Lichtensteiner Anzeiger

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Lichtensteiner Anzeiger
Lichtensteiner Anzeiger
Amtsblatt der Stadt Lichtenstein und Mitteilungsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“
mit den Mitgliedsgemeinden St. Egidien und Bernsdorf
Jahrgang 2016
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Montag, 22. Februar 2016
Nummer 02
Lichtensteiner Anzeiger
22. Februar 2016
AMTLICHE MITTEILUNGEN | ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Lichtenstein
In der 1. ordentlichen öffentlichen Stadtratssitzung am
1. Februar 2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 01/02/2016
Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lichtenstein
Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt nach Beratung und
in Kenntnis der Stellungnahmen der Ortschaftsräte Rödlitz und
Heinrichsort die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der
Stadt Lichtenstein.
(Die 1. Änderung der Hauptsatzung ist in diesem Lichtensteiner
Anzeiger abgedruckt.)
Beschluss-Nr.: 02/02/2016
Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung des
Museums der Stadt Lichtenstein
Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt die Gebührensatzung für die Benutzung des Museums der Stadt Lichtenstein.
(Die Gebührensatzung ist in diesem Lichtensteiner Anzeiger abgedruckt.)
Beschluss-Nr.: 03/02/2016
Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Vereinigungen und
Institutionen der Stadt Lichtenstein
Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt die „Richtlinie zur
Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der
Stadt Lichtenstein“ mit Wirksamkeit ab 1. Januar 2016.
Beschluss-Nr.: 04/02/2016
Annahme von Spenden und Zuwendungen
Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt die Annahme von
Spenden und sonstigen Zuwendungen.
Beschluss-Nr.: 05/02/2016
Vergabe von Planungsleistungen zum grundhaften Ausbau
der Ortsstraßen Burgwaldweg und Sportplatzweg im Zuge der
Kanalauswechslung
Der Stadtrat bestätigt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung die Beauftragung von Planungsleistungen für das Bauvorhaben des grundhaften Ausbaus der Ortsstraßen Burgwaldweg
und Sportplatzweg an das Planungsbüro IB Bauer Tiefbauplanung Aue GmbH in Höhe von 48.518,17 Euro brutto.
Beschluss-Nr.: 06/02/2016
Erhebung von Provisionen für gewährte Kommunalbürgschaften der Stadt Lichtenstein
Der Stadtrat beschließt die Erhebung von Provisionen für gewährte Kommunalbürgschaften der Stadt Lichtenstein in Höhe von
1,5 % p. a. gegenüber den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften
der Stadt. Der Beschluss schließt Darlehen der Stadt für Anlagen,
welche in das Eigentum der Gesellschaften übertragen wurden
und deshalb von den Gesellschaften bedient werden, ein.
Beschluss-Nr.: 07/02/2016
Antrag des Liquidators der Daetz-Centrum Lichtenstein
GmbH i. L. auf Erlass von Forderungen
Zur Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Liquidation der
Daetz-Centrum Lichtenstein GmbH i. L. beschließt der Stadtrat
den Erlass von Forderungen.
Beschluss-Nr.: 08/02/2016
Termine der Sitzungen des Seniorenbeirates der Stadt Lichtenstein für das 1. Halbjahr 2016
Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt, die mit Stadtratsbeschluss Nr. 08/12/2015 beschlossenen Sitzungstermine für den
Seniorenbeirat für das 1. Halbjahr 2016 vom 14.03.2016 auf den
29.02.2016 und vom 30.05.2016 auf den 25.04.2016, zu ändern.
Thomas Nordheim, Bürgermeister
Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lichtenstein
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl., S. 146), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S.
349) hat der Stadtrat der Stadt Lichtenstein in seiner
Sitzung am 01.02.2016 folgende Satzung zur 1. Änderung
der Hauptsatzung der Stadt Lichtenstein beschlossen:
§1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Stadt Lichtenstein vom 20.05.2014 wird wie
folgt geändert:
1. § 6 Absatz 3 Nummer 12 wird wie folgt gefasst:
12. die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß
§ 73 Abs. 5 SächsGemO von mehr als 10.000 EUR je Zuwendung;
2. § 6 Absatz 3 Nummer 20 wird wie folgt gefasst:
20. der Beitritt zu Zweckverbänden, sonstigen juristischen
Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. Vereine)
2
und der Austritt aus diesen sowie der Abschluss und die
Aufhebung bzw. Kündigung von Zweckvereinbarungen;
3. § 7 Absatz 5 Satz 3 entfällt.
4. § 8 Absatz 2 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
4. die Stundung von Forderungen von mehr als zwei Monaten
bis zu sechs Monaten und von mehr als 15.000 EUR; von
mehr als sechs Monaten und von mehr als 3.000 EUR bis
zu einem Höchstbetrag von 75.000 EUR;
5. In § 8 Absatz 2 wird folgende Nummer 11 angefügt:
11. die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß
§ 73 Abs. 5 SächsGemO von bis zu 10.000 EUR je Zuwendung.
6. § 9 Absatz 5 Satz 2 entfällt.
7. § 14 Absatz 5 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
4. die Stundung von Forderungen bis zu zwei Monaten in unbeschränkter Höhe; bis zu sechs Monaten und bis zu einem
Höchstbetrag von 15.000 EUR; von mehr als sechs Monaten
bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 EUR;
8. § 15 (Rechtsstellung des Beigeordneten) wird aufgehoben.
9. § 16 (Aufgaben des Beigeordneten) wird aufgehoben.
10. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt:
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AMTLICHE MITTEILUNGEN | ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
§ 16 a Stellvertretung des Bürgermeisters
Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte zwei ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung in je einem besonderen Wahlgang gewählt.
Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung.
§2
Inkrafttreten
1. Diese Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag
nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, sofern in
Nummer 2 nichts anderes bestimmt ist.
2. § 1 Nummern 8 und 9 treten am 01.07.2016 in Kraft. Die
Rechtsstellung der Beigeordneten bleibt bis zum Ende der
laufenden Amtszeit unberührt.
Lichtenstein, den 02.02.2016
Thomas Nordheim
Bürgermeister
■ Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande
gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn:
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind;
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat;
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO
geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4
Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Gebührensatzung für die Benutzung des Museums der Stadt Lichtenstein
Auf der Grundlage des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014
(SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom
29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) und §§ 2 und 9 ff. des
Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004
(SächsGVBl. S. 418), berichtigt am 04.10.2005
(SächsGVBl. S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom
28. November 2013 (SächsGVBl., S. 822) hat der Stadtrat
der Stadt Lichtenstein in seiner Sitzung am 01.02.2016
folgende Gebührensatzung für die Benutzung des
Museums der Stadt Lichtenstein beschlossen:
§1
Gebührentatbestand
Die Stadt Lichtenstein erhebt für die Inanspruchnahme von
Leistungen des Museums der Stadt Lichtenstein Gebühren nach
dieser Satzung.
§2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die Benutzer, bei minderjährigen Benutzern deren gesetzliche Vertreter.
Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§3
Gebührenmaßstab
Für die Inanspruchnahme der Leistungen des Museums der Stadt
Lichtenstein werden Gebühren erhoben. Die Gebühren werden
gemäß Anlage zu dieser Satzung erhoben.
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§4
Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
Die Gebührenschuld entsteht mit Inanspruchnahme der entsprechenden Leistungen. Sie ist sofort fällig.
§5
In-Kraft-Treten
Die Gebührensatzung für die Benutzung des Museums der Stadt
Lichtenstein tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Benutzung
des Museums der Stadt Lichtenstein vom 25.11.2013 außer Kraft.
Lichtenstein, den 02.02.2016
Thomas Nordheim, Bürgermeister
■ Anlage zur Gebührensatzung
für die Benutzung des Museums der Stadt Lichtenstein
1. Eintritt für den Besuch der Dauer- und Sonderausstellungen und Veranstaltungen
1.1 Eintritt für die Dauer- und Sonderausstellungen
Erwachsene
2,00 Euro
Ermäßigt:
Kinder ab dem 7. Lebensjahr, Schüler,
Auszubildende, Studenten, Behinderte
1,00 Euro
Schulklassen:
je Person 0,50 Euro
Klassen aus Schulen in Trägerschaft
der Stadt Lichtenstein
frei
Begleitpersonen von Schulklassen aus
Lichtenstein
frei
Familien mit Kindern bis zum vollendeten
18. Lebensjahr
4,00 Euro
Erwachsenenführungen
(gilt ab 5 Personen), je Person
3,00 Euro
1.2 Jahreskarten
Erwachsene
5,00 Euro
Ermäßigt:
gilt für Personengruppen nach 1.1
2,50 Euro
1.3 Museumsticket Lichtenstein für den Besuch
der musealen Einrichtungen in Trägerschaft
der Stadt
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1.4
Kombiticket für den einmaligen Besuch der Dauerausstellungen im Daetz-Centrum und Stadtmuseum
Erwachsene
10,00 Euro
Ermäßigt: Schüler, Auszubildende,
Studenten, Behinderte mit Ausweis
7,00 Euro
Veranstaltungen
Eröffnungsveranstaltungen, Vernissagen
zu Sonderausstellungen
frei
Museumskaffeeklatsch
1,50 Euro
2. Führungen durch die Unterirdischen Ganganlagen, Stadtführungen
2.1 Führungen durch die Unterirdischen Ganganlagen
Erwachsene
3,00 Euro
Ermäßigt: gilt für Personengruppen nach 1.1 1,50 Euro
Schulklassen: je Person
1,00 Euro
Begleitpersonen von Schulklassen
aus Lichtenstein
frei
Familien mit Kindern bis zum vollendeten
18. Lebensjahr
6,00 Euro
2.2 Stadtführungen
Erwachsene
3,00 Euro
Ermäßigt: gilt für Personengruppen nach 1.1 1,50 Euro
Schulklassen: je Person
1,00 Euro
Begleitpersonen von Schulklassen
aus Lichtenstein
frei
Familien mit Kindern bis zum vollendeten
18. Lebensjahr
6,00 Euro
bei Gruppen ab 10 Personen:
Erwachsene
2,00 Euro
Ermäßigt: gilt für Personengruppen nach 1.1 1,00 Euro
3. Fotoerlaubnisse, Fotoreproduktionen für nicht
gewerbliche Zwecke
3.1 Fotoerlaubnisse
Allgemeine Erlaubnis für private Foto- und
Filmaufnahmen in der Dauerausstellung
zu ausschließlich privaten Zwecken
1,00 Euro
3.2
Fotoreproduktionen für nicht gewerbliche Zwecke
Verwaltungsgebühr
5,00 Euro
Gebühren je Abzug
Format 10 x 15
5,00 Euro
Format 13 x 18
6,50 Euro
Format 20 x 30
8,00 Euro
bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen,
im Speziellen gegen
das Reproduktionsrecht, je Fall
angemessene Strafe,
mind. 50,00 Euro
bei Verwendung ohne entsprechende
Quellenangabe, je Fall
Gebühren je Abzug
erhöhen sich um 100 %
■ Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande
gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn:
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind;
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat;
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO
geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4
Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht zur Eintragung von Übermittlungssperren
Die Meldebehörde darf
•
•
•
4
Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums
von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag,
jeder fünfte weitere und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG
Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften der volljährigen Einwohner in alphabetischer Reihenfolge der Familiennamen in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken veröffentlichen und an andere zum Zwecke der
Herausgabe solcher Werke übermitteln.
