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QIIMCO O QS ST – EQ QU UILIIBR RIU UM FU UND D Miteeigentuumsfond ds gem mäß InvF FG Recchenscchaftsb berichht für ddas Recchnungsjahr vom m 1. Jännner 20 013 bis 31. Deezemberr 2013 Burgring g 16, A-8010 0 Graz Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft, Graz Aktionär Capital Bank - GRAWE Gruppe AG, Graz Staatskommissär Oberrat Mag. Karin Kufner AD Josef Weidinger Aufsichtsrat Dr. Othmar Ederer (Vorsitzender) Dr. Siegfried Grigg (Vorsitzender Stellvertreter) bis 15.3.2013 Mag. Klaus Scheitegel (Vorsitzender Stellvertreter) seit 15.3.2013 DDIng.Mag.Dr. Günther Puchtler Mag. Christiane Riel-Kinzer Vorstand Mag. Dieter Rom Martin Mikulik bis 28.2.2014 MMag. DDr. Hans Peter Ladreiter Depotbank SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT, Wien Vertriebspartner Capital Bank - GRAWE Gruppe AG, Graz Abschlussprüfer Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wien Fondsmanager Advisory Invest GmbH, Wien QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Seite 2 Bericht an die Anteilsinhaber Sehr geehrter Anteilsinhaber, die Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND, Miteigentumsfonds gemäß § 2 InvFG 2011, für das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2013 vorzulegen. 1. Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre Fondsvermögen gesamt Ausschüttungsfonds AT0000A0P810 Errechneter Ausschüttung Wert je Ausje Ausschüttungsschüttungsanteil anteil Thesaurierungsfonds AT0000A0P828 Errechneter Zur ThesauAuszahWert je rierung verlung gem. Thesauriewendeter § 58 Abs. 2 rungsanteil Ertrag InvFG 2011 Wertentwicklung (Performance) in % 1) 31.12.2013 7.306.812,27 95,83 0,18 95,83 6,69 0,31 8,52 31.12.2012 7.320.353,20 88,31 0,00 88,31 0,00 0,00 6,24 31.12.2011 7.570.951,66 83,12 0,00 83,12 0,00 0,00 -16,88 Erster Rechnungsabschluss per 31.12.2011. Seit 1.9.2011 ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die in den geltenden Fondsbestimmungen genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich teilweise noch auf das InvFG 1993, da diese auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden. 1) Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag. 2. Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2.1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung ( EUR ) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages ThesaurieAusschüttungsrungsanteil anteil AT0000A0P810 AT0000A0P828 88,31 88,31 95,83 95,83 Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres Nettoertrag pro Anteil Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Seite 3 7,52 7,52 8,52 % 8,52 % 2.2. Fondsergebnis in EUR a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge Dividendenerträge 79.955,41 2.249,34 82.204,75 -123,64 Zinsaufwendungen (Sollzinsen) Aufwendungen Vergütung an die Kapitalanlagegesellschaft Sonstige Verwaltungsaufwendungen Kosten für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Wertpapierdepotgebühren Depotbankgebühr -129.227,08 -129.227,08 -3.896,23 -8.628,66 -2.247,68 -14.772,57 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisiertes Kursergebnis 1) 2) Realisierte Gewinne derivative Instrumente / a.o. asgl. Erträge aus Subfonds Realisierte Verluste derivative Instrumente -143.999,65 -61.918,54 2.105.869,04 429.905,00 -1.898.176,13 -30.167,70 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 607.430,21 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 545.511,67 b) Nicht realisiertes Kursergebnis 1) 2) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 55.905,81 Ergebnis des Rechnungsjahres 601.417,48 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres Ertragsausgleich Fondsergebnis gesamt 1) 2) 3) 3) -11.926,25 -11.926,25 589.491,23 Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR 663.336,02. Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 177.600,74. QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Seite 4 2.3. Entwicklung des Fondsvermögens in EUR Fondsvermögen am Beginn d. Rechnungsjahres 4) 7.320.353,20 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen Rücknahme von Anteilen Ertragsausgleich 284.459,21 -899.417,62 11.926,25 -603.032,16 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2.2. dargestellt) 589.491,23 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5) 7.306.812,27 2.4. Herkunft des Fondsergebnisses in EUR Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 6) Verteilungsfähiges Ergebnis 533.585,42 0,00 533.585,42 2.5. Verwendung des Fondsergebnisses Ausschüttung pro Anteil Anzahl der Ausschüttungsanteile (AT0000A0P810) per 31.12.2013 Ausschüttung am 01.04.2014 Übertrag auf Substanz für Ausschüttungsanteile Gewinnvortrag in die Folgeperiode für Ausschüttungsanteile 6) Auszahlung pro Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug Anzahl der Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug ( AT0000A0P828 ) per 31.12.2013 KESt-Auszahlung am 01.04.2014 Übertrag auf Substanz für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug Ergebnisanteil pro Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug in EUR 0,18 3.727 670,86 20.739,55 4.670,20 0,31 72.524 22.482,44 485.022,37 7,00 533.585,42 4) 5) 6) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 4.952 Ausschüttungsanteile ( AT0000A0P810 ) und 77.939 Thesaurierungsanteile ( AT0000A0P828 ) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 3.727 Ausschüttungsanteile ( AT0000A0P810 ) und 72.524 Thesaurierungsanteile ( AT0000A0P828 ) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen bzw. Wiederveranlagung enthalten ist bzw. war. Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr wurde während des Rechnungsjahres auf die Substanz übertragen. Ausschüttung ( AT0000A0P810 ) Die Ausschüttung von EUR 0,18 je Miteigentumsanteil gelangt ab 1. April 2014 gegen Einziehung des Ertragsscheines Nr. 3 bei den depotführenden Kreditinstituten zur Auszahlung. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 0,18 (gerundet) je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Seite 5 Auszahlung ( AT0000A0P828 ) Die Auszahlung von EUR 0,31 je Thesaurierungsanteil wird ab 1. April 2014 gegen Einziehung des Ertragsscheines Nr. 3 von den depotführenden Kreditinstituten vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, die Auszahlung aus Thesaurierungsanteilen in Höhe von EUR 0,31 (gerundet) zur Abfuhr von Kapitalertragsteuer zu verwenden, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft österreichischen Investmentfondsindustrie 2012. QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND berücksichtigt Seite 6 den Code of Conduct der 3. Finanzmärkte Im Jahr 2013 hat der Einfluss der europäischen Finanz- und Schuldenkrise auf die Finanzmärkte nachgelassen. Unabhängig davon, ob man die Finanzkrise im Euroraum als beendet bezeichnen kann oder nicht, haben die Finanzmärkte ein relativ ruhiges Jahr hinter sich. Die Folgen der Schuldenkrise sind jedoch vor allem in den südeuropäischen Staaten wie Griechenland, Portugal, Spanien und Italien weiterhin zu spüren. Die Arbeitslosenraten sind weiter angestiegen und befinden sich nach wie vor auf historisch hohem Niveau. Die Jugendarbeitslosigkeit von über 50% in einigen Ländern gibt Grund zur Sorge für die Zukunft. In den USA wurden die Anleihenkäufe der Federal Reserve zurückgefahren, auch bei der Niedrigzinspolitik zeichnen sich Änderungen ab. Die Aktienmärkte zeigten sich im abgelaufenen Jahr sehr freundlich und profitierten von den Zentralbankaktivitäten. Die Gewinnentwicklung der Unternehmen ist zwar weiterhin positiv, was zu einem großen Teil jedoch auf Rationalisierungsmaßnahmen zurückzuführen ist. Trotzdem mussten die Erwartungen für Gewinnsteigerungen während des Jahres 2013 kontinuierlich zurückgenommen werden. Die Umsätze der Unternehmen stiegen ebenso eher mäßig. Die Aktienmärkte profitierten jedoch auch von fehlenden Anlagealternativen an den Bondmärkten, was kontinuierlich zu Mittelzuflüssen führte. Die verbalen Interventionen des US-Notenbankchefs führten über den Sommer an den Anleihenmärkten zu Kursrückgängen. Vor allem die US-Renditen stiegen wesentlich in dieser Phase. Die Rendite 10-jähriger deutscher Staatsanleihen fiel zeitweise auf 1,16% und lag zum Ende der Periode bei ca. 1,75%, die Zinsaufschläge der europäischen Krisenstaaten verringerten sich ebenso während der Berichtsperiode. Auch die Zinsaufschläge von Unternehmensanleihen gingen weiter zurück. Die stabilen Unternehmensergebnisse sowie der problemlose Zugang der Unternehmen zum Kapitalmarkt begünstigten diese Entwicklung. 4. Anlagepolitik Im Laufe des Geschäftsjahr 2013 haben sich sowohl die konjunkturellen Vorzeichen der globalen Volkswirtschaften also auch die Lage an deren Kapitalmärkten zunehmend gebessert. Vor diesem Hintergrund erreichten die zahlreichen massiven geldpolitischen Stimulierungsmaßnahmen der bedeutenden Notenbanken ihre kurzfristigen Ziele, wenngleich deren Wirkung und vor allem längerfristige Auswirkung zunehmend ins Kreuzfeuer der Kritiker gerät. Die getroffene Entscheidung der US-Notenbank den monatlichen Ankauf an Assets zu reduzieren, impliziert, dass die Spitze der quantitativen Lockerung bereits überschritten wurde und Investoren künftig eine restriktivere Geldpolitik zu erwarten haben. Der Sturm der Finanzkrise im Jahr 2008 hat weltweit deflationäre Kräfte losgetreten, deren Ausläufer noch einige Jahre spürbar bleiben werden. Die reflationären Gegenkräfte seitens der Notenbanken konnten zumindest bislang diesen deflationären Druck ausgleichen. Der eingeschlagene geldpolitische Richtungswechsel wird dementsprechend weltweit mit Argusauge verfolgt und wird zweifelsohne für Unsicherheit und für zwischenzeitliche Volatilitätsschübe sorgen. Recht gut zum Ausdruck kam dieser Paradigmenwechsel zum Ende des Geschäftsjahres, als einige Volkswirtschaften in den Emerging Markets mit stark steigenden Kapitalabflüssen konfrontiert wurden und ihre Währungen daraufhin erheblich abwerten mussten. In den letzten Jahren hat die massive quantitative Lockerung zu einem regelrechten ‚Aufschwimmen‘ der Kurse an den Aktien- und Anleihemärkten geführt. Dabei verliefen die Kursanstiege weitgehend mit geringen Schwankungen und einem historisch hohen Grad an Gleichlauf der Einzeltitel zueinander. Während in den ersten Monaten des Geschäftsjahres diese Faktoren sehr stark ausgeprägt waren und zum überwiegenden Teil die geringere Handelsaktivität im Fonds erklären, haben sich die Rahmenbedingungen nach dem ersten Quartal sukzessive gebessert. Der langsame, aber stetige Rückzug der Notenbanken aus den Asset-Ankaufprogrammen hinterlässt Spuren an der Marktcharakteristik – anormale Einzelkursbewegungen treten wieder häufiger zutage und deren Korrelationen zueinander beginnen zu sinken. Im Zuge dieser Marktveränderung hat sich Handelsaktivität im Fonds erhöht und sich dem längerfristigen Durchschnitt weiter angenähert. QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Seite 7 Im Geschäftsjahr 2013 erzielte der Fonds eine Wertsteigerung des Inventarwertes von 8,52 %. Das durchschnittliche Exposure in Aktien-Einzeltitel lag bei 15,2 % und damit deutlich unter der langfristig zu erwartenden Gewichtung von rd. 20 %. Vor allem die geringe Aktivität im ersten Quartal 2013 drückte den Jahresmittelwert. Die Ankündigung seitens der US-Fed das monatliche AssetAnkaufprogramm zu kürzen, ließ im 2. Quartal die Volatilitäten an den Kapitalmärkten und damit