Pioneer Funds Austria - America Stock
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WIEN 2, LASSALLESTRASSE 1 Pioneer Funds Austria - America Stock Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG Bericht über das Rechnungsjahr 16. April 2008 - 15. April 2009 Organe der Pioneer Investments Austria Aufsichtsrat Dir. Mag. Alfred SIMON (Vorsitzender) Dir. Giordano LOMBARDO (1. stv. Vorsitzender) Dir. Dr. Wolfgang FEUCHTMÜLLER (2. stv. Vorsitzender) Dir. Angelo FORLONI Dir. Mateo GERMANO Dir. Mag. Gerhard HABTMANN (ab 27.10.2008) Dir. Mag. Klemens HALLER (bis 30.6.2008) Dir. Mag. Gernot HESCHL Mag. Verena SÜSSL Thomas FÜCHSL Thomas KELLNER Christoph Zemsauer Staatskommissär Dipl. Kfm. Dipl. Soz. Michael SVOBODA Bundesministerium für Finanzen, Wien Mag. Elisabeth DOHNAL, Stv. Bundesministerium für Finanzen, Wien Vorstand Dir. DDr. Werner KRETSCHMER (Vorsitzender, ab 1.2.2009) Dir. Helmut SOBOTKA (Vorsitzender, bis 8.2.2009) Dir. Mag. Dr. Johann KERNBAUER (Stv. Vorsitzender, bis 26.10.2008) Dir. Stefano PREGNOLATO (ab 27.10.2008) Dir. Mag. Hannes ROUBIK (ab 1.2.2009) Dir. Hannes SALETA Depotbank UniCredit Bank Austria AG, Wien Prüfer KPMG Austria GmbH Company belonging to the UniCredit Banking Group, listed in the Register of Banking Groups. Pioneer Funds Austria - America Stock -2- 16. April 2008 - 15. April 2009 Sehr geehrte Anteilinhaber! Die Pioneer Investments Austria legt hiermit den Bericht des Pioneer Funds Austria - America Stock, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG über das Rechnungsjahr vom 16.4.2008 bis 15.4.2009 vor. Charakteristik des Fonds Der Pioneer Funds Austria - America Stock ist ein Aktienfonds, dessen Aktienvermögen hauptsächlich in US-amerikanische Aktien (vorwiegend "Blue Chips" und ausgewählte Wachstumswerte) veranlagt wird. Bis zu 20% des Aktienvermögens des Fonds können in internationale Aktien nicht-US-amerikanischer Emittenten investiert werden. Kapitalmarktentwicklung / Anlagestrategie**) Der US-Aktienmarkt wies in der Periode vom 15. April bis zum 31. August eine mehr oder weniger stagnierende Entwicklung auf, da es aussah, als könnte eine Rezession der amerikanischen Wirtschaft verhindert und die Krise auf den Finanzmärkten abgewendet werden. Diese Hoffnungen fanden im September ein jähes Ende, als große Finanzinstitutionen kollabierten bzw. von der Regierung übernommen wurden und die Verbraucherausgaben ebenso wie die Unternehmensinvestitionen stark zurückgefahren wurden. Die Folge war ein massiver Einbruch von nahezu 50% (zu Tiefstwerten) auf dem USAktienmarkt. Der bei der Wertpapierauswahl und Branchengewichtung verfolgte Bottom-up-Ansatz trug dazu bei, dass der Fonds in der Berichtsperiode den amerikanischen Gesamtmarkt in der Performanceentwicklung übertreffen konnte. Den größten Beitrag zur marktüberdurchschnittlichen Ertragsentwicklung verdankt der Fonds seiner Positionierung im angeschlagenen Finanzsektor. Darüber hinaus profitierten wir von unserer gezielten Auswahl von Einzeltiteln im Energie-, Gesundheits- und Industriesektor. Den Finanzsektor hatten wir stark untergewichtet, zu Recht, wie sich zeigte, weil sich unsere Befürchtungen leider alle bewahrheiten sollten. Unserem vorsichtigen Ansatz verdanken wir auch die guten Ergebnisse bei der Auswahl der Einzeltitel innerhalb der verschiedenen Branchen, mit welchen wir wesentlich über der Benchmark liegen. Im Jahr 2008 hatten wir keinerlei Engagements an Firmen, deren Anleger ihr Kapital letztlich vollständig und dauerhaft verloren, und nur geringe Engagements in Unternehmen, deren Aktionäre zwar katastrophale, aber nicht vollständige und dauerhafte Kapitalverluste hinnehmen mussten. Gute Veranlagungen hatten wir in Bereichen wie der Immobilien- und der Schadensversicherungsbranche. Der größte negative Beitrag stammte von unserer Übergewichtung des Rohstoffsektors im Vergleich zur Benchmark. Wir hatten zu Unrecht erwartet, dass sich die Rohstoffpreise und Geschäftstätigkeit nach einer vorübergehenden Schwäche wieder stabilisieren würden, aber im Rahmen der globalen Konjunkturschwäche verfielen sowohl die Rohstoffpreise wie auch die Aktienkurse der Bergbaugesellschaften. Im Lauf des Berichtsjahres erhöhten wir unsere Engagements in relativ defensiven Bereichen wie dem Gesundheitssektor und Massenkonsumgütern. Gleichzeitig entschlossen wir uns zu einer Untergewichtung des Energiesektors und zur Reduktion der Bestände in den Bereichen Industrie, Rohstoffe und IT. Im Einklang mit dem konsequent angewandten Bottom-upAnsatz wurden die Entscheidungen nicht nach rein fundamentalanalytischen Gesichtspunkten, sondern in den meisten