Lichtensteiner Anzeiger
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Lichtensteiner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Lichtenstein und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“ mit den Mitgliedsgemeinden St. Egidien und Bernsdorf Jahrgang 2016 C M Y K Montag, 22. Februar 2016 Nummer 02 Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 AMTLICHE MITTEILUNGEN | ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Lichtenstein In der 1. ordentlichen öffentlichen Stadtratssitzung am 1. Februar 2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 01/02/2016 Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lichtenstein Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt nach Beratung und in Kenntnis der Stellungnahmen der Ortschaftsräte Rödlitz und Heinrichsort die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lichtenstein. (Die 1. Änderung der Hauptsatzung ist in diesem Lichtensteiner Anzeiger abgedruckt.) Beschluss-Nr.: 02/02/2016 Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung des Museums der Stadt Lichtenstein Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt die Gebührensatzung für die Benutzung des Museums der Stadt Lichtenstein. (Die Gebührensatzung ist in diesem Lichtensteiner Anzeiger abgedruckt.) Beschluss-Nr.: 03/02/2016 Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt die „Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein“ mit Wirksamkeit ab 1. Januar 2016. Beschluss-Nr.: 04/02/2016 Annahme von Spenden und Zuwendungen Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt die Annahme von Spenden und sonstigen Zuwendungen. Beschluss-Nr.: 05/02/2016 Vergabe von Planungsleistungen zum grundhaften Ausbau der Ortsstraßen Burgwaldweg und Sportplatzweg im Zuge der Kanalauswechslung Der Stadtrat bestätigt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung die Beauftragung von Planungsleistungen für das Bauvorhaben des grundhaften Ausbaus der Ortsstraßen Burgwaldweg und Sportplatzweg an das Planungsbüro IB Bauer Tiefbauplanung Aue GmbH in Höhe von 48.518,17 Euro brutto. Beschluss-Nr.: 06/02/2016 Erhebung von Provisionen für gewährte Kommunalbürgschaften der Stadt Lichtenstein Der Stadtrat beschließt die Erhebung von Provisionen für gewährte Kommunalbürgschaften der Stadt Lichtenstein in Höhe von 1,5 % p. a. gegenüber den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften der Stadt. Der Beschluss schließt Darlehen der Stadt für Anlagen, welche in das Eigentum der Gesellschaften übertragen wurden und deshalb von den Gesellschaften bedient werden, ein. Beschluss-Nr.: 07/02/2016 Antrag des Liquidators der Daetz-Centrum Lichtenstein GmbH i. L. auf Erlass von Forderungen Zur Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Liquidation der Daetz-Centrum Lichtenstein GmbH i. L. beschließt der Stadtrat den Erlass von Forderungen. Beschluss-Nr.: 08/02/2016 Termine der Sitzungen des Seniorenbeirates der Stadt Lichtenstein für das 1. Halbjahr 2016 Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt, die mit Stadtratsbeschluss Nr. 08/12/2015 beschlossenen Sitzungstermine für den Seniorenbeirat für das 1. Halbjahr 2016 vom 14.03.2016 auf den 29.02.2016 und vom 30.05.2016 auf den 25.04.2016, zu ändern. Thomas Nordheim, Bürgermeister Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lichtenstein Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl., S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) hat der Stadtrat der Stadt Lichtenstein in seiner Sitzung am 01.02.2016 folgende Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lichtenstein beschlossen: §1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Stadt Lichtenstein vom 20.05.2014 wird wie folgt geändert: 1. § 6 Absatz 3 Nummer 12 wird wie folgt gefasst: 12. die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO von mehr als 10.000 EUR je Zuwendung; 2. § 6 Absatz 3 Nummer 20 wird wie folgt gefasst: 20. der Beitritt zu Zweckverbänden, sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. Vereine) 2 und der Austritt aus diesen sowie der Abschluss und die Aufhebung bzw. Kündigung von Zweckvereinbarungen; 3. § 7 Absatz 5 Satz 3 entfällt. 4. § 8 Absatz 2 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: 4. die Stundung von Forderungen von mehr als zwei Monaten bis zu sechs Monaten und von mehr als 15.000 EUR; von mehr als sechs Monaten und von mehr als 3.000 EUR bis zu einem Höchstbetrag von 75.000 EUR; 5. In § 8 Absatz 2 wird folgende Nummer 11 angefügt: 11. die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO von bis zu 10.000 EUR je Zuwendung. 6. § 9 Absatz 5 Satz 2 entfällt. 7. § 14 Absatz 5 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: 4. die Stundung von Forderungen bis zu zwei Monaten in unbeschränkter Höhe; bis zu sechs Monaten und bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 EUR; von mehr als sechs Monaten bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 EUR; 8. § 15 (Rechtsstellung des Beigeordneten) wird aufgehoben. 9. § 16 (Aufgaben des Beigeordneten) wird aufgehoben. 10. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: C M Y K Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 AMTLICHE MITTEILUNGEN | ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN § 16 a Stellvertretung des Bürgermeisters Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte zwei ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung in je einem besonderen Wahlgang gewählt. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. §2 Inkrafttreten 1. Diese Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, sofern in Nummer 2 nichts anderes bestimmt ist. 2. § 1 Nummern 8 und 9 treten am 01.07.2016 in Kraft. Die Rechtsstellung der Beigeordneten bleibt bis zum Ende der laufenden Amtszeit unberührt. Lichtenstein, den 02.02.2016 Thomas Nordheim Bürgermeister ■ Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind; 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat; 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Gebührensatzung für die Benutzung des Museums der Stadt Lichtenstein Auf der Grundlage des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) und §§ 2 und 9 ff. des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418), berichtigt am 04.10.2005 (SächsGVBl. S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. November 2013 (SächsGVBl., S. 822) hat der Stadtrat der Stadt Lichtenstein in seiner Sitzung am 01.02.2016 folgende Gebührensatzung für die Benutzung des Museums der Stadt Lichtenstein beschlossen: §1 Gebührentatbestand Die Stadt Lichtenstein erhebt für die Inanspruchnahme von Leistungen des Museums der Stadt Lichtenstein Gebühren nach dieser Satzung. §2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind die Benutzer, bei minderjährigen Benutzern deren gesetzliche Vertreter. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. §3 Gebührenmaßstab Für die Inanspruchnahme der Leistungen des Museums der Stadt Lichtenstein werden Gebühren erhoben. Die Gebühren werden gemäß Anlage zu dieser Satzung erhoben. C M Y K §4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr Die Gebührenschuld entsteht mit Inanspruchnahme der entsprechenden Leistungen. Sie ist sofort fällig. §5 In-Kraft-Treten Die Gebührensatzung für die Benutzung des Museums der Stadt Lichtenstein tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Benutzung des Museums der Stadt Lichtenstein vom 25.11.2013 außer Kraft. Lichtenstein, den 02.02.2016 Thomas Nordheim, Bürgermeister ■ Anlage zur Gebührensatzung für die Benutzung des Museums der Stadt Lichtenstein 1. Eintritt für den Besuch der Dauer- und Sonderausstellungen und Veranstaltungen 1.1 Eintritt für die Dauer- und Sonderausstellungen Erwachsene 2,00 Euro Ermäßigt: Kinder ab dem 7. Lebensjahr, Schüler, Auszubildende, Studenten, Behinderte 1,00 Euro Schulklassen: je Person 0,50 Euro Klassen aus Schulen in Trägerschaft der Stadt Lichtenstein frei Begleitpersonen von Schulklassen aus Lichtenstein frei Familien mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 4,00 Euro Erwachsenenführungen (gilt ab 5 Personen), je Person 3,00 Euro 1.2 Jahreskarten Erwachsene 5,00 Euro Ermäßigt: gilt für Personengruppen nach 1.1 2,50 Euro 1.3 Museumsticket Lichtenstein für den Besuch der musealen Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt 3 Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 AMTLICHE MITTEILUNGEN | ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 1.4 Kombiticket für den einmaligen Besuch der Dauerausstellungen im Daetz-Centrum und Stadtmuseum Erwachsene 10,00 Euro Ermäßigt: Schüler, Auszubildende, Studenten, Behinderte mit Ausweis 7,00 Euro Veranstaltungen Eröffnungsveranstaltungen, Vernissagen zu Sonderausstellungen frei Museumskaffeeklatsch 1,50 Euro 2. Führungen durch die Unterirdischen Ganganlagen, Stadtführungen 2.1 Führungen durch die Unterirdischen Ganganlagen Erwachsene 3,00 Euro Ermäßigt: gilt für