Gutachterausschuss - bei den Gutachterausschüssen in Schleswig
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Gutachterausschuss - bei den Gutachterausschüssen in Schleswig
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster Grundstücksmarktbericht 2009 für den Bereich der Stadt Neumünster __________________________________________________________________ Nachdruck, Vervielfältigung oder Wiedergabe von Auswertungsergebnissen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte ist nur mit Genehmigung des Herausgebers und mit der Quellenangabe gestattet. Grundstücksmarktbericht 2009 für den Bereich der Stadt Neumünster Herausgeber: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster (Geschäftsstelle) Anschrift: Plöner Straße 2 24534 Neumünster E-Mail: Gutachterausschuss@Neumuenster.de Auskünfte: Roland Clausen Telefon: 04321 / 942-2553 E-Mail: Roland.Clausen@Neumuenster.de Elke Schülldorf Telefon: 04321 / 942-2547 E-Mail: Elke.Schuelldorf@Neumuenster.de Fax: 04321 / 942-2087 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ Inhaltsverzeichnis Seite 1. 1.1 1.2 1.2.1 1.2.2 1.3 1.4 Allgemeines Vorbemerkungen Der Gutachterausschuss Aufgaben des Gutachterausschusses Zusammensetzung des Gutachterausschusses Geschäftsstelle Kaufpreissammlung 2 2 2 2 3 4 5 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.2 Begriffsbestimmungen Unbebaute Grundstücke Land- und Forstwirtschaft Gartenland Bauland Sonstige Flächen Bebaute Grundstücke 6 6 6 6 7 7 7 3. 3.1 3.2 3.3 Die Stadt Neumünster Geographische Lage Verkehrsanbindung Stadtgebiet 8 8 8 8 4. 4.1 4.2 Grundstücksverkehr Anzahl der Erwerbsvorgänge Geldumsatz 9 9 9 5. 5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 Einzelheiten der Preisentwicklung Unbebaute Grundstücke Land- und Forstwirtschaft Gartenland Bauland Bebaute Grundstücke Ein- Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser Geschossbauten Wohnungs- und Teileigentum 10 10 10 10 10 14 15 17 17 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 Ableitungen Bodenpreisindex Umrechnungskoeffizienten Liegenschaftszinssätze Sachwert-Marktanpassungsfaktoren 19 19 19 20 20 7. Bodenrichtwerte 24 8. Verkehrswertgutachten und Bodenrichtwertauskünfte 26 9. Benachbarte Gutachterausschüsse 26 Seite 1 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ 1. Allgemeines 1.1 Vorbemerkungen Der vorliegende Grundstücksmarktbericht 2009 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster soll helfen, den Grundstücksmarkt transparenter zu machen und die Arbeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle zu dokumentieren. Er wird jährlich fortgeschrieben und von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses an interessierte Stellen und Personen auf Anforderung abgegeben. Nachdruck oder sonstige Vervielfältigungen sind nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet. Einigen allgemeinen Aussagen zu Aufgaben und Organisation eines Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle folgen Begriffsbestimmungen sowie Angaben und Zahlen zum Stadtkreis Neumünster, bevor die Entwicklung des Grundstücksmarktes analysiert wird. 1.2 Der Gutachterausschuss Die Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten sind in SchleswigHolstein im Jahre 1961 aufgrund des Bundesbaugesetzes und der dazu ergangenen Verordnung eingerichtet worden. Die heutigen gesetzlichen Grundlagen sind: • Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der z.Zt. gültigen Fassung, §§ 192 bis 199 • Landesverordnung über die Bildung von Gutachterausschüssen und die Ermittlung von Grundstückswerten vom 6. Dezember 1989 • Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV) vom 06.12.1988 (BGBl. S. 2209) und die hierzu