Apollo New World

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Miteigentumsfonds gemäß InvFG
Rechenschaftsbericht
für das Rechnungsjahr
vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015
Burgring 16, A-8010 Graz
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Seite 1
Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft, Graz
Burgring 16, A-8010 Graz
+43 316 8071-0; office@securitykag.at; www.securitykag.at
Aktionär
Capital Bank - GRAWE Gruppe AG, Graz
Staatskommissär
Oberrat Mag. Karin Kufner
Hofrat, Regierungsrat Josef Weidinger, BA
Aufsichtsrat
Dr. Othmar Ederer (Vorsitzender)
Mag. Klaus Scheitegel (Vorsitzender Stellvertreter)
DDIng.Mag.Dr. Günther Puchtler
Mag. Christiane Riel-Kinzer
Vorstand
Mag. Dieter Rom
MMag. DDr. Hans Peter Ladreiter
Depotbank
SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT, Wien
Vertriebspartner
Capital Bank - GRAWE Gruppe AG, Graz
Abschlussprüfer
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wien
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Seite 2
Bericht an die Anteilsinhaber
Sehr geehrter Anteilsinhaber,
die Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des
Apollo New World, Miteigentumsfonds gemäß § 2 InvFG 2011, für das Rechnungsjahr vom
1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 vorzulegen.
Seit 1.9.2011 ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die in den geltenden
Fondsbestimmungen genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich teilweise
noch auf das InvFG 1993, da diese auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage
genehmigt wurden.
1. Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre
Fondsvermögen gesamt
Ausschüttungsfonds
AT0000986054
Errechneter
Ausschüttung
Wert je Ausje Ausschüttungsschüttungs-
Thesaurierungsfonds
AT0000746979
Errechneter
Zur ThesauAuszahWert je
rierung verlung gem.
Thesauriewendeter
§ 58 Abs. 2
anteil
anteil
rungsanteil
Ertrag
InvFG 2011
Wertentwicklung
(Performance
)
in % 1)
30.09.2015 99.617.337,30
104,38
4,00
208,97
0,00
0,00
2,53
30.09.2014 61.424.681,03
106,53
4,80
205,82
6,16
2,04
10,04
30.09.2013 23.845.852,62
101,56
4,80
189,24
6,70
2,23
0,03
30.09.2012 27.446.053,79
106,47
5,00
191,40
6,70
2,24
19,81
30.09.2011 18.906.918,41
94,00
5,30
161,76
6,20
2,07
0,47
1)
Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten Beträgen zum Rechenwert am
Ausschüttungstag.
2. Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens
2.1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)
Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode:
pro Anteil in Fondswährung ( EUR ) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages
AusschüttThesaurieungsanteil
rungsanteil
AT0000986054 AT0000746979
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres
106,53
205,82
1)
Ausschüttung am 01.12.2014 (entspricht 0,0464 Anteilen)
4,80
1)
Auszahlung (KESt) am 01.12.2014 (entspricht 0,0099 Anteilen)
2,04
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres
104,38
208,97
Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile
109,23
211,03
Nettoertrag pro Anteil
Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr
1)
2,70
5,21
2,53 %
2,53 %
Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil ( AT0000986054 ) am 01.12.2014 EUR 103,36;
für einen Thesaurierungsanteil ( AT0000746979 ) am 01.12.2014 EUR 206,92
Aufgrund der Verwendung gerundeter Werte bei Anteilscheinen, Ausschüttungen und Auszahlungen
kann die Wertentwicklung der Anteilscheinklassen trotz Verwendung des gleichen Gebührensatzes
voneinander abweichen.
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2.2. Fondsergebnis
in EUR
a) Realisiertes Fondsergebnis
Ordentliches Fondsergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinsenerträge
3.850.163,97
Zinsaufwendungen (Sollzinsen)
-167,32
Aufwendungen
Vergütung an die Verwaltungsgesellschaft
Sonstige Verwaltungsaufwendungen
Kosten für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Wertpapierdepotgebühren
Depotbankgebühr
-765.377,37
-765.377,37
-7.500,00
-33.477,98
-25.486,51
-66.464,49
Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
Realisiertes Kursergebnis
Realisierte Gewinne
Realisierte Verluste
derivative Instrumente
3.850.163,97
-831.841,86
3.018.154,79
2) 3)
1.940.030,94
-471.313,33
-5.120.548,83
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
-3.651.831,22
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
-633.676,43
2) 3)
b) Nicht realisiertes Kursergebnis
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
1.157.515,21
Ergebnis des Rechnungsjahres
523.838,78
c) Ertragsausgleich
Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres
Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge
Ertragsausgleich
Fondsergebnis gesamt
2)
3)
4)
4)
-857.081,47
1.146,24
-855.935,23
-332.096,45
Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten
Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht
realisierten Kursergebnisses): EUR -2.494.316,01.
Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 6.624,29.
Aufgrund der Fonds-Melde-Verordnung 2015 wurde eine Änderung des Ausweises von Erträgen aus
ausländischen Subfonds vorgenommen. Diese hat keine Auswirkungen auf den Rechenwert des
Fonds.
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2.3. Entwicklung des Fondsvermögens
Fondsvermögen am Beginn d. Rechnungsjahres
in EUR
5)
61.424.681,03
Ausschüttung / Auszahlung
Ausschüttung am 01.12.2014 (für Ausschüttungsanteile AT0000986054 ) -1.529.212,80
Auszahlung am 01.12.2014 (für Thesaurierungsanteile AT0000746979 )
-324.490,56
-1.853.703,36
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
Ausgabe von Anteilen
Rücknahme von Anteilen
Ertragsausgleich
46.664.897,24
-7.142.376,39
855.935,23
40.378.456,08
Fondsergebnis gesamt
(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2.2. dargestellt)
Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres
5)
6)
-332.096,45
6)
99.617.337,30
Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres:
305.215 Ausschüttungsanteile ( AT0000986054 ) und 140.462 Thesaurierungsanteile ( AT0000746979 )
Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres:
484.554 Ausschüttungsanteile ( AT0000986054 ) und 234.680 Thesaurierungsanteile ( AT0000746979 )
Ausschüttung ( AT0000986054 )
Die Ausschüttung von EUR 4,00 je Miteigentumsanteil gelangt ab 1. Dezember 2015 gegen
Einziehung des Ertragsscheines Nr. 17 bei den depotführenden Kreditinstituten zur Auszahlung.
Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in Höhe von
EUR 0,00 (gerundet) je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.
Die Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft
österreichischen Investmentfondsindustrie 2012.