§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG
Von Familienangehörigen der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, die nicht derselben oder keiner
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören an die
betreffende öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
Daten übermitteln.
§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG
Widersprüche gegen diese Auskünfte können schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Badergasse 17 im Einwohnermeldeamt eingelegt werden. Bereits früher
eingelegte Widersprüche gegen diese Auskünfte gelten weiterhin
fort.
Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes:
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Lichtenstein/Sa., den 02.02.2016
Thomas Nordheim
Bürgermeister
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Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein
Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein hat mit Wirksamkeit ab 01.
Januar 2016 eine neue Richtlinie zur Förderung von Vereinen,
Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein beschlossen.
Zu beachten sind die Fristen für die Antragstellung für
– eine finanzielle Kostenbeteiligung der Sitzgemeinde im
Rahmen der Förderungen nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2
des Sächsischen Kulturraumgesetzes
Termin: bis zum 30. Juni für das folgende Jahr (Förderjahr)
– eine finanzielle Förderung durch die Stadt Lichtenstein
Termin: bis zum 31. August für das folgende Jahr (Förderjahr)
Für die Antragstellung und Verwendungsnachweise sind die
jeweils gültigen Formulare des Kulturraums Vogtland-Zwickau
bzw. das Formular „Antrag auf Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein“ bzw. „Verwendungsnachweis über die Förderung von Vereinen, Vereinigungen
und Institutionen der Stadt Lichtenstein“ zu verwenden.
Die vollständige Richtlinie sowie das Formular für die Antragstellung und den Verwendungsnachweis sind auf der Internetseite der
Stadt Lichtenstein – www.lichtenstein-sachsen.de unter der
Rubrik: Vereine veröffentlicht.
Dagmar Hamann
Beigeordnete
Bekanntmachung: Anmeldung zur vorzeitigen Einschulung in den Grundschulen der Stadt Lichtenstein
für das Schuljahr 2017/2018
Durch die Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen
(Schulordnung Grundschulen – SOGS) vom 01. August 2013,
wurden die Anmeldungen für die Einschulungen verschoben.
Das bedeutet:
Kinder, die nach dem 30.06.2017 sechs Jahre alt werden, können
von dem/den Sorgeberechtigten in der Grundschule angemeldet
werden (siehe § 3 Abs. 2 Schulordnung-Grundschulen).
Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder in der Grundschule des Schulbezirkes anzumelden, wo sich der Wohnsitz
befindet. Schulbezirk ist das Gebiet des Schulträgers (siehe § 25
Abs. 2 Satz 1 SächsSchulG). Das Gebiet des Schulträgers ist das
gesamte Gebiet der Stadt Lichtenstein, einschließlich der Ortsteile
Rödlitz und Heinrichsort.
Bei Interesse zur Anmeldung an einer Schule, die sich in freier
Trägerschaft befindet, ist zunächst auch eine Anmeldung an der
staatlichen Schule notwendig.
Kinder die bis zum 30.06.2017 das sechste Lebensjahr vollenden,
sollen noch nicht angemeldet werden. Die Termine dafür werden
rechtzeitig veröffentlicht.
Anmeldezeiten an der Grundschule „Heinrich von Kleist“ in
Lichtenstein: Dienstag, den 08. März 2016 von 8.00 bis 12.00
Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Anmeldezeit an der Grundschule Rödlitz: Dienstag, den 08.
März 2016 von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Zur Anmeldung an der Grundschule ist die Geburtsurkunde des
anzumeldenden Kindes vorzulegen, darüber hinaus werden folgende Daten (immer bezogen auf das anzumeldende Kind) erhoben:
1. Familienname, Vorname des/der Sorgeberechtigten und des
Kindes
2. Geburtsdatum, Geburtsort des Kindes
3. Geschlecht des Kindes
4. Anschrift des/der Sorgeberechtigten und des Kindes
5. Telefon, Notfalladresse
6. Staatsangehörigkeit/Religionszugehörigkeit
7. Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten,
soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind.
Für eine individuelle Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an:
– Grundschule Heinrich-von-Kleist:
Telefonnummer 037204 83454 oder Kleist-GS@t-online.de
– Grundschule Rödlitz:
Telefonnummer 037204 2268 oder
Grundschule.roedlitz@t-online.de
Thomas Nordheim, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Lichtenstein
In der 1. ordentlichen öffentlichen Sitzung des Technischen
Ausschusses am 25.01.2016 fassten die Ausschussmitglieder nachfolgende Beschlüsse:
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Beschluss-Nr. 01/01/2016
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses,
Glauchauer Straße, Flurstück-Nr. 669/5, Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein
Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt der
Technische Ausschuss, dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau
eines Wohnhauses, Glauchauer Straße, Flurstück-Nr. 669/5,
Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein nicht zuzustimmen.
Beschluss-Nr. 02/01/2016
Bauantrag zum Um- und Anbau Verbrauchermarkt, ThomasMüntzer-Weg 1a in Lichtenstein
Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt der
Technische Ausschuss, dem Bauantrag zum Um- und Anbau
Verbrauchermarkt, Thomas-Müntzer-Weg 1a in Lichtenstein mit
einer Auflage zuzustimmen.
Beschluss-Nr. 03/01/2016
Antrag auf Vorbescheid zum Neuanlegen von Parkplätzen, Am Friedhof, Flurstück-Nr. 344/1, Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein
Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt der
Technische Ausschuss, dem Antrag auf Vorbescheid zum Neuanlegen von Parkplätzen, Am Friedhof, Flurstück-Nr. 344/1,
Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein zuzustimmen.
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22. Februar 2016
AMTLICHE MITTEILUNGEN | ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Beschluss-Nr. 04/01/2016
Bauantrag zur Neuerrichtung eines Einfamilienhauses in
Bungalowbauweise, Glauchauer Straße, Flurstück Nr. 659/9,
Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein
Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt der
Technische Ausschuss, dem Bauantrag zur Neuerrichtung eines
Einfamilienhauses in Bungalowbauweise Glauchauer Straße, Flurstück-Nr. 659/9, Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein zuzustimmen.
Bebauungsplan „Callnberg Südwest/ Am Stadtgut“ in Lichtenstein
Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt der
Technische Ausschuss, dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, Flurstück-Nr. 298/87, Gemarkung Callnberg im Bebauungsplan „Callnberg Südwest/Am Stadtgut“ in Lichtenstein zuzustimmen.
Beschluss-Nr. 05/01/2016
Bauantrag zur Sanierung und zum Anbau eines Wohnhauses
Tuchmarkt 2 in Lichtenstein; hier Tekturunterlagen zur bestehenden Baugenehmigung
Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt der
Technische Ausschuss, den Tekturunterlagen des Bauantrages
zur Sanierung und Anbau eines Wohnhauses Tuchmarkt 2 in Lichtenstein zuzustimmen.
Beschluss-Nr. 07/01/2016
Bauantrag zur Errichtung eines Antennenträgers mit TechnikContainer und Zaunanlage für eine Funkübertragungsstelle,
Michelner Straße, Flurstück-Nr. 950/3, Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein
Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt der
Technische Ausschuss, dem Bauantrag zur Errichtung eines
Antennenträgers mit Technik-Container und Zaunanlage für eine
Funkübertragungsstelle, Michelner Straße, Flurstück-Nr. 950/3,
Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein zuzustimmen.
Beschluss-Nr. 06/01/2016
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei
Stellplätzen, Flurstück-Nr. 298/87, Gemarkung Callnberg im
Thomas Nordheim
Bürgermeister
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ für das Haushaltsjahr 2015
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 7. Dezember
2015, Aktenzeichen C21-2241.10/6/82, die von der Verbandsversammlung am 30. November 2015 beschlossene Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/
Achat“ mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 genehmigt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015 liegt gemäß § 76
Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März
2014 (SächsGVBI. S. 146), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBI. S. 149, 358) geändert worden
ist, in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über
kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBI. S. 149, 358),
das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013
(SächsGVBI. S. 149, 970) geändert worden ist, in der Zeit vom
10. Dezember bis 17. Dezember 2015 in der Stadtverwaltung
09350 Lichtenstein, Badergasse 17, Zimmer 404, während der
Dienstzeit (Dienstag, Donnerstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr;
Montag, Mittwoch, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich
zur kostenlosen Einsicht für jedermann aus.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
St. Egidien, den 7. Dezember 2015
–
im Ergebnishaushalt mit dem
– Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf . . . . 350.350 EUR
– Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .625.050 EUR
– Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf . . . .– 274.700 EUR
–
–
–
–
Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“
Wolfgang Pieschke
Beauftragter Verbandsvorsitzender
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am
Auersberg/ Achat“ für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund von § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 74 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat
die Verbandsversammlung in der Sitzung vom 30.11.2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:
6
–
–
–
Betrag der veranschlagten Abdeckung von
Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses
aus Vorjahren auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 EUR
Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen einschließlich der Abdeckung
von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses
aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches
Ergebnis) auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – 274.700 EUR
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 EUR
Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 EUR
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und
Aufwendungen (Sonderergebnis) auf. . . . . . . . . . . . . . . 0 EUR
Gesamtbetrag des veranschlagten
ordentlichen Ergebnisses auf . . . . . . . . . . . . . . – 274.700 EUR
Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf . . . . . . . . . . 0 EUR
Gesamtergebnis auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – 274.700 EUR
im Finanzhaushalt mit dem
– Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187.500 EUR
– Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 642.800 EUR
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22. Februar 2016
AMTLICHE MITTEILUNGEN | ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
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–
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Zahlungsmittelüberschuss aus laufender
Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge
der Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf . . . . . . .– 455.300 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 765.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 765.000 EUR
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 EUR
Finanzierungsmittelüberschuss als Saldo aus
dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender
Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der
Gesamtbeträge der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf . . . – 455.300 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . 739.100 EUR
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . – 739.100 EUR
Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss
oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen
und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
als Änderung des
Finanzierungsmittelbestandes auf . . . . . . . . – 1.194.400 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur
Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf,
wird auf 1.594.000 EUR festgesetzt.