ergangenen Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006 vom 01. März 2006) 1.2.1 Aufgaben des Gutachterausschusses Für den Bereich der kreisfreien Städte und der Kreise besteht in Schleswig-Holstein je ein selbständiger Gutachterausschuss, der die Bezeichnung "Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis/in der Stadt N.N." führt. Diese Bezeichnung macht deutlich, dass es sich um ein Fachgremium für Grundstückswerte in einem bestimmten Gebiet, nicht aber um einen Fachausschuss der Gebietskörperschaft handelt. Seite 2 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ Dem örtlichen Gutachterausschuss obliegen im Wesentlichen die im § 193 BauGB genannten Aufgaben: (1) Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, wenn 1. 2. 3. 4. die für den Vollzug dieses Gesetzbuchs zuständigen Behörden bei der Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetzbuch, die für die Feststellung des Wertes eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften zuständigen Behörden, die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, oder Gerichte und Justizbehörden es beantragen. Unberührt bleiben Antragsberechtigungen nach anderen Rechtsvorschriften. (2) Der Gutachterausschuss kann außer über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust auch Gutachten über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile erstatten. (3) Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. (4) Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist. 1.2.2 Zusammensetzung des Gutachterausschusses Der Gutachterausschuss besteht aus der oder dem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Mitgliedern. Die oder der Vorsitzende und alle weiteren Mitglieder müssen über Sachkunde und Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken verfügen und sich in den örtlichen Preisen des Grundstücksmarktes und in den Mieten auskennen. Die oder der Vorsitzende, die Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie die ehrenamtlichen weiteren Mitglieder werden von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister, der Landrätin oder dem Landrat bestellt; die Bestellung erfolgt für die Dauer von vier Jahren, eine Wiederbestellung ist unbeschränkt zulässig. Dem Gutachterausschuss in Neumünster gehören zur Zeit 12 ehrenamtliche Gutachter an. Seite 3 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Kollegialgremium und an Weisungen nicht gebunden. Er berät in nichtöffentlicher Sitzung. Die Gutachter haben ihre Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben. Sie sind verpflichtet, eventuelle Kenntnisse über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse der Beteiligten geheim zu halten. Um die Unabhängigkeit des Gutachterausschusses zu gewährleisten, ist gesetzlich festgelegt, wann Gutachter wegen Befangenheit oder aus anderen Gründen von der Mitwirkung ausgeschlossen sind. Die Gutachten werden mit Stimmenmehrheit beschlossen. Sie sind schriftlich auszufertigen und so zu begründen, dass die Entscheidung nachvollziehbar ist. Bei der Erstattung von Verkehrswertgutachten ist der Gutachterausschuss mit dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und zwei weiteren ehrenamtlichen Gutachtern besetzt. Die weiteren ehrenamtlichen Gutachter werden zu den Sitzungen gleichmäßig herangezogen, dabei wird die besondere Sachkunde der einzelnen Gutachter berücksichtigt. Zur Ermittlung von Bodenrichtwerten ist der Gutachterausschuss dann beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter mindestens drei ehrenamtliche Gutachter anwesend sind. 1.3 Geschäftsstelle Der Gutachterausschuss bedient sich zur Vorbereitung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle. Dieser Geschäftsstelle obliegen im Wesentlichen die folgenden Aufgaben: • Führung der