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ÖNORM
EN 12629-4
Ausgabe: 2001-04-01
Normengruppe M
Ident (IDT) mit EN 12629-4:2001
ICS 91.220
Maschinen für die Herstellung von Bauprodukten aus
Beton und Kalksandsteinmassen
Sicherheit
Teil 4: Beton-Dachsteinmaschinen
Machines for the manufacture of constructional products from concrete and calciumsilicate - Safety - Part 4: Concrete roof tile making machines
Machines pour la fabrication de produits de construction en béton et silico-calcaire Sécurité - Partie 4: Machines pour la fabrication de tuiles en béton
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Die Europäische Norm EN 12629-4 hat den Status einer Österreichischen
Norm.
Die ÖNORM EN 12629-4 besteht aus
•
diesem nationalen Deckblatt sowie
•
der offiziellen deutschsprachigen Fassung der EN 12629-4:2001.
Fortsetzung
EN 12629-4 Seiten 1 bis 13
Medieninhaber und Hersteller: Österreichisches Normungsinstitut, A-1021 Wien
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Fachnormenausschuss 193
Baumaschinen
Preisgruppe 9
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EUROPÄISCHE NORM
EN 12629-4
EUROPEAN STANDARD
NORME EUROPÉENNE
Januar 2001
ICS 91.220
Deutsche Fassung
Maschinen für die Herstellung von Bauprodukten aus Beton und
Kalksandsteinmassen - Sicherheit - Teil 4: BetonDachsteinmaschinen
Machines for the manufacture of constructional products
from concrete and calcium-silicate - Safety - Part
4:Concrete roof tile making machines
Machines pour la fabrication de produits de construction en
béton et silico-calcaire - Sécurité - Partie 4 : Machines pour
la fabrication de tuiles en béton
Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 1.Januar 2001 angenommen.
Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen
dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzen Stand befindliche Listen
dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage
erhältlich.
Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache,
die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.
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CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und
dem Vereinigten Königreich.
EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG
EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION
COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION
Management-Zentrum: rue de Stassart, 36
© 2001 CEN
B-1050 Brüssel
Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem
Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.
Ref. Nr. EN 12629-4:2001 D
Seite 2
EN 12629-4:2001
Inhalt
Vorwort.........................................................................................................................................................................3
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Einleitung.....................................................................................................................................................................4
1
Anwendungsbereich......................................................................................................................................4
2
Normative Verweisungen ..............................................................................................................................5
3
Definitionen ....................................................................................................................................................5
4
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
4.1.6
4.1.7
4.1.8
4.1.9
4.2
4.3
4.3.1
4.3.2
4.4
4.4.1
4.4.2
4.4.3
Liste der signifikanten Gefährdungen .........................................................................................................6
Mechanische Gefährdungen.........................................................................................................................6
Gefährdungen durch Quetschen..................................................................................................................6
Gefährdungen durch Scheren ......................................................................................................................6
Gefährdungen durch Schneiden und Abschneiden...................................................................................6
Gefährdungen durch Erfassen und Aufwickeln .........................................................................................6
Gefährdungen durch Einziehen oder Fangen.............................................................................................6
Gefährdungen durch Stoß ............................................................................................................................6
Herausspritzen von Flüssigkeiten unter hohem Druck .............................................................................6
Herausschleudern von Teilen oder Werkstoffen ........................................................................................7
Gefährdungen durch Rutschen, Stolpern und Stürzen .............................................................................7
Gefährdungen durch Lärm............................................................................................................................7
Gefährdungen durch Materialien, die verwendet werden..........................................................................7
Kontakt oder Einatmen..................................................................................................................................7
Feuer und Explosion .....................................................................................................................................7
Gefährdungen durch Vernachlässigung ergonomischer Prinzipien in der Maschinengestaltung.......7
Vernachlässigter Gebrauch der Persönlichen Schutzausrüstung ...........................................................7
Unangepaßte örtliche Beleuchtung .............................................................................................................7
Menschliches Fehlverhalten .........................................................................................................................7
5
5.1
5.1.1
5.1.2
5.1.3
5.1.4
5.1.5
Sicherheitsanforderungen und/oder Maßnahmen......................................................................................7
Besondere Anforderungen für mechanische Gefährdungen....................................................................7
Vorschubmaschine und Schneideinheit und Extrusionseinrichtung ......................................................7
Preßeinrichtung und mit ihr verbundene Teile ...........................................................................................8
Gefährdungen durch Rutschen, Stolpern und Stürzen .............................................................................8
Kontakt............................................................................................................................................................8
Steuerstände ..................................................................................................................................................8
6
Nachweis der Sicherheitsanforderungen und/oder Maßnahmen .............................................................8
7
Benutzerinformationen..................................................................................................................................8
8
Warnung..........................................................................................................................................................9
9
Kennzeichnung ..............................................................................................................................................9
Anhang A (informativ) Erstes Beispiel einer typischen Beton-Dachsteinherstellungsanlage..........................10
Anhang B (informativ) Zweites Beispiel einer typischen Beton-Dachsteinherstellungsanlage .......................11
Anhang ZA (informativ) Zusammenhang dieser Europäischen Norm mit EU-Richtlinien.................................12
Literaturhinweise ......................................................................................................................................................13
Seite 3
EN 12629-4:2001
Vorwort
Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau und Baustoffmaschinen - Sicherheit"
erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird.
Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines
identischen Textes oder durch Anerkennung bis Juli 2001, und etwaige entgegenstehende nationale Normen
müssen bis Juli 2001 zurückgezogen werden.
Diese Europäische Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die
Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EURichtlinien.
Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder
gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden,
Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich.
Der Anhang A ist informativ und beinhaltet "Erstes Beispiel einer typischen Beton-Dachsteinherstellungsanlage”.
Der Anhang B ist informativ und beinhaltet "Zweites Beispiel einer typischen Beton-Dachsteinherstellungsanlage".
Zusammenhang mit EU-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieser Norm ist.
Die Normenreihe EN 12629 "Maschinen für die Herstellung
Kalksandsteinmassen - Sicherheit" besteht aus folgenden Teilen:
von
Bauprodukten
Teil 1: Gemeinsame Anforderungen
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Teil 2: Steinformmaschinen
Teil 3: Schiebe- und Drehtischmaschinen
Teil 4: Beton-Dachsteinmaschinen
Teil 5: Rohrmaschinen
Teil 6: Stationäre und fahrbare Einrichtungen für die Herstellung von bewehrten Fertigteilen
Teil 7: Stationäre und fahrbare Einrichtungen für die Herstellung von Spannbetonelementen
Teil 8: Maschinen zur Herstellung von Bauprodukten aus Kalksandsteinmassen (und Beton)
aus
Beton
und
Seite 4
EN 12629-4:2001
Einleitung
Diese Europäische Norm ist eine Typ C-Norm, wie in EN 1070 definiert.
Die Art der Maschinen und die Gefährdungen, die behandelt werden, sind im Anwendungsbereich dieser
Europäischen Norm angegeben.
Zusätzlich müssen Maschinen, die in EN 292-1:1991 und EN 292-2:1991 beschriebenen Anforderungen
entsprechen, die nicht durch diese Norm abgedeckt sind.
Nicht behandelt werden die Gefährdungen, die bei allen mechanischen, elektrischen, hydraulischen,
pneumatischen und anderen Bauteilen von Maschinen bestehen, und die in übergeordneten Normen (Typ A-, B1und B2-Normen) behandelt werden.
Verweise zu den oben genannten Normen werden vorgenommen, soweit Anforderungen solcher Normen relevant
sind.
1
Anwendungsbereich
Diese Europäische Norm muß zusammen mit der EN 12629-1:2000 „Maschinen für die Herstellung von
Bauprodukten aus Beton und Kalksandsteinmassen – Sicherheit – Teil 1: Gemeinsame Anforderungen“
angewendet werden.
Diese Europäische Norm legt zusätzliche Anforderungen und/oder Abweichungen von EN 12629-1:2000 für BetonDachsteinmaschinen, wie sie in Abschnitt 3.1 definiert sind, fest.