die Aktivität im Fonds wieder ansteigen. In dieser Periode erreichte die zwischenzeitliche Einzelaktiengewichtung im Fonds ihr Jahreshoch bei 83,3 %. Das überlagerte Strategieportfolio erzielte bei einer Durchschnittsgewichtung von 6,9 % einen Performancebeitrag von 1,45 %. Hinsichtlich Weiterentwicklung der Investmentstrategie wurde mit Juli 2013 eine leichte Anpassung des Handelsalgorithmus vorgenommen. Waren bis zu dieser Adaptierung die Kaufkriterien starr und marktunabhängig gestaltet, fließt nun seit der Umstellung auch die Aktienmarkt-Volatilität und damit das Investorensentiment als wesentlicher Faktor in die Handelsrestriktionen mit ein. In Zeiten steigender Nervosität und Schwankung am Aktienmarkt werden die Kaufkriterien zunehmend restriktiver und vice versa. Bei gleicher mittelfristiger Ertragserwartung erwarten wir mit der getroffenen und damit zweiten Adaptierung der Basisstrategie seit Auflage des Fonds das Risikoverhalten der Strategie weiter verbessert. Vor diesem Hintergrund möchten wir erwähnen, dass wir den Schwerpunkt unserer Weiterentwicklung in einer sukzessiven Verbesserung der Ertrags/Risikocharakteristik des Fonds gelegt haben. Der nächste Schritt in diese Richtung geht in eine Verbreiterung des Portfolios an überlagerten Strategien. Während dabei die maximalen Gewichtungsgrenzen beibehalten werden, erwarten wir von einem verbreiterten Portfolio an Strategien einen höheren Grad an Diversifikation und einen reduzierten Volatilitätsbeitrag zur Gesamtstrategie. Der Parallelbetrieb läuft seit Jahresbeginn 2013 – die Umsetzung ist für die erste Jahreshälfte 2014 vorgesehen. QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Seite 8 5. Zusammensetzung des Fondsvermögens WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG BESTAND 31.12.2013 STK./NOM. KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE IM BERICHTSZEITRAUM KURS KURSWERT %-ANTEIL IN EUR AM FONDSVERMÖGEN Amtlicher Handel und organisierte Märkte Obligationen 0 US Treasury 07.03.2013-06.03.2014 0,25 Kingdom of Netherland Anl. 12.09.12-12.09.15 1,00 Kreditanst.f.Wiederaufbau 12.01.2012-12.01.2015 1,50 European Investment Bank 13.04.2011-15.05.2014 US912796AW97 XS0827695361 US500769ET78 US298785FP64 USD USD USD USD 3.000.000 2.000.000 2.500.000 2.000.000 11.500.000 8.000.000 2.500.000 3.000.000 8.500.000 9.000.000 0 2.000.000 99,9908 99,7410 100,7550 100,4800 2.171.510,71 1.444.056,75 1.823.421,89 1.454.756,04 6.893.745,39 29,72 19,76 24,96 19,91 94,35 Summe amtlicher Handel und organisierte Märkte EUR 6.893.745,39 94,35 Summe Wertpapiervermögen EUR 6.893.745,39 94,35 -75,00 -75,00 0,00 0,00 -75,00 0,00 38.307,16 1.812,91 0,52 0,02 40.120,07 0,54 2,10 Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck Gekaufte Finanzterminkontrakte (Long-Position) Wertpapier-Indexkontrakte DAX Index Future März 2014 GXH4 Summe der Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck EUR 3 9.591,0000 EUR Währungskurssicherungsgeschäfte Verkauf von Devisen auf Termin Offene Position USD USD Summe der Währungskurssicherungsgeschäfte 6.750.000,00 2.600.000,00 1,3809 1,3809 EUR Bankguthaben EUR-Guthaben Kontokorrent EUR 153.318,82 153.318,82 USD 212.416,34 153.768,89 2,10 307.087,71 4,20 Guthaben Kontokorrent in nicht EU-Währungen Summe der Bankguthaben EUR Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche aus Wertpapieren USD 12.250,00 8.867,82 0,12 USD 4.666,67 3.378,22 0,05 EUR 65.000,00 65.000,00 0,89 USD -42,95 -31,09 0,00 EUR -10.870,28 -10.870,28 -0,15 EUR -221,63 -221,63 0,00 EUR -188,94 Dispositive Wertpapierstückzinsen Einschüsse (Initial Margin) Sollzinsen aus Kontokorrentüberziehungen Verwaltungsgebühren Depotgebühren Depotbankgebühren Summe sonstige Vermögensgegenstände -188,94 0,00 65.934,10 0,90 EUR 7.306.812,27 100,00 EUR FONDSVERMÖGEN Anteilwert Ausschüttungsanteile Umlaufende Ausschüttungsanteile AT0000A0P810 AT0000A0P810 EUR STK 95,83 3.727 Anteilwert Thesaurierungsanteile Umlaufende Thesaurierungsanteile AT0000A0P828 AT0000A0P828 EUR STK 95,83 72.524 Umrechnungskurse/Devisenkurse Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den Umrechnungskursen/Devisenkursen per 27.12.2013 in EUR umgerechnet: Währung US Dollar Einheiten 1 EUR = Marktschlüssel BÖRSE FRANKFURT Börseplatz Deutsche Börse AG QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Kurs 1,38140 Seite 9 USD HINWEIS: Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) b) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Commitment Approach Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente Ein Total Return Swap ist ein Kreditderivat, bei dem die Erträge und Wertschwankungen des zu Grunde liegenden Finanzinstruments (Basiswert oder Referenzaktivum) gegen fest vereinbarte Zinszahlungen getauscht werden. Im Berichtszeitraum wurden keine Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente eingesetzt. Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung aufscheinen: WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE Amtlicher Handel und organisierte Märkte Aktien Acadia Pharmaceuticals Inc. (USD) US0042251084 USD 41.500 41.500 Aegerion Pharmaceuticals Inc. US00767E1029 USD 21.300 21.300 Alaska Air Group Inc. US0116591092 USD 7.700 7.700 Alcatel SA ADR (USD) US0139043055 USD 325.000 325.000 Allison Transmission Holdings US01973R1014 USD 19.750 19.750 Angie's List Inc. US0347541015 USD 57.418 57.418 Aruba Networks Inc. US0431761065 USD 20.250 20.250 Avis Budget Group Inc. US0537741052 USD 15.900 15.900 Baidu Inc.ADR (USD) US0567521085 USD 500 500 Bank of Montreal (USD) CA0636711016 USD 7.250 7.250 Beazer Homes USA Inc. US07556Q8814 USD 25.500 25.500 Biomarin Pharmaceutical Shares (USD) US09061G1013 USD 14.950 14.950 Bitauto Holdings