Kaufpreissammlung und Beschaffung ergänzender Daten • Ableitung und Fortschreibung der für Wertermittlungen erforderlichen Daten • Vorbereiten von Wertermittlungen und Zustandsfeststellungen (Gutachten, Bodenrichtwerte, Übersichten über Bodenrichtwerte usw.) • Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und Grundstücksmarktberichten. Gewähren von Einsicht in diese Unterlagen und Erteilen von Auskünften aus ihnen an Interessierte • Erteilen von Auskünften aus der Kaufpreissammlung an dazu Berechtigte • Erledigung laufender Verwaltungsgeschäfte Seite 4 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ 1.4 Kaufpreissammlung Die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte Kaufpreissammlung bildet für den Gutachterausschuss die Grundlage für die Erfüllung der ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben. Nach § 195 BauGB ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Dies gilt auch für das Angebot und die Annahme eines Vertrages, wenn diese getrennt beurkundet werden sowie entsprechend für die Einigung vor einer Enteignungsbehörde, den Enteignungsbeschluss, den Beschluss über die Vorwegnahme einer Entscheidung im Umlegungsverfahren, den Beschluss über die Aufstellung eines Umlegungsplanes, den Grenzregelungsbeschluss und für den Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren. Die Verträge werden durch die Geschäftsstelle nach Weisung durch den Vorsitzenden des Gutachterausschusses ausgewertet. Um diese Arbeit leisten zu können, benötigt die Geschäftsstelle zusätzliche Angaben zum Haus bzw. zur Eigentumswohnung, die über einen Fragebogen von der Käuferseite eingeholt werden. Die Ergebnisse der Auswertung, die seit dem 01.01.1993 EDV-unterstützt erfolgt, werden in die Kaufpreissammlung übernommen. Ab dem 01.01.2008 ist eine neue Software „Automatische Kaufpreissammlung und Kaufpreisauswertung“ zum Einsatz gekommen. Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung werden die für die Wertermittlung wesentlichen Daten abgeleitet. Der Gutachterausschuss ist durch die Kaufpreissammlung jederzeit über die Lage auf dem Grundstücksmarkt informiert und greift auf sie bei der Erstattung von Verkehrswertgutachten zurück. Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten auf Antrag auch Eigentümer/innen und Erbbauberechtigte über die zu ihrem Grundstück gespeicherten Daten und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse im Einzelfall darlegen und sofern die sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet ist. Sonstige Personen erhalten bei berechtigtem Interesse eine Auskunft allerdings nur in einer Form, die Rückschlüsse auf bestimmte oder bestimmbare Personen oder Grundstücke nicht zulässt. Sie dürfen die Auskunft auch nur für den Zweck verwenden, mit dem das berechtigte Interesse begründet wurde. Die übrigen Ergebnisse der Wertermittlung (z.B. Bodenrichtwerte, Übersicht über die Bodenrichtwerte, sonstige Daten der Wertermittlung) unterliegen nicht dem Datenschutz, da sich diese Werte immer auf eine größere Zahl von Grundstücken beziehen. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Grundstück oder zu einer bestimmbaren Person ist ausgeschlossen. Deshalb sieht das BauGB auch eine Veröffentlichung vor. Seite 5 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ 2. Begriffsbestimmungen Die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Immobilienmarkt richten sich nach der Gesamtheit aller Umstände, die auf Grund von Angebot und Nachfrage den Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestimmen. Wesentlichen Einfluss haben die allgemeine Wirtschaftslage und die besondere Entwicklung am Ort sowie die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben bei der Auswertung von Kaufverträgen