Ausbildung von Selbsthilfekräften im Brandsicherheitswachdienst im

Transcription

Ausbildung von Selbsthilfekräften im Brandsicherheitswachdienst im
Richtlinie
zur Regelung der
Ausbildung von
Selbsthilfekräften im Brandsicherheitswachdienst
im Land Berlin
Inhaltsverzeichnis
1
Anwendungsbereich
4
2
Ermächtigung von Stellen für die Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im
Brandsicherheitswachdienst“
5
2.1
Allgemeine Grundsätze
5
2.1.1
Befristung und Widerruf der Ermächtigung
5
2.1.2
Überprüfung der ermächtigten Stelle
5
2.1.4
Änderungen
5
2.2
Lehrkräfte
5
2.2.1
Fachliche Qualifikation
6
2.2.2
Pädagogische Qualifikation
6
2.3
Ausstattung
6
2.3.1
Lehrgangsräume
6
2.3.2
Übungsflächen
6
2.3.3
Unterrichtsmittel
6
2.3.3
Versammlungsstätten
7
3
Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
7
3.1
Anzahl der Teilnehmer
7
3.2
Umfang der Ausbildung
7
3.3
Inhalt der Ausbildung
7
4
Fortbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
7
4.1
Anzahl der Teilnehmer
8
4.2
Umfang der Fortbildung
8
4.3
Inhalt der Fortbildung
8
5
Prüfung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
8
5.1
Prüfungskommission
8
5.2
Prüfungsentgelt
9
5.3
Prüfungszulassung
9
5.4
Anzahl der Teilnehmer
9
5.5
Prüfungsvoraussetzung
9
5.6
Prüfungsinhalte
10
5.6.1
Schriftlicher Leistungsnachweis
10
5.6.2
Praktischer Leistungsnachweis
10
5.6.3
Mündlicher Leistungsnachweis
10
2
6
Ernennung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
10
7
Bescheinigung „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
10
8
Rechtsvorschriften
11
Anlage 1 – Antragsformular „Ermächtigung der Ausbildungsstelle“ – Seite 1
12
Anlage 2 – Antragsformular „Ermächtigung der Ausbildungsstelle“ – Seite 2
13
Anlage 3 – Merkblatt „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
14
Anlage 4 – Hinweise „Intensiveinweisung in Versammlungsstätten“
15
Anlage 5 – Lehrplangliederung „Ausbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
16
Anlage 6 – Rahmenlehrplan „Ausbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
17
Anlage 7 – Lehrplangliederung „Fortbildung zu Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
25
Anlage 8 – Rahmenlehrplan „Fortbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
26
Anlage 9 – Dokumentationsnachweis der „Fehlzeiten“
30
Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
BFRA PV 11
Ruppiner Chaussee 268
13503 Berlin

030 / 387 28 4110
BFRA-ESI@berliner-feuerwehr.de
3
1 Anwendungsbereich
Diese Richtlinie findet Anwendung,
- für die Ermächtigung zur Ausbildung von Selbsthilfekräften im Brandsicherheitswachdienst (SHK) im
Land Berlin.
- für die Ausbildung von Selbsthilfekräfte im Brandsicherheitswachdienst.
- für die Fortbildung zum Erhalt der Qualifikation Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst.
Sie sind vorrangig als Hilfe für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung zur Erlangung der Ermächtigung als Ausbildungsstelle für die Durchführung der Ausbildung von Selbsthilfekräften im Brandsicherheitswachdienst, der inhaltlichen und qualitativen Anforderung an die Ausbildung zu Selbsthilfekräften und für die
inhaltlichen Anforderungen an die Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Qualifikation vor Ablauf der Frist
von 3 Jahren anzusehen.
Nach § 35 Absatz 1 der „Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen“ (Betriebs-Verordnung – BetrVO)
vom 10.Oktober 2007 (GVBl. S 516), geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2010 (GVBl. S. 349) ist die Verantwortung für die Brandsicherheitswache ausschließlich den Betreibern, nicht jedoch den Veranstaltern auferlegt. Haben Betreiberinnen oder Betreiber Zweifel, ob erhöhte Brandgefahren vorliegen, müssen sie sich mit
den zuständigen Sachbearbeitern der Berliner Feuerwehr zur Einrichtung von Brandsicherheitswachen (Fachbereich Vorbeugender Brandschutz der Direktionen) beraten.
Nach § 35 Absatz 2 wird für Großbühnen und Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche die Brandsicherheitswache regelmäßig auf Kosten der Betreiber von der Berliner Feuerwehr gestellt.
Von dieser Grundregel lässt der § 35 Absatz 2 Satz 3 BetrVO eine Ausnahme zu: „Eine Brandsicherheitswache
ist nicht erforderlich, wenn die Betreiberin oder der Betreiber über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte
verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen können und dieses von der Berliner Feuerwehr bestätigt wird. Diese Tätigkeit setzt die entsprechende physische und psychische Eignung der Selbsthilfekräfte voraus.“ Die Betreiber können sich auf vertraglicher Basis auch der von Dritten gestellten Selbsthilfekräfte bedienen.
Die Selbsthilfekräfte müssen für die Aufgabe der Brandsicherheitswache geschult worden sein. Hierzu bietet
die Berliner Feuerwehr eine Ausbildung für „Selbsthilfekräfte im Brandsicherheitswachdienst“ an.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie ausschließlich selbst die Durchführung der entsprechenden Ausbildung zu
übernehmen hat. Wohl aber ist ihr eine besondere Verantwortung für den Inhalt der Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ auferlegt. Dieser Verantwortung kommt die Berliner Feuerwehr
nach, indem sie
- den Rahmenplan für die Ausbildung und Fortbildung als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ erstellt und auf dessen Aktualität achtet,
- die Ausbildung selbst durchführt,
- auf Antrag in Berlin absolvierte feuerwehrtechnische Ausbildungen von privat agierenden Personen
nach den Vorgaben des Grundsatzbereiches „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ der Berliner
Feuerwehr auf Gleichwertigkeit prüft und bescheinigt oder diese Personen zu einer Prüfung durch die
Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst- Akademie – BFRA zulässt,
- im Ergebnis eines Verfahrens externe Bildungsträger ermächtigt, die Ausbildung sowie die Fortbildung
nach den Vorgaben der Berliner Feuerwehr auf privatwirtschaftlicher Basis durchzuführen, wobei Prüfung und Bescheinigung nur durch die BFRA erfolgen darf,
- durch ein Ermächtigungsverfahren das Ziel verfolgt, die Qualität und Einheitlichkeit der Ausbildung für
das Land Berlin sicherzustellen und
4
- die Qualität der Ausbildung durch Fortbildungen vor Ablauf der dreijährigen befristeten Zulassung für
eine weitere befristete Zulassung sicherstellt.
2 Ermächtigung von Stellen für die Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im
Brandsicherheitswachdienst“
Stellen, die die Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ durchführen, bedürfen vorher
einer schriftlichen Ermächtigung durch die Berliner Feuerwehr. Die ermächtigte Stelle muss gewährleisten, dass
die erforderliche Zuverlässigkeit in der Zusammenarbeit mit der Berliner Feuerwehr, Berliner Feuerwehr- und
Rettungsdienst-Akademie, sichergestellt ist.
Im Rahmen des Ermächtigungsverfahrens für die Zulassung von externen Ausbildungsstellen werden keine
Kosten in Rechnung gestellt.
2.1 Allgemeine Grundsätze
Für die Beantragung ist ausschließlich das Antragsformular der Berliner Feuerwehr (Anlage 1 und 2) zu nutzen. Der Antrag auf Ermächtigung ist bei der
Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
BFRA PV 11,
Ruppiner Chaussee 268
13503 Berlin
einzureichen. Darüber hinaus sind die Angaben durch Belege mit der Vorlage des Antrages nachzuweisen.
2.1.1 Befristung und Widerruf der Ermächtigung
Die Ermächtigung wird für 3 Jahre befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs nach Prüfung der personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen erteilt.
Für eine Verlängerung der erteilten Ermächtigung muss vor Ablauf der 3 Jahre ein erneuter Antrag (Anlage 1
und 2) mit allen entsprechenden Nachweisen gestellt werden. Sollten alle Voraussetzungen für die Ermächtigung erfüllt werden, wird eine weitere Befristung für den Zeitraum von 3 Jahren gewährt.
Die Ermächtigung kann widerrufen werden, wenn sich Voraussetzungen grundlegend ändern, wenn die Ausbildung nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder gegen die Pflichten, welche sich mit der Ermächtigung ergeben, verstoßen wird.
2.1.2 Überprüfung der ermächtigten Stelle
Von der BFRA beauftragte Personen sind jederzeit berechtigt, die Lehrgangsräume, die Ausbildungseinrichtungen, die Unterrichtsmittel sowie die Aus- und Fortbildungsdurchführung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ zu prüfen.
2.1.4 Änderungen
Jede grundlegende Änderung einer Voraussetzung, die der Ermächtigung zu Grunde liegt, ist unverzüglich der
BFRA PV 11 anzuzeigen.
2.2 Lehrkräfte
Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er selbst zur Ausbildung befähigt ist oder über entsprechende Lehrkräfte verfügt. Für die Durchführung der Aus- und Fortbildung sind mindestens zwei Lehrkräfte erforderlich.