§5
Die Verbandsumlage (Umlage und Liquiditätshilfe) für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 14 Verbandssatzung wird für den Ergebnishaushalt auf 0 EUR festgesetzt.
Gemäß § 14 Abs. 2 Verbandssatzung erfolgt die Beteiligung an der
Verbandsumlage durch die Verbandsmitglieder Stadt Lichtenstein/Gemeinde St. Egidien im Verhältnis 70/30 v.H.
St. Egidien, den 07.12.2015
Wolfgang Pieschke
Beauftragter Verbandsvorsitzender
Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am
Auersberg/Achat“ für das Jahr 2015 wird hiermit gemäß § 76
Abs. 3 SächsGemO öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen und
Rechtsverordnungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO
geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4
Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Wege der Notbekanntmachung
gemäß § 19 der Satzung der Satzung des Zweckverbandes
Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“.
Die Bekanntmachung wird im Amtsblatt der Stadt Lichtenstein am
22.02.2016 und im Gemeindespiegel der Gemeinde St. Egidien am
08.02.2016 wiederholt.
Die Bekanntmachung erfolgte im Wege der Notbekanntmachung
vom 09.12.2015 durch Veröffentlichung in der Freien Presse.
NÄHERE INFORMATIONEN UNTER WWW.LICHTENSTEIN-SACHSEN.DE
KOMMUNALE INFORMATIONEN
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Allgemeinmedizin
Dienstbeginn:
Dienstende:
ACHTUNG!
Alle Angaben ohne Gewähr
19:00 Uhr, mittwochs und freitags 14:00 Uhr, samstags, sonntags, feiertags 7:00 Uhr
7:00 Uhr am darauf folgenden Tag
Ab sofort gilt für alle Ärzte eine einheitliche Rufnummer. Die Vermittlung der Hausbesuche erfolgt über die Leitstelle Zwickau unter der Rufnummer 0375
19222.
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Lichtensteiner Anzeiger
22. Februar 2016
KOMMUNALE INFORMATIONEN
Das Prüfergebnis zur Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen liegt vor
Veranlasst durch den Artikel „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist
besser! Wohin fließt unsere investive Schlüsselzuweisung?“ in der
Novemberausgabe des Lichtensteiner Amtsblattes wurde der
gesamte Vorgang durch das Landratsamt einer rechtsaufsichtlichen Prüfung unterzogen. Zur Erinnerung – investive Schlüsselzuweisungen sind staatliche Mittel, die den Kommunen jedes Jahr in
bar zur Verfügung gestellt werden, damit sie für die Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen
der infrastrukturellen Grundversorgung (z.B. Schulen, Kitas,
Straßen und Fußwege …) verwendet werden. Nach Ablauf eines
Haushaltsjahres ist die Verwendung gegenüber dem Landratsamt
nachzuweisen. Dabei dürfen die Mittel auch auf das Folgejahr
übertragen werden. Mit Abschluss des Haushaltsjahres 2015
konnte inzwischen für eine Summe von 1,2 Mio Euro noch kein
entsprechender Nachweis erbracht werden, da jedes Jahr zwar
ein Teil, aber eben nicht die komplette Summe für entsprechende
Maßnahmen eingesetzt wurde. Das Ergebnis der Prüfung liegt
mittlerweile vor. Im Antwortschreiben des Amtes für Kommunalaufsicht heißt es u. a.:
„Die Stadt Lichtenstein hat in der Vergangenheit die unverbrauchten Schlüsselzuweisungen nicht in Form von liquiden Mitteln separat angespart, sondern das Geld in den allgemeinen Haushalt übernommen. Dadurch konnte die Stadt die Inanspruchnahme von
Kassenkrediten reduzieren. Es stellt sich die Frage, ob dies rechtlich zu beanstanden ist …
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Vereinnahmung der investiven Schlüsselzuweisung in den allgemeinen Haushalt nicht gegen
geltendes Recht verstößt. Die Kommune ist gesetzlich nicht
verpflichtet, die Schlüsselzuweisungen permanent als liquide Mittel
separat zu führen. … Davon unabhängig ist es jedoch die Pflicht
der Kommune, die investiven Schlüsselzuweisungen zweckentsprechend zu nutzen. …. In der Gesamtbetrachtung wird
aber ersichtlich, dass der Haushalt der Stadt Lichtenstein an
einem deutlichen strukturellen Problem leidet und eine über
Jahre aufgebaute Liquiditätsschwäche aufweist. … So steht
die Stadt seit längerem im ständigen Kassenkredit. Ein
Umstand der rechtswidrig ist. Die Stadt Lichtenstein hat schon
seit Jahren eine freiwillige Konsolidierung betrieben. Dieser Prozess
muss mit Vehemenz vorangetrieben werden. Zur Bereinigung der
Problematik mit der investiven Schlüsselzuweisung ist der Stadt
dringend anzuraten, den noch offenen Betrag an Schlüsselzuweisungen – ggf. auf Kosten eines erhöhten Kassenkredites – in
liquide Mittel umzuwandeln und zweckentsprechend … zu
verwenden. ... Der dadurch mittelfristig erhöhte Konsolidierungsbedarf ist bei gleichzeitiger Durchführung eines Haushaltsstrukturkonzeptes als milderes Mittel noch vertretbar.“
Deshalb wird zurzeit im Rahmen der Haushaltsdiskussion ein
Maßnahmenkatalog erarbeitet, der den zweckgebundenen Einsatz
der aus den vergangenen Jahren noch nicht eingesetzten Mittel
sichert. D.h. kurzfristig wird ein Teil der ausgefallenen Instandsetzungen und Investitionen nachgeholt, aber mittelfristig wird
die zu überstehende Durststrecke wegen des erhöhten Kassenkredites noch etwas länger werden.
Ihr Bürgermeister Thomas Nordheim
Presseinformation der Stadt Lichtenstein – Ausbau der Staatsstraße S 255
Nachdem das Landesamt für Straßen und Verkehr (LaSuV) im
Dezember 2015 das Baurecht für den Ausbau der Staatsstraße
S 255 hergestellt hat, kann voraussichtlich im 2. Halbjahr 2016 die
europaweite Ausschreibung erfolgen. Der Baubeginn ist für Mitte
Dezember 2016 anvisiert. Baubeginn bedeutet hier – Beginn der
Ausführungsplanung für die Bauwerke, da diese mit ausgeschrieben werden und der Baubetrieb diese zu erstellen hat. Zu
Verkehrseinschränkungen wird es aber erst 2017 kommen, ca. ab
März, wenn die Bausaison beginnt.
In Vorbereitung der Umsetzung dieses Bauvorhabens setzt die
Stadtverwaltung Lichtenstein auf Information und Kommunikation,
insbesondere mit den Anwohnern sowie Händlern, Gewerbetreibenden und Unternehmen. Unsere Vorgehensweise ist davon
bestimmt, dass dieses über einen längeren Zeitraum alle Beteiligten fordernde Bauvorhaben mit einem starken Eingriff in die
Verkehrsleitführung der Innenstadt langfristig kommuniziert und
begleitet wird. Voraussetzung dafür ist die Bindung des Bauunternehmens und Einarbeitung der technologischen Abläufe.
Für die betroffenen Anwohner sowie Händler und Gewerbetreibenden und interessierte Einwohnerinnen und Einwohner planen wir
eine öffentliche Informationsveranstaltung. Dabei werden wir
die zeitlichen Bauabläufe und die damit verbundenen beabsichtigten Änderungen in der Verkehrsleitführung vorstellen.
Im Lichtensteiner Anzeiger und auf der Internetseite der Stadt
Lichtenstein werden wir eine Rubrik „Ausbau S 255“ einrichten
und ständig aktualisiert über den Zeitplan und Fortgang des
Bauvorhabens berichten.
Besonders interessiert sind unsere Händler und Gewerbetreibenden, wie in der Zeit des Bauablaufs ihre Erreichbarkeit für Kunden
wie auch An- und Zulieferer gewährleistet wird. Die bisherigen
Gespräche haben signalisiert, dass ein hoher Informationsbedarf
gegeben ist. Gemeinsam mit der IHK Chemnitz, die bereits in
anderen Orten wertvolle Erfahrungen bei solchen Bauvorhaben
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sammeln konnte, planen wir derzeit in Zusammenarbeit mit der
Stadtinitiative Lichtenstein e. V. eine Informationsveranstaltung
zu Strategien und Möglichkeiten der Unterstützung der Händler und Gewerbetreibenden, basierend auf Erfahrungen in anderen Kommunen bei ähnlichen Bauvorhaben für den 6. April 2016.
Mit der Einladung für diese Informationsveranstaltung an unsere
Händler, Gewerbetreibenden und Unternehmer verbinden wir die
Bitte, konkrete, z. T. auf das Gewerbe oder Unternehmen bezogene Anfragen einzureichen, damit wir auf die jeweiligen Spezifika
auch konkret eingehen können.
Ungeachtet dessen ist es uns wichtig, bereits jetzt zu postulieren,
dass wir alle in der Verantwortung stehen, dieses Bauvorhaben
des Freistaates Sachsen in unserer Stadt förderlich zu begleiten.
Jeder Einzelne kann dazu beitragen, dass dieses Bauvorhaben bei
allen damit verbundenen Einschränkungen nicht „auf den Schultern“ unserer innerstädtischen Unternehmen, des Handels und der
Gastronomie/Hotellerie ausgetragen wird. Konkret heißt das,
unser persönliches Kaufverhalten in der Stadt zu prüfen.
Mehr denn je sollte es heißen: „Kauft am Ort! Fahrt nicht fort!“
Nicht nur vielleicht, sondern mit Sicherheit werden wir Umleitungen, Umfahrungen und veränderte Wege in Kauf nehmen müssen.
Doch in dem Wissen um den guten Service, kundenbezogene
Fachberatung und individuelles Eingehen auf den Kunden, wird
sich an unserem persönlichen Kaufverhalten – und das schließt
auch die gastronomischen Einrichtungen ein – auch während des
Ausbaus der Staatsstraße nichts ändern. Mögen viele unserem
Beispiel folgen.
Der Slogan „Kauft am Ort! Fahrt nicht fort!“ ist nur eine der Ideen
für eine gezielte Marketingstrategie, die wir gemeinsam und abgestimmt mit den Händlern, Gewerbetreibenden und Unternehmen
angehen wollen.
