.080
Frechen
48.957
Vettweiß
8.979
Hürtgenwald
8.829
Radevormwald
23.841
REMSCHEID
115.374
Leverkusen
160.965
Bergheim
63.148
Jülich
33.882
Baesweiler
28.198 Aldenhoven
14.211
Alsdorf
46.301
WUPPERTAL
358.746
SOLINGEN
163.263
58972
Langenfeld
58.972
Breckerfeld
9.365
Büren
22.109
Anröchte
10.748
Arnsberg
76.136
Balve
12.142
NachrodtWiblingwerde
6.929 Altena
20.244
Schalksmühle
11.675
Brakel
17.506
Borchen
13.464
Lichtenau
11.172
Hemer
37.757
HAGEN
196.213
Gevelsberg
32.628
Pulheim
53.666
Bedburg
24.922
Titz
8.521
Monheim
43.579
Rommerskirchen
12.619
Hückelhoven
39.619
Gangelt
11.623
Übach-Palenberg
25.280
Dormagen
63.491
Grevenbroich
64.508
Iserlohn
97.051
Schwelm
Ennepe29.780 tal
32.034
Haan
29.363
Hilden
56.472
Menden
57.816
Schwerte
49.533
Herdecke
25.421
Wetter
28.923
Sprockhövel
26.030
Velbert
Heiligen87.001
haus
27.567
Wülfrath
22.137
Ratingen
92.164
19.374
Schwalmtal
Witten
100.422
Hattingen
56.706
Bad Driburg
19.394
Salzkotten
24.785
Geseke
20.593
Höxter
32.441
9577
Altenbeken
9.577
Paderborn
143.849
Lügde
11.042
Marienmünster
5.514
Rüthen
11.092
Ense
12.818
Wickede
12.411
Fröndenberg
22.816
BOCHUM
384.492
ESSEN
583.892
MÜLHEIM/
RUHR
169.682
Willich
51.961
Holzwickede
17.491
Bad
Sassendorf
11.609
Soest
48.578
Werl
32.163
SchiederSchwalen
berg
Steinheim
13.720
Nieheim
6.969
Bad
Lippspringe
15.355
Delbrück
30.027
Erwitte
15.959
Bönen
19.142
Unna
67.744
Horn-Bad
Meinberg
18.405
Schlangen
9.080
Rietberg
28.918
Lippstadt
67.179
Welver
12.778
Kamen
45.777
CastropRauxel
77.407
HERNE
170.448
Detmold
73.525
Augustdorf
9.756
Hövelhof
15.957
Langenberg
8.146
Lippetal
12.587
HAMM
184.017
Bergkamen
51.995
Lünen
89.803
DORTMUND
587.717
DUISBURG
500.142
Tönisvorst
30.159
Nettetal
42.411
Brüggen
16.195
NeukirchenVluyn
28.563
Rheurdt
6.685
GELSENKIRCHEN
267.362
OBER
HAUSEN
218.798
Waltrop
30.002
Verl
24.685
Beckum
37.410
Regierungsbezirk
Detmold
Barntrup
9.356
Blomberg
17.032
9.306
Schloß HolteStukenbrock
26.101
Wadersloh
13.099
Werne
30.571
27.477
Datteln
36.452
Recklinghausen
121.674
Herten
64.522
Gladbeck
76.594
Dinslaken
70.127
Rheinberg
32.014
OerErkenschwick
30.484
Marl
90.338
BOTTROP
119.193
Voerde
38.487
Alpen
12.894
Issum
Ahlen
54.949
Nordkirchen
10.285
Olfen
12.291
79403
Wesel
61.634
Sonsbeck
8.658
Kevelaer
27.882
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Haltern
37.953
Dorsten
79.825
Schermbeck
13.718
13658
Ascheberg
15.076
Lüdinghausen
24.207
Dörentrup
8.621
Lage
35.994
Oerlinghausen
17.202
Gütersloh
96.202
RhedaWiedenbrück
46.622
Oelde
29.513
Drensteinfurt
15.222
Raesfeld
11.103
Hamminkeln
27.513
Kalkar
14.077
Ennigerloh
20.472
Sendenhorst
13.374
Reken
14.337
Heiden
8.168
Rhede
19.194
Rees
22.562
BedburgHau
12.945
Goch
34.094
Borken
41.134
Bocholt
73.792
Isselburg
11.279
Kleve
49.090
Senden
20.596
Dülmen
47.451
Extertal
12.721
Lemgo
41.942
Leopoldshöhe
16.185
BIELEFELD
326.268
HerzebrockClarholz
16.151
Kalletal
15.369
Bad Salzuflen
54.633
Harsewinkel
24.259
Velen
12.985
Vlotho
19.952
Herford
64.965
Werther
11.496
Steinhagen
19.946
14.410
Porta Westfalica
36.064
Löhne
41.441
16.503
Hiddenhausen
20.566
Halle
21.294
Versmold
21.048
Telgte
19.541
Gescher
17.141
Enger
19.951
Spenge
15.469
Borgholzhausen
8.747
Rosendahl
10.973
Stadtlohn
20.680
Südlohn
8.990
Lengerich
22.316
Bad
Oeynhausen
49.204
Kirchlengern
Bünde
45.101
Ladbergen
6.408
Greven
35.402
Minden
83.090
Hüllhorst
13.654
Rödinghausen
10.191
Tecklenburg
Steinfurt
34.486
Metelen
6.460
Heek
8418
Lotte
Lübbecke
26.221
13.632
Ibbenbüren
51.086
Saerbeck
7.051
Hille
16.475
Preuß.
