Dschinghis Khan/Nino de Angelo

Transcription

Dschinghis Khan/Nino de Angelo
Mit den Kreisnachrichten des Kreises Cochem-Zell
Jahrgang 43/127
Samstag, den 3. Mai 2014
Ausgabe 18/2014
SWR4.de
Ulmen in der Vulkaneifel
Dschinghis Khan/Nino de Angelo
Rosanna Rocci / Peter Michael / voXXclub
Jonathan Zelter
So. 04.05.2014 /Ulmen
Ab 9.00 Uhr Begrüßung und kurze ökumenische Andacht
Abmarsch auf 5, 8 und 12 km
Ab 12.30 Uhr Bühnenprogramm
UKW 93,6 / SWR4 Hörerservice: 01803 929-456
(9 Ct. /Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct. /Min)
Ulmen
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Ausgabe 18/2014
9. bis11. Mai 2014
Ulmen
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Traditionelles
re
30 Jah
BACKFEST
in Kliding
ab 17 Uhr
Dämmerschoppen
· ofenfrische Pizza
SAMSTAG:
hr
Ab 21 U
ab 16 Uhr Dämmerschoppen
s an der
il
ta
k
c
o
C
Sektbar
· ofenfrische Pizza
· Dartturnier: Anmeldung (16:00-16:30 Uhr)
Startgeld: 5,- Euro p.Pers.
SONNTAG:
10 Uhr
12 Uhr
14 Uhr
17 Uhr
18 Uhr
ferkel
Span
Frühschoppen
artof feln
it Bratk
m
Mittagessen
Hefekuchen aus dem Steinbackofen
Ehrung der Backfrauen
Große Tombola: 1. Preis: 400,- Euro
Der Brotverkauf beginnt
am Donnerstag, 8. Mai 2014, ca. 13 Uhr.
Auf Ihr Kommen freut sich der Karnevalverein Kliding 1983 e.V.
Ausgabe 18/2014
Ulmen
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BEREITSCHAFTSDIENSTE
Polizei
Notruf:............................................................................................ 110
Polizeiinspektion Cochem:............. Tel.: 02671-9840, FAX 984100
Polizeiinspektion Zell:................... Tel.: 06542-98670, FAX 986750
Polizeiautobahnstation Kaisersesch:...................Tel.: 02653-99010
Kriminalpolizeiinspektion Mayen:........................Tel.: 02651-8010
Feuer und Rettungsdienst
Notruf ............................................................................................ 112
Notdienstbereitschaft der Zahnärzte:
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:
0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:
Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag früh 08.00 bis Montag früh 08.00 Uhr
Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an
Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr
an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis
Samstag 8.00 Uhr
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können
Sie unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen.
Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie
bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Notdienst der Apotheken im Land:
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet
aus demdeutschen Festnetz
0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)
(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und
aus dem Mobilfunknetz
0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)
Das Verfahren ist denkbar einfach:
Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über
die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden
drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und
zweimal wiederholt.
Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so
wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben
werden.
Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer
schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie
im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat
Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt
und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
Aber wie auch der Name schon sagt:
Notdienst ist Sonderdienst!
Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der
Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden.
Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer RheinlandPfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar, der nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes
die umliegenden dienstbereiten Apotheken anzeigt.
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden:
................................................................................. Tel.: 06531-94477
Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist
über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:
.................................................................................. Tel.: 0261-19222
Ausgabe 18/2014
Notdienste
Ärztlicher Notdienst
Bereich Lutzerath.............................................. Tel. 02671 9171591
Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren,
Büchel,Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt,
Weiler
Bereich Kelberg-Ulmen ................................... Tel.: 0180 - 5112077
(14 ct./Min.)
Versorgung folgender Orte aus der Verbandsgemeinde Ulmen:
Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath,
Filz und Auderath
Über die angegebene Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen
Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden.
Dienstzeiten der Bereitschaftsdienstzentrale:
Mittwoch 13.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr
Freitag 18.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr
Vor Feiertagen 18.00 Uhr bis Folgetag 08.00 Uhr.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
NOTDIENSTE
Kreiswasserwerk Cochem-Zell
Bereitschaftsdienst
Bezirk Eifel:.................................................. Handy 0160-9786 9515
Erdgasversorgung
Energieversorgung Mittelrhein GmbH,
Cochem .................................................................Tel. 02671/6007-55
Notrufnummer
bei Stromstörungen
Westnetz GmbH,
Rauschermühle, 56648 Saffig....................................... 0800 4112244
Störungen bzgl. Kabel - TV
für Ulmen: KEVAG Telekom, 56073 Koblenz, Cusanusstr. 7
............................................................................Tel. 0261/20 16 22 22
für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier
....................................................................................Tel. 0651/1457-0
Schiedsperson
Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 026761385
Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler
und Wollmerath)
Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677/448
Hinweis:
Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen
gegenseitig.
SONSTIGE RUFNUMMERN
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Postfach 1244, 56763 Ulmen
Tel.: 02676/409-0 (Zentrale)
Fax-Nr.: 02676/409501
Fax-Nr.: 02676/409500 (Vulkanecho)
Fax-Nr.: 02676/409502 (Abwasserwerk)
Ulmen
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Ausgabe 18/2014
Mitteilungen aus dem
GesundLand Vulkaneifel
Grußwort zum SWR 4 Wandertag
Liebe Wanderfreundinnen und Wanderfreunde,
sehr herzlich heiße ich Sie in Ulmen, einer kleinen aber schönen Stadt inmitten
der Vulkaneifel, willkommen.
Anlässlich des SWR 4 Wandertages lade ich Sie herzlich ein, eine der schönsten
Regionen Deutschlands zu erkunden und insbesondere Ulmen näher kennen
zu lernen.
Wer an Ulmen denkt, dem kommt unweigerlich das Ulmener Maar in den Sinn.
Das Maar, dass Sie sich als kreisrunden erloschenen Vulkankratersee vorstellen
müssen, ist erst vor rund 10.000 Jahren entstanden und damit die jüngste, mit Wasser gefüllte vulkanische Hohlform nördlich der Alpen. Ebenso reizvoll zu erkunden ist der Jungferweiher und die
Burgruine.
Ganz egal, für welchen Wanderweg Sie sich entscheiden: Ich verspreche Ihnen, dass Ihnen noch
lange die schönen Bilder und Eindrücke vom Ulmener Maar, Burgruine und Jungferweiher haften
bleiben.
Selbst wenn Sie sich gegen die Bewegung an frischer Luft entscheiden: Auf dem Gelände der Realschule plus Vulkaneifel erwartet Sie ganztägig ein umfangreiches kulinarisches und musikalisches
Programm mit bekannten Künstlerinnen und Künstlern.
Ich wünsche allen Wanderfreundinnen und Wanderfreunden eindrucksvolle Stunden und herrliche
Naturerlebnisse in Ulmen und Umgebung.
Wir freuen uns auf einen gelungen Wandertag mit Gästen aus ganz Rheinland-Pfalz.
Sie sind zu Gast bei Freunden!
Herzliche Grüße
Günther Wagner
Stadtbürgermeister von Ulmen
Neue Führungen durch den Parcours der
Sinne
Alles neu macht der Mai!
Ab dem 3. Mai 2014 werden bis Oktober im Parcours der Sinne
in Immerath jeden Samstag öffentliche Führungen angeboten. Dr.
Frank Fetten und Gisela Kees nehmen Sie mit auf eine Entdeckungsreise, bei der Sie Ihre Sinne erforschen können.
Die Führungen finden um 15:00 Uhr statt; Kosten: 6 Euro für
Erwachsene/ 4 Euro für Kinder; Treffpunkt ist der Sportplatz in
Immerath.
Weitere Führungen werden am 29. Mai, am 8. Juni und am 19. Juni
sowie in den Sommerferien (RLP und NRW) donnerstags vom 10.
Juli bis 4. September angeboten.
Keine Anmeldung erforderlich.
Altes Wissen in junge Hände - Mitwirkende
fürs Generationentreffen gesucht!
Was Opa und Oma einst konnten… Traditionelles Handwerk, wertvolles Wissen und andere spezielle Fähigkeiten gehen häufig im
Laufe der Generationen verloren. Um dem vorzubeugen, veranstaltet die Natur- und Wildnisschule Teutoburger Wald im GesundLand
Vulkaneifel im Jugendhüttendorf in Manderscheid ein Generationentreffen der besonderen Art: Vom 26. - 28. September 2014 zeigen
hier Vertreter abwechslungsreicher Bereiche ihr Können und möchten es auf diesem Weg weitergeben. Dabei kann es sich um Tätigkeiten wie zum Beispiel Korbflechten, Weben, Messerschleifen oder
auch Volkstraditionen wie Singen oder Geschichtenerzählen u.v.m.
handeln. Ziel ist es, eine generationenübergreifende Neugierde zu
wecken und somit aussterbende Handwerkskünste etc. am Leben
zu halten.
Wenn Sie auch eine alte, besondere Fähigkeit haben und diese
Erfahrung in geselliger Atmosphäre weitergeben möchten, melden
Sie sich bis Mitte Mai bei Familie Moritz unter 06572/ 92110 oder
info@jugend-huettendorf.de.
Damit für die Aussteller keine Kosten anfallen, werden für das
Event außerdem noch Sponsoren gesucht.
Das Jugendhüttendorf ist Mitglied im GesundLand Vulkaneifel
und bietet unter anderem mit Natur- und Abenteuerprogrammen
zukunftsweisende Jugendarbeit. Es ist das „Dorf“ für Schulklassen,
Kindergruppen, Familien und Wanderer. Hier können die Sinne
geschult und die Landschaft, in die es eingebettet ist, erlebt werden.
Neue Dauer-Ausstellung
in der Vulkaneifel Therme
Bad Bertrich,
Beginn 6. Mai 2014
„Acrylmalerei“ heißt es ab 6. Mai in der Vulkaneifel Therme Bad
Bertrich. Dann wird die heimische Künstlerin Pernilla Gustafsson
ihre Werke ausstellen.
Vor 10 Jahren hat Frau Gustafsson die Leidenschaft zur Acrylmalerei entdeckt. Durch autodidaktische Weiterbildung in verschiedenen Maltechniken erweitert sie kontinuierlich ihre künstlerischen
Ausdrucksmöglichkeiten. Ihre Werke sind abstrakt und die Farbe
dominiert in ihren Bildern. Sie möchte den Betrachter animieren,
seiner Fantasie freien Lauf zu lassen.
Zu sehen ist die Ausstellung täglich zu den Öffnungszeiten der Vulkaneifel Therme von 9.00 - 22.00 Uhr.
Information:
Vulkaneifel Therme
Clara-Viebig-Straße 3 - 7, 56864 Bad Bertrich, Tel. 02674/913070
www.vulkaneifeltherme.de
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Ausgabe 18/2014
Tel.-Nr.: 0160 / 913 932 03
Ulmen
Ulmen
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Clara-Viebig-Pavillon
Lesungen
Freitags 15.00 - 16.00 Uhr
Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes,
Märchen, Noveletten alles rund um Clara
Viebig
Lassen Sie sich überraschen!
Lesung mit anschließendem
Gedankenaustausch
Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21
VERBANDSGEMEINDE
VERBANDSGEMEINDE
Ulmen
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Verbandsgemeinderates
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Ulmen ein, die am
Montag, den 05.05.2014, um 16:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Vorstellung einer KommApp u. mobilen Webseite
2. Beratung und Beschlussfassung über eine 7. Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen
3. Auflage der kommunalen Förderprogramme Abriss und Vitalisierung für die Verbandsgemeinde Ulmen
4. Abwassertechnische Erschließungsmaßnahme für das Gebiet
„Auf der Acht“in Lutzerath
5. Übernahme der Geschäftsanteile der Verbandsgemeinde TreisKarden an der Breitband-Infrastrukturgesellschaft CochemZell mbH (BIG) nach deren Auflösung
6. Antrag der CDU-Fraktion zur Sprachförderung in Kindergärten
7. Abschluss einer Vereinbarung zwischen Verbandsgemeinde und
Ortsgemeinden bzw. Zweckverbänden zur Trägerschaft der Kindertagesstätten
8. Verleihung eines Namenszusatzes für die Grundschule Ulmen
9.Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
10.Mitteilungen
gez. Alfred Steimers, Bürgermeister
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Postanschrift: Postfach 1244, 56763 Ulmen, Tel.: 02676/409-0,
Fax: 02676/409-501, Vorzimmer 409-500, Abwasserwerk 409-502
Öffnungszeiten der Verwaltung:
Montag - Donnerstag
8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 13.00 Uhr
Besondere Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag- Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
Montag- MIttwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr,
1. Samstag im Monat: 10.00 bis 12.00 Uhr
Ausgabe 18/2014
Altersjubilare
Wir gratulieren
am 04.05. zum 80. Geburtstag
Frau Agnes Schüller
56825 Schmitt, Kirchstraße 1
am 05.05. zum 83. Geburtstag
Herr Hermann Laux
56826 Lutzerath OT Driesch,
Oberdorfstraße 6
am 05.05. zum 86. Geburtstag
Herr Andreas Steimers
56825 Schmitt,
Gillenbeurener Weg 7
am 06.05. zum 87. Geburtstag
Frau Josefine Gorski
56826 Lutzerath, Römerstraße 55
am 06.05. zum 84. Geburtstag
Frau Agathe Laßmann
56823 Büchel, Auf der Kunn 12
am 06.05. zum 83. Geburtstag
Herr Walter Max
56864 Bad Bertrich OT Kennfus,
Hauptstraße 43
am 07.05. zum 82. Geburtstag
Herr Paul-Ernst Lindner
56766 Ulmen OT Vorpochten,
Lilienweg 1
am 07.05. zum 86. Geburtstag
Frau Katharina Simonis
56864 Bad Bertrich,
Am Römerkessel 1
am 08.05. zum 80. Geburtstag
Frau Maria Diewald
56825 Beuren, Unterdorfstraße 5
am 09.05. zum 80. Geburtstag
Herr Walter Jakobs
56825 Urschmitt, Dorfstraße 27
am 09.05. zum 86. Geburtstag
Frau Rita Max
56864 Bad Bertrich OT Kennfus,
Moselblickstraße 16
am 10.05. zum 95. Geburtstag
Frau Josefine Benz
56825 Gillenbeuren,
Hauptstraße 16
am 10.05. zum 80. Geburtstag
Frau Ursula Exner
56766 Ulmen OT Meiserich,
Zum Elzbach 1
am 10.05. zum 88. Geburtstag
Frau Gisela Ilgen
56825 Beuren, Oberdorfstraße 5
am 10.05. zum 88. Geburtstag
Frau Gertrud Roden
56828 Alflen, Schulstraße 29
Verbandsgemeinde Ulmen im Internet
Adresse: www.ulmen.de
E-Mail: info@ulmen.de
Sie können uns Ihr Anliegen auch gerne
per E-Mail zukommen lassen!
Ulmen
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Die Projektentwicklungsgesellschaft
Vulkaneifel Ulmen mbH informiert
Einfach, pragmatisch, gut: Technologieförderung leicht
gemacht
Die Förderung von Innovationen, neuen Technologien und Produkten ist ein wichtiges Element der rheinland-pfälzischen Wirtschaftspolitik. Neue Technologien bringen die wirtschaftliche Entwicklung
von Rheinland-Pfalz als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort voran. Um Unternehmen zu stärken, bietet das Wirtschaftsministerium zusammen mit der Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz (ISB) Fördergelder bis zu 37.500 Euro für Durchführbarkeitsstudien in Unternehmen an.
„Mithilfe von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bringen
innovative Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) neue Produkte und Produktionsverfahren auf den Markt. Sie gestalten so
die Zukunft des Landes mit und ermöglichen weiteren Fortschritt.
Diese Unternehmen möchten wir bei ihrer Arbeit unterstützen“,
betonte Wirtschaftsministerin Eveline Lemke.
Die Fördergelder können für Durchführbarkeitsstudien beantragt
werden, um die technische wie finanzielle Machbarkeit beispielweise von neuen Produkten oder Herstellungsverfahren zu prüfen.
Sie sind sehr wichtige Entscheidungshilfen in der Phase vor der Planung, dem Bau und der Erprobung neuer Produkte und Verfahren.
„Durchführbarkeitsstudien sind ein gutes und bewährtes Instrument, technisch machbare und finanzierbare Lösungsansätze herauszufinden und Projekte für morgen anzustoßen“, so Dr. Ulrich
Link, Mitglied des Vorstandes der ISB.
Auch in der nächsten Förderperiode des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) ab 2015 will das Wirtschaftsministerium rheinland-pfälzischen Unternehmen über die ISB wieder
Gelder im Rahmen der „Einzelbetrieblichen Technologieförderung
- InnoTop“ bereitstellen. Die Zuschüsse können in einem vereinfachten Verfahren direkt bei der ISB beantragt werden. Erste Informationen können bei der ISB telefonisch abgefragt werden unter
06131 6172-1331 oder sind auf der Internetseite unter www.isb.rlp.
de nachzulesen. Weitere Auskünfte erteilt die
Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel/Ulmen mbH, Marktplatz 1, 56766 Ulmen (Tel. 02676/409-254, Fax: 02676/409-500,
E-Mail: Hiltrud.Kaefer@ulmen.de)
Mit Pioniergeist und guten Geschäftsideen punkten
Wettbewerb „Pioniergeist Rheinland-Pfalz“ für Existenzgründer
startet am 28. April 2014, Preisgelder im Gesamtwert von 30.000
Euro zu gewinnen
Überzeugende, kreative und gut durchdachte Gründungskonzepte
sind auch in diesem Jahr gesucht, wenn der Wettbewerb „Pioniergeist“ in eine neue Runde geht. Gefragt sind Personen, die im vergangenen oder laufenden Jahr ein Unternehmen in Rheinland-Pfalz
gegründet haben oder 2014 den Schritt in die Selbstständigkeit
gehen. Der Erstplatzierte erhält 15.000 Euro, der Zweitplatzierte
10.000 Euro und der Drittplatzierte 5.000 Euro. Die gemeinsame
Aktion des Südwestrundfunks, der Volksbanken Raiffeisenbanken
des Landes sowie der Investitions- und Strukturbank RheinlandPfalz (ISB) startet am 28. April 2014.
Ausgabe 18/2014
Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke freut
sich als Schirmherrin des Wettbewerbs auf zahlreiche Bewerbungen.
„Unternehmerische Initiative und Verantwortungsbereitschaft sind
die Grundlage unserer Wirtschaft. Unser Ziel ist es, potenzielle
Gründer zu unterstützen und zu fördern, damit sie die Chancen,
die ihnen die Selbstständigkeit bietet, nutzen. Unsere Gesellschaft
braucht Menschen, die etwas wagen, um zu gewinnen“, sagte Lemke.
Existenzgründer können sich bis zum 1. September 2014 bei der ISB
bewerben. Interessenten finden die Teilnahmebedingungen und die
Bewerbungsunterlagen im Internet unter www.pioniergeist.rlp.de.
Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel/Ulmen mbH, Marktplatz 1, 56766 Ulmen (Tel. 02676/409-254, Fax: 02676/409-500,
E-Mail: Hiltrud.Kaefer@ulmen.de)
Reisepässe können abgeholt werden!
Die bis zum 08.04.2014 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden.
Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.
Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
Ich
...........................................................................................................
Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft in
...........................................................................................................
Ort, Straße
bevollmächtige hiermit
Herrn/Frau
...........................................................................................................
Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft
...........................................................................................................
Ort, Straße
ausgewiesen durch
...........................................................................................................
meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.
...........................................................................................................
Ort, Datum
Eigenhändige Unterschrift
Hinweis zur Abholung der Personalausweise
Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach
Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann
grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte
dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung
(Tel. 02676/409-0)
Impressum:
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Verantwortlich:
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,
Fax: 0 65 02 - 91 47-250
Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40
Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Alfred Steimers
Internet und E-Mail:
Postanschrift:
www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur
Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
übriger redaktioneller Teil:
Dietmar Kaupp
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Erscheinungsweise:
in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf.
Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis
von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.
Ulmen
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Ulmen
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Ausgabe 18/2014
6
Burgard
Rudolf
männlich
13.09.1959
einfach
Selbständiger
deutsch
Hauptstraße 14
56864 Bad Bertrich
7
Streuke
Florian
männlich
26.06.1985
einfach
Fluggerätemechaniker
deutsch
Auf der Höhe 4
56826 Lutzerath
8
Steimers
Frank
männlich
18.04.1971
einfach
Angestellter
deutsch
Hauptstraße 28
56766 Auderath
9
Klein
Albert
männlich
18.07.1949
einfach
Staatl. gepr. Techniker
deutsch
Goltsteinstraße 2
56766 Ulmen
10
Haag
Holger
männlich
09.10.1970
einfach
Industriekaufmann
deutsch
Lindenstraße 6
56823 Büchel
11
Borngräber
Gerhard
männlich
15.08.1949
einfach
Pensionär
deutsch
Am Schlag 7
56766 Ulmen
12
Laux
Christian
männlich
03.07.1978
einfach
Feuerwehrbeamter
deutsch
Auf dem Kooten 8
56766 Ulmen
13
Pellenz
Jörg
männlich
19.10.1971
einfach
Großhandelskaufmann
deutsch
Hauptstraße 25
56766 Auderath
14
Marmann
Werner
männlich
19.09.1944
einfach
Pensionär
deutsch
Römerstraße 39
56826 Lutzerath
15
Pierczinski
Timo
männlich
17.12.1976
einfach
Fleischermeister/
Betriebswirt
deutsch
Schulstraße 31
56828 Alflen
16
Borsch
Horst
männlich
29.10.1960
einfach
Arbeitnehmer/
Personalratsvorsitzender
deutsch
Kieselkaul 27
56826 Lutzerath
17
Stuhlweißenburg
Klaus
männlich
08.11.1952
einfach
Diplom-Ingenieur
deutsch
Mühlenweg 2
56766 Ulmen
18
Rodenkirch
Julia
weiblich
12.10.1985
einfach
Steuerfachwirtin
deutsch
Hauptstraße 37
56825 Gillenbeuren
19
Saxler
Marc
männlich
14.09.1988
einfach
Psychologe
deutsch
Im Flürchen 1
56825 Schmitt
20
Schoenemann
Mario
männlich
02.10.1975
einfach
Kommunalbeamter
deutsch
Dechant-Bungart-Straße 44
56766 Ulmen
21
Strebel
Juri
männlich
17.05.1982
einfach
Selbständiger
deutsch
Kaiserlinde 1
56766 Ulmen
22
Stilla
Franz-Josef
männlich
21.05.1956
einfach
Diplom-Ingenieur
deutsch
Im Köhnengarten 2
56766 Ulmen
23
Diederichs
Rene
männlich
02.09.1979
einfach
ZentralheizungsLüftungsbaumeister
deutsch
Dechant-Fenger-Straße 15
56766 Ulmen
24
Krutsch
Alexander
männlich
23.06.1984
einfach
Tischler
deutsch
Wehrholzstraße 4
56766 Ulmen
25
Saxler
Manfred
männlich
20.05.1941
einfach
Rentner
deutsch
Ringstraße 16
56766 Filz
26
Steffes-Tun
Rudolf
männlich
23.08.1946
einfach
Pensionär
deutsch
Goltsteinstraße 11
56766 Ulmen
27
Fischer
Brigitte
weiblich
26.07.1955
einfach
Leiterin Schulabteilung,
ADD Koblenz
deutsch
Im Oberflur 1
56766 Auderath
28
Lumm
Albert
männlich
09.06.1945
einfach
Beamter i.R.
deutsch
Schulstraße 9
56864 Bad Bertrich
Seite 2 von 5
PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Ulmen - 28.4.2014, 9:45
Ulmen
- 11 -
Nr. 2
Ausgabe 18/2014
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder
nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
Frauen
Männer
Insgesamt
Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung:
1. Hälfte
4
10
14
2. Hälfte
4
11
15
1. Hälfte
4
10
14
2. Hälfte
4
11
15
Zahl der angetretenen Personen
Zahl der gewählten Personen
Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber
Lfd.
Nr.
Nachname
Vorname
Geschlecht (m/w) Beruf
Geburtstag
Staatsangehörigkeit
Benennungen
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
1
Lescher
Roswitha
weiblich
23.12.1951
einfach
Selbständig
deutsch
Römerstraße 14
56826 Lutzerath
2
Fischer
Karl-Josef
männlich
20.07.1961
einfach
Beamter
deutsch
Auf der Rütsch 9
56825 Gevenich
3
Mohr
Klaus
männlich
08.08.1949
einfach
Pensionär
deutsch
Am Großen Baum 7
56766 Ulmen
4
Hendges
Heinz-Werner
männlich
02.11.1950
einfach
Berufskraftfahrer
deutsch
Hauptstraße 22
56826 Wagenhausen
5
Dorfner
Sarah
weiblich
10.11.1981
einfach
Beamtin
deutsch
Windmühlenstraße 9
56823 Büchel
6
Hendges-Steffens
Sandra
weiblich
18.04.1979
einfach
Diplom-Verwaltungswirtin
(FH)
deutsch
Hofstraße 13b
56825 Beuren
7
Kerpen
Thomas
männlich
27.12.1970
einfach
Wasser- und
Rohrnetzmeister
deutsch
Jahnstraße 1a
56766 Ulmen
8
Peifer
Andreas
männlich
07.10.1956
einfach
Beamter a.D.
deutsch
Im Flürchen 2
56825 Schmitt
9
Pantenburg
Alfred
männlich
30.11.1953
einfach
Beamter
deutsch
Mühlenstraße 4
56828 Alflen
10
Keßeler
Alois
männlich
11.11.1943
einfach
Rentner
deutsch
Am Großen Baum 15
56766 Ulmen
11
Justen
Friedhelm
männlich
05.09.1960
einfach
Beamter
deutsch
Moselblickstraße 21a
56864 Bad Bertrich
12
Pellio
Bettina
weiblich
27.04.1969
einfach
Sparkassenangestellte
deutsch
Ringstraße 28
56826 Lutzerath
13
Donner
Jürgen
männlich
09.07.1955
einfach
Soldat a.D.
deutsch
Auf der Rütsch 2
56825 Gevenich
14
Schneiders
Laurenz
männlich
14.02.1968
einfach
Krankenpfleger
deutsch
Unterstraße 3
56825 Urschmitt
15
Hein
Ilse
weiblich
01.04.1960
einfach
Arzthelferin
deutsch
Veilchenweg 7
56766 Ulmen
16
Lescher
Thorsten
männlich
21.07.1980
einfach
Versicherungskaufmann
deutsch
Trierer Straße 85
56826 Lutzerath
Ulmen
- 12 -
Ausgabe 18/2014
17
Dannert
Ralf
männlich
17.09.1963
einfach
Soldat
deutsch
Mühlenweg 1
56825 Gevenich
18
Schaaf
Uwe
männlich
06.09.1970
einfach
Angestellter
deutsch
Auf dem Höchst 14
56766 Ulmen
19
Kneip
Karin
weiblich
03.10.1970
einfach
Industriekauffrau
deutsch
Oberdorfstraße 32
56825 Beuren
20
Föllenz
Gerhard
männlich
21.11.1960
einfach
Bank- und
Immobilienkaufmann
deutsch
Wiesenstraße 1a
56825 Gevenich
21
Hammes
Walter
männlich
19.01.1968
einfach
Ausbilder EGS
deutsch
Rudolf-SchneidersStraße 10
56826 Lutzerath
22
Kutscheid
Klaus
männlich
01.08.1965
einfach
Feuerwehrmann
deutsch
Auf dem Kooten 25
56766 Ulmen
23
Lauxen
Beatrix
weiblich
08.10.1965
einfach
Hotelier
deutsch
Brückenweg 2
56864 Bad Bertrich
24
Mindermann
Guido
männlich
16.02.1969
einfach
Beamter
deutsch
Im Gässchen 2a
56825 Urschmitt
25
Toß
Karl-Peter
männlich
13.09.1943
einfach
Pensionär
deutsch
Mühlenberg 7
56825 Gevenich
26
Weber
Alfons
männlich
09.12.1943
einfach
Versorgungsempfänger
deutsch
Bornweg 8
56766 Auderath
27
Kürpik
Melanie
weiblich
18.05.1976
einfach
staatlich anerkannte
Erzieherin (FH)
deutsch
Hauptstraße 23
56766 Filz
28
Laux
Ulrich
männlich
07.09.1987
einfach
Elektroniker
deutsch
Schulweg 5
56826 Wollmerath
29
Fischer
Michael
männlich
05.10.1962
einfach
Fleischermeister
deutsch
Reitersweg 3
56825 Gevenich
Nr. 6
FWG der VG Ulmen e.V. (FWG VG Ulmen e.V.)
Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder
nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung:
Frauen
Männer
Insgesamt
2
10
12
1. Hälfte
0
5
5
2. Hälfte
1
5
6
1. Hälfte
0
5
5
2. Hälfte
1
5
6
Zahl der angetretenen Personen
Zahl der gewählten Personen
Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber
Lfd.
Nr.
Nachname
Vorname
Geschlecht (m/w) Beruf
Geburtstag
Staatsangehörigkeit
Benennungen
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
1
Benz
Richard
männlich
02.03.1948
dreifach
Tischlermeister
deutsch
Georgsweiler Straße 16
56823 Büchel
2
Schneiders
Rudolf
männlich
16.04.1950
dreifach
Pensionär
deutsch
Brunnenstraße 14a
56828 Alflen
Ulmen
- 13 -
Ausgabe 18/2014
3
Traßer
Werner
männlich
07.03.1952
dreifach
Maler
deutsch
Auf dem Hof 1
56826 Lutzerath
4
Uebereck
Karl-Peter
männlich
18.08.1944
dreifach
Ruheständler
deutsch
Im Talblick 8
56825 Beuren
5
Heep
Bernhard
männlich
01.10.1963
dreifach
Landwirtschaftsmeister
deutsch
Gartenstraße 3
56825 Gevenich
6
Schuhmacher
Edeltrud
weiblich
08.05.1961
dreifach
Selbständig
deutsch
Dauner Straße 14
56826 Lutzerath
7
Esper
Felix
männlich
10.07.1959
zweifach
Rendant
deutsch
Zur Eistei 4
56825 Kliding
8
Johann
Gerd
männlich
16.03.1952
zweifach
Landwirtschaftsmeister
deutsch
Hauptstraße 24
56864 Bad Bertrich
9
Hecking
Jürgen
männlich
05.04.1971
zweifach
Postbeamter
deutsch
Römerstraße 18
56826 Lutzerath
10
Laux
Paul
männlich
22.06.1959
zweifach
Kaufmännischer
Angestellter
deutsch
Brunnenstraße 28
56766 Auderath
11
Keßeler
Günther
männlich
02.10.1951
zweifach
Ausbilder
deutsch
Alte Poststraße 2
56825 Gevenich
Seite 5 von 5
PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Ulmen - 28.4.2014, 9:45
Ulmen
- 14 -
Ausgabe 18/2014
Verbandsgemeindeverwaltung
Ulmen
- Seniorenbüro Gemeinsam mit dem Pflegestützpunkt Gillenbeuren laden wir Sie herzlich ein zum Vortrag:
Pflegebedürftig –
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
Datum:
Uhrzeit:
Ort:
Donnerstag, 08. Mai 2014
17:00 Uhr
Rathaus Ulmen
Wenn bei einem Menschen der Bedarf an Unterstützung und täglicher Hilfe steigt, stellen zumeist die
Angehörigen einen Antrag bei der Pflegekasse.
Nach einigen Tagen meldet sich dann der Medizinische Dienst der Krankenkasse zur Begutachtung
an. Die Beurteilung durch den Gutachter des MDK ist maßgebend, ob eine Pflegestufe gewährt wird
und damit auch Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
Aber welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit es eine Pflegestufe gibt?
Wie läuft die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse genau ab?
Wie ermittelt der Gutachter den Zeitaufwand für die Pflege?
Zu diesen und weiteren Fragen wird Herr Thomas Grollius vom MDK Rheinland-Pfalz in diesem
Vortrag informieren und Rede und Antwort stehen.
Anmeldungen für die Veranstaltung bitte bei:
Seniorenbüro der Verbandsgemeinde Ulmen Uli Esper und Andrea Saxler, Tel.: 02676/ 409-202oder
per Email: ulrich.esper@ulmen.de / andrea.saxler@ulmen.de
Weitere geplante Termine in Zusammenarbeit mit dem Pflegestützpunkt Gillenbeuren:
22. Oktober 2014:
Vorsorgevollmacht, Betreuung, Patientenverfügung – wie kann ich Vorsorge treffen?
Referenten: Betreuungsverein AWO und Hausarzt Dr. Feindel aus Ulmen
Ulmen
- 15 -
Ausgabe 18/2014
Richtfest im Feuerwehrgerätehauses Bad
Bertrich am 11.04.2014
Die bisherige Unterbringung der Feuerwehr in den viel zu kleinen, nicht der Norm entsprechenden und feuchten Räumlichkeiten machte einen Neubau eines Gerätehauses erforderlich.
Mit der Fertigstellung und dem Umzug in das neue Gerätehaus
wird in ca. 3 Monaten gerechnet. Ab diesem Zeitpunkt wird die
Feuerwehr auch über eine Drehleiter verfügen (z.Zt. bei der
FFW Ulmen im Einsatz).
Von den geplanten Kosten in Höhe von 525.000 € wird das Land
Rheinland-Pfalz gestaffelt auf mehrere Jahre eine Förderung in
Höhe von insgesamt 150.000 € zahlen, die restlichen Kosten in
Höhe von 375.000 € sind durch die Verbandsgemeine Ulmen als
Träger der Feuerwehr zu übernehmen.
Bürgermeister Steimers, Ortsbürgermeisterin Lauxen, Wehrleiter Kerpen, Wehrführer Reinhard, Architekt Blasweiler und
natürlich die Bad Bertricher Feuerwehr feiern mit vielen Gästen das Richtfest und freuen sich mit den Handwerkern über
den gelungenen Bau.
Aus den Gemeinden
$/)/(1
Bürozeiten des Ortsbürgermeisters im Gemeindebüro
dienstags von 18.30 - 20.00 Uhr
im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle, Schulstraße,
Tel. 02678/953661, Fax: 953659.
Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach tel.
Vereinbarung 02678/365 o. 0172/8887124,
E-Mail: ortsgemeinde.alflen@web.de
Einsegnung Pilgerstein
der St. Matthias Bruderschaft Mayen
Jährlich pilgert die St. Matthias Bruderschaft Mayen in einer dreitägigen Fußwallfahrt auf dem Jakobsweg von Mayen zum Apostelgrab nach Trier.
