Ausbildung von Selbsthilfekräften im Brandsicherheitswachdienst im
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Ausbildung von Selbsthilfekräften im Brandsicherheitswachdienst im
Richtlinie zur Regelung der Ausbildung von Selbsthilfekräften im Brandsicherheitswachdienst im Land Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 4 2 Ermächtigung von Stellen für die Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ 5 2.1 Allgemeine Grundsätze 5 2.1.1 Befristung und Widerruf der Ermächtigung 5 2.1.2 Überprüfung der ermächtigten Stelle 5 2.1.4 Änderungen 5 2.2 Lehrkräfte 5 2.2.1 Fachliche Qualifikation 6 2.2.2 Pädagogische Qualifikation 6 2.3 Ausstattung 6 2.3.1 Lehrgangsräume 6 2.3.2 Übungsflächen 6 2.3.3 Unterrichtsmittel 6 2.3.3 Versammlungsstätten 7 3 Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ 7 3.1 Anzahl der Teilnehmer 7 3.2 Umfang der Ausbildung 7 3.3 Inhalt der Ausbildung 7 4 Fortbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ 7 4.1 Anzahl der Teilnehmer 8 4.2 Umfang der Fortbildung 8 4.3 Inhalt der Fortbildung 8 5 Prüfung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ 8 5.1 Prüfungskommission 8 5.2 Prüfungsentgelt 9 5.3 Prüfungszulassung 9 5.4 Anzahl der Teilnehmer 9 5.5 Prüfungsvoraussetzung 9 5.6 Prüfungsinhalte 10 5.6.1 Schriftlicher Leistungsnachweis 10 5.6.2 Praktischer Leistungsnachweis 10 5.6.3 Mündlicher Leistungsnachweis 10 2 6 Ernennung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ 10 7 Bescheinigung „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ 10 8 Rechtsvorschriften 11 Anlage 1 – Antragsformular „Ermächtigung der Ausbildungsstelle“ – Seite 1 12 Anlage 2 – Antragsformular „Ermächtigung der Ausbildungsstelle“ – Seite 2 13 Anlage 3 – Merkblatt „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ 14 Anlage 4 – Hinweise „Intensiveinweisung in Versammlungsstätten“ 15 Anlage 5 – Lehrplangliederung „Ausbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ 16 Anlage 6 – Rahmenlehrplan „Ausbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ 17 Anlage 7 – Lehrplangliederung „Fortbildung zu Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ 25 Anlage 8 – Rahmenlehrplan „Fortbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ 26 Anlage 9 – Dokumentationsnachweis der „Fehlzeiten“ 30 Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie BFRA PV 11 Ruppiner Chaussee 268 13503 Berlin 030 / 387 28 4110 BFRA-ESI@berliner-feuerwehr.de 3 1 Anwendungsbereich Diese Richtlinie findet Anwendung, - für die Ermächtigung zur Ausbildung von Selbsthilfekräften im Brandsicherheitswachdienst (SHK) im Land Berlin. - für die Ausbildung von Selbsthilfekräfte im Brandsicherheitswachdienst. - für die Fortbildung zum Erhalt der Qualifikation Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst. Sie sind vorrangig als Hilfe für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung zur Erlangung der Ermächtigung als Ausbildungsstelle für die Durchführung der Ausbildung von Selbsthilfekräften im Brandsicherheitswachdienst, der inhaltlichen und qualitativen Anforderung an die Ausbildung zu Selbsthilfekräften und für die inhaltlichen Anforderungen an die Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Qualifikation vor Ablauf der Frist von 3 Jahren anzusehen. Nach § 35 Absatz 1 der „Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen“ (Betriebs-Verordnung – BetrVO) vom 10.Oktober 2007 (GVBl. S 516), geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2010 (GVBl. S. 349) ist die Verantwortung für die Brandsicherheitswache ausschließlich den Betreibern, nicht jedoch den Veranstaltern auferlegt. Haben Betreiberinnen oder Betreiber Zweifel, ob erhöhte Brandgefahren vorliegen, müssen sie sich mit den zuständigen Sachbearbeitern der Berliner Feuerwehr zur Einrichtung von Brandsicherheitswachen (Fachbereich Vorbeugender Brandschutz der Direktionen) beraten. Nach § 35 Absatz 2 wird für Großbühnen und Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche die Brandsicherheitswache regelmäßig auf Kosten der Betreiber von der Berliner Feuerwehr gestellt. Von dieser Grundregel lässt der § 35 Absatz 2 Satz 3 BetrVO eine Ausnahme zu: „Eine Brandsicherheitswache ist nicht erforderlich, wenn die Betreiberin oder der Betreiber über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen können und dieses von der Berliner Feuerwehr bestätigt wird. Diese Tätigkeit setzt die entsprechende physische und psychische Eignung der Selbsthilfekräfte voraus.“ Die Betreiber können sich auf vertraglicher Basis auch der von Dritten gestellten Selbsthilfekräfte bedienen. Die Selbsthilfekräfte müssen für die Aufgabe der Brandsicherheitswache geschult worden sein. Hierzu bietet die Berliner Feuerwehr eine Ausbildung für „Selbsthilfekräfte im Brandsicherheitswachdienst“ an. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie ausschließlich selbst die Durchführung der entsprechenden Ausbildung zu übernehmen hat. Wohl aber ist ihr eine besondere Verantwortung für den Inhalt der Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ auferlegt. Dieser Verantwortung kommt die Berliner Feuerwehr nach, indem sie - den Rahmenplan für die Ausbildung und Fortbildung als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ erstellt und auf dessen Aktualität achtet, - die Ausbildung selbst durchführt, - auf Antrag in Berlin absolvierte feuerwehrtechnische Ausbildungen von privat agierenden Personen nach den Vorgaben des Grundsatzbereiches „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ der Berliner Feuerwehr auf Gleichwertigkeit prüft und bescheinigt oder diese Personen zu einer Prüfung durch die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst- Akademie – BFRA zulässt, - im Ergebnis eines Verfahrens externe Bildungsträger ermächtigt, die Ausbildung sowie die Fortbildung nach den Vorgaben der Berliner Feuerwehr auf privatwirtschaftlicher Basis durchzuführen, wobei Prüfung und Bescheinigung nur durch die BFRA erfolgen darf, - durch ein Ermächtigungsverfahren das Ziel verfolgt, die Qualität und Einheitlichkeit der Ausbildung für das Land Berlin sicherzustellen und 4 - die Qualität der Ausbildung durch Fortbildungen vor Ablauf der dreijährigen befristeten Zulassung für eine weitere befristete Zulassung sicherstellt. 2 Ermächtigung von Stellen für die Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ Stellen, die die Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ durchführen, bedürfen vorher einer schriftlichen Ermächtigung durch die Berliner Feuerwehr. Die ermächtigte Stelle muss gewährleisten, dass die erforderliche Zuverlässigkeit in der Zusammenarbeit mit der Berliner Feuerwehr, Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie, sichergestellt ist. Im Rahmen des Ermächtigungsverfahrens für die Zulassung von externen Ausbildungsstellen werden keine Kosten in Rechnung gestellt. 2.1 Allgemeine Grundsätze Für die Beantragung ist ausschließlich das Antragsformular der Berliner Feuerwehr (Anlage 1 und 2) zu nutzen. Der Antrag auf Ermächtigung ist bei der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie BFRA PV 11, Ruppiner Chaussee 268 13503 Berlin einzureichen. Darüber hinaus sind die Angaben durch Belege mit der Vorlage des Antrages nachzuweisen. 2.1.1 Befristung und Widerruf der Ermächtigung Die Ermächtigung wird für 3 Jahre befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs nach Prüfung der personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen erteilt. Für eine Verlängerung der erteilten Ermächtigung muss vor Ablauf der 3 Jahre ein erneuter Antrag (Anlage 1 und 2) mit allen entsprechenden Nachweisen gestellt werden. Sollten alle Voraussetzungen für die Ermächtigung erfüllt werden, wird eine weitere Befristung für den Zeitraum von 3 Jahren gewährt. Die Ermächtigung kann widerrufen werden, wenn sich Voraussetzungen grundlegend ändern, wenn die Ausbildung nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder gegen die Pflichten, welche sich mit der Ermächtigung ergeben, verstoßen wird. 2.1.2 Überprüfung der ermächtigten Stelle Von der BFRA beauftragte Personen sind jederzeit berechtigt, die Lehrgangsräume, die Ausbildungseinrichtungen, die Unterrichtsmittel sowie die Aus- und Fortbildungsdurchführung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ zu prüfen. 