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berücksichtigt
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den
Code
of
Conduct
der
3. Finanzmärkte
Das Rechnungsjahr 01.10.2014 bis 30.09.2015 wurde in Summe stark vom Niedrigzinsumfeld
geprägt, das von den Notenbanken forciert wurde. Besonders aktiv zeigte sich die Europäische
Zentralbank mit großen Ankaufprogrammen von Anleihen, aber auch die US Notenbank Fed stützte
das Tiefzinsumfeld durch laufenden Aufschub der Zinswende. Regionale Problemherde wie die
Griechenlandkrise oder die drohende Teilung der Ukraine zeigten nur im beschränkten Umfeld
Auswirkung auf die Kapitalmärkte. Der Rohstoff Preisverfall setzte einigen exportorientierten Ländern
wie Venezuela oder Russland zu, eine starke Abwertung des Euro stützte die europäische Wirtschaft.
Die Aktienmärkte konnten zunächst weiter ansteigen, vor allem das erste Halbjahr 2015 brachte
starke Kursgewinne. Im August 2015 gab es aber einen massiven Einbruch, Verluste von ca. 20
Prozent in kurzer Zeit waren die Folge. Dadurch wurde das Aktienjahr im Betrachtungszeitraum zwar
positiv, aber nur mit kleinen Zugewinnen beendet.
Der europäische Zinsmarkt wurde von Zinsrückgängen geprägt, die im Sommer von unerwartet
heftigen Gegenbewegungen unterbrochen wurden. In Summe war eine Verflachung der Euro SWAP
Zinskurve beobachtbar. Insbesondere Anleihen ab 15 Jahren Restlaufzeit profitierten von
Zinsrückgängen im Ausmaß von 50 Basispunkten und mehr, Zinsrückgänge kürzerer Bindungsdauern
fielen deutlich geringer aus.
4. Anlagepolitik
In den ersten Monaten zu Jahresbeginn ist der USD im Vergleich zum EUR stark gestiegen. Davon
hat der Fonds profitiert, da er zu 30% ungehedgt in USD Anleihen investiert, jedoch in geringerem
Maße als die Benchmark (Barclay's Emerging Market Index), welche zu einem höheren Anteil
ungehedgte USD Anleihenpositionen abbildet.
Die ausgeprägtesten Downgrades im Rechenschaftszeitraum betrafen Russland mit einem
durchschnittlichen Downgrade um 2 Punkte und Venezuela mit 5 Punkten, beide haben im Fonds im
Betrachtungszeitraum keine Verluste mit sich geführt. Die größten Verlustbringer im Fonds waren
brasilianische und ukrainische Anleihen. Diese wurden durch eine breite Diversifikation in der
Fondsgestionierung kompensiert. Die Diversifikationsmaßnahmen betrafen die weitreichende
Streuung auf Länder und Titel unter Vermeidung von Schwergewichtungen. Ebenso wurde beachtet
zwischen den Regionen eine ausgewogene Veranlagung aufrechtzuerhalten, sowie zwischen
Ratingklassen. Berücksichtigt wurde zudem, den Anteil schwach exportdiversifizierter Länder in einem
moderaten Verhältnis zum Gesamtportfolio zu halten. Der E-FIXIS Strategie (Enhanced Fixed Income
Strategy) folgend, wurden Roll-Down-gewinnsteigernde Laufzeitbänder im Kauf bevorzugt. Unter
demselben Aspekt wurde die Möglichkeit, zu 70% in USD-Anleihen zu investieren, genutzt.
Fondsübergreifend wurden in der Security KAG mit Beginn Oktober 2015 Mindeststandards bezüglich
Nachhaltigkeit der Veranlagung eingeführt. Für den Apollo New World sah dies Verkäufe von
Staatsanleihen aus Israel, Weißrussland, Bahrain und Aserbaidschan vor. Die Länderstreuung blieb
auf hohem Niveau. War der Fonds zu Beginn des Rechnungsjahres in Anleihen aus 63 Staaten
veranlagt, so waren es zu Ende 62.
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5. Zusammensetzung des Fondsvermögens
WERTPAPIERBEZEICHNUNG
WP-NR.
WÄHRUNG BESTAND
30.09.2015
STK./NOM.
KÄUFE
VERKÄUFE
ZUGÄNGE
ABGÄNGE
KURS
KURSWERT
%-ANTEIL
IN EUR
AM FONDS-
IM BERICHTSZEITRAUM
VERMÖGEN
Amtlicher Handel und organisierte Märkte
Obligationen
2,375 Mexiko 09.04.2014-09.04.2021
XS1054418196
EUR
850.000
1.650.000
800.000
102,6690
872.686,50
0,88
2,75 United Mexican States 22.04.2013-22.04.2023
XS0916766057
EUR
600.000
600.000
0
103,5000
621.000,00
0,62
2,875 Republic of Brazil 03.04.2014-01.04.2021
XS1047674947
EUR
1.700.000
700.000
0
85,7530
1.457.801,00
1,46
2,875 Republic of Indonesia 08.07.2014-08.07.2021
XS1084368593
EUR
3.750.000
3.750.000
0
96,8980
3.633.675,00
3,65
2,875 Rumänien 28.10.2014-28.10.2024
XS1129788524
EUR
1.800.000
1.800.000
0
101,9800
1.835.640,00
1,84
2,95 Republic of Bulgaria 03.07.2014-03.09.2024
XS1083844503
EUR
1.900.000
900.000
0
100,8140
1.915.466,00
1,92
3,75 Republic of South Africa 24.07.2014-2026
XS1090107159
EUR
500.000
500.000
0
95,5280
477.640,00
0,48
3,875 Montenegro, Republik 18.03.2015-18.03.2020
XS1205717702
EUR
500.000
500.000
0
95,6090
478.045,00
0,48
3,875 Ungarn 24.02.2005-24.02.2020
XS0212993678
EUR
1.500.000
500.000
0
111,1730
1.667.595,00
1,67
3,975 Macedonia 24.07.2014-24.07.2021
XS1087984164
EUR
950.000
250.000
0
97,6920
928.074,00
0,93
3,00 Hellenic Republic FRN PSI 12.03.2012-24.02.2023 GR0128010676
EUR
1.000.000
0
0
71,5700
715.700,00
0,72
3,00 Hellenic Republic FRN PSI 12.03.2012-24.02.2042 GR0138014809
EUR
3.778
0
0
57,4200