Oldendorf
13.310
9.486
Gronau
46.431
Ahaus
38.386
Vreden
22.705
Hörstel
19.903
Rheine
76.398
Petershagen
26.779
Espelkamp
25.920
Recke
11.842
Kreis / Kreisfreie Stadt
Gemeinden
0
10
20
30
40
50 km
KIT 2007
61
Kapitel 11
11.2
Die Abwasserabgabe –
ein Instrument zur Berücksichtigung
der Umwelt- und Ressourcenkosten
Mit dem Abwasserabgabengesetz wurde in Deutschland
bereits 1976 ein inzwischen bewährtes Lenkungsinstrument geschaffen, mit dem Anreize zur Verminderung von
Schadstoffeinträgen in die Gewässer gegeben werden.
Auf der Basis des Abwasserabgabengesetztes werden
Schadstoffeinträge in die Gewässer mit einer Abgabe
belegt: je niedriger der Schadstoffeintrag ist, desto geringer ist die zu zahlende Abwasserabgabe.
Mit der Abwasserabgabe leistet der Abwassereinleiter
einen Beitrag zur Begleichung der von ihm verursachten
Umwelt- und Ressourcenkosten, wie dies von der EUWasserrahmenrichtlinie (WRRL) europaweit angestrebt
wird.
Die Kosten für die Abwasserabgabe fließen in die
Abwassergebühren ein. Bei Einnahmen aus der Abwasserabgabe von jährlich rund 80-100 Mio. Euro in NRW
beeinflusst die Abwasserabgabe die Abwassergebühr in
NRW mit 2-3 %. Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe sind zweckgebunden und müssen für die Verbesserung
der Gewässergüte der Gewässer verwendet werden.
11.3
Investitionsprogramm Abwasser
Die Landesregierung verwendet die Einnahmen der
Abwasserabgabe für die zielgerichtete Gestaltung der
Wasserpolitik. Die Verwendung der Abwasserabgabe
muss dabei die Zielrichtung der „Verbesserung der
Gewässergüte“ vor dem Hintergrund der heutigen Situation berücksichtigen. Die hohen gewässerunverträglichen
organischen Schadstoffeinträge (Kohlenstoff, Phosphor,
Stickstoff) früherer Jahre – Einleitung über die kommunalen und industriellen Kläranlagen – sind in erheblichem
Umfang verringert worden.
62
Trotzdem werden noch große Schadstofffrachten emittiert. Wesentliche Belastungen aus kommunalen Abwassereinleitungen kommen heute diskontinuierlich und in
großen Mengen über die Regenwasserbehandlung.
Weiterhin besteht ein hoher Sanierungsbedarf bei privaten und öffentlichen Abwasserkanälen, der sich u. a. in
hohen Fremdwassereinträgen widerspiegelt. Im industriell-gewerblichen Abwasserbereich und der kommunalen Abwasserbehandlung (Kläranlagen) müssen nach und
nach alte Technologien durch neue ersetzt werden. Die
hierbei erreichbaren Verbesserungen der Schadstoffrückhaltung insbesondere von Industriechemikalien, Arzneimitteln sowie von Krankheitserregern werden einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der EU-WRRL leisten.
