Pioneer Funds Austria - America Stock

Transcription

Pioneer Funds Austria - America Stock
WIEN 2, LASSALLESTRASSE 1
Pioneer Funds Austria - America Stock
Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG
Bericht über das Rechnungsjahr
16. April 2008 - 15. April 2009
Organe der Pioneer Investments Austria
Aufsichtsrat
Dir. Mag. Alfred SIMON (Vorsitzender)
Dir. Giordano LOMBARDO (1. stv. Vorsitzender)
Dir. Dr. Wolfgang FEUCHTMÜLLER (2. stv. Vorsitzender)
Dir. Angelo FORLONI
Dir. Mateo GERMANO
Dir. Mag. Gerhard HABTMANN (ab 27.10.2008)
Dir. Mag. Klemens HALLER (bis 30.6.2008)
Dir. Mag. Gernot HESCHL
Mag. Verena SÜSSL
Thomas FÜCHSL
Thomas KELLNER
Christoph Zemsauer
Staatskommissär
Dipl. Kfm. Dipl. Soz. Michael SVOBODA
Bundesministerium für Finanzen, Wien
Mag. Elisabeth DOHNAL, Stv.
Bundesministerium für Finanzen, Wien
Vorstand
Dir. DDr. Werner KRETSCHMER (Vorsitzender, ab 1.2.2009)
Dir. Helmut SOBOTKA (Vorsitzender, bis 8.2.2009)
Dir. Mag. Dr. Johann KERNBAUER (Stv. Vorsitzender, bis 26.10.2008)
Dir. Stefano PREGNOLATO (ab 27.10.2008)
Dir. Mag. Hannes ROUBIK (ab 1.2.2009)
Dir. Hannes SALETA
Depotbank
UniCredit Bank Austria AG, Wien
Prüfer
KPMG Austria GmbH
Company belonging to the UniCredit Banking Group, listed in the Register of Banking Groups.
Pioneer Funds Austria - America Stock
-2-
16. April 2008 - 15. April 2009
Sehr geehrte Anteilinhaber!
Die Pioneer Investments Austria legt hiermit den Bericht des Pioneer Funds Austria - America Stock, Miteigentumsfonds
gemäß § 20 InvFG über das Rechnungsjahr vom 16.4.2008 bis 15.4.2009 vor.
Charakteristik des Fonds
Der Pioneer Funds Austria - America Stock ist ein Aktienfonds, dessen Aktienvermögen hauptsächlich in US-amerikanische
Aktien (vorwiegend "Blue Chips" und ausgewählte Wachstumswerte) veranlagt wird. Bis zu 20% des Aktienvermögens des
Fonds können in internationale Aktien nicht-US-amerikanischer Emittenten investiert werden.
Kapitalmarktentwicklung / Anlagestrategie**)
Der US-Aktienmarkt wies in der Periode vom 15. April bis zum 31. August eine mehr oder weniger stagnierende Entwicklung
auf, da es aussah, als könnte eine Rezession der amerikanischen Wirtschaft verhindert und die Krise auf den Finanzmärkten
abgewendet werden. Diese Hoffnungen fanden im September ein jähes Ende, als große Finanzinstitutionen kollabierten
bzw. von der Regierung übernommen wurden und die Verbraucherausgaben ebenso wie die Unternehmensinvestitionen
stark zurückgefahren wurden. Die Folge war ein massiver Einbruch von nahezu 50% (zu Tiefstwerten) auf dem USAktienmarkt. Der bei der Wertpapierauswahl und Branchengewichtung verfolgte Bottom-up-Ansatz trug dazu bei, dass der
Fonds in der Berichtsperiode den amerikanischen Gesamtmarkt in der Performanceentwicklung übertreffen konnte. Den
größten Beitrag zur marktüberdurchschnittlichen Ertragsentwicklung verdankt der Fonds seiner Positionierung im
angeschlagenen Finanzsektor. Darüber hinaus profitierten wir von unserer gezielten Auswahl von Einzeltiteln im Energie-,
Gesundheits- und Industriesektor. Den Finanzsektor hatten wir stark untergewichtet, zu Recht, wie sich zeigte, weil sich
unsere Befürchtungen leider alle bewahrheiten sollten. Unserem vorsichtigen Ansatz verdanken wir auch die guten
Ergebnisse bei der Auswahl der Einzeltitel innerhalb der verschiedenen Branchen, mit welchen wir wesentlich über der
Benchmark liegen. Im Jahr 2008 hatten wir keinerlei Engagements an Firmen, deren Anleger ihr Kapital letztlich vollständig
und dauerhaft verloren, und nur geringe Engagements in Unternehmen, deren Aktionäre zwar katastrophale, aber nicht
vollständige und dauerhafte Kapitalverluste hinnehmen mussten. Gute Veranlagungen hatten wir in Bereichen wie der
Immobilien- und der Schadensversicherungsbranche. Der größte negative Beitrag stammte von unserer Übergewichtung des
Rohstoffsektors im Vergleich zur Benchmark. Wir hatten zu Unrecht erwartet, dass sich die Rohstoffpreise und
Geschäftstätigkeit nach einer vorübergehenden Schwäche wieder stabilisieren würden, aber im Rahmen der globalen
Konjunkturschwäche verfielen sowohl die Rohstoffpreise wie auch die Aktienkurse der Bergbaugesellschaften. Im Lauf des
Berichtsjahres erhöhten wir unsere Engagements in relativ defensiven Bereichen wie dem Gesundheitssektor und
Massenkonsumgütern. Gleichzeitig entschlossen wir uns zu einer Untergewichtung des Energiesektors und zur Reduktion
der Bestände in den Bereichen Industrie, Rohstoffe und IT. Im Einklang mit dem konsequent angewandten Bottom-upAnsatz wurden die Entscheidungen nicht nach rein fundamentalanalytischen Gesichtspunkten, sondern in den meisten
Fällen erst nach genauer Analyse der einzelnen Unternehmen getroffen. Was die Zukunftsperspektiven betrifft, sehen wir
zwar, dass die Bausteine für eine wirtschaftliche Erholung bereits zusammengetragen werden, wann diese Erholung aber
stattfindet, lässt sich derzeit nicht sagen. Manche Anleger verkaufen bereits defensive Titel und investieren in die Aktien
schwer angeschlagener Unternehmen, die derzeit “billig” erscheinen. Wir sehen uns nicht versucht, dieser Strategie zu
folgen und konzentrieren uns weiter auf gut geführte Unternehmen mit einem soliden Geschäftsmodell und Bilanzen, die
