Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit
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Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit
Über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn T +49 228 4460-0 F +49 228 4460-1766 E info@giz.de I www.giz.de 10-31334_US_Fachkraefte.indd 1 Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit 2011 Februar 2011 · 8.05-0001-2011 Effizient, wirksam und partnerorientiert – so unterstützen wir Menschen und Gesellschaften in Entwicklungs-, Transformations- und Industrieländern dabei, eigene Perspektiven zu entwickeln und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Dafür steht die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Sie bündelt die Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen von Deutschem Entwicklungsdienst (DED) gGmbH, Deutscher Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und Inwent Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH seit dem 1. Januar 2011 unter einem Dach. Als Bundesunternehmen unterstützen wir die Bundesregierung bei der Erreichung ihrer Ziele in der Internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung. Weltweit aktiv sind wir außerdem in der internationalen Bildungsarbeit. Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit 2011 Ein Wegweiser Im Auftrag des: 01.02.2011 9:25:10 Uhr Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit Ein Wegweiser Bonn 2011 Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH E-Learning, Internationale Wissensgemeinschaften, Dokumentation Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn Fon +49 228 4460-0 Fax +49 228 4460-1766 dokumentation@giz.de, biblio@giz.de www.giz.de/dokumentation Redaktion: Herbert H. Henselek und Thomas Neugaertner Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit Ein Wegweiser Bonn 2011 / 17 (5.000) 8.05-0001-2011 ISBN 978-3-939394-67-9 Titelgestaltung und Druck: in puncto druck+medien GmbH, Bonn Bildnachweis Titelblatt Oben links: GIZ GmbH Oben rechts: GIZ GmbH Unten links: GIZ GmbH, Foto Jairo Ruiz Sanabria Unten rechts: GIZ GmbH, Foto Theresia Schreiber Aus stilistischen Gründen sind in der vorliegenden Publikation die zur Gleichstellung von Frau und Mann gebräuchlichen Schreibweisen nicht durchgängig verwendet worden. Bei allen männlichen Bezeichnungen sind Frauen selbstverständlich gleichermaßen angesprochen. Vorwort Mit der 17. überarbeiteten Auflage des Verzeichnisses „Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit“1 (vormals „Arbeit in Übersee“) gibt InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH2 erneut einen aktuellen Überblick über deutsche Organisationen, die Fachkräfte für einen längeren Zeitraum in Entwicklungsländer, Länder Mittel- und Osteuropas sowie Nachfolgestaaten der Sowjetunion entsenden. Teil I dieser Schrift enthält in alphabetischer Reihenfolge 31 Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit mit folgenden Informationen: Anschrift; Aufgaben; Regionale Schwerpunkte; Gesuchte Berufsgruppen; Dauer der Tätigkeit; Vergütung und soziale Leistungen; Bewerbungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren; Auslandskundliche und fachliche Vorbereitung. Teil II enthält Dachorganisationen der Entwicklungsdienste sowie Einrichtungen, die Programme zur entwicklungsländerbezogenen Auslandsvorbereitung für Berufstätige, Fortbildungsmöglichkeiten für Hochschulabsolventen und Praktika für Studierende und Jugendliche anbieten. Hier außerdem Hinweise auf Institutionen, die jungen Menschen Kurzzeit- und Freiwilligeneinsätze bieten. Im Anhang finden sich abgedruckt das Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) sowie betreffende Auszüge aus Wehrpflichtgesetz (WehrPflG) und Zivildienstgesetz (ZDG). Allen Einrichtungen, die uns mit ihren Informationen bei der Zusammenstellung dieser Schrift geholfen haben, möchten wir unseren Dank aussprechen. 1 Das Verzeichnis ist als PDF-Datei im Internet abrufbar unter www.inwent.org/dokumentation_bibliothek/publikationsstelle/publikationen 2 Hinweis: 2011 werden durch die Reform der Technischen Zusammenarbeit der deutschen Entwicklungspolitik drei der Vorfeldorganisationen des Bundesministeriums für wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH, Deutscher Entwicklungsdienst gGmbH (DED) und InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH – unter dem rechtlichen Dach der GTZ vereinigt. Die neue Organisation wird Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH heißen. Die bisherigen Stammsitze bleiben erhalten. Weitere Einzelheiten lagen bis Redaktionsschluss (November 2010) nicht vor. 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort .................................................................................................................................................................... 3 Einführung .............................................................................................................................................................. 7 Teil I Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH) ...................................................................13 Ärzte der Welt – Médecins du Monde Germany ...........................................................................15 Ärzte für die Dritte Welt ..............................................................................................................................17 Ärzte ohne Grenzen (MSF) ..........................................................................................................................18 ASA-Programm von InWEnt* ......................................................................................................................20 Bundesverwaltungsamt (BVA) ...................................................................................................................22 Cap Anamur ..........................................................................................................................................................24 Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) .............................................25 Christliche Fachkräfte International (CFI) ........................................................................................28 Christoffel-Blindenmission (CBM) ..........................................................................................................29 Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ)* ..........................................30 Deutsche Welthungerhilfe e.V. (DWHH) ...............................................................................................32 Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) ....................................................................34 Deutscher Entwicklungsdienst (DED)* .................................................................................................36 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) ...................................................................................................................40 Dienste in Übersee (DÜ) ...............................................................................................................................41 dvv international – Institut für Internationale Zusammenarbeit des Deutschen Volkshochschul-Verbandes ...................................................................................43 EIRENE .....................................................................................................................................................................44 Forum Ziviler Friedensdienst .....................................................................................................................45 Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) .................................................................................................................47 Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) ....................................................................48 Goethe-Institut (GI) .........................................................................................................................................49 Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) .....................................................................................................................51 Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) ............................................................................................................52 Peace Brigades International (PBI) .......................................................................................................53 Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ...............................................................................55 Senior Experten Service (SES) .................................................................................................................56 Stiftung Sankt Barbara Deutschland (SSB) .....................................................................................58 Weltfriedensdienst (WFD) ...........................................................................................................................59 * Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3 5 Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) ............................................................................................................................................60 Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) .....................................................................62 Teil II Dachorganisationen der Entwicklungs- und Freiwilligendienste .......................................67 Vorbereitungsmöglichkeiten auf eine entwicklungsländerbezogene Berufstätigkeit ............................................................................72 Fortbildungsmöglichkeiten für Hochschulabsolventen .............................................................75 Praktika für Studierende ..............................................................................................................................78 Kurzzeiteinsätze für junge Berufstätige und Berufsanfänger mit nicht-akademischem Berufsabschluss (bis 30 Jahre) ........................................................82 Kurzzeiteinsätze und Freiwilligendienste für Jugendliche und junge Erwachsene ................................................................................................84 Der „Andere Dienst im Ausland“ .............................................................................................................85 weltwärts – Der Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ........................................85 Register Berufe und Berufsgruppen.............................................................................................................................89 Länder und Regionen ......................................................................................................................................93 Anhang Entwicklungshelfer-Gesetz und Auszüge aus betreffenden Gesetzen ............................97 6 Einführung 31 staatliche, private, kirchliche und parteinahe Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit suchen hochqualifizierte Fachkräfte (männlich und weiblich) mit mehrjähriger Berufserfahrung, die für einen längeren Zeitraum in einem Entwicklungsland, einem Land Mittel- und Osteuropas oder in einem Nachfolgestaat der Sowjetunion tätig werden. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Aus- und Fortbildung der einheimischen Arbeitskräfte, um sie auf die Weiterführung der Aufgaben vorzubereiten – vorrangig in den Bereichen: Industrie und Handwerk; Öffentliche und private Dienstleistungen; Berufliches Bildungswesen; Land- und Forstwirtschaft; Gesundheitswesen; Öffentliche Verwaltung; Ressourcen- und Umweltschutz. Die Fachkräfte können als Entwicklungshelfer, Entsandte Fachkraft (Experte), Integrierte Fachkraft oder Senior Experte in ein Partnerland vermittelt werden. Entwicklungshelfer sind berufserfahrene Fachkräfte, die nach § 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG) für mindestens zwei Jahre in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht tätig werden, um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Fortschritt dieser Länder beizutragen. Entwicklungsdienst kann in Einzelfällen anstatt Wehr- oder Zivildienst geleistet werden. Entwicklungshelfer werden von den sieben durch das EhfG anerkannten Trägerorganisationen in Projekte der Partnerorganisationen vermittelt: Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH); Christliche Fachkräfte International (CFI); Deutscher Entwicklungsdienst (DED)*; Dienste in Übersee (DÜ) beim Evangelischen Entwicklungsdienst (EED); EIRENE – Internationaler Christlicher Friedensdienst; Forum Ziviler Friedensdienst (forumZFD); Weltfriedensdienst (WFD). Dachverband dieser Einrichtungen ist die Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste (AGdD). Der Arbeitskreis „Lernen und Helfen in Übersee“ unterhält eine gemeinsame Beratungs- und Anmeldestelle für die Entwicklungs- und Freiwilligendienste. Die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Freiwilligendienste ist ein Zusammenschluss aller Anbieter von unterschiedlichen Freiwilligendiensten im In- und Ausland, die in katholischer Trägerschaft angeboten werden. Entsandte Fachkräfte sind Spezialisten (auch Experten genannt) mit langjähriger Berufserfahrung, die als fachliche Berater in Projekten und Programmen der folgenden Institutionen eingesetzt werden: Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ)*; dvv international – Institut für Internationale Zusammenarbeit des Deutschen Volkshochschul-Verbandes; Friedrich-Ebert-Stiftung (FES); Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF); Hanns-Seidel-Stiftung (HSS); Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS); * Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3 7 Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB); Consulting-Firmen sowie andere private und internationale Organisationen. Integrierte Fachkräfte schließen einen Arbeitsvertrag mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen in einem Entwicklungsland oder einem Land Mittel- und Osteuropas, die ihnen ein ortsübliches Gehalt zahlen. Zusätzlich erhalten sie aus deutschen öffentlichen Mitteln einen Gehaltszuschuss sowie finanzielle Beiträge zur Fortsetzung der sozialen Sicherung in Deutschland. In Deutschland lebende hochqualifizierte Fachkräfte aus Entwicklungsländern können als sogenannte Rückkehrende Fachkräfte in ihre Heimatländer vermittelt werden. Die Programme werden vom Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) durchgeführt. Vermittelte Hochschullehrer Langzeitdozenten schließen einen Arbeitsvertrag mit einer Gasthochschule. Sie werden in der Regel wie ein einheimisches Mitglied des Lehrkörpers vergütet und erhalten vom DAAD eine monatliche Ausgleichszulage sowie Zuschüsse zur sozialen Sicherung. Kurzzeitdozenten werden von ihrer Heimathochschule unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt und folgen der Einladung einer Gasthochschule, die sich an den Kosten der Dozentur angemessen beteiligt. Die Vermittlung liegt beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Senior-Experten sind ehemalige Fach- und Führungskräfte der Wirtschaft, die kurzzeitig Beratungsaufgaben in Entwicklungsländern für den Senior Experten Service (SES) übernehmen. Sie erhalten kein Honorar. Rückkehrer Bei der beruflichen Wiedereingliederung von zurückkehrenden Entwicklungshelfern und Fachkräften ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) behilflich. Sie vermittelt Stellengesuche im In- und Ausland und informiert über Fortbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten. Das Förderungswerk für rückkehrende Fachkräfte – ein Geschäftsbereich der Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste (AGdD) – unterstützt die berufliche Wiedereingliederung der rückkehrenden Fachkräfte durch individuelle Beratung, Seminare zur beruflichen Orientierung sowie Förderung der Weiterbildung. 8 Nachwuchsförderung Zur Förderung von Nachwuchskräften in den nationalen und internationalen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit werden für Hochschulabsolventen (bis 28 und 32 Jahre) verschiedene Programme angeboten, die entwicklungspolitische, berufliche und interkulturelle Erfahrungen ermöglichen. Sie können als Praktikanten, Projektassistenten, -hospitanten (z.B. Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit*; Deutscher Entwicklungsdienst*; Deutsch-Ausländische Handelskammern) oder als Beigeordnete Sachverständige (BS) bei den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen tätig werden (Vermittlung über das BFIO der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit). Der neunmonatige Lehrgang beim Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE), zweiwöchige interdisziplinäre Trainingskurse des Seminars für Ländliche Entwicklung (SLE) der Humboldt-Universität zu Berlin sowie ein zwölfmonatiger interdisziplinärer Postgraduierten-Studiengang dort bieten ebenfalls Vorbereitungsmöglichkeiten auf eine entwicklungsländerbezogene Berufstätigkeit. Junge Berufstätige und Berufsanfänger mit nicht-akademischem Berufsabschluss (bis 30 Jahre) haben die Gelegenheit zu Arbeits- und Erfahrungsaufenthalten in einem Entwicklungsland über den Deutschen Entwicklungsdienst* oder das ASAProgramm der InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH*. * Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3 9 Teil I Teil I Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e.V. (AGEH) Ripuarenstraße 8 50679 Köln Telefon (02 21) 88 96-0 Telefax (02 21) 88 96-1 00 E-Mail: info@ageh.org Internet: http://www.ageh.de 1 Kontakt: Annette Hausmann, Telefon -1 22, E-Mail: annette.hausmann@ageh.org AGEH ist der Personaldienst der deutschen Katholiken für Entwicklungszusammenarbeit. Aufgaben Suche, Auswahl, Vorbereitung, Vermittlung und Begleitung von Fachkräften; Hilfestellung bei der Reintegration rückkehrender Fachkräfte Fachkräftevermittlung nach Personalanforderungen der Partnerorganisationen (Kirchen; Staatliche Träger; Internationale Organisationen; Nichtregierungsorganisationen); Vermittelte Fachkräfte sind angestellt bei lokalen Organisationen Arbeitsbereiche Bildungswesen; Gesundheit; Handwerk; Technik; Landwirtschaft; Organisations- und Netzwerkentwicklung; Sozialwesen; Zivile Konflikt- und Friedensarbeit fid – Service und Beratung für internationale Freiwilligendienste Seminarangebote zu Vorbereitung, Begleitung und Rückkehr von Freiwilligen; Versicherungsleistungen; Internationales Qualitätsmanagement; Beratung von Trägerorganisationen längerfristiger Freiwilligendienste; Kooperation mit mehr als 300 Organisationen des internationalen Freiwilligendienstes Geographische Schwerpunkte Afrika, Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa Berufsgruppen Sozialmanagement: Sozialarbeiter; Sozialpädagogen; Pädagogen; Sozialwissenschaftler; Betriebswirte; Volkswirte; Ethnologen; Regionalwissenschaftler Psychosoziale Arbeit: Psychologen; Theologen 13 Gesundheitswesen: Ärzte, vor allem mit chirurgischer, gynäkologischer und allgemeinmedizinischer Erfahrung sowie im Bereich Public Health; Unterrichtsschwestern, -pfleger; Medizinisch-technische Assistenten; Krankengymnasten Handwerk/Technik: Handwerksmeister mit Erfahrung in Ausbildung und Betriebsführung; Betriebswirte des Handwerks; Ingenieure; Berufserfahrene Fachkräfte aus den Bereichen Kfz-Mechanik, Elektrotechnik, Holz; Agraringenieure mit praktischer Berufserfahrung, berufspädagogischer und Beratungskompetenz Tätigkeitsdauer Drei Jahre; mit Verlängerungsmöglichkeit Vergütung und soziale Leistungen AGEH vermittelt Dienstvertrag mit einheimischem Projektträger und garantiert Leistungen wie: Qualifizierte Personalentwicklung vor und nach der Ausreise; Freie Unterkunft; Individuell berechnetes monatliches Unterhaltsgeld, das sich jährlich um fünf Prozent erhöht; 13. Unterhaltsgeld pro Jahr als Urlaubsbeihilfe; Soziale Sicherung nach den Bestimmungen des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG); 30 Tage Urlaub für jedes Vertragsjahr; Erstattung der Kosten für Hin- und Rückreise, Gepäcktransport, Ausreisepapiere und notwendige medizinische Maßnahmen; Wiedereingliederungshilfe (nach Familienstand gestaffelt) Bewerbungsvoraussetzungen Mindestalter 23 Jahre; Abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige praktische Berufserfahrung; Tragfähige persönliche Motivation zur Mitarbeit als integrierte Fachkraft in der Entwicklungszusammenarbeit; Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche Bewerbungsverfahren Arbeitsplatzbezogene Bewerbung über das Online-Portal auf www.ageh.de unter „Jobs“; Zweistufiges Orientierungs- und Auswahlverfahren (Infoeinheiten; Gruppenübungen; Präsentationen; Einzelgespräche); AGEH gibt Personalempfehlung, der einheimische Projektpartner und ggf. der europäische Kooperationspartner treffen die Entscheidung Vorbereitung Personalentwicklungsmaßnahmen betreffen Qualifizierungsphase, Begleitung vor Ort sowie die Reintegration der Fachkräfte nach ihrer Rückkehr; Elemente sind deren fachliche, sprachliche und personenbezogene Qualifizierung. Die Personalentwicklung ist individuell, ausgerichtet am jeweiligen Bedarf und dem Ziel optimaler Vorbereitung der Fachkräfte und ihrer Familien auf Arbeit und Leben vor Ort. Die Qualifizierungsphase umfasst im Durchschnitt rund vier Monate; Maßnahmen finden in 14 Teil I Deutschland sowie im europäischen und außereuropäischen Ausland statt. Während der Vertragszeit im Ausland bietet AGEH gezielte Weiterbildungen an. Im Rahmen der Reintegration findet ein einwöchiges Seminar statt. Zur Nachwuchsförderung führt AGEH in Kooperation mit Misereor ein Trainee-Programm durch und unterstützt zurückgekehrte Fachkräfte, sich in der entwicklungsbezogenen Bildungsarbeit zu engagieren Mitgliedsorganisationen Adveniat (Essen); Bund der Deutschen Katholischen Jugend (Düsseldorf); Bundesverband der katholischen Arbeitnehmerbewegung (Köln); Deutsche Kommission Justitia et Pax (Aachen/Bonn); Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (Neuss); Deutscher Caritasverband (Freiburg); Deutscher Katholischer Missionsrat (Bamberg); Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (Düsseldorf); Katholische Landjugend-Bewegung Deutschlands (Bad Honnef); Katholische Landvolkbewegung (Bad Honnef); Katholischer Deutscher Frauenbund (Köln); Kolpingwerk Deutschland (Köln); Misereor (Aachen); Misereor – Not in der Welt (Berlin); Missio (Aachen/München); Missionsärztliches Institut (Würzburg); Päpstliches Missionswerk der Kinder in Deutschland (Aachen); Pax-Christi-Bewegung (Aachen); RENOVABIS (Freising); Zentralkomitee der deutschen Katholiken (Bonn) Ärzte der Welt e.V. – Médecins du Monde Deutschland Baumbachstraße 15 81245 München Telefon (0 89) 4 52 30 81-0 Telefax (0 89) 4 52 30 81-22 E-Mail: info@aerztederwelt.org Internet: http://www.aerztederwelt.org 2 Kontakt: Marc Gemeiner Ärzte der Welt arbeitet seit dem Jahr 2000 als deutscher Zweig der 1980 gegründeten international tätigen humanitären Hilfsorganisation Médecins du Monde – MdM (www.medecinsdumonde.org), einem weltweiten Netzwerk, bestehend aus 14 Mitgliedern in Argentinien, Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz. 15 Aufgaben Das Netzwerk ist aktuell in 68 Ländern und 165 Gesundheitsprogrammen (dazu 194 Projekte in den Heimatländern des MdM-Netzwerks; Übersicht unter www. aerztederwelt.org/projekte.html) mit dem Ziel tätig, die jeweiligen nationalen Gesundheitskapazitäten zu verbessern und zu stärken Arbeitsfelder Notfallsoforthilfe: Medizinische und psychosoziale Hilfe; Versorgung mit Medikamenten und Trinkwasser; Etablierung sanitärer Einrichtungen; Durchführung von Impfprogrammen Projektdauer: Wenige Wochen Wiederaufbau- und Rehabilitationsprojekte: Etablierung von Krankenstationen und sanitären Einrichtungen; Hilfe zur Selbsthilfe; Psycho-soziale Betreuung; MutterKind-Gesundheit Projektdauer: 6 Monate bis 2 Jahre Entwicklungsprojekte: Implementierung nachhaltiger Gesundheitsstrukturen in strukturschwachen Ländern mit dem Ziel eigenständiger und dauerhafter Lösungen; Weiterführung der Projekte durch einheimische Behörden, Projektpartner und Organisationen Projektdauer: 1 bis 3 Jahre Medizinische Versorgung hilfsbedürftiger Menschen, nicht nur in Entwicklungsländern: Anonymer und kostenfreier Zugang zur Gesundheitsversorgung für benachteiligte Bevölkerungsgruppen auch in Europa (basismedizinische Versorgung für Menschen ohne Versicherungsschutz, unabhängig von deren Herkunft) Menschenrechtsarbeit: Dokumentation von Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts sowie Information der Öffentlichkeit über derartige Vorfälle Berufsgruppen Medizinische Berufe: Medizinische Koordinatoren; Chirurgen; Ärzte; Krankenschwestern und -pfleger; Hebammen; Psychologen; Apotheker (je nach Bedarf) Andere Berufe: Koordinatoren; Administratoren; Logistiker Tätigkeitsdauer Mindestens 6 Monate 16 Teil I Vergütung und soziale Leistungen Aufwandsentschädigung; Unterbringung vor Ort und Tagespauschale; Sozialleistungen (diese Angaben variieren je nach Position, Projekt, Einsatzort und Ursprungsland) Bewerbungsvoraussetzungen Zweijährige Berufserfahrung; 6 Monate Verfügbarkeit; Fliessende Englisch-, Französisch- oder Spanischkenntnisse; Flexibilität und die Fähigkeit mit Stress umzugehen; Offenheit für andere Kulturen Vorbereitung Vorbereitungstraining für zukünftige Helfer; Projektspezifische Information (Vorbereitung variiert je nach Einsatzort) Ärzte für die Dritte Welt e.V. Offenbacher Landstraße 224 60599 Frankfurt Telefon (0 69) 70 79 97-0 Telefax (0 69) 70 79 97-20 E-Mail: aerzte3welt@aerzte3welt.de Internet: http://www.aerzte3welt.de 3 Kontakt: Dr. Harald Kischlat; Anne Rouget Aufgaben Humanitäre, kurativ-medizinische Hilfe; Durchführung von Gesundheitsprogrammen; Präventivmedizinische Projekte; Impfkampagnen; Mütterschulungen; Familienplanungshilfen; Medikamentenhilfe; Basisgesundheitsdienste; „Rolling Clinics“ (überwiegend in Großstadt-Slums); Mitfinanzierung von Basisprojekten in den Bereichen Frauenförderung, Bildung, Ausbildung, Kleinproduktion und Hygiene Geographische Schwerpunkte Bangladesch, Indien, Kenia, Nicaragua, Philippinen Berufsgruppen Ärzte aller Fachrichtungen mit mindestens anderthalbjähriger Berufserfahrung 17 Tätigkeitsdauer In der Regel sechs Wochen oder längerfristig Vergütung und soziale Leistungen Keine Vergütung; Aufenthalts- und Einsatzkosten; Flugkosten zur Hälfte; Reisekrankenzusatzversicherung; Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten ggf. bei LangzeitEinsätzen Bewerbungsvoraussetzungen Humanitäres Engagement; Charakterliche Eignung; Identifikation mit den Grundsätzen der Organisation; Praktische Erfahrungen (wenigstens anderthalb Jahre), möglichst in Allgemeinmedizin und/oder Pädiatrie; Kommunikationsfähigkeit auf Englisch und/oder Spanisch, wenigstens für die Anamnese; Altersgrenze bei Ersteinsätzen 70 Jahre Vorbereitung Vorbereitungstreffen; Projekt-Kurzseminare; Ausführliche allgemeine und Projektinformationen bei Einsatzzusage; The Blue Book. A Medical Guide for our Projects; Projektmappen mit Berichten der Vorgänger Ärzte ohne Grenzen e.V. (MSF) Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin Telefon (0 30) 70 01 30-1 00 Telefax (0 30) 70 01 30-3 40 E-Mail: office@berlin.msf.org Internet: http://www.aerzte-ohne-grenzen.de http://www.msf.org 4 Kontakt: Sandra Lüttich; Ursula Michel; Dorrit Wagner Ärzte ohne Grenzen ist die deutsche Sektion der in Frankreich gegründeten Organisation Médecins Sans Frontières (MSF), die sich zu einem weltweiten Netzwerk mit 19 Sektionen entwickelt hat. 18 Teil I Aufgaben Humanitäre Hilfe in Kriegs- und Krisengebieten Basisgesundheitsversorgung; Hygiene- und Sanitärmaßnahmen; Ernährungsprogramme; Impfkampagnen; Trinkwasserversorgung Medizinische Programme HIV/Aids; Tuberkulose; Schlafkrankheit; Chirurgische Programme; Psycho-soziale Programme; Unterstützung von lokalen Gesundheitseinrichtungen Geographische Schwerpunkte Afrika, Asien, Lateinamerika Berufsgruppen Ärzte; Psychologen; Krankenschwestern und -pfleger; Hebammen; Medizinische Laboranten; Ernährungswissenschaftler; Techniker; Logistiker; Finanzfachkräfte Tätigkeitsdauer Neun bis zwölf Monate (bei Ärzten selten auch sechs Monate); Chirurgen und Anästhesisten auch kürzer Vergütung und soziale Leistungen Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis; Anfangsgehalt 859 EUR brutto; Unterkunft und Verpflegung vor Ort; Impfkosten; Reise-, Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung Bewerbungsvoraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens zweijährige Berufserfahrung; Gute englische Sprachkenntnisse; Reiseerfahrung in Entwicklungsländern; Tropenkurs für Pflegepersonal; Hohe physische und psychische Belastbarkeit; Flexibilität, Organisations- und Improvisationstalent; Respekt vor anderen Kulturen; Spezielle fachliche Voraussetzungen (je nach Berufsgruppe) Bewerbungsverfahren In englischer Sprache: Bewerbungsbogen, Motivationsschreiben und tabellarischer Lebenslauf; Einladung zu einem persönlichen Gespräch Vorbereitung Einwöchiger Vorbereitungskurs; Zwei- bis fünftägige individuelle Projektvorbereitung 19 ASA-Programm Lützowufer 6-9 10785 Berlin Telefon (0 30) 2 54 82-0 Telefax (0 30) 2 54 82-3 59 E-Mail: info@asa-programm.de Internet: http://www.asa-programm.de 5 Kontakt: Annette Schlicht ASA-Programm ist ein gemeinnützig und politisch unabhängig arbeitendes entwicklungspolitisches Lern- und Qualifizierungsprogramm in Trägerschaft der InWEnt gGmbH, einer Organisation für internationale Personalentwicklung, Weiterbildung und Dialog. 2011 werden die InWEnt, der Deutsche Entwicklungsdienst gGmbH (DED) und die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH bei Behalt der Stammsitze unter dem Namen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH fusionieren. Aufgaben Vermittlung von Teilstipendien für ein einjähriges entwicklungspolitisches Lern- und Qualifizierungsprogramm als Kombination aus Selbststudium, Seminar- und Praxisphase im In- und Ausland Programmumfang: Trainingsseminare; Dreimonatiger Praxisaufenthalt in einem Land Afrikas, Asiens, Lateinamerikas oder Südosteuropas; Nachbereitung im Rahmen eines Auswertungsseminars als Abschluss des offiziellen ASA-Zyklus Zielsetzung: Vermittlung von Wissen über globale Zusammenhänge; Motivierung für und Qualifizierung zu Engagement in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit; Anregen internationaler Kooperationen; Erwerb sozialer und interkultureller Kompetenz Ehrenamtlichen-Netzwerk zur Förderung und Unterstützung der Programmteilnehmenden bei deren Engagement für die entwicklungspolitische Bildungsarbeit in Deutschland und Europa Geographische Schwerpunkte Afrika, Asien, Lateinamerika, Südosteuropa 20 Teil I Teilnehmerkreis Junge Berufstätige aller Fachrichtungen mit abgeschlossener nicht-akademischer Ausbildung, auch Arbeitslose; Studierende aller Fachrichtungen an Hoch- und Fachhochschulen einschließlich Berufsakademien; Deutsche, Schweizer, Belgier und Liechtensteiner; Interessierte nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben Bewerbungen auf das europäische Tandemprogramm GLEN (Global Education Network of Young Europeans) für junge Europäer aus Deutschland, Estland, Frankreich, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn Aufenthaltsdauer Drei Monate Vergütung und soziale Leistungen Übernahme der Seminarkosten sowie der Beiträge für Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung während des Auslandaufenthaltes; Bezuschussung von Reisekosten und Auslandaufenthalt in Form eines Teilstipendiums (abhängig vom Gastland) Bewerbungsvoraussetzungen Gute Sprachkenntnisse; Entwicklungspolitisches Interesse; Soziales Engagement; Team- und Kommunikationsfähigkeit im interkulturellen Kontext; Alter: 21 bis 30 Jahre Bewerbungsverfahren Teilnahmebedingungen, Bewerbungsunterlagen und angebotene Projektplätze können jeweils ab Herbst eines Jahres im Internet unter www.asa-programm.de eingesehen werden; Bewerbung ist einzig online möglich Vorbereitung Vorbereitung erfolgt im Selbststudium und auf länderspezifischen Trainingsseminaren vor der Ausreise; Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit von Studierenden aus unterschiedlichen Fachbereichen und von Berufstätigen verschiedener Fachrichtungen; Nachweis guter Kenntnisse in der Verkehrssprache des jeweiligen Landes während der Vorbereitungszeit erforderlich; Erarbeitung landeskundlicher Informationen im Eigenstudium; Ausarbeitung von projektgebundenen Arbeitsplänen zur Vorlage bei den Partnerorganisationen 21 Mitgliedsorganisationen Mitgliedschaft unter anderem im europaweiten Netzwerk GLEN – Global Education Network of Young Europeans (www.glen-europe.org), das junge Menschen aus Westund Osteuropa zu Multiplikatoren für Globales Lernen ausbildet Bundesverwaltungsamt (BVA) Barbarastraße 1 50735 Köln Telefon (02 21) 7 58-0, (02 28) 9 93 58-0 Telefax (02 21) 7 58-28 23, (02 28) 9 93 58-28 23 E-Mail: poststelle@bva.bund.de Internet: http://www.bundesverwaltungsamt.de 6 BVA ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) und nimmt als zentraler Dienstleister der Bundesregierung mehr als 100 verschiedene Fachaufgaben für alle Bundesministerien wahr. Eine Abteilung innerhalb des BVA ist die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). Sie untersteht der Fachaufsicht des Auswärtigen Amtes (AA). Aufgaben Personelle, finanzielle und materielle Förderung sowie pädagogische Beratung der Deutschen Schulen im Ausland: Vermittlung von Auslandsdienstlehrkräften und Bundesprogrammlehrkräften sowie Übernahme der finanziellen Betreuung; Beratung von Lehrkräften, die als Ortslehrkräfte an Deutschen Auslandsschulen tätig werden wollen; Zuweisung von Bundesmitteln für die Ausstattung von Schulen; Förderung des Deutschunterrichts an ausländischen Schulen, unter anderem durch Entsendung von Fachberatern für Deutsch an ausländische Schulbehörden Personelle Förderung ausländischer schulischer Einrichtungen im Rahmen von Lehrerentsendeprogrammen (Bundesprogrammlehrkräfte) Berufsgruppen Auslandsdienstlehrkräfte: Beamtete Lehrkräfte und aus den neuen Bundesländern unbefristet angestellte Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für allgemein- und berufsbildende Schulzweige 22 Teil I Bundesprogrammlehrkräfte: Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen für allgemein bildende Schulen und Diplomlehrer aus den neuen Bundesländern. Sie müssen nicht im innerdeutschen Schuldienst tätig sein Ortslehrkräfte: Lehrkräfte, die von Deutschen Auslandsschulen unmittelbar nach Landesrecht eingestellt werden Tätigkeitsdauer Auslandsdienstlehrkräfte: Drei bis sechs Jahre; Funktionsstelleninhaber bis acht Jahre; Schulleiter sechs bis acht Jahre Bundesprogrammlehrkräfte: Im Regelfall zwei bis sechs Jahre Vergütung und soziale Leistungen Auslandsdienstlehrkräfte: In der Regel Arbeitsvertrag mit dem örtlichen Schulträger. Das BVA-ZfA gewährt eine steuerpflichtige Zuwendung mit steuerfreien Zulagen, erstattet Reise- und Umzugskosten nach besonderen Zuwendungsrichtlinien und gewährt beamteten Lehrkräften in Krankheits- und Todesfällen Beihilfen entsprechend der Bundesbeihilfeverordnung i.V.m. den Sondervorschriften Ausland. Für Gesundheitsschäden als Folge von Arbeitsunfällen oder einer Berufserkrankung auch in Folge von Tropenerkrankungen werden bei Anerkennung besondere Leistungen durch die Unfallkasse des Bundes gewährt Bundesprogrammlehrkräfte: In der Regel Arbeitsvertrag mit dem Schulträger sowie ortsübliches Gehalt und laufende Zuwendungen durch das BVA-ZfA. Zur sozialen Absicherung erhält dieser Personenkreis Pauschalen für Gesundheitsschäden als Folge von Arbeitsunfällen oder einer Berufserkrankung bei Anerkennung besondere Leistungen durch die Unfallkasse des Bundes Bewerbungsverfahren Auslandsdienstlehrkräfte: Anträge auf Vermittlung in den Auslandsschuldienst sind auf dem Dienstweg an die zuständigen Landesschulbehörden in Deutschland zu richten; Angenommene Bewerbungen werden dem Bundesverwaltungsamt zugeleitet Bei ungefähr 1.800 freigestellten Bewerbern und etwa 320 Vermittlungsmöglichkeiten pro Jahr ergeben sich unterschiedliche, oft längere Wartezeiten Bundesprogrammlehrkräfte: Interessenten, die nicht in einem festen Beschäftigungsverhältnis im Landesschuldienst stehen, bewerben sich unmittelbar beim BVA-ZfA (www.auslandsschulwesen.de; E-Mail: zfa.bewerbung@bva.bund.de) Die Schulen wählen die Lehrkräfte aus der Bewerberdatei und nehmen mit den Bewerbern unmittelbar Kontakt auf 23 Vorbereitung Auslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte werden in Seminaren und Lehrgängen auf ihre speziellen Aufgaben vorbereitet Cap Anamur Thebäerstraße 30 50823 Köln Telefon (02 21) 9 13 81 50 Telefax (02 21) 9 13 81 59 E-Mail: office@cap-anamur.org Internet: http://www.cap-anamur.org 7 Kontakt: Bernd Goeken Aufgaben Auf- und Ausbau von Gesundheitsdiensten; Medizinische Versorgung von Flüchtlingen; Medikamentenhilfe Geographische Schwerpunkte Afrika, Asien, Kaukasus-Region Afghanistan, Angola, Bangladesch, Côte d‘Ivoire, Haiti, Kenia, Kolumbien, Kongo Demokratische Republik, Liberia, Sierra Leone, Sudan, Uganda Berufsgruppen Ärzte; Krankenschwestern, -pfleger; Techniker; Logistiker Tätigkeitsdauer Mindestens sechs Monate (mit Verlängerungsmöglichkeit) Vergütung und soziale Leistungen 1.100 EUR brutto; Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfallversicherung Bewerbungsvoraussetzungen Dreijährige berufliche Erfahrung; Charakterliche Eignung 24 Teil I Bewerbungsverfahren Persönliches Kennenlernen Vorbereitung Medizinische Vorbereitungskurse beim Institute of Public Health der Universität Heidelberg (finanziert von der ausreisenden Fachkraft); Länderkundliche Vorbereitung in der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef), ggf. Sprachintensivkurse; Projektinformationen in Einzelgesprächen Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) Mendelssohnstraße 75-77 60325 Frankfurt Telefon (0 69) 71 91 21-0 Telefax (0 69) 71 91 21-19 E-Mail: cim@gtz.de Internet: http://www.cimonline.de 8 CIM, Personalvermittler der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, wurde 1980 als Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und der heutigen Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) gegründet. Es wird zum größten Teil vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert. Weitere Ministerien, nichtstaatliche Institutionen und Nichtregierungsorganisationen sowie privatwirtschaftliche Unternehmen beteiligen sich ebenfalls finanziell an CIM-Programmen. Aufgaben Vermittlung von Fach- und Führungskräften an Arbeitgeber in Entwicklungs-, Transformations- und Schwellenländer Programm Integrierte Fachkräfte Mit diesem Programm vermittelt CIM Fach- und Führungskräfte nach Afrika, Asien, Lateinamerika sowie Ost- und Südosteuropa. Zu den Arbeitgebern in den Partnerländern gehören staatliche und halbstaatliche Institutionen, Nichtregierungsorganisationen sowie Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft. Diese können sich mit ihrem Personalbedarf an CIM wenden. Voraussetzungen hierfür sind: Fehlen kompetenter 25 und gut ausgebildeter Fachkräfte vor Ort; Entwicklungspolitische Relevanz der Institutionen in den betreffenden Ländern; Übereinstimmung der Unternehmensziele mit denen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit; Bereitschaft des lokalen Arbeitgebers, mit der Integrierten Fachkraft einen lokalen Arbeitsvertrag abzuschließen und dieser ein ortsübliches Gehalt zu zahlen Auch jungen Nachwuchskräften mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung bietet CIM die Chance auf einen Auslandseinsatz in verantwortungsvoller Position. Die Arbeitgeber in den Partnerländern profitieren hierbei vom „state-of-the-art“-Knowhow, der großen Flexibilität und überdurchschnittlichen Leistungsbereitschaft dieser „Young Professionals“. Oft arbeiten diese im Tandem mit einer erfahrenen Fachkraft zusammen Programm Rückkehrende Fachkräfte Mit diesem Programm fördert CIM Menschen aus Entwicklungsländern, die in Deutschland qualifizierte Berufserfahrung gesammelt bzw. ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen haben. Sie werden bei der Rückkehr ins Heimatland unterstützt, um u.a. in entwicklungspolitisch bedeutsamen Positionen zu arbeiten und ihr Know-how im Herkunftsland einzubringen. Das Programm bietet ein breites Informationsangebot, Arbeitsvermittlung, Netzwerkbildung und finanzielle Förderung. In einzelnen Ländern stehen zudem Berater als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung Geographische Schwerpunkte Afrika südlich der Sahara, Asien, Lateinamerika, Maghreb, Neue unabhängige Staaten, Südosteuropa, Westasien Berufsgruppen Ingenieure; Volks-und Betriebswirte; Ausbilder; Hochschuldozenten; Naturwissenschaftler; Fachärzte; Juristen; Finanzexperten Tätigkeitsdauer Programm Integrierte Fachkräfte: Arbeitsvertrag in der Regel zwei Jahre; Verlängerung möglich Arbeitsvertrag für „Young Professionals“ ein bis zwei Jahre; Verlängerung möglich Vergütung und soziale Leistungen Programm Integrierte Fachkräfte Einstellung und Arbeitsvertrag durch lokalen Arbeitgeber zu einem ortsüblichen Gehalt; CIM bezuschusst Gehalt und Beiträge zur deutschen Sozialversicherung der Fachkraft 26 Teil I Programm Rückkehrende Fachkräfte Information und Beratung zur Stellensuche im Rückkehrerland; Reise- und Transportkostenzuschüsse können gewährt werden; Gehaltszuschüsse für bis zu 24 Monate (je nach entwicklungspolitischem Stellenwert der Tätigkeit) Bewerbungsvoraussetzungen Programm Integrierte Fachkräfte Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedslandes der Europäischen Union; Abgeschlossene Berufsausbildung oder/und Hochschulabschluss, dazu mindestens drei Jahre Berufserfahrung („Young Professionals“ auch weniger); Fundierte Fach- und gute Sprachkenntnisse in der Verkehrssprache des künftigen Einsatzlandes; Einfühlungsvermögen in andere Kulturen und Arbeitsweisen sowie interkulturelle Kompetenz; Bereitschaft und Fähigkeit, eigenes Wissen weiterzugeben Programm Rückkehrende Fachkräfte Dieses Programm wendet sich an Staatsangehörige aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die in Deutschland leben und hier entweder beruflich tätig waren bzw. ein Studium oder eine Ausbildung absolviert haben Bewerbungsverfahren Programm Integrierte Fachkräfte Schriftliche Bewerbung (Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf); Einladung zum persönlichen Auswahlgespräch bei CIM; Nach Vorauswahl schlägt CIM dem Arbeitgeber geeignete Fachkräfte vor; Einstellungsentscheidung beim Arbeitgeber im jeweiligen Partnerland Ausgeschriebene Stellen für Integrierte Fachkräfte unter www.cimonline.de Programm Rückkehrende Fachkräfte Interessenten erhalten auf Anfrage Informationen und Antragsunterlagen Ausgeschriebene Stellen für Rückkehrende Fachkräfte unter www.cimonline.de Vorbereitung Programm Integrierte Fachkräfte Dreitägige Einführung bei CIM in Frankfurt und der GTZ in Eschborn, dazu in der Regel eine bis zu dreimonatige Vorbereitung in der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt in Bad Honnef 27 Programm Rückkehrende Fachkräfte Länder- und themenbezogene Informationsveranstaltungen und Seminare Christliche Fachkräfte International e.V. (CFI) Wächterstraße 3 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 2 10 66-0 Telefax (07 11) 2 10 66-33 E-Mail: cfi@gottes-liebe-weltweit.de Internet: http://www.gottes-liebe-weltweit.de 9 CFI wurde 1984 von Hilfe für Brüder International (HfB) und mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen (AEM) als Personalentsendeorganisation gegründet, ist mit HfB über gemeinsame Organisationsstrukturen eng verbunden und arbeitet mit AEM sowie der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA) bei verschiedenen Projekten zusammen. Aufgaben Vermittlung von Fachkräften in Entwicklungsprogramme und -projekte evangelischer Kirchen und christlicher Organisationen in Entwicklungsländern: Erziehungswesen; Land- und Forstwirtschaft; Technische und handwerkliche Ausbildung; Kleinunternehmerförderung; Dorfentwicklungsprogramme; Bauwesen; Sozialarbeit Geographische Schwerpunkte Afrika, Asien, Lateinamerika Berufsgruppen Ärzte; Dipl.