Die Schulung der Lehrkräfte sowie deren regelmäßige Fortbildung sind Pflichtveranstaltungen, sind zu dokumentieren und jederzeit auf Anforderung nachzuweisen. Lehrkräfte die für die Durchführung der Ausbildung
5
eingesetzt werden sollen, müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Sprache in
schriftlicher und gesprochener Form beherrschen.
2.2.1 Fachliche Qualifikation
- Feuerwehrtechnische Ausbildung, mindestens eine abgeschlossene Truppmann – Ausbildung, oder eine
vergleichbare Ausbildung
- Anerkannte Ausbildung als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
- Praktische Erfahrung im Brandsicherheitswachdienst
2.2.2 Pädagogische Qualifikation
Die Lehrkraft muss eine Lehrkräfteschulung nachweisen, die einen Umfang von mindestens 40 Unterrichtseinheiten mit Leistungsnachweis/Prüfung und folgenden Inhalten aufweist:
- Grundlagen der allgemeinen Didaktik (Zielgruppenanalyse, Auswahl der Inhalte, lernzielorientiertes Arbeiten)
- Methodik des Unterrichtens (Ausbildungsmethoden, Ausbildungsverhalten, Visualisierung und Präsentation),
- Grundlagen der Leistungsermittlung und Bewertung, Durchführung von Lernzielkontrollen
2.3 Ausstattung
Es müssen für die Ausbildung und Fortbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ geeignete
Räume, Einrichtungen und Unterrichtsmittel vorhanden sein.
2.3.1 Lehrgangsräume
Lehrgangsräume müssen für eine Kapazität bis zu 20 Personen ausgelegt sein. Des Weiteren muss gewährleistet werden, dass die Lehrkräfte auf ausreichende Medien (Whiteboard, Flip-Chart, Tageslichtprojektor, Beamer)
zurückgreifen können.
2.3.2 Übungsflächen
Für die praktischen Ausbildungsinhalte muss eine geeignete Übungsfläche nachgewiesen werden. Dabei ist es
erforderlich, die einzelnen Schwerpunkt wie Brände von festen und flüssigen Stoffen, Fetten, elektrischen Anlagen sowie Personen mit den verschiedensten Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöschgeräten üben zu können.
2.3.3 Unterrichtsmittel
Für den theoretischen Unterricht sind den Teilnehmern die Inhalte in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen, für die die ermächtigte Ausbildungseinrichtung selbstverantwortlich ist. Die Berliner Feuerwehr stellt keine
Lehrunterlagen zur Verfügung.
Für den praktischen Unterricht sind die folgenden Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöschgeräte in entsprechender Stückzahl und Ausstattung vorzuhalten:
- 3 Feuerlöscher CO2
- 3 Feuerlöscher Wasser
- 3 Feuerlöscher Schaum
- 3 Feuerlöscher ABC - Pulver
- 3 Feuerlöscher F - Pulver
- 2 Kübelspritze
- 1 Wandhydranten Typ „S“ / Typ „F“
- 2 Löschdecken
6
-
1 Brandwanne für Feststoffbrände
1 Brandwanne für Flüssigkeitsbrände
1 Löschpuppe
1 Fire-Trainer
Die entsprechenden Vorrichtungen zur Durchführung der praktischen Unterrichtsinhalte nach den gültigen
Unfallverhütungsvorschriften wird in Eigenverantwortung von den ermächtigen Ausbildungsstellen gestellt.
Den Teilnehmern ist für die Dauer der Aus- und Fortbildung entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung zu
stellen.
2.3.3 Versammlungsstätten
Die ermächtigte Ausbildungsstätte benötigt für die Intensiveinweisungen mindestens zwei unterschiedliche
Versammlungsstätten (Anlage 4), die durch entsprechende Verträge zwischen der Versammlungsstätte und
der ermächtigten Ausbildungsstätte für den Zeitraum der Ermächtigung geschlossen wurde.
3 Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
Die Anforderungen und der Umfang der Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
(Anlage 3) werden im weiteren Verlauf beschrieben und stellen die Mindestanforderungen dar.
Die Ausbildungstermine sind mindestens vier Wochen vor Quartalsbeginn der Berliner Feuerwehr (BFRA PV
11) anzuzeigen.
3.1
Anzahl der Teilnehmer
An einem Lehrgang müssen mindestens 12 jedoch nicht mehr wie 16 Personen teilnehmen. Bei mehr als 12
Teilnehmer muss explizit für den praktischen Unterricht und den Exkursionen eine Gruppenteilung vorgenommen werden.
3.2
Umfang der Ausbildung
Die Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ hat einen Umfang von mindestens 64
Unterrichtseinheiten (UE), die in der Lehrplangliederung (Anlage 5) detailliert beschrieben ist.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Die Ausbildung umfasst mindestens 40 UE für die theoretische
Ausbildung, 8 UE für die praktische Ausbildung, 8 UE für die Intensiveinweisung und 8 UE für die Leistungsnachweise.
3.3
Inhalt der Ausbildung
Die Ausbildung hat nach Inhalt und Umfang, sowie in methodisch-didaktischer Hinsicht mindestens dem Lehrstoff gemäß Rahmenlehrplan der Berliner Feuerwehr zu entsprechen (Anlage 6). Im Einzelnen müssen die genannten Lernziele erreicht sowie die genannten theoretischen und praktischen Inhalte besprochen und geübt
werden.
4 Fortbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
Die Fortbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ dient zur Auffrischung der Grundschulung, der Aktualisierung von Vorgaben und Aufgaben im Brandsicherheitswachdienst und Überprüfung erlernter Handlungsfähigkeiten. Des Weiteren ist die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung zur „Selbsthilfekraft
7
im Brandsicherheitswachdienst“ die Grundlage für die Verlängerung des Status „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“. Die Fortbildungstermine sind mindestens vier Wochen vor Quartalsbeginn der Berliner
Feuerwehr (BFRA PV 11) anzuzeigen.
Die Teilnehmer müssen an der Ausbildung als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ teilgenommen
haben und im Besitz einer noch gültigen Bescheinigung sein. Nach Ablauf der dreijährigen Gültigkeit erhält
der Teilnehmer keine Zulassung zur Fortbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ und
muss zur erneuten Erlangung des Status „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ die Ausbildung wiederholen.
Jeder Teilnehmer erhält nach bestandenem Leistungsnachweis eine neue Bescheinigung „Selbsthilfekraft im
Brandsicherheitswachdienst“ und einen neuen Ausweis als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
von der Berliner Feuerwehr für weitere drei Jahre ausgestellt.
4.1
Anzahl der Teilnehmer
An der Fortbildung müssen mindestens 12 jedoch nicht mehr wie 16 Personen teilnehmen. Bei mehr als 12
Teilnehmer muss explizit für den praktischen Unterricht eine Gruppenteilung vorgenommen werden.
4.2
Umfang der Fortbildung
Die Fortbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ hat einen Umfang von 40 Unterrichtseinheiten (UE), die in der Lehrplangliederung (Anlage 7) detailliert beschrieben ist.
Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert 45 Minuten. Die Ausbildung umfasst mindestens 24 UE für die theoretische
Ausbildung, 8 UE für die praktische Ausbildung und 8 UE für die Leistungsnachweise.
4.3
Inhalt der Fortbildung
Die Fortbildung hat nach Inhalt und Umfang, sowie in methodisch-didaktischer Hinsicht mindestens dem Lehrstoff gemäß Rahmenlehrplan der Berliner Feuerwehr zu entsprechen (Anlage 8). Im Einzelnen müssen die genannten Lernziele erreicht sowie die genannten theoretischen und praktischen Inhalte besprochen und geübt
werden.
5 Prüfung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
Die ermächtigte Stelle meldet die Teilnehmer namentlich mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 10 Arbeitstagen“ zur Prüfung an die folgende Anschrift:
Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie
BFRA PV 11
Ruppiner Chaussee 268
13503 Berlin
Bei der Anmeldung ist der Hinweis zu vermerken, ob es sich um eine Prüfung nach der Ausbildung oder Fortbildung handelt. Die notwendigen Materialen für den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil werden durch
die Berliner Feuerwehr gestellt. Alle weiteren für die Prüfung erforderlichen Personen und Sachmittel werden
durch die ermächtigte Stelle bereitgestellt.
5.1
Prüfungskommission
Die Prüfungskommission wird ausschließlich aus zwei Mitarbeitern des gehobenen Dienstes der Berliner Feuerwehr gebildet.
8
Des Weiteren steht der Prüfungskommission ein benannter Mitarbeiter der ermächtigten Stelle bei. Es wird
vorausgesetzt, dass der benannte Mitarbeiter über die fachlichen Inhalte der Aus- und Fortbildung Kenntnis
hat und über die fachliche Befähigung für den Brandsicherheitswachdienst verfügt.
5.2
Prüfungsentgelt
Für die Durchführung eines Prüfungstages wird ein Entgelt erhoben. Die Berechnung erfolgt nach der jeweils
gültigen Entgeltverordnung für Leistungen der Berliner Feuerwehr außerhalb ihrer öffentlich Rechtlichen Aufgaben (Entgelterlass / Amtsblatt für Berlin, ausgegeben am 21. Juni 2013 A1262A ISSN 09439064).