stark genug sind, um auch eine möglicherweise länger dauernde Rezessionsphase ohne staatliche Hilfe zu überstehen. Das
Umfeld ist nach wie vor schwierig, aber wir halten den Zeitpunkt für günstig, um auf dem Aktienmarkt nach werthaltigen
Titeln Ausschau zu halten. Die laufende Entwicklung wird von uns natürlich aufmerksam verfolgt, aber generell beurteilen wir
Aktien auf weit längere Sicht, wobei wir besonderes Augenmerk auf die potenzielle Ertragskraft der Unternehmen auch in der
ferneren Zukunft legen. Unserer Meinung nach werden zahlreiche Aktien zu Kursen gehandelt, die die längerfristige
Ertragskraft der Unternehmen außer Acht lassen. Man braucht Geduld, aber mit vorsichtigen Investitionen in qualitativ
hochwertige Unternehmen lassen sich unserer Ansicht nach derzeit schöne Erträge für die Zukunft sichern. In der
Berichtsperiode vom 16. April 2008 bis zum 15. April 2009 wurden keine Derivativgeschäfte durchgeführt.
Das Jahr 2008 ist geprägt von einer Finanzkrise, die entgegen bisherigen Erfahrungswerten im Laufe der letzten Monate
beinahe alle Kapitalmarktsegmente gleichzeitig erfasst hat und sich mittlerweile zu einer globalen Krise entwickelt hat. Mit
der Nähe des jeweiligen Anlageinstrumentes zum anglo-amerikanischen Immobilienmarkt beziehungsweise mit dem Grad
der Refinanzierungsabhängigkeit stieg die absolute Performancebelastung. Die wenigen Ausnahmen konzentrieren sich auf
all jene Investitionsalternativen, die neben hoher Liquidität auch hohe Sicherheiten, vorzugsweise staatlicher Natur,
aufweisen.*)
*) Im Zusammenhang mit der Bewertung in der aktuellen Marktsituation verweisen wir auf die Erläuterungen zur Ermittlung des Fondsrechenwertes im
Anhang ("Bewertung illiquide Wertpapiere").
**) Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden kann es zwischen den Prozentangaben der Anlagestrategie und der Vermögensaufstellung zu
Abweichungen kommen.
Pioneer Funds Austria - America Stock
-3-
16. April 2008 - 15. April 2009
Entwicklung des Pioneer Funds Austria - America Stock im abgelaufenen Rechnungsjahr
Der Anteilsumlauf hat sich von 8.146.517 Ausschüttungsanteilen bzw. 2.048.259 Thesaurierungsanteilen mit KESt-Abzug
bzw. 559.572 Thesaurierungsanteilen ohne KESt-Abzug zum 16.4.2008 auf 6.228.038 Ausschüttungsanteile bzw. 2.245.478
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug bzw. 452.541 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug zum 15.4.2009 vermindert.
Das Fondsvermögen fiel im gleichen Zeitraum von USD 82.722.125,35 auf USD 44.662.284,12.
Zum Stichtag 15.4.2009 wurde der Rechenwert eines Anteiles (= Nettobestandswert je Anteil) für Ausschüttungsanteile mit
USD 4,70 sowie für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug mit USD 5,71 sowie für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug
mit USD 5,72 berechnet.
Ausschüttung
Die Ausschüttung von USD 0,15 je Ausschüttungsanteil wird ab 15.6.2009 gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 20
von den depotführenden Banken vorgenommen.
Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von USD 0,01 je Anteil
einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.
Auszahlung
Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer in der Höhe von USD 0,01 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug wird ab
15.6.2009 gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 20 von den depotführenden Banken vorgenommen, sofern keine
Befreiungsgründe vorliegen.
Eine allfällige Auszahlung für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche) entfällt nach
Maßgabe des § 13 InvFG letzter Satz.
Eine allfällige Auszahlung für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) entfällt nach
Maßgabe des § 13 InvFG vorletzter und letzter Satz.
Das Fondsvermögen in USD
Vergleichende Übersicht über sechs Rechnungsjahre des Fonds
Ausschüttungsanteil
Rechnungsjahrende
Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug
Fondsvermögen
gesamt
Errechneter
Wert je
Anteil
Ausschüttung je
Anteil
Errechneter
Wert je
Anteil
Zur Thesaurierung
verwendeter
Ertrag
Auszahlung
gemäß § 13
3. Satz
InvFG
15.04.2004
121.982.353,47
6,80
0,14
7,47
0,15
15.04.2005
90.871.343,31
6,52
0,15
7,31
0,16
15.04.2006
51.841.790,31
7,14
0,15
8,17
15.04.2007
89.915.593,12
8,09
0,15
15.04.2008
82.722.125,35
7,35
0,15
15.04.2009
44.662.284,12
4,70
0,15
Pioneer Funds Austria - America Stock
Thesaurierungsanteil
ohne KESt-Abzug
Wertentwicklung
in %
Errechneter
Wert je
Anteil
Zur Thesaurierung
verwendeter
Ertrag
0,00
7,47
0,15
0,01
7,31
0,17
-2,14
0,17
0,00
8,18
0,17
+11,90
9,46
0,18
0,00
9,47
0,18
+15,77
8,76
0,17
0,01
8,77
0,18
-7,39
5,71
0,17
0,01
5,72
0,18
-34,78
-4-
+23,47
16. April 2008 - 15. April 2009
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2008/2009 in USD
1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)
Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (USD)
ohne Berücksichtigung des Ausgabezuschlages
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres
Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in %
Nettoertrag pro Anteil
Wertentwicklung eines Anteiles im Kalenderjahr 2008 in %
*)
Thesaurierungsanteil
ohne KESt-Abzug*)
8,77
5,72
-34,78
-3,05
-38,24
Idente Wertentwicklung für Ausschüttungsanteile und Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug.
