berlin ticker - Manfred Grund
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Manfred Grund, MdB BERLIN TICKER Nr. 167 vom 3. Juli 2014 Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de © Deutscher Bundestag Foto: Simone M. Neumann Inhalte Abends Kino und Lichtshow zur Geschichte am Reichstag .............. 2 Alterssicherung deutlich verbessert ..................................................... 3 Wirtschaftslage und Löhne ..................................................................... 5 Mindestlohn flankiert Lohnfindung ...................................................... 6 Mehr Geld für Pflegebedürftigen und die Pflegenden ...................... 7 Lärmschutz an Schienenwegen ............................................................. 8 Zukunft für Stasi-Unterlagenbehörde .................................................. 9 Anstrengungen für schnelle Datenleitungen ...................................... 9 Anhang ..................................................................................................... 11 1 BERLIN TICKER © Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Deutscher Bundestag Abends Kino und Lichtshow zur Geschichte am Reichstag Erleben Sie 130 Jahre parlamentarische Demokratie genau dort, wo sie passiert: in Berlin am Reichstag. Sie kommen im Sommer nach Berlin? Erleben Sie ab dem Einbruch der Dämmerung eine eindrucksvolle Schau am Spreeufer im Berliner Parlamentsviertel. Der Bundestag lädt ein zur Film- und Klanginstallation über die Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland. Die Installation „Dem deutschen Volke“ wird bis 3. Oktober jeden Abend zwei Mal hintereinander gezeigt. Begonnen wird mit Einbruch der Dunkelheit, eine Vorführung dauert rund 30 Minuten. Die genauen Anfangszeiten finden Sie jeweils tagesaktuell unter www.bundestag.de/grossbildprojektion. 2 BERLIN TICKER Alterssicherung deutlich verbessert In dieser Woche erfolgten die jährlichen Rentenanpassungen. Die Steigerungen liegen 2014 über der Inflationsrate! Wenn das Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer in Deutschland steigt, steigen im Jahr darauf die Renten um diesen statistischen Wert. So profitieren auch die Rentner von den allgemeinen Lohnsteigerungen. 1990 wurden die Renten der DDR-Arbeitnehmer in das Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik überführt. Dies war eine enorme Solidarität, denn – was oft vergessen wird – die Renten in den neuen Bundesländern werden ganz selbstverständlich regelmäßig gezahlt, obwohl bis 1990 keine Beiträge in dieses System eingezahlt werden konnten. Die Rentenkasse der DDR war aber 1990 leer. Erst die Solidarität der Arbeitnehmer der alten Länder und die enorme Aufbauleistung der Beschäftigten im Osten haben dafür gesorgt, dass jeder Rentner zwischen Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern eine pünktliche, sichere und steigende Altersversorgung genießen kann. Als die Renten im Osten 1990 erstmals aus der bundesdeutschen Sozialversicherung in D-Mark gezahlt wurden, betrug der Rentenwert Ost gerade einmal 40 Prozent. Seitdem steigen die Renten im Osten stärker als im Westen – mit Ausnahme der Jahre 2004 – 2006. Zum 1. Juli 2014 wurden die Renten im Osten wieder um 2,53 Prozent und im Westen um 1,67 Prozent angehoben. Die Rentner in Thüringen und den anderen neuen Ländern haben inzwischen 92,24 Prozent des Rentenwerts West erreicht: In gut 20 Jahren hat sich die Rente für die Ostrentner damit mehr als verdoppelt. Die Angleichung ist noch längst nicht abgeschlossen. Mit unserem Koalitionspartner haben CDU und CSU vereinbart, dass die Rentenangleichung bis spätestens 2019 vollendet sein soll. Im Jahre 2016 muss die Bundesregierung erklären, ob diese