Fällen erst nach genauer Analyse der einzelnen Unternehmen getroffen. Was die Zukunftsperspektiven betrifft, sehen wir zwar, dass die Bausteine für eine wirtschaftliche Erholung bereits zusammengetragen werden, wann diese Erholung aber stattfindet, lässt sich derzeit nicht sagen. Manche Anleger verkaufen bereits defensive Titel und investieren in die Aktien schwer angeschlagener Unternehmen, die derzeit “billig” erscheinen. Wir sehen uns nicht versucht, dieser Strategie zu folgen und konzentrieren uns weiter auf gut geführte Unternehmen mit einem soliden Geschäftsmodell und Bilanzen, die stark genug sind, um auch eine möglicherweise länger dauernde Rezessionsphase ohne staatliche Hilfe zu überstehen. Das Umfeld ist nach wie vor schwierig, aber wir halten den Zeitpunkt für günstig, um auf dem Aktienmarkt nach werthaltigen Titeln Ausschau zu halten. Die laufende Entwicklung wird von uns natürlich aufmerksam verfolgt, aber generell beurteilen wir Aktien auf weit längere Sicht, wobei wir besonderes Augenmerk auf die potenzielle Ertragskraft der Unternehmen auch in der ferneren Zukunft legen. Unserer Meinung nach werden zahlreiche Aktien zu Kursen gehandelt, die die längerfristige Ertragskraft der Unternehmen außer Acht lassen. Man braucht Geduld, aber mit vorsichtigen Investitionen in qualitativ hochwertige Unternehmen lassen sich unserer Ansicht nach derzeit schöne Erträge für die Zukunft sichern. In der Berichtsperiode vom 16. April 2008 bis zum 15. April 2009 wurden keine Derivativgeschäfte durchgeführt. Das Jahr 2008 ist geprägt von einer Finanzkrise, die entgegen bisherigen Erfahrungswerten im Laufe der letzten Monate beinahe alle Kapitalmarktsegmente gleichzeitig erfasst hat und sich mittlerweile zu einer globalen Krise entwickelt hat. Mit der Nähe des jeweiligen Anlageinstrumentes zum anglo-amerikanischen Immobilienmarkt beziehungsweise mit dem Grad der Refinanzierungsabhängigkeit stieg die absolute Performancebelastung. Die wenigen Ausnahmen konzentrieren sich auf all jene Investitionsalternativen, die neben hoher Liquidität auch hohe Sicherheiten, vorzugsweise staatlicher Natur, aufweisen.*) *) Im Zusammenhang mit der Bewertung in der aktuellen Marktsituation verweisen wir auf die Erläuterungen zur Ermittlung des Fondsrechenwertes im Anhang ("Bewertung illiquide Wertpapiere"). **) Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden kann es zwischen den Prozentangaben der Anlagestrategie und der Vermögensaufstellung zu Abweichungen kommen. Pioneer Funds Austria - America Stock -3- 16. April 2008 - 15. April 2009 Entwicklung des Pioneer Funds Austria - America Stock im abgelaufenen Rechnungsjahr Der Anteilsumlauf hat sich von 8.146.517 Ausschüttungsanteilen bzw. 2.048.259 Thesaurierungsanteilen mit KESt-Abzug bzw. 559.572 Thesaurierungsanteilen ohne KESt-Abzug zum 16.4.2008 auf 6.228.038 Ausschüttungsanteile bzw. 2.245.478 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug bzw. 452.541 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug zum 15.4.2009 vermindert. Das Fondsvermögen fiel im gleichen Zeitraum von USD 82.722.125,35 auf USD 44.662.284,12. Zum Stichtag 15.4.2009 wurde der Rechenwert eines Anteiles (= Nettobestandswert je Anteil) für Ausschüttungsanteile mit USD 4,70 sowie für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug mit USD 5,71 sowie für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug mit USD 5,72 berechnet. Ausschüttung Die Ausschüttung von USD 0,15 je Ausschüttungsanteil wird ab 15.6.2009 gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 20 von den depotführenden Banken vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von USD 0,01 je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Auszahlung Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer in der Höhe von USD 0,01 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug wird ab 15.6.2009 gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 20 von den depotführenden Banken vorgenommen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Eine allfällige Auszahlung für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche) entfällt nach Maßgabe des § 13 InvFG letzter Satz. Eine allfällige Auszahlung für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) entfällt nach Maßgabe des § 13 InvFG vorletzter und letzter Satz. Das Fondsvermögen in USD Vergleichende Übersicht über sechs Rechnungsjahre des Fonds Ausschüttungsanteil Rechnungsjahrende Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug Fondsvermögen gesamt Errechneter Wert je Anteil Ausschüttung je Anteil Errechneter Wert je