2. Fondsergebnis
a) Realisiertes Fondsergebnis
Ordentliches Ergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinsenerträge
Dividendenerträge
Zinsaufwendungen (Sollzinsen)
Aufwendungen
Vergütung an die KAG
Kosten für Dienste externer Berater
Kosten für den Wirtschaftsprüfer
Publizitätskosten
Wertpapierdepotgebühren
12.593,87
1.154.252,86
-465,45
1.166.381,28
-815.472,06
-118.274,57
-10.892,16
-8.539,36
-61.698,43
-1.014.876,58
Ordentliches Ergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
151.504,70
Realisiertes Kursergebnis1)2)
Realisierte Gewinne aus Wertpapieren
Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten
(inkl. Devisengewinne)
Realisierte Verluste aus Wertpapieren
Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten
(inkl. Devisenverluste)
935.264,15
0,41
-17.347.138,25
-737,44
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
-16.412.611,13
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
-16.261.106,43
b) Nicht realisiertes Kursergebnis1)2)
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
-11.140.032,95
Ergebnis des Rechnungsjahres
-27.401.139,38
c) Ertragsausgleich
Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres
-2.245,84
Fondsergebnis gesamt
Pioneer Funds Austria - America Stock
-27.403.385,22
-5-
16. April 2008 - 15. April 2009
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2008/2009 in USD
3. Entwicklung des Fondsvermögens
Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres3)
82.722.125,35
Ausschüttung/Auszahlung am 16.6.2008
Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile)
Auszahlung (für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug)
-1.221.977,55
-20.482,59
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
Ausgabe von 1.357.629 Anteilen und Rücknahme von 3.185.920 Anteilen
-1.242.460,14
-9.413.995,87
Fondsergebnis gesamt
(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt)
-27.403.385,22
Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres4)
44.662.284,12
4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung
Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung
Ausschüttung am 15.6.2009 für 6.228.038
Ausschüttungsanteile zu je USD 0,15
Auszahlung (KESt) am 15.6.2009 für 2.245.478
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je USD 0,01
Wiederveranlagung für 2.245.478
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je USD 0,17
Wiederveranlagung für 452.541
Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug zu je USD 0,18
934.205,70
22.454,78
381.731,26
404.186,04
81.457,38
Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich)
-16.263.352,27
Aufwands- und Verlustabdeckung/
Gewinnübertrag
Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz
inkl. Ausgleich
Gewinnübertrag auf die Substanz
17.347.875,69
-0,41
17.347.875,28
Veränderung des Gewinnvortrages5)
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Gewinnvortrag in die Folgeperiode
47.037.046,79
-46.701.720,68
335.326,11
1)
2)
3)
4)
5)
1.419.849,12
1.419.849,12
Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten
Kursergebnisses): USD -27.552.644,08.
Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 8.146.517 Ausschüttungsanteile, 2.048.259 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug und 559.572
Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug.
Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 6.228.038 Ausschüttungsanteile, 2.245.478 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug und 452.541
Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug.
Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen
enthalten ist bzw. war.
Pioneer Funds Austria - America Stock
-6-
16. April 2008 - 15. April 2009
Vermögensaufstellung zum 15. April 2009
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Käufe/
Verkäufe/
Bestand
Zugänge
Abgänge
15.4.2009
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Kurs
gerundet auf
4 Dezimalstellen
Kurswert %Anteil
in
am
FV
USD
Amtlich gehandelte Wertpapiere
Aktien
lautend auf US-DOLLAR
US0640581007
US1491231015
US1941621039
US2441991054
US2635341090
US5949181045
US92343V1044
BK N.Y. MELLON DL -,01
CATERPILLAR INC. DL 1
COLGATE-PALMOLIVE DL 1
DEERE CO.
DL 1
DU PONT NEMOURS DL - 30
MICROSOFT DL-,00000625
VERIZON COMM. INC. DL- 10
4.955
1.765
2.769
2.659
1.700
13.359
1.714
2.052
3.822
5.066
5.015
3.209
17.091
3.232
8.503
32,5600
10.978
33,0200
14.247
58,0300
16.660
39,1400
10.655
27,4000
12.542
18,8300
10.735
31,6900
Gesamt US-DOLLAR
276.857,68
362.493,56
826.753,41
652.072,40
291.947,00
236.165,86
340.192,15
2.986.482,06
0,62
0,81
1,85
1,46
0,65
0,53
0,76
6,69
2.986.482,06
6,69
2.986.482,06
6,69
214.118,07
214.118,07
0,48
0,48
8,0770
Gesamt EURO
1.198.199,04
1.198.199,04
2,68
2,68
16.406
23,7100
Gesamt PFUND STERLING
582.782,91
582.782,91
1,30
1,30
696.083,22
302.048,28
302.955,93
307.935,30
390.831,56
795.251,16
288.127,44
443.848,00
428.704,98
756.319,44
312.392,75
1.093.985,76
203.925,60
190.737,60
519.418,24
373.331,48
528.095,22
595.410,87
1.735.534,00
1.085.437,54
334.711,16
179.241,11
274.910,04
1,56
0,68
0,68
0,69
0,88
1,78
0,65
0,99
0,96
1,69
0,70
2,45
0,46
0,43
1,16
0,84
1,18
1,33
3,89
2,43
0,75
0,40
0,62
Gesamt Aktien
Gesamt Amtlich gehandelte Wertpapiere
Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere
Aktien
lautend auf SCHWEIZER FRANKEN
umgerechnet zum Kurs von 1,1471826
CH0038863350
NESTLE NAM.