Dagmar Hamann, Beigeordnete
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Lichtensteiner Anzeiger
22. Februar 2016
KOMMUNALE INFORMATIONEN
Vollsperrung der Ernst-Thälmann-Straße
Im Zuge der Maßnahmen zur Herstellung einer Vorflutleitung zur
Entwässerung der unterirdischen Hohlräume im Bereich des
Altmarktes wird die Ernst-Thälmann-Straße von der Kreuzung
Hartensteiner Straße bis zur Chemnitzer Straße in der Zeit vom
voraussichtlich 07.03.2016 bis zum 27.05.2016 voll gesperrt. Die
Benutzbarkeit der Gehbahnen wird weitestgehend aufrechterhalten.
Zusätzlich müssen parallel im Umfeld des Altmarktes einzelne
Baustellenbereiche abgesperrt werden. Nach Freigabe der ErnstThälmann-Straße wird die Hugo-Colditz-Straße vom Altmarkt bis zur
Kirchgasse für Leitungsbaumaßnahmen voll gesperrt. Die gesamten
Leistungen sollen dann bis zum 26.08.2016 abgeschlossen sein.
Die Maßnahme erfolgt im Auftrag des Sächsischen Oberbergamtes und wird von der Fa. BTOe Bergbau und Tiefbau GmbH Oelsnitz ausgeführt. Ansprechpartner für erforderliche Abstimmungen
mit der Baufirma oder Fragen zur Baudurchführung sind Herr Hoffmann (Tel. 0177/3710158) und Herr Täschner (Tel. 0177/3710156).
Fachbereich Technische Verwaltung
Verkehrsführung vom 07.03.2016 bis zum 27.05.2016
Der Parkplatz Altmarkt ist bis 27.05.2016 mit Fahrzeugen über die
Hospitalgasse oder Lohberg, Kirchgasse und Hugo-ColditzStraße zu erreichen und kann über das Marktgäßchen und dem
Schloßberg und der Angergasse verlassen werden.
Der Lohberg wird in Richtung Friedhof, die Hugo-Colditz-Straße in
Richtung Altmarkt und die Angergasse in Richtung Teichplatz zur
Einbahnstraße. Das Parken auf der linken Seite der Hugo-ColditzStraße wird von bergaufwärts in bergabwärts geändert.
Die Chemnitzer Straße bis zum Puppenmuseum sowie der Teichplatz sind aus Richtung Hohndorf frei befahrbar.
Fachdienst Straßenbau – Fachdienst Ordnungsangelegenheiten
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Lichtensteiner Anzeiger
22. Februar 2016
KOMMUNALE INFORMATIONEN
Blutspendetermine des DRK
Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht am Dienstag,
dem 15.03.2016, von 15:00 bis 19:00 Uhr im DRK-Ortsverein
Lichtenstein, Glauchauer Str. 18.
Ausweichtermine finden Sie in der Termindatenbank unter
www.blutspende.de oder Sie können über das Infotelefon 0800/11
Ihre Mitwirkung am 22. Rosenfest
949 11 (Festnetz kostenfrei) erfragt werden. Der DRK-BlutspendeAm 11. und 12. Juni findet unser 22. Rosenfest – das Lichten- dienst dankt allen seinen Spenderinnen und Spendern im Namen
steiner Stadtfest – im Alrowa-Center / Badergasse statt. Aus seiner Patienten ganz herzlich.
diesem Grund möchten wir Sie: die Händler und Gewerbetreibenden, die Handwerkerschaft und Unternehmer, die Gastronomen,
die touristisch-kulturellen Einrichtungen der Stadt, die Vereine, die
Schulen und Kitas, die religiösen Gemeinschaften sowie alle andeKommunaler Zweckverband STADTBELEUCHTUNG
ren Institutionen zu einer Teilnahme und Mitwirkung aufrufen.
Wir möchten Sie – sei es als Aussteller, als Händler, als SchaustelStellenausschreibung Elektromonteur (w/m):
ler, als Gastronom – gern für „unser Stadtfest“ gewinnen.
Im Kommunalen Zweckverband Stadtbeleuchtung (KZV) ist zum
Mit zahlreichen kinder- und familienfreundlichen Angeboten und 01.05.2016 folgende Stelle in Vollzeit (40 Wochenstunden) zu
Attraktionen sowie vielfältigen Programmhöhepunkten für Jung besetzen. Die Einstellung erfolgt befristet auf ein Jahr. Eine Überund Alt wollen wir viele Besucher „anlocken“.
nahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird angestrebt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Den Anmeldebogen finden Das Aufgabengebiet umfasst: Unterhaltung der StraßenbeleuchSie unter: www.lichtenstein-sachsen.de.
tung und aller Arbeiten, für die der KZV satzungsgemäß verantwortlich ist. Insbesondere die Instandsetzung von BeleuchtungsIhre Teilnahme melden Sie uns per Fax: 037204/585889 oder per anlagen, Havarie- /Bereitschaftsdienst entsprechend des EinsatzE-Mail m.werner@lichtenstein-sachsen.de bis 24. März 2016.
planes des KZV, Installationsleistungen, u.a. Arbeiten im öffentlichen Bereich, Weihnachtsbeleuchtung, Pflege und Instandsetzung
von Grundmitteln des Zweckverbandes.
Auswirkungen der Liquidation der
Ausbildungszentrum Lichtenstein gGmbH
Die erforderliche Qualifikation ist:
– Abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroinstallateur, Elektroniker (Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik) oder
Der Stadtrat hat im vergangenen Jahr die Liquidation der Ausbilandere gleichwertiger Qualifikation.
dungszentrum Lichtenstein gGmbH (AZL gGmbH) beschlossen.
Ab dem 01.01.2016 ergeben sich daher einige Veränderungen. Die – Fahrerlaubnis Kl. B oder höherwertig.
Lichtensteiner Möbelbörse, das Jugendzentrum RIOT und somit
auch das gesamte Gelände (inkl. Skateranlage und Bolzplatz) sind Wünschenswert sind:
seit dem 01.01.2016 bis auf Weiteres geschlossen. Einzelveran- Fundierte Kenntnisse in der Freileitungstechnik, Fahrerlaubnis Kl.
staltungen, wie die traditionellen Musikkonzerte, können unter der C1E, Bedienerausweis für Hebebühnen, Staplerschein.
Regie des Vereins „Voice of Art“ aus Hohenstein-Ernstthal stattfinden. Die Stadt Lichtenstein und Vertreter des Jugendzentrums Die Vergütung bemisst sich nach der Entgeltgruppe 5 TVöD (SteiRIOT stehen im intensiven Kontakt mit Trägern der freien Jugend- gerung nach Gruppe 6 TVöD bei entsprechender Eignung möghilfe als eventuelle neue Betreiber. Über die weiteren Entwicklun- lich).
gen informieren wir zeitnah.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben,
tabellarischer Lebenslauf, Schul- und Arbeitszeugnisse mit RefeVermietung von Bühnenteilen und sonstigem Equipment
Aufgrund des Umzugs der Stadt- und Touristinformation ins Daetz- renzen) sind bis zum 31.03.2016 zu senden an
Centrum Lichtenstein sowie der Liquidation der AZL gGmbH ergeKommunaler Zweckverband Stadtbeleuchtung
ben sich auch Änderungen für das Mietgeschäft von Bühnenteilen
Platanenstraße 23
und sonstigem Equipment. Für weitergehende Informationen dazu
09356 St. Egidien
und als Ansprechpartner stehen die Mitarbeiter der Stadt- und
Touristinformation zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren
berücksichtigt werden können.
Pressekontakt:
Stadt Lichtenstein – Fachgruppe Kultur –
Um Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages wird
Badergasse 17, 09350 Lichtenstein
gebeten.
Dienstsitz:
Schlosspalais-Komplex mit Daetz-Centrum Lichtenstein
Schlossallee 2, 09350 Lichtenstein
NÄHERE INFORMATIONEN UNTER
Telefon: 037204 585850, Fax: 037204 585889
WWW.LICHTENSTEIN-SACHSEN.DE
E-Mail: m.werner@lichtenstein-sachsen.de
Internet: www.lichtenstein-sachsen.de
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Lichtensteiner Anzeiger
22. Februar 2016
KOMMUNALE INFORMATIONEN
Entsorgungstermine im Stadtgebiet
Der Fachdienst Straßenbau, Gewässer- und Landschaftsbau, Natur- und Umweltschutz gibt nachfolgende Entsorgungstermine
bekannt:
Entsorgung der gelben Tonne im Februar/ März 2016 (VEOLIA Umweltservice Ost GmbH & Co. KG)
Abfuhrtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abfuhrgebiet
Donnerstag, 25.02., 10.03.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichsort
Entsorgung von Restabfall im März 2016 (Fa. KECL)
Abfuhrtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abfuhrgebiet
Mittwoch, 02.03., 16.03.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichsort
Entsorgung von Papier und Pappen für Privathaushalte im Februar/ März 2016 (Fa. KECL)
Abfuhrtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abfuhrgebiet
Donnerstag, 25.02., 10.03.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichsort
Die nächste Ausgabe des Lichtensteiner Anzeigers erscheint am Montag, dem 21.03.2016
Redaktionsschluss ist am Donnerstag, dem 03.03.2016
Die Veröffentlichung der Texte erfolgt entsprechend Platzverfügbarkeit.
Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Lichtenstein
Am Samstag, dem 30.01.2016, fand im Gerätehaus „Am Auersberg“ die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Lichtenstein
statt. Der Gemeindewehrleiter Wolfgang Koch ließ das Jahr 2015
noch einmal Revue passieren und verlas den Jahresbericht.
Zusammenfassend möchte ich ein paar Zahlen der Gemeindefeuerwehr Lichtenstein veröffentlichen:
– 105 Einsätze verteilt auf Lichtenstein (90) und Heinrichsort (15)
– 165 Mitglieder verteilt auf Lichtenstein (92), Heinrichsort (39)
und Rödlitz (34)
• 98 Einsatzkräfte verteilt auf Lichtenstein (66) und
Heinrichsort (32)
• 30 Alterskameraden verteilt auf Lichtenstein (14),
Heinrichsort (7) und Rödlitz (9)
• 13 Kameraden in der passiven Abteilung verteilt auf
Lichtenstein (8) und Rödlitz (5)
• 24 Musiker der Feuerwehrblaskapelle Rödlitz
– 60 geplante Schulungsabende sowie 39 Zusatzdienste
– 26 Kameradinnen und Kameraden wurden auf Kreisebene
ausgebildet
– 6 Kameradinnen und Kameraden wurden an der Landesfeuerwehrschule aus- und fortgebildet
– 27 Mitglieder in der Jugendfeuerwehr (davon 2 Mädchen).