-Agraringenieure; Land- und Forstwirte; Ingenieure; Techniker; Handwerksmeister; Bauingenieure; Betriebswirte; Dozenten; Lehrer; Sozialpädagogen Tätigkeitsdauer Drei Jahre; mit Verlängerungsoption 28 Teil I Vergütung und soziale Leistungen Unterhaltsgeld, dazu ggf. Kaufkraftzuschlag; Soziale Sicherung nach Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG), mit Hilfen bei der Wiedereingliederung in Deutschland Bewerbungsvoraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung und gefestigte Berufserfahrung; Gute Sprachkenntnisse in den allgemeinen Verkehrssprachen; Führungsqualitäten, Teamfähigkeit und psychische Stabilität; Willen zur Fortbildung; Interkulturelles Interesse Mit Rücksicht auf die ausländischen Partner von CFI sollte der Bewerber bewusster Christ und aktiv in einer Gemeinde sein Bewerbungsverfahren Personalauswahl durch Bewerbungsgespräche und Vorbereitungsseminare; Endauswahl in Absprache mit den Partnerorganisationen Vorbereitung Kurse zu Landessprachen und Fachvokabular; Fachliche und landeskundliche Vorbereitung Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V. Nibelungenstraße 124 64625 Bensheim Telefon (0 62 51) 1 31-0 Telefax (0 62 51) 1 31-1 2 78 E-Mail: info@cbm.de Internet: http://www.cbm.de 10 Aufgaben Finanzielle Förderung von und fachliche Beratung zu Projekten für Menschen mit Behinderungen; Programme zur Verhütung von Behinderungen, insbesondere von Augenkrankheiten und orthopädischen Schädigungen; Community-based Rehabilitation (CBR); Schul- und Berufsausbildung; Rehabilitation für Behinderte 29 Geographische Schwerpunkte Afrika, Asien, Lateinamerika Berufsgruppen Augenärzte; HNO-Ärzte; Orthopäden; Rehabilitationsfachkräfte; Verwaltungsfachkräfte Tätigkeitsdauer Zwei Jahre; mit Verlängerungsmöglichkeit Vergütung und soziale Leistungen Nach AVR des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland, mit Sonderkonditionen für Auslandseinsätze Bewerbungsvoraussetzungen Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung; Sehr gute Englischkenntnisse; Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche; Mindestalter: 28 Jahre Bewerbungsverfahren Schriftliche Bewerbung; Interviews; Assessment Center; Offene Stellen über www.cbm.org unter „Jobs“ Vorbereitung Die Vorbereitung erfolgt während einer individuell angepassten Einführungswoche sowie Besuch im vorgesehenen Projekt Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5 65760 Eschborn Telefon (0 61 96) 79-0 Telefax (0 61 96) 79-11 15 E-Mail: info@gtz.de Internet: http://www.gtz.de 30 11 Teil I GTZ ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen im Bundesbesitz und wurde 1975 als Zusammenschluss aus den Vorgänger-Institutionen GAWI – GarantieabwicklungsGesellschaft GmbH und Bundesstelle für Entwicklungshilfe (BfE) gegründet. Sie unterstützt die Bundesregierung bei der Verwirklichung ihrer entwicklungspolitischen Ziele. Ihr Hauptauftraggeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Darüber hinaus ist sie tätig für andere Bundesressorts, Regierungen anderer Länder, internationale Auftraggeber wie Europäische Kommission, Vereinte Nationen und Weltbank sowie Unternehmen der privaten Wirtschaft. Das Unternehmen ist in 87 Ländern mit eigenen Büros vertreten und weltweit in mehr als 130 Ländern tätig. 2011 werden die GTZ, der Deutsche Entwicklungsdienst gGmbH (DED) und die InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH bei Behalt der Stammsitze unter dem Namen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH fusionieren. Aufgaben Prüfung und Durchführung (Planung, Steuerung, Überwachung) von Programmen der Technischen Zusammenarbeit mit Partnern in Entwicklungsländern im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland sowie staatlicher Stellen in Entwicklungsländern; Lieferung von Ausrüstungsgütern für die Projekte; Durchführung von Nothilfe- und Flüchtlingsprogrammen in akuten Notsituationen Entsendung qualifizierten Fachpersonals in folgende Arbeitsbereiche: Wirtschaft und Beschäftigung; Staat und Demokratie – Regierungsberatung; Gesundheit; Bildung; Soziale Sicherheit; Umwelt; Infrastruktur; Agrarwirtschaft; Fischerei; Ernährung Geographische Schwerpunkte Afrika, Arabische Länder, Karibik, Kaukasus-Region, Lateinamerika, Maghreb, Mittelmeerraum, Osteuropa, Südliches Afrika, Südosteuropa, Westasien, Zentralasien Berufsgruppen Ökonomen; Soziologen; Politologen; Ethnologen; Stadt- und Regionalplaner; Geografen; Ärzte (Public Health); Gesundheitsökonomen; Sozialwissenschaftler; Hochschullehrer (Natur- und Ingenieurwissenschaften); Erziehungswissenschaftler; Pädagogen für die Bereiche Grundbildung und Berufliche Bildung mit dem Schwerpunkt Entwicklung von Bildungssystemen, -institutionen; Volkswirte; Betriebswirte; Verwaltungswissenschaftler; Wirtschaftsingenieure; Agraringenieure (alle Fachrichtungen); Forstwirte; Ingenieure (Umwelt, Wasser, Energie); Transportökonomen; Juristen Tätigkeitsdauer Abhängig von der Dauer des Projektabkommens, in der Regel zwei bis drei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit 31 Vergütung und soziale Leistungen Ein Tarifvertrag regelt die Vergütung (Grundgehalt, Einsatzzulage und Kaufkraftausgleich). Die gesetzlichen Sozialleistungen entsprechen den für das Inland geltenden Regelungen und umfassen die gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Freiwillige Sozialleistungen: Betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung in Form einer Gruppenversicherung; Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen; Schul- und Kinderreisebeihilfen; Leistungen bei Krankheiten und Unfällen, die auf die besonderen Risiken des Einsatzlandes zurückzuführen sind; Ersatzleistungen für Schäden infolge kriegerischer Ereignisse oder politischer Unruhen; Übergangsgeld Zusätzliche Leistungen: Übersiedlungskostenpauschale auch für die Familienangehörigen; Gewährung von Heimaturlaub nach einer bestimmten Aufenthaltszeit im Gastland; Zahlung von Sonderleistungspauschalen (jährlich) Bewerbungsvoraussetzungen Mehrjährige Berufs- und möglichst Auslandserfahrung; Gute Fremdsprachenkenntnisse; Tropentauglichkeit Bewerbungsverfahren Bewerbungen online über das GTZ-Stellenportal unter www.gtz.de/jobs Vorbereitung Neben einer generellen unternehmensbezogenen und länderkundlichen Ausbildung werden ggf. nach Fachrichtungen getrennte Vorbereitungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen durchgeführt, u.a. mit der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef) Deutsche Welthungerhilfe e.V. Friedrich-Ebert-Straße 1 53173 Bonn Telefon (02 28) 22 88-0 Telefax (02 28) 22 88-3 33 E-Mail: info@welthungerhilfe.de Internet: http://www.welthungerhilfe.de Kontakt: Gabriele Merten, Telefon -1 71 32 12 Teil I Welthungerhilfe wurde 1962 als Nationales Komitee der „Freedom from Hunger Campaign“ der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gegründet. Sie ist seit 1967 eingetragen als „Deutsche Welthungerhilfe e.V.“, Mitbegründerin des Bündnisses „Entwicklung hilft“ sowie Mitbegründerin der Alliance2015 (November 2000), einem europäischen Verbund der Organisationen: Concern Worldwide (Irland), Hivos (Niederlande), Ibis (Dänemark), Cesvi (Italien), People In Need (Tschechische Republik), ACTED (Frankreich). Aufgaben Unterstützung von Partnerorganisationen in den Bereichen: Ernährungssicherung im ländlichen Raum; Trinkwasserversorgung; Ressourcenschutz; Basisinfrastruktur Durchführung eigener Projekte der Not- und Übergangshilfe Geographische Schwerpunkte Afrika, Asien, Lateinamerika Berufsgruppen Agrar- und Bewässerungsingenieure; Bauingenieure; Geografen; Veterinärmediziner (gelegentlich) Tätigkeitsdauer Sechs Monate bis zwei Jahre Vergütung und soziale Leistungen Regelwerk für Auslandsmitarbeiter der Welthungerhilfe Bewerbungsvoraussetzungen Abgeschlossenes Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium; Sprachkenntnisse; Mehrjährige Berufserfahrung in Entwicklungsländern Bewerbungsverfahren Bewerbung nur auf Ausschreibung erbeten; Interviews Vorbereitung Berufsbezogene Vorbereitung bei Welthungerhilfe; Länderkundliche Vorbereitung in der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef) 33 Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Kennedyallee 50 53175 Bonn Telefon (02 28) 8 82-0 Telefax (02 28) 8 82-4 44 E-Mail: postmaster@daad.de Internet: http://www.daad.de 13 Kontakt: Zuständige Regionalreferate DAAD (gegründet 1925) ist eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen zur Förderung der Hochschulbeziehungen mit dem Ausland, vor allem durch den Austausch von Studenten und Wissenschaftlern. Er unterhält 14 Außenstellen und 50 Informationszentren. Er ist das nationale Sekretariat der IAESTE für den Praktikantenaustausch, die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit und Beratungsstelle für TEMPUS. Aufgaben Pflege der akademischen Beziehungen zum Ausland: Vermittlung und Förderung u.a. von lang- und kurzfristigen Lehrtätigkeiten deutscher wissenschaftlicher Lehrkräfte an ausländischen Hochschulen Ein aus Hochschullehrern bestehender unabhängiger Gutachterausschuss entscheidet über die Einrichtung von Langzeitdozenturen und über die persönliche Eignung der Bewerber für Langzeitdozenturen sowie über die Förderung von Kurzzeitdozenturen Berufsgruppen Wissenschaftliche Lehrkräfte aller Fachrichtungen, die Lehrerfahrung an einer deutschen bzw. ausländischen Hochschule nachweisen können Tätigkeitsdauer Langzeitdozenturen In der Regel mindestens ein Jahr, höchstens fünf Jahre Kurzzeitdozenturen Mindestens vier Wochen, höchstens sechs Monate 34 Teil I Vergütung und soziale Leistungen Langzeitdozenturen Der Dozent schließt mit seiner Gasthochschule einen Arbeitsvertrag und wird in der Regel von ihr wie ein einheimisches Mitglied des Lehrkörpers vergütet. Der DAAD gewährt im Rahmen einer besonderen Vereinbarung mit dem Dozenten als zusätzliche Leistungen eine monatliche Ausgleichszulage, Zuschüsse zu den Übersiedlungskosten, Schulbeihilfe, Zuschüsse zu den Kosten der Gesundheitsvorsorge einschließlich einiger Beihilfen in Krankheitsfällen sowie zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Voraussetzung für Beihilfen in Krankheitsfällen ist, dass der Dozent sich und seine Familie auf eigene Kosten ausreichend gegen Krankheit versichert. Eine Krankenversicherung mit Auslandsdeckung kann vom DAAD vermittelt werden Dozenten an außereuropäischen Hochschulen können einen Fahrtkostenzuschuss für Heimaturlaub, für Vorstellungsreisen und zur Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen erhalten Auf Antrag kann nach Beendigung der Dozentur unter bestimmten Voraussetzungen für höchstens drei Monate ein Überbrückungsgeld gewährt werden Hinweis: Da Dozenten während der Dauer der Auslandstätigkeit nicht der deutschen Arbeitslosenversicherung unterliegen, besteht in der Regel nach der Rückkehr kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe Kurzzeitdozenturen Die Förderung setzt eine Einladung von einer Gasthochschule voraus, die sich an den Kosten der Dozentur angemessen beteiligt (Zahlung eines Honorars oder Gewährung von Unterkunft und Verpflegung); Flug- und Fahrtkosten trägt der DAAD Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes werden täglich Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung gewährt; Leistungen der Gasthochschule in Form von Honorarzahlungen, Aufenthaltskosten, Fahrtkosten vermindern den vom DAAD bewilligten Zuschuss. Die Zuwendungsbedingungen gehen davon aus, dass Kurzzeitdozenturen in aller Regel von an deutschen Hochschulen beschäftigten Wissenschaftlern wahrgenommen werden, die dazu unter Fortzahlung der Bezüge von ihren Heimathochschulen beurlaubt werden Bewerbungsvoraussetzungen Bewerber müssen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates und die entsprechende fachliche Qualifikation besitzen. Sie müssen in der Regel die Qualifikation für eine Hochschullehrertätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland haben und über Lehrerfahrung an einer deutschen Hochschule verfügen 35 Ein erhebliches sprachliches Differenzierungsvermögen im mündlichen Gebrauch der Fremdsprache ist unabdingbare Voraussetzung für einen Erfolg der Lehrtätigkeit. Die für die jeweiligen Unterrichtsaufgaben erforderlichen Sprachkenntnisse müssen vor der Ausreise erworben werden. Dabei werden Grundkenntnisse der Unterrichtssprache schon bei der Bewerbung vorausgesetzt. Ausnahmen gelten für selten gelehrte Sprachen Bewerbungsverfahren Die Entscheidung über die Einrichtung einer Lang- oder Kurzzeitdozentur setzt die Einladung bzw. den Antrag einer ausländischen Hochschule voraus, die in einer Stellenausschreibung Aufgabenstellung und Qualifikation der benötigten Lehrkraft definiert und die erforderliche Infrastruktur bereitstellt Der DAAD sucht, ggf. durch Ausschreibungen, geeignete Bewerber und stellt sie dem Gutachterausschuss vor. Dieser entscheidet dann, welcher Kandidat der Gasthochschule zur Einstellung vorgeschlagen werden soll. Wird ein Bewerber von der ausländischen Hochschule akzeptiert, erhält er vom DAAD eine Förderzusage Vorbereitung Es besteht die Möglichkeit, an einem sechswöchigen Kurs der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef) teilzunehmen Deutscher Entwicklungsdienst gGmbH (DED) Bewerberreferat Tulpenfeld 7 53113 Bonn Telefon (02 28) 24 34-0 Telefax (02 28) 24 34-1 11 E-Mail: poststelle@ded.de Internet: http://www.ded.de 14 Kontakt: Susanne Gentges (Anwerbung und Auswahl von Entwicklungshelfern), Telefon -2 51 DED ist einer der führenden europäischen Personalentsendedienste in der Entwicklungszusammenarbeit. Die 1963 gegründete Einrichtung arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). 36 Teil I 2011 werden der DED, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH bei Behalt der Stammsitze unter dem Namen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH fusionieren. Aufgaben Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in Entwicklungsländern. Dafür haben sich bis heute mehr als 16.000 Entwicklungshelferinnen und -helfer eingesetzt. Gegenwärtig sind rund 2.600 der fast 3.000 Beschäftigten in 47 Ländern tätig Arbeitsfelder Entsendung berufserfahrener und sozial engagierter Fachkräfte in staatliche und zivilgesellschaftliche Programme und Projekte der Partnerländer; Bereiche: Armutsminderung; Förderung selbstbestimmter nachhaltiger Entwicklung; Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen; Verwirklichung demokratischer Strukturen; Zivile Konfliktbearbeitung Nachwuchsförderungsprogramm (NFP): Einjähriger Aufenthalt für qualifizierte Berufsanfänger sowie Fach- und Hochschulabsolventen (bis 28 Jahre) in einem der Partnerländer des DED zur Sammlung von entwicklungspolitischen, beruflichen, persönlichen und interkulturellen Erfahrungen Freiwilligendienst „weltwärts mit dem DED“ in Entwicklungsländer: Durch ehrenamtliche Tätigkeiten können junge Menschen im Alter zwischen 18 und 23 Jahren internationale Erfahrungen sammeln sowie interkulturelle Kompetenz und Qualifikationen für ihre berufliche Orientierung erwerben Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zwecks Sensibilisierung für die gemeinsamen Interessen und Probleme der Einen Welt Unterstützung einheimischer Organisationen und Selbsthilfe-Initiativen durch fachliche Beratung, Finanzierung kleinerer Programme und Förderung einheimischer Fachkräfte Vermittlung deutscher Entwicklungshelfer in das Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) Arbeitsbereiche Armutsbekämpfung (Aktionsprogramm 2015); Ländliche Entwicklung; Ressourcenschutz; Forstwirtschaft; Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung; Kommunalentwicklung; Demokratieförderung; Gesundheitswesen; Soziale Dienste; Förderung der Zivilgesellschaft; Ziviler Friedensdienst; Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft (PPP); Entwicklungspolitische Bildungsarbeit 37 Geographische Schwerpunkte Afrika, Asien, Lateinamerika, Ostafrika, Südliches Afrika, Westafrika, Zentralasien Berufsgruppen Die Voraussetzungen für jeden Projektarbeitsplatz können aktuell im Internet unter www.ded.de/Stellenmarkt eingesehen werden In unterschiedlicher Häufigkeit werden geeignete Personen nachfolgend genannter Berufsgruppen gesucht (der genaue Berufsabschluss ist weniger wichtig als der Nachweis der geforderten Kompetenzen) Agraringenieure; Agrarökonomen; Agrarbiologen; Forstingenieure; Gartenbauingenieure; Geografen; Geologen; Hydrologen; Ingenieure für Wasserbau Meister und Betriebswirte des Handwerks; Berufsschul- und Gewerbelehrer aus den Bereichen Holz, Metall, Elektro- und Kraftfahrzeugtechnik Betriebs- und Volkswirte; Ökonomen; Master of Business Administration; Wirtschaftswissenschaftler; Bankbetriebswirte; Kaufleute; Marketingfachkräfte; Organisations- und Unternehmensberater; Wirtschaftsingenieure Ingenieure: Elektrotechnik; Informatik; Maschinenbau; Tiefbau (Wasser- und Abwasserversorgung); Straßen-, Pisten- und Brückenbau Fachärzte für Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe und Allgemeinmedizin; Lehrhebammen; Lehrkrankenschwestern; Physiotherapeuten; Orthopädiemechaniker Soziologen; Sozialpädagogen; Sozialarbeiter; Pädagogen; Sozialwissenschaftler; Politologen; Ethnologen; Anthropologen; Psychologen; Friedenspädagogen; Kulturwissenschaftler; Regionalwissenschaftler (mit handwerklichem oder betriebswirtschaftlichem Hintergrund erwünscht, aber nicht Bedingung) Fachkräfte unterschiedlicher Fachrichtungen mit Erfahrungen im Zivilen Friedensdienst in Postkonfliktländern sowie Methodenkenntnissen zu Konfliktmanagement und Ziviler Konfliktbearbeitung Fachkräfte für den Bereich Trinkwasser, Wassermanagement, Abwasser- und Abfallentsorgung (z.B. Umwelttechniker mit Studienschwerpunkt Geographie, Umweltwirtschaft, Wasserbau und Siedlungswesen, Abwasserwirtschaft; Ingenieure mit Schwerpunkt Wassermanagement, Wasserressourcenmanagement) Tätigkeitsdauer Entwicklungshelfer Zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit bis zu fünf Jahren; zweitmalige Entsendung möglich 38 Teil I Entwicklungsstipendiaten Ein Jahr, zusätzlich vier Wochen Vorbereitung in Deutschland Freiwillige mit weltwärts Ein Jahr, einschließlich dreiwöchiger Vor- und Nachbereitung in Deutschland Vergütung und soziale Leistungen Informationen zu den Leistungen für die verschiedenen Programme unter www.ded.de/leistungen Informationen zu den www.ded.de/weltwärts Leistungen für Freiwillige mit weltwärts unter Bewerbungsvoraussetzungen Entwicklungshelfer Abgeschlossenes Studium und zwei- bis dreijährige Berufserfahrung oder abgeschlossene Berufsausbildung und Abschluss als Meister sowie zwei- bis dreijährige Berufserfahrung als Meister; Gute Fremdsprachenkenntnisse in mindestens einer der vier Verkehrssprachen: Englisch, Französisch, Spanisch oder Portugiesisch; Persönliche und gesundheitliche Eignung sowie soziales Engagement Entwicklungsstipendiaten Abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulabschluss im Spektrum der Tätigkeitsfelder des DED; Höchstalter 28 Jahre; Bereitschaft, alleine auszureisen; Gute Kenntnisse in einer der oben genannten Sprachen Ziviler Friedensdienst Voraussetzungen wie unter Entwicklungshelfer genannt; Zusätzlich Auslandserfahrung, möglichst Projekterfahrung; Erfahrung in ziviler Konfliktbearbeitung und Konfliktmanagement weltwärts mit dem DED Alter 18 bis 23, in Ausnahmefällen bis 28 Jahre; Deutsche Staatsangehörigkeit oder dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland; Haupt- oder Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung; Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife; Weltoffenheit, Lernbereitschaft, Fähigkeit zur Teamarbeit, Interesse an Kultur und Problematik der Entwicklungsländer; Gute Grundkenntnisse einer im Partnerland gesprochenen Sprache; Teilnahme am mindestens 25-tägigen fachlich-pädagogischen Begleitprogramm (Informations- und Auswahltagung; Vorbereitung; Zwischen- und Rückkehrerseminare); Bereitschaft zum Engagement in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Deutschland nach Rückkehr 39 Sämtliche Bewerbungen sind online an den DED zu richten (www.ded.de/ stellenmarkt); Interessenten können sich auf bis zu drei angebotene Projektplätze gleichzeitig bewerben Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Carstennstraße 58 12205 Berlin Telefon (0 30) 8 54 04-0, -3 07 Telefax (0 30) 8 54 04-4 50, -4 70 E-Mail: drk@drk.de Internet: http://www.drk.de 15 DRK hat 19 Landesverbände, 538 Kreisverbände, ca. 18.400 Ortsvereine und Rotkreuzgemeinschaften. Aufgaben Im Rahmen der internationalen Rotkreuz-Zusammenarbeit entsendet das DRK Fachkräfte in Programme der Humanitären Hilfe und in längerfristige Entwicklungsprogramme Berufsgruppen Fachärzte; Krankenschwestern, -pfleger; Hebammen; Labortechniker; Wasser- und Hygiene-Fachkräfte (Trinkwasseraufbereitung); Finanz- und Verwaltungsfachleute; Logistiker; Projektmanager; Disaster Management and Preparedness Experten; Baufachkräfte (z.B. Architekten) Tätigkeitsdauer Katastrophenhilfe: Vier bis zwölf Wochen (vor allem für medizinische Fachkräfte), andere Einsätze in der Regel sechs bis zwölf Monate Institutional Development und andere Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit: Ein bis zwei Jahre Vergütung und soziale Leistungen Vergütung in Anlehnung an DRK-Tarifvertrag, dazu länderspezifisch Tagegeld; Sozial-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung; Mitnahme von 40 Teil I Familienangehörigen in der Regel nicht möglich; Arbeitszeiten nach den Erfordernissen vor Ort; Urlaub in der Regel nach Einsatzende Bewerbungsvoraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung; Mindestens zweijährige Berufserfahrung; Gute Sprachkenntnisse (Englisch; Französisch); Auslandserfahrung (nach Möglichkeit im Fachbereich des Bewerbers); Tropentauglichkeit Bewerbungsverfahren Schriftliche Bewerbung an das: DRK Generalsekretariat, Team 21 – Internationale Zusammenarbeit, Personal Ausland, Carstennstraße 58, 12205 Berlin Vorbereitung Allgemeine und fachspezifische Einführungsseminare Dienste in Übersee gGmbH (DÜ) Ulrich-von-Hassell-Straße 76 53123 Bonn Telefon (02 28) 81 01-0 Telefax (02 28) 81 01-1 60 E-Mail: eed@eed.de Internet: http://www.eed.de 16 Kontakt: Jürgen Deile, Telefon: -25 13 DÜ ist als Tochtergesellschaft des Evangelischen Entwicklungsdienstes (EED) Träger des Personellen Entwicklungsdienstes evangelischer Kirchen in Deutschland. Aufgaben Vermittlung von Fachkräften aufgrund von Personalanforderungen überseeischer Partnerorganisationen (Kirchen und kirchennahe Einrichtungen, Regierungsstellen und gemeinnützige Organisationen). Die vermittelten Fachkräfte sind bei den lokalen Trägern angestellt. DÜ übernimmt die Suche, Auswahl, Vorbereitung und Begleitung der Fachkräfte sowie deren Absicherung nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) 41 Arbeitsbereiche Gemeinwesenarbeit; Bildungsarbeit; Gesundheit; Trägerstrukturförderung; Advocacy; Vernetzungsarbeit; Ökologie; Konfliktbearbeitung; Menschenrechtsarbeit Geographische Schwerpunkte Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa Berufsgruppen Fachkräfte zur Personal- und Organisationsberatung; Verwaltungsfachkräfte; Sozialpädagogen mit Zusatzqualifikationen (z.B. im Management); Sozialwissenschaftler; Erwachsenenbildner; Fachkräfte der beruflichen Bildung; Psychologen mit Erfahrung in interkultureller Trauma-Bearbeitung; Fachärzte für Gynäkologie, Pädiatrie, Psychiatrie und Innere Medizin; Gesundheitspersonal im Aus- und Weiterbildungsbereich; Ergotherapeuten; Agrarökonomen; Fachkräfte für die Mitarbeit in der humanitären Katastrophenhilfe und für den Friedensfachdienst Tätigkeitsdauer Drei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit Vergütung und soziale Leistungen Unterhaltsleistungen und soziale Sicherung entsprechend den Bestimmungen des Entwicklungshelfer-Gesetzes; Ausreise- und Wiedereingliederungsbeihilfe Bewerbungsvoraussetzungen Mindestalter 25 Jahre; Abgeschlossene Berufsausbildung; Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung; Tropentauglichkeit; Bereitschaft, im kirchlichen Umfeld zu arbeiten; Gesellschaftspolitisches Engagement Bewerbungsverfahren Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen; Teilnahme an einer Informationsveranstaltung (Orientierungskurs); Auswahltagung mit Einzelgesprächen und psychologischer Beratung; Finale Entscheidung durch die anfordernde Partnerorganisation auf Basis eines Personalvorschlags von DÜ Vorbereitung DÜ-Ausreisekurs; Intensive Sprachvorbereitung; Länderkundliche, persönliche und ggf. berufsspezifische Vorbereitung 42 Teil I dvv international – Institut für Internationale Zusammenarbeit des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. Obere Wilhelmstraße 32 53225 Bonn Telefon (02 28) 9 75 69-0 Telefax (02 28) 9 75 69-55 E-Mail: info@dvv-international.de Internet: http://www.dvv-international.de 17 Kontakt: Dr. Roland Schwartz; Uwe Gartenschlaeger dvv international ist ein Institut des Deutschen Volkshochschul-Verbandes. Dieser wurde 1953 als Dachverband der heute sechzehn Landesverbände der Volkshochschulen (VHS) in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Aufgaben Projekte zur Armutsbekämpfung im Bereich Erwachsenenbildung Geographische Schwerpunkte Afrika, Asien, Europa, Kaukasus-Region, Lateinamerika, Mittelmeerraum, Südosteuropa, Zentralasien Berufsgruppen Erwachsenenbildner; Pädagogen; Sozialwissenschaftler Tätigkeitsdauer Drei bis fünf Jahre Vergütung und soziale Leistungen In Anlehnung an den Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen Bewerbungsvoraussetzungen Abgeschlossenes Studium; Fremdsprachenkenntnisse Bewerbungsverfahren Bewerbung nur auf Ausschreibung erbeten; Interview 43 Vorbereitung In der Regel zwei bis drei Monate länderkundliche, projektspezifische und ggf. sprachliche Vorbereitung in Zusammenarbeit mit der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef) und anderen Organisationen EIRENE Internationaler Christlicher Friedensdienst e.V. Engerser Straße 81 56564 Neuwied Telefon (0 26 31) 83 79-0 Telefax (0 26 31) 83 79-90 E-Mail: eirene-int@eirene.org Internet: http://www.eirene.org 18 Kontakt: Thorsten Klein EIRENE wurde 1957 gegründet und ist eine internationale ökumenische Organisation für Friedens- und Entwicklungsdienste. Aufgaben Entsendung von Fachkräften in Projekte in Afrika und Lateinamerika Vermittlung von Freiwilligen in Länder des Nordens und Südens Partnerorganisationen sind tätig in den Bereichen: Ländliche Entwicklung; Zivile Konfliktbearbeitung; Erwachsenenbildung; Organisationsbetreuung; Menschrechtsarbeit; Medienarbeit Mitglied im Aktionsbündnis Landmine.de sowie bei der Kampagne für Saubere Kleidung Geographische Schwerpunkte Afrika, Lateinamerika Bolivien, Burundi, Costa Rica, Kongo Demokratische Republik, Mali, Marokko, Nicaragua, Niger, Tschad, Uganda 44 Teil I Berufsgruppen Agraringenieure/-wissenschaftler; Geografen; Sozialarbeiter; Pädagogen; Soziologen; Politologen; Ethnologen; Journalisten; Verwaltungswissenschaftler; Medienwissenschaftler; Erziehungswissenschaftler (für Bolivien; Burundi; Demokratische Republik Kongo, Mali; Nicaragua; Niger; Tschad) Tätigkeitsdauer Fachkräfte: Zwei bis drei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit Vergütung und soziale Leistungen Entsprechend dem Entwicklungshelfer-Gesetz und EIRENE-Richtlinien Bewerbungsvoraussetzungen Fachkräfte: Entsprechend der Stellenausschreibung (Abgeschlossene Berufsausbildung; Berufserfahrung; Tropentauglichkeit; Sprachkenntnisse; Engagement in den Bereichen „Dritte Welt“, Gewaltfreiheit oder Sozial-, Gemeinde-, Gruppenarbeit erwünscht) Bewerbungsverfahren Fachkräfte: Stellenausschreibungen erfolgen in der Presse, internen Mitteilungen bzw. über die EIRENE-Homepage. Nach persönlichen Gesprächen wird eine Entscheidung getroffen Vorbereitung Fachkräfte: In der Regel dreimonatige Vorbereitung (Fach-, Methoden- und Sprachkurse); Zweiwöchiger Kurs über Ziele und Methoden der friedens- und entwicklungspolitischen Arbeit von EIRENE Forum Ziviler Friedensdienst e.V. (forumZFD) Wesselstraße 12 53113 Bonn Telefon (02 28) 85 02 96-0 Telefax (02 28) 85 02 96-99 E-Mail: kontakt@forumZFD.de Internet: http://www.forumZFD.de 19 Kontakt: Heinz Wagner (Geschäftsführer) 45 forumZFD wurde 1996 gegründet und ist Dachorganisation von 39 Mitgliedsorganisationen sowie rund 150 Einzelmitgliedern. Als anerkannte Trägerorganisation im Zivilen Friedensdienst erhält es Projektmittel vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem Auswärtigen Amt (AA) und Europäischer Union (EU). Aufgaben Stärkung der friedenswilligen Kräfte in Konfliktgebieten durch Entsendung von Friedensfachkräften Förderung von Konflikttransformationsprozessen: Vernetzung friedenswilliger Akteure; Einbindung auch von Blockadekräften; Vermittlung zwischen verfeindeten Gruppen; Schaffung „geschützter Räume“ zur Begegnung von Vertretern der Konfliktparteien Kooperationspartner in der Projektarbeit sind: Pax Christi Aachen; Pax Christi Rottenburg-Stuttgart; Förderverein Willy Brandt Zentrum Jerusalem; Evangelische Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer Geographische Schwerpunkte Westasien, Südostasien, Südosteuropa Bosnien und Herzegowina, Israel, Kosovo, Libanon, Mazedonien, Palästina, Philippinen, Serbien Berufsgruppen Alle Berufsgruppen Tätigkeitsdauer Zwei Jahre; mit Verlängerungsmöglichkeit bis zu fünf Jahren Vergütung und soziale Leistungen Leistungen für Fachkräfte in forumZFD-Projekten orientieren sich am Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG): Unterhaltsgeld, das sich nach Familienstand und Lebenshaltungskosten vor Ort richtet; Umfassende Sozialversicherungen; Nach Rückkehr: Finanzielle Wiedereingliederungshilfe für jeden Monat der Vorbereitung und der Projekttätigkeit im Rahmen des EhfG Während der Vorbereitungszeit: Kosten für Unterkunft und Verpflegung; Sozialversicherungen; Unfallversicherung; Reisekosten; Unterhaltsgeld 46 Teil I Bewerbungsvoraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende Berufs- und Lebenserfahrung; Persönliche und emotionale Belastbarkeit in kritischen Situationen; Offenheit, sich auf persönliche Veränderungsprozesse einzulassen Mindestalter: 23 Jahre Bewerbungsverfahren Informationen zu Voraussetzungen, Aufgabengebiete und Bewerbungsverfahren für Projektmitarbeit sowie für Praktikanten unter www.forumzfd.de/jobs Vorbereitung Die Aus- und Weiterbildung zu Friedensfachkräften und Konfliktberatern erfolgt in der Akademie für Konflikttransformation (www.forumzfd-akademie.de), einer Einrichtung des forumZFD Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES) Godesberger Allee 149 53175 Bonn Telefon (02 28) 8 83-0 Telefax (02 28) 8 83-92 07 E-Mail: presse@fes.de Internet: http://www.fes.de 20 Kontakt: Dr. Jürgen Brummel FES wurde 1925 gegründet und verfügt über 100 Außenbüros weltweit. Aufgaben Förderung von sozialer Demokratie und Entwicklung durch Beratungs-, Bildungs-, Forschungs- und Informationsprogramme Geographische Schwerpunkte Afrika, Arabische Länder, Asien, Karibik, Lateinamerika, Mittelmeerraum, Südosteuropa 47 Berufsgruppen Sozialwissenschaftler; Dipl.-Volkswirte; Dipl.-Betriebswirte Tätigkeitsdauer Zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit Vergütung und soziale Leistungen Gemeinsamer Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen (MTV) Bewerbungsvoraussetzungen Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung, vor allem in der internationalen Arbeit; Fremdsprachenkenntnisse Bewerbungsverfahren Schriftliche Bewerbung an die Personalabteilung; Persönliche Vorstellung nur auf Einladung Vorbereitung Individuell Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) Truman-Haus Karl-Marx-Straße 2 14482 Potsdam Telefon (03 31) 70 19-0 Telefax (03 31) 70 19-1 88 E-Mail: info@freiheit.org Internet: http://www.freiheit.org 21 Kontakt: Bernhard Suppliet FNF wurde 1958 als Friedrich-Naumann-Stiftung (FNSt) gegründet. Die Umbenennung der Stiftung erfolgte 2007. 48 Teil I Aufgaben Förderprogramme in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen im Ausland: Rechtsstaat; Menschenrechte und Minderheiten; Offener Weltmarkt; Liberalismus und soziale Verantwortung; Föderalismus; Dezentralisierung; Bürgergesellschaft; Partizipative Kommunalpolitik; Subsidiarität; Chancen der Informationsgesellschaft; Entwicklung einer stabilen Eigentumsordnung Geographische Schwerpunkte Mittel- und Osteuropa, Mittelmeerraum, Lateinamerika, Südasien, Südliches Afrika, Südostasien, Südosteuropa, Westafrika Berufsgruppen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler; Juristen; Journalisten; Pädagogen; Politikwissenschaftler Tätigkeitsdauer Drei bis fünf Jahre Vergütung und soziale Leistungen Gemeinsamer Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen (MTV) Bewerbungsverfahren Stellenvakanzen werden auf der FNF-Homepage veröffentlicht; Einladung zu Vorstellungsgesprächen erfolgt auf Basis der schriftlichen Bewerbung und Vorauswahl Vorbereitung Bis zu sechsmonatige Vorbereitung in der Geschäftsstelle (Potsdam) Goethe-Institut e.V. (GI) Dachauer Straße 122 80637 München Telefon (0 89) 1 59 21-0 Telefax (0 89) 1 59 21-4 50 E-Mail: info@goethe.de Internet: http://www.goethe.de 22 49 GI (gegründet 1951) ist als weltweit tätiges Kulturinstitut der Bundesrepublik Deutschland größte Mittlerorganisation der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Das Netzwerk besteht aus Goethe-Instituten (149 in 93 Ländern, 13 davon in Deutschland; dazu 10 Verbindungsbüros weltweit), Goethe-Zentren, Kulturgesellschaften, Lesesälen sowie Prüfungs- und Sprachlernzentren. Aufgaben Förderung der deutschen Sprache im Ausland; Pflege der internationalen kulturellen Zusammenarbeit; Vermittlung eines umfassenden Deutschlandbildes Erteilung von Deutschunterricht (berufsbezogen; fachsprachlich; zielgruppenspezifisch); Abnahme von Sprachprüfungen mit Vergabe von Diplomen und Zertifikaten; Bildungskooperation: Aus- und Fortbildungen von Deutschlehrenden; Werbung für Deutsch als Fremdsprache Kulturelle Kooperationsprogramme in den Bereichen: Architektur; Bildende Kunst; Design und Mode; Film; Literatur; Musik; Theater; Tanz Bibliotheken; Lern- und Informationszentren; Lesesäle; Dialogpunkte Informationsvermittlung durch eigene Kulturzeitschriften, Buchveröffentlichungen und multimediale Veröffentlichungen Informationsreisen nach Deutschland für ausländische Multiplikatoren (Journalisten; Mittler aus Kultur und Gesellschaft) Berufsgruppen Philologen; Kulturmanager; Kulturwissenschaftler Informationen zu Voraussetzungen, Aufgabengebiete und Bewerbungsverfahren unter www.goethe.de/uun/bew/deindex.htm Für Studenten verschiedener Fachrichtungen Praktika in den GI-Instituten im In- und Ausland Informationen zu Voraussetzungen, Aufgabengebiete und Bewerbungsverfahren unter www.goethe.de/uun/bew/gia/pkt/deindex.htm 50 Teil I Hanns-Seidel-Stiftung e.V. (HSS) Lazarettstraße 33 80636 München Telefon (0 89) 12 58-0 Telefax (0 89) 12 58-3 62 E-Mail: info@hss.de Internet: http://www.hss.de 23 Kontakt: Stephan Rumpel (Personalbereich Ausland), E-Mail: Rumpel@hss.de Aufgaben Verwaltungsförderung und Hilfe bei der Bildung staatlicher Institutionen, vor allem beim Aufbau leistungsfähiger Verwaltungen; Beratung auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat; Förderung lokaler Partner beim Aufbau von Organisationsstrukturen; Beratung von Regierungen und Parlamenten; Unterstützung von Parteien und gesellschaftlichen Organisationen in politischen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Fragen Maßnahmen der beruflichen Bildung und der ländlichen Entwicklung; Managementtraining; Einbeziehung von Frauen in Maßnahmen der allgemeinen, beruflichen und politischen Bildung Geographische Schwerpunkte Afrika, Asien, China VR, Lateinamerika, Osteuropa, Südosteuropa Berufsgruppen Verwaltungswissenschaftler; Politik-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler; Juristen Tätigkeitsdauer Drei bis sechs Jahre Vergütung und soziale Leistungen Manteltarifvertag für Auslandsmitarbeiter der politischen Stiftungen (MTV) 51 Bewerbungsvoraussetzungen Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung, möglichst in der Entwicklungszusammenarbeit und in der Planung und dem Monitoring von Projekten; Soziale Kompetenz; Fremdsprachenkenntnisse; Gesundheitliche Eignung Bewerbungsverfahren Schriftliche Bewerbung an das Personalreferat; Persönliche Vorstellung nur auf Einladung Vorbereitung Individuell je nach Projekt, Einsatzland und persönlichen Vorkenntnissen Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS) Rathausallee 12 53757 St. Augustin Telefon (0 22 41) 2 46-0 Telefax (0 22 41) 2 46-25 91 E-Mail: zentrale@kas.de Internet: http://www.kas.de 24 Kontakt: Markus Rosenberger, E-Mail: markus.rosenberger@kas.de KAS ging aus der 1956 gegründeten „Gesellschaft für christlichdemokratische Bildungsarbeit“ hervor. Sie unterhält zwei Bildungszentren und 17 Bildungswerke sowie 69 Auslandsbüros, die weltweit mehr als 200 Projekte in über 120 Ländern betreuen. Aufgaben Stärkung von politischen Parteien; Förderung freiheitlich-demokratischer Entwicklungen durch Politische Bildung und Beratung; Ordnungspolitik und Mittelstandsförderung; Stärkung der Rechtsstaatlichkeit; Stärkung unabhängiger und demokratischer Gewerkschaften; Stärkung der Rolle der Frauen in der Gesellschaft; Wissenschaftliche Kooperation und interkultureller Dialog Geographische Schwerpunkte Afrika, Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa 52 Teil I Berufsgruppen Politik- und Sozialwissenschaftler; Dipl.-Volkswirte; Juristen Tätigkeitsdauer Zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit Vergütung und soziale Leistungen Gemeinsamer Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen (MTV) Bewerbungsvoraussetzungen Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung; Auslandserfahrung; Sprachkenntnisse; Identifikation mit dem gesellschaftspolitischen Standort der KonradAdenauer-Stiftung; Gesellschaftspolitisches Engagement; Interesse für Politik und die Aufgaben einer politischen Stiftung Bewerbungsverfahren Schriftliche Bewerbung Vorbereitung Mehrmonatige Vorbereitung in der Zentrale der KAS; Gesellschaftspolitische und projektbezogene Vorbereitung; Länderkundliche Vorbereitung erfolgt in der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef) Peace Brigades International (PBI) Deutscher Zweig e.V. Harkortstraße 121 22765 Hamburg Telefon (0 40) 3 89 04 37-0 Telefax (0 40) 3 89 04 37-28 E-Mail: info@pbi-deutschland.de Internet: http://www.pbideutschland.de 25 Kontakt: Cathrin Schmock 53 Aufgaben Entsendung von Fachkräften in Krisengebiete zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte (z. B. Internationale Beobachtung; Schutz bedrohter Menschenrechtler) Geographische Schwerpunkte Asien, Lateinamerika Guatemala, Indonesien, Kolumbien, Mexiko, Nepal Berufsgruppen Alle Berufsgruppen Tätigkeitsdauer Ein bzw. zwei Jahre (projektabhängig), Verlängerung möglich; dazu drei bis sechs Monate Vorbereitungsphase Vergütung und soziale Leistungen Reisekosten; Unterkunft und Verpflegung; Unfall- und Krankenversicherung; Taschengeld Bewerbungsvoraussetzungen Mindestalter: 25 Jahre; Sprach- und Landeskenntnisse; Politische Analysefähigkeit Bewerbungsverfahren Informationsseminare; Bewerbergespräch Vorbereitung Internationales Training 54 Teil I Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) Bundesallee 100 38116 Braunschweig Telefon (05 31) 5 92-30 06 Telefax (05 31) 5 92-30 08 E-Mail: presse@ptb.de Internet: http://www.ptb.de 26 Kontakt: Dieter Schwohnke, Telefon -82 00, E-Mail: dieter.schwohnke@ptb.de PTB gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Aufgaben Physikalische und ingenieurwissenschaftliche Forschung; Entwicklungszusammenarbeit: Beratung und Ausbildung im Bereich Qualitätsinfrastruktur Geographische Schwerpunkte Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa Berufsgruppen Dipl.-Ingenieure; Dipl.-Physiker; Dipl.-Chemiker; Spezialisten der Qualitätsinfrastruktur Dipl.-Wirtschaftsingenieure; Tätigkeitsdauer Kurzzeiteinsätze bis zu drei Monate Vergütung und soziale Leistungen Die Vergütung folgt den besoldungs- und tarifrechtlichen Bestimmungen des Öffentlichen Dienstes zuzüglich Auslandsvergütung; Umzugs-, Dienstantritts- und Reisekosten; Beihilfen Bewerbungsvoraussetzungen Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung Bewerbungsverfahren Schriftliche Bewerbung; Persönliche Vorstellung 55 Vorbereitung Fachliche Vorbereitung in den Fachlaboratorien der PTB und anderer QI-Institutionen; Länderkundliche Vorbereitung in der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef) Senior Experten Service (SES) Buschstraße 2 53113 Bonn Telefon (02 28) 2 60 90-0 Telefax (02 28) 2 60 90 77 E-Mail: ses@ses-bonn.de Internet: http://www.ses-bonn.de 27 Kontakt: Dr. Susanne Nonnen (Geschäftsführerin) SES wurde 1983 unter Obhut des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ins Leben gerufen. 1986 wurde die gemeinnützige GmbH gegründet, die seit 2003 von der SES-Stiftung getragen wird. Letztere beruht auf einem Stiftungsakt der früheren SES Gesellschafter (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.; Bundesverband der deutschen Industrie e.V.; Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.; Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.), die ihre Anteile an der SES GmbH auf die neue Stiftung als alleinige Gesellschafterin übertragen haben. Derzeit sind mehr als 8.000 Senior Expertinnen und Experten registriert. Aufgaben Entsendung von Senior Expertinnen und Experten (aus dem aktiven Berufsleben ausgeschiedene Fach- und Führungskräfte) zur praxisnahen Unterstützung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften – vorwiegend in Entwicklungs- und Schwellenländern, darüber hinaus in Ländern Mittel- und Osteuropas sowie in Deutschland 56 Teil I Arbeitsbereiche Kleine- und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen; Kommunen; Öffentliche Institutionen; Ausbildungseinrichtungen; Soziale Einrichtungen Geographische Schwerpunkte Afrika, Asien, GUS, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa, Südosteuropa, Westasien Berufsgruppen Ehemalige Fach- und Führungskräfte der deutschen Wirtschaft: Betriebswirte; Gewerbe- und Techniklehrer; Stadt- und Regionalplaner; Handwerker; Techniker; Ingenieure aller Branchen der gewerblichen Wirtschaft; Kaufleute; Ärzte Tätigkeitsdauer Bis zu sechs Monaten, im Durchschnitt vier bis zehn Wochen Vergütung und soziale Leistungen Der Einsatz ist ehrenamtlich. Die Auftraggeber im Einsatzland tragen die Kosten für Flug, Unterkunft, Verpflegung und lokalen Transport sowie die Nebenkosten. Ein Gemeinkostenanteil ist vom Auftraggeber an den SES zu entrichten. Soziale Sicherung: Gruppenversicherung des SES Bewerbungsvoraussetzungen Langjährige berufliche Erfahrungen; Finanzielle Unabhängigkeit durch Alterssicherung (Pension, Rente usw.); Gesundheit Bewerbungsverfahren Nach beruflicher Erfahrung Vorbereitung Informationsmaterial des SES und Erfahrungsaustausch mit anderen Senior Experten 57 Stiftung Sankt Barbara Kreutzen 17 29633 Munster Telefon (50 55) 89 00 Telefax (50 55) 50 53 E-Mail: info@stiftung-sankt-barbara.de Internet: http://www.stiftung-sankt-barbara.de 28 Kontakt: Dr.