Anteil Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag Auszahlung gemäß § 13 3. Satz InvFG 15.04.2004 121.982.353,47 6,80 0,14 7,47 0,15 15.04.2005 90.871.343,31 6,52 0,15 7,31 0,16 15.04.2006 51.841.790,31 7,14 0,15 8,17 15.04.2007 89.915.593,12 8,09 0,15 15.04.2008 82.722.125,35 7,35 0,15 15.04.2009 44.662.284,12 4,70 0,15 Pioneer Funds Austria - America Stock Thesaurierungsanteil ohne KESt-Abzug Wertentwicklung in % Errechneter Wert je Anteil Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 0,00 7,47 0,15 0,01 7,31 0,17 -2,14 0,17 0,00 8,18 0,17 +11,90 9,46 0,18 0,00 9,47 0,18 +15,77 8,76 0,17 0,01 8,77 0,18 -7,39 5,71 0,17 0,01 5,72 0,18 -34,78 -4- +23,47 16. April 2008 - 15. April 2009 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2008/2009 in USD 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (USD) ohne Berücksichtigung des Ausgabezuschlages Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in % Nettoertrag pro Anteil Wertentwicklung eines Anteiles im Kalenderjahr 2008 in % *) Thesaurierungsanteil ohne KESt-Abzug*) 8,77 5,72 -34,78 -3,05 -38,24 Idente Wertentwicklung für Ausschüttungsanteile und Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug. 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Ergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge Dividendenerträge Zinsaufwendungen (Sollzinsen) Aufwendungen Vergütung an die KAG Kosten für Dienste externer Berater Kosten für den Wirtschaftsprüfer Publizitätskosten Wertpapierdepotgebühren 12.593,87 1.154.252,86 -465,45 1.166.381,28 -815.472,06 -118.274,57 -10.892,16 -8.539,36 -61.698,43 -1.014.876,58 Ordentliches Ergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 151.504,70 Realisiertes Kursergebnis1)2) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten (inkl. Devisengewinne) Realisierte Verluste aus Wertpapieren Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten (inkl. Devisenverluste) 935.264,15 0,41 -17.347.138,25 -737,44 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -16.412.611,13 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -16.261.106,43 b) Nicht realisiertes Kursergebnis1)2) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses -11.140.032,95 Ergebnis des Rechnungsjahres -27.401.139,38 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres -2.245,84 Fondsergebnis gesamt Pioneer Funds Austria - America Stock -27.403.385,22 -5- 16. April 2008 - 15. April 2009 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2008/2009 in USD 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres3) 82.722.125,35 Ausschüttung/Auszahlung am 16.6.2008 Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug) -1.221.977,55 -20.482,59 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von 1.357.629 Anteilen und Rücknahme von 3.185.920 Anteilen -1.242.460,14 -9.413.995,87 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) -27.403.385,22 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres4) 44.662.284,12 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Ausschüttung am 15.6.2009 für 6.228.038 Ausschüttungsanteile zu je USD 0,15 Auszahlung (KESt) am 15.6.2009 für 2.245.478 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je USD 0,01 Wiederveranlagung für 2.245.478 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je USD 0,17 Wiederveranlagung für 452.541 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug zu je USD 0,18 934.205,70 22.454,78 381.731,26 404.186,04 81.457,38 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) -16.263.352,27 Aufwands- und Verlustabdeckung/ Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz inkl. Ausgleich Gewinnübertrag auf die Substanz 17.347.875,69 -0,41 17.347.875,28 Veränderung des Gewinnvortrages5) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Gewinnvortrag in die Folgeperiode 47.037.046,79 -46.701.720,68 335.326,11 1) 2) 3) 4) 5) 1.419.849,12 1.419.849,12 Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): USD -27.552.644,08. Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 8.146.517 Ausschüttungsanteile, 2.048.259 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug und 559.572 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug. Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 6.228.038 Ausschüttungsanteile, 2.245.478 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug und 452.541 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug. Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. Pioneer Funds Austria - America Stock -6- 16. April 2008 - 15. April 2009 Vermögensaufstellung zum 15. April 2009 ISIN Wertpapierbezeichnung Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge 15.4.2009 im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Kurs gerundet auf 4 Dezimalstellen Kurswert %Anteil in am FV USD Amtlich gehandelte Wertpapiere Aktien lautend auf US-DOLLAR US0640581007 US1491231015 US1941621039 US2441991054 US2635341090 US5949181045 US92343V1044 BK N.Y. MELLON DL -,01 CATERPILLAR INC. DL 1 COLGATE-PALMOLIVE DL 1 DEERE CO. DL 1 DU PONT NEMOURS DL - 30 MICROSOFT DL-,00000625 VERIZON COMM. INC. DL- 10 4.955 1.765 2.769 2.659 1.700 13.359 1.714 2.052 3.822 5.066 5.015 3.209 17.091 3.232 8.503 32,5600 10.978 33,0200 14.247 58,0300 16.660 39,1400 10.655 27,4000 12.542 18,8300 10.735 31,6900 Gesamt US-DOLLAR 276.857,68 362.493,56 826.753,41 652.072,40 291.947,00 236.165,86 340.192,15 2.986.482,06 0,62 0,81 1,85 1,46 0,65 0,53 0,76 6,69 2.986.482,06 6,69 2.986.482,06 6,69 214.118,07 214.118,07 0,48 0,48 8,0770 Gesamt EURO 1.198.199,04 1.198.199,04 2,68 2,68 16.406 23,7100 Gesamt PFUND STERLING 582.782,91 582.782,91 1,30 1,30 696.083,22 302.048,28 302.955,93 307.935,30 390.831,56 795.251,16 288.127,44 443.848,00 428.704,98 756.319,44 312.392,75 1.093.985,76 203.925,60 190.737,60 519.418,24 373.331,48 528.095,22 595.410,87 1.735.534,00 1.085.437,54 334.711,16 179.241,11 274.910,04 1,56 0,68 0,68 0,69 0,88 1,78 0,65 0,99 0,96 1,69 0,70 2,45 0,46 0,43 1,16 0,84 1,18 1,33 3,89 2,43 0,75 0,40 0,62 Gesamt Aktien Gesamt Amtlich gehandelte Wertpapiere Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere Aktien lautend auf SCHWEIZER FRANKEN umgerechnet zum Kurs von 1,1471826 CH0038863350 NESTLE NAM. SF-,10 7.936 1.602 6.334 38,7800 Gesamt SCHWEIZER FRANKEN lautend auf EURO umgerechnet zum Kurs von 0,7588692 NL0006144495 REED ELSEVIER NAM. EO-,07 48.680 25.407 2.623 4.938 2.607 2.039 808 10.595 4.321 1.886 4.032 4.456 2.586 1.560 6.500 2.591 4.300 9.522 1.250 2.832 2.819 3.068 4.124 3.983 3.118 533 1.100 4.911 3.847 1.528 9.877 104 3.557 7.588 34.972 3.422 2.939 157 4.881 104 1.977 2.356 8.795 3.693 5.783 8.176 7.896 8.449 1.004 14 112.576 lautend auf PFUND STERLING umgerechnet zum Kurs von 0,6674634 GB0007188757 RIO TINTO PLC LS- 10 lautend auf US-DOLLAR US0028241000 US00724F1012 US0091581068 US0138171014 CH0013826497 US0374111054 US0382221051 US00206R1023 US0530151036 US0673831097 US0718131099 US0758871091 US0886061086 US0997241064 US12189T1043 US1344291091 CA1363751027 US1380063099 US1667641005 US1712321017 US17275R1023 US1890541097 US12572Q1058 ABBOTT LABS ADOBE SYST. INC. AIR PROD. CHEM. DL 1 ALCOA INC. DL 1 ALCON INC. NA SF - 20 APACHE CORP. DL -,625 APPLIED MATERIALS INC. AT + T INC. DL 1 AUTOM. DATA PROC. DL - 10 BARD -C.R.- INC. DL - 25 BAXTER INTL DL 1 BECTON DICKINSON DL 1 BHP BILLITON SPON.ADR 2 BORGWARNER INC. DL- 01 BURLINGTON NORTH. SANTA CAMPBELL SOUP CO.DL- 0375 CANADIAN NATL RAILWAY CO. CANON INC. ADR CHEVRON CORP. DL- 75 CHUBB CORP. DL 1 CISCO SYSTEMS DL- 001 CLOROX CO. DL 1 CME GROUP INC. DL-,01 Pioneer Funds Austria - America Stock -7- 16.317 12.777 5.067 34.026 4.217 11.813 25.208 17.440 12.066 9.764 6.343 16.212 4.196 7.545 7.832 14.282 12.934 19.213 26.020 24.793 19.061 3.331 1.086 42,6600 23,6400 59,7900 9,0500 92,6800 67,3200 11,4300 25,4500 35,5300 77,4600 49,2500 67,4800 48,6000 25,2800 66,3200 26,1400 40,8300 30,9900 66,7000 43,7800 17,5600 53,8100 253,1400 16. April 2008 - 15. April 2009 ISIN Wertpapierbezeichnung Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge 15.4.2009 im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Kurs gerundet auf 4 Dezimalstellen Kurswert %Anteil in am USD FV lautend auf US-DOLLAR (Fortsetzung) US1897541041 US1912161007 US1266501006 US2546871060 US2333261079 US2788651006 US2686481027 US2910111044 US5184391044 US30231G1022 US3379321074 US3377381088 US3546131018 US35671D8570 US3695501086 US3703341046 US4230741039 US4278661081 US4282361033 US4385161066 US4523081093 US4581401001 US4592001014 US4781601046 US4783661071 US46625H1005 US4878361082 US50075N1046 US5324571083 US5486611073 US5658491064 US5806451093 US5850551061 US5893311077 US61166W1018 US6174464486 US6549022043 US6556641008 US6558441084 US6937181088 US7010941042 US7134481081 US7170811035 US6934751057 US69351T1060 US74005P1049 US7445731067 US7739031091 US7802592060 US8066051017 AN8068571086 US8550301027 US8574771031 US7908491035 US8636671013 US8718291078 US87612E1064 US8816242098 US8825081040 US8425871071 US89417E1091 US74144T1088 US9029733048 US9130171096 US9314221097 COACH INC. DL- 01 COCA-COLA CO. DL- 25 CVS CAREMARK DL 1 DISNEY (WALT) CO. DST SYS INC. DL- 01 ECOLAB INC. DL 1 EMC CORP. (MASS.) DL- 01 EMERSON EL. DL - 50 ESTEE LAUDER COS A DL- 01 EXXON MOBIL CORP. FIRSTENERGY DL- 01 FISERV INC. DL- 01 FRANKLIN RES INC. DL- 10 FREEP.MCMOR.COP.