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Im Anschluss folgten die Berichte der Ortswehrleiter René Klein
(Lichtenstein) und Dirk Müller (Heinrichsort), des Jugendwartes
Danny Erler und Arnd Nozon von der Blaskapelle Rödlitz sowie die
Wortmeldungen des Bürgermeisters Thomas Nordheim, des
Chefs der Alters- und Ehrenabteilung Reinhard Pretschker und der
Gäste. Traditionell wurden zur Jahreshauptsammlung auch wieder
die Mitglieder für ihr Engagement geehrt und bei erfolgreicher Ausund Fortbildung befördert.
– 10 Jahre aktiver Dienst:
M. Barthold, M. Brix, M. Löffler und M. Schmidt
– 25 Jahre aktiver Dienst:
D. Müller (OWL FF Heinrichsort)
–
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–
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–
40 Jahre aktiver Dienst:
K.-J. Colditz
Ehrung des Landesfeuerwehrverbandes:
W. Seek (40 Jahre Mitglied) und H. Kampf (60 Jahre Mitglied)
Übernahme in die Alters- und Ehrenabteilung:
K.-J. Colditz, R. Richter und G. Rother
Berufung zum Anwärter:
J. Franke, A. Gabler, K. Gasch, K. Göbel, W.-L. Johle,
J. Nordheim und S. Vogel
Ernennung Feuerwehrmann:
M. Bachmann, D. Lammert und K. Küchler
Beförderungen
• Hauptfeuerwehrmann:
J. Fromm, J. Kette, L. Küchler, M. Marzin und M. Wurziger
• Löschmeister:
M. Barthold, J. Donath, M. Hein und M. Löffler
• Hauptlöschmeister:
M. Kubisch und R. Tetzner
• Brandmeister:
M. Joneleit
• Oberbrandmeister:
N. Wolf
Vielen Dank an die Kameraden des Lichtensteiner Verpflegungszuges für die Verköstigung von mehr als 100 Leuten.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Thomas Müller
Zugführer/Öffentlichkeitsarbeit FF Lichtenstein
Email: thomas.mueller@feuerwehr-lichtenstein.de
weitere Infos unter: http://www.feuerwehr-lichtenstein.de
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Lichtensteiner Anzeiger
22. Februar 2016
KOMMUNALE INFORMATIONEN
Sitzungstermine der Beiräte, des Stadtrates, der Ausschüsse und des Ortschaftsrates
➜
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➜
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➜
Sitzung des Seniorenbeirates am 29.02.2016, 17:00 Uhr im Mehrzweckraum des Neuen Rathauses, Badergasse 17
Sitzung des Jugendbeirates am 02.03.2016, 18:00 Uhr, Sitzungsort wird noch bekannt gegeben
Sitzung des Stadtrates am 07.03.2016, 18:00 Uhr im Mehrzweckraum des Neuen Rathauses, Badergasse 17
Sitzung des Ortschaftsrates Heinrichsort am 10.03.2016, 18:00 Uhr im Mehrzweckraum des Feuerwehrgebäudes, Schulberg 1b
Sitzung des Technischen Ausschusses am 14.03.2016, 18:00 Uhr im Mehrzweckraum des Neuen Rathauses, Badergasse 17
Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport am 21.03.2016, 18:00 Uhr, Sitzungsort wird noch bekannt
gegeben
Zum öffentlichen Teil der Sitzung sind Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung, Ort und Zeit der
öffentlichen Sitzung werden rechtzeitig durch Aushang in den Schautafeln der Stadt Lichtenstein ortsüblich bekannt gegeben. Alle
Termine können Sie auch im Internet unter www.lichtenstein-sachsen.de nachlesen.
Information über die Überprüfung der Damen und Herren Stadträte auf eine Tätigkeit
für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR
Mit Beschluss 05/11/2014 hatte der Stadtrat den Bürgermeister
mit der Überprüfung der am 25. Mai 2014 gewählten Damen und
Herren Stadträte durch den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR beauftragt.
Die Rechercheergebnisse liegen seit Januar 2016 vor. Für 3 Stadträte erfolgte keine Bearbeitung durch den Bundesbeauftragten, da
sie zu dem nach §§ 20, 21 Stasi-Unterlagengesetz maßgeblichen
Stichtag (12.01.1990) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
hatten. Aus den Unterlagen für die 19 überprüften Damen und
Herren Stadträte haben sich keine Hinweise auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst ergeben.
Thomas Nordheim, Bürgermeister
DAETZ-CENTRUM
Fortsetzung
der Veranstaltungsreihe:
„Kinderuni“
Die Daetz-Stiftung und die TU Chemnitz beginnen
am 10. März 2016 mit der Veranstaltung „Die
Kultur des Schenkens in der Welt“ ihre zweite
Reihe der beliebten Kinderuniversität.
Um genügend Plätze zur Verfügung zu haben,
bitten die Veranstalter um eine rechtzeitige Anmeldung der Kinder mit ihren Eltern unter der Telefonnummer 037204/
585821 oder per E-Mail contact@daetz-stiftung.org.
Anzeigen
Tanztee
Der nächste Tanztee findet am 20. März 2016 von 10:00 bis
18:00 Uhr im Daetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2
statt.
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Lichtensteiner Anzeiger
22. Februar 2016
NEUES AUS DEM MUSEUM DER STADT LICHTENSTEIN
Spuren und Emotionen Deutsch-Russischer Verknüpfungen
Eine von der Bundesregierung geförderte Wanderausstellung über
die Geschichte und Integration der Russlanddeutschen vom
25. Februar bis 24. April 2016 im Stadtmuseum Lichtenstein
Deutsche aus Russland. Geschichte und Gegenwart
„Wurzeln schlagen und die Gesellschaft stärken“, das ist der Leitgedanke der neuen Wanderausstellung „DEUTSCHE AUS
RUSSLAND. Geschichte und Gegenwart“ im Museum der Stadt
Lichtenstein, die vom 25. Februar bis 24. April 2016 von der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland mit Sitz in Stuttgart
präsentiert wird.
Eröffnet wird die Ausstellung am Donnerstag, 25. Februar 2016,
um 19 Uhr mit Grußworten, Vortrag, Film, Führung durch die
Ausstellung und Kulturprogramm im Stadtmuseum Lichtenstein,
Ernst-Thälmann-Str. 29.
Der Projektleiter Jakob Fischer, selbst Deutscher aus Kasachstan,
führt mit einer Power-Point-Präsentation in die Ausstellung ein und
zeigt auf Großleinwand Kurzfilme über die Geschichte und Integra- Foto: Landsmannschaft der Deutschen aus Russland
tion der Deutschen aus Russland. Er informiert mit interessanten
Dokumentationen über die Geschichte dieses leidgeprüften
Ein Abend am Samowar
Volkes, benennt Beispiele von Zusammenleben, von glücklichem
Ankommen, von neuen Wurzeln, neuer Heimat, verständnisvollem
Miteinander.
Musik – kulinarische Spezialitäten – Hintergrundinformationen
Am 11. März laden das Museum in Zusammenarbeit mit der HeinMusikalisch umrahmt wird die Ausstellungseröffnung vom Ge- rich-von-Kleist-Oberschule und dem Gymnasium „Prof. Dr. Max
sangverein Lichtenstein e.V. und von Jakob Fischer/Gesang.
Schneider“ zu einer Veranstaltung im Rahmen der SonderausstelDer Eintritt am Eröffnungsabend ist frei. Alle interessierten Bürge- lung „Deutsche aus Russland“ ein.
rinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Die Veranstaltung beginnt um 18.00 Uhr.
Erinnerungen an die Strickerei Vogel, Innere Zwickauer Straße 22
Asbestfreie Fingerlinge – Eine Lichtensteiner Entwicklung
In einer Vitrine im Treppenhaus des Stadtmuseums werden wieder
neue Schenkungen vorgestellt.
Herr Gottfried Vogel übergab dem Museum Gegenstände seiner
ehemaligen Strickerei, die schon sein Vater Georg Vogel am Standort Innere Zwickauer Straße 23 von 1936 bis zu seinem Tod 1941
geführt hatte. Dazu gehören u. a. Baby-Jüpchen, Socken und die
asbestfreien Fingerlinge als fertiges Produkt sowie der besondere
Faden.
Das Textilforschungsinstitut Chemnitz richtete in den 1980er
Jahren an die Einkaufs- und Liefergenossenschaft der Wirker und
Stricker in Westsachsen mit Sitz in Burgstädt die Anfrage, ob in
einer Einrichtung asbestfreie Fingerlinge hergestellt werden könnten.
Dort verwies man auf die Firma Vogel in Lichtenstein. Gottfried
Vogel und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war es gelun-
gen, Fingerlinge aus sehr lose gedrehter Baumwolle, kombiniert
mit Glasseide, zu fertigen. Die Fingerlinge wurden als unendlicher
Schlauch hergestellt, dann zerschnitten, die Maschen abgekettelt
und die Kuppe mit einem synthetischem Faden zusammengenäht.
Quelle: Stadtmuseum Lichtenstein
Impressum Herausgeber: Stadtverwaltung Lichtenstein und Verwaltungsgemeinschaft • Verantwortlich für den amtlichen Teil: Herr Thomas Nordheim, Bürgermeister der Stadt Lichtenstein und für Mitteilungen der Mitgliedsgemeinden Bernsdorf und St. Egidien in der Verwaltungsgemeinschaft deren Bürgermeister •
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: jeweiliger Auftraggeber/Verfasser • Redaktion: Stadtverwaltung Lichtenstein, 09350 Lichtenstein, Badergasse 17,
Fachgruppe Zentrale Steuerung, Telefon: 037204 61320, Fax: 037204 61107 • E-Mail: n.dankert@lichtenstein-sachsen.de • Verlag, Satz, Druck, Vertrieb,
Anzeigen: RIEDEL – Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Telefon: 037208/876100, Fax: 037208/876299, E-mail:
info@riedel-verlag.de, Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel. Es gilt die aktuelle Anzeigenpreisliste, Stand: November 2015
Verteilung: Die Stadt Lichtenstein mit allen Ortsteilen verfügt laut Quelle Deutsche Post über 6925 Haushalte. Für die Verteilung der bewerbbaren Haushalte
benötigt das beauftragte Verteilunternehmen VBS-Logistik 6925 Exemplare. Die nicht zur Verteilung kommenden Exemplare liegen zur kostenfreien Mitnahme
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an den bekannten Auslagestellen aus. Es wird für jeden Haushalt ein Amtsblatt zur Verfügung gestellt. Sollten Sie den Lichtensteiner Anzeiger nicht erhalten
haben, so können Sie dies gern unter folgender Telefonnummer melden: (0371) 33200100.
