politische gemeinde

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politische gemeinde
7.April 2016 Nr. 70
GEMEINDEMITTEILUNGEN
POLITISCHE
GEMEINDE
SCHULGEMEINDE
KATHOLISCHE
KIRCHGEMEINDE
BÜRGERVERSAMMLUNG VOM 21. MÄRZ 2016
An der Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde vom Montag, 21. März
2016, in der Pfarrkirche nahmen 226 Stimmberechtigte (8,8 Prozent aller Stimmberechtigten) teil. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
EVANGELISCHE
KIRCHGEMEINDE
VEREINE
P O LITISCH E GEM EIN DE
222
Geschäft 1:
Die Jahresrechnungen und der Amtsbericht 2015 mit Antrag
der Geschäftsprüfungskommission wurden diskussionslos
und ohne Gegenstimmen genehmigt.
degebiet zur Realisierung ins Auge gefasst würde. Mit einem
Volumen von rund zwei Millionen Kubikmeter wäre die
Deponie Aachen rund fünf Mal grösser im Vergleich zu den
geplanten Deponien Unterbüel (400‘000 Kubikmeter) und
Riederen (350‘000 Kubikmeter).
Geschäft 2:
Die Voranschläge 2016 der laufenden Rechnung und der
Investitionsrechnung für den Gemeindehaushalt sowie der
Spezialrechnungen samt Steuerplan mit 82 % der einfachen
Steuer und 0,2 ‰ Grundsteuer wurden diskussionslos und
ohne Gegenstimmen genehmigt.
Ablehnung des geplanten Richtplaneintrages
Der Gemeinderat hat aufgrund der Gesamtbeurteilung
beschlossen, dass er den Richtplaneintrag für eine weitere
Deponie im Gebiet Aachen ablehnt.
Tatsache ist, dass in der Gemeinde Mörschwil in den vergangenen Jahrzehnten immer Deponien in Betrieb waren. Die
Gemeinde Mörschwil hat somit die Bereitstellung von Deponieraum mehr als erfüllt.
Geschäft 3:
Dem Gutachten und den Anträgen des Gemeinderates betreffend Entscheid über die Grundsatzfrage «Übernahme der
vollständigen Kosten bei sämtlichen künftigen Wasserbauprojekten durch die Politische Gemeinde Mörschwil, d.h. Verzicht auf die Durchführung von Perimeterverfahren», wurde
diskussionslos und ohne Gegenstimmen zugestimmt.
Allgemeine Umfrage:
Diese wurde nicht benutzt.
Protokollauflage
Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt seit Dienstag,
5. April 2016, während 14 Tagen zur Einsicht im Büro Nr. 23
der Gemeinderatskanzlei Mörschwil öffentlich auf.
Der Gemeinderat dankt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für die Teilnahme an der Bürgerversammlung sowie
für die Zustimmung zu den gestellten Anträgen.
RICHTPLAN-ANPASSUNG 2015 /
DER GEMEINDERAT LEHNT DEN
DEPONIEEINTRAG AACHEN AB
Die Gemeinden des Kantons St. Gallen wurden durch das
Baudepartement des Kantons beauftragt, die RichtplanAnpassung 2015 in ihren Publikationsorganen zu veröffentlichen (siehe Informationen in den Mitteilungsblättern vom
25. Februar 2016 und 10. März 2016). Der St. Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet. Bis Ende März 2016 lag der
Entwurf der Anpassung 15 in allen Gemeinden öffentlich auf.
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass im Richtplan-Entwurf
auf Mörschwiler Gemeindegebiet eine weitere Deponie im
Gebiet Aachen (zwischen dem Weiler Aachen und der SBBBahnlinie) vorgesehen ist. Damit wäre die Deponie Aachen
nach den Deponien Riederen (derzeit Stufe Richtplan) und
Unterbüel (derzeit Genehmigungsverfahren beim Kanton)
bereits die dritte Deponie, welche auf Mörschwiler Gemein-
Folgende Gründe sprechen nach Ansicht des Gemeinderates
gegen einen Richtplaneintrag bezüglich dem Gebiet Aachen
als Inertstoffdeponie:
–Derzeit ist die Kiesabbau- und Wiederauffülldeponie im
Meggenhus in Betrieb.
–Die Inertstoffdeponie Unterbüel auf unserem Gemeindegebiet wird voraussichtlich im Jahre 2016 in Betrieb gehen.
–Die Planung für die Inertstoffdeponie Riederen wird vorangetrieben.
–Beim vorliegenden Deponiegelände handelt es sich um ein
unberührtes Naherholungsgebiet, welches in seiner heutigen Geländeform erhalten werden soll.
–Das Deponievolumen mit den vorgesehenen rund 2 Mio.
Kubikmeter ist völlig überdimensioniert und würde das Gelände nachhaltig und unwiederbringlich in seiner heutigen
Form zerstören.
–Im Bereich der vorgesehenen Deponie befinden sich mehrere eingedolte Gewässer.
–Im Gebiet der geplanten Deponie befinden sich der
Schwärzibach sowie eine oberirdische SAK-Leitung.
–Teilweise sind die Grundstücke als Fruchtfolgefläche ausgeschieden.
–Die vorgesehenen Deponie-Grundstücke befinden sich
nicht in einer natürlichen Senke. Es würde sich somit nicht
um eine Auffüllung, sondern eher um einen «Hocheinbau»
handeln.
–Die geplante Zufahrtsstrasse von rund 1,2 km würde einen
schwerwiegenden Eingriff in die natürliche Umgebung
bilden.
Der Gemeinderat hat seine ablehnende Haltung dem Amt für
Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen (AREG) innert der Vernehmlassungsfrist mitgeteilt.
Auch Widerstand aus der Bevölkerung gegen den geplanten Deponieeintrag
Der Gemeinderat unterstützt die Bemühungen und Bestrebungen von Privatpersonen, welche sich mit Eingaben beim
Kanton mit insgesamt 127 Unterschriften gegen den geplanten Deponieeintrag wehren.
P O LITISCH E GEM EIN DE
NEUZUZÜGERANLASS AM SAMSTAGVORMITTAG, 4. JUNI 2016,
ZUSAMMEN MIT DEM DORFLAUF
Der Gemeinderat führt am Samstagvormittag, 4. Juni 2016,
in der Sporthalle Seeblick eine Neuzuzügerfeier durch.
Eingeladen sind alle Personen, welche im Zeitraum zwischen
dem 1. April 2014 bis 30. April 2016 in Mörschwil Wohnsitz
nahmen bzw. nehmen.
Der Anlass wird mit dem am gleichen Tag stattfindenden
Dorflauf von «mörschwil-bewegt» kombiniert (siehe:
www.moerschwil-bewegt.ch).
Die Neuzuzüger erhalten die Einladung zum Anlass sowie
den Anmeldetalon für den Dorflauf Anfang Mai 2016. Für
Neuzuzüger, welche am Dorflauf teilnehmen, übernimmt die
Politische Gemeinde die Kosten für den Dorflauf sowie die
Verpflegung. Der Gemeinderat freut sich, wenn möglichst
viele Neuzuzüger am Anlass teilnehmen.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass es für die Neuzuzüger
eine willkommene Gelegenheit sein wird, mit einer freiwilligen Teilnahme am Dorflauf die Vorzüge unseres Dorfes noch
besser kennenzulernen und neue Kontakte während des
Dorflaufes oder in der Festwirtschaft zu knüpfen.
SONDERSCHAU ECOCARS AM
30. APRIL 2016 IN GOLDACH /
MÖRSCHWIL ALS KOMMUNALPARTNER / FAHRZEUGAUSSTELLUNG VOR
DEM GEMEINDEHAUS MÖRSCHWIL
VOM MONTAG, 25. APRIL 2016, BIS
FREITAG, 29. APRIL 2016
Zur Reduktion der negativen Auswirkungen der Mobilität
zählt die richtige Balance von Massnahmen beim ÖV, beim
Langsamverkehr und genauso beim motorisierten Individualverkehr.
Am 30. April 2016 widmet sich die Energiestadt Goldach für
einmal den neuen Fahrzeugtechnologien, namentlich den
Elektro- und Erdgasautos. Diese ermöglichen den Einsatz von
erneuerbaren Treibstoffen und bieten damit langfristig eine
grosse Chance zur Ablösung der fossilen Treibstoffe. Die Entwicklung dieser neuen Antriebskonzepte hat in den letzten
Jahren grosse Fortschritte gemacht. Bereits sind viele Modelle
unterschiedlicher Hersteller auf dem Markt erhältlich.