2.169,33
0,00
4,00 Mexican United States 15.04.2015-15.03.2115
XS1218289103
EUR
1.750.000
1.750.000
0
84,1300
1.472.275,00
1,48
4,30 Malta 01.08.2014-01.08.2033
MT0000012386
EUR
250.000
0
0
128,5000
321.250,00
0,32
4,35 Republic of Turkey 12.11.2013-12.11.2021
XS0993155398
EUR
1.500.000
1.000.000
0
104,6900
1.570.350,00
1,58
4,50 Marokko, Königreich 05.10.2010-05.10.2020
XS0546649822
EUR
1.300.000
400.000
0
108,8190
1.414.647,00
1,42
4,95 Obrigacoes Do Tesouro 10.06.2008-25.10.2023
PTOTEAOE0021
EUR
1.250.000
550.000
0
120,8750
1.510.937,50
1,52
4,95 Ukraine 13.10.2005-13.10.2015
XS0232329879
EUR
500.000
0
0
82,4080
412.040,00
0,41
5,00 Kroatische Entwicklungsbank 14.06.07-14.06.17
XS0305384124
EUR
500.000
0
0
102,8310
514.155,00
0,52
5,125 Slowenien, Republik 30.03.2011-30.03.2026
SI0002103164
EUR
500.000
0
0
130,4380
652.190,00
0,65
5,50 Italien, Republik 01.05.2012-01.11.2022
IT0004848831
EUR
2.200.000
0
0
127,8400
2.812.480,00
2,82
5,875 IPIC GMTN Ltd. 14.03.2011-14.03.2021
XS0605559821
EUR
800.000
0
0
122,2500
978.000,00
0,98
5,875 Petrobras Int. Fin. Co. 9.12.2011-7.3.2022
XS0716979595
EUR
400.000
0
600.000
72,5110
290.044,00
0,29
6,00 Kroat.Entwicklungsbank 13.08.2013-08.05.2020
XS0961637542
EUR
1.000.000
1.000.000
0
110,5470
1.105.470,00
1,11
7,82 Republic of Argentina 29.11.2005-31.12.2033
XS0205545840
EUR
575.503
0
0
123,5399
710.976,06
0,71
28.370.306,39
28,48
10,50 Republic of Ecuador 24.03.2015-24.03.2020
XS1199929826
USD
900.000
900.000
0
77,4170
621.878,79
0,62
2,75 Republic of Latvia 12.12.2012-12.01.2020
XS0863522149
USD
1.500.000
1.500.000
500.000
101,5750
1.359.893,79
1,37
3,25 Republik of Chile 14.09.2011-14.09.2021
US168863AW86
USD
1.500.000
0
0
103,5000
1.385.665,83
1,39
3,375 Fondo Mivivienda SA 02.04.2014-02.04.2019
USP42009AB94
USD
500.000
0
0
100,2990
447.603,53
0,45
3,875 African Export-Import Bank 4.6.2013-4.6.2018
XS0938043766
USD
1.600.000
600.000
0
99,6750
1.423.420,21
1,43
3,875 Republic of Kazakhstan 14.10.14-2024
XS1120709669
USD
900.000
900.000
0
89,4510
718.546,05
0,72
4,00 Republik Philippinen 06.10.2010-15.01.2021
US718286BK23
USD
2.800.000
2.400.000
1.100.000
107,7100
2.691.788,65
2,70
4,138 Republik Bermuda 03.07.2012-03.01.2023
USG10367AA14
USD
500.000
500.000
0
100,1870
447.103,71
0,45
4,25 Cnooc Finance 2011 Ltd. 26.01.2011-26.01.2021
USG2353WAA92
USD
800.000
0
0
105,2300
751.374,51
0,75
4,25 Marokko, Königreich 11.12.2012-11.12.2022
XS0850020586
USD
1.000.000
0
0
101,0470
901.883,26
0,91
4,25 Rep. of Costa Rica 21.11.2012 - 26.01.2023
USP3699PGB78
USD
1.750.000
1.250.000
0
87,9560
1.373.821,85
1,38
4,375 Corp Andina de Fomento 15.06.2012-15.06.2022 US219868BS46
USD
3.150.000
650.000
0
108,6910
3.055.843,00
3,07
4,375 Rep. of Trinidad & Tobago 16.12.13-16.01.24
USP93960AF25
USD
500.000
500.000
0
105,5570
471.068,37
0,47
4,375 Republic of Colombia 12.07.2011-12.07.2021
US195325BN40
USD
2.000.000
500.000
0
101,4050
1.810.157,09
1,82
4,50 Republic of Uruguay 14.08.2013-14.08.2024
US760942AZ58
USD
1.500.000
1.000.000
0
101,6280
1.360.603,36
1,37
4,50 State of Qatar 05.12.2011-20.01.2022
XS0615236006
USD
1.500.000
500.000
0
110,9580
1.485.514,10
1,49
4,625 Republic of Paraguay 25.01.2013-25.01.2023
USP75744AA38
USD
800.000
800.000
0
100,3040
716.201,36
0,72
4,646 Wakala Global Sukuk Bhd 6.7.2011-6.7.2021
USY9485PAB86
USD
2.800.000
1.300.000
0
109,0290
2.724.751,87
2,74
4,767 Eurasian Development Bank 20.09.12-20.09.22
XS0831571434
USD
1.000.000
0
0
95,0950
848.759,37
0,85
4,80 Soc. Rep. of Vietnam 19.11.2014-2024
USY9384RAA87
USD
500.000
500.000
0
94,9980
423.946,80
0,43
4,875 Republic of Brazil 22.04.2010-22.01.2021
US105756BS83
USD
1.600.000
0
0
94,2150
1.345.448,05
1,35
4,875 Serbien, Republik 25.02.2013-25.02.2020
XS0893103852
USD
750.000
0
0
101,2330
677.657,53
0,68
5,00 Eurasian Development Bank 26.09.13-2020
XS0972645112
USD
650.000
650.000
0
98,6780
572.480,36
0,57
5,00 Ministry of Russia 29.04.2010-29.04.2020
XS0504954347
USD
4.500.000
1.300.000
0
103,1830
4.144.265,44
4,16
5,125 Mongolia 05.12.2012-05.12.2022
US60937GAB23
USD
500.000
0
0
81,4720
363.584,43
0,36
5,125 Republic of Nigeria 12.07.13-12.07.18
XS0944707651
USD
400.000
400.000
0
97,1430
346.815,42
0,35
5,20 Republic of Panama 23.11.2009-30.01.2020
US698299AX28
USD
400.000
400.000
0
108,6780
387.997,14
0,39
5,50 Republic of Namibia 03.11.2011-03.11.2021
XS0686701953
USD
1.000.000
0
0
103,2130
921.215,64
0,92
5,50 Banco Nac de Desen Econo 12.1.2010-12.7.2020
USP14486AD93
USD
1.500.000
0
0
89,9230
1.203.895,93
1,21
5,75 Ägypten, Arab.Republik 29.04.10-29.04.20
XS0505265859
USD
1.500.000
1.500.000
0
103,3850
1.384.126,20
1,39
5,75 Banco Nac de Desen Econo 26.09.13-2023
USP14486AJ63
USD
1.300.000
1.300.000
0
80,5810
934.981,26
0,94
5,75 Banque Cent de Tunisie 30.01.2015-2025
XS1175223699
USD
2.300.000
2.300.000
0
95,2920
1.956.190,65
1,96
5,75 Ivory Coast Pdi FRN 16.04.10-31.12.2032