SF-,10
7.936
1.602
6.334
38,7800
Gesamt SCHWEIZER FRANKEN
lautend auf EURO
umgerechnet zum Kurs von 0,7588692
NL0006144495
REED ELSEVIER NAM. EO-,07
48.680
25.407
2.623
4.938
2.607
2.039
808
10.595
4.321
1.886
4.032
4.456
2.586
1.560
6.500
2.591
4.300
9.522
1.250
2.832
2.819
3.068
4.124
3.983
3.118
533
1.100
4.911
3.847
1.528
9.877
104
3.557
7.588
34.972
3.422
2.939
157
4.881
104
1.977
2.356
8.795
3.693
5.783
8.176
7.896
8.449
1.004
14
112.576
lautend auf PFUND STERLING
umgerechnet zum Kurs von 0,6674634
GB0007188757
RIO TINTO PLC
LS- 10
lautend auf US-DOLLAR
US0028241000
US00724F1012
US0091581068
US0138171014
CH0013826497
US0374111054
US0382221051
US00206R1023
US0530151036
US0673831097
US0718131099
US0758871091
US0886061086
US0997241064
US12189T1043
US1344291091
CA1363751027
US1380063099
US1667641005
US1712321017
US17275R1023
US1890541097
US12572Q1058
ABBOTT LABS
ADOBE SYST. INC.
AIR PROD. CHEM. DL 1
ALCOA INC.
DL 1
ALCON INC. NA SF - 20
APACHE CORP. DL -,625
APPLIED MATERIALS INC.
AT + T INC.
DL 1
AUTOM. DATA PROC. DL - 10
BARD -C.R.- INC. DL - 25
BAXTER INTL
DL 1
BECTON DICKINSON DL 1
BHP BILLITON SPON.ADR 2
BORGWARNER INC. DL- 01
BURLINGTON NORTH. SANTA
CAMPBELL SOUP CO.DL- 0375
CANADIAN NATL RAILWAY CO.
CANON INC. ADR
CHEVRON CORP. DL- 75
CHUBB CORP.
DL 1
CISCO SYSTEMS DL- 001
CLOROX CO.
DL 1
CME GROUP INC. DL-,01
Pioneer Funds Austria - America Stock
-7-
16.317
12.777
5.067
34.026
4.217
11.813
25.208
17.440
12.066
9.764
6.343
16.212
4.196
7.545
7.832
14.282
12.934
19.213
26.020
24.793
19.061
3.331
1.086
42,6600
23,6400
59,7900
9,0500
92,6800
67,3200
11,4300
25,4500
35,5300
77,4600
49,2500
67,4800
48,6000
25,2800
66,3200
26,1400
40,8300
30,9900
66,7000
43,7800
17,5600
53,8100
253,1400
16. April 2008 - 15. April 2009
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Käufe/
Verkäufe/
Bestand
Zugänge
Abgänge
15.4.2009
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Kurs
gerundet auf
4 Dezimalstellen
Kurswert %Anteil
in
am
USD
FV
lautend auf US-DOLLAR (Fortsetzung)
US1897541041
US1912161007
US1266501006
US2546871060
US2333261079
US2788651006
US2686481027
US2910111044
US5184391044
US30231G1022
US3379321074
US3377381088
US3546131018
US35671D8570
US3695501086
US3703341046
US4230741039
US4278661081
US4282361033
US4385161066
US4523081093
US4581401001
US4592001014
US4781601046
US4783661071
US46625H1005
US4878361082
US50075N1046
US5324571083
US5486611073
US5658491064
US5806451093
US5850551061
US5893311077
US61166W1018
US6174464486
US6549022043
US6556641008
US6558441084
US6937181088
US7010941042
US7134481081
US7170811035
US6934751057
US69351T1060
US74005P1049
US7445731067
US7739031091
US7802592060
US8066051017
AN8068571086
US8550301027
US8574771031
US7908491035
US8636671013
US8718291078
US87612E1064
US8816242098
US8825081040
US8425871071
US89417E1091
US74144T1088
US9029733048
US9130171096
US9314221097
COACH INC.
DL- 01
COCA-COLA CO. DL- 25
CVS CAREMARK
DL 1
DISNEY (WALT) CO.
DST SYS INC.
DL- 01
ECOLAB INC.
DL 1
EMC CORP. (MASS.) DL- 01
EMERSON EL.
DL - 50
ESTEE LAUDER COS A DL- 01
EXXON MOBIL CORP.
FIRSTENERGY
DL- 01
FISERV INC.
DL- 01
FRANKLIN RES INC. DL- 10
FREEP.MCMOR.COP.+GOLD
GENL DYNAMICS CORP. DL 1
GENL MILLS
DL - 10
HEINZ -H.J.- CO. DL- 25
HERSHEY CO.
DL 1
HEWLETT-PACKARD DL- 01
HONEYWELL INTL
DL1
ILL. TOOL WKS
INTEL CORP.