Am 30. April 2016 organisiert die Energiestadt Goldach
zusammen mit e’mobile, einer Fachgesellschaft von Electrosuisse, und dem lokalen Garagengewerbe eine Sonderschau
223
ecocars 2016. Damit werden drei wichtige Bedürfnisse im
Hinblick auf einen möglichen Kaufentscheid für ein Elektrofahrzeug abgedeckt:
– neutrale Informationen,
– unverbindliche Probefahrten,
– direkte Vergleiche zwischen den verschiedenen Technolo­
gien und Modellen
Energiestadt Mörschwil als Kommunalpartner
Die Energiestadt Mörschwil unterstützt diesen Anlass in
Goldach als Kommunalpartner. Es werden Plakate in der
Gemeinde aufgestellt, welche auf den Anlass in Goldach vom
30. April 2016 hinweisen.
Auf dem Vorplatz des Gemeindehauses macht vom Montag,
25. April 2016, bis Freitag, 29. April 2016, ein Elektro-Fahrzeug auf die Ausstellung in Goldach aufmerksam.
DAS KANTONALE RICHTPLANKAPITEL «SIEDLUNG» GEHT IN DIE VERNEHMLASSUNG
Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des
Kantons St. Gallen (AREG) informierte die Gemeinden Mitte
März 2016 über die Gesamtüberarbeitung des Richtplans,
Teil Siedlung. Die Gemeinden und die interessierte Bevölkerung werden zur Vernehmlassung bis zum 30. Juni 2016
eingeladen. Wir verweisen auch auf das Inserat des AREG im
heutigen Mitteilungsblatt.
IMPRESSUM
GESCHÄFTSSTELLE
Gemeindeverwaltung
Schulstrasse 3, 9402 Mörschwil
REDAKTION
Lukas Hess / Silvia Rochira
Tel. 071 868 78 52
Fax 071 229 13 82
mitteilungsblatt@moerschwil.ch
www.moerschwil.ch
SATZ & DRUCK
Brändle Druck AG
www.braendle-druck.ch
erscheint alle 14 Tage
nächste Ausgabe:
Donnerstag, 21. April 2016
INSERATESCHLUSS
Montag, 18. April 2016
11.00 Uhr
P O LITISCH E GEM EIN DE
224
Mit dem neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG)
sind die Kantone aufgefordert, ihre Richtpläne zu überarbeiten. Der Kanton St. Gallen hat die rund dreimonatige
Vernehmlassung des neuen, ersten Richtplanteils Siedlung
eröffnet. In diesem Kapitel werden unter anderem Grösse
und Verteilung des Siedlungsgebiets festgelegt, Regeln zur
Abstimmung von Siedlung und Verkehr aufgestellt und Massnahmen zur Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen
formuliert.
Bevölkerung findet folgende Informationsveranstaltung statt:
• Dienstag, 12. April 2016, ab 19.30 Uhr, Fachhochschule
St. Gallen, Rosenbergstrasse 59, 9000 St. Gallen (Raum:
Seminarraum gross FZ0116)
Allfällige Stellungnahmen müssen bis am 30. Juni 2016 dem
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, eingereicht werden.
Beratung durch den Gemeinderat
Nach der Ablehnung des VII. Nachtrages zum Gesetz über die
Raumplanung und das öffentliche Baurecht in der Novemberabstimmung des letzten Jahres konnte der Kanton die bereits
angelaufenen Arbeiten zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans fortsetzen. Die Überarbeitung des St. Galler Richtplans
geschieht in Teilschritten. Im jetzt überarbeiteten Richtplankapitel Siedlung wird das künftige Siedlungsgebiet festgelegt.
Der Gemeinderat wird sich zu der geplanten Überarbeitung
des Richtplans nach der Prüfung der umfangreichen Dokumente vernehmen lassen. Über den Inhalt der Vernehmlassung wird die Bevölkerung anschliessend informiert.
Genehmigung im Sommer 2017 erwartet
Verteilung und Grösse der Siedlungen festlegen / Moderate
Einzonungen möglich / Keine Auszonungen in Mörschwil
Es wird aufgezeigt, wie gross das Siedlungsgebiet insgesamt und wie das Siedlungsgebiet im Kanton verteilt sein
soll und wie die Erweiterung des Siedlungsgebietes regional
abgestimmt wird. In Mörschwil entspricht das vom Kanton
definierte Siedlungsgebiet grösstenteils den heutigen Bauzonengrenzen. Eine grossflächige Erweiterung gegen aussen ist
nicht mehr vorgesehen.
In unserer Gemeinde sind im Richtplan zwei Flächen bezeichnet, welche voraussichtlich eingezont werden können
(im Gebiet Otmarstrasse und entlang der Schulstrasse). Im
Gegensatz zu 22 anderen Gemeinden müssen in unserer
Gemeinde keine Auszonungen vorgenommen werden.
Entwicklung nach innen aufzeigen
Im Teilbereich Siedlung wird ausserdem festgelegt, wie die
Siedlungsentwicklung unter Wahrung der Wohnqualität nach
innen gelenkt und die inneren Nutzungsreserven konsequent
genutzt werden sollen. Das RPG gibt vor, dass die Raumplanung die räumlichen Voraussetzungen, welche die Wirtschaft
benötigt, erhält oder neu schafft. Darum enthält der neue
Richtplanteil Siedlung eine aktive Arbeitszonenbewirtschaftung und legt Entwicklungsschwerpunkte fest. Letzter inhaltlicher Schwerpunkt des Teilbereichs Siedlung ist die Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Wohn- und Arbeitsgebiete
müssen so geplant werden, dass sie mit dem öffentlichen
Verkehr erschlossen sind.
Ende Jahr soll das erste Richtplankapitel von der St. Galler
Regierung verabschiedet werden. Danach wird der Richtplan
beim Bund zur Genehmigung eingereicht. Es wird damit
gerechnet, dass der Bundesrat dem kantonalen Richtplan für
das Kapitel Siedlung im Sommer 2017 seine Genehmigung
erteilt. Die Arbeiten für die weiteren Kapitel starten im Frühjahr 2016.
VERSCHIEDENE
ARBEITSVERGEBUNGEN
Der Gemeinderat hat aufgrund des genehmigten Budgets
2016 die nachstehenden erwähnten grösseren Unterhaltsarbeiten an Gemeindeliegenschaften ausgelöst bzw. die
entsprechenden Aufträge für Ersatzinvestitionen vergeben:
Gemeindezentrum
•Malerarbeiten
• Fassadenfugen erneuern
• Ersatz Beamer
• Ersatz Teppichreinigungsmaschine
• Tische schleifen
Gemeindehaus
• Diverse Malerarbeiten
•Aussenreinigungsmaschine (Einsatz für diverse Liegenschaften der Gemeinde)
• Service Wärmepumpe
Ortsmuseum
• Ersatz Brandmeldeanlage
• Unterhaltsarbeiten Dach
Öffentliche Auflage
Der Vernehmlassungsentwurf kann im Gemeindehaus bei der
Gemeinderatskanzlei (Büro Nr. 23) eingesehen werden. Im
Weiteren ist er unter www.richtplan-sg.ch abrufbar. Für die
Magazin St. Gallerstrasse 21
• Fassadenfugen erneuern
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Liegenschaft Horchental
•Malerarbeiten
• Unterhaltsarbeiten Dach
ENERGIESPARTIPPS
Liegenschaft Huebstrasse 17
• Unterhaltsarbeiten Dach
In diesem Mitteilungsblatt finden Sie Energiespartipps
der Energieagentur AG zum Thema «Mit Wasser
haushalten».
Asylunterkunft Edelweiss (Mietobjekt)
• Ersatz Brandmeldeanlage
Alle Energiespartipps finden Sie auf der Homepage der
Energieagentur unter www.energieagentur-sg.ch >
Wissen > Downloads > Publikationen > Energiespartipps
zum Download.
BAUBEWILLIGUNGEN
Ordentliches Verfahren
Altherr Hannes, Greithstrasse 9, Mörschwil:
a) Ausbau Dachgeschoss in eine 2½ Zimmer-Wohnung
b) Einbau einer Dachgaube auf der Westfassade
c) Erstellung eines Balkons auf der Südfassade
beim bestehenden Wohnhaus
d) Erstellung von drei zusätzlichen Parkplätzen
auf dem Grundstück Nr. 1492, Gallusbergstrasse 4b, Mörschwil
WOHNRAUM GESUCHT
Die Gemeinde Mörschwil sucht dringend Wohnungen
für die längerfristige Unterbringung von Flüchtlingen
und Asylbewerbern. Insbesondere für diejenigen, denen aufgrund der Situation in ihrem Herkunftsland die
vorläufige Aufnahme in der Schweiz bewilligt wurde,
sowie für die anerkannten Flüchtlinge.