XS0496488395
USD
400.000
0
0
87,0420
310.753,30
0,31
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Seite 7
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WÄHRUNG BESTAND
30.09.2015
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VERKÄUFE
ZUGÄNGE
ABGÄNGE
KURS
KURSWERT
%-ANTEIL
IN EUR
AM FONDS-
IM BERICHTSZEITRAUM
VERMÖGEN
5,75 Republic of Guatemala 06.06.2012-06.06.2022
USP5015VAD84
USD
1.900.000
1.900.000
0
106,3050
1.802.744,56
1,81
5,875 Republic of El Salvador 05.12.12-30.01.2025
USP01012AS54
USD
1.000.000
0
0
88,9130
793.582,65
0,80
5,875 Republic of Iceland 11.05.2012-11.05.2022
USX34650AA31
USD
500.000
500.000
0
114,3350
510.241,88
0,51
5,875 Republic of Kenya 24.06.14-24.06.2019
XS1028951850
USD
1.000.000
500.000
0
97,1250
866.877,90
0,87
5,875 Republic of South Africa 30.5.2007-30.5.2022
US836205AL88
USD
2.200.000
950.000
0
107,2080
2.105.119,60
2,11
5,95 Republik of Bolivien 22.08.2013-22.08.2023
USP37878AB43
USD
1.600.000
1.100.000
0
103,8040
1.482.384,86
1,49
6,125 Republik of Lithuania 09.03.2011-09.03.2021
XS0602546136
USD
700.000
0
0
117,0670
731.407,53
0,73
6,25 Republik Sri Lanka 04.10.2010-04.10.2020
USY2029SAF12
USD
1.000.000
0
0
101,8600
909.139,59
0,91
6,375 Polen, Republik 15.07.2009-15.07.2019
US731011AR30
USD
1.500.000
0
0
115,9550
1.552.414,32
1,56
6,375 Republic of Nigeria 12.07.13-12.07.23
XS0944707222
USD
1.200.000
0
0
88,8130
951.228,13
0,95
6,375 Ungarn 29.03.2011-29.03.2021
US445545AE60
USD
300.000
300.000
0
114,1070
305.534,63
0,31
6,625 Barbados 2005-2035
USP48864AF26
USD
600.000
0
0
89,0240
476.744,02
0,48
6,75 Islamic Republic of Pakistan 03.12.2014-2019
XS1147732553
USD
1.000.000
1.000.000
0
102,4370
914.289,54
0,92
6,75 Republic of Nigeria 28.01.11-28.01.2021
XS0584435142
USD
550.000
550.000
0
95,0710
466.699,84
0,47
6,75 Republic of Vietnam 29.01.2010-29.01.2020
USY9374MAF06
USD
500.000
0
0
109,5800
489.021,78
0,49
6,75 Serbien, Republik FRN 08.04.05-01.11.24
XS0214240482
USD
2.500.000
1.900.000
0
33,2922
742.864,38
0,75
6,875 Republic of Georgia 12.04.2011-12.04.2021
XS0617134092
USD
1.000.000
1.000.000
0
103,4170
923.036,42
0,93
6,875 Republic of Kenya 24.06.14-24.06.2024
XS1028952403
USD
650.000
650.000
0
90,1250
522.860,14
0,52
7,00 Republic of Turkey 07.06.2005-05.06.2020
US900123AX87
USD
2.500.000
0
0
110,4630
2.464.811,67
2,47
7,125 Republic of Peru 25.03.2009-30.03.2019
US715638AW21
USD
900.000
900.000
0
115,6250
928.797,75
0,93
7,35 Republic of Peru 19.07.2005-21.07.2025
US715638AS19
USD
500.000
0
0
125,0250
557.948,05
0,56
7,375 Republic of Lithuania 11.02.10-11.02.2020
XS0485991417
USD
700.000
700.000
0
120,3420
751.868,98
0,75
7,375 Republic of Colombia 13.01.09-18.03.2019
US195325BL83
USD
500.000
0
0
113,4000
506.069,26
0,51
7,50 Dominikanische Republik 06.05.2010-06.05.2021
USP3579EAH01
USD
1.000.000
1.000.000
0
108,0750
964.610,85
0,97
7,75 Republic of El Salvador 24.10.2002-24.01.2023
USP01012AJ55
USD
600.000
600.000
0
102,1070
546.806,50
0,55
7,75 Venezuela, Boliv.Republik 13.10.09-13.10.19
USP97475AN08
USD
2.000.000
2.000.000
0
34,4400
614.780,44
0,62
7,875 Republic of Ghana 07.08.13-07.08.23
XS0956935398
USD
1.200.000
600.000
0
82,7860
886.676,19
0,89
7,95 Republic of Ecuador 20.06.2014-20.06.2024
XS1080330704
USD
800.000
800.000
0
72,0000
514.102,11
0,52
8,2 Gabun 12.12.2007-12.12.2017
XS0333225000
USD
1.150.000
850.000
0
102,9060
1.056.246,88
1,06
8,28 Republic of Argentina 29.11.2005-31.12.2033
US040114GL81
USD
252.754
0
0
139,2069
314.040,41
0,32
9,00 Lebanese Republic 19.3.2009-2017
XS0418193917
USD
500.000
500.000
0
106,2920
474.348,45
0,48
66.696.536,16
66,95
42.287,42
42.287,42
0,04
0,04
95.109.129,97
95,47
956,28
956,28
474.433,24
990.976,44
1.465.409,68
0,00
0,00
0,48
0,99
1,47
1.466.365,96
1,47
456.631,56
456.631,56
0,46
0,46
Indexzertifikate
6,05529 Argentinien, Republik 29.11.2005-15.12.2035
XS0209139244
Summe amtlicher Handel und organisierte Märkte
EUR
520.781
0
0
8,1200
EUR
Nicht notierte Wertpapiere
Obligationen
0,00 Hellenic Republic GDP 12.03.2012-15.10.2042
GRR000000010
EUR
245.200
0
0
0,3900
4,875 Panama Notas del Tesoro 07.02.2014-2021
5,625 Republic of Panama 30.01.2012-25.07.2022
PAL634445PA9
PAL634445NA4
USD
USD
500.000
1.000.000
500.000
0
0
0
106,3110
111,0290
Summe der nicht notierten Wertpapiere
Geldmarktpapiere
3,625 Export-Import Bank China 31.7.2014-31.7.2024
EUR
USY23862AF56
USD
500.000
0
0
102,3220
Summe der Geldmarktpapiere
EUR
456.631,56
0,46
Summe Wertpapiervermögen
EUR
97.032.127,49
97,40
503.503,09
0,51
503.503,09
0,51
1.555.862,30
1,56
1.555.862,30
1,56
Währungskurssicherungsgeschäfte
Verkauf von Devisen auf Termin
USD
Summe der Währungskurssicherungsgeschäfte
46.400.000,00
EUR
1,1212
Bankguthaben
EUR-Guthaben Kontokorrent
EUR
Summe der Bankguthaben
Apollo New World
1.555.862,30
EUR
Seite 8
BEZEICHNUNG
WÄHRUNG BESTAND
30.09.2015
KURSWERT
%-ANTEIL
IN EUR
AM FONDS-
STK./NOM.