und der Wertermittlung außer Betracht. Neben der Unterscheidung nach unbebauten und bebauten Grundstücken kann auch eine Trennung nach Zustand und Entwicklung des Grund und Bodens sowie nach tatsächlicher und rechtlich zulässiger Bebauung von Bedeutung sein. 2.1 Unbebaute Grundstücke Für die Auswertung nach statistisch aussagekräftigen Kriterien und für die Wertermittlung werden die betroffenen Flächen unterschieden nach Flächen der Land- und Forstwirtschaft, Gartenland ohne Aussicht auf eine Entwicklung in Richtung Bauland, Bauland verschiedener Zustands- und Entwicklungsstufen sowie sonstige Flächen. 2.1.1 Land- und Forstwirtschaft Flächen der Land- und Forstwirtschaft sind entsprechend genutzte oder nutzbare Flächen, • 1. von denen anzunehmen ist, dass sie nach ihren Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage, nach ihren Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen in absehbarer Zeit nur land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden, • 2. die sich, insbesondere durch ihre landschaftliche oder verkehrliche Lage, durch ihre Funktion oder durch ihre Nähe zu Siedlungsgebieten geprägt, auch für außerlandwirtschaftliche oder außerforstwirtschaftliche Nutzungen eignen, sofern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eine dahingehende Nachfrage besteht und auf absehbare Zeit keine Entwicklung zu einer Bauerwartung bevorsteht. 2.1.2 Gartenland Hierunter fallen Flächen, die entweder erwerbsgärtnerisch genutzt werden oder auf Grund sonstiger Besonderheiten (Brunnenschutzgebiet u.ä.) langfristig für eine bauliche Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Seite 6 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ 2.1.3 Bauland Flächen, auf denen eine bauliche Nutzung sofort oder später möglich bzw. zulässig ist, werden zum einen danach unterschieden, ob auf ihnen Wohn- oder Gewerbegebäude errichtet werden können und zum anderen danach, in welchem Entwicklungszustand sie sich befinden. Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen Beschaffenheit und ihrer Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit tatsächlich erwarten lassen. Diese Erwartung kann sich insbesondere auf eine entsprechende Darstellung dieser Flächen im Flächennutzungsplan, auf ein entsprechendes Verhalten der Gemeinde oder auf die allgemeine städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets gründen. Als Rohbauland gelten Flächen, die nach den §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuches für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind. Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Hierbei ist noch zwischen erschließungsbeitragspflichtigem (ebpf) und erschließungsbeitragsfreiem (ebf) Bauland zu unterscheiden, d.h. danach, ob die Erschließungskosten noch ausstehen oder schon bezahlt sind. 2.1.4 Sonstige Flächen Unter diesen Begriff fallen bewertungstechnisch z.B. die Flächen, die für eine Nutzung als Verkehrs- oder Gemeinbedarfsflächen bestimmt sind, als Abbauland genutzt oder als Wasserflächen bezeichnet werden. 2.2 Bebaute Grundstücke Bei bebauten Grundstücken ist neben der Art der vorhandenen Bebauung die nach geltendem Baurecht zulässige ebenso von Bedeutung wie der notwendige bzw. übliche Umfang der Freiflächen. Mehrfamilienhausgrundstücke im Stadtzentrum benötigen weniger Freiflächen als Einfamilienhausgrundstücke im übrigen Stadtgebiet, Reihen- oder Doppelhausgrundstücke weniger als solche, auf denen ein Einzelhaus steht, während gewerblich genutzte Grundstücke ihrem Verwendungszweck gemäß einen erheblichen Freiflächenanteil benötigen. Seite 7 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ 3. Die Stadt Neumünster 3.1 Geographische Lage Neumünster liegt auf der holsteinischen Vorgeest unter 54°04'nördlicher Breite und 9°59' östlicher Länge von Greenwich, rd. 22 m über dem Meeresspiegel. 