Ltd. - ADR US0917271076 USD 31.750 31.750 Bloomin' Brands Inc. US0942351083 USD 41.400 41.400 Booz Allen Hamilton Holdings Corp. US0995021062 USD 2.750 2.750 Boyd Gaming Corporation US1033041013 USD 75.000 75.000 Bruker Corporation US1167941087 USD 27.000 27.000 Cabela's Incorporated CL A US1268043015 USD 8.350 8.350 Caesars Entertainment Corp. US1276861036 USD 70.750 70.750 Canadian Solar Inc. (USD) CA1366351098 USD 75.500 75.500 Cavium Inc. US14964U1088 USD 27.000 27.000 Celldex Therapeutics Inc. US15117B1035 USD 58.500 58.500 Centene Corporation US15135B1017 USD 8.100 8.100 Chart Industries Inc. US16115Q3083 USD 8.100 8.100 Cheniere Energy Inc. US16411R2085 USD 31.500 31.500 Cinemark Holdings Inc. US17243V1026 USD 3.309 3.309 Clear Channel Outdoor Hldgs Inc. US18451C1099 USD 10.000 10.000 Clovis Oncology Inc. US1894641000 USD 19.500 19.500 Community Health Systems Shares (USD) US2036681086 USD 11.000 11.000 Commvault Systems Inc. (USD) US2041661024 USD 12.700 12.700 Companhia Brasi.de Distribuicao Grupo Pao de ADR US20440T2015 USD 9.000 9.000 Computer Sciences Corporation Shares US2053631048 USD 10.300 10.300 Conn`s Inc. US2082421072 USD 16.100 16.100 Corelogic Inc. US21871D1037 USD 37.650 37.650 Credicorp Limited BMG2519Y1084 USD 3.370 3.370 Credit Suisse Group AG (USD) US2254011081 USD 16.250 16.250 QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Seite 10 WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE Cree Incorporation US2254471012 USD 8.000 8.000 Ctrip.com International ADR (USD) US22943F1003 USD 55.750 55.750 CVR Energy Inc. US12662P1084 USD 8.900 8.900 D.R. Horton Inc. US23331A1097 USD 33.110 33.110 Delek US Holdings Inc. US2466471016 USD 12.500 12.500 Dillard Incorporation A US2540671011 USD 17.350 17.350 DryShips Inc.(USD) MHY2109Q1017 USD 468.416 468.416 E-Commerce China-Spon ADR (USD) US26833A1051 USD 156.000 156.000 Eagle Materials Inc. US26969P1084 USD 600 600 East West Bancorp Incorporation Shares (USD) US27579R1041 USD 20.000 20.000 Ellie Mae Inc. US28849P1003 USD 21.870 21.870 Endo Pharmaceuticals Holdings Inc. US29264F2056 USD 13.000 13.000 Erie Indemnity Co. US29530P1021 USD 2.250 2.250 Evercore Partners Inc. US29977A1051 USD 24.000 24.000 ENSCO Plc (USD) GB00B4VLR192 USD 8.000 8.000 Fannie Mae (Federal National Mortgage)(USD) US3135861090 USD 225.000 225.000 Fastenal Company US3119001044 USD 9.200 9.200 Finisar Corp. (USD) US31787A5074 USD 1.000 1.000 First Solar Inc.(USD) US3364331070 USD 45.450 45.450 Fleetmatics Group PLC IE00B4XKTT64 USD 27.500 27.500 Fluor Corporation Shares US3434121022 USD 8.190 8.190 Freddie Mac (Federal Home Loan Mortgage Corp)(USD) US3134003017 USD 205.000 205.000 Freescale Semiconductor Ltd. (USD) BMG3727Q1015 USD 30.000 30.000 Gamestop Corporation Class A US36467W1099 USD 44.800 44.800 General Growth Properties Inc. US3700231034 USD 42.500 42.500 Gentex Corporation US3719011096 USD 21.000 21.000 Georgia Gulf Corp. US3732003021 USD 1.800 5.195 Gilead Sciences Inc. US3755581036 USD 8.600 8.600 Goodrich Petroleum Corp. US3824104059 USD 27.250 27.250 Green Mountain Coffee Roasters Inc. US3931221069 USD 6.500 6.500 Grifols SA ADR (USD) US3984384087 USD 16.000 16.000 Groupon Inc. (USD) US3994731079 USD 155.000 155.000 Gulfport Energy Corporation US4026353049 USD 13.250 13.250 Harris Corp. US4138751056 USD 10.200 10.200 Herbalife Ltd. (USD) KYG4412G1010 USD 7.500 7.500 Hertz Global Holdings Inc. US42805T1051 USD 4.200 4.200 Hewlett Packard (USD) US4282361033 USD 62.680 62.680 Himax Technologies Inc.ADR US43289P1066 USD 219.703 219.703 Hollyfrontier Corp. US4361061082 USD 9.600 9.600 Homeaway Inc. US43739Q1004 USD 30.700 30.700 Hornbeck Offshore Services US4405431069 USD 8.300 8.300 Hovnanian Enterprises Inc. US4424872038 USD 168.500 168.500 Infinity Pharmaceuticals Inc. US45665G3039 USD 26.500 26.500 Informatica Corporation US45666Q1022 USD 13.300 13.300 Isis Pharmaceuticals Incorporation US4643301090 USD 38.525 38.525 ITC Holdings Corporation US4656851056 USD 4.800 4.800 IXIA US45071R1095 USD 70.500 70.500 Jinkosolar Holding Co.ADR (USD) US47759T1007 USD 17.100 17.100 Juniper Networks Incorporation US48203R1041 USD 23.700 23.700 JA Solar Holdings Co. Ltd.ADR US4660902069 USD 147.095 147.095 32.500 JDS Uniphase Corporation US46612J5074 USD 32.500 Kar Auction Services Inc. (USD) US48238T1097 USD 3.850 3.850 Keryx Biopharmaceuticals Inc. (USD) US4925151015 USD 49.726 49.726 KB HOME US48666K1097 USD 21.000 21.000 Lindsay Manufacturing Company US5355551061 USD 5.400 5.400 LinkedIn Corporation US53578A1088 USD 4.325 4.325 Lions Gate Entertainment Corp. (USD) CA5359192039 USD 27.100 27.100 Lithia Motors Inc. US5367971034 USD 8.800 8.800 Lumber Liquidators Holdings US55003T1079 USD 18.750 18.750 Magnachip Semiconduct US55933J2033 USD 28.500 28.500 Magnum Hunter Resources Corporation US55973B1026 USD 150.000 150.000 Manitowoc Company Incorporation US5635711089 USD 25.000 25.000 Mann Kind Corporation US56400P2011 USD 148.507 148.507 Marathon Petroleum US56585A1025 USD 11.700 11.700 Medicines Company US5846881051 USD 27.750 27.750 Melco Crown Entertainment Ltd. - ADR US5854641009 USD 42.000 42.000 QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Seite 11 WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE Meredith Corporation US5894331017 USD 24.750 Meritage Corporation US59001A1025 USD 6.941 24.750 6.941 Mitsubishi UFJ Finl Group Inc. (USD) US6068221042 USD 127.500 127.500 Mobile Telesystems-Sponsored ADR (USD) US6074091090 USD 10.125 10.125 Moody´s Corporation US6153691059 USD 20.700 20.700 MBIA Incorporated US55262C1009 USD 42.000 42.000 MGM Resorts International Shares US5529531015 USD 32.000 32.000 National Retail Properties Inc US6374171063 USD 12.370 12.370 Nationstar Mortgage Holdings Inc. US63861C1099 USD 36.800 36.800 Navistar International Corporation US63934E1082 USD 32.500 32.500 Netease.com Inc-ADR (USD) US64110W1027 USD 1.500 1.500 Netflix Incorporation US64110L1061 USD 3.250 3.250 New Oriental Education & Technology Group Inc. US6475811070 USD 21.600 21.600 Noah Holdings Ltd. ADS (USD) US65487X1028 USD 50.094 50.094 Nokia Corp.