Stand: Januar 2016
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Lichtensteiner Anzeiger
22. Februar 2016
MUSEUM DER STADT LICHTENSTEIN
75. Museumskaffeeklatsch
Der Lichtensteiner Musikverein in der alten Rödlitzer Schule neben der Kirche
Am 20. März findet der nächste Museumskaffeeklatsch statt. Diesmal führt die Veranstaltung
nach Rödlitz in die alte Schule (Obere Dorfstraße 4). Das Haus wird heute von vielfältigen Klängen erfüllt. Der Musikverein Lichtenstein ist dort ansässig. Die Geschichte des Vereins wird
auch der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung sein.
Darüber hinaus geht es um die Geschichte der benachbarten Kirche. Zum Abschluss kann die
Kirche auch besichtigt werden.
Kaffee und Kuchen gibt es ab 14.30 Uhr, Vorträge beginnen 15,30 Uhr. Der Eintritt zur Veranstaltung kostet 1,50 Euro.
Texte: Anne-Sophie Berner, Quelle: Stadtmuseum Lichtenstein
NEUES AUS DER STADTBIBLIOTHEK LICHTENSTEIN
Am Mühlgraben 3, 09350 Lichtenstein | Tel.: 037204/2551, Fax: 72670 | e-mail: bibliothek@lichtenstein-sachsen.de
„Großer Geist, bewahre mich davor,
über einen Menschen zu urteilen,
ehe ich nicht eine Meile in seinen Mokassins
gegangen bin.“
(Indianische Weisheit)
Die zu eröffnende Willkommensbibliothek –
als Teil unserer geschätzten Stadtbibliothek
– soll genau dafür ein kleiner Baustein sein.
Menschen aus unterschiedlichsten Kulturen, die in verschiedenstem Schuhwerk
unterwegs sind, ein klein wenig näher zu
bringen.
In meiner Kinderzeit bekam ich von meinem
Onkel, der in einer Buchhandlung arbeitete
jedes Jahr zum Geburtstag ein großes Buch
mit Märchen oder Geschichten aus einer
bestimmten Nation oder Region dieser
Welt. Darunter Märchen aus China, Indianermärchen, Märchen aus 1001 Nacht usw.
… Das war eine gute Gelegenheit mehr
über die Hoffnungen, Wünsche aber auch
Ängste der verschiedenen Kulturkreise zu
erfahren. Jedes Jahr war ich voller Spannung, welches neue Buch wohl dazukommen würde.
Dabei wurde ich ein großer Fan der Indianer
– der Ureinwohner Amerikas, und es stimmte mich, da ich in einem christlichen Elternhaus aufwuchs, ein wenig traurig, dass die
z. T. gewalttätigen Einwanderer aus Europa
die Bibel im Handgepäck mit sich führten.
Und so war ich dann erfreut in einem dieser
Bücher die für mich versöhnlichen Zeilen zu
lesen, die ein Engländer auf dem Sterbebett seinem indianischen Freund mitgab:
„ Am Ende hoffe ich, dass dein Manitu mein
Gott ist und wir uns gemeinsam in deinen
ewigen Jagdgründen wiedersehen.“
Am Ende – nur ein Traum? Ozzy Osborne –
sicherlich einer der schillerndsten Rocksänger – hat es in seinem Song „Dreamer“ sehr
treffend formuliert:
14
„Ich starre durch das Fenster auf die Welt
dort draußen,
Frage mich, ob Mutter Erde überleben wird
Hoffe, dass die Menschheit irgendwann
aufhört, sie zu missbrauchen…
Ich bin nur ein Träumer,
Ich verträume mein Leben
Bin nur ein Träumer,
der von den besseren Tagen träumt
Ich sehe die Sonne untergehen,
wie jeder von uns
Ich hoffe, daß die Morgendämmerung
ein Zeichen bringen wird
Einen besseren Platz für die,
die nach uns kommen werden...
dieses Mal
Deine höhere Macht mag Gott sein,
oder Jesus Christus,
Das ist mir eigentlich ziemlich egal
Ohne unsere gegenseitige Hilfe gibt es
keine Hoffnung für uns
Ich lebe in einem Traum der Phantasie
Es wäre schön,
wenn wir vereint leben könnten.
Wann werden all dieser Zorn, Hass
und religiöse Intoleranz vergangen sein?“
Unser Dank gilt allen, die zur Entstehung
dieser Willkommensbibliothek beigetragen
haben. Den Spendern, den Organisatoren
um unsere Bibliotheksleiterin Frau Hisslinger. Und natürlich allen, die heute unserer
Einladung gefolgt sind, um diese Bibliothek
mit Leben zu erfüllen.
In diesem Sinne wünsche ich allen ein
spannendes Stöbern durch die Bibliothek –
einen Rundgang in fremden Mokassins.
Thomas Nordheim
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Lichtensteiner Anzeiger
22. Februar 2016
SCHULEN
Heinrich-von-Kleist-Oberschule Lichtenstein lädt zum
Tag der offenen Tür
Anmeldezeiten für die zukünftige Klasse 5
im Schuljahr 2016/2017
Bald ist es wieder
soweit. Der Wechsel von der Grundschule in eine
weiterführende
Bildungseinrichtung steht vor der
Tür.
Um
den
Schülern und Eltern
die Entscheidung
etwas zu erleichtern, findet am
27.02.2016 in der
Zeit von 10 – 13
Uhr unser
„Tag der offenen
Tür“ an der Heinrich-von-KleistOberschule
in
Lichtenstein statt.
An diesem Tag
können Sie sich mit
Ihren Kindern über
unsere Schule, das
Bildungsangebot,
Kurse, Freizeitmöglichkeiten und, und, und … informieren.
an der Heinrich-von-Kleist-Oberschule Lichtenstein,
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 6
29.02. bis 04.03.2016 in der Zeit von 07.00 bis 15.30 Uhr und
zusätzlich am 02.03.2016 (Mittwoch) bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache (037204/2057).
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
– Bildungsempfehlung (Original)
– Kopie der letzten Halbjahresinformation
– Aufnahmeantrag für die Oberschule Heinrich von Kleist (Formblatt)
– 1 Passbild
– Rücklaufformular
Schulanmeldung am Gymnasium „Prof. Dr. Max Schneider“
Die Schulanmeldung ist in der Zeit vom 26.02. bis 04.03.2016 im
Haus I – Lutherplatz 3, – Erdgeschoss möglich.
Wir haben wie folgt geöffnet:
Freitag, 26.02.2016
Montag, 29.02.2016
von 07.00
Dienstag, 01.03.2016
von 07.00
Mittwoch, 02.03.2016
von 07.00
Donnerstag, 03.03.2016
von 07.00
Freitag, 04.03.2016
von 07.00
bis 14.00 Uhr
bis 15.30 Uhr
bis 18.00 Uhr
bis 15.30 Uhr
bis 15.30 Uhr
bis 14.00 Uhr
Sie können Ihr Kind ab diesem Tag bereits bei uns anmelden. Das Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Sekretariat ist besetzt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns!!
– Bildungsempfehlung (Original)
– Kopie der letzten Halbjahresinformation
– Aufnahmeantrag für unser Gymnasium (Formblatt)
– Geburtsurkunde
Die Schulleitung
– 2 Passbilder (für Schülerausweis und Schülerkartei)
VEREINSNACHRICHTEN
Spieltermine der SSV Fortschritt Lichtenstein
Tag
Uhrzeit
12.03.
12.03.
19.03.
19.03.
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
Abteilung
Volleyball
Mannschaft – Spielklasse
Gegner
Sportstätte
Damen III
Damen III
Damen II
Damen II
Albernauer Sportverein
Plauen OL
SG Mauersberg
TV VJ Burgstädt
Kleist-Turnhalle
Kleist-Turnhalle
Sportzentrum Lichtenstein
Sportzentrum Lichtenstein
Schüler
1. Männer
SR HOT 1 und 2
Gersdorf 3
Turnhalle Rödlitz
Turnhalle Rödlitz
Frauen
Männer
HV Oederan
TSV Lichtentanne
Sportzentrum Lichtenstein
Sportzentrum Lichtenstein
2. Mannschaft
1. Mannschaft
2. Mannschaft
Glauchau IV
Hartha 1
Glauchau III
Turnhalle Turnerweg
Turnhalle Turnerweg
Turnhalle Turnerweg
Tischtennis
05.03. 08.30 Uhr
05.03. 13.00 Uhr
Handball
27.02. 15.00 Uhr
27.02. 17.00 Uhr
Schach
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28.02. 09.00 Uhr
13.03. 09.00 Uhr
20.03. 9.00 Uhr
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Lichtensteiner Anzeiger
22. Februar 2016
VEREINSNACHRICHTEN
Erfolgreiche Nachwuchssportler geehrt
Folgende vier Nachwuchssportler erhielten eine Zuwendung in
Höhe von 150 Euro:
Sophie Philipp
Volleyball, z.B. Sachsenmeisterin U20
Pia Helbing
Volleyball, z.B. Vizesachsenmeisterin U16
Jonas Schneider Radsport
Alexander Lasch Rodeln
Kneipp-Verein „Chemnitzer Land“ e. V.
Geschäftsstelle: Poststr. 4, 09350 Lichtenstein
Tel.-Nr. und Fax-Nr.: 037204 72207
Öffnungszeiten: Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr
•
•
Ziel des Vereins Nachwuchsleistungssport Zwickau ist es, Kadersportler des Landes Sachsen mit einer Unterstützung die persönli- •
chen Aufwendungen für ihr Training ein wenig zu mildern.
Im Landkreis sind es ca. 80 junge Sportler, die in den Genuss einer •
finanziellen Zuwendung 2015 gekommen sind.
•
„Neuseenstadt 2040“:
Sächsische Orgelakademie e. V. lädt zum
musikalisch-literarischen Nachmittag ein
montags, von 15.30–16.30 Uhr: Funktionsgymnastik
Sportzentrum
dienstags: Funktionsgymnastik in zwei Gruppen im Vital Lichtenstein ab 9.15 Uhr
mittwochs: große Wanderung – Treffpunkt: 9.00 Uhr am Bahnhof,
Seniorenspaziergang – Treffpunkt: 14.00 Uhr am Bahnhof
donnerstags: Walking – Treffpunkt: 9.00 Uhr Rümpfwald
freitags: Wassergymnastik – Treffpunkt: 17.00 bzw. 18.00 Uhr
Lehrschwimmbecken Heinrich-von-Kleist-Schule
■ Weitere Termine
01.03.16
Gesundheitsschwimmen Limbach-Oberfrohna
Treffpunkt: 12.30 Uhr Bahnhof
14.03.16
Gemütlicher „Osterkaffeeklatsch“ in unseren
Geschäftsräumen (Mitglieder erhalten noch
Einladungen)
15.03.16
Vortrag SHG „Arthrose“
15.00 Uhr in unseren Geschäftsräumen
15.03.16
Seniorenbowling in der Kreuzleithe
Treffpunkt: 18.00 Uhr
17.03.16
Badefahrt nach Schlema
Treffpunkt: 8.15 bis 8.30 Uhr Bahnhof
Am Sonntag, dem 13. März 2016, 15 Uhr stellt die Leipziger Journalistin Ricarda Stöckel in der Schlosskapelle Waldenburg ihren
Roman „Neuseenstadt 2040 – Geschichte einer Unternehmerin“
(erschienen im Engelsdorfer Verlag) vor. Die Lesung wird durch
Musik an der Jahn-Orgel umrahmt.