Die Suche gestaltet sich schwierig und wir sind auf
Hinweise und Ideen aus der Bevölkerung angewiesen.
Vereinfachtes Verfahren
Rechsteiner Edith, Alberenbergstrasse 27, Mörschwil:
Ersatz des bestehenden Dachflächenfensters durch eine
Schleppdachgaube auf der Ostseite des Wohnhauses auf
dem Grundstück Nr. 1261, Alberenbergstrasse 27, Mörschwil
Gerne nimmt das Sozialamt, Nadine Hauser, Angebote
persönlich oder telefonisch, 071 868 78 54, entgegen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Asylwesen Mörschwil
Meldeverfahren
Zgraggen Jérôme und Nina, Adlerstrasse 4, Mörschwil:
a) Erstellung Terrassenverglasung
b) Abbruch bestehende Balkonverglasung
c) Ergänzung Bodenheizung
beim bestehenden Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück
Nr. 1784, Adlerstrasse 4, Mörschwil
Immobilien on Ice AG, Schönheimstrasse 11, Rorschacherberg:
Nachtragsbaugesuch betreffend
a)Einbau eines zusätzlichen Dachflächenfensters auf der
Westfassade
b)Versetzen eines Dachflächenfensters auf der Ostfassade
beim sich im Bau befindenden Mehrfamilienhaus auf dem
Grundstück Nr. 1511, Riederen, Mörschwil
Egger Felicitas, Zilweg 11, St. Gallen und Egger Patrick, Bügl
da la Nina 19, Samedan:
Nachtragsbaugesuch betreffend Vergrösserung der Tiefgarage um zwei Plätze (bisher: 10, neu: 12) beim projektierten
Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Nr. 1224, Schulstras­
se 5, Mörschwil
NÄCHSTE GRÜNABFUHR
Die nächste Grünabfuhr erfolgt am
Montag, 18. April 2016
Das Grüngut ist bis 07.00 Uhr bereitzustellen.
Die Details entnehmen Sie bitte der Abfall-Info 2016,
welche mit dem Mitteilungsblatt vom 17. Dezember
2015 in alle Haushalte zugestellt wurde. Die Abfall-Info
kann auch im Internet unter www.moerschwil.ch (Rubrik:
Portrait/Aktuelles; Abfallkalender) eingesehen werden.
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GRUNDBUCHAMT MÖRSCHWIL
Handänderungsmitteilungen 1. Quartal 2016
Abkürzungen: ME = Miteigentum; StWE-WQ = Stockwerkeigentums-Wertquote
Lage / Objekt
Veräusserer
Erwerber
Erwerbsdatum
Veräusserer
Riederenstrasse 7a
1/2 ME an Nr. S5140, StWE-WQ
70/1000 ME an Nr. 337 (4 1/2-Zimmerwohnung)
1/2 ME an Nr. S5156, StWE-WQ
4/1000 ME an Nr. 337 (Garage)
Jimenèz Manuel, Cll. G. 1 No. 2 Urb,
El-Puntal, E-18640 Padul, Spanien
Jimenèz Theresia,
Ochsengartenweg 15, 9403 Goldach
25.08.1999
Näppenschwil
Nr. 1777, Einfamilienhaus Vers.Nr.
1599, 613 m2 Gebäude, Gartenanlagen, übrige befestigte Flächen
Peduzzi Romeo und Beatrice,
Näppenschwil 1599, 9402 Mörschwil
(ME zu je 1/2)
Braunwalder Ernst und Andrea,
Alberenbergstrasse 27a, 9402 Mörschwil
(ME zu je 1/2)
13.12.2004
Adlerstrasse 5
1/2 ME an Nr. S5381, StWE-WQ
137/1000 ME an Nr. 1785 (4 1/2-Zimmerwohnung)
1/2 ME an Nr. M8217, 1/76 ME an Nr.
68 (Garagenplatz)
1/2 ME an Nr. M8218, 1/76 ME an Nr.
68 (Garagenplatz)
Németh Ferenc,
Wiesentalstrasse 1, 9404 Rorschacherberg
Németh Ursula,
Adlerstrasse 5, 9402 Mörschwil
01.12.2008
Otmarstrasse
Nr. 1867, 176 m2 Gartenanlage
Schenker Rita,
Otmarstrasse 4, 9402 Mörschwil
Hutter Stephanie,
Huebstrasse 18, 9402 Mörschwil
09.03.2004
Otmarstrasse
1/2 ME an Nr. 1867, 176 m2 Gartenanlage
Hutter Stephanie,
Huebstrasse 18, 9402 Mörschwil
Hutter Simon,
Huebstrasse 18, 9402 Mörschwil
27.01.2016
Otmarstrasse 2
497 m2 Gartenanlage, abgetrennt von
Nr. 144, vereinigt mit Nr. 1867
Stockwerkeigentümergemeischaft
Horchentalstrasse 7,
p.A. Politische Gemeinde Mörschwil,
Schulstrasse 3, 9402 Mörschwil
Hutter Simon und Stephanie,
Huebstrasse 18, 9402 Mörschwil
(ME zu je 1/2)
30.12.1992
Alberenberg
Nr. 1873, 710 m2, Acker/Wiese, Gartenanlage
BaMa Immobilien GmbH,
Ackerstrasse 13, 9402 Mörschwil
Kienzler Stefan und Nadya,
Reherstrasse 12, 9016 St. Gallen
(ME zu je 1/2)
24.03.2015
Betzenbergstrasse 1
Nr. 957, Einfamilienhaus Vers.Nr. 868,
Garage Vers.Nr. 871, 395 m2, Gebäude,
übrige befestigte Fläche, Gartenanlage
Vellini Gabriela,
Betzenbergstrasse 1, 9402 Mörschwil
Legenstein Sascha und Freund Legenstein Susanne,
Bachweidstrasse 1a,
9011 St. Gallen
(ME zu je 1/2)
27.05.1974
Lehnerkirchweg 6
1/2 ME an Nr. S5124, StWE-WQ
165/1000 ME an Nr. 1309 (6-ZimmerMaisonette-Wohnung)
1/2 ME an Nr. M8006, 1/22 ME an Nr.
S5171 (Garagenplatz)
1/2 ME an Nr. M8007, 1/22 ME an Nr.
S5171 (Garagenplatz)
Messmer Gabriela,
Stachenholzstrasse 15, 9320 Arbon
Lepuschitz Nicolas,
Lehnerkirchweg 6, 9402 Mörschwil
02.06.2008
Seeblickstrasse 10
Nr. 1055, Einfamilienhaus Vers.Nr. 995,
861 m2 Gebäude, Gartenanlage
Pfiffner Julius, Erbengemeinschaft,
Seeblickstrasse 10, 9402 Mörschwil
Delomarja Holding AG,
Villa Viktoria, 9402 Mörschwil
09.08.2001
Bueholz
Nr. 887, 30‘706 m2, Strasse/Weg, Wald
Ortsbürgergemeinde St. Gallen,
Gallusstrasse 14, 9000 St. Gallen
Meile Martin und Barbara,
Ackerstrasse 13, 9402 Mörschwil
(ME zu je 1/2)
13.01.2015
P O LITISCH E GEM EIN DE
227
Lage / Objekt
Veräusserer
Erwerber
Erwerbsdatum
Veräusserer
Steinachtobel (am Nonnenweg)
Nr. 889, 29‘746 m2, Strasse/Weg, fliesendes Gewässer, Wald
Ortsbürgergemeinde St. Gallen,
Gallusstrasse 14, 9000 St. Gallen
Schildknecht Guido,
Beggetwil 1159, 9402 Mörschwil
13.01.2015
Fahrn
221 m2 Boden, abgetrennt von Nr. 665,
vereinigt mit Nr. 1647
42 m2 Boden, abgetrennt von Nr. 1861,
vereinigt mit Nr. 1647
Ochsner Karl Johann, Erbengemeinschaft,
Käsereistrasse 16, 3145 Niederscherli
und
Ochsner Margrith,
Mitteldorfstrasse 49,
9524 Zuzwil
(ME zu je 1/2)
Kanton St. Gallen,
Baudepartement, Grundstückgeschäfte,
9001 St. Gallen
04.05.2005
16.04.2014
Fahrn
199 m2 Acker/Wiese, abgetrennt von
Nr. 1798, vereinigt mit Nr. 1862
Gerschwiler Thomas,
Schuppis 21, 9403 Goldach
und
Gerschwiler Andreas,
Fahrn 758, 9402 Mörschwil
(ME zu je ½)
Ochsner Karl Johann, Erbengemeinschaft,
Käsereistrasse 16, 3145 Niederscherli
und
Ochsner Margrith,
Mitteldorfstrasse 49, 9524 Zuzwil
(ME zu je 1/2)
01.03.2007
Fahrn
1‘076 m2 Strasse, Acker/Wiese, abgetrennt von Nr. 1798, vereinigt mit Nr.
