berlin ticker - Manfred Grund

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berlin ticker - Manfred Grund
Manfred Grund, MdB
BERLIN TICKER
Nr. 167 vom 3. Juli 2014
Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de
© Deutscher Bundestag
Foto: Simone M. Neumann
Inhalte
Abends Kino und Lichtshow zur Geschichte am Reichstag .............. 2
Alterssicherung deutlich verbessert ..................................................... 3
Wirtschaftslage und Löhne ..................................................................... 5
Mindestlohn flankiert Lohnfindung ...................................................... 6
Mehr Geld für Pflegebedürftigen und die Pflegenden ...................... 7
Lärmschutz an Schienenwegen ............................................................. 8
Zukunft für Stasi-Unterlagenbehörde .................................................. 9
Anstrengungen für schnelle Datenleitungen ...................................... 9
Anhang ..................................................................................................... 11
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BERLIN TICKER
© Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Bundestag
Abends Kino und Lichtshow zur Geschichte am Reichstag
Erleben Sie 130 Jahre parlamentarische Demokratie genau dort,
wo sie passiert: in Berlin am Reichstag.
Sie kommen im Sommer nach Berlin? Erleben Sie ab dem Einbruch
der Dämmerung eine eindrucksvolle Schau am Spreeufer im
Berliner Parlamentsviertel. Der Bundestag lädt ein zur Film- und
Klanginstallation über die Geschichte des Parlamentarismus in
Deutschland.
Die Installation „Dem deutschen Volke“ wird bis 3. Oktober jeden
Abend zwei Mal hintereinander gezeigt. Begonnen wird mit
Einbruch der Dunkelheit, eine Vorführung dauert rund 30
Minuten. Die genauen Anfangszeiten finden Sie jeweils
tagesaktuell unter www.bundestag.de/grossbildprojektion.
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Alterssicherung deutlich verbessert
In dieser Woche erfolgten die jährlichen Rentenanpassungen. Die
Steigerungen liegen 2014 über der Inflationsrate!
Wenn das Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer in
Deutschland steigt, steigen im Jahr darauf die Renten um diesen
statistischen Wert. So profitieren auch die Rentner von den
allgemeinen Lohnsteigerungen.
1990 wurden die Renten der DDR-Arbeitnehmer in das
Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik überführt. Dies
war eine enorme Solidarität, denn – was oft vergessen wird – die
Renten in den neuen Bundesländern werden ganz
selbstverständlich regelmäßig gezahlt, obwohl bis 1990 keine
Beiträge in dieses System eingezahlt werden konnten. Die
Rentenkasse der DDR war aber 1990 leer. Erst die Solidarität der
Arbeitnehmer der alten Länder und die enorme Aufbauleistung
der Beschäftigten im Osten haben dafür gesorgt, dass jeder
Rentner zwischen Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern eine
pünktliche, sichere und steigende Altersversorgung genießen
kann.
Als die Renten im Osten 1990 erstmals aus der bundesdeutschen
Sozialversicherung in D-Mark gezahlt wurden, betrug der
Rentenwert Ost gerade einmal 40 Prozent. Seitdem steigen die
Renten im Osten stärker als im Westen – mit Ausnahme der Jahre
2004 – 2006. Zum 1. Juli 2014 wurden die Renten im Osten wieder
um 2,53 Prozent und im Westen um 1,67 Prozent angehoben. Die
Rentner in Thüringen und den anderen neuen Ländern haben
inzwischen 92,24 Prozent des Rentenwerts West erreicht: In gut
20 Jahren hat sich die Rente für die Ostrentner damit mehr als
verdoppelt.
Die Angleichung ist noch längst nicht abgeschlossen. Mit unserem
Koalitionspartner haben CDU und CSU vereinbart, dass die
Rentenangleichung bis spätestens 2019 vollendet sein soll. Im
Jahre 2016 muss die Bundesregierung erklären, ob diese
Angleichung allein anhand der Lohnentwicklung erreichbar ist
oder eine stufenweise Teilangleichung ab 2017 notwendig ist.
Warum werden die Renten nicht sofort angeglichen?
Die Renten sind an die Lohnentwicklung gekoppelt. Damit die
niedrigen Löhne im Osten nicht zur Abwanderung von Fachkräften
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führen, werden die im Osten erzielten Einkommen mit einem
Höherwertungsfaktor für die Rentenversicherung aufgewertet.