Interessenten können bereits ab 13 Uhr an Führungen durch die
Ausstellung „Credo musicale – Bau und Wesen der Orgel“ im
Schloss Waldenburg teilnehmen sowie mit den Orgelfachleuten ins
Gespräch kommen und einen Blick hinter die Kulissen der Orgel Für unsere zweite Gruppe Wassergym. (immer freitags von 18 bis
19 Uhr) suchen wir noch Teilnehmer. Interessenten bitte in der
werfen.
Geschäftsstelle melden!
Interessenten bitte eine Woche vorher zur Öffnungszeit in der
Geschäftsstelle melden! Zu jeder Infoveranstaltung sowie zu den
Schönburger Meisterkonzert im Schloss Waldenburg Kursangeboten sind Nichtmitglieder herzlich willkommen.
Beim Schönburger Meisterkonzert der Sächsischen Orgelakade- Der Vorstand
mie e. V. im Schloss Waldenburg am Sonntag, dem 20. März
2016, das wie gewohnt 17 Uhr beginnt, steht der musikalische
Nachwuchs im Mittelpunkt.
„Frauen“ e. V. Lichtenstein
Unter Regie von David Ludwig, Lehrkraft an der Musikschule des
Landkreises Zwickau, wird ein sehr vielseitiges und interessantes
Poststraße 4 | 09350 Lichtenstein
Programm zu hören sein.
Telefon und Fax: 037204/2014
Interessenten aller Altersgruppen können auch vor diesem Konzert
ab 15.30 Uhr an einer Führung durch die Ausstellung „Credo musi23.02. 14.00 Uhr „Ohne Moos nichts los“
cale – Bau und Wesen einer Orgel“ teilnehmen.
Vortrag der Schuldnerberatung der AWO
in Hohenstein-Ernstthal
■ Infos: www.saechsische-orgelakademie.de
01.03. 14.00 Uhr Rommé-Meisterschaft
08.03. 14.00 Uhr Frauentag im Clubkino
Wir sehen den Film „Honig im Kopf“
15.03. 14.00 Uhr Spiel- und Plaudernachmittag
Wer schlägt den Rommé-Meister?
22.03. 14.00 Uhr Wir treffen uns zur Osterwanderung
mit Überraschungen
Diese Angebote, sowie auch thematische Veranstaltungen, stehen
allen Bürgern unserer Stadt offen.
Veranstaltungen ohne Ortsangabe finden im Alten Rathaus, PostAnzeigen
straße 4, statt. Öffnungszeiten unserer Nähstube: montags bis
donnerstags 9:00 bis 16:00 Uhr.
In unserer Geschäftsstelle findet noch folgende Veranstaltung
statt: Familien- und Schwangerenberatung der AWO, Anmeldung
jeweils mittwochs aller 14 Tage. Tel. Nr.: 03723/711 086
Schuldnerberatung der AWO, weitere Informationen sind in der
Geschäftsstelle unseres Verein zu erfahren.
Wagner, Vorstandsmitglied
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Lichtensteiner Anzeiger
22. Februar 2016
VEREINSNACHRICHTEN | VERANSTALTUNGEN
HALT e.V. – Beratungszentrum für Soziales
Glauchauer Str. 18, 09350 Lichtenstein
Tel. 037204/ 80043 und 03723/ 47518
Frauenzentrum Lichtenstein
Träger dfb - Regionalverband Sachsen Ost e.V.
Altmarkt 8, 09350 Lichtenstein
Allgemeine Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 – 14.00 Uhr
Telefon: 037204/941916, Fax: 037204/60580,
E-Mail: dfb-frauenzentrum.lichtenstein@gmx.de
• Beratung (Hartz IV u.a.) mit Terminvereinbarung:
Dienstag von 8.00 bis 13.00 Uhr
Montag:
geschlossen
• Rentenauskünfte:
Dienstag:
8.00–16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 11.00 Uhr
Mittwoch:
8.00–17.00 Uhr
• Mieterverein Südsachsen e.V.:
Donnerstag:
8.00–16.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr
Freitag:
9.00–11.00 Uhr
• Schuldnerberatung der AWO: jeden 2. + 4. Montag
von 8.00 bis 11.30 und 12.30 bis 14.00 Uhr
Annahme Änderungsschneiderei entsprechend den Öffnungszeiten.
Sie erhalten bei uns k o s t e n l o s e Beratungen (mit
Voranmeldung) zu allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit und HARTZ IV, Arbeits-, Sozial- und Rentenrecht (einschließlich Überschlägen) sowie
Hilfe und Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen für
Behörden und Schreiben von Bewerbungen.
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•
•
Kreisverband Hohenstein-Er. e. V.
montags, 13.00 Uhr: „Wandern für Frau und Mann“
Treffpunkt: Parkplatz Penny Rudolf-Breitscheid-Straße
dienstags, 9.00 bis 12.00 Uhr: Informationen zum Projekt
Alltagsbegleiter – Anmeldung von Hilfesuchenden und Projektinteressierten
9.00 bis 16.00 Uhr: Computerkurs – Wünsche werden berücksichtigt – Anmeldung erforderlich –
donnerstags 14.00 Uhr: Zirkel Kreatives Gestalten (14-tägig)
14.00 Uhr: Handarbeitszirkel (14-tägig)
15.00 Uhr: Klöppeln
18.00 Uhr: Sport, Turnhalle in der Inneren
Zwickauer Str.
Öffnungszeiten unserer Kreisgeschäftsstelle:
Mo, Mi, Do 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr ■ Veranstaltungen
• 24.02.2016, 14.00 Uhr: dfb-Ortsgruppenversammlung – Wahl
Di
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
des Ortsvorstandes
Fr
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
• 25.02.2016, 14.00 Uhr: Klöppelzirkel
• 29.02.2016: Ausfahrt nach Johanngeorgenstadt
Kleiderkammer in Hohenstein-Er., Badegasse 1
Bitte Anmelden!
• 01.03.2016, 10.00 Uhr: Wandern mit Gudrun – Treffpunkt:
Dienstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 12.30 Uhr - 17.00 Uhr
Goldener Helm
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 12.30 Uhr - 15.00 Uhr
• 02.03.2016: Frauentagsveranstaltung dfb-OG
• 03.03.2016, 13.30 Uhr: Zeichenzirkel
■ Stätte für Begegnungen
• 09.03.2016, 17.00 Uhr: „Die singenden Handtaschen“ – Veran• 01.03.2016, 14:30 bis 16:30 Uhr, Gaststätte „Stadt Chemnitz“
staltung, Sachsenlandhalle Glauchau, Einlass: 16.00 Uhr
„Frühlingserwachen“ – Musikalisches Unterhaltungsprogramm • 10.03.2016, 14.00 Uhr: Klöppelzirkel
– fröhlich, heiter und mit Schwung mit den „Batzendorfern“ – • 16.03.2016, 14.00 Uhr: HEWAG-Stift – Gäste: Frau Carmen
Zwinscher, Leitung sozialer Dienst; Herr Mirko Lorenz, EinrichGäste sind die Musiker Herr Puhlfürst und Herr Gimpel
tungsleiter
• 17.03.2016, 13.30 Uhr: Zeichenzirkel
■ Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende für bedürftige • 22.03.2016, 14.00 Uhr: „Politik vor Ort“
Menschen!
• 24.03.2016, 14.00 Uhr: Klöppelzirkel
Wir benötigen guterhaltene, warme Bekleidung für Damen,
Herren, Kinder und Babys. Ebenso warmes Schuhwerk, ■ Vorschau
Decken, Kissen, Läufer, Bettwäsche, Handtücher und • 25.04.2016: Ausfahrt nach Kohren-Sahlis
Ab sofort sind Anmeldungen möglich!
Rucksäcke.
Auch Spielsachen wie Schlitten, Puppen, Puppenwagen, Ute Hoch, Frauenzentrum
Autos, Buggys, Dreiräder, Fahrräder, Roller, Bobby Cars, Bälle
usw. werden gern im guten Zustand angenommen.
Alles für das Baby wie Kinderwagen, Sportwagen, Badewannen, Wickeltisch, Bekleidung usw. wäre nett – Annahme in
unserer DRK-Kleiderkammer!
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■ Erste Hilfe Ausbildung
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Ihr Anzeigentelefon:
037208/876-100
Riedel – Verlag & Druck KG
19.03.2016 von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr in Hohenstein-Ernstthal
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Lichtensteiner Anzeiger
22. Februar 2016
VERANSTALTUNGEN
➜ 25.02.2016, 19:00 Uhr
Ausstellungseröffnung – Deutsche aus Russland.
Gestern und heute – Wanderausstellung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V.
Stadtmuseum Lichtenstein, E.-Thälmann-Str. 29
➜ 05.03.2016, 10:00 Uhr
Orgelforum – Europäische Komponisten und Ihre Orgeln
Johann Pachelbel – ein Komponist mit europäischer
Ausstrahlung
Daetz-Centrum, Schlossallee 2
➜ 26.02. bis 24.04.2016
Sonderausstellung – Deutsche aus Russland. Gestern
und heute – Wanderausstellung der Landsmannschaft der
Deutschen aus Russland e.V.