-Ing. Klaus Koehler Aufgaben Aufklärungsmaßnahmen für die Bevölkerung in verminten Gebieten; Ausbildung von einheimischem Fachpersonal zum Schutz der Zivilbevölkerung; Durchführung humanitärer Minenräumungsprojekte; Maßnahmen zur Rehabilitation von Minenopfern; Entwicklungszusammenarbeit Geographische Schwerpunkte Afrika Berufsgruppen Ingenieure; Techniker; Betriebswirte; Sozialarbeiter; Feuerwerker Tätigkeitsdauer Projektbezogen Vergütung und soziale Leistungen Der Qualifikation entsprechend – einschließlich der üblichen Sozialleistungen und Unfallversicherung Bewerbungsvoraussetzungen Fachliche und persönliche Eignung; Mehrjährige Berufs- und Auslandserfahrung; Gute Fremdsprachenkenntnisse Bewerbungsverfahren Schriftliche Bewerbung; Projektinformationen in Einzelgesprächen 58 Teil I Weltfriedensdienst e.V. (WFD) Hedemannstraße 14 10969 Berlin Telefon (0 30) 25 39 90-0 Telefax (0 30) 2 51 18 87 E-Mail: info@wfd.de Internet: http://www.wfd.de 29 Kontakt: Jürgen Steuber, E-Mail: steuber@wfd.de WFD wurde 1959 gegründet und ist seit 1971 anerkannter Träger des Entwicklungsdienstes im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG). Aufgaben Unterstützung von Selbsthilfegruppen und gemeinnützigen Projekten; Vermittlung von Fachkräften Arbeitsbereiche Ländliche Entwicklung; Ausbildung in ländlichen Gebieten; Ökologie; Frauenförderung; Menschenrechte; Ziviler Friedensdienst In Deutschland Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit Geographische Schwerpunkte Afrika, Lateinamerika, Westasien Argentinien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Guinea, Guinea-Bissau, Mosambik, Palästina, Senegal, Simbabwe, Südafrikanische Republik Berufsgruppen Agrarökonomen; Berufsschullehrer; Friedensfachkräfte; Organisationsberater; Sozialwissenschaftler Tätigkeitsdauer Zwei bis drei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit 59 Vergütung und soziale Leistungen Unterhaltsgeld; Vorbereitungskurs (kostenlos); Familiengerechte Unterbringung im Gastland; Reisekosten auch für Familienmitglieder; Erholungsurlaub (jährlich); Familienabhängige Ausrüstungs- und Wiedereingliederungsbeihilfe; Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchung (kostenlos); Soziale Sicherung nach dem EntwicklungshelferGesetz Bewerbungsvoraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung; Mehrjährige Berufserfahrung; Projekterfahrung Bewerbungsverfahren Die Projektplätze werden ausgeschrieben; Infos unter www.wfd.de Vorbereitung Zwei- bis viermonatige Vorbereitung in Deutschland und ggf. im europäischen Ausland Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefon (02 28) 7 13-0 Telefax (02 28) 7 13-2 70 11 11 E-Mail: zav@arbeitsagentur.de Internet: http://www.arbeitsagentur.de 30 Kontakt: Dr. Beate Raabe Aufgaben ZAV betreut als gesonderte Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) deren internationales Beratungs- und Vermittlungsgeschäft. Sie hat weltweit Kooperationspartner und ist langjähriger Partner verschiedener Arbeitsmarkt-Netzwerke in der Europäischen Union Geschäftsfelder sind unter anderem: Vermittlung von Fach- und Führungskräften ins Ausland (Industrie-, Entwicklungsländer) und zu internationalen Organisationen; 60 Teil I Personaldienstleistung für deutsche und ausländische Firmen, wissenschaftliche Institutionen, Verbände sowie Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit Auslandsvermittlung der ZAV Die Auslandsvermittlung (www.ba-auslandsvermittlung.de) bietet an zwölf regionalen Standorten ihre internationalen Dienstleistungen für Arbeitnehmer an Info-Center der ZAV: Telefon (02 28) 7 13-13 13 E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO) Das Büro (www.ba-auslandsvermittlung.de/bfio) ist der ZAV angegliedert. Es informiert, berät und vermittelt auf Grundlage von Vereinbarungen mit Auswärtigem Amt (AA) und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) deutsche Führungs- und Nachwuchsführungskräfte, die an einer Tätigkeit bei Einrichtungen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder bei anderen internationalen Organisationen interessiert sind. Außerdem betreut BFIO das Nachwuchsprogramm Beigeordnete Sachverständige Ein Kooperationsprojekt von ZAV und Deutscher Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ) unter dem Dach der ZAV ist das Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) in Frankfurt am Main (www.cimonline.de und www. zav-reintegration.de; siehe Nr. 8 in diesem Verzeichnis). Hauptaufgabe des CIM ist die Vermittlung von Fach- und Führungskräften im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit Berufsgruppen Angehörige aller Berufe, vornehmlich Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und erster Berufserfahrung sowie einschlägigen Sprachkenntnissen Bewerbungsverfahren Auslandsvermittlung der ZAV Veranstaltungen zum Thema Arbeiten im Ausland, mit ersten Einblicken in Lebensund Arbeitsbedingungen in anderen Ländern; Jobbörsen, auf denen Arbeitgeber ihre Stellenangebote präsentieren und Gelegenheit zu direktem Kontakt und Vorstellungsgesprächen bieten Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO) Information und Beratung zum Arbeitsmarkt Internationale Organisationen; Beratung zu Stellenausschreibungen und Hilfe bei der Bewerbungsvorbereitung; Unterstützung während der Bewerbungsphase in Zusammenarbeit mit dem AA und den deutschen 61 Auslandsvertretungen; Vorträge an deutschen Hochschulen und bei Förderinstitutionen zum Thema Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten bei Internationalen Organisationen Zentrum für Internationale Friedenseinsätze gGmbH (ZIF) Ludwigkirchplatz 3-4 10719 Berlin Telefon (0 30) 5 20 05 65-0 Telefax (0 30) 5 20 05 65-90 Internet: http://www.zif-berlin.org 31 ZIF wurde 2002 von Bundesregierung und Bundestag zwecks Stärkung der zivilen Kapazitäten für internationale Friedenseinsätze gegründet. Gesellschafter ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt. Seither wurden mehr als 2.800 Deutsche in internationale Wahlbeobachtermissionen sowie mehrere hundert in Friedenseinsätze entsandt. Aufgaben Rekrutierung, Vermittlung, Vorbereitung, Betreuung und Qualifizierung von zivilen Fach- und Führungskräften für Friedens- und Wahlbeobachtungseinsätze der Vereinten Nationen (UNO), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Europäischen Union (EU) und anderer Organisationen Aufbau und Pflege einer Personaldatenbank mit zur Zeit ca. 1.100 zivilen Experten, die für Friedenseinsätze, Wahlbeobachtung und verwandte Einsätze (teils auch sehr kurzfristig) ausgewählt und entsandt werden können Vorbereitung und Qualifizierung deutschen Zivilpersonals für Friedens- und Wahlbeobachtungseinsätze durch themen- und methodenspezifische Kurse sowie zivilmilitärische Übungen und Bewerbungstraining Zweiwöchiger Grundkurs „Friedenseinsätze“ mit Modulen, Fallstudien und Szenarien aus folgenden Bereichen: Evolution internationaler Friedenssicherung; Völkerrecht; Missionsaufbau und -ablauf; Arbeitsmethoden und -instrumente; Fahrtraining mit Geländewagen; Erste Hilfe; Sicherheitstraining in Zusammenarbeit mit Bundeswehr und Polizei 62 Teil I Lang- und Kurzzeitwahlbeobachter- sowie Spezialisierungskurse z.B.: Rule of Law; Mission Management; Project Cycle Management; International Team Management and Supervisory Skills; Negotiation and Mediation in the Field Analyse, Forschung, Beratung und Information zur Unterstützung von Planungs- und Entscheidungsprozessen in Parlament und Regierung, Förderung des Dialogs zwischen Politik und Praxis sowie konzeptionelle Weiterentwicklung von Friedenseinsätzen (Handlungsspektrum umfasst u.a. Konferenzen, Briefings, aktuelle Analysen und Studien sowie Medien- und Öffentlichkeitsarbeit) In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) Unterstützung des Kofi Annan International Peacekeeping Training Center (KAIPTC) in Accra/Ghana und der westafrikanischen Regionalorganisation ECOWAS: Stärkung ziviler Krisenpräventionskapazitäten (u.a. Ausbildung Wahlbeobachter; Lessons Learned Seminare) Internationale Beratung zu Professionalisierung und Aufbau ziviler Kapazitäten bei Rekrutierung und Vermittlung, insbesondere in Europa, Afrika und Asien; Trainingskurse für internationale Partner sowie Ausbau internationaler Trainingsstandards Berufsgruppen Alle Berufsgruppen Tätigkeitsdauer Friedenseinsätze: In der Regel Verträge über sechs bis zwölf Monate; Einsatzdauer bis zu mehreren Jahren; Einsätze häufig auch in verschiedenen Missionen Wahlbeobachter: Sieben bis vierzehn Tage (Kurzzeiteinsätze); Ein bis zwei Monate (Langzeiteinsätze) Bewerbungsvoraussetzungen ZIF-Expertenpool Mindestvoraussetzungen: Abgeschlossene Berufs- und/oder Hochschulausbildung; Mehrjährige Berufserfahrung; Auslandserfahrung; Sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der englischen Sprache; Fähigkeit und Bereitschaft, in einem international gemischten Team zu arbeiten; Gefestigte Persönlichkeit; Überdurchschnittliche soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenz; Selbständigkeit und Selbstorganisation; Körperliche sowie psychische Belastbarkeit; Führerschein Klasse 3; Gute Computerkenntnisse (MS Office) Wünschenswert außerdem: Arbeitserfahrung in Konfliktregionen; Gute Kenntnisse weiterer einsatzrelevanter Sprachen (z.B. Arabisch; Französisch; Russisch; Spanisch); Methodenkompetenz in Bereichen wie Projektmanagement, Beratung und Coaching 63 Ein entscheidendes Kriterium ist die Vermittelbarkeit in internationale Friedenseinsätze; ZIF orientiert sich hierbei an Personalbedarf und aktuellen Anforderungsprofilen von EU, OSZE, UNO u.a. Grundkurs Friedenseinsätze Voraussetzung für die Aufnahme in ZIF-Expertenpool und Einsatz-Vermittlung ist die Teilnahme am Grundkurs „Friedenseinsätze“ als praxisnahe Vorbereitung mit Vernetzung und Assessment Wahlbeobachtungskurs Bewerber für Wahlbeobachtungen müssen generell die gleichen Voraussetzungen wie beim Grundkurs erfüllen; Gute Kenntnisse einer zweiten einsatzrelevanten Fremdsprache neben Englisch sind erforderlich; Vermittlung des notwendigen Wissens erfolgt in einem dreitägigen Kompaktkurs Spezialisierungskurse Vorrangig für Personen aus dem ZIF-Expertenpool und aus aktuellen Einsätzen; Teilnahme auch für externe Personen mit gleichwertiger Qualifikation möglich (Entscheidung hierzu fallweise); Kurse hier außerdem (je nach Thematik) mit besonderen Teilnahmevoraussetzungen; Informationen dazu auf den betreffenden ZIF-Webseiten Bewerbungsverfahren Bewerbung Online unter www.zif-berlin.org/de/human-resources/bewerbung.html Nach Erhalt der Online-Bewerbung sendet ZIF eine Eingangsbestätigung; Anforderung weiterer Unterlagen erfolgt bei positiver Auswahl, danach ggf. Benachrichtigung für Einladung zum Grundkurs (etwa acht bis zehn Wochen vor jeweiligem Kursbeginn) 64 Teil II Teil II Dachorganisationen der Entwicklungsund Freiwilligendienste Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste e.V. (AGdD) Thomas-Mann-Straße 52 53111 Bonn Telefon (02 28) 9 08 99 20 Telefax (02 28) 9 08 99 11 E-Mail: agdd@entwicklungsdienst.de info@foerderungswerk.de Internet: http://www.agdd.de http://www.foerderungswerk.de 32 AGdD ist 1993 aus einer 1969 gegründeten informellen Arbeitsgemeinschaft hervorgegangen. Sie ist der Dachverband der nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) anerkannten Entwicklungsdienste. Einer der AGdD-Geschäftsbereiche ist das Förderungswerk für rückkehrende Fachkräfte der Entwicklungsdienste. Aufgaben AGdD Förderung der internationalen Verständigung und entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung; Vertretung der gemeinsamen Interessen in der Öffentlichkeit; Ansprechpartnerin in allen Fragen der Personalentsendung für Parlament, Regierung und Parteien; Förderung der beruflichen Wiedereingliederung nach der Rückkehr aus dem Entwicklungsdienst Förderungswerk Förderung zur beruflichen Wiedereingliederung der Fachkräfte nach Rückkehr aus dem Entwicklungsdienst: Information und individuelle Beratung; Seminare zur beruflichen Orientierung; Hilfe bei Arbeitsplatzsuche und beruflicher Fortbildung 67 Arbeitsgemeinschaft privater Entwicklungsdienste e.V. (APED) Argelanderstraße 50 53115 Bonn Telefon (02 28) 21 53 04 Telefax (02 28) 21 59 00 33 Kontakt: Dr. Heribert Händel APED wurde 1967 gegründet und ist der Zusammenschluss von 19 Organisationen, die kurz-, mittel- oder langfristige Freiwilligendienste durchführen. Aufgaben Wahrnehmung der Mitglieder-Interessen bei Bundesregierung und Bundestag Unterstützung entwicklungspolitischer Mitglieder-Vorhaben, insbesondere bei der finanziellen Förderung Mitglieder-Beratung bei der Vorbereitung von Projekten Mitgliedsorganisationen Advent-Wohlfahrtswerk (Hannover); Aktion Amorgos e.V. (Uelzen); Albert-Schweitzer-Freundeskreis Düsseldorf (Düsseldorf); Arbeitskreis Internationaler Gemeinschaftsdienste in Deutschland (Marburg); Arbeitskreis Kindergärten in Entwicklungsländern (Sulzbach); Deutscher Freiwilligendienst in Übersee (Bonn); Freundeskreis Indianerhilfe (Leverkusen); Freundeskreis Zentral- und Ostafrika (Hannover); Internationale Begegnung in Gemeinschaftsdiensten (Stuttgart); Internationale Mennonitische Organisation (Neuwied); Jugend-Bildung-Hilfe in Bolivien (Aachen); Kinderdorf Rio (Oberhausen); Lateinamerika-Zentrum (Bonn); Nothelfergemeinschaft der Freunde (Düren); Quäkerhilfe (Neustadt a.R.); Sarvodaya-Freundeskreis in der Deutsch-Indischen Gesellschaft (Stuttgart); Service Civil International – Deutscher Zweig (Bonn); Tupac Amaru Peru (Nürnberg) 68 Teil II Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee e.V. (AKLHÜ) Thomas-Mann-Straße 52 53111 Bonn Telefon (02 28) 9 08 99-10 Telefax (02 28) 9 08 99 11 E-Mail: aklhue@entwicklungsdienst.de Internet: http://www.entwicklungsdienst.de http://www.internationale-freiwilligendienste.org http://www.engagement-weltweit.de 34 Kontakt: Hartwig Euler AKLHÜ ist seit 1963 eine zentrale Beratungs- und Informationsstelle zur Personellen Entwicklungszusammenarbeit (PZ). Mitglieder des gemeinnützigen Vereins sind staatlich anerkannte Entwicklungsdienste, internationale Freiwilligendienste und Organisationen aus dem Bereich der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit. Der Verein wird gefördert vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Aufgaben Beratung berufserfahrener Fachkräfte zu Einsätzen in der Entwicklungszusammenarbeit; Beratung von Interessierten zu kurz- und längerfristigem Engagement in internationalen Freiwilligendiensten Pflege eines zentralen Internetportals für weltweites Engagement unter www.entwicklungsdienst.de und der Stellendatenbank Durchführung von Fachtagungen und Seminaren zu aktuellen entwicklungspolitischen Themen; Organisation des Fachforums „ENGAGEMENT WELTWEIT“ Förderung des fachlichen Austausches und der Vernetzung innerhalb der Mitgliedschaft und mit anderen nationalen und internationalen Akteuren der Personellen Entwicklungszusammenarbeit Mitgliedsorganisationen ADRA Deutschland e.V.; AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.; Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF); Arbeiterwohlfahrt International e.V. (AWO); Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB); Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e.V. (AGEH); Arbeitsgemeinschaft Privater Entwicklungsdienste e.V. (APED); Arbeitskreis Entwicklungspolitik e.V. (AKE); Christliche Fachkräfte International e.V. (CFI); Deutscher Freiwilligendienst in Übersee e.V. (DFÜ); dvv international – Institut 69 für Internationale Zusammenarbeit des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V.; EIRENE – Internationaler christlicher Friedensdienst e.V.; Evangelischer Entwicklungsdienst e.V. (EED); Forum Ziviler Friedensdienst e.V. (forumZFD); Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.; Grenzenlos e.V.; ICJA Freiwilligenaustausch weltweit e.V.; IJAB – Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.; Internationale Jugendgemeinschaftsdienste e.V. (IJGD); Internationaler Bund e.V. (IB); Kolping Jugendgemeinschaftsdienste e.V.; Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS); Nothelfergemeinschaft der Freunde e.V. (NdF); Peace Brigades International (pbi) – Deutscher Zweig e.V.; Ring Deutscher Pfadfinderverbände; Senior Experten Service (SES); Service Civil International e.V. (SCI); Weltfriedensdienst e.V. (WFD); Weltweite Initiative für Soziales Engagement e.V. (WI); World University Service – Deutsches Komitee e.V. (WUS) Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Freiwilligendienste Geschäftsstelle: Jugendhaus Düsseldorf e.V. Carl-Mosterts-Platz 1 40477 Düsseldorf Telefon (02 11) 46 93-1 71 Telefax (02 11) 46 93-1 20 E-Mail: uslueter@bdkj.de Internet: http://www.freiwilliges-jahr.de 35 Kontakt: Uwe Slüter; Marianne Schmidle Die Katholische BAG ist ein Zusammenschluss aller Anbieter von unterschiedlichen Freiwilligendiensten im In- und Ausland, die in katholischer Trägerschaft angeboten werden. Geborene Mitglieder sind die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH), Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und Deutscher Caritasverband (DCV). Aufgaben Förderung und Koordinierung von Fachinformationsaustausch und Mitgliederzusammenarbeit; Erarbeitung von Stellungnahmen, Memoranden und fachpolitischen Ausführungen; Beratung förderpolitischer Fragen Koordination und Vertretung gemeinsamer Mitgliederinteressen gegenüber Politik, Behörden und Institutionen, der Öffentlichkeit und in der Kirche 70 Teil II Öffentlichkeitsarbeit zur Anerkennung und Förderung von Freiwilligendiensten; Zielgruppen für Freiwilligendienste ansprechen Vermittlung junger Menschen auf Einsatzstellen und Freiwilligenplätze im In- und Ausland im Rahmen von Freiwilligem Sozialen Jahr (FSJ) und Europäischem Freiwilligendienst (EVS) Zusammenarbeit von Katholischer BAG, MISEREOR und AGEH bei der Durchführung des Welt-Freiwilligendienstes, dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst für junge Menschen in katholischer Trägerschaft (www.welt-freiwilligendienst.de) Mitgliedsorganisationen AG MaZ Spiritaner FWD -Stuttgart; AGEH Köln; Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der DBK; Arbeitsstelle FSD Limburg; BDKJ Bayern / LAG für katholische Jugendarbeit; BDKJ Bundesstelle Düsseldorf; BDKJ Diözese München-Freising; BDKJ Diözese Essen – BJA; BDKJ Diözese Fulda; BDKJ Diözese Mainz; BDKJ Diözese RottenburgStuttgart; BDKJ Diözese Speyer BJA; BDKJ Landesverband Oldenburg; Bischöfliches Generalvikariat – Referat Weltkirche; Bischöfliches Generalvikariat Osnabrück; Caritasverband Dresden-Meißen; Caritasverband Freiburg; Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V.; Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V.; Caritasverband Görlitz; Caritasverband Hildesheim; Caritasverband Magdeburg; DiAG Bamberg; Don Bosco Mission Bonn; Erzbistum Hamburg; Freiwilligen Zentren Freiburg; Freiwilligen/Friedensdienste Freiburg; FSD Köln; fsj Münster gGmbH; IN VIA Berlin; IN VIA Freiburg; IN VIA Paderborn; Initiative Christen für Europa Dresden; Jesuit European Volunteers München; Jugendhaus Düsseldorf; Jugendseelsorge Mecklenburg; Katholisches Büro Berlin; Kolping JGD Köln; Malteser Köln; Pallottinischer FWD Odernheim; pax christi – Deutsche Sektion; Salesianer Don Boscos München; Soziale Lerndienste Bistum Trier und Soziale Friedensdienste; Sozialer Dienst für Frieden und Versöhnung; Steyler Freiwilligendienst St. Augustin 71 Vorbereitungsmöglichkeiten auf eine entwicklungsländerbezogene Berufstätigkeit Interessierte an Entwicklungspolitik und Entwicklungsdienst Evangelischer Entwicklungsdienst e.V. (EED) Ulrich-von Hassell-Straße 76, 53123 Bonn Telefon (02 28) 81 01-0; Telefax (02 28) 81 01-1 60 E-Mail: eed@eed.de; Internet: http://www.eed.de Unterstützung der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit von rund 500 Gruppen und Gemeinden; Zuschüsse zu Seminaren, Studienreisen sowie zu Informationsmaterial; Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit; EED-Newsletter; Magazin für globale Entwicklung und ökumenische Zusammenarbeit „welt-sichten“ (monatlich; gemeinsame Herausgabe mit Brot für alle; Brot für die Welt; Christoffel-Blindenmission; Fastenopfer; Kindernothilfe; Misereor; Assoziation Förderung der entwicklungspolitischen Publizistik); Finanzielle Förderung von rund 300 Projekten und Programmen auf allen Kontinenten; Beratung von Partnerorganisationen Mitarbeiter deutscher Organisationen der Internationalen Zusammenarbeit Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ) InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH* Lohfelder Straße 128, 53604 Bad Honnef Telefon (0 22 24) 9 26-0; Telefax (0 22 24) 9 26-1 51 Internet: http://www.inwent.org/vez Vorbereitung von Fach- und Führungskräften der Entwicklungs- und Internationalen Zusammenarbeit auf deren Auslandstätigkeit Praxisorientierte Seminare und Workshops: Grundlagen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der Internationalen Zusammenarbeit; Strategien erfolgreicher interkultureller Zusammenarbeit; Landesanalysen für mehr als 130 Länder; International erprobte Managementverfahren; Berufsorientierte Kommunikationsfertigkeiten in den europäischen Verkehrssprachen und in bis zu 80 Landessprachen Online-Portale mit Informationen zu Entwicklungsländern und -themen: http://liportal.inwent.org und http://www.inwent.org/e-pol * 72 Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3 Teil II Ausreisende Fach- und Führungskräfte folgender Sektoren Friedenseinsätze / Peacebuilding Peace Brigades lnternational (PBI) Deutscher Zweig e.V. Harkortstraße 121, 22765 Hamburg Telefon (0 40) 3 89 04 37-0; Telefax (0 40) 3 89 04 37-28 E-Mail: info@pbi-deutschland.de; Internet: http://www.pbideutschland.de Zentrum für Internationale Friedenseinsätze gGmbH (ZIF) Ludwigkirchplatz 3–4, 10719 Berlin Telefon (0 30) 5 20 05 65-0; Telefax (0 30) 5 20 05 65-90 Internet: http://www.zif-berlin.org Industrie / Wirtschaft Carl Duisberg Centren Hansaring 49–51, 50670 Köln Telefon (02 21) 16 26-2 62; Telefax (02 21) 16 26-3 37 E-Mail: satta@cdc.de; Internet: http://www.cdc.de compass international GmbH relocation, training & consulting Epplestraße 5A, 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 28 47 09-0; Telefax (07 11) 28 47 09-52 E-Mail: mueller@compass-international.de Internet: http://www.compass-international.de IFIM – Institut für Interkulturelles Management GmbH Maarweg 48, 53619 Rheinbreitbach Telefon (0 22 24) 94 95-0; Telefax (0 22 24) 94 95-96 E-Mail: info@ifim.de; Internet: http://www.ifim.de Landwirtschaft Seminar für Ländliche Entwicklung (SLE) der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin Hessische Straße 1–2, 10115 Berlin Telefon (0 30) 20 93-69 00; Telefax (0 30) 20 93-69 04 E-Mail: sle@agrar.hu-berlin.de simone.aubram@agrar.hu-berlin.de sabine.doerr@agrar.hu-berlin.de Internet: http://www.sle-berlin.de 73 Medizin Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNI) Kursussekretariat Bernhard-Nocht-Straße 74, 20359 Hamburg Telefon (0 40) 4 28 18-5 11; Telefax (0 40) 4 28 18-5 12 E-Mail: tropmed@bni-hamburg.de Internet: http://www.bni-hamburg.de Deutsches Institut für ärztliche Mission e.V. (Difäm) Träger der Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus Paul-Lechler-Straße 24, 72076 Tübingen Telefon (0 70 71) 20 6-5 12, -5 38; Telefax (0 70 71) 2 06-5 10 E-Mail: hettler@difaem.de; Internet: http://www.difaem.de Institut für Public Health Entwicklungshelfer-Kurse Im Neuenheimer Feld 324, 69120 Heidelberg Telefon (0 62 21) 56-29 04; Telefax (0 62 21) 56-49 18 E-Mail: EH.Kurs@URZ.Uni-Heidelberg.de Internet: http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/index.php?id=7086 74 Teil II Fortbildungsmöglichkeiten für Hochschulabsolventen • als Beigeordnete Sachverständige (BS) – international bekannt als Junior Professional Officers (JPO), Associate Experts (AE) oder Associate Professional Officers (APO) – mit Hochschulabschluss und erster international ausgerichteter Berufserfahrung sowie sehr guten Fremdsprachenkenntnissen. BS können für zwei Jahre bei Internationalen Organisationen eingesetzt werden. Ab Januar eines jeden Jahres werden die im Rahmen des Programms Beigeordnete Sachverständige (BS) zu besetzenden Stellen, die Bewerbungsvoraussetzungen und der Programmablauf im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bfio veröffentlicht. Die Durchführung des BS-Programms erfolgt durch das Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO) der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit Villemombler Straße 76, 53123 Bonn Telefon (02 28) 7 13-13 31; Telefax (02 28) 7 13-2 70 10 36 E-Mail: bfio-bs@arbeitsagentur.de • vorzugsweise aus den Fachrichtungen Wirtschafts-, Verwaltungs- und Sozialwissenschaften, Land- und Forstwirtschaft, Umwelttechnik und -ökonomie, Medizin, Geographie, Berufspädagogik sowie ergänzender Postgraduiertenausbildung und/oder Berufserfahrung im Inland und in Entwicklungsländern können am EZ-Traineeprogramm (neun Monate in einem GTZ-Vorhaben, weitere Stationen in deutschen und internationalen EZ-Organisationen und im BMZ) teilnehmen Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH* Dag-Hammarskjöld-Weg 1–2, 65760 Eschborn Telefon (0 61 96) 79-0; Telefax (0 61 96) 79-11 15 E-Mail: praktika @gtz.de; Internet: http://www.gtz.de • aller Fachrichtungen mit insgesamt einem Jahr Auslandserfahrung nach herausragendem Hochschulabschluss sowie berufsähnlichen Erfahrungen (z.B. Praktika während des Studiums) und sehr guten Kenntnissen des Englischen und einer weiteren modernen Fremdsprache können sich für das Mercator Kolleg für internationale Aufgaben (12 Monate) bewerben. Das Mercator Kolleg ist ein Projekt der Studienstiftung des deutschen Volkes und der Stiftung Mercator in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt (näheres unter www.studienstiftung.de/mercator-kolleg.html sowie