Personengruppen nach 1.1 1,50 Euro Schulklassen: je Person 1,00 Euro Begleitpersonen von Schulklassen aus Lichtenstein frei Familien mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 6,00 Euro 2.2 Stadtführungen Erwachsene 3,00 Euro Ermäßigt: gilt für Personengruppen nach 1.1 1,50 Euro Schulklassen: je Person 1,00 Euro Begleitpersonen von Schulklassen aus Lichtenstein frei Familien mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 6,00 Euro bei Gruppen ab 10 Personen: Erwachsene 2,00 Euro Ermäßigt: gilt für Personengruppen nach 1.1 1,00 Euro 3. Fotoerlaubnisse, Fotoreproduktionen für nicht gewerbliche Zwecke 3.1 Fotoerlaubnisse Allgemeine Erlaubnis für private Foto- und Filmaufnahmen in der Dauerausstellung zu ausschließlich privaten Zwecken 1,00 Euro 3.2 Fotoreproduktionen für nicht gewerbliche Zwecke Verwaltungsgebühr 5,00 Euro Gebühren je Abzug Format 10 x 15 5,00 Euro Format 13 x 18 6,50 Euro Format 20 x 30 8,00 Euro bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, im Speziellen gegen das Reproduktionsrecht, je Fall angemessene Strafe, mind. 50,00 Euro bei Verwendung ohne entsprechende Quellenangabe, je Fall Gebühren je Abzug erhöhen sich um 100 % ■ Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind; 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat; 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Bekanntmachung über das Recht zur Eintragung von Übermittlungssperren Die Meldebehörde darf • • • 4 Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften der volljährigen Einwohner in alphabetischer Reihenfolge der Familiennamen in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken veröffentlichen und an andere zum Zwecke der Herausgabe solcher Werke übermitteln. § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG Von Familienangehörigen der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören an die betreffende öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Daten übermitteln. § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG Widersprüche gegen diese Auskünfte können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Badergasse 17 im Einwohnermeldeamt eingelegt werden. Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen diese Auskünfte gelten weiterhin fort. Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Lichtenstein/Sa., den 02.02.2016 Thomas Nordheim Bürgermeister C M Y K Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 AMTLICHE MITTEILUNGEN | ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein hat mit Wirksamkeit ab 01. Januar 2016 eine neue Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein beschlossen. Zu beachten sind die Fristen für die Antragstellung für – eine finanzielle Kostenbeteiligung der Sitzgemeinde im Rahmen der Förderungen nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Sächsischen Kulturraumgesetzes Termin: bis zum 30. Juni für das folgende Jahr (Förderjahr) – eine finanzielle Förderung durch die Stadt Lichtenstein Termin: bis zum 31. August für das folgende Jahr (Förderjahr) Für die Antragstellung und Verwendungsnachweise sind die jeweils gültigen Formulare des Kulturraums Vogtland-Zwickau bzw. das Formular „Antrag auf Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein“ bzw. „Verwendungsnachweis über die Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein“ zu verwenden. Die vollständige Richtlinie sowie das Formular für die Antragstellung und den Verwendungsnachweis sind auf der Internetseite der Stadt Lichtenstein – www.lichtenstein-sachsen.de unter der Rubrik: Vereine veröffentlicht. Dagmar Hamann Beigeordnete Bekanntmachung: Anmeldung zur vorzeitigen Einschulung in den Grundschulen der Stadt Lichtenstein für das Schuljahr 2017/2018 Durch die Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen – SOGS) vom 01. August 2013, wurden die Anmeldungen für die Einschulungen verschoben. Das bedeutet: Kinder, die nach dem 30.06.2017 sechs Jahre alt werden, können von dem/den Sorgeberechtigten in der Grundschule angemeldet werden (siehe § 3 Abs. 2 Schulordnung-Grundschulen). Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder in der Grundschule des Schulbezirkes anzumelden, wo sich der Wohnsitz befindet. Schulbezirk ist das Gebiet des Schulträgers (siehe § 25 Abs. 2 Satz 1 SächsSchulG). Das Gebiet des Schulträgers ist das gesamte Gebiet der Stadt Lichtenstein, einschließlich der Ortsteile Rödlitz und Heinrichsort. Bei Interesse zur Anmeldung an einer Schule, die sich in freier Trägerschaft befindet, ist zunächst auch eine Anmeldung an der staatlichen Schule notwendig. Kinder die bis zum 30.06.2017 das sechste Lebensjahr vollenden, sollen noch nicht angemeldet werden. Die Termine dafür werden rechtzeitig veröffentlicht. Anmeldezeiten an der Grundschule „Heinrich von Kleist“ in Lichtenstein: Dienstag, den 08. März 2016 von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Anmeldezeit an der Grundschule Rödlitz: Dienstag, den 08. März 2016 von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Zur Anmeldung an der Grundschule ist die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes vorzulegen, darüber hinaus werden folgende Daten (immer bezogen auf das anzumeldende Kind) erhoben: 1. Familienname, Vorname des/der Sorgeberechtigten und des Kindes 2. Geburtsdatum, Geburtsort des Kindes 3. Geschlecht des Kindes 4. Anschrift des/der Sorgeberechtigten und des Kindes 5. Telefon, Notfalladresse 6. Staatsangehörigkeit/Religionszugehörigkeit 7. Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind. Für eine individuelle Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an: – Grundschule Heinrich-von-Kleist: Telefonnummer 037204 83454 oder Kleist-GS@t-online.de – Grundschule Rödlitz: Telefonnummer 037204 2268 oder Grundschule.roedlitz@t-online.de Thomas Nordheim, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Lichtenstein In der 1. ordentlichen öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 25.01.2016 fassten die Ausschussmitglieder nachfolgende Beschlüsse: C M Y K Beschluss-Nr. 01/01/2016 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses, Glauchauer Straße, Flurstück-Nr. 669/5, Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt der Technische Ausschuss, dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses, Glauchauer Straße, Flurstück-Nr. 669/5, Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein nicht zuzustimmen. Beschluss-Nr. 02/01/2016 Bauantrag zum Um- und Anbau Verbrauchermarkt, ThomasMüntzer-Weg 1a in Lichtenstein Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt der Technische Ausschuss, dem Bauantrag zum Um- und Anbau Verbrauchermarkt, Thomas-Müntzer-Weg 1a in Lichtenstein mit einer Auflage zuzustimmen. Beschluss-Nr. 03/01/2016 Antrag auf Vorbescheid zum Neuanlegen von Parkplätzen, Am Friedhof, Flurstück-Nr. 344/1, Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt der Technische Ausschuss, dem Antrag auf Vorbescheid zum Neuanlegen von Parkplätzen, Am Friedhof, Flurstück-Nr. 344/1, Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein zuzustimmen. 5 Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 AMTLICHE MITTEILUNGEN | ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Beschluss-Nr. 04/01/2016 Bauantrag zur Neuerrichtung eines Einfamilienhauses in Bungalowbauweise, Glauchauer Straße, Flurstück Nr. 659/9, Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt der Technische Ausschuss, dem Bauantrag zur Neuerrichtung eines Einfamilienhauses in Bungalowbauweise Glauchauer Straße, Flurstück-Nr. 659/9, Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein zuzustimmen. Bebauungsplan „Callnberg Südwest/ Am Stadtgut“ in Lichtenstein Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt der Technische Ausschuss, dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, Flurstück-Nr. 298/87, Gemarkung Callnberg im Bebauungsplan „Callnberg Südwest/Am Stadtgut“ in Lichtenstein zuzustimmen. Beschluss-Nr. 05/01/2016 Bauantrag zur Sanierung und zum Anbau eines Wohnhauses Tuchmarkt 2 in Lichtenstein; hier Tekturunterlagen zur bestehenden Baugenehmigung Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt der Technische Ausschuss, den Tekturunterlagen des Bauantrages zur Sanierung und Anbau eines Wohnhauses Tuchmarkt 2 in Lichtenstein zuzustimmen. Beschluss-Nr. 07/01/2016 Bauantrag zur Errichtung eines Antennenträgers mit TechnikContainer und Zaunanlage für eine Funkübertragungsstelle, Michelner Straße, Flurstück-Nr. 950/3, Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt der Technische Ausschuss, dem Bauantrag zur Errichtung eines Antennenträgers mit Technik-Container und Zaunanlage für eine Funkübertragungsstelle, Michelner Straße, Flurstück-Nr. 950/3, Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein zuzustimmen. Beschluss-Nr. 06/01/2016 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, Flurstück-Nr. 298/87, Gemarkung Callnberg im Thomas Nordheim Bürgermeister Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ für das Haushaltsjahr 2015 Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 7. Dezember 2015, Aktenzeichen C21-2241.10/6/82, die von der Verbandsversammlung am 30. November 2015 beschlossene Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/ Achat“ mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 genehmigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015 liegt gemäß § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBI. S. 146), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBI. S. 149, 358) geändert worden ist, in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBI. S. 149, 358), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBI. S. 149, 970) geändert worden ist, in der Zeit vom 10. Dezember bis 17. Dezember 2015 in der Stadtverwaltung 09350 Lichtenstein, Badergasse 17, Zimmer 404, während der Dienstzeit (Dienstag, Donnerstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr; Montag, Mittwoch, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich zur kostenlosen Einsicht für jedermann aus. §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: St. Egidien, den 7. Dezember 2015 – im Ergebnishaushalt mit dem – Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf . . . . 350.350 EUR – Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .625.050 EUR – Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf . . . .– 274.700 EUR – – – – Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ Wolfgang Pieschke Beauftragter Verbandsvorsitzender Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/ Achat“ für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat die Verbandsversammlung in der Sitzung vom 30.11.2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: 6 – – – Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 EUR Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – 274.700 EUR Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 EUR Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 EUR Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf. . . . . . . . . . . . . . . 0 EUR Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf . . . . . . . . . . . . . . – 274.700 EUR Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf . . . . . . . . . . 0 EUR Gesamtergebnis auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – 274.700 EUR im Finanzhaushalt mit dem – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187.500 EUR – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 642.800 EUR C M Y K Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 AMTLICHE MITTEILUNGEN | ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN – – – – – – – – – Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf . . . . . . .– 455.300 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 765.000 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 765.000 EUR Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 EUR Finanzierungsmittelüberschuss als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf . . . – 455.300 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . 739.100 EUR Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . – 739.100 EUR Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf . . . . . . . . – 1.194.400 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 1.594.000 EUR festgesetzt. §5 Die Verbandsumlage (Umlage und Liquiditätshilfe) für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 14 Verbandssatzung wird für den Ergebnishaushalt auf 0 EUR festgesetzt. Gemäß § 14 Abs. 2 Verbandssatzung erfolgt die Beteiligung an der Verbandsumlage durch die Verbandsmitglieder Stadt Lichtenstein/Gemeinde St. Egidien im Verhältnis 70/30 v.H. St. Egidien, den 07.12.2015 Wolfgang Pieschke Beauftragter Verbandsvorsitzender Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ für das Jahr 2015 wird hiermit gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen und Rechtsverordnungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Diese Bekanntmachung erfolgt im Wege der Notbekanntmachung gemäß § 19 der Satzung der Satzung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“. Die Bekanntmachung wird im Amtsblatt der Stadt Lichtenstein am 22.02.2016 und im Gemeindespiegel der Gemeinde St. Egidien am 08.02.2016 wiederholt. Die Bekanntmachung erfolgte im Wege der Notbekanntmachung vom 09.12.2015 durch Veröffentlichung in der Freien Presse. NÄHERE INFORMATIONEN UNTER WWW.LICHTENSTEIN-SACHSEN.DE KOMMUNALE INFORMATIONEN C M Y K ☎ Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Allgemeinmedizin Dienstbeginn: Dienstende: ACHTUNG! Alle Angaben ohne Gewähr 19:00 Uhr, mittwochs und freitags 14:00 Uhr, samstags, sonntags, feiertags 7:00 Uhr 7:00 Uhr am darauf folgenden Tag Ab sofort gilt für alle Ärzte eine einheitliche Rufnummer. Die Vermittlung der Hausbesuche erfolgt über die Leitstelle Zwickau unter der Rufnummer 0375 19222. 7 Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 KOMMUNALE INFORMATIONEN Das Prüfergebnis zur Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen liegt vor Veranlasst durch den Artikel „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser! Wohin fließt unsere investive Schlüsselzuweisung?“ in der Novemberausgabe des Lichtensteiner Amtsblattes wurde der gesamte Vorgang durch das Landratsamt einer rechtsaufsichtlichen Prüfung unterzogen. Zur Erinnerung – investive Schlüsselzuweisungen sind staatliche Mittel, die den Kommunen jedes Jahr in bar zur Verfügung gestellt werden, damit sie für die Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen der infrastrukturellen Grundversorgung (z.B. Schulen, Kitas, Straßen und Fußwege …) verwendet werden. Nach Ablauf eines Haushaltsjahres ist die Verwendung gegenüber dem Landratsamt nachzuweisen. Dabei dürfen die Mittel auch auf das Folgejahr übertragen werden. Mit Abschluss des Haushaltsjahres 2015 konnte inzwischen für eine Summe von 1,2 Mio Euro noch kein entsprechender Nachweis erbracht werden, da jedes Jahr zwar ein Teil, aber eben nicht die komplette Summe für entsprechende Maßnahmen eingesetzt wurde. Das Ergebnis der Prüfung liegt mittlerweile vor. Im Antwortschreiben des Amtes für Kommunalaufsicht heißt es u. a.: „Die Stadt Lichtenstein hat in der Vergangenheit die unverbrauchten Schlüsselzuweisungen nicht in Form von liquiden Mitteln separat angespart, sondern das Geld in den allgemeinen Haushalt übernommen. Dadurch konnte die Stadt die Inanspruchnahme von Kassenkrediten reduzieren. Es stellt sich die Frage, ob dies rechtlich zu beanstanden ist … Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Vereinnahmung der investiven Schlüsselzuweisung in den allgemeinen Haushalt nicht gegen geltendes Recht verstößt. Die Kommune ist gesetzlich nicht verpflichtet, die Schlüsselzuweisungen permanent als liquide Mittel separat zu führen. … Davon unabhängig ist es jedoch die Pflicht der Kommune, die investiven Schlüsselzuweisungen zweckentsprechend zu nutzen. …. In der Gesamtbetrachtung wird aber ersichtlich, dass der Haushalt der Stadt Lichtenstein an einem deutlichen strukturellen Problem leidet und eine über Jahre aufgebaute Liquiditätsschwäche aufweist. … So steht die Stadt seit längerem im ständigen Kassenkredit. Ein Umstand der rechtswidrig ist. Die Stadt Lichtenstein hat schon seit Jahren eine freiwillige Konsolidierung betrieben. Dieser Prozess muss mit Vehemenz vorangetrieben werden. Zur Bereinigung der Problematik mit der investiven Schlüsselzuweisung ist der Stadt dringend anzuraten, den noch offenen Betrag an Schlüsselzuweisungen – ggf. auf Kosten eines erhöhten Kassenkredites – in liquide Mittel umzuwandeln und zweckentsprechend … zu verwenden. ... Der dadurch mittelfristig erhöhte Konsolidierungsbedarf ist bei gleichzeitiger Durchführung eines Haushaltsstrukturkonzeptes als milderes Mittel noch vertretbar.