Seit einigen Jahren kehren die Pilger gerne in Alflen ein. Nach einer
Andacht in der Pfarrkirche rasten die Pilger in der Mehrzweckhalle
und stärken sich für den weiteren Weg über den „Eifel-Camino“
nach Trier.
Für das Jahr 2014 stiftet die St. Matthias Bruderschaft Mayen der
Ortsgemeinde Alflen einen Pilgerstein als Zeichen der Verbundenheit und Wertschätzung.
Der Pilgerstein wurde von dem Mayener Steinmetz und Bildhauer
Achim Hippel aus Mayener Basalt geschaffen und nach Fertigstellung im vergangenen Dezember an seinem vorgesehenen Platz bei
der Grundschule bereits aufgestellt.
Die Einsegnung und offizielle Übergabe des Pilgersteins findet im
Rahmen der diesjährigen Fußwallfahrt am Donnerstag, 08. Mai
2014 um 14.30 Uhr an der Grundschule statt.
Zu dieser Feier laden die St. Matthias Bruderschaft Mayen und die
Ortsgemeinde Alflen die Mitbürgerinnen, Mitbürger recht herzlich
ein.
Heinz Schäfer Rudolf Schneiders
Brudermeister Ortsbürgermeister
Jugendsammelwoche 2014
In der Zeit vom 28. April bis 8. Mai 2014 führt, wie in jedem Jahr,
der Landesjugendring Rheinland-Pfalz e.V. die Jugendsammelwoche durch. Die Gardetanzgruppe wird die Sammlung hier in Alflen
durchführen. Jugendarbeit wird überall in Rheinland Pfalz durch
ehrenamtliche Tätigkeit getragen und organisiert. Dieses große
Engagement braucht Unterstützung, auch finanziell.
Die eine Hälfte des gesammelten Geldes darf die sammelnde Gardetanzgruppe behalten. Damit kann alles finanziert werden, was für
die Tanzgruppe wichtig ist.
Die andere Hälfte wird an den Landesjugendring überwiesen. Hiermit werden u.a. Projekte im Rahmen der Behindertenarbeit oder
der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
Terminankündigung Gemeinderatssitzung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Alflen
findet am
Mittwoch, den 14.05.2014, um 19:30 Uhr
im „Backes“, Moselweg 49a, 56828 Alflen
statt.
gez. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung über die Durchführung
der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Alflen
I.
Die Wahl zum Gemeinderat Alflen wird nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren)
durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1
des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Alflen waren zwei Monate
vor der Wahl 1 Frau und 11 Männer vertreten.
II.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 festgestellt,
dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht
wurde.
Ulmen
- 16 -
III.
Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen
worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der
entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen
enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen
gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch
Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem
Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33
Abs. 3 Satz 1 KWG).
3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name
und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer
eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG).
IV.
Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und
nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1
Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig
oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage
sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3
und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten
Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur
Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei
der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder
der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder
er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und
wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren
Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht
erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel
in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).
Alflen, den 29.04.2014
gez. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl
Öffentliche Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Alflen
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die
Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Alflen
am 25. Mai 2014
gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Alflen hat in seiner Sitzung
am 08.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Alflen am
25.05.2014 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden:
Ausgabe 18/2014
1. Hilpisch
Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: 2. Schneiders
Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Hilpisch, Hans
09.10.1949
deutsch
Kaufmann
Im Peiferhaus 8
56828 Alflen
Schneiders, Rudolf
16.04.1950
deutsch
Pensionär
Brunnenstr. 14 a
56828 Alflen
Alflen, den 29.04.2014
gez. Paul Michael Kruff, 1. Beigeordneter
als Wahlleiter für die Wahl zur/zum
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister
AUDERATH
Öffentliche Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Auderath
Bekanntmachung der zugelassenen
Wahlvorschläge für die Direktwahl
der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Auderath
am 25. Mai 2014
gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Auderath hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der/des
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Auderath am 25.05.2014 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden:
1. Wählergruppe Laux
Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Laux, Paul
22.06.1959
deutsch
kaufmännischer Angestellter
Brunnenstr. 28
56766 Auderath
2. Wählergruppe Peter
Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Peter, Bernhard
16.01.1978
deutsch
Betriebswirt
Am neuen Kreuz 30
56766 Auderath
Auderath, den 29.04.2014
gez. Helmut Krämer
als Wahlleiter für die Wahl zur/zum
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister
Ulmen
- 17 -
Ausgabe 18/2014
Ulmen
- 18 -
Ausgabe 18/2014
6
Hay
Natalie
weiblich
06.05.1970
einfach
Arzthelferin
deutsch
Talstraße 11
56766 Auderath
7
Mücken
Thomas
männlich
29.09.1976
einfach
Diplom-Informatiker
deutsch
Im Oberflur 2
56766 Auderath
8
Hürter
Stefan
männlich
16.11.1967
einfach
Funkelektroniker
deutsch
Breiter Weg 1
56766 Auderath
9
Wendels
Helmut
männlich
04.05.1958
einfach
Industriemeister Metall
deutsch
Brunnenstraße 12
56766 Auderath
10
Steimers
Jörg
männlich
15.07.1980
einfach
Lfz-Elektromechaniker
deutsch
Gartenstraße 7
56766 Auderath
11
Reicherz
Wilfried
männlich
11.02.1965
einfach
Werkzeugmachermeister
deutsch
Hauptstraße 15
56766 Auderath
12
Valerius
Linda
weiblich
14.12.1986
einfach
Verwaltungsfachangestellte
deutsch
Im Oberflur 35
56766 Auderath
13
Wendels
Reinhard
männlich
23.02.1957
einfach
Verwaltungsangestellter
deutsch
Rodscheid 3
56766 Auderath
Nr. 7
Wählergruppe Bernhard Peter (Peter)
Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder
nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung:
Frauen
Männer
Insgesamt
16
22
38
1. Hälfte
1
5
6
2. Hälfte
1
5
6
1. Hälfte
1
5
6
2. Hälfte
1
5
6
Zahl der angetretenen Personen
Zahl der gewählten Personen
Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber
Lfd.
Nr.
Nachname
Vorname
Geschlecht (m/w) Beruf
Geburtstag
Staatsangehörigkeit
Benennungen
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
1
Peter
Bernhard
männlich
16.01.1978
einfach
Betriebswirt
deutsch
Am neuen Kreuz 30
56766 Auderath
2
Krämer
Inge
weiblich
07.09.1949
einfach
Rentnerin
deutsch
Bornweg 20
56766 Auderath
3
Steimers
Werner
männlich
14.01.1953
einfach
Ver- und Entsorger
deutsch
Hauptstraße 49
56766 Auderath
4
Weber
Ulrich
männlich
29.07.1974
einfach
Polizeibeamter
deutsch
Am neuen Kreuz 22
56766 Auderath
5
Hürter
Ulrich
männlich
26.08.1970
einfach
Beamter
deutsch
Hauptstraße 58
56766 Auderath
6
Prämassing
Kurt
männlich
20.08.1965
einfach
Staatl. gepr.
Bautechniker
deutsch
Am neuen Kreuz 17
56766 Auderath
7
Stadtfeld
Hans-Peter
männlich
04.07.1970
einfach
Zimmermann
deutsch
Im Oberflur 9
56766 Auderath
Seite 2 von 3
PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Ulmen - 28.4.2014, 9:14
Ulmen
- 19 -
Ausgabe 18/2014
8
Baun
Alexander
männlich
14.06.1977
einfach
Altenpfleger
deutsch
Hauptstraße 7
56766 Auderath
9
Krämer
Jennifer
weiblich
20.09.1983
einfach
Polizeibeamtin
deutsch
Mühlenweg 2
56766 Auderath
10
Benz
Florian
männlich
10.02.1982
einfach
Quality Manager
deutsch
Talstraße 20
56766 Auderath
11
Rösner
Hans-Dieter
männlich
04.02.1947
einfach
Rentner
deutsch
Bornweg 7
56766 Auderath
12
Völkel
Sebastian
männlich
30.10.1981
einfach
Förderschullehrer
deutsch
Im Oberflur 4
56766 Auderath
BAD BERTRICH
Sprechstunden im Gemeindebüro
Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet:
dienstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Meine Sprechstunde ist jeweils
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-932290 erreichbar.
Gerne können Sie auch eine Email senden an:
ortsgemeinde@bad-bertrich.de oder an
beatrix.lauxen@ortsgemeinde-bad-bertrich.de
Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, Ihre
Angelegenheiten vertraulich zu behandeln.
Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsbeirates Kennfus
Der Ortsbeirat Kennfus ist zu einer nicht öffentlichen Sitzung eingeladen, die am
Dienstag, den 06.05.2014, um 20:00 Uhr
im Bürgerhaus „Falkenlay“,
Birkenweg 12, 56864 Bad Bertrich-Kennfus
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
Seite 3 von 3
1. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung eines
Lärmschutzbereiches für den Militärflugplatz Büchel
Nicht öffentliche Sitzung
2. Vorberatung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
2014 und Anlagen
3. Mitteilungen
gez. Friedhelm Justen, Ortsvorsteher
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Bad Bertrich
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates der Ortsgemeinde Bad Bertrich ein, die am
Mittwoch, den 07.05.2014, um 19:00 Uhr
im Bürgerhaus „Falkenlay“, Birkenweg 12,
56864 Bad Bertrich-Kennfus
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und
den Haushaltsplan 2014 und Anlagen
2.Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
3.Grundstücksangelegenheit
4.Mitteilungen
gez. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin
PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Ulmen - 28.4.2014, 9:14
Ulmen
- 20 -
Ausgabe 18/2014
6
Wagner
Michael
männlich
02.01.1961
einfach
Soldat
deutsch
Kirchstraße 22
56864 Bad Bertrich
7
Hellhake
Klaus-Jürgen
männlich
29.12.1948
einfach
Ruheständler
deutsch
Kurfürstenstraße 41
56864 Bad Bertrich
8
Hellhake
Edith
weiblich
18.10.1952
einfach
Ruheständlerin
deutsch
Kurfürstenstraße 41
56864 Bad Bertrich
9
Zumbusch
Daniel
männlich
30.11.1979
einfach
Hotelfachmann
deutsch
Kurfürstenstraße 38
56864 Bad Bertrich
10
Bußmann
Wilhelm
männlich
09.01.1948
einfach
Makler/Diplom Oeconom
deutsch
Bäderstraße 21
56864 Bad Bertrich
11
Thomas
Heiner
männlich
11.01.1966
einfach
Heizungsbauer
deutsch
Clara-Viebig-Straße 11
56864 Bad Bertrich
Nr. 7
Wählergruppe Arnold
Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder
nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung:
Frauen
Männer
1
Insgesamt
8
9
11
Thomas
Heiner
Ulmen
Nr. 7
männlich
11.01.1966
einfach
Heizungsbauer
deutsch
Clara-Viebig-Straße 11
56864 Bad Bertrich
- 21 -
Ausgabe 18/2014
Wählergruppe Arnold
Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder
nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
Frauen
Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung:
Männer
Insgesamt
1
8
9
1. Hälfte
0
4
4
2. Hälfte
1
3
4
1. Hälfte
0
4
4
2. Hälfte
1
3
4
Zahl der angetretenen Personen
Zahl der gewählten Personen
Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber
Lfd.
Nr.
Nachname
Vorname
Geschlecht (m/w) Beruf
Geburtstag
Staatsangehörigkeit
Benennungen
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
1
Arnold
Christian
männlich
25.12.1974
zweifach
Soldat
deutsch
Auf Braunshell 12a
56864 Bad Bertrich
2
Franzen
Michael
männlich
11.01.1964
zweifach
Soldat
deutsch
Zur Falkenlay 16
56864 Bad Bertrich
3
Laux
Volker
männlich
19.05.1974
zweifach
Beamter
deutsch
Moselblickstraße 27
56864 Bad Bertrich
4
Max
Christian
männlich
19.01.1959
zweifach
Maurermeister
deutsch
Gartenstraße 3
56864 Bad Bertrich
5
Latter
Nicole
weiblich
26.02.1972
zweifach
Beamtin
deutsch
Zum Höstchen 4
56864 Bad Bertrich
6
Geier
Thomas
männlich
15.06.1960
zweifach
Gepr. Baumaschinenführer
deutsch
Zum Höstchen 6
56864 Bad Bertrich
7
Laux
Peter
männlich
23.08.1943
zweifach
Rentner
deutsch
Moselblickstraße 27a
56864 Bad Bertrich
8
Johann
Christian
männlich
02.06.1960
zweifach
Geschäftsführer
deutsch
Schulstraße 3
56864 Bad Bertrich
Nr. 8
Wählergruppe Justen
Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder
nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung:
Seite 2 von 4
Zahl der angetretenen Personen
Zahl der gewählten Personen
Frauen
Männer
1
Insgesamt
13
14
1. Hälfte
0
PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Ulmen - 28.4.2014, 9:01
5
5
2. Hälfte
0
5
5
1. Hälfte
0
5
5
2. Hälfte
0
5
5
Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber
Lfd.
Nr.
Nachname
Vorname
Geschlecht (m/w) Beruf
Geburtstag
Staatsangehörigkeit
Benennungen
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
1
Justen
Friedhelm
männlich
05.09.1960
zweifach
Beamter
deutsch
Moselblickstraße 21a
56864 Bad Bertrich
2
Probst
Martin
männlich
29.07.1978
einfach
IT-Systemkaufmann
deutsch
Mittelstraße 9
56864 Bad Bertrich
3
Rohs
Christoph
männlich
11.05.1976
einfach
Postbote
deutsch
Bäderstraße 27
56864 Bad Bertrich
4
Johann
männlich
Landwirtschaftsmeister
Hauptstraße 24
zweifach
2
Probst
Martin
männlich
29.07.1978
einfach
IT-Systemkaufmann
deutsch - 22 -
Mittelstraße 9
Ausgabe 18/2014
56864 Bad Bertrich
3
Rohs
Christoph
männlich
11.05.1976
einfach
Postbote
deutsch
Bäderstraße 27
56864 Bad Bertrich
4
Johann
Gerd
männlich
16.03.1952
einfach
Landwirtschaftsmeister
deutsch
Hauptstraße 24
56864 Bad Bertrich
5
Mette
Rüdiger
männlich
18.12.1942
einfach
Rentner
deutsch
Kurfürstenstraße 52
56864 Bad Bertrich
6
Burgard
Simon
männlich
04.07.1985
einfach
Ingenieur
Customer Support
deutsch
Schulstraße 5
56864 Bad Bertrich
7
Berres
Sebastian
männlich
06.10.1990
einfach
Wasserbauer
deutsch
Schulstraße 4
56864 Bad Bertrich
8
Schmitz
Heinrich
männlich
21.03.1940
einfach
Rentner
deutsch
Forststraße 12
56864 Bad Bertrich
9
Henrichs
Karsten
männlich
06.12.1971
einfach
Kunststoffformgeber
deutsch
Moselblickstraße 31
56864 Bad Bertrich
10
Adams
Michael
männlich
01.05.1968
einfach
Beamter
deutsch
Forststraße 1
56864 Bad Bertrich
Ulmen
Nr. 9
Wählergruppe Moll
Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder
nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung:
Zahl der angetretenen Personen
Zahl der gewählten Personen
Frauen
Männer
Insgesamt
4
8
12
1. Hälfte
2
2
4
2. Hälfte
1
3
4
1. Hälfte
2
2
4
2. Hälfte
1
3
4
Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber
Lfd.
Nr.
Nachname
Vorname
Seite 3 von 4
Geschlecht (m/w) Beruf
Geburtstag
Staatsangehörigkeit
Benennungen
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Ulmen - 28.4.2014, 9:01
1
Moll
Marita
weiblich
09.10.1971
zweifach
Verkäuferin
deutsch
Römerstraße 8
56864 Bad Bertrich
2
Volic
Svjetlana
weiblich
17.06.1976
zweifach
Groß- und
Außenhandelskauffrau
deutsch
Kurfürstenstraße 42
56864 Bad Bertrich
3
Sondermann
Peter
männlich
21.06.1949
zweifach
Rentner
deutsch
Kurfürstenstraße 37
56864 Bad Bertrich
4
Thomas
Markus
männlich
31.05.1970
zweifach
Koch
deutsch
Brückenweg 8
56864 Bad Bertrich
5
Thürmer
Anja
weiblich
09.05.1980
zweifach
Selbständig
deutsch
Kurfürstenstraße 41
56864 Bad Bertrich
6
Abrioux
Jean-Luc
männlich
25.10.1983
zweifach
Maler und Lackierer
deutsch
Clara-Viebig-Straße 2
56864 Bad Bertrich
7
Thomas
Christian
männlich
10.03.1984
zweifach
Koch
deutsch
Kurfürstenstraße 68
56864 Bad Bertrich
8
Schmitz
Walter
männlich
21.09.1941
zweifach
Rentner
deutsch
Kurfürstenstraße 50
56864 Bad Bertrich
Ulmen
- 23 -
Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Bad Bertrich
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die
Direktwahl
der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Bad Bertrich
am 25. Mai 2014
gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Bad Bertrich hat in seiner
Sitzung am 08.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der/
des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Bad
Bertrich am 25.05.2014 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht
werden:
1. Lauxen
Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Ausgabe 18/2014
Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Brückenweg 2
56864 Bad Bertrich
2. Moll
Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Moll, Marita
09.10.1971
deutsch
Verkäuferin
Römerstraße 8
56864 Bad Bertrich
Bad Bertrich, den 29.04.2014
gez. Gerd Johann, 1. Beigeordneter
als Wahlleiter für die Wahl zur/zum
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister
Ortsvorsteher von Kennfus:
Lauxen, Beatrix
08.10.1965
deutsch
Hotelier
Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674/1373 oder mobil unter 0176-56230546 sowie im
Internet unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen.
In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571/9536-13419.
Ulmen
- 24 -
Ausgabe 18/2014
6
Latter
Nicole
weiblich
26.02.1972
einfach
Beamtin
deutsch
Zum Höstchen 4
56864 Bad Bertrich
7
Mayer
Ralf
männlich
26.04.1960
einfach
Industriemeister
deutsch
Moselblickstraße 39
56864 Bad Bertrich
8
Geier
Thomas
männlich
15.06.1960
einfach
Gepr. Baumaschinenführer
deutsch
Zum Höstchen 6
56864 Bad Bertrich
9
Mayer
Patrick
männlich
03.02.1984
einfach
Beamter
deutsch
Moselblickstraße 33
56864 Bad Bertrich
10
Laux
Peter
männlich
23.08.1943
einfach
Rentner
deutsch
Moselblickstraße 27a
56864 Bad Bertrich
11
Johann
Christian
männlich
02.06.1960
einfach
Geschäftsführer
deutsch
Schulstraße 3
56864 Bad Bertrich
Nr. 7
Wählergruppe Gerd Johann
Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder
nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung:
Frauen
Männer
Insgesamt
0
8
8
1. Hälfte
0
4
4
2. Hälfte
0
4
4
1. Hälfte
0
4
4
2. Hälfte
0
4
4
Zahl der angetretenen Personen
Zahl der gewählten Personen
Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber
Lfd.
Nr.
Nachname
Vorname
Geschlecht (m/w) Beruf
Geburtstag
Staatsangehörigkeit
Benennungen
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
1
Johann
Gerd
männlich
16.03.1952
einfach
Landwirtschaftsmeister
deutsch
Hauptstraße 24
56864 Bad Bertrich
2
Burgard
Simon
männlich
04.07.1985
einfach
Ingenieur
Customer Support
deutsch
Schulstraße 5
56864 Bad Bertrich
3
Probst
Martin
männlich
29.07.1978
einfach
IT-Systemkaufmann
deutsch
Mittelstraße 9
56864 Bad Bertrich
4
Schmitz
Heinrich
männlich
21.03.1940
einfach
Rentner
deutsch
Forststraße 12
56864 Bad Bertrich
5
Justen
Friedhelm
männlich
05.09.1960
Beamter
deutsch
Moselblickstraße 21a
56864 Bad Bertrich
Ulmen
- 25 -
Öffentliche Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Bad Bertrich
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Direktwahl
der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers
der Ortsgemeinde Bad Bertrich, Ortsbezirk Kennfus
am 25. Mai 2014
gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Bad Bertrich hat in seiner
Sitzung am 08.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/
des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers im Ortsbezirk Kennfus der
Ortsgemeinde Bad Bertrich am 25.05.2014 zugelassen, der hiermit
bekannt gemacht wird:
1. Justen
Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Justen, Friedhelm
05.09.1960
deutsch
Finanzwirt
Moselblickstraße 21 a
56864 Bad Bertrich
Bad Bertrich, den 29.04.2014
gez. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin
als Wahlleiterin für die Wahl zur/zum
Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher
BEUREN
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Freitags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Bürgerhaus
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 02675/911202 oder 0172/2300324
www.beuren-eifel.de
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Beuren
Sitzungsdatum: Donnerstag, den 24.04.2014
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 19:55 Uhr
Ort: Bürgerhaus, Schulstr, 4, 56825 Beuren
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister: Herr Karl-Peter Uebereck
1. Beigeordneter: Herr Karl-Heinz Heinz
Beigeordneter: Herr Gerhard Schneiders
Ratsmitglieder: Herr Werner Bergweiler, Herr Rainer Korz, Herr
Wolfgang Mertes, Herr Martin Peifer, Herr Gerd Steffens, Herr
Michael Steffens
Protokollführer: Herr Gerhard Litzen
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 1 der Ortsgemeinde Beuren nach § 34 Abs. 4 Nr. 3
BauGB
a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs.
2 und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
2. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
3. Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 1 der Ortsgemeinde Beuren nach § 34 Abs. 4 Nr.
3 BauGB
a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2
und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 17.10.2013 hat der Gemeinderat Beuren
beschlossen, für eine Teilfläche des Grundstückes in der Gemarkung
Beuren, Flur 13 Flurstück Nr. 83 eine Ergänzungssatzung nach § 34
Ausgabe 18/2014
Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch zu erlassen. Durch diese Satzung werden die Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil einbezogen. Das erforderliche Verfahren nach § 34 Abs. 6
BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB in Form der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
wurde inzwischen durchgeführt.
Mit Schreiben vom 02.12.2013 wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 um Stellungnahme zu
dem Satzungsentwurf gebeten. Gleichzeitig hat der Satzungsentwurf
einschl. Begründung in der Zeit vom 16. Dezember 2013 bis einschl.
17. Januar 2014 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
Über die in diesen Verfahren vorgebrachten Anregungen hat der
Gemeinderat nunmehr nach entsprechender Abwägung und Würdigung zu entscheiden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Beschluss:
a) Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2
BauGB
Zu den Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs.
2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschließt der
Gemeinderat nach eingehender Erörterung, Würdigung und Abwägung folgendes:
1. Zum Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergbau
Rheinland-Pfalz, Mainz, vom 10.12.2013
Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland Pfalz weist
auf Folgendes hin:
Bergbau/Altbergbau:
Die Prüfung der hier vorhandenen Unterlagen ergab, dass im
Bereich des ausgewiesenen Plangebietes kein Altbergbau dokumentiert ist und kein aktueller Bergbau unter Bergaufsicht erfolgt.
Boden und Baugrund:
- allgemein: keine Einwände
- mineralische Rohstoffe: keine Einwände
Radonprognose:
In dem Plangebiet liegen dem Landesamt für Geologie und Bergbau zurzeit keine Daten vor, die eine Einschätzung des Radonpotenzials ermöglichen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Ein Bergbau
findet im Plangebiet nicht statt.
Die Hinweise werden bei Bauausführung beachtet.
Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltungen 2, Befangen 0
2. Zum Schreiben der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, vom
20.01.2014
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe weist darauf hin, dass erfahrungsgemäß bei zu erwartenden Erdbewegungen Fundstellen kulturgeschichtlich bedeutender Denkmäler angeschnitten und meist
aus Unkenntnis zerstört werden. Daher wird gebeten, den Beginn
der Erdarbeiten rechtzeitig (mind. 2 Wochen vorher) anzuzeigen.
Die örtlich eingesetzten Firmen sind entsprechend zu informieren.
Etwa zutage kommende archäologische Funde (wie Mauern, Erdverfärbungen, Knochen und Skelett-teile, Gefäße oder Scherben,
Münzen und Eisengegenstände usw.) unterliegen gem. §§ 16-21
Denkmalschutz- und –pflegegesetz der Meldepflicht.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Satzung
aufgenommen.
Die Hinweise der Generaldirektion Kulturelles Erbe RheinlandPfalz sind bei Bauaus-führung zu beachten.
Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltungen 2, Befangen 0
3. Zum Schreiben der Westnetz GmbH, Gerolstein, vom 06.12.2013
Die Westnetz GmbH übersendet einen Planausschnitt mit Einzeichnung der im Planungsgebiet vorhandenen Leitungen/Anlagen mit
der Bitte, diese bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Für
die 0,4- und 20-kV-Kabel ist ein Schutzstreifen von 1,0 m Breite
(0,5 m Breite beiderseits der Leitungsachse) freizuhalten, in dem
eine Bebauung, das Anpflanzen von tiefwurzelndem Gehölz und
sonstige leitungsgefährdende Maßnahmen untersagt sind. Für die
20-kV-Freileitung ist ein Schutzstreifen von 16,0 m Breite (8,0 m
Breite beiderseits der Leitungsachse) freizuhalten, in dem eine
Bebauung, das Anpflanzen von tiefwurzelndem Gehölz und sonstige leitungsgefährdende Maßnahmen untersagt sind. Die elektrische Versorgung im Bereich des Plangebietes erfolgt aus dem
vorhandenen Ortsnetz.
Ulmen
- 26 -
Eine Änderung/Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage
erfolgt in Abstimmung mit der Ortsgemeinde im Rahmen des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages.
Sollten Änderungen unserer Leitungen/Anlagen notwendig werden, so richtet sich die Kostentragung nach den bestehenden Verträgen bzw. sonstigen Regelung.
Beschluss:
Die Leitungen der Westnetz GmbH liegen im Straßen- oder öffentlichen Verkehrsraum.
Die Hinweise der Westnetz GmbH zu den freizuhaltenden Schutzstreifen werden zur Kenntnis genommen. Die vorhandenen Leitungen und die freizuhaltenden Schutz-streifen sind bei der späteren
Bauausführung zu beachten.
Eine Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage ist nicht beabsichtigt. Auch eine Änderung der Leitungen/Anlagen ist nicht vorgesehen.
Planänderungen ergeben sich nicht.
Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 0, Enthaltungen 3, Befangen 0
4. Zum Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Wiesbaden, vom
16.12.2013
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr weist auf die Produktfernleitung Abzweig
Flugplatz Büchel hin. In der Fernleitung werden Kraftstoffe der
höchsten Gefahrenklasse für militärische Zwecke transportiert,
Beschädigungen können erhebliche Folgeschäden auslösen. Zu
Wartungs- und Reparaturzwecken, sowie zur Verhinderung einer
Gefährdung durch äußere Einflüsse ist die Produktfernleitung
durch einen 10,0 m breiten Schutzstreifen (je 5,00 m links und rechts
der Rohrachse) zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland dinglich gesichert. Das Bundesamt bittet, die Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH in Idar-Oberstein sowie die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Sparte Verwaltungsaufgaben, am Verfahren
zu beteiligen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Baumaßnahmen im Schutzstreifen ohne Genehmigung bzw. ohne vertragliche Regelung nicht gestattet sind.
Beschluss:
Die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr hinsichtlich der Produktfernleitung werden zur Kenntnis genommen und sind bei Bauausführung zu beachten.
Die Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH und die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben wurden mit Schreiben vom 30.12.2013 am
Verfahren beteiligt.
Die von diesen Trägern eingegangenen Stellungnahmen werden im
folgenden gesondert kommentiert.
Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltungen 2, Befangen 0
5. Zum Schreiben der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH,
Idar-Oberstein, vom 03.01.2014
Die Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH teilt nach Prüfung mit,
dass keine der von ihrer Gesellschaft betreuten Anlagen betroffen
sind. Die Pipeline verläuft im Grundstück, der Abstand zwischen
Pipeline und Geltungsbereich beträgt ca. 40 m.
Zur Information ist eine Plankopie mit eingetragener Leitung beigefügt.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Durch die ausgewiesene Baufläche auf einem Teilstück des Grundstückes Flur 13 Nr. 83 wird die Kraftstoffleitung sowie deren Schutzstreifen nicht beeinträchtigt.
Planänderungen ergeben sich nicht.
Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltungen 2, Befangen 0
6. Zum Schreiben (E-Mail) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Trier, vom 08.01.2014
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabenweist darauf hin, dass
die Flurstücke 83 und 84 in Flur 13 der Gemarkung Beuren von der
NATO-Produktfernleitung Abzweig Büchel betroffen und durch
Eintrag einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert sind. Baumaßnahmen im Bereich des Schutzstreifens
sind entsprechend der Eintragungsgrundlage ausgeschlossen. Für
diejenigen, die auf der vorgesehenen Fläche bauen möchten, wäre
eine Teilung der Flurstücke sinnvoll, weil für die beiden dann nicht
betroffenen Flächen eine Pfandfreigabe erteilt werden könnte.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die NATO-Produktfernleitung Abzweig Büchel sowie deren
Schutzstreifen ist von der vorliegenden Planung nicht betroffen.
Inwieweit die Eigentümer eine Teilung der Grundstücke vornehmen lassen wollen, obliegt deren privatrechtlichen Entscheidung.
Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltungen 2, Befangen 0
Ausgabe 18/2014
7. Zum Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion
Nord, Regional-stelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,
Bodenschutz, Koblenz, vom 08.01.2014
Die Regionalstelle nimmt wie folgt Stellung:
Oberflächenwasserbewirtschaftung:
Die Beseitigung des Niederschlagswassers hat unter Berücksichtigung der §§ 5 und 55 WHG und des § 2 Abs. 2 LWG zu erfolgen.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind daher Vorgaben zur Oberflächenwasserbewirtschaftung im Bebauungsplan festzuschreiben. Es
werden Hinweise zur Sicherstellung der Ableitung des aufgrund
von Starkregenereignissen abfließenden Wasser im Außenbereich,
zur Verwertung und Nutzung des anfallenden Niederschlagswassers
z.B. durch Versickerung oder Ableitung, Sammlung in Zisternen und
Verwendung als Brauchwasser usw. gegeben und es wird mitgeteilt,
dass eine Einleitung in andere, dafür zugelassene Anlagen nur erfolgen darf, wenn die genannten Verfahrensweisen nicht möglich sind.
Schmutzwasserbeseitigung:
Ausschließlich das im Baugebiet anfallende Schmutzwasser ist an
die Ortskanalisation Beuren mit zentraler Abwasserreinigungsanlage in Bad Bertrich anzuschließen.
Allgemeine Wasserwirtschaft:
Durch die vorgesehene Maßnahme sind keine Wasserschutzgebiete
betroffen.
Altablagerungen:
Für das Plangebiet weist das Bodenschutzkataster des Landes
Rheinland-Pfalz keinen Eintrag aus.
Abschließende Beurteilung:
Unter Beachtung der vorgenannten Aussagen kann der Ergänzungssatzung aus wasserwirtschaftlicher Sicht zugestimmt werden.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
In der Satzung sind Aussagen zur Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung enthalten, die bei Bauausführung zu beachten sind.
Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltungen 2, Befangen 0
8. Zum Schreiben der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom
15.01.2014
Die Kreisverwaltung teilt mit, dass die an die einzubeziehende Fläche angrenzenden bebaubaren Flurstücke innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Auf‘m Lindchen“ liegen und hier
geprüft werden sollte, ob diese textlichen Festsetzungen auch für
das einbezogene Grundstück gelten sollen. Grundsätzlich sollte
ein Baufenster mit Baugrenzen festgesetzt werden. Seitens der
unteren Naturschutzbehörde wird mitgeteilt, dass zur Einbindung
der geplanten Bebauung bzw. des neu entstehenden Ortsrandes in
das Landschaftsbild entlang der Westseite des Plangebietes eine
Bepflanzung (z.B. 2-reihig mit Reihen- und Pflanzabstand 1,50 m
und pro lfd. 10 m mind. ein Baum 1. oder 2. Ordnung) aus standortgerechten heimischen Laubgehölzen festzusetzen ist. Zudem ist
sicherzustellen, dass der zwischen Plangebiet und südlich verlaufenden Wirtschaftsweg vorhandene Gehölzbestand erhalten bleibt.
Das Kreiswasserwerk Cochem-Zell weist darauf hin, dass im Plangebiet Hauptleitung(en), Hausanschlüsse sowie Schieber und
Hydranten vorgesehen sind und bittet um Beachtung der im Satzungsbereich bereits enthaltenen Hinweise und technischen Ausführungsbestimmungen.
Beschluss:
Ein Baufenster mit Baugrenzen wird festgesetzt und die Textlichen
Festsetzungen im § 2 werden geringfügig modifiziert. Die Übernahme aller Textfestsetzungen des Bebauungsplanes „Aufm Lindchen“, die hier auch sehr gering sind, wird nicht für sinnvoll erachtet
(z.B. Lärmschutzbereich wird neu festgesetzt).
Die geforderte Bepflanzung des Plangebietes sowie der Erhalt des
vorhandenen Gehölzbestandes werden in der Satzung festgesetzt.
Die Hinweise und techn. Ausführungsbestimmungen des Kreiswasserwerkes sind bereits Gegenstand der Satzung und sind zu beachten.
Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 1, Enthaltungen 2, Befangen 0
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse werden geringfügige Änderungen des vorliegenden Satzungsentwurfes erforderlich, die die
Grundzüge der Planung jedoch nicht berühren.
Der Gemeinderat beschließt aus diesem Grunde die Satzung über
die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) - Nr. 1.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: Ja 5, Nein 1, Enthaltung 3, Befangen 0
TOP 2: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Es wurde über die Zinsabrechnung für Liquiditätskredite im
Jahr 2013 informiert.
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- 27 -
2. Es wurde über den Versicherungsschutz und die Haftung im
Zusammenarbeit mit der Maibauaufstellung informiert.
3. Es wurde über die Fortschreibung des längerfristigen Straßenbauprogrammes für die Jahre 2015 bis 2015 und die Aufstellung
des Straßenbauprogrammes für das Jahr 2015 im Landkreis
Cochem-Zell informiert.
4. Es wurde über die Neufestsetzung eines Lärmschutzbereiches
für den Militärflugplatz in Büchel informiert.