Angleichung allein anhand der Lohnentwicklung erreichbar ist oder eine stufenweise Teilangleichung ab 2017 notwendig ist. Warum werden die Renten nicht sofort angeglichen? Die Renten sind an die Lohnentwicklung gekoppelt. Damit die niedrigen Löhne im Osten nicht zur Abwanderung von Fachkräften 3 BERLIN TICKER führen, werden die im Osten erzielten Einkommen mit einem Höherwertungsfaktor für die Rentenversicherung aufgewertet. Wer im Osten arbeitet, bekommt gleich viele Rentenpunkte wie der „Kollege“ weiter westlich mit höherem Einkommen. Dieser Umrechnungsfaktor des Lohns sinkt mit der Anhebung der Renten im Osten. Würden die Ostrenten sofort auf Westniveau angehoben, müsste der Umrechnungsfaktor sofort entfallen. Damit würden aber die Ost-Beschäftigten selbst weniger Rentenanwartschaften erzielen, obwohl sie doch die dann steigenden Renten erwirtschaften müssten. Es sprechen also gute Gründe gegen die sofortige Angleichung. Versprochen und gehalten: Die Mütterrente ist da! Für jedes vor 1992 geborene Kind gibt es jetzt in Ost und West einheitlich einen zusätzlichen Entgeltpunkt. Seit dieser Woche gilt nun auch die Mütterrente, für die gerade die CDU Thüringen im Bundestagswahlkampf 2013 gekämpft hat. Damit wurde ein großes Versprechen an die Wähler eingelöst! Etwa 9,5 Millionen Mütter profitieren von der Mütterrente. Seit 1. Juli 2014 wird für jedes vor 1992 geborene Kind ein zusätzliches Jahr Kindererziehung in der Rente gutgeschrieben. Wer bereits Rente bezieht, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind monatlich einen pauschalen Rentenzuschlag von derzeit 26,39 Euro im Monat (gilt in den neuen Bundesländern). Wer noch arbeitet, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind einen zusätzlichen Entgeltpunkt in seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Die Mütterrente ist ein wichtiger Bestandteil des Rentenpaketes der Bundesregierung, das neben der Rente mit 63 nach 45 4 BERLIN TICKER Beitragsjahren auch wesentliche Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente vorsieht. Zur Mütterrente beachten Sie die Handreichung der CDU/CSUBundestagsfraktion bzw. den Anhang an diesen Newsletter. Wirtschaftslage und Löhne Vom ersten Quartal 2013 bis zum ersten Quartal 2014 sind die Reallöhne nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 1,3 Prozent gestiegen. Dies ist der höchste Reallohnanstieg seit dem zweiten Quartal 2011. Um 2,6 Prozent höhere Nominallöhne sowie die geringe Inflationsrate von 1,2 Prozent trugen zur Reallohnsteigerung bei. Besonders hohe Nominallohnzuwächse verzeichneten die Bauwirtschaft, das Gastgewerbe und die Kommunikationsbranche mit jeweils über vier Prozent. Im Jahr 2013 verdienten Voll- und Teilzeitbeschäftigte (ohne geringfügig Beschäftigte) in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 19,65 Euro brutto. Sonderzahlungen wurden in diesem Durchschnittswert nicht berücksichtigt. Die Löhne steigen. Damit werden auch 2015 die Renten wieder steigen. Wie ist der Ausblick für die deutsche Wirtschaft insgesamt? Nach einer Prognose der Deutschen Bank wächst die Industrie 2014 überdurchschnittlich und zwar um 4 Prozent. Firmen profitieren von der konjunkturellen Erholung in Westeuropa, so dass die Exporte im ersten Halbjahr gegenüber 2013 gestiegen sind. Ein Plus verzeichnen vor allem die Automobilindustrie und die Elektrotechnik. Maschinenbau und Chemie werden im Laufe des Jahres nachziehen. Die Auslandsnachfrage lässt die deutsche Wirtschaft weiter wachsen (Foto: Thüringer Staatskanzlei) 5 BERLIN TICKER Die schwache Weltkonjunktur habe die deutsche Inflation gedämpft, heißt es bei der Deutschen Bank. Trotz der guten Arbeitsmarktlage in Deutschland hat sich die Inflation spürbar