2.1.4 Änderungen Jede grundlegende Änderung einer Voraussetzung, die der Ermächtigung zu Grunde liegt, ist unverzüglich der BFRA PV 11 anzuzeigen. 2.2 Lehrkräfte Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er selbst zur Ausbildung befähigt ist oder über entsprechende Lehrkräfte verfügt. Für die Durchführung der Aus- und Fortbildung sind mindestens zwei Lehrkräfte erforderlich. Die Schulung der Lehrkräfte sowie deren regelmäßige Fortbildung sind Pflichtveranstaltungen, sind zu dokumentieren und jederzeit auf Anforderung nachzuweisen. Lehrkräfte die für die Durchführung der Ausbildung 5 eingesetzt werden sollen, müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Sprache in schriftlicher und gesprochener Form beherrschen. 2.2.1 Fachliche Qualifikation - Feuerwehrtechnische Ausbildung, mindestens eine abgeschlossene Truppmann – Ausbildung, oder eine vergleichbare Ausbildung - Anerkannte Ausbildung als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ - Praktische Erfahrung im Brandsicherheitswachdienst 2.2.2 Pädagogische Qualifikation Die Lehrkraft muss eine Lehrkräfteschulung nachweisen, die einen Umfang von mindestens 40 Unterrichtseinheiten mit Leistungsnachweis/Prüfung und folgenden Inhalten aufweist: - Grundlagen der allgemeinen Didaktik (Zielgruppenanalyse, Auswahl der Inhalte, lernzielorientiertes Arbeiten) - Methodik des Unterrichtens (Ausbildungsmethoden, Ausbildungsverhalten, Visualisierung und Präsentation), - Grundlagen der Leistungsermittlung und Bewertung, Durchführung von Lernzielkontrollen 2.3 Ausstattung Es müssen für die Ausbildung und Fortbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ geeignete Räume, Einrichtungen und Unterrichtsmittel vorhanden sein. 2.3.1 Lehrgangsräume Lehrgangsräume müssen für eine Kapazität bis zu 20 Personen ausgelegt sein. Des Weiteren muss gewährleistet werden, dass die Lehrkräfte auf ausreichende Medien (Whiteboard, Flip-Chart, Tageslichtprojektor, Beamer) zurückgreifen können. 2.3.2 Übungsflächen Für die praktischen Ausbildungsinhalte muss eine geeignete Übungsfläche nachgewiesen werden. Dabei ist es erforderlich, die einzelnen Schwerpunkt wie Brände von festen und flüssigen Stoffen, Fetten, elektrischen Anlagen sowie Personen mit den verschiedensten Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöschgeräten üben zu können. 2.3.3 Unterrichtsmittel Für den theoretischen Unterricht sind den Teilnehmern die Inhalte in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen, für die die ermächtigte Ausbildungseinrichtung selbstverantwortlich ist. Die Berliner Feuerwehr stellt keine Lehrunterlagen zur Verfügung. Für den praktischen Unterricht sind die folgenden Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöschgeräte in entsprechender Stückzahl und Ausstattung vorzuhalten: - 3 Feuerlöscher CO2 - 3 Feuerlöscher Wasser - 3 Feuerlöscher Schaum - 3 Feuerlöscher ABC - Pulver - 3 Feuerlöscher F - Pulver - 2 Kübelspritze - 1 Wandhydranten Typ „S“ / Typ „F“ - 2 Löschdecken 6 - 1 Brandwanne für Feststoffbrände 1 Brandwanne für Flüssigkeitsbrände 1 Löschpuppe 1 Fire-Trainer Die entsprechenden Vorrichtungen zur Durchführung der praktischen Unterrichtsinhalte nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften wird in Eigenverantwortung von den ermächtigen Ausbildungsstellen gestellt. Den Teilnehmern ist für die Dauer der Aus- und Fortbildung entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. 2.3.3 Versammlungsstätten Die ermächtigte Ausbildungsstätte benötigt für die Intensiveinweisungen mindestens zwei unterschiedliche Versammlungsstätten (Anlage 4), die durch entsprechende Verträge zwischen der Versammlungsstätte und der ermächtigten Ausbildungsstätte für den Zeitraum der Ermächtigung geschlossen wurde. 3 Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ Die Anforderungen und der Umfang der Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ (Anlage 3) werden im weiteren Verlauf beschrieben und stellen die Mindestanforderungen dar. Die Ausbildungstermine sind mindestens vier Wochen vor Quartalsbeginn der Berliner Feuerwehr (BFRA PV 11) anzuzeigen. 3.1 Anzahl der Teilnehmer An einem Lehrgang müssen mindestens 12 jedoch nicht mehr wie 16 Personen teilnehmen. Bei mehr als 12 Teilnehmer muss explizit für den praktischen Unterricht und den Exkursionen eine Gruppenteilung vorgenommen werden. 3.2 Umfang der Ausbildung Die Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ hat einen Umfang von mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE), die in der Lehrplangliederung (Anlage 5) detailliert beschrieben ist. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Die Ausbildung umfasst mindestens 40 UE für die theoretische Ausbildung, 8 UE für die praktische Ausbildung, 8 UE für die Intensiveinweisung und 8 UE für die Leistungsnachweise. 3.3 Inhalt der Ausbildung Die Ausbildung hat nach Inhalt und Umfang, sowie in methodisch-didaktischer Hinsicht mindestens dem Lehrstoff gemäß Rahmenlehrplan der Berliner Feuerwehr zu entsprechen (Anlage 6). Im Einzelnen müssen die genannten Lernziele erreicht sowie die genannten theoretischen und praktischen Inhalte besprochen und geübt werden. 4 Fortbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ Die Fortbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ dient zur Auffrischung der Grundschulung, der Aktualisierung von Vorgaben und Aufgaben im Brandsicherheitswachdienst und Überprüfung erlernter Handlungsfähigkeiten. Des Weiteren ist die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung zur „Selbsthilfekraft 7 im Brandsicherheitswachdienst“ die Grundlage für die Verlängerung des Status „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“. Die Fortbildungstermine sind mindestens vier Wochen vor Quartalsbeginn der Berliner Feuerwehr (BFRA PV 11) anzuzeigen. Die Teilnehmer müssen an der Ausbildung als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ teilgenommen haben und im Besitz einer noch gültigen Bescheinigung sein. Nach Ablauf der dreijährigen Gültigkeit erhält der Teilnehmer keine Zulassung zur Fortbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ und muss zur erneuten Erlangung des Status „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ die Ausbildung wiederholen. Jeder Teilnehmer erhält nach bestandenem Leistungsnachweis eine neue Bescheinigung „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ und einen neuen Ausweis als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ von der Berliner Feuerwehr für weitere drei Jahre ausgestellt. 4.1 Anzahl der Teilnehmer An der Fortbildung müssen mindestens 12 jedoch nicht mehr wie 16 Personen teilnehmen. Bei mehr als 12 Teilnehmer muss explizit für den praktischen Unterricht eine Gruppenteilung vorgenommen werden. 4.2 Umfang der Fortbildung Die Fortbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ hat einen Umfang von 40 Unterrichtseinheiten (UE), die in der Lehrplangliederung (Anlage 7) detailliert beschrieben ist. Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert 45 Minuten. Die Ausbildung umfasst mindestens 24 UE für die theoretische Ausbildung, 8 UE für die praktische Ausbildung und 8 UE für die Leistungsnachweise. 4.3 Inhalt der Fortbildung Die Fortbildung hat nach Inhalt und Umfang, sowie in methodisch-didaktischer Hinsicht mindestens dem Lehrstoff gemäß Rahmenlehrplan der Berliner Feuerwehr zu entsprechen (Anlage 8). Im Einzelnen müssen die genannten Lernziele erreicht sowie die genannten theoretischen und praktischen Inhalte besprochen und geübt werden. 