5. Es wurde über die Aufteilung der Kosten gem. § 12 der Verbandsordnung für den Kindergarten Kliding für das Jahr 2012 informiert.
6. Es wurde über die Festlegung der Abschlagszahlungen der
Zuwendungen zu den Personalkosten in der Kindertagesstätte
für das Jahr 2014 informiert.
7. Es wurde über den Versicherungsschutz der Wahlvorstände und
Wahlhelfer/innen anlässlich der diesjährigen Wahl informiert.
8. Es wurde über eine Presse-Information des Landesfeuerwehrverbandes Rhein-land-Pfalz e.V. informiert.
Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung.
Herzliche
Glückwünsche
Ausgabe 18/2014
Zeit für Begegnung mit ALT und JUNG
für alle Bürger der Gemeinde Beuren
am Freitag, 09.05.2014 ab 15.00 Uhr
in der Gemeindehalle Beuren
So bunt wie ein Strauß voller Frühlingsblumen soll unser
ZUSAMMENTREFFEN werden!
Sich BEGEGNEN heißt miteinander lachen,
gute Gespräche führen,
Neues erfahren, dem anderen zuhören, vielleicht
jemanden seit langem nochmal wiedersehen…
GEMEINSAM und nicht EINSAM, das ist eines von vielen
Dingen in unserer Gemeinde, die uns am Herzen liegen.
ZUSAMMEN schöne Stunden zu verbringen bei Kaffee und
Kuchen, dazu laden wir euch wieder herzlich ein……
Der Pfarrgemeinderat Beuren!
Liebe Kommunionkinder
aus Beuren,
zum Fest der ersten heiligen Kommunion
am kommenden Sonntag darf ich euch,
euren Eltern und Paten
die herzlichsten Glückwünsche übermitteln
und von Herzen gratulieren.
Möge dieser Tag euch viel Freude bereiten,
so dass ihr ihn in eurem Leben
niemals vergessen werdet.
Kriegerdenkmal erstrahlt in neuem Glanz
· Gedenkstätte in Beuren/Eifel aufwendig saniert
· RWE Deutschland unterstützt mit „Aktiv vor Ort“
Saffig, 25. April 2014
Mit freundlichen Grüßen
Euer Karl-Peter Uebereck,
Ortsbürgermeister
Bürger aus Beuren reinigten das Kriegerdenkmal und legten den Vorplatz neu an.
Die Bürger aus Beuren haben ein Kriegsdenkmal für die im Ersten und Zweiten Weltkrieg gefallenen Bürger aus der Gemeinde
in der Vordereifel instand gesetzt. Mit Hilfe des RWE-Projektes
„Aktiv vor Ort“ konnte auch der Vorplatz des Kriegsdenkmals neu
gestaltet werden. Es war Christian Kessler, Mitarbeiter in der RWE
Deutschland-Gruppe, der die Maßnahme bei seinem Arbeitgeber
im Rahmen des Mitarbeiterprogramms „Aktiv vor Ort“ einreichte.
Zur Umsetzung der Arbeiten erhielt er knapp 1.250 Euro.
Ulmen
- 28 -
Das durch Verfall und Überwucherung durch Pflanzen in Vergessenheit geratene Kriegsdenkmal wurde wiederentdeckt und die
Bürger entschlossen sich, die Anlage herzurichten. Sie reinigten die
Gedenkstätte aufwendig, bevor sie den Vorplatz neu gestalteten.
Hierzu setzten die neue Hecken in Mutterboden und befestigten
die Zuwegung mit Pflastersteinen. Die Zwischenräume füllten sie
mit Basaltsplitt auf. Zum Schluss befestigten sie eine Grablaterne
an einem Edelstahl-Ständer vor dem Denkmal. „Die Renovierung
der Gedenkstätte war der Ortsgemeinde ein besonderes Anliegen.
Ich freue mich, dass ich mit Hilfe von RWE die Sache unterstützen
konnte“, so Christian Kessler. Im Projekt „Aktiv vor Ort“ engagieren sich Mitarbeiter der RWE in ihrer Freizeit für Mitmenschen.
Wer selbst die Ärmel hochkrempelt und sich für einen guten Zweck
in seiner Heimatgemeinde einbringt, erhält bis zu 2.000 Euro für das
Projekt. RWE unterstützt so das soziale und ehrenamtliche Engagement seiner Mitarbeiter. So wie in Beuren hat RWE Deutschland
seit Projektstart in der Region Rauschermühle bislang mehr als
1.500 Maßnahmen mit einer Fördersumme von über 3 Millionen
Euro unterstützt.
Bekanntmachung
über die Durchführung der Mehrheitswahl
zum Gemeinderat Beuren
I.
Die Wahl zum Gemeinderat Beuren wird nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren)
durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1
des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Beuren waren zwei Monate
vor der Wahl 0 Frauen und 8 Männer vertreten.
II.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 festgestellt,
dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht
wurde.
III.
Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen
worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der
entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen
enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden
Bestimmungen gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch
Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem
Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33
Abs. 3 Satz 1 KWG).
3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name
und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer
eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG).
IV.
Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und
nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1
Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig
oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage
sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3
und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten
Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur
Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei
der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder
der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder
er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und
wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren
Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht
erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel
in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).
Beuren, den 29.04.2014
gez. Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl
Ausgabe 18/2014
Öffentliche Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Beuren
Bekanntmachung der zugelassenen
Wahlvorschläge für die Direktwahl
der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Beuren
am 25. Mai 2014
gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Beuren hat in seiner Sitzung
am 10.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Beuren am
25.05.2014 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird:
1. Uebereck
Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Uebereck, Karl-Peter
18.08.1944
deutsch
Ruheständler
Im Talblick 8
56825 Beuren
Beuren, den 29.04.2014
gez. Karl-Heinz Heinz, 1. Beigeordneter
als Wahlleiter für die Wahl zur/zum
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister
bücheL
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags von 18.00 bis 19.00 Uhr
Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1,
Tel. 02678/953 8670, Fax 02678/953 8671
Haussammlung
für den Landesjugendring
Zwischen dem 8. und dem 10. Mai 2014 werden die Bücheler Messdiener eine Haussammlung für den Landesjugendring durchführen. Die Besonderheit bei dieser Sammlung ist, dass die Hälfte der
gesammelten Summe den Messdienern für ihre Vorhaben zur Verfügung steht. Ich bitte alle Spender, dies großzügig bei ihrer Spende
zu berücksichtigen. Vielen Dank.
Willi Rademacher, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung über die Durchführung
der Mehrheitswahl
zum Gemeinderat Büchel
I.
Die Wahl zum Gemeinderat Büchel wird nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerberinnen
und Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1
des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Büchel waren zwei Monate
vor der Wahl 1 Frau und 15 Männer vertreten.
II.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2014 den von
der Wählergruppe Nehren eingereichten Wahlvorschlag für die
Wahl zum Gemeinderat Büchel mit folgenden Bewerberinnen und
Bewerbern zugelassen:
Aufgrund des Wahlvorschlags wird ein amtlicher Stimmzettel hergestellt, auf dem höchstens die anderthalbfache Zahl von Bewerberinnen oder Bewerbern aufgeführt ist, wie Gemeinderatsmitglieder
zu wählen sind. Der Stimmzettel enthält zusätzlich Raum zur Eintragung anderer wählbarer Personen.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen
gewählt:
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1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch
Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf
dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber,
die sie wählen wollen (§ 33 Abs. 2 Satz 1 KWG).
3. Die Wählerinnen und Wähler können den Wahlvorschlag durch
eindeutige Kennzeichnung des Stimmzettels (Listenstimme)
unverändert annehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 2 KWG). In diesem Fall
wird so vielen auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern von oben nach unten eine Stimme zugeteilt,
wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind.
4. Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel
andere wählbare Personen eintragen und auch Bewerberinnen
und Bewerber streichen (§ 33 Abs. 2 Satz 3 KWG).
5. Die Wählerinnen und Wähler können einzelne Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern geben und zusätzlich den Wahlvorschlag kennzeichnen. Die Kennzeichnung des Wahlvorschlags
Ausgabe 18/2014
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gilt als Vergabe der nicht ausgeschöpften Stimmen. In diesem
Fall wird jeder Bewerberin und jedem Bewerber des Wahlvorschlags von oben nach unten mit Ausnahme der vom Wähler
bereits gekennzeichneten, gestrichenen oder eingetragenen Personen eine Stimme zugeteilt (§ 38 Abs. 3 KWG).
6. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name
und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer
eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 KWG).
III.
Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und
nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1
Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig
oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage
sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3
und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unbe-
Ulmen
- 30 -
rührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten
Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur
Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat.
Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler
einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl
ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen
amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht.
Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so,
dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können,
wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne,
sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§
32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).
Büchel, den 29.04.2014
gez. Willi Rademacher, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl
Öffentliche Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Büchel
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Direktwahl
der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Büchel
am 25. Mai 2014
gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Büchel hat in seiner Sitzung
am 09.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Büchel am
25.05.2014 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird:
1. Rademacher
Familienname, Vorname: Rademacher, Willi
Geburtstag: 08.04.1955
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: Soldat a. D.
Straße, Hausnummer: Birkenweg 3
Postleitzahl, Ort: 56823 Büchel
Büchel, den 29.04.2014
gez. Manfred Nehren, 1. Beigeordneter
als Wahlleiter für die Wahl
zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister
FILZ
Bekanntmachung über die Durchführung
der Mehrheitswahl zum Gemeinderat Filz
I.
Die Wahl zum Gemeinderat Filz wird nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren)
durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1
des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Filz waren zwei Monate vor
der Wahl 1 Frau und 5 Männer vertreten.
II.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2014 festgestellt,
dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht
wurde.
III.
Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen
worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der
entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen
enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen
gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
Ausgabe 18/2014
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch
Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem
Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33
Abs. 3 Satz 1 KWG).
3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name
und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer
eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG).
IV.
Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und
nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1
Satz 2 KWG).
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen
einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den
Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu
legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33
Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die
Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der
Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung
erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder
der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies
wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt.
Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in
die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher
dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).
Filz, den 29.04.2014
gez. Alfons Hieronimus, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl
Bekanntmachung
des Gemeindewahlleiters über die Durchführung der Wahl
der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters in der
Gemeinde Filz
am 25. Mai 2014
Gemäß § 62 Absatz 6 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. V. m. §
53 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit bekannt
gemacht:
Für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters in der Gemeinde Filz am 25.05.2014 ist kein Wahlvorschlag eingereicht worden.
In der Gemeinde Filz findet daher am 25.05.2014 keine Direktwahl
der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters statt.
Gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 GemO erfolgt die Wahl somit durch den
Gemeinderat.
Filz, den 29.04.2014
gez. Alfons Hieronimus, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter
GEVENICH
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürgerhaus
Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 02678/1405 oder 0170/3257901
www.gevenich.com
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Gevenich
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates der Ortsgemeinde Gevenich ein, die am
Donnerstag, den 08.05.2014, um 20:00 Uhr
im Feuerwehrhaus, Hauptstr. 35, 56825 Gevenich
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise für eine Beschränkung der Durchfahrtsmöglichkeit bei
Waldwegen
2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO
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3. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
4. Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Grabtafeln für die pflegefreien Rasengräber
5. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung eines
Lärmschutzbereiches für den Militärflugplatz Büchel
6. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
6. Bauangelegenheit
7. Mitteilungen
8. Grundstücksangelegenheit
gez. Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister
Ausgabe 18/2014
Bekanntmachung über die Durchführung
der Mehrheitswahl
zum Gemeinderat Gevenich
I.
Die Wahl zum Gemeinderat Gevenich wird nach den Grundsätzen
der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1
des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Gevenich waren zwei Monate
vor der Wahl 0 Frauen und 12 Männer vertreten.
II.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 festgestellt,
dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht
wurde.
III.
Herzlichen
Glückwunsch
Liebe Kommunionkinder
zum Fest der Ersten Heiligen Kommunion am kommenden Sonntag darf ich euch, euren Eltern und
Paten ganz herzlich gratulieren.
Möge dieses wichtige Ereignis im Leben eines
katholischen Christen dazu beitragen, dass ihr fest
in unserer Gemeinschaft verwurzelt bleibt und dieser Tag zu einem unvergessenen Erlebnis in eurem
Leben wird.
Ich wünsche euch viel Freude und Gottes Segen!
Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister
Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen
worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der
entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen
enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen
gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch
Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem
Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33
Abs. 3 Satz 1 KWG).
3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name
und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer
eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG).
IV.
Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und
nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1
Satz 2 KWG).
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen
einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den
Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu
legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33
Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die
Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der
Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung
erlangt hat.
Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler
einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl
ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen
amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht.
Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so,
dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können,
wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne,
sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§
32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).
Gevenich, den 29.04.2014
gez. Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl
Öffentliche Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Gevenich
Störung der Jagdausübung
Unser Jagdpächter hat erneut bei der Jagdgenossenschaft Klage
darüber geführt, dass die Jagdausübung durch zunehmendes Befahren des Jagdreviers, insbesondere auch durch Motorräder, empfindlich gestört wird. Ich darf daher nochmals darauf hinweisen, dass die
Benutzung der Feld- und Waldwege für Unbefugte grundsätzlich
nicht erlaubt ist. Darüber hinaus bitte ich um Rücksichtnahme auf
die Jagdausübung, insbesondere am Wochenende.
Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der zugelassenen
Wahlvorschläge für die Direktwahl
der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Gevenich
am 25. Mai 2014
gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Gevenich hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der/des
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Gevenich am 25.05.2014 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden:
Ulmen
- 32 -
1. Brauns
Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Brauns, Walter
12.04.1958
deutsch
Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
Kapellenstraße 10
56825 Gevenich
2. Eberhard
Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Eberhard, Mario
23.06.1974
deutsch
Elektrotechnikermeister
Mühlenweg 2
56825 Gevenich
Gevenich, den 29.04.2014
gez. Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister
als Wahlleiter für die Wahl zur/zum
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister
GILLENBEUREN
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel. + Fax: 02677/1599, E-Mail: rodenkirch@t-online.de
Bekanntmachung über die Durchführung
der Mehrheitswahl
zum Gemeinderat Gillenbeuren
I.
Die Wahl zum Gemeinderat Gillenbeuren wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung
(kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes KWG -).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz
1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Gillenbeuren waren zwei
Monate vor der Wahl 0 Frauen und 6 Männer vertreten.
II.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2014 festgestellt,
dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht
wurde.
III.
Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen
worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der
entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen
enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen
gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch
Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem
Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33
Abs. 3 Satz 1 KWG).
3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name
und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer
eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG).
IV.
Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und
nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1
Satz 2 KWG).
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen
einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den
Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu
legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33
Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die
Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der
Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung
erlangt hat.
Ausgabe 18/2014
Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler
einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl
ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen
amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht.
Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so,
dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können,
wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne,
sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§
32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).
Gillenbeuren, den 29.04.2014
gez. Bernhard Rodenkirch, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl
Bekanntmachung
des Gemeindewahlleiters
über die Durchführung der Wahl
der Ortsbürgermeisterin /
des Ortsbürgermeisters
in der Gemeinde Gillenbeuren
am 25. Mai 2014
Gemäß § 62 Absatz 6 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. V. m. §
53 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit bekannt
gemacht:
Für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in der Gemeinde Gillenbeuren am 25.05.2014 ist kein Wahlvorschlag eingereicht worden.
In der Gemeinde Gillenbeuren findet daher am 25.05.2014 keine
Direktwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters statt.
Gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 GemO erfolgt die Wahl somit durch den
Gemeinderat.
Gillenbeuren, den 29.04.2014
gez. Bernhard Rodenkirch, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter
KLidinG
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
freitags von 17.30 bis 18.30 Uhr im Gemeindehaus.
Weitere Termine jederzeit nach Vereinbarung
Tel. 02677/1565 oder 0151/53830826
Mail: FelixEsper@web.de • www.kliding.de
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Kliding
Sitzungsdatum: Donnerstag, den 24.04.2014
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 19:35 Uhr
Ort: Gemeindehaus, Schulstr. 2, 56825 Kliding
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister: Herr Felix Esper
1. Beigeordneter: Herr Matthias Schneiders
Ratsmitglieder: Herr Otmar Dünzen, Herr Joachim Holzknecht,
Herr Hermann-Josef Schmitz, Herr Heinz Wild
Protokollführer: Herr Markus Kiemen
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt: Herr Werner Mindermann
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO
3. Beratung und Beschlussfassung über die Herausforderung des
Jagdpachtanteiles der Ortsgemeinde Kliding in der Jagdgenossenschaft Kliding
4. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
5. Mitteilungen
Ulmen
- 33 -
Öffentlicher Teil
TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und
Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und
Auszahlungen wie folgt dar:
1. in der Ergebnisrechnung
der Gesamtbetrag der Erträge auf 345.778,74 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 273.571,45 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf + 72.207,27 EUR
2. in der Finanzrechnung
die ordentlichen Einzahlungen auf 329.952,33 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf 288.429,74 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf + 41.522,59 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf 0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
Ausgabe 18/2014
- die Zinsbelastung im Jahre 2013 an die VGV Ulmen -187,77
Euro- die Schreiben der VGV Ulmen vom 12.03.2014 und vom
10.04.2014 zum Sachverhalt Lärmschutzbereich Flugplatz
Büchel.
- den am 05.04.2014 durchgeführte „Umwelttag“. Der Rat dankt
allen Helferinnen und Helfern.
- die Zusammenstellung des Wahlvorstandes.
- die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates. Diese wird wahrscheinlich nicht vor dem 25.05.2014 erforderlich werden und
kann aufgrund der Kommunalwahlen derzeit nicht terminiert
und geplant werden.
- die vielfältigen Aufgaben in den vergangenen 5 bzw. 10 Jahren
und dankte für jegliche Unterstützung aus der Gemeinde. Insbesondere dankte er dem Ortsgemeinderat für die geleistete
Arbeit und die von dort erfahrene Unterstützung.
Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung.
Bekanntmachung über die Durchführung
der Mehrheitswahl
zum Gemeinderat Kliding
I.
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 53.530,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 15.400,73 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit + 38.129,27 EUR
Die Wahl zum Gemeinderat Kliding wird nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren)
durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1
des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Kliding waren zwei Monate
vor der Wahl 0 Frauen und 6 Männer vertreten.
die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2014 festgestellt,
dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht
wurde.
0,00 EUR
47.220,24 EUR
- 47.220,24 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 383.482,33 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 351.050,71 EUR
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf + 32.431,62 EUR
Beschluss:
Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Heinz
Wild,
der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat,
folgendes beschlossen:
1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses
anzuerkennen.
2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Ja 4, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 2
Ortsbürgermeister Felix Esper und der 1. Beigeordnete Matthias
Schneiders haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und
Abstimmung teilgenommen.
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Herausforderung
des Jagdpachtanteiles der Ortsgemeinde Kliding in der Jagdgenossenschaft Kliding
Sachverhalt:
Ortsbürgermeister Felix Esper informierte den Gemeinderat über
das Ergebnis der Jagdgenossenschaftsversammlung Ende März
2014.
Der Gemeinderat mag den Sachverhalt beraten und ggf. die Herausforderung des Jagdpachtanteils 2014 zu beschließen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Das Defizit im Haushalt der Ortsgemeinde Kliding wird durch
Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle 61100-436500 reduziert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Jagdpachtanteil 2014 bei der Jagdgenossenschaft Kliding anzufordern.
Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 4: Mitteilungen
Der Ortsbürgermeister informierte über
- die Jugendsammelwoche in der Zeit vom 28.04.2014 bis
05.05.2014. In der Ortsgemeinde Kliding sammelt die Jugendfeuerwehr. Der Ortsgemeinderat bittet um Unterstützung.
- noch vorhandene Möglichkeiten zum Erwerb von Brennholz.
Einige Polter im Bezirk Nebelscheid stehen hier noch zur Verfügung.
- die Fortschreibung des längerfristigen Straßenbauprogramms
für die Jahre 2015 bis 2018; Schreiben der VGV Ulmen vom
20.02.2014
II.
III.
Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen
worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der
entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen
enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen
gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch
Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem
Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33
Abs. 3 Satz 1 KWG).
3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name
und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie
Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person
vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG).
IV.
Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und
nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1
Satz 2 KWG).
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen
einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den
Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu
legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33
Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die
Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der
Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung
erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder
der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies
wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt.
Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in
die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher
dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).
Kliding, den 29.04.2014
gez. Felix Esper, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl
Ulmen
- 34 -
Bekanntmachung
des Gemeindewahlleiters
über die Durchführung der Wahl
der Ortsbürgermeisterin /
des Ortsbürgermeisters
in der Gemeinde Kliding
am 25. Mai 2014
Ausgabe 18/2014
Für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters in der Gemeinde Kliding am 25.05.2014 ist kein Wahlvorschlag
eingereicht worden.
In der Gemeinde Kliding findet daher am 25.05.2014 keine Direktwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters statt.
Gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 GemO erfolgt die Wahl somit durch den
Gemeinderat.
Kliding, den 29.04.2014
gez. Felix Esper, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter
Gemäß § 62 Absatz 6 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. V. m. §
53 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit bekannt
gemacht:
Lutzerath
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02677/226, Fax: 02677/910387, Mobil: 0151/17134740
E-Mail: ortsgemeinde-lutzerath@freenet.de
Regelmäßige Dienstzeiten
des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von
17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1.
Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr.
Kulturhaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36
Tel. 02677/226, Fax 02677/910387.
Handy 0151-17134740
In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit
Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für
Sie da!
Ihr Ortsbürgermeister, Günter Welter
Jugendsammelwoche
vom 28. April - 8. Mai 2014
In den nächsten Tagen werden die Kinder und Jugendlichen der
Bambini und Jugendfeuerwehr Lutzerath durch den Ort von Haus
zu Haus die Sammlung für den Landesjugendring Rheinland-Pfalz
durchführen. 50 % bekommen die Lutzerather Sammler und 50 %
gehen an den Landesjugendring. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger haben Sie ein Herz für die Jugend und spenden Sie. Der Dank
der Jugend ist Ihnen gewiss, für großzügige aber auch für kleine
Spenden.
Günter Welter, Ortsbürgermeister
Ulmen
- 35 -
Ausgabe 18/2014
6
Müllen
Bernhard
männlich
19.01.1944
einfach
Pensionär
deutsch
Kieselkaul 14
56826 Lutzerath
7
Klein
Thomas
männlich
03.05.1973
einfach
Elektrotechniker
deutsch
Trierer Straße 84a
56826 Lutzerath
8
Kellershoff
Horst
männlich
19.11.1966
einfach
Sparkassenangestellter
deutsch
Am Wäldchen 12
56826 Lutzerath
9
Heinz
Gertrud
weiblich
12.02.1965
einfach
Podologin
deutsch
Birkenweg 3
56826 Lutzerath
10
Arnoldi
Peter
männlich
04.04.1988
einfach
Fachkraft für
Wasserversorgungstechnik
deutsch
Trierer Straße 20
56826 Lutzerath
11
Thome
Alexander
männlich
17.02.1984
einfach
Kundendiensttechniker
deutsch
Lindenpesch 6
56826 Lutzerath
12
Kreutz
Ingo
männlich
17.12.1983
einfach
Büroangestellter
deutsch
Römerstraße 7
56826 Lutzerath
13
Müllen
Thomas
männlich
07.05.1981
einfach
Soldat
deutsch
Am Sportplatz 4
56826 Lutzerath
14
Thomas
Andreas
männlich
18.09.1965
einfach
Feuerwehrmann
deutsch
Am Wäldchen 29
56826 Lutzerath
15
Arnoldi
Lothar
männlich
24.03.1961
einfach
Maschineneinrichter
deutsch
Dauner Straße 30
56826 Lutzerath
16
Kesseler
Edwin
männlich
25.03.1967
einfach
Diplom-Informatiker
deutsch
Römerstraße 45
56826 Lutzerath
17
Pellio
Bettina
weiblich
27.04.1969
einfach
Sparkassenangestellte
deutsch
Ringstraße 28
56826 Lutzerath
17
Pellio
Bettina
weiblich
27.04.1969
einfach
Sparkassenangestellte
deutsch
Ulmen
Ringstraße 28
56826 Lutzerath
- 36 -
Nr. 6
Ausgabe 18/2014
FWG Lutzerath-Driesch (Bruno Hommes) (FWG Lutzerath-Driesch (Hommes))
Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder
nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung:
Frauen
Männer
Insgesamt
3
13
16
1. Hälfte
2
6
8
2. Hälfte
0
8
8
1. Hälfte
2
6
8
2. Hälfte
0
8
8
Zahl der angetretenen Personen
Zahl der gewählten Personen
Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber
Lfd.
Nr.
Nachname
Vorname
Geschlecht (m/w) Beruf
Geburtstag
Staatsangehörigkeit
Benennungen
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
1
Hommes
Bruno
männlich
10.11.1950
einfach
Beamter
deutsch
Römerstraße 4
56826 Lutzerath
2
Traßer
Werner
männlich
07.03.1952
einfach
Maler
deutsch
Auf dem Hof 1
56826 Lutzerath
3
Hecking
Jürgen
männlich
05.04.1971
einfach
Postbeamter
deutsch
Römerstraße 18
56826 Lutzerath
4
Peifer
Paul
männlich
25.12.1950
einfach
Rentner
deutsch
Unterdorfstraße 4
56826 Lutzerath
5
Müller
Katrin
weiblich
05.10.1981
einfach
Steinmetz- und
Bildhauermeisterin
deutsch
Römerstraße 16
56826 Lutzerath
6
Feyen
Thomas
männlich
03.04.1983
einfach
Elektroniker/Monteur
deutsch
Koblenzer Straße 39
56826 Lutzerath
7
Schuhmacher
Edeltrud
weiblich
08.05.1961
einfach
Selbständig
deutsch
Dauner Straße 14
56826 Lutzerath
8
Müller
Wolfgang
männlich
26.05.1965
einfach
Dipl.-Ing. Beamter
deutsch
Eichenweg 4
56826 Lutzerath
9
Sesterhenn
Peter
männlich
23.04.1974
einfach
KFZ-Meister
deutsch
Unterdorfstraße 22
56826 Lutzerath
10
Hammes
Elmar
männlich
21.02.1967
einfach
selbst. landwirt.
Lohnunternehmer
deutsch
Kieselkaul 26
56826 Lutzerath
11
Otto
Thomas
männlich
09.09.1965
einfach
Werk-Polier
deutsch
Am alten Sportplatz 1
56826 Lutzerath
12
Berdi
Arnold
männlich
14.11.1956
einfach
Bauschlosser
deutsch
Trierer Straße 10
56826 Lutzerath
13
Möhnen
Martin
männlich
11.10.1980
einfach
Justizfachwirt
deutsch
Schultheisen Kreuz 6
56826 Lutzerath
14
Schuhmacher
Nikolaus
männlich
22.04.1987
einfach
Fleischermeister
deutsch
Kieselkaul 19
56826 Lutzerath
15
Marmann
Werner
männlich
19.09.1944
einfach
Postbeamter a. D.
deutsch
Römerstraße 39
56826 Lutzerath
16
Michels
Alfred
männlich
24.01.1951
einfach
Flugzeugmechaniker
deutsch
Auf dem Bungert 3
56826 Lutzerath
Ulmen
- 37 -
Öffentliche Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Lutzerath
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Direktwahl
der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Lutzerath
am 25. Mai 2014
gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Lutzerath hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/des
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Lutzerath am 25.05.2014 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird:
1. Welter
Familienname, Vorname: Welter, Günter
Geburtstag: 20.02.1951
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: Justizbeamter
Straße, Hausnummer: Trierer Straße 43
Postleitzahl, Ort: 56826 Lutzerath
Lutzerath, den 29.04.2014
gez. Roswitha Lescher, 1. Beigeordnete
als Wahlleiterin für die Wahl zur/zum
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister
SCHMITT
Bekanntmachung über die Durchführung
der Mehrheitswahl
zum Gemeinderat Schmitt
I.
Die Wahl zum Gemeinderat Schmitt wird nach den Grundsätzen
der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1
des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Schmitt waren zwei Monate
vor der Wahl 1 Frau und 5 Männer vertreten.
II.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 festgestellt,
dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht
wurde.
III.
Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen
worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der
entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen
enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen
gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch
Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem
Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33
Abs. 3 Satz 1 KWG).
3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name
und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer
eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG).
IV.
Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und
nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1
Satz 2 KWG).
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen
einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den
Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu
legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33
Ausgabe 18/2014
Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die
Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der
Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung
erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder
der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies
wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt.
Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in
die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher
dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).
Schmitt, den 29.04.2014
gez. Wilfried Linden, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl
Öffentliche Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Schmitt
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Direktwahl
der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Schmitt
am 25. Mai 2014
gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Schmitt hat in seiner Sitzung
am 08.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schmitt am
25.05.2014 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird:
1. Linden
Familienname, Vorname: Linden, Wilfried
Geburtstag: 11.10.1958
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: KFZ-Meister
bei der Bundeswehr
Straße, Hausnummer:
Kirchstraße 2
Postleitzahl, Ort: 56825 Schmitt
Schmitt, den 29.04.2014
gez. Andreas Peifer, 1. Beigeordneter
als Wahlleiter für die Wahl zur/zum
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister
ULMEN
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Ulmen ist zu einer nicht
öffentlichen Sitzung eingeladen, die am
Donnerstag, den 08.05.2014, um 19:00 Uhr
im Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 2, 56766 Ulmen
stattfindet.
gez. Günther Wagner, Stadtbürgermeister
Terminankündigung
zur nächsten Stadtratssitzung
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Ulmen findet am
Montag, den 12.05.2014, um 19:00 Uhr
im Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 2, 56766 Ulmen
statt.
gez. Günther Wagner, Stadtbürgermeister
Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt:
CDU-Fraktion / FWG Dr. Bangert / FWG Mohr:
Dienstag, 06.05.2014, 19:30 Uhr
Sitzungssaal, Gemeindehaus am Maar, Ulmen
SPD-Fraktion:
Dienstag, 06.05.2014, 19:00 Uhr
Peter`s Bistro, Ulmen
FWG „Bürger für Ulmen e.V.“:
Dienstag, 06.05.2014, 19:30 Uhr
Hotel „Bürgerstube“, Ulmen
Ulmen
- 38 -
Verordnung
nach § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages in der
Stadt Ulmen am 04.05.2014
Aufgrund des § 10 Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21. November 2006 (GVBl. S. 351) wird für die Stadt
Ulmen folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
Die Verkaufsstellen in der Stadt Ulmen dürfen am Sonntag,
04.05.2014, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§2
(1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes
vom 06. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung sind zu beachten.
(2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht
beschäftigt werden.
§3
Die Inhaberin oder der Inhaber der Verkaufsstelle ist verpflichtet,
ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer der am 04.05.2014 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die
Beschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freizeit zu führen.
Ausgabe 18/2014
§4
Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Abs. 1 und § 3 werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 LadöffnG geahndet.
Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.April 1976 (BGBl. 1976 Teil I, S. 965), in
der derzeit gültigen Fassung geahndet werden.
Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter kann nach § 21
Abs. 1 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl.
2002 Teil I, S 2318) in der derzeit gültigen Fassung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni
1994 (BGBl. 1994 Teil I; S. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung
verfolgt werden.
§5
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in
Kraft.
56766 Ulmen, 29.04.2014
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Az.: 2.3/148-08
Steimers, Bürgermeister
Ulmen
- 39 -
Ausgabe 18/2014
6
Stuhlweißenburg
Klaus
männlich
08.11.1952
einfach
Diplom-Ingenieur
deutsch
Mühlenweg 2
56766 Ulmen
7
Laux
Christian
männlich
03.07.1978
einfach
Feuerwehrbeamter
deutsch
Auf dem Kooten 8
56766 Ulmen
8
Diederichs
Rene
männlich
02.09.1979
einfach
ZentralheizungsLüftungsbaumeister
deutsch
Dechant-Fenger-Straße 15
56766 Ulmen
9
Krutsch
Alexander
männlich
23.06.1984
einfach
Tischler
deutsch
Wehrholzstraße 4
56766 Ulmen
10
Stilla
Franz-Josef
männlich
21.05.1956
einfach
Diplom-Ingenieur
deutsch
Im Köhnengarten 2
56766 Ulmen
11
Gippert
Rosa
weiblich
17.05.1970
einfach
Küchenhilfe
deutsch
Auf dem Acker 11a
56766 Ulmen
12
Strebel
Juri
männlich
17.05.1982
einfach
Selbständiger
deutsch
Kaiserlinde 1
56766 Ulmen
13
Diewald
Markus
männlich
04.02.1974
einfach
Beamter
deutsch
Auf der Kürzt 10
56766 Ulmen
14
Wolanski
Arnold
männlich
06.10.1952
einfach
Flugzeugmechaniker
deutsch
Im großen Garten 48
56766 Ulmen
15
Esper
Holger
männlich
18.11.1969
einfach
Bankkaufmann
deutsch
Dechant-Bungart-Straße 31
56766 Ulmen
16
Roos
Renate
weiblich
15.02.1978
einfach
Realschullehrerin
deutsch
Auf dem Acker 7
56766 Ulmen
17
Schoenemann
Manfred
männlich
08.07.1949
einfach
Soldat a. D.
deutsch
Dechant-Bungart-Straße 5
56766 Ulmen
18
Steffes-Tun
Rudolf
männlich
23.08.1946
einfach
Pensionär
deutsch
Goltsteinstraße 11
56766 Ulmen
19
Metzen
Lars
männlich
15.12.1966
einfach
Selbständig
deutsch
Neuer Weg 23
56766 Ulmen
Nr. 2
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder
nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung:
Zahl der angetretenen Personen
Frauen
Männer
Insgesamt
4
12
16
1. Hälfte
1
9
10
2. Hälfte
2
8
10
19
Metzen
Lars
Ulmen
Nr. 2
männlich
15.12.1966
einfach
Selbständig
deutsch
Neuer Weg 23
56766 Ulmen
- 40 -
Ausgabe 18/2014
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder
nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
Frauen
Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung:
Zahl der angetretenen Personen
Zahl der gewählten Personen
Männer
Insgesamt
4
12
16
1. Hälfte
1
9
10
2. Hälfte
2
8
10
1. Hälfte
1
9
10
2. Hälfte
2
8
10
Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber
Lfd.
Nr.