+GOLD GENL DYNAMICS CORP. DL 1 GENL MILLS DL - 10 HEINZ -H.J.- CO. DL- 25 HERSHEY CO. DL 1 HEWLETT-PACKARD DL- 01 HONEYWELL INTL DL1 ILL. TOOL WKS INTEL CORP. DL- 001 INTL BUS. MACH. DL- 20 JOHNSON + JOHNSON DL 1 JOHNSON CONTROLS DL-,0139 JPMORGAN CHASE DL 1 KELLOGG CO. DL - 25 KRAFT FOODS INC. A LILLY (ELI) LOWE S COS INC. DL- 50 MARATHON OIL DL 1 MCGRAW-HILL COS DL 1 MEDTRONIC INC. DL- 10 MERCK CO. DL- 01 MONSANTO CO. DL- 01 MORGAN STANLEY DL- 01 NOKIA CORP. A ADR EO 0 06 NORDSTROM INC. NORFOLK STHN CORP. DL 1 PACCAR INC. DL 1 PARKER-HANNIFIN DL- 50 PEPSICO INC. DL- 0166 PFIZER INC. DL- 05 PNC FINL SERVICES GRP DL5 PPL CORP. DL- 01 PRAXAIR INC. DL- 01 PUBL. SVC.ENTER. ROCKWELL AU. DL 1 ROYAL DUTCH SHELL A ADR/2 SCHERING-PLOUGH DL- 50 SCHLUMBERGER DL- 01SVG STAPLES INC. DL- 0006 STATE STREET CORP. DL 1 ST.JUDE MEDICAL INC.DL-10 STRYKER CORP. DL- 10 SYSCO CORP. DL 1 TARGET CORP. DL- 0833 TEVA PHARMACEUT. ADR TEXAS INSTR. DL 1 THE SOUTHERN CO. DL 5 TRAVELERS COS INC. T.ROW.PR.GRP DL- 20 U.S. BANCORP DL- 01 UTD TECHN. DL 1 WALGREEN CO. DL 0 078125 Pioneer Funds Austria - America Stock 2.318 2.228 2.025 1.816 961 1.487 2.305 1.764 834 1.766 6.016 1.009 8.952 4.758 2.053 1.459 2.493 3.127 4.490 4.107 4.440 5.864 4.027 4.284 6.331 3.194 1.074 4.249 1.508 6.898 19.253 5.131 1.834 1.543 5.693 8.500 6.346 7.270 4.993 4.936 633 3.213 4.575 6.900 7.234 514 1.244 2.356 5.954 6.025 9.743 3.873 10.600 2.566 9.962 2.891 3.684 7.938 4.757 1.819 6.400 7.619 8.488 2.765 4.675 -8- 4.371 2.936 3.815 3.424 1.809 2.570 4.355 3.321 1.574 6.315 723 1.901 1.475 2.207 5.750 3.011 4.699 5.890 8.472 902 976 20.475 740 104 11.972 6.494 2.020 10.276 4.290 7.181 3.879 19.041 3.457 4.491 138 105 11.499 12.318 10.798 9.316 1.193 9.459 10.679 86 1.330 971 2.347 2.024 2.032 26.046 235 3.214 132 4.835 1.832 5.449 6.658 2.549 15.419 3.427 79 4.520 32.395 12.126 8.812 14.516 10.369 12.675 11.374 6.010 8.646 14.462 11.038 5.223 10.521 5.293 6.317 7.477 7.954 10.990 9.885 15.610 19.570 28.139 3.205 3.464 30.105 3.287 4.180 39.756 2.400 6.710 24.322 9.535 24.305 15.374 22.740 11.481 8.082 5.555 8.395 40.258 13.421 29.891 30.945 3.966 12.722 27.362 6.814 5.904 3.223 7.797 6.854 6.922 24.489 9.508 12.641 10.468 16.065 8.130 18.106 23.325 14.444 28.591 11.386 6.321 16.201 4.500 10.404 29.268 18,2200 45,0300 29,2400 19,7300 36,0500 37,3900 12,5000 31,8900 26,2400 68,1400 39,5800 36,5800 61,5700 44,8000 44,3000 49,8800 34,1600 35,8900 34,8500 30,6700 31,1600 15,6200 98,8500 51,7700 16,7100 32,5600 39,8500 22,8700 32,8100 19,4300 28,4500 25,5600 31,4400 26,2500 82,3100 23,4500 13,3600 19,9400 37,0100 31,2000 36,3000 52,0400 13,8600 39,1300 28,8000 69,3500 29,1600 27,6300 42,9500 23,4800 45,5300 20,3800 35,6900 35,1000 36,4200 22,1600 38,5400 44,7000 17,0100 30,0500 43,6400 33,9900 17,8900 46,7600 29,0400 264.481,52 466.916,07 370.617,00 224.409,02 216.660,50 323.273,94 180.775,00 352.001,82 137.051,52 716.900,94 209.496,94 231.075,86 460.358,89 356.339,20 486.857,00 493.063,80 533.237,60 702.367,30 980.644,15 98.297,35 107.938,24 470.240,10 324.919,95 216.398,60 664.322,76 78.144,00 267.393,50 556.244,14 312.843,35 472.246,15 437.390,30 581.234,40 360.962,64 212.152,50 457.232,05 196.862,75 537.846,88 267.614,74 1.106.265,91 965.484,00 143.965,80 662.052,88 379.237,32 266.631,82 170.035,20 223.515,05 227.360,52 189.376,02 297.299,90 575.001,72 432.899,24 257.623,58 373.602,92 563.881,50 296.094,60 401.228,96 898.945,50 645.646,80 486.332,91 342.149,30 275.848,44 550.671,99 80.505,00 486.491,04 849.942,72 0,59 1,05 0,83 0,50 0,49 0,72 0,40 0,79 0,31 1,61 0,47 0,52 1,03 0,80 1,09 1,10 1,19 1,57 2,20 0,22 0,24 1,05 0,73 0,48 1,49 0,17 0,60 1,25 0,70 1,06 0,98 1,30 0,81 0,48 1,02 0,44 1,20 0,60 2,48 2,16 0,32 1,48 0,85 0,60 0,38 0,50 0,51 0,42 0,67 1,29 0,97 0,58 0,84 1,26 0,66 0,90 2,01 1,45 1,09 0,77 0,62 1,23 0,18 1,09 1,90 16. April 2008 - 15. April 2009 ISIN Wertpapierbezeichnung Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge 15.4.2009 im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Kurs gerundet auf 4 Dezimalstellen Kurswert %Anteil in am USD FV 3.800 19,5500 8.962 8,3700 9.736 12,8300 6.574 53,7300 Gesamt US-DOLLAR 74.290,00 0,17 75.011,94 0,17 124.912,88 0,28 353.221,02 0,79 39.241.575,63 87,86 lautend auf US-DOLLAR (Fortsetzung) US9497461015 US97381W1045 US9897011071 US88579Y1010 WELLS FARGO + CO.DL 1 666 WINDSTREAM CORP. DL-,01 ZIONS BANCORPORATION 3M CO. DL- 01 6.404 1.430 1.551 1.049 30.496 2.699 2.933 1.980 Gesamt Aktien 41.236.675,65 92,33 Gesamt Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere 41.236.675,65 92,33 44.223.157,71 99,02 Gesamt Wertpapiervermögen Bankguthaben Guthaben USD 437.471,42 0,98 Fremdwährungsbankguthaben USD 1.654,99 0,00 Fondsvermögen USD 44.662.284,12 100 USD STK 4,70 6.228.038 USD STK 5,71 2.245.478 Ausschüttungsanteile Anteilwert Umlaufende Anteile Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug Anteilwert Umlaufende Anteile Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Inlandstranche) Anteilwert Umlaufende Anteile USD STK 5,72 270.083 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Auslandstranche) Anteilwert Umlaufende Anteile USD STK 5,72 182.458 Zusammensetzung des Fondsvermögens per 15. April 2009 Kurswert in USD Wertpapiervermögen Bankguthaben Fondsvermögen Pioneer Funds Austria - America Stock %Anteil 44.223.157,71 99,02 439.126,41 0,98 44.662.284,12 100,00 -9- 16. April 2008 - 15. April 2009 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe von Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind: ISIN Wertpapierbezeichnung Whg NESTLE NAM. SF 1 XSTRATA PLC DL- 50 AFLAC INC. DL - 10 AMER. EXPRESS DL - 20 BANK AMERICA DL 2 50 BARR PHARMAC. INC. DL- 01 BCO BIL.VIZ.ARG.EO -52ADR CORNING INC. DL - 50 DELL INC. DL- 01 DOW CHEM. DL 2 50 FAIRPOINT COMMUNIC.DL- 01 FORD MOTOR DL- 01 GANNETT CO. INC. DL 1 GENL EL. CO. DL - 06 HARTFORD FINL SVCS GRP METLIFE INC. DL- 01 MOTOROLA INC. DL 3 NATL CITY CORP. DL 4 NORTEL NETWORKS CORP. PENNEY -JC- CO. DL- 50 ROCHE HLDG SP. ADR SAFECO CORP. DL 5 SUN MICROS. NEW DL-,00067 SUNTRUST BANKS INC. DL 1 TECK COMINCO B SUB.VTG WACHOVIA DL 3 3333 WEATHERFORD INTL LTD DL1 ZIMMER HOLDINGS DL- 01 CHF GBP USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Aktien CH0012056047 GB0031411001 US0010551028 US0258161092 US0605051046 US0683061099 US05946K1016 US2193501051 US24702R1014 US2605431038 US3055601047 US3453708600 US3647301015 US3696041033 US4165151048 US59156R1086 US6200761095 US6354051038 CA6565685089 US7081601061 US7711951043 US7864291007 US8668102036 US8679141031 CA8787422044 US9299031024 BMG950891017 US98956P1021 14 514 4.659 1.449 15.356 1.133 146 1.091 1.889 1.434 2.107 317 2.535 234 981 1.966 164 1.243 17.792 398 1.079 1.248 6.073 823 514 6.139 4.659 15.229 15.356 14.772 5.244 13.020 28.582 16.943 0 75.885 11.416 20.641 8.424 13.336 56.354 24.144 164 17.774 27.217 9.692 33.443 14.910 13.272 9.652 8.650 11.184 Wien, am 29. Mai 2009 Pioneer Investments Austria GmbH DDr. Werner Kretschmer Pioneer Funds Austria - America Stock Stefano Pregnolato Mag. Hannes Roubik - 10 - Hannes Saleta 16. April 2008 - 15. April 2009 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 15. April 2009 der Pioneer Investments Austria GmbH, Wien, über den von ihr verwalteten Pioneer Funds Austria – America Stock, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 16. April 2008 bis 15. April 2009 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 15. April 2009 über den Pioneer Funds Austria – America Stock, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Wien, am 29. Mai 2009 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Walter Reiffenstuhl Wirtschaftsprüfer Pioneer Funds Austria - America Stock ppa. Mag. Gerda Reischl Wirtschaftsprüfer - 11 - 16. April 2008 - 15. April 2009 Steuerliche Behandlung des Pioneer Funds Austria - America Stock (ISIN AT0000857362) für Ausschüttungsanteile sowie (ISIN AT0000811237) für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug sowie (ISIN AT0000619309 bzw. AT0000675038) für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug in USD pro Anteil Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind für den Privatanleger durch den KESt Abzug iHv USD 0,01 je Ausschüttungsanteil bzw. USD 0,01 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug einkommensteuerlich endbesteuert. Ein Tätigwerden des Anteilinhabers ist nicht erforderlich. Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichts erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu sind im Download-Center unter www.pioneerinvestments.at abrufbar. Pioneer Funds Austria - America Stock - 12 - 16. April 2008 - 15. April 2009 Fondsbestimmungen gemäß § 20 InvFG Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Pioneer Investments Austria GmbH (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: § 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt). § 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates (bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates) sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 3. Die effektiven Stücke tragen die vervielfältigten Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft sowie die handschriftliche Unterschrift eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank (§ 5). § 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschaftsoder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. § 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. § 6 Ausgabepreis und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Bei der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse veröffentlicht. § 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. Pioneer Funds Austria - America Stock - 13 - 16. April 2008 - 15. April 2009 § 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. § 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. Besondere Fondsbestimmungen für den Pioneer Funds Austria - America Stock, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. § 13 Depotbank Depotbank ist die UniCredit Bank Austria AG, Wien (Sitz). § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Depotbank und ihre Filialen. Die Kapitalanlagegesellschaft kann weitere Zahl- und Einreichstellen bestimmen. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden Ausschüttungsanteilscheine, Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug, Thesaurierungsanteilscheine ohne KEStAbzug (Inlandstranche) und Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Auslandstranche) ausgegeben. Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Auslandstranche) erfolgt ausschließlich im Ausland. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 28 bzw. der Auszahlungen gemäß § 29 erfolgt durch das jeweils für den Anteilsinhaber depotführende Kreditinstitut. § 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20, 20b und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Die Veranlagung des Kapitalanlagefonds wird hauptsächlich über Direktanlagen erfolgen. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: • Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumente) Für den Kapitalanlagefonds werden überwiegend US-amerikanische Aktien (vorwiegend "Blue Chips" und ausgewählte Wachstumswerte) und Aktien gleichwertige Wertpapiere erworben. • Geldmarktinstrumente Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. • Anteile an Kapitalanlagefonds Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden, die ihrerseits überwiegend in Wertpapiere der vorgenannten Anlageregionen und -spezifikationen investieren. • Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Der Kapitalanlagefonds kann im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. • Derivative Instrumente (einschließlich OTC-Derivative) Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung zur Absicherung eingesetzt werden. Ergänzend zum Wertpapierportfolio können derivative Instrumente in größerem Umfang auch als Gegenstand der Anlagenpolitik eingesetzt werden. Nähere Angaben zur Ermittlung des Gesamtrisikos finden sich in § 19b der Fondsbestimmungen. Pioneer Funds Austria - America Stock - 14 - 16. April 2008 - 15. April 2009 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig. 5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. § 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie • an der Wertpapierbörse eines Mitgliedstaates amtlich notiert oder gehandelt werden oder • an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder • an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder • an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder • die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder • von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder • von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder • von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder • von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll. 3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. § 17 Anteile an Kapitalanlagefonds 1. Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, • beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und • deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. § 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt. § 19 Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des § 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Pioneer Funds Austria - America Stock - 15 - 16. April 2008 - 15. April 2009 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. § 19a OTC-Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), erworben werden, sofern a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können. d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens, b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens. § 19b Value at Risk nicht anwendbar § 20 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen. § 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. § 22 Zinsswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen. § 23 Devisenswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen. § 24 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. § 25 Ausgabepreis und Rücknahmepreis Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in USD. Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 5 v.H. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 26 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 16.04. bis zum 15.04. des nächsten Kalenderjahres. § 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine monatlich zu verrechnende Vergütung bis zu einer Höhe von 0,125 v.H. p.m., die aufgrund der Monatsendwerte des Fondsvermögens errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlusskosten. § 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 15.06. des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. § 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15.06. ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem. § 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß § 13 3.Satz InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 15.06. des folgenden Rechnungsjahres. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 Z.5 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. Pioneer Funds Austria - America Stock - 16 - 16. April 2008 - 15. April 2009 § 29b Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem. § 13 3.Satz InvFG vorgenommen. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 Z.5 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. § 30 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 v.H. des Fondsvermögens. Anhang zu § 16 Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://www.fma.gv.at/de/fma/markttei/wertpapi/emittent/emittent.htm im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“. sowie Polen: Warschau Slowakische Republik: Bratislava, RM-System Slovakia und Bratislava Options Exchange-BOB Slowenien: Laibach (Ljubljana) Tschechische Republik: Prag Ungarn: Budapest Estland: Tallinn 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 Bosnien Herzegovina: 1: Sarajevo 2.2 Republik Srpska, BiH Banja Luka 2.3 Kroatien: Zagreb, Varaždin 2.4 Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.5 Serbien und Montenegro: Belgrad 2.6 Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 3.1 Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2 Argentinien: Buenos Aires 3.3 Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4 Chile: Santiago 3.5 Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.6 Indien: Bombay 3.7 Indonesien: Jakarta 3.8. Israel: Tel Aviv 3.9 Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 3.10 Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3. Börsen in außereuropäischen Ländern Pioneer Funds Austria - America Stock - 17 - 16. April 2008 - 15. April 2009 3.11 Korea: Seoul 3.12 Malaysia: Kuala Lumpur 3.13 Mexiko: Mexiko City 3.14 Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.15 Philippinen: Manila 3.16 Singapur: Singapur Stock Exchange 3.17 Südafrika: Johannesburg 3.18 Taiwan: Taipei 3.19 Thailand: Bangkok 3.20 USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.21 Venezuela: Caracas 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1 Japan: Over the Counter Market 4.2 Kanada: Over the Counter Market 4.3 Korea: Over the Counter Market 4.4 Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich 4.5 USA: Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5.1 Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2 Australien: Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited 5.3 Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4 Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.5 Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.6 Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.7 Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.8 Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.9 Singapur: Singapore International Monetary Exchange 5.10 Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) 5.11 Schweiz: EUREX 5.12 USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 1 „BiH“ ist die offizielle Abkürzung von „Bosnia i Herzegovina“. Pioneer Funds Austria - America Stock - 18 - 16. April 2008 - 15. April 2009 Bewertung illiquide Wertpapiere Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungen abweichen können (Bewertungsrisiko). Pioneer Funds Austria - America Stock - 19 - 16. April 2008 - 15. April 2009