5 Prüfung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ Die ermächtigte Stelle meldet die Teilnehmer namentlich mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 10 Arbeitstagen“ zur Prüfung an die folgende Anschrift: Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie BFRA PV 11 Ruppiner Chaussee 268 13503 Berlin Bei der Anmeldung ist der Hinweis zu vermerken, ob es sich um eine Prüfung nach der Ausbildung oder Fortbildung handelt. Die notwendigen Materialen für den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil werden durch die Berliner Feuerwehr gestellt. Alle weiteren für die Prüfung erforderlichen Personen und Sachmittel werden durch die ermächtigte Stelle bereitgestellt. 5.1 Prüfungskommission Die Prüfungskommission wird ausschließlich aus zwei Mitarbeitern des gehobenen Dienstes der Berliner Feuerwehr gebildet. 8 Des Weiteren steht der Prüfungskommission ein benannter Mitarbeiter der ermächtigten Stelle bei. Es wird vorausgesetzt, dass der benannte Mitarbeiter über die fachlichen Inhalte der Aus- und Fortbildung Kenntnis hat und über die fachliche Befähigung für den Brandsicherheitswachdienst verfügt. 5.2 Prüfungsentgelt Für die Durchführung eines Prüfungstages wird ein Entgelt erhoben. Die Berechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Entgeltverordnung für Leistungen der Berliner Feuerwehr außerhalb ihrer öffentlich Rechtlichen Aufgaben (Entgelterlass / Amtsblatt für Berlin, ausgegeben am 21. Juni 2013 A1262A ISSN 09439064). Wird die Durchführung einer Prüfung von einem Teilnehmer nach Eingang der Meldung an die BFRA PV 11 abgesagt, sind am Prüfungstag die formalen Voraussetzung nicht erfüllt oder ein Teilnehmer muss die Prüfung aus den verschiedensten Anlässen abbrechen, wird ungeachtet dessen ein Entgelt in voller Höhe erhoben. 5.3 Prüfungszulassung Die Zulassung zur Prüfung setzt die Teilnahme an der Ausbildung bzw. der Fortbildung voraus. Die ermächtigte Stelle hat über die durchgeführten Lehrgänge Nachweise zu führen und abschließend vor Beginn der Prüfung vorzulegen. Folgende Nachweise sind zu führen und vorzulegen: - Lehrplan – Dozentennachweis (welcher Dozent welchen Ausbildungsinhalt gelehrt hat) - Lehrplan – Täglicher Anwesenheitsnachweis der Lehrgangsteilnehmer - Dokumentation von Fehlzeiten (Anlage 9) - Teilnahme an der Exkursion (Unterschrift Dozent und Lehrgangsteilnehmer) - Teilnahme und Durchführung (Unterschrift Dozent und Lehrgangsteilnehmer) der praktischen Übungselemente (jeder Lehrgangsteilnehmer muss jede Station mindestens einmal durchgeführt haben) Teilnehmer, die die Fortbildung zur „Selbsthilfekraft für Brandsicherheitswachdienst“ absolviert haben, müssen für die Zulassung zur Prüfung die Originalbescheinigung und den Ausweis (erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur „Selbsthilfekraft für Brandsicherheitswachdienst“) vor Beginn der Prüfung dem Prüfungsvorsitzenden aushändigen. Genehmigte und entschuldigte Fehlzeiten sowie krankheitsbedingte Ausfälle dürfen maximal 15 % der theoretischen Unterrichtseinheiten betragen. Aufgrund des Prozentsatzes betragen die Ausfallzeiten in der Ausbildung maximal 6 UE und in der Fortbildung maximal 4 UE der theoretischen Unterrichtseinheiten. Ausfälle in den praktischen Unterrichtseinheiten, bei den Exkursionen sowie unentschuldigtes Fehlen führen automatisch zur Wiederholung des Lehrganges. 5.4 Anzahl der Teilnehmer Zur Prüfung müssen mindestens 8 Teilnehmer angemeldet werden. Die Teilnehmerzahl wird jedoch auf 12 Teilnehmer für einen Prüfungstag beschränkt. 5.5 Prüfungsvoraussetzung Der Prüfungsvorsitzende hat sich vor der Prüfung davon zu überzeugen, dass zum einen die formalen Voraussetzungen (Abwesenheiten im Lehrgang, Teilnahme an den Exkursionen und an den einzelnen Stationen der praktischen Ausbildungsinhalte) erfüllt sind und die Originalbescheinigung sowie der Ausweis vorliegen. Hier ist insbesondere auf das Fälligkeitsdatum zu achten. Der Lehrgang muss vor Ablauf der dreijährigen Fälligkeit begonnen haben. Des Weiteren hat sich der Prüfungsvorsitzende davon zu überzeugen, dass die Teilnehmer physisch und psychisch in der Lage sind, uneingeschränkt an der Prüfung teilzunehmen. 9 5.6 Prüfungsinhalte Die Festlegung der Prüfungsinhalte, basierend auf die Unterrichtsinhalte des Rahmenlehrplanes, obliegt ausschließlich der Berliner Feuerwehr. Die Teilnehmer werden vor Beginn der Leistungsnachweise über den Umfang, die Mindestanforderungen und den jeweiligen Ablauf der entsprechenden Prüfungsbestandteile informiert. 5.6.1 Schriftlicher Leistungsnachweis Der schriftliche Leistungsnachweis wird hauptsächlich im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt und hat einen Zeitumfang von ca. 60 min. Die Mindestanforderung beträgt 70 % der maximalen Punktzahl. Wird die Mindestanforderung nicht erreicht, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf der Prüfung ausgeschlossen. 5.6.2 Praktischer Leistungsnachweis Jeder Teilnehmer wird im praktischen Leistungsnachweis an zwei verschiedenen Stationen geprüft. Werden die geforderten Mindestanforderungen nicht erreicht, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf der Prüfung ausgeschlossen. 5.6.3 Mündlicher Leistungsnachweis Der mündliche Leistungsnachweis umfasst die Ausbildungsinhalte und wird mit einem Zeitfenster von ca. 10 min. pro Teilnehmer angesetzt. Werden die geforderten Mindestanforderungen nicht erreicht, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf der Prüfung ausgeschlossen. 6 Ernennung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ Die Ernennung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ kann nur durchgeführt werden, wenn alle Prüfungsbestandteile erfolgreich abgeschlossen wurden. Sollte ein Teilnehmer einen Prüfungsbestandteil nicht erfolgreich abschließen, erhält der Teilnehmer einmalig die Möglichkeit einer Nachprüfung. Die Nachprüfung beinhaltet grundsätzlich alle Prüfungsbestandteile entsprechend des Lehrganges. Erreicht der Teilnehmer in der Nachprüfung nicht die erforderlichen Mindestanforderungen, so kann er nur zu einer weiteren Prüfung zugelassen werden, wenn der Teilnehmer die gesamte Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ erneut absolviert hat. Werden die Mindestanforderung erneut nicht erreicht, dass beinhaltet maximal eine Nachprüfung, wird der Teilnehmer für ein darauffolgendes Kalenderjahr keine Zulassung zur Ausbildung bzw. Fortbildung erhalten. 7 Bescheinigung „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreich bestandener Prüfung eine Bescheinigung und einen Ausweis als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren durch die Berliner Feuerwehr ausgestellt. Die Bescheinigung „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ ist von den Teilnehmern ordnungsgemäß aufzubewahren, sodass diese auf Verlangen jederzeit nachgewiesen werden kann. Bei Tätigkeiten in Versammlungsstätten als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ ist der Ausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Die Bescheinigung und der Ausweis sind von den Teilnehmern bei der Berliner Feuerwehr, BFRA PV, unter Vorlage des Personalausweises persönlich entgegenzunehmen. Bei der Ausgabe der Bescheinigung und des Ausweises müssen die nicht mehr gültigen Originale (Bescheinigung und Ausweis) vorliegen. 