3.2 Verkehrsanbindung Die Stadt Neumünster ist Verkehrsknotenpunkt für den Schienenverkehr nach Hamburg, Flensburg, Kiel und Heide; das Autobahnnetz der A 7 Hamburg-Flensburg mit Abzweiger nach Kiel; den Nord- Süd-Verkehr Berlin-Skandinavien und den Bäderverkehr. 3.3 Stadtgebiet Die Stadt wird von den Flüssen Stör und Schwale durchflossen. Die Schwale mündet am südwestlichen Stadtrand in die Stör. Die größte Ausdehnung der Stadt beträgt in Nord-Süd-Richtung 14,0 km in Ost-West-Richtung 8,4 km Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von rd. 7160 ha und hat eine amtliche Einwohnerzahl ohne Nebenwohnsitz von 77.199 Personen per 30. September 2008. Das entspricht einer Bevölkerungsdichte von rd. 1.078 Einwohnern je km². Die Stadt ist in neun Stadtteile eingeteilt. Böcklersiedlung – Bugenhagen Brachenfeld – Ruthenberg Einfeld Faldera Gadeland Gartenstadt Stadtmitte Tungendorf Wittorf Seite 8 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ 4. Grundstücksverkehr Die Entwicklung des Grundstücksverkehrs im Berichtsjahr und im Vergleich zu den Vorjahren wird durch Daten über die Anzahl der registrierten Erwerbsvorgänge, über Flächenund Geldumsätze aufgezeigt. Zur Interpretation der einzelnen Grundstücksteilmärkte wird eine Aufgliederung nach den wesentlichsten Grundstücksarten vorgenommen. 4.1 Anzahl der Erwerbsvorgänge Der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wurden 627 im Jahre 2009 beurkundete Kaufverträge übersandt. Diese verteilten sich auf Grundstücksart Anzahl unbebaute Grundstücke bebaute Grundstücke Wohnungs- und Teileigentum Erbbaurecht / -grundstücke 64 274 116 4 nicht auswertbare Verträge davon Zwangsversteigerungen 169 48 4.2 Geldumsatz Der Geldumsatz betrug im Berichtsjahr 69.535 TEuro. Er verteilte sich wie folgt: Grundstücksart Umsatz in T€ unbebaute Grundstücke (unb) bebaute Grundstücke (beb) Wohnungs- und Teileigentum (etw) Erbbaurecht / -grundstücke (erb) 6.086 55.280 7.985 184 % - Anteil erb unb etw 11,5% 0,3% 8,7% beb 79,5% Seite 9 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ 5. Einzelheiten der Preisentwicklung 5.1. Unbebaute Grundstücke Zur Definition der Grundstücksart siehe 2.1 5.1.1 Land- und Forstwirtschaft Diese Angaben werden in der gebührenfreien Version nicht angeboten !!! 5.1.2 Gartenland Diese Angaben werden in der gebührenfreien Version nicht angeboten !!! 5.1.3 Bauland Diese Angaben werden in der gebührenfreien Version nicht angeboten !!! Seite 10 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ Innerhalb des Berichtszeitraumes wurden insgesamt 36 Baugrundstücke veräußert. Der Flächenumsatz in diesem Bereich betrug rd. 2,44 ha bei einem Durchschnittspreis von rd. 92,-- €/m² und einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von 675 m². Die Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken ist in Neumünster zurückgegangen. Für die Ermittlung von Umrechnungskoeffizienten liegt kein ausreichendes Datenmaterial vor. Für die Darstellung der Preisentwicklung werden die drei Hauptgruppen Wohnbauflächen, gemischt genutzte Bauflächen und Gewerbeflächen gebildet. Ab 2008 erfolgt bei den Gewerbeflächen eine Unterteilung nach Produktion und Handel. Zahl der Kauffälle Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Wohnbau 88 46 53 25 36 % Gem.Baufl. 86% 9 84% 6 74% 3 60% 3 88% 0 % 9% 11% 4% 7% 0% Gewerbe 5 3 16 14 5 % Produktion Handel 5% 5% 22% 33% davon 9 davon 5 12% davon 4 davon 1 Gesamt 102 55 72 42 41 Zahl der Kauffälle 100 88 Anzahl 80 60 53 46 36 40 20 25 9 16 5 6 3 14 3 3 0 2007 2008 2009 0 2005 2006 Jahrgang W ohnbau Seite 11 G em .B aufl. G ewerbe 5 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ Flächenumsatz in Hektar (ha) Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Wohnbau 4,9 3,9 7,4 1,7 2,4 % Gem.Baufl. 