Nachname
Vorname
Geschlecht (m/w) Beruf
Geburtstag
Staatsangehörigkeit
Benennungen
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
1
Kerpen
Thomas
männlich
27.12.1970
einfach
Wasser- und
Rohrnetzmeister
deutsch
Jahnstraße 1a
56766 Ulmen
2
Vollrath
Dorothea
weiblich
22.10.1957
einfach
Versicherungsfachwirtin
deutsch
Mühlenweg 2
56766 Ulmen
3
Kutscheid
Klaus
männlich
01.08.1965
einfach
Feuerwehrmann
deutsch
Auf dem Kooten 25
56766 Ulmen
4
Schaaf
Uwe
männlich
06.09.1970
einfach
Angestellter
deutsch
Auf dem Höchst 14
56766 Ulmen
5
Dreis
Daniel
männlich
12.04.1974
einfach
Installateur- und
Heizungsbaumeister
deutsch
Am Maarberg 1
56766 Ulmen
6
Keßeler
Stephan
männlich
05.07.1973
einfach
Kriminalbeamter
deutsch
Bergweg 8
56766 Ulmen
7
Konen
Rainer
männlich
19.02.1962
einfach
Taxifahrer
deutsch
Cochemer Straße 19
56766 Ulmen
8
Kerpen
Michael
männlich
21.12.1960
einfach
Betriebswirt (VWA)
deutsch
Ritter-Heinrich-Straße 16
56766 Ulmen
9
Schug
Michael
männlich
01.03.1972
einfach
Fluggerätemechaniker
deutsch
Auf dem Acker 13
56766 Ulmen
10
Rudolph
Rene
männlich
09.09.1965
einfach
Soldat
deutsch
Asternweg 16
56766 Ulmen
11
Altmann
Rudolf
männlich
14.01.1979
einfach
Elektroinstallateur
deutsch
Kaiserlinde 13
56766 Ulmen
12
Michels
Alexander
männlich
17.05.1973
einfach
staatl. gepr. Techniker
deutsch
Bahnhofstraße 24a
56766 Ulmen
13
Keßeler
Alois
männlich
11.11.1943
einfach
Pensionär
deutsch
Am Großen Baum 15
56766 Ulmen
14
Denkel
Sascha
männlich
04.06.1984
einfach
Beamter
deutsch
Am Großen Baum 18
56766 Ulmen
15
Bober
Jennifer
weiblich
12.10.1985
einfach
Verwaltungsfachangestellte
deutsch
Ritter-Hausten-Straße 18
56766 Ulmen
16
Fuchs
Hubert
männlich
06.10.1956
einfach
Konditormeister
deutsch
Dechant-Fenger-Straße 30
56766 Ulmen
17
Kutscheid
Rudolf
männlich
24.07.1952
einfach
Maschinist
deutsch
Antoniusstraße 20
56766 Ulmen
18
Hein
Ilse
weiblich
01.04.1960
einfach
Arzthelferin
deutsch
Veilchenweg 7
56766 Ulmen
19
Lackes
männlich
Gastronom
Bahnhofstraße 47
einfach
18
Hein
weiblich
01.04.1960
einfach
Arzthelferin
deutsch - 41 -
Veilchenweg 7
56766 Ulmen Ausgabe 18/2014
19
Lackes
Peter
männlich
30.09.1969
einfach
Gastronom
deutsch
Bahnhofstraße 47
56766 Ulmen
20
Schmitt
Franz
männlich
18.02.1956
einfach
Gastwirt
deutsch
Winkelstraße 27
56766 Ulmen
Ulmen Ilse
Nr. 6
Bürger für Ulmen (BFU)
Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder
nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung:
Zahl der angetretenen Personen
Zahl der gewählten Personen
Frauen
Männer
Insgesamt
0
12
12
1. Hälfte
0
10
10
2. Hälfte
1
10
11
1. Hälfte
0
10
10
2. Hälfte
1
10
11
Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber
Lfd.
Nr.
Nachname
Vorname
Geschlecht (m/w) Beruf
Geburtstag
Staatsangehörigkeit
Benennungen
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
1
Eckardt
Karl
männlich
03.07.1953
einfach
Berufssoldat a.D.
deutsch
Wiesenstraße 17
56766 Ulmen
2
Willems
Hubert
männlich
24.01.1955
einfach
Postbeamter
deutsch
Ulmener Straße 26
56766 Ulmen
3
Weber
Rolf
männlich
10.11.1966
einfach
Diplom-Ingenieur
deutsch
Waldstraße 14
56766 Ulmen
4
Wallebohr
Peter
männlich
06.03.1966
einfach
Speditionskaufmann
deutsch
Floriansweg 14
56766 Ulmen
5
Mais
Michael
männlich
04.07.1962
einfach
Sparkassenangestellter
deutsch
Burgfrieden 9
56766 Ulmen
6
Laux
Josef
männlich
05.09.1967
einfach
Straßenwärter
deutsch
Vorpochtener Straße 7
56766 Ulmen
7
Dietzen
Manfred
männlich
02.07.1965
einfach
Beamter
deutsch
Kleewiesenweg 24
56766 Ulmen
8
Mohr
Willi
männlich
21.05.1955
einfach
Industriekaufmann
deutsch
Goltsteinstraße 4
56766 Ulmen
9
Laux
Benedikt
männlich
05.01.1996
einfach
Schüler
deutsch
Vorpochtener Straße 7
56766 Ulmen
10
Wallebohr
Frank
männlich
14.05.1968
einfach
Straßenbaumeister
deutsch
Bergweg 3
56766 Ulmen
11
Hens
Christopher
männlich
31.10.1994
einfach
Auszubildender
deutsch
Alter Weg 17
56766 Ulmen
12
Pitzen
Günter
männlich
08.09.1964
einfach
Beamter
deutsch
Bachstraße 4
56766 Ulmen
13
Jäger
Simon
männlich
04.04.1995
einfach
Auszubildender
deutsch
Am Schlag 10
56766 Ulmen
14
Schmitz
Elmar
männlich
07.08.1959
einfach
Fleischermeister
deutsch
Kelberger Straße 2
56766 Ulmen
15
Zenner
Horst
männlich
16.09.1965
einfach
Qualitäts-Sonder-Prüfer
deutsch
Ritter-Hausten-Straße 5a
56766 Ulmen
16
Dietzen
Alfred
männlich
03.10.1950
Beamter
deutsch
Weidenstraße 19
56766 Ulmen
einfach
15
Zenner
männlich
16.09.1965
einfach
Qualitäts-Sonder-Prüfer
deutsch - 42 -
Ritter-Hausten-Straße 5a
56766 Ulmen Ausgabe 18/2014
16
Dietzen
Alfred
männlich
03.10.1950
einfach
Beamter
deutsch
Weidenstraße 19
56766 Ulmen
17
Schaaf
Manfred
männlich
04.04.1948
einfach
Rentner
deutsch
Marktstraße 9
56766 Ulmen
18
Kreutz
Udo
männlich
01.11.1963
einfach
Hotelier
deutsch
Dechant-Fenger-Straße 3
56766 Ulmen
19
Dietzen
Silvia
weiblich
05.12.1978
einfach
Beamtin
deutsch
Floriansweg 13
56766 Ulmen
20
Münch
Peter
männlich
20.02.1977
einfach
Elektroinstallateur
deutsch
Am Schlag 3
56766 Ulmen
21
Haag
Hans
männlich
06.08.1949
einfach
Selbständiger Kaufmann
deutsch
Fronwiese 11
56766 Ulmen
Ulmen Horst
Nr. 7
Freie Wählergruppe Mohr (FWM)
Paritätsbezogene Angaben nach § 17 Abs. 5 Satz 4 KWG oder
nach § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
Frauen
Zahl der wahlberechtigten Personen in der Versammlung:
Zahl der angetretenen Personen
Zahl der gewählten Personen
Männer
Insgesamt
2
15
17
1. Hälfte
0
8
8
2. Hälfte
0
7
7
1. Hälfte
0
8
8
2. Hälfte
0
7
7
Aufgestellte Bewerberinnen und Bewerber
Lfd.
Nr.
Nachname
Vorname
Geschlecht (m/w) Beruf
Geburtstag
Staatsangehörigkeit
Benennungen
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
1
Mohr
Reinhold
männlich
16.04.1957
zweifach
Pensionär
deutsch
Am Vogelsbaum 13
56766 Ulmen
2
Willwer
Andreas
männlich
20.05.1965
zweifach
EDV-Administrator
deutsch
Ulmener Straße 34
56766 Ulmen
3
Löffler
Stefan
männlich
27.09.1958
zweifach
Beamter
deutsch
Im Maibüsch 5
56766 Ulmen
4
Stolz
Uwe
männlich
11.12.1973
zweifach
Justizvollzugsbeamter
deutsch
Am Vogelsbaum 5
56766 Ulmen
5
Franzen
Fabian
männlich
12.05.1990
zweifach
Anlagenmechaniker
deutsch
Ulmener Straße 38
56766 Ulmen
6
Saxler
Frank
männlich
01.11.1972
einfach
Feuerwehrmann
deutsch
Am Sonnenberg 1
56766 Ulmen
7
Fuhrmann
Erhard
männlich
16.04.1964
einfach
Stadtarbeiter
deutsch
Am Vogelsbaum 9a
56766 Ulmen
8
Kutscheid
Manfred
männlich
01.12.1958
einfach
Maschineneinrichter
deutsch
Ulmener Straße 4
56766 Ulmen
9
Stolz
Alois
männlich
03.07.1967
einfach
Unternehmer in Anstellung
deutsch
Auf dem Kooten 11
56766 Ulmen
10
Malikowski
Andreas
männlich
14.05.1970
einfach
Vorarbeiter
deutsch
Auf dem Kooten 5
56766 Ulmen
11
Peters
Ulrich
männlich
20.06.1983
einfach
Maurer
deutsch
Marktstraße 3
56766 Ulmen
12
Kaiser
Christopher
männlich
28.10.1990
Soldat
deutsch
Floriansweg 6
56766 Ulmen
einfach
11
Peters
männlich
20.06.1983
einfach
Maurer
deutsch- 43 -
Marktstraße 3
56766 Ulmen Ausgabe 18/2014
12
Kaiser
Christopher
männlich
28.10.1990
einfach
Soldat
deutsch
Floriansweg 6
56766 Ulmen
13
Michels
Gerhard
männlich
09.01.1959
einfach
Kraftfahrer
deutsch
Ulmener Straße 18
56766 Ulmen
14
Kutscheid
Michael
männlich
03.04.1968
einfach
Schreiner
deutsch
Ulmener Straße 36
56766 Ulmen
15
Theobald
Werner
männlich
27.01.1950
einfach
Rentner
deutsch
Üßbachtalstraße 8
56766 Ulmen
Ulmen Ulrich
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulmen
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl
der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters
der Stadt Ulmen
am 25. Mai 2014
gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Stadt Ulmen hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters der Stadt Ulmen am 25.05.2014 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden:
1. SPD
Familienname, Vorname: Wagner, Günther
Geburtstag: 25.06.1952
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: Arbeitnehmer
Straße, Hausnummer: Auf dem Acker 11
Postleitzahl, Ort: 56766 Ulmen
2. CDU
Familienname, Vorname: Kerpen, Thomas
Geburtstag: 27.12.1970
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: Wasser- und
Rohrnetzmeister
Straße, Hausnummer: Jahnstraße 1 a
Postleitzahl, Ort: 56766 Ulmen
Ulmen, den 29.04.2014
gez. Albert Klein, Beigeordneter
als Wahlleiter für die Wahl zur/zum
Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeister
Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl
zum Ortsbeirat Meiserich
der Stadt Ulmen, Ortsbezirk Meiserich
I.
Die Wahl zum Ortsbeirat Meiserich wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerberinnen und
Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Ortsbeirat Meiserich waren zwei Monate vor der
Wahl 0 Frauen und 5 Männer vertreten.
II.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 den von der WählergruppeFreie Wählergruppe Mohr eingereichten Wahlvorschlag
für die Wahl zum Ortsbeirat Meiserich mit folgenden Bewerbern zugelassen:
2,4
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Ulmen
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765',)-(
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1(4)%5
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1(4)%5
0;11/-',
0;11/-',
0;11/-',
0;11/-',
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Aufgrund des Wahlvorschlags wird ein amtlicher Stimmzettel hergestellt, auf dem höchstens die anderthalbfache Zahl von Bewerberinnen oder Bewerbern aufgeführt ist, wie Ortsbeiratsmitglieder
zu wählen sind. Der Stimmzettel enthält zusätzlich Raum zur Eintragung anderer wählbarer Personen. Es wird unter Beachtung der
nachstehenden Bestimmungen gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Ortsbeiratsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch
Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf
dem Stimmzettel aufgeführten Bewerber, die sie wählen wollen
(§ 33 Abs. 2 Satz 1 KWG).
3. Die Wählerinnen und Wähler können den Wahlvorschlag durch
eindeutige Kennzeichnung des Stimmzettels (Listenstimme)
unverändert annehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 2 KWG). In diesem Fall
wird so vielen auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern von oben nach unten eine Stimme zugeteilt,
wie Ortsbeiratsmitglieder zu wählen sind.
4. Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel
andere wählbare Personen eintragen und auch Bewerberinnen
und Bewerber streichen (§ 33 Abs. 2 Satz 3 KWG).
5. Die Wählerinnen und Wähler können einzelne Stimmen Bewerbern geben und zusätzlich den Wahlvorschlag kennzeichnen. Die
Kennzeichnung des Wahlvorschlags gilt als Vergabe der nicht
ausgeschöpften Stimmen. In diesem Fall wird jedem Bewerber
des Wahlvorschlags von oben nach unten mit Ausnahme der
vom Wähler bereits gekennzeichneten, gestrichenen oder eingetragenen Personen eine Stimme zugeteilt (§ 38 Abs. 3 KWG).
6. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name
und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer
eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 KWG).
III.
Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und
nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1
Satz 2 KWG).
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen
einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den
Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu
legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33
Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die
Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der
Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung
erlangt hat.
Ulmener
Bauernmarkt
Auf dem „Alten Postplatz“
Jeden Samstag von 8.00 - 13.00 Uhr
Südfrüch
Gemüse, Südfrüchte, Eier, te
t
ObsObst,
Eier
Geflügel
Geflügel, Nudeln, Honig, frischer Fisch
Honig
Gemüse
Nudeln
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!/0)1)4 64Ausgabe 18/2014
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Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler
einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl
ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen
amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht.
Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so,
dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können,
wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne,
sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§
32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).
Ulmen, den 29.04.2014
gez. Günther Wagner, Stadtbürgermeister
als Gemeindewahlleiter für die Ortsbeiratswahl Meiserich
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Ulmen
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Direktwahl
der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers
des Ortsbezirks Meiserich der Stadt Ulmen
am 25. Mai 2014
gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Stadt Ulmen hat in seiner Sitzung am
08.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers im Ortsbezirk Meiserich der Stadt Ulmen
am 25.05.2014 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden:
1. Freie Wählergruppe Mohr
Familienname, Vorname:
Mohr, Reinhold
Geburtstag: 16.04.1957
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: Pensionär
Straße, Hausnummer: Am Vogelsbaum 13
Postleitzahl, Ort: 56766 Ulmen
2. Kutscheid
Familienname, Vorname: Kutscheid, Klaus
Geburtstag: 01.08.1965
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: Feuerwehrmann
Straße, Hausnummer: Auf dem Kooten 25
Postleitzahl, Ort: 56766 Ulmen
Ulmen, den 29.04.2014
gez. Günther Wagner
als Wahlleiter für die Wahl zur/zum
Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher
Sprechstunden des Stadtbürgermeisters
Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Günther
Wagner finden
dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr,
donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr,
oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay
4, statt.
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an
02676-249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an buergermeister@stadt-ulmen.de wenden.
Wichtiger Hinweis
an alle Einsender von Digitalfotos
Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Digitalfotos
mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm und einer Auflösung von mind. 250 dpi)
abgedruckt werden können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Redaktion
Ulmen
- 45 -
URSCHMITT
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Bürgerhaus Ursmadia, Tel. 0151/28062997
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Urschmitt
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Urschmitt ist zu einer nicht
öffentlichen Sitzung eingeladen, die am
Donnerstag, den 08.05.2014, um 19:00 Uhr
im Bürgerhaus „Ursmadia“, Kirchstr. 24, 56825 Urschmitt
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung eines
Lärmschutzbereiches für den Militärflugplatz Büchel
Nicht öffentlicher Teil
2. Grundstücksangelegenheit
3. Grundstücksangelegenheit
4. Mitteilungen
gez. Peter Jahnen, Ortsbürgermeister
Außenanstrich Gemeindegarage
Nachdem wir nun den Außenanstrich des Gemeindehauses weitestgehend fertiggestellt haben, finden am Samstag, dem 10. Mai noch
weitere Anstricharbeiten an der Gemeindegarage statt.
Die Freiwillige Feuerwehr hat sich bereit erklärt, diese Arbeiten zu
übernehmen.
Wer darüber hinaus noch mithelfen möchte, ist herzlich eingeladen.
Wir treffen uns am Samstag, dem 10. Mai um 09.30 Uhr an der
Gemeindehalle.
Peter Jahnen
Grußwort zur Kirmes
vom 2. - 5. Mai 2014
Liebe Urschmitter,
traditionell feiern wir am 1. Maiwochenende - in diesem
Jahr bereits vom 2. - 5. Mai - unsere Kirmes nach dem
Schutzpatron unser Pfarrkirche, dem heiligen Quirinus.
Die Kirmes wird auch in diesem Jahr wiederum von der
Freiwilligen Feuerwehr veranstaltet.
Darüber hinaus wird der Kirmessonntag für unsere Freiwillige Feuerwehr ein besonderer Tag.
Um 14.00 Uhr wird Herr Werner Schneiders durch unseren Landrat, Herrn Manfred Schnur, für seine 40-jährige
Mitgliedschaft und seine Arbeit in der Feuerwehr geehrt.
Um 16.00 Uhr wird das der Freiwilligen Feuerwehr
Urschmitt zugewiesene Feuerwehrfahrzug - TSF W im Rahmen einer feierlichen Andacht von Herrn Pater
Kaufmann eingesegnet und von unserem Verbandsbürgermeister, Herrn Alfred Steimers, übergeben.
Besuchen Sie die Kirmes an einem Abendprogramm,
beim Frühschoppen oder lassen Sie sich mit Ihren Angehörigen das Mittagsmenü sowie Kaffee & Kuchen am
Nachmittag im Bürgerhaus Ursmadia schmecken.
Unterstützen Sie bitte die Bemühungen der Feuerwehr
durch Ihre Teilnahme bei der Ehrung und der Einweihung des „neuen“ Feuerwehrfahrzeuges.
Auf alle Fälle wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen
auf unserer Kirmes ein paar schöne Stunden im Familien- und Freundeskreis.
Peter Jahnen
Ausgabe 18/2014
Bekanntmachung über die Durchführung
der Mehrheitswahl
zum Gemeinderat Urschmitt
I.
Die Wahl zum Gemeinderat Urschmitt wird nach den Grundsätzen
der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1
des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Urschmitt waren zwei Monate
vor der Wahl 1 Frau und 5 Männer vertreten.
II.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 festgestellt,
dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht
wurde.
III.
Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen
worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der
entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen
enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen
gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch
Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem
Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33
Abs. 3 Satz 1 KWG).
3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name
und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer
eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG).
IV.
Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und
nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1
Satz 2 KWG).
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen
einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den
Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu
legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33
Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die
Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der
Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung
erlangt hat.
Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler
einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl
ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen
amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht.
Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so,
dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können,
wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne,
sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§
32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).
Urschmitt, den 29.04.2014
gez. Peter Jahnen, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl
Öffentliche Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Urschmitt
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Direktwahl
der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Urschmitt
am 25. Mai 2014
gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Urschmitt hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/des
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Urschmitt am 25.05.2014 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird:
Ulmen
- 46 -
1. Jahnen
Familienname, Vorname: Geburtstag: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Jahnen, Peter
27.06.1957
deutsch
Beamter
Auf dem Bungert 16
56825 Urschmitt
Urschmitt, den 29.04.2014
gez. Walter Sossong, 1. Beigeordneter
als Wahlleiter für die Wahl zur/zum
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister
WAGENHAUSEN
Kläpperkinder!
Vielen Dank an die Kläpperkinder, die mittags und abends das
Leuten der Kirchenglocken vor Ostern durch das Kläppern ersetzt
haben.
Wir freuen uns, dass die Kinder diese Tradition weiterführen.
Ausgabe 18/2014
3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name
und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer
eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG).
IV.
Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und
nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1
Satz 2 KWG).
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen
einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den
Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu
legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33
Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die
Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der
Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung
erlangt hat.
Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler
einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl
ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen
amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht.
Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so,
dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können,
wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne,
sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§
32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).
Wagenhausen, den 29.04.2014
gez. Heinz-Werner Hendges, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl
Öffentliche Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Wagenhausen
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die
Direktwahl
der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Wagenhausen
am 25. Mai 2014
gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Bekanntmachung über die
Durchführung der Mehrheitswahl
zum Gemeinderat Wagenhausen
I.
Die Wahl zum Gemeinderat Wagenhausen wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung
(kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes KWG -).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1
des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Wagenhausen waren zwei
Monate vor der Wahl 0 Frauen und 6 Männer vertreten.
II.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 festgestellt,
dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht
wurde.
III.
Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen
worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der
entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen
enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen
gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch
Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem
Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33
Abs. 3 Satz 1 KWG).
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Wagenhausen hat in seiner
Sitzung am 10.04.2014 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der/
des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde
Wagenhausen am 25.05.2014 zugelassen, die hiermit bekannt
gemacht werden:
1. Hendges
Familienname, Vorname: Hendges, Heinz-Werner
Geburtstag: 02.11.1950
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: Berufskraftfahrer
Straße, Hausnummer: Hauptstraße 22
Postleitzahl, Ort: 56826 Wagenhausen
2. Weber
Familienname, Vorname: Weber, Andreas
Geburtstag: 15.05.1981
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: Landwirtschaftsmeister
Straße, Hausnummer: Hauptstraße 4
Postleitzahl, Ort: 56826 Wagenhausen
Wagenhausen, den 29.04.2014
gez. Bernd Mertes, 1. Beigeordneter
als Wahlleiter für die Wahl zur/zum
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister
WeiLer
Ortsbürgermeister Otto Schneiders
Tel. 02678/1064 o. 0151/52072522, Fax 02678/952955
E-Mail: ottoschneiders@t-online.de
Fundsache
Im Bereich Bungert ist ein Zimmerschlüssel gefunden worden.
Der/die Verlierer/in kann sich bei der Gemeindeverwaltung melden.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Schneiders, Ortsbürgermeister
Ulmen
- 47 -
Ausgabe 18/2014
Seniorentreff
Grüße zur
hl. Kommunion
In diesem Jahre empfangen David Brost und Matthias
Mohr das eucharistische Sakrament der Erstkommunion.
Unter dem Motiv des „Regenbogens“ haben sich die
Kinder mit ihren Katechetinnen für diesen Tag lange und
gut vorbereitet.
Am Ende der Vorbereitungszeit wünsche ich unseren
Kommunionkindern, dass sie Jesus als Freund erfahren
und ein Leben lang von Jesus im christlichen Glauben
begleitet werden.
Liebe Kommunionkinder aus Weiler,
zum Fest der heiligen Kommunion darf ich euch, euren
Eltern, Paten und Angehörigen die herzlichsten Glückwünsche übermitteln und gratuliere von Herzen.
Ich wünsche allen ein schönes Fest und möge dieser Tag
unvergessen bleiben.
Euer Otto Schneiders, Ortsbürgermeister
Am 15. April traf sich eine Interessengruppe zwecks Planung eines
monatlichen Seniorentreffs im Gemeindehaus. Es wurden einige
Planungen und Ideen eingebracht, die dann nach und nach unter
Mitarbeit der Senioren realisiert werden sollen. Folgendes ist bereits
geplant: Treff soll immer der letzte Mittwoch im Monat sein.
Erster Treff: 28. Mai 2014
Beginn: 14:30 Uhr im Gemeindehaus.
Beim ersten Treffen sollen einige Karten/-Brettspiele angeboten
werden: Unterstützt durch Ideen von Anne-Maria Weber.
Nicht nur die Frauen, auch die Männer sind angesprochen.
Teilnehmen kann jeder, der sich als Senior/in fühlt.
Ein Organisationsteam bereitet die körperliche Stärkung mit Kaffee, Kuchen und Getränken vor. Das Organisationsteam kann noch
tatkräftige Helfer gebrauchen. Freiwillige können sich gerne beim
Ortsbürgermeister melden.
Weiter Informationen folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Schneiders, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung über die
Durchführung der Mehrheitswahl
zum Gemeinderat Weiler
I.
Die Wahl zum Gemeinderat Weiler wird nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren)
durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1
des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Weiler waren zwei Monate
vor der Wahl 0 Frauen und 8 Männer vertreten.
II.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 festgestellt,
dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht
wurde.
III.
Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen
worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der
entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen
enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden
Bestimmungen gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch
Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem
Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33
Abs. 3 Satz 1 KWG).
3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name
und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer
eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG).
IV.
Gefahr für unsere Wildtiere
Die Zeit der Mahd ist gekommen und unsere Landwirte wollen zum
richtigen Zeitpunkt ihre Ernte einfahren. Dabei sind unsere Wildtiere, durch die Mähmaschinen die mit 20 - 40 km/h auf das Tierversteck zugefahren kommen, extrem gefährdet.
Der lauter werdende Motorlärm löst bei dem Tier keinen Fluchtreflex aus, sondern den Instinkt, sich flach auf den Boden zu legen.
So kann es von den rotierenden Scheren des Mähwerks erfasst und
verletzt oder getötet werden.
Als Schutz wäre schon hilfreich für die Tiere, die Felder von innen
nach außen zu mähen.
Auch unsere Jägerschaft bietet hierzu direkte Hilfe an.
Gerne kommt die Jägerschaft vom „Jagdbogen II Mortlich“ vor Ort
und sucht die Wiesen vor dem Mähen mit einem Hund nach Jungtieren ab.
Sie bitten um eine 24-stündige vorherige Information:
Jagdpächter: Dirk Richter, 015221623412
Jagdhelfer: Dennis Lorenz, Tel: 0174 4562612
Noch eine Bitte: Fassen Sie Jungtiere niemals mit Händen an. Handschuhe oder Gras verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Schneiders, Ortsbürgermeister
Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und
nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1
Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig
oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage
sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3
und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten
Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur
Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei
der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder
der Wähler einen amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder
er dies wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und
wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren
Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht
erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel
in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).
Weiler, den 29.04.2014
gez. Otto Schneiders, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl
Ulmen
- 48 -
Öffentliche Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Weiler
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Direktwahl
der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Weiler
am 25. Mai 2014
gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Weiler hat in seiner Sitzung
am 08.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Weiler am
25.05.2014 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird:
1. Schneiders
Familienname, Vorname: Schneiders, Otto
Geburtstag: 13.09.1951
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: Pensionär
Straße, Hausnummer: Im Backesgarten 21
Postleitzahl, Ort: 56825 Weiler
Weiler, den 29.04.2014
gez. Lothar Berenz, 1. Beigeordneter
als Wahlleiter für die Wahl zur/zum
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister
WOLLMERATH
Vertretung
Vom 05.05.2014 bis zum 21.05.2014 werde ich vertreten durch
den Beigeordneten Herrn Alfons Krämer.
Wolfgang Schmitz
Spielplatz
Ausgabe 18/2014
Am vergangenen Wochenende wurde mit den Arbeiten zum Aufstellen der Spielplatzgeräte begonnen. Die Arbeitsbereitschaft war
mehr als vorbildlich.
Dafür ein herzliches Dankeschön. An diesem Wochenende wollen
wir die Betonarbeiten abschließen. Hierzu sind noch einmal fleißige
Hände gefragt. Herr Röder wird von Freitagmorgen bis Samstagnachmittag anwesend sein. Beton wird Samstag um 9.00 Uhr geliefert.
Damit wären die Arbeiten zum Aufstellen der Geräte beendet.
Anschließend ein kleiner Umtrunk.
Über das weitere Vorgehen wird dann rechtzeitig informiert.
Vorab schon jetzt vielen Dank für euren Einsatz.
Wolfgang Schmitz, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung über die
Durchführung der Mehrheitswahl
zum Gemeinderat Wollmerath
I.
Die Wahl zum Gemeinderat Wollmerath wird nach den Grundsätzen
der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz
1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat Wollmerath waren zwei
Monate vor der Wahl 0 Frauen und 6 Männer vertreten.
II.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 festgestellt,
dass kein Wahlvorschlag für die Wahl zum Gemeinderat eingereicht
wurde.
III.
Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen
worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der
entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen
enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Stimmzettel werden spätestens am dritten Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen
gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch
Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem
Stimmzettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33
Abs. 3 Satz 1 KWG).
3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name
und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer
eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG).
IV.
Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und
nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1
Satz 2 KWG).
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen
einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den
Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu
legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33
Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die
Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der
Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung
erlangt hat.
Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler
einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl
ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler einen
amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er dies wünscht.
Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so,
dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können,
wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne,
sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§
32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).
Wollmerath, den 29.04.2014
gez. Wolfgang Schmitz, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter für die Gemeinderatswahl
Ulmen
- 49 -
Öffentliche Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Wollmerath
Bekanntmachung der zugelassenen
Wahlvorschläge für die Direktwahl
der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Wollmerath
am 25. Mai 2014
gemäß § 62 Abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Wollmerath hat in seiner
Sitzung am 08.04.2014 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der/
des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde
Wollmerath am 25.05.2014 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht
wird:
1. Schmitz
Familienname, Vorname: Schmitz, Wolfgang
Geburtstag: 17.11.1955
Staatsangehörigkeit: deutsch
Beruf oder Stand: Versicherungsfachmann BWV
Straße, Hausnummer: Hauptstraße 20
Postleitzahl, Ort: 56826 Wollmerath
Wollmerath, den 29.04.2014
gez. Alfons Krämer, 1. Beigeordneter
als Wahlleiter für die Wahl zur/zum
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister
ANDERE BEHÖRDEN
Finanzamt Simmern-Zell
Info-Veranstaltung für Gemeinnützige Vereine
Im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Vereine informiert das Finanzamt Simmern-Zell in drei Abendveranstaltungen
jeweils über die folgenden Themen:
• formelle Gemeinnützigkeit und Tatsächliche Geschäftsführung
• Die 4 verschiedenen Vereinsbereiche
• Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht
• Zuwendungsbestätigungen / Spendenbescheinigungen
• Tipps und Hinweise zur Steuererklärung / Kassenführung
Die Veranstaltungen sind für die folgenden Termine und Orte vorgesehen:
Montag, 12. Mai 2014 ab 19:00 Uhr
Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Ulmen
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Donnerstag, 15. Mai 2014 ab 19:00 Uhr
Sitzungssaal des Finanzamtes Zell
Schloßstraße 42, 56856 Zell
Mittwoch, 21. Mai 2014 ab 19:00 Uhr
Großer Sitzungssaal der Kreisverwaltung Cochem-Zell
Raum 4.50, Endertplatz 2, 56812 Cochem (Bitte Nebeneingangstür
benutzen )
Zur besseren Planung wird um unverbindliche Anmeldungen an die
Körperschaftsteuerstelle in Simmern unter koe.01@fa-si.fin-rlp.de
oder telefonisch unter 06761-855-32724 gebeten.
Eventuelle Terminänderungen entnehmen Sie bitte der örtlichen
Presse oder unserer Homepage www.finanzamt-simmern-zell.de
Klimaschutzaktivitäten des
Kreises und
der Verbandsgemeinde
Stromsparen im Haushalt
- Wie Sie mit einfachen Maßnahmen Ihre
Stromrechnung senken können Die Strompreise klettern scheinbar unaufhaltsam. Da lohnt es sich,
den eigenen Umgang mit Strom einmal kritisch unter die Lupe zu
nehmen. Schon mit geringen Veränderungen im Alltag lassen sich
in vielen Haushalten ohne Komfortverlust im Jahr viel Strom und
etliche Euro sparen.
Thematisiert werden neben Beleuchtung auch die Haushaltsgeräte
und Unterhaltungselektronik, ergänzt um die „Stromschlucker“, die
sich in manchen Gebäuden und Wohnungen tummeln.
Auch für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihren Eigenverbrauch erhöhen möchten, können diese Hinweise sehr sinnvoll sein.
• Wie lese ich meine Stromrechnung?
Ausgabe 18/2014
• Wie ist der eigene Jahresverbrauch eigentlich einzuschätzen?
• Was sind die typischen „Stromschlucker“ und wie entlarve ich
diese im eigenen Haus?
• Wann ist es sinnvoll ein Altgerät gegen ein effizientes Neugerät
auszutauschen?
• Dies sind nur einige Fragestellungen auf die es Antworten geben
wird.
Leitung: Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Andre, Energieberater
Verbraucherzentrale RLP e. V.
Termin: Di., 13.05.14, 18.00 - 20.00 Uhr
Ort: KVHS Cochem
Gebühr: 10 €, für Mitglieder 8 €
Anmeldung:
Kreisvolkshochschule Cochem-Zell
Ravenéstraße 17, 56812 Cochem
Tel.: 02671/61-464
Email: kvhs@cochem-zell.de
Internet: www.unser-klima-cochem-zell.de
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Eifel-Kulturtage
MATHIAS RICHLING
am 09.05.14 zu Gast im Forum Daun
Im achten Jahr in Folge veranstalten die Eifel-Kulturtage e.V. ein
anspruchsvolles und abwechslungsreiches Programm in mehreren
Landkreisen der Eifel. Eine Auslastung von über neunzig Prozent
spricht für sich.
Mit MATHIAS RICHLING kommt am 09.05.14 ein Urgestein des
politischen Kabaretts ins Forum Daun. Seit vierzig Jahren ist er zu
Gast in allen großen Veranstaltungssälen der Republik. Und stets
war und ist er darauf bedacht, den Politikern sehr genau auf den
Mund zu schauen und deren Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt
hin zu überprüfen. Seine Parodien der Politgrößen sind legendär.
“Deutschland to go!“ ist MATHIAS RICHLINGS spielerische und
dennoch radikale, hochaktuelle Auseinandersetzung mit der deutschen und europäischen Wirklichkeit. MATHIAS RICHLING holt
wieder das gesamte Polit-Personal von Regierung und Opposition
auf die Bühne, stellt es zur Rede, dreht jedes Wort um, bis die Floskeln purzeln und die Hülsen sichtbar werden. Fiktion und Realität
verschmelzen und dieses brisante Gemisch entzündet ein Pointenfeuerwerk, bei dem der Bürger sich lauthals ins Fäustchen lachen
darf.