Wer im Osten arbeitet, bekommt gleich viele Rentenpunkte wie
der „Kollege“ weiter westlich mit höherem Einkommen. Dieser
Umrechnungsfaktor des Lohns sinkt mit der Anhebung der Renten
im Osten. Würden die Ostrenten sofort auf Westniveau
angehoben, müsste der Umrechnungsfaktor sofort entfallen.
Damit würden aber die Ost-Beschäftigten selbst weniger
Rentenanwartschaften erzielen, obwohl sie doch die dann
steigenden Renten erwirtschaften müssten. Es sprechen also gute
Gründe gegen die sofortige Angleichung.
Versprochen und gehalten:
Die Mütterrente ist da!
Für jedes vor 1992 geborene Kind gibt
es jetzt in Ost und West einheitlich
einen zusätzlichen Entgeltpunkt.
Seit dieser Woche gilt nun auch die Mütterrente, für die gerade
die CDU Thüringen im Bundestagswahlkampf 2013 gekämpft hat.
Damit wurde ein großes Versprechen an die Wähler eingelöst!
Etwa 9,5 Millionen Mütter profitieren von der Mütterrente.
Seit 1. Juli 2014 wird für jedes vor 1992 geborene Kind ein
zusätzliches Jahr Kindererziehung in der Rente gutgeschrieben.
Wer bereits Rente bezieht, erhält für jedes vor 1992 geborene
Kind monatlich einen pauschalen Rentenzuschlag von derzeit
26,39 Euro im Monat (gilt in den neuen Bundesländern). Wer noch
arbeitet, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind einen
zusätzlichen Entgeltpunkt in seinem Rentenkonto gutgeschrieben.
Die Mütterrente ist ein wichtiger Bestandteil des Rentenpaketes
der Bundesregierung, das neben der Rente mit 63 nach 45
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Beitragsjahren auch wesentliche Verbesserungen bei der
Erwerbsminderungsrente vorsieht.
Zur Mütterrente beachten Sie die Handreichung der CDU/CSUBundestagsfraktion bzw. den Anhang an diesen Newsletter.
Wirtschaftslage und Löhne
Vom ersten Quartal 2013 bis zum ersten Quartal 2014 sind die
Reallöhne nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um
1,3 Prozent gestiegen. Dies ist der höchste Reallohnanstieg seit
dem zweiten Quartal 2011. Um 2,6 Prozent höhere Nominallöhne
sowie die geringe Inflationsrate von 1,2 Prozent trugen zur
Reallohnsteigerung bei. Besonders hohe Nominallohnzuwächse
verzeichneten die Bauwirtschaft, das Gastgewerbe und die
Kommunikationsbranche mit jeweils über vier Prozent. Im Jahr
2013 verdienten Voll- und Teilzeitbeschäftigte (ohne geringfügig
Beschäftigte) in Deutschland pro Stunde durchschnittlich
19,65 Euro brutto. Sonderzahlungen wurden in diesem
Durchschnittswert nicht berücksichtigt.
Die Löhne steigen. Damit werden auch 2015 die Renten wieder
steigen.
Wie ist der Ausblick für die deutsche Wirtschaft insgesamt?
Nach einer Prognose der Deutschen Bank wächst die Industrie
2014 überdurchschnittlich und zwar um 4 Prozent. Firmen
profitieren von der konjunkturellen Erholung in Westeuropa, so
dass die Exporte im ersten Halbjahr gegenüber 2013 gestiegen
sind. Ein Plus verzeichnen vor allem die Automobilindustrie und
die Elektrotechnik. Maschinenbau und Chemie werden im Laufe
des Jahres nachziehen.
Die Auslandsnachfrage
lässt die deutsche
Wirtschaft weiter
wachsen (Foto:
Thüringer Staatskanzlei)
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Die schwache Weltkonjunktur habe die deutsche Inflation
gedämpft, heißt es bei der Deutschen Bank. Trotz der guten
Arbeitsmarktlage in Deutschland hat sich die Inflation spürbar
verlangsamt. Der nachfragebedingte Rückgang der globalen
Rohstoffpreise (Energie und Nahrungsmittel) hat diese
Entwicklung weitgehend bestimmt. Allerdings schätzen die
Volkswirte, dass die Einführung des flächendeckenden
Mindestlohns (siehe nächster Punkt) dazu führen wird, dass der
Tiefpunkt der Inflation erreicht ist.