“ Deshalb wird zurzeit im Rahmen der Haushaltsdiskussion ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der den zweckgebundenen Einsatz der aus den vergangenen Jahren noch nicht eingesetzten Mittel sichert. D.h. kurzfristig wird ein Teil der ausgefallenen Instandsetzungen und Investitionen nachgeholt, aber mittelfristig wird die zu überstehende Durststrecke wegen des erhöhten Kassenkredites noch etwas länger werden. Ihr Bürgermeister Thomas Nordheim Presseinformation der Stadt Lichtenstein – Ausbau der Staatsstraße S 255 Nachdem das Landesamt für Straßen und Verkehr (LaSuV) im Dezember 2015 das Baurecht für den Ausbau der Staatsstraße S 255 hergestellt hat, kann voraussichtlich im 2. Halbjahr 2016 die europaweite Ausschreibung erfolgen. Der Baubeginn ist für Mitte Dezember 2016 anvisiert. Baubeginn bedeutet hier – Beginn der Ausführungsplanung für die Bauwerke, da diese mit ausgeschrieben werden und der Baubetrieb diese zu erstellen hat. Zu Verkehrseinschränkungen wird es aber erst 2017 kommen, ca. ab März, wenn die Bausaison beginnt. In Vorbereitung der Umsetzung dieses Bauvorhabens setzt die Stadtverwaltung Lichtenstein auf Information und Kommunikation, insbesondere mit den Anwohnern sowie Händlern, Gewerbetreibenden und Unternehmen. Unsere Vorgehensweise ist davon bestimmt, dass dieses über einen längeren Zeitraum alle Beteiligten fordernde Bauvorhaben mit einem starken Eingriff in die Verkehrsleitführung der Innenstadt langfristig kommuniziert und begleitet wird. Voraussetzung dafür ist die Bindung des Bauunternehmens und Einarbeitung der technologischen Abläufe. Für die betroffenen Anwohner sowie Händler und Gewerbetreibenden und interessierte Einwohnerinnen und Einwohner planen wir eine öffentliche Informationsveranstaltung. Dabei werden wir die zeitlichen Bauabläufe und die damit verbundenen beabsichtigten Änderungen in der Verkehrsleitführung vorstellen. Im Lichtensteiner Anzeiger und auf der Internetseite der Stadt Lichtenstein werden wir eine Rubrik „Ausbau S 255“ einrichten und ständig aktualisiert über den Zeitplan und Fortgang des Bauvorhabens berichten. Besonders interessiert sind unsere Händler und Gewerbetreibenden, wie in der Zeit des Bauablaufs ihre Erreichbarkeit für Kunden wie auch An- und Zulieferer gewährleistet wird. Die bisherigen Gespräche haben signalisiert, dass ein hoher Informationsbedarf gegeben ist. Gemeinsam mit der IHK Chemnitz, die bereits in anderen Orten wertvolle Erfahrungen bei solchen Bauvorhaben 8 sammeln konnte, planen wir derzeit in Zusammenarbeit mit der Stadtinitiative Lichtenstein e. V. eine Informationsveranstaltung zu Strategien und Möglichkeiten der Unterstützung der Händler und Gewerbetreibenden, basierend auf Erfahrungen in anderen Kommunen bei ähnlichen Bauvorhaben für den 6. April 2016. Mit der Einladung für diese Informationsveranstaltung an unsere Händler, Gewerbetreibenden und Unternehmer verbinden wir die Bitte, konkrete, z. T. auf das Gewerbe oder Unternehmen bezogene Anfragen einzureichen, damit wir auf die jeweiligen Spezifika auch konkret eingehen können. Ungeachtet dessen ist es uns wichtig, bereits jetzt zu postulieren, dass wir alle in der Verantwortung stehen, dieses Bauvorhaben des Freistaates Sachsen in unserer Stadt förderlich zu begleiten. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, dass dieses Bauvorhaben bei allen damit verbundenen Einschränkungen nicht „auf den Schultern“ unserer innerstädtischen Unternehmen, des Handels und der Gastronomie/Hotellerie ausgetragen wird. Konkret heißt das, unser persönliches Kaufverhalten in der Stadt zu prüfen. Mehr denn je sollte es heißen: „Kauft am Ort! Fahrt nicht fort!“ Nicht nur vielleicht, sondern mit Sicherheit werden wir Umleitungen, Umfahrungen und veränderte Wege in Kauf nehmen müssen. Doch in dem Wissen um den guten Service, kundenbezogene Fachberatung und individuelles Eingehen auf den Kunden, wird sich an unserem persönlichen Kaufverhalten – und das schließt auch die gastronomischen Einrichtungen ein – auch während des Ausbaus der Staatsstraße nichts ändern. Mögen viele unserem Beispiel folgen. Der Slogan „Kauft am Ort! Fahrt nicht fort!“ ist nur eine der Ideen für eine gezielte Marketingstrategie, die wir gemeinsam und abgestimmt mit den Händlern, Gewerbetreibenden und Unternehmen angehen wollen. Dagmar Hamann, Beigeordnete C M Y K Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 KOMMUNALE INFORMATIONEN Vollsperrung der Ernst-Thälmann-Straße Im Zuge der Maßnahmen zur Herstellung einer Vorflutleitung zur Entwässerung der unterirdischen Hohlräume im Bereich des Altmarktes wird die Ernst-Thälmann-Straße von der Kreuzung Hartensteiner Straße bis zur Chemnitzer Straße in der Zeit vom voraussichtlich 07.03.2016 bis zum 27.05.2016 voll gesperrt. Die Benutzbarkeit der Gehbahnen wird weitestgehend aufrechterhalten. Zusätzlich müssen parallel im Umfeld des Altmarktes einzelne Baustellenbereiche abgesperrt werden. Nach Freigabe der ErnstThälmann-Straße wird die Hugo-Colditz-Straße vom Altmarkt bis zur Kirchgasse für Leitungsbaumaßnahmen voll gesperrt. Die gesamten Leistungen sollen dann bis zum 26.08.2016 abgeschlossen sein. Die Maßnahme erfolgt im Auftrag des Sächsischen Oberbergamtes und wird von der Fa. BTOe Bergbau und Tiefbau GmbH Oelsnitz ausgeführt. Ansprechpartner für erforderliche Abstimmungen mit der Baufirma oder Fragen zur Baudurchführung sind Herr Hoffmann (Tel. 0177/3710158) und Herr Täschner (Tel. 0177/3710156). Fachbereich Technische Verwaltung Verkehrsführung vom 07.03.2016 bis zum 27.05.2016 Der Parkplatz Altmarkt ist bis 27.05.2016 mit Fahrzeugen über die Hospitalgasse oder Lohberg, Kirchgasse und Hugo-ColditzStraße zu erreichen und kann über das Marktgäßchen und dem Schloßberg und der Angergasse verlassen werden. Der Lohberg wird in Richtung Friedhof, die Hugo-Colditz-Straße in Richtung Altmarkt und die Angergasse in Richtung Teichplatz zur Einbahnstraße. Das Parken auf der linken Seite der Hugo-ColditzStraße wird von bergaufwärts in bergabwärts geändert. Die Chemnitzer Straße bis zum Puppenmuseum sowie der Teichplatz sind aus Richtung Hohndorf frei befahrbar. Fachdienst Straßenbau – Fachdienst Ordnungsangelegenheiten C M Y K 9 Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 KOMMUNALE INFORMATIONEN Blutspendetermine des DRK Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht am Dienstag, dem 15.03.2016, von 15:00 bis 19:00 Uhr im DRK-Ortsverein Lichtenstein, Glauchauer Str. 18. Ausweichtermine finden Sie in der Termindatenbank unter www.blutspende.de oder Sie können über das Infotelefon 0800/11 Ihre Mitwirkung am 22. Rosenfest 949 11 (Festnetz kostenfrei) erfragt werden. Der DRK-BlutspendeAm 11. und 12. Juni findet unser 22. Rosenfest – das Lichten- dienst dankt allen seinen Spenderinnen und Spendern im Namen steiner Stadtfest – im Alrowa-Center / Badergasse statt. Aus seiner Patienten ganz herzlich. diesem Grund möchten wir Sie: die Händler und Gewerbetreibenden, die Handwerkerschaft und Unternehmer, die Gastronomen, die touristisch-kulturellen Einrichtungen der Stadt, die Vereine, die Schulen und Kitas, die religiösen Gemeinschaften sowie alle andeKommunaler Zweckverband STADTBELEUCHTUNG ren Institutionen zu einer Teilnahme und Mitwirkung aufrufen. Wir möchten Sie – sei es als Aussteller, als Händler, als SchaustelStellenausschreibung Elektromonteur (w/m): ler, als Gastronom – gern für „unser Stadtfest“ gewinnen. Im Kommunalen Zweckverband Stadtbeleuchtung (KZV) ist zum Mit zahlreichen kinder- und familienfreundlichen Angeboten und 01.05.2016 folgende Stelle in Vollzeit (40 Wochenstunden) zu Attraktionen sowie vielfältigen Programmhöhepunkten für Jung besetzen. Die Einstellung erfolgt befristet auf ein Jahr. Eine Überund Alt wollen wir viele Besucher „anlocken“. nahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird angestrebt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Den Anmeldebogen finden Das Aufgabengebiet umfasst: Unterhaltung der StraßenbeleuchSie unter: www.lichtenstein-sachsen.de. tung und aller Arbeiten, für die der KZV satzungsgemäß verantwortlich ist. Insbesondere die Instandsetzung von BeleuchtungsIhre Teilnahme melden Sie uns per Fax: 037204/585889 oder per anlagen, Havarie- /Bereitschaftsdienst entsprechend des EinsatzE-Mail m.werner@lichtenstein-sachsen.de bis 24. März 2016. planes des KZV, Installationsleistungen, u.a. Arbeiten im öffentlichen Bereich, Weihnachtsbeleuchtung, Pflege und Instandsetzung von Grundmitteln des Zweckverbandes. Auswirkungen der Liquidation der Ausbildungszentrum Lichtenstein gGmbH Die erforderliche Qualifikation ist: – Abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroinstallateur, Elektroniker (Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik) oder Der Stadtrat hat im vergangenen Jahr die Liquidation der Ausbilandere gleichwertiger Qualifikation. dungszentrum Lichtenstein gGmbH (AZL gGmbH) beschlossen. Ab dem 01.01.2016 ergeben sich daher einige Veränderungen. Die – Fahrerlaubnis Kl. B oder höherwertig. Lichtensteiner Möbelbörse, das Jugendzentrum RIOT und somit auch das gesamte Gelände (inkl. Skateranlage und Bolzplatz) sind Wünschenswert sind: seit dem 01.01.2016 bis auf Weiteres geschlossen. Einzelveran- Fundierte Kenntnisse in der Freileitungstechnik, Fahrerlaubnis Kl. staltungen, wie die traditionellen Musikkonzerte, können unter der C1E, Bedienerausweis für Hebebühnen, Staplerschein. Regie des Vereins „Voice of Art“ aus Hohenstein-Ernstthal stattfinden. Die Stadt Lichtenstein und Vertreter des Jugendzentrums Die Vergütung bemisst sich nach der Entgeltgruppe 5 TVöD (SteiRIOT stehen im intensiven Kontakt mit Trägern der freien Jugend- gerung nach Gruppe 6 TVöD bei entsprechender Eignung möghilfe als eventuelle neue Betreiber. Über die weiteren Entwicklun- lich). gen informieren wir zeitnah. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Schul- und Arbeitszeugnisse mit RefeVermietung von Bühnenteilen und sonstigem Equipment Aufgrund des Umzugs der Stadt- und Touristinformation ins Daetz- renzen) sind bis zum 31.03.2016 zu senden an Centrum Lichtenstein sowie der Liquidation der AZL gGmbH ergeKommunaler Zweckverband Stadtbeleuchtung ben sich auch Änderungen für das Mietgeschäft von Bühnenteilen Platanenstraße 23 und sonstigem Equipment. Für weitergehende Informationen dazu 09356 St. Egidien und als Ansprechpartner stehen die Mitarbeiter der Stadt- und Touristinformation zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Pressekontakt: Stadt Lichtenstein – Fachgruppe Kultur – Um Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages wird Badergasse 17, 09350 Lichtenstein gebeten. Dienstsitz: Schlosspalais-Komplex mit Daetz-Centrum Lichtenstein Schlossallee 2, 09350 Lichtenstein NÄHERE INFORMATIONEN UNTER Telefon: 037204 585850, Fax: 037204 585889 WWW.LICHTENSTEIN-SACHSEN.DE E-Mail: m.werner@lichtenstein-sachsen.de Internet: www.lichtenstein-sachsen.de 10 C M Y K Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 KOMMUNALE INFORMATIONEN Entsorgungstermine im Stadtgebiet Der Fachdienst Straßenbau, Gewässer- und Landschaftsbau, Natur- und Umweltschutz gibt nachfolgende Entsorgungstermine bekannt: Entsorgung der gelben Tonne im Februar/ März 2016 (VEOLIA Umweltservice Ost GmbH & Co. KG) Abfuhrtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abfuhrgebiet Donnerstag, 25.02., 10.03.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichsort Entsorgung von Restabfall im März 2016 (Fa. KECL) Abfuhrtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abfuhrgebiet Mittwoch, 02.03., 16.03.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichsort Entsorgung von Papier und Pappen für Privathaushalte im Februar/ März 2016 (Fa. KECL) Abfuhrtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abfuhrgebiet Donnerstag, 25.02., 10.03.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichsort Die nächste Ausgabe des Lichtensteiner Anzeigers erscheint am Montag, dem 21.03.2016 Redaktionsschluss ist am Donnerstag, dem 03.03.2016 Die Veröffentlichung der Texte erfolgt entsprechend Platzverfügbarkeit. Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Lichtenstein Am Samstag, dem 30.01.2016, fand im Gerätehaus „Am Auersberg“ die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Lichtenstein statt. Der Gemeindewehrleiter Wolfgang Koch ließ das Jahr 2015 noch einmal Revue passieren und verlas den Jahresbericht. Zusammenfassend möchte ich ein paar Zahlen der Gemeindefeuerwehr Lichtenstein veröffentlichen: – 105 Einsätze verteilt auf Lichtenstein (90) und Heinrichsort (15) – 165 Mitglieder verteilt auf Lichtenstein (92), Heinrichsort (39) und Rödlitz (34) • 98 Einsatzkräfte verteilt auf Lichtenstein (66) und Heinrichsort (32) • 30 Alterskameraden verteilt auf Lichtenstein (14), Heinrichsort (7) und Rödlitz (9) • 13 Kameraden in der passiven Abteilung verteilt auf Lichtenstein (8) und Rödlitz (5) • 24 Musiker der Feuerwehrblaskapelle Rödlitz – 60 geplante Schulungsabende sowie 39 Zusatzdienste – 26 Kameradinnen und Kameraden wurden auf Kreisebene ausgebildet – 6 Kameradinnen und Kameraden wurden an der Landesfeuerwehrschule aus- und fortgebildet – 27 Mitglieder in der Jugendfeuerwehr (davon 2 Mädchen). C M Y K Im Anschluss folgten die Berichte der Ortswehrleiter René Klein (Lichtenstein) und Dirk Müller (Heinrichsort), des Jugendwartes Danny Erler und Arnd Nozon von der Blaskapelle Rödlitz sowie die Wortmeldungen des Bürgermeisters Thomas Nordheim, des Chefs der Alters- und Ehrenabteilung Reinhard Pretschker und der Gäste. Traditionell wurden zur Jahreshauptsammlung auch wieder die Mitglieder für ihr Engagement geehrt und bei erfolgreicher Ausund Fortbildung befördert. – 10 Jahre aktiver Dienst: M. Barthold, M. Brix, M. Löffler und M. Schmidt – 25 Jahre aktiver Dienst: D. Müller (OWL FF Heinrichsort) – – – – – – 40 Jahre aktiver Dienst: K.-J. Colditz Ehrung des Landesfeuerwehrverbandes: W. Seek (40 Jahre Mitglied) und H. Kampf (60 Jahre Mitglied) Übernahme in die Alters- und Ehrenabteilung: K.-J. Colditz, R. Richter und G. Rother Berufung zum Anwärter: J. Franke, A. Gabler, K. Gasch, K. Göbel, W.-L. Johle, J. Nordheim und S. Vogel Ernennung Feuerwehrmann: M. Bachmann, D. Lammert und K. Küchler Beförderungen • Hauptfeuerwehrmann: J. Fromm, J. Kette, L. Küchler, M. Marzin und M. Wurziger • Löschmeister: M. Barthold, J. Donath, M. Hein und M. Löffler • Hauptlöschmeister: M. Kubisch und R. Tetzner • Brandmeister: M. Joneleit • Oberbrandmeister: N. Wolf Vielen Dank an die Kameraden des Lichtensteiner Verpflegungszuges für die Verköstigung von mehr als 100 Leuten. Mit kameradschaftlichen Grüßen Thomas Müller Zugführer/Öffentlichkeitsarbeit FF Lichtenstein Email: thomas.mueller@feuerwehr-lichtenstein.de weitere Infos unter: http://www.feuerwehr-lichtenstein.de 11 Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 KOMMUNALE INFORMATIONEN Sitzungstermine der Beiräte, des Stadtrates, der Ausschüsse und des Ortschaftsrates ➜ ➜ ➜ ➜ ➜ ➜ Sitzung des Seniorenbeirates am 29.02.2016, 17:00 Uhr im Mehrzweckraum des Neuen Rathauses, Badergasse 17 Sitzung des Jugendbeirates am 02.03.2016, 18:00 Uhr, Sitzungsort wird noch bekannt gegeben Sitzung des Stadtrates am 07.03.2016, 18:00 Uhr im Mehrzweckraum des Neuen Rathauses, Badergasse 17 Sitzung des Ortschaftsrates Heinrichsort am 10.03.2016, 18:00 Uhr im Mehrzweckraum des Feuerwehrgebäudes, Schulberg 1b Sitzung des Technischen Ausschusses am 14.03.2016, 18:00 Uhr im Mehrzweckraum des Neuen Rathauses, Badergasse 17 Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport am 21.03.2016, 18:00 Uhr, Sitzungsort wird noch bekannt gegeben Zum öffentlichen Teil der Sitzung sind Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung, Ort und Zeit der öffentlichen Sitzung werden rechtzeitig durch Aushang in den Schautafeln der Stadt Lichtenstein ortsüblich bekannt gegeben. Alle Termine können Sie auch im Internet unter www.lichtenstein-sachsen.de nachlesen. Information über die Überprüfung der Damen und Herren Stadträte auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR Mit Beschluss 05/11/2014 hatte der Stadtrat den Bürgermeister mit der Überprüfung der am 25. Mai 2014 gewählten Damen und Herren Stadträte durch den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR beauftragt. Die Rechercheergebnisse liegen seit Januar 2016 vor. Für 3 Stadträte erfolgte keine Bearbeitung durch den Bundesbeauftragten, da sie zu dem nach §§ 20, 21 Stasi-Unterlagengesetz maßgeblichen Stichtag (12.01.1990) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Aus den Unterlagen für die 19 überprüften Damen und Herren Stadträte haben sich keine Hinweise auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst ergeben. Thomas Nordheim, Bürgermeister DAETZ-CENTRUM Fortsetzung der Veranstaltungsreihe: „Kinderuni“ Die Daetz-Stiftung und die TU Chemnitz beginnen am 10. März 2016 mit der Veranstaltung „Die Kultur des Schenkens in der Welt“ ihre zweite Reihe der beliebten Kinderuniversität. Um genügend Plätze zur Verfügung zu haben, bitten die Veranstalter um eine rechtzeitige Anmeldung der Kinder mit ihren Eltern unter der Telefonnummer 037204/ 585821 oder per E-Mail contact@daetz-stiftung.org. Anzeigen Tanztee Der nächste Tanztee findet am 20. März 2016 von 10:00 bis 18:00 Uhr im Daetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2 statt. C M Y K 12 Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 NEUES AUS DEM MUSEUM DER STADT LICHTENSTEIN Spuren und Emotionen Deutsch-Russischer Verknüpfungen Eine von der Bundesregierung geförderte Wanderausstellung über die Geschichte und Integration der Russlanddeutschen vom 25. Februar bis 24. April 2016 im Stadtmuseum Lichtenstein Deutsche aus Russland. Geschichte und Gegenwart „Wurzeln schlagen und die Gesellschaft stärken“, das ist der Leitgedanke der neuen Wanderausstellung „DEUTSCHE AUS RUSSLAND. Geschichte und Gegenwart“ im Museum der Stadt Lichtenstein, die vom 25. Februar bis 24. April 2016 von der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland mit Sitz in Stuttgart präsentiert wird. Eröffnet wird die Ausstellung am Donnerstag, 25. Februar 2016, um 19 Uhr mit Grußworten, Vortrag, Film, Führung durch die Ausstellung und Kulturprogramm im Stadtmuseum Lichtenstein, Ernst-Thälmann-Str. 29. Der Projektleiter Jakob Fischer, selbst Deutscher aus Kasachstan, führt mit einer Power-Point-Präsentation in die Ausstellung ein und zeigt auf Großleinwand Kurzfilme über die Geschichte und Integra- Foto: Landsmannschaft der Deutschen aus Russland tion der Deutschen aus Russland. Er informiert mit interessanten Dokumentationen über die Geschichte dieses leidgeprüften Ein Abend am Samowar Volkes, benennt Beispiele von Zusammenleben, von glücklichem Ankommen, von neuen Wurzeln, neuer Heimat, verständnisvollem Miteinander. Musik – kulinarische Spezialitäten – Hintergrundinformationen Am 11. März laden das Museum in Zusammenarbeit mit der HeinMusikalisch umrahmt wird die Ausstellungseröffnung vom Ge- rich-von-Kleist-Oberschule und dem