(USD) US6549022043 USD 112.000 112.000 Nordson Corp. US6556631025 USD 15.250 15.250 NPS Pharmaceuticals Incorporation US62936P1030 USD 38.900 38.900 NRG Energy Inc. US6293775085 USD 17.300 17.300 Ocwen Financial Corporation US6757463095 USD 37.050 37.050 Office Depot Incorporation US6762201068 USD 86.500 86.500 Opko Health Inc. US68375N1037 USD 153.500 153.500 OMEGA Healthcare Investors Inc. US6819361006 USD 18.350 18.350 Pandora Media Inc. US6983541078 USD 31.000 31.000 Panera Bread Co. US69840W1080 USD 2.700 2.700 Pharmacyclics Inc. US7169331060 USD 18.800 18.800 Phillips 66 US7185461040 USD 8.130 8.130 Proto Labs Inc. (USD) US7437131094 USD 12.200 12.200 PDC Energy Incorporation US69327R1014 USD 38.520 38.520 PHH Corporation US6933202029 USD 19.500 19.500 Questcor Pharmaceuticals Inc. US74835Y1010 USD 33.500 33.500 Radian Group US7502361014 USD 64.600 64.600 Realty Income Corp. US7561091049 USD 9.530 9.530 Renesola Ltd.ADR (USD) US75971T1034 USD 231.919 231.919 Research in Motion dba BlackBerry (USD) CA7609751028 USD 121.000 121.000 Restoration Hardware Holding US7612831005 USD 7.500 7.500 Rite Aid Corporation US7677541044 USD 188.500 188.500 Rock Tenn Company US7727392075 USD 2.700 2.700 Rosetta Resources Inc. US7777793073 USD 10.250 10.250 Ryland Group Incorporation US7837641031 USD 10.500 10.500 RF Micro Devices Incorporated US7499411004 USD 86.500 86.500 Safeway Incorporation US7865142084 USD 33.750 33.750 Santarus Inc. US8028173040 USD 20.000 20.000 Sarepta Therapeutics Inc. Registered Shares DL -,0 US8036071004 USD 57.615 57.615 Seagate Technology IE00B58JVZ52 USD 21.900 21.900 Sealed Air Corporation US81211K1007 USD 55.000 55.000 Sears Holding Corporation US8123501061 USD 27.650 27.650 Senior Housing Properties Trust US81721M1099 USD 16.950 16.950 Servicenow Inc. US81762P1021 USD 12.930 12.930 Shutterfly Inc. US82568P3047 USD 18.300 18.300 Silicon Laboratories Inc. US8269191024 USD 22.500 22.500 Sinclair Broadcast Group Inc. A US8292261091 USD 26.350 26.350 SodaStream International Ltd. IL0011213001 USD 7.400 7.400 Sohu.com Inc.(USD) US83408W1036 USD 7.750 7.750 Standard Pacific Corporation US85375C1018 USD 33.100 33.100 Stratasys Ltd. IL0011267213 USD 20.810 20.810 Sumitomo Mitsui Financial Group Inc.ADR (USD) US86562M2098 USD 58.000 58.000 Sunedison Incorporation US86732Y1091 USD 141.850 141.850 SunPower Corporation (USD) US8676524064 USD 69.150 69.150 Supervalu Incorporation US8685361037 USD 64.000 64.000 Tangoe Inc. US87582Y1082 USD 95.000 95.000 Team Health Holdings Inc.(USD) US87817A1079 USD 2.100 2.100 Teleflex Inc. US8793691069 USD 5.800 5.800 Tenet Healthcare Corporation US88033G4073 USD 11.100 11.100 Teradyne Incorporation US8807701029 USD 28.250 28.250 Terex Corp. US8807791038 USD 31.710 31.710 Tesla Motors Inc. US88160R1014 USD 6.200 6.200 QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Seite 12 WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE Tesoro Corporation US8816091016 USD 18.190 18.190 The Williams Companies Incorporation US9694571004 USD 12.650 12.650 Thor Industries Incorporation (USD) US8851601018 USD 12.740 12.740 Trina Solar Ltd. ADR (USD) US89628E1047 USD 143.000 143.000 TripAdvisor Incorporation US8969452015 USD 6.500 6.500 Trulia Inc. US8978881030 USD 25.150 25.150 TCF Financial Corporation US8722751026 USD 1.100 1.100 Uni Pixel Inc. US9045722033 USD 35.500 35.500 United Continental Holdings US9100471096 USD 15.000 15.000 United Rentals Incl US9113631090 USD 8.500 8.500 UBS AG (USD) CH0024899483 USD 24.500 24.500 US Silica Holdings Inc. US90346E1038 USD 106.500 106.500 Valeant Pharmaceuticals International Inc. (USD) CA91911K1021 USD 4.500 4.500 Valero Energy Corporation US91913Y1001 USD 11.100 11.100 Walter Investment Management US93317W1027 USD 23.600 23.600 Web.com Group Inc. US94733A1043 USD 34.750 34.750 Western Refining Inc. US9593191045 USD 45.320 45.320 Whirlpool Corporation US9633201069 USD 8.000 8.000 Wisdomtree Investments Inc. US97717P1049 USD 38.000 38.000 Wynn Resorts Limited Shares (USD) US9831341071 USD 3.500 3.500 WR Grace & Co. US38388F1084 USD 11.700 11.700 Yingli Green Energy Holdings Co. Ltd.ADR (USD) US98584B1035 USD 234.000 234.000 Youku.com Inc. US98742U1007 USD 17.600 17.600 YY Inc.(USD) ADR US98426T1060 USD 20.500 20.500 Zillow Incorporation US98954A1079 USD 5.100 5.100 3D Systems Corporation US88554D2053 USD 47.000 47.000 US Treasury Bills 08.03.2012-07.03.2013 US9127956E65 USD 5.750.000 7.500.000 0 US Treasury 13.12.2012-12.12.2013 US912796AK59 USD 17.500.000 17.500.000 0 US-Treasury Bill 23.08.2012-22.08.2013 US9127957E56 USD 11.500.000 11.500.000 3,25 Bundesanl.Rep.