Aufgrund der oben dargestellten Situation hat die Landesregierung seit dem 1.1.2007 aus Mitteln der Abwasserabgabe im „Investitionsprogramm Abwasser NRW“
ein Förderprogramm aufgelegt. In den Handlungsschwerpunkten im Bereich der Niederschlagswasserbehandlung,
der Fremdwasserreduzierung, der verbesserten Förderung
im Bereich von Industrie und Gewerbe sowie des Einsatzes neuer Technologien werden entsprechende Förderungen angeboten. Dies stellt die Planung von Infrastrukturmaßnahmen sicher und dient in Verbindung mit dem Einsatz neuer Technologien im Industriestandort NRW der
weiteren Verbesserung der Gewässergüte, die auch im
Hinblick auf die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie angestrebt werden muss.
Gleichermaßen wird der Technologiestandort NRW
gestärkt. Eine Übersicht gibt die Tabelle 11.3. Maßgeblich für die Förderung ist der Text der Förderrichtlinie.
Hinweise zur Förderrichtlinie sowie den Antragsformularen finden sich auf der Homepage des MUNLV unter:
http://www.munlv.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/
foerderung/index.php.
Die Abwicklung des „Investitionsprogramms Abwasser
NRW“ erfolgt über die NRW.BANK.
Kapitel 11
Tabelle 11.3
Übersicht zum Investitionsprogramm Abwasser NRW – Förderbereich 1 bis 2
Förderbereich
Förderbereich 1.1
PIUS –
Innovative Technologie
Förderbereich 1.2
PIUS –
Innovative Technologie
Förderbereich 1.3
PIUS –
Erprobte Technologie
Förderbereich 2
Energiesparmaßnahmen
Abwasseranlagen
Gegenstand
Erprobte Verfahren des
produktionsintegrierten
Umweltschutzes (PIUS)
im Bereich Abwasser
Erprobte Verfahren des
produktionsintegrierten
Umweltschutzes (PIUS)
im Bereich Abwasser
Erprobte Verfahren des
produktionsintegrierten
Umweltschutzes (PIUS)
im Bereich Abwasser
Gutachterliche Untersuchungen für Energiesparmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen
Empfängerin/
Empfänger
Industrie- und Gewerbebetrieb
Industrie- und Gewerbebetrieb
Industrie- und Gewerbebetrieb
Abwasserbeseitigungspflichtige
Zuwendung
– Zuschuss von 50 %
gem. de-minimis-Regelung (max. 200.000 1)
oder
Förderdarlehen (Plafonddarlehen gem. Gewässerprogramm – gewerblich)
Förderdarlehen (Plafonddarlehen gem. Gewässerprogramm – gewerblich)
Zuschuss bis zu 70 %
– Anlagen mit wesentlicher
Verringerung Abwasserfrachten
– Anlagen mit wesentlicher
Verringerung Abwasserfrachten
– Verringerung Abwasserfrachten oder
– Systematische Energiebilanzierung und Aufstellung Energiebilanz
durch externen Dritten
– Neue technische Lösung
– Neue technische Lösung
– bis zu 45 % gem. EUUmweltbeihilferahmen
Voraussetzung
– Schließung Wasserkreisläufe oder
– Vermeidung/Verminderung Abwasser
– Anwendung erprobter
Verfahrenstechnologie
– Anwendung Handbuch
„Energie in Kläranlagen“
– Umsetzung der ermittelten Sofortmaßnahmen
vor Mittelauszahlung
– Errichtung von Anlagen,
die Stand der Technik
einhalten
– Gültiges ABK oder Verbandsübersicht
Bemessungsgrundlage
Förderung der baulichen
Maßnahmen über den
Stand der Technik hinaus
(Investitionsmehrkosten)
Förderung der baulichen
Maßnahmen über den
Stand der Technik hinaus