In diesem Jahr erwarten wir vom 25.04. bis 04.10. u.a. MATHIAS
RICHLING am 09.05. in Daun, den Schriftsteller WLADIMIR
KAMINER in Cochem und zur Fußball-WM GERALD ASAMOAH, den Publikumsliebling von Schalke 04, in Hetzerath.
Lust auf www.eifel-kulturtage.de?
Eintrittskarten für Mathias Richling zum Preis von 20,00€ / 15,00 €
erm. (plus VVK-Gebühr) gibt es in den Sparkassenfilialen, in der
VVK-Stellen von TICKET REGIONAL, im Forum Daun oder
online unter www.eifel-kulturtage.de .
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Thema: In Trier: Informationsveranstaltungen zur Rente
Viele Informationen zur Rente gibt es bei Veranstaltungen der
Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in der Auskunftsund Beratungsstelle, Herzogenbuscher Straße 54 in Trier: Am 6.
Mai zum Thema „Meine Altersvorsorge - was habe ich schon, was
brauche ich noch?“ - also über die gesetzliche, betriebliche und
private Altersvorsorge bei Invalidität, Alter oder Tod, über staatliche Hilfen und vieles mehr zur Altersvorsorge. Am 20. Mai zum
Thema „Erwerbsgemindert oder berufsunfähig - was wäre wenn?“
- also über Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung, wie lange
eine Rente gezahlt wird und in welcher Höhe. Die Veranstaltungen
beginnen jeweils um 16:30 Uhr. Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich
unter Telefon 0651 14550-0, Fax 0651 14550-50 oder E-Mail aubstelle-trier@drv-rlp.de
Ulmen
- 50 -
Ausgabe 18/2014
Freitag, 9. Mai, Mathias Richling
20:00 Uhr „Deutschland to go!“
Veranstalter: Eifel Kulturtage
Samstag, 17. Mai: Konzert
20:00 Uhr des Sinfonischen Blasorchesters Vulkaneifel
Donnerstag, 22. Mai: Abendkonzert
20:00 Uhr des Musikvereins Waldkönigen
Eintritt frei
Dienstag, 27. Mai: Eifel Literaturfestival
20:00 Uhr Lesung mit Anne Gesthuysen
Donnerstag, 5. Juni: Abendkonzert
20:00 Uhr des Musikvereins Daun 1876 e.V.
Eintritt frei
Montag, 9. Juni: Konzert
17:00 Uhr mit der GSG Bigband unter der Leitung von Uli
Nonn
Programmänderungen sind möglich!
Mit freundlicher Unterstützung der Volksbank RheinAhrEifel eG
Für weitere Informationen zu den Veranstaltungen steht Ihnen das
Team des Gäste- und Veranstaltungszentrums FORUM DAUN,
Leopoldstr. 5, 54550 Daun, 06592 951313 oder 951312 gerne zur Verfügung.
Eintrittskarten erhalten Sie im Forum Daun und an allen TicketRegional-Vorverkaufsstellen sowie im Internet: www.forum-daun.
de oder www.ticket-regional.de
Öffnungszeiten des Veranstaltungsbüros:
Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag 10:00 bis 13:00 Uhr
Klassik auf dem Vulkan - Kultursommer Rheinland-Pfalz
Forum Daun
Sonntag, 4. Mai: Dido and Aeneas
17:00 Uhr Oper von Henry Purcell
Mit 6 Solisten, Madrigalchor Daun, Ballett im Hof
und Mitgliedern des Akademischen Orchesters
Bonn
Veranstalter: Kulturkreis Daun e.V.
Im Rahmen des Kultursommers Rheinland-Pfalz
Donnerstag, 8. Mai: Abendkonzert
20:00 Uhr des Musikvereins Daun 1876 e.V.
Eintritt frei
Samstag, 24. Mai: Eröffnungskonzert
20:00 Uhr Klassik auf dem Vulkan
Camerata Cusana mit Prof. Georg Klütsch
(Fagott) Alexander Kaul (Oboe)
Evangelische Kirche auf dem Burgberg
Samstag, 28. Juni: „Shakespeares „Der Widerspenstigen Zähmung“
20:30 Uhr Klassik auf dem Vulkan
Burghofbühne Dinslaken
OpenAir auf dem Dauner Burgberg
Sonntag, 29. Juni: „Das Dschungelbuch“
16:00 Uhr Familienklassik auf dem Vulkan
Kindertheater Wackelzahn
OpenAir auf dem Dauner Burgberg
Samstag, 19. Juli: ABBA Gold - The Concert Show
20:30 Uhr Klassik auf dem Vulkan
OpenAir am Gemündener Maar
Samstag, 2. August: Giora Feidman & das Gershwin Quartett
20:30 Uhr Klassik auf dem Vulkan
OpenAir am Gemündener Maar
SCHULNACHRICHTEN
Freiwilliges soziales Jahr
Ganztagsschulen:
Realschule plus Lutzerath-Ulmen - Grundschule Lutzerath
In unserem Ganztagsschulbetrieb bieten wir zum
01.08.2014 für das Schuljahr 2014/2015 einen Platz für ein
„Freiwilliges soziales Jahr“
an.
Das bieten Sie:
- Sie sind möglichst mindestens 18 Jahre alt
- pädagogisches Geschick, Geduld und Freude im
Umgang mit jungen Menschen
- Verantwortungsbewusstsein
und Durchsetzungsfähigkeit
- Ideenreichtum und Selbstständigkeit
Das bieten wir:
- interessanter, abwechslungsreicher Arbeitsplatz mit
sehr gutem und kollegialem Betriebsklima
- mehrere unterstützende Seminare und Schulungen
- Vergütung entsprechend gesetzl. Grundlage
- ggfls. Bonuspunkte für die Bewerbung um einen Studienplatz
- einen sehr guten Einblick in den Lehrerberuf
- Anerkennung des FSJ als Praxisjahr für die FHS nach
Klasse 12
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung.
(Auch gerne per E-mail unter: rgs.vulkaneifel@t-online.de)
Grundschule Lutzerath & Realschule plus LutzerathUlmen
z. Hd. Herr Schmittgen / Herr Welter
Schulstraße 2, 56826 Lutzerath
Ulmen
- 51 -
Ausgabe 18/2014
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
an der Grundschule Ulmen
Die Grundschule Ulmen bietet zum neuen Schuljahr 2014/15 zwei
attraktive Stellen im Freiwilligen Dienst an.
Die zukünftigen Freiwilligen unterstützen die Lehrer/innen in
ihrer pädagogischen Arbeit. Sie lernen dabei den Bereich der
Ganztagsschule kennen und können dort auch eigenverantwortlich Arbeitsgemeinschaften anbieten. So können erste Erfahrungen in einem pädagogischen Berufsfeld gemacht werden.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind Interesse an der Begleitung und Förderung von Grundschulkindern, eine positive Einstellung zur Schule, sowie Freude an der Zusammenarbeit in
einem innovativen Team.
Schulen
Grundschule Lutzerath.................................................Tel.: 02677-422
Schulstr. 2.................................................................. Fax: 02677-910045
E-Mail....................................................... rgs.vulkaneifel@t-online.de
Grundschule Ulmen....................................................Tel.: 02676-8177
Bahnhofstr. 35-37..................................................... Fax: 02676-951784
E-Mail........................................................................gs.ulmen@web.de
Grundschule Alflen.......................................................Tel.: 02678-562
Schulstr. 14
E-Mail.......................................................grundschule-alflen@gmx.de
Grundschule Büchel......................................................Tel.: 02678-228
Schulstr. 2
E-Mail............................................................... gs-buechel@freenet.de
Realschule Plus Vulkaneifel (Ganztagsschule)
Schulstandort Lutzerath................................................ Tel. 02677/422
Schulstr. 2.................................................................. Fax: 02677/910045
E-Mail....................................................... rgs.vulkaneifel@t-online.de
Schulstandort Ulmen................................................... Tel. 02676/1551
Am Jungferweiher 2.................................................... Fax: 02676/8299
E-Mail............................................................ rgs_vulkaneifel@web.de
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Kloster Maria Martental
Freitag, 02.05.2014, Herz-Jesu-Freitag
15.00 Uhr Eucharistische Anbetung und Beichtgelegenheit
17.00 Uhr Herz-Jesu-Amt, Messbundmesse
Samstag, 03.05.2014
16.30 Uhr Rosenkranz
17.00 Uhr Vorabendmesse
Sonntag, 04.05.2014, 3. Sonntag der Osterzeit
08.30 Uhr Frühmesse
10.30 Uhr Rosenkranz
11.00 Uhr Hochamt
15.00 Uhr Maiandacht in den Anliegen der Kranken mit Einzelsegnung
16.30 Uhr Rosenkranz
17.00 Uhr Abendmesse
Dienstag, 06.05.2014
14.30 Uhr Rosenkranz
15.00 Uhr Pilgermesse
Mittwoch, 07.05.2014
19.00 Uhr Glaubenskurs mit Pater Schädle SCJ
Freitag, 09.05.2014
16.30 Uhr Rosenkranz
17.00 Uhr Messbundmesse
Samstag, 10.05.2014
16.30 Uhr Rosenkranz
17.00 Uhr Vorabendmesse
Sonntag, 11.05.2014, 4. Sonntag der Osterzeit
08.30 Uhr Frühmesse
10.30 Uhr Rosenkranz
11.00 Uhr Hochamt
15.00 Uhr Maiandacht
16.30 Uhr Rosenkranz
17.00 Uhr Abendmesse
Die Bewerber sind sozial- und krankenversichert, erhalten
Taschen- und Verpflegungsgeld, einen Wohnzuschuss und werden
durch mehrere Bildungsseminare während des FSJ beschult und
begleitet.
Das FSJ wird auch als Praxisteil für die Erlangung der Fachhochschulreife anerkannt.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann bewerben Sie sich
ab sofort:
Grundschule Ulmen, Bahnhofstr. 37, 56766 Ulmen, Telefon:
02676/81 77, Email: buero@grundschule-ulmen.de, Ansprechpartnerin: Frau Kutscheid.
Pfarreiengemeinschaft Ulmen
Gottesdienste
Samstag, 3. Mai 2014
18:00 Uhr Gillenbeuren, Vorabendmesse
18:00 Uhr Lutzerath, Vorabendmesse
Sonntag 4. Mai 2014
09:00 Uhr Waldfrieden, hl. Messe
09:00 Uhr Wollmerath, Hochamt
09:30 Uhr Faid, Hochamt
09:30 Uhr Urschmitt, Gelöbnisprozession, anschl. Kirmeshochamt
10:00 Uhr Beuren, Feier der Erstkommunion
10:15 Uhr Büchel, Rosenkranzgebet
10:30 Uhr Bad Bertrich, Wort-Gottes-Feier
10:30 Uhr Ulmen, Hochamt
10:45 Uhr Büchel, Hochamt
15:00 Uhr Urschmitt, Dankandacht der Kommunionkinder
Angebote in St. Martin Ulmen
Dienstag, 6. Mai 2014
Schwesternkonvent
07:00 Uhr Laudes
Kapelle
18:30 Uhr Andacht für Trauernde
Donnerstag, 8. Mai 2014
TAF Wehrholz
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sprechstunde Herr Laux im Büro
Pfarrei St. Matthias Ulmen
Außenrenovierung
bald abgeschlossen
Arbeiten an Turm und Dach der Ulmener
Pfarrkirche neigen sich dem Ende zu
Die im letzten Jahr begonnenen Renovierungsarbeiten am Kirchturm und am Kirchendach der Ulmener Pfarrkirche „St. Matthias“ neigen sich dem
Ende zu. Nach fast neun Monaten „Stehzeit“ kann das Gerüst in
den kommenden Tagen wohl abgebaut werden. In den vergangenen Monaten wurden neben einer kompletten Neueindeckung und
einer Generalüberholung der Ausfugungen am Kirchturm auch
eine Restaurierung des Kirchenhahns, der Kirchenuhren und der
Glocken vorgenommen. Weiterhin wurde die dem Ulmener Maar
zugewandte Seite des Hauptkirchenschiffs im wesentlichen neu
eingedeckt und die Dachentwässerungsrohre neu verlegt. Hinzu
kamen noch einige andere und kleinere Gewerke, die für den Erhalt
der Ulmener Pfarrkirche notwendig waren.
„Aber damit sind die Renovierungsarbeiten an unserer Kirche aber
noch lange nicht abschlossen. Auch wenn bald kein Gerüst mehr
von außen zu sehen sein wird, so muss im Innern des Gotteshauses weitergearbeitet werden. Denn hier ist unter anderem ein neuer
Anstrich notwendig, um die durch die Wassereinbrüche entstandenen Schäden zu beheben,“ so der Vorsitzende des Fördervereins
Pfarrkirche St. Matthias Ulmen, Volker Dunkel.
Ulmen
- 52 -
Dafür würde die Pfarrei aber noch eine große Menge an finanziellen
Mitteln benötigen, weil die Maßnahmen der Innenrenovierung vom
Bistum Trier, wenn überhaupt, nur mit sehr geringen Zuschüssen
versehen würden, stellen Volker Dunkel und Dechant Walter Fuß
als „Hausherr“ des Kirchengebäudes unisono fest. „Hier müssen
wir den Löwenanteil der noch nicht endgültig feststehenden Kosten
aus eigenen Mitteln finanzieren. Und da kann ich nur wieder an die
bisher schon sehr gute und hohe Spendenbereitschaft der Ulmener
Pfarrangehörigen, Geschäftsleute und Vereine appellieren, damit
wir auch diese große und fordernde Aufgabe angehen und abschließen können,“ zeigt sich Dechant Fuß optimistisch.
„Gerne können auch alle Interessierten Mitglied im Förderverein
Pfarrkirche St. Matthias Ulmen werden. Der Jahresbeitrag für Einzelpersonen beträgt 30 €, für Familien 50 €. Anmeldeformulare sind
zu den Bürozeiten im Pfarramt in Ulmen oder beim Vorstand des
Fördervereins erhältlich. Wer aber lieber etwas spenden möchte;
hier sind die Konten bei der Sparkasse Mittelmosel (BLZ 58751230;
KtoNr. 32336786) und der Volksbank RheinAhrEifel (BLZ
57761591 KtoNr. 661737801),“ ergänzt Volker Dunkel abschließend.
Wilfried Puth
Ausgabe 18/2014
Pfarrei St. Johannes der
Täufer Alflen
Mitgliederversammlung
Der Freundeskreis „Renovierung
Pfarrkirche St. Johannes der Täufer
Alflen“ lädt hiermit zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Versammlung findet am Montag, 5. Mai
2014 um 19.00 Uhr im Pfarrhaus in
Alflen statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Jahresbericht und Kassenbericht
3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
4. Wahl von zwei Kassenprüfern für die kommenden zwei Jahre
5. Verschiedenes
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder des Freundeskreises,
ausdrücklich aber auch alle anderen Interessierten ganz herzlich
eingeladen.
St. Matthias-Pilgergemeinschaft Ulmen
Trierpilger treffen sich
Dieses Bild gehört bald der Vergangenheit an. Das Gerüst hat ausgedient; die Außenrenovierung an der Ulmener Pfarrkirche ist bald
abgeschlossen.
Auch in diesem Jahr führt die St. Matthias-Pilgergemeinschaft Ulmen wieder
eine Fußwallfahrt zum Grab des Heiligen Apostel Matthias nach Trier durch.
Die Wallfahrt findet in diesem Jahr vom
23. bis 25. Mai statt. Es ist nun schon das
20. Mal, dass sich Pilgerinnen und Pilger
seit dem Wiederaufleben der Gemeinschaft auf den Weg machen,
um bei Rosenkranzgebet, meditativen Texten und Gesängen, aber
auch in der Gemeinschaft ein Stück des irdischen Pilgerweges
zusammen zu gehen und zu erleben.
Zu einem letzten Pilgertreffen vor der Wallfahrt sind alle interessierten Pilgerinnen und Pilger, die in diesem Jahr aktiv an der Fußwallfahrt teilzunehmen am Donnerstag, 8. Mai um 19.30 Uhr in das
Gasthaus „Peter’s Bistro“ in der Bahnhofstraße in Ulmen eingeladen. Unmittelbar vorher findet um 18.00 Uhr eine heilige Messe in
der Filialkirche „Maria Königin“ im Ulmener Stadtteil Vorpochten
statt. Alle Pilgerinnen und Pilger sind ganz herzlich eingeladen,
auch an diesem Gottesdienst teilzunehmen.
Die Teilnahme an diesem Treffen ist sehr wichtig, um die Unterkünfte zu vergeben, die Bereitstellung der Verpflegung und
anderes mehr für unterwegs zu planen und zu organisieren sowie
den finanziellen Eigenbeitrag einzuzahlen. Auch das Thema Vorbereitung auf die Wallfahrt wird angesprochen. Die Möglichkeit zu
weiteren Anmeldungen besteht nicht mehr, da die die Zimmerkontingente in Kordel restlos erschöpft sind. Für weitere Rückfragen
steht ab sofort Brudermeister Volker Dunkel (Tel.: 02676 - 525) zur
Verfügung. (wp)
Katholische Kirchengemeinde Lutzerath
Dank an Jagdgenossenschaft Lutzerath
In ihrer Jahreshauptversammlung hat die Jagdgenossenschaft
Lutzerath beschlossen, für die Renovierung der Wallfahrtskirche
Driesch 5000 Euro zur Verfügung zu stellen.
Heinz Trippen, der Vorsitzende des Kirchbauvereins bedankt sich
sehr herzlich für dieses Engagement. „Damit kommen wir wieder
einen Schritt weiter“, so Trippen, der die momentane Bauverzögerung erläutert. Da die Orgel in der Kirche an ihren ursprünglichen
Platz in der Mitte der Empore versetzt werden soll, musste der
Boden der Empore sowohl von oben als auch von unten geöffnet
werden. Der Baustatiker des Bistums drängte auf ein Gutachten der
für den Bau der Empore verwendeten Hölzer.
Heraus kam, dass einige Balken die Last der Empore nicht hätten
weiterhin tragen können, weil sie von Schädlingen befallen sind.
Die ältesten Holzbalken werden auf das Schlagjahr 1725 datiert.
Andere Balken stammen aus dem Jahr 1751. Schon bei der Renovierung im Jahr 1972 kam zu Tage, dass die Orgel ebenfalls 1751
angeschafft wurde. Theodor Claus aus Cochem war der Erbauer der
barocken Orgel.
Eine so wertvolle Einrichtung muss natürlich erhalten bleiben, auch
wenn sich dadurch die Fertigstellung der Renovierung verzögert, so
das einhellige Urteil des Kirchengemeinderates Lutzerath.
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AgCH - Arbeitsgemeinschaft Christliche
Hauskreise
Bibelkreis wann und wo?
Bibelkreis, jeweils donnerstags (19.30 Uhr) in Hambuch oder Polch.
Nähere Info: AgCH, Siegfried Skubski, Tel. 02653-6122.
Zuhörtelefon die Telefonandacht
(Tel. 02653/4378)
Eine drei Minuten Andacht. Jeden Freitag ein neues Thema. Anrufen können Sie rund um die Uhr.
Thema ab 2. Mai
Was hat man denn von einem Leben mit Gott?
Ulmen
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Geschichtentelefon - für Kinder
(Tel. 02653/9119090)
Die drei Minuten Kurzgeschichten für Kids!
Briefseelsorge
Menschen suchen Hilfe bei der Telefon- oder Briefseelsorge. Gerne
können Sie uns schreiben. Briefseelsorge, Siegfried Skubski, Postfach 1101, 56755 Kaisersesch.
Internet
Sie finden uns auch im Internet: www.AgCH.de
Die Bibel im Internet lesen und auch als Hörbibel: www.bibleserver.com
Evangelische Kirchengemeinde
Cochem
Gottesdienste:
Sonntag, 4. Mai
10.30 Uhr Georgskapelle Karden
Gemeinsamer Gottesdienst mit Kindergottesdienst
Veranstaltungen:
Donnerstag, 8. Mai
15.00 Uhr Gemeindehaus Cochem - Frauenhilfe
Jeden Freitag (außer Ferien) 15.30 Uhr bis 17.30 Gemeindehaus
Cochem
Jungschar für 8-11-Jährige
Jeden Samstag (außer Ferien) 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Katharina-von-Bora-Haus in Ulmen
Jungschar für 8-11-Jährige
Gemeindeamt Cochem, Oberbachstraße 59
Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 9.00 Uhr
bis 12.00 Uhr, donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr.
Die regelmäßigen Veranstaltungen bitte dem „Kreuz und Quer“
entnehmen. Wer den Gemeindebrief „Kreuz und Quer“ nicht erhält,
wendet sich bitte an das Gemeindeamt in Cochem, Tel. 02671 - 7114.
Internet: www.ev-kirchengemeinde-cochem.de
Ev. Kirchengemeinde Zell-Bad
Bertrich-Blankenrath
Gottesdienstnachrichten
vom 02.05.2014 bis 11.05.2014
Sonntag, 04.05.2014,
09.00 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden mit Abendmahlsfeier
Achtung: In Zell findet an diesem Sonntag kein Gottesdienst statt!
Samstag, 10.05.2014,
14.00 Uhr 1. Konfirmationsgottesdienst in Blankenrath
Sonntag, 11.05.2014,
10.30 Uhr 2. Konfirmationsgottesdienst in Blankenrath
Treffen in Zell
Freitag, 02.05.2014,
15.00 Uhr Seniorenkreis im Gemeinderaum
Dienstag, 06.05.2014,
19.00 Uhr Bibelgesprächskreis im Gemeinderaum
Samstag, 10.05.2014,
10.30 Uhr - 11.30 Uhr Kindergottesdienst im Gemeinderaum mit
dem
Thema: „Suchet Gott, so werdet ihr leben“ - die Botschaft des Propheten Amos.?
Neuapostolische Kirche
Gemeinde Kaisersesch, Cochemer Straße
Gottesdienste: Sonntag 09.30 Uhr, Mittwoch 19.30 Uhr
Fachstelle Marienburg/Wittlich
und Kirche der Jugend
Kinder und Jugendliche schützen - Grenzen achten -den
präventiven Blick schärfen
Das Thema Kindeswohlgefährdung und Prävention ist in den
Blick der Öffentlichkeit geraten. Worauf gilt es zu achten? Woran
erkennt man in Freizeiten, auf Wallfahrten, in Gruppenstunden und
in dem täglichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen mögliche
Gefährdungen? Wie kann unsere Arbeit zu einer guten Prävention beitragen? Wie ist das mit der Verpflichtungserklärung und
dem Erweiterten Führungszeugnis? Wir wollen sensibel machen,
gewohnt und unaufgeregt und methodisch gut aufbereitet.
Ausgabe 18/2014
Die Veranstaltung ist für GruppenleiterInnen und Verantwortliche
in der Jugendarbeit ab 16 Jahre, Verantwortliche und BegleiterInnen
der Ministrantenwallfahrt 2014 und wird geleitet von Birgit Laux,
Gemeindereferentin und Lorenz Müller, pädagogischer Referent.
Sie findet statt am Donnerstag, 15. Mai 2014 von 19.00 - 21.30 Uhr
in den Räumen der Fachstelle Jugend Wittlich, Alberostr. 10, 54516
Wittlich-Bombogen.
Anmeldungen bitte an: fachstellejugend.marienburg@bistum-trier.
de bzw. Tel.: 06542-901353. Anmeldeschluss ist der 9. Mai 2014.
Vertrauens- und Entspannungsübungen in
der Jugendarbeit
Landscheid/Wittlich/Zell. Gruppenleitungen, Betreuende auf Freizeiten, Begleitungen in der Jugendarbeit, und die es werden wollen;
Lehrende und Interessierte sind eingeladen zu „’Believe’“ - Vertrauens- und Entspannungsübungen in der Jugendarbeit“ am 16.
Mai 2014, 18.30 Uhr bis 21.00 Uhr, im Pfarrheim Landscheid, Hauptstraße 84. Angst vor Prüfungen, schlechten Noten und davor, keinen
guten Schulabschluss machen zu können, das erleben jugendliche
Schüler als besonders stressig. Auch der alltägliche Termindruck,
ständige Erreichbarkeit, Streit in der Familie und Konflikte mit
Freunden verursachen Stress. Vertrauens- und Entspannungsübungen in der Jugendarbeit können da schon mal die „Luft rauslassen“.
Veranstalter sind das Dekanat Wittlich und die FachstellePlus für
Kinder- und Jugendpastoral Marienburg. Gastgeberin ist Edith
Thiesen vom Messdiener- und Freizeitteam Landscheid. Referenten
sind Karen Villegas-Arens und Armin Surkus-Anzenhofer.
Nachrichten aus
RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN
Jehovas Zeugen Daun
Königreichssaal Daun - Steinborn, Am Brünnchen 14
Programm für die Zeit vom 4. Mai 2014 bis 8. Mai 2014
Wir laden Sie ein zu einem besonderen Vortrag
Dieser Vortrag wird weltweit gehalten und behandelt das Thema:
„Warum lässt ein liebevoller Gott das Böse zu?“ Wenn Sie die biblische Antwort auf diese elementare Frage interessiert, dann kommen Sie am Sonntag, den 4. Mai 2014, um 9.30 Uhr. Wir heißen Sie
in unserem Königreichssaal herzlich willkommen.
Der Eintritt ist frei und es findet keine Kollekte statt.
Sonntag, 4. Mai 2014
09:30 Uhr Öffentlicher Vortrag - Sondervortrag Thema: „Warum lässt ein liebevoller Gott das Böse zu?“
10:10 Uhr Besprechung anhand des Wachtturms
Thema: „Jehova: Unser bester Freund“
Donnerstag, den 8. Mai 2014
19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium
„Komm Jehova doch näher“
Thema diese Woche: „Vernichtende Macht - Jehova ist ein Kriegsmann“ Kapitel 6, Abs. 16 - 21, Kasten auf Seite 65
19.30 Uhr Schulkurs für Evangeliumsverkündiger
Thema: „Abraham: Seine frühe Geschichte zeugt von einem vorbildlichen Glauben“
20.00 Uhr Dienstzusammenkunft
Thema: „Was haben wir erreicht?“
Wöchentliches Bibellesen: 2. Mose 23 bis 26
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind
jederzeit herzlich willkommen. Besuchen Sie unsere Internetseite
„www.jw.org“.
Zeugen Jehovas in Zell (Mosel)
Königreichssaal Zell-Barl, Fliehburgstraße 21
Programm für die Zeit vom 4. bis 9. Mai 2014:
Sonntag, 4. Mai 2014
09:30 Uhr, weltweiter Sondervortrag
Thema: „Warum lässt ein liebevoller Gott das Böse zu?“
10:10 Uhr, Bibel- und Wachtturm-Studium
Thema: „Jehova: Unser bester Freund.“
Freitag, 9. Mai 2014:
19:30 Uhr, Bibelstudium
Thema: „Gott kämpft für sein Volk.“
20:05 Uhr, Schulungsprogramm
Wöchentliches Bibellesen: 2. Mose 23 bis 26
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind
jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org.
Ulmen
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FEUERWEHRNACHRICHTEN
Freiwillige Feuerwehr Büchel
Gottesdienst und Fototermin
An diesem Sonntag, den 04.05.2014 findet um 10.45 Uhr ein Gottesdienst zum Gedenken an die lebenden und verstorbenen Mitglieder
der Feuerwehr statt. Wir treffen uns um 10.15 Uhr in Uniform am
Gerätehaus und besuchen gemeinsam den Gottesdienst.
Nach der Messe wird ein Gruppenfoto für unser Jubiläumsfest
gemacht.
Anschließend besuchen wir die von der FFW Urschmitt ausgerichtete Maikirmes.
Arbeitseinteilung
Die Arbeitseinteilung für unser Jubiläumsfest findet am Freitag, den
23.05.2014 um 19.30 Uhr statt.
Freiwillige Feuerwehr Gevenich
Termin 04.05.2014
Hallo Kameraden,
am kommenden Sonntag, den 04.05.2014 wollen wir unsere Feuerwehrkameraden in Urschmitt besuchen. Wir treffen uns um 10:00
Uhr am Feuerwehrhaus.
Gruß Mario Eberhard
Wehrführer
Stützpunktfeuerwehr Lutzerath
Feuerwehrübung am 04.05.2014
An diesem Sonntag, 04.05.2014, findet um 09:00 Uhr unsere nächste
Feuerwehrübung im Feuerwehrgerätehaus in Lutzerath statt. Um
pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Nachmittag nehmen wir an der Fahrzeugübergabe unserer Kameraden aus Urschmitt teil. Wir treffen uns um 13:30 Uhr in Uniform im
Feuerwehrgerätehaus in Lutzerath. Um rege Teilnahme wird gebeten!
Bambini- und Jugendfeuerwehr Lutzerath
Jugendsammelwoche 2014
Auch in diesem Jahr führt die Bambini- und Jugendfeuerwehr
Lutzerath wieder die Jugendsammelwoche des Landesjugendrings
Rheinland-Pfalz e. V. am Samstag, 03.05.2014 ab 09:30 Uhr durch.
Da die Hälfte des gesammelten Betrags in unserer Kasse bleibt
wäre es schön, wenn sich viele Bürger an der Spendenaktion beteiligen würden. Im Voraus schon mal vielen Dank!
Spielmannszug der FFW Lutzerath
Am 2. Mai findet keine Probe statt. Die nächste Probe ist erst wieder
am 9. Mai um 20 Uhr (Sommerzeit)! Die Flötenkinder proben weiterhin mit Gerti von 18:30 bis 19:30 Uhr, die kleinen Trommler mit
Jonas und Wolli von 19:30 bis 20:00 Uhr.
Vereinsfahrt:
Wie bei der Mitgliederversammlung angekündigt, findet unsere
Vereinsfahrt am 4. und 5. Oktober statt. Wir starten am späten Vormittag mit dem Zug nach Köln, wo wir in 4er und 6er Zimmern
im Hotel übernachten. Nachmittags haben wir eine Brauhauswanderung gebucht. Nach dem gemeinsamen Abendessen sind im Wiener Steffi Tische für uns reserviert. Am nächsten Morgen geht es
nach dem Frühstück und kleinem Bierschoppen wieder Richtung
Heimat. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt, weshalb
ihr euch zügig anmelden solltet (Tina - 015150603318 oder Nina
-015773298757). Teilnahme ab 18!
Feuerwehr Wagenhausen
An alle Feuerwehr Kameraden,
am Sonntag, den 04.05.2014 besuchen wir unsere Kollegen der Feuerwehr Urschmitt, die uns zu ihrer diesjährigen Maikirmes eingeladen haben. Wir treffen uns ab 10.00 Uhr zum Frühschoppen in
Bürgerhaus in Urschmitt. Um rege Teilnahme wird gebeten.
Ausgabe 18/2014
Nachruf
Am 05.04.2014 verstarb aus Urschmitt,
Herr Adolf Schneiders
Der Verstorbene gehörte 1960 zu den Gründungsmitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Urschmitt.
Wir danken ihm für seine Bereitschaft, sich in der
Feuerwehr zu engagieren.
Wir werden sein Andenken in Ehren halten.
Den Angehörigen gilt unser Mitgefühl.
Herr gib ihm die ewige Ruhe.
Laurenz Schneiders Wehrführer Frank Hennen
Vorsitzender
FFW Weiler
Liebe Feuerwehrkameraden!
Wir treffen uns am Samstag, den 03.05.14 um 19.00 Uhr an unserem Gerätehaus und besuchen die Maikirmes unserer Kameraden
in Urschmitt.
VEREINE UND VERBÄNDE
SV „Schwarz-Weiß“ Alflen
Fit in den Sommer
Präventionskurs Gesundheitssport „Ausgleichsund Funktionsgymnastik“ für Mitglieder und
Nichtmitglieder. Hier wird die ganze Körperhaltung verbessert! Lass dich davon überzeugen, wie Du mit gezielten
Übungen dein Rückenmuskulatur kräftigen und Verspannungen
beseitigen kannst. 6 x jeweils dienstags.
Start ist am 27.05.2014 - 01.07.2014 von 19.30 - 20.30 Uhr in der Alfler Mehrzweckhalle.
Eigenanteil 10 €, Nichtmitglieder 20 €,
Anmeldung: Willi Barbara 02678-1492; (mobil) 0162-7047543.
FZM Auderath
Wanderung 2014
Zu unserer diesjährigen Wanderung laden wir
euch herzlich ein.
Wann: am 24.05.2014 um 14.30 Uhr
Wo: Treffen am Buswendeplatz
Der Abschluss findet dieses Jahr am Sportplatz statt.
Alle die nicht mit Wandern gehen, können ab ca. 18.00 Uhr auf den
Sportplatz nachkommen.
Anmeldungen bitte bis zum 10.05.2014 bei:
Thomas: 0176/ 70457231, Alessa: 0160/ 97064287
Der Unkostenbeitrag beträgt 10 Euro.
Weitere Informationen:
Termin für das Sportfest 2014:
• 13. - 14.06.2014
Fehlende Hosen und Stutzen:
• Es fehlen noch Hosen und Stutzen von den letzten Spielen,
bitte jeder mal zuhause nachschauen, ob er noch welche hat.
• Wenn ja, bitte bei Thomas abgeben.
SG Auderath/Alflen
Alte Herren
Rückblick
AH Auderath/ Alflen - AH Faid Tor: Mücken
Vorschau
03.05.14:
AH Beuren - AH Auderath/Alflen
Anstoß: 18.00 Uhr Treffen: 17.00 Uhr Stüffje
10.05.14:
AH Müllenbach - AH Auderath/ Alflen
Anstoß: 18.00 Uhr Treffen: 17.00 Uhr Stüffje
1:3
Ulmen
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Beetschwestern aus Bad Bertrich
Gartenfestival Bad Bertrich
Liebe Gartenfreunde!
Am 18. Mai 2014 findet auf dem 10. Gartenfestival in Bad Bertrich
erstmals eine Pflanzen-Tauschbörse statt.
Sie können dort Pflanzen oder Ableger gegen für Sie interessante
Pflanzen tauschen.
Auf folgender Seite können Sie sehen, was geboten wird und gleichzeitig können Sie Ihre Pflanzen einstellen: www.ortsgemeinde-badbertrich.de/vereine/index.php
Viel Spaß beim Tauschen.