Mindestlohn flankiert Lohnfindung
Der Bundestag setzt den Mindestlohn um: Im Januar 2015 wird in
Reaktion auf die sinkende Tarifbindung ein allgemeiner
Mindestlohn in Höhe von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde gesetzlich
festgelegt.
Es gilt, die Tarifvertragsparteien sollen Löhne aushandeln. Aber
dort, wo keine Tarifverträge mehr existieren, muss der Staat die
Arbeitnehmer schützen. Mindestlöhne ersetzen den ausgefallenen
Tarifschutz. Die Mindestlohnkommission – eine Idee Thüringens –
legt alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns fest und prüft, wie
sich der Mindestlohn auf Wettbewerb und Beschäftigung
auswirkt.
Folgende Ausnahmen sind im Dialog mit den Tarifvertragsparteien
festgelegt:
Zum Mindestlohn
interviewte mich nach
der Abstimmung auch
ein Team von MDR
aktuell
 Jugendliche unter 18 Jahren,
 Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten
 Pflichtpraktika und ausbildungsbegleitende Praktika bis zu
einer Dauer von drei Monaten
 Landwirte können gewährte Kost und Logis auf den
Mindestlohn anrechnen
 Zudem wird die Dauer der Beschäftigung von
Kurzzeitbeschäftigten, zu denen Saisonarbeitskräfte
zählen, befristet für vier Jahre von 50 auf 70 Tage ausgeweitet.
 Auf besonderen Wunsch der SPD wachsen die
Zeitungszusteller bis 2017 stufenweise in den Mindestlohn
hinein: Ab 2015 haben sie Anspruch auf 75 Prozent und ab
2016 auf 85 Prozent des Mindestlohns.
Die Übergangszeit, in der Tarifverträge mit Löhnen unterhalb des
Mindestlohns fortbestehen können, wird bis zum 31. Dezember
2017 verlängert. Bis dahin ist auch eine regionale Differenzierung
möglich. Es können noch neue Branchentarifverträge unterhalb
des Mindestlohns abgeschlossen werden. Die vorgesehene
erstmalige Anpassung des Mindestlohns in diesen Bereichen
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erfolgt erst zum 1. Januar 2018, also ein Jahr später als noch im
Regierungsentwurf der Ministerin Andrea Nahles (SPD).
Die geringe Tarifbindung in Ostdeutschland war historisch keine
Folge von fehlenden Mindestlöhnen, sondern entwickelte sich aus
der Sorge um den Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes, angesichts
von Lohnentwicklungen die die Produktivität der Arbeitnehmer
überforderte. In Ostdeutschland sind 22,4 Prozent der abhängig
Beschäftigten von der Mindestlohnregelung betroffen.
Mehr Geld für Pflegebedürftigen und die Pflegenden
Pflege ist uns etwas wert. Als ich vor zwanzig Jahren erstmals in
den Bundestag eingezogen bin, hat die Union die
Pflegeversicherung eingeführt. Etabliert ist seitdem ein breites
Unterstützungssystem. Jetzt reagiert der Bundestag, denn die
Zahl der Pflegebedürftigen und Demenzkranken wird weiter
ansteigen.
In einer ersten Stufe ab 1. Januar 2015 stehen
Leistungsverbesserungen über 2,4 Milliarden Euro an.
890 Millionen Euro fließen in Pflegeleistungen, um die
Preissteigerung auszugleichen.
Die Bedeutung der Pflegereform liegt darin, dass nicht nur Geld
verteilt wird. Zwei Drittel aller Pflegefälle werden zu Hause
gepflegt. Dies entspricht dem Wunsch der Menschen. Hier setzt
die Pflegereform an.
Rund 350 Millionen Euro stehen für die Flexibilisierung von
Kurzzeit- und Verhinderungspflege bzw. Tages- und Nachtpflege
bereit. Das erleichtert es den Pflegebedürftigen, in ihrer
gewohnten Umgebung zu bleiben. Zum ersten Mal werden diese
Leistungen für Familien mit Angehörigen in der Pflegestufe 0
zugänglich gemacht. Weitere rund 300 Millionen Euro fließen in
zusätzliche Betreuung und Hilfe im Alltag. Und für den Einbau von
Treppenlift oder behindertengerechten Badewannen gibt es
höhere Zuschüsse.