Gymnasium „Prof. Dr. Max sangverein Lichtenstein e.V. und von Jakob Fischer/Gesang. Schneider“ zu einer Veranstaltung im Rahmen der SonderausstelDer Eintritt am Eröffnungsabend ist frei. Alle interessierten Bürge- lung „Deutsche aus Russland“ ein. rinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Die Veranstaltung beginnt um 18.00 Uhr. Erinnerungen an die Strickerei Vogel, Innere Zwickauer Straße 22 Asbestfreie Fingerlinge – Eine Lichtensteiner Entwicklung In einer Vitrine im Treppenhaus des Stadtmuseums werden wieder neue Schenkungen vorgestellt. Herr Gottfried Vogel übergab dem Museum Gegenstände seiner ehemaligen Strickerei, die schon sein Vater Georg Vogel am Standort Innere Zwickauer Straße 23 von 1936 bis zu seinem Tod 1941 geführt hatte. Dazu gehören u. a. Baby-Jüpchen, Socken und die asbestfreien Fingerlinge als fertiges Produkt sowie der besondere Faden. Das Textilforschungsinstitut Chemnitz richtete in den 1980er Jahren an die Einkaufs- und Liefergenossenschaft der Wirker und Stricker in Westsachsen mit Sitz in Burgstädt die Anfrage, ob in einer Einrichtung asbestfreie Fingerlinge hergestellt werden könnten. Dort verwies man auf die Firma Vogel in Lichtenstein. Gottfried Vogel und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war es gelun- gen, Fingerlinge aus sehr lose gedrehter Baumwolle, kombiniert mit Glasseide, zu fertigen. Die Fingerlinge wurden als unendlicher Schlauch hergestellt, dann zerschnitten, die Maschen abgekettelt und die Kuppe mit einem synthetischem Faden zusammengenäht. Quelle: Stadtmuseum Lichtenstein Impressum Herausgeber: Stadtverwaltung Lichtenstein und Verwaltungsgemeinschaft • Verantwortlich für den amtlichen Teil: Herr Thomas Nordheim, Bürgermeister der Stadt Lichtenstein und für Mitteilungen der Mitgliedsgemeinden Bernsdorf und St. Egidien in der Verwaltungsgemeinschaft deren Bürgermeister • Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: jeweiliger Auftraggeber/Verfasser • Redaktion: Stadtverwaltung Lichtenstein, 09350 Lichtenstein, Badergasse 17, Fachgruppe Zentrale Steuerung, Telefon: 037204 61320, Fax: 037204 61107 • E-Mail: n.dankert@lichtenstein-sachsen.de • Verlag, Satz, Druck, Vertrieb, Anzeigen: RIEDEL – Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Telefon: 037208/876100, Fax: 037208/876299, E-mail: info@riedel-verlag.de, Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel. Es gilt die aktuelle Anzeigenpreisliste, Stand: November 2015 Verteilung: Die Stadt Lichtenstein mit allen Ortsteilen verfügt laut Quelle Deutsche Post über 6925 Haushalte. Für die Verteilung der bewerbbaren Haushalte benötigt das beauftragte Verteilunternehmen VBS-Logistik 6925 Exemplare. Die nicht zur Verteilung kommenden Exemplare liegen zur kostenfreien Mitnahme C M Y K an den bekannten Auslagestellen aus. Es wird für jeden Haushalt ein Amtsblatt zur Verfügung gestellt. Sollten Sie den Lichtensteiner Anzeiger nicht erhalten haben, so können Sie dies gern unter folgender Telefonnummer melden: (0371) 33200100. Stand: Januar 2016 13 Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 MUSEUM DER STADT LICHTENSTEIN 75. Museumskaffeeklatsch Der Lichtensteiner Musikverein in der alten Rödlitzer Schule neben der Kirche Am 20. März findet der nächste Museumskaffeeklatsch statt. Diesmal führt die Veranstaltung nach Rödlitz in die alte Schule (Obere Dorfstraße 4). Das Haus wird heute von vielfältigen Klängen erfüllt. Der Musikverein Lichtenstein ist dort ansässig. Die Geschichte des Vereins wird auch der thematische Schwerpunkt der Veranstaltung sein. Darüber hinaus geht es um die Geschichte der benachbarten Kirche. Zum Abschluss kann die Kirche auch besichtigt werden. Kaffee und Kuchen gibt es ab 14.30 Uhr, Vorträge beginnen 15,30 Uhr. Der Eintritt zur Veranstaltung kostet 1,50 Euro. Texte: Anne-Sophie Berner, Quelle: Stadtmuseum Lichtenstein NEUES AUS DER STADTBIBLIOTHEK LICHTENSTEIN Am Mühlgraben 3, 09350 Lichtenstein | Tel.: 037204/2551, Fax: 72670 | e-mail: bibliothek@lichtenstein-sachsen.de „Großer Geist, bewahre mich davor, über einen Menschen zu urteilen, ehe ich nicht eine Meile in seinen Mokassins gegangen bin.“ (Indianische Weisheit) Die zu eröffnende Willkommensbibliothek – als Teil unserer geschätzten Stadtbibliothek – soll genau dafür ein kleiner Baustein sein. Menschen aus unterschiedlichsten Kulturen, die in verschiedenstem Schuhwerk unterwegs sind, ein klein wenig näher zu bringen. In meiner Kinderzeit bekam ich von meinem Onkel, der in einer Buchhandlung arbeitete jedes Jahr zum Geburtstag ein großes Buch mit Märchen oder Geschichten aus einer bestimmten Nation oder Region dieser Welt. Darunter Märchen aus China, Indianermärchen, Märchen aus 1001 Nacht usw. … Das war eine gute Gelegenheit mehr über die Hoffnungen, Wünsche aber auch Ängste der verschiedenen Kulturkreise zu erfahren. Jedes Jahr war ich voller Spannung, welches neue Buch wohl dazukommen würde. Dabei wurde ich ein großer Fan der Indianer – der Ureinwohner Amerikas, und es stimmte mich, da ich in einem christlichen Elternhaus aufwuchs, ein wenig traurig, dass die z. T. gewalttätigen Einwanderer aus Europa die Bibel im Handgepäck mit sich führten. Und so war ich dann erfreut in einem dieser Bücher die für mich versöhnlichen Zeilen zu lesen, die ein Engländer auf dem Sterbebett seinem indianischen Freund mitgab: „ Am Ende hoffe ich, dass dein Manitu mein Gott ist und wir uns gemeinsam in deinen ewigen Jagdgründen wiedersehen.“ Am Ende – nur ein Traum? Ozzy Osborne – sicherlich einer der schillerndsten Rocksänger – hat es in seinem Song „Dreamer“ sehr treffend formuliert: 14 „Ich starre durch das Fenster auf die Welt dort draußen, Frage mich, ob Mutter Erde überleben wird Hoffe, dass die Menschheit irgendwann aufhört, sie zu missbrauchen… Ich bin nur ein Träumer, Ich verträume mein Leben Bin nur ein Träumer, der von den besseren Tagen träumt Ich sehe die Sonne untergehen, wie jeder von uns Ich hoffe, daß die Morgendämmerung ein Zeichen bringen wird Einen besseren Platz für die, die nach uns kommen werden... dieses Mal Deine höhere Macht mag Gott sein, oder Jesus Christus, Das ist mir eigentlich ziemlich egal Ohne unsere gegenseitige Hilfe gibt es keine Hoffnung für uns Ich lebe in einem Traum der Phantasie Es wäre schön, wenn wir vereint leben könnten. Wann werden all dieser Zorn, Hass und religiöse Intoleranz vergangen sein?“ Unser Dank gilt allen, die zur Entstehung dieser Willkommensbibliothek beigetragen haben. Den Spendern, den Organisatoren um unsere Bibliotheksleiterin Frau Hisslinger. Und natürlich allen, die heute unserer Einladung gefolgt sind, um diese Bibliothek mit Leben zu erfüllen. In diesem Sinne wünsche ich allen ein spannendes Stöbern durch die Bibliothek – einen Rundgang in fremden Mokassins. Thomas Nordheim C M Y K Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 SCHULEN Heinrich-von-Kleist-Oberschule Lichtenstein lädt zum Tag der offenen Tür Anmeldezeiten für die zukünftige Klasse 5 im Schuljahr 2016/2017 Bald ist es wieder soweit. Der Wechsel von der Grundschule in eine weiterführende Bildungseinrichtung steht vor der Tür. Um den Schülern und Eltern die Entscheidung etwas zu erleichtern, findet am 27.02.2016 in der Zeit von 10 – 13 Uhr unser „Tag der offenen Tür“ an der Heinrich-von-KleistOberschule in Lichtenstein statt. An diesem Tag können Sie sich mit Ihren Kindern über unsere Schule, das Bildungsangebot, Kurse, Freizeitmöglichkeiten und, und, und … informieren. an der Heinrich-von-Kleist-Oberschule Lichtenstein, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 6 29.02. bis 04.03.2016 in der Zeit von 07.00 bis 15.30 Uhr und zusätzlich am 02.03.2016 (Mittwoch) bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache (037204/2057). Folgende Unterlagen sind erforderlich: – Bildungsempfehlung (Original) – Kopie der letzten Halbjahresinformation – Aufnahmeantrag für die Oberschule Heinrich von Kleist (Formblatt) – 1 Passbild – Rücklaufformular Schulanmeldung am Gymnasium „Prof. Dr. Max Schneider“ Die Schulanmeldung ist in der Zeit vom 26.02. bis 04.03.2016 im Haus I – Lutherplatz 3, – Erdgeschoss möglich. Wir haben wie folgt geöffnet: Freitag, 26.02.2016 Montag, 29.02.2016 von 07.00 Dienstag, 01.03.2016 von 07.00 Mittwoch, 02.03.2016 von 07.00 Donnerstag, 03.03.2016 von 07.00 Freitag, 04.03.2016 von 07.00 bis 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr bis 15.30 Uhr bis 15.30 Uhr bis 14.00 Uhr Sie können Ihr Kind ab diesem Tag bereits bei uns anmelden. Das Folgende Unterlagen sind erforderlich: Sekretariat ist besetzt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns!! – Bildungsempfehlung (Original) – Kopie der letzten Halbjahresinformation – Aufnahmeantrag für unser Gymnasium (Formblatt) – Geburtsurkunde Die Schulleitung – 2 Passbilder (für Schülerausweis und Schülerkartei) VEREINSNACHRICHTEN Spieltermine der SSV Fortschritt Lichtenstein Tag Uhrzeit 12.03. 12.03. 19.03. 19.03. 