Altersvorsorge macht Schule
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Altersvorsorge macht Schule
Nr: 071 01/2009 Schwerpunkt Das Magazin als PDF Altersvorsorge macht Schule Weitere Themen: Sicherungssysteme für soziale Belange haben in Deutschland eine lange und bewährte Tradition. So wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts zusammen mit den Sozialversicherungen auch die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt. Um morgen den Lebensstandard im Alter zu erhalten, bedarf es heute jedoch auch der Eigeninitiative. Erfahrung ist Zukunft Freiwilliges Engagement älterer Menschen mehr Krankenversicherung Lesen Sie dazu in diesem Magazin: Mehr Beitragsgerechtigkeit - auch für Rentner mehr Gespräch mit Dr. Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Erfolgreiche Alterssicherung Altersvorsorge maßgeschneidert – passendes Angebot finden Zusätzliche Altersvorsorge auf sicherem Fundament Arbeitsmarkt An qualifizierten Beschäftigten festhalten mehr . Wissenschaftsjahr 2009 Aktuelles: Deutschland geht auf Forschungsexpedition Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2009 Festliche Preisverleihung beim deutsch-israelischen Filmwettbewerb mehr Fragen und Antworten zum Gesundheitsfonds Kinderschutz mehr Kinder vor Gewalt schützen mehr . Lesetipps: HIV/Aids Ergebnisse der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 Sozialhilfe 2007: 1,1 Millionen Menschen erhielten besondere Leistungen Ergebnisse des DGE-Ernährungsberichts 2008 mehr . Impressum © 2009 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Sorglosigkeit kann schlimme Folgen haben mehr Impressum Abonnieren Sie auch die weiteren Themenmagazine der Bundesregierung Gespräch mit Dr. Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Magazin SFB: Die weltweite Finanzkrise bewegt die Menschen. Sie sorgen sich um ihre Ersparnisse und ihre Alterseinkommen. Ist die Rentenversicherung von der Finanzkrise betroffen? Die gesetzliche Rentenversicherung ist von der gegenwärtigen Finanz- und Bankenkrise nicht unmittelbar betroffen. Die Renten werden im Umlageverfahren finanziert, das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber sofort zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet werden und nicht etwa – wie beim Kapitaldeckungsverfahren – am Kapitalmarkt angelegt werden. Um Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben abfangen zu können, wird von der Rentenversicherung nur eine vergleichsweise geringe Nachhaltigkeitsrücklage vorgehalten. Diese ist nach den Vorgaben des Gesetzgebers anzulegen, und zwar sicher, liquide und rentabel, wobei der Sicherheit höchste Priorität zukommt. Die Mittel der Deutschen Rentenversicherung sind ausschließlich bei Kreditinstituten angelegt, die einem inländischen Einlagensicherungssystem angehören. In keinem Fall legt die Deutsche Rentenversicherung Gelder spekulativ an. Insofern berühren uns die Verwerfungen an den Finanzmärkten also nicht unmittelbar. In dem Maße, wie die Finanzkrise sich allerdings auf die Arbeitsmärkte auswirkt, ist dann auch die Rentenversicherung betroffen, zum Beispiel durch verringerte Beitragseinnahmen. Hier müssen wir die weitere Entwicklung abwarten. Magazin SFB: Ist der konjunkturelle Abschwung schon in der Rentenversicherung angekommen? Nach der aktuellen Finanzschätzung stellen sich die Rentenfinanzen derzeit robust dar. Allein im laufenden Jahr rechnen wir mit einem Überschuss von rund 3,8 Milliarden Euro, so dass unsere Nachhaltigkeitsrücklage sich Ende des Jahres 2008 auf rund 15,7 Milliarden Euro belaufen dürfte. Dies entspricht fast einer Monatsausgabe. Nach unseren bisherigen Schätzungen – die auf den Annahmen der Bundesregierung zur weiteren Wirtschaftsentwicklung basieren – würde die Rücklage auch 2009 und in den Folgejahren weiter aufgebaut. Allerdings sind alle Vorausberechnungen zur Finanzlage derzeit besonders schwierig, da niemand die arbeitsmarktpolitischen Wirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise verlässlich prognostizieren kann. Magazin SFB: Werden die jetzt 30- oder 40-Jährigen überhaupt noch eine Rendite aus ihren Beitragszahlungen erhalten? Die Deutsche Rentenversicherung aktualisiert regelmäßig ihre Berechnungen zur Rendite der gesetzlichen Rente. Wir kommen bei denjenigen, die heute in Rente gehen, zu einer Rendite von rund 3,5 Prozent für ledige Männer und von rund 4,1 Prozent für Frauen und verheiratete Männer. Und auch für die jüngeren Jahrgänge wird es weiterhin eine deutlich positive Rendite geben. Auf längere Sicht, also etwa für die Rentenzugänge der Jahre 2020, 2030 und 2040, ergeben sich aber – vor allem wegen der veränderten demografischen Entwicklung und den dadurch bedingten Beitragssatzerhöhungen – geringere Werte: Die heute 30- bis 40-Jährigen können nach diesen Berechnungen Renditen von rund 2,8 Prozent (ledige Männer) bzw. 3,3 Prozent (Frauen, verheiratete Männer) für Frauen und verheiratete Männer erwarten. Die Renditeberechnungen der Deutschen Rentenversicherung werden im Übrigen bestätigt vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dem Sozialbeirat der Bundesregierung und von der Stiftung Warentest. Magazin SFB: Für künftige Rentnergenerationen kann die Alterssicherung nicht mehr ausschließlich auf der ersten Säule der gesetzlichen Rentenversicherung beruhen. Was raten Sie jüngeren Menschen? Die gesetzliche Rentenversicherung wird auch in Zukunft die wichtigste Säule der Absicherung der Menschen im Alter sein. Zu beachten ist jedoch, dass in Zukunft auch bei langjährig Versicherten die gesetzliche Rente allein zur Aufrechterhaltung des zuvor erreichten Lebensstandards im Alter nicht ausreichen wird. Wer also im Alter den gleichen Lebensstandard realisieren will wie zuvor im Erwerbsleben, der muss entsprechende Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben, daneben aber auch zusätzlich privat oder im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung vorsorgen. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Berufseinsteiger oder jüngere Erwerbstätige, sondern auch für jene, die bereits in einigen Jahren in Rente gehen. Eine geeignete Wahl ist – das bestätigen auch Verbraucherschützer – in diesem Zusammenhang fast immer die Riester-Rente, von der Geringverdiener und Familien mit Kindern besonders profitieren. Im Übrigen sollte bedacht werden, dass die vom Gesetzgeber beschlossene Senkung des Rentenniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht allein die Altersrente betrifft, sondern in gleicher Weise auch die Hinterbliebenenrenten sowie die Erwerbsminderungsrenten. Auch hier sollte Zusatzvorsorge betrieben werden, wenn man im Risikofall den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten will. Magazin SFB: Wie unterstützt die Deutsche Rentenversicherung die Beitragszahler beim Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge? Zunächst einmal geht es für unsere Versicherten ja darum zu erkennen, wie groß der zusätzliche Vorsorgebedarf eigentlich ist. Um hier individuell Hilfestellung zu geben, versendet die Rentenversicherung jährliche Renteninformationen an ihre Versicherten, aus denen der Stand der bislang erworbenen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die bei Rentenbeginn zu erwartende Rentenhöhe zu entnehmen sind. Auf dieser Basis können die Versicherten ihren Bedarf an zusätzlicher Altersvorsorge individuell planen und geeignete Maßnahmen ergreifen, eine entsprechende Zusatzvorsorge aufzubauen. Wir unterstützen die Versicherten hierbei auf zahlreichen Wegen. So können die Versicherten Informationen über den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge bei der Deutschen Rentenversicherung erhalten, etwa in den rund 900 Auskunfts- und Beratungsstellen bundesweit, beim kostenlosen Servicetelefon, durch Broschüren und im Internet. Junge Menschen werden gezielt mit dem "Rentenblicker" angesprochen, der neben einem Internetauftritt einen Referentenservice für Schulen bietet. Als besonders umfassend hat sich die Bildungsinitiative "Altersvorsorge macht Schule" erwiesen. Hier werden in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, dem Deutschen Volkshochschul-Verband, dem Verbraucherzentrale Bundesverband und den Sozialpartnern durch Referenten der Deutschen Rentenversicherung Volkshochschulkurse zur Altersvorsorge angeboten – neutral und produktunabhängig. Erfolgreiche Alterssicherung Der Alterssicherungsbericht 2008 zeigt: In der Regel sind Seniorinnen und Senioren finanziell gut versorgt. Das gilt für die Rentnerinnen und Rentner in Ost und West. Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt dabei das zentrale Element im Alterssicherungssystem. Bei der Diskussion bei der Angleichung der Rentenberechnung sind einvernehmliche und gesamtstaatliche Lösungen erforderlich. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind rund 52 Millionen Menschen versichert. Über 20 Millionen von ihnen beziehen Renten. Von den über 65-Jährigen erhalten in den alten Bundesländern 86 Prozent und in den neuen Ländern sogar 99 Prozent eine eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Gesamteinkommen der Rentner steigen Die Rente ist zumeist nicht die einzige Einnahmequelle im Alter. Hinzu kommen neben weiteren Leistungen aus Alterungssicherungssystemen beispielsweise auch Zinseinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Ergebnis erreichten im Jahr 2007 Ehepaare ein durchschnittliches Netto-Gesamteinkommen in Höhe von 2.270 Euro im Monat, alleinstehende Männer 1.502 Euro und alleinstehende Frauen 1.191 Euro. Zudem steigt das Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher Rente, Riester-Rente und zusätzlicher Privat-Rente weiter. Vor allem Personen mit Kindern werden künftig von der verbesserten Bewertung der Kindererziehung profitieren. Zwar sinkt das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung; es wird jedoch durch die staatlich geförderte Altersvorsorge mehr als kompensiert. Deswegen ist jeder gut beraten, neben der gesetzlichen Rente zusätzlich vorzusorgen und die umfangreiche staatliche Förderung auch in Anspruch nehmen. Erfolgskurs bei zusätzlicher Altersvorsorge Die Entwicklung dabei ist überaus positiv. Die Riester-Rente boomt weiter. Bis Ende September 2008 wurden fast 12 Millionen private Riester-Verträge abgeschlossen. Zugleich ist die betriebliche Altersversorgung seit den grundlegenden Reformen des Jahres 2002 auf Wachstumskurs. Die Zahl der Ansprüche auf Betriebsrente hat sich seither deutlich erhöht. Ende 2007 hatten rund 17,5 Millionen Beschäftigte eine Betriebsrentenanwartschaft. Das sind knapp zwei Drittel der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Erwerbsbiografien im Vergleich Männer aus den neuen Bundesländern hatten 2007 durchschnittlich 45 Beitragsjahre zur Rentenversicherung. Das sind knapp fünf Jahre mehr als die Beitragszeiten westdeutscher Männer. Die durchschnittlichen rentenrechtlichen Zeiten bei den Frauen lagen im Osten sogar um über elf Jahre höher als in den alten Ländern. Frauen im Westen kamen auf durchschnittlich 26,3 Jahre Beitragsjahre gegenüber 37,7 Jahren für Frauen aus den neuen Bundesländern. Die längeren und häufig geschlossenen Erwerbsbiografien in Ostdeutschland führen für die heutigen Rentner zu höheren Gesamtrentenzahlbeträgen. Bei den Männern beträgt der durchschnittliche Gesamtrentenbetrag 960 Euro im Westen und 1009 Euro im Osten; bei den Frauen ist der Unterschied mit 655 zu 852 Euro deutlich größer. Höhere Rentenzahlbeträge, niedrigeres Haushaltseinkommen Im Unterschied dazu liegt allerdings das Netto-Haushaltseinkommen der Rentner im Osten im Durchschnitt unter dem verfügbaren Einkommen der westdeutschen Rentner. So verfügten 2007 im Westen Ehepaare über 65 Jahren über ein monatliches Nettoeinkommen von 2.350 Euro (im Osten 1.937 Euro), alleinstehende Männer von 1.568 Euro (1.188 Euro) und alleinstehende Frauen von 1.201 Euro (1.152 Euro) je Monat. Der Unterschied resultiert aus Einkommen aus Spareinlagen, Betriebsrenten, Versicherungen oder Immobilien. Gleichwohl: Die Renten im Osten holten seit 1990 mit jeder Rentenanpassung nominell weiter auf. Das Verhältnis der verfügbaren Nettostandardrente im Osten zur vergleichbaren Westrente liegt aktuell bei 87,9 Prozent. Am 1. Juli 1990 hatte die verfügbare Oststandardrente erst 40,3 Prozent der vergleichbaren Westrente ausgemacht. Dies veranschaulicht den enormen Aufholprozess der Renten in den neuen Länder in den vergangenen 18 Jahren. Der Finanztransfer von West nach Ost lag 2007 bei rund 14 Milliarden Euro. Das entspricht etwa 1,4 Beitragssatzprozentpunkten. Für 2008 wird ein vergleichbarer Wert erwartet. Entwicklung der Standardrente in den alten und neuen Bundesländern Diagramm zur Entwicklung der Standardrente 1991 - 2008 Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund Renten an Lohnentwicklung gekoppelt Die Renten folgen den Löhnen in der Entwicklung zeitlich versetzt. Die Renten im Osten folgen somit den Löhnen im Osten. Letztere ist allerdings niedriger als im Westen, weswegen die Renten auch nur entsprechend angepasst werden können. Eine schnellere Anpassung der Ostrenten an das Westniveau würde den Bezug zu den Ostlöhnen aufheben. Und die Ostlöhne können nur im dem Maße wirtschaftlich vertretbar angehoben werden, wie es die Produktivität hergibt. Sonst wären die Arbeitsplätze nicht wettbewerbsfähig, was mit einem Rückgang der Beschäftigung einherginge. Deswegen können die Renten nicht vor den Löhnen an das Einkommensniveau des Westens angeglichen werden. Die Forderung nach Angleichung des aktuellen Rentenwerts Ost an West kann also nur allmählich geschehen, und zwar abhängig von der Lohnentwicklung. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, sagte, die Angleichung des Rentenrechts erfordere einvernehmliche, gesamtstaatliche Lösungen. Eine Lösung, die in Ost und West akzeptiert wird und keine neuen Ungerechtigkeiten schafft. Zur Verdeutlichung: Im Westen muss ein Arbeitnehmer im Jahr 2008 30.084 Euro (vorläufiges durchschnittliches Bruttojahresarbeitsentgelt) verdienen, um einen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung gutgeschrieben zu bekommen. Im Osten muss ein Arbeitnehmer lediglich 25.436,71 Euro verdienen, um ebenfalls einen Entgeltpunkt gutgeschrieben zu bekommen. Sein Einkommen wird nämlich für die Rentenberechnung mit dem Wert 1,1827 (vorläufiger Wert für 2008) hochgewertet, also um 18 Prozent.Ein Entgeltpunkt erhöht die monatliche Rente derzeit um 26,56 Euro (aktueller Rentenwert) im Westen und um 23,34 Euro im Osten (aktueller Rentenwert Ost). Kontext Rentenversicherungsbericht 2008 Alterssicherungsbericht 2008 Zahlen, Daten, Fakten zur Angleichung der Ost- an die Westrenten Neue Daten zu Kinderlosigkeit und Geburten Altersvorsorge maßgeschneidert – passendes Angebot finden Die Botschaft ist angekommen: Die gesetzliche Rente reicht künftig in den meisten Fällen nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Private Altersvorsorge als Ergänzung wird immer wichtiger. Hierzu gibt es Angebote für alle Bedürfnisse und für jeden Geldbeutel – und der Staat fördert kräftig. Doch wer die Wahl hat, hat bekanntlich auch die Qual. Welche Variante der privaten Vorsorge im einzelnen die richtige ist, hängt auch