1861
Gerschwiler Thomas,
Schuppis 21, 9403 Goldach
und
Gerschwiler Andreas,
Fahrn 758, 9402 Mörschwil
(ME zu je 1/2)
Ochsner Karl Johann, Erbengemeinschaft, Käsereistrasse 16, 3145 Niederscherli
und
Ochsner Margrith,
Mitteldorfstrasse 49, 9524 Zuzwil
(ME zu je 1/2)
01.03.2007
Steinigfeldstrasse
1/2 ME an Nr. 1798, 1‘224 m2, Acker/
Wiese, Gartenanlage
Gerschwiler Thomas,
Schuppis 21, 9403 Goldach
Gerschwiler Andreas,
Fahrn 758, 9402 Mörschwil
01.03.2007
Steinigfeldstrasse
1/2 ME an Nr. 1874, 1‘275 m2, Strasse/
Weg, Acker/Wiese
Gerschwiler Andreas,
Fahrn 758, 9402 Mörschwil
Gerschwiler Thomas,
Schuppis 21, 9403 Goldach
01.03.2007
Fahrn
162 m2 Boden, abgetrennt von Nr.
1714, vereinigt mit Nr. 1861
seeblick liegenschaften ag,
Seeblickstrasse 20, 9402 Mörschwil
Ochsner Karl Johann, Erbengemeinschaft,
Käsereistrasse 16, 3145 Niederscherli
und
Ochsner Margrith,
Mitteldorfstrasse 49, 9524 Zuzwil
(ME zu je 1/2)
20.10.2015
Horchental
Nr. 494, Einfamilienhaus Vers.Nr. 519,
Schopf Vers.Nr. 520, 493 m2 Gebäude,
Strasse/Weg, übrige befestigte Fläche,
Gartenanlage
Diener Hermann und Lucia,
Horchental 519, 9402 Mörschwil
(ME zu je 1/2)
Rusch Thomas,
Bahnhofstrasse 4, 9402 Mörschwil
12.09.2001
Staag 10
1/2 ME an Nr. 204, Wohnhaus Vers.Nr.
1560, Garage Vers.Nr. 1561, 1‘638 m2
Gebäude, übrige befestigte Fläche, Gartenanlage
Diesl Oliver,
Staag 10, 9402 Mörschwil
Diesl Jacqueline,
Staag 10, 9402 Mörschwil
14.12.2000
P O LITISCH E GEM EIN DE
228
Lage / Objekt
Veräusserer
Erwerber
Erwerbsdatum
Veräusserer
Fahrn
Nr. 665, Hühnerhaus Vers.Nr. 620, Hühnerhaus Vers.Nr. 650, 6‘118 m2 Gebäude, Acker/Wiese/Weide
Ochsner Karl Johann, Erbengemeinschaft,
Käsereistrasse 16, 3145 Niederscherli
und
Ochsner Margrith,
Mitteldorfstrasse 49, 9524 Zuzwil
(ME zu je 1/2)
FME Meier Immobilien AG,
Arbonerstrasse 6, 9300 Wittenbach
04.05.2005
16.04.2014
Im Weiteren wurden eingetragen:
3 Abtretungsverträge über Grundstückteile unter 100 m2
3 Namens- bzw. Firmaänderungen
3 Grundstückteilungen
1 Grenzänderung
VOLKSABSTIMMUNG VOM
24. APRIL 2016
Erneuerungswahl der Mitglieder der Regierung – 2. Wahlgang
9402 Mörschwil, 1. April 2016
Grundbuchamt Mörschwil
TERMINKOORDINATION
Es geht an alle interessierten öffentlichen Organisationen, Vereine und ähnliche Gruppen sowie an die Organisatoren kultureller und gesellschaftlicher Anlässe der
Gemeinde Mörschwil.
Einladung
Die Urnen sind aufgestellt:
Sonntag, 24. April 2016
10.00 – 12.00 Uhr Gemeindehaus, Schulstrasse 3
Vorzeitige Stimmabgabe
zur Teilnahme an der diesjährigen Terminsitzung
WER je ein oder zwei Vertreter
WANN Dienstag, 26. April 2016, 19.30 Uhr
WORestaurant Adler (Ratsherrenstube 1. OG)
Die Wahlergebnisse können im Internet unter
www.moerschwil.ch / Neuigkeiten sowie unter
http://wahlen.sg.ch nachgelesen werden.
An dieser Zusammenkunft werden alle wichtigen Termine öffentlicher Organisationen, Vereine und ähnlicher
Gruppen sowie die bereits bekannten Daten von kulturellen und gesellschaftlichen Anlässen 2016 und 2017
gesammelt. Die Termine von Unterhaltungsveranstaltungen mit grösserem Bühnenprogramm, die im Gemeinde­
zentrum stattfinden werden, müssen im Interesse einer
guten Planung schon jetzt festgelegt werden. Die veranstaltenden Ortsvereine und andere Mörsch­wiler Organisationen haben in der Terminwahl Prio­rität. Sie einigen
sich an dieser Sitzung darüber, welcher Anlass wann
durchgeführt werden soll.
Bei Fragen steht die Gemeinderatskanzlei Mörschwil
(Telefon 071 868 78 58) gerne zur Verfügung.
Donnerstag, 21. April 2016 /
Freitag, 22. April 2016
08.00 – 11.30 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr
Gemeindehaus, Büro Nr. 23, Schulstrasse 3,
Mörschwil
Die Gemeinderatskanzlei
Die Gemeindeverwaltung
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GESAMTÜBERARBEITUNG RICHTPLAN
Das Richtplankapitel Siedlung geht in die Vernehmlassung
Mit dem neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetz
(RPG) sind die Kantone aufgefordert, ihre Richtpläne
zu überarbeiten. Am 18. März 2016 startet der Kanton
St.Gallen mit der rund dreimonatigen Vernehmlassung
des ersten Richtplanteils Siedlung. In diesem Kapitel
werden neu Grösse und Verteilung des Siedlungsgebiets festgelegt, Regeln zur Abstimmung von Siedlung
und Verkehr aufgestellt und Massnahmen zur Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen formuliert.
Nach der Ablehnung des VII. Nachtrages zum Gesetz über
die Raumplanung und das öffentliche Baurecht in der Novemberabstimmung letzten Jahres konnten die bereits angelaufenen Arbeiten zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans fortgesetzt werden. Die Überarbeitung des Richtplans
geschieht in Teilschritten. Aktuell wird das erste Kapitel
Siedlung überarbeitet. Der Vernehmlassungsentwurf wird in
diesen Tagen den Interessengruppen zur Diskussion zugestellt. Ausserdem wird dieser in allen Gemeinden öffentlich
aufgelegt und ist unter www.richtplan-sg.ch einsehbar.
Verteilung und Grösse der Siedlungen festlegen
Im überarbeiteten Richtplankapitel Siedlung wird das künftige Siedlungsgebiet festgelegt. Zum einen wird aufgezeigt,
wie gross das Siedlungsgebiet insgesamt und zum anderen,
wie das Siedlungsgebiet im Kanton verteilt sein soll und wie
die Erweiterung des Siedlungsgebietes regional abgestimmt
wird. Ausserdem verlangt das neue RPG, dass im Teilbereich
Siedlung die Bauzonen im Kanton so festzulegen sind, dass
sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen.
Dazu muss der Richtplan aufzeigen, unter welchen Bedingungen Bauland neu eingezont werden kann und wie Gemeinden, die auszonen müssen, vorgehen sollen. Bis der
Bund die Richtplananpassungen im Bereich Siedlung genehmigt hat, gelten Übergangsbestimmungen. Einzonungen
dürfen nur vorgenommen werden, wenn anderswo im Kanton eine Auszonung einer mindestens gleich grossen Fläche
erfolgt.