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr Abteilung Volleyball Mannschaft – Spielklasse Gegner Sportstätte Damen III Damen III Damen II Damen II Albernauer Sportverein Plauen OL SG Mauersberg TV VJ Burgstädt Kleist-Turnhalle Kleist-Turnhalle Sportzentrum Lichtenstein Sportzentrum Lichtenstein Schüler 1. Männer SR HOT 1 und 2 Gersdorf 3 Turnhalle Rödlitz Turnhalle Rödlitz Frauen Männer HV Oederan TSV Lichtentanne Sportzentrum Lichtenstein Sportzentrum Lichtenstein 2. Mannschaft 1. Mannschaft 2. Mannschaft Glauchau IV Hartha 1 Glauchau III Turnhalle Turnerweg Turnhalle Turnerweg Turnhalle Turnerweg Tischtennis 05.03. 08.30 Uhr 05.03. 13.00 Uhr Handball 27.02. 15.00 Uhr 27.02. 17.00 Uhr Schach C M Y K 28.02. 09.00 Uhr 13.03. 09.00 Uhr 20.03. 9.00 Uhr 15 Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 VEREINSNACHRICHTEN Erfolgreiche Nachwuchssportler geehrt Folgende vier Nachwuchssportler erhielten eine Zuwendung in Höhe von 150 Euro: Sophie Philipp Volleyball, z.B. Sachsenmeisterin U20 Pia Helbing Volleyball, z.B. Vizesachsenmeisterin U16 Jonas Schneider Radsport Alexander Lasch Rodeln Kneipp-Verein „Chemnitzer Land“ e. V. Geschäftsstelle: Poststr. 4, 09350 Lichtenstein Tel.-Nr. und Fax-Nr.: 037204 72207 Öffnungszeiten: Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr • • Ziel des Vereins Nachwuchsleistungssport Zwickau ist es, Kadersportler des Landes Sachsen mit einer Unterstützung die persönli- • chen Aufwendungen für ihr Training ein wenig zu mildern. Im Landkreis sind es ca. 80 junge Sportler, die in den Genuss einer • finanziellen Zuwendung 2015 gekommen sind. • „Neuseenstadt 2040“: Sächsische Orgelakademie e. V. lädt zum musikalisch-literarischen Nachmittag ein montags, von 15.30–16.30 Uhr: Funktionsgymnastik Sportzentrum dienstags: Funktionsgymnastik in zwei Gruppen im Vital Lichtenstein ab 9.15 Uhr mittwochs: große Wanderung – Treffpunkt: 9.00 Uhr am Bahnhof, Seniorenspaziergang – Treffpunkt: 14.00 Uhr am Bahnhof donnerstags: Walking – Treffpunkt: 9.00 Uhr Rümpfwald freitags: Wassergymnastik – Treffpunkt: 17.00 bzw. 18.00 Uhr Lehrschwimmbecken Heinrich-von-Kleist-Schule ■ Weitere Termine 01.03.16 Gesundheitsschwimmen Limbach-Oberfrohna Treffpunkt: 12.30 Uhr Bahnhof 14.03.16 Gemütlicher „Osterkaffeeklatsch“ in unseren Geschäftsräumen (Mitglieder erhalten noch Einladungen) 15.03.16 Vortrag SHG „Arthrose“ 15.00 Uhr in unseren Geschäftsräumen 15.03.16 Seniorenbowling in der Kreuzleithe Treffpunkt: 18.00 Uhr 17.03.16 Badefahrt nach Schlema Treffpunkt: 8.15 bis 8.30 Uhr Bahnhof Am Sonntag, dem 13. März 2016, 15 Uhr stellt die Leipziger Journalistin Ricarda Stöckel in der Schlosskapelle Waldenburg ihren Roman „Neuseenstadt 2040 – Geschichte einer Unternehmerin“ (erschienen im Engelsdorfer Verlag) vor. Die Lesung wird durch Musik an der Jahn-Orgel umrahmt. Interessenten können bereits ab 13 Uhr an Führungen durch die Ausstellung „Credo musicale – Bau und Wesen der Orgel“ im Schloss Waldenburg teilnehmen sowie mit den Orgelfachleuten ins Gespräch kommen und einen Blick hinter die Kulissen der Orgel Für unsere zweite Gruppe Wassergym. (immer freitags von 18 bis 19 Uhr) suchen wir noch Teilnehmer. Interessenten bitte in der werfen. Geschäftsstelle melden! Interessenten bitte eine Woche vorher zur Öffnungszeit in der Geschäftsstelle melden! Zu jeder Infoveranstaltung sowie zu den Schönburger Meisterkonzert im Schloss Waldenburg Kursangeboten sind Nichtmitglieder herzlich willkommen. Beim Schönburger Meisterkonzert der Sächsischen Orgelakade- Der Vorstand mie e. V. im Schloss Waldenburg am Sonntag, dem 20. März 2016, das wie gewohnt 17 Uhr beginnt, steht der musikalische Nachwuchs im Mittelpunkt. „Frauen“ e. V. Lichtenstein Unter Regie von David Ludwig, Lehrkraft an der Musikschule des Landkreises Zwickau, wird ein sehr vielseitiges und interessantes Poststraße 4 | 09350 Lichtenstein Programm zu hören sein. Telefon und Fax: 037204/2014 Interessenten aller Altersgruppen können auch vor diesem Konzert ab 15.30 Uhr an einer Führung durch die Ausstellung „Credo musi23.02. 14.00 Uhr „Ohne Moos nichts los“ cale – Bau und Wesen einer Orgel“ teilnehmen. Vortrag der Schuldnerberatung der AWO in Hohenstein-Ernstthal ■ Infos: www.saechsische-orgelakademie.de 01.03. 14.00 Uhr Rommé-Meisterschaft 08.03. 14.00 Uhr Frauentag im Clubkino Wir sehen den Film „Honig im Kopf“ 15.03. 14.00 Uhr Spiel- und Plaudernachmittag Wer schlägt den Rommé-Meister? 22.03. 14.00 Uhr Wir treffen uns zur Osterwanderung mit Überraschungen Diese Angebote, sowie auch thematische Veranstaltungen, stehen allen Bürgern unserer Stadt offen. Veranstaltungen ohne Ortsangabe finden im Alten Rathaus, PostAnzeigen straße 4, statt. Öffnungszeiten unserer Nähstube: montags bis donnerstags 9:00 bis 16:00 Uhr. In unserer Geschäftsstelle findet noch folgende Veranstaltung statt: Familien- und Schwangerenberatung der AWO, Anmeldung jeweils mittwochs aller 14 Tage. Tel. Nr.: 03723/711 086 Schuldnerberatung der AWO, weitere Informationen sind in der Geschäftsstelle unseres Verein zu erfahren. Wagner, Vorstandsmitglied 16 C M Y K Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 VEREINSNACHRICHTEN | VERANSTALTUNGEN HALT e.V. – Beratungszentrum für Soziales Glauchauer Str. 18, 09350 Lichtenstein Tel. 037204/ 80043 und 03723/ 47518 Frauenzentrum Lichtenstein Träger dfb - Regionalverband Sachsen Ost e.V. Altmarkt 8, 09350 Lichtenstein Allgemeine Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 – 14.00 Uhr Telefon: 037204/941916, Fax: 037204/60580, E-Mail: dfb-frauenzentrum.lichtenstein@gmx.de • Beratung (Hartz IV u.a.) mit Terminvereinbarung: Dienstag von 8.00 bis 13.00 Uhr Montag: geschlossen • Rentenauskünfte: Dienstag: 8.00–16.00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 11.00 Uhr Mittwoch: 8.00–17.00 Uhr • Mieterverein Südsachsen e.V.: Donnerstag: 8.00–16.00 Uhr Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr Freitag: 9.00–11.00 Uhr • Schuldnerberatung der AWO: jeden 2. + 4. Montag von 8.00 bis 11.30 und 12.30 bis 14.00 Uhr Annahme Änderungsschneiderei entsprechend den Öffnungszeiten. Sie erhalten bei uns k o s t e n l o s e Beratungen (mit Voranmeldung) zu allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit und HARTZ IV, Arbeits-, Sozial- und Rentenrecht (einschließlich Überschlägen) sowie Hilfe und Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen für Behörden und Schreiben von Bewerbungen. • • • Kreisverband Hohenstein-Er. e. V. montags, 13.00 Uhr: „Wandern für Frau und Mann“ Treffpunkt: Parkplatz Penny Rudolf-Breitscheid-Straße dienstags, 9.00 bis 12.00 Uhr: Informationen zum Projekt Alltagsbegleiter – Anmeldung von Hilfesuchenden und Projektinteressierten 9.00 bis 16.00 Uhr: Computerkurs – Wünsche werden berücksichtigt – Anmeldung erforderlich – donnerstags 14.00 Uhr: Zirkel Kreatives Gestalten (14-tägig) 14.00 Uhr: Handarbeitszirkel (14-tägig) 15.00 Uhr: Klöppeln 18.00 Uhr: Sport, Turnhalle in der Inneren Zwickauer Str. Öffnungszeiten unserer Kreisgeschäftsstelle: Mo, Mi, Do 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr ■ Veranstaltungen • 24.02.2016, 14.00 Uhr: dfb-Ortsgruppenversammlung – Wahl Di 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr des Ortsvorstandes Fr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr • 25.02.2016, 14.00 Uhr: Klöppelzirkel • 29.02.2016: Ausfahrt nach Johanngeorgenstadt Kleiderkammer in Hohenstein-Er., Badegasse 1 Bitte Anmelden! • 01.03.2016, 10.00 Uhr: Wandern mit Gudrun – Treffpunkt: Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 12.30 Uhr - 17.00 Uhr Goldener Helm Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 12.30 Uhr - 15.00 Uhr • 02.03.2016: Frauentagsveranstaltung dfb-OG • 03.03.2016, 13.30 Uhr: Zeichenzirkel ■ Stätte für Begegnungen • 09.03.2016, 17.00 Uhr: „Die singenden Handtaschen“ – Veran• 01.03.2016, 14:30 bis 16:30 Uhr, Gaststätte „Stadt Chemnitz“ staltung, Sachsenlandhalle Glauchau, Einlass: 16.00 Uhr „Frühlingserwachen“ – Musikalisches Unterhaltungsprogramm • 10.03.2016, 14.00 Uhr: Klöppelzirkel – fröhlich, heiter und mit Schwung mit den „Batzendorfern“ – • 16.03.2016, 14.00 Uhr: HEWAG-Stift – Gäste: Frau Carmen Zwinscher, Leitung sozialer Dienst; Herr Mirko Lorenz, EinrichGäste sind die Musiker Herr Puhlfürst und Herr Gimpel tungsleiter • 17.03.2016, 13.30 Uhr: Zeichenzirkel ■ Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende für bedürftige • 22.03.2016, 14.00 Uhr: „Politik vor Ort“ Menschen! • 24.03.2016, 14.00 Uhr: Klöppelzirkel Wir benötigen guterhaltene, warme Bekleidung für Damen, Herren, Kinder und Babys. Ebenso warmes Schuhwerk, ■ Vorschau Decken, Kissen, Läufer, Bettwäsche, Handtücher und • 25.04.2016: Ausfahrt nach Kohren-Sahlis Ab sofort sind Anmeldungen möglich! Rucksäcke. Auch Spielsachen wie Schlitten, Puppen, Puppenwagen, Ute Hoch, Frauenzentrum Autos, Buggys, Dreiräder, Fahrräder, Roller, Bobby Cars, Bälle usw. werden gern im guten Zustand angenommen. Alles für das Baby wie Kinderwagen, Sportwagen, Badewannen, Wickeltisch, Bekleidung usw. wäre nett – Annahme in unserer DRK-Kleiderkammer! C M Y K ■ Erste Hilfe Ausbildung • Ihr Anzeigentelefon: 037208/876-100 Riedel – Verlag & Druck KG 19.03.2016 von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr in Hohenstein-Ernstthal 17 Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 VERANSTALTUNGEN ➜ 25.02.2016, 19:00 Uhr Ausstellungseröffnung – Deutsche aus Russland. Gestern und heute – Wanderausstellung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. Stadtmuseum Lichtenstein, E.