immer von der persönlichen Lebenssituation und den individuellen Lebenszielen ab. Die bekanntesten Möglichkeiten der freiwilligen und zusätzlichen Altersvorsorge sind die "Riester-Rente" und die "Rürup-Rente". Neu ist 2008 der "Wohn-Riester" hinzugekommen, also die Einbeziehung der Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums in die Riester-Förderung. Für wen eignet sich welche der drei Vorsorgeformen? Ein Vergleich gibt Aufschluss. Die Bürger sollten sich intensiv über das für sie optimale Produkt informieren. In Verbraucherberatungsstellen, Fachzeitschriften oder durch die Informationsangebote im Internet oder bei den Volkshochschulen in den Kursen "Altersvorsorge macht Schule". Riester-Rente – Zulagen und steuerliche Förderung Das Prinzip ist einfach: Man spart fürs Alter und der Staat unterstützt die Vorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Man hat die Wahl zwischen Versicherungen, Banksparplänen und Fondsprodukten. Verträge gibt es schon ab einem Mindesteigenbeitrag von 60 Euro jährlich, also fünf Euro im Monat. Um die volle Zulagenförderung zu bekommen, sind vier Prozent seines Vorjahreseinkommens zu sparen. Darin sind die Zulagen bereits enthalten. Gefördert werden maximal 2.100 Euro im Jahr. Das Gesparte wird größtenteils oder vollständig als Rente ausbezahlt. Vorteile: Es gibt 154 Euro Grundzulage sowie 185 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr, bei seit 2008 geborenen Kinder sogar 300 Euro. Berufsstarter erhalten 200 Euro extra. Einzahlungen kann man als Sonderausgaben bis 2.100 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Eingezahltes Kapital ist sicher und wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Nicht erwerbstätige Ehepartner können ohne Eigenleistung einen eigenen Vertrag schließen. Mögliche Nachteile: Im Alter muss man die Auszahlung versteuern, wiewohl zumeist zu einem niedrigeren Grenzsteuersatz. Wer vorzeitig kündigt, muss die Förderung zurück geben. Großer Förderkreis Der Kreis der Personen, der eine Riester-Förderung für sich beanspruchen kann, ist sehr groß. Hinzu zählen Personen, die Arbeitnehmer und somit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Aber auch Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Berufssoldaten. Ebenso Beamte und Eltern, die sich in der Kindererziehungszeit befinden. Darüber hinaus gehören nicht erwerbstätige Pflegepersonen, Selbstständige, die pflichtversichert sind - wie etwa Künstler - dazu . Auch Minijobber, die nicht sozialversichert sind, und Midijobber können von der Riester-Rente profitieren. Dies können ebenso Bezieher von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sowie arbeitsuchend gemeldete Personen, die keine staatlichen Leistungen erhalten. Höhe der Riester-Rente Allgemein gilt: je früher man mit der privaten Altersvorsorge beginnt, desto geringer können die Sparbeiträge sein. Entscheidend in der langen Ansparphase ist der Zinseszinseffekt. Denn auch mit kleineren Beträgen kommt so ein beträchtliches Kapital zusammen. Festzuhalten ist, dass Riester-Sparern mindestens ihre eigenen Einzahlungen erhalten bleiben. Außerdem haben sie durch die staatlich gewährten Zulagen in jedem Fall eine positive Rendite. Die Riester-Rente erfährt weiterhin großen Zuspruch. Im dritten Quartal 2008 schlossen rund 420.000 Bürgerinnen und Bürger neu eine Riester-Rente ab. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden bereits rund 1,1 Millionen Riestersparkonten eröffnet. Damit haben sich in diesem Jahr schon fast 1,5 Millionen Menschen für eine ergänzende private Altersvorsorge entschieden. Ein Zuwachs von über 23 Prozent innerhalb eines Jahres. Seit der Einführung in 2001 sparen nunmehr knapp 12 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit einem Riester-Rentenvertrag. Seit Beginn der Auszahlungen 2003 hat die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen" (ZfA) in Brandenburg an der Havel über 3,4 Milliarden Euro Riesterzulagen überwiesen. Rürup-Rente – "Basis-Rente" Eigentlich heißt sie "Basis-Rente" und so ist sie auch gedacht: als Basisversorgung für alle, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Eine Zielgruppe sind Selbstständige. Das Finanzamt erkennt Steuervergünstigungen bis zur Höhe von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Ehepaare an. Für 2008 werden 66 Prozent als Sonderausgaben anerkannt. Das sind bis zu 13.200 Euro für Alleinstehende, 26.400 Euro für Verheiratete. Der abzugsfähige Betrag steigt jedes Jahr um zwei Prozent bis im Jahr 2025 ganze 100 Prozent steuerfrei sind – bis zu den genannten Höchstbeträgen. Die Rürup-Rente ist wie die gesetzliche Rente gestaltet. Man kann sie nicht beleihen, vererben oder verkaufen. Vorteile: Die steuerliche Förderung der Einzahlungen steigt bis 2025 um jährlich zwei Prozent. Das gesparte Kapital wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Es ist vor Pfändung geschützt. Mögliche Nachteile: Rürup-Rente kann erst ab dem 60. Lebensjahr und ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt werden. Gezahlt wird nur an den Versicherten. Im Alter muss man die Auszahlung versteuern. Stirbt der Versicherte frühzeitig, kann die gesparte Summe nicht vererbt werden. Eine Hinterbliebenenversorgung ist möglich, kostet aber extra. Eigenheimrente - "Wohn-Riester" Die Fördermöglichkeiten einer Riester-Rente wurden rückwirkend zum 1. Januar 2008 um den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien erweitert. Auch die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften wird vom Staat belohnt. Das regelt das sogenannte Eigenheimrentengesetz. Umgangssprachlich spricht man vom "Wohn-Riester". Vorteile: Förderung durch Steuerersparnis, eingezahltes Kapital ist sicher und wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, angespartes Vermögen kann vollständig für den Erwerb einer Immobilie eingesetzt werden, niedrigerer Steuersatz in der Auszahlungsphase und wer die Steuerschuld auf einmal begleicht, versteuert nur 70 statt 100 Prozent des geförderten Kapitals. Mögliche Nachteile: Im Alter muss man die Auszahlung versteuern. Die Auszahlungsphase muss zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr liegen. Die Steuerpflicht verteilt sich über einen längeren Zeitraum (17 bis 25 Jahre, also ggf. bis zum 85. Lebensjahr). Kontext Mehr zur Riester- und Rürup-Rente Mehr zum Wohn-Riester Informationen der Stiftung Warentest Altersvorsorge macht Schule Zusätzliche Altersvorsorge auf sicherem Fundament Wer kennt das nicht: Infobriefe der eigenen Bank über Vorsorgemöglichkeiten für das Alter flattern regelmäßig in den Briefkasten. Die Versicherung hat auch schon mehrfach angerufen, um über Möglichkeiten der Riester-Rente zu sprechen. Unterdessen haben die Angesprochenen das Gefühl, tatsächlich etwas tun zu müssen, wenn der Lebensstandard auch im Alter gewahrt bleiben soll. Die Ereignisse auf den Finanzmärkten zeigen, wie wichtig das Wissen um die richtige Altersvorsorge ist. Grundsätzlich gilt: Panik ist die schlechteste Ratgeberin. Es gibt auch keine Standardlösung für die Altersvorsorge. Vielmehr ist jeder und jede aufgefordert, aus den staatlichen und privaten Angeboten das individuell passende Paket zu schnüren. Verständlich, neutral und ohne Panikmache Also gilt es, sich kompetent und unabhängig beraten zu lassen. Die Bildungsinitiative der Bundesregierung "Altersvorsorge macht Schule" setzt genau hier an. In Kursen an den Volkshochschulen informiert die Deutsche Rentenversicherung über die drei Säulen – die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Wichtig ist: Sie informieren dabei verständlich, neutral und ohne