Entwicklung nach innen aufzeigen
Im Teilbereich Siedlung wird ausserdem festgelegt, wie die
Siedlungsentwicklung unter Wahrung der Wohnqualität
nach innen gelenkt und die inneren Nutzungsreserven konsequent genutzt werden sollen. Das RPG gibt vor, dass die
Raumplanung die räumlichen Voraussetzungen, welche die
Wirtschaft benötigt, erhält oder neu schafft. Darum enthält
der neue Richtplanteil Siedlung eine aktive Arbeitszonenbewirtschaftung und legt Entwicklungsschwerpunkte fest.
Letzter inhaltlicher Schwerpunkt des Teilbereiches Siedlung
ist die Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Wohn- und
Arbeitsgebiete müssen so geplant werden, dass sie mit dem
öffentlichen Verkehr erschlossen sind.
Genehmigung im Sommer 2017 erwartet
Ende Jahr soll das erste Richtplankapitel von der St.Galler
Regierung verabschiedet werden. Danach wird der Richtplan
beim Bund zur Genehmigung eingereicht. Es wird damit gerechnet, dass der Bundesrat dem kantonalen Richtplan für
das Kapitel Siedlung im Sommer 2017 seine Genehmigung
erteilt. Die Arbeiten für die weiteren Kapitel starten im Frühjahr 2016.
Der Richtplan
Jeder Kanton verfügt über einen eigenen Richtplan. Dieser
ist das zentrale Planungsinstrument, um die raumwirksamen
Tätigkeiten von Bund, Kanton, Regionen und Gemeinden
aufeinander abzustimmen. In vier Kapiteln stimmt der Richtplan die räumliche Entwicklung in den Bereichen Siedlung,
Natur und Landschaft, Verkehr sowie Entsorgung und Versorgung aufeinander ab. Diese Bereiche werden in einer
Richtplankarte zusammengefasst. Seit dem 1. Mai 2014
ist das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes in Kraft,
dem auch das St.Galler Stimmvolk im März 2013 mit 64,3
Prozent zustimmte. Mit dem neuen Gesetz sollen die Zersiedelung gestoppt und das Kulturland geschützt werden.
Das neue Raumplanungsgesetz verlangt, dass die Kantone
ihre Richtpläne den neuen Zielen entsprechend anpassen
und eine am Raumkonzept Schweiz orientierte Raumentwicklungsstrategie erarbeiten. Zwar bleibt die Planungskompetenz mit dem revidierten Gesetz bei den Gemeinden
und Kantonen, der Ermessensspielraum ist jedoch eingeschränkt. Die Kantone haben fünf Jahre Zeit, ihre Richtpläne
dem neuen Gesetz anzupassen. Bereits 2013 hat die Regierung das Raumkonzept St.Gallen, worauf sich der Richtplan
stützt, verabschiedet.
Vernehmlassungsdauer: 18. März bis 30. Juni 2016
Vernehmlassungsformular auf www.richtplan-sg.ch
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
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edge im Totalpreis von CHF 849.–.
BEITRÄGE ZUR ABGELTUNG ÖKOLOGISCHER LEISTUNGEN (GAÖL)
Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen nach dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) sind bis
spätestens 30. April 2016 der Gemeinderatskanzlei Mörschwil einzureichen.
Bei den GAöL-Flächen handelt es sich um Flächen,
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die durch eine Schutzverordnung geschützt sind
Moore (Streueflächen)
Magerwiesen (Extensiv genutzte Wiesen)
Pufferzonen
Rückführungsflächen
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neu angelegte ökologische Ausgleichsflächen
Magerweiden (Extensiv genutzte Weiden)
Hecken, Feld- und Ufergehölze
ökologisch wertvolle Waldränder
Bewirtschafter von GAöL-Flächen, die bereits letztes Jahr Beiträge ausbezahlt erhalten haben, müssen die Gesuche nicht
noch einmal stellen.
Gesuchsformulare können telefonisch oder schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei Mörschwil, Landwirtschaftsamt,
Schulstr. 3, 9402 Mörschwil, Telefon 071 868 78 58 oder per E-Mail an sekretariat@moerschwil.ch angefordert werden.
Die Gemeinderatskanzlei
Landwirtschaftsamt
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG BETREFFEND DIE ALPVIEHSÖMMERUNG
2016 IM KANTON ST. GALLEN / VORARLBERG
Die Alpfahrtsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf
Alpen und gemeinschaftliche Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr. Neu sind die
Rauschbrand-Risikogebiete bezeichnet, und die Schutzimpfung gegen Rauschbrand wird generell empfohlen.
Die erweiterten Untersuchungen wegen der TuberkuloseGefahr für in Vorarlberg gesömmertes Rindvieh werden beibehalten.
BVD (Bovine Virus-Diarrhö)
Es dürfen nur Rinder aufgeführt, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind
auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.
Sömmerung Vorarlberg
Für die Sömmerung in Vorarlberg ist wie immer ein spezielles Sömmerungszeugnis notwendig, welches frühzeitig
beim Tierarzt eingeholt werden muss.
Die Formalitäten sind möglichst frühzeitig abzuwickeln, weil
das ausgefüllte Zeugnis über den Tierarzt an den Veterinärdienst zur Verifizierung einzusenden ist. Der Tierhalter erhält
dieses vom Veterinärdienst direkt per Post zugestellt.
Zusätzlich ist für alle Tiere ein Zusatzformular mit den Besamungsdaten nötig.
BVD
Sämtliche Tiere müssen über ein BVD-Virus-Negatives Resultat verfügen, dies betrifft auch Tiere, welche nach dem
01.01.2013 geboren worden sind.
Innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr müssen alle
trächtigen Tiere mittels Blutproben auf BVD-Abwehrstoffe
(Antikörper) untersucht werden. Bis zum Vorliegen aller negativen Resultate darf kein Tier verstellt werden. Antikörperpositive Tiere werden unter Verbringungssperre gestellt bis
zur Widerlegung oder zum vorzeitigen Ende der Trächtigkeit, oder bis die virologische Untersuchung des Kalbes oder
der Totgeburt einen negativen Befund ergeben hat.
Sämtliche Kosten, die aus diesen Untersuchungen entstehen, werden vom Kanton getragen.
Tuberkulose
Die Situation in Vorarlberg betreffend Hirschtuberkulose
(Tbc) ist nach wie vor kritisch. Die Befallszahlen infizierter
Hirsche sind konstant hoch, und es ist auch im letzten Jahr
zu Ansteckungen von österreichischen Sömmerungsrindern
gekommen.
Um wechselseitigen Krankheitsübertragungen von Hirschen zu Rindern vorzubeugen, sind Schutzmassnahmen
zu treffen. Der Alpverantwortliche hat in Absprache mit der
Wildhut Weide-Hygienemassnahmen, insbesondere die geeignete Platzierung von Brunnentrögen, Salzlecken und Futtervorlagen, einzurichten.
Bestände, in welche Tiere der Rindergattung aus Vorarlberg
zurückkehren, werden ab der Rückkehr unter amtstierärztliche Überwachung (ATÜ) und unter Verbringungssperre
gestellt. Frühestens acht Wochen nach der Rückkehr in die
Schweiz werden sämtliche gesperrten Tiere der Rindergattung durch das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen AVSV einer Untersuchung auf Rindertuberkulose
mittels Hauttuberkulintest unterzogen. Die ATÜ wird vom
AVSV aufgehoben, wenn keine fraglichen oder verdächtigen
Testergebnisse festgestellt werden. Sämtliche Kosten gehen
zu Lasten des Tierhalters. Im Seuchenfall werden für Tierverluste keine Entschädigungen geleistet.
Weitere Informationen erhalten die Tierhaltenden bei Ihrem
Tierarzt oder über die Homepage des Veterinärdienstes
www.avsv.sg.ch.
TVD Ab- und Zugangsmeldung für Sömmerungstiere
Sämtliche Zu- und Abgänge sind durch den Alpverantwortlichen der TVD über das Portal www.agate.ch innerhalb von
drei Arbeitstagen zu melden.
Aufgetriebene Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls via das Portal www.agate.ch oder
mittels einer Karte gemeldet werden. Dabei reicht es, pro
Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und
das Datum des Zugangs anzugeben.
Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert.
Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des
Alp­
aufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS (www.
amicus.ch) die Adresse der Alp ein.