www.mercator-kolleg.de) * Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3 75 • vorzugsweise aus den Fachrichtungen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bietet das DIE neunmonatige Lehrgänge: Ausbildung im Institut; Empirische Untersuchung in einem Entwicklungs- oder Transformationsland (11 Wochen); Auswertung des Auslandsaufenthaltes: Deutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH (DIE) Tulpenfeld 6, 53113 Bonn Telefon (02 28) 9 49 27-1 11; Telefax (02 28) 9 49 27-1 30; E-Mail: elke.brueninghaus@die-gdi.de; Internet: http://www.die-gdi.de • der Fachrichtungen Wirtschafts-, Sozial-, Agrar-, Verwaltungs- und Rechtswissenschaften können an einem einjährigen interdisziplinären Trainingskurs mit dreimonatigem Arbeitsaufenthalt in einem deutschen EZ-Projekt teilnehmen: Seminar für Ländliche Entwicklung (SLE) der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin Hessische Straße 1–2, 10115 Berlin Telefon (0 30) 20 93-69 00; Telefax (0 30) 20 93-69 04 E-Mail: simone.aubram@agrar.hu-berlin.de Internet: http://www.sle-berlin.de • der Wirtschaftswissenschaften besteht die Möglichkeit eines drei- bis sechsmonatigen Praktikums an deutschen Auslandshandelskammern (Ansprechpartner unter www.ahk.de) Allgemeine Informationen unter Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon (0 30) 2 03 08-11 75; Telefax (0 30) 2 03 08-5 11 77 E-Mail: hildebrandt.karen@.dihk.de Internet: http://www.dihk.de • Rechtsreferendare können ihre Wahl-, Wahlpflicht- und Verwaltungsstation ableisten: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 101 Adenauerallee 139–141 (Zugang: Dahlmannstraße 4), 53113 Bonn Telefon (02 28) 5 35-30 09, -33 26; Telefax (02 28) 5 35-40 09, -30 05 E-Mail: Frank.Hofmann@bmz.bund.de; roswitha.horschel@bmz.bund.de Internet: http://www.bmz.de • Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Vertretung für Deutschland und Österreich Wallstraße 9–13, 10179 Berlin Telefon (0 30) 20 22 02-0; Telefax (0 30) 20 22 02-20; E-Mail: gfrbe@unhcr.org; Internet: http://www.unhcr.de 76 Teil II • Deutsche Auslandshandelskammern (in der Regel keine Verwaltungsstation möglich; Ansprechpartner unter www.ahkde) Allgemeine Informationen unter Deutscher Industrie- und Handelskammerstag e.V. (DIHK) Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon (0 30) 2 03 08-11 75; Telefax (0 30) 2 03 08-5 11 77 E-Mail: hildebrandt.karen@dihk.de Internet: http://www.dihk.de • aller Fachrichtungen 12-monatiger Lern- und Arbeitsaufenthalt in einem Projekt einer Partnerorganisation nach vierwöchiger Vorbereitung in Deutschland (Nachwuchsförderungsprogramm NFP; Höchstalter 28 Jahre): Deutscher Entwicklungsdienst gGmbH (DED)* Tulpenfeld 7, 53113 Bonn Telefon (02 28) 24 34-0; Telefax (02 28) 24 34-1 11 E-Mail: nfp@ded.de; Internet: http://www.ded.de/nfp Drei- bis zehnmonatige Praktika (Carlo-Schmid-Programm) bei einer Internationalen Organisation oder EU-Institution: Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Referat 514 – Carlo-Schmid-Programm Kennedyallee 50, 53175 Bonn Telefon (02 28) 8 82-5 98; Telefax (02 28) 8 82-5 50 E-Mail: kaiser@daad.de; Internet: http://www.daad.de/csp Drei- bis 12-monatige Praktika: World University Service (WUS), Deutsches Komitee Goebenstraße 35, 65195 Wiesbaden Telefon (06 11) 9 44 60 51; Telefax (06 11) 44 64 89 E-Mail: loch@wusgermany.de; Internet: http://www.wusgermany.de * Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3 77 Praktika für Studierende Alle Fachrichtungen Einjähriges Lern- und Qualifizierungsprogramm; Kombination aus Selbststudium, Seminar- und Praxisphase im In- und Ausland: ASA-Programm der InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH* Lützowufer 6–9, 10785 Berlin Telefon (0 30) 2 54 82-0; Telefax (0 30) 2 54 82-3 59 E-Mail: ASA@inwent.org; Internet: http://www.asa-programm.de Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ); Personalreferat Adenauerallee 139–141 (Zugang: Dahlmannstraße 4), 53113 Bonn Telefon (02 28) 5 35-30 08; Telefax (02 28) 1 05 35-30 08 E-Mail: Melanie.Blissenbach@bmz.bund.de; Internet: http://www.bmz.de Deutsch-Südafrikanisches Jugendwerk – DSJW (drei- bis sechsmonatige Praktika in Programmen deutscher EZ-Organisationen und deren Partnerorganisationen sowie in Unternehmen, Anwaltskanzleien und Ministerien in der Südafrikanischen Republik, Namibia und Lesotho): Deutsch-Südafrikanisches Jugendwerk e.V. (DSJW) Bergstraße 57, 53604 Bad Honnef Telefon (0 22 24) 9 87 40 10; Telefax (0 22 24) 9 87 40 11 E-Mail: info@dsjw.de; Internet: http://www.dsjw.de Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Referat 514 – Internationaler Praktikantenaustausch, Carlo-Schmid-Programm (drei- bis zehnmonatige Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen) Kennedyallee 50, 53175 Bonn Telefon (02 28) 8 82-5 98; Telefax (02 28) 8 82-5 50 E-Mail: kaiser@daad.de; Internet: http://www.daad.de/csp World University Service (WUS), Deutsches Komitee Goebenstraße 35, 65195 Wiesbaden Telefon (06 11) 9 44 60 51; Telefax (06 11) 44 64 89 E-Mail: praktikum@wusgermany.de Internet: http://www.wusgermany.de * 78 Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3 Teil II Angewandte Technik und Betriebswirtschaft (Fachhochschulen) Im Rahmen eines Praxissemesters sechsmonatige fachbezogene Tätigkeit in einem ausländischen Unternehmen – weltweit, vorzugsweise in Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa: InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH* Abteilung 6.02 Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn Telefon (02 28) 44 60-11 99, -12 73, -13 69; Telefax (02 28) 44 60-14 82 E-Mail: fh-praxissemester@inwent.org Internet: http://www.inwent.org/fh-praxissemester Auslandsbezogene Studiengänge Zwei- bis dreimonatige Praktika weltweit: Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Referat 514 – Internationaler Praktikantenaustausch, Kurzstipendien Kennedyallee 50, 53175 Bonn Telefon (02 28) 8 82-2 55; Telefax (02 28) 8 82-5 50 E-Mail: nej@daad.de; Internet: http://www.daad.de Geisteswissenschaften Praktika (Mindestdauer drei Monate): Goethe-Institut e.V. (GI) – Zentrale, Bereich 53 Dachauer Straße 122, 80637 München Telefon (0 89) 1 59 21-4 68, -5 72; Telefax (0 89) 1 59 21-6 76 E-Mail: nicole.bauer@goethe.de; rupp-fetsch@goethe.de Internet: http://www.goethe.de/uun/bew/gia/pkt/deindex.htm Informationstechnologie Sechswöchige bis 18-monatige Praktika in Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen: Deutsches Komitee der AIESEC e.V. Kasernenstraße 26, 53111 Bonn Telefon (02 28) 2 89 80-0; Telefax (02 28) 2 89 80-10 E-Mail: info@aiesec.de; Internet: http://www.aiesec.de * Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3 79 Ingenieur- und Naturwissenschaften, Land- und Forstwirtschaft Praktika (zumeist in den Sommersemesterferien) in Industriebetrieben und Forschungsinstituten weltweit: Deutsches Komitee der IAESTE im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) Referat 514 – Internationaler Praktikantenaustausch Kennedyallee 50, 53175 Bonn Telefon (02 28) 8 82-2 31; Telefax (02 28) 8 82-5 50 E-Mail: iaeste@daad.de; Internet: http://www.iaeste.de/cms Wirtschafts-, Verwaltungs-, Politik-, Rechts-, Regional-, Kommunikations-, Umwelt- und Sozialwissenschaften, Agrar-, Volkswirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Informatik, Geografie, Berufspädagogik Dreimonatige Projekthospitation in einem GTZ-Auslandsprojekt Ein- bis dreimonatiges Praktikum in einer Abteilung der GTZ: Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH* Dag-Hammarskjöld-Weg 1–2, 65760 Eschborn Telefon (0 61 96) 79-0; Telefax (0 61 96) 79-11 15 E-Mail: praktika@gtz.de; Internet: http://www.gtz.de Medizin Famulaturen, Entwicklungszusammenarbeit und Forschungsaustausch (weltweit): Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) Kennedyallee 91–103, 53175 Bonn Telefon (02 28) 8 82-7 31; Telefax (02 28) 8 82-7 32 E-Mail: exchange-office@bvmd.de; Internet: http://www.bvmd.de famulieren & engagieren – Famulatur und Sozialpraktikum (weltweit) ab dem fünften Semester: IPPNW – Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs / Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. Körtestraße 10, 10967 Berlin Telefon: (0 30) 69 80 74-17; Telefax (0 30) 6 93 81 66 E-Mail: gorges@ippnw.de; Internet: http://www.ippnw.de/Studierende/famulieren_&_engagieren * 80 Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3 Teil II Sozialwissenschaften, Sozialarbeit, Psychologie, Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Umwelt oder Entwicklungszusammenarbeit, Erziehungswissenschaften, Pädagogik Sechswöchige bis 18-monatige Praktika in Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen: Deutsches Komitee der AIESEC e.V. Kasernenstraße 26, 53111 Bonn Telefon (02 28) 2 89 80-0; Telefax (02 28) 2 89 80-10 E-Mail: info@aiesec.de; Internet: http://www.aiesec.de Wirtschaftswissenschaften Sechswöchige bis 18-monatige Praktika vorwiegend in Unternehmen weltweit: Deutsches Komitee der AIESEC e.V. Kasernenstraße 26, 53111 Bonn Telefon (02 28) 2 89 80-0; Telefax (02 28) 2 89 80-10 E-Mail: info@aiesec.de; Internet: http://www.aiesec.de Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften sowie kombinierte Studiengänge (Universitäten) Drei- bis sechsmonatige Praktika in ausgewählten Entwicklungs- und Transformationsländern; Schwerpunkt Asien: InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH* Abteilung 6.02 Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn Telefon (02 28) 44 60-11 50; Telefax (02 28) 44 60-14 82 E-Mail: stiftungen@inwent.org; Internet: http://www.inwent.org Zahnmedizin Famulatur im außereuropäischen Ausland: Zahnmedizinischer Austauschdienst e.V. Mallwitzstraße 16, 53177 Bonn Telefon (02 28) 85 57-44; Telefax (02 28) 34 06 71 E-Mail: db@fvdz.de; Internet: http://www.zad-online.com * Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3 81 Kurzzeiteinsätze für junge Berufstätige und Berufsanfänger mit nicht-akademischem Berufsabschluss (bis 30 Jahre) Einjähriges Lern- und Qualifizierungsprogramm; Kombination aus Selbststudium, Seminar- und Praxisphase im In- und Ausland: ASA-Programm der InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH* Lützowufer 6–9, 10785 Berlin Telefon (0 30) 2 54 82-0; Telefax (0 30) 2 54 82-3 59 E-Mail: ASA@inwent.org; Internet: http://www.asa-programm.de 12-monatiger Lern- und Arbeitsaufenthalt in einem Projekt einer Partnerorganisation nach vierwöchiger Vorbereitung in Deutschland (Nachwuchsförderungsprogramm NFP; Höchstalter 28 Jahre): Deutscher Entwicklungsdienst gGmbH (DED)* Tulpenfeld 7, 53113 Bonn Telefon (02 28) 24 34-0; Telefax (02 28) 24 34-1 11 E-Mail: nfp@ded.de; Internet: http://www.ded.de/nfp 12-monatiger Aufenthalt (zzgl. Vorbereitung von 25 Tagen) für junge Erwachsene im Rahmen des Freiwilligenprogramms „weltwärts mit dem DED“ (Voraussetzungen: Alter 18 bis 23, in Ausnahmefällen bis 28 Jahre; Deutsche Staatsangehörigkeit oder dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland; Haupt- oder Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife; Weltoffenheit und Lernbereitschaft; Interesse an fremden Kulturen und Problematik der Entwicklungsländer): Deutscher Entwicklungsdienst gGmbH (DED)* Tulpenfeld 7, 53113 Bonn Telefon (02 28) 24 34-4 70; Telefax (02 28) 24 34-4 71 E-Mail: Anne.Petzold@ded.de; Internet: http://www.ded.de/weltwaerts Drei- bis sechsmonatige Praktika in Programmen deutscher EZ-Institutionen und deren Partnerorganisationen sowie in Unternehmen, Anwaltskanzleien und Ministerien in der Südafrikanischen Republik, Namibia und Lesotho: Deutsch-Südafrikanisches Jugendwerk e.V. (DSJW) Bergstraße 57, 53604 Bad Honnef Telefon (0 22 24) 9 87 40 10; Telefax (0 22 24) 9 87 40 11 E-Mail: info@dsjw.de; Internet: http://www.dsjw.de * 82 Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3 Teil II Eine umfassende Übersicht über Austausch- und Stipendienprogramme für junge Berufstätige, Auszubildende und Studenten, die Berufserfahrungen weltweit sammeln möchten, bieten die Verzeichnisse: „Mit InWEnt ins Ausland“ und „Weiterbildung ohne Grenzen – Mit 78 Organisationen zur beruflichen Qualifizierung ins Ausland“ – zu beziehen von der Informations- und Beratungsstelle der InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH*, Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn; Telefon (02 28) 44 60-11 23; E-Mail: ibs@inwent.org; Internet: http://www.ibs.inwent.org * Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3 83 Kurzzeiteinsätze und Freiwilligendienste für Jugendliche und junge Erwachsene Einsätze und Dienste (von einer Woche bis zu vierundzwanzig Monaten) in gemeinnützigen Projekten – auch in Entwicklungsländern – führen eine Vielzahl von Organisationen durch: AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. Friedensallee 48, 22765 Hamburg Telefon (0 40) 39 92 22-0; Telefax (0 40) 39 92 22-99 E-Mail: germany@afs.org; Internet: http://www.afs.de Internationale Begegnung in Gemeinschaftsdiensten e.V. (IBG) Schlosserstraße 28, 70180 Stuttgart Telefon (07 11) 6 49-02 63, -11 28; Telefax (07 11) 6 40 98 67 E-Mail: info@ibg-workcamps.org.de Internet: http://www.ibg-workcamps.org Internationale Jugendgemeinschaftsdienste e.V. (IJGD) Geschäftsstelle Berlin / Landesverein Berlin e.V. Bereich Afrika, Asien, Lateinamerika (AALA) Glogauer Straße 21, 10999 Berlin Telefon (0 30) 6 12 03 13-50; Telefax (0 30) 6 12 03 13-38 E-Mail: AALA@ijgd.de; Internet: http://www.ijgd.de (Programm) ICJA Freiwilligenaustausch weltweit e.V. Stralauer Allee 20 e, 10245 Berlin Telefon (0 30) 21 23 82 52; Telefax (0 30) 21 23 82 53 E-Mail: icja@icja.de; Internet: http://www.icja.de Kolpingwerk Deutschland gGmbH – Jugendgemeinschaftsdienste Kolpingplatz 5–11, 50667 Köln Telefon (02 21) 2 07 01-1 15; Telefax (02 21) 2 07 01-40 E-Mail: jgd@kolping.de; Internet: http://www.kolping.de/jgd Service Civil International – Deutscher Zweig e.V. (SCI) Blücherstraße 14, 53115 Bonn Telefon (02 28) 21 20 86; Telefax (02 28) 26 42 34 E-Mail: info@sci-d.de; Internet: http://www.sci-d.de Hinweise auf weitere internationale Freiwilligendienste finden sich unter www.entwicklungsdienst.de/ifd.0.html 84 Teil II Der „Andere Dienst im Ausland“ ist für anerkannte Kriegsdienstverweigerer ein Ersatz für den Zivildienst in Deutschland. Der „andere Dienst“ dauert mindestens zwei Monate länger als die aktuelle Zivildienstzeit. Dieser weltweite Einsatz dient der Völkerverständigung und ist in der Regel an praktische Tätigkeiten im pädagogischen oder humanitären Bereich gebunden. Er muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden. Eine Übersicht zu den mehr als 250 Trägerorganisationen vermittelt das Informationsblatt „Andere Dienste im Ausland“ nach § 14 b des Zivildienstgesetzes (ZDG). Es kann beim Bundesamt für den Zivildienst, Sibille-Hartmann-Straße 2–8, 50964 Köln, Telefon (02 21) 36 73-0; Telefax (02 21) 36 73-49 49; E-Mail: zivimagazin@ baz.bund.de angefordert werden. Über die Homepage des Bundesamtes (http://www. zivildienst.de) steht das Informationsblatt auch als Download zur Verfügung. Der entwicklungspolitische Freiwilligendienst weltwärts wurde 2007 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen. Er ermöglicht jungen Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren, sich mit finanzieller Unterstützung für sechs bis vierundzwanzig Monate ehrenamtlich in Entwicklungsländern zu engagieren. weltwärts wird durch das BMZ finanziert und von einer Vielzahl zivilgesellschaftlicher Entsendeorganisationen im partnerschaftlichen Dialog mit den Projektpartnern durchgeführt. Ausführliche Informationen zum entwicklungspolitischen Freiwilligendienst über das weltwärts-Sekretariat Postfach 12 06 19, 53048 Bonn Telefon (02 28) 2 43 44 44; Telefax (02 28) 2 43 44 43 E-Mail: sekretariat@weltwaerts.de; Internet: http://www.weltwaerts.de 85 Register Register Berufe und Berufsgruppen Administratoren ................................................ 2 Agrarberufe siehe Landwirtschaftliche Berufe Alle Berufsgruppen ......... 5, 19, 25, 30, 31 Anthropologen ....................................................14 Apotheker .............................................................. 2 Ärzte ...............1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 14, 15, 27 Allgemeinmedizin ....................................... 1, 14 – Augenärzte.......................................................10 – Chirurgie................................................ 1, 2, 14 – Gynäkologie .......................................1, 14, 16 – HNO ......................................................................10 – Innere Medizin ...............................................16 – Kinderheilkunde ............................................16 – Psychiatrie .......................................................16 – Public Health ........................................... 1, 11 Ausbilder ............................................................... 8 Baufachkräfte .....................................................15 Betriebswirte (diplomierte; graduierte)........1, 8, 9, 11, 14, 20, 27, 28 Chemiker ................................................................26 Dozenten .................................................... 8, 9, 13 Ergotherapeuten................................................16 Ernährungswissenschaftler ....................... 4 Erwachsenenbildner ......................16, 17, 18 Erziehungswissenschaftler ............... 11, 18 Ethnologen.....................................1, 11, 14, 18 Facharbeiter siehe Handwerksmeister Fachärzte siehe Ärzte Feuerwerker .........................................................28 Finanzfachkräfte ................................... 4, 8, 15 Forstwirte siehe Landwirtschaftliche Berufe Friedensfachkräfte ...............14, 16, 18, 19, 25, 29, 31 Friedenspädagogen .........................................14 Geografen .................................... 11, 12, 14, 18 Geologen ................................................................14 Gesundheitsökonomen...................................11 Gewerbelehrer siehe Lehrkräfte Handwerksmeister .......................1, 9, 14, 27 – Elektrotechnik ......................................... 1, 14 – Holz ......................................................................14 – Kraftfahrzeugtechnik ........................... 1, 14 – Metall..................................................................14 Hebammen ........................................2, 4, 14, 15 Hochschullehrer – Alle Fachrichtungen............................. 8, 13 – Natur- und Ingenieurwissenschaften ........................11 Hydrologen ...........................................................14 Hygienefachkräfte ............................................15 Ingenieure (diplomierte; graduierte)......................... 1, 8, 9, 26, 27, 28 – Agrarwissenschaften.................... 1, 9, 11, 12, 14, 18 – Bautechnik ................................................. 9, 12 – Bewässerung ..................................................12 – Elektrotechnik ......................................... 1, 14 – Energie ...............................................................11 – Forst ....................................................................14 Die Ziffern verweisen auf die laufende Nummer der benannten Institutionen 89 – – – – – – – – – Gartenbau .........................................................14 Informatik.........................................................14 Kraftfahrzeugtechnik ................................. 1 Maschinenbau ................................................14 Straßen-, Pisten- und Brückenbau ..14 Tiefbau................................................................14 Umwelt...............................................................11 Wasser / Abwasser .......................... 11, 14 Wirtschaft .......................................11, 14, 26 Journalisten................................................ 18, 21 Junge Berufstätige .......................................... 5 Juristen .................................. 8, 11, 21, 23, 24 Katastrophenhilfefachkräfte............. 15, 16 Kaufleute ...................................................... 14, 27 Koordinatoren ..................................................... 2 Krankengymnasten .......................................... 1 Krankenschwestern, -pfleger .........1, 2, 4, 7, 14, 15 Kulturmanager, -wissenschaftler ..................................... 14, 22 Labortechniker ...................................................15 Landwirtschaftliche Berufe (Agrarökonomen; Agrarbiologen; Agraringenieure; Agrarwissenschaftler; Agrartechniker; Land- und Forstwirte; Gartenbauingenieure)................1, 9, 11, 12, 14, 16, 18, 29 Lehrkräfte ................................ 6, 9, 13, 14, 22 – Allgemein bildende Schulen........... 6, 11 – Berufsbildende Schulen........... 6, 11, 14, 16, 27, 29 – Deutsch .............................................................. 6 – Wissenschaft siehe Dozenten Logistiker ............................................ 2, 4, 7, 15 Marketingfachkräfte .......................................14 Medienwissenschaftler .................................18 Medizinische Laboranten............................. 4 Medizinisch-technische Assistenten .......................................................... 1 Naturwissenschaftler..................................... 8 Ökonomen (diplomierte) ..................... 11, 14 Ökotrophologen siehe Ernährungswissenschaftler Organisations-, Personal- und Unternehmensberater ...................14, 16, 29 Orthopäden ...........................................................10 Orthopädiemechaniker ..................................14 Pädagogen siehe auch Lehrkräfte......... 1, 11, 14, 17, 18, 21 Philologen siehe auch Lehrkräfte .........22 Physiker..................................................................26 Physiotherapeuten ...........................................14 Politologen / Politikwissenschaftler .....................11, 14, 18, 21, 23, 24 Projektmanager .................................................15 Psychologen...............................1, 2, 4, 14, 16 Regionalwissenschaftler........................ 1, 14 Rehabilitationsfachkräfte............................10 Rückkehrende Fachkräfte ..................... 8, 32 Sozialarbeiter, -pädagogen........... 1, 9, 14, 16, 18, 28 Sozialwissenschaftler ...........1, 11, 14, 16, 17, 20, 21, 23, 24, 29 Soziologen............................................11, 14, 18 Stadt- und Regionalplaner ............... 11, 27 Die Ziffern verweisen auf die laufende Nummer der benannten Institutionen 90 Register Studierende aller Fachrichtungen ......... 