Bürger- und Gewerbeverein Bad Bertrich
e.V.
Der Bürger- und Gewerbeverein Bad Bertrich lädt all seine Mitglieder und alle Interessierten zum Stammtisch, am Mittwoch,
07.05.2014 um 20.00 Uhr im Haus Hohenzollern ein! Wir freuen uns
über euer Erscheinen.
SV Beurener Höhe 1923 e.V.
Seniorenmannschaft 2013 / 2014:
Rückblick: Meisterschaftsspiele
SV Beurener Höhe - SG Nörtershausen 1:6 (0:1)
Torschütze: Stefan Petry
Beim vorverlegten Heimspiel am Freitagabend in Bad Bertrich
gegen den Tabellenzweiten aus dem Hunsrück wurde es am Ende
eine klare Angelegenheit. Mit seiner insgesamt vierzigsten Spielernominierung in dieser Saison, in Person von Torwart Tim Irmen,
ging Spielertrainer Tobias Stephan in die Partie.
Nach anfänglichen überaus nervösen zehn Minuten stabilisierte
man sich und stand gut geordnet gegen die spielstarken Gäste.
Dennoch kam es nach 19 Minuten zur glücklichen Führung der
Hunsrücker Elf, indem der Ball an beide Pfosten prallte und letztendlich im Tor landete. So ging es dann in die Halbzeitpause. Aus
dieser kamen wir mit Schwung zurück und konnten sieben Minuten
nach Wiederanpfiff durch Stefan Petry zum 1:1 ausgleichen.
Danach erarbeitete man sich mehrere Chancen zur 2:1 Führung,
konnte diese aber nicht nutzen. In der 69. min kam es völlig unnötig
durch einen desaströsen Abwehrfehler zur 1:2 Führung der Gäste,
die eine Minute später auf 1:3 (70. Min) erhöhen konnten.
Ausgabe 18/2014
Dies war, bedingt durch einige Wechsel auf beiden Seiten, der
Knackpunkt des Spiels und somit hat Beuren innerhalb von 16
Minuten (78. Min, 81. Min 85. Min) 5 Tore kassiert, was die durchaus
sehenswerte und gute Leistung von Torwart Tim Irmen leider nicht
widerspiegelt.
Vorschau:
Sonntag, den 04.05.2014 um 14:30 Uhr in Kastellaun
SVC Kastellaun - SV Beurener Höhe
Kirchenchor Cäcilia Büchel
Liebe Sängerinnen und Sänger,
an den kommenden beiden Montagen (5. und 12.
Mai) fallen unsere Proben aus. Wir treffen uns das
nächste Mal am Mittwoch, den 7. Mai um 20:00 zu
unserer nächsten Chorprobe.
SV Büchel 1927 e.V.
Rückblick:
SSV Ellenz-Poltersdorf II - SV Büchel II 3:4
(Tore: 2 x M. Bertgen, D. Maas, J. Berenz)
Eine tolle Energieleistung unserer zweiten Mannschaft! Nach einem 1:3-Rückstand konnte man die
Partie an der Mosel noch für sich entscheiden und geht gut gelaunt
ins Derby gegen die favorisierten Nachbarn aus Auderath und Alflen.
SSV Ellenz-Poltersdorf I - SV Büchel I 1:1
(Tor: St. Schmitz)
Im Spitzenspiel der Kreisliga B Nord gab es ein 1:1, doch so unspektakulär, wie sich dieses Ergebnis anhört, war das Spiel keineswegs.
In der ersten Halbzeit fielen keine Tore, jedoch muss man schon einräumen, dass die Ellenzer die besseren Chancen auf ihrer Habenseite hatten. Nach der Pause überschlugen sich dann die Ereignisse:
Einer unserer Abwehrspieler nahm im Strafraum den Ball in die
Hand, da er dachte, das Spiel sei für eine Behandlungspause unterbrochen, was es allerdings nicht war. Spieler wie Zuschauer waren
ziemlich verdutzt, doch folgerichtig zeigte der Schiri auf den Punkt.
Den fälligen Elfmeter konnte unser Torwart Sascha Löscher jedoch
Gott sei Dank halten (60.).
Zehn Minuten später erzielten die Moselaner dann das 1:0 auf eine
unsportliche Art und Weise. Der SVB spielte den Ball ins Seitenaus, da zwei unserer Akteure verletzt auf dem Boden lagen. Statt
die Behandlungspause abzuwarten oder zumindest den Ball zurück
zu uns zu werfen, wie es sich gemäß der Fair-Play-Gegebenheiten
gehört, spielten die Ellenzer einfach weiter, als sei nichts gewesen,
und kamen ohne Gegenwehr zur Führung. Ein erfahrenerer Ellenzer, der auch schon auf Haykreuz spielte, entschuldigte sich im Prinzip nach dem Spiel für das Verhalten seiner Mitspieler, doch mit
solchen Aktionen macht man sich weder Freunde noch einen guten
Namen im Fußballsport. Im Zuge dieser Vorkommnisse verloren
wir überdies Markus Tibo mit einer roten Karte, der nach Ansicht
des Schiedsrichters seinen Unmut wohl etwas zu deutlich kundtat.
Im Sport geht es aber eben auch manchmal gerecht zu und so
kamen wir in der 80. Minute noch zum 1:1-Ausgleich durch Stephan
Schmitz, der den Ball vor dem Torwart stehend eiskalt im Kasten
unterbrachte. Nach dem Gegentor waren wir irgendwie bissiger
und wacher, so dass der Ausgleich nicht unverdient war. In der
Schlussphase hatte man sogar noch die Siegchance, doch das wäre
womöglich zu viel des Guten gewesen. Mit diesem Punkt beim
Aufstiegsaspiranten von der Mosel kann man gut leben und kommenden Sonntag mit breiter Brust ins Spiel gegen den Inhaber des
Relegationsplatzes, die SG Oppenhausen, gehen. Da ein Aufstieg
kein „Muss“ für uns ist, sollte man ohne Druck in diese womöglich
vorentscheidende Partie gehen können. Kommt die nötige Konzentration hinzu, sind drei Punkte nicht unrealistisch. Platz zwei hätte
ja schon etwas - oder nicht?
SG Büchel (Damen) - SG Baar 0:3
Vorschau:
03.05. 19:00 Uhr: VfR Niederfell - SG Büchel (Damen)
04.05. 12:30 Uhr: SV Büchel II - SG Auderath/Alflen
04.05. 14:30 Uhr: SV Büchel I - SG Oppenhausen
Alte Herren
Rückblick:
AH Büchel - AH Müllenbach Torschützen:: Pauly U., Daheim I., Müller M., Gerhartz M.,
Vorschau:
Samstag, den 03.05.2014, 18:00 Uhr
Treffpunkt: 17:15 Uhr „Bistro am Turm“
4:2
Ulmen
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Musikverein Gevenich e.V.
www.mvgevenich.com
Ausgabe 18/2014
Aufstellung: Schenk - T. Klein, D. Klein, Diederichs (46. Lorenz) Diewald (67. Heck), Mertes, Feyen, Küper, D. Willems - Welter, Hieronimus (75. K. Willems)
Seniorenkapelle
Nächste Probe: Freitag, 2. Mai um 20:00 Uhr;
Freitag, 9. Mai um 20:00 Uhr;
Nächste Auftritte: Sonntag, 4. Mai - Kirmes in Urschmitt; um 09:30
Uhr Prozession anschl. Frühschoppen;
Donnerstag, 29. Mai - Waldfest in Treis von 15.00 bis 17.00 Uhr;
Samstag, 31. Mai - Musikalischer Abend im Bürgerhaus Gevenich
ab 20.00 Uhr;
Nachwuchsgruppe
Nächste Probe: Freitag, 2. Mai um 17:00 Uhr;
Freitag, 9. Mai um 17:00 Uhr;
Nächster Auftritt: Sonntag, 15. Juni - Forum-Fest Musikverein Gevenich beim Frühschoppen;
Fahrt in den Boobejaanland-Freizeitpark
Für alle Jugendlichen des Musikvereins planen wir eine Tagestour.
Wir wollen am Samstag, 19. Juli einen unbeschwerten Tag im Boobejaanland-Freizeitpark in Lichtaart/Belgien verbringen. Bitte Termin
vormerken. Weitere Informationen folgen.
Kirchenchor Gillenbeuren-Schmitt
Familienwanderung
Wir freuen uns auf unsere Familienwanderung am Samstag, 10. Mai 2014 nach Immerath mit folgendem geplanten
Ablauf: Gestartet wird in Gillenbeuren an der Grotte um 14.00 Uhr.
Die Wanderung geht zunächst zur Wagenhausener Schutzhütte, wo
wir um 15:00 Uhr rasten. Zwischen 15:30 und 15:45 Uhr geht es weiter nach Immerath (ohne Parcours der Sinne). Um 18:00 Uhr endet
unsere Wandertour im Landgasthaus Schend mit einem Abendessen und gemütlichem Beisammensein.
Bei unserer nächsten Chorprobe kann sich entsprechend in die Teilnehmerliste eingetragen werden. Bei der Probe verhinderte Sängerinnen und Sänger können sich auch bei Anne Dürr-Saxler bis zum
7. Mai anmelden 02677-951219.
Weitere Termine: Sonntag, 18. Mai 2014 um 11.00 Uhr Messgestaltung in Martental.
Imkerverein Lutzerather Höhe e.V.
Liebe Imkerfreunde,
wir treffen uns zum Stammtisch am Donnerstag, dem 8. Mai um
19.00 Uhr, in der Gaststätte „Zum Stüffchen“ in Alflen.
Thema: 1. Honigernte
Möhnenverein Lutzerath
Wie schon bei der Jahreshauptversammlung mitgeteilt, findet unsere
Frühjahrswanderung am 10. Mai statt.
Wir treffen uns um 13.30 Uhr auf der Brücke und fahren mit privat
Autos nach Strohn, wandern von dort nach Gillenfeld. Nach einer
Kaffeepause im „Scheunenkaffee“ gehts weiter nach Ellscheid, wo
im Landgasthaus Janshen das Abendessen auf uns wartet.
Die Nichtwanderer können gerne zu jedem Zeitpunkt nachkommen.
Bitte meldet euch bis zum 5. Mai beim Vorstand an.
Natürlich ziehen wir unser Möhnenshirt an.
Bitte bildet vorab schon mal Fahrgemeinschaften.
SSG Lutzerather Höhe
SG Lutzerath - SG Düngenheim 4:1 (1:1)
Tore: Mertes, Welter, Hieronimus, Feyen
In einem Spiel mit vielen vergebenen Chancen
gewannen wir „nur“ 4:1. Reihenweise wurde hochkarätige Chancen vergeben - dabei sehr viel eigenes Unvermögen. Trotzdem reichte es im Endeffekt zu einem Sieg, auch weil
die Gäste insgesamt zu harmlos waren. Zwar konnten diese nach
der Führung durch Marco Feyen noch einmal ausgleichen - in der
zweiten Halbzeit waren wir aber klar überlegen. Allerdings muss
man festhalten, dass ein dummes Gegentor das Spiel beim Stande
von 3:1 noch einmal hätte spannend werden lassen, denn: wer die
Tore vorne nicht macht, bekommt meist hinten einen rein. Mit dem
Schlusspfiff köpfte Frank Welter das 4:1. Wir stehen mit 40 Punkten
als Aufsteiger hervorragend dar und können in den verbleibenden
vier Spielen befreit aufspielen und hoffentlich noch einige Punkte
sammeln. Positiv am Rande: Kilian Willems konnte nach eineinhalb
Jahren Verletzungspause sein Comeback im Dress der SSG feiern.
Bild: Tor durch Frank Welter - es war das 4:1.
SG Lutzerath II - SV Masburg 1:3 (1:1)
Tore: Dominique Jung
Eine super Vorstellung lieferte unsere Zweite Mannschaft gegen
den Tabellenführer aus Masburg. Unsere Reserve konnte sogar
durch ein wunderschönes Volleytor von Dominique Jung in Führung gehen. Kurz vor der Pause konnten die Gäste durch einen Eckball ausgleichen. Ein Strafstoß und ein Abstimmungsfehler ebneten
den Weg zum Sieg der Masburger. Super Leistung - leider nicht
durch Punkte belohnt worden.
Aufstellung: Jacob - Schmitz, Beals, Chr. Michels - A. Laux, M. Laux,
Heck, Clames, Pörling, Kuska - Jung
Vorschau:
SG Lieg/Lütz - SG Lutzerath, Sonntag, 04.05.14 um 14:30 Uhr in
Lieg
SG Müllenbach II - SG Lutzerath II, Sonntag, 04.05.14 um 12:30
Uhr in Laubach
Alte Herren
Rückblick:
AH Lutzerath - AH Steiningen Torschützen: Jan Diederichs 1 x
Martin Schommers 1 x
2:2
Vorschau 03.05.2014:
Gegner: AH Faid
Spielort: Lutzerath
Spielbeginn: 18:00 Uhr
Treffpunkt: 17:30 Uhr (Sportplatz Lutzerath)
Caritasgruppe
der Pfarrei Lutzerath
Liebe Seniorinnen und Senioren,
der nächste Kaffenachmittag findet wieder
am Mittwoch, dem 7. Mai 2014 statt. Alle
sind herzlichst eingeladen.
Waldcafe-Club Lutzerath
Achtung liebe Kaffee-,
Natur- und Wanderfreunde!
Der nächste Kaffeenachmittag für 2014 an
der Drei-Eichen-Hütte im Lutzerather Wald
findet am Donnerstag, 8. Mai 2014 ab 14.00
Uhr statt. Bürgerinnen und Bürger sowie alle
Feriengäste sind herzlich zu diesem Stelldichein im Lutzerather Wald eingeladen und wir würden uns sehr
freuen, viele Gäste begrüßen zu können.
Ulmen
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Eifelverein Ulmen
Wo Fels und Wasser dich begleiten
Unter dem Motto „Wo Fels und Wasser dich
begleiten“ führt der Eifelsteig in 15 Etappen
von Nord nach Süd durch Täler und über Hochebenen, Bergkuppen
und durch tiefe Wälder, offene Landschaften mit Magerrasen und
Wacholder - eine Freude für jedes Wandererherz. Vom flachen Norden bei Aachen führt der Wanderweg über das „Hohe Venn“, durch
das einsame Rurtal, vorbei an imposanten Stauseen, dem „Nationalpark Eifel“ und über die Kalk- und die Vulkaneifel bis hin zur
Südeifel.
Den mit dem „Deutschen Wandersiegel“ als Premium-Wanderweg
ausgezeichneten Eifelsteig will der Eifelverein Ulmen in den kommenden Jahren Stück für Stück „erwandern“. Die 1. und 2. Etappe
wurden bereits im vergangenen Jahr zurückgelegt, die 3. und 4.
Etappe stehen in diesem Jahr auf dem Wanderprogramm. Das 3.
Teilstück des Eifelsteigs von Monschau nach Einruhr wird in zwei
Abschnitte am 17. und 18. Mai erwandert.
Hierzu treffen sich am Samstag, 17. Mai, alle Interessierten um 08:00
Uhr am Marktplatz Ulmen und fahren in Fahrgemeinschaften nach
Monschau, um von dort zum 1. Abschnitt mit einer Länge von 12
km aufzubrechen. In Monschau ist eine Übernachtung geplant und
am Sonntag der 2. Abschnitt mit einer Länge von 12,5 Kilometern
geplant. Die Wanderstrecke wird insgesamt als mittelschwer eingestuft und es sind an beiden Tagen zusammen mehr als 900 Höhenmeter zu bewältigen. Die Mitnahme von Rucksackverpflegung für
beide Tage wird empfohlen. Die Kosten für die Übernachtung in
Monschau beläuft sich auf etwa 40 € pro Person.
Um die Übernachtungsplätze und die Zusammenstellung der
Fahrgemeinschaften planen und organisieren zu können, bittet der
Wanderführer Alfred Dietzen (Tel.: 02676 - 1419) um verbindliche
Anmeldungen bis zum 10. Mai. Er steht auch für weitergehende
Informationen zur Verfügung. Zum Mitwandern sind alle Interessierten eingeladen. (wp)
Ausgabe 18/2014
Der erzielte Verkaufserlös aus den Büchern wird vereinbarungsgemäß vom Eifelverein Ulmen regelmäßig caritativen Zwecken zur
Verfügung gestellt.
Für den Eifelverein Ulmen war es selbstverständlich, als Herausgeber auch für diese Buch aufzutreten, denn schließlich gehört die
Pflege der Heimat und der Kultur zu den Hauptaufgaben des Vereins. „Schon die Herausgabe des Ulmener Sagenbuches war ein
überwältigender Erfolg und hat unseren Verein dazu ermutigt, ein
weiteres Kapitel in der Ulmener Kulturlandschaft aufzuschlagen. So
erhält das Motto unserer Vereinsfahne ‚Die Schöpfung achten - die
Heimat lieben‘ eine weitere Wertschätzung,“ begründet der Vorsitzende des Eifelverein Ulmen Erich Michels diesen Schritt.
Das Ulmener Flurnamenbuch soll erstmals während des SWR4Wandertages am 4. Mai an einem Verkaufsstand des Eifelverein
Ulmen angeboten werden und kostet 5,90 €. Danach ist es bei allen
größeren Veranstaltungen des Eifelverein Ulmen und auch während der Bürostunden im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen am Marktplatz in Ulmen erhältlich.
Mit Glockenklang und Vogelsang
Ulmener Flurnamen werden beschrieben - Manfred Dietzen hat ein
neues Büchlein verfasst
Ein neues Werk aus der Feder des aus Ulmen stammenden und jetzt
in Kaisersesch lebenden Manfred Dietzen beschreibt und betrachtet die Ulmener Flurnamen. Mehrere Jahre hat er geforscht und die
notwendigen Informationen zusammengetragen und recherchiert,
bis das rund 50 Seiten umfassende Büchlein fertiggestellt war. Es
ist schon das zweite Buch von ihm, denn im vergangenen Jahr hat
er in einem anderen Büchlein die Ulmener Sagenwelt eingehend
betrachtet. Als Herausgeber fungiert erneut der Eifelverein Ulmen,
der auch die Druckkosten übernommen hat. Gedruckt wurde das
Werk in der Druckerei der Caritas-Werkstätten St. Anna im Ulmener Eifel-Maar-Park. Das Werk umfasst circa 50 Seiten. Zunächst
wird Ulmen in einem Nachkriegsbild um 1945 und im neuen Jahrtausend im Jahr 2000 beschrieben. Ein weiteres Kapitel beschäftigt
sich mit der Gemarkung Ulmen in seiner landwirtschaftlichen Prägung, bevor in den folgenden Kapiteln anhand von vier verschiedenen Flurkarten die einzelnen Flurbereiche der Gemarkung Ulmen
„zerlegt“ und jeder Flurnamen einzeln und ausführlich beschrieben
wird. In seinem Vorwort legt der Autor beginnend beim Namen
seiner Heimatstadt dar, dass sich der Ortsname „Ulmen“ von dem
Laubwerk der „Ulmetis“ ableitet, einem Baumbestand, „der sich
wegen seiner Liebe zu einer hohen Bodenfeuchtigkeit in diesem
Landstrich eigne und in selbiger überwiegend besetzt ist. Gemeint
ist damit die Ulme, die so für ein ‚Nomen est Omen‘ für unseren
Ort am Maar und eine ganz frühe Lebensform steht“. Im weiteren
führt er unter vielen anderem aus, wie er zu dem Buchtitel gelangt
ist. „Glockenklang und Vogelsang“ seien als Synonyme des Feudalismus zu verstehen, denn auch nach Ende der Leibeigenschaften
sei eine absolute Hörigkeit der ländlichen Bevölkerung gegenüber
dem Landesherren und eine strenge Abhängigkeit von den Grundund Lehensherren vorherrschend gewesen. Diese wären im Vollbesitz fast aller Ländereien gewesen, so Dietzen, der weiter ausführt,
dass dies für die Bevölkerung mit sich gebracht hätte, ihren Herren
bedingungslosen Gehorsam entgegenzubringen. Das hätte bedeutet,
„dass diese Herren Hand über Feld und Wald legten soweit man die
Kirchenglocke hört und so hoch der Vogel in den Himmel steigt.“
„Mein Dank gilt allen, die mich bei der Zusammenstellung dieses Werkes mit Rat und Tat begleitet und unterstützt haben. Ganz
besonders danke ich aber Inge Dietzen für das Korrekturlesen und
die Verbesserungen meiner selbst übersehenen Tipp- und Zeichensetzungsfehler,“ so Dietzen, der auch deutlich macht, dass er sowohl
für das Sagenbuch als auch für dieses Büchlein keinerlei Honorar
erhält.
Manfred Dietzen (ganz links) stellt sein neues Buch „Mit Glockenklang und Vogelsang“ dem Vorsitzenden des Eifelverein Ulmen, Erich
Michels (ganz rechts) und der Lektorin Inge Dietzen (Mitte) am
Ulmener Pitzberg vor. Im Hintergrund kann man noch den Abhang
der Niederburg erkennen, wo nach der Feudalzeit Hausgärten angelegt waren und natürlich die Ulmener Pfarrkirche St. Matthias.
„GV -Ulmen ist für alle da!“
Gemeinsam sind wir stark, nutzen Sie darum
unsere Werbe- und Aktionsgemeinschaft, als
Mitglied mit tollen Vergünstigungen
SWR4 Wandertag 2014 und
verkaufsoffener Sonntag 04.05.2014
Wir unterstützen gemeinsam mit anderen Vereinen den Wandertag
und brauchen viel Unterstützung von unseren Mitgliedern!
Wer liefert Kuchen für die Kuchentheke!
Kuchenannahme am Sonntag: 08:00 - 10:00 Uhr
vor der Einfahrt zum Festgelände (Realschule / Seniorenresidenz)
bitte die Einbahnstraßenregelung am Sonntag beachten, Zufahrt
über: Industriestr. - Am Weiher - Am Jungferweiher
Wer hilft und ist dabei; wir brauchen Hilfe auf unseren Stand am
Regionalmarkt!
Wer hilft beim Aufbau am So. ab 08:00 Uhr!
Weitere Info : 0171-646 0 939
Termine im Mai 2014
- 04.05. SWR 4 Wandertag - mit verkaufsoffenen Sonntag
- 08.05., 18:30 Uhr persönliche Sprechstunde, mit dem 1. Vorsitzenden M. Chruscz
- 19:00 Uhr Vorstandssitzung des GV-Ulmen
Ort: Peters Bistro Ulmen
- Vorschläge und Wünsche bitte bis 04.05.
- 25.05. Kommunal- & Europawahl
Verkaufsoffener Sonntag
04.05.2014 SWR4-Wandertag
14.09.2014 Scheunenfest
30.11.2014 Weihnachtsmarkt
Wir bitten um Mitteilung an den GV-Ulmen, wenn Sie am Verkaufsoffenen Sonntag teilnehmen werden! Hier kann sich jeder melden,
damit wir es dann gemeinsam bewerben!
GV-Ulmen e.V., 56766 Ulmen, email: GV-Ulmen@web.de
Ulmen
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Musikverein Ulmen
Mitteilung an die Backfreunde für den
SWR4-Wandertag am 04.05.2014
Die Helfer des Musikverein Ulmen, die sich angeboten haben, für den SWR4-Wandertag Kuchen zu
backen, werden gebeten, die Kuchen bis spätestens 10.00 Uhr an der
Einfahrt zur Realschule Plus in Ulmen abzugeben. Dort werden die
Leckereien dann entgegengenommen.
Der Musikverein bedankt sich schon jetzt für die backkräftige
Unterstützung!
SV Fortuna Ulmen e.V.
Abteilung Juniorenfußball
Rückblick:
B-Jugend:
SV Fortuna Ulmen JSG Neunkirchen/Steinborn I 0:8 (0:2)
Am Samstag, den 26.04.2014, unterlag man dem Kreisklassefavoriten klar und deutlich mit acht Toren Unterschied. So deutlich hätte
es aber eigentlich nicht werden müssen. In der ersten Halbzeit verkauften sich unsere Kicker teuer und es boten sich auch Gelegenheiten zu einem eigenen Torerfolg. Es wurde flüssig und ansehnlich
bis an den Sechszehner der Dauner kombiniert; leider blieb man
den Abschluss schuldig. Demgegenüber hatte man zugunsten des
Gegners in der Rückwärtsbewegung wohl noch die Osterferien
im Sinn. Zwei „Eier“ schenkte man sich quasi selbst ein, ohne Not
ließ man wiederholt die Stürmer der Dauner davon ziehen. In der
zweiten Hälfte brach man dann nach dem 0:3 ein und die Köpfe
gingen nach unten. Mehr oder weniger kampflos ließ man die Gäste
noch ein paar Tore schießen. Die Trainer waren sich nach dem Spiel
einig, dass die Trainingsintensität entsprechend angepasst wird. Die
nächsten Tage werden die Jungs ihre Freundinnen nur noch auf Bildern sehen….
Vorschau:
Die nächste Aufgabe wartet nun auf die Kerle am Mittwoch,
07.05.2014, 18:00 Uhr in Ulmen. Gegner ist die JSG Dorsa/Oberbettingen.
E2-Jugend:
SV Fortuna Ulmen - JSG Irrel 5:1 (3:0)
Am zweiten Spieltag der Meisterrunde trat unser ambitionierter
Nachwuchs gegen die JSG Irrel an. Man wollte die unnötige Niederlage aus der Vorwoche wieder wettmachen.
In diesem Match war die gewünschte Reaktion zu erkennen. Die
Jungs spielten hervorragend zusammen. Alle Spieler harmonierten
miteinander, hinzukam, dass Torwart Christian Diederichs über
sich hinauswuchs. Nach klarer Dominanz und viel Ballbesitz wurden die Gäste mit einem kleinen Überraschungspaket nach Hause
geschickt.
Torfolge:
1:0 Matteo Gerharts (nach Ecke von Marius Meurer)
2:0 Matteo G. (nach Sololeistung)
3:0 Matteo G. (nach Ecke von Marius Meurer)
4:0 Eigentor der Gäste (nach Freistoß von Marius Meurer)
5:0 Matteo G.!
5:1 - nicht bekannt Vielleicht sollte der FC Bayern mal beim Standardsituationentraining der E2-Jugend vorbeischauen, scheint diesbezüglich doch
regelmäßig der Strafraum zu brennen, ganz im Gegensatz zu den
Profis.
Die nächste Aufgabe für die E2-Jugend wartet nun in NattenheimBickendorf. Die aufregende Reise in der Meisterrunde geht weiter!
F-Jugend:
JSG Mehren - SV Fortuna Ulmen 4:4 (3:1)
Ein mitreißendes Spiel bekamen die Zuschauer auf dem Platz in
Schalkenmehren zu sehen. Unser „fast kleinster“ Nachwuchs
kämpfte sich nach einem 4:1 Rückstand wieder zurück ins Spiel.
Wäre die Begegnung noch 5 Minuten weiter gegangen, hätte man
wahrscheinlich sogar noch den Sieg erringen können.
In der ersten Halbzeit gleiches Spiel wie immer. Man hatte sich noch
nicht richtig aufgestellt und zugeordnet, da fiel das obligatorische 1:0
für den Gegner in der ersten Spielminute. Nach 10 Minuten stand es
schon 3:0, man wurde fast überrollt. Glücklicherweise konnte man
vor der Halbzeit noch den Anschlusstreffer erzielen. So ging man
nicht mit ganz hängenden Köpfen vom Platz.
Die Halbzeitansprache brachte die erwünschte Wirkung.
Ausgabe 18/2014
Wie man auf dem Bild erahnen kann, wurde ab diesem Zeitpunkt
der Gegner angebrüllt. Diese hatten anschließend nichts mehr
entgegenzusetzen. Nach 4:1 Rückstand brannten unsere Jungs ein
Feuerwerk ab. „Neutrale Ulmener Zuschauer“ zählten im zweiten
Abschnitt ungefähr 16 eigene Torschüsse, woraus 3 Tore resultierten. Letztlich blieb es dann bei dem beschriebenen Unentschieden.
Fazit: Erste Hälfte komplett verschlafen / verdienter Rückstand,
zweite Halbzeit den Gegner konditionell und spielerisch beherrscht.
Torfolge:
1:0, 2:0, 3:0 und 4:1 Mehren
3:1 Tim Kutscheid (Vorarbeit: Noel Michels)
4:2 Noel Michels (Solo)
4:3 Maxim Schejermann (Vorarbeit: Jakob Burg)
4:4 Tim Kutscheid (Solo).
Neues vom Vorstand
SWR4-Wandertag in Ulmen am Sonntag, 4. Mai
Gemeinsam mit den anderen Ulmener Ortsvereinen beteiligt sich
der SV Fortuna Ulmen an der Ausrichtung des SWR4-Wandertages,
zu dem Gäste aus dem Sendegebiet des SWR und darüber hinaus
erwartet werden.
Gemeinsam wird es auf dem Festgelände bei der Realschule+ auch
einen Stand der Vereine für den Verkauf von Kaffee und Kuchen
geben. Um den Besuchern dieses Festes die Kunst der Herstellung
von Kuchen und Torten nahezubringen (die in den Mitgliedern der
Vereine schlummert) werden Bäckerinnen (und Bäcker?) unter
unseren Mitgliedern oder deren Familienangehörigen gebeten, sich
mit einer Kuchenspende zu beteiligen. (es müssen nicht nur Backwerke nach Eifler Rezept sein, auch solche aus anderen Regionen
sind willkommen)
Es wird gebeten, die „gebackenen Spenden“ am Sonntag, den 04.
Mai zwischen 08:00 und 10:00 Uhr anzuliefern. In diesem Zeitraum
stehen Helfer der Vereine an der Ecke Campingplatz/Einfahrt zur
Realschule+ zur Annahme der Spenden bereit.
Herzlichen Dank allen Spendern.
Zumba®
Der SV Fortuna Ulmen 1921 bietet weitere ZUMBA® - Kurse zwischen Oster- und Sommerferien 2014 an.
Immer montags von 20:30 bis 21:30 Uhr in der Sporthalle der Realschule+ in Ulmen. Der Kurs wird am Montag, den 5. Mai 2014 beginnen.
Donnerstags von 17:45 bis 18:30 Uhr geht es in der Gymnastikhalle
der Grundschule Ulmen weiter mit ZUMBA-Kids. Beginn dieses
Kurses am Donnerstag, den 08.05.2014.
Im Angebot bleibt auch ein Kurs, donnerstags von 19:00 bis 20:00
Uhr in der Sporthalle der Realschule+ in Ulmen.
Kursbeginn ebenfalls am Donnerstag, den 08.05.2014.
Die Höhe der jeweiligen Kursgebühr ist abhängig von der Zahl der
Anmeldungen, die bis Ende April 2014 beim Vorstand des SV Fortuna Ulmen eingegangen sind.
Anmeldung möglichst bis 30.04.2014 bei:
Michael Bernard, Tel: 02676/1540 oder per E-Mail an:
michael-bernard@t-online.de
… ständig über 1.500 Fahrzeuge vorrätig!
2. VW Golf VII Trendline
1.6 TDI BMT
Angebot der Woche
77 kW (105 PS),
EZ.04/2013, Deep Black
Navigationssystem Perleffekt, 14.900 km,
Navigationssystem, Mobiltelefonvorbereitung, Park Pilot,
Klimaautomatik, Sitzheizung, Innenspiegel automatisch
abblendend, Regensensor, Multimediabuchse,
Mittelarmlehne vorn,
Scheinwerfer-Reinigungsanlage,
18.390,-€
u.v.m.
Park Pilot
1. VW Golf Cabrio 1.2 TSI
77 kW (105 PS), EZ. 03/2013, Oryxweiß Perlmutteffekt, 15.400 km, Klimaautomatik, Park Pilot,
Tempomat, Sitzheizung, Regensensor,
Mobiltelefonvorbereitung, Multimediabuchse,
Multifunktionslenkrad, LM-Räder 16“, Light Assist,
Müdigkeitserkennung,
20.680,- €
u.v.m.
3. VW Polo 1.4
4. VW Passat Variant 1.6
TDI Blue Motion
77 kW (105 PS),
EZ.02/2012, Islandgrau
Sitzheizung Perleffekt, 113.500 km,
Müdigkeitserkennung, Mobiltelefonvorbereitung,
Klimaautomatik, Tempomat, Sitzheizung,
Start/Stopp mit Rekuperation, Mittelarmlehne vorn,
u.v.m.
14.800,-€
5. VW Touran
63 kW (86 PS),
Freestyle 1.4 TSI
EZ. 10/2013, schwarz,
103 kW (140 PS),
17.980 km, Klimaanlage,
EZ.02/2010, Biscay Blue
Navigationssystem Perleffekt, 76.400 km,
Klimaanlage
Radio mit MP3-Wiedergabefunktion und CD-Player, Nebelscheinwerfer mit Abbiegelicht, Anhängerkupplung, Navigationssystem, Einparkhilfe,
Fensterheber elektr., Berganfahrassistent, Chrom-Paket,
abgedunkelte Seitenscheiben hinten und Heckscheibe,
Handschuhfachkühlung, u.v.m.
Leichtmetallfelgen, u. v. m.
11.990,-€
Vor den Birken 2
56814 Faid/Cochem
Tel.: 0 26 71 - 97 79 - 0
Fax: 0 26 71 - 97 79 - 79
scherer-gruppe.de
14.350,-€
Ulmen
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Der Tennisclub Ulmen informiert!
Es ist endlich wieder so weit!
Die Sandplatzsaison wird eröffnet.
Um gemeinsam in den Sommer zu starten, laden wir alle Mitglieder
des TC Rot Weiß Ulmen herzlich zu unserer offiziellen Platzeröffnung am 04.05.2014 ein. Start ist um 14 Uhr am Clubhaus. Über eine
rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen.
Ausgabe 18/2014
Seniorenverband BRH
Cochem
fährt ins Theater
In der Reihe der Besuche am Theater
der Stadt Koblenz im Jahre 2014 steht als
nächste Aufführung die Oper „Salome“ von Richard Strauss auf
dem Programm, welche der Seniorenverband BRH Kreis Cochem
am Sonntag, dem 18. Mai 2014 besuchen wird.
Hierzu laden wir unsere Mitglieder, aber auch alle sonstigen Interessierten, recht herzlich ein.
Die Abfahrt ist auf 16:30 Uhr ab dem Busbahnhof Endertplatz an
der Kreisverwaltung in der Moselstraße in Cochem festgelegt.