10 8 Rechtsvorschriften - Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) vom 10. Oktober 2007 (GVBl. S 516), geändert durch Artikel l der Ersten Verordnung zur Änderung der Betriebsverordnung vom 18. Juni 2010 (GVBl. S. 349) - Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb - Fliegender Bauten (MI-FIBauR) - Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheitsund Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. April 2015 (GVBl. S. 66) - Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29.September 2005 (GVBl. S. 495) zuletzt geändert durch Artikel l des Gesetzes vom 29.Juni 2011 (GVBl. S. 315) - Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Mai 2014 (GVBl. S. 122) - Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster- Versammlungsstättenverordnung – MVStättV) Fassung Juni 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014 Im Weiteren: - Technische Regeln - Unfallschutzvorschriften - Betriebsvorschriften / Richtlinien der Feuerversicherer - Feuerwehr Dienstvorschriften - Geschäfts- und Arbeitsanweisungen 11 Anlage 1 – Antragsformular „Ermächtigung der Ausbildungsstelle“ – Seite 1 Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst- Akademie ANTRAGSFORMULAR zur Ermächtigung als Stelle für die Aus- und Fortbildung zur "Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst (SHK)" Bitte füllen Sie alle vorgegebenen Felder maschinell oder gut leserlich aus. Sollte der vorgegebene P latz nicht ausreichen, fügen Sie bitte Zusatzblätter unter Angabe der jeweiligen Abschnittsnummer bei. Unvollständig ausgefüllte Erhebungsbögen führen zu Nachfragen und Zeitverzögerungen. Lfd. Neuantrag Nr. 1 Verlängerung Hinweise ANTRAGSTELLER Ermächtigte Stelle Bezeichnung Anschrift Telefon Mobil Fax E-Mail Internet Ansprechpartner Für etwaige Rückfragen 2 Lehrkräfte für die Aus- und Fortbildung zur "Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst" 2.1 Name, Vorname Geboren am Feuerwehrtechnische Ausbidung Praktische Erfahrung im Brandsicherheitswachdienst Spezielle Objektkenntnisse zu Theatern Nachweise, Bescheinigungungen und anderen beifügen, siehe Richtlinie Massenveranstaltungsstätten P unkt 2.2 Pädagogische Befähigung / Lehrberechtigung seit Sonst. Qualifikationen 2.2 Name, Vorname Geboren am Feuerwehrtechnische Ausbidung Praktische Erfahrung im Nachweise, Brandsicherheitswachdienst Spezielle Objektkenntnisse zu Theatern Bescheinigungungen beifügen, und anderen siehe Richtlinie Massenveranstaltungsstätten Pädagogische Befähigung / Punkt 2.2 Lehrberechtigung seit Sonst. Qualifikationen 12 Bermerkungen BFRA Anlage 2 – Antragsformular „Ermächtigung der Ausbildungsstelle“ – Seite 2 4 5 Unterrichtsmittel Feuerlöscher CO 2 ja nein Feuerlöscher Wasser ja nein Feuerlöscher Schaum ja nein Feuerlöscher ABC-Pulver ja nein Feuerlöscher F ja nein Kübelspritze ja nein Wandhydrant Typ "S" ja nein Wandhydrant Typ "F" ja nein Löschdecke ja nein Brandwanne für Feststoffbrände ja nein Brandwanne für Flüssigkeitsbrände ja nein Löschpuppe ja nein Fire-Trainer ja nein Tageslichtprojektor ja nein Beamer ja nein Whiteboard ja nein Flip-Chart ja nein ja nein Siehe Richtlinie P unkt 2.3.3 Ausbildung Anzahl der jährlich vorgesehene Ausund Fortbildungen Anzahl der geplanten Teilnehmeranzahlen Inhalt der Ausbildung gemäß Rahmenlehrplan der Aus den Unterlagen Berliner Feuerwehr muss ein schlüssiges Gesamtkonzept Erklärung der vom Rahmenlehrplan erkennbar sein. abweichenden Inhalte Ein Themenverzeichnis Eigene Lehrunterlagen ja nein Foliensätze oder andere Präsentationen ja nein Unterlagen für Teilnehmer nein ja oder einzelne Merkblätter sind nicht ausreichend. Die Unterlagen sind als Muster beizufügen. Erklärung Ich versichere die Richtigkeit der Angaben, welche die Grundlage für die Ermächtigung als Stelle für die Aus- und Fortbildung zur "Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ (SHK) darstellen. Ort, Datum Unterschrift (Stempel) 13 Anlage 3 – Merkblatt „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ Merkblatt Ausbildungsanforderungen der Berliner Feuerwehr für externe „Selbsthilfekräfte im Brandsicherheitswachdienst“ in Versammlungsstätten und Fliegenden Bauten im Land Berlin auf der Grundlage § 35 Absatz 2 der Betriebs-Verordnung (BetrVO) vom 10. Oktober 2007, geä. durch VO vom 18. Juni 2010 und Abschnitt 6.5 der Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR) Fassung Juni 2010 Grundanforderungen: A) Die Selbsthilfekraft muss persönlich und körperlich für die Aufgabe im Brandsicherheitswachdienst geeignet sein. B) Sie muss als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ , aus- bzw. fortgebildet sein und C) eine mit Erfolg abgeschlossene Prüfung der Befähigung bei der Berliner Feuerwehr nachweisen. D) Für den Einsatz in Versammlungsstätten im Freien die ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehen und mehr als 5000 Besucherplätze umfasst, ist über die vorgenannten Anforderungen hinaus mindestens eine bei der Berliner Feuerwehr erworbene, oder als gleichwertig anerkannte Ausbildung zum „Truppmann der Freiwilligen Feuerwehr“, gemäß Feuerwehr- Dienstvorschrift FwDV 2, notwendig. Die spezifischen Kompetenzen für eine „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ müssen sich mindestens aus folgenden Lehrinhalten begründen: Nachgewiesene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen, Gesetzliche Grundlagen des Landes Berlin, Anforderungen und Rechtsstellung der „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“, Vorgaben der Berliner Feuerwehr, Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, (baulich, organisatorisch, anlagentechnisch), Grundlagen des abwehrenden Brandschutzes, (Brandlehre, Löschlehre, Gefahren der Einsatzstelle, Funktion und Handhabung der Löschtechnik, Besonderheiten der Zusammenarbeit mit der Berliner Feuerwehr, persönliche Schutzausrüstung in Versammlungsstätten) Örtlichkeit, Baulichkeit und Brandschutzeinrichtungen in einem Theater und einer anderen Versammlungsstätte, (für Großveranstaltungen) und einen Leistungsnachweis sowie dem Abschlussgespräch. Die Lehrinhalte der Ausbildung haben einen Mindestumfang von 64 Stunden, gemäß Rahmenlehrplan der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst - Akademie – BFRA. Eine Ausbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst kann auch über eine durch die Berliner Feuerwehr ermächtigte Stelle erfolgen. Die Befähigung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst wird dann ebenfalls von der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst Akademie -BFRA, Ruppiner Chaussee 268, 13503 Berlin, in Form eines Leistungsnachweises abgeprüft. Die ausgestellten Bescheinigungen sind 3 Jahre gültig und können nach erfolgreichem Abschluss einer Fortbildung verlängert werden. Stand: 12/2015 www.berliner-feuerwehr.de Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Grundsatz 14 ©Berliner Feuerwehr Anlage 4 – Hinweise „Intensiveinweisung in Versammlungsstätten“ Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Intensiveinweisungen/Exkursionen zu ausgewählten Versammlungsstätten im Rahmen der Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ (SHK im BSWD) (mind. 2 x 4 Std.) Im Rahmen der Ausbildung zur „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ muss in einem Theater und einer anderen Versammlungsstätte (z.B. Mehrzweckarena) durch einen zuständigen Mitarbeiter und in Begleitung des Ausbilders jeweils eine Intensiveinweisung erfolgen. Die folgenden Informationen sollen als Leitfaden zur Durchführung dieser Intensiveinweisungen dienen. Ziel der Intensiveinweisungen: Der Lehrgangsteilnehmer soll in typischen, ausgewählten Versammlungsstätten (Theater, Einrichtung für Massenveranstaltungen) den praktischen Bezug (baulich, anlagentechnisch und organisatorisch) für seine Tätigkeit als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ erfahren und so das erlernte Wissen in der Praxis anwenden können. Oberstes Gebot aller Tätigkeiten als „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ ist: Sicherheit der Besucher gewährleisten, Sachwerte und Umwelt schützen Unter den jeweils konkreten örtlichen Gegebenheiten des Objektes und seinem Brandschutz- und Sicherheitskonzept sind zu erläutern: Probleme/Belange im Zusammenwirken von Betreiber (bzw. dessen Beauftragten) und der „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ Erreichbarkeit und Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, dem Rettungsdienst, der Polizei und dem