verlangsamt. Der nachfragebedingte Rückgang der globalen Rohstoffpreise (Energie und Nahrungsmittel) hat diese Entwicklung weitgehend bestimmt. Allerdings schätzen die Volkswirte, dass die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns (siehe nächster Punkt) dazu führen wird, dass der Tiefpunkt der Inflation erreicht ist. Mindestlohn flankiert Lohnfindung Der Bundestag setzt den Mindestlohn um: Im Januar 2015 wird in Reaktion auf die sinkende Tarifbindung ein allgemeiner Mindestlohn in Höhe von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde gesetzlich festgelegt. Es gilt, die Tarifvertragsparteien sollen Löhne aushandeln. Aber dort, wo keine Tarifverträge mehr existieren, muss der Staat die Arbeitnehmer schützen. Mindestlöhne ersetzen den ausgefallenen Tarifschutz. Die Mindestlohnkommission – eine Idee Thüringens – legt alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns fest und prüft, wie sich der Mindestlohn auf Wettbewerb und Beschäftigung auswirkt. Folgende Ausnahmen sind im Dialog mit den Tarifvertragsparteien festgelegt: Zum Mindestlohn interviewte mich nach der Abstimmung auch ein Team von MDR aktuell Jugendliche unter 18 Jahren, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten Pflichtpraktika und ausbildungsbegleitende Praktika bis zu einer Dauer von drei Monaten Landwirte können gewährte Kost und Logis auf den Mindestlohn anrechnen Zudem wird die Dauer der Beschäftigung von Kurzzeitbeschäftigten, zu denen Saisonarbeitskräfte zählen, befristet für vier Jahre von 50 auf 70 Tage ausgeweitet. Auf besonderen Wunsch der SPD wachsen die Zeitungszusteller bis 2017 stufenweise in den Mindestlohn hinein: Ab 2015 haben sie Anspruch auf 75 Prozent und ab 2016 auf 85 Prozent des Mindestlohns. Die Übergangszeit, in der Tarifverträge mit Löhnen unterhalb des Mindestlohns fortbestehen können, wird bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Bis dahin ist auch eine regionale Differenzierung möglich. Es können noch neue Branchentarifverträge unterhalb des Mindestlohns abgeschlossen werden. Die vorgesehene erstmalige Anpassung des Mindestlohns in diesen Bereichen 6 BERLIN TICKER erfolgt erst zum 1. Januar 2018, also ein Jahr später als noch im Regierungsentwurf der Ministerin Andrea Nahles (SPD). Die geringe Tarifbindung in Ostdeutschland war historisch keine Folge von fehlenden Mindestlöhnen, sondern entwickelte sich aus der Sorge um den Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes, angesichts von Lohnentwicklungen die die Produktivität der Arbeitnehmer überforderte. In Ostdeutschland sind 22,4 Prozent der abhängig Beschäftigten von der Mindestlohnregelung betroffen. Mehr Geld für Pflegebedürftigen und die Pflegenden Pflege ist uns etwas wert. Als ich vor zwanzig Jahren erstmals in den Bundestag eingezogen bin, hat die Union die Pflegeversicherung eingeführt. Etabliert ist seitdem ein breites Unterstützungssystem. Jetzt reagiert der Bundestag, denn die Zahl der Pflegebedürftigen und Demenzkranken wird weiter ansteigen. In einer ersten Stufe ab 1. Januar 2015 stehen Leistungsverbesserungen über 2,4 Milliarden Euro an. 890 Millionen Euro fließen in Pflegeleistungen, um die Preissteigerung auszugleichen. Die Bedeutung der Pflegereform liegt darin, dass nicht nur Geld verteilt wird. Zwei Drittel aller Pflegefälle werden zu Hause gepflegt. Dies entspricht dem Wunsch der Menschen. Hier setzt die Pflegereform an. Rund 350 Millionen Euro stehen für die Flexibilisierung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege bzw. Tages- und Nachtpflege bereit. Das erleichtert es den Pflegebedürftigen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Zum ersten Mal werden diese Leistungen für Familien mit Angehörigen in der