VERMÖGEN
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten Kontokorrent in nicht EU-Währungen
USD
-1.008.376,82
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten
EUR
-900.015,01
-0,90
-900.015,01
-0,90
Sonstige Vermögensgegenstände
Zinsansprüche aus Kontokorrentguthaben
USD
70,38
62,82
0,00
EUR
USD
531.174,10
1.049.862,97
531.174,10
937.042,99
0,53
0,94
USD
34.353,83
30.662,11
0,03
USD
9.562,50
8.534,90
0,01
EUR
-578,92
-578,92
0,00
EUR
-75.384,59
-75.384,59
-0,08
EUR
-3.153,98
-3.153,98
0,00
EUR
-2.500,00
Zinsansprüche aus Wertpapieren
Dispositive Wertpapierstückzinsen
Forderungen aus nicht bezahlten Kupons
Sollzinsen aus Kontokorrentüberziehungen
Verwaltungsgebühren
Depotgebühren
Depotbankgebühren
-2.500,00
0,00
Summe sonstige Vermögensgegenstände
EUR
1.425.859,43
1,43
FONDSVERMÖGEN
EUR
99.617.337,30
100,00
Anteilwert Ausschüttungsanteile
Umlaufende Ausschüttungsanteile
AT0000986054
AT0000986054
EUR
STK
104,38
484.554
Anteilwert Thesaurierungsanteile
Umlaufende Thesaurierungsanteile
AT0000746979
AT0000746979
EUR
STK
208,97
234.680
Umrechnungskurse/Devisenkurse
Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den Umrechnungskursen/Devisenkursen per 29.09.2015 in EUR umgerechnet:
Währung
US Dollar
Einheiten
1 EUR =
Kurs
1,12040
USD
HINWEISE:
Bewertungsgrundsätze
Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse
durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen
Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen,
Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln.
Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt:
a)
Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt
werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt.
b)
Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird
oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder
gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger
Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden
zurückgegriffen.
Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Commitment Approach
Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente
Ein Total Return Swap ist ein Kreditderivat, bei dem die Erträge und Wertschwankungen des zu Grunde liegenden
Finanzinstruments (Basiswert oder Referenzaktivum) gegen fest vereinbarte Zinszahlungen getauscht werden.
Im Berichtszeitraum wurden keine Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente eingesetzt.
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Seite 9
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung aufscheinen:
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WÄHRUNG
KÄUFE
VERKÄUFE
ZUGÄNGE
ABGÄNGE
Amtlicher Handel und organisierte Märkte
Obligationen
1,625 Republic of Chile 12.02.2014-30.01.2025
XS1151586945
EUR
700.000
2,125 Republik of Lithuania 29.10.2014-29.10.2026
XS1130139667
EUR
300.000
300.000
2,25 Slowenien, Republik 04.11.2014-25.03.2022
SI0002103453
EUR
1.000.000
1.000.000
2,625 Republik of Latvia 21.01.2014-21.01.2021
XS1017763100
EUR
0
500.000
3,40 Irish Treasury 14.01.2014-18.03.2024
IE00B6X95T99
EUR
0
1.000.000
4,625 Rumänien 18.09.2013-18.09.2020
XS0972758741
EUR
0
800.000
5,375 Montenegro, Republik 20.05.2014-20.05.2019
XS1069342407
EUR
0
411.000
6,50 Rumänien 18.06.2008-18.06.2018
XS0371163600
EUR
0
500.000
4,00 State of Israel 30.01.2012-30.06.2022
US46513AGA25
USD
0
2.200.000
4,00 United Mexican States 02.10.2013-02.10.2023
US91086QBC15
USD
0
900.000
4,75 Republic of Azerbaijan 18.03.2014-18.03.2024
XS1044540547
USD
900.000
1.650.000
5,125 United Mexican States 15.01.2010-15.01.2020
US91086QAY44
USD
0
1.000.000
5,875 Republic of Indonesia 19.1.2010-13.03.2020
USY20721AQ27
USD
0
2.000.000
6,125 Kingdom of Bahrain 05.07.2012-05.07.2022
XS0794901727
USD
0
1.000.000
7,00 Kazakhstan Temir Zholy Fin. 11.05.2006-11.05.16
XS0253694755
USD
0
500.000
7,00 Republic of Venezuela 15.11.07-31.03.2038
USP97475AJ95
USD
0
2.200.000
7,00 Venezuela, Boliv.Republik 01.12.2003-2018
USP97475AD26
USD
2.000.000
2.000.000
7,25 Pakistan, Republik 15.04.2014-15.04.2019
XS1056560763
USD
0
500.000
8,95 Republic of Belarus 26.01.2011-26.01.2018
XS0583616239
USD
0
1.000.000
9,375 Republic of Ecuador 12.12.2005-15.12.2015
USP8055QDE90
USD
0
300.000
Graz, am 21. Dezember 2015
Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft
Mag. Dieter Rom
Apollo New World
MMag. DDr. Hans Peter Ladreiter
Seite 10
700.000
6. Bestätigungsvermerk *)
Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. September 2015 der
Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft, Graz, über den von ihr verwalteten "Apollo New World",
Miteigentumsfonds gemäß InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2014 bis
30. September 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des
Sondervermögens und für die Buchführung
Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung,
die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des
Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften
des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den
steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und
Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des
Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser
frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder
unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die
Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen
angemessen erscheinen.
Verantwortung des Abschluss/Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der
gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht
auf der Grundlage unserer Prüfung.
Wir haben unsere Prüfung gemäß § 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in
Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so
planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können,
ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von
Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die
Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschluss/Bankprüfers unter
Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen,
sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der
Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschluss/Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für
die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von
Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen
festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der
Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung
der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern
vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des
Rechenschaftsberichts.
Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben,
sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. September 2015 über den
"Apollo New World", Miteigentumsfonds gemäß InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen
Vorschriften.
Apollo New World
Seite 11
Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen
Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über
Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben
unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit
hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des
Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes
über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet.
Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres
Die
im
Rechenschaftsbericht
enthaltenen
Ausführungen
der
Geschäftsleitung
der
Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns
kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben
beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im
Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im
Rechenschaftsbericht.
Wien, am 21. Dezember 2015
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Friedrich O. Hief e.h.
Wirtschaftsprüfer
ppa MMag. Roland Unterweger e.h.
Wirtschaftsprüfer
*)
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen)
Fassung abweichenden Form (zB verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der
Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden.
Apollo New World
Seite 12
Steuerliche Behandlung des Apollo New World
AT0000986054
Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind beim Privatanleger durch den KESt-Abzug von EUR 0,00 je
Ausschüttungsanteil einkommensteuerlich endbesteuert.
AT0000746979
Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind beim Privatanleger durch den KESt-Abzug von EUR 0,00 je
Thesaurierungsanteil einkommensteuerlich endbesteuert.
Ein Tätigwerden des Anteilinhabers ist nicht erforderlich.
Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichtes erstellte steuerliche Behandlung und die
Detailangaben dazu sind unter www.securitykag.at abrufbar.
Apollo New World
Seite 13
Apollo New World
§ 3 Anteilscheine und Sammelurkunden
(Fondsbestimmungen gemäß § 20 InvFG)
1. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber.
Allgemeine Fondsbestimmungen
2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen
Unterschriften zweier Mitglieder des Vorstandes der
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den
Kapitalanlagegesellschaft
Anteilinhabern
Spezialbevollmächtigten der Depotbank.
und
der
Security
Kapitalanlage
sowie
die
des
Aktiengesellschaft, Burgring 16, 8010 Graz (nachstehend
"Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der
§ 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds
Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds,
1.
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die
die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen
Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen
Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbe-
und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszu-
stimmungen gelten:
üben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für
Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen
§ 1 Grundlagen
der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu
Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften
wahren,
des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der
gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84
jeweils
Abs.
geltenden
Fassung
(nachstehend
„InvFG“
genannt).
die
1
Sorgfalt
eines
Aktiengesetz
Bestimmungen
ordentlichen
anzuwenden
des
InvFG
und
sowie
und
die
die
Fondsbestimmungen einzuhalten.
§ 2 Miteigentumsanteile
Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der
1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds
gehörigen
Vermögenswerten
Miteigentumsanteile
ist
zerlegt.
in
Die
Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen
gleiche
Anzahl
und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der
der
Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für
Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.
Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte
2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine
zu verfügen.
(Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach
Maßgabe
der
können
die
besonderen
Fondsbestimmungen
Anteilscheine
Anteilscheingattungen
2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines
in
ausgegeben
Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren
mehreren
werden.
noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder
Die
einem Garantievertrag eingehen.
Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24
Depotgesetz
in
der
jeweils
geltenden
3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer
Fassung)
in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen -
dargestellt.
vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst
3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in Höhe
belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten
der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum
an
sämtlichen
Vermögenswerten
werden.
des
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines
Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an
Kapitalanlagefonds
einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines
Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen
Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Mit-
gemäß §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im
eigentumsanteilen
Zeitpunkt
Miteigentum
an
sämtlichen
Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds.
des
keine
Wertpapiere,
Geschäftsabschlusses
nicht
zum
Fondsvermögen gehören.
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung
ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen
§ 5 Depotbank
(splitten)
die
Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13)
Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in
und
zusätzliche
Anteilscheine
an
führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und
neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des
übt
errechneten Anteilswertes (§ 6) eine Teilung der
Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus.
alle
übrigen
ihr
im
InvFG
sowie
in
den
Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer
§ 6 Ausgabepreis und Anteilswert
gelegen erachtet.
1. Die
Depotbank
hat
den
Wert
eines
Anteiles
(Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal
dann zu errechnen und den Ausgabepreis und
Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine
Apollo New World
Seite 14
Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet,
deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder
mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines
wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und
Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes
nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten
des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse
entsprechen.
durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des
Kapitalanlagefonds
ist
aufgrund
der
§ 8 Rechnungslegung
jeweiligen
Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und
Bezugsrechte
zuzüglich
des
von
vier
Monaten
nach
Ablauf
des
Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht
Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente
die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG
und
erstellten Rechenschaftsbericht.
Forderungen
und
Geldbeträge,
sonstigen
der
1. Innerhalb
zum
Finanzanlagen,
Wertes
Guthaben,
Rechte,
abzüglich
2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten
Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der
sechs
Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten
Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagege-
Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt.
sellschaft
2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert
Ausgabekosten
der
Gesellschaft.
Der
einen
des
Rechnungsjahres
gemäß
§
12
InvFG
eines
erstellten
Halbjahresbericht.
zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung
der
Monate
3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht
sich
werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der
ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses
Depotbank zur Einsicht aufgelegt.
Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen
§ 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile
Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt.
3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden
Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der
gemäß § 18 InvFG iVm. § 10 Abs. 3 KMG für jede
Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren.
Anteilscheingattung in einer hinreichend verbreiteten
Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als
Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im
Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln.
Inland oder in elektronischer Form auf der InternetSeite
der
emittierenden
§ 10 Veröffentlichung
Kapitalanlagegesellschaft
veröffentlicht.
Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen
- ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6
§ 7 Rücknahme
ermittelten Werte - findet § 10 Kapitalmarktgesetz An-
1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein
wendung.
Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen
Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch vollständigen
Rücknahmepreis
Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder indem
auszuzahlen,
und
zwar
gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines,
Exemplare
der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des
Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in aus-
Erneuerungsscheines.
reichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt
2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines
soweit
dies
Fondsbestimmungen(§
Auszahlung
des
in
25)
den
Veröffentlichung
in
der
werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen
Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer
Abrundung,
dieser
im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden.
besonderen
angeführt
§ 11 Änderung der Fondsbestimmungen
die
Die
Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates
unter
und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung
gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht
bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die
vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von
Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der
Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom
Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei
Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht
Monate nach der Veröffentlichung in Kraft.
und
Rücknahmepreises
sowie
Die
des
Errechnung
Rücknahmepreises
ist.
Veröffentlichung
gemäß
§
6
kann
Kapitalanlagegesellschaft
kann
die
werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen,
die
dies
unter
Berücksichtigung
§ 12 Kündigung und Abwicklung
berechtigter
Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen
1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des
lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der
Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der
Kapitalanlagefonds
Finanzmarktaufsicht
5
v.H.
oder
mehr
seines
Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat,
Apollo New World
unter
Einhaltung
einer
Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw.,
Seite 15
sofern
das
Fondsvermögen
EUR
370.000
Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren,
unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
Geldmarktinstrumenten
und
anderen
liquiden
durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen.
Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem
2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur
Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen
Verwaltung dieses Kapitalanlagefonds, so wird die
wird und berechtigte Interessen der Anteilinhaber nicht
Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen
verletzt werden.
Bestimmungen des InvFG erfolgen.
2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen
Vermögenswerte
§
12a
Zusammenlegung
oder
Übertragung
von
-
Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen
-
bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer
zusammenlegen
des
oder
das
Kapitalanlagefonds
auf
Wertpapiere: Den Anlageschwerpunkt stellen Anleihen
von Schwellenländern (Emerging Markets) dar.
des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2
Fondsvermögen
folgenden
Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt:
Fondsvermögen
Kapitalanlagefonds
nach
Geldmarktinstrumente: Für den Kapitalanlagefonds
können auch Geldmarktinstrumente zur kurzfristigen
Liquiditätshaltung erworben werden.
-
Anteile an Kapitalanlagefonds: Der Kapitalanlagefonds
Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen
kann bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens Anteile an
bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das
anderen Kapitalanlagefonds erwerben.
Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.