Sicherheitsdienst die hauseigenen Anlagen (wenn möglich in Betrieb) zeigen, wie z.B. BMZ, BMA, SPZ, Eiserner Vorhang, Entlüftungsanlagen, Schnürboden, Orchestergraben, Hebe- und Senkvorrichtungen im Bühnenbereich, Beleuchtungsanlagen, Magazine ... Besonderheiten bei Panikreaktionen, Evakuierungen, Fluchtwege erkennen, ... Handlungsfelder: Gesetzliche (rechtliche) Grundlagen und Rahmenbedingungen umsetzen und erfüllen. Präventive Brand- und Unfallverhütung (baulich, anlagentechnisch und organisatorisch) kennenlernen und in die eigenen Tätigkeit integrieren. Weitere Kräfte und Kräfte der Feuerwehr mit den vorgesehenen Einrichtungen alarmieren können, Erreichbarkeit und Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, dem Rettungsdienst, der Polizei und dem Sicherheitsdienst. Gefährdete Personen mit den vorgesehenen Einrichtungen warnen können. Veranlassung einer Räumung innerhalb der Versammlungsstätte. Für eine SHK angemessene Lösch- und Rettungsarbeiten durchführen können (Personen in Sicherheit bringen, Brandbekämpfung von Entstehungsbränden durchführen). Die Intensiveinweisungen/Exkursionen werden durch den Lehrgangsleiter/ Ausbilder vorbereitet, dazu gehören: eine Zielstellung, die den Teilnehmern vor der Intensiveinweisungen/Exkursion erläutert wird und die Nachbereitung der Intensiveinweisungen/Exkursion mit Verweis auf die bevorstehende Lernerfolgskontrolle (Leistungsnachweis bei Teilnehmern am Lehrgang „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“) 15 Anlage 5 – Lehrplangliederung „Ausbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ Lehrplangliederung - Ausbildung zur "Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdient" Unterricht Nr 1. Gruppen- Prüfungs- Unterricht teilung stunden Theoretischer Praktischer Unterricht 2 Einführung / Aufgaben 1.1 Begrüßung / Zielbeschreibung 1 1.2 Notwendigkeit incl. Ziele des Brandsicherheitswachdienstes (BSW) / 1 Anforderungsprofil und Aufgaben einer Selbsthilfekraft (SHK) 2. Rechtskunde 4 2.1 Rechtsgrundlagen 2 2.2 Rechtsstellung einer SHK 1 2.3 Dienstablauf und Pflichten einer SHK 1 3. Arbeitsschutz / 2 Unfallverhütungsvorschriften 4. Grundlagen Vorbeugender Brandschutz 12 4.1 Bauliche Grundlagen in Versammlungsstätten 4 4.2 Anlagentechnischer Grundlagen 4 4.3 Organisatorische Grundlagen 4 5. 12 Abwehrender Brandschutz 5.1 Gefahren der Einsatzstelle 4 5.2 Brandlehre / Löschlehre 4 5.3 Handhabung der Löschgeräte 2 5.4 Taktischer Einsatz von Löschgeräten 2 6. 4 Gewalt und Gewaltandrohung an Menschen 6.1 Allgemeines / Gewaltakte 2 6.2 Verhalten bei Androhung oder Anwendung 2 von Gewalt 7. Planübungen 8. Exkursion in Versammlungsstätte 8 x2 9. Brandbekämpfung 8 x2 9.1 Handhabung der Löschgeräte 4 x2 9.2 Taktischer Einsatz von Löschgeräten 4 x2 4 10. Schriftlicher Leistungsnachweis 2 11. Praktischer Leistungsnachweis 3 12. Mündlicher Leistungsnachweis 2 13. Abschlussgespräch 1 40 Gesamt 16 16 4 8 Anlage 6 – Rahmenlehrplan „Ausbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ Rahmenlehrplan „Ausbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ Methodisch-didaktische Nr. Unterrichtsthema UE Lernziele Unterrichtsinhalte Hinweise / Medien / Begriffe 1. Einführung und Aufgaben 1.1 Begrüßung / 2,0 1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Zielbeschreibung Organisation: (Schränke, Lehrgangsleiter und Referent Kenntnis über Ziele und Inhalte Schlüssel, Bekleidung, der Schulung erhalten und Lehrgangsliste, Verständnis für die Namensschilder...) Notwendigkeit der Fortbildung Ablauf des Lehrgangs: entwickeln. (Schwerpunkte, Struktur, Verbindung von Theorie und Praxis, Lernerfolgskontrollen, Exkursionen, Prüfung) 1.2 Notwendigkeit des BSWD, 1.0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Anforderungsprofil und den Umfang und die Aufgaben einer Selbsthilfekraft Fertigkeiten und Fähigkeiten, Aufgaben einer Anforderungen an die Tätigkeit im Brandsicherheitswachdienst Primäre Aufgabe einer SHK Selbsthilfekraft im als Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst Brandsicherheitswachdienst kennenlernen. Begriffe: Versammlungsstätte, Versammlungsstätten Alarmierung und erforderlicher /Besonderheiten Einsatz von Kräften. Absetzen einer Notfallmeldung. Menschenansammlungen, Panikentstehung, Panik und Panikverhalten von Gruppen ... 2. Erforderliche Kenntnisse, Anforderungsprofil und Rechtskunde 2.1 Rechtsgrundlagen 4,0 2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Die rechtlichen Grundlagen für die spezifischen rechtlichen die Gestellung von Grundlagen kennen. Brandsicherheitswachen in Versammlungsstätten in Berlin sind: · Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) in der jeweils geltenden Fassung. · Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheitsund Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der jeweils geltenden Fassung. · Bauordnung für Berlin, in der jeweils geltenden Fassung · Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) in der jeweils geltenden Fassung · Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG)* in der jeweils geltenden Fassung 17 Methodisch-didaktische Nr. Unterrichtsthema UE Lernziele Unterrichtsinhalte Hinweise / Medien / Begriffe · Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster Versammlungsstätten – MVStättV) in der jeweils geltenden Fassung Dazu kommen noch diverse: Technische Regeln / Unfallschutzvorschriften / Betriebsvorschriften / Richtlinien der Feuerversicherer / Fw Dienstvorschriften / Geschäfts- und Arbeitsanweisungen der Berliner Feuerwehr 2.2 Rechtstellung einer SHK 2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll seine Rechte und Pflichten Aufgaben und Pflichten einer In Anlehnung an die Brandsicherheitswache: betriebsinterne Regelung der gemäß seiner Stellung kennen · Betreiberpflichten einer und anwenden können. Berliner Feuerwehr Versammlungsstätte „Einrichtung und Gestellung (nicht Veranstalter) · Unterstellungsverhältnis von (Technischen Leiter –Mappe Einsatzorganisation, Bühnenmeister, Inspizient) Einlage 2.7.2 Brandsicherheitswachen“ Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik · Befugnisse · Verantwortungsbereich einer SHK · Aufgaben der örtlichen Feuerwehren · Vorbereitung einer Vorstellung, einschl. der Einrichtung einer Brandsicherheitswache mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik · Protokolle, Gastspielprüfbuch · Erforderliche Prüfungen vor Spielbeginn (Sichtkontrollen) · Was sind sicherheitsrelevante Bühnenmeister, Spielleiter, Mängel. Inspizient (Hauptkoordinator · Maßnahmen bei festgestellten einer Vorstellung), Leiter Mängeln Haustechnik, · Möglichkeiten der Verantwortung, Hinzuziehung einer Unterstellungsverhältnis, Führungskraft der Berliner Befugnisse, Feuerwehr beim Auftreten von Abnahmeverfahren, Mängeln. Mängelfeststellung, · Informationspflicht, Dokumentationspflicht (Erforderliche Unterlagen) · Beaufsichtigung der Spielfläche 18 Methodisch-didaktische Nr. Unterrichtsthema UE Lernziele Unterrichtsinhalte Hinweise / Medien / Begriffe Ergreifen von Sofortmaßnahmen bei · Alarmierung der zur Gefahrenabwehr erforderlichen Einsatzkräfte. · Sofortmaßnahmen im Rahmen der Möglichkeiten zur Rettung gefährdeter Personen · Ergreifen von Maßnahmen, die eine Rauch- und Brandausbreitung verhindern (z. B. Bekämpfung eines Entstehungsbrandes, Auslösung von Brandschutzeinrichtungen ...) · Einleitung der Räumung des Theaters · Einweisung angeforderter 2.3 Dienstablauf und Pflichten 1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll einer SHK den Dienstablauf sowie seine Einsatzkräfte Beschreibung des Dienstablaufes Pflichten im Brandsicherheitswachdienst kennen. 