Pflegestufe 0 zugänglich gemacht. Weitere rund 300 Millionen Euro fließen in zusätzliche Betreuung und Hilfe im Alltag. Und für den Einbau von Treppenlift oder behindertengerechten Badewannen gibt es höhere Zuschüsse. Doch es gibt auch Pflegebedürftigkeit, die über die Kräfte der Familie hinausgeht. Oft gibt es auch gar keine Angehörigen mehr, die die Pflege übernehmen könnten. Um die Fachkräfte in den 7 BERLIN TICKER Einrichtungen zu entlasten, soll die Zahl der Betreuungskräfte auf 45.000 fast verdoppelt werden. Diese Betreuer sind verantwortlich für menschliche Zuwendung und das bedeutet auch mehr Zeit für sachkundige Pflege. Dafür werden jährlich über 500 Millionen Euro zusätzlich aufgewendet. Gleichzeitig legen wir ab 2015 rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr für den Aufbau eines Pflegevorsorgefonds zurück. So wird ein massiver Beitragsanstieg verhindert, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ab dem Jahr 2035 ins Pflegealter kommen. Unsere Pflegeversicherung ist ein Erfolg. Seit 2012 erhalten Demente mehr Leistungen. Die Unterstützung wird erneut ausgebaut. Der Beitrag wird um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Pro Jahr werden rund 5 Milliarden Euro mehr in die Pflege fließen. Die Ausgaben steigen um 25 Prozent. Lärmschutz an Schienenwegen In der Novelle der Verkehrslärmverordnung erfolgte unter anderem eine Anpassung an den technischen Fortschritt in der Eisenbahn- und Schienentechnik seit 1990, der in der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung noch nicht berücksichtigt werden konnte. Dadurch soll ab dem 1. Januar 2015 ein neues Berechnungsverfahren für Schienenlärm zur Anwendung kommen. Weiter betrifft sie die im letzten Jahr erreichte Streichung des sogenannten Schienenbonus‘ von 5 dB(A). Um diesen Pegel durfte Schienenlärm den Straßenlärm bis 2013 übersteigen. Die Bahn muss leiser werden, vor allem im Güterverkehr Der Wegfall zieht nun ggf. neue Schallschutzmaßnahmen nach sich, wofür die Berücksichtigung neuerer Technik wesentlich ist. Gegenstand der Änderung ist die genauere Anpassung der akustischen Eigenschaften der Schallquellen (Fahrzeuge, Fahrbahnen) sowie der Schallausbreitung an den Stand der Technik. Das Bundesverkehrsministerium stellt umfangreiche Informationen zum Lärmschutz an Gleisen und Straßen sowie zur Lärmsanierung und den Folgen der neuen Verkehrslärmverordnung auf seiner Internetseite bereit. 8 BERLIN TICKER Zukunft für Stasi-Unterlagenbehörde Die Einsetzung einer Expertenkommission zur Zukunft des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) erfolgt mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Kommission soll dem Deutschen Bundestag Handlungsempfehlungen für eine Entscheidung zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erarbeiten. Roland Jahn, Beauftragter der Bundesregierung für die Unterlagen der DDR-Staatssicherheit Diese Handlungsempfehlungen erwarten wir bis spätestens im Frühjahr 2016, damit ein Parlamentsbeschluss noch in der 18. Legislaturperiode getroffen werden kann. Für die Union ist klar: einen Schlussstrich unter die Anstrengungen zur Aufarbeitung des Stasi-Unrechts darf es nicht geben, wie auch immer die Aufgabe der BStU zukünftig gelöst wird. Die Akten müssen für Opfer und Wissenschaft zugänglich bleiben. Meine Fraktion kann sieben Mitglieder für das vierzehnköpfige Gremium benennen. Dies werden wir im September tun. Es werden Wissenschaftler und Juristen sein. Anstrengungen für schnelle Datenleitungen Schnelle Internetverbindungen gehören inzwischen ganz selbstverständlich zum Alltag, so wie sauberes Trinkwasser, Energie und intakte Verkehrswege. Für Unternehmen sind sie existenziell. Immer neue Services wie Video on