Österreich 25.06.2003-2013 XS0170724479 USD 2.000.000 4.000.000 3,5 Kreditanst.f.Wiederaufbau 10.3.09-10.3.2014 US500769DF83 USD 11.500.000 11.500.000 Obligationen Nicht notierte Wertpapiere Aktien AMR Corporation US0017651060 USD 44.000 44.000 Onyx Pharmaceuticals Inc. US6833991093 USD 12.000 12.000 US Airways Group Incorporation US90341W1080 USD 53.250 53.250 GESCHLOSSENE FINANZTERMINKONTRAKTE IM BERICHTSJAHR DAX Index Future Dezember 2013 GXZ3 EUR 11,00 11,00 DAX Index Future Juni 2013 GXM3 EUR 12,00 12,00 DAX Index Future März 2013 GXH3 EUR 8,00 12,00 DAX Index Future September 2013 GXU3 EUR 12,00 12,00 E-Mini Standard & Poors Future März 2014 ESH4 USD 23,00 23,00 EMINI Standard & Poors Future Dezember 2013 ESZ3 USD 58,00 58,00 EMINI Standard & Poors Future Juni 2013 ESM3 USD 51,00 51,00 EMINI Standard & Poors Future März 2013 ESH3 USD 0 14,00 EMINI Standard & Poors Future März 2013 ESH3 USD 0 13,00 EMINI Standard & Poors Future März 2013 ESH3 USD 13,00 13,00 EMINI Standard & Poors Future März 2013 ESH3 USD 13,00 13,00 EMINI Standard & Poors Future September 2013 ESU3 USD 36,00 36,00 Graz, am 18. März 2014 Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft Mag. Dieter Rom QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND MMag. DDr. Hans Peter Ladreiter Seite 13 6. Bestätigungsvermerk *) Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2013 der Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft, Graz über den von ihr verwalteten "QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND", Miteigentumsfonds gemäß InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2013 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Abschluss/Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß § 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschluss/Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschluss/Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2013 über den "QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND", Miteigentumsfonds gemäß InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Seite 14 Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 18. März 2014 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. Alexander Wlasto e.h. Wirtschaftsprüfer Mag. Ernst Schönhuber e.h. Wirtschaftsprüfer *) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zB verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Seite 15 Steuerliche Behandlung des QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND AT0000A0P810 Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind beim Privatanleger durch den KESt-Abzug von EUR 0,18 je Ausschüttungsanteil einkommensteuerlich endbesteuert. AT0000A0P828 Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind beim Privatanleger durch den KESt-Abzug von EUR 0,31 je Thesaurierungsanteil einkommensteuerlich endbesteuert. Ein Tätigwerden des Anteilinhabers ist nicht erforderlich. Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichtes erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu sind unter www.securitykag.at abrufbar. QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Seite 16 QIMCO QST – EQUILIBRIUM FUND (Fondsbestimmungen gemäß § 20 InvFG) Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft, Burgring 16, 8010 Graz (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: 2. 3. § 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt). § 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteils an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteils an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilswertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 4. § 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. § 6 Ausgabe und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrunde gelegt. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt. § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften zweier Mitglieder des Vorstandes der Kapitalanlagegesellschaft sowie die des Spezialbevollmächtigten der Depotbank. § 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. § 4 Abs. 2 InvFG steht der Einräumung von Sicherheiten durch den Kapitalanlagefonds im Zusammenhang mit derivativen Produkten gemäß § 21 InvFG 1993, unabhängig davon, ob die Sicherheiten in der Form von Sichteinlagen, Geldmarktinstrumenten oder Wertpapieren gewährt werden, nicht entgegen. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß § 20 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. Seite 17 3. - durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder - indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder - gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft, erfolgen. Die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet. Für Prospektänderungen gemäß § 6 Abs. 2 InvFG kann die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in elektronischer Form auf der Internetseite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß § 18 InvFG iVm. § 10 Abs. 3 KMG für jede Anteilscheingattung in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland oder in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht. § 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlages und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender Veröffentlichung gemäß § 10 vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls gemäß § 10 bekannt zu geben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. § 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten (§ 14 Abs. 1 InvFG) bzw., sofern das Fondsvermögen EUR 1.150.000,- unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen (§ 14 Abs. 2 InvFG). Eine Kündigung gemäß § 14 Abs. 2 InvFG ist während einer Kündigung gemäß § 14 Abs. 1 InvFG nicht zulässig. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. Besondere Fondsbestimmungen für den QIMCO QST – EQUILIBRIUM FUND, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“): § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Abs. 3 und Abs. 4 KMG Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Der Kapitalanlagefonds 85/611/EWG. Seite 18 entspricht der Richtlinie - Sichteinlagen und kündbare Einlagen: Der Kapitalanlagefonds kann bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten. § 13 Depotbank Depotbank ist die SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AG, Wien. § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine ist die SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AG, Wien. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden Ausschüttungsanteilscheine und Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 26 und der Auszahlungen gemäß § 27 erfolgt durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut. - Derivative Instrumente (einschließlich Swaps und sonstige OTC-Derivative): Derivative Instrumente können grundsätzlich zur Ertragssteigerung, als Wertpapierersatz und zur Absicherung verwendet werden. 3. § 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach nachfolgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt, wobei die Kapitalanlagegesellschaft keinen Beschränkungen hinsichtlich Anlagekategorien, Währungen, Ausstellern, Regionen u.a. unterliegt, ausgenommen im Folgenden ist Gegenteiliges festgelegt: 4. 5. - Anlagegrundsatz: Der Investmentansatz des Kapitalanlagefonds sieht vor, dass kurzfristige Kursverwerfungen internationaler Anteilspapiere systematisch ausgenutzt werden. Angelehnt an die Theorien aus dem Bereich ‚Behavioural Finance’ können die unterschiedlichsten Einflussfaktoren dazu führen, dass Wertpapierkurse kurzfristig erheblich von ihrem effizienten Kurs abweichen. Dieses Stadium, in dem ein kurzfristiges Ungleichgewicht (Disequilibrium) aus Angebot und Nachfrage besteht, versucht der Fonds systematisch zu nutzen, um an der Angleichung zum eigentlichen effizienten Wertpapierkurs, dem ausgewogenen Equilibrium-Preis, mitpartizipieren zu können. § 15a Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere sind a) Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere, b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel, c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (z.B. Bezugsrechte), die zum Erwerb von Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG durch Zeichnung oder Austausch berechtigen, mit Ausnahme der in § 21 InvFG genannten Techniken und Instrumente. Für die Qualifikation als Wertpapier müssen die Kriterien des § 1a Abs. 3 InvFG vorliegen. Wertpapiere schließen zudem im Sinn des § 1a Abs. 4 InvFG 1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds, 2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform, 3. Finanzinstrumente nach § 1a Abs. 4 Z. 3 InvFG ein. Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann und die die Voraussetzungen gemäß § 1a Abs. 5 bis 7 InvFG erfüllen. - Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten): Für den Fonds können alle Arten von Wertpapieren erworben werden, wobei der Aktienanteil bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens betragen kann. - Geldmarktinstrumente: Der Kapitalanlagefonds kann bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens Geldmarktinstrumente erwerben. § 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie - an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder - Anteile an Kapitalanlagefonds: Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens Anteile an anderen Kapitalanlagefonds erworben werden. QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben, in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seiner Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Seite 19 2. - an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedsstaates gehandelt werden oder - an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder - an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder - die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei übertragbare Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, über die angemessene Informationen vorliegen, einschließlich solcher Informationen, die eine angemessene Bewertung der mit der Anlage in solche Instrumente verbundenen Kreditrisiken ermöglichen, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagenund den Anlegerschutz unterliegt und entweder - von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder - von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder - von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder - von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND 3. handelt, der in Unternehmens-, Gesellschaftsoder Vertragsform die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll; die Kreditlinie hat durch ein Finanzinstitut gesichert zu sein, das selbst die in Z. 2 3. Punkt genannten Kriterien erfüllt. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. § 17 Anteile an Kapitalanlagefonds 1. Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, - beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und - deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, dürfen erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber im Sinne der lit. c) sind die in § 3 der Informationenund Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung (IG-FestV) idgF genannten Kriterien heranzuziehen. 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar Seite 20 4. a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens, b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens. oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. Anteile an Kapitalanlagefonds nach § 17 Z 1 iVm § 17 Z 2 der Fondsbestimmungen dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. § 19b Value at Risk nicht anwendbar § 20 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen. § 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt. § 21 Pensionsgeschäfte nicht anwendbar § 22 Wertpapierleihe nicht anwendbar § 19 Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Instrumente im Sinne des § 15a, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seiner Veranlagungsgrundsätze (§ 15) investieren darf. Mitumfasst sind auch Instrumente, die die Übertragung des Kreditrisikos der zuvor genannten Vermögenswerte zum Gegenstand haben. 