Panikmache. Wo und wann der nächste Kurs in der Nähe angeboten wird, ist unter www.altersvorsorge-macht-schule.de nachzulesen. Neu ist der 90-minütige Einstiegskurs. Er gibt einen ersten Einblick in das Thema: Was kann ich konkret von der gesetzlichen Rente erwarten? Wie hoch ist meine Versorgungslücke? Wie kann ich sie schließen? Der Einstiegkurs bietet einen schnellen Überblick und zeigt die wichtigsten Vorsorgemöglichkeiten. Die Teilnahme an diesem Kurs ist kostenlos. Wer Expertin oder Experte in eigener Sache werden möchte, für den haben die Volkshochschulen bundesweit einen zwölfstündigen Kurs im Angebot. Dabei informieren die Referenten über Grundregeln, die bei der Geldanlage zur Altersvorsorge zu beachten sind. Kursteilnehmende erfahren auch, wie sie bei Vertragsabschlüssen das Beste für sich herausholen. Ein barer Vorteil, womit die 20 Euro Kursgebühr gut angelegt sind. Außerdem gibt es umfassende Kursunterlagen zum Mitnehmen. Finanzielle Anreize zur zusätzlichen Altersvorsorge Einen besonderen finanziellen Anreiz zum Abschluss eines Riester-Vertrages gibt die Bundesregierung jungen Sparern unter 25 Jahre. Denn die zusätzliche Altersvorsorge lohnt sich um so mehr, je jünger man ist. Das Problem ist: Diese Altersgruppe befasst sich am wenigsten mit ihrem Auskommen im Alter. Dem will die Bundesregierung deshalb mit dem Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro entgegenwirken. Eine Grundzulage von 154 Euro im Jahr gibt die Bundesregierung denjenigen Riester-Sparern, die einer rentenversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen. Das kann auch eine sozialversicherungspflichtige Arbeit neben dem Studium sein. Wer dabei mehr als 400 Euro monatlich verdient, ist immer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Wer weniger verdient, kann freiwillig Beiträge an die Rentenversicherung zahlen, um die Voraussetzungen für die Riester-Förderung zu erhalten. Darüber hinaus gibt es für Riester-Sparer mit Kindern eine Kinderzulage. Für jedes vor 2008 geborene Kind gibt es 185 Euro jährlich, für jedes ab 2008 geborene 300 Euro. Geschützt: die Altersvorsorge mit Riester Bei der Riester-Rente stehen jedem einzelnen Sparer zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beträge inklusive der staatlichen Zulagen für die Rente zu. Das ist der besondere Schutz. Denn hierzu müssen sich die Anbieter - Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen - vertraglich verpflichten. Nur Verträge, die diese Selbstverpflichtung enthalten, erhalten von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Zertifizierung. Die einzelnen Riester-Sparer sind zusätzlich dadurch abgesichert, dass ihre Einlagen bei den Anbietern im Konkursfall geschützt sind: Im Bankenbereich durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Außerdem greift ein bewährtes System der freiwilligen Sicherungseinrichtungen. Das hat bis heute den Inhabern von Spareinlagen einen vollumfänglichen Schutz gewährt. Anlagen in Investmentfonds sind konkurssicher, da das Vermögen der Anleger in einem eigenständigen Sondervermögen verwahrt wird. Im Versicherungsbereich besteht der zusätzliche Schutz darin, dass die Verträge der Kunden im Falle einer Pleite des Versicherungsunternehmens von einem gesetzlichen Sicherungsfonds, der Protektor Lebensversicherungs-AG, fortgeführt werden. Betriebliche Vorsorge genießt Schutz Auch die betriebliche Altersversorgung ist sicher. Anders als in vielen anderen europäischen Ländern und den USA steht hier immer das Unternehmen für die Erfüllung seines Betriebsrentenversprechens ein. Werden Betriebsrenten unmittelbar vom Unternehmen zugesagt oder durch eine Unterstützungskasse organisiert, sind sie über den Pensions-Sicherungs-Verein gegen Insolvenz geschützt. Bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zahlt also der Sicherungs-Verein die Rente weiter. Betriebsrentenzusagen aus Pensionsfonds, -kassen oder Direktversicherungen sind dadurch geschützt, dass sich die Deckungsmittel nicht beim Arbeitgeber befinden. Sie befinden sich vielmehr bei externen Trägern, die wiederum der Aufsicht durch die BaFin unterliegen. Hinzu kommt: Pensionskassen und Direktversicherungen dürfen die Mittel, die sie zur Verfügung haben, nur nach konservativen Kriterien am Kapitalmarkt anlegen. Pensionsfonds sind hier zwar freier, unterliegen deshalb aber dem zusätzlichen Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein. Direktversicherungen unterliegen zusätzlich noch dem Schutz durch "Protektor". Kontext Bildungsinitiative "Altersvorsorge macht Schule" Erfahrung ist Zukunft Ehrenamt kennt kein Alter Rettungsschwimmer: Das klingt nach rauem Ozean, nach Leben und Tod. Willi Simon steht nicht am Pazifikstrand, sondern am Beckenrand eines 70er-Jahre-Bades in Rheinland-Pfalz. Für die Wasserwacht bildet der 76-jährige Rettungsschwimmer seit 30 Jahren die "Seepferdchen" aus. Generationen von Kindern haben bei ihm Stilschwimmen, Springen und Tauchen gelernt. Willi Simon ist der älteste aktive Rettungsschwimmer in Rheinland-Pfalz. Auch Seniorinnen und Senioren motiviert der 76-jährige Ausbilder zu mehr Bewegung im Wasser. Rückenschwimmen, nach Ringen tauchen, vom Drei-Meter-Brett springen: Zweimal in der Woche steht Willi Simon am Beckenrand der Schwimmhalle in Idar-Oberstein. Seit 30 Jahren bringt der 76-Jährige den "Seepferdchen" sicheres Schwimmen und der Seniorengruppe schonende Bewegung bei. Bewegung hält jung "Die Geräuschkulisse im Bad ist hoch, die Kinder machen Blödsinn: Das ist eine beispielhafte Leistung für einen Mann in seinem Alter", lobt Ralf Wahn, Landesleiter der Wasserwacht Rheinland-Pfalz im Deutschen Roten Kreuz, seinen ältesten aktiven Rettungsschwimmer und Übungsleiter. Willi Simon selbst kennt es nicht anders. Er hat sein Leben lang Sport gemacht, wiederholt regelmäßig das Sportabzeichen in Gold und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber. Und muss dafür kaum trainieren: "Wissen Sie, wenn man seit der frühen Jugend Sport treibt, muss man nicht mehr viel üben." Was für den Schreinermeister und ehemaligen Bauleiter selbstverständlich ist, bewundert Ralf Wahn. "Gerade für das Rettungsschwimmabzeichen muss er die gleiche Leistung bringen wie ein 26-Jähriger, zum Beispiel 25 Meter Streckentauchen und 300 Meter in Kleidung schwimmen." Im Kontakt mit der Jugend Rettungsschwimmer ist Willi Simon "erst" seit 30 Jahren. Eigentlich ist Geräteturnen seine Königsdisziplin, die er noch einmal in der Woche ausübt. Sein Engagement im Sport sieht der Träger des Ehrenabzeichens des Turnerbundes als große Chance, mit der jungen Generation in Kontakt zu bleiben. Von seinem guten Verhältnis zur Jugend profitiert auch die Wasserwacht, deren Mitglieder zum größten Teil unter 16 Jahre sind. Laut Ralf Wahn gewinnen von Simons Engagement beide Seiten: "Wir haben einen erfahrenen und guten Ausbilder und er bleibt durch seinen Kontakt zur Jugend und durch den Sport geistig und körperlich fit." Weiter aktiv bleiben Eine Aussage, die Willi Simon bestätigt. "Wichtig ist, dass man auch im Alter körperlich aktiv bleibt", sagt er noch, bevor er los muss, um die Geräte für die Rheinland-Pfalz-Meisterschaften der Frauen und Mädchen aufzubauen. Ans Aufhören denkt er noch lange nicht. Das Rettungsschwimmabzeichen hat er gerade wiederholt. Es gilt für drei Jahre. So lange möchte er mindestens noch am Beckenrand stehen und "Seepferdchen" ausbilden. Die Initiative "Erfahrung ist Zukunft" (EiZ) der Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer Themenreihe "Mitten im Leben" mit Willi Simon unterhalten. Hier das Interview in Auszügen: Erfahrung ist Zukunft (EIZ): Herr