Wird die Durchführung einer Prüfung von einem Teilnehmer nach Eingang der Meldung an die BFRA PV 11
abgesagt, sind am Prüfungstag die formalen Voraussetzung nicht erfüllt oder ein Teilnehmer muss die Prüfung
aus den verschiedensten Anlässen abbrechen, wird ungeachtet dessen ein Entgelt in voller Höhe erhoben.
5.3
Prüfungszulassung
Die Zulassung zur Prüfung setzt die Teilnahme an der Ausbildung bzw. der Fortbildung voraus. Die ermächtigte
Stelle hat über die durchgeführten Lehrgänge Nachweise zu führen und abschließend vor Beginn der Prüfung
vorzulegen.
Folgende Nachweise sind zu führen und vorzulegen:
- Lehrplan – Dozentennachweis (welcher Dozent welchen Ausbildungsinhalt gelehrt hat)
- Lehrplan – Täglicher Anwesenheitsnachweis der Lehrgangsteilnehmer
- Dokumentation von Fehlzeiten (Anlage 9)
- Teilnahme an der Exkursion (Unterschrift Dozent und Lehrgangsteilnehmer)
- Teilnahme und Durchführung (Unterschrift Dozent und Lehrgangsteilnehmer) der praktischen Übungselemente (jeder Lehrgangsteilnehmer muss jede Station mindestens einmal durchgeführt haben)
Teilnehmer, die die Fortbildung zur „Selbsthilfekraft für Brandsicherheitswachdienst“ absolviert haben, müssen für die Zulassung zur Prüfung die Originalbescheinigung und den Ausweis (erhalten nach erfolgreichem
Abschluss der Ausbildung zur „Selbsthilfekraft für Brandsicherheitswachdienst“) vor Beginn der Prüfung dem
Prüfungsvorsitzenden aushändigen.
Genehmigte und entschuldigte Fehlzeiten sowie krankheitsbedingte Ausfälle dürfen maximal 15 % der theoretischen Unterrichtseinheiten betragen. Aufgrund des Prozentsatzes betragen die Ausfallzeiten in der Ausbildung maximal 6 UE und in der Fortbildung maximal 4 UE der theoretischen Unterrichtseinheiten. Ausfälle in
den praktischen Unterrichtseinheiten, bei den Exkursionen sowie unentschuldigtes Fehlen führen automatisch
zur Wiederholung des Lehrganges.
5.4
Anzahl der Teilnehmer
Zur Prüfung müssen mindestens 8 Teilnehmer angemeldet werden. Die Teilnehmerzahl wird jedoch auf 12
Teilnehmer für einen Prüfungstag beschränkt.
5.5
Prüfungsvoraussetzung
Der Prüfungsvorsitzende hat sich vor der Prüfung davon zu überzeugen, dass zum einen die formalen Voraussetzungen (Abwesenheiten im Lehrgang, Teilnahme an den Exkursionen und an den einzelnen Stationen der
praktischen Ausbildungsinhalte) erfüllt sind und die Originalbescheinigung sowie der Ausweis vorliegen. Hier
ist insbesondere auf das Fälligkeitsdatum zu achten. Der Lehrgang muss vor Ablauf der dreijährigen Fälligkeit
begonnen haben.
Des Weiteren hat sich der Prüfungsvorsitzende davon zu überzeugen, dass die Teilnehmer physisch und psychisch in der Lage sind, uneingeschränkt an der Prüfung teilzunehmen.
9
5.6
Prüfungsinhalte
Die Festlegung der Prüfungsinhalte, basierend auf die Unterrichtsinhalte des Rahmenlehrplanes, obliegt ausschließlich der Berliner Feuerwehr. Die Teilnehmer werden vor Beginn der Leistungsnachweise über den Umfang, die Mindestanforderungen und den jeweiligen Ablauf der entsprechenden Prüfungsbestandteile informiert.
5.6.1 Schriftlicher Leistungsnachweis
Der schriftliche Leistungsnachweis wird hauptsächlich im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt und hat einen Zeitumfang von ca. 60 min. Die Mindestanforderung beträgt 70 % der maximalen Punktzahl. Wird die
Mindestanforderung nicht erreicht, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf der Prüfung ausgeschlossen.
5.6.2 Praktischer Leistungsnachweis
Jeder Teilnehmer wird im praktischen Leistungsnachweis an zwei verschiedenen Stationen geprüft.
Werden die geforderten Mindestanforderungen nicht erreicht, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf der
Prüfung ausgeschlossen.
5.6.3 Mündlicher Leistungsnachweis
Der mündliche Leistungsnachweis umfasst die Ausbildungsinhalte und wird mit einem Zeitfenster von ca. 10
min. pro Teilnehmer angesetzt. Werden die geforderten Mindestanforderungen nicht erreicht, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf der Prüfung ausgeschlossen.
6 Ernennung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
Die Ernennung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ kann nur durchgeführt werden, wenn alle
Prüfungsbestandteile erfolgreich abgeschlossen wurden. Sollte ein Teilnehmer einen Prüfungsbestandteil nicht
erfolgreich abschließen, erhält der Teilnehmer einmalig die Möglichkeit einer Nachprüfung. Die Nachprüfung
beinhaltet grundsätzlich alle Prüfungsbestandteile entsprechend des Lehrganges. Erreicht der Teilnehmer in
der Nachprüfung nicht die erforderlichen Mindestanforderungen, so kann er nur zu einer weiteren Prüfung
zugelassen werden, wenn der Teilnehmer die gesamte Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ erneut absolviert hat. Werden die Mindestanforderung erneut nicht erreicht, dass beinhaltet maximal eine Nachprüfung, wird der Teilnehmer für ein darauffolgendes Kalenderjahr keine Zulassung zur Ausbildung bzw. Fortbildung erhalten.
7 Bescheinigung „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreich bestandener Prüfung eine Bescheinigung und einen Ausweis als
„Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren durch die Berliner
Feuerwehr ausgestellt.
Die Bescheinigung „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ ist von den Teilnehmern ordnungsgemäß
aufzubewahren, sodass diese auf Verlangen jederzeit nachgewiesen werden kann. Bei Tätigkeiten in Versammlungsstätten als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ ist der Ausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
Die Bescheinigung und der Ausweis sind von den Teilnehmern bei der Berliner Feuerwehr, BFRA PV, unter Vorlage des Personalausweises persönlich entgegenzunehmen. Bei der Ausgabe der Bescheinigung und des Ausweises müssen die nicht mehr gültigen Originale (Bescheinigung und Ausweis) vorliegen.
10
8 Rechtsvorschriften
- Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) vom 10. Oktober 2007
(GVBl. S 516), geändert durch Artikel l der Ersten Verordnung zur Änderung der Betriebsverordnung vom 18.
Juni 2010 (GVBl. S. 349)
- Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb - Fliegender Bauten (MI-FIBauR)
- Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheitsund Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 7. April 2015 (GVBl. S. 66)
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29.September 2005 (GVBl. S. 495) zuletzt geändert durch Artikel l
des Gesetzes vom 29.Juni 2011 (GVBl. S. 315)
- Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz
- AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 16. Mai 2014 (GVBl. S. 122)
- Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster- Versammlungsstättenverordnung – MVStättV) Fassung Juni 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014
Im Weiteren:
- Technische Regeln
- Unfallschutzvorschriften
- Betriebsvorschriften / Richtlinien der Feuerversicherer
- Feuerwehr Dienstvorschriften
- Geschäfts- und Arbeitsanweisungen
11
Anlage 1 – Antragsformular „Ermächtigung der Ausbildungsstelle“ – Seite 1
Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst- Akademie
ANTRAGSFORMULAR
zur Ermächtigung als Stelle für die Aus- und Fortbildung zur "Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst (SHK)"
Bitte füllen Sie alle vorgegebenen Felder maschinell oder gut leserlich aus. Sollte der vorgegebene P latz nicht ausreichen, fügen Sie bitte Zusatzblätter unter Angabe der
jeweiligen Abschnittsnummer bei. Unvollständig ausgefüllte Erhebungsbögen führen zu Nachfragen und Zeitverzögerungen.
Lfd.
Neuantrag
Nr.