5 Techniker ...............................1, 4, 7, 9, 27, 28 – Elektrotechnik ......................................... 1, 14 – Kraftfahrzeugtechnik ................................. 1 – Umwelttechnik ..............................................14 Theologen .............................................................. 1 Tierärzte siehe Veterinärmediziner Transportökonomen.........................................11 Verwaltungsfachkräfte........ 10, 14, 15, 16 Verwaltungswissenschaftler ....11, 18, 23 Veterinärmediziner...........................................12 Volkswirte (diplomierte; graduierte).......................1, 8, 11, 14, 20, 24 Wasserfachkräfte .................................... 14, 15 Wirtschaftsingenieure siehe Ingenieure Wirtschaftswissenschaftler......14, 21, 23 Die Ziffern verweisen auf die laufende Nummer der benannten Institutionen 91 Register Länder und Regionen Afghanistan .......................................................... 7 Afrika .....................1, 4, 5, 9, 10, 11, 12, 14, 16, 17, 20, 23, 24, 26, 27, 28 Afrika südlich der Sahara .......................... 8 Angola ..................................................................... 7 Arabische Länder .................................... 11, 20 Argentinien ...........................................................29 Asien ........................ 1, 4, 5, 8, 9, 10, 12, 14, 16, 17, 20, 23, 24, 26, 27 Israel........................................................................19 Bangladesch .....................................................3, 7 Bolivien...................................................................18 Bosnien und Herzegowina ..........................19 Brasilien.................................................................29 Burkina Faso .......................................................29 Burundi .......................................................... 18, 29 Lateinamerika..............1, 4, 5, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 16, 17, 20, 21, 23, 24, 26, 27 Karibik ............................................................ 11, 20 Kaukasus-Region ..................................... 11, 17 Kenia .....................................................................3, 7 Kolumbien ....................................................... 7, 25 Kongo Demokratische Republik ........ 7, 18 Kosovo .....................................................................19 Libanon ...................................................................19 Liberia ..................................................................... 7 Maghreb ........................................................... 8, 11 Mali ...........................................................................18 China VR.................................................................23 Costa Rica ............................................................18 Côte d’Ivoire ........................................................ 7 Marokko..................................................................18 Mazedonien ..........................................................19 Mexiko .....................................................................25 Mittel- und Osteuropa ...........1, 21, 24, 27 Europa .....................................................................17 Guatemala.............................................................25 Guinea .....................................................................29 Guinea-Bissau ....................................................29 GUS ...........................................................................27 Mittelmeerraum....................... 11, 17, 20, 21 Mosambik ..............................................................29 Nepal ........................................................................25 Neue unabhängige Staaten ........................ 8 Nicaragua ........................................................ 3, 18 Haiti .......................................................................... 7 Niger.........................................................................18 Indien ....................................................................... 3 Indonesien.............................................................25 Ostafrika ................................................................14 Osteuropa .................................... 11, 16, 23, 26 Die Ziffern verweisen auf die laufende Nummer der benannten Institutionen 93 Palästina....................................................... 19, 29 Philippinen...................................................... 3, 19 Senegal ...................................................................29 Serbien ....................................................................19 Sierra Leone ........................................................ 7 Simbabwe..............................................................29 Südafrikanische Republik ...........................29 Sudan ....................................................................... 7 Südasien ................................................................21 Südliches Afrika ..............................11, 14, 21 Südostasien .........................................................21 Südosteuropa ........................5, 8, 11, 17, 20, 21, 23, 27 Tschad .....................................................................18 Uganda .............................................................. 7, 18 Westafrika ................................................... 14, 21 Westasien................................................8, 11, 27 Zentralasien........................................11, 14, 17 Die Ziffern verweisen auf die laufende Nummer der benannten Institutionen 94 Anhang Anhang Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) Vom 18. Juni 1969 (Bundesgesetzblatt I, Seite 549) Zuletzt geändert durch Art 35 G v. 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) I. Allgemeiner Teil § 1 Entwicklungshelfer (1) Entwicklungshelfer im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 1. in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht Dienst leistet, um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Fortschritt dieser Länder beizutragen (Entwicklungsdienst), 2. sich zur Leistung des Entwicklungsdienstes gegenüber einem anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes für eine ununterbrochene Zeit von mindestens zwei Jahren vertraglich verpflichtet hat, 3. für den Entwicklungsdienst nur Leistungen erhält, die dieses Gesetz vorsieht, 4. das 18. Lebensjahr vollendet hat und Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaften ist. (2) Als Entwicklungshelfer im Sinne dieses Gesetzes gilt auch, wer durch einen anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes darauf vorbereitet wird, Entwicklungsdienst zu leisten (Vorbereitungsdienst), für den Vorbereitungsdienst nur Leistungen erhält, die dieses Gesetz vorsieht, neben dem Vorbereitungsdienst keine Tätigkeit gegen Entgelt ausübt und die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 und 4 erfüllt. § 2 Träger des Entwicklungsdienstes (1) Als Träger des Entwicklungsdienstes können juristische Personen des privaten Rechts anerkannt werden, die 1. ausschließlich oder überwiegend Entwicklungshelfer vorbereiten, entsenden und betreuen, 2. Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgabe auf die Dauer erfüllen und den ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Verpflichtungen nachkommen, 3. sich verpflichten, Entwicklungshelfer nur zu solchen Vorhaben zu entsenden, die mit den Förderungsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland für Entwicklungsländer im Einklang stehen, 97 4. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung dienen, 5. ihren Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben. (2) Über die Anerkennung eines Trägers des Entwicklungsdienstes entscheidet auf dessen Antrag der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Er kann die Anerkennung mit Auflagen verbinden, insbesondere über die allgemeinen Bedingungen der mit den Entwicklungshelfern zu schließenden Verträge, über Entsendungsgrundsätze, die im Interesse der Gesundheit des Entwicklungshelfers erforderlich sind, über den Versicherungsschutz, über die Höhe der Unterhaltsleistungen, der Wiedereingliederungsbeihilfen und der Reisekostenerstattung sowie über Art und Dauer der Fortbildung (§ 22) und des Vorbereitungsdienstes. Die Auflagen können unter dem Vorbehalt späterer Änderungen erteilt werden. (3) Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat die Anerkennung zu widerrufen, wenn eine der in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht mehr vorliegt, es sei denn, die Voraussetzung des Absatz 1 Nr. 1 ist nur deshalb entfallen, weil die Mehrheit der Entsandten allein wegen Fehlens der deutschen Staatsangehörigkeit keine Entwicklungshelfer nach § 1 Abs. 1 sind; die Anerkennung kann auch aus anderen wichtigen Gründen widerrufen werden, insbesondere, wenn eine Auflage nicht erfüllt worden ist. Durch den Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung werden die Rechte des Entwicklungshelfers nach diesem Gesetz nicht berührt. § 3 Zuwendungen des Bundes Zu den Aufwendungen für Leistungen, die dem anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes (Träger) nach diesem Gesetz obliegen, kann der Bund Zuwendungen nach Maßgabe der im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel und der für ihre Vergabe geltenden Richtlinien gewähren. § 4 Entwicklungsdienstvertrag (1) Der Träger hat mit dem Entwicklungshelfer einen schriftlichen Vertrag über den Entwicklungsdienst und den Vorbereitungsdienst abzuschließen, der folgende Leistungen des Trägers vorsehen muß: 1. Unterhaltsgeld und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs (Unterhaltsleistungen), 2. eine nach Beendigung des Entwicklungsdienstes zu zahlende angemessene Wiedereingliederungsbeihilfe; dies gilt auch, wenn der Entwicklungsdienst vorzeitig beendet wird; vor Ablauf von sechs Monaten jedoch nur dann, wenn der Entwicklungshelfer die vorzeitige Beendigung nicht zu vertreten hat. Die Wiedereingliederungsbeihilfe gilt nicht als Einkommen im Sinne von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Förderung der Ausbildung, beruflichen Fortbildung und Umschulung. 98 Anhang 3. Erstattungen der notwendigen Reisekosten, 4. die Übernahme der Pflichten, die nach dem Bundesurlaubsgesetz und dem Mutterschutzgesetz dem Arbeitgeber obliegen. (2) In dem Vertrag über den Entwicklungsdienst und den Vorbereitungsdienst können weitere Leistungen zur sozialen Sicherung des Entwicklungshelfers, seines Ehegatten und seiner unterhaltsberechtigten Kinder im Rahmen der vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 2 erlassenen Auflagen vereinbart werden. § 5 Leistungen durch andere Stellen (1) Wirkt der Entwicklungshelfer auf Veranlassung des Trägers in Entwicklungsländern an Vorhaben mit, die von anderen Stellen als dem Träger durchgeführt werden, so hat der Träger dafür zu sorgen, dass die andere Stelle gegenüber dem Entwicklungshelfer vertraglich die in § 4 Nr. 4 bezeichneten Pflichten übernimmt. (2) Die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, §§ 6, 7 Abs. 1, §§ 8 und 11 genannten und die nach § 4 Abs. 2 zugelassenen Leistungen können auch von einer Stelle im Entwicklungsland oder der Stelle im Sinne des Absatzes 1 erbracht werden, die das Vorhaben durchführt. (3) Bei Leistungen anderer Stellen nach Absatz 1 oder Absatz 2 haftet auch der Träger dem Entwicklungshelfer für eine ordnungsgemäße Erfüllung. II. Besonderer Teil § 6 Haftpflichtversicherung (1) Der Träger ist verpflichtet, für den Entwicklungshelfer und seinen unterhaltsberechtigten Ehegatten sowie seine unterhaltsberechtigten Kinder, die nicht nur vorübergehend mit ihm zusammenleben, eine angemessene Haftpflichtversicherung zur Deckung der Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die diese im Ausland im dienstlichen oder privaten Bereich verursachen. (2) Die Versicherung muss Leistungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorsehen. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist unzulässig. (3) Im Versicherungsvertrag ist vorzusehen, dass dem Geschädigten ein unmittelbarer Anspruch gegen den Versicherer eingeräumt wird. (4) Wird der Entwicklungshelfer wegen der Schäden, die er im Ausland im dienstlichen oder privaten Bereich verursacht hat, auf Ersatz in Anspruch genommen, so hat der Träger bis zum Eintreten der Versicherung in angemessener Weise Schutz und Hilfe zu leisten. 99 § 7 Krankenversicherung (1) Für die Zeit des Entwicklungsdienstes hat der Träger einen Gruppenversicherungsvertrag abzuschließen und aufrechtzuerhalten, der dem Entwicklungshelfer sowie dessen unterhaltsberechtigtem Ehegatten und unterhaltsberechtigten Kindern, solange diese sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes aufhalten, für den Fall der Krankheit, der Entbindung und des Unfalles, soweit nicht Leistungen auf Grund sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften oder nach § 10 dieses Gesetzes gewährt werden, Versicherungsschutz mit mindestens folgenden Leistungen gewährt: 1. Erstattung von Krankheitskosten und Entbindungskosten in voller Höhe bis zu 5.000 DM1 je Versicherungsfall (Krankheit, Entbindung, Unfall). 2. Erstattung von Rückführungs- und Überführungskosten. In dem Gruppenversicherungsvertrag muss außerdem bestimmt sein, dass der Versicherte das Recht hat, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Ausscheiden aus dem Gruppenversicherungsvertrag oder nach Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages als Einzelversicherung nach den geltenden Krankheitskostentarifen fortzusetzen. Krankheiten, die sich der Entwicklungshelfer oder ein Familienangehöriger im Sinne des Satzes 1 während der Dauer seiner Versicherung im Gruppenversicherungsvertrag zugezogen hat, sind dabei ohne Risikozuschlag in den Versicherungsschutz einzubeziehen. (2) Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes hat der Träger für den Fall, dass der Entwicklungshelfer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, die Beiträge in voller Höhe zu übernehmen; ist der Entwicklungshelfer oder ein Familienangehöriger im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 bereits in einer privaten Krankheitskostenversicherung versichert, so hat der Träger die Beiträge oder Prämien in Höhe der Aufwendungen zu übernehmen, höchstens jedoch den Betrag, der für einen versicherungspflichtigen Angestellten mit einem Arbeitsverdienst in Höhe der für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen wäre; hierbei ist der Beitragssatz der für den Sitz des Trägers zuständigen Allgemeinen Ortskrankenkasse zugrunde zu legen. Sind der Entwicklungshelfer und seine Familienangehörigen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 für diese Zeit weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch anderweitig in einer privaten Krankheitskostenversicherung versichert, so hat der Träger sie nach Absatz 1 zu versichern. (3) Entstehen dem Entwicklungshelfer oder einem Familienangehörigen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 durch den Eintritt eines Versicherungsfalles (Absatz 1 Nr. 1 oder 2) notwendige Kosten, die weder nach Absatz 1 noch durch Leistungen auf Grund 1 jetzt: 2.556,46 EUR (Anm. d. Redaktion) 100 Anhang sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften gedeckt sind, so trägt diese der Bund, soweit die Gesamtkosten die ortsüblichen Kosten nicht übersteigen. Der Bund kann in diesem Umfang auch Kosten übernehmen, die nach Beendigung des Entwicklungsdienstes erwachsen, sofern dies zur Abwendung einer unbilligen Härte geboten ist. § 8 Weitergewährung der Unterhaltsleistungen (1) Ist der Entwicklungshelfer an der Dienstleistung verhindert und hat er die Verhinderung nicht vorsätzlich herbeigeführt, so hat der Träger ihm die vertraglichen Unterhaltsleistungen für die Dauer der Verhinderung, jedoch längstens bis zum Ende der sechsten Woche weiterzugewähren; dies gilt auch, wenn während dieser Zeit das Dienstverhältnis des Entwicklungshelfers aufgelöst wird. (2) Im Falle der Schwangerschaft einer Entwicklungshelferin hat der Träger die vertraglichen Unterhaltsleistungen für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes weiterzugewähren, und zwar auch dann, wenn das Dienstverhältnis während der Schutzfristen endet. § 9 Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (1) Ist der Entwicklungshelfer arbeitsunfähig, so gewährt ihm der Bund im Anschluss an die Leistungen nach § 8 Abs. 1 ein Tagegeld in Höhe des Übergangsgeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung, 1. wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Gesundheitsstörung im Sinne des § 10 Abs. 1 ist, 2. wenn der Entwicklungshelfer die Arbeitsunfähigkeit nicht vorsätzlich herbeigeführt hat und 3. soweit kein Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Wird das Dienstverhältnis des Entwicklungshelfers während der Arbeitsunfähigkeit aufgelöst, so bleibt der Anspruch auf Tagegeld hiervon unberührt. (2) Tagegeld wird wegen derselben Krankheit oder desselben Unfalles längstens für achtundsiebzig Wochen gewährt, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. (3) Der Anspruch auf Tagegeld endet mit dem Tag, von dem an a. Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder b. eine entsprechende Leistung aus einer nach Artikel 2 § 1 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes in der Fassung des Finanzänderungsgesetzes 1967 vom 21. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1259) von der Versicherungspflicht 101 befreienden Lebensversicherung, an der sich der Arbeitgeber mit Beitragszuschüssen beteiligt hat, oder c. eine entsprechende Leistung aus einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung im Sinne der Vorschrift über die Versicherungsbefreiung in der gesetzlichen Rentenversicherung zugebilligt wird. Ist über diesen Zeitraum hinaus Tagegeld bezahlt worden, so geht der Anspruch auf die unter den Buchstaben a bis c bezeichneten Leistungen bis zur Höhe des für denselben Zeitraum gezahlten Tagegeldes auf den Bund über. Übersteigt das Tagegeld die genannten Leistungen, so kann der überschießende Betrag nicht zurückgefordert werden. (4) Wird dem Anspruchsberechtigten während des Tagegeldbezugs Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung zugebilligt, so wird das Tagegeld um den Betrag der für denselben Zeitraum gewährten Rente gekürzt. Insoweit geht bei rückwirkender Gewährung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentenanspruch auf den Bund über. Entsprechendes gilt für Leistungen nach Absatz 3 Buchstaben b und c, wenn sie wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit gewährt werden. (5) Der Anspruch auf Tagegeld entfällt, solange von einem Träger der Rentenversicherung Übergangsgeld gewährt wird. Absatz 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (6) Werden dem Anspruchsberechtigten während des Tagegeldbezuges Dienst- oder Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder eine Versorgungsrente von einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes oder als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst oder im kirchlichen Dienst Krankenbezüge zugebilligt, so gilt Absatz 3 entsprechend, wenn die Bezüge nicht geringer als das Tagegeld sind; andernfalls gilt Absatz 4 entsprechend. § 10 Leistungen bei Gesundheitsstörungen oder Tod infolge typischer Risiken des Entwicklungslandes (1) Ist eine Gesundheitsstörung oder der Tod des Entwicklungshelfers auf Verhältnisse zurückzuführen, die dem Entwicklungsland eigentümlich sind und für den Entwicklungshelfer eine besondere Gefahr auch außerhalb des Entwicklungsdienstes bedeuten, und beruht die Gesundheitsstörung oder der Tod nicht auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, so gewährt der Bund dem Berechtigten die Leistungen, die er im Falle eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhielte. Ein Anspruch auf die Leistungen besteht nicht, wenn der Entwicklungshelfer die Gesundheitsstörung oder den Tod vorsätzlich herbeigeführt hat. (2) Wird der Entwicklungshelfer durch eine Gesundheitsstörung im Sinne des Absatzes 1 erwerbsgemindert oder berufsunfähig (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) 102 Anhang oder stirbt er an ihren Folgen und ist die Wartezeit in der Rentenversicherung nicht erfüllt, so erhält der Berechtigte vom Bund Leistungen in der Höhe, wie er sie bei Erfüllung der Wartezeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhielte. Dies gilt nicht, wenn der Berechtigte Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder eine Versorgungsrente von einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes erhält oder vom Träger einen Beitragszuschuss zu einer von der Versicherungspflicht der Angestelltenversicherung befreienden Versicherung bei einem öffentlichen oder privaten Versicherungsunternehmen erhalten hat. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Trifft eine Leistung nach Absatz 1 mit einer Leistung nach Absatz 2 zusammen, so finden die Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch über das Zusammentreffen von Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung entsprechende Anwendung. § 11 Leistungen für den Fall der Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder des Todes Der Träger ist verpflichtet, den Antrag auf Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Beginn der Dienstzeit für alle Entwicklungshelfer zu stellen, welche die dort genannten Voraussetzungen erfüllen und nicht aufgrund des § 18 Abs. 3 des Einkommensgrenzen-Erhöhungsgesetzes vom 13. August 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 437) oder des Artikels 2 § 1 des AngestelltenversicherungsNeuregelungsgesetzes in den jeweils geltenden Fassungen von der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung befreit sind. Entwicklungshelfern, für die der Antrag auf Versicherung nach Satz 1 nicht zu stellen ist und die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einer von der Versicherungspflicht befreienden Versicherung bei einem öffentlichen oder privaten Versicherungsunternehmen versichert sind, hat der Träger Beitragszuschüsse zu diesen Versicherungen in Höhe der Beiträge, die er im Falle der Pflichtversicherung auf Antrag zu entrichten hätte, höchstens jedoch bis zur Höhe der tatsächlich geleisteten Beiträge, zu gewähren. Die Verpflichtung des Trägers nach den Sätzen 1 und 2 entfällt, wenn den Entwicklungshelfern eine Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung und Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen gewährleistet ist. § 12 Berufliche Wiedereingliederung Wer nach Beendigung des Entwicklungsdienstes einen neuen Arbeitsplatz sucht, soll unter Berücksichtigung der besonderen Erfahrungen und Kenntnisse, die er sich während des Entwicklungsdienstes und des Vorbereitungsdienstes angeeignet hat, vermittelt und beruflich gefördert werden. 