-
Sichteinlagen: Der Kapitalanlagefonds kann auch
Sichteinlagen
und kündbare Einlagen mit
einer
Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten, diese
BESONDERE FONDSBESTIMMUNGEN
spielen
im
Rahmen
der
Veranlagung
eine
untergeordnete Rolle.
für den Apollo New World, Miteigentumsfonds gemäß §
-
20 InvFG (nachstehend Kapitalanlagefonds):
Derivative Instrumente: Derivative Instrumente können
grundsätzlich sowohl zur Absicherung als auch zur
Ertragssteigerung verwendet werden, diese spielen im
Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie
Rahmen der Veranlagung eine untergeordnete Rolle.
85/611/EWG.
3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und
Geldmarktinstrumente erworben, in die ein Derivativ
eingebettet
ist,
so
hat
dies
die
§ 13 Depotbank
Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung
Depotbank ist die Aviso Epsilon AG*, Wien.
der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines
Kapitalanlagefonds
§ 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine
Erträgnisscheine ist die Aviso Epsilon AG, Wien.
mit
5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von
einem
KESt-Abzug
Anteilscheine
Mitgliedstaat
einschließlich
seinen
Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von
ausgegeben.
Die
Derivaten
4. nicht anwendbar.
2. Für den Kapitalanlagefonds werden AusschüttungsThesaurierungsanteilscheine
indexbasierten
7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt.
1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und
und
in
werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs. 3 Z 5, 6,
werden
in
internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen
Sammelurkunden
Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten
dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht
angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu
ausgefolgt werden.
mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die
3. Die Gutschrift der Ausschüttung gemäß § 28 und
Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs
Auszahlungen gemäß § 29 erfolgt durch das jeweils für
verschiedenen
den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut.
Emissionen
erfolgt,
wobei
die
Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H.
des Fondsvermögens nicht überschreiten darf.
§ 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze
1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der
§ 16 Börsen und organisierte Märkte
§§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 16ff der
1. Wertpapiere
und
Geldmarktinstrumente
dürfen
erworben werden, wenn sie
*am 29.12.2009 Änderung des Namens auf SEMPER
CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT
-
an der Wertpapierbörse eines Mitgliedstaates
amtlich notiert oder gehandelt werden oder
Apollo New World
Seite 16
- an einem anderen anerkannten, geregelten für das
Publikum
offenen
funktionierenden
-
-
und
den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind,
ordnungsgemäß
Wertpapiermarkt
und sofern es sich bei dem Emittenten entweder
eines
um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von
Mitgliedsstaates gehandelt werden oder
mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen
an einer im Anhang angeführten Börse eines
Jahresabschluss
Drittstaates amtlich notieren oder
Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht,
an
einem
im
Anhang
angeführten
anderen
einer
und
Gesellschaften
ordnungsgemäß
eines
funktionierenden
Drittlandes
gehandelt
die
Vorschriften
der
eine
oder
mehrere
börsennotierte
umfassenden
Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser
werden oder
-
den
oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb
anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen
Wertpapiermarkt
nach
Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger
Emissionsbedingungen
Verpflichtung
handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung
enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen
von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von
Notierung
einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren
oder
zum
die
Handel
an
einer
der
vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem
soll.
der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird
3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens
und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres
in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht
ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.
die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt
2. Nicht
auf
einem
geregelten
Markt
gehandelte
werden.
Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem
Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren
§ 17 Anteile an Kapitalanlagefonds
Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können
1. Anteile an Kapitalanlagefonds (=Kapitalanlagefonds
für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern
und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche
die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften
die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen
über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt
(OGAW), dürfen bis zu 10 v.H. erworben werden,
und entweder
sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des
-
von einer zentralstaatlichen,
regionalen oder
Fondsvermögens
lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines
Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank,
2. Anteile
an
Kapitalanlagefonds,
die
nicht
erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es
ist,
Föderation,
-
von
einer
internationalen
Richtlinie
welche
dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der
oder
der
85/611/EWG
Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern
beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame
Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der
Rechnung
mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben
Risikostreuung in Wertpapieren und anderen
von
Unternehmen
begeben
dessen
-
unmittelbar
Neuemissionen
Vermögens
von
einem
bezeichneten
Institut
begeben
geregelten
garantiert
der
oder
mittelbar
der
zu
Lasten
des
Kapitalanlagefonds
dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens
erworben werden, sofern
a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des
oder von einem Institut begeben oder garantiert
welches
Grundsatz
zurückgenommen oder ausbezahlt werden,
oder
festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist,
werden,
dem
deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber
Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen
-
nach
liquiden Finanzanlagen zu investieren, und
werden,
werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht
-
anderer
Bestimmungen
Märkten gehandelt werden, oder
-
Anteile
der Europäischen Union oder der Europäischen
oder garantiert werden, oder
-
in
Kapitalanlagefonds investieren.
Fondsvermögens
Aufsichtsbestimmungen
in
Anteile
anderer
Kapitalanlagefonds investieren und
unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung
b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden,
der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind
die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach
wie die des Gemeinschaftsrechts, oder
Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen
von anderen Emittenten begeben werden, die
nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und
einer
ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit
Kategorie
angehören,
die
von
der
Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für
zwischen den Behörden besteht, und
Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für
Apollo New World
Seite 17
c) das
Schutzniveau
Schutzniveau
der
Anteilinhaber
der
dem
Anteilinhaber
Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die
von
Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt.
Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der
Richtlinie
85/611/EWG
3. Der
Kapitalanlagefonds
darf
als
Teil
seiner
(OGAW),
Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z
gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften
5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen
für
des
erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte
diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
eine
erfüllen
getrennte
Sondervermögens,
Kreditgewährung
Verwahrung
die
Kreditaufnahme,
die
und
Leerverkäufe
von
Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den
§ 19a OTC-Derivate
Anforderungen
1. Für
der
Richtlinie
85/611/EWG
gleichwertig sind, und
über
können
abgeleitete
werden (OTC-Derivate), erworben werden, sofern
und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein
das
Verbindlichkeiten,
Kapitalanlagefonds
Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt
d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres-
Urteil
den
Vermögen
und
die
Erträge
und
die
die
a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß §
19 Z 1 handelt,
b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende
Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.
Institute
3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an
der
Kategorien
sind,
die
von
der
Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen
Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar
wurden,
oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft
c) die
OTC-Derivate
einer
zuverlässigen
oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der
überprüfbaren
die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame
unterliegen
Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche
Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert
direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist.
veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft
4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds
Bewertung
und
jederzeit
auf
und
auf
Tagesbasis
Initiative
des
glattgestellt werden können,
dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben
d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und
werden.
8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden
und
§ 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
das Gesamtrisiko der Basiswerte diese
Anlagegrenzen nicht überschreitet.
Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form
2. Das
Ausfallrisiko
bei
Geschäften
eines
von Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer
Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende
Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es
Sätze nicht überschreiten:
ist
a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H.
kein
Mindestbankguthaben
zu
halten
und
das
Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt.
des Fondsvermögens,
b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens.
§ 19 Derivate
1.