Demand oder Fernsehen im Netz erfordern immer neue, immer größere Bandbreiten. Deshalb will die Bundesregierung bis 2018 flächendeckend 50 Mbit/sek zur Verfügung stellen. Die EU spricht bereits von einem Bedarf von 300 Mbit/sek ab 2020. Wie dieser enorme Infrastrukturausbau gestemmt werden soll, war heute Gegenstand im Plenum des Bundestages. Die Koalitions-Fraktionen fordern „Moderne Netze für ein modernes Land“ (Drs. 18/1973). CDU, CSU und SPD unterstützen das Ziel, eine flächendeckende Versorgung von 50 Mbit/s bis 2018 sicher zu stellen. In Thüringen sind derzeit um 38 % der Haushalte mit 30 bis 50 Mbit/s versorgt. Im Vergleich mit Bremen, 9 BERLIN TICKER Hamburg und Berlin, in denen über 90 % der Haushalte mit dieser Datenübertragungsrate versorgt sind, ist dies zu wenig (BMWi 2013). Deshalb ist unser Antrag besonders für Thüringen wichtig. Die Ausbaukosten werden vom TÜV Rheinland mit rund 20 Milliarden Euro veranschlagt. Um die Breitbandziele bis 2018 zu erreichen, sind entsprechende Ausbauauflagen für die Telekommunikationsunternehmen und Netzbetreiber anzustreben. Ein neues Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförderung Netzausbau“ bei der KfW-Bankengruppen kann bestehende Programme ergänzen. Ganz Deutschland ist durchzogen von hunderten von Strom- und Gasnetzen, von Abwasserkanälen, Fernwärmeleitungen und Verkehrswegen (bei der Bahn mit eigenen Fernmeldenetzen). Diese werden bereits jetzt in kleinen Teilen auf freiwilliger Basis zur Verlegung von Glasfasernetzen mit genutzt, um Ausbaukosten zu sparen. Wir Koalitionsfraktionen wollen die Telekommunikationsanbieter mit einem Rechtsanspruch ausstatten, damit zukünftig Glasfaserleitungen einfacher und kostengünstiger auch in diesen Netzen verlegt werden können. Bei Verkehrsinfrastrukturprojekten sollte zukünftig eine Pflicht zur Verlegung von Leerrohren rechtlich bindend vorgesehen werden. Telekommunikationsnetzbetreiber sollen für ihre Ausbauplanung von den Betreibern anderer Netzinfrastrukturen Mindestinformation über bestehende Infrastrukturen (u.a. Standort, Leistungswege, Typ, gegenwärtige Nutzung, Ansprechpartner) und über geplante Bauarbeiten erhalten. Die CDU-Abgeordneten der neuen Länder sprachen diese Woche mit Tim Brauckmüller vom Breitbandbüro des Bundes über die Möglichkeiten, Unternehmen und Verwaltungen noch besser über neue Ausbauverfahren und Förderchancen zu informieren, damit das hoch gesteckte Ziel erreicht werden kann. Auch Brauckmüller sieht in den Kostendämpfungspotentialen durch Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen wie Kanälen und vorhandenen Leitungen den erfolgversprechenden Weg. Welche Dienste bietet das Breitbandbüro des Bundes an? Hilfestellungen für Verwaltungen und Unternehmen Das Büro informiert neutral und unabhängig über verschiedene Technologien, Finanzierungsmöglichkeiten und vermittelt Ansprechpartner, z. B. für neue Verlegetechniken 10 BERLIN TICKER Regionale Informationsveranstaltungen richten sich an Bürger(gruppen) und Verwaltungen sowie Unternehmen Fachveranstaltungen hier können sich z. B. kommunale Vertreter über technische Grundlagen, Planungsfragen, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und rechtliche Fragen informieren Informationstransfer mittels Newsletter Der Newsletter erscheint monatlich. Die Anmeldung ist über http://newsletter.breitbandbuero.de möglich. Das Breitbandbüro wird im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur tätig. Kontakt: Postfach 640113 10047 Berlin Telefon: (030) 60404060 E-Mail: kontakt@breitbandbuero.de Web: www.breitbandbuero.de Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin (030) 22778014 manfred.grund@bundestag.de http://www.manfred-grund.de f https://www.facebook.com/manfredgrund Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Die Inhalte dieses Angebots stehen unter Creative Commons Lizenz BY-ND 3.0 Deutsch frei zur Verfügung. Sie dürfen die Inhalte (Texte und Bilder, soweit im Einzelfall nicht anders angegeben, z. B. S. 1, 2, 5), teilen — also in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten —, jedoch nicht bearbeiten oder verändern. Namensnennung: Manfred Grund, MdB, „Berlin-Ticker“ Nr. 167. 