Simon, Sie sind 76 und immer noch aktiver Rettungsschwimmer. Ja, obwohl ich zum Schwimmen erst vor 30 Jahren kam. Eigentlich bin ich Geräteturner. Ich war zehn Mal beim Deutschen Turnfest dabei und habe dort später auch an gemischten Wettkämpfen teilgenommen. Und dann hieß es bei der Wasserwacht irgendwann: "Wir haben keine Rettungsschwimmer mehr. Willi, das kannst du doch machen." Und so bin ich Schwimmausbilder geworden. EIZ: Und wen bilden Sie aus? Ich betreue die Gruppe mit den Kleinsten, die gerade das "Seepferdchen" erworben haben. Ich bilde sie dann weiter aus, gewöhne sie an das große Becken und vermittele Spaß am Schwimmen. EIZ: Haben Sie selber auch Spaß an diesem Engagement? Natürlich. Wenn man die Kinder so weit bringt, dass sie springen oder bei Wettkämpfen gute Leistungen erzielen, ist man auch stolz zu sehen, was man erreicht hat. Und man kommt dadurch mit der jungen Generation zusammen. EIZ: Ist Schwimmen eine gute Sportart fürs Alter? Ja, weil man vom Wasser getragen wird. Das kann ich sehr gut beurteilen, denn beim Geräteturnen merke ich, wie die Muskulatur nachlässt, im Wasser hat man damit weniger Probleme. EIZ: So kann man also auch im Alter sportlich aktiv sein. Gerade im Alter ist Bewegung wichtig. Man wird durch den Sport immer ein bisschen herausgefordert. Man setzt sich nicht zu Hause hin, sondern bleibt fit. Man soll es nicht übertreiben, aber man soll immer in Bewegung bleiben. Ich war zum Beispiel noch nie krank und bin mir sicher, dass das auch damit zusammenhängt, dass ich regelmäßig Sport treibe. EIZ: Und Generationen von Kindern danken es Ihnen seit 30 Jahren. Ja, das stimmt. Die Kinder sind immer traurig, wenn sie einen Kurs weiterrücken müssen, und sagen: "Willi, wir wären so gerne bei dir geblieben!" Online-Artikel zum Praxisbeispiel Die Themenreihe "Mitten im Leben" im Internetangebot der Initiative "Erfahrung ist Zukunft" stellt seit August 2008 Beispiele für ein aktives Alter vor: Vereine, die Alt und Jung zusammenbringen, Unternehmen, die über 50-Jährige fördern, oder ältere Menschen, die sich freiwillig engagieren oder ein Unternehmen gegründet haben. Engagierte können Beispiele über die Internetseite der Initiative einsenden und sich so bewerben. Bewerberformular für freiwilliges Engagement Seit über zwei Jahren zeigt die Initiative "Erfahrung ist Zukunft" der Bundesregierung Perspektiven für ein aktives Alter auf. Am 16. November 2006 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel "Erfahrung ist Zukunft" gemeinsam mit fünf Bundesministerien und sechs Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft neu gegründet. Die Internetseite www.erfahrung-ist-zukunft.de bietet Informationen und Neuigkeiten für die Generation 50plus. Mehr dazu und zu anderen Themen zum demografischen Wandel gibt es im Internetangebot von "Erfahrung ist Zukunft". Kontext Internetnetseite "Erfahrung ist Zukunft" Krankenversicherung Fairer Beitragssatz - auch für Rentner 2009 startet der Gesundheitsfonds. Ab dann gilt bundesweit der gleiche Beitragssatz für alle gesetzlich Krankenversicherten – wie schon in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Für die meisten Rentnerinnen und Rentner ist das günstiger als bisher. Ab dem 1. Januar 2009 beträgt der einheitliche Beitragssatz 14,6 Prozent. Getragen wird er je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beziehungsweise von Rentnern und der Rentenversicherung. Hinzu kommt - wie bisher - der zusätzliche Beitragssatz von 0,9 Prozent. Den tragen die Versicherten (Arbeitnehmer und Rentner) allein. Fair und solidarisch Die Bundesregierung hat den allgemeinen Beitragssatz auf Vorschlag von Fachleuten festgelegt. Dass er höher ist als früher, hat mehrere Gründe, allen voran der Fortschritt der modernen Medizin. So eröffnen weiterentwickelte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vielen Menschen neue Gesundheitsperspektiven. Das kostet viel Geld, kommt aber älteren Menschen ganz besonders zugute. Sie leben erfreulicherweise immer länger. Jedoch nehmen mit höherem Alter auch Krankheiten zu. Damit Spitzenmedizin auch in Zukunft für alle bezahlbar bleibt - egal wie viel sie verdienen, wie alt oder krank sie sind -, musste der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen. Einen Herzschrittmacher einzusetzen kostet derzeit zum Beispiel rund 10.000 Euro. Noch in den 70er Jahren wurde dieser Eingriff nur bei ganz wenigen, zumeist älteren Menschen durchgeführt. Heute dagegen sind jährlich 110.000 solcher Eingriffe die Regel. Fairer Wettbewerb Einen einheitlichen Beitragssatz gab es bis Ende 2008 nicht. Bis dahin boten die über 200 Kassen der GKV Leistungen zu unterschiedlichen Beitragssätzen an. Viele Mitglieder zahlten vor allem deswegen mehr, weil ihre Kasse mehr ältere und kranke Menschen als andere oder besonders viele Rentnerinnen und Rentner versichert. Bislang verlangte die teuerste Kasse 16,5 Prozent, die günstigste dagegen nur 11,8 Prozent. Das war ein unfairer Wettbewerb besonders zu Lasten von Alten und Kranken. Jetzt wird für gleiche Leistungen in der GKV überall der gleiche Beitragssatz bezahlt. Es ist richtig und gerecht, wenn alle Versicherten für gleiche Leistungsansprüche auch den gleichen Beitragssatz zahlen. Die meisten Rentner profitieren Der einheitliche allgemeine Beitragssatz gilt auch für Rentnerinnen und Rentner. Sie entrichten ab 2009 den gleichen Beitragssatz wie alle anderen Versicherten. Bisher zahlten rund 70 Prozent der Rentner einen über dem Durchschnitt aller liegenden Beitrag, weil sie Mitglied in einer der teuren Versorgerkassen (wie AOKen oder Ersatzkassen) sind. Für diese Rentnerinnen und Rentner ist der neue Beitragssatz günstiger als früher. Ältere, die zum Beispiel in der AOK Berlin versichert sind, zahlen ab Januar 2009 trotz des angehobenen allgemeinen Beitragssatzes weniger als bisher. Dies trifft auch bei den AOKen in acht weiteren Bundesländern zu. 56 Prozent der Rentner zahlen weniger oder das Gleiche Ab 2009 zahlen rund 56 Prozent aller Rentner entweder weniger oder maximal 0,1 Prozent von ihrer Rente mehr GKV-Beitrag als bisher. Bei einer gesetzlichen Rente von etwa 1.100 Euro wären das 1,10 Euro im Monat oder 13,20 Euro im Jahr. Darunter fallen auch die rund 3,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die bei den beiden großen Ersatzkassen BEK und DAK versichert sind. Bei rund 30 Prozent aller Rentner liegt die Belastung zwischen 0,1 und 0,5 Prozent, im gewählten Beispiel von 1.100 Euro Rente wären das zwischen 1,10 Euro und 5,50 Euro im Monat. Gut 13 Prozent aller Rentner sind bei Kassen, die zwischen 0,5 und 0,95 Prozent teurer werden (5,50 Euro bis 10,45 Euro im Monat). Übrigens: Ohne Gesundheitsfonds und einheitlichen Beitragssatz hätten die großen Versorgerkassen mit ihren vielen Rentnern ihren Beitrag um einen ganzen Prozentpunkt oder mehr anheben müssen. Dagegen wären die "Internetkassen", die fast nur Junge und Gesunde beziehungsweise Gutverdiener versichern, mit einer weitaus niedrigeren Anhebung ausgekommen. Die Schere zwischen niedrigen und hohen Kassenbeiträgen wäre noch weiter auseinandergegangen. Das hätte den bislang unfairen Wettbewerb zementiert und weiter verschärft. Kontext Antwort des BMG zur Anfrage "Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf Rentnerinnen und Rentner" Pressemitteilung "Geänderter Rentenzahlbetrag durch einheitlichen Kassenbeitragssatz" Arbeitsmarkt Puffer in unsicheren Zeiten Durch die Finanzkrise drohen auch viele Arbeitsplätze verloren zu gehen. Mit flexiblen Arbeitszeitregelungen, Zeitkonten, verlängerten Werksferien und Kurzarbeit versuchen Unternehmen, an