Doch es gibt auch Pflegebedürftigkeit, die über die Kräfte der
Familie hinausgeht. Oft gibt es auch gar keine Angehörigen mehr,
die die Pflege übernehmen könnten. Um die Fachkräfte in den
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Einrichtungen zu entlasten, soll die Zahl der Betreuungskräfte auf
45.000 fast verdoppelt werden. Diese Betreuer sind verantwortlich
für menschliche Zuwendung und das bedeutet auch mehr Zeit für
sachkundige Pflege. Dafür werden jährlich über 500 Millionen
Euro zusätzlich aufgewendet. Gleichzeitig legen wir ab 2015 rund
1,2 Milliarden Euro pro Jahr für den Aufbau eines
Pflegevorsorgefonds zurück. So wird ein massiver Beitragsanstieg
verhindert, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ab dem Jahr 2035
ins Pflegealter kommen.
Unsere Pflegeversicherung ist ein Erfolg. Seit 2012 erhalten
Demente mehr Leistungen. Die Unterstützung wird erneut
ausgebaut. Der Beitrag wird um weitere 0,2 Prozentpunkte
angehoben. Pro Jahr werden rund 5 Milliarden Euro mehr in die
Pflege fließen. Die Ausgaben steigen um 25 Prozent.
Lärmschutz an Schienenwegen
In der Novelle der Verkehrslärmverordnung erfolgte unter
anderem eine Anpassung an den technischen Fortschritt in der
Eisenbahn- und Schienentechnik seit 1990, der in der
16. Bundesimmissionsschutzverordnung noch nicht berücksichtigt
werden konnte.
Dadurch soll ab dem 1. Januar 2015 ein neues
Berechnungsverfahren für Schienenlärm zur Anwendung kommen.
Weiter betrifft sie die im letzten Jahr erreichte Streichung des
sogenannten Schienenbonus‘ von 5 dB(A). Um diesen Pegel durfte
Schienenlärm den Straßenlärm bis 2013 übersteigen.
Die Bahn muss leiser
werden, vor allem im
Güterverkehr
Der Wegfall zieht nun ggf. neue Schallschutzmaßnahmen nach
sich, wofür die Berücksichtigung neuerer Technik wesentlich ist.
Gegenstand der Änderung ist die genauere Anpassung der
akustischen Eigenschaften der Schallquellen (Fahrzeuge,
Fahrbahnen) sowie der Schallausbreitung an den Stand der
Technik.
Das Bundesverkehrsministerium stellt umfangreiche
Informationen zum Lärmschutz an Gleisen und Straßen sowie zur
Lärmsanierung und den Folgen der neuen
Verkehrslärmverordnung auf seiner Internetseite bereit.
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Zukunft für Stasi-Unterlagenbehörde
Die Einsetzung einer Expertenkommission zur Zukunft des
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) erfolgt mit
dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Kommission soll dem Deutschen
Bundestag Handlungsempfehlungen für eine Entscheidung zur
Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erarbeiten.
Roland Jahn,
Beauftragter der
Bundesregierung für die
Unterlagen der
DDR-Staatssicherheit
Diese Handlungsempfehlungen erwarten wir bis spätestens im
Frühjahr 2016, damit ein Parlamentsbeschluss noch in der
18. Legislaturperiode getroffen werden kann. Für die Union ist
klar: einen Schlussstrich unter die Anstrengungen zur
Aufarbeitung des Stasi-Unrechts darf es nicht geben, wie auch
immer die Aufgabe der BStU zukünftig gelöst wird. Die Akten
müssen für Opfer und Wissenschaft zugänglich bleiben.
Meine Fraktion kann sieben Mitglieder für das vierzehnköpfige
Gremium benennen. Dies werden wir im September tun. Es
werden Wissenschaftler und Juristen sein.
Anstrengungen für schnelle Datenleitungen
Schnelle Internetverbindungen gehören inzwischen ganz
selbstverständlich zum Alltag, so wie sauberes Trinkwasser,
Energie und intakte Verkehrswege. Für Unternehmen sind sie
existenziell. Immer neue Services wie Video on Demand oder
Fernsehen im Netz erfordern immer neue, immer größere
Bandbreiten. Deshalb will die Bundesregierung bis 2018
flächendeckend 50 Mbit/sek zur Verfügung stellen.
Die EU spricht bereits von einem Bedarf von 300 Mbit/sek ab
2020. Wie dieser enorme Infrastrukturausbau gestemmt werden
soll, war heute Gegenstand im Plenum des Bundestages.