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1.1
Abgrenzung der Maschine
Die Dachsteinmaschine beginnt an der Stelle, an der die Formen und/oder der Beton zum feststehenden Teil der
Maschine zugeführt werden und endet dort, wo die Dachsteine nach dem Abschneidevorgang auf ihren Formen
dem Förderband übergeben werden (siehe Anhänge A und B). Formen und Beton können von Hand der Maschine
zugeführt und von ihr abgenommen werden.
Die Herstellung der Betonmischung und der Transport vom Mischer zur Einrichtung sind nicht von dieser Norm
abgedeckt.
Die Ausrüstung für den Transport und die Handhabung des geformten Produktes werden nicht durch diese Norm
abgedeckt.
1.2
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen außer Geräuschgefährdungen, die auf
Beton-Dachsteinmaschinen (einschließlich ihrer Schnittstellen zu anderen Anlagenteilen) zutreffen, wenn sie
bestimmungsgemäß und entsprechend den Empfehlungen des Herstellers verwendet werden (siehe
Abschnitt 4). Diese Europäische Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur
Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen.
ANMERKUNG: Eine Änderung zu dieser Norm ist bereits in Bearbeitung, in der Geräuschaspekte - insbesondere
Maßnahmen zur Geräuschreduzierung, ein Geräuschmeßverfahren sowie die Angaben von Geräuschwerten behandelt werden sollen.
Diese Norm legt Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen fest, die für diese Maschinen gelten.
1.3
Siehe Unterabschnitt 1.3 von EN 12629-1 : 2000.
Seite 5
EN 12629-4:2001
2
Normative Verweisungen
Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen
Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert und die Publikationen
sind nachstehend aufgeführt. Bei starren Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen nur zu
dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten
Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen).
EN 292-1:1991, Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil 1: Grundsätzliche
Terminologie, Methodologie
EN 292-2/A1:1995, Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil 2: Technische
Leitsätze und Spezifikationen
EN 1070:1998, Sicherheit von Maschinen - Terminologie
EN 1837, Sicherheit von Maschinen - Maschinenintegrierte Beleuchtung
EN 12629-1:2000, Maschinen für die Herstellung von Bauprodukten aus Beton und Kalksandsteinmassen –
Sicherheit - Teil 1: Gemeinsame Anforderungen
3
Definitionen
Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die in EN 1070:1998 zusammengestellten Definitionen.
Andere, mehr allgemeinere Definitionen, sind in EN 12629-1 : 2000 "Gemeinsame Anforderungen" enthalten.
Für diese Europäische Norm gelten zusätzlich folgende Definitionen:
3.1
Beton-Dachsteinmaschine (Ziegelmaschine)
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Kraftbetriebene automatische Maschine, die Betondachsteine
Produktionsprozesses darstellt (siehe Anhänge A und B).
herstellt
und
ein
Teil
des
gesamten
ANMERKUNG
Der Ziegelherstellungsprozeß ist komplex und umfaßt stationäre und mobile Bauteile zur Herstellung von
Dachziegeln in verschiedenen Größen und Formen. Die Dachsteinmaschine ist nur ein Element im gesamten
Ziegelherstellungsprozeß, der aus einer Reihe von verbundenen Anlagenteilen bestehen kann (siehe Anhänge A und B).
3.2
Teile der Maschine
3.2.1
Extrusionseinrichtung
Einrichtung, die aus einer Vorschubmaschine besteht, die die Unterform durch die Fertigungsstation der
Dachsteinmaschine führt, einen Druck auf das gemischte Rohmaterial ausübt und einen Preßling ausformt. Der
ausgepreßte Strang wird auf Länge geschnitten.
3.2.2
Presseinrichtung
Einrichtung, die aus Einfülltrichter(n) und einem integrierten Zuführungssystem für die Produktion der Ziegel durch
Formen und Verdichten von Mörtel (Beton) mit oder ohne Vibration besteht, die dann die Form und die geformten
Ziegel ausstößt.
3.2.3
Vorschubmaschine
Mechanismus zum Aufnehmen und/oder Durchfördern der Unterform durch die Fertigungsstation.
3.2.4
Probenahmestelle
Eine Stelle am Ausgang der Maschine, an der ein repräsentatives Exemplar des Produktes aus dem
Verfahrensgang entnommen werden kann.