1
Verlängerung
Hinweise
ANTRAGSTELLER
Ermächtigte Stelle
Bezeichnung
Anschrift
Telefon
Mobil
Fax
E-Mail
Internet
Ansprechpartner
Für etwaige Rückfragen
2
Lehrkräfte für die Aus- und Fortbildung zur "Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst"
2.1
Name, Vorname
Geboren am
Feuerwehrtechnische Ausbidung
Praktische Erfahrung im
Brandsicherheitswachdienst
Spezielle Objektkenntnisse zu Theatern
Nachweise,
Bescheinigungungen
und anderen
beifügen,
siehe Richtlinie
Massenveranstaltungsstätten
P unkt 2.2
Pädagogische Befähigung /
Lehrberechtigung seit
Sonst. Qualifikationen
2.2
Name, Vorname
Geboren am
Feuerwehrtechnische Ausbidung
Praktische Erfahrung im
Nachweise,
Brandsicherheitswachdienst
Spezielle Objektkenntnisse zu Theatern
Bescheinigungungen
beifügen,
und anderen
siehe Richtlinie
Massenveranstaltungsstätten
Pädagogische Befähigung /
Punkt 2.2
Lehrberechtigung seit
Sonst. Qualifikationen
12
Bermerkungen
BFRA
Anlage 2 – Antragsformular „Ermächtigung der Ausbildungsstelle“ – Seite 2
4
5
Unterrichtsmittel
Feuerlöscher CO 2
ja
nein
Feuerlöscher Wasser
ja
nein
Feuerlöscher Schaum
ja
nein
Feuerlöscher ABC-Pulver
ja
nein
Feuerlöscher F
ja
nein
Kübelspritze
ja
nein
Wandhydrant Typ "S"
ja
nein
Wandhydrant Typ "F"
ja
nein
Löschdecke
ja
nein
Brandwanne für Feststoffbrände
ja
nein
Brandwanne für Flüssigkeitsbrände
ja
nein
Löschpuppe
ja
nein
Fire-Trainer
ja
nein
Tageslichtprojektor
ja
nein
Beamer
ja
nein
Whiteboard
ja
nein
Flip-Chart
ja
nein
ja
nein
Siehe Richtlinie
P unkt 2.3.3
Ausbildung
Anzahl der jährlich vorgesehene Ausund Fortbildungen
Anzahl der geplanten
Teilnehmeranzahlen
Inhalt der Ausbildung gemäß
Rahmenlehrplan der
Aus den Unterlagen
Berliner Feuerwehr
muss ein schlüssiges
Gesamtkonzept
Erklärung der vom Rahmenlehrplan
erkennbar sein.
abweichenden Inhalte
Ein
Themenverzeichnis
Eigene Lehrunterlagen
ja
nein
Foliensätze oder andere Präsentationen ja
nein
Unterlagen für Teilnehmer
nein
ja
oder einzelne
Merkblätter sind nicht
ausreichend.
Die Unterlagen sind
als Muster beizufügen.
Erklärung
Ich versichere die Richtigkeit der Angaben, welche die Grundlage für die Ermächtigung als Stelle für die Aus- und
Fortbildung zur "Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ (SHK) darstellen.
Ort, Datum
Unterschrift (Stempel)
13
Anlage 3 – Merkblatt „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
Merkblatt
Ausbildungsanforderungen der Berliner Feuerwehr
für externe „Selbsthilfekräfte im Brandsicherheitswachdienst“
in Versammlungsstätten und Fliegenden Bauten im Land Berlin
auf der Grundlage § 35 Absatz 2 der Betriebs-Verordnung (BetrVO) vom 10. Oktober 2007, geä. durch VO vom 18. Juni 2010 und Abschnitt 6.5 der Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR) Fassung Juni 2010
Grundanforderungen:
A) Die Selbsthilfekraft muss persönlich und körperlich für die Aufgabe im Brandsicherheitswachdienst geeignet sein.
B) Sie muss als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ , aus- bzw. fortgebildet sein und
C) eine mit Erfolg abgeschlossene Prüfung der Befähigung bei der Berliner Feuerwehr nachweisen.
D) Für den Einsatz in Versammlungsstätten im Freien die ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehen
und mehr als 5000 Besucherplätze umfasst, ist über die vorgenannten Anforderungen hinaus mindestens
eine bei der Berliner Feuerwehr erworbene, oder als gleichwertig anerkannte Ausbildung zum „Truppmann
der Freiwilligen Feuerwehr“, gemäß Feuerwehr- Dienstvorschrift FwDV 2, notwendig.
Die spezifischen Kompetenzen für eine „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ müssen sich mindestens aus folgenden Lehrinhalten begründen:
Nachgewiesene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen,





Gesetzliche Grundlagen des Landes Berlin, Anforderungen und Rechtsstellung der „Selbsthilfekraft im
Brandsicherheitswachdienst“, Vorgaben der Berliner Feuerwehr,
Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, (baulich, organisatorisch, anlagentechnisch),
Grundlagen des abwehrenden Brandschutzes, (Brandlehre, Löschlehre, Gefahren der Einsatzstelle, Funktion
und Handhabung der Löschtechnik, Besonderheiten der Zusammenarbeit mit der Berliner Feuerwehr, persönliche Schutzausrüstung in Versammlungsstätten)
Örtlichkeit, Baulichkeit und Brandschutzeinrichtungen in einem Theater und einer anderen Versammlungsstätte, (für Großveranstaltungen) und
einen Leistungsnachweis sowie dem Abschlussgespräch.
Die Lehrinhalte der Ausbildung haben einen Mindestumfang von 64 Stunden, gemäß Rahmenlehrplan der
Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst - Akademie – BFRA.
Eine Ausbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst kann auch über eine durch die Berliner
Feuerwehr ermächtigte Stelle erfolgen. Die Befähigung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst wird
dann ebenfalls von der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst Akademie -BFRA, Ruppiner Chaussee 268,
13503 Berlin, in Form eines Leistungsnachweises abgeprüft. Die ausgestellten Bescheinigungen sind 3 Jahre
gültig und können nach erfolgreichem Abschluss einer Fortbildung verlängert werden.
Stand: 12/2015
www.berliner-feuerwehr.de
Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Grundsatz
14
©Berliner Feuerwehr
Anlage 4 – Hinweise „Intensiveinweisung in Versammlungsstätten“
Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der
Intensiveinweisungen/Exkursionen zu ausgewählten Versammlungsstätten
im Rahmen der Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ (SHK im BSWD)
(mind. 2 x 4 Std.)
Im Rahmen der Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ muss in einem Theater und einer anderen Versammlungsstätte (z.B. Mehrzweckarena) durch einen zuständigen Mitarbeiter und in Begleitung des Ausbilders jeweils eine Intensiveinweisung erfolgen. Die folgenden Informationen sollen als Leitfaden zur Durchführung dieser Intensiveinweisungen dienen.
Ziel der Intensiveinweisungen:
Der Lehrgangsteilnehmer soll in typischen, ausgewählten Versammlungsstätten (Theater, Einrichtung für Massenveranstaltungen) den praktischen Bezug (baulich, anlagentechnisch und organisatorisch) für seine Tätigkeit als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ erfahren und so das
erlernte Wissen in der Praxis anwenden können.
Oberstes Gebot aller Tätigkeiten als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ ist:
Sicherheit der Besucher gewährleisten, Sachwerte und Umwelt schützen
Unter den jeweils konkreten örtlichen Gegebenheiten des Objektes und seinem Brandschutz- und Sicherheitskonzept sind zu erläutern:




Probleme/Belange im Zusammenwirken von Betreiber (bzw. dessen Beauftragten) und der
„Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
Erreichbarkeit und Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, dem Rettungsdienst, der Polizei und
dem Sicherheitsdienst
die hauseigenen Anlagen (wenn möglich in Betrieb) zeigen, wie z.B. BMZ, BMA, SPZ, Eiserner
Vorhang, Entlüftungsanlagen, Schnürboden, Orchestergraben, Hebe- und Senkvorrichtungen im
Bühnenbereich, Beleuchtungsanlagen, Magazine ...
Besonderheiten bei Panikreaktionen, Evakuierungen, Fluchtwege erkennen, ...
Handlungsfelder:






Gesetzliche (rechtliche) Grundlagen und Rahmenbedingungen umsetzen und erfüllen.
Präventive Brand- und Unfallverhütung (baulich, anlagentechnisch und organisatorisch) kennenlernen und in die eigenen Tätigkeit integrieren.
Weitere Kräfte und Kräfte der Feuerwehr mit den vorgesehenen Einrichtungen alarmieren können, Erreichbarkeit und Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, dem Rettungsdienst, der Polizei
und dem Sicherheitsdienst.
Gefährdete Personen mit den vorgesehenen Einrichtungen warnen können.
Veranlassung einer Räumung innerhalb der Versammlungsstätte.
Für eine SHK angemessene Lösch- und Rettungsarbeiten durchführen können (Personen in Sicherheit bringen, Brandbekämpfung von Entstehungsbränden durchführen).
Die Intensiveinweisungen/Exkursionen werden durch den Lehrgangsleiter/ Ausbilder vorbereitet,
dazu gehören:

eine Zielstellung, die den Teilnehmern vor der Intensiveinweisungen/Exkursion erläutert wird und

die Nachbereitung der Intensiveinweisungen/Exkursion mit Verweis auf die bevorstehende Lernerfolgskontrolle (Leistungsnachweis bei Teilnehmern am Lehrgang „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“)
15
Anlage 5 – Lehrplangliederung „Ausbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
Lehrplangliederung - Ausbildung zur "Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdient"
Unterricht
Nr
1.
Gruppen-
Prüfungs-
Unterricht
teilung
stunden
Theoretischer Praktischer
Unterricht
2
Einführung / Aufgaben
1.1 Begrüßung / Zielbeschreibung
1
1.2 Notwendigkeit incl. Ziele des
Brandsicherheitswachdienstes (BSW) /
1
Anforderungsprofil und Aufgaben einer
Selbsthilfekraft (SHK)
2.
Rechtskunde
4
2.1 Rechtsgrundlagen
2
2.2 Rechtsstellung einer SHK
1
2.3 Dienstablauf und Pflichten einer SHK
1
3.