-Thälmann-Str. 29 ➜ 05.03.2016, 10:00 Uhr Orgelforum – Europäische Komponisten und Ihre Orgeln Johann Pachelbel – ein Komponist mit europäischer Ausstrahlung Daetz-Centrum, Schlossallee 2 ➜ 26.02. bis 24.04.2016 Sonderausstellung – Deutsche aus Russland. Gestern und heute – Wanderausstellung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. Stadtmuseum Lichtenstein, E.-Thälmann-Str. 29 ➜ 10.03.2016, 17:00 Uhr Kinderuni Daetz-Centrum, Schlossallee 2 ➜ 26.02.2016, 17:00 Uhr Vernissage „Der Akt in der Kunst“ Daetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2 ➜ 27.02. bis 26.06.2016 Sonderausstellung – Der Akt in der Kunst Daetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2 ➜ 27.02.2016, 10:00 bis 13:00 Uhr Tag der offenen Tür Heinrich-von-Kleist-Oberschule, F.-L.-Jahn-Str. 6 ➜ 28.02.2016, 15:00 Uhr Tanztee Daetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2 ➜ 04.03.2016, 16:30 Uhr Bilderbuchkino für kleine Leute ab 4 Jahren – „Helma legt los“ von Ute Krause Stadtbibliothek Lichtenstein, Am Mühlgraben 3 ➜ 11.03.2016, 18:30 Uhr Ein Abend am Samowar – Veranstaltung im Rahmen der Sonderausstellung Deutsche aus Russland. Gestern und heute Stadtmuseum Lichtenstein, E.-Thälmann-Str. 29 ➜ 20.03.2016, 14:30 Uhr 75. Museumskaffeeklatsch – Kaffee, Kuchen, Musik und Vorträge 556 Jahre Rödlitz – Ortsgeschichte, Kirchschullehn, Kirche alte Schule, Obere Dorfstraße 4, OT Rödlitz ➜ 20.03.2016, 15:00 Uhr Tanztee Daetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2 ■ Musikkneipe „Weiberzorn“, Hartensteiner Str. 15 jeden Freitag ab 21:30 Uhr „Doppeldecker“ jeden Samstag ab 21:30 Uhr „Party-Time“ C M Y K 18 Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 VEREINSNACHRICHTEN | VERANSTALTUNGEN RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN Jehovas Zeugen Versammlung Lichtenstein Zusammenkunftszeiten: Mittwoch Sonntag Tel.: 037204/941915, Fax: 037204/941917 E-Mail: kinderhilfe-lichtenstein@gmx.de Öffnungszeiten Geschäftsstelle, Altmarkt 8 Mo: geschlossen Di, Mi, Do: 9.00 - 16.00 Uhr Öffnungszeiten Kindermarkt, Am Mühlgraben 1 Dienstag: 9.00 - 12.30 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.30 Uhr Spenden können außerhalb der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle, Altmarkt 8 abgegeben werden. mittwochs, ab 14.30 Uhr donnerstags, 14.00–16.30 Uhr donnerstags, 15.00 Uhr Lesen üben in spannenden Kinderbüchern spielerisch lernen am Computer Klöppeln für Kinder 19:00 Uhr 09:30 Uhr Zusammenkunftsort: Königreichssaal Hohndorf, Garnstraße 1 Ansprechpartner: Reinhart Kühn Tel.: 037204 606900 KIRCHENNACHRICHTEN 2. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung vom 25.11.2014 für den Friedhof Rödlitz-Heinrichsort der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rödlitz-Heinrichsort Mit Datum vom 11.12.2015 hat der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rödlitz-Heinrichsort folgenden Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung beschlossen: Neu: 14-tägig donnerstags „Flinke Nadel“ §7 Gebührentarif ■ Veranstaltungen V. Der Kirchenvorstand beschließt eine Nutzungsgebühr für die • 01.03.2016, 9.00 bis 12.00 Uhr Friedhofshalle in Rödlitz von 140,00 Euro je Trauerfall und 90,00 „Alles fürs Kind“, Penny-Markt, Rudolf-Breitscheid-Str. Euro für eine stille Abschiednahme. Der Erlös fließt in Projekte der Kinderhilfe. • 02.03.2016, 8.00 Uhr Dies betrifft nur den Friedhof in Rödlitz, da der Friedhof in HeinrichGemeinsames Frühstück für Kinder, Eltern, Großeltern und sort keine Friedhofshalle besitzt. Vereinsmitglieder • 08.03.2016, 9.00 bis 17.00 Uhr „Alles für die Frau“, Penny-Markt, Rudolf-Breitscheid-Str. Der Erlös fließt in Projekte der Kinderhilfe. ■ Neu Wir bieten Kindern und Muttis einen Kreativzirkel an. Es besteht die Möglichkeit, dass die Teilnehmer sich entsprechend ihren Interessen und Neigungen ihre Betätigung auswählen können. Ob Malen, Scherenschnitte, Gestalten von Schmuck, Häkeln, Stricken, Nähen oder Klöppeln und vieles mehr, alles ist möglich. Teilnahme ist kostenfrei. Diese Angebote sind donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr in den Räumen am Altmarkt 8. Es besteht die Möglichkeit, sich in der Kinderhilfe zu den Öffnungszeiten zu informieren. Ute Hoch, Vorsitzende Kinderhilfe Foto: Harald Raschke C M Y K 19 Lichtensteiner Anzeiger 22. Februar 2016 DIE CHRISTLICHEN GEMEINDEN VON LICHTENSTEIN TEILEN MIT UND LADEN EIN Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde ■ regelmäßige Veranstaltungen – nicht in den Ferien dienstags 08:30 Uhr Eltern-Kind-Kreis, Lutherhaus 18:00 Uhr Junge Gemeinde, Lutherhaus mittwochs 15:45 Uhr Flötenanfänger, Lutherhaus 19:30 Uhr Chorprobe, Lutherhaus donnerst. 20:00 Uhr Frauensportgruppe, Laurentiussaal freitags 16:00 Uhr Kurrende, Lutherhaus ■ Weitere Veranstaltungen: 28.02.16, Laurentiuskirche 09:30 Uhr Sakramentsgottesdienst 04.03.16, Ev. Freik. Gemeinde, Am Grünen Winkel 6 15:00 Uhr Weltgebetstag der Frauen 06.03.16, Laurentiuskirche 09:30 Uhr Sakramentsgottesdienst 06.03.16, Laurentiuskirche 17:00 Uhr Konzert mit Jonathan Leistner 13.03.16, Laurentiuskirche 09:30 Uhr Sakramentsgottesdienst 20.03.16, Lutherkirche 09:30 Uhr Sakramentsgottesdienst ■ Ev.-Luth.- Kirchgemeinde Pfarramt, Lutherplatz 2, Tel. 2060, Tel. 2241, Pfarrer Mitzschke Christliches Glaubenscentrum Lichtenstein e.V. ■ regelmäßige Veranstaltungen samstags 19:00 Uhr Jugendabend sonntags 09:30 Uhr Gottesdienst ■ weitere Veranstaltungen 06.03.2016 09:30 Uhr 19.03.2016 19:00 Uhr 21.03.2016 19:00 Uhr ■ Gottesdienste 28.02. 10.00 Uhr Heinrichsort 06.03. 10.00 Uhr 13.03. 10.00 Uhr Heinrichsort Rödlitz 20.03. 10.00 Uhr Heinrichsort Sakramentsgottesdienst mit dem Projektchor (KiGo) Familiengottesdienst Sakramentsgottesdienst mit Konfirmandenvorstellung und Taufe (KiGo) Sakramentsgottesdienst (KiGo) ■ weitere Veranstaltungen 01.03. 9.00 Uhr 04.03. 15.00 Uhr 04.03. 19.00 Uhr 21.03. 15.00 Uhr Frühstück des Eltern-Kind-Nachmittags im Bauengut Schülertreff im Bauerngut Weltgebetstag der Frauen im Bauerngut Eltern-Kind-Nachmittag im Bauerngut ■ regelmäßige Veranstaltungen Konfirmandenunterricht: montags, 16.30 Uhr im Pfarrhaus Rödlitz Kirchenchor: montags, 19.30 Uhr im Pfarrhaus Rödlitz Jungschar: dienstags, 17.00 Uhr im Bauerngut Lobpreisteam: mittwochs, 18.30 Uhr im Bauerngut Posaunenchor: donnerstags, 19.30 Uhr im Pfarrhaus Rödlitz Junge Gemeinde: freitags, 19.30 Uhr im Bauerngut ■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rödlitz-Heinrichsort Schwesternkirchgemeinde von Hohndorf Konsumgenossenschaftsweg 4, 09350 Lichtenstein OT Rödlitz Gottesdienst mit Geri Keller Tel: 037204 2879, Fax: 037204 72512 aus Winterthur (CH) Treffen für Geschäftsleute und Mail: kg.roedlitz_heinrichsort@evlks.de Führungskräfte Ansprechpartner: Pfarrer Andreas Merkel, Hauptstr. 13, Seminar mit Dieter Leicht 09394 Hohndorf, Telefon 037298 12407 („Von den Verlockungen der Süchte“, Eintritt 5 Euro) ■ Christliches Glaubenscentrum Lichtenstein e.V. Paul-Zierold-Straße 8, 09350 Lichtenstein Tel 037204 7710, Fax 037204 77110 info@gclev.de, www.gclev.de Evangelisch Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Lichtenstein ■ regelmäßige Veranstaltungen dienstags 09:30 Uhr Morgengebet sonntags 09:30 Uhr Gottesdienst Jeden zweiten Sonntag im Monat 10:00 Uhr der ANDERE Gottesdienst mit wechselnden Themen. ■ besondere Veranstaltungen 24.02.2016 19:00 Uhr 26.02.2016 20:00 Uhr Bibelgespräch KINO-NIGHT ■ Evangelisch Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Grüner Winkel 6, 09350 Lichtenstein, Telefon: 037204 929047 Weitere Informationen unter www.efg-lichtenstein.de 20 Kirchgemeinde Rödlitz-Heinrichsort Landeskirchliche Gemeinschaft Lichtenstein ■ Veranstaltungen 01.03.2016 17.00 Uhr 06.03.2016 16.30 Uhr 08.03.2016 19.00 Uhr 19.30 Uhr 09.03.2016 18.45 Uhr 13.03.2016 10.30 Uhr 15.03.2016 20.03.2016 22.03.2016 27.03.2016 29.03.2016 19.30 Uhr 17.00 Uhr 19.00 Uhr 19.30 Uhr 17.00 Uhr 19.00 Uhr 19.30 Uhr Bibelgespräch Gemeinschaftsstunde Gebetskreis Bibelgespräch Kreativtreff GoFresh – Gottesdienst für Jung + Alt Frauenstunde Gemeinschaftsstunde Gebetskreis Bibelgespräch Gemeinschaftsstunde Gebetskreis Bibelgespräch ■ regelmäßige Veranstaltungen donnerstags 19.30 Uhr Wort und Sport freitags 19.30 Uhr Junge Erwachsene ■ Kontaktadresse: LKG Lichtenstein Innere Zwickauer Str. 17, 09350 Lichtenstein, Tel.: 037204/2366 C M Y K