Stadtmuseum Lichtenstein, E.-Thälmann-Str. 29
➜ 10.03.2016, 17:00 Uhr
Kinderuni
Daetz-Centrum, Schlossallee 2
➜ 26.02.2016, 17:00 Uhr
Vernissage „Der Akt in der Kunst“
Daetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2
➜ 27.02. bis 26.06.2016
Sonderausstellung – Der Akt in der Kunst
Daetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2
➜ 27.02.2016, 10:00 bis 13:00 Uhr
Tag der offenen Tür
Heinrich-von-Kleist-Oberschule, F.-L.-Jahn-Str. 6
➜ 28.02.2016, 15:00 Uhr
Tanztee
Daetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2
➜ 04.03.2016, 16:30 Uhr
Bilderbuchkino für kleine Leute ab 4 Jahren –
„Helma legt los“ von Ute Krause
Stadtbibliothek Lichtenstein, Am Mühlgraben 3
➜ 11.03.2016, 18:30 Uhr
Ein Abend am Samowar – Veranstaltung im Rahmen der
Sonderausstellung Deutsche aus Russland. Gestern und
heute
Stadtmuseum Lichtenstein, E.-Thälmann-Str. 29
➜ 20.03.2016, 14:30 Uhr
75. Museumskaffeeklatsch – Kaffee, Kuchen, Musik und
Vorträge
556 Jahre Rödlitz – Ortsgeschichte, Kirchschullehn, Kirche
alte Schule, Obere Dorfstraße 4, OT Rödlitz
➜ 20.03.2016, 15:00 Uhr
Tanztee
Daetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2
■ Musikkneipe „Weiberzorn“, Hartensteiner Str. 15
jeden Freitag ab 21:30 Uhr „Doppeldecker“
jeden Samstag ab 21:30 Uhr „Party-Time“
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Lichtensteiner Anzeiger
22. Februar 2016
VEREINSNACHRICHTEN | VERANSTALTUNGEN
RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN
Jehovas Zeugen Versammlung Lichtenstein
Zusammenkunftszeiten: Mittwoch
Sonntag
Tel.: 037204/941915, Fax: 037204/941917
E-Mail: kinderhilfe-lichtenstein@gmx.de
Öffnungszeiten
Geschäftsstelle, Altmarkt 8
Mo:
geschlossen
Di, Mi, Do:
9.00 - 16.00 Uhr
Öffnungszeiten
Kindermarkt, Am Mühlgraben 1
Dienstag:
9.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.30 Uhr
Spenden können außerhalb der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle, Altmarkt 8 abgegeben werden.
mittwochs, ab 14.30 Uhr
donnerstags, 14.00–16.30 Uhr
donnerstags, 15.00 Uhr
Lesen üben in spannenden
Kinderbüchern
spielerisch lernen am Computer
Klöppeln für Kinder
19:00 Uhr
09:30 Uhr
Zusammenkunftsort:
Königreichssaal
Hohndorf, Garnstraße 1
Ansprechpartner:
Reinhart Kühn
Tel.: 037204 606900
KIRCHENNACHRICHTEN
2. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung
vom 25.11.2014
für den Friedhof Rödlitz-Heinrichsort
der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rödlitz-Heinrichsort
Mit Datum vom 11.12.2015 hat der Kirchenvorstand der Ev.-Luth.
Kirchgemeinde Rödlitz-Heinrichsort folgenden Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung beschlossen:
Neu: 14-tägig donnerstags „Flinke Nadel“
§7
Gebührentarif
■ Veranstaltungen
V. Der Kirchenvorstand beschließt eine Nutzungsgebühr für die
• 01.03.2016, 9.00 bis 12.00 Uhr
Friedhofshalle in Rödlitz von 140,00 Euro je Trauerfall und 90,00
„Alles fürs Kind“, Penny-Markt, Rudolf-Breitscheid-Str.
Euro für eine stille Abschiednahme.
Der Erlös fließt in Projekte der Kinderhilfe.
• 02.03.2016, 8.00 Uhr
Dies betrifft nur den Friedhof in Rödlitz, da der Friedhof in HeinrichGemeinsames Frühstück für Kinder, Eltern, Großeltern und sort keine Friedhofshalle besitzt.
Vereinsmitglieder
• 08.03.2016, 9.00 bis 17.00 Uhr
„Alles für die Frau“, Penny-Markt, Rudolf-Breitscheid-Str.
Der Erlös fließt in Projekte der Kinderhilfe.
■ Neu
Wir bieten Kindern und Muttis einen Kreativzirkel an. Es besteht
die Möglichkeit, dass die Teilnehmer sich entsprechend ihren
Interessen und Neigungen ihre Betätigung auswählen können.
Ob Malen, Scherenschnitte, Gestalten von Schmuck, Häkeln,
Stricken, Nähen oder Klöppeln und vieles mehr, alles ist
möglich. Teilnahme ist kostenfrei. Diese Angebote sind
donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr in den Räumen am
Altmarkt 8. Es besteht die Möglichkeit, sich in der Kinderhilfe zu
den Öffnungszeiten zu informieren.
Ute Hoch, Vorsitzende Kinderhilfe
Foto: Harald Raschke
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Lichtensteiner Anzeiger
22. Februar 2016
DIE CHRISTLICHEN GEMEINDEN VON LICHTENSTEIN TEILEN MIT UND LADEN EIN
Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde
■ regelmäßige Veranstaltungen – nicht in den Ferien
dienstags 08:30 Uhr
Eltern-Kind-Kreis, Lutherhaus
18:00 Uhr
Junge Gemeinde, Lutherhaus
mittwochs 15:45 Uhr
Flötenanfänger, Lutherhaus
19:30 Uhr
Chorprobe, Lutherhaus
donnerst. 20:00 Uhr
Frauensportgruppe, Laurentiussaal
freitags 16:00 Uhr
Kurrende, Lutherhaus
■ Weitere Veranstaltungen:
28.02.16, Laurentiuskirche
09:30 Uhr
Sakramentsgottesdienst
04.03.16, Ev. Freik. Gemeinde, Am Grünen Winkel 6
15:00 Uhr
Weltgebetstag der Frauen
06.03.16, Laurentiuskirche
09:30 Uhr
Sakramentsgottesdienst
06.03.16, Laurentiuskirche
17:00 Uhr
Konzert mit Jonathan Leistner
13.03.16, Laurentiuskirche
09:30 Uhr
Sakramentsgottesdienst
20.03.16, Lutherkirche
09:30 Uhr
Sakramentsgottesdienst
■ Ev.-Luth.- Kirchgemeinde
Pfarramt, Lutherplatz 2, Tel. 2060, Tel. 2241, Pfarrer Mitzschke
Christliches Glaubenscentrum Lichtenstein e.V.
■ regelmäßige Veranstaltungen
samstags
19:00 Uhr
Jugendabend
sonntags
09:30 Uhr
Gottesdienst
■ weitere Veranstaltungen
06.03.2016 09:30 Uhr
19.03.2016
19:00 Uhr
21.03.2016
19:00 Uhr
■ Gottesdienste
28.02. 10.00 Uhr
Heinrichsort
06.03. 10.00 Uhr
13.03. 10.00 Uhr
Heinrichsort
Rödlitz
20.03. 10.00 Uhr
Heinrichsort
Sakramentsgottesdienst
mit dem Projektchor (KiGo)
Familiengottesdienst
Sakramentsgottesdienst
mit Konfirmandenvorstellung und Taufe (KiGo)
Sakramentsgottesdienst
(KiGo)
■ weitere Veranstaltungen
01.03.
9.00 Uhr
04.03. 15.00 Uhr
04.03. 19.00 Uhr
21.03. 15.00 Uhr
Frühstück des Eltern-Kind-Nachmittags im
Bauengut
Schülertreff im Bauerngut
Weltgebetstag der Frauen im Bauerngut
Eltern-Kind-Nachmittag im Bauerngut
■ regelmäßige Veranstaltungen
Konfirmandenunterricht: montags, 16.30 Uhr im Pfarrhaus Rödlitz
Kirchenchor: montags, 19.30 Uhr im Pfarrhaus Rödlitz
Jungschar: dienstags, 17.00 Uhr im Bauerngut
Lobpreisteam: mittwochs, 18.30 Uhr im Bauerngut
Posaunenchor: donnerstags, 19.30 Uhr im Pfarrhaus Rödlitz
Junge Gemeinde: freitags, 19.30 Uhr im Bauerngut
■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rödlitz-Heinrichsort
Schwesternkirchgemeinde von Hohndorf
Konsumgenossenschaftsweg 4, 09350 Lichtenstein OT Rödlitz
Gottesdienst mit Geri Keller
Tel: 037204 2879, Fax: 037204 72512
aus Winterthur (CH)
Treffen für Geschäftsleute und Mail: kg.roedlitz_heinrichsort@evlks.de
Führungskräfte
Ansprechpartner: Pfarrer Andreas Merkel, Hauptstr. 13,
Seminar mit Dieter Leicht
09394 Hohndorf, Telefon 037298 12407
(„Von den Verlockungen der
Süchte“, Eintritt 5 Euro)
■ Christliches Glaubenscentrum Lichtenstein e.V.
Paul-Zierold-Straße 8, 09350 Lichtenstein
Tel 037204 7710, Fax 037204 77110
info@gclev.de, www.gclev.de
Evangelisch Freikirchliche Gemeinde (Baptisten)
Lichtenstein
■ regelmäßige Veranstaltungen
dienstags
09:30 Uhr
Morgengebet
sonntags
09:30 Uhr
Gottesdienst
Jeden zweiten Sonntag im Monat 10:00 Uhr
der ANDERE Gottesdienst mit wechselnden Themen.
■ besondere Veranstaltungen
24.02.2016
19:00 Uhr
26.02.2016
20:00 Uhr
Bibelgespräch
KINO-NIGHT
■ Evangelisch Freikirchliche Gemeinde (Baptisten)
Grüner Winkel 6, 09350 Lichtenstein, Telefon: 037204 929047
Weitere Informationen unter www.efg-lichtenstein.de
20
Kirchgemeinde Rödlitz-Heinrichsort
Landeskirchliche Gemeinschaft Lichtenstein
■ Veranstaltungen
01.03.2016 17.00 Uhr
06.03.2016 16.30 Uhr
08.03.2016 19.00 Uhr
19.30 Uhr
09.03.2016 18.45 Uhr
13.03.2016 10.30 Uhr
15.03.2016
20.03.2016
22.03.2016
27.03.2016
29.03.2016
19.30 Uhr
17.00 Uhr
19.00 Uhr
19.30 Uhr
17.00 Uhr
19.00 Uhr
19.30 Uhr
Bibelgespräch
Gemeinschaftsstunde
Gebetskreis
Bibelgespräch
Kreativtreff
GoFresh –
Gottesdienst für Jung + Alt
Frauenstunde
Gemeinschaftsstunde
Gebetskreis
Bibelgespräch
Gemeinschaftsstunde
Gebetskreis
Bibelgespräch
■ regelmäßige Veranstaltungen
donnerstags 19.30 Uhr Wort und Sport
freitags
19.30 Uhr Junge Erwachsene
■ Kontaktadresse: LKG Lichtenstein
Innere Zwickauer Str. 17, 09350 Lichtenstein, Tel.: 037204/2366
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