ihren Belegschaften festzuhalten. Die Erfahrung zeigt: Wer vorzeitig Jobs abbaut, dem fehlen beim nächsten Aufschwung die Fachkräfte. Torsten Rabe ist noch zuversichtlich. Der Facharbeiter bei einem mittelständischen Automobilzulieferer im schwäbischen Sindelfingen "bummelt" derzeit Überstunden ab. "Man merkt, dass deutlich weniger zu tun ist. Die Kunden warten mit ihren Aufträgen", so Rabe. Er hofft, dass sein Unternehmen ohne Kurzarbeit und vor allem ohne betriebsbedingte Kündigungen durch die Absatzkrise kommt. Zur modernen Arbeitswelt gehören selbstverständlich Überstunden- und Gleitzeitkonten. Bei Auftragsspitzen werden Überstunden gemacht. Dadurch wird Guthaben angespart; in flaueren Zeiten darf das Konto dann auch mal ins Minus rutschen. Vorteil für die Beschäftigten: Der Lohn bleibt gleich. Über die Weihnachtsfeiertage hatten viele Unternehmen zudem ihre Tore geschlossen und die Beschäftigten den ihnen zustehenden Urlaub abgebaut. Kurzarbeitergeld verlängert Mit diesen verschiedenen Maßnahmen puffern die Firmen den derzeitigen Auftragsrückgang ab. Reichen diese Schritte nicht aus, kann das Kurzarbeitergeld einspringen. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter nicht entlassen und können die Phase der konjunkturellen Schwankungen überbrücken. Die Bundesregierung hatte im Herbst schnell reagiert und das Kurzarbeitergeld von Jahresbeginn 2009 an von sechs auf 18 Monate verlängert. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz: "Es sollte sich gerade bei kleinen Unternehmen wieder herumsprechen, dass wir den Nettolohn-Ausfall des Arbeitnehmers bezahlen. Das ist eine große Entlastung für die Unternehmen. Beim Arbeitgeber verbleiben nur noch Sozialbeiträge und Urlaubsentgelt." Die Bundesagentur für Arbeit zahlt dabei wie beim Arbeitslosengeld 60 Prozent (bei Eltern 67 Prozent) des durch die verkürzte Arbeitszeit wegfallenden Nettolohns. Entlassungen werden so vermieden; die Arbeitslosenversicherung wird weniger stark belastet. Die Bundesregierung appelliert zugleich an die Unternehmen, die Kurzarbeit aktiv zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu nutzen. Qualifizieren statt entlassen!, heißt die Devise. Durch Qualifizierung Wege bauen Etwa durch "WeGebAU": Wenn das Wirtschaftswachstum zurückgeht, ist das Risiko, entlassen zu werden, gerade für gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders groß. Das Maßnahmenpaket sieht vor, das Sonderprogramm der WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) der Bundesagentur für Arbeit flächendeckend auszubauen. Die berufsbegleitende Weiterbildung soll Entlassungen verhindern und zugleich dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Gering qualifizierten Arbeitnehmern ohne Berufsausbildung oder solchen, die seit mindestens vier Jahren in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind, werden unter anderem die Kosten der Weiterbildung erstattet. Das gilt auch für Mitarbeiter, die mindestens 45 Jahre alt sind und in einem Unternehmen arbeiten, das weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt. Die Qualifikation der älteren Arbeitnehmer spielt in dem Fall keine Rolle. Von der Förderung profitieren auch die Arbeitgeber. Zum einen erhalten sie einen Zuschuss zu den Lohnkosten und den darauf entfallenden Lohnnebenkosten. Dieser wird gezahlt für die Zeit, die ein gering qualifizierter Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildung nicht am Arbeitsplatz verbringt. Gleichzeitig erwerben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtige berufliche Qualifikationen, auf die Arbeitgeber zurückgreifen können. Insolvenzschutz für Langzeitkonten verbessert Flexible Arbeitszeitregelungen sind Kennzeichen unserer modernen Arbeitswelt und für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverzichtbar. Anfang 2009 sind für Langzeitkonten verbesserte Regelungen in Kraft getreten. Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz wurde im November im Bundestag verabschiedet. Insbesondere sollen dadurch die Langzeitkonten besser vor Insolvenz geschützt werden. Dies soll zu einer weiteren Verbreitung von Langzeitkonten und damit verbundenen Freistellungsphasen führen. Neben dem deutlich verbesserten Insolvenzschutz von Wertguthaben gibt es eine weitere Änderung. So besteht jetzt eine begrenzte Mitnahmemöglichkeit von Langzeitkonten, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wechseln. Wertguthaben vielfältig nutzbar Beschäftigte können mit den Langzeitkonten die unterschiedlichsten Freistellungen im Erwerbsverlauf organisieren. Qualifizierung und Weiterbildung, Kinderbetreuung und Pflege, der Übergang in die Altersrente, das Aufstocken von Teilzeitentgelt oder ein "Sabbatical" sind nur einige der zahlreichen Möglichkeiten. Dabei wird der Verwendungszweck von Wertguthaben im Gesetz zukünftig in besonderer Weise auf die Nutzung von gesetzlichen Freistellungsansprüchen wie etwa bei Pflegezeit oder Elternzeit fokussiert. Damit kann ein Beschäftigter beispielsweise die bei seinem Arbeitgeber beantragte Pflegezeit finanziell mit dem Wertguthaben überbrücken, da sein Lohn oder Gehalt in dieser Zeit meist entfällt. Unternehmen sollten auf die vorhandenen flexiblen Arbeitsmarktinstrumente zurückgreifen und nicht zu schnell Personal abbauen. Denn sonst könnten sie beim nächsten Aufschwung Schwierigkeiten haben, die erfahrenen Fachkräfte wieder zu bekommen. Kontext Mehr zum Investitionspaket der Bundesregierung Mehr zum Kurzarbeitergeld Mehr zum Programm WeGebAU Mehr zum Insolvenzschutz für Langzeitkonten Wissenschaftsjahr 2009 Forschungsexpedition durch 16 Bundesländer "Wollen wir heute mit der ganzen Familie zum Hauptbahnhof auf Forschungsexpedition gehen?" Diese verblüffende Frage werden wir in diesem Jahr häufiger hören. Schließlich fährt ab Frühjahr 2009 ein über 300 Meter langer Ausstellungszug mit zwölf Ausstellungswagen und einem Mitmachlabor durch ganz Deutschland. Die "Expedition Zukunft" startet in Berlin und wird in 60 Städten in allen 16 Bundesländern für jeweils drei Tage Station machen. Die Ausstellung, die von der Max-Planck Gesellschaft gestaltet wird, zeigt, wie Forschung und Technologie auf unser Leben wirkt. Wir werden über Astrophysik, Bio, Nano, Informationstechnologie, Gesundheit und Medizin, Ernährung und Landwirtschaft und vieles mehr in den einzelnen Waggons staunen können. Und nicht nur das: Jeder kann auch mitmachen; der Eintritt ist frei. Viele Attraktionen im Jubiläumsjahr Der Forschungszug ist aber nur eine von zahlreichen Attraktionen des zehnten Wissenschaftsjahrs der Bundesregierung. Im Jubiläumsjahr laden Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung, Kultur und Politik zur Entdeckungsreise durch die Forschungslandschaft ein. Die Forschungsexpedition Deutschland will 60 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland und 20 Jahre nach dem Mauerfall, die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung für die Menschen - gestern, heute und in Zukunft - zeigen. Dabei werden vor allem die Kinder angesprochen. Sie sind die Wissenschaftler von morgen. Die Veranstaltungen in diesem Jahr sollen sie für Wissenschaft begeistern und auf die Attraktivität naturwissenschaftlicher Berufe und Ausbildungen aufmerksam machen. Abenteuer Forschung Das Wissenschaftsjahr 2009 stellt den Pioniergeist der Forschung in den Mittelpunkt: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler überwinden Grenzen und sind Wegbereiter der Welt von morgen. Kreativ, neugierig und beharrlich wagen sie Expeditionen in unbekanntes Terrain: in den Amazonas ebenso wie in die Welt der kleinsten Teilchen. Die