Die Vorschriften können
– auf den Gemeinderatskanzleien und bei den Tierärzten eingesehen werden,
– beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Blarerstrasse 2, 9001 St. Gallen (058 229 28 70)
angefordert oder
– unter www.avsv.sg.ch -> Tierverkehr -> Sömmerung
abgerufen werden.
Veterinärdienst des Kantons St. Gallen,
März 2016
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Die Jugendarbeit Mörschwil geht ebenfalls an den Kantonalen
Jungstag St.Gallen in Rorschach am 7. Mai.
Teilnehmen können alle Jungs von der 6. Klasse bis zur 3. Oberstufe !
Anmeldung:
1. Workshops aussuchen auf der Website
2. Angaben per Mail an valentin.meichtry@moerschwil.ch
3. Eingangsbestätigung erhalten und schon bist DU dabei !
Angaben:
– Name und Vorname
- Deine 4 Workshopfavoriten angeben( z.B. WS3,WS4,WS1,WS7)
(mehr über die Workshops unter www.jungstagsg.ch)
– Hast du ein ÖV Abo?
(Halbtax etc./ wir fahren mit dem Zug)
Weitere Informationen folgen dann im Mitteilungsblatt vor dem Anlass. Dauer
ca. 12:00 – 18:00 Uhr.
Wir freuen uns auf Euch !
Workshops:
1. Ju- Jitsu
2. Breakdance
3. Dj Workshop
4. Street- Workout
5. Skateboarding
6. Billard
7. Graffiti
8. Joker
www.jungstagsg.ch
FB: Kantonaler Jungstag St.Gallen
Anmeldeschluss ist am 27.04.16 um 12:00 Uhr.
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Freitag, 8. April 2016
18:30 bis 21:30 Uhr
Für alle Mädchen ab der 1. Oberstufe
im Jugendtreff
Damit ich genügend Essen besorgen kann, bitte ich um eine
Anmeldung bis am 8.4.2016, 12.00 Uhr auf martina.helbling@moerschwil.ch
27.04.16
04.05.16
18.05.16
15.06.16
17:00
–
19:00
Ihr bringt die Lebensmittel, wir das schöne Wetter und das Feuer. Bei
Regen fällt das Grillen aus!
SCH U LGEM EIN DE
SCHULBÜRGERVERSAMMLUNG
VOM MONTAG, 21. MÄRZ 2016
An der Schulbürgerversammlung vom Montag, 21. März
2016 in der Pfarrkirche Mörschwil nahmen 226 Stimmberechtigte (8.8 Prozent aller Stimmberechtigten) teil.
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
ÖFFNUNGSZEITEN DER
BIBLIOTHEK IN DEN
FRÜHLINGSFERIEN
Freitag, 15. April 2016 von 09.00 – 11.00 Uhr
Wir freuen uns, wenn wir viele Kinder und Eltern begrüssen
dürfen und wünschen allen schöne und erholsame Ferien.
1. Die Jahresrechnung 2015 der Schulgemeinde
Mörschwil wurde ohne Gegenstimmen
genehmigt.
2. Der Voranschlag für das Jahr 2016 wurde ohne
Gegenstimmen genehmigt.
3. Die allgemeine Umfrage wurde nicht benutzt.
Protokollauflage:
Das Protokoll der Schulbürgerversammlung liegt ab Dienstag, 05. April 2016 während vierzehn Tagen zur Einsicht in
der Gemeindekanzlei Mörschwil öffentlich auf.
Während dieser Zeit kann das Protokoll auch unter
www.schulemoerschwil.ch eingesehen werden.
Der Schulrat dankt für die Teilnahme an der Schulbürgerversammlung und für das entgegengebrachte Vertrauen.
AN- UND ABMELDUNG
GRUPPEN-, INSTRUMENTAL- UND
ENSEMBLEUNTERRICHT
In diesem Mitteilungsblatt befindet sich das An- und Abmeldeformular für Gruppen-, Instrumental- und Ensembleunterricht. Die Leitung der Jugendmusikschule bittet die Familien,
für eine Neuanmeldung sowie für eine allfällige Abmeldung
das Formular zu verwenden und es direkt dem Sekretariat
bis spätestens Freitag, 13. Mai 2016 zuzustellen.
Besten Dank für die Einhaltung des Termins. Zu spät eingereichte Abmeldungen können nicht mehr entgegen genommen werden.
Für Auskünfte stehen die Leitung der Jugendmusikschule
(Wolfgang Wahl, Mobile 079 636 52 04, E-Mail:
wolfgang.wahl@schulemoerschwil.ch) oder das Schulsekretariat (Karin Neuschwander, Tel. 071 868 99 99, E-Mail:
sekretariat@schulemoerschwil.ch) gerne zur Verfügung.
EINLADUNG ZUR FRÜHLINGS­
BÜCHERAUSSTELLUNG
Endlich ist es wieder soweit! Die neueingekauften Medien
kommen in die Schulbibliothek, werden ausgestellt und zur
Ausleihe freigegeben.
Dienstag, 26. April 2016 von 15.30 – 17.00 Uhr
In den Bibliothekslektionen haben sich die beiden Kindergartengruppen von Franziska Erne und Trudi Baumann / Susanne
Haas mit den neuen Bilderbüchern befasst und etwas für die
Bücherausstellung vorbereitet. Lassen Sie sich überraschen!
Wir freuen uns auf viele interessierte Besucherinnen und Besucher.
VORANZEIGE BILDUNGSABEND
Der renommierte Kinder- und Jugendpsychiater, Psychotherapeut und Autor Dr. med. Michael Winterhoff referiert
zum Thema:
SOS – KINDERSEELE
Was gefährdet die emotionale und soziale Entwicklung
unserer Kinder und was können wir dagegen tun?
Reservieren Sie sich den
Donnerstag, 2. Juni 2016, 19.30 Uhr, Mörschwil
Zusammen mit der Schule Rorschacherberg organisiert die
Schule Mörschwil und die Elternbildung Mörschwil für die
Eltern und Lehrpersonen beider Gemeinden diese Veranstaltung. Detaillierte Informationen und den Anmeldetalon erhalten Sie nach den Frühlingsferien.
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Jugendmusikschule, Schulleitung
Wolfgang Wahl, Schulhaus Alea, 9402 Mörschwil
Handy: 079 636 52 04 / wolfgang.wahl@schulemoerschwil.ch
An- und Abmeldeschluss:
Freitag, 13. Mai 2016
Wir bitten Sie, diesen Termin einzuhalten.
AN- UND ABMELDEFORMULAR
INSTRUMENTAL-, GRUPPEN- UND ENSEMBLEUNTERRICHT
Name:
Vorname Kind:
Adresse:
Telefon:
Klasse:
Lehrperson:
Name, Vorname der/des Erziehungsberechtigten:
E-Mail:
Abmeldung auf Ende des 2. Semesters des Schuljahres 2015/16
Instrument:Musiklehrperson:
Neuanmeldung auf Beginn des 1. Semesters des Schuljahres 2016/17
Gruppenunterricht: CHF 200.00
Sopranblockflöte
Ukulele
Percussion
Instrumentalunterricht
Einzelunterricht 30 Minuten: CHF 460.00
Altblockflöte
Sopranblockflöte
Querflöte
Panflöte
Violine
Klarinette
Saxophon
Trompete
Posaune
Violoncello
Einzelunterricht 45 Minuten: CHF 690.00
Akkordeon
Schwyzerörgeli
Klavier
E-Piano
Keyboard
Djembe
Schlagzeug
Akustische Gitarre
Elektrische Gitarre
Ensembleunterricht CHF 80.00
Chorunterricht «Tutti Frutti»
Musikschulband «Lollipop»
Bemerkungen:
Übersteigt die Unterrichtszeit 45 Minuten pro Woche pro Kind (1. Klasse bis und mit 3. Oberstufe), wird für jede weitere 15
Minuten Unterricht/Woche zusätzlich zum üblichen Tarif CHF 500.00/Semester in Rechnung gestellt.
Für Lernende der Sekundarstufe II (ab 10. Schuljahr/Lehre bis zum vollendeten 20. Lebensjahr) gilt ein erhöhter Tarif, der bei
der Schulleitung der Jugendmusikschule oder dem Schulsekretariat angefragt werden kann.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass eine Abmeldung nur per Ende Semester erfolgen kann. Bei vorzeitigem Austritt besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes. Mit der Unterschrift akzeptieren wir die angegebenen An- und Abmeldetermine sowie das Musikschulreglement (nachzulesen auf: www.schulemoerschwil.ch oder beim Schulsekretariat zu beziehen.)