3. Arbeitsschutz und 2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Unfallverhütung die auftretenden Gefahren in Gefährdungsermittlung über mögliche Unfallursachen. Versammlungsstätten kennen Bewältigung der Arbeitsschutzes und nach den Anforderungen einer Unfallverhütungsvorschriften Selbsthilfekraft erforderlich adäquat reagieren können. Grundlagen Vorbeugender Brandschutz 4.1 Bauliche Grundlagen in Versammlungsstätten vorschriften heranzuziehen, die für die sichere und entsprechend des 4. Es sind die Unfallverhütungs- sind. 12 4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll die spezifischen baulichen - Baukunde für SHK im BSWD Bauliche Besonderheiten von - Arten von Versammlungsstätten, Grundlagen des VB kennenund Versammlungsstätten Schutzziele des Baurechts, anwenden können. - Aufbau und Struktur von Baustoffklassen, Brandver- Versammlungsstätten - Brandschutztechnische halten, Feuerwiderstands- Besonderheiten - Maßnahmen zur struktionen, Anforderungen Verhinderung der Entstehung und Ausbreitung von Bränden in Sonderbauten - Maßnahmen zur Durchführung von Lösch- und klassen, Bauteile, Baukonan Gebäude hinsichtlich Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen, Rettungs-, Flucht- und Angriffswege, Aufzüge rettungsarbeiten sowie zur Rettung von Menschen 4.2 Anlagentechnische Grundlagen 4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll die spezifischen anlagentechnischen Grundlagen des VB kennen und anwenden können. 19 Anlagen und Einrichtungen in - Warnung gefährdeter - Alarmierung der Feuerwehr - Brandbekämpfung - Entrauchung - Einrichtungen für SHK - Einrichtung für die Feuerwehr Theater, Spielstätte, Zuschauerzahl, Zuschauerhaus, Bühnenhaus, Spielfläche, „fliegende Bauten“ Methodisch-didaktische Nr. Unterrichtsthema UE Lernziele Unterrichtsinhalte Hinweise / Medien / Begriffe Er soll die Funktion der BMA, RWA, Warn- und Brandschutzeinrichtungen Alarmierungsanlage, kennen und die Handhabung Löschwasserversorgung, im Notfall beherrschen. Feuerlöscheinrichtungen und –geräte, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Spielstätte größer gleich 200 Besucher, Brandsicherheitswache, Wachhabender, Posten, Schutzvorhang, Vorhangberieselung, Bühnenöffnung, Sprinkleranlage, Sprinklerzentrale, Regenanlage, Rauchklappe, Sicherheitsbeleuchtung, Alarmanlage, Dekorationen, Löschanlagen und -geräte, Wandhydrant Bauart 1 und 2, Räumungseinrichtungen 4.3 Organisatorische Grundlagen 4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll die spezifischen Organisatorische Maßnahmen Menschenansammlungen, in Versammlungsstätten zur Panikentstehung, Panik und organisatorischen Grundlagen · Verhütung von Bränden, Panikverhalten von Gruppen des VB kennen und anwenden. Explosionen und ähnlichen und Maßnahmen zur Ereignissen Vermeidung von Panik, · Begrenzung von Kennzeichnungen, Pläne, Brandschäden Rauchverbot. · zur Sicherstellung der Unterlagen für den BSWD Wirksamkeit der baulichen und (Veranstaltungsplan, technischen Abnahmeprotokoll, Brandschutzmaßnahmen Gastspielprüfbuch (in einem · Vorbereitung der Abwehr Gastspielprüfbuch trägt der konkreter Gefahren Produzent alle wichtigen, Schulung der Bediensteten in gefährlichen und brandschutzgerechtem sicherheitsrelevanten Punkte Verhalten des Szenenaufbaus ein. Die Eintragungen werden durch Dienstablauf, vor, während Grundriss- und Schnittpläne und nach einer Veranstaltung mit Lastangaben ergänzt), Bestuhlungsplan, Der Lehrgangsteilnehmer soll Vorbereitung mit in typischen, ausgewählten Aufgabenstellung für die Versammlungsstätten den Exkursion und Hinweise für die praktischen Bezug zu den Nachbereitung. baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzordnung, Räumungsplan, Brandschutzplan, Feuerwehrplan, FwLaufkarten, Flucht- und Rettungsplan, Brandschutzund Grundlagen des VB Sicherheitskennzeichnungen, kennenlernen. Gefährdungsbeurteilung und Risikoabschätzung, Brandschutz- und Sicherheitskonzepte). 20 Methodisch-didaktische Nr. Unterrichtsthema UE Lernziele Unterrichtsinhalte Hinweise / Medien / Begriffe Brandschutzpersonal, Brandursachen in Versammlungsstätten, Organisatori- Beispiele für sche Regelungen zur Ver- Veranstaltungsstätten zur ringerung des Brandrisikos Exkursion: in Versammlungsstätten. Tempodrom, Max Schmeling Halle, Theater am Potsdamer Platz, ICC, Deutsche Oper alleine ( 2 Gruppen), Schaubühne, Schiller Theater Alarmierung und erforderlicher Absetzen einer Einsatz von Kräften Notfallmeldung, Einweisen professioneller Hilfskräfte (BOS, HiO) …Maßnahmen 5. Abwehrender Brandschutz 5.1 Gefahren der Einsatzstelle 12 4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Eigene Gefährdung, Atemgifte, Gefahren vor, während und mögliche Gefahren für auch durch Brandrauch, Angst- nach einer Veranstaltung, Menschen, Sachwerte und die und Panikreaktionen, feuergefährliche Umwelt vor und nach dem Ausbreitung des Brandes bzw. Handlungen, Pyrotechnik, Eintritt eines Notfalles in von Schadstoffen, Chemikalien Atemgifte, Angst- und Versammlungsstätten (wenn vorhanden), Panikreaktionen, abschätzen und ihnen Erkrankung / Verletzung der Ausbreitung chem. Gef., präventiv begegnen. Besucher und Mitarbeiter, elektr. Gefahren, Einsturz, Beachtung der Besonderheiten Explosion, Zerknall, von/für schwerbehinderte Verpuffung, Erkrankung, Personen, Explosion / Verletzung, sonstige Stichflamme / Gefahren, richtige Wahl der Druckbehälterzerknall, Mittel und Maßnahmen. Gefahren durch Einsturz bzw. herabfallende Teile aufgrund von Brandeinwirkung. Elektrische Gefahren und Gefahren durch Gas. Persönliche Schutzkleidung, persönliche Schutzausrüstung, Unfallverhütungsvorschriften. 5.2 Brandlehre / Löschlehre 4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Voraussetzung einer die Grundlagen der Brand- und Verbrennung, Entzündungs- Der theoretische Unterricht, ist die Grundlage der einzelen Löschlehre kennen und und Brennvorgang, Einteilung praktischen Übungen. taktisch richtig beherrschen. der Stoffe nach ihrer Brennbarkeit, ihrem Aggregatzustand Flammpunkt, Brennpunkt, Zündtemperatur, Zündenergie, Explosions- und Zündgrenzen, Implosion, Deflagration Löschvorgang, Löschwirkungen, Löscheffekte, Löschmittelwirkungen, Löschmitteleigenschaften, Löschtaktik und –regeln 21 Methodisch-didaktische Nr. Unterrichtsthema UE Lernziele Unterrichtsinhalte Hinweise / Medien / Begriffe 5.3 Handhabung der Löschgeräte 2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Handhabung der Löschgeräte Geräte (Kübelspritze, die Handhabungen der (Löschdecke, Kübelspritze, Löschdecke, Wasser- Pulver-, verschiedenen Löschgeräte Wandhydrant, verschiedene Schaum und CO 2-Löscher, kennen. Feuerlöscher) ggf. Wandhydranten Typ S und Typ F) zum besseren Verständnis und zur Anschauung in die UE zur Verfügung stellen. 5.4 Taktischer Einsatz der 2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Löschgeräte Taktische Vorgehensweise mit die taktische Vorgehensweise Löschgeräte (Löschdecke, mit Löschgeräten kennen. Kübelspritze, Wandhydrant, verschiedene Feuerlöscher) 6. Gewalt und 4,0 Gewaltandrohung an Menschen. 6.1 Gewaltakte, Allgemeines, Unterteilung 2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll die Gefahren kennen, die von Allgemeines, Unterteilung, Ausgewählte Fallbeispiele Alkohol, über Terrordrohungen bzw. terroristischen Gewaltakten bei Auseinandersetzungen, Terroranschlägen im Massenansammlungen von Schlägerei, Einsatz von Waffen, Zusammenhang mit Menschen ausgehen. Er soll Gefahren durch Explosivstoffe, Versammlungsstätten allgemeine Informationen und atomare, biologische und (Moskauer Filmtheater ....). deren Unterteilung chemische Kampfstoffe Geiselnahme Geiselnahme evtl. Lehrkraft der Polizei kennenlernen oder eingewiesene Lehrkräfte BFRA, „schmutzige Bomben“, Auffinden verdächtiger Gegenstände, Bombendrohungen, Androhung eines terroristischen Anschlags, deeskalierendes Verhalten, Verhaltensgrundsätze, Information der Lagedienste der Polizei und Fw, Alarmierung 6.2 Verhalten bei Androhung oder Anwendung von Gewalt 2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Verhalten bei Androhung von Zusammenarbeit Polizei und die entsprechend seiner Gewalt, strukturierte Feuerwehr. Beachtung Funktion möglichen / Vorgehensweise, Eigenschutz notwendigen Verhaltensregeln Alarmierungsreihenfolge, 7. Planübungen bei der Androhung und / oder Auftreten und Verhalten Anwendung von Gewalt gegenüber Gewalttätern sowie kennen und wiedergeben den Besuchern bzw. Geiseln können. Räumungsgrundsätze 4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Planübungen, angenommene Planübung gegen Ende des anhand ausgewählter Szenarien aus der Praxis Lehrgangs und vor der Übungen das erlernte Wissen werden angewendet. Prüfung. Schilderung durch praxisnah und den Ausbilder oder lösungsorientiert anwenden. schriftlicher Auftrag. 