Erkenntnisse, die sie von ihren realen und geistigen Reisen mitbringen, sind der Ausgangspunkt für ein besseres Verständnis der Welt und oftmals auch für innovative Produkte und Produktionsverfahren. Reiseziel Forschung Gleichzeitig lädt die "Forschungsexpedition Deutschland" alle Bürgerinnen und Bürger ein, ihre eigene Expedition zu unternehmen - durch die Labore und Denkfabriken der Republik. Tage der offenen Tür, Vorträge, Ausstellungen, Filmreihen, Festivals und Erlebnisnächte - überall in Deutschland werden größere und kleinere Veranstaltungen dafür sorgen, dass der Funke der Begeisterung für das Abenteuer Forschung bei Besuchern aller Altersgruppen überspringt. Neben dem Zug geht auch ein Ausstellungs-Truck am 26. März für acht Monate auf Tournee durch Deutschland. Auf 130 Quadratmetern sind in seinem Innern die neusten Fraunhofer- Entwicklungen für Zukunftsthemen wie Energie, Umwelt und Gesundheit zu sehen. Von Juni bis Oktober 2009 ist das Ausstellungsschiff MS Wissenschaft wieder auf deutschen Flüssen unterwegs. Es steuert über 30 Städte an und lädt als "Zukunftsschiff" in seinem Inneren zum Ausprobieren, Mitmachen und Mitforschen ein. Auf 600 Quadratmetern erfährt man, wie wir in Zukunft wohnen werden, wie die Arbeitsplätze von morgen aussehen könnten oder wie wir uns fortbewegen werden. Viele Veranstaltungen und Wettbewerbe Oldenburg ist "Stadt der Wissenschaft". Hier findet am 14. Januar die Auftaktveranstaltung statt. Anschließend finden an verschiedenen Orten in Deutschland vielfältige Veranstaltungen statt. So lädt zum Beispiel ab dem 28. Februar die Uni Mainz Kinder von acht bis zwölf Jahren zu zehn Vorlesungen der KinderUni ein. Es beginnt mit dem Thema Pädagogik. Was war Kindern in früheren Jahrhunderten erlaubt, was verboten? Wie lebten die Kinder von reichen Bürgern, wie die Kinder armer Bauern oder Industriearbeitern? Am 27. Mai können Interessierte aller Altersstufen in Berlin die Freiheit und die Fesseln der Sprache erforschen. Wie kreativ ist Jugendsprache? Prägen "Chat"-Gewohnheiten unsere Ausdrucksweise? Wo entsteht Sprache im Gehirn? Kommt Deutsch mittlerweile in der Schule zu kurz? Preise winken bei den Wettbewerben "Achtung fertig forschen". Hier lernen Schülerinnen und Schüler neue Formen des Lernens kennen. Beim Wettbewerb der "Geistesblitze" sind Schulen aufgefordert, Orte in ihrer Umgebung zu finden, an denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler herausragende Erkenntnisse gewannen oder Erfindungen machten. Neugierde weckt auch der "Expeditionspass": Damit können Kinder und Jugendliche bei allen teilnehmenden Wissenschaftseinrichtungen spannende Eindrücke und den Stempel der betreffenden Institution sammeln. Wer mindestens fünf Stationen im Expeditionspass festgehalten hat, qualifiziert sich für die Verlosung einer echten Forschungsexpedition. Der Pass wird Anfang des Jahres 2009 von Partnern des Jahres verteilt und auf der Website zum Download angeboten. Kontext Forschungsexpedition Deutschland Wissenschaftssommer 2009 Kinderschutz Frühwarnsystem gegen Kindesmisshandlung Wie kann der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern wirksam vorgebeugt werden? Das Bundesfamilienministerium will Kommunen dabei unterstützen, ihre Kinderschutzstrukturen mit wissenschaftlicher Expertise zu prüfen und zu verbessern. Die vom Bundesfamilienministerium beauftragte Expertise "Aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen" hat die hauptsächlichen Fehler im Kinderschutz herausgearbeitet. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, stellte im November 2008 die Ergebnisse dieser Untersuchung in Berlin vor. Dabei wurden auch erste Erfahrungen mit dem Aktionsprogramm "Frühe Hilfen" thematisiert. "Es ist wichtig, dass wir die typischen Fehler herausfiltern, die landauf landab immer wieder passieren. Nur so können wir generell den Schutz von Kindern verbessern", sagte von der Leyen. Das Aktionsprogramm "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" richtet sich an Familien mit Kindern von etwa drei Jahren, deren Lebenssituation schwer belastet ist. Das 2007 eingerichtete "Nationale Zentrum Frühe Hilfen" bündelt die Erfahrungen und Ergebnisse der Modellprojekte in den Ländern. Verbesserung des Kinderschutzes durch systematische Fehleranalyse Die Expertise belegt, dass häufig das "Mehr-Augen-Prinzip" außer Acht gelassen wird. Damit ergibt sich keine Chance zur Korrektur von Fehleinschätzungen. Auch verlassen sich Bearbeiter auf Akten und verschaffen sich keinen persönlichen Eindruck von Kind und Familiensituation: Das volle Ausmaß der Gefahr wird daher nicht erfasst. So übernehmen auch Ämter Berichte aus zweiter Hand, eigene Recherchen bleiben aus. Oder Zuständige horten "Geheimwissen": Fallübergaben scheitern an mangelnder Dokumentation. Nicht zuletzt sind Verantwortlichkeiten nicht klar geregelt: Einer verlässt sich auf den anderen. Die Zahlen sind erschreckend: 80 bis 120 Kinder sterben jedes Jahr durch die Hand ihrer Eltern, noch bevor sie in die Schule kommen. Etwa fünf bis zehn Prozent aller Kinder bis sechs Jahre werden vernachlässigt. Und ungefähr zehn Prozent aller Eltern wenden auch heute noch körperliche Strafen wie Schläge oder Ohrfeigen an. Erfolg gemeinsamer Anstrengungen Allerdings konnte die Ministerin auch Positives vermelden: die verbindlichen Einladungen zu Früherkennungsuntersuchungen, die mittlerweile in fast allen Bundesländern Standard sind. Sie sind ein Ergebnis des so genannten Kinderschutzgipfels von 2007, den Bundeskanzlerin Angela Merkel seinerzeit einberufen hatte. Zudem hob die Ministerin hervor, dass sich die Haltung zum Thema Kinderschutz in unserer Gesellschaft verändert habe. Die Menschen seien aufmerksamer geworden. Das drücke sich nicht zuletzt darin aus, dass sich die Zahl der gemeldeten Fälle in den vergangenen beiden Jahren verdoppelt hatte. Pragmatische Hilfe für Kommunen Um die Kette von Fehlern beim Kinderschutz besser zu erkennen, betreut der Bund in 50 Kommunen Modellprojekte. Als ein Ergebnis hat sich bereits gezeigt, dass Kontakte zwischen den Verantwortlichen des Gesundheitswesens und hochgefährdeten Familien Schlimmes verhindern können. Leitidee ist eine enge Vernetzung der zwar vorhandenen, aber oft getrennt voneinander arbeitenden Systeme: Gesundheitswesen, Kinder- und Jungendhilfe, Schwangerschaftsberatung, Frauenhäuser, Polizei sowie Arbeitsvermittlung. Der Bund stellt im Rahmen des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen" elf Millionen Euro für die Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung. Das Bundesfamilienministerium will Kommunen auch darin unterstützen, ihre Strukturen zum Kinderschutz mittels wissenschaftlicher Expertise zu prüfen und zu verbessern. Dazu werden auf Initiative des "Nationalen Zentrums Frühe Hilfen" Fachinstitute ab Frühjahr 2009 Städte und Landkreise vor Ort vertraulich bei der Analyse ihrer Strukturen unterstützen. Erkennen – Warnen – Helfen Zu den von der Bundesregierung geförderten Modellprojekten gehören: "Guter Start ins Kinderleben" (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Thüringen) ein länderübergreifendes Projekt zur frühen Förderung elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen und zur Entwicklung und Bewertung eines Modells interdisziplinärer Vernetzung. "Pro Kind - Wir begleiten junge Familien" (Bremen, Niedersachsen, Sachsen) – setzt auf Vorsorge schon während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren. Erstgebärende Schwangere, die sich in einer sozialen Problemlage befinden, die minderjährig sind, keine Schul- oder Berufsausbildung besitzen oder Gewalt