Arbeitsschutz /
2
Unfallverhütungsvorschriften
4.
Grundlagen Vorbeugender Brandschutz
12
4.1 Bauliche Grundlagen in Versammlungsstätten
4
4.2 Anlagentechnischer Grundlagen
4
4.3 Organisatorische Grundlagen
4
5.
12
Abwehrender Brandschutz
5.1 Gefahren der Einsatzstelle
4
5.2 Brandlehre / Löschlehre
4
5.3 Handhabung der Löschgeräte
2
5.4 Taktischer Einsatz von Löschgeräten
2
6.
4
Gewalt und Gewaltandrohung an Menschen
6.1 Allgemeines / Gewaltakte
2
6.2 Verhalten bei Androhung oder Anwendung
2
von Gewalt
7.
Planübungen
8.
Exkursion in Versammlungsstätte
8
x2
9.
Brandbekämpfung
8
x2
9.1 Handhabung der Löschgeräte
4
x2
9.2 Taktischer Einsatz von Löschgeräten
4
x2
4
10. Schriftlicher Leistungsnachweis
2
11. Praktischer Leistungsnachweis
3
12. Mündlicher Leistungsnachweis
2
13. Abschlussgespräch
1
40
Gesamt
16
16
4
8
Anlage 6 – Rahmenlehrplan „Ausbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
Rahmenlehrplan „Ausbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
Methodisch-didaktische
Nr.
Unterrichtsthema
UE
Lernziele
Unterrichtsinhalte
Hinweise /
Medien / Begriffe
1.
Einführung und Aufgaben
1.1 Begrüßung /
2,0
1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Zielbeschreibung
Organisation: (Schränke,
Lehrgangsleiter und Referent
Kenntnis über Ziele und Inhalte Schlüssel, Bekleidung,
der Schulung erhalten und
Lehrgangsliste,
Verständnis für die
Namensschilder...)
Notwendigkeit der Fortbildung
Ablauf des Lehrgangs:
entwickeln.
(Schwerpunkte, Struktur,
Verbindung von Theorie und
Praxis, Lernerfolgskontrollen,
Exkursionen, Prüfung)
1.2 Notwendigkeit des BSWD,
1.0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Anforderungsprofil und
den Umfang und die
Aufgaben einer Selbsthilfekraft Fertigkeiten und Fähigkeiten,
Aufgaben einer
Anforderungen an die Tätigkeit im Brandsicherheitswachdienst Primäre Aufgabe einer SHK
Selbsthilfekraft im
als Selbsthilfekraft im
Brandsicherheitswachdienst
Brandsicherheitswachdienst
kennenlernen.
Begriffe: Versammlungsstätte,
Versammlungsstätten
Alarmierung und erforderlicher /Besonderheiten
Einsatz von Kräften. Absetzen
einer Notfallmeldung.
Menschenansammlungen,
Panikentstehung, Panik und
Panikverhalten von Gruppen ...
2.
Erforderliche Kenntnisse,
Anforderungsprofil und
Rechtskunde
2.1 Rechtsgrundlagen
4,0
2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Die rechtlichen Grundlagen für
die spezifischen rechtlichen
die Gestellung von
Grundlagen kennen.
Brandsicherheitswachen in
Versammlungsstätten in Berlin
sind:
· Verordnung über den Betrieb
von baulichen Anlagen
(Betriebs-Verordnung - BetrVO)
in der jeweils geltenden
Fassung.
· Allgemeines Gesetz zum
Schutz der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung in
Berlin (Allgemeines Sicherheitsund Ordnungsgesetz - ASOG
Bln) in der jeweils geltenden
Fassung.
· Bauordnung für Berlin, in der
jeweils geltenden Fassung
· Zuständigkeitskatalog
Ordnungsaufgaben
(ZustKatOrd) in der jeweils
geltenden Fassung
· Gesetz über die
Zuständigkeiten in der
Allgemeinen Berliner
Verwaltung (Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz - AZG)*
in der jeweils geltenden
Fassung
17
Methodisch-didaktische
Nr.
Unterrichtsthema
UE
Lernziele
Unterrichtsinhalte
Hinweise /
Medien / Begriffe
· Musterverordnung über den
Bau und Betrieb von
Versammlungsstätten (Muster
Versammlungsstätten –
MVStättV) in der jeweils
geltenden Fassung
Dazu kommen noch diverse:
Technische Regeln /
Unfallschutzvorschriften /
Betriebsvorschriften /
Richtlinien der Feuerversicherer
/ Fw Dienstvorschriften /
Geschäfts- und
Arbeitsanweisungen der
Berliner Feuerwehr
2.2
Rechtstellung einer SHK
2,0
Der Lehrgangsteilnehmer soll
seine Rechte und Pflichten
Aufgaben und Pflichten einer
In Anlehnung an die
Brandsicherheitswache:
betriebsinterne Regelung der
gemäß seiner Stellung kennen · Betreiberpflichten einer
und anwenden können.
Berliner Feuerwehr
Versammlungsstätte
„Einrichtung und Gestellung
(nicht Veranstalter)
· Unterstellungsverhältnis
von
(Technischen Leiter
–Mappe Einsatzorganisation,
Bühnenmeister, Inspizient)
Einlage 2.7.2
Brandsicherheitswachen“
Verantwortlicher für
Veranstaltungstechnik
· Befugnisse
· Verantwortungsbereich einer
SHK
· Aufgaben der örtlichen
Feuerwehren
· Vorbereitung einer
Vorstellung, einschl. der
Einrichtung einer
Brandsicherheitswache mit
dem Verantwortlichen für
Veranstaltungstechnik
· Protokolle, Gastspielprüfbuch
· Erforderliche Prüfungen vor
Spielbeginn (Sichtkontrollen)
· Was sind sicherheitsrelevante Bühnenmeister, Spielleiter,
Mängel.
Inspizient (Hauptkoordinator
· Maßnahmen bei festgestellten einer Vorstellung), Leiter
Mängeln
Haustechnik,
· Möglichkeiten der
Verantwortung,
Hinzuziehung einer
Unterstellungsverhältnis,
Führungskraft der Berliner
Befugnisse,
Feuerwehr beim Auftreten von
Abnahmeverfahren,
Mängeln.
Mängelfeststellung,
· Informationspflicht,
Dokumentationspflicht
(Erforderliche Unterlagen)
· Beaufsichtigung der
Spielfläche
18
Methodisch-didaktische
Nr.
Unterrichtsthema
UE
Lernziele
Unterrichtsinhalte
Hinweise /
Medien / Begriffe
Ergreifen von
Sofortmaßnahmen bei
· Alarmierung der zur
Gefahrenabwehr erforderlichen
Einsatzkräfte.
· Sofortmaßnahmen im
Rahmen der Möglichkeiten zur
Rettung gefährdeter Personen
· Ergreifen von Maßnahmen,
die eine Rauch- und
Brandausbreitung verhindern
(z. B. Bekämpfung eines
Entstehungsbrandes,
Auslösung von
Brandschutzeinrichtungen ...)
· Einleitung der Räumung des
Theaters
· Einweisung angeforderter
2.3 Dienstablauf und Pflichten
1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
einer SHK
den Dienstablauf sowie seine
Einsatzkräfte
Beschreibung des
Dienstablaufes
Pflichten im Brandsicherheitswachdienst kennen.
3.
Arbeitsschutz und
2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Unfallverhütung
die auftretenden Gefahren in
Gefährdungsermittlung über
mögliche Unfallursachen.
Versammlungsstätten kennen
Bewältigung der
Arbeitsschutzes und nach den
Anforderungen einer
Unfallverhütungsvorschriften
Selbsthilfekraft erforderlich
adäquat reagieren können.
Grundlagen Vorbeugender
Brandschutz
4.1 Bauliche Grundlagen in
Versammlungsstätten
vorschriften heranzuziehen,
die für die sichere
und entsprechend des
4.
Es sind die Unfallverhütungs-
sind.
12
4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
die spezifischen baulichen
- Baukunde für SHK im BSWD
Bauliche Besonderheiten von
- Arten von
Versammlungsstätten,
Grundlagen des VB kennenund Versammlungsstätten
Schutzziele des Baurechts,
anwenden können.
- Aufbau und Struktur von
Baustoffklassen, Brandver-
Versammlungsstätten
- Brandschutztechnische
halten, Feuerwiderstands-
Besonderheiten
- Maßnahmen zur
struktionen, Anforderungen
Verhinderung der Entstehung
und Ausbreitung von Bränden
in Sonderbauten
- Maßnahmen zur
Durchführung von Lösch- und
klassen, Bauteile, Baukonan Gebäude hinsichtlich
Zufahrten, Aufstell- und
Bewegungsflächen, Rettungs-, Flucht- und Angriffswege, Aufzüge
rettungsarbeiten sowie zur
Rettung von Menschen
4.2 Anlagentechnische
Grundlagen
4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
die spezifischen
anlagentechnischen
Grundlagen des VB kennen
und anwenden können.
19
Anlagen und Einrichtungen in
- Warnung gefährdeter
- Alarmierung der Feuerwehr
- Brandbekämpfung
- Entrauchung
- Einrichtungen für SHK
- Einrichtung für die Feuerwehr
Theater, Spielstätte,
Zuschauerzahl,
Zuschauerhaus,
Bühnenhaus, Spielfläche,
„fliegende Bauten“
Methodisch-didaktische
Nr.