DL- 001
INTL BUS. MACH. DL- 20
JOHNSON + JOHNSON DL 1
JOHNSON CONTROLS DL-,0139
JPMORGAN CHASE
DL 1
KELLOGG CO.
DL - 25
KRAFT FOODS INC. A
LILLY (ELI)
LOWE S COS INC. DL- 50
MARATHON OIL
DL 1
MCGRAW-HILL COS DL 1
MEDTRONIC INC. DL- 10
MERCK CO.
DL- 01
MONSANTO CO.
DL- 01
MORGAN STANLEY DL- 01
NOKIA CORP. A ADR EO 0 06
NORDSTROM INC.
NORFOLK STHN CORP. DL 1
PACCAR INC.
DL 1
PARKER-HANNIFIN DL- 50
PEPSICO INC. DL- 0166
PFIZER INC.
DL- 05
PNC FINL SERVICES GRP DL5
PPL CORP.
DL- 01
PRAXAIR INC.
DL- 01
PUBL. SVC.ENTER.
ROCKWELL AU.
DL 1
ROYAL DUTCH SHELL A ADR/2
SCHERING-PLOUGH DL- 50
SCHLUMBERGER DL- 01SVG
STAPLES INC. DL- 0006
STATE STREET CORP. DL 1
ST.JUDE MEDICAL INC.DL-10
STRYKER CORP. DL- 10
SYSCO CORP.
DL 1
TARGET CORP. DL- 0833
TEVA PHARMACEUT. ADR
TEXAS INSTR.
DL 1
THE SOUTHERN CO. DL 5
TRAVELERS COS INC.
T.ROW.PR.GRP
DL- 20
U.S. BANCORP
DL- 01
UTD TECHN.
DL 1
WALGREEN CO. DL 0 078125
Pioneer Funds Austria - America Stock
2.318
2.228
2.025
1.816
961
1.487
2.305
1.764
834
1.766
6.016
1.009
8.952
4.758
2.053
1.459
2.493
3.127
4.490
4.107
4.440
5.864
4.027
4.284
6.331
3.194
1.074
4.249
1.508
6.898
19.253
5.131
1.834
1.543
5.693
8.500
6.346
7.270
4.993
4.936
633
3.213
4.575
6.900
7.234
514
1.244
2.356
5.954
6.025
9.743
3.873
10.600
2.566
9.962
2.891
3.684
7.938
4.757
1.819
6.400
7.619
8.488
2.765
4.675
-8-
4.371
2.936
3.815
3.424
1.809
2.570
4.355
3.321
1.574
6.315
723
1.901
1.475
2.207
5.750
3.011
4.699
5.890
8.472
902
976
20.475
740
104
11.972
6.494
2.020
10.276
4.290
7.181
3.879
19.041
3.457
4.491
138
105
11.499
12.318
10.798
9.316
1.193
9.459
10.679
86
1.330
971
2.347
2.024
2.032
26.046
235
3.214
132
4.835
1.832
5.449
6.658
2.549
15.419
3.427
79
4.520
32.395
12.126
8.812
14.516
10.369
12.675
11.374
6.010
8.646
14.462
11.038
5.223
10.521
5.293
6.317
7.477
7.954
10.990
9.885
15.610
19.570
28.139
3.205
3.464
30.105
3.287
4.180
39.756
2.400
6.710
24.322
9.535
24.305
15.374
22.740
11.481
8.082
5.555
8.395
40.258
13.421
29.891
30.945
3.966
12.722
27.362
6.814
5.904
3.223
7.797
6.854
6.922
24.489
9.508
12.641
10.468
16.065
8.130
18.106
23.325
14.444
28.591
11.386
6.321
16.201
4.500
10.404
29.268
18,2200
45,0300
29,2400
19,7300
36,0500
37,3900
12,5000
31,8900
26,2400
68,1400
39,5800
36,5800
61,5700
44,8000
44,3000
49,8800
34,1600
35,8900
34,8500
30,6700
31,1600
15,6200
98,8500
51,7700
16,7100
32,5600
39,8500
22,8700
32,8100
19,4300
28,4500
25,5600
31,4400
26,2500
82,3100
23,4500
13,3600
19,9400
37,0100
31,2000
36,3000
52,0400
13,8600
39,1300
28,8000
69,3500
29,1600
27,6300
42,9500
23,4800
45,5300
20,3800
35,6900
35,1000
36,4200
22,1600
38,5400
44,7000
17,0100
30,0500
43,6400
33,9900
17,8900
46,7600
29,0400
264.481,52
466.916,07
370.617,00
224.409,02
216.660,50
323.273,94
180.775,00
352.001,82
137.051,52
716.900,94
209.496,94
231.075,86
460.358,89
356.339,20
486.857,00
493.063,80
533.237,60
702.367,30
980.644,15
98.297,35
107.938,24
470.240,10
324.919,95
216.398,60
664.322,76
78.144,00
267.393,50
556.244,14
312.843,35
472.246,15
437.390,30
581.234,40
360.962,64
212.152,50
457.232,05
196.862,75
537.846,88
267.614,74
1.106.265,91
965.484,00
143.965,80
662.052,88
379.237,32
266.631,82
170.035,20
223.515,05
227.360,52
189.376,02
297.299,90
575.001,72
432.899,24
257.623,58
373.602,92
563.881,50
296.094,60
401.228,96
898.945,50
645.646,80
486.332,91
342.149,30
275.848,44
550.671,99
80.505,00
486.491,04
849.942,72
0,59
1,05
0,83
0,50
0,49
0,72
0,40
0,79
0,31
1,61
0,47
0,52
1,03
0,80
1,09
1,10
1,19
1,57
2,20
0,22
0,24
1,05
0,73
0,48
1,49
0,17
0,60
1,25
0,70
1,06
0,98
1,30
0,81
0,48
1,02
0,44
1,20
0,60
2,48
2,16
0,32
1,48
0,85
0,60
0,38
0,50
0,51
0,42
0,67
1,29
0,97
0,58
0,84
1,26
0,66
0,90
2,01
1,45
1,09
0,77
0,62
1,23
0,18
1,09
1,90
16. April 2008 - 15. April 2009
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Käufe/
Verkäufe/
Bestand
Zugänge
Abgänge
15.4.2009
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Kurs
gerundet auf
4 Dezimalstellen
Kurswert %Anteil
in
am
USD
FV
3.800
19,5500
8.962
8,3700
9.736
12,8300
6.574
53,7300
Gesamt US-DOLLAR
74.290,00 0,17
75.011,94 0,17
124.912,88 0,28
353.221,02 0,79
39.241.575,63 87,86
lautend auf US-DOLLAR (Fortsetzung)
US9497461015
US97381W1045
US9897011071
US88579Y1010
WELLS FARGO + CO.DL 1 666
WINDSTREAM CORP. DL-,01
ZIONS BANCORPORATION
3M CO.