(Investitionsmehrkosten)
Förderung der baulichen
Maßnahmen über den
Stand der Technik hinaus
(Investitionsmehrkosten)
Erstellung des Gutachtens
zur Energiebilanzierung
Verfahren
– Antrag 2-fach an
NRW.BANK
– Antrag 2-fach an die
Hausbank
– Antrag 2-fach an die
Hausbank
– Antrag 2-fach an
NRW.BANK
– Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung
– Weiterleitung zur
Refinanzierung an
NRW.BANK
– Weiterleitung zur
Refinanzierung an
NRW.BANK
– Fachtechnische Stellungnahme durch Landesamt
für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz
– Nachweis der Mittelverwendung
– Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung
– Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung
– Zusage der Refinanzierung durch NRW.BANK
an Hausbank
– Zusage der Refinanzierung durch NRW.BANK
an Hausbank
– Ausreichung des Kredits
durch Hausbank
– Ausreichung des Kredits
durch Hausbank
– Nachweis der Mittelverwendung
– Nachweis der Mittelverwendung
– Kein Maßnahmenbeginn
vor Erteilung des Bewilligungsbescheides
– Kein Maßnahmenbeginn
vor Erteilung des Bewilligungsbescheides
3 Jahre nach Bewilligung
3 Jahre nach Bewilligung
– Nachweis der umgesetzten Sofortmaßnahmen
– Kein Maßnahmenbeginn
vor Erteilung des Bewilligungsbescheides
Frist
3 Jahre nach Bewilligung
– Nachweis der Mittelverwendung
– Nachweis der umgesetzten Sofortmaßnahmen
– Kein Maßnahmenbeginn
vor Erteilung des Bewilligungsbescheides
2 Jahre nach Bewilligung
63
Kapitel 11
Tabelle 11.3
Übersicht zum Investitionsprogramm Abwasser NRW – Förderbereich 3 bis 5
Förderbereich
Förderbereich 3.1
Öffentl. Kläranlagen –
Erprobte Technologie
Förderbereich 3.2
Öffentl. Kläranlagen –
Innovative Technologie
Förderbereich 4
Bodenfilteranlagen
Förderbereich 5
Niederschlagswasser
Gegenstand
Neubau, Umbau, Erweiterung oder Verbesserung
öffentlicher Kläranlagen
Neubau, Umbau, Erweiterung oder Verbesserung
öffentlicher Kläranlagen
Bodenfilteranlagen oder
gleichwertige Anlagen
Regenwasserbehandlung
(RÜB, RKB, SK) und Rückhaltung vor Einleitung (RRB)
Empfängerin/
Empfänger
Abwasserbeseitigungspflichtige
Abwasserbeseitigungspflichtige
Abwasserbeseitigungspflichtige
Abwasserbeseitigungspflichtige
Zuwendung
Förderdarlehen (Plafonddarlehen gem. Gewässerprogramm – kommunal)
Im Fall a): Zuschuss 50 %
Zuschuss von 50 %
Förderdarlehen (Plafonddarlehen gem. Gewässerprogramm – kommunal)
– Gültiges ABK oder Verbandsübersicht
– Gültiges ABK oder Verbandsübersicht
– Einsatz innovativer Technologie mit dem Ziel der
– Einhaltung Runderlass
Niederschlagswasserbehandlung (Misch- bzw.
Schmutzwasser) sowie
a.a.R.d.T.
– Wasserstandsmessung
gem. SüwVKan
Voraussetzung
– Einsatz erprobter
Technologie
Im Fall b): Zuschuss 70 %
– gültiges ABK oder Verbandsübersicht
a) Hygienisierung
b) Elimination gefährlicher
Stoffe
– Wasserstandsmessung
gem. SüwVKan
– Bemessung nach Retentionsbodenfilterhandbuch NRW
– gültiges ABK oder Verbandsübersicht
Bemessungsgrundlage
Bauwerkskosten ohne
Grunderwerb
Bauwerkskosten inkl. notwendiger zusätzlicher
Ausgaben für Ausrüstung
aufgrund der gewählten
Technologie
Bauwerkskosten inkl.