Anmeldungen und Rückfragen bei Herbert Boos, Klotten unter der
Rufnummer 02671/3410.
Gesundheitstraining mit Elementen der Selbsverteidigung
und Karate für Senioren
Spvgg Weiler/Gevenich
Sportplatzarbeiten
Am Samstag, 10. Mai finden ab 09.00 Uhr Sportplatzarbeiten auf dem Sportgelände in Gevenich
statt.
So soll u.a. der Außenanstrich des Vereinsheims erneuert werden.
Der Vorstand würde sich sehr freuen viele Mitglieder begrüßen zu
können.
SG Faid/Weiler-Gevenich
1. Mannschaft
Rückblick:
SG Faid/Weiler-Gevenich - SG Landkern/Illerich 3:1 (2:0)
Torschützen: Marc Risser, Frank Vargas, Klaus Fahrenkrog
Gegen Landkern legte unsere Mannschaft los wie die Feuerwehr.
Das Resultat: Nach 25 Minuten führte man mit 2:0 und hatte zudem
noch 3 Aluminiumtreffer zu verzeichnen.
Danach kamen die Gäste besser ins Spiel und unsere Elf hatte
fortan Mühe sich weitere Tormöglichkeiten zu erspielen.
Nach dem Seitenwechsel bemühten sich unsere Spieler die Führung
auszubauen. Dieses Unterfangen wurde durch die Gelbrote Karte
von Marc Risser aber dann zusätzlich erschwert. Landkern wurde
nun stärker und konnte den Ausgleichstreffer erzielen.
Postwendet stellte Klaus Fahrenkrog, mit einem sehenswerten Weitschuss, den alten Abstand wieder her.
Die Bemühungen der abstiegsbedrohten Gäste führten nicht mehr
zum Erfolg.
Fazit: Eine sehr gute erste halbe Stunde genügte dieses mal zum
Sieg.
Vorschau:
So., 04.05., 14.30 Uhr in Urmersbach
SG Düngenheim - SG Faid/Weiler-Gevenich
Am kommenden Sonntag spielt unsere 1. Mannschaft gegen den
nächsten Abstiegskandidat.
Unser Team sollte den Gegner nicht unterschätzen und an die guten
30 Minuten der letzten Begegnung anknüpfen
2. Mannschaft
Vorschau:
So., 04.05., 14.30 Uhr
SV Masburg - SG Faid/Weiler-Gevenich II
Unter der Anleitung eines ausgewiesenen Gesundheitstrainer und
gegen eine geringe Teilnahmegebühr bieten wir einen Kurs zur
Selbstverteidigung mit gesundheitlichen und präventiven Aspekten
an, für den wir am Freitag, dem 9. Mai 2014 um 18:00 Uhr in der
vereinseigenen Trainingshalle des Karatevereins in Cochem-Cond
neben dem Moselstadium einen unverbindlichen „Schnupperabend“ durchführen werden.
Der Kurs erstreckt sich über 10 Trainingseinheiten mit je 60 Minuten.
Als Trainingsinhalte werden u. a. angeboten.
Aufwärmen und Gymnastik
Bewegungsspiel zur Verbesserung der Koordination
Entspannungsübungen
Gleichgewichtsschulung
Verbesserung der Körperhaltung
Verbesserung der körperlichen Fitness mit Übungen an Geräten
Interessierte können sich mit verbindlicher Zusage für diesen Einführungsabend bei Franz Braun, Faid unter der Telefonnummer
02671/1423 melden.
Wanderung
Der monatliche Wandertag im Mai der ersten Wandergruppe des
Seniorenverbandes BRH Cochem, ist am Mittwoch, dem 07.05.2014.
Wegen ungünstiger Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln
fahren wir bei dieser Wanderung mit unserem eigenen PKW‘s zum
Wanderstart. Bitte nutzen Sie Mitfahrmöglichkeiten mit anderen
Wanderkollegen, wobei eine Mitfahrgebühr von 3,00 € pro Person
für den jeweiligen Fahrer üblich ist.
Treffpunkt ist um 10:00 Uhr am Gasthaus „Zur Buche“ zwischen
Blankenrath und Mittelstrimmig gelegen.
Die Wanderung verläuft über den Rundweg der „100 Möglichkeiten“ rund um Forst (mit rd. 60 Einwohner die kleinste Gemeinde im
Kreis Cochem-Zell).
Das gemütliche Beisammensein erfolgt in der Gaststätte am Wanderstart.
Die Pauschale bei dieser Wanderung beträgt 12,00 € wegen der
anderen Fahrtkostenregelung.
Die Wanderstrecke beträgt ca. 11 km und kann als relativ leicht
bezeichnet werden.
Weitere Auskünfte beim Wanderwart Karlheinz Franzen, Bremm
unter der Telefonnummer 02675/544.
Schlepperfreunde Schieferland e. V.
Arbeitseinsatz für unser Schleppertreffen
Wir treffen uns am Samstag, 3. Mai um 09.00 Uhr am Sportplatz
Leienkaul um vorbereitende Arbeiten für unser Schleppertreffen
am 10. und 11. Mai durchzuführen.
Kirmes in Laubach
Am Sonntag um 11.00 Uhr wollen wir uns zum Frühschoppen auf
der Laubacher Kirmes treffen. Der Stammtisch am Freitag entfällt.
Schleppertreffen am 10. und 11. Mai
Der Aufbau für das Schleppertreffen beginnt bereits am Freitag, 9.
Mai.
Ab 08.00 Uhr werden wir mit den Arbeiten auf dem Sportplatzgelände beginnen. Jede helfende Hand (auch später hinzukommende)
ist gerne willkommen.
Ulmen
- 61 -
Ausgabe 18/2014
Ulmen
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tes
3 Schleppertreffen
Schlepperfreunde
Schieferland e.V.
Auf dem Gelände des Waldsportplatzes in 56759 Leienkaul
10. und 11. Mai 2014
• Gemütliche Festzeltorganisation
• „Dieselgespräche“ am Lagerfeuer
• Kleiner Bauernmarkt
• Altes Handwerk ganz nah
• Drumsägen - Wettbewerb
• „Ärße ous däm Wutzedeppen“
• Grillspezialtitäten
• Kaffee und Kuchen
• Waffeln wie früher
Ausgabe 18/2014
Multiple Sklerose Selbsthilfegruppe
Bernkastel-Wittlich
Das monatliche Treffen der MS-Selbsthilfegruppe (MS-SHG) Bernkastel-Wittlich findet am Montag, dem 12. Mai 2014 von 14:00 bis
16:00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus, Trierer Landstr. 11 in
Wittlich statt.
Tagesordnung:
1. Gesprächskreis
2. Einsammeln des Eigenanteils für teilnehmende Mitglieder der
Freizeitmaßnahme September 2014
3. Verschiedenes
Bei Fragen steht die Vorsitzende der Selbsthilfegruppe Heike Vickus
unter der Mobil Nr. 0170-4098250 oder E-Mail: heike.vickus@freenet. de zur Verfügung.
Sie finden uns im Internet unter www.ms-shg-bernkastel-wittlich.de.
PARTEIEN
• Sonntags Bauernfrühstück
• Taktorensegnung
• Kleine Rundfahrt durch´s
Schieferland
Geöffnet für Besucher
Samstags ab 9:00 Uhr
Sonntags ab 9:00 Uhr
Bilder, Anfahrt und weitere Infos unter
www.schlepperfreunde-schieferland.de
Die Meldung zur Bereitschaft zum Arbeitseinsatz während des
Schlepperfestes wird gerne vom Vorstand entgegen genommen und
entsprechend im Arbeitsplan berücksichtigt.
Spondylodese-Selbsthilfegruppe
Mittelmosel-Eifel e.V.
Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden
Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeordneten unter folgenden Rufnummern:
CDU-Kreisgeschäftsstelle Tel.: 02671-975510
Fax: 02671-980332
E-Mail post@cdu-cochem-zell.de
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär 030-22773308
peter.bleser@bundestag.de
Mitglied des Deutschen Bundestages: www.peter-bleser.de
Anke Beilstein 02671-975515
Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtages: www.anke-beilstein.
de
Dr. Werner Langen 0261-8896153
Mitglied des Europäischen Parlaments:
werner.langen@europarl.europa.eu
Wirbelsäulenerkrankungen
Das nächstes kostenlose Beratungsgespräch für Betroffene die
Schmerzprobleme an der Wirbelsäule haben, findet am Donnerstag,
den 8. Mai um 18.30 Uhr im Mehrgenerationenhaus-Kinderschutzbund Wittlich, Kurfürstenstr. 10 statt.
Spondylodese ist eine operative Wirbelsäulenversteifung.
Unterschiedliche Erkrankungen können eine solche Operation
erfordern wie z.B. Instabilität auf Grund von Wirbelgleiten oder
nach Bandscheibenoperation, Skoliose und Unfallfolgen. Auch eine
Bandscheibenoperation ist nicht immer in jedem Fall erforderlich.
Gerade in der heutigen Zeit gibt es manuelle-therapeutische Therapien, bei denen eine Operation dann nicht mehr im Vordergrund
steht. Die SHG bietet Aufklärung, Erfahrungsaustausch, Infoabende
sowie auch von Fachärzten gehaltene Vorträge. Jeder Betroffene ist
zu den Beratungsgesprächen herzlich willkommen.
Auskunft und Anmeldung: P. Göttges Tel.:06532 2067, Homepage:
www.spondy-gruppe.de.
Mit dem Rheinischen Verein nach Monreal
Exkursion am Freitag, 9. Mai 2014, 17.00 Uhr
Die ältesten erhaltenen Siedlungsspuren in Monreal stammen aus
vorchristlicher Zeit. Urkundlich erwähnt wurde Monreal das erste
Mal 1193. Monreal gehörte zum Gebiet des Erzstiftes Trier. Der
Ort mit seinen Burgen wurde 1632 von schwedischen und 1689 im
Pfälzer Erbfolgekrieg von französischen Truppen zerstört. Nach
dem 30-jährigen Krieg entstand im Ort eine bedeutende Tuchindustrie, gestützt auf die Wolle der großen Schafherden der Eifel. Viele
Fachwerk- und Bruchsteinhäuser zeugen noch heute vom einstigen
Wohlstand der Monrealer Tuchmacher. Im Wettbewerb „Unser
Dorf hat Zukunft“ wurde die Ortsgemeinde Bundessieger im Jahre
2004. Treffpunkt um 17 Uhr mit Stadtführer Jörg Geisbüsch ist die
„Löwenbrücke“ über den Elzbach im Dorfzentrum. Die besten
Parkmöglichkeiten bestehen am Bahnhof Monreal. Von dort sind
es etwa 10 Minuten Fußweg bis ins Zentrum. Es wird um einen Kostenbeitrag von 3 € gebeten. Die Einladung gilt für Mitglieder und
alle an der Kultur unserer Region Interessierten. Eine Anmeldung
ist nicht erforderlich.
Junge Union Cochem-Zell:
Jens Münster jens-muenster@web.de
www.ju-cochem-zell.de
Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft:
Alfred Pantenburg 02678-391
Ludolf Oster 02653-915536
Frauen-Union-Cochem-Zell
Gaby Franzen 02675-712
Senioren Union Cochem-Zell:
Manfred Klein 06545-8507
E-Mail: Klein-blankenrath@t-online.de
CDU-Gemeindeverband Ulmen
Heinz-Werner Hendges 02677 / 307
hwhendges@t-online.de
CDU-Ortsverband Ulmen/Auderath
Klaus Mohr als Vorsitzender 02676/ 1067 (Ulmen)
Michael Kerpen als 1. Stellvertreter 02676/ 799 (Ulmen)
Inge Krämer als 2. Stellvertreterin 02676/ 1706 (Auderath)
Alfons Weber als Schriftführer 02676/ 1045 (Auderath)
FDP - Die Liberalen
www.fdp-cochem-zell.de
Über diese Web-Adresse erreichen Sie die FDP
Cochem-Zell
Der FDP Kreisvorsitzende Jürgen Hoffmann,
Hauptstraße 17, 56858 Sosberg, bietet ratsuchenden Bürgern seine
Hilfe an. Tel.: 06545 - 6383, Email: Juergen.Hoffmann@fdp-cochemzell.de
Die Fraktionsvorsitzende im Kreistag und Verbandsgemeinderatsmitglied Treis-Karden Miriam Wehner,
Schulstraße 4, 56754 Binningen, steht den Bürgern, besonders jungen Menschen, als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Tel.: 02672 8283, Email: Miriam.Wehner@fdp-cochem-zell.de
Ulmen
- 63 -
Kreistagsmitglied Gerhard Werner,
Auf dem Höchst 18, 56766 Ulmen, bietet ratsuchenden Bürgern
seine Hilfe an. Tel.: 02676 – 569
Der FDP Bezirksvorsitzende im Bezirk Eifel-Hunsrück und Vorsitzende im FDP Landeshauptausschuss Thomas Auler
Haben Sie Fragen, Anregungen, Probleme? Hier können Sie Kontakt aufnehmen: Tel.: 06761 - 14842, Email: Thomas.Auler.fdp@tonline.de
SPD Cochem-Zell
Wir sind für Sie da! Ob sie einen Rat suchen
oder das politische Gespräch, ob sie Sorgen
haben oder mit gestalten wollen:
SPD Kreisverband Cochem-Zell............................Tel: 02671-603837
Ravenéstraße 41, 56812 Cochem
Email: info@spd-cochem-zell.de
Die Vorsitzende
Heike Raab
Staatssekretärin im Ministerium des Inneren für den Sport und
Infrastruktur ...................................... Email: cochem@heike-raab.de
SPD Fraktionsvorsitzender im Kreistag
Bernd Schuwerack..............Email: schuwerack.cochem@t-online.de
Abgeordnete
Mitglied des Landtages ...........................................Tel: 02671-603838
Benedikt Oster................................ Email: buero@benedikt-oster.de
Mitglied des Bundestages.................................... Tel: 02632 / 94 52 49
Andrea Nahles..................Email: Andrea.Nahles@wk.bundestag.de
Mitglied des Europäischen Parlamentes............ Tel: 67 42 / 80 44 37
Norbert Neuser.................. Email: europabuero.neuser@t-online.de
Arbeitsgemeinschaften / Ortsvereine:
JUSOS - Die Jungsozialisten
Markus Müller ....................................................... Tel.: 0170/3473909,
E-Mail: .................................................. jusos.cochemzell@gmail.com
AG 60 plus
Gerd Gansen.......... Tel.: 02653/ 3427, E-Mail: elgansen@t-online.de
SGK
Karl-Heinz Simon................................E-Mail: kh.simon@t-online.de
Ansprechpartner für Sie im Verbandsgemeinderat Ulmen:
Bernhard Rodenkirch,.................................................. Tel.: 02677/639
Rudolf Steffes-tun,......................................................... Tel.: 02676/724
Marita Benz, ................................................................ Tel.: 02677/1571
Lothar Friedrich,........................................................... Tel.: 02676/373
Albert Lumm,................................................................. Tel.: 02674/347
Hans Bauer,................................................................... Tel.: 02677/309
Günther Wagner,.......................................................... Tel.: 02676/1381
Ansprechpartner für Sie im Stadtrat Ulmen:
Lothar Friedrich,........................................................... Tel.: 02676/373
Lydia Mohr,................................................................... Tel.: 02676/752
Albert Klein,................................................................ Tel.: 02676/1887
Lars Metzen,................................................................ Tel.: 02676/8062
Rudolf Steffes-tun, ........................................................ Tel.: 02676/724
MdL Oster diskutiert:
Ärztliche Versorgung in Cochem-Zell
Das Thema „Ärztliche Versorgung in Cochem-Zell“ diskutiert der
örtliche Landtagsabgeordnete Benedikt Oster mit kompetenten
Ansprechpartnern und lädt dazu alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger am 8. Mai 2014, ab 18:00 Uhr ins Kurfürstliche
Schlösschen nach Bad Bertrich ein.
An der Diskussionsveranstaltung nehmen neben Alexander
Schweitzer, Staatsminister für Soziales, Arbeit, Gesundheit u.
Demografie, Frau Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Karl Heinz Simon, Verbandsgemeindebürgermeister Zell, Dr. Gabriele Müller de Cornejio
Dr. Achim Betzenberger und der geschäftsführende Gesellschafter
der Meduna Klinik, Herr Jörg Schömer teil.
Bringen Sie Ihre Ideen mit ein und stellen Sie dem Minister und den
anderen fachkundigen Teilnehmern Ihre Fragen!
Anmeldung und weitere Informationen unter: SPD Bürgerbüro,
Ravenéstr. 41, 56812 Cochem, Tel.: 02671 / 603838 und unter E-Mail:
buero@benedikt-oster.de
Ausgabe 18/2014
Bündnis 90/Die Grünen im
Kreis Cochem-Zell
www.gruene-cochemzell.de
twitter: GrueneCochemZ
Kreisvorstand:
Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3, 56761 Kaifenheim, Tel.
02653/4122. Horst Pullich, In der Märtschelt 34, 56812 Cochem, Tel:
0163/6798558
Kassenwart Joscha Pullich, Grubenstr. 76, 56759 Leienkaul,Tel:
02653/4019029
Kreistagsfraktion:
Holger Haupt, Cochem, Tel. 02671/7063,
E-Mail: architekt.haupt@t-online.de
Udo Marx, Ernst, Tel. 02671/5551,, E-Mail:info@mosel-kanutours.de
Landtagsabgeordneter Nils Wiechmann
Wahlkreisbüro, Hohenzollernstr. 137, 56068 Koblenz
Tel.:0261/914 85 54 ,Fax: 0261/914 30 52
nils.wiechmann.wahlkreis@gmx.de
Bundestagsabgeordneter Josef Winkler
Wahlkreisbüro, Hohenzollernstraße 137,56068 Koblenz
Tel.: 0261/9144980;Fax: 0261/9144981
josef.winkler@wk.bundestag.de
Landesverband Rheinland-Pfalz
Frauenlobstraße 59-61, 55118 Mainz
Tel.: 06131/89 243 0;Fax: 06131/89 243 30
Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
DIE LINKE. Cochem-Zell
Sprechstunde
des Kreisvorsitzenden Martin Krötz:
Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder
möchten Mitglied werden? - Jeden Dienstag, 18.30 - 20.00 Uhr, steht
der Kreisvorsitzende für Fragen der Bewohner unseres Kreises zu
sozialen, ökologischen und politischen Themen zur Verfügung. Telefonnummer: 02653 - 914 880, E-Mail: isopropyl@gmx.net
Für Sie im Bundestag:
Katrin Werner, Tel.: 0651 - 1459225, katrin.werner@wk.bundestag.
de, www.katrinwerner.de
Alexander Ulrich, alexander.ulrich@bundestag.de, www.mdb-alexander-ulrich.de
DIE LINKE. im Internet:
DIE LINKE. Cochem-Zell: www.dielinke-coc.de
DIE LINKE. Rheinland-Pfalz: www.dielinke-rhlp.de
DIE LINKE. Bund: www.die-linke.de
DIE LINKE. im Bundestag: www.linksfraktion.de
Linksjugend [‚solid]
Du möchtest für Deine demokratischen und
sozialen Rechte kämpfen und suchst Mitstreiter? Dann komm zu uns!
Kontakt:
aktiv@co-zell.linksjugend-solid-rlp.de
Die Linksjugend [‚solid] im WWW:
http://koblenz.linksjugend-solid-rlp.de
www.linksjugend-solid-rlp.de, www.linksjugend-solid.de
Alternative für Deutschland
Wir sind für Sie da! Ob Sie Rat suchen oder das
politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder
mitgestalten wollen:
Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder
möchten Mitglied werden?
Martin Fischer; Illerich
E-Mail:......................................................... Mub.Martin@hotmail.de
AfD Kreisvorsitzender Cochem-Zell................ Mobil: 0175/1601369
Dr. Klaus-Werner Lay; Panzweiler
E-Mail:.......................................................................... klawe@aol.com
AfD stellv. Vorsitzender Cochem-Zell...................... Tel.: 06545/6795
Alfred Fischer; Illerich
E-Mail:.............................................................................fimoal@aol.de
AfD Kreisschatzmeister Cochem-Zell.............. Mobil: 0171/1755441
Michael Hahn; Schauren
E-Mail:..................................................... michael.h.hahn@t-online.de
AfD Schriftführer Cochem-Zell...................... Mobil: 0151/70302508
Willi Rademacher; Büchel
E-Mail:.......................................................wirademacher@t-online.de
AfD 1. Beisitzer Cochem-Zell............................. Tel.: 02678/ 910 555
Werner Müller; Cochem
E-Mail: ...................................................................pappa@congstar.de
AfD 3. Beisitzer Cochem-Zell
Ulmen
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Ausgabe 18/2014
Familienanzeigen
in Ihrem Mitteilungsblatt
Nachruf
Wir trauern um unseren ehemaligen 1. Vorsitzenden des SV Fortuna Ulmen,
Wolfgang Kaufeld
Mit tiefer Bestürzung haben wir die Nachricht von seinem plötzlichen Tod erhalten.
Wolfgang Kaufeld war von 2006 bis 2010 als 1. Vorsitzender tätig.
In dieser Zeit hat er in uneingeschränkter Hilfsbereitschaft den Verein geführt.
Wir, der Sportverein SV Fortuna Ulmen, werden das Engagement von Wolfgang
nicht vergessen und ihn in dankbarer Erinnerung behalten.
Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Familie.
SV Fortuna Ulmen 1921 e.V.
Der Vorstand
Keiner wird gefragt, wann es ihm recht ist, Abschied zu nehmen
DANKE
Für die liebevollen Beweise der Anteilnahme in Wort und Schrift, Kranz-, Blumen- und
Geldspenden sowie das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte beim Heimgang meines lieben
Mannes, unseres Vaters und Opas
Matthias Kesseler
sagen wir hierdurch unseren herzlichen Dank. Es war wohltuend zu erfahren, wie viel
Wertschätzung und Verbundenheit ihm entgegengebracht wurden.
Wir sind dankbar für die schöne Zeit die wir mit ihm verbringen durften.
Maria Kesseler geb. Brost mit Kindern und Familien
Lutzerath, im April 2014
Bestattungshaus Michels
Rat und Hilfe im Trauerfall
Im Maibüsch 21
56766 Ulmen
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Ulmen
- 65 -
Ausgabe 18/2014
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Du warst in Deinem erfüllten Leben immer für Deine Familie,
Freunde, Mitarbeiter und Gäste da. Du konntest Deine vielen
Pflichten mit Freude, Lebenslust und Zuversicht verbinden,
hast andere mitgenommen und begeistert.
Von ihrem Leiden erlöst, nehmen wir Abschied von meiner lieben
Frau, unserer lieben Mutter, Schwiegermutter, Oma, Schwester
und Schwägerin
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Maria Elisabeth Berres
geb. Wenning
* 26. Juni 1932
† 27. April 2014
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Die Trauerfeier findet am Freitag, den 2. Mai 2014, um 14.30 Uhr
in der katholischen Kirche in Bad Bertrich statt. Im Anschluss
erfolgt die Beisetzung auf dem Friedhof.
Anstelle von Blumen und Kränzen werden wir zugedachte Geldspenden
der Behinderteneinrichtung St. Raphael in Wittlich zukommen lassen.
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Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage
"Bauspar-alarm"
der Fa. Bauzentrum Hieronimi.
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Ulmen
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Ausgabe 18/2014
WÄHLERGRUPPEN
FWG Cochem-Zell e.V.
Kreistagsmitglieder:
Vorsitzender Matthias Müller, Graf-Beisel.Str. 4,
56859 Bullay, Tel. 06542-96 32 20;
Norbert Krötz, Ediger-Eller, Tel. 02675-255
Johannes Hallebach, Zell, Tel. 06542-5391
Dr. Markus Rink, Alf, Tel. 06542-900404
Siegfried Niederelz, Kaisersesch, Tel. 02653-910106
www.fwg-cochem-zell.de
BÜRGER FÜR ULMEN e.V.
www.bürger-für-ulmen.de
Die Wählergruppe „BÜRGER FÜR ULMEN e.V.“ (BFU e.V.) will
für alle Ulmener Bürgerinnen und Bürger jederzeit Ansprechstelle
bei Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein.
Hierzu stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:
Karl Eckardt, 1. Vorsitzender, Tel. 8124
Rolf Weber, Fraktionsvorsitzender, Tel. 8058
Fritz Hoffmeister, Stadtratsmitglied, Tel. 363
Erich Michels, Stadtratsmitglied, Tel. 608
Peter Wallebohr, Stadtratsmitglied, Tel. 1719
Hubert Willems, Stadtratsmitglied, Tel. 1373
Machen Sie bitte von unserem Angebot regen Gebrauch!
Besuchen Sie auch unsere „Offenen Fraktionssitzungen“! Die Termine werden im Vulkanecho veröffentlicht.
Freie Wählergruppe Büchel e.V.
Die Freie Wählergruppe Büchel e.V. will für alle Mitbürgerinnen
und Mitbürger aus Büchel jederzeit Ansprechpartner bei Fragen,
Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein.Wir würden uns
freuen, wenn Sie von unserem Angebot regen Gebrauch machen
würden.
Ihre Ansprechpartner sind:
Manfred Nehren, Tel. 732
Rudi Hieronimus, Tel. 1234
Rita Simon, Tel. 1529
Friedhelm Gerhartz, Tel. 631
Wissenswertes
SWR4 Wandertag in Ulmen
Die Vulkaneifel ist bekannt für ihre wunderschöne Landschaft: Wälder und Wiesen wechseln sich ab mit glasklaren Kraterseen. Kein
Wunder, dass ausgerechnet hierher SWR4 Rheinland-Pfalz zu seinem traditionsreichen Wandertag einlädt. Am Sonntag, 4. Mai 2014,
macht sich das SWR4-Team zusammen mit vielen hundert SWR4Hörerinnen und -Hörern auf drei abwechslungsreichen Routen
rund um Ulmen auf die Wandersocken. Und zur Belohnung warten
ab 12.30 Uhr bekannte Stars auf der SWR4-Festivalbühne: Dschinghis Khan, voXXclub, Jonathan Zelter, Rosanna Rocci, Nino de
Angelo, Peter Michael. Der Eintritt ist frei.
Nach einer kurzen ökumenischen Andacht um 9.00 Uhr werden die
Wanderer vom SWR4-Festivalgelände auf die Rundwege verabschiedet. Um 9.30 Uhr starten die erfahrenen Wanderer mit Route 1
„Entlang von Mühlen und Flusstälern“ (ca. 15 km). Der Üßbach gibt
die Strecke vor und führt an alten Mühlen inmitten grüner Natur
vorbei. Bevor es wieder zum Festivalgelände nach Ulmen geht, wird
das kleine Eifeldorf Meiserich besucht. Route 2 ist ab 10.00 Uhr
„Auf den Spuren der Hexen, Henker und Halunken“ unterwegs (ca.
10 km). Die Tour führt zunächst ins Wingertstälchen. Durch Wald
und Wiesen geht es weiter über den Jakobsberg, um den weitläufigen Jungferweiher herum. Das Besondere: die spannenden Stationen zu historischen Strafvollzugs- und Tatorten. Route 3 ab 10.30
Uhr eignet sich besonders für Wanderer, die eine leichte Strecke
suchen, und läuft „Rund um Ulmen – Maar und Jungferweiher“ (ca.
5 km). Vom Festivalgelände führt die Wanderung um den Jungferweiher entlang des Vogelschutzgebietes hin zum Ulmener Maar.
Das „SWR4 Festivalradio“ berichtet von 14.00 bis 18.00 Uhr live
vom „SWR4 Wandertag“ aus Ulmen (UKW 93,6). Mehr Infos gibt
es auf www.swr4.de/rp.
Wettbewerb »Mehr Mitte, bitte!«
Der demografische Wandel stellt den ländlichen Raum vor immer
größere Herausforderungen. Der zunehmende Gebäudeleerstand
macht sich besonders in den Orts- und Stadtkernen bemerkbar. Vor
diesem Hintergrund führen der GStB, das Land Rheinland-Pfalz
und die Architektenkammer im Rahmen der »Initiative Zukunftsraum Rheinland-Pfalz« den Wettbewerb »Mehr Mitte, bitte! Ein
Wettbewerb für Wohnen und Leben in ländlichen Ortskernen«
durch. Gesucht werden Dörfer und Städte des ländlichen Raums
mit 1.000 - 10.000 Einwohnern, die zusammen mit einem potentiellen Bauherrn einen Realisierungswettbewerb ausloben. Parallel zum Wettbewerbsverfahren sollen Vorträge und Workshops zu
ortsprägenden Themen für die Kommune, Politiker und vor allem
Bürger vor Ort durchgeführt werden. Die Auftaktveranstaltung und
der Wettbewerbsstart finden am 22.07.2014in Boppard statt. Weitere
Infos unter www.baukultur.rlp.de.
B e i la g e n h i n w e i s
Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage
„ihre stimme für Liste 6“
der bürger für ulmen e.V.
Für den Textinhalt politischer Beilagen zeichnet die jeweilige Partei oder Interessengruppe verantwortlich.
Wir bitten unsere Leser um beachtung!
18/2014
Mit dem Gäste-Ticket das Beherbergungsangebot verbessern
"Freifahrtschein" für den ÖPNV auch 2014
„Freie Fahrt mit Bus
und Bahn“ – diesen
Service bieten Beherbergungsbetriebe, die sich am Gäste-Ticket beteiligen.
Mit dem Gäste-Ticket
können Urlauber alle
Busse und Züge des
öffentlichen Personen-Nahverkehrs
(ÖPNV) im Landkreis
Cochem-Zell kostenfrei nutzen.
Das in Rheinland-Pfalz einmalige Angebot für Urlauber und Gäste hat die Pilotphase erfolgreich bestanden, denn die
Gastronomen und Gäste äußern sich
begeistert. Viele Hoteliers und Pensionsinhaber waren zudem überrascht, welch
umfangreiches ÖPNV-Angebot im Landkreis Cochem-Zell bereits besteht. Vor
allem durch den Freizeitverkehrsdienst
zwischen Mai und Oktober gibt es auf den
wichtigen ÖPNV-Linien einen Stundentakt
in beide Richtungen – auf der Bahnstrecke zwischen Bullay und Treis-Karden sogar nahezu halbstündliche Verbindungen.
Insgesamt 120 Wander- und Ausflugsziele
können Urlauber mit Bus und Bahn erkunden. Diese sind in der Broschüre „Freizeitverkehrsdienst Cochem-Zell“ erfasst,
die im Internet unter www.cochem-zell.
de/freizeitverkehrsdienst heruntergeladen
werden kann.
Viele interessierte Gäste informieren sich
bei den Touristinformationen darüber, welche Gastgeber sich am Gäste-Ticket beteiligen – denn es sind noch lange nicht
alle. Ein beteiligter Hotelier betont: „Es
gibt eigentlich keine Gründe, die gegen
das Gäste-Ticket sprechen!"
Zudem bekommen Inhaber eines GästeTickets weitere Vergünstigungen bei vielen touristischen Attraktionen. So erhalten
Urlauber mit dem Gäste-Ticket unter anderem Rabatte beim Besuch der Reichsburg, der Fahrt mit der Sesselbahn, der
Rundfahrt mit dem Mosel-Wein-Express
und beim Besuch der Schwimmbäder Co-
chem und Ellenz-Poltersdorf.
Das können Urlauber mit dem GästeTicket zum Beispiel sparen:
•
Von Cochem zum Kloster Martental
(für eine Wanderung durchs Enderttal) müssen Urlauber ohne GästeTicket mit der Bus-Linie 713 ab
Endertplatz 4,65 € für einen Einzelfahrschein zahlen. Gleicher Fahrpreis
gilt auch für den BurgenBus von Treis
bis zur Burg Pyrmont.
•
Eine Fahrt von Ellenz-Poltersdorf
nach Alf mit der Bus-Linie 711 kostet 5,75 € (Fahrradmitnahme ab 9
Uhr kostenfrei möglich – auf Moselradweg zurück). Für Tageskarten auf
derselben Strecke ist sogar der doppelte Betrag zu entrichten.
•
Ein 3-Tages-Ticket für eine Person
kostet über 20 €; mit dem Gäste-Ticket bedeutet es Freie Fahrt!
•
Zudem entfällt das komplizierte Lösen von Bahn-Fahrkarten am Automaten im Landkreis Cochem-Zell
für Urlauber mit einem Gäste-Ticket
(Nahverkehrszüge dürfen ohne Ticket
nicht bestiegen werden!).
Beherbergungsbetriebe aus dem Landkreis Cochem-Zell können noch bis
Pfingsten 2014 auf den „fahrenden Bus /
Zug aufspringen"! Weitere Informationen
zum Gäste-Ticket erhalten Gastgeber in
den lokalen Touristinformationen, bei den
Verkehrsvereinen sowie bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Referat ÖPNV, Tel.
02671/61-621. Alle Informationen sind
auch im unter www.cochem-zell.de/gaeste-ticket abrufbar. Ein Vertrags-Angebot
zum Gäste-Ticket kann unter der E-MailAdresse oepnv@cochem-zell.de angefordert werden.
Viele Informationen zu ÖPNV-Verbindungen im Landkreis Cochem-Zell erhalten
Sie im Internet unter www.cochem-zell.de/
oepnv. Smartphone-Nutzer können sich
auch z.B die App „öffi“ (für Android) bzw.
„Abfahrtsmonitor“ (für iphone und ipad)
herunterladen.
Osterspaß-Ferienprogramm
war im Landkreis CochemZell ein voller Erfolg
Anstatt auf die Suche nach Ostereiern
und Osterhasen machten sich die Kids in
diesem Jahr auf eine spannende Suche
nach echten Fossilien und Edelsteinen im
Naturkundemuseum Gerolstein.
Weitere Bilder von den Aktivitäten und
Angeboten der Kreisjugendpflege im diesjährigen Oster-Ferienprogramm gibt’s unter www.cochem-zell.de.
Machen Sie mit beim
„Mosaik der Kulturen“ am
31.05.2014 in Zell
Lernen Sie Kroatien kennen
Ana Lastro wohnt mit
ihrer Familie seit vielen
Jahren in Bremm und
stammt ursprünglich aus
Kroatien. „Kroatien ist ein
wunderschönes Land“,
schwärmt sie von ihrer
alten Heimat. „Es ist das Land der 1.000
Inseln. In der Region, aus der ich stamme,
sieht es so ähnlich aus wie in der Eifel. Es
ist hügelig und das Klima ist vergleichbar.