in der Familie erlebt haben, werden gezielt im häuslichen Umfeld begleitet. Hebammen und Sozialpädagoginnen arbeiten eng zusammen. Die Wirksamkeit des Projekts wird bewertet und eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. "Wie Elternschaft gelingt" (Brandenburg und Hamburg) - bindet Akteure aus den Bereichen Jugendhilfe und Gesundheitswesen ein und prüft unter anderem die Wirksamkeit früher Zugänge zu Risikofamilien. Aktuelle Publikationen des BMFSFJ: Lernen aus problematischen Kinderschutzverläufen - Machbarkeitsexpertise zur Verbesserung des Kinderschutzes durch systematische Fehleranalyse / J. M. Fegert, K. Schnoor, S. Kleidt, H. Kindler, U. Ziegenhain 2008 Frühe Hilfen - Modellprojekte in den Ländern / Nationales Zentrum Frühe Hilfen (Hrsg.) 2008 "Gesund groß werden" - der Eltern-Ordner der BZgA / Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (Hrsg.) Nationales Zentrum Frühe Hilfen - Aufgaben und Ziele / Nationales Zentrum Frühe Hilfen (Hrsg.) 2008 Broschüren-Stelle des BMFSFJ: Telefon: 030 18 555 2152 Das Elterntelefon - die "Nummer gegen Kummer": 0800 111 0 550 Servicetelefon des BMFSFJ: 0180 190 70 50 Montag bis Donnerstag: von 9.00 bis 18.00 Uhr Anrufe aus dem Festnetz: 9-18 Uhr 3,9 Cent pro angefangene Minute Email: info@bmfsfjservice.bund.de Kontext Informationen des BMFSFJ zum Kinderschutz Informationen des Nationalen Zentrums "Frühe Hilfen" HIV/Aids Aids ist und bleibt eine tödliche Krankheit Im vergangenen Jahr starben in Deutschland insgesamt 461 Personen an der durch HIV verursachten Erkrankung Aids. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem es 504 Aids-Tote gab, ist die Zahl damit weiter rückläufig. Neue Medikamente mit neuen Wirkstoffen sowie spezielle Kombinationstherapien wurden eingesetzt. Dadurch stieg die Lebenserwartung der HIV-Infizierten. Das Sterbealter lag 2007 bei durchschnittlich 50 Jahren. Frauen wurden im Schnitt 49,4 Jahre alt, Männer 50,1. Vor zehn Jahren lag das Sterbealter noch bei 42 Jahren. Aids ist nach wie vor eine unheilbare Krankheit. Sie wurde zum ersten Mal 1981 diagnostiziert. Die Ansteckung erfolgt durch das Human Immunodeficiency Virus (HIV); dabei ist die häufigste Ansteckungsquelle der Geschlechtsverkehr mit einer infizierten Person. Weitere Übertragungswege sind eine Infektion durch verseuchtes Blut oder der gemeinsame Gebrauch von Spritzen und Spritzen-Zubehör unter Drogenabhängigen. Keine Entwarnung trotz stagnierender Zahl der Neu-Infektionen In Deutschland leben derzeit rund 63.500 HIV-Infizierte. Bei 10.500 von ihnen ist die Krankheit bereits ausgebrochen. Die Neuinfektionen mit HIV sind 2008 im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Bundesministerin Ulla Schmidt wertete dies als wichtigen Teilerfolg. Mit rund 3.000 Neuinfektionen war kein weiterer Anstieg zu verzeichnen. Dennoch gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Die Bundesregierung hat deshalb die Mittel für die Vorbeugung noch einmal um eine Million - auf nunmehr 13,2 Millionen Euro - aufgestockt. Deutschland setzt auf partnerschaftliche Präventionsarbeit Kern deutscher HIV/Aids-Bekämpfungspolitik ist Aufklärung und Prävention. Hier ist insbesondere die seit 1987 laufende Kampagne "Gib Aids keine Chance" zu nennen. Sie wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchgeführt. Daneben läuft die Präventionskampagne "Ich weiß, was ich tu". Initiatorin ist die Deutsche AidsHilfe. Die Kampagne läuft bundesweit. HIV-Prävention und die Gesundheitsförderung homosexueller Männer soll damit intensiviert werden. Zum Welt-Aids-Tag am 1. Dezember 2008 wurde die Aktion "Gemeinsam gegen Aids" gestartet. Initiatoren sind das Bundesgesundheitsministerium, die BZgA sowie die Deutsche AIDS-Hilfe und die Deutsche AIDS-Stiftung. Neben 500 Jugendlichen nahmen in Berlin Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sowie prominente Botschafterinnen und Botschafter teil. In 22 weiteren Städten in Deutschland haben zehntausende Jugendliche im Rahmen der JugendFilmTage die Aktion "Gemeinsam gegen Aids" unterstützt. Der Gesundheitsfonds ändert nichts an guter Versorgung Für die Bundesregierung ist der Kampf gegen die Immunschwächekrankheit seit langem ein wichtiges Thema. Die Bundeskanzlerin sicherte HIV- und Aidspatienten in Deutschland unlängst erneut eine ärztliche Behandlung auf gleichbleibend hohem Niveau zu. Einschränkungen bei Behandlungen werde es nicht geben. Selbsthilfegruppen hatten Befürchtungen geäußert, mit Start des Gesundheitsfonds Anfang 2009 sei die ambulante Versorgung in Schwerpunktpraxen gefährdet. Auch Gesundheitsministerin Ulla Schmidt versicherte, dass die Versorgung HIV- und Aidskranker nicht schlechter werde. HIV-Schwerpunktpraxen blieben erhalten. Bis es neue Pauschalen gebe, würden die alten Regelungen weiter gelten. Mit internationaler Hilfe gegen die globale Bedrohung Von der HIV/Aids-Epidemie sind besonders die Menschen in den Entwicklungsländern betroffen. Dort leben 95 Prozent aller an der Immunschwächekrankheit leidenden Menschen. Davon wiederum sind fast zwei Drittel in Afrika südlich der Sahara zu Hause. Deutschland gehört international zu den großen Gebern in der HIV/ Aids-Bekämpfung. Bis zum Jahr 2015 stellt die Bundesregierung dafür 500 Millionen Euro pro Jahr bereit. International ist die Anzahl der Menschen, die an Aids sterben, in den letzten zwei Jahren rückläufig. Von etwa 2,2 Millionen im Jahr 2005 auf etwa 2,0 Millionen Menschen im Jahr 2007. Dies ist zum Teil auf den verbesserten Zugang zur Behandlung von Aids-Kranken zurückzuführen. Kontext Trotz Erfolgen: Das Problem Aids bleibt Internetangebot der BZgA zum Thema Aids Informationen, Broschüren und Adressen der Deutschen Aids-Hilfe e.V. Hilfe, Beratung und Materialien der Deutschen Aids-Stiftung Aktuelles Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2009 Festliche Preisverleihung beim deutsch-israelischen Filmwettbewerb Fragen und Antworten zum Gesundheitsfonds Kinospot zum Gesundheitsfonds IN FORM geht online Beschäftigung im Gesundheitswesen steigt weiter an Wettbewerb der Bundesregierung: Generationendialog in der Praxis Lesetipps Ergebnisse der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 Sozialhilfe 2007: 1,1 Millionen Menschen erhielten besondere Leistungen Ergebnisse des DGE-Ernährungsberichts 2008 Veröffentlichung zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen Impressum Das "Magazin für Soziales, Familie und Bildung" ist als digitales Werk Teil des Internetangebots der Bundesregierung. Es wird herausgegeben vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 11044 Berlin. Dieses Magazin erscheint monatlich im Wechsel mit anderen Themenmagazinen. Verantwortlich: Claus Zemke Redaktionsleitung Magazin für Soziales, Familie und Bildung: Christian Resing, Susanne Kasten Layout und Redaktion: Jennifer Biller, Angelika Domnick, Petra Kuschinski Bildagentur: verantwortlich Ulrich Weichert Fotoredaktion: Silke Hinkelmann, Christian Stutterheim Fotografen: Guido Bergmann, Steffen Kugler, Sandra Steins Telefon: 030 18 272 - 3249, Fax: 030 18 272 - 4138 Abonnement Abonnieren Sie die weiteren Themenmagazine "Magazin zur Entwicklungspolitik", "Magazin für Soziales, Familie und Bildung", "Magazin zur Europapolitik", "Magazin für Wirtschaft und Finanzen", "Magazin für Infrastrukur und neue Länder" und "schekker - das jugend-magazin" schnell, bequem und kostenlos unter der Anmeldeseite "Abonnement der Magazine". Copyright für Bilder, soweit nicht anders vermerkt: REGIERUNGonline, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 11044 Berlin. 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