DL- 01
6.404
1.430
1.551
1.049
30.496
2.699
2.933
1.980
Gesamt Aktien
41.236.675,65 92,33
Gesamt Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere
41.236.675,65 92,33
44.223.157,71 99,02
Gesamt Wertpapiervermögen
Bankguthaben
Guthaben
USD
437.471,42
0,98
Fremdwährungsbankguthaben
USD
1.654,99
0,00
Fondsvermögen
USD
44.662.284,12
100
USD
STK
4,70
6.228.038
USD
STK
5,71
2.245.478
Ausschüttungsanteile
Anteilwert
Umlaufende Anteile
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug
Anteilwert
Umlaufende Anteile
Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Inlandstranche)
Anteilwert
Umlaufende Anteile
USD
STK
5,72
270.083
Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Auslandstranche)
Anteilwert
Umlaufende Anteile
USD
STK
5,72
182.458
Zusammensetzung des Fondsvermögens per 15. April 2009
Kurswert in USD
Wertpapiervermögen
Bankguthaben
Fondsvermögen
Pioneer Funds Austria - America Stock
%Anteil
44.223.157,71 99,02
439.126,41
0,98
44.662.284,12 100,00
-9-
16. April 2008 - 15. April 2009
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe von Wertpapieren, soweit sie nicht in der
Vermögensaufstellung genannt sind:
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Whg
NESTLE NAM. SF 1
XSTRATA PLC
DL- 50
AFLAC INC.
DL - 10
AMER. EXPRESS DL - 20
BANK AMERICA DL 2 50
BARR PHARMAC. INC. DL- 01
BCO BIL.VIZ.ARG.EO -52ADR
CORNING INC. DL - 50
DELL INC.
DL- 01
DOW CHEM.
DL 2 50
FAIRPOINT COMMUNIC.DL- 01
FORD MOTOR
DL- 01
GANNETT CO. INC. DL 1
GENL EL. CO. DL - 06
HARTFORD FINL SVCS GRP
METLIFE INC.
DL- 01
MOTOROLA INC.
DL 3
NATL CITY CORP. DL 4
NORTEL NETWORKS CORP.
PENNEY -JC- CO. DL- 50
ROCHE HLDG SP. ADR
SAFECO CORP.
DL 5
SUN MICROS. NEW DL-,00067
SUNTRUST BANKS INC. DL 1
TECK COMINCO B SUB.VTG
WACHOVIA
DL 3 3333
WEATHERFORD INTL LTD DL1
ZIMMER HOLDINGS DL- 01
CHF
GBP
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
Käufe/ Zugänge
Verkäufe/ Abgänge
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Aktien
CH0012056047
GB0031411001
US0010551028
US0258161092
US0605051046
US0683061099
US05946K1016
US2193501051
US24702R1014
US2605431038
US3055601047
US3453708600
US3647301015
US3696041033
US4165151048
US59156R1086
US6200761095
US6354051038
CA6565685089
US7081601061
US7711951043
US7864291007
US8668102036
US8679141031
CA8787422044
US9299031024
BMG950891017
US98956P1021
14
514
4.659
1.449
15.356
1.133
146
1.091
1.889
1.434
2.107
317
2.535
234
981
1.966
164
1.243
17.792
398
1.079
1.248
6.073
823
514
6.139
4.659
15.229
15.356
14.772
5.244
13.020
28.582
16.943
0
75.885
11.416
20.641
8.424
13.336
56.354
24.144
164
17.774
27.217
9.692
33.443
14.910
13.272
9.652
8.650
11.184
Wien, am 29. Mai 2009
Pioneer Investments Austria GmbH
DDr. Werner Kretschmer
Pioneer Funds Austria - America Stock
Stefano Pregnolato
Mag. Hannes Roubik
- 10 -
Hannes Saleta
16. April 2008 - 15. April 2009
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 15. April 2009 der Pioneer Investments Austria GmbH, Wien, über
den von ihr verwalteten Pioneer Funds Austria – America Stock, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, über das
Rechnungsjahr vom 16. April 2008 bis 15. April 2009 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte
sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und
für die Buchführung
Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des
Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung
des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den
Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung,
Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des
Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen
Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung
geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen
Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.
Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des
Rechenschaftsberichts
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage
unserer Prüfung sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die
Fondsbestimmungen beachtet wurden.
Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden
gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern,
dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit
ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der
Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher
Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der
Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des
Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der
Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit
der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die
Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern
vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts.
Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Rechenschaftsbericht zum 15. April 2009 über den Pioneer Funds Austria – America Stock, Miteigentumsfonds gemäß
§ 20 InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über
Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet.