Mörschwil, __________________________
Unterschrift: ______________________________________________________
Bitte lassen Sie die An- oder Abmeldung direkt dem Sekretariat der Schule zukommen:
Sekretariat Schule Mörschwil, z.H. Karin Neuschwander, Schulhaus Alea, 9402 Mörschwil. Besten Dank.
K ATHO LISCH E K I RCHGEM EIN DE
Katholische Pfarrei St.Johannes der Täufer
Pfarramt
Pfarreibeauftragter: Dr. Bernd Ruhe
Sekretariat: Gabriela Valentini
Reservationen für Pfarreisaal
Sakristanin: Ursula Hanimann
Patres Missionshaus Untere Waid
Aktuelle Mitteilungen aus der Pfarrei können Sie unter
www.kath-pfarrei-moerschwil.ch nachlesen.
Samstag, 9. April 2016
18.00 Uhr
Rosenkranzgebet
18.30 Uhr
Eucharistiefeier
Sonntag, 10. April 2016
Kollekte: EcoSolidar, Zürich
09.15 Uhr
Eucharistiefeier, Untere Waid
10.30 Uhr
Eucharistiefeier
Jahrzeit für Alice Winiger-Kälin, Lantschenstrasse
An den Wochentagen
Montag,
19.00 Rosenkranzgebet, Untere Waid
19.30 Eucharistiefeier, Untere Waid
Donnerstag, 09.15 Eucharistiefeier
18.00 Rosenkranzgebet
Freitag,
07.00 Eucharistiefeier, Untere Waid
Samstag, 16. April 2016
17.00 Uhr
Eucharistiefeier mit Fürbittgebet auf Deutsch
und Polnisch, Untere Waid
18.00 Uhr
Rosenkranzgebet
18.30 Uhr
Eucharistiefeier
Sonntag, 17. April 2016
Kollekte: akj – Animationsstelle für kirchl. Jugendarbeit Rorschach
09.15 Uhr
Eucharistiefeier, Untere Waid
10.30 Uhr
Eucharistiefeier
11.30 Uhr
Tauffeier von Jari Peter
Jahrzeit für Maria Agatha Martha Gemperle-Loser,
Engwil
An den Wochentagen
Montag,
19.00 Rosenkranzgebet, Untere Waid
19.30 Eucharistiefeier, Untere Waid
Donnerstag, 09.15 Eucharistiefeier
18.00 Rosenkranzgebet
Freitag,
07.00 Eucharistiefeier, Untere Waid
Tel. 071 866 12 65
Tel. 071 866 12 65, pfarramt.moerschwil@bluewin.ch
telefonisch während den Bürozeiten oder per E-Mail
Montag, 08.00 – 11.30 Uhr, Donnerstag, 13.30 – 17.00 Uhr
Tel. 071 866 18 87 oder 079 377 10 04
Tel. 071 866 14 24
DAS BUCH EXODUS LESEN –
MEDITIEREN – DISKUTIEREN
Die Lectio divina-Reihe ist offensichtlich gut angekommen. Nachdem wir in der Fastenzeit mit dem ersten Teil
des Buches Exodus – bis zum Durchzug durch das Schilfmeer – zu tun hatten, sind Sie eingeladen, monatlich den
Weg des Volkes Israel durch die Wüste bis an die Schwelle
des verheissenen Landes literarisch weiter mitzugehen.
Die einzelnen Zusammenkünfte sind thematisch und zeitlich (ca. eine Stunde) begrenzt. Es macht also überhaupt
nichts, wenn jemand nicht an allen Abenden dabei sein
kann.
An den folgenden Terminen treffen wir uns jeweils
donnerstags, 19 – 20 Uhr im Sitzungszimmer neben
dem Pfarreisaal:
07. April: In der Wüste – Vertrauen lernen (Ex
16,11 – 31)
19. Mai: In der Wüste –
Verantwortung teilen (Ex
18,13 – 27)
02. Juni: Gottesoffenbarung am Sinai und die Gabe
der Tora (10 Gebote) – Freiheit leben (Ex 20,1 – 17)
18. August: Die Bundesbuch-Rede – Gerechtigkeit einüben (Ex 22,20-26;
23,1-12)
01. September: Bundesschluss – Leben feiern (Ex
24,1 – 11)
03. November: Anweisungen zu Heiligtum und Gottesdienst – Raum geben (Ex 25,1 – 19; 29, 42 – 46)
01. Dezember: Verkehrter Gottesdienst und Vergebung –
Treue erfahren (Ex 34,1 – 10)
08. Dezember: Umsetzung Heiligtum und Gottesdienst –
Mit Gott gehen (Ex 40,33 – 38)
P. Peter Meier, Isabelle Müller-Stewens,
Bernd Ruhe, Remo Wäspi
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K ATH . & E VA NG . K I RCHGEM EIN DE
Senioren- und 60+ Nachmittag
Am Donnerstag, 7. April 2016, um 14.00 Uhr im
evangelischen Kirchenraum.
Gebhard Egger, Alt-Posthalter Mörschwil:
Seine interessanten Bilder und Geschichten von
früher werden uns begeistern.
Musikalische Umrahmung: Alphornduett Hermann Bruderer und Dora Soller
Anschliessend verwöhnen wir Sie mit Kaffee und
Kuchen. Auf Ihr Kommen freuen wir uns.
Fahrdienst:
Tel. 071 866 11 34, Paul Wirth, Staag
E VA NGELISCH E K I RCHGEM EIN DE
Evangelisch-reformiertes Pfarramt Mörschwil
Pfarrer Roger Poltéra
St.Gallerstrasse 11, 9402 Mörschwil
Tel. 071 866 29 39, Fax 071 866 29 37
pfarramt.moerschwil@ref-goldach.ch
Sekretariat Goldach: Tel. 071 846 89 00, Fax 071 846 89 09
Weitere Informationen finden Sie unter
www.ref-goldach.ch
Präsident Kirchkreis Mörschwil: Philipp Friedli, Tel. 071 860 09 02
Mesmerin: Dora Soller, Tel. 071 866 22 81
Diakonie und Sozialdienst: Sozialdiakonin Marlise Schiltknecht,
Tel. 071 846 89 04, sozialdienst@ref-goldach.ch
Jugendarbeiterin: Ursula Goti, Tel. 071 846 89 05,
ursula.goti@ref-goldach.ch
MÖRSCHWIL
Dienstag, 26. April
09.30 Uhr
Kindersingen im evangelischen Kirchenraum für alle Kinder bis Vorschulalter und
deren Eltern, Grosseltern…
Donnerstag, 7. April (heute)
14.00 Uhr
Ökumenischer Seniorennachmittag im
evang. Kirchenraum (siehe Inserat)
Mittwoch, 27. April
18.30 Uhr
Ökumenische Abendbesinnung in der katholischen Kirche Mörschwil
Samstag, 9. April
18.00 Uhr
Ökum. Segnungs- und Salbungsgottesdienst, mit Pfrn. M. Lüscher, Pfr. P. Marchlewitz, PA A.M. Frei-Braun und Team, R.
Küng, Hackbrett, in der kath. Kolumbans-Kirche Rorschach
Samstag, 30. April
10.00 Uhr
Ökum. Fiire mit dä Chliine im evangelischen Kirchenraum für alle Kinder von
0 – 6 Jahren
Sonntag, 10. April
10.00 Uhr
Gottesdienst im evangelischen Kirchenraum mit Diakon Martin Chollet; mit Kinderhort (siehe Inserat); anschliessend
Kirchenkaffee
Dienstag – Freitag, 12. bis 15. April
Konfirmandenreise nach München mit Pfr. R. Poltéra &
Diakon M. Chollet & Pfrn. Sabine Rheindorf & Hilfsleitern
Freitag, 22. April
18.00 Uhr
Aufführung des Musicals «Schiff ahoi!»
der Musicalwoche mit Jugendarbeiterin
Ursi Goti & Team und vielen Kindern; im
Gemeindezentrum Mörschwil; die ganze
Kirchgemeinde ist herzlich dazu eingeladen
GOLDACH
Sonntag, 17. April, 10.00 Uhr
Gottesdienst in der evangelischen Kirche Goldach mit
Pfrn. S. Rheindorf
VORSCHAU
Sonntag, 24. April, 10.00 Uhr
Gottesdienst im evangelischen Kirchenraum mit Kirchenchor Goldach mit Pfr. R. Poltéra; mit Kinderhort; anschliessend Kirchenkaffee
HINWEISE
Vorankündigung
Der Seniorenausflug 2016 findet am Freitag, 17. Juni,
statt!