Aber nur 20 km weiter breitet sich die Adria aus – eine ganz andere Landschaft mit
Strand und mildem Klima.“
Beim „Mosaik der Kulturen“ wird Ana
Lastro mehr über Land und Leute
erzählen und auch kroatische Leckereien
zum Kosten anbieten. Wenn auch Sie aus
Kroatien stammen, können Sie Ana Lastro
gerne dabei unterstützen.
Weitere Informationen: Kompetenzstelle
Integration der Kreisverwaltung CochemZell, Tel. 02671/61-307, E-Mail: hedwig.
brengmann@cochem-zell.de
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Gründen auf dem Land: Informationsabend für Existenzgründer am 06. Mai 2014 in Cochem
Für alle, die sich selbstständig machen möchten, bietet die Initiative
„Gründen auf dem Land“ in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer
(IHK) Koblenz, dem Finanzamt SimmernZell sowie dem Fachbereich Kreisentwicklung und Klimaschutz der Kreisverwaltung
Cochem-Zell eine Informationsveranstaltung für Existenzgründer an. In der Veranstaltung werden die wesentlichen Schritte
erläutert, die im Rahmen einer Existenzgründung berücksichtigt werden müssen.
Themeninhalte sind unter anderem:
•
Der Businessplan
•
Fördermöglichkeiten des Landes und
des Bundes
•
Unterstützung durch die IHK Koblenz
und das Finanzamt Simmern-Zell
Zu diesem Thema möchten wir Sie herzlich am
Dienstag, 06. Mai 2014,
von 17:30 bis 19:30 Uhr
in den Sitzungssaal 4.50 der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812
Cochem, einladen.
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung
sowie das Parken im Innenhof der Kreisverwaltung sind kostenfrei.
Anmeldung bitte bis zum 30.04.2014
telefonisch unter 02671/61-888, per Fax
02671/61-699 oder per E-Mail an
wirtschaftsfoerderung@cochem-zell.de
Ansprechpartner bei der IHK Koblenz:
Claudia Nebendahl, Telefon: 0261/106262, E-Mail: nebendahl@koblenz.ihk.de.
Die Partner der Initiative „Gründen auf
Gesundes Aufwachsen in Familien mit psychisch kranken
Eltern
Informationsveranstaltung am Mittwoch, dem 07.05.2014
In Deutschland leben schätzungsweise
1,5 Millionen Kinder in Familien, in denen ein Elternteil psychisch erkrankt ist,
z. B. an Depressionen, Angststörungen,
manisch-depressiven Erkrankungen oder
Psychosen. Kinder sind z. T. tief greifend
von der psychischen Erkrankung des Elternteils betroffen.
Psychisch kranke Eltern und ihre Kinder
befinden sich oft in einem „Teufelskreis“:
Die höhere psychische Belastung der
Kinder durch die elterliche Erkrankung
verstärkt die Probleme der Kinder. Die
kindlichen Probleme erhöhen wiederum
die elterlichen Belastungen und beeinflussen auf diese Weise die psychische
Erkrankung der Eltern negativ, was sich
dann wieder auf die Belastung der Kinder
auswirkt. In betroffenen Familien erleben
Kinder möglicherweise starke Verunsicherung, Überforderung oder erfahren Ausgrenzung im sozialen Umfeld. Mitunter
leiden sie unter einem Mangel an elterlicher Fürsorge oder Aufmerksamkeit. Darüber hinaus besteht bei Kindern psychisch
kranker Eltern in erhöhtem Maße die Gefahr, dass sie selbst irgendwann eine psychische Störung entwickeln.
2
Um die Situation betroffener Familien,
insbesondere auch im Hinblick auf das
Wohl der Kinder, zu verbessern, bedarf
es institutionsübergreifender, qualifizierter
Hilfsangebote. An deren Weiterentwicklung bzw. Aufbau sind im Landkreis unterschiedliche Professionen aus der Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen und den
psychiatrischen Institutionen beteiligt. So
wurde im Jahr 2011 der Arbeitskreis „Kinder psychisch kranker Eltern“ mit dem Ziel
gegründet, Austausch und Zusammenarbeit der Beteiligten zu verbessern.
Um die Thematik zu vertiefen, ist im Mai
dieses Jahres ein öffentlicher und kostenloser Vortrag geplant mit
Dr. Michael Hipp,
Arzt für Neurologie, Psychiatrie und
Psychotherapie,
Sozialpsychiatrischer Dienst des
Kreisgesundheitsamtes Mettmann;
Datum: Mittwoch, 07.05.2014,
Uhrzeit: 17.00 Uhr
Ort:
Kapuzinerkloster,
Klosterberg 2-5,
56812 Cochem
dem Land“:
•
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 25,
54550 Daun, Jan Pontzen, Tel.:
06592/985900, E-Mail: jan.pontzen@
vulkaneifel.de
•
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich,
Fachbereich Wirtschaftsförderung,
Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich.
Markus Lautwein, Tel.: 06571/1442494, E-Mail: markus.lautwein@
bernkastel-wittlich.de
•
Kreisverwaltung
Cochem-Zell,
Fach-bereich
Kreisentwicklung,
Klimaschutz, Endertplatz 2, 56812
Cochem,
Sandra
HendgesSteffens, Tel.: 02671/61-888, E-Mail:
wirtschaftsfoerderung@cochem-zell.
de
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Veranstalter:
Arbeitskreis "Kinder psychisch kranker Eltern" als Teil der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft im Landkreis Cochem-Zell
(PSAG)
Ansprechpartner sowie weitere Informationen bei der Kreisverwaltung CochemZell,
•
Dagmar Neises, Koordinierungsstelle für Psychiatrie, Tel. 02671/61-326,
E-Mail: dagmar.neises@cochem-zell.
de
•
Stefan Theisen, Kreisjugendamt
Cochem-Zell, Tel. 02671/61-335,
E-Mail:stefan.theisen@cochem-zell.
de
Impressum
Herausgeber:
Kreisverwaltung Cochem Zell, Endertplatz 2,
56812 Cochem, www.cochem-zell.de
Redaktion:
Büro Landrat, Pressestelle, Telefon: 02 671/61231, bzw. 730, Fax: 02671/5231, E-Mail: pressestelle@cochem-zell.de
Verlag + Druck:
Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Telefon:
06502/9147-0 od. -240, Fax: -250, Internet:
www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Aus Ihrer Kreisverwaltung
ABC
Unsere Schulen
Kaisersescher Berufsforum stärkt regionale Zusammenarbeit
Schule und Wirtschaft traditionell eng verbunden
Die Realschule plus und Fachoberschule
Kaisersesch ist traditionell mit der regionalen Wirtschaft und öffentlichen Verwaltung eng verbunden.
Erfahrungen zu den absolvierten Praktika
austauschen. Drei Tage lang arbeiteten
die berufsbezogenen Gruppen an ihren
Präsentationen und Plakaten, die dann
ter Sekundarabschluss I“ firmiert. Außerdem berichteten drei Schülerinnen der
neunten Klassen von ihren Erfahrungen
während des Praktikums.
Diese Zusammenarbeit wurde vom 7.
April bis zum 10. April um einen weiteren
Baustein erweitert. Im Anschluss an das
zweiwöchige Betriebspraktikum der achten und neunten Klassen veranstaltete
die Schule ein Berufsforum. Hier konnten
die Schüler in den Bereichen Wirtschaft
und Verwaltung, Gesundheit und Soziales, Handwerk und Dienstleistungen ihre
am Informationsabend den interessierten
Eltern, Praktikumsbetreuern, Lehrern und
Schülern vorgestellt wurden.
Hans-Jürgen Schmitz, Rektor der Schule,
und Herr Kaiser von der Bundesagentur
für Arbeit referierten über die beruflichen
Möglichkeiten nach dem Abschluss der
Berufsreife oder der Mittleren Reife, die
mittlerweile unter dem Begriff „Qualifizier-
Zum Abschluss der Woche des Berufsforums konnten sich am darauffolgenden
Schultag an den verschiedenen Präsentationsständen diejenigen Schüler informieren, die im kommenden Jahr das Betriebspraktikum ableisten werden.
weitere Infos unter
www.cochem-zell.de/Bildung
Soroptimist
International
Club
Cochem/Mosel
7. Symposium „Kinder fördern - Kinder fordern”
Ernährung und Bewegung
-Essen unsere Gene mit?-
Samstag, den 10. Mai 2014, 10 - 13 Uhr
Kapuzinerkloster, Jahnstraße, 56812 Cochem
Karten-Kontakt
Kostenbeitrag:
18 Euro, Überweisung bis zum 30.04.2014 an:
Förderverein SI Cochem, Kto: 32049702,
Sparkasse Mittelmosel EMH, BLZ 58751230,
Stichwort: „Symposium“
Kartenvorverkauf:
Buchhandlung Layaa-Laulhé, Oberbachstr. 9,
56812 Cochem, Tel.: 02671-7801, Fax: 5270
weitere Infos: www.soroptimist-cochem.de
Veranstalter: Förderverein Soroptimist
International Cochem/Mosel e. V.
Wir bedanken uns für die finanziellen
Unterstützungen, die die Durchführung
der Veranstaltung ermöglichen:
Sponsoren
Sparkasse Mittelmosel - Eifel·Mosel·Hunsrück
Stadt Cochem, Landkreis Cochem-Zell,
Bäckerei „Die Lohners“, Technik AG Realschule+
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Vorträge:
Prof. Dr. med. Dietrich H.W. Grönemeyer
Leiter des Grönemeyer Instituts in Bochum; Professor an der Universität Witten/Herdecke sowie
Steinbeis Universität Berlin; Arzt und Buchautor, Bochum
Dr. rer. nat. Peter Spork
Wissenschaftsjournalist und Bestsellerautor, Studium der Biologie,
Anthropologie + Psychologie, Hamburg
Moderation:
PD Dr. med. Thomas Ellrot,
Martina Jonas,
Gundula Gause, ZDF Mainz
Leiter der Ernährungspsychologie, Universität Göttingen
Koordinatorin für das Programm Klasse2000 in Rheinland-Pfalz, Andernach
Dr. oec. troph. Ulrike Kreinhoff,
Ökotrophologin und Soroptimistin, Bad Nauheim
Podiumsdiskussion
3
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Gebrauchsgüter- und Bodenbörse
Die Gebrauchsgüter- und Bodenbörse ist ein kostenloser Service der Kreisverwaltung zur Vermittlung von weiter verwendbaren
Materialien (wie z.B. Baustoffe, Möbel etc.) und von unbelasteten Böden. Nicht vermittelt werden Reifen, Tiere, Autoteile, Anhänger,
Bücher, Kleidung, Eintrittskarten, Schmuck, Immobilien etc.Anmeldung bei der Abteilung Abfallwirtschaft, Telefon: 02671/61-153,
Telefax: 02671/61-177 oder per E-Mail: Entsorgung@cochem-zell.de.
Achtung!!! Anzeigenschluss montags; 1 Woche vor Veröffentlichung. Ihr Text wird automatisch 2 x in den Kreisnachrichten und im
Internet (www.cochem-zell.de) veröffentlicht. Bei erfolgreicher Vermittlung muss aus organisatorischen Gründen eine Rückmeldung
(Tel.: 02671/61-153) bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfolgen! Für die vermittelten Gegenstände übernehmen wir keine Gewährleistung.
Biete: Gebrauchtgüter
Boden:
A 555: ca.80 cbm Bodenklasse3-4, ca. 24
cbm Mutterboden, Wirfus, 002671-61-152
tagsüber
Gebrauchsgüter:
A 494: Jugendstilschränke 3-türig m. Spiegel u. 2 türig+Spiegel, Frisierkommode
6-teilig m. 3 Spiegeln, Kaffee- u. Teegeschirr 26tlg., Ledercouch braun m. Armlehne re., div. Kameras, Videorec. & CCDF 380, Schauren, 06545-910994
A 530: Babyschale/Autositz 0-9 kg, Wickelkommode, buche, Babywippe, Beuren,
02675-1712
A 531: Laufband, Fahrrad, Zell, 065422401
A 532: Ledergarnitur braun mit elektr.Recamaire re., ausziehb. Teil für Bettfunktion,
240 cm b, rollbarer Hocker mit Stauraum,
112 cm b, Stehleselampe mit dimmbarem
Deckenfluter, Garderobenschrank mit Spiegel Eiche rustikal, 06542-22140
A 533: Fahrradanhänger f. Baby, Telefon
m. 2 Mobilteilen, digitaler Sat-Receiver m.
Singlekopf, Cochem, 02671-605535
A 535: Tragb. Motorspritze (Düsenjäger),
Briedel, 06542-4250
A 536: Fitnessgeräte, z.B. Heimtrainer,
Stepper, Hanteln etc. , Ellenz-Poltersdorf,
02673-962233
A 537: Esszimmerschrank/Wohnzimmerschrank massiv Kiefer gelaugt, m. vielen
Schnitzereien, ca. 2x2m, Vitrine oben
Glastüren, Blankenrath, 06545-910888
A 538: Wohnwand m. beleuchteter Glasvitrine Erle massiv, Kaisersesch, 02653-4368
A 539: Bruchsteine v. Gebäudeabbruch,
Ernst, 02671-7518
A 541: 2 Kunststofffenster m. Rolläden,
Doppelverglasung, Eiche farbig, 180x120
cm, Landkern, 0157-89205272
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A 542: Kunststoff-Haustür 2,15x1,05 m m.
18 Butzenschb. 76 Original-Honiggläser á
500 g m. Deckel, Laubach, 02653-3583
A 544: Benzinvertikultierer, Treis, 026721876
A 545: Wäschespinne, Klappbett, Stehlampe, Beuren, 02675-1050
A 546: Wohnzimmerschrank mit Glasvitrine, l 3,65m, h 2,28m, Polstergarnitur 3-21 Sitzer, Marmor-Wohnzimmertisch und
Beistelltisch, TV-Wagen, Esstisch und 6
Stühle, alles Kirschbaum, 02672-8815
A 547: Hochgrasmäher 62 cm Schnittbreite
m. Radantrieb, Ulmen, 02676-951370
A 548: Seitenschutzgitter f. Layher-Gerüst, Blankenrath, 0171-4458639
A 549: Solarium Liege mit Himmel, Zell,
06542-4576
A 550: Esszimmertisch Buchenachbildung, junges Design, 125x90 cm, ausziehbar, 4 Stühle, Büchel, 02678 - 251
A 551: 80 qm Betonpflastersteine, Terrantik, 5 Größen und 4 Farben, Kaisersesch,
02653- 3900
A 553: Wohnzimmerglastisch 1,1x0,7 m,
Briedel, 015153111592
A 561: Tischtennisaußenplatte fahrbar m.
Zubehör, Pünderich, 06542-2349
A 562: Hochgraswiesenmäher m. Mulchfunktion, 6 PS, Schnittbreite 45 cm,
Bremm, 02675-911584
A 563: Heizlüfter auf Rollen 2000 W, Ulmen, 02676-699
A 564: Einbauspülmaschine, Greimersburg, 02671-91320
A 565: 2 Platten-Gaskocher, Naß-Trockensauger, Heißluftfön, Kleister-Tapeziermaschine, 2 Platten-Benzinkocher, KaffeeDirektbrühsystem, Kompaktstereoanlage,
02677-910370
A 566: Mischmaschine, Tischkreissäge,
Hauroth, 0170-1585868
A 568: altes Kopfsteinpflaster, 400 Stck.,
11 x 18 x 15 cm, Hauroth, 02653-6639
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Kreisnachrichten Cochem-Zell
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Vollzug des Landesjagdgesetzes
Verbot des Abschusses von Rebhühnern
Bekanntmachung der oberen Jagdbehörde
Die Zentralstelle der Forstverwaltung - obere Jagdbehörde -, Le Quartier Hornbach 9,
67433 Neustadt erlässt als zuständige Behörde gemäß § 31 Abs. 9 Satz 2
Feststellung des Erhaltungszustands für das Rebhuhn in Rheinland-Pfalz:
Landesjagdgesetz (LJG) folgende Allgemeinverfügung zum Verbot des Abschusses
von Rebhühnern.
Die Feststellung des Erhaltungszustands für das Rebhuhn erfolgt unter Bewertung
des aktuellen natürlichen Verbreitungsgebiets, der Population und des Habitats der
Art sowie der Zukunftsaussichten.
I. Abschussverbot
Aufgrund § 31 Abs. 9 Satz 2 LJG wird der Abschuss von Rebhühnern in den
In folgenden Gebieten ist der Erhaltungszustand des Rebhuhns ungünstig bis
schlecht:
Landkreise Altenkirchen, Westerwald, Trier-Saarburg, Rhein-Lahn,
Jagdbezirken im Landkreis Cochem-Zell verboten.
Germersheim, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Birkenfeld, Cochem-Zell,
II. Zeitliche Befristung
Vulkaneifelkreis, Bernkastel-Wittlich, Ahrweiler, Neuwied, Kaiserslautern,
Kusel, Südwestpfalz, Rhein-Hunsrück-Kreis und die kreisfreien Städte
Das Verbot gilt für die Jagdjahre ab 2014/15 bis einschließlich für das Jagdjahr
Koblenz, Kaiserslautern, Zweibrücken, Pirmasens, Speyer, Trier und
2019/20.
Neustadt.
III. Bekanntgabe
Diese Allgemeinverfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz
In folgenden Gebieten ist der Erhaltungszustand des Rebhuhns ungünstig bis
unzureichend:
am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Landkreise Bad Dürkheim, Südliche Weinstraße, Donnersbergkreis, MayenKoblenz
IV. Begründung
und die kreisfreien Städte Mainz, Landau und Ludwigshafen.
Nach § 31 Abs. 9 Satz 1 LJG trifft die obere Jagdbehörde die grundsätzliche
Feststellung über den Erhaltungszustand einer Wildart. Die obere Jagdbehörde hat
In folgenden Gebieten ist der Erhaltungszustand des Rebhuhns nicht mehr günstig:
nach § 41 Abs. 2 Landesjagdverordnung (LJVO) den Erhaltungszustand für nach
Landkreise Bad Kreuznach, Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Rhein-Pfalz
dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützte Wildarten, für die
und die kreisfreien Städte Worms und Frankenthal
eine Jagdzeit festgesetzt ist, zu bewerten, soweit nicht offensichtlich von einem
günstigen Erhaltungszustand auszugehen ist.
Das Rebhuhn ist als europäische Vogelart nach BNatSchG § 7 Abs. 2 Nr.12 u. 13 b)
bb) i.V. mit Artikel 1 der Richtlinie 2009/147/EG eine besonders geschützte Art, für
die in § 42 Abs. 6 LJVO eine Jagdzeit festgesetzt ist.
Ist der günstige Erhaltungszustand nicht gegeben, kann die obere Jagdbehörde
unter Anwendung des § 31 Abs. 9 Satz 2 des LJG zum Schutz seltener oder im
Bestand bedrohter Wildarten in bestimmten Gebieten oder in einzelnen Jagdbezirken
ein dauerndes bzw. zeitweises Jagdverbot erlassen.
Die Zentralstelle der Forstverwaltung hat als obere Jagdbehörde die
In den Gebieten in Rheinland-Pfalz mit einem ungünstig-schlechten bzw. ungünstig-
Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft in Trippstadt (FAWF)
unzureichenden Erhaltungszustand ist das Rebhuhn im Bestand bedroht. Um die
beauftragt, ein räumlich differenziertes und praxisnahes Konzept zur Erfassung des
Rebhuhnbestände durch jagdliche Eingriffe nicht zusätzlich zu gefährden und um
Erhaltungszustands des Rebhuhns in Rheinland-Pfalz zu entwickeln. Unter
eine mögliche Erholung der Bestände zu unterstützen, wird daher in diesen Gebieten
Berücksichtigung der Lebensraumansprüche des Rebhuhns sollten eine Bewertung
der Abschuss zeitlich befristet verboten. Das Verbot schließt auch Jagdbezirke
des Erhaltungszustands hergeleitet und Handlungsempfehlungen für eine
innerhalb der genannten Gebiete ein, in denen im Vergleich zum Umfeld lokal höhere
nachhaltige Bejagung abgeleitet werden.
Besatzdichten bestehen. Dadurch wird sichergestellt, dass eine mögliche
Wiederbesiedlung angrenzender Bereiche durch Abschüsse nicht gestört wird.
Der Erhaltungszustand einer Art wird definiert durch die Gesamtheit der Einflüsse,
die sich langfristig auf die Verbreitung und Größe der Populationen der Art auswirken
Die zeitliche Befristung sichert die Möglichkeit zur Überprüfung des Erfolgs des
können. Hierzu wurden verfügbare Daten und Informationen zu Verbreitung,
Abschussverbots hinsichtlich der Bestandsentwicklung und der Auswirkungen
Bestandsgröße und Bestandsentwicklung des Rebhuhns in Rheinland-Pfalz
etwaiger Lebensraumverbesserungen.
zusammengetragen. In erster Linie waren das Jagdstrecken und Besatzschätzungen
durch Jäger vor Ort. Letztere wurden mit Hilfe des Landesjagdverbands RLP durch
das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) erhoben. Darüber
hinaus wurden weitere ornithologische Kartierungen vergleichend hinzugezogen.
Ebenso wurden Studien, beispielsweise zur Populationsbiologie des Rebhuhns, zu
dessen Lebensraumansprüchen, zu möglichen Gefährdungspotentialen oder einer
nachhaltigen Bejagung berücksichtigt.
Weiterhin wurden die wichtigsten geographischen Lebensraumparameter als
Die öffentliche Bekanntgabe als Allgemeinverfügung ist nach § 41 Abs. 3 Satz 2
Verwaltungsverfahrensgesetz geboten, um die Jagdausübenden im betroffenen
Gebiet zu erreichen. Die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt entsprechend
der im Verwaltungsverfahrensgesetz eingeräumten Möglichkeit nach § 41 Abs. 4
Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz an dem auf die öffentliche, ortsübliche
Bekanntmachung folgenden Tag.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Grundlage für die Identifikation und Bewertung potentieller Lebensräume des
Gegen dieses Abschussverbot kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Rebhuhns in Rheinland-Pfalz einbezogen. Hierzu zählen z.B. Höhenrelief,
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Zentralstelle der
vorhandenes Offenland, Barrieren, Fragmentierung und Isolation durch Wald oder
Forstverwaltung, Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt schriftlich oder zur
dichte Besiedlung. Berücksichtigt wurden auch Faktoren wie Klima und
Niederschrift einzulegen.
Großräumigkeit bzw. Durchwanderbarkeit des Lebensraums.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt,
wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde
Auf diesen Grundlagen und unter Einbeziehung weiterer Faktoren, die die
Verbreitung und Größe der Populationen des Rebhuhns bedingen, wurde der
Erhaltungszustand hergeleitet bzw. bewertet und nach Kreisen differenziert
abgebildet. Es wurde ein „Ampelsystem“ auf Landkreisebene erstellt, das in einer
eingegangen ist.
Neustadt, den 10.04.2014
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kartographischen Darstellung (Anlage 1) den Erhaltungszustand des Rebhuhns für
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Fr., 16.05.14 von 16.30 - 18.00 Uhr
BBS Cochem
41 EUR
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Wirbelsäulengymnastik
Monika Simon
Mi., 04.06.14 von 19.00 - 20.00 Uhr
Grundschule Zell
27 EUR
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Heilkräuter und ihre Handhabe
Hedda Edel
Do., 05.05.14 von 19.00 - 21.00 Uhr
KVHS Cochem
38 EUR
40615C
Englisch für Leichtfortgeschrittene
Victoria Müllenmeister
Do., 08.05.14 von 09.30 - 11.00 Uhr
KVHS Cochem
68 EUR
50246C
Excel 2010 – Grundlagen
Werner Benz
Mo., 19.05.14 von 17.00 - 20.15 Uhr
KVHS Cochem
33 EUR
50801C
Fördergelder für Existenzgründer
Marc-Oliver Krüger
Sa., 17.05.14 von 09.00 - 17.00 Uhr
KVHS Cochem
39 EUR
50907C
A-PFEL-Training
Christine Hartge
Di., 20.05.14 von 19.00 - 21.00 Uhr
Kapuzinerkloster Cochem
15 EUR
70505C
Erste Schritte am PC
Werner Benz
Mo., 12.05.14 von 09.00 - 12.15 Uhr
KVHS Cochem
82 EUR
Öffnungszeiten SB-Warenhaus
8.00 - 20.00 Uhr
Freitag und Samstag: 8.00 - 21.00 Uhr
Montag-Donnerstag:
Zell/Mosel
8
Abschleppdienst Fair-Cars GbR
H. Christ und H. Petry
Autohandel und Altfahrzeugankauf
Calmontstr. 100, 56814 Bremm
Tel.: 02675/911333, 0162/8977485
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Ulmen
- 75 -
Verkaufsoffener Sonntag
am 4. Mai 2014
von 13.00 bis 18.00 Uhr
mit SWR 4 Wandertag
Liebe
Wanderfreundinnen
und Wanderfreunde,
sehr herzlich heiße ich Sie in Ulmen,
einer kleinen aber schönen Stadt inmitten der Vulkaneifel, willkommen.
Anlässlich des SWR 4 Wandertages lade ich Sie herzlich ein, eine der
schönsten Regionen Deutschlands zu erkunden und insbesondere
Ulmen näher kennen zu lernen.
Wer an Ulmen denkt, dem kommt unweigerlich das Ulmener Maar
in den Sinn. Das Maar, dass Sie sich als kreisrunden erloschenen Vulkankratersee vorstellen müssen, ist erst vor rund 10.000 Jahren entstanden und damit die jüngste, mit Wasser gefüllte vulkanische Hohlform nördlich der Alpen. Ebenso reizvoll zu erkunden ist der Jungferweiher und die Burgruine.
Ganz egal, für welchen Wanderweg Sie sich entscheiden: Ich verspreche Ihnen, dass Ihnen noch lange die schönen Bilder und Eindrücke
vom Ulmener Maar, Burgruine und Jungferweiher haften bleiben.
Selbst wenn Sie sich gegen die Bewegung an frischer Luft entscheiden:
Auf dem Gelände der Realschule plus Vulkaneifel erwartet Sie ganztägig ein umfangreiches kulinarisches und musikalisches Programm mit
bekannten Künstlerinnen und Künstlern.
Ich wünsche allen Wanderfreundinnen und Wanderfreunden eindrucksvolle Stunden und herrliche Naturerlebnisse in Ulmen und Umgebung.
Wir freuen uns auf einen gelungen Wandertag mit Gästen aus ganz
Rheinland-Pfalz.
Sie sind zu Gast bei Freunden!
Herzliche Grüße
Günther Wagner
Stadtbürgermeister von Ulmen
Handwerkliche Qualität
Große Auswahl
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• Fensterbänke
• Treppen
Natursteine
• Bodenbeläge
• Küchenarbeitsplatten
• Natursteinbäder
Steinmetz- und
Steinbildhauermeister
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Mobil: 01 71 / 2 86 11 87 • www.natursteine-laux.de
Ausgabe 18/2014
Ulmen
- 76 -
Ausgabe 18/2014
Verkaufsoffener Sonntag am 4. Mai 2014
von 13.00 bis 18.00 Uhr mit SWR 4 Wandertag
SWR4 Bühnenprogramm
SWR4ab 12.30
Bühnenprogramm
Uhr auf dem Festivalgelände
Wanderrouten
Alle drei Routen beginnen und enden in Ulmen
am SWR4 Festivalgelände an der Realschule Plus
Moderation:
Christiane
ab 12.30 Uhr
auf demSpohn
Festivalgelände
Moderation: Christiane Spohn
9.00 Uhr
Zur Verantwortung gegenüber der Natur,
durch die wir heute wandern:
Eine kurze ökumenische Andacht mit Annette Bassler, Evangelische
Kirche und Dr. Thomas Weißer, Katholische Kirche.
Dschinghis Khan
Nino de Angelo
Peter Michael
Rosanna Rocci
Jonathan Zelter
voXXclub
von 14 bis 18 Uhr live aus Ulmen
9.30 Uhr
Route 1
Ulmener Maar
10.00
Uhr
UKW 93,6
SWR4 Hörerservice: 01803 929456
UKW 93,6
(9 Cent/Min.
aus dem dt.01803
Festnetz,
Mobilfunk max. 42 Cent/Min.)
SWR4
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Begrüßung
„Für erfahrene Wanderer - Entlang von
Mühlen und Flusstälern“ (ca. 15 km).
Der Üßbach gibt die Strecke vor und führt an alten Mühlen inmitten
grüner Natur vorbei. Bevor es wieder zum Festivalgelände nach Ulmen
geht, besuchen wir das kleine Eifeldorf Meiserich.
„SWR4 Festivalradio“
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bis 18 Uhr live aus Ulmen
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Route 2
„Auf den Spuren der Hexen, Henker und
Halunken“ (ca. 10 km).
Die Tour führt zunächst ins Wingertstälchen. Durch Wald und Wiesen
geht es weiter über den Jakobsberg, um den weitläufigen Jungfernweiher herum. Das Besondere der Tour machen die spannenden Stationen
zu historischen Strafvollzugs- und -Tatorten in und um Ulmen aus.
10.30 Uhr
Route 3
„ Rumd um Ulmen - Maar und
Jungferweiher“ (ca. 5 km)
Vom Festivalgelände führt die Wanderung um den Jungferweiher ent-
GesundLand Vulkaneifel
lang des Vogelschutzgebietes hin zum Ulmener Maar. Die Tour eignet
Standort Ulmen
sich besonders für Wanderer, die eine leichte Strecke suchen.
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ulmen@gesundland-vulkaneifel.de
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Ulmen
- 77 -
Ausgabe 18/2014
Verkaufsoffener Sonntag am 4. Mai 2014 von 13 bis 18 Uhr mit SWR 4 Wandertag
Seniorenzentrum Ulmen lädt am 4. Mai zur Besichtigung ein:
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Tag der offenen Tür im Senioren-Zentrum Haus Seeblick zum SWR4-Wandertag
(Ulmen, 15.04.2014) Nur wenige Meter vom idyllisch gelegenen SeniorenZentrum Haus Seeblick am Jungferweiher wird SWR4 am 4. Mai seine Festivalbühne zum diesjährigen Wandertag aufbauen. SWR4 hat sich für diese
beliebte Veranstaltung das Naturparadies am Jungferweiher ausgesucht, wo
auch das Seniorenzentrum mit dem angeschlossenen Demenz-Kompetenzzentrum sowie dem Haus für betreutes Wohnen zu Hause ist.
Die Gebäude mit den modernen Zimmern fügen sich sehr schön in die
Landschaft ein und sind wie ein kleines, geschlossenes Dorf aufgebaut. Die
architektonisch ansprechend gestalteten Häuser sind einander zugewandt,
so dass sich überall kleine Plätzchen bilden, die zum Verweilen einladen.
Das Café im Haus lädt alle Wanderer, Spaziergänger und Festivalbesucher ein, den herrlichen Blick auf den Jungferweiher und
die große Auswahl an Kuchen, Snacks und Kaffeespezialitäten auf der Seeterrasse zu genießen.
„Gerne zeigen wir Ihnen bei Ihrem Besuch am SWR4-Wandertag – und gerne
auch an jedem anderen Tag - unsere Anlage“, laden die Leiterinnen des
Hauses Annerose Haag und Caroline Sprungk alle Interessierten ein. „Lernen
Sie uns kennen, bevor Sie uns brauchen“, raten sie. „Wenn man sich frühzeitig damit auseinandersetzt, wie man gerne alt werden möchte, kann
man noch viel selbst gestalten und entscheiden.“ Für Beratungsgespräche
nehmen sich die beiden viel Zeit, da der Schritt hinein in den neuen Lebensabschnitt ihrer Ansicht nach behutsam erfolgen sollte.
Am 4. Mai kann das gesamte Haus inklusive des neuen, modernen Erweiterungsbaus besichtigt werden. Man kann auch einen
Blick in die hellen, geschmackvollen Zimmer der Vollzeitpflege sowie der Tagespflegestation werfen. Das Haus Seeblick bietet
nämlich neben der stationären Pflege auch Tages-, Nacht- und Wochenendpflege an.
Die Leiterinnen des Hauses Seeblick Annerose Haag und Caroline Sprungk laden alle Interessierten zum Tag der offenen Tür
am 4. Mai herzlich ein.
Kontakt:
Seniorenzentrum Haus Seeblick
Annerose Haag (Einrichtungsleiterin) und Caroline Sprungk (stellvertretende Leiterin)
Am Jungferweiher 1 • 56766 Ulmen • Telefon: 02676-9330
E-Mail: haag@h-v-b.de oder sprungk@h-v-b.de • http://h-v-b.de/ulmen
Tag der offenen Tür im
Senioren-Zentrum Seeblick
Am 4. Mai 2014 findet der SWR4-Wandertag bei uns am Jungferweiher in Ulmen statt.
An diesem Tag lädt Sie das Senioren-Zentrum Seeblick zum Tag der offenen Tür ein.
Lernen Sie unser Haus, das Team und die Bewohner kennen – denn wo das Herz wohnt,
sind wir zuhause. Genießen Sie Kaffee und hausgemachte Kuchen auf unserer SeeblickTerrasse. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Am Jungferweiher 1 56766 Ulmen Tel. 02676/933-0
ulmen@h-v-b.de www.h-v-b.de/ulmen
Hildegard von Bingen
Senioren-Zentrum Seeblick
Ulmen
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Ausgabe 18/2014
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Mathematik für alle Stufen, auch Leistungskurse und Studium.
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Krankenpflege ist mehr als Du denkst.
Galina Igel, 34 Jahre
Lernende im Krankenpflegehilfekurs,
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„Ich bin 34 Jahre alt und Mutter von vier
schulpflichtigen Kindern. Mein Wunsch war
immer in der Gesundheits- und Krankenpflege
verantwortlich zu arbeiten.
Seit April 2013 absolviere ich eine Ausbildung zur Krankenpflegehelferin, welche ich im März 2014 abschließen werde.
Mit diesem Abschluss erhalte ich die Chance und Möglichkeit
im Herbst 2014 in meine gewünschte Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege zu wechseln.“
Deine Bewerbung richte bitte an:
Marienkrankenhaus Cochem
Staatlich anerkannte Krankenpflegeschule
Avallonstraße 32 | 56812 Cochem | Telefon 0 26 71 / 985-139
kps@marienkrankenhaus-cochem.de
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Sie sind jede Woche am Freitag für uns tätig.
Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt
monatlich, Beilagen werden extra vergütet.
Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt.
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