22 Methodisch-didaktische Nr. Unterrichtsthema UE Lernziele Unterrichtsinhalte Hinweise / Medien / Begriffe Beispiele: Brandgeruch im Teilnehmer stellt die Bühnenbereich, Problemlösung vor den Kerzenleuchter, Seidenpapier anderen Teilnehmer dar. Ggf. auf Scheinwerfer, Stolpern mit auch von Teilnehmer zu Zigarette, Brandgeruch im Ausbilder in der Rolle des Keller, Rockkonzert, Bühnenmeisters u.ä.. Bombendrohung, Überfüllung, · richtige Lösung der Artist, textiler Horizont, LKW Probleme auf Fw-Aufstellfläche, Blitz in · richtige Reihenfolge der Scheinwerfermast, Hilfe für den Erstmaßnahmen Pyrotechniker, Unterstützung · Absetzen einer Meldung / für Einlasskontrolle, eines Notrufs Feuerlöscher verstellt, kein · richtige Ansprechpartner Wasserdruck, Rauch in · Fachbegriffe Künstlergarderobe, neue Kollegen für den BSWD, Bildtafeln versperren · sachkundige Argumentation · richtiges Auftreten und Löscheinrichtungen, Ersatz für richtige Ansprache erkrankten Kollegen, · richtige Wahl und Änderungen bei Anwendung der Mittel pyrotechnischen Effekten, rauchende Künstler, Showeinlagen mit Oldtimern. 8. Intensiveinweisungen 8,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll (Exkursionen in zwei Versammlungsstätten · Einweisung von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei Intensiveinweisung / Exkursion Durchführung mit in typischen, ausgewählten zu zwei ausgewählten Gruppenteilung. Versammlungsstätten den Versammlungsstätten in Schwerpunkte siehe praktischen Bezug zu den Berlin. Hinweisblatt: „Schwerpunkte baulichen, für die Intensiveinweisungen analagentechnischen und (Exkursionen) in organisatorischen Grundlagen Versammlungsstätten für des VB kennenlernen. SHK im BSWD“ 1 x Theater Beispiele: 1 x Merkzweckhalle · O2-Arena · Velodrom · Tempodrom · Theater am Potsdamer Platz · Deutsche Oper · Schaubühne, Schiller Theater, Dt. Theater, Kammerspiele 9. Brandbekämpfung 8,0 9.1 Handhabung der Löschgeräte 4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll 9.2 Taktischer Einsatz der Löschgeräte Handhabung der Löschgeräte In Gruppenteilung muss die Handhabungen der (Löschdecke, Kübelspritze, jeder Teilnehmmer die verschiedenen Löschgeräte Wandhydrant, verschiedene Handhabung der einzelnen kennen. Feuerlöscher) Löschgeräte und die Praktische Handhabung im taktische Vorgehensweise an 4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll zeigen, dass er die taktische taktischen Umgang mit Vorgehensweise mit Löschgeräten Löschgeräten sicher beherrscht. 23 allen Stationen mit den unterschiedlichsten Löschgeräten in der Praxis angewendet haben. Nr. Unterrichtsthema UE Lernziele Unterrichtsinhalte Methodisch-didaktische Hinweise / Medien / Begriffe 10. Schriftlicher Leistungsnachweis 2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Der Leistungsstand wird mit Berliner Feuerwehr das erworbene Wissen in einem einem schriftlichen schriftlichen Leistungsnachweis festgestellt. Leistungsnachweis darlegen. 11. Praktischer Leistungsnachweis 3,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll das erworbene Wissen in Der Leistungsstand wird in zwei Berliner Feuerwehr unterschiedlichen praktischen Übungen darlegen. Leistungsnachweisen festgestellt. 12. Mündlicher Leistungsnachweis 2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Berliner Feuerwehr darstellen, dass er in der Lage ist, die theoretischen Kenntnisse mit den praktischen Anforderungen zu verknüpfen und entsprechende standardisierte Vorgehensweise angemessen wiedergeben kann. 13. Abschlussgespräch 1,0 Feedback der Lehrgangsteilnehmer 24 Abschlussgespräch mit der Berliner Feuerwehr Lehrgangsteilnehmer Lehrkräfte Anlage 7 – Lehrplangliederung „Fortbildung zu Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ Lehrplangliederung - Fortbildung zur "Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdient" Nr 1. Unterricht Theoretischer Praktischer Unterricht Einführung / Aufgaben Gruppen- Prüfungs- Unterricht teilung stunden 3 1.1 Begrüßung / Zielbeschreibung 1 1.2 Eingangstest mit Auswertung 1 1.3 Notwendigkeit incl. Ziele des Brandsicherheitswachdienstes (BSW) / 1 Anforderungsprofil und Aufgaben einer Selbsthilfekraft (SHK) 2. Neuerungen im Brandsicherheitswachdienst 2 2.1 Rechtskunde 1 2.2 Vorbeugender Brandschutz / Bauaufsicht 1 3. Erfahrungsaustausch mit Auswertung und 2 Bedeutung der Rechtslage 4. 5. 5.1 Arbeitsschutz und Unfallverhütung 1 Grundlagen Vorbeugender Brandschutz 8 Bauliche Grundlagen in Versammlungsstätten 3 5.2 Anlagentechnische Grundlagen 3 5.3 Organisatorische Grundlagen 2 6. 2 Gewalt und Gewaltandrohung an Menschen 6.1 Verhalten bei Androhung oder Anwendung 1 von Gewalt 6.2 Fallbeispiele 1 7. 6 Abwehrender Brandschutz 7.1 Gefahren der Einsatzstelle 2 7.2 Brandlehre / Löschlehre 2 7.3 Handhabung der Löschgeräte 1 7.4 Taktischer Einsatz von Löschgeräten 1 8. 0 8 x2 8.1 Handhabung der Löschgeräte 0 4 x2 8.2 Taktischer Einsatz von Löschgeräten 0 4 x2 9. Brandbekämpfung Schriftlicher Leistungsnachweis 2 10. Praktischer Leistungsnachweis 4 11. Berliner Feuerwehr 1 12. Abschlussgespräch 1 Gesamt 24 25 8 2 8 Anlage 8 – Rahmenlehrplan „Fortbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ Rahmenlehrplan „Fortbildung zur Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ Nr. Unterrichtsthema UE Lernziele Unterrichtsinhalte Methodisch-didaktische Hinweise / Medien / Begriffe 1. Einführung und Aufgaben 3 1.1 Begrüßung / Zielbeschreibung 1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Organisation: (Schränke, Kenntnis über Ziele und Inhalte Schlüssel, Bekleidung, der Schulung erhalten und Lehrgangsliste, Verständnis für die Namensschilder...) Ablauf des Lehrgangs: Notwendigkeit der Fortbildung entwickeln. Lehrgangsleiter und Referent (Schwerpunkte, Struktur, Verbindung von Theorie und Praxis, Lernerfolgskontrollen, Exkursionen, Prüfung) 1.2 Eingangstest mit Auswertung 1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Erkennen von Wissenslücken Lehrgangsleiter und durch einen Eingangstest und ggf. Anpassung der Referent seinen aktuellen Ausbildungsinhalte Kenntnisstand reflektieren. 1.3 Notwendigkeit des BSWD, 1.0 Anforderungsprofil und Der Lehrgangsteilnehmer soll den Umfang und die Aufgaben einer Anforderungsprofil und Erforderliche Kenntnisse, Aufgaben einer Selbsthilfekraft Fertigkeiten und Anforderungen an die Tätigkeit im Brandsicherheitswachdienst Fähigkeiten, Primäre Selbsthilfekraft im als Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst Brandsicherheitswachdienst kennenlernen. Aufgabe einer SHK Begriffe: Versammlungsstätte, Versammlungsstätten Alarmierung und erforderlicher /Besonderheiten Einsatz von Kräften. Absetzen einer Notfallmeldung. Menschenansammlungen, Panikentstehung, Panik und Panikverhalten von Gruppen ... 2. Neuerungen im 2,0 Brandsicherheitswachdienst 2.1 Rechtsgrundlagen 1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll die spezifischen rechtlichen 2.2 Vorbeugender Brandschutz / Bauaufsicht Grundlagen kennen. 1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll die aktuellen behördlichen Vorgaben zu seiner Tätigkeit 3. Erfahrungsaustausch mit Auswertung und Bedeutung der Rechtslage Relevante Änderungen der Auffrischung vorhandener gesetzlichen Grundlagen. rechtlicher Regelung Vorgaben der Auffrischung vorhandener · · Kenntnisse und Regelungen Feuerwehr Bauaufsicht · Polizei Erfahrungsaustausch mit kennen. 