Unterrichtsthema
UE
Lernziele
Unterrichtsinhalte
Hinweise /
Medien / Begriffe
Er soll die Funktion der
BMA, RWA, Warn- und
Brandschutzeinrichtungen
Alarmierungsanlage,
kennen und die Handhabung
Löschwasserversorgung,
im Notfall beherrschen.
Feuerlöscheinrichtungen und
–geräte, Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen
(RWA), Spielstätte größer
gleich 200 Besucher,
Brandsicherheitswache,
Wachhabender, Posten,
Schutzvorhang,
Vorhangberieselung,
Bühnenöffnung,
Sprinkleranlage,
Sprinklerzentrale,
Regenanlage, Rauchklappe,
Sicherheitsbeleuchtung,
Alarmanlage, Dekorationen,
Löschanlagen und -geräte,
Wandhydrant Bauart 1 und
2, Räumungseinrichtungen
4.3 Organisatorische Grundlagen 4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
die spezifischen
Organisatorische Maßnahmen Menschenansammlungen,
in Versammlungsstätten zur
Panikentstehung, Panik und
organisatorischen Grundlagen · Verhütung von Bränden,
Panikverhalten von Gruppen
des VB kennen und anwenden. Explosionen und ähnlichen
und Maßnahmen zur
Ereignissen
Vermeidung von Panik,
· Begrenzung von
Kennzeichnungen, Pläne,
Brandschäden
Rauchverbot.
· zur Sicherstellung der
Unterlagen für den BSWD
Wirksamkeit der baulichen und (Veranstaltungsplan,
technischen
Abnahmeprotokoll,
Brandschutzmaßnahmen
Gastspielprüfbuch (in einem
· Vorbereitung der Abwehr
Gastspielprüfbuch trägt der
konkreter Gefahren
Produzent alle wichtigen,
Schulung der Bediensteten in
gefährlichen und
brandschutzgerechtem
sicherheitsrelevanten Punkte
Verhalten
des Szenenaufbaus ein. Die
Eintragungen werden durch
Dienstablauf, vor, während
Grundriss- und Schnittpläne
und nach einer Veranstaltung
mit Lastangaben ergänzt),
Bestuhlungsplan,
Der Lehrgangsteilnehmer soll
Vorbereitung mit
in typischen, ausgewählten
Aufgabenstellung für die
Versammlungsstätten den
Exkursion und Hinweise für die
praktischen Bezug zu den
Nachbereitung.
baulichen, anlagentechnischen
und organisatorischen
Brandschutzordnung,
Räumungsplan,
Brandschutzplan,
Feuerwehrplan, FwLaufkarten, Flucht- und
Rettungsplan, Brandschutzund
Grundlagen des VB
Sicherheitskennzeichnungen,
kennenlernen.
Gefährdungsbeurteilung und
Risikoabschätzung,
Brandschutz- und Sicherheitskonzepte).
20
Methodisch-didaktische
Nr.
Unterrichtsthema
UE
Lernziele
Unterrichtsinhalte
Hinweise /
Medien / Begriffe
Brandschutzpersonal,
Brandursachen in Versammlungsstätten, Organisatori-
Beispiele für
sche Regelungen zur Ver-
Veranstaltungsstätten zur
ringerung des Brandrisikos
Exkursion:
in Versammlungsstätten.
Tempodrom, Max Schmeling
Halle, Theater am Potsdamer
Platz, ICC, Deutsche Oper
alleine ( 2 Gruppen),
Schaubühne, Schiller Theater
Alarmierung und erforderlicher
Absetzen einer
Einsatz von Kräften
Notfallmeldung, Einweisen
professioneller Hilfskräfte
(BOS, HiO) …Maßnahmen
5.
Abwehrender Brandschutz
5.1 Gefahren der Einsatzstelle
12
4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Eigene Gefährdung, Atemgifte, Gefahren vor, während und
mögliche Gefahren für
auch durch Brandrauch, Angst- nach einer Veranstaltung,
Menschen, Sachwerte und die
und Panikreaktionen,
feuergefährliche
Umwelt vor und nach dem
Ausbreitung des Brandes bzw.
Handlungen, Pyrotechnik,
Eintritt eines Notfalles in
von Schadstoffen, Chemikalien Atemgifte, Angst- und
Versammlungsstätten
(wenn vorhanden),
Panikreaktionen,
abschätzen und ihnen
Erkrankung / Verletzung der
Ausbreitung chem. Gef.,
präventiv begegnen.
Besucher und Mitarbeiter,
elektr. Gefahren, Einsturz,
Beachtung der Besonderheiten Explosion, Zerknall,
von/für schwerbehinderte
Verpuffung, Erkrankung,
Personen, Explosion /
Verletzung, sonstige
Stichflamme /
Gefahren, richtige Wahl der
Druckbehälterzerknall,
Mittel und Maßnahmen.
Gefahren durch Einsturz bzw.
herabfallende Teile aufgrund
von Brandeinwirkung.
Elektrische Gefahren und
Gefahren durch Gas.
Persönliche Schutzkleidung,
persönliche Schutzausrüstung,
Unfallverhütungsvorschriften.
5.2 Brandlehre / Löschlehre
4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Voraussetzung einer
die Grundlagen der Brand- und Verbrennung, Entzündungs-
Der theoretische Unterricht,
ist die Grundlage der einzelen
Löschlehre kennen und
und Brennvorgang, Einteilung praktischen Übungen.
taktisch richtig beherrschen.
der Stoffe nach ihrer
Brennbarkeit, ihrem
Aggregatzustand
Flammpunkt, Brennpunkt,
Zündtemperatur, Zündenergie,
Explosions- und Zündgrenzen,
Implosion, Deflagration
Löschvorgang,
Löschwirkungen, Löscheffekte,
Löschmittelwirkungen,
Löschmitteleigenschaften,
Löschtaktik und –regeln
21
Methodisch-didaktische
Nr.
Unterrichtsthema
UE
Lernziele
Unterrichtsinhalte
Hinweise /
Medien / Begriffe
5.3 Handhabung der Löschgeräte 2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Handhabung der Löschgeräte
Geräte (Kübelspritze,
die Handhabungen der
(Löschdecke, Kübelspritze,
Löschdecke, Wasser- Pulver-,
verschiedenen Löschgeräte
Wandhydrant, verschiedene
Schaum und CO 2-Löscher,
kennen.
Feuerlöscher)
ggf. Wandhydranten Typ S
und Typ F) zum besseren
Verständnis und zur
Anschauung in die UE zur
Verfügung stellen.
5.4 Taktischer Einsatz der
2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Löschgeräte
Taktische Vorgehensweise mit
die taktische Vorgehensweise
Löschgeräte (Löschdecke,
mit Löschgeräten kennen.
Kübelspritze, Wandhydrant,
verschiedene Feuerlöscher)
6.
Gewalt und
4,0
Gewaltandrohung an
Menschen.
6.1 Gewaltakte, Allgemeines,
Unterteilung
2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
die Gefahren kennen, die von
Allgemeines, Unterteilung,
Ausgewählte Fallbeispiele
Alkohol,
über Terrordrohungen bzw.
terroristischen Gewaltakten bei Auseinandersetzungen,
Terroranschlägen im
Massenansammlungen von
Schlägerei, Einsatz von Waffen, Zusammenhang mit
Menschen ausgehen. Er soll
Gefahren durch Explosivstoffe, Versammlungsstätten
allgemeine Informationen und atomare, biologische und
(Moskauer Filmtheater ....).
deren Unterteilung
chemische Kampfstoffe
Geiselnahme
Geiselnahme
evtl. Lehrkraft der Polizei
kennenlernen
oder eingewiesene Lehrkräfte
BFRA, „schmutzige
Bomben“, Auffinden
verdächtiger Gegenstände,
Bombendrohungen,
Androhung eines
terroristischen Anschlags,
deeskalierendes Verhalten,
Verhaltensgrundsätze,
Information der Lagedienste
der Polizei und Fw,
Alarmierung
6.2 Verhalten bei Androhung
oder Anwendung von Gewalt
2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Verhalten bei Androhung von
Zusammenarbeit Polizei und
die entsprechend seiner
Gewalt, strukturierte
Feuerwehr. Beachtung
Funktion möglichen /
Vorgehensweise,
Eigenschutz
notwendigen Verhaltensregeln Alarmierungsreihenfolge,
7.
Planübungen
bei der Androhung und / oder
Auftreten und Verhalten
Anwendung von Gewalt
gegenüber Gewalttätern sowie
kennen und wiedergeben
den Besuchern bzw. Geiseln
können.
Räumungsgrundsätze
4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Planübungen, angenommene
Planübung gegen Ende des
anhand ausgewählter
Szenarien aus der Praxis
Lehrgangs und vor der
Übungen das erlernte Wissen
werden angewendet.
Prüfung. Schilderung durch
praxisnah und
den Ausbilder oder
lösungsorientiert anwenden.
schriftlicher Auftrag.
22
Methodisch-didaktische
Nr.