Wien, am 29. Mai 2009
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Walter Reiffenstuhl
Wirtschaftsprüfer
Pioneer Funds Austria - America Stock
ppa. Mag. Gerda Reischl
Wirtschaftsprüfer
- 11 -
16. April 2008 - 15. April 2009
Steuerliche Behandlung des Pioneer Funds Austria - America Stock
(ISIN AT0000857362) für Ausschüttungsanteile sowie (ISIN AT0000811237) für
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug sowie (ISIN AT0000619309 bzw. AT0000675038)
für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug in USD pro Anteil
Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind für den Privatanleger durch den KESt Abzug iHv USD 0,01 je Ausschüttungsanteil
bzw. USD 0,01 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug einkommensteuerlich endbesteuert. Ein Tätigwerden des
Anteilinhabers ist nicht erforderlich.
Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichts erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu sind im
Download-Center unter www.pioneerinvestments.at abrufbar.
Pioneer Funds Austria - America Stock
- 12 -
16. April 2008 - 15. April 2009
Fondsbestimmungen gemäß § 20 InvFG
Allgemeine Fondsbestimmungen
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Pioneer Investments Austria GmbH (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft"
genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds
aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten:
§ 1 Grundlagen
Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung
(nachstehend „InvFG“ genannt).
§ 2 Miteigentumsanteile
1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt.
Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.
2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert.
Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt.
3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des
Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften
Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds.
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die
Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der
Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet.
§ 3 Anteilscheine und Sammelurkunden
1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber.
2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates (bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden des
Aufsichtsrates) sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.
3. Die effektiven Stücke tragen die vervielfältigten Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und zweier Geschäftsleiter der
Kapitalanlagegesellschaft sowie die handschriftliche Unterschrift eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank (§ 5).
§ 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds
1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten
auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes
zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen
des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten.
Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der
Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen.
2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschaftsoder einem Garantievertrag eingehen.
3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder
sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß
§§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören.
§ 5 Depotbank
Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den
Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus.
§ 6 Ausgabepreis und Anteilswert
1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und
Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat.
Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der
Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der
zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich
Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln.
Bei der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt.
2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich
ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt.
3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse
veröffentlicht.
§ 7 Rücknahme
1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar
gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines.
2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen
Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises
gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des
Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter
Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren
Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten
entsprechen.
Pioneer Funds Austria - America Stock
- 13 -
16. April 2008 - 15. April 2009
§ 8 Rechnungslegung
1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß
§ 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht.
2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die
Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht.
3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt.
§ 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile
Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist
als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln.
§ 10 Veröffentlichung
Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10
Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden
Kapitalanlagegesellschaft.
§ 11 Änderung der Fondsbestimmungen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung
bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag,
frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft.
§ 12 Kündigung und Abwicklung
1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen.
2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den
diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen.
§ 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit
Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer
Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.
Besondere Fondsbestimmungen
für den Pioneer Funds Austria - America Stock, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“).
Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG.
§ 13 Depotbank
Depotbank ist die UniCredit Bank Austria AG, Wien (Sitz).
§ 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine
1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Depotbank und ihre Filialen. Die Kapitalanlagegesellschaft kann weitere
Zahl- und Einreichstellen bestimmen.
2. Für den Kapitalanlagefonds werden Ausschüttungsanteilscheine, Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug, Thesaurierungsanteilscheine ohne KEStAbzug (Inlandstranche) und Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Auslandstranche) ausgegeben.
Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Auslandstranche) erfolgt ausschließlich im Ausland.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.
3. Die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 28 bzw. der Auszahlungen gemäß § 29 erfolgt durch das jeweils für den Anteilsinhaber depotführende
Kreditinstitut.
§ 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze
1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20, 20b und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren,
Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird
und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden.
2. Die Veranlagung des Kapitalanlagefonds wird hauptsächlich über Direktanlagen erfolgen. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen
Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt:
• Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumente)
Für den Kapitalanlagefonds werden überwiegend US-amerikanische Aktien (vorwiegend "Blue Chips" und ausgewählte Wachstumswerte) und Aktien
gleichwertige Wertpapiere erworben.
• Geldmarktinstrumente
Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine
untergeordnete Rolle.
• Anteile an Kapitalanlagefonds
Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen
erworben werden, die ihrerseits überwiegend in Wertpapiere der vorgenannten Anlageregionen und -spezifikationen investieren.
• Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Der Kapitalanlagefonds kann im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen
bei Wertpapieren einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen.
• Derivative Instrumente (einschließlich OTC-Derivative)
Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung zur Absicherung eingesetzt werden.
Ergänzend zum Wertpapierportfolio können derivative Instrumente in größerem Umfang auch als Gegenstand der Anlagenpolitik eingesetzt werden.
Nähere Angaben zur Ermittlung des Gesamtrisikos finden sich in § 19b der Fondsbestimmungen.
Pioneer Funds Austria - America Stock
- 14 -
16. April 2008 - 15. April 2009
3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die
Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten
werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt.
4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten
anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig.
5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von
internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden,
dürfen zu mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die
Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf.
§ 16 Börsen und organisierte Märkte
1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie
• an der Wertpapierbörse eines Mitgliedstaates amtlich notiert oder gehandelt werden oder
• an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates
gehandelt werden oder
• an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder
• an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt
eines Drittstaates gehandelt werden, oder
• die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen
oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe
der Wertpapiere erfolgt.
2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren
Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den
Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder
• von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der
Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation,
oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden,
oder
• von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten
gehandelt werden, oder
• von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von
einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der
Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder
• von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in
diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein
Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie
78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften
umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige
Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll.
3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen,
angelegt werden.
§ 17 Anteile an Kapitalanlagefonds
1. Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG
erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds
investieren.