2,0 Die Lehrgangsteilnehmer berichten über Erfahrungen Schwerpunkt auf besondere aus der Praxis Situationen oder Erlebnisse, die Einfluss auf den BSW genommen bzw. zu Schwierigkeiten oder Unklarheiten vor Ort geführt haben. Situationen werden ausgewertet und entsprechend der Rechtsgrundlagen erläutert. 4. Arbeitsschutz und Unfallverhütung 1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll die auftretenden Gefahren in Gefährdungsermittlung über Es sind die mögliche Unfallursachen. Unfallverhütungsvorschrift Versammlungsstätten kennen en heranzuziehen, die für und entsprechend des die sichere Bewältigung der Arbeitsschutzes und nach den Anforderungen einer Unfallverhütungsvorschriften Selbsthilfekraft erforderlich adäquat reagieren können. sind. 26 Methodisch-didaktische Nr. Unterrichtsthema UE Lernziele Unterrichtsinhalte Hinweise / Medien / Begriffe 5. Grundlagen Vorbeugender Brandschutz 5.1 Bauliche Grundlagen in 8,0 3,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Versammlungsstätten die spezifischen baulichen - Baukunde für SHK im BSWD Bauliche Besonderheiten - Arten von von Versammlungsstätten, Grundlagen des VB kennenund Versammlungsstätten anwenden können. - Aufbau und Struktur von Schutzziele des Baurechts, Baustoffklassen, Brandver- Versammlungsstätten halten, Feuerwiderstands- - Brandschutztechnische klassen, Bauteile, Baukon- Besonderheiten struktionen, Anforderungen - Maßnahmen zur an Gebäude hinsichtlich Verhinderung der Entstehung Zufahrten, Aufstell- und und Ausbreitung von Bränden Bewegungsflächen, Rettungs-, Flucht- und Anin Sonderbauten - Maßnahmen zur griffswege, Aufzüge Durchführung von Lösch- und rettungsarbeiten sowie zur 5.2 Anlagen technische 3,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Grundlagen die spezifischen Rettung von Menschen Anlagen und Einrichtungen in Auffrischung der relevanten Sonderbauten zur: Brandschutzeinrichtungen. anlagentechnischen Grundlagen des VB kennen - Warnung gefährdeter und anwenden können. Personen - Alarmierung der Feuerwehr 5.3 Organisatorische Grundlagen Er soll die Funktion der - Brandbekämpfung Brandschutzeinrichtungen - Entrauchung kennen und die Handhabung - Einrichtungen für SHK im Notfall beherrschen. - Einrichtung für die Feuerwehr 2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll die spezifischen Organisatorische Maßnahmen Unterlagen für den in Versammlungsstätten zur Brandsicherheitswachdienst organisatorischen Grundlagen - Verhütung von Bränden, des VB kennen und anwenden. - Begrenzung von - Sicherstellung der Der Lehrgangsteilnehmer soll - Vorbereitung der Abwehr 6. Gewalt und Gewalt- den dienstlichen Ablauf konkreter Gefahren kennen. Dienstablauf, vor, während Auffrischung vorhandener und nach einer Veranstaltung Kenntnisse Allgemeines, Unterteilung, Lehrkraft der Polizei 2,0 androhung an Menschen. 6.1 Verhalten bei Androhung oder 1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Anwendung von Gewalt die Gefahren kennen, die von Alkohol, terroristischen Gewaltakten bei Auseinandersetzungen, Massenveranstaltungen von Schlägerei, Einsatz von Waffen, Menschen ausgehen. Gefahren durch Explosivstoffe, CBRN-Gefahren, Geiselnahme Verhaltensgrundsätze, Auftreten und Verhalten gegenüber Gewalttätern, Räumungen 6.2 Fallbeispiel 1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll entsprechend im Umgang mit außergewöhnlichen Einsatzsituationen reagieren können. 27 Planspiele Ausgewählte Fallbeispiele Methodisch-didaktische Nr. Unterrichtsthema UE Lernziele Unterrichtsinhalte Hinweise / Medien / Begriffe 7. Abwehrender Brandschutz 7.1 Gefahren der Einsatzstelle 6,0 2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Eigene Gefährdung, Atemgifte, Gefahren vor, während und mögliche Gefahren für auch durch Brandrauch, Angst- nach einer Veranstaltung, Menschen, Sachwerte und die und Panikreaktionen, feuergefährliche Umwelt vor und nach dem Ausbreitung des Brandes bzw. Handlungen, Pyrotechnik, Eintritt eines Notfalles in von Schadstoffen, Chemikalien Atemgifte, Angst- und Versammlungsstätten (wenn vorhanden), Panikreaktionen, abschätzen und ihnen Erkrankung / Verletzung der Ausbreitung chem. Gef., präventiv begegnen. Besucher und Mitarbeiter, elektr. Gefahren, Einsturz, Beachtung der Besonderheiten Explosion, Zerknall, von/für schwerbehinderte Verpuffung, Erkrankung, Personen, Explosion / Verletzung, sonstige Stichflamme / Gefahren, richtige Wahl der Druckbehälterzerknall, Mittel und Maßnahmen. Gefahren durch Einsturz bzw. herabfallende Teile aufgrund von Brandeinwirkung. Elektrische Gefahren und Gefahren durch Gas. Persönliche Schutzkleidung, persönliche Schutzausrüstung, Unfallverhütungsvorschriften. 7.2 Brandlehre / Löschlehre 2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Voraussetzung einer die Grundlagen der Brand- und Verbrennung, EntzündungsLöschlehre kennen und und Brennvorgang, Einteilung taktisch richtig beherrschen. der Stoffe nach ihrer Brennbarkeit, ihrem Aggregatzustand. Löschvorgang, Löschwirkungen, Löscheffekte, Löschmittelwirkungen, Löschmitteleigenschaften, Löschtaktik und –regeln. 7.3 Handhabung der Löschgeräte 1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll 7.4 Taktischer Einsatz von Handhabung der Löschgeräte Auffrischung vorhandener die Handhabungen der (Löschdecke, Kübelspritze, Kenntnisse verschiedenen Löschgeräte Wandhydrant, verschiedene kennen. Feuerlöscher) 1,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Löschgeräten die taktische Vorgehensweise Handhabung im taktischen Auffrischung vorhandener Umgang mit Löschgeräten Kenntnisse der verschiedenen Löschgeräte kennen. 8. Brandbekämpfung 8,0 8.1 Handhabung der Löschgeräte 4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Praktische Handhabung der In Gruppenteilung zeigen, dass er sicher im Löschgeräte (Löschdecke, praktische Handhabung Umgang mit dem ihm zur Kübelspritze, Wandhydrant, von Löschgeräten. Verfügung stehenden verschiedene Feuerlöscher) Löschgeräte ist. 8.2 Taktischer Einsatz der Löschgeräte 4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Praktische Handhabung im In Gruppenteilung taktische zeigen, dass er die taktische taktischen Umgang mit Vorgehensweise mit Vorgehensweise mit Löschgeräten Löschgeräten Löschgeräten sicher beherrscht. 28 Methodisch-didaktische Nr. Unterrichtsthema Unterrichtsinhalte Lernziele UE Hinweise / Medien / Begriffe 9. Schriftlicher Leistungsnachweis 2,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Der Leistungsstand wird mit Berliner Feuerwehr das erworbene Wissen in einem einem schriftlichen Leistungsnachweis festgestellt. schriftlichen Leistungsnachweis darlegen. 10. Praktischer Leistungsnachweis 4,0 Der Lehrgangsteilnehmer soll Der Leistungsstand wird in zwei Berliner Feuerwehr das erworbene Wissen in einem unterschiedlichen praktischen Leistungsnachweis Leistungsnachweisen festgestellt. darlegen. 11. Berliner Feuerwehr 1,0 Erfahrungsaustausch mit der 12. Abschlussgespräch 1,0 Feedback der Berliner Feuerwehr Berliner Feuerwehr Lehrgangsteilnehmer 29 Abschlussgespräch mit der Berliner Feuerwehr Lehrgangsteilnehmer Lehrkräfte Anlage 9 – Dokumentationsnachweis der „Fehlzeiten“ Dokumentationsnachweis „Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“ Die Teilnehmer haben an der O Ausbildung O Fortbildung in der Zeit vom bis teilgenommen. Als Lehrkraft waren tätig: Herr / Frau Herr / Frau Am Lehrgang haben teilgenommen: (Liste bitte in elektronischer Form an die BFRA senden) Lfd. Nr. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Name Vorname Geburtsdatum Fehlzeiten [Std.] Hinweise / Besonderheiten / Vermerke der Lehrkräfte: _____________________________ Ort, Datum _____________________________ Stempel Unterschrift „Ermächtigte Stelle“ 30