40% 2,6 78% 0,4 50% 2,0 26% 0,2 43% 0,0 % 21% 8% 13% 3% 0% Gewerbe 4,9 0,7 5,6 4,7 3,2 % Gesamt 39% 12,4 14% 5,0 37% 15,0 71% 6,6 57% 5,6 F lä c h e n u m s a tz 8 ,0 7 ,0 Hektar 6 ,0 5 ,0 4 ,0 3 ,0 2 ,0 1 ,0 0 ,0 2005 2006 W ohnbau 2007 G e m .B a u f l. 2008 2009 G e w e rb e Geldumsatz in Tausend Euro (T€) Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Wohnbau 4.671 4.081 4.356 1.656 2.224 % Gem.Baufl. 52% 2.234 90% 217 56% 954 46% 126 52% 0 % Gewerbe 25% 2.136 5% 212 12% 2.541 3% 1.827 0% 2.044 % 23% 5% 32% 51% 48% Gesamt 9.041 4.510 7.851 3.609 4.268 G e ld u m s a tz 5 .0 0 0 Umsatz in T€ 4 .0 0 0 3 .0 0 0 2 .0 0 0 1 .0 0 0 0 2005 2006 W ohnbau 2007 G e m . B a u f l. Seite 12 2008 G e w e rb e 2009 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ Preisentwicklung unbebauter Grundstücke in EURO / m². Diese Angaben werden in der gebührenfreien Version nicht angeboten !!! Seite 13 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ 5.2 Bebaute Grundstücke Für die Darstellung der Entwicklung auf diesem Teilmarkt wird unterschieden nach Einbzw. Zweifamilienhäusern (EFH), die als freistehende Objekte, als Doppelhäuser auf einer gemeinsamen Grundstücksgrenze oder als Reihenhäuser errichtet wurden, nach Geschossbauten mit reiner bzw. überwiegender Wohnnutzung (MFH), Büro- und Geschäftsgebäuden (GEM) sowie nach Gewerbe- und Industrieobjekten (GEW). Zur Aufschlüsselung des vertraglich vereinbarten Kaufpreises wird der Käufer in einem Fragebogen um zusätzliche Informationen zu dem jeweiligen Objekt gebeten. Durch die gute Akzeptanz dieses Fragebogens ist es möglich, Interessierten am Marktgeschehen gesicherte Daten in anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen. Zahl der Kauffälle Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 EFH 276 174 231 199 227 davon Erstbezug 10 1 3 0 4 MFH 32 38 32 18 26 GEM 9 24 18 17 9 GEW 18 24 36 28 22 Gesamt 335 260 317 262 284 Z a h l d e r K a u f f ä lle 300 276 231 250 227 199 Anzahl 200 174 150 100 50 32 9 18 38 32 2424 18 36 181728 26 2008 2009 9 22 0 2005 2006 2007 EFH MFH GEM GEW Geldumsatz in Tausend Euro (T€) Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 EFH 34.673 21.980 28.025 22.988 27.525 davon Erstbezug 1.548 150 557 0 736 MFH 6.783 19.391 28.441 4.169 6.127 Seite 14 GEM 3.185 11.158 6.998 5.702 7.820 GEW 40.740 46.241 87.965 12.328 13.571 Gesamt 85.381 98.770 151.429 45.187 55.043 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ 5.2.1 Ein-/Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser Diese Angaben werden in der gebührenfreien Version nicht angeboten !!! Seite 15 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ Diese Angaben werden in der gebührenfreien Version nicht angeboten !!! Seite 16 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ 5.2.2 Geschossbauten Diese Angaben werden in der gebührenfreien Version nicht angeboten !!! 5.2.3 Wohnungs- und Teileigentum Diese Angaben werden in der gebührenfreien Version nicht angeboten !!! Seite 17 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ Zahl der Kauffälle 2005 2006 2007 2008 2009 Altbestand 81 67 83 88 110 Erstbezug 2 0 10 5 7 83 67 93 93 117 Gesamt E ig e n t u m s w o h n u n g e n 110 120 A 100 n 80 z 60 a 40 h 20 l 0 88 83 81 67 2 0 2005 2006 10 2007 W e ite r v e r ä u ß e r u n g 5 7 2008 2009 E r s te r w e r b Geldumsatz in Tausend Euro (T€) 2005 2006 2007 2008 2009 Altbestand 6.406 4.284 6.048 6.891 6.434 Erstbezug 214 0 1.638 661 1.341 6.620 4.284 7.686 7.552 7.775 Gesamt Seite 18 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ Durchschnittspreis je m² Wohnfläche in Euro Diese Angaben werden in der gebührenfreien Version nicht angeboten !!! 