2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist,
• beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden
Finanzanlagen zu investieren, und
• deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder
ausbezahlt werden,
dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern
a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und
b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach
dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und
c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG
erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die
Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und
d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten,
die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.
3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben
Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder
Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist.
§ 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten
werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt.
§ 19 Derivate
1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben
werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere,
Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des § 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in
die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf.
2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos
werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt.
Pioneer Funds Austria - America Stock
- 15 -
16. April 2008 - 15. April 2009
3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen
erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
§ 19a OTC-Derivate
1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), erworben werden, sofern
a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt,
b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden
c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum
angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können.
d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese
Anlagegrenzen nicht überschreitet.
2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:
a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens,
b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens.
§ 19b Value at Risk
nicht anwendbar
§ 20 Kreditaufnahme
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen.
§ 21 Pensionsgeschäfte
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände
mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten
Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen.
§ 22 Zinsswaps
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder
festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus
Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen.
§ 23 Devisenswaps
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens gegen
Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen.
§ 24 Wertpapierleihe
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen
eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten
Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen.
§ 25 Ausgabepreis und Rücknahmepreis
Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in USD.
Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 5 v.H. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert.
Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen
vorübergehend oder vollständig einzustellen.
§ 26 Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 16.04. bis zum 15.04. des nächsten Kalenderjahres.
§ 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine monatlich zu verrechnende Vergütung bis zu einer Höhe von 0,125 v.H. p.m., die
aufgrund der Monatsendwerte des Fondsvermögens errechnet wird.
Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für
Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlusskosten.
§ 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur
Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach
dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 15.06. des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls
gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen.
§ 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei
Thesaurierungsanteilscheinen ab 15.06. ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den
ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.
§ 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem. § 13
3. Satz InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß § 13 3.Satz InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist
jeweils der 15.06. des folgenden Rechnungsjahres.
Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im
Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer
unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 Z.5 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der
Kapitalertragssteuer vorliegen.
Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils
depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen.
Pioneer Funds Austria - America Stock
- 16 -
16. April 2008 - 15. April 2009
§ 29b Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem.
§ 13 3.Satz InvFG vorgenommen.
Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im
Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer
unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 Z.5 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der
Kapitalertragssteuer vorliegen.
§ 30 Abwicklung
Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 v.H. des Fondsvermögens.
Anhang zu § 16
Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten
1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR
Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten
Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.
Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen.
Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen
unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine
aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen.
Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter
http://www.fma.gv.at/de/fma/markttei/wertpapi/emittent/emittent.htm
im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“.
sowie
Polen:
Warschau
Slowakische Republik:
Bratislava, RM-System Slovakia und Bratislava Options Exchange-BOB
Slowenien:
Laibach (Ljubljana)
Tschechische Republik:
Prag
Ungarn:
Budapest
Estland:
Tallinn
2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR
2.1
Bosnien Herzegovina:
1:
Sarajevo
2.2
Republik Srpska, BiH
Banja Luka
2.3
Kroatien:
Zagreb, Varaždin
2.4
Schweiz:
SWX Swiss-Exchange
2.5
Serbien und Montenegro:
Belgrad
2.6
Türkei:
Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")
3.1
Australien:
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
3.2
Argentinien:
Buenos Aires
3.3
Brasilien:
Rio de Janeiro, Sao Paulo
3.4
Chile:
Santiago
3.5
Hongkong:
Hongkong Stock Exchange
3.6
Indien:
Bombay
3.7
Indonesien:
Jakarta
3.8.
Israel:
Tel Aviv
3.9
Japan:
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima
3.10
Kanada:
Toronto, Vancouver, Montreal
3. Börsen in außereuropäischen Ländern
Pioneer Funds Austria - America Stock
- 17 -
16. April 2008 - 15. April 2009
3.11
Korea:
Seoul
3.12
Malaysia:
Kuala Lumpur
3.13
Mexiko:
Mexiko City
3.14
Neuseeland:
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
3.15
Philippinen:
Manila
3.16
Singapur:
Singapur Stock Exchange
3.17
Südafrika:
Johannesburg
3.18
Taiwan:
Taipei
3.19
Thailand:
Bangkok
3.20
USA:
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific
Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati
3.21
Venezuela:
Caracas
4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
4.1
Japan:
Over the Counter Market
4.2
Kanada:
Over the Counter Market
4.3
Korea:
Over the Counter Market
4.4
Schweiz:
SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International
Securities Market Association (ISMA), Zürich
4.5
USA:
Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such
as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate
Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed
Securities
5.1
Argentinien:
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
5.2
Australien:
Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited
5.3
Brasilien:
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo
Stock Exchange
5.4
Kanada:
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
5.5
Hongkong:
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
5.6
Japan:
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange
5.7
Neuseeland:
New Zealand Futures & Options Exchange
5.8
Philippinen:
Manila International Futures Exchange
5.9
Singapur:
Singapore International Monetary Exchange
5.10
Südafrika:
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX)
5.11
Schweiz:
EUREX
5.12
USA:
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago
Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange,
Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options
Exchange (BOX)
5. Börsen mit Futures und Options Märkten
1
„BiH“ ist die offizielle Abkürzung von „Bosnia i Herzegovina“.
Pioneer Funds Austria - America Stock
- 18 -
16. April 2008 - 15. April 2009
Bewertung illiquide Wertpapiere
Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse
durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm
gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden
Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank
zu ermitteln.
Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt:
a)
Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder
gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt.
b)
Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird
oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder
gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse
zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte
Bewertungsmethoden zurückgegriffen.
Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter
Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungen abweichen können (Bewertungsrisiko).
Pioneer Funds Austria - America Stock
- 19 -
16. April 2008 - 15. April 2009