103 § 13 Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit (1) Für einen Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch stehen Zeiten des Entwicklungsdienstes einschließlich des Vorbereitungsdienstes den Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses nach dem Recht der Arbeitsförderung gleich. (2) Bei der Feststellung des für die Bemessung der Leistung maßgebenden Arbeitsentgelts ist für die Zeit eines nach Absatz 1 zu berücksichtigenden Dienstes das Arbeitsentgelt nach § 132 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde zu legen. (3) Mehraufwendungen, die der Bundesagentur für Arbeit durch die Regelung des Absatzes 1 entstehen, erstattet der Bund. Verwaltungskosten werden nicht erstattet. § 14 (aufgehoben) § 15 Tagegeld bei Arbeitslosigkeit (1) Wird der Arbeitslose binnen vier Wochen nach Beendigung des Entwicklungsdienstes, einer späteren krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder des Bezuges von Arbeitslosengeld arbeitsunfähig und hat er keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, so erhält er vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an ein Tagegeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. (2) Wird der Arbeitslose zu Lasten einer Versicherung nach § 7 Abs. 1, 2 oder des Bundes nach § 7 Abs. 3 in ein Krankenhaus, ein Genesungs-, Erholungs- oder Kurheim aufgenommen, so sind fünfundzwanzig vom Hundert des Tagegeldes zu zahlen. Der Betrag erhöht sich auf sechsundsechzigzweidrittel vom Hundert für den ersten bisher überwiegend von ihm unterhaltenen Angehörigen und um weitere zehn vom Hundert – bis zur vollen Höhe des Tagegeldes – für jeden weiteren derartigen Angehörigen. Das nach Satz 2 berechnete Tagegeld kann unmittelbar an die Angehörigen ausgezahlt werden, soweit es fünfundzwanzig vom Hundert des ungekürzten Tagegeldes übersteigt. (3) Der Anspruch auf Tagegeld ist ausgeschlossen, wenn seit der Beendigung des Entwicklungsdienstes drei Jahre vergangen sind. Im übrigen gilt § 9 entsprechend. § 16 Feststellung der Leistungen; Verwaltungszuständigkeit (1) Die vom Bund nach § 7 Abs. 3, §§ 9, 10 dieses Gesetzes zu erbringenden Leistungen werden auf Antrag festgestellt. (2) Die Durchführung der Aufgaben nach § 7 Abs. 3, §§ 9, 10, 15 dieses Gesetzes obliegt der Unfallkasse des Bundes. (3) (weggefallen) 104 Anhang § 17 Beamtenrechtliche Vorschriften (1) Bewirbt sich ein Entwicklungshelfer oder früherer Entwicklungshelfer, der ein Entwicklungsdienst-Verhältnis von nicht mehr als drei Jahren eingegangen ist und dessen Pflicht, Grundwehrdienst oder Zivildienst zu leisten, durch den geleisteten Entwicklungsdienst erloschen ist, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Entwicklungsdienstverhältnisses um Einstellung als Beamter und wird er in den Vorbereitungsdienst eingestellt, so darf nach Erwerb der Befähigung für die Laufbahn die Anstellung nicht über den Zeitpunkt hinausgeschoben werden, zu dem der Beamte ohne Ableisten eines Entwicklungsdienstes bis zur Dauer des Grundwehrdienstes zur Anstellung herangestanden hätte. Das Ableisten der vorgeschriebenen Probezeit wird dadurch nicht berührt. Die Sätze 1 und 2 gelten für Beförderungen sinngemäß, sofern die dienstlichen Leistungen eine Beförderung während der Probezeit rechtfertigen. (2) Beginnt ein früherer Entwicklungshelfer, der ein Entwicklungsdienstverhältnis von nicht mehr als drei Jahren eingegangen war und dessen Pflicht, Grundwehrdienst oder Zivildienst zu leisten, durch den geleisteten Entwicklungsdienst erloschen ist, im Anschluss an den Entwicklungsdienst eine für den künftigen Beruf als Beamter oder Richter vorgeschriebene Ausbildung (Hochschul-, Fachschul- oder praktische Ausbildung) oder wird diese durch den Entwicklungsdienst unterbrochen, so gilt Absatz 1 entsprechend, wenn er sich bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung um Einstellung als Beamter oder Richter bewirbt und aufgrund dieser Bewerbung eingestellt wird. Dienstzeiten, die Voraussetzung für eine Beförderung sind, beginnen für den unter den Voraussetzungen des Satzes 1 eingestellten Richter mit dem Zeitpunkt, zu dem er ohne Ableisten eines Entwicklungsdienstes bis zur Dauer des Grundwehrdienstes zur Ernennung auf Lebenszeit herangestanden hätte. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für einen früheren Entwicklungshelfer, dessen Ausbildung für ein späteres Beamtenverhältnis durch eine festgesetzte mehrjährige Tätigkeit im Arbeitsverhältnis an Stelle des sonst vorgeschriebenen Vorbereitungsdienstes durchgeführt wird. § 18 Zeugnis Bei Beendigung des Entwicklungsdienstes kann der Entwicklungshelfer von dem Träger ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer des Entwicklungsdienstes und der Vorbereitung fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit zu erstrecken. § 19 Rechtsweg (1) Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Träger und dem Entwicklungshelfer sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig. 105 (2) Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in den Fällen des § 7 Abs. 3, der §§ 9, 10, 15 dieses Gesetzes ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben. III. Änderung von Gesetzen §§ 20 bis 222 IV. Übergangs- und Schlussvorschriften § 23 Bisherige Rechtsverhältnisse Hat jemand im Dienst eines Trägers des Entwicklungsdienstes vor dessen Anerkennung einen Schaden erlitten, der einen Anspruch auf Leistungen nach § 7 Abs. 3, §§ 8, 9, 10 oder 15 dieses Gesetzes begründen würde, so werden diese Leistungen mit Wirkung vom Tag der Anerkennung des Trägers des Entwicklungsdienstes an gewährt. Als Schaden im Sinne des § 10 gelten auch Arbeitslosigkeit sowie die Folgen eines Unfalles oder einer Krankheit, die jemand vor Anerkennung eines Trägers des Entwicklungsdienstes bei einer Tätigkeit, welche der eines Entwicklungshelfers entspricht, erlitten hat, wenn der Unfall oder die Krankheit nicht ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ist. Angerechnet werden die Leistungen, die der Berechtigte wegen des Schadens vom Träger des Entwicklungsdienstes oder aus Privatversicherungsverträgen erhalten hat oder erhält, die vom Träger des Entwicklungsdienstes oder einer Stelle im Entwicklungsland für ihn abgeschlossen worden sind, ehe der Träger nach § 2 dieses Gesetzes anerkannt wurde. § 23a Übergangsvorschrift zu § 13 (1) Ist der Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe vor dem 01. Januar 1985 entstanden, ist § 13 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 31. Dezember 1984 geltenden Fassung anzuwenden. (2) Ist in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember 1984 ein Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe mit einer Anspruchsdauer von 312 Tagen noch nicht erschöpft, so erhöht sich diese Anspruchsdauer auf 468 Tage, wenn der Arbeitslose bei Entstehung des Anspruches das 49. Lebensjahr vollendet hatte. 2 Nicht abgedruckt. Die §§ 20 bis 22 sind durch andere Gesetze geändert worden. Auszüge wichtiger anderer Gesetze sind im Anhang abgedruckt 106 Anhang § 23b Übergangsvorschrift zu § 13 (1) Zeiten des Entwicklungsdienstes einschließlich des Vorbereitungsdienstes, die vor der Entstehung eines Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe liegen, werden für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch nicht berücksichtigt. (2) Die §§ 13, 14, 15 Abs. 1, § 16 Abs. 3 und die §§ 19 und 23 in der bis zum 30. Juni 1987 geltenden Fassung sind auf Ansprüche auf Arbeitslosenbeihilfe, die vor dem 01. Juli 1987 entstanden sind, weiter anzuwenden. § 23c Übergangsvorschrift zu § 10 Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf Leistungen nach § 10 Abs. 1 und 2, ist § 312 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auch dann entsprechend anzuwenden, wenn die Gesundheitsstörung oder der Tod nach dem 31. Dezember 1978 eingetreten ist. § 24 (gegenstandslos) § 25 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 107 Auszüge aus anderen Gesetzen Wehrpflichtgesetz (WehrPflG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 § 13b Entwicklungsdienst (1) Wehrpflichtige werden bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres nicht zum Wehrdienst herangezogen, wenn sie sich gegenüber einem nach § 2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes im Rahmen des Bedarfs dieses Trägers vertraglich zur Leistung eines mindestens zweijährigen Entwicklungsdienstes verpflichtet haben, sich in angemessener Weise für die spätere Tätigkeit als Entwicklungshelfer fortbilden und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung dies bestätigt. (2) Wehrpflichtige werden ferner nicht zum Wehrdienst herangezogen, wenn und solange sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes erfüllen. (3) Haben Wehrpflichtige Entwicklungsdienst von der in Absatz 1 genannten Mindestdauer geleistet, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten. Wird der Entwicklungsdienst aus Gründen, die der Wehrpflichtige nicht zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so ist die im Entwicklungsdienst zurückgelegte Zeit, soweit sie die Zeit übersteigt, die der Entwicklungsdienst gegenüber dem Grundwehrdienst mindestens länger dauert, auf den Wehrdienst anzurechnen. (4) Die Träger des Entwicklungsdienstes sind verpflichtet, das Vorliegen sowie den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtheranziehung von Wehrpflichtigen der zuständigen Wehrersatzbehörde anzuzeigen. Zivildienstgesetz (ZDG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1346), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Juli 2010 (BGBl. I S. 1052) geändert worden ist. § 14a Entwicklungsdienst (1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich gegenüber einem nach § 2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes im Rahmen des Bedarfs dieses Trägers vertraglich zur Leistung eines mindestens zweijährigen Entwicklungsdienstes verpflichtet haben, sich in angemessener Weise 108 Anhang für die spätere Tätigkeit als Entwicklungshelfer fortbilden und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung dies bestätigt. (2) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden ferner nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn und solange sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 oder 2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes erfüllen. (3) Haben anerkannte Kriegsdienstverweigerer Entwicklungsdienst von der in Absatz 1 genannten Mindestdauer geleistet, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten; dies gilt nicht für den Zivildienst im Verteidigungsfall. Wird der Entwicklungsdienst aus Gründen, die der anerkannte Kriegsdienstverweigerer nicht zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so ist die im Entwicklungsdienst zurückgelegte Zeit, soweit sie die Zeit übersteigt, die der Zivildienst dauert, auf den Zivildienst anzurechnen. (4) Die Träger des Entwicklungsdienstes sind verpflichtet, dem Bundesamt das Vorliegen sowie den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtheranziehung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern zum Zivildienst anzuzeigen. § 14b Andere Dienste im Ausland (1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie 1. sich gegenüber einem nach Absatz 3 anerkannten Träger zur Leistung eines vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutretenden Dienstes im Ausland, der das friedliche Zusammenleben der Völker fördern will und der mindestens zwei Monate länger dauert als der Zivildienst, den sie sonst zu leisten hätten, vertraglich verpflichtet haben und 2. diesen Dienst unentgeltlich leisten. Die Träger sind verpflichtet, dem Bundesamt das Vorliegen sowie den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtheranziehung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern zum Zivildienst anzuzeigen. (2) Weisen anerkannte Kriegsdienstverweigerer bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nach, dass sie Dienst von der in Absatz 1 Nr. 1 genannten Mindestdauer geleistet haben, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten; das gilt nicht für den Zivildienst im Verteidigungsfall. Wird der Dienst vorzeitig beendet, so ist die in dem Dienst zurückgelegte Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivildienst anzurechnen. (3) Als Träger eines Dienstes nach Absatz 1 können juristische Personen anerkannt werden, die 1. ausschließlich, unmittelbar und selbstlos steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung dienen, 109 2. Gewähr dafür bieten, dass ihre Vorhaben den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dienen, und 3. ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Über die Anerkennung eines Trägers entscheidet auf dessen Antrag das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt. Es kann die Anerkennung auf bestimmte Vorhaben des Trägers beschränken. § 4 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 gelten entsprechend. § 14c Freiwilliges Jahr (1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer schriftlich zu einem freiwilligen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz verpflichtet haben, der mindestens zwei Monate länger dauert als der Zivildienst, den sie sonst zu leisten hätten. Der Dienst ist spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung sowie vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutreten. Die Verpflichtung ist gegenüber einem Träger zu übernehmen, der nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz zugelassen ist. (2) Die Träger nach Absatz 1 Satz 3 sind verpflichtet, dem Bundesamt das Vorliegen sowie den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtheranziehung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern zum Zivildienst anzuzeigen. (3) Weisen anerkannte Kriegsdienstverweigerer bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nach, dass sie Dienst gemäß Absatz 1 geleistet haben, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten; das gilt nicht für den Zivildienst im Verteidigungsfall. Wird der Dienst vorzeitig beendet, so ist die im Dienst zurückgelegte Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivildienst anzurechnen. (4) (aufgehoben) (5) (aufgehoben) 110 Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Umfassendes Know-how für nachhaltige Entwicklung – gebündelt unter einem Dach Effizient, wirksam und partnerorientiert – so unterstützen wir Menschen und Gesellschaften in Entwicklungs-, Transformations- und Industrieländern dabei, eigene Perspektiven zu entwickeln und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Dafür steht die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Sie bündelt die Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen von Deutschem Entwicklungsdienst (DED) gGmbH, Deutscher Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und Inwent Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH seit dem 1. Januar 2011 unter einem Dach. Als Bundesunternehmen unterstützen wir die Bundesregierung bei der Erreichung ihrer Ziele in der Internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung. Weltweit aktiv sind wir außerdem in der internationalen Bildungsarbeit. Entwicklung wirkungsvoll gestalten Unsere Partner wollen ihre langfristigen Entwicklungsziele selbständig erreichen. Dafür bieten wir nachfrageorientierte, maßgeschneiderte und wirksame Dienstleistungen für nachhaltige Entwicklung an. Mit unserem ganzheitlichen, an Werten orientierten Vorgehen stellen wir die Teilhabe aller Beteiligten sicher. Dabei handeln wir immer im Sinne unseres Leitbildes für nachhaltige Entwicklung. In unserer Arbeit berücksichtigen wir politische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte und unterstützen so unsere Partner bei gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene. So wird Entwicklung wirkungsvoll mitgestaltet. Das Unternehmen ist in vielen Arbeitsfeldern aktiv – die Bandbreite reicht von Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über den Aufbau von Staat und Demokratie, die Förderung von Frieden, Sicherheit, Wiederaufbau sowie ziviler Konfliktbearbeitung, die Sicherung von Ernährung, Gesundheit und Grundbildung bis hin zu Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz. Wir unterstützen unsere Partner bei der Umsetzung ihrer Entwicklungsaufgaben auch durch Management- und Logistikdienstleistungen. In akuten Notsituationen führen wir Nothilfe- und Flüchtlingsprogramme durch. Als anerkannter Träger des Entwicklungsdienstes entsenden wir Fachkräfte als Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer in die Partnerländer. Wir beraten unsere Auftraggeber und Partner in strategischen und konzeptionellen Fragen, vermitteln integrierte und rückkehrende Fachkräfte und fördern die Netzwerkbildung und den Dialog von Akteuren der Internationalen Zusammenarbeit. Die Weiterbildung unserer Partnerfachkräfte ist dabei ein wesentlicher Bestandteil unseres Angebots. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unserer Programme bieten wir vielfältige Möglichkeiten, ihre gewonnenen Kontakte in Wert zu setzen. Darüber hinaus bieten wir jungen Menschen die Chance, weltweit Berufserfahrungen zu sammeln. Austauschprogramme für junge Berufstätige legen den Grundstein für erfolgreiches Arbeiten auf dem nationalen und internationalen Arbeitsmarkt. Die Auftraggeber der GIZ Wichtigster Auftraggeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Darüber hinaus ist die GIZ für weitere Bundesressorts – vor allem das Auswärtige Amt, das Bundesumweltministerium und das Bundesministerium für Bildung und Forschung –, für Bundesländer und Kommunen sowie für öffentliche und private Auftraggeber im In- und Ausland tätig. Dazu gehören beispielsweise Regierungen anderer Länder, die Europäische Kommission, die Vereinten Nationen und die Weltbank. Wir kooperieren intensiv mit der deutschen Privatwirtschaft und tragen zu einem sinnvollen Zusammenspiel von Entwicklungsund außenwirtschaftlichen Aktivitäten bei. Langjährige Erfahrungen mit Allianzen in den Partnerländern und in Deutschland sind für eine erfolgreiche internationale Kooperation wichtige Säulen, nicht nur im wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen, sondern vor allem auch im zivilgesellschaftlichen Bereich. Das Unternehmen im Überblick Die GIZ ist in mehr als 130 Ländern weltweit aktiv. In Deutschland ist das Unternehmen in nahezu allen Bundesländern präsent. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn und Eschborn. Weltweit beschäftigt die GIZ etwa 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – über 60 Prozent von ihnen sind einheimische Kräfte. Hinzu kommen rund 1.135 Entwicklungshelferinnen und -helfer, 750 integrierte und 324 rückkehrende Fachkräfte, 700 einheimische Fachkräfte in Partnerorganisationen sowie 850 weltwärts-Freiwillige. Auch ein Blick in die Umsatzzahlen unterstreicht: Mit rund 1,9 Milliarden Euro Umsatz (Schätzung Dezember 2010) ist die GIZ bestens für die Zukunft gerüstet. Unsere Dokumentation & Bibliothek Die Dokumentation & Bibliothek ist der größte Anbieter im deutschsprachigen Raum für die Themengebiete: Entwicklungszusammenarbeit, Entwicklungsländer und Globale Strukturpolitik. Die wissenschaftliche Spezialbibliothek umfasst einen Präsenzbestand von gegenwärtig 100.000 Büchern, überwiegend in deutscher und englischer Sprache. Hinzu kommen etwa 440 Abonnements deutscher und fremdsprachiger Fachzeitschriften sowie 70.000 Zeitschriftenaufsätze und rund 500 CD-ROMs und DVDs. Der Bestand ist durch die elektronische Literaturdatenbank „LITDOK“ erschlossen. Die Dokumentation & Bibliothek arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, als Vermittler von Wissen und Informationen für die staatlichen Akteure der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und die interessierte Öffentlichkeit. Sie trägt durch ihre Arbeit dazu bei, das Verständnis für Ziele und Aufgaben der Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen. Zentrale Arbeitsinstrumente sind die Internetseiten mit ihren Online-RechercheAngeboten. Ingesamt werden pro Jahr gut 118.000 Suchanfragen an die Datenbanken der Dokumentation & Bibliothek gestellt. Sie finden sie unter: www.giz.de/dokumentation Zu den Serviceleistungen der Dokumentation & Bibliothek gehören Entwicklungspolitische Informationen und Datensammlungen, Themendienste, Literatur- und Linklisten zu Schwerpunkthemen der EZ, individuelle Recherchen, Institutionenverzeichnisse und Veröffentlichungen der vorherigen InWEnt-Fachabteilungen. Die Dokumentation & Bibliothek steht im ständigen Austausch mit nationalen und internationalen Partnern. Sie ist World Bank Information Partner und unterhält den „World Bank Information Kiosk“ www.wb-infokiosk.org/index69.html Zudem ist sie Depotbibliothek der Asian Development Bank (ADB) und der InterAmerican Development Bank (IDB) Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 9.30 bis 16.00 Uhr, Freitag 9.30 bis 12.30 Uhr Anschrift Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH E-Learning, Internationale Wissensgemeinschaften, Dokumentation Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn Fon +49 228 4460-1738, Fax +49 228 4460-1784 dokumentation@giz.de; biblio@giz.de www.giz.de/dokumentation Über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn T +49 228 4460-0 F +49 228 4460-1766 E info@giz.de I www.giz.de 10-31334_US_Fachkraefte.indd 1 Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit 2011 Februar 2011 · 8.05-0001-2011 Effizient, wirksam und partnerorientiert – so unterstützen wir Menschen und Gesellschaften in Entwicklungs-, Transformations- und Industrieländern dabei, eigene Perspektiven zu entwickeln und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Dafür steht die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Sie bündelt die Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen von Deutschem Entwicklungsdienst (DED) gGmbH, Deutscher Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und Inwent Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH seit dem 1. Januar 2011 unter einem Dach. Als Bundesunternehmen unterstützen wir die Bundesregierung bei der Erreichung ihrer Ziele in der Internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung. Weltweit aktiv sind wir außerdem in der internationalen Bildungsarbeit. Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit 2011 Ein Wegweiser Im Auftrag des: 01.02.2011 9:25:10 Uhr