11 BERLIN TICKER Anhang Handreichung: Vier Maßnahmen – ein Rentenpaket 1. Mütterrente Ab wann? › Start zum 1. Juli 2014. Für wen? › 9,45 Millionen Frauen, die eine Altersrente beziehen, und vor 1992 Kinder bekommen haben. Berechnung und Auszahlung erfolgt automatisch ohne Antragstellung. › Alle Frauen, die bisher keine Altersrente beziehen, aber vor 1992 Kinder bekommen haben, haben nun erstmals Anspruch auf Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung. › Berechnung und Auszahlung erfolgt auf Antragstellung (Formular V 800 der DRV). Wie viel? › Ein Jahr Erziehungszeit zählt für Rente wie ein Jahr Arbeit mit Durchschnittsverdienst (aktuell 34.857 Euro = 1 Entgeltpunkt bei der Rente). › 1 Entgeltpunkt = 28,61 Euro (West), 26,39 Euro (Ost), › bisher wurde für jedes vor 1992 geborene Kind ein Jahr gutgeschrieben. › Mit der Mütterrente bringt jedes vor 1992 geborene Kind der Mutter einen zusätzlichen, zweiten Entgeltpunkt. Tipps: › Die für die Rentenversicherung gutgeschriebene Erziehungszeit allein reicht oft nicht für eine eigene Rente. Dafür ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nötig. Bei zwei Kindern sowie keiner bzw. nur kurzer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bekamen Frauen dies oft nicht zusammen, da bei Kindern, die vor 1992 geboren sind, bisher nur ein Erziehungsjahr angerechnet wurde. Dies wird mit der neuen Mütterrente verdoppelt. Davon werden die meisten Mütter profitieren. › Sollten die Kindererziehungszeiten nicht für die Mindestversicherungszeit reichen, können sie diese Jahre durch freiwillige Beiträge auffüllen. Das lohnt fast immer! Infos geben die Rentenberater der Rentenversicherungen und Knappschaften. 2. 12 BERLIN TICKER Rente ab 63 Ab wann? › Seit 1. Juli 2014 möglich. Für wen? › Vor 1953 Geborene können mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen, wenn sie 45 Jahre rentenversichert waren. › Für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 erhöht sich der frühestmögliche Rentenbeginn in 2-Monats-Schritten. Jahrgänge ab 1964 können mit 65 Lebensjahren ohne Abschlag in Rente gehen, wenn sie die 45 Pflichtversicherungsjahre nachweisen können. Was zählt? › Zu den 45 Jahren Versicherungszeit zählen auch Phasen mit Bezug von Arbeitslosengeld I, 450-Euro-Jobs, betrieblicher Ausbildung, Kindererziehungszeiten (bis 10. Lebensjahr des Kindes), Pflege von Angehörigen, Krankengeld, berufliche Weiterbildung (Umschulung), Kurzarbeitergeld, Wehr- und Zivildienst. Zeiten mit Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe werden nicht berücksichtigt. Tipp: › Die Rente ab 63 gilt erst seit 1. Juli 2014. Haben Sie zuvor diese Rente beantragt und sie wurde vor dem 1. Juli abgelehnt, haben Sie nur geringe Zeit zum Widerspruch! Alle rechtskräftigen Rentenbescheide können nicht mehr abgeändert werden und gelten lebenslang fort. 3. Erwerbsminderungsrente Ab wann? › Seit 1. Juli 2014. Für wen? › Menschen mit Erwerbsminderungsrente sind bei Rentenbeginn statistisch 51 Jahre alt. Ihnen fehlen bis zum regulären Ruhestandsalter viele Jahre, damit auch Beitragsjahre für eine auskömmliche Rente. Für diese Zeit gibt es einen Ausgleich, der für Erwerbsgeminderte, die ab Juli 2014 in Rente gehen, erhöht wird. › Bisher galt, dass alle, die vor dem 60. Geburtstag erwerbsunfähig wurden, eine Zurechnungszeit erhalten. Sie bekommen für die Zeit vom Eintritt in die Erwerbsminderung bis zum 60. Geburtstag zusätzliche Zeiten angerechnet. Ab Juli 2014 wurde diese Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert. 13 BERLIN TICKER › 4. Allerdings werden von der Erwerbsminderungsrente Abschläge für den vorgezogenen Rentenbeginn abgezogen: 0,3 % für jeden vorgezogenen Monat, maximal 10,8 %. Beispiel: Ein Versicherter arbeitet seit dem 25. Lebensjahr und wird mit 50 Jahren erwerbsgemindert. Während seiner Berufstätigkeit hat er ein Durchschnittsgehalt verdient. Bislang galt, er wird so gestellt, als ob er bis zu seinen 60. Geburtstag bei gleichem Lohn gearbeitet und Beiträge gezahlt hätte. Seit 1. Juli wird er so gestellt, als habe er bis zu seinem 62. Geburtstag Beiträge gezahlt. Aufgrund der genannten Abschläge erhalten nur Versicherte die ungekürzte Rente, die erst mit 63 Jahren und 8 Monaten oder später erwerbsunfähig werden. Die Grenze wird bis 2024 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Erhöhtes Reha-Budget Ab wann? › Seit 1. Juli 2014. Wie viel? › Das Reha-Budget folgt der Bevölkerungsentwicklung: Für 2014 wird das jährliche Reha-Budget um rund 100 Millionen Euro erhöht, bis zu 233 Millionen Euro im Jahr 2017. Nach 2017 wird die Erhöhung des Reha-Budgets schrittweise wieder abgebaut, bis die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gegangen sind. Im Rentenpaket gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Checkliste Rente: Was muss ich machen? 1. › › › 14 BERLIN TICKER Rentenkonto klären Nur ein vollständiges Versicherungskonto sichert alle Leistungen der Rentenversicherung. Eine rechtzeitige Kontenklärung hilft, Nachweis-Lücken zu erkennen und mit Belegen zu schließen. Versicherungszeiten: Sie können von der Rentenversicherung jederzeit einen Versicherungsverlauf anfordern. Prüfen Sie, ob alle Versicherungszeiten erfasst sind. Achten Sie auch auf vollständige Erfassung Ihrer Berufsausbildung, Zeiten der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Bezüge von Krankengeld. Lücken: Wenn es Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf gibt oder nicht alle Beitragszeiten erfasst sind, stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung. Das Formular dafür können Sie dort anfordern – entweder schriftlich oder › 2. › › › › › 15 BERLIN TICKER kostenfrei unter (0800) 10004800. Den Antrag können Sie auch im Internet herunterladen: www.deutscherentenversicherung.de. Nachweise: Schicken Sie den Antrag an Ihren Rentenversicherungsträger. Rente beantragen Die Rente beginnt nicht von selbst. Die bzw. der Versicherte muss sie beantragen. Zeitpunkt: Wenn Sie im Juli 2014 zum Start der Rentenreform die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllen, stellen Sie gleich jetzt einen Rentenantrag. Das gilt auch für Frauen im Rentenalter, die durch die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten erst jetzt einen Rentenanspruch erwerben können. Sonst gilt: Stellen Sie Ihren Rentenantrag etwa 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn. Achtung: Rückwirkend können keine Leistungen gewährt werden. Antragsformular: Fordern Sie das Formular bei der Rentenversicherung an, entweder schriftlich oder unter (0800) 10004800 oder laden sie es im Netz herunter: www.deutsche-rentenversicherung.de. Unterlagen: Zusammen mit dem Antrag müssen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses einreichen. Außerdem werden Ihre Steueridentifikationsnummer, die Anschrift Ihrer Krankenkasse und Ihre Versichertennummer gebraucht. Hilfe: In den Beratungsstellen der Rentenversicherung wird Ihnen beim Ausfüllen des Rentenantrags geholfen. 16 BERLIN TICKER