Für den Kapitalanlagefonds
(Derivate),
gleichwertiger
abgerechneter
bar
§ 20 Kreditaufnahme
können abgeleitete
Finanzinstrumente
einschließlich
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des
Instrumente
Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von
erworben werden, die an einem der in § 16
10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen.
genannten geregelten Märkten gehandelt werden,
2.
wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere,
§ 21 Pensionsgeschäfte
Geldmarktinstrumente
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung
und
andere
liquide
Finanzanlagen im Sinne des § 15, oder um
des
Finanzindizes,
Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände
Zinssätze,
Wechselkurse
oder
Kapitalanlagefonds
Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds
mit
gemäß
Vermögensgegenstände
seiner
Veranlagungsgrundsätze
(§
15)
der
Verpflichtung
bestimmten
Zeitpunkt
Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf
bestimmten
Preis
den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht
Fondsvermögen zu kaufen.
überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos
werden
der
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Marktwert
der
Basiswerte,
das
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des
zu
investieren darf.
innerhalb
und
Verkäufers,
einem
zu
der
einem
zurückzunehmen,
im
im
diese
vorhinein
vorhinein
für
das
§ 22 Zinsswaps
Die
§ 27 Verwaltungsgebühr
Kapitalanlagegesellschaft
ist
innerhalb
der
Die
Kapitalanlagegesellschaft
erhält
für
ihre
Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable
Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer
Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder
Höhe von 1,5 v.H. des Fondsvermögens, die aufgrund der
festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche
Monatsendwerte errechnet wird.
zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen
gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen
Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf
des Fondsvermögens gegenüberstehen.
Ersatz
aller
durch
Aufwendungen
§ 23 Devisenswaps
Die
die
wie
Verwaltung
insbesondere
Pflichtveröffentlichungen,
Kapitalanlagegesellschaft
Veranlagungsgrenzen
des
Vermögensgegenstände
des
ist
innerhalb
InvFG
der
Depotbankgebühr,
berechtigt,
Fondsvermögens
Kosten
für
Depotgebühren,
Prüfungs-,
Beratungs-
und
Erträgnisse
bei
Abschlusskosten.
gegen
Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung
§
lauten, zu tauschen.
Ausschüttungsanteilscheinen
Die
§ 24 Wertpapierleihe
Die
entstandenen
28
Verwendung
während
des
der
Rechnungsjahres
vereinnahmten
Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich
Kapitalanlagegesellschaft
ist
innerhalb
der
um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es
Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere
sich
um
Gewinne
aus
der
Veräußerung
bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen eines
Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds an die Inhaber
anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet
von
unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte
Bezugsrechten
verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf
Kapitalanlagegesellschaft ab dem 1.12. des folgenden
einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu
Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines
übereignen.
Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue
Ausschüttungsanteilscheinen
handelt,
nach
einschließlich
dem
Ermessen
von
von
der
Rechnung vorgetragen.
§ 25 Ausgabepreis und Rücknahmepreis
Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in
§
EUR.
Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug
Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten
Die
der Gesellschaft beträgt bis zu 5,25 v.H. Für die Ermittlung
Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht
des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf
ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab
den nächsten Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis
dem 1.12. des folgenden Rechnungsjahres ein gemäß §
ergibt sich aus dem Anteilswert, abgerundet auf den
13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der
nächsten Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich
zutreffendenfalls
nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich
ausschüttungsgleichen
jedoch
entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden
vor,
die
Ausgabe
von
Anteilscheinen
29
Verwendung
während
des
zur
der
Erträgnisse
Rechnungsjahres
Deckung
Ertrag
vereinnahmten
einer
des
bei
auf
den
Anteilscheines
vorübergehend oder vollständig einzustellen.
ist.
§ 26 Rechnungsjahr
§ 30 Abwicklung
Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit
Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine
vom 1.10. bis zum 30.9. des nächsten Kalenderjahres.
Vergütung von bis zu 0,5 v.H. des Fondsvermögens.
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ANHANG
Anhang zu § 15 Z. 5:
EU-Staaten
USA, Kanada
Anhang zu § 16: Liste der Börsen mit Amtlichem Handel und von organisierten Märkten
1. Börsen
mit
amtlichem
Handel
und
organisierten
Märkten
in
den
Mitgliedstaaten
der
Europäischen Gemeinschaft
Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles
Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission
zu übermitteln.
Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte
zu veröffentlichen.
Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte
“größeren Veränderungen unterworfen.
Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter:
www.fma.gv.at/de/fma/markttei/wertpapi/emittent/emittent.htm im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“
sowie
Polen:
Warschau
Slowakische Republik:
Bratislava, RM-System Slovakia und Bratislava Options Exchange-BOB
Slowenien:
Laibach (Ljubljana)
Tschechische Republik:
Prag
Ungarn:
Budapest
Estland:
Tallinn
2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR
2.1
Kroatien:
Zagreb
2.2
Schweiz:
Zürich, Genf, Basel
2.3
Türkei:
Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")
3. Börsen in außereuropäischen Ländern
3.1
Australien:
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
3.2
Argentinien:
Buenos Aires
3.3
Brasilien:
Rio de Janeiro, Sao Paulo
3.4
Chile:
Santiago
3.5
Hongkong:
Hongkong Stock Exchange
3.6
Indien:
Bombay
3.7
Indonesien:
Jakarta
3.8.
Israel:
Tel Aviv
3.9
Japan:
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima
3.10
Kanada:
Toronto, Vancouver, Montreal
3.11
Korea:
Seoul
3.12
Malaysia:
Kuala Lumpur
3.13
Mexiko:
Mexiko City
3.14
Neuseeland:
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
3.15
Philippinen:
Manila
3.16
Singapur:
Singapur Stock Exchange
3.17
Südafrika:
Johannesburg
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3.18
Taiwan:
Taipei
3.19
Thailand:
Bangkok
3.20
USA:
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE),
Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange,
Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati
3.21
Venezuela:
Caracas
4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
4.1
Japan:
Over the Counter Market
4.2
Kanada:
Over the Counter Market
4.3
Korea:
Over the Counter Market
4.4
Schweiz:
Vorbörse Zürich, Vorbörse Genf, Börse Bern; Over the Counter Market der
Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich
4.5
USA
Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets
organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond
Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct
Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed
Securities
5. Börsen mit Futures und Options Märkten
5.1
Argentinien:
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
5.2
Australien:
Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited
5.3
Brasilien:
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock
Exchange, Sao Paulo Stock Exchange
5.4
Kanada:
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
5.5
Hongkong:
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
5.6
Japan:
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures, Exchange,
5.7
Neuseeland:
New Zealand Futures & Options Exchange
5.8
Philippinen:
Manila International Futures Exchange
5.9
Singapur:
Singapore International Monetary Exchange
5.10
Südafrika:
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX)
5.11
Schweiz:
EUREX
5.12
USA:
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago Board of
Tokyo Stock Exchange
Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity
Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia
Stock Exchange, New York Stock Exchange
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