Unterrichtsthema
UE
Lernziele
Unterrichtsinhalte
Hinweise /
Medien / Begriffe
Beispiele: Brandgeruch im
Teilnehmer stellt die
Bühnenbereich,
Problemlösung vor den
Kerzenleuchter, Seidenpapier
anderen Teilnehmer dar. Ggf.
auf Scheinwerfer, Stolpern mit
auch von Teilnehmer zu
Zigarette, Brandgeruch im
Ausbilder in der Rolle des
Keller, Rockkonzert,
Bühnenmeisters u.ä..
Bombendrohung, Überfüllung, · richtige Lösung der
Artist, textiler Horizont, LKW
Probleme
auf Fw-Aufstellfläche, Blitz in
· richtige Reihenfolge der
Scheinwerfermast, Hilfe für den Erstmaßnahmen
Pyrotechniker, Unterstützung
· Absetzen einer Meldung /
für Einlasskontrolle,
eines Notrufs
Feuerlöscher verstellt, kein
· richtige Ansprechpartner
Wasserdruck, Rauch in
· Fachbegriffe
Künstlergarderobe, neue
Kollegen für den BSWD,
Bildtafeln versperren
· sachkundige
Argumentation
· richtiges Auftreten und
Löscheinrichtungen, Ersatz für richtige Ansprache
erkrankten Kollegen,
· richtige Wahl und
Änderungen bei
Anwendung der Mittel
pyrotechnischen Effekten,
rauchende Künstler,
Showeinlagen mit Oldtimern.
8.
Intensiveinweisungen
8,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
(Exkursionen in zwei Versammlungsstätten
· Einweisung von Feuerwehr,
Rettungsdienst, Polizei
Intensiveinweisung / Exkursion Durchführung mit
in typischen, ausgewählten
zu zwei ausgewählten
Gruppenteilung.
Versammlungsstätten den
Versammlungsstätten in
Schwerpunkte siehe
praktischen Bezug zu den
Berlin.
Hinweisblatt: „Schwerpunkte
baulichen,
für die Intensiveinweisungen
analagentechnischen und
(Exkursionen) in
organisatorischen Grundlagen
Versammlungsstätten für
des VB kennenlernen.
SHK im BSWD“
1 x Theater
Beispiele:
1 x Merkzweckhalle
· O2-Arena
· Velodrom
· Tempodrom
· Theater am Potsdamer
Platz
· Deutsche Oper
· Schaubühne, Schiller
Theater, Dt. Theater,
Kammerspiele
9.
Brandbekämpfung
8,0
9.1 Handhabung der Löschgeräte 4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
9.2 Taktischer Einsatz der
Löschgeräte
Handhabung der Löschgeräte
In Gruppenteilung muss
die Handhabungen der
(Löschdecke, Kübelspritze,
jeder Teilnehmmer die
verschiedenen Löschgeräte
Wandhydrant, verschiedene
Handhabung der einzelnen
kennen.
Feuerlöscher)
Löschgeräte und die
Praktische Handhabung im
taktische Vorgehensweise an
4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
zeigen, dass er die taktische
taktischen Umgang mit
Vorgehensweise mit
Löschgeräten
Löschgeräten sicher beherrscht.
23
allen Stationen mit den
unterschiedlichsten
Löschgeräten in der Praxis
angewendet haben.
Nr.
Unterrichtsthema
UE
Lernziele
Unterrichtsinhalte
Methodisch-didaktische
Hinweise /
Medien / Begriffe
10. Schriftlicher
Leistungsnachweis
2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Der Leistungsstand wird mit
Berliner Feuerwehr
das erworbene Wissen in einem einem schriftlichen
schriftlichen
Leistungsnachweis festgestellt.
Leistungsnachweis darlegen.
11. Praktischer
Leistungsnachweis
3,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
das erworbene Wissen in
Der Leistungsstand wird in zwei Berliner Feuerwehr
unterschiedlichen
praktischen Übungen darlegen. Leistungsnachweisen
festgestellt.
12. Mündlicher
Leistungsnachweis
2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Berliner Feuerwehr
darstellen, dass er in der Lage
ist, die theoretischen
Kenntnisse mit den
praktischen Anforderungen zu
verknüpfen und entsprechende
standardisierte Vorgehensweise
angemessen wiedergeben
kann.
13. Abschlussgespräch
1,0 Feedback der
Lehrgangsteilnehmer
24
Abschlussgespräch mit der
Berliner Feuerwehr
Lehrgangsteilnehmer
Lehrkräfte
Anlage 7 – Lehrplangliederung „Fortbildung zu Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
Lehrplangliederung - Fortbildung zur "Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdient"
Nr
1.
Unterricht
Theoretischer Praktischer
Unterricht
Einführung / Aufgaben
Gruppen-
Prüfungs-
Unterricht
teilung
stunden
3
1.1 Begrüßung / Zielbeschreibung
1
1.2 Eingangstest mit Auswertung
1
1.3 Notwendigkeit incl. Ziele des
Brandsicherheitswachdienstes (BSW) /
1
Anforderungsprofil und Aufgaben einer
Selbsthilfekraft (SHK)
2.
Neuerungen im Brandsicherheitswachdienst
2
2.1 Rechtskunde
1
2.2 Vorbeugender Brandschutz / Bauaufsicht
1
3.
Erfahrungsaustausch mit Auswertung und
2
Bedeutung der Rechtslage
4.
5.
5.1
Arbeitsschutz und Unfallverhütung
1
Grundlagen Vorbeugender Brandschutz
8
Bauliche Grundlagen in Versammlungsstätten
3
5.2 Anlagentechnische Grundlagen
3
5.3 Organisatorische Grundlagen
2
6.
2
Gewalt und Gewaltandrohung an Menschen
6.1 Verhalten bei Androhung oder Anwendung
1
von Gewalt
6.2 Fallbeispiele
1
7.
6
Abwehrender Brandschutz
7.1 Gefahren der Einsatzstelle
2
7.2 Brandlehre / Löschlehre
2
7.3 Handhabung der Löschgeräte
1
7.4 Taktischer Einsatz von Löschgeräten
1
8.
0
8
x2
8.1 Handhabung der Löschgeräte
0
4
x2
8.2 Taktischer Einsatz von Löschgeräten
0
4
x2
9.
Brandbekämpfung
Schriftlicher Leistungsnachweis
2
10. Praktischer Leistungsnachweis
4
11. Berliner Feuerwehr
1
12. Abschlussgespräch
1
Gesamt
24
25
8
2
8
Anlage 8 – Rahmenlehrplan „Fortbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
Rahmenlehrplan „Fortbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
Nr.
Unterrichtsthema
UE
Lernziele
Unterrichtsinhalte
Methodisch-didaktische
Hinweise /
Medien / Begriffe
1.
Einführung und Aufgaben
3
1.1 Begrüßung / Zielbeschreibung 1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Organisation: (Schränke,
Kenntnis über Ziele und Inhalte Schlüssel, Bekleidung,
der Schulung erhalten und
Lehrgangsliste,
Verständnis für die
Namensschilder...)
Ablauf des Lehrgangs:
Notwendigkeit der Fortbildung
entwickeln.
Lehrgangsleiter und
Referent
(Schwerpunkte, Struktur,
Verbindung von Theorie und
Praxis, Lernerfolgskontrollen,
Exkursionen, Prüfung)
1.2 Eingangstest mit Auswertung 1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Erkennen von Wissenslücken
Lehrgangsleiter und
durch einen Eingangstest
und ggf. Anpassung der
Referent
seinen aktuellen
Ausbildungsinhalte
Kenntnisstand reflektieren.
1.3 Notwendigkeit des BSWD,
1.0
Anforderungsprofil und
Der Lehrgangsteilnehmer soll
den Umfang und die
Aufgaben einer
Anforderungsprofil und
Erforderliche Kenntnisse,
Aufgaben einer Selbsthilfekraft Fertigkeiten und
Anforderungen an die Tätigkeit im Brandsicherheitswachdienst Fähigkeiten, Primäre
Selbsthilfekraft im
als Selbsthilfekraft im
Brandsicherheitswachdienst
Brandsicherheitswachdienst
kennenlernen.
Aufgabe einer SHK
Begriffe: Versammlungsstätte,
Versammlungsstätten
Alarmierung und erforderlicher /Besonderheiten
Einsatz von Kräften. Absetzen
einer Notfallmeldung.
Menschenansammlungen,
Panikentstehung, Panik und
Panikverhalten von Gruppen ...
2.
Neuerungen im
2,0
Brandsicherheitswachdienst
2.1 Rechtsgrundlagen
1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
die spezifischen rechtlichen
2.2 Vorbeugender Brandschutz /
Bauaufsicht
Grundlagen kennen.
1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
die aktuellen behördlichen
Vorgaben zu seiner Tätigkeit
3.
Erfahrungsaustausch mit
Auswertung und Bedeutung
der Rechtslage
Relevante Änderungen der
Auffrischung vorhandener
gesetzlichen Grundlagen.
rechtlicher Regelung
Vorgaben der
Auffrischung vorhandener
·
·
Kenntnisse und Regelungen
Feuerwehr
Bauaufsicht
· Polizei
Erfahrungsaustausch mit
kennen.