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. § 23 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in EUR. Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 6 v.H. Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf den nächsten Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert, abgerundet auf den nächsten Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 24 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 1.1. bis zum 31.12.. § 25 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2 v.H. des Fondsvermögens, die aufgrund der Monatsendwerte errechnet wird. Zusätzlich erhält die Kapitalanlagegesellschaft eine performanceabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 15 v.H. der Wertsteigerung, die im Sinne der High Water Mark Methode berechnet wird. Als Wertsteigerung werden die kumulativen Gewinne eines Monats inklusive Zinszuschreibungen, die über den Gesamtwert des Vormonats hinausgehen, nach Abzug aller Transaktionskosten, Verwaltungshonorare und Aufwendungen, definiert. Zur Wertsteigerung zählen sowohl die realisierten als auch die unrealisierten Gewinne. Wenn die Wertsteigerung eines Monats negativ ist, dann erfolgt zu Beginn des nächsten Monats ein Verlustvortrag. Eine performanceabhängige Vergütung ist erst dann zu zahlen, wenn die Wertsteigerung über die Verlustvorträge hinausgeht. Die Abrechnung der performanceabhängigen Vergütung erfolgt monatlich. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Depotbankgebühr, Prüfungs-, Beratungsund Abschlusskosten. § 19a OTC-Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), erworben werden, sofern a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden, c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können und d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND § 26 Verwendung der Ausschüttungsanteilscheinen Seite 21 Erträgnisse bei zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft ab dem 1.4. des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. § 27a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlands- und Auslandstranche) nicht anwendbar § 27b Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) nicht anwendbar § 27 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab dem 1.4. des folgenden Rechnungsjahres ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der § 28 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von bis zu 0,5 v.H. des Fondsvermögens. ANHANG Anhang zu § 15 Z. 5 EU-Staaten USA, Kanada Anhang zu § 16 Liste der Börsen mit Amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen. 1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://mifiddatabase.esma.europa.eu/Index.aspx?sectionlinks_id=23&language=0&pageName=REGULATED_MARKETS_Displ 1 ay&subsection_id=0 1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: 1.2.1. Luxemburg Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß § 20 Abs. 3 Z. 1 lit. b InvfG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1. Bosnien Herzogovina: Sarajevo, Banja Luka 2.2 Kroatien: Zagreb Stock Exchange 2.3 Russland Moskau (RTS Stock Exchange), Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) 1 Zum Öffnen des Verzeichnisses auf „view all“ klicken. Der Link kann durch die FMA bzw. die ESMA geändert werden. [Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis: http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/boerse-wertpapierhandel/boerse.html - hinunterscrollen - Link „Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA)“ – „view all“] QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Seite 22 2.4 Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.5 Serbien und Montenegro: Belgrad 2.6 Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2. Argentinien: Buenos Aires 3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4. Chile: Santiago 3.5. China: Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7. Indien: Bombay 3.8. Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv 3.10. Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 3.11. Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.12. Korea: Korea Exchange (Seoul, Busan) 3.13. Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Burhad 3.14. Mexiko: Mexiko City 3.15. Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.16. Philippinen: Manila 3.17. Singapur: Singapur Stock Exchange 3.18. Südafrika: Johannesburg 3.19. Taiwan: Taipei 3.20. Thailand: Bangkok 3.21. USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.22. Venezuela: 3.23. Vereinigte Arabische Emirate: Caracas Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1. Japan: Over the Counter Market 4.2. Kanada: Over the Counter Market 4.3. Korea: Over the Counter Market 4.4. Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder 4.5. USA der International Capital Market Association (ICMA), Zürich Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Seite 23 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1. Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2. Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) 5.3. Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4. Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.5. Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6. Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.7. Korea: Korea Exchange (KRX) 5.8. Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9. Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.10. Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.11. Singapur: The Singapore Exchange Limited (SGX) 5.12. Slowakei: RM-System Slovakia 5.13. Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) 5.14. Schweiz: EUREX 5.15. Türkei: TurkDEX 5.16. USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND Seite 24