6. Ableitungen Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle eines Gutachterausschusses gehört nach der WertV auch die Untersuchung von Abhängigkeiten sowie die Ableitung von Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten und Liegenschaftszinssätzen. 6.1 Bodenpreisindex Für die Ableitungen von Indexzahlen fehlten bisher für Neumünster signifikante Preisänderungen. Die Ursache hierfür dürfte in den Besonderheiten der Grundstückswerte liegen, die durch die Ansiedlungspolitik der Stadt Neumünster in der Vergangenheit bedingt waren. 6.2 Umrechnungskoeffizienten Die Ermittlung von Umrechnungskoeffizienten für Wertunterschiede auf Grund von Abweichungen im Maß der baulichen Nutzung musste unterbleiben, da solche Unterschiede in Neumünster aus Kaufverträgen nicht in ausreichend großer Anzahl nachgewiesen werden konnten. Seite 19 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ 6.3 Liegenschaftszinssatz Der Liegenschaftszinssatz errechnet sich aus dem Verhältnis von Gebäudereinertrag zu Kaufpreis unter Beachtung der Restnutzungsdauer. Bei den Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wurden die Liegenschaftszinssätze für das Berichtsjahr überwiegend für unvermietete Objekte ermittelt. Die Berechnungen erfolgten auf der Grundlage der ortsüblichen Mieten gemäß Mietspiegel der Stadt Neumünster. Für die Bewirtschaftungskosten wurden bei den Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen Pauschalansätze von 25% gewählt. Durchschnittlicher Liegenschaftszinssatz für verschiedene Gebäudetypen: Diese Angaben werden in der gebührenfreien Version nicht angeboten !!! 6.4 Sachwert- Marktanpassungsfaktoren (MAF) für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Doppelhaushälften und Reihenhäuser Ziel aller in der Wertermittlungsverordnung 1988 (WertV) beschriebenen Wertermittlungsverfahren ist es, den Verkehrswert, d.h. den am Markt durchschnittlich (d. h. am wahrscheinlichsten) zu erzielenden Preis zu ermitteln. Das herstellungsorientierte Rechenergebnis „vorläufiger Sachwert“ ist in aller Regel nicht mit hierfür gezahlten Marktpreisen identisch. Deshalb muss das Rechenergebnis „vorläufiger Sachwert“ (=Substanzwert des Grundstücks) an den Markt, d. h. an die für vergleichbare Grundstücke realisierten Kaufpreise, angepasst werden. Dieses erfolgt mittels eines Marktanpassungsfaktors. Der Marktanpassungsfaktor ist zwar weder in den §§ 21-25 WertV –Beschreibung des Sachwertverfahrens-, noch in den §§ 8-12 WertV –Beschreibung der erforderlichen Datengenannt, jedoch ergibt sich die Notwendigkeit der Marktanpassung zwingend aus § 7 Abs. 1 Satz 2 WertV. Dieser sogenannte Marktanpassungsfaktor ist durch Nachbewertungen aus realisierten Vergleichskaufpreisen und für diese Vergleichsobjekte berechneten „vorläufigen Sachwerte“ abzuleiten. Er ist das durchschnittliche Verhältnis aus Kaufpreisen und den ihnen entsprechenden, nach den Vorschriften der WertV ermittelten „vorläufigen Sachwerte“. Vorläufiger Sachwert X Marktanpassungsfaktor = marktangepasster Sachwert Seite 20 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ Den abgeleiteten Marktanpassungsfaktoren liegt folgendes Bewertungsmodell zugrunde: Normalherstellungskosten (NHK): NHK 2000 gem. Wertermittlungsrichtlinien (WertR); ohne Regionalisierung Baunebenkosten: WertR : 16% bei EFH u. ZFH, 14% bei DHH u. RH Bruttogeschossfläche (BGF): DIN 227 / 1987 Baupreisindex: Statistisches Bundesamt; Neubau von Wohngebäuden Gesamtnutzungsdauer: WertR : 60 bis 100 Jahre, in der Regel 80 Jahre Alterswertminderung: linear Außenanlagen: pauschal, 3% bis 7% von Gebäudezeitwert, mindestens 3.000 € Bodenwert: Bodenrichtwert