Grunderwerb, im Mischsystem Anlagen zwischen
Ablauf RÜB und Einleitung
Bauwerkskosten ohne
Grunderwerb
Verfahren
– Antrag 2-fach an
NRW.BANK
– Antrag (Muster MUNLV)
2-fach an NRW.BANK
– Antrag 2-fach an
NRW.BANK
– Antrag 2-fach an
NRW.BANK
– Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung
– Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung
– Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung
– Fachtechnische Stellungnahme durch Bezirksregierung
– Nachweis der Mittelverwendung
– Nachweis der Mittelverwendung
– Nachweis der Mittelverwendung
– Nachweis der Mittelverwendung
– Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des
Bewilligungsbescheides
– Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des
Bewilligungsbescheides
– Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des
Bewilligungsbescheides
– Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des
Bewilligungsbescheides
3 Jahre nach Bewilligung
4 Jahre nach Bewilligung
4 Jahre nach Bewilligung
3 Jahre nach Bewilligung
Frist
64
Kapitel 11
Tabelle 11.3
Übersicht zum Investitionsprogramm Abwasser NRW – Förderbereich 6
Förderbereich
Förderbereich 6.1
Fremdwassersanierungskonzepte
Förderbereich 6.2
Fremdwasser –
Öffentl. Kanalsanierung
Förderbereich 6.3
Fremdwasser –
Private Kanalsanierung
Gegenstand
Techn. und wirtschaftliche Fremdwassersanierungskonzepte in lokalen Fremdwasserschwerpunktgebieten
Sanierung der öffentl. Kanalisation
zur Fremdwasserverminderung in
lokalen Fremdwasserschwerpunktgebieten
Ganzheitliche Sanierung von privaten Hausanschlüssen zur Fremdwasserelimination in einem lokalen
Fremdwasserschwerpunktgebiet
Empfängerin/
Empfänger
Abwasserbeseitigungspflichtige
Abwasserbeseitigungspflichtige
Private
Zuwendung
Zuschuss von 50 %
Förderdarlehen (Plafonddarlehen
gem. Gewässerprogramm – kommunal)
Zuschuss von 30 %, jedoch max.
200 1/m und erst ab Einzelkosten >
500 1, bei Betrieben max.
200.000 1 in drei Jahren
Voraussetzung
– Untersuchung gem. SüwVKan für
gesamtes Kanalnetz nachgewiesen
– Untersuchung gem. SüwVKan für
gesamtes Kanalnetz nachgewiesen
– öffentl. Kanalisation nach SüwVKan untersucht, inkl. Schadensbewertung
– Fremdwasseranteil im Sanierungsgebiet > 50 %
– Fremdwasseranteil im Sanierungsgebiet > 50 %
– Fremdwasseranteil im Sanierungsgebiet > 50 %, überwiegend
nicht aus der öffentl. Kanalisation
– gültiges ABK
– gültiges ABK
– vorgezogene Inspektion der Hausanschlüsse per Satzung im Fremdwasserschwerpunktgebiet
– mit Bezirksregierung abgestimmtes Fremdwassersanierungskonzept liegt vor, das Sanierung
öffentlicher und privater Kanalisation als Einheit vorsieht
Bemessungsgrundlage
Erstellungskosten, ggf. inkl.
Messungen, ohne TV-Inspektion und
Dichtheitsprüfung, GW-Messstellen
nicht förderfähig
Sanierungskosten
Sanierungskosten, ohne
Dichtheitsprüfung vorab
Verfahren
– Antrag 2-fach an NRW.BANK
– Antrag 2-fach an NRW.BANK
– Antrag durch Eigentümer an
Gemeinde
– Fachtechnische Stellungnahme
durch Bezirksregierung
– Fachtechnische Stellungnahme
durch Bezirksregierung
– Nachweis der Mittelverwendung
– Nachweis der Mittelverwendung
– Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des Bewilligungsbescheides
– Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des Bewilligungsbescheides
– Sammelantrag (Grundmuster 1a
Nr. 3.1 VVG) durch Gemeinde
an NRW.Bank inkl. Stellungnahme der Gemeinde zur Förderfähigkeit und Erklärung zur „Deminimis-Regelung“ bei Gewerbebetrieben
– Fachtechnische Stellungnahme
der Bezirksregierung
– Nachweis der Mittelverwendung
von Eigentümer gegenüber Gemeinde innerhalb von 3 Monaten
nach Abschluss
– einfacher Summenverwendungsnachweis mit kurzem Sachstandsbericht der Gemeinde an
NRW.Bank
– Kein Maßnahmenbeginn vor Erteilung des Bewilligungsbescheides
Frist
2 Jahre nach Bewilligung
3 Jahre nach Bewilligung
2 Jahre nach Bewilligung
65
Notizen
Die Langfassung des Berichts
„Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen, 13. Auflage“
finden Sie auf der untenstehenden CD.
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Falls Sie dieses Programm nicht besitzen, können Sie es sich problemlos auf den Herstellerseiten
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Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen,
Schwannstraße 3,
40476 Düsseldorf