Das Pfarramt erhält aus Datenschutzgründen keine Informationen über Spitaleintritte. Darum sind wir auf Hinweise von Angehörigen oder Bekannten angewiesen,
wenn jemand vom Pfarrer besucht werden möchte:
071 866 29 39. Vielen Dank!
Kinderhüeti...
...Hereinspaziert...
Während des
Gottesdienstes
darfst du bei uns spielen!
Komm vorbei –
wir freuen uns auf dich!
Sonntag, 10. April 2016 – 10.00 Uhr
im Sonntagsschulraum – evang. Kirchenraum,
1. Stock des Gemeindezentrums
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V EREIN E
Wassergymnastik für
Seniorinnen und Senioren
Im Wasser werden auf sanfte Weise Kraft,
Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination
trainiert. Das Angebot richtet sich auch an
Nichtschwimmer/innen. Kursleitung: Ursi
Rohrer.
Unser Wassergymnastik-Kurs, Gruppe 3,
startet am Dienstag, 26.04.2016, jeweils 1×
wöchentlich von 16.10 – 16.55 Uhr.
Unser Wassergymnastik-Kurs, Gruppe 1,
startet am Dienstag, 26.04.2016, jeweils 1×
wöchentlich von 18.00 – 18.45Uhr.
Kursort: Hallenbad der Sonderschule
Wiggenhof, Rorschacherberg
Anmeldeschluss: 11.04.2016
Auskunft und Anmeldung
Pro Senectute, Reitbahnstrasse 2,
9400 Rorschach, 071 844 05 16
Zu vermieten Bahnhofstrasse 52
per 1. Juli 2016
4½-Zimmer-Wohnung 117 m2
Grosszügig und sonnig, mit Balkon 14 m2
Bad/WC, Dusche/WC, Keller und Estrich
Miete Fr. 1490.00, NK Fr. 200.00
Tel. 071 877 26 64 / 078 682 00 56
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FRAUENGEMEINSCHAFT MÖRSCHWIL
Wir gehen zusammen ins Stadttheater und besuchen die Vorstellung
Don Camillo &
PEPPONE
Musical von Michael Kunze und Dario Farina
Wann:
Freitag, 20. Mai 2016, 19.30 Uhr
Treffpunkt: 18.44 Uhr Bus ab Kirche Mörschwil
Kosten:
Fr. 80.-
Noch wenige Plätze frei! Anmeldung bis 15. April 2016,
an Bernadette Stadler, 071 866 16 03 oder fgmoerschwil@gmx.ch
Englisch – Anfängerkurs für Seniorinnen und Senioren
Ab Donnerstag, 21. April – 30. Juni 2016, jeweils donnerstags von 10.00 – 11.00 Uhr findet
bei Pro Senectute Rorschach ein Englischkurs für Anfängerinnen und Anfänger statt.
In einer kleinen Gruppe werden die Grundbegriffe der englischen Sprache in angemessenem Tempo vermittelt.
Kursleitung: Esther Bermudez.
Auskunft und Anmeldung
Pro Senectute Regionalstelle,
Reitbahnstrasse 2, 9401 Rorschach,
Tel. 071 844 05 16
Anmeldeschluss: 07.04.2016
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Vortrag
Kinder: Ab Geburt gehetzt oder
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Mischung aus Neugier, Dranbleiben, sehr viel Geborgenheit und viel Herausforderung. Die nachhaltige Beziehungsarbeit in der Spiel- und Lernbegleitung ist
wichtig. Den Kindern muss viel Zeit für spielerisches Lernen geboten werden. Sie
brauchen aber auch Erwachsene, die viel Vertrauen in die Kinder haben, und
gleichzeitig hohe Erwartungen an sie herantragen. Das Vorbild der Eltern besteht
auchdarin,dasLebenzuliebenundsichfürvieleszuinteressieren.Siesolltenmitviel
Spass mit ihren Kindern mitspielen – vom «Backe-backe-Kuchen» über «Vier
gewinnt»biszudenspäterenSportspielen,Computer-GamesunddemSpielmitder
Sprache.
Datum:
Donnerstag, 28. April 2016, 20.00 Uhr
Referent:
Prof. Dr. Bernhard Hauser,
Studienleiter Master Early Childhood Studies
Pädagogische Hochschule St.Gallen PHSG
Ort:
Dachatelier Schulhaus Gallus in Mörschwil
Der Vortrag ist kostenlos, für Fragen: doris@schultz.ch oder 071 866 20 01
244
Regionale Jugendmusik Young Winds
Die regionale Jugendmusik Young Winds besteht aus 47 motivierten Musikantinnen und Musikanten
zwischen 12 und 25 Jahren, die in Gemeinden rund um Goldach wohnen. Die Proben finden wöchentlich am Dienstag von 18.30 Uhr bis 20.15 Uhr im Mehrzweckraum des Schulhauses Rosenacker in Goldach statt. Damit sich die jungen Musikanten einen ersten Eindruck über die Jugendmusik machen können organisiert die Bürgermusik Mörschwil einen gemeinsamen Transport für alle interessierten Musikanten (grundsätzlich ab der 5. Klasse). Dort werden wir zusammen in eine Probe sitzen und zusehen,
was die „Young Windsler“ aus ihren Instrumenten rausholen.
Der gemeinsame Probenbesuch findet am Dienstag, 3. Mai 2016 statt. Wir treffen uns um 18.15 Uhr
auf dem Kirchplatz Mörschwil. Natürlich sind auch eure Eltern herzlich eingeladen, uns zu begleiten.
Anmeldungen für die Young Winds (Start nach den Sommerferien) werden in Absprache mit dem Instrumentallehrer bis am 31. Mai entgegengenommen.
Wer sind eigentlich die Young Winds?
Wir sind…
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Alter zwischen 12
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regelmässige Auftritte in der Region,
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Unsere Trägervereine…
Bürgermusik Mörschwil, Bürgermusik
Untereggen, Stadtharmonie Eintracht
Rorschach, Melodia Goldach,
Stadtmusik Rorschach, Musikverein
Tübach-Horn
Wenn du mit uns mitfahren möchtest, bitten wir dich um eine Anmeldung bis am Montag, 2
2. Mai an
Pascal Zweifel (Kontakt unten). Es ist auch möglich, an der Probe vom 10. Mai 2016 reinzuhören. Wir
freuen uns auf dich und eine spannende Musikprobe zusammen mit den Young Winds!
Liebe Grüsse
Andrea Kälin
Mitglied der Musikschulkomission
Mörschwil
Pascal Zweifel, pascal.zweifel@bluewin.ch, 079 356 93 54
Pascal Zweifel
YoungWinds-Verantwortlicher der
Bürgermusik Mörschwil
245
Begegnungsplatz
Mörschwil
Eröffnungsfest
Sonntag, 1. Mai 2016
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit Kaffee und Kuchen
zwischen Sporthalle Seeblick und Horchentalstrasse
Festprogramm
ab 14.00
Clownin Caco verteilt Zuckerwatte
14.00
Schwyzerörgeli-Gruppe „Gruss aus Mörschwil“
&SigimitseinenBallonfiguren
15.00
Hip-Hop „Tanzen in Mörschwil“
15.30
Zaubershow mit Zauberer ILO
16.15
Zaubershow mit Zauberer ILO
Reguläre
Öffnungszeiten:
täglich
9 bis 22 Uhr
Der Begegnungsplatz hält für Sie bereit:
• offene Feuerstelle mit Grill
• alkoholfreie Getränke mit Selbstbedienung
• Aussen-, Brett- und Kartenspiele für Gross und Klein
Kommen Sie und besuchen Sie uns beim
Eröffnungsfest des neuen Begegnungsplatzes!
Der Treffpunkt für Jung und Alt!
Weitere Anlässe Begegnungsplatz 2016
So 12.6.
Spielplausch
Fr 12.8.
Weisses Dinner
So 25.9.
Flohmarkt
246
4.
Mörschwiler
Dorflauf
Samstag: 4. Juni 2016
Anmeldung und weitere Infos:
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oder am Schalter der Raiffeisenbank, Mörschwil
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– 12.00
Uhr Uhr
08.00
13.30
– 18.00
14.00
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