2,0 Die Lehrgangsteilnehmer
berichten über Erfahrungen
Schwerpunkt auf besondere
aus der Praxis
Situationen oder Erlebnisse, die
Einfluss auf den BSW
genommen bzw. zu
Schwierigkeiten oder
Unklarheiten vor Ort geführt
haben.
Situationen werden
ausgewertet und entsprechend
der Rechtsgrundlagen
erläutert.
4.
Arbeitsschutz und
Unfallverhütung
1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
die auftretenden Gefahren in
Gefährdungsermittlung über
Es sind die
mögliche Unfallursachen.
Unfallverhütungsvorschrift
Versammlungsstätten kennen
en heranzuziehen, die für
und entsprechend des
die sichere Bewältigung der
Arbeitsschutzes und nach den
Anforderungen einer
Unfallverhütungsvorschriften
Selbsthilfekraft erforderlich
adäquat reagieren können.
sind.
26
Methodisch-didaktische
Nr.
Unterrichtsthema
UE
Lernziele
Unterrichtsinhalte
Hinweise /
Medien / Begriffe
5.
Grundlagen Vorbeugender
Brandschutz
5.1 Bauliche
Grundlagen in
8,0
3,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Versammlungsstätten
die spezifischen baulichen
- Baukunde für SHK im BSWD
Bauliche Besonderheiten
- Arten von
von Versammlungsstätten,
Grundlagen des VB kennenund Versammlungsstätten
anwenden können.
- Aufbau und Struktur von
Schutzziele des Baurechts,
Baustoffklassen, Brandver-
Versammlungsstätten
halten, Feuerwiderstands-
- Brandschutztechnische
klassen, Bauteile, Baukon-
Besonderheiten
struktionen, Anforderungen
- Maßnahmen zur
an Gebäude hinsichtlich
Verhinderung der Entstehung
Zufahrten, Aufstell- und
und Ausbreitung von Bränden Bewegungsflächen, Rettungs-, Flucht- und Anin Sonderbauten
- Maßnahmen zur
griffswege, Aufzüge
Durchführung von Lösch- und
rettungsarbeiten sowie zur
5.2 Anlagen technische
3,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Grundlagen
die spezifischen
Rettung von Menschen
Anlagen und Einrichtungen in Auffrischung der relevanten
Sonderbauten zur:
Brandschutzeinrichtungen.
anlagentechnischen
Grundlagen des VB kennen
- Warnung gefährdeter
und anwenden können.
Personen
- Alarmierung der Feuerwehr
5.3 Organisatorische Grundlagen
Er soll die Funktion der
- Brandbekämpfung
Brandschutzeinrichtungen
- Entrauchung
kennen und die Handhabung
- Einrichtungen für SHK
im Notfall beherrschen.
- Einrichtung für die Feuerwehr
2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
die spezifischen
Organisatorische Maßnahmen Unterlagen für den
in Versammlungsstätten zur
Brandsicherheitswachdienst
organisatorischen Grundlagen - Verhütung von Bränden,
des VB kennen und anwenden. - Begrenzung von
- Sicherstellung der
Der Lehrgangsteilnehmer soll
- Vorbereitung der Abwehr
6.
Gewalt und Gewalt-
den dienstlichen Ablauf
konkreter Gefahren
kennen.
Dienstablauf, vor, während
Auffrischung vorhandener
und nach einer Veranstaltung
Kenntnisse
Allgemeines, Unterteilung,
Lehrkraft der Polizei
2,0
androhung an Menschen.
6.1 Verhalten bei Androhung oder 1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Anwendung von Gewalt
die Gefahren kennen, die von
Alkohol,
terroristischen Gewaltakten bei Auseinandersetzungen,
Massenveranstaltungen von
Schlägerei, Einsatz von Waffen,
Menschen ausgehen.
Gefahren durch Explosivstoffe,
CBRN-Gefahren, Geiselnahme
Verhaltensgrundsätze,
Auftreten und Verhalten
gegenüber Gewalttätern,
Räumungen
6.2 Fallbeispiel
1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
entsprechend im Umgang mit
außergewöhnlichen
Einsatzsituationen reagieren
können.
27
Planspiele
Ausgewählte Fallbeispiele
Methodisch-didaktische
Nr.
Unterrichtsthema
UE
Lernziele
Unterrichtsinhalte
Hinweise /
Medien / Begriffe
7.
Abwehrender Brandschutz
7.1 Gefahren der Einsatzstelle
6,0
2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Eigene Gefährdung, Atemgifte, Gefahren vor, während und
mögliche Gefahren für
auch durch Brandrauch, Angst- nach einer Veranstaltung,
Menschen, Sachwerte und die
und Panikreaktionen,
feuergefährliche
Umwelt vor und nach dem
Ausbreitung des Brandes bzw.
Handlungen, Pyrotechnik,
Eintritt eines Notfalles in
von Schadstoffen, Chemikalien Atemgifte, Angst- und
Versammlungsstätten
(wenn vorhanden),
Panikreaktionen,
abschätzen und ihnen
Erkrankung / Verletzung der
Ausbreitung chem. Gef.,
präventiv begegnen.
Besucher und Mitarbeiter,
elektr. Gefahren, Einsturz,
Beachtung der Besonderheiten Explosion, Zerknall,
von/für schwerbehinderte
Verpuffung, Erkrankung,
Personen, Explosion /
Verletzung, sonstige
Stichflamme /
Gefahren, richtige Wahl der
Druckbehälterzerknall,
Mittel und Maßnahmen.
Gefahren durch Einsturz bzw.
herabfallende Teile aufgrund
von Brandeinwirkung.
Elektrische Gefahren und
Gefahren durch Gas.
Persönliche Schutzkleidung,
persönliche Schutzausrüstung,
Unfallverhütungsvorschriften.
7.2 Brandlehre / Löschlehre
2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Voraussetzung einer
die Grundlagen der Brand- und Verbrennung, EntzündungsLöschlehre kennen und
und Brennvorgang, Einteilung
taktisch richtig beherrschen.
der Stoffe nach ihrer
Brennbarkeit, ihrem
Aggregatzustand.
Löschvorgang,
Löschwirkungen, Löscheffekte,
Löschmittelwirkungen,
Löschmitteleigenschaften,
Löschtaktik und –regeln.
7.3 Handhabung der Löschgeräte 1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
7.4 Taktischer Einsatz von
Handhabung der Löschgeräte
Auffrischung vorhandener
die Handhabungen der
(Löschdecke, Kübelspritze,
Kenntnisse
verschiedenen Löschgeräte
Wandhydrant, verschiedene
kennen.
Feuerlöscher)
1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Löschgeräten
die taktische Vorgehensweise
Handhabung im taktischen
Auffrischung vorhandener
Umgang mit Löschgeräten
Kenntnisse
der verschiedenen Löschgeräte
kennen.
8.
Brandbekämpfung
8,0
8.1 Handhabung der Löschgeräte 4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Praktische Handhabung der
In Gruppenteilung
zeigen, dass er sicher im
Löschgeräte (Löschdecke,
praktische Handhabung
Umgang mit dem ihm zur
Kübelspritze, Wandhydrant,
von Löschgeräten.
Verfügung stehenden
verschiedene Feuerlöscher)
Löschgeräte ist.
8.2 Taktischer Einsatz der
Löschgeräte
4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Praktische Handhabung im
In Gruppenteilung taktische
zeigen, dass er die taktische
taktischen Umgang mit
Vorgehensweise mit
Vorgehensweise mit
Löschgeräten
Löschgeräten
Löschgeräten sicher beherrscht.
28
Methodisch-didaktische
Nr.
Unterrichtsthema
Unterrichtsinhalte
Lernziele
UE
Hinweise /
Medien / Begriffe
9.
Schriftlicher
Leistungsnachweis
2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Der Leistungsstand wird mit
Berliner Feuerwehr
das erworbene Wissen in einem einem schriftlichen
Leistungsnachweis festgestellt.
schriftlichen
Leistungsnachweis darlegen.
10. Praktischer
Leistungsnachweis
4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll
Der Leistungsstand wird in zwei Berliner Feuerwehr
das erworbene Wissen in einem unterschiedlichen
praktischen Leistungsnachweis Leistungsnachweisen
festgestellt.
darlegen.
11. Berliner Feuerwehr
1,0 Erfahrungsaustausch mit der
12. Abschlussgespräch
1,0 Feedback der
Berliner Feuerwehr
Berliner Feuerwehr
Lehrgangsteilnehmer
29
Abschlussgespräch mit der
Berliner Feuerwehr
Lehrgangsteilnehmer
Lehrkräfte
Anlage 9 – Dokumentationsnachweis der „Fehlzeiten“
Dokumentationsnachweis
„Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“
Die Teilnehmer haben an der
O
Ausbildung
O
Fortbildung
in der Zeit vom
bis
teilgenommen.
Als Lehrkraft waren tätig:
Herr / Frau
Herr / Frau
Am Lehrgang haben teilgenommen: (Liste bitte in elektronischer Form an die BFRA senden)
Lfd. Nr.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Name
Vorname
Geburtsdatum
Fehlzeiten [Std.]
Hinweise / Besonderheiten / Vermerke der Lehrkräfte:
_____________________________
Ort, Datum
_____________________________
Stempel
Unterschrift „Ermächtigte Stelle“
30