ungedämpft, angepasst an die Grundstücksgröße, erschließungsbeitragsfrei Kauffälle aus dem Jahr: 2008 und 2009 Anzahl: BRW 60 €/m² bis 85 €/m² = 92 Vergleichsfälle BRW 90 €/m² bis 130 €/m² = 128 Vergleichsfälle (BRW = Bodenrichtwert) Seite 21 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ Sachwert-Marktanpassungsfunktion Diese Angaben werden in der gebührenfreien Version nicht angeboten !!! Seite 22 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ 7. Bodenrichtwerte Nach § 196 BauGB ermittelt der Gutachterausschuss jeweils zum Stichtag 31.12. jeden Jahres mit gerader Endziffer durchschnittliche Lagewerte, die Bodenrichtwerte. Diese Richtwerte werden im Internet unter der Adresse www.gutachterausschuesse-sh.de veröffentlicht. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke eines Gebietes, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er wird auf der Grundlage der Kaufpreissammlung für unbebaute Grundstücke und nach der Auswertung der Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt incl. Erschließungskosten ermittelt. Der Bodenrichtwert wird je m² Grundstücksfläche angegeben und bezieht sich bei Einfamilienhausbebauung auf Grundstücke mit einer Größe von 500 m² bis 800 m². Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksfläche oder Zuschnitt ergeben Abweichungen vom Bodenrichtwert. Die dargestellten Richtwertzonen lassen sich deshalb in der Regel nicht strichscharf voneinander trennen. Seite 23 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ Bodenrichtwertübersicht für baureifes Land in Neumünster gemäß § 15 Abs. 1 der Landesverordnung über die Bildung von Gutachterausschüssen und die Ermittlung von Grundstückswerten (Stichtag 31.12. 2008) Lage Wohnbauflächen für den Gewerbliche Bauflächen individuellen Wohnungsbau [Euro / m²] Geschoss wohnungsbau [Euro / m²] Böckler-Siedlung 85,-- 100,-- --- BrachenfeldSchwalegegend 130,-- --- --- Brachenfeld 90,-- --- --- Einfeld-Seegegend 130,-- --- --- Einfeld-Nord 95,-- --- --- Einfeld-Süd 85,-- --- 25,-- Faldera 75,-- --- --- Gadeland 90,-- 100,-- 30,-- / 50,-- Gartenstadt 90,-- --- --- --- --- 30,--/60,-- Gewerbegebiet FreesenburgNord/Süd Innenstadt Ruthenberg Produktion / Handel [Euro / m²] siehe Internet: www.gutachterausschuesse-sh.de 80,-- / 95,-- 80,-- / 95,-- --- Stör 60,-- 75,-- 30,-- / 60,-- Tungendorf-Nord 75,-- --- --- Tungendorf-Süd 90,-- --- --- Wittorf 90,-- 100,-- 25,-- / 60,-- --- --- 30,-- Industriegebiet Süd Seite 24 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster ____________________________________________________________________________________________________________ 8. Verkehrswertgutachten und Bodenrichtwertauskünfte Ein Schwerpunkt der Arbeit des Gutachterausschusses liegt, wie eingangs erwähnt, auf der Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert bebauter und unbebauter Grundstücke aller Art und Nutzung. Gründe für die Erstellung waren z. B. Auseinandersetzungen im privaten Bereich, Fragen der Kaufpreisbemessung, Sanierungszwecke und Angelegenheiten im sozialen Bereich. Außerdem wurde von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eine Vielzahl von mündlichen und schriftlichen Auskünften zu Bodenrichtwerten und Einzelgrundstücken erteilt. 9. Benachbarte Gutachterausschüsse Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Steinburg Viktoriastraße 16-18 25524 Itzehoe, (Tel.: 04821/69-372) Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Plön Kronshagener Weg 107 24116 Kiel (Tel.: 0431/23763-400) Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Rendsburg - Eckernförde Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg, (Tel.: 04331/202-481) Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg, (Tel.: 04551/951-582) Seite 25