Die Koalitions-Fraktionen fordern „Moderne Netze für ein
modernes Land“ (Drs. 18/1973). CDU, CSU und SPD unterstützen
das Ziel, eine flächendeckende Versorgung von 50 Mbit/s bis
2018 sicher zu stellen. In Thüringen sind derzeit um 38 % der
Haushalte mit 30 bis 50 Mbit/s versorgt. Im Vergleich mit Bremen,
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Hamburg und Berlin, in denen über 90 % der Haushalte mit dieser
Datenübertragungsrate versorgt sind, ist dies zu wenig (BMWi
2013). Deshalb ist unser Antrag besonders für Thüringen wichtig.
Die Ausbaukosten werden vom TÜV Rheinland mit rund 20
Milliarden Euro veranschlagt. Um die Breitbandziele bis 2018 zu
erreichen, sind entsprechende Ausbauauflagen für die
Telekommunikationsunternehmen und Netzbetreiber
anzustreben. Ein neues Sonderfinanzierungsprogramm
„Premiumförderung Netzausbau“ bei der KfW-Bankengruppen
kann bestehende Programme ergänzen.
Ganz Deutschland ist durchzogen von hunderten von Strom- und
Gasnetzen, von Abwasserkanälen, Fernwärmeleitungen und
Verkehrswegen (bei der Bahn mit eigenen Fernmeldenetzen).
Diese werden bereits jetzt in kleinen Teilen auf freiwilliger Basis
zur Verlegung von Glasfasernetzen mit genutzt, um Ausbaukosten
zu sparen. Wir Koalitionsfraktionen wollen die
Telekommunikationsanbieter mit einem Rechtsanspruch
ausstatten, damit zukünftig Glasfaserleitungen einfacher und
kostengünstiger auch in diesen Netzen verlegt werden können.
Bei Verkehrsinfrastrukturprojekten sollte zukünftig eine Pflicht
zur Verlegung von Leerrohren rechtlich bindend vorgesehen
werden. Telekommunikationsnetzbetreiber sollen für ihre
Ausbauplanung von den Betreibern anderer Netzinfrastrukturen
Mindestinformation über bestehende Infrastrukturen (u.a.
Standort, Leistungswege, Typ, gegenwärtige Nutzung,
Ansprechpartner) und über geplante Bauarbeiten erhalten.
Die CDU-Abgeordneten der neuen Länder sprachen diese Woche
mit Tim Brauckmüller vom Breitbandbüro des Bundes über die
Möglichkeiten, Unternehmen und Verwaltungen noch besser über
neue Ausbauverfahren und Förderchancen zu informieren, damit
das hoch gesteckte Ziel erreicht werden kann. Auch Brauckmüller
sieht in den Kostendämpfungspotentialen durch Mitnutzung
vorhandener Infrastrukturen wie Kanälen und vorhandenen
Leitungen den erfolgversprechenden Weg.
Welche Dienste bietet das Breitbandbüro des Bundes an?
 Hilfestellungen für Verwaltungen und Unternehmen
Das Büro informiert neutral und unabhängig über
verschiedene Technologien, Finanzierungsmöglichkeiten und
vermittelt Ansprechpartner, z. B. für neue Verlegetechniken
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 Regionale Informationsveranstaltungen
richten sich an Bürger(gruppen) und Verwaltungen sowie
Unternehmen
 Fachveranstaltungen
hier können sich z. B. kommunale Vertreter über technische
Grundlagen, Planungsfragen, Finanzierungs- und
Fördermöglichkeiten und rechtliche Fragen informieren
 Informationstransfer mittels Newsletter
Der Newsletter erscheint monatlich. Die Anmeldung ist über
http://newsletter.breitbandbuero.de möglich.
Das Breitbandbüro wird im Auftrag des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur tätig. Kontakt:
Postfach 640113
10047 Berlin
Telefon: (030) 60404060
E-Mail: kontakt@breitbandbuero.de
Web: www.breitbandbuero.de
Manfred Grund, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin  (030) 22778014  manfred.grund@bundestag.de
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f https://www.facebook.com/manfredgrund
Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr.
Die Inhalte dieses Angebots stehen unter Creative Commons Lizenz BY-ND 3.0 Deutsch frei
zur Verfügung. Sie dürfen die Inhalte (Texte und Bilder, soweit im Einzelfall nicht anders angegeben, z. B. S.
1, 2, 5), teilen — also in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten —, jedoch
nicht bearbeiten oder verändern. Namensnennung: Manfred Grund, MdB, „Berlin-Ticker“ Nr. 167.
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Anhang
Handreichung: Vier Maßnahmen – ein Rentenpaket
1.
Mütterrente
Ab wann?
› Start zum 1. Juli 2014.
Für wen?
› 9,45 Millionen Frauen, die eine Altersrente beziehen, und
vor 1992 Kinder bekommen haben. Berechnung und
Auszahlung erfolgt automatisch ohne Antragstellung.
› Alle Frauen, die bisher keine Altersrente beziehen, aber vor
1992 Kinder bekommen haben, haben nun erstmals
Anspruch auf Leistungen der Gesetzlichen
Rentenversicherung.
› Berechnung und Auszahlung erfolgt auf Antragstellung
(Formular V 800 der DRV).
Wie viel?
› Ein Jahr Erziehungszeit zählt für Rente wie ein Jahr Arbeit
mit Durchschnittsverdienst (aktuell 34.857 Euro = 1
Entgeltpunkt bei der Rente).
› 1 Entgeltpunkt = 28,61 Euro (West), 26,39 Euro (Ost),
› bisher wurde für jedes vor 1992 geborene Kind ein Jahr
gutgeschrieben.
› Mit der Mütterrente bringt jedes vor 1992 geborene Kind
der Mutter einen zusätzlichen, zweiten Entgeltpunkt.
Tipps:
› Die für die Rentenversicherung gutgeschriebene
Erziehungszeit allein reicht oft nicht für eine eigene Rente.
Dafür ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren
nötig. Bei zwei Kindern sowie keiner bzw. nur kurzer
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bekamen
Frauen dies oft nicht zusammen, da bei Kindern, die vor
1992 geboren sind, bisher nur ein Erziehungsjahr
angerechnet wurde. Dies wird mit der neuen Mütterrente
verdoppelt. Davon werden die meisten Mütter profitieren.
› Sollten die Kindererziehungszeiten nicht für die
Mindestversicherungszeit reichen, können sie diese Jahre
durch freiwillige Beiträge auffüllen. Das lohnt fast immer!
Infos geben die Rentenberater der Rentenversicherungen
und Knappschaften.
2.
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Rente ab 63
Ab wann?
› Seit 1. Juli 2014 möglich.
Für wen?
› Vor 1953 Geborene können mit 63 Jahren ohne Abschlag in
Rente gehen, wenn sie 45 Jahre rentenversichert waren.
› Für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 erhöht sich der
frühestmögliche Rentenbeginn in 2-Monats-Schritten.
Jahrgänge ab 1964 können mit 65 Lebensjahren ohne
Abschlag in Rente gehen, wenn sie die 45
Pflichtversicherungsjahre nachweisen können.
Was zählt?
› Zu den 45 Jahren Versicherungszeit zählen auch Phasen mit
Bezug von Arbeitslosengeld I, 450-Euro-Jobs, betrieblicher
Ausbildung, Kindererziehungszeiten (bis 10. Lebensjahr des
Kindes), Pflege von Angehörigen, Krankengeld, berufliche
Weiterbildung (Umschulung), Kurzarbeitergeld, Wehr- und
Zivildienst. Zeiten mit Arbeitslosengeld II oder
Arbeitslosenhilfe werden nicht berücksichtigt.
Tipp:
› Die Rente ab 63 gilt erst seit 1. Juli 2014. Haben Sie zuvor
diese Rente beantragt und sie wurde vor dem 1. Juli
abgelehnt, haben Sie nur geringe Zeit zum Widerspruch!
Alle rechtskräftigen Rentenbescheide können nicht mehr
abgeändert werden und gelten lebenslang fort.
3.
Erwerbsminderungsrente
Ab wann?
› Seit 1. Juli 2014.
Für wen?
› Menschen mit Erwerbsminderungsrente sind bei
Rentenbeginn statistisch 51 Jahre alt. Ihnen fehlen bis zum
regulären Ruhestandsalter viele Jahre, damit auch
Beitragsjahre für eine auskömmliche Rente. Für diese Zeit
gibt es einen Ausgleich, der für Erwerbsgeminderte, die ab
Juli 2014 in Rente gehen, erhöht wird.
› Bisher galt, dass alle, die vor dem 60. Geburtstag
erwerbsunfähig wurden, eine Zurechnungszeit erhalten.
Sie bekommen für die Zeit vom Eintritt in die
Erwerbsminderung bis zum 60. Geburtstag zusätzliche
Zeiten angerechnet. Ab Juli 2014 wurde diese
Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert.
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BERLIN TICKER
›
4.
Allerdings werden von der Erwerbsminderungsrente
Abschläge für den vorgezogenen Rentenbeginn abgezogen:
0,3 % für jeden vorgezogenen Monat, maximal 10,8 %.
Beispiel: Ein Versicherter arbeitet seit dem 25. Lebensjahr
und wird mit 50 Jahren erwerbsgemindert. Während seiner
Berufstätigkeit hat er ein Durchschnittsgehalt verdient.
Bislang galt, er wird so gestellt, als ob er bis zu seinen 60.
Geburtstag bei gleichem Lohn gearbeitet und Beiträge
gezahlt hätte. Seit 1. Juli wird er so gestellt, als habe er bis
zu seinem 62. Geburtstag Beiträge gezahlt. Aufgrund der
genannten Abschläge erhalten nur Versicherte die
ungekürzte Rente, die erst mit 63 Jahren und 8 Monaten
oder später erwerbsunfähig werden. Die Grenze wird bis
2024 schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
Erhöhtes Reha-Budget
Ab wann?
› Seit 1. Juli 2014.
Wie viel?
› Das Reha-Budget folgt der Bevölkerungsentwicklung: Für
2014 wird das jährliche Reha-Budget um rund 100
Millionen Euro erhöht, bis zu 233 Millionen Euro im Jahr
2017. Nach 2017 wird die Erhöhung des Reha-Budgets
schrittweise wieder abgebaut, bis die geburtenstarken
Jahrgänge in Rente gegangen sind. Im Rentenpaket gilt der
Grundsatz „Reha vor Rente“.
Checkliste Rente: Was muss ich machen?
1.
›
›
›
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Rentenkonto klären
Nur ein vollständiges Versicherungskonto sichert alle
Leistungen der Rentenversicherung. Eine rechtzeitige
Kontenklärung hilft, Nachweis-Lücken zu erkennen und mit
Belegen zu schließen.
Versicherungszeiten: Sie können von der
Rentenversicherung jederzeit einen Versicherungsverlauf
anfordern. Prüfen Sie, ob alle Versicherungszeiten erfasst
sind. Achten Sie auch auf vollständige Erfassung Ihrer
Berufsausbildung, Zeiten der Kindererziehung,
Arbeitslosigkeit, Bezüge von Krankengeld.
Lücken: Wenn es Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf
gibt oder nicht alle Beitragszeiten erfasst sind, stellen Sie
einen Antrag auf Kontenklärung. Das Formular dafür
können Sie dort anfordern – entweder schriftlich oder
›
2.
›
›
›
›
›
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kostenfrei unter (0800) 10004800. Den Antrag können Sie
auch im Internet herunterladen: www.deutscherentenversicherung.de.
Nachweise: Schicken Sie den Antrag an Ihren
Rentenversicherungsträger.
Rente beantragen
Die Rente beginnt nicht von selbst. Die bzw. der
Versicherte muss sie beantragen.
Zeitpunkt: Wenn Sie im Juli 2014 zum Start der
Rentenreform die Voraussetzungen für die Rente mit 63
erfüllen, stellen Sie gleich jetzt einen Rentenantrag. Das
gilt auch für Frauen im Rentenalter, die durch die
verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten erst
jetzt einen Rentenanspruch erwerben können. Sonst gilt:
Stellen Sie Ihren Rentenantrag etwa 3 Monate vor dem
geplanten Rentenbeginn. Achtung: Rückwirkend können
keine Leistungen gewährt werden.
Antragsformular: Fordern Sie das Formular bei der
Rentenversicherung an, entweder schriftlich oder unter
(0800) 10004800 oder laden sie es im Netz herunter:
www.deutsche-rentenversicherung.de.
Unterlagen: Zusammen mit dem Antrag müssen Sie eine
Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
einreichen. Außerdem werden Ihre
Steueridentifikationsnummer, die Anschrift Ihrer
Krankenkasse und Ihre Versichertennummer gebraucht.
Hilfe